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  • 12.01.2017

    Wolfgang Kubicki: Albig verabschiedet sich vollends von einer vernunftorientierten Asylpolitik

    „Mit seiner Ankündigung, sich bei der Bundesratsabstimmung über die Einstufung der Maghrebstaaten als sichere Herkunftsländer zu enthalten, verabschiedet sich der Ministerpräsident vollends von einer vernunftorientierten Asylpolitik. Auch der Deutsche Bundestag hat erkannt, dass es bei Anerkennungsquoten von zum Teil unter einem Prozent kaum eine sachliche Begründung gegen diese Einstufung gibt.

     

    Wir konnten in der Vergangenheit erleben, dass im vergleichbaren Fall die Zahl der Asylbewerber aus den Balkanstaaten dramatisch zurückgegangen ist.

     

    Nicht erst seit den Kölner Vorfällen um die Jahreswende 2015/16 wissen wir, dass Gruppen junger Männer aus Nordafrika ohne Bleibeperspektive und Integrationsbereitschaft auffällig häufig strafrechtlich in Erscheinung treten. Vor diesem Hintergrund ist es nicht nur pragmatisch, sondern unerlässlich, die Möglichkeit zu schaffen, diese Personen schnellstmöglich in ihr Herkunftsland zurückzuführen. Den Sozialdemokraten im Land wird diese Entscheidung noch schwer auf die Füße fallen.“

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  • 12.01.2017

    Anita Klahn: Geplante Novellierung des Rettungsdienstgesetzes gehört in die Tonne

    „Kein Anzuhörender hat den von der Landesregierung vorgelegten Entwurf zum Rettungsdienst etwas Positives abgewinnen können. Es wurde erhebliche Kritik an zahlreichen Einzelpunkten gemacht. Als besonderes Hemmnis wurde insbesondere das mit den Kostenträgern zu erzielende Einvernehmen bei Investitionen hervorgehoben, z.B. bei der Anschaffung von Baby-Notarztwagen. Ministerin Alheit ist es nicht gelungen, einen breit getragenen Entwurf vorzulegen, obwohl sie seit über zwei Jahren an dieser Novellierung arbeitet.

     

    Schwer wiegt auch, dass durch den Gesetzentwurf privaten Anbietern im Rettungsdienst faktisch ein Berufsausübungsverbot erteilt wird. Hilfsfristen werden in mehreren Kreisen nicht erreicht. Wie man unter diesen Voraussetzungen auf die Idee kommen kann, privaten Rettungsdienstleistern die Erbringung von Leistungen in der Notfallrettung zu verwehren, ist nicht nachzuvollziehen. Private Unternehmen ergänzen die Versorgung und sorgen damit für einen besseren Schutz der Bevölkerung. Auch die von der Landesregierung vorgebrachte Behauptung, dass sich die Leistungsgewährung durch Private nicht bewährt hätte, wurde von keinem Praktiker in der Anhörung bestätigt.

     

    Der Gesetzentwurf verbessert in dieser Fassung die gesundheitliche Versorgung nicht. Vielmehr würde diese Novellierung zu Lasten des Gemeinwesens gehen. Wir müssen alles wieder auf Start setzen.”

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  • 12.01.2017

    Dr. Heiner Garg: eBeihilfe ist eine unendliche Geschichte von Pleiten, Pech und Pannen

    „Das von dieser Landesregierung verantwortete Projekt der eBeihilfe ist eine unendliche Geschichte von Pleiten, Pech und Pannen. Wenn wir heute erfahren, dass die Kompetenzen des Landes bei dieser angeblich zukunftsträchtigen Maßnahme beim Einscannen von Rezepten enden, dann ist das nicht nur beschämend für die Staatskanzlei. Es wirft auch die entscheidende Frage auf, ob diese Landesregierung ihre Prioritäten richtig setzt. Denn es kann nicht sein, dass ein derart kostspieliges und wichtiges Verwaltungsprojekt nach so vielen Jahren noch immer nicht funktioniert. Da hilft es nicht, wenn man jetzt den viel gescholtenen ‚Risikoerlass‘ zum Normalfall erklärt.

     

    Wir müssen zudem feststellen, dass die Bearbeitung der Beihilfeanträge beim Dienstleistungszentrum Personal (DLZP) vor allem an mangelnden personellen Kapazitäten krankt. Dies ist ein grundsätzliches Problem und kann nicht nur mit saisonalen ‚Arbeitsspitzen‘ erklärt werden. Das Land als Arbeitgeber darf die anfallende Arbeit nicht auf immer weniger Schultern verteilen.

     

    Diese systematische Überlastung der Arbeitnehmer im DLZP hat mit ‚guter Arbeit‘ – von der die schleswig-holsteinische Sozialdemokratie immer spricht – nichts mehr zu tun.“

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  • 11.01.2017

    Wolfgang Kubicki: Die Durchsetzung des Rechtstaates darf nicht politischen Opportunitäten unterliege

    „Es ist unstrittig, dass die Sicherheitslage in Afghanistan regional sehr unterschiedlich ist. Dass Afghanistan damit aber vollständig für Rückführungen von vollziehbar Ausreisepflichtigen ausfällt, ist definitiv falsch.

     

    Nach Auskunft der Landesregierung hielten sich zum Stichtag 31.10.2016 721 vollziehbar ausreisepflichtige Afghanen in Schleswig-Holstein auf (vgl Drs. 18/4915). Am Ende eines rechtsstaatlichen Verfahrens wurde also festgestellt, dass diese Menschen weder individuell verfolgt werden, noch Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge sind und auch ein Abschiebeschutz nicht in Betracht kommt.

     

    Wenn Minister Studt jetzt öffentlich darüber nachdenkt, entgegen der Sicherheitseinschätzung der schwarz-roten Bundesregierung einen pauschalen Abschiebestopp zu verhängen, torpediert er auf geltendem Recht beruhende Rückführungen. Es ist nicht akzeptabel, wenn sich der Innen- und Verfassungsminister über vorhandene gesetzliche Regelungen unter Berufung auf vermeintlich höherrangige Überlegungen hinwegsetzt. Dass die Koalitionäre ihn deshalb auch noch als Verteidiger des Rechtsstaates aufs Schild heben, zeigt, dass diese Koalition Rechtstreue nach Gefühlslage unterstützt.

     

    Wir müssen dringend den Eindruck vermeiden, dass sich staatliche Institutionen nicht mehr an Recht und Gesetz halten, weil es möglicherweise politisch opportun erscheint. Wir müssen unserem Recht auch dann Geltung verschaffen, wenn es aus nachvollziehbaren Gründen moralisch schwer fällt. Sonst verlieren die Menschen das Vertrauen in den Rechtsstaat.“

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  • 11.01.2017

    Christopher Vogt: Die geplante Bundesfernstraßengesellschaft chaotisiert die Verkehrspolitik in SH

    „Die von Bundes- und Landesregierung vereinbarte Gründung einer Bundesfernstraßengesellschaft chaotisiert zunehmend die Verkehrspolitik unseres Bundeslandes. Je mehr wir über die Verhandlungen zwischen Bund und Ländern erfahren, umso deutlicher wird, wie konzeptlos das ganze Vorhaben ist. Offenbar gibt es bis heute noch nicht einmal zwischen den beteiligten Bundesministerien eine abgestimmte Linie, wie eine zukünftige Bundesfernstraßengesellschaft idealerweise aussehen sollte. Für die Lösung der ohnehin schon großen Verkehrsprobleme unseres Bundeslandes ist es jedenfalls ein sehr beunruhigendes Signal, dass das Gerangel zwischen Bund und Länder um Zuständigkeiten, Geld und Personal den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr (LBV) zumindest in der Übergangsphase bis zum Jahr 2021 massiv lähmen wird. So ist zum Beispiel nach wie vor unklar, welche Mitarbeiter betroffen sind, wie lange sie beim Wechsel zum Bund an ihren Standorten bleiben können und ob der Bund die Kosten für die bis zum Jahr 2021 zu planenden Projekte vollständig übernehmen wird. Sollte der Bund den Ländern nicht die vollen Kosten erstatten, droht bei vielen wichtigen Projekten des Bundesverkehrswegeplans totaler Stillstand.

     

    Bundes- und Landesregierung müssen nun alles dafür tun, um den ohnehin schon stark verunsicherten rund 1.400 Beschäftigten des Landesbetriebes schnellstmöglich eine klare Perspektive aufzuzeigen. Die beste Lösung wäre es aus meiner Sicht, wenn man von diesem völlig verkorksten Vorhaben die Finger lassen würde. Die Länder haben diese Bundesgesellschaft nie gewollt und torpedieren deren Gründung nun so gut es geht. Es scheint nur noch um politische Gesichtswahrung zu gehen. Die eigentlich von Bundesfinanzminister Schäuble geplante Akquirierung privaten Kapitals für das Autobahnnetz ist jedenfalls bereits vom Tisch und von einer Effizienzsteigerung bei der Planung kann ebenfalls keine Rede mehr sein. Es sieht derzeit eher danach aus, dass nach einer chaotischen Übergangsphase bis zum Jahr 2021 lediglich ineffiziente Parallelstrukturen beim Bund aufgebaut werden.

     

    Wie schädlich diese ganze Diskussion ist, zeigt auch das erfolglose Werben von Verkehrsminister Meyer auf dem Arbeitsmarkt um zusätzliche Planer für seinen Landesbetrieb. Welcher qualifizierter Bewerber sollte sich denn auch für eine Stellen interessieren, dessen Zukunft in den Sternen steht?“

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  • 10.01.2017

    Anita Klahn: Gute Schule kann ohne gute und motivierte Lehrer nicht funktionieren

    „Wenn 76 Prozent der Lehrkräfte ihre eigene zeitliche Belastung als oft und sehr anstrengend, schwierig, unbefriedigend, frustrierend, verbesserungswürdig wahrnehmen, wenn zudem 72 Prozent der Lehrkräfte den binnendifferenzierten Unterricht als oft oder sehr unbefriedigend und frustrierend wahrnehmen, dann besteht Handlungsbedarf.

     

    Wenn das System der Gemeinschaftsschule funktionieren soll, muss endlich Schluss sein mit dem verklärten Blick auf das gemeinsame Lernen unter den jetzigen Rahmenbedingungen. Es muss wieder möglich sein, abschlussbezogene Klassen einzurichten. Auch dürfen die Schulen im Bereich der Inklusion nicht alleine gelassen werden. Förderzentren müssen erhalten bleiben und es müssen Inklusionsschulen als Schwerpunktschulen geschaffen werden, an denen Kompetenzen gebündelt werden. Schließlich muss die Landesregierung das betriebliche Gesundheitsmanagement endlich in den Fokus nehmen und nicht weiter vernachlässigen. Wir brauchen eine wissenschaftliche Erhebung über die tatsächliche Arbeitszeit sowie zur Arbeitsbelastung von Lehrkräften. Dieses hat die jetzige Landesregierung bisher abgelehnt.

     

    Nur in einem vernünftigen Rahmen lässt sich die Kernaufgabe der Schule, nämlich Wissensvermittlung, auch umsetzen. In der kommenden Legislaturperiode muss deswegen dringend in der Schulpolitik umgesteuert werden. Denn gute Schule kann ohne gute und motivierte Lehrer nicht funktionieren.”
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  • 10.01.2017

    Dr. Heiner Garg: Landesregierung stellt sich zum wiederholten Male ein Armutszeugnis aus

    „Dass Finanzministerin Heinold eine Finanzpolitik als ‚gelebte Generationengerechtigkeit‘ bezeichnet, die durch unterlassene Investitionen geprägt ist, ist dreist.

     

    Mit einer Investitionsquote von weniger als sieben Prozent stellt sich diese Landesregierung selbst zum wiederholten Male ein Armutszeugnis aus.

     

    Trotz Rekordsteuereinnahmen und historisch niedriger Zinsen hat diese Landesregierung die Infrastruktur Schleswig-Holsteins systematisch verrotten lassen. Dass dies Frau Heinold eine Jubelmeldung über ‚Rekordhaushaltsabschlüsse‘ wert ist, zeugt von ihrem Zukunftsverständnis: Nach ihr die Sintflut.“

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  • 10.01.2017

    Dr. Heiner Garg: Investitionen in die digitale Infrastruktur statt eine Aufweichung d. Datenschutzes

    „Die Kanzlerin beklagt eine 15 Jahre anhaltende Diskussion über die elektronische Gesundheitskarte – zwölf Jahre davon unter ihrer Kanzlerschaft. Sie kommt zu dem Schluss, der Datenschutz sei vor allem daran schuld, dass Deutschland digital abgehängt wird.

     

    Frau Dr. Merkel sei gesagt: Das Hauptproblem ist der nach wie vor schleppende Ausbau der digitalen Infrastruktur. Wenn bundesweit 2016 weniger als 800.000 Haushalte über einen Glasfaseranschluss verfügen, dann katapultieren wir uns nicht mit einer Aufweichung des Datenschutzes in die Moderne, sondern mit Investitionen in die digitale Infrastruktur.“

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  • 10.01.2017

    Wolfgang Kubicki und Dr. Heiner Garg zum Tode von Roman Herzog

    „Mit tiefer Trauer haben wir vom Tod von Altbundespräsident Roman Herzog erfahren. Mit Roman Herzog geht ein konservativer Politiker von Format, der in seinem Wirken als Bundespräsident mahnend auf gesellschaftliche und politische Fehlentwicklungen hingewiesen hat. Hierbei wies er stetig – zu Recht – darauf hin, dass Politik eine gesellschaftliche Vorbildfunktion habe.

     

    Gerade mit seiner berühmt gewordenen ‚Ruck-Rede‘ hat er für die Bundesrepublik Maßstäbe gesetzt. Bis heute gelten die Kernaussagen dieser Rede fort. Sie sind vielleicht sogar aktueller denn je.

     

    Unsere Gedanken sind bei seiner Familie.“

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  • 09.01.2017

    Christopher Vogt: Ja zu einem besseren ÖPNV-Angebot – Nein zu Zwangsabgaben

    „Es ist leider keine Überraschung, dass die Grünen ihre verkehrspolitischen Vorstellungen durch eine neue Zwangsabgabe finanzieren wollen. Alle müssten bezahlen, aber nur ein kleiner Teil der Bevölkerung würde davon profitieren. Eine nutzungsunabhängige ÖPNV-Abgabe des Landes, mit der vor allem die Bahn bezuschusst werden soll, halte ich schon rechtlich für nicht realisierbar. Ich erinnere die Grünen an ihre eigenen verfassungsrechtlichen Bedenken, was den geplanten Landeszuschuss für die neue Bahntrasse durch Ostholstein anging.

     

    Unabhängig von der rechtlichen Problematik halten wir eine solche Zwangsabgabe aber auch einfach nur für bürokratisch und ungerecht. In einer Metropole wie Berlin, in der sehr viele Bürger die ÖPNV-Angebote regelmäßig nutzen, könnte dies vielleicht noch halbwegs Sinn ergeben. In einem Flächenland wie Schleswig-Holstein erzeugt man damit aber nur weitere Ungerechtigkeiten. Es ist ja kein Zufall, dass die Grünen den Piraten-Vorschlag nach einem fahrscheinlosen ÖPNV in den letzten fünf Jahren nicht umgesetzt haben. Für den ländlichen Raum, wo man immer auf das Auto angewiesen sein wird, ist dieser Vorschlag nämlich schlichtweg eine Frechheit. Es ist doch niemandem zu erklären, dass zum Beispiel eine Rentnerin, für die es auf dem Land so oder so kein attraktives ÖPNV-Angebot geben wird, dem grünen Abgeordneten das Bahnticket finanzieren soll. Im Verkehrsbereich wird auch bisher schon über diverse Steuern und Abgaben massiv von den Autofahrern in Richtung des hochdefizitären ÖPNV umverteilt.

     

    Auch die FDP will das ÖPNV-Angebot im Land konsequent verbessern. So wollen wir z.B. die S-Bahnen im Hamburger Umland konsequent ausbauen, die Lücken im Netz durch flexible Lösungen schließen und freies WLAN und Barrierefreiheit zum Standard machen. Wir wollen auch endlich ein gemeinsames Semesterticket mit Hamburg für die Studierenden umsetzen. Da hinkt Schleswig-Holstein im Vergleich zu anderen Bundesländern erheblich hinterher. Durch die höheren Regionalisierungsmittel des Bundes ist dies alles möglich geworden. Es ist aber unseriös, im Wahlkampf fast jeder Kleinstadt einen S-Bahn-Anschluss zu versprechen. Besser wäre es, wenn die Grünen in Schleswig-Holstein und Hamburg beim Ausbau von S21 und S4 endlich mehr Gas geben würden. Da geht es nämlich viel zu langsam voran. Das würde deutlich mehr helfen als grüne Schaumschlägerei im Wahlkampf.“

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  • 04.01.2017

    Wolfgang Kubicki: Einstufung der Maghrebstaaten als sichere Herkunftsländer ist richtig

    „Die Einstufung der Maghrebstaaten als sichere Herkunftsländer ist richtig. Es ist eine pragmatische Maßnahme, um sowohl die Zahl der Anträge aus diesen Ländern zu begrenzen, als auch die Asylverfahren zu beschleunigen und die Kommunen zu entlasten.

     

    Es ist daher gut, wenn die baden-württembergische Landesregierung hier einlenkt. Dass es dafür offensichtlich erst weiterer Bedrohungslagen bedurfte, ist gleichwohl mehr als bedenklich.

     

    Wenn wir seit Langem wissen, dass Gruppen junger Männer aus Nordafrika ohne Bleibeperspektive und Integrationsbereitschaft immer wieder strafrechtlich in Erscheinung treten, müssen wir die Voraussetzungen schaffen, diese Personen so zügig wie möglich in ihr Herkunftsland abzuschieben. Dazu braucht es auch schnelle Asylverfahren. Die mitunter fehlende Kooperationsbereitschaft der Maghreb-Länder ist zwar zweifelsohne ein Ärgernis, darf uns aber nicht davon abhalten, einfach auf sinnvolle Maßnahmen zu verzichten.

     

    Anstatt weiter peinliche Rechtfertigungs-Pirouetten zu drehen, sollten sich jetzt auch die übrigen Landesregierungen mit grüner Beteiligung endlich den Realitäten stellen und zu einer praxisnahen Flüchtlingspolitik kommen. Auch der parteiinterne Wahlkampf darf nicht dazu führen, dass unbequeme, aber längst überfällige Entscheidungen weiter hinausgezögert werden.

     

    Es ist doch absurd, dass die Grünen bislang auf der einen Seite eine mehr oder weniger unbegrenzte irreguläre Weiterwanderung nach Deutschland befürworten und zugleich für immer höhere Hürden bei der Rückführung sorgen. Wer seine eigenen Bürgerinnen und Bürger ohne Bedenken in den Urlaub nach Tunesien und Marokko reisen lässt, muss auch deren Staatsangehörige dorthin zurückschicken können. Zumal denjenigen, die vor individueller Verfolgung wegen der Rasse, Religion, Nationalität, politischen Überzeugung, sexuellen Identität oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe flüchten, natürlich auch weiterhin Schutz gewährt wird.“

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  • 04.01.2017

    Christopher Vogt: Landesregierung hat sich von Dobrindt über den Tisch ziehen lassen

    „Nachdem der Ministerpräsident trotz besseren Wissens den fatalen Fehler begangen hat, der Gründung eines neuen Fernstraßenbundesamtes seine Zustimmung zu geben, wird jetzt deutlich, dass er sich hierbei von Verkehrsminister Dobrindt hat über den Tisch ziehen lassen. Wenn der CSU-Minister noch vor der Bundestagswahl im Alleingang darüber entscheiden darf, wo diese neue Superbehörde mit schätzungsweise 1.300 Beamten angesiedelt werden soll, dann wird dieser Standort mit Sicherheit weder in Schleswig-Holstein noch in der Nähe unseres Bundeslandes liegen, sondern mit sehr großer Wahrscheinlichkeit im Freistaat Bayern.

     

    Diese Nachricht ist für die 1.400 Beschäftigten des Landesbetriebes Straßenbau und Verkehr ein weiterer Schlag ins Gesicht. Ich kann nicht verstehen, wie  gerade eine  betont linke Landesregierung so mit ihren Beschäftigten umgehen kann. Die Verunsicherung ist bei den Beschäftigten ohnehin schon sehr groß. Diese Ungewissheit gefährdet die Arbeitsfähigkeit dieser wichtigen Behörde in den nächsten Jahren. Das Mindeste, das wir vom Ministerpräsidenten bei seiner Zustimmung zur Übertragung der Zuständigkeit an den Bund erwartet hätten, wäre eine Standortgarantie für die Beschäftigten gewesen. Wir erwarten jetzt von Ministerpräsident Albig und Verkehrsminister Meyer umgehend eine Klarstellung, was die Beschäftigten des Landesbetriebes genau erwartet und an welchen Standorten sie zukünftig tätig sein sollen.

     

    Die Landesregierung hat im Bereich der Verkehrspolitik und des zuständigen Landesbetriebes in den vergangenen viereinhalb Jahren auf vielfältige Weise ihr Versagen dokumentiert. Es wird Zeit, dass dieses Trauerspiel am 7. Mai endet.“
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  • 19.12.2016

    Oliver Kumbartzky: Habeck schlägt bei der Ölförderung einen rechtlich fragwürdigen Weg ein

    „Dass Umweltminister Dr. Habeck die Ölförderung im Wattenmeer schon immer abgelehnt hat, ist kein Geheimnis. Mit seiner heute vorgetragenen Vorgehensweise schlägt er allerdings rechtlich einen ganz neuen, allerdings fragwürdigen Weg ein.

     

    Nachdem der Minister sich zwei Jahre nicht zu dem Antrag geäußert hat, soll es nun auf einmal ganz schnell gehen.  Robert Habeck hat nur noch den Mitgliederentscheid der Grünen im Sinn. Die Belange von Tausenden Arbeitnehmern in Dithmarschen – von der Förderplattform bis zur weiterverarbeitenden Industrie – sind ihm auf dem Weg nach Berlin offenbar egal.

     

    Die Mittelplate ist die größte deutsche Erdöllagerstätte und das förderstärkste Ölfeld Deutschlands. Die Förderung trägt nicht unerheblich zur Verringerung der Importabhängigkeit Deutschlands bei und leistet einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit. Die Mittelplate gewährleistet zuverlässigen Umweltschutz und seit Förderbeginn wird nachweisbar störungsfrei gearbeitet.

     

    Das zuständige Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) wird nun sachlich prüfen und nach Recht und Gesetz ideologiefrei entscheiden.“

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  • 16.12.2016

    Anita Klahn: Landesregierung lässt die privaten Schulen trotz guter Haushaltslage im Regen stehen

    „Wir diskutieren seit 2010 engagiert über das Thema Ersatzschulfinanzierung. Damals haben wir einen Gesetzentwurf diskutiert, der den Titel ‚Stärkung der Freien Schulen’ trug. Eine junge, engagierte Abgeordnete antwortete damals auf die Frage, warum sie die Schule in freier Trägerschaft besser fördern will: ‚Momentan ist die Finanzierung nicht auskömmlich.’ Und zur finanziellen Situation begründetet die Kollegin: ‚Sinkt die finanzielle Basis weiter, werden diese Schulen möglicherweise schließen müssen. Das wird für das Land erst recht teuer.’

     

    Das waren die Worte der Kollegin Erdmann im Jahre 2010. Wenn wir uns heute den vorliegenden Bericht zur Ersatzschulfinanzierung anschauen, ist von diesen Zielen nichts mehr übrig.

     

    Fakt ist, dass Rot-Grün-Blau in 2015 gut vier Millionen Euro und mit diesem Haushalt fast 2 Millionen von den freien Schulen abgezogen hat. 

     

    Ich erinnere daran, dass im Jahr 2010 die Grünen forderten, dass die Förderquote bei den allgemeinbildenden Schulen auf 85 Prozent heraufgesetzt wird. Und heute lassen sie die privaten Schulen trotz guter Haushaltslage im Regen stehen.

     

    Entsprechend ist die Ankündigung der Kollegin Erdmann aus 2010 wahr geworden. Zwei berufliche Ersatzschulen mussten mittlerweile schließen.

     

    Auch wenn gleich die Redner der Koalition und die Ministerin selbst in bester Rhetorik versuchen werden, ein positives Bild zu zeichnen und sich wieder selbst rühmen, im Bildungsbereich kräftig zu investieren, dann stimmt das vielleicht für die Dänischen Schulen, aber leider nicht für die restlichen Schulen in freier Trägerschaft.

     

    Die Schülerkostensätze stagnieren bestenfalls im Vergleich zum Jahr 2013. Die privaten Gymnasien tragen die Teuerungsrate seit fünf Jahren alleine.

     

    Besonders hart trifft es die beruflichen Schulen mit technischer Ausrichtung, deren besondere Bedarfe einfach ignoriert werden. Ihre Übergangsregelung hilft da gar nicht.

     

    Die Fachschulen Technik sind bei den Schülerkostensätzen von 5.500 Euro auf 4.100 Euro reduziert worden. Auch die Berufsfachschulen mit den Bereichen Physik, Informatik und Elektronik kämpfen mit niedrigen Sätzen.

     

    Eine Schulministerin, die sich auf die Fahne schreibt, besonders den berufsbildenden Bereich stärken zu wollen, sollte anders handeln. Eine Landesregierung, die verkündet, den MINT-Bereich stärken zu wollen und gleichzeitig bei den technischen Schulen besonders spart, ist wenig glaubwürdig.

     

    Deshalb erneuere ich für meine Fraktion die Forderung an die Landesregierung, wieder getrennt berechnete Schülerkostensätze auszuweisen, damit sich insbesondere die notwendige technische Ausstattung in den Schülerkostensätzen widerspiegelt.

     

    Das war bis zum Jahr 2013 möglich, dann sollte es auch jetzt möglich sein.

     

    Als umfassend kann man den vorliegenden Bericht auch nicht bezeichnen. Versatzstückhaft werden nur die Zahlen präsentiert, die der Landesregierung passen. Zu den Dänischen Schulen trifft der Bericht überhaupt keine Aussage.

     

    Es gibt keine Begründung, warum die Dänischen Schulen einen pauschalen Schülerkostensatz von 6.225 Euro erhalten, warum jedes Jahr die Förderung um pauschal 150.000 Euro erhöht wird, warum die Übergangsregelung, die in diesem Jahr auslaufen sollte, bis 2019 verlängert wurde und warum die Dänischen Schulen faktisch eine 106-prozentige Förderung bekommen, obwohl die Verfassung die 100-prozentige Förderung vorsieht. Die Dänischen Schulen bleiben die große ‚Black Box’ – und wenn man Nachfragen stellt, wird das gleich als Majestätsbeleidigung verstanden.

     

    Ich komme zum Schluss. Die Schülerkostensätze sind der Spiegel der öffentlichen Bildungsfinanzierung. Es ist daher sehr erstaunlich, dass die Schülerkostensätze im Inklusionsbereich weiter sinken und die Regierungskoalition zum wiederholten Male über das Haushaltsbegleitgesetz die Berechnungsmethode anpassen musste, um überhaupt die Höhe zu halten.

     

    Die Wahrheit ist damit jedoch nicht zu verbergen. Diese Koalition gibt im öffentlichen Schulwesen in jedem Jahr pro Schüler weniger für Inklusion aus. Auch der Inklusionsbereich scheint eine Sparbüchse von Rot-Grün-Blau zu sein.

     

    Der Steuerzahler hat das Recht, in einem transparenten Bericht über all diese Dinge Rechenschaft zu bekommen. Der Landesrechnungshof fordert dies auch.“

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  • 16.12.2016

    Anita Klahn: Jugendpolitische Belange müssen stärker berücksichtigt werden

    „Vielen Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministeriums für die vorliegenden Berichte.

     

    Zur Fortführung und Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendaktionsplan ist noch einmal ein kurzer Blick in die Historie angebracht. 2005 wurde dieser vom Landtag beschlossen, 2014 die Fortführung und Weiterentwicklung. In der Zwischenzeit gab es fraktionsübergreifend Einigkeit, dass hier mehr getan werden musste. Wichtig war uns, dass ressortübergreifend jugendpolitische Belange stärker berücksichtigt werden.

     

    Und vorgesehen war auch, dass bereits im Frühjahr 2016 ein Zwischenbericht zur Umsetzung erfolgen sollte. Wir haben jetzt Jahresende. Aber lieber spät, als gar nicht.

     

    Festzustellen ist, dass eine Reihe von Veranstaltungen durchgeführt wurde. Die bedeutendste ist aus unserer Sicht ‚Jugend im Landtag‘. Für die Durchführung und Organisation geht mein Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landtages.

     

    In der Gesamtbewertung finden sich aber wie in der Vergangenheit nur Allgemeinplätze. Damals wie heute ist die Beteiligung von Jugendlichen nach § 47 f der Gemeindeordnung nicht zufriedenstellend umgesetzt.

     

    Und damit möchte ich zum Bericht zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen überleiten.

     

    Zu dieser Fragestellung gibt es ehrlicherweise keine Lösungsansätze. Eine Umfrage unter Parteikollegen zu Erfahrungen aus ihren kommunalen Gremien zeigte erschreckenderweise, dass viele Kommunen gern bereit waren, Kinder- und Jugendbeiräte einzusetzen, es aber schlichtweg am Interesse der Jugendlichen mangelte. Oder es funktionierte nur zeitweise gut, weil es zufällig gerade eine interessierte Gruppe Jugendlicher gab. Wir müssen also ehrlich festhalten, dass ohne das örtliche Engagement von Jugendlichen Beteiligung nicht funktioniert. So was kann nicht von oben verordnet werden und Zwang nutzt in dieser Situation überhaupt nichts.

     

    Daraus müssen wir die Frage ableiten: Wie und mit welchen Mitteln erreichen wir die Jugendlichen? Eine gute Idee haben die Jugendlichen selbst entwickelt – nämlich die Wahlen zu ihren Gremien erstmalig landesweit an einem gemeinsamen Termin durchzuführen und ähnlich wie bei anderen Wahlen landesweit dafür zu werben. Das sollten wir nach allen Kräften unterstützen.

     

    Darüber hinaus müssen wir aber einen Blick in die Schulen werfen. Wie findet hier die politische Information und Interessensbildung statt? Ein kleiner Fortschritt mag der jüngste Erlass dazu sein, der klarstellt, in welchem Umfang Parteien in den Schulen auftreten dürfen. Aus der Sicht meiner Fraktion wäre da auch noch mehr möglich gewesen. Bei einem Erlass, der den Titel ‚Erlass zur politischen Bildung’ trägt, hätte ruhig etwas mehr geregelt werden können, als die technische Abwicklung von Besuchen von Abgeordneten an Schulen.

     

    Lehrer benötigen Rückendeckung, wenn sie zum Beispiel Podiumsdiskussionen durchführen. Uns allen ist doch klar, dass immer Schwierigkeiten bestehen, wenn und dann welche Parteien vom linken oder rechten Rand eingeladen werden. Da muss das Schulministerium hinter den Lehrern stehen, weil es sonst dazu kommt, dass wegen der Unsicherheiten lieber darauf verzichtet wird, eine Podiumsdiskussion durchführen zu lassen. Das kann auch niemand wollen.

     

    Ein letzter wichtiger Punkt ist die Partizipation von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen der stationären Kinder- und Jugendhilfe. Der Untersuchungsausschuss hat gezeigt, welche Schwierigkeiten in der praktischen Umsetzung bestehen. Nur ein Konzept zu haben, bedeutet nichts für die praktische Umsetzung. Das Sozialministerium und die Heimaufsicht sind gefordert, hier auf die Umsetzung zu achten. Gerade in Einrichtungen mit Intensivgruppen muss dieses Instrument funktionieren – in den anderen natürlich auch. Aber wie der Untersuchungsausschuss gezeigt hat, sind diese Einrichtungen intensiver zu begleiten.“

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  • 16.12.2016

    Christopher Vogt: Minister Meyer gewinnt mit seiner Verkehrspolitik keinen Blumentopf

    „In einer für den Wirtschaftsausschuss fast schon rekordverdächtigen Schnelligkeit wurde der vorliegende Gesetzentwurf der CDU-Fraktion abgelehnt. Vorweg gesagt: Den Gedanken, dass das Land wieder deutlich mehr für den Erhalt der kommunalen Straßen tun muss, teile ich ganz ausdrücklich. Die Vorgehensweise der CDU-Fraktion, dafür einen eigenen Gesetzentwurf zu schreiben, der die Umkehr der Verteilungsquote der GVFG-Mittel vorsieht, finde ich ausgesprochen kreativ. Es ist aus meiner Sicht allerdings nicht unbedingt der richtige Weg. Gleichwohl hat meine Fraktion – der Sache wegen – dem Gesetzentwurf im Ausschuss zugestimmt.

     

    Nicht erst seit dem letzten Landesstraßenzustandsbericht wissen wir, in welch schlimmem und besorgniserregendem Zustand sich weite Teile unseres Landesstraßennetzes befinden. Bei den kommunalen Straßen sieht es leider nicht sehr viel besser aus. Dennoch hat die rot-grün-blaue Koalition die Mittel für den Erhalt der kommunalen Straßen in ihrer Regierungszeit fast halbiert. Das Credo ‚Erhalt vor Neubau‘ scheint keine Gültigkeit mehr zu haben, wenn es Fahrradwege geht. Dafür gibt es seit dem Regierungswechsel wieder einen eigenen Haushaltstitel. Und selbst aus dem Haushaltstitel mit der Bezeichnung ‚Zuweisungen aus Bundesmitteln für den kommunalen Straßenbau (ohne Radwegebau)‘ werden Radwege finanziert.

     

    Folgerichtig hat auch ein Großteil der angehörten Verbände und Institutionen das Anliegen des Gesetzentwurfes in den schriftlichen Stellungnahmen grundsätzlich begrüßt. Es ist ja auch nicht verwunderlich, dass die Wirtschaftsverbände die Sorge haben, dass der schlechte Zustand des Straßennetzes die wirtschaftliche Entwicklung in unserem Bundesland gefährdet.

     

    Ich möchte an dieser Stelle aus der Stellungnahme des Handwerks Schleswig-Holstein, Umdruck 18/6850, zitieren. Dort heißt es:

     

    ‚Für unsere Handwerksbetriebe ist ein intaktes Straßennetz von elementarer Bedeutung‘

     

    Und weiter:

     

    ‚Wir müssen jedoch feststellen, dass sich der Zustand der Kreis- und Landesstraßen in den vergangenen Jahrzehnten stetig verschlechtert hat. Geschwindigkeits- und Gewichtsbegrenzungen, teilweise sogar Sperrungen, sind die bedauerliche Folge.‘

     

    Das Kernproblem ist und bleibt die zu geringe Investitionsquote auf allen Ebenen: Der GVFG-Topf ist zu klein, um allen relevanten Bereichen gerecht zu werden. Daran ändert auch keine 70:30- oder 30:70-Verteilung etwas.

     

    Minister Meyer gewinnt mit seiner Verkehrspolitik auch deshalb keinen Blumentopf, weil die Koalition trotz der sehr guten Einnahmesituation des Landes viel zu wenig Mittel für die Landesstraßen und auch viel zu wenig für den kommunalen Straßenbau zur Verfügung stellt. Das muss sich dringend ändern. Auch wenn Frau von Kalben glaubt, mit neuen Radwegen neben maroden Straßen das Weltklima retten zu können: Die Bürgerinnen und Bürger – und auch die Wirtschaft – in diesem Land sind auf ein intaktes Straßennetz angewiesen. Dass Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur des Landes nicht nur stiefmütterlich behandelt werden, sondern für die Landesregierung sogar ‚Banane‘ sind, hat Finanzministerin Heinold sehr eindrucksvoll unter Beweis gestellt.

     

    Wir treten dafür an, diese mittelstandsfeindliche Verkehrspolitik  zu beenden. In unserem Haushaltsantrag haben wir hinterlegt, welchen Weg wir gehen wollen – mit deutlich mehr Investitionen in unsere Verkehrsinfrastruktur.“

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  • 16.12.2016

    Dr. Ekkehard Klug: Demokratischer Neuanfang ist auch in Schleswig-Holstein nach 1945 gelungen

    „Es war eine gute Entscheidung vor drei Jahren, den Auftrag zu einer geschichtswissenschaftlichen Aufarbeitung der personellen und strukturellen Kontinuität nach 1945 im Landesparlament und in der Landesregierung zu erteilen.

     

    Das Resultat ist eine Studie, die sich deutlich heraushebt aus der großen Zahl vergleichbarer Untersuchungen.

     

    Ihr Vorzug liegt in dem differenzierten Zugang zum Thema: Die betroffenen Personen werden gut begründet unterschiedlichen Kategorien zugeordnet. Es geht also nicht bloß um die simple Frage, wer bis 1945 Mitglied der NSDAP gewesen ist.

     

    So lässt sich – um nur ein Beispiel zu nennen – erkennen, ob jemand zu den aktiven Stützen des Regimes gezählt hat, oder ob er ‚nur‘ als 17- oder 18-jähriger junger Mann – nach Jahren ideologischer ‚Infizierung‘ durch das NS-Regime – gegen Ende des Zweiten Weltkrieges der Partei beigetreten ist.

     

    Die Ergebnisse der Untersuchung sind bemerkenswert. Es gibt jetzt auch Klarheit darüber, dass der Anteil der Akteure mit NS-Vergangenheit v.a. seit den frühen 50er Jahren in Schleswig-Holstein besonders hoch lag – im Vergleich mit anderen Bundesländern, für solche Studien bereits vorliegen. Weshalb ist das so? Über eine Erklärung wird meines Erachtens noch zu diskutieren sein. Lag es daran, dass Schleswig-Holstein vor und nach 1933 besonders stark ‚braun‘ gefärbt war? Hat vielleicht auch der große Anteil der Flüchtlinge in der Landesbevölkerung nach 1945 dazu beigetragen – weil man mit solcher Biografie größere Chancen hatte, die eigene Vergangenheit zu kaschieren?

     

    Weitere Studien werden vermutlich auch der Frage nachgehen, ob es in britischen Aktenbeständen noch Informationen darüber gibt, wie die damalige Militärregierung einzelne Akteure der schleswig-holsteinischen Landespolitik eingeschätzt hat.

     

    Nach den guten Erfahrungen mit der vorliegenden Studie des Flensburger/Schleswiger Historikerteams sollte der 19. Landtag meines Erachtens prüfen, ob er einen Folgeauftrag erteilt.

     

    Gab es eine Vorbelastung der deutschen Nachkriegsdemokratie durch personelle Kontinuitäten zur NS-Zeit? Diese Frage muss man bejahen.

     

    Dazu ist dann jedoch gerechterweise auch ein großes ABER anzufügen: Der demokratische Neuanfang ist gleichwohl gelungen, in Deutschland und auch hier in Schleswig-Holstein.

     

    Daran hatten nicht nur ‚unbelastete‘ Politiker Anteil (von denen gab es leider auch nur relativ wenige!), sondern auch solche, die aus der deutschen Vergangenheit – und wohl auch aus eigenen, persönlichen Irrwegen – gelernt haben und die sich dann redlich um die Entwicklung der jungen Demokratie in unserem Land bemüht haben. Solche Persönlichkeiten hat es im Übrigen im gesamten politischen Spektrum gegeben.

     

    Die Aufarbeitung der Vergangenheit hat bekanntlich in Deutschland, auch in Schleswig-Holstein, sehr spät begonnen. Spät, aber doch nicht zu spät.

     

    Bei diesem Punkt sollte man nach meiner Ansicht jedenfalls nicht immer nur das sprichwörtliche Haar in der Suppe suchen. Die Tatsache, dass wir in Deutschland jetzt seit geraumer Zeit und bis heute eine so intensive Auseinandersetzung mit der NS-Vergangenheit führen, diese Tatsache verdient an sich schon Beachtung.

     

    Blickt man über den nationalen Tellerrand hinaus, so wird auch deutlich, dass diese Tatsache sehr stark beachtet wird. Die Deutschen haben nicht zuletzt wegen dieser Bereitschaft und Fähigkeit, sich der eigenen Geschichte zu stellen, den Respekt vieler Menschen aus anderen Staaten gewonnen – nicht zuletzt bei ehemaligen Kriegsgegnern und Opfern der NS-Eroberungs- und Vernichtungspolitik.

     

    Was den Umgang mit der eigenen Geschichte betrifft, so ist auch der Unterschied zu anderen Ländern sehr bemerkenswert. Man denke etwa daran, wie man bis heute in Japan mit den Kriegsverbrechen umgeht, die vor dem 2. Weltkrieg und während des Krieges begangen worden sind.

     

    Ein anderes Beispiel ist das im heutigen Russland nach wie vor sehr problematische Verhältnis zum Stalinismus. Abschließend möchte ich in diesem Zusammenhang den Schriftsteller Michail Schischkin zitieren, der einer der bedeutendsten Vertreter der russischen Gegenwartsliteratur ist.

     

    In einem in der ‚Neuen Zürcher Zeitung‘ veröffentlichten Beitrag zum 70. Jahrestag des Kriegsendes 1945 geht der Autor abschließend darauf ein, wie unterschiedlich sich die Russen und die Deutschen mit ihrer Geschichte auseinandersetzen bzw. auseinandergesetzt haben.

     

    Schischkin schreibt:


    ‚Jeder Sieg Hitlers war eine Niederlage für die Deutschen, sein Fall umgekehrt ein großer Sieg. Zum ersten Mal in der Menschheitsgeschichte hat sich gezeigt, wie ein total besiegtes Volk wiederauferstehen und weiterleben kann – ohne Fieberträume vom Krieg.‘

     

    In diesem Sinne möchte ich abschließen mit der Feststellung: Die kontinuierliche Auseinandersetzung mit der NS-Zeit vollendet schließlich auch die Befreiung vom nationalsozialistischen Gift.“

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  • 16.12.2016

    Anita Klahn: Schnellschüsse der Landesregierung helfen niemandem

    „Die Landesregierung behauptet, dass der Gesetzentwurf einen gleichstellungspolitischen Schwerpunkt abbilde und deswegen sei das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung zuständig.

     

    Welch ein Irrtum!

     

    Hauptanliegen des vorliegenden Gesetzentwurfes sind Änderungen kommunalrechtlicher Vorschriften. Es geht um Änderungen in der Gemeindeordnung und Änderungen der Kreisordnung. Es geht vorrangig um die verpflichtende Bestellung und um Vollzeitbeschäftigung, also Fragen zur Arbeitszeit der Gleichstellungsbeauftragten und nicht um eine inhaltliche Aufgabenwahrnehmung.

     

    Der Schwerpunkt liegt also auf einer Änderung  kommunalrechtlicher Vorschriften und dafür ist immer noch das Innenministerium zuständig.

     

    Und genau dieses wäre auch zuständig, wenn Erkenntnisse darüber vorliegen,  dass Kommunen ihre  Aufgaben nicht ordnungsgemäß wahrnehmen.

     

    Also stellt sich die Frage, ob der Kommunalaufsicht, die dem Innenministerium zugeordnet ist, überhaupt Beanstandungen vorliegen, dass Gleichstellungsbeauftragte ihre Aufgaben nur unzureichend wahrnehmen können? Gibt es entsprechende Überlastungsanzeigen bei den Kommunen?

     

    Wir haben bisher von keiner Kommune gehört, dass derartige Beschwerden vorliegen. Wenn es also, wie die Landesregierung zum Gesetzentwurf formuliert, maximal in Einzelfällen Probleme gibt, bereits geltendes Recht umzusetzen, wozu braucht es dann den Gesetzentwurf.

     

    Wäre es nicht viel sinnvoller und vor allem verhältnismäßiger, wenn bei diesen Beschwerden erst einmal die Kommunalaufsicht prüft und dann möglicherweise einen Bericht zur Situation abgibt.

     

    Stattdessen beweist diese Landesregierung erneut ihr grundsätzliches Misstrauen in die kommunale Selbstverwaltung. Sie greifen mit diesem Gesetzentwurf in die Personal- und die Organisationshoheit  der kreisfreien Städte, der Kreise und Kommunen ein.

     

    Haben Sie kein Vertrauen in die Arbeit Ihrer ehemaligen Landtagskollegen oder Parteifreunde, die in den Kommunen als Bürgermeister und Landräte wirken?

     

    Die Gemeindeordnung von Februar 2003 sieht vor, dass in Gemeinden mit mehr als 15.000 Einwohnern grundsätzlich eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte beschäftigt wird.

     

    In der Diskussion sollten wir aber auch berücksichtigen, dass das Urteil des Verfassungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 15. Januar 2002 deutlich klarstellt, dass Hauptamtlichkeit keine regelmäßige Arbeitszeit von mehr als 50 Prozent voraussetzt.

     

    Das halte ich auch für grundsätzlich richtig. Arbeitszeit sollte sich immer nach den tatsächlichen Aufgaben bemessen. Wenn die Stadt Kiel vier Mitarbeiter benötigt, um ihren Aufgaben angemessen nachzukommen, dann muss die Stelle so bemessen werden. Wenn aber in anderen Gemeinden, Ämtern oder Kreisen die Arbeit mit einer halben Stelle erledigt werden kann, dann ist auch nur eine halbe Stelle dafür vorzusehen.

     

    Offensichtlich hatten Sie aber wohl selbst Zweifel an Ihrem Vorhaben. Aber wenn Sie schon einen Gutachter beauftragen, warum orientieren Sie sich dann nicht an dessen Ergebnissen?

     

    Der Gutachter kommt nämlich in der Drs. 18/4295, Seite 36, erster Absatz, zu der Feststellung, dass der Gesetzentwurf nicht ‚zwingend notwendig’ ist, ‚weil dasjenige, was bereits gesetzlich geregelt ist, naturgemäß nicht erneut normiert werden muss‘.

     

    Was der Gutachter Ihnen also sagen will, ist, dass der Gesetzentwurf überflüssig ist. Er schreibt es aber nicht in dieser Deutlichkeit, sondern nur verklausuliert. Ist ja auch schwierig für ihn, schließlich bekommt er 7.000 Euro von seinem Auftraggeber, der Landesregierung. ‚Wes Brot ich es, des Lied ich sing...‘

     

    Ob es Ihnen nun gefällt oder nicht, dieses Gutachten zu ignorieren, zeugt von einem wenig verantwortungsvollen Umgang mit Steuergeldern. Und es erweckt den Eindruck eines missglückten Versuches, das Interesse Einzelner gutachterlich zu bestätigen.

     

    Und wenn wir die seit 25 Jahren etablierte Gleichstellungsarbeit wirklich nach vorne bringen wollen, dann sollten wir den Mut haben, über verpflichtende Aufgaben zu sprechen.

     

    Wir Liberale wollen ein echtes ‚Diversity Management’ einführen. Das ist aus unserer Sicht der richtige Ansatz, auch um das Berufsfeld attraktiver zu gestalten.

     

    Wir wollen den Gleichstellungsbereich ernsthaft inhaltlich weiterentwickeln. Solche Schnellschüsse, wie sie die Landesregierung hier heute vorlegt, helfen dagegen niemandem.“

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  • 06.12.2016

    Kleine Anfrage des Abgeordneten Oliver Kumbartzky zur Genehmigung von Bingo-Ausspielungen

    Kleine Anfrage des Abgeordneten Oliver Kumbartzky zur Genehmigung von Bingo-Ausspielungen - Erlass des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten - sowie Antwort des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten
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  • 15.12.2016

    Dr. Ekkehard Klug: Piraten wollen Pfeifenbläserschutz aufmotzen

    „Der vorliegende Antrag der Piraten-Fraktion zielt darauf ab, den Pfeifenbläserschutz wesentlich auszuweiten. Der Antrag enthält acht Unterabschnitte zu unterschiedlichen Aspekten des Themas.

     

    Bevor ich auf einzelne Punkte eingehe, möchte meinen generellen Eindruck skizzieren:


    Der Antrag ‚atmet‘ das heute Nachmittag auch bereits in einer früheren Debatte durch Herrn Kollegen Breyer dargelegte ‚Robin-Hood-Selbstverständnis‘ unserer hiesigen Piraten-Crew.

     

    Danach sind ‚Whistleblower‘ (also zu deutsch: Pfeifenbläser) die großen Helden unser Zeit, und jeder kleine Pirat möchte nur zu gern dem großen Edward Snowden nacheifern.

     

    Ein so geartetes Selbstverständnis hat allerdings das Manko, dass es immer auch haarscharf am Übel der Selbstgerechtigkeit und Selbstbeweihräucherung vorbeischrammt – und diese Grenze unter Umständen auch souverän überschreitet.

     

    So werden Heldengeschichten konzipiert, wie sie von Joseph Campbell einst auch in seiner wegweisenden Monografie über ‚kreative Mythologie‘ – ‚The Masks of God‘ – beschrieben worden sind – die ja nicht zuletzt auch George Lucas und Steven Spielberg seinerzeit zu wegweisenden Schöpfungen zeitgenössischer Trivial-Kultur inspiriert haben.

     

    Ausgehend von den in der Aufklärung konzipierten Maximen vernunftgesteuerter Politik wird man allerdings hier auch einige kritische Fragen stellen dürfen.

     

    Der entscheidende Punkt ist doch: Wie erreicht man am Ende in der Frage, wer nun eigentlich der Held ist und wer womöglich der Schuft, eine fundierte, d.h. begründete und im Recht verankerte Unterscheidung?

     

    Klar ist: Diese Aufgabe kann in einem Rechtsstaat allein bei einer Instanz liegen, nämlich der Judikative. Nur sie kann entscheiden, was ein zutreffender Hinweis auf eine Rechtsverletzung war oder ist – beziehungsweise: welche Anschuldigung sich unter Umständen als falsch herausstellt und somit eher in den Bereich von Verleumdung, übler Nachrede, politischem Mobbing und ähnlicher unappetitlicher Erscheinungen fällt. Bei gekonntem Timing kann es sich beim ‚Whistleblowing‘ eventuell auch um Wählertäuschung bzw. um Wahlbeeinflussung handeln – wie wir ja zuletzt im Präsidentschaftswahlkampf der USA sehen konnten.

     

    Man muss also aufpassen, bei dieser Sache nicht ‚blauäugig‘ der Heldengeschichte zu vertrauen, sondern sollte immer auch das Wirken der ‚dunklen Seite der Macht‘ im Blick halten.

     

    Generell halte ich es für sehr problematisch, neben den in unserem Rechtsstaat mit der Untersuchung von Gesetzesübertretungen beauftragten Organen weitere, besondere Instanzen zu schaffen, die hierfür eingesetzt werden.

     

    Andererseits sollte aber durchaus geprüft werden, inwiefern die Situation für Angehörige des öffentlichen Dienstes, die Rechtsverstöße bekannt machen, verbessert werden kann.


    Wahr ist allerdings auch, dass es z.B. eine Anzeigepflicht bei Korruptionsstraftaten und schweren Straftagen auch heute bereits gibt und dass im Übrigen auch der Versuch einer internen Klärung jederzeit möglich ist.

     

    Nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen entfällt die dienstliche Verschwiegenheitspflicht, wenn ein durch Tatsachen begründeter Verdacht einer Korruptionsstraftat angezeigt wird; auch die gesetzlich begründeten Pflichten, geplante Straftaten anzuzeigen, werden durch die Verschwiegenheitsregelungen des Dienstrechts bzw. der Arbeitsverträge nicht außer Kraft gesetzt.“

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