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  • 29.04.2016

    Oliver Kumbartzky: Die Koalition wiederholt in ihrem Antrag Tatsachen

    „In dem vorliegenden Antrag stellt die Koalition im ersten Satz fest, dass der Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen unterbunden werden muss. – So weit, so richtig. Natürlich darf es keinen Missbrauch geben.


    Im zweiten Satz stellt die Koalition dann fest, dass der für die Fleischbranche geltende Branchenmindestlohn eingehalten werden soll. – Ja, stimmt, Gesetze sind einzuhalten. Warum der Landtag das nun nochmal extra feststellen muss, erschließt sich mir nicht wirklich.


    Der dritte Satz ähnelt Eins zu Eins dem ersten Satz mit dem Unterschied, dass der Landtag nun nicht mehr feststellt, dass der Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen unterbunden werden muss, sondern dass die Regierung gebeten wird, darauf hinzuwirken, dass der Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen unterbunden werden muss. – Klingt komisch, ist aber so. Aber auch hier stellt sich die Frage, warum der Landtag die Landesregierung zu einer Selbstverständlichkeit auffordern muss.


    Dann werden in dem Antrag vier Forderungen aufgestellt, auf die ich jeweils kurz eingehen möchte.


    Natürlich ist die erste Forderung der Koalition, dass die Bundesregierung bzw. die GroKo sich auf ihren Koalitionsvertrag besinnen und das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz novellieren soll. Hier will gerade die SPD noch einmal zum Ausdruck bringen, dass sie ihre Forderungen und die des DGB nicht vergessen hat.


    Der zweite Spiegelstrich hat es in sich. Die Fraktionen von SPD, Grünen und SSW fordern ihre Regierung auf, nicht zu schweigen. Eine grandiose Forderung.


    Im dritten Spiegelstrich wird die Landesregierung aufgefordert, für eine umfangreiche und aufsuchende Beratung für mobile Arbeitskräfte Sorge zu tragen. Wir sind gespannt auf die Umsetzung.


    Dann endlich, ganz am Ende des Antrages, wird die vorhandene Selbstverpflichtung der Unternehmen in der Fleischindustrie erwähnt. Und was fordert die Koalition? Sie fordert, dass die Umsetzung der Selbstverpflichtung regelmäßig überprüft wird. Schauen wir doch mal, was in der Selbstverpflichtung steht – und siehe da, dort steht geschrieben: ‚Zur Umsetzung dieser Selbstverpflichtung wird es einen jährlichen Bericht der Gesamtbranche geben, in dem die Fortschritte zur Erreichung der vereinbarten Ziele, den Anteil der Stammbelegschaft zu erhöhen sowie die sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse auszubauen, dargelegt werden.‘


    Weiter heißt es in der Selbstverpflichtung übrigens: ‚Die sich der Selbstverpflichtung anschließenden Unternehmen bekennen sich zu geltendem Recht und Gesetz. […]Insbesondere werden die Informationsrechte des Betriebsrates rund um den Einsatz von Werkverträgen beachtet und eingehalten. Die Betriebsräte werden bei solchen Maßnahmen angehört.‘


    Sämtliche Forderungen aus dem Antrag der Koalition laufen also ins Leere. Es gibt eine freiwillige Selbstverpflichtung, was auch wirklich begrüßenswert ist. Selbst Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel hat die Selbstverpflichtung am Tag der Unterzeichnung – das war am 21. September 2015 im Wirtschaftsministerium – begrüßt.


    Sämtliche Forderungen aus dem vorliegenden Antrag wiederholen Tatsachen. Es handelt sich mal wieder um einen reinen Schaufensterantrag.


    Die FDP-Fraktion wird den Antrag der Koalition ablehnen. Der Änderungsantrag der CDU bringt es kurz und knackig auf den Punkt: Es gibt eine freiwillige Selbstverpflichtung, Missbrauch von Zeitarbeit muss unterbunden, Gesetze müssen eingehalten und Zeitarbeit darf nicht überreguliert werden.


    Im Übrigen ist Zeitarbeit ein Sprungbrett in Beschäftigung, insbesondere für Geringqualifizierte und Langzeitarbeitslose. Rund zwei Drittel der Zeitarbeitskräfte kommen aus der Arbeitslosigkeit in vollwertige Arbeitsverhältnisse. Das sollten SPD, Grüne und SSW auch endlich mal zur Kenntnis nehmen. Ohne die Zeitarbeit ginge es dem deutschen Arbeitsmarkt schlechter und vielen Arbeitnehmern erst recht.“

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  • 29.04.2016

    Dr. Heiner Garg: Erschreckende Vorgänge, die lückenlos aufgeklärt werden müssen

    „Die Anschuldigungen gegen mehrere Personalagenturen und Pflegeeinrichtungen, nach denen vermittelte Arbeitnehmer im großen Stil wie Selbstständige entlohnt und damit Arbeitsentgelte sowie Sozialabgaben vorenthalten wurden, wiegen schwer. Sollten sie sich als begründet herausstellen, wären das erschreckende Vorgänge, die lückenlos aufgeklärt werden müssen.

     

    Das Problem des Fachkräftemangels lässt sich nur dann lösen, wenn man Pflegekräfte anständig bezahlt, anständig behandelt und sie nicht um ihre soziale Absicherung betrügt.

     

    Die FDP-Landtagsfraktion wird einen Bericht der Landesregierung zu diesen Vorgängen als Tagesordnungspunkt für die nächste Sitzung des Sozialausschusses anmelden. Auf keinen Fall darf hierdurch die unglaublich engagierte Arbeit der vielen Pflegekräfte im Land in Verruf geraten. Zur Rechenschaft müssen diejenigen gezogen werden, die Sozialbetrug professionell organisieren.“

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  • 29.04.2016

    Christopher Vogt: Wir brauchen Gründlichkeit und Schnelligkeit

    „Gestern war ein schöner Tag für Schleswig-Holstein! Und ich rede da nicht vom Wetter.

     

    Das Leipziger Urteil ist, trotz der vom Gericht bemängelten Planungsfehler beim Gewässerschutz, die nun schnellstmöglich behoben werden müssen, eine gute Nachricht für unser Bundesland – vor allem für den in Infrastrukturfragen arg gebeutelten Wirtschaftsstandort Schleswig-Holstein, für die strukturschwache Westküste und für die vielen leidgeplagten Fans der A 20, deren inoffizieller Fanclub-Vorsitzender Reinhard Meyer vorerst bleiben darf.

    Ich habe dem Minister gestern dazu gratuliert, dass endlich mal wieder ein Planfeststellungsbeschluss vor Gericht – zumindest im Grundsatz – bestätigt wurde.

     

    Bei aller Kritik finde ich, dass man dem Minister diesen Erfolg auch mal gönnen muss. Er hat es in dieser Koalition ja nun wirklich nicht leicht. Die A 20 wird kommen und die Planung muss nun fortgeführt und beschleunigt werden.

     

    Die Forsa-Umfrage von Kieler und Lübecker Nachrichten zur politischen Stimmung in Schleswig-Holstein hat ergeben, dass die Verkehrsprobleme unseres Bundeslandes - nach der immer noch  allgegenwärtigen Flüchtlingspolitik – von den Bürgerinnen und Bürgern mit bemerkenswerten 32 Prozent als das wichtigste landespolitische Thema angesehen werden.

     

    Das kann aber auch niemanden überraschen: Die Herausforderungen in der Verkehrspolitik sind gewaltig und der anhaltende Eiertanz der Regierungsparteien nervt die Bürgerinnen und Bürger zunehmend und schadet dem Ansehen und der Entwicklung unseres Bundeslandes in erheblichem Maße.

     

    Dieses ewige Hin und Her, mit dem diese Koalition unser Bundesland – ja auch nicht nur bei der A 20, sondern auch bei den  Landesstraßen oder der Fehmarnbelt-Querung nervt – muss endlich ein Ende haben.

     

    Die Grünen müssen sich vor dem nun endgültig ausbrechenden Wahlkampf entscheiden, ob sie in diesem – für unser Bundesland extrem wichtigen – Politikfeld nun doch noch Regierungspartei werden oder ob sie weiterhin die Opposition innerhalb der Regierung bleiben wollen.

     

    Bei Letzterem dürfte es sehr schwer werden mit einer erneuten Regierungsbeteiligung der Grünen – auch wenn ich einräumen muss, dass ich das durchaus verkraften könnte.

     

    Es ist doch nicht nur kurios, sondern auch wirklich traurig, dass wir uns als Opposition mit dem Verkehrsminister über das Leipziger Urteil freuen, während eine der Regierungsparteien bitter enttäuscht ist, dass der Planfeststellungsbeschluss der eigenen Regierung vom Gericht im Grundsatz bestätigt wurde.

     

    Politiker, die die eigene Regierung vor Gericht scheitern sehen wollen. Das klingt pervers, aber dafür gibt es ja mittlerweile auch prominente Beispiele: In dieser Hinsicht ist Herr Dr. Tietze der ‚Seehofer des Nordens‘. Dass sich die Bürger da mit Grausen abwenden, darf wirklich niemanden wundern.

     

    Es ist ja nicht so, dass die Grünen mit dieser Autobahn nichts zu tun hätten: Es ist diese rot-grün-blaue Regierung, die sehr viel Steuergeld für die Planung der einzelnen Bauabschnitte der A 20 - auch westlich der A 7 – ausgibt und es war diese Regierung, die die A 20 in Berlin für den Bundesverkehrswegeplan angemeldet hat.

     

    Und ich kann nicht nachvollziehen, dass die Sozialdemokraten es immer wieder unwidersprochen stehen lassen, wenn die Grünen den Weiterbau der A 20 öffentlich diskreditieren. Das mag vielleicht das grüne Parteiprofil schärfen. Diese anhaltende Uneinigkeit schadet aber unserem Bundesland.

     

    Ich möchte den Planerinnen und Planern des Landesbetriebes an dieser Stelle einmal ein aufrichtiges Lob aussprechen. Es ist gut zu wissen, dass bestimmte Anwälte vor Gericht doch noch den Kürzeren ziehen können – trotz aller Probleme und Unkenrufe. Meine Fraktion hat übrigens nie die Mitarbeiter der Planungsabteilung im Landesbetrieb kritisiert.

     

    Wir kritisieren die Verantwortlichen im Ministerium dafür, dass sie den Landesbetrieb seit Jahren nicht in ausreichender Form unterstützen. Bei aller Freude über das Leipziger Urteil sollte man nicht vergessen, dass auch die Amtszeit von Herrn Meyer im Bereich der Planung bisher vor allem von ‚Pleiten, Pech und Pannen‘ geprägt ist. Den markigen Ankündigungen des Ministers ist in der Regel aber leider wenig gefolgt.

     

    Und der Auftritt des Ministeriums vor Gericht wirkte auch alles andere als souverän, wenn da an mehreren Stellen noch in letzter Sekunde nachgearbeitet wird, wie z.B. beim Brandschutz oder bei den Fährbetreibern. Wenn sich selbst Befürworter des Projekts zu Klagen gezwungen sehen, muss man sich im Ministerium ernsthaft hinterfragen.

     

    Wir alle wissen doch, dass die Naturschutzverbände weiterhin munter klagen werden. Nicht nur deshalb brauchen wir endlich eine Erhöhung der Planungskapazitäten im Landesbetrieb und eine Vereinfachung des viel zu komplizierten Planungsrechts.

     

    Die Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage meiner Fraktion hat zuletzt offenbart, dass die Zahl der Planer im Landesbetrieb unter der Verantwortung von Herrn Meyer immer geringer geworden ist und dass etwa ein Drittel der Beschäftigten bis Ende 2021 in den Ruhestand gehen wird. Da muss was passieren.

     

    Nun soll es ja endlich ein Konzept für diesen Bereich ‚ohne Denkverbote‘ geben. Wir sind sehr gespannt, was dabei herauskommen wird.

     

    Die CDU-Fraktion schlägt eine Umwandlung der Planungsabteilung in eine GmbH vor. Ob dies die Lösung des Problems wäre, weiß ich nicht so recht, aber man sollte diesen Vorschlag auch nicht einfach vom Tisch wischen.

     

    Klar ist für uns, dass wir – anders als die CDU und die Grünen – keine Bundesinfrastrukturgesellschaft wollen. Die Planungshoheit soll nicht Herrn Dobrindt übertragen werden, sondern muss beim Land bleiben. Wir sehen doch bei der vernachlässigten Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, dass es eine Bundesbehörde nicht per se besser kann. Da muss man sich doch nur den Nord-Ostsee-Kanal und den Rendsburger Tunnel ansehen. Wenn Herr Meyer zu Recht kritisiert, dass der Bund beim Kanal wegen fehlender Mitarbeiter nicht vorankommt, dann muss er sich aber auch an die eigene Nase fassen.

     

    Der Landesbetrieb muss endlich besser aufgestellt werden: Die Planungsabteilung braucht mehr Stellen und die müssen auch besetzt werden können, z.B. durch eine bessere Bezahlung. Das Land muss auch in diesem Bereich auf dem Arbeitsmarkt konkurrenzfähig bleiben.

     

    Was brauchen wir noch, damit die A 20 endlich vorankommt? Weniger Querschüsse von der Bundesumweltministerin wären gut. Ein länderübergreifender Koordinator wäre sinnvoll, denn auch in Niedersachsen kommt die A 20 nicht in der gebotenen Geschwindigkeit voran.

     

    Und wir brauchen endlich ein Verkehrswegebeschleunigungsgesetz. Vorschläge zur Beschleunigung der Planungsverfahren gibt es genug. Die Vorschläge der Bodewig-Kommission liegen auf dem Tisch. Herr Meyer, packen Sie das endlich an. Zumindest unsere Unterstützung haben Sie dabei!

     

    Wir brauchen Gründlichkeit und Schnelligkeit.“

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  • 28.04.2016

    Dr. Heiner Garg: Die Risiken für die Steuerzahler müssen gesenkt werden

    „Die Parlamente in Hamburg und Schleswig-Holstein haben beiden Landesregierungen jeweils mit den Stimmen von SPD und Grünen eine Kreditermächtigung von immerhin 6,2 Milliarden Euro eingeräumt. Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die entsprechenden Schrottpapiere noch bis Mitte dieses Jahres in die hsh portfoliomanagement AöR übertragen werden können, wäre es nur sinnvoll, nach Abschluss dieses Verfahrens den Kreditrahmen zu senken – so, wie es unser Antrag vorsieht. Ich bin den Kolleginnen und Kollegen sehr dankbar, dass sie sich unserer Initiative angeschlossen haben.

     

    Jetzt ist es an der Finanzministerin, den Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Landtages umzusetzen und damit auch die finanziellen Risiken für den Steuerzahler zu senken. Monika Heinold muss jetzt bei den rot-grünen Kollegen im Hamburger Senat mit Nachdruck für die Reduzierung der Kreditermächtigungen werben. Gerade bei rot-grünen Parteikollegen erwarten die Menschen eine faire und offene Zusammenarbeit bei einer Frage von einer derart großen finanzpolitischen Bedeutung.“

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  • 28.04.2016

    Dr. Heiner Garg: Diese Finanzpolitik der Landesregierung ist weder solide noch seriös

    „Ein Nachtragshaushalt, so unbedeutend er für manch einen Abgeordneten der regierungstragenden Fraktionen daherkommt, ist ein guter Anlass für eine Generaldebatte über den politischen Kurs – auch den haushalterischen, den die Landesregierung eingeschlagen hat

     

    Wir haben den Nachtragshaushalt zum Anlass genommen, unsere eigene Schwerpunktsetzung durch eine Vielzahl an Vorschlägen deutlich zu machen.

     

    Explizit sind wir der Auffassung, dass die Investitionsquote einen Indikator für die Zukunftsfähigkeit dieses Landes darstellt.        Wir haben deshalb auch den Änderungsantrag zum Nachtragshaushalt zum Anlass genommen, die Investitionsquote auf acht Prozent anzuheben.

     

    Das dies haushalterisch durchaus möglich ist, aber politisch von dieser Landesregierung nicht gewollt ist, zeigen wir auf. Wie schnell aber die Investitionsquote im Laufe eines Haushaltsjahres abschmelzen kann, hat die Landesregierung für das Haushaltsjahr 2015 unter Beweis stellen können.

     

    Sparen an den Investitionen ist das Gegenteil von zukunftsgerichteter Politik – es geht um nichts Geringeres als um Generationengerechtigkeit – die Schulden, die Sie heute und in der Vergangenheit durch ihre Untätigkeit im Bereich der Verkehrsinfrastruktur verursachten, sind Schulden, für die die nächsten Generationen aufkommen müssen.

     

    Wir machen mit unseren Vorschlägen deutlich, welche Bereiche aus unserer Sicht von der Landesregierung hoffnungslos vernachlässigt werden. Wir glauben, dass es möglich ist, einen ausgewogenen Haushalt aufzustellen, und die wichtigen Bereiche – Innere Sicherheit, Infrastruktur und Bildung – zu stärken.

     

    Es ist bekannt, dass die Landespolizei vor enormen Herausforderungen steht. Einen Personalkörper darf man nicht unendlich strapazieren. Wir sind der Auffassung, dass das Land eine zusätzliche Einsatzhundertschaft benötigt. Ebenso erhöhen wir auch mit diesem Änderungsantrag die Erschwerniszulage.

     

    Die Krankenhäuser werden durch unseren Antrag gestärkt. Wir erhöhen den  Ansatz im Einzelplan 16 – IMPULS 2030 wird auf 10 Millionen Euro erhöht. Durch einen Gesetzentwurf der FDP-Fraktion zur Änderung des § 21 AD-KHG soll das Geld den Kommunen auch ohne Kofinanzierung zugutekommen.

     

    Die FDP-Fraktion hat aufgezeigt, dass vernünftige und ausgewogene Haushaltspolitik machbar ist. Die Landesregierung verzehrt hingegen das Landesvermögen schneller, als es jede Landesregierung zuvor getan hat. Diese Finanzpolitik ist weder solide noch seriös.“

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  • 28.04.2016

    Dr. Ekkehard Klug: Die Landespolizei soll nicht mehr ins Internet kriechen

    „Anfang März besuchte Innenminister Studt eine Tagung der Regionalgruppe Stormarn/Lauenburg der Gewerkschaft der Polizei in Sandesneben.

     

    Bei dieser Gelegenheit wurde Herr Studt mit Anliegen der GdP-Mitglieder konfrontiert. Unter anderem musste er sich von einem Kriminalbeamten aus Bad Oldesloe – wie die ‚Lübecker Nachrichten‘ am 5. März berichteten – folgendes anhören:

     

    ‚Überall, sogar auf dem platten Land, gibt es schnelle Internetzugänge. Nur bei uns auf den Dienststellen der Polizei ist man davon meilenweit entfernt‘.

     

    Dies ist keine Einzelmeinung – allenthalben hört man im Lande aus den Reihen der Polizei ähnliche Beschwerden. Polizeibeamte erklären, sie würden meistens gleich zum eigenen Smartphone greifen, wenn sie rasch einmal eine Information aus dem Netz besorgen müssen. Auf den Polizeirevieren und -stationen ist die erforderliche Infrastruktur durchweg nicht vorhanden; es fehlen ganz einfach die erforderlichen schnellen Zugänge ins Netz.

     

    Das ist, meine Damen und Herren, nun aber wirklich nicht mehr das ‚Weltniveau‘, mit dem sich der ‚echte Norden‘ ein Ruhmesblatt erwerben möchte.

     

    Die FDP-Fraktion fordert daher: Die schleswig-holsteinische Landespolizei soll künftig nicht mehr ins Internet kriechen, sondern auf zeitgemäße Weise ins Netz sprinten. Und deshalb fordern wir die Landesregierung auf, den offenkundigen Missstand durch ein Sonderprogramm rasch zu beheben.

     

    In einem zweiten Punkt wollen wir die Ausbildungsstätte unserer Landespolizei in Eutin für die jungen Polizeianwärterinnen und -anwärter, die dort während ihrer Ausbildung untergebracht sind, auch für ihre Freizeitgestaltung mit einer zeitgemäßen WLAN-Infrastruktur versorgen.

     

    Im August wird dort mit 400 neuen Anwärtern ein neuer Ausbildungszyklus beginnen. Wir brauchen mehr Polizeibeamte – das wissen Sie alle – und durch erhöhte Ausbildungszahlen soll dies in drei Jahren auch faktisch erreicht werden.

     

    Zur Attraktivität des Ausbildungsangebots gehören neben einer Reihe anderer Punkte aber sicher auch die Rahmenbedingungen bei der Unterbringung in Eutin. Dreibettzimmer mit sanitären Anlagen im Keller, unzulängliche Angebote im Sport- und Freizeitbereich sind hier in anderem Zusammenhang bereits thematisiert worden. Fehlendes WLAN ist ein weiterer Punkt.

     

    Auf meine Kleine Anfrage zu diesem Thema antwortete der Innenminister im Februar:

     

    ‚Derzeit steht den Aus- und Fortzubildenden der PD AFB in Eutin kein Internetzugang zu Verfügung. Das Zentrale IT-Management der Staatskanzlei prüft gegenwärtig die technischen Voraussetzungen für den Aufbau eines kostenlosen Internetzugangs – eine erste Realisierung ist für den Sommer 2016 vorgesehen.‘ (Drucksache 18/3812)

     

    Dies hörte sich ja zunächst ganz hoffnungsvoll an – abgesehen von der Frage, was denn wohl mit der Formulierung ‚erste Realisierung‘ gemeint sein könnte. (Arbeitet die Staatskanzlei etwa auch noch an zweiten, dritten, vierten, fünften und sonstigen Realisierungen, und wie lange dauern dann diese? – Und worum geht es dabei?)

     

    Mittlerweile haben wir aber aus den Reihen der jungen Polizeibeamten den Hinweis erhalten, dass neue Ungewissheiten aufgekommen seien. Trotz einer wohlwollenden Einstellung der Polizeiführung hätten sich in letzter Zeit die Stimmen von Bedenkenträgern zu Wort gemeldet. Man sorge sich hier um Verantwortlichkeiten bei strafbarem Verhalten, etwa dann, wenn jemand über einen solchen WLAN-Zugang illegal Musik herunterladen würde. Müsse dann etwa die Behörde haften?

     

    Meine Damen und Herren, das ist ein Problem, mit dem heutzutage alle Anbieter von WLAN-Zugängen, in Hotels, bei Zeitungsverlagen (auch in Schleswig-Holstein!) und sonstige Instanzen locker fertig werden, nämlich mittels personalisierter Zugänge.

     

    Man könnte hier ja fast an der Kompetenz besagter ‚Bedenkenträger‘ im Zuständigkeitsbereich des Landes zweifeln!

     

    Auf jeden Fall ist es unserer Auffassung nach nötig, das Vorhaben im Interesse unserer jungen Polizeimitarbeiter in Ausbildung hier noch einmal mit Nachdruck zu unterstützen.“

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  • 28.04.2016

    Wolfgang Kubicki: Paragrafen 103 StGB schnellstmöglich abschaffen – notfalls auch gegen die Union

    „Ich wundere mich sehr über die Wortbeiträge einiger Kolleginnen und Kollegen in der heutigen Debatte. Ja, mich haben die vorgetragenen Argumente zum Teil wirklich überrascht. Denn es geht doch gar nicht um die Frage, ob das, was Herr Böhmermann getan hat, richtig oder falsch war. Es geht auch nicht um die Frage, ob sich Herr Erdogan beleidigt fühlen darf oder nicht. Denn das darf er zweifelsohne, und dann kann er mit seinen Anwälten dagegen vorgehen.

     

    An die Adresse des Kollegen Dr. Stegner gerichtet, möchte ich auch Folgendes sagen: Ich finde es ziemlich merkwürdig, wie sich die SPD in der Frage Böhmermann von der Union verzwergen lässt. Sowohl Bundesjustizminister Heiko Maas, als auch Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier waren an der entscheidenden Abstimmung darüber, ob die Bundesregierung den deutschen Justizbehörden die Ermächtigung erteilt, ein Strafverfahren gegen den Satiriker Jan Böhmermann wegen möglicher Beleidigung des türkischen Staatschefs einzuleiten, beteiligt. Beide stellen sich aber anschließend hin und erklären, sie seien dagegen gewesen.

     

    Mir ist es das erste Mal während meiner gesamten politischen Tätigkeit zu Ohren gekommen, dass sich ein Koalitionspartner nach der Abstimmung in einer solch zentralen Frage damit rechtfertigt, überstimmt worden und damit sozusagen Unterlegener zu sein. Das ist an Lächerlichkeit kaum zu überbieten.

     

    Die spannende Frage ist: Brauchen wir die Strafrahmenverschiebung des Paragraphen 103 StGB? Ich glaube, wir brauchen sie nicht. Denn unser Rechtssystem gibt allen Menschen das gleiche Recht, gegen Unrecht vorzugehen. Ein Sonderrecht brauchen wir nicht.

     

    Die Kanzlerin hätte deshalb in der genannten Frage Böhmermann ‚Nein‘ sagen können; sie hätte es in meinen Augen sogar müssen. Denn, was muten wir unseren Staatsanwaltschaften und Gerichten zu? Ermittlungen und gegebenenfalls ein Urteil auf der Grundlage einer Norm, von der die Kanzlerin sagt, sie solle ohnehin alsbald entfallen.

     

    Wer glaubt, eine rechtskräftige Entscheidung im Fall Böhmermann sei bis 2018 möglich, irrt. Wir sollten den Paragrafen 103 StGB schnellstmöglich abschaffen – notfalls auch gegen die Union. Lassen wir Herrn Erdogan das gleiche Recht wie Jedermann.“

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  • 28.04.2016

    Dr. Ekkehard Klug: Datenschutzprobleme wecken Zweifel an diesem Vorhaben

    „Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf zum ‚Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb eines Rechen- und Dienstleistungszentrums zur Telekommunikationsüberwachung der Polizeien im Verbund der norddeutschen Küstenländer‘ eingebracht.

     

    Nun, zunächst will ich doch hoffen, dass es sich bei der geplanten Einrichtung um ein Rechen- und Dienstleistungszentrum der Polizeibehörden zur Telekommunikationsüberwachung handelt – dass die Polizei also nicht selber Ziel der Telekommunikationsüberwachung sein soll.

     

    Die sprachlich etwas verunglückte Formulierung des Staatsvertrages ist freilich nicht das einzige Problem.

     

    Erster Kritikpunkt:

     

    Eine Entlastung bei der Polizei bringt das geplante Rechen- und Dienstleistungszentrum nicht. Bisher beträgt die Personalstärke drei Mitarbeiter. Zukünftig sollen in den Kooperationsländern Zentralstellen mit drei bis vier Mitarbeitern eingerichtet werden.

     

    Ob es zu Effizienzsteigerungen kommen wird und wenn ja, in welcher Form, scheint auch die Landesregierung nicht sicher zu wissen. Zumindest ist die Antwort auf diese Frage sehr allgemein gehalten. Die Kosten der neuen Einrichtung werden allerdings für Schleswig-Holstein auf rund eine Dreiviertelmillion Euro beziffert – und das ist deutlich mehr als der Jahresaufwand von 2014.

     

    Der zweite Kritikpunkt steht im Zusammenhang mit der Debatte über die Vorratsdatenspeicherung:

     

    Schleswig-Holstein hat laut Gesetzesbegründung zwar nicht die Absicht, das Rechen- und Dienstleistungszentrum auch für die Erhebung von Verkehrsdaten in Anspruch zu nehmen. Andere Partnerländer behalten sich das aber vor. Diese Unterstützung soll daher auch im Staatsvertrag verankert werden, der für alle Partner einen identischen Text vorsieht.

     

    Der dritte – sehr gravierende – Kritikpunkt betrifft den Datenschutz. Jedenfalls hat im Juni 2015 noch kein Datenschutzkonzept vorgelegen – und das ist ein schwerwiegender Fehler.

     

    In Niedersachsen hat der dortige Datenschutzbeauftragte übrigens eine 44 Punkte umfassende Mängelliste für die bisherige niedersächsische Praxis der gemeinsam mit Bremen durchgeführten Telefonüberwachung vorgelegt.

     

    Da die dort genannten Mängel immer noch nicht abgestellt worden sind, stellt sich die Frage, ob all dies nun in gleicher Weise in die neue Praxis im Rahmen des gemeinsamen Rechen- und Dienstleistungszentrums Eingang finden soll.

     

    Auf jeden Fall ist es nach Auffassung der FDP-Fraktion unerlässlich, die niedersächsische Mängelliste im Rahmen der parlamentarischen Beratung zum Staatsvertrags-Gesetz zu prüfen und zu klären, ob diese Missstände bei der geplanten neuen Kooperation der fünf norddeutschen Küstenländer ausgeschlossen werden können.

     

    Andernfalls könnten wir dem vorliegenden Gesetzentwurf auf keinen Fall unsere Zustimmung geben.

     

    Das geplante norddeutsche Telekommunikations-Überwachungszentrum wirft jedenfalls eine Reihe von Fragen auf:

     

    Schwerwiegende Datenschutzprobleme und fehlende Belege für eine personelle und finanzielle Entlastung des Landes lassen dieses Vorhaben zweifelhaft erscheinen.“

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  • 28.04.2016

    Christopher Vogt: Das Leipziger Urteil zur A 20 ist eine gute Nachricht für Schleswig-Holstein

    „Das Urteil ist eine gute Nachricht für Schleswig-Holstein. Diese dringend benötigte Ost-West-Verbindung wird trotz aller Unkenrufe der Grünen kommen. Es sagt viel über die Verkehrspolitik in unserem Bundesland aus, dass wir uns als Opposition über dieses Urteil freuen, während eine der Regierungsparteien bitter enttäuscht ist. Minister Meyer ist mit einem blauen Auge davongekommen, da das Gericht den Planungsfehler beim Gewässerschutz als nicht durchgreifend definiert hat. Ich habe Herrn Meyer dazu gratuliert, dass sein Planungsfeststellungsbeschluss im Großen und Ganzen vor Gericht bestehen konnte.

     

    Der Minister darf aber auch nicht so weiterwurschteln wie bisher. Die Verkehrspolitik in unserem Bundesland muss gerade angesichts der gewaltigen Herausforderungen in diesem Bereich endlich konsistent werden. Dass sich die Regierungsparteien bei der Infrastrukturpolitik derart uneins sind, schadet Schleswig-Holstein massiv. Die noch zu behebenden Probleme beim Gewässerschutz müssen nun schnellstmöglich ausgeräumt werden. Der zuständige Landesbetrieb muss von Minister Meyer endlich in die Lage versetzt wird, große Projekte fehlerfrei und vor allem schneller planen zu können. Zudem erwarten wir zeitnah die lange angekündigten Vorschläge des Ministers zur Vereinfachung des Planungsrechts, das leider immer mehr zu einem Verhinderungsrecht geworden ist.“

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  • 28.04.2016

    Dr. Ekkehard Klug: Auf dem europ. Prüfstand der Küstenkoalition kommt Software von VW zum Einsatz

    „Die Küsten-Koalition stellt Europa auf den Prüfstand. Dort kommt dann aber allem Anschein nach eine Software zum Einsatz, die man sich beim VW-Konzern ausgeliehen hat. Die politische Realität in Europa wird dagegen über weite Strecken komplett ausgeblendet.

     

    ‚Fehlanzeige‘ gibt es etwa beim Thema ‚Subsidiarität‘, und desgleichen auch bei der Frage, wie sich die EU als ‚Wertegemeinschaft‘ in der Praxis bewähren kann, wenn einzelne Staaten es mit wesentlichen rechtsstaatlichen und demokratischen Standards nicht so ganz genau nehmen.

     

    Derzeit gibt es in der EU jedenfalls mehrere Mitgliedsstaaten, die nach den ‚Kopenhagener Kriterien‘, die ja einmal als Aufnahmebedingungen im Rahmen der ‚Osterweiterung‘ festgelegt worden sind, heute kaum noch eine Aufnahmechance hätten.

     

    In anderen Punkten bleibt der Resolutionsentwurf ebenso allgemein wie banal: Wer wollte etwa nicht ein ‚soziales Europa‘ mit ‚gerechten Löhnen‘ – aber was heißt das konkret?

     

    Es sieht hier sehr nach einem ‚Wünsch-dir-was‘-Konzept aus, wenn nicht wenigstens auch die ökonomischen Zusammenhänge erwähnt werden: Dass sich die Entwicklung wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit und sozialer Standards im Einklang miteinander befinden müssen. Und dass ein soziales Europa nicht auf ein von wenigen wirtschaftlich starken Mitgliedsländern per Transferleistung finanziertes Umverteilungssystem hinauslaufen kann – und zwar schon deshalb nicht, weil sich andernfalls die deutsche Wählerschaft mindestens genauso rasant von Europa abwenden würde, wie es englischen Wähler derzeit zu großen Teilen tun.

     

    Apropos ‚Brexit‘: Es ist wirklich ein politisches Kunststück, diese Frage in einem aktuellen Antrag zum Thema ‚Europa auf dem Prüfstand‘ komplett zu ignorieren.

     

    Andere ‚Leerstellen‘ dieser Art gibt es auch noch. Erst vor kurzem haben sich die abstimmungsberechtigten Bürger in den Niederlanden gegen das Assoziierungsabkommen mit der Ukraine ausgesprochen.

     

    Sicher ging es dabei im Kern eher um eine politische Misstrauenserklärung gegen Brüssel und Den Haag und nicht eigentlich um die Ukraine.

     

    Aber was konnten wir anschließend erleben? Von der grünen Spitzen-Europapolitikerin Rebecca Harms bis zum luxemburgischen Außenminister erklang der Ruf, solche schwierigen europäischen Fragen solle man künftig auf keinen Fall zum Gegenstand von Referenden machen. Mit anderen Worten: Sofern die Wähler anders entscheiden, als es die europäischen Eliten möchten, schafft man besser gleich die Wahlen ab. So wirkt Europa natürlich besonders überzeugend!

     

    Ob man gegen die verheerende Wirkung von Empfehlungen wie jener von Frau Harms mit einem ‚neuen europäischen Konvent‘ – wie er im Antrag der Küstenkoalition für erforderlich befunden wird – erfolgreich gegensteuern kann, das halte ich für ziemlich zweifelhaft.

     

    Richtig ist die Feststellung in Ihrem Antrag, dass die in Europa geltende Freizügigkeit ein hoher Wert ist. Richtig ist auch, dass wir uns eine wirksame Sicherung der Außengrenzen wünschen und nicht eine nationale Abschottung innerhalb der EU.

     

    Was im Antrag der Küstenkoalition fehlt, ist dann aber eine Aussage für den Fall, dass die Sicherung der Außengrenzen in der Praxis nicht funktioniert. Und dies ist ja kein hypothetischer Fall, sondern harte europäische Realität. Und unter solchen Voraussetzungen wird es dann durchaus verständlich, wenn Mitgliedsstaaten der EU die Sicherung ihrer Staatsgrenzen wieder selbst in die Hand nehmen und dazu auch Grenzkontrollen einführen. Das ist ganz sicher nicht wünschenswert, aber wenn der Schutz der Außengrenzen versagt, dann bleibt gar keine andere Wahl. Denn: Würden sich die Regierungen in einer solchen Lage für handlungsunfähig erklären, gäbe es noch viel radikalere Reaktionen der Wählerschaft, als wir sie ohnehin bereits erleben.

     

    ‚Realitätsverweigerung‘ prägt ebenso auch den Abschnitt, in dem sich der Antrag mit der Asylpolitik befasst. Unter anderem wird dort eine solidarische Verteilung der Flüchtlinge innerhalb der EU gefordert. Und das ist hier der absolute Spitzenreiter im Spektrum völlig unrealistischer politischer Forderungen.

     

    Erstens machen fast alle Mitgliedsstaaten bei einem solchen Konzept nicht mit, und zweitens werden sich die solchermaßen umverteilten Flüchtlinge eh nicht daran halten, sondern sich vielmehr so schnell wie möglich in eine kleine, überschaubare Zahl mittel- und nordeuropäischer Staaten begeben, die durch gut ausgebaute Wohlfahrtssysteme nun einmal die größte Attraktivität aufweisen.

     

    In der vorigen Woche hat uns die Europaministerin im Ausschuss berichtet, wie das zwischen der EU und der Türkei vereinbarte Flüchtlings-Austauschkonzept bisher funktioniert. Danach sind im Gegenzug für die aus Griechenland Zurückgeschickten bislang 37 syrische Flüchtlinge nach Deutschland, 31 in die Niederlande und elf nach Finnland gekommen. Also auch hier wieder ‚die üblichen Verdächtigen‘ – von europäischer Solidarität keine Spur.“

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  • 27.04.2016

    Oliver Kumbartzky: Auf technische Weiterentwicklungen muss die Politik endlich reagieren

    „Wir brauchen größere Abstände bei der planerischen Ausweisung von Windkraftanlagen. Und genau zu diesem Thema wollten wir mit unserem Antrag frühzeitig eine sachliche Debatte starten. Mit Bedauern und Unverständnis haben wir dann im Wirtschafts- und im Umweltausschuss erleben müssen, dass SPD, Grüne und SSW offenbar nicht zu einem Dialog gewillt sind. Nicht mal eine schriftliche Anhörung zum Thema Abstände war von der Ein-Stimmen-Mehrheit gewollt. Das zeugt von absolut schlechtem parlamentarischem Stil.

     

    Bei der Anhörung hätten sowohl die Windbranche, als auch die Bürgerinitiativen und die Grundbesitzerverbände zu Wort kommen können. Und ich halte eine ernsthafte Debatte dazu für wirklich wichtig - und zwar zeitnah, denn die Planungen schreiten voran. Indem wir in unserem Antrag bewusst keine Zahlen genannt haben, wollten wir Ihnen liebe Kolleginnen und Kollegen von der Koalition eine Brücke bauen. Wir nehmen zur Kenntnis, dass Sie nicht über diese Brücke gehen wollten. Da uns das Thema aber wirklich wichtig ist und wir nicht einfach so einen Änderungsantrag zu einer Beschlussempfehlung stellen wollten, sondern weil wir eine ernsthafte Ausschussberatung wollen, kündige ich hiermit schon einmal einen erneuten Antrag der FDP-Fraktion mit konkreten, konstruktiven Vorschlägen zur nächsten Plenarsitzung an.

     

    Wir sind der Meinung, dass der so genannte Winderlass der Landesregierung dringend überarbeitet werden muss. Schon bei der planerischen Ausweisung von Vorrangflächen sollten größere Abstände gelten.

     

    Eine rein pauschale Erhöhung ist allerdings weder sachgerecht, noch verhältnismäßig. Unserer Meinung nach bedarf es anlagenhöhenabhängiger Abstände, die über die bisherigen, von der Rechtsprechung entwickelten, immissionsschutzrechtlichen Abstände hinausgehen. Dafür brauchen wir landesrechtliche Abstandsvorschriften mit differenzierten, dynamischen Abstandsregelungen.

     

    Wir halten viele der von den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern vorgetragenen Bedenken für berechtigt. Die aktuellen Mindestabstände von nur einigen Hundert Metern stammen schließlich noch aus einer Zeit, als die Anlagen erheblich kleiner waren als heute. Vor einigen Jahren waren die Anlagen in der Regel zwischen 80 und 100 Metern hoch. Heute sind es hingegen um die 150 bis 200 Meter. Auf diese technische Weiterentwicklung muss die Politik endlich reagieren. Man kann die Sorgen der Menschen doch nicht mit einer Basta-Politik vom Tisch wischen. Ein möglicher Wertverlust von Immobilien durch eine Ansiedlung von Windenergieanliegen in deren unmittelbarer Nachbarschaft muss so gering wie möglich gehalten werden. Zudem sind die gesundheitlichen Auswirkungen der Windenergienutzung auf den Menschen weiter zu erforschen.

     

    Ein weiteres Thema, über das wir heute debattieren, ist das EEG. Die Koalition fordert mit ihrem Antrag eine deutliche Anhebung der Ausbauziele. Hierzu möchte ich zunächst einmal grundsätzlich feststellen, das für uns Freie Demokraten folgendes gilt: Vorrangig sind für uns der Ausbau der Stromnetze und die Entwicklung technisch wirksamer sowie ökologisch und wirtschaftlich sinnvoller Stromspeichersysteme. Es muss sichergestellt werden, dass die Schwankungen in der Energieerzeugung in ökonomisch und ökologisch sinnvoller Weise aufgefangen werden können. Und es müssen Antworten auf die grundlegenden technischen Probleme gefunden werden. Dazu sind öffentlich geförderte F&E Projekte ein geeigneter Weg.

     

    Einen zügellosen Ausbau Erneuerbarer Energien gegen die Interessen der Bevölkerung darf es auf keinen Fall geben. Darauf ist auch bei der EEG-Novelle zu achten. Wir fordern eine grundlegende Anpassung bei der Förderung der Erneuerbaren Energien. Man muss feststellen, dass Fehlanreize bei der Förderung Erneuerbarer Energien zu überhöhten Energiepreisen und daraus folgend zu einem immer stärker wachsenden Akzeptanzverlust für die Energiewende führten. Das gilt sowohl bei der Bevölkerung als auch bei Wirtschaftsunternehmen, die stetig ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit einbüßen. Bisherige Korrekturen am EEG waren nur Kosmetik. Ich sage nicht, dass man das EEG sofort abschaffen sollte. Und ich hielte es auch für falsch und geradezu fatal, wenn kleine Akteure und Bürgerwindparks zukünftig keine Chance mehr hätten. Akteursvielfalt, regionale Eigenstromkonzepte und Bürgerenergie sollten auch zukünftig möglich sein. Aber ich sage und meine auch, dass das EEG für mehr Markt- und Systemintegration angepasst werden muss.

     

    Die Anfangswirkungen des EEG waren gut und das EEG hat die Erneuerbaren auf Kurs gebracht. Auf Sicht muss es allerdings zu einer Überführung der erneuerbaren Energien in einen von Wettbewerb und Bedarfsgerechtigkeit geprägten Markt kommen.

     

    Zusammenfassend und abschließend stelle ich noch einmal fest, dass wir uns dringend über die Abstandsregelungen unterhalten und verständigen müssen. Und überhaupt sind in Sachen Windenergie Konflikte sind zu lösen. Ein Zubau von Windenergieanlagen darf nicht erzwungen werden. Schließlich muss das Ziel der Energiewende realistisch umgesetzt werden.“

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  • 27.04.2016

    Anita Klahn: Ein Gastschulabkommen mit Mecklenburg-Vorpommern muss endlich Thema werden

    „Ich möchte zu Beginn einen kleinen Ausflug in die Historie machen: Das geltende Gastschulabkommen wurde 2010 in CDU/FDP-Regierungsverantwortung geschlossen.

     

    Die damalige grüne Hamburger Schulsenatorin forderte geschlagene 31 Millionen Euro von Schleswig-Holstein. Dr. Klug konnte dann aber in einem für beide Seiten fairen Verhandlungsergebnis erreichen, dass unser Land aufwachsend zur jetzigen Höhe 13,2 Millionen Euro an Hamburg zahlt. Allerdings war die Kritik damals, insbesondere von den Grünen groß. Offensichtlich sollte unser Land der Stadt Hamburg noch mehr Gelder zahlen.

     

    In dieser Legislaturperiode gab es vollmundige Versprechungen.

     

    2012 versprach die damalige Bildungsministerin Wara Wende, dass man mit Hamburg ein neues Gastschulabkommen verhandeln werde. Die Abgeordnete Strehlau erklärte 2013, dass es bis Ende 2015 eine Nachfolgeregelung für das bisherige Gastschulabkommen geben werde.

     

    In der letzten Woche gab der sozialdemokratische Fraktionsvorsitzende mit seinem Hamburger Pendant eine Jubel-Pressemitteilung über die gute Zusammenarbeit mit Hamburg heraus. Da werden eine Menge Themen erwähnt, von einem neuen Gastschulabkommen ist aber nicht die Rede. Aber er tönt, ‚dass der Alltag der Menschen nicht durch Landesgrenzen gebremst werden darf‘. Die Schülerinnen und Schüler, denen die Hamburger Bildungsbehörde die Härtefallanerkennung versagt, können damit wohl nicht gemeint sein.

     

    Fazit: Bei dieser Regierung wurde bisher nur heiße Luft produziert und ich prognostiziere: Das bestehende Gastschulabkommen wird in dieser Legislaturperiode nicht geändert.

     

    Wir haben für zahlreiche Schülerinnen und Schüler, die nicht auf die Schule ihrer Wahl gehen können, eine unbefriedigende Situation. Daran ist leider nichts zu beschönigen.

     

    Die Frage ist jedoch, wie wir den Wunsch nach völliger Schulwahlfreiheit, also auch über Landesgrenzen hinweg, mit dem finanziell Machbaren in Einklang bringen können.

     

    Wie erwähnt, Hamburg forderte schon einmal 31 Millionen Euro für im Saldo um die 4.000 Schüler. Wie sich die Schülerzahlen entwickeln bei völliger Schulwahlfreiheit ist unbekannt. Ebenso die Auswirkung auf die regionale Schulstruktur durch das Wegbrechen von Schülerzahlen.

     

    Eine verantwortungsvolle Politik kann diese Aspekte nicht einfach unter den Tisch fallen lassen.

     

    Das bestehende Gastschulabkommen sieht daher sinnvollerweise als Lösung festgelegte Ausnahmeregelungen sowie eine Härtefallklausel vor.

     

    Leider ist es völlig intransparent, wie die Härtefallregelung angewandt wird. Zudem – und hier stütze ich mich auf die Antwort der Landesregierung auf eine meiner Kleinen Anfragen – wendet die Hamburger Bildungsverwaltung die Härtefallregelung offensichtlich immer restriktiver an. Das ist widerspricht eigentlich sozialdemokratischen Grundsätzen und ist allein zum Nachteil der Schülerinnen und Schüler.

     

    Ich fordere die Landesregierung auf, erstens für transparente Darstellung zu sorgen, wie die Härtefallregelung in Hamburg, aber auch in unserem Land angewendet wird, denn es gibt ja immerhin 1.100 Hamburger Schüler, die in Schleswig-Holstein zur Schule gehen, davon über 300 an allgemeinbildenden öffentlichen Schulen.

     

    Und zweitens fordere ich sie auf, auf den Hamburger Senat einzuwirken, die Härtefallregelung wieder weiter und im Sinne der Kinder auszulegen.

     

    Schließlich kann und sollte auch noch mal über die gesonderten Ausnahmeregelungen nachgedacht werden. So könnte ich mir vorstellen, die Wegezeit bei den Berufsschülern von 75 auf 60, wenn nicht gar auf 45 Minuten zu senken und auch gesonderte Regelungen für einzelne Gemeinden ähnlich zu der bestehenden Regelung für Barsbüttel zu treffen.

     

    Abschließend möchte ich noch auf einen weiteren Punkt verweisen, den wir auch in unserem Änderungsantrag aufgegriffen haben. Ein Gastschulabkommen mit Mecklenburg-Vorpommern muss endlich Thema werden. Ich fordere die Landesregierung auf, endlich in Verhandlungen mit Mecklenburg-Vorpommern einzutreten.

     

    Über 600 Schüler aus Mecklenburg-Vorpommern gehen auf schleswig-holsteinische Schulen, ohne dass das Land für die entstehenden Personalkosten eine Ausgleichszahlung bekommt. Wenn man in einer groben Berechnung die aktuellen Schülerkostensätze abzüglich der von mecklenburgischen Gemeinden bereits geleisteten Schulkostenbeiträge zugrunde legt, kommt man immerhin auf eine Summe, die bei zwei bis zweieinhalb Millionen Euro liegt.

     

    Die Landesregierung muss endlich anfangen, sich für die finanziellen Interessen unseres Landes einzusetzen. Was für Hamburg im Sinne einer guten Nachbarschaft selbstverständlich ist, muss auch für Mecklenburg-Vorpommern gelten. Wenn die Schulministerin dazu nicht bereit ist, sollte sich vielleicht die Finanzministerin der Sache annehmen.“

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  • 27.04.2016

    Wolfgang Kubicki: Wir brauchen eine völlige Neuordnung der Glücksspielpolitik

    „Das Glücksspielrecht in Deutschland befindet sich in einer Sackgasse. Bereits im letzten Jahr hat der Verwaltungsgerichtshof Kassel unmissverständlich klargestellt, dass das im aktuellen Glücksspielstaatsvertrag geregelte Vergabeverfahren durch das Glücksspielkollegium ‚mit dem Bundesstaatsprinzip und dem Demokratieprinzip des Grundgesetzes nicht vereinbar‘ ist.

     

    Vor zwei Wochen hat nunmehr das Verwaltungsgericht Wiesbaden geurteilt, dass auch die zahlenmäßige Begrenzung der Sportwettenkonzessionen unionsrechtswidrig ist, da es sich um einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundfreiheiten handelt und das Verfahren ein Mindestmaß an Transparenz vermissen lasse.

     

    Damit wird offensichtlich, was eigentlich von vornherein bekannt war: Das Regelwerk ist nicht nur untauglich zur Suchtprävention, weil es in sich widersprüchlich ist, sondern verstößt auch gegen Europa- und Verfassungsrecht. 

     

    Selbst diejenigen, die von der Idee der eigenen moralischen Überlegenheit dermaßen durchdrungen sind, dass sie auch Gerichtsurteile nur für freundlich gemeinte Handlungsempfehlungen halten, sollten jetzt einsehen, dass der Glücksspielstaatsvertrag gescheitert ist.

     

    Sicher ist: Ausweichen, Schweigen und Verzögern kann es angesichts der chaotischen Zustände im deutschen Glücksspielwesen nicht mehr geben.

     

    Ganz im Gegenteil ist jetzt die Aufgabe der Politik, vernünftige Lösungsvorschläge zu entwickeln, um das Glücksspielrecht wieder in das Maß des Grundgesetzes zu führen.

     

    Dafür brauchen wir eine völlige Neuordnung der Glücksspielpolitik. Wesentlicher Inhalt dieser dringend notwendigen Neujustierung muss die Auflockerung der staatlichen Monopolstellung und die Schaffung von Kohärenz sein:

     

    Es ist nämlich inkonsequent, wenn die bestehenden (staatlichen) Glücksspielanbieter aggressiv werben dürfen und gleichzeitig Privaten der Marktzutritt versperrt wird. Sie können es auch niemandem erklären, dass in privaten Spielhallen maximal zwölf Spielautoamten aufgestellt werden dürfen, während es bei staatlichen Spielbanken keine gesetzlichen Vorgaben gibt und sich in deren Automatensälen dann im Durchschnitt 100 Automaten befinden. Sie können sich im Übrigen nur in Spielbanken um ‚Haus und Hof‘ bringen, weil es im Gegensatz zu Spielhallen weder Vorgaben für die Höhe der Spieleinsätze, noch für die Höhe möglicher Verluste gibt. Mit der Bekämpfung der Spielsucht lässt sich dies jedenfalls nicht rechtfertigen. Es ist doch ein logischer Widerspruch, wenn sie im gleichen Rechtsraum etwas sowohl verbieten als auch erlauben wollen.

     

    Wer Spielsucht verhindern will, darf nicht selbst Spiele anbieten und daran verdienen.

     

    Wer Spielsucht lenken will, muss den Markt regulieren - und zwar denknotwendig für alle Anbieter.

     

    In allen anderen Bereichen wird dies auch genau so gemacht – schließlich gibt es auch keine staatlichen Landeszigarettenfabriken.

     

    Der aktuelle Glücksspielvertrag ist deshalb auch allein Ausdruck des obsessiven, rein fiskalisch motivierten Kampfes der Länder gegen private Spielanbieter. Diese werden unter dem Vorwand, Spielsucht zu bekämpfen oder wenigstens zu kanalisieren, diskriminiert oder jedenfalls behindert, um der öffentlichen Hand Einnahmequellen zu bewahren.

     

    Was wiederum paradox ist, weil der Boykott von privaten Anbietern dazu führt, dass diese unreguliert in riesigen Graumärkten agieren und dem Staat Milliarden Euro an Steuereinnahmen verloren gehen.

     

    Wir brauchen daher einen Glücksspielmarkt, in dem – wie vom EuGH mehrfach angemahnt – die Grundfreiheiten und der Grundsatz der Gleichbehandlung durch ein kohärentes Vorgehen beachtet werden. Nur so schaffen wir Rechtssicherheit.

     

    Dazu gehören insbesondere auch, die Abschaffung des verfassungswidrigen Glücksspielkollegiums und die Neuordnung des Vergabeverfahrens von Sportwetten.

     

    Es ist doch absurd, ausgerechnet diejenigen über die Konzessionsvergabe entscheiden zu lassen, die am faktischen Staatsmonopol das größte Interesse haben. Insofern überrascht es auch nicht, dass die in seit August 2012 (!) laufende Vergabe von 20 Konzessionen für Sportwetten, bisher zu keiner Vergabe einer Konzession, aber zu über 100 Gerichtsverfahren geführt hat. Das undemokratische Glücksspielkollegium gehört deshalb entmachtet. Ob es, wie vom hessischen Innenminister vorgeschlagen, durch eine neue zentrale Regulierungsbehörde ersetzt werden soll, sollte gründlich geprüft werden. Entscheidend ist, dass die Begrenzung der Sportwettenkonzessionen auf 20 Anbieter ganz abgeschafft und durch rein qualitative Anforderungen ersetzt wird.

     

    Zuletzt muss auch das weitgehende Verbot des Internet-Glücksspiels fallen, weil es schlicht nicht durchsetzbar und kontraproduktiv ist. Spieler wandern so nur in einen illegalen Online-Markt ab, der sowohl einer rechtlichen Kontrolle als auch einer suchtpräventiven Steuerung gänzlich entzogen ist

     

    Allen Grabenkämpfen der Vergangenheit zum Trotz sollten wir uns auf den Weg machen, um wieder zu einem grundrechtskonformen Glücksspielrecht zu gelangen.

     

    Wer sich den Urteilen der vergangenen Monate nicht völlig verschließen will, sollte deshalb unserem Antrag zustimmen.“

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  • 27.04.2016

    Anita Klahn: Bildungsministerium hat noch die Kurve gekriegt

    „Ich freue mich, dass alle Schülerinnen und Schüler aus Schleswig und Umgebung, die den neunjährigen gymnasialen Bildungsgang an der Domschule besuchen wollen, diese Möglichkeit auch bekommen. Ich beglückwünsche die Eltern, dass sie hartnäckig für ihre Sache eingetreten sind und trotz allen Widerstandes erfolgreich waren. Denn das, was sich in den letzten Wochen in Schleswig abgespielt hat, war ein bildungspolitisches Trauerspiel.

     

    Aufgrund einer verstockten Bildungsbürokratie und ideologischer Abneigungen gegenüber dem neunjährigen Gymnasium sollte es den Schülerinnen und Schülern verwehrt werden, die von ihnen gewünschte Schule zu besuchen. Dieses Vorgehen grenzte an Willkür. Es ist gut, dass das Schulministerium jetzt offensichtlich noch die Kurve bekommen hat.

     

    So ist auch die vom Schleswiger Bürgermeister vorgebrachte Argumentation abwegig. Ich erinnere daran, dass der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz rechtsstaatliches Prinzip ist, an das sich jedes Verwaltungshandeln halten muss. Aufgrund vermeintlich zu kleiner Räume, die aber bereits jetzt ohne Probleme als Klassenräume genutzt werden, in die Schullaufbahn und damit individuelle Lebensplanung jedes einzelnen Schülers einzugreifen, wäre völlig unverhältnismäßig gewesen und hätte vor Gericht auch keinen Bestand gehabt. Zumal die Schule schon erklärt hat, dass zum kommenden Schuljahr in zwei Jahrgängen aufgrund von Schulwechseln Klassen zusammengelegt werden, wodurch weitere Räume frei werden.

     

    An diesem Beispiel zeigt sich erneut, dass G9 an Gymnasien von den Eltern gewünscht wird. Wir brauchen daher dringend wieder die Wahlfreiheit für alle Gymnasien. Dann hätte auch das weitere Gymnasium in Schleswig, die Lornsenschule, G9 z.B. in einem G-Y-Bildungsgang anbieten können und dieses gesamte Drama hätte verhindert werden können.“
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  • Chancen der Digitalisierung verantwortungsvoll nutzen.

    Die digitale Revolution verändert den Alltag der Menschen in vielen Bereichen und übertrifft alle bisherigen technologischen Sprünge in ihren Auswirkungen und ihrer Geschwindigkeit.

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  • 27.04.2016

    Oliver Kumbartzky: Neue Angel- und Fischereiverbote in Nord- und Ostsee müssen verhindert werden

    „Die Bundesregierung plant großflächige Angel- und Fischereiverbote in den Schutzgebieten der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) in der Nordsee und in der Ostsee.

     

    Der vorliegende Antrag richtet sich gegen zwei unterschiedliche Vorhaben, die beide massive Auswirkungen auf die Fischerei und auch auf den Tourismus hätten. Ich halte es daher für richtig, dass wir uns als Landtag ganz klar zu den beiden geplanten Verboten positionieren, denn noch ist es nicht zu spät.

    Zum Hintergrund: Im Jahre 2004 hat die damalige Bundesregierung der EU acht Meeresschutzgebiete in der AWZ in Nord- und Ostsee gemeldet. 2007 hat die EU diese anerkannt. Diese Gebiete umfassen mehr als 30 Prozent der deutschen AWZ.  Bis 2013 hätte die Unterschutzstellung erfolgen müssen, doch dies ist nicht geschehen. Gegenwärtig läuft daher ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der fehlenden Unterschutzstellung von FFH-Gebieten in einzelnen Bundesländern sowie in der Ausschließlichen Wirtschaftszone.

     

    Inzwischen hat die Bundesregierung sechs Verordnungen zur Unterschutzstellung der Gebiete vorgelegt. In diesen Verordnungen wird beispielsweise unabhängig vom Schutzziel die Angelfischerei komplett verboten. Und das ist genau unser Kritikpunkt. In keinem anderen Land der EU wird so verfahren.

     

    Angeln ist eine besonders schonende Form der Fischerei. Der Meeresboden bleibt unberührt und es entsteht kein Beifang. Das geplante totale Verbot des Angelns ist daher nicht angemessen. Als Begründung für das Verbot wurde angeführt, dass eine Beeinträchtigung der ‚Naturverfügbarkeit‘ gegeben sei, und dass Ruhestörungen für Seevögel erfolgen würden. Zudem wurde gesagt, dass die Riffe gefährdet seien.


    Diese Argumentation trägt nicht. Von Anglern wird unzweifelhaft Fisch entnommen, klar. Die Entwicklung der Robben- und Seehundbestände in Nord- und Ostsee zeigt jedoch, dass ausreichend Fisch vorhanden ist. Im letzten Jahr wurden über 26.000 Seehunde in der Nordsee gezählt. Auch in der Ostsee ist der Bestand der Kegelrobben gewachsen und breitet sich nach Süden aus.


    Der Bootsverkehr kann zwar eine gewisse Störung der Seevögel verursachen. Der Angler im Boot dürfte jedoch ungleich weniger Störung für Seevögel bedeuten als schnelle, die Gebiete querende Boote. Die Gefährdung der Lebensgemeinschaft eines Riffs durch Angeln ist ebenfalls nicht nachvollziehbar. Eine mechanische Schädigung ist ausgeschlossen, die Entnahme einzelner Fische dürfte keinen messbaren Einfluss auf die Biodiversität der Riffs haben.

     

    Insgesamt ist das Verbot der Angelfischerei also unangemessen und auch unbegründet. Das Verbot der Freizeitfischerei würde in besonderem Maß dem Tourismus an der Küste schaden. Angler kommen insbesondere in Zeiten, in denen andere Touristen lieber zu Hause bleiben. Sie sind für Beherbergungsbetriebe und Restaurants, aber auch Angelshops eine wichtige Einnahmequelle.

     

    Zum zweiten Verbot, dem Verbot für die berufsmäßigen Seefischerei in der Nordsee, muss man einleitend erwähnen, dass das Bundeslandwirtschaftsministerium und das Bundesumweltministerium vor einigen Wochen Planungen vorgestellt haben, ganzjährige und großflächige Fischereiverbote auf rund 30 Prozent der deutschen Nordsee vorzusehen. In vier Meeres-Naturschutzgebieten sollen nach dem Willen der Bundesregierung umfangreiche Fangbeschränkungen für die Berufsfischerei erlassen werden. Alle vier liegen in der Ausschließlichen Wirtschaftszone. Es handelt sich um das Sylter Außenriff, den Borkum Riffgrund, die Doggerbank sowie das Vogelschutzgebiet Östliche Deutsche Bucht.


    Der Vorschlag wurde vom Bundeslandwirtschaftsministerium als deutsche Position in der Gruppe der Nordseeanrainerstaaten der EU eingebracht. Als gemeinsame Position sollte das Ganze dann an die EU-Kommission weitergeleitet werden. Rechtskraft für alle EU-Bürger würde dann als so genannter ‚delegierter Rechtsakt‘ erzielt werden. Eine parlamentarische Beratung und Beschlussfassung ist weder national noch auf europäischer Ebene vorgesehen.


    Kein anderer europäischer Mitgliedsstaat hat derart große Flächenanteile seiner Hoheitsgewässer als ‚Natura 2000‘-Gebiet ausgewiesen. Und kein anderer Mitgliedstaat beabsichtigt, derart große Flächen in seinen AWZ-Gebieten der Nordsee mit Fischereiverboten zu belegen. Europäische Normen würden leider mal wieder von der Bundesregierung übererfüllt werden.


    Wie auch schon die eben erwähnten Angelverbote, sind diese Fischereiverbote nicht verhältnismäßig und auch nicht begründet. Die berufsmäßige Seefischerei würde deutlich beschnitten werden. Gerade die kleinen Familienbetriebe würde das treffen. Und nicht nur die Fischerei als solche würden leiden, sondern auch hier wieder der Tourismus. Schließlich sind die Krabbenkutter in den Nordseehäfen ein wichtiger Imagefaktor für unser Land zwischen den Meeren.


    Die schleswig-holsteinischen Küstenfischer fischen verantwortungsvoll, ausgewogen und nachhaltig. Die derzeitige Form der Küstenfischerei besteht im Übrigen länger, als es die ‚Natura 2000‘-Gebiete gibt. Bei der Anmeldung als ‚Natura 2000‘-Gebiet war die Fischerei offenbar kein Problem.


    Unsere Küstenfischer brauchen verlässliche Rahmenbedingungen. Was sie nicht brauchen, sind weitere Einschränkungen. Immer mehr Auflagen führen irgendwann dazu, dass die Familienbetriebe aufgeben – zugunsten von Großbetrieben, die übrigens wesentlich intensiver fischen.


    Wir sollten als Landtag ein klares Signal senden, dass neue Verbote mit uns nicht zu machen sind.“

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  • 27.04.2016

    Dr. Ekkehard Klug: Die Reform des Strafvollzugs erfordert eine qualifizierte Analyse des Personalbed

    „Ein moderner Strafvollzug, der die Resozialisierung fördert und damit Häftlinge besser als bisher auf eine ‚normale‘ Lebensführung ohne Rückkehr zu kriminellen Aktivitäten vorbereitet, ist nicht zum Nulltarif zu haben.

     

    Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Reform des Strafvollzuges, der sich gegenwärtig in der parlamentarischen Beratung befindet, erkennt diese Tatsache auch im Prinzip an – er beziffert allein den personellen Mehrbedarf für die kommenden Jahre auf 49 Stellen. Dieser Ansatz ist jedoch – mit sehr großer Wahrscheinlichkeit – unzureichend.

     

    Im Verlauf der Beratungen im Innen- und Rechtsausschuss ist nach Überzeugung der FDP-Fraktion deutlich geworden, dass der tatsächliche Mehraufwand wesentlich höher liegt. Dies bedeutet: Entweder geht die Einführung neuer Ansprüche, die die Häftlinge nach dem Gesetz mit Recht – etwa im Sinne eines ‚familienorientierten‘ Vollzugs nach skandinavischem Vorbild – einfordern können, auf Kosten der Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter, oder das Gesetz wird sich als Schimäre erweisen, weil seine Ansprüche in der Realität nicht eingelöst werden können.

     

    Bereits die derzeitige Personalsituation in den Justizvollzugsanstalten unseres Landes ist prekär. In der JVA Lübeck liegt der Krankenstand bei bis zu einem Achtel der Bediensteten – zwischen 30 und 40 von insgesamt 322 Beschäftigten. Erhebliche Zusatzbelastungen im Zusammenhang mit aktuellen Aufgaben, etwa im Zusammenhang im laufenden Gerichtsverfahren wie dem ‚Pfandhausraub-Prozess‘ in Schleswig – kommen hinzu. Auch deshalb hat es im Laufe dieses Jahres in Lübeck in beiden Häusern des geschlossenen Vollzugs 16 Mal bzw. 21 Mal für die Häftlinge keinen Aufschluss gegeben.

     

    Das vom Justizministerium initiierte ‚Betriebliche Gesundheitsmanagement‘ hat z.B. für den Bereich der JVA Lübeck ergeben, dass bei 45 Prozent der Bediensteten die Arbeitsanforderungen einerseits und die persönliche Arbeits- und Leistungsfähigkeit sich dauerhaft nicht mehr in der notwendigen Balance befinden. Die ‚Arbeitsbewältigungsfähigkeit‘ ist daher nach den Ergebnissen dieser Überprüfung ernsthaft gefährdet.

     

    Die FDP-Fraktion fordert daher eine externe Analyse des Personalbedarfs in den schleswig-holsteinischen Justizvollzugsanstalten.

     

    Dabei soll einerseits der aktuelle Personalbedarf ermittelt werden, andererseits aber auch die Bedarfe, die sich aus der angestrebten Reform des Strafvollzugs ergeben.

     

    Eine solche Analyse ist unerlässlich, wenn wir in Schleswig-Holstein eine realistische, ehrliche und sachgerechte Einschätzung dessen erlangen wollen, was für die Aufgaben in unseren Justizvollzugsanstalten nötig ist, und erst recht, welche Voraussetzungen für die angestrebte Modernisierung des Strafvollzuges gegeben sind.

     

    Eine solche Analyse zu verweigern, käme in diesem Bereich einem landespolitischen Blindflug gleich. Ohne eine solche Analyse wäre angesichts der beschriebenen Probleme völlig klar, dass die ‚Küstenkoalition‘ ihre Reformpolitik ohne jegliche Bodenhaftung betreibt.

     

    Die Reform des Strafvollzugs erfordert eine qualifizierte Analyse des damit zusammenhängenden Personalbedarfs.“

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  • 27.04.2016

    Anita Klahn: Eine breite Mehrheit spricht sich für die Schulübergangsempfehlung aus

    „Der Übergang von der Grundschule auf die weiterführende Schule ist für jedes Kind ein wichtiger Schritt in seiner Schullaufbahn. Von daher ist es auch nur natürlich, dass Eltern sich frühzeitig mit der Frage beschäftigen, welche Schulform für ihr Kind die richtige sein wird. Viele Eltern wünschen sich, diese Frage frühzeitig gemeinsam mit den Lehrkräften zum Wohle ihres Kindes zu beraten.

     

    Diesen Wunsch greift unser Gesetzentwurf auf. Und wie die Stellungnahmen zeigen, gibt es eine breite Mehrheit sowohl bei Eltern, Schülern und Lehrerschaft, die sich für eine Schulübergangsempfehlung aussprechen.

     

    Wir Liberalen wollen die Schulübergangsempfehlung wieder einführen, zusätzlich verbessert unser Gesetzentwurf die Durchlässigkeit zwischen den Schularten. Unser Ziel ist es die Hochwertigkeit und Flexibilität des Bildungssystems zu stärken.

     

    Nach wie vor halte ich die Orientierungsstufe in den Jahrgängen 5 und 6 für eine sehr sinnvolle Einrichtung. Nur so kann jeder Schülerin und jedem Schüler der Bildungsweg eröffnet werden, der individuell am besten zu ihr oder ihm passt.

     

    Und Aufgabe der Politik ist es, diesen schulischen Übergangsprozess mit besonderer Sorgfalt zu gestalten, ausgerichtet am Wohl des Kindes und seines Schulerfolges.

     

    Vor diesem Hintergrund appelliere ich an die regierungstragenden Fraktionen, ihrem eigenen Anspruch gerecht zu werden und sich auch mit den Argumenten derer, die sich für eine Schulartempfehlung aussprechen, sachlich auseinanderzusetzen.

     

    Hervorheben möchte ich dazu zwei Stellungnahmen aus der schriftlichen Anhörung. Die GEW gibt zu, dass sie keine Sachargumente zu dieser Thematik hat und verzichtet deswegen ganz auf eine inhaltliche Auseinandersetzung. Das ist zwar konsequent, aber als ernsthaften Gesprächspartner nehme ich die GEW in dieser bildungspolitischen Frage nicht wahr.

     

    Die Stellungnahme der unteren Schulaufsicht bietet ebenfalls  keine Sachauseinandersetzung. Stattdessen liest sich diese wie eine ideologische Kampfschrift, die von Begriffen wie ‚Selektion‘, ‚Segregation‘ und ‚Elite‘ nur so strotzt.

     

    Ganz subtil formuliert die untere Schulaufsichtsbehörde, dass ‚auch in der BRD‘ die Schulübergangsempfehlung und die Verbesserung der Durchlässigkeit zwischen den Schulen abzulehnen, weil dieses ‚gesellschaftspolitisch geboten‘ sei.

     

    Also nicht die Bildungspolitik, sondern die Gesellschaftspolitik wird zum Maßstab von Bildungsqualität und Bildungserfolg erklärt.

     

    Frau Ministerin, macht sich das Schulministerium und die Landesregierung eigentlich die Argumentation der unteren Schulaufsicht zu eigen? Es ist immerhin eine Ihnen untergeordnete Behörde. 

     

    Mit ziemlicher Arroganz behaupten die Kritiker unseres Gesetzentwurfes, dass Studien zeigen würden, dass sich eine Schulübergangsempfehlung nicht bewährt habe – ohne jemals zu erwähnen, welche Studien das sein sollen.

     

    Der Kieler Bildungsforscher, Professor Köller, immerhin Leiter des renommierten Instituts für Pädagogik der Naturwissenschaft und Mathematik an der CAU, trifft da eine ganz andere Aussage. So haben wissenschaftliche Studien vielmehr gezeigt, dass sich Eltern sehr wohl auf die Schulübergangsempfehlung verlassen können. Die Aussagekraft der Beurteilungen hat sich in den Studien bestätigt.

     

    Studien des Wissenschaftszentrums Berlin zeigen, dass dort, wo eine bindende Übergangsempfehlung abgeschafft wurde, noch weniger Kinder aus bildungsschwachen Elternhäusern den höchsten Schulabschluss erreichen.

     

    Grundschullehrer begleiten ihre Schüler über vier Jahre. Sie kennen deren Leistung und Entwicklung sehr gut. Wenn man diesen Lehrkräften die Kompetenz abspricht, eine stimmige Leistungsdiagnostik auszusprechen, dann ist das mehr als eine Geringschätzung. Dann sagt man den Grundschullehrern, ihr beherrscht euren Job nicht, wir trauen euch nicht.

     

    Ich fordere die Koalitionäre auf, kommen Sie aus ihren bildungspolitischen Schützengräben heraus. Wenn Sie Schulfrieden ernst meinen – dann stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu! Beweisen Sie, dass ihnen das Wohl der Schülerinnen und Schüler wichtig ist.“

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  • 27.04.2016

    Wolfgang Kubicki und Michael Kruse: Uneinigkeit bei Kreditermächtigungen zeigt rot-grüne Unfähigkeit

    Anlässlich der Unstimmigkeiten zwischen dem Hamburger Senat und der Landesregierung Schleswig-Holsteins in Sachen Reduzierung der Kreditermächtigung für die hsh portfoliomanagement AöR, erklären der Vorsitzende der schleswig-holsteinischen FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki und der wirtschaftspolitische Sprecher und parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft, Michael Kruse:

     

    Wolfgang Kubicki: „Wir erwarten von der schleswig-holsteinischen Landesregierung, dass sie sich ernsthaft darum bemüht, die Kosten für den Steuerzahler so gering wie möglich zu halten. Vor diesem Hintergrund wäre es stringent, wenn die Finanzministerin Monika Heinold sich an ihre eigenen Ankündigungen hält und bei den rot-grünen Kollegen im Hamburger Senat mit Nachdruck für die Reduzierung der Kreditermächtigungen wirbt. Gerade bei rot-grünen Parteikollegen erwarten die Menschen in Schleswig-Holstein und Hamburg zu Recht eine faire und offene Zusammenarbeit bei einer Frage von solch großer finanzpolitischer Bedeutung.“

     

    Michael Kruse: „Es ist eine Katastrophe, wie dilettantisch die beiden Landesregierungen in Sachen Kreditermächtigung für die hsh portfoliomanagement AöR agieren: Noch im Dezember 2015 hat Schleswig-Holsteins Finanzministerin Heinold die Reduzierung der Kreditermächtigung in ihrer Landtagsrede in Aussicht gestellt. Dabei hat sie darauf verwiesen, dass Hamburg dieses auch wollen müsste. Hamburgs rot-grüner Senat hat aber offensichtlich überhaupt kein Interesse an einer Reduzierung der Kreditermächtigung. Das zeigt, wie uneins die rot-grünen Regierungen von Hamburg und Schleswig-Holstein in einer so wichtigen Frage sind. Und es macht offenkundig, dass es richtig war, den Landesregierungen bei der Erteilung einer Kreditermächtigung von 6,2 Milliarden Euro zu misstrauen.“

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