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  • 19.06.2019

    Anita Klahn zu TOP 18 u.a. „Förderung begabter Schüler“

    In ihrer Rede zu TOP 18, 21 und 47 (Förderung begabter Schüler/ Mathematik-Unterricht und MINT-Unterricht) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    „Die vorliegenden Berichte stellen klar, dass wir unser Engagement im Bereich der MINT-Förderung weiter verstärken müssen. So zeigt der IQB-Bildungstrend 2016, dass sich die mathematischen Kompetenzen der schleswig-holsteinischen Schülerinnen und Schüler in den fünf davor liegenden Jahren nicht bedeutsam verbessert haben und davor lagen diese unter bis maximal im Bundesdurchschnitt.

    Welche Auswirkungen das mit sich bringt, erkennt man mit einem Blick auf weitere Zahlen. Aktuell sind bundesweit eine halbe Million Stellen im MINT-Bereich unbesetzt. Betrachtet man darüber hinaus noch die Altersstruktur der aktuell Beschäftigten und die absehbar steigende Nachfrage nach Fachkräften in allen technischen Berufsfeldern in der Zukunft, spätestens dann wird jedem klar, dass wir hier in wenigen Jahren vor einer gewaltigen Herausforderung stehen.

    Die Ergebnisse der Modellschulen belegen, dass in den Schulen der Grundstein für das Interesse für die Mathematik gelegt wird. Wir wissen alle, dass bereits im vorschulischen Bereich die natürliche Neugierde eines Kindes gefördert werden muss, um einerseits auf spielerische Art und Weise Verständnis für das eigene Umfeld zu entwickeln und andererseits Grundkenntnisse naturwissenschaftlicher-technischer Zusammenhänge zu erkennen. Projekte wie das Haus der kleinen Forscher sind von daher so wertvoll.

    Zurück zur Schule: Wie schaffen wir es, dem Mathematikunterricht seinen so angstmachenden Ruf zu nehmen? Wie schaffen wir es, dass sich auch mehr Mädchen für mathematisch-naturwissenschaftliche Kompetenzen öffnen? Denn nach wie vor sind es überwiegend die Jungen, die hier Interesse zeigen und daraus resultierend dann später auch eher einen technischen Beruf wählen. Mit der Erkenntnis, dass es immer auf den Lehrer ankommt, ob die Schülerinnen und Schüler erreicht werden, sollten wir in der weiteren Diskussion auch darüber sprechen, ob das Klassenlehrerprinzip in der Grundschule unter diesem Aspekt richtig ist. Denn aus dem Bericht ist zu entnehmen, dass gerade in der Grundschule dadurch Mathematik fachfremd unterrichtet wird mit den entsprechenden Folgen.

    In den weiterführenden Schulen haben wir diese Problematik dann auch in den naturwissenschaftlichen Bereichen. Nicht ohne Grund sind Physik und Chemie Mangelfächer. Daher gilt es, diesem Bereich besondere Aufmerksamkeit zukommen zu lassen. Die vorhandenen Programme und Projekte zur Förderung der MINT-Fächer wirken. Die Mathe-Olympiade oder auch das Projekt ‚Schüler experimentieren‘ sorgen dafür, auch außerhalb der Schule möglichst viele Schülerinnen und Schüler für die Mathematik zu begeistern.
    Aber es reicht nicht, einfach nur mehr Schülerinnen und Schüler zu begeistern. Wir müssen sie ebenso erfolgreich ausbilden. Ein Ziel, welches durch die erschreckend hohen Abbrecherquoten an den Universitäten und Hochschulen zu einem Großteil konterkariert wird.

    Um beim Thema Mathematik und MINT erfolgreich zu sein, reicht es nicht, wenn wir nur an einer Stellschraube drehen. Wir müssen sicherstellen, dass alle Beteiligten nicht nur ein gemeinsames Ziel vor Augen haben, sondern ihre Maßnahmen auch aufeinander abstimmen. Wir brauchen einen Mix aus früher Förderung von Mathematik in der Schule, über flexible Unterrichtsgestaltung, Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte, außerschulische Projekte und vorbereitenden Maßnahmen vor der Aufnahme eines MINT-Studienganges.

    Aus diesem Grund war es richtig, dass das Ministerium im letzten September mit allen Beteiligten erarbeitet hat, wie Absolventen zukünftig besser auf ein Studium im MINT-Bereich vorbereitet werden können. Wenn wir es darüber hinaus schaffen, den Anteil der Frauen an den Studierenden signifikant zu steigern, hätte dies darüber hinaus noch den Charme, den Gender Pay Gap zu verringern. Denn die MINT-Berufe zeichnen sich durch geringe Arbeitslosenquoten, überdurchschnittlich gute Bezahlung und weitestgehend sozialversicherungspflichtige Vollzeitstellen aus. Jeder investierte Euro an dieser Stelle würde sich also mehr als auszahlen. Wenn wir es schaffen, alle diese Aktivitäten zu bündeln, sind wir gut gerüstet für die Zukunft in Schleswig Holstein.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 19.06.2019

    Jan Marcus Rossa: Umfassende und gründliche Aufarbeitung nötig

    Zum Bericht von Justizministerin Sabine Sütterlin-Waack heute im Innen- und Rechtsausschuss zur Geiselnahme in der JVA Lübeck erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    „Ich danke Frau Ministerin Sütterlin-Waack für den umfassenden Bericht heute im Ausschuss. Wir haben vollstes Vertrauen, dass der Vorfall jetzt umfassend und gründlich aufgearbeitet wird, um solche Vorfälle bestmöglich zu verhindern. Genau das hat die Ministerin heute angekündigt und dafür hat sie unsere vollste Unterstützung.

    Ein besonderes Augenmerk werden wir bei der Aufarbeitung auf die Frage legen müssen, ob es wirklich notwendig ist, Strafgefangenen im sozialtherapeutischen Vollzug Zugang zu Küchenmessern zu gewähren. Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion über Messerverbote für Jedermann im öffentlichen Raum, sollten wir diese Praxis in der Sozialtherapie der Justizvollzugsanstalten noch einmal überdenken.

    Wir wissen, dass es eine hundertprozentige Sicherheit nicht geben wird, aber wo wir unnötige Gefahren für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Strafvollzugsanstalten vermeiden können und gleichzeitig Therapiezwecke nicht gefährden, sollten wir das tun.“

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  • 19.06.2019

    Jan Marcus Rossa zu TOP 13 + 42 „Volksinitiative für bezahlbaren Wohnraum“

    In seiner Rede zu TOP 13 + 42 (Volksinitiative für bezahlbaren Wohnraum: Zulässigkeit und Gesetzentwurf) erklärt der wohnungsbaupolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    „Es besteht kein Zweifel daran, dass wir in Schleswig-Holstein ein Problem auf dem Wohnungsmarkt haben. Es gibt zu wenig bezahlbaren Wohnraum und es ist absehbar, dass sich die Lage verschärfen wird. Und es liegt in unserer Verantwortung, Lösungen zu entwickeln, um diesem Problem entgegenzuwirken. Es ist auch für unsere Gesellschaft hochbrisant, wenn immer mehr Menschen mit geringen und mittleren Einkommen Schwierigkeiten haben, für sich und ihre Familien angemessenen und bezahlbaren Wohnraum zu finden.

    Mit dem Thema Wohnungspolitik haben wir uns in den letzten Monaten mehrfach beschäftigt und wir werden noch in diesem Jahr mit einer Novellierung bauordnungsrechtlicher Vorschriften dafür sorgen, dass der Bau neuer Wohnungen erleichtert wird. So schaffen wir Rahmenbedingungen, damit der in Schleswig-Holstein dringend benötigte neue Wohnraum geschaffen werden kann. Und wir werden weitere Anstrengungen unternehmen, um noch mehr Wohnraum in Schleswig-Holstein zu schaffen, den die Menschen brauchen. Dabei werden wir insbesondere den Bedarf an angemessenen und auch für einkommensschwächere Bevölkerungsgruppen bezahlbaren Wohnraum in den Fokus nehmen.

    Wir werden uns auch dem sozialen Wohnungsbau zuwenden, ohne den es nicht gehen wird. Hier hat es in den letzten Jahrzehnten in erschreckendem Ausmaß Versäumnisse gegeben. Ich erinnere an den Ausverkauf kommunaler Wohnungsbestände und an die Vernachlässigung des sozialen Wohnungsbaus. Dies ist verantwortungslos gewesen und wir werden den Flurschaden einer solchen Politik peu à peu beseitigen.

    Ich frage mich aber auch, ob eine Änderung der Verfassung die richtige Antwort auf das erkannte Wohnraumproblem ist. Ja, es ist richtig, dass das Recht auf Wohnen zu den Menschenrechten gehört. Das allein rechtfertigt aber nicht, ein Recht auf Wohnen in deutsche Verfassungen aufzunehmen! Denn eine Verfassungsänderung würde tatsächlich nichts an der aktuellen Rechtslage ändern und hätte überhaupt keinen positiven Effekt auf den Wohnungsmarkt. Das Menschenrecht auf Wohnen wird schon heute durch das Grundgesetz und auch durch unsere Landesverfassung hinreichend geschützt. Die Aufnahme eines Staatsziels, wie von der Volksinitiative angestrebt, wird die Rechtslage tatsächlich nicht verändern und auch nicht verbessern, denn die sozialen Menschenrechte werden in Deutschland auch durch die bestehenden Vorschriften in unseren Verfassungen geschützt. Dieser Schutz ergibt sich unmittelbar aus der Menschenwürdegarantie in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip. Hieraus ergibt sich für den Bundes- und auch die Landesgesetzgeber ein Regelungs- und Gestaltungsauftrag. Der Staat ist verpflichtet, die Grundlagen für ein menschenwürdiges Leben zu schaffen und zu sichern. Deshalb muss der Staat das sogenannte Existenzminimum garantieren und hierzu gehört eben auch das Wohnen. Diese Verpflichtungen sind heute vor allem im Sozialrecht, aber auch in den Mieterschutzrechten und in vielen anderen gesetzlichen Regelungen verankert.

    Die zentrale Frage bleibt also: Verbessern wir die Lage der Menschen, die der Wohnraummangel in besonderem Maße trifft, mit einer Verfassungsänderung? Nein, das tun wir nicht! Es wäre reine Symbolpolitik ohne spürbare Wirkung für den Wohnungsmarkt und für die Wohnungssuchenden. Dann macht die Verfassungsänderung aber keinen Sinn. Und noch ein Gedanke, der gegen eine Verfassungsänderung spricht. Wir haben vor kurzem den 70. Geburtstag des Grundgesetzes gefeiert und deshalb sollten wir uns auch fragen, warum die Mütter und Väter unserer Verfassung ein Recht auf Wohnen weder als Staatsziel noch als Grundrecht aufgenommen haben. Sie waren der Ansicht, dass soziale Menschenrechte in erster Linie Leistungsrechte wären und es dem demokratischen Gesetzgeber vorbehalten sei, die Sozialpolitik auszugestalten. Dieser Verpflichtung müssen wir allerdings nachkommen und daran arbeiten wir in der Jamaika-Koalition intensiv. Unsere Ziele aber, für ausreichenden angemessenen Wohnraum in unserem Land zu sorgen, werden durch eine Verfassungsänderung eben nicht befördert. Eine Verfassungsbestimmung, die keine konkrete Wirkung entfaltet, hat meines Erachtens keine Existenzberechtigung.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 20.06.2019

    Jörg Hansen zu TOP 33 „Fahrverbot beim Wenden in der Rettungsgasse“

    In seiner Rede zu TOP 33 (Fahrverbot beim Wenden in der Rettungsgasse) erklärt der polizeipolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jörg Hansen:

    „Wir streiten gerne um die Sache, aber über einen Punkt werden wir uns hier bestimmt nicht streiten: Das Wenden in der Rettungsgasse ist mehr als nur ein Ärgernis. Wer in einer Unfallsituation seinen Egoismus über das Wohl der Verletzten und über das der Rettungskräfte und ihren reibungslosen Einsatz stellt, handelt unverantwortlich. Und auch, dass das Bilden der Rettungsgasse oft schlicht nicht funktioniert, ist ein Problem, das lebensbedrohliche Auswirkungen haben kann. Die Frage ist aber, welche Schlussfolgerungen wir daraus ziehen. Konkret heißt die Frage, die wir uns stellen müssen: Sind die von der SPD vorgeschlagenen Maßnahmen wirklich sinnvoll? Ist durch die Umsetzung des Vorschlages der Sozialdemokraten wirklich mit einer Verbesserung zu rechnen? Wir werden das ja weiter diskutieren, aber ich darf zumindest meine Zweifel äußern, ob wir wirklich ein Problem mit zu geringen Sanktionen haben.

    Schon heute wird das Wenden in der Rettungsgasse bestraft. Wer heute in der Rettungsgasse wendet, hat nicht nur mit einem Bußgeld zu rechnen, sondern darüber hinaus mit einem Fahrverbot von einem Monat. Das ergibt sich aus dem Bußgeldkatalog, der diese Strafe für das Wenden, Rückwärts- oder entgegen der Fahrtrichtung fahren vorsieht. Das gilt wohlgemerkt schon unabhängig von jedweder Gefährdung. Kommt zum Wenden in der Rettungsgasse noch eine Gefährdung von Leib oder Leben oder von Sachen von bedeutendem Wert hinzu, so droht sogar eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren! Hinzu kommt noch die regelmäßige Entziehung der Fahrerlaubnis, die das Strafgesetzbuch für diese Fälle vorsieht. Wenn man sich das, was heute schon an Strafen besteht, ansieht, drängt sich ein Handlungsbedarf bei den Strafen nicht unbedingt auf. Das Problem muss woanders liegen. Ich befürworte trotzdem die Ausschussüberweisung, denn natürlich macht es Sinn, dass wir darüber diskutieren, wo wir hier nachbessern müssen. Immer wieder auftretende Berichte von rücksichtslosen Fahrern, die auf Autobahnen wenden, sprechen für sich.

    Das Problem liegt natürlich zum einen in der Verfolgung solcher Vergehen. Dass dies nicht einfach ist, liegt meiner Meinung nach auf der Hand, denn Rettungsgassen werden für Unfälle benötigt und die Polizei ist gerade in diesen Situation gebunden und kann nicht die Einhaltung des Wendeverbots über die gesamte Staulänge kontrollieren. Wir werden diesen Konflikt schwerlich auflösen können, denn im Zweifel liegt die Priorität der polizeilichen Arbeit auf der Unfallstelle. Ein zweites Problem ist die weit verbreitete Unwissenheit. Gerade auf dreispurigen Autobahnen sind Autofahrer mit der korrekten Bildung der Rettungsgasse überfordert, was aus der Unwissenheit resultiert, wie diese korrekt zu bilden ist. Hier kommt die präventive Beschilderung aus dem Antrag der Sozialdemokraten ins Spiel. Dieser Vorschlag ist zwar löblich, aber doch zu pauschal. Denn grundsätzlich sollen nach der Straßenverkehrsordnung Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort angebracht werden, wo diese aufgrund besonderer Umstände zwingend erforderlich sind. Das kommt nicht von ungefähr, sondern hat einen Grund. Die Verkehrsteilnehmer sollen nicht unnötig überfrachtet und über Gebühr abgelenkt werden. Deswegen können Hinweisschilder trotzdem Sinn machen. Ob wir aber diese oder aber bessere Kampagnen benötigen, wird sich in den weiteren Beratungen zeigen.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 20.06.2019

    Kay Richert zu TOP 22 „Tarifautonomie stärken“

    In seiner Rede zu TOP 22 (Tarifautonomie stärken) erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    „In den ersten 20 Artikeln des Grundgesetzes stehen die Bürger- und die Menschenrechte, sie bilden quasi die Wertegrundlage unserer freiheitlichen Gesellschaft. Da stehen viele wichtige Sachen drin, ohne die wir uns unsere Gesellschaft gar nicht vorstellen können: Freizügigkeit, Berufsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Religionsfreiheit, das Recht auf freie Entfaltung und körperliche Unversehrtheit. Bei all diesen Rechten geht das Grundgesetz davon aus, dass der Bürger selbst entscheiden kann und soll, wo er wohnen, mit wem er sich treffen, was er sagen und wie er selig werden will.

    Artikel 9 GG garantiert die Vereinigungsfreiheit. Jede und jeder Deutsche hat das Recht, mit anderen eine Gesellschaft oder eine Vereinigung zu gründen – oder sich auch dagegen zu entscheiden. Der Staat darf hier nur unter ganz restriktiven Bedingungen mitmischen. Eine besondere Form der Vereinigungsfreiheit ist in Absatz 3 normiert, das ist die Tarifautonomie. Und auch hier soll ausdrücklich ‚jedermann‘ entscheiden; oder anders: der Staat soll die Finger von der Tarifautonomie lassen. Das Prinzip der Tarifautonomie hat Deutschland sehr gut getan. Starke Gewerkschaften und Arbeitgeber konnten flexibel agieren, konnten auf Besonderheiten reagieren und so das Beste für Unternehmen und Beschäftigte herausholen. Die Interessen beider Seiten wurden abgewogen, keine Seite kam zu kurz, niemand konnte die Überhand gewinnen. Große Ungerechtigkeiten konnten so nicht passieren. Die Tarifautonomie war einer der Motoren des Wirtschaftswunders und ist über all die Jahre wichtig geblieben für den großen Erfolg unserer Unternehmen. 

    Damit dieses gute System funktioniert, sind starke Gewerkschaften erforderlich. Und da haben Sie ja einen richtigen Punkt aufgegriffen: Seit den 1990er Jahren ist die Bindung an Gewerkschaften kontinuierlich zurückgegangen. Ich unterstütze Ihren Gedanken, die Arbeits- und Wirtschaftskoalitionen zu stärken. Aber ich bezweifle, dass Ihr Weg der richtige ist. Es gibt anerkanntermaßen zwei Parameter, die eventuell die Relevanz tariflicher Bindung erhöhen könnten. Zum einen ist das die Stärkung des Tarifvertrags als Institut. Das könnte beispielsweise erreicht werden durch die Senkung der Voraussetzungen für die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen oder die Möglichkeit, branchenspezifische Standards zu bestimmen und verbindlich zu machen. Genau das unterstützen Sie in Ihrem Antrag. Genau das ist 2014 mit dem Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie und durch Änderung des Tarifvertragsgesetzes auch schon passiert. Können Sie feststellen, dass diese Veränderungen den erwünschten Erfolg gebracht haben?

    Ihre Antwort kann nur ‚nein‘ sein. Und da frage ich mich, warum Sie glauben, eine Wiederholung der Fehler von 2014 würde jetzt irgendwelche Verbesserungen bringen.

    Die zweite Möglichkeit ist: Die Tarifpartner müssen wieder mehr Mitglieder gewinnen, sie müssen wieder eine relevante Größe erreichen. In meinen Augen kann nur das der Schlüssel sein, denn: Tarifverträge müssen auch legitimiert sein. Und legitimiert werden Tarifverträge dadurch, dass sie von allen, zumindest aber von der Mehrzahl der Vertragspartner geschlossen werden. Oder anders ausgedrückt: Dass sie von Verbänden geschlossen wurden, die die Mehrzahl der Arbeitnehmer und Arbeitgeber als Mitglieder vertreten. Die Gewerkschaften müssen sich hier fragen, warum sie nicht mehr attraktiv für die Arbeitnehmer sind. Warum sind Männer mehr organisiert, Frauen weniger? Warum sind Ältere mehr organisiert, Jüngere weniger? Warum organisieren sich Teilzeitbeschäftigte nicht? Warum glauben die Arbeitnehmer, dass Gewerkschaften ihre Probleme nicht lösen? Diese Hausaufgaben können wir den Gewerkschaften nicht abnehmen. Und ich finde es ebenfalls nicht richtig, die schwindende Legitimation aufgrund schwindender Mitgliederzahlen durch Verstaatlichung des Tarifgeschehens zu kompensieren.

    Die Koalitionsfreiheit – auch im Bereich der Tarifautonomie – funktioniert in beide Richtungen: Man darf sich dafür entscheiden, sich zu organisieren. Man darf sich aber auch dafür entscheiden, sich nicht zu organisieren. Die Entscheidung vieler Arbeitnehmer, sich keiner Gewerkschaft anzuschließen, darf nicht durch staatlichen Druck ausgehebelt werden – Arbeitnehmer müssen einen Sinn darin sehen, einer Gewerkschaft beizutreten. Was ist mit dem Bereich des anderen Sozialpartners, dem Arbeitgeber? Arbeitgeber können Mitglieder eines Arbeitgeberverbandes sein und sich trotzdem ohne Tarifbindung stellen lassen. Das heißt, sie schließen die Anwendung der Tarifverträge dieses Verbandes aus. Man kann sicherlich darüber streiten, ob das dem Sinn der Tarifpartnerschaft entspricht. Ansonsten gilt heute wie vor hundert Jahren: Der Organisationsgrad der Arbeitgeber folgt dem der Arbeitnehmer oder mit anderen Worten: Starke Gewerkschaften erzeugen zwangsläufig mehr Mitglieder in den Arbeitgeberverbänden.

    Der Beschluss 212/19 des Bundesrats schlägt die Betrachtung mehrerer Handlungsansätze vor, um eine Stärkung der tariflichen Ordnung unter Wahrung der Tarifautonomie zu erreichen; unter anderem sind dies die Verbesserung der Rahmenbedingungen des Verfahrens zur Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen oder die Sicherung der Datenlage in Bezug auf die sogenannte ‚überwiegende Bedeutung‘ eines Tarifvertrags. Wir von der FDP unterstützen die Zielsetzung dieses Beschlusses ebenso wie das Ziel, die Tarifautonomie zu stärken. Im Einzelnen bin ich auf die Ergebnisse und Vorschläge gespannt.

    In Ihrer Begründung beziehen Sie sich auf aktuelle Studien der Hans-Böckler-Stiftung; ich nehme an, sie meinen damit den Aufsatz von Martin Franzen aus 2018. Der macht dort ziemlich revolutionäre, aber auch ambivalente steuerrechtliche Vorschläge. Aber er sagt auch: ‚Die Tarifautonomie ist eine staatsferne Veranstaltung und lebt von der Selbsthilfe der Betroffenen.‘ Genau so ist es.“

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  • 21.06.2018

    Oliver Kumbartzky: Erfahrungen durch neue Düngeverordnung abwarten

    Zum heutigen Urteil des EuGH  gegen Deutschland wegen der unzureichenden Umsetzung  der europäischen Nitratrichtlinie erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und agrarpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „Das heutige Urteil bestätigt, was wir alle schon wussten, nämlich dass die alte Düngeverordnung nicht ausreichte, um alle Gewässer vor zu hohen Nitrateinträgen effektiv zu schützen. Wir werden sehen, welche Wirkung die neue Düngeverordnung zeigen wird. Sobald Erfahrungswerte vorliegen, die Verbesserungen nötig machen, werden wir diese angehen.

    Der Schutz unserer Gewässer ist uns wichtig. Wir vergessen aber auch unsere Landwirtschaft nicht. Schon heute sind viele Landwirte allein schon aufgrund komplexer, bürokratischer Auflagen in einer wirtschaftlich schwierigen Lage. Wir setzen uns für ein praxisgerechtes Düngerecht ein, das mit standortgerechten Auflagen die Umwelt schützt und keine unnötige Bürokratie aufbaut."

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  • 20.06.2019

    Kay Richert zu TOP 23 „Kennzeichnungspflicht für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben einführen"

    In seiner Rede zu TOP 23 (Kennzeichnungspflicht für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben einführen) erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    „Wir von der FDP in Jamaika wollen alternative, emissionsarme Mobilität technologieoffen voranbringen. Wir glauben daran, dass der technische Fortschritt unser aller Leben einfacher und sicherer machen kann. Neue Technologien bergen viele neue Möglichkeiten. Aber natürlich bergen neue Technologien auch neue Risiken und Herausforderungen, auf die wir vorbereitet sein müssen. Eine dieser Herausforderungen ist das Brandverhalten von Elektroautos. Weil hier andere Bauteile verwendet werden, unterscheiden sich die Brände von Elektromobilen und von konventionellen Autos. Ein sensibles Bauteil scheint hier die Batterie zu sein, die aufgrund ihrer Größe und chemischen Zusammensetzung schwerer zu löschen ist.

    Diese Erkenntnis ist nicht neu und wird selbstverständlich bei der Ausbildung der Rettungskräfte berücksichtigt. In der Antwort auf eine kleine Anfrage zu diesem Thema stellt die Landesregierung hierzu fest: ‚Der Umgang mit Hybrid- und Elektrofahrzeugen wird sowohl in der Ausbildung freiwilliger wie auch beruflicher Feuerwehrkräfte berücksichtigt. Der grundsätzliche Einsatzablauf bei Bränden von Hybrid- und Elektrofahrzeugen unterscheidet sich nur in einigen Punkten von dem Vorgehen bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor. Bei einem Brandereignis mit einem betroffenen Elektrofahrzeug handelt es sich um eine durch die Feuerwehren in Schleswig-Holstein gut beherrschbare Lage.‘ Ich empfinde es als beruhigend zu wissen, dass unsere Feuerwehren gut ausgebildet sind und wissen, was sie tun – auch im Fall eines brennenden Elektroautos. Ein brennendes Elektroauto ist also kein Problem, solange man es als Elektroauto erkennt. Der vorliegende Antrag fordert aus diesem Grund, die Kennzeichnungspflicht für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben einzuführen und möchte dies vorrangig über eine Änderung des Elektromobilitätsgesetzes erreichen. Aber ist dieser Vorschlag zielführend?

    Natürlich: Das ‚E‘ auf dem Nummernschild gäbe den Rettungskräften schon einen wertvollen Hinweis, dass es sich um ein Elektromobil handelt. Aber wissen sie dadurch auch, wo die Batterie sitzt? Wissen sie, welche Teile der Karosse sie aufgrund von Elektroleitungen besser nicht durchtrennen? Alternative Antriebe müssen nicht batterieelektrisch sein – gibt es Unterschiede im Brandverhalten verschiedener alternativer Antriebe? Brennt ein Wasserstofftank anders als eine Lithium-Ionen-Batterie? Und was machen die Rettungskräfte, wenn das Kennzeichen aufgrund eines Unfalls unkenntlich ist oder fehlt? Wir von der FDP in Jamaika möchten die Einsatzkräfte umfassend unterstützen. Deswegen bitten wir die Landesregierung zu überprüfen, ob und in welchem Umfang die für die Rettungskräfte notwendigen Informationen im Fahrzeug vorgehalten werden können, bzw. abrufbar sein müssen. Im Bereich von Gebäuden gibt es hierfür sogenannte Rettungs- oder Feuerwehrkarten, die Besonderheiten und Gefahren verzeichnen. Solche Rettungskarten wären auch im Bereich der Fahrzeuge mit alternativen Antrieben vorstellbar, entweder analog oder in digitaler Form abrufbar. So unterstützen wir unsere Einsatzkräfte umfassend und stellen alle erforderlichen Informationen zur Verfügung. Darüber hinaus erwarten wir natürlich, dass mögliche Verbesserungen kontinuierlich eruiert werden und neue Erkenntnisse in die Ausbildung der Feuerwehren mit einfließen.

    Neue Technologien bringen neue Möglichkeiten und neue Herausforderungen. Wir wollen die Chancen mutig ergreifen und gleichzeitig dafür sorgen, dass unsere Einsatzkräfte auf die Risiken gut vorbereitet sind. Eine bloße Kennzeichnungspflicht erfüllt unsere Ansprüche hier nicht. Ich bitte Sie daher herzlich darum, unseren guten Alternativantrag zu unterstützen.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 20.06.2019

    Anita Klahn zu TOP 29 „Konzept Nachbarsprache Dänisch in öffentlichen Schulen“

    In ihrer Rede zu TOP 2 + 8 (Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr 2019 und Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens für die Finanzierung der beruflichen Ausbildung in der Pflege) erklärt die finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    „Heute beschließen wir die Einrichtung eines Sondervermögens für die Finanzierung der beruflichen Ausbildung in der Pflege. Dies ist ein wichtiger und notwendiger Schritt auf dem Weg zur Neuordnung der Ausbildung im Pflegebereich. Der Dank gilt unserem Minister Dr. Garg, der sich nicht nur um die Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen verdient gemacht hat, sondern der auch die Umsetzung des Pflegeberufegesetzes energisch vorantreibt. Wir stärken damit den Pflegeberuf und stellen eine zukunftsfeste Pflegeausbildung in Schleswig-Holstein sicher.

    Mit dem Nachtragshaushalt 2019 reagieren wir auf aktuelle Bedarfe und stärken die Investitionen in unsere Infrastruktur. Wir bringen zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen für die Landwirtschaft auf den Weg und investieren in unsere digitale Infrastruktur – und dies, ohne uns zusätzlich zu verschulden. Dieses gelingt, obwohl die aktuelle Steuerschätzung 15 Millionen Euro weniger Einnahmen in diesem Jahr erwartet als bei der Haushaltsaufstellung noch anzunehmen war. Insgesamt sieht der vorliegende Nachtragshaushalt Mehrausgaben in Höhe von 19,5 Millionen Euro vor. Der sich somit ergebende Finanzbedarf in Höhe von knapp 35 Millionen Euro kann durch geringere Zinsausgaben und steigende Einnahmen aus der Feld- und Förderabgabe gedeckt werden.

    Die erforderliche Anpassung der Dürrehilfe 2018 um zusätzliche 3,8 Millionen Euro ist bedauerlich, aber sie ist notwendig, um die Dürreschäden des vergangenen Jahres zu kompensieren. Wir dürfen unsere Landwirtschaft, auch im Vergleich zu anderen Bundesländern nicht in der Dürre stehen lassen. Ein Verzicht auf die Aufstockung und somit auch die Inanspruchnahme zusätzlicher Bundesmittel würde unsere Landwirte im Wettbewerb zurückfallen lassen.

    Sage und schreibe zwei Millionen Euro zusätzliche Mittel fürs Wolfsmanagement lassen einen dagegen nahezu fassungslos dastehen. Zwei Millionen Euro, um unsere Viehhalter vor wahrscheinlich drei Wölfen zu schützen. Ein aufgrund rechtlicher Rahmenbedingungen erforderlicher Irrsinn! Es wird Zeit, dass sich der Schutzstatus ändert, und dass der Wolf ins Jagdrecht aufgenommen wird. Eine dreigliedrige Zonierung in Schutz-, Management- und Wolfausschlussareale, wie sie vom Deutschen Jagdverband gefordert wird, ist vernünftig. Wie unser agrarpolitischer Sprecher Oliver Kumbartzky bereits mehrfach betonte: Auf unseren Deichen findet der Wolf ein ‚All-you-can-eat-Buffet‘ vor. Mir fehlt die Phantasie für eingezäunte Deiche; eine Verdrahtung der Landschaft ist nicht im Sinne des Natur- und Artenschutzes.

    Weitere 13,7 Millionen Euro stellen wir zur Verfügung, um die Digitalisierung im Land weiter voranzutreiben. Dazu gehören die notwendigen Maßnahmen, um den Bürgern spätestens Ende 2022 alle Verwaltungsleistungen auch elektronisch zur Verfügung stellen zu können. Wir stellen zudem die Kofinanzierung für den im März endlich verabschiedeten ‚DigitalPakt Schule‘ sicher, damit noch in diesem Jahr mit den ersten Maßnahmen begonnen werden kann. Es ist unser Anspruch, dass wir unseren bundesweiten Vorsprung beim Breitbandausbau nicht nur halten, sondern weiter ausbauen. Diesen Wettbewerbsvorteil dürfen wir nicht verspielen! Wir stoßen mit dem Netzausbau zunehmend in dünner besiedelte Gebiete vor. Um den gestiegenen Förderbedarf in diesem Jahr zu decken, stellen wir mit dem Nachtragshaushalt zusätzliche 8,2 Millionen Euro für den Breitbandausbau zur Verfügung. Dies ist ein erster Schritt, um die von 2019 bis 2023 bestehende Finanzierungslücke von 60 Millionen Euro zu schließen. Wir wollen Firmenansiedlungen und moderne Arbeitsplätze nicht nur in den Ballungszentren, sondern auch in unseren ländlich geprägten Gebieten an Ost-und Westküste sowie im Binnenland. Dafür sind wir angetreten und dieses Ziel werden wir weiterhin mit aller Kraft verfolgen. Wir wollen die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Menschen auch dort arbeiten können, wo sie ihren Wohnsitz haben – und dafür brauchen wir ein leistungsfähiges Glasfasernetz im ganzen Land.

    Dieser Nachtragshaushalt umfasst auf der einen Seite erforderliche Unterstützungsleistungen für unsere Landwirtschaft und auf der anderen Seite Investitionen, mit denen wir die Digitalisierung hierzulande ohne weitere Neuverschuldung nach vorne bringen – und das ist eine gute Nachricht für unser Land!“

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 20.06.2019

    Anita Klahn zu TOP 29 „Konzept Nachbarsprache Dänisch in öffentlichen Schulen"

    In ihrer Rede zu TOP 29 (Konzept Nachbarsprache Dänisch in öffentlichen Schulen) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    „Wir Schleswig-Holsteiner wissen es zu schätzen, in einer Grenzregion friedvoll zu leben. Die kriegerischen Auseinandersetzungen haben die Regionen beiderseits der Grenze für eine lange Zeit geprägt und wir sind auch heute noch in der fortwährenden Verantwortung, solche Entwicklungen nicht wieder zuzulassen. Gute Beziehungen mit Dänemark haben auch für unsere Wirtschaft Priorität. Dänemark ist der wichtigste Handelspartner Schleswig-Holsteins, rund acht Prozent aller Exporte des Landes gehen in den Norden. Und auch bei den Nord- und Ostseekooperationen oder der geplanten Fehmarnbeltquerung sind wir auf gute Beziehungen nach Dänemark angewiesen. Ein wichtiger Baustein, um eine gute Verbindung herstellen und pflegen zu können, ist die sprachliche Verständigung, da sie Barrieren abbaut und das gegenseitige Verständnis fördert.
    Über die Sprachkompetenz werden Kenntnisse in den Bereichen Bildung, Kultur, Wirtschaft und Politik vermittelt. Übrigens gibt es auch Erkenntnisse, die zeigen, dass bilingual unterrichtete Schülerinnen und Schüler auch bessere Ergebnisse in Mathe erzielen.

    Bei dem Thema Minderheitensprachen und ihrer Förderung ist uns Freien Demokraten wichtig, dass sich die politisch Verantwortlichen auf beiden Seiten der Grenze dafür einsetzen, dass den jeweiligen Minderheiten jenseits ihrer Landesgrenzen eine angemessene Aufmerksamkeit und Unterstützung zuteilwird. Sowohl Deutschland als auch Dänemark sind dabei in der Verantwortung, Artikel 14 des Rahmenübereinkommens des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten Rechnung zu tragen. Denn Artikel 14 Absatz 1 des Rahmenübereinkommens betrifft das Recht von Angehörigen einer nationalen Minderheit, die Minderheitensprache zu erlernen. Die damit ausgesprochene Staatenverpflichtung, das Recht jeder Person, die einer nationalen Minderheit angehört, auf Erlernen ihrer Minderheitensprache anzuerkennen, betrifft eines der wichtigsten Mittel, durch welche diese Personen ihre Identität behaupten und bewahren können. Davon kann es keine Ausnahmen geben. Dies sollte auf beiden Seiten der Grenze gelten.

    Ich denke, dass man mit einigem Recht behaupten kann, dass wir hier in Schleswig-Holstein nicht nur von der Verantwortung reden, sondern uns auch beherzt für die Förderung von Minderheitensprachen einsetzen. Fast 100 Schulen im Land erteilen für 10.000 Schülerinnen und Schüler Dänischunterricht. Das sind Zahlen, hinter denen wir uns nicht zu verstecken brauchen. Aber wir sind nicht nur in den Schulen aktiv. Mit der Sprachförderung in Kindertagesstätten tragen wir bereits im frühkindlichen Alter zum Erhalt der Minderheitensprachen in der deutsch-dänischen Grenzregion bei. Da das schulische Sprachangebot vorrangig erst in den weiterführenden allgemeinbildenden und den beruflichen Schulen angeboten wird, wie wir aus der Antwort zur Kleinen Anfrage des SSW erkennen konnten, kommt es zu einem ungewollten Bruch in der Sprachentwicklung zwischen vorschulischer und schulischer Förderung.

    Diese Lücke wollen wir schließen. Aber um das sinnvoll zu können, ist es erst einmal wichtig, den tatsächlichen Bedarf abzufragen, um im Anschluss feststellen zu können, mit welchen Mitteln und Maßnahmen wir passend auf die Bedarfe reagieren können. In einem ersten Schritt sind Modellschulen ein gangbarer Weg, um dort mit individuellen Konzepten ein passgenaues Unterrichtsangebot anzubieten. Eine anschließende Evaluierung wird dann zeigen, ob wir weitere Maßnahmen benötigen.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 20.06.2019

    Dennys Bornhöft zu TOP 28 „Pflegekinder und Heimkinder finanziell entlasten“

    In seiner Rede zu TOP 28 (Pflegekinder und Heimkinder finanziell entlasten) erklärt der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Kinder und Jugendliche gehören zu den schwächsten gesellschaftlichen Gruppen. Dies gilt noch stärker für jene, die in Pflegeeinrichtungen leben. Eine wohlbehütete Kindheit im elterlichen Haus ist leider nicht allen gegeben. Gerade junge Menschen, die sich vor ihrer Volljährigkeit Arbeit suchen oder eine Ausbildung beginnen und sich eine Grundlage für ein späteres Leben aufbauen wollen, bedürfen mehr finanzieller Unterstützung als Jugendliche, die im eigenen Elternhaus groß werden. Pflege- und Heimkindern können nämlich bis zu 75 Prozent ihres Einkommens abgenommen werden. Das sehen die derzeitigen Abgaberegeln leider vor, mit der Begründung, dass damit die – zugegebenermaßen nicht geringen – öffentlichen Kosten für ihre Unterbringung in Teilen gegenfinanziert werden sollen. In meinen Augen werden Pflege- und Heimkindern damit aber große Steine in den Weg gelegt, die wir aus dem Weg räumen sollten. Mit diesen Abgaberegeln behindern wir diese Jugendlichen in ihrem Weg zur selbstständigen und eigenverantwortlichen Lebensgestaltung

    Folgende Beispielrechnung führt das sehr deutlich vor Augen: Viele Aushilfsjobs für Minderjährige sind mit 6–10 Euro pro Stunde entlohnt. Nach Abzug von 75 Prozent bleiben somit noch 1,50 bis 2,50 Euro pro Stunde übrig. Wo bleibt hier der Anreiz arbeiten zu gehen? Das ist im höchsten Maße ungerecht und muss bei den Jugendlichen zwangsläufig einen Eindruck erwecken, der nicht förderlich ist. Da wird man sich als junger Mensch schon fragen, ob sich eigene Arbeit überhaupt lohnt. Man wird sich auch fragen, wie das bei anderen jungen Menschen vonstattengeht, ob anderen im gleichen Maße Steine in den Weg gelegt werden bei ihrer persönlichen Entwicklung.

    Ein weiteres unbehagliches Gefühl kann hinzukommen: Die finanzielle Heranziehung kann auch als eigene Verantwortlichkeit für die Situation der Kinder empfunden werden; sprich, dass die Kinder in den Pflegeeinrichtungen stets selbstverschuldet untergebracht sind. Dass dies eher selten der Fall ist, ist klar, aber trotzdem muss es für diejenigen Pflegekinder, die sich aus eigener Motivation einen Job suchen wie eine Bestrafung wirken. Daher freue ich mich, dass wir über dieses wichtige Thema diskutieren und an Verbesserungen arbeiten werden. Bestehende Hürden, die es einem schwer machen, Arbeit aufzunehmen, die den Einstieg ins Berufsleben erschweren, sind konsequent abzubauen. Ich werte finanzielle Heranziehungsregelungen demotivierend gegenüber der Aufnahme eines Jobs. Ich denke, die meisten hier können sich noch an ihre erste Gehaltszahlung erinnern, also die vor der Abgeordnetentätigkeit. Was für ein tolles Gefühl das war, nach einem Monat Arbeit, sei es Minijob, Ausbildung oder auch freiberuflich, die Wertschätzung für die geleistete Arbeit in Geld zu erfahren. Gerade in jungen Jahren ist es wichtig, früh zu erleben, dass sich eigene Leistung, eigene Arbeit lohnt und wichtig für die Gestaltung des eigenen Lebens ist. Sowohl die FDP-Bundestagsfraktion als auch die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein haben ähnliche Beschlusslagen wie die nun vorliegende Initiative. Und daher begrüße ich die grundsätzliche Ausrichtung des Antrags ausdrücklich.

    Ich möchte aber noch gerne im Sozialausschuss ein paar Fragen erörtern, so z.B. wie viele Personen in Schleswig-Holstein in den Kreisen und kreisfreien Städten in welchem Maße bisher von dieser Anrechnung betroffen sind und von welchen Summen wir am Ende konkret sprechen. Voraussichtlich wäre hier auch die Konnexität zu prüfen und wie dann die Gegenfinanzierung ausschauen müsste. Eine weitere Frage ist, ob eine vollständige Außerachtlassung des Einkommens überhaupt sinnhaft ist oder wir dadurch rechtlich und sozialpolitisch beispielsweise ein Ungleichgewicht mit jungen Menschen, die in SGB II-Bedarfsgemeinschaften leben, schaffen. Auch Kinder im familiären Hartz IV-Bezug werden zur Sozialbedarfsdeckung herangezogen. Eine vermeintliche Ungleichbehandlung haben wir hier bereits, da z.B. bei 200 Euro für das Einräumen von Regalen im Supermarkt dem Jugendlichen im SGB II-Bezug 120 Euro übrig bleiben, dem Pflegekind jedoch nur 50 Euro.

    Vor allem für junge Menschen in schwierigen Lebenssituationen ist es wichtig, dass wir untermauern, dass es sich immer lohnt, seinen eigenen Lebensunterhalt durch eine Beschäftigung zu bestreiten. Unser Ziel muss es daher sein, jedem Heranwachsenden den Einstieg ins Berufsleben so einfach wie möglich zu gestalten und ihm möglichst keine zusätzlichen Hemmnisse in den Weg zu legen.“

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  • 20.06.2019

    Kay Richert zu TOP 27 „Soziale Marktwirtschaft als wirtschaftspolitisches Leitbild stärken“

    In seiner Rede zu TOP 27 (Soziale Marktwirtschaft als wirtschaftspolitisches Leitbild stärken) erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    „Unser Grundgesetz stammt aus einer Zeit, die durch große Umbrüche geprägt war: Traditionelle, sozialrevolutionäre und liberale Ideen für eine Gesellschaftsordnung begeisterten ihre Anhänger und führten zu großen Auseinandersetzungen um den richtigen Weg. Der Faschismus war gerade gescheitert. Trotzdem glaubten viele Menschen noch daran, dass autoritäre Staatsformen wie Kommunismus und Sozialismus mehrheitlich gut sein könnten. Andere wünschten sich das Klassensystem der Kaiserzeit zurück oder träumten von Anarchie. In dieser Situation verzichtete das Grundgesetz darauf, eine Wirtschaftsordnung festzuschreiben.

    Heute wissen wir, dass sich aus dem amerikanischen Kapitalismus eine deutsche Form entwickelt hat, die Leistungsgedanken und Fürsorge miteinander vereint: Die soziale Marktwirtschaft. Eine beispiellose Erfolgsgeschichte, die aus einem am Boden liegenden, zerstörten Land ein wohlhabendes Land mit einer gleichberechtigten Gesellschaft freier Bürgerinnen und Bürger machte. Vieles ist über die soziale Marktwirtschaft geschrieben und gesagt worden. Für mich gründet sie sich auf drei Prinzipien:

    1.     Freiheit

    2.     Verantwortung

    3.     Solidarität

    Das Verlangen nach Freiheit ist eine der stärksten menschlichen Triebfedern. Es gibt kaum etwas Bedrückenderes als das Gefühl der Unfreiheit, der Gängelung und Bevormundung. Eine freie Gesellschaft kann nur funktionieren, wenn die Bürgerinnen und Bürger Verantwortung übernehmen. Verantwortung heißt, dass Menschen die Folgen des eigenen Tuns tragen müssen oder dürfen, im Guten wie im Schlechten. Solidarität bedeutet, dass Schwache von der starken Gemeinschaft getragen werden. Solidarität bedeutet auch, dass niemand die Gemeinschaft ausnutzt. Solidarität bedeutet gegenseitige Rücksichtnahme und Wertschätzung.

    Es hat in Deutschland sehr viele Wirtschafts- und Gesellschaftsordnungen gegeben: Feudalherrschaft, Großgrundbesitz und Agrarstaat, sozialisierte Wirtschaften verschiedenen Grades mit Planwirtschaft, Kapitalismus und die soziale Marktwirtschaft. Wir von der FDP bekennen uns zur sozialen Marktwirtschaft. Für uns und für unsere Koalitionspartner ist die soziale Marktwirtschaft der Kern allen wirtschaftspolitischen Handelns. Wir sind davon überzeugt, dass die soziale Marktwirtschaft nachhaltiges Wirtschaften fördert und Wirtschaftswachstum, Wohlstand und Chancen für Männer und Frauen in unserem Land ermöglicht. Und wir glauben an den Dreiklang aus Ökonomie, Ökologie und sozialer Verantwortung. Von den drei vorliegenden Anträgen ist der Jamaika-Antrag der beste. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag.“

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  • 21.06.2019

    Christopher Vogt zu TOP 17 „Bundeswehr in der Schule“

    In seiner Rede zu TOP 17 (Bundeswehr in der Schule) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Diese Debatte verdanken wir einem wirklich bemerkenswerten Parteitagsbeschluss des SPD-Landesverbandes in Berlin, bei dem man insgesamt auch nicht mehr so genau weiß, ob er nicht bereits weiter links steht als die Linkspartei dort, wenn man an den Mietendeckel oder die verwehrte Landeerlaubnis der Rosinenbomber denkt.

    Man könnte die Debatte über die Präsenz der Bundeswehr in unseren Schulen als Zeitverschwendung abtun, aber sie gibt einem doch die Möglichkeit, für ein paar Klarstellungen zu sorgen, was offenbar immer notwendiger wird.

    Und das sage ich als anerkannter Kriegsdienstverweigerer. Die Berliner SPD hatte nach ihrem Beschluss schnell mit Gegenwind zu kämpfen, der auch aus den eigenen Reihen kam. Mich stimmt es hoffnungsvoll, dass es auch in der SPD bei diesem Thema doch noch einen Rest Realismus und Pragmatismus zu geben scheint. Die Wortmeldungen aus der Nord-SPD fand ich dann allerdings ziemlich merkwürdig. Der Beschluss besagte ja, dass Jugendoffiziere nicht mehr an Schulen werben dürfen sollten. Eigentlich hätte man sich mit etwas mehr Interesse an dem Thema den ganzen Ärger ersparen können – denn Jugendoffiziere werben überhaupt nicht an Schulen. Jugendoffiziere setzen sich vielmehr dafür ein, im Sinne des Beutelsbacher Konsenses Aufklärung zu betreiben. Dazu gehören weder einseitige Darstellungen noch kriegsverherrlichende Anekdoten oder wie auch immer geartete Anwerbungsversuche.

    Ob nun einfach nur missverständlich formuliert oder nicht: Ich störe mich an dem generellen Tenor, der hinter solchen Anträgen steckt. Mir scheint nämlich, als wenn bei der SPD und weiten Teilen der Linken unseren Soldatinnen und Soldaten zunächst ein grundsätzliches Misstrauen entgegengebracht wird. Nun muss ja nicht jeder Sozialdemokrat auch ein Fan Helmut Schmidts sein, wie ich es sogar als Liberaler bin. Aber ich halte den teils doch sehr undifferenzierten und auch realitätsfernen Blick auf unsere Armee bei einigen Persönlichkeiten für problematisch. Denn es ist schlicht und ergreifend ein verheerendes Signal an die Menschen in Uniform, die für uns in gefährliche Einsätze ziehen. Die Bundeswehr ist fest in unsere gesellschaftlichen Werte und demokratischen Strukturen eingebunden und steht, im Gegensatz zu Weimarer Zeiten, auch ideell zu unserer parlamentarischen Demokratie. Was nicht vergessen werden darf: Es sind die Abgeordneten im Parlament, die über die im Wesentlichen friedenserhaltenden und humanitären Auslandseinsätze der Bundeswehr entscheiden. Auch die NATO-Mitgliedschaft war und ist eine rein politische Entscheidung, die erst durch die Bundeswehr ihre praktische Umsetzung erfährt. Sich dann hinzustellen und den nötigen politischen Rückhalt zu verweigern, ist aus meiner Sicht schwierig.

    Wir Freie Demokraten bekennen uns eindeutig zu unserer Bundeswehr und den Soldatinnen und Soldaten! Und ich wünsche mir sehr und fordere auch, dass die Bundeswehrangehörigen in den nächsten Jahren wieder die Ausstattung und Ausrüstung bekommen, die sie für ihren Einsatz brauchen und für ihren Schutz verdienen. Die derzeitige Ausrüstung macht unsere Bundeswehr immer wieder auch international zur Lachnummer. Ich halte das mittlerweile für gefährlich, denn die Bundeswehr ist kein Hobby des Bundestages, sondern ein wichtiger Garant dafür, dass wir in Frieden leben können.

    Donald Trump macht uns allen doch sehr deutlich, dass wir uns da auch nicht in alle Ewigkeit auf unsere amerikanischen Freunde verlassen können.

    Ich wünsche mir da auch mehr europäische Zusammenarbeit! Das hat auch nichts mit ‚Aufrüstung‘ zu tun.

    Wenn sie mich fragen, gehören Jugendoffiziere der Bundeswehr als wichtiger Teil der politischen Bildung in unsere Schulen. Jugendoffiziere vermitteln bei den Diskussionen mit Schülerinnen und Schüler Inhalte aus einer Perspektive, die sonst keiner bieten kann. Und wenn ich lese, dass ein Jugendoffizier (Hans Wachtel) im Spiegel äußert, dass maximal 50 Prozent der Schüler wüssten, dass über Auslandseinsätze das Parlament entscheidet, dann wird klar, wie wichtig der Beitrag der Bundeswehr an den Schulen ist. Es gibt da offensichtlich Informationslücken, die wir schließen sollten. Die Schüler sind doch auch kritisch und können reflektieren. Ich finde auch, dass in Schulen Menschen aus der Wirtschaft, aus der Politik und auch aus anderen Bereichen unserer Gesellschaft auftreten und mit den Schülerinnen und Schüler diskutieren sollten. Das erweitert im Idealfall schließlich den Horizont. Schaden kann es jedenfalls nicht. Diskursvermeidung und Diskursverweigerung sind in diesen bewegten Zeiten die völlig falsche Herangehensweise.

    Ich kann Ihnen daher guten Gewissens empfehlen, dem vorliegenden Antrag der Koalition, über den ich mich sehr freue, Ihre Zustimmung zu geben.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

     

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  • 21.06.2019

    Anita Klahn zu TOP 38 „‘Upskirting‘ strafrechtlich sanktionieren"

    In ihrer Rede zu TOP 38 (‚Upskirting‘ strafrechtlich sanktionieren) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    „Der Begriff des ‚Upskirtings‘ beschreibt zunächst einmal relativ nüchtern das ‚Unter-den-Rock-fotografieren‘ einer anderen Person. Tatsächlich jedoch beschreibt es eine Handlung, die ohne das Einverständnis, oftmals ohne das Wissen der fotografierten Person vorgenommen wird und dadurch fundamental in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen eingreift. Diese Handlungen – und dies ist die Krux der Debatte – sind in einigen Fällen nicht strafbar! Es besteht also eine sogenannte Strafbarkeitslücke. Eine Lücke, die dringend geschlossen werden muss, wollen wir die Opfer dieser Taten zukünftig besser schützen.

    Als ich mich das erste Mal mit dem ‚Upskirting‘ auseinandergesetzt habe, war ich sehr verwundert über die Aussagen der Betroffenen. Ich ging davon aus, dass das Strafgesetzbuch (StGB) für solche Taten Sanktionen vorsieht. Dem war nicht so. Zwar ist es zivilrechtlich möglich, Aufnahmen im Internet löschen zu lassen, wenn diese dort auftauchen. Auch kann man auf Unterlassung klagen. Doch ein strafrechtliches Verfahren zu initiieren ist schwer und in einigen Fällen derzeit leider nicht erfolgsversprechend. Gerade in Fällen, in denen die Täter entsprechende Fotos machen, um diese privat zu nutzen, ist eine Verurteilung nach dem StGB derzeit ausgeschlossen. Weder der neue §201a StGB, der die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen schützen soll, noch §184i StGB (Sexuelle Belästigung) oder §185 StGB (Beleidigung) sind tatbestandlich erfüllt. In Fällen des ‚Upskirtings‘ kommt daher häufig nur eine Ordnungswidrigkeit und damit eine Bestrafung nach §118 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) in Betracht. Dies darf nicht so stehen bleiben.

    ‚Upskirting‘ beschreibt Taten, die absolut verwerflich und verabscheuungswürdig sind. Taten, die endlich verboten gehören. Ob in den Printmedien, in TV-Berichten oder in den sozialen Netzwerken: ‚Upskirting‘ ist derzeit omnipräsent. Während sich in anderen europäischen Ländern, wie beispielsweise Großbritannien, der Gesetzgeber zu einer deutlichen Klarstellung und Strafe für das ‚Upskirting‘ entschieden hat, passiert in Deutschland bislang nichts. Schon viel zu lange lässt sich der zuständige Bundesgesetzgeber, und hier war bislang durchaus Bundesjustizministerin Barley in erster Verantwortung, bitten, tätig zu werden. Vielleicht engagiert sich die designierte neue Bundesjustizministerin Frau Lamprecht mehr!

    ‚Upskirting‘ ist kein Phänomen. Es ist auch keine neue „Modeerscheinung. Es ist vielmehr die Tat von Personen, die meines Erachtens dringend psychologische Hilfe benötigen. ‚Upskirting‘ beschreibt Handlungen einiger weniger, die fundamental in die verfassungsrechtlichen Rechte jener Menschen eingreifen, die in der Öffentlichkeit einen Rock, ein Kleid oder eine andere kurze oder enge Beinbekleidung tragen. Und damit sind meistens Frauen die Betroffenen. ‚Upskirting‘ ist ein Übergriff in die Intimsphäre und verletzt damit die Würde der Betroffenen.

    Wollen wir unsere Freiheit aufgeben, Kleider oder Röcke in der Öffentlichkeit zu tragen, um uns zu schützen? Wollen wir weiter tolerieren, dass einige Wenige in die Intimsphäre anderer Personen eingreifen? Dies sind Fragen, die so eindeutig sind, dass sie eigentlich keiner Antwort bedürfen. Die Regelungslücke im StGB muss geschlossen werden. Taten müssen rechtssicher geahndet und Täter damit bestraft werden können. Hieran führt kein Weg vorbei! Und dies ist nicht nur meine Meinung oder die unserer Jamaika-Koalition. Über 53.500 Personen haben sich auf der Onlineplattform ‚change.org‘ für eine entsprechende Initiative ausgesprochen (Stand 17.06.2019). Mein Dank geht dabei allen voran an Hanna Seidel und Ida Marie Sassenberg, den Petentinnen dieser Petition. Sie haben das Thema verantwortungsbewusst und sachlich in die öffentliche Diskussion getragen. Sie und viele weitere Betroffene haben den Stein ins Rollen gebracht. Ich danke ihnen ausdrückliche und versichere ihnen, dass wir alle Möglichkeiten nutzen werden, um die bestehende Gesetzeslücke im StGB zu schließen. ‚Upskirting‘ muss zukünftig mit der vollen Härte des Gesetzes verfolgbar sein. An Hanna Seidel und Ida Marie Sassenberg, an alle Unterstützer der Petition, an alle Betroffenen, ob Mann, Frau oder Divers. Wir Freie Demokraten haben ihren politischen Auftrag verstanden und wir werden handeln! Das bloße Reden um die Schließung der Gesetzeslücke rund um das ‚Upskirting‘ hat nun ein Ende. Mit Jamaika gehen wir dort voran, wo die eigentlich zuständige Bundesregierung schon längst hätte tätig werden müssen. Für die Rechte jener Personen, die dem Schutz der Rechtsordnung bedürfen, wenden wir uns mit der Ihnen vorliegende Drucksache 19/1539 an den Bundesrat.

    ‚Upskirting‘ ist ein aktiver Übergriff auf die betroffenen Personen und damit sexualisierte Gewalt. Diese Gewalt dürfen wir nicht weiter dulden. Ich hoffe auf eine breite Zustimmung zu unserem Antrag und auf eine breite Zustimmung in der sich anschließenden Bundesratsbefassung.“

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  • 21.06.2019

    Christopher Vogt zu TOP 15 „Altersversorgung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr“

    „Die Idee für eine Rente für freiwillige Feuerwehrleute ist zwar nicht neu, mir aber nicht nur deshalb erstmal sympathisch, weil ich selbst seit fast 20 Jahren aktives Feuerwehrmitglied bin und davon profitieren würde. Jede Idee, wie man die Anerkennung von ehrenamtlicher Arbeit, ohne die unsere Gesellschaft nicht funktionieren würde, erhöhen kann, ist uns Freien Demokraten erstmal willkommen.

    Ein wirklicher finanzieller Anreiz wäre eine kleine Zusatzrente wohl nicht, sie könnte aber eine schöne Anerkennungsgeste für den jahre- und nicht selten jahrzehntelangen freiwilligen Dienst an der Gesellschaft sein. Der Aufwand, den die freiwilligen Feuerwehrleute in ihrer Freizeit betreiben, wäre für den Staat unbezahlbar. Wenn die Rente aber auch nur halbwegs etwas bringen soll, müsste man schon jedes Jahr einen ordentlichen Millionenbeitrag aufbringen. Es stellt sich meines Erachtens auch die Frage, wie man mit ehemaligen Mitgliedern umgehen sollte, die bereits aus Altersgründen aus dem aktiven Dienst ausgeschieden sind oder mit Feuerwehrleuten, die nur noch einige Jahre dabei sein können. Eine Ungleichbehandlung wäre kaum zu rechtfertigen. Und es gibt ja auch schon Praxiserfahrungen: So war in den ‚Kieler Nachrichten‘ über zwei Wehren im Kreis Rendsburg-Eckernförde zu lesen, die eine Feuerwehrrente eingeführt haben. Der Nutzen ist aber auch dort umstritten. Der Bürgermeister der Gemeinde Noer, die die Rente vor einigen Jahren eingeführt hat, wurde zitiert, dass ihm klar sei, dass wegen der Rente allein niemand in die Feuerwehr eintrete. Diese könne aber ‚das letzte i-Tüpfelchen bei der Entscheidung‘ sein und darüber hinaus gehe es ‚um Wertschätzung‘.

    43 Prozent der Schleswig-Holsteiner engagieren sich ehrenamtlich. Das sind rund eine Million Menschen. Wie mag es bei ihnen ankommen, wenn wir eine Gruppe von Ehrenamtlichen nun mit dieser Wertschätzung bedenken und andere nicht? Wäre es dann nicht eine Frage der Gerechtigkeit, auch die Freiwilligen bei THW, DRK oder DLRG gleich zu behandeln und auch ihnen ebenfalls eine Rente zu gewähren? Die Einführung der Feuerwehrrente würde uns deshalb vor ein Dilemma stellen. In Thüringen gibt es übrigens seit 2010 eine landesweite Feuerwehrrente und diese war mit großen Hoffnungen für die Nachwuchsgewinnung verbunden. Erfüllt haben sich die Hoffnungen nach meinen Erkenntnissen allerdings nicht. In Thüringen kämpft man weiterhin mit einem Mitgliederschwund bei den Freiwilligen Feuerwehren. Ich denke, die Feuerwehren brauchen und wollen auch keine Mitglieder, die vor allem deshalb dabei sind, um ihre Rente aufzubessern. Wichtiger sind eine gute Ausstattung und vor allem die bessere Vereinbarkeit mit dem Beruf, denn die Tagesverfügbarkeit ist vielerorts ein großes Problem. Die Jugendarbeit und Zweitmitgliedschaften bei den Wehren am Arbeitsort müssen besser unterstützt werden. Am effektivsten sind deshalb meines Erachtens schnelle und unbürokratische Erstattungen für die Arbeitgeber, die gerade auf dem Land oft nur wenige Mitarbeiter haben und ebenfalls einen großen Beitrag für die Gesellschaft leisten.

    Es ist ja wie so oft bei den Sozialdemokraten: Zur Finanzierung sagen sie nichts. Die Kommunen dürften bei einem Landesgesetz auch Konnexität geltend machen, sodass das Land die Maßnahme quasi komplett bezahlen müsste. So bleibt ein bisschen der fade Beigeschmack, dass sich die SPD nur bei einer bestimmten Gruppe beliebt machen will. Das könnte aber nach hinten losgehen, wenn der Eindruck bestehen bleibt, dass die Initiative nicht ganz ernst gemeint ist. Vorab gab es dazu nämlich meines Wissens keine interfraktionellen Gespräche, was angemessen wäre, wenn es um unsere Feuerwehren geht. Und auch der Landesfeuerwehrverband wurde ja offenbar von der Initiative der SPD überrascht. Bemerkenswert finde ich auch die Tatsache, dass die SPD hier auf das Kapitaldeckungsverfahren setzen will, das bei ihr doch sonst eher verpönt ist und derzeit wegen der Niedrigzinsen auch kaum etwas abwirft. Es wäre allen Bürgern geholfen, wenn die SPD generell bei ihrer Rentenpolitik damit aufhören würde, ungedeckte Schecks auszustellen.

    Das Ehrenamt hat viele Gesichter und ist eine tragende Stütze unseres Landes. Lassen Sie uns weiter konstruktiv über Konzepte diskutieren, wie wir diese Stütze auch zukünftig sichern können. Das wird aber leider etwas komplizierter sein, als die doch recht einfache Forderung nach einer Feuerwehrrente.“

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  • 21.06.2019

    Dennys Bornhöft zu TOP 36 „Lebensmittelrettung unterstützen"

    In seiner Rede zu TOP 36 (Lebensmittelrettung unterstützen) erklärt der umweltpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Elf Millionen Tonnen Lebensmittel landen jedes Jahr in der Abfalltonne. Ungefähr die Hälfte der Lebensmittelabfälle entsteht in Privathaushalten. In unserer Gesellschaft stehen Nahrungsmittel im Überfluss zur Verfügung. Aus Überfluss wird leicht Verschwendung. Die Lebensmittelverschwendung ist eine Herausforderung, denn sie schadet auch unserer Umwelt. Mit jedem Lebensmittel, das weggeworfen wird, wurde Boden, Arbeitskraft und Energie für nichts aufgewendet. Was können wir also hier in Schleswig-Holstein tun, damit weniger in der Tonne landet?

    Da sollte zunächst jeder bei sich selbst beginnen. Denn ungefähr die Hälfte der Lebensmittelabfälle entsteht in privaten Haushalten. Jeder von uns wirft durchschnittlich im Jahr 55 Kilo Lebensmittel weg. Ich selbst ärgere mich auch, wenn mir Brot oder Zucchini im Kühlschrank verschimmeln und ich also auch verschwendet habe – auch wenn ich eigentlich immer darauf achte, es zu vermeiden. Nun ist es so, dass im Einzelhandel selbst der geringste prozentuale Anteil der Lebensmittelabfälle entsteht, gerade einmal 4 bis 5 Prozent. An sich auch logisch, denn die Einzelhändler sorgen schon aus eigenem Geschäftsinteresse dafür, dass Verluste möglichst klein sind. Selbst wenn man beim Containern mit einer Ladung sogenannten ‚Lebensmittelabfalls‘ von einem Discounter seinen privaten Küchentisch decken kann – gemessen an dem Tagesumsatz eines Discounters, der den Tag über eine ganze Nachbarschaft versorgt hat, ist das ein kleiner Teil. Der Einzelhandel gibt an, dass durchschnittlich 1,1 Prozent der vom Handel bezogenen Lebensmittel nicht bis zum Verbraucher gelangen. Das entspricht immerhin einem Wert von 1,2 Milliarden Euro bei einem Umsatz von 108 Milliarden Euro. Der Handel hat selbst ein Interesse daran, diese Summe für sich zu reduzieren. Ich will damit Lebensmittelverschwendung nicht kleinreden, ich will sie aber in einen Gesamtkontext einordnen. Daher ist es natürlich auch von allgemeinen Interesse, diesen besagten Teil auch noch zu vermeiden. Dies ist das Anliegen der vorliegenden Anträge. Ich selbst glorifiziere das Containern nicht, stehe dem aber auch nicht generell ablehnend gegenüber. Nach derzeitiger Rechtslage ist es aber z.T. Hausfriedensbruch und die Haftungsfrage bezüglich gesundheitlicher Vorgaben engt den Einzelhandel ein.

    Als Mitglied der FDP glaube ich an den verständigen Menschen. Derjenige, der sich aus Müllcontainern ernährt, wo prinzipiell alle Lebensmittel unsortiert hinein gekippt werden und ungekühlt liegen, wird wissen, dass er sich einem potenziellen Risiko aussetzt, sich eine Magenverstimmung oder Schlimmeres einzufangen. Auf die Idee, sich dann ggf. wegen Gesundheitsgefährdung gegen den Supermarkt zu wenden, wäre absurd, bleibt aber ein Risiko. Ich bin sehr offen, die rechtlichen Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass der Einzelhandel im separierten Bereich z.B. Regale und Kühlschränke aufstellt, in denen betreffende Lebensmittel zur Abholung bereitgestellt werden. Die Lebensmittel würden so nicht unsortiert in ungekühlte Müllcontainer gekippt werden. Die Möglichkeit muss dann aber auch mit einer Freistellung von etwaigen Haftungsfragen einhergehen. Das gehört zur Wahrheit in der Debatte dazu. Wer sich durch solche Lebensmittel einen Magendarm-Infekt holt, muss dieses Risiko selbst tragen. Wie eben aber schon erwähnt, gehe ich davon aus, dass diejenigen, die Containern, das für sich selbst abwägen und einpreisen.

    Das Modell, wie ich es eben beschrieben habe, wird in Teilen sogar freiwillig bereits umgesetzt. Solche Lebensmittel, wenn sie nicht an Tafeln gehen, werden in Kiel von vielen Supermärkten bereits in eigenen Bereichen zur Abholung zur Verfügung gestellt. Da ist also kein Hausfriedensbruch notwendig. Wir sollten unbedingt auch betonen: Die Supermärkte geben die Lebensmittel, die sie nicht mehr verkaufen können zu fast 90 Prozent bereits an gemeinnützige Organisationen. Die Zusammenarbeit mit den Tafeln ist vertrauensvoll und freiwillig. Das dürfen wir nicht konterkarieren.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 21.06.2019

    Anita Klahn zu TOP 39 „Freie Theater im Land unterstützen“

    In ihrer Rede zu TOP 39 (Freie Theater im Land unterstützen) erklärt die Stellvertretende Vorsitzende und kulturpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    „Das Thema Theaterförderung hat seit dem Rücktritt von Herrn Schwandt und den damit zusammenhängenden Umständen hohe Wellen geschlagen.

    Zunächst möchte ich grundsätzlich etwas über die Theaterszene in Schleswig-Holstein sagen. Ich denke, man kann mit Fug und Recht behaupten, dass wir hier im Norden eine vielfältige und umfassende Theater-Szene haben, die sich mit dem ohnehin großen Angebot in Deutschland ohne Frage messen kann. Daher herrscht bei den politisch Verantwortlichen auch große Einigkeit, dass wir mit dafür verantwortlich sind, dass das auch so bleibt.

    Dabei sollte sich aber nicht alles allein um die Frage drehen, wer wieviel Geld zur Förderung erhält. Es muss vielmehr sichergestellt werden, die Förderstrukturen so auszugestalten, dass sie zum einen der modernen Theaterszene Rechnung tragen und zum anderen finanziell abgesichert sind.

    Vorweg: Ich weiß um die schwierige finanzielle Situation vor allem der freien Theater, als auch der freien Theaterszene, und ich würde es uneingeschränkt begrüßen, wenn hier mehr getan werden würde. Ich erkenne die Leistung der Theaterleute an, aus geringen Mitteln ein tolles Angebot auf die Beine zu stellen und Saison für Saison für ein kulturelles Angebot zu sorgen.

    Aber unabhängig davon möchte ich an dieser Stelle betonen, dass ich ein Freund der Methode bin, sich gemeinsam zusammenzusetzen, auszutauschen und zu einem tragfähigen Konsens zu finden. Beispielhaft dafür ist der von den Verantwortlichen der freien Theaterszene angestoßene offene Dialog.

    Die politischen Entscheidungen aus so einem Konsens kann man im Nachgang kritisieren, man kann seinen Unmut äußern und Widerspruch ankündigen. Aber mediale Überbietungswettbewerbe oder öffentlich vorgetragene Hinweise auf etwaige Missstände, können meiner Meinung nach keine Basis einer vertrauensvollen Zusammenarbeit sein.

    Kommen wir zurück zu dem Antrag. Ich finde es gut und richtig, sich über die Modernisierung der Theaterförderung Gedanken zu machen. Vorranging sollte darauf geachtet werden, den Zugang zu Fördermitteln so zu gestalten, dass er für jede Form des Theaters zugänglich ist, damit keine der Theaterformen in diesem Land benachteiligt wird.

    Das würde man am ehesten über transparente Förderstrukturen mit durchschaubaren und bürokratiearmen Anträgen erreichen, bei denen keine Einschränkungen gemacht werden und somit von vorneherein nicht bestimmte Gruppierungen ausgeschlossen werden.“

    Rede zu Protokoll gegeben.

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  • 21.06.2018

    Annabell Krämer: Niedersachsen darf nicht alleiniger Nutznießer der VW-Milliarde sein

    Anlässlich der Debatte um die Verwendung der VW-Milliarde erklärt die finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    "Es hat einen faden Beigeschmack, wenn das Land Niedersachsen von eigenen Versäumnissen als Miteigentümer des Volkswagen-Konzerns in Milliardenhöhe profitiert. Damit wird der marktwirtschaftliche Zusammenhang von Verantwortung und Haftung praktisch ins Gegenteil verkehrt. Die Vertreter des Landes im Aufsichtsrat haben den VW-Vorstand jahrelang nur unzureichend kontrolliert. Sonst wären die Abgasmanipulationen in dieser Dimension kaum möglich gewesen.

    Die Leidtragenden der schweren Verfehlungen des VW-Konzerns sind hunderttausende Dieselbesitzer und alle Bürger, die von drohenden Fahrverboten und gesundheitsschädlichen Stickoxiden betroffen sind. Und das sind mitnichten nur die Bürger Niedersachsens. Deshalb sollte Niedersachsen das Bußgeld in Höhe von einer Milliarde Euro der Allgemeinheit zur Verfügung stellen – auch wenn das Land rechtlich nicht dazu verpflichtet ist, diese Einnahme zu teilen. Ich kann mir neben der Unterstützung betroffener Kommunen beispielsweise auch die Einrichtung eines Sonderfonds für die Entwicklung umweltfreundlicher Verkehrsinfrastruktur vorstellen.

    Die Durchsetzung etwaiger zivilrechtlicher Ansprüche von Bürgern ist im Übrigen unabhängig vom Bußgeld und seiner Verwendung möglich. Das ist ein wichtiges Signal und zeigt, dass sich VW nicht von seinen Abgasmanipulationen freikaufen kann."

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  • 21.06.2019

    Anita Klahn zu TOP 46 „Gesunde Ernährung an Schulen“

    In ihrer Rede zu TOP 46 (Gesunde Ernährung an Schulen) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    „Bundesweite Gesundheitsstudien belegen, dass immer mehr Kinder und Jugendliche vielfältige gesundheitliche Probleme durch Übergewicht haben. Nach einem Bericht unseres Sozial- und Gesundheitsministeriums waren im Schuljahr 2017/18 im Landesdurchschnitt knapp 6 Prozent der einzuschulenden Jungen übergewichtig und 5,1 Prozent adipös. Bei den Mädchen waren 6,6 Prozent übergewichtig und 4,8 Prozent adipös. Damit steigt das Risiko an Diabetes zu erkranken. Als besonders kritischer Zeitraum für die Entstehung von Übergewicht wird der Wechsel vom Kindergarten in die Schule gesehen. Die Gründe hierfür sind schnell erkennbar: Weniger Bewegung, mehr süße Snacks und zuckerhaltige Getränke.

    Immer mehr Kinder frühstücken zuhause nicht, bekommen gar kein oder wenn, dann ein ungesundes Frühstück mit in die Schule. Obst und Gemüse sind immer seltener in den Brotdosen zu finden. Apfel, Banane, Gurke und Paprika kennen die meisten. Bei Johannisbeeren und Kohlrabi sind es deutlich weniger. Und wer hat schon mal Mangold gegessen? Welches Kind interessiert sich freiwillig für gesunde Ernährung, wenn Pizza, Hamburger und Cola locken? Diesen Kreis zu durchbrechen und Kinder für eine gesunde Ernährung zu begeistern, ist das Ziel des EU-Schulobstprogramms. Die Idee, den Schulkindern Obst und Gemüse sowie Milch kostenfrei zur Verfügung zu stellen und parallel im Unterricht Kenntnisse über Erzeugung und Herkunft zu vermitteln, hat sich bewährt.

    In Schleswig-Holstein haben im Schuljahr 2017/18 insgesamt 143 Grundschulen und Förderzentren und damit fast 28.000 Kinder an dem Schulobstprogramm teilgenommen. Im Jahr 2018/2019 konnte diese Zahl sogar auf 146 Einrichtungen ausgeweitet werden. Die Schulen werden ein- oder zweimal pro Woche mit Produkten beliefert. Die Anlieferung erfolgt i.d.R. in Form von Schulkisten, die dann durch die Schule auf die Klassen verteilt werden müssen. Die Anzahl verschiedener Obst- und Gemüsesorten, die durch die Lieferanten angeboten werden, liegt bei Obst zwischen fünf und 28 Sorten und bei Gemüse zwischen zwei und 20 Sorten. Die Kinder lernen so ihnen bisher unbekannte Obst- und Gemüsesorten kennen. Die gemeinsame Zubereitung und das gemeinsame Essen fördern den sozialen Zusammenhalt und nebenbei werden die Kinder für eine gesunde Ernährung sensibilisiert.

    Die Fortführung des Programmes sollte auf Basis einer Evaluierung stehen. Denn auch was gut ist, kann noch besser werden.“

    Rede zu Protokoll gegeben.

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  • 21.06.2019

    Anita Klahn: Die Reform der Oberstufe kommt voran

    Zum heute durch Bildungsministerin Karin Prien vorgestellten aktuellen Stand bei der Oberstufenreform erklärt die stellvertretende Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    „Wir freuen uns, dass die geplante Oberstufenreform voranschreitet und begrüßen die bisher erzielten Fortschritte. Der angestoßene Diskussionsprozess mit den betroffenen Beteiligten hat dabei noch einmal für eine verbesserte Abstimmung gesorgt. Mit der nach der Sommerpause stattfinden-den Verbandsanhörung erhoffen wir uns, die Bedarfe noch weiter konkretisieren zu können, um so sicherzugehen, dass wir nicht an den Schulen vorbeiplanen. Sicher ist jedoch schon jetzt, dass die Reform für eine erhöhte Flexibilität bei der Fächerwahl sorgen wird und die gewählten Fächer gleichzeitig eine Vertiefung erfahren. Dadurch geben wir den Schulen mehr Spielraum, da-mit sie passende Profile anbieten können.

    Es ist aber jetzt schon klar, dass eine solche Umstellung Ressourcen benötigen wird. Besonders die Gemeinschaftsschulen mit ihren kleinen Oberstufen werden zusätzliche Lehrerstellen benötigen, um das breiter gefächerte Angebot auch realisieren zu können. Wir befinden uns in einem guten Prozess, den wir weiter aktiv vorantreiben werden. Letztendlich hoffen wir, dass die Oberstufenreform zeitnah umgesetzt werden kann.“

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  • 21.06.2019

    Kay Richert zu TOP 19 „Elektrifizierungsoffensive im Schienenverkehr“

    In seiner Rede zu TOP 19 (Elektrifizierungsoffensive im Schienenverkehr) erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    „Mobilität ist ein Ausdruck persönlicher Freiheit und ein Grundbedürfnis unserer modernen Gesellschaft. Keiner von uns kann sich noch vorstellen, nicht mehr reisen zu können oder andere Städte zu besuchen. Auch wenn sich die Art der Fortbewegung vor allem in den Ballungsräumen verändert, der Wunsch nach Reisen ist nach wie vor stark. Dazu kommt: Viele Menschen arbeiten nicht mehr im direkten Wohnumfeld, sondern pendeln oft über beachtliche Entfernungen. Diese Fahrten – in den Urlaub, zur Arbeit, zum Shoppen oder einfach nur, um Freunde und Verwandte zu besuchen – diese Fahrten so sicher und komfortabel wie möglich zu machen und gleichzeitig die negativen Effekte auf eine gesunde Umwelt entscheidend zu verringern, das ist das Ziel dieser Jamaika-Koalition.

    Für uns von der FDP ist eines der wichtigsten Verkehrsmittel die Bahn. Je voller die Straßen werden, umso mehr wird das Reisen oder Pendeln mit der Bahn zur attraktiven Alternative. Wir von Jamaika tun viel dafür, das Reisen mit der Bahn im schönsten Bundesland der Welt sicherer und komfortabler zu machen. Wir drängen auf den Ausbau von Bahnstrecken und gehen auch schon mal in die planerische Vorleistung. Wir kümmern uns um die Erhöhung von Kapazitäten. Wir klemmen uns dahinter, dass die Bahn pünktlicher und zuverlässiger wird. Wir sind ständig dabei zu prüfen, ob das Angebot noch besser werden kann. Leider haben wir in Schleswig-Holstein dafür keine gute Infrastruktur. Am prominentesten sind wohl die Probleme auf der Marschbahn. Aber auch in den anderen Netzen ist die Infrastruktur größtenteils einfach alt. Das sieht man auch am Grad der Elektrifizierung der Bahnstrecken in Schleswig-Holstein, denn damit ist es noch nicht allzu üppig bestellt. Über die Gründe dafür gibt es verschiedene Theorien. Fakt ist: Schleswig-Holstein ist ungenügend elektrifiziert. Das wollen wir gerne ändern. Elektrifizierter Bahnverkehr hat mehrere Vorteile gegenüber der sogenannten Diesel-Traktion.

    -          Elektrozüge sind stärker und können schwerere Lasten ziehen.

    -          Elektrozüge beschleunigen schneller.

    -          Elektrozüge sind verbrauchsärmer.

    -          Elektrozüge sind emissionsärmer.

    Man kann den Bahnverkehr auf zwei Arten elektrifizieren: Entweder über Oberleitungen oder über Speicher im Zug. Hier schließen wir gerade das Vergabeverfahren zur Beschaffung von 50 emissionslosen Lokomotiven ab, ein gewaltiger Schritt in Richtung Umweltschutz und eine tolle Innovation. Aber wir würden auch gerne mehr Oberleitungen über unseren Bahnstrecken haben. Leider ist der Bau von Oberleitungen zur Stromversorgung sehr teuer. Und Schleswig-Holstein ist ein finanzschwaches Land. Wir freuen uns deswegen sehr, dass die Bundesregierung das Programm ‚Bund für Elektrifizierung‘ angekündigt hat. Über eine baldige Realisierung des Programms würden wir uns ebenfalls sehr freuen. Wir bitten die Landesregierung, sich auf Bundesebene hierfür einzusetzen.

    Schleswig-Holstein hat einen sehr geringen Elektrifizierungsgrad. Das haben wir gemein mit anderen finanzschwachen Ländern, wir rangieren hier hinter Sachsen und Thüringen auf dem letzten Platz. Besonders hoch ist der Elektrifizierungsgrad in den wohlhabenderen Ländern im deutschen Südwesten. Es ist also gerade in den finanzschwächeren Ländern der Ausbau der Elektrifizierung besonders nötig. Damit wir – und Sachsen und Thüringen – aber von der Bundesförderung profitieren können, muss das Programm richtig ausgestaltet werden: Es darf nicht in bestehende Programme wie etwa das Bundes-GVFG eingebunden werden. Diese Programme sind auf eine Kofinanzierung ausgelegt, die sich finanzschwächere Länder nicht werden leisten können. Maßnahmen zur Emissions- und Kostensenkung, Maßnahmen zur Strukturverbesserung dürfen nicht an der fehlenden Finanzkraft der betroffenen Länder scheitern. Was wäre denn das für eine Hilfe, die sich gerade die Bedürftigen nicht leisten können?

    Wir möchten, dass das Programm ‚Bund für Elektrifizierung‘ direkte Förderungen vergibt, die nicht von bestehenden Finanzhilfen abhängig gemacht werden und unmittelbar der Verbesserung des Schienenregionalverkehrs zugutekommen. Mobilität ist persönliche Freiheit. Wir alle hier wollen doch den Menschen den Traum von der Mobilität erhalten, den Bahnverkehr für die Bürgerinnen und Bürger sicherer und komfortabler machen, wir alle wollen doch die Beeinträchtigungen unserer Umwelt entscheidend verringern. Wenn wir von den Hilfen des Bundes profitieren wollen – und das wollen wir – dann darf das Geld nicht an Kofinanzierungen gebunden sein. Lassen Sie uns daher gemeinsam unsere Regierung beauftragen, das Programm ‚Bund für Elektrifizierung‘ zügig umzusetzen und dafür zu werben, dass die Bedingungen auch so ausgestaltet werden, dass wir nicht ausgeschlossen werden.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

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