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  • 21.09.2016

    Anita Klahn: Fürsorge gebietet Studie zur Arbeitsbelastung

    „Unabhängig vom heutigen Urteil ist die Landesregierung gleichwohl aufgefordert endlich eine wissenschaftliche Studie zur Arbeitsbelastung von Lehrern in Auftrag zu geben. Das gebietet die Fürsorge und ist auch ein wichtiger Baustein, um das vor sich hinsiechende Gesundheitsmanagement endlich weiter verbessern zu können.

     

    Die FDP-Fraktion hatte bereits im Jahr 2014 einen Antrag gestellt, eine entsprechende Studie zu veranlassen (Drs. 18/2104). Aber die Koalition hat das aus Kostengründen abgelehnt, stattdessen gibt die Koalition lieber mehr als Hundertausend Euro für unabhängige Beratung in Personalangelegenheiten aus.”

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  • 21.09.2016

    Dr. Ekkehard Klug: Günstigere Rahmenbedingungen für die Städtebauförderung können nur helfen

    „Günstigere Rahmenbedingungen für die Städtebauförderung können in der gegenwärtigen Lage wirksam helfen.

     

    Mit mehr Flexibilität, mit größerem Spielraum für die Abrufung von Mitteln können die Herausforderungen im kommunalen Bereich besser geschultert werden. Die kommunale Selbstverwaltung wird damit gestärkt; die Handlungsfähigkeit der Kommunen wird gesteigert.

     

    Angesichts der bekannten Misere ist das eine richtige politische Reaktion:

     

    Von hundert Millionen Euro des Bundesprogramms zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz) sind gerade erst einmal acht Prozent abgerufen worden.

     

    Schleswig-Holstein steht damit im Bundesvergleich auf dem letzten Platz.

     

    Will man dies ändern, muss man effektiv gegensteuern – und die Rahmenbedingungen für die Städte spürbar verbessern.“

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  • 21.09.2016

    Dr. Ekkehard Klug: CDU-Antrag verfehlt das Ziel, Polizeibeamte tatsächlich besser zu schützen

    „Die hohe Zahl von Gewaltdelikten gegen Polizeibeamte ist alarmierend; mehr noch die Brutalität, mit der Polizisten zum Teil angegriffen werden – wie zum Beispiel erst kürzlich bei einem Fall in Kiel-Gaarden.

     

    Es stellt sich jedoch die Frage, ob die hier von der Union vorgeschlagene Änderung des Strafrechts eine angemessene Reaktion auf diese Entwicklung darstellt.

     

    Hier hat die FDP-Fraktion – dies haben wir bereits auch früher dargestellt – erhebliche Zweifel.

     

    Sie dienen nicht dazu, etwaige Gesetzeslücken zu schließen, sondern führen zu völlig unterschiedlichen strafrechtlichen Konsequenzen je nachdem, ob das Opfer ein ‚normaler Bürger‘ oder eine ‚Amtsperson‘ ist. Geht es um einen Polizeibeamten, würde dann in Zukunft bereits ein angedeuteter Rempler oder der Zusammenstoß einer Demonstrantenkette mit der Polizei zu einer Freiheitsstrafe führen.

     

    Nach dem hessischen Entwurf ist der Strafrahmen damit weiter als bei einer einfachen und qualifizierten Körperverletzung.

     

    Eine Handlung, deren Voraussetzungen teilweise unter denen einer Körperverletzung liegen, soll demnach schärfer bestraft werden als eine Körperverletzung selbst – jedenfalls, wenn der Geschädigte ein Polizeibeamter ist.

     

    Dagegen würde der Schlag ins Gesicht eines ‚normalen‘ Bürgers in der Regel – bei Ersttätern – weiterhin mit einer Geldstrafe geahndet. Das bloße Ausholen zum Schlag gegen einen Polizeibeamten müsste dagegen mit einer Freiheitsstrafe nicht unter sechs Monaten bestraft werden.

     

    Solche Formen von Ungleichbehandlung erscheinen mir als unangemessen und unverhältnismäßig. Es ist absehbar, dass neue Gesetzesvorschriften dieser Art wieder vor den Verfassungsrichtern in Karlsruhe landen würden. Die Wahrscheinlichkeit, dass sie dort wieder einkassiert werden, ist nicht gering.

     

    Die Initiative der Union ist damit, allen lautstarken Bekundungen zum Trotz, weder in der Sache hilfreich noch aussichtsreich, die Belange von Polizeibeamten und anderen Einsatzkräften, die Opfer von Gewaltdelikten werden, wirksam zu vertreten und ihnen in Zukunft tatsächlich besseren Schutz zu gewähren.

     

    Entscheidend für die Entfaltung einer Abschreckungswirkung ist doch, dass solche Delikte rasch zur Anklage kommen und dann vor allem zu entsprechenden Urteilen führen. Dann sind die normalen strafrechtlichen Bestimmungen z.B. in Fällen von Körperverletzung auch sehr wohl ausreichend.

     

    Fälle von Gewalt gegen Polizeibeamte könnte man zum Beispiel besonders geschulten Sachbearbeitern bei den Staatsanwaltschaften zuweisen. Für den Anschluss des Geschädigten als Nebenkläger könnte man dienstlichen Rechtsschutz gewähren.“

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  • 21.09.2016

    Wolfgang Kubicki: Dieses Land wurde seit 2012 schlecht verwaltet, nicht regiert

    „Ich weiten Teilen zeigt die Landesregierung in diesem Haushalt eindrucksvoll auf, dass sie nicht in der Lage ist, eigenverantwortlich für die erfolgreiche Zukunft des Landes zu sorgen.

     

    So gibt es mehrere Anhaltspunkte im und neben dem Haushaltsplan, wonach Probleme im Infrastrukturbereich wissentlich vernachlässigt und vergrößert werden.

     

    Innenminister Studt rief das ‚Jahr 2016 als Jahr der Integration‘ aus – es stellt sich die Frage, ob die Landesregierung das Thema Integration – insbesondere die Arbeitsmarktintegration – ernsthaft behandelt.

     

    Denn mangelnde, fehlende oder gar vernachlässigte Integration hat immense Folgen sowohl gesellschaftlicher als auch wirtschaftlicher Art.

     

    Bevor ich mich perspektivisch dem Landeshaushalt 2017 zuwende, möchte ich unter Zuhilfenahme der aktuellen Bemerkungen des Landesrechnungshofes einen Rückblick auf die Landesfinanzen der Küstenkoalition vornehmen.

     

    Der Landesrechnungshof titelt unter der Rubrik ‚Aktuelle Haushaltslage‘:

     

    ‚Höchster Ausgabenanstieg seit 20 Jahren -

    Im Jahr 2015 flossen dem Land Mehreinnahmen von 1 Mrd. € zu.
    Davon steckte es den größten Teil - mehr als 700 Mio.
    € - in zusätzliche Ausgaben. Mit über 7 % ist dies der höchste Ausgabenanstieg seit über 20 Jahren. Gleichzeitig verharren die Investitionen auf einem historisch niedrigen Niveau.‘

     

    Die bereinigten Einnahmen haben sich seit 2010 um 3,3 Milliarden Euro auf nunmehr 11,3 Milliarden Euro erhöht. Dies bedeutet eine Steigerung in den letzten sieben Jahren um knapp 42 Prozent.

     

    Während die Landesregierung unter Schwarz-Gelb die positiven Einnahmevorzeichen auch als Verantwortung angenommen hat, die Ausgaben zu senken, hat diese Landesregierung im Zeitraum 2012 bis 2017 eine Ausgabensteigerung in Höhe von 2,1 Milliarden Euro zu verzeichnen.

     

    Während Schwarz-Gelb in den Haushaltsjahren Investitionsausgaben in Höhe von 2,7 Milliarden Euro insgesamt zu verantworten hatte - im Durchschnitt 910,3 Millionen Euro pro Jahr –,  bringt es diese Landesregierung in ihrer Regierungszeit auf 3,7 Milliarden Euro – also im Durchschnitt auf 746,4 Millionen Euro pro Jahr.

     

    Das ergibt eine durchschnittliche Differenz von 164 Millionen Euro pro Jahr, die die jetzige Landesregierung weniger an Investitionen tätigt, obwohl die Einnahmesituation nicht nur bestens, sondern glänzend ist.

     

    Eine Investitionsquote von unter sieben Prozent ist nicht nur ein Armutszeugnis der Finanzpolitik – es ist die Verweigerung von Realitäten, die man selbst längst erkannt hat.

     

    Denn in der Regierungserklärung ‚Zweieinhalb Jahre Rot-Grün-Blau – Erfolgreiche Arbeit für unser Land‘ vom 12. November 2014 erklärte Ministerpräsident Torsten Albig:

     

    ‚Wir wissen: Investitionen in unser Land sind von zentraler Bedeutung für den Erfolg dieses Landes. Wir wissen, dass wir Geldschulden nicht länger durch Betonschulden ersetzen dürfen, etwa indem wir Straßen und Brücken nicht mehr reparieren. Deswegen war es mir ein besonderes Anliegen, dass es schon in der Nachschiebeliste gelungen ist, die Investitionsquote spürbar über 7 % zu erhöhen. Das ist ein wichtiges Zeichen.‘

     

    In der zweiten Lesung zum Haushalt 2015 am 11. Dezember 2014 wurde die Investitionsquote vom Ministerpräsidenten erneut pragmatisch und, wie ich finde, rhetorisch brillant analysiert:

     

    ‚Eine Investitionsquote von 7,3 Prozent kann nicht zufriedenstellen. Wie könnte dies auch sein? Eine Quote von 7,3 Prozent ist eine Quote, die nicht zufriedenstellt.‘

     

    Im Ergebnis zum Haushaltsabschluss 2015 hat die Landesregierung immerhin stolze 7,1 Prozent erreicht.

     

    Als Erinnerungsstütze: Im Haushaltsentwurf 2017 peilt die Landesregierung ambitionierte 6,8 Prozent an. Also wenn 7,3 Prozent nicht zufriedenstellend sind, was sind dann 6,8 Prozent?

     

    Diese Finanzpolitik hat nichts mit der Zukunftsentwicklung dieses Landes zu tun. Es ist die in einen Haushalt gegossene Zukunftsverweigerung.

     

    Kommen wir zum sogenannten Infrastrukturmodernisierungsprogramm des Landes ‚IMPULS 2030‘.

     

    Der neue Einzelplan 16 ist ein Sammelsurium an Positionen, die der finanzpolitische Sachverstand nicht als Sonderprogramm deklarieren muss, sondern als zwingend erforderliche Investitionen in einen laufenden Haushalt unterbringen würde.

     

    Was diese Landesregierung als Investitionsbonbon bezeichnet, ist reines Blendwerk. Ein Programm, das langfristig in der Finanzplanung eine Investitionsquote von unter sieben Prozent vorweist, ist kein Investitionsprogramm, sondern ein Investitionsverhinderungsprogramm.


    Fünf Jahre rot-grün-blaues Regierungshandeln haben die soliden Finanz- und Konsolidierungsgrundlagen, die von Schwarz-Gelb geschaffen worden sind, ausgehöhlt. Ihr Anteil an der Konsolidierung beschränkt sich lediglich auf die Erhöhung von Steuern und der Senkung der Investitionsausgaben. Wer hier gesagt hat, er könne Haushalt, der hätte lieber geschwiegen.


    Nicht nur die Finanzgrundmauern des Landes sind durchlöchert – es sind auch unsere Straßen. Neuerdings gibt es hierzulande nicht nur Schlaglöcher in den Straßen, sondern auch Wellen – falls sie noch nicht fündig geworden sind – auf der neu asphaltierten A210 zwischen Kiel und Rendsburg.

     

    Die Schleswig-Holsteinische Landeszeitung titelte am 14. September:

     

    ‚Zwischen Kiel und Rendsburg: Neuer Asphalt auf A210 schlägt Wellen‘.

     

    In dem Artikel heißt es: ‚An mehreren Stellen auf der rund sieben Kilometer langen Strecke ist die Oberschicht nicht vollständig eben. Die neue Straßendecke ist dort wellig. Bereits jetzt ist klar: Repariert werden die Stellen nicht.‘

     

    Der Erlebnisfaktor Straße in Schleswig-Holstein ist nun endlich perfekt. Ob Stau, Geisterbaustellen, marode Brücken, Geschwindigkeitsbegrenzungen aufgrund niedrig fliegender Fledermäuse, Löcher, Wellen – ganz gleich: in Schleswig-Holstein bekommen Verkehrsteilnehmer etwas geboten.

     

    Dies ist vielleicht ein Aspekt, um den der Verkehrs- und Tourismusminister die Imagekampagne ‚Der Echte Norden‘ mit erweitern sollte.

     

    Was bedeuten die schlechten Straßen für die Menschen und Unternehmen in Schleswig-Holstein? Der Landesstraßenzustandsbericht, Drucksache 18/2066, wird bei diesem Punkt mehr als deutlich:

     

    ‚Der schlechte Zustand der Landesstraßen bewirkt erhebliche volkswirtschaftliche Nachteile. Allein aus Reisezeitverlusten auf Grund von Verkehrsbeschränkungen ergeben sich nach überschläglicher Ermittlung bei einer durchschnittlich belasteten Landesstraße jährlich zusätzliche Nutzerkosten im Wirtschaftsverkehr in Höhe von 50.000 € je km schadhafter Landesstraße.‘

     

    Wir haben insgesamt 3.670 km Landesstraßen – davon waren nach Angaben des Landesstraßenzustandsberichtes im Jahre 2014 ein Drittel (ca. 1.223 km) in einem schlechten Zustand.

     

    Damit entstand schon damals ein volkswirtschaftlicher Schaden in Höhe von 61 Millionen Euro.

     

    Im Bericht heißt es weiter:

     

    ‚Die resultierenden Folgeschäden durch Verlust von Arbeitsplätzen und mangelnde Wettbewerbsfähigkeit des Landes sind deutlich weitreichender.‘

     

    Ist das Ihre Art der Wirtschafts- und Standortpolitik? Sorgen Sie so für ‚gute Arbeit‘?

     

    Dass die Landesregierung den Ansatz des Titels für Investitionen beim Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr um 10 Millionen Euro für das nächste Haushaltsjahr auf knapp 53,1 Millionen Euro erhöht, ist da nur ein Tropfen auf den heißen Stein – selbst wenn wir noch den Ansatz aus IMPULS 2030 in Höhe von 13,6 Millionen Euro für das Jahr 2017 hinzurechnen, erreichen wir eine Gesamtinvestitionssumme für die Landesstraßen von 66,7 Millionen Euro.

     

    Doch laut dem Landesstraßenzustandsbericht ist der jährliche Bedarf, um die Landesstraßen zu erhalten, aber weitaus höher.

     

    ‚Nach den Hochrechnungen des PMS (Pavement Management System) werden in den kommenden 10 Jahren Bauinvestitionen in die Erhaltung der Landesstraßen in Höhe von 90 Mio. € / Jahr  erforderlich, um den Erhaltungsstau abzubauen.‘

     

    Diese Landesregierung investiert also trotz Mehreinnahmen immer noch etwa ein Drittel zu wenig in die Landesstraßen – die volkswirtschaftlichen Schäden, die damit verbunden sind, werden in Kauf genommen und auf die künftigen Generationen abgewälzt.

     

    Das ist nicht sozial, das ist nicht wirtschaftlich – das ist unterm Strich verantwortungslos.

     

    Wie kann man marode Straßen oder Brücken reparieren? Bevor die Maschinen und Großgeräte anrücken, müssen fleißige Ingenieure die Projekte planen.

     

    Es überrascht zumindest nicht im Geringsten, dass das Verkehrsministerium in seinem Bericht zum Erhaltungskonzept für Brücken im Zuge der Landesstraßen, Umdruck 18/5846, vom 8. April 2016 festhält:

     

    ‚Weiterer Personalabbau ist nicht zielführend, um den Erhalt bzw. die Verbesserung der Straßeninfrastruktur zu gewährleisten.‘

     

    Darauf reagierte Staatssekretär Nägele gegenüber den Lübecker Nachrichten vom 25. Mai 2016 optimistisch in puncto Regierungswechsel:


    ‚Bis zur Landtagswahl im Mai 2017 habe man alle Aufgaben im Griff. Dann aber müsse eine neue Regierung in der Tat neu darüber debattieren, ob die Stellen beim LBV tatsächlich weiter gekürzt werden sollen.‘

     

    Die FDP-Fraktion hat stets durch Kleine Anfragen oder parlamentarische Initiativen auf die fehlenden Planungskapazitäten beim Landesbetrieb Straßenbau hingewiesen.


    Am 10. September 2016 titelte der SHZ: ‚Meyer fordert mehr Personal für Verkehrsplanung‘. Darin wird der Minister wie folgt zitiert:

     

    ‚Notwendig sei eine Diskussion über den Stellenabbaupfad bei unserem Landesbetrieb.‘

    Diese Aussage ist gelinde formuliert eine Farce – weniger Rückgrat kann man als Minister nicht beweisen. Sechs Monate vor der nächsten Landtagswahl mit wichtigen, sogar entscheidende Struktur- und Ablaufdiskussionen beginnen wollen, zeugt von wenig Weitsicht und von sehr viel Wahlkampfkalkül. Wo waren Sie in den letzten 4 ½  Jahren? Waren Sie nicht Verkehrsminister?

     

    Ich erwähnte zu Beginn meiner Rede, dass sich Schleswig-Holstein im ‚Jahr der Integration‘ befindet.

     

    Spracherwerb und Zugang zum Bildungs- und Arbeitsmarkt sind entscheidende Faktoren zur Integration der vielen Flüchtlinge, die in den letzten beiden Jahren zu uns gekommen sind.

     

    Schauen wir uns an dieser Stelle den Haushaltsentwurf zum Thema Arbeitsmarktintegration – genauer gesagt das Kapitel 06 13  ‚Arbeit und Qualifikation‘ – etwas genauer an.

     

    Im Jahr 2016 betrug der Ansatz für Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration 4 Millionen Euro. Die bereinigten Ausgaben des Landes betragen 2016 etwa 11 Milliarden Euro. Der Anteil für Arbeitsmarktintegration beträgt demnach 0,036 Prozent der Landesausgaben – im ‚Jahr der Integration‘ wohlgemerkt!

     

    Für das Jahr 2017 gibt es nun eine eigene Maßnahmengruppe 01 ‚Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen‘. Deren Ansätze verwundern angesichts der doch unmissverständlichen Schwerpunktsetzung Integration in einem nicht unerheblichen Maße.

     

    Das Soll 2017 (wohlgemerkt das Jahr nach dem „Jahr der Integration“) der besagten Maßnahmengruppe beträgt nun 5,3 Millionen Euro. Damit beträgt dann der Anteil an den Gesamtausgaben immerhin schon stolze 0,046 Prozent. Eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr von 0,01 Prozent. Diese Landesregierung meint es wirklich ernst beim Thema Integration.

     

    Dank der Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion, Drucksache 18/4579, wissen wir, dass im Bereich der Arbeitsmarktintegration nicht getrödelt werden darf:

    ‚In Schleswig-Holstein waren im August 2016 13.217 Personen mit dem Kontext Fluchtmigration arbeitssuchend gemeldet.‘

     

    Weiter heißt es:

     

    ‚Nach Einschätzung der Landesregierung dürfte die Zahl aber in dem Umfang, in dem das BAMF die anhängigen Verfahren bei aktuell ansteigenden Tendenz, zum Jahresende merklich ansteigen.‘

     

    Das einzige arbeitsmarktpolitische Integrationsinstrument der Landesregierung ist das sogenannte Programm "Begleiteter Übergang für Flüchtlinge in Arbeit und Ausbildung in Schleswig-Holstein" kurz  BüFAA.SH, das aus den eben genannten Haushaltstiteln finanziert wird und aus dem bis zu 2.000 Teilnehmer gefördert werden können.

     

    Nun ist die FDP-Fraktion sehr interessiert an der Wirksamkeit und dem Erfolg dieses Landesprogrammes, so dass wir uns kurzerhand in einer Kleinen Anfrage, Drucksache 18/4503, danach erkundigt haben.

     

    Als Antwort bekam die FDP-Fraktion folgendes:

     

    ‚Von Trägern gestellte Anträge konnten für ca. 1.600 Teilnehmer/-innen berücksichtigt werden. Es ist davon auszugehen, dass die im Haushalt insgesamt veranschlagten Fördermittel nicht in voller Höhe in Anspruch genommen werden. Konkrete Zahlen liegen nicht vor.‘

     

    Das Jahr der Integration war offenkundig ein voller Erfolg! Wenn die Landesregierung nicht einmal selbst weiß, wie stark die Nachfrage nach den eigenen Instrumenten ist: Wie kann sie dann wissen, ob diese Maßnahmen sinnvoll sind?

     

    Dass aufgrund der Zurückhaltung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie nun andere Häuser – ich meine hier im Speziellen das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume –  aufgerufen fühlen, sich bei der Integration von Flüchtlingen einzubringen, ist ja eigentlich löblich.

     

    Nun frage ich mich aber dennoch, was Minister Habeck konkret mit einer zusätzlichen A12-Stelle im MELUR anfangen will, die mit folgender Bemerkung im Haushaltsentwurf 2017 zu finden ist:

     

    ‚Integration von Flüchtlingen in den ländlichen Raum.‘

     

    Wir werden in den Haushaltsberatungen gespannt den Ausführungen von Minister Habeck in diesem Punkt verfolgen.

     

    Dass sich die Landesregierung in Teilen durch die Flüchtlingskrise personell verstärken musste und auch muss, ist unstrittig. Doch kann man sich des Eindruckes nicht erwehren, dass einige Ministerien und Abteilungen die Gunst der Stunde erkannt und sofort ergriffen haben.

     

    Es muss im Zuge der Entspannung im Bereich der Flüchtlingszahlen eine nachvollziehbare und erkennbare Bedarfsanalyse geben, inwieweit die neu geschaffenen Stellen (1.001 Stellen) überflüssig sind bzw. in anderen Bereichen besser zum Einsatz kommen können.

     

    Dasselbe gilt für manchen Haushaltstitel, der im Zuge der Flüchtlingskrise geschaffen worden ist. Die Landesregierung darf nicht wie bisher – nach dem Gießkannenprinzip – vorgehen. Wir brauchen gezielte und erfolgreiche Integrationsmaßnahmen. Es ist jetzt endlich an der Zeit, Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise stehen, zu kontrollieren und zu analysieren.

     

    Unabhängig vom Personaleinsatz ist es dringend notwendig, dass die Arbeitsmarktintegration endlich – und vor allem kraftvoll – beginnt. Wenn es uns gelingt, die Flüchtlinge sinnvoll zu beschäftigen – und ihnen eine berufliche Perspektive bieten zu können –, dann sinkt die Gefahr der Desintegration und der Separierung. Gute berufliche Perspektiven sind das beste Mittel, um Parallelgesellschaften zu verhindern. 

     

    Die FDP-Fraktion hat schon lange darauf hingewiesen, dass Schleswig-Holstein im Bereich der Inneren Sicherheit noch erheblichen Nachholbedarf hat.

     

    Die Menschen in Schleswig-Holstein sind auf eine gut ausgestattete Polizei – sächlich und personell – dringend angewiesen.

     

    Wir brauchen angemessene polizeiliche Reaktionszeiten, was zur Konsequenz haben muss, dass die Schließung von Polizeidienststellen im ländlichen Raum ein Ende haben muss. Wir brauchen eine Landespolizei, die den Bürgerinnen und Bürgern als Ansprechpartner vor Ort zur Verfügung steht.


    Da hilft es niemandem, wenn mit wohlgesetzten Worten ständig behauptet wird, die größeren Einsatzgebiete hätten überhaupt keine Auswirkungen auf die polizeilichen Reaktionszeiten. Wer solche Märchen ständig wiederholt, ohne sich den Sorgen der Menschen vor Ort zu stellen, der muss sich nicht wundern, wenn sich die Menschen enttäuscht von uns allen abwenden.

     

    Auch mit Blick auf die hohen Einbruchszahlen gilt: Wir bekommen alle ein Glaubwürdigkeitsproblem, wenn es uns nicht gelingt, das Sicherheitsgefühl der Menschen vor Ort zu stärken. Denn dann verlieren die Menschen ihr Vertrauen in die Durchsetzungsfähigkeit des Rechtsstaates und nehmen schlimmstenfalls das Recht selbst in die Hand. Das kann niemand wollen.

     

    Ich komme zum Schluss: Schauen wir uns die Bilanz der Jahre 2012 bis 2017 an, müssen wir feststellen, dass es eine immer größer werdende Diskrepanz gibt zwischen den Worten und den Taten dieser Landesregierung. Vordergründig hat der Ministerpräsident die Probleme des Landes erkannt – die schlechte Infrastruktur und die geringe Investitionsquote oder die notwendige berufliche Integration von Flüchtlingen. Tatsächlich wurden diese Ankündigungen aber höchstens rudimentär umgesetzt.

     

    Nicht ohne Grund wurden seit 2012 die Haushaltstitel für Repräsentation ständig erhöht: Es ging dieser Landesregierung in erster Linie darum, ihre schlechte Politik möglichst gut zu verkaufen – und nicht darum, gute Politik zu machen.

     

    Und ich habe mir die gewichtige Frage gestellt: Wenn die Menschen in Schleswig-Holstein in ein paar Jahren auf die Regierung Albig zurückblicken – mit welchen politischen Maßnahmen werden sie diese Landesregierung verbinden? Was bleibt von dieser Koalition? Was haben Sie persönlich erreicht, Herr Ministerpräsident? Was waren Ihre Richtungsentscheidungen, bei denen die Menschen dieses Landes sagen werden: ‚Das hat er gut gemacht‘?

     

    Dass Sie sich in der jüngsten KN-Umfrage zum beliebtesten Ministerpräsidenten nur knapp vor Uwe Barschel eingereiht haben, sollte Ihnen zu denken geben.

     

    Das Ergebnis der historischen Rückschau wird sein: Schleswig-Holstein hat in den Jahren 2012 bis 2017 wichtige Richtungsentscheidungen unterlassen. Die Regierung Albig hat die Infrastruktur so deutlich unterfinanziert, dass das Beheben dieser Versäumnisse anschließend noch teurer geworden ist. Die Regierung Albig hat die Integration von Flüchtlingen viel zu halbherzig betrieben und für erhebliche Nachfolgeprobleme gesorgt. Und sie hat die personelle Verstärkung der Landespolizei viel zu spät begonnen.

     

    Die Bilanz wird sein, Herr Ministerpräsident: Ihre Landesregierung hat den Menschen in Schleswig-Holstein ständig eine goldene Zukunft versprochen – aber niemals selbst dafür gesorgt. Dieses Land wurde seit 2012 schlecht verwaltet, nicht regiert. Niemand wird in 15, 20 Jahren sagen: ‚Das hat Torsten Albig gut gemacht.‘

     

    Das, Herr Ministerpräsident, wird von Ihrer Regierung bleiben.“

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  • 21.09.2016

    Dr. Ekkehard Klug: Koalition ist bei Terrorbekämpfung uneinig

    „Vor einer Woche sind hier in Schleswig-Holstein an verschiedenen Orten im Kreis Stormarn drei Personen unter dem Verdacht verhaftet worden, im November vorigen Jahres durch Unterstützung und mit Anweisungen der Terrororganisation ‚Islamischer Staat‘ als angebliche Flüchtlinge aus Syrien nach Deutschland eingeschleust worden zu sein – eine sogenannte ‚Schläferzelle‘.

     

    Nach den vorliegenden Medienberichten gab es anscheinend noch keine konkreten Anschlagsvorbereitungen dieser Gruppe. Aber sowohl die aufgedeckten Verbindungen zu den Pariser Attentätern vom November 2015 als auch das im Zuge der Observation der drei Männer bei ihnen festgestellte konspirative Verhalten lassen die Schlussfolgerung zu, dass hier – glücklicherweise rechtzeitig – ein neuer Anschlag in Europa verhindert worden ist.

     

    Dass dies gelang, darüber sind wir sicher alle froh; und auch der Dank an die in diesem Zusammenhang beteiligten Sicherheitsorgane des Bundes und des Landes dürfte hier im Schleswig-Holsteinischen Landtag unstrittig sein.

     

    Das gleiche gilt sicher auch auf die Feststellung, dass Flüchtlinge aus Syrien wegen dieses Vorgangs nicht unter Generalverdacht gestellt werden dürfen. Jenseits dieser Übereinstimmungen gibt es aber auch einen politischen Dissens, und den ist hier ebenfalls zu reden.

     

    Am 24. Juni habe ich in einem SHZ-Artikel kritisiert, dass die schleswig-holsteinische Landespolizei sowohl hinsichtlich der Schutzausrüstung – Schutzwesten und Helmen – als auch bei der Bewaffnung – nicht ausreichend auf Einsätze zur Terrorbekämpfung vorbereitet sei.

     

    Der innenpolitische Sprecher der Grünen sprach daraufhin von einem ‚martialischen Säbelrasseln‘. Und Herr Stegner bezeichnete meine Äußerungen am 20. Juli hier in einer Plenardebatte als ‚unverantwortlich‘.

     

    Nachdem die Koalition dann am Mittwoch der vorigen Woche im Innenausschuss ziemlich einsilbig einen Antrag der Union ‚versenkt‘ hat, der ebenfalls von diesem Thema handelte, durften wir tags darauf, am vergangenen Donnerstag, aus den Lübecker Nachrichten erfahren, dass Landesregierung ein 14-Millionen-Euro-Ausrüstungsprogramm für Helme, Schutzwesten und – man höre und staune – G36-Schnellfeuergewehre zur Ausstattung der Streifenwagen beschließen wolle.

     

    Seit gestern weiß die Öffentlichkeit nun aber, dass sich die Küstenkoalition in Sachen Bewaffnung nicht einig ist.

     

    Und mir ist jetzt klar, dass Herr Stegner es für ‚unverantwortlich‘ hält, wenn jemand etwas fordert, was er selbst gegenüber seinem grünen Koalitionspartner nicht durchsetzen kann.

     

    Und genauso klar ist auch, dass die Säbel, die in den Ohren von Herrn Peters und seiner grünen Landtagsfraktion so laut rasseln, in Wirklichkeit die von Herrn Stegner sind (und nicht etwa meine).

     

    Jetzt ist auch klar, weshalb es in Schleswig-Holstein überhaupt erst so spät, viel später als in den anderen Bundesländern, zu Entscheidungen der Regierung gekommen ist (oder auch nicht): Weil Sie über dieser Frage miteinander im Streit liegen.

     

    Da der Kollege Peters ja sicher noch im Anschluss zu Wort kommt, möchte ich ihn außerdem noch fragen: Weshalb begründet er seine Position eigentlich ständig mit der Aussage, es sei nicht anzunehmen, dass Terroristen hier ‚auf dem platten Lande‘ Anschläge durchführen würden; vielmehr seien andere Ziele ‚in Hamburg oder so‘ näherliegend. (So im Schleswig-Holstein-Magazin am vorigen Donnerstag).

     

    Was ist das eigentlich für eine bizarre Vorstellungswelt bei den Kollegen von den Grünen? Halten Sie dieses Land tatsächlich für so eine Art ‚Grafschaft der Hobbits‘, wo dank des friedfertigen Küstenampelgewusels nichts Dramatisches passieren kann – sondern bestenfalls in Hamburg – also nach Ihren Vorstellungen offenbar gaaanz gaanz weit weg?“

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  • 20.09.2016

    Christopher Vogt: Was will uns die Wissenschaftsministerin nicht erklären?

    „Nach der Ankündigung des Ministerpräsidenten, dass seine Wissenschaftsministerin in der September-Tagung des Landtages eine Regierungserklärung mit dem bemerkenswerten Titel ‚Starkes Schleswig-Holstein – Wissenschaft mit Zukunft: Zukunft mit Wissenschaft‘ abgeben wolle, haben wir uns gespannt gefragt, mit welchen wegweisenden wissenschaftspolitischen Botschaften sie wohl an die schleswig-holsteinische Öffentlichkeit gehen möchte.

     

    Nach der sehr kurzfristigen Verschiebung auf die Oktober-Tagung müssen wir nun allerdings davon ausgehen, dass die Ministerin keine nennenswerten Botschaften überbringen wird, denn die etwas merkwürdige Begründung des Ministerpräsidenten, dass neben der Aktuellen Stunde und den Haushaltsberatungen angeblich kein Platz mehr für die zukunftsweisenden Hochschulideen der Ministerin sei, soll wohl übersetzt heißen: ‚Ist doch nicht so wichtig.‘

     

    Dieser Vorgang macht erneut deutlich, dass die Landesregierung mit der laut Albig ‚besten Wissenschaftsministerin aller Zeiten‘ die Hochschulpolitik sehr stiefmütterlich behandelt. Die Hochschulen des Landes brauchen endlich eine deutlich bessere finanzielle Ausstattung und mehr Autonomie. Worauf unsere Hochschullandschaft verzichten kann, ist dieser peinliche Eiertanz der Landesregierung um eine Regierungserklärung, der die Landesregierung selbst keine große Bedeutung beimisst.“

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  • 15.09.2016

    Christopher Vogt: Diskussion über TTIP und CETA muss versachlicht werden

    „Jeder hat bei uns das Recht, eine Volksinitiative zu seinen Anliegen zu starten. Ob es jedoch sinnvoll ist, das fehlende Instrument des bundesweiten Volksentscheids dadurch zu kompensieren, indem man nun im jedem Bundesland zu diesem bundes- bzw. europapolitischen Thema eine Volksinitiative startet, glaube ich nicht. Das kann in Zukunft ja heiter werden, wenn das Schule macht.

     

    Die FDP-Fraktion steht den Freihandelsabkommen sehr positiv gegenüber. Man sollte kritisch und ernsthaft darüber diskutieren, insbesondere über die Themen Transparenz und Gerichtsbarkeit. Den Initiatoren geht es um diese Punkte aber gar nicht, sondern um die grundsätzliche Ablehnung. In Moskau und Peking wird man sich jedenfalls sehr freuen, wenn sie sich durchsetzen.

     

    Die Diskussion über TTIP und CETA ist in Deutschland leider wenig faktenorientiert und wird von der politischen Linken und auch Rechten vor den kommenden Wahlen zur Mobilisierung genutzt. Das ist zwar einerseits legitim, andererseits ist es in diesen bewegten Zeiten jedoch keine Hilfe für die Demokratie und die politische Kultur, wenn mit Desinformation und plumper Angstmache Politik gemacht wird. Die Initiatoren schüren Ängste bei den Verbrauchern und bleiben bei ihren Behauptungen stets im Konjunktiv.“

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  • 15.09.2016

    Dr. Heiner Garg: Besser spät als nie

    „Jedenfalls heute ist – auf explizite Nachfrage der FDP-Fraktion – die zuständige Gesundheits- und Wissenschaftsministerin dem Eindruck entgegengetreten, dass das Patientenwohl am UKSH aufgrund von ‚Sparzwängen’ des Landes gefährdet sei.

     

    Ich hätte erwartet und erwarte zumindest für die Zukunft, dass die Ministerin einer öffentlichen Beschädigung des Ansehens des UKSH engagiert entgegentritt.“

     

     

    Hintergrund:

    Landesregierung und UKSH haben heute im Sozialausschuss nachvollziehbar dargelegt, dass es zu keinem Zeitpunkt zu einer Gefährdung des Patientenwohls aufgrund einer möglichen unsachgemäßen Sterilisation von OP-Besteck gekommen ist.

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  • 15.09.2016

    Wolfgang Kubicki: Überfälliger Schritt der Landesregierung

    „Es ist längst überfällig, dass die Landesregierung die Sicherheitskräfte im Land auf die gestiegene Terrorgefahr personell wie sächlich einstellen will. Spätestens seit den terroristischen Angriffen in Frankreich und Belgien im vergangenen Jahr war zumindest eine kritische Überprüfung der Ausstattung von Spezialkräften und Bereitschaftspolizei im Land notwendig.

     

    Wer – wie der grüne Kollege Burkhard Peters – glaubt, dass Terroristen um Schleswig-Holstein einen Bogen machen, verkennt die Realitäten in fataler Weise. Noch in seiner Pressemitteilung am 24. Juli warf der grüne Innenexperte den Freien Demokraten vor, sie betrieben ‚martialisches Säbelrasseln‘ mit ihren Forderungen nach einer besseren Ausstattung der Sicherheitskräfte. Vor dem Hintergrund der jüngsten Festnahmen zeigt sich aber umso deutlicher: Hier geht es mitnichten um Panikmache – es geht um eine realistische Einschätzung der Bedrohungslage. Es ist gut, dass die grüne Landtagsfraktion jetzt offensichtlich ihren innenpolitischen Sprecher in dieser Frage eingefangen hat. Hiermit verbinden wir zugleich die Erwartung, dass die Grünen ihre ständigen Angriffe auch gegen die Polizei unterlassen.

     

    Wir müssen unsere Polizisten guten Gewissens in alle Bedrohungslagen schicken können. Bei deren Ausstattung müssen wir mit Blick auf terroristische Großlagen perspektivisch planen. Das heißt: Wir brauchen erst ein taktisches Konzept und dann die unverzügliche Beschaffung entsprechender Einsatzmittel. Die Landesregierung muss die Standards schnellstens definieren. Die Festnahmen vom Dienstag zeigen es: Wir haben keine Zeit zu verlieren.“

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  • 15.09.2016

    Wolfgang Kubicki: Verleihung der Ehrenbürgerwürde an Günther Fielmann ist folgerichtig

    „Die Verleihung der Ehrenbürgerwürde Schleswig-Holsteins an Günther Fielmann ist eine folgerichtige Entscheidung. Günther Fielmann hat in den vergangenen Jahrzehnten nicht nur ein überaus erfolgreiches Unternehmen geführt, sondern sich auch gesellschaftlich, wissenschaftlich und ökologisch stark im und für das Land Schleswig-Holstein engagiert.

     

    Mit seinem vielfältigen Engagement – auch für seine Mitarbeiter – ist er ein Unternehmer, wie er im Buche steht. Deshalb gibt es keinen Zweifel daran, dass die Entscheidung des Ministerpräsidenten den Richtigen getroffen hat. Die FDP-Fraktion gratuliert Günther Fielmann zur Verleihung der Ehrenbürgerwürde und dem Land Schleswig-Holstein zu diesem Ausnahmeunternehmer.“

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  • 15.09.2016

    Dr. Heiner Garg: Die Anwohner bezahlen für die Planlosigkeit dieser Landesregierung

    „Jetzt wird deutlich, wie viel Schaden SPD, Grüne und SSW mit ihrer Änderung des Kommunalabgabengesetzes bei den Anwohnerbeiträgen angerichtet haben. Denn mit der von Rot-Grün-Blau beschlossenen gesetzlichen Pflicht, die Anwohner an Straßenbaumaßnahmen beteiligen zu müssen, haben die Kommunen gar keine andere Wahl mehr als die Betroffenen zur Kasse zu bitten. Dies kann sehr leicht in den fünf-, in Ausnahmefällen in den sechsstelligen Euro-Bereich gehen und die Anwohner finanziell überfordern. Ob die Koalitionäre angesichts dieser Missstände noch immer der Ansicht sind, sie machten Politik ‚für die Menschen‘, sollten sie sich selbst kritisch fragen. Es wäre mehr als angebracht, dieses vollkommen missratene Gesetz wieder zurück auf eine Kann-Regelung zu stellen – wie es die FDP auch in der 17. Wahlperiode mit beschossen hat.

     

    Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die Landesregierung beim Abrufen von Mitteln aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz weitestgehend untätig geblieben ist – und lediglich acht Prozent der für Schleswig-Holsteins Kommunen bereitgehaltenen Bundesmittel abgerufen hat, stellt sich immer mehr die Frage, welches kommunalpolitische Ziel die Regierung Albig verfolgt. Denn Finanzministerin Heinold verhindert einerseits, dass sich der Bund an der kommunalen Krankenhausfinanzierung mit zweistelligen Millionenbeträgen beteiligt, andererseits zwingt sie die Kommunen zur Co-Finanzierung von Krankenhausinvestitionen – was die Kommunen bis an die finanzielle Schmerzgrenze treibt – nur, damit Frau Heinold das eigene Symbolprogramm ‚Impuls‘ irgendwie rechtfertigen kann. Dass nach dem Willen von Rot, Grün und Blau am Ende die Eigenheimbesitzer die Kommunen wieder entlasten müssen, setzt dem Irrsinn die Krone auf. Will heißen: Am Ende bezahlen die Anwohner für die kommunalpolitische Planlosigkeit der Regierung Albig.“
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  • 14.09.2016

    Oliver Kumbartzky: Hundesteuerbefreiung von Jagdhunden wäre konsequent und richtig

    „Nachdem auf Initiative der FDP-Fraktion ein modernes Hundegesetz ohne Rasseliste erlassen wurde, ist es erfreulich, dass als Konsequenz dieses Gesetzes die Anknüpfung an Rasselisten nunmehr auch bei der Erhebung der Hundesteuer nicht mehr möglich ist.

     

    Rasselisten sind praxisfern, diskriminierend und sachlich nicht begründbar, weshalb es auch folgerichtig ist, dass sie in Schleswig-Holstein künftig nicht mehr als Begründung für erhöhte Steuersätze dienen können.

     

    Bedauerlich ist, dass die Koalition darüber hinaus nicht den Mut gefunden hat, auch ausgebildete Jagdhunde von der Hundesteuer zu befreien. Auch Hunde ehrenamtlicher Jäger sind aus tierschutzrechtlicher Sicht sowohl für die Jagdausübung als auch für die Verpflichtung der Jägerschaft zur Nachsuche, z.B. nach einem Verkehrsunfall, zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben zwingend erforderlich. Hier wäre eine Hundesteuerbefreiung konsequent und richtig.“

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  • 14.09.2016

    Dr. Ekkehard Klug: Eklatante Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit im Strafvollzug

    „Es bleibt bei einer eklatanten Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit im Strafvollzug. Dies geht zu Lasten der Justizvollzugsbeamtinnen und -beamten, die ohnehin schon über die Maßen belastet sind und denen nun weitere, von vornherein kaum erfüllbare Pflichtaufgaben auferlegt wurden.

     

    Es ist zudem auch gegenüber den Inhaftierten unbillig, durch ein neues Gesetz Erwartungen zu wecken, um dann die Rechte der Gefangenen dadurch einzuschränken, dass eine sachgerechte Personalausstattung in den Justizvollzugsanstalten wider besseres Wissen unterbleibt.

     

    Die Justizministerin muss die Vollzuganstalten endlich so ausstatten, wie es zur Wahrung der grundrechtlich begründeten Ansprüche Gefangener erforderlich wäre.

     

    Ansonsten wird die Resozialisierung der Gefangenen und damit letztlich auch die Gewährleistung der Sicherheit der Allgemeinheit Schaden nehmen.“

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  • 12.09.2016

    Anita Klahn: Albig muss den Menschen erklären, wie er seine Pläne umzusetzen gedenkt

    „Es gibt offenbar keinen Sommer ohne bemerkenswerte bzw. merkwürdige Debattenbeiträge des Ministerpräsidenten. Wenn er seine jüngsten Forderungen zur Abkehr vom Bildungsföderalismus ernst meint, dann stellt er seiner Bildungsministerin ein schlechtes Zeugnis aus. Es ist doch seine Landesregierung, die den Bildungsbereich so sträflich vernachlässigt, die Interessen der Schülerinnen und Schüler mit ihren Eltern ignoriert und stattdessen lieber ideologische Spielwiesen bedient. Zu erinnern sei nur an den Streit um G8/G9 und das Abschaffen von Ziffernoten und Schulartempfehlung sowie an das Absenken von Leistungsstandards – insgesamt geht es um die Demontage eines vielfältigen Schul- und Bildungssystems zu Gunsten von Einheitsschule und Einheitslehrer.

     

    Bei solch großen Worten haben die Menschen in Schleswig-Holstein den Anspruch darauf, dass der Ministerpräsident ihnen detaillierter erklärt, wie er seine Pläne umzusetzen gedenkt – und nicht nur Schlagworte in den öffentlichen Raum wirft.

     

    Schon jetzt gibt es leichter realisierbare Lösungen. Eine Maßnahme wäre, das Kooperationsverbot aufzuheben. Die andere ist aber bereits jetzt realisierbar und das tut Albig nicht: Das Land Schleswig-Holstein muss der Bildung endlich einen höheren Stellenwert einräumen. Mittel wären genug dafür da.

     

    Wenn also der Ministerpräsident verständlicherweise unzufrieden ist mit der Bildungspolitik in diesem Land – wir sind das auch –, dann sollte er vielleicht endlich die notwendigen Konsequenzen ziehen, denn er trägt die Verantwortung für diese Politik.“

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  • 12.09.2016

    Wolfgang Kubicki: Taktik der Koalition kraftvoll gescheitert

    „Der vordergründige Versuch, dem ehemaligen Sozialminister, Dr. Heiner Garg, und seiner Staatssekretärin irgendwelche Kenntnisse oder gar Versäumnisse im Zusammenhang mit dem Friesenhof zu unterstellen, ist heute kraftvoll gescheitert. Einige der Ausschussmitglieder haben offensichtlich bewusst ausgeblendet, dass Beschwerden über den Friesenhof und Berichte über besondere Vorkommnisse in dieser Einrichtung ab Herbst 2013 explosionsartig angestiegen waren und die Heimaufsicht von diesem Zeitpunkt an massiv beschäftigten. Zu dieser Zeit regierte aber schon seit fast anderthalb Jahren Rot-Grün-Blau.

     

    Dr. Heiner Garg und seine Staatssekretärin haben ebenfalls deutlich gemacht, dass Personaleinsparungen in der Heimaufsicht, trotz der Spar-Pläne der damaligen Landesregierung, nicht vorgesehen waren. Das damals veränderte Kinder- und Jugendhilferecht, das für die Heimaufsicht einen erkennbar höheren Personalaufwand erforderte, trat erst im September 2012 – und damit zur Amtszeit der gegenwärtig tätigen Sozialministerin, in Kraft.

     

    Wenn die Abgeordneten von SPD, Grünen und SSW geglaubt hatten, mit derartigen bodenlosen Unterstellungen vom Versagen ihrer Sozialministerin ablenken zu können, dann war die Umsetzung dieser Taktik jedenfalls kläglich.“

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  • 09.09.2016

    Christopher Vogt: Wir bezweifeln, dass Minister Meyer es mit der Planungsbeschleunigung ernst meint

    „Wie sagt der Volksmund so schön: ‚Am Abend werden die Faulen fleißig.‘ Man muss allerdings bezweifeln, dass Minister Meyer es nach über vier Jahren im Amt mit der Planungsbeschleunigung nun plötzlich ernst meint. Nachdem die rot-grün-blaue Koalition stets alle unsere Forderungen nach einem Verkehrswegebeschleunigungsgesetz und auch mehr Personal für den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr (LBV) mit fadenscheinigen Begründungen abgelehnt hat, fehlt dem Minister in dieser Frage jede Glaubwürdigkeit. Man kann sich nicht über vier Jahre in den zentralen Fragen der Verkehrspolitik den Grünen unterwerfen und sich dann vor der Wahl als Macher präsentieren.

     

    Die FDP-Fraktion wollte die Landesregierung Anfang des Jahres mit einem Landtagsantrag (Drs. 18/3739) auffordern, bis zur Sommerpause einen Vorschlag für ein Verkehrswegebeschleunigungsgesetz vorzulegen. Der Minister hatte dies öffentlich angekündigt, aber die Koalitionsmehrheit wollte ihm nicht folgen und hat unseren Antrag abgelehnt. Dass Herr Meyer nun zum wiederholten Male Vorschläge zur Planungsbeschleunigung ankündigt und Ende des Jahres als Termin nennt, macht deutlich, dass es sich nur um ein plumpes Wahlkampfmanöver handelt. Herr Meyer will Handlungsfähigkeit simulieren, die er in dieser Koalition gar nicht hat. Sinnvolle Vorschläge gibt es doch seit Jahren genug, wenn man z.B. an die Empfehlungen der Bodewig-Kommission II denkt. Es mangelt nicht an Ankündigungen, sondern an der Umsetzung.

     

    Wenn Herr Meyer eine ‚Diskussion über den Stellenabbaupfad bei unserem Landesbetrieb‘ fordert, richtet sich dies an die eigenen Leute. Wir hatten genau dies bereits mit einem Landtagsantrag (Drs. 18/4252) im Mai gefordert, da der LBV in den nächsten Jahren eben nicht weniger, sondern deutlich mehr Aufgaben zu bewältigen hat. Der Minister hatte die Ausstattung des LBV bei der Landtagsdebatte am 10. Juni als ‚aufgabengerecht‘ verteidigt. Immerhin gesteht er jetzt ein, dass wir Recht hatten.

     

    Bei Herrn Meyer passen Reden und Handeln immer weniger zusammen. Seit seinem Amtsantritt ist die Zahl der Planer im Landesbetrieb immer geringer geworden. Ein geeignetes Konzept zum Anwerben von mehr Planern ist der Minister der schleswig-holsteinischen Öffentlichkeit bis heute schuldig geblieben. Ich werfe dem Minister nicht vor, dass er die Probleme mit dem viel zu komplizierten Planungsrecht, den fehlenden Planungskapazitäten und den zu geringen Investitionsmitteln nicht auch schon selbst seit langem erkannt hat. Ich werfe ihm aber vor, dass er seine eigenen Leute bei den entscheidenden Fragen noch immer nicht überzeugen kann und auch keine konkreten Vorschläge liefert. Nach über vier Jahren wird immer deutlicher, dass diese Landesregierung und der zuständige Minister nicht in der Lage sind, die Probleme in der Verkehrspolitik zu lösen. Schleswig-Holstein braucht einen Neustart in der Verkehrspolitik.“

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  • 09.09.2016

    Dr. Ekkehard Klug: Frau Spoorendonk kann ihre eigene Reform überhaupt nicht umsetzen

    „Justizministerin Spoorendonk wurde in der parlamentarischen Beratung zum  Strafvollzugsgesetz mehrfach darauf hingewiesen, dass mit dessen Inkrafttreten die ohnehin bereits ausgedehnten Grenzen personeller Belastungsfähigkeit der Bediensteten überschritten werden. Eine Zunahme krankheitsbedingter Ausfälle ist daher wahrscheinlich – was letztlich nicht nur zu Lasten der Bediensteten, sondern auch der Strafgefangenen geht.

     

    Im Klartext: Frau Spoorendonk hat eine Reform des Strafvollzugs initiiert, zu deren Umsetzung sie überhaupt nicht in der Lage ist. Sollte es nach der Neumünsteraner Gefangenenmeuterei noch zu weiteren derartigen Vorfällen in den Haftanstalten des Landes kommen, müsste die Justizministerin persönliche Konsequenzen ziehen und ihren Hut nehmen.


    Einstweilen sollte Frau Spoorendonk jedoch unverzüglich die mehrfach von der FDP geforderte Personalbedarfsanalyse für den Justizvollzug durchführen lassen.  Auf dieser Grundlage wären dann von ihr dringend erforderliche Korrekturen einzuleiten.“

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  • 09.09.2016

    Dr. Ekkehard Klug: Koalition für die längeren Reaktionszeiten verantwortlich

    „Die Abgeordneten Peters und von Notz versuchen, die völlig verfehlte Innenpolitik der Landesregierung aus der Schusslinie zu ziehen, indem sie einfach den Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten schlechte Arbeit vorwerfen. Das ist eine unverschämte Ablenkungstaktik der Grünen.


    Es ist offensichtlich, dass der von SPD, Grünen und SSW betriebene Rückzug aus der Fläche für die längeren Reaktionszeiten ursächlich ist. Die Schließung von Polizeidienststellen im ländlichen Raum und die damit einhergehende Reduzierung von Streifenwagen haben gravierende Folgen für die Aufdeckungswahrscheinlichkeit von Straftaten und das Sicherheitsgefühl der Menschen vor Ort.

     

    Minister Studt muss zudem unverzüglich den Verdacht ausräumen, dass das Innenministerium möglicherweise ein weiteres Mal nicht Willens oder in der Lage war, auf Anfragen der FDP korrekte Zahlen vorzulegen. Tatsächlich ist die vorliegende Antwort auf meine Kleine Anfrage bereits die zweite Version, nachdem die Staatssekretärin die mir ursprünglich zugeleitete Fassung zurückgezogen und sich bei mir wegen eines urlaubsbedingten Versehens entschuldigt hat. Wenn ich jetzt in den ‚Lübecker Nachrichten‘ lese, dass nach Informationen aus Polizeikreisen auch die revidierten Angaben nicht korrekt seien, dann ist das nicht nur sehr ärgerlich, sondern ein klarer Verstoß gegen die Bestimmungen der Landesverfassung.“

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  • 09.09.2016

    Oliver Kumbartzky: Landesregierung muss den Bürgerwillen mehr berücksichtigen

    „Dass die Landesregierung entgegen ihrer zahlreichen Ankündigungen und Beteuerungen immer noch keine ernsthaften Versuche unternommen hat, dem Bürgerwillen wieder mehr Gewicht bei der Ausweisung von Windvorrangflächen einzuräumen, ist ein Armutszeugnis. Offensichtlich sind Ministerpräsident Albig und Energiewendeminister Habeck die Akzeptanz in der Bevölkerung und die kommunale Selbstverwaltung bei der Energiewende mehr oder weniger gleichgültig.

     

    Auch der Vorschlag der CDU bringt keine verbindliche Mitbestimmung der Bürger, sondern allenfalls eine weitere Prüfung der abwägungsfähigen Belange durch die Landesplanung. Das ist zwar grundsätzlich zu begrüßen, aber viel zu wenig. Was wir brauchen ist eine Demokratisierung des Planungsprozesses.

     

    Die Landesregierung sollte deshalb jedenfalls umgehend überprüfen, ob zumindest die positive gemeindliche Zustimmung zu Gunsten von Eignungsgebieten als Ausdruck kommunaler Planungsvorstellungen relevant sein darf, wenn die Verhältnisse in der Planungsregion dies ermöglichen. Hier wäre die Ausrichtung an gemeindlichen Wünschen kein In-Frage-Stellen der abwägungserheblichen Belange der Regionalplanung, sondern ein möglicherweise verbindlich berücksichtigungsfähiger öffentlicher Belang.

     

    Solange es hier keine rechtssicheren Lösungen gibt, sollte auch ernsthaft über das planwirtschaftliche 300%-Ziel und die dementsprechend zur Verfügung gestellte Landesfläche diskutiert werden. Vor dem Hintergrund, dass mehr Windkraftanlagen derzeit keinen Einfluss auf den CO2-Ausstoß haben und in Schleswig-Holstein 2015 Wegwerfstrom im Wert von über 170 Millionen Euro produziert wurde, sind solche politischen Vorgaben kaum sachlich begründbar.“

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