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  • 26.09.2019

    Dennys Bornhöft zu TOP 30 „Studienplatzoffensive Medizin“

    In seiner Rede zu TOP 30 (Studienplatzoffensive Medizin) erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Das Medizinstudium in Deutschland gilt als hochattraktiv, gleichermaßen aber auch als hochkomplex. Es beinhaltet Laborpraktika, verschiedenste Seminare und Praxisphasen. Rund sechs Jahre beschäftigt man sich intensiv mit den unterschiedlichsten Fachbereichen – zurecht, denn wer später als Arzt tätig ist, trägt eine immens hohe Verantwortung für die Patienten, für ihr Wohlbefinden, ihre Gesundheit, für ihr Leben. Trotz der hohen Anforderung sowohl bei der Bewerbung um einen Studienplatz als auch während des Studiums, wollen zahlreiche, vor allem junge Menschen, in Deutsch-land ein solches Studium absolvieren. Eine Vielzahl dieser Studierenden vertieft sein Wissen über weitere Jahre in einer Facharztausbildung, um so nach über einer Dekade der akademischen wie fachärztlichen Ausbildung Verantwortung für Leib und Leben der Patienten zu übernehmen.

    Doch trotz des großen Interesses für den Medizinstudiengang, bleibt eine Erkenntnis: Es gibt nicht genug Ärztinnen und Ärzte. Offene Stellen gibt es sowohl bei den angestellten Klinikärzten als auch bei den niedergelassenen Ärzten. Die demografische Entwicklung wird in den nächsten Jahren dazu führen, dass sich diverse derzeit Praktizierende ebenfalls alsbald aus dem Berufsleben verabschieden werden. Die Politik muss hier proaktiv agieren, bevor sich auch bei uns Versorgungslücken realisieren. Aussagen über ‚Ärzteschwemme‘ und Überversorgung mit medizinischem Personal, wie es Anfang der 90er Jahre politisch debattiert wurde, kommt einem heute nicht nur aus der Zeit gefallen vor, sondern wie von einem anderen Stern. Demografischer Wandel führt zu Fachkräftemangel. Fachkräftemangel führt zu Problemen bei der Unternehmensnachfolge. Das gilt leider auch im Gesundheitssektor. Obwohl z.B. die Praxis vor Ort gut läuft, findet sich immer häufiger keine Nachfolgerin/kein Nachfolger. Aber auch in gut bezahlter Anstellung, lassen sich zu wenige auf eine Tätigkeit in einer ländlichen Region ein.

    Die Attraktivität des ländlichen Raumes wird auch über die medizinische Versorgung vor Ort entschieden, während wiederum mangelnde Attraktivität des ländlichen Raumes Ärztinnen und Ärzte davon abhalten kann, dort eine Tätigkeit aufzunehmen. Dies erinnert an die Frage, was zuerst da war: Henne oder Ei. Über Ursachen lässt sich nun lange debattieren. Wir können aber stattdessen Zeit und Energie besser in die Problembeseitigung stecken. Wenn bundesweit die Anzahl der Studienplätze erhöht wird, werden langfristig auch mehr Medizinerinnen und Mediziner für die Patientenversorgung und auch Forschung zur Verfügung stehen. Diese Studienplätze werden die öffentliche Hand viel Geld kosten. Ein Medizinstudium ist eine der teuersten Ausbildungen, die es gibt. Es ist aber Geld, das kaum besser angelegt werden kann. Da kein Bundesland prinzipiell nur für sich selbst Medizinerinnen und Mediziner ausbildet, sondern potenziell für das gesamte Bundesgebiet, wird in vielen Ländern der Ruf lauter, dass auch die Bundesebene mehr Verantwortung übernehmen sollte. Deswegen fordern wir gemeinsam mit unseren Koalitionspartnern die Schaffung von 1000 zusätzlichen Studienplätzen deutschlandweit, wovon auch Schleswig-Holstein strukturell profitieren würde.

    ‚Bleib oben‘ heißt eine Kampagne des schleswig-holsteinischen Wirtschaftsministeriums, um junge Menschen nach der Ausbildung oder dem Studium hier im Norden zum Bleiben, Arbeiten und Leben zu bewegen. Das gilt natürlich auch für die Ärztinnen und Ärzte, die hier auf einem hohen Niveau ausgebildet werden. Diese wollen wir nach ihrem Studium dann natürlich auch hier halten. Deswegen ist es genauso wichtig, dass wir Schleswig-Holstein als Standort insgesamt attraktiv machen, die ländlichen Räume nicht nur als Urlaubs-, sondern auch als Wirtschaftsregionen schätzen. Potentielle Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer müssen in Schleswig-Holstein Bedingungen vorfinden, die es ihnen ermöglichen, Spitzenforschung zu betreiben und neue Verfahren und Techniken zu testen. Diese Bedingungen zu schaffen, ist eine ministeriumsübergreifende Aufgabe, da Wirtschaftsförderung, Digitalisierung, ländliche Räume, Gesundheit und Wissenschaft zusammen gedacht werden müssen. Diese Aufgabe ist bei unseren Jamaika-Ministerinnen und Ministern in guten Händen.“

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  • 26.09.2019

    Christopher Vogt zu TOP 23 "Gedenken an die friedliche Revolution 1989/1990"

    In seiner Rede zu TOP 23 (Für ein würdiges Gedenken an die friedliche Revolution 1989/1990) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Die friedliche Revolution in der damaligen DDR und die daraus folgende Wiedervereinigung unseres Landes ist mit Sicherheit das bedeutendste Ereignis der deutschen Nachkriegsgeschichte und bis heute ein großes Glück für unser Land. Ich glaube, man kann es sich als jemand, der das Glück hatte, in der liberalen und wohlhabenden Bundesrepublik geboren zu wer-den, kaum ausmalen, welch enormes Risiko es für die Menschen, die da-mals gegen das SED-Regime auf die Straße gegangen sind, bedeutet hat – für sich selbst, aber auch für ihre Familien. Diese mutige Tat zigtausender Menschen kann man gar nicht genug würdigen.

    Ich weiß, dass man es nicht komplett gleichsetzen kann, aber ich finde, dass gerade wir Deutsche – mit Blick auf unsere Geschichte – uns in diesen Tagen noch viel stärker mit den jungen Menschen in Hongkong verbunden fühlen und dies auch zum Ausdruck bringen sollten. Es gab damals den Kampf der Systeme, den meine Generation fast nur noch aus den Geschichtsbüchern kennt, aber etwas Ähnliches erleben wir heute wieder. Die Marktwirtschaft hat sich zwar global als Wirtschaftssystem durchgesetzt, aber Demokratie und Rechtsstaatlichkeit leider noch lange nicht. Sie sind sogar in die Defensive geraten. Und ich finde es zwar gut, dass sich Außenminister Maas mit Joshua Wong in Berlin hat fotografieren lassen. Aber wenn es um die Freiheit geht, sollte unsere Bundesregierung meines Erachtens sehr viel klarer und wahrnehmbarer sein. China ist ein sehr wichtiger Handelspartner von uns, aber bei den Menschenrechten dürfen wir nie wie-der beidrehen. Wenn der Eindruck entsteht, dass wir da in eine wirtschaftliche oder gar politische Abhängigkeit geraten sind, dann ist dies fatal und gefährlich!

    Ich habe selbst Verwandte, die unter der Staatssicherheit massiv zu leiden hatten. Besonders schlimm ist die Tatsache, dass da auch vor der Familie nicht Halt gemacht wurde. Die Stasi war ein perfider und zutiefst menschenverachtender Terrorapparat der SED, der zum Glück im November 1989 dem Freiheitsdrang der Menschen nichts mehr entgegensetzen konnte. Etwas später haben Bürgerrechtler die Stasi-Einrichtungen gestürmt und besetzt, was dazu geführt hat, dass nach der Einheit eine Behörde gegründet werden konnte, die die meisten Deutschen als Gauck-Behörde kennen und die sehr viel zur Aufarbeitung der SED-Diktatur beigetragen hat. Allen Versuchen, die Arbeit dieser Behörde einzuschränken oder einzustellen, sollten wir Demokraten entschieden entgegentreten.

    Obwohl ich damals erst fünf bzw. sechs Jahre alt war, kann ich mich relativ gut an die Wendezeit erinnern. Ich stand wenige Tage nach dem Fall der Mauer in Berlin mit meiner Familie an einer Straße im lauenburgischen Mustin, wo dann auch endlich die Grenze geöffnet wurde, und wo sich Tau-sende Menschen aus West und Ost unglaublich über dieses Ereignis gefreut haben. Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, aber die Bilder von der gestürmten Mauer in Berlin und aus der Prager Botschaft berühren mich noch heute, wenn ich sie im Fernsehen sehe. Die jahrzehntelange Teilung war die Folge eines von unserem Volk verursachten, unfassbar grausamen Welt-kriegs, in dem wir sehr viel Schuld auf uns geladen hatten. Mit der Wieder-vereinigung 1990 hatten wir Deutsche großes Glück. Die Revolution in der DDR war eigentlich schon ein mittelgroßes Wunder. Der sozialistische Ost-block war – und das war jetzt für viele noch keine Überraschung – schlichtweg wirtschaftlich am Ende, aber ohne besonnene Reformer wie Michail Gorbatschow wäre es mit Sicherheit nicht unblutig ausgegangen. Die Truppen sind weitestgehend in den Kasernen geblieben. Die spätere Wiedervereinigung wäre in dieser Form auch ohne US-Präsident Bush Senior nicht möglich gewesen, der die Briten und Franzosen überzeugen konnte, dass Helmut Kohl und Hans-Dietrich Genscher das Richtige tun, indem sie die schnelle Wiedervereinigung angestrebt haben.

    Seit der Wende ist unglaublich viel Positives in Deutschland passiert. Ob man nun Ostdeutscher oder Westdeutscher ist, spielt zum Glück eine immer geringere Rolle. Die Westdeutschen haben viel Solidarität beim Aufbau Ost gezeigt, aber es gibt gerade im Osten natürlich auch viel Unmut, Frust und Enttäuschung, weil vieles eben auch nicht funktioniert hat. Vielen Ostdeutschen fehlt es an westdeutschem Verständnis für ihr Lebenswerk. Die lange Teilung und die verschiedenen Systeme haben bei vielen Deutschen doch tiefere Prägungen hinterlassen, als man damals glaubte. Damit sollten wir aber offen umgehen. Mir fällt es schwer zu akzeptieren, dass so viele unserer Landsleute im Osten Parteien wie die Linke, die ja letztlich nur die umbenannte SED ist, oder zuletzt die AfD gewählt haben. Da spielt ja nicht nur Frust, sondern oft auch eine völlig andere Sicht der Dinge eine Rolle. Der Sozialismus wird im Osten noch immer positiver gesehen, die Aufarbeitung des Dritten Reiches gab es so nicht, in den größtenteils abgeschotteten Gesellschaften des Ostblocks gab es eben keine Demokratie, keinen Rechtsstaat und keinen Pluralismus. Das wirkt natürlich immer noch nach, aber andererseits haben die Westdeutschen und die etablierten Parteien eben auch Fehler gemacht. Wer ist schon ohne Fehler? Ich bin der festen Überzeugung, dass wir viel mehr miteinander ins Gespräch kommen müssen. Rund 20 Prozent der Westdeutschen waren laut Umfragen noch nie in den neuen Bundesländern. Das ist doch unglaublich. Wir brauchen also mehr Austausch auf allen Ebenen, mehr Gedenk- und auch Begegnungsstätten – vor allem für die Jugend – und mehr historische und politische Bildung.

    Der Tag der Deutschen Einheit ist ein Tag der Freude. In diesen bewegten Zeiten sollten wir mehr denn je daran erinnern, dass Freiheit und Demokratie keine Selbstverständlichkeit sind. Unsere Demokratie fühlt sich für viele so selbstverständlich an. Wir müssen aber ständig an ihr arbeiten und sie weiterentwickeln. Wenn viele Menschen – gerade in Ostdeutschland – denken, dass sie ihre Meinung nicht frei äußern können, ist das sehr bedenklich. Niemand hat das Recht auf widerspruchslose Meinungsäußerung, aber wir müssen auch an unserer Diskursfähigkeit arbeiten. Ich freue mich auf das Bürgerfest in Kiel. Es hätte auch Lübeck sein dürfen, aber die Landeshauptstadt ist auch ein guter Ort. Präsentieren wir uns als gute Gastgeber!“

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  • 26.09.2019

    Annabell Krämer zu TOP 25 "FINISH - Finanzstrategie Nachhaltigkeit in Schleswig-Holstein"

    In ihrer Rede zu TOP 25 (FINISH – Finanzstrategie Nachhaltigkeit in Schleswig-Holstein) erklärt die finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    „Wir setzen mit der Initiative ein weiteres Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Schleswig-Holstein soll Finanzanlagen wählen, die Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigen, ohne hierbei Abstriche bei der Wirtschaftlichkeit zu machen. Es ist durch repräsentative Studien belegt, dass die Sicherheit und Rendite von Finanzanlagen nicht unter der Anwendung von Nachhaltigkeitskriterien leiden müssen. Das ist eine zentrale Botschaft, da wir auch auf finanzielle Nachhaltigkeit nicht verzichten wollen.

    Bei jeder Art der Finanzanlage, bei der wir steuernd eingreifen – und das machen wir mit einem Gesetz zwangsläufig – bleibt für uns Freie Demokraten eines maßgeblich: Finanzanlagen von Landesbeteiligungen sind öffentliche Mittel und somit Gelder unserer Bürger. Mit diesen haben wir verantwortungsvoll umzugehen. Abstriche bei der Wirtschaftlichkeit sind zu vermeiden. Bei den Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Finanzstrategie sind uns Freien Demokraten drei Punkte wichtig, die in diesem Antrag auch Berücksichtigung finden.

    Erstens: Die Bürokratiekosten sind gering zu halten. Ein erhöhter Bürokratieaufwand gefährdet die Wirtschaftlichkeit. Aus diesem Grund ist es uns wichtig, dass das neue Gesetz nur für Finanzanlagen von Landesbeteiligungen greift, sofern diese eine Mindestgrößenordnung von wenigstens einer Million Euro überschreiten.

    Zweitens: Uns Freien Demokraten ist es ganz besonders wichtig, dass sich das Gesetz nicht negativ auf die Fördertätigkeit unserer Investitionsbank IB.SH, die fast drei Milliarden Euro Finanzanlagen hält, auswirkt. Der Mittelstand muss wie bisher gefördert werden können. Jede Einschränkung der Möglichkeiten der Kreditvergabe und somit Mittelstandsförderung wäre von unserer Seite nicht zustimmungsfähig. Deshalb ist es uns wichtig, das Gesetz auf die Finanzanlagen zu beschränken und nicht auf das gesamte Aktivgeschäft auszudehnen. Die Kriterien für die Kreditvergabe an die schleswig-holsteinische Industrie bleiben, wie sie sind. Wir wollen, dass Schleswig-Holstein das mittelstandsfreundlichste Bundesland wird. Konterkarierende Vorgaben oder Beschränkungen unterstützen wir nicht. Es will ja vermutlich auch keiner, dass die Förderung von Elektromobilität ein-gestellt wird. Denn gerade in diesem Bereich wird die Nachhaltigkeit von Produktion und Entsorgung vielfach in Frage gestellt. Für die Förderung von Zukunfts- oder Übergangstechnologien, wie das geplante LNG-Terminal in Brunsbüttel, bleibt die IB.SH ein potentieller Partner.

    Drittens: Durch die Beschränkung auf hundertprozentige Landesbeteiligungen gewährleisten wir zudem, dass keine Einflussnahme auf unsere im Wettbewerb stehenden Sparkassen erfolgt. Wir oktroyieren keine politisch gewollten Anlagekriterien für im freien Markt agierende Unternehmen. Dass Politik sich bei Finanzstrategien von Kreditinstituten lieber heraushalten sollte, hat die Vergangenheit mit der ehemaligen HSH Nordbank hin-länglich bewiesen. Wir unterstützen nachhaltige Finanzanlagen dort, wo wir es verantworten können und müssen – und zwar ohne, dass die Wirtschaftlichkeit leidet. Beteiligungen des Landes sind in der Regel langfristig angelegt und können somit beide wichtigen Kriterien – Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit – zielführend verfolgen, während Kundeneinlagen verwaltende Kreditinstitute zeitnah und aktiv auf Marktveränderungen reagieren müssen. Sparkassen als selbständige Unternehmen in kommunaler Trägerschaft haben die Aufgabe, die öffentliche Hand, den Mittelstand und die Bevölkerung flächendeckend mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen zu versorgen und den Wettbewerb in ihrem Geschäftsgebiet zu stärken. Wettbewerb fordert gleiche Rahmenbedingungen.

    Mit dem vorliegenden Antrag gehen wir einen weiteren Schritt und zeigen, dass Ökonomie und Ökologie sich sinnvoll ergänzen können.“

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  • 26.09.2019

    Jan Marcus Rossa zu TOP 3 "Änderung der Landesbauordnung"

    In seiner Rede zu TOP 3 (Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung) erklärt der wohnungsbaupolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    „Wir werden heute in zweiter Lesung die Novellierung der Landesbauordnung beschließen und damit einen wichtigen Schritt machen, um den so dringend benötigten Wohnungsneubau in unserem Land zu befördern und zu beschleunigen.

    Der wichtigste Baustein in der Novellierung ist dabei die Verbesserung der Bedingungen für die Aufstockung von Gebäuden und den Dachgeschoss-ausbau. Die Nachverdichtung bei Wohngebäuden ist sinnvoll, denn es kann Wohnraum geschaffen werden ohne weiteren Flächenverbrauch. Mit der Neuregelung in § 6 Abs. 9 Landesbauordnung (LBO) stellen wir sicher, dass die bestehenden Abstandsregeln der Nachverdichtung oder einer Umnutzung von Gebäuden zu Wohnzwecken nicht entgegenstehen. Gleichzeitig ist aber geregelt, dass Dachgauben und ähnliche Dachaufbauten, Fenster und sonstige Öffnungen so anzuordnen sind, dass auf die Belange der Nachbarn Rücksicht genommen wird. Damit wird sichergestellt, dass bei der Planung von Ausbau- und Aufstockungsmaßnahen stets eine Interessenabwägung zwischen Bauherrn und Nachbarschaft stattfinden muss. Nur so lässt sich auch die Akzeptanz für eine Nachverdichtung gewinnen.

    Diesem Ziel, die Nachverdichtung durch Dachgeschossausbau oder Aufstockung zu erleichtern, dient auch die Befreiung von der Fahrstuhlpflicht in § 40 Abs. 4 Satz 1. Es ist insbesondere unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten die richtige Entscheidung gewesen, dass wir die Aufstockung von Gebäuden und einen Dachausbau nicht dadurch behindern, dass für ein solches Gebäude erstmalig ein Aufzug eingebaut oder ein bestehender Aufzug erweitert werden muss. Solche Maßnahmen in Bestandsgebäuden sind mit besonders hohen Kosten verbunden und technisch häufig schwierig zu realisieren. Es würde Immobilieneigentümer davon abhalten, über eine Aufstockung ihrer Bestandsimmobilien auch nur nachzudenken. Insofern fördert die Befreiung von der Aufzugspflicht auch hier in besonderer Weise den Wohnungsbau und macht die Nachverdichtung unter ökonomischen Gesichtspunkten attraktiver.

    Eine richtige Entscheidung ist auch, die Genehmigungsfreistellung zu er-weitern, sodass künftig Gebäude der Größenklasse vier und fünf bis zur Hochhausgrenze von 22 Metern genehmigungsfrei sind, wenn das Vorhaben im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans liegt, dessen Festsetzungen nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist. Das führt zu einer Verfahrensbeschleunigung und begünstigt damit auch die Schaffung neuen Wohnraums. Es ist richtig, wenn wir in größerem Umfang als bisher Bauvorhaben ohne Baugenehmigungsverfahren ermöglichen.

    Allerdings müssen nun auch die Kommunen mitspielen, denn die Genehmigungsfreistellung wird nur positive Wirkung entfalten, wenn durch eine entsprechende Bauleitplanung die Voraussetzungen für genehmigungsfrei-es Bauen auch für größere Gebäude geschaffen werden. Das Instrumentarium jedenfalls stellt das Land den Kommunen zur Verfügung.

    Auch das Typengenehmigungsverfahren in § 73a LBO dient dem Zweck, das Baugenehmigungsverfahren zu verschlanken und damit zu beschleunigen. Hier schließt sich Schleswig-Holstein der Musterbauordnung an. Zwar sind auch weiterhin grundstücksbezogene Baugenehmigungen erforderlich, sofern die Voraussetzungen für eine Genehmigungsfreistellung nicht vor-liegen. Nicht Gegenstand des Baugenehmigungsverfahrens sind aber all die Aspekte, über die im Rahmen der Typengenehmigung bereits entschieden wurde. Sinnvoll ist auch, dass Typengenehmigungen anderer Länder von der obersten Bauaufsichtsbehörde für Schleswig-Holstein anerkannt werden können, da dies eine Standardisierung über die Ländergrenzen hinweg ermöglicht.

    Ein wichtiger Schritt ist schließlich auch die Erleichterung der Verwendung von Holz als Baustoff in § 27. Holz hat als Baustoff viele Vorteile, die auch beim Wohnungsbau genutzt werden können. Da es ein geringeres Eigengewicht hat, erleichtert es häufig Nachverdichtungsvorhaben im Hinblick auf die statischen Anforderungen. Zudem sorgt der Baustoff Holz für ein gutes Wohnklima und es hat eine sehr gute Dämmwirkung, sodass auch die Ökobilanz von Holz insgesamt besser ist als bei vielen anderen Baustoffen. Zudem ist Holzbau vergleichsweise kostengünstig, sodass wir damit auch die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum fördern.

    Insgesamt ist festzustellen, dass wir mit der Landesbauordnung einen wichtigen Schritt machen, um die bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen in Schleswig-Holstein für den Wohnungsbau zu verbessern. Stimmen die gesetzlichen Rahmenbedingungen und werden Genehmigungsverfahren erleichtert, dann wirkt sich das unmittelbar auch auf die Bereitschaft der Bauherren aus, in Schleswig-Holstein den Wohnraum zu schaffen, den wir in den kommenden Jahren brauchen. Und deshalb bitten wir um breite Zustimmung für die Novellierung der Landesbauordnung.“

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  • 14.06.2018

    Stephan Holowaty zu TOP 18 „Rechtssicherheit beim Fotografieren in der Öffentlichkeit“

    In seiner Rede zu TOP 18 (Rechtssicherheit beim Fotografieren in der Öffentlichkeit erhalten) erklärt der datenschutzpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Stephan Holowaty:

    „Lassen Sie uns eines vorweg grundsätzlich sagen: Europäischer Datenschutz ist ein echter europäischer Mehrwert. Datenschutz kann in der digitalen Welt nicht an Ländergrenzen aufhören. Ein einheitlicher, zuverlässiger Datenschutz ist – oder wäre – eine verlässliche Grundlage für europäische Unternehmen. Aber gut gedacht ist noch lange nicht gut gemacht.

    Ich war am vorvergangenen Wochenende bei der Eröffnung der örtlichen Wirtschaftsmesse der HHG, des Vereins Handel Handwerk Gewerbe in Henstedt-Ulzburg  zu Gast, und ich habe meinen Ohren nicht getraut, als ich gehört habe, was der Vorsitzende erzählt hat: dass es nämlich nicht möglich war, einen Veranstaltungsfotografen zu finden. Man war der Meinung, dass dieser hierzu gemäß DSGVO eine schriftliche Einwilligung aller anwesenden Personen gebraucht hätte und das waren immerhin mehr als 400.

    Ich höre mittlerweile von Apotheken, die darüber nachdenken, Kunden nur noch einzeln einzulassen, damit bei der so wichtigen Beratung Unbeteiligte nicht mithören können. Ich lese von Bedenken, Visitenkarte entgegenzunehmen, da diese ohne schriftliche Einwilligung des Abgebenden nicht irgendwo gespeichert werden dürften. Die BILD titelt ‚Datenschutz-Wahnsinn‘, netzpolitik.org beklagt ein Sterben von Blogs, den Rauswurf von Jugendlichen aus sozialen Netzwerken und Unmengen von Klick-Zumutungen für Webuser. Ob Handwerker, Ärzte, Apotheker, Lehrer oder WhatsApp-Nutzer, die Abmahnindustrie versucht es auf Basis eines Urteils des OLG Hamburg zur Abmahnbarkeit von fehlerhaften Datenschutzerklärungen auch schon wieder. Bis auf die Abmahnmafia sind wohl alle verzweifelt ob der tatsächlichen oder vermeintlichen Verbote der DSGVO.

    Man könnte nun sagen: die haben alle jahrelang Zeit gehabt, sich umzustellen. Aber die Wahrheit ist doch, dass die dazu nötigen Hilfsmittel meist erst kurz vor Torschluss bereitstanden, auch heute noch massive Rechtsunsicherheiten bestehen und es auch seitens der EU keine praktischen Handhabungen gibt. Die Wahrheit ist aber auch, dass die öffentliche Hand ebenfalls erst kurz vor Torschluss reagiert hat. Ich erinnere an unsere Debatte zum Landesdatenschutzgesetz erst neulich in diesem Plenum.

    Die Bundesregierung hat die Öffnungsklauseln der DSGVO nicht genutzt, um einen praxisnahen Datenschutz zu gewährleisten. Sie hat die Zeit nicht genutzt, praktikable Umsetzungen zu schaffen, praktikable, rechtssichere Handhabungen oder auch nur Fallstudien. Ich habe daher große Sympathien für den Antrag der sozialdemokratischen Kollegen. Aber er geht nicht weit genug: nicht nur Fotografen haben Probleme mit der DSGVO. Land, Wirtschaft, Handel, Handwerk, Dienstleister, aber auch Vereine, Verbände und unzählige Bürger sind vollkommen verunsichert, was denn noch erlaubt ist, was unterschrieben werden muss, was dokumentiert und was gespeichert oder nicht gespeichert werden darf.

    Ich danke der SPD für diesen Antrag. Ja, der Antrag richtet sich inhaltlich an die Bundesregierung und dort vor allem an das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz – dort ist es Heiko Maas gewesen, der im Vorfeld des Inkrafttretens der DSGVO hier zuständig war. Vielen Dank für das Vertrauen in die schleswig-holsteinische Jamaika-Koalition, dass sie die Probleme der DSGVO lösen will, die Heiko Maas nicht gelöst hat.

    Wir stimmen deshalb einer Überweisung in den Ausschuss zu und wünschen uns eine breite Diskussion über die notwendigen Konsequenzen aus der offensichtlichen Mischung an Chaos, Verunsicherung und an einigen Stellen ganz sicher auch Überreaktion und Falschinformationen, die sich aus der DSGVO ergeben.“

     

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 26.09.2019

    Jan Marcus Rossa zu TOP 4 „Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein“

    In seiner Rede zu TOP 4 (Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein) erklärt der wohnungsbaupolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    „Wir befassen uns heute nicht zum ersten Mal mit der Frage, ob das Recht auf Wohnen in die Landesverfassung aufgenommen werden soll. Wir haben uns im Innen- und Rechtsausschuss mit dem Anliegen der Volksinitiative für bezahlbares Wohnen intensiv auseinandergesetzt und ich will meine Erwägungen darstellen, warum wir die Volksinitiative nicht unterstützen.

    Das Kernanliegen der Volksinitiative, angemessenen Wohnraum für alle Menschen in diesem Land zu gewährleisten, ist unter allen Gesichtspunkten nachvollziehbar und auch unterstützenswert. Die Politik muss dafür sorgen, dass für jeden Menschen in diesem Land ausreichender und angemessener Wohnraum zur Verfügung steht. Da das Wohnen ohne jeden Zweifel zu den Grundbedürfnissen eines Menschen gehört, ist es auch richtig, dass Mieter besonderen Schutz genießen müssen. Die Frage ist und bleibt aber, ob eine Verfassung das richtige Instrumentarium ist, um dieses berechtigte Anliegen zu befördern. Und genau hier haben wir eine andere Auffassung als die Volksinitiative.

    Ich denke, dass wir uns noch darin einig sind, dass das Recht auf eine ‚angemessene Wohnung‘, wie es von der Volksinitiative gefordert wird, kein subjektives, einklagbares Recht in unserer Verfassung sein kann, sondern allenfalls eine Staatszielbestimmung. Hier fragt es sich dann aber, ob eine Notwendigkeit besteht, ein solches Staatsziel zu bestimmen und ich meine, dass das beim Thema Wohnen nicht der Fall ist, weil sich das Recht auf Wohnen bereits aus den geltenden allgemeinen, auch verfassungsrechtlich geregelten Schutzpflichten des Staates ergibt. Auch ohne eine ausdrückliche Regelung, wie sie von der Volksinitiative gefordert wird, ist der Staat verpflichtet, das Wohnen für jeden Menschen in diesem Land zu gewähr-leisten. Das ergibt sich unmittelbar aus der Verfassung, nämlich aus der Menschenwürdegarantie in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip, wie es im Grundgesetz niedergelegt ist. Daraus ergibt sich, dass der Staat verpflichtet ist, die Grundvoraussetzungen für ein menschenwürdiges Dasein zu sichern und hierzu gehört ohne Frage auch das Wohnen. Ich bin daher der Auffassung, dass die Volksinitiative etwas regeln will, das in Deutsch-land und auch in Schleswig-Holstein bereits geregelt ist und auch verfassungsrechtlich abgesichert ist.

    Es stellt sich dann die Frage, ob es ein besonderes Bedürfnis dafür gibt, einen Aspekt, der bereits eine Regelung erfahren hat, noch einmal, ggf. auch im Wortlaut, präziser zu regeln und dieses Bedürfnis vermag ich nicht zu er-kennen. Einen konkreten Beitrag zur Lösung der Probleme auf dem Wohnungsmarkt in Schleswig-Holstein würde eine Verfassungsänderung nicht bringen. Ich denke auch nicht, dass die Menschen in unserem Land von uns weitere Bekenntnisse erwarten. Wir sind uns doch alle einig, dass wir Wohnraum brauchen, dann sollten wir auch nicht so tun, als sei hier etwas strittig. Es braucht konkrete Maßnahmen und keine Programmsätze, auch keine verfassungsrechtlichen.

    Die heutige Debatte zur Landesbauordnung ist ein gutes Beispiel, wo gesetzliche Regelungen helfen können, die Voraussetzungen für den Wohnungsbau zu verbessern. Wir werden auch weiterhin den sozialen Wohnungsbau in unserem Land fördern und begrüßen Initiativen von Städten und Gemeinden, wenn sie Neubauvorhaben davon abhängig machen, dass ein nicht zu geringer Anteil der neu zu schaffenden Wohnungen einer Sozialbindung unterworfen sind. Eine Verfassungsänderung bliebe dagegen wirkungslos und würde keinen einzigen zusätzlichen Quadratmeter Wohn-raum schaffen. Deshalb haben wir uns entschieden, den Gesetzentwurf der Volksinitiative abzulehnen.“

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  • 26.09.2019

    Jan Marcus Rossa zu TOP 17 „Änderung des Gesetzes über die Presse“

    In seiner Rede zu TOP 17 (Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Presse) erklärt der medienpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    „Was will uns die AfD mit diesem Antrag sagen? Das ist ja eine Frage, die wir uns regelmäßig stellen. Hier war die Antwort leicht zu finden, handelt es sich doch um einen Serienantrag, der schon in Thüringen und vielleicht auch in weiteren Landesparlamenten gelaufen ist. Dank des Redebeitrages Ihres Parteifreundes Höcke war schon im Vorfeld klar, welche Zielrichtung Ihr Antrag haben wird.

    Ich sage schon heute voraus, dass Ihre Gesetzesinitiative zur Änderung des Landespressegesetzes keine Aussicht auf Erfolg haben wird. Politisch ist Ihr Antrag mehr als fragwürdig, dient er doch allein dem Zweck, hier vor allem die SPD mit ihren Medienbeteiligungen vorzuführen. Wir werden aber nicht zulassen, dass mit dem Instrument der Gesetzgebung solche unredlichen Ziele verfolgt werden, denn es besteht überhaupt kein Informations- und Aufklärungsbedürfnis, das nicht schon durch die heutige Rechtslage abgedeckt wird.

    Gemäß Art. 21 Abs. 1 Grundgesetz, das haben wir heute ja schon gehört, aber ich wiederhole das hier trotzdem, haben Parteien über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft zu geben. Diese Rechenschafts- und Auskunftspflicht wird gerade mit Blick auf Medienbeteiligungen einfachgesetzlich durch § 24 Abs. 7 Nr. 2 Parteiengesetz umgesetzt und präzisiert. Wo ist also der Regelungsdruck, der eine Änderung des Landespresserechtes rechtfertigen würde? Ich kann hier keinen Regelungsbedarf erkennen. Und Sie beweisen erneut, dass Ihre Motive offenkundig ein anderes Ziel verfolgen und deshalb müssen Ihre Beweggründe hier und heute als unredlich gekennzeichnet werden.

    Ihr Antrag wirft aber auch weitere Fragen auf. Wenn Sie verlangen, dass politische Einflüsse im Impressum offengelegt werden sollen, stellt sich die Frage, wie weit diese Offenlegungspflicht eigentlich gehen soll. Muss ein Verleger nach Ihren Vorstellungen künftig offenbaren, ob und falls ja, welcher Partei er angehört? Gilt das dann auch für den Herausgeber, den Chef-redakteur oder die Redakteure? Auch die werden ja politische Überzeugungen haben. Sollen auch diese Personengruppen das offenlegen müssen? Zuzutrauen wäre der AfD ein solches Ansinnen ja durchaus. Gesinnungsschnüffelei lehnen wir aber entschieden ab.

    Die AfD wird sich daran gewöhnen müssen, dass ihre Politik Gegenstand kritischer Berichterstattung und Würdigung durch Medienunternehmen ist. Wir kennen ja die reflexhaften Verunglimpfungen der Medien durch die AfD, die sich nicht scheut, diese Medien hier in diesem Haus als Lügen-presse zu beschimpfen. So geschehen am 05. September 2018 in diesem Parlament durch Herrn Nobis. Nazi-Jargon im 21. Jahrhundert in einem deutschen Parlament. Unfassbar.

    Und in diesem Lichte ist Ihr heutiger Antrag zu bewerten. Es handelt sich um nichts anderes, als um einen weiteren Angriff der AfD auf die Presse-freiheit in diesem Land. Der Antrag dient keinem anderen Zweck als Medien verächtlich zu machen, nur weil eine Partei an einem Medienunternehmen beteiligt ist. Ich habe einen durchaus tiefen Einblick in Verlagshäuser dieser Republik und ich weiß, dass sich kein ernstzunehmender Chefredakteur in die journalistische Ausrichtung seines Blattes hineinreden lassen wird. Das regeln die Redaktionsstatuten und die dürfte es auch bei den Verlagen geben, an denen politische Parteien beteiligt sind. Alles andere wäre eine Überraschung.

    Und da die Beteiligung von Parteien an Medienunternehmen in diesem Land nicht verheimlicht wird, sondern sogar eine gesetzliche Offenbarungspflicht besteht, brauchen wir Gesetzesinitiativen wie die Ihre nicht. Das werde ich auch im weiteren Gesetzgebungsverfahren so vertreten und ich werde auf die wahren Motive der AfD bei jeder Gelegenheit hinweisen, um zu verhindern, dass Ihre presse- und medienfeindliche Haltung übersehen werden könnte.“

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  • 26.09.2019

    Oliver Kumbartzky zu TOP 1 „Aktuelle Stunde“

    In seiner Rede zu TOP 1 (Aktuelle Stunde zum Thema „Keine höheren Energiepreise durch CO2-Bepreisung“) und TOP 32a (Dringlichkeit: CCS-Technologie im Klimapaket) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „Klimaschutz nur unter dem Kostenaspekt zu diskutieren, wie die AfD es tut, reicht nicht. Vielmehr haben die Worte des AfD-Fraktionsvorsitzenden abermals offenbart, dass die AfD faktenfrei und verantwortungslos daher-redet. Ebenso reicht es aber auch nicht, Klimaschutz nur unter dem Motto des Verzichts zu diskutieren. Das Ziel ist ohne Zweifel mehr Klimaschutz. Der ideale Weg dahin ist Innovation. Wir Freie Demokraten setzen auf Technik und Erfindergeist statt auf Angst und Askese. Um Vorbild und Vor-reiter im Klimaschutz zu sein, müssen wir Lösungen exportieren und nicht Verbote. Der Schutz des Klimas ist die größte Herausforderung unserer Zeit. Aber auch eine große Chance. Wenn wir konsequent sind – mit einem festen CO2-Deckel und innovativen Technologien und weltverändernden Ideen made in Germany oder sogar made in Schleswig-Holstein.

    Das bringt mich zum Klimaschutzprogramm der GroKo. Die Bundesregierung hat die Chance für einen großen Wurf verpasst. Das beschlossene Programm ist nicht das, was beworben wird, sondern eher hektische Flick-schusterei. Die Bundesregierung nennt es zwar ‚Klimaschutzprogramm‘, es schützt aber nicht das Klima. Gleichwohl ist nicht alles schlecht in dem Programm – ich komme darauf zurück.

    Zunächst aber ein paar Worte zur CO2-Bepreisung. Es gab ein Koalitions-Tauziehen zwischen einer von der SPD favorisierten CO2-Steuer und einem Emissionshandelssystem, das die Union gerne wollte. Letzten Freitag wurde das Tau durchgeschnitten und alle sind auf die Nase geflogen: Dem Emissionshandel fehlt durch den vorgesehenen Preisdeckel die strikte Mengenbegrenzung. Dadurch wird er in seiner Wirksamkeit deutlich eingeschränkt. Damit wurde der eigentliche Zweck der ganzen Übung verfehlt. Da die Preise der ausgegebenen Zertifikate festgelegt werden sollen, bekommen wir in den nächsten Jahren eine verkappte, planwirtschaftliche CO2-Steuer. Dieses Mischsystem wird deutlich höhere volkswirtschaftliche Kosten verursachen und weniger wirkungsvoll sein als ein reiner Emissionshandel mit festem CO2-Limit. Ob es ab 2026 endlich zu einem Emissionshandel auch in den Sektoren Wärme und Verkehr kommen wird, ist noch offen. Die angekündigten Preisgrenzen lassen aber Böses erahnen. Dabei hat der europäische Emissionshandel schon bewiesen, dass er funktioniert. Etwa 45 Prozent der europäischen CO2-Emissionen sind vom CO2-Emissionshandel erfasst. Der Emissionshandel ist seit 2005 das Klimaschutzinstrument der EU. Was spricht dagegen, den Emissionshandel auf die Sektoren Wärme und Verkehr auszuweiten? Die Kritiker konnten es noch nicht überzeugend erklären. Wahrscheinlich sind es unsinnige Vorur-teile gegenüber Marktlösungen, die eine sinnvolle Lösung für den Klima-schutz verhindern. Im Programm der GroKo fehlt also ein klarer Weg zur Begrenzung der CO2-Emissionen. Ebenso fehlt – und das ist angesichts der weltweiten Reichweite des Klimawandels bedeutend – eine europäische und internationale Strategie im Programm der Bundesregierung. Ein globales Problem braucht eine globale Lösung. Stattdessen kommen weitere Belastungen auf den deutschen Bürger zu. Eine minimale Senkung der EEG-Umlage hilft nicht wirklich. Eine Senkung der Stromsteuer auf das EU-Mindestmaß wäre angebrachter und auch einfach umzusetzen, da es sich um eine reine Bundessteuer handelt. Dafür hätten wir mit den Einnahmen aus den Zertifikatsversteigerungen sogar die nötigen finanziellen Spiel-räume.

    Ein weiterer Punkt ist die Erhöhung der Pendlerpauschale. Wir dürfen den Druck auf die Städte und die hohen Mieten nicht erhöhen, wir dürfen den Verfall der Dörfer nicht befeuern. Denn hohe Mieten in den Städten und der Strukturwandel auf dem Land hängen eng damit zusammen, wo die Bürger in diesem Land Arbeit finden. Wir brauchen an dieser Stelle Entlastungen. Daher macht eine Erhöhung der verkehrsmittelunabhängigen Pendlerpauschale durchaus Sinn. Wir brauchen auch dringend eine Planungsbeschleunigung beim Ausbau der Verkehrsinfrastruktur. Das gilt für alle Verkehrsträger. Wir brauchen aber auch bessere Straßen, um Stau zu vermeiden. Wer im Stau steht verschwendet nicht nur seine Lebenszeit, sondern auch Energie und erzeugt CO2. Wir brauchen aber ebenso ein besseres Angebot für Bahn und ÖPNV. Wir müssen gute Alternativen schaffen. Was bringt es, den Autofahrern bloß Kosten aufzubürden, sie im Stau versauern zu lassen, aber keine Alternativen zu schaffen? Wie sollen die Leute zur Arbeit kommen? Ganz abgesehen davon, dass der Staat nicht vorschreiben sollte, welches Verkehrsmittel zu benutzen ist. Wir brauchen mehr Wahlfreiheit. Dafür brauchen wir Wahlmöglichkeiten. Wenn die Bahn einfach keine attraktive Alternative bietet, dann muss dieser Mangel dringend abgestellt werden. Die Situation auf der Marschbahn zeigt, wie es nicht geht. Jetzt lesen wir, dass die Deutsche Bahn Milliarden zusätzlich bekommen soll. Wie soll ein Konzern in öffentlicher Hand wie die Bahn, der offensichtlich organisatorisch überfordert ist, mit diesen Milliarden das Angebot für die Bürger in diesem Land verbessern? Einfach nur Geld reinwerfen bringt nichts, wenn die Bahn schon jetzt organisatorisch überfordert ist. Hier ist wieder die Bundesregierung gefragt. Sie muss auf Reformen innerhalb der Deutschen Bahn drängen. Nur so kann wirklich angegangen werden, die Schiene als attraktive Alternative zur Straße zu machen.

    Reformen zur Planungsbeschleunigung können bessere Rahmenbedingungen für die Bahn der Zukunft schaffen. Nicht nur für die Straße. Denn die Auswirkungen der Wasserrahmenrichtlinie treffen alle Verkehrsformen. Der Ausbau der Schiene unterliegt den gleichen Beschränkungen wie alle Infrastrukturvorhaben. Wir sollten die Verkehrsträger nicht gegeneinander aus-spielen, sondern ganz technologieoffen in die Zukunft gehen. Denn was bringt es, wenn fossile Energieträger immer teurer werden, die Menschen im Stau stehen oder gar nicht mehr zur Arbeit kommen, wir aber keine Alternativen anbieten können. Ein steigender CO2-Preis allein bringt nichts, wenn keine Alternativen da sind. Sinkende Ticketpreise bringen nichts, wenn die Bahn nicht oder unzuverlässig fährt. Wir dürfen uns beim Thema Mobilität nicht auf eine Technologie versteifen. Das Beispiel des Dieselmotors zeigt, was passiert, wenn eine Technologie allein gefördert wird. Mit den E-Autos droht das gleiche zu geschehen – mir fallen da Stichworte wie Stromerzeugung, Brandgefahren und Entsorgung der Batterien ein. Wir dürfen nicht immer wieder denselben Fehler machen und nur eine Technologie hypen. Wir müssen für technologieoffene Rahmenbedingungen sorgen.

    Ein weiterer, sehr wichtiger Aspekt ist der Ausbau der Erneuerbaren Energien. Hier haben wir schon über den Bundesrat gefordert, den Solardeckel abzuschaffen und den Offshore-Deckel zu heben. Das soll nun auch kommen. So weit, so gut. Gar nicht gut sind allerdings die Perspektiven zur Onshore-Windenergie. Eine neue, pauschale Abstandsregelung würde die Regional- und Landesplanungen bundesweit ins Chaos stürzen. Gerade Schleswig-Holstein würde diese Regelung um Jahre zurückwerfen. Deswegen ist von der angekündigten Opt-Out-Möglichkeit Gebrauch zu machen. Wir wollen unser Energieziel erreichen. Und wir wollen im kommenden Jahr fertige Regionalpläne haben. Außerdem sei erwähnt, dass wir für neue Flächen bereits die besagten 1.000 Meter festgelegt haben. Zudem soll für die jeweiligen Genehmigungen die 5H-Regelung greifen, was bei neuen 200m-Anlagen sowieso 1.000 Meter Abstand zu Wohnsiedlungen bedeuten würde.

    Ein Lichtblick ist der Beschluss der Bundesregierung zu den Energiespeichern. Diese sollen endlich den Letztverbraucherstatus erhalten. Eine lange Forderung von Jamaika übrigens. Umlagen, die das bisher verhindert hatten, sollen wegfallen. Das ist gerade wichtig für uns in Schleswig-Holstein, wo wir innovative Lösungen entwickeln, einsetzen und exportieren können. Weltverändernde Ideen made in Schleswig-Holstein eben. Es geht hier um Reallabore, Wasserstoff-Initiativen und weitere Power-to-X-Projekte. Die Bundesregierung muss ihrer Ankündigung jetzt schnell Taten folgen lassen, dann können die Projekte endlich wirtschaftlich an den Start gehen.

    Zum Abschluss komme ich zum SSW und dem Antrag in Sachen CCS. Wir haben hier in den letzten Jahren immer an einem Strang gezogen und CCS in Schleswig-Holstein abgelehnt und das auch gesetzlich so festgezurrt. Auch im Koalitionsvertrag findet sich ein klares ‚Nein‘ zu Fracking und CCS in Schleswig-Holstein. Und wir bleiben dabei. Gegen die Bedenken der Bevölkerung kann und sollte keine Politik gemacht werden. Wir werden aber den Dialogprozess, den die Bundesregierung anstoßen wird, und die Forschungsergebnisse anderer, insbesondere im Hinblick auf Sicherheitsaspekte, sehr genau verfolgen. 

    Apropos Koalitionsvertrag: Wir haben in der Jamaika-Koalition zusammen-gefunden und arbeiten jeden Tag daran, Ökonomie und Ökologie miteinander zu vereinen. Wir sind uns vielleicht nicht immer in allen Punkten ganz einig, aber das Ziel verbindet uns. Wir haben bereits vieles auf den Weg gebracht. Seien es die Initiativen zur Sektorenkopplung oder die Bundes-ratsinitiative zur CO2-Bepreisung – übrigens als erstes Bundesland. Der Bund sollte sich endlich bewegen und den Weg frei machen für echten, innovativen Klimaschutz – technologieoffen angelegt und ökonomisch umgesetzt. Denken wir also nicht mehr darüber nach, was wir zum Schutz des Klimas alles nicht mehr tun dürfen. Denken wir daran, was wir alles machen können. Gerade bei uns im echten Norden, wo die Energiewende zu Hause ist.“

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  • 27.09.2019

    Christopher Vogt zu TOP 13 „Stärkung der Qualität in der Kindertagesbetreuung

    In seiner Rede zu TOP 13 (Gesetz zur Stärkung der Qualität in der Kindertagesbetreuung und zur finanziellen Entlastung von Familien und Kommunen) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Ich freue mich sehr, dass wir nach zwei Jahren sehr intensiver Vorarbeit nun in erster Lesung über den Entwurf des neuen Kita-Gesetzes debattieren.

    Es ist eine große und mutige Reform, die die frühkindliche Bildung in unserem Bundesland erheblich voranbringen wird. Dieses Großprojekt ist nicht nur ein finanzielles, sondern gleichzeitig auch ein politisches Schwergewicht dieser Wahlperiode. Es geht uns dabei im Kern um mehr Chancengerechtigkeit für unsere Kinder in Schleswig-Holstein. Jedes Kind soll die Möglichkeit haben, von Beginn an nicht nur gut betreut zu werden.

    Wir wollen die sozialen Kompetenzen und die Talente von allen Kindern, die eine Krippe bzw. eine Kita besuchen, bestmöglich fördern, um sie auf ein möglichst selbstbestimmtes Leben vorzubereiten. Ich freue mich, dass der Entwurf sehr nah dran ist an dem, was wir uns als FDP in unserem Landtagswahlprogramm zum Thema frühkindliche Bildung vorgenommen hatten. Damit setzen wir auch ein weiteres wichtiges Versprechen um und bringen die frühkindliche Bildung in Schleswig-Holstein auf ein ganz neues Niveau. Wir machen diese Reform aber nicht, um uns zu profilieren, sondern weil es großen Handlungsdruck gibt: vielerorts hohe Elternbeiträge, die einfach unsozial sind; zum Teil schlechte Qualität und auch Kommunen, die sich mit den Kosten allein gelassen fühlen. Letzteres vermutlich auch zu Recht. Das System der Kinderbetreuung und frühkindlichen Bildung hat sich in unserem Bundesland in den letzten Jahrzehnten – ähnlich wie in den anderen westdeutschen Bundesländern – fortlaufend weiterentwickelt. Angesichts der recht kleinteiligen kommunalen Struktur und der vielen verschiedenen Träger ist im Laufe der Zeit eine bunte Landschaft entstanden, um es freundlich auszudrücken.

    Man könnte jetzt mit dem vielen Geld, das wir investieren, natürlich weiter an diesem intransparenten und ineffizienten System, das vielerorts nicht besonders familienfreundlich ist, herumdoktern. Das wäre für die Koalition zwar deutlich bequemer, aber aus meiner Sicht auch nicht wirklich verantwortungsvoll gewesen. Deshalb haben wir uns an diese umfassende Reform gewagt. Und ich bin sehr dankbar dafür, dass sich so viele Akteure sehr frühzeitig in einem breiten Diskussionsprozess eingebracht haben, bevor dieser Gesetzentwurf auf dem Tisch lag. Ich danke allen Beteiligten für die geleistete Arbeit, die ja noch lange nicht zu Ende ist.

    Natürlich sorgt eine solch komplexe und prägende Strukturreform bei Kommunen, Trägern und Eltern für etwas Unruhe und Fragen. Es geht auch um sehr viel Geld und jeder möchte natürlich seine Interessen bestmöglich berücksichtigt wissen. Das ist in einer pluralistischen Gesellschaft nicht nur legitim, sondern auch gewünscht. Es wird eine ganz neue Finanzierungsstruktur geben, die ich für absolut sinnvoll halte. Ich kenne natürlich auch die Bedenken des Gemeindetages. Wir haben auch darüber diskutiert. Wichtig ist mir zu betonen, dass es nicht nur vernünftige Übergangsrege-lungen geben soll, sondern auch Evaluationen. Das ist aus meiner Sicht sachgerecht und uns ist völlig klar, dass die Diskussion nicht zu Ende sein wird, wenn das Gesetz beschlossen und in Kraft getreten ist.

    Diese Reform ist letztlich zu groß für nur eine Wahlperiode, aber einfach nur an unserem Kita-System herumgedoktert wurde wirklich lange genug. Transparenz, klare Zuständigkeiten und sinnvolle Finanzierungsströme vermeiden auch unnötige Bürokratie, die zuletzt zum Beispiel durch den sicherlich gut gemeinten ‚Krippen-Hunderter‘ der Vorgängerregierung geschaffen wurde. Dieser Hunderter, vom damaligen Ministerpräsidenten im Vorwahlkampf per Brief an die Eltern verkündet, wurde nicht nur allzu oft vom System aufgefressen, sodass die Entlastung bei den Eltern entweder gar nicht oder nur teilweise ankam. Die Antragstellung beim Landesamt für soziale Dienste ist aufwendig und die langen Bearbeitungszeiten fast schon legendär. Das wollen wir nicht verlängern und auch nicht wiederholen.

    Unser bekannter Dreiklang lautet: Die Familien entlasten, die Qualität verbessern und auch die Kommunen besser unterstützen, die eine große Last zu tragen haben. Land und Kommunen werden weiterhin eine große gemeinsame Verantwortung für die frühkindliche Bildung haben. Das Land wird seinen Zuschuss im Laufe dieser Wahlperiode mehr als verdoppeln. Pro Kind heißt dies, dass der jährliche Landeszuschuss von ca. 2000 Euro im Jahr 2017 auf 4400 Euro im Jahr 2022 steigen wird. Was die zukünftige Finanzierung angeht, spüren wir ja alle vor allem die Unruhe bei vielen Ver-tretern der Kommunen. Einiges kann ich da auch durchaus nachvollziehen, vieles aber auch nicht. Es ist angesichts der fehlenden Ist-Zahlen bei vielen Kommunen nicht so einfach zu berechnen, aber angesichts der vielen zusätzlichen Landesmittel bin ich mir sicher, dass die meisten Kommunen letztlich finanziell von dieser Reform profitieren werden. Das hat schlicht-weg was mit Mathematik zu tun. Der kommunale Finanzierungsanteil sinkt spürbar. Durch die deutlich höheren Landeszuschüsse wird dieser von 54 Prozent auf 45 Prozent abgesenkt, wenn man das neue System als Bezugs-größe zugrunde legt. Der Anteil der Gemeinden wird nur noch rund 36 Pro-zent betragen.

    Die Forderung des Gemeindetages nach der Drittelfinanzierung ist zwar aus deren Sicht irgendwie nachvollziehbar, würde doch aber realistischerweise erheblich zulasten der Eltern gehen. Es ist eine alte Forderung, aber versprochen hat das niemand. Die Kostensteigerungen durch die Lohnentwicklung und den weiteren Ausbau der Plätze sind in den Planungen des Landes enthalten. Sie können also nicht als Grund für Beitragserhöhungen unter-halb des Beitragsdeckels herangezogen werden. Es werden am Ende aber auch einige Kommunen finanziell nicht so sehr von der Reform profitieren wie andere und manche vermutlich auch draufzahlen. Das werden die Kommunen sein, in denen es bisher hohe Elternbeiträge, aber gleichzeitig keine besonders gute Qualität gibt. Die müssen also bei der Elternentlastung und bei der Qualitätsverbesserung jeweils zulegen. Ich finde es aber auch hier nur folgerichtig, dass letztlich das Leistungsprinzip Anwendung findet. Diejenigen Kommunen, in denen bisher schon hohe Qualität angeboten und niedrige Beiträge erhoben werden, werden mit den zusätzlichen Landesmitteln die Beiträge weiter absenken und im Zweifel auch die Qualität weiter erhöhen können. Ich bin gespannt, wie dies zum Beispiel in den großen Städten umgesetzt wird, und wie sich die Sozialdemokraten dabei einbringen werden.

    Die weiteren Vorteile, die dieses Gesetz für unser Kita-System bringen wird, sind vielfältig: Neben der landesweiten Sozialstaffel wird es eine landesweite Geschwisterregelung für Kinder in der vorschulischen Betreuung geben. Die Wahlmöglichkeiten bei der Platzauswahl werden verbessert – auch über die Gemeindegrenzen hinweg – was bisher oft sehr schwierig ist. Dies gilt logischerweise für vorhandene Kapazitäten, einen Gemeindekindervorrang wird es weiterhin geben und das ist auch gut so. Die Kita-Datenbank wird die Suche nach einem Platz erheblich erleichtern. Auch hier wird unser Kita-System endlich im 21. Jahrhundert ankommen. Die Beteiligungsmöglichkeiten der Eltern auf Landes-, Kreis- und Ortsebene wer-den gestärkt werden. Die Schließzeiten werden vernünftig und zuverlässig geregelt. Der Fachkraft-Kind-Schlüssel wird verbessert. Die Eltern werden landesweit eine gute Qualität vorfinden. Natürlich bleibt es eine Heraus-forderung, ausreichend Fachkräfte zu bekommen. Aber was ist die Alternative zu besseren Qualitätsstandards? Und ich bin mir sicher, die Reform wird auch dazu beitragen, dass der Anreiz für viele junge Menschen größer sein wird, in der frühkindlichen Bildung tätig zu werden.

    Man muss kein Prophet sein, um vorherzusagen, dass das Thema Elternbeiträge umstritten bleiben wird. In Richtung der sozialdemokratischen Opposition sage ich deshalb noch einmal ganz deutlich: Wir gehen mit der Gesamtsumme von rund einer Milliarde Euro in dieser Wahlperiode an das finanzielle Limit des Landes, wenn wir nicht bei Bildung, Polizei, Justiz oder auch Infrastruktur massiv kürzen wollen. Wir haben am Mittwoch auch gemeinsam festgestellt, dass die Konjunktur in Deutschland kurzfristig nicht gerade nach oben zeigt. Wir deckeln erstmals die Elternbeiträge auf bezahlbarem Niveau, schaffen eine landesweite Sozialstaffel und versetzen auch viele Kommunen in die Lage, die Beiträge im Zweifel noch weiter abzusenken. Wir werden die sofortige landesweite Abschaffung der Elternbei-träge aber nicht zu Lasten der Qualität und nicht zu Lasten der Kommunen umsetzen. Das müssten wir aber tun, wenn wir ihre Forderungen aufnehmen würden. Es ist auch keine Option, IMPULS zu plündern oder weitere Schulden zu machen. Die Kinder müssten ihre beitragsfreien Plätze dann abbezahlen, wenn sie irgendwann selbst Kinder haben. Schulden haben wir in Schleswig-Holstein wirklich genug. Ich will der Generation meiner Kinder nicht noch mehr davon hinterlassen.

    Dieses SPD-Märchen, nach dem wir im Norden dann allein stehen würden, glaubt doch eh kein Mensch. Die SPD hat uns nicht nur eine unterdurchschnittliche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, sondern auch die höchsten Elternbeiträge bundesweit hinterlassen. Beides packen wir jetzt energisch an, aber an der Realität kommen auch wir nicht vorbei. Die anderen Bundesländer haben eben andere finanzielle Möglichkeiten und sie fangen auch nicht erst an, die Familien zu entlasten. Mecklenburg-Vorpommern konnte die Beiträge kürzlich abschaffen, weil dort schon vorher kaum welche erhoben wurden. Hamburg hat nur den halben Tag beitragsfrei, danach wird es teuer und auch Niedersachsen hat nur den Ü3-Bereich beitragsfrei gestellt und da werden wir ja noch sehen, wie seriös das finanziert wurde. Der Bund finanziert diese Reform durch das ‚Gute-Kita-Gesetz‘ mit 191 Millionen Euro in dieser Wahlperiode mit, die wir etwa hälftig für Qualität und Elternentlastung verwenden. Ich bin aber der Meinung, dass der Bund in der Pflicht ist, sich dauerhaft und umfassender an der Finanzierung des Kita-Systems zu beteiligen. Das sollten wir gemeinsam noch stärker einfordern.

    Ich danke allen Beteiligten für die bisher geleistete Arbeit – allen voran Heiner Garg und Matthias Badenhop mit ihrem Team, aber auch den Fach-politikern der Koalitionsfraktionen! Wir freuen uns auf die weitere Beratung im Ausschuss und danach auf eine Reform, die unser Kita-System vom Kopf auf die Füße stellt und ins 21. Jahrhundert bringt. Ich finde, man kann das hart erarbeitete Geld der Steuerzahler nicht besser investieren, als in das Wohl und die Zukunft unserer Kinder!“

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  • 30.10.2019 | 10:00 |

    Kiel

    | Termine

    Ausstellung "Spirit of Gold" mit Werken von Susanne Cleemann

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  • 09.10.2019

    Dennys Bornhöft: Freizeitfischerei darf nicht zu Grunde gehen

    Zu der von der EU-Kommission vorgeschlagenen Herabsetzung des Tagesfanglimits (Baglimit) für Dorsche in der Ostsee erklärt der fischereipolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Die Bundesfischereiministerin Julia Klöckner muss die Herabsetzung der Tagesfangbegrenzung pro Freizeitangler und Tag von derzeit sieben auf zwei Dorsche ablehnen. Die Fänge der Freizeitfischer fallen im Vergleich zur kommerziellen Fischerei weitaus geringer aus, sind aber bedeutsam für die Freizeitangler und das Überleben der Kutterfahrer in Schleswig-Holstein. Die Herabsetzung auf zwei Dorsche pro Angler kommt einem kompletten Stopp für die Freizeitangelei gleich. Denn es wird sich kaum noch jemand zum Angeln aufmachen, um schon nach zwei gefangenen Fischen das Angeln für den Tag zu beenden. Noch weniger Angler werden eine Tagestour auf einem Angelkutter buchen. Die kleinen privaten Kutterfahrer sind durch die geplanten Tagesfanglimits in ihrer Existenz bedroht.

    Die Herabsetzung des Baglimits kann die EU nur umsetzen, wenn die Fachminister der Mitgliedstaaten zustimmen. Die Bundesministerin hat also einen Hebel, wenn sie sich für eine angemessene Lösung einsetzen will. Damit die Freizeitfischerei und der Angeltourismus in Schleswig-Holstein nicht zu Grunde gehen, muss die Absenkung auf zwei Dorsche pro Tag und Angler von deutscher Seite abgelehnt werden.“

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  • 01.10.2019

    Drei Fragen an: Christopher Vogt - Haushaltspolitik in Schleswig-Holstein

    Was macht ein Fraktionsvorsitzender? Bzw. was für ein Fraktionsvorsitzender sind Sie?

    "Meine Hauptaufgabe ist es, unsere Fraktion nach außen zu vertreten - also unsere Positionen in der Koalition durchzusetzen und das Profil der FDP in der Öffentlichkeit weiter zu schärfen. In der Dreier-Konstellation mit CDU und Grünen bedeutet das vor allem viel Aufwand für die vielen Abstimmungsprozesse, wobei viele Fragen auch von den Fachsprecherinnen und Fachsprechern in den einzelnen Arbeitskreisen der Koalition besprochen werden. Ich sehe mich als Teamplayer. Als regierungstragende Fraktion können wir auch nur Erfolg haben, wenn alle an einem Strang ziehen. Ein großer Unterschied zur Arbeit einer Oppositionsfraktion ist auch der große interne Abstimmungsaufwand, wozu natürlich auch unsere Ministerien gehören."

    Das Parlament hat gerade den Entwurf für den Haushalt 2020 in erster Lesung beraten. Was bedeutet das für die Arbeitsschwerpunkte der Jamaika-Koalition?

    "Wir setzen unseren Modernisierungskurs konsequent fort und stärken Schleswig-Holstein ganz gezielt. Unsere Arbeitsschwerpunkte sind klar: Wir investieren in die Bildung, und zwar auf allen Ebenen. Die Kita-Reform ist ein ganz wichtiger Baustein dafür. Wir schaffen aber auch mehr Lehrerstellen und geben mehr Geld für unsere Hochschulen aus. Wir stärken mit mehr Stellen die Polizei und die Justiz und damit die Sicherheit und das Vertrauen in unseren Rechtsstaat. Eine bessere Ausstattung hilft da viel mehr als schärfere Gesetze und es gibt neue Herausforderungen wie Cybercrime, die wir bekämpfen müssen. Und wir verbessern unsere Infrastruktur in allen Bereichen: Auf der Straße und der Schiene, aber auch ganz besonders die digitale Infrastruktur und natürlich auch die Gesundheitsinfrastruktur und den Wohnungsbau.

     Wir investieren rund 1,3 Milliarden Euro, was zum wiederholten Male einer Investitionsquote von über 10 Prozent entspricht, die wir auch dringend brauchen. Die Investitionen sind damit gegenüber dem Soll des Jahres 2017 um fast 50 Prozent erhöht worden. Höhere Investitionen sind aber kein Fetisch der FDP, sondern schlichtweg notwendig, um den Bestand an Gebäuden und Verkehrswegen zu erhalten und zu erneuern."

    In Zukunft wird das Land mit weniger Steuermehreinnahmen auskommen müssen. Heißt das, dass es doch wieder mehr Schulden geben wird?

    An der Schuldenbremse, die ab 2020 gilt, wollen wir nicht rütteln. Wir haben gezeigt, dass die Einhaltung der Schuldenbremse und eine hohe Investitionstätigkeit kein Widerspruch sein müssen. Wir schaffen den Spagat dank einer seriösen Haushaltspolitik und klarer Prioritätensetzung. Für die Zukunft bedeutet das vor allem eines: Es wird dabei bleiben, dass wir uns nicht alles Wünschenswerte leisten können.

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  • 10.10.2019

    Oliver Kumbartzky: Landstrom sorgt für saubere Häfen

    Zur heutigen Unterzeichnung eines Memorandums of Understanding zur Förderung der Landstromversorgung in deutschen Seehäfen erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „Heute wurde ein wichtiger Schritt für den Klimaschutz und die Erhöhung der Luftqualität in den Häfen getan. Bisher rechnete es sich für große Schiffe in den Häfen nicht, ihren Strom von Land zu beziehen, weshalb sie ihre Motoren laufen ließen. Wir haben uns immer wieder dafür stark gemacht, dass die Rahmenbedingungen für Landstrom verbessert werden.

    Mit der heute unterzeichneten Absichtserklärung kommen wir diesem Ziel jetzt näher. Die Bundesregierung hat mit dieser Willensbekundung die Absenkung der EEG-Umlage und die Förderung des Anlagenbaus für Landstrom zugesagt. Nun muss der Bund rasch Taten folgen lassen.“

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  • 11.10.2019

    Oliver Kumbartzky: Marktwirtschaft und Klimaschutz lassen sich vereinen

    Zum heutigen Erfolg des Landes Schleswig-Holsteins im Bundesrat mit dem Beschluss zu „Mehr Klimaschutz in der Marktwirtschaft“ erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „Schleswig-Holstein hat mit seinen Vorschlägen zum marktwirtschaftlichen Klimaschutz die anderen Länder im Bundesrat überzeugt - das ist eine tolle Sache. Ökonomie und Ökologie sind keine Gegensätze, sondern lassen sich vereinen. Wir haben uns schon früh zu einer notwendigen CO2-Bepreisung bekannt und begrüßen, dass der Bundesrat sich dazu auch entschlossen hat.

    Ohne die Nutzung von grünem Strom für die Umwandlung in andere Energieformen wird uns die Energiewende nicht gelingen. Deshalb müssen wir alle Hürden, die einen innovativen und attraktiven Markt behindern, ab-bauen. Eine zu hohe Stromsteuer und EEG-Umlage sind Bremsklötze für die Energiewende. Wir müssen den grünen Strom, den wir im Norden produzieren, nutzen und nicht mit hohen Kosten abregeln.

    Wir brauchen einen kräftigen Wind in allen Energiesektoren und kein laues Lüftchen aus dem Klimapaket der Bundesregierung. Was die Bundesländer mehrheitlich wollen, darf die GroKo nicht ignorieren.“

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  • 14.06.2018

    Oliver Kumbartzky zu TOP 9 „Abschaffung der Jagdsteuer“

    In seiner Rede zu TOP 9 (Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung der Jagdsteuer) erklärt der jagdpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „Die Jäger sind hervorragend ausgebildete Fachleute und unverzichtbare Partner im Natur- und Artenschutz und wir sind ihnen sehr dankbar für ihr Engagement. Jäger sind Bürger aus der Mitte der Gesellschaft, die sich zur Hege der Natur freiwillig verpflichtet haben. Die Jagdprüfungen sind so umfangreich und anspruchsvoll, dass Jäger vom ‚Grünen Abitur‘ sprechen. Das ist nicht untertrieben. Zusätzlich zu dieser aufwändigen Prüfung kommt anschließend der zeitliche Aufwand für die Hege und Jagd selbst – vorbereitend und nachbereitend – aber auch für die Pflege der Ausrüstung, Fortbildungen und die notwendigen Schießübungen. All das nehmen die Jäger gerne auf sich, denn sie lieben die Jagd als Berufung und als Verantwortung für das Gemeinwohl.

    Das Vermitteln von Verantwortung und Wissen in die nächste Generation ist eine Verantwortung für jeden fachlich anspruchsvollen Stand – so auch für die Jägerschaft. Und wir Bürger, die wir nicht Jäger sind, stellen Ansprüche, zum Beispiel an die Gesundhaltung der Wildtierbestände. Die afrikanische Schweinepest kann sich über den Wildschweinbestand verbreiten. Der Wildschweinbestand muss kontrolliert werden, um der Ausbreitung der Seuche vorzubeugen. Das machen die Jäger – aber das stellt sie auch vor große Herausforderungen. Was können wir tun, um die Jägerschaft bei diesen konkreten Herausforderungen zu unterstützen? Das ist eine drängendere Frage als diejenige, mit der uns heute die AfD beschäftigt.

    Die Koalition hat vor einigen Monaten das Jagdgesetz geändert. Und wir haben 100.000 Euro für die Sanierung von Schießständen bereitgestellt. Die AfD möchte, dass das Kommunalabgabengesetz geändert und die Jagdsteuer abgeschafft wird. Nach §3 Satz 3 des Kommunalabgabengesetzes Schleswig-Holsteins können nur die Kreise und kreisfreien Städte eine Steuer auf die Ausübung des Jagdrechts erheben. Die AfD begründet ihren Gesetzentwurf damit, dass nur noch wenige Kreise eine Jagdsteuer erheben. Sie schreibt dann in der Begründung ihres Gesetzentwurfs, dass die finanziellen Erlöse aus der Erhebung der Jagdsteuer gering seien.

    Was die AfD aber nicht erwähnt: große Teile der Erlöse aus der Jagdsteuer werden in der Regel für Projekte rund um die Jagd bzw. den Naturschutz eingesetzt. Und zwar für Projekte, die gemeinsam mit den entsprechenden Kreisjägerschaften gestaltet werden. So etwa beim ‚Ostholsteiner Modell‘. Hier stößt die Steuer auf eine gewisse Akzeptanz bei den Jägerschaften. Gerade weil die Einnahmen sinnvoll und im Sinne der Jäger eingesetzt werden.

    Für uns ist es wichtig, dass die Jagdsteuer, die, anders als beispielsweise die Pferdesteuer, schon viele, viele Jahre Bestand hat, von den Kreisen selbstständig erhoben werden kann oder eben – wofür es aus meiner Sicht durchaus gute Gründe gibt – nicht erhoben wird. Die Verantwortung der Kreise sollte gewahrt bleiben. Gerade weil die Kreise sehr unterschiedlich mit der Steuer umgehen. Aus Rücksicht auf die Subsidiarität, Konnexität und im Hinblick auf die demokratische Verantwortung der Kreise lehnen wir ein Eingreifen des Landes ab.“

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  • 16.10.2019

    Dennys Bornhöft: Festsetzung der Fangquoten ist inkonsequent

    Zu den vergangene Nacht beschlossenen Fangbeschränkungen beim Dorsch in der westlichen Ostsee erklärt der fischereipolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Die EU-Fischereiminister haben das Dorsch-Fanglimit für Freizeitangler nicht so radikal abgesenkt, wie die EU-Kommission es vorgeschlagen hatte. Es wird sich zeigen, ob die Kutterfahrer mit dem Limit zurechtkommen werden, zumal die inkonsequente Absenkung auf zwei Dorsche in der Schon-zeit irritiert.

    Wir hatten uns gegen eine ganzjährige Fangbeschränkung von zwei Dorschen pro Tag und Freizeitangler (‚Baglimit‘) ausgesprochen, da dies das Aus der Freizeitfischerei in Schleswig-Holstein und für Kutterfahrer bedeutet hätte. Jetzt bleibt es bei einem ganzjährigen Baglimit von fünf Dorschen, das in der Schonzeit auf zwei Dorsche reduziert wird. Es wäre sinn-voller gewesen, hätten die Fischereiminister das Baglimit in der Schonzeit auf null gesetzt. Für zwei Dorsche pro Tag fährt ohnehin kaum ein Kutter raus. Dagegen hätte man mit einer Absenkung auf null in der Schonzeit für den Rest des Jahres die Flexibilität gewonnen, um ein höheres Baglimit zu erlauben. Der Weg zur Festsetzung der Fangmengen scheint wenig durchdacht zu sein.“

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  • 16.10.2019

    Christopher Vogt: Beltquerung wird großer Gewinn für Europa

    Zum Bericht des Bundesrechnungshofs zur Festen Fehmarnbeltquerung er-klärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Die Aussagen des Bundesrechnungshofes kommen in etwa so überraschend wie die Kommentare der Grünen zu diesem Thema – nämlich über-haupt nicht. Nicht alles, was hinkt, ist auch ein passender Vergleich.

    Ich bin mir sicher, dass wir die Realisierung weiterhin gemeinsam voran-treiben werden. Als Europapartei, die mehr Verkehr auf die Schiene verlagern will, kann man eigentlich auch nur für das Projekt sein. Die FDP hat sich immer für dieses wichtige europäische Verkehrsprojekt ausgesprochen, sich aber auch immer für eine vernünftige Anbindung zum Wohle der Anwohner eingesetzt. Dabei bleibt es. Dass diese am Ende deutlich mehr kosten wird als die Schmalspurvariante, die die Bundesregierung fahrlässigerweise zunächst geplant hatte, liegt in der Natur der Sache. Dass eine zweigleisige Hochgeschwindigkeitstrasse mit vernünftigen Lärmschutzmaßnahmen teurer wird als der einst vorgesehene Ausbau der Bestandstrasse, bei dem Güterzüge durch touristische Hotspots fahren würden, ist doch nicht verwunderlich. Der Vergleich der blanken Zahlen ist deshalb ziemlich unsinnig.

    Ich hätte es besser gefunden, wenn die Bundesrepublik sich an dem Projekt direkt beteiligt und damit auch von den Mauteinnahmen profitiert hätte, aber das ist jetzt verschüttete Milch. Die Dänen haben mit mehreren vergleichbaren Projekten gezeigt, dass sie diese professionell umsetzen können und sie jeweils ein großer Gewinn geworden sind. Wenn die Belt-querung fertiggestellt ist, wird sie ein großer Gewinn für Norddeutschland, Skandinavien und Europa insgesamt werden. Wenn die Grünen sich wirklich an den hohen Kosten stören sollten, werden sie sicherlich gemeinsam mit uns Initiativen zur Planungsbeschleunigung vorantreiben. Zudem gibt es ja Verbände, die auch hier nach dem bekannten Prinzip ‚Was wir nicht verhindern können, machen wir dann wenigstens teurer‘ verfahren wollen. Diese Kosten dann zu beklagen, ist nicht wirklich glaubwürdig.“

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  • 18.10.2019

    Anita Klahn: Wer bei der Bildung spart, riskiert den Wirtschaftsstandort Deutschland

    Zum heute veröffentlichten IQB-Bildungstrend erklärt die stellvertretende Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    „Unser Anspruch sollte sein, dass unsere Schüler im Bereich Bildung bundesweit über dem Durchschnitt liegen. Mit dem Ergebnis der Studie können wir daher nicht zufrieden sein. Die Wurzeln dieser Entwicklung liegen in der verfehlten Bildungspolitik der vergangenen Jahre, die die mathematisch-naturwissenschaftlichen Fächer sträflich vernachlässigt hat.

    Der Weg von Jamaika ist ein anderer: Die MINT-Fächer sind ein Schwer-punkt der schulischen Bildung. Was wir brauchen, ist eine MINT-Offensive im Geiste des Digitalpaktes. Wir müssen die Lehrerausbildung in diesem Bereich stärken und Jugendliche frühzeitig für MINT-Fächer begeistern. Außerdem muss das Streben nach Leistung wieder mehr Anerkennung finden. Vor diesem Hintergrund irritiert es, dass der Haushaltsentwurf der Bundes-regierung eine Reduzierung von 70 Millionen Euro im Bereich Bildung vor-sieht. Stattdessen sollte der Bund kräftig Geld in die Hand nehmen und dadurch den zukünftigen Generationen erfolgreiche Startchancen ebnen. Denn wer bei der Bildung spart, riskiert den Wirtschaftsstandort Deutsch-land.

    Jamaika hat die Weichen in die richtige Richtung gestellt, aber für einen langfristigen Erfolg darf sich der Bund nicht aus der Verantwortung stehlen.“

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  • 22.10.2019

    Oliver Kumbartzky: Wer das Lande ernährt, verdient Respekt!

    Zu den wachsenden Protesten der Landwirte, ausgedrückt durch das Aufstellen grüner Kreuze und die heutige Demonstration in Rendsburg, erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und agrarpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „Wer das Land ernährt, verdient Respekt. Anstatt Landwirte immer wieder pauschal an den Pranger zu stellen, brauchen wir auf Bundesebene endlich eine Agrarpolitik, die sich auf Wissenschaft und Sachverstand gründet, und die nicht durch Meinungsmache und Bauchgefühl bestimmt wird.

    Die gegenwärtige Politik der Ministerinnen Schulze und Klöckner sowie das drohende Agrarpaket sind eine Ohrfeige für die unternehmerische und verantwortungsvolle Landwirtschaft in Deutschland, die zu höchsten Standards produziert. Das Agrarpaket wird dazu führen, dass viele Betriebe in Deutschland aufgeben müssen. Die Folge wäre, dass Fleisch und Milch dort erzeugt wird, wo die Standards bei Tierwohl, Boden- und Gewässerschutz deutlich niedriger sind als in Deutschland. Insgesamt geht es Tieren und natürlichen Ressourcen dann nicht besser, sondern schlechter. Nicht zuletzt verlängern sich Transportwege und wird mehr CO2 emittiert.

    In einem europäischen Binnenmarkt können nationale Alleingänge schlicht nicht funktionieren – weder bei Pflanzenschutz noch bei Nitrat oder beim neuen Tierwohllabel. Statt immer mehr draufzusatteln und immer höhere Standards zu definieren, sollte die Bundesregierung ihren Einfluss in Brüssel lieber dafür nutzen, dass es endlich einheitliche europäische Standards für die Tierhaltung gibt. Damit würde es nicht nur Tieren europaweit besser gehen, sondern damit wäre auch endlich gewährleistet, dass die, die hohe Standards einhalten, nicht die Dummen sind und endlich auf Augenhöhe konkurrieren mit solchen, die gegenwärtig nach niedrigen Standards erzeugen und deshalb billiger sind.

    Berlin muss die bundesweit ausgesendete Mahnung der Landwirtschaft ernst nehmen!“

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  • 22.10.2019

    Jörg Hansen: Wir müssen diejenigen schützen, die uns in der Not helfen

    Zur Attacke eines Autofahrers gegen einen Feuerwehrmann in Appen erklärt der feuerwehrpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jörg Hansen:

    „Wer eine Absperrung vorsätzlich umfährt und dabei auch noch bewusst einen Feuerwehrkameraden aus rein egoistischen Gründen anfährt, verdient die ganze Härte des Rechtsstaates. Es muss deutlich werden, dass eine solche Tat nicht toleriert werden darf. Leider nehmen Rücksichtslosigkeit und Egoismus im Straßenverkehr zu. Die Dreistigkeit der Täter schockiert dabei immer wieder aufs Neue. Solche Taten dürfen keine Nachahmer finden!

    Wir müssen diejenigen schützen, die uns in Notsituationen helfen. Rettungskräfte leisten einen unschätzbar wertvollen Dienst für die Gesellschaft. Wir danken dem verletzten Feuerwehrmann für seinen Einsatz und wünschen ihm eine schnelle und gute Genesung.“

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