Direkt zum Inhalt
Logo Freie Demokraten Landtagsfraktion Schleswig-Holstein FDP

Main navigation

  • Aktuelles
    • Landtagssitzungen
    • Newsletter
  • Themen
  • Positionspapiere
  • Fraktion
    • Abgeordnete
    • Mitarbeiter
    • Organigramm
    • Stellenangebote
  • Presse
  • Termine
    • Fraktion
    • Landtagssitzungen
    • Veranstaltungsrückblicke
  • Mediathek

Social Media Menü

  • Facebook
  • Twitter
  • Youtube
  • Suche
  • 23.01.2019

    Dennys Bornhöft zu TOP 34 "Möglichkeiten der Aufarbeitung nutzen und fortsetzen"

    In seiner Rede zu TOP 34 "Alle Möglichkeiten der Aufarbeitung nutzen undfortsetzen" erklärt der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    ,,Das zweitägige Symposium ,Die Vergangenheit im Kopf ­ die Zukunft in der Hand` Ende November letzten Jahres hat für die Öffentlichkeit Schleswig- Holsteins unfassbares erfahrenes Leid offengelegt. In dem Zeitraum mindestens von 1949 bis 1975 wurden von einigen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in sozialen Einrichtungen schwerste Verfehlungen bis hin zu Straftaten gegenüber den Schutzbefohlenen begangen. Das, was die Betroffenen hier im Plenarsaal aus ihrer Kindheit und Jugend berichtet haben, ließ einem den Atem stocken. Das, was den Gästen an den beiden Tagen erzählt wurde, war das Bedrückendste, was ich bisher als Abgeordneter erlebt habe. Es gehört enormen Mut und Courage dazu, das erfahrene Leid so detailliert und bildlich vorzutragen.

    Für mich, Jahrgang 1986, ist es eigentlich unvorstellbar, dass es selbst 30 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges in der Bundesrepublik, auch mitten in Schleswig-Holstein, ein derartiges Menschenbild, vor allem gegenüber Kinder und Jugendlichen, gab. Ein Menschenbild, welches mit dem Artikel 1 Grundgesetz nichts zu tun hat. Unfreiwillige Medikamentenvergabe, körperliche Gewalt, Ausbeutung der Arbeitskraft bis hin zu Zwangsarbeit, es wurde sogar von unterlassenen Hilfeleistungen mit Todesfolge berichtet.

    Diese Übergriffe wurden den kleinsten und schwächsten unserer Gesellschaft angetan. Es geschah in Einrichtungen der Behindertenhilfe und der

    Kinder- und Jugendpsychiatrie. Der lange Zeitraum, die Schwere der Verfehlungen sowie deren Anzahl sprechen dafür, dass dies keine isolierten, auf lediglich einzelne Angestellte begründeten Vorfälle waren. Die Übergriffe hatten in Teilen System oder es wurde weggeguckt. Mehrere Akteure müssen beteiligt gewesen sein oder haben zumindest hier nicht richtig hingeschaut. Das Land Schleswig-Holstein als Träger des damaligen Landeskrankenhauses in Schleswig stellt sich der Verantwortung und betreibt proaktiv die Aufarbeitung und gesteht auch die damaligen Verfehlungen ein. So geschehen durch den derzeitigen Sozialminister Dr. Heiner Garg. Schleswig- Holstein geht damit voran.

    Es ist leider davon auszugehen, dass ähnliche Verfehlungen auch in anderen Bundesländern stattfanden. Die Aufarbeitung aus Schleswig-Holstein wird so indirekt auch Betroffenen von anderswo helfen können. Auch die anderen damals Beteiligten wie Träger aus der Wohlfahrtshilfe oder Pharmakonzerne müssen sich hier deutlich stärker als bisher einbringen. Das ist nicht einfach, nur eine Bitte: das ist eine Aufforderung und die Erfüllung dieser Aufforderung sollte eine Pflicht dieser Akteure sein. Eine weitere Forderung des Sozialausschuss ist, dass die Antragsfristen für die Entschädigungsleistungen aus dem Budget der Stiftung ,Anerkennung und Hilfe` deutlich verlängert werden und nicht alsbald enden. Bei der Interessensabwägung zwischen planbarer Antragsbearbeitung auf der einen und längerfristigeren Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Betroffenen auf der anderen Seite stehen wir ganz klar hinter den Betroffenen. Die Umsetzung dieser Forderung würde auch Opfern aus anderen Bundesländern zugutekommen.

    Wir als Parlament, und das wird auch für die Landesregierung gelten, werden weiterhin und wiederkehrend den Stand der Aufarbeitung begleiten, zuarbeiten, aber auch Zwischenstände abfragen und einfordern. Sollte sich hieraus ergeben, dass für die wissenschaftliche Auswertung mehr Ressourcen benötigt werden, so werden wir natürlich auch dies positiv begleiten.

    Das erfahrene Leid und die Aufarbeitung ist definitiv ein Thema, welches absolut unangemessen für parteipolitische Schlagabtäusche ist. Daher möchte ich mich ausdrücklich bei den unterzeichnenden Fraktionen dieser Drucksache bedanken. Die bisherigen Beratungen und Diskussionen, die wir im Ausschuss haben, sind konsensual und frei von Koalitions- oder Oppositionsgebaren.

    Schließen möchte ich nochmals meinen Dank an all diejenigen richten, die am Symposium teilgenommen haben und es organisiert haben, wie dem Sozialminister Dr. Heiner Garg und dem Sozialausschussvorsitzenden Werner Kalinka. Insbesondere möchte ich mich bei den Vortragenden bedanken, die für sich und auch für andere gesprochen haben. Damit wurde der Deckmantel des Schweigens über die Missbräuche weggezogen. Damit nie wieder weggeguckt werden kann."

    Weiterlesen
  • 23.01.2019

    Jan Marcus Rossa zu TOP 13 "Schaffung eines Modellprojekts Clearingstelle"

    In seiner Rede zu TOP 13 Schaffung eines ,,Modellprojekts Clearingstelle" erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    ,,Schleswig-Holstein geht wieder einmal voran! Wir waren uns in der Koalition von Anfang an einig, dass wir Menschen, die sich illegal in unserem Land aufhalten, helfen wollen, aus der Illegalität herauszufinden.

    Ich freue mich, dass wir heute den ersten Schritt machen werden und eine Lösung anbieten können, wie wir Menschen eine Perspektive bieten können, einem Leben in der Illegalität den Rücken zu kehren. Wir alle haben von den Risiken und Gefahren gehört, denen Menschen, die in der Schattenwelt der Illegalität leben müssen, ausgesetzt sind. Dies zu beenden, muss unser Ziel sein. Ging es am Anfang unserer koalitionsinternen Debatten darum, ein Modellprojekt aufzusetzen, wie es in Köln besteht, haben wir schnell erkannt, dass es nicht nur um Gesundheitsfürsorge für Menschen ohne Papiere ging. Für uns Freie Demokraten war klar, dass die fehlende Gesundheitsversorgung nur eines von vielen Problemen ist, denen Menschen in der Ille- galität ausgesetzt sind. Unser Ziel musste es doch sein, Menschen in die Legalität, also aus dem Schatten ins Licht und damit in ein geordnetes und sicheres Leben zurückzuholen. Das ist das Ziel, das wir mit unserem heutigen Antrag zum ,Modellprojekt Clearingstelle` verfolgen.

    Menschen, die in unserem Land illegal leben und arbeiten, befinden sich in prekären und äußerst schwierigen Verhältnissen. Der illegale Aufenthalt in Deutschland ist häufig verbunden mit menschenunwürdigen Arbeits- und Lebensbedingungen. Zwangsarbeit und Zwangsprostitution sind bei Migranten, die sich illegal in unserem Land aufhalten, ein nicht zu unterschätzendes Problem. Menschen, die sich vor dem Staat verstecken müssen, die im Verborgenen leben müssen, sind besonders gefährdet, dass ihre Zwangslage ausgenutzt wird und ihnen weder ein leistungsgerechter Lohn noch der in unserem Land übliche Sozial- und Arbeitsschutz gewährt werden. Ein in der Illegalität lebender Mensch wird sich kaum gegen Willkür und Drangsalierungen und unzulässigen Zwang zur Wehr setzen können. Er wird dies hinnehmen, weil er nicht entdeckt werden möchte. Das aber ist ein Zustand, den wir in unserem Land nicht dulden können.

    Die Idee unserer Clearingstelle ist nun, dass sich Menschen, die in dieser Schattenwelt leben, die Chance bekommen, in ein geordnetes Leben zurückzukehren. Wir wollen die Strafandrohung beseitigen, die eine rechtswidrige Einreise und der unerlaubte Aufenthalt in Deutschland mit sich bringen.

    Wir wissen, dass dies allein kein Anreiz ist, sich an eine Behörde zu wenden, wenn das Risiko besteht, am Ende Deutschland verlassen zu müssen. Dieses Problem werden wir mit einer Clearingstelle allein nicht lösen können.

    Wir sind aber der Überzeugung, dass es für viele Migranten, die sich illegal in unserem Land aufhalten, schon als Hilfe empfunden wird, wenn sie sich ohne das Risiko einer Bestrafung an eine Behörde wenden könnten, um ihren Aufenthaltsstatus klären zu lassen und die rechtswidrige Einreise und der unerlaubte Aufenthalt in Deutschland nicht mehr zu ihrem Nachteil berücksichtigt werden wird.

    Wir müssen aber auch anerkennen, dass sich niemand zu einer Selbstanzei- ge bereit erklären wird, der nicht zuvor eingehend und vertraulich über Chancen und Risiken beraten wurde. Da besteht kein Unterschied zwischen dem Steuersünder, der sich zur Selbstanzeige entschließt und einem Migranten, der sich illegal in Deutschland aufhält und nun in ein geordnetes aufenthaltsrechtliches Verfahren eintreten will. Deshalb ist ein zentraler Baustein unseres Modellprojekts, dass sich diese Migranten vertraulich im Vorfeld beraten lassen können, und dass diese Beratung staatsfern ist.

    Wir werden Menschen aus der Illegalität mit den dort bestehenden Gefahren, Risiken und Nachteilen nur herausholen, wenn wir zum einen eine staatsferne, unabhängige und vertrauliche Beratung gewährleisten und der Selbstanzeige strafbefreiende Wirkung zukommen lassen. Eine schlichte Beratungsstelle reicht nicht aus, denn sie wird Menschen nicht aus einer Illegalität befreien. Das aber muss unser Ziel sein und deshalb wollen wir hier in Schleswig-Holstein einen Schritt weiter gehen als wir das in anderen Bundesländern gesehen haben. Wir wollen den Anstoß für ein Clearingstellenverfahren mit strafbefreiender Wirkung geben, da nur das Erfolg versprechend sein wird."

    Es gilt das gesprochene Wort.

    Weiterlesen
  • 23.01.2019

    Anita Klahn zu TOP 14+23 "Gewalt gegenüber Frauen entgegen treten"

    In ihrer Rede zu TOP 14+23 Gewalt gegenüber Frauen entschlossen entgegen treten und Geschlechtssensible Asylverfahren umsetzen erklärt die stellvertretende Vorsitzenden und frauenpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    ,,Es ist bezeichnend, dass der Friedensnobelpreis 2018 an die Menschenrechtsaktivistin Nadia Murad und den Arzt Denis Mukwege verliehen wurde.

    Mit großem Mut haben beide dazu beigetragen, dass sexualisierte Gewalt, in diesem Fall als Kriegswaffe, nicht mehr totgeschwiegen werden kann. Diese Preisverleihung ist eine Mahnung an die Gesellschaft, ihren Teil der Verantwortung zu übernehmen und sie kann als Brückenschlag zur Istanbul-Konvention interpretiert werden.

    Mit folgenden Sätzen beginnt der Erläuternde Bericht zur Istanbul-Konvention: ,Gewalt gegen Frauen ­ einschließlich häuslicher Gewalt ­ stellt in Europa eine der schwersten geschlechtsspezifischen Menschenrechtsverletzungen dar, die immer noch in den Mantel des Schweigens gehüllt wird.

    Häusliche Gewalt gegen andere Opfer wie Kinder, Männer und ältere Menschen ist ebenfalls ein kaum beachtetes Phänomen, das zu viele Familien betrifft, um ignoriert werden zu können.`

    Diese Worte nehmen jeden Appell im Kampf gegen Gewalt gegen Frauen vorweg. Es muss etwas geschehen.

    Unsere Gesetzgebung und unsere Wertvorstellung sind die Eckpfeiler für unser Zusammenleben. Gerade das Grundgesetz ist ein Meilenstein in der Gleichberechtigung von Mann und Frau. Viel hat sich dadurch in unserer Gesellschaft verändert. Auch wenn dieser Prozess der Veränderung teilweise nur mühsam und viel zu langsam erscheint. Erinnert sei nur an die Strafbarkeit der Vergewaltigung in der Ehe, die in der Bundesrepublik gerade mal seit 1997 als solche strafbar ist. Und der Kampf gegen Gewalt gegen Frauen ist noch lange nicht gewonnen.

    Es ist wichtig, die Gleichstellung von Frauen und Männern weiter voranzutreiben, den gegenseitigen Respekt in zwischenmenschlichen Beziehungen zu erhöhen sowie die Gewaltfreiheit zu fördern: Die Verantwortung hierfür liegt vorrangig bei den Eltern. Aber sie liegt eben auch bei der Politik. Die Ratifizierung der sogenannten Istanbul-Konvention ist hier ein wichtiger Schritt. Dort wird Gewalt in seinen unterschiedlichen Formen definiert. Wir stellen klar, dass Gewalt unter Berufung auf Kultur, Sitten, Religion, Tradition oder die sogenannte ,Ehre` nicht toleriert wird.

    Viele der einzelnen Artikel der Istanbul-Konvention erfüllen wir bereits. So fanden und finden viele tausende Frauen in Deutschland Schutz, weil sie wegen ihres Geschlechts in ihren Herkunftsländern verfolgt wurden. Schon lange vor der Istanbul-Konvention hat sich die Bundesrepublik im Rahmen der Genfer Flüchtlingskonvention und der europäischen Flüchtlingskonvention gebunden und gewährleistet dies zudem über das Asylgesetz und die Rechtsprechung. 2017 wurden über 20.000 Personen wegen geschlechtsspezifischer Verfolgung als Flüchtling anerkannt. Das entsprach 22,3 Prozent aller Entscheidungen bei denen eine Flüchtlingsanerkennung festgestellt wurde. Geschlechtsspezifische Gewalt durch staatliche und nichtstaatliche Akteure nimmt in der Entscheidungspraxis des BAMF einen großen Stellenwert ein.

    Unser Aufenthaltsgesetz räumt Frauen auch ein eigenes Aufenthaltsrecht ein, wenn die Ehe im Bundesgebiet seit drei Jahren bestanden hat. Sollte das Festhalten an der Ehe für die Frauen unzumutbar sein, sieht das Aufenthaltsgesetz vor, dass keine dreijährige Ehe bestanden haben muss. Diese Regelung zielt auch auf Frauen ab, die Opfer von Gewalt durch ihre Ehe- männer geworden sind. Sie soll verhindern, dass Frauen durch die Drohung einer möglichen Abschiebung, vom Ausbrechen aus der sie belastenden Ehe abgehalten werden. Ich sehe hier insbesondere in der frühzeitigen und umfangreichen Information einen wichtigen Hebel, damit diese Regelung den Frauen auch wirklich hilft. Darum lassen sie uns im Ausschuss über bestehende und ggf. erforderliche konkrete Maßnahmen diskutieren, wo die Themen Beratung und Unterbringung eine zentrale Rolle spielen sollten.

    Es gibt viele wichtige Akteure im Kampf gegen Gewalt gegen Frauen. Genannt sei etwa das mit Landesmitteln unterstützte Projekt von Petze e.V., das in Kitas und Schulen ansetzt. Unsere gemeinsame Herausforderung wird sein, die vielen einzelnen Hilfsmaßnahmen und gesetzgeberischen Maßnahmen besser miteinander zu verzahnen und ineinandergreifende poli- tische Maßnahmen zu entwickeln. Lassen sie uns alle gemeinsam an der Situation der Frauen arbeiten. Lassen sie uns alle gemeinsam daran arbeiten, dass Gewalt gegen Frauen, gegen Kinder, gegen jeden Menschen zukünftig der Vergangenheit angehören wird."

     

    Es gilt das gesprochene Wort.

     

    Weiterlesen
  • 24.01.2019

    Christopher Vogt zu TOP 3 "Änderung des Vergaberechts in Schleswig-Holstein"

    In seiner Rede zu TOP 3 "Gesetz zur Änderung des Vergaberechts in Schleswig-Holstein" erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    ,,Das bisherige Tariftreue- und Vergabegesetz war meines Erachtens ein Musterbeispiel für ,Gut gemeint, aber schlecht gemacht`. Spätestens bei der Evaluation im Jahr 2016 wurde klar, dass es in Teilen noch nicht einmal praktikabel ist, und dass die vorgegebenen Ziele des Gesetzgebers ganz klar verfehlt wurden. Das Gesetz hat vielmehr dazu geführt, dass sich immer weniger Betriebe an öffentlichen Auftragsvergaben beteiligt haben, und dass somit auch immer weniger Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von öffentlichen Aufträgen profitiert haben. Das kann es nicht sein und das ist auch keine sozial verantwortliche Politik.

    Das Ziel des Vergaberechts ist es ja, durch die wirtschaftliche Verwendung von Haushaltsmitteln öffentliche Aufträge zu vergeben. So definiert es das Bundeswirtschaftsministerium. Der Kern ist also die Vergabe öffentlicher Aufträge im Wettbewerb: Nach fairen, eindeutigen und transparenten Kriterien. Und eben nicht auf Grundlage bestimmter politischer Ziele, die vielleicht wünschenswert sind, aber landesgesetzlich nicht durchsetzbar sind.

    Der vorliegende Gesetzentwurf erfüllt gezielt den zentralen Zweck des Vergaberechts: Er ist klar verständlich, regelt alles Wesentliche und steigert die Attraktivität öffentlicher Vergaben. Redundante Vorschriften fallen weg.

    Auf rechtlich nicht eindeutig definierte Kriterien wird verzichtet. Nachweise müssen nicht bei der Angebotsabgabe eingereicht werden, sondern werden auf den Erfolgsfall begrenzt. All dies führt zu einer enormen Reduzierung des Verwaltungsaufwands und macht öffentliche Aufträge auch wieder für kleinere Betriebe im Land attraktiv. Damit entbürokratisieren wir das Vergaberecht und bringen Schleswig-Holstein ein ganzes Stück weiter auf dem Weg zum mittelstandsfreundlichsten Bundesland. Der Abbau von unnötiger Bürokratie ist also möglich, wenn man es denn möchte. Das Interesse an öffentlichen Aufträgen ist in den letzten Jahren leider erheblich zurückgegangen. Das liegt natürlich auch an dem anhaltenden Boom im Bausektor, aber eben auch an der unnötigen Bürokratie, die bei öffentlichen Aufträgen angefallen ist. Dass Holstein Kiel keine Firma für den Neubau einer Tribüne findet, ist ja nur eines von vielen Beispielen.

    Wenn man sich die Änderungsanträge der Opposition anschaut, gewinnt man den handfesten Eindruck, dass es Ihnen hier heute vor allem um Vergangenheitsbewältigung geht. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird sich da gar nicht erst befasst. Man bemängelt nur sein eigenes Gesetz als unzureichend und will es weiter ausweiten. Wie so häufig stellt sich dabei die Frage: Warum fordern Sie eigentlich schon wieder Jamaika dazu auf, etwas zu tun, was Sie zu Ihren Regierungszeiten problemlos selbst hätten tun können? Hatten Sie damals etwa keine Mehrheit dafür innerhalb der Koalition? Wer hat es denn verhindert? Oder versuchen Sie nur noch auf Teufel komm raus, die Koalition zu kritisieren? Ich sage Ihnen ganz deutlich: Das geht nach hinten los. Denn wenn wir uns mal Ihre Änderungsvorschläge und Ihre entsprechende Pressearbeit anschauen, wird nur eines deutlich: Sie kritisieren im Grunde andauernd nur das TTG, also Ihr eigenes Gesetz. Und versuchen uns, für Ihr Gesetz verantwortlich zu machen. Das ist schon reichlich absurd!

    Sie werfen dabei auch mit den wildesten Vorwürfen um sich: Dass wir Menschenrechte untergraben würden. Dass wir Lohndumping fördern würden.

    Dass wir die Arbeitnehmer im Land verkaufen und verraten würden. Das hat mit konstruktiver Kritik nichts mehr zu tun. Im Gegenteil: Fakt ist, dass sich für keinen Arbeitnehmer die Bedingungen im Vergleich zum TTG verschlechtern werden. Das wurde auch mehrfach klargestellt. Dennoch wird konsequent versucht ­ zum Teil auch von den Gewerkschaften ­ die Arbeitnehmer gegen die Regierung aufzubringen. Und ich möchte noch etwas im Zusammenhang mit der öffentlich geäußerten Kritik am neuen Vergabegesetz klarstellen: Sämtliche Unterstellungen, wir würden Menschenrechtsverletzungen und Kinderarbeit fördern, sind populistisch und völlig daneben. Ich würde mir wünschen, dass wir diese Ebene der Unterstellungen und Diffamierungen wieder verlassen würden.

    Bei den Koalitionsverhandlungen gab es einfachere Themen, bei denen wir uns entsprechend schneller geeinigt haben. Ich bin aber insbesondere unserem grünen Koalitionspartner dankbar für die konstruktiven und sachlichen Gespräche und ich bin mir sicher, dass wir ein sehr gutes neues Gesetz schaffen, von dem mehr Menschen profitieren können als es bisher der Fall war."

     

    Es gilt das gesprochene Wort.

    Weiterlesen
  • 05.07.2018

    Dennys Bornhöft zu TOP 20 u.a. „Pflegeassistenz-ausbildung und Arbeitsbedingungen in Pflegeberufen"

    In seiner Rede zu TOP 20+28 (Anträge zur Pflegeassistenzausbildung und zu Arbeitsbedingungen in den Pflegeberufen) erklärt der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Die Debatte um die Situation in der Pflege ist nun dort, wo sie hingehört. Ganz oben auf der Tagesordnung – auch auf Bundesebene und in den überregionalen Leitmedien. Bezüglich des Zusammenhaltes der Gesellschaft und der Generationen wird die Behebung des Fachkräftemangels die zentrale Frage des kommenden Jahrzehntes.

    Wie können wir den Bedarf an Fachkräften zeitnah und nachhaltig decken? Zum einen brauchen wir Menschen, die neu in den Pflegeberuf, sei es als Pflegehelfer oder als examinierte Pflegefachkraft, einsteigen. Hier werden bereits landes- und bundesweit die Ausbildungszahlen erhöht. Der demographische Wandel lässt uns aber offen in einen Zielkonflikt laufen, vor allem im sozialen und öffentlichen Sektor. Wir wollen mehr Lehrerinnen und Lehrer, mehr Polizistinnen und Polizisten, mehr Erzieherinnen und Erzieher, mehr Pflegekräfte oder auch mehr Planerinnen und Planer. Andere Branchen hätten ebenfalls gerne Nachwuchskräfte.

    Als junger Mensch ist das prinzipiell eine komfortable Situation, da man nicht nur eine breite Auswahl an Berufszweigen hat, sondern auch an Arbeitgebern. Mit dem demographischen Wandel im Nacken müssen wir noch stärker auf das Anwerben ausländischer Fachkräfte und derjenigen, die Fachkräfte werden wollen, setzen. Hierfür müssen die Verfahren der Anerkennung ausländischer Abschlüsse deutlich beschleunigt werden. Noch immer gibt es in vielen europäischen Ländern eine enorm hohe Jugendarbeitslosigkeit – die Chancen und Perspektiven in Deutschland können noch mehr herausgestellt werden.

    In der politischen Debatte, weniger bei den Pflegekräften selbst, wird häufig erwähnt, man müsse besser über die Pflege sprechen und für ein positives Image sorgen. Positives Image? Schön und gut, aber geht eine einzige Nachtschicht, erst Recht bei Unterbesetzung, besser von der Hand, wenn sich Politiker in Zeitung und Fernsehen hinstellen und davon reden, dass man besser über Pflege reden müsse? Oder wenn die Bundesfamilienministerin Giffey sagt: „Es muss cool sein, Pflegefachkraft zu sein“? Solches Gebaren lockt junge Menschen eher nicht hinterm Ofen hervor.

    Was auf jeden Fall ‚cool‘ ist, sind Arbeitsbedingungen, die einem nicht nur acht Jahre, sondern gerne bis zur Rente Freude am Job bereiten. ‚Cool‘ ist es auch, ausreichend Kolleginnen und Kollegen zu haben, sodass z.B. Urlaubs- und Krankheitsvertretungen kein Problem darstellen. Und es ist sicherlich auch ‚cool‘, sich von seinem Gehalt den wohlverdienten Urlaub ansparen zu können.

    Diese ‚coolen‘ Grundlagen bedingen sich auch gegenseitig. Wir werden daher nicht umhin kommen, deutlich mehr Geld ins System zu geben. Über die Erhöhung der Pflegeversicherungsbeiträge und auch über die Bezuschussung aus dem allgemeinen Haushalt muss offener diskutiert werden. Pflege ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, sodass die Zuhilfenahme des Steueraufkommens nicht wesensfremd ist. Das Mehr an Geld muss aber auch dem Personal zu Gute kommen, beispielsweise mit der Lohnangleichung der Altenpflege an die Krankenpflege. Fast noch wichtiger wird aber das Geld für mehr Kolleginnen und Kollegen in der Pflege sein.

    Damit sind primär menschliche Kolleginnen und Kollegen gemeint. Die Debatte um den Einsatz von technischen Unterstützungen ist natürlich sehr sensibel. Niemand will, dass die menschliche und somit auch fürsorgliche Komponente im pflegerischen Bereich durch wie auch immer geartete Roboter oder künstliche Intelligenzen ersetzt wird. Das ist in Deutschland auch noch Zukunftsmusik und lenkt von den vielen kleinen Schritten ab, die zeitnah für Verbesserungen sorgen können. Beispielsweise sind hier Spracherkennung bei der Dokumentation, Hausnotrufsysteme sowie die Hinzunahme eines ärztlichen Rates über Fernbehandlung zu nennen.

    Ein weiterer Punkt ist die Flexibilisierung der Ausbildungsbedingungen. Formale allgemeinbildende Schulabschlüsse sollten nicht das ausschlaggebende Kriterium sein, sondern die Haltung und der Umgang, wie ein möglicher Auszubildender zur Pflege und zum Arbeiten mit und an anderen Menschen steht. Um eine Vielzahl an Lebensmodellen mitnehmen zu können, ist das Angebot einer Teilzeitausbildung eine richtig gute Sache. Auch hierüber wird der Personenkreis potenzieller neuer Pflegekräfte ausgeweitet. Des Weiteren können wir die Pflegebedürftigkeit senken, wenn wir Rehabilitation stärken. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und bitte um Sachabstimmung.“

     

    Es gilt das gesprochene Wort!

    Weiterlesen
  • 24.01.2019

    Christopher Vogt zu TOP 25 "Mündlicher Bericht Cybersicherheit"

    In seiner Rede zu TOP 25 "Mündlicher Bericht Cybersicherheit" erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    ,,Ich danke dem Herrn Minister für seinen Bericht! Die Medienberichte über den Datenklau und die Veröffentlichung von persönlichen Daten von Persönlichkeiten aus Politik und Gesellschaft über Twitter löste Anfang des Jahres ein gewaltiges Echo aus. Mögen die meisten der veröffentlichten Daten zum Glück noch so banal gewesen sein, der schiere Umfang und die offensichtliche Leichtigkeit, mit der der 20-Jährige mutmaßliche Täter an die Daten gekommen ist, ist erschreckend.

    Viele trösteten sich allzu schnell darüber hinweg, dass vermeldet wurde, bei dem Schüler aus Hessen handele es sich um einen Einzeltäter. Und gerade als die Diskussion in allgemeinphilosophische Erwägungen über den Umgang mit der Digitalisierung und den sozialen Medien abdriftete, kam wenige Tage später die nächste erschreckende Meldung: Ein Datensatz mit 773 Millionen E-Mail-Adressen und 21 Millionen Passwörtern sei im Umlauf. Und dies sei auch nur Teil eines noch größeren Datensatzes. Und obwohl wir uns hier schon in schwer vorstellbaren Größenordnungen bewegen, führt uns dies erneut sehr deutlich vor Augen, dass wir eine größere Sensibilität und effektivere Maßnahmen im Bereich der Datensicherheit brauchen. Diese Ereignisse müssen ein Weckruf für uns alle sein.

    Eine höhere Sensibilität ist in allen Bereichen notwendig und sie fängt zunächst bei jedem Einzelnen von uns an. Nach Angaben des Hasso-Plattner- Instituts war das beliebteste Passwort der Deutschen im Jahr 2018 die wahrlich nicht schwer zu knackende Kombination ,123456`, gefolgt von ,12345` auf Platz zwei. Deutlicher kann sich kaum zeigen, wie groß der Bedarf an Aufklärung und erhöhter Sensibilität ist. Datensicherheit ist nicht zuletzt auch ein Bildungsthema. Allerdings ein Bildungsthema für alle Altersgruppen und keines, das auf die Schule beschränkt werden sollte. Für besonders gefährdete Personengruppen von Cybercrime sollte nach meiner Überzeugung auch eine verstärkte Beratung durch das LKA angeboten werden. Werden private Daten gestohlen, ist der Eingriff in die Privat- oder Intimsphäre immer immens. Die persönliche Betroffenheit der Geschädigten liegt auf der Hand, ohne dass sich dabei immer ein geldwerter Schaden realisiert haben muss. Wir sollten über Schmerzensgeldansprüche der Betroffenen reden und wie diese möglichst unkompliziert geltend gemacht werden können. Der persönliche Schaden liegt schon in dem extrem übergriffigen Eindringen in den Privat- und Intimbereich eines Menschen und zwar unabhängig davon, welche Daten dort gefunden oder verwendet werden. Die Folgen für die Opfer können noch viel schlimmere Folgen haben als ein Wohnungseinbruch. Wir sollten auch die Anbieter noch mehr in die Pflicht nehmen, zum Beispiel bei der notwendigen Zusammenarbeit mit den Behörden, wenn es um den Schutz von Nutzern geht.

    Es geht bei Cybercrime nicht nur um den Schutz des Privaten. Nicht nur die Lebenswirklichkeit der Bürger verlagert sich immer weiter in den digitalen Raum, sondern auch die öffentliche Kommunikation und unser gesamtes Gemeinwesen ist von einer sicheren digitalen Infrastruktur abhängig. Hier müssen wir daher bestmöglich gewappnet sein. Nicht nur gegen kriminelle Machenschaften, sondern auch gegen Spionage und Manipulationen von Nachrichtendiensten, die kein Märchen, sondern Normalität geworden sind.

    Wir wollen Schleswig-Holstein zu einer digitalen Vorzeigeregion machen.

    Das muss auch die Bekämpfung von Cyberkriminalität beinhalten. Wir haben mit dem ,Kompetenzzentrum Digitale Spuren` bereits einen wichtigen Schritt unternommen und beim LKA 20 neue Stellen geschaffen, unter anderem für Informatiker und Ingenieure.

    Die Wahrheit ist aber: Das kann nur der Anfang sein. Ich bin kein großer Freund davon, reflexartig nach schärferen Gesetzen zu rufen. Es liegt aber meines Erachtens auf der Hand, dass unser Strafrecht an das digitale Zeitalter mit der immer weiter wachsenden Wichtigkeit von Daten an einigen Stellen angepasst werden muss. Es sollte geprüft werden, ob nicht Strafbarkeitslücken bestehen und auch der sogenannte ,Hackerparagraf` bedarf einer Reform, die einerseits eine sichere Handhabe gegen kriminelle Hacker gewährleistet und andererseits Sicherheitsexperten, die sogenannte Hackertools herunterladen und austauschen, um sie unschädlich zu machen, nicht kriminalisiert. Wir müssen unser IT-Sicherheitsmanagement bundesweit noch besser bündeln und verzahnen. Es bedarf auch einer noch engeren Zusammenarbeit mit der Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit (ENISA). Cybercrime macht nicht an Ländergrenzen halt. Das ist eine Tatsache, mit der wir umgehen müssen.

    Es wird immer deutlicher, wie sehr das Hinterherhinken unseres Landes bei der Digitalisierung zu einem ernsthaften Sicherheitsproblem geworden ist.

    Es sind eben nicht nur zunehmend Menschen betroffen, die in der Öffentlichkeit stehen, sondern viele ganz normale Bürger, große und auch kleine Unternehmen, die attackiert und zum Teil auch erfolgreich erpresst werden.

    Wenn 20-Jährige Hacker Politiker bloßstellen können und 17-Jährige Unternehmen erpressen können, kann sich jeder ausmalen, wozu professionelle Banden und ausländische Geheimdienste in der Lage sind. Bei Unternehmen geht es immer öfter nicht nur um ärgerliche Störungen, sondern um immense Schäden und es beginnen dann Diskussionen mit den Versicherungen, wer für diese Schäden aufkommt. Wir wollen keinen Überwachungsstaat, aber unsere Demokratie muss auch im Netz wehrhaft sein und der Rechtsstaat konsequent durchgesetzt werden. Es gibt da viel zu tun.

    Packen wir es an."

     

    Es gilt das gesprochene Wort.

    Weiterlesen
  • 24.01.2019

    Annabell Krämer zu TOP 4+9 "Wahlmöglichkeit bei der Krankenversicherung schaffen"

    In ihrer Rede zu TOP 4+9 "Einführung einer pauschalen Beihilfe für gesetzlich krankenversicherte Beamtinnen und Beamte und Wahlmöglichkeit bei der Krankenversicherung schaffen" erklärt die finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    ,,Wahlfreiheit für Beamte in der Krankenversicherung herzustellen, klingt zunächst nach einem vernünftigen Ansatz. Warum ist der vorliegende Antrag der SPD trotzdem problematisch? Weil er nur Wahlfreiheit für die Beamten fordert, um der PKV das Wasser abzugraben. Auch sind die Folgen für die öffentlichen Haushalte und für das bisher gut funktionierende Nebeneinander von privater und gesetzlicher Krankenversicherung nicht zu Ende gedacht.

    Schauen wir uns die Fakten an: Die Beamten stellen immerhin die Hälfte der aktuell 8,75 Millionen Privatversicherten in Deutschland. Indem der Gesetzentwurf einen Anreiz für die Beamten schafft, sich gesetzlich statt privat zu versichern, stellt er eine tragende Säule der PKV in Frage. Umgekehrt wird aber Arbeitnehmern der Weg in die PKV leider nicht erleichtert. Unterm Strich hat der Antrag also eine gehörige Schlagseite! Ich konzediere, dass die SPD zunächst nur für neue Beamte und für die bisher schon gesetzlich Versicherten eine Übernahme des Arbeitgeberanteils zur GKV vorsieht. Das wird den Bestand der PKV als Vollversicherer sicher nicht unmittelbar gefährden.

    Dass die Wahlfreiheit im Gesetzentwurf auf neue Beamte beschränkt bleibt, ist Folge bundesgesetzlicher Regelungen zum Mitgliedsrecht in der GKV.

    Denn eine Rosinenpickerei ­ in jungen, gesunden Jahren von günstigen Tarifen der PKV zu profitieren und später in die GKV zu flüchten ­ würde das gesetzliche Versicherungssystem schwer belasten. Die Krankheitsfälle müssten von der Solidargemeinschaft finanziert werden, während die Gewinne aus den gesunden Lebensjahren privatisiert werden. Dies kann politisch nicht gewollt sein!

    Umso misstrauischer muss man werden, wenn ausgerechnet die sozialdemokratische Gesundheitssenatorin in Hamburg, also die Urheberin des diskutierten Modells, erklärt, sie würde die GKV gerne für alle Beamten öffnen.

    Würde der Staat damit nicht jene Rosinenpickerei auf Kosten der GKV befördern? Wäre es nicht unfair, den gesetzlich Pflichtversicherten einseitig das Gesundheitsrisiko der Beamten aufzubürden? Es ist offensichtlich, dass die SPD von Wahlfreiheit spricht, aber tatsächlich die Einheitsversicherung vorbereiten will. Warum sonst plant sie nur die Öffnung der GKV für Beamte? Was ist mit einer Öffnung der PKV für Arbeitnehmer? In Deutschland sind Arbeitnehmer mit einem Bruttojahreseinkommen von bis zu 60.750 Euro in der GKV pflichtversichert. Damit bleibt einem Großteil der arbeitenden Bevölkerung die Möglichkeit verwehrt, zwischen einer gesetzlichen und privaten Vollversicherung zu wählen. Dass dieses Privileg nur den Beamten zugestanden werden soll, finden wir nicht richtig.

    Es stellen sich noch ganz andere Fragen. Da wären zunächst die Kosten für die öffentlichen Haushalte. Eine Mehrbelastung resultiert bereits daraus, dass der Dienstherr den Arbeitgeberanteil zur GKV für jene Beamten über- nehmen müsste, die schon jetzt gesetzlich versichert sind und auf Beihilfen verzichten. Hinzu kommt, dass für die jüngeren Jahrgänge noch vergleichsweise wenig Beihilfe anfällt, während die am Einkommen orientierten Beiträge zur GKV überdurchschnittlich hoch wären. Natürlich sind die finanziellen Auswirkungen nicht nur kurz- oder mittelfristig zu betrachten, sondern bezogen auf ein ganzes Beamtenleben. Doch auch dann bleibt es eine Rechnung mit vielen Unbekannten: Wie viele Beamte würden sich tatsächlich für die GKV entscheiden? Und wie würde sich die Risikostruktur der Beihilfeempfänger verändern?

    Selbst wenn man zum Ergebnis käme, dass das Hamburger Modell die öffentlichen Haushalte langfristig entlastet, bliebe eine ganz wichtige Frage offen. Nämlich die Frage, welche Folgen eine Schwächung der PKV für unser Gesundheitssystem hätte. Denn vergessen wir nicht, dass durch die höheren Honorare in der PKV letztlich auch eine Quersubventionierung der gesetzlich Versicherten erfolgt und medizinische Innovationen gefördert werden. Wir sollten uns davor hüten, die Axt an unser duales Krankenversicherungssystem zu legen. Dennoch finde ich es richtig, wenn wir den vorliegenden Antrag in der notwendigen Tiefe und Ernsthaftigkeit beraten. Dabei müssen aber auch wirklich alle Fragestellungen auf den Tisch.

    Ich habe einige Kritikpunkte genannt und auf Gefahren des SPD-Antrags hingewiesen. Wir Freie Demokraten sind sehr offen dafür, mehr Wahlfreiheit für die Bürger zu schaffen und den Wettbewerb zwischen den Krankenversicherungssystemen zu stärken. Den Einstieg in eine Einheitsversicherung lehnen wir dagegen ab."

    Es gilt das gesprochene Wort.

    Weiterlesen
  • 24.01.2019

    Kay Richert zu TOP 11 "Mündlicher Bericht zur Fachkräfteinitiative des Landes"

    In seiner Rede zu TOP 11 "Mündlicher Bericht zur Fachkräfteinitiative des Landes" erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der FDP- Landtagsfraktion, Kay Richert:

    ,,Die Fachkräfteprojektion 2030 hat uns in Schleswig-Holstein eine Fachkräftelücke von 100.000 Personen aufgezeigt, 85.000 davon aus der Gruppe der mittelqualifizierten. Das ist der Hintergrund, vor dem sich das Wirtschaftsministerium und seine Partner ­ Wirtschaftsverbände, Kammern, Gewerkschaften, Bundesagentur für Arbeit, Hochschulen und kommunale Spitzenverbände ­ entschlossen haben, die Fachkräfteinitiative Schleswig- Holstein, die FI.SH ins Leben zu rufen. Insgesamt rund 50 Institutionen tragen diese Initiative. Alleine die genannten Zahlen zeigen schon, wie notwendig eine solche konzertierte Initiative war und ist. Allerdings gehört zur Ehrlichkeit auch, dass die Initiative bis 2017 kaum wahrnehmbare Ergebnisse gezeitigt hat. Nachdem wir 2017 die Regierungsgeschäfte übernommen hatten, haben wir die Initiative deswegen einer gründlichen Bestandsaufnahme unterzogen. Denn schließlich wollen wir Probleme nicht nur beschreiben, wir wollen Probleme lösen.

    Im Ergebnis haben wir uns entschlossen, die FI.SH sowohl strukturell zu straffen als auch inhaltlich zu konzentrieren: Ein Ziel ist, den Berufseinstieg erfolgreich zu gestalten. Wird der Einstieg, also der erste Kontakt der jungen Menschen mit der Arbeitswelt, positiv gestaltet, kann sich das positiv auf das ganze Berufsleben dieser Menschen auswirken. Einer Berufsorientierung kommt deswegen eine besondere Bedeutung zu.

    Wir wollen außerdem die berufliche Ausbildung stärken. Digitale Transformation, Stärkung der MINT-Bildung insbesondere auch bei Mädchen, Durchlässigkeit von beruflicher zu akademischer Bildung und generell eine Attraktiveren der beruflichen Bildung sind hier die Stichworte. Hierzu werden wir ein Schleswig-Holsteinisches Institut für berufliche Bildung (SHIBB) beim Arbeitsministerium einrichten.

    Es geht auch darum, die Weiterbildung zu stärken. Der Arbeitsalltag wird sich ändern, die Anforderungen an die Arbeitnehmer werden sich verändern.

    Das wird für diejenigen zum Problem werden, die sich nicht an diese neuen Anforderungen anpassen. Der Weiterbildung kommt hier eine Schlüsselfunktion zu.

    Außerdem wollen wir die Erwerbsbeteiligung und Integration in den Arbeitsmarkt verbessern. Über Zuwanderung und die Aktivierung von Gruppen, die bislang ­ trotz aller Bemühungen ­ auf dem Arbeitsmarkt unterrepräsentiert sind, sollen mehr Arbeits- und Fachkräfte gewonnen werden. Für eine Zuwanderung in den Arbeitsmarkt wird die Schaffung eines Bundes-Einwanderungsgesetz gefordert, inklusive einer kohärenten Anwerbestrate- gie sowie eine Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt.

    Wir müssen Branchenschwerpunkte bilden: Es gibt Branchen, die besondere wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung für Schleswig-Holstein ha- ben. Dazu zählen die Pflege, das Handwerk, die Logistik und der Tourismus.

    Diese besonderen Stärken unserer Wirtschaft sind auch in der Clusterpolitik des Landes abgebildet.

    Schwerpunkte sind die Digitalisierung und Fachkräfte ­ Chancen nutzen ­ Risiken minimieren. Die Digitalisierung wird die Arbeitswelt verändern, dazu gibt es bereits viele Studien und erste Erfahrungen. Arbeitsplatzbeschrei- bungen, Produktionsbedingungen, Maschineneinsatz ­ alles wird von der Digitalisierung betroffen werden. Die FI.SH begleitet diesen Prozess, damit Chancen genutzt und Herausforderungen gemeistert werden.

    Und zu guter Letzt müssen wir über gezieltes Standortmarketing Fachkräfte gewinnen und binden. Natürlich nützen die besten Bedingungen nichts, wenn niemand etwas davon weiß. Wir müssen Schleswig-Holstein deshalb aktiv positionieren als attraktiven Arbeits- und Lebensort. Eine Steuerungsgruppe unter Einbindung von Wirtschaftsministerium, Deutschem Gewerkschaftsbund, Handwerks- und Industrie- und Handelskammer, Unternehmerverband und Arbeitsagentur wird die inhaltliche Ausrichtung der FI.SH zukünftig steuern. Daneben wird das Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung und Weiterbildung die Initiative wissenschaftlich und als Impulsgeber unterstützen.

    Wichtig ist uns natürlich auch die Messbarkeit des Erfolgs dieser Initiative.

    Aus diesem Grund ist durch das Wirtschaftsministerium die Datenbasis noch einmal aktualisiert worden durch die Fachkräfteprojektion 2035 (Lücke zwischen 180.000 und rund 300.000). Dazu wurden Zielwerte definiert, die 2025 erreicht sein sollen:

    - Eine Senkung des Anteils an Jugendlichen im Übergangsbereich auf 15 Prozent,

    - die Quote der Ausbildungsvertragslösungen soll auf höchstens 22 Prozent sinken,

    - eine Erhöhung der Beschäftigungsquote von Frauen auf 58 Prozent,

    - eine Erhöhung des Anteils von Fachkräften an der Gesamtzahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen auf 86 Prozent,

    - eine Erhöhung der Beschäftigungsquote von Älteren zwischen 60 bis unter 65 Jahren auf 48 Prozent.

    Kein Talent darf verloren gehen. Wir packen deshalb beherzt weiter an. Wir werden das Land weiterhin optimistisch voranbringen, instand setzen und modernisieren. Wer uns Freie Demokraten in Jamaika auf diesem modernen, optimistischen und zukunftsgewandten Weg unterstützen will, ist uns herzlich willkommen."

     

    Weiterlesen
  • 25.01.2019

    Christopher Vogt zu TOP 12 "Professur für soziale Folgen der Künstlichen Intelligenz"

    In seiner Rede zu TOP 12 "Einrichtung einer Professur für soziale Folgen der Künstlichen Intelligenz" erklärt der Vorsitzende und hochschulpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    ,,Ich bin der SPD-Fraktion dankbar, dass sie das Thema Künstliche Intelligenz auf die Tagesordnung gebracht hat. Ich halte es allerdings nicht für ausreichend, dieses äußert große Thema allein mit Blick auf die sozialen Folgen zu beleuchten. Das ist zwar ein sehr wichtiger Aspekt, aber es gibt ja nicht nur die Risiken, sondern eben auch die vielen Chancen, die damit verbunden sind.

    Dass das Thema Künstliche Intelligenz einen ähnlich einschneidenden Einfluss auf unser wirtschaftliches und soziales Leben nehmen wird wie einst die Industrialisierung, bedarf mittlerweile keiner weiteren Erklärung mehr.

    Dennoch möchte ich einige eher grundsätzliche Anmerkungen dazu machen: Wir gehen davon aus, dass die Chancen durch die Künstliche Intelligenz die Risiken überwiegen werden. Damit das aber so kommt, muss die entscheidende Frage sein: Wie können wir die KI-Forschung voranbringen und die Kontrolle über die Entwicklung behalten, damit die Potenziale auch zum Tragen kommen? Hier bedarf es meiner Meinung nach zum einen einer durchdachten Steuerung und zum anderen auch der Transparenz seitens der Politik, also eine Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger.

    Es gibt ja derzeit im Bereich der KI-Forschung zwei Beispiele im Bundesgebiet, die man sich anschauen sollte. An der Technischen Universität München haben unsere bayerischen Freunde zum Teil mit Sponsoring durch Fa- cebook ein neues Institut für den ethischen Umgang mit Künstlicher Intelligenz gegründet. Kann man so machen, wenn der Sponsor dann tatsächlich auch keinen Einfluss nimmt. Ich traue der TU München zu, dass dies auch der Fall sein wird. Fast gleichzeitig gab es den Ansiedelungsversuch eines

    Google Campus in Berlin, der durch den Widerstand von Teilen der Bevölkerung verhindert wurde und so zu einem gewissen Imageverlust für die KI-Forschung in Deutschland geführt hat. Wir sehen an diesen beiden Beispielen: Es bedarf umsichtiger Entscheidungen, es gibt große Unterschiede zwischen Berlin und München und die KI-Forschung sollte auch nicht vom Sponsoring von Internetkonzernen abhängig sein.

    Gelingt jedoch eine durchdachte Steuerung, besteht ein nahezu unbegrenztes Potenzial für Anwendungen in der Wirtschaft, bei der Mobilität oder im medizinischen Bereich: Prozessoptimierungen am Arbeitsplatz durch die Vernetzung im Rahmen der Industrie 4.0 sorgen für Effizienzsteigerungen pro geleisteter Arbeitsstunde, was wiederum dem demografischen Wandel und dem damit verbundenen Fachkräftemangel entgegenwirkt. Auch in der Medizin entstehen durch Digitalisierung und KI-Einsatz neuartige Behandlungs- und Diagnosemöglichkeiten, beispielsweise in der Krebstherapie, die sich dann direkt in verbesserten Heilungschancen niederschlagen. Auch die Mobilität wird vom Einsatz der KI profitieren, indem Verkehrsflüsse optimiert und durch Vernetzung untereinander das Unfallrisiko gesenkt werden kann.

    Um dies alles zu realisieren, brauchen wir auch eine umfassende Förderung der digitalen Kompetenzen im Bildungsbereich, um frühzeitig Begeisterung für das Thema zu entfachen und gleichzeitig Vorbehalte abzubauen. Wir haben bei der flächendeckenden Ausstattung mit Internet und WLAN noch wichtige Schritte für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes vor uns (Stichwort Digitalpakt), sind aber auch fest entschlossen, bei der weiteren Digitalisierung eine bundesweite Vorreiterrolle einzunehmen. Darüber hinaus ist im Anschluss an die schulische Bildung im besonderen Maße die Förderung und Sicherstellung der unabhängigen Hochschulforschung geboten, um im internationalen Wettbewerb nicht abzufallen.

     

    Es gilt das gesprochene Wort.

    Weiterlesen
  • 25.01.2019

    Kay Richert zu TOP 20 "Mündlicher Bericht zum Konflikt beim Weiterbau der A20"

    In seiner Rede zu TOP 20 "Mündlicher Bericht zum Konflikt zwischen dem Land Schleswig-Holstein und den Naturschutzverbänden zum Weiterbau der A20" erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    ,,Im November 2018 haben wir einen Bericht des Verkehrsministers zum Planungsstand der A20 entgegengenommen. Einen ehrlichen, transparenten Bericht ohne Schönrederei, mit dem Öffentlichkeit und Parlament der tatsächliche Stand dargelegt wurden. Redner aller Fraktionen haben das gewürdigt, zu Recht.

    Außerdem haben wir über das Planungsrecht debattiert: Warum dauern Planungen für Großprojekte in Deutschland so lange? Warum ist es nicht möglich, eine Straße innerhalb einer Generation zu planen und fertig zu stellen?

    Auch hier waren sich die Redner fast aller Fraktionen einig, dass das Pla- nungsrecht verbessert werden muss, etwa durch Legalplanungen oder die frühzeitige Einbindung aller relevanten Verbände in die Planungen. Denn nur gemeinsam kommen wir schneller zu Lösungen und vermeiden langwierige Gerichtsverfahren. Und so wird dann auch dem zunehmend in der Öffentlichkeit entstehenden Eindruck entgegengewirkt, den Umweltverbänden gehe es letztlich nur um Blockade statt um Umwelt- und Naturschutz. Ressourcenschonende Planung, Schonung von Wasser, Luft und Boden, Rücksichtnahme auf Tiere und Pflanzen sind und bleiben das Ziel jeder Planung unter FDP und Jamaika. Schließlich wollen wir alle saubere Atemluft, klares Trinkwasser und gesunde Nahrungsmittel aus gesunden Böden. Und natürlich wollen wir unseren Kindern eine Welt hinterlassen, in der das auch noch möglich ist. Deswegen werden bei allen Planungen das Schutzgut Wasser, das Schutzgut Luft, die Schutzgüter Boden, Landschaft, Tiere und Pflanzen untersucht.

    Und es gibt das Schutzgut Mensch. Denn die Menschen sind es, deren Leben durch moderne Infrastruktur wie die A20 leichter, besser und gesünder werden wird. Es gibt die vielen tausend Menschen in den betroffenen Orten zwischen Weede und Glückstadt, die sich Entlastung durch die A20 dringend ersehnen. Weil sich in ihren Wohnorten der Durchgangsverkehr endlos staut. Oder die als Pendler in endlosen Staus stehen und sehr viel Lebenszeit verlieren. Dieses Schutzgut ­ diese Menschen ­ kommen in der Diskussion fast immer zu kurz. Für uns von der FDP sind Menschen nicht nachrangig, uns sind diese Menschen wichtig und wir werden weiter dafür kämpfen, das Leben der Menschen besser, einfacher und gesünder zu machen.

    Die Zusammenarbeit mit den Vertretern der ,Voiceless`, also der Tiere und Pflanzen, war auch bereits für die Vorgängerregierung wichtig, da wollen wir auch gar keine anderslautenden Legenden zulassen. Aber unstrittig ist auch, dass Minister Bernd Buchholz sich besonders stark um eine Zusammenarbeit mit BUND, NABU und LNV bemüht. Keine Planung, keine Ent- wicklung, keine Veränderung, keine Gelegenheit, bei der der Minister nicht das Gespräch sucht. Das ist gut so, Herr Minister!

    Was ist nun passiert, was ist der Grund für die Aufregung? In Schleswig- Holstein gibt es mehrere Großprojekte, zwei davon sind der Bau der A20 und der Ausbau der A7. Dort, wo sich diese beiden Autobahnen kreuzen werden, kreuzen sich natürlich auch die Planungen. Außerdem wird eine Kreisstraße von dem zukünftigen Autobahnkreuz betroffen. Bei diesen sich überkreuzenden Planungen wurde offenbar ein Teil Oberboden verschoben, der nach dem Urteil im Dezember nicht hätte verschoben werden dürfen.

    Außerdem wurde Material angeliefert. Ein Fehler, sicherlich. Aber ein Fehler, der sofort gestoppt wurde, der quasi keine Auswirkungen auf Umwelt und Natur hat und sicherlich kein Grund ist, einen bestehenden Gesprächsfaden abreißen zu lassen oder keine Gespräche aufzunehmen. Wer wirklich etwas für die Umwelt, für die Tier- und Pflanzenwelt, für reines Wasser, klare Luft und gesunde Nahrungsmittel aus gesunden Böden tun möchte, bringt sich so früh wie möglich in Planungen ein. Die Landesregierung ­ Wirtschaftsmi- nister Buchholz ­ tut das und ich gehe davon aus, dass auch alle beteiligten Verbände das wollen. Für die FDP-Fraktion kann ich sagen: Unsere Hände sind weiterhin ausgestreckt, wir sind immer an Interessenausgleich und Problemlösungen interessiert. Und ich bin sicher, dass das auch für unsere Partner in der Jamaika-Koalition und auch für die Landesregierung gilt.

    Wir von der FDP werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass das Leben der Menschen besser, einfacher und gesünder wird durch moderne Infrastruktur ­ dazu gehören auch funktionierende, verkehrsgerechte Straßen. Wir kümmern uns um das Schutzgut Mensch, wir wollen das Wohl und den Nutzen für unsere Bürger mehren, wir werden das Land weiterhin optimistisch voranbringen, instand setzen und modernisieren und wir werden dabei darauf achten, dass unsere Natur, unsere Luft, unser Wasser, unsere Böden dabei erhalten bleiben. Wer uns dabei unterstützen will, ist uns herzlich willkommen. Unsere Tür steht weiterhin offen und unsere Hand bleibt ausgestreckt."

     

    Es gilt das gesprochene Wort.

    Weiterlesen
  • 25.01.2019

    Dennys Bornhöft zu TOP 16 "Maritime Forschung"

    In seiner Rede zu TOP 16 (Maritime Forschung) erklärt der Abgeordnete der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    ,,Maritime Forschung hat in Kiel eine lange und erfolgreiche Tradition vorzuweisen. Über Jahrzehnte hinweg wurden hervorragende forschungstechnische Kompetenzen aufgebaut, die weit über unser Land hinaus geschätzt werden. Insofern ist es wichtig und richtig, das Thema ,Maritime Forschung` auf die Agenda zu setzen. Es ist etwas, was den echten Norden ausmacht.

    Ich möchte ein paar Sätze zur Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder verlieren. Auch die CAU hat sich mit drei Forschungs-Clustern wieder um diese Förderung der bundesweit ausgeschriebenen Mittel beworben. Positiv hervorzuheben ist dabei die Tatsache, dass die CAU mit zwei ihrer drei Bewerbungen bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft Erfolg hatte. Zum einen die schon länger laufende Entzündungsforschung und zum anderen das neue Roots, das auf Menschheitsgeschichte und ­kultur abzielt. Insgesamt sprechen wir hier von einem finanziellen Fördervolumen von 100 Millionen Euro, verteilt über die nächsten sieben Jahre. 100 Millionen Euro, die nach Schleswig-Holstein gehen, das wird einen hohen, positiven volkswirt- schaftlichen Effekt haben. Mindestens zwei Cluster braucht eine Hochschule, um im Wettbewerb als Exzellenzuniversität mitmachen zu können. Hoffen wir alle, dass dieser Schritt erfolgen wird ­ im April wissen wir mehr.

    Auf Initiative von Baden-Württemberg, NRW und Niedersachen ist die Anzahl förderungswürdiger Projekte kurzerhand erhöht worden, jedoch ohne Aufstockung der Gesamtfördersumme. Damit steht den einzelnen Clustern über den gesamten Zeitraum weniger Geld zu Verfügung, sodass Finanzierungslücken entstehen können bzw. geplante Forschungsprioritäten anders aufzustellen sind. Am tragischsten aus schleswig-holsteinischer Perspektive ist jedoch bei dieser Förderrunde, dass die dritte Bewerbung um Future Ocean sehr unerwartet leer ausging. In Zusammenarbeit mit dem GEOMAR wird hier auf international höchstem Niveau und ebenso international anerkannte Spitzenmeeresforschung betrieben ­ und das schon seit langem.

    Das GEOMAR kooperiert mit Kieler Schulen ­ ein toller Ansatz, um naturwissenschaftliche Berufe jungen Menschen näher zu bringen. Ich bin immer noch etwas stolz darauf, dass ich im Rahmen meines Biologie-Leistungskurses am Gymnasium Wellingdorf auf dem Kieler Ostufer bei einem inhaltlichen Vorgängerprojekt von Future Ocean namens Aquashift mitwirken durfte. Es untersuchte die zeitliche Verschiebung der Algenblüte durch Wassererwärmung ­ mit fatalen Auswirkungen für die Nahrungssitua- tion der Fischbrut. Seit kurzem ist bekannt, dass dies einer der Gründe ist, warum der Heringsbestand in der Ostsee Probleme hat und die EU die Fangquoten deutlich reduziert.

    Meeresforschung wird weltweit mit Kiel, mit der Christian-Albrechts- Universität und dem GEOMAR in Verbindung gebracht. Wir müssen uns dafür stark machen, dass das so bleibt, auch ohne Förderung aus dem Exzellenzcluster. Was macht der Klimawandel mit dem Meer? Die Polkappen schmelzen, der Salzgehalt sinkt, Wassermassen vermischen sich anders oder gar nicht mehr, höhere Temperaturen erhöhen auch das Wasservolumen, der Meeresspiegel steigt. Auf der anderen Seite ist das Meer aber auch ein Puffer für den Klimawandel, da es CO2 bindet. Aber auch das hat Grenzen und kann zu Übersäuerung führen, wodurch Kieselalgen, Muscheln etc. ihre Schale nicht mehr ausprägen können. Damit gibt es die konkrete Gefahr, dass die Nahrungskette unten am Beginn ausfällt. Was das für verheerende Auswirkungen, am Ende auch für den Menschen hat, braucht keiner weitere Erläuterung.

    Das sind Fragen und Problemlagen, die auch in Kiel erforscht werden. Dieses Wissen muss gemehrt und verbreitet werden. Krempeln wir die Ärmel hoch für eine Deutsche Allianz Meeresforschung."

     

    Es gilt das gesprochene Wort.

    Weiterlesen
  • 25.01.2019

    Stephan Holowaty zu TOP 10 "Berufung einer/eines Brexit-Beauftragten"

    In seiner Rede zu TOP 10 (Berufung einer/eines Brexit-Beauftragten) erklärt der europapolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Stephan Holowaty:

    ,,Die meisten von Ihnen werden es vermutlich mit Asterix und Obelix halten und sagen ,Die spinnen, die Briten`. Aber es sieht im Moment so aus, als ob Großbritannien tatsächlich aus der EU austreten wird. Wir werden sehen, ob es geregelt oder ungeregelt geschehen wird. Ich respektiere demokratische Entscheidungen. Ich respektiere es, wenn Menschen bei freien Wahlen freie Entscheidungen treffen. Wenn Menschen aber bewusst hinters Licht geführt, bewusst betrogen und belogen werden, für den eigenen kurzfristigen politischen Vorteil die wirtschaftliche Zukunft des ganzen Landes, die Lebens- und Zukunftsplanungen von Millionen Menschen in ganz Europa aufs Spiel gesetzt werden, dann entsetzt mich das.

    Wir in Schleswig-Holstein schauen nun mit Sorge auf die grundsätzlichen Folgen des Brexits, wir schauen aber auch auf die konkreten Folgen für unser Land. Viele Sektoren Europas und Großbritanniens sind an vielen Stellen eng vernetzt. Dies betrifft Teile unserer mittelständischen Wirtschaft. Dies betrifft auch den Austausch von Wissenschaftlern, Studenten und auch Schülern. Dies betrifft auch Arbeitnehmer, die im jeweils anderen Land tätig sind und Rentner, die ihren Ruhestand dort verbringen wollen, wo sie sich wohl fühlen. Für insbesondere unsere mittelständische Wirtschaft hat Wirschaftsminister Buchholz bereits eine Brexit-Taskforce geplant, die im Falle eines ungeordneten Brexits als Ansprechpartner dient. Das ist gut so, denn gerade kleine und mittlere Unternehmen haben eben nicht die umfassenden Möglichkeiten großer Unternehmen, die Stäbe spezialisierter Anwälte. Sie brauchen aber im Falle eines Falles schnelle Hilfe und Unterstützung. Ihre Existenz kann davon abhängen.

    Schleswig-Holstein ist für den Fall der Fälle gut aufgestellt. So gut, wie es nur sein kann, wenn man nicht weiß, wie es denn nun weitergeht. Schleswig-Holstein hat einen Plan. Aber lassen Sie mich noch ein paar grundsätzliche Worte hinzufügen. Wir erleben den Brexit als eine Abfolge von Falschbehauptungen, Egotrips und völliger Ignoranz. Brexiteers spielen ganz bewusst mit dem Schicksal und der Lebensplanung von Millionen Menschen auf beiden Seiten des Kanals. Es ist nicht so, dass die Brexiteers einen wohlstrukturierten Prozess angeboten haben. Nein, sie haben bewusst Chaos und Unsicherheit verursacht. Gerade der Brexit sollte jetzt jedem in unserem Land deutlich machen, was Populisten und Nationalisten verursachen. Gerade der Brexit zeigt, was die EU in den vergangenen Jahren an Gutem erreicht hat ­ nämlich dass Menschen überall in Europa frei reisen, frei leben, frei arbeiten und frei Geschäfte machen können. Dass Europa gemeinsam für unsere Werte und unseren Wohlstand eintritt.

    Wenn der Brexit eine Lehre bereithält, dann vielleicht diese: Er wird den Menschen in Europa zeigen, wie ein Europa ohne EU, ohne Gemeinsamkeit aussieht, für wie normal wir alle diese Freiheiten schon verstehen und wie überrascht viele Menschen sein werden, was alles ohne EU plötzlich nicht mehr geht. Wir sehen sehr deutlich, wie tief die Freiheiten und Chancen gehen, die die EU den Menschen in Europa bietet. Das ist die eine wichtige Lehre, die der Brexit bereithält. Gerade auch vor den Wahlen zum Europäischen Parlament in diesem Jahr. Ein vereintes Europa hat einen Wert!"

     

    Es gilt das gesprochene Wort.

    Weiterlesen
  • 25.01.2019

    Oliver Kumbartzky zu TOP 22 "Sturmschäden an der touristischen Infrastruktur"

    In seiner Rede zu TOP 22 (Bericht zu den Sturmschäden an der touristischen Infrastruktur (Ostseeküste)) erklärt der tourismuspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    ,,Zunächst einmal möchte ich mich bei unserem Tourismusminister Bernd Buchholz für seinen sachlichen Bericht bedanken. Dank der Sehnsucht des immer größer werdenden Buchholz-Fanclubs innerhalb der SPD-Fraktion, den Minister immer wieder hören zu wollen, konnte Bernd Buchholz die Situation vernünftig einordnen. Denn statt Aktionismus walten zu lassen, liegt der Fokus zunächst auf der Klärung der Sachlage. Erst wenn man konkret weiß, womit man es zu tun hat, kann man vernünftige Maßnahmen ergreifen. Man kann jetzt sofort das großzügige Verteilen von Geld fordern. Also im Hauruck-Verfahren Landesmittel ausgeben. Manchmal ist es aber sinnvoller, zunächst abzuwarten und die Lage zu analysieren. Erst denken, dann handeln. Das macht Jamaika. Denn das ist seriöse Politik.

    Schwere Herbst- und Winterstürme, wuchtige Sturmfluten, sintflutartige Regenschauer ­ Wetterextreme jeglicher Art können im ganzen Land massive Schäden anrichten. Das muss man selbstverständlich ernst nehmen. Und wie wir heute bereits gehört haben, können solche Schäden nicht nur die touristische Infrastruktur betreffen. Auch der Küstenschutz, in Schleswig-Holstein von elementarer Bedeutung, die Landwirtschaft, die kommerzielle wie auch hoheitliche Küsteninfrastruktur, jeder einzelne Bürger im Land kann von Sturmschäden betroffen sein. Infolge der ersten zwei großen Stürme dieses Jahres, Zeetje und Benjamin, kam es überall im Land zu Sturmschäden ­ nicht nur an der Ostsee durch die Sturmflut. Schnell gab es erste Meldungen über entwurzelte Bäume, Überschwemmungen, umgekipp- te Werbetafeln, herumfliegende Dachziegel. Entlang der Ostsee wurden unter anderem aus Heiligenhafen, Strande oder Laboe von stark sichtbaren Auswirkungen durch die Sturmflut berichtet. Erste Schadenshöhen beruhen aber lediglich auf Schätzungen. Belastbare Fakten stehen noch aus. Daher ist es, wie bereits erwähnt, so richtig, zunächst eine verlässliche Analyse der Situation durchzuführen. Und erst im Anschluss kann über konkrete  Maßnahmen gesprochen werden, die zu ergreifen sind, um die Schäden zu beheben, und um für die Zukunft gewappnet zu sein. Das bedarf auch einer Debatte über innovative, nachhaltige und vielleicht auch mutige Strategien und Maßnahmen.

    Negative Ereignisse, ganz gleich welcher Art, sollten grundsätzlich nicht dafür genutzt werden, Politik nach Stimmungslage zu machen. Statt voreiligem Alarmismus sollte eine Politik der Vernunft im Vordergrund stehen. Statt gefühlsgleitet sollte faktenbasiert argumentiert werden. Mit Jamaika haben die Menschen in Schleswig-Holstein hierfür genau die richtige Koalition."


    Es gilt das gesprochene Wort.

    Weiterlesen
  • 05.07.2018

    Jan Marcus Rossa zu TOP 25 „Bleiberechtsregelung verbessern“

    In seiner Rede zu TOP 25 (Bleiberechtsregelung verbessern) erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    „Der hier zu behandelnde Antrag der Koalitionsfraktionen befasst sich mit zwei Aspekten, bei denen wir gemeinsam einen konkreten Handlungsbedarf festgestellt haben: Zum einen bezieht sich unser Antrag auf die Zumutbarkeit der Passbeschaffung. Das Problem ist, dass nach deutschem Recht die Pflicht, Passgebühren zu zahlen, generell zumutbar sein soll. Das würde grundsätzlich auch dann gelten, wenn diese Gebühren unangemessen hoch sind. Hier besteht gesetzgeberischer Handlungsbedarf, weil einige Staaten Gebühren erheben, die völlig unangemessen sind und von den Antragstellern zum Teil nicht geleistet werden können. Der von uns vorgebrachte Ansatz wird es ermöglichen, die Zumutbarkeit von Gebühren für Dokumente aus dem Herkunftsland anhand der individuellen Verhältnisse der Antragsteller zu beurteilen.

    Zum anderen geht es in unserem Antrag um die Möglichkeit der Aufenthaltsgewährung für junge, gut integrierte Menschen in unserem Land. §25a des Aufenthaltsgesetzes schafft bereits jetzt die Möglichkeit, gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen. Zurück geht die Einführung dieser Norm auf eine Stellungnahme des Bundesrates und war Ausfluss eines breiten, parteiübergreifenden Konsenses, der zuvor auf der Innenministerkonferenz gefunden wurde.

    Der Hintergrund dieser Norm lässt sich simpel darauf herunterbrechen, dass es dem Gesetzgeber widersinnig erschien, gut integrierte und in Deutschland sozialisierte, rechtstreue junge Menschen abzuschieben, obwohl sie durch ihre Ausbildung Gewähr dafür bieten, sich langfristig gewinnbringend in das Gemeinwesen einzubringen. Die Regelung folgt damit dem Gedanken einer nicht rein humanitären, sondern auch einer interessengesteuerten Aufenthaltsgewährung. Dies weist grundsätzlich in die richtige Richtung, nämlich in die einer qualifizierten Zuwanderung. Zugleich werden Härten, die durch die verfehlte Asyl- und Aufenthaltspolitik der letzten Jahrzehnte entstanden sind, beseitigt.

    Mit unserem Antrag wollen wir die Möglichkeit schaffen, diese besondere Aufenthaltsgewährung, die für Jugendliche und Heranwachsende bereits besteht, auf junge Erwachsene bis zum 27. Lebensjahr zu erweitern, weil hier eine durchaus vergleichbare Sachlage besteht. Denn auch für diese Gruppe gilt, dass viele dieser jungen Menschen hauptsächlich in Deutschland sozialisiert, wenn nicht gar hier geboren wurden. Wenn sie sich rechtstreu verhalten haben und entsprechende Qualifikation im schulischen Bereich oder in der Ausbildung vorweisen können, wollen wir auch ihnen die Chance auf eine Aufenthaltserlaubnis eröffnen. Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis soll dabei kein Selbstgänger sein, sondern bedarf der Anstrengung der Antragsteller und ihrem Bekenntnis zu uns und unserer Rechtsordnung. Das Signal, dass wir Integrationsleistungen und Qualifikationen belohnen, ist wichtig und richtig.

    Es fehlt in Deutschland immer noch an einem Einwanderungsgesetz mit klaren Zuwanderungskriterien. Wir wollten viel zu lange nicht wahrhaben, dass wir längst ein Einwanderungsland sind und haben es versäumt, der stattfindenden Zuwanderung einen entsprechenden Rechtsrahmen zu geben. Gleichzeitig wurde der bestehende Rechtsrahmen nicht hinreichend durchgesetzt. Leidtragende waren die Kinder von eigentlich ausreisepflichtigen Menschen, die nach Jahren des Aufenthalts und trotz geglückter Integration das Land verlassen sollten. Daher ist es richtig, auch jungen Erwachsenen ein Bleiberecht entsprechend §25a AufenthG zu eröffnen. Es macht schlicht keinen Sinn, junge Menschen, die hier gut ausgebildet wurden und gut integriert sind, abzuschieben, während wir weiter auf qualifizierte Einwanderung warten.

    Aber: Vor diesem Hintergrund ist meines Erachtens auch klar, dass die Aufenthaltsgewährung für gut integrierte junge Menschen zwar derzeit notwendig und klug ist, aber langfristig müssen wir diese Regelungen als Übergangsregelungen begreifen. Wir Freie Demokraten halten jedenfalls an dem Ziel fest, dass die qualifizierte Zuwanderung nach Deutschland langfristig einem Einwanderungsgesetz vorbehalten bleiben muss, das die Zuwanderungskriterien klar definiert. Auch sollten Situationen, in denen junge Menschen aus ihrer gewohnten Umgebung herausgerissen werden, weil ihre Eltern ihren Rückkehrpflichten nicht nachgekommen sind, in Zukunft erst gar nicht mehr entstehen. Rückkehrpflichten müssen besser und konsequenter durchgesetzt werden. Auch das ist Teil einer dringend erforderlichen Neuordnung unseres Einwanderungsrechts. Perspektivisch wird sich der Erfolg der Einwanderungspolitik daran messen lassen müssen, ob wir es schaffen, der Anwendung der §§25a, 25b den Boden zu entziehen. Die Voraussetzungen hierfür fehlen leider noch.“

     

    Es gilt das gesprochene Wort!

    Weiterlesen
  • 25.01.2019

    Stephan Holowaty zu TOP 27 "Soziale Absicherung innerhalb Europas"

    In seiner Rede zu TOP 27 (Soziale Absicherung innerhalb Europas) erklärt der europapolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Stephan Holowaty:

    ,,Das vereinte Europa ist gelebte Freiheit. Für Bürger der EU ist es selbstverständlich, in dem einen Land leben und in dem anderen Land arbeiten zu können. Menschen in den Grenzgebieten nutzen diese Möglichkeiten auf vielfältige Art und Weise. In Flensburg leben, in Dänemark nicht nur shoppen, sondern auch arbeiten. Oder umgekehrt. Und eigentlich sollte das die normalste Sache der Welt sein, jedenfalls in einem vereinten Europa.

    Und doch hat natürlich jedes europäische Land bereits vor der EU erkannt, wie wichtig die soziale Absicherung der Menschen ist. Krankenversicherung und Altersvorsorge sind zwei der wichtigsten Säulen dafür, dass Menschen in allen Lebenslagen sicher und würdig leben können. Jedes Land in Europa hat weiterhin unterschiedliche soziale Sicherungssysteme ­ und findet diese auch gut, sieht Vorteile in ihnen. Wahr ist doch auch, dass die sozialen Sicherungssysteme Ausdruck unterschiedlicher Historie, unterschiedlicher gesellschaftlicher Schwerpunkte, unterschiedlichen Staatsverständnisses, schlicht unterschiedlicher Bedürfnisse sind ­ und damit leider auch unterschiedlicher Bürokratien. Für Soziale Sicherungssysteme ­ wie übrigens auch Steuersysteme ­ gilt nun mal das Territorialprinzip. Das macht es für den Grenzgänger nicht einfach, denn in dem einen Land leben, in dem anderen arbeiten macht die Anwendung eben dieses Territorialprinzips schwierig und wirft für den Einzelnen in seiner konkreten Lebenssituation viele Fragen auf. Dafür gibt es bereits gute Informationen und Beratungsangebote auf beiden Seiten der Grenzen.

    Je nach individueller Situation kann dies aber sehr schnell sehr komplex werden. Einerseits wollen wir insbesondere Doppelbelastungen vermeiden, andererseits aber auch sicherstellen, dass sich bei der Vielfalt unterschiedlicher sozialer Leistungen nicht plötzlich ungeplante Lücken im Netz der Sicherung auftun. Und genau dort setzt der Antrag der Jamaika-Fraktionen an.

    Wir wollen ganz im Sinne der Grenzpendler nochmal einen genauen Blick auf die Beratungsangebote einerseits werfen, schauen, wo es vielleicht nötig ist, diese noch passgenauer, noch präziser, noch besser abgestimmt zu organisieren. Wir wollen andererseits auch die große Erfahrung der Beratungsstellen nutzen, um zu schauen, wo es vielleicht wirklich noch Lücken in der Sozialgesetzgebung oder deren Umsetzung gibt, um diese gezielt schließen zu können.

    Ich sehe zwischen dem Koalitionsantrag und dem SPD-Antrag keinen spürbaren inhaltlichen Unterschied ­ ein paar mehr Worte, ein bisschen mehr Ausschmückung nach dem Motto: Bunter geht immer. In dem Sinne freut es mich, dass es hier zunächst keinen inhaltlichen Dissens gibt. Und das ist die beste Basis dafür, in den zuständigen Ausschüssen aus der Initiative der Jamaika-Fraktionen eine gemeinsame Initiative zum Wohle der Grenzpendler auf beiden Seiten zu machen."

     

    Es gilt das gesprochene Wort.

    Weiterlesen
  • 25.01.2019

    Dennys Bornhöft zu TOP 7 "Landesprogramm zum Bodenschutz"

    In seiner Rede zu TOP 7 (Landesprogramm zum Schutz der Böden und zur Minderung des Flächenverbrauchs) erklärt der umweltpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    ,,Boden, Erde oder Grundfläche sind rare Ressourcen. Rar, weil man außerhalb von Landgewinnung an den Küsten kaum Boden mehren kann. Darüber hinaus ist Boden nur begrenzt belastbar. Die Oberfläche hat mehrere enorm wichtige biologische Funktionen. Der Boden sichert die Ernährung, er nimmt Wasser auf und speichert es, er filtert Verunreinigungen, er ist vielfältiger Lebensraum sowohl für Flora als auch für Fauna, er beeinflusst das Klima.

    Des Weiteren beherbergt die Ressource Boden selbst noch weitere Ressourcen. Spätestens bei Starkregenereignissen wird jedem klar, wie wichtig offene Flächen sind, und welche Konsequenzen versiegelte Flächen haben, selbst bei guter Drainage. Überflutung, unter Wasser stehende Keller und Tiefgaragen sowie hochgehende Gullideckel, wie es in der Kieler Legienstraße passierte. Zwischen wirtschaftlicher Entwicklung, Modernisierung der Infrastruktur und ökologischer Ausgleichsfunktion muss es einen sachgerechten Interessensausgleich geben. Genau dieser Ausgleich zwischen Ökonomie und Ökologie ist es, was die Jamaika-Koalition ausmacht, was wir uns auf die Fahnen geschrieben haben.

    Seit Ende der 90er Jahre arbeitet das Land mit einem Bodenschutzprogramm, welches wir mit den drei folgenden Tätigkeitsfeldern fortschreiben wollen: Abbau von Altlasten, vorsorgender Bodenschutz und Reduzierung der Inanspruchnahme von Flächen. Mit der Fortschreibung wollen wir die unterschiedlichen Nutzungsansprüche berücksichtigen, sowohl von Mensch als auch Natur. Diverse Maßnahmen, die wir für den Klimaschutz dringend brauchen, wie z.B. weitere Windkraftanlagen oder insbesondere der Ausbau von Stromnetzen und Energiespeicher, nehmen auch Boden und Fläche in Anspruch. Wiederkehrend laufen wir in Zielkonflikte. So werden auch zukünftig Flächen für den Verkehrsausbau und für die Gewerbe- oder Industrieansiedlung dringend benötigt. Eine ämterübergreifende Flächenentwicklung reduziert etwaiges Inseldenken einzelner Kommunen und sorgt dafür, dass der Zuwachs an versiegelter Fläche geringer ausfallen kann. Die Wohnungsknappheit in unseren Ballungsräumen wie den kreisfreien Städten oder im Hamburger Rand sollte zuerst über das Recycling bestehender Flächen behoben werden. Das heißt z.B. Aufstocken um eine weitere Etage, Ausbau von Dachstühlen, Abriss von Industriebrachen oder ähnliches. Sand und Kies sind eine enorm wichtige Ressource für die Bauwirtschaft, u.a. für die Betonherstellung. Da Wüstensand derzeit aufgrund zu glatter Beschaffenheit hierfür immer noch nicht genutzt werden kann, sind wir auf regionale Kieswerke angewiesen. Auch beim Kiesabbau wird die Landesplanung aktualisiert werden müssen.

    Warum hebe ich diese Punkte so hervor? In einer funktionierenden sozialen Marktwirtschaft wird volkswirtschaftlicher Erfolg benötigt, vor allem auch um soziale Leistungen zu sichern. Ein Nullwachstum sehen wir als Freie Demokraten kritisch. Die Idee, dass ein neu genutzter Hektar nur durch die Entsiegelung eines anderen Flächenhektar möglich wäre, sehen wir kritisch.

    Es käme einem Infrastrukturmoratorium gleich und würde die Zukunftschancen unseres Landes und der Menschen über Maß beschneiden. Obergrenze ist mittlerweile zu Recht ein verbrannter Begriff. Eine statische Obergrenze der genutzten Fläche ist ebenso kein tragfähiges Konzept. Die Flächennutzung muss mit Maß erfolgen und natürlich sind die Nachverdichtung und das Brachflächenrecycling prioritär zu nutzen; ist dies aber nicht möglich, müssen wir dennoch in der Lage sein, Stromleitungen zu ziehen, Mehrfamilienhäuser zu bauen, Schienen zu legen und andere Verkehrswege zu schaffen. Generationengerechtigkeit heißt, unseren Kindern und Enkeln eine intakte Umwelt zu übergeben. Generationengerechtigkeit heißt aber auch, ihnen eine funktionierende Infrastruktur und Wohnraum zu bieten.

    Das eröffnet Chancen und ist wesentlich für ein selbstbestimmtes Leben.

    Ein weiterer Aspekt von Bodenschutz ist das stetige Beseitigen von Altlasten. Dazu gehören nicht nur verbliebene Kampfstoffe aus dem zweiten Weltkrieg, sondern auch Überbleibsel wie Schmierstoffe oder Schwermetalle von z.B. ehemaligen Gewerbe- und Industriebetrieben. Auf dem Festland und im Boden sind wir hier schon recht gut davor. Düsterer ist es auf dem Meeresgrund.

    Ich freue mich über die weitere Diskussion und Ideenfindung, um das im Koalitionsvertrag geeinte Ziel der sparsamen Inanspruchnahme des Bodens unter Berücksichtigung der benannten unterschiedlichen Nutzungsansprüche zu gewährleisten."

     

    Es gilt das gesprochene Wort.

    Weiterlesen
  • 25.01.2019

    Anita Klahn zu TOP 15 "Politische Diskussion und politisches Handeln in der Schule"

    In ihrer Rede zu TOP 15 (Politische Diskussion und aktives Handeln in der Schule fördern ­ fair, sachlich, neutral) erklärt die bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    ,,Ziel der politischen Bildung in Schulen muss es sein, Kinder und Jugendliche zu mündigen Bürgern zu erziehen. Sie sollten die Funktion und Bedeutung demokratischer Prozesse nachvollziehen können und befähigt werden, frei von jeder Bevormundung ihre eigene Meinung zu bilden. Das Bundesverfassungsgericht hat daher jeder einseitigen politischen oder religiös-weltanschaulichen Einflussnahme in öffentlichen Schulen eine Absage erteilt. Der Beutelsbacher Konsens von 1976 wurde in einer Zeit großer politischer und gesellschaftlicher Kontroversen geschlossen. Über Partei- und Konfessionsgrenzen hinweg gelangte man zur Einsicht, dass es zu keinem ,Kampf um die Köpfe` in den Schulen kommen darf.

    Der Konsens verpflichtet Lehrer darauf, die Schüler nicht im Sinne erwünschter Meinungen zu beeinflussen und damit eine selbständige Urteilsbildung zu verhindern. Das Gegenteil ist der Fall: Es gilt, unterschiedliche Standpunkte neutral zu vermitteln und die Schüler zu ermuntern, sich ihr eigenes Bild zu machen. Das heißt aber nicht, dass politische Bildung in der Schule im luftleeren Raum stattfindet. Aktuelle politische Themen, die in der Gesellschaft kontrovers diskutiert werden, sollten selbstverständlich auch im Klassenraum ein Echo finden. Gerade kontroverse Themen eignen sich hervorragend, das Für und Wider unterschiedlicher Politikansätze abzuwägen und zu diskutieren. Der Beutelsbacher Konsens verpflichtet Lehrer zu parteipolitischer Neutralität, aber nicht zu Wertneutralität. Aus unseren Schülern sollen mündige Bürger werden, und zwar Bürger unseres freiheilich-demokratischen Staates. Dies bedeutet, sie für die Gefahren, die von jedwedem Extremismus ausgehen, hinreichend zu sensibilisieren. Und es scheint mir, dass die AfD gerade deshalb dieses Fass hier und heute aufmacht. Es passt ihr nämlich nicht, dass in unseren Schulen auch über die Gefahren des Rechtsextremismus gesprochen wird, der in Teilen der AfD immer offener zutage tritt. Wenn ein Björn Höcke, Kopf des rechten Flügels Ihrer Partei, die AfD mehrfach als ,letzte evolutionäre Chance für unser Land` bezeichnet, so droht er indirekt mit einer Revolution und damit dem Umsturz unseres gegenwärtigen freiheitlich-demokratischen Systems. Das sind extremistische Tendenzen, über die im Unterricht ebenso aufgeklärt werden sollte wie über linken oder religiösen Extremismus. Das hat auch nichts mit der gebotenen Überparteilichkeit und Neutralität der Schule zu tun. Das ist vielmehr eine der Kernaufgaben von politischer Bildung, die in unserem Staat immer auch Demokratiebildung ist. Ich sehe es mit Sorge, wie die AfD versucht, Lehrer beispielsweise durch die Einrichtung von Online-Meldeportalen zu verunsichern. Es ist offenkundig, dass es ihr darum geht, jene offenen, kritischen und kontroversen Diskussionen in den Schulen zu unterbinden, die notwendig sind, um den politischen Bildungsauftrag vollumfänglich zu erfüllen.

    Freiheit ist nicht selbstverständlich. Demokratie muss jeden Tag neu gelebt werden, sonst verlieren wir sie und damit unsere Freiheit. Der politischen Bildung in der Schule kommt eine besondere Bedeutung zu, weil Weltbilder in jungen Jahren geprägt werden. Deshalb begrüße ich auch die zahlreichen Angebote unseres Landesbeauftragten im Rahmen des 70-Jährigen Bestehens des Grundgesetzes. Es ist gut, dass damit unsere parlamentarische Demokratie und der faire Wettbewerb unter den Parteien für die Schüler erfahrbar werden.

    Für Maßnahmen zur Vertiefung der politischen Bildung stellt die Landesregierung in diesem Jahr die Summe von 280.000 Euro bereit und jeder einzelne Cent davon ist gut investiertes Geld. Das ist gerade in diesen Zeiten wichtig, in denen der Parlamentarismus mehr und mehr unter Beschuss gerät. Der liberale Rechtsstaat ist ein historisches Erfolgsmodell und wir müssen alles daran setzen, dass es auch in der jüngsten Generation genügend mündige Bürger gibt, die bereit sind, ihn aus Überzeugung zu tragen."

     

    Es gilt das gesprochene Wort.

    Weiterlesen
  • 29.01.2019

    Oliver Kumbartzky: Klimapolitik muss innovativer werden

    Zur heutigen Kabinetts-PK, bei der Energiewendeminister Jan Philipp Albrecht die Bundesratsinitiative zur Reform der Abgaben und Umla- gen im Energiebereich vorgestellt hat, erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und energiepolitische Sprecher der FDP- Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky: 

    „Wir begrüßen die Bundesratsinitiative der Landesregierung. Eine Reform bei den staatlich induzierten Preisbestandteilen sowie der Einstieg in eine systematische und verursachergerechte CO2- Bepreisung in allen Sektoren sind der richtige Weg hin zu einer effizienten Klimapolitik und weg von den momentan vorhandenen innovationspolitischen Fehlanreizen.
    Aus unserer Sicht muss die Klimapolitik innovativer gemacht werden. Wir müssen die Kräfte und die Kreativität des Marktes nutzen, aber auch neue technische Möglichkeiten wie die Digitalisierung. Wir müssen zudem diejenigen belohnen, die CO2-Emissionen einsparen. Dazu müssen wir CO2-Emissionen aus allen Sektoren, also von Strom über Wärme bis hin zu Mobilität und Transport, einen fühlbaren Preis geben, damit sich Investitionen in die Vermeidung von CO2 wirtschaftlich lohnen.
    Die Energiewende im Bereich Wärme und Verkehr braucht neue Impulse und langfristig tragbare Lösungsansätze. Um mit dem Einsatz von Power-to-X-Technologien den nächsten Schritt der Energiewen- de einzuleiten, sind regulatorische Hemmnisse wie Doppelbesteue- rungen und doppelte Abgaben endlich konsequent abzubauen.
    Schleswig-Holstein hat gerade im Bereich der Sektorenkopplung riesige Chancen. Um diese zu nutzen, sind vor allem Änderungen auf Bundesebene notwendig. Die vorliegende Bundesratsinitiative ist daher goldrichtig.”

    Weiterlesen
  • 28.01.2019

    Jan Marcus Rossa: Neue Erkenntnisse bei der Beweisaufnahme im PUA

    Anlässlich der ersten Zeugenvernehmung heute im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:
    „Der Untersuchungsausschuss hat jetzt endlich mit der ersten Beweisaufnahme seine Arbeit aufgenommen. Wieder einmal bestätigt sich, dass das Aktenstudium allein nicht ausreicht, um einen Sachverhalt aufzuklären. Erst die Vernehmung von Augenzeugen und unmittelbar Beteiligten wird den notwendigen Erkenntnisgewinn bringen.
    Die heutige Beweisaufnahme hat zumindest die Erkenntnis gebracht, dass wir zu Recht der Frage nachgehen, ob die Ermittlungen im so- genannten ‚Subway-Verfahren‘ mit der Sorgfalt durchgeführt worden sind, wie es der Sache angemessen gewesen wäre. Vor dem Hinter- grund des Verbotsverfahrens gegen die Bandidos, das parallel betrieben wurde, erstaunt es schon, dass wir heute in der Beweisaufnahme Hinweise erhalten haben, dass die Ermittlungen möglicherweise nicht mit der gebotenen Konsequenz und mit dem notwendigen Nachdruck betrieben wurden. Wir werden nun bei den anstehenden weiteren Beweisaufnahmen dieser Frage nachgehen, ob in der Soko ‚Rocker‘ mit der gebotenen Sorgfalt ermittelt wurde, und ob ein rechtsstaatliches Verfahren eingehalten wurde.”

    Weiterlesen
  • 28.01.2019

    Christopher Vogt: Wildschweinzaun ist ein schlechtes Signal für Europa

    Zum Beginn des Baus eines Wildschweinzauns entlang der deutsch- dänischen Grenze erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    "Ich finde es bedauerlich, dass die dänische Regierung diesen Grenzzaun tatsächlich baut. Das ist gerade so kurz vor der Europawahl ein weiteres schlechtes Signal für den europäischen Einigungsprozess, auch weil das Zusammenleben in der Grenzregion international als vorbildlich gilt.
    Dass die dänische Regierung eine Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest verhindern will, ist zwar absolut nachvollziehbar, aber dieser Zaun erscheint nicht gerade als geeignete Maßnahme. Der Grenzzaun ist wohl vielmehr ein Zugeständnis an die populistische Dänische Volkspartei. Wir setzen uns dafür ein, dass die Zusammenarbeit in der Grenzregion weiter ausgebaut wird. Solche Abschottungsmaßnahmen sind da allerdings nicht förderlich."

    Weiterlesen
  • Mehr laden

Social Media Menü

  • Facebook
  • Twitter
  • Youtube
  • Suche

Footer menu

  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz