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  • 16.08.2019

    Anita Klahn: Wir nehmen Ministerin Giffey beim Wort

    Zur heutigen Unterzeichnung des ,,Gute-Kita-Gesetzes" erklärt die stellvertretende Vorsitzende und familienpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    ,,Zu unserer freudigen Überraschung hat Bundesfamilienministerin Giffey heute in Kiel zugesagt, dass die Bundesmittel aus dem Gute-Kita-Gesetz über 2022 hinaus verstetigt werden. Über diese gute Botschaft können sich Eltern und Kommunen freuen, denn wir werden sie dauerhaft entlasten und Qualitätsstandards weiter verbessern können. Die Mittel des Bundes unterstützen das Land bei der Kita-Reform.

    Wir nehmen Ministerin Giffey beim Wort."

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  • 21.08.2019

    Stephan Holowaty: Unser Land braucht eine digitale Innovationsoffensive

    Zum heute veröffentlichten Digitalisierungsmonitor der FDP Bundestagsfraktion erklärt der digitalisierungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Stephan Holowaty:

    ,,Wenn 83 Prozent der Bevölkerung keinen Fortschritt bei der Digitalisierung wahrnehmen, dann läuft etwas schief. Wenn dagegen die Mehrheit der jungen Menschen optimistisch auf die Digitalisierung blickt, dann zeigt das, dass die Politik die Gestaltung der Zukunft verschläft.

    Die Digitalisierung verspricht Erleichterungen in der Mobilität, beim Energiemanagement und Klimaschutz, in Wirtschaft und Arbeitswelt, der Landwirtschaft, aber vor allem auch im Bildungsbereich. Die Potentiale für Innovation durch Digitalisierung liegen auf der Hand. Wir müssen sie nur endlich konsequent nutzen und voranbringen. Schleswig-Holstein braucht einen Digitalpakt 2.0 für modern ausgestattete Schulen.

    Leistungen der Verwaltung müssen für den Bürger digital zugänglich, Prozesse innerhalb der Verwaltung durch Digitalisierung beschleunigt und sicherer werden. Schleswig-Holstein muss den Anschluss an Fortschritt und Innovation halten: Dazu müssen wir eine digitale Innovationsoffensive auf allen Ebenen des Landes und der Kommunen starten.

    Beim Glasfaserausbau ist Schleswig-Holstein mit einer Anschlussquote für 40 Prozent der Haushalte bundesweit weit führend - aber die Städte hinken vielfach hinterher. Hier dürfen wir nicht auf die Bremse treten, sondern wir müssen das Tempo weiter erhöhen und finanzielle Spielräume investieren.

    Die Infrastruktur kommt also voran, jetzt müssen wir sie auch nutzen."

     

     

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  • 28.08.2019

    Dennys Bornhöft zu TOP 15 "Beschäftigungssituation von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen verbessern"

    In seiner Rede zu TOP 15 (Beschäftigungssituation von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen verbessern) erklärt der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    ,,Mein Weltbild, mein liberales Menschenbild hat eine Zielvorstellung: Jeder Mensch soll aus eigenem Engagement, aus eigenem Willen sein Leben in seinem Sinne gestalten können. Das Bestreiten des eigenen Lebensunterhaltes durch eigene Arbeit oder eine zündende Idee ist ein wesentlicher Bestandteil, um dieses Ziel zu erreichen. Diese Wunschvorstellung hat aber leider Grenzen. Aus unterschiedlichsten Gründen ist es manchmal leider nicht möglich, seines Glückes Schmied zu sein. Eine schwierige Kindheit, Schicksalsschläge oder auch körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigungen können dazu führen, dass der eigene Lebensunterhalt nicht oder nicht im vollen Umfang selbst bestritten werden kann. Hier müssen die Gesellschaft und das staatliche Wesen so unterstützend tätig werden, dass die Betroffenen so weit wie möglich ihr Leben selbst in die Hand nehmen können.

    Deswegen freue ich mich auch über jede sozial- oder bildungspolitische Debatte, weil wir so unser soziales Netz im Land engmaschiger gestalten können. Bei all der guten Gesetzgebung und all der guten Absicht merkt man aber auch, dass es immer ein fortlaufender Prozess ist, öffentliche Unterstützung zu schärfen. Dies gilt insbesondere bei der Inklusion, die zusammen mit der UN-Behindertenrechtskonvention nicht ohne Grund im sozialen Kapitel des Koalitionsvertrages zu Beginn steht, aber auch einen großen Teil im Bildungskapitel ausmacht. Mit jedem Schritt, den wir voranschreiten, steigen in der Regel zu Recht die Anforderungen an und die Nachfrage nach mehr Inklusion. Der Weg zur vollständigen Inklusion wird daher niemals zu Ende sein. Gesellschaft und Staat dürfen hier niemals aufhören, besser zu werden. Wir müssen Menschen mit Behinderungen Schutz bieten; aber bürokratische Vorgaben dürfen nicht dazu führen, dass wir Menschen mit Behinderungen vor Arbeit schützen. Daher sollten wir in der weiteren Beratung die Punkte, die bereits in der Antragsbegründung des SSW aufgegriffen werden, wie beispielsweise ,niedrigschwellige Angebote`, ,flexibilisierte Arbeitszeiten`, beleuchten, bewerten und schauen, welche Regelungen es derzeit schon gibt. Gut gemeinte Vorgaben können auch zu kontraproduktiven Ergebnissen führen. Jede Erleichterung, die Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen in ein Beschäftigungsverhältnis bringt, ist die Diskussion wert. Einige der beschriebenen Problemlagen der Drucksache werden voraussichtlich durch die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes gemildert oder hoffentlich gänzlich behoben. Die volle Wirkung entfalten das Bundesteilhabegesetz sowie seine landesrechtlichen Umsetzungen erst zukünftig.

    Wir können daher jetzt noch nicht sagen, ob und wo eventuell zur Verbesserung nachjustiert werden kann oder muss.

    Die Verengung auf die Eingliederungshilfe und den Zusammenarbeitsbereich mit den Kommunen, wie sie im vorliegenden Antrag geschrieben steht, könnte hier zu kurz greifen. So braucht es beispielsweise Wege, die insbesondere denjenigen, die bereits länger ohne Berufstätigkeit sind, Arbeitschancen eröffnen. Das wiederum ist nur in Kooperation mit den jeweiligen Arbeitgebern möglich. Hier hat der Bundesgesetzgeber im SGB IX, § 11 auch die Unterstützung von Modellprojekten eröffnet. In Schleswig-Holstein wird dies auch bereits genutzt. So hat die Landesregierung in 2018 zusammen mit den kommunalen Landesverbänden und der Bundesagentur für Arbeit eine Möglichkeit geschaffen, die es Menschen mit Behinderungen einfacher macht, den ersten Schritt in den Arbeitsmarkt über einen Mini-Job zu machen. Die Arbeitgeber erhalten hierfür bis zu fünf Jahre lang die Hälfte der Lohnkosten als Erstattung.

    Wir würden es sehr begrüßen, wenn dieses Modell noch weiter wächst und mehr Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, am besten gut verteilt im ganzen Land, dazukommen. Perspektivisch wäre es wünschenswert, wenn auch mehr Arbeitsverhältnisse oberhalb der Minijob-Grenze hierüber für die Menschen realisiert werden können. Ich freue mich auf eine weitere Beratung zu diesem Thema im Sozialausschuss."

     

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 28.08.2019

    Christopher Vogt zu TOP 1 "Aktuelle Stunde: Verbesserungen beim Mietpreisschutz konsequent umsetzen"

    In seiner Rede zu TOP 1 (Aktuelle Stunde: ,,Mieterinnen und Mieter wirksam schützen - ­ Verbesserungen beim Mietpreisschutz auch in Schleswig-Holstein konsequent umsetzen!") erklärt der Vorsitzende der FDP- Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    ,,Den von der SPD-Fraktion gewählten Titel dieser Aktuellen Stunde finde ich richtig gut: ,Mieterinnen und Mieter wirksam schützen ­ - Verbesserungen beim Mietpreisschutz auch in Schleswig-Holstein konsequent umsetzen!` Genau das wollen wir auch und deshalb tun wir auch genau das! Uns eint das Ziel: Nämlich bezahlbarer Wohnraum für alle Bürgerinnen und Bürger Schleswig-Holsteins. Und auch möglichst attraktiver Wohnraum. Ich hoffe, auch dabei herrscht hier Einigkeit.

    Uns trennt aber der Weg dahin. Wir wollen eben nicht nur das Problem bewundern, hilflos an Symptomen herumdoktern und Beruhigungspillen vor Wahlen verteilen. Wir wollen das Problem tatsächlich an der Wurzel packen und die Mieterinnen und Mieter wirksam vor Preissteigerungen schützen.

    Deshalb gehen wir aus gutem Grund einen anderen Weg als die SPD und als die ­ aus historischen Gründen so genannte ­ Große Koalition. Wir haben angesichts der niedrigen Zinsen seit einigen Jahren einen Immobilienboom in Deutschland. Wir erleben nach wie vor einen Drang in die Ballungsgebiete. Es gibt gestiegene Ansprüche an die Größe von Wohnungen und in den verschiedenen Altersgruppen ­ also auch bei Senioren ­ mehr Singlehaushalte als früher. Und wir haben natürlich auch Zuwanderung in Deutschland.

    Das alles zusammen bringt einen gehörigen Druck auf den Wohnungsmarkt mit sich, auf den man politisch viel zupackender reagieren muss als die SPD im Bund und in der früheren Landesregierung.

    Uns Liberalen wird ja immer gern vorgehalten, dass wir der Meinung wären, dass der Markt schon alles regeln würde. Ich habe das ehrlich gesagt bei Liberalen noch nie gehört. Aber was in der Tat richtig ist: Der Staat wird es allein nicht richten. Und seine unternehmerischen Fähigkeiten sind ja auch legendär. Und es ist kontraproduktiv für die zügige und nachhaltige Schaffung neuen Wohnraums, wenn man die Marktmechanismen außer Kraft setzen will. Das ist noch nie gut gegangen und das wird auch niemals gut gehen. Die Mietpreisbremse ist nicht neu, sondern ein uraltes Instrument. Und sie hat noch nie zu guten Ergebnissen geführt. Sie wurde erheblich nachgeschärft, weil auch die Befürworter erkannt haben, dass sie nicht wie gewünscht wirkt. Die alte Variante wurde vom Bundesverfassungsgericht gerade bestätigt, bei der neuen wird man das wohl noch abwarten müssen.

    Aber das ist nicht der entscheidende Punkt. Im Bundesland Berlin wird bereits die nächste Stufe der Regulierung sichtbar: Dort liegt jetzt der Entwurf für einen Mietendeckel vor, mit dem vom Staat sehr enge Preiskorridore vorgegeben werden sollen. Der Markt soll fast komplett außer Kraft gesetzt werden. Die Lage der Wohnung soll mehr oder weniger egal sein. Da braucht man als Liberaler dann keine polemischen Sozialismus-Vergleiche mehr, denn das ist Sozialismus. Die linke Stadtentwicklungssenatorin verhindert und verzögert ein Neubauprojekt nach dem anderem und will offenbar nur noch Mangelverwaltung betreiben. Ich bin sehr gespannt, ob SPD und Grüne das dort mitmachen werden. Dadurch werden noch weniger Wohnungen geschaffen. Sozial ist das am Ende nicht, weil die Wohnungssuchenden leer ausgehen werden.

    Die Politik und somit auch die Landespolitik ist in der Verantwortung, die richtigen Weichen zu stellen und sinnvolle Maßnahmen zu ergreifen, damit deutlich mehr, damit schneller und damit günstiger gebaut wird. Und das tun wir in Schleswig-Holstein: Mit dem neuen Landesentwicklungsplan werden wir in vielen Kommunen mehr Neubau ermöglichen, der heute zum Teil unterbunden wurde. Wir entrümpeln die Landesbauordnung, um vor allem in den Städten aufzustocken und zu verdichten. Wir wollen Mietwucher ­ es gibt ja schwarze Schafe ­ wirksam bekämpfen und werden eine entsprechende Bundesratsinitiative starten. Wir haben die Förderprogramme verbessert und stärken insbesondere den sozialen Wohnungsbau, den die SPD auch in Schleswig-Holstein so sehr vernachlässigt hat. Und: das Land wird Flächen günstig für den Wohnungsbau abgeben. Viele Kommunen machen das leider nicht.

    Wir müssen die Investitionsbremsen lösen und nicht neue schaffen. Wir wollen kein Volkseigentum, sondern ein Volk von Eigentümern. Wir müssen auch die ländlichen Räume stärken, um den Druck von den Ballungsgebieten zu nehmen: Wir müssen Kitas und Schulen bauen, wir müssen die Verkehrsinfrastruktur verbessern und überall einen schnellen Internetzugang anbieten. Die Wohnungsbaudebatte ist allzu oft auch ziemlich verlogen, denn der größte Kostentreiber ist leider noch immer der Staat. Durch Unterlassung, durch zu viele Auflagen, aber auch durch die Steuer- und Abgabenpolitik verteuert er Wohnen. Aktuell diskutieren wir über die Grundsteuer, bei der wir das Scholz-Modell kritisch sehen. Am interessantesten ist aber die Diskussion über die Grunderwerbsteuer: sie wurde vor einigen Jahren von 3,5 Prozent auf 6,5 Prozent angehoben. Das ist eine Verteuerung für all diejenigen, die sich eine Immobilie kaufen wollen, vor allem erhöht sich der Eigenkapitalanteil, den viele Menschen so nicht mehr stemmen können. Das erschwert die Vermögensbildung, die gerade für die Altersvorsorge ein zentraler Aspekt ist! Ich könnte jetzt noch viele Versäumnisse der SPD in der Vergangenheit aufzählen, aber wir schauen lieber nach vorne. Mit einem ganzen Bündel an Maßnahmen ermöglichen wir mehr neuen Wohnraum in Schleswig-Holstein. So schützt man die Mieterinnen und Mieter am wir- kungsvollsten vor Preissteigerungen. Und deshalb gehen wir den Weg weiter, den wir bereits eingeschlagen haben!"

     

    Es gilt das gesprochene Wort.

     

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  • 15.06.2018

    Dennys Bornhöft zu TOP 21 „Kunststoffe von Lebensmittelabfällen trennen“

    In seiner Rede zu TOP 21 (Kunststoffe konsequent von Lebensmittelabfällen trennen) erklärt der umweltpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Deutschland - nicht nur noch amtierender Fußballweltmeister, sondern international bekannt für seine akribische, weltmeisterliche Mülltrennung. Hier werden selbst Teebeutel noch auf drei verschiedene Tonnen aufgeteilt.

    Häufig ist Gemüse wie Feldsalat oder teils auch Salatgurken im Einzelhandel noch in Plastiktüten oder -folie eingepackt. Auch wenn wir vermutlich alle gegen Lebensmittelverschwendung sind, wird es vorkommen, dass einem zuhause das Gemüse mal vergammelt. Dann kommt es auf den Kompost. Niemand würde wohl auf die Idee kommen, den Salat in der Plastikverpackung dorthin zu werfen. Genau diese Selbstverständlichkeit findet im gewerblichen Bereich aber nicht zwingend statt. Hier werden die Lebensmittel in ihrer jeweiligen Verpackung geschreddert und dann zur Energiegewinnung weiterverwendet. Warum das so gemacht wird? Weil es kostengünstiger und erlaubt ist.

    Verpackungsindustrie, Versand- und Einzelhandel sollten die kommende Zeit sehr aufmerksam sein, insbesondere der Online-Einzelhandel wie Amazon mit seiner Praktik der Neuwarenvernichtung sollte äußerst aufmerksam sein. Wenn nicht ein Umdenken im Umgang mit Plastik und Plastikmüll stattfindet, wird die Politik mehr und mehr Zwangsmaßnahmen erlassen müssen. Über die EU wird ein Verbot von Plastik-Wegwerfartikel ergehen. Jetzt mag mancher über die EU schimpfen, so wie die Briten es stets getan haben. Jedoch war eines der ersten Gesetze, die Theresa May im Hinblick auf den EU-Austritt angestoßen hat, das Verbot von Plastik-Einweggeschirr in Großbritannien vorzuziehen.

    Als Mitglied der Freien Demokraten ziehe ich Eigeninitiative und innovative Ideen stets politisch auferlegten Verboten vor. Wir wünschen uns hier auch mehr eigene Impulse aus der Industrie. Wenn wiederum die Ambitionen und Eigeninitiativen kaum ausgeprägt sind, muss Politik Ersatzvornahmen treffen. Die Horrorbilder und -videos von Gewässern in Asien, in denen aufgrund der Müllmenge kein Wasser mehr zu sehen ist, hat sicherlich jeder schon gesehen. Dann wird erwähnt, Müllvermeidung in Deutschland und Europa würde die Abfallwirtschaft im Pazifikraum nicht ändern. Ja und Nein. Ein Sinneswandel wird sicherlich nicht von Nord- und Ostsee bis zum Pazifik schwappen. Jedoch haben wir Europäer beispielsweise jahrelang unseren Plastikmüll als Rohstoff z.B. nach China exportiert. Auf den Wasserkreislauf der Meere haben wir keinen Einfluss, anders als auf den Abfallwirtschaftskreislauf und diesen müssen wir globaler denken – so z.B. Recycling -Technologie vermehrt exportieren.

    Es gibt kaum einen Ort auf der Welt, an dem Plastikmüll nicht gefunden wird. Selbst in der Arktis oder in Tiefseegräben sind Mikroplastik-Partikel bereits aufgetaucht. Was für eine Ausbreitung in nicht mal 70 Jahren industrieller Produktion. Plastikmüll in den Meeren ist in aller Munde, Plastikmüll auf unseren Feldern und Äckern wiederum weniger. Jahrelang wurden Faulschlämme mit 0,5% Beimengung von Plastikteilchen auf unsere Äcker als Dünger verbracht, so auch auf die Gebiete rund um die Schlei. Die 99,5% organischen Materials sind abgebaut, die Plastikteile bleiben. Sie bleiben und gelangen so in unsere Nahrungskette. Um dieses Risiko zu minimieren, fordern wir, dass die Düngeverordnung bei Gärresten verschärft wird, um die Verunreinigungen möglichst gering zu halten. 0,0% wird technisch niemals möglich sein. Nicht alles kann man herausfiltern. Aber die strengere Maßgabe, mit der das Schreddern inklusive Plastikverpackung verhindert wird, führt automatisch auch zu einem geringeren Plastikanteil im Kompost.

    Kunststoffe galten einmal als Erfolgsprodukt der Materialindustrie. Vor nicht mal 70 Jahren industriell gestartet, kommen nun aber von Jahr zu Jahr mehr die Schattenseiten zum Vorschein. Biologisch nicht abbaubar, sondern lediglich stetig in kleinere Teile zerfallend oder auch hormonell wirkend und somit unter strengem Verdacht stehend, unfruchtbar zu machen. Der Einsatz von Plastik und dessen Hinterlassenschaften werden uns noch sehr lange begleiten. Plastik kann Jahrtausende in der Umwelt überdauern. Plastikmüll wird vom Stellenwert der möglichen Negativfolgen und dem zu Recht miesen Image die Atomkraft der heutigen jungen Generation. Der Kampf gegen Plastikmüll wird ein großer und langer sein. Lassen Sie uns heute einen großen Schritt in die richtige Richtung wagen.“

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  • 28.08.2019

    Oliver Kumbartzky: Einbindung der Jäger ist die richtige Entscheidung

    Zum Thema Wolf GW 924m erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und agrarpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    ,,Die Einbindung der Jägerschaft ist eine absolut richtige und überfällige Entscheidung. Wir hatten eine Evaluation und Anpassung der Maßnahmen gefordert und begrüßen die Umsetzung. Es ist dennoch bedauerlich, dass der Wolf GW 924m seit einem Jahr zahlreiche Weidetiere reißen konnte. Dabei hatte er auch Schutzzäune überwunden.

    Das gesamte Verfahren zeigt abermals, dass das Problem Wolf nicht ohne die Jägerschaft zu lösen ist. Für die Zukunft drängen wir weiter auf die Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht, damit die Jägerschaft strukturell besser und rechtssicher eingebunden werden kann."

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  • 28.08.2019

    Anita Klahn zu TOP 19 "Herkunftssprachlichen Unterricht neu aufstellen"

    In ihrer Rede zu TOP 19 (Herkunftssprachlichen Unterricht neu aufstellen) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    ,,Dem herkunftssprachlichen Unterricht kommt aufgrund der gesellschaftlichen Entwicklung eine immer stärkere Bedeutung zu. Immer mehr Menschen in Schleswig-Holstein haben unterschiedlichste sprachliche und kulturelle Hintergründe und es ist für die Zukunft zu erwarten, dass sich diese Entwicklung weiter fortsetzen wird. Die Frage ist, wie wir damit umgehen wollen.

    Wenn wir auf andere Bundesländer schauen, sind wir in Schleswig-Holstein bei der Beantwortung der Frage, wie wir diesen Entwicklungen Rechnung tragen wollen, etwas ins Hintertreffen geraten. Der herkunftssprachliche Unterricht hat zum Ziel, die Mehrsprachigkeit zu erhalten und zu fördern, da sie erwiesenermaßen beim weiteren Spracherwerb hilft und auch beim Lernen der deutschen Sprache förderlich ist. Mehrsprachigkeit fördert daher die Integration in unsere Gesellschaft und baut Brücken zwischen den Kulturen. Es wäre geradezu sträflich, wenn wir uns dieses Potential nicht zunutze machen würden.

    Damit wir alle davon profitieren können, ist es jedoch entscheidend, wie wir den herkunftssprachlichen Unterricht aufstellen. Es kommt darauf an, wer den Unterricht erteilt und was unterrichtet wird. In einem ersten Schritt müssen wir die Bedarfe der am meisten nachgefragten Sprachen ermitteln.

    Nur so gewinnen wir einen fundierten Überblick über die tatsächliche Nachfrage und können im Anschluss die nötigen Angebote bereitstellen. Dass wir zurzeit nicht wissen, welche Lehrkräfte an welchen Einrichtungen welche Inhalte vermitteln, ist ein blinder Fleck in unserem Bildungssystem. Im zweiten Schritt muss sichergestellt werden, dass der herkunftssprachliche Unterricht in ein schulisches Gesamtkonzept integriert ist und ein fächerübergreifender Mehrwert geschaffen wird. Ein isoliert erteilter Unterricht in der Herkunftssprache, losgelöst vom Deutschunterricht und ohne Anknüpfungspunkte zum restlichen Schulprogramm, ginge dabei eindeutig in die falsche Richtung. Herkunftssprachlicher Unterricht darf nicht zu einer parallelen Schulveranstaltung verkommen, bei der an den regulären Lehrplänen vorbei unterrichtet wird, und bei denen wir nichts über die Inhalte wissen.

    Herkunftssprachlicher Unterricht darf ebenso keinesfalls dazu missbraucht werden, politische Haltungen zu vermitteln, die nicht im Einklang mit unserer demokratischen Grundordnung stehen. Genauso wenig darf er dazu dienen, sich von der hiesigen Gesellschaft und den gelebten Werten abzugrenzen. Den herkunftssprachlichen Unterricht DITIB zu überlassen, kann nicht der Ansatz sein, den wir uns für die Bildung unserer Kinder wünschen.

    Was sollten wir also tun? Wir brauchen die Kontrolle über die Lehrinhalte.

    Das bedeutet, dass das Land Schleswig-Holstein und das Bildungsministerium Kenntnis über die Lehrpläne und Schulbücher haben müssen und so sichergestellt wird, dass diese im Einklang mit unserer Verfassung und der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen. Darüber hinaus müssen wir die Lehrkräfte stellen. Natürlich ist uns klar, dass dies unter Umständen schwierig zu bewerkstelligen ist. Aber wir können es uns nicht leisten, dass wir die Erteilung von herkunftssprachlichem Unterricht in Schleswig-Holstein Konsulatslehrkräften überlassen, bei denen wir weder etwas über die Qualifikation noch über politische Ausrichtung wissen."

     

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 28.08.2019

    Anita Klahn zu TOP 9 "Abschaffung der Gleichstellungsbeauftragten"

    In ihrer Rede zu TOP 9 (Gesetz zur Abschaffung der Gleichstellungsbeauftragten in den Gemeinden, Kreisen, Ämtern und Hochschulen) erklärt die stellvertretenden Vorsitzende und gleichstellungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    ,,Die Freien Demokraten tragen das Ansinnen der AfD weder fachlich noch politisch mit und es ist bedauerlich, dass wir uns mit diesem plakativen, populistischen Antrag befassen, anstatt endlich darüber zu diskutieren, wie der Gleichstellungsauftrag des Grundgesetzes im liberalen Rechtsstaat verwirklicht werden kann.

    In der Gleichstellungsdebatte ist eine zunehmende Radikalisierung zu beobachten. Auf der einen Seite sind diejenigen, die zur Durchsetzung des Ziels der Gleichstellung jedes Mittel als zulässig erachten. Ins Spiel gebracht werden hier auch immer wieder Instrumente, die für uns verfassungsrechtlich bedenklich sind. Stichwort: Parité-Gesetz. Und auf der anderen Seite sind die Herren von rechts, die uns in ihrer Gesetzesbegründung glauben machen wollen, die Gleichstellung sei schon vollendet. Ganz so, als gäbe es kein Problem. Ganz so als würden Frauen sich in einigen Bereichen nicht noch immer Benachteiligungen gegenüber sehen. Sind die Debatten um die Gleichberechtigung der letzten Jahre vergessen? Oder glaubt die AfD noch immer an das Idealbild vom ,Heimchen am Herd`?

    Es ist entlarvend, meine Herren von der AfD, dass Sie sich in ihrer Gesetzesbegründung mit keinem Wort mit dem Grundgesetz auseinandersetzen.

    Das Schleswig-Holsteinische Kommunalrecht nimmt direkt Bezug auf das ,Grundrecht der Gleichberechtigung von Mann und Frau`, wie es etwa in § 2 der Gemeindeordnung heißt. Da wäre es doch nur redlich gewesen, sich mit den verfassungsrechtlichen Grundlagen wenigstens einmal auseinanderzusetzen! Aber diesen Respekt erweisen Sie weder der Verfassung selbst, noch dem historischen Gesetzgeber. Stattdessen malen Sie das Bild einer Gesellschaft, das schlicht nicht mit der Realität in Einklang zu bringen ist.

    Die Gleichberechtigung von Mann und Frau ist eben noch nicht vollendet!

    Das müsste auch in einer Fraktion angekommen sein, die nur aus Männern besteht.

    Die Begründung ihres Gesetzentwurfs hält noch mehr Abenteuerlichkeiten bereit, deren Erwähnung wir der Öffentlichkeit schulden. Zum Beispiel die Behauptung, Gleichstellungsbeauftragte seien entbehrlich, weil es ja das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gebe. Meine Herren von der AfD: Ist Ihnen bei Ihrem Gesetzentwurf überhaupt aufgefallen, woran Sie Hand anlegen? Ist Ihnen bewusst, dass es unter anderem das Kommunalrecht ist, das Sie hier ändern wollen? Das kann ich gar nicht glauben, denn dann wüssten Sie, wer die Gesetzgebungskompetenz dafür besitzt. Ich gebe Ihnen ein Tipp: Es ist nicht der gleiche Gesetzgeber wie beim AGG. Darüber hinaus ist das Antidiskriminierungsgesetz vornehmlich an Arbeitgeber gerichtet und enthält Regelungen wie ein zivilrechtliches Benachteiligungsverbot. Die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten, die nur Sie abschaffen wollen, sind im Wesentlichen gar nicht Thema des AGG! Sie können es auch gar nicht sein, weil wir uns als Land hier schon selbst einen Kopf machen müssen.

    Anstatt weitere Beispiele aufzuzählen, stelle ich für die Liberalen fest: Wir stellen die Gleichstellungsbeauftragten nicht in Frage. Wir können gerne über die Ausgestaltung der Aufgaben und die Praxis in Kommunen und Hochschulen reden und immer dort Verbesserungen durchsetzen, wo sich Handlungsbedarf zeigt, von dem wir wissen. Das werden wir aber nicht aufgrund dieses unseriösen Ansinnens der AfD tun. Sondern vielmehr sind wir dazu immer in Gesprächen mit der kommunalen Familie, den Hochschulen und den Gleichstellungsbeauftragten selbst. Und das wird auch so bleiben."

     

    Es gilt das gesprochene Wort.

     

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  • 28.08.2019

    Dennys Bornhöft zu TOP 11 "Änderung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes"

    In seiner Rede zu TOP 11 (Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes) erklärt der jugendpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    ,,Über diesen Tagesordnungspunkt freue ich mich besonders, auch wenn ich mich persönlich ein klein wenig ärgere, weil mir der SSW mit diesem Antrag zuvor gekommen ist. Ich saß ebenfalls an einem ähnlichen Gesetzentwurf zu diesem Thema, nachdem ich mich zuvor mit dem einen oder anderen Kinder- und Jugendbeirat beraten habe. Hauptsache ist aber, dass wir nun hierüber sprechen können, und dass wir hier zielgerichtet tätig werden und die Gesamtsituation in der Konsequenz verbessern.

    Die Partizipation von Kindern und Jugendlichen, oder wie ich lieber sage: Die Steigerung der politischen Gestaltungsmöglichkeiten von nicht volljährigen Menschen, ist eines der Themen, weswegen ich überhaupt in die Politik gegangen bin. Minderjährige sind diejenigen, die am längsten mit den getroffenen politischen Entscheidungen leben müssen ­ und sind dann doch diejenigen, die diese Entscheidungen am wenigsten mit beeinflussen können. Diese Ungerechtigkeit muss fortlaufend minimiert werden ­ Kinder und Jugendliche ganz konsequent in politische Entscheidungen mit einbezogen werden.

    Im FDP-Wahlprogramm wurde ein Passus von den Jungen Liberalen zur möglichst flächendeckenden Einrichtung von Kinder- und Jugendbeiräten sowie zum Ausbau ihrer Kompetenz aufgenommen. Im Koalitionsvertrag ist der Passus zur Beteiligungen von Kindern und Jugendlichen doch recht vage. Heute reden wir nicht über das große Ganze bei der politischen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, dennoch ist jeder verbesserte Teilaspekt zu begrüßen. Mit einer Normierung der Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses sprechen wir nur die Ebene von Kreisen, kreisfreien Städten sowie großen kreisangehörigen Städten, wie beispielsweise Norderstedt an. Der Kreis der Betroffenen ist aber noch kleiner, da es in den Flächenkreisen wiederum bisher keine kreisweiten, einheitlichen Kinder- und Jugendbeiräte gib, sodass hier nur die größeren Städte im Fokus stehen.

    Als Mitglied der FDP bin ich generell kein Fan davon, Dinge gesetzlich zu regeln, die auch auf freiwilliger Basis möglichst reibungsfrei umgesetzt werden können. Schon jetzt haben die kreisfreien Städte die Möglichkeit, ein beratendes Mitglied eigener Priorität, beispielsweise für die Belange von Kindern und Jugendlichen, zu benennen. Als jugendpolitischer Sprecher überwiegt hier aber die gute Intention des Vorhabens; Konnexitätsschwierigkeiten lassen sich derzeit auch noch nicht herauslesen, sodass wir gerne das weitere parlamentarische Verfahren inklusive Anhörung zu diesem Gesetzentwurf beschreiten sollten. Hierbei müssen wir sehr gut auf den genauen Wortlaut achten. Noch sind die KJUB eher heterogen aufgebaut und wir wollen natürlich keinen außen vor lassen, nur weil der Wortlaut ggf. zu eng gefasst ist.

    Insbesondere ist es mir wichtig, dass der Landesjugendring sowie seine Untergliederungen bei diesem Gesetzesvorhaben gehört und einbezogen werden. Diese leisten enorme Arbeit für die Berücksichtigung, als auch Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in den Kommunen. Eine wie vom Jungen Rat Kiel gewünschte Gesetzesänderung kann es daher nur geben, wenn hieraus ein Plus für die Gestaltungsmöglichkeit von Kindern und Jugendlichen und nicht eine schwächende gegenläufige Kompetenz entsteht. Ich bin hier aber auch nach den ersten Gesprächen mit dem Jugendring guter Dinge, dass wir solch einen Entwurf hinbekommen. Klar ist aber, dass auch wenn dieser Gesetzesentwurf verabschiedet wird, noch kein Haken hinter der ,Steigerung der Partizipation von Kindern und Jugendlichen` im Koalitionsvertrag gesetzt werden kann. Insbesondere bei der Etablierung von KJUB in der Fläche als auch deren Kompetenz gibt es noch einiges zu tun."

     

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 28.08.2019

    Jan Marcus Rossa zu TOP 12 "Gesetz zur Integration und Teilhabe"

    In seiner Rede zu TOP 12 (Gesetz zur Integration und Teilhabe) erklärt der migrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan MarcusRossa:

    ,,Die Jamaika-Koalition bringt heute für Schleswig-Holstein das Integrations- und Teilhabegesetz auf den Weg und das ist eine gute Nachricht. Daran ändert auch die Kritik der SPD-Fraktion nichts. Die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund ist eine der wichtigsten Aufgaben, der wir uns stellen müssen. Diesem Ziel dient das nun vor Ihnen liegende Integrations- und Teilhabegesetz.

    Es darf nicht wieder geschehen, dass in unserem Land Parallelgesellschaf- ten entstehen, weil wir uns nicht gekümmert haben und Menschen mit Mig- rationshintergrund nicht in unsere Gesellschaft eingegliedert haben. Der Umgang mit den Gastarbeitergenerationen, die in den 50er und 60er Jahren in unser Land gekommen sind, ist ein warnendes Beispiel. Obwohl sie einen ganz wesentlichen Anteil am Wiederaufbau Deutschlands nach dem 2. Weltkrieg hatten, haben wir sie ausgegrenzt und hingenommen, dass auch deren Nachkommen in unserer Gesellschaft häufig nicht angekommen sind.

    Integration hat in der Vergangenheit häufig nicht stattgefunden und die Erfahrung zeigt, dass dies ein schwerwiegender Fehler gewesen ist. Deshalb ist es vorbehaltlos zu begrüßen, dass wir nun auch in Schleswig- Holstein ein Integrations- und Teilhabegesetz auf den Weg bringen werden.

    Damit bringen wir zum Ausdruck, wie wichtig eine gelungene, erfolgreiche Integration für unsere Gesellschaft ist. Das Gesetz wird Integrationsziele festlegen, die künftig bei der Gestaltung von Integrationsmaßnahmen beachtet werden müssen. In den Fokus nehmen wir insbesondere die Sprachförderung, die schulische und berufliche Bildung sowie die Beschäftigung von Migranten. Das Gesetz stellt auch klar, dass Integration nicht nur ein Angebot des Staates ist, sondern auch Mitwirkungspflichten für die Migranten, die in unserem Land leben wollen, bestehen. Und auch das ist eine wichtige Botschaft. Mit dem Integrations- und Teilhabegesetz schaffen wir einen verbindlichen Rahmen für die Gestaltung der Integrationsarbeit. Wir Freie Demokraten hätten uns konkrete Einzelmaßnahmen vorstellen können. Das war aber leider nicht konsensfähig. Es ist aber jetzt an uns, aus den Erfahrungen der letzten Jahre konkrete Maßnahmen herzuleiten, die sich an den gesetzlich definierten Integrationszielen messen lassen müssen.

    Das Hauptproblem für eine erfolgreiche Integrationsarbeit in den nächsten Jahren aber ist, dass unter Mitwirkung der SPD die finanziellen Mittel für die Integrationsarbeit massiv gekürzt werden. Das wollen wir am heutigen Tag bitte nicht vergessen. Und verschonen Sie mich mit dem reflexartig immer wiederkehrenden Hinweis, dass Sie hier in Schleswig-Holstein nicht die SPD im Bund wären. Nehmen Sie gefälligst Einfluss auf Ihre Parteifreunde im Bund und kehren Sie erst einmal vor Ihrer eigenen Tür, bevor Sie unsere Arbeit kritisieren, die Integration von Menschen in Schleswig-Holstein zu verbessern. Außerdem müssen Sie sich auch fragen lassen, wo denn Ihr Bemühen um ein Integrationsgesetz ist. Die Probleme bei der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund sind ja nicht neu und Sie hätten ein entsprechendes Gesetz schon in der letzten Legislaturperiode auf den Weg bringen können. Das haben Sie aber nicht, aus welchen Gründen auch immer. Und dank Ihrer verantwortungslosen Politik im Bund steht der Start für das Integrations- und Teilhabegesetz aktuell unter einem sehr unglücklichen Stern, denn parallel zu unserem Gesetzesvorhaben werden die Mittel für die Unterstützung der Integrationsarbeit in Deutschland unter maßgeblicher Mitwirkung der SPD spürbar verringert.

    Schon heute bauen wir bei der Integrationsarbeit in ganz erheblichem Umfang auf das Engagement ehrenamtlicher Helfer, die sich in den Kommunen organisieren, um Migranten auf ihrem Weg in unsere Gesellschaft zu unterstützen. Die Unterstützung, die die Ehrenamtler in den vergangenen Jahren durch den Staat erhalten haben, war schon bisher eher sparsam ausgefallen und verschlechtert sich wegen der Entscheidungen der Groko weiter. Wenn nun die Mittel für die ehrenamtliche Integrationsarbeit spürbar beschnitten werden, steht dies offenkundig im Widerspruch zu den Zielen, die wir mit unserem Integrations- und Teilhabegesetz verfolgen. Wir werden uns dafür einsetzen, dass sich der Bund nicht aus seiner Verantwortung stiehlt. Darüber hinaus müssen wir ernsthaft prüfen, wo das Land einspringen kann.

    Und deshalb hoffe ich als migrationspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion, dass wir in den anstehenden Haushaltsberatungen einen Weg finden, die Kürzungen von Bundesmitteln wenigsten ein wenig mehr als geplant abzumildern."

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  • 29.08.2019

    Jan Marcus Rossa zu TOP 21 "Besserer Schutz von Demokrat*innen gegen rechtsextreme Bedrohungen"

    In seiner Rede zu TOP 21 (Besserer Schutz von Demokrat*innen gegen rechtsextreme Bedrohungen) erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    ,,Rechtsextreme Bedrohung zu bekämpfen ­ das dürfte auf einen breiten Konsens treffen. Wir dürfen demokratiefeindliche Strömungen nicht tolerieren und das ist gerade in einem freiheitlich demokratischen Staat wie der Bundesrepublik Deutschland eine besondere Herausforderung. Denn es gehört eben auch zu den demokratischen Grundprinzipien, unterschiedliche Meinungen vertreten zu können, auch wenn sie extrem erscheinen oder es tatsächlich auch sind.

    Die Grenze der Meinungsvielfalt und -freiheit ist aber da erreicht, wo sich diese gegen den Bestand unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung richtet. Ist diese Grenze überschritten, muss sich eine Demokratie wehren.

    Das gilt in besonderem Maße für die Bundesrepublik Deutschland. Sie ist ja hervorgegangen aus einem der menschenverachtendsten Regime, die Menschen je hervorgebracht haben. Sie ist das Produkt der grausamen Erfahrungen, die wir mit einem faschistischen Staat gemacht haben. Wir dürfen nicht vergessen, dass eine schwache Demokratie den Weg geebnet hat für die Feinde der Demokratie, die auf der Grundlage der Weimarer Verfassung zumindest legal die Macht in Deutschland errungen haben.

    Die Schöpfer des Grundgesetzes haben aus diesen Erfahrungen gelernt und daher eine Verfassung erarbeitet, die vom Bundesverfassungsgericht als streitbare, wehrhafte Demokratie bezeichnet wird.

    Damit sich in Deutschland die Geschichte nicht wiederholen kann, wird die freiheitliche demokratische Grundordnung durch unsere Verfassung besonders geschützt, denn sie kann nicht auf legalem Weg oder durch Mehrheitsbeschlüsse aufgehoben werden. Hier besteht eine Ewigkeitsgarantie. Und jedermann, der das in Frage stellt, ist ein Feind unserer Verfassung und unserer Gesellschaftsordnung. Der Staat, unsere Gesellschaft ist nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet, gegen verfassungsfeindliche Einzelpersonen und Vereinigungen präventiv vorzugehen, um die freiheitlich demokratische Grundordnung zu schützen.

    Wir dürfen auch in Zukunft nicht zulassen, dass die Feinde der Demokratie andere Menschen bedrohen, sie angreifen, verletzen oder wie zuletzt im Fall des Regierungspräsidenten Walter Lübcke einen Menschen ermorden. Walter Lübcke ist ganz unbestreitbar ins Visier von Rechtsextremisten geraten, weil er sich auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise für diese Flüchtlinge eingesetzt hat und sich der Pegida-Bewegung entgegengestellt hat. Da sein Engagement für die Grundwerte unserer Gesellschaft deutschlandweit Aufmerksamkeit erzeugt hat, wurde er zum Ziel rechtsextremer Anfeindungen, die schließlich zu seiner Ermordung führten. Die Ermordung eines Menschen, der für Humanität, für Menschen- und Grundrechte eintrat und sich gegen Fremdenfeindlichkeit und Rechtsextremismus stellte, ist erschütternd und ist eine ernstzunehmende Bedrohung unserer Gesellschaft. Denn diejenigen, die für den Tod von Walter Lübcke verantwortlich sind, bedrohen auch andere Menschen in diesem Land, wenn ihnen deren Meinungen missfällt.

    Wir dürfen Menschen, die unsere Gesellschaftsordnung und das Existenzrecht der Bundesrepublik Deutschland in Frage stellen kein Pardon gewähren, sondern müssen entschieden gegen solche Strömungen vorgehen. Wir dürfen es nicht zulassen, dass Menschen in unserem Land bedroht und eingeschüchtert werden, nur weil sie andere politische aber zulässige Meinungen vertreten. Der Staat und seine Sicherheitsbehörden müssen dafür sorgen, dass durch Einschüchterung und Bedrohung der demokratische Diskurs nicht leidet und geschwächt wird.

    Es ist deshalb richtig und wichtig, wenn wir unsere Sicherheitsbehörden stärken, um Extremisten zu bekämpfen, die unseren Staat beschädigen und unsere freiheitlich demokratische Grundordnung zerstören wollen. Wir dürfen es nicht zulassen, dass Gruppierungen wie die Reichsbürger, die Gruppe Nordkreuz oder auch Bewegungen wie die Pegida den Staat in Frage stellen.

    Wir müssen aber auch dafür sorgen, dass die Menschen, die von Rechtsextremisten bedroht werden, geschützt werden. Wir dürfen nicht zulassen, dass Angst und Schrecken durch die Feinde der Demokratie geschürt werden und dadurch unsere freiheitlich demokratische Grundordnung unterminieren und beschädigen. Deshalb ist die fraktionsübergreifende Initiative, sich Rechtsextremisten entgegenzustellen und sie zu bekämpfen, die richtige Antwort. Wir sind eine streitbare Demokratie und das sollen auch die zu spüren bekommen, die sich als Staats- und Verfassungsfeinde gegen die Mehrheit stellen und versuchen, unsere freiheitlich demokratische Grundordnung zu zerstören. Lassen Sie sich gesagt sein, wir werden sie enttarnen, wir werden sie mit rechtsstaatlichen Mitteln verfolgen und zur Verantwortung ziehen und wir kennen kein Pardon. Das sind wir unserem Staat, unserer Verfassung und den Menschen, die in Freiheit und Sicherheit in diesem Land leben wollen, schuldig und wir werden dieser Verpflichtung nachkommen. Das ist keine Drohung, sondern ein Versprechen."

     

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 29.08.2019

    Drei Fragen an: Annabell Krämer - Finanzpolitik in Schleswig-Holstein

     

    Was sind Ihre Aufgaben als Landtagsvizepräsidentin?

    "Als Landtagsvizepräsidentin repräsentiere ich im Vertretungsfall den Landtag nach außen. Im Falle der Vertretung obliegt mir zudem das Hausrecht und die Ordnungs­gewalt im Landtagsgebäude. Gemeinsam mit den beiden anderen Landtagsvizepräsidentinnen teilen wir uns mit dem Landtagspräsidenten die Sitzungsleitung des Landtages. Hier haben wir für die Einhaltung der Geschäftsordnung zu sorgen."

    Wie können die Bürgerinnen und Bürger steuerpolitisch entlastet werden?

    "Auf Bundesebene machen wir uns für die vollständige und nicht nur teilweise Abschaffung des Solidaritätszuschlags stark. Auch die kalte Progression bei der Einkommensteuer muss endlich ein Ende haben. Die Einführung neuer Steuern – hier sei insbesondere auf die Bemühungen der SPD um eine Renaissance der Vermögensteuer verwiesen – wollen wir verhindern.

    Auf Landesebene setzen wir uns für ein einfaches, unbürokratisches und aufkommensneutrales Grundsteuermodell ein. Aktuell sieht es leider nicht so aus, als würden unsere Koalitionspartner das von uns favorisierte Flächenmodell für Schleswig-Holstein mittragen.

    Wohneigentum ist die beste Altersvorsorge. Deshalb wollen wir den Ersterwerb einer Wohnimmobilie durch Privatpersonen finanziell unterstützen. Wir machen uns stark für einen Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer, die mit 6,5% - als Erbe der Vorgängerregierung - nirgendwo höher ist als in Schleswig-Holstein."

    Wofür sollten Ihrer Meinung nach mehr Mittel im nächsten Haushalt eingeplant werden?

    "Nachdem wir es geschafft haben, in dieser Legislaturperiode über eine halbe Milliarde Euro zusätzlich für die Kinderbetreuung bereitzustellen, ist es mir nun wichtig, dass unsere weiteren Infrastrukturprojekte vollständig ausfinanziert werden. Für die dringende Sanierung unserer Landesstraßen stehen die benötigten Mittel bereits zur Verfügung. Leider hat sich die Konjunktur in Deutschland eingetrübt. Auch wenn die Spielräume im Landeshaushalt kleiner werden, wollen wir den flächendeckenden Breitbandausbau vorantreiben und so unser Land fit für die digitale Zukunft machen."

     

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  • 29.08.2019

    Christopher Vogt zu TOP 28 "Übergesetzlicher Lärmschutz für die Hinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger"

    In seiner Rede zu TOP 28 (Übergesetzlicher Lärmschutz für die Hinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    ,,Seit Jahren diskutieren wir immer wieder über die Feste Fehmarnbeltquerung und die benötigte Anbindung auf deutscher Seite. Ich war immer ein Befürworter dieses Projekts und ich finde es gerade in diesen bewegten Zeiten deutlich besser, wenn wir in Europa zwischen unseren Ländern Tunnel oder Brücken bauen und keine Grenzzäune oder Schlagbäume, oder auch Parlamente in die Ferien schicken.

    Ich respektiere natürlich, dass nicht Wenige das Projekt kritisch sehen oder sogar ablehnen. Vor allem die Anbindung auf unserer Seite ist natürlich nach wie vor ein großes Thema, weil viele Dinge noch nicht abschließend geklärt sind und weil es viele Anwohner gibt, die ihre Interessen zu Recht vertreten.

    Als Befürworter des Projekts haben wir immer gefordert, dass es eine vernünftige Anbindung geben muss. Aber auch, wenn man ein Gegner ist, muss man daran ein großes Interesse haben. Und ich bin dankbar, dass wir heute diesen Antrag vorgelegt haben. Die nächsten Wochen werden entscheidend sein bei der Frage, ob es am Ende eine richtig gute Anbindung gibt, die auch die Interessen der Anwohner adäquat berücksichtigt.

    Die Bundesregierung hatte beim Schließen des Staatsvertrages mit Dänemark aus meiner Sicht den Fehler gemacht, dass man sich zum einen nicht am Tunnel beteiligt hat und zum anderen eine Schmalspuranbindung geplant hatte. Letzteres wurde immerhin größtenteils korrigiert. Der politische Druck aus Kiel hat dazu geführt, dass Bund und Bahn die neue zweigleisige Trasse und auch eine Sundquerung in die Planung aufgenommen haben.

    Das reicht uns aber noch nicht.

    Angesichts der vielen Güterzüge, die auf der Strecke fahren werden, brauchen wir an vielen Stellen auch übergesetzliche Lärmschutzmaßnahmen.

    Das ist alles andere als eine überdrehte Forderung. Wir sprechen hier über ein TEN-Projekt - also ein Projekt mit europäischer Bedeutung. Und mit Blick auf solche Projekte hatte der Bundestag auf Antrag von Union und SPD im Jahr 2016 beschlossen, dass es Gelder für übergesetzliche Schutzmaßnahmen geben kann.

    Auf dieser Grundlage wurde vom Dialogforum, das übrigens eine sehr wichtige Arbeit für die Menschen in Ostholstein leistet, ein Akzeptanzpapier mit Empfehlungen erstellt und dem Bund übergeben.

    Aber anders als in Aussicht gestellt, will das Bundesverkehrsministerium jetzt plötzlich von übergesetzlichen Lärmschutzmaßnahmen nichts mehr wissen und verweist an den Bundestag. Wie das Bundesverkehrsministerium mit dem Dialogforum, das wir damals zu Recht auf den Weg gebracht haben, aktuell umgeht, ist aus meiner Sicht wirklich beschämend.

    Man kann heute solche Großprojekte eben nicht mehr planen wie in früheren Jahrzehnten. Wir sollten nicht nur auf die Belange der Umwelt große Rücksicht nehmen, sondern auch auf die Menschen, die an der Trasse leben und sich entsprechend einbringen.

    Wie dem auch sei, der Bundestag ist jetzt als Haushaltsgesetzgeber des Bundes unser Adressat. Ich hoffe auf ein möglichst breites Votum hier heute im Hohen Hause, mit dem wir hoffentlich über die Koalitionsmehrheit hinaus ein klares Signal nach Berlin senden. Wir sprechen ja über ein Projekt des Bundes in unserer Region und ich sehe überhaupt nicht ein, warum für die Rheintalbahn etwas gilt, was dann in Ostholstein nicht kommen soll. Gegen diese Ungleichbehandlung müssen wir uns gemeinsam wehren. Im Süden klotzen, im Norden kleckern: Das darf nicht sein.

    Unser Verkehrsminister Bernd Buchholz setzt alle Hebel in Bewegung, um in Berlin für mehr Lärmschutz zu kämpfen. Und es ist ganz wichtig, dass auch der Ministerpräsident sich demnächst in Berlin entsprechend einsetzen wird.

    Wir sollten aber auch als Parlament unseren Beitrag leisten. Wir würden mit einem klaren Signal unsere Bundestagsabgeordneten nicht nur freundlich motivieren, sondern ihnen auch den Rücken stärken. Das wird ja mit Sicherheit kein Selbstläufer in Berlin. Wir sollten aber auch das klare Signal nach Ostholstein und an die vielen Anwohner der Trasse senden, dass wir uns für ihre Interessen vehement einsetzen.

    Ich habe natürlich gesehen, dass die SPD-Fraktion sich ebenfalls mit einem eigenen Antrag für übergesetzliche Maßnahmen ausspricht. Das freut mich sehr. Da wir hier aber über einen dreistelligen Millionenbeitrag sprechen, ist eine Ko-Finanzierung durch das Land von bis zu 50 Prozent jedoch völlig utopisch. Das ist auch wirklich nicht die Aufgabe des Landes. Der Bund muss seiner Verantwortung für sein eigenes Projekt nachkommen.

    Das Land beteiligt sich bereits mit rund 70 Millionen Euro an Baumaßnahmen an der Trasse, was ein sehr hoher Beitrag ist. Das Akzeptanzpapier sieht Maßnahmen in Höhe von 370 Millionen Euro vor und hinzu könnten noch eine ­ so oder so ­ nicht gerade günstige Lösung für Bad Schwartau kommen, wo man das Akzeptanzpapier bisher ja leider nicht unterstützt.

    Deshalb mein Appell an alle Beteiligten: Lassen Sie uns ein klares Signal nach Berlin und insbesondere die Schleswig-Holsteiner dort senden, damit der Bundestag übergesetzliche Lärmschutzmaßnahmen finanziert. Es darf keine Benachteiligung Schleswig-Holsteins gegenüber anderen Regionen geben, wo es ganz ähnliche Projekte des Bundes gibt. Wenn wir zusammenarbeiten, werden wir mit unserem Anliegen erfolgreich sein. Die Zeit der Schmalspurlösungen muss ein Ende haben."

     

    Es gilt das gesprochene Wort.

     

     

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  • 29.08.2019

    Kay Richert zu TOP 16 "Kostenfreier Nahverkehr zum Tag der deutschen Einheit"

    In seiner Rede zu TOP 16 (Kostenfreier Nahverkehr zum Tag der deutschen Einheit) erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    ,,Der Tag der Deutschen Einheit ist ein Freudenfest für alle Deutschen. Ich ­ und ich spreche da auch für meine gesamte Fraktion ­ empfinde es als großes Glück, dass Deutschland vor nunmehr 29 Jahren wieder zu einem Staat geworden ist, dass die unselige Teilung überwunden wurde, dass die ständige Bedrohung des Kalten Krieges vorbei ist.

    Nach wie vor bin ich den Bürgerinnen und Bürgern der DDR dankbar für ihren Mut und ihre Entschlossenheit, sich dem menschenverachtenden, brutalen und gewalttätigen sozialistischen Regime entgegenzustellen ­ ein eindrucksvoller Beweis für die Kraft, die das Verlangen nach Freiheit verleiht.

    Dieses Gefühl der Befreiung, der Erlösung von der ständigen Drohung mit Krieg und Verderben, das können wir vielleicht nicht weitergeben. Aber die Überzeugung, dass Unrechtsregime, Gängelung, Bevormundung und Unfreiheit überwunden werden können und müssen, die können und müssen wir weitergeben. Deshalb ist der Tag der Deutschen Einheit so wichtig.

    Wir sind nun wieder ein Volk und die Freude über dieses Glück wollen wir mit all unseren Freunden teilen. Deshalb richten wir einmal im Jahr ein Bürgerfest aus, jedes Jahr in einem anderen Bundesland. Dieses Jahr haben wir die Ehre, Gastgeber für dieses große Fest sein zu dürfen ­ hier in Schleswig- Holstein, hier in unserer Landeshauptstadt Kiel.

    Natürlich kommt auch dieses Fest nicht großes Rahmenprogramm aus ­ aber der eigentliche Mittelpunkt sind die Bürgerinnen und Bürger. Denn nicht die große Politik hat das DDR-Regime überwunden, sondern mutige, aufrechte, optimistische Bürgerinnen und Bürger, voller Hoffnung und Neugier auf eine eigene Zukunft.

    Wir wollen alle zusammen dieses Fest feiern. Ich finde es deshalb klasse, dass die Landesregierung zusammen mit der Stadt Kiel dafür sorgt, dass alle Menschen in Kiel mobil sind ­ und das kostenlos. Danke für die Initiative, Herr Ministerpräsident!

    Der Tag der Deutschen Einheit ist ein Freudentag für uns Deutsche und für unsere Freunde und Gäste. Wie einig wir uns in diesem Punkt sind, zeigt der Antrag der Opposition, der parallel zur Initiative der Landesregierung eingebracht wurde. Ich freue mich auf ein schönes Bürgerfest in unserem schönen Schleswig-Holstein!"

     

    Es gilt das gesrpochene Wort.

     

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  • 15.06.2018

    Dennys Bornhöft zu TOP 11 „Haltungskennzeichnung für Fleisch- und Milchprodukte einführen“

    In seiner Rede zu TOP 11 (Haltungskennzeichnung für Fleisch- und Milchprodukte einführen“) erklärt der Abgeordnete der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „In den Kühlregalen der Supermärkte gibt es eine Menge bunter Label auf den Verpackungen von Fleisch, Milch und Käse – aber zu wenig Klarheit darüber, was diese Label tatsächlich aussagen. Wir Freie Demokraten sind dafür, dem Label-Chaos zu begegnen, weil nur so der Kunde besser entscheiden kann, was er kaufen will.

    Wir wollen die Stärkung der Transparenz im Markt erreichen und damit die Stärkung der Verbraucher. Für uns ist der Verbraucher als Marktteilnehmer ein ganz entscheidender Akteur. Der Verbraucher kann über die Nachfrageseite mit steuern, was – und in welcher Weise – auf der Angebotsseite produziert wird. Um diese Steuerungsfunktion gut ausführen zu können, benötigt der Verbraucher als Marktteilnehmer möglichst gute und klare Informationen über das Produkt.

    Die in unserem Jamaika-Antrag vorgeschlagene Haltungskennzeichnung nach dem Vier-Stufen-Prinzip gibt dem Verbraucher deutlichere Informationen für seine Kaufentscheidungen.

    Es existieren bereits viele unterschiedliche Label. Aber die Vielzahl der Label trägt bisher eher zur Verwirrung bei. So gibt es beispielsweise das blaue Label 'Für mehr Tierschutz' des Deutschen Tierschutzbundes in zwei Stufen, das Label mit dem Namen 'Tierschutz kontrolliert' in Silber und Gold und das 'Neuland-Label' des Deutschen Tierschutzbundes gemeinsam mit dem BUND und der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft."

    Ich wette mit Ihnen, kaum ein Kunde kann sagen, welche Kriterien sich hinter diesen Labeln jeweils verstecken. Daher können diese Label nur eingeschränkt dazu dienen, den Verbraucher mit den bestmöglichen Informationen zu versorgen.

    Die bisher existierenden Label schaffen höchstens ein wohliges Gefühl beim Kauf, etwas für ein undefiniertes 'Tierwohl' zu tun. Das mag auch so sein. In der Einzelbetrachtung stiftet dieses Label-Chaos aber doch eher Verwirrung, statt den Kunden zu informieren.

    Richtiger und besser finden wir es, wenn man sich EU-weit auf objektive, einheitliche Kriterien einigt. Wir sprechen uns daher für eine obligatorische, EU-einheitliche, vierstufige Kennzeichnung aus. Der Fleisch- und Milchmarkt und der Verbraucher sollen damit bessere Informationen bekommen.

    Der Verbraucher an der Fleischtheke ist natürlich nicht bloß ein gesichtsloses Funktionsglied in einem abstrakten Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage. Der Verbraucher hat das Recht, selbst zu entscheiden, was er kaufen möchte. Jeder Mensch hat das Recht, selbst zu entscheiden, was er oder sie essen möchte.

    Wir wollen die mündigen Bürgerinnen und Bürger mit unserem Antrag in diesem Recht zu Wählen bestärken. Uns ist die freie Wahl der Verbraucher deutlich lieber als eine staatliche Steuerung über Verbote.

    Ein Vier-Stufen-System bedeutet übrigens nicht automatisch, dass vier besser ist als eins. Oder, dass Stufe eins besser ist als vier. Es ist einfach ein Kategoriensystem, das die unterschiedlichen Haltungsarten kategorisiert. Alle Stufen haben ihre Vor- und Nachteile. Der Kunde soll frei entscheiden, was ihm die jeweilige Tierhaltungsform wert ist.

    Unser Anliegen ist es, bessere Transparenz für den Käufer herzustellen.

    Das ist die Vereinbarung von Ökologie und Ökonomie, für die wir als Jamaika-Koalition stehen! Ich möchte Sie bitten, unserem Antrag zuzustimmen.“

     

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 29.08.2019

    Dennys Bornhöft zu TOP 8 "Hausärztliche Versorgung im ländlichen Raum"

    In seiner Rede zu TOP 8 (Gesetz zur Sicherstellung der hausärztlichen Ver- sorgung im ländlichen Raum) erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    ,,Unterschiedliche Lebensverhältnisse und Lebenssituationen zwischen Stadt und Land sind wiederkehrend in der gesellschaftlichen Debatte. Ob öffentliche Versorgung oder ein kleiner Supermarkt in erreichbarer Nähe sind, ob es eine weiterführende Schule mit gymnasialer Oberstufe gibt, ob eine Bahnstation vorhanden ist, ob der Hausarzt erreichbar und vor allem verfügbar ist ­ das sind wesentliche Fragen für das Gemeinwohl vor Ort.

    Die Daseinsvorsorge im ländlichen Raum muss in Teilen neu gedacht werden. Den Landarzt, der gefühlt 80 Stunden die Woche leistet, wie die damalige ZDF-Serie fast schon romantisch suggerierte, wird es immer weniger geben. Das ist nicht mehr die regelhafte Arbeitsrealität. Neue Anforderungen von jungen Ärztinnen und Ärzten, die sich selbst ebenfalls Gedanken um Familienplanung machen, müssen daher auch bei der Ausgestaltung der medizinischen Ausbildung stärker im Fokus liegen. Im Koalitionsvertrag haben wir einige Ideen festgehalten, die im ländlichen Raum sowohl die Aufrechterhaltung als auch die Schaffung von Strukturen der Gesundheitsversorgung unterstützen werden. Beispielsweise die Möglichkeit zur Gründung von öffentlich-rechtlichen Genossenschaften, die auch eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger vor Ort ermöglicht.

    Beim Thema der hausärztlichen Versorgung in Bezug auf Ärztinnen und Ärzte haben wir uns in der Jamaika-Koalition ein unterstützendes Ziel gesetzt:

    Zehn Prozent der Medizinstudienplätze sollen an diejenigen vergeben werden, die sich dazu verpflichten, nach Abschluss ihres Studiums in strukturschwächeren Regionen zu praktizieren. Das wird übrigens nicht nur den ländlichen Raum stärken, sondern auch die dringend notwendige Öffnung des für viele so unglaublich schwer zu erreichenden Medizinstudiums voranbringen. Ich denke jeder hat jemanden im Bekanntenkreis, der Semester um Semester gewartet hat, um dem Wunsch nachgehen zu können, Medizin zu studieren. Bei hausärztlicher Versorgung geht es auch um die Erhaltung von eigentlich wirtschaftlich vorzüglich laufenden Praxen: Im von der FDP mitregierten Rheinland-Pfalz wurde beispielsweise die finanzielle Förderung für diejenigen erhöht und vereinfacht, die selbst eine Praxis in einer dieser Regionen errichten wollen, Ärzte neu anstellen oder eine Praxis übernehmen wollen. Unternehmensnachfolge ist wegen des demographischen Wandels in jeder Branche ein Thema ­ auch in der Gesundheitsbranche. In Nordrhein-Westfalen wurde vor kurzem eine Landarztquote eingeführt. Die entsprechenden Medizinstudienplätze erfreuen sich auch großer Nachfrage ­ die Leute haben weiterhin Lust auf ein Medizinstudium, sie haben auch Lust im ländlichen Raum zu wirken. Nun ist Nordrhein-Westfalen nicht Schleswig-Holstein. Die Problemlage dort hat nicht nur aufgrund der Fläche, sondern auch zahlenmäßig eine andere Dimension. Wenn wir als Jamaika- Koalition der Meinung gewesen wären, es wäre fachlich korrekt, einfach den Gesetzentwurf aus NRW zu verwenden, um unsere Passage aus dem Koalitionsvertrag zu erfüllen, dann hätten wir das sicherlich gemacht, werte Abgeordnete der AfD-Fraktion. Dafür bräuchte es keinen kopierten Antrag von Ihnen hier in unserem Landtag.

    Der Titel ,Gesetz zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung im ländlichen Raum` greift dann in Bezug zur inhaltlichen Forderung völlig zu kurz.

    Selbst wenn man es schaffen würde, das Gesetz in zweiter Lesung so zu verabschieden, dass es zum Wintersemester 2020 in Kraft treten kann, müssen diese Medizinerinnen und Mediziner erst einmal ihr Studium absolvieren und sich anschließend noch einige Jahre weiterbilden. Vor 2032 wäre vermutlich kein einziger dieser angehenden Landärztinnen und Landärzte wirklich am Praktizieren. Eine Landarztquote im Studium sowie eine Verpflichtung, anschließend im ländlichen Raum zu praktizieren, kann ein Teil zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung im Land sein. Es braucht aber Maßnahmen, die unterschiedliche Lebens- und Familienmodelle der Ärztinnen und Ärzte berücksichtigt, klare Delegationsregeln, was zwingend ärztlich gemacht werden muss, und was wiederum nicht ­ vor allem braucht es aber auch Maßnahmen, die das Versorgungsgefüge in Schleswig-Holstein als Ganzes begreifen, um wirklich Wirkung zu zeigen.

    Daher sehe ich den Gesetzentwurf der AfD kritisch im Hinblick auf die Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung."

     

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 29.08.2019

    Dennys Bornhöft zu TOP 17 "Eigenanteile bei der häuslichen und stationären Pflege"

    In seiner Rede zu TOP 17 (Pflegebedürftige von Eigenanteilen bei der häuslichen und stationären Pflege entlasten) erklärt der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    ,,Die AfD scheint nach zwei Jahren im Landtag festzustellen, dass man mit nur einem Thema im politischen Betrieb nicht weit kommt. Man kann nicht bei jedem Antrag oder jeder Drucksache Abschiebungen und weniger Flüchtlinge fordern ­ gut, ihr Fraktionsvorsitzender Nobis kriegt es hin, dies zu jedem Tagesordnungspunkt anzuführen, selbst bei einer Debatte über Besoldungsstrukturen unserer Landesbediensteten. Vermutlich brauchen Sie das für Ihr Bingo-Tippspiel oder die Bestätigung in den eigenen Reihen.

    Ein Gutes hat es aber, weil es so den demokratischen Parteien, also CDU, SPD, Grüne, FDP und SSW, die Möglichkeit gibt zu verdeutlichen, was wir in dieser Legislaturperiode bereits ­ teils gemeinsam, teils als Jamaika ­ für die Verbesserung der Pflege auf den Weg gebracht haben.

    Sie greifen das Pflegewohngeld auf, welches vom Land finanziert wird.

    Schleswig-Holstein ist eines der letzten Bundesländer, das diese personenbezogene Leistung noch gewährt. Ich finde, dass wir bei diesem Weg bleiben sollten. Aus Schleswig-Holstein werden sowohl der Bundesrat als auch die Gesundheitsministerkonferenzen regelmäßig mit progressiven Anträgen zur Pflegepolitik bestückt. Wir haben diverse Vorschläge aus Schleswig-Holstein in den Bund gegeben, um die finanzielle Situation für die Pflege, für die Pflegekräfte, aber auch für die zu Pflegenden und deren Angehörige zu verbessern. So wollen wir erreichen, dass es einen faireren Ausgleich zwischen Krankenkassen und Pflegekassen bei der sogenannten Behandlungspflege im stationären Bereich gibt. Wir fordern eine gesetzliche Obergrenze des Eigenanteils an den Pflegekosten für die Pflegebedürftigen. Wir wollen die Pflegeversicherung für Zuschüsse aus dem allgemeinen Bundeshaushalt öffnen ­ etwas, das bei Sozialversicherungen eigentlich nicht sein sollte, aber bei Rentenversicherung oder Krankenversicherung schon gang und gäbe ist und auch bei der Pflegeversicherung vonnöten ist. Wir setzen uns da- für ein, dass die Pflegekräfte von zeitaufwendigen Dokumentationspflichten befreit werden, statt über ein Drittel ihrer Arbeitszeit mit Bürokratie zu verbringen. Es ist dabei gleichgültig, ob ein Pflegeheim öffentlich, freigemeinnützig oder privat organisiert ist. Die Hauptsache ist, dass es sowohl den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als auch den zu Pflegenden gut geht. Der Punkt 3 in Ihrem Antrag, der etwaige ,Gewinnsteigerungen` im Pflegebereich einschränken will, beinhaltet und bedient ein Ressentiment gegenüber den Anbietern der Pflege. Hier sollte man doch mehr Vorsicht walten lassen!

    ,Sozial geht anders` ­ mit diesem Slogan hat uns die AfD diesen Sommer überrascht. Zur Abwechslung hatte die AfD hier mal Recht, aber anders, als sie vermutlich wollten. Was kann man machen, um seinen Mangel an sozialer Ader nach außen zu kaschieren? Man kann mit einem Plakatwagen durchs Land fahren, um auf Altersarmut aufmerksam zu machen. Wo lässt man so einen LKW-Planwagen dann am besten auffahren? Da, wo Altersarmut am meisten eine Gefahr im Land darstellt? Also vielleicht in strukturschwächeren Regionen? Oder in einigen Ballungszentren wie auf dem Kieler Ostufer, wo ich selbst herkomme? Sie von der AfD lassen den Wagen auf Sylt rumfahren, bekanntermaßen die Altersarmutsgemeinde unserer Nation.

    Ich dachte erst, das sei ein Gag der ,heute show`. Wissen Sie, was gegen Altersarmut hilft? Beispielsweise ein fundiertes Rentenkonzept. Ihre Partei, die nun seit 2013 auf dem Wählermarkt ist, hat bis heute keine Vorstellung von Altersvorsorge. Ein AfD-Parteitag zu diesem Thema, der im Spätsommer stattfinden sollte, wurde nun auf 2020 verschoben. Das Thema scheint bei Ihnen eindeutig keinerlei Priorität zu haben!

    Thematisch passt dies leider gut zum Pflegeantrag. Sie wissen bis heute nicht, was sich bereits in Umsetzung befindet, was auf Landes- oder auf Bundesebene bereits beschlossen wurde.

    Deswegen: Sozial geht anders, insbesondere geht sozial eben nicht mit der AfD."

     

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 29.08.2019

    Kay Richert zu TOP 18 "Autozugverkehre Sylt in Nahverkehr integrieren"

    In seiner Rede zu TOP 18 (Autozugverkehre Sylt in Nahverkehr integrieren) erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    ,,Mobilität ist ein Ausdruck persönlicher Freiheit und ein Grundbedürfnis unserer modernen Gesellschaft. Keiner von uns kann sich vorstellen, nicht mehr reisen zu können oder andere Städte zu besuchen. Auch wenn sich die Art der Fortbewegung vor allem in den Ballungsräumen verändert: Der Wunsch nach Reisen ist nach wie vor stark. Dazu kommt: Viele Menschen arbeiten nicht mehr im direkten Wohnumfeld, sondern pendeln oft über beachtliche Entfernungen. Diese Fahrten ­ in den Urlaub, zur Arbeit, zum Shoppen oder einfach nur, um Freunde und Verwandte zu besuchen ­ diese Fahrten so sicher und komfortabel wie möglich zu machen und gleichzeitig die negativen Effekte auf die Umwelt entscheidend zu verringern, das ist das Ziel dieser Jamaika-Koalition.

    Für uns von der FDP ist eines der wichtigsten Verkehrsmittel die Bahn. Je voller die Straßen werden, umso mehr wird das Reisen oder Pendeln mit der Bahn zur attraktiven Alternative. Wir von Jamaika tun viel dafür, das Reisen mit der Bahn im schönsten Bundesland der Welt sicherer und komfortabler zu machen. Wir drängen auf den Ausbau von Bahnstrecken und gehen auch schon mal in die planerische Vorleistung. Wir kümmern uns um die Erhöhung von Kapazitäten. Wir klemmen uns dahinter, dass die Bahn pünktlicher und zuverlässiger wird. Wir sind ständig dabei zu prüfen, ob das Angebot noch besser werden kann. Eine zweifellos besondere Position in unserer Schienenlandschaft nimmt die Marschbahn an der Westküste ein. Sie ist in erster Linie bekannt geworden für Verspätungen oder auch ganze Zugausfälle, Probleme mit Kupplungen, Verständigungsprobleme der Bord-IT, Motorenausfälle, Rollkuren, Langsamfahrabschnitte, usw. usw. Aber es gibt hier noch eine Besonderheit: Der Abschnitt Niebüll-Westerland ist einer der profitabelsten der deutschen Bahnlandschaft. Denn hier verkehren die Autozüge zwischen Sylt und Festland. Lange Jahre gab es hier nur einen Anbieter.

    Mittlerweile gibt es Konkurrenz auf diesem Abschnitt durch andere Eisenbahnverkehrsunternehmen, die ein Stück dieses Kuchens abhaben wollen.

    Da hat nun einer der Anbieter zu einem Trick gegriffen. Es gibt nämlich den Grundsatz, dass bei vollen Trassen Personenfernverkehr grundsätzlich Vorrang vor Personennahverkehr hat (§ 52 (8) ERegG). Und: Eigenwirtschaftliche Angebote haben Vorrang vor gemeinwirtschaftlichen (§8 (4) PBefG). Also setzt die Deutsche Bahn Züge ein, die sie als Fernzüge bezeichnet, eigenwirtschaftlich betreibt und die die Gleise für die Konkurrenz belegen.

    Aber erfüllen diese Züge denn überhaupt die Kriterien? Ein Fernzug ist ein Zug, der eine Reiseweite von mehr als 50 Kilometern abdeckt und eine Reisezeit von über einer Stunde. Das ist hier beides erkennbar nicht der Fall.

    Also ist das klassischer Nahverkehr. Wir wollen die Betriebssituation vor Ort verbessern. Und dazu müssen Autozug- und Personennahverkehr harmonisiert werden. Möglicherweise können wir das am besten, wenn wir über den Landesnahverkehrsplan direkten Einfluss auf die Trassenvergabe nehmen können. Vielleicht geht es auch anders.

    Lassen Sie mich an dieser Stelle sagen, dass es mir als Liberalem nicht leicht fällt, über eine Einstufung als Personennahverkehr zu sprechen. Denn de facto ist das die Abkehr von den eigenwirtschaftlichen hin zu den gemeinwirtschaftlichen Verkehren auf diesem Streckenabschnitt. Aber unser oberstes Ziel ist es, den Menschen in diesem Land eine bestmögliche Mobilität zu verschaffen. Das hat oberste Priorität für uns. Mobilität ist persönliche Freiheit. Wir alle hier wollen doch den Menschen den Traum von der Mobilität erhalten, dabei die Beeinträchtigungen unserer Umwelt entscheidend verringern und den Bahnverkehr für die Bürgerinnen und Bürger sicherer und komfortabler machen. Wir sind entschlossen, den Schleswig- Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteinern eine attraktive, sichere Mobilität zu ermöglichen. Dazu werden wir jeden gangbaren Weg prüfen. Stimmen Sie unserem Antrag zu! Das Ergebnis wird es Wert sein."

     

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 29.08.2019

    Oliver Kumbartzky zu TOP 24+32 „Tierwohllabel und Nutztierstrategie jetzt umsetzen“

    In seiner Rede zu TOP 24+32 (Tierwohllabel und Nutztierstrategie jetzt umsetzen und Tierexporte in tierschutzrechtlich problematischen Staaten stoppen) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und agrarpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „Wir alle setzen uns für mehr Tierwohl ein. Das wird immer wieder deutlich. Deutlich war es nicht zuletzt vor einem Jahr. Wir haben hier in dieser Stelle einstimmig, also mit den Stimmen der Oppositionsfraktionen, einen Antrag zur verbesserten Haltungskennzeichnung beschlossen. Das scheint die SPD vergessen zu haben. Anders ist nicht zu erklären, warum die SPD nach einem Jahr wieder dasselbe fordert. Die SPD scheint aber auch vergessen zu haben, dass sie Teil der Bundesregierung ist. Der vorliegende Antrag richtet sich daher auch an Sie selbst, liebe SPD-Fraktion. Andererseits wird durch die heutige Debatte auch mal wieder deutlich, dass die Bundesregierung dazu neigt, in Agrarfragen keine Entscheidungen zu treffen. Das sehen wir beim Tierwohllabel und aktuell auch bei der Düngeverordnung.

    Zur Erinnerung: Wir haben die Landesregierung mit der Drucksache 19/676 einstimmig darum gebeten, sich auf Bundes- und EU-Ebene für eine verpflichtende Kennzeichnung der Haltungssysteme bei Fleisch- und Milchprodukten einzusetzen. Das Kennzeichnungssystem sollte für jeden Kunden leicht verständlich sein. Wir wollen das Vierstufen-System wie bei den Eiern. Manche Supermärkte drucken so eine Kennzeichnung schon freiwillig auf ihre Waren. Dieses freiwillige Engagement finden wir gut und begrüßen es sehr. An der Fleischtheke und den Supermarktregalen entscheidet der Kunde, was nachgefragt und somit wie es produziert wird. Mit unserem gemeinsamen Beschluss sind wir noch weiter gegangen als sich Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner mit ihrer Tierwohllabel-Initiative traut. Das Tierwohllabel soll nämlich freiwillig sein und bleiben. Wir wollten eine obligatorische Kennzeichnung, damit der mündige Verbraucher eindeutig erkennen und entscheiden kann, was er oder sie da kauft. Freiwilligkeit kommt hier an seine Grenzen. Wir brauchen verbindliche, transparente Regeln für alle, und zwar EU-weit einheitlich. Das Tierwohllabel von Klöckner ist außerdem verwirrend angelegt. Bei Eiern ist es einfach. Stufe eins steht für gesetzlichen Mindeststandard, Stufe vier für die tierfreundlichste Haltungsweise. So einfach so klar. Warum Klöckner die Bewertungsskala für Fleischprodukte aber umdrehen will, erschließt sich einem nicht. Das macht den Eindruck, als wollte man eher verschleiern als Transparenz zu schaffen. Die Tierwohllabel-Initiative der Bundesministerin ist also nicht nur ineffektiv, sondern auch noch verwirrend. Wir bekennen uns daher weiterhin zu unserem gemeinsamen Beschluss. Wir können nicht erkennen, was die SPD hier substantiell Anderes oder Sinnvolles zur Abstimmung stellt.

    Natürlich muss auch die Landwirtschaft etwas für den Klimaschutz tun. Sieben Prozent der CO2-Emissionen stammen aus der Landwirtschaft. Das ist, angesichts des Nutzens der Landwirtschaft aber ein relativ geringer Anteil. Außerdem darf man nicht ausblenden, dass gerade die Forst- und Landwirtschaft als einziger Wirtschaftsbereich überhaupt in der Lage ist, CO2 zu binden – wenn Bäume gepflanzt werden, wenn Nahrungsmittel erzeugt werden, wenn Pflanzen angebaut werden. Der Bauernverband hat dennoch eine Klimaschutzstrategie aufgelegt, um den eben genannten Wert zu verringern. Das hat unsere Anerkennung verdient. Das Tierwohl ist uns auch wichtig, wenn Tiere exportiert werden. Horror-Bilder von Verladestationen im Mittelmeerraum lassen auch uns den Atem stocken. Wir wollen nicht, dass auch nur ein Rind aus Schleswig-Holstein so behandelt wird, wie in einigen Reportagen gezeigt wurde. Das wollen auch die Rinderzüchter- und Rinderexporteure nicht. Das muss man an dieser Stelle feststellen. Die Debatte um die Tierexporte wurde teilweise vorurteilsbeladen geführt. Brutalität ist kein Geschäftsmodell! Vorurteile gegen die Rinderexporteure sollten nicht weiter geschürt werden.

    Wir begrüßen den Erlass des Ministers vom März 2019. Der Erlass sorgt für Rechtssicherheit bei der Genehmigung von Transporten, soweit es von Landesseite aus möglich ist. Der Bund ist jetzt in der Pflicht. Nur der Bund kann erreichen, dass sich Drittländer an die Transportregeln halten. Nur der Bund kann erreichen, dass die Versorgungsstationen entlang der Transportrouten kontrolliert werden. Wir setzen uns für das Tierwohl ein, ob bei der Haltung oder beim Export in Drittländer. Der Antrag der SPD hilft dem Tierwohl nicht weiter. Wir lehnen ihn daher ab und erinnern an den gemeinsam beschlossenen Antrag 19/676. Das Engagement der Landesregierung zur Schaffung von Rechtssicherheit bei Tierexporten in Drittländer unterstützen wir und stimmen der Ausschussempfehlung zu.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 29.08.2019

    Oliver Kumbartzky zu TOP 27 "Grundwasser schützen"

    In seiner Rede zu TOP 27 (Grundwasser schützen! Stand der Diskussion zur Verschärfung der Düngeverordnung) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und agrarpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    ,,Vielen Dank an den Minister für den Bericht. Die ganze Problematik lässt sich in einem Satz zusammenfassen: Die Bundesregierung hat noch keine Düngeverordnung zustande bekommen und daher drohen EU-Strafen in Millionenhöhe. Das ist ein Armutszeugnis für die große Koalition im Bund. Es wurde noch nicht geschafft, in einem so wichtigen Feld wie der Düngeverordnung eine gemeinsame Lösung zu finden. Das ist nicht nur bedauerlich, es ist auch eine Belastung für den deutschen Steuerzahler. Aber vor allem auch eine Belastung für die Landwirtschaft, die auf eindeutige Signale aus der Politik wartet. Dabei hat die Landwirtschaft es ohnehin schon schwer genug. Seien es Extremwetterlagen wie die Dürre 2018, die niedrigen Erzeugerpreise oder die immer weiter wachsende Bürokratie.

    Die Daumenschrauben für Landwirte sind mit der letzten Düngeverordnung noch fester angezogen worden. Dabei dauert es Jahre, bis man überhaupt erkennen kann, wie sich die Novellierung auf die Qualität unserer Grundwasserkörper auswirkt. Trotzdem werden auf Bundesebene immer wieder Forderungen nach weiteren Verschärfungen laut. Und zwar bar jeder Vernunft, bar jeder Erkenntnis der geologischen, chemischen, physikalischen und hydrologischen Wissenschaft. Und immer hat die Landwirtschaft Schuld. Gleichzeitig wird gerne ausgeblendet, dass gerade in deutschen Großstädten sehr große Teile der Abwässer, die aus privaten Haushalten in die Abwassersysteme eingeleitet werden, nicht bei den Kläranlagen ankommen, weil sie auf dem Weg dorthin durch Leckagen diffundieren. Die Landwirtschaft hat erkannt, dass sie ihren Teil beitragen muss und sie will daran arbeiten. Sie braucht dafür aber auch Planungssicherheit. Dabei könnte alles viel besser sein, wenn die Bundesregierung zukunftsorientiert handeln würde. Aber das tut die Bundesregierung nicht. Es gibt innovative Methoden zur Nutzung von organischem Dünger. Man kann den Wassergehalt abscheiden und den Dünger trocken in Regionen fahren, wo er gebraucht wird. Es ist daher nicht notwendig, über Flächenquoten zu reden.

    Aber die Bundesregierung zog das bisher nicht in Betracht. Stattdessen ist weiter von Beschränkungen von intensiv wirtschaftenden Betrieben die Rede. Dabei kommt es doch auf die richtige Verteilung des organischen Düngers an und nicht, wieviel an einem Ort erzeugt wird.

    Die Bundesregierung sollte endlich einmal eine Folgenabschätzung vornehmen, die untersucht, welche Regelungen der aktuellen Düngeverordnung dafür sorgen, dass der Transport vorhandener wertvoller Naturdünger aus Tierhaltungs in Ackerbauregionen gehemmt wird und so insgesamt positive Umwelteffekte verhindert werden. Auf der Grundlage der Folgenabschätzung sollte dann die aktuelle Düngeverordnung novelliert werden, sodass neben einer angemessenen Basisregulierung Ausnahmen für Betriebe geschaffen werden, die nachweislich aufgrund ihrer Betriebsstruktur beziehungsweise Düngepraxis keine problematischen Nitratemissionen verursachen. So werden Anreize für die Reduzierung von Nitratemissionen und den Transport vorhandener wertvoller Naturdünger aus Tierhaltungs- in Ackerbauregionen geschaffen sowie eine bedarfsgerechte Verteilung der Naturdünger erreicht. Durch die gleichzeitige Einsparung von mineralischem Dünger entstehen insgesamt positive Umwelteffekte.

    Außerdem muss es eine Offenheit für innovative Lösungen geben. Eine gezielte Investitionsförderung vom Bund könnte vielen Landwirten helfen, sich auf die neue Düngeverordnung einzustellen. Wir brauchen außerdem ein schlankes, unbürokratisches Kontrollsystem. Die Regelungen zu der Stoffstrombilanzierung müssen schnell und transparent erfolgen. Die landwirtschaftlichen Betriebe müssen die Vorgaben auch in die Praxis umsetzen können. Wir brauchen für die ganze Thematik übrigens auch eine Überarbeitung der Nitratmessnetze in der EU. Wir Deutschen spielen wieder den Messweltmeister und ermitteln die Daten oberflächennah und an Extrempunkten, ganz im Gegensatz zu unseren europäischen Partnern. Unsere Landwirte jetzt dafür zu bestrafen, halte ich ausdrücklich für falsch. Es bedarf stattdessen der Entwicklung eines einheitlichen repräsentativen europaweiten Nitratmessnetzes auf wissenschaftlicher Grundlage. Natürlich geht es vor allem um den Schutz unseres Grundwassers. Der chemische Zustand des Grundwasserkörpers in Schleswig-Holstein wird vom Umweltbundesamt teilweise als ,schlecht` bewertet. Dagegen müssen wir etwas tun. Mit unserer Landesdüngeverordnung befanden wir uns schon auf dem richtigen Weg. Wir warten gespannt darauf, welche Spielräume uns die neue Düngeverordnung des Bundes geben wird.

    Zusammenfassend: Landwirte müssen sachkundig ihrer Arbeit nachgehen können. Bei der Düngung ist dafür ein praktikables und bewegliches Düngerecht notwendig. Der Grundsatz einer bedarfs- und standortgerechten Nährstoffversorgung der landwirtschaftlichen Kulturen muss in Zukunft wieder der Maßstab der Düngung werden."

     

    Es gilt das gesprochene Wort.

     

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