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  • 12.12.2019

    Christopher Vogt zu TOP 21 „Errichtung einer Professur für ‚Plurale Ökonomik‘“

    In seiner Rede zu TOP 21 (Errichtung einer Professur für „Plurale Ökonomik“) erklärt der Vorsitzende und hochschulpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Sie werden es vielleicht im ersten Moment nicht glauben, aber die Initiative für diese Passage im Koalitionsvertrag und für diesen Antrag ging nicht von der FDP aus. Es war der geschätzte Kollege und heutige Europaabgeordnete Rasmus Andresen, der dies in Kooperation mit meinem grünen Vorredner federführend vorangetrieben hat. Was wir dafür bekommen haben, verrate ich Ihnen jetzt nicht. Aber im Ernst: Die Kritik an den etablierten Wirtschaftswissenschaften ist nicht neu. Finanz- und Wirtschaftskrise haben diese auch in Deutschland noch einmal verstärkt. Als jemand, der zumindest zeitweise in Kiel Wirtschaftswissenschaften studiert hat und später zumindest Wirtschaftsingenieur geworden ist, empfinde ich viele Vorur-teile gegenüber der klassischen Volkswirtschaftslehre als eben solche. Wenn wir uns zum Beispiel nur einmal die Thesen des Präsidenten des renommierten Kieler Weltwirtschaftsinstituts, Prof. Gabriel Felbermayr, anhören, dann kann man ja nicht ernsthaft behaupten, die klassischen Wirtschaftswissenschaften interessierten sich nicht für Mensch und Natur oder würden Finanzkrisen nicht sehr kritisch beleuchten. Themen wie Armutsforschung oder die Ungleichheit in vielen Gesellschaften und deren Auswirkungen nehmen zumindest mittlerweile großen Raum in den traditionellen wirtschaftswissenschaftlichen Studiengängen ein.

    Als Liberale sind wir aber offen, optimistisch und meinetwegen auch lernwillig. Deshalb werden wir uns einer entsprechenden Professur für Plurale Ökonomik aus Koalitionstreue und auch aus einer gewissen Neugier heraus nicht verschließen und uns das entspannt anschauen. Vielleicht ergeben sich für den Hochschulstandort Schleswig-Holstein daraus ja interessante neue Perspektiven. Der legendäre Bundeswirtschaftsminister und spätere Bundeskanzler Ludwig Erhard, der selbst Wirtschaftswissenschaftler und zumindest der politische Vater der Sozialen Marktwirtschaft war, sagte einmal, dass Wirtschaftspolitik zu 50 Prozent Psychologie sei. Die Verknüpfung mit der Psychologie ist auch ein Ansatz der Pluralen Ökonomik. Hinzu kommen vor allem ökologische und ethische Ansätze. Und es gilt: Auch die Wirtschaftswissenschaften stützen sich, wie der Name schon sagt, auf wissenschaftliche Erkenntnisse und lassen sich nicht politisch in eine gewünschte Richtung lenken. Die Politik hat weder die Aufgabe noch die Kompetenzen, Ergebnisse vorzugeben, auch wenn das vielleicht unter manchen Gesichtspunkten für einige gelegentlich verlockend erscheinen mag.

    Wie vielleicht der einen oder dem anderen bekannt ist, bin ich ein vehementer Befürworter der Hochschulautonomie. Und ich bin überzeugt davon, dass unsere Hochschulen nicht nur die neuesten gesellschaftlichen und ökonomischen Entwicklungen im Blick haben, sondern bereits heute inter-disziplinär forschen und unterrichten. Wir werden uns das also mit Interesse anschauen, was sich da in nächster Zeit auch in Flensburg tut und wie die Professur ‚Plurale Ökonomik‘ mit Leben gefüllt werden soll. Ob es ein wertvoller Beitrag für die Wissenschaftslandschaft wird, hängt ja mit Sicherheit auch von der Person ab, die diese Professur übernehmen wird. Ich wünsche viel Erfolg bei der Arbeit und freue mich auf den Austausch! Ich freue mich, dass sich die Flensburger Uni erfolgreich für insgesamt vier Tenure-Track-Professuren bewerben konnte. Das zeigt, dass dort gute Arbeit geleistet wird. Eine dieser Juniorprofessuren aus dem Programm wird sich mit der Pluralen Ökonomik beschäftigen.“

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  • 12.12.2019

    Anita Klahn zu TOP 22 „Schulleitungen stärken“

    In ihrer Rede zu TOP 22 (a) Schulleitungen stärken – Identifikation und Umsetzung von Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualifizierung und Auswahl schulischer Führungskräfte; b) Bericht über die Unterrichtssituation im Schuljahr 2018/19) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    „Zunächst möchte ich mich bei den Schulen und dem Ministerium für die Erstellung des umfangreichen Zahlenmaterials bedanken. Wir wissen alle, dass die Haushaltslage in Schleswig-Holstein nach wie vor nicht berauschend ist, umso mehr freue ich mich, dass wir zusätzliche Finanzmittel im Bildungsbereich einwerben konnten.

    Wir Liberale wollen unsere Kinder gut auf das Leben vorbereiten und ihnen das Rüstzeug für eine wirtschaftlich unabhängige und eigenverantwortliche Lebensgestaltung geben. Dafür brauchen wir eine gute Unterrichtsversorgung. Und wenn wir von guter Unterrichtsversorgung sprechen, sprechen wir von starken Lehrkräften, die gesund bleiben, gute Rahmenbedingungen vorfinden und dadurch guten Unterricht erteilen können. Dazu gehört im Übrigen auch ein respektvoller gesellschaftlicher Umgang mit dem Lehrer-beruf.

    Als Landespolitik haben wir mit der Anhebung der Besoldung von A12 auf A13 für Grundschullehrkräfte unseren Teil dazu beigetragen und als Liberale unser Wahlversprechen eingelöst. Ein weiterer Baustein sind weitere Planstellen, um die rechnerisch zu erteilenden Unterrichtsstunden zu 100 Prozent abzusichern. Dass wir dafür weit mehr als 100 Prozent brauchen, ist allen bekannt. Auch ist bekannt, dass aufgrund des Fachkräftemangels und der Schwierigkeiten mit der Besetzung der Stellen die 100 Prozent bisher nicht überall erreicht werden konnten. Aber auch hier haben wir bereits gegengesteuert. Die Ausbildungskapazitäten wurden deutlich erhöht, sowie Seiten- und Quereinstiege erleichtert. Auch wenn wir die Probleme und Herausforderungen kennen: Rückblickend ist es ein Erfolg, dass 2015/16 ein Anstieg von 93 Prozent auf 95 Prozent erfolgte und wir heute in allen allgemeinbildenden Schulen diese angestrebten 100 Prozent erreichen. Mit einer Ausnahme: Die beruflichen Schulen. Aber auch das haben wir zugesagt und werden wir umsetzen.

    Kommen wir zum unschönen Thema des Unterrichtsausfalls. Zahlen können hier schnell beschönigend wirken und den Blick vom wesentlichen Problem ablenken. So beschrieb der Bericht zur Unterrichtsversorgung in 2015/16, dass durchschnittlich zwei Prozent des Unterrichts ersatzlos ausgefallen seien. Das Gleiche lesen wir auch in dem Bericht 2018/19. Der geneigte Leser könnte zu dem Fazit kommen, dass zwei Prozent kein größeres Problem darstellen sollte. Aber: Werfen wir zum Beispiel einen genaueren Blick auf die gelebte Praxis des sogenannten ‚Eigenverantwortlichen Arbeiten, EVA‘, dann sieht die Sache schon ein wenig anders aus. Hinter diesem Kürzel verbirgt sich allzu oft Unterricht, der entweder keiner ist oder den An-sprüchen an guten Unterricht nicht erfüllt. Dennoch gilt der EVA nicht als Unterrichtsausfall und wir kommen auf die zwei Prozent. In 60 Prozent der Fälle sind krankheitsbedingte Gründe für die Ausfälle verantwortlich. Besonders erschreckend sind die Zahlen im Grundschulbereich. Hier sind es über 80 Prozent! Insgesamt ist hier, trotz zusätzlicher Planstellen, ein seit Jahren ungebrochener kontinuierlicher Anstieg zu verzeichnen. Wir müssen uns also mit den Ursachen des Unterrichtsausfalls intensiv beschäftigen. Aus diesem Grund ist die Erhebung zur Lehrergesundheit so wichtig.

    Damit komme ich zu den gestiegenen Anforderungen an den heutigen Unterricht, an die Lehrkräfte und auch an die Schulleitungen. Mit dem Antrag zur Stärkung der Schulleitungen wenden wir uns einem weiteren wichtigen Punkt bzw. Versprechen aus dem Koalitionsvertrag zu. Wir wissen seit langem um die Schwierigkeit, Schulleitungspositionen zu besetzen. Wir müssen an dieser Stelle ehrlich diskutieren, ob das Auswahl- und Besetzungsverfahren zeitgemäß und vor allem aus fachlicher Sicht richtig ist. Auch die Frage der Bezahlung sollten wir nicht außer Acht lassen. Wenn wir sehen, was im internationalen Vergleich als Kompensationszahlungen für Schulleitungen aufgerufen werden, und welche Problem wir bei der Besetzung von Schulleitungen haben, dann müssen wir bei uns genau schauen, ob wir in diesem Punkt nicht nachsteuern müssen. Ein weiterer Punkt ist die konkrete Ausgestaltung von Schulleitungsaufgaben. Immer mehr kaufmännische und administrative Dinge müssen nebenher erledigt werden, insbesondere Dokumentationspflichten und zunehmende Konferenzen und Gespräche nehmen einen immer größeren Teil der Leitungszeit ein. Wir müssen prüfen, wo sich hier unsinnige Aufgaben streichen oder zumindest auf ein sinnvolles Maß reduzieren lassen.

    Eine weitere Möglichkeit könnte dabei auch sein, bestimmte Aufgaben in einer Art Schulbackoffice zusammenzufassen. Dadurch würden Schulleitungen von unterrichtsfernen Verwaltungsaufgaben befreit und könnten so das tun, wofür sie eingesetzt werden sollen: einzig und allein für guten Unterricht zu sorgen.“

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  • 13.06.2018

    Kay Richert: Unternehmen bei Generationen-Übergängen unterstützen

    Zur Vorstellung des neuen Förderprogramms „Unternehmensübernahme Plus“ des MWVATT erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    „Das neue Förderprogramm, das Wirtschaftsminister Bernd Buchholz heute aufgelegt hat, zeigt: Schleswig-Holstein steht hinter seinen Unternehmern! Es zeigt die besondere Wertschätzung der Jamaika-Koalition für die vielen kleinen und mittleren Unternehmen im Land und ist ein weiterer Schritt, Schleswig-Holstein zum mittelstandsfreundlichsten Bundesland zu machen. Denn durch die Verdopplung des Eigenkapitalbetrags auf jetzt sechs Millionen Euro kann eine noch größere Anzahl an Unternehmern bei der Nachfolgeregelung unterstützt werden.

    Die vielen mittelständischen Unternehmen des Landes wurden in Schleswig-Holstein gegründet und haben sich hier entwickelt. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag zum Wohlstand des Landes und sind wichtige Arbeitgeber und Innovationstreiber. Daher müssen diese Unternehmen auch unbedingt im Land gehalten werden. Das ist ein zentrales Anliegen der Freien Demokraten.

    Das neue Förderprogramm ist dabei nur ein Teil eines Maßnahmenbündels zur Unterstützung von Mittelstand und Handwerk. Die FDP wird sich auch weiterhin für Anreize, Entlastungen und Bürokratieabbau in diesem Bereich einsetzen, beispielsweise bei der Meistergründungsprämie und dem neuen mittelstandsfreundlichen Vergabegesetz.“

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  • Mitarbeiter

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  • 13.12.2019

    Stephan Holowaty zu TOP 16 „Bekenntnis zur europäischen Zusammenarbeit“

    In seiner Rede zu TOP 16 (Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein – Bekenntnis zur europäischen Zusammenarbeit unter Einschluss der Anforderungen an die organisatorische Struktur und Kompetenzausübung der Europäischen Union) erklärt der europapolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Stephan Holowaty:

    „Die Präambel des Grundgesetzes unseres Staates, der Bundesrepublik Deutschland, gibt uns die Aufgabe, ‚als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen‘. Ein vereintes Europa. So steht das da. Wir sind stolz auf unser Bundesland, auf den echten Norden, auf das anerkanntermaßen glücklichste Bundesland. Aber wir wissen auch, wo wir stehen. Europapolitik ist zuerst Außenpolitik. Die Außenbeziehungen sind seit Gründung der Bundesrepublik Sache des Bundes. Die Struktur der EU wird nicht von den Bundesländern oder deren Verfassungen definiert. Die Bundesländer sind über Artikel 23 GG und damit über den Bundesrat eingebunden.

    Der vorliegende Antrag der AfD ist mal kein Franchise-Antrag, der schon überall gestellt worden ist. Nein, freuen Sie sich nicht zu früh, denn geklaut hat die AfD trotzdem – und das zeigt auch die eigentliche Absicht der Herren von rechts. Artikel 3a Satz 1 der bayerischen Landesverfassung lautet: ‚Bayern bekennt sich zu einem geeinten Europa, das demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen sowie dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist, …‘. Klingt genauso wie Satz 1 des AfD- Antrages – gut abgeschrieben, aber trotzdem falsch. Die AfD macht nämlich aus dem ‚geeinten Europa‘ nun plötzlich eine ‚Gemeinschaft europäischer Staaten‘. Das ist etwas fundamental anderes. Vor 60 Jahren, Ende der 50er/Anfang der 60er Jahre des letzten Jahrhunderts, ist die Vision des ‚Europas der Vaterländer‘ ein innovatives Konzept gewesen. Für Charles de Gaulle als damaliger französischer Präsident war dies der Startschuss für die europäische Einigung, die den Aufbau einer friedlichen Gemeinschaft in Europa vorantreibt. Dies war die historische Erkenntnis aus der furchtbaren ersten Hälfte des letzten Jahrhunderts.

    Wir sind heute 60 Jahre weiter. Wir haben gelernt, dass das europäische Projekt für ein friedliches Europa unerlässlich ist. Wir haben aber auch gelernt, dass ein geeintes Europa noch viel mehr Nutzen generieren kann. Gemeinsame Werte, Demokratie, Freiheit, Wohlstand, Umweltschutz, Reisefreiheit, gemeinsamer Markt, Europäischer Sozialfonds, Regionalentwicklung, ein europäisches Parlament und vieles mehr. Ein geeintes Europa hat – trotz aller auch großen Herausforderungen, die es auch weiterhin gibt – ein Maß an gemeinsamer Kooperation geschaffen, das weit über eine einfache ‚Gemeinschaft europäischer Staaten‘ hinausgeht. Die europäischen Wirtschaften und Gesellschaften sind eng miteinander verzahnt. Das sichert den Frieden, die gemeinsamen europäischen Werte.

    Es entspricht unserer parlamentarischen Vorgehensweise, Gesetzesentwürfe im Ausschuss zu behandeln. Das tun wir auch hier. Halten wir aber fest: Zum Vorschlag der AfD gibt es bereits eine klare und zwar weitergehende Zielsetzung im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Schleswig-Holstein hat keine Gesetzgebungskompetenz. Der Antrag ist ein weiterer Versuch, den europäischen Einigungsprozess um mehr als ein halbes Jahrhundert zurückzudrehen.“

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  • 13.12.2019

    Stephan Holowaty zu TOP 23 „Stand und Planungen zur Einführung von 5G“

    In seiner Rede zu TOP 23 (Bericht der Landesregierung zu Stand und Planungen zur Einführung von 5G) erklärt der digitalpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Stephan Holowaty:

    „Vielen Dank, Herr Minister, für diesen klaren Bericht. Schleswig-Holstein geht voran, bei 5G, beim klassischen 4G/LTE-Netz, beim Glasfaserausbau. Lassen Sie uns über 5G reden. Und da darf es kurz vor Weihnachten auch mal bunt und grell werden: 1000-fache Datenrate, ein Zehntel der Latenzzeit, weniger als 1ms, Echtzeitkommunikation, Beamforming für punktgenaue Antennensteuerung. Das ist 5G. Ich sehe die helle Freude in Ihren Gesichtern.

    Wenn Sie über Ihr Handy einen Film schauen, eine E-Mail schreiben oder auch skypen, dann brauchen Sie 5G heute nicht. Heute können Sie trotz Weihnachten ja noch nicht mal ein 5G-Handy kaufen. Natürlich werden auch Fernsehen und Hörfunk von 5G profitieren. Das Smartphone ist der neue Fernseher, TV on demand, statt linearer Programme sind die Megatrends der Zukunft. Jeder kann die Art von Information und Unterhaltung genau dann bekommen, wenn er oder sie es will – Tagesschau um 19 Uhr 22 für den einen, 23 Uhr 56 für mich und nicht 20 Uhr 15 für alle. Oder alle Beiträge des Tages zum Thema 5G, über alle Sender, für mich zusammengestellt und das abrufbar wann und wo ich will.

    Aber lösen wir uns vom handyzentrierten Denken. Mobile Daten sind nicht nur Handy oder Smartphone. Mobile Daten oder Daten in Bewegung entstehen überall von digitalen Geräten aller Art. Wenn Sie also Ampeln in Abhängigkeit vom punktgenauen Verkehrsaufkommen steuern wollen, dann brauchen Sie Echtzeitdaten. Wenn der Landwirt über GPS punktgenau den Düngemitteleinsatz optimieren und verringern soll, dann brauchen Sie Echtzeitdaten. Wenn Sie Maschinen und Logistiktransportsysteme in der Industrie präzise aufeinander abstimmen wollen, dann brauchen Sie Echtzeitdaten. Wenn Sie Bauwerke, Brücken, Schleusen oder Baustellen besser überwachen und Verkehre steuern wollen, dann brauchen Sie Echtzeitdaten und KI-Systeme. Auch der digitale Reiseführer braucht Echtzeitdaten und eröffnet neue Chancen für modernen Tourismus. Oder denken Sie in der Zukunft an medizinische Geräte, die bereits im Rettungswagen auf dem freien Feld von einem Facharzt aus einer Spezialklinik gesteuert werden. Denken Sie an Anwendungen der Augmented Reality, die Menschen die Bedienung oder die Reparatur von Maschinen erleichtern, die neue Chancen auch im Handel eröffnen.

    Wir Freie Demokraten wollen Schleswig-Holstein zum 5G-Vorzeigeland machen. Damit das klappt, brauchen wir mehrere Zutaten. Die allererste Zutat sind Ideen. Wir haben gerade ein KI-Sondervermögen beschlossen. KI- und Echtzeitanwendungen im öffentlichen Raum – das verbindet KI mit 5G, das schafft neue Ideen für innovative Anwendungen. Die zweite Zutat ist die Infrastruktur. Ja, das Aufstellen von 5G-Antennen ist Sache der Netzbetreiber. Aber die Voraussetzung für 5G ist der Glasfaseranschluss für jede An-tenne. Genau da hat Schleswig-Holstein die besten Karten – 40 Prozent Glasfaseranschlussquote sind eine Top-Ausgangsbasis für einen schnellen 5G-Ausbau. Denken Sie daran: Der Bundesschnitt beim Glasfaserausbau liegt bei erschreckenden neun Prozent. Mit neun Prozent kann man als großes Bundesland einen Hafen oder ein Industriegebiet anschließen und da auch ein tolles ambitioniertes Pilotprojekt hinstellen, wie zum Beispiel im Hamburger Hafen. Mit 40 Prozent Glasfaserverfügbarkeit haben wir im Norden aber die Basis dafür, dass hier auch großflächigere 5G-Pilotprojekte realisiert werden können.

    Wir brauchen nach wie vor viel Engagement in unserer IT-Infrastruktur. Wir wollen nicht nur besser als der Bundesschnitt sein. Unser Land lebt auch von Innovationen. Deshalb müssen wir mit allem Einsatz dafür eintreten, wieder den Anschluss an die Weltspitze zu schaffen. Sowohl im Glasfaserausbau, beim 4G-Netzwerk und auch beim 5G-Netzwerk. Minister Buchholz hat in seinem Bericht gezeigt, mit welch hohem Tempo unser Land hier vorangeht. Schleswig-Holstein hat die Zutaten: Infrastruktur und Ideen. Das sind die Pfunde, mit denen wir in Schleswig-Holstein wuchern können. Nutzen wir sie.“

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  • 13.12.2019

    Anita Klahn zu TOP 27 „‘Original Play‘ verbieten“

    In ihrer Rede zu TOP 27 (Umfassenden Kinderschutz sicherstellen – „Original Play“ verbieten) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und familienpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    „Um eines von Beginn an klarzustellen: Die heutige Debatte ist, zumindest für uns im Norden, rein hypothetischer Natur. Denn der vorliegende AfD-Antrag zum ‚Original Play‘ begründet sich nicht auf Vorkommnissen in Schleswig-Holstein. Der Antrag begründet sich auf Fernsehberichten und einer kleinen Anzahl von staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren in Hamburg und Berlin, welche ausnahmslos eingestellt wurden.

    Wie bei allen AfD-Anträgen sollten wir auch hier klar zwischen Fakten und populistischen Äußerungen unterscheiden. Fakt ist, dass in schleswig-holsteinischen Kindertageseinrichtungen nach unseren Erkenntnissen zu keiner Zeit ‚Original Play‘ betrieben wurde. Fakt ist auch, dass das Landesjugendamt mit Bekanntwerden der Vorwürfe gegen die Methode des ‚Original Play‘ umgehend aktiv wurde. Als Konsequenz informierte das Landesjugendamt präventiv alle im Kitabereich tätigen Akteure, angefangen von den kommunalen Kinderschutzfachkräften, bis hin zu den Kitaträgern, über die kritische Haltung der Landesregierung zum ‚Original Play‘. Dafür vielen Dank!

    Noch vor kurzem war die sogenannte ‚Spielmethode‘ kaum bekannt. Nun-mehr verunsichert sie Eltern und Kita-Verantwortliche, nicht nur in Deutsch-land. Das Konzept des ‚Original Play‘, welches aus den USA stammt, ist weder wissenschaftlich anerkannt, noch gibt es nachweislich befürworten-de Studien oder Expertisen zu den Grundlagen und Erfolgen dieser Form der Pädagogik. Dafür aber eine ganze Reihe von Kritikern in der Fachwelt. Auf der Website der ‚International Foundation for Original Play‘ findet man pädagogische Ziele der Methode. Blumig wird dargestellt, wie der Erfinder und zugleich Vorsitzende der Stiftung, Fred Donaldson, seine ‚Spielmethode‘ aus der Beobachtung von Kindern, Menschen in besonderen Lebenssituationen und wilden Tieren entwickelt hat. Diese sogenannten Erkenntnis-se werden durch die international tätige Stiftung einem zahlungswilligen Kreis von Menschen angeboten. Dies scheint mir ein lukratives Geschäfts-modell zu sein, trotz der Tatsache, dass eine kritische Auseinandersetzung mit der Methode und der fachlichen Qualifikation der Anbieter nicht statt-findet.

    Kinder und Jugendliche benötigen einen geschützten Raum, in dem sie Erfahrungen im respektvollen Umgang mit anderen Menschen sammeln können. In Kindertagesstätten sollen sie lernen, ihre eigenen Bedürfnisse zu erkennen und sich von anderen Personen abgrenzen zu können. Sie sollen eigenständig erkennen können, welche Form von Kontakt, ob nun psychischer oder physischer Natur, sie zulassen wollen. Hier leisten unsere Erzieherinnen und Erzieher tagtäglich hervorragende Arbeit, weshalb unsere Eltern den Einrichtungen im Land auch uneingeschränkt vertrauen können.

    Wenn es der AfD wirklich allein um die Verbesserung des Kinderschutzes in Kindertagesstätten gehen würde, müssten sie für Schleswig-Holstein anerkennen, dass wir hohe Anforderungen an die Träger und an das Personal stellen. Dann müssten sie anerkennen, dass unsere Eltern durch diese hohen Qualitätsmerkmale ein berechtigtes Vertrauen in die Einrichtungen und vor allem in das dort tätige Personal haben. Klar ist jedoch folgendes; Ein Verbot der Methode des ‚Original Play‘ in Schleswig-Holstein ist juristisch weder erforderlich noch verhältnismäßig und scheitert an der Bestimmtheit der Einrichtung, bzw. des Trägers. Dies hätten sie, liebe AfD-Vertreter, durch eine juristische Prüfung ihres Antrags vor Antragstellung auch ermitteln können. ‚Original Play‘ hat keinen Platz in Schleswig-Holstein. Statt auf vorauseilende Verbote setzen wir jedoch auf Prävention und Aufklärung. So begründen sich die Bekanntmachungen des Landesjugendamtes und so begründet sich auch unser Alternativantrag.“

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  • 13.12.2019

    Kay Richert zu TOP 38 „Einführung eines landesweiten Semestertickets für Studierende“

    In seiner Rede zu TOP 38 (Bericht zur Einführung eines landesweiten Semestertickets für Studierende) erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    „Das landesweite Semesterticket ist eine wichtige politische Forderung aus unserem Wahlprogramm. Ich freue mich, dass es nun Realität geworden ist. Zusammen mit dem jeweiligen regionalen Semesterticket können unsere Studierenden jetzt den öffentlichen Personenverkehr von Flensburg bis Kiel nutzen, inklusive des innerstädtischen ÖPNV in Hamburg. Das ist klasse für die Studierenden, das ist auch klasse für Schleswig-Holstein als Hochschulstandort!

    Die Entstehungsgeschichte des landesweiten Semestertickets ist auch ein tolles Beispiel dafür, was alles erreicht werden kann, wenn alle Beteiligten an einem Strang ziehen und eigene Eitelkeiten – jedenfalls zu einem großen Teil – hintenanstellen. Die Landes-ASten-Konferenz hat das Ticket mit den Verkehrsunternehmen verhandelt, die Vereinbarung über das Ticket wurde zwischen diesen beiden geschlossen. Unterstützt wurden die Verhandlungen dabei vom Land, und zwar von NAH.SH und der Politik. NAH.SH hat die Verhandlungen mit fachlichem Rat und administrativ unterstützt. Und von uns kamen sowohl der politische Rückenwind wie auch nicht zu-letzt die Anschubfinanzierung von bis zu neun Millionen Euro. Natürlich geht ein so großes Projekt nicht ohne Geruckel ab. Das landesweite Semesterticket ist ein Solidarticket, deswegen musste das fertig verhandelte Vertragswerk von allen Studierendenparlamenten im Land ratifiziert wer-den – da wurde an einigen Hochschulen schwer um das Paket gerungen. Es gab auch StuPas, die die Annahme der Vereinbarung aufgeschoben haben, so z.B. bei mir zu Hause an der Hochschule Flensburg. Mittlerweile sind alle bis auf die FH Westküste an Bord. Und letztlich war es gut, dass schwer gerungen wurde, anstatt das Ticket einfach durchzuwinken. Denn das zeigt doch, dass sich die Studentenschaften mit diesem Thema auch ernsthaft befasst haben und dass die Vereinbarung nun genau dem entspricht, was sich die Studentinnen und Studenten wünschen. Außerdem – und auch das ist eine gute Nachricht – zeigt es, dass die lebendige demokratische Kultur in unseren Hochschulen gelebt wird.

    Was passiert nun weiter? Ein Jahr nach Start des landesweiten Semestertickets wird eine sogenannte Kalibrierung zeigen, ob die geschätzten Fahrgastströme, die Nutzungszahlen und Kostenerwartungen dem tatsächlichen Reiseverhalten entsprechen. Je nach Ergebnis wird dann der Preis für das Ticket angepasst. Mit diesem Verfahren stellen wir sicher, dass keiner der Vertragspartner – weder die Studierenden noch die Verkehrsunternehmen – über den Löffel barbiert wird und alle weiterhin mit einem guten Gefühl unterwegs sind. Das landesweite Semesterticket ist etwas, das wir Freie Demokraten schon lange wollten. Das eint uns mit unseren Koalitionspartnern. Ich freue mich deswegen wirklich sehr, dass wir nun die Umsetzung dieses Projekts erleben. Wir entlasten die große Zahl an Studierenden, die täglich zur Uni pendeln. Gerade für Menschen aus dem ländlichen Raum wird es nun einfacher zu studieren, auch wenn sie sich ein Auto vielleicht nicht leisten können. Wir entlasten den Wohnungsmarkt in den Universitätsstädten und an den Hochschulstandorten, weil es nun auch attraktiv wird, sich im Umland eine Bleibe zu suchen. Wir stärken den ÖPNV und leisten damit einen wertvollen Beitrag zum Umwelt-, Klima- und Ressourcenschutz. Wir machen den Hochschulstandort Schleswig-Holstein attraktiv und ganz nebenbei ermöglichen wir es den jungen Menschen, in ihrer Frei-zeit unser schönes Land zu entdecken – das ist gut für die Bindung von zu-künftigen Fachkräften. Denn wer Schleswig-Holstein kennengelernt hat, der will hier auch nicht wieder weg.

    Das landesweite Semesterticket ist ein echter Gewinn. Oder wie ich es in einem AStA aufgeschnappt habe: ‚Unter 200 Euro durch ganz Schleswig-Holstein inklusive Hamburg? Was für ein geiles Angebot!‘“

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  • 16.12.2019

    Christopher Vogt: Licht und Schatten bei der Einigung zum Klimapaket

    Zur Bund-Länder-Einigung zum Klimapaket erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Wir sehen bei der Bund-Länder-Einigung Licht und Schatten. Es bleibt das grundsätzliche Problem, dass diese Art der CO2-Bepreisung verfassungsrechtlich fragwürdig ist. Eine marktwirtschaftliche CO2-Bepreisung über den Emissionshandel wäre deutlich effizienter, fairer und rechtssicherer. Es ist mir schleierhaft, warum der Bund sich diesem sinnvollen Weg verweigert. Die CO2-Bepreisung ist natürlich nur indirekt Bestandteil des Pakets, über das der Bundesrat abstimmen wird, aber wir werden uns die gesamte Einigung und deren Auswirkungen sehr genau anschauen.

    Immerhin sollen die höheren Kosten an Bürger und Unternehmen zurück-fließen. Aus schleswig-holsteinischer Sicht geht es zumindest in die richtige Richtung, wenn die EEG-Umlage im Gegenzug spürbar gesenkt werden soll. Unseretwegen könnten sowohl EEG-Umlage und Stromsteuer als auch die Mehrwertsteuer auf Bahntickets sogar komplett entfallen. 

    Wir sind skeptisch, ob das Paket am Ende wirklich wirksame Anreize setzen wird. Nur weil etwas teurer wird, heißt das ja nicht automatisch, dass es auch weniger benutzt wird. Die Spritpreise sind bisher immer weiter gestiegen, viele Pendler aber gezwungen, diese Kosten zu schlucken, weil sie schließlich irgendwie an ihren Arbeitsplatz kommen müssen.

    Wir erwarten vom Bund, dass er deutlich mehr als bisher in die Forschung investiert. Wir brauchen zum Beispiel die Entwicklung innovativer Antriebsstoffe im Individualverkehr wie synthetische Kraftstoffe. Wenn der Bund weiterhin nur auf Sicht fährt, droht eine massive Abwanderung von Arbeitsplätzen und ein erheblicher Verlust an Wohlstand. Zudem muss endlich mehr in attraktive Bahnangebote investiert und auch das viel zu komplizierte deutsche Planungsrecht reformiert werden.“  

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  • 16.12.2019

    Christopher Vogt: Die Legalplanung muss kommen – auch für die Marschbahn

    Zur heutigen Berichterstattung zum Thema Marschbahn-Ausbau erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Die FDP-Fraktion geht fest davon aus, dass sich die gesamte Landesregierung für die Wiederaufnahme der Marschbahn in das Gesetz zur sogenannten Legalplanung einsetzt und auch weiterhin dieses Instrument an sich unterstützt. Die Marschbahn war im entsprechenden Referentenentwurf bemerkenswerterweise das einzige Bahnprojekt und wurde dann auf Intervention des SPD-geführten Bundesumweltministeriums vom Bundeskabinett wieder herausgenommen, während eine ganze Reihe von weniger wichtigen Projekten aufgenommen wurde.

    Wir fordern Union und SPD im Bund auf, diesen großen Fehler schleunigst zu korrigieren. Die aktuelle Fassung des Gesetzes beinhaltet übrigens auch die sehr wichtige Vertiefung des Nord-Ostsee-Kanals. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Grünen die Beschleunigung des Ausbaus von ökologisch sehr bedeutsamen Projekten wie der Marschbahn oder des Nord-Ostsee-Kanals verhindern wollen. Es gibt zur Aufnahme der Marschbahn gleich zwei ganz klare Beschlüsse des Landtages, die auf Antrag der Koalition zustande gekommen sind und daran sind alle Mitglieder der Landesregierung gebunden.“  

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  • 17.12.2019

    Oliver Kumbartzky: Gelungene Energiewende nur mit planvollem Ausbau

    Zum Beschluss des Entwurfs der Regionalpläne Wind erklärt der energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „Die Windplanung geht auf die Zielgerade und das ist eine gute Nachricht für Schleswig-Holstein. Wir brauchen für eine gelungene Energiewende den planvollen Ausbau der erneuerbaren Energien. Wir danken der Landesregierung, die mit der Landesplanung diesen Kraftakt besonnen und konzentriert bewältigt. Wir blicken jetzt gespannt und optimistisch auf die kommende Öffentlichkeitsbeteiligung.

    Auch wenn die Opposition heute wieder in erwartbarer Weise ihre altbekannten Textbausteine aus der Schublade holen wird: Das ambitionierte Vorhaben der Regierung den Windkraftausbau auf neue bürgerfreundliche Beine zu stellen, war richtig.

    Wir richten zudem eine ‚Clearingstelle Windenergie‘ ein, die Kommunen und Bürger beraten und damit einen Beitrag zur Konfliktvermeidung und Konfliktbewältigung leisten wird. Denn auch wenn die Pläne im nächsten Jahr fertig und rechtskräftig sein werden, muss alles dafür getan werden, dass der Ausbau der Windenergie nicht zu unnötigen Verwerfungen vor Ort führt. Daran werden wir weiter hart arbeiten.“  

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  • 18.12.2019

    Oliver Kumbartzky: Weidetierhaltung darf durch den Wolf nicht in ihrer Existenz bedroht werden

    Zur aktuellen Situation der Schafhalter in Dithmarschen und den dortigen Wolfsattacken erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und agrarpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „Der so genannte Problemwolf GW924m war ein Waisenknabe gegenüber dem Tier, das jetzt in Süderdithmarschen wütet. Ich begrüße, dass Landwirtschaftsminister Jan Philipp Albrecht auch eine Sofortentnahme prüft.

    Wir brauchen endlich ein pragmatisches Denken und Handeln im Umgang mit dem Wolf. Sich auf Weidetiere spezialisierende Wölfe müssen meiner Meinung nach schnell und unbürokratisch geschossen werden. Für zielführendes Handeln ist die Aufnahme ins Jagdrecht unabdingbar. Da die Bundesregierung bei der Thematik in den Tiefschlaf gefallen ist, muss ernsthaft über eine Aufnahme des Wolfes in das Landesjagdrecht nachgedacht werden. Die Jägerschaft muss intensiv eingebunden werden – und nicht erst spät und partiell wie beim Pinneberger Wolf GW924m.

    Im Land müssen wir uns über die Praktikabilität der bestehenden Wolfsrichtlinie unterhalten. Wie im Koalitionsvertrag festgehalten, wird Jamaika das Wolfsmanagement im Dialog mit allen Betroffenen fortlaufend anpassen. Insbesondere werden wir die Tierhalterinnen und Tierhalter dabei intensiv einbinden. Die Weidetierhaltung gehört gesichert und darf durch den Wolf nicht in ihrer Existenz bedroht werden.“  

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  • 19.12.2019

    Dennys Bornhöft: Jede pflegende Hand wird dringend gebraucht

    Zur heute von Sozialminister Heiner Garg vorgestellten Pflegeberufereform erklärt der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Jede Maßnahme, die am Ende dazu führt, dass wir mehr Mitarbeiter für die Alten-, Gesundheits- und Krankenpflege gewinnen können, ist wichtig und richtig. Der Fachkräftemangel in der Pflege ist nämlich kein Schreckgespenst der Zukunft, sondern längst Realität und wird sich durch den demographischen Wandel noch verstärken. Die Pflegeberufereform ist daher ein guter erster Schritt, da sie noch mehr junge Menschen für eine Ausbildung in der Pflege begeistern soll. Jede pflegende Hand wird dringend gebraucht.

    Gleichzeitig müssen wir weiter dafür sorgen, dass alle Pflegebereiche in ihrer jeweiligen Attraktivität gestärkt werden.“

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  • 13.06.2018

    Jan Marcus Rossa zu TOP 5 „Zulassung von Verfassungsbeschwerden”

    In seiner Rede zu TOP 5 (Gesetzentwurf zur Zulassung von Verfassungsbeschwerden) erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    „Auf den ersten Blick scheint es eine gute Idee zu sein, eine Verfassungsbeschwerde auf Landesebene zuzulassen. Schließlich hat sich auch der Präsident des Landesverfassungsgerichts von Schleswig-Holstein anlässlich des zehnjährigen Jubiläums für eine in der Landesverfassung verankerte Verfassungsbeschwerde ausgesprochen.

    Trotzdem muss die Frage nach dem Sinn und Zweck und dem konkreten Bedürfnis gestellt werden. Es würde nicht überzeugen, wenn wir dieses Instrument für Schleswig-Holstein nur fordern würden, weil auch andere Landesverfassungen über ein „eigenes“ Verfassungsbeschwerderecht verfügen. So einfach hat es sich der SSW ja auch nicht gemacht. Er meint, dass es für die Geltendmachung von Rechten, die nur in der Landesverfassung vorgesehen sind, einer Verfassungsbeschwerde bedarf, weil für diese das Bundesverfassungsgericht nicht zuständig ist.

    Aber ist dieses Argument richtig? Welche Grundrechte, staatsbürgerrechtlichen oder grundrechtsgleichen Rechte enthält denn unsere Landesverfassung, die der Bürger nicht mit einer Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht geltend machen könnte? Immerhin hat der schleswig-holsteinische Verfassungsgeber den Verweis auf den Grundrechtskatalog des Grundgesetzes doch bewusst gewählt. Und was spricht denn gegen die Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts in Grundrechtsfragen der Bürgerinnen und Bürger Schleswig-Holsteins? Die Qualität der Rechtsprechung kann es wohl nicht sein. Wo also ist der Bedarf für eine Verfassungsbeschwerde auf Landesebene?

    Die vermeintlichen Rechte, die unsere Landesverfassung regelt und auf die sich der SSW beruft, wenn er eine landesrechtliche Verfassungsbeschwerde fordert, vermitteln meines Erachtens keine subjektiven Rechte, die sich als Beschwerdegegenstand eignen würden. Es dürfte sich also in der Regel um sogenannte Staatszielbestimmungen handeln. Diese vermitteln aber gerade keine subjektiven Rechte und können daher auch nicht mit einer Verfassungsbeschwerde geltend gemacht werden.

    Obwohl es sich bei Staatszielbestimmungen um Verfassungsnormen mit rechtlich bindender Wirkung handelt, sind sie nicht einklagbar. Sie verpflichten den Staat zwar, diese Staatsziele zu verwirklichen. Allerdings hat der Staat eine erhebliche Einschätzungsprärogative, wie er diese Ziele umsetzen möchte. Einer gerichtlichen Kontrolle und auch einer Kontrolle durch die Verfassungsgerichte sind Staatszielbestimmungen aber weitgehend entzogen.

    Werfen wir also noch einmal einen Blick in unsere Landesverfassung. Und hier stellt sich die Frage, wo Sie, verehrte Kollegen des SSW, denn nun die subjektiven Rechte sehen, die von den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes nicht vor dem Bundesverfassungsgericht geltend gemacht werden könnten? Ich finde ehrlich gesagt keine, die den Ruf nach einer Verfassungsbeschwerde auf Landesebene rechtfertigen würden. Die Artikel 6 bis 15 dürften in erster Linie Staatsziele beschreiben, ohne dass sie subjektive Rechte gewähren sollten.

    Diskutieren kann man diese Einschätzung vielleicht bei Artikel 6 Abs. 1, der das Bekenntnis zu einer nationalen Minderheit schützt. Das gilt auch für die Bestimmungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, die meines Erachtens keine einklagbaren Rechte gegen den Staat begründen, sondern ein außerordentlich wichtiges Staatsziel formulieren. Wo genau liegt also der praktische Anwendungsbereich? Wo die Notwendigkeit für das Instrument einer Landesverfassungsbeschwerde?

    Mir ist durchaus bewusst, dass hier unterschiedliche Auffassungen vertreten werden können, und dass  Staatszielbestimmungen in unserer Landesverfassung unter Umständen in dem einen oder anderen Fall auch als Grundrechte bewertet werden könnten.

    Die Gefahr einer unterschiedlichen Bewertung spricht allerdings auch gegen den Antrag des SSW, denn bevor wir eine Verfassungsbeschwerde auf Landesebene zulassen, sollten wir Klarheit darüber geschaffen haben, welche Bestimmungen in unserer Verfassung subjektive Rechte gewähren sollen, die von den Bürgerinnen und Bürgern mit einer Verfassungsbeschwerde geltend gemacht werden können, zumal der Verfassungsgeber sich ganz bewusst gegen einen solchen Rechtsbehelf entschieden hat. Wenn wir jetzt die Verfassungsbeschwerde in Schleswig-Holstein zulassen, dann machen wir den zweiten Schritt vor dem ersten und das hätte möglicherweise unabsehbare Folgen. Ich vermag daher den Bedarf für eine Verfassungsbeschwerde in unserer Landesverfassung jedenfalls zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zu erkennen. Fehlt aber der sachliche Grund für die Verfassungsbeschwerde, spricht dies allein gegen den Gesetzentwurf des SSW.“

     

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 02.01.2020

    Christopher Vogt: Finanzieller Lastenausgleich bei der Windenergie ist diskutabel

    Zum Vorschlag der SPD zur Einführung eines Windbürgergeldes erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    "Ich glaube zwar nicht, dass sich die Akzeptanz der Energiewende erkaufen lässt, aber dass die Standortgemeinden und die Anwohner am Gewinn beteiligt werden, halte ich im Sinne eines Lastenausgleichs für absolut diskutabel. Die beste Lösung zur Stärkung der regionalen Wirtschaft und zur Akzeptanzerhöhung bleiben natürlich Bürgerwindparks, wie es sie bisher vor allem in Nordfriesland gibt. Diese sind allerdings nicht in allen Regionen des Landes realistisch. Wir werden in der Jamaika-Koalition diskutieren, wie man Standortgemeinden und Anwohner am besten finanziell beteiligen kann. Für Akzeptanzprobleme sorgt auch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das schlichtweg aus der Zeit gefallen ist. Besser wäre eine marktwirtschaftliche CO2-Bepreisung über die Ausweitung des Emissionshandels.

     Die FDP-Fraktion setzt sich seit Jahren für eine Energiewende mit Sinn und Verstand und für mehr Anwohnerschutz ein. Wir werden bei der Regionalplanung zumindest bei neuen Flächen die Abstandsvergrößerung zur Wohnbebauung auf einen Kilometer und die fünffache Höhe gewährleisten können. Einigen anderen Kriterien werden wir dafür im Gegenzug weniger Relevanz geben. Zudem werden wir eine 'Clearingstelle Wind' beim Landtag einrichten, um Konflikte moderieren und nach Möglichkeit lösen zu können. Hinzu kommt, dass wir bei der effizienteren Offshore-Windenergie aufholen wollen. Hier muss die Planung in Deutschland in der Tat beschleunigt und flexibilisiert werden. Eine Verringerung der Klagemöglichkeiten für Anwohner brauchen wir dagegen nicht. Eine Planungsbeschleunigung ist vielmehr bei Infrastrukturmaßnahmen dringend vonnöten.

    Hier fordere ich die SPD und insbesondere die Bundesumweltministerin auf, ihren Widerstand endlich aufzugeben.“

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  • 08.01.2020

    Oliver Kumbartzky: Dialog mit den Bauern ernst nehmen

    Zum heutigen Gespräch mit Vertretern der Bewegung "Land schafft Verbindung" im Agrarausschuss des schleswig-holsteinischen Landtags erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und agrarpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „Politik darf nicht über die Köpfe der Betroffenen hinweg gemacht werden. Deshalb ist es wichtig, dass Initiativen wie ‚Land schafft Verbindung‘ angehört werden. Die Proteste der Bauern sind bisher von allen Seiten mit wohlwollenden Worten empfangen worden. Das Signal zum Dialog darf für die Politik aber kein Symbol bleiben. Die Bundesregierung muss ihr Agrar-paket stoppen, bis der Dialog mit den Betroffenen Früchte trägt. Es wäre fatal, wenn Fakten geschaffen werden, bevor die Landwirte eine Chance zur Beteiligung bekämen.

    Die Bauern verdienen es, nicht nur gehört zu werden, sondern Antworten auf die konkreten Probleme, die sie benennen, zu bekommen. So muss die Bundesregierung sich zum Beispiel klar zu dem befürchteten Szenario äußern, dass die nationalen deutschen Alleingänge bei Artenschutz und Düngemittelvorschriften zum Höfesterben und steigenden Lebensmittelimporten führt. Mit steigendem Kostendruck durch undurchdachte und EU-weit uneinheitliche Vorschriften würde man Artenschutz und Tierwohl in Deutschland einen Bärendienst erweisen.

    Wer den Dialog mit den Landwirten ernst nehmen will, schuldet ehrliche Antworten. In Schleswig-Holstein gehen wir mit dem Dialogforum ‚Zukunft der Landwirtschaft‘ schon in die richtige Richtung. Die wesentlichen Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft werden aber auf Bundes- und Europaebene gesetzt.“  

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  • 10.01.2020

    Annabell Krämer: Der Abbau des Sanierungsstaus bleibt unser wichtigstes Ziel

    Zum heute von Finanzministerin Monika Heinold vorgestellten Jahresabschluss 2019 erklärt die finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    „Der sehr erfreuliche Jahresabschluss 2019 bringt uns bei der Sanierung unserer Infrastruktur einen Riesenschritt weiter. Der Überschuss ist das Ergebnis einer stabilen Konjunktur, aber auch eines guten Wirtschaftens dieser Landesregierung. Durch Überführung dieser Mittel ins Sondervermögen IMPULS können wir unter anderem die verbliebene Finanzierungslücke in der Finanzplanung frühzeitig schließen. Ganz besonders freut uns, dass wir mit den zusätzlichen Mitteln die flächendeckende Breitbandversorgung im Land bis 2025 sicherstellen können. Das ist eine hervorragende Nachricht für den Wirtschaftsstandort Schleswig-Holstein.

    Aus Erfahrung wissen wir, dass ständig neue Investitionsbedarfe entstehen. Deshalb müssen wir Vorsorge treffen, um den weiteren Ausbau der Infrastruktur im Land vorantreiben zu können. Obwohl wir 570 Millionen Euro zusätzlich für Investitionen bereitstellen wollen, halten wir an der HSH-bereinigten Nettotilgung in Höhe von 95 Millionen Euro im Jahr 2019 fest. Der Abbau des Sanierungsstaus wird in den nächsten Jahren planmäßig voranschreiten und wichtigstes Ziel unserer Arbeit bleiben.“

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  • 10.01.2020

    Dennys Bornhöft: Fahrverbote am Theodor-Heuss-Ring können vermieden werden

    Zum heute vorgestellten Luftreinhalteplan für die Stadt Kiel erklärt der Kieler Abgeordnete und umweltpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Wir begrüßen, dass das Umweltministerium und die Stadt Kiel alles daran gesetzt haben, um Fahrverbote auf dem Theodor-Heuss-Ring zu vermeiden. Die von uns geforderten technischen Maßnahmen zur Luftreinhaltung nehmen dafür im Luftreinhalteplan eine zentrale Rolle ein. Luftfilter können einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, dass Dieselfahrer den Theodor-Heuss-Ring auch weiter passieren können. Eine schwerwiegende Unterbrechung des Verkehrsflusses von Ost nach West kann so absehbar verhindert werden. Jetzt kommt alles darauf an, dass die verantwortlichen Stellen die Filteranlagen schnell aufstellen können. Zur finanziellen Unterstützung haben wir 500.000 Euro im Landeshaushalt zur Verfügung gestellt.

    Der Theodor-Heuss-Ring bleibt aber ein Engpass, vor allem auch für den überregionalen Verkehr in Schleswig-Holstein. Deswegen muss sich die Stadt Kiel für die lange geforderte Südspange und somit für die Entlastung des Theodor-Heuss-Rings einsetzen. Die Baustelle am Theodor-Heuss-Ring, die in diesem Jahr kommt, wird noch stärker verdeutlichen, wie belastend es ist, wenn sich täglich zehntausende Autofahrer und LKW ohne Alternative durch das Nadelöhr Theodor-Heuss-Ring pressen müssen. Die Südspange ist für die Luftreinhaltung in Kiel und für die Sicherstellung des überregionalen Verkehrs notwendig.“  

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  • 05.02.2020 | 07:00 |

    Kiel

    | Termine

    Workshop Inklusion: Kita und Schule - Wo stehen wir? Wo wollen wir hin?

    Seit 2009 gilt die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland und damit auch in Schleswig-Holstein. Mit Artikel 24 wird das Recht behinderter Menschen auf Bildung anerkannt. Damit haben wir uns verpflichtet, innerhalb des allgemeinen Bildungssystems die notwendige Unterstützung zu leisten, um allen Schülerinnen und Schülern eine erfolgreiche Bildung zu ermöglichen. So weit, so gut! Doch wo stehen die Schulen heute? Wie erreichen wir die Schülerinnen und Schüler wirklich? Die täglichen Herausforderungen und Aspekte einer guten Inklusion sowie die notwendigen Veränderungen in der Gesellschaft und im Bildungssystem wollen wir mit Ihnen herausarbeiten.

    Nach den Kurzvorträgen haben Sie die Möglichkeit an den Thementischen vertiefende Gespräche mit den Referenten zu führen und Positionen zu formulieren. Über diese werden wir anschließend diskutieren.

    Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und einen konstruktiven Gedankenaustausch.

     

    Beginn: 19:00 Uhr

    (Einlass ab 18.30 Uhr)

    Begrüßung durch Anita Klahn

    Bildungspolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion

     

    10 Jahre Inklusion in Kita und Schule - Impulse von

    Prof. Dr. Jürgen Walter, Europa-Universität Flensburg

    Helga Kiel, Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvmk)

    Dirk Meußer, Interessenvertretung der Lehrkräfte (IVL) in Schleswig-Holstein

    Anita Klahn, Bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion

     

    Themen-Tische World-Café mit

    Prof. Dr. Jürgen Walter, Europa-Universität Flensburg

    Helga Kiel, Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvmk)

    Dirk Meußer, Interessenvertretung der Lehrkräfte (IVL) in Schleswig-Holstein

    Anita Klahn, bildungspolitische Sprecherin FDP-Landtagsfraktion

    Moderation: Andreas Otto, R.SH

     

    Anschließend:

    Gemeinsamer Austausch zu den Themen-Tischen und Ausklang mit Imbiss

     

    Um Anmeldung wird gebeten:

    bis Montag, 03. Februar 2020, an:
    FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag
    Düsternbrooker Weg 70
    24105 Kiel
    Telefon: 0431/9881480
    Email: anmeldung@fdp.ltsh.de

    Bitte legen Sie am Eingang des Landeshauses Ihren Ausweis vor.

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  • 13.01.2020

    Dennys Bornhöft: Für ein Umdenken in der Organspendendebatte

    „Die Zeit für ein Umdenken in der Organspendendebatte ist reif. Weder die derzeit angewandte Entscheidungslösung noch die Widerspruchslösung von Jens Spahn lösen die Bedürfnisse nach einem tragbaren und funktionsfähigen Organspendensystem. Die Organspendebilanz 2019 zeigt, dass ein Systemwechsel überfällig ist. Deshalb hat Schleswig-Holstein bereits vor einiger Zeit den Vorschlag einer verpflichtenden Entscheidungslösung gemacht. Jede Bürgerin und jeder Bürger hätte sich bei Ausstellung eines amtlichen Dokumentes verpflichtend für oder gegen eine Organspendenbereitschaft entscheiden müssen. Diese Entscheidung hätte jederzeit zurückgenommen werden können.

    Die GroKo pocht dagegen auf die Widerspruchslösung, die zunächst jeden zum Organspender macht. Der Staat hat kein Recht, über den Körper eines Menschen zu verfügen! Eine Bevormundung dieser Art können wir Freie Demokraten daher nicht unterstützen. Die Frage einer Organspende ist ein unveräußerliches Recht eines Individuums. Ich rufe daher die Abgeordneten des Bundestags dazu auf, am kommenden Donnerstag der Widerspruchslösung nicht zuzustimmen.“

     

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