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  • 18.02.2020

    Jan Marcus Rossa: Beim PUA stehen die Kosten nicht im Vordergrund

    Zum Vorschlag des CDU-Abgeordneten Peter Lehnert heute im shz, den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zu beenden, erklärt der Obmann der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    „Ich halte den gegenwärtigen Streit darüber, ob der PUA fortzuführen oder zu beenden ist, für überflüssig. Auch Peter Lehnert weiß, dass die CDU gegen die Stimmen der SPD den Untersuchungsausschuss nicht beenden kann.

    Wenn man den Untersuchungsausschuss beschleunigen möchte, dann sollte man das nicht ausschließlich über die Kostenfrage versuchen. Alle Fraktionen haben der Einsetzung eines PUA zugestimmt, weil die systematische Missachtung zentraler rechtsstaatlicher Grundprinzipien durch die Schleswig-Holsteinische Landespolizei im Raume stand. Es wäre fahrlässig gewesen, wenn das Parlament diesem Verdacht nicht nachgegangen wäre. Und es ist durchaus ein Verdienst des PUA, wenn wir eine Vielzahl der erhobenen Vorwürfe entkräften konnten. Ohne den PUA hätten wir allerdings auch die unrühmliche Rolle der DPolG in der sog. Rocker-Affäre nicht ans Tageslicht gebracht. Damit hat sich der PUA bisher trotz allem Aufwand gelohnt.

    Aber es gibt durchaus noch Themen, die wir weiter aufklären sollten. Ich möchte wissen, wie die Spitze des Innenministeriums mit dem Mobbingverdacht in der Landespolizei umgegangen ist. Auch will ich wissen, ob bei den Überwachungs- und Ermittlungsmaßnahmen gegen Angehörige der Landespolizei mit unlauteren Methoden gearbeitet wurde, und ob es hier einen Systemfehler gegeben hat.

    Statt über die zeitnahe Beendigung des PUA zu diskutieren, sollten wir uns im Parlament mit einer sinnvollen Verringerung der Untersuchungsgegenstände befassen. Wir müssen in Zukunft die Beweisaufnahme deutlich effizienter gestalten, indem wir uns auf die Fragen konzentrieren, bei denen die Regierung in der Verantwortung stand. Die meisten Sachverhalte sind ja bereits umfassend untersucht worden, so dass es doch eher darum geht, ob die jeweiligen Landesregie-rungen auf die Untersuchungsergebnisse richtig reagiert haben. Es wäre zudem hilfreich, wenn einige Ausschussmitglieder darauf verzichten könnten, unter je-dem Stein, den sie umdrehen, immer gleich einen Skandal zu vermuten. In den bisher untersuchten Fragen gab es kein skandalöses Staatsversagen. Auch das ist ja eine Erkenntnis, die ich persönlich durchaus begrüße.“  

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  • 19.02.2020

    Christopher Vogt zu TOP 1 „Aktuelle Stunde zum Thema: Eklat in Thüringen – Keine Chance für Rechtspopulismus und Rechtsextremismus in Schleswig-Holstein“

    In seiner Rede zu TOP 1 (Aktuelle Stunde zum Thema „Eklat in Thüringen – Keine Chance für Rechtspopulismus und Rechtsextremismus in Schleswig-Holstein“) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Ich bin dankbar dafür, dass wir diese Aktuelle Stunde gemeinsam beantragt haben. Das ist in diesen aufgeheizten Zeiten, wo so manches aus den Fugen zu geraten scheint, ein wichtiges Signal. Es macht deutlich, dass wir in diesem Bundesland – bei allen politischen Unterschieden, die wir gern auch noch lebhafter austragen sollten – einen demokratischen Grundkonsens haben. Und der lautet: Nie wieder darf der rechte Rand hier eine Chance haben!

    Bei jemandem wie Herrn Höcke gibt es doch keinerlei Zweifel mehr, wo er politisch steht und in welcher widerlichen Tradition. Und ich fürchte, Herr Gauland hatte ausnahmsweise mal Recht, als er ihn als die ‚Mitte der Partei‘ bezeichnet hat. Das macht sehr deutlich, wo die AfD in ihrer Gesamt-partei mittlerweile angekommen ist. Man denke allein in den letzten Tagen an Höckes Auftritt bei PEGIDA in Dresden oder das rassistische Kinder-Malbuch in Nordrhein-Westfalen. Der Mord an Walter Lübcke und rechte Terrorpläne fallen ja auch nicht vom Himmel.

    Der Eklat bei der Ministerpräsidenten-Wahl in Thüringen war aus Sicht meiner Fraktion und unserer Landespartei ein beschämender Vorgang. Denn: Ein liberaler Regierungschef kann niemals einen Regierungsauftrag aus einer Wahl ableiten, die nur durch die Stimmen von illiberalen Demokratie-Verächtern vom rechten Rand ermöglicht wurde. Unsere Weltoffenheit und Toleranz und unser positives Menschen- und Gesellschaftsbild stehen dem der AfD diametral entgegen. Insofern kann es keinerlei Kooperation geben – auch eine solche nicht!

    Thomas Kemmerich hätte die Wahl zum Ministerpräsidenten nicht annehmen dürfen. Man kann auch darüber streiten, ob es angesichts der unklaren Mehrheitsverhältnisse überhaupt eine gute Idee war, im dritten Wahl-kampf gegen die Kandidaten von Linken und AfD anzutreten. Herr Kemmerich wollte der Kandidat der Mitte sein. Durch die Finte der AfD, die ihrem Kandidaten im dritten Wahlgang keine einzige Stimme gegeben hat und dafür Herrn Kemmerich gewählt hat, konnte er aber kein Ministerpräsident der Mitte sein. Bei allem Respekt vor der Kommunalpolitik: Allein die Tatsache, dass die AfD einen parteilosen Bürgermeister eines kleinen Dorfes für dieses hohe Amt vorgeschlagen hat, hätte einen misstrauisch werden lassen müssen.

    Ich kenne Thomas Kemmerich persönlich: Er ist erfolgreicher Unternehmer und ein engagierter Demokrat, der sehr offensiv gegen die AfD Wahlkampf geführt hat. Dass er aber die Wahl angenommen und einen ganzen Tag gebraucht hat, um seinen Fehler einzuräumen, hat die FDP bei vielen Menschen in den Verdacht gebracht, dass wir insgeheim mit Demokratieverächtern gemeinsame Sache machen würden, wenn sich dies für uns lohnt. Sie glauben gar nicht, wie sehr uns dies schmerzt. Der Einsatz gegen Rechtsextremismus ist bis heute eines meiner Hauptmotive, politisch tätig zu sein. Wenn ich an Demonstrationen teilnehme, dann immer gegen Rechtsextremismus und Rassismus. Dafür darf es in unserer Gesellschaft keinen Platz geben.

    Viele Menschen haben aber auch nicht verstanden, warum wir als Parteifreunde noch am selben Tag Herrn Kemmerich zum Rücktritt aufgefordert haben und sagen uns, er hätte sich trotz der Umstände doch erstmal im Amt beweisen können. Dies war aber nie realistisch, weil er eine Zusammenarbeit mit der AfD abgelehnt hat und mit der CDU zusammen nur rund ein Viertel der Stimmen hinter sich hatte. Es war ja sowieso schon skurril genug, dass man mit fünf Prozent und fünf Mandaten überhaupt Regierungschef werden konnte. Wir hatten uns die erste Wahl eines FDP-Ministerpräsidenten seit 1953 offen gestanden völlig anders vorgestellt. Ich war natürlich immer davon ausgegangen, dass ich mich darüber total freuen würde. Das war in Thüringen nicht der Fall.

    Die Reaktion meiner Partei war zunächst zu zögerlich. Auch wir in Schleswig-Holstein wurden von der Entwicklung in Thüringen leider kalt erwischt. Wir waren zunächst ziemlich sprachlos, haben uns dann aber sehr schnell maximal distanziert. Wir hätten uns als gesamte Partei viel früher und viel intensiver mit der Tatsache auseinandersetzen müssen, dass dort Linke und AfD erstmals eine rechnerische Mehrheit im Parlament haben, und dass wir dort keine Zuschauer sind und Verantwortung haben. Das Wahlergebnis in Thüringen hätte insgesamt zu deutlich mehr kritischen Diskussionen führen müssen.

    Der Eklat von Erfurt hat meine Partei in eine Krise gestürzt. Christian Lindner hat sich im Deutschen Bundestag im Namen der Freien Demokraten entschuldigt. Er hat zuvor im Bundesvorstand die Vertrauensfrage gestellt. Dass einige meiner Parteifreunde sich zunächst darüber gefreut haben, dass einer von uns Ministerpräsident geworden ist und kein Linker bzw. keiner von der AfD, ist zutreffend. Für uns stand aber dennoch immer außer Frage, dass wir jegliche Kooperation mit der AfD ausschließen und dazu gehört natürlich auch dieser Vorgang.

    Und es gibt kein ‚bürgerliches Lager‘ mit dieser AfD. Dieses Wording wurde ja auch von Journalisten im Osten übernommen. Es ist aber lediglich der Versuch der AfD, sich reinzuwaschen. Wer wirklich Bürgersinn hat, wählt diese Partei nicht und gehört ihr schon gar nicht an.

    Uns wurde auch vorgeworfen, dass wir Herrn Ramelow mit Herrn Höcke bzw. der AfD gleichsetzen würden. Das ist nicht der Fall. Wir arbeiten im Bundestag z.B. bei der Einsetzung von Untersuchungsausschüssen oder bei der Reform des Wahlrechts mit den Linken zusammen. Auch in Thüringen gab es Gespräche mit Herrn Ramelow und die Zusage zu einer zumindest partiellen Zusammenarbeit. Das würden wir mit der AfD nie machen.

    Das heißt aber auch nicht, dass die Linke für uns eine normale Partei ist. Das hat mit der Vergangenheit dieser Partei zu tun, mit der unzureichenden Distanzierung und schlichtweg mit der Programmatik und bestimmten Mit-gliedern, die in dieser Partei immer noch in Führungspositionen gewählt werden. Deshalb kann es zwischen uns keine Koalition geben. Jüngste Personalentscheidungen in der Bundestagsfraktion bestätigen uns in unserer Haltung. Wie andere Parteien dies halten, ist deren Sache, aber auch da gibt es ja durchaus Kontroversen dazu. Unsere Kritik an der Linken bedeutet aber keinesfalls Gleichsetzung mit der in weiten Teilen mittlerweile rechtsextremen AfD.

    Was mich am meisten an dem Eklat in Thüringen ärgert, ist die Tatsache, dass wir dazu beigetragen haben, dass es Björn Höcke und seinen Leuten gelingen konnte, nicht nur das Bundesland Thüringen, sondern teilweise auch die Bundespolitik ins politische Chaos zu stürzen. Und dies mit einem eigentlich ziemlich billigen Trick, mit dem man hätte rechnen können. Meines Wissens war es zwar das erste Mal in unserer Parlamentsgeschichte, dass eine Partei in einem Wahlgang für den Regierungschef einen Kandidaten vorschlägt und ihm dann keine einzige Stimme gibt. Die AfD ist aber derart verschlagen, dass ihr jedes Mittel Recht ist, um den Parlamentarismus vorzuführen und damit am Ende zu delegitimieren. Das ist deren Ziel und das einzig Gute an Thüringen ist, dass dies nun deutlich geworden ist.

    Über der FDP ist am 5. Februar 2020 eine Art politischer Sturm losgebrochen, der es wirklich in sich hatte, und der für uns auch neu war. Kritik und Unmut waren absolut berechtigt, aber es ging zum Teil leider weit darüber hinaus. In Schleswig-Holstein war das zum Glück vergleichsweise über-schaubar, aber auch vor unserer Geschäftsstelle tauchte plötzlich die Polizei auf. Anderswo in Deutschland wurden Parteimitglieder, Mitarbeiter und Kandidaten massiv beleidigt und teilweise auch angegangen. Wenn sogar jüdische Mitglieder oder Parteifreunde mit Migrationshintergrund als Nazis beschimpft werden, fragt man sich wirklich, wie schlimm es um unsere demokratische Kultur steht. Insofern danken wir all denjenigen politischen Mitbewerbern, die sich solidarisch gezeigt haben und die zur Mäßigung aufgerufen haben. Wer dagegen nun meint, es sei angezeigt, uns mit der AfD gleichzusetzen, schadet damit nicht der AfD, sondern unserer Demokratie und hilft der AfD bei ihrem perfiden Spiel.

    Und um es hier noch einmal ganz deutlich zu sagen: Wir haben einen schweren Fehler gemacht, wir lassen uns aber nicht von Leuten verein-nahmen, mit denen wir nichts zu tun haben. Wir lassen uns aber auch nicht diskreditieren von denjenigen, die uns schon immer verachtet haben, und die unseren Fehler jetzt entsprechend nutzen wollen, um uns mundtot zu machen.

    Der Aufstieg des Populismus und insbesondere des Rechtspopulismus ist kein rein deutsches Phänomen, aber wir reagieren darauf zu Recht sehr sensibel. Auch die westliche Welt ist im Wandel begriffen. Die erfolgreichen Demokratien haben Krisen hinter sich oder haben damit noch zu kämpfen. Die Globalisierung, die durch die Digitalisierung noch einmal beschleunigt wird, produziert – gerade in Deutschland – viele Gewinner, aber eben auch Verlierer, die Unterstützung brauchen. Die Mittelschichten sind verunsichert und haben Abstiegsängste. Das spielt diesen Leuten natürlich in die Hände.

    Wir müssen aber auch feststellen, dass wir uns als staatstragende Parteien auf diese zerstörerischen Methoden erst noch richtig einstellen müssen, um ihnen wirksamer zu begegnen. In Schleswig-Holstein spielt die AfD bisher zum Glück kaum eine Rolle. Das mag mit Blick auf unsere Geschichte viel-leicht überraschen, hat aber mittlerweile meines Erachtens auch kulturelle Gründe. Die Norddeutschen sind einfach weltoffen und tolerant.

    Wir haben aber auch einen demokratischen Konsens entwickelt, durch den wir nicht über jedes Stöckchen springen, das man uns hinhält. Wir lassen die AfD vor allem mit ihren zahlreichen Skandalen stattfinden. Die AfD in Schleswig-Holstein mag auf den ersten Blick vielleicht etwas harmloser wirken als in anderen Bundesländern. Die erneute Wahl von Frau von Sayn-Wittgenstein, mehrere Plenardebatten (z.B. zu Chemnitz) und vor allem die Propaganda-Veranstaltungen in diesem Haus haben aber gezeigt, dass sie nicht weit von der Höcke-AfD in Thüringen entfernt ist.

    Ich bin davon überzeugt, dass wir eines der ersten Bundesländer sein können, in dem die AfD wieder aus dem Parlament fliegt. Das wird uns nicht mit irgendwelchen Appellen gelingen oder indem wir ihre Sprache adaptieren, sondern mit einer klaren demokratischen Kultur: Harte Auseinander-setzungen in der Sache unter Demokraten. Wir müssen mehr Meinungsviel-falt und Diskurs wagen, aber klare Kante gegen Rechtspopulismus und Rechtsextremismus und gegen Hass und Gewalt zeigen. Wir dürfen uns nicht vorführen lassen und den Opfermythos der AfD entlarven. Dafür bedarf es mehr Bürgernähe und Austausch. Und wir müssen Probleme klar benennen und Lösungen dafür anbieten. Und vor allem: Handlungsfähigkeit zeigen! Nur damit wird es gelingen, zumindest die Protestwähler, die der AfD ihre Stimme geliehen haben, dauerhaft zurück zu gewinnen. Und das muss unser Auftrag sein. Auf einen fairen Wettbewerb!“

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  • 19.02.2020

    Kay Richert zu TOP 11 „Modellregion Schlei“

    In seiner Rede zu TOP 11 (Modellregion Schlei) erklärt der Abgeordnete für den Kreis Schleswig-Flensburg der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    „Schleswig-Holstein ist das schönste Bundesland der Welt und die Schlei mit der sie umgebenden Landschaft ist mit Sicherheit einer der Gründe dafür. Vom Burgsee mit seinen Ufern voller Schilf und Wald, vorbei an Schloss Gottorf und der Möveninsel, an Haithabu und dem Selker Noor, über die Große Breite, weiter über Missunde, Ulsnis, Lindaunis, Arnis und Kappeln, Maasholm und Olpenitz bis nach Schleimünde – zwischen Angeln und Schwansen liegt ein ganz tolles Stück Heimat. Ein Stück Heimat übrigens, das in seiner gesamten Länge FFH- und EU-Vogelschutzgebiet ist. Wer das einmal erlebt hat, der vergisst diese schöne Landschaft sobald nicht mehr.Links und rechts der Schlei bestellen die Landwirte ihr Land und viele der Orte dort haben sich auf den Tourismus eingestellt. Wir teilen unsere schöne Heimat nämlich gerne mit unseren Besuchern, bei uns kann man sich wohlfühlen und erholen. Sowohl die Landwirtschaft wie auch der Tourismus sind sehr wichtige Faktoren. Und auch die Menschen in Landwirtschaft und Tourismus sind uns sehr wichtig.

    Leider gibt es in dieser tollen Landschaft Probleme, Umweltprobleme.Schleimünde ist von Erosion bedroht. In Schleswig im Wikingeck dringen Giftstoffe in das Wasser der Schlei. Und auf dem Grund der Schlei liegt Faulschlamm, der eine sauerstofflose Zone schafft, in der das Leben abstirbt. Hierum geht es heute. Es geht darum, die Wasserqualität der Schlei wieder zu heben. Es geht darum, wieder für Artenreichtum und eine gesunde Natur zu sorgen. Dazu ist es wichtig, die Symptome zu bekämpfen und die Ursachen anzugehen. Wie das gehen kann, das haben die Kreise Schleswig-Flensburg und Rendsburg-Eckernförde in einem sogenannten ‚Integrierten Schleikonzept‘ umrissen. Einfach gesagt, geht es hier um die Betrachtung von Stoffströmen, bzw. um Stoffrückhalt, und um Maßnahmen zur Biodiversität. Die Hauptursache für den Faulschlamm sind wohl die Nährstoffe aus der Landwirtschaft, Stickstoff und Phosphor, die über Wasserläufe und Auen in die Schlei gelangen. Hier setzt das Konzept auf Dialog und Beratung, um im Konsens zu einer gewässerverträglichen Flächenbewirtschaftung zu kommen.

    Wir von der FDP halten das für den richtigen Weg. Mir gefällt gut, dass das Konzept auf Dialog, statt auf Bevormundung setzt, denn man kann Politik nicht gegen die Menschen machen, auch Umweltpolitik nicht. Wiederherstellung von Mooren, Neuwäldern – hoffentlich durch natürliche Sukzession – Gewässerrandstreifen oder gar Umwandlung von Ackerflächen in Grünland – all das geht nicht gegen die Landwirtschaft und den Tourismus in der Region.

    Das Symptom Faulschlamm kann sowohl auf mechanische wie auch auf biochemische Weise angegangen werden. Auch hier ist es uns wichtig, möglichst große Effekte für die Natur zu erreichen und gleichzeitig die Auswirkungen auf die Menschen in der Region klein zu halten – das müssen die zentralen Abwägungskriterien sein. Denn was ist gewonnen, wenn die Schlei erholt ist, aber es den Menschen der Region schlecht geht. Das Problem mit den Altlasten im Wikingeck ist nicht neu. Die Teerpappenfabrik ist nun seit fast 70 Jahren fort und hat uns erhebliche Altlasten im Boden hinterlassen. Es wird nun endlich Zeit, dass den sehr vielen Worten auch Taten folgen. Bislang war ja eines der Hauptprobleme, dass die Verantwortung, und damit die Finanzierung, wie ein Schwarzer Peter zwischen den Playern hin und her geschoben wurde. Nun ist das Grundbuch geändert, Eigentümer ist nun die Bundeswasserstraßenverwaltung. In den Nachrichten war heute zu hören, dass das die rechtliche Situation noch komplizierter macht. Das mag stimmen, aber für sehr komplizierte Sachverhalte haben wir auch sehr kluge Beamte in den Ministerien sitzen. Wichtig ist doch, dass das Problem auch tatsächlich angegangen werden kann.

    Ich freue mich deshalb, dass nun eine Lösung mit allen Beteiligten aus Stadt, Kreis, Bund und Land in Aussicht steht, das können wir von der FDP nur gut finden und unterstützen. Die Probleme bei Schleimünde werden ebenfalls angegangen, aber das können wir nicht auch noch dem Projekt ‚Modellregion‘ aufschnallen, das geben die angedachten Kapazitäten nicht her. Aber natürlich haben SSW und SPD Recht, wenn sie hier Aufmerksamkeit einfordern, wir haben unseren Antrag dementsprechend ergänzt.

    Unter dem Dach ‚Naturpark Schlei‘ haben sich Nutzer der Land- und Wasserflächen, Kommunen und Naturschützer zusammengetan, um auf Augenhöhe die Probleme der Region anzupacken. Augenhöhe, gemeinsam, Konsens – das sind Zauberworte des Erfolgs. Mit ihrem unterschiedlichen Blick auf die gemeinsamen Problemlagen ergänzen sich die Akteure gegenseitig.So können ganz pragmatisch umsetzbare Maßnahmen festgelegt werden. Und genau davon wird der Erfolg abhängen, von gemeinsam getragenen, umsetzbaren Maßnahmen. Uns Freien Demokraten geht es um die Men-schen. Die erwarten von uns, dass wir ihnen bei der Lösung ihrer Probleme helfen. Und wenn wir den engagierten Akteuren vor Ort helfen können, nicht durch Bevormundung, sondern im Konsens vor Ort eine gesunde Natur zu erhalten oder wieder herzustellen, dann ist das konkrete Hilfe für Landwirte und Touristen und alle anderen Menschen dieser wunderschönen Region.“

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  • 19.02.2020

    Oliver Kumbartzky zu TOP 4 „Änderung des Landesplanungsgesetzes“

    In seiner Rede zu TOP 4 (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landes-planungsgesetzes) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und landesplanungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „Die Normsetzung ist eine oft langwierige Angelegenheit und die Landesplanung ist es gleich zweifach: Schon die Aufstellung des Landesentwicklungsplanes ist ein Kraftakt, der enorme personelle und zeitliche Ressourcen verschlingt. Und ist er einmal fertig und rechtskräftig, so wird er die gesamte untergeordnete Planung über Jahre beeinflussen. Das ist aus liberaler Sicht natürlich ein zweischneidiges Schwert: Denn Pläne können Innovation und Fortschritt nicht nur fördern, sondern auch behindern. Das passiert nicht mit böser Absicht, sondern ist schlicht der Tatsache geschuldet, dass bestimmte Entwicklungen nicht vorherzusehen sind, auf die wir uns deswegen auch nicht vorbereiten können. Ich denke da an den rasanten technischen Fortschritt, aber auch andere Entwicklungen. Die Wohnungssituation war beispielsweise vor 10-15 Jahren eine ganz andere und übrigens auch die Prognosen, wie sich der Wohnungsmarkt entwickeln wird. Natürlich ist ein Plan von den Erkenntnissen und Vorstellungen seiner jeweiligen Zeit geprägt. Und deswegen braucht es Raum für Flexibilität und Innovation.

    ‚Die Zukunft soll man nicht voraussehen, sondern möglich machen.‘ – Ich finde es gibt kein schöneres und treffenderes Motto für eine Landesplanung als dieser Satz des Autors Antoine de Saint-Exupéry. Auch eine Landesplanung muss es möglich machen, der Zukunft Raum zu geben. Es muss möglich sein, uns mit Entwicklungen und Neuerungen zu überraschen, die wir heute noch nicht für möglich halten. Wir brauchen daher entsprechende Instrumente, Neues auch ausprobieren zu können. Die jetzt im Gesetzentwurf der Landesregierung vorgeschlagene Experimentierklausel ist ein solches Instrument. Sie wird keine Revolution des Planungsrechts auslösen und nicht alle Probleme der Zukunft lösen, aber sie schafft Raum für neues Denken und darum ist sie zweifelsohne das Herzstück der hier von der Landesregierung vorgelegten Novelle.

    Auch die weiteren Vorschläge der Landesregierung scheinen mir durchaus sinnvoll. Dass das Mitglied der Landesregierung, welches für die Landesplanung verantwortlich ist, den Vorsitz des Landesplanungsrates innehat, ist dabei genauso pragmatisch und einleuchtend, wie die verstärkte Nutzung des Internets für die Bekanntmachung der Pläne. Die Flexibilisierung der Beteiligungsfrist ist sinnvoll und auch notwendig, weil es nichts nützt nur über überlange Verfahrensdauern in Deutschland zu jammern, wie etwa die neue Bundesspitze der SPD. Man muss auch etwas dagegen tun. Einen kleinen Beitrag werden wir im vorliegenden Gesetzentwurf leisten. Jamaika packt an, während andere das Wort ‚Planungsbeschleunigung‘ gerade erst lernen. Wir werden genug Zeit haben, die einzelnen Regelungen im Ausschuss näher zu diskutieren und zu beleuchten. Ich freue mich darauf. Lassen Sie uns dabei auch im Gespräch bleiben, wie wir weiter Freiräume schaffen und nutzbar machen, um das Potential unseres schönen Landes noch besser auszuschöpfen.

    Machen wir die Zukunft gemeinsam möglich mit einem moderneren und flexibleren Landesplanungsgesetz.“

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  • 05.06.2018

    Anita Klahn: Kein Absenken von Bildungsstandards

    Zur Debatte um den Notendurchschnitt in den Mathematik-Abschlussprüfungen erklärt die stellvertretende Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    "Ein weiteres Herabsetzen von Bildungsstandards, wie von der SPD gefordert, darf es nicht geben. Das Niveau der Abschlussprüfungen im Fach Mathematik entsprach den nationalen Maßgaben. Wir sollten diese respektieren, wenn wir eine Vergleichbarkeit zwischen den Abschlüssen in Deutschland herstellen wollen. Wenn die Aufgaben als zu schwer empfunden wurden, weist dies vor allem auf Defizite in der Mathematikausbildung hin. Das Unterricht von Lehrer erteilt werden muss, die für dieses Fach nicht ausgebildet wurden, ist ein Problem. Mit dem neuen Konzept zur Gewinnung von Lehrkräften versuchen wir, künftig mehr Mathematiklehrkräfte zu bekommen. Die MINT-Offensive soll überdies vom Beginn der Schulzeit an mehr Schüler für Fächer wie Mathematik begeistern.

    Wenn die SPD eine Revision der Abschlussprüfungen fordert, obwohl diese fachlich und rechtlich einwandfrei abliefen, sendet sie ein fatales pädagogisches Signal, das da lautet: Wer sich laut genug beschwert, hat Recht. Damit schadet sie unserem gesellschaftlichen Konsens, der auf der Akzeptanz gewisser Grundregeln beruht."

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  • 19.02.2020

    Dennys Bornhöft zu TOP 33 „Tätigkeitsbericht der Antidiskriminierungsstelle Schleswig-Holstein“

    In seiner Rede zu TOP 33 (Tätigkeitsbericht 2017 und 2018 der Antidiskriminierungsstelle des Landes Schleswig-Holstein bei dem Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtags) erklärt der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Zuallererst möchte ich, stellvertretend für die Freien Demokraten, Frau Samiah El Samadoni als Leiterin der Antidiskriminierungsstelle für ihren Bericht, ganz besonders aber ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die in den Jahren 2017 und 2018 geleistete Arbeit aufrichtig danken.

    Lassen Sie mich kurz einige Fälle aus dem aktuellen Berichtsjahr anreißen:

    Fall 1: Zwei Männer afghanischer Herkunft stehen vor der Tür einer Diskothek. Sie werden mit den Worten abgewiesen: ‚Nein, ihr seid Ausländer. Ihr kommt nicht rein. Heute könnte Barack Obama kommen, selbst der käme nicht rein.‘

    Fall 2: Bei der ‚Date Night‘ auf einem Jahrmarkt werden mehrere homosexuelle Pärchen nicht als Paare anerkannt.

    Fall 3: In einem Café an der Ostsee will eine Gruppe von Menschen mit Behinderungen ein Café besuchen. Sie werden mit den Worten abgelehnt: ‚Ich entscheide selbst, wen ich bediene.‘

    Fall 4: Eine Frau wird wegen ihres Assistenzhundes nicht beim Fleischer reingelassen, obwohl selbst das Veterinäramt erklärt, dass ein Assistenzhund vor einer Fleischtheke aus hygienischen Gesichtspunkten unproblematisch sei.

    Da kommt einem direkt die Frage auf: Wo leben wir eigentlich? Die Gleich-behandlung eines jeden Menschen in unserem Staat ist ein grundgesetzlich verankertes Prinzip. Durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz wird es im Alltag und am Arbeitsplatz mit Leben gefüllt. Jeder Mensch hat das Recht, ungesehen seiner Herkunft, seiner Hautfarbe, seiner Religion, seiner sexuellen Orientierung, seines Geschlechts, seiner Sprache, seiner politischen Anschauung oder auch einer etwaigen Behinderung vorurteilsfrei behandelt zu werden. Das ist der liberale Grundsatz der freiheitlichen Grundordnung, den es zu verteidigen gilt – immer und überall!

    341 Eingaben wurden bei der Antidiskriminierungsstelle im Prüfungszeitraum aufgenommen. Hinzu kommen all die Fälle, die ungenannt bleiben. Fälle, in denen die Betroffenen nicht den Mut oder die Energie hatten, sich an die Antidiskriminierungsstelle zu wenden. Dabei hielte uns ihr Bericht einen Spiegel vor, wo wir noch nachbessern können und/oder müssen. Der Zuwachs der Anfragen vom vergangenen zu diesem Berichtsjahr lässt sich zum einen durch die wachsende Bekanntheit des AGG und die Antidiskriminierungsstelle erklären. Aber auch damit, dass die Sensibilisierung der Gesellschaft für das Vorhandensein von Diskriminierungen wächst, nicht alles mit einem ‚Hab dich nicht so‘ runtergeschluckt wird.

    Eines der größten Probleme ist nicht, Diskriminierung zu erkennen, sondern die Betroffenen auch zu ihrem Recht zu verhelfen. Die Betroffenen sind im Fall eines Rechtsstreits häufig auf sich alleine gestellt, die Hürden sind oft zu hoch, man scheut sich, einen Gerichtsprozess zu starten und bis zum Ende durchzustehen. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat hierzu bereits 2016 sehr konkrete Vorschläge gemacht, wie sich der Diskriminierungsschutz verbessern ließe. Zum Beispiel durch längere Fristen zur Geltendmachung von Ansprüchen. Die Vorschläge des Europarates und der Europäischen Kommission gehen in dieselbe Richtung. Die Bundesregierung hat 2019 zugesagt, diese Vorschläge zu prüfen. Wir werden diese Prüfung aus Schleswig-Holstein aufmerksam verfolgen.

    Ich danke den Mitarbeitern der Antidiskriminierungsstellen, und Ihnen, Frau El Samadoni, noch einmal vielmals für Ihr Engagement. Nicht vergessen möchte ich aber auch die zahlreichen Kooperationspartnerinnen und -partner in Schleswig-Holstein, die Sie bei Ihrer Arbeit unterstützen. Beispielhaft möchte ich die Beratungsstellen der LGBTIQ-Community erwähnen. Insbesondere Trans-Personen werden weiterhin in vielen Lebensbereichen diskriminiert, selbst im Fitnessstudio werden sie gegängelt, wie mehrere Fälle im vorliegenden Bericht aufzeigen. Diskriminierung entschlossenentgegenzutreten ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Schließlich gibt es Diskriminierung nicht nur am Arbeitsplatz oder bei der Wohnungssuche, auch im restlichen Alltag sind Ressentiments leider weiterhin sprichwörtlich Alltag.

    Lassen Sie uns den vorliegenden Bericht als Kompass nehmen und unsere Anstrengungen in den aufgezeigten Bereichen weiter verstärken.“

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  • 19.02.2020

    Jörg Hansen zu TOP 14 „Solidarität mit den kurdischen Minderheiten“

    In seiner Rede zu TOP 14 (Solidarität mit den kurdischen Minderheiten) erklärt der stellvertretende innen- und rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jörg Hansen:

    „Dieser Antrag ist kein gewöhnlicher Antrag. Lassen Sie mich zum Antrag des SSW deshalb einige Vorbemerkungen machen.

    Zum einen möchte ich unterstreichen, dass die Lage im Nahen Osten und der noch immer anhaltende Krieg in Syrien mich sehr betroffen machen. Der seit Jahren anhaltende Konflikt mit dem IS und dem Assad-Regime kennt kaum Gewinner, dafür viele Millionen Verlierer: Seien es die vielen Getöteten oder Verletzten oder die Millionen von Menschen, die sich Flucht und Vertreibung ausgesetzt sehen. Die Lage ist unübersichtlich und für Außenstehende oft schwer zu beurteilen.

    Zum anderen ist der Antrag des SSW mit seiner in großen Teilen klar au-ßenpolitischen Ausrichtung nicht dazu geeignet, Klarheit zu schaffen, sondern beschert dem Landtag eine außenpolitische Debatte, die nach der Kompetenzordnung unseres Grundgesetzes allein dem Bund zugewiesen ist. Ich scheue die Debatte nicht, aber dessen muss man sich bewusst sein.

    Weiter gilt es vorweg klarzustellen:

    - Minderheiten haben bei uns dieselben Rechte und Pflichten. Es gibt neben den in der Verfassung ausdrücklich geschützten autochthonen Minderheiten keine Minderheiten erster und zweiter Klasse.

    - Die PKK spricht nicht für die Gesamtheit der Kurden in Deutschland. Der Vorsitzende der kurdischen Gemeinde in Deutschland, Mehmet Tanriverdi, sagt in einer empfehlenswerten Dokumentation: ‚Sicherlich besteht auch diese gewaltbereite Seite, so wie in jeder Gesellschaft. Aber das Bild ist schief.‘ Und anschließend führt er aus, wie gering der Rückhalt der PKK in Deutschland ist: ‚Er ist sehr gering. Vielleicht zwei oder drei Prozent.‘

    Wie Sie wissen, war ich Leiter des Brennpunktdienstes im Bahnhofsrevier Lübeck. Auch hier hatten wir eine Demonstration von 400 Menschen, darunter ein hoher Prozentsatz von Kurden, zu schützen. Bei diesem Thema war eine hohe Sensibilität gefragt. Vorangegangen waren Auseinanderset-zungen zwischen Erdogan-Gegnern und -Anhängern auf offener Straße in Lübeck. Bereits bei der Aufstellung des Demonstrationszuges war daher eine angespannte Nervosität deutlich spürbar. Die große Sensibilität bestand auch darin, dass ein Konflikt, der seine Wurzeln nicht in Deutschland hat, auf deutschem Boden ausgetragen wurde.

    Ein Konflikt, der jahrhundertelang mit schrecklichen Auseinandersetzungen und grausamen Bildern verbunden ist . Ein Konflikt, der hochkomplex ist. Das Siedlungsgebiet ist auf ca. 500.000 km2 in vier Staaten verteilt: Türkei, Syrien, Irak und Iran. Seit langem wird durch die Kurden der Traum eines autonomen Staates geträumt. Die PKK sieht sich seit den späten 70er Jahren als militärischer Arm im Kampf um die kurdische Freiheit. USA und Europa stufen die PKK aus Gründen, die uns allen bekannt sind, als Terrororganisation ein: 1984 ruft die PKK zum Kampf gegen die Unterdrückung auf und attackiert in der Türkei Polizei und Militärposten. Der seit Jahrhunderten schwelende Konflikt, die Lage in der Türkei und der Vormarsch des IS im Jahr 2014 – all dies war für die Lagebeurteilung bei der Demonstration, die wir zu schützen hatten, von hoher Relevanz. Und zwar ohne, dass wir in Lübeck Einfluss darauf hätten. Der Schutz des Demonstrationsrechtes stand selbstverständlich im Vordergrund. Allerdings: Dieser Hintergrund, das Leid und die Grausamkeiten machten ihn für mich zu einem hochemotionalen Einsatz.

    Der Antrag hat ein klares Urteil zur PKK getroffen. Ich kann das auch nach intensiver Vorbereitung auf diese Rede heute nicht nachvollziehen. Denn auch die Sicherheitsbehörden stützen die Haltung des SSW nicht: Vielmehr scheint die PKK ihre Strategie in Europa lediglich geändert zu haben. Der Antrag vernachlässigt diese öffentlich zugänglichen Erkenntnisse. Eine öffentliche Debatte zur Bedrohungslage durch die PKK ist hochsensibel und sie muss differenziert geführt.

    Lassen Sie uns im Ausschuss für Innen und Recht unemotional und seriös über die schleswig-holsteinischen Bezüge der Debatte weiterreden. Wichtig ist, dass wir hierzu ein aktuelles Lagebild aus Schleswig-Holstein erhalten.“

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  • 19.02.2020

    Anita Klahn zu TOP 6 „Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes“

    In ihrer Rede zu TOP 6 (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schulge-setzes) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    „Ich freue mich, heute hier stehen zu können und festzustellen, dass wir bei der Einrichtung des Schleswig-Holsteinischen Instituts für Berufliche Bildung, kurz SHIBB, mit der heutigen 1. Lesung des Schulgesetz-Entwurfes einen großen Schritt vorangekommen sind. Wir haben intensiv und mühevoll um die Details gerungen und ich möchte mich sowohl bei denjenigen be-danken, die konstruktive Kritik an uns herangetragen haben, als auch diejenigen herausstellen, die an der konkreten Erstellung des Entwurfes beteiligt waren.

    Ich möchte gar nicht im Detail auf den vorliegenden Gesetzentwurf eingehen, das werden wir in der weiteren Beratung noch intensiv tun. Mir ist es an dieser Stelle wichtiger darzustellen, warum die Gründung des SHIBB für uns eine besondere Priorität hat. Warum wir von der FDP seit mehr als zehn Jahren und mit großer Hingabe für die Stärkung der beruflichen Bildung kämpfen. Immer wieder heißt es, die Politik müsse die Studierendenzahlen noch weiter in die Höhe treiben, um die Akademikerquote zu steigern, um so unseren künftigen Wohlstand zu erhalten. Auch wenn ich grundsätzlich nichts gegen steigende Studierenzahlen habe, greift mir dieser Ansatz zu kurz.

    Im ganzen Land fehlen uns an allen Ecken und Enden nicht-akademische Fachkräfte. Betriebe schließen, weil keine Nachfolger gefunden werden, Häuser können nicht gebaut werden, weil die Handwerker fehlen und Infrastrukturprojekte ziehen sich in die Länge, weil es an qualifiziertem Personal fehlt. Gleichzeitig, und das ist das Frustrierende, gibt es noch viel zu viele Jugendliche, die gänzlich aus dem System fallen oder in Übergangslösungen geparkt werden, weil sie nicht ihren passenden Ausbildungsplatz finden. Dazu kommt das Problem der hohen Zahl an Studienabbrechern, die nicht effektiv genug an eine alternative Berufsausbildung herangeführt werden.

    Wenn wir es mit der Bekämpfung des Fachkräftemangels ernst meinen, dann sollten wir uns diese Zustände nicht länger leisten. Und wenn wir angesichts dieses Problems nicht das vielgerühmte deutsche duale Ausbildungssystem nutzen würden, würden wir ja ohne Not einen unserer stärksten Trümpfe aus der Hand geben. Mit der Gründung des SHIBB haben wir meiner Meinung nach den richtigen Ansatz gefunden. Wir bündeln die Kompetenzen der beruflichen Bildung in einem Ministerium und ich bin auch froh darüber, dass dieses im Wirtschaftsministerium liegt. Erstens geht die berufliche Bildung damit in eine steuernde Hand über, wo vorher vier ver-schiedene Ministerien um Einfluss und Kompetenzen einzelner Ausbildungsberufe gerungen haben. Zweitens steht das SHIBB in unmittelbarer Nähe zu allen Themen rund um den Arbeitsmarkt und die Arbeitsmarktentwicklung sowie Technologieentwicklungen. Veränderungen in den Berufsfeldern, Anforderungen der Wirtschaftsbetriebe an Fachkräfte durch eine digitalisierte Arbeitswelt werden sich im Wirtschaftsministerium unmittelbar darstellen lassen. Damit stärken wir die Berufliche Bildung, weil wir sie damit in den politischen Fokus rücken und gleichzeitig auf ihre ganz spezielle Struktur kompetent eingehen können.

    Durch den Beirat im SHIBB erreichen wir zudem eine bessere Verzahnung zwischen den Schulen und der Wirtschaft. Dies wird dafür sorgen, dass wir genauer als bisher auf Bedarfe und Lücken bei Fachkräften reagieren kön-nen. Wesentlich schneller und auch zielgerichteter schaffen wir mit dem SHIBB die Möglichkeit, Ausbildungsgänge in den Beruflichen Schulen, MINT-Förderungen, Fort- und Weiterbildungslehrgänge an den tatsächlichen Arbeitsmarkt anzupassen. Und ich persönlich verbinde damit auch die Hoffnung, die Beschäftigungssituation für Menschen mit Vermittlungshemmnissen zu verbessern.

    Bis zur Einführung zum Januar 2021 liegt noch eine Menge Arbeit vor uns, aber ich bin zuversichtlich, dass wir auch die restlichen Hürden auf dem Weg zur Etablierung des SHIBB erfolgreich meistern – für die Berufliche Bildung in Schleswig-Holstein wäre dies mehr als wünschenswert. Ich freue mich auf die weitere Beratung im Bildungsausschuss.“

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  • 19.02.2020

    Dennys Bornhöft zu TOP 9 „Änderung des Rettungsdienstgesetzes“

    In seiner Rede zu TOP 9 (Gesetz zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes) erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Der Rechtskreis rund um das Rettungsdienstwesen ist sehr komplex und umfasst Regelungen sowohl auf Landes-, Bundes- als auch auf europäischer Ebene. So kommt es, dass durch Rechtsprechung auf europäischer Ebene letztlich die Länder gefragt sind, gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen, um bei dem Vergabeverfahren die heimischen Hilfsorganisationen unterstützen zu können und gleichzeitig die erfolgreiche Arbeit der Kreise und kreisfreien Städte weitestgehend weiter erfolgreich laufen zu lassen.

    In Ostholstein oder Rendsburg-Eckernförde ist für diese so wichtige Arbeitbeispielsweise der Rettungsdienst Holstein AöR zuständig, in Kiel die Feuerwehr zusammen mit dem Arbeiter-Samariter-Bund, dem Deutschen Roten Kreuz und den Johannitern. Es gibt viele Möglichkeiten, den Rettungsdienst auszugestalten. Oberste Priorität hat hierbei aber immer die schnelle und professionelle Hilfe vor Ort. Diesen hohen Ansprüchen genügen wir in Schleswig-Holstein und darauf können wir stolz, aber vor allem den Beschäftigten im Rettungsdienst vor Ort ausdrücklich dankbar sein.

    Nun gibt es mit der Frage der Bereichsausnahme eine juristisch ebenfalls interessante, aber auch praktisch relevante Frage, welche durch den EuGH nunmehr beantwortet wurde. Reduzieren lässt sie sich dabei auf wenige Fragen. Handelt es sich bei dem Rettungsdienst um eine Gefahrenabwehr oder nicht? Diese Frage bejahte der EuGH. Ist der Krankentransport Gefahrenabwehr? Nach Auffassung des EuGH unterfällt der Krankentransport nicht unbedingt der Bereichsausnahme, dies sei nur dann der Fall, wenn Notfallpatienten versorgt werden würden. Auch die Frage nach der Gemeinnützigkeit von Hilfsorganisationen wurde durch den EuGH entschieden. In der Diskussion auf Landesebene hatten wir die Frage zu entscheiden, wollen wir die Bereichsausnahme in Schleswig-Holstein einführen oder nicht. Letztes Jahr haben wir uns hierzu klar positioniert. Demnach sollte sie eingeführt werden, soweit EU-Recht der Bereichsausnahme nicht entgegen-steht.

    Nachdem der EuGH die entscheidenden Fragen nunmehr geklärt hat, schaffen wir nun landesrechtlich Klarheit und ermöglichen den Trägern, die Vergabe von Leistungen für den Regelrettungsdienst ohne eine europaweite Ausschreibung vorzunehmen. Von besonderer Bedeutung für mich ist, dass sich die Helfer und Träger vor Ort nicht unnötigen Verkomplizierungen undneuen Bürokratiehürden hingeben müssen, sondern dass wir als Jamaika-Regierung mit dem nun vorliegenden Vorschlag eine möglichst einfache, aber effektive Lösung schaffen, um das Vergabeverfahren auch in Zukunft simpel und fair zu gestalten. In den Ländern gibt es bereits seit Langem unterschiedliche Regelungen, welche das Auswahlverfahren betreffen. Das wir im Norden, insbesondere mit Bremen und Mecklenburg-Vorpommern und andere Länder wie NRW oder Sachsen, auf das Submissionsmodell setzen, erweist sich einmal mehr als richtig. Die hier aufgestellten Regelungen des Systems sind zielführend. Dieses Modell, bei dem die Kreise und kreisfreien Städte Träger und damit verantwortlich für die Rettungsdienste und die Vergabe sind, ist richtig und soll daher auch beibehalten werden.

    Mit der heutigen Gesetzesänderung, welche die Möglichkeit der Beauftra-gung nach § 5 RDG-SH zur operativen Erfüllung der rettungsdienstlichen Leistung konkretisiert, werden wir als Jamaika-Koalition Rechtssicherheit schaffen. So wollen wir dem Rettungsdienstträger EU- und bundeskonform die Möglichkeit geben, ohne europaweite Ausschreibung die Vergabe von Leistungen vorzunehmen. Wir betonen hier aber die Möglichkeit, dass jeder Kreis die Bereichsausnahme anwenden kann, nicht jedoch muss. Mit dieser Anpassung an aktuelle europäische Rechtsprechung festigen wir die bisher gut arbeitenden Strukturen im Land. Ansonsten setzen wir weiterhin auf Bewährtes. Auch in Zukunft bedarf es eines transparenten Auswahlverfahrens, das Wettbewerbsprinzip gilt und auch Nichtdiskriminierung bezie-hungsweise Gleichbehandlung bleiben Aspekte, die berücksichtigt werden müssen. Insoweit schaffen wir es, effizient und zielgenau notwendige Regelungen umzusetzen und die Jamaika-Koalition zeigt sich in diesem Sinne wieder einmal pragmatisch und vor allem schaffen wir Sicherheit für die vielen Rettungskräfte in unserem Land, die anderen Menschen in Notlagen helfen.“

     

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  • 19.02.2020

    Stephan Holowaty zu TOP 15 ,,Kommunalen Klimaschutz stärken

    In seiner Rede zu TOP 15 (Kommunalen Klimaschutz stärken) erklärt der kommunalpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Stephan Holowaty:

    ,,Für den Klimaschutz müssen wir handeln und dürfen nicht abwarten. Da sind wir uns in diesem Haus weitgehend einig. Natürlich wissen wir alle, dass beispielsweise der CO2-Emissionshandel in der Energiewirtschaft auf europäischer Ebene in den vergangenen Jahren eine Menge bewegt hat.

    Aber wir wissen auch, dass sich viele Kommunen im Land fragen: ,Was können wir vor Ort und im Kleinen tun, um CO2 zu sparen?` Der Kommunale Klimaschutz braucht Projekte. Und genau hier ist die Hilfe des Landes gefragt. Wir wollen, dass mehr Projekte vor Ort realisiert werden. Wir wollen die Kommunen deshalb dabei unterstützen, professionelles Klimaschutzmanagement zu etablieren. Damit kann die Taktrate kommunaler Projekte hoffentlich deutlich erhöht werden, damit können vor Ort erfolgreich Maßnahmen geplant und umgesetzt werden.

    Klimaschutz braucht Projekte, braucht Innovation, braucht technische Lösungen und deren konkrete Umsetzung. Durch die Ausrufung eines Klimanotstandes wird kein Kilogramm CO2 eingespart. Durch gutgemeinte lokale Klimaschutzmanager mit dem Ziel, informieren und Demo organisieren` oder gar durch teure Konzepte ohne Umsetzung wird kein Kilogramm CO2 eingespart. Eingespart wird nur dann, wenn Projekte umgesetzt werden. Dafür kann die Information der Bürgerinnen und Bürger vor Ort durch die Klimaschutzmanager nur ein erster Schritt sein. Ich will Ihnen ein Beispiel aus meiner Heimatgemeinde Henstedt-Ulzburg schildern. Dort hat die Gemeindevertretung erst in diesen Tagen beschlossen, ein aufwändiges, integriertes Klimaschutzkonzept erstellen zu lassen. 200.000 Euro, umfangreiche Bürgerworkshops, umfangreiche Berechnung einer formalen Klimabilanz, eine Laufzeit von zwei Jahren ­ und am Ende ein Berg Papier. Alles gut und ir- gendwann auch spannend, aber damit sparen wir in Henstedt-Ulzburg in zwei Jahre nicht ein Kilogramm CO2 ein. Der Alternativantrag meiner Frakti- on, den wir im Umweltausschuss der Gemeinde Henstedt-Ulzburg gestellt haben, hatte stattdessen die Idee, einen Quadratkilometer Waldpotentialflä- che in der Gemeinde zu identifizieren und sofort aufzuforsten. Leider wurde er nicht beschlossen. Die Begründung für die Ablehnung: Dafür gäbe es keine Kapazitäten, darüber müsse man noch mal nachdenken. Welche der Vorgehensweisen ist für den Klimaschutz besser? Ein abstraktes Konzept in Auftrag geben, ist nur Beschäftigungstherapie für Berater. Konkret zu handeln, das erfordert Fachwissen, das erfordert Planungskapazität, das erfordert einen ,Macher`, der ein Projekt umsetzt. Solche Macher sollen Klimaschutzmanager sein.

    Hier setzt Jamaika mit diesem Antrag an. Wir brauchen den Stadtplaner, der sich gemeinsam mit dem Investor um die optimale Energieversorgung des neuen Wohnquartiers kümmert. Den Hochbauer, der das Fahrradparkhaus bei der Bahnstation auch baut und damit den Radverkehr attraktiver macht.

    Den Verkehrsplaner, der mit guten Ideen Staus abbaut und Parkplatzsuchverkehre endlich vermeidet. Den Landschaftsplaner, der ein Moor wieder vernässt oder einen Wald biologisch wertvoll anpflanzt. Das sind Projekte, die kein Papier, sondern Ergebnisse liefern. Um solche Projekte anzuschieben und voranzutreiben, um zu unterstützen und Netzwerke zu bilden, dafür brauchen wir die Klimaschutzmanager vor Ort. Wir brauchen sie als Katalysatoren für konkrete Klimaschutzprojekte vor Ort.

    Bitte stimmen Sie daher unserem Antrag zu und kommen Sie auf die Seite der Macher!"

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  • 20.02.2020

    Kay Richert zu TOP 13 „Gute Löhne und Arbeitsstandards sichern“

    In seiner Rede zu TOP 13 (Mit verstärkter Tarifbindung gute Löhne und Arbeitsstandards sichern!) erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    „Als ich Ihren Antrag gelesen habe, habe ich mich gefragt: Warum stellt der Kollege diesen Antrag? Man könnte diesen Antrag ja auch umformulieren in ‚Wiedereinführung des gescheiterten Tariftreue- und Vergabegesetzes TTG‘. Haben Sie vielleicht gar nicht mitbekommen, dass dieses Gesetz Murks war? Und dass es ein Aufatmen im Land gab, als wir dieses Gesetz beendet haben? Warum bescheren Sie uns hier diesen Wiedergänger-Antrag?

    Ich möchte Ihnen das gerne noch einmal ins Gedächtnis rufen: Das TTG ist gescheitert, niemand hat sich an die Regelungen gehalten – und zwar nicht, weil es niemand wollte, sondern weil es faktisch nicht möglich war. Kleine und mittlere Unternehmen waren benachteiligt, weil sie aufgrund der komplexen und unübersichtlichen Anforderungen oft gar nicht erst an öffentlichen Ausschreibungen teilgenommen haben. Das war übrigens das ernüchternde Ergebnis Ihrer eigenen Evaluation, die als einzigen logischen umsetzbaren Schluss die Abschaffung des Gesetzes ließ.

    Schleswig-Holstein ist ein Land des Mittelstandes und wir wollen es zum mittelstandsfreundlichsten Bundesland machen. Es gibt rund 123.000 Betriebe, davon sind über 99 Prozent kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten. In Schleswig-Holstein gibt es rund eine Million sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, drei Viertel davon arbeiten im Mittelstand. Der Mittelstand bietet die meisten Ausbildungsplätze an, hier findet die Integration junger Menschen in das Arbeitsleben statt. Wir wollen doch die heimische, mittelständische Wirtschaft fördern – warum sollten wir mit Werkzeugen wie dem TTG Großunternehmen und Konzerne privilegieren?

    Das TTG hat auch die selbstgesteckten Ziele nicht erreicht. 2013 bis 2019 galt dieses Gesetz in Schleswig-Holstein: Hat sich in dieser Zeit die Tarifbindung erhöht? Nein, hat sie nicht. Nach Untersuchung der Böckler-Stiftung ist die Tarifbindung unter den Beschäftigten von 2013 bis 2017 von 29 auf 28 Prozent gesunken, die der Betriebe von 55 auf 52 Prozent. Die Böckler-Stiftung ist nicht verdächtig, gegen Gewerkschafts- oder Arbeitnehmerinteressen zu argumentieren. Das TTG hat die mittelständischen Betriebe im Land benachteiligt. Das TTG hat die öffentliche Vergabe gelähmt. Das TTG war ein Misserfolg. Wir haben die Situation für die mittel-ständischen Betriebe in Schleswig-Holstein merklich verbessert. Das TTG mit seinen vielen Regelungen und noch mehr Formblättern haben wir durch ein einfaches und gerechtes Gesetz ersetzt, das in 6 Paragrafen die Vergabe öffentlicher Aufträge regelt. Und weitere Anforderungen sind nicht aus-geschlossen, die Vergabestellen können zu den jeweiligen Verfahren passende Bedingungen hinzuformulieren. Im Koalitionsvertrag haben wir Jamaikaner vereinbart, auf umweltbezogene und innovative Aspekte zu setzen und soziale Standards und Nachhaltigkeitskriterien einzuhalten. Selbst den vergaberechtlichen Mindestlohn – über dessen Sinnhaftigkeit man ja nun wirklich streiten kann – haben wir belassen. Da wissen die Unternehmen, woran sie sind. Und gerade für kleine und mittlere Unternehmen, für den Mittelstand gilt: Nur dann, wenn die Unternehmen erfolgreich sind, können die Mitarbeiter an diesem Erfolg teilhaben.

    Die SPD versucht hier auf allen möglichen Wegen, die Tarifbindung zu er-höhen. Auch das ist irgendwie ein Wiedergänger. Und – ich habe das hier bereits mehrfach gesagt – dieses Ziel teile ich ausdrücklich. Für mich sind starke Gewerkschaften der Garant dafür, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am wirtschaftlichen Erfolg angemessen teilhaben und das wiederum ist eine Frage des sozialen Friedens. Nicht einig bin ich mir in der Art der Umsetzung. Nicht eine Abschaffung der Tarifautonomie oder eine generelle Überstülpung von Regelwerken sind das Mittel der Wahl, den Gewerkschaften ihre Größe wiederzugeben. Diese Aufgabe können die Gewerkschaften nur aus sich selbst heraus erledigen: Die Beschäftigten müssen in der Mitgliedschaft einen Mehrwert erkennen. Sie müssen wissen, was sie von einer Mitgliedschaft haben. Ich biete hier gerne noch ein-mal ausdrücklich unsere Hilfe an. Aber Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie durch staatliche Regelung zu ersetzen – das machen wir nicht mit.

    In der volkstümlichen Literatur gibt es viele Rezepte, wie mit Wiedergängern umzugehen ist. Bei dem Wiedergänger-Antrag der SPD setze ich hier auf das Mittel des Arguments und die aus der Erfahrung gewonnenen Ein-sicht, dass die Abschaffung des TTG zugunsten eines einfachen und gerechten Vergabegesetzes für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, also für die gesamte Wirtschaft ein Segen war.“

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  • 20.02.2020

    Jan Marcus Rossa zu TOP16 „Neuregulierung des Glücksspiels“

    In seiner Rede zu TOP 16 (Neuregulierung des Glücksspiels) erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    „Die Rede des Kollegen Dr. Dolgner war ja ein Musterbeispiel für Frustbewältigung. Die Erkenntnis, dass die SPD-Fraktion in Schleswig-Holstein mit ihrer Verbotsstrategie beim Online-Glücksspiel auf verlorenem Posten steht und mittlerweile völlig isoliert ist, muss sehr schmerzhaft sein. Das rechtfertigt aber nicht den Vorwurf, Jamaika würde parlamentarische Gepflogenheiten missachten.

    Der Kollege Dolgner verkennt den Hintergrund des heutigen Antrags. Wir wollen uns nicht mit dem Staatsvertrag inhaltlich beschäftigen, sondern der Landesregierung den Handlungsspielraum verschaffen, um am 05. März 2020 den Staatsvertrag unterzeichnen zu können, ohne gegen einen Landtagsbeschluss verstoßen zu müssen. Dieses Parlament hat am 22. September 2017 einen Beschluss gefasst, mit dem sehr klare Bedingungen für die künftige Glücksspielregulierung aufgestellt wurden. Der jetzt vorliegende Entwurf des Glücksspielstaatsvertrags erfüllt zwar viele unserer Forderungen, die Gegenstand des damaligen Parlamentsbeschlusses waren, aber eben nicht alle. Sinn und Zweck des heutigen Antrags ist daher ausschließlich die Modifizierung des damaligen Beschlusses, um so für den Ministerpräsidenten den Weg freizumachen, damit er den Staatsvertrag am 05. März 2020 unterzeichnen kann. Nicht mehr und nicht weniger. Mit dem Staatsvertrag selbst werden wir uns erst beschäftigen, wenn dieser ins übliche Gesetzgebungsverfahren eingebracht worden ist und das kann nicht vor Unterzeichnung durch die Landesregierung geschehen.

    Und nun zum eigentlichen Gegenstand unseres Antrages: Wir werden in Kürze ein einheitliches Glücksspielrecht haben, dass in allen Bundesländern gleichermaßen gelten wird. Aus Sicht Schleswig-Holsteins ist es noch viel erfreulicher, dass das generelle Verbot des Online-Glücksspiels dann der Vergangenheit angehören wird. Wir können stolz auf die Arbeit unserer Landesregierung sein, dass es ihr in zähen Verhandlungen gelungen ist, legales Online-Glücksspiel in ganz Deutschland zu ermöglichen. Hier gebührt in besonderer Weise Dank dem Chef der Staatskanzlei, Dirk Schrödter, dem es gelungen ist, vieles von dem durchzusetzen, was wir in Schleswig-Holstein schon in der Vergangenheit richtig gemacht haben.

    Und ich muss einräumen, dass wir, die fachpolitischen Sprecher der Jamaika-Koalition und des SSW, ihm das Leben in den vergangenen Monaten nicht immer ganz leicht gemacht haben. Wir hatten ja klare Vorstellungen, wie ein modernes Glücksspielrecht aussehen soll, das dem Spielerschutz, dem Jugendschutz und auch der Suchtprävention hinreichend Rechnung trägt und trotzdem dazu beitragen wird, dass illegales Glücksspiel möglichst unattraktiv werden wird. Entsprechend statteten wir unseren CdS mit einem klar umrissenen Verhandlungsmandat aus und ich kann wohl für uns alle sprechen: Er hat mehr in den Verhandlungen herausgeholt als wir zu Beginn erwarten durften. Dafür im Namen aller, die wir die Verhandlungen eher passiv begleitet haben, unseren aufrichtigen Dank.

    Bis gestern lief ja noch die Expertenanhörung und es werden jetzt die Stellungnahmen auszuwerten sein, um festzustellen, ob es noch Anpassungs- oder Ergänzungsbedarfe gibt. Und auch wir sehen sicherlich an der einen oder anderen Stelle Verbesserungsbedarf, gestützt auf unsere Erfahrungen hier in Schleswig-Holstein. Wenn wir illegales Glücksspiel wirksam bekämpfen wollen, dann muss das legale Angebot eine attraktive Alternative zum Schwarzmarkt sein. Zu hohe bürokratische Hürden gefährden dieses Ziel.Eine flexiblere Limitregelung wäre hier z.B. ein bedenkenswerter Schritt gewesen, für den wir auch nach Abschluss des Staatsvertrages weiter werben sollten.

    Aber man muss auch realistisch bleiben, denn mit dem jetzigen Staatsvertrag haben wir einigen anderen Ländern schon einiges abverlangt. Und vor dem Hintergrund, dass jede auch noch so kleine Änderung der Zustimmung aller 16 Bundesländer bedarf, wird es wohl schwierig werden, nun noch einmal am Text selbst Änderungen vorzunehmen. Wir können mit dem jetzigen Verhandlungsergebnis gut leben. Ein Schleswig-Holsteinischer Sonderweg, wie wir ihn 2012 eingeschlagen haben, verbietet sich heute. Dieser Sonderweg war damals nur möglich, weil wir beim Online-Glücksspiel ein Alleinstellungsmerkmal hatten. Nur in unserem Bundesland war legales Online-Glücksspiel möglich und das machte unsere Lizenzen attraktiv. Diese Attraktivität aber verlieren wir, sobald der neue Glücksspielstaatsvertrag in Kraft treten wird. Der Markt bei uns ist nicht so groß und ertragsstark, dass die großen Anbieter auch künftig zu uns kommen werden. Da sind die großen Länder viel attraktiver. Deshalb sprechen auch rein ökonomische Gründe dafür, dass wir Teil des gesamtdeutschen Glücksspielmarktes werden. Nur so werden wir die Einnahmen aus dem Glücksspiel auch künftig auf einem guten Niveau sichern.

    Zwei Bitten für die Abschlussverhandlungen haben wir dann aber dochnoch: Zum einen bitten wir darum, dass Schleswig-Holstein in die Regelung über sogenannte Verbundspielhallen aufgenommen wird, um uns hier einen größeren Gestaltungsspielraum zu sichern. Zum anderen wäre es wünschenswert, wenn die geplante zentrale Glücksspielbehörde in unserem Bundesland angesiedelt wird. Ich glaube, dass Schleswig-Holstein hierfür prädestiniert ist, denn kein anderes Bundesland hat gerade beim Online-Glücksspiel so viel Erfahrung wie wir. Und hier sollten wir als Schleswig-Holsteiner ruhig selbstbewusst auftreten.

    Heute wünsche ich unserer Landesregierung in den Schlussverhandlungen viel Erfolg. Der jetzt vorliegende Entwurf des Staatsvertrages macht den Weg frei für eine gesamtdeutsche Glücksspielregulierung und das ist das eigentlich Bemerkenswerte.“

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  • 20.02.2020

    Anita Klahn zu TOP 21 „Förderung der praxisintegrierten Ausbildung (PiA)“

    In ihrer Rede zu TOP 21 (Förderung der praxisintegrierten Ausbildung (PiA) für angehende Erzieherinnen und Erzieher fortsetzen) erklärt die stellvertretende Vorsitzenden und kitapolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    „Die Fortsetzung der Förderung der praxisintegrierten Ausbildung ist ein absolutes Muss für Schleswig-Holstein. Denn sie trägt maßgeblich dazu bei, den Beruf der Erzieherin bzw. des Erziehers attraktiver zu gestalten – und dies ist, wie wir hier bereits mehrfach gehörten haben, dringend erforderlich. Dazu gehört es, die Ausbildung so zu gestalten, dass sie eine ausgewogene Mischung aus Theorie und Praxis enthält. Ebenso wichtiger Bestandteil des PiA-Modells ist es, den angehenden Erzieherinnen und Erziehern bereits während der Ausbildung Gehalt zu zahlen. Denn eine jahrelange Ausbildung ohne die Möglichkeit, seinen Lebensunterhalt bestreiten zu können, wird weder junge Leute noch ältere Berufswechsler dazu bringen, sich in Scharen für den Erzieherberuf zu entscheiden.

    Dass wir uns das nicht leisten können, liegt auf der Hand! Denn der Fachkräftemangel im Bereich der Erzieher nimmt bereits heute bedrohliche Ausmaße an und es ist zu erwarten, dass sich dies zukünftig noch massiv zuspitzen wird. Alleine bis 2025 werden uns voraussichtlich rund 10.000 Er-zieherinnen und Erzieher fehlen. Und als wären diese Zahlen nicht schon alarmierend genug, werden zwei weitere Faktoren diese Zahlen absehbar noch weiter in die Höhe treiben. Zum einen wird der demografische Wandel und die damit einhergehende Verrentung der Baby-Boomer uns ab spätestens 2025 vor noch größere Herausforderungen stellen – dies gilt im Übrigen nicht nur für den Erzieherberuf. Zum anderen haben wir mit der Kita-Reform, dem gewollten verbesserten Fachkraft-Kind-Schlüssel und der Steigerung der Attraktivität der Kitas allgemein mit einem nochmals gesteigerten Bedarf an Erzieherinnen und Erziehern zu rechnen.

    Wenn wir diese Zahlen und Entwicklungen im Hinterkopf behalten und uns gleichzeitig die Bedeutung einer guten Kita-Betreuung vor Augen führen, dann wird nochmals deutlich, wie wichtig es ist, dass wir eine ausreichende Versorgung mit Fachkräften sicherstellen. Es ist bekanntermaßen erwiesen, dass die frühkindliche Bildung den Grundstein für Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit legt. Alles, was wir in diesem Bereich versäumen, können wir später nur mit hohen finanziellen und personalintensiven Aufwendungen korrigieren – wenn überhaupt. Daher ist jede Investition in diesem Bereich mehr als gut angelegt und buchstäblich eine Zukunftsinvestition.

    Allerdings ist auch klar, dass wir in Schleswig-Holstein nicht allein für die Kosten der praxisintegrierten Ausbildung aufkommen können. Natürlich verweigern wir uns nicht unserer Verantwortung und wir sind bereit, uns auf einen sinnvollen Beitrag zu einigen. Doch ohne eine Mitfinanzierung durch den Bund wird es nicht gehen. Daher haben wir mit Unverständnis auf die Entscheidung des Bundes reagiert, dass dieser die Förderung der praxisintegrierten Ausbildung eingestellt hat. Und das unter dem Gesichtspunkt, dass das Programm ohnehin nur ein Tropfen auf den heißen Stein war. Es ist mir einigermaßen schleierhaft, wie Bundesfinanzminister Olaf Scholz zu seinen Einsparentscheidungen kommt. Schon die geplante Kürzung des Bildungsetats war eine kolossale Fehlentscheidung und auch jetzt verhält es sich bei der PiA-Ausbildung ähnlich unsinnig. Ich weiß nicht, ob Frau Giffey sich der Tragweite der Entscheidung bewusst war, auf jeden Fall scheint sie sich nicht vehement gegen die Entscheidung ihres Finanzministers gestemmt zu haben.

    Wir werden uns daher für einsetzen, dass der Bund die Wichtigkeit der Unterstützung der praxisintegrierten Ausbildung anerkennt und einsieht, dass die Länder mit dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe nicht alleingelassen werden dürfen. Ich hoffe, dass wir es schaffen werden, eine tragfähige Lösung dafür zu finden und ich lade sie alle herzlich dazu ein, sich konstruktiv an einer Kompromissfindung zu beteiligen.“

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  • 20.02.2020

    Jörg Hansen zu TOP 24 "Brandschutz in Garagen und Parkhäusern"

    In seiner Rede zu TOP 24 (Für effektiven Brandschutz in Garagen und Parkhäusern – Brandrisiken von elektrisch oder durch Gas betriebenen Kraftfahrzeugen in der Neufassung der Garagenverordnung berücksichtigen) erklärt der stellvertretende innenpolitische Sprecherder FDP-Landtagsfraktion, Jörg Hansen:

    „Brennt ein E-Auto, ist es schwierig, das Feuer zu löschen. ‚Das Problem ist, die Dinger brennen zu lang‘, so sagte mir einmal ein Praktiker, mit dem ich mich über das Problem unterhalten habe. Wasser darauf, Feuer aus – das funktioniert hier nicht. Aber es reicht nicht aus, die Garagenverordnung zu ändern, um das Problem zu lösen.

    Man muss sich schon näher mit dem Thema beschäftigen als es der Antrag macht. Nach den bisherigen Erfahrungen brennen Elektroautos nicht häufi-ger als Verbrenner, tendenziell sogar seltener. Sowohl Elektro- als auch Hybridfahrzeuge werden zertifiziert und unter strenger Kontrolle produziert, um mögliche Fehler weitestgehend auszuschließen. Trotzdem ist es richtig, sich mit den Folgen eines eher unwahrscheinlichen Brandfalles zu befassen. Und das wird getan.

    Die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF) und der Deutsche Feuerwehrverband stellen hierzu fest, dass von zertifizierten Elektrofahrzeugen in etwa vergleichbare Gefahren ausgehen wie von Fahrzeugen mit anderen Antriebsarten. Im Brandfall ist auch bei Elektroautos das Löschen mit Wasser das Mittel der Wahl. Wenn das Feuer gelöscht ist, sollte die Temperaturentwicklung im Bereich der Batterie mittels Wärmebildkamera beobachtet werden, um einer eventuellen Wiederentzündung der Batterie rechtzeitig entgegenzuwirken. Das sind die offiziellen Empfehlungen der Experten und ich weiß, dass wir uns auf unsere bestens ausgebildeten Feuerwehrleute im Land verlassen können. Und sie sind sogar besser als der Antrag es vermuten lässt: Die Feuerwehr in Neustadt hat jetzt den Ernstfall trainiert. Dafür wurde extra ein Container angefertigt, in dem ein Auto versenkt werden kann.

    Was die Garagenverordnung betrifft, die in Kürze wieder neu verkündet wird, gehe ich fest davon aus, dass sie sich erneut an der aktuell gültigen Muster-Garagenverordnung der Länder orientieren wird. Bei der Garagenverordnung handelt es sich um Gefahrenabwehrrecht. Selbstverständlich müssen die Regelungen auf der Höhe der Zeit sein und auch den Erfordernissen veränderter Antriebstechniken Rechnung tragen. Derzeit werden jedoch von Experten keine besonderen Anforderungen im Baurecht gesehen. Anforderun-gen grundlos zu erhöhen, würde die Neubaukosten nur unnötig in die Höhe treiben. Fest steht für uns aber auch: Sobald es neue Erkenntnisse in Forschung und Praxis geben sollte, wie der Brandschutz in Garagen und Parkhäusern weiter optimiert werden könnte, sollten diese Erkenntnisse selbst-verständlich zügig in die Rechtspraxis umgesetzt werden. Einer Aufforderung des Landtages an die Landesregierung bedarf es dazu aber nicht.

    Die AfD versucht, eine fachliche Kompetenz zu vermitteln, die sie einfach nicht hat. Es fehlen zum Beispiel konkrete Vorschläge zur Verkleinerung der Rauchabschnitte. Sollen es Trennmauern oder Stellwände sein? Deshalb können wir den vorliegenden Antrag der AfD guten Gewissens ablehnen. Er ist schlichtweg überflüssig. Es scheint mir, dass es der AfD in erster Linie auch nicht um den Brandschutz geht, sondern nach einem Thema gesucht wurde, um neue Antriebstechniken zu diskreditieren. Technischer Fortschritt ist nicht ihr Thema. Übrigens: Wenn die Brandrisiken wirklich so groß sind, wie die AfD zu wissen meint, müsste sie eigentlich ein Parkverbot für Elektroautos in Garagen und Parkhäusern fordern. Das wäre immerhin kon-sequent. Denn die geforderte Verschärfung der Garagenverordnung hätte aufgrund des Bestandsschutzes lediglich Auswirkungen auf Neubauten und würde für vorhandene Garagen oder Parkhäuser nicht gelten.

    Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann ich also keinen Handlungsbedarf erkennen. Die brandschutzrechtlichen Anforderungen sind bereits hoch und werden laufend überprüft. Im unwahrscheinlichen Brandfall können wir uns auf unsere gut ausgebildeten und ausgestatteten Feuerwehren verlassen. Wir sollten daher zwei Dinge im Blick behalten: Erstens Hinweise und Empfehlungen von Experten aufnehmen und dort regeln, wo es einen Regelungsbedarf gibt und zweitens den Weg einer guten und professionellen Ausstattung der Feuerwehren im Lande konsequent fortsetzen.

    Die Feuerwehren sind es nämlich, die sich alltäglich in schwierigen Einsätzen bewähren.“

     

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  • 20.02.2020

    Dennys Bornhöft zu TOP 19 "Krankengeld bei Kinderbetreuung"

    In seiner Rede zu TOP 19 (Altersgrenze für die Zahlung von Krankengeld bei Erkrankung des Kindes anheben) erklärt der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Fast alle kennen es: Man ist so krank, dass man sich nicht zur Arbeit quälen will oder die Kolleginnen und Kollegen nicht anstecken möchte. Auf dem Gehaltszettel ändert sich dann in der Regel nichts, sofern man nicht mehr als sechs Wochen ausfällt.

    Aber was ist, wenn man nicht selbst krank ist, sondern das eigene kleine Kind mit über 40 Grad Fieber zu Hause bleiben muss und daher definitiv auch nicht alleine bleiben darf? Die Entgeltfortzahlung greift hier vielfach nicht, schließlich ist man nicht selbst als Arbeitnehmer erkrankt. Nun ist es so, dass man über § 616 BGB die Möglichkeit hat, aus persönlichen Gründen, also beispielsweise aufgrund der Erkrankung des eigenen Kindes, zu Hause zu bleiben. Der Arbeitgeber muss in diesen Fällen eine Lohnfortzahlung für bis zu fünf Tagen leisten. Dies hat das Bundesarbeitsgericht bereits 1978 festgestellt. In vielen Arbeits- und Tarifverträgen ist § 616 BGB aber inzwischen ausgeschlossen. Das heißt, man bekommt für die Tage, in dem das Kind von einem zu Hause betreut werden muss, kein Gehalt. Der Gesetzgeber hat schon lange erkannt, dass das ein finanzielles Risiko für Familien ist und daher eine Lohnersatzleistung im SGB V für gesetzlich Krankenversicherte verankert – das Kinderkrankengeld. Die Gesetzliche Krankenversicherung erstattet hierüber dem Arbeitnehmer den überwiegenden Teil des Lohnausfalls, wenn ein paar Tage das kranke Kind zu Hause betreut werden muss – wenn dies auch ärztlich attestiert wurde.

    Soweit so gut, doch je mehr man in die Tiefe dieser Thematik geht, desto mehr Fragestellungen tun sich auf. Bei Minderjährigen in Deutschland gibt es verschiedene rechtliche Altersgrenzen. Sei es bei der Strafmündigkeit, wie lange man draußen bleiben darf, Kinobesuch, Alkoholkonsum und weiteres. Nach § 1 Jugendschutzgesetz ist Kind, wer noch nicht 14 Jahre alt ist. Ab 14 ist man dann ein Jugendlicher. Dass die Altersgrenzziehung beim Kinderkrangengeld eher willkürlich gewesen ist, lässt sich schon daraus ableiten, dass es bis in die 90er Jahre nur bis zu einem Alter von acht Jahren galt, nun bis zwölf. Eine Anhebung auf 14 ist konsequent und familienpolitisch auch richtig.

    Die etwaige Bezugsdauer ist begrenzt auf in der Regel zehn Arbeitstage pro Kind bzw. 20, wenn man alleinerziehend ist. Maximal 25 Tage kann ein Arbeitnehmer dies pro Jahr beanspruchen, wenn mehrere Kinder vorhanden sind. Die Altersgrenze entfällt wiederrum, wenn es sich um ein behindertes Kind handelt. Wir fordern nunmehr eine Evaluierung der Inanspruchnahme, um zu sehen, ob es große Abweichungen zwischen der möglichen Bezugsdauer und dem tatsächlichen Bedarfs gibt. Des Weiteren gibt es viele Berichte, dass die Beantragung so kompliziert und zeitaufwändig sei, dass das Instrument Kinderkrangengeld kaum in der Lage ist, um ad hoc hierüber sein Kind zu Hause zu betreuen und eher der eigene Erholungsurlaub hierfür in Anspruch genommen wird. Eine Entbürokratisierung für Arbeitgeber, Ar-beitnehmer und für die Ärzteschaft ist daher zwingend erforderlich.

    Von einem Missbrauch bzw. einer übermäßigen Nutzung der Inanspruchnahme des Kinderkrankengeldes ist nicht auszugehen. Schließlich erfordert es ein ärztliches Attest, das bescheinigt, dass das Kind nicht alleine zu Hau-se genesen kann. Wer einen Tag ‚blau‘ machen will, würde sich im Zweifel eher selbst als Arbeitnehmer krank melden und dann im Zuge der Entgeltfortzahlung auch keine finanziellen Einbußen haben. Eine weitere Frage, die sich auftat, betraf Kinder und Arbeitnehmer, die privat versichert sind. Hier gibt es keine vergleichbare umfassende Regelung. Daher möchten wir auch hier prüfen, ob und wie das Kinderkrankengeld auch bei allen privaten Krankenversicherern als Angebot etabliert werden kann. Der Petitionsausschuss des Bundestages hat sich in dieser Legislaturperiode ebenfalls mit der Altersgrenze befasst und einstimmig beschlossen, dass die Erhöhung auf 14 Jahre politisch weiter vorangetrieben werden sollte.

    Wir sollten aus Schleswig-Holstein heraus ein klares Signal senden, wonach die Ausweitung, als auch die Vereinfachung des Kinderkrankengeldes gute Instrumente sind, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Deutschland weiter zu stärken.“

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  • 05.06.2018

    Kay Richert: Der Bund muss auf der Marschbahn seiner Daseinsvorsorge nachkommen

    Anlässlich der Erhöhung des Sonder-Malus gegenüber DB Regio und der Weitergabe des Geldes als Entschädigung an die Pendler erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    „Die katastrophale Pünktlichkeit von 63,9 Prozent sowie die unfassbare Zugausfallquote von 6,5 Prozent im Monat Mai decken schonungslos auf, dass Bahn und Bund die Probleme auf der Marschbahn immer noch nicht mit dem notwendigen Engagement angehen. Hier vernachlässigen Bund und Bahn fast schon vorsätzlich ihre staatliche Daseinsvorsorge, eine belastbare und zuverlässige Anbindung Sylts an das Festland sicherzustellen.

    Die Erhöhung des Sonder-Malus auf 500.000 Euro ist daher ein angemessener Schritt. Die allmonatliche Weitergabe des Sonder-Malus als Entschädigung an die Pendler ist dabei der richtige Weg und spiegelt den Einsatz von Verkehrsminister Dr. Buchholz wider. Statt wie die SPD jahrelang die Probleme auf der Marschbahn zu ignorieren und sich jetzt per Landtagsantrag als Helden zu stilisieren, handelt Jamaika tatsächlich und bringt Schleswig-Holstein wieder vorwärts. So geht das Land bei den Planungen der längst überfälligen noch fehlenden Zweigleisigkeit zwischen Niebüll und Klanxbüll in Vorleistung und hat dabei unter anderem die fraktionsübergreifende Unterstützung des Kreistags Nordfriesland sicher.

    Wir Freie Demokraten begrüßen den Einsatz und den Druck von Verkehrsminister Dr. Buchholz, der alles in seiner Macht stehende tut, um die Situation zu verbessern und die Bahn sowie den Bund zum Tätigwerden zu bewegen. Leider sind die Einflussmöglichkeiten des Landes jedoch begrenzt. Daher ist es auch Aufgabe der schleswig-holsteinischen CDU- und SPD-Bundestagsabgeordneten, die Aufnahme des zweigleisigen Ausbaus der Marschbahn in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplanes gegenüber Bundesverkehrsminister Scheuer durchzusetzen.

    Jamaika geht voran – doch jetzt muss auch der Bund liefern und beweisen, dass er es mit dem heute von Minister Scheuer angekündigten ‚Wow-Effekt beim Bahnfahren‘ ernst meint!“

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  • 20.02.2020

    Kay Richert zu TOP 22 "Eine starke Industrie für Schleswig-Holstein"

    In seiner Rede zu TOP 22 (Eine starke Industrie für Schleswig-Holstein, vor-handene Arbeitsplätze sichern und neue Beschäftigte schaffen) erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    „Warum brauchen wir Industrie? Wozu ist Industrie gut? Schleswig-Holstein ist ein Land des Mittelstandes. Von unseren rund 123.000 Betrieben sind über 99 Prozent kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten. Drei Viertel der rund eine Million sozialversicherungspflichtig Beschäftigten arbeiten im Mittelstand. Wozu also Industrie? Die Industrie ist von großer Bedeutung für eine ausgewogene und zukunftsfähige Wirtschaftsstruktur. Arbeitsplätze in der Industrie sind qualifiziert und oft besser entlohnt, eine laufende Industrie sorgt für höhere Steuereinnahmen und eine gute Auftragslage im Mittelstand. Außerdem ist die Industrie ein besonders innovativer Wirtschaftsbereich. Wir wollen die Chancen nutzen, die sich uns gerade bieten, damit Schleswig-Holstein zu einem gewichtigeren Wirtschaftsstandort wird. Wenn das gelingt, wird das den Wohlstand für alle in unserem schönen Land spürbar heben.

    Herr Hölck, Sie haben ja Recht, dass Schleswig-Holstein hier einen enormen Nachholbedarf hat. Das liegt aber nicht an dieser Regierung, die seit zweieinhalb Jahren im Amt ist, das liegt an der wirtschaftspolitischen Orientierungslosigkeit der letzten 30 Jahre. Wir Jamaikaner haben seither mächtig aufgedreht und Dinge angeschoben, für die andere Jahrzehnte gebraucht haben. Dieses ist eine erfolgreiche Koalition und es macht Spaß und Freude, mit den Partnern von CDU und Grünen dieses Land zu entwickeln! Wo sind nun die Chancen? Zum einen erleben wir gerade eine Revolution der wirtschaftlichen Prozesse durch die Digitalisierung. Den daraus entstehenden Innovationsschub und die Dynamik können wir wahrscheinlich noch gar nicht voll überblicken. Was aber ganz deutlich wird, ist: Eine flächendeckende, ausreichende Versorgung mit Glasfaser-Breitband ist schon jetzt ein der zentraler Standortfaktor. Deshalb pushen wir mit einem Bündnis für den Glasfaserausbau genau das. Die zweite große Chance sind die erneuerbaren Energien, da haben wir als Energiewendeland Nr. 1 die Nase vorne. Und dabei geht es nicht nur um die Fertigung von Windmühlen. Das ist nicht der große Vorteil, den wir haben. Industrieschwerpunkte entstehen dort, wo die Infrastruktur gut und die Energie kurzfristig verfügbar sind. Deswegen sind die Industriezentren etwa im Ruhrgebiet oder im Donbas entstanden. Die Energie ist hier vor Ort vorhanden. Und anstatt unseren Windstrom 1000 km bis in die industrialisierten Zentren zu transportieren, würde ich ehrlicherweise lieber die weitere Wertschöpfung hierherholen.

    Die notwendige Infrastruktur besteht aus Transportwegen und digitaler Infrastruktur. Die digitale Infrastruktur, den erforderlichen Ausbau des Breit-bandnetzes, bringen wir mit unserem Bündnis für den Glasfaserausbau voran. Den Ausbau der Wege-Infrastruktur müssen wir weiter energisch vorantreiben und dürfen uns von den teils erheblichen Herausforderungen nicht entmutigen lassen. Wir brauchen den Ausbau der B5, den Ersatzbau für die Rader Hochbrücke, die A20, die Ertüchtigung der Querachsen und eine Instandsetzung und Elektrifizierung des Schienennetzes. Hier steht uns vor allem das deutsche Planungsrecht im Weg, das zu langwierig ist und zu viele Unsicherheiten beinhaltet. Wir treten deshalb klar für eine Reform des Planungsrechts ein und wir befürworten es auch, dass Großprojekte von nationaler Bedeutung durch Maßnahmengesetze ermöglicht werden.

    Ein weit verbreitetes Vorurteil gegenüber Industriebetrieben ist, dass die Gebäude dieser Betriebe abstoßend hässlich seien. Wer heute noch so denkt, dem empfehle ich eine Fahrt mit dem Auto entlang der Jütland- und der Seeland-Route in Dänemark. Dabei werden sie durch einen der industriellen Kerne unserer Nachbarn fahren, ohne das als Industrie wahrzunehmen. De Gebäude und Anlagen sind modern bis futuristisch, ästhetisch schön. Industrie heute stinkt nicht mehr und ist auch nicht mehr hässlich. Die Industriepolitik in diesem Land war ja schon länger eine Angelegenheit von fraktionsübergreifendem Interesse. Wenn ich das richtig gelesen habe, war es in der 18. Wahlperiode mein Kollege Christopher Vogt, der mit seinem Antrag – der von DGB und SPD aufgegriffen wurde – einen industriepolitischen Aufschlag der Küstenkoalition angeregt hat. Wir sind also gar nicht weit auseinander. Und das hat ja auch einen Grund: Heute Vormittag haben wir über Tarifbindung und Gewerkschaften gesprochen. Wir haben auch darüber gesprochen, dass die gewerkschaftliche Bindung in kleinen Unternehmen eher schwach ausgeprägt ist. Industrieunternehmen sind da tradi-tionell anders aufgestellt, hier wirken die Gewerkschaften noch mit und die Tarifbindung ist relativ hoch.

    Das Industriepapier der Landesregierung ist umfassend abgestimmt. Abgestimmt mit Wirtschaft, Verbänden und Gewerkschaften. Da steht genau das drin, was wir für eine starke industrielle Entwicklung brauchen. Deshalb wollen wir auch bei genau diesem Papier bleiben. Ich sehe also keinen Grund, warum Sie unserem guten Antrag nicht zustimmen sollten und bitte Sie herzlich um Unterstützung.“

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  • 20.02.2020

    Dennys Bornhöft zu TOP 31 "Erhalt seltener Nutztierrassen und Kulturpflanzen"

    In seiner Rede zu TOP 31 (Förderung zum Erhalt seltener Nutztierrassen und Kulturpflanzen) erklärt der Abgeordnete der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Die Erhaltung unserer seltenen Nutztierrassen und seltenen Kulturpflanzen liegt uns Freien Demokraten am Herzen. Deren Erhaltung ist notwendig, um die Vielfalt unserer genetischen Ressourcen zu sichern. Sie sind wichtig, wenn sich unsere Zucht auf immer weniger Arten und Sorten konzentriert.

    Der Drang zu immer mehr Leistung auf dem Acker und im Stall ist prinzipiell nichts Verwerfliches. Schließlich setzen unsere Züchter und Saatgutunternehmer alles daran, um Schädlingsbefall zu vermindern und um die Leistung der Rassetiere und des Saatgutes zu optimieren. Das führt wiederum zu einem höheren Flächenertrag, es kann mehr Nahrung aus weniger Fläche erzeugt werden. Dieser Optimierungsprozess – dieses Streben nach Effizienz – ist daher ein Beitrag zur Ressourcenschonung und zum Verbraucherschutz. Denn wenn eine neue Sorte weniger anfällig ist für Pilzbefall oder Krebs, dann müssen weniger Pflanzenschutzmittel oder weniger Medizin eingesetzt werden. Wir dürfen aber die Nutztierrassen und die Kulturpflanzen, die aus der aktiven Bewirtschaftung fallen, nicht in Vergessenheit geraten lassen. Der Erhalt alter Rassen und Sorten ist mehr als ein Hobby, mehr als eine Leidenschaft wie z.B. der Erhalt alter Landmaschinen. Lanz Bulldog und Angler Sattelschwein sind zwar beide ‚alt‘ – die alten Rassen und Sorten sind aber weitaus anspruchsvoller als ein 80 Jahre alter Schlepper. Und sie haben auch heute noch einen potentiellen und realen wirtschaftlichen Wert. Deshalb ist auch die Arche Warder mehr als ein Tierpark.

    Der vorgelegte Bericht macht deutlich, dass die Haltung und Zucht von alten Nutztierrassen, aber auch der Anbau alter Kulturpflanzen nicht selbstverständlich sind. Der Erhalt der Biodiversität liegt in den Händen vieler Initiativen und Landwirte, die sich freiwillig um den Fortbestand der selten gewordenen Arten und Sorten kümmern. Das ist ein unschätzbarer Dienst für den Erhalt der über Jahrhunderte gewachsenen genetischen Vielfalt der Nutztiere und Nutzpflanzen. Diese genetische Diversität sollten wir nicht nur aus nostalgischen Gründen erhalten. In der genetischen Vielfalt von Pflanzen und Tieren liegt ein wertvoller Schatz, ein natürliches Erbe, das es zu erhalten gilt. So wie wir versuchen zu verhindern, dass Arten unwiderruflich aus-sterben, müssen wir dies auch bei den jeweiligen Unterarten der Tiere und Pflanzen im Fokus haben.

    Der erwähnte Drang zu mehr Effizienz auf dem Acker und im Stall führt dazu, dass sich die Zucht auf immer weniger Rassen und Sorten beschränkt. Das führt mit der Zeit zu Inzucht und zur Degeneration, woraus wiederum Leistungsverlust und erhöhter Einsatz von Ressourcen resultieren. Dann ist der Punkt gekommen, dass wieder alte Rassen und Sorten eingekreuzt werden müssen. Dafür kann die Geschichte des Schwäbisch-Hällischen Landschweins aus Baden-Württemberg als Beispiel dienen. Gerade die kleineren landwirtschaftlichen Betriebe haben von dieser Züchtung profitiert. Der Erhalt der alten Nutztierrassen und Sorten kann und wird sich somit auch ökonomisch auszahlen. So eine Erfolgsgeschichte kann eines Tages auch aus Schleswig-Holstein kommen!Wir danken den Bürgerinnen und Bürgern in Schleswig-Holstein, die sich für den Erhalt seltener Nutztierrassen und seltener Kulturpflanzen engagiert einsetzen.

    Wir danken auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Mi-nisteriums für die Erstellung des Berichts und die Darstellung der Strategie des Landes. Das Land wird die regionalen Akteure weiter stärken. Wir werden die Stiftung Naturschutz und Arche Warder bei ihren Aufgaben zum Er-halt seltener Nutztiere und –pflanzen weiterhin unterstützen. Und unsere Landesregierung wird sich weiter auf Bundes- und Europaebene für den Fortbestand der genetischen Diversität unserer Nutztiere und –pflanzen einsetzen. Die Vielfalt in unserer schleswig-holsteinischen Landwirtschaft muss erhalten werden.“

     

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  • 20.02.2020

    Christopher Vogt: Hanau ist ein weiterer massiver Angriff auf unsere freie Gesellschaft

    Zu den Gewaltverbrechen mit vermutlich fremdenfeindlichem und rechtsextremem Hintergrund, bei dem elf Menschen ums Leben gekommen sind, erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Dieses unfassbare Attentat ist ein weiterer massiver Angriff auf unsere freie Gesellschaft. Den Familien und Freunden der Opfer möchten wir unser Mitgefühl und unsere Anteilnahme ausdrücken.

    Die zunehmende Radikalisierung in Teilen unserer Gesellschaft, die zu diesem rechtsextremen Terror führt, ist mehr als besorgniserregend. Wir Demokraten müssen dieser gefährlichen Entwicklung noch viel entschiedener entgegenwirken. Die Stimmung im Land darf nicht von denjenigen gesteuert werden, die Misstrauen und Hass schüren.“

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  • 21.02.2020

    Jan Marcus Rossa zu TOP 17+27 „Personalstrategie für den Justizvollzug“

    In seiner Rede zu TOP 17+27 (Langfristige Personalstrategie für den Justizvollzug und Funktionelle Zuständigkeiten in der Justiz neu regeln) erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    „Die Vorgängerregierung hat uns ja die eine oder andere Baustelle hinter-lassen, um die wir uns kümmern müssen. Eine der herausforderndsten Auf-gaben ist die Personalsituation in unseren Justizvollzugsanstalten gewesen.

    Erinnern wir uns: Die sogenannte Küstenkoalition hatte mit großem Eifer eine Reform des Justizvollzugsgesetzes vorgenommen. Viele neue, zusätzliche Aufgaben wurden gesetzlich geschaffen, um den Justizvollzug zu verbessern, um insbesondere für eine bessere Reintegration und Resozialisierung von Strafgefangenen zu sorgen. Die Ziele waren durchaus nobel und richtig. Allerdings wollte man sich nicht mit den Folgen der Justizvollzugsreform ernsthaft befassen. Mehr Aufgaben im Strafvollzug führen natürlich zu einem höheren Personalbedarf. Das ist ignoriert worden, obwohl in den damaligen Debatten auf genau dieses Personalproblem immer wieder hin-gewiesen wurde. Es ist schon erstaunlich, dass eine Landesregierung die Aufgaben im Justizvollzug deutlich ausweitet, aber kein Konzept hat, mit welchem Personal diese Aufgaben erfüllt werden sollen. Eine Personalbedarfsanalyse hätte schon damals 2015/2016 nahegelegen! Fehlanzeige. Ein entsprechender Antrag meines Vorgängers Dr. Ekkehard Klug wurde mit den Stimmen der Küstenkoalition abgelehnt und die Begründung der damaligen Justizministerin ist ein deutlicher Beleg für die Ignoranz gegenüber den zusätzlichen Belastungen, die man dem Personal in den Justizvollzugs-anstalten zumutete, weil man den Personalbestand nicht erhöhte.

    Das Ergebnis der Personalbedarfsanalyse, die uns heute vorliegt, bestätigt die Befürchtungen, auf die unsere Fraktion schon in der letzten Legislaturperiode mit Nachdruck hingewiesen hatte. Zusätzliche Aufgaben schaffen, ohne für das notwendige Personal zu sorgen, ohne das erforderliche Personal überhaupt zu ermitteln, das ist in hohem Maße verantwortungs- und sogar rücksichtslos. Insofern war der Regierungswechsel im Mai 2017 auch für die Vollzugsbeamten ein Segen. Wir schrieben die Notwendigkeit einer Personalbedarfsanalyse im Koalitionsvertrag fest und wissen seit Anfang des Jahres: In unserem Land fehlen tatsächlich 85 Stellen, damit unsere Justizvollzugsanstalten die an sie gestellten Aufgaben auch wirklich erfüllen können. Wir danken der Justizministerin, dass mit großer Sorgfalt der tatsächliche Personalbedarf ermittelt wurde. Wir danken aber auch der Landesregierung insgesamt, dass sie dem Stellenaufbau zustimmte und umgehend entschieden hat, dass diese Stellen in die Eckwerte für 2021 einfließen werden. Das ist ein großartiges Signal für unsere Vollzugsbeamten, denn damit ist sichergestellt, dass der zusätzliche Stellenbedarf am Ende nicht an den Finanzen scheitern wird. Jamaika ergreift also die seit langem notwendigen Maßnahmen, um die überobligatorische Inanspruchnahme von Beamten im Justizvollzug zu beenden.

    Aber damit sind die Personalprobleme im Justizvollzug keineswegs gelöst. Das Justizministerium steht vor der großen Herausforderung, auch für das Personal zu sorgen, um die Stellen dauerhaft zu besetzen. Die Personalgewinnung im Justizvollzug ist ja schon heute nicht trivial. Es braucht Menschen mit einer gestandenen Persönlichkeit und einem hohen Maß an Lebenserfahrung. In der Regel sollen Anwärter bereits eine Ausbildung abgeschlossen und Berufserfahrung haben. Es müssen also Menschen zu einem Berufswechsel und zu einer weiteren Ausbildung bewegt werden, die bereits erfolgreich im Berufsleben stehen. Das war schon in der Vergangenheit nicht einfach und wird vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und des damit verbundenen Fachkräftemangels noch viel schwieriger. Ein erster richtiger Schritt ist gewesen, dass unsere Landesregierung in Boostedt zusätzliche Ausbildungskapazitäten geschaffen hat.

    Wir brauchen aber auch eine darüber hinausgehende, langfristige Personal-strategie, die insbesondere die Personalgewinnung in den Blick nimmt. Die Herausforderungen, vor denen wir stehen, dürfen nicht unterschätzt werden und deshalb bitten wir die Landesregierung, schon heute mit der Entwicklung einer langfristigen Personalstrategie zu beginnen, um die Herausforderungen der Zukunft bewältigen zu können. Denn was nützen uns ausfinanzierte Stellen, wenn wir nicht das Personal haben, um sie zu besetzen. Aber auch hier gilt: Problem erkannt – Problem gebannt. Anders als die Vorgängerregierung wird unsere Landesregierung ihre Augen vor diesen Herausforderungen nicht verschließen, sondern für Lösungen sorgen.“

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