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  • 30.09.2016

    Wolfgang Kubicki: Für einen solch schrecklichen Angriff gibt es keinerlei Rechtfertigung

    „Diese Nachricht macht mich tief betroffen. Was auch immer in dem Täter vorgegangen sein mag: Für einen solch schrecklichen Angriff gibt es keinerlei Rechtfertigung. Es ist ein hinterhältiges, feiges Attentat – noch dazu äußerst brutal ausgeführt. Den Täter muss  die volle Härte des Rechtsstaates treffen.

     

    Tatsache ist aber leider auch, dass dies kein Einzelfall ist: In vielen Gemeinden in Deutschland werden Bürgermeister und Mitarbeiter wegen der Asylpolitik angefeindet. Es gibt bedauerlicherweise Menschen, die ihre Grenzen nicht mehr kennen.

     

    Ich habe immer davor gewarnt, die Verantwortlichen vor Ort mit den Problemen der Flüchtlingspolitik allein zu lassen. Egal, wie man zur Flüchtlingspolitik steht, es braucht den Mut der Anständigen, künftige Gewalttaten zu verhindern und die Täter zu ächten.“

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  • 29.09.2016

    Wolfgang Kubicki: Erklärungen des Justizministeriums irreführend

    „Die Äußerungen des Justizministeriums sind nicht nur unzureichend, sondern irreführend. Dies ist völlig unabhängig davon, ob die Schreiben des Justizministeriums an nachgeordnete Behörden von einer gewissen Belanglosigkeit sind, wie das Ministerium insinuiert oder nicht doch einen verbindlicheren Charakter haben.

     

    Das Ministerium wollte die Staatsanwaltschaft offenkundig zu Ermittlungen veranlassen. Denn es hat der Generalstaatsanwaltschaft einen Sachverhalt angezeigt, der den Tatbestand einer Straftat verwirklichen könnte.

     

    Welchen Sinn sollte sonst die Übermittlung der Korrespondenz der Justizministerin mit der Vorsitzenden des Parlamentarischen Untersuchungsausschuss sowie der Stellungnahme der Datenschutzbeauftragten an den Generalstaatsanwalt und die Weiterleitung an die Staatsanwaltschaft Kiel machen?

     

    Die Annahme, es habe sich hier lediglich um Mitarbeiterfortbildung gehandelt, wird kaum zu vertreten sein.“
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  • 29.09.2016

    Dr. Heiner Garg und Oliver Kumbartzky: Pferdesteuererhebung ist als Alarmsignal zu verstehen

    „Dass der Finanzausschuss der Gemeinde Tangstedt gestern mehrheitlich die Einführung einer Pferdesteuer empfohlen hat, beobachten wir mit großer Sorge“, so Dr. Heiner Garg. „Es ist als eindeutiger Beleg dafür zu werten, dass die Kommunen bei ihrer Steuergestaltung der Kreativität zunehmend freien Lauf lassen müssen, weil ihnen insgesamt das Wasser finanziell bis zum Hals steht.“ Not mache bekanntlich erfinderisch.

     

    Es solle sich niemand der Illusion hingeben, dass ein solcher Schritt die massiven Haushaltsprobleme dauerhaft löse. Vielmehr werde eine weitere Bagatellsteuer installiert, die Arbeitsplätze gefährde und so volkswirtschaftlich mehr Schaden anrichte, als dass sie dem Kämmerer helfe, den kommunalen Haushalt zu sanieren.

     

    Dr. Heiner Garg: „Die Landesregierung, die die zum Teil katastrophale Finanzausstattung der Kommunen bedauerlicherweise bislang einfach ignoriert, sollte diese Entscheidung der Gemeinde Tangstedt als Alarmsignal verstehen.“

     

    Oliver Kumbartzky ergänzt: „Die Einführung einer Pferdesteuer im Pferde- und Reiterland Schleswig-Holstein ist das völlig falsche Signal. Auch deshalb, weil sie einen hohen Verwaltungsaufwand bedeutet. Sie würde zudem die landesverfassungsrechtlichen Staatszielbestimmungen zugunsten des Sports konterkarieren, weil zu befürchten ist, dass durch eine Pferdesteuer viele Sportangebote gefährdet werden. Reiten ist Sport und Sportarten sollten nicht besteuert werden.“

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  • 28.09.2016

    Wolfgang Kubicki: Ministerin Spoorendonk will ein Mitglied der Regierung aus der Schusslinie nehmen

    „Wir halten das Vorgehen der Justizministerin im Zusammenhang mit der Nutzung des Weisungsrechtes für skandalös.  Noch im Januar 2014 hat Frau Spoorendonk im Landtag den Gebrauch des Weisungsrechtes entschieden von sich gewiesen, weil dies nicht zu ihrem Verständnis von justizpolitischer Kultur in diesem Land passe. Das kann angesichts der heutigen Meldungen nur heißen, dass sich ihre justizpolitische Kultur ins Gegenteil geändert hat – wohl nur, um ein Mitglied der Regierung Albig aus der politischen Schusslinie zu nehmen.

     

    Die FDP-Fraktion wird diesen Vorgang nicht auf sich beruhen lassen, sondern im Gespräch mit den anderen Fraktionen des Landtages weitere parlamentarische Schritte beraten. Es ist aus unserer Sicht eine nicht hinnehmbare Grenzübertretung und aus rechtsstaatlicher Sicht bedenklich, wenn eine Justizministerin die Staatsanwaltschaft anweist, gegen Abgeordnete zu ermitteln – zumal unklar ist, ob die Ministerin zuerst im eigenen Hause nach einem Schuldigen gesucht hat.“

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  • 27.09.2016

    Christopher Vogt: Aussagen des LBV-Direktors dokumentieren das Versagen dieser Landesregierung

    „Die Aussagen des LBV-Direktors können inhaltlich niemanden überraschen, aber sie dokumentieren das verkehrspolitische Versagen der rot-grün-blauen Landesregierung in bemerkenswerter Weise. Wir teilen den Frust von Minister Meyers Spitzenbeamten. Die Probleme in der Verkehrspolitik sind hausgemacht. Die vorhandenen finanziellen Spielräume des Landes werden unter Rot-Grün-Blau nicht genutzt, um die Infrastruktur zu sanieren, weil dies politisch nicht gewollt ist. Mit dieser rot-grün-blauen Politik wird Schleswig-Holstein wirtschaftlich immer weiter zurückfallen.

     

    Unter Minister Meyer stehen dem Landesbetrieb von Jahr zu Jahr weniger Planer zur Verfügung. Trotz mehrfacher Ankündigung hat der Minister bis heute kein geeignetes Konzept zur Anwerbung von entsprechenden Fachkräften vorgelegt. Ich tippe, dass er wenige Wochen vor der Landtagswahl damit an die Öffentlichkeit gehen wird.

     

    Zudem passt der fortlaufende Personalabbau beim Landesbetrieb überhaupt nicht mehr in die Zeit, da dieser in den nächsten Jahren deutlich mehr und eben nicht weniger Aufgaben zu bewältigen hat. Bis heute konnte Minister Meyer leider weder die Koalitionsfraktionen noch seine Kabinettskollegen davon überzeugen, dass der Personalabbau beim LBV absolut kontraproduktiv ist. Er hat das Thema trotz der vielen Mahnungen aus der Wirtschaft und der Opposition schlicht verschlafen. Die Landesregierung droht dadurch große Chancen für unser Bundesland zu verspielen. In Bayern und Baden-Württemberg freut man sich schon jetzt auf Bundesmittel, die eigentlich zu uns fließen sollten, aber wegen fehlender Planung hier nicht verbaut werden können. Um dieses Szenario abzuwenden, bedarf es auch keines politischen ‚Wunders‘, wie der Direktor anmerkt, sondern schlichtweg eine andere politische Mehrheit im Landtag. Schleswig-Holstein braucht einen Neustart in der Verkehrspolitik.“

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  • 26.09.2016

    Christopher Vogt: Plötzlich hat der Verkehrsminister sein Herz für den ländlichen Raum entdeckt?

    „Es ist sehr irritierend, dass Herr Meyer knapp viereinhalb Jahre im Amt brauchte, um eines der wichtigsten Themen in seinem Verantwortungsbereich zu entdecken. Es stärkt nicht gerade die Glaubwürdigkeit dieser Landesregierung, wenn sich der Verkehrsminister erst kurz vor dem Ende seiner Amtszeit darüber Gedanken macht, wie die Mobilität im ländlichen Raum zukunftsfest gemacht werden kann. Es passt bei dieser Landesregierung leider ins Bild, dass 90.000 Euro an Steuergeldern für ein Gutachten ausgegeben wurden, das letztlich nur einer Wahlkampfaktion der Koalition dienen soll. Nachdem der Minister den Kommunen in den letzten Jahren immer mehr Gelder für den Erhalt ihrer Straßen gestrichen hat, nehmen wir es ihm nicht ab, dass er nun plötzlich sein Herz für den ländlichen Raum entdeckt haben will. Es ist wirklich abenteuerlich, dass nach der vermeintlichen Kehrtwende der Grünen bei den Großprojekten nun auch der SPD-Verkehrsminister mit Blick auf den ländlichen Raum von einem verkehrspolitischen ‚Umsteuern‘ spricht. Damit stellt sich Herr Meyer selbst ein denkbar schlechtes Zeugnis aus. Deutlicher könnten SPD und Grüne ihr verkehrspolitisches Versagen nicht dokumentieren.

     

    Die meisten der aus dem Gutachten gewonnenen Erkenntnisse hätten wir der Landesregierung auch zum Nulltarif mitgeteilt. Wenn es von den externen Beratern heißt, dass jenseits der Städte ohne Auto gar nichts gehe und deshalb zwei Drittel der Menschen in Schleswig-Holstein mit dem eigenen Fahrzeug zur Arbeit fahren würden, dann kann dies nur für denjenigen überraschend sein, der das Thema Mobilität im ländlichen Raum bisher ignoriert hat. Wer für solche Binsenweisheiten Gutachter benötigt, hat sich als Verkehrsminister endgültig disqualifiziert. Von einem Ministerium muss man erwarten können, dass es bei den wichtigen Themen ständig über den Tellerrand schaut und nicht erst kurz vor einer Wahl.

     

    Wir erwarten vom Verkehrsminister, dass er die Ergebnisse des Mobilitätsgutachtens dem Wirtschaftsausschuss zur Sitzung am kommenden Mittwoch persönlich vorstellt. Vielleicht sind darin ja doch noch Hinweise enthalten, die einen Neuigkeitswert haben.“

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  • 23.09.2016

    Anita Klahn: Gut, dass die Landesregierung nicht den Grünen gefolgt ist

    „Wenn Sachen nicht ganz schlecht sind, haben wir wirklich kein Problem damit zu sagen, dass sie nicht ganz schlecht sind. Das neue Gastschulabkommen ist nicht ganz schlecht, genauso wie das alte. Gut, sie haben natürlich lange dafür gebraucht, aber das heraufziehende Ende der Legislaturperiode hat da mit Sicherheit geholfen.

     

    Zur anstehenden Wahl wollte der Hamburger Senat der Regierung Albig etwas Schützenhilfe geben und ihr keine weiteren Steine in den Weg legen. Das ist tatsächlich positiv zu vermerken. Denn bislang war es der Hamburger Senat der sich immer quer gestellt und die freie Schulwahl blockiert hat.

     

    Auch unter dem alten Gastschulabkommen wäre die freie Schulwahl möglich gewesen, da es eine äußerst weitreichende Härtefallregelung gab. Allein die extrem restriktive Haltung der Hamburger Schulbehörde hat dies verhindert und den Unmut befeuert. Es wird immer viel von norddeutscher Kooperation gesprochen, dann muss die aber auch bei bestehenden Abkommen gelebt werden. Es ist erfreulich, dass hier ein Umdenken stattgefunden hat.

     

    Erfreulich ist auch, dass man nicht den Vorstellungen der Grünen gefolgt ist. Ich erinnere daran, dass die Grünen das Gastschulabkommen zu Mondpreisen abschließen wollten. Über 30 Millionen Euro sollten an Hamburg gezahlt werden. Das wäre ein Ausverkauf schleswig-holsteinischer Interessen gewesen und hätte nichts mit einem fairen Interessenausgleich zu tun gehabt. Es ist gut, dass sich auch das neue Gastschulabkommen an dem orientiert, was FDP und CDU vor Jahren ausgehandelt haben.

     

    Gleichwohl müssen wir natürlich die Kosten im Blick behalten. Wir müssen gucken, wie sich die Schülerzahlen entwickeln und dann gegebenenfalls nachverhandeln. Das gilt natürlich in beide Richtungen, auch das gehört zu einer fairen Kooperation dazu.

     

    Auch müssen wir die Schülerströme genau beobachten. Denn die freie Schulwahl kommt nicht ohne Preis. Das muss uns allen klar sein. Das Gastschulabkommen kann sehr wohl Auswirkungen auf die Schulstruktur im Hamburger Rand haben und einzelne Schulstandorte unter Umständen stark belasten. Ich erwarte vom Ministerium, dass es diesen Prozess eng begleitet und seiner Verantwortung nachkommt.

     

    Wenn es zu so einer Entwicklung kommen sollte – ich halte das ganz klar im Konjunktiv – dann dürfen diese Schulen nicht alleingelassen werden, sondern es muss frühzeitig gegengesteuert werden, damit kein Schulstandort aus heiterem Himmel geschlossen werden muss.“

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  • 23.09.2016

    Christopher Vogt: Wird der gemeinsame Ausschuss ein spesenverursachender Rohrkrepierer?

    „Die FDP-Fraktion befürwortet eine weitere Vertiefung der norddeutschen Kooperation – sogar sehr viel leidenschaftlicher als der ein oder andere Antragsteller – und im Vordergrund muss da natürlich die Zusammenarbeit mit Hamburg stehen. Wir bezweifeln aber, dass ein Gemischtwarenladen wie dieser gemeinsame ständige Ausschuss die norddeutsche Zusammenarbeit effektiv voranbringen wird.

     

    Bei der norddeutschen Kooperation gibt es ja nun wirklich noch sehr viel Luft nach oben. Ich glaube aber nicht, dass ein Mangel an Gremien das Problem ist. Das Problem ist der fehlende politische Wille – vor allem im Bereich der Exekutive. In Hamburg – aber auch hier in Kiel. Das wird man durch dieses Gremium wohl kaum ändern können.

     

    Kurt Schumacher hat einmal gesagt: ‚Politik beginnt mit dem Betrachten der Wirklichkeit.‘ Und die Lebenswirklichkeit mindestens Zehntausender Menschen, die diesseits oder jenseits nah an der Landesgrenze leben, sieht doch so aus, dass sie diese nur noch als eine rein politische Grenze und beinahe schon als anachronistisch wahrnehmen. Aber ob man es hier im Hohen Hause nun will oder nicht, wachsen die norddeutschen Bundesländer auch politisch immer mehr zusammen, denn es gibt seit Jahren bereits viele gemeinsame Verbände, Gewerkschaften und sogar Kirchen.

     

    Ich will gern den Begriff der Schicksalsgemeinschaft vermeiden, aber Hamburg ist doch auch der entscheidende Impuls für unsere Wirtschaft. Wenn der Hamburger Hafen hustet, hat unsere Konjunktur eine Erkältung. Deshalb brauchen wir auch unbedingt die nächste Elbvertiefung, damit der Hamburger Hafen kein Museumshafen wird. Schleswig-Holstein und Hamburg bilden immer mehr einen gemeinsamen Wirtschaftsstandort und sollten dies gerade im Ausland auch endlich entsprechend vermarkten. Wir sollten auch unsere Landesplanungen zusammenführen, ein gemeinsames Luftverkehrskonzept erarbeiten und auch die Zusammenarbeit auch in den Bereichen Bildung, Wissenschaft oder auch Justiz intensivieren. Das neue Gastschulabkommen ist ja eine schöne Sache, aber viele Bürgerinnen und Bürger finden es etwas befremdlich, wenn sich die Politik dafür im Jahr 2016 selbst feiert.

     

    Wie gesagt: Die FDP-Fraktion kann die Euphorie der anderen Fraktionen bezüglich des ständigen gemeinsamen Ausschusses nicht teilen. Wir wollen die Zusammenarbeit gern konkret und weniger abstrakt vorantreiben. Die Umstände der parlamentarischen Vorbereitung dieses gemeinsamen Ausschusses deuten darauf hin, dass dieser nur eine Alibiveranstaltung wird, die über Symbole nicht hinauskommt. Ich glaube nicht, dass es zielführend ist, dass die Abgeordneten aus dem ständigen Hamburg-Ausschuss den einzelnen Fachausschüssen Empfehlungen bezüglich der Kooperation mit Hamburg geben. Sinnvoller wäre es, wenn die Fachausschüsse selbst intensiver mit den Fachausschüssen in Hamburg zusammenarbeiten würden. Es gibt ja seit Jahren die Verständigung der beiden Ältestenräte, dass die Fachausschüsse häufiger gemeinsam tagen sollten. Faktisch ist dies bisher aber leider nur im Einzelfall umgesetzt worden. Wo dies geschieht, ist dies sehr erfolgreich. Man sollte diesen Weg aus unserer Sicht erst einmal verstärkt weitergehen.

     

    In aller Bescheidenheit: Der Wirtschaftsausschuss des Landtages, dem ich in dieser Wahlperiode als Vorsitzender dienen darf, hat immerhin schon zweimal – einmal in Hamburg, einmal in Kiel – gemeinsam mit dem Verkehrsausschuss der Hamburger Bürgerschaft getagt, um die gemeinsamen Verkehrsprojekte zu diskutieren. Es wurden bei der Gelegenheit dann auch jeweils gleichlautende Beschlüsse dazu gefasst. So sollte es meines Erachtens auch bei den anderen Themen laufen.

     

    Es stellt sich doch die Frage, welche Themenbereiche die Mitglieder des gemeinsamen Ausschusses besser überblicken können als die Mitglieder der jeweiligen Fachausschüsse.

     

    Die FDP-Fraktion bleibt dabei: Solange die Zusammenarbeit auf der Fachebene nicht funktioniert, weil es vermutlich an Interesse mangelt, können wir uns einen derartigen Gemischtwarenladen sparen. Ich lasse mich ja gern vom Gegenteil überzeugen und wir werden uns natürlich aktiv und konstruktiv in dem gemeinsamen Ausschuss einbringen. Ich befürchte aber, dass der gemeinsame Ausschuss vor allem ein spesenverursachender Rohrkrepierer wird.“

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  • 23.09.2016

    Wolfgang Kubicki: Es geht um den Schutz Minderjähriger

    „Die Flüchtlinge tragen nicht nur zur kulturellen Vielfalt bei, sie bringen auch ihre Konflikte, Weltanschauungen und ein kulturelles Verständnis mit, das mit unserem nicht immer vereinbar ist. Und sie werden ihre kulturellen Vorstellungen und Bräuche nicht über Nacht ablegen.    

     

    Es ist deshalb Aufgabe der Politik, auf diese Entwicklung zu reagieren und den gesellschaftlichen Grundkonsens, auf dessen Grundlage der Pluralismus in unserer offenen Gesellschaft stattfindet, schärfer zu definieren.

     

    Das gilt auch für die Voraussetzungen der Eheschließung und insbesondere für die in Rechtsordnungen islamisch geprägter Staaten oft vorgesehenen Kinderehen.

     

    In Deutschland sind – Stand Juli 2016 – rund 1500 minderjährige Verheiratete registriert. Davon sind 361 jünger als 14 Jahre. Und dabei ist sogar zu erwarten, dass die Zahl der zwangsverheirateten Flüchtlingskinder noch weiter steigen wird.

     

    In Syrien etwa ist die Zahl der minderjährigen Verheirateten seit dem Krieg von 13 auf über 51 Prozent gestiegen.

     

    Es ist jetzt eine einfache Frage der gesellschaftspolitischen Gestaltung, ob wir in einem Land leben wollen, dass Kinderehen gestattet bzw. duldet, oder in einem, das Vorkehrungen trifft, um sie zu verhindern. Und unsere Antwort ist da eindeutig: Wir dürfen es nicht hinnehmen, dass hier Familien mit verheirateten zwölf-, vierzehn- oder fünfzehnjährigen Mädchen leben wollen.

    Wir können nicht akzeptieren, dass jemand zu uns kommt, mit einer Minderjährigen verheiratet ist und mit ihr Geschlechtsverkehr hat. Das ist in Deutschland verboten – das gilt für alle und jeden.

     

    Nicht wir müssen uns an die Riten und Gebräuche von Zuwanderern anpassen, sondern umgekehrt muss das der Fall sein.

     

    Und weil es im Bereich der Eheschließung rechtliche Grauzonen gibt, müssen wir hier unmissverständliche Regeln aufstellen:

     

    Erstens müssen alle Ehen – egal ob sie in Deutschland oder im Ausland geschlossen wurden – zukünftig nach deutschem Recht, also dem Recht des Aufenthalts des Ehepaars, behandelt werden. Wer hier lebt, der muss sich auch unseren Rechtsüberzeugungen unterwerfen. Das gilt für Kinderehen genauso wie für Eltern, die ihre minderjährigen Kinder gegen ihren Willen zur Heirat in das Herkunftsland schicken. Hier brauchen wir Sanktionsmöglichkeiten, die diese Form der Integrationsverweigerung bestrafen.

     

    Die Zwangsverheiratung des eigenen Kindes ist eine Kindeswohlgefährdung, wie sie schlimmer nicht sein kann. Mit gravierenden Folgen für die Mädchen: Laut der Menschrechtsorganisation Terre des Femmes werden sie häufig sozial isoliert, brechen die Schule ab und werden in vielen Fällen Opfer von häuslicher Gewalt und sexuellem Missbrauch durch wesentlich ältere Ehemänner. Laut der WHO ist die zweithäufigste Todesursache von Kinderbräuten die Geburt ihres Kindes, gefolgt von Selbstmord.

     

    Deshalb sollte zweitens auch darüber nachgedacht werden, den Eltern in diesen Fällen das Sorgerecht zu entziehen.

     

    Drittens brauchen wir eine rechtliche Klarstellung dahingehend, dass im Ausland geschlossene Ehen in Deutschland nur dann Rechtswirkung entfalten, wenn beide Ehepartner zum Zeitpunkt der Eheschließung nach deutschem Recht volljährig und damit ehemündig waren oder eine deutlich enger als bisher begrenzte Ausnahmekonstellation Platz greift.

     

    Darin liegt auch keinesfalls, wie von der Grünen-Bundestagsfraktion vor kurzem behauptet, ein schwerer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Mädchen.

     

    Ganz im Gegenteil: Hier geht es um den Schutz Minderjähriger vor den Folgen von Rechtshandlungen, deren Tragweite sie noch nicht absehen können. Und diese grundgesetzlich begründeten Schutzpflicht gehört zu den unverzichtbaren Bestandteilen des deutschen Rechts.“

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  • 23.09.2016

    Anita Klahn: Schulkostenbeiträge müssen von vielen Schultern getragen werden

    „Wir begrüßen die rechtliche Klarstellung des OVG. Auch aus politischen Gründen wäre die Anspruchnahme der Gemeinden falsch. Schulkostenbeiträge für Kinder mit dem Förderbedarf ‚Geistige Entwicklung’ könnten einzelne Gemeinden erheblich belasten, da aufgrund des umfassenden Unterstützungssystems hohe Kosten für diese Kinder entstehen. Haushalte von kleineren Gemeinden könnten dadurch komplett aus den Fugen geraten. Diese Kosten sind nicht von einzelnen Dörfern zu stemmen, sondern es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Deswegen ist es richtig, die Kosten auf Kreisebene aufzuhängen, damit sie von mehr Schultern getragen werden.”

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  • 23.09.2016

    Anita Klahn: Lehrpläne müssen klare Lernziele für jede Klassenstufe setzen

    „In ihrem aktuellen Brief vom 15. September rühmt sich Ministerin Ernst für den Dialog, den sie mit Schulleitungen, Lehrkräften, Schülern und Eltern führt. Sie spricht von konstruktiver Kritik sowie den wertvollen Anregungen, die sie aus den Gesprächen aufnimmt.

     

    Frau Ministerin, wenn dem so ist, dann frage ich, warum Sie diesen Aspekten bei der Erstellung der Fachanforderung so überhaupt nicht nachkommen. Mehr als berechtigte Kritik entzündet sich aktuell an den Fachanforderungen Biologie. Davor hagelte es für Geschichte und WiPo erhebliche Kritik und führte zur Überarbeitung der Entwürfe.

     

    Lassen sie mich am Beispiel Biologie darstellen, wie die Erstellung der Fachanforderungen in der Praxis aus Sicht der Betroffenen abgelaufen ist.

     

    Es gab einmalige Informationsveranstaltungen regional an den Schulen, es gab eine vierwöchige Anhörungsfrist, allerdings während der Osterferien und in dieses Zeitfenster fiel auch die Korrekturphase der Abschlussklausuren.

     

    Erklären Sie uns bitte, wie es in diesem Zeitfenster zu einer konstruktiven Auseinandersetzung in den Fachkollegien mit einem 80-seitigen Entwurf kommen sollte.

     

    Dennoch liegen dem Ministerium nach meinem Wissen zahlreiche umfangreiche und sehr kritische Stellungnahmen vor.

     

    Eine Reaktion zu diesen Stellungnahmen erfolgte aus dem Ministerium jedoch nicht. Vielmehr gab es die Auskunft, dass eine Rückmeldung bei der Anhörung nicht vorgesehen sei. So viel also zum viel gelobten Dialog.

     

    Unterschrieben haben Sie den Erlass zur Umsetzung der Fachanforderungen bereits am 01.06. d.J., da waren die Stellungnahmen noch nicht einmal ausgewertet. Wie wichtig dem Ministerium Anregungen aus den Lehrerkollegien sind, lässt sich allein daran ablesen.

     

    Auch das Inkrafttreten der Fachanforderungen zum Schuljahresbeginn ist mehr als misslich. Was glaubt eigentlich das Ministerium, wie Fachlehrer ihren Unterricht vorbereiten?

     

    Der Unterricht in einem Schuljahr ist als fachliche Einheit mit durchgehenden Leitgedanken zu verstehen. Da kann man nicht einfach mal mit irgendwas beginnen und dann sehen, wie es weitergeht. Das hat mit gutem Unterricht dann nichts mehr zu tun. Lehrer machen sich Gedanken zu ihren Unterrichtszielen, definieren dann den Weg, wie sie dahin kommen wollen und planen daraufhin die einzelnen Unterrichtsstunden.

     

    Ein weiterer Affront gegenüber den Lehrkräften sind die Hinweise des Ministeriums zu den Fachanforderungen, in denen es doch tatsächlich heißt: ‚Ziel […] ist eine Unterrichtskultur zu etablieren, in der die Schülerinnen und Schüler im Mittelpunkt des Unterrichts stehen, nicht nur die fachlichen Inhalte’.

     

    Was glaubt das Ministerium eigentlich, was die Lehrkräfte tagtäglich in ihrer Arbeit machen? Selbstverständlich ist beides zu berücksichtigen und es wird auch schon gemacht.

     

    Die regelmäßige fachliche Überarbeitung der Lehrpläne ist grundsätzlich sinnvoll.

     

    Ich halte es aber zumindest für fragwürdig, wenn ein Mitglied der Fachkommission die eigene Arbeit bewertet und Frau Ministerin Ernst dieses auf unsere Nachfrage auch noch als erfreulich bezeichnet. Die Regeln wissenschaftlicher Sorgfalt und guter wissenschaftlicher Praxis gebieten anderes.

     

    Wir halten die Entwicklung für falsch, fachliche Inhalte immer weiter in den Hintergrund treten zu lassen. Überzeugender Unterricht kann nur auf Basis fachlichen Wissens gelingen. Vorrangiges Ziel scheint dabei zu sein, Wissen durch Kompetenzen zu ersetzen, Leistungsstandards nach unten zu nivellieren. Der Lehrer wird zum Moderator.

     

    Gipfel dieser Entwicklung ist die Zusammenlegung von Biologie, Chemie und Physik zu ‚NaWi’. Ein Fehlentwicklung die dringend beendet werden muss.

     

    Unter dem Gesichtspunkt, dass bereits 23 Fachanforderungen überarbeitet wurden und weitere 23 noch folgen sollen, es wiederholt erhebliche Kritik allein an dem Verfahren, aber auch fachwissenschaftlichen Aspekten gab, beantragen wir ein Moratorium, um den Schulen die Möglichkeit zu geben, genau hinzuschauen, wie die Fachanforderungen inhaltlich ausgestaltet sind.

     

    Wir wollen guten Unterricht. Wir wollen Schülerinnen und Schüler gut für das Leben vorbereiten. Dazu müssen vernünftige Lehrpläne den Rahmen setzen – Lehrpläne, die auf den jeweiligen Abschluss hinführen und klare Lernziele für jede Klassenstufe setzen.“

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  • 23.09.2016

    Dr. Ekkehard Klug: Fahrverbote wären rechtlich fragwürdig und in der Praxis völlig untauglich

    „Wir Liberale wenden uns gegen die Absicht der Bundesregierung, Fahrverbote als eigenständige Sanktion im Erwachsenen- und Jugendstrafrecht bei allgemeiner Kriminalität einzuführen. Damit würde man in Deutschland eine ‚Zwei-Klassen-Justiz‘ einführen.

     

    Der Gleichheitsgrundsatz würde verletzt, weil eine solche Strafe Wenig- und Vielfahrer, Berufspendler, Einwohner im ländlichen Raum und Menschen aus Städten mit gutem Öffentlichem Personennahverkehr in sehr unterschiedlicher Weise träfe. Die einen wären unter Umständen in ihrer beruflichen Existenz getroffen, andere könnten eine solche Sanktion locker wegstecken.

     

    Der Deutsche Richterbund hält eine derartige Änderung des Strafrechts wegen solcher Ungleichheiten sogar für verfassungsrechtlich problematisch. Verschärft werde diese Ungleichheit noch dadurch, dass der Vollzug der Strafmaßnahme nicht überwacht werden könne. Für den Deutschen Richterbund kritisierte Stefan Caspari die Pläne daher mit den Worten: ‚Ob einer seinen Führerschein abgegeben hat und trotzdem fährt, fliegt nur zufällig auf, wenn er in eine Kontrolle gerät‘.

     

    Außerdem werden unter Umständen bei solchen Strafen auch Familienmitglieder in Sippenhaft genommen, wenn ihrerseits darauf angewiesen sind, dass z.B. ein Elternteil die zur Kindergarten oder zur Schule fährt – oder ein Ehepartner zum Arbeitsplatz.

     

    Im Übrigen besitzt nicht jeder einen Führerschein. Folglich wird dessen Entzug immer nur eine Alternative zu einer Geldstrafe sein können. Sobald der Führerscheinentzug als Strafe bei allgemeiner Kriminalität verankert ist, wird es also eine Umrechnungstabelle geben müssen, nach dem Muster: ‚6 Monate Führerscheinentzug entsprechen X Tagessätzen Geldstrafe‘. Die Wahl wird letzten Endes der Bestrafte haben. Rechtlich würde es kaum möglich sein, ihm aus purer Bosheit von zwei Alternativen die unangenehmere zu verordnen.

     

    Selbst wenn man dies wollte, müsste man, um festzustellen, welche Alternative im konkreten Einzelfall härter träfe, die Lebensverhältnisse des Betroffenen sehr genau ausforschen: Für einen Bus- und Bahnfahrer, der nur sehr selten seinen Führerschein benötigt, wäre dessen zeitweiliger Entzug nämlich eine tolle Möglichkeit, eine viel ärgerlichere Geldstrafe abzuwenden – um nur ein Beispiel zu nennen. Experten meinen daher: Wer glaubt, die Gerichte könnten dies bei Verfahren im Bereich der Kleinkriminalität genau und ‚treffsicher‘ herauszufinden, der habe wohl noch nie einen Gerichtssaal von innen gesehen. Mit solchen Verfahren kennt er (oder sie) sich jedenfalls ganz und gar nicht aus.

     

    Das gilt auch für die Bundeskanzlerin Angela Merkel, die im vorigen Monat nach einer CDU-Präsidiumssitzung in Berlin im Online-Angebot der Wochenzeitung ‚Die Zeit‘ mit den Worten zitiert wurde:

     

    ‚Schön, dass die SPD mal wieder in den Koalitionsvertrag reingeschaut hat‘.

     

    Für eine solche Gesetzesänderung hatten sich nämlich zuvor mehrere SPD-Politiker ausgesprochen: Bundesministerin Schwesig will sie als Strafe für Elternteile, die sich um Unterhaltszahlungen drücken. Bundesjustizminister Heiko Maas und Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel – also der Parteivorsitzende der SPD – schlossen sich an.

     

    Wir freuen uns aber, dass es in den Reihen der Union auch noch eine Stimme der Vernunft gibt. Frau Kollegin Katja Rathje-Hoffmann hält den Vorschlag aus Berlin ‚für reinen Populismus‘ und hat ihn daher abgelehnt (shz vom 10. August 2016).

     

    Wir hoffen, liebe Kollegen von der CDU-Landtagsfraktion, dass Sie heute bei dieser klaren Haltung bleiben und sich daher in Ihrer Partei ausnahmsweise einmal wie das ‚kleine Dorf im Norden Galliens‘ gegen die aus Ihrer Parteizentrale verordnete Linie positionieren.

     

    Justizstaatssekretär Schmidt-Elsässer wird in dem gleichen shz-Artikel übrigens mit dem Einwand zitiert: ‚Eindeutig geklärt werden müsste, wie die Befolgung der Strafe überprüft wird‘. Bei Geldstrafen und verhängten Sozialstunden sei das kein Problem. Aha – also wie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD? Vielleicht durch die Polizeibeauftragte, vulgo der sozialdemokratischen Allzweckwaffe für Frieden und Gerechtigkeit? Oder wie sonst? Vielleicht hören wir ja dazu heute eine Antwort vom Redner der SPD-Fraktion. Wäre zumindest interessant!

     

    Mein Fazit lautet: Hier ist von der Bundesregierung wieder einmal totaler Unfug produziert worden, von einer Regierung, in der über fast nichts mehr Einigkeit besteht – außer über solchen gesetzgeberischen Murks.“

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  • 22.09.2016

    Dr. Ekkehard Klug: Justizvollzug steckt in dramatischer Krise

    „Beim mittleren Dienst, der die Hauptlast im Justizvollzugsdienst trägt, lagen die krankheitsbedingten Fehlzeiten im Jahre 2015 bei fast 17 Prozent. Exakt waren es 16,86 Prozent. Mehr als ein Sechstel der planmäßig zur Verfügung stehenden Arbeitskraft ist also wegen Krankheit ausgefallen.

     

    Das vom Justizministerium selbst initiierte Betriebliche Gesundheitsmanagement hat ergeben, dass sich bei rund 45 Prozent der Bediensteten die Arbeitsanforderungen einerseits und die Arbeits- und Leistungsfähigkeit andererseits nicht mehr dauerhaft in der notwendigen Balance befinden.

     

    Die Arbeitsbewältigungsfähigkeit ist daher nach den Ergebnissen dieser vom Ministerium selbst veranlassten Überprüfungen ‚ernsthaft gefährdet‘ – so lautet die amtliche Einschätzung!

     

    Auf diese alarmierende Belastungssituation haben Landesregierung und rot-grün-blaue Koalitionsmehrheit bislang nicht etwa mit Schritten reagiert, die die Situation im Justizvollzugsdienst nachhaltig verbessern; nein, sie haben mit der Reform des Strafvollzuges den Insassen der Justizvollzugsanstalten Rechtsansprüche eingeräumt, die den Stress und die Belastungen für die Bediensteten im Allgemeinen Vollzugsdienst noch weiter erhöhen!


    Wohlgemerkt: Nicht die Reform an sich ist kritikwürdig. Das habe ich bereits in der Zweiten Lesung vor der Sommerpause sehr deutlich gesagt: Kritik verdient vielmehr eine Politik, die den JVAs im Lande die personellen und sächlichen Ressourcen verweigert, diese Reform auch tatsächlich umsetzen zu können.

     

    Zeitungsberichte, die von ‚Meuterei‘ oder ‚Aufstand‘ in den Haftanstalten sprechen, mögen die Sache ja übertreiben, aber es doch klar, dass die wiederholten Protestaktionen in den Gefängnissen des Landes ein klares Signal darstellen: Zum einen ist es nachvollziehbar, wenn die Insassen eine Erfüllung der ihnen durch das Gesetz eingeräumten Ansprüche erwarten, zum anderen ist die Lage für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Strafvollzug damit noch ein weiteres Mal erheblich verschlechtert und erschwert worden.

     

    Die Landtagsmehrheit hat hier im Plenum am 27. April den FDP-Antrag, zunächst einmal eine Personalbedarfsanalyse für den Justizvollzug zu erstellen, ratz-fatz abgeschmettert; die Koalition trägt damit die Verantwortung dafür, dass sie die JVAs im Land sehenden Auges in eine zunehmende Notlage getrieben hat.

     

    Ja, der Justizvollzug steckt in Schleswig-Holstein dank Rot-Grün-Blau in einer dramatischen Krise. Da ist wirklich etwas faul im Lande südlich von Dänemark.

     

    Die von der Union beantragten Verbesserungen bei der Mehrarbeitsvergütung für Justizvollzugsbedienstete finden unsere ausdrückliche Unterstützung.

     

    Die 20 zusätzlichen Stellen, die die Koalition jetzt unter massivem Druck für das kommende Jahr beschlossen hat, werden die Lage ein klein wenig verbessern; für eine Überwindung der krisenhaften Entwicklung reichen sie jedoch bei weitem nicht aus. Ich möchte daran erinnern, dass aus den Reihen der Strafvollzugsbediensteten im Verlauf der Anhörung zum mittlerweile beschlossenen Gesetz von der Zahl 100 die Rede war.

     

    Eine konkrete, fundierte Ermittlung des Personalbedarfs haben die Vertreter der Koalitionsmehrheit, wie gesagt, verhindert; eine präzise Aussage zum tatsächlichen Mehrheit ist daher gegenwärtig nicht möglich.“

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  • 22.09.2016

    Oliver Kumbartzky: Mehr Beteiligung ist gut – mehr Mitbestimmung wäre besser

    „Herr Ministerpräsident, zur Vorbereitung der heutigen Debatte habe ich mir noch einmal Ihre Reden nach dem OVG-Urteil angeschaut. So haben Sie zum Beispiel am 20. Mai des vergangenen Jahres gesagt, dass es Ihre Aufgabe sei, nach dem Urteil des OVG Schleswig Antworten zu finden, wie man Bürgerbeteiligung nicht nur fakultativ, sondern wieder möglichst verbindlich hinbekomme. Daran – das haben Sie, Herr Ministerpräsident, gesagt – werden Sie sich messen lassen.

     

    Es war also Ihr Anspruch, beim Thema Bürgerbeteiligung gemessen zu werden. Herr Ministerpräsident, wir haben Ihnen Ihre Worte damals abgenommen. Wir glaubten Ihnen, dass Sie die ernste Absicht hatten, Bürgerbeteiligung wieder verbindlich zu ermöglichen.

     

    Aber wenn man jetzt objektiv Bilanz zieht, muss man feststellen, Herr Albig, dass Sie an ihren eigenen Ansprüchen kläglich gescheitert sind. Und das Schlimmste ist: Sie haben noch nicht einmal den Ehrgeiz, an diesem Zustand etwas zu ändern.


    Die Opposition ist es, die beim Thema Windenergie die konstruktiven Vorschläge macht. Das geht über Abstandsregelungen und die Erforschung von gesundheitlichen Auswirkungen bis hin zur Bürgerbeteiligung. Von der Koalition kommt absolut gar nichts.


    Heute nun ist es ein Gesetzentwurf der CDU-Fraktion, den wir beraten. Der kommt jetzt zwar in gewisser Weise zur Unzeit, weil zum einen eine ausführliche parlamentarische Beratung zum Thema Bürgerbeteiligung gerade erst beendet wurde und zum anderen die Regionalpläne in Kürze ins Anhörungsverfahren gegeben werden sollen.

     

    In der Sache ist der Gesetzentwurf aber durchaus ein Schritt in die richtige Richtung – wenn auch nur ein sehr kleiner Schritt. Und was von ganz entscheidender Bedeutung ist: Der Gesetzentwurf beinhaltet ein Mehr an Beteiligung im Planungsprozess. Aber eben auch nur Beteiligung.

     

    Worum es hier nicht geht, ist Mitbestimmung. Das, was die Menschen im Land wollen, nämlich demokratische Mitbestimmung über die Ausweisung von Windeignungsflächen, bekommen sie hier nicht.

     

    Wenn die Union also von mehr Mitbestimmung für die Gemeinden spricht, ist das in gewisser Weise irreführend. Es geht hier allein um eine Form der Beteiligung und gerade nicht um Mitbestimmung im engeren Sinne.

     

    Und das sollte man den Bürgerinnen und Bürgern im Land auch ganz klar sagen: Durch den Gesetzentwurf wird dem Willen der Bevölkerung vor Ort – sei es in Form einer Ablehnung oder Zustimmung – überhaupt nicht zur Durchsetzung verholfen. Es soll nur eine zusätzliche Prüfpflicht der Landesplanungsbehörde geschaffen werden. Und diese greift auch nur dann, wenn die Entscheidung der Gemeinde sachlich begründet ist. Das heißt: Nur der Bürgerwille an sich würde gar nicht reichen. Eine wirkliche Demokratisierung des Planungsrechts wird durch den CDU-Gesetzentwurf also nicht erreicht.

     

    Hinzu kommt: Die Gemeinden können letztlich nur abwägungserhebliche Belange, also nachvollziehbare Interessen im Sinne von Paragraf 2 Raumordnungsgesetz geltend machen, die von der Landesplanungsbehörde ohnehin bereits geprüft worden sind.

     

    Mit anderen Worten: In der Regel wird die Eingabe der Gemeinde wahrscheinlich gar nichts bewirken, weil die Landesplanungsbehörde nochmal die gleiche Entscheidung treffen wird.

     

    Und ändert sie ihre Entscheidung ausnahmsweise doch, könnte das Gesetz zu einem anderen Problem führen: Sollte die Landesplanungsbehörde nämlich zu dem Ergebnis kommen, dass die von der Gemeinde geltend gemachten abwägungserheblichen Belange bisher tatsächlich nicht ausreichend berücksichtigt wurden, könnten Flächen ausgewiesen werden, die bislang außen vor geblieben waren. Betroffen wäre dann eine andere Gemeinde, die möglicherweise gar keine Windenergienutzung wünscht. Der ‚Schwarze Peter‘ würde so einfach weitergeschoben. Das schafft aber keinen Rechtsfrieden, sondern Misstrauen!

     

    Insofern ist der Gesetzentwurf der Union zwar grundsätzlich zu begrüßen, aber in der Sache viel zu wenig.

     

    Wollen wir mehr Mitbestimmung für die Menschen im Land, müssen wir andere Optionen prüfen. Wir haben deshalb schon mehrfach gefordert, dass die Landesregierung umgehend prüfen sollte, ob zumindest die positive gemeindliche Zustimmung zu Gunsten von Eignungsgebieten als Ausdruck kommunaler Planungsvorstellungen relevant sein darf, wenn die Verhältnisse in der Planungsregion dies ermöglichen. Hier wäre die Ausrichtung an gemeindlichen Wünschen kein In-Frage-Stellen der abwägungserheblichen Belange der Regionalplanung, sondern ein möglicherweise verbindlich berücksichtigungsfähiger öffentlicher Belang. Nebeneffekt wäre, dass Flächen, denen Gemeinden widersprechen, erst zweitrangig oder gar nicht ausgewählt werden.


    Abschließend noch folgende Feststellung: Solange es keine rechtssicheren Lösungen in Sachen Bürgerbeteiligung gibt, sollte ernsthaft über das planwirtschaftliche 300%-Ziel und die dementsprechend zur Verfügung gestellte Landesfläche diskutiert werden. Vor dem Hintergrund, dass mehr Windkraftanlagen derzeit keinen Einfluss auf den CO2-Ausstoss haben und in Schleswig-Holstein 2015 Wegwerfstrom im Wert von über 170 Mio. Euro produziert wurde, sind solche politischen Vorgaben kaum sachlich begründbar. Ein weiterer Punkt: Wenn ohnehin nur noch weniger als 150 Windkraftanlagen pro Jahr in Schleswig-Holstein errichtet werden können, sollten hier auch größtmögliche Abstandsregelungen gelten.“

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  • 22.09.2016

    Wolfgang Kubicki: Bedenkliches Demokratieverständnis des Ministerpräsidenten

    „Grundsätzlich gehört es auch zur Aufgabe des Ministerpräsidenten, die Interessen des Landes nach außen auf entsprechenden Veranstaltungen zu vertreten. Es gilt aber noch immer die Absprache im Ältestenrat, dass dieser dem Ministerpräsidenten eine entsprechende Freigabe erteilt, sofern dieser Veranstaltungen während laufender Plenardebatten zu besuchen beabsichtigt.

     

    Dass sich Herr Albig über diese Absprache – und damit über das Verfassungsorgan Landtag – einfach hinwegsetzt, offenbart ein bedenkliches Demokratieverständnis. Der Landtag kann nicht hinnehmen, dass der Regierungschef meint, über allen Dingen schweben zu dürfen – und sich damit der parlamentarischen Arbeit entzieht.“

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  • 22.09.2016

    Anita Klahn: Das ist eine sehr teure Ersatzhandlung zur Beruhigung d. sozialdemokratischen Gewissens

    „Das Erstaunliche an dem vorliegenden Antrag ist, dass Bündnis 90/Die Grünen zugestimmt haben. Sie legen in der Regel doch größten Wert auf wissenschaftliche Expertise, tragfähigen Analysen und repräsentativen Studien.

     

    Es gibt aber keine repräsentativen Erhebungen oder tragfähigen Studien, auf die sich die Forderungen der Koalition stützen. Vielmehr scheint es für uns Liberale so, als ob hier in ihren Auswirkungen eine extrem kostspielige Ersatzhandlung zur Beruhigung des sozialdemokratischen Gewissens vorgenommen werden soll.

     

    Es liegen umfangreiche Stellungnahmen zu dem Tätigkeitsbericht der Antidiskriminierungsstelle und den dort gemachten Vorschlägen vor. Und die Fachleute waren ziemlich deutlich, warum verschiedene Vorschläge nicht ganz so sinnvoll sind. Dieses räumt die Bürgerbeauftragte ja auch in einem nachträglichen Schreiben selbst ein.

     

    Zu Punkt 1- dem Entschädigungsanspruch nach § 15 AGG: Die bisherige gesetzliche Regelung sieht schon eine entsprechende Sanktion vor, die zudem dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Rechnung trägt. Die Ausweitung des Entschädigungsanspruches wäre unverhältnismäßig. Der schleswig-holsteinische Richterverband und auch Prof. Dr. Oetker von der rechtswissenschaftlichen Fakultät der CAU verdeutlichen in ihren Stellungnahmen, dass der § 15 Abs. 2 AGG einen Sonderfall betreffen und ‚dass bei allen anderen Sachverhalten die vom Gericht als angemessen erachtete Entschädigungshöhe auch den Betrag von drei Monatsgehältern übersteigen kann.‘ Also kein Handlungsbedarf!

     

    Zu Punkt 2 – § 15 Abs. 4 und § 21 Abs. 5 AGG: Eine Verlängerung der Anzeigefrist ist aus fachlicher Sicht nicht nötig. Erstens beginnt ‚die Frist erst mit Kenntnis der anspruchsbegründenden Tatsache‘. Und in der Praxis werden Ansprüche entweder sofort oder gar nicht geltend gemacht. Im Übrigen hat der EuGH ausgeurteilt, dass eine zweimonatige Ausschlussfrist nicht als eine übermäßige Erschwerung der Geltendmachung von Rechten zu werten ist. Also auch hier reine Symbolpolitik.

     

    Zu Punkt 3: Nach unserer Kenntnis ist der sogenannte verkündungsferne Bereich nicht in die Privilegierung des § 9 Abs. 1 AGG einbezogen – so führen es zumindest zahlreiche Kommentare zum AGG aus. Dazu stützt sich die in § 9 AGG geregelte Begünstigung der Religionsgesellschaften auf Art. 140 GG. Sowohl die Juristen wie die Kirchen weisen auf diesen Schutz hin.

     

    Zu Punkt 4 – Maßregelungsverbot des § 16 AGG: Der hier angesprochene Sachverhalt ist bereits von allgemeinen zivilrechtlichen Verbotstatbeständen erfasst. So wird eine Benachteiligung, die wegen der Ausübung von Rechten erfolgt, bereits sowohl vom Schikaneverbot (§ 226 BGB), also auch von dem Verbot des sittenwidrigen Verhaltens (§ 138 BGB) abgedeckt. Eine Änderung des AGG ist daher nicht notwendig.

     

    Zu Punkt 5: Gute Idee, deswegen ist dieser Sachverhalt im Betriebsverfassungsgesetz in den §§ 80; 84 und 85 bereits normiert. Wenn hier ein Handlungsbedarf besteht, dann vielleicht in der Praxisanwendung.

     

    Im Arbeitsrecht existiert ein Klagerecht von Betriebsrat und Gewerkschaften. Die Sozialdemokratie scheint aber einfach kein Vertrauen mehr in die Gewerkschaften zu haben, nachdem sie die Tarifautonomie geschleift hat. Anders kann ich mir die Einführung eines Verbandsklagerechts im AGG unter Punkt 6 nicht erklären.

     

    Ihre Forderung ist nicht nur absoluter Unsinn, sondern wirkt wie ein lukratives Beschäftigungsprogramm für  Anwälte. Oder sollte es der Existenzsicherung des Antidiskriminierungsverbandes dienen?

     

    Zu erwarten ist auf jeden Fall, dass Arbeitgeber aufs Blaue mit Klagen überzogen werden – zumal es völlig ohne Prozessrisiko ist, da es vor dem Arbeitsgericht keine Kostenerstattung gibt und man nie die Prozesskosten der Gegenpartei übernehmen muss.

     

    Wenn das die Zielsetzung der Koalition war, dann kann ich ihnen nur gratulieren. Dieses Ziel erfüllt ihr Antrag in ganz hervorragender Weise. Ich kann nur hoffen, dass zumindest bei der Landesregierung genug Sachverstand vorherrscht, diese Aufforderung einfach zu ignorieren.

     

    Meine Fraktion lehnt den Antrag ab.“

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  • 22.09.2016

    Dr. Heiner Garg: Komplexität der Finanzierungsstrukturen auflösen

    „Der liberale kanadische Premierminister Trudeau hat in dieser Woche in beeindruckenden Worten vor der UN-Vollversammlung festgehalten, dass sein Land stark ist wegen und nicht trotz der Unterschiedlichkeit der Menschen, die in ihm leben. Diese Äußerung, die im Hinblick auf die Behandlung von Flüchtlingen getätigt wurde, gilt genauso für das Zusammenleben mit Menschen mit Behinderung. Unterschiedlichkeit von Menschen muss als Bereicherung und nicht als Belastung für eine Gesellschaft gesehen werden. Dieser Vorteil muss erkannt und es müssen die Voraussetzungen geschaffen werden, dass Chancen, die aus dieser Unterschiedlichkeit entstehen, auch wahrgenommen werden können.

     

    Dieser Geist ist leider vollständig verloren gegangen bei der Formulierung des Gesetzentwurfes des Bundesteilhabegesetzes. Abgesehen von den vielen zutreffenden Einzelvorwürfen und Einwendungen, die es gegen den Entwurf gibt, krankt der Entwurf insbesondere an einer Stelle. Die Komplexität der Finanzierungsstruktur muss endlich aufgelöst werden. Es muss reiner Tisch gemacht werden. Der Bund muss sich zu seiner Verantwortung endlich bekennen und diese Verantwortung auch annehmen. Das betrifft insbesondere die finanzielle Verantwortung, weil dauerhaft Länder und Kommunen mit dieser Aufgabe überfordert sein werden. Und diese Überforderung führt dann zu einer Hilfegewährung nach Kassenlage.

     

    Der vom Bund vorgelegte Gesetzentwurf genügt nicht dem Anspruch, Unterschiedlichkeit als Chance und als Herausforderung für eine Gesellschaft zu begreifen.“

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  • 22.09.2016

    Anita Klahn: Koalition hat nicht den Mut, das Thema Kita-Finanzierung wirklich anzupacken

    „Was ist der Kern der Kita-Politik? Wollen wir Kitas zu echten Bildungseinrichtungen weiterentwickeln oder sind Kitas und Krippen reine Aufbewahrungsanstalten?

     

    Für meine Fraktion ist die Antwort klar. Studien zeigen die Bedeutung der frühkindlichen Bildung auf die weitere Entwicklung jeden Kindes. Wir wollen also schon früh die Grundsteine legen, auf denen der weitere Bildungsweg aufbaut.

     

    Für die FDP ist Kita-Politik Bildungspolitik und keine Sozialpolitik. Deswegen sehen wir die Zuordnung der Kita-Politik zum Sozialministerium kritisch, weil dadurch schon eine völlige verkehrte politische Schwerpunktsetzung deutlich wird.

     

    Von politischer Schwerpunktsetzung im Kita-Bereich kann man bei dieser Koalition wirklich nicht sprechen. Es stimmt, es wurden mehr Mittel bereitgestellt, aber der Krippenausbau war auch parteiübergreifend politisch gewollt.

     

    Die Zuschüsse von Land und Bund an die Gemeinden haben aber mit der Kostenentwicklung nicht Schritt gehalten.

     

    Die Folge sind immer höher steigende Elterngebühren. Die Koalition hat sich immer auf dem untersten Niveau bewegt und gerade ausreichend Mittel bereitgestellt, so dass das System nicht völlig zusammenbricht. Mehr hat Rot-Grün-Blau nicht geleistet. Eine echte Schwerpunktsetzung sieht anders aus. Die Kommunen als Träger der Kitas pfeifen aus dem letzten Loch.

     

    Garniert wird dieser Ansatz zudem noch mit einer Mini-Fördertopfpolitik, die keine Flächenwirkung hat und höchstens punktuell wirkt. ‚Fachberatung’, ‚Familienzentren’ und hochtrabend ‚Qualitätsentwicklung’ sind die Stichworte (insgesamt 8,7 Millionen Euro).

     

    Aber anstatt wirklich etwas für die Betreuung in der Breite zu tun, werden damit nur Koordinierungsstellen geschaffen. Aber das ist ja die klassische rot-grüne Denke – anstatt die wirkliche Arbeit zu unterstützen, werden noch ein paar Stellen geschaffen, die diese Arbeit ‚koordinieren’ können. Daneben wurden noch ein paar Mittel aufgewendet (11,5 Millionen Euro), um die Fachkräftequote an einigen wenigen Kitas zu verbessern.

     

    Auch viel zu wenig, um in der Fläche zu wirken. Profitieren werden wahrscheinlich zudem nur die größeren Städte, der ländliche Raum dagegen schaut in die Röhre. 20 Millionen Euro werden einfach per Gießkanne ziellos verausgabt.

     

    Wenn wir also Krippen und Kitas als Teil des Bildungsweges sehen, müssen wir uns die Frage stellen, warum dieser Abschnitt für Kinder in den ersten Lebensjahren kostenpflichtig ist, während auf dem restlichen Weg die Kosten übernommen werden.

     

    Das erscheint nicht sinnvoll zu sein, darüber besteht auch parteiübergreifend Einigkeit. Angesichts der katastrophalen Finanzlage der öffentlichen Haushalte gehört es aber zur politischen Ehrlichkeit dazu, dass ein kostenfreies Angebot nicht sofort, sondern erst mittelfristig zu erreichen sein wird.

    Voraussetzung ist natürlich, dass das Land endlich wieder eine vernünftige Konsolidierungspolitik betreibt, um sich entsprechende finanzielle Freiräume zu erarbeiten.

     

    Wir müssen uns daher über die Schritte unterhalten, wie wir dieses Ziel erreichen können. Und wir müssen uns darüber unterhalten, wie in einem ersten Schritt eine Entlastung der Eltern, aber auch der Kommunen erreicht werden kann.

     

    Rot-Grün-Blau wählt dafür den denkbar schlechtesten, aber dafür einfachsten Weg. Die von der Koalition propagierte Krippenprämie von 100 Euro ist kein Teil der Lösung. Weder die Kita-Eltern, noch die Wohlfahrtsverbände als große Leistungserbringer, noch die Kommunalen Spitzenverbände als Vertreter der Träger, noch die GEW als Teilvertreter der Beschäftigten, noch der Landesrechnungshof, niemand in der durchgeführten Anhörung befürwortet den von der Koalition vorgelegten Gesetzentwurf uneingeschränkt.

     

    Vielmehr schafft der Gesetzentwurf vielfältige neue Probleme. Mehrere Stellungnahmen weisen deutlich daraufhin, dass die gedachte finanzielle Entlastung in keinem Verhältnis zum entstehenden Verwaltungsaufwand steht.

     

    Die im Gesetz ausgeführten Verwaltungskosten sind zudem auch noch viel zu niedrig angesetzt. Der Landesrechnungshof weist darauf hin, dass der Verwaltungsaufwand für die Prüfung, ob die Voraussetzung für die Erstattung der Prämie dauerhaft vorliegen, überhaupt nicht berücksichtigt wurde.

     

    Wie diese Prüfung geschehen soll, ist sowieso weithin offen. Die Kreise weisen explizit daraufhin, dass sie keine Kapazitäten haben, um einen Abgleich zu gewährleisten. Man kann also gar nicht prüfen, ob die Krippengeldempfänger gleichzeitig von der Sozialstaffel profitieren.

     

    Auch gibt es keine Prüfung, ob durch eine Änderung der persönlichen Verhältnisse, z.B. Umzug oder Arbeitslosigkeit, andere oder keine Anspruchsvoraussetzungen mehr vorliegen.

     

    Wahrscheinlich könnte ich meine eigenen Kinder, die schon deutlich aus dem Alter raus sind, anmelden und die Prämie kassieren und niemand würde das merken. Möglichem Missbrauch öffnet der Gesetzentwurf Tür und Tor.

     

    Dass die Krippenprämie einkommensunabhängig und auch völlig unabhängig vom Betreuungsumfang gewährt wird, ist die nächste Kuriosität bei diesem Gesetz.

     

    Hauptproblem ist aber, dass das eigentliche Ziel, die Entlastung der Eltern, überhaupt nicht durch das Gesetz erreicht wird.

     

    Allein mit der Ankündigung der Krippenprämie haben sie neue Beitragserhöhungen in den Kommunen ausgelöst. Bei den meisten Eltern wird die Prämie durch die Beitragserhöhungen aufgefressen. Den Eltern verbleibt faktisch nichts.

     

    Sie sind aber trotzdem gezwungen, in einem höchst bürokratischen Verfahren die Gelder zu beantragen. Die Koalition hat es geschafft, ein Gesetz vorzulegen, von dem nicht die Eltern, sondern allein die Bürokratie profitiert. Man hätte dieses Geld auch gleich an die Kommunen geben können, dann hätte man zumindest die Bürokratie gespart.

     

    Auch der Habitus, mit dem sie diese vermeintliche Wohltat verkünden, ist schwer zu ertragen. Der Gemeindetag hat Recht. Welchen Eindruck macht dieses Vorgehen eigentlich auf die ehrenamtlichen Gemeindevertreter, die schwer dafür kämpfen, ihre Gemeindehaushalte zusammenzuhalten?

     

    Diese Landesregierung, die in ihrer gesamten Regierungszeit keine einzige Sparanstrengung unternommen hat und die Kommunen drangsaliert, verteilt jetzt großzügig Geschenke und sagt den Gemeindevertretern damit, ‚Ihr könnt das alles nicht und wir kümmern uns jetzt endlich um die Eltern, die ihr vernachlässigt’.

     

    Auch die CDU bietet keine Lösung. Mit ihrer Forderung, einfach das Geld an die Kommunen zu geben, ignorieren Sie die Kostendynamik die Rot-Grün-Blau für die Eltern bereits ausgelöst hat. Auch bietet die CDU keine Lösung für die Eltern.

     

    Sowohl die Koalition, als auch die CDU machen es sich ziemlich einfach, ohne die Auswirkungen der eigenen Politik zu bedenken. Einmal mehr gilt das Steinbrück’sche Diktum: Kita-Politik wird in unserem Land auf ‚Pepita-Niveau’ durchgeführt.

     

    Nein, wir brauchen eine andere Lösung. Wir müssen das gesamte System aufbrechen, auch um auch die verfehlte Reform wieder zu beseitigen, die heute beschlossen werden soll.

     

    In der nächsten Legislaturperiode muss es einen Kita-Gipfel mit den Kommunen geben. Zwei Themen müssen dort  geklärt werden:

     

    1. Wie gelingt es uns nach dem quantitativen Ausbau der Betreuungsplätze, eine qualitative Verbesserung der Betreuung sicherzustellen?

     

    und

     

    1. Wie stellen wir das Finanzierungssystem neu auf, so dass keiner der Partner – gemeint sind insbesondere Eltern und Gemeinden – über die Gebühr belastet wird?

     

    Insbesondere der Kostenaspekt für die Eltern muss berücksichtigt werden. Denn wir können uns lange über Qualität und frühkindliche Bildung unterhalten, wenn die Kostenseite so erdrückend wird, dass sich die Eltern – und damit meine ich insbesondere die hart arbeitende Mittelschicht, die vielleicht alleinerziehende Krankenschwester oder der Facharbeiter in einem kleinen oder mittelständischen Unternehmen, der vielleicht noch die Abendschule besucht, um sich fortzubilden – die Betreuung nicht mehr leisten können, dann können wir uns die Qualitätsdebatte auch sparen.

     

    Andere Ansätze sind denkbar. Wir müssen darüber sprechen, ob es vielleicht gelingen kann, die Elternbeiträge in einem ersten Schritt zu deckeln und landesweit eine Höchstgrenze einzuziehen. In diesem Zusammenhang könnten dann auch die Sozialstaffelregelungen vereinheitlicht werden. Oder man prüft, ob das Hamburger Gutscheinmodell ein Weg wäre.

     

    Auch müssten weitere Reformschritte erfolgen, wenn wir das Finanzierungssystem neu ordnen. Die Eltern müssen gestärkt werden. Die Umstellung von der Objekt- auf eine Subjektförderung muss Thema werden. Das schafft auch mehr Wettbewerb, was wiederum zu mehr Qualität führen wird. Schließlich sind klare Qualitätsanforderungen, was z.B. Öffnungszeiten, Aspekte der frühkindlichen Bildung sowie Vorgaben bei Personal und Ausstattung betrifft, im Gesetz zu definieren und die öffentliche Förderung an diese Standards zu binden.

     

    Die Koalition hatte nicht den Mut, die Kraft und den politischen Willen das Thema Kita-Finanzierung wirklich anzupacken. Andere Wege wären möglich gewesen. Sie haben sich aber für den einfachsten Weg entschieden und wollten vor der Wahl noch einmal schnell das Füllhorn ausgießen. Dieser Gesetzentwurf hilft niemandem. Meine Fraktion lehnt ihn daher ab.“

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  • 21.09.2016

    Anita Klahn: Politik eines sozialen Arbeitgebers sieht anders aus

    „Bildungsministerin Wende versprach 2012, das ‚Hire and Fire’ bei den Lehrkräften abzuschaffen. Wie leer die Versprechungen der Regierungskoalition waren, konnte man bereits im Jahr 2013 feststellen. Denn jetzt sollte die Anzahl der befristeten Stellen nur noch um 20 Prozent gesenkt werden. Aber auch das wurde bis heute nicht eingelöst.

     

    Waren im Jahr 2013 noch 1.507 Lehrkräfte befristet eingestellt, ist diese Zahl mittlerweile auf 2.338 hochgeschnellt. Ein Zuwachs von über 50 Prozent statt Reduzierung auf 0.

     

    Allein durch die fortschreitende Verweiblichung der Kollegien kommt es zu mehr Schwangerschaftsvertretungen. Das wussten sie und trotzdem haben sie den Menschen suggeriert, dass sie das Problem beheben – mit kreativen Lösungen. Genau solche Politik führt zu Politikverdrossenheit.

     

    Wir Liberale täuschen die Menschen nicht mit falschen Versprechungen. Wir wollen Verbesserungen herbeiführen und vor allem eine Ungerechtigkeit beseitigen. Deswegen fordern wir die Landesregierung auf – im Übrigen zum zweiten Mal –, befristete Arbeitsverträge von Lehrkräften nicht mit dem Ferienbeginn enden zu lassen.

     

    Junge, engagierte Lehrkräfte, die aus dem Vorbereitungsdienst kommen, ein Schuljahr befristet unterrichten, keinen Anschlussvertrag haben, erfüllen nicht die zwölfmonatige Anwartschaft, haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I und fallen damit in den Hartz-IV-Bezug. Politik eines sozialen Arbeitgebers sieht anders aus!

     

    Die Zahlen zum Thema Kettenverträge, die wir durch eine Kleine Anfrage erhielten, haben uns überrascht, aber auch erschreckt. Mehr als 1.000 Lehrer haben drei oder mehr befristete Verträge, das ist schon eine Hausnummer.

     

    Dass es aber über 50 Lehrkräfte gibt, die mehr als 15 Verträge haben, ist unglaublich. Einen Arbeitgeber aus der freien Wirtschaft würden sie dafür geißeln!

     

    Frau Ministerin, Sie werden gleich mit Einzelfällen argumentieren, aber über 1.000 Fälle sind keine Einzelfälle mehr. Gut – jetzt wollen Sie prüfen, wie diesen Lehrkräften geholfen werden kann. Schade, dass Sie erst auf eine Anfrage der Opposition und medialer Aufmerksamkeit die Handlungsnotwendigkeit erkennen. Sie sind die Dienstherrin und haben damit die Fürsorgepflicht gegenüber den Lehrkräften.

     

    In diesem Zusammenhang komme ich noch auf einen weiteren Punkt. Meine Fraktion hat sich für einen finanziell gut ausgestatteten Vertretungsfonds ausgesprochen, der ab der ersten Stunde wirkt.

     

    Diese Koalition hat sich für eine permanente Vertretungsfeuerwehr entschieden. In der Praxis gibt es aber Probleme z.B. mit Fächerkombinationen oder unterschiedliche Wohn- und Arbeitsorte. Einziger Vorteil ist, dass sie unbefristete Beschäftigungsverhältnisse schafft.

     

    Erklären Sie uns aber bitte, warum Sie dieses Instrument nicht häufiger anwenden? 125 Stellen stehen dafür bereit, 2014 waren 76 besetzt, aktuell sind es nur noch 39. Soll die Feuerwehr auslaufen?

     

    Wenn man sich die Arbeitsgerichtsentscheidungen anschaut, z.B. des Bundesarbeitsgerichts, so wird die befristete Beschäftigung als rechtmäßig anerkannt. Die Urteile ruhen auf zwei Säulen. Erstens müssen die Gründe für eine Befristung sachgerecht und nachvollziehbar sein – also Schwangerschaft, Erkrankung usw.

     

    Zweitens sind die Länder nicht verpflichtet, eine Vertretungsreserve, verstanden als Personalreserve in Form unbefristet beschäftigter Vertretungskräfte, vorzuhalten.

     

    Aber: Diese Regierungskoalition hat sich dafür entschieden, eine eben solche Personalreserve vorzuhalten. Über 1.000 Lehrer haben also mit ihren drei und mehr befristeten Verträgen bereits nachgewiesen, dass sie genau die Funktion erfüllen, für die die Vertretungsfeuerwehr geschaffen wurde, nämlich Vertretungsunterricht zu geben.

     

    Möglicherweise hätten all diese Lehrer Anspruch, unbefristet in die Vertretungsfeuerwehr eingestellt zu werden. Und falls der Landesregierung dieser Umstand bekannt ist, das aber gegenüber ihren eigenen Lehrkräften nicht kommuniziert, dann ist das ein echter Skandal. Ich erwarte dazu eine Stellungnahme der Landesregierung.“

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