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  • 07.05.2020

    Dennys Bornhöft und Kay Richert: Fahrverbote sind endgültig ein stumpfes Schwert

    Zur Entwicklung der Stickoxid-Werte am Theodor-Heuß-Ring in Kiel erklärt der klimaschutzpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Bei der Diskussion um die Luftreinhaltung in Städten sind Wind und Wetter zu wenig berücksichtigt. Eine Neubewertung der Rechenmodelle, die die Basis für die Maßnahmen im Luftreinhalteplan der Stadt Kiel bilden, ist im Lichte der neuen Datenlage notwendig. Die Entwicklung der Stickoxid-Werte in den Corona-Monaten März und April am Theodor-Heuss-Ring zeigen, dass auch mit massiv weniger Verkehr die Messwerte nicht unter den Grenzwert von 40 µg/m³ gedrückt werden können. Auch namhafte Meteorologen haben sich in die Diskussion schon eingeschaltet und weisen darauf hin, dass lokale meteorologische Effekte Schwankungen im Stickoxid-Wert stark beeinflussen. So können Windrichtung und atmosphärische Stabilität Rückgänge in der Stickoxid-Belastung wieder ausgleichen. Die verantwortlichen Stellen müssen daher zu einer Neubewertung über die Geeignetheit von Fahrverboten als Maßnahme zur Luftreinhaltung kommen. Es müssen alle Faktoren aufgedeckt werden, die zur Stickoxid-Belastung beitragen.“

    Der verkehrspolitischen Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert, ergänzt:

    „Ohne Zweifel ist der Straßenverkehr eine Emissionsquelle, für die Lösungen her müssen. Aber die im Jahresvergleich tendenziell sinkenden Werte sind auf die fortschreitende Flottenmodernisierung zurückzuführen. Nicht Verbote und Zeigefinger sorgen für Verbesserungen, sondern Ingenieurskunst und technologischer Fortschritt. Im Lichte der Datenlage ist das Mantra von Fahrverboten nun endgültig ad absurdum geführt. Schon jetzt steht fest: Fahrverbote können den Stickoxid-Grenzwert nicht erreichen. Wir setzen weiterhin auf Technologieoffenheit, moderne Motoren und andere innovative Maßnahmen zur Luftreinhaltung.“

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  • 07.05.2020

    Annabell Krämer zu TOP 2 u.a. „2. Nachtrag zum Haushaltsplan für das Jahr 2020“

    In ihrer Rede zu TOP 2+10+34+37+38+39+40+41+43+44+46+48 (2. Nachtrag zum Haushaltsplan für das Jahr 2020) erklärt die finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    „Mit der Verdopplung der Notkredite auf eine Milliarde Euro reagieren wir auf eine beispiellose Krise. Neben den unerlässlichen Ausgaben für die Sicherstellung der medizinischen Versorgung, müssen wir unserer mittelständischen Wirtschaft unbürokratisch unter die Arme greifen, damit sie die aktuelle Durststrecke überlebt.

    Unser zukünftiger Wohlstand hängt davon ab, ob es uns gelingt, gesunde Unternehmen auf breiter Front zu erhalten, die durch Corona völlig unverschuldet in finanzielle Not geraten sind. An diesen Unternehmen hängen Tausende Arbeitsplätze, milliardenschwere Wertschöpfung und unendlich viel Herzblut von Eigentümern und Beschäftigten. Es geht um Existenzen! Der Motor unseres Landes ist der Mittelstand. Erst wenn dieser nicht mehr stottert, werden wir die Krise bewältigt haben. Um dauerhafte Wohlstandseinbußen zu vermeiden, braucht es nach der Krise mehr denn je eine wachstumsfreundliche Politik, die unternehmerische Innovationen zur Entfaltung bringt und einen verlässlichen Ordnungsrahmen bietet. Was wir dagegen nicht brauchen, sind ständig neue Verbote und Regulierungen, die unsere Wirtschaft zusätzlich belasten und Investitionsunsicherheit schaffen. Wirtschaftliche Freiheit ist die Voraussetzung für Wohlstand und Wohlstand ist die Voraussetzung für ein leistungsfähiges Gesundheitssystem und eine hohe Lebenserwartung. Diese Zusammenhänge sollten wir uns auch und gerade in dieser Krise bewusst machen!

    Aber kommen wir zurück zum vorliegenden Nachtragshaushalt. Es hat sich gezeigt, dass das Soforthilfeprogramm des Landes für Unternehmen mit zehn bis 50 Beschäftigten stark nachgefragt wird. Oftmals ist die Liquidität in den Betrieben bereits aufgebraucht, sodass unabwendbare Betriebskosten nicht anders zu decken sind. Um alle berechtigten Auszahlungen leisten zu können, stocken wir das Soforthilfeprogramm um weitere 50 auf 150 Millionen Euro auf. Diese Mittel ergänzen das Soforthilfeprogramm des Bundes, das sich an Solo-Selbstständige und Kleinunternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten richtet. Bund und Land greifen den kleinen und mittleren Unternehmen somit nicht nur mit lebenswichtigen Liquiditätshilfen, sondern auch mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen unter die Arme. Diese Zuschussprogramme sind so wichtig, weil sie dazu beitragen können, eine Überschuldung von Unternehmen abzuwenden.

    Neben dem genannten Zuschussprogramm hilft das Land dem Hotel-, Beherbergungs- und Gastronomiegewerbe mit besonders günstigen Krediten aus dem Mittelstandssicherungsfonds. In dieser Branche betragen die Einkommensausfälle bis zu 100 Prozent. Gerade auch als tourismuspolitische Sprecherin meiner Fraktion bin ich erleichtert, dass unsere Hoteliers und Gastronomen gestern endlich eine Perspektive aufgezeigt bekommen haben, bald wieder öffnen zu dürfen. Jeder Tag, der ohne Umsatz vergeht, ist ein herber und schmerzhafter Rückschlag im Kampf um die wirtschaftliche Existenz. Es geht um einen bedeutenden Wirtschaftszweig für unser Land zwischen den Meeren, aber auch um ein großes Stück Lebensqualität.

    Mit dem Nachtragshaushalt beschließen wir weitere wichtige und teils auch gesetzliche Hilfen. Letzteres betrifft die Mehrausgaben nach dem Infektionsschutzgesetz in Höhe von 64,3 Millionen Euro. Hiermit erstattet das Land entstandenen Verdienstausfall wegen angeordneter Quarantäne oder der Schließung von Schulen und Kitas. Weitere 51,5 Millionen Euro fließen in das Gesundheitssystem, konkret in medizinische Geräte und Schutzausrüstungen, Investitionen in Krankenhäusern und als Erstattung an Rehakliniken für das Vorhalten von Betten. Zudem war es uns Freien Demokraten äußerst wichtig, die Erforschung der Auswirkungen des Corona-Virus insbesondere auf Kinder und Jugendliche voranzutreiben. Mit zwei Millionen Euro unterstützen wir unsere hervorragenden Institute im Land, die uns wichtige Erkenntnisse liefern, welche Schutzvorkehrungen im Umgang mit Kindern wirklich erforderlich sind. Für uns sind all diese Ausgaben im Bereich Gesundheit und Forschung ebenso essenziell wie die Finanzhilfen für unsere Wirtschaft.

    Für Familien ist die gegenwärtige Situation eine erhebliche Belastung. Die geschlossenen Kitas und Schulen erfordern eine Rund-um-die-Uhr Betreuung und stellen die Eltern vor die Aufgabe, die Beschulung ihrer Kinder größtenteils zu übernehmen. Wenn die Betreuung in Kita oder Schule nicht stattfindet, ist es nur fair, wenn die Eltern entsprechende Beiträge für nicht erbrachte Leistungen von den Kommunen erstattet bekommen. Viele Eltern befinden sich in Kurzarbeit und müssen mit reduziertem Einkommen ihre Ausgaben bestreiten. Für eine Entlastung der Eltern ohne Belastung der Kommunen stellen wir heute in der Summe 105 Millionen Euro bereit. Es ist ein starkes Signal, dass wir heute außerdem 15 Millionen Euro für das digitale Lernen an Schulen zur Verfügung stellen. Diese Gelder ergänzen die Digitalpaktmittel von Bund und Land und sollen Heimunterricht erleichtern oder überhaupt erst ermöglichen. Als Mutter zweier Kinder habe ich in den letzten Wochen hautnah miterleben dürfen, welche Defizite in der digitalen Infrastruktur im Bildungsbereich bestehen! Es darf nicht passieren, dass ein Schuljahr faktisch für beendet erklärt wird, weil man nicht für alle Schüler die gleichen Lernbedingungen gewährleistet sieht. Deshalb brauchen wir für alle Schüler digitale Endgeräte, geprüfte Lernsoftware sowie Unterstützung der Lehrkräfte bei der Erlangung digitaler Kompetenz. Das Angebot eines freiwilligen Bildungsangebotes in den Sommerferien wird den Unterrichtsausfall zwar nicht kompensieren können, kann aber die entstandenen Lerndefizite zumindest reduzieren. Hierfür wird der Finanzausschuss bis zu fünf Millionen Euro freigeben, sobald das Bildungsministerium ein schlüssiges Konzept vorgelegt hat. Hier ist unsere Erwartung, dass der Fokus auf die Kernfächer und die prüfungsrelevanten Fächer gelegt wird. Manchmal sind es Krisen wie diese, die einen Innovationsschub in rasender Schnelle erzwingen, was sonst viele Jahre gebraucht hätte – um einmal etwas Gutes im Schlechten zu sehen!

    Doch bei allem Geldsegen muss ich als Finanzpolitikerin auch Wasser in den Wein schütten. Ich muss dem weit verbreiteten Eindruck widersprechen, der Staat könne das wegbrechende Volkseinkommen beliebig kompensieren. Der Staat erwirtschaftet nichts, er verteilt nur um. Diese Umverteilung ist jetzt ökonomisch geboten, um den Mittelstand zu retten und eine wirtschaftliche Depression abzuwenden. Aber wir sind zugleich gehalten, an das Morgen und an die notwendige Rückführung der Kredite zu denken. Wir beschließen heute ebenfalls gemeinsam, dass die Notkredite ab 2023 innerhalb von höchstens 20 Jahren getilgt werden sollen. Dies bedeutet eine jährliche Haushaltsbelastung von mindestens 35 Millionen Euro. Jeder von uns kann sich gerne seine Lieblingsprojekte im Haushalt anschauen und überlegen, was diese 35 Millionen Euro pro Jahr bedeuten! Noch nicht berücksichtigt sind weitere konjunkturelle Kredite, die aufgrund von Einnahmeausfällen notwendig werden. Die Mai-Steuerschätzung, die wir übernächste Woche erwarten, wird ein erster Fingerzeig sein, wie hoch diese Einnahmeausfälle ausfallen werden.

    Die kommende Rückführung der Kredite, die uns die Schuldenbremse vorschreibt, ist richtig. Nur ein Staat, der ordentlich wirtschaftet und vorsorgt, ist in einer solch existenziellen Krise wie der jetzigen überhaupt handlungsfähig. Aber deshalb müssen wir auch in der Krise genau abwägen, welche Ausgaben zur Abwehr und Bewältigung der Notsituation essenziell und gegenüber der Öffentlichkeit vertretbar sind. Vieles in dieser Krise wäre jetzt wünschenswert und viele Forderungen sind verständlich. Die Krise trifft jeden unverschuldet und die Beantragung von Grundsicherung fällt schwer, wenn Geld zum Leben benötigt wird. Sie ist jedoch zum aktuellen Zeitpunkt der unbürokratischste Weg für Hilfen zum Lebensunterhalt. Niemand muss Angst haben, seine Lebensversicherung kündigen oder sein Haus verkaufen zu müssen. Es gelten nicht die strengen Kriterien des Schonvermögens in Zeiten der Krise. Dieser Haushalt leistet insgesamt einen unverzichtbaren Beitrag, um das Gesundheitssystem zu stärken, und um unserer mittelständischen Wirtschaft in dieser unverschuldeten Notsituation finanziellen Beistand zu leisten.

    Wir Freie Demokraten stehen jetzt und auch in Zukunft an der Seite des Mittelstands! Denn dieser Mittelstand sichert Tausende Arbeitsplätze und unser aller Wohlstand! Für ihre Belange werden wir uns jederzeit einsetzen. Lassen Sie uns gemeinsam das Land wieder ins Laufen bringen."

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  • 07.05.2020

    Dennys Bornhöft zu TOP 17 „Tiertransporte“

    In seiner Rede zu TOP 17 (Tiertransporte) erklärt der tierschutzpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Wir alle wollen keine leidvollen Tiertransporte. Keiner hier im Haus will, dass Rinder auf endlosen Fahrten, ohne Pause, ohne Wasser, in sengender Hitze oder in klirrender Kälte gequält werden. Dagegen stehen auch gesetzliche Regelungen. Jedoch: Tiertransporte können trotz aller schützenden Vorschriften mit Leid verbunden sein. Das will keiner. Das wollen auch die Rinderexporteure nicht. Brutalität und Quälerei kann und darf kein Geschäftsmodell sein. Unsere Landesregierung setzt sich für bessere Rahmenbedingungen für Tierexporte in Drittländer ein. Wir brauchen dazu allerdings auch eine aktive Bundesregierung und wir brauchen einen effektiven europäischen Einsatz sowie internationale Verständigungen.

    Der Umweltausschuss hat sich erst letztes Jahr umfassend zu dem Thema Tierexporte in Drittländer und über die Bedingungen auf den Transportrouten beraten. Die Landesregierung setzt sich auf Bundesebene in der Agrarministerkonferenz für bessere Transportbedingungen ein. Unser gemeinsames Ziel: Die Strapazen der Tiere so gut es geht zu minimieren. Das Anliegen des SSW, für einen besseren Tierschutz auch außerhalb der Grenzen der EU zu streiten, unterstützen wir. Dieses Ziel teilt die FDP, auch auf bundes- und auf europäischer Ebene. Die hier vorgeschlagenen Maßnahmen allerdings gehen zum Teil jedoch an der Realität unserer Landwirte vorbei.

    Lassen Sie mich dies an einem einfachen Beispiel zeigen: Der Begrenzung der Transportzeit auf nationaler Ebene auf vier Stunden in Kombination mit dem Grundsatz der Schlachtung der Tiere am nächstgelegenen Schlachthof. Die Forderung ist allein schon angesichts der wachsenden Distanzen zwischen Haltungsbetrieb und Schlachthof schlicht nicht umsetzbar. Ein Hähnchenmäster aus Schleswig-Flensburg muss seine Tiere zum Schlachten nach Lohne oder Vietze in Niedersachsen bringen. Das sind fix 4,5 Stunden Fahrtzeit. Obwohl dies der nächstgelegene Schlachthof ist. Und das ohne Stau oder irgendwelche Zwischenfälle. Die Forderung des SSW ist unter Einhaltung der Straßenverkehrsordnung schlicht nicht praktikabel. Die Tiere zum nächstgelegenen Schlachthof zu bringen, liegt im Eigeninteresse des Landwirts, denn auf der Fahrt verlieren die Tiere an Gewicht. Viele Schlachthöfe verarbeiten aber nur Mastvieh bestimmter Größen. Oft ist also der nächstgelegene Schlachthof gar nicht geeignet. Deutschland hat mit die härtesten Tierschutzregelungen der Welt. Eine immer weitere Verschärfung führt aber dazu, dass Landwirte hier nicht mehr wirtschaftlich arbeiten können, weil sie nicht mehr wettbewerbsfähig im Vergleich zu Produzenten im Ausland sind.

    Wir müssen bei allen Maßnahmen auch darauf achten, dass diese nicht dazu führen, dass Tiere statt bei uns, immer mehr im Ausland unter schlechteren Bedingungen und weniger Tierschutz aufgezogen werden. Eine nationale Strategie für noch mehr Tierschutz führt also im Zweifel nicht immer zu dem gewünschten besseren Tierschutz. Wir setzen uns auf Bundesebene dafür ein, dass die tiertransportrechtlichen Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 überarbeitet werden. Um sicherzustellen, dass diese Regeln bis zum endgültigen Beförderungsort eingehalten werden. Insbesondere auch dann, wenn sich dieser außerhalb der Europäischen Union befindet. Wenn diese Standards nicht eingehalten werden, dann sollte der Export verboten werden. Aber nur dann.

    Eventuelle Verstöße gegen die internationalen Vereinbarungen müssen aufgedeckt, nachgewiesen und bestraft werden. Auch die Agrarminister der Länder haben die Bundesregierung aufgefordert, verstärkt auf den Tierschutz in Drittländern zu achten. Aber pauschal alle Akteure über einen Kamm zu scheren und die Bundesregierung aufzufordern, Handelsverträge einseitig aufzukündigen, so wie es der SSW-Antrag fordert, ist auch nicht das korrekte, abgestimmte Vorgehen. Was wir brauchen ist Folgendes: Ein System für eine digitale Transportkontrolle. Eine Datenbank mit Informationen zu Transportrouten und Versorgungsstationen in Nicht-EU- Ländern. Stellen wir nicht alle Landwirte und Tiertransporte unter Generalverdacht, sondern lassen Sie uns mit smarter Technologie daran arbeiten, dass die schwarzen Schafe, diejenigen, die Tiere qualvoll hinter den Grenzen auf ihre Schlachtung warten lassen, in Zukunft keine Tiere mehr transportieren dürfen. Denn Quälerei ist kein Geschäftsmodell und gehört konsequent stillgelegt.“

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  • 07.05.2020

    Dennys Bornhöft zu TOP 15+61 „Antrag und Bericht zum Zukunftslabor“

    In seiner Rede zu TOP 15+61 (Antrag und Bericht zum Zukunftslabor) erklärt der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Unser Zukunftslabor zur Weiterentwicklung der sozialen Sicherungssysteme entstand aus der Idee, parteiübergreifende Ideen in Bezug auf verschiedene soziale Sicherungssysteme zu beraten, zu vergleichen, auf seine Auswirkungen hin zu untersuchen und schlussendlich weiterzuentwickeln. Ja, parteiübergreifende Beratungen sollten es sein. Die hier gewonnenen Ergebnisse sollten in die politischen Debatten auf Bundesebene getragen werden. Auf die Ergebnisse müssen wir noch etwas warten, da man sich aus guten Gründen leider vom ISÖ als Hauptauftragnehmer trennen musste.

    Die Arbeit wird jedoch weitergehen und man ist auf der Suche nach einem zuverlässigen wissenschaftlichen Partner. Wir alle wissen, dass Megatrends wie Digitalisierung und demographischer Wandel uns vor soziale Herausforderungen stellen werden. Das Projekt ‚Zukunftslabor‘ könnte uns den notwendigen Input geben, den wir brauchen, um den Chancen und Gefahren der zukünftigen Entwicklung zu begegnen und sozialverträglich in die richtigen Bahnen zu lenken. Erste Schritte sind bereits erfolgt, an die wir nun anknüpfen können. Denn das Zukunftslabor sucht einen neuen Auftragnehmer, es ist nicht abgeschafft. Womit ich zum Antrag der SPD komme.

    Die im letzten Jahr von der SPD geforderte ersatzlose Abschaffung ist mittlerweile leider symptomatisch für die Gesellschafts- und Sozialpolitik der SPD. In allen Entwicklungen, die auf uns zukommen, sehen sie eine Gefahr oder ein Risiko und gehen daher direkt in die Abwehrhaltung – oder direkt in Deckung. In der Hoffnung, dass es einfach vorüber geht. Was sind denn Ihre Antworten, wenn es um demographischen Wandel, Globalisierung oder Digitalisierung geht? Andrea Nahles sollte bis vor kurzem eine Erneuerung der SPD bewirken. Davon übrig geblieben sind Aussagen wie die folgende:

    Digitalisierung nähme uns vernünftige Arbeit weg, hinterzöge Steuern, trage nicht zum Gemeinwohl bei und gehöre mit allen Kräften bekämpft. Das ist ein Denken aus den 80ern – damit löst man nicht die Fragen von morgen! Die Digitalisierung als modernen Kapitalismus zu verklären, den es zu bekämpfen gilt, tritt die Lebensrealität vieler junger Menschen mit Füßen. Bei einem Kongress der Friedrich-Ebert-Stiftung in 2017 wurden folgende Thementitel für Digitalisierung bearbeitet: ‚Digitale Monopole‘, ‚Digitalisierung im Betrieb – Mitbestimmung unter Druck‘, ‚Digitalisierung des Finanzsektors – Keine Chance für Nachhaltigkeit‘, ‚Revolutioniert die Digitalisierung Geschlechterverhältnisse?‘ oder ‚Sind Algorithmen sexistisch?‘.

    Fernab davon, dass dies die ‚Halt stopp – hier bleibt alles so wie es ist‘- Mentalität der Sozialdemokratie in Zukunftsfragen untermauert, sind die meisten Ergebnisse des Kongresses auch grundlegend falsch. Digitalisierung ist kein kapitalistisches Raubtier. Durch Digitalisierung und Smartphones wurde in fast allen Ländern der Welt ein Boom an Kleinunternehmern und vor allem Kleinunternehmerinnen geschaffen. Niedrigschwellig können über digitale Marktplätze und Online-Bezahldienste selbst ohne eine lokale Bankverbindung Waren und Dienstleistungen weltweit vertrieben werden. Das schafft Wohlstand selbst in den entlegensten Orten der Erde. Die SPD sollte über ihren Tellerrand schauen. Es lohnt sich, über soziale Absicherungsmodelle, wie beispielsweise Bürgergeld, Grundeinkommen oder aber die Weiterentwicklung anderer sozialer Sicherungssysteme zu sprechen. Vor Entwicklungen, die man nicht mag oder will, kann man sich versuchen wegzuducken. Nicht nur die SPD, auch ganz Deutschland könnte sich z.B. vor der Digitalisierung verstecken – verschlafen tun wir sie ja überwiegend schon. Das heißt aber nicht, dass so ein Megatrend nicht trotzdem massiv auf Deutschland einwirkt. Und hier gilt, je weniger ich mich selbst einbringe, desto mehr werde ich fremdbestimmt, auch als ganzes Land.

    Schon jetzt stammen die meisten Entwicklungen aus den USA oder China. Damit degradieren wir uns am Ende zum einfachen Konsumenten. So müssen wir damit leben, wenn andere nicht nur Waren oder Dienstleistungen erstellen, sondern uns auch deren Regularien unterwerfen. Der Wandel wird kommen. Die Frage, die wir uns stellen müssen, ist: Wollen wir diesen Wandel aktiv begleiten oder tatenlos daneben stehen? Ein Problem aus unterschiedlichen Blickwinkeln und Gesellschaftsbildern zu betrachten, bringt meist eine tragfähige Lösung. Ich würde mich freuen, wenn sich prinzipiell wesentliche Akteure der Debatte und dem Zukunftslabor mehr öffnen würden.“

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  • 08.05.2020

    Vor 75 Jahren endeten der II. Weltkrieg in Europa und die NS-Diktatur – Die Herausforderungen enden nicht!

    Anlässlich des heutigen „Tags der Befreiung“ haben sich die Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, FDP sowie der Abgeordneten des SSW auf eine gemeinsame Erklärung verständigt.

     

    Der Vorsitzende der FDP-Fraktion, Christopher Vogt, erklärt dazu:

    „Der 8. Mai ist ein Datum, dessen Bedeutung wir nie vergessen dürfen. Es ist unsere Aufgabe, nachfolgenden Generationen ins Bewusstsein zu rufen, welches Leid der Nationalsozialismus über die Menschen gebracht hat. Leid, das sich niemals wiederholen darf. Unsere parlamentarische Demokratie ist ein hohes Gut, das wir schützen und verteidigen müssen. 75 Jahre nach dem Tag der Befreiung sind die Angriffe auf unseren Rechtsstaat leider nicht Geschichte. Der Rechtsextremismus hat wieder Einzug in unsere Parlamente gehalten und versucht mit perfiden Methoden, unsere Demokratie zu destabilisieren. Wir Demokraten stehen zusammen, um eine Wiederholung der Geschichte mit aller Kraft zu verhindern.“

    Dr. Ralf Stegner, Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion, erklärt:

    „Heute vor 75 Jahren endete das schrecklichste Terrorregime der Menschheitsgeschichte. Deutschland hatte Krieg und Vernichtung über Europa und die Welt gebracht. Dabei sollten wir nicht vergessen, dass die Nationalsozialisten sich nicht etwa an die Macht geputscht haben, sondern gewählt worden sind. Die tiefe Verankerung der Nazis in Teilen der Bevölkerung haben wir in Schleswig-Holstein auch nach dem zweiten Weltkrieg zu spüren bekommen. Dass der „Schlächter von Warschau“ Landtagsabgeordneter werden konnte, bleibt eine ewige Schande und Mahnung. Deshalb gilt: „Wehret den Anfängen!“ und die alte Weisheit von Berthold Brecht: „Der Schoß ist fruchtbar noch, aus dem das kroch.“

    Die Vorsitzende der Fraktion von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, Eka von Kalben, ergänzt:

    „Für mich ist der 8.Mai ein wirklich bedeutsamer Tag, der sich sehr gut als Gedenktag gerade auch in Schleswig-Holstein eignen würde. Das nachdenkliche und traurige Gedenken auf die Zeit vor dem 8.Mai ist dabei genauso wichtig wie das freudige Gedenken daran, dass dieser Tag der Schreckensherrschaft der Nationalsozialisten ein Ende setzte. Er ist Erinnerung und Mahnung daran, dass unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung keine Selbstverständlichkeit ist. Der 8. Mai ist nicht nur ein guter Tag des Gedenkens, sondern wäre auch als Feiertag mehr als angemessen.“

    Lars Harms, der Vorsitzende der Abgeordneten des SSW sagt abschließend:

    „Der 8. Mai ist nicht vornehmlich der Tag der Befreiung aller Deutschen, denn viele haben die Unterdrücker herbeigewählt. Er ist vielmehr der Tag der Befreiung für gequälte und vom Tod bedrohte Menschen und von unterdrückten Völkern und besetzten Staaten. Unsere Lehre muss sein, dass so etwas nie wieder geschehen darf und dies ist unsere Verantwortung für die Zukunft.“

     

    GEMEINSAME ERKLÄRUNG der Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, FDP sowie der Abgeordneten des SSW:

    Heute vor 75 Jahren endete der II. Weltkrieg in Europa mit der Kapitulation der deutschen Streitkräfte. Das Kriegsende bedeutete zugleich auch das Ende der menschenverachtenden Terror- und Schreckensherrschaft der Nationalsozialisten. Es muss daran erinnert werden, dass dieses Regime mehr als ein Jahrzehnt von einem Großteil des deutschen Volkes getragen und unterstützt wurde. Die anständigen und redlichen Menschen in unserem Land waren allein nicht in der Lage, den Nazis Einhalt zu gebieten und so wurden Millionen Menschen ihrer Rechte beraubt, verfolgt, gefoltert und ermordet. Dankbar können wir Deutsche auch dafür sein, dass wir trotz der Verbrechen, die von unserem Land ausgegangen sind, die Chance bekamen, in die Gemeinschaft der zivilisierten Staaten zurückzukehren. Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Deutschland, wie wir sie heute kennen, wären ohne die vollständige Vernichtung des Naziregimes nicht möglich gewesen.

    In Ostasien mussten die Menschen noch fast ein halbes Jahr länger unter Krieg und Massenverbrechen leiden. Die Befreiung der Insassen der Konzentrations- und Vernichtungslager kam für Millionen Menschen zu spät. 60 Millionen Menschen starben als Soldaten, als Zivilisten und als Opfer von Völkermord und Verfolgung. Die Vertreibung von Millionen Deutschen aus Osteuropa wirkte sich auf unser Bundesland in ganz besonderem Maße aus. Viele Folgen dieses Krieges dauern bis heute an.

    Westdeutschland erhielt die parlamentarische Demokratie nach dem Krieg nicht als Errungenschaft der deutschen Demokratinnen und Demokraten. Aber es ist das gemeinsame Verdienst aller demokratischen Parteien und aller demokratischen Bürgerinnen und Bürger, dass die Bundesrepublik Deutschland ein Erfolgsmodell geworden ist und dass sie nunmehr bereits im achten Jahrzehnt als starke, stabile und wirtschaftlich prosperierende Demokratie international geachtet wird.

    Unser Bundesland Schleswig-Holstein hat gemeinsam mit den Minderheiten und dem Königreich Dänemark weltweite Maßstäbe in der Minderheitenpolitik gesetzt. Sowohl mit unseren skandinavischen Nachbarn als auch mit den Staaten des Ostseeraumes, von denen fast alle unter deutscher Besatzungsherrschaft gelitten haben, stehen wir heute in engem politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Austausch.

    Die Spaltung Europas und Deutschlands in den Jahren des Kalten Krieges konnte friedlich überwunden werden, und wir sind dankbar, dass die deutsche Einheit politisch ermöglicht werden konnte. Doch mussten wir mit Schrecken erleben, dass gleichzeitig Nationalismus und kollektiver Hass Teile Europas in Kriege stürzten. Auch in Deutschland wurden und werden zahlreiche Morde, Gewaltverbrechen und Propagandataten aus Rassismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit heraus begangen.

    Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat mehrfach mit Scham und Bedauern festgestellt, dass in Schleswig-Holstein, wo der Nationalsozialismus früher als in anderen Regionen Deutschlands stark verankert war und wo im Mai 1945 das NS-Regime seinen letzten Rückzugsort fand, zahlreiche ehemalige Nationalsozialisten wieder in politische Verantwortung und in einflussreiche Positionen aufrücken konnten, statt sich vor Gericht verantworten zu müssen. Wir haben uns dazu bekannt, dass es kein Vergessen der Ursachen und der Urheber von Krieg und Völkermord geben kann und darf.

    Die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis90/ Die Grünen, der FDP und die Abgeordneten des SSW im Schleswig-Holsteinischen Landtag

    - bekennen sich anlässlich des 75. Jahrestag der Befreiung und des Kriegsendes in Deutschland erneut zu seiner historischen Verantwortung und zur Aufarbeitung der Geschichte der Institutionen des Landes nach 1945;

    - stellen fest, dass die Abwehr von Nationalismus, Rassismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit für das Land, das den Nationalsozialismus und die Shoah hervorgebracht hat, noch mehr als für andere Länder eine dauernde Aufgabe bleibt;

    - sehen die politische und geschichtliche Bildung innerhalb und außerhalb der Schule für Frieden und Demokratie als Schwerpunktaufgabe des Landes;

    - bekräftigen ihre Auffassung, dass Demokratie und Frieden keine Selbstverständlichkeiten sind, sondern den täglichen Einsatz der politisch Verantwortlichen und aller Bürgerinnen und Bürger voraussetzen;

    - unterstützen die Initiative aus der Zivilgesellschaft, am 8. Mai zum Gedenken an die Opfer von Krieg und Verfolgung aufzurufen.

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  • 08.05.2020

    Jan Marcus Rossa zu TOP 31 „Starker Journalismus als Säule unserer Demokratie“

    In seiner Rede zu TOP 31 (Starker Journalismus als Säule unserer Demokratie) erklärt der medienpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    „Der Antrag der SPD ist in der Sache richtig und wichtig. Allerdings ist der Schwerpunkt vor dem Hintergrund der Ereignisse der letzten Wochen nicht richtig gesetzt und wir sehen Änderungs- und Ergänzungsbedarfe, die wir gerne im Ausschuss diskutieren werden.

    Die Corona-Krise zwingt uns, unsere Aufmerksamkeit auch und gerade auf die privaten Medien zu lenken. Innerhalb von gut zehn Jahren ist der Anzeigenmarkt zum zweiten Mal zusammengebrochen und damit fehlen den Medienunternehmen dringend benötigte Umsätze. Guter Journalismus aber kostet Geld. Wenn die Einnahmen wegbrechen, dann gefährdet das auch den freien, qualitativ hochwertigen und unabhängigen Journalismus. Denn man wird Redaktionen verkleinern, weniger Redakteure beschäftigen und auch an anderer Stelle sparen. Das hat für die Medien- und Meinungsvielfalt in Deutschland fatale Folgen.

    Erinnern wir uns an die Einstellung der Financial Times Deutschland aufgrund der Weltfinanzkrise. Trotz des unbestritten hochwertigen Journalismus und einer mit großartigen Redakteuren besetzten Redaktion konnte das Blatt nicht gerettet werden, weil der Anzeigenmarkt zusammenbrach. Die Corona-Krise könnte am Ende eine noch viel größere Bedrohung für viele Zeitungen und Zeitschriften darstellen als die damalige Krise. Wir müssen daher schnell entscheiden, was uns der Erhalt der Medien- und Meinungsvielfalt insbesondere bei den Zeitungen und Zeitschriften wert ist. Deshalb hätten wir uns eine andere Schwerpunktsetzung gewünscht. Es geht heute nicht in erster Linie um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Der leistet zwar unbestreitbar einen sehr wichtigen Beitrag für die Meinungsvielfalt in Deutschland. Er ist aber durch die Beitragsfinanzierung auch in der Krise abgesichert. Deshalb lassen Sie uns heute über die Medienschaffenden reden, die existentiell durch die Corona-Krise bedroht sind.

    Die finanziellen Auswirkungen der Corona-Krise sind aber nur ein Aspekt, wo der freie und unabhängige Journalismus bedroht wird. Immer wieder werden Medienschaffende in der Öffentlichkeit angegriffen, zuletzt das ‚heute-show‘-Team am 01. Mai und wenige Tage später ein Team der ARD. Das ist widerwärtig und ein direkter Angriff gegen unsere freiheitlichdemokratische Grundordnung. Gewalt gegen Journalisten empfinde ich als Bedrohung unserer freiheitlichen Gesellschaft. Die Opfer haben unser Mitgefühl. Ich wünsche ihnen alles Gute und schnelle Genesung, damit sie ihre für unseren Rechtsstaat so wichtige Aufgabe wieder wahrnehmen können. Gewalttätern, die mit ihren Taten eine freie und unabhängige Berichterstattung verhindern wollen, muss entschieden Einhalt geboten werden. Hier darf es keine Toleranz und keine falsche Zurückhaltung geben. Angriffe auf die Presse-, Rundfunk- und Meinungsfreiheit sind immer auch ein Angriff auf unseren Rechtsstaat insgesamt.

    Das führt zwangsläufig zu der Frage, wie der Staat Journalisten, insbesondere in kritischen und Gefahr geneigten Situationen, wie sie immer wieder auf Demonstrationen und bei Veranstaltungen radikaler Gruppierungen festzustellen sind, wirksam schützen kann. Es ist notwendig, dass wir Sicherheitskonzepte weiterentwickeln, um Journalisten bei ihrer Arbeit zu schützen. Journalisten müssen gerade in heiklen und gefährlichen Situationen ihrer Arbeit nachgehen und über die Ereignisse ungestört und ohne Angst vor Gewalt berichten können. Sie müssen sich darauf verlassen können, dass die Polizei sie im Notfall beschützt. Denn Gewalttaten gegen Journalisten dürfen eine Berichterstattung nicht verhindern! Sicherheitsbehörden und Journalisten müssen hier besser als bisher zusammenarbeiten. Das mag auf den ersten Blick eine ungewöhnliche Allianz sein, aber sie ist notwendig. Nur wenn sich Sicherheitsbehörden und Medienvertreter im Vorfeld abstimmen, können Journalisten bei ihrer Tätigkeit auch in gefährlichen Lagen wirksam geschützt werden. Hier muss vielleicht ein wenig das Bewusstsein geschärft werden, dass gerade bei Demonstrationen rechts- oder linksradikaler Strömungen Polizei und Journalisten auf derselben Seite stehen, nämlich auf der Seite des demokratischen Rechtsstaats.“

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  • 08.05.2020

    Dennys Bornhöft zu TOP 33+45 „Ausgestaltung der Pflegefinanzierung“

    In seiner Rede zu TOP 33+45 (Wertschätzung für Pflegekräfte muss sich im Lohnniveau widerspiegeln und Ausgestaltung der Pflegefinanzierung) erklärt der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „‘Applaus und wertschätzende Worte für die Pflegekräfte sind wichtig, diesen Gesten müssen jedoch Taten folgen‘ und ‚Anerkennung und Lob kann allein den hohen Einsatz der Pflegekräfte nicht fair kompensieren oder gar vergüten‘ – so steht es zurecht in den jeweiligen nun zu beratenden Anträgen. Denn gerade in der aktuellen Lage zeigt sich: Insbesondere diejenigen Berufe, in denen bereits hart und teilweise bis zur Belastungsgrenze gearbeitet wird, sind in dieser Krise umso mehr gefragt.

    Es ist ein gutes Zeichen, dass dies nicht nur einfach wohlwollend zur Kenntnis genommen wird, sondern dass Politik und Gesellschaft auch in diesen außergewöhnlichen Zeiten über eine konsequente Verbesserung der Umstände in Pflegeberufen weiter diskutieren. Hier insbesondere die Wertschätzung für Pflegekräfte, nicht nur immateriell, sondern auch finanziell, bei der Ausstattung und den beruflichen Rahmenbedingungen. Das Ziel trennt politisch nicht, doch der Weg ist eben an einigen, für uns zentralen Stellen ein anderer. Die Unterstellung der sozialdemokratischen Opposition, Jamaika würde tatenlos dastehen, wird auch nicht wahrheitsgemäßer, wenn es wiederkehrend gesagt wird. Man kann Ihnen das ja fast schon verzeihen, schließlich haben wir gestern beim Zukunftslabor gehört, dass Sie gute Ideen gerne parteiintern aufbewahren. Hinzu kommt, dass sogar der FDPLandessozialminister die von Ihnen getragene Bundesregierung bei der Pflege- und Gesundheitspolitik zum Jagen tragen muss. Ohne die Initiativen der Jamaika-Landesregierung würde bundespolitisch in diesem Bereich wenig laufen.

    Wir haben mehr Tempo reingebracht bei der Weiterentwicklung der Pflegeversicherung, bei der Neuregelung des Elternunterhalts; wir haben intensiv an den finanziellen Rahmenbedingungen für die Kurzzeitpflege gearbeitet. Und ich gebe noch eines zur Kenntnis: Die Pflegekräfte in SchleswigHolstein haben sich in den letzten Monaten und Jahren nicht hauptsächlich über die Bezahlung bei der Jamaika-Regierung beschwert. Nein, am häufigsten auf die Straße gegangen und sich Gehör verschafft haben sich die Pflegekräfte wegen der eingeführten Pflegeberufekammer. Hier haben weder wir, geschweige denn die Betroffenen, also alle 27.000 Pflegefachkräfte im Land, von der SPD eine wirkliche Antwort erhalten, wie sie den Konflikt lösen wollen. Stattdessen wird der hart errungene JamaikaKammerkompromiss, der eine nachträgliche Anschubfinanzierung für die Kammer in Höhe von drei Millionen Euro und die Vollbefragung für alle Mitglieder beinhaltet, von der SPD noch diskreditiert.

    Für uns Freie Demokraten ist es besonders wichtig, dass es eine freie, selbstbestimmte Entscheidung der Pflegekräfte über ihren Berufsstand selbst gibt. Ich hoffe, dass die Pflegekammer diesen Kompromiss des Gesetzgebers umsetzt. Pflegekräften die Eigenbestimmung in dieser Frage zurückzugeben, ist schließlich auch eine Wertschätzung der harten Arbeit. Und um über Schleswig-Holstein und Deutschland hinaus zu schauen: Die Vorstellung von einer leistungsfähigen Pflege und Gesundheitsversorgung bewährt sich. Wir sehen doch gerade in vielen anderen Ländern, wie komplett verstaatlichte Gesundheitssysteme funktionieren oder im Hinblick auf die Bevölkerung und die Personalausstattung leider nicht funktionieren. Eine wichtige Lehre aus dieser Krise ist für mich: Das deutsche, sehr leistungsfähige Gesundheitssystem wollen wir weiterhin konsequent verbessern. Die internationale Presse beneidet uns in Deutschland bei der Bekämpfung der Corona-Krise nicht nur um unsere politischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger, sondern auch um die Ausstattung unseres Gesundheitssystems mit öffentlichen und privaten Anbietern und mit einer hohen Expertise aller Beschäftigten.

    In Großbritannien kann man sehen, was bei einer ähnlichen Volkswirtschaft und Demographie wie in Deutschland falsch läuft. Dort sind die falschen Personen in politischer Verantwortung und die staatlich finanzierte Gesundheitsbranche wird kaputtgespart, weswegen die Briten auch wegen Boris Johnson großes Leid in der Corona-Krise erfahren. Die sozialdemokratische Forderung, private Gesundheitsanbieter zu verdrängen und alles zu verstaatlichen – diese Forderung, die wie ein untoter Wiedergänger hervorgeholt wird, würde die Gesundheitsversorgung Deutschlands schwächen. Es würde auch die Gegenfinanzierung des Gesundheitswesens verschlechtern. Das ist mit uns Freien Demokraten nicht zu machen. Die Pflegefinanzierung muss reformiert werden, sie muss auch breiter aufgestellt werden, aber unter Beibehaltung der Vorteile, die wir in Deutschland haben. Schließen möchte ich mit einem Dank an alle Akteure des Gesundheitswesens, die uns so sicher durch die Krise bringen.“

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  • 25.05.2018

    Christopher Vogt: FDP-Fraktion fordert bei DSGVO Aufklärung statt Panikmache

    Zum heutigen Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Die FDP-Fraktion unterstützt das grundsätzliche Ziel einer verbesserten Datensouveränität, das mit der DSGVO erreicht werden soll. Wir brauchen in den nächsten Wochen und Monaten weiterhin Aufklärung statt Panikmache. Wir haben in Schleswig-Holstein mit dem ULD ein schlagkräftiges Datenschutzzentrum, das Unternehmen und Vereinen kompetente Hilfestellung bietet. Dafür haben wir im Landeshaushalt auch noch einmal zusätzliche 200.000 Euro bereitgestellt.

    Bei der Umsetzung der Verordnung wird man nun genau darauf achten müssen, dass diese auch tatsächlich die richtigen Adressaten wie Google, Facebook und Co. trifft und nicht vor allem Vereinen, Selbständigen oder kleinen Unternehmen in unverhältnismäßiger Weise die Arbeit erschwert. Es ist deshalb wiederum auch wenig zielführend, wenn prominente EU-Abgeordnete den zusätzlichen bürokratischen Aufwand, dem sich viele Vereine und Betriebe ausgesetzt sehen, nun kleinreden wollen. Denn selbstverständlich bedeutet das Inkrafttreten der Verordnung einen zusätzlichen Aufwand, den Klein- und Familienunternehmen zu bewältigen haben.

    Mit dieser Tatsache sollte man offen umgehen und gerade die kleinen Vereine und Betriebe auch vor unverhältnismäßigen Konsequenzen schützen. Der Verweis auf die lange Vorlaufzeit hilft da niemandem wirklich weiter. Wir schlagen vor, das befürchtete Entstehen einer Abmahnwelle gegenüber Vereinen und Unternehmen schnellstmöglich per gesetzlicher Klarstellung im Unterlassungsklagengesetz wirksam zu unterbinden. Wer missbräuchlich abmahnt, soll nach unserer Auffassung nicht nur zum Schadensersatz verpflichtet werden, sondern sollte mit empfindlichen Geldstrafen belegt werden. Missbräuchliches Abmahnen dient schließlich nicht dem Datenschutz, sondern als Geschäftsmodell. Da muss sauberer unterschieden werden. Es handelt sich dabei vor allem um ein deutsches Problem, das nicht durch die DSGVO an sich, sondern durch deutsches Recht verursacht wird. Man sollte dieses Problem nicht den Gerichten überlassen, die im Zweifel Wichtigeres zu tun haben. Wir brauchen nun Offenheit und die Bereitschaft zu gesetzgeberischen Korrekturen, um den Datenschutz voranzubringen.“

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  • 08.05.2020

    Annabell Krämer zu TOP 8 „Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs“

    In ihrer Rede zu TOP 8 (Entwurf eines Gesetzes zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs) erklärt die finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    „Mit dem Urteil des Landesverfassungsgerichtes vom 27. Januar 2017 hat der Gesetzgeber den Auftrag bekommen, den kommunalen Finanzausgleich bedarfsgerecht weiterzuentwickeln. Diesen Auftrag haben wir gerne angenommen, zumal die FDP eine der drei Fraktionen war, die eine Normenkontrollklage gegen Teile des bestehenden Finanzausgleichsgesetzes angestrengt hatte.

    Der nun vorliegende Gesetzentwurf trägt den verfassungsrechtlichen Korrekturbedarfen Rechnung, indem er eine faire und bedarfsgerechte Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen vorsieht. Er stützt sich dabei auf ein wissenschaftliches Gutachten, das von Land und Kommunen gemeinsam beauftragt wurde. Wir wissen alle, dass die COVID19-Pandemie auch unsere Kommunen vor große Herausforderungen stellt. Es ist zum heutigen Zeitpunkt schwer abschätzbar, wie stark der Einfluss auf die Steuereinnahmen sein wird. Aus diesem Grund wollen wir die Kommunen im Rahmen des zweiten Nachtragshaushaltes zur Kompensation entfallender Einnahmen bei den Kita- und Betreuungsangeboten mit insgesamt 105 Millionen Euro unterstützen. Nein, der vorliegende Gesetzesentwurf ist nicht – wie uns Teile der Opposition glaubhaft machen wollen – in Zeiten von Corona überholt. Im Gegenteil, er ist wichtiger als je zuvor. Denn er garantiert eine faire Verteilung der verfügbaren Finanzmittel zwischen Land und Kommunen und sieht sogar eine aufwachsende Verbundquote vor. Die vom Landesverfassungsgericht kritisierten Bestandteile des Gesetzes wurden vollständig überarbeitet. Anstelle des bisher im Vordergrund stehenden Ausgabeverhaltens wird nun wie gefordert auf tatsächliche Bedarfe abgestellt.

    Die Gleichrangigkeit der Aufgaben von Land und Kommunen wird durch die Beachtung des Symmetriegebotes sichergestellt. Dieses Symmetriegebot sehen die Gutachter bereits ab einem Symmetriewert von 0,95 erfüllt. Begründet wird dies unter anderem mit der im Vergleich zu den Kommunen überdurchschnittlichen Verschuldung des Landes, die nicht in die Bedarfsberechnung eingeflossen ist. Die Gutachter stellen bereits heute keinen Verstoß gegen das Symmetriegebot fest. Hinzu kommt, dass sich aus der 2020 gesunkenen Gewerbesteuerumlage eine deutliche und im Gutachten noch nicht abgebildete Mittelverschiebung zugunsten der Kommunen eingestellt hat. Jährliche Aufstockungen und die dauerhafte Fortführung zunächst befristeter Mittel sind weitere Konzessionen des Landes an die Kommunen und führen zu einer vollständigen Symmetrie. Bereits ab 2021 wird der kommunale Finanzausgleich um 54 Millionen Euro aufgestockt. Bis 2024 kommen jährlich weitere fünf Millionen Euro Landesmittel dazu. Jamaika stärkt also die Kommunalfinanzen nachhaltig – und das ganz unabhängig von Corona!

    Auch bei der horizontalen Verteilung sieht der Gesetzesentwurf zahlreiche Verbesserungen vor. So führen wir einen Kinderbonus ein, der die besonderen Bedarfe an Infrastruktur für die minderjährige Bevölkerung berücksichtigt. Zudem spielen künftig die flächeninduzierten Bedarfe im ländlichen Raum bei der Finanzmittelverteilung eine Rolle. Durch den Erhalt der Teilschlüsselmasse für die Zentralörtlichkeit tragen wir den besonderen Aufgaben, die einige Kommunen für ihr Umland erfüllen, weiterhin Rechnung. Darüber hinaus waren uns Liberalen insbesondere fünf Kernpunkte im neuen Finanzausgleichsgesetz wichtig.

    Erstens: Die Kompensationsmittel des Bundes für den Familienleistungsausgleich fließen, anders als zunächst geplant, nicht der Gesamtmasse zu. Stattdessen werden die Mittel in Höhe von derzeit 124 Millionen Euro weiterhin nach den bisherigen Regelungen an alle Kommunen verteilt. Jede Kommune erhält somit weiterhin unabhängig von ihrer Finanzkraft einen proportionalen Ausgleich der ihnen entstehenden Einkommensteuerausfälle durch den Familienleistungsausgleich. Das ist ein Gebot der Fairness, da die Gesetzesänderungen auf Bundesebene allen Kommunen Steuerkraft entzogen haben.

    Zweitens: Wir haben in Bezug auf die Schulkostenbeiträge vereinbart, dass die derzeitige Investitionskostenpauschale in Höhe von 325 Euro abgeschafft wird. Stattdessen soll künftig nach einer Übergangsphase auf Vollkostenbasis abgerechnet werden. Die bisherige Pauschale deckt regelmäßig nicht die tatsächlichen Investitionskosten der Träger. Den Städten und Gemeinden, die in den Schulbau investieren und Schulplätze für Kinder anderer Kommunen bereitstellen, erwächst daraus ein finanzieller Nachteil. Diesen Nachteil wollen wir beenden. Durch eine Spitzabrechnung werden den Schulträgern zukünftig die tatsächlichen Kosten erstattet.

    Drittens: Das Landesverfassungsgericht hat die Einbeziehung der kreisfreien Städte bei der Berechnung der Nivellierungshebesätze gefordert. Dies hat einen flächendeckenden Anstieg der Nivellierungshebesätze zur Folge. Um diesen Anstieg zu dämpfen, legen wir zukünftig nur noch 90 Prozent statt 92 Prozent der gewogenen Durchschnittshebesätze zugrunde. Diese Dämpfung reduziert den Druck für viele Gemeinden, ihre Grund- und Gewerbe-steuern zu erhöhen. An dieser Stelle danke ich insbesondere unserem kommunalpolitischen Sprecher Stephan Holowaty, der sich für diese Lösung stark gemacht hat. Nichtsdestotrotz bewirkt der nicht zu verhindernde Anstieg der Nivellierungshebesätze eine Umverteilung von den Gemeinden zu den Kreisen, und zwar über den Weg der Kreisumlage. Indem die fiktive Finanzkraft der Gemeinden durch höhere Nivellierungshebesätze steigt, wächst das jährliche Kreisumlagevolumen um 12 Millionen Euro. Gelder, die die Gemeinden zusätzlich als Kreisumlage aufzubringen haben, wenn die Kreisumlage nicht gesenkt wird. Hier können wir nur an die Kreistage appellieren, fair mit den Gemeinden umzugehen und eine angezeigte Senkung der Umlage vorzunehmen.

    Viertens: Uns Freien Demokraten lag insbesondere die Unterstützung von Gemeinden am Herzen, die Lehrschwimmbecken unterhalten. Es ist auch hier ein Gebot der Fairness, den ca. 150 Kommunen, die für das gesamte Land die Schwimmstätten vorhalten, Mittel zur Verfügung zu stellen, um sie beim Erhalt ihres Leistungsangebotes zum Wohle des gesamten Landes zu unterstützen. Wir Freie Demokraten haben uns daher für den neuen Vorwegabzug in Höhe von 7,5 Millionen Euro eingesetzt, mit dem der Betrieb kommunaler Hallen- und Freibäder erstmalig und dauerhaft finanziell unterstützt wird. Die Verteilung wird anhand der erteilten Schwimmstunden erfolgen. Hierbei ist es unerheblich, ob die Stunden im Rahmen des Schulunterrichtes, der DLRG oder sonstiger ehrenamtlicher Vereine und Verbände erteilt werden. Wir erhoffen uns damit einen Impuls für den Erhalt von Schwimmstätten in der Fläche und wollen dazu beitragen, dass möglichst jeder in unserem Land zwischen den Meeren schwimmen lernt.

    Fünftens: Die 15 Millionen Euro Infrastrukturmittel aus dem Kommunalpaket vom Januar 2018, die eigentlich bis 2020 befristetet waren, werden vom Land unbegrenzt weitergezahlt. Zudem haben wir uns erfolgreich dafür eingesetzt, dass weitere 15 Millionen Euro aus der Masse in den neuen Vorwegabzug für Infrastruktur gehen und damit auch ‚abundante‘ Kommunen von den Infrastrukturmitteln profitieren. Hierbei handelt es sich um steuerstarke Städte und Gemeinden, die keine Schlüsselzuweisungen erhalten, sondern in den Finanzausgleich einzahlen. Zusammen mit weiteren Bundesmitteln beläuft sich der Vorwegabzug für Infrastruktur, der nun sämtlichen Kommunen zusteht, auf zukünftig 59 Millionen Euro. Bei der jetzt vorgesehenen Verteilung der Infrastrukturmittel auf die Kommunalgruppen nach Einwohnern sehen wir Freie Demokraten jedoch noch Änderungsbedarf. Im Gesetzesentwurf werden die Einwohner jeweils auf Gemeinde- und Kreisebene gezählt und die Infrastrukturmittel somit hälftig verteilt. Diese Verteilung ist aus unserer Sicht nicht sachgerecht, da die Gemeinden deutlich höhere Infrastrukturlasten zu tragen haben als die Kreise. Ein zu Gunsten der Städte und Gemeinden geänderter Verteilungsschlüssel erscheint uns daher geboten. Gemäß Koalitionsvertrag wollen wir die Städte und Gemeinden mit der Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs flächendeckend in die Lage versetzen, auf Straßenausbaubeiträge zu verzichten. Die Mittel hierfür stellen wir nun dauerhaft zur Verfügung.

    In der weiteren parlamentarischen Beratung werden wir uns dafür einsetzen, dass der Großteil dieser Infrastrukturmittel auch dort ankommt, wo er gebraucht wird – in unseren Städten und Gemeinden!“

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  • 08.05.2020

    Oliver Kumbartzky zu TOP 53 „Klimaschutz und Energiewende jetzt umsetzen“

    In seiner Rede zu TOP 53 (Klimaschutz und Energiewende jetzt umsetzen – der Krise zeitnah mit neuen Techniken wie Wasserstoff aus Erneuerbaren Energien begegnen) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „Unser Antrag fügt sich nahtlos ein in eine ungebrochene Linie von Anträgen, die sich für eine funktionierende Energiewende und für Wasserstoff als Baustein für eine effektive Energiewende stark macht. Wir richten diesen Antrag auch als Appell an den Bund, mit der Nationalen Wasserstoffstrategie endlich einen mutigen, innovativen Wurf zu wagen.

    Trotz oder gerade auch wegen Corona müssen wir darauf achten, dass die richtigen Weichen für eine effektive Energiewende und eben auch für Wasserstofftechnologien gestellt werden. Der Klimawandel macht keine Pause. Klar ist aber auch, dass das, was wir unter dem Eindruck von Corona gerade durchmachen, kein Zukunftsmodell sein kann. Jetzt wird weniger produziert und so gut wie gar nicht mehr gereist. Das lässt sich ökonomisch nicht durchhalten. Stillstand kann keine sinnvolle Klimapolitik sein. Deswegen schauen wir gemeinsam nach vorne und arbeiten weiter für eine innovative Energiewende, die den Klimaschutz auch ökonomisch sinnvoll angeht.

    Was unsere am Boden liegende Wirtschaft derzeit wirklich nicht braucht, sind zusätzliche Vorgaben aus der Politik. Beim Klimaschutz müssen wir stärker auf die Förderung von Innovationen und sinnvolle Anreize und nicht auf noch mehr Bürokratie setzen. Wir müssen jetzt erstmal dafür Sorge tragen, dass möglichst viele Unternehmen die Corona-Krise überstehen und die Menschen ihren Arbeitsplatz behalten. Und es muss dafür gesorgt werden, dass die vorhandenen Zuschussmittel für den Klimaschutz endlich abfließen können. Völlig klar ist für uns aber natürlich auch, dass eine finanzielle Förderung allenfalls eine Starthilfe für Innovation und Markteinführung sein kann. Wir werben daher auch für eine Belebung der Energiewirtschaft durch gute Reformen der Bundesgesetze.

    Wasserstoff und Schleswig-Holstein, das passt so gut zusammen wie Elektrolyseure und Windräder. Mit der Nutzung von Überschussstrom, also von Strom, der nicht in den Netzen aufgenommen werden kann, können wir den nächsten Schritt in der Energiewende machen. Sektorkopplung lautet das Stichwort. Strom aus erneuerbaren Energien in Gase umwandeln, die man in der Industrie, aber auch in Fahrzeugen nutzen kann. Mit Brennstoffzellen ausgerüstete LKW, Busse und auch PKW – das ist ein Baustein für eine technologieoffene, CO2-neutrale und gleichzeitig eine freie, eine mobile Zukunft. Und der Wasserstoff für diese Zukunft kann aus Schleswig-Holstein kommen. Wenn wir endlich Berlin und die Bundesregierung dazu kriegen, aus dem energiepolitischen Dämmerschlaf zu erwachen. Die GroKo muss Nägel mit Köpfen machen.

    An der Westküste laufen Pilotprojekte, die zeigen, was gehen kann in Sachen Wasserstoff. Die Potentiale liegen in Schleswig-Holstein. Die Energiepolitik aber, also die Rahmenbedingungen zur Hebung der Potentiale, liegen maßgeblich in Berlin. Und die Berliner Energiepolitik liegt vielleicht nicht auf der faulen Haut, aber doch sehr bequem auf Papierbergen von Konzepten, Vermerken und Paragrafen. Nichts davon hilft der Wasserstoffwirtschaft und der Energiewende entscheidend voran. Die staatlichen Strompreisbestandteile, allen voran Stromsteuer und EEG-Umlage, sind so hoch, dass Strom aus Windrädern so teuer ist, dass man ihn lieber vernichtet, also den teuren Ausfall vergütet - und nicht nutzt! Der Staat macht Wasserstoff aus Windstrom unrentabel. So kommt der Klimaschutz nicht vom Fleck, so einfach ist das.

    Nein, was wir brauchen ist das, was wir als Jamaika-Koalition schon lange fordern: Eine mutige Reform aller staatlichen Abgaben, Umlagen und Steuern in der Energiewirtschaft. Die Bremsen müssen gelöst werden, dann kann das Potential für Wasserstoff und für die Wertschöpfung in SchleswigHolstein gehoben werden. Alles neu macht der Mai, hoffentlich auch in Berlin in Sachen Energiewende und Klimaschutz. Um Vorbild und Vorreiter im Klimaschutz zu sein, müssen wir Lösungen exportieren und nicht Verbote. Und diese Lösungen können gerne Made in Schleswig-Holstein sein.

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  • 08.05.2020

    Christopher Vogt zu TOP 49 „Einreisehindernisse nicht länger als unbedingt nötig“

    In seiner Rede zu TOP 49 (Einreisehindernisse nicht länger als unbedingt nötig) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Das touristische Einreiseverbot für Menschen aus Hamburg und anderen Bundesländern hat in den vergangenen Wochen ja für sehr viele Diskussionen gesorgt. Dafür habe ich gerade als jemand, der aus dem Hamburger Umland kommt, natürlich Verständnis, auch weil es dadurch teilweise zu kuriosen Situationen an der Landesgrenze gekommen ist. Ich hätte mir nie vorstellen können, dass ich einmal Reisehindernisse zwischen deutschen Bundesländern erleben und dann auch noch daran mitwirken würde.

    Zur Eindämmung des Infektionsgeschehens und vor allem zur Verhinderung von großen Menschenansammlungen an den touristischen Hotspots war das Verbot aber leider für eine gewisse Zeit notwendig, wie wir dort zu Beginn der Krise ja gesehen haben. Wir hatten diese Maßnahme ja bereits aufgelockert, um vor allem den Alltag in der Metropolregion wieder zu erleichtern; am 18. Mai wird sie nun ganz gestrichen werden. Es freut mich, dass sich diese leidige Diskussion dann hoffentlich bald vollständig erledigt hat. Wir werden auch bei den touristischen Hotspots mit gezielteren Maßnahmen arbeiten müssen, um auch die Verhältnismäßigkeit zu gewährleisten. Der dritte Punkt unseres Antrages ist damit also bereits abgearbeitet und das freut mich sehr!

    Was uns in den nächsten Wochen aber mit absoluter Sicherheit weiterhin beschäftigen wird, ist das Reisen innerhalb des Schengen-Raums und vor allem der Alltag in unserer Grenzregion. Eigentlich sollte ja gemeinsam das 100-jährige Grenzjubiläum gewürdigt werden, was nun leider auch abgesagt werden musste. Stattdessen müssen wir darüber sprechen, wie wir die Grenze wieder für alle Menschen öffnen können. Unser Wunsch ist, dass die Beschränkungen an der deutsch-dänischen Grenze schnellstmöglich zu rückgenommen werden. Sie sollten nicht länger aufrechterhalten werden, als unbedingt nötig, wie es in unserem Antrag formuliert ist. Ich bin dem Ministerpräsidenten dankbar, dass er in Gesprächen mit der Bundesregierung erreichen konnte, dass es hier immerhin ab dem 15. Mai schrittweise Erleichterungen geben soll. Wir dürfen aber auch nicht übersehen: Bundesinnenminister Horst Seehofer hat die Reisebeschränkungen bis dahin aber auch gerade erst verlängert. Die ‚Bild‘ sprach von einer ‚Knallhart-Ansage‘.

    Mit unserem Antrag wollen wir nun einen hoffentlich breit getragenen Beschluss des Landtages herbeiführen, der einerseits ein klares Signal an die Bundesregierung sendet und andererseits auch an die dänische Regierung. Das Königreich Dänemark hatte ja mit Blick auf die Migration die letzten Jahre schon Grenzkontrollen an der Bundesgrenze durchgeführt. Was bei uns gelegentlich übersehen wurde: Deutschland hat dies in Richtung Süden auch getan. Im Zuge der Corona-Krise hatte Dänemark die Grenzpolitik dann frühzeitig verschärft, offenbar auch mit Blick auf die Corona-Strategie in Schweden. Deutschland hat dann später nachgezogen – auch bei den Quarantäne-Regelungen, die jetzt natürlich ebenfalls auf den Prüfstand müssen, denn auch diese müssen Sinn ergeben und verhältnismäßig sein – und ich bezweifle, dass dies angesichts der Infektionszahlen, z.B. in Dänemark, noch vollumfänglich der Fall ist. Es gibt hierzu bundesweite Absprachen, aber am Ende haben auch hier die Bundesländer die Zuständigkeit.

    Eine Reihe von politischen Jugendorganisationen aus Schleswig-Holstein und Dänemark, darunter auch unsere Jungen Liberalen und die Jugendorganisationen unserer dänischen Schwesterparteien, hat kürzlich eine schnelle Aufhebung der Reisebeschränkungen gefordert. Auch eine Gruppe von Unionsabgeordneten, darunter Volker Kauder, prominente Sozialdemokraten, Grüne und Liberale sowie dänische Bürgermeister, die sich Sorgen um den Tourismus machen, fordern eine schnelle Öffnung der Grenzen. Aus Transparenzgründen möchte ich an dieser Stelle anfügen, dass auch ich plane, mit meiner Familie in diesem Sommer wieder eine Woche in Dänemark zu verbringen. Vielen anderen Menschen geht es genauso.

    Wir müssen bei der Grenzpolitik nicht nur an die Wirtschaft denken, sondern vor allem an den europäischen Gedanken insgesamt und natürlich an den Alltag der Menschen in der Grenzregion. Auch in anderen deutschen Grenzregionen nimmt die Kritik an den aktuellen Regelungen massiv zu. Denn an den Grenzen zu den Niederlanden und Belgien gibt es diese Form der Grenzkontrollen beispielsweise übrigens gar nicht. Selbst der bayrische Innenminister fordert eine schnelle Lösung. Wir würden uns eine schnelle Lösung und eine gemeinsames Vorgehen mit Dänemark wünschen. Der dänische Justizminister hat unsere Erwartungen leider gedämpft. Deshalb muss die Bundesregierung im Zweifel auch vorangehen, Deutschland hat ja schließlich sehr viele Grenzen zu Nachbarstaaten. Ich hoffe auf eine breite Zustimmung zu unserem Antrag!“

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  • 08.05.2020

    Oliver Kumbartzky zu TOP 24 „Für wirksamen Tierschutz – Konsequenzen aus Vernachlässigung ziehen“

    Was sich im Meldorfer Speicherkoog abgespielt hat, ist ein Drama und ein echter Tierschutzskandal. Der Fall zeigt deutlich auf, dass Tierhaltung eben nicht einfach so von selbst läuft. Tierhaltung hat etwas mit Verantwortung zu tun. Man braucht Zeit, Können und Engagement. Es reicht eben nicht, Tiere einfach nur zu mögen. Man muss sich auch kümmern.

    Ich will an dieser Stelle nicht versäumen, denjenigen zu danken, die nach Bekanntwerden der Zustände direkt und unkompliziert geholfen haben. Das sind die Familienbetriebe, die Koniks aufgenommen und aufgepäppelt haben. Und das ist das Team von Bunde Wischen, das die Fanganlage sofort zur Verfügung gestellt hat und ebenfalls mehrere Tiere in seine Obhut nahm. Durch das Engagement dieser Retter konnten diese Koniks überleben.

    So schlimm der Vorfall im Meldorfer Speicherkoog auch war, ich möchte eines ganz deutlich sagen: Wir haben uns immer dafür eingesetzt, dass Landwirte nicht über einen Kamm geschoren werden dürfen, denn auch dort gibt es vereinzelt schwarze Schafe, die ihrem Berufsstand schaden. Gleiches gilt aber auch für Tierschützer. Deshalb will ich heute ausdrücklich nicht den NABU generell kritisieren. Ich bin dem NABU und seinen aktiven, ehrenamtlich engagierten Mitgliedern in den Ortsgruppen wirklich dankbar für die vielen Naturschutzprojekte auf vielen Flächen im Land. Und häufig ist die Zusammenarbeit zwischen NABU-Mitgliedern auf Ortsebene und Landwirten sogar richtig gut. Aber das, was da im Speicherkoog passiert ist, geht gar nicht. Der NABU hat damit nicht nur seinen Ehrenamtlern geschadet, sondern allen Naturschutzorganisationen einen Bärendienst erwiesen.

    Das Tierschutzgesetz gilt für alle – auch für den NABU. Der NABU ist der Eigentümer der rund 70 Konik-Pferde, von denen mittlerweile leider zehn tot sind. Gestorben an Vernachlässigung. Das ist kein Ergebnis von wenigen Tagen mangelnder Ernährung, wie der NABU anfangs schrieb. Es ging um Vernachlässigung über einen längeren Zeitraum. Und zwar nicht in einem Stall, sondern auf freier, einsehbarer Fläche. Das ist wie gesagt skandalös. Die Koniks wurden als Wildpferde gehalten, aber auch vermeintlich ‚wilde‘ Tiere brauchen Pflege. Das gilt vor allem dann, wenn die ‚wilden‘ Pferde auf eine Fläche gestellt werden, die sie nicht verlassen können und die sie nicht ernähren kann. Was sich mir bis heute nicht erklärt: Wie konnte sechs Monate lang niemand bemerken, dass es den Tieren so schlecht geht, dass am Ende sogar zehn Tiere sterben mussten? Hat wirklich ein halbes Jahr niemand nach den Tieren geschaut? Mit welcher Motivation übernimmt man die Verantwortung für Lebewesen, die auf die Pflege des Menschen angewiesen sind? Denn auch wenn wir von Wildpferden sprechen, gerade dem NABU hätte doch klar sein müssen, welche Bedürfnisse Tiere haben.

    Die Romantik mancher von einer angeblich ‚heilen wilden Natur‘ direkt um die Ecke entpuppt sich als harter Überlebenskampf, wenn der Mensch nicht doch immer zumindest mal nachschaut und auch mal handelt. Und eigentlich sollte man doch meinen, dass der NABU auf viele Jahre Erfahrung zurückgreifen kann, um sich mit solchen Wildtieren auszukennen. Die Expertise, die der NABU vorweist, hat uns zumindest darauf vertrauen lassen. Leider hat sich das als falsch erwiesen.

    Der Eigentümer der Tiere ist verantwortlich für den Tierschutz. Diese Verantwortung kann er nicht abstreifen. Eigentum verpflichtet. Und was wir nach Aufdeckung des Skandals in den Medien erlebt haben, ist wirklich bemerkenswert. Meiner Meinung nach hat sich der Geschäftsführer des NABU Schleswig-Holstein da im wahrsten Sinne des Wortes auf einem hohen Ross sitzend vergaloppiert. Denn die Frage ist doch, ob der NABU das Leid der Tiere über Wochen ignoriert hat oder ob es ihm schlichtweg an den Fachkenntnissen zur Betreuung der Tiere fehlte, mit denen er aber in der Öffentlichkeit wirbt und auch Spenden sammelt. Statt ernsthaft in alle Richtungen aufzuklären, wie die Tiere verhungern konnten, wurde vom Geschäftsführer mit dem Finger auf andere gezeigt. Das brachte niemanden in der Sache weiter und daher ist es gut, dass wir im Umwelt- und Agrarausschuss in aller Ruhe und mit den Beteiligten über die Vorkommnisse und die Konsequenzen für die zukünftige Nutzung des Wöhrdener Lochs reden werden. Aufklärung tut Not. Übrigens ermittelt auch Staatsanwaltschaft. Wegen dieser laufenden Verfahren werden wir auch nicht dem AfD-Antrag zustimmen und auch keinen eigenen Antrag beschließen.“

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  • 08.05.2020

    Jan Marcus Rossa zu TOP 29 „Für Demokratie – Gegen Rassismus, Rechtsextremismus und Terror“

    In seiner Rede zu TOP 29 (Für Demokratie – Gegen Rassismus, Rechtsextremismus und Terror) erklärt der extremismuspolitische Sprecher der FDPLandtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    „Unser Antrag war eigentlich für das März-Plenum vorgesehen. Aber es ist besser, sich am heutigen Tag, dem 08. Mai 2020, also 75 Jahre nach der endgültigen Niederwerfung des Terrorregimes der Nationalsozialisten mit dem Thema Demokratie und den Gefahren zu befassen, die von Rassismus, Rechtsextremismus und Terror ausgehen. Und es lohnt sich, einmal einen Blick zurückzuwerfen.

    Wie war es möglich, dass aus dem Land der Dichter und Denker eine auf der Welt einzigartige Terrorherrschaft hervorgehen konnte, die zunächst die eigene Bevölkerung unterdrückte, missliebige Menschen verfolgte, drangsalierte, einsperrte, folterte und ermordete und dann die ganze Welt mit einem unvergleichlich brutalen und menschenverachtenden Vernichtungskrieg überzog? Was waren die Ursachen dafür, dass die deutsche Zivilgesellschaft derart verrohte, dass sie ein solches Schreckensregime ermöglichte? Mit diesen Fragen beschäftigen sich seit 75 Jahren die Historiker. Und es ist in der Tat kaum zu verstehen, wie Menschen, die wir als Großeltern oder Eltern kennen und lieben gelernt haben, so einen Terror, so ein himmelschreiendes Unrecht zugelassen haben. Und gleichzeitig habe ich mich schon als junger Mensch immer wieder gefragt, wie ich mich wohl in den 20er und 30er Jahren verhalten hätte. Hätte ich mich auch radikalisieren lassen? Hätte ich mich unterdrücken lassen? Wäre ich ein Mitläufer geworden, wie so viele Menschen in Deutschland, die mit ihrer Passivität die Naziherrschaft erst möglich gemacht und unterstützt haben, weil sie Angst hatten, weil sie unbehelligt leben, ja überleben wollten? Oder hätte ich den Mut aufgebracht, aufzustehen und dem Faschismus in Deutschland, dem Staatsterror der Nazis die Stirn zu bieten und Widerstand zu leisten? 

    Ja, gewünscht haben sich das viele Menschen, dass sie denen angehört hätten, die Widerstand geleistet haben. Aber sicher kann sich keiner von uns sein, dass sie oder er zu diesen Helden gehört hätte. Und deshalb ist es so wichtig, dass wir wachsam sind und Entwicklungen, die unsere Demokratie, unseren Rechtsstaat und unsere freiheitliche Gesellschaft bedrohen, frühzeitig erkennen. Extremismus, Rassismus und Terror müssen im Keim erstickt werden. Wir dürfen solche Entwicklungen nicht groß werden lassen, denn dann mag uns erneut der Mut fehlen, uns zur Wehr zu setzen und Widerstand zu leisten.

    Und wenn wir uns den rassistischen Terroranschlag in Hanau in Erinnerung rufen, den feigen Anschlag auf jüdische Einrichtungen in Halle, die Ermordung Walter Lübckes, die düsteren Machenschaften des sogenannten NSU oder auch die Angriffe auf Journalisten, dann müssen wir uns bewusst machen, dass es das Ziel derjenigen, die diese Anschläge verüben, ist, uns zu verunsichern und einzuschüchtern. Noch sind diese Terroristen und Extremisten eine kleine Minderheit, aber es ist jetzt die Zeit, Zivilcourage zu zeigen und diesen Feinden unserer Demokratie die Grenzen aufzuzeigen. Lassen wir uns nicht einschüchtern von Menschen, die Hass verbreiten wollen, die ihre Mitmenschen ermorden und die unsere Gesellschaft umstürzen wollen.

    75 Jahre Frieden auf deutschem Boden, 71 Jahre Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Deutschland, dafür lohnt es sich einzutreten und deshalb freut es mich, dass wir gemeinsam diesen Antrag gegen Rassismus, Rechtsextremismus und Terror und für Demokratie in den Landtag eingebracht haben.“

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  • 08.05.2020

    Jan Marcus Rossa zu TOP 36 „Humanitäres Aufnahmeprogramm für Geflüchtete von den griechischen Inseln“

    In seiner Rede zu TOP 36 (Humanitäres Aufnahmeprogramm für Geflüchtete von den griechischen Inseln) erklärt der migrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    „Mit ihrem Antrag spricht die SPD ein wichtiges Thema an. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, Sie übersehen dabei aber, dass wir in Schleswig-Holstein schon viel weiter sind. Wir müssen unsere Bereitschaft, Menschen in besonderen Notlagen zu helfen, nicht wortreich verkünden, sondern wir handeln bereits. Wir leisten bereits konkrete Hilfe. Ich darf an unser humanitäres Landesaufnahmeprogramm erinnern, das in der Umsetzung ist. Und ich darf daran erinnern, dass unser damaliger Innenminister gegenüber der Bundesregierung verbindlich erklärt hat, dass unser Land unter Berücksichtigung der Verteilungsschlüssel für Europa und Deutschland Flüchtlinge, die sich insbesondere auf Lesbos in besonders prekären Lagen befinden, aufnehmen wird. Der Innenminister hat sogar bekräftigt, in entsprechender Anzahl Flüchtlinge selbst dann aufnehmen zu wollen, wenn eine europäische Lösung nicht zustande kommen sollte und Deutschland nicht verpflichtet ist, Flüchtlinge aufzunehmen. Wir beweisen also durch aktives Handeln, wie wichtig uns eine humanitäre Flüchtlingspolitik ist und wir unternehmen das, was einem Bundesland möglich ist.

    Aber das Thema, das die SPD auf die Tagesordnung gesetzt hat, macht wieder einmal deutlich, wie wichtig es ist, dass wir uns endlich auf eine gemeinsame europäische Flüchtlingspolitik einigen und einen vereinheitlichten, überall in Europa geltenden Rechtsrahmen schaffen. Es kann einfach nicht richtig sein, dass wir uns zwar zu gemeinsamen Außengrenzen bekennen, dann aber in der Flüchtlingspolitik im Innenverhältnis auf Abgrenzung und Abschottung setzen. Dieses Problem werden wir nur überwinden können, wenn wir am Ende eine europäische Migrationsbehörde haben werden, die für die Anwendung und Durchsetzung eines vereinheitlichten europäischen Flüchtlingsrechts zuständig sein muss. Ein Antrag - eine Entscheidung! Das muss das Ziel für den gesamten Rechtsraum der EU sein. Wenn in Griechenland ein Asylantrag gestellt wird, ist dieser durch eine europäische Behörde natürlich vor Ort nach europäischem Recht zu prüfen und zu bescheiden. Auch die gerichtliche Überprüfung hat nach einheitlichen Rechtsvorschriften und Standards zu erfolgen und es muss die Aufgabe des EuGH werden, auch im Flüchtlingsrecht für eine europaweit einheitliche Rechtsanwendung und Rechtsprechung zu sorgen. Das geschieht mit durchaus gutem Erfolg im Bereich des Arbeitsrechts und dies ließe sich meines Erachtens auch auf das Flüchtlings- und Migrationsrecht übertragen. Migranten hätten dann zwar innerhalb Europas nur noch Anspruch auf ein aufenthaltsrechtliches Verfahren. Der Vorteil und die unabdingbare Voraussetzung eines solchen Lösungsansatzes ist aber, dass jede Migrantin und jeder Migrant sicher sein kann, dass eine Entscheidung nicht von nationalen Besonderheiten und Eigenheiten abhängen wird. Und deshalb lassen Sie uns für ein vereinheitlichtes, gemeinsames europäisches Flüchtlingsrecht eintreten.“

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  • 12.05.2020

    Dennys Bornhöft: Professionelle Pflege ist ein Grundpfeiler unserer Gesundheitspolitik

    „Unter dem Motto ‚Nursing the World to Health‘ wollen wir einmal mehr unsere Aufmerksamkeit auf die wichtige Arbeit der Pflegekräfte in SchleswigHolstein und der übrigen Welt richten. Unser Dank geht damit an jene Berufsgruppen, die mit vollem Einsatz in unseren Kliniken, ambulanten und stationären Einrichtungen ihre so wichtige und professionelle Pflegetätigkeit leisten, um damit die Gesundheit ihrer Patienten Tag für Tag zu schützen. Um diesen Einsatz zu honorieren, setzt sich das Land für einen deutschlandweit einheitlichen Pflegebonus für alle Pflegehilfskräfte und examinierten Pflegekräfte ein. Dieser Einsatz ist aufgrund der Mehrbelastungen durch die Corona-Pandemie, aber auch der guten Arbeit unserer Pflegekräfte im Land richtig.

    Professionelle Pflege bildet einen zentralen Pfeiler unserer Gesundheitspolitik in Deutschland, den es ständig zu evaluieren und bei Bedarf zu verbessern gilt. Wir Freie Demokraten setzen uns daher für bessere Arbeitsbedingungen, den Einsatz neuer Technologien und den Abbau von Bürokratie im Bereich der Pflege ein. Unser Leitgedanke hierbei ist, dass Pflege am Patienten und nicht im Büro zu erfolgen hat. Verbesserungen im Bereich der Pflege dürfen jedoch nicht zu Mehrbelastungen der pflegebedürftigen Menschen oder deren Angehörigen führen. Wir Freie Demokraten sprechen uns daher für einen Steuerzuschuss zur Pflegeversicherung aus. Die Sicherstellung einer bezahlbaren Pflege ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, ein Steuerzuschuss ist daher überfällig. Die Bundesregierung täte gut daran, dies endlich einzusehen und bundespolitisch umzusetzen.

    Um die professionelle Pflege innerhalb Schleswig-Holsteins weiter im Interesse unserer Pflegekräfte weiterzuentwickeln, wollen wir auch in der Frage der Pflegeberufekammer weiter vorankommen. Wir bitten daher die Pflegekammer die vom Land bereitgestellten drei Millionen Euro für eine erweiterte Anschubfinanzierung anzunehmen und eine Vollbefragung aller 27.000 Pflegekräfte im Land abzuhalten. Die Pflegekräfte sollen damit in die Lage versetzt werden, selbst über die Zukunft ihrer Kammer zu bestimmen.“

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  • 12.05.2020

    Oliver Kumbartzky: Beim Ausbau der Windkraft auf See ist noch Luft nach oben

    Zum Ausbau der Windenergie in Schleswig-Holstein erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und Sprecher für Landesplanung der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „Die Landesregierung wurde viel gescholten, weil es eine dritte Anhörungsrunde für die Windplanung gegeben hat. Für die Jamaika-Koalition war aber immer klar, dass der Ausbau mit der Brechstange gescheitert ist und wir die Energiewende nur gemeinsam mit den Bürgern zum Erfolg führen können. Die Zahl von 3300 Stellungnahmen gibt uns Recht. Die dritte Beteiligungsrunde war richtig. Wir wissen, dass die Landesplanung seit Jahren mit Hochdruck an einer verlässlichen und rechtssicheren Windplanung arbeitet. Unser Dank gilt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landesplanung die sich seit Jahren dieser Mammutaufgabe stellen und verlässlich alle Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürgern sorgsam abwägen und abarbeiten.

    In Anbetracht der Akzeptanzprobleme des Windkraftausbaus an Land freuen wir uns, dass sich Bund und Länder heute auf eine Steigerung der Windkraft auf See verständigt haben. Offshore-Energie hat nicht nur eine höhere Akzeptanz, sondern ist auch sehr effizient. Wir haben darum immer angemahnt, dass hier noch deutlich Luft nach oben ist. Leider ist das heute vereinbarte Ausbauziel zwar ein Schritt in die richtige Richtung, aber noch immer unterambitioniert und wir hätten uns mehr vorstellen können.“

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  • 13.05.2020

    Christopher Vogt: Pauschale Quarantänepflicht ist unverhältnismäßig

    Zum Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts, dass es für die pauschale Quarantänepflicht in Niedersachsen keine Rechtsgrundlage gebe, erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Die bundesweit abgestimmten Quarantäne-Regelungen müssen an das tatsächliche Infektionsgeschehen und an die Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes angepasst werden. Wir fühlen uns durch ein Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes in unserer Kritik bestätigt. Es ist angesichts des Infektionsgeschehens in vielen Staaten unverhältnismäßig und auch unsinnig, dass Deutschland quasi die ganze Welt als Risikogebiet eingestuft hat. Es sollten nur Menschen mit Symptomen und aus tatsächlichen Risikogebieten in Quarantäne gehen müssen.

    Das Infektionsschutzgesetz lässt eine Regelung durch Rechtsverordnung schließlich nur zu, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Die aktuellen Regelungen schränken die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger viel zu pauschal ein und gehen am Problem vorbei. Der Alltag in unseren Grenzregionen muss zügig wieder ermöglicht werden. Bundesinnenminister Horst Seehofer ist deshalb auch aufgefordert, die Grenzkontrollen nach dem 15. Mai wieder zurückzufahren und auch entsprechende Gespräche mit seinen Amtskollegen in unseren Nachbarländern zu führen.“

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  • 14.05.2020

    Dennys Bornhöft: Der Tätigkeitsbericht zeigt, wo politisches Handeln erforderlich ist

    Zum heute vorgestellten Tätigkeitsbericht 2019 der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein, Samiah El Samadoni, erklärt der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Mit 3.643 Petitionen im Berichtsjahr 2019 zeigt der diesjährige Bericht, wie gut die Arbeit der Bürgerbeauftragten und ihres Teams in der Bevölkerung angenommen wird. Dabei sind im Berichtsjahr 2019 erneut viele sozialrelevante Themen, angefangen von der Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung, bis hin zu Themen rund um das BAföG, Kindergeld oder das Wohngeld thematisiert worden. Einer Vielzahl von Bürgerinnen und Bürgern konnte die Bürgerbeauftrage erneut helfen.

    Mit ihrer wichtigen Arbeit stellt die Bürgerbeauftrage eine Mittelsperson zwischen dem Bürger, der Verwaltung sowie der Politik dar, auf deren Expertisen und Erfahrungen wir Freie Demokraten sehr hohen Wert legen. Die vergangenen Jahre haben immer wieder gezeigt, an welchen Stellen politisches Handeln erforderlich ist. Auch wenn häufig originär die Bundespolitik zuständig ist, geht Jamaika über Bundesratsinitiativen vielfach voran und hat dadurch der Bundespolitik offene Baustellen aufzeigen können. So leistet die Jamaika-Koalition auch auf Bundesebene ihren Beitrag, indem sie den Bund beispielsweise aufgefordert hat, die Pflegeversicherung auf eine neue Basis zu stellen und mit Steuermitteln zukunftsfest und für den Bürger bezahlbar zu machen. Weitere Initiativen rund um Verbesserungen in der Kurzzeitpflege, einer besseren Absicherung im Alter oder aber einer verständlicheren Behördensprache sind wichtige Initiativen, die sowohl auf Landes-, teils auch auf Bundesebene verfolgt werden.

    Wir danken der Bürgerbeauftragten und ihrem Team für ihr Engagement.“

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  • 28.05.2018

    Anita Klahn: Kitareform bringt Entlastung der Eltern

    Zu der heute vorgestellten Studie „ElternZOOM“ der Bertelsmann Stiftung zum Thema Elternbeteiligung an der Kitafinanzierung erklärt die stellvertretende Vorsitzende und kitapolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    „Seit mehr als 20 Jahren ächzen Eltern in Schleswig-Holstein unter den hohen Kosten  bei der Kitabetreuung. Das wird durch die Ergebnisse der Bertelsmann-Studie erneut bestätigt.

    Wir freuen uns, dass wir auf dem richtigen Weg zu einer fairen, qualitativ hochwertigen und vor allem bezahlbaren Kitapolitik sind. Vor Familienminister Dr. Heiner Garg liegt ein schwieriger Reformprozess, den er aber gemeinsam mit Eltern, Trägern und Kommunen gestalten wird.  

    Bis 2020 werden wir so eine belastbare und faire Kitareform auf die Beine stellen, die die Elternbeiträge auf einem deutlich niedrigeren Niveau als heute deckeln wird, wobei wir uns an den Zielen unseres Wahlprogrammes orientieren werden. Darüber hinaus wird es eine Sozialstaffel geben, die den Bedürfnissen unserer finanzschwächeren Bevölkerung gerecht werden wird. Außerdem werden Qualitätsstandards definiert, wie z.B. die zweite Fachkraft in der Kita-Gruppe.

    Finanzierbarkeit, Entlastung und eine gute Qualität werden auch in Zukunft unsere Ziele sein.“

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  • 08.05.2020

    Kay Richert zu TOP 50 „Mittelständische Wirtschaft schützen – mehr regionale öffentliche Vergaben ermöglichen“

    In seiner Rede zu TOP 50 (Mittelständische Wirtschaft schützen – mehr regionale öffentliche Vergaben ermöglichen) erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    „In dieser Zeit der Verunsicherung ist es unsere Aufgabe als Politik, Perspektiven aufzuzeigen und zielgerichtet zu helfen. Wir tun genau das, wir sind da, wenn wir gebraucht werden.

    Wir dürfen nicht vergessen: Wenn wir von ‚Wirtschaft‘ und ‚Unternehmen‘ sprechen, sprechen wir von Menschen und deren wirtschaftlicher Existenz. In jedem Betrieb gibt es fleißige Menschen, Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die mit ihrer Arbeit unseren Wohlstand erwirtschaften. Diese Menschen nicht hängen zu lassen, das ist unsere Aufgabe.

    Zusammen mit dem Bund stellen wir den Betrieben mit Zuschüssen und mit Darlehen liquide Mittel zur Verfügung. Aber noch viel mehr als jede staatliche Unterstützung brauchen die Menschen ihre Freiheit zurück, aus eigener Kraft für das eigene Auskommen zu sorgen.

    Auch hierbei wollen wir die heimische Wirtschaft bestmöglich unterstützen. Gerade bei wegbrechender privater Nachfrage ist eine unbürokratische öffentliche Vergabe ein sehr gutes Mittel. Unbürokratisch deswegen, weil überbordende Bürokratie und vergabefremde Kriterien die Verfahren sehr lang und unübersichtlich machen und kleine Unternehmen ohne eigene Rechtsabteilung schon von der bloßen Abgabe eines Angebots abschrecken.

    Glücklicherweise fangen wir in Schleswig-Holstein nicht bei null an. Bereits Anfang 2019 haben wir das Vergabegesetz maßgeblich entrümpelt, von vergabefremden Kriterien befreit und damit auch für kleine und mittlere Betriebe handhabbar gemacht. Das war bereits vor der Krise eine große Erleichterung. Natürlich sind wir auch nun, wo das Fahrwasser rauer wird, an der Seite unseres Mittelstands.

    Wir ermutigen Landesverwaltung und Kommunen, von den Möglichkeiten einer vereinfachten Vergabe Gebrauch zu machen. Bei beschränkten und freihändigen Vergaben nutzen die Vergabestellen sogenannte Bieterverzeichnisse regionaler Unternehmen, damit wird also die heimische Wirtschaft gestärkt und das ist gut so.“ 

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