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  • 29.01.2016

    Dr. Ekkehard Klug: Nur ein kleiner Schritt nach vorn

    „Das ist zumindest ein kleiner Schritt nach vorn. Ob die Einigung in Berlin aber tatsächlich etwas bringt, muss sich erst zeigen. Vor allem die Einstufung der nordafrikanischen Staaten Marokko, Algerien und Tunesien wirft die Frage auf, ob dies praktische Folgen haben wird. Diese Herkunftsländer müssten nämlich künftig ihre Staatsbürger mit offenen Armen wieder zurücknehmen. Hier stellt sich eine neue große Aufgabe für den Riesen-Außenminister Steinmeier (SPD) – nämlich diese Bereitschaft in Verhandlungen mit den drei nordafrikanischen Staaten sicher zu stellen. Außerdem müssen die Länder-Innenminister dann anschließend auch für einen konsequenten Vollzug der Rückführungen Sorge tragen.

     

    In der Sache gerechtfertigt ist die Maßnahme auf jeden Fall. Nach einer Studie der Kölner Polizei vom Oktober 2015 sind illegal eingereiste Menschen aus den drei genannten Staaten binnen zwölf Monaten nach der Einreise zu 40 Prozent der Fälle wieder bei der Polizei durch Straftaten in Erscheinung getreten. Offenbar sind hier in erheblicher Zahl Kriminelle unter dem Deckmantel des Asylrechts nach Deutschland eingereist. Auch unter den Tätern der Kölner Silvesternacht werden in erheblicher Anzahl Personen aus den drei nordafrikanischen Staaten vermutet. Im Übrigen herrscht in diesen Staaten kein Krieg. Eine Zurückweisung von Asylansprüchen aus diesen Ländern ist daher richtig und politisch geboten, und zwar auch zum Schutz der weit überwiegend rechtschaffenen Flüchtlinge aus anderen arabischen Staaten, in denen Krieg und Bürgerkrieg herrschen. Differenzierung ist hier dringend erforderlich, und zwar auch deshalb, weil man verhindern muss, dass Flüchtlinge einem Generalverdacht ausgesetzt werden. Das bedeutet aber auch, dass man diejenigen konsequent wieder in die Herkunftsländer zurückschickt, die keine berechtigten Fluchtgründe haben oder die hier in Deutschland Straftaten begehen.“

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  • 28.01.2016

    Dr. Ekkehard Klug: Das Innenministerium missachtet den Landtag

    „Nach uns vorliegenden Informationen will die Innenstaatssekretärin Manuela Söller-Winkler zuerst die Presse und anschließend die innenpolitischen Sprecher über die aktuelle Berichterstattung zur umstrittenen Polizei-Weisung unterrichten.“

     

    Dr. Ekkehard Klug teilte dazu mit, er werde an dem Gespräch im Innenministerium zwar teilnehmen. Die Vorgehensweise des Innenministeriums – erst die Medien und dann das Parlament zu informieren – sei jedoch eine Missachtung des Landtages. Dies sei allerdings nur ein weiterer Mosaikstein in einem Bild, das die amtierende Landesregierung bereits seit längerer Zeit abgebe: Über Fragen, die Straftaten aus dem Personenkreis der im Land aufgenommen Flüchtlinge betreffen, informiere das zuständige Innenministerium entweder gar nicht oder unzutreffend, lückenhaft oder ausweichend.

     

    „Nach Artikel 29 der Landesverfassung ist die Auskunftspflicht der Landesregierung gegenüber dem Parlament ‚nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig‘ zu erfüllen. Es gibt mittlerweile erhebliche Zweifel, ob Innenminister Studt diese Verfassungsbestimmung ernst nimmt.“

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  • 28.01.2016

    Wolfgang Kubicki: Sozialministerium hat dem PUA nicht alle Akten vorgelegt

    „Der Umgang der Landesregierung mit dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss ist ein sehr ernster Vorgang. Mit dem ersten Beweisantrag des PUA wurde die Übermittlung sämtlicher Akten und sonstiger mit dem Friesenhof in Zusammenhang stehender Aufzeichnungen aus dem Geschäftsbereich des Sozialministeriums bis August 2015 beantragt. Jetzt räumt das Ministerium ein, nur bis zum 11. Juni 2015 E-Mails aus dem Stab vorgelegt zu haben. Schlimmer noch: Es wird weiterhin bestätigt, dass zudem eine interne Vorauswahl stattgefunden hat. Der vom PUA einstimmig beschlossene Beweisantrag sieht jedoch nicht vor, dass das Ministerium nach eigenen Ermessen darüber entscheidet, was relevant ist und was nicht. Zuletzt hatte das Ministerium noch bestätigt, alle Akten mit Friesenhof-Bezug vorgelegt zu haben. Das war nachweislich falsch.

     

    Dass die Ministerin jetzt erklärt, sie biete volle Transparenz, ist vor diesem Hintergrund blanker Hohn. Vielmehr wird deutlich, dass das Ministerium offensichtlich erst dann etwas zugibt, nachdem es öffentlich geworden ist. Die jetzige Entwicklung wurde nur ins Rollen gebracht, weil die Zeugin Frau Dümchen in der letzten Sitzung des PUA aus einer E-Mail an Staatssekretärin Langner zitiert hat, die sich nicht in den Akten befindet. Dieser Fakt ist durch das Ministerium nicht mehr zu leugnen.

     

    Das Angebot von Ministerin Alheit, den PUA im Ministerium ‚sich selbst ein Bild‘ machen zu lassen, ist absurd und zeugt von einem merkwürdigen Parlamentsverständnis. Die vorgelegten Akten befinden sich bereits in einem Zustand, der den Verdacht nährt, dass nicht alle Akten vorgelegt wurden. Dieser Umstand wird jetzt bestätigt.“

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  • 28.01.2016

    Wolfgang Kubicki: Innenminister Studt muss umgehend Stellung nehmen

    „Die aktuellen Meldungen über eine Dienstanweisung der Kieler Polizei, wonach Straftaten wie Diebstähle und Sachbeschädigungen durch Flüchtlinge nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden sollen, sind in einem Rechtsstaat ein unglaublicher Vorgang und dürfen definitiv nicht folgenlos bleiben. Welches Signal gibt die Polizeiführung in Richtung der von Straftaten Geschädigten aus, wenn sie erklärt, bei bestimmten Gruppen seien diese Schäden hinzunehmen? Die Frage drängt sich auf: Wer entschädigt eigentlich diejenigen, die Opfer einer solchen Straftat geworden sind, wenn die Strafverfolgungsbehörden untätig bleiben sollen? Das Land?

     

    Innenminister Studt muss jetzt umgehend zu diesen schwerwiegenden Vorwürfen Stellung nehmen. Unabhängig davon wird die FDP-Fraktion ihn in den kommenden Innen- und Rechtsausschuss laden. Das Vertrauen der Menschen in die Durchsetzungsfähigkeit des Rechtsstaates und in die Lauterkeit staatlichen Handelns darf nicht noch weiter beschädigt werden. Dies zu gewährleisten, ist die zentrale Aufgabe des Innenministers.“

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  • 27.01.2016

    Oliver Kumbartzky: Habecks Kitesurfverbot ist an den Haaren herbeigezogen

    „Die von Umweltminister Dr. Habeck geplante Verordnung von Kitesurfzonen ist an Willkür nicht mehr zu überbieten. Die Konzentration des Ministers auf eine bestimmte Trendsportart ist vollkommen an den Haaren herbeigezogen. Denn er erklärt hiermit ohne jegliche wissenschaftliche Begründung, dass in erster Linie von Kitesurfern eine besondere Gefährdung für Vögel und Natur ausgehen.

     

    Die Erfahrungen aus anderen Bundesländern zeigen außerdem, dass trotz der Einrichtung von entsprechenden Zonen immer mehr Ausnahmegenehmigungen erlassen werden. Im Ergebnis bedeutet dies nur unnötigen bürokratischen Aufwand – sowohl für die Sportler als auch die Behörden. Der Minister steht jetzt in der Pflicht, hier Aufklärungsarbeit zu leisten, auf welche neuen Erkenntnisse sich die geplanten Änderungen beziehen.“

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  • 22.01.2016

    Dr. Heiner Garg: Landesregierung gefährdet Vertrauen in den Rechtsstaat

    „Die Ausführungen des Innenministers in der heutigen Sondersitzung des Innenausschusses zeigen in erschreckender Weise, welches Amtsverständnis Minister Studt offensichtlich hat. Dass er sich eine landespolizeiliche Anweisung von einer solchen Tragweite ohne kritische Nachfrage vom Generalstaatsanwalt angeblich diktieren lässt, macht sprachlos.

     

    Fakt ist: In Schleswig-Holstein werden Straftatbestände nicht verfolgt, die von der Bundespolizei und anderen Landespolizeien verfolgt werden. Tatsache ist auch: Dass sich der Innenminister hinter den Ausführungen des Generalstaatsanwaltes verschanzt, ist nicht nur fachlich peinlich und falsch (denn seine Rechtsabteilung hat die Anweisung abgezeichnet), sondern eines Verfassungsministers unwürdig. Es ist ganz offensichtlich, dass er zumindest bei dieser Argumentationsweise mit dem hohen Gut der Gewaltenteilung spielt.

     

    Das Schlimmste ist jedoch, dass die Landesregierung mit einer Auslegung der Rechtslage nach vermeintlich übergeordneten Motiven das Vertrauen der Menschen in den Rechtsstaat beschädigt.“

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  • 22.01.2016

    Dr. Heiner Garg: Entscheidung des Landtages ist unvernünftig

    „Nach den Erfahrungen, die die rot-grün-blaue Landesregierung mit Entscheidungen der Lübecker Bürgerschaft in der Vergangenheit zur Errichtung von Erstaufnahmeeinrichtungen gemacht hat, ist die heutige Entscheidung des Landtages – freundlich gesagt – unvernünftig. Denn es wäre sinnvoll gewesen, dass die Lübecker Bürgerschaft zuerst die baurechtlichen Voraussetzungen für die Erstaufnahmeeinrichtung schafft, bevor das Land einen entsprechenden Zukauf beschließt.

     

    Anders als die CDU-Fraktion hat sich die FDP bereits beim ersten Zukauf gegen die Pläne der rot-grün-blauen Landesregierung ausgesprochen.“

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  • 07.11.2018 | 10:00 |

    Kiel

    | Termine

    16. Landtagssitzung

    Reihenfolge der Beratung

    Debatte live verfolgen

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  • 22.01.2016

    Christopher Vogt: Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt ist eine der größten Aufgaben

    „Ich danke der Landesregierung für den vorgelegten Bericht, den wir beantragt hatten, weil wir der Meinung sind, dass die Integration der vielen Flüchtlinge eine der größten Aufgaben der Politik in den nächsten Jahren sein wird.

     

    Der von der Landesregierung vorgelegte Bericht ist unter dem Strich bedauerlicherweise noch nicht so richtig erhellend. Das ist auch nicht wirklich überraschend, da wohl allen Beteiligten klar ist, dass auch die Landesregierung angesichts der Entwicklung im letzten Jahr und der erst in den letzten Monaten so stark angestiegenen Flüchtlingszahlen bei dieser gewaltigen Aufgabe noch ziemlich am Anfang steht. Man darf aber natürlich auch keine unnötige Zeit verlieren.

     

    Wie bei der menschenwürdigen Unterbringung, der Integration in unser Bildungswesen und unsere Gesellschaft ganz allgemein, stellt sich natürlich auch bei der Integration der Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt die Frage, ob wir das schaffen werden. Ich halte die Aufnahme einer Beschäftigung für ganz entscheidend für die Frage, ob die Integration in unsere Gesellschaft gelingen wird oder nicht.

     

    Die FDP-Fraktion spricht sich schon seit langem dafür aus, dass man Asylbewerbern sehr frühzeitig die Möglichkeit geben sollte, eine Beschäftigung aufzunehmen. Dies soll nicht nur die Steuerzahler entlasten und gegen die nicht ganz ungefährliche Langeweile in den Unterkünften helfen. Die Möglichkeit zu arbeiten, also einer sinnvollen Tätigkeit nachzukommen, hat auch sehr viel mit der Würde der zu uns geflüchteten Menschen zu tun. Was ist nun zu tun?

     

    Ich bin der Überzeugung, dass auch bei der Integration in den Arbeitsmarkt zunächst einmal Realismus und Ehrlichkeit gefragt sind. Wenn wir uns den Bericht anschauen, dann sehen wir, dass wir es bei den zu uns geflüchteten Menschen nur zu sehr einem geringen Anteil mit Fachkräften zu tun haben.

     

    Um die 10 Prozent verfügen über einen Hochschulabschluss, wobei meistens noch fraglich ist, wie es mit der Qualität und der Chance auf Anerkennung der Abschlüsse aussieht. Aus den bisher bekannten Erhebungen wissen wir, dass etwa zwei Drittel der Flüchtlinge lediglich über ein sehr niedriges Bildungsniveau verfügen, also über das, was die OECD als Grundkompetenzen definiert. Das bedeutet, dass man einigermaßen lesen, schreiben und rechnen kann. Wir wissen aus der Erfahrung, dass man es damit mittlerweile sehr schwer auf unserem Arbeitsmarkt hat.

     

    Das ist eine gewaltige Herausforderung im Bereich der Qualifizierung. Wir müssen den zu uns geflüchteten Menschen also zunächst unsere Kultur, unsere Sprache und unsere Schrift vermitteln.

     

    Dass die Deutschkurse der Bundesagentur bundesweit so stark nachgefragt werden – statt der geplanten 100.000 Teilnehmer nehmen nun schon mehr als 220.000 Asylbewerber daran teil – zeigt erfreulicherweise, dass ein großer Integrationswille besteht.

     

    Das Hauptaugenmerk darf aber nicht allein auf den absoluten Zahlen liegen, denn die Sprachkurse müssen auch qualitativen Anforderungen genügen, um die Zielgruppen auf spätere Arbeitsverhältnisse, Praktika oder andere Maßnahmen entsprechend vorzubereiten. Unternehmen können und werden nur Menschen beschäftigen, die Sicherheitshinweise und Arbeitsanweisungen zweifelsfrei verstehen und auch umsetzen können. 

     

    Dass wir uns auch im Bereich Ausbildung nichts vormachen dürfen, konnte man in einem bemerkenswerten Interview in der ‚ZEIT‘ vom 3. Dezember 2015 mit dem Bildungsökonom Ludger Wößmann lesen:

     

    ‚Wir müssen uns darauf einstellen, dass die Mehrheit der jungen Flüchtlinge an einer drei Jahre langen Vollausbildung mit hohem Theorieanteil scheitern würde. Laut Handelskammer München und Oberbayern haben 70 Prozent der Azubis aus Syrien, Afghanistan und dem Irak, die vor zwei Jahren eine Lehre begonnen haben, diese bereits wieder abgebrochen.‘

     

    Die Bundesagentur für Arbeit stellte auch fest, dass viele Flüchtlinge schlichtweg kein Interesse an einer klassischen Ausbildung haben.

     

    Raimund Becker, Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit sagte am 11. Januar der ‚Süddeutschen Zeitung‘:

     

    ‚Wir stellen fest, dass viele Flüchtlinge möglichst schnell Geld verdienen wollen.‘

     

    Auch dies gehört zur Wirklichkeit. Es ist gut und schön auf Neujahrsempfängen die Bedeutung der Unternehmen bei der Integration der ins Land kommenden Flüchtlinge hervorzuheben, aber eine wirkliche Lösung, angesichts der enormen Schwierigkeiten auch für die Unternehmen, bieten der Ministerpräsident und seine Regierung bisher nicht an. Ich glaube, mit der klassischen Ausbildung, wie wir sie kennen und schätzen, werden wir hier nicht besonders erfolgreich sein. Wir werden wohl verstärkt mit Teilausbildungen arbeiten müssen.

     

    Wir kommen auch in Schleswig-Holstein nicht umhin, neben den Chancen, die sich ohne Zweifel bieten, auch die Schwierigkeiten und Herausforderungen zu benennen und ihnen zu begegnen. Ein Pilotprojekt namens BÜFAA.SH ins Leben zu rufen, mag jetzt zwar ein richtiges Signal vom Wirtschaftsminister gewesen sein, eine tatsächliche Lösung ist es natürlich noch lange nicht. Ich befürchte, es wird sich auch rächen, dass die Barrieren in unserem Arbeitsmarkt zuletzt deutlich erhöht worden sind und weitere Maßnahmen in Planung sind. Ich spreche da nicht nur vom starren Mindestlohn und den wenigen Ausnahmen, sondern auch von der Diskussion über Werkverträge und die Zeitarbeit. Die Bundesregierung macht unseren Arbeitsmarkt immer unflexibler, obwohl wir nun hunderttausende eher gering qualifizierte Menschen in unseren Arbeitsmarkt integrieren müssen. Ich glaube, die Bundes- und die Landesregierung müssen sich da korrigieren. Ich finde, wir sollten den Bericht in großer Ernsthaftigkeit im Ausschuss weiter beraten.“

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  • 22.01.2016

    Dr. Heiner Garg: Die GOÄ-Novelle ist ein Kernstück zum Erhalt eines freiheitlichen Gesundheitswesens

    „In Kiel herrscht seit über drei Jahren absoluter Stillstand in der Gesundheitspolitik. In Berlin ist man da deutlich reger. Bundesgesundheitsminister Gröhe arbeitet gemeinsam mit den Sozialdemokraten zumeist daran, unser Gesundheitssystem weiter zu verstaatlichen, alle Akteure weiter zu drangsalieren und die Versorgung im Zweifel zu verschlechtern. So weit, so schlecht. Allerdings hat ‚Karlchen’ Lauterbach jetzt einen neuen Coup gelandet. Die seit langem überfällige und für diese Legislaturperiode angedachte Novelle der Gebührenordnung für Ärzte soll verhindert werden. Damit fügt die SPD einen weiteren Mosaikstein auf dem Weg zur Volkskasse für alle hinzu.

     

    Frei Demokraten dagegen wollen kein staatliches Gesundheitssystem der Mittelmäßigkeit und der Mangelverwaltung. Immer dort, wo verstaatlichte Versorgungssysteme bestehen, ist die Versorgung schlechter, sind die Wartezeiten länger und die Versorgungsergebnisse sind sehr viel stärker von der sozialen Herkunft abhängig. Wir wollen ein innovatives Gesundheitssystem mit exzellenten Rahmenbedingungen für Patientinnen und Patienten. Ebenso wollen wir aber auch exzellente Rahmenbedingungen schaffen für die Leistungserbringer. Dazu gehört auch eine vernünftige ökonomische Basis. Gutes Geld für gute Arbeit, gilt ja wohl auch für Ärzte, die im Zweifel 24-Stunden an der Versorgung beteiligt sind. Ärztliche Tätigkeit muss auch in Zukunft attraktiv und auskömmlich sein.

     

    Wenn die Pläne von Karl Lauterbach durchgezogen werden, dann können sie in Zukunft jede zehnte Arztpraxis schließen. Die Versorgung in der Fläche wird damit weiter gefährdet. Mir tut es besonders weh, dass es offensichtlich in dieser Frage gelingt, die Ärzte wechselseitig gegeneinander aufzuhetzen. Das ist Ulla-Schmidt-Politik, die das sehr raffiniert betrieben hat. Ich möchte daher die Chance nutzen und den Ärztinnen und Ärzten zurufen, sich nicht auseinanderdividieren zu lassen. Die GOÄ-Novelle ist ein Kernstück zum Erhalt eines freiheitlichen Gesundheitswesens. Wer daran rüttelt, hat nicht verstanden, was auf den Spiel steht.“

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  • 22.01.2016

    Christopher Vogt: Den Ankündigungen von Minister Meyer müssen endlich Taten folgen

    „Die FDP-Fraktion möchte mit dem vorliegenden Antrag die Landesregierung auffordern, endlich einen Entwurf für ein Verkehrswegebeschleunigungsgesetz vorzulegen, mit dem das deutsche Planungsrecht im Bereich der Verkehrsinfrastruktur wirksam vereinfacht und die Planungsverfahren somit erheblich beschleunigt werden können. Übertriebene Vorgaben sollten zurückgefahren und die Klagewege generell verkürzt werden. Auch das Verbandsklagerecht darf aus unserer Sicht kein Tabu mehr sein. Wir haben leider nicht den Eindruck, dass die Naturschutzverbände damit verantwortungsvoll umgehen. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass das Land seine Planungskapazitäten erhöhen und den zuständigen Landesbetrieb professionalisieren muss. Das mahnt auch der Landesrechnungshof zu Recht an.

     

    Verkehrsminister Meyer kündigt ja seit dreieinhalb Jahren immer mal wieder an, das Planungsrecht mit einer entsprechenden Initiative vereinfachen zu wollen. Passiert ist bisher aber leider nichts. Kurz vor dem Jahreswechsel hat der Minister erneut angekündigt, hier tätig werden zu wollen. Wir begrüßen das wie immer, wollen aber jetzt auch endlich Taten sehen. Da dies für Schleswig-Holstein eine große Bedeutung hat, muss es bis zur Sommerpause möglich sein, dass die Landesregierung hier mit ihren Experten im Landesbetrieb und im Ministerium endlich konkret wird.

     

    Wie der Verkehrsminister sind auch wir der Meinung, dass das Planungsrecht im Bereich der Verkehrsinfrastruktur mittlerweile zu einem Verhinderungsrecht geworden ist und deshalb reformiert werden muss. Es ist aber auch nicht redlich, sich als zuständiger Minister hinter diesem Problem zu verstecken, über Jahre nicht tätig zu werden und immer noch so tun, als hätte es mit es mit allen anderen, aber mit einem selbst nichts zu tun, dass es diese Regierung in fünf Jahren nicht hinbekommen wird, die A20 auch nur einen einzigen Meter weiterzubauen. Das glaubt Ihnen kaum noch jemand. Spätestens im Landtagswahlkampf wird Ihnen das niemand mehr glauben.

     

    Man kann es wirklich nicht mehr anders sagen: Aus dem Minister der vollmundigen Ankündigungen ist mittlerweile der Minister der schlechten Ausreden geworden. Mit einer gewissen Irritation haben wir zur Kenntnis nehmen müssen, dass die CDU anstatt des bekennenden A20-Fans Reinhard Meyer nun lieber den bekennenden A20-Gegner Robert Habeck als Verkehrsminister haben möchte. Ich erwarte ja nicht mehr viel von der ehemaligen Partei der Sozialen Marktwirtschaft, aber das hat mich dann schon überrascht. Ich teile das ausdrücklich nicht und finde das einigermaßen grotesk. Robert Habeck muss man jedoch immerhin zu Gute halten, dass durch seinen Einwand, der Artenschutz sei nicht der entscheidende Grund für die jüngste Verzögerung beim Weiterbau der A20, überhaupt erst so richtig deutlich geworden ist, dass der Verkehrsminister auf sehr dreiste Art und Weise versucht hat, die Öffentlichkeit zu täuschen, um vom eigenen Versagen abzulenken. Ich kann gut verstehen, dass der Umweltminister da nicht mitspielen will. Ich finde zwar schon, dass beim Artenschutz an einigen Stellen übertrieben wird. Wenn auf Tiere mehr Rücksicht genommen wird als auf Menschen, finde ich das einigermaßen verstörend. Besonders absurd finde ich es vor allem dann, wenn niemand den Vogel gesehen hat.

     

    Der gemeinsame Auftritt der beiden Minister im Wirtschaftsausschuss war schon wirklich kurios und sehr peinlich für die Landesregierung – vor allem für den Verkehrsminister. Herr Meyer wollte uns da ja in allem Ernst weismachen, dass in seinem Zuständigkeitsbereich eigentlich alles ganz gut laufen würde. Wenn dies so wäre, hätte der Ministerpräsident ihm und Herrn Habeck ja nicht noch kurz vor Weihnachten diese neue Ah-hoc-Lenkungsgruppe aufgedrückt. Ein bisschen mehr Demut hätte insofern nicht geschadet. Schließlich ist doch sehr deutlich geworden, dass die Kommunikation zwischen den Ministerien von Herrn Meyer und Herrn Habeck – selbst in dieser für unser Bundesland so wichtigen Frage – absolut unterirdisch ist. Wirklich schlimm finde ich, dass der Verkehrsminister versucht hat – und dies in etwas abgeschwächter Form ja immer noch tut – die schleswig-holsteinische Öffentlichkeit über sein eigenes Versagen hinwegzutäuschen. Spätestens im Mai hat das Land von dem Adlerhorst gewusst. Hätte man zu diesem Zeitpunkt diese Information schnell weitergeleitet, hätte man bei der Umweltplanung und der Verkehrsprognose wohl jeweils keine Probleme mit der Frist am Ende des Jahres bekommen. Das hätte das Land viel Zeit und den Steuerzahler viel Geld gespart. Die Koalition hätte sich dann aber nicht hinter planungsrechtlichen Problemen verstecken können. Insofern glaube ich da nicht mehr an Zufälle.

     

    Unsere Geduld mit dem Verkehrsminister ist nun so gut wie aufgebraucht. Das mag ihm ja noch egal sein. Das Problem der Landesregierung ist jedoch, dass es der Wirtschaft und immer mehr Bürgern mittlerweile genauso geht. Die Landesregierung hat unser Bundesland und unseren Wirtschaftsstandort endgültig der Lächerlichkeit preisgegeben. Schleswig-Holstein braucht aber keine weiteren Dolchstoßlegenden des Verkehrsministers, sondern endlich einen Neustart in der Verkehrspolitik. Den wird es früher oder später auch geben. Entweder mit Reinhard Meyer oder ohne ihn. Herr Meyer, werten Sie unseren Antrag als einen letzten Hoffnungsschimmer, dass sie noch die Kurve kriegen. Wir gehen davon aus, dass die Koalitionsfraktionen die ihren Verkehrsminister unterstützen, deshalb freuen wir uns auf die Zustimmung zu unserem Antrag!“

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  • 22.01.2016

    Wolfgang Kubicki: FDP-Fraktion fordert Sondersitzung des Innenausschusses

    „Die aktuelle Meldung von NDR 1 Welle Nord, wonach die Landespolizei per Anweisung die strafrechtliche Nichtverfolgung bestimmter rechtlicher Normen für syrische und irakische Flüchtlinge verfügte, ist ein handfester politischer Skandal. Wenn sich die Landespolizei darauf beruft, die Kanzlerin habe Flüchtlinge aus diesen Ländern ‚eingeladen‘, dann wird hier durch Strafverfolgungsbehörden Recht außer Kraft gesetzt – ohne jegliche gesetzliche Grundlage.

     

    Demnach ist in Schleswig-Holstein jetzt offenbar auch Schleusung erlaubt. Wenn diese Rechtsauffassung zutreffend wäre, wäre der gestern in Lübeck wegen Schleusung festgenommene Syrer sofort auf freien Fuß zu setzen.

     

    Vor diesem Hintergrund hat die FDP-Fraktion die Vorsitzende des Innen- und Rechtsausschusses des Schleswig-Holsteinischen Landtages soeben gebeten, hierzu eine Sondersitzung des Ausschusses einzuberufen.“

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  • 22.01.2016

    Christopher Vogt: Der Wirtschaftsstandort Unterelbe muss endlich besser angebunden werden

    „Es ist immer gut, wenn sich auch andere Fraktionen des schleswig-holsteinischen Landtages mit der Industriepolitik in unserem Bundesland auseinandersetzen. Ich freue mich, dass dies zunehmend der Fall ist. Für den Standort Unterelbe ist das auch ein wichtiges Signal.

     

    Es gab da ja in den letzten Jahren aus verschiedenen Gründen eine Reihe von schlechten Nachrichten, wenn man z.B. an Prinovis oder Prokon denkt. Nichtsdestotrotz ist der Standort Unterelbe ein guter Industrie- und Wirtschaftsstandort, der allerdings auch endlich besser angebunden und entwickelt werden muss.

     

    Die in den Anträgen genannten Bausteine für eine Industriepolitik, die die Industrieregion Unterelbe/Brunsbüttel unterstützen soll, sind ja die Ergebnisse aus dem Bericht der Landesregierung mit dem schönen Titel ‚Perspektiven für die Westküste‘ und den dazu im Rahmen der schriftlichen Anhörung eingegangenen Stellungnahmen.

     

    Die FDP-Fraktion kann sich in aller Bescheidenheit völlig zu Recht als Wegbereiter für das mittlerweile feurig entfachte Interesse rund um die Industriepolitik in diesem Bundesland bezeichnen. Zudem haben wir im November 2014 auch den Bericht zur Westküste beantragt, zu dem wir ja im Februar auch eine mündliche Anhörung im Ausschuss durchführen werden.

     

    Wenngleich sich die vorliegenden Anträge mit mehreren wichtigen Punkten auseinandersetzen – Hafenkooperation, Multi-Purpose-Pier, LNG-Terminal, Bahnanbindung usw. – muss ich schon sagen, dass ich dreimal lesen musste, was die Koalitionsfraktionen da in ihrem Antrag zur A20 formuliert haben und heute hier offenbar allen Ernstes beschließen wollen.

     

    Ich zitiere aus dem Koalitionsvertrag:

     

    ‚Die Koalitionspartner stellen fest, dass im Hinblick auf zeitliche und finanzielle Realisierungsmöglichkeiten der A20 von der Bundesregierung völlig unrealistische Erwartungen in der Öffentlichkeit verbreitet werden. Es ist festzuhalten, dass der Bundesverkehrswegeplan hoffnungslos unterfinanziert ist und angesichts der Zuweisungen an Schleswig-Holstein es keinerlei gesicherte Zeitplanung – unabhängig von Positionierungen von Parteien hier im Land – gibt. Wir stellen fest, dass ein Weiterbau der A20 westlich der A7 in dieser Legislaturperiode nicht realistisch ist und ausgeschlossen wird.‘

     

    Nun wollen SPD, Grüne und SSW plötzlich mit ihrem Antrag hier im Parlament beschließen, dass ‚ein weiterer Ausbau der B5 auf drei Spuren zwischen Itzehoe und Brunsbüttel sowie der weitere zügige Weiterbau der A20‘ stattfinden soll.

     

    Diese Formulierung ‚der weitere zügige Weiterbau der A20‘ ist angesichts dessen, was SPD, Grüne und SSW in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart und seit Beginn dieser Legislaturperiode das wichtigste Infrastrukturprojekt dieses Landes vollbracht haben, mehr als nur lächerlich.

     

    In Anbetracht der jüngsten Ereignisse zum verwaisten Adlerhorst habe ich mir in Erinnerung gerufen, was hier in diesem Hause schon alles vollmundig zum Weiterbau der A20 erklärt worden ist.

     

    Ich zitiere einmal aus dem Redebeitrag des Ministers für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie vom 11. April 2014:

     

    ‚Wir werden alle weiteren Abschnitte westlich der A7 planen, und zwar einschließlich der Elbquerung. Wir gehen davon aus, dass alle Abschnitte bis 2016 durchgeplant sein werden. Unser Ziel ist es, eine gerichtsfeste Planung vorzusehen. Das ist unsere Hausaufgabe.‘ 

     

    Dieses Ziel wurde verfehlt, Minister Meyer hat seine Hausaufgaben nicht gemacht. Das gilt leider nicht nur für die A20, sondern auch für die Landesstraßen, die wir in unserem gemeinsamen Antrag mit der CDU-Fraktion aufgenommen haben. Die Verkehrspolitik dieser Landesregierung ist ein einziges Trauerspiel. Der Antrag der regierungstragenden Fraktion ist aus verkehrspolitischer Sicht wirklich eine Farce und muss für die Menschen in der Region wie blanker Hohn erscheinen!“

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  • 21.01.2016

    Dr. Heiner Garg: Landtag beschließt FDP-Initiative für ein modernes Einwanderungsrecht

    „Wir freuen uns, dass die große Mehrheit des Parlaments der FDP-Initiative für ein modernes Einwanderungsrecht – trotz anderer Ausschussempfehlung – heute zugestimmt hat. Es ist wichtig, dass in dieser Frage alle progressiven Kräfte an einem Strang ziehen.“

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  • 21.01.2016

    Anita Klahn: Kommunalisierung der Suchtkrankenhilfe war richtig

    „Vielen Dank für den Bericht. Der Bericht zeigt die positive Entwicklung in diesem Bereich auf. Mein Dank gilt daher den vielen, auch ehrenamtlich Aktiven, die im Bereich der Suchtkrankenhilfe engagierte Arbeit leisten.

     

    Ich möchte sowohl auf den finanziellen Aspekt, als auch auf inhaltliche Punkte eingehen. Im finanziellen Bereich freut es mich, dass sich die Kommunalisierung der Suchtkrankenhilfe und die Auflösung des alten Sozialvertrages II bewährt haben. Es bestehen vereinfachte Zuwendungs- und Verwendungsnachweisverfahren, es wurde entbürokratisiert und es ist zu einer Verwaltungsvereinfachung gekommen. Wie es der Bericht darstellt, ist auch die Bewertung von kommunaler Seite äußerst positiv.

     

    Dementsprechend begrüßt es meine Fraktion, dass dieses Modell auch durch die jetzige Landesregierung im neuen Rahmenstrukturvertrag fortgeschrieben wurde. Das ist ja nicht selbstverständlich, da die SPD, namentlich der Kollege Eichstädt, bei der Umstellung noch ausgeführt hat, dass die Kommunalisierung das gesamte Versorgungssystem gefährde und ein Fehler sei (so in der Rede vom 25. August 2011). Auch der Kollege Meyer machte erhebliche Bedenken geltend und ging davon, dass Angebote erheblich eingeschränkt werden müssen und das Land Suchtkranke und ihre Familien im Stich lasse.

     

    Ich gehe davon aus, dass die beiden Kollegen mit mir einer Meinung sind, dass sich ihre Bedenken zum Glück nicht bewahrheitet haben. Vielmehr schreibt Ministerin Alheit im vorliegenden Bericht, dass das neue Finanzierungssystem den Erhalt der dezentralen Struktur im Land sichert. Auch die Umstellung der Finanzierung auf ein Indikatorenmodell begrüßen wir ausdrücklich, da die Mittel entsprechend den Bedarfen, auch in der Fläche verteilt werden müssen. Auch hier freut es mich, dass sich die Bedenken des Kollegen Eichstädt nicht durchgesetzt haben, der ja schon die Diskussion um eine Veränderung des Verteilungsschlüssels kritisch sah. Dass eine Evaluation des Indikatorenmodells beginnend in diesem Jahr vorgesehen ist, erachten wir auch als sinnvoll, da Verbesserungsbedarf natürlich immer besteht und man auch auf neue Entwicklungen eingehen muss.

     

    Auch das von uns mit der Union verabschiedete Glücksspielgesetz hat die Finanzierung der Präventionsarbeit nachhaltig gestärkt. Durch unser Gesetz wurde das bestehende Glücksspiel kanalisiert und unter staatliche Kontrolle gestellt. So konnten überhaupt erst weitere Mittel für die Präventionsarbeit generiert werden. Im Jahr 2013 waren das zusätzlich 300.000 Euro (fünf Prozent vom Aufkommen). Warum sie auch gerade aus dem Aspekt der Suchtprävention unser Gesetz gekippt haben, erschließt sich mir wirklich nicht. Das war ein Fehler und nicht die Systemumstellung, Herr Kollege Eichstädt. Dieser Ansatz hätte weiterverfolgt werden müssen. Der Glücksspielstaatsvertrag der Länder taugt dafür nicht. Die jüngsten Entscheidungen auf europäischer Ebene sowie aus Hessen bestätigen das eindrucksvoll. Die Landesregierung muss bei diesem Thema endlich in der Realität ankommen.

     

    Ich möchte noch einige inhaltliche Punkte ansprechen. Über einzelne Aspekte lässt sich natürlich immer streiten, aber im Grundsatz begrüße ich die vorgestellten Projekte. Es gibt wirklich gute Modelle. Ich möchte hier als eines unter vielen das Projekt ‚Klasse 2000‘ hervorheben. Den Ansatz frühzeitig Kompetenz für ein gesundes Leben zu vermitteln, ist genau richtig. Ich hatte die Gelegenheit, mir das Projekt vor Ort anzuschauen und halte es auch in der Umsetzung für sehr überzeugend. Auch der vom LSSH initiierte Schulspiegel zum Konsum verschiedener Suchtstoffe und Verhaltenssüchte ist sehr durchdacht und liefert für die Jugendlichen ein gutes Feedback.

     

    Auch stimmen wir dem Bericht zu, dass auch den neuen Phänomenen im Bereich der Sucht, wie z.B. der Mediensucht, entschieden begegnet werden muss. Gleichwohl möchte ich noch auf einen anderen Punkt aufmerksam machen, der mir gegenüber schon mehrfach angetragen wurde. Bei den – ich sage einmal: ‚klassischen‘ – Selbsthilfegruppen besteht das Problem der Überalterung. Diese werden ja insbesondere ehrenamtlich gestützt und hier gibt es Probleme, jüngere Aktive für die Betreuung zu gewinnen. Ich würde mich freuen, wenn auch die Landesregierung einen Blick auf diese Problematik werfen könnte.

     

    Abschließend positiv bewerte ich auch, dass Drug-Checking-Angebote weiterhin für die Landesregierung keine Rolle spielen und Ministerin Alheit dem präventionspolitischen Irrweg der Grünen nicht folgt. Frau Ministerin, in diesem Punkt haben sie unsere Unterstützung.“

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  • 21.01.2016

    Dr. Heiner Garg: Pflege bleibt politisches Schwerpunktthema!

    „Von Pflege muss man leben können. Das gilt sowohl für die Alten-, als auch die Krankenpflege. Die Bezahlung hat auch etwas mit unserem Ausbildungsverständnis zu tun. Die Trennung der Ausbildung in Alten- und Krankenpflege ist falsch. Wir brauchen eine generalisierte Ausbildung in Modulen, die möglichst durchlässig sind. Modellversuche haben gezeigt, dass die Altenpflege in diesem System nicht schlechter abschneidet.

     

    Der Zugang zur Pflege muss dabei niedrigschwellig bleiben. Aber es muss die Möglichkeit bestehen, sich zu spezialisieren; und es muss die Möglichkeit bestehen, sich wissenschaftlich weiterzubilden. Denn es kann nicht sein, dass engagierte Frauen und Männer mit 25 Jahren eine Stationsleitung übernehmen und das ist dann die Perspektive für die restlichen 40 Jahre ihres Berufslebens.

     

    Klar ist, dass die Ausbildungsplätze in der Altenpflege für die Auszubildenden kostenlos sein müssen. Dass Auszubildende das Schulgeld noch mitbringen mussten, ist ein Irrsinn. Ich setze darauf, dass die Novelle der Pflegeausbildung auf Bundesebene dieses Thema endgültig im Sinne der Auszubildenden löst.

     

    Die Anzahl der pflegebedürftigen Menschen wird weiter ansteigen. Wir brauchen daher eine attraktive Ausbildung. Pflege wird nicht weiterhin in diesem großen Maße durch die Familie geleistet werden können. Ich glaube, wir brauchen eine weitere Professionalisierung und eine bessere Vernetzung zwischen familiärer und professioneller Pflege. Die Politik darf sich nicht der Hoffnung hingeben, dass Pflegeleistungen auch in Zukunft einfach durch Schwiegermütter, Töchter und Ehefrauen zur Hälfte erbracht werden.“

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  • 21.01.2016

    Dr. Ekkehard Klug: Wir müssen die Attraktivität der Landespolizei steigern

    „Mit dem Landeshaushalt 2016 sind für die schleswig-holsteinische Polizei zusätzliche Anwärterstellen geschaffen worden. Sie sind die Voraussetzung dafür, dass unser Land in drei Jahren zusätzliche Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte einstellen kann. Personal, das wir für unser Land dringend benötigen, um die Innere Sicherheit weiter zu gewährleisten und den erhöhten Herausforderungen besser gerecht werden zu können.

     

    Für die neuen Polizeianwärter müssen auch gute Rahmenbedingungen für die in einigen Monaten beginnende Ausbildung zu gewährleistet sein – und zwar hinsichtlich der sächlichen und räumlichen Voraussetzungen als auch im Hinblick auf die benötigten Lehrkräfte.

     

    Nach unserer Einschätzung werden 20 zusätzliche Fachlehrer erforderlich.

     

    Dieses Lehrpersonal wird man – notwendigerweise – aus dem Personalkörper unserer Landespolizei gewinnen (müssen), und das heißt leider auch: Diese Lehrkräfte müssen von anderen Tätigkeiten abgezogen werden. Das ist der Preis dafür, dass wir in ein paar Jahren zusätzliche Polizeibeamte in den Dienst aufnehmen können.

     

    Vor zwei Jahren hat die Landesregierung dem Landtag in einem Bericht (Drucksache 18/1148) „Attraktivität der Landespolizei erhalten“ über eine Reihe von Problemen berichtet – und die etwa die räumlichen Bedingungen, unter denen die Auszubildenden in Eutin untergebracht sind, als sehr verbesserungsbedürftig dargestellt.

     

    Wie sich die Situation seither entwickelt hat, und was hier noch zu tun ist, sollte auch Gegenstand des heute zur Diskussion gestellten mündlichen Berichts des Innenministers sein.

     

    Wir werden über diese Fragen sicher noch ergänzend im Innen- und Rechtsausschuss sprechen müssen – ich kündige jedenfalls für meine Fraktion an, dass wir das Thema auf die Tagesordnung setzen werden.

     

    Im Zusammenhang mit der Nachwuchsgewinnung für die Landespolizei hat die JUNGE GRUPPE der schleswig-holsteinischen GdP eine Reihe von Positionen formuliert, die nach Auffassung der FDP-Fraktion sehr bedenkenswert sind.

     

    Es ist richtig, dass die Anforderung an den Dienst bei der Polizei immer anspruchsvoller wird – etwa im Hinblick auf rechtliche Ansprüche an die Verfahrensbeteiligten bei Strafverfahren. Dies muss nicht zuletzt auch in der Ausbildung Berücksichtigung finden.

     

    Zugleich ist der Schichtdienst mit einer 41-Stunden-Woche sehr belastend, sind die Anforderungen durch viele Sondereinsätze und neue Aufgaben, aber auch wegen der bedauerlicherweise zunehmenden verbalen und körperlichen Angriffe auf Polizeibeamte gewachsen. In der Vergangenheit konnte das Land aus vielen Bewerberinnen und Bewerbern für die Polizeiausbildung die besten und geeignetsten Kandidaten auswählen. Ob wir im „Kampf um gute Köpfe“ auf dem Arbeits- bzw. Ausbildungsmarkt auch nach der Vermehrung der Zahl der Anwärterstellen und nach den in der Öffentlichkeit ja nicht ganz unbekannt gebliebenen Erschwernisse des Polizeidienstes auch in Zukunft noch so gute Karten haben werden, das ist zu hoffen. Aber es bleibt abzuwarten und kritisch zu beobachten, ob diese Hoffnung auch durch die Realität eingelöst wird.

     

    Es spricht jedenfalls einiges dafür, dass wir uns – auch als Ausgleich für gewachsene Probleme und Belastungen im Bereich des Polizeidienstes – über Maßnahmen Gedanken machen müssen, wie die Attraktivität der Arbeit bei unserer Landespolizei in den kommenden Jahren gesteigert werden kann.

     

    Dies schließt alle Aspekte der Arbeitsbedingungen ein, auch Fragen der Laufbahngestaltung, der Aufstiegsmöglichkeiten, der zusätzlichen Vergütung für Diensteinsätze zu ungünstigen Zeiten.

     

    Und die Qualität der Ausbildung ist in diesem Zusammenhang ebenfalls ein zentraler Punkt.“

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  • 21.01.2016

    Wolfgang Kubicki: Wir brauchen eine personelle Stärkung der Polizei

    „Schon allein die Tatsache, dass wir in diesem Hohen Hause schon wieder über die Einbruchskriminalität in unserem Land reden, bezeugt das Ausmaß dieses Problems.

     

    Und das Eine hat der von meiner Fraktion erbetene Bericht gezeigt: Die Situation hat sich im vergangenen Jahr nochmal dramatisch verschärft. Im Jahr 2015 erwartet der Innenminister eine Annäherung der Fallzahlen auf 8.500 Fälle. Sollte sich das bewahrheiten, dann haben wir in Schleswig-Holstein bei den Wohnungseinbruchdiebstählen eine Steigerung von fast 15 Prozent.

     

    Und diese Zahlen sind umso alarmierender, wenn man bedenkt, dass die Aufklärungsquote im 1. Halbjahr 2015 auf 8,8 Prozent abgerutscht ist - einen der niedrigsten Werte aller Zeiten! Im Kreis Stormarn lag die Aufklärungsquote im Jahr 2014 sogar nur knapp über 5 Prozent – das ist Platz 388 im Vergleich aller 402 Landkreise in Deutschland.

     

    Dabei ist die offizielle Aufklärungsquote sogar noch geschönt, da ein Einbruch bereits als aufgeklärt gilt, wenn ein Tatverdächtiger nur ermittelt wurde - unabhängig davon, ob er danach überführt wird. Laut einer Studie des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen liegen die Aufklärungsquoten gemessen an der Zahl der Verurteilungen nur bei 2,6 Prozent. Mit anderen Worten: Nicht einmal jeder 38. Einbruch wird geahndet.

     

    Das, meine Damen und Herren, ist die Lage in unserem Land.

     

    Vor ungefähr einem Jahr hat der Innenminister im Rahmen der Landtagsdebatte zu dem ebenso von der FDP-Landtagsfraktion beantragten Bericht über die Entwicklung der Einbruchskriminalität noch von ersten Erfolgen des neuen Kriminalitätsbekämpfungskonzeptes für diesen Bereich gesprochen. Er bilanzierte stolz:

     

    ‚Das Konzept ist erfolgreich.‘

     

    Heute wissen wir: Diese Aussage lässt sich so nicht mehr halten. Das Gegenteil ist der Fall. Und dafür, Herr Studt, tragen Sie die politische Verantwortung. Eines ist jedenfalls offensichtlich: Es besteht akuter Handlungsbedarf. 

     

    Denn: Besonders Wohnungseinbruchdiebstähle beeinträchtigen das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger. Und sollte das Vertrauen der Menschen in den Rechtsstaat und dessen Handlungsfähigkeit weiter schwinden, dann wird uns das allen hier vor die Füße fallen. Die Menschen haben das Recht, von der Politik Antworten auf dieses Problem zu bekommen.

     

    Und, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Union, so sehr ich verstehen kann, dass Sie Ihr innenpolitisches Profil schärfen wollen, um verlorengegangene Reputation zurückzugewinnen: Ihr Antrag erfüllt diesen Zweck in wesentlichen Teilen leider nicht.

     

    Auch wenn man die Forderung, Wohnungseinbruchdiebstahl in den Katalog der schweren Straftaten aufzunehmen, um zur Verfolgung eine Telekommunikationsüberwachung zu ermöglichen, ständig wiederholt, wird sie dadurch nicht sinnvoll.

     

    Das ist blinder Aktionismus – ohne jegliche fachliche Grundlage. Zum einen steht der in dieser Frage vor allem relevante Bandendiebstahl bereits im Katalog des § 100 a StPO. Zum anderen ist auch bei einfachem Einbruchdiebstahl schon eine Verkehrsdatenabfrage möglich.

     

    Und auch Ihr Argument, wenn wir keine ordentliche Aufklärungsquote haben, machen wir uns einfach Maßnahmen aus der Strafprozessordnung zu eigen, die dafür eigentlich gar nicht gedacht sind, ist nicht schlüssig.

     

    Eine angebliche Erleichterung der Strafverfolgung macht doch die Straftat weder schwerer noch schwerer ermittelbar – und das sind die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts an eine Aufnahme in den Anlasstatenkatalog des § 100 a StPO.

     

    Was wir wirklich brauchen – das haben wir schon häufiger gefordert und insoweit freue ich mich, dass die Union das mit ihrem  Antrag auch so sieht. Erhöhung der Aufdeckungswahrscheinlichkeit durch mehr Polizisten vor Ort.

     

    Wenn die Einbrecher in einigen Landstrichen in Schleswig-Holstein damit rechnen können, dass sie bis zu 45 Minuten Zeit haben, bis die erste Polizeistreife eintrifft, dann machen wir es den Verbrechern schlicht zu leicht.

     

    Deshalb kann die Antwort auf die alarmierende Entwicklung nur sein: Mehr Polizei in der Fläche.

     

    Das lässt sich schon an einem einfachen Zahlenbespiel nachvollziehen: In Bayern kommen auf 100.000 Einwohner 326 Polizisten. Schleswig-Holstein dagegen weist mit 2,7 Polizeibeamten auf 1.000 Einwohner die drittniedrigste Polizeipräsenz im Bundesvergleich auf.

     

    Gemessen an der Einwohnerzahl gibt Schleswig-Holstein damit im Vergleich zu allen Bundesländern mit am wenigsten für die Polizei aus: 121 € je Einwohner im Jahr.

     

    In Bayern gab es 2014 bei einer Bevölkerungszahl von fast 13 Millionen entsprechend auch ‚nur‘ 8.500 Einbrüche. In Schleswig-Holstein waren dies hingegen rund 7.500 im selben Jahr! Und das bei einer Einwohnerzahl von unter 3 Millionen.

     

    Noch deutlicher wird es, wenn wir nach Nordrhein-Westfalen mit 50.000 Taten bei 17 Millionen Einwohnern und nur 228 Polizisten pro 100.000 Einwohner schauen.

     

    Das zeigt doch nur allzu klar: Das Konzept ‚Mehr Polizei in der Fläche‘ scheint offenbar zu wirken. Und, was mindestens genauso entscheidend ist, es führt zu einem besseren Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung.

     

    Die Menschen empfinden die Polizei nämlich nicht als bedrohlich oder fordern eine stärkere Kontrolle. Wenn die Bürgerinnen und Bürger etwas Sorgen bereitet, dann die unzulängliche Präsenz der Polizei auf den Straßen sowie der zunehmende Rückzug aus der Fläche. Die in vielen Orten entstehenden Bürgerwehren sind deshalb nicht auf ein Versagen der Polizei zurückzuführen. Bürgerwehren bilden sich, weil die Politik versagt hat!

     

    Die Schlussfolgerung ist offensichtlich: Mehr Vertrauensbildung erreichen wir nicht durch mehr Kontrolle, sondern durch eine personelle Stärkung der Polizei.“

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  • 20.01.2016

    Dr. Ekkehard Klug: Wir dürfen Schwierigkeiten in d. Flüchtlingspolitik nicht negieren o. kleinreden

    „Auf den Spätsommer einer naiven ‚Refugees wellcome‘-Stimmung ist der Winter der vollständigen Ernüchterung gefolgt. Die deutsche Asyl- und Flüchtlingspolitik steckt in einer Krise. Täglich erfahren die Bürger von neuen Vorschlägen, wie man offenkundige Probleme lösen soll.

     

    Die Bundesregierung kann sich nicht einigen, sie spricht nicht mit zwei Stimmen, sondern mit einem regelrechten Chor von Meinungen, oft abstrus – wie Herr Schäuble mit seiner Idee von der Benzinsteuer für Flüchtlingsintegration oder dem Einsatz der Bundeswehr im Innern.

     

    Die Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD kann sich nicht einigen; das im November verabredete ‚Asylpaket II‘ hängt in der Luft, weil die konkrete Umsetzung nicht vorankommt.

     

    Man gewinnt den Eindruck, dass es den Akteuren in Berlin mehr darum geht, im heißer werdenden Wahlkampf zu ‚punkten‘, als Lösungen voranzubringen.

     

    Die Anfang September 2015 von Angela Merkel getroffene Entscheidung, das Dublin-III-Abkommen auszusetzen und die ‚Wir-schaffen-das‘-Parole der Bundeskanzlerin waren offensichtlich unbedacht und fahrlässig. Europa ist dadurch in die schwerste Krise geraten, die die EU jemals zu bestehen hatte.

     

    Die Schriftstellerin Monika Maron schreibt in einem Gastbeitrag für die Frankfurter Allgemeine Zeitung (14. Januar 2016): ‚Merkels kopflose Politik macht die Rechten stark‘.

     

    Die Glaubwürdigkeit und Verlässlichkeit der Politik steht auch deshalb in Frage, weil Probleme zu lange negiert oder kleingeredet worden sind. Im November berichteten die ‚Lübecker Nachrichten‘ über eine SPD-Debatte unter der Überschrift: ‚SPD-Debatte: Keine Probleme, sondern Herausforderungen‘.

     

    Schleswig-Holsteins Innenminister Stefan Studt hat nach monatelangem Beharren auf der These, es gebe ‚überhaupt keine Hinweise über erhöhte Kriminalität‘ am 13. Januar eingeräumt, dass manche Menschen offenbar nicht zu uns gekommen seien, um Hilfe zu suchen, sondern um Straftaten zu begehen. Einen Tag zuvor hatte Ministerpräsident Albig dagegen noch entschieden davor gewarnt, einen Zusammenhang zwischen steigenden Flüchtlingszahlen und zunehmender Kriminalität herzustellen.

     

    Wer soll sich da noch darüber wundern, wenn Bürger das Vertrauen in die Politik verlieren?

     

    In dieser Situation sind – wie ich meine – mehrere Dinge wichtig und vorrangig, um eine neue politische Orientierung zu geben.

     

    Damit das Pendel nicht von einem Extrem ins andere herumschwingt, ist es unabdingbar, die bei uns lebenden Ausländer, und darunter nicht zuletzt die Flüchtlinge, vor einem Generalverdacht zu schützen.

     

    Andererseits gilt es aber auch, Probleme klar zu benennen und rasch konkrete Maßnahmen einzuleiten, um diese Probleme so weit als möglich auszuräumen. Das betrifft ein konsequentes Vorgehen gegen Straftaten ebenso wie praktikable Wege zur Durchführung und Beschleunigung von Abschiebungen – um nur zwei Punkte zu nennen. Wenn man hierbei nicht umsteuert, würde das die Situation nur noch schlimmer werden, als sie ohnehin schon ist.

     

    Ein weiterer Punkt: Die öffentliche Debatte sollten alle Akteure, denen an unserer Demokratie etwas liegt, von ‚schrecklichen Vereinfachungen‘ Abstand nehmen. Das betrifft die Politik ebenso wie die Medien.

     

    Vorige Woche wurde ein Fernsehbericht zur aktuellen Lage zum Beispiel mit Bildern unterlegt, die solchen Vereinfachungen – und damit auch Verfälschungen – massiv Vorschub leisten. Nach der einleitenden Aussage, unser Land sei in der Flüchtlingsfrage gespalten, wurden dann in perfekter Schwarz-Weiß-Malerei folgende Alternativen gezeigt: Jene, die gegen die Aufnahme von Flüchtlingen seien – unterlegt mit Aufnahmen von einer Pegida-Demonstration – und jene, die für eine Willkommenskultur ständen – verbunden mit Bildern von Bürgern, die freudestrahlend, mit Blumen in der Hand, auf einem Bahnhof die ankommenden Flüchtlinge begrüßen.

     

    Ich wage zu behaupten, dass sich 70, vielleicht mehr als 80 Prozent der Zuschauer durch diese dargebotenen Alternativen nicht angesprochen gefühlt haben. Die Mehrheit der Bevölkerung hat mittlerweile eine kritische, aber differenzierte Position; sie fühlt sich weder durch die Scharfmacher von rechts noch von einer Politik der Illusionen und der Schönfärberei angesprochen.

     

    Zu einer Krisenbewältigung mit Augenmaß gehört ebenso auch, dass man darauf verzichtet, der weltfremde Scheinlösungen in die öffentliche Debatte zu werfen.

     

    Als kürzlich der Generalsekretär der CDU, Herr Tauber, nach eintausend Abschiebungen pro Tag verlangte, erklärte der Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern, Herr Caffier – ebenfalls CDU – völlig zu Recht: ‚Und dann kommt irgendein Prophet daher und formuliert aberwitzige Forderungen‘.

     

    Richtig ist es allerdings, zu fragen, weshalb beispielsweise Schleswig-Holstein bei der Durchführung von Abschiebungen zusammen mit Bremen und Thüringen unter den Bundesländern das Schlusslicht bildet, während Baden-Württemberg (mit einem grünen Ministerpräsidenten und einem sozialdemokratischen Innenminister) die Spitze der Tabelle einnimmt.

     

    Seit Anfang dieses Jahres können Abschiebungen nach rechtskräftiger Ablehnung eines Aufenthaltsstatus auch ohne Vorankündigung erfolgen – vielleicht ist ja auch das eine Möglichkeit, rechtskräftige Entscheidungen, wo immer es möglich ist, auch in unserem Land konsequenter umzusetzen.

     

    Zweifel sind hingegen nach unserer Ansicht angebracht, ob Wohnsitzauflagen – wie sie die CDU-Schleswig-Holstein und neuerdings auch der SPD-Bundesvorsitzende Gabriel fordern – ein sinnvoller Ansatz sind.“

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  • 20.01.2016

    Dr. Ekkehard Klug: Eine nach Hamburger Muster gestaltete Regelung ist für unser Land sinnvoll

    „Unter den eingebrachten Vorschlägen ist der ‚Fünfer-Antrag‘ nach Auffassung der FDP-Fraktion der beste:

     

    Zum einen bietet er einen Kompromiss zwischen unterschiedlichen Belangen. Es soll danach weder eine weitgehende Lockerung, noch ein stures Festhalten an den bisherigen gesetzlichen Bestimmungen für ‚stille Feiertage‘ geben. Damit schafft dieser Vorschlag, wie wir finden, einen fairen Ausgleich.

     

    Ebenso wichtig ist meines Erachtens die Anlehnung an die Regelungen, die in Hamburg gelten.

     

    Alle anderen Lösungsvorschläge bedeuten, dass in den Nachbarländern Schleswig-Holstein und Hamburg in Bezug auf Veranstaltungsverbote, Theater- oder Kinovorführungen an diesen Tagen unterschiedliches Recht gelten würde. Was in Bergedorf erlaubt ist, wäre in Geesthacht oder Wentorf verboten. Was man in Norderstedt nicht tun dürfte, wäre in Wandsbek gestattet. Oder auch umgekehrt – je nachdem, ob Schleswig-Holstein Bestimmungen einführen würde, die ‚weicher‘ oder ‚härter‘ als die in Hamburg wären.

     

    Dies, liebe Kolleginnen und Kollegen, wäre meines Erachtens völlig absurd.

     

    Ich kann nicht nachvollziehen, weshalb ausgerechnet die Nordkirche, die ja mehrere norddeutsche Länder umfasst und deren Vorgänger, die nordelbische Kirche, für lange Zeit die Länder Schleswig-Holstein und Hamburg in sich vereint hat, so verbissen für einen Fortbestand unterschiedlicher gesetzlicher Regelungen in Norddeutschland eintritt.

     

    Vielleicht mag man ja noch ein weiteres Argument gelten lassen:

     

    Die in Karlsruhe bereits in Gang gebrachte verfassungsrechtliche Überprüfung der Feiertagsregelungen dürfte umso eher Erfolg haben, je unterschiedlicher die Bestimmungen in den einzelnen Ländern sind. Denn ein solches buntes Durcheinander spricht ja eher für willkürliche Entscheidungen der Gesetzgeber als für eine wohlüberlegte Abwägung unterschiedlicher Belange.

     

    Auch deshalb müssten eigentlich gerade die Befürworter einer Respektierung ‚stiller Feiertage‘ zu dem Ergebnis gelangen, dass der Bestand solcher Schutzvorschriften eher gesichert werden kann, wenn z.B. die Nachbarn Schleswig-Holstein und Hamburg eine übereinstimmende Lösung finden.

     

    Auf der anderen Seite eröffnet dieser Antrag genügend Freiräume, um zu bestimmten Tageszeiten auch Veranstaltungen durchzuführen, die bislang in Schleswig-Holstein nicht gestattet sind.

     

    Das ist ein vernünftiger Mittelweg in einer Diskussion, in der fundamentalistische Standpunkte nicht sinnvoll und nicht sachgerecht sind.

     

    Deshalb, meine Damen und Herren, empfiehlt Ihnen die FDP-Fraktion eine Annahme des von fünf Abgeordneten eingebrachten Änderungsantrages.“

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