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  • 16.08.2016

    Christopher Vogt: Rot-grün-blaue Bilanz im Bereich des Nahverkehrs eine große Blamage

    „Angesichts der großspurigen Ankündigungen ist die rot-grün-blaue Bilanz im Bereich des Nahverkehrs ein Dreivierteljahr vor der Wahl eine große Blamage. Wären sie gerade Oppositionspartei, würden die Grünen von einem völligen Versagen der Landesregierung in der Verkehrspolitik sprechen und ihre ideologisch motivierte Verkehrswende fordern.

     

    Das Problem der Verkehrspolitik dieser Landesregierung ist, dass sie den ÖPNV und das Auto in unserem Flächenland immer noch zu sehr als Gegensatz betrachten. Diese Sichtweise ist jedoch völlig überholt, denn es braucht eine sinnvolle Vernetzung der Verkehrssysteme. Anstatt jetzt die zusätzlichen Regionalisierungsmittel des Bundes sinnlos für nicht benötigte Strecken zu verbraten, um den ÖPNV-Anteil schnellstmöglich zu erhöhen, muss die Landesregierung mit Augenmaß die Qualität verbessern. Dazu gehören neben der Neubewertung von Strecken vor allem WLAN und attraktive Haltestellen mit Parkplätzen und Barrierefreiheit. Wenn sie dies nicht tut, wird der neue Landesnahverkehrsplan nach dem Regierungswechsel am 7. Mai direkt in den Papierkorb wandern.

     

    Beim angekündigten Nordtarif sind wir sehr gespannt, was Verkehrsminister Meyer uns in den nächsten Monaten präsentieren wird. Wir halten dieses Projekt für eine Nebelkerze, um den Wünschen nach einem Beitritt zum HVV irgendwie begegnen zu können.“
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  • 16.08.2016

    Dr. Ekkehard Klug: Politischer Kompass der Bundesregierung spielt verrückt

    „Diese Enthüllungen durch deutsche Medien lassen die bisherige politische Linie der Bundesregierung gegenüber der Türkei als extrem zwielichtig erscheinen. Einerseits ein Ja zu EU-Beitrittsverhandlungen und grundsätzlich auch zu einem visafreien Reiseverkehr, andererseits eine nachrichtendienstliche Analyse, die die Türkei auf die Stufe eines ‚Schurkenstaates‘ stellt – das wirft Fragen auf, die die Bundeskanzlerin, der Außen- und der Innenminister umgehend beantworten müssen. Wie rechtfertigt die Bundesregierung eine derart widersprüchliche, für Deutschland potenziell brandgefährliche Politik? Der politische Kompass der Regierung in Berlin spielt offenbar verrückt; ihre Integrität steht in Zweifel.“
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  • 16.08.2016

    Dr. Ekkehard Klug: Justizministerium muss die Beschwerden nochmals überprüfen

    „Strafgefangene haben einen Anspruch auf die gleiche medizinische Versorgung und Behandlung wie jeder andere auch. Der ärztliche Leistungsumfang darf nicht eingeschränkt werden und die Art und Weise der Behandlungen muss wirksam überprüfbar sein. Dass vom Ministerium entgegen früherer Beteuerungen nunmehr doch gravierende Behandlungsfehler eingeräumt werden, wirft Fragen auf.

     

    Angesichts dieser Entwicklung muss das Ministerium umgehend auch die zahlreichen anderen Beschwerden nochmals überprüfen und gegebenenfalls neu bewerten. Ministerin Spoorendonk darf sich jetzt nicht durch den Verweis auf Einzelfälle aus der Verantwortung stehlen, sondern sollte vielmehr aufklären, ob hier ein systemisches Problem vorgelegen hat.

     

    Sollten hier Rechte von weiteren Strafgefangenen verletzt worden sein, ist es die Aufgabe der Justizministerin, die Betroffenen bei der Behebung von Behandlungsfehlern angemessen und unverzüglich zu unterstützen.“

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  • 28.07.2016

    Anita Klahn: Landesregierung steigert die Anzahl befristet angestellter Lehrer immer weiter

    „Anspruch und Wirklichkeit klaffen einmal mehr meilenweit bei der Koalition auseinander. Die Regierung wollte die Anzahl der befristeten Verträge bei den Lehrkräften senken. Im Jahr 2013 versprach die damalige Bildungsministerin die befristeten Stellen um 20 Prozent zu reduzieren. Das war ein moderates Ziel, wenn man bedenkt, dass die Koalition das 'Hire and Fire' bei den Lehrkräften eigentlich ganz abschaffen wollte. Um dieses Ziel zu erreichen, sollten kreative Lösungen gefunden werden. Nur leider bedeutet 'kreative Lösung' im Sprech der Regierungskoalition keine Lösung zu haben. Denn nicht einmal dieses Ziel wurde erreicht, wenn man sich die aktuellen Zahlen anschaut. Vielmehr gibt es immer mehr befristet angestellte Lehrer. Waren im Jahr 2013 noch 1.507 Lehrkräfte befristet angestellt, ist diese Zahl mittlerweile auf 2.338 hochgeschnellt. Ein Zuwachs von über 50 Prozent. Bezogen auf die Gesamtzahl der Lehrkräfte ist der Anteil der befristet angestellten Lehrkräfte von 4,7 Prozent auf sechs Prozent angewachsen.

     

    Auch an der Praxis, Arbeitsverträge mit dem Ferienbeginn enden zu lassen, hat sich faktisch nichts geändert. So enden zum 31. Juli 1.951 befristete Verträge. Diese Praxis ist besonders unredlich für junge Lehrkräfte, wenn diese noch nicht die zwölfmonatige Anwartschaft erfüllen und damit nicht einmal Anspruch auf Arbeitslosengeld I bekommen. Die FDP fordert die Landesregierung erneut auf, diese Praxis endlich zu unterbinden. Auch die Anzahl der Lehrkräfte mit Kettenverträgen wirft kein gutes Licht auf diese Landesregierung. So gibt es über 1000 Lehrkräfte mit drei und mehr befristeten Verträgen, 167 Lehrkräfte haben zehn und mehr Verträge und 16 Lehrkräfte haben sogar über 20 befristete Verträge hintereinander gehabt. Spätestens bei der letzten Zahl kann man sich nur noch ungläubig die Augen reiben. Mit 'guter Arbeit' hat das wirklich nichts mehr zu tun. Die Landesregierung ist aufgefordert, diesen Lehrkräften zu helfen, in unbefristete Beschäftigungsverhältnisse zu kommen.

     

    Die FDP wird diese Vorgänge im September-Plenum zum Thema machen.“

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  • Vertrauen in den Rechtsstaat stärken.

    Wir setzen auf die Stärke des Rechts. Ein starker Rechtsstaat bedeutet nicht ständig neue Gesetze zu erlassen, sondern dem geltenden Recht optimal Geltung zu verschaffen.

    Polizei
    Flyer zum Thema Innen und Recht

    Sicherheit ist mehr als ein Gefühl – für eine gut ausgestattete Landespolizei.

    Die Landespolizei leistet einen großartigen Dienst für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land.

    Flyer zum Thema Migration
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  • 29.07.2016

    Dr. Ekkehard Klug: Minister Studt sollte Polizei und Öffentlichkeit nicht beschwindeln

    „Minister Studt sollte die Polizei und die Öffentlichkeit jetzt nicht auch noch beschwindeln. Die Ablösung des Chefs der Polizeischule Eutin mit ‚regelmäßiger Rotation’ zu begründen, wird das Vertrauen der Polizei gegenüber dem Innenminister restlos zerstören. Die Polizeibeamten sind es zwar gewohnt, dass ihre ‚Kundschaft’ ihnen dreist die Unwahrheit auftischt; von Seiten ihres eigenen Dienstherrn ist ein solches Verhalten jedoch absolut untragbar.

     

    Im Übrigen könnte Herr Studt zwecks Vorbildwirkung ja auch selbst einmal ‚rotieren’. Würde der Innenminister dies beispielsweise mit seiner Kabinettskollegin, Sozialministerin Alheit, veranstalten, so ließe sich allerdings kaum sagen, für welche Seite dies die schlechtere Nachricht wäre: Für die Heimerziehung oder für die Polizei.“

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  • 11.08.2016

    Dr. Heiner Garg: Der Kammerzwang gehört abgeschafft

    „Das Grundrecht der negativen Koalitionsfreiheit scheint für die SPD keine Bedeutung zu haben. Sigmar Gabriel schert sich bei seiner Ministererlaubnis für die Übernahme von Tengelmann wenig darum und auch die SPD im Land scheint von diesem Grundrecht noch nichts gehört zu haben. Die Landesregierung soll erklären, wie sie die zahlreichen Pflegekräfte, die eine Verkammerung ablehnen, in die Pflegekammer zwingen will. Anstatt Pflegekräfte zu unterstützen, sie zu motivieren und zu einer Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen beizutragen, werden sie demnächst mit Mahnschreiben und Ordnungsgeldern überzogen werden, sofern sie sich der Zwangsverkammerung nicht stillschweigend beugen.

     

    Die Pflegekammer schafft nur Bürokratie und unnötige Kosten, die von den Pflegekräften aufgebracht werden müssen. Geschätzte vier Millionen Euro müssen die Angehörigen der Kammer jährlich aufwenden, um die Pflegekammer zu finanzieren. Die Pflege wird mit dieser Maßnahme keineswegs gestärkt.

     

    Die FDP wird den Kammerzwang umgehend wieder abschaffen. Wir haben einen fairen und überzeugenden Kompromiss vorgeschlagen: Die freiwillige Mitgliedschaft. Jede Pflegekraft soll selbst frei entscheiden können, ob sie Mitglied einer Pflegekammer werden möchte – oder nicht. Eine Zwangsmitgliedschaft für die überwiegend abhängig Beschäftigten in der Pflegebranche lehnen wir jedoch klipp und klar ab.“

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  • 11.08.2016

    Christopher Vogt: Gabriel und Meyer befinden sich auf einem ordnungspolitischen Irrweg

    „Die Marktmacht im Lebensmittelhandel konzentriert sich immer mehr auf vier große Handelsketten, was vor allem den mittelständischen Handel, aber auch Zulieferer und Produzenten immer mehr unter Druck setzt. Das Bundeskartellamt hat nicht umsonst gerade erst im vergangenen Monat Wettbewerbsbeschränkungen durch vertikale Preisbindungen auf dem Lebensmittelmarkt sanktioniert und ist seit vielen Jahren bemüht, mit einer konsequenten Fusionskontrolle ein Kippen dieses Marktes zu verhindern. Bundeswirtschaftsminister Gabriel konterkariert mit seiner Ministerentscheidung bei dem Fusionsplan von Edeka und Kaiser‘s Tengelmann die Bemühungen des Kartellamts, fairen Wettbewerb im Lebensmittelbereich herzustellen und schadet damit vor allem den Verbraucherinnen und Verbrauchern, ohne dass er den Beschäftigten helfen würde. Dieser Schritt des Ministers beschädigt nicht nur das Bundeskartellamt, sondern offenbart auch einmal mehr die erschreckende Ignoranz sozialdemokratischer Wirtschaftspolitik gegenüber den Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft.

     

    Dass die SPD-geführte Landesregierung nun auf Initiative von Wirtschaftsminister Meyer mit Blick auf die geplante Kooperation von Coop und Rewe eine größere Preiskontrolle gesetzlich festschreiben will, ist nichts anderes als eine Verschlimmbesserung des Wettbewerbsrechts. Unabhängig davon, ob es nun um die Fusionspläne von Kaiser‘s Tengelmann und Edeka oder um die Kooperationspläne von Coop und Rewe geht: Die beste Lösung wäre es, wenn die sozialdemokratischen Wirtschaftsminister dem Bundeskartellamt nicht immer wieder ins Handwerk pfuschen würden. Der Vorstoß der Landesregierung ist mehr als nur ein gefährlicher Angriff auf das Geschäftsgeheimnis: Wie wenig der Vorstoß der Landesregierung mit der Sozialen Marktwirtschaft zu tun hat, erkennt man daran, dass sie ein sehr weitreichendes Verbot von Preisnachlässen erreichen will. Dies würde einen völlig überzogenen Eingriff in die Vertragsfreiheit bedeuten. Gabriel und Meyer befinden sich gleichermaßen auf einem ordnungspolitischen Irrweg und schaden damit nicht nur den Verbrauchern, sondern auch dem Wirtschaftsstandort insgesamt. Sie sollten sich in ihrer noch verbleibenden Amtszeit angewöhnen, die Wettbewerbshüter vom Bundeskartellamt endlich ihre Arbeit machen zu lassen.“

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  • 03.08.2016

    Christopher Vogt: Schleswig-Holstein braucht endlich eine bessere Verkehrspolitik

    „Die gute Nachricht ist, dass der neue Bundesverkehrswegeplan steigende Investitionen in die Verkehrswege unseres Landes vorsieht. Die schlechte Nachricht ist, dass das Investitionsniveau auch auf Bundesebene angesichts der Herausforderungen dennoch viel zu niedrig bleibt, so dass der Schwerpunkt zu sehr auf den Erhalt und zu wenig auf den sinnvollen Ausbau gelegt wurde. Bis auf einige leider nicht berücksichtigte Projekte an der Westküste ist Schleswig-Holstein unterm Strich beim neuen Bundesverkehrswegeplan gar nicht mal so schlecht weggekommen. Dies ist auch dringend notwendig, da hier der Bedarf mittlerweile besonders groß ist. Durch die immer geringeren Planungskapazitäten des Landes droht Schleswig-Holstein diese historische Chance allerdings zu verpassen. Wenn hier nicht endlich umgesteuert wird, droht Schleswig-Holstein für die nächsten Jahrzehnte im wahrsten Sinne des Wortes den Anschluss zu verlieren.

    In der Amtszeit von Verkehrsminister Meyer sind die Planungskapazitäten von Jahr zu Jahr geringer geworden. Dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr (LBV) stehen immer weniger Mitarbeiter und auch immer weniger Planer zur Verfügung. Angesichts der anziehenden öffentlichen Investitionen wird es auch immer schwieriger werden, auf externe Planungsbüros zurückzugreifen. Die Landesregierung hat erst im vergangenen Monat mit ihrem Bericht zur Situation des Landesbetriebes (Drucksache 18/4403) dokumentiert, dass sie noch immer kein geeignetes Konzept hat, um den Landesbetrieb angemessen auszustatten. Obwohl die Landesregierung mittlerweile eingeräumt hat, dass der LBV in den nächsten Jahren mehr anstatt weniger Aufgaben zu bewältigen hat, wird der Personalabbau unverdrossen fortgesetzt. Schleswig-Holstein braucht endlich eine bessere Verkehrspolitik. Das rot-grün-blaue Trauerspiel in der Infrastrukturpolitik wird hoffentlich am 7. Mai 2017 von den Bürgerinnen und Bürgern beendet werden.“

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  • 02.08.2016

    Dr. Ekkehard Klug: Glaubwürdigkeit des Innenministers sinkt auf absoluten Nullpunkt

    „Studts neueste Begründung für die Ablösung des Leiters der Eutiner Polizeischule - die Berufung auf ‚Fürsorgegesichtspunkte’ - bringt das Fass zum Überlaufen.

    Wie naiv muss man eigentlich sein, um so zu argumentieren wie der Innenminister? Statt der ‚Fürsorge’ für einen leitenden Beamten zu dienen, muss doch gerade die Personalentscheidung des Innenministers als Fingerzeig auf einen vermeintlichen ‚Schuldigen’ verstanden werden. Studt hat also das genaue Gegenteil dessen bewirkt, was sein vermeintlich ‚fürsorgliches’ Verhalten bewirken sollte.

    Die Glaubwürdigkeit des Innenministers sinkt damit auf absoluten Nullpunkt. Außerdem hat Herr Studt seine Entscheidung zwei Tage vor Beginn der parlamentarischen Sommerpause getroffen - in Kenntnis der Tatsache, dass Parlament und Öffentlichkeit vor dem Hintergrund der Diskussion der zurückliegenden Wochen ein hohes Interesse an dem Vorgang haben und dass die Versetzung als Strafe für vermeintliche Führungsfehler verstanden werden muss.

    Über die neuerdings in Rede stehenden Probleme bei der Auswahl bzw. Einstellung von Polizeianwärtern hätte der Innenminister das Parlament zudem bereits im Juli in drei Sitzungen des Innenausschusses des Landtages informieren können.

    Wenn Herr Studt jetzt in seiner Begründung für die ‚fürsorgliche’ Versetzungsentscheidung davon spricht, im Hinblick auf das Einstellungsverfahren der Polizeianwärter sei ‚zu erwarten’ gewesen, ‚dass dieser Sachverhalt kurzfristig öffentlich werden würde’, so stellt sich zwangsläufig die Frage, weshalb der Minister den zuständigen Landtagsausschuss nicht vor Beginn der parlamentarischen Sommerpause über die Sachverhalte unterrichtet hat, zumal diese nach seiner Einschätzung ohnehin bald das Licht der Öffentlichkeit erreichen mussten. Offensichtlich ist der Minister bewusst auf Tauchstation gegangen, um seine Entschlüsse außerhalb der Sitzungsperiode des Parlaments zu vollziehen.

    Auch dies wird noch ein parlamentarisches Nachspiel haben, ebenso wie die Hintergründe und Abläufe der in Rede stehenden Vorgänge. Der parlamentarischen Kontrolle wird sich Herr Studt nicht all zu lange entziehen können.“

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  • 22.07.2016

    Wolfgang Kubicki: Gesichtswahrung ist kein Kriterium für eine Verfassungsänderung

    „Nach einer intensiven Debatte über den Wert von Präambeln ist diese Debatte über eine Verfassungsänderung aus zwei Gründen eines Parlamentes unwürdig. Zum einen stellt sich schon die Frage, wie wichtig es der CDU gewesen sein muss, diese Änderung zur Residenzpflicht von Landesministern herbeizuführen, wenn sie nicht einmal eine einzige Frage im Ausschuss gestellt hat und nicht einmal eine Anhörung durchführen lassen wollte.

     

    Zum anderen ist es äußerst irritierend, wenn die SPD unter Dr. Ralf Stegner eine namentliche Abstimmung zu dieser Änderung durchführen lassen will – einzig aus dem Grund, um die Peinlichkeit für die Union noch zu vergrößern. Hierzu ist festzuhalten, dass Gesichtswahrung kein Kriterium für eine Verfassungsänderung ist oder sein sollte.

     

    Des Weiteren ist es unverschämt, wenn die CDU mit falschen Behauptungen ihre Argumentation in dieser Debatte unterfüttert. Denn die Hamburger Verfassung spricht ausdrücklich davon, dass Senatsmitglieder im Zweifelsfall ihre ‚Wohnung‘ in Hamburg nehmen müssten. Im CDU-Entwurf ist aber ausdrücklich von einem ‚Wohnsitz‘ in Schleswig-Holstein die Rede. Der Unterschied sollte auch den Abgeordneten der CDU klar sein: Herr Liebing hat seinen Wohnsitz auch nicht in Berlin, sondern nur eine Wohnung.“

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  • 22.07.2016

    Dr. Ekkehard Klug: Landesregierung muss sich dafür einsetzen, dass die Rundfunkgebühren noch weiter

    „‚Der Landtag fordert die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf, die Qualität der Sendungen zu erhöhen, den Kernauftrag viel stärker zu fokussieren und dem Bürger einen erkennbaren Mehrwert für sein Geld zu liefern.‘ Dies ist ein Auszug aus der einstimmig verabschiedeten Resolution des Landtages aus Dezember 2011, die begleitend zur Änderung der Gebührenerhebung verabschiedet wurde.

     

    Die verabschiedete Resolution, die im Übrigen auch den sparsamen Mitteleinsatz vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk forderte, hatte den Hintergrund, dass eine erhebliche Unzufriedenheit über die Verwendung der Rundfunkgebühren bestand und auch noch besteht.

     

    Ich erinnere an folgende Vorkommnisse:

     

    1. Die deutliche Fokussierung auf Unterhaltung. Beispielhaft deutlich, an der gleichzeitigen stundenlangen Berichterstattung von ARD und ZDF über die Hochzeit eines englischen Adeligen mit einer Bürgerlichen. Während zu dem aktuellen Putsch in der Türkei ein privater Nachrichtensender deutlich umfassender berichtet hat, als die Öffentlich-Rechtlichen, die dafür auch mehrere Spartenkanäle gehabt hätten, wenn man der Meinung wäre, solch eine Entwicklung gehöre nicht umfassend ins Hauptprogramm. Auch für einen populären Fragensteller wurden schon mal über 10 Mio. Euro pro Jahr auf den Tisch gelegt.

     

    2. Die erhebliche Gebührenaufwendung für Sportereignisse. So hat allein die vergangene EM insgesamt mit 160 Millionen Euro zu buche geschlagen. Inklusive der Anmietung eine Privat-Jets für den Transfer der Mitarbeiter sowie der Honorare für zwei Fußballexperten, die sich wohl locker jeweils im mittleren sechsstelligen Bereich befinden sollen. Auch die Olympischen Spiele in Rio sollen den Gebührenzahlen schlappe 80 Millionen Euro kosten, die Bundesligarechte wohl insgesamt über 150 Millionen Euro.

     

    3. Zahlreiche Betrugsfälle und weitere Skandale, die zeigen, dass das interne Controlling nicht richtig funktioniert. Die NDR-Fernsehspielchefin, der Produktionsleiter des Kinderkanals, der Unterhaltungschef des MDR oder die Sportchefs des Hessischen und Mitteldeutschen Rundfunks wurden alle zu teilweise langen Haftstrafen verurteilt., um nur bekanntere Fälle zu nennen.

     

    Dass zudem mindestens vier Intendanten der Öffentlich-Rechtlichen besser bezahlt werden als die Bundeskanzlerin, sei nur am Rande erwähnt. Die anderen verdienen übrigens auch nicht schlecht. Summa summarum geht es um ca. 8,7 Milliarden Euro jährlich.

     

    In dieser Gemengelage fordern die Piraten nun ernsthaft, von einer Gebührensenkung abzusehen, obwohl sogar die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten eine Senkung um magere 30 Cent empfiehlt. Nein, genau das Gegenteil muss erfolgen, die Landesregierung muss sich dafür einsetzen, dass die Gebühren noch weiter gesenkt werden. Wenn wir den Vergleich zu den großen europäischen Ländern ziehen, so ist Deutschland am teuersten. In Großbritannien liegt die Gebühr bei ungefähr. 14,50 Euro und das etatistische Frankreich schafft es sogar mit knapp 10 Euro.

     

    In diesem Zusammenhang sei kurz erwähnt, dass meine Fraktion sich für eine andere Gebührenerhebung einsetzt. Wir wollen eine Medienabgabe, die von den Finanzämtern eingezogen wird. Das ist billiger und effektiver. Man braucht die ‚Datenkrake‘ GEZ nicht mehr, und man hat keine Doppelbelastungen.

     

    Die Piraten begründen ihren Antrag mit der möglichen Streichung der Medienkompetenzförderung. Nun ist es erst einmal grundsätzlich immer ratsam Forderungen in den Beschlusstext zu schreiben und nicht allein in die Begründung. Hilfreich wäre es zudem Sachverhalte richtig darzustellen. Das eigentliche Problem für die MA HSH ist der Verlust der sogenannten Anbieterabgabe, die von privaten Rundfunkveranstaltern zu entrichten ist. Hintergrund ist die technische Umstellung von DVBT auf DVBT2. Folge ist, dass keine landesweiten Frequenzen mehr vergeben werden, sondern bundesweite. Insofern fehlt der Anknüpfungspunkt. In der Sache ist das aber richtig. Folge ist aber auch, dass der Medienanstalt eine Mio. Euro fehlen.

     

    Offensichtlich plant die Staatskanzlei, diese Mittel unter anderem bei der Medienkompetenzförderung einzusparen. Zumindest in diesem Punkt liegt der Antrag richtig. Während die Landesregierung in einer Protokollerklärung zum 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag noch pathetisch festhält, dass sie die Medienkompetenzförderung für eine wichtige Aufgabe hält, plant sie im 6. Medienänderungsstaatsvertrag die Medienkompetenzförderung optional zu stellen.

     

    Diesen Widerspruch muss die Landesregierung klären. Insbesondere erwartet meine Fraktion heute eine klare Ansage, wie sie sich zukünftig die Medienkompetenzförderung in unserem Land vorstellt.“

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  • 22.07.2016

    Wolfgang Kubicki: Eine Verfassung ist nicht dazu da, eine Machtfrage zu klären

    „Vor zwei Jahren hatte Ministerpräsident Albig erklärt, er könne sich keine Landesverfassung ohne einen Gottesbezug vorstellen. Das ist deshalb irritierend, weil er selbst auf diese verfassungsrechtliche Grundlage – ohne Bezugnahme auf Gott – vereidigt wurde.

     

    In verschiedenen Stellungnahmen im Rahmen der Anhörung wurde von Experten die Änderung durch den ‚Stegner-Entwurf‘, Drs. 18/4408, als rückschrittlich oder sogar schwächend bezeichnet. Und es konnte mir bis heute niemand sinnvoll erklären, welche weiteren Werte sich speziell aus dem Glauben an Gott ableiten lassen, wenn zuvor schon vom ‚kulturellen, religiösen und humanistischen Erbe Europas‘ die Rede ist. Außerdem müssen sich die Unterzeichner dieses Entwurfes die Frage gefallen lassen, wie eine Verfassung – die selbst eine Schöpfung ist – aus etwas schöpfen kann.

     

    Tatsächlich geht es heute nicht in erster Linie um ‚Gott‘, sondern es geht um eine Machtfrage. Hierzu ist festzustellen, dass eine Verfassungsdebatte auf dieser Grundlage aus rechtsstaatlicher Sicht unverantwortlich ist. Aber noch schlimmer ist es, dass von verschiedener Seite insinuiert wird, sollte der Gottesbezug heute nicht in die Präambel kommen, könnte dies der AfD ein Thema für den Landtagswahlkampf bieten.

     

    Dr. Michael Schmidt-Salomon von der Giordano-Bruno-Stiftung erklärte in seiner Stellungnahme zur Drs. 18/4408: ‚Gegenüber der ursprünglichen Eingangsformel der Verfassung stellt der hier diskutierte Änderungsvorschlag einen rechtspolitischen Rückschritt dar. Unseres Erachtens sollten sich verantwortungsbewusste Politiker nicht von religiösen Lobbygruppen unter Druck setzen lassen. Der ‚Glaube an Gott‘ gehört in den Privatbereich der Bürgerinnen und Bürger – nicht in die Verfassung eines modernen Rechtsstaates.‘ Dem ist nichts hinzuzufügen.“
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  • 21.07.2016

    Christopher Vogt: Auch die FDP wird die Lehrerbildung nach der Landtagswahl dem Schulsystem anpassen

    „Auch die FDP wird die Lehrerbildung nach der Landtagswahl dem schleswig-holsteinischen Schulsystem anpassen. Wir wollen die angehenden Lehrinnen und Lehrer optimal auf ihren wichtigen Job vorbereiten. Das Unterrichten an verschiedenen Schularten erfordert auch entsprechend maßgeschneiderte Ausbildungen. Die Lehrerausbildung darf nicht dazu missbraucht werden, bereits die nächste Schulreform in Richtung Einheitsschule vorzubereiten.“

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  • 21.07.2016

    Oliver Kumbartzky: Es ist höchste Eisenbahn für einen HVV-Beitritt Steinburgs

    „Nachdem nun endlich Klarheit herrscht über die Höhe der Regionalisierungsmittel, kann und muss Steinburg endlich zum Zug kommen. Jetzt ist es höchste Eisenbahn für einen HVV-Beitritt.


    Die FDP Schleswig-Holstein hatte sich bereits in ihrem Wahlprogramm 2012 für einen HVV-Beitritt Steinburgs ausgesprochen. Wir standen mit unserer Forderung damals übrigens noch alleine dar. Umso erfreulicher ist, dass nun auch die CDU auf den Zug aufgesprungen ist. Unsere guten Argumente haben offenbar überzeugt.


    Wir erwarten von einem HVV-Beitritt positive Auswirkungen auf den gesamten Kreis Steinburg. Ein HVV-Beitritt Steinburgs stärkt die Berufspendler und ist auch für umzugswillige Haushalte aus Hamburg ein Argument, nach Steinburg zu ziehen. Im Wettbewerb mit anderen Kreisen in der Metropolregion Hamburg ist der momentane Zustand ohne HVV ein großer Nachteil. Auch der Tagestourismus wird von einem HVV-Beitritt profitieren.


    Bei all den guten Argumenten, der geklärten Finanzierungsfrage und auch der ganz klaren Positionierung des ÖPNV-Zweckverbandes Steinburg war ich dann gestern über den vorgelegten Antrag der Regierungskoalition absolut überrascht. Das Vorhaben der Koalition, mit Hamburg und Niedersachsen über einen gemeinsamen Tarif zu reden, ohne dass dieser die Tarifunterschiede in der Metropolregion und die mangelnde Berücksichtigung des Kreises Steinburg auf den Hamburger Fahrplänen beseitigt, ist nichts weiter als eine Nebelkerze, um den Steinburger Abgeordneten der Regierungskoalition die Ablehnung unseres Antrags zum HVV-Beitritt zu ermöglichen.


    Die von SPD und Grünen eben gehörten Argumente sind darüber hinaus äußerst schwach. Die Steinburger wissen, dass durch den HVV-Beitritt keine zusätzlichen Züge fahren. Aber darum geht es ja auch gar nicht. Es geht darum, ob ein erheblicher Nachteil für den Kreis Steinburg endlich ausgebügelt wird.

     

    Und es geht um die Frage, ob sich die zusätzlichen Regionalisierungsmittel im SPNV auf die östliche Landeshälfte konzentrieren werden oder eben nicht. In Sonntagsreden erklärt Wirtschaftsminister Meyer immer, dass er die Westküste stärken will. Und was geschieht in der Praxis? Nahezu nichts! Denn die Westküste bleibt im Rücken des Ministers weitgehend außen vor. Ohne die bereits zuvor zugesagte Buslinie zwischen Itzehoe und Brunsbüttel sowie zwei Bahnhofsmodernisierungen bleibt nur der begrüßenswerte Ausbau der kurzen Bahnlinie von Kellinghusen nach Wrist übrig.


    Dass der Kreis Steinburg zuletzt mit der Einschränkung des Bahnangebots in Glückstadt und seit Langem wegen der mangelnden Zugehörigkeit zum HVV-Tarifgebiet benachteiligt wird, ignoriert der Minister nach wie vor unbeirrt. Der Sozialdemokrat lässt damit die ungerechte Ungleichbehandlung von Berufspendlern in der Metropolregion bestehen.


    Herr Meyer, bitte erklären Sie uns, warum Steinburger Pendler unverhältnismäßig mehr bezahlen müssen als Segeberger oder Stormaner. Das ‚Trostpflaster‘ Steinburg-Jobticket hilft nämlich nicht. Nach Jahren haben nur die Allerwenigsten davon Gebrauch gemacht – weil es eben nur dem Stückelungspreis aus HVV-Proficard und Schleswig-Holstein-Ticket für die Reststrecke nahekommt. Es bleibt teurer als eine Proficard für die vierte oder fünfte Tarifzone. Zudem fällt ein Vergleich immer zugunsten der HVV-Proficard aus, weil viele Arbeitnehmer diese sehr stark rabattiert bekommen. Deshalb ist das HVV-Tarifgebiet Zuzugsregion, in Niedersachsen sogar für die Kreise in der ‚zweiten‘ oder ‚dritten Reihe‘ von Hamburg aus – bis Lüneburg, teilweise sogar in den Heidekreis und bis Lüchow-Dannenberg. Mit einem HVV-Beitritt Steinburgs würden wir gleichziehen.


    Im Übrigen ist die Aussage von Minister Meyer heute in der Presse absolut erschreckend. Der Satz ‚Es wird nicht günstiger für die Pendler‘ heißt im Umkehrschluss, dass es für Segeberger und Pinneberger teurer wird.

     

    Herr Meyer, warum lässt die Landesregierung die Chance, das Siedlungspotenzial im Westen der Metropolregion durch einen HVV-Beitritt Steinburgs besser auszuschöpfen, ungenutzt? Warum wollen Sie im Standortwettbewerb mit Niedersachsen die Rahmenbedingungen zuungunsten des Landes beibehalten, anstatt sie zu verbessern? Durch die Zuzüge aus Hamburg würden nicht nur die Beitrittskosten langfristig finanziert, sondern auch Steuermehreinnahmen generiert. Entscheidungsgrundlage vieler Umzugswilliger ist der HVV-Tarifplan. Wer da nicht drauf ist, spielt im Wettbewerb um zuziehende Einwohner nicht gleichberechtigt mit.

     

    Der HVV-Beitritt wäre in der Standortpolitik auch in umgekehrter Richtung wichtig. Die Chancen Steinburger Unternehmen würden sich verbessern, denn Arbeitnehmer aus Hamburg wären einfacher zu gewinnen.


    Wir Freie Demokraten sagen ja zu einem HVV-Beitritt Steinburgs. Verkehrs- und Standortpolitik müssen nicht nur zusammen gedacht werden, sondern sind auch zu realisieren. Sie, Herr Meyer, wollen stattdessen ‚echt norddeutsch‘ handeln, in dem Sie zusammen mit Hamburg und Niedersachsen einen gemeinsamen Tarif schaffen wollen. ‚Wie vermessen‘, können wir nur sagen. Statt der einfachen, schnellen und zielgerichteten Lösung für Steinburg und Schleswig-Holstein wollen Sie sich in die Angelegenheiten der Hamburger einmischen, nehmen für unsere Hamburger Randkreise schlechtere Bedingungen in Kauf und wollen das schließlich von Niedersachen absegnen lassen. Dazu können wir nur sagen: Zu viele Köche verderben den Brei, und der aus Hannover spuckt uns am Ende noch in die Suppe. Der Vorschlag der Koalition ist realitätsfern und unnötig.


    Der Hamburger Senat hat übrigens auf eine Anfrage der FDP-Bürgerschaftsfraktion bereits grünes Licht für einen HVV-Beitritts Steinburgs signalisiert. Warum also das ganze Theater? Beim Fußball würde die Koalition für ihren Antrag zwei gelbe Karten bekommen. Eine wegen Zeitspiel, eine wegen Schwalbe. Was zwei gelbe Karten hintereinander bedeuten, muss ich Ihnen nicht erklären.“
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  • 21.07.2016

    Oliver Kumbartzky: Rot-Grün-Blau ist an Dialog u. Forschung in Sachen Windenergie nicht interessiert

    „In der letzten Sitzung des Wirtschaftsausschusses hat uns der Kollege Detlef Matthiessen von den Grünen anschaulich erläutert, wie er zum Thema Infraschall steht. Er bezeichnete alle Windkraftkritiker pauschal als Irrationale. Dann berichtete er, dass er vor kurzem nach Holtsee fuhr und vor dem Haus von Frau Dr. Kirchhof, der Landesvorsitzenden von Gegenwind, anhielt. Er stieg aus seinem Auto heraus, schaute zu den Windkraftanlagen und hörte nach eigenen Angaben nichts. Dann schilderte Kollege Matthiessen, dass er ein paar Tage später wieder nach Holtsee fuhr, dieses Mal zusammen mit seiner Frau. Beide hörten nach eigenen Angaben wieder nichts.


    Ob die Windkraftanlagen während des Matthiessen’schen Hörtestes gerade aufgrund von Netzengpässen still standen, wurde uns nicht übermittelt. Aber allen Ernstes: Herr Ministerpräsident, Herr Umweltminister, sieht so wie eben beschrieben wirklich die Windenergiepolitik der Koalition aus? Ist das der wissenschaftliche Beitrag der Koalition zur Erforschung der gesundheitlichen Auswirkung von Windkraftanlagen? Nimmt man so die Bürger ernst?


    Uns alle erreichen immer mehr Berichte von Personen – beispielsweise von der Westküste und aus dem Raum Silberstedt – die über gesundheitliche Beschwerden durch Windkraftanlagen klagen. Bei den gesundheitlichen Risiken durch Windkraftanlagen bestehen zweifelsohne Wissensdefizite, die dringend beseitigt werden müssen. Mit unserem Antrag fordern wir die Regierung auf, ein umfangreiches Messprogramm aufzusetzen. Mit einer unabhängigen Langzeituntersuchung sollen gesundheitliche Auswirkungen von Infraschall, tieffrequenten Geräuschen und rhythmisch pulsierenden Geräuschen von Windkraftanlagen erforscht werden. Gegebenenfalls ist anschließend auf Bundesebene eine Neubewertung der bestehenden Grenzwerte vorzunehmen.


    Der Änderungsantrag der Koalition ist, gelinde gesagt, ein Witz. Sie verweisen auf eine einzige Vortragsveranstaltung des MELUR. Und dann ziehen Sie sich auf die Bundesebene zurück. Das kann doch nicht der Anspruch als Windland Nummer 1 sein! Das kann auch nicht der Anspruch von Robert Habeck sein. Beim Thema Pflanzenschutz wird von Dr. Habeck ein teures, eigenes Gutachten in Auftrag gegebenen, aber beim Immissionsschutz dann nicht? Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.


    Nun zu Ihnen, Herr Ministerpräsident Albig. Sie haben vor über einem Jahr gesagt, dass Sie sich an der Aufgabe, die Bürgerbeteiligung nicht nur fakultativ, sondern wieder möglichst verbindlich auszugestalten, messen lassen werden. Inzwischen hat die Landesregierung nach über einem Jahr Untätigkeit immerhin einen Prüfauftrag erteilt. Dass die Landesregierung hierbei aber gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern den Eindruck erweckt, den Gemeinden bei Abständen von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung ein Mitbestimmungsrecht einzuräumen, gleichzeitig aber nur prüfen lässt, ob Höhenbegrenzungen durch die Gemeinden möglich wären, ist eine bewusste Irreführung. Meine Kleine Anfrage (Drs. 18/4345) hat das ans Licht gebracht.

     

    Die Landesregierung muss entsprechend ihrer Ankündigung endlich ernsthaft prüfen, ob eine Bürgerbeteiligung bezogen auf die Abstände innerhalb von Windeignungsgebieten möglich ist. Wenn eine Bürgerbeteiligung beim ‚Ob‘ der windenergetischen Nutzung von der Landesregierung nicht realisiert werden kann, muss sie zumindest versuchen, den Gemeinden bei der konkreten Ausgestaltung möglichst umfangreiche Beteiligungsrechte zu ermöglichen.

     

    Denn eines ist sicher: Die Energiewende stellt alle Beteiligten vor große Herausforderungen und gerade Bürgerbeteiligung wird mit dazu beitragen, diese Herausforderung anzunehmen und positiv zu gestalten.


    Ein weiterer Aspekt ist der Wertverlust von Immobilien. Durch den Bau von Windkraftanlagen droht teilweise ein nicht unerheblicher Wertverlust, während zugleich mit Windkraftanlagen nennenswerte Gewinne erzielt werden. Diese Tatsache haben Eigentümerverbände schon vor Jahren beklagt, zu einer Zeit, als entsprechende Anlagen noch deutlich kleiner waren als heute. Dass die Landesregierung bei der Beantwortung meiner Kleinen Anfrage (Drs. 18/4303) jetzt aber den Eindruck erweckt, Windkraftanlagen hätten keinen Einfluss auf die Kaufpreise oder Mieten der im Einflussbereich solcher Anlagen liegenden Wohngebäude, ist nicht nur realitätsfern, sondern zeigt auch, dass sie die Sorgen der Eigentümer überhaupt nicht ernst nimmt. Bemerkenswert ist übrigens auch, dass sich die Landesregierung einzig und allein auf eine Studie eines eingetragenen Vereins beruft, in dem sie Mitglied ist und der die Förderung der Windenergie an Land als Satzungszweck hat.


    Es doch naheliegend, dass Geräuschemissionen, Lichtreflexion, Schattenwurf und Infraschall sowie damit einhergehende Beeinträchtigungen wie Schlafstörungen und Beklemmungsgefühl Wertminderungen als Folge haben.

     

    Wir Freie Demokraten fordern deshalb nach wie vor eine Eindämmung dieser gravierenden Nachteile durch die Zugrundelegung des Siebenfachen einer Windkraftanlagenhöhe bei der Bemessung der Abstände zu Wohnbebauungen. Unser Antrag dazu steht heute zur Abstimmung. Und warum wird heute schon abgestimmt? Weil die Koalitionäre nicht einmal eine Anhörung zu den Oppositionsanträgen zugelassen haben.


    Das Abschmettern unserer Anträge offenbart nur allzu deutlich, wie wenig Rot-Grün-Blau zu einem wirklichen Dialog in Sachen Windenergie bereit ist. Neue Erkenntnisse bei den gesundheitlichen Auswirkungen sind insbesondere bei den Landtags-Grünen offensichtlich nicht gewollt, denn sie könnten das vorgefertigte Weltbild verändern.“

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  • 21.07.2016

    Oliver Kumbartzky: Das Klimaschutzgesetz ist reine Symbolpolitik

    „Das vorliegende Klimaschutzgesetz paart Bürokratie, Symbolpolitik und planwirtschaftliche Ziele. Die darin formulierten Ideen der Landesregierung sind dabei nicht mal neu. Hinzu kommt, dass die Landesregierung anderen Bundesländern mit grüner Regierungsbeteiligung lediglich hinterherläuft.

     

    Minister Habeck hat sich mit dem Gesetzentwurf übrigens sehr lange Zeit gelassen. Der Landtag hat die Landesregierung bereits mit Beschluss vom 24. April 2013 gebeten, in 2014 die Eckpunkte und die Zeitplanung für ein Energiewende- und Klimaschutzgesetz vorzulegen. Alle Fraktionen mit Ausnahme der FDP stimmten damals für den besagten Antrag mit der Drucksachennummer 18/750.

     

    Nun ist der Gesetzentwurf da. Allerdings ist er kein großer Wurf, sondern reine Symbolpolitik, insbesondere was die Landesliegenschaften betrifft. Mit planwirtschaftlichen Eingriffen in den Energiemarkt muss endlich Schluss sein. Sie sollten auch mal zur Kenntnis nehmen, dass der Pro-Kopf-Ausstoß von CO2-Emissionen in Deutschland seit 1995 in etwa gleich geblieben ist, obwohl wir inzwischen an manchen Tagen 80 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Energien decken. Verbraucher werden immer stärker belastet, während die Klimaziele dennoch nicht erreicht werden.


    Ohne Zweifel sind wir alle für eine Reduzierung von Treibhausgasen, aber die Maßnahmen müssen effektiv sein und Sinn machen. Die beste Lösung wäre ein vernünftig organisierter Emissionshandel auf möglichst breiter Basis – geografisch und über möglichst viele Branchen hinweg. Deutschland muss sich endlich für eine auf europäischer Ebene harmonisierte Energiepolitik stark machen. Deren Leitmotiv muss das Zieldreieck aus Wirtschaftlichkeit, Versorgungssicherheit und Umweltverträglichkeit sein.


    Anstatt eines symbolischen Landes-Klimaschutzgesetzes bedarf es einer Debatte über wirkliche Einsparpotentiale bei den Klimagasen. Hier meine ich zum einen steuerliche Anreize zur Gebäudesanierung. Und eine bessere Förderung von Blockheizkraftwerkanlagen. Auch die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur sowie bessere steuerliche Anreize für spritsparende Motoren sind konkrete Lösungsvorschläge.


    Zum vorliegenden Monitoringbericht möchte ich anmerken, dass dort durchaus gute Ansätze beschrieben sind – teilweise. Der Ausbau von Beratungsangeboten für die energetische Sanierung ist zu begrüßen. Eine Transparenzpflicht von sensiblen und persönlichen Energiedaten steht aber im krassen Gegensatz dazu.


    Dass der Bericht wiederum die Landwirtschaft an den Pranger stellt und diese verantwortlich für die derzeit nicht linear zu erreichenden Klimaschutzziele macht, ist allerdings wieder einmal typisch Robert Habeck. Gerade in der derzeitigen Situation in der Landwirtschaft ist es mehr als kontraproduktiv, vorsätzlich den Landwirten weitere Lasten aufzubürden. Stattdessen sollte sich die Landesregierung um Zukunftsperspektiven und die Erschließung sowohl regionaler als auch überregionaler Märkte kümmern.

     

    Abschließend möchte ich noch einmal klarstellen, dass die FDP-Fraktion ein landeseigenes Energiewende- und Klimaschutzgesetz ablehnt. Gerade der Klimaschutz ist eine globale Herausforderung, der man nicht mit einer kleinen Insellösung begegnen kann. Definitiv und unbestritten sind der Klimaschutz und die Energiewende eine Mammutaufgabe. Wir möchten, dass die Energiewende und der Klimaschutz gelingen. Es fehlt in der Klimapolitik aber nicht an hehren Absichtserklärungen. Wichtiger ist die Frage, wie die Energiewende konkret vor Ort und mit den Menschen umgesetzt wird. Auch wäre zu beantworten, wie Energiepreissteigerungen vermieden werden können. Auf all diese Fragen bietet die Landesregierung nach wie vor keine einzige Antwort. Das Klimaschutzgesetzt dient einzig und allein der politischen Denkmalpflege des grünen Umweltministers Habeck.“

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  • 21.07.2016

    Dr. Heiner Garg: Vier verlorene Jahre in der Krankenhauspolitik

    „Die zentrale Frage, der sich die Gesundheitsministerin widmen sollte, ist, wie wir die akut stationäre Versorgung zukunftsfest machen können. Wie geben wir eine Antwort auf den demographischen Wandel und wie nutzen wir die Möglichkeiten des medizinisch-technischen Fortschritts?

     

    Diesen Herausforderungen müssen wir uns unter drei Gesichtspunkten nähern: Erstens der Erreichbarkeit, zweitens der Wirtschaftlichkeit und drittens der medizinischen Qualität. Zentralisierung und Spezialisierung spielen in den anhaltenden Diskussionen, die wir speziell zum Thema Geburtshilfe bisher geführt haben, eine zunehmende Rolle. Aufgabe der Politik ist es dabei, den Menschen ehrlich zu erläutern, dass sich die Krankenhauslandschaft in Schleswig-Holstein signifikant in den nächsten zwei Jahrzehnten ändern wird. Die Erfordernisse eines Flächenlandes mit Inseln sind dabei zu berücksichtigen.

     

    Aber was macht unsere Ministerin? Sie lässt sich in dieser Legislaturperiode von einer Geburtshilfestation zur nächsten jagen, anstatt endlich ein Konzept vorzulegen, wie sich die Landesregierung die künftige Krankenhausstruktur in Schleswig-Holstein vorstellt. Bisher ist hier aber völlige Fehlanzeige. Vor diesem Hintergrund führen wir in Wahrheit die heutige Debatte.

     

    Der Umgang der Landesregierung mit den Kommunen ist unterirdisch. Wenn man sich ein bisschen mit der Geschichte der Krankenhausinvestitionsfinanzierung auseinandergesetzt hätte, hätte man gesehen, dass sich die Finanzierung über die letzten 45 Jahre stark gewandelt hat und die Kommunen anfänglich alles, dann ein Drittel und jetzt die Hälfte tragen müssen. Eine zwingende Kofinanzierung ist also nicht vorgeschrieben.

     

    In Wahrheit stehen 25 Millionen Euro Landesmittel aus Impuls zur Verfügung. Ihnen stünden darüber hinaus auch 34 Millionen Euro aus dem Krankenhausstrukturfonds des Bundes zur Verfügung. Die Landesregierung könnte also ein glasklares Konzept für die Neustrukturierung der Krankenhauslandschaft vorlegen, welches mit 59 Millionen Euro zusätzlichen Mitteln unterlegt ist, aber stattdessen führen sie einen Streit darüber, ob man die Kommunen zwingen will, die Kofinanzierung zu leisten oder nicht. Das ist schlicht erbärmlich.

     

    Die FDP-Fraktion schlägt erneut vor, dass AG-KHG zu ändern, damit die Kommunen das Impuls-Sonderprogramm nicht kofinanzieren müssen. Die Landesregierung lässt fahrlässig die Chance liegen, für eine Verbesserung der Krankenhausinvestitionen zu sorgen. Wenn die Ministerin davon spricht, dass die Krankenhausfinanzierung eine kommunale Pflichtaufgabe sei, dann offenbart das auf erschreckende Weise ihre Ahnungslosigkeit (Hinweis: nach § 6 KHG ist es explizit Aufgabe der Länder, ein Investitionsprogramm aufzustellen).“

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  • 21.07.2016

    Dr. Ekkehard Klug: Gesetzentwurf der Landesregierung ist kein „großer Wurf“

    „Mit dem Gesetzentwurf Drucksache 18/1247 hat die FDP-Fraktion vorgeschlagen, die gesundheitlichen Anforderungen bei Verbeamtungen insoweit etwas zu reduzieren, als der Prognosezeitraum dabei auf fünf Jahre verkürzt werden sollte.

     

    Anlass dazu hatte ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahre 2013 gegeben, das den Prognosemaßstab zugunsten der Bewerber abgesenkt hatte. Angesichts der über einen langen Zeitraum abzugebenden Prognose dürften – so die Richter des Bundesverwaltungsgerichts – die Anforderungen an den Nachweis der gesundheitlichen Eignung nicht überspannt werden.

     

    Schließlich ist in diesem Zusammenhang auch der medizinische Fortschritt zu bedenken, der in vielen Fällen auch für Menschen mit chronischen Erkrankungen eine berufliche Tätigkeit bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze ermöglicht. Es ist davon auszugehen, dass der weitere medizinische Fortschritt dies in Zukunft noch besser gewährleisten kann.

     

    Der mitberatende Sozialausschuss hat bei Enthaltung der CDU mit den Stimmen aller Fraktionen die Annahme des FDP-Gesetzentwurfes empfohlen. Im Innen- und Rechtsausschuss haben dagegen heute morgen alle Fraktionen mit Ausnahme der FDP gegen unseren Entwurf gestimmt.

     

     

    Ausführlich wurde im Ausschuss in den vergangenen Monaten der Regierungsentwurf zur Modernisierung des Landesbeamtenrechts (Drucksache 18/3154) beraten.

     

    Der Vorschlag der Landesregierung umfasst vor allem Regelungen als Nachvollzug von bundesgesetzlichen Regelungen und zur Umsetzung von EU-Recht.

     

    Kritikpunkte aus der Anhörung waren u.a:

     

    • Es fehlt an Instrumenten, die zur Gewinnung und Förderung von qualifiziertem Nachwuchs erforderlich sind; durch die Verlängerung der Lebensarbeitszeit kann der Generationswechsel nicht gelingen, vielmehr wird er durch ein längeres Verbleiben im Beruf nur verzögert und damit erschwert.

     

    • Die Amtszulage (A 13 Z) ist auf den höheren Dienst beschränkt, was zu einer Benachteiligung des gehobenen Dienstes führt.

     

    • In Ergänzung hierzu erscheint es zudem geboten, auch die seit Einführung der R-Besoldung in den 1970-iger Jahren im Wesentlichen unverändert gebliebene Struktur der Stellenbewertung im höheren Justizdienst in den Blick zu nehmen, um sie an veränderte Rahmenbedingungen anzupassen.

     

    • Die GdP Schleswig-Holstein bemängelte: Es sei nicht zu erkennen, dass der Gesetzentwurf zu einer Attraktivitätssteigerung gerade für diejenigen, die neu in den Dienst treten sollten, führe; eher sei es der Fall, dass man attraktive Maßnahmen für diejenigen plane, die sich am Ende ihrer Karriere befänden.

     

    Positiv ist aus Sicht der FDP vor allem die Ermöglichung einer ‚Insel-Zulage‘, also der Berücksichtigung besonderer Rahmenbedingungen an bestimmten Dienstorten.

     

    Insgesamt ist der vorliegende Entwurf, auch nach einigen in der Beschlussempfehlung des Ausschuss enthaltenen Verbesserungen, aber doch noch zu sehr von einem ‚Klein-Klein‘ geprägt;

     

    Es handelt sich dabei jedenfalls nicht um einen ‚großen Wurf’ zur Steigerung der Attraktivität des Landesdienstes im Wettbewerb um die knapper werdenden Nachwuchskräfte.

     

    Die FDP-Fraktion wird sich daher in der Abstimmung der Stimme enthalten.“

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  • 21.07.2016

    Dr. Ekkehard Klug: Ein gut gemeintes, aber grottenschlecht vorbereitetes Reformgesetz

    „Die von der Landesregierung vorgeschlagene Reform des Strafvollzuges enthält zweifellos gute Ansätze und sinnvolle Ziele. Das Problem dabei ist nur: Noch nie ist eine gut gemeinte Reform so grottenschlecht vorbereitet worden.

     

    Bereits heute sind die Mitarbeiter in die Justizvollzugsanstalten des Landes ‚bis zum Anschlag‘ belastet, der Krankenstand erreichte in der Zeit, in der dieser Gesetzentwurf beraten wurde, eine Rekordhöhe, und das von der Justizministerin initiierte Betriebliche Gesundheitsmanagement hat ergeben, dass sich ein großer Teil der Beschäftigten im Strafvollzug in einer Überforderungssituation befindet, die ihre Arbeitsfähigkeit nachhaltig gefährdet.

     

    In einer solchen Situation durch gesetzlich vorgeschriebene Aufgaben zusätzliche Anforderungen zu begründen, ist ein grober Verstoß gegen das dem Dienstherrn obliegende Gebot der Fürsorge auch für die eigenen Mitarbeiter.

     

    Das ist eine Politik der Verantwortungslosigkeit und Kaltschnäuzigkeit gegenüber Menschen, die jeden Tag von neuem unter sehr schwierigen Bedingungen ihren Dienst tun.

     

    Insoweit ist es auch entlarvend, dass die Koalitionsmehrheit den Antrag der FDP-Fraktion, eine Analyse des Personalbedarfs für einen modernen Strafvollzug vorzulegen, abgelehnt hat.

     

    Man marschiert lieber mit einem Brett vor dem Kopf durch die Zweite Lesung, als sich Schwarz auf Weiß von Fachleuten vorrechnen zu lassen, welche Rahmenbedingungen für diese Reform derzeit alle nicht erfüllt sind.

     

    Ich nenne hier nur einzelne Beispiele für durch das Reformgesetz begründeten zusätzlichen Anforderungen:

     

    Beispiel 1: Vollzugplan nach § 8 LStVollzG

     

    Sollten die in § 8 LStVollzG genannten Einzelpunkte nicht nur schematisch in Vordrucken abgearbeitet, sondern ernsthaft an den festgestellten Erfordernissen jedes einzelnen Gefangenen orientiert, erhoben und aufbereitet werden, wird dies zu erheblichen Auswirkungen auf die Erstellung der Vollzugspläne führen. Der personelle Mehrbedarf insbesondere im Bereich der zu beteiligenden besonderen Fachdienste dürfte erheblich sein.

     

    Beispiel 2: ‚Ausführungen‘ nach § 54 LStVollzG

     

    Auch die grundsätzliche Verpflichtung (‚soll‘), Gefangene, die sich bereits seit fünf Jahren im Freiheitsentzug befinden, zur Erhaltung ihrer Lebenstüchtigkeit mindestens zweimal im Jahr unter Aufsicht auszuführen, bindet personelle Ressourcen.

     

    Beispiel 3: Kosten für familienorientierten Vollzug nicht korrekt ermittelt

     

    Der Gesetzentwurf soll die Behandlungs- und vor allem auch die Familienorientierung im Straffvollzug weiter ausbauen. Das ist uneingeschränkt zu begrüßen. Es stellt sich allerdings die Frage, ob zum Beispiel die im Gesetzentwurf genannten Anforderungen an einen Ausbau der Sozialtherapie und die Umsetzung eines stärker familienorientierten Strafvollzugs seitens des Justizministeriums in hinreichender Form dargestellt worden sind oder ob es hier nicht noch einen erheblichen Nachbesserungsbedarf gibt. Für familienunterstützende Maßnahmen entstehen laut Gesetzesentwurf jährliche Kosten in Höhe von etwa 55.000 Euro. Dies scheint eine krasse Fehleinschätzung zu sein.

     

    Das Gesetz weckt Erwartungen, die aufgrund der mangelnden Personalausstattung enttäuscht werden. Durch die Fokussierung auf den Behandlungsvollzug trägt das Gesetz folglich dazu bei, Illusionen zu wecken. Die Betonung des Vollzugsziels ‚Behandlung‘ kann so verstanden werden, als sei jeder in eine Vollzugsanstalt eingewiesene Strafgefangene therapeutisch zu behandeln. Gefangene verwenden den Satz deshalb gern zur Begründung von Forderungen auf das, was sie – berechtigt oder nicht – unter Behandlung verstehen. Trotzdem lässt sich der Behandlungsgrundsatz in der Praxis sinnvoll umsetzen, weil das Spektrum der Bedeutung des Wortes ‚behandeln‘ ein von Fall zu Fall unterschiedliches Verständnis nahelegt.

     

    Bei der noch immer großen Zahl von Gefangenen mit kurzen Strafen wird sich der Strafvollzug jedoch darauf beschränken dürfen und müssen, mit den Gefangenen – etwa im offenen Vollzug – zweckmäßig umzugehen, während einer vergleichsweise kleinen Gruppe von Gefangenen mit schweren Persönlichkeitsstörungen therapeutische Behandlung – etwa in den sozialtherapeutischen Anstalten – angeboten werden müsste.

     

    Zudem ist zu beachten, dass der Behandlungsvollzug für besonders gefährliche Straftäter nicht geeignet ist. Diese Häftlinge hat der Gesetzentwurf nur unzureichend im Blick.

     

    Vollzugsziel ist im Übrigen immer auch der Schutz der Allgemeinheit. Im Gesetzentwurf ist aber semantisch eine untergeordnete Bedeutung des Schutzes der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten klargestellt: Der Vollzug sollte auch dem Schutz der Allgemeinheit dienen.

     

    Zusammenfassend:

    Ein Gesetz, das zwar gut gemeint, aber grottenschlecht vorbereitet ist, müssen wir leider ablehnen.“

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