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  • 05.11.2019

    Annabell Krämer: Wir können den Modernisierungskurs des Landes fortsetzen

    Zur heute von Finanzministerin Monika Heinold vorgestellten November-Steuerschätzung erklärt die finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    „Die November-Steuerschätzung bestätigt die vorsichtige Haushaltsplanung von Jamaika. Unsere maßvolle Ausgabenpolitik erlaubt uns, den Modernisierungskurs für unser Land fortzusetzen.

    Wir freuen uns zudem, dass die Kommunen mit zusätzlichen Steuermehreinnahmen rechnen können. Der Verzicht auf neue Schulden und die weitere Stärkung unseres Investitionsprogramms bleiben finanzpolitisch unsere zentralen Ziele.“  

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  • 05.11.2019

    Dennys Bornhöft: Weiterer Baustein zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung

    Anlässlich der heutigen Unterrichtung des Kabinetts zur Landesverordnung über die Berufe in der Pflegehilfe durch Gesundheitsminister Heiner Garg erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Mit der Einführung einer Krankenpflegehelferausbildung ab dem 01. Januar 2020 beweist Jamaika erneut seinen Willen, Schleswig-Holstein zu einem zukunftsweisenden und für alle Bürger verlässlichen Gesundheitsland zu machen. In jüngster Zeit hat sich mehr und mehr abgezeichnet, dass die bedarfsgerechte Versorgung in unseren Kliniken immer mehr zu Lasten der engagierten Pflegekräfte und Ärzte geht.

    Auch die Einführung der Pflegepersonaluntergrenzenverordnung (PpUGV) ab dem 01. Januar 2019 hat die Situation nicht verbessert, sondern vielmehr zu Verunsicherungen bei den Kliniken und dadurch zu Betten- oder sogar Abteilungsschließungen geführt. Der Personaldruck ist allgegenwärtig und der Bedarf nach einer intelligenten Lösung, welche einerseits die Personalsituation entspannt und andererseits die fachliche Qualifikation der Krankenpfleger erhöht, ist groß.

    Durch die nun vorgestellte Landesverordnung über die Berufe in der Pflegehilfe geht Jamaika nunmehr die aktuellen Probleme aktiv an. In einem ersten Schritt schaffen wir nunmehr passende Rahmenbedingungen, durch die interessierte Personen mit einem allgemeinbildenden Schulabschluss (ESA) eine einjährige Pflegehelferausbildung absolvieren können. Hierdurch erleichtern wir engagierten Personen den Einstieg in die Gesundheitsbranche und entspannen gleichzeitig die angespannte Personalsituation in den Kliniken, da der zukünftige Pflegehelfer voll auf die Pflegepersonaluntergrenzenverordnung anrechenbar ist.

    In einem weiteren Schritt werden wir die generalistische Pflegehelferausbildung etablieren. Hierzu wird es jedoch noch nötig sein, dass der Bund diese Form der Ausbildung in das KHG übernimmt.“  

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  • 29.10.2019

    Christopher Vogt: Die GroKo muss Steuerschlupflöcher schnell schließen

    Zur Ankündigung der GroKo, dass die Reform für das Schließen der Steuerschlupflöcher bei der Grunderwerbsteuer erst im ersten Halbjahr 2020 um-gesetzt werden soll, statt wie geplant Ende dieses Jahres, erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Es ist schon dramatisch, wie reformunwillig diese Bundesregierung mittlerweile ist. Anders lässt es sich nicht erklären, warum Union und SPD erst auf den letzten Metern inhaltliche Mängel am eigenen Gesetzentwurf fest-gestellt haben wollen. Wir sind massiv darüber verärgert, dass das Schließen des Steuerschlupfloches nun einfach verschoben werden soll.

    Wir haben in der Jamaika-Koalition vereinbart, dass wir die zusätzlichen Einnahmen nutzen wollen, um natürlichen Personen den Erwerb eines Eigenheims zu erleichtern. Wir haben in Deutschland einen viel zu niedrigen Anteil an Eigenheimbesitzern. Dies ist gerade für die Jüngeren angesichts der anhaltenden Niedrigzinsen und unseres Rentensystems für die Alters-versorgung ein zunehmendes Problem. Um mehr Menschen ein Eigenheim zu ermöglichen, müssen wir dringend an die hohen Kaufnebenkosten her-angehen.

    Die Bundesregierung muss uns hier endlich ermöglichen, für Abhilfe sorgen zu können. Wir würden am liebsten über Freibeträge gehen, die uns der Bund bisher leider nicht ermöglicht. Wir brauchen als Landesebene schnellstmöglich Klarheit, ob und in welchem Umfang wir alternativ ein entsprechendes Programm auflegen können. Die FDP-Fraktion im Bundes-tag hat bereits vor Monaten einen sinnvollen Vorschlag unterbreitet, wie die Steuerschlupflöcher bei der Grunderwerbsteuer umfassend und rechts-sicher geschlossen werden können. Die GroKo muss jetzt über ihren Schatten springen und unseren Vorschlag ernsthaft prüfen. Sie darf parteipolitisches Gebaren nicht über echte Lösungen für die Menschen stellen.“ 

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  • 06.11.2019

    Kay Richert: Unser Einsatz für die Elektrifizierung der Schiene zahlt sich aus für Schleswig-Holstein

    Zum Erfolg der schleswig-holsteinischen Initiative einer stärkeren Bundesbeteiligung bei der Elektrifizierung der Schieneninfrastruktur, den Verkehrsminister Bernd Buchholz heute (06.11.) im Wirtschaftsausschuss verkündet hat, erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    „Es ist eine fantastische Nachricht, dass der Bund auf die schleswig-holsteinische Forderung nach einer stärkeren Beteiligung an der Finanzierung der Schienenelektrifizierung eingehen möchte. Der starke Einsatz von Landtag und Verkehrsminister Buchholz haben sich ausgezahlt. So werden auch finanzschwache Länder wie Schleswig-Holstein auf dem Weg zu noch klimaschonenderer Mobilität mitgenommen.

    Klimaschutz lässt sich nicht mit der Brechstange erreichen, sondern nur durch die verantwortungsvolle Verbindung von Ökonomie und Ökologie. Unsere erfolgreiche Bundesratsinitiative bestätigt dies erneut: Jamaika tut dem Land gut. Jetzt liegt es nur noch an der GroKo, dem entsprechenden Gesetzesentwurf des Bundesverkehrsministers zuzustimmen und der Modernisierung des Schienennetzes nicht im Weg zu stehen.“  

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  • 06.11.2019

    Dennys Bornhöft: Die Bundesregierung muss Boykotthaltung bei Cannabis-Freigabe aufgeben

    Zum Drogen- und Suchtbericht 2019 der Drogenbeauftragten der Bundesregierung erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Wir begrüßen, dass die neue Bundesdrogenbeauftragte die Scheuklappen ihrer Vorgängerin Marlene Mortler ablegt und sich objektiver mit dem Thema Cannabis auseinander setzen wird.

    Wenn fast jeder zweite junge Heranwachsende in Deutschland bereits Cannabis konsumiert hat, ist es ein nicht widerlegbarer Beweis, dass die bisherige Politik des Wegschauens gänzlich gescheitert ist. Wir sprechen uns für eine Legalisierung mit kontrollierter Freigabe aus. Damit sichern wir ab, dass der erworbene Stoff eine überprüfte Qualität ohne gefährliche Streckmittel hat, und dass Jugendliche schwerer an Cannabis kommen.

    Wir Freie Demokraten fordern von der Bundesregierung, dass die Möglichkeit für Modellversuche auf Länderebene nicht weiter boykottiert wird. Wir möchten einen wissenschaftlich begleiteten rechtlichen Rahmen schaffen, um in Schleswig-Holstein eine verantwortungsvolle und selbstbestimmte Suchtpolitik umzusetzen.“  

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  • 06.11.2019

    Kay Richert: Entscheidung des Bundes zur Marschbahn ist ein Stich mitten ins Herz der Pendler

    Zum heutigen Beschluss des Bundeskabinetts, für den zweigleisigen Ausbau der Marschbahn zwischen Niebüll und Westerland keine Legalplanung anzuwenden, erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    „Ich bin mehr als irritiert, dass die Bundesregierung für den lange überfälligen zweigleisigen Ausbau der Marschbahn zwischen Niebüll und der Insel Sylt doch keine Legalplanung anwenden möchte. Dies widerspricht allen vorherigen Ankündigungen der Bundesregierung und ist ein Stich mitten ins Herz der Pendlerinnen und Pendler vor Ort. Das ist nicht die Unterstützung, die wir uns von einer Bundesregierung erwartet haben.

    Dass ausgerechnet das Umweltministerium am Scheitern eines schnelleren Ausbaus der Strecke verantwortlich sein soll, wirft die Frage auf, ob man in Berlin jetzt komplett den Überblick verloren hat. Ich erwarte von der Bundesregierung und insbesondere von der Bundesumweltministerin umgehend Aufklärung, wie man zu solch kruden Entscheidungen kommen kann, und wie man die Kuh wieder vom Eis holen will. Es bleibt zu hoffen, dass die Bundestagsfraktionen von Union, SPD und Grünen die FDP dabei unterstützen werden, den Marschbahnausbau im Rahmen der Bundestagsbefassung wieder in das Gesetz aufzunehmen.“  

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  • 07.11.2019

    Dennys Bornhöft: Die Pflegeberufekammer muss endlich handeln

    Zur heutigen Demo von Pflegekräften gegen die Pflegeberufekammer erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Wenn wie heute hunderte Pflegekräfte gegen die Pflegeberufekammer auf die Straße gehen, dann sitzt der Unmut gegen die Kammer bereits sehr tief. Die Pflegeberufekammer muss sich mit den wachsenden Protesten auseinandersetzen und Lösungen finden. Schließlich sollte das Ziel sein, dass die Pflegekräfte von der Errichtung einer Kammer profitieren und nicht gegen sie protestieren.

    Wir Freie Demokraten hatten befürchtet, dass eine Zwangsmitgliedschaft mehr Kosten und Bürokratie mit sich bringen würde als Vorteile. Wir haben uns aber mit unseren Koalitionspartnern darauf verständigt, den Errichtungsprozess fortzuführen. Wir erwarten aber nun vom Vorstand der Pflegeberufekammer, dass er zügig das Gespräch mit den Mitgliedern sucht und sich konstruktiv mit den Anliegen ihrer Kritiker auseinanderzusetzt. Denn verhärten sich die Fronten weiter, schadet das den Pflegekräften und dem Image der Pflegeberufe insgesamt. Statt interner Reibereien brauchen wir endlich Verbesserungen für die Mitglieder.

    Wir schlagen vor, dass die Kammer die Pflegekräfte zeitnah umfassend informiert, was die Mitglieder für ihre Zwangsbeiträge persönlich erwarten dürfen. Gleichzeitig sollte aber auch die konkrete Erwartungshaltung ihrer Zwangsmitglieder in diesem Zuge erhoben werden. Wir hoffen, dass der in vielen Teilen bisher auch berechtigte Unmut der Pflegekräfte zügig entkräftet werden kann. Wir werden die weitere Entwicklung im Blick behalten.“

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  • 14.06.2018

    Dennys Bornhöft zu TOP 26 „Anerkennung der Geschlechtsidentität“

    In seiner Rede zu TOP 26 (Bundesrats-Initiative für ein Gesetz zur Anerkennung der Geschlechtsidentität von Transsexuellen und Intersexuellen Menschen) erklärt der queerpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Das Transsexuellengesetz in seiner jetzigen Form wurde vom Bundesverfassungsgericht in weiten Teilen für verfassungswidrig erklärt. Damit wurde dem Gesetzgeber die Aufgabe übertragen, bis zum 31. Dezember 2018 eine Neuregelung zu schaffen.

    Transsexuelle und intersexuelle Menschen, also solche, die sich dem ihnen zugeordneten Geschlecht nicht zugehörig fühlen und Menschen, denen dauerhaft weder das männliche noch das weibliche Geschlecht zugeordnet werden kann, sehen sich derzeit noch mit einem Gesetz konfrontiert, das eine Zuordnung entweder zum männlichen oder zum weiblichen Geschlecht zwingend erforderlich macht. Diese Vorschrift stellt sich nicht nur der Lebensrealität der Betroffenen entgegen, sondern geht auch nicht mit den verfassungsmäßigen Grundrechten konform.

    Zweifellos einer der persönlichsten und intimsten Lebensbereiche eines Menschen, seine eigene, geschlechtliche Identität, die ein Grundpfeiler seines Daseins bildet, darf nicht zu einem Spielball in der politischen Debatte werden. Der Schutz und die Akzeptanz eines jeden Menschen, ungeachtet seines Geschlechtes, müssen sich im staatlichen Handeln unmissverständlich widerspiegeln. Dabei steht hinter dem Begriff des Geschlechts viel mehr als nur männlich oder weiblich. Wer heutzutage als trans- oder intersexueller Mensch in Deutschland aufwächst, dem begegnen immer noch Vorurteile und sogar Ablehnung. Das Erwachsenwerden und auch der weitere Verlauf des Lebens verlangen den betroffenen Menschen mehr Stärke, Durchhaltevermögen und Mut ab als denen, die sich mit ihrem eingetragenen Geschlecht identifizieren. Der Weg zur eigenen, geschlechtlichen Identität ist für jene oft lang und schmerzvoll.

    Es gilt ein Zeichen für mehr Akzeptanz und Weltoffenheit zu setzen. Zwei verpflichtende und zudem kostspielige Gutachten, die mit einem massiven Eingriff in die Intimsphäre einhergehen, nur um den Vornamen ändern zu lassen, sind keine solchen Zeichen. Im Gegenteil: Sie stellen einen Menschen auf den Prüfstand, der mit der Änderung seines Vornamens auch eine symbolische Richtigstellung seiner oft jahrelang falsch gelebten Identität ersucht. Hier mit großem Verwaltungsaufwand aufzuwarten ist für den Betroffenen schlichtweg unwürdig. Letztlich kann Trans- und Intersexualität nicht von Dritten beurteilt werden. Das Transsexuellengesetz ist hier schlichtweg aus der Zeit gefallen.

    Deshalb ist es ein überfälliger Schritt, die Eintragung des Geschlechtes entsprechend zu öffnen und zu vereinfachen. Ob das nun durch die Möglichkeit der Eintragung eines dritten Geschlechtes oder durch das vollständige Weglassen des Geschlechtes in offiziellen Dokumenten erreicht wird, muss noch erörtert werden. Entscheidend ist aber, dass den betroffenen Personen endlich ihr im Grundgesetz verankertes Recht auf eine freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit und eine diskriminierungsfreie Behandlung durch den Staat zugestanden wird. Voraussichtlich wird es gesellschaftlich noch einige Zeit dauern, bis trans- und intersexuelle Menschen vollkommen vorurteilsfrei leben können. Das ist traurig und ernüchternd. Umso wichtiger ist daher, dass der Staat einen entschiedenen Schritt in das 21. Jahrhundert macht und mit einem diskriminierungsfreien Handeln jedem gegenüber als Vorbild vorrangeht.

    So können auch hoffentlich mehr junge Menschen motiviert werden, die Zweifel in der eigenen geschlechtlichen Identität haben, sich zu äußern und nicht mehr allein mit ihren Fragen zu bleiben. Es ist leider eine enorme psychische Belastung für junge Menschen, offen über das Thema geschlechtliche Identität zu sprechen. Ein Ende der Stigmatisierung benötigt einen offenen gesellschaftlichen Dialog, damit trans- und intersexuelle Menschen zukünftig nicht nur vor dem Gesetz, sondern auch im Alltag gleichgestellt werden. Nichts weniger ist den Trans- und Intersexuellen in unserem Land würdig, nichts weniger ist denjenigen gegenüber gerecht, deren Frage nach der eigenen Identität lange mit der Diagnose als psychisch-pathologisches Phänomen abgespeist wurde. Die zugrunde liegende Bundesrats-Initiative ist daher ausdrücklich zu begrüßen.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 07.11.2019

    Anita Klahn: Naturkindergärten bleiben attraktiv

    Anlässlich der heutigen Sozialausschusssitzung zum Kita-Reform-Gesetz erklärt die stellvertretende Vorsitzende und familienpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    „Ich freue mich, dass die Anhörung zum Kita-Reform-Gesetz mit guten Argumenten und einer fairen Zusammenarbeit geführt wurde.

    Aus den Vorschlägen der Beteiligten haben wir erste Änderungen vorgenommen, die wir als Änderungsantrag einbringen werden. Überzeugt hat uns der Wunsch der Eltern, dass Kinder schon ab einem Alter von 20 Monaten in einen Naturkindergarten aufgenommen werden sollen, statt wie bisher geplant erst mit drei Jahren. Für die Eltern bedeutet dies eine große Erleichterung, da sie sich nicht um eine Übergangsbetreuung kümmern müssen. Somit bleiben Naturkindergärten ein attraktives Betreuungsangebot.

    Außerdem nehmen wir verschiedene Klarstellungen im Gesetz vor. Die Sozialstaffel wird auch für Hortkinder gelten und in die Kitadatenbank werden auch Kindertagespflegepersonen aufgenommen. Zudem berücksichtigen wir die Belange der Minderheiten, also unter anderem die Sprachförderung für dänisch, friesisch und andere Minderheitensprachen.

    Alles in allem sind wir auf einem guten Weg, dass das Kita-Reform-Gesetz gemeinsam mit allen Beteiligten zu einer runden Sache wird. Bis dahin werden wir an der ein oder anderen Stellschraube drehen und noch weitere Änderungen vornehmen.“

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  • 08.11.2019

    Kay Richert: Wir lassen nicht locker – die Marschbahn muss schnell zweigleisig werden

    Die Jamaika-Koalitionsfraktionen haben heute einen Dringlichkeitsantrag zum zweigleisigen Ausbau der Marschbahn eingereicht (Drs. 19/1815). Dazu erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    „Dass das Bundesumweltministerium keinen Nutzen des zweigleisigen Marschbahnausbaus sieht, ist weltfremd und geht an der Realität vorbei. Schleswig-Holstein lässt sich dieses Veto der SPD-Umweltministerin nicht gefallen.

    Mit unserem Dringlichkeitsantrag wollen wir daher im Landtag einen eindeutigen und hoffentlich einstimmigen Appell nach Berlin senden. Die Bundesregierung muss zur Vernunft kommen und das Veto der SPD-Umweltministerin umgehend kippen. Wir werden nicht locker lassen. Die SPD-Landtagsfraktion scheint ja schon auf unseren Weg einzuschwenken.“  

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  • 08.11.2019

    Christopher Vogt: Arbeitsverweigerung der SPD geht zu Lasten der Justiz

    Zur heutigen Sitzung des Richterwahlausschusses und dem Boykott der SPD erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Es ist sehr bedauerlich, dass der SPD politische Ränkespiele wichtiger sind als die Arbeitsfähigkeit unserer Justiz. Diese völlig überflüssige Aktion der größten Oppositionsfraktion geht zu Lasten des Ansehens von Parlament und Justiz. Nachdem wir uns einvernehmlich auf eine Reform des Richtergesetzes geeinigt hatten und es keinen Dissens in der Sache gibt, erwarte ich, dass die allgemeinen Differenzen zwischen den großen Fraktionen im neuen Jahr nicht weiter zu Lasten der Justiz ausgetragen werden. Die SPD gibt hier mit ihrer Arbeitsverweigerung ein wirklich trauriges Bild ab.

    Der Richterwahlausschuss wird sehr zeitnah neu besetzt werden, ist aber arbeits- und entscheidungsfähig. Die von der AfD verursachten Probleme wurden einvernehmlich gelöst. Jetzt weiter künstlich Stimmungsmache zu betreiben, misst der AfD eine Bedeutung bei, die sie in Wahrheit gar nicht hat.“  

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  • 11.11.2019

    3 Fragen an: Jörg Hansen - Innenpolitik in Schleswig-Holstein

    Herr Hansen, Sie sind Sprecher der FDP-Landtagsfraktion für die Themen Petitionen, Sport, Polizei und Senioren. Die Reform des Polizeigesetzes wird gerade heiß diskutiert. Wie beurteilen Sie den vorgelegten Entwurf?

    Uns war wichtig, dass das Polizeigesetz Rechtssicherheit für unsere Polizisten schafft, aber gleichzeitig die Bürgerrechte nicht unzulässig einschränkt. Unser schleswig-holsteinisches Polizeigesetz trägt eine liberale Handschrift. Die Polizei erhält die Befugnisse, die sie braucht, um Kriminalität zu bekämpfen, aber die individuellen Freiheitsrechte der Menschen dürfen dafür nicht unzulässig eingeschränkt werden. Anlasslose Kontrollen von Bürgern waren daher mit uns nicht zu machen, und es wird sie im neuen Polizeigesetz auch nicht geben. Wir schützen Polizei und Bürger gleichermaßen.

    Demnächst ist #Halbzeit für Jamaika. Zeit, Bilanz zu ziehen. Was hat Jamaika in dieser Zeit schon geschafft?

    Insgesamt haben wir schon viel erreicht. Mit Blick auf meine Themenfelder gibt es da etliche Beispiele zu nennen. Wir Freien Demokraten haben zum Beispiel erreicht, dass bis zum Ende der Legislatur 500 neue Stellen für unsere Landespolizei geschaffen werden. Allein 2020 werden wir 10 Millionen Euro für 200 zusätzliche Planstellen bei der Polizei ausgeben. Das ist ein starkes Signal für unsere Polizei und für die Bürger und die Sicherheit in unserem Land.

    Den Rückzug aus der Fläche bei den Polizeistationen haben wir, wie versprochen, gestoppt. Auch in die Ausstattung haben wir kräftig investiert: Neue Bewaffnung und professionelle persönliche Ausstattung. Die Fahrzeugflotte wird ausgebaut. Neben Verbesserungen bei der Besoldung und den Beförderungsmöglichkeiten haben wir unter anderem auch eine spürbare Erhöhung der Erschwerniszulagen für Einsatzkräfte durchgesetzt.

    Und sportpolitisch?

    Auch in diesem Bereich haben wir etwas bewegen können: Wir stellen insgesamt 25 Mio. Euro für die Förderung der Sportstätteninfrastruktur bereit. Damit investieren wir in die Sportinfrastruktur, wie z.B. in die Renovierung von Spielfeldern, Laufbahnen sowie in Hallen- und Freibäder. Mit 500.000 Euro fördert das Land den eSport, z.B. für die Einrichtung von Räumen, die Anschaffung technischer Geräte, Aus- und Fortbildungen.

    Und es gäbe natürlich weitere Punkte, das würde den Rahmen aber sprengen.

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  • 22.01.2020 | 10:00 |

    Kiel

    | Termine

    28. Landtagssitzung

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  • 12.11.2019

    Dennys Bornhöft: Unsinniges Ablenkungsmanöver des SSW

    Zum Vorschlag des SSW, dass das Land für drei Jahre die Mitgliedsbeiträge für die Pflegeberufekammer übernehmen soll, erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Lars Harms ist wirklich ein Scherzkeks, denn wenn es nicht so ein ernstes Thema wäre, müsste man den Vorstoß des SSW als großen Witz bezeichnen. Der Protest Tausender Pflegekräfte zeigt, wie ernst die Lage ist und da braucht es jetzt keine unsinnigen Ablenkungsmanöver ehemaliger Regierungsparteien. Anders als die FDP-Fraktion hat der SSW die Einrichtung der Kammer befürwortet und gegen den Widerstand vieler Pflegekräfte auf den Weg gebracht.

    Jetzt mit absurden Beiträgen zu kommen, die verfassungsrechtlich fragwürdig sind, ist wirklich daneben. Die Übernahme der Beiträge durch den Steuerzahler würde gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen und macht deutlich, dass der SSW die politische Verantwortung bei anderen abladen will.“  

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  • 13.11.2019

    Christopher Vogt zu TOP 1 „Aktuelle Stunde zur Situation des UKSH“

    In seiner Rede zu TOP 1 (Aktuelle Stunde zum Thema „Situation des UKSH“) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Solche Vereinbarungen wie die von gestern sind wirklich selten. Angesichts der finanziellen Dimension kann man das ja auch nicht jeden Tag machen. Ich danke der Landesregierung für das wirklich gute und stimmige Konzept. Das gilt insbesondere für Monika Heinold, Heiner Garg und Karin Prien.

    Es ist alles andere als selbstverständlich, dass man solche Lösungen parteiübergreifend hinbekommt. Ich muss SPD und SSW jetzt nicht unbedingt danken, aber ich bin froh darüber, dass so etwas hier in Schleswig-Holstein in diesen Zeiten möglich ist. Der Zukunftspakt ist ein wirklich großer Wurf. Für über 14.000 Beschäftigte und Hunderttausende Patienten ist er eine sehr gute Nachricht. Es gibt jetzt Planungssicherheit für die nächsten Jahre. Die Menschen am UKSH können jetzt beruhigt ihre Arbeit machen und sich um die Forschung, Lehre und die Krankenversorgung kümmern.

    Gleichzeitig ist der Pakt für die Steuerzahler keine Kleinigkeit. Aber: Das Land hat die Verantwortung für die beiden Standorte. Wir können stolz auf dieses große und in vielen Bereichen äußerst erfolgreiche und mittlerweile auch moderne Klinikum sein. Wir wollen ein hochmodernes Universitätsklinikum, wir wollen hervorragende Krankenversorgung und wir wollen Spitzenmedizin. Das kostet dann eben entsprechend Geld, das aber auch gut angelegt ist. Denn das UKSH ist von großer Bedeutung für die Patienten in unserer älter werdenden Gesellschaft, für den Wissenschaftsstandort und für das Gesundheitsland Schleswig-Holstein.

    Wir beenden mit dem Zukunftspakt das jahrelange Ping-Pong-Spiel zwischen Land und Vorstand bezüglich der finanziellen Bedarfe. Die neuen Gebäude in Kiel und Lübeck sind wichtige Meilensteine, aber eben auch noch nicht alles. Es gibt weitere Investitionsbedarfe bei Gebäuden und Ausstattung. Es gibt zudem eine hohe Verschuldung. Jetzt wurde endlich für Klarheit gesorgt und alles auf den Tisch gelegt und das Land hat geliefert. Der Ball liegt jetzt wieder beim Vorstand, weiterhin erfolgreich zu modernisieren und das Klinikum insgesamt noch attraktiver und wirtschaftlicher zu machen. Durch die Modernisierungen, Zuschüsse, Investitionen und Entlastungen wird das Klinikum erfolgreich wirtschaften können. Das UKSH ist ein attraktiver Arbeitgeber und wird mit dem neuen Arbeitszeitmodell, das erprobt werden soll, noch mehr Flexibilität anbieten können.

    Land und Vorstand werden sich bis Mitte 2021 darauf verständigen, welche weiteren Baumaßnahmen umgesetzt werden sollen. Es stehen bis zu 303 Millionen Euro im Schritt III im Raum. Es geht trotz der hohen Summen nicht um Luxus oder Elfenbeintürme, sondern um moderne und zukunftsfähige Campi. Marode Gebäude, Baracken und Sanierungsstau werden sehr bald der Vergangenheit angehören. Hier wird für die nächsten Jahrzehnte gebaut und es soll nicht wieder alles Mögliche immer wieder vertagt wer-den, wie es in der Vergangenheit allzu oft der Fall war.

    Der Zukunftspakt bedeutet natürlich eine hohe Belastung für die Steuer-zahler. Aber es ist doch besser, vorher Klarheit zu haben als später böse Überraschungen zu erleben; das hatten wir lange genug. Das Land macht sich ehrlich und kommt seiner Verantwortung nach: Gebäude für Forschung und Lehre können saniert werden. Das ÖPP-Projekt, das das Land bis 2044 vereinbart hat, ist bisher gut gelaufen und das bleibt hoffentlich auch so. Mein Eindruck ist, dass hier gute Verträge geschlossen wurden. Und die Landesregierung hat in dieser Wahlperiode den Aufsichtsrat gestärkt, weil auch dies dringend notwendig war.

    Nun ist aber auch der Bund gefragt. Bei den Basisfallwerten muss nachgesteuert werden, die in jedem Bundesland anders sind. In Schleswig-Holstein muss der Steuerzahler für die Lücke aufkommen, die durch den niedrigen Basisfallwert entsteht. Das kann nicht sein. Und dann spielen auch die Gewerkschaften eine wichtige Rolle. Es ist richtig, dass sie sich für die Arbeitsbedingungen einsetzen, aber Universitätskliniken sind auch immer ein sehr sensibler Bereich. Es wird also interessant sein, wie sich ver.di künftig verhält.

    Uns ist wichtig: Das UKSH steht für Innovation und Fortschritt. Wir brauchen es, zum Wohle von uns allen.“

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  • 13.11.2019

    Dennys Bornhöft zu TOP 16 „Pflegesituation verbessern“

    In seiner Rede zu TOP 16 (a) Pflegesituation verbessern – Kostenübernahme für Palliativ Care Fortbildung für Pflegekräfte und b) Grundlagen zur Finanzierung einer generalistischen Pflegehelferausbildung schaffen) erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Viele Akteure, sowohl direkt aus der Pflege als auch aus dem politischen Kontext, sehen und sahen die Einführung der generalistischen Ausbildung in der Pflege eher mit Skepsis. Die Bundesregierung hat aber Tatsachen geschaffen, mit denen wir auch länderseitig umgehen müssen. Auch in der Hoffnung und Erwartung, dass der Ausbildungs- und Berufszweig hierdurch mehr Vor- als Nachteile erfahren wird. Der Wechsel von den bisher verschiedenen Professionen wie der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege hin zu einem generalistischen Abschluss macht aber nur dann Sinn, wenn alle Pflegeberufe in ihrer Ausbildung ineinander greifen können. Hierzu gehören natürlich auch die Felder, die mit dem ersten allgemeinbildenden Bildungsabschluss zugänglich sind, sprich die Pflegehelferinnen- und Pflegehelferausbildung. Während der Bund für die examinierten generalistischen Pflegekräfte ab 2020 die finanziellen Rahmenbedingungen abgesteckt hat, wurde es bisher versäumt, die Rahmenbedingungen für die generalistische Pflegehelferausbildung im Krankenhausgesetz mit aufzunehmen.

    Das Land hat nunmehr vor kurzem eine Verordnung über die Berufe in der Pflegehilfe veröffentlicht, um einen landesweit anerkannten Pflegehilfeberuf zu gründen. Der Bund wird mit unserer Unterstützung nun hoffentlich zeitnah nachziehen und den generalistischen Pflegehelfer im Krankenhaus-gesetz mit aufnehmen, sodass mit dem Systemwechsel zur Generalistik ein verlässliches und einheitliches Ausbildungssystem geschaffen wird. Ich möchte mich daher im Namen der FDP-Landtagsfraktion beim Sozialministerium und -minister bedanken, hier Klarheit zu schaffen.

    Das Thema Generalistik passt nun auch zu den beiden zusammengefassten Tagesordnungspunkten. Die AfD möchte, dass per se alle Alten- und Krankenpfleger die Möglichkeit bekommen, die hochspezialisierte Palliativ Care-Ausbildung zu erhalten – bezahlt bestenfalls vom Land. Ich glaube, Sie haben das mit der Generalistik nicht ganz verstanden, sehr geehrte Herren von der AfD. Im gesamten Pflegegefüge sollten Sie die jeweiligen Einsatzorte mal genauer unter die Lupe nehmen. Sie sollten sich auch die Frage stellen, was bedeutet Palliativversorgung oder wer braucht Palliativ-versorgung? Die 85-jährige Uroma, sehbeeinträchtigt und ggf. dement ist keine Person, die in der Regel palliativ oder im Hospiz versorgt werden muss. Auf der anderen Seite müssten Sie mir erklären, warum eine Intensiv-Krankenpflegerin, die in der Chirurgie tätig ist, nun unbedingt eine Palliativ Care-Ausbildung benötigt. Die Arbeit im Hospiz oder auf der Palliativstation beschreibt eine der sensibelsten Tätigkeiten, in denen man arbeiten kann. Jede und jeder, die oder der dort tätig ist, verdient den größten Respekt und Dank. Darüber hinaus ist dieser Bereich, bei dem sich sehr intensiv um den jeweiligen Menschen gekümmert werden muss, einer derjenigen, in denen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am längsten im Beruf bleiben. Das ist ein starkes Indiz dafür, dass die Arbeitszufriedenheit trotz der teils schweren Schicksale, die man erlebt, groß ist.

    Und eines noch zum Schluss an die Männerrunde von der AfD: Wenn Ihnen das Thema so wichtig ist, Sie die Sensibilität angeblich anerkennen, wieso können Sie es selbst beim Thema Hospizarbeit nicht vermeiden, einen negativen Kommentar über nicht-deutsche Arbeitnehmer in die Antragsbegründung zu schreiben? Der Mangel an Pflegefachkräften führe „zu einer verstärkten Anwerbung ausländischer Pflegekräfte“. Das ist einfach nur unanständig und beschämend, was sie hier immer und immer wieder ab-ziehen.

    Zurück zur Sachlichkeit und somit zum Jamaika-Alternativantrag. Bisher ist es der Regelfall, dass entweder durch den Arbeitgeber die Fortbildung finanziert wird oder von der jeweiligen Fachkraft selbst. Letzteres wird insbesondere dann der Fall sein, wenn das Unternehmen nicht den direkten Bezug zur eigenen betrieblichen Tätigkeit sieht. Dass ein Arbeitgeber seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht per se so fortbildet, dass sie danach woanders arbeiten, ist nachvollziehbar. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die solch eine Weiterbildung auf eigene Kosten übernehmen, können diese regelhaft zumindest bei der Steuererklärung geltend machen und so knapp ein Drittel der Kosten zurückerstattet bekommen. Viel Geld für die jeweilige Fachkraft bleibt es natürlich dennoch.

    Wir sind daher der Auffassung, dass hier die Kostenträger mehr herangezogen werden müssen. Wir bitten daher die Landesregierung, sich an die Kassen zu wenden und eine Lösung zu Gunsten der fortbildungsinteressierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erarbeiten.“

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  • 13.11.2019

    Jan Marcus Rossa zu TOP 9+26 „Wohnraumförderung in Schleswig-Holstein“

    In seiner Rede zu TOP 9+26 (Gesetz über die Wohnraumförderung in Schleswig-Holstein und Transparenz auf lokalen Wohnungsmärkten schaffen) erklärt der wohnungsbaupolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    „Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum ist ohne Frage eines der drängendsten Probleme, dem wir uns stellen müssen. Es fragt sich nur, mit welchen Instrumenten wir dieses Ziel erreichen wollen. Die Jamaika-Koalition hat sich entschieden, die Rahmenbedingungen für die Schaffung neuen Wohnraums zu verbessern, indem wir die Landesbauordnung novelliert haben, um bürokratische Hürden zu beseitigen, die die Nachverdichtung insbesondere in Ballungszentren bisher verhindert haben. Wir haben aber auch ein klares Bekenntnis abgegeben, um rechtswidrigen Mietpreisüberhöhungen wirksamer begegnen zu können als bisher, indem wir die Beweislast-verteilung zugunsten der Mieter im Zivilrecht verändern wollen. Sofern unsere Bundesratsinitiative Erfolg hat, wird künftig der Vermieter nachweisen müssen, ob er eine Mangellage ausgenutzt hat oder nicht. Will ein Vermieter ausnahmsweise die ortsübliche Vergleichsmiete überschreiten, wird dies an konkret geregelte Bedingungen geknüpft werden, die bereits vor Abschluss des Mietvertrages nachgewiesen sein müssen.

    Und mit der Vergleichsmiete bin ich nun beim Antrag der SPD. Dort heißt es, dass das Land die Erstellung von qualifizierten Mietspiegeln durch die Gemeinden auch finanziell fördern soll, um in den angespannten Wohnungsmärkten die Konflikte zwischen Mietern und Vermietern über die zu-lässige Miethöhe zu verringern. Die Idee hat auf den ersten Blick durchaus Charme. Jedoch überzeugt der Antrag trotzdem nicht: Die Erstellung von Mietspiegeln gehört zu den originären kommunalen Aufgaben der Daseinsvorsorge und liegt damit in der ausschließlichen Zuständigkeit der Gemeinden. Die Erstellung eines Mietspiegels ist auch kein Selbstzweck, sondern erfordert ein konkretes Bedürfnis und der Aufwand muss vertretbar sein. Auch darüber entscheidet die Gemeinde selbst. Das ist eine Erkenntnis, die sich unmittelbar aus dem Gesetz ergibt, und die in der Vergangenheit auch von der SPD durchaus geteilt wurde, wie es sich der Begründung der Mietpreisverordnung 2015 entnehmen lässt.

    Ihr Antrag ist aber auch in anderer Hinsicht schwach. Sie blenden aus, dass es sehr unterschiedliche Ermittlungsmethoden gibt, um eine Vergleichsmiete festzustellen. Mit Ihrer Forderung, die Erstellung qualifizierter Mietspiegel zu fördern, schießen Sie ohne sachlichen Grund deutlich über das Ziel hinaus. Schon heute stehen für die Ermittlung der Vergleichsmiete der ein-fache Mietspiegel, die Mietendatenbank oder auch die Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zu Verfügung. Außer-dem kann man schlicht die Entgelte für einzelne vergleichbare Wohnungen heranziehen, wobei drei Wohnungen ja ausreichend sind.

    Bedenken Sie, dass die Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels in der Regel einen sechsstelligen Betrag kosten wird. Da dürfte sich in vielen Gemeinden bereits die Frage nach der Vertretbarkeit stellen. Und bedenken Sie weiter, dass die Rechtsprechung bereits in einem einfachen Mietspiegel ein Indiz für die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete sieht. Den Bedarf für die Förderung qualifizierter Mietspiegel durch das Land vermag ich nicht zu erkennen. Und das gänzlich unabhängig von der Frage der Zuständigkeit!

    Kommen wir jetzt zum Antrag des SSW. Ich mache es kurz und knapp. Ich halte nichts von einer Fehlbelegungsabgabe. Sie schafft einen hohen bürokratischen Aufwand, der sich in Schleswig-Holstein kaum lohnen dürfte. Viel wichtiger ist aber, dass Fachleute mit guten Argumenten eine Fehlbelegungsabgabe ablehnen, weil sie die Gefahr in sich birgt, eine Ghettoisierung in unseren Städten zu fördern. Wissenschaftler stellen fest, dass die Fehlbelegung kein wirkliches Problem ist und diese stadtentwicklungspolitisch sogar sinnvoll ist, um gut funktionierende Nachbarschaften nicht zu zerstören. Denn die Fehlbelegungsabgabe führt eben auch dazu, dass Menschen, deren Einkommen sich so verbessern, dass sie keinen sozialen Wohnraum mehr in Anspruch nehmen können, ein Quartier verlassen, wenn sie mit der Abgabe belastet werden. Das ist nicht nur die Meinung von Wissenschaftlern, sondern auch die Auffassung der Wohnungswirtschaft. Und auch der Mieterbund hat in Schleswig-Holstein die Fehlbelegungsabgabe sehr kritisch gesehen und deren Abschaffung gefordert. Wohl nicht ohne Grund.“

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  • 13.11.2019

    Jörg Hansen zu TOP 48 „Bericht zu eSports-Initiativen“

    In seiner Rede zu TOP 48 (Bericht zu eSports-Initiativen) erklärt der sportpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jörg Hansen:

    „Alles hat seine Zeit. Und eSport hat jetzt seine Zeit. Wir kümmern uns um eine Bewegung von noch nicht abzusehender Dimension. Großveranstaltungen sind ein Publikumsmagnet, eSport-Verbände werden gegründet und nehmen Fahrt auf, Sportvereine wenden sich dem Thema zu. Ich sagte deswegen ganz bewusst in der ersten Landtagsdebatte: Wir wollen eSport gestalten.

    Der Bericht, für den ich dem Herrn Minister sehr danke, hat diesen Willen verdeutlicht. Und ich danke nahezu allen Fraktionen in diesem Hause, dass Sie diesen Weg mitgehen wollen. Es dreht sich was beim eSport in Schleswig-Holstein. Wir wollen eSport-Land Nummer 1 werden! Deswegen habe ich die Aufregung der letzten Tage nicht so recht verstanden. Alles steht auf der Kippe, so der SSW. Aber ist das so? Gehen wir die Punkte durch: Das erste öffentlich geförderte eSport-Zentrum in der Bundesrepublik, das wir mit ESBD und der Stadt Kiel angehen, ist ein kraftvolles Symbol für unseren Willen, bei diesem Thema voranzugehen und nicht hinterherzulaufen. Es scheiterte bis jetzt nicht am politischen Willen, nicht an einem Konzept, sondern allein an einer passenden Immobilie. Das wusste auch der SSW.

    Auch in der Breitenwirkung hat Jamaika geliefert. Eine halbe Million Euro haben wir für die Errichtung und den Aufbau von eSport-Strukturen zur Verfügung gestellt. 19 Anträge mit einem Fördervolumen von 490.000 Euro sind eingegangen. Wer will da abstreiten, dass wir einen Nerv und vor allem einen Bedarf getroffen haben?

    Die Landesregierung hat sich nicht nur intensiv mit der eSport-Akademie und dem Konzept der FH Westküste auseinandergesetzt, sondern wird dies auch weiter tun. Der Bericht enthält konkrete Verfahrensschritte, wie diese Prüfung geschehen soll. Ich habe überhaupt keinen Grund zum Zweifeln, dass die Landesregierung dies einhalten und das Projekt der eSport-Akademie weiter bewegen wird.

    Und zu guter Letzt: Lieber Lars Harms: Toll, dass der SSW dieses Feld zusammen mit uns Liberalen, den Grünen und der CDU angegangen ist, als er mit uns im August letzten Jahres den Antrag ‚eSport auch in Schleswig-Holstein fördern‘ aufs Gleis gesetzt hat. Umso unverständlicher ist es, dass angesichts konkreter Erfolge und konkreter Förderung der SSW im Stakkato Negativmeldungen über die eSport-Politik von Jamaika verbreitet. Aber mit Ihrer ‚Holzhammer-Methode‘ kommen wir nicht weiter. Die Veranstaltung der FDP-Fraktion in der vergangenen Woche zu diesem Thema hat gezeigt, dass man sich gemeinsam auf den Weg machen muss, um dieses Projekt zum Erfolg zu führen. So, wie wir es in den vergangenen Monaten bewiesen haben. Ich betone dabei, da war der SSW noch an Bord und ich hoffe, dass das auch so bleibt.

    Natürlich kann man unterschiedlicher Meinung darüber sein, was eSport ist. Wir Liberale haben uns eindeutig positioniert. Entscheidend ist doch, was man macht! Haben uns also unterschiedliche Auffassungen über die Definition daran gehindert, konkret etwas für den eSport in Schleswig-Holstein zu tun? Nein, im Gegenteil. Wir suchen – wie immer – bei allen Unterschieden das Einende, gehen Kompromisse ein und machen damit Politik abseits jeder Klientelpolitik. Für das Land und für die Menschen. Diese Stärke von Jamaika wird auch dieser Diskussion am Ende nützen! Warum sollten wir uns auch in Definitionsfragen blockieren, wenn wir uns bei den konkreten Zielen einigen können? Etwa, wenn wir uns für ein eSport-Zentrum entscheiden, das auch Felder abdeckt, die für manche kein e-Sport, sondern sogenanntes ‚Gaming‘ darstellt.

    Ich würde mich freuen, wenn wir den Weg zum eSport-Land Nummer 1 weiter gemeinsam über Koalitions- und Lagergrenzen hinweg gehen.“

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  • 14.06.2018

    Annabell Krämer zu TOP 8 „Besoldungs- und beamtenrechtliche Vorschriften“

    In ihrer Rede zu TOP 8 (Änderung besoldungs- und beamtenrechtlicher Vorschriften) erklärt die finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    „Mit dem Gesetz zur Änderung besoldungs- und beamtenrechtlicher Vorschriften gehen wir den ersten Schritt, den wir in unserem Koalitionsvertrag vereinbart haben. Wir sehen es als Notwendigkeit, die Gehalts- und Besoldungsstruktur umfangreich zu überarbeiten, um ausreichend Fachkräfte für die öffentliche Verwaltung zu gewinnen.

    Wie dem Personalstruktur- und Personalmanagementbericht 2017 zu entnehmen ist, werden bis 2029 rund 20.000 Dienst- und Beschäftigungsverhältnisse durch Erreichen der Altersgrenze beendet. Dies entspricht einem Anteil von rund 30% der bestehenden Dienst- und Beschäftigungsverhältnisse. Das Land steht somit vor großen Herausforderungen bei der Personalgewinnung. Wir befinden uns mit anderen Ländern, aber auch mit der freien Wirtschaft in einem harten Wettbewerb um die besten Nachwuchskräfte. Diesem Wettbewerb muss sich Schleswig-Holstein stellen! Wir müssen konkrete Schritte in die Wege leiten, um unseren öffentlichen Dienst leistungsfähig zu halten und noch leistungsfähiger zu machen.

    Wir beginnen u.a. mit

    • der Anhebung von Einstiegsämtern im einfachen und mittleren Dienst,
    • dem Wegfall des befristeten Zuschlags bei Beschäftigung über die Altersgrenze hinweg,
    • der Erhöhung von Amtszulagen für ständige Vertreter der Direktoren kleinerer Amtsgerichte und
    • der Einführung eines Zuschusses zur privaten Krankenversicherung für Beamte in Elternzeit.

    Neben diesen ersten Schritten werden wir in dieser Legislatur eine Besoldungsstrukturreform erarbeiten, die die Besoldung unserer Landesbediensteten ganzheitlich überarbeitet. Zu einer attraktiven Bezahlungsstruktur gehört – liebe Sozialdemokraten – mehr als die selbstverständlich erfolgende Evaluierung der jetzigen Weihnachtsgeldregelung. Eine Besoldungsstrukturreform, die die Attraktivität des öffentlichen Sektors steigern soll, ist nicht mit einer Wiedereinführung des Weihnachtsgeldes getan. Wir müssen uns noch ganz andere Fragen stellen: Sind die Einstiegsgehälter noch angemessen? Sind die Eingruppierungen anforderungsgerecht? Gibt es genügend Aufstiegsmöglichkeiten? Ich wünsche mir z.B. ein Schleswig-Holstein als Arbeitgeber, in dem nicht der berufsqualifizierende Abschluss die Beförderungsmöglichkeiten diktiert, sondern Leistung und Einsatz mindestens genauso zählen. Eine Besoldung und Vergütung, die die Kriterien der Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft stärker berücksichtigen, liefern starke Anreize für eine Karriere im öffentlichen Dienst. Eine höhere Durchlässigkeit der Laufbahnen und Laufbahngruppen wäre erstrebenswert, denn die bisherigen Aufstiegsverfahren sind zu aufwändig und zu bürokratisch. Verbesserte Aufstiegsmöglichkeiten bedeuten bessere Perspektiven und diese tragen dazu bei, den Landesdienst attraktiver für motivierte Arbeitskräfte zu machen. Sie stärken das Leistungsprinzip und sorgen für eine produktive Durchmischung unterschiedlicher beruflicher Werdegänge in den Behörden.

    Doch es geht längst nicht nur um monetäre Anreize im öffentlichen Dienst. Nein, auch andere Faktoren werden für die Beschäftigten immer wichtiger. Ich wünsche mir ein Land als Arbeitgeber mit modern ausgestatteten Arbeitsplätzen, erweiterten Möglichkeiten für Home-Office und flexiblen Arbeitszeiten, die den Wünschen von jungen Menschen, Arbeit und Familie miteinander zu vereinbaren, entsprechen. In Zeiten des Fachkräftemangels können wir es uns nicht erlauben, auf personelle Ressourcen zu verzichten, weil Kind und Beruf sich unversöhnlich gegenüberstehen. Ich bin mir sicher, dass wir den Mut haben werden, diese wichtigen Themen anzugehen.

    Ich freue mich auf die weiteren Schritte, die wir gehen werden, damit sich Schleswig-Holstein als moderner und attraktiver Arbeitgeber präsentiert. Wir werden ein Gesamtpaket schnüren, das uns im Wettbewerb mit unseren Nachbarländern bestehen lässt. In Schleswig-Holstein sollen nicht nur die glücklichsten Menschen wohnen, die Menschen sollen auch zufrieden mit dem Land als Arbeitgeber sein. Zufriedenes und motiviertes Personal ist der Garant dafür, dass das Land seine Aufgaben als Dienstleister für unsere Bürger effizient und in hoher Qualität erfüllen kann."

     

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 13.11.2019

    Kay Richert zu TOP 17 „Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt“

    In seiner Rede zu TOP 17 (Bericht zur Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt) erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    „Heimat ist etwas sehr Wichtiges. Für jeden von uns. Vielleicht verstehen wir alle unterschiedliches darunter - Liebe, Geborgenheit, Vertrautheit, Traditionen und Erinnerungen – aber Heimat ist für uns alle sehr wichtig. Und Heimat ist das Ziel von Integration. Am Ende eines gelungenen Integrationsprozesses ist das Ankunftsland Heimat – neue Heimat – geworden. Das Gegenteil von gelungener Integration sind Parallelgesellschaften. Wir von der FDP stehen für eine einige, solidarische Gesellschaft. Parallelgesellschaften lehnen wir ab. Die aufnehmende Gesellschaft muss Integration ermöglichen. Hinzukommende Menschen müssen sich integrieren. Daran darf kein Zweifel bestehen.

    Grundvoraussetzung für die Orientierungsfähigkeit in einem bis dato fremden Land sind Sprache und Kulturverständnis. Die Teilnahme an Sprach- und Integrationskursen muss obligatorisch für alle Migranten sein, eine Nichtteilnahme darf keine Option sein. Eine Unterscheidung in Geduldete und Gestattete, in Anerkannte, nach Herkunftsstaaten und Einreisedatum ist da nicht hilfreich. Ein Grundprinzip unserer Solidargemeinschaft ist, dass jeder und jede, die selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen kann, das auch tut. Das – und nur das – führt zu Akzeptanz und entkräftet die Befürchtung von einer Einwanderung in die Sozialsysteme. Deswegen ist es richtig, dass wir hier tätig werden, in erster Linie dort, wo der Bund Lücken in den Prozessketten für eine gelingende Arbeitsmarktintegration lässt. Darüber hinaus stehen auch Flüchtlingen Angebote aus dem Landespro-gramm Arbeit offen, also Angebote, die nicht spezifisch für Flüchtlinge konzipiert sind. In über 30 Einzelmaßnahmen werden Menschen gefördert und Chancen für ein selbstbestimmtes Leben eröffnet.

    Besonders hervorheben möchte ich das Programm HAYATI zur Arbeitsmarktaktivierung von migrierten Frauen. Denn gerade hier ist es oft besonders schwierig – und daher auch besonders wichtig – unsere offene Kultur und Lebensweise und das damit einhergehende Frauenbild zu vermitteln. Wie schon 2015, als es um die Unterbringung und Versorgung der ankommenden Flüchtlinge ging, gibt es eine große Bereitschaft zur Mithilfe in der Zivilgesellschaft. Das Land nimmt diese Bereitschaft gerne auf und unter-stützt zusammen mit anderen Institutionen – wie etwa der Agentur für Arbeit – entsprechende Netzwerke, zum Beispiel das Beratungsnetzwerk ‚Alle an Bord‘.

    Neben der Akzeptanz, die die Teilnahme am Arbeitsmarkt bedeutet, gibt es noch einen weiteren Effekt, der anders nicht erzielt werden kann: Während der Arbeit kommt es zu intensiven Kontakten zwischen Einwanderern und Einheimischen. Arbeitskollegen verbringen einen Großteil des Tages miteinander. Arbeitskollegen haben meistens einen vergleichbaren Interessens-horizont. Die sprachlichen Kenntnisse werden alltagsangepasst gefestigt. Auf keine andere Art kann Lebensgefühl und Kultur besser und authentischer vermittelt werden als im Austausch unter Arbeitskollegen. Nach An-sicht des Deutschen Städte- und Gemeindebunds wäre sogar eine kombinierte, eine verzahnte Berufs- und Sprachausbildung notwendig aufgrund ebendieser Beobachtungen. Je schneller die Integration in den Arbeits-markt erfolgt, desto erfolgreicher wird die Integration in die Gesellschaft.

    Es gibt in Schleswig-Holstein Erfolge zu vermelden. Über 13.000 Flüchtlinge sind in Arbeit, allein in diesem Jahr kamen über 3.000 dazu. Trotzdem wird die Zahl der arbeitssuchenden Flüchtlinge steigen, da viele nun die Sprach- und Integrationskurse absolviert haben und dem Arbeitsmarkt erstmals zur Verfügung stehen. Wir werden unsere Anstrengungen deshalb beibehalten. Denn wir wollen eine erfolgreiche Integration, wir stehen für eine einige, solidarische Gesellschaft. Parallelgesellschaften und der dauerhafte Verbleib in den sozialen Sicherungssystemen sind keine Option, da gibt es für eine Integration in den Arbeitsmarkt keine Alternative.

    Einwanderung ist ein emotionales Thema, bei dem auf allen Seiten Ressentiments und Vorurteile benutzt werden. Es ist nicht alles gut, es ist nicht al-les schlecht. Nur mit Vernunft und Plan bekommen wir das Geschrei aus der Debatte und finden Lösungen. Zuwanderung und sozialer Frieden gehen nur zusammen, wenn die Integration von Flüchtlingen oder Einwanderern in die aufnehmende Gesellschaft gelingt. Das Gegenteil von Integration sind Parallelgesellschaften. Arbeit ermöglicht nicht nur ein selbstbestimmtes Leben, sie ist auch selbstverständlicher Teil unseres solidarischen Miteinanders: Die Gemeinschaft hilft, aber jeder nimmt die Gemeinschaft nur insoweit in Anspruch, wie es wirklich notwendig ist. Außerdem ermöglicht Arbeit wie kein anderes Umfeld ein Einfügen in Kultur und Lebensweise der Einheimischen. Deswegen unterstützt Jamaika die Eingliederung von Flüchtlingen in Arbeit aus vollster Überzeugung.“

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