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  • 21.01.2020

    Christopher Vogt: FDP steht hinter dem Marineschiffbau und dem Bau der A20

    Zu den beiden Dringlichkeitsanträgen der SPD-Fraktion erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Ich kann die SPD-Fraktion in Sachen A20 wirklich beruhigen. Anders als in der letzten Wahlperiode, als der SPD-Verkehrsminister die Planung teilweise sogar eingestellt hatte, haben wir die Planung mit der DEGES massiv vorangetrieben und werden den Bund auch nach der Übergabe der Zuständigkeit dabei weiter unterstützen. Der Koalitionsvertrag gilt und wird umgesetzt. Wir freuen uns, dass die SPD in der Opposition ihr Herz für dieses wichtige Infrastrukturprojekt geöffnet hat.

    Bei der Vergabe der MKS 180 an eine niederländische Werft teilen wir die Kritik der SPD-Fraktion an der schwarz-roten Bundesregierung. Wir würden eine europäisch abgestimmte Rüstungspolitik sehr begrüßen, aber Europa kann auch bei der Rüstung nicht als Einbahnstraße funktionieren. Die Bundesregierung hat hier einen schweren strategischen Fehler begangen, der Schleswig-Holstein schaden wird. Wir unterstützen deshalb den Vorschlag der IG Metall, endlich mit allen Beteiligten eine gemeinsame Strategie zur Sicherung des Marineschiffbaus zu erarbeiten. Die Bundesregierung ist jetzt aufgefordert, den Überwasser-Schiffbau zügig als Schlüsseltechnologie einzustufen. Den Beschäftigten ist mit warmen Worten der Ankündigung nicht geholfen.“

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  • 22.01.2020

    Oliver Kumbartzky zu TOP 2 u.a. „Anträge zum Klimaschutz“

    In seiner Rede zu TOP 2+18+22+25 (Gesetzentwurf und Anträge zum Klimaschutz) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und umweltpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „Lassen Sie mich mit einer guten Nachricht beginnen. Im vergangenen Jahr sind die CO2-Emissionen Deutschlands stärker gesunken als erwartet. Die Treibhausgasemissionen Deutschlands liegen jetzt 35 Prozent unter dem Niveau von 1990. Wir sind bei der CO2-Minderung also auf einem guten Weg. Das haben wir vor allem dem EU-weiten Emissionshandel im Energiesektor zu verdanken. Und zwar demselben Emissionshandel, dem unsere Bundesregierung nicht zutraut, auch in den Bereichen Wärme und Verkehr zu wirken. Und nicht nur die GroKo in Berlin vertraut nicht auf die wissenschaftlich belegbare Wirksamkeit dieses Instruments. Nein, auch die Opposition im schleswig-holsteinischen Landtag hält es offensichtlich für besser, an einem Werkzeugkasten der Verbots- und Planpolitik festzuhalten.

    Wie einfach wäre es, EU-weit zu definieren, wie viel CO2 wir in den kommenden Jahren in den Sektoren Wärme und Verkehr ausstoßen dürfen. Wie effizient wäre es, für diese CO2-Menge Zertifikate zu versteigern. Und wie technologieoffen wäre es, auf all die Regulierungs- und Subventionierungsprogramme zu verzichten, die der Energiewende wie ein Klotz am Bein hängen. Die richtige emissionsarme Technologie würde sich dann durchsetzen. Aber nein, die Opposition hat die Zeichen der Zeit nicht erkannt und schlägt einfach wieder einmal vor, neue Planziele ins Landesrecht zu über-nehmen oder dreht die x-te Runde in der Verbotsdiskussion im Verkehrs-sektor. Lassen Sie mich darlegen, warum wir den Oppositionsanträgen heute nicht zustimmen werden.

    Beginnen wir mit dem Antrag der Abgeordneten des SSW. Die Abgeordneten des SSW schlagen einen ganzen Katalog an Forderungen vor, der schon häufig diskutiert und abgelehnt wurde. Ein generelles Tempolimit auf Autobahnen ist weder hier im Land noch im Bund mehrheitsfähig. Die Argumente sind bekannt. Erstens: Unfallschwerpunkte liegen auf Landes- und Kreis-straßen, nicht auf Autobahnen. Zweitens: Ein generelles Tempolimit rettet das Klima nicht einmal im Ansatz. Der weltweite Beitrag Deutschlands zum Klimaschutz durch ein generelles Tempolimit würde laut Studien 0,14 bis 0,20 Prozent betragen. Dieselbe Senkung könnte man auch durch weitaus verhältnismäßigere Maßnahmen erreichen.

    Unverhältnismäßig sind auch ein pauschales Überholverbot für LKW und Verbrauchsobergrenzen für einzelne PKW. LKW wären durch ein pauschales Überholverbot gezwungen, sich nach dem langsamsten LKW in der Kolonne zu richten. Längere Fahrzeiten und ein gefährlich dichtes Auffahren wären die Folge. So genannte Elefantenrennen, also Überholmanöver mit zu geringer Geschwindigkeitsdifferenz, sind übrigens schon jetzt illegal. Die Idee einer nationalen Verbrauchsobergrenze läuft dem derzeitigen EU-Regelungsrahmen entgegen. Die EU reguliert Flottenverbräuche und den maximalen CO2-Ausstoß. Die EU setzt am Auspuff an. Schon jetzt bedeutet die geltende Grenze von 95g CO2 pro gefahrenem Kilometer eine effektive Verbrauchsobergrenze von 4 Litern Benzin auf hundert Kilometer. Der SSW-Antrag passt nicht zu dem, was schon längst läuft. Lassen Sie uns auch einmal festhalten: Das Auto ist nicht der Feind. Wir sollten weiter die Emissionen bekämpfen. Und nicht einzelne Antriebstechnologien. Und schon gar nicht das Fahrzeug an sich. Das Auto ist in seiner Funktionalität nicht durch Bus und Bahn zu ersetzen. Gerade hier in Schleswig-Holstein wird das im Alltag deutlich. Das eigene Auto bedeutet Unabhängigkeit, bedeutet Freiheit. Überspitzt kann man feststellen: Wenn man die SSW-Forderungen um-setzen würde, bekäme der Begriff ‚Autoschieber‘ eine ganz andere Bedeutung. Das Auto hat eine Zukunft – angetrieben mit Strom, Wasserstoff oder synthetischen Kraftstoffen. Dafür müssen wir den Weg weiter bereiten. Auch ein Tesla steht heute im Stau. Stau kostet die Volkswirtschaft – auch durch die Folgekosten der im Stillstand verbratenen CO2-Emissionen - jährlich mehr als 80 Milliarden Euro. Umgerechnet heißt das 1.770 Euro pro Autofahrer im Jahr, nur weil die Straßen überlastet sind. Auch das ist übrigens ein Argument für die A20. Wir brauchen die A20 als Nord-West Umfahrung von Hamburg. Wir müssen das Nadelöhr Hamburg dringend entlasten. Die Antworten für mehr Klimaschutz heißen Emissionshandel, Innovation, bessere Alternativen und nicht Tempolimit, Verbote, Rückschritt.

    Kommen wir nun zum SPD-Antrag. Hier erwartet uns, wie wir es von den sozialdemokratischen Kollegen gewohnt sind, ein gründlich ausformulierter Auftrag an die Landesregierung. Gründlich, aber wirkungslos – auch das sind wir von der SPD-Fraktion gewohnt. Sie wollen neue Klimaschutzziele in das Landesklimaschutzgesetz reinschreiben. Den Weg zur Zielerreichung bleiben Sie uns allerdings wie immer schuldig. Ein Hinweis für Sie: Wesentliche Rahmenbedingungen werden nicht auf Landesebene gesetzt. Emissionshandel, Kohleausstieg, Reform des Energieabgaben-, -umlagen- und -steuersystems – alles klar Bundessache. Hier verweigert sich die GroKo einem wirklich mutigen Wurf. Der Wärmesektor muss in Zukunft stärker in die Energiewende eingebunden werden. Das wäre durch die Einbeziehung des Wärme- und Gebäudesektors in den EU Emissionshandel möglich gewesen. Sie SPD verantwortet seit Jahrzehnten nicht nur die Klimapolitik im Bund mit, sondern oftmals auch auf Länderebene, beispielsweise in Hamburg. Dort scheitert bislang der Plan, die Wärmeversorgung der Stadt um-zubauen. Wenn es der SPD selbst in einer Großstadt nicht gelingt, diese Projekte umzusetzen, braucht man sich von ihr hier nichts sagen lassen. Wir bekennen uns zum Abschalten vom Kohlekraftwerk Wedel bis 2022. Bis dahin muss Hamburg seine Energieversorgung umgestellt haben.

    Es ist nicht mutig, neue Ziele vorzuschreiben. Es ist eine reine Beschäftigungstherapie. Wir haben genug Ziele, es besteht ein breiter Konsens für Klimaschutz und für die Energiewende. Wer das nicht langsam anerkennt, sondern weiter suggeriert, dass die demokratischen Mitbewerber sich einem Bekenntnis für Klimaschutz verweigern, betreibt ein gefährliches Spiel mit der Glaubwürdigkeit unseres politischen Systems. Das sei auch im Hin-blick auf die Anwürfe gesagt, die uns wegen unserer Ablehnung gegenüber einer Verfassungsänderung erreichen. Es bringt dem Klima nichts, Klima-schutz extra in die Landesverfassung zu schreiben. Es wäre reine Symbolik. Der Auftrag, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen, steht von An-fang an in der Verfassung. Und das umfasst selbstverständlich auch Klima-schutz und dazu stehen wir.

    Es kommt auf konkrete Maßnahmen zur Umsetzung von Klimaschutzprojekten zur Senkung des Treibhausgasausstoßes an. Hier verweigert sich die SPD, wirklich mutige Vorschläge zu unterbreiten. Planwirtschaftliche Steuerung und weitere Subventionierung werden versagen. Wir müssen an das Energieabgaben-, -umlagen- und -steuersystem ran. Das ist der Bremsklotz für die Energiewende – und ein Erbe der SPD. Die Strompreise in Deutsch-land sind zu hoch. Die Kosten für nicht genutzten Geisterstrom steigen in die hunderte Millionen Euro. Strom ist bisher zu unattraktiv für Verwertung, beispielsweise im Wärmesektor. An diese Themen müssen wir gemeinsam ran. Sie können auf ihren Antrag ja draufschreiben ‚Mutige Energiewende‘. Das macht ihn aber noch längst nicht mutig! Der Inhalt zählt! Und der Inhalt ist nicht mutig, liebe SPD, sondern er ist mutlos. Sie sollten endlich anfangen, die Energiewende neu zu denken, so wie wir es tun. Ein Bekenntnis von Ihnen zum Emissionshandel auch für den Gebäudewärme-Bereich, das wäre mutig von Ihnen!

    Jamaika legt heute einen Antrag zum biologischen Klimaschutz vor, bei dem wir im Land tatsächlich etwas für die CO2-Reduktion erreichen können: biologischer Klimaschutz. Wir wollen das Potential von Mooren und Wäldern zur CO2-Minderung nutzen. Wir bitten die Landesregierung, bestehende Maßnahmen zusammenzuführen und so auszubauen, dass wir aktiv biologischen Klimaschutz betreiben können. Dafür wollen wir auch registrieren, welche öffentlichen Flächen für Neuwaldbildung genutzt werden können und prüfen, welche Bundes- und EU-Programme wir dafür anzapfen können. Durch die aktive Waldwirtschaft spart Deutschland schon jetzt 127 Millionen Tonnen CO2-Ausstoß. Ein Kubikmeter Holz zieht ca. 1,4 Tonnen CO2. Der EU-Emissionshandel berücksichtigt die CO2-Minderungsleistung von Wald und Moor bisher leider nicht. Das muss sich ändern.

    Unsere Bundestagsfraktion fordert beispielsweise einen Waldbonus zur Reduzierung von CO2 im Rahmen des EU-Emissionshandels. Außerdem sollen bundesweit Waldflächen registriert werden, die als CO2-Speicher besonders geeignet sind. Die Eigentümer müssen von der CO2-Bindungsleistung ihrer Wälder profitieren. Wälder erbringen eine Klimaschutzleistung. Die aktive Waldbewirtschaftung sollte daher als Beitrag zur CO2-Senkung anerkannt werden. Hier ist die Bundesregierung am Zuge. Wir müssen Wege finden, wie wir in Deutschland sicherstellen, dass wir über funktionierende Waldspeicher für CO2 verfügen. Dabei müssen wir auch aktiv den Wald bewirtschaften, um einen hohen Holzvorrat aufbauen zu können. Nur so können wir die CO2-Bindungsleistung erhöhen. Unser Jamaika-Antrag zum biologischen Klimaschutz ist ein aktivierender Beitrag für mehr Klimaschutz. Wir beschäftigen uns nicht mit künstlich erzeugten Debatten über neue Planziele. Wir gehen gemeinsam mit der Landesregierung voran und tun etwas dafür, die Ziele zu erreichen. Klar ist für uns aber auch: Auf Bundesebene und auf europäischer Ebene muss der Emissionshandel ausgebaut werden. Das ist ein Ziel, für dessen Umsetzung wir uns auch weiter einsetzen werden.“

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  • 22.01.2020

    Christopher Vogt: Verschiebung des Atomausstiegs ist keine Lösung

    Zur Forderung der CDU-Fraktion, aus dem Atomausstieg auszusteigen, erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Ich kann die massive Kritik der CDU-Fraktion an der orientierungslosen Energiepolitik von Peter Altmaier absolut nachvollziehen. Eine Energiewende, bei der Strom aus deutschen Kraftwerken durch französischen Atomstrom oder polnischen Braunkohlestrom ersetzt wird, ist gar keine. Ich teile also die Problembeschreibung des Kollegen Arp, aber nicht seinen Lösungsvorschlag.

    Wir brauchen keine rückwärtsgewandten Debatten, sondern endlich eine Energiewende mit Sinn und Verstand. Der Bund muss sich endlich um mehr Stromleitungen und Speicher, die Nutzung von Wasserstoff, eine Reform der Energiesteuern und -abgaben und die Ausweitung des Emissionshandels kümmern. Die Versorgungssicherheit wird durch neue Gaskraftwerke und subventionsfreie Offshore-Windparks gestützt werden müssen. Bei der Onshore-Windenergie wollen wir den bisher überschüssigen Strom schnellstmöglich sinnvoll nutzen und die Akzeptanz bei den Anwohnern erhöhen.

    Herr Arp würde Schleswig-Holstein also einen großen Dienst erweisen, wenn er bei seinen Parteikollegen in anderen Landesregierungen dafür werben würde, dass diese endlich den Bau des SuedLinks vorantreiben. Denn es fehlt vorrangig nicht an Strom, es fehlt an Trassen.“

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  • 22.01.2020

    Dennys Bornhöft zu TOP 10 „Arbeits- und Gesundheitsschutz in Schleswig-Holstein“

    In seiner Rede zu TOP 10 (Arbeits- und Gesundheitsschutz in Schleswig-Holstein) erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Zunächst einmal möchte ich mich für die Beantwortung der Großen Anfrage zum Arbeits- und Gesundheitsschutz beim Sozialministerium bedanken. Haben Sie vielen Dank für diese sehr spannende und umfangreiche Lektüre.


    Der Arbeitnehmerschutz in Deutschland hat seinen historischen Ursprung mit dem Aufkommen der industriellen Revolution und der Bismarckschen Sozialgesetzgebung. Bereits 1883 verabschiedete der Reichstag das ‚Gesetz, betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter‘. Hierin erstmals geregelt das Krankengeld, die ärztliche Behandlung, Kosten für Krankenhausbehandlungen, Sterbegeld und Mutterschaftshilfe. 1884 folgte die Verabschiedung des ‚Unfallversicherungsgesetzes‘ und 1891 wurde das erste Arbeitsschutzgesetz verabschiedet. Im Rahmen des Arbeitsschutzes wurde Sonntagsarbeit in der Industrie als auch Fabrikarbeit von Kindern unter 13 Jahren abgeschafft.

    Dies alles waren revolutionäre Schritte im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes von Arbeitnehmern in Deutschland. Revolutionäre Schritte, die regelmäßig angepasst wurden und auch heute noch weiterentwickelt werden müssen, um so den ständig wechselnden Anforderungen innerhalb des Arbeitslebens gerecht zu werden. Unser Ziel muss dabei immer sein, einen Interessenausgleich zwischen den Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu schaffen. Schließlich sorgt ein hoher Gesundheitsschutz für Mitarbeiterzufriedenheit als auch für reibungsfreie Betriebsabläufe – ein Vorteil für alle Seiten.

    Die hier ständig zu überwachenden Arbeitsschutz-Normen, welche von der staatlichen Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord (StAUK) zu kontrollieren sind, sind dabei extrem umfangreich. Zehn umfangreiche Gesetze wie beispielsweise das Arbeitsschutzgesetz oder auch das Sprengstoffgesetz sind neben 35 weiteren Verordnungen und allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu kontrollieren. Diese Arbeit ist extrem umfangreich und bedarf daher auch Spezialisten. Ich begrüße ausdrücklich, dass das Land seiner Verpflichtung nachkommt und den Bedarf an entsprechendem Fachpersonal fortlaufend hinterfragt und bei Bedarf finanzielle Mittel für weitereVollzeitstellen schafft.
    2017 und 2018 wurden so
    je drei zusätzliche und 2019 3,2 zusätzliche Vollzeitstellen bei der Unfallkasse Nord finanziert. Damit stellte das Land in 2019 Haushaltsmittel für 76,2 sogenannte Vollzeitäquivalente bereit. Die Tätigkeit erfordert eine hohe fachliche Expertise, weswegen der Fachkräftemangel auch hier nicht Halt macht und die Besetzung entsprechend Zeit braucht. Dennoch belegt die Regierungsantwort eindeutig, dass der Gesundheits- und Arbeitsschutz seine ihm übertragenen Aufgaben voll und ganz wahrnimmt. Für diese wichtige Arbeit möchte ich mich an dieser Stelle bei allen in diesem Bereich Tätigen im Ministerium und bei der Unfallkasse bedanken.

    Als gesundheits- und sozialpolitischer Sprecher meiner Fraktion war die fachliche Stellungnahme zu den Geschehnissen rund um die in unserem Land bekanntgewordene Großschlachterei von besonderer Bedeutung. Die dortigen Verstöße gegen Arbeitnehmerrechte waren unglaublich. Dies untermauert, dass Kontrollen wichtig sind. Das gilt vor allem für jene Branchen, die ihre Arbeitnehmer schwerpunktmäßig aus dem Ausland beziehen. Diese kennen häufig ihre Arbeitnehmerrechte nicht, weshalb Aufklärungskampagnen wie die des Sozialministeriums ‚Arbeiten und Wohnen in Deutschland: Anforderungen an ihre Unterkunft‘ in den Sprachen Deutsch, Rumänisch, Polnisch und Bulgarisch so wichtig sind.

    Die Regelungen des Arbeitsschutzes müssen zum Wohle der Arbeitnehmer, aber auch zum Wohle aller Arbeitgeber kontrolliert und durchgesetzt werden. Die Konkurrenzfähigkeit des Marktes und seiner Mitglieder hängt hiervon ab und darf nicht von einzelnen Marktteilnehmern unterlaufen werden. Ein jedes Unternehmen muss sich an Recht und Gesetz halten. Schwarze Schafe müssen entlarvt werden. Wer es als Geschäftsmodell sieht, Arbeitskräfte entgegen jeglicher arbeitsrechtlicher Vorschriften finanziell wie auch körperlich auszunutzen, hat in unserer sozialen Marktwirtschaft keinen Platz. Wer solche Methoden anwendet, dem gehört das Handwerk gelegt. Hierfür treten wir als Politiker ein und hierfür tritt auch das Land mit allem Nachdruck ein.“

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  • 22.01.2020

    Anita Klahn zu TOP 17 „Maßnahmen für mehr Friesischunterricht“

    In ihrer Rede zu TOP 17 (Maßnahmen für mehr Friesischunterricht) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    „Wir im hohen Norden sind zurecht stolz auf unsere kulturelle und sprachliche Vielfältigkeit. Wenn man sich anguckt, wie viele verschiedene Sprachen und noch mehr Dialekte in einem so kleinen Land gesprochen werden, ist das schon beeindruckend und vor allem historisch bedeutend.

    Für mich ist daher unstrittig, dass wir uns auch zukünftig gemeinsam für den Erhalt dieser besonderen Kultur engagieren sollten. Unverzichtbarer Bestandteil davon sind die Förderung und der Erhalt von Minderheitensprachen, die berechtigterweise einen besonderen Schutz genießen. Aus genau diesem Grund setzen wir uns mit einem umfangreichen Maßnahmenkatalog für eben diese Förderung ein. Vor ziemlich genau einem Jahr wurde zwischen dem Land Schleswig-Holstein und dem Nordfriesischen Institut eine weitere Vereinbarung beschlossen – im Übrigen auf Friesisch. Diese enthält eine Förderung von insgesamt 1,9 Millionen Euro, die das Institut bis zum Jahr 2021 finanziell ausreichend für seine Arbeit ausstattet.

    Viele der geforderten Maßnahmen im vorliegenden Antrag werden größten-teils bereits umgesetzt bzw. befinden sich in der Planung für eine zeitnahe Umsetzung. Dazu gehört beispielsweise die Möglichkeit eines Abschlusses eines Zertifikatskurses oder das zur Verfügung stellen von digitalen Unterrichtsmaterialien. Kooperationen mit der Ferring-Stiftung sind an dieser Stelle sehr wertvoll. Auch die im Antrag geforderte Ernennung von friesischen Modellschulen ist bereits in einer fortgeschrittenen Planungsphase. Das Ministerium wird die ausgewählten Schulen in Kürze verkünden. Wir sehen also, dass der Antrag des SSW größtenteils Forderungen enthält, die unsere Landesregierung bereits umsetzt oder bei denen wir konkret an einer Umsetzung arbeiten.

    Allerdings müssen wir auch klar benennen, dass sich einige geforderte Maßnahmen des SSW als schwierig gestalten bzw. sich schlichtweg nicht umsetzen lassen. Das betrifft beispielsweise die erhobene Forderung nach einer Jobgarantie. Diese würde nicht nur dem Beamtenrecht fundamental widersprechen, sondern sie ist auch mit unserem Wettbewerbsansatz bei der Stellenvergabe nicht vereinbar. Gleiches gilt für die Referendariatsplätze. Die Planstellen werden letztendlich von den Schulen ausgewiesen und zur Besetzung ausgeschrieben. Auch hier können wir die Schulen nicht zwingen, spezielle Stellen für Friesischlehrer auszuschreiben, wenn es dafür keinen Bedarf gibt.

    Gerne können wir uns im Ausschuss über sinnvolle Ergänzungen zu den bestehenden Maßnahmen austauschen. Ich freue mich dabei auf die konstruktive Diskussion.“

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  • 22.01.2020

    Jan Marcus Rossa: Landtagsbeschluss und Glücksspielstaatsvertrag müssen im Einklang sein

    Zur Verständigung der Länder auf einen gemeinsamen Glücksspiel-Staatsvertrag erklärt der glücksspielpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    „Wir Freie Demokraten begrüßen es, dass sich in der Glücksspielregulierung endlich eine bundesweite Regelung für das Online-Glücksspiel ab-zeichnet. Das ist ohne Frage ein großer und wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Nur mit einer klaren und bundesweit einheitlichen gesetzlichen Regelung für den Glücksspielmarkt werden wir in Zukunft das illegale Glücksspiel im Internet in Deutschland zurückdrängen können.

    Wir dürfen aber nicht übersehen, dass der jetzt vorliegende Entwurf nicht in allen Bereichen unsere Erwartungen erfüllt und hinter dem Landtagsbeschluss vom 22.09.2017 zurückbleibt. Das betrifft insbesondere die Themen Monopol, Zugangsbeschränkungen und Online-Casino sowie das Ziel, zu einer regulatorischen Gleichbehandlung aller Online-Glückspielformen zu kommen. Kritisch sehen wir die Behandlung der Livewetten und datenschutzrechtliche Aspekte im Zusammenhang mit anbieterübergreifenden Spielerkonten (sogenannte Limit-Dateien).

    Ich sehe es daher als erforderlich an, dass sich nunmehr unverzüglich das Parlament mit dem Verhandlungsergebnis befasst, und zwar vor Abschluss des anstehenden Anhörungsverfahrens. Es wird die Frage zu klären sein, ob und ggf. wie Staatsvertrag und Landtagsbeschluss in Einklang zu bringen sind. Denn am Ende entscheidet das Parlament, ob ein Verhandlungsergebnis akzeptiert werden kann. Es sollte unser Ziel bleiben, eine bundesweite Glücksspielregelung zu bekommen. Das geht aber nicht um jeden Preis.“

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  • 22.01.2020

    Anita Klahn zu TOP 11 „Jahr der Bildung für Nachhaltige Entwicklung“

    In ihrer Rede zu TOP 11 (Jahr der Bildung für Nachhaltige Entwicklung) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    „Bereits seit 1971 verbraucht die Menschheit mehr Ressourcen als die Er-de dauerhaft zur Verfügung stellen kann. Lag der Faktor des weltweiten ökologischen Fußabdrucks heute bereits bei 1,75, wären ab 2050 rechnerisch zwei Erden nötig, um den Menschheitsbedarf nach Ressourcen zu decken – Deutschland hat den Faktor drei bereits überschritten. Nachhaltig ist daran nicht mehr sehr viel.

    Die spannende Frage ist jetzt, mit welchen Mitteln wir uns dieser Heraus-forderung stellen wollen. Ich denke, dass die Bildung für Nachhaltige Entwicklung dabei helfen kann, sich kritisch mit dem eigenen Konsumverhalten auseinanderzusetzen und einen Denkprozess in Gang zu setzen. Jeder sollte für sich überlegen und entscheiden, mit welchem individuellen Konsumverhalten er bzw. sie dazu beitragen kann, unseren Kindern und Enkeln eine lebenswerte Welt zu hinterlassen.

    Ich appelliere an jeden, sorgsam darauf zu achten, dass nicht jedes Verhalten allein an einem verordneten Nachhaltigkeitsideal gemessen wird und davon abweichendes Verhalten pauschal verdammt wird. Eine Spaltung der Gesellschaft würde den Weg hin zu mehr Nachhaltigkeit erschweren und nicht erleichtern. Wir sollten versuchen, möglichst viele Menschen auf diesem Weg mitzunehmen, statt Fronten zu generieren.

    Aus diesem Grund ist es ein wichtiger Schritt diesen Diskurs in den Schulen zu führen. Wir halten es aus liberaler Sicht für sehr wichtig, dass sich Schülerinnen und Schüler eigenes Wissen aneignen, dass sie naturwissenschaftliche Prozesse und technische Entwicklungen verstehen. Wir wollen erreichen, dass sie mit eigener Kompetenz, nicht nur im Unterricht, sondern auch im privaten Umfeld eine kritische Auseinandersetzung mit den Auswirkungen führen. Auf dem Land, und da gibt es bei uns im Norden ausreichend Beispiele, gibt es leider zum Auto wenige Alternativen, um seinen Arbeitsplatz zu erreichen, oder den nächstgelegenen Arzt aufzusuchen. Dies als Umweltsünde zu brandmarken, wird niemanden bekehren, sondern bei den Betroffenen nur zu Trotzreaktionen und Ablehnung führen. Niemandem ist geholfen, wenn die Leute daran gehindert werden, ihren Lebensunter-halt zu verdienen. Veranstaltungen der nachhaltigen Entwicklung, wie der geplante landesweite Kongress, können und sollten zu Plattformen der innovativen Ideen werden. Nur wenn jede Stimme gehört wird, können wir Konzepte entwickeln, die auf eine breite Zustimmung treffen.

    Daher begrüßen wir, dass die geplante Vorbereitungsveranstaltung zum Jahr der Bildung für Nachhaltige Entwicklung zeitgleich in die Kreise übertragen und durch Workshops vor Ort eine größere Beteiligung ermöglicht wird. Ebenfalls wollen wir Projekte an außerschulischen Lernorten unterstützen und weiterentwickeln. Wir wollen Schulen ermutigen, eigene Schulgärten anzulegen, Exkursionen in die Natur zu machen. Die Sparkassenstiftung bietet hier wertvolle Möglichkeiten.

    Es ist essentiell wichtig, dass Veränderungen nicht durch radikale Minderheiten der Mehrheit aufgezwungen werden, sondern Teil eines gemeinsamen Prozesses sind, in dem alle Akteure gleichsam eingebunden sind. Erst dann kommen wir zu Anpassungen, die so gestaltet sind, dass sie die Gesellschaft nicht überfordern werden. Der Preis der Nachhaltigkeit könnte zu hoch sein, wenn die demokratische Gesellschaftsordnung den Wandel nicht überlebt.“

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  • 22.01.2020

    Dennys Bornhöft zu TOP 20 „Kurzzeitpflege bedarfsgerecht sicherstellen“

    In seiner Rede zu TOP 20 (Kurzzeitpflege in Schleswig-Holstein bedarfsgerecht sicherstellen) erklärt der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Die Kurzzeitpflege ist ein wichtiger Bestandteil unseres Gesundheitssystems. Sie trägt dazu bei, Pflegebedürftige und Angehörige in schwierigen Situationen zu entlasten und eine häusliche Pflegesituation möglichst lange zu gewährleisten. Die meisten Menschen möchten bei einer Pflegebedürftigkeit möglichst lange in ihrer Wohnung bleiben. Vielfach ist dies auch der Fall – die Zahlen belegen, dass weit über die Hälfte der Pflegebedürftigen zu Hause betreut werden. Dies ist aber nur durch die vielen pflegenden Angehörigen möglich. Ohne die Angehörigen, die jeden Tag einen außerordentlichen Dienst tun und dabei sogar oft selbst finanzielle wie mentale Einbußen in Kauf nehmen, wäre unser Sozialsystem nicht aufrechtzuerhalten. Ohne sie wäre der Wunsch der meisten Menschen, möglichst lange zu Hause altern zu dürfen, nicht umzusetzen. Die Kurzzeitpflege nach § 41 SGB XI ist hier ein wichtiges Element, um möglichst lange die häusliche Pflege zu sichern, vor allem in Notsituationen. Viele haben es sicherlich schon mal selbst in der Familie oder im Bekanntenkreis erlebt, dass sehr kurzfristig eine stationäre Unterbringung zur Überbrückung erforderlich ist.

    In der Antragsbegründung des SPD-Antrages wird, wie bereits im letzten Jahr, erwähnt, dass die Kurzzeitpflege den pflegenden Angehörigen ermöglichen soll, eine Auszeit von der Pflege zu nehmen. Das ist nicht ganz haargenau der Grundgedanke des Instrumentes Kurzzeitpflege, sondern der Verhinderungspflege aus § 39 SGB XI. Diese kann auch in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen erfolgen und ist ein weiteres stabilisierendes Instrument. Sie entlastet die häusliche Situation bei Urlaubs- und vor allem auch Krankheitsvertretungen, wenn sich also der Pflegende ein-mal eine Auszeit nehmen muss. Der Anspruch auf Verhinderungspflege er-kennt damit an, dass natürlich auch jemand, der Angehörige pflegt, dies nicht ohne Pause und Erholung machen kann. Weil man das leicht verwechseln kann und verschiedene bürokratische Wege hier hinterlegt sind, wollen wir das gerne im Sinne der Pflegebedürftigen zusammenlegen.

    Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung aus Union und SPD stehen auch richtige Dinge, so auf Seite 96 und 97. Richtige Dinge müssen dann aber auch angegangen werden. Die GroKo hat in ihrem Koalitionsvertrag verabredet: ‚Wir werden die Angebote für eine verlässliche Kurzzeitpflege stärken, indem wir eine wirtschaftlich tragfähige Vergütung sicherstellen‘. Die schwarz-rote Bundesregierung hat also richtig erkannt, dass die Vergütung von Kurzzeitpflegeplätzen nicht auskömmlich ist. Das ist der Grund, warum es auf der einen Seite bisher so wenig reine Kurzzeitpflegeeinrichtung gibt und auf der anderen Seite die eingestreuten Plätze hier und da oftmals für die besser vergütete Langzeitpflege verwandt werden. Das landesseitige Bereitstellen von Investitionsmitteln für solitäre Einrichtungen ist nur dann sinnvoll, wenn im Nachgang diese Einrichtungen auch für mehrere Jahre von den Zahlungen der Sozialversicherungen bestehen können.

    Eine wohnortnahe Versorgung mit Kurzzeitpflegeplätzen wird nur dauerhaft zu realisieren sein, wenn auch die laufende Finanzierung der Plätze für die Betreiber auskömmlich ist. Nur dann macht es Sinn, über investive Mittel nachzudenken oder räumliche Kooperationen mit Krankenhäusern und ambulanten Versorgungszentren in die Wege zu leiten. Auch an dieser Stelle sollten wir die Bundesregierung daran erinnern, was sie sich und den Menschen in Deutschland versprochen hat. Ein höherer Vergütungssatz für die Kurzzeitpflege sowie bessere Arbeitsbedingungen für die Angestellten sind zwingend erforderlich. Damit dies aber nicht wieder wie bisher nur auf den finanziellen Schultern der Pflegebedürftigen ausgetragen wird, brauchen wir einen Steuerzuschuss zur Pflegeversicherung. Die Eigenanteile überfordern die Bevölkerung schon heute. Es bedarf daher einer grundlegenden Reform der Pflegeversicherung. Diese Forderung haben wir bereits 2019 auf den Weg gen Bundesrat geschickt. Die Stärkung von solitären Kurzzeitpflegeeinrichtungen müssen wir auch bei dieser Reform mitdenken. Wenn die finanziellen Rahmenbedingungen verbessert werden, und das müssen sie, dann können die Kapazitäten für Kurzzeitpflege auch weiter erhöht werden. Daher fordern wir die Bundesregierung auf, den finanziellen Rahmen gemäß ihrer Koalitionsvereinbarung sowie den Vorgaben unseres Alternativantrags endlich zügig anzugehen.“

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  • 22.01.2020

    Kay Richert zu TOP 12 „Elektrokleinstfahrzeuge als Teil der Leichtmobilität integrieren“

    In seiner Rede zu TOP 12 (Elektrokleinstfahrzeuge als Teil der Leichtmobilität integrieren) erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    „‘Personal Light Electric Vehicles‘ - PLEV - Elektrokleinstfahrzeuge sind heute Bestandteil des Verkehrsalltags. Das liegt daran, dass viele Menschen diese Fahrzeuge nutzen wollen. Und das wiederum liegt daran, dass diese Fahrzeuge für die Menschen viele Vorteile haben:

    •             Man kann mit diesen Fahrzeugen Entfernungen zurücklegen, die zum Laufen zu weit sind, aber nicht weit genug, um das Auto zu nutzen.

    •             Die meisten dieser Fahrzeuge sind klein genug, dass man sie bei der Reise in anderen Beförderungsmitteln mitnehmen kann. Bei der Reise im Zug etwa ist das ideal für die Zu- und Abwegung zwischen Bahnhof und Reiseziel.

    •             Und es macht einfach Spaß, mit so einem PLEV zu fahren.

    Natürlich gibt es auch Aspekte, die nicht so schön sind. Beispielsweise wird immer wieder berichtet, dass die Fahrerinnen und Fahrer solcher Elektrokleinstfahrzeuge unzulässigerweise auf Gehwegen fahren und nicht genügend Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer nehmen. Es nehmen Fahrzeuge am Straßenverkehr teil, die in Deutschland nicht zugelassen sind. Viele Fahrerinnen und Fahrer können Geschwindigkeit und Fahrverhalten nicht richtig einschätzen, das Verletzungsrisiko ist hoch – genau wie beim E-Bike.

    Um diese Schattenseiten kümmern wir uns. Und wenn in der Verkehrserziehung Rücksichtnahme und verbesserte Selbsteinschätzung einen noch höheren Stellenwert bekommen, ist das für alle Verkehrsteilnehmer gut. Vor allem, wenn sich alle Verkehrsteilnehmer unabhängig vom Fortbewegungsmittel stärker auf den zentralen Grundsatz unseres Miteinanders konzentrieren: Gegenseitige Rücksichtnahme.

    Wir wollen die Chancen befördern, die uns dieses neue Verkehrsmittel bietet. Wir wollen, dass die Bürgerinnen und Bürger dieses schönen Landes Elektrokleinstfahrzeuge für die letzte Meile nutzen können, wenn sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren wollen. Dafür ist entweder die Mitnahme oder eine sichere Abstellmöglichkeit erforderlich, schließlich sind PLEV ja nicht ganz billig. Und natürlich freuen wir uns auch, wenn unsere Gäste unser schönes Schleswig-Holstein mobil und emissionsarm erkunden.

    1865 wurde in Großbritannien der ‚Red Flag Act‘ erlassen – Autos durften maximal vier Meilen pro Stunde schnell fahren, mussten mit zwei Personen besetzt sein und es musste ein Fußgänger mit einer roten Fahne vorweg laufen. 31 Jahre später erkannten die Briten, dass diese Regelung zum Verkehrsmittel Auto nicht passte und schafften das Gesetz ab. Was lernen wir daraus? Regeln für neue Verkehrsmittel müssen manchmal an die Erfahrungen angepasst werden, die man mit diesem neuen Verkehrsmittel gemacht hat. Wir wollen deswegen, dass alle Regelungen regelmäßig evaluiert werden.

    Wie bei jeder Neuerung gibt es auch bei PLEV was zu meckern. Wir nehmen uns der Bedenken und Probleme – im Umfang unserer Möglichkeiten – an. Das ist selbstverständlich. Aber wir wollen auch die Vorteile dieser neuen Verkehrsmittel haben:

    •             Erleichterungen beim Pendeln

    •             Substituieren anderer Verkehrsmittel und dadurch Entzerrung des – vor allem innerstädtischen – Verkehrs

    •             Schnelligkeit

    •             Bequemlichkeit

    •             und Freude bei kurzen Entfernungen.“

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  • 23.01.2020

    Annabell Krämer zu TOP19 „Tierheimen effizient helfen“

    In ihrer Rede zu TOP 19 (Tierheimen effizient helfen) erklärt die finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    „Jamaika fördert seit 2018 den Betrieb und die Sanierung von Tierheimen. Wir Freie Demokraten haben zudem erreicht, dass seit 2019 auch Wildtierstationen finanziell unterstützt werden. Glauben Sie mir, dass es unser fester Wille ist, dass diese Haushaltsmittel auch tatsächlich vor Ort ankommen. Denn die Not der Tierheime ist unbestritten groß. Wir wollen die ehrenamtlich Tätigen sinnvoll unterstützen und dringende Baumaßnahmen ermöglichen. Dass wir Freie Demokraten uns für den Abbau der bürokratischen Hürden einsetzen, konnten Sie meiner Kleinen Anfrage entnehmen, die ich vor Weihnachten gestellt habe. Ich danke der SPD, dass sie meine Anfrage und die unseres geschätzten Kollegen Lars Harms in einen Antrag gegossen hat.

    Was hat die Landesregierung bereits im letzten Jahr unternommen? Die zu-wendungsfähigen Gesamtausgaben wurden auf 50.000 Euro je Maßnahme verdoppelt. Zudem sind nun nicht mehr nur eine Maßnahme, sondern drei Maßnahmen pro Jahr förderfähig. Bei der Beantragung von Fördermitteln bietet das Ministerium seine Unterstützung an, damit die Anträge fehlerfrei und vollständig gestellt werden. Der Prozess wird laufend überarbeitet und weiterhin auf Vereinfachungen überprüft. Bürokratische Anforderungen sind auf das rechtlich erforderliche Minimum zu begrenzen. In diesem Ziel sind wir uns hoffentlich alle einig.

    Jetzt ist es aber an der Zeit, dass sich auch die Kommunen ihrer Verantwortung stellen. Die Versorgung von Fundtieren stellt für die Tierheime eine große finanzielle Belastung dar. Die Erstattungen der Gemeinden als Fundbehörde sind meistens nicht auskömmlich. Dabei ist und bleibt die Fundtierversorgung eine kommunale Pflichtaufgabe! Das Problem ist, dass viele Gemeinden nur in den ersten 28 Tagen die Versorgung der Fundtiere finanzieren, obwohl die Tiere durchschnittlich über 90 Tage bis zur Weitervermittlung in den Tierheimen verbleiben. Die 28 Tage stammen aus der Ende 2013 außer Kraft getretenen Fundtierrichtlinie des Landes. Wie kam es da-zu? Die damalige Fundtierrichtlinie fußte auf der Annahme, dass nach Ablauf der besagten 28 Tage von einer Eigentumsaufgabe des Tierhalters auszugehen sei. Dies hätte wiederum zur Folge, dass das Tier herrenlos und kein Fundtier mehr ist. Die Vermutung der Eigentumsaufgabe ist jedoch rechtlich nicht haltbar. Zudem hat das Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2018 entschieden, dass aus Tierschutzgründen kein Tier durch Eigentumsaufgabe herrenlos werden kann. Das Tier bleibt somit auch nach 28 Tagen ein Fundtier. Ein Eigentumserwerb des Finders bzw. der zuständigen Fundbehörde erfolgt erst sechs Monate nach Erstattung der Fundanzeige. Die alte Fundtierrichtlinie, aus der immer noch eine kommunale Finanzierungspflicht von lediglich 28 Tagen abgeleitet wird, ist rechtlich falsch! Daher ist eine Klarstellung der Rechtslage durch eine neue Fundtierrichtlinie erforderlich.

    Fakt ist: Mit der Ablieferung des Fundtieres entsteht die Versorgungspflicht der Gemeinde. Diese Versorgungspflicht kann nicht im Erlasswege eingeschränkt oder erweitert werden. Daher hat eine Fundtierrichtlinie nur empfehlenden Charakter. Sie ist jedoch sinnvoll, um Tierheimen und Kommunen eine Orientierung für ihre vertraglichen Übereinkünfte zu geben. Dieses hätte ich heute schon gerne in einem eigenen Antrag zementiert. Aber wir haben jetzt die Gelegenheit, im Ausschuss über eine neue Fundtierrichtlinie zu beraten. Wir Freie Demokraten setzen uns für eine solche ein. Nein, damit würden wir den Kommunen keine zusätzlichen Aufgaben oder Kosten auf-bürden. Eine neue Richtlinie würde lediglich bereits bestehende Verpflichtungen der Kommunen klarstellen und die Position der Tierheime stärken.

    Ich würde es begrüßen, wenn wir eine pauschale Kostenübernahme für mindestens 90 Tage als neuen Richtwert in die Fundtierrichtlinie aufnehmen und damit die tatsächlichen Gegebenheiten abbilden würden. Tatsächlich ist es sogar so, dass die Gemeinde nach § 976 BGB ein Tier unbegrenzt weiter-versorgen muss, wenn sich kein neues Herrchen oder Frauchen findet. Das hat ein unionsgeführtes Bundesministerium in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage im Jahr 2015 hervorgehoben. Sie hat die Erwartung formuliert, dass die Bundesländer dieser Rechtslage in ihren Verwaltungsvorschriften Rechnung tragen.

    Erinnern wir also die Kommunen an ihre gesetzliche Pflicht für die Versorgung der Fundtiere. Machen wir Schluss mit dem Ammenmärchen, dass die Finanzierungspflicht der Kommunen bereits nach 28 Tagen endet. Stellen wir die Rechtslage klar und geben als Land eine Empfehlung ab, wie eine angemessene Finanzierung der Tierheime sichergestellt werden kann. Liebe Kollegen der CDU, hier hätte ich mir mehr Mut gewünscht –  zum Wohle der Tiere und der vielen Ehrenamtler im ganzen Land!“

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  • 13.06.2018

    Kay Richert zu TOP 3+36 „Änderung des Kommunalabgabengesetzes“

    In seiner Rede zu TOP 3+36 (Änderung des Kommunalabgabengesetzes) erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    „Täglich grüßt das Murmeltier. Ende Februar gab es auf Antrag des SSW eine ausführliche schriftliche und mündliche Anhörung im Wirtschaftsausschuss zu genau dieser Thematik. Wir haben Experten und wir haben Kommunen und Beförderungsunternehmen gehört. Da wurden wir Zeugen eines peinlichen Eklats: Die eine Seite behauptete, alles sei besprochen. Die andere Seite konnte sich nicht an Gespräche erinnern. Einig wurden wir uns alle dann, dass es nun Gespräche geben soll, um eine konsensuale Lösung zu finden.

    Jetzt versucht die SPD genau dieselbe Thematik als "Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes" nochmal zu bespielen. Die erste Lesung im März hat doch deutlich die Sinnlosigkeit dieses Gesetzentwurfs gezeigt. Es hat schon damals niemand verstanden, warum Sie das Ergebnis der Februar-Anhörung ausblenden. Eine erneute Anhörung zu ein und demselben Thema in so kurzem Abstand würde erkennbar keinerlei Mehrwert haben. Oder glauben Sie, dass die Betroffenen ihre Meinung nach drei Monaten fundamental geändert haben? Wollen Sie jetzt solange Anhörungen durchführen, bis die Anzuhörenden Ihren Ideen aus lauter Verzweiflung zustimmen?

    Die Gemeinden sind für die Bewirtschaftung ihrer touristischen Infrastruktur auf die Einnahmen aus der Kurabgabe angewiesen. Das bestreitet auch niemand. Viele Gäste sind auch bereit, für schöne Promenaden und Flaniermeilen, für saubere Toiletten, für eine freundliche Touristeninformation zu bezahlen. Das bestreitet auch niemand. Hier liegt gar nicht der Dissens. Der Dissens liegt bei der Art der Erhebung der Abgabe, denn die ist grundsätzlich erst einmal Sache der Kommunen. Sie wollen mit Ihrem Gesetzentwurf ermöglichen, Reedereien und Fluglinien zur Erhebung der Kurabgabe zu zwingen. Vor dem Hintergrund, dass Kommunen und Beförderungsunternehmen noch nicht einmal miteinander gesprochen haben, steht das in keinem Verhältnis. Um das zu erkennen, muss man nicht mal bei der FDP sein.

    Sie behaupten, das sei doch ‚alles freiwillig‘, eine ‚Kann-Regelung‘ und ‚niemand wird verpflichtet‘. Zuerst habe ich gedacht, Sie hätten Ihren eigenen Entwurf nicht gelesen oder wenigstens nicht verstanden. Heute hoffe ich, dass dem so ist, denn die Alternative wäre wirklich starker Tobak. Natürlich ist es ‚freiwillig‘, eine ‚Kann-Regelung‘: Die Kommunen dürfen sich aussuchen, ob sie die Beförderungsunternehmen zur Erhebung zwingen oder nicht. Die Freiwilligkeit betrifft ausschließlich die Kommunen. Die Reedereien und Fluglinien haben nach Ihren Vorstellungen zu parieren.

    Hier davon zu sprechen, dass ‚niemand verpflichtet‘ wird, klingt höhnisch. Wir von der FDP sind für ein solches Gesetz ohne jede Notwendigkeit nicht zu haben. Bevor die Legalkeule ausgepackt wird, sollen die Beteiligten versuchen, eine gemeinsame Lösung zu finden. Das ist das Subsidiaritätsprinzip. Und das ist das Ergebnis der Anhörung aus dem Februar und das gilt auch heute noch. Anstatt sich mit redundanten Diskussionen in Dauerschleife aufzuhalten, wollen wir lieber echte Probleme lösen und unser Land dynamisch voranbringen. Da gibt es genug zu tun, Sie haben uns genügend offene Baustellen hinterlassen.“

     

    Rede zu Protokoll gegeben.

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  • 23.01.2020

    Dennys Bornhöft zu TOP 8 „Errichtung einer Vereinigung der Pflegekräfte“

    In seiner Rede zu TOP 8 (Gesetz zur Errichtung einer Vereinigung der Pflegekräfte in Schleswig-Holstein) erklärt der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „An der Pflegeberufekammer in Schleswig-Holstein scheiden sich die Geister. Schon in der letzten Wahlperiode gab es manch zünftige Plenardebatte über das Konstrukt. Unsere damalige Kritik als FDP an der Errichtung einer Kammer bleibt überwiegend auch bis heute bestehen. Unsere Sorge, dass eine Kammer nicht im Sinne der meisten Pflegekräfte sein wird, wird sich leider voraussichtlich bewahrheiten. Dennoch hat die damalige SPD-geführte Landesregierung die Errichtung per Gesetz mit ihrer Einstimmenmehrheit auf den Weg gebracht.

    Wenige Jahre später haben wir nun die Situation, dass viele hundert Pflegekräfte ihre hart verdienten Urlaubstage damit verbringen, bei Nieselregen und Kälte vor dem Landtag oder in den Kreisstädten gegen die Kammer zu demonstrieren. Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen: Da gehen fast tausend Pflegekräfte in Kiel auf die Straße, um für die Abschaffung einer Behörde zu streiten, die dafür gegründet wurde, um für die Pflegekräfte bessere Arbeitsbedingungen zu schaffen. Verkehrte Welt? Mitnichten! Man hört Unmut über eine zu geringe Beteiligung vor allem im Gründungsprozess. Erschwerend kommt hinzu, dass von den 1170 repräsentativ Befragten zwar 51 Prozent positiv einer Kammer gegenüberstanden, aber nur knapp die Hälfte dieser 51 Prozent dies auch bei einer Pflichtmitgliedschaft mit Pflichtbeitrag so gesehen hat. Gekommen ist aber die Kammer mit gesetzlicher Pflichtmitgliedschaft und einem finanziellen Pflichtbeitrag.

    Ein Geburtsfehler bei der gesetzlichen Kammergründung war die zu geringe finanzielle Anschubfinanzierung der neuen Körperschaft durch die damalige Landesregierung. Dies hatte die Konsequenz, dass die Kammer zu Lasten der Mitglieder schon mit einem deutlichen Schuldenberg startete. Das ist schlechtes Handwerk gewesen. Da der Landtag Schleswig-Holstein damals eine Kammer als öffentliche Körperschaft gewollt hat, hätte die Küstenkoalition auch die bedarfsgerechte Anschubfinanzierung sicherstellen müssen. Jamaika hat dies nun korrigiert und wird der Kammer zusätzliche drei Millionen Euro zur Verfügung stellen. Dies allerdings unter der Bedingung, und das war uns von der FDP besonders wichtig, dass es eine Vollbefragung aller Pflichtmitglieder zu Beginn des Jahres 2021 über die Zukunft der Pflegeberufekammer geben muss. Denn wir machen es nicht mit, eine Institution künstlich am Leben zu erhalten, wenn tatsächlich eine Mehrheit derjenigen, für die sie geschaffen wurde, diese ablehnt. Mit einer Vollbefragung aller 27.000 Pflichtmitglieder wird die Entscheidung für oder gegen eine Kammer höchstmögliche Legitimität haben. Wir von der FDP wollen, dass diejenigen, die es direkt betrifft, hierüber die Entscheidung fällen, nicht nur wir 73 Ab-geordnete.

    Damit das so kommt, muss die Kammerversammlung aber am 30. Januar noch einen Beschluss fällen. Bisher haben das die 40 Delegierten noch nicht getan. Wir hoffen, dass Präsidium und Kammerversammlung sich hier nicht gegen die mehreren Tausend Demonstranten stellen. Die Proteste werden sonst noch größer ausfallen. Die Situation der Pflege würde so keinesfalls besser werden. Das Verhalten der Kammer wäre auch keine werbende Maßnahme, um den Pflegeberuf in Schleswig-Holstein weiter aufzuwerten.

    Der Gesetzentwurf der AfD ist überwiegend das Modell der bayerischen Landesregierung. Bei dieser Variante der freiwilligen Mitgliedschaft und beständigen Finanzierung durch das Land bin ich aber skeptisch, ob diese Vereinigung dauerhaft autonom und ohne externen politischen Einfluss agieren kann. Das größte Problem, das ich jetzt mit dem Gesetzentwurf habe, ist der zeitliche Ablauf. Wir haben als Landtag gerade erst im Dezember 2019 ein Verfahren auf den Weg gebracht, das zur Vollbefragung in 2021 führen soll. Für mich wäre es nun politisch unredlich, diesen Prozess, der zu einem objektiven Meinungsbild der Betroffenen führen wird, zu untergraben.

    Wer nun versucht, die Vollbefragung aller Pflichtmitglieder zu torpedieren, der stößt allen Pflegekräften vor den Kopf. Schon deshalb kann ich dem AfD-Antrag nicht zustimmen.“

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  • 23.01.2020

    Christopher Vogt zu TOP 26a „Dringlichkeit: Weiterbau der A20“

    In seiner Rede zu TOP 26a (Dringlichkeit: Weiterbau der A20) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Ich bin der SPD-Fraktion ausgesprochen dankbar für ihren Dringlichkeits-antrag! Nicht nur deshalb, weil ich dadurch endlich einmal wieder im Hohen Hause zur A20 sprechen darf. Sondern vor allem deshalb, weil durch diese Debatte noch einmal sehr klar herausgearbeitet wird, wer an diesem wichtigen Infrastrukturprojekt wirklich interessiert ist und wer nicht.

    Die Grünen sind es ja nun erklärtermaßen nicht. Das hat der Kollege Dr. Tietze kürzlich erneut sehr deutlich gemacht. Ist ja auch völlig in Ordnung. Aber anders als in der letzten Wahlperiode, hat diese Koalition die komplette Planung und auch den schnellstmöglichen Weiterbau glasklar im Koalitionsvertrag vereinbart. Ich kann mich an die – teilweise sehr lebhaften – Verhandlungen sehr gut erinnern. Bei der Passage zur A20 gibt es nun wirklich keinen Interpretationsspielraum. Noch entscheidender ist: Wir handeln auch danach. Insofern ist Andreas Tietze sein medialer Aufschlag zwar durchaus geglückt, es bleibt aber eben auch ein medialer Aufschlag, wie man dem gemeinsamen Antrag der Koalitionsfraktionen erneut entnehmen kann.

    Ich finde es wirklich rührend, dass die SPD in der Opposition ihr Herz für die A20 geöffnet hat und nun – von der Oppositionsbank aus – die Grünen quasi zur Raison rufen will. Das ist erstens nicht (mehr) nötig und zweitens er-innert es auch die Vergesslichen unter uns daran, dass die SPD in ihrer Regierungszeit bei der Planung der A20 komplett versagt hat. Der ehemalige SPD-Verkehrsminister Meyer hatte die Planungen – wohl mangels Kapazitäten – zum Teil sogar eingestellt, wie sich nach dem Regierungswechsel her-ausstellte. Die SPD hatte es zudem versäumt, die Planung der verschiedenen A20-Abschnitte an die DEGES abzugeben, was ja schon 2013 durchaus eine Option war. Und als wir dies dann gleich nach dem Regierungswechsel veranlasst haben, hat die SPD uns für diesen Schritt noch kritisiert und behauptet, dass diese Übergabe an den Bund zu Zeitverlusten führen würde. Das Gegenteil ist der Fall. Die DEGES treibt die schwierige Planung sehr professionell und mit Hochdruck voran, so dass wir unsere Hausaufgaben bei der A20 gemacht haben und dem Bund das Projekt mit gutem Gewissen übergeben können. Das hat den LBV entlastet, aber natürlich auch eine Menge Geld gekostet, weshalb ich unseren Koalitionspartnern sehr dankbar bin, dass das möglich war. Und wir werden die weitere Planung durch den Bund natürlich auch weiterhin unterstützen. Die SPD hat keinerlei Grund, sich hier heute als große Verfechterin der A20 hinzustellen. Das glaubt Ihnen doch nun wirklich kein Mensch.

    Zum Projekt an sich sage ich noch einmal sehr deutlich: Die A20 ist und bleibt eines der wichtigsten Infrastrukturprojekt unseres Bundeslandes. Nur weil wir bereits allzu lange darauf warten müssen, ist es nicht überflüssig geworden. Ganz im Gegenteil: Gerade für die Westküste und die Region Unterelbe ist sie von nahezu elementarer Bedeutung. Die fertiggestellte Auto-bahn wird nicht nur eine neue Brücke im Westen des Landes nach Niedersachsen sein, sie wird viele Anwohner entlasten, auch in Hamburg. Und sie wird neue wirtschaftliche Chancen bringen, denn wir haben nach wie vor strukturelle Nachteile, die stark mit der unzureichenden Infrastruktur zusammenhängen. Dass die A20 zu einem Großteil noch immer nicht fertiggestellt ist, hat natürlich nicht nur mit mangelnder politischer Unterstützung in der Vergangenheit zu tun. Es liegt natürlich in erster Linie an unserem viel zu komplizierten deutschen Planungsrecht. Da geht es nicht nur darum, dass auf das EU-Recht zu viel deutsche Gesetzgebung draufgesattelt wird, sondern auch um deutsche Rechtsprechung und um Planungsverfahren, die nicht sinnvoll sind. In anderen EU-Ländern wie Dänemark geht es doch auch. Wir müssen zukünftig viel schneller planen, wenn wir unseren Wohlstand nicht gefährden wollen. Und wir sollten dies auch für die größere Akzeptanz von politischen Beschlüssen tun.

    Es liegen viele Vorschläge zur Planungsbeschleunigung auf dem Tisch, die weder die Tier- noch die Umwelt benachteiligen würden. Es geht zum Beispiel um sinnvolle Stichtagsregelungen oder um eine frühzeitige Einbindung der Verbände. Der Verkehrsminister hat nichts unversucht gelassen, um sich mit den Verbänden bei der Planung der A20 zu einigen. Wir stellen fest, dass dies nicht von Erfolg gekrönt ist. Das war auch ehrlich gesagt meine Vorhersage und ich kann die Verbände ja auch ein Stück weit verstehen: Die Beschleunigung von Verkehrsprojekten hat für sie nun einmal keine Priorität. Es ist aber die Aufgabe des Gesetzgebers, hier endlich zu sinnvollen Verfahren zu kommen und wir werden da weiterhin Vorschläge machen, damit zumindest ich es noch erlebe, dass wir auf der A20 nach Niedersachsen fahren können.“

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  • 23.01.2020

    Dennys Bornhöft zu TOP 15 „Geschehnisse im Rahmen von Kinderkuren aufarbeiten“

    In seiner Rede zu TOP 15 (Geschehnisse im Rahmen von Kinderkuren in Schleswig-Holstein aufarbeiten) erklärt der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Die Berichterstattung des NDR zur Kinderverschickung in den 50er bis 90er Jahren hat mich erschreckt. Kinder, teilweise nur fünf Jahre alt, wurden auf ärztlichen Rat hin deutschlandweit auf Kur geschickt. An sich gut. Denn sie litten vielfach unter Bronchitis, waren der ärztlichen Meinung nach zu dünn oder zu dick. Auf ärztliche Anweisung sollten sich die Kinder an der Ostsee oder in den Bergen erholen und schnell genesen. Dies wurde aller Wahrscheinlichkeit nach auch den Eltern so verkauft, sodass auch sehr junge Kinder für sechs Wochen und länger weg von ihren Familien in weit entfernte Kuranstalten geschickt wurden, auch nach Schleswig-Holstein. Man verbindet mit einem Kuraufenthalt eine Zeit der Genesung in einer schönen Einrichtung. Mithin eine Zeit des Erholens, sowohl in physischer als auch psychischer Art und Weise. Doch was laut Opferberichten hier vielfach geschah, ist erschreckend und beschämend!

    Die Berichte reichen von einfachen Prügeln bis hin zu wahrem Psychoterror. Kinder sollten zu 100 Prozent gehorchen. Taten sie es nicht, wurden sie geschlagen, so berichten es Opfer. Manche Erzieher versuchten gar, die Kin-der durch Schlafentzug zu züchtigen oder bedrohten sie auf andere Weise. Toilettengänge wurden abgelehnt, bettnässende Kinder wurden öffentlich erniedrigt. Wurde das Essen nicht aufgegessen, wurde nachgeholfen. Selbst wenn die Kinder sich erbrechen mussten, wurden sie zum Aufessen samt des Erbrochenen gezwungen. Die Folge waren Angstzustände und Minder-wertigkeitskomplexe, die bis heute andauern. Im November des letzten Jahres haben sich ehemalige ‚Verschickungskinder’ auf Sylt getroffen, um auf einem Kongress über ihre Vergangenheit zu berichten und vor allem in einen Austausch über diese Erlebnisse zu kommen. Von Erziehungsmethoden aus der Zeit des Nationalsozialismus, Gewalt und Erniedrigungen war die Rede – für mich als Sozialpolitiker nicht nur aus pädagogischer Sicht inakzeptabel. Es ist vor allem aus politischer, aber auch menschlicher Sicht nicht hinnehmbar.

    Der Gedanke, dass ein junger Mensch, ein Kind, stets zu gehorchen hatte, immer stark sein musste, niemals Schwäche zeigen durfte, wurde scheinbar bei vielen Personen nach 1945 nicht abgelegt, sondern leider noch Jahre und Jahrzehnte aktiv weiterbetrieben und an den schwächsten der Gesellschaft, den Kindern, in Abwesenheit der elterlichen Sorge ausgelebt. Auch hier ist leider davon auszugehen, dass dies nicht nur in Schleswig-Holstein, sondern bundesweit vielfach geschehen ist. Es ist kein Thema, zu dem es von den jeweiligen Fraktionen unterschiedliche Haltung geben wird. Parteipolitik oder -ausrichtung ist hier irrelevant. Wir müssen die Rahmenbedingungen setzen, dass auch bei diesem leidvollen Thema der Kinderverschickungen Archive geöffnet werden, damit Betroffene mehr über die Hinter-gründe erfahren können. Die Fragen, ob und inwieweit systematisches Vor-gehen bei den Organisatoren der Kinderheilkuren vorlag als auch, ob die Missstände seinerzeit bereits gemeldet, aber nicht ernst genommen wurden, müssen geklärt werden.

    Außerdem muss denjenigen zugehört werden, die aus dieser Zeit zu berichten haben. Ohne wenn und aber möchte ich daher den Kollegen aus der SPD-Fraktion danken, dass Sie zu diesem Thema einen Antrag gestellt haben. Wir lenken somit einen Fokus hierauf, sodass über die Berichterstattung des NDR hinaus weiter über die Geschehnisse in dieser Zeit gesprochen wird, sich auch weitere Zeitzeugen melden. Es ist mir ein Anliegen, dieses Thema konstruktiv zu begleiten und mich für eine weitere Aufklärung über die damaligen Ereignisse einzusetzen. Das Schicksal derer, die Unrecht erfahren haben, wird aufgearbeitet werden. Ihre Geschichten, ihre Erlebnis-se werden gehört werden. Und seien Sie sich sicher, wir werden Sie ernst nehmen. Wir haben gerade erst den Zwischenbericht der Aufarbeitung der Missbrauchsfälle und Medikamentenversuche an Kindern zwischen 1949 und 1975 im Sozialausschuss vorgestellt bekommen. Das nach meinem Empfinden widerliche Menschenbild, welches von Aufsichtspersonen gegenüber ihren Schutzbefohlenen zu Tage gelegt wurde, ist offenkundig kein Menschenbild gewesen, welches ausschließlich nur in den Kliniken vorherrschte.“

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  • 23.01.2020

    Oliver Kumbartzky zu TOP 16 „Fracking verbieten“

    In seiner Rede zu TOP 16 (Fracking verbieten) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „Seit Jahren beschäftigt das Thema ‚Fracking’ Schleswig-Holstein. Und ich stelle für die FDP-Landtagsfraktion abermals fest: Wir wollten und wollen kein Fracking in unserem Land.

    Ich freue mich, dass wir im letzten Jahr einstimmig das Landeswassergesetz novelliert und dort auch die Vorschläge der Volksinitiative untergebracht haben. Wir haben das Landeswasserrecht so geändert, dass umwelttoxisches Fracking in Schleswig-Holstein praktisch unmöglich gemacht wird.  Wer Erdarbeiten oder Bohrungen vornimmt, ist laut Landeswassergesetz für die nachteilige Veränderung eines Gewässers verantwortlich. Die Wasserbehörde kann Arbeiten untersagen, wenn eine nachteilige Veränderung eines Gewässers festgestellt wird oder unvorhergesehen Grundwasser erschlossen wird. Das haben wir mit unseren beschlossenen Änderungen des Landeswasserrechts noch einmal klargestellt.

    Den Informationszugang über solche Vorhaben – sollte wirklich jemand auf die Idee kommen, entgegen alle Gesetze umwelttoxisch ‚fracken‘ zu wollen – haben wir im Informationszugangsgesetz geregelt. Wir haben damit die aus unserer Sicht nötige und angemessene Transparenz im Landesrecht hergestellt. Das Landesverfassungsgericht hat die Rechtsauffassung des Landtags letzten Dezember bestätigt: Ein direktes Frackingverbot geht nur im Bundesrecht. Der Landtag hat hier keine Kompetenz. Damit ist die Bundesratsinitiative, für die wir heute stimmen, der logische Schluss. Und auch hier freue ich mich über den gemeinsamen Antrag mit der Opposition.

    Der Schutz des Wassers als Grundlage des Lebens ist von enormer Wichtig-keit. Wir unterstützen alle Maßnahmen, die einen wirksamen Schutz des Wassers gewährleisten. Daher sind wir in unserer Haltung zum umwelttoxischen Fracking seit Jahren klar: Wir lehnen es ab! Und wir haben alles getan, damit es in Schleswig-Holstein nicht möglich ist.“

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  • 23.01.2020

    Anita Klahn zu TOP 35 „Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst“

    In ihrer Rede zu TOP 35 (‚Fünfter Bericht zur Durchführung eines Gesetzes zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst’ und ‚Zweiter Bericht über die geschlechterparitätische Besetzung von Gremien’) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    „Der vierte Gleichstellungsbericht liegt nunmehr fünf Jahre zurück und auch heute noch ist das Ziel einer kompletten und allumfassenden Gleichstellung von Mann und Frau leider noch nicht erreicht. Soviel kann ohne Wenn und Aber festgestellt werden. Gleichzeitig müssen wir aber auch feststellen, dass wir bei der Bewerkstelligung der Gleichstellung vorankommen. Teilweise sogar so gut, dass wir in einigen Bereichen bereits über die paritätische Besetzung hinaus mehr Frauen als Männer in bestimmten Verwaltungsebenen haben. Beispielsweise sind vier von fünf Behördenleitungen innerhalb der oberen Landesgerichte Frauen.

    Allgemein kann sowohl in Schleswig-Holstein, aber auch in den übrigen Ländern beobachtet und festgestellt werden, dass immer mehr Frauen in der Justiz arbeiten. So ist die Parität innerhalb der Staatsanwaltschaften im Land hergestellt. Übererfüllt mit sagenhaften 83,3 Prozent im Bereich des Justizvollzuges. Fünf von sechs Justizvollzugsanstalten werden hier von Frauen geleitet. Auch in Schulleitungen sind Frauen inzwischen mit über 53 Prozent mehr als paritätisch vertreten. Dieser Fortschritt ist sagenhaft. Gleichzeitig darf an dieser Stelle jedoch nicht verschwiegen werden, dass die Parität längst nicht überall erreicht wurde. Bei den Hochschulprofessuren sind Frauen erst mit knapp über 21 Prozent vertreten. In den Landgerichten ist lediglich eine von vier Behördenleitungen weiblich. Vor allem ist in den obersten Besoldungsklassen die Parität bis heute nicht erreicht worden, wenngleich ein Anstieg nicht von Hand zu weisen ist. Innerhalb der obersten Besoldungsgruppe, also im Bereich A16, ist ein Anstieg von 16,8 Prozent in 2004 auf mittlerweile 35,7 Prozent zu verzeichnen. Gleich wie viele Fortschritte wir bis heute erreicht haben, der Weg zur tatsächlichen Gleichstellung ist in allen Bereichen noch weit. Für die AfD scheint das Ziel durch die aktuelle Gesetzgebung bereits so weit fortgeschritten zu sein, dass Gleichstellungsbeauftragte abgeschafft werden sollten. Nun ja, das sehe weder ich, noch die übrigen Vertreter der hier im Haus befindlichen demokratischen Parteien so. Weshalb wir Ihren Antrag im Ausschuss auch abgelehnt haben.

    Das Land fördert die Gleichstellung auf vielfältige Art und Weise, wie beispielsweise durch eine entsprechende Einstellungspraxis, die – ein jeder hier wird es kennen – Frauen bei gleicher Eignung und Qualifikation entsprechend bevorzugt. Darüber hinaus sind wir bemüht, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass Arbeit und Familienplanung tatsächlich parallel stattfinden kann. Kinder erziehen darf keine Nachteile mit sich bringen. Erst im Dezember 2019 haben wir so die Kita-Reform 2020 verabschiedet. Eine Reform die richtungsweisend für Schleswig-Holstein sein wird und maßgeblich zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf führen wird. Ab dem 01.08.2020 werden wir so nicht nur erstmals einen verlässlichen Rechtsanspruch von fünf Stunden auf eine Kinderbetreuung haben, mit dem Mittel der Kita-Datenbank werden sich Eltern zukünftig auch auf freie Kita-Plätze außerhalb ihrer Wohnortgemeinde bewerben können. Durch die Stärkung des Wunsch- und Wahlrechts werden wir bestehende Arbeitswege zu-künftig verkürzen können. Dies sind Beispiele, wie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und damit auch die Gleichstellung gestärkt werden können.

    Ich danke dem federführenden Justizministerium für den vorgelegten Bericht und für Ihre Aufmerksamkeit.“

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  • 23.01.2020

    Anita Klahn zu TOP 23 „Gewalt gegen Frauen entschlossen entgegentreten“

    In ihrer Rede zu TOP 23 (Maßnahmen der Landesregierung, um Gewalt gegenüber Frauen entschlossen entgegenzutreten) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    „Zunächst einmal möchte ich dem Justizministerium, allen voran Frau Ministerin Sütterlin-Waack, für den heutigen Bericht danken.

    Gewalt gegenüber Frauen ist leider weiterhin ein Thema, welchem wir uns in Politik und Gesellschaft stellen müssen. Die polizeiliche Kriminalstatistik spricht hier eine klare Sprache. Aus den Zahlen der Kriminalstatistischen Auswertung des Bundeskriminalamtes zur Partnerschaftsgewalt 2018 heißt es, dass 81,3 Prozent der Betroffenen Frauen sind. Von den 140.755 Personen, welche 2018 von der Kriminalstatistik als Opfer versuchter und vollendeter Gewalt erfasst wurden, mithin Opfer von Tötungsdelikten, Körperverletzungen, Vergewaltigung, sexueller Nötigung, sexueller Übergriffe, Bedrohung, Stalking, Nötigung, Freiheitsberaubung, Zuhälterei und Zwangsprostitution, sind 114.393 Frauen. Und die Dunkelziffer wird aller Voraussicht nach noch höher sein, da viele Straftaten gar nicht erst zur Anzeige gebracht werden.

    Weitaus erschütternder ist aber die folgende Aussage aus der erwähnten Kriminalstatistik: 2018 wurden 122 Frauen durch Partnerschaftsgewalt getötet. Dies ist in einem freiheitlichen Land wie dem unseren nicht hinnehmbar! Politik und auch Gesellschaft sind gefragt, hier eindeutig Stellung zu nehmen und die Rechte der Frauen zu achten und vor allem auch zu beschützen. Wir in Schleswig-Holstein gehen genau diesen Weg. Als erstes Bundesland entschied sich Schleswig-Holstein 2018, die Umsetzung der Istanbul-Konvention aktiv voranzutreiben. Mit Vertretern aus Politik, Verwaltung, Verbänden und Facheinrichtungen starteten wir im Oktober 2018 mit einer spannenden Kick-Off-Veranstaltung zur Umsetzung der Istanbul Konvention in Deutschland. Das hier vorgetragene Anliegen des Landesverbands Frauenberatung Schleswig-Holstein e.V. (LFSH), ein breites Bündnis für die Beseitigung von Gewalt gegen Frauen zu schmieden, erhielt dabei großen Zuspruch. Gemeinsam mit den übrigen demokratischen Parteien die-ses Hauses haben wir dann vor genau einem Jahr den Antrag 19/1105 (neu) „Gewalt gegenüber Frauen entschlossen entgegentreten“ gefasst. Und wir haben noch vieles Weitere erreicht. Die bestehenden Frauenhausplätze wurden bekanntlich um 30 Plätze erweitert, die Platzkostenpauschale wurde aufgestockt und die Landesmittel für die Frauenberatungsstellen wurden fortgeschrieben. Eine weitergehende Bedarfsanalyse wird uns zudem zei-gen, ob weiter ausgebaut werden muss und wie viel.

    Neben der Einrichtung der interdisziplinären Arbeitsgruppe 35 des Landespräventionsrates, welche seit Ende August 2019 Handlungsbedarfe und Zuständigkeiten erarbeitet, um so auch konkret Maßnahmen für die zukünftige Überarbeitung des Aktionsplans häusliche Gewalt zu entwickeln, unterstützen wir zudem das Schiff-Projekt, welches für die gesellschaftliche Bewusstseinsbildung zum Thema häusliche Gewalt beiträgt. Zudem fördert das Land den Gewaltschutzbereich mit jährlich rund zehn Millionen Euro.

    Mein Dank geht heute an Frau Ministerin Sütterlin-Waack, die sich fortlaufend für eine Politik ausspricht, die von Gewaltfreiheit geprägt ist. Zudem möchte ich an dieser Stelle den vielen ehrenamtlich Tätigen danken, die sich mit ihrer Arbeit Tag für Tag für eine gewaltfreie Gesellschaft einsetzen.“

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  • 23.01.2020

    Oliver Kumbartzky zu TOP 4 „Änderung des Kommunalabgabengesetzes“

    In seiner Rede zu TOP 4 (Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und jagdpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „Wir haben in der letzten Legislaturperiode auf Initiative der FDP-Fraktion das Hundegesetz novelliert und damit unter anderem die diskriminierende Rasseliste abgeschafft. Ich bin immer noch dankbar, dass wir das gemeinsam mit der SPD, den Grünen und dem SSW hinbekommen haben. Und das schleswig-holsteinische Hundegesetz gilt immer noch als eines der modernsten Hundegesetze Deutschlands.

    Ich freue mich natürlich über jede Gelegenheit, über eines meiner Herzensthemen zu sprechen. Schade, dass die AfD hierzu heute aber nur alte Ideen aufwärmt, anstatt sich konstruktiv mit eigenen Gedanken in die Debatte einzubringen. Darum lassen Sie mich die Ausgangslage zunächst umreißen: Am Anfang unserer Betrachtung muss doch die Feststellung stehen, dass Menschen aus den unterschiedlichsten Gründen Hunde halten. Viele Hundehalter erfreuen sich einfach der Gesellschaft des vierbeinigen Gefährten. So war es seit jeher und der Spruch vom ‚besten Freund des Menschen‘ hat genau darin seine Wurzeln. Daneben gibt es aber auch Hundehalter, die sich das Tier und seine besonderen Fähigkeiten zu Nutze machen. Dazu gehören die Hütehunde, aber auch Blinden- und Therapiehunde oder eben auch die jetzt thematisierten Jagdhunde. Es gibt also Hundehaltung aus Spaß an der Freude, zum eigenen Nutzen oder zum Nutzen für gesellschaftspolitische zu begrüßende und zu fördernde Dinge. Die Jagdhunde gehören, das wird hier keiner bezweifeln, zur letzten Gruppe. Nicht nur leisten die Jäger einen her-ausragenden Anteil am Natur- und Artenschutz in Schleswig-Holstein, die Jagdhunde verhindern auch unnötiges Leid, indem sie eine zügige Nachsuche für waidwundes Wild ermöglichen. Der Nutzen des Jagdhundes kommt damit nicht nur dem Jäger, sondern uns allen und dem Tierschutz zu Gute. Ähnliche Aspekte könnte man bei Blindenhunden herausarbeiten, die die Teilhabe von sehgeschädigten Menschen im Alltag ermöglichen und damit indirekt uns als Gesamtgesellschaft einen Dienst erweisen. Das Thema muss daher größer gedacht werden als es im vorliegenden AfD-Entwurf der Fall ist.

    Auf der anderen Seite – und das dürfen wir nicht vergessen – stehen die Kommunen, für die die Hundesteuer eine Einnahmequelle ist und die ggf. zu überprüfen hätten, ob die Voraussetzungen für die Steuer bei einem Hund vorlägen oder nicht. Das bedeutet wiederum mehr Bürokratie. Hier ein-zugreifen bedeutet auch, den Kommunen Handlungsoptionen zu nehmen und sie zu belasten. Die AfD schreit zwar immer nach Subsidiarität, scheint hier aber keinerlei Bauchschmerzen zu haben. Ich sage: Wir müssen die Interessen der Kommunen hier mitdenken! Ich schlage daher vor, dass wir uns im Ausschuss grundsätzlich über die Hundehaltung in Schleswig-Holstein Gedanken machen. Dabei sollten wir uns nicht nur über die steuerliche Bewertung von Blinden-, Therapie- und Jagdhunden machen, sondern sollten insgesamt eine Auswertung unserer Erfahrungen mit dem Hundegesetz einfließen lassen.“

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  • 23.01.2020

    Stephan Holowaty zu TOP 24 "9-Punkteplan für eine gute Zukunft der Metropolregion"

    In seiner Rede zu TOP 24 (9-Punkteplan für eine gute Zukunft der Metropolregion) erklärt der Sprecher für die Norddeutsche Kooperation der FDP-Landtagsfraktion, Stephan Holowaty:

    „Der Hamburger Senat muss endlich auf Augenhöhe mit der Metropolregion umgehen und zusammenarbeiten. Aber das Hamburger Umland, die Metropolregion Hamburg, ist für unser Land von überragender Bedeutung. Über 40 Prozent der Bevölkerung unseres Bundeslandes leben in den Kreisen direkt an der Hamburger Landesgrenze. Die Metropolregion trägt entscheidend zur wirtschaftlichen Dynamik in unserem Land bei, auch die Durchschnittseinkommen in den Hamburger Randkreisen ist deutlich höher als in anderen Teilen unseres Landes.

    Aber die Metropolregion hat auch ihre ganz besonderen Herausforderungen. Der Verkehr auf Straße oder Schiene, Wohnkosten oder auch Verfügbarkeit von Wohnraum und Infrastruktur – viele Themen lassen sich nur in Zusammenarbeit mit Hamburg sinnvoll lösen. Anderseits verlässt sich Hamburg auch auf seine Metropolregion, auf das Umland. Auch eine Dynamik in Hamburg ist nicht mehr vorstellbar ohne die Metropolregion. Daher freue ich mich sehr über die OECD-Studie zur Metropolregion Hamburg, die sehr viele Aspekte des Lebens in und um Hamburg beleuchtet. Nicht alle ihrer Schlussfolgerungen kann man direkt 1:1 umsetzen, aber jeder einzelne Punkt ist wichtig. Wir haben hier im Landtag im Dezember bereits einstimmig einen Beschluss über einen Bericht der Landesregierung für Mitte dieses Jahres zu den Schlussfolgerungen aus dem OECD-Bericht gefasst. Vielleicht – kurz vor Weihnachten in der Sammeldrucksache – ist der SPD dieser Beschluss durchgerutscht. Wie dem auch sei – ich persönlich hätte auch schon im Dezember gerne das Thema Metropolregion debattiert, jetzt haben wir die Gelegenheit dazu. Aber niemand muss die Landesregierung heute erneut dazu auffordern, tätig zu werden.

    Und das ist auch sehr wichtig, gerade weil in Hamburg im kommenden Monat Bürgerschaftswahlen sind.  Und da sollten wir auch den derzeit regierenden Parteien in Hamburg klipp und klar mitgeben, dass die Zusammenarbeit gerade zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein besser werden muss. Es ist nicht so, dass die Metropolregion aus ein paar Bauerndörfern um Hamburg herum besteht, mit denen man tun und lassen kann, was man will. Die Menschen, die in Hamburg arbeiten und Hamburg voranbringen, wohnen vielfach in Schleswig-Holstein und pendeln jeden Tag in die Hansestadt. Unternehmen, die den Hamburger Hafen und die Wirtschaft am Leben erhalten, befinden sich in Schleswig-Holstein, auch weil sie in Hamburg keinen Platz mehr finden. Und da müssen auch die Parteien und gerade die Regierungsparteien in Hamburg verstehen, dass sie nicht auf einer Insel leben, sondern die Metropolregion genauso brauchen wie die Metropolregion sie braucht.

    Einer der zentralen Kritikpunkte des OECD-Gutachtens ist die Zersplitterung der Verwaltungsleistungen und vor allem die Planungen auf viel zu vielen Ebenen. Aber vor allem fehlt immer noch eine landesübergreifende Landesplanung. Hamburg scheitert zu oft bereits an den eigenen Bezirksgrenzen, Kreise planen nicht gemeinsam, Gemeinden spielen sich gegenseitig aus. Die Entwicklung gemeinsamer Gewerbegebiete, gemeinsamer Infrastruktur, auch eines gemeinsamen Wohnungsbaus - hier gibt es noch viel zu tun. Oder nehmen wir den ÖPNV. Wenn die Grünen in Hamburg sagen, dass sie die ganze Stadt im Blick haben wollen, dann reicht das eben nicht. Man muss die ganze Metropolregion im Blick haben. Und zwar nicht nach dem Motto 'Hamburg bestimmt und Schleswig-Holstein bezahlt', sondern durch einen Nordtarif, der nicht neue Tarifgrenzen schafft, sondern Mobilität für alle bei guter Qualität und guten Preisen möglich macht und in dem alle Beteiligten auf Augenhöhe miteinander agieren. Ich frage mich, warum der Hamburger Senat da so von oben herab mit der Metropolregion umgeht. Oder denken wir an Moorburg und Wedel – Hamburg sonnt sich im Bürgerentscheid und Schleswig-Holstein bekommt den Ascheregen und die Emissionen. Das ist weder guter Umwelt- und Klimaschutz noch gute Nachbarschaft.

    Ich freue mich darauf, wenn wir auch im schleswig-holsteinischen Teil des Ausschusses für norddeutsche Kooperation die richtigen Schlussfolgerun-gen aus der OECD-Studie diskutieren und entwickeln. Vor allem freue ich mich aber auch auf den bereits beschlossenen Bericht der Landesregierung hierzu im zweiten Quartal.“

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  • 24.01.2020

    Christopher Vogt zu TOP 14 „Mehr Unternehmergeist in Schleswig-Holsteins Schulen“

    In seiner Rede zu TOP 14 (Mehr Unternehmergeist in Schleswig-Holsteins Schulen – Landeskonzept Entrepreneurship Education) erklärt der Vorsitzende und hochschulpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Vor ziemlich genau fünf Jahren ging ein Tweet einer damals 17-jährigen Schülerin viral. Er lautete: ‚Ich bin fast 18 und hab keine Ahnung von Steuern, Miete und Versicherungen. Aber ich kann ne Gedichtsanalyse schreiben. In vier Sprachen.‘ Das hat dann einen Nerv getroffen. Nicht unbedingt, weil zu viele Schüler Gedichtsanalysen in vier Sprachen schreiben könnten, sondern weil es bei der ökonomischen Bildung großen Nachholbedarf gibt. In Nordrhein-Westfalen geht es derzeit um die Einführung eines eigenständigen Schulfachs Wirtschaft.

    Auch meine Fraktion befürwortet mehr politische Bildung, tritt aber auch für mehr ökonomische Bildung in den Schulen ein. Da müssen wir deutlich mehr tun. Wir müssen auch realisieren, dass die großen deutschen Unter-nehmen in der Regel über 100 Jahre alt sind. In den letzten 30 Jahren sind kaum neue Unternehmen in den Boom-Branchen entstanden, sondern vor allem in den USA oder in China. Das ist zunehmend ein Problem für den Er-halt unseres Wohlstandes. Die Zahl der Gründungen ist über viele Jahre bundesweit zurückgegangen. Das hat mit der guten Arbeitsmarktlage zu tun. Es gibt kaum Bedarf an sogenannten Notgründungen aus der Arbeits-losigkeit heraus, aber das hat eben auch mit einem hohen Bedürfnis an Sicherheit in insgesamt unruhigeren Zeiten zu tun. Und viele junge Menschen kommen schlichtweg gar nicht auf die Idee, dass man auch unternehmerisch tätig werden könnte. Erst kürzlich war jedoch erfreulicherweise zu lesen, dass die Zahl der Gewerbeanmeldungen in Schleswig-Holstein in den ersten neun Monaten 2019 wieder um acht Prozent im Vergleich zum Vor-jahr angestiegen ist. Das sind erfreuliche Zahlen, aber ich bin überzeugt, dass da noch mehr Luft nach oben ist.

    Entrepreneurship und Unterstützung von Gründungen stehen bei der FDP schon lange auf der Agenda und wir haben uns in unserem Positionspapier zu diesem Thema auch im vergangenen Jahr sehr intensiv damit auseinandergesetzt. Insofern bin ich froh, dass das hier heute auf der Tagesordnung gelandet ist, und dass da nun was vorangeht. Denn es muss einerseits um bessere Rahmenbedingungen gehen, andererseits aber auch unbedingt um einen neuen Gründergeist, also einen Wandel bei der Mentalität. Wir brauchen mehr Akzeptanz oder sogar Respekt für diejenigen, die etwas ausprobiert haben und im Zweifel auch gescheitert sind. Ich glaube, dass wir vor allem zwei entscheidende Stellen haben, um den Gründergeist bei jungen Menschen zu beleben: Unsere Schulen und vor allem unsere Hochschulen. Die Schulen sind insofern wichtig, da wir hier früh Grundlagen legen und Interesse wecken können. Zunächst einmal sollten wir meiner Meinung nach große Anstrengungen unternehmen, um in den Schulen die MINT-Fächer zu stärken. Das ist nicht nur aus Gründerperspektive gut, sondern insgesamt sehr wichtig. Aber wir brauchen eben auch so etwas wie einen Mentalitätswechsel: Unsere Schülerinnen und Schüler müssen frühzeitig für das Thema Unternehmertum und Gründungen begeistert werden. Das Ausprobieren, Risiko-Eingehen und auch das Scheitern sollten positiver gesehen werden. Es sollte viel mehr belohnt werden, mutig und risikobereit an die erfolgreiche Umsetzung eines Projektes zu glauben – egal, wie es am Ende ausgehen mag.

    Was wir auch brauchen, ist ein stärkerer Austausch zwischen den Schulen und der Wirtschaft. Zum einen müssen mehr Praktika durchgeführt werden. auch für Lehrer. Und Unternehmer müssen in die Schulen eingeladen wer-den. Nur über Diskussionen und Vorbilder werden bekommen Schüler einen Einblick in das Unternehmertum. Und man sollte Firmengründungen simulieren, um so die Rolle eines Unternehmers kennenzulernen. Die Erstellung eines Businessplans tut ja nicht weh und schadet auch nicht denjenigen, die definitiv kein Unternehmer werden wollen.

    Nicht minder wichtig ist, dass wir uns um die Hochschulen bemühen. Die demnächst anstehende Überarbeitung der Hochschulgesetz-Novelle bietet uns dafür eine gute Gelegenheit, Ausgründungen attraktiver zu machen, den Umgang mit Patenten neu zu regeln, Gründungssemester zu ermöglichen oder auch das Engagement von Professoren als Unternehmer zu erleichtern.

    Ich freue mich sehr, dass die Landesregierung ein Konzept zur Stärkung des Entrepreneurships an Schulen erarbeiten wird. Das werden wir dann in wenigen Monaten gemeinsam diskutieren. Das ist eine gute Nachricht für die Bildung in Schleswig-Holstein und die persönliche Entwicklung vieler junger Menschen, die in diesem Bereich talentiert sind.“

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