Direkt zum Inhalt
Logo Freie Demokraten Landtagsfraktion Schleswig-Holstein FDP

Main navigation

  • Aktuelles
    • Newsletter
  • Themen
  • Positionspapiere
  • Fraktion
    • Abgeordnete
    • Mitarbeiter
    • Organigramm
    • Stellenangebote
  • Presse
  • Termine
    • Fraktion
    • Landtagssitzungen
    • Veranstaltungsrückblicke
  • Mediathek

Social Media Menü

  • Facebook
  • Twitter
  • Youtube
  • Suche
  • 13.02.2019

    Anita Klahn zu TOP 16 „Zeugnisse für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf“

    In ihrer Rede zu TOP 16 (Zeugnisse für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    „Ihr Antrag ist insofern spannend, als dass sich jetzt diejenigen für Noten einsetzen, die bislang keine Gelegenheit ausgelassen haben, Noten als Bewertungskriterium zu verteufeln. Ich freue mich aber auch, dass selbst zu Ihnen durchgedrungen ist, dass es die Schülerinnen und Schüler selbst sind, die eine schnelle und verständliche Rückmeldung zu ihren Leistungen haben möchten, und dass dies eben auch durch Noten geleistet werden kann.

    Trotzdem halten wir den Antrag von SPD und SSW für nicht zielführend, weil er den Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf nicht gerecht wird. Nach der aktuellen Zeugnisverordnung gelten für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf grundsätzlich die gleichen Bestimmungen wie für die restliche Schülerschaft, sofern sie zielgleich unterrichtet werden. Heißt: Es besteht der allgemeine Leistungsanspruch. Anders ist es bei einem zieldifferenten Unterricht für Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, der sich auf einen maßgeschneiderten Förderkatalog stützt. Eine Bewertung des erlernten Unterrichtsstoffes kann und darf sich in diesem Fall ausschließlich an dem individuellen Lern- und Leistungsvermögen orientieren und kann von daher gar nicht in eine vergleichbare Leistungsbewertung münden.

    Wenn der eine 100 Meter läuft, der andere 50 Meter und der nächste 110 Meter Hürden und nur die Zielzeit als Bewertungskriterium relevant ist, was bedeutet dann eine Eins? Oder eine Goldmedaille? Eine Notenvergabe mündet im besten Fall in eine fehlende Vergleichbarkeit und im schlimmsten in eine völlige Demotivation der Schülerinnen und Schüler, die sich ungerecht behandelt fühlen. Kurzum: Wir können keine Notenvergabe verlangen, wenn wir keine einheitlichen Bewertungskriterien als Maßstab vorgeben. Insbesondere Kinder mit dem Förderschwerpunkt Lernen und Geistige Entwicklung von zieldifferentem Unterricht profitieren. Die Ergebnisse dieses Unterrichts sind einzig und allein in gutachterlicher Berichtsform darstellbar. Alles andere würde dem Kind nicht gerecht werden. Menschen sind unterschiedlich. Und schulische Inklusion heißt, die Kinder und Jugendlichen in ihrer Unterschiedlichkeit anzunehmen, zu stärken, zu fördern und zu fordern. Das sollte sich auch in den Zeugnissen für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf widerspiegeln. Somit wird an irgendeiner Stelle des Zeugnisses mit einem Hinweis auf die Besonderheit einer zieldifferenten Unterrichtserteilung hingewiesen werden müssen.

    Die unterschiedliche Befähigung eines Menschen wird immer Auswirkungen auf die berufliche Ausbildungssituation haben. Aber das muss nicht immer negativ sein, wie Sie es mantraartig vor sich her tragen. Es bietet dem potentiellen Arbeitgeber eine gute Einschätzung, wie der sich bewerbende Jugendliche in den Betriebsablauf integrieren lässt, wie der berufliche Werdegang gestaltbar ist. Nichts ist enttäuschender – und zwar für beide Seiten – als wenn unter falschen Voraussetzungen Erwartungen nicht erfüllt werden können.

    Richtig finde ich auch eine kombinierte Zeugnisform. Nämlich genau dann, wenn Schülerinnen und Schüler in den Fächern, in denen sie zielgleich unterrichtet werden, eine Note erhalten und für die zieldifferent unterrichteten Fächer eine Beurteilung in Berichtsform. Das mag für den betroffenen Lehrer eine Herausforderung sein. Für den Schüler ist es die ehrlichere und gerechtere Rückmeldung.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

    Weiterlesen
  • 14.02.2019

    Anita Klahn zu TOP 12 „Naturkindergärten und Einführung einer Kita-Datenbank“

    In ihrer Rede zu TOP 12 (Naturkindergärten und Einführung einer ver-pflichtenden Kita-Datenbank) erklärt die kitapolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:


    „Wir sind uns einig, dass Naturkindergärten eine Bereicherung in der Kita-Landschaft sind. Mit ihrer eigenen Konzeption sind sie ein besonderer Lern- und Spielort in dem Naturraum selbst. Die Grundidee ist dabei, soviel Zeit wie möglich unter freiem Himmel und bei jedwedem Wetter zu verbringen. Dennoch gibt es besondere Wetterlagen oder Situationen, aber auch gesetzlich Schutzauflagen die eine Schutzunterkunft erfordern.


    In der Vergangenheit scheiterten einige Träger von Naturkindertagesstätten im Genehmigungsverfahren insbesondere an der Errichtung dieser Schutz-unterkünfte. Vielfach handelt es sich bei denen um eigentlich mobile Bauwagen, die aber baurechtlich als feste bauliche Anlage galten und damit den Regelungen des Baugesetzbuches, der Landesbauordnung, dem Landeswaldgesetz unterlagen. Dazu müssen Brandschutzauflagen, Vorgaben zu Rettungswegen und vieles mehr zur Sicherheit der kleinen zu betreuenden Kinder erfüllt sein. Das stellt ehrlichweise auch niemand in Frage. In Frage gestellt wurde die teils sehr rigide Genehmigungspraxis seitens der zuständigen Verwaltungen. Unserer Auffassung nach waren Ermessensspielräume vorhanden, die aber teils aus Unsicherheit, Sorge vor der Rechtfertigung in einem möglichen Schadensfall oder schlicht aus unterschiedlicher Ausle-gung nicht genutzt wurden.


    Ein erster Schritt zur Lösung dieses Problems war die Änderung des Landeswaldgesetzes im Juli letzten Jahres. Zukünftig sind Schutzunterkünfte von Naturkindertagesstätten Bestandteile des Waldes. Damit ist die Ge-nehmigung von einfachen Schutzunterkünften deutlich erleichtert. Ein zweiter Schritt ist der sogenannte Klarstellungserlass. Mit diesem erhalten die Akteure in den unteren Bauaufsichtsbehörden Verfahrenshinweise und konkretisierte Anforderungen an eine einfache Schutzunterkunft für Naturkindertagesstätten. Diese soll vorrangig zum kurzfristigen Aufenthalt bei schlechtem Wetter, als Lagerraum für Materialien oder zum Umziehen genutzt werden. Fundamente, befestigte Außenanlagen, Zäune sind nicht genehmigungsfähig. Auf die strittige Frage, ob und welche Heizungen zulässig sind, hat man den guten Kompromiss gefunden, dass als Wärmequelle gasflaschenbetriebene Heizungen genutzt werden können. Als dritten und letz-ten Schritt überarbeitete die Landesregierung den Leitfaden ‚Die Naturkindertagesstätte‘. Denn dieser hatte in der Vergangenheit ebenfalls eher zur Ablehnung als Genehmigung einer Einrichtung beigetragen. Insgesamt war es ein langwieriger, umfangreicher Prozess und ich bedanke mich im Namen der FDP-Landtagsfraktion auch bei den beteiligten Staatssekretären, die so manche unserer Fragen und Bedenken klären konnten. Im Sinne der be-troffenen Familien und ihren Kindern hoffe ich nun, dass die sehr unter-schiedliche Genehmigungspraxis der Vergangenheit angehört und Kommunen verstärkt dieses wertvolle Angebot ermöglichen, Kinder mit der Natur aufwachsen zu lassen, bewegungsreich und gesund.


    Zur Kita-Datenbank möchte ich nur kurz anmerken, dass die verpflichtende Teilnahme wichtig ist, um zukünftige Bedarfe frühzeitig festzustellen. Vor allem soll sie aber ein Angebot an die Eltern sein, sich schnell, einfach und verlässlich über das Kindertagesstättenangebot sowie auch Angebote der Kindertagespflege zu informieren und in der Wunscheinrichtung anzumel-den. Dass an dieser Stelle das System noch optimiert werden kann, nehme ich als Kritik aus den Kommunen durchaus wahr. Ich appelliere aber an alle Kritiker, die konkrete Beschwerde dann direkt zu benennen, ansonsten kann sie niemand lösen. Insgesamt ist die Kita-Datenbank ein Bestandteil des Kita-Reformprozesses und soll ein wichtiges Informationsportal für Eltern, Kitaträger und Kommunen werden.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

    Weiterlesen
  • 14.02.2019

    Christopher Vogt zu TOP 25 „Lebensleistung respektieren, Grundrente einführen"

    In seiner Rede zu TOP 25 („Lebensleistung respektieren, Grundrente einführen“) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Man könnte der SPD-Fraktion jetzt vorwerfen, dass sie den Landtag nutzen würde, um die Konzepte ihrer Bundespartei zu vermarkten und dass es ihr nur um das eigene Überleben ginge. Ich tue dies nicht.

    Auch wenn ich das vorliegende Konzept zur Grundrente nicht unterstütze, finde ich es gut, wenn es endlich wieder (hoffentlich) produktiven Streit zwischen den Parteien und in der Gesellschaft um die richtigen Konzepte gibt. Und dies bei Themen, die für Millionen Menschen in unserem Land von großer Bedeutung sind. Das fehlt allzu oft und das frustriert dann viele Menschen. Ich finde es nur etwas komisch, dass die SPD nun die DGB-Metapher vom "Lohnkeller Schleswig-Holstein" übernimmt. Dies ist in unserer Wirtschaftsstruktur begründet. Sie hatten jahrzehntelang Zeit, dies zu ändern. Ich finde es nicht wirklich clever, so zu kommunizieren.

    Leistung muss sich lohnen und Arbeit muss sich lohnen. Wenn dies wieder Konsens sein könnte, wäre ich sehr glücklich. Viele jüngere Menschen machen sich Gedanken und zunehmend auch echte Sorgen um ihre Altersversorgung und nicht wenige ältere Menschen kommen schon heute mit ihrer Rente nicht wirklich aus. Das ist ein Riesenproblem für unsere Gesellschaft und es wird angesichts der Demographie und der Null-Zins-Politik immer größer.

    Grundsicherung im Alter beziehen zwar aktuell nur drei Prozent der Älteren, aber sehr viel mehr Menschen beziehen nur eine kleine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Die allermeisten davon sind allerdings über betriebliche oder private Renten abgesichert, über ihre Ehepartner oder auch über die Vermietung von Wohnungen.

    Es ist hinlänglich bekannt, dass unsere gesetzliche Rentenversicherung, die ein umlagefinanziertes System ist, erhebliche Probleme mit der Nachhaltigkeit hat. Im Bundeshaushalt muss bald fast jeder dritte Euro als Zuschuss an die Rentenkasse verwendet werden. Union und SPD haben dieses Problem nicht wirklich entschärft, sondern durch Maßnahmen wie die ‚Rente mit 63‘ weiter verschärft.

    Unser Sozialstaat ist eine große Errungenschaft, aber es fehlt ihm allzu oft an Zielgenauigkeit und teilweise auch an Fairness. Und da bin ich beim SPD-Konzept zur Grundrente: Wenn Geringverdiener eine Rente unterhalb der Grundsicherung erhalten und damit faktisch keinen Cent mehr als Personen, die nie gearbeitet bzw. eingezahlt haben, dann haben wir an der Stelle ein Gerechtigkeitsproblem. Denn Arbeit muss sich sowohl in der Zeit der Erwerbstätigkeit als auch in der Zeit danach lohnen.

    Das Konzept des Bundesarbeitsministers zur Grundrente soll Ungerechtigkeiten beseitigen, schafft aber eher neue. Es ist schwer nachvollziehbar und hochproblematisch, wenn nur derjenige einen Rentenzuschlag erhalten soll, der mindestens 35 Beitragsjahre vorzuweisen hat. Dies können auch 35 Jahre in Teilzeit gewesen sein. Eine solche Person wäre dann bessergestellt als ein Geringverdiener, der 34 Jahre Vollzeit gearbeitet hat, sich aber mit der Grundsicherung abfinden muss. Wo bleibt da der Respekt für dessen Lebensleistung? Ich meine, da muss es Korrekturen geben.

    Das SPD-Konzept der SPD will auch mit einem zentralen Prinzip unserer Rentenversicherung – dem Äquivalenzprinzip – brechen. Dieses Prinzip besagt, dass derjenige, der mehr einzahlt, am Ende auch eine höhere Rente bekommt. Ob ein bestimmter Rentenanspruch durch 35 Jahre Teilzeitarbeit oder 20 Jahre Vollzeitarbeit entstanden ist, soll nicht entscheidend sein. Es soll also auf die Summe der Einzahlungen ankommen, nicht auf die Anzahl der Jahre.

    Problematisch finde ich auch die hohen Kosten durch den Verzicht auf eine Prüfung, ob man die Grundrente überhaupt braucht. Dadurch wird es große Streuungsverluste geben, was wir nicht für sinnvoll halten. Die Union kritisiert dies auch, allerdings war ihr dies bei der so genannten Mütterrente auch egal.

    Wir schlagen deshalb mit dem Modell der Basisrente ein anderes Modell vor: Wir wollen auch in der gesetzlichen Rentenversicherung einen Freibetrag einführen, den es für Einkünfte aus betrieblicher oder privater Altersvorsorge schon längst gibt. Sorgen wir dafür, dass z.B. 20 Prozent der Rentenzahlung nicht mit der Grundsicherung verrechnet werden. Wenn jemand nur eine kleine Rente von 450 Euro erhält, hat er heute einen darüber hinausgehenden Anspruch auf etwa 400 Euro aus der Grundsicherung. In unserem Modell erhielte dieser Rentner am Ende rund 90 Euro pro Monat mehr und wäre damit bessergestellt als jemand, der weniger oder nichts eingezahlt hat. Dies würde zielgenau helfen und keine neuen Ungerechtigkeiten schaffen.

    Es stellt sich schon die Frage, wer die rentenpolitischen Vorschläge der SPD eigentlich dauerhaft finanzieren soll. Das wird sich auch die Rentenkommission fragen, die im Frühjahr 2020 ihre Reformvorschläge unterbreiten soll. Auf welcher Grundlage eigentlich? Die schwarz-rote Bundesregierung stößt ja jetzt schon trotz Steuerrekordeinnahmen an die Grenzen der Mathematik. Auch vom Koalitionsvertrag scheint das Konzept nicht gedeckt zu sein, insofern ist eine Umsetzung des Heil-Konzeptes auch sehr fraglich. Ich werbe um Zustimmung zum Alternativantrag der Koalition!“

    Es gilt das gesprochene Wort!

    Weiterlesen
  • 14.02.2019

    Dennys Bornhöft zu TOP 47 "Bericht der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten"

    In seiner Rede zu TOP 47 (,,Bericht der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten") erklärt der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    ,,Zuallererst möchte ich, stellvertretend für die Freien Demokraten, der Bürgerbeauftragten Frau Samiah El Samadoni und allen Mitarbeitern für die geleistete Arbeit im Jahre 2017 aufrichtig danken. Fast 3.500 Petitionen, knapp zehn pro Kalendertag, waren in 2017 an die Bürgerbeauftragte gerichtet worden. Dass sich die Funktion für soziale Angelegenheiten in Schleswig-Holstein etabliert hat, steht außer Frage. Gleichzeitig zeigt es natürlich, dass noch viel Handlungsbedarf im sozialen Sektor besteht.

    Der Jahresbericht enthält wie auch in den Vorjahren eine Reihe von Forderungen und Anregungen. Einige beinhalten die Vereinfachung der bestehenden Strukturen und einem Abbau von bürokratischen Hürden. Verwaltung soll für die Menschen da sein und nicht als staatlich-reglementierender Selbstzweck. Daher sind wir als Freie Demokraten Verfechter für Vereinfachung und Bürokratieabbau.

    Einige Fälle aus Ihrem Bericht möchte ich gerne aufgreifen: Auf Seite 19 heißt es ,Kinder haften für die Pflege ihrer Eltern`. Vielfach gibt es existenzielle Probleme bei der Kostentragung der Pflege von Angehörigen. Weil die Pflegeversicherung die entstehenden Kosten nur teilweise abdeckt, werden die Kinder für die anfallenden Kosten ihrer Angehörigen herangezogen, falls die finanzielle Situation des Pflegebedürftigen nicht ausreicht. Dies geht oft mit einer enormen finanziellen wie auch psychischen Belastung in der Familie einher. Die Forderung Angehörige bei einem Bruttoeinkommen bis 100.000 Euro nicht mehr heranzuziehen, steht auch im Koalitionsvertrag auf Bundesebene. Es ist jedoch nicht absehbar, ob und wann CDU und SPD dies konkret umsetzen.

    Für Jamaika ist der Umstand nicht weiter tragbar und es soll keine Zeit bis zur Umsetzung des Groko-Zieles verschwendet werden. Deswegen haben wir den Antrag 19/981 ,Neuregelung des Elterngelds bei Pflegebedürftigkeit` im Hinblick auf eine Bundesratsinitiative eingebracht und verabschiedet.

    Auf Seiten den 22 und 36 ff. wird von der Problematik der Wahlmöglichkeit der Kita bei den Gemeinden sowie finanzielle Auswirkungen für die Eltern gesprochen. In Schleswig-Holstein ist im Bundesländervergleich beim Thema Kita einiges aufzuarbeiten und nachzuholen. Wir haben mit die höchsten Elternbeiträge, ein viel zu kompliziertes Finanzierungsgeflecht und ein eingeschränktes Eltern-Wahlrecht. Dass die neue Landesregierung daher mit der Reformierung der Kita-Finanzierung das richtige Großprojekt ausgesucht hat, lässt sich auch durch die Anfragen an die Bürgerbeauftragte belegen.

    Auch das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern bezüglich des Kita-Standortes ist in diesem Zusammenhang ein Thema. Wie der Titel der Elterneingaben schon erahnen lässt, soll das Recht auf einen Kindergartenplatz nicht an der Gemeindegrenze enden. Je nach beruflicher Situation ist entweder die Wohnnortgemeinde oder die ggf. andere Gemeinde der Arbeitsstätte von Vorteil um Netto mehr Arbeitszeit zu haben. Der Elternwille ist ein maßgeblicher Faktor für die Akzeptanz des Kita-Systems. Daher ist es gut, dass hier Neuerungen kommen werden.

    Auf Seite 34 geht es um die Unsicherheit bezüglich der Verordnung von Cannabis. Auch beim inzwischen seit März 2017 gesetzlich klar geregelten Anspruch auf Cannabis als Heilmittel scheint es noch vielerorts Probleme zu geben. Danach haben Versicherte mit einer schwerwiegenden Erkrankung Anspruch auf eine Versorgung mit Cannabis, wenn eine Alternative nicht zur Verfügung steht oder nach Einschätzung des Vertragsarztes nicht zur Anwendung kommen kann. Auch bei uns in der Fraktion sind wegen des medizinischen Cannabis diverse Anfragen und Beschwerden eingegangen, weil Ärztinnen und Ärzte zu restriktiv beim Verschreiben seien, Engpässe bei Apotheken bestünden oder der Medizinische Dienst der Krankenkassen abblockt. Dass ich als Freier Demokrat auch gegenüber Ärztinnen und Ärzten die Bitte um eine deutlich liberalere Verschreibung vertrete, verwundert vermutlich nicht. Zu liberaleren und selbstbestimmteren Umgang mit Cannabis werden wir morgen ja auch noch mal gesondert sprechen.

    Nicht bei allen Vorschlägen werden wir uns einig werden, viele Dinge sind auch auf Bundesebene zu regeln. Für die Arbeit im Sozialausschuss wird aber auch dieser 2017er Jahresbericht eine hilfreiche Grundlage sein. Ich freue mich auf den weiteren Austausch mit Ihnen und Ihrem Team, Frau El Samadoni."

    Weiterlesen
  • 14.02.2019

    Jan Marcus Rossa: Ein Recht auf bezahlbaren Wohnraum löst das Problem nicht

    Zur Forderung nach einem Recht auf bezahlbaren Wohnraum in der Landesverfassung und den eingereichten Unterschriften der gleichnamigen Volksinitiative erklärt der wohnungsbaupolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    ,,Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum ist ein Fakt, den niemand bestreiten wird. Es ist daher richtig, wenn die Volksinitiative dieses drängende Problem in den Fokus der politischen Diskussion rückt.

    Es ist allerdings ein Trugschluss, dass ein Recht auf bezahlbaren Wohnraum in der Landesverfassung diese Probleme aus der Welt schaffen würde. Bayern hat dieses Recht seit 1946 in der Landesverfassung. Wer behauptet, in München gäbe es keinen Wohnraummangel, der verschließt die Augen vor der Realität.

    Statt ein neues stumpfes Schwert zu schaffen, müssen wir die echten Probleme beim Wohnungsbau beseitigen. Das wird nur über ein Bündel von Maßnahmen gelingen. Wir brauchen vor allem flexiblere Bauvorschriften, damit in innerstädtischen Lagen mehr Wohnraum geschaffen werden kann.

    Ein sogenannter Mieten-TÜV könnte dazu beitragen, dass unnötige Kosten- treiber in Gesetzen erkannt und beseitigt werden. Daneben wollen wir Freie Demokraten, dass sich mehr junge Familien wieder Wohneigentum leisten können. Das können wir durch spezielle Förderprogramme, vor allem aber durch einen Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer erreichen.

    An diesen Punkten werden wir ansetzen und die Landesregierung arbeitet bereits an einem entsprechenden Konzept. Wir laden die Vertrauenspersonen der Volksinitiative gerne dazu ein, sich mit uns an einen Tisch zu setzen, um gemeinsam Lösungen zu besprechen, die uns bei der Wohnungsfrage voranbringen."

    Weiterlesen
  • 14.02.2019

    Jan Marcus Rossa zu TOP 20 "Maghreb-Staaten und Georgien als sichere Herkunftsländer einstufen"

    In seiner Rede zu TOP 20 (Maghreb-Staaten und Georgien als sichere Herkunftsländer einstufen) erklärt der migrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    ,,Die AfD hat die ,Sicheren Herkunftsländer` zum Thema der heutigen Debatte gemacht, wohl wissend, dass die Zustimmung im Bundesrat Regierungshandeln ist und der Zustimmung aller koalitionstragender Fraktionen bedarf.

    Nun ist es ja kein Geheimnis, dass die Grünen so ihre Schwierigkeiten mit dem Konzept der sicheren Herkunftsstaaten im Asylrecht haben. Eine Zustimmung des Landes Schleswig-Holstein zum Gesetz zur Einstufung Georgiens, Algeriens, Marokkos und Tunesiens als sichere Herkunftsstaaten scheint jedenfalls zum jetzigen Zeitpunkt und in der vorliegenden Gesetzesfassung eher unwahrscheinlich zu sein. Und auch das hat die AfD bei ihrem Antrag einkalkuliert. Doch wird dieses Kalkül jetzt nicht mehr aufgehen, denn der Bundesrat wird in der Sache am morgigen Freitag nicht entscheiden. Vielleicht können wir dann doch noch einen Weg finden, damit auch Landesregierungen, an denen die Grünen beteiligt sind, dem Gesetz über weitere sichere Herkunftsländer im Bundesrat zustimmen können. Ich halte das vor dem Hintergrund der Erfahrungen, die wir in der Jamaika-Koalition gemacht haben, nicht für ausgeschlossen.

    Es ist meine Absicht, gemeinsam mit den Koalitionspartnern zu versuchen, auch bei der Frage der sicheren Herkunftsstaaten und den daraus resultierenden Konsequenzen mit neuen Ideen Lösungsvorschläge zu entwickeln, die auch von unserem grünen Partner mitgetragen werden können. Unzweifelhaft und unbestreitbar hat das Asylrecht in unserem Rechtsstaat einen sehr hohen Rang. Das werde ich aber sicherlich nicht mit der AfD diskutieren, denn die Absicht Ihres Antrags war, die demokratischen Parteien in diesem Landtag vorzuführen. Ihre Rechnung wird nun aber aus den vorstehend genannten Gründen nicht mehr aufgehen. Schade für Sie, gut für die demokratischen Parteien in diesem Land.

    Ich will hier und heute die Gelegenheit nutzen, um dafür zu werben, alther- gebrachte Positionen beim Thema ,sichere Herkunftsstaaten` noch einmal in Frage zu stellen und in einem offenen Dialog innerhalb der Koalition über ein Konzept nachzudenken, wie wir einerseits Asylverfahren beschleunigen können, indem wir ,sichere Herkunftsstaaten` bestimmen und für Menschen aus solchen Staaten die Verfahren beschleunigen, ohne andererseits das berechtigte Rechtsschutzbedürfnis der Asylbewerber, die aus solchen sicheren Herkunftsländern kommen, zu vernachlässigen, sondern auch für sie ein faires und rechtsstaatliches Verfahren zu gewährleisten.

    Lassen Sie uns zum Beispiel darüber nachdenken, ob wir sichere Herkunfts- länder in unterschiedliche Kategorien einteilen können, für die eine unterschiedliche Darlegungs- und Beweislast gilt. Je sicherer ein Staat eingeschätzt wird, desto höher sind die Anforderungen an die Darlegung und den Nachweis einer persönlichen Verfolgung im Einzelfall. Kann ein Staat nicht vorbehaltlos als sicher eingestuft werden, dann sollte ermittelt werden, bei welchen Sachverhalten bzw. Fallgruppen ein konkretes Verfolgungsrisiko besteht, sodass die Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast gezielt abzusenken sind. Nehmen wir doch einfach das Beispiel Algerien. In diesem Land kann eine Verfolgung wegen Homosexualität nicht ausgeschlossen werden. Zudem gibt es immer noch die Todesstrafe. Mit dem heutigen Konzept der ,sicheren Drittstaaten` werden diese Tatsachen aber nicht hinreichend berücksichtigt. Das aber ist ein Rechtszustand, der meines Erachtens nicht zu Unrecht verfassungs- und auch menschenrechtlich kritisch gesehen werden muss. Hier sollte es aber unser Ehrgeiz sein, ein Regelungssystem zu schaffen, dass solchen Schwächen entgegenwirkt. Und genau hier setzt mein Lösungsvorschlag an.

    Es müssten für jeden sicheren Herkunftsstaat erforderlichenfalls Fallgruppen festgelegt werden, bei denen die Vermutungswirkung ausgeschlossen wird. Algerien würde nicht als sicheres Herkunftsland gelten, soweit es um Verfolgungen wegen Homosexualität geht. In allen anderen Fällen würde aber die Vermutungswirkung greifen können. Das ist im Ergebnis eine abgestufte Darlegungs- und Beweislast. Dies könnte die Lösung sein, die wir brauchen, um unsere Asylverfahren einerseits effizienter zu gestalten und andererseits den gebotenen Rechtsschutz sicherzustellen.

    Für heute aber gilt: Der Antrag der AfD ist abzulehnen und innovative Lö- sungen diskutieren wir anschließend gerne mit den Parteien, die nicht fremdenfeindlich sind."

     

    Es gilt das gesprochene Wort.

    Weiterlesen
  • 14.02.2019

    Anita Klahn zu TOP 13 "Schwimmausbildung in Schleswig-Holstein fördern"

    In ihrer Rede zu TOP 13 (Schwimmausbildung in Schleswig-Holstein fördern) erklärt die bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    ,,Schleswig-Holstein hat über tausend Kilometer Küstenlänge und dreihundert Seen. Allein das sind gute Gründe dafür, dass bei uns jedes Kind sicher schwimmen lernt, ohne Ausnahme! Dabei geht es nicht nur darum, dass eine Mutter ihr Kind gefahrlos im Meer oder in einem See baden lassen kann ­ Schwimmen ist ein idealer Sport, um sich fit und gesund zu halten, was im Angesicht des zunehmenden ungesunden Lebenswandels mit verringerter Bewegung und falscher Ernährung in immer höherem Maße wichtig wird.

    Das gilt übrigens nicht nur für Kinder, sondern auch für die Älteren unter uns.

    So schön es wäre, wenn alle Kinder im frühen Alter schwimmen lernen würden, so wenig hat das leider mit der Realität zu tun: Alleine 15 Prozent der Grundschulen und 9 Prozent der Sekundarschulen geben an, dass sie keinen Schwimmunterricht erteilen. Mindestens 19 Prozent aller Kinder haben zum Ende der 6. Klassenstufe keine sichere Schwimmfähigkeit. Ein noch erschreckenderes Beispiel aus der Praxis: Laut DLRG-Präsident Achim Haag ist ,Jeder zweite Grundschulabsolvent kein sicherer Schwimmer mehr.` Hier ist dringender Handlungsbedarf geboten.

    Die Gründe für diese alarmierenden Zahlen sind vielfältig: Das Schwimmbadsterben in Schleswig-Holstein ist dabei zu einem erheblichen Teil Ursache für nicht erteilten Schwimmunterricht. Hier gilt es, entschlossen weitere Schließungen zu verhindern und vielleicht sogar eine Trendwende einzuleiten und mehr Bäder der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Mit dem IMPULS-Programm und den damit verbundenen Sanierungsmitteln in 2019 unter anderem für Schwimmbäder ist ein Anfang gemacht. Allerdings müssen weitere Mittel in die Sanierung fließen, um effektiv den Schwimmbadschließungen entgegenzuwirken. Dabei muss es auch das Ziel sein, dass der Erhalt von Wettkampfbädern gesondert ins Auge gefasst wird. Denn reine Spaßbäder stellen mit ihren geringen Wassertiefen nicht die nötige Infrastruktur für den Schwimmunterricht zur Verfügung und fallen damit als Aus- bildungsstätte aus. Ein weiterer Punkt sind die fehlenden Lehrkräfte. Um das Problem anzugehen, muss sichergestellt werden, dass durch Fort- und Weiterbildung eine spürbare Erhöhung des angebotenen Schwimmunterrichts einhergeht. Dazu gehören, neben der Qualifizierung der Lehrkräfte, ebenso der partnerschaftliche Austausch mit Eltern, anderen Schulen, Vereinen und dem DLRG, damit alle möglichen Ressourcen gebündelt genutzt werden können, um Versorgungslücken zu schließen. Zum Beispiel kann ein Bademeister zusammen mit einer Lehrkraft den gemeinsamen Schwimmun- terricht organisieren, wenn die Lehrkraft keine ausreichende Befähigung für die Erteilung des Schwimmunterrichtes hat.

    Auch sollten sich Schulen zusammenschließen, um gemeinschaftlich das Angebot zu erhöhen, welches sie alleine vielleicht nicht anbieten können.

    Auf diese Weise können sowohl die Kosten für Anfahrtswege geteilt als auch die Lehrkräfte optimal aufgeteilt werden. Wenn man sieht, dass bisher nur 4 Prozent der Schulen in diesem Bereich mit anderen Schulen bei der Organisation des Schwimmunterrichts kooperieren, kann man unschwer erkennen, welches Potential in diesem Bereich noch brach liegt. Festzuhaltenb  bleibt: Das Problem ist komplex und eine schnelle Lösung nicht in Sicht.

    Auch lassen sich nicht alle Probleme in diesem Bereich vollständig beseitigen.

    Aber ich bin der festen Überzeugung, dass mit konzertierten Anstrengungen und einem umfangreichen Maßnahmenpaket ein sinnvoller Beitrag in die Verbesserung des Schwimmunterrichts in Schleswig-Holstein geleistet werden kann."

     

    Es gilt das gesprochene Wort.

    Weiterlesen
  • 04.07.2018

    Oliver Kumbartzky zu TOP 2 „Änderung des Waldgesetzes für Schleswig-Holstein“

    In seiner Rede zu TOP 2 (Änderung des Waldgesetzes für Schleswig-Holstein) erklärt der forstpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „Die Entrüstung, die Gintoft wegen der Abholzung des Preesterholts erschütterte, verstehe ich sehr. Damit solche Vorfälle in Zukunft nicht mehr passieren, legte der SSW einen Gesetzentwurf vor. Die vorgeschlagene Ergänzung ist aber unnötig. Und zwar, weil wir in Schleswig-Holstein im Vergleich der Bundesländer schon heute die striktesten Regelungen für Kahlschläge und Waldumwandlungen haben. Außerdem ist das MELUND als oberste Forstbehörde nach dem Fall in Gintoft tätig geworden, indem per Erlass die Kriterien für die behördlichen Waldumwandlungsentscheidungen konkretisiert worden sind.

    Aber kurz der Reihe nach: Zunächst muss man noch einmal festhalten, dass im ursprünglichen Gesetzentwurf des SSW die Begrifflichkeiten ‚Kahlschlag‘ aus Paragraph 7 und ‚Waldumwandlung‘ aus Paragraf 9 durcheinandergebracht worden sind. Durch die im Ausschuss durchgeführte Anhörung ist dem SSW der Fehler aufgefallen und dieser wurde in einem Änderungsantrag korrigiert.


    So weit, so gut. Aber auch die nun vorgeschlagenen Änderungen in Paragraf 9 sind nicht nötig. In Paragraph 9 Absatz 3 des Landeswaldgesetzes steht bereits seit 2016: ‚Die Umwandlung von Wald zur Errichtung von Windenergieanlagen mit einer Höhe von mehr als zehn Metern ist unzulässig.‘ Eine Ergänzung, wie sie der SSW und auch die SPD vorschlagen, nämlich die Unzulässigkeit der Errichtung von Windkraftanlagen zehn Jahre nach der Umwandlung zusätzlich in das Landeswaldgesetz zu schreiben, halten wir für nicht sachgerecht. Es würde sich um einen erheblich Eingriff in die Rechte des Grundeigentümers handeln, der unserer Meinung nach waldgesetzlich nicht zu rechtfertigen ist. Auch der Wissenschaftliche Dienst des Landtages äußert dazu verfassungsmäßige Bedenken. Und auch gesetzessystematisch ist der Vorschlag schwierig, weil es sich nach der Waldumwandlung gar nicht mehr um Wald handelt.

    Nun noch kurz zur Forderung von SSW und SPD, historische Waldstandorte mit einer Änderung in Paragraph 9 vermeintlich noch besser zu schützen. Die Forderung ist gut gemeint, aber auch hier würde es sich um einen erheblichen zusätzlichen gesetzlichen Eingriff in die Freiheit der Waldbesitzer handeln. Außerdem sind bereits heute alte Waldstandorte im Rahmen der Umwandlung besonders geschützt. So steht in Absatz 3, dass die Umwandlungsgenehmigung durch die Forstbehörde zu versagen ist, wenn die Erhaltung des Waldes im überwiegenden öffentlichen Interesse liegt. Der schon erwähnte Erlass aus dem MELUND stellt klar, dass eben dieses öffentliche Interesse auch bei historisch alten Waldstandorten vorliegt.


    Um es zusammenzufassen: Damit sich der Fall Preesterholt in Zukunft nicht mehr wiederholt, können wir politisch nichts mehr unternehmen. Der Landtag und die Landesregierung haben bereits wie beschrieben alle notwendigen Regelungen in Kraft gesetzt. Das hat auch die Anhörung im Umwelt- und Agrarausschuss ergeben.


    Wir sehen keinen Änderungsbedarf der bisherigen Rechtslage. Ich bitte Sie daher, der Beschlussempfehlung des Ausschusses zu folgen und den Gesetzentwurf abzulehnen.“

     

    Es gilt das gesprochene Wort!

    Weiterlesen
  • 14.02.2019

    Jan Marcus Rossa zu TOP 27 "Humanitäre Grundsätze in der Flüchtlingspolitik"

    In seiner Rede zu TOP 27 (Humanitäre Grundsätze in der Flüchtlingspolitik auch in der Gesetzgebung zur Abschiebungshaft erhalten) erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    ,,Sowohl der heutige Antrag als auch die jüngste Debatte um das Abschiebehaftvollzugsgesetz entlarven die Scheinheiligkeit der SPD eindrucksvoll.

    Und es wir wieder einmal deutlich, dass die SPD ihren Trennungsschmerz, unter dem sie seit Mai 2017 offenbar leidet, immer noch nicht überwunden hat. Sie haben ihrem ehemaligen Koalitionspartner immer noch nicht den Seitenwechsel verziehen. Dafür habe ich sogar Verständnis, denn mit dem Verlust der Regierungsverantwortung ist ja auch ein Bedeutungsverlust einhergegangen und die Oppositionsrolle mag Ihnen nicht gefallen. Sie sollten Sie aber mit Anstand ausfüllen und daran fehlt es bei Ihnen in der Debatte um die Abschiebehaft in Schleswig-Holstein.

    Sie versuchen den wahrheitswidrigen Eindruck zu erwecken, dass die Jamaika-Koalition quasi jeden Ausreisepflichtigen in Abschiebehaft nehmen wolle, um Rückführungen zu erzwingen. Mit Verlaub: Das ist völliger Unsinn und entbehrt jeder Grundlage und Ihre unlauteren Motive sind leicht zu enttarnen. Sie versuchen den ebenfalls wahrheitswidrigen Eindruck zu erwecken, die Jamaika-Koalition wolle Minderjährige und Familien mit Kindern in der Abschiebehaftvollzugseinrichtung einsperren. Allein der Versuch, einen solchen Eindruck zu erwecken, ist unredlich, perfide und durch nichts zu rechtfertigen.

    Die Art und Weise, wie Sie diese Debatte führen, in der Sie Tatsachen verdrehen und Unwahrheiten verbreiten, zwingt mich, den Umgang mit der Abschiebehaft durch die Jamaika-Koalition mit dem Regierungshandeln der Albig-Regierung zu vergleichen. Ich erinnere daran, dass der Flüchtlingsrat der

    Albig-Regierung vorwarf, in Rendsburg ein ,Wilhelminisches Zuchthaus` zu betreiben. Ein vergleichbar drastischer Vorwurf ist uns von dort nicht gemacht worden. Ihre Regierung war es, die erst durch den Europäischen Gerichtshof auf den Pfad der Tugend geführt werden musste, weil Sie die Haftbedingungen in Rendsburg auch noch im Jahr 2014 nicht europarechtskonform ausgestaltet hatten. Ich möchte auch daran erinnern, dass es Ihre Landesregierung war, die 2014 entschied, Abschiebehaft künftig nur noch in anderen Bundesländern wie Brandenburg und Nordrhein-Westfalen zu vollstrecken. Nennen Sie das human, wenn Sie Flüchtlinge vor ihrer Abschiebung durch ganz Deutschland verschicken?

    Auch bei der Frage der Inhaftierung von Minderjährigen agieren Sie unredlich. Niemand in dieser Koalition will Minderjährige in Haft nehmen. Wir schaffen in Schleswig-Holstein auch nicht die rechtliche Grundlage für eine Inhaftierung. Das ist Bundesrecht und darauf wurden Sie in einer früheren Debatte von meinem Fraktionsvorsitzenden hingewiesen. Mit einer gewissen Zeitverzögerung haben Sie das dann auch verstanden. Aber auch mit dem heutigen Antrag springen Sie zu kurz, denn Sie müssen sich fragen lassen, wo Ihre Initiative auf Bundesebene ist, um die Inhaftierung Minderjähriger nach dem Aufenthaltsgesetz zu unterbinden. Ihr Antrag ist scheinheilig.

    Setzen Sie sich doch gefälligst auf Bundesebene, wo Ihre Partei in der Regierungsverantwortung steht, für die hier geforderte Änderung des Aufenthaltsgesetzes ein. Diese Initiative vermisse ich.

    Und noch etwas: Seit dem Regierungswechsel ist die Flüchtlingspolitik in diesem Land humaner geworden. Das mögen Sie in Abrede stellen, aber ich kann es Ihnen beweisen. Bereits im September 2017 hat die heutige Regierung einen Erlass auf den Weg gebracht, der es schleswig-holsteinischen Behörden weitgehend unmöglich macht, eine Inhaftierung von Minderjährigen und Familien mit Kindern zu beantragen. Ihre Albig-Regierung hatte den zuständigen Behörden einen wesentlich weiteren Ermessensspielraum eingeräumt. Einen Erlass wie den vom 01.09.2017 aber, den hätte auch die Albig-Regierung zustande bringen können. Das wollten Sie aber nicht und Sie, werter Kollege Dr. Stegner, haben doch schon damals die SPD-Fraktion angeführt.

    Und nun zum Schluss meiner Rede: Ja, es mag sein, dass wir § 62 Abs. 1 S. 3 Aufenthaltsgesetz nicht brauchen und ihn dann abschaffen können. Aber das wollen wir doch vorher erst einmal prüfen. Sollte sich dabei herausstellen, dass die Vorschrift keine Bedeutung in der Verwaltungspraxis hat, werden auch wir uns für eine Abschaffung stark machen. Aber auch eine solche Entscheidung sollte auf einer soliden Tatsachenbasis getroffen werden und nicht diffusen Stimmungen folgen.

    Wir bitten daher, den Antrag der SPD abzulehnen und dem Alternativantrag der Jamaika-Koalition zuzustimmen."

     

    Es gilt das gesprochene Wort.

    Weiterlesen
  • 15.02.2019

    Dennys Bornhöft zu TOP 31 "Kontrollierte Freigabe von Cannabis"

    In seiner Rede zu TOP 31 (Modellprojekt zur kontrollierten Freigabe vonCannabis) erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    ,,Es hat Gründe, dass um das Thema Cannabis und die Legalisierung in den Jamaika-Koalitionsverhandlungen bis zuletzt heftig gerungen wurde. Schließlich treffen hier am Ende auch unterschiedliche Geisteshaltungen und Menschenbilder der Parteien aufeinander.

    Ich oute mich mal bezüglich Cannabis. Ich sehe zwar nicht so aus, aber ich habe noch nie in meinem Leben gekifft. Ich werde es auch nicht tun, auch nicht, wenn es legal wäre, weil ich kiffen schlecht finde. Aber nur, weil ich etwas selbst schlecht finde, muss ich es anderen nicht verbieten. Wir Freie Demokraten haben großes Vertrauen in den volljährigen, verständigen Menschen. Ich habe noch niemanden kennengelernt, der gesagt hat, dass er Joints raucht oder z.B. auch ein paar Vodka-Mischgetränke trinkt, weil man dann 120 Jahre und älter wird. Die Menschen wissen, dass es etwas ist, das die eigene Gesundheit potenziell gefährdet. Es gibt genau eine einzige Person, die nach Meinung der FDP einem volljährigen, verständigen Menschen vorschreibt, ob er seinem Körper schädigt oder nicht. Diese Person ist nicht Merkel, sie ist nicht Spahn, sie ist nicht Nahles, auch nicht Kubicki ­ es ist der Volljährige selbst. Damit grenzt sich die FDP bei diesem Thema insbesondere von CDU, aber auch von den anderen Parteien ab. Der freie Wille und die Selbstbestimmung enden dort, wo die Suchterkrankung beginnt.

    Deswegen ist die Haltung zur Legalisierung nicht nur eine Frage, welche Entscheidungen man den Menschen überlässt, sondern auch eine Frage der Gesundheitspolitik. Denn insbesondere auch aus gesundheitspolitischer Sicht spreche ich für eine kontrollierte Freigabe. Die Bundesdrogenbeauftragte Mortler sagt, Cannabis ist illegal, weil es verboten ist. Tolle, einleuchtende Logik. Übersetzt heißt das ,Durch die präventive Wirkung der Strafandrohung wird die Verbreitung von Cannabis eingeschränkt`. Das ist Realitätsverweigerung! Das Verbot, das Konsum und Gesundheitsrisiken verhindern soll, ist gescheitert. Wer kiffen will in Deutschland, der kifft in Deutschland und holt es sich beim Dealer, statistisch leider jeder siebte Minderjährige in Deutschland.

    Der Dealer fragt nicht nach dem Alter, er fragt nicht nach Allergien, er kann keine Angaben zum THC-Gehalt machen, er erzählt nicht, dass es mit Quarzsand, Blei oder Rattengift gestreckt ist, er fragt aber, ob man nicht auch etwas Härteres haben will. Die Illegalität verstärkt so den Weg als vermeintliche Einstiegsdroge. Wir sind der Meinung, dass eine kontrollierte Abgabe dafür sorgt, dass einerseits Minderjährige davon ferngehhalten werden, und dass andererseits Menschen wissen, was sie an Schadstoffen zu sich nehmen. Das wäre wirksame, uns weiter bringende Suchtpolitik. Ich denke und hoffe, dass jeder hier in diesem Hause eine bessere Präventionsarbeit möchte. Dies ist aber schwer, wenn der Gelegenheitskiffer kriminalisiert wird. An wen soll ich mich denn wenden, wenn ich Fragen habe? An meinen Arzt oder Apotheker? An die Lehrkraft? An die Polizei? Das funktioniert so nicht. Des Weiteren brauchen wir dringend wissenschaftliche Erkenntnisse, um die bestmögliche Lösung im Umgang mit Cannabis zu finden. Hierfür soll der von uns geforderte Modellversuch die Grundlagen schaffen. Zwar kann man Erfahrungswerte aus Portugal, den Niederlanden, Kanada oder diversen US-Bundesstaaten heranziehen, eigene Erhebungen werden aber auch für die gesamtgesellschaftliche Akzeptanz wichtig sein.

    Ich möchte ein wörtliches Zitat aus dieser Plenarwoche vortragen: ,Verlassen Sie Ihren ideologischen Weg. Man muss sich fragen, wie ist die Welt um mich herum, was findet eigentlich tagtäglich statt? Wie wollen wir diesen großen Markt kontrollieren? Schließlich ist dieser große Markt Realität`. Dieses Zitat stammt vom CDU-Vordenker Hans-Jörn Arp zum Thema Online-Glücksspiel. Es ist ein Plädoyer, das für eine zukunftsgerichtete Sucht- und Präventionspolitik spricht ­ diese brauchen wir auch hier!

    CDU und SPD, vor allem im Bund, geben Sie sich endlich einen Ruck und holen Sie die Konsumenten aus der Kriminalität heraus, legen Sie den Dealern das Handwerk. Machen Sie den Weg frei für ein wissenschaftlich begleitetes Modellprojekt in unserem Land."

     

    Es gilt das gesprochene Wort.

    Weiterlesen
  • 15.02.2019

    Anita Klahn zu TOP 11+24 "Bildung für nachhaltige Entwicklung"

    In ihrer Rede zu TOP 11+24 (Bildung für nachhaltige Entwicklung/#FridaysForFuture) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

     

    ,,So wie heute demonstrieren seit mehreren Wochen Schülerinnen und Schüler unter dem Motto #FridaysforFuture und mahnen uns, mit Natur und Umwelt sorgsam umzugehen. Auch wenn aus unserer Sicht die Schülerdemonstrationen zurzeit eher einen allgemein appellierenden Charakter haben, zeigen sie zunächst einmal, dass die heutige Jugend allen Unkenrufen zum Trotz nicht, wie allgemein behauptet, politikverdrossen ist, sondern sich ganz im Gegenteil für ihre Zukunft einzusetzen weiß. Ich betone und darf es im Namen meiner Fraktionskollegen auch darstellen, dass wir Liberale dieses Engagement der Jugendlichen ausdrücklich begrüßen und wertschätzen. Für uns Freie Demokraten und ich ergänze hier: ganz besonders für unsere Jugendorganisation, die Jungen Liberalen, ist der Klima- und Umweltschutz ein zentrales Anliegen.

    Die Möglichkeit, sich mit einer Demonstration oder einem Streik Gehör zu verschaffen, ist ein legitimes Recht und das stellen wir auch nicht in Frage. Und klar ist auch, dass man größere Aufmerksamkeit erreicht, wenn man Grenzen überschreitet und sich über gültige Regeln hinwegsetzt. Konkret also der Arbeit fernbleibt oder, wie es die Schülerinnen und Schüler jetzt tun, dem Unterricht fernbleibt. Ein Ziel ist erreicht: Die Jugendlichen haben sich Gehör verschafft. Wir sollten jetzt aber nicht über die Frage des Schuleschwänzens, sondern über das Thema Klimaschutz gemeinsam mit unseren Kindern in diesem Land diskutieren. Wir gehen davon aus, dass die Jugendlichen ganz konkret Vorstellungen und Forderungen haben, wie der Klimaschutz verbessert und vorangetrieben werden kann. Das sollten wir jetzt mit unseren Kindern erörtern und gemeinsam nach Lösungen suchen. Denn das ist die gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Deshalb reichen wir die Hand zum Gespräch und kommen heute Nachmittag zusammen.

    Natürlich wissen wir in diesem Haus um unsere Verantwortung, wer wollte das bestreiten. Und eines ist doch auch klar: Schleswig-Holstein, Deutschland sollen mit gutem Beispiel vorangehen. Darüber dürfen wir aber auch nicht vergessen: Wenn wir wirklich etwas erreichen wollen, dann brauchen wir einen globalen Ansatz. Wir müssen auf internationale Lösungen, Innovationen und Technologien setzen. Dabei geht es vorrangig um wirtschaftliche, aber in hohem Maße auch um soziale Folgen, die es zu berücksichtigen gilt.

    Natürlich lässt sich leicht der sofortige Kohleausstieg noch vor 2038 fordern, wenn einem erzählt wird, man bräuchte nur eine entsprechende Anzahl Windräder in die Landschaft setzen. Aber dann muss im selben Atemzug auch über Bürgerproteste bei Trassenausbau, Grundlastfähigkeit von Solarmodulen und komplexe Regelenergiesteuerung der Netzbetreiber gesprochen werden. Das mag jetzt vielleicht alles sehr technisch klingen, aber das sind nun mal ungelöste Probleme, mit denen es die Umsetzer eines Kohleausstiegs schon jetzt zu tun haben und in noch stärkerem Maße zukünftig zu tun kriegen werden. Verstehen Sie mich nicht falsch: Ich würde auch gerne sauberen Strom produzieren. Aber wir sind hier nicht auf Island, wo einem Mutter Erde das Haus von alleine heizt oder in Norwegen, wo man sich vor Stauseen und damit speicherbarem Strom kaum retten kann. Diese Vergleiche heranzuziehen und zu sagen ,Dann können wir das auch` ist kein konstruktiver Debattenbeitrag. Was tun wir, wenn im Norden zu wenig Wind weht oder keine Sonne scheint und die Stromspeicher leer sind? Biogas, Batterien und ein Pumpspeicherwerk in Thüringen reichen nicht. Ein sofortiger Kohleausstieg wird mit vielen Beeinträchtigungen einhergehen. Das müssen wir uns immer bewusst machen und in unseren Diskussionen berücksichtigen. Ohne Strom fährt kein Elektrobus, Rettungsdienste sind möglicherweise nicht erreichbar, medizinische Versorgung ist nicht gewährleistet, Kühlketten werden unterbrochen. Wie abhängig wir von einer sicheren Stromversorgung sind, haben wir doch erst vor kurzem durch einen mehrstündigen Stromausfall in Lübeck erlebt. Wir müssen auch bedenken, dass die Energieversorgung kein Luxusgut werden darf. Strom muss für jeden bezahlbar bleiben. Und dass wir hier besonders aufmerksam bleiben müssen, zeigen die Verteuerungen durch die EEG-Umlagen. Und deswegen müssen wir auch überlegen ob die heutigen Subventionierungen alternativer Energien wirklich sinnvoll sind. Ähnliches gilt für den Verkehrssektor. Ein Verteuern und Verhindern von Mobilität wird keine Akzeptanz erfahren. Mit dem Fahrrad wird ein Wohnungsumzug selbst innerhalb von Kiel zur sportlichen Herausforderung. Wir können nicht einfach mal so ohne Plan und Vorbereitung aus allem aussteigen und glauben, damit die Welt zu retten. Plastikrückstände, Abfallentsorgung, Verschmutzung der Flüsse und Meere, Waldsterben, Abschmelzen der Gletscher ­ es gibt viele Stichworte, die jeden Einzelnen innehalten lassen sollten. Statt auf moralisierende Bevormundung und auf Verbote zu setzen, kann die Antwort doch nur mehr Information, Forschung und Entwicklung heißen. Ein CO²-Zertifikatehandel in Europa mit kürzeren Verfallsdaten würde beispielsweise den Innovationsdruck steigern. Deutsche Technologien könnten in Afrika und Asien eingesetzt werden, um den Aufbau erneuerbarer Energien voranzutreiben. Ich möchte zwei nachdenklich stimmende Zahlen nennen: Deutschland trägt 2,2 Prozent zu den globalen Emissionen bei. Heruntergebrochen auf die Wirtschaftsleistung Schleswig-Holsteins sind das 0,06 Prozent der globalen Emissionen. Soviel zur Verhältnismäßigkeit. Und Klimaschutz ist nicht ausschließlich Sache der Politik, sondern von jedem Einzelnen! Auf den nächsten Skiurlaub, auf die Flugreise nach Kalifornien, auf Kaltgetränke mit Plastikstrohhalm zu verzichten oder nicht mit dem Auto zur Schule gefahren zu werden, das sind Beiträge für den Klimaschutz!

     

    Blicken wir also in die Zukunft und ich appelliere an alle Jugendlichen: Schwänzt nicht die Schule, sondern nutzt eure Chancen auf Bildung. Werdet Ingenieure, Wissenschaftler, Techniker und Tüftler, damit ihr bessere Technologien entwickeln könnt, um effektiv gegen die Klima-Herausforderung anzugehen. Bewahrt euch die Freiheit, selbstbestimmt aus eigenem Wissen und eigener Überzeugung zu handeln. Und noch etwas: Die politische Aneinandersetzung und Entscheidungen über den Klimawandel finden in den Parteien und den Parlamenten statt. Und wer hier wirklich Einfluss auf politische Entscheidungen nehmen will, sollte sich in politischen Parteien oder sogenannten NGOs, nichtregierungstragenden Organisationen, engagieren.

     

    Es besteht ja ein breiter Konsens in der Gesellschaft, wenn es um den Klimaschutz geht, aber wir müssen das Wissen um die Folgen des Klimawandels und um die Maßnahmen, mit denen wir dagegen vorgehen können, besser vermitteln. In der Jamaika-Koalition haben wir uns darauf verständigt, dass wir beispielsweise eine Landesstrategie Bildung für nachhaltige Entwicklung für alle Bildungsbereiche im Sinne des UNESCO-Weltaktionsprogramms und des Nationalen Aktionsplanes entwickeln wollen. Von der Kita über die Schulen, in außerschulischen Lernorten, der Hochschul- und beruflichen Ausbildung und Fortbildung bis hin zur Seniorenbildung wollen wir Menschen in allen Altersgruppen nachhaltiges Handeln vermitteln. Projekte wie das ,Haus der kleinen Forscher` vermitteln nicht nur spielerisch Verständnis und Erkenntnisse über naturwissenschaftliche Zusammenhänge, sondern sie sensibilisieren auch für einen schonenden Umgang mit Naturressourcen.

     

    Lehrkräfte sind durch die Fachanforderungen verpflichtet, den Schülerinnen und Schülern Wissen zu Energie, Verkehr, Umwelt und Natur zu vermitteln. Schulprojekte wie zum Beispiel die ,Klimadetektive` oder zum persönlichen ökologischen Fußabdruck analysieren und sensibilisieren das eigene Konsumverhalten. Abfalltrennung kann in der Kita und Schule trainiert werden. Auch wenn es bereits viele gute Projekte gibt, wissen wir, dass wir hier besser werden können und wollen. Wir gehen das Problem

     

    Es gilt das gesprochene Wort.

    Weiterlesen
  • 15.02.2019

    Jan Marcus Rossa: Sichere Herkunftsstaaten – Chance für einen Neuanfang nutzen

    Anlässlich der Vertagung der Bundesratsinitiative zur Entscheidung über si-chere Herkunftsstaaten erklärt der migrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:


    „Der Bundesrat hat die Entscheidung über sichere Herkunftsstaaten vertagt. Das ist für uns eine gute Nachricht, denn wir bekommen die Chance, eine Lösung zu finden, die auch von den Grünen getragen werden kann. Ich wiederhole ausdrücklich mein Gesprächsangebot.
    Ich habe großes Verständnis für die Kritik der Grünen an dem bisherigen Modell der sicheren Herkunftsstaaten. Es ist unseriös, wenn die Bundesre-gierung in ihrer Gesetzesbegründung selbst auf Missstände hinweist, die der Einstufung der Länder als sicher entgegenstehen. Es ist unstreitig, dass wir z.B. in Algerien nach wie vor die Todesstrafe haben und Homosexuelle durchaus von Verfolgung bedroht sind. Das heutige ‚Alles-oder-Nichts‘-Konzept, das dem heutigen Regelungsmodell zu Grunde liegt, ist zu undifferenziert und führt zwangsläufig zu rechtlich fragwürdigen Ergebnissen. Algerien dürfte meines Erachtens nicht uneingeschränkt ein sicheres Herkunftsland sein.


    Die Jamaika-Koalitionäre sollten deshalb gemeinsam ein System entwickeln, in dem nur für solche Kriterien ein verkürztes Asylverfahren möglich ist, bei denen kein Verfolgungsrisiko besteht. Wo diese Feststellung nicht möglich ist, darf das Verfahren nicht verkürzt werden. Bei Algerien wäre also ein beschleunigtes Verfahren denkbar, wenn es um die Verfolgung wegen Rasse, Religion oder Nationalität geht. Ist der behauptete Asylgrund eines Bewerbers dessen Homosexualität, darf es keine Einschränkung des Rechtsschutzes geben.
    Mit einem solchen Modell könnten wir wesentliche Bedenken der Grünen gegenüber sicheren Herkunftsstaaten überwinden. Unsere Koalitionspartner müssen unser Gesprächsangebot nur annehmen.“

    Weiterlesen
  • 15.02.2019

    Kay Richert zu TOP 29 "Mindestvergütung für Auszubildende einführen"

    In seiner Rede zu TOP 29 (Mindestvergütung für Auszubildende einführen) erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    ,,`Mindestvergütung für Auszubildende einführen` ­ was für ein wohlklingender Titel, was für eine wohlfeile Forderung! Mehr für alle: Mehr Geld, mehr Fürsorge, mehr Vorteile, mehr von allem für alle und ganz besonders für die Auszubildenden. Jedenfalls klingt es so. Im Koalitionsvertrag des Bundes hat sich die GroKo bereits auf eine Mindestausbildungsvergütung geeinigt. Die Bildungsministerin Anja Karliczek von der CDU hat ja auch schon einen entsprechenden Vorstoß gemacht. Beides ­ die Einigung im Koalitionsvertrag wie auch der Vorstoß der Ministerin ­ sind schon ein unverantwortliches Einknicken zu Lasten von Tarifautonomie und sozialer Marktwirtschaft. Übrigens ist der Ministerin ihr Einsatz nicht gerade gedankt worden, die Kommentare des SPD-Koalitionspartners reichten von ,nicht bedarfsgerecht` über ,inakzeptabel` bis zu ,Griff ins Klo`. Einerseits bemerkenswert, wie mit Koalitionspartnern umgegangen wird, die den Koalitionsvertrag umsetzen wollen. Andererseits: Wir sehen, dass die GroKo ­ mehr oder weniger erfolgreich ­ bereits an dem Thema arbeitet; mit anderen Worten: Dies ist nach dem Renten-Antrag vom Mittwoch schon wieder ein Schaufensterantrag, ein Marketing-Gag, mit dem der schlechten Performance der Bundes-SPD auf die Sprünge geholfen werden soll.

    Dabei will ich hier mal eines ganz deutlich sagen: Die Initiativen der Bundes-SPD finden nicht deswegen keine Zustimmung, weil etwa die Unterstützung von den SPD-Landesverbänden fehlt. Sie finden keine Zustimmung, weil sie schlicht nicht gut sind! Das sieht man auch hier: Mindestvergütung, Schutz vor Tarifflucht, Sicherung des Lebensunterhalts ­ das klingt ja alles ganz toll. Aber hält der Antrag auch, was er verspricht? Sie sagen: ,Wer arbeitet oder eine Ausbildung macht, muss seine Lebenshaltungskosten decken können`. Stimmt, das muss generell jeder Mensch. Aber: Arbeit oder Ausbildung sind ganz deutlich zwei Paar Schuhe. Arbeit unterliegt dem Mindestlohn, eben weil man von der Arbeit auch leben können soll. Und da möchte ich auch einmal sagen: Sie von der SPD tun hier ständig so, als seien die Freien Demokraten immer gegen die Beschränkung prekärer Entlohnung gewesen. Das ist falsch. Sie unterschlagen dabei das FDP-Konzept zur Lohnuntergrenze, das sich von Ihrem Modell durch eine höhere Tarifautonomie unterscheidet.

    Aber auch die, die sich in der ersten Ausbildung befinden, müssen sich keine Sorgen um ihren Lebensunterhalt machen. Warum nicht? Weil für Kinder in erster Ausbildung die Eltern zu sorgen haben. Die Eltern sind verpflichtet, jedem ihrer Kinder eine Vorbildung zu einem Beruf zu finanzieren ­ egal, ob es sich um ein Studium oder eben eine Ausbildung handelt. Ich weiß, das können sich nicht alle Eltern leisten und es wird bestimmt auch andere, exotische Fallkonstellationen geben. Aber erstens gibt es bei Bedürftigkeit andere Hilfen und zweitens hilft in diesen Fällen auch eine Ausbildungsvergütung von 635 Euro nicht. Wenn man Ihren Antrag weiter liest, fordern Sie ,faire` Ausbildungsvergütungen. Das ist interessant! Was ist denn fair? Wer gibt denn während einer Ausbildung mehr: Der Azubi mit seiner Arbeitskraft? Oder der Betrieb mit seiner Ausbildungsleistung? Ich finde diese Phrase, diese Worthülse hier ausgesprochen schwierig.

    Weiter: Sie behaupten, eine Mindestvergütung steigere die Attraktivität der Ausbildung. Wie belegen Sie das? Haben Sie sich denn schon einmal mit der Materie beschäftigt? Ihre Behauptung klingt ja ganz toll, aber die Zahlen sprechen eine ganz andere Sprache: Die 15 Ausbildungsberufe mit den stärksten Besetzungsproblemen zahlen Ausbildungsvergütungen zwischen 637 Euro und 1.104 Euro. Beim Empfang des Handwerks am vergangenen Mittwoch haben wir einen Vortrag von einem Vertreter des Bäckerhandwerks gehört. Erinnern Sie sich noch, was er gesagt hat, als er die Entwicklung der Lehrlingszahlen vorgestellt hat? Das Bäckerhandwerk hat mehr Zulauf als das Baugewerbe, obwohl dort wesentlich höhere Vergütungen ge- zahlt werden. Ich will nicht bestreiten, das Geld ein Faktor bei der Attraktivität einer Ausbildung sein kann; der bestimmende Faktor ist Geld ganz offensichtlich aber nicht.

    Für die jungen Menschen sind andere Dinge wichtig: Eine interessante Tätigkeit und gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Perspektive. Ein gutes Betriebsklima und schließlich sichere Arbeitsplätze. Diese Faktoren sind entscheidend für junge Menschen. Und diese Betriebe, das gute Klima und die sicheren Arbeitsplätze gefährden Sie durch Ihre Planwirtschaft. Warum? Natürlich weil die Kostenbelastungen der Betriebe steigen werden. Bei Handwerksbetrieben werden die Kostensteigerungen auf 15 Prozent geschätzt.

    Besonders stark wären kleine Betriebe und Betriebe in strukturschwachen Regionen betroffen. Und diese Betriebe würden dann schlicht nicht mehr ausbilden; das würde den Fachkräftemangel verstärken und die Situation noch verschlimmern. Wir wollen Auszubildende, die sich in ihren Betrieben wohlfühlen und ihren Beruf mit Freude erlernen können. Wir wollen starke Betriebe mit motivierten Azubis und zufriedenen Mitarbeitern, die gerne ausbilden. Wir wollen keine dilettantische Verschlimmbesserung am Ar- beitsmarkt und wir wollen keine Schaufensteranträge aus der Marketing-Abteilung."

     

    Es gilt das gesprochene Wort.

    Weiterlesen
  • 06.03.2019 | 10:00 |

    Kiel

    | Termine

    20. Landtagssitzung

    mehr
  • 27.03.2019 | 10:00 |

    Kiel

    | Termine

    21. Landtagssitzung

    mehr
  • 04.07.2018

    Jörg Hansen zu TOP 24 „Attraktivität des Polizei- und Verfassungsschutzdienstes“

    In seiner Rede zu TOP 24 (Weiterentwicklung des Zulagensystems zur Steigerung der Attraktivität des Polizeidienstes und des Verfassungsschutzdienstes) erklärt der polizeipolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jörg Hansen:

    „Wir haben eine gute und professionell arbeitende Landespolizei. Seit Jahren haben wir Freie Demokraten darauf hingewiesen, dass dies angesichts der Entwicklungen der letzten Jahre kein Selbstläufer ist. Eine gute Polizei braucht gute Ausstattung und eine angemessene Vergütung.

    Deswegen hat diese Koalition bereits im ersten Jahr ihrer Arbeit viele Verbesserungen für den Polizeidienst realisiert. Wir wollen damit zum einen im Wettbewerb um die besten Köpfe die Attraktivität des Polizeidienstes steigern. Zum anderen wollen wir aber auch die Motivation unserer Beamten erhalten. Wir haben bereits viel in die sachliche und personelle Ausstattung investiert und werden uns für weitere Verbesserungen einsetzen. Die Anhebung der Erschwerniszulagen für SEK, MEK, Observationskräfte und verdeckte Ermittler ist hier ein weiterer Schritt.

    Der Einsatzwert von Spezialeinheiten ist von herausragender Bedeutung. Mir selbst hat eine SEK-Einheit beim G20-Einsatz in Hamburg in einer bedrohlichen Situation den Hals gerettet. Gut, dass es sie gibt.

     

    Als Leiter einer „Äußeren Absperrung“ ist man froh, wenn man eben nicht in ein Objekt hinein muss, in dem sich vielleicht bewaffnete Täter verschanzt haben. Eine Spezialeinheit geht planvoll, speziell ausgebildet und ausgestattet, aber auch mindestens mit einem Restrisiko – wenn nicht sogar mehr – in eine gefährliche Situation hinein. Ich wiederhole: Gut, dass es die Spezialeinheit gibt.

    Umso unverständlicher ist es, dass Schleswig-Holstein bei der Erschwerniszulage für diese Einheiten seit Jahren die rote Laterne hat. Selbst Länder, die schon länger besser zahlen als Schleswig-Holstein, haben eine Anhebung beschlossen, um konkurrenzfähig zu bleiben. Ich denke da etwa an Brandenburg, die kürzlich die Erschwerniszulage von 225 Euro auf 300 Euro angehoben haben. Das Schleswig-Holstein mit derzeit 153 Euro hier handeln musste, war absehbar. Es ist eine Frage der Fairness und der Wertschätzung gegenüber unseren Beamten. Ich freue mich daher umso mehr, dass unsere Koalitionspartner mit uns nunmehr gleich eine Anhebung auf das bundesdurchschnittliche Niveau beschlossen haben und so – vorerst – sichergestellt ist, dass wir nicht wieder sofort ins Hintertreffen geraten.

    Der vorliegende Antrag soll die Lücke zu anderen Bundesländern schließen. Die Aufstockung und Nachbesetzung der Gruppen des SEK und MEK ist spätestens dann ein Problem, wenn wir sie weiterhin vernachlässigen.

    Bringen wir es auf den Punkt: Der Job erfordert höchste körperliche und psychische Anforderungen. Hierfür müssen geeignete Bewerberinnen und Bewerber gefunden werden. Die derzeitige Erschwerniszulage ist nur ein geringer Anreiz, sich für einen Bereich zu entscheiden, der hohe Belastungen und Gefahrensituationen mit sich bringt.

    Lassen Sie uns daher heute ein Signal an unsere Beamten senden und die überfällige Angleichung der Zulage für besondere Einsätze anstoßen. Um diese Zulage nach §15 der Erschwerniszulagenverordnung geht es heute. Natürlich werden wir das Zulagensystem insgesamt Schritt für Schritt weiterentwickeln und überarbeiten und im Ergebnis werden auch weitere Zulagen angehoben werden müssen. Aber lassen sie uns hierfür den zweiten Schritt nicht vor dem ersten machen. Darum: Heute die Anhebung der Zulage für besondere Einsätze und alles weitere erst, wenn wir Voraussetzungen dafür geschaffen haben.“

     

    Es gilt das gesprochene Wort!

    Weiterlesen
  • 19.02.2019

    Jan Marcus Rossa: Ehrliche Diskussion statt Stimmungsmache

    Zu der Berichterstattung über das von der ARD in Auftrag gegebene „Framing Manual“, erklärt der medienpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    „Der öffentlich-rechtliche Rundfunk leidet zunehmend unter Akzeptanzproblemen. Dies hat man nun offensichtlich auch bei der ARD erkannt. Leider werden aber auch hier die falschen Schlüsse gezogen. Wir sollten uns mit der Evaluierung des Rundfunkauftrags befassen und dann entscheiden, wie dieser dann zukunftsfähig neu gestaltet werden kann. Genauso wichtig und von der Neugestaltung des Rundfunkauftrags abhängig ist die Entwicklung der Rundfunkbeiträge. Hier hören wir aber nur reflexhaft die Drohung von ARD und ZDF, dass ohne weitere Erhöhungen der Beiträge die Qualität des Programms verschlechtert werden müsste. Ob diese Drohung belegt werden kann, bleibt allerdings stets offen. Wir Freie Demokraten haben erhebliche Zweifel an der Verlässlichkeit einer solchen Aussage, denn der Finanzbedarf der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ließe sich unserer Auffassung nach erst ermitteln, wenn der künftige Rundfunkauftrag feststeht.

    Es ist nicht das richtige Signal, wenn in dieser Situation die ARD das so genannte „Framing-Manual“ in Auftrag gibt. Es zielt auf Stimmungsmache in einer wichtigen politischen Debatte um die zukünftige Ausgestaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die in der Handreichung dargestellte Strategie, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk moralisch zu erhöhen und die privaten Mittwettbewerber in ein schlechtes Licht zu rücken, bringt uns inhaltlich nicht weiter und ist zudem gefährlich. In Zeiten von Fake-News und haltlosen Angriffen gegen die Medien vom rechten Rand des politischen Spektrums sollte man auf die Verächtlichmachung von privaten Medienanbietern unbedingt verzichten. Die Freiheit der Presse und des Rundfunks gehören zu unseren höchsten Verfassungsgütern. Sie schützen alle Medienanbieter. Die pauschale Verunglimpfung von privaten Medienhäusern als „medienkapitalistische Heuschrecken“ und andere Unterstellungen weisen wir entschieden zurück. Wir begrüßen es ausdrücklich, dass die ARD klargestellt hat, dass die Handreichung keine verbindliche Sprach- und Handlungsanweisung für Mitarbeiter der ARD ist. Besser wäre es gewesen, die ARD würde sich ganz von solchen Vorgehensweisen distanzieren. Wir wünschen uns, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sich nunmehr aktiv und konstruktiv an der Diskussion über die künftige Ausrichtung des Rundfunkauftrags beteiligen. Das wäre ein gutes Signal.“ 

    Weiterlesen
  • 22.02.2019

    Dennys Bornhöft: Wahlrechtsausschluss zu Recht gekippt

    Anlässlich des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes zum Wahlrechtsausschluss für Behinderte erklärt der sozialpolitische Sprecher Dennys Bornhöft:

    ,,Das Wahlrecht ist eines unserer höchsten Grundrechte. Jeder Eingriff in ein dermaßen wichtiges Recht bedarf der besonderen Rechtfertigung und sollte nach unserer Überzeugung stets einer Einzelfallentscheidung unterliegen. Der bisherige pauschale Wahlrechtsausschluss bei bundesweiten Wahlen für Menschen, die unter Vollbetreuung stehen, ist daher zu Recht vom Bun- desverfassungsgericht gekippt worden. Hier muss mehr von dem einzelnen Individuum her gedacht werden und das Recht auf Teilhabe an der politischen Willensbildung stärker gewürdigt werden. In Schleswig-Holstein haben wir bereits eine Landtags- und Kommunalwahl ohne diese Wahlrechtsausschlüsse abgehalten. Auch hier sollte sich der Bund ein Beispiel an Schleswig-Holstein nehmen."

    Weiterlesen
  • 22.02.2019

    Christopher Vogt: Mit dem Digitalpakt raus aus der Kreidezeit

    Zur Einigung zwischen Bund und Ländern beim Digitalpakt erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    ,,Es ist eine sehr gute Nachricht, dass es beim Digitalpakt jetzt endlich eine Einigung gibt. Alles andere wäre nach dem jahrelangen Ringen auch nicht zu erklären gewesen. Wir sind mit dem nun erzielten Ergebnis hochzufrieden.

    Die Forderungen der FDP zur Finanzierung von Lehrerfortbildungen oder auch der Wartung von Geräten werden jetzt umgesetzt. Die bloße Anschaf- fung von Endgeräten wäre schließlich noch keine Digitalisierung der Schulen und hätte wohl vielerorts zu Fehlinvestitionen geführt.

    Es ist auch nur vernünftig, dass die unsinnige 50:50-Regel bei den Bund-Länder-Finanzbeziehungen wieder vom Tisch ist. Diese Forderung der Uni-

    ons- und SPD-Haushälter hätte die Länder wiederum an anderen Stellen in erheblichem Maße Geld gekostet und vor allem dem finanzstärkeren Süden der Republik geholfen. Der engagierte Einsatz der Landesregierung hat sich also gelohnt. Es ist auch ein großer Erfolg, dass am Ende doch alle Länder mit an Bord sind. Gerade Baden-Württemberg und Bayern hatten da einen langen Weg zu gehen.

    Die notwendige Reform des Bildungsföderalismus wird uns weiter beschäf- tigen. Der Digitalpakt kann nur ein erster Schritt sein. Wenn wir unseren Wohlstand erhalten wollen, müssen wir das gemeinsame Ziel haben, zur weltbesten Bildung zu kommen. Dieses hehre Ziel werden wir aber nur erreichen, wenn Bildung als gesamtstaatliche Aufgabe definiert und der Bund bei der Finanzierung stärker in die Pflicht genommen wird. Im Gegenzug wird der Bund bei der Zusammenführung von Standards mitreden müssen, was auch in der Sache vernünftig wäre.

    Die Bundesregierung ist jetzt aufgefordert, den Digitalpakt schnellstmöglich ins Werk zu setzen. Es darf jetzt keine weiteren Verzögerungen mehr geben.

    Die Schulen warten schließlich schon viel zu lange auf das Geld, um endlich aus der Kreidezeit herauszukommen. Die Landesregierung wird die Fortbildungsmöglichkeiten für die Lehrkräfte weiter ausbauen und die entsprechenden pädagogischen Konzepte unterstützen."

    Weiterlesen
  • 22.02.2019

    Jörg Hansen: Erfreulich großes Vertrauen in den Opferschutz

    Zur heutigen Vorstellung der Jahresbilanz 2018 des Weißen Rings durch die Landesvorsitzende Manuela Söller-Winkler erklärt der polizeipolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jörg Hansen:

    ,,Es ist sehr erfreulich, dass das Vertrauen in den ,Weißen Ring` auch nach dem Skandal im vergangenen Jahr den heute vorgestellten Zahlen zufolge keinen Einbruch erlitten hat. Das ist in keiner Weise selbstverständlich.

    Die Vorkehrungen des ,Weißen Rings`, die Vorkommnisse im engen Dialog mit den Mitarbeitern präsent zu halten und die bestmögliche Einhaltung des Sechs-Augen-Prinzips in der Opferberatung, um eine Wiederholung eines solchen Skandals vorzubeugen, scheinen erfolgreich zu sein.

    Ich danke den rund 180 ehrenamtlichen Mitarbeitern für ihren unschätzbar wertvollen Einsatz und die vielen geleisteten Arbeitsstunden für hilfesu- chende Menschen, die Opfer von Verbrechen geworden sind.

    Wir freuen uns auf den konstruktiven Austausch bei wichtigen Themen wie der Neuordnung des Opferentschädigungsgesetzes, welche auf Bundesebe- ne entschieden, jedoch auf Landesebene auszuüben sein wird. Wir werden uns dafür einsetzen, dass bürokratische Hürden abgebaut werden und die tatsächlichen Belange der Opfer im Vordergrund stehen."

    Weiterlesen
  • Mehr laden

Social Media Menü

  • Facebook
  • Twitter
  • Youtube
  • Suche

Footer menu

  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz