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  • 26.01.2022

    Anita Klahn zu TOP 14 u.a. „Änderung des Schulgesetzes"

    In ihrer Rede zu TOP 14+19+24+25 (Gesetzentwurf zur Änderung des Schulgesetzes sowie Anträge zu Coronamaßnahmen für Kinder und Jugendliche und Datenerfassung des Landes) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    „Wir alle hoffen, dass wir unseren Alltag endlich wieder ohne Sorge vor einer Corona-Infektion gestalten können. Das gilt auch in besonderem Maße für die Menschen, die Bildungseinrichtungen und Angebote der Kinderbetreuung nutzen. Schülerinnen und Schüler mit ihren Familien, Schulleitungen und Lehrkräfte, Betreuungskräfte – alle wünschen sich ein Ende der Pandemie, ein Ende der Einschränkungen. 

    Die Realität ist aber aktuell leider noch eine andere. Das Coronavirus ist da, es verändert sich und bringt neue Fragen mit möglicherweise neuen Herausforderungen mit sich. Wir brauchen also weiterhin ein Pandemie-Management, welches mit größter Sorgfalt eine Risikobewertung vornimmt und unter dem Aspekt der Verhältnismäßigkeit sowie Abwägung aller Interessen angemessene Maßnahmen gestaltet. Unser Alltag heute ist ein anderer als vor Corona, aber unser Ziel ist die Rückkehr zur Normalität, sobald es die Pandemieentwicklung zulässt. 

    Studien zeigen uns aber, wie belastet Schülerinnen und Schüler durch Unterrichtsausfälle, Distanzunterricht und fehlende soziale Kontakte in den letzten zwei Jahren waren. Bislang hatte ich auch den Eindruck, dass diese Erkenntnisse für uns Mahnungen sind und wir uns fraktionsübergreifend einig waren, dass Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen – soweit es mit den Infektionsschutzmaßnahmen vertretbar ist – zum Wohle der Kinder offenbleiben sollen. Wenn die SPD-Fraktion jetzt den Präsenzunterricht in Frage stellt, und nichts anderes beinhaltet ihr Antrag, dann erschweren sie Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung. Damit verschärfen sich Bildungsungerechtigkeiten.

    Wir müssen uns darauf konzentrieren, wie wir den Schulen, den Eltern, den Kindern und Jugendlichen eine Perspektive aufzeigen, wie ein Weg aussehen kann, in absehbarer Zeit zur Normalität zurückzukehren. Wir müssen schauen, wie wir Ausnahmen und Verordnungen wieder zurückfahren, anstatt in das Muster zu verfallen, steigende Inzidenzen führten automatisch zu einer Verschärfungsspirale. Die Omikron-Variante lässt die Inzidenzen zwar steigen, nicht aber die Zahl der schweren Erkrankungen. Vielmehr sorgt diese Variante erstmals dafür, dass eine Aussicht auf den Übergang von einer pandemischen in eine endemische Lage besteht. Dafür spricht auch, dass wir in Schleswig-Holstein mit hohen Impfquoten in die Lage versetzt werden, diese Option auch guten Gewissens ins Auge fassen zu können.

    Die Impfquote der Lehrer liegt bei weit über 95 Prozent und auch die Quote bei den 12-17-jährigen ist mit fast 79% Prozent sehr hoch. Dazu kommen die regelmäßigen Testungen an den Schulen. Auch schwere Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen bilden die absolute Ausnahme. Von daher lehnen wir Freie Demokraten den SPD-Antrag entschieden ab, der eine Form von Sicherheit suggerieren soll, aber praktisch nur dafür sorgen würde, dass sich Ausnahmezustand und Einschränkungen verfestigen und verstetigen und Kindern und Jugendlichen erneut eine gesellschaftliche Last aufgebürdet wird, die den aktuellen Entwicklungen nicht gerecht wird.

    Wir sind uns aber der Sorgen der Eltern, der Fachkräfte in den Einrichtungen und der jungen Menschen bewusst und übernehmen Verantwortung. Deshalb haben wir die Testfrequenz an Schulen erhöht, und zwar auch für alle dort Beschäftigten unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus. Das sorgt für ein schnelles Erkennen von infizierten Menschen und es folgen angemessene Schutzmaßnahmen durch die regionalen Gesundheitsämter. Wir halten das derzeit für die beste Lösung, denn all die anderen derzeit diskutierten Maßnahmen bergen zahlreiche Nachteile. Die PCR-Pool-Tests sind ungeeignet für eine schnelle Infektionserkennung. Tritt in dem Pool ein positiver Fall auf, müssten alle Kinder aus dieser Gruppe noch einmal einzeln getestet werden. Neben dem hohen Aufwand für das Kita-Personal kostet die Laborauswertung vor allem Zeit, in der das Virus weiterverbreitet werden kann. Wir halten daher eine Umfeldtestung wie Mecklenburg-Vorpommern das macht, für sinnvoller. Wenn jemand aus dem Umfeld des Kindes, in der Regel ein Elternteil, positiv getestet wurde, dann sollte man vorsichtig sein. Das Ministeriums hat die Eltern bereits erneut über die Möglichkeit einer Beurlaubung informiert. Zu den Klassenfahrten ist anzumerken, dass ein generelles Verbot im 1. Quartal 2022 unverhältnismäßig ist. 

    Die vorliegende Schulgesetzänderung ist, so wie ich das hier wahrgenommen habe, weitestgehend Konsens. Die Erleichterungen bei der Durchführung von Prüfungen oder das Heranziehen von Noten, falls Prüfungen nicht durchgeführt werden können, sind wir den Schülerinnen und Schülern schuldig. Oberstes Ziel muss es sein, dass wir allen Schülerinnen und Schülern der Abschlussjahrgänge einen Abschluss ermöglichen. Nicht auszudenken wäre, wenn zu den erschwerten Corona-Lernbedingungen der letzten Jahre und den entstandenen Lernlücken noch ein fehlender Abschluss hinzukommen würde.

    Lassen Sie mich noch kurz etwas zu den AfD-Anträgen sagen. Das Märchen von den fehlenden Datengrundlagen hören wir heute ja nicht zum ersten und wahrscheinlich auch nicht zum letzten Mal. Unbestritten gibt es Verzögerungen, beispielsweise bei den Infektions-Meldedaten, aber dies ist auch der Fülle an neuen Omikron-Fällen geschuldet, welche aktuell unsere Gesundheitsämter erheblich beschäftigen. Unser gesamtes Gesundheitssystem, angefangen von den Arztpraxen, über die Kliniken bis hin zu den Gesundheitsämtern, sind seit nunmehr fast zwei Jahren hauptsächlich mit der Bewältigung der Pandemie beschäftigt. Und sie machen es in Anbetracht der schwierigen Lage und den hohen Inzidenzen ausgesprochen gut. Dafür möchte ich im Namen der Freien Demokraten allen Beschäftigten im Gesundheitsbereich, aber auch jenen in den Gesundheitsämtern und natürlich dem Gesundheitsministerium danken.

    Die Jamaika-Fraktionen setzen sich für gute Arbeitsbedingungen im gesamten Gesundheitsbereich ein. Hierzu gehören auch Investitionen in die notwendige Infrastruktur, welche jedoch in Anbetracht einer aktuell sehr hohen Arbeitsbelastung durch die laufende Pandemie nicht zu noch mehr Belastungen führen sollten. Gerade bei neuen Software-Lösungen muss das mit guter Vorbereitung und ausreichendem zeitlichen Vorlauf erfolgen. Als Freie Demokraten setzen wir uns immer wieder für den Abbau von Bürokratie ein und fordern Innovationen. Dieses Ziel werden wir auch weiterhin im Land verfolgen, um so die Arbeitsbedingungen in der gesamten Wirtschaft sowie in den Verwaltungen zu verbessern und diese Berufe zukunftsfähig zu machen.

    Die Herstellung und langfristige Etablierung einer möglichst umfangreichen Normalität für alle Kinder und Jugendlichen im Land ist Ziel dieser Landesregierung und auch Ziel der Jamaika-Fraktionen. Denn wie schon oft dargestellt, sind auch unsere Kinder und Jugendlichen im Land von der Pandemie betroffen und haben Einschränkungen zu schultern. Das hieraus wenig Positives für sie erwachsen ist, ist bekannt. Umso positiver ist es, dass das durch die Landesregierung in den Schulen etablierte Testregime gleich einen doppelten Nutzen für alle Schülerinnen und Schüler mit sich bringt. Erstens wird der Gesundheitsschutz hier großgeschrieben, indem Schülerinnen und Schüler dreimal wöchentlich auf eine Ansteckung mit dem Corona-Virus getestet werden. Zweitens können Schülerinnen und Schüler bei außerschulischen Aktivitäten auf dieses Testregime verweisen, wodurch sie keine zusätzlichen Tests machen müssen. Wir geben unseren Kindern hierdurch Sicherheit und zugleich Normalität abseits des Schulbesuches. Damit sind wir in der aktuellen Situation gut aufgestellt, aber wir werden uns auch auf die zukünftigen Herausforderungen einstellen. Ganz gleich wie es kommt, Kinder und Jugendliche brauchen Perspektiven und wir machen alles dafür, damit sie nicht zu Verlierern dieser Pandemie werden.“

     

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  • 26.01.2022

    Annabell Krämer zu TOP 12+16 „Einmalige Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie"

    In ihrer Rede zu TOP 12+16 (Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes über eine einmalige Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie sowie Antrag Zeit- und wirkungsgleiche Übernahme des Tarifabschlusses für Beamtinnen und Beamte und Versorgungsempfängerinnen und -empfänger) erklärt die finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    „Die Corona-Pandemie stellt uns anhaltend vor nie dagewesene Herausforderungen. Weltweit haben wir mit den Folgen der Pandemie zu kämpfen. Trotzdem konnten und können sich die Menschen darauf verlassen, dass der Staat auch unter diesen Umständen weitestgehend funktioniert. Das ist dem unermüdlichen Einsatz derjenigen zu verdanken, die in diesem Land rund um die Uhr ihr Bestes geben und das Land am Laufen halten. Das sind selbstverständlich die vielen Menschen im Dienst von Gesundheit und Pflege, Sicherheit und Bildung. Aber auch jene im Handel oder Handwerk und selbstverständlich die Kolleginnen und Kollegen in allen Bereichen des öffentlichen Dienstes, die unsere Daseinsvorsorge sicherstellen. Ihnen allen möchte ich heute noch einmal ausdrücklich danken!

    Mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir die im November erzielte Tarifeinigung über eine Corona-Sonderzahlung für den öffentlichen Dienst auch für die Beamtinnen und Beamten des Landes Schleswig-Holstein umsetzen. Ob als Angestellte oder Angestellter im Öffentlichen Dienst oder als Beamtin bzw. Beamter – der Staat und die dahinterstehenden Arbeitskräfte mussten während der Pandemie mehr denn je in all ihren Facetten funktionieren. Die Erfüllung staatlicher Aufgaben wurde auch im letzten Jahr sichergestellt – sofern es irgendwie möglich war aus dem Homeoffice heraus. Wer vom Arbeitsplatz aus gearbeitet hat, tat dies unter teils mehr, teils weniger strengen infektionsschutzkonformen Auflagen.

    So oder so war auch das zweite Jahr der Pandemie geprägt von einer Andersartigkeit des Arbeitsalltags und in so manchen Fällen ist damit eine erhebliche und spürbare Mehrbelastung einhergegangen. Während manch einer im Homeoffice den idealen Rückzugsort und Arbeitsplatz gefunden hat, hat ein anderer im Homeoffice seine Arbeit vom Küchentisch aus verrichtet, während die Kinder im 'Home-Schooling' waren oder die Kita-Betreuung ausgefallen ist und die Kinder zu Hause herumtobten. Wieder andere konnten ihre Arbeit nicht von zu Hause aus erledigen, wie zum Beispiel die Menschen im Dienst des öffentlichen Gesundheitswesens oder aber unsere Polizistinnen und Polizisten und Lehrkräfte. Sie und viele weitere haben die Erfüllung ihres staatlichen Auftrages unter extremer Unsicherheit, Anspannung und Mehrbelastung vorgenommen. Auch unsere Auszubildenden im Staatsdienst haben im letzten Jahr erneut ein pandemiegeprägtes Ausbildungsjahr mit vielen Einschränkungen erlebt. 

    Zur Abmilderung der zusätzlichen mit der Corona-Pandemie einhergegangenen Belastungen sollen auch unsere Beamtinnen und Beamten eine einmalige Sonderzahlung für das Jahr 2021 erhalten. Damit wollen wir all die Menschen, die im Dienste unseres Landes jeden Tag wertvolle Arbeit leisten, honorieren. Mir ist bewusst, dass wir mit einer pauschalen Prämie für alle nicht bloß diejenigen entlasten, denen während der Pandemie am Arbeitsplatz besonders viel abverlangt wurde. Die Prämie erhält auch, wen die Pandemie im Arbeitsalltag nicht sonderlich tangiert hat. Aber eines haben sie alle gemeinsam: Sie haben während des letzten Jahres im Dienst des Landes ihren staatlichen Auftrag erfüllt. 

    Vor diesem Hintergrund ist die Forderung der SPD nach einer zeit- und wirkungsgleichen Übernahme des Tarifabschlusses für die Versorgungsempfänger des Landes nicht bloß nicht durchdacht, sondern argumentativ auch nicht vertretbar. Die geforderte Übernahme würde bereits in steuerrechtlicher Hinsicht scheitern. Nach § 3 Nr. 11a EStG werden Arbeitgeberleistungen bis zu einem Betrag von 1.500 Euro steuerfrei gestellt, sofern diese zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn aufgrund der Corona-Krise an die Mitarbeiter geleistet werden. Maßgeblich ist, was in Bezug auf die Zielrichtung der Sonderzahlung  im geschlossenen Tarifvertrag steht. Diese liegt in der Anerkennung der durch Arbeitsleistung erzeugten zusätzlichen Belastung. Deshalb fehlt auch die Fantasie dafür, wie man das gegenüber denjenigen, die diese Kosten tragen werden, rechtfertigen sollte. Das sind auf der einen Seite unsere Kinder und deren Kinder, die die finanziellen Auswirkungen der Pandemie nahezu vollständig alleine zu tragen haben. Andererseits sind das aber auch alle anderen Beschäftigten, die täglich im Feuer stehen und – je nach Arbeitgeber –  nicht in den Genuss einer Sonderzahlung kommen. Hier denke ich an unseren gesamten Gesundheitsbereich, die Busfahrer, Erzieher, Müllwerker, Paketzusteller oder auch Verkäufer im Einzelhandel und viele weitere Menschen, die sich weiterhin jeden zusätzlichen emotionalen Belastungen und Arbeitsbelastungen aussetzen müssen.

    Die Auszahlung der  Sonderzahlung dient der Abmilderung von mit der Corona-Pandemie einhergegangenen Belastungen bei der Erbringung der Arbeitsleistung. Eine Auszahlung auch an Pensionäre widerspräche somit auch klar dem Sinn dieser Sonderzahlung. Der Verweis auf die allgemeine Rentenentwicklung ist nicht zielführend. In 2021 fiel die Rentenerhöhung in den alten Bundesländern aufgrund der gesunkenen Reallöhne aus. Die Pensionen hingegen wurden in 2021 zweimal angepasst: Zum 1. Januar stieg die Versorgung um 1,29 Prozent und zum 1. Juni nochmals um 0,4 Prozent. Die heute zu beschließende Sonderzahlung für aktive Staatsdiener dient der Würdigung der erbrachten zusätzlichen Leistungen während der Pandemie und stellt keine allgemeine Einkommenskomponente dar.“

     

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  • 26.01.2022

    Oliver Kumbartzky zu TOP 17 "Bericht zur Strategie für die Zukunft der Niederungen bis 2100"

    In seiner Rede zu TOP 17 (Bericht zur Strategie für die Zukunft der Niederungen bis 2100) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und agrarpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „Den echten Norden macht aus, dass er als Land zwischen den Meeren wie kein anderes Bundesland vom Wasser geprägt ist. Ein Fünftel der Landesfläche liegt unter 2,5 Meter Normalhöhennull. Über Jahrhunderte wurde dem Meer durch Eindeichungen Land abgerungen. Diese so erschaffenen Wirtschafts- und Siedlungsstrukturen gilt es jetzt – gerade vor dem Hintergrund des Klimawandels – zu erhalten. Es gilt – abgewandelt – der alte Grundsatz: ‚Wer nicht will deichen, der muss weichen.‘ Die Deiche sind zu pflegen und zu erhalten. Und sie müssen fit für die Zukunft gemacht werden. Aber auch die Entwässerung spielte und spielt eine ganz besondere Rolle. Und es geht auch um Planungssicherheit für die vielen Landwirte in den Niederungen, denn ungefähr 80 Prozent der betroffenen Flächen werden landwirtschaftlich genutzt.

    Gerade die Westküste wird durch eine sich verändernde Tidedynamik hohe Investitionen brauchen. Höhere Sturmfluten stellen eine Gefahr für das dem Meer abgerungene Land dar. Mehr denn je brauchen die Landnutzer in diesen Niederungsgebieten Planungssicherheit, um angesichts der bevorstehenden Umweltveränderungen möglichem Höfesterben vorzubeugen. Die entstehenden Nachteile und Kosten für Landwirte sowie anderer Betroffene müssen ausgeglichen werden, um die Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten. Außerdem müssen Siel- und Schöpfwerke erhalten und ausgebaut werden. Das alles kostet natürlich Geld.

    Die Finanzierung der Aktivitäten der Wasser- und Bodenverbände ist zu überprüfen. Es geht um Zuschüsse, Förderprogramme und die Beiträge an die Verbände. Minister Albrecht hat es angesprochen. Aktuell nicht zur Debatte steht eine Küstenschutzabgabe. Und das ist auch gut so. Für die FDP-Fraktion möchte ich rein vorsorglich bereits an dieser Stelle gerne schon erwähnen, dass die Schaffung einer neuen Küstenschutzabgabe von uns auch nach wie vor klar abgelehnt wird.

    Die komplette Entwässerung der Niederungen wird an den Klimawandel angepasst werden müssen. Durch innovative Technik und Forschung können die verschiedenen Bereiche – Landwirtschaft, Klimawandel und Umweltschutz – miteinander verknüpft werden, um mögliche Synergien zu nutzen. In die Strategie der Landesregierung werden alle regionalen Akteure einbezogen. Es wird auch zwischen Wasserwirtschaft, der Landwirtschaft und dem Naturschutz zu vermitteln sein. Zu betonen ist, dass die Landesregierung in ihrer Strategie auch auf die Verantwortung der Beteiligten zählen kann und wird. An der Westküste gibt es jahrhundertelange Erfahrungen in der Wasserwirtschaft. Genau auf dieses Wissen, diese Verantwortung und die Initiativen muss die Strategie aufbauen. Der Bauernverband spricht sich bereits jetzt für eine freiwillige kooperative Lösungssetzung aus, denn keiner kennt einen Landabschnitt so gut wie der Bauer, der ihn bestellt. Wenn eine Wasserwirtschaft der Zukunft perfekt laufen soll, müssen alle Informationsquellen miteinander verknüpft werden.

    Um zu erreichen, dass Moorböden optimal vernässt werden, müssen Landwirte und Zuständige die besten Informationen erhalten, die vorhanden sind. Mit einer kostenfreien Naturschutzberatung wird eine wichtige Stütze aufgebaut, die die Eigenständigkeit und den Handlungsspielraum für landwirtschaftliche Betriebe aufzeigen wird. Moore speichern mehr CO2 als der gesamte Wald der Erde und machen dabei nur drei Prozent der Erdoberfläche aus. Weitere Entwässerung von Mooren sollte genauestens abgewogen werden. Vielmehr kann die Wiedervernässung solcher Moore ein großes Potential für den Klimaschutz darstellen. Es ist gut und richtig, dass das Landesprogramm biologischer Klimaschutz fortgesetzt werden soll.

    Die Strategie der Niederungen wird eine gemeinsame Aufgabe werden, die das Potential hat, viele Umweltziele miteinander zu verknüpfen. Durch regionale Zusammenarbeit und die Integration aller ländlichen Strukturen kann die Entwicklung beispielsweise einer Paludikultur die notwendige an den Klimawandel angepasste Landwirtschaft darstellen.
    Um der Landwirtschaft und allen Betroffenen in den Niederungen eine sichere Zukunft zu bieten, wird diese Strategie eine Grundlage für weiteres Handeln bieten. Um die Maßnahmen, die die Niederungen schützen sollen, optimal zu implementieren, sollte die Basis die Verantwortung der Beteiligten sein. Es geht nur miteinander.

    Die Veränderung des Klimas und der damit einhergehende Anstieg des Meeresspiegels werden eine Herausforderung darstellen. Aber das Land Schleswig-Holstein ist das beste Beispiel für dahingehende kontinuierliche Arbeit und Bemühungen über Generationen hinweg. Die FDP-Fraktion wird die Erstellung der Strategie, die bis Ende 2023 fertig sein soll, wie gewohnt konstruktiv begleiten."

     

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  • 26.01.2022

    Dennys Bornhöft zu TOP 10+18 "Änderung des Jugendförderungsgesetzes und des Kinderschutzgesetzes"

    In seiner Rede zu TOP 10+18 (Gesetzentwurf zur Änderung des Jugendförderungsgesetzes und des Kinderschutzgesetzes sowie Antrag Einführung eines Jugend-Checks für Gesetze und Verordnungen in Schleswig-Holstein) erklärt der jugendpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Zunächst einmal möchte ich der Landesregierung, speziell dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren, für die Erarbeitung des uns heute vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Jugendförderungsgesetzes und des Kinderschutzgesetzes danken.

    Der uns vorliegende Gesetzesentwurf zur Änderung des Jugendförderungsgesetzes sowie des Kinderschutzgesetzes greift bundesgesetzliche Rechtsänderungen auf, die Anpassungen im Landesrecht notwendig machen. Es geht aber nicht nur um eine redaktionelle Anpassung. Wir nutzen die Rechtsänderungen, um einen noch besseren Kinder- und Jugendschutz zu ermöglichen. Hilfen für Kinder mit und ohne Behinderung werden gebündelt, zudem unterstützen wir bei der Prävention vor Ort. Des Weiteren werden die Möglichkeit für mehr Beteiligung junger Menschen, wie sie beispielsweise durch die Reform des § 4a SGB VIII nunmehr möglich ist, erweitert.

    An dieser Stelle möchte ich mich auch nochmal bei meinen Kollegen der SPD und des SSW für den gemeinsamen Antrag 'Institutionalisierte Interessenvertretung für Kinder und Jugendliche in den stationären Hilfen zur Erziehung' bedanken. Hierdurch konnten sehr rasch die Leitplanken für eine rasche Umsetzung des Leitgedankens des neuen § 4a SGB VIII in Landesrecht erfolgen und auch die hierzu notwendigen Haushaltsmittel für den Landeshaushalt 2022 bereitgestellt werden. Diese Initiative wird maßgeblich bei der Gründung einer landesweiten Interessenvertretung für junge Menschen, die in stationären Einrichtungen oder Pflegefamilien leben, helfen.

    Um die Beteiligung der jungen Menschen zu erleichtern, ist es nun verpflichtend, eine Form zu wählen, die verständlich und nachvollziehbar ist und die auch von den Betroffenen wahrgenommen werden kann. Das Aushängen von Hinweisen am schwarzen Brett des Rathauses wäre somit, auch formell, nicht mehr angemessen.

    Ein äußerst wichtiger Aspekt ist der Schutz vor Vernachlässigung, sexueller, körperlicher und psychischer Gewalterfahrung sowie Machtmissbrauch. Diese strukturell unterschiedlichen Formen von Gewalt brauchen auch unterschiedliche Hilfsangebote, weswegen die Begrifflichkeiten detaillierter zur Abgrenzung gefasst wurden. Ein weiterer Aspekt, der gesellschaftspolitisch geboten ist, ist die geschlechtsspezifische Formulierung. Trans- und intersexuelle Kinder und Jugendliche können natürlich genauso hilfsbedürftig sein wie Jungen und Mädchen und müssen sich natürlich im Gesetzestext wiederfinden können. Das Ziel eines umfänglichen Kinder- und Jugendschutzes sollten wir in diesem Hause alle teilen. Deswegen bitte ich um Überweisung des vorliegenden Gesetzesentwurfes in den Sozialausschuss, um diesen hier zeitnah abschließend beraten zu können.

    Mit dem Tagesordnungspunkt 18 wollen wir uns heute zudem zur Einführung eines 'Jugend-Checks' innerhalb Schleswig-Holsteins unterhalten. Aufgabe der Politik ist es, die Interessen der Bevölkerung als auch der jeweiligen Wählerinnen und Wähler umzusetzen. Hierbei muss auch berücksichtigt werden, dass nicht alle, die ein berechtigtes Anliegen haben, dies auch selbst einbringen oder gar umsetzen dürfen. Das gilt häufig für Minderjährige, die kein Wahlrecht haben. Deren Belange zu bedenken ist insofern besonders wichtig, als dass die jüngeren Menschen am Längsten mit den Auswirkungen der Entscheidungen leben müssen und sie keinen direkten Einfluss haben, wie die Entscheidung ausfällt. Ein möglichst zielgenauer Jugend-Check könnte ein Mittel sein, Politik und Verwaltung bei Gesetzesfolgenabschätzungen für junge Menschen zu unterstützen. Wichtig ist aber auch, dass die Perspektive und Ziele, die hinter dem Jugend-Check stehen, wirklich auch die richtigen sind.

    Wir müssen aber auch aufpassen, dass wir hieraus kein Bürokratiemonster machen. Die öffentliche Verwaltung muss handlungsfähig sein und bleiben. Die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig zügiges Handeln ist und wie dramatisch es andererseits ist, wenn der Staat und die Verwaltung nicht zügig handeln können. Dies soll kein pauschales Argument gegen die Einführung eines Jugend-Checks auf Landesebene sein. Es soll jedoch klarstellen, dass wir uns im Ausschuss hierzu intensiv mit diesem Thema auseinander setzen müssen, ob und am besten wie dieser Jugend-Check zielorientiert, aber auch pragmatisch umsetzbar sein kann. Ich beantrage daher Ausschussüberweisung in den Innen- und Rechtsausschuss."

     

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  • 26.01.2022

    Jan Marcus Rossa zu TOP 2 u.a. "Gesetzentwürfe zum Glücksspiel"

    In seiner Rede zu TOP 2+3+7 (Gesetzentwürfe zu Online-Casinospielen, Neuregulierung des Glücksspielwesens und Spielhallengesetz) erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    "Mit der heutigen Debatte und der Verabschiedung des Gesetzes zur Besteuerung von Online-Casinospielen, des Spielhallengesetzes und des Ausführungsgesetzes findet ein Vorhaben der Jamaika-Koalition jedenfalls gesetzgeberisch einen außerordentlich erfolgreichen Abschluss, den wir so nicht vorhergesehen haben. Wir haben gemeinsam unter Beteiligung des SSW viel mehr erreicht in der Legislaturperiode, als wir für möglich gehalten haben.

    Damals im Frühling 2017 war unser gemeinsames Ziel, dem zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag nicht zuzustimmen und so einen Prozess in Gang zu setzen, um gemeinsam mit einigen wenigen Ländern eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, die eine tragfähige, europarechtskonforme Lösung für den gesamten Bereich der Sportwetten, einschließlich des Online-Casinospiels sowie des Pokerspiels, bietet. Unser erklärtes Ziel war, dass wir länderübergreifend ein Regelungswerk formulieren, das sich weitgehend an unserem Schleswig-Holsteinischen Glücksspielgesetz orientieren würde.

    Wir haben in den vergangenen vier Jahren viel mehr erreicht, als wir damals vor beinahe fünf Jahren zu hoffen wagten. Wir haben heute einen Glücksspielstaatsvertrag, der in allen 16 Bundesländern Anwendung findet. Es ist gegen den entschiedenen und beharrlichen Widerstand einiger Bundesländer gelungen, dass wir am Ende ein bundesweit einheitliches Regelungswerk geschaffen haben, mit dem nun auch das Online-Glücksspiel deutschlandweit zugelassen ist und damit illegalen Anbietern ein legales Konkurrenzprodukt entgegengesetzt werden kann. Erst mit der Legalisierung des Online-Glücksspiels ist es möglich geworden, auch in diesem Bereich Spielerschutz und Suchtprävention zu ermöglichen. Bei illegalen Angeboten gibt es diese Schutzmechanismen nicht. Das schlichte Verbot von Online-Glücksspiel beseitigt die Risiken und Gefahren, die mit dem Glücksspiel verbunden sind, keineswegs. Es findet nur keine staatliche Kontrolle statt.

    Aus illegalem Glücksspiel generiert der Staat in der Regel auch keine Einnahmen, die dann verwendet werden können, um Prävention, Verbraucherschutz, Breitensport und Gemeinnützigkeit zu stärken. Die finanziellen Mittel, die das Land Schleswig-Holstein hier bereitstellen wird, sind immens: Mindestens zehn Millionen Euro erhält der Landessportverband, 800.000 Euro stehen für außerschulischen Sport und weitere 200.000 Euro für außerunterrichtlichen Schulsport zur Verfügung. Auch hier haben wir selbstverständlich unseren Koalitionsvertrag übererfüllt.

    Ich möchte mich an dieser Stelle ganz besonders bei meinen Mitstreitern, Hans-Jörn Arp, Lasse Petersdotter, Lars Harms und für die Landesregierung Dirk Schrödter  bedanken. Ohne das vertrauensvolle Zusammenwirken hätten wir diese Erfolge bei der Glücksspielregulierung nicht erreichen können. Und mein besonderer Dank gilt auch meinem Parteifreund Wolfgang Kubicki, der mit seiner Initiative für ein Schleswig-Holsteinisches Glücksspielgesetz letztlich den Grundstein für den heutigen Staatsvertrag gelegt hat.

    Ich hoffe, dass sich bei aller Kritik auch bei der SPD die Erkenntnis durchsetzen wird, dass Verbote allein keine Probleme lösen können. Das hat uns schon die Prohibition gelehrt und im Glücksspiel gilt nichts anderes. Nur mit der Legalisierung können Risiken und Gefahren effektiv bekämpft werden. Das gilt für den Alkoholkonsum wie auch für das Glücksspiel.

    Und gestatten Sie mir am Ende eine persönliche Bemerkung zu dem Thema: Ich persönlich mag kein Glücksspiel und ich sehe auch die Gefahren, die mit dem Glücksspiel verbunden sind. Aber die Tatsache, dass eine wirksame Kontrolle des Glücksspielmarktes und damit ein Spielerschutz und eine Suchprävention nur in einem regulierten Markt möglich sind, waren für mich Antrieb genug, an diesem Projekt mitzuwirken. Mein Wunsch für die Zukunft ist, dass der Staat seinen ordnungspolitischen Aufgaben in der Weise nachkommen wird, wie wir alle das im Glücksspielstaatsvertrag und den begleitenden Gesetzen geregelt haben."    

     

     

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  • 26.01.2022

    Stephan Holowaty zu TOP 8 "Änderung des Kommunalabgabengesetzes"

    In seiner Rede zu TOP 8 (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein) erklärt der kommunalpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Stephan Holowaty:

    „Wir Freie Demokraten haben uns stets gegen die Erhebung von Straßenausbaubeiträge ausgesprochen. Das ist heute so, das war 2017 so und das war auch schon so, als die SPD-geführte Landesregierung die Kommunen zur Einführung von verpflichtenden Straßenausbaubeiträgen gezwungen hat.

    Straßenausbaubeiträge sind eine Tragödie. Denn sie gefährden Bürger und Bürgerinnen in diesem Land in ihrer wirtschaftlichen Existenz. Und es war übrigens genau jener Thomas Losse-Müller, damals grüner Finanz-Staatssekretär und grüner Chef der Staatskanzlei unter Ministerpräsident Albig, der sich maßgeblich und wie kaum ein anderer für die verpflichtende Erhebung von Straßenausbaubeiträgen in Schleswig-Holstein eingesetzt hat. Das ist dann genau jener Thomas Losse-Müller, der sich heute in der Presse so engagiert gegen Straßenausbaubeiträge zitieren lässt.

    Nun gut, man kann vom Saulus zum Paulus werden. Wir Freie Demokraten freuen uns jedenfalls darüber, dass wir die Sozialdemokraten endlich davon überzeugen konnten, diese unsozialen Ausbaubeiträge verpflichtend abzuschaffen. Und deshalb sage ich mit großer Freude: Willkommen im Bündnis gegen Straßenausbaubeiträge. Und ja, ich finde es traurig, dass sich unsere Partner in der Jamaika-Koalition bislang dieser Erkenntnis nicht anschließen konnten. Wir stimmen daher dem heute vorliegenden Entwurf der Innenministerin auch nur deshalb zu, weil wir auf die zunehmende Klugheit der Kommunalpolitiker in den verbleibenden Dörfern und Städten in unserem Land setzen, die noch Straßenausbaubeiträge erheben.

    Genau diese Kommunen erhalten jetzt die Gelegenheit, fallweise Ausbaubeiträge durch Steuermittel zu ersetzen und zu lernen, dass sich der Verzicht auf diese unsozialen Beiträge lohnt. Es lohnt sich, Bürger nicht in Existenzängste zu bringen. Es lohnt sich, wenn Städte und Gemeinden die Verantwortung übernehmen und jetzt auch in der politischen Debatte jedes Mal ernsthaft diskutiert werden kann und muss, wie Bürger entlastet werden können. Es lohnt sich, dem Bürger jetzt jedes Mal ernsthaft begründen zu müssen, warum Straßenausbaubeiträge nicht durch Steuermittel ersetzt werden können und zu überlegen, wie es denn doch geht.

    Diese Landesregierung stellt den Kommunen 68 Millionen Euro pro Jahr mehr und zusätzlich für kommunale Infrastruktur zur Verfügung. Das ist neues, frisches Geld, Jahr für Jahr. Die kommunalen Spitzenverbände haben im Rahmen der Debatten um den kommunalen Finanzausgleich hierzu erklärt, dass die Kommunen damit in die Lage versetzt werden, ihre Infrastruktur in Ordnung zu halten. Es ist und bleibt also eine politische Entscheidung in den Städten und Gemeinden, ob sie Straßenausbaubeiträge erheben oder sie abschaffen. Auch das muss man den Stadt- und Gemeindevertretungen ins Stammbuch schreiben.

    Was ich aber nicht ganz verstehe, ist die reflexartige Forderung des Gemeindetages nach einem mittleren zweistelligen Millionenbetrag für die vollständige Abschaffung von Straßenausbaubeiträge. Genau dieselbe Forderung hat der Gemeindetag bereits 2017 bei den damaligen Debatten zur Finanzierung des gemeindlichen Straßenausbaus erhoben. Dann gab es 59 Millionen Euro und kurz darauf gar 68 Millionen Euro jährlich. An der Forderung scheint es nichts geändert zu haben.

    Ja, die ein oder andere Kommune mit besonders hohem Sanierungsstau mag sagen, dass sie höhere Bedarfe habe. Ich kann aber auch dem Gemeindetag nur raten, sich sowohl an das Geld zu erinnern, das die Kommunen bereits Jahr für Jahr bekommen, als auch intern nochmals die Verteilung zwischen den Kommunen zu diskutieren. In jedem Fall sollten wir sehr vorsichtig sein, jahrelang aufgelaufenen Sanierungsstau einzelner zu einem vorgeblichen Bedarf aller hochzurechnen.

    Aber bleiben wir beim eigentlichen Thema: Es geht um Straßenausbaubeiträge. Es geht darum, Beiträge abzuschaffen, die in vielen Fällen die wirtschaftliche Existenz der Betroffenen gefährden.

    Auf eines können sich die Bürger dieses Landes verlassen: Wir Freie Demokraten bleiben auch 2022 das Original für die endgültige Abschaffung der Straßenausbaubeiträge."

     

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  • 26.01.2022

    Dennys Bornhöft zu TOP 15 "Datenerhebung zu Einsamkeit und Isolation"

    In seiner Rede zu TOP 15 (Datenerhebung zu Einsamkeit und Isolation) erklärt der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Nicht erst seit der Coronapandemie ist bekannt, dass soziale Isolation gesundheitlich ein genauso großer Risikofaktor ist wie Zigaretten, Alkohol oder massives Übergewicht. Auch wenn man vielfach nicht klar differenzieren kann, ob Menschen lieber alleine sein wollen oder tatsächlich unter Isolation leider, ist das Gefühl der Einsamkeit ein Merkmal, das sich als gesundheitsgefährdend einstufen lässt. Klar ist: Einsamkeit betrifft alle Teile der Bevölkerung von den Jüngsten bis ins hohe Alter. Alle Menschen, die sich einsam und alleine fühlen, verdienen unsere Aufmerksamkeit und auch eine Antwort darauf, wie wir Einsamkeit bekämpfen wollen.

    Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, der Einsamkeit unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger zu begegnen und in diesem Zuge Maßnahmen zu entwickeln und zu fördern. Daher danke ich Ihnen, Herr Kollege Dirschauer, dass Sie dieses Thema auf die Tagesordnung gebracht haben und wir es in der Folge geschafft haben, einen gemeinsamen Antrag auf den Weg zu bringen. Wir als FDP-Fraktion sehen die Herausforderungen dieser Aufgabe, der Einsamkeit zu begegnen und die gesundheitlichen Folgen für die einzelnen Menschen zu begrenzen und damit auch die gesamtgesellschaftlichen Folgen unter Kontrolle zu bringen, die mit Einsamkeit und sozialer Isolation einhergehen. Denn Fakt ist auch, sucht man auf den Seiten der öffentlichen Hand nach dem Stichwort 'Einsamkeit' oder 'Isolation', so wird schnell klar, dass hier mehr geschehen könnte. Da sind wir uns parteiübergreifend sicher einig. Menschen, die unter Einsamkeit leiden, wollen wir mit Angeboten und Möglichkeiten helfen.

    Berichterstattungen zeigen, dass nicht allein soziale Isolation der Grund für Einsamkeit ist – tatsächlich können die Gründe hierfür vielfältig sein –, sondern vielfach die Diskrepanz zwischen dem Wunsch nach sozialer Nähe und der Wirklichkeit der sozialen Isolation einen Hauptgrund darstellt. Genau diese Diskrepanz sorgt für negativen Stress und dieser hat oftmals negative gesundheitliche Auswirkungen auf die Menschen. Die wichtigste Erkenntnis bleibt: Soziale Isolation und das Gefühl der Einsamkeit haben einen enormen Einfluss auf das Entstehen von unterschiedlichen Krankheiten und auch letztlich der Mortalität.

    Studien zeigen aber auch, dass eine gelungene soziale Einbettung eine schützende Wirkung auf die Gesundheit hat. Ich bin sehr dankbar, dass sich das Studentenwerk Schleswig-Holstein mit seinem Programm 'Zweisam statt Einsam – Das Generationstandem in Kiel' und auch das Deutsche Rote Kreuz mit dem Projekt 'Wirkungswerk Einsamkeit' in zwei völlig unterschiedlichen Modellprojekten der Bekämpfung der Einsamkeit angenommen haben. Das ist nur der Anfang beim Thema Begegnung und Entgegnung der Einsamkeit in Schleswig-Holstein. Denn die Erforschung und die Erhebung von Daten über soziale Isolation in ganz Deutschland steckt vielfach in den Kinderschuhen. Da sind uns andere Länder, wie unser südlicher Nachbar die Schweiz, aber auch die skandinavischen Länder, weit voraus.

    Wir als FDP-Landtagsfraktion unterstützen daher die Initiative der FDP-Bundestagsfraktion für eine Expertenkommission, die das Phänomen Einsamkeit und die Auswirkung auf einzelne Menschen und die Gesellschaft intensiv beleuchtet. Aus den Schlüssen dieser Expertenkommission sollte dann parteiübergreifend ein Aktionsplan für ganz Deutschland erstellt werden.

    Abschließend möchte ich an meine anfangs gesagten Worte erinnern. Die Bekämpfung von Einsamkeit und sozialer Isolation ist eine gesamtgesellschaftliche und altersübergreifende Aufgabe. Es geht hierbei nicht darum, nur jung oder alt zu helfen, sondern allen Bürgerinnen und Bürgern des Landes Schleswig-Holstein und darüber hinaus."

     

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  • 04.01.2018

    Kay Richert: Der Mittelstand setzt auf Schleswig-Holstein

    Zu dem Ergebnis, dass Schleswig-Holstein laut einer heute veröffentlichten Studie (Mittelstandsbarometer des Beratungsunternehmen Ernst & Young), deutschlandweit das Bundesland mit der höchsten mittelständischen Investitionsbereitschaft ist, erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Kay Richert:

    "Die hohe Investitionsbereitschaft des Mittelstands in unser Land ist eine sehr gute Nachricht für Schleswig-Holstein. Dafür hat die FDP immer gekämpft. So werden nicht nur bestehende Arbeitsplätze gesichert sondern auch neue attraktive Stellen geschaffen. Dass Schleswig-Holstein bei der Investitionsbereitschaft im bundesweiten Vergleich an erster Stelle liegt, zeigt das große Vertrauen des Mittelstands in die Jamaika-Koalition und bekräftigt uns in unserer Politik!

    Wir Freie Demokraten werden uns daher auch weiterhin für mittelstandfreundliche Rahmenbedingungen in Schleswig-Holstein einsetzen. Der Wirtschafts- und Verkehrsminister Dr. Bernd Buchholz hat hierfür bereits wichtige Projekte auf den Weg gebracht: Die Sanierung der maroden Straßeninfrastruktur, der Aus- und Neubau des Fernstraßennetzes, die Beschleunigung des flächendeckenden Breitbandausbaus oder auch die Gründung des Mittelstandsbeirates. Dies ist aber erst der Anfang!

    Wir werden auch weiterhin dafür Sorge tragen, den aktuellen und zukünftigen Herausforderungen angemessen zu begegnen. Der Abbau unnötigen bürokratischen Aufwands, die Beschleunigung und Vereinfachung von Planungsverfahren sowie Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel haben dabei eine besondere Priorität. So wird die FDP dazu beitragen, Schleswig-Holstein zum mittelstandsfreundlichsten Bundesland zu machen!"

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  • 27.01.2022

    Oliver Kumbartzky: Wir müssen den Bau von LNG-Terminals vorantreiben

    Zu den Äußerungen von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck gestern im Bundestag, den Bau von LNG-Terminals unterstützen zu wollen, erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    "Deutschland muss seinen Gasbezug diversifizieren und die Gasinfrastruktur ausbauen. Dieses gilt vor allem auch, um uns unabhängiger von russischem Erdgas zu machen. Dazu müssen wir klar auf den Bau von LNG-Terminals in Deutschland setzen. Für uns Freie Demokraten ist das schon lange ein wichtiges Anliegen, das wir auch im Jamaika-Koalitionsvertrag durchgesetzt haben. Ich begrüße sehr, dass Bundeswirtschaftsminister Dr. Habeck sich gestern im Bundestag klar für den Bau von LNG-Terminals ausgesprochen und Unterstützung zugesagt hat. Die Bundesregierung, die Landesregierung und die Stadt Brunsbüttel stehen klar hinter dem LNG-Projekt.

    Der Standort Brunsbüttel ist nach wie vor ein idealer Standort für eine Energie-Import-Infrastruktur. Dies gilt für LNG, aber auch für Wasserstoff oder andere verflüssigte Energieträger, die auch aus regenerativer Energie gewonnen werden. Insoweit sehe ich am Standort Brunsbüttel weiterhin ideale Zukunftschancen für eine entsprechende Import-Infrastruktur.

    Investitionen in Gas sind nachhaltig, und zwar wenn langfristig der Umstieg auf klimafreundlichen Wasserstoff sichergestellt ist. Ohne einen Zubau an modernen, H2-ready Gaskraftwerken kann die Versorgungssicherheit nicht gewährleistet werden."

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  • 27.01.2022

    Anita Klahn zu TOP 27 „Allianz für Lehrkräftebildung"

    In ihrer Rede zu TOP 27 (Allianz für Lehrkräftebildung) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    „Ehrlicherweise diskutieren wir seit Jahren, in wechselnder Verantwortung, über zunehmend fehlende Fachlehrkräfte und versuchen mit mehr oder weniger erfolgreichen Einzelmaßnahmen, das Lehramt zu stärken. Eine wichtige Rolle spielt dabei die gesellschaftliche Wertschätzung gegenüber den Lehrkräften. Aber auch politisch gewollte Veränderungen im Bildungssystem haben zu einer Veränderung und Belastung des Berufes geführt, denen wir Beachtung geben müssen. Und wir dürfen nicht vergessen, dass auch Lehrkräfte bei der Wahl ihres Arbeitsortes die persönlichen Wünsche, Arbeits- und Lebensvorstellungen ihrer Lebenspartner, Familien und Kinder erfüllt wissen wollen. Außerdem beobachten wir nicht nur einen generellen Mangel an qualifizierten Lehrkräften, es besteht auch eine starke Ungleichverteilung über die Schularten und die Fächer hinweg.

    Vor allem die Grundschulen leiden unter fehlenden Fachkräften, was angesichts der daraus resultierenden Lernlücken in den ersten Schuljahren als besonders dramatisch bezeichnet werden muss. Es nutzt leider wenig, wenn ich händeringend Mathematiklehrer in der Grundschule brauche, die Studenten und angehenden Lehrerinnen und Lehrer sich aber mehrheitlich für das Fach Deutsch für das Gymnasium einschreiben. Gerade der informatorische und technisch-naturwissenschaftliche Bereich leidet unter einem Mangel an qualifizierten Lehrkräften. Was auch daran liegt, dass dieser Bereich besonders stark mit der Privatwirtschaft konkurriert. Doch gerade in diesem Feld liegen besonders viele berufliche Chancen, die sich für viele gar nicht erst auftun, weil der Informatik- oder Matheunterricht in der Schule zu oft ausfallen musste oder gar nicht erst angeboten werden konnte.

    Insofern ist es für unsere Schulen, die Hochschulen und die Planungen im Ministerium essentiell wichtig, dass wir nicht nur die genauen Fachkräftebedarfe kennen, sondern auch diejenigen Bereiche gezielt stärken, wo sich der Mangel nicht nur heute bereits zeigt, sondern sich in Zukunft noch weiter vergrößern wird. Mit der Lehrkräftebedarfsprognose haben wir erstmals ein Instrument, mit dem wir voraussehen können, welche Bedarfe innerhalb eines Zehnjahres-Zeitraums bestehen. Daraus lässt sich nun erstmals verlässlich ableiten, welche Bereiche zu Mangelfächern werden.

    Mit einer besseren Zusammenarbeit der Hochschulen und damit Steuerung der Lehramtsausbildung wollen wir eine echte, 100-prozentige Unterrichtsversorgung sicherstellen, die sich eben nicht dauerhaft auf fachfremden Unterricht und auf Quer-, Direkt- und Seiteneinstiege stützt. Aufgrund dieser Herausforderungen halte ich es auch für absolut sinnvoll, dass wir die Hochschulen eng in die Allianz für Lehrkräfte einbinden werden. Gerade dort wird es darauf ankommen, den Lehramtsstudenten die Aufnahme einer bestimmten Fächerkombination zu erleichtern und aufzuzeigen, dass es lohnt, bestimmte Fächerkombinationen ins Auge zu fassen. Die Aufnahme der Allianz für Lehrkräftebildung in das Hochschulgesetz verdeutlicht die Wichtigkeit dieser Aufgabe.

    Ich freue mich auf die Gespräche und die Diskussion im Rahmen der gemeinsamen Ausgestaltung.“

     

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  • 27.01.2022

    Kay Richert: Dialog ist das Werkzeug der Politik

    Der Wirtschaftsausschuss des schleswig-holsteinischen Landtags hat heute beschlossen, einer Bitte des Arbeitskreises Wehrtechnik des Unternehmensverbands nachzukommen und zu einem Gespräch einzuladen. Die SPD hat entgegen dem üblichen Verfahren der Einladung nicht zugestimmt. Dazu erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    "Ich kann mir nicht vorstellen, was die SPD geritten hat, sich gegen Gespräche mit den Betrieben der Wehrtechnik auszusprechen. Gerade hier, in den Werften, Fertigungs- und Reparaturbetrieben, in den Systemhäusern und Tüftelbuden gibt es eine ausgesprochen gute Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften und eine überdurchschnittliche Tarifbindung. Wem die Beschäftigten am Herzen liegen, der sollte diese Betriebe unterstützen.

    Aber nicht nur aus arbeitsmarktpolitischer Sicht sind diese Unternehmen wertvoll für uns. Auch eine funktionierende Sicherheitsarchitektur ist angewiesen auf diese innovativen, leistungsfähigen Firmen. Und nicht zuletzt tragen gerade die Unternehmen der Wehrtechnik wesentlich zu vielen kommunalen Haushalten bei. Die Sozialdemokraten sollten in der Lage sein, das zu erkennen.

    Aber selbst dann, wenn man die Bedeutung dieser Unternehmen nicht erkennt – der Dialog ist das Werkzeug der Politik. Eine Gesprächsverweigerung ist inakzeptabel."

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  • 27.01.2022

    Stephan Holowaty zu TOP 20+28 "Bericht zum Jobticket"

    In seiner Rede zu TOP 20+28 (Antrag auf Zustimmung des Landtages gemäß §11 Abs. 1 Hochschulgesetz zur Änderung der Ziel- und Leistungsvereinbarungen in der Hochschulmedizin mit der Universität zu Lübeck, der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und mit dem Universitätsklinikum Schleswig-Holstein für die Jahre 2020-2024 sowie Bericht zum Jobticket) erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Stephan Holowaty:

    „Das Jobticket ist eine absolute Erfolgsgeschichte Jamaikas für das ganze Land. Und wer, meinen Sie wohl, war der allererste Arbeitgeber, der in Schleswig-Holstein seinen Mitarbeitern das Jobticket angeboten hat? Richtig, die FDP-Fraktion im Landtag!

    Rund 6.300 Arbeitnehmer haben sich seit dem 1. April 2021 für das Jobticket entschieden, überwiegend aus dem Bereich des öffentlichen Dienstes. Insgesamt bestehen 118 Rahmenverträge mit Arbeitgebern. Mit 1.000 Teilnehmern hatten wir im ersten Jahr gerechnet, jetzt stehen wir bei 6.300. Das ist eine klare Abstimmung mit den Füßen. Aber der wirklich wichtige, entscheidende Erfolg ist, dass der Großteil davon Umsteiger sind, die vom PKW auf den ÖPNV umgestiegen sind. Das ist praktischer Klimaschutz, praktische Verkehrsentlastung! Für die Mitarbeiter von Unternehmen, die gut mit dem ÖPNV erreichbar sind, ist das Jobticket also ein echter Bonus – auch und gerade weil es zudem steuer- und sozialversicherungsfrei ist. Zu der Erfolgsgeschichte gehört auch, dass sich das Jobticket bei diesen tollen Konditionen schnell selbst trägt.

    Das Land hat zwei Millionen Euro zu Beginn zur Verfügung gestellt – genau damit ein attraktives Ticket schnell viele Käufer findet und sich damit selbst trägt. Natürlich bietet auch das Land seinen Beschäftigten das Jobticket an. Ja, das kostet das Land etwas – jetzt als Arbeitgeber, nicht als Ticket-Starthilfe. Drei Millionen Euro stehen im Haushalt 2022. Aber das ist, wie für jeden guten Arbeitgeber, eine lohnende Ausgabe. Und wenn wir heute sagen 'Das Land und Du – da geht was!', dann bedeutet das für den Mitarbeiter auch 'Das Land und Du – da kommst du auch mit Bus und Bahn hin!'. Auch für die Verkehrsunternehmen ist das Jobticket gerade jetzt in Corona-Zeiten attraktiv: Denn das Jobticket ist auch eine sichere Einnahmequelle. Und ein attraktives Jobticket fördert den Umstieg auf den ÖPNV. Ich sage voraus: Nach Corona wird das Jobticket noch attraktiver, wenn Infektionsschutz eben kein Grund mehr für den PKW ist.

    Natürlich kann man Gutes noch besser machen. Wir wollen das Jobticket auch für kleine Unternehmen interessant machen – und das bedeutet, wir wollen sehr genau auf die Mindestbestellmenge schauen. Für kleine Unternehmen, auf dem Land sowieso, ist eine Mindestbestellmenge von fünf vielleicht ein wenig viel. Da können wir sicher noch mehr Menschen vom Umstieg überzeugen. Über eines sollten wir uns aber bei aller Begeisterung im Klaren sein: Ein Jobticket hängt entscheidend davon ab, ob der ÖPNV auch attraktiv ist. Das heißt ganz klar: Bequem, schnell, genau dann, wenn die Menschen den Bus oder die Bahn auch brauchen. Ein attraktiver ÖPNV braucht vor allem Qualität, vom Fahrplan über die Haltestelle und die Fahrt selbst – keineswegs nur niedrige Preise oder gar das 'kost nix – bringt nix'-Prinzip. Ich bin fest davon überzeugt: Für gute Leistungen und gute Qualität sind die Menschen auch bereit, ihren Beitrag zu zahlen. Nur will niemand bei Regen auf verspätete Busse oder Bahnen warten oder das Gefühl haben, in einer Sardinenbüchse transportiert zu werden.

    Das Jobticket ist ohne Frage eine Erfolgsgeschichte. Ich grüße von hier aus unseren Verkehrsminister Bernd Buchholz, der das Jobticket mit seinem Team umgesetzt hat und der diese Debatte ganz sicher via Streaming verfolgt. Lassen Sie uns diese Erfolgsgeschichte weiterschreiben."

     

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  • 27.01.2022

    Kay Richert zu TOP 22 "Geschichte der Sinti und Roma in Schleswig-Holstein aufarbeiten"

    In seiner Rede zu TOP 22 (Geschichte der Sinti und Roma in Schleswig-Holstein aufarbeiten) erklärt der minderheitenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    „Wir beraten heute über einen gemeinsamen Antrag, die Geschichte der deutschen Sinti und Roma in Schleswig-Holstein aufzuarbeiten. Ein Forschungsprojekt soll besonders die Verfolgung und Vertreibung während der Nazizeit dokumentieren. Nun könnte man einwenden: Warum denn noch ein Forschungsprojekt? Ist denn zum Unrecht der Nazis nicht schon umfassend geforscht und dokumentiert worden, auch und gerade hier in Schleswig-Holstein?

    Es stimmt natürlich, dass die Geschichte der Sinti und Roma hier bei uns aus wesentlich mehr besteht als aus den zwölf Jahren Nationalsozialismus. Und die Aufarbeitung soll ja auch nicht auf 1933 bis 1945 beschränkt sein. Aber natürlich ist die gezielte Verfolgung mit dem erklärten Ziel der Ausrottung durch einen Unrechtsstaat so ungeheuerlich, dass sich dieses Erleben mit all seinen Facetten und Ausprägungen tief in das gemeinschaftliche Gedächtnis eingegraben hat – in der Minderheit und der Mehrheit – und das Miteinander bis heute beeinflusst.

    Man könnte einwenden: Staatliche Diskriminierung gibt es nicht mehr, alle Bürgerinnen und Bürger sind gleich vor dem Gesetz. Warum also zurückschauen? Seien wir ehrlich miteinander: Es gibt Vorurteile und Vorbehalte. Und zwar aus beiden Richtungen in beide Richtungen. Vorurteile und Vorbehalte sind fast immer Ausdruck von Unsicherheit. Eine Aufarbeitung schafft Gewissheit im Umgang miteinander und sorgt dafür, dass die Narrative der anderen Seite eingeordnet und sogar verstanden werden können. So gesehen ist eine Aufarbeitung Voraussetzung für eine erfolgreiche Integrationsarbeit. Und das muss das Ziel sein: Die Integration der Minderheiten in die Gesellschaft bei Beibehaltung der kulturellen Besonderheiten.

    Die Voraussetzungen sind historisch gut: Strafrelevante Gruppenfeindlichkeit, den sogenannten 'Antiziganismus' gibt es, aber auf einem verschwindend geringen Niveau. Natürlich ist mir klar, dass es auch hier ein Dunkelfeld gibt – das gibt es in allen Bereichen der Kriminalstatistik. Aber wenn sich das Hellfeld 2018 auf niedrigem einstelligen Niveau bewegt, lässt das ermutigende Rückschlüsse auf die zu vermutende Gesamtzahl zu.

    Die Konflikte um die Einhaltung der Schulpflicht von Kindern der Minderheit sind meiner Wahrnehmung nach in den vergangenen Jahren deutlich weniger geworden – dank dem engagierten Einsatz der Bildungsberaterinnen und –berater, die auch den deutschen Schulbehörden als kompetente Ansprechpartnerinnen und -partner in die Minderheit hinein zur Verfügung stehen. Aber was am Wichtigsten ist: Der gegenseitige Umgang miteinander ist offen, man ist neugierig aufeinander, die Minderheit sucht aktiv Kontakt und trifft auf eine interessierte Öffentlichkeit in der Mehrheitsbevölkerung.

    Mein Ziel als schleswig-holsteinischer Parlamentarier ist es, dass wir unsere Verantwortung für alle vier Minderheiten in unserem Bereich aktiv so wahrnehmen, wie wir es in unserer Verfassung vereinbart haben. Das beinhaltet, die vier Minderheiten in ihrer Unterschiedlichkeit zu erkennen und sie zielgerichtet zu unterstützen. Mein Ziel als Minderheitenpolitiker ist es, den Minderheiten eine gleichberechtigte Integration in die Mehrheitsgesellschaft bei Beibehaltung der kulturellen Besonderheiten möglich zu machen. Eine Aufarbeitung der Geschichte der deutschen Sinti und Roma in Schleswig-Holstein wird für mehr Gewissheit im Umgang miteinander sorgen und so ein weiterer Schritt zum selbstverständlichen Miteinander sein."

     

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  • 27.01.2022

    Stephan Holowaty zu TOP 28A "Militärische Bedrohung erschüttert die Zusammenarbeit in der Ostseeregion"

    In seiner Rede zu TOP 28A (Militärische Bedrohung erschüttert die Zusammenarbeit in der Ostseeregion) erklärt der europapolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Stephan Holowaty:

    „Auch heute morgen geht der russische Aufmarsch an der Grenze zur Ukraine und in Weißrussland ungebremst weiter. Und ja, das geht uns etwas an! Die Basis jeder Zusammenarbeit ist nach wie vor die KSZE-Schlussakte von Helsinki. Die Unverletzlichkeit der Grenzen und die gegenseitige Achtung der territorialen Integrität, der Verzicht auf die Androhung oder Anwendung von Gewalt, die friedliche Regelung von Streitigkeiten, die Achtung von Menschenrechten und Grundfreiheiten und umfassende vertrauensbildende Maßnahmen – das sind wesentliche Kernsätze für ein friedliches Europa.

    Fakt ist, es ist Putin, der den Einmarschbefehl auf die Krim gegeben hat. Es ist Putin, der den Krieg in der Ostukraine losgetreten hat. Es ist Putins Rakete, die den Malaysian Airline Flug abgeschossen und Hunderte von Zivilisten getötet hat. Es ist Putin, der die Iskander Mittelstreckenraketen in Kaliningrad stationiert. Es ist Putin, der eine Angriffsstreitmacht an den ukrainischen Grenzen in Stellung bringt. 

    Frieden ist kein Normalzustand, der sich automatisch einstellt und ewig anhält. Frieden erfordert Einsatz und Frieden erfordert auch die Bereitschaft, dafür etwas zu tun. Präsident Putin testet derzeit, ob wir bereit sind, etwas außer mit russischem Gas geheizte warme Worte für die Ukraine zu finden. Schleswig-Holstein ist nicht unbeteiligter Beobachter am Spielfeldrand. Wir haben ein vitales Interesse an Frieden und Zusammenarbeit, an freiem Handel, an freundschaftlichen Beziehungen, wir haben ein vitales Interesse an Frieden in Europa.

    Ich kann mir nicht vorstellen, wie wir über Umweltschutz, Tourismus, Handel oder Kulturaustausch im Ostseeraum sprechen wollen, wenn russische Panzer die Regeln vorgeben. Daher ist es wichtig, dass sich unser Landtag heute klar positioniert. Wenn auf einer Straße in Deutschland eine Frau belästigt, ein Jude geschlagen, ein Geflüchteter beschimpft oder ein Rentner beraubt wird, dann wird der Ruf laut nach Zivilcourage, nach Einschreiten, nach dem Aufschrei. Dann wird der Ruf laut, nicht wegzuschauen, sondern einzugreifen. Das kann im internationalen Umfeld nicht anders sein.

    Wer sagt, wir stehen an der Seite der Ukraine, an der Seite der baltischen Freunde, an der Seite Polens, der muss dem auch Taten folgen lassen. Der Unmut über die Zögerlichkeiten der deutschen Außenpolitik, insbesondere in den vergangenen Jahren ist groß. Nicht nur in der Ukraine, auch bei unseren NATO-Partnern. Die Zuverlässigkeit unseres Landes steht in Frage. Deutschland liefert jetzt 5.000 Schutzhelme in die Ukraine. Ich kann die Enttäuschung darüber gut verstehen: Das ist etwa so, als ob jemand ob einer drohenden Sturmflut Schwimmflügel verteilt.

    Stattdessen ist es jetzt wichtig, dass wir gemeinsam und Seite an Seite mit unseren NATO-Partnern der Ukraine die Hilfe zukommen lassen, die sie jetzt braucht. Und das bedeutet, die Ukraine in die Lage zu versetzen, einem militärischen Angriff Russlands eine klare Botschaft entgegenzusetzen: Der Preis für einen Angriff ist so hoch, dass er sich nicht lohnt. Und ich sage das auch ganz deutlich: Wenn das die Lieferung geeigneter Waffen und Verteidigungstechnik bedeutet, dann muss das möglich sein. Unsere NATO-Partner sehen dies genauso und handeln bereits danach.

    Das muss auch unsere Botschaft an Moskau sein: Der Preis für Drohung und Gewalt ist zu hoch. Nur die konsequente und unmissverständliche Rückkehr zu den Grundlagen der KSZE-Schlussakte macht es möglich, in einer friedlichen Welt die politische und wirtschaftliche Zusammenarbeit zum Wohle aller zu vertiefen. Wir in Schleswig-Holstein wollen nicht nur Partner in der Ostseeregion finden, sondern auch Freunde.

    Wir wissen nicht, wie Geschichte in der Zukunft ablaufen wird. Aber eines weiß ich genau: Es hat sich noch nie gelohnt, der Gewalt, der Drohung nachzugeben. Es hat sich noch nie gelohnt, auf Beschwichtigung, Nachgeben und Appeasement zu setzen. Wer der Gewalt nachgibt, wird mit noch mehr Gewalt konfrontiert. Wir halten die Hand ausgestreckt für eine gute Partnerschaft. Aber wir sagen auch unmissverständlich: Der Preis für Gewalt ist zu hoch."

     

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  • 27.01.2022

    Oliver Kumbartzky zu TOP 26 "Menschen mit steigenden Energiepreisen nicht allein lassen"

    In seiner Rede zu TOP 26 (Die Menschen mit steigenden Energiepreisen nicht allein lassen) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    "Die hohen Energiepreise werden für die Verbraucher und Unternehmen zunehmend zum Problem. Ich freue mich, dass mittlerweile endlich auch die SPD diese Tatsache erkannt hat. Im Koalitionsvertrag auf Bundesebene sind zu der Thematik sehr gute Ansätze niedergeschrieben, die nun aber auch zügig umgesetzt werden müssen. Wir brauchen dabei eine Mischung aus kurzfristigen und systembezogenen Maßnahmen.

    Die kurzfristigen Entlastungen sollen insbesondere auch finanzschwachen Haushalten helfen. Der von der Bundesregierung dazu auf den Weg gebrachte Heizkostenzuschuss für Wohngeldbezieher sollte dabei nur als erster Schritt betrachtet werden. Es sollte darüber hinaus nachgedacht werden, weitere Einmalzahlungen sowie eine Überprüfung des Energiekostenanteils in den Regelsätzen der Grundsicherung in die Wege zu leiten. Um zu einer Entlastung für alle Verbraucher zu kommen, bräuchte es temporäre Entlastungen bei Strom- und Gaspreisen, etwa durch eine Reduzierung der Energiesteuer auf Erdgas, der Stromsteuer oder der Mehrwertsteuer auf Strom und Gas. Wirklich dringend umgesetzt werden muss die schon angekündigte Abschaffung der Finanzierung der EEG-Umlage über den Strompreis. Und zwar zeitnah und nicht erst zum Jahreswechsel.

    Ein besonderes Augenmerk ist auch auf die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie zu richten. Die Abwanderung von Unternehmen aufgrund hoher Klimaschutzkosten sollte unbedingt vermieden werden. Daher sollten die bestehenden Entlastungsregelungen auf ihre Wirksamkeit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. 
    Ganz unabhängig von den aktuellen Verwerfungen auf den Energiemärkten zahlen Unternehmen in Deutschland im europäischen Vergleich sehr hohe Strompreise. Hauptursache dafür sind die hohen Umlagen und Abgaben, mit denen der Strompreis hierzulande befrachtet ist. Zwar kommen energieintensive Unternehmen in den Genuss verschiedener Ausnahmeregelungen, die sie zum Teil von Abgaben und Umlagen befreien. Unterm Strich ist das Strompreisniveau aber dennoch höher als in den meisten anderen europäischen Ländern. Daher brauchen wir ein Strommarktdesign, das verlässliche Preise für die Industrie in Deutschland garantiert. Die Ampelkoalition möchte die Energiewende ohne Carbon Leakage schaffen. Damit es also nicht zur Abwanderung kommt, müssen wir für Verlässlichkeit beim Strompreis sorgen.

    Für diese Verlässlichkeit sind auch die Erneuerbaren Energien elementar wichtig. Sie müssen bundesweit entschlossen ausgebaut werden. Der Ausbau ist ein maßgeblicher Einflussfaktor zur Senkung der Energiepreise. Hier sind wir auch wieder beim Thema Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung. Der Bund möchte das Thema endlich anpacken. Das wurde auch höchste Zeit. An dieser Stelle möchte ich auch eine Idee des nordrhein-westfälischen Energieministers Andreas Pinkwart aufnehmen. Es regt an, eine eigenständige Konferenz der Energie- und Klimaschutzminister ins Leben zu rufen. Ein guter Vorschlag, denn ein gemeinsames Monitoring der Ausbauziele bei den Erneuerbaren Energien, den Netzen und den Speichern ist wirklich nötig, um den Herausforderungen zu begegnen.
     
    Kommen wir zu den Grundversorgern, die momentan teilweise in der Kritik stehen. Zu Unrecht, wie ich finde. Die Kritiker scheinen auszublenden, dass die Grundversorger ihre Kalkulation den Kartellbehörden auf Anforderung offenlegen müssen. Ich warne wirklich davor, Grundversorgern eine einheitliche Preisgestaltung bei Bestands- und Neukunden vorzuschreiben. Diese Lösung ist nicht zielführend. Ein Einheitstarif droht, die Grundversorger in wirtschaftliche Schwierigkeiten zu führen. Eine solche Entwicklung ist mit Blick auf Energieversorgungssicherheit als Teil der Daseinsvorsorge nicht hinnehmbar. Jeder grundversorgte Kunde kann übrigens auch weiterhin in günstigere Tarife oder zu anderen Lieferanten wechseln.


    Und noch ein paar Worte zum Thema Gas. Die aktuelle Entwicklung macht noch einmal sehr deutlich, dass wir den Gasbezug diversifizieren und die Gasinfrastruktur ausbauen müssen. Dazu müssen wir auch auf den Bau von LNG-Terminals in Deutschland setzen. Ich begrüße ausdrücklich die gestern getroffenen Aussagen von Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck dazu. Er hat absolut Recht, wenn er sagt, dass es staatlicher Unterstützung für die Errichtung bedarf. Deswegen ist auch gut und richtig, dass auch unsere Landesregierung hier klar Flagge zeigt und eine Förderung eingeplant hat. Und auch wenn die Deutsche Umwelthilfe fälschlicherweise etwas anderes behauptet: Auch die Stadt Brunsbüttel steht, genauso wie der Kreis Dithmarschen, voll hinter dem LNG-Projekt."

     

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  • 14.12.2017

    Stephan Holowaty: Wer nicht frei entscheiden kann, kann nicht gestalten

    „Ich möchte mich zuerst bei der SPD bedanken. Sie haben ja bei den Straßenausbaubeiträgen wenige Monate nach Ihrer Abwahl auf Ihrem Parteitag eine sagenhafte 180-Grad-Wende hinbekommen, indem Sie mittlerweile nicht mehr starr von den Kommunen fordern, Straßenausbaubeiträge zu erheben.  Ich danke Ihnen für diese Einsicht. Nach nur fünf Jahren massiver Bürgerproteste und unzähligen Gerichtsverfahren sowie Petitionen haben Sie endlich eingesehen, dass die Straßenausbaugebühren keine geniale Form der Finanzierung sind, sondern ein Quell steter Probleme, steten Ärgers, existenzgefährdender Situationen für die Bürger und für einen übrigens gerade auch für die Kommunen unglaublichen Verwaltungs- und Abrechnungsaufwand. Für diese Komplettwende meinen Respekt.

    Das heißt: die Regierungskoalition kümmert sich sehr wohl darum, die Finanzlage der Kommunen nachhaltig zu verbessern. Das heißt auch: die finanziellen Spielräume der Kommunen werden steigen. Wir wissen aber auch dass weder das Land noch die Kommunen auf Geldspeichern à la Dagobert Duck sitzen. Kommunalpolitiker überall im Lande fordern immer wieder mehr Freiheit für die Kommunen, mehr Entscheidungsmöglichkeiten. Diese gibt ihnen Jamaika. Sicher, dies erfordert auch einen Dialog mit den Bürgern, das Setzen von Prioritäten, das Finden von Kompromissen und am Ende des Tages auch von Entscheidungen! Wir wollen, dass die Kommunen ihre eigenen Prioritäten setzen können.

    Auch wenn wir derzeit konjunkturell mehr Geld zur Verfügung haben als in früheren Jahren, das Motto „wir wollen alles und das sofort“ ist trotzdem nicht richtig. Das Geld fällt nicht wie Manna vom Himmel, auch in Schleswig-Holstein nicht. Aber: Die Finanzlage der Kommunen wird sich auch in den kommenden Jahren weiter verbessern, auch und gerade, wenn wir den kommunalen Finanzausgleich reformieren.

    Wir würden das auch gerne schneller umsetzen, aber wir wollen ein verfassungskonformes Gesetz schaffen. Wie man es nicht verfassungskonform hinbekommt, das hat uns die SPD gezeigt. Deshalb werden wir ein verfassungskonformes Finanzausgleichsgesetz schaffen und damit die Kommunen noch besser in die Lage versetzen, ihren vielfältigen Aufgaben von der Kita bis zum Straßenbau nachzukommen. Das ist leider noch ein gutes Stück Arbeit.

    Ich bin mir aber sicher, dass viele Gemeinden und viele Bürger von der Aufhebung der Pflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen profitieren werden. Sei es, indem mit dem Geld der Bürger sensibler umgegangen wird, weil sich Gemeinden bereits im Vorfeld um die Instandhaltung kümmern. Oder sei es, indem die Straßenausbaubeiträge in vielen Gemeinden tatsächlich abgeschafft werden. Profitieren können die Gemeinden auch, indem sie eine ernsthafte Diskussion über Art und Umfang der Ausbauten von Gemeindestraßen führen. Das macht mehr Bürgerbeteiligung, auch und gerade bei Wirtschaftlichkeitsüberlegungen, möglich.

    Für all diese Diskussionen ist die Entscheidungsfreiheit aber die unmittelbare Voraussetzung. Wer nicht frei entscheiden kann, kann nicht gestalten. Es kann sein, dass es die eine oder andere Gemeinde gibt, die zunächst von dieser Aufhebung nicht direkt profitieren wird. Aber was für eine merkwürdige Einstellung wäre es, Verbesserungen für viele abzulehnen, nur weil sich für einige nichts ändert. Genau das wäre die klassische Neiddebatte.

    Lassen Sie uns daher den ersten Schritt gehen. Wir verbessern bereits Anfang des kommenden Jahres die Finanzausstattung der Kommunen. Wir haben im Koalitionsvertrag klar vereinbart, dass die Neufassung des Finanzausgleichsgesetzes den kommunalen Straßenbau ausdrücklich berücksichtigt. Somit wird die Abschaffung der Erhebungspflicht ihren Niederschlag in der zukünftigen Finanzausstattung der Gemeinden finden.“

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  • 27.01.2022

    Christopher Vogt zu TOP 4+5 "Gesetzentwürfe über die Hochschulen in Schleswig-Holstein"

    In seiner Rede zu TOP 4+5 (Gesetzentwürfe über die Hochschulen in Schleswig-Holstein) erklärt der Vorsitzende und hochschulpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    "Diese Novelle des Hochschulgesetzes ist sicherlich keine Revolution, aber wir bringen damit wichtige Verbesserungen für unsere Hochschullandschaft auf den Weg. Wir erhöhen ja auch schrittweise die Grundfinanzierung unserer Hochschulen und ganz besonders die Investitionen. Wir werden finanziell aber leider – zumindest noch nicht kurzfristig – mit Bundesländern wie Bayern oder Baden-Württemberg mithalten können.

    Unsere Hochschulen sind deshalb auf ein modernes Hochschulgesetz angewiesen, das ihnen neue Perspektiven eröffnet, um sich noch besser entfalten zu können. Der von mir sowohl fachlich als auch persönlich sehr geschätzte SPD-Abgeordnete Prof. Dr. Heiner Dunckel sagte dazu in seiner Pressemitteilung vom 20. Januar unter anderem, dass diese Hochschulgesetznovelle den Geist des Wirtschaftsliberalismus atme. Dieses anerkennende Lob ist absolut berechtigt. Diese klare liberale Handschrift begrüßen wir als FDP-Fraktion natürlich ebenfalls. Sie ist das Ergebnis unserer intensiven Beratungen in den vergangenen Monaten.

    Mit der neuen Experimentierklausel sollen die Hochschulen befristet neue Strukturen austesten und ihre jeweiligen Stärken noch besser ausspielen können. In den Bereichen Bau und Personal werden wir den Hochschulen mehr Autonomie ermöglichen. Damit entsprechen wir dem langjährigen Wunsch der Landesrektorenkonferenz. Wir hätten uns bei der Hochschulautonomie sehr gut auch noch mutigere Schritte vorstellen können, aber dies ist schon ein großer Schritt in die richtige Richtung. 

    Ich freue mich auch sehr darüber, dass wir uns in der Koalition auf die Möglichkeit eines Vorbereitungssemesters einigen konnten: Bei den technischen und auch anderen MINT-Studiengängen ist die Nachfrage ja leider oft viel geringer als das Angebot. Dabei sind die Jobchancen sehr groß – unsere Gesellschaft braucht diese Fachkräfte unbedingt. Um diese Nachfrage wieder zu stärken und auch die Abbrecherquoten zu verringern, wollen wir jetzt ein attraktives Angebot zum Orientieren, Ausprobieren und Vorbereiten geben. Dies ist vor allem für die Fachhochschulen interessant. Der Vorschlag kam ja auch von den Hochschulen, vor allem von der Fachhochschule Kiel. Es gibt ja teilweise auch schon ähnliche Angebote an den Hochschulen. Uns war die gesetzliche Verankerung wichtig, damit die Teilnehmerinnen und Teilnehmer den Studierendenstatus erhalten und somit BAföG-berechtigt werden, sich günstig krankenversichern und erbrachte Leistungen anrechnen lassen können. Die Hochschulen werden jetzt Modellversuche starten können, die möglichst zu den Schwerpunkten und Bedingungen der jeweiligen Hochschule passen sollten. Es wird wohl so laufen, dass man vielleicht drei verschiedene Module auswählen kann, um sich entsprechend auszuprobieren.

    Besonders wichtig ist für uns auch die Verbesserung des Wissens- und Technologietransfers: Auch hier entsprechen wir dem Wunsch der Hochschulen und insbesondere der Gründerszene. Gründungsinteressierte Studierende sollen in einem Gründungssemester ihre Ideen bereits im laufenden Studium mit Hilfe der Hochschulen ausprobieren können. Ausgründungen werden durch eine angemessene Beteiligung der Hochschulen an den neuen Unternehmen erleichtert. Wir werden auch die Wissenschaftskommunikation als wichtige Aufgabe der Hochschulen festschreiben. Das ist für uns auch eine wichtige Lehre aus der Pandemie. Zudem wollen wir die Wissenschaftsfreiheit und den wissenschaftlichen Diskurs an unseren Hochschulen stärken. Vor allem im angelsächsischen Raum sehen wir die besorgniserregende Entwicklung, dass das Meinungsspektrum immer enger wird und missliebige Meinungen über Druck auf Dozenten und Professoren aus den Hochschulen rausgehalten werden sollen. Diese Entwicklungen sind nicht im Sinne unserer liberalen Demokratie. Wir brauchen an unseren Hochschulen wieder mehr und nicht weniger Diskurs – natürlich im verfassungsrechtlichen Rahmen. Um diesen verfassungsrechtlichen Rahmen zu schützen, werden wir auch den international zunehmenden Versuchen der Einflussnahme auf Forschung und Lehre durch Diktaturen wie zum Beispiel China entgegentreten, um auch hier die Wissenschaftsfreiheit zu gewährleisten.

    Die FDP-Fraktion hätte auch gern eine Regelung zum Verbot der aus unserer Sicht extremistischen Vollverschleierung getroffen. Diesem Wunsch der Hochschulen nach einer rechtssicheren Regelung konnte hier leider nicht entsprochen werden, da in der Koalition bekanntermaßen sehr unterschiedliche Einschätzungen dazu vorliegen.

    Wir bringen insgesamt viele erfreuliche Neuerungen für unsere Hochschullandschaft auf den Weg: Dafür möchte ich mich nochmal ausdrücklich bei allen Beteiligten für den fruchtbaren Austausch und die konstruktive Zusammenarbeit bedanken – allen voran den Anzuhörenden und unseren Koalitionspartnern, aber ganz besonders auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Wissenschaftsabteilung, die meines Erachtens in der nächsten Wahlperiode noch einmal deutlich gestärkt werden sollte. Bevor wir ein eigenes Wissenschaftsministerium schaffen, wie es Herr Losse-Müller vorschlägt, sollten wir erstmal eine sehr schlagkräftige Abteilung aufbauen!"

     

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  • 27.01.2022

    Oliver Kumbartzky zu TOP 21 "Schleswig-Holstein bekennt sich zum Atomausstieg"

    In seiner Rede zu TOP 21 (Schleswig-Holstein bekennt sich zum Atomausstieg) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    "Das Kernkraftwerk Brokdorf zählte bis zu seiner Abschaltung zu den weltweit leistungsstärkten Kernkraftwerken. Mehrfach wurde es Weltmeister in der jährlichen Stromerzeugung. Und die Region und das Land haben enorm von dem Kraftwerk – wie auch von den Kraftwerken Krümmel und Brunsbüttel – profitiert. Von der verlässlichen Stromerzeugung, den Arbeitsplätzen im Kraftwerk und bei den zahlreichen Fremdfirmen und Dienstleistern und auch finanziell – man denke nur an die Gewerbesteuern oder den so genannten Wasserpfennig, der zig Millionen in den Landeshaushalt spülte. Die Kraftwerksmitarbeiter haben über Jahrzehnte verantwortungsbewusst einen sicheren Betrieb der Anlage gewährleistet und einen wichtigen Dienst für die Allgemeinheit geleistet. Danke und Respekt für diese Leistungen!

    Mit der Einstellung des Leistungsbetriebes ist das Kapitel Kernkraft in Schleswig-Holstein aber noch lange nicht zu Ende. Der Rückbau wird einige Zeit in Anspruch nehmen und wir sollten froh und dankbar sein, dass die Belegschaft hier ihre Kenntnisse und Erfahrungen einbringen wird. Der Rückbau muss und wird verantwortungsvoll vonstattengehen. Und das führt mich zum Antrag von SPD und SSW, der ein Schaufensterantrag erster Güte ist. Sie fordern ein Bekenntnis zum Atomausstieg, einen sicheren Rückbau, die Ablehnung der Aufnahme der Kernenergie in die EU-Taxonomie und den Ausbau der Erneuerbaren Energien. Herzlichen Glückwunsch! Das läuft alles schon. Sie werfen sich mal wieder hinter einen fahrenden Zug.

    Zum ersten Punkt: Der Atomausstieg ist in Deutschland parteiübergreifend beschlossen worden und ich erkenne auch keine Bereitschaft für neue Anlagen. Es gibt in Deutschland keine privaten Betreiber oder privates Kapital, geschweige denn einen privaten Versicherer, der das Risiko der Kernenergie im Markt versichern würde.

    Zum zweiten Punkt: Ja, wer sich zum Atomausstieg bekennt, muss auch den Rückbau in Angriff nehmen. Aber hier schlägt sich insbesondere der SSW gerne in die Büsche, wenn es um die Deponierung von Abfällen geht. Und auch die SPD hadert. Der SSW hat im Mai 2020 unseren umfassenden Antrag mit dem Titel ‚Verantwortungsvoller Umgang mit dem Rückbau der Kernkraftwerke in Schleswig-Holstein‘ abgelehnt. Die SPD-Fraktion hat sich enthalten. Wir sind so freundlich und geben Ihnen heute mit unserem Alternativantrag zu Ihrem Schaufensterantrag die Möglichkeit, nachträglich zuzustimmen.

    Drittes Thema: die EU-Taxonomie. Hier hat die Bundesregierung und hier hat Jamaika eine klare Haltung. Kernenergie gehört da nicht rein.

    Am Rande bemerkt: So klar das Nein zur Aufnahme der Kernenergie in die EU-Taxonomie ist, so klar ist das Ja der FDP zur Einstufung von Gas als nachhaltige Investition. Investitionen in Gas sind nachhaltig, und zwar wenn langfristig der Umstieg auf klimafreundlichen Wasserstoff sichergestellt ist. Wir sind in der Debatte zur EU-Taxonomie also gut beraten, zwischen Gas und Kernenergie zu unterscheiden. Die Aufnahme von Gas in die EU-Taxonomie ist auch eine Frage der Versorgungssicherheit in Deutschland. Ohne einen Zubau an modernen, H2-ready Gaskraftwerken kann die Versorgungssicherheit nicht gewährleistet werden.

    Zum letzten Punkt Ihres Antrags, dem Ausbau der Erneuerbare Energien, will ich nur sagen, dass Jamaika selbstverständlich dahinter steht. Ich verweise nur mal auf die Windkraftgenehmigungen 2021. Ein Rekordjahr. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien ist übrigens auch ein maßgeblicher Einflussfaktor zur Senkung der Energiepreise und macht uns unabhängig von fossilen Energieträgern. Machen wir uns also gemeinsam daran, die Chancen in neuen Technologien zu suchen. Es muss gelingen, mit Tempo und mit Kreativität innovative, saubere Technologien in die Umsetzung zu bekommen."

     

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  • 27.01.2022

    Anita Klahn zu TOP 23+31 „Bund-Länder-Kooperation im Bildungsbereich stärken"

    In ihrer Rede zu TOP 23+31 (Bund-Länder-Kooperation im Bildungsbereich stärken und Jahr der Bildung für nachhaltige Entwicklung in Schleswig-Holstein) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    „Ich begrüße die Diskussion um die Frage, wie in der Bildungspolitik eine bessere Koordination zwischen Bund und Ländern erreicht werden kann. Wir stehen vor großen Herausforderungen, bei denen wir uns fragen müssen, wie wir aus einem vormals rigorosen Kooperationsverbot in Zukunft ein Kooperationsgebot machen können.

    Mit dem Auslaufen des Digitalpaktes wird es wohl kaum einen Schlussstrich bei der Digitalisierung geben. Hier braucht es weitere Anstrengungen, die nicht allein von den Ländern geleistet werden können. Und auch beim Ausbau des Ganztages wird der Bund nicht umhin kommen, für einen Großteil der Betriebskosten aufzukommen. Aber auch abseits dieser Themen steht der Bildungsföderalismus vor Herausforderungen, die nicht erst seit gestern bestehen. Vor allem die Qualität und Vergleichbarkeit der Schulabschlüsse ist in der aktuellen Form nicht mehr hinnehmbar.

    Ob ideologische Ansätze oder das Zurückrudern und Umschwenken beim Politikwechsel oder auch völlig unterschiedliche Ansätze bei der Inklusion – eine objektive Bestandsaufnahme und anschließende Analyse ist hier bitter nötig, damit Schulen nicht mehr das Experimentierfeld bleiben, wie sie es seit so vielen Jahrzehnten sind.

    Corona hat gezeigt, wie anfällig an vielen Stellen das bisherige System ist: Die Auslagerung von Produktionen und die Verlässlichkeit von Lieferketten haben uns vor Augen geführt, dass die Kontrolle über den Produktionsprozess und die Verfügbarkeit von Waren stärker als bisher in den Fokus rücken müssen. Nachhaltige Entwicklung heißt eben auch: Produktionen unter Umständen auch zu Re-Regionalisieren, Transportwege zu vermeiden und kritische Verfügbarkeiten, etwa bei Medizinprodukten oder Halbleitern, zu reduzieren. Daher ist es wichtig, dass wir in den Schulen das Bewusstsein für diese Problematiken haben. Hier brauchen wir Bildung und Aufklärung, wenn wir die Entwicklung hin zu einer nachhaltigeren und damit gerechteren Ressourcenverteilung schaffen wollen.

    Ich denke, dass die Bildung für nachhaltige Entwicklung dabei helfen kann und wird, das eigene Konsumverhalten zu hinterfragen. Daher ist es wichtig, dass wir auf Landesebene mit einer BNE-Strategie einen wichtigen Teil dazu beitragen, dies auch in die Institutionen zu tragen, um frühzeitig auf das Thema aufmerksam zu machen. BNE bedeutet aber nicht, dass sämtliche Fragen des gesellschaftlichen Lebens darin untergeordnet werden. Wir müssen vorsichtig sein, dass mit BNE keine moralische Überhöhung einhergeht und die Leute damit keine Vorschriften ableiten, wie sie ihren Alltag zu gestalten haben. Wir können den Gedanken der nachhaltigen Entwicklung nur dann zu einem Erfolg führen, wenn große Teile der Gesellschaft auch dahinterstehen. Nachhaltige Entwicklung darf nicht heißen, dass wir verurteilen, sondern dass wir einen gemeinsamen Prozess gestaltet werden, bei dem sich alle vertreten sehen.

    Und die nachhaltige Entwicklung ist ja auch mehr: Es geht um Bildung und Wissensvermittlung. Daher ist es sinnvoll, wenn wir unsere landesweite BNE-Strategie mit Projekten wie dem Sozial Entrepreneurship verbinden, um zu zeigen, dass Innovationen Teil einer nachhaltigen Entwicklung sind und diese fördern. Wir müssen unsere Schulen, Berufsbildenden Schulen und Universitäten zu Orten machen, bei denen technologieoffen nach Lösungen gesucht und geforscht wird, ohne im Vorfeld Meinungen und Ansichten einzuschränken. Wenn wir keinen Diskurs mehr führen können, wird dies zu mehr Widerständen und nicht zu mehr Konsens führen.

    Ich bin überzeugt, dass wir mit der landesweiten BNE-Strategie zielgerichtet und mit einem breiten Ansatz gut aufgestellt sind. Quer durch alle Bildungsinstitutionen werden wir zu einer guten Umsetzung von BNE hier in Schleswig-Holstein gelangen. Ich freue mich auf den nächsten Bericht zum Stand der Umsetzung der Landesstrategie.“

     

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  • 01.02.2022

    Jörg Hansen: Klimaaktivismus darf nicht Menschenleben aufs Spiel setzen

    Zur Ankündigung von Klimaaktivisten, gefährliche Abseilaktionen von Autobahnbrücken auch ohne Genehmigung durchzuführen, erklärt der polizeipolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jörg Hansen:

    "Ich bin entsetzt, dass Klimaaktivisten vorsätzlich bereit sind, das Leben unschuldiger aufs Spiel zu setzen. Illegale Abseilaktionen im laufenden Autobahnverkehr sind höchst gefährlich und können tödlich enden. 

    Aufsehenerregende Aktionen dürfen Teil von Demonstrationen sein, keine Frage. Protest ist legitim und darf provozieren. Aber Protestaktionen müssen angemeldet sein, damit nicht unbeteiligte Dritte zu Schaden kommen. Unser Rechtstaat sieht auch vor, dass Genehmigungen nicht erteilt werden. Damit kann man entweder leben, sich auf einen Kompromiss mit der Behörde einigen oder man unternimmt rechtliche Schritte gegen die Ablehnung der Genehmigung. Aber Aktivismus mit der Brechstange, der auf Illegalität und bewusstes in Kauf nehmen von Verletzten setzt, führt nicht zu einer Steigerung der Akzeptanz in der Bevölkerung. Klimaschutz ist wichtig, aber die Verantwortung anderen gegenüber endet deshalb nicht."  

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