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  • 14.02.2019

    Jan Marcus Rossa zu TOP 20 "Maghreb-Staaten und Georgien als sichere Herkunftsländer einstufen"

    In seiner Rede zu TOP 20 (Maghreb-Staaten und Georgien als sichere Herkunftsländer einstufen) erklärt der migrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    ,,Die AfD hat die ,Sicheren Herkunftsländer` zum Thema der heutigen Debatte gemacht, wohl wissend, dass die Zustimmung im Bundesrat Regierungshandeln ist und der Zustimmung aller koalitionstragender Fraktionen bedarf.

    Nun ist es ja kein Geheimnis, dass die Grünen so ihre Schwierigkeiten mit dem Konzept der sicheren Herkunftsstaaten im Asylrecht haben. Eine Zustimmung des Landes Schleswig-Holstein zum Gesetz zur Einstufung Georgiens, Algeriens, Marokkos und Tunesiens als sichere Herkunftsstaaten scheint jedenfalls zum jetzigen Zeitpunkt und in der vorliegenden Gesetzesfassung eher unwahrscheinlich zu sein. Und auch das hat die AfD bei ihrem Antrag einkalkuliert. Doch wird dieses Kalkül jetzt nicht mehr aufgehen, denn der Bundesrat wird in der Sache am morgigen Freitag nicht entscheiden. Vielleicht können wir dann doch noch einen Weg finden, damit auch Landesregierungen, an denen die Grünen beteiligt sind, dem Gesetz über weitere sichere Herkunftsländer im Bundesrat zustimmen können. Ich halte das vor dem Hintergrund der Erfahrungen, die wir in der Jamaika-Koalition gemacht haben, nicht für ausgeschlossen.

    Es ist meine Absicht, gemeinsam mit den Koalitionspartnern zu versuchen, auch bei der Frage der sicheren Herkunftsstaaten und den daraus resultierenden Konsequenzen mit neuen Ideen Lösungsvorschläge zu entwickeln, die auch von unserem grünen Partner mitgetragen werden können. Unzweifelhaft und unbestreitbar hat das Asylrecht in unserem Rechtsstaat einen sehr hohen Rang. Das werde ich aber sicherlich nicht mit der AfD diskutieren, denn die Absicht Ihres Antrags war, die demokratischen Parteien in diesem Landtag vorzuführen. Ihre Rechnung wird nun aber aus den vorstehend genannten Gründen nicht mehr aufgehen. Schade für Sie, gut für die demokratischen Parteien in diesem Land.

    Ich will hier und heute die Gelegenheit nutzen, um dafür zu werben, alther- gebrachte Positionen beim Thema ,sichere Herkunftsstaaten` noch einmal in Frage zu stellen und in einem offenen Dialog innerhalb der Koalition über ein Konzept nachzudenken, wie wir einerseits Asylverfahren beschleunigen können, indem wir ,sichere Herkunftsstaaten` bestimmen und für Menschen aus solchen Staaten die Verfahren beschleunigen, ohne andererseits das berechtigte Rechtsschutzbedürfnis der Asylbewerber, die aus solchen sicheren Herkunftsländern kommen, zu vernachlässigen, sondern auch für sie ein faires und rechtsstaatliches Verfahren zu gewährleisten.

    Lassen Sie uns zum Beispiel darüber nachdenken, ob wir sichere Herkunfts- länder in unterschiedliche Kategorien einteilen können, für die eine unterschiedliche Darlegungs- und Beweislast gilt. Je sicherer ein Staat eingeschätzt wird, desto höher sind die Anforderungen an die Darlegung und den Nachweis einer persönlichen Verfolgung im Einzelfall. Kann ein Staat nicht vorbehaltlos als sicher eingestuft werden, dann sollte ermittelt werden, bei welchen Sachverhalten bzw. Fallgruppen ein konkretes Verfolgungsrisiko besteht, sodass die Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast gezielt abzusenken sind. Nehmen wir doch einfach das Beispiel Algerien. In diesem Land kann eine Verfolgung wegen Homosexualität nicht ausgeschlossen werden. Zudem gibt es immer noch die Todesstrafe. Mit dem heutigen Konzept der ,sicheren Drittstaaten` werden diese Tatsachen aber nicht hinreichend berücksichtigt. Das aber ist ein Rechtszustand, der meines Erachtens nicht zu Unrecht verfassungs- und auch menschenrechtlich kritisch gesehen werden muss. Hier sollte es aber unser Ehrgeiz sein, ein Regelungssystem zu schaffen, dass solchen Schwächen entgegenwirkt. Und genau hier setzt mein Lösungsvorschlag an.

    Es müssten für jeden sicheren Herkunftsstaat erforderlichenfalls Fallgruppen festgelegt werden, bei denen die Vermutungswirkung ausgeschlossen wird. Algerien würde nicht als sicheres Herkunftsland gelten, soweit es um Verfolgungen wegen Homosexualität geht. In allen anderen Fällen würde aber die Vermutungswirkung greifen können. Das ist im Ergebnis eine abgestufte Darlegungs- und Beweislast. Dies könnte die Lösung sein, die wir brauchen, um unsere Asylverfahren einerseits effizienter zu gestalten und andererseits den gebotenen Rechtsschutz sicherzustellen.

    Für heute aber gilt: Der Antrag der AfD ist abzulehnen und innovative Lö- sungen diskutieren wir anschließend gerne mit den Parteien, die nicht fremdenfeindlich sind."

     

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 14.02.2019

    Anita Klahn zu TOP 13 "Schwimmausbildung in Schleswig-Holstein fördern"

    In ihrer Rede zu TOP 13 (Schwimmausbildung in Schleswig-Holstein fördern) erklärt die bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    ,,Schleswig-Holstein hat über tausend Kilometer Küstenlänge und dreihundert Seen. Allein das sind gute Gründe dafür, dass bei uns jedes Kind sicher schwimmen lernt, ohne Ausnahme! Dabei geht es nicht nur darum, dass eine Mutter ihr Kind gefahrlos im Meer oder in einem See baden lassen kann ­ Schwimmen ist ein idealer Sport, um sich fit und gesund zu halten, was im Angesicht des zunehmenden ungesunden Lebenswandels mit verringerter Bewegung und falscher Ernährung in immer höherem Maße wichtig wird.

    Das gilt übrigens nicht nur für Kinder, sondern auch für die Älteren unter uns.

    So schön es wäre, wenn alle Kinder im frühen Alter schwimmen lernen würden, so wenig hat das leider mit der Realität zu tun: Alleine 15 Prozent der Grundschulen und 9 Prozent der Sekundarschulen geben an, dass sie keinen Schwimmunterricht erteilen. Mindestens 19 Prozent aller Kinder haben zum Ende der 6. Klassenstufe keine sichere Schwimmfähigkeit. Ein noch erschreckenderes Beispiel aus der Praxis: Laut DLRG-Präsident Achim Haag ist ,Jeder zweite Grundschulabsolvent kein sicherer Schwimmer mehr.` Hier ist dringender Handlungsbedarf geboten.

    Die Gründe für diese alarmierenden Zahlen sind vielfältig: Das Schwimmbadsterben in Schleswig-Holstein ist dabei zu einem erheblichen Teil Ursache für nicht erteilten Schwimmunterricht. Hier gilt es, entschlossen weitere Schließungen zu verhindern und vielleicht sogar eine Trendwende einzuleiten und mehr Bäder der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Mit dem IMPULS-Programm und den damit verbundenen Sanierungsmitteln in 2019 unter anderem für Schwimmbäder ist ein Anfang gemacht. Allerdings müssen weitere Mittel in die Sanierung fließen, um effektiv den Schwimmbadschließungen entgegenzuwirken. Dabei muss es auch das Ziel sein, dass der Erhalt von Wettkampfbädern gesondert ins Auge gefasst wird. Denn reine Spaßbäder stellen mit ihren geringen Wassertiefen nicht die nötige Infrastruktur für den Schwimmunterricht zur Verfügung und fallen damit als Aus- bildungsstätte aus. Ein weiterer Punkt sind die fehlenden Lehrkräfte. Um das Problem anzugehen, muss sichergestellt werden, dass durch Fort- und Weiterbildung eine spürbare Erhöhung des angebotenen Schwimmunterrichts einhergeht. Dazu gehören, neben der Qualifizierung der Lehrkräfte, ebenso der partnerschaftliche Austausch mit Eltern, anderen Schulen, Vereinen und dem DLRG, damit alle möglichen Ressourcen gebündelt genutzt werden können, um Versorgungslücken zu schließen. Zum Beispiel kann ein Bademeister zusammen mit einer Lehrkraft den gemeinsamen Schwimmun- terricht organisieren, wenn die Lehrkraft keine ausreichende Befähigung für die Erteilung des Schwimmunterrichtes hat.

    Auch sollten sich Schulen zusammenschließen, um gemeinschaftlich das Angebot zu erhöhen, welches sie alleine vielleicht nicht anbieten können.

    Auf diese Weise können sowohl die Kosten für Anfahrtswege geteilt als auch die Lehrkräfte optimal aufgeteilt werden. Wenn man sieht, dass bisher nur 4 Prozent der Schulen in diesem Bereich mit anderen Schulen bei der Organisation des Schwimmunterrichts kooperieren, kann man unschwer erkennen, welches Potential in diesem Bereich noch brach liegt. Festzuhaltenb  bleibt: Das Problem ist komplex und eine schnelle Lösung nicht in Sicht.

    Auch lassen sich nicht alle Probleme in diesem Bereich vollständig beseitigen.

    Aber ich bin der festen Überzeugung, dass mit konzertierten Anstrengungen und einem umfangreichen Maßnahmenpaket ein sinnvoller Beitrag in die Verbesserung des Schwimmunterrichts in Schleswig-Holstein geleistet werden kann."

     

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 04.07.2018

    Oliver Kumbartzky zu TOP 2 „Änderung des Waldgesetzes für Schleswig-Holstein“

    In seiner Rede zu TOP 2 (Änderung des Waldgesetzes für Schleswig-Holstein) erklärt der forstpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „Die Entrüstung, die Gintoft wegen der Abholzung des Preesterholts erschütterte, verstehe ich sehr. Damit solche Vorfälle in Zukunft nicht mehr passieren, legte der SSW einen Gesetzentwurf vor. Die vorgeschlagene Ergänzung ist aber unnötig. Und zwar, weil wir in Schleswig-Holstein im Vergleich der Bundesländer schon heute die striktesten Regelungen für Kahlschläge und Waldumwandlungen haben. Außerdem ist das MELUND als oberste Forstbehörde nach dem Fall in Gintoft tätig geworden, indem per Erlass die Kriterien für die behördlichen Waldumwandlungsentscheidungen konkretisiert worden sind.

    Aber kurz der Reihe nach: Zunächst muss man noch einmal festhalten, dass im ursprünglichen Gesetzentwurf des SSW die Begrifflichkeiten ‚Kahlschlag‘ aus Paragraph 7 und ‚Waldumwandlung‘ aus Paragraf 9 durcheinandergebracht worden sind. Durch die im Ausschuss durchgeführte Anhörung ist dem SSW der Fehler aufgefallen und dieser wurde in einem Änderungsantrag korrigiert.


    So weit, so gut. Aber auch die nun vorgeschlagenen Änderungen in Paragraf 9 sind nicht nötig. In Paragraph 9 Absatz 3 des Landeswaldgesetzes steht bereits seit 2016: ‚Die Umwandlung von Wald zur Errichtung von Windenergieanlagen mit einer Höhe von mehr als zehn Metern ist unzulässig.‘ Eine Ergänzung, wie sie der SSW und auch die SPD vorschlagen, nämlich die Unzulässigkeit der Errichtung von Windkraftanlagen zehn Jahre nach der Umwandlung zusätzlich in das Landeswaldgesetz zu schreiben, halten wir für nicht sachgerecht. Es würde sich um einen erheblich Eingriff in die Rechte des Grundeigentümers handeln, der unserer Meinung nach waldgesetzlich nicht zu rechtfertigen ist. Auch der Wissenschaftliche Dienst des Landtages äußert dazu verfassungsmäßige Bedenken. Und auch gesetzessystematisch ist der Vorschlag schwierig, weil es sich nach der Waldumwandlung gar nicht mehr um Wald handelt.

    Nun noch kurz zur Forderung von SSW und SPD, historische Waldstandorte mit einer Änderung in Paragraph 9 vermeintlich noch besser zu schützen. Die Forderung ist gut gemeint, aber auch hier würde es sich um einen erheblichen zusätzlichen gesetzlichen Eingriff in die Freiheit der Waldbesitzer handeln. Außerdem sind bereits heute alte Waldstandorte im Rahmen der Umwandlung besonders geschützt. So steht in Absatz 3, dass die Umwandlungsgenehmigung durch die Forstbehörde zu versagen ist, wenn die Erhaltung des Waldes im überwiegenden öffentlichen Interesse liegt. Der schon erwähnte Erlass aus dem MELUND stellt klar, dass eben dieses öffentliche Interesse auch bei historisch alten Waldstandorten vorliegt.


    Um es zusammenzufassen: Damit sich der Fall Preesterholt in Zukunft nicht mehr wiederholt, können wir politisch nichts mehr unternehmen. Der Landtag und die Landesregierung haben bereits wie beschrieben alle notwendigen Regelungen in Kraft gesetzt. Das hat auch die Anhörung im Umwelt- und Agrarausschuss ergeben.


    Wir sehen keinen Änderungsbedarf der bisherigen Rechtslage. Ich bitte Sie daher, der Beschlussempfehlung des Ausschusses zu folgen und den Gesetzentwurf abzulehnen.“

     

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 14.02.2019

    Jan Marcus Rossa zu TOP 27 "Humanitäre Grundsätze in der Flüchtlingspolitik"

    In seiner Rede zu TOP 27 (Humanitäre Grundsätze in der Flüchtlingspolitik auch in der Gesetzgebung zur Abschiebungshaft erhalten) erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    ,,Sowohl der heutige Antrag als auch die jüngste Debatte um das Abschiebehaftvollzugsgesetz entlarven die Scheinheiligkeit der SPD eindrucksvoll.

    Und es wir wieder einmal deutlich, dass die SPD ihren Trennungsschmerz, unter dem sie seit Mai 2017 offenbar leidet, immer noch nicht überwunden hat. Sie haben ihrem ehemaligen Koalitionspartner immer noch nicht den Seitenwechsel verziehen. Dafür habe ich sogar Verständnis, denn mit dem Verlust der Regierungsverantwortung ist ja auch ein Bedeutungsverlust einhergegangen und die Oppositionsrolle mag Ihnen nicht gefallen. Sie sollten Sie aber mit Anstand ausfüllen und daran fehlt es bei Ihnen in der Debatte um die Abschiebehaft in Schleswig-Holstein.

    Sie versuchen den wahrheitswidrigen Eindruck zu erwecken, dass die Jamaika-Koalition quasi jeden Ausreisepflichtigen in Abschiebehaft nehmen wolle, um Rückführungen zu erzwingen. Mit Verlaub: Das ist völliger Unsinn und entbehrt jeder Grundlage und Ihre unlauteren Motive sind leicht zu enttarnen. Sie versuchen den ebenfalls wahrheitswidrigen Eindruck zu erwecken, die Jamaika-Koalition wolle Minderjährige und Familien mit Kindern in der Abschiebehaftvollzugseinrichtung einsperren. Allein der Versuch, einen solchen Eindruck zu erwecken, ist unredlich, perfide und durch nichts zu rechtfertigen.

    Die Art und Weise, wie Sie diese Debatte führen, in der Sie Tatsachen verdrehen und Unwahrheiten verbreiten, zwingt mich, den Umgang mit der Abschiebehaft durch die Jamaika-Koalition mit dem Regierungshandeln der Albig-Regierung zu vergleichen. Ich erinnere daran, dass der Flüchtlingsrat der

    Albig-Regierung vorwarf, in Rendsburg ein ,Wilhelminisches Zuchthaus` zu betreiben. Ein vergleichbar drastischer Vorwurf ist uns von dort nicht gemacht worden. Ihre Regierung war es, die erst durch den Europäischen Gerichtshof auf den Pfad der Tugend geführt werden musste, weil Sie die Haftbedingungen in Rendsburg auch noch im Jahr 2014 nicht europarechtskonform ausgestaltet hatten. Ich möchte auch daran erinnern, dass es Ihre Landesregierung war, die 2014 entschied, Abschiebehaft künftig nur noch in anderen Bundesländern wie Brandenburg und Nordrhein-Westfalen zu vollstrecken. Nennen Sie das human, wenn Sie Flüchtlinge vor ihrer Abschiebung durch ganz Deutschland verschicken?

    Auch bei der Frage der Inhaftierung von Minderjährigen agieren Sie unredlich. Niemand in dieser Koalition will Minderjährige in Haft nehmen. Wir schaffen in Schleswig-Holstein auch nicht die rechtliche Grundlage für eine Inhaftierung. Das ist Bundesrecht und darauf wurden Sie in einer früheren Debatte von meinem Fraktionsvorsitzenden hingewiesen. Mit einer gewissen Zeitverzögerung haben Sie das dann auch verstanden. Aber auch mit dem heutigen Antrag springen Sie zu kurz, denn Sie müssen sich fragen lassen, wo Ihre Initiative auf Bundesebene ist, um die Inhaftierung Minderjähriger nach dem Aufenthaltsgesetz zu unterbinden. Ihr Antrag ist scheinheilig.

    Setzen Sie sich doch gefälligst auf Bundesebene, wo Ihre Partei in der Regierungsverantwortung steht, für die hier geforderte Änderung des Aufenthaltsgesetzes ein. Diese Initiative vermisse ich.

    Und noch etwas: Seit dem Regierungswechsel ist die Flüchtlingspolitik in diesem Land humaner geworden. Das mögen Sie in Abrede stellen, aber ich kann es Ihnen beweisen. Bereits im September 2017 hat die heutige Regierung einen Erlass auf den Weg gebracht, der es schleswig-holsteinischen Behörden weitgehend unmöglich macht, eine Inhaftierung von Minderjährigen und Familien mit Kindern zu beantragen. Ihre Albig-Regierung hatte den zuständigen Behörden einen wesentlich weiteren Ermessensspielraum eingeräumt. Einen Erlass wie den vom 01.09.2017 aber, den hätte auch die Albig-Regierung zustande bringen können. Das wollten Sie aber nicht und Sie, werter Kollege Dr. Stegner, haben doch schon damals die SPD-Fraktion angeführt.

    Und nun zum Schluss meiner Rede: Ja, es mag sein, dass wir § 62 Abs. 1 S. 3 Aufenthaltsgesetz nicht brauchen und ihn dann abschaffen können. Aber das wollen wir doch vorher erst einmal prüfen. Sollte sich dabei herausstellen, dass die Vorschrift keine Bedeutung in der Verwaltungspraxis hat, werden auch wir uns für eine Abschaffung stark machen. Aber auch eine solche Entscheidung sollte auf einer soliden Tatsachenbasis getroffen werden und nicht diffusen Stimmungen folgen.

    Wir bitten daher, den Antrag der SPD abzulehnen und dem Alternativantrag der Jamaika-Koalition zuzustimmen."

     

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 15.02.2019

    Dennys Bornhöft zu TOP 31 "Kontrollierte Freigabe von Cannabis"

    In seiner Rede zu TOP 31 (Modellprojekt zur kontrollierten Freigabe vonCannabis) erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    ,,Es hat Gründe, dass um das Thema Cannabis und die Legalisierung in den Jamaika-Koalitionsverhandlungen bis zuletzt heftig gerungen wurde. Schließlich treffen hier am Ende auch unterschiedliche Geisteshaltungen und Menschenbilder der Parteien aufeinander.

    Ich oute mich mal bezüglich Cannabis. Ich sehe zwar nicht so aus, aber ich habe noch nie in meinem Leben gekifft. Ich werde es auch nicht tun, auch nicht, wenn es legal wäre, weil ich kiffen schlecht finde. Aber nur, weil ich etwas selbst schlecht finde, muss ich es anderen nicht verbieten. Wir Freie Demokraten haben großes Vertrauen in den volljährigen, verständigen Menschen. Ich habe noch niemanden kennengelernt, der gesagt hat, dass er Joints raucht oder z.B. auch ein paar Vodka-Mischgetränke trinkt, weil man dann 120 Jahre und älter wird. Die Menschen wissen, dass es etwas ist, das die eigene Gesundheit potenziell gefährdet. Es gibt genau eine einzige Person, die nach Meinung der FDP einem volljährigen, verständigen Menschen vorschreibt, ob er seinem Körper schädigt oder nicht. Diese Person ist nicht Merkel, sie ist nicht Spahn, sie ist nicht Nahles, auch nicht Kubicki ­ es ist der Volljährige selbst. Damit grenzt sich die FDP bei diesem Thema insbesondere von CDU, aber auch von den anderen Parteien ab. Der freie Wille und die Selbstbestimmung enden dort, wo die Suchterkrankung beginnt.

    Deswegen ist die Haltung zur Legalisierung nicht nur eine Frage, welche Entscheidungen man den Menschen überlässt, sondern auch eine Frage der Gesundheitspolitik. Denn insbesondere auch aus gesundheitspolitischer Sicht spreche ich für eine kontrollierte Freigabe. Die Bundesdrogenbeauftragte Mortler sagt, Cannabis ist illegal, weil es verboten ist. Tolle, einleuchtende Logik. Übersetzt heißt das ,Durch die präventive Wirkung der Strafandrohung wird die Verbreitung von Cannabis eingeschränkt`. Das ist Realitätsverweigerung! Das Verbot, das Konsum und Gesundheitsrisiken verhindern soll, ist gescheitert. Wer kiffen will in Deutschland, der kifft in Deutschland und holt es sich beim Dealer, statistisch leider jeder siebte Minderjährige in Deutschland.

    Der Dealer fragt nicht nach dem Alter, er fragt nicht nach Allergien, er kann keine Angaben zum THC-Gehalt machen, er erzählt nicht, dass es mit Quarzsand, Blei oder Rattengift gestreckt ist, er fragt aber, ob man nicht auch etwas Härteres haben will. Die Illegalität verstärkt so den Weg als vermeintliche Einstiegsdroge. Wir sind der Meinung, dass eine kontrollierte Abgabe dafür sorgt, dass einerseits Minderjährige davon ferngehhalten werden, und dass andererseits Menschen wissen, was sie an Schadstoffen zu sich nehmen. Das wäre wirksame, uns weiter bringende Suchtpolitik. Ich denke und hoffe, dass jeder hier in diesem Hause eine bessere Präventionsarbeit möchte. Dies ist aber schwer, wenn der Gelegenheitskiffer kriminalisiert wird. An wen soll ich mich denn wenden, wenn ich Fragen habe? An meinen Arzt oder Apotheker? An die Lehrkraft? An die Polizei? Das funktioniert so nicht. Des Weiteren brauchen wir dringend wissenschaftliche Erkenntnisse, um die bestmögliche Lösung im Umgang mit Cannabis zu finden. Hierfür soll der von uns geforderte Modellversuch die Grundlagen schaffen. Zwar kann man Erfahrungswerte aus Portugal, den Niederlanden, Kanada oder diversen US-Bundesstaaten heranziehen, eigene Erhebungen werden aber auch für die gesamtgesellschaftliche Akzeptanz wichtig sein.

    Ich möchte ein wörtliches Zitat aus dieser Plenarwoche vortragen: ,Verlassen Sie Ihren ideologischen Weg. Man muss sich fragen, wie ist die Welt um mich herum, was findet eigentlich tagtäglich statt? Wie wollen wir diesen großen Markt kontrollieren? Schließlich ist dieser große Markt Realität`. Dieses Zitat stammt vom CDU-Vordenker Hans-Jörn Arp zum Thema Online-Glücksspiel. Es ist ein Plädoyer, das für eine zukunftsgerichtete Sucht- und Präventionspolitik spricht ­ diese brauchen wir auch hier!

    CDU und SPD, vor allem im Bund, geben Sie sich endlich einen Ruck und holen Sie die Konsumenten aus der Kriminalität heraus, legen Sie den Dealern das Handwerk. Machen Sie den Weg frei für ein wissenschaftlich begleitetes Modellprojekt in unserem Land."

     

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 15.02.2019

    Anita Klahn zu TOP 11+24 "Bildung für nachhaltige Entwicklung"

    In ihrer Rede zu TOP 11+24 (Bildung für nachhaltige Entwicklung/#FridaysForFuture) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

     

    ,,So wie heute demonstrieren seit mehreren Wochen Schülerinnen und Schüler unter dem Motto #FridaysforFuture und mahnen uns, mit Natur und Umwelt sorgsam umzugehen. Auch wenn aus unserer Sicht die Schülerdemonstrationen zurzeit eher einen allgemein appellierenden Charakter haben, zeigen sie zunächst einmal, dass die heutige Jugend allen Unkenrufen zum Trotz nicht, wie allgemein behauptet, politikverdrossen ist, sondern sich ganz im Gegenteil für ihre Zukunft einzusetzen weiß. Ich betone und darf es im Namen meiner Fraktionskollegen auch darstellen, dass wir Liberale dieses Engagement der Jugendlichen ausdrücklich begrüßen und wertschätzen. Für uns Freie Demokraten und ich ergänze hier: ganz besonders für unsere Jugendorganisation, die Jungen Liberalen, ist der Klima- und Umweltschutz ein zentrales Anliegen.

    Die Möglichkeit, sich mit einer Demonstration oder einem Streik Gehör zu verschaffen, ist ein legitimes Recht und das stellen wir auch nicht in Frage. Und klar ist auch, dass man größere Aufmerksamkeit erreicht, wenn man Grenzen überschreitet und sich über gültige Regeln hinwegsetzt. Konkret also der Arbeit fernbleibt oder, wie es die Schülerinnen und Schüler jetzt tun, dem Unterricht fernbleibt. Ein Ziel ist erreicht: Die Jugendlichen haben sich Gehör verschafft. Wir sollten jetzt aber nicht über die Frage des Schuleschwänzens, sondern über das Thema Klimaschutz gemeinsam mit unseren Kindern in diesem Land diskutieren. Wir gehen davon aus, dass die Jugendlichen ganz konkret Vorstellungen und Forderungen haben, wie der Klimaschutz verbessert und vorangetrieben werden kann. Das sollten wir jetzt mit unseren Kindern erörtern und gemeinsam nach Lösungen suchen. Denn das ist die gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Deshalb reichen wir die Hand zum Gespräch und kommen heute Nachmittag zusammen.

    Natürlich wissen wir in diesem Haus um unsere Verantwortung, wer wollte das bestreiten. Und eines ist doch auch klar: Schleswig-Holstein, Deutschland sollen mit gutem Beispiel vorangehen. Darüber dürfen wir aber auch nicht vergessen: Wenn wir wirklich etwas erreichen wollen, dann brauchen wir einen globalen Ansatz. Wir müssen auf internationale Lösungen, Innovationen und Technologien setzen. Dabei geht es vorrangig um wirtschaftliche, aber in hohem Maße auch um soziale Folgen, die es zu berücksichtigen gilt.

    Natürlich lässt sich leicht der sofortige Kohleausstieg noch vor 2038 fordern, wenn einem erzählt wird, man bräuchte nur eine entsprechende Anzahl Windräder in die Landschaft setzen. Aber dann muss im selben Atemzug auch über Bürgerproteste bei Trassenausbau, Grundlastfähigkeit von Solarmodulen und komplexe Regelenergiesteuerung der Netzbetreiber gesprochen werden. Das mag jetzt vielleicht alles sehr technisch klingen, aber das sind nun mal ungelöste Probleme, mit denen es die Umsetzer eines Kohleausstiegs schon jetzt zu tun haben und in noch stärkerem Maße zukünftig zu tun kriegen werden. Verstehen Sie mich nicht falsch: Ich würde auch gerne sauberen Strom produzieren. Aber wir sind hier nicht auf Island, wo einem Mutter Erde das Haus von alleine heizt oder in Norwegen, wo man sich vor Stauseen und damit speicherbarem Strom kaum retten kann. Diese Vergleiche heranzuziehen und zu sagen ,Dann können wir das auch` ist kein konstruktiver Debattenbeitrag. Was tun wir, wenn im Norden zu wenig Wind weht oder keine Sonne scheint und die Stromspeicher leer sind? Biogas, Batterien und ein Pumpspeicherwerk in Thüringen reichen nicht. Ein sofortiger Kohleausstieg wird mit vielen Beeinträchtigungen einhergehen. Das müssen wir uns immer bewusst machen und in unseren Diskussionen berücksichtigen. Ohne Strom fährt kein Elektrobus, Rettungsdienste sind möglicherweise nicht erreichbar, medizinische Versorgung ist nicht gewährleistet, Kühlketten werden unterbrochen. Wie abhängig wir von einer sicheren Stromversorgung sind, haben wir doch erst vor kurzem durch einen mehrstündigen Stromausfall in Lübeck erlebt. Wir müssen auch bedenken, dass die Energieversorgung kein Luxusgut werden darf. Strom muss für jeden bezahlbar bleiben. Und dass wir hier besonders aufmerksam bleiben müssen, zeigen die Verteuerungen durch die EEG-Umlagen. Und deswegen müssen wir auch überlegen ob die heutigen Subventionierungen alternativer Energien wirklich sinnvoll sind. Ähnliches gilt für den Verkehrssektor. Ein Verteuern und Verhindern von Mobilität wird keine Akzeptanz erfahren. Mit dem Fahrrad wird ein Wohnungsumzug selbst innerhalb von Kiel zur sportlichen Herausforderung. Wir können nicht einfach mal so ohne Plan und Vorbereitung aus allem aussteigen und glauben, damit die Welt zu retten. Plastikrückstände, Abfallentsorgung, Verschmutzung der Flüsse und Meere, Waldsterben, Abschmelzen der Gletscher ­ es gibt viele Stichworte, die jeden Einzelnen innehalten lassen sollten. Statt auf moralisierende Bevormundung und auf Verbote zu setzen, kann die Antwort doch nur mehr Information, Forschung und Entwicklung heißen. Ein CO²-Zertifikatehandel in Europa mit kürzeren Verfallsdaten würde beispielsweise den Innovationsdruck steigern. Deutsche Technologien könnten in Afrika und Asien eingesetzt werden, um den Aufbau erneuerbarer Energien voranzutreiben. Ich möchte zwei nachdenklich stimmende Zahlen nennen: Deutschland trägt 2,2 Prozent zu den globalen Emissionen bei. Heruntergebrochen auf die Wirtschaftsleistung Schleswig-Holsteins sind das 0,06 Prozent der globalen Emissionen. Soviel zur Verhältnismäßigkeit. Und Klimaschutz ist nicht ausschließlich Sache der Politik, sondern von jedem Einzelnen! Auf den nächsten Skiurlaub, auf die Flugreise nach Kalifornien, auf Kaltgetränke mit Plastikstrohhalm zu verzichten oder nicht mit dem Auto zur Schule gefahren zu werden, das sind Beiträge für den Klimaschutz!

     

    Blicken wir also in die Zukunft und ich appelliere an alle Jugendlichen: Schwänzt nicht die Schule, sondern nutzt eure Chancen auf Bildung. Werdet Ingenieure, Wissenschaftler, Techniker und Tüftler, damit ihr bessere Technologien entwickeln könnt, um effektiv gegen die Klima-Herausforderung anzugehen. Bewahrt euch die Freiheit, selbstbestimmt aus eigenem Wissen und eigener Überzeugung zu handeln. Und noch etwas: Die politische Aneinandersetzung und Entscheidungen über den Klimawandel finden in den Parteien und den Parlamenten statt. Und wer hier wirklich Einfluss auf politische Entscheidungen nehmen will, sollte sich in politischen Parteien oder sogenannten NGOs, nichtregierungstragenden Organisationen, engagieren.

     

    Es besteht ja ein breiter Konsens in der Gesellschaft, wenn es um den Klimaschutz geht, aber wir müssen das Wissen um die Folgen des Klimawandels und um die Maßnahmen, mit denen wir dagegen vorgehen können, besser vermitteln. In der Jamaika-Koalition haben wir uns darauf verständigt, dass wir beispielsweise eine Landesstrategie Bildung für nachhaltige Entwicklung für alle Bildungsbereiche im Sinne des UNESCO-Weltaktionsprogramms und des Nationalen Aktionsplanes entwickeln wollen. Von der Kita über die Schulen, in außerschulischen Lernorten, der Hochschul- und beruflichen Ausbildung und Fortbildung bis hin zur Seniorenbildung wollen wir Menschen in allen Altersgruppen nachhaltiges Handeln vermitteln. Projekte wie das ,Haus der kleinen Forscher` vermitteln nicht nur spielerisch Verständnis und Erkenntnisse über naturwissenschaftliche Zusammenhänge, sondern sie sensibilisieren auch für einen schonenden Umgang mit Naturressourcen.

     

    Lehrkräfte sind durch die Fachanforderungen verpflichtet, den Schülerinnen und Schülern Wissen zu Energie, Verkehr, Umwelt und Natur zu vermitteln. Schulprojekte wie zum Beispiel die ,Klimadetektive` oder zum persönlichen ökologischen Fußabdruck analysieren und sensibilisieren das eigene Konsumverhalten. Abfalltrennung kann in der Kita und Schule trainiert werden. Auch wenn es bereits viele gute Projekte gibt, wissen wir, dass wir hier besser werden können und wollen. Wir gehen das Problem

     

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 15.02.2019

    Jan Marcus Rossa: Sichere Herkunftsstaaten – Chance für einen Neuanfang nutzen

    Anlässlich der Vertagung der Bundesratsinitiative zur Entscheidung über si-chere Herkunftsstaaten erklärt der migrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:


    „Der Bundesrat hat die Entscheidung über sichere Herkunftsstaaten vertagt. Das ist für uns eine gute Nachricht, denn wir bekommen die Chance, eine Lösung zu finden, die auch von den Grünen getragen werden kann. Ich wiederhole ausdrücklich mein Gesprächsangebot.
    Ich habe großes Verständnis für die Kritik der Grünen an dem bisherigen Modell der sicheren Herkunftsstaaten. Es ist unseriös, wenn die Bundesre-gierung in ihrer Gesetzesbegründung selbst auf Missstände hinweist, die der Einstufung der Länder als sicher entgegenstehen. Es ist unstreitig, dass wir z.B. in Algerien nach wie vor die Todesstrafe haben und Homosexuelle durchaus von Verfolgung bedroht sind. Das heutige ‚Alles-oder-Nichts‘-Konzept, das dem heutigen Regelungsmodell zu Grunde liegt, ist zu undifferenziert und führt zwangsläufig zu rechtlich fragwürdigen Ergebnissen. Algerien dürfte meines Erachtens nicht uneingeschränkt ein sicheres Herkunftsland sein.


    Die Jamaika-Koalitionäre sollten deshalb gemeinsam ein System entwickeln, in dem nur für solche Kriterien ein verkürztes Asylverfahren möglich ist, bei denen kein Verfolgungsrisiko besteht. Wo diese Feststellung nicht möglich ist, darf das Verfahren nicht verkürzt werden. Bei Algerien wäre also ein beschleunigtes Verfahren denkbar, wenn es um die Verfolgung wegen Rasse, Religion oder Nationalität geht. Ist der behauptete Asylgrund eines Bewerbers dessen Homosexualität, darf es keine Einschränkung des Rechtsschutzes geben.
    Mit einem solchen Modell könnten wir wesentliche Bedenken der Grünen gegenüber sicheren Herkunftsstaaten überwinden. Unsere Koalitionspartner müssen unser Gesprächsangebot nur annehmen.“

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  • 15.02.2019

    Kay Richert zu TOP 29 "Mindestvergütung für Auszubildende einführen"

    In seiner Rede zu TOP 29 (Mindestvergütung für Auszubildende einführen) erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    ,,`Mindestvergütung für Auszubildende einführen` ­ was für ein wohlklingender Titel, was für eine wohlfeile Forderung! Mehr für alle: Mehr Geld, mehr Fürsorge, mehr Vorteile, mehr von allem für alle und ganz besonders für die Auszubildenden. Jedenfalls klingt es so. Im Koalitionsvertrag des Bundes hat sich die GroKo bereits auf eine Mindestausbildungsvergütung geeinigt. Die Bildungsministerin Anja Karliczek von der CDU hat ja auch schon einen entsprechenden Vorstoß gemacht. Beides ­ die Einigung im Koalitionsvertrag wie auch der Vorstoß der Ministerin ­ sind schon ein unverantwortliches Einknicken zu Lasten von Tarifautonomie und sozialer Marktwirtschaft. Übrigens ist der Ministerin ihr Einsatz nicht gerade gedankt worden, die Kommentare des SPD-Koalitionspartners reichten von ,nicht bedarfsgerecht` über ,inakzeptabel` bis zu ,Griff ins Klo`. Einerseits bemerkenswert, wie mit Koalitionspartnern umgegangen wird, die den Koalitionsvertrag umsetzen wollen. Andererseits: Wir sehen, dass die GroKo ­ mehr oder weniger erfolgreich ­ bereits an dem Thema arbeitet; mit anderen Worten: Dies ist nach dem Renten-Antrag vom Mittwoch schon wieder ein Schaufensterantrag, ein Marketing-Gag, mit dem der schlechten Performance der Bundes-SPD auf die Sprünge geholfen werden soll.

    Dabei will ich hier mal eines ganz deutlich sagen: Die Initiativen der Bundes-SPD finden nicht deswegen keine Zustimmung, weil etwa die Unterstützung von den SPD-Landesverbänden fehlt. Sie finden keine Zustimmung, weil sie schlicht nicht gut sind! Das sieht man auch hier: Mindestvergütung, Schutz vor Tarifflucht, Sicherung des Lebensunterhalts ­ das klingt ja alles ganz toll. Aber hält der Antrag auch, was er verspricht? Sie sagen: ,Wer arbeitet oder eine Ausbildung macht, muss seine Lebenshaltungskosten decken können`. Stimmt, das muss generell jeder Mensch. Aber: Arbeit oder Ausbildung sind ganz deutlich zwei Paar Schuhe. Arbeit unterliegt dem Mindestlohn, eben weil man von der Arbeit auch leben können soll. Und da möchte ich auch einmal sagen: Sie von der SPD tun hier ständig so, als seien die Freien Demokraten immer gegen die Beschränkung prekärer Entlohnung gewesen. Das ist falsch. Sie unterschlagen dabei das FDP-Konzept zur Lohnuntergrenze, das sich von Ihrem Modell durch eine höhere Tarifautonomie unterscheidet.

    Aber auch die, die sich in der ersten Ausbildung befinden, müssen sich keine Sorgen um ihren Lebensunterhalt machen. Warum nicht? Weil für Kinder in erster Ausbildung die Eltern zu sorgen haben. Die Eltern sind verpflichtet, jedem ihrer Kinder eine Vorbildung zu einem Beruf zu finanzieren ­ egal, ob es sich um ein Studium oder eben eine Ausbildung handelt. Ich weiß, das können sich nicht alle Eltern leisten und es wird bestimmt auch andere, exotische Fallkonstellationen geben. Aber erstens gibt es bei Bedürftigkeit andere Hilfen und zweitens hilft in diesen Fällen auch eine Ausbildungsvergütung von 635 Euro nicht. Wenn man Ihren Antrag weiter liest, fordern Sie ,faire` Ausbildungsvergütungen. Das ist interessant! Was ist denn fair? Wer gibt denn während einer Ausbildung mehr: Der Azubi mit seiner Arbeitskraft? Oder der Betrieb mit seiner Ausbildungsleistung? Ich finde diese Phrase, diese Worthülse hier ausgesprochen schwierig.

    Weiter: Sie behaupten, eine Mindestvergütung steigere die Attraktivität der Ausbildung. Wie belegen Sie das? Haben Sie sich denn schon einmal mit der Materie beschäftigt? Ihre Behauptung klingt ja ganz toll, aber die Zahlen sprechen eine ganz andere Sprache: Die 15 Ausbildungsberufe mit den stärksten Besetzungsproblemen zahlen Ausbildungsvergütungen zwischen 637 Euro und 1.104 Euro. Beim Empfang des Handwerks am vergangenen Mittwoch haben wir einen Vortrag von einem Vertreter des Bäckerhandwerks gehört. Erinnern Sie sich noch, was er gesagt hat, als er die Entwicklung der Lehrlingszahlen vorgestellt hat? Das Bäckerhandwerk hat mehr Zulauf als das Baugewerbe, obwohl dort wesentlich höhere Vergütungen ge- zahlt werden. Ich will nicht bestreiten, das Geld ein Faktor bei der Attraktivität einer Ausbildung sein kann; der bestimmende Faktor ist Geld ganz offensichtlich aber nicht.

    Für die jungen Menschen sind andere Dinge wichtig: Eine interessante Tätigkeit und gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Perspektive. Ein gutes Betriebsklima und schließlich sichere Arbeitsplätze. Diese Faktoren sind entscheidend für junge Menschen. Und diese Betriebe, das gute Klima und die sicheren Arbeitsplätze gefährden Sie durch Ihre Planwirtschaft. Warum? Natürlich weil die Kostenbelastungen der Betriebe steigen werden. Bei Handwerksbetrieben werden die Kostensteigerungen auf 15 Prozent geschätzt.

    Besonders stark wären kleine Betriebe und Betriebe in strukturschwachen Regionen betroffen. Und diese Betriebe würden dann schlicht nicht mehr ausbilden; das würde den Fachkräftemangel verstärken und die Situation noch verschlimmern. Wir wollen Auszubildende, die sich in ihren Betrieben wohlfühlen und ihren Beruf mit Freude erlernen können. Wir wollen starke Betriebe mit motivierten Azubis und zufriedenen Mitarbeitern, die gerne ausbilden. Wir wollen keine dilettantische Verschlimmbesserung am Ar- beitsmarkt und wir wollen keine Schaufensteranträge aus der Marketing-Abteilung."

     

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 06.03.2019 | 10:00 |

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  • 27.03.2019 | 10:00 |

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  • 04.07.2018

    Jörg Hansen zu TOP 24 „Attraktivität des Polizei- und Verfassungsschutzdienstes“

    In seiner Rede zu TOP 24 (Weiterentwicklung des Zulagensystems zur Steigerung der Attraktivität des Polizeidienstes und des Verfassungsschutzdienstes) erklärt der polizeipolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jörg Hansen:

    „Wir haben eine gute und professionell arbeitende Landespolizei. Seit Jahren haben wir Freie Demokraten darauf hingewiesen, dass dies angesichts der Entwicklungen der letzten Jahre kein Selbstläufer ist. Eine gute Polizei braucht gute Ausstattung und eine angemessene Vergütung.

    Deswegen hat diese Koalition bereits im ersten Jahr ihrer Arbeit viele Verbesserungen für den Polizeidienst realisiert. Wir wollen damit zum einen im Wettbewerb um die besten Köpfe die Attraktivität des Polizeidienstes steigern. Zum anderen wollen wir aber auch die Motivation unserer Beamten erhalten. Wir haben bereits viel in die sachliche und personelle Ausstattung investiert und werden uns für weitere Verbesserungen einsetzen. Die Anhebung der Erschwerniszulagen für SEK, MEK, Observationskräfte und verdeckte Ermittler ist hier ein weiterer Schritt.

    Der Einsatzwert von Spezialeinheiten ist von herausragender Bedeutung. Mir selbst hat eine SEK-Einheit beim G20-Einsatz in Hamburg in einer bedrohlichen Situation den Hals gerettet. Gut, dass es sie gibt.

     

    Als Leiter einer „Äußeren Absperrung“ ist man froh, wenn man eben nicht in ein Objekt hinein muss, in dem sich vielleicht bewaffnete Täter verschanzt haben. Eine Spezialeinheit geht planvoll, speziell ausgebildet und ausgestattet, aber auch mindestens mit einem Restrisiko – wenn nicht sogar mehr – in eine gefährliche Situation hinein. Ich wiederhole: Gut, dass es die Spezialeinheit gibt.

    Umso unverständlicher ist es, dass Schleswig-Holstein bei der Erschwerniszulage für diese Einheiten seit Jahren die rote Laterne hat. Selbst Länder, die schon länger besser zahlen als Schleswig-Holstein, haben eine Anhebung beschlossen, um konkurrenzfähig zu bleiben. Ich denke da etwa an Brandenburg, die kürzlich die Erschwerniszulage von 225 Euro auf 300 Euro angehoben haben. Das Schleswig-Holstein mit derzeit 153 Euro hier handeln musste, war absehbar. Es ist eine Frage der Fairness und der Wertschätzung gegenüber unseren Beamten. Ich freue mich daher umso mehr, dass unsere Koalitionspartner mit uns nunmehr gleich eine Anhebung auf das bundesdurchschnittliche Niveau beschlossen haben und so – vorerst – sichergestellt ist, dass wir nicht wieder sofort ins Hintertreffen geraten.

    Der vorliegende Antrag soll die Lücke zu anderen Bundesländern schließen. Die Aufstockung und Nachbesetzung der Gruppen des SEK und MEK ist spätestens dann ein Problem, wenn wir sie weiterhin vernachlässigen.

    Bringen wir es auf den Punkt: Der Job erfordert höchste körperliche und psychische Anforderungen. Hierfür müssen geeignete Bewerberinnen und Bewerber gefunden werden. Die derzeitige Erschwerniszulage ist nur ein geringer Anreiz, sich für einen Bereich zu entscheiden, der hohe Belastungen und Gefahrensituationen mit sich bringt.

    Lassen Sie uns daher heute ein Signal an unsere Beamten senden und die überfällige Angleichung der Zulage für besondere Einsätze anstoßen. Um diese Zulage nach §15 der Erschwerniszulagenverordnung geht es heute. Natürlich werden wir das Zulagensystem insgesamt Schritt für Schritt weiterentwickeln und überarbeiten und im Ergebnis werden auch weitere Zulagen angehoben werden müssen. Aber lassen sie uns hierfür den zweiten Schritt nicht vor dem ersten machen. Darum: Heute die Anhebung der Zulage für besondere Einsätze und alles weitere erst, wenn wir Voraussetzungen dafür geschaffen haben.“

     

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 19.02.2019

    Jan Marcus Rossa: Ehrliche Diskussion statt Stimmungsmache

    Zu der Berichterstattung über das von der ARD in Auftrag gegebene „Framing Manual“, erklärt der medienpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    „Der öffentlich-rechtliche Rundfunk leidet zunehmend unter Akzeptanzproblemen. Dies hat man nun offensichtlich auch bei der ARD erkannt. Leider werden aber auch hier die falschen Schlüsse gezogen. Wir sollten uns mit der Evaluierung des Rundfunkauftrags befassen und dann entscheiden, wie dieser dann zukunftsfähig neu gestaltet werden kann. Genauso wichtig und von der Neugestaltung des Rundfunkauftrags abhängig ist die Entwicklung der Rundfunkbeiträge. Hier hören wir aber nur reflexhaft die Drohung von ARD und ZDF, dass ohne weitere Erhöhungen der Beiträge die Qualität des Programms verschlechtert werden müsste. Ob diese Drohung belegt werden kann, bleibt allerdings stets offen. Wir Freie Demokraten haben erhebliche Zweifel an der Verlässlichkeit einer solchen Aussage, denn der Finanzbedarf der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ließe sich unserer Auffassung nach erst ermitteln, wenn der künftige Rundfunkauftrag feststeht.

    Es ist nicht das richtige Signal, wenn in dieser Situation die ARD das so genannte „Framing-Manual“ in Auftrag gibt. Es zielt auf Stimmungsmache in einer wichtigen politischen Debatte um die zukünftige Ausgestaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die in der Handreichung dargestellte Strategie, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk moralisch zu erhöhen und die privaten Mittwettbewerber in ein schlechtes Licht zu rücken, bringt uns inhaltlich nicht weiter und ist zudem gefährlich. In Zeiten von Fake-News und haltlosen Angriffen gegen die Medien vom rechten Rand des politischen Spektrums sollte man auf die Verächtlichmachung von privaten Medienanbietern unbedingt verzichten. Die Freiheit der Presse und des Rundfunks gehören zu unseren höchsten Verfassungsgütern. Sie schützen alle Medienanbieter. Die pauschale Verunglimpfung von privaten Medienhäusern als „medienkapitalistische Heuschrecken“ und andere Unterstellungen weisen wir entschieden zurück. Wir begrüßen es ausdrücklich, dass die ARD klargestellt hat, dass die Handreichung keine verbindliche Sprach- und Handlungsanweisung für Mitarbeiter der ARD ist. Besser wäre es gewesen, die ARD würde sich ganz von solchen Vorgehensweisen distanzieren. Wir wünschen uns, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sich nunmehr aktiv und konstruktiv an der Diskussion über die künftige Ausrichtung des Rundfunkauftrags beteiligen. Das wäre ein gutes Signal.“ 

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  • 22.02.2019

    Dennys Bornhöft: Wahlrechtsausschluss zu Recht gekippt

    Anlässlich des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes zum Wahlrechtsausschluss für Behinderte erklärt der sozialpolitische Sprecher Dennys Bornhöft:

    ,,Das Wahlrecht ist eines unserer höchsten Grundrechte. Jeder Eingriff in ein dermaßen wichtiges Recht bedarf der besonderen Rechtfertigung und sollte nach unserer Überzeugung stets einer Einzelfallentscheidung unterliegen. Der bisherige pauschale Wahlrechtsausschluss bei bundesweiten Wahlen für Menschen, die unter Vollbetreuung stehen, ist daher zu Recht vom Bun- desverfassungsgericht gekippt worden. Hier muss mehr von dem einzelnen Individuum her gedacht werden und das Recht auf Teilhabe an der politischen Willensbildung stärker gewürdigt werden. In Schleswig-Holstein haben wir bereits eine Landtags- und Kommunalwahl ohne diese Wahlrechtsausschlüsse abgehalten. Auch hier sollte sich der Bund ein Beispiel an Schleswig-Holstein nehmen."

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  • 22.02.2019

    Christopher Vogt: Mit dem Digitalpakt raus aus der Kreidezeit

    Zur Einigung zwischen Bund und Ländern beim Digitalpakt erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    ,,Es ist eine sehr gute Nachricht, dass es beim Digitalpakt jetzt endlich eine Einigung gibt. Alles andere wäre nach dem jahrelangen Ringen auch nicht zu erklären gewesen. Wir sind mit dem nun erzielten Ergebnis hochzufrieden.

    Die Forderungen der FDP zur Finanzierung von Lehrerfortbildungen oder auch der Wartung von Geräten werden jetzt umgesetzt. Die bloße Anschaf- fung von Endgeräten wäre schließlich noch keine Digitalisierung der Schulen und hätte wohl vielerorts zu Fehlinvestitionen geführt.

    Es ist auch nur vernünftig, dass die unsinnige 50:50-Regel bei den Bund-Länder-Finanzbeziehungen wieder vom Tisch ist. Diese Forderung der Uni-

    ons- und SPD-Haushälter hätte die Länder wiederum an anderen Stellen in erheblichem Maße Geld gekostet und vor allem dem finanzstärkeren Süden der Republik geholfen. Der engagierte Einsatz der Landesregierung hat sich also gelohnt. Es ist auch ein großer Erfolg, dass am Ende doch alle Länder mit an Bord sind. Gerade Baden-Württemberg und Bayern hatten da einen langen Weg zu gehen.

    Die notwendige Reform des Bildungsföderalismus wird uns weiter beschäf- tigen. Der Digitalpakt kann nur ein erster Schritt sein. Wenn wir unseren Wohlstand erhalten wollen, müssen wir das gemeinsame Ziel haben, zur weltbesten Bildung zu kommen. Dieses hehre Ziel werden wir aber nur erreichen, wenn Bildung als gesamtstaatliche Aufgabe definiert und der Bund bei der Finanzierung stärker in die Pflicht genommen wird. Im Gegenzug wird der Bund bei der Zusammenführung von Standards mitreden müssen, was auch in der Sache vernünftig wäre.

    Die Bundesregierung ist jetzt aufgefordert, den Digitalpakt schnellstmöglich ins Werk zu setzen. Es darf jetzt keine weiteren Verzögerungen mehr geben.

    Die Schulen warten schließlich schon viel zu lange auf das Geld, um endlich aus der Kreidezeit herauszukommen. Die Landesregierung wird die Fortbildungsmöglichkeiten für die Lehrkräfte weiter ausbauen und die entsprechenden pädagogischen Konzepte unterstützen."

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  • 22.02.2019

    Jörg Hansen: Erfreulich großes Vertrauen in den Opferschutz

    Zur heutigen Vorstellung der Jahresbilanz 2018 des Weißen Rings durch die Landesvorsitzende Manuela Söller-Winkler erklärt der polizeipolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jörg Hansen:

    ,,Es ist sehr erfreulich, dass das Vertrauen in den ,Weißen Ring` auch nach dem Skandal im vergangenen Jahr den heute vorgestellten Zahlen zufolge keinen Einbruch erlitten hat. Das ist in keiner Weise selbstverständlich.

    Die Vorkehrungen des ,Weißen Rings`, die Vorkommnisse im engen Dialog mit den Mitarbeitern präsent zu halten und die bestmögliche Einhaltung des Sechs-Augen-Prinzips in der Opferberatung, um eine Wiederholung eines solchen Skandals vorzubeugen, scheinen erfolgreich zu sein.

    Ich danke den rund 180 ehrenamtlichen Mitarbeitern für ihren unschätzbar wertvollen Einsatz und die vielen geleisteten Arbeitsstunden für hilfesu- chende Menschen, die Opfer von Verbrechen geworden sind.

    Wir freuen uns auf den konstruktiven Austausch bei wichtigen Themen wie der Neuordnung des Opferentschädigungsgesetzes, welche auf Bundesebe- ne entschieden, jedoch auf Landesebene auszuüben sein wird. Wir werden uns dafür einsetzen, dass bürokratische Hürden abgebaut werden und die tatsächlichen Belange der Opfer im Vordergrund stehen."

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  • 22.02.2019

    Anita Klahn: Ausbildungsberufe für die digitale Zukunft fit machen

    Zur Bilanz über den Ausbildungsgang für E-Commerce-Kaufleute erklärt die bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    ,,Es war absolut richtig, den Ausbildungsgang für E-Commerce-Kaufleute anzubieten. Als FDP haben wir uns von Beginn an dafür stark gemacht. Der Erfolg zeigt vor allem, dass viele klassische Berufsbilder durch die Digitalisierung im Umbruch sind. Diesen digitalen Chancen und Potenzialen begegnen wir vorausschauend.

    Die digitale Welt wirkt sich dabei nicht nur auf kaufmännische Berufe aus.

    So sind zum Beispiel auch in vielen technischen Berufen bereits heute digitale Inhalte und Anwendungen Gang und Gäbe. Daher müssen alle Ausbildungsberufe für die digitale Zukunft fit gemacht und entsprechend ausgestattet werden. Mit dem Digitalpakt können wir auch bei den Berufsschulen wichtige Weichen stellen, um für alle Ausbildungsberufe für eine angemessene digitale Ausstattung zu sorgen. Dafür werden wir uns stark machen!"

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  • 26.02.2019

    Kay Richert: Mobilitätsgewinn für die Studierenden

    Zum positiven Votum des Studierendenparlaments der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für das landesweite Semesterticket erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    „Wir freuen uns sehr über die Entscheidung des StuPa der Uni Kiel! Damit ist der Weg frei für ein landesweites Semesterticket, durch das die Studierenden in Schleswig-Holstein ein großes Stück umweltfreundliche Mobilität hinzugewinnen. Außerdem wird der Hochschulstandort Schleswig-Holstein noch attraktiver. Neben Spitzenforschung und -bildung können die Studierenden unser schönes Land noch besser erkunden. Wir hoffen, dass auch die Studierendenparlamente aus Heide und von der Hochschule Flensburg nach Klärung der noch offenen Fragen dem Semesterticket beitreten, sodass auch die Studierenden dieser Hochschulen in den Genuss der Vorteile kommen. Die Tür bleibt offen.

    Mobilität ist in einer liberalen Gesellschaft ein Zeichen von Freiheit und Chancen. Die Jamaika-Koalition sorgt dafür, dass diese Mobilität erhalten und verbessert wird ohne Verkehrsträger oder Personengruppen gegeneinander auszuspielen. Die neun Millionen Euro des Landes für das Semesterticket sind daher eine gut investierte Starthilfe. Die Entscheidung und die Verhandlungen über das Semesterticket lagen aber zu jeder Zeit ausschließlich bei den Studierenden und den Verkehrsunternehmen. Der Einsatz aller Beteiligten hat sich gelohnt.“

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  • 25.02.2019

    Oliver Kumbartzky: Rechtssicherheit bei Tiertransporten herstellen

    Zum heute vom MELUND erlassenen befristeten Verbot von Tiertransporten erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und agrarpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „Es darf nicht sein, dass Veterinäre und Kreise Opfer einer unklaren Rechtslage beim Thema Tiertransporte werden könnten. Weder die Veterinäre noch die Kreise möchten sich der Beihilfe zu untragbaren Transportbedingungen in Drittländern schuldig machen. Deshalb ist es wichtig, dass die offenen juristischen Fragen zügig geklärt werden. Veterinäre und Kreise brauchen dringend Rechtssicherheit darüber, nach welchen Regeln sie Tierexporte in Drittländer genehmigen dürfen, ohne mit einem Bein im Gefängnis zu stehen.

    Wir setzen darauf, dass Landwirtschaftsminister Albrecht, wie angekündigt, eine schnelle und rechtssichere Lösung mit Bund und Ländern finden wird. Eine länger andauernde Hängepartie sollte im Interesse der schleswig-holsteinischen Rinderzüchter, aber auch im Interesse des Tierschutzes vermieden werden. Die Betroffenen dürfen mit dem Problem nicht alleingelassen werden.

    Für uns steht fest, dass Tierexporte in Länder, die nicht den EU-Standards unterliegen, gestoppt werden müssen. Im Interesse der Veterinärämter, der Zuchtbetriebe und des Tierschutzes muss schnellstmöglich geklärt werden, wie eine möglichst tiergerechte Haltung, ein tiergerechter Transport und eine eventuelle Schlachtung nach EU-Standard konkret sichergestellt werden können.“

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  • 26.02.2019

    Jan Marcus Rossa: Bestellerprinzip der SPD erschwert den Weg ins Eigenheim

    Zur Diskussion um das sogenannte Bestellerprinzip, bei dem die Maklergebühr künftig allein der Verkäufer tragen soll, erklärt der wohnungsbaupolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:


    „Die Idee des Bestellerprinzips von Bundesjustizministerin Barley ist ein Griff in die Mottenkiste. Nicht neu, nicht innovativ, höchst umstritten und vor allem nicht abgesprochen mit dem eigenen Koalitionspartner. Wer provozieren und Aufmerksamkeit erhaschen will, der fordert einfach, dass künftig allein die Verkäufer die Maklerprovision zahlen sollen. Wer dann aber vergisst zu erklären, wie das in der Praxis aussehen soll, der macht sich un-glaubwürdig.


    Fakt ist nämlich, dass der Verkäufer Wege suchen und finden wird, um sei-ne Mehrkosten wieder reinzuholen. Er wird diese Kosten also auf den Ver-kaufspreis aufschlagen. Das hat zur Folge, dass nicht nur der Preis, sondern auch die Grunderwerbsteuer steigt. Somit erschwert die SPD den ohnehin schon steinigen Weg ins Eigenheim, vor allem für Familien.


    Frau Barley hätte lieber über die FDP-Forderung eines Freibetrags bei der Grunderwerbsteuer nachdenken sollen. Das entlastet die Käufer unmittelbar und verhilft mehr Menschen zu einer eigenen Immobilie. Aber Frau Barley zündet mit dem Bestellerprinzip lieber eine mediale Nebelkerze, die mal wieder den eigenen Koalitionspartner auf die Palme bringt. Die SPD sollte sich ernsthaft überlegen, ob man überhaupt noch gemeinsam regieren möchte.“

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  • 27.02.2019

    Oliver Kumbartzky: Verlängerung der Entnahmegenehmigung ist richtig

    Zur Erneuerung der Entnahmegenehmigung für GW924m erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und agrarpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „Die Verlängerung der Entnahmegenehmigung ist eine Möglichkeit, um den Pinneberger Wolf doch noch zu erlegen. Wir begrüßen daher, dass Minister Albrecht diesen Weg weitergeht und sogar in Erwägung zieht, die Maßnahmen zu intensivieren.

    Auch die geplante Ausweisung von weiteren Präventionsgebieten haben wir zur Kenntnis genommen und werden sie zu gegebener Zeit auswerten und daraus resultierende mögliche Verbesserungen ableiten. Denn wir müssen uns offen und transparent damit auseinandersetzen, ob das alles erfolgreich und praktikabel war und ist. Auch die Frage nach der Aufnahme des Wolfes ins Bundesjagdrecht stellt sich vor dem Hintergrund der stark steigenden Populationen immer drängender.“

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