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  • 11.12.2025

    Bernd Buchholz zu TOP 16 "Die Bundesregierung muss umgehend und vollumfänglich zu Northvolt informieren"

    In seiner Rede zu TOP 16 (Die Bundesregierung muss umgehend und vollumfänglich zu Northvolt informieren) erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Seit einigen Monaten erleben wir in diesem Landtag und mit dieser Landesregierung ein aus meiner Sicht höchst unwürdiges Schauspiel. Zu der weiteren Verwendung der noch nicht verausgabten Mittel aus der Northvolt-Wandelanleihe verweigert die Bundesregierung der Landesregierung Schleswig-Holstein und dem Landtag Schleswig-Holstein vollumfängliche Informationen, wie in diesem Fall vorgegangen werden soll. Und das nicht etwa fahrlässig, sondern mit Ansage. Und trotz Interventionen aus der Landesregierung und Interventionen durch die Ausschussvorsitzenden des Finanz- und des Wirtschaftsausschusses wird mit der Begründung, die Geheimhaltung sei in Schleswig-Holstein möglicherweise nicht vollständig gewährleistet, die Information an den schleswig-holsteinischen Landtag und an dieses Land insgesamt verweigert. Unterlagen werden nur noch anwaltsvertraulich übersandt. 

    Das führt zu grotesken Situationen in diesem Haus. Am vergangenen Dienstag kam es zu einer Ausschusssitzung, bei der Abgeordnete um Zustimmung zur Verwendung von zweistelligen Millionenbeträgen aufgefordert wurden, mit der klaren Erklärung, dass die darunterliegenden Pläne allen Beteiligten unbekannt sind, sowohl der Landesregierung als auch den Abgeordneten. Das ist nicht einfach eine Petitesse oder eine Nichtinformation, die man so schulterzuckend hinnimmt. Hier handelt es sich nicht um ein Kinderkarussell, das wir hier veranstalten. Dies hier ist eine gewählte Volksvertretung, ein Verfassungsorgan und auch die Landesregierung ist ein Verfassungsorgan. Die Bundesregierung hat zu akzeptieren, dass ihre Pflichten gegenüber diesen Verfassungsorganen auf Augenhöhe zu erfüllen sind. Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes bindet auch die Bundesregierung an Recht und Gesetz. Das Verhalten widerspricht nicht nur den Informationspflichten, die die Bundesregierung in der Verwaltungsvereinbarung mit dem Land geschlossen hat. Es widerspricht auch allen verfassungsrechtlichen Grundsätzen nach dem Demokratieprinzip, insbesondere dem interorganfreundlichen Verhalten, das als Verfassungsgrundsatz aus der Verfassung folgt. Und ich erwarte deshalb, dass wir hier alle gemeinsam uns nicht verzwergen, sondern gemeinsam dafür sorgen, dass wir unsere Rechtsposition nicht nur klarmachen, sondern notfalls auch durchsetzen.

    Als ich diesen Antrag eingereicht habe und darin auch gesagt habe, notfalls muss man die Bundesregierung verklagen, habe ich in den Kieler Nachrichten am nächsten Tag gelesen, dass man mich aus Kieler Regierungskreisen als ‚Oppositions-Knallfrosch‘ bezeichnet, weil man mit einer Klage das Tischtuch endgültig zerschneiden würde. Sollte das jemand in der Regierung gedacht oder gesagt haben, empfehle ich Folgendes: Schneiden Sie sich diesen Satz aus – auf Papier geschrieben – und kleben Sie ihn ein in Ihr Handbuch für Untertanen. Verfassungsorgane sind nicht dafür da, auf Goodwill angewiesen zu sein. Sie setzen notfalls ihre Positionen auch durch.

    Ich will an der Stelle nicht verhehlen, und das ist auch Teil unseres gemeinsamen Antrages, dass Durchstechereien und Verstöße gegen die Vertraulichkeit inakzeptabel sind. Wenn Ausschüsse in diesem Haus Vertraulichkeit beschließen, dann haben sich alle daran zu halten. Aber das rechtfertigt das Verhalten der Bundesregierung nicht, denn dieses Land hat eine Geheimschutzverordnung, nach der sichergestellt werden kann, dass Vertraulichkeit auch gewahrt wird. Das ist einhaltbar. Und lassen Sie mich das zum Schluss sagen: Nicht alles, was inzwischen in diesem Verfahren als vertraulich gestempelt wird, ist es auch wirklich. Da gibt es vieles, was als Geschäfts- und sonstige Geheimnisse deklariert wird. Ich nenne einmal ein Beispiel aus dieser Woche. Am Dienstag erreicht uns eine Unterlage der Landesregierung mit den letzten Sätzen, die heißen, das ist alles hochvertraulich. Die Inhalte konnte man am vergangenen Freitagabend in der WirtschaftsWoche digital in vollem Umfang nachlesen. Geheimniskrämerei schafft auch nicht die notwendige Transparenz, die wir in der Aufarbeitung dieses Themas brauchen."

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 11.12.2025

    Christopher Vogt zu TOP 3 "Auflösung des Forstgutsbezirkes Sachsenwald"

    In seiner Rede zu TOP 3 (Entwurf eines Gesetzes zur Auflösung des Forstgutsbezirkes Sachsenwald) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt: 

    "Der Sachsenwald im Kreis Herzogtum Lauenburg ist als größtes zusammenhängendes Waldgebiet in Schleswig-Holstein ein ganz besonderer Ort – auch weil er eine besondere Geschichte hat, die immer wieder bis in die Gegenwart ausstrahlt. Da ich aus der Region komme, war mir die Geschichte dieses Ortes bekannt. Ich wusste natürlich auch, dass der Sachsenwald ein beliebtes Naherholungsgebiet ist und dass dort auch Forstwirtschaft betrieben wird.

    Was ich jedoch nicht wusste, ist die Tatsache, dass dort in den letzten Jahren ein kleines Wirtschaftswunder stattgefunden hat – mit millionenschweren Gewerbesteuerzahlungen. Das unterscheidet mich von der Landesregierung, die mir nach eigener Auskunft bestätigte, dass sie bereits seit 2021 wusste, dass dort plötzlich im privaten Forstgutsbezirk von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, Gewerbesteuern zu erheben. Es gab damals nämlich beim Land den ersten Zahlungseingang für die Gewerbesteuerumlage für die Jahre 2017 bis 2019.

    Das Recht des Forstgutbezirkes auf die Erhebung von Gewerbesteuern gab es in diesem gemeindefreien Gebiet ja schon sehr lange. Aber spätestens als die Gewerbesteuern sich in recht kurzer Zeit in Richtung einer Millionensumme entwickelt haben, hätte der Landesregierung diese Steueroase doch auffallen müssen. Es sind ja schließlich auch entsprechende Mittel aus dem kommunalen Finanzausgleich an den Gutsvorsteher geflossen, die leider teilweise auch nicht mehr zurückgefordert werden konnten. Aufgrund eines uralten Privilegs hat dort quasi jahrelang eine 'Umverteilung nach oben' stattgefunden – über 100 Jahre nach der Abschaffung des Adels. Dementsprechend peinlich war dann auch der Bericht des 'ZDF Magazin Royale' im November 2024.

    Ich frage mich bis heute: Warum ist es bei den zuständigen Landesbehörden niemandem komisch vorgekommen, dass dort in einer rund 80 Quadratmeter großen Waldhütte über 20 – teils recht große – Firmen angemeldet sind? Das ist doch eine Farce und hätte die Verantwortlichen meines Erachtens stutzig machen müssen. Warum dies nicht der Fall war, wurde leider bis heute nicht nachvollziehbar erklärt. Die Landesregierung hat sich bei diesem Thema wirklich nicht mit Ruhm bekleckert. Denn das ganze Konstrukt hat natürlich mit Steuergerechtigkeit, demokratischer Legitimation und der notwendigen Transparenz staatlicher Strukturen nichts zu tun. Und es war auch schon ein bisschen bezeichnend, dass die Landesregierung in ihrer Antwort auf meine Kleine Anfrage immer noch vom Fürsten bzw. Grafen von Bismarck sprach.

    Als das Thema damals öffentlich aufkam, waren wir uns hier sehr schnell einig, dass es hier eine sinnvolle Lösung geben muss. Man hätte die kleine Lösung nehmen und das Recht auf Gewerbesteuererhebung einfach auf das Land oder den Kreis übertragen können. Ehrlicher ist natürlich die große Lösung mit der Verteilung des gemeindefreien Gebiets auf die umliegenden Gemeinden sowie die Stadt Schwarzenbek. Wenn man diese Lösung dann nun so umsetzen will, muss man die betroffenen Kommunen aber auch vernünftig mit ins Boot holen und gemeinsam mit ihnen eine faire Lösung finden. Sie müssen jetzt schließlich ausbaden, dass sich das Land angesichts der bundesweiten Berichterstattung ziemlich blamiert hatte.

    Was mich irritiert, ist die Tatsache, dass das Innenministerium gegenüber den Landtagsfraktionen über einen längeren Zeitraum suggeriert hat, man sei sich mit den betroffenen Kommunen einig. Die Anhörung der Gemeinden hat dann jedoch das Gegenteil ergeben. Die Kommunen haben erhebliche Bedenken formuliert: zum höheren Verwaltungsaufwand, zum Brandschutz, zur Unterhaltung von Wegen und Straßen und zu den anfallenden Planungskosten. Ich fand, es war auch kein guter Umgang mit den Kommunen, dass man diesen – gerade bei acht betroffenen Kommunen – nur drei Wochen Zeit für ihre Stellungnahme gegeben hat, von denen dann zwei Wochen auch noch in die Ferien fielen. Einige der Bedenken konnten vom Ministerium zwischenzeitlich mehr oder weniger ausgeräumt werden – andere hingegen leider noch immer nicht. Die veranschlagten 120.000 Euro 'Hochzeitsprämie' werden jedenfalls nicht ausreichen, um den zusätzlichen Aufwand der Kommunen auch nur ansatzweise zu decken. Das haben gerade heute erst die Bürgermeister von Aumühle und Kröppelshagen-Fahrendorf im NDR noch einmal sehr deutlich gemacht. Vielleicht reden Sie mit denen nochmal. Der eine ist übrigens Grüner, der andere CDU-Mitglied. Ich habe nicht den Eindruck, dass diese Herren der Landesregierung etwas Böses wollen, sie sorgen sich nur – und aus meiner Sicht zu Recht – um den Haushalt ihrer Gemeinden. Aumühles Bürgermeister Knut Suhk befürchtet allein schon für die Entwicklung von Flächennutzungsplänen Kosten in Höhe von bis zu 300.000 Euro.

    Auch wir wollen die Grundlage für diese abenteuerliche Steueroase im Sachsenwald auflösen. Wir wollen es aber nicht zu Lasten der angrenzenden Kommunen machen, sondern mit ihnen zusammen. Deshalb können wir uns heute leider nur enthalten, weil wir davon ausgehen, dass das Land finanziell noch einmal nachlegen muss, damit das Thema auch tatsächlich abschließend geklärt werden kann."

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 11.12.2025

    Christopher Vogt zu TOP 6 "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung hochschulrechtlicher Gesetze"

    In seiner Rede zu TOP 6 (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung hochschulrechtlicher Gesetze) erklärt der Vorsitzende und hochschulpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt: 

    "Diese Hochschulgesetzesnovelle macht mich irgendwie ein bisschen traurig. Wenn der Koalition nach über dreieinhalb Jahren nichts Besseres einfällt als dieser Gesetzentwurf, ist es um die Wissenschaftspolitik in diesem Bundesland aktuell wirklich nicht gut bestellt. Man hätte zum jetzigen Zeitpunkt schon erwarten können, dass sich die Landesregierung in einer Hochschulgesetzesnovelle zum Beispiel mit dem Thema 'KI in der Wissenschaft' oder mit der Erleichterung von Ausgründungen und des Wissens- und Technologietransfers beschäftigen würde. Oder mit der Stärkung der Internationalisierung, der Wissenschaftsfreiheit – Stichwort 'Zivilklausel' – oder auch der Autonomie – Stichwort 'Bauherrenfähigkeit' und Bürokratieabbau. Oder auch mit der Bekämpfung des Antisemitismus an den Hochschulen. All dies passiert aber leider nicht.

    Stattdessen geht es Ihnen – neben einigen kleineren Änderungen, die wir alle als unkritisch betrachten – vor allem darum, ein millionenschweres Haushaltloch zu stopfen, dass Sie mit Ihrer falschen Schwerpunktsetzung bei den ohnehin schon unterfinanzierten Hochschulen selbst aufreißen. Die über sieben Millionen Euro zu erwartenden Einnahmen sollen allein dazu dienen, eine Kürzung des Landes in gleicher Höhe zu kompensieren. Wir haben mit unseren Vorschlägen zum Landeshaushalt gestern aufgezeigt, dass diese Kürzung bei den Hochschulen nicht notwendig wäre.

    In Ihrem Koalitionsvertrages hatten Sie angekündigt, dass Sie in dieser Wahlperiode ein ‚modernes und gerechtes Hochschulgesetz schaffen, das den Rahmen für ein zukunftsfähiges Hochschul- und Wissenschaftssystem‘ schaffen werde. Davon könnten Sie aktuell kaum weiter entfernt sein. Man hört, dass im kommenden Jahr – also quasi wieder kurz vor der Wahl – eine größere Hochschulgesetznovelle kommen soll. Ich bin gespannt. Vielleicht geben Sie der Hochschullandschaft unseres Landes heute zumindest ein bisschen Hoffnung und zeigen auf, worum es dabei denn gehen soll. Denn diese HSG-Novelle ist wirklich trostlos.

    Wären die hohen Verwaltungskosten der Hochschulen tatsächlich eine ernsthafte Belastung für den Landeshaushalt, hätte die Landesregierung doch hoffentlich auch längst auf eine konsequente Reduzierung gedrängt. Dies hat sie aber nicht getan, wie mir die Landesregierung in einer Kleine Anfrage selbst bestätigt hat. Diese Koalition war mal mit dem Versprechen angetreten, die Bürgerinnen und Bürger an bestimmten Stellen finanziell zu entlasten. Daraus ist bei den Kita-Gebühren und beim Wohnungskauf dann aber nichts geworden. Es wurde ja zwischenzeitlich sogar schon abgefeiert, dass man den Kita-Beitragsdeckel nicht wieder angehoben hat. Was Sie jetzt machen, ist aber wirklich bitter:

    CDU und Grüne wollen mit den Studierenden ausgerechnet eine gesellschaftliche Gruppe für das Stopfen von Haushaltslöchern heranziehen, die in den letzten Jahren von den gestiegenen Lebenshaltungskosten bei Miete, Energie oder auch Lebensmitteln besonders stark getroffen wurde. Weitere 120 Euro pro Jahr Belastung für 'eigentlich nichts' tun den jungen Menschen schon weh. Mit Chancengerechtigkeit hat dieses schwarz-grüne Manöver nichts zu tun – ganz im Gegenteil: Die Aufnahme eines Studiums wird durch die neue Gebühr für alle Studieninteressierten weiter verteuert und für viele auch erschwert. Dies bedeutet einen sozialen Rückschritt beim Zugang zum Studium – das ist schlecht für die Betroffenen, aber auch nicht gut für unsere Gesellschaft, wenn dadurch Talente nicht entsprechend genutzt werden sollten. Daran wird auch die mit heißer Nadel gestrickte Härtefallregelung nur wenig ändern.

    Man kann sich nur wundern, dass die Grünen dies mittragen – denn wir hatten ja gemeinsam z.B. das landesweite Semesterticket, die Studienstarthilfe oder auch Verbesserungen beim BAföG auf den Weg gebracht, um soziale Hürden abzubauen. Jetzt geht es mit Schwarz-Grün wieder in die andere Richtung. Und wir alle wissen doch: Eine Gebühr, die einmal eingeführt wurde, wird so schnell auch nicht wieder abgeschafft.

    Das Argument, dass andere Bundesländer ja auch längst eine solche Gebühr erheben, ist wenig überzeugend, solange diese Länder ihre Hochschulen insgesamt deutlich besser ausstatten als Schleswig-Holstein. Die Hochschulen haben in der schwarz-grünen Koalition leider keine Lobby und die Studierenden erst recht nicht. Die Landesregierung verkennt die strategische Bedeutung der Hochschulen für die Entwicklung unseres Bundeslandes und die Notwendigkeit, mehr kluge Köpfe nach Schleswig-Holstein zu locken, die nach dem Studium oft in unserem Bundesland bleiben. Die schwarz-grüne Koalition muss dringend einen Kurswechsel in der Hochschulpolitik vornehmen, die als wichtige Kernaufgabe des Landes endlich zu einem echten Schwerpunkt dieser Landesregierung werden muss.

    Es fehlt Schwarz-Grün schlichtweg an einer Strategie für den Wissenschaftsstandort. Dies sieht man bei der Finanzierung der verschiedenen Standorte, die trotz des zu geringen Budgets eine gute Arbeit leisten. Und dies gilt für ein modernes Hochschulrecht, das den Hochschulen mehr Freiräume zur Entwicklung geben sollte, wenn man finanziell schon nicht mit anderen Regionen mithalten will oder kann. Wir werden die beantragte Änderung des Hochschulgesetzes ablehnen."

    Sperrfrist Redebeginn!

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  • 11.12.2025

    Bernd Buchholz zu TOP 20 "Entwicklung der Angebotsmieten in Schleswig-Holstein"

    In seiner Rede zu TOP 20 (Bericht zur Entwicklung der Angebotsmieten in Schleswig-Holstein) erklärt der wohnungsbaupolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Ich bin der Ministerin außerordentlich dankbar für den Bericht. Er wäre es wert, mit dem Zahlenmaterial, das dahintersteht, im Innenausschuss noch mal breit diskutiert zu werden. Ich weiß nicht, ob das Ihre Intention als Antragsteller trifft, aber ich würde die Überweisung des Berichtes in den Innen- und Rechtsausschuss beantragen wollen, denn das Bild ist schon etwas differenziert. Und dieses differenzierte Bild, das auch hier gezeichnet worden ist, das bedarf noch einiger Facetten, die ich gerne auch dem differenzierten Bild noch hinzufügen würde. Denn uns ist, glaube ich, allen klar, dass die Darstellung im NDR ein bisschen ausblendet, was wir im Bereich der Bestandsmieten dann doch noch an einigermaßen günstigen Wohnraum haben. Aber in Wahrheit ist der Treiber aus dem Neuwohnungsbereich so stark, dass wir auch sehen, dass diejenigen, die im Bestand angemietet haben, vermeiden, wenn Sie es irgendwie können, diese Wohnung zu verlassen, weil mit dem Neuangebot auf dem Markt immer ein durchaus deutlicher Preissprung bei der Wohnung verbunden ist, und zwar nach oben. 

    Ich will sagen, wir haben da ein Problem, und das haben wir nicht nur in Schleswig-Holstein alleine, das haben wir in der ganzen Bundesrepublik Deutschland. Deshalb muss man mal fragen: Warum haben wir denn dieses Problem? Und lieber Kollege Hölck, das Eingreifen in Marktmechanismen führt nicht dazu, dass anschließend mehr gebaut wird. Also, mit Verlaub, das Gegenteil ist der Fall. Wer in Marktmechanismen zur Preisbildung eingreift, der reduziert das Angebot, weil das Interesse an Investments für den Wohnungsbau sinkt. Und das können Sie überall dort sehen, wo Sie diese Mietpreisbremsen haben.

    In Wahrheit, und das müssen wir uns doch einfach mal klar machen: Was hat denn das Bauen so verteuert? Das war jetzt nicht der Ukrainekrieg allein und es waren nicht irgendwie die letzten drei Jahre, sondern zwischen 1994 und dem Jahr 2024 haben sich die Regelwerke für das Bauen enorm verändert. 1994 waren es 650 Regelungen, die man anwendete.  2023 sind es 3.700. Und alle diese Regelwerke führen nicht dazu, dass da irgendwas preiswerter wird, sondern alle diese Regelwerke sorgen dafür, dass irgendwo ein Standard obendrauf gesattelt wird.  Deshalb ist es völlig richtig, dass wir versuchen, mit dem Regelstandard Erleichtertes Bauen davon wegzukommen.

    Und deshalb ist es richtig, was die Landesregierung an dieser Stelle macht, auch im Bereich der sozialen Wohnraumförderung, nämlich mit den erleichterten Standards zu arbeiten. Aber in Wahrheit müssten wir natürlich auch für alle, die privat finanziert unterwegs sind und gegebenenfalls andere Förderungen anschreiben, dazu kommen, dass das angewandt wird. Das würde bedeuten, auch die KfW endlich aufhören muss, etwas zu fördern, was überhaupt keinen Sinn mehr macht. Nämlich energetische Riesenstandards zu besorgen und dabei Wohnungen zu verteuern.

    Und eins kann ich Ihnen natürlich auch nicht ersparen, weil ich sehe, Viele der Bestrebungen, gerade im Bereich der sozialen Wohnraumförderung, muss ich mal sagen,

    Schleswig -Holstein ist aus meiner Sicht bei der sozialen Wohnraumförderung absolut vorbildlich. Ich habe das nie kritisiert, ganz im Gegenteil, ich habe das immer unterstützt. Wir sind da absolut vorbildlich unterwegs. Aber wir fördern da natürlich auch gegen ein Grundthema an, bei dem Sie auf der anderen Seite selbst eine gegenläufige Tendenz schaffen. Ihr vorgezogenes Klimaschutzziel um fünf Jahre sorgt für nichts anderes, als dass die Wohnungen im Gebäudebestand fünf Jahre weniger zur Sanierung zur Verfügung haben und das treibt die Mieten hoch. Niemand ist hier gegen Klimaschutz, aber wenn ich auf der einen Seite sage, ja, wir wollen alles dafür tun, dass die Mietpreise nicht steigen und auf der anderen Seite mich abkopple von dem, was im Bund gilt, und noch weiter von dem abkopple, was in Europa gilt, dann verteuere ich am Standort Schleswig-Holstein nicht nur die Bedingungen für Unternehmen, sondern auch die Bedingungen für das Mieten.

    Deshalb bitte ich nochmal darum, innerlich zu überprüfen, ob das so ein schlaues Ziel ist, gerade im Gebäudebereich fünf Jahre früher als im Rest der Republik klimaneutral sein zu wollen. Wir können alle nachrechnen, was das bedeutet und was das für ein Kostentreiber sein wird. Der VNW hat das bereits berechnet, das können Sie sich hinlegen. Das sind weitere drei bis fünf Euro, die da auf den Quadratmeter oben drauf kommen, wenn Sie so agieren. 

    Ja, es gibt viele gute Anstrengungen und die müssen wir vorantreiben und nicht durch die eigene Politik dafür sorgen, dass die Mietpreise tatsächlich noch weiter hochgetrieben werden."

     

    Sperrfrist Redebeginn!

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  • 11.12.2025

    Annabell Krämer zu TOP 23 "Schwimmstätten-Kataster für Schleswig-Holstein"

    In ihrer Rede zu TOP 23 (Schwimmstätten-Kataster für Schleswig-Holstein) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und sportpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    "Wir begrüßen ausdrücklich das Anliegen, die Schwimmfähigkeit unserer Kinder nachhaltig zu sichern und gleichzeitig sicherzustellen, dass Schwimmbäder als Orte für Unterricht, Freizeit, Vereinssport sowie sozialer Teilhabe erhalten bleiben. Schwimmen ist in der Tat eine essenzielle Kompetenz: für die Sicherheit unserer Kinder und als Teil der Gesundheits- und Unfallvorsorge.

    Ein landesweites Kataster könnte genau dort ansetzen, wo derzeit Planung und Transparenz fehlen: In meiner Kleinen Anfrage Drs. 20/2905 aus Februar dieses Jahres gibt die Landesregierung offen zu, dass sie nicht weiß, wie viele von den 169 – jedenfalls zu der Zeit – zur Verfügung stehenden Schwimmstätten sanierungsbedürftig oder gar von Schließung bedroht waren. Viele Bäder sind in der Vergangenheit bereits weggefallen – vor allem auf dem Land – weil Sanierungen schlicht und einfach zu teuer und die Auslastung zu gering waren. Das Risiko, dass Kinder gar nicht schwimmen lernen, steigt dadurch. Eine übersichtliche Bestandsaufnahme würde dabei helfen, Unterversorgungen zu identifizieren – nicht nur räumlich, sondern auch bezogen auf Ausstattung, Barrierefreiheit und Erreichbarkeit. So ließe sich gezielt investieren. 

    Es existiert bereits ein Datensatz namens 'Schwimm- und Badeatlas', welcher registrierte Badegewässer und Badestellen, also offizielle Bade- und Schwimmorte, identifiziert. Allerdings ohne Schwimmhallen. Recherchiert man etwas weiter, findet man aus dem Jahr 2023 von GOV DATA eine Tabelle mit Schwimmbädern des Landes Schleswig-Holstein, welche außerdem auflistet, in welchen dieser Schwimmbäder Unterricht erteilt wird und in welchen nicht. 186 Schwimmhallen und Freibäder wurden dort identifiziert, in acht dieser Schwimmbäder findet kein angeleiteter Unterricht statt. Dennoch sehen wir die Notwendigkeit einer umfassenden Bestandsaufnahme, wie im vorliegenden Antrag beschrieben. Gleichzeitig wollen wir aber auch aufzeigen, welche strukturellen Fragen damit verbunden sind.

    Denn eines muss völlig klar sein: Wir sehen das Land in der Verantwortung für die Schwimmbadinfrastruktur, solange das Erlernen der Schwimmfähigkeit Bestandteil der Fachanforderung Sport ist. Die Betriebskosten tragen die Kommunen. Und das ist bereits heute eine erhebliche Belastung, die vielerorts darüber entscheidet, ob ein Bad geöffnet bleibt oder schließen muss. Ein Kataster kann diese strukturellen Probleme sichtbar machen – lösen kann es sie aber nicht.

    Deshalb können wir dem Antrag nicht zustimmen, werden uns aber enthalten. Und zwar deshalb, weil das Anliegen richtig ist, die Umsetzungslogik aber unvollständig bleibt. Wir dürfen den Blick nämlich nicht nur auf die Erstellung eines Katasters richten – entscheidend ist, was danach passiert: Ein Kataster darf nicht Selbstzweck sein. Es muss mit einer belastbaren Perspektive verbunden werden. Konkret: Es braucht eine realistische, finanzierbare und verantwortungsklare Bedarfsplanung. Mit klaren Kriterien, Priorisierungen und einem verlässlichen Zeitplan. Ein bloßes Erfassen ist ein richtiger und wichtiger Anfang – reicht jedoch nicht vollumfänglich aus.

    Wichtig ist, dass insbesondere ländliche Regionen, in denen Bäder bereits verlorengingen, nicht abgehängt werden. Aber dafür braucht es ehrliche Kriterien: Dichte, Erreichbarkeit, Verkehrs- und Mobilitätsanbindung sowie die tatsächliche Nachfrage nach Schwimmlern- und Sportangeboten. Es muss transparent gemacht werden, wie Fördermittel eingesetzt werden sollen – und wie Barrierefreiheit und langfristige Betriebssicherheit gewährleistet werden. Und hier stellt sich die zentrale Frage: Wird das Land seiner Verantwortung gerecht? Ein kurzfristiger Sanierungsschub bringt wenig, wenn danach Bäder wegen Betriebskosten oder rückläufiger Nutzung erneut geschlossen werden müssen.

    Wir Freie Demokraten sehen in dem Antrag einen wichtigen Impuls – aber keinen tragfähigen Lösungsweg. Es geht um Verantwortung für unsere Kinder – und um Chancengleichheit. Jeder, ob in der Stadt oder auf dem Land, soll schwimmen lernen können. Und dazu gehört, dass das Land endlich für eine planbare Infrastruktur sorgen muss und gleichzeitig die Kommunen bei den Betriebskosten nicht länger im Regen stehen lässt. Genau deshalb fordern wir seit Jahren die Dynamisierung der Zuweisungen für kommunale Schwimmsportstätten – denn ohne eine auskömmliche Finanzierung bleibt jedes Kataster ein Papiertiger."

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 12.12.2025

    Annabell Krämer zu TOP 13+17 "Einsatz für wirksame Verhinderung von Qualzucht"

    In ihrer Rede zu TOP 13+17 (Gemeinsame Beratung a) Erhalt, Verstetigung und sofortige Korrektur des Bundesprogramms zum Umbau der Tierhaltung; b) Tierschutz umfassend stärken – Tierschutzstrategie für Schleswig-Holstein; c) Einsatz für wirksame Verhinderung von Qualzucht) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und tierschutzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    "In zwei Wochen feiern wir Weihnachten. Eine Zeit, in der wir über Fürsorge sprechen, über Verantwortung für die, die von uns abhängig und die uns wichtig sind. Und genau deshalb ist dieser Tagesordnungspunkt heute so wichtig.

    Tierschutz ist kein Luxus, kein ‚nice to have‘ – er ist unsere verdammte Pflicht und zwar verankert in unserer Landesverfassung. Artikel 11 schreibt es uns ins Stammbuch: ‚Die natürlichen Grundlagen des Lebens sowie die Tiere stehen unter dem besonderen Schutz des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der anderen Träger der öffentlichen Verwaltung.‘ Und treibende Kraft für die Aufnahme des Tierschutzes in unsere Landesverfassung war mein FDP-Fraktionskollege Heiner Garg. Heiner, das war großartig!

    Und dennoch erleben wir in Schleswig-Holstein selbst und auf Bundesebene ein politisches Handeln, das diesem Anspruch meistens nicht gerecht wird. Fangen wir mit dem Umbau der Tierhaltung an. Der SSW fordert, dass sich die Landesregierung im Bund für die Rücknahme der Kürzungen beim Bundesprogramm einsetzt. Und ich sage ganz klar: Diese Forderung unterstützen wir ausdrücklich! Dass es in Schleswig-Holstein immer noch Schweine gibt, die einmal im Leben Tageslicht sehen, und zwar dann, wenn sie den Transporter verlassen und auf dem Weg zur Schlachtung sind, ist für uns Freie Demokraten untragbar!

    Selbst der ehemalige Landwirtschaftsminister Werner Schwarz sagte, dass man sich nicht über den Widerstand der Tierschützer wundern müsste, wenn es in Schleswig-Holstein noch – zum Teil – solche Zustände gäbe. Der Umbau der Tierhaltung braucht langfristige Planungssicherheit! Wer Investitionen will, braucht Verlässlichkeit. Und wer Tierwohl fordert, muss es finanzieren – nicht nur in Sonntagsreden.

    Wir Freie Demokraten setzen uns konsequent dafür ein, Genehmigungsverfahren zu verschlanken, Bürokratie abzubauen und Tierwohlinvestitionen attraktiv und wirtschaftlich kalkulierbar zu machen. Es hilft niemandem, wenn Betriebe in Auflagen ersticken und am Ende aufgeben. Ein Tier wird nicht glücklicher, wenn der Stallbesitzer davor kapituliert.

    Kommen wir zur Tierschutzstrategie: Vieles, was dort gefordert wird, ist richtig: klare Zuständigkeiten, messbare Ziele, eine bessere Bekämpfung des illegalen Online-Handels, Schutzprogramme für Katzen. Aber ich sage Ihnen genauso deutlich: Eine weitere Strategie für die Schublade bringt Schleswig-Holstein keinen Zentimeter weiter. Denn während wir hier über Tierschutzkonzepte sprechen, erleben die Tierheime draußen im Land eine Realität, die ganz anders aussieht:

    •          keine verlässliche Finanzierung,

    •          immer mehr Fund- und Abgabetiere,

    •          immer mehr gesetzliche Auflagen.

    Und null Unterstützung im Landeshaushalt. Ich wiederhole: Null Euro für Tierheime im Haushalt 2025 – und erneut im Haushalt 2026. In der Weihnachtszeit sprechen wir viel über Nächstenliebe. Ich frage Sie: Wie passt das zusammen mit der völligen Ignoranz gegenüber denjenigen, die jeden Tag Tierleben retten? Das ist nicht nur fahrlässig. Das ist ein politisches Signal. Und zwar ein fatales! Denn ohne Tierheime gibt es in der Praxis schlicht keinen Tierschutz.

    Wir Freie Demokraten sagen deshalb, dass Tierheime endlich eine verlässliche Grundfinanzierung brauchen. Tierheime sind keine Bittsteller, sondern systemrelevant. Ohne sie funktioniert Tierschutz de facto nicht – Punkt. Die Aufnahme von Fundtieren ist eine pflichtige Aufgabe der Kommunen und die Landesregierung hat die Pflicht, dafür zu sorgen, dass diese wahrgenommen wird. Wir fordern erneut die Übernahme der Finanzierung von Tierheimen als Vorwegabzug über den kommunalen Finanzausgleich. Diese Forderung haben wir schon in der Jamaika-Koalition gestellt, CDU und Grüne wollten das aber nicht mitgehen. Wir erhalten diese Forderung aufrecht! Es darf nicht länger so sein, dass Ehrenamtliche in Tierheimen ihre Ressourcen verwenden, um Ansprüche gegenüber den Kommunen durchzusetzen – hier bedarf es endlich einer klaren Durchsetzung der Ansprüche über den kommunalen Finanzausgleich.

    Und nun zu einem Herzensthema von uns Freien Demokraten: Schluss mit der Qualzucht! Stellen Sie sich einen Hund vor, der aussieht, als würde er lächeln – große Kulleraugen, runde Nase, niedlich fürs Foto. Oft ein Social Media-Star – passt vielleicht sogar ins Handtäschchen. Und nun stellen Sie sich denselben Hund nachts im Körbchen vor: mit weit aufgerissenem Maul, weil er kaum Luft bekommt. Sein Brustkorb vibriert, wenn er nur ein paar Schritte läuft. Im Sommer kollabiert er, weil seine Atmung versagt. Dieses Tier lächelt nicht. Es ringt um sein Leben. Das ist Qualzucht.

    Tiere, die wir so züchten, damit sie besonders aussehen, führen ein Leben voller Atemnot, Schmerzen, Entzündungen, Fehlstellungen, Bewegungseinschränkungen und chronischer Leiden. Und das betrifft längst nicht nur die bekannten Extrembeispiele wie Möpse oder Französische Bulldoggen. Tierärztinnen berichten von Katzen mit deformierten Schädeln, von Hunden, die nie rennen können, Jungtieren, die kaum einen Monat alt sind und schon operiert werden müssen, und Halterinnen und Halter, die erst erfahren, dass ihr Tier leidet, wenn es schon kaum therapierbar ist. Qualzucht ist kein Randthema. Qualzucht ist keine Modeerscheinung, die durch Social Media befeuert werden darf. Und Qualzucht darf auch kein Geschäft mehr sein.

    Qualzucht ist systematisches, vermeidbares, menschengemachtes Leiden. Und das mitten in einer Gesellschaft, die sich jetzt in der Adventszeit gerne ‚tierlieb‘ nennt. Wir Freie Demokraten sagen: Es reicht! Und genau deshalb bringen wir diesen Antrag heute ein. Wir fordern, dass Schleswig-Holstein im Bundesrat aktiv wird. Wir brauchen ein bundesweit einheitliches Ausstellungs-, Verkaufs- und Zuchtverbot für Tiere mit Qualzuchtmerkmalen, eine klare und regelmäßig aktualisierte Liste solcher Merkmale, verbindliche Dokumentation für Zuchten und Handel und einen Vollzug, der funktioniert. Tiere können nicht für sich sprechen. Aber sie zeigen uns jeden Tag, wie es ihnen geht. Es ist an uns hinzusehen. Und es ist unsere Pflicht zu handeln. Mit unserem Antrag setzen wir ein klares Zeichen – für Respekt vor Leben, für Verantwortung und für ein Ende der Qualzucht!

    Drei Anträge – ein fast gemeinsamer Nenner: Tierschutz braucht Verlässlichkeit. Tierschutz braucht Mut. Und Tierschutz braucht Ehrlichkeit. Nicht mit Kürzungen bei Bundesprogrammen, nicht mit Wegducken bei der Landesregierung und schon gar nicht mit Wegschauen bei Qualzucht. Weihnachten erinnert uns daran, Verantwortung zu übernehmen – besonders für die, die keine Stimme haben. Lassen Sie uns dieser Verantwortung gerecht werden. Zeigen Sie Herz gegen falschen Lobbyismus."

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 18.10.2018

    Kay Richert: Feste Unterelbquerung pusht Schleswig-Holstein und die Westküste

    Zur heutigen Pressekonferenz des Fördervereins „Feste Unterelbquerung“ erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    „Der Bau der A20 mit der Unterelbquerung nach Niedersachsen birgt enorme wirtschaftliche Chancen und bringt Schleswig-Holstein voran. Sie dient nicht nur der Entlastung der südlichen A7 und verbessert die Erreichbarkeit der Festen Fehmarnbeltquerung von Niedersachsen aus. Durch die Unterelbquerung werden insbesondere auch die wirtschaftlichen Potenziale der Westküste gepusht.

    Verkehrsminister Buchholz hat seit seiner Amtsübernahme den lange überfälligen Schwung in das Projekt zurückgebracht und treibt die Planungen professionell und engagiert voran. Der flächendeckende Rückhalt im Land und insbesondere die zivilgesellschaftliche Unterstützung durch den Förderverein für die A20 geben ihm dabei recht und verdeutlichen den starken Glauben der Menschen an die positiven Auswirkungen.

    Für die Unterelbquerung ist es jetzt wichtig, dass auch Niedersachsen den Tunnelanschluss auf dortigem Gebiet gewährleistet. Zudem dürfen die Umweltverbände nicht wieder über die Stränge schlagen und den Fortschritt im Land verhindern. Denn Umweltschutz bedeutet nicht, große Verkehrsprojekte aus Prinzip durch Klagen behindern zu müssen.“

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  • 24.07.2018

    Dennys Bornhöft: Erhöhung der wöchentlichen Sprechstunden für niedergelassene Ärzte

    Anlässlich des durch Bundesgesundheitsminister Spahn angekündigten Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung, äußert sich der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Bevor über eine Erhöhung der wöchentlichen Sprechstunden von derzeit 20 auf 25 Stunden für alle niedergelassenen Ärzte diskutiert wird, sollten diese zuerst ihre erbrachten Leistungen auch gänzlich erstattet bekommen.

    Schon heute bekommen niedergelassene Ärzte zehn bis zwanzig Prozent ihrer Leistungen aufgrund der für sie geltenden Budgetierung nicht vergütet. Eine stumpfe Forderung nach mehr Leistungsbereitschaft der Niedergelassenen ist ungerecht und geht nur die Symptome, nicht aber die Ursachen der Versorgungslücken an.

    Die Budgetierung, so wie sie derzeit angewendet wird, muss ein Ende haben, denn nur so kann ein echter Anreiz geschaffen werden, neue Patienten aufzunehmen und damit den Wartestau in den Praxen abzubauen.

    Eine weitere denkbare Möglichkeit, die sich zuspitzende Situation in der ärztlichen Versorgung zu verbessern, liegt für uns Freien Demokraten in der Reduzierung der bürokratischen Hürden für alle Ärzte. Schon heute wenden niedergelassene Ärzte in Deutschland etwa 54,2 Millionen Arbeitsstunden im Jahr für administrative Pflichten auf. Hier gibt es Reserven für mehr Arbeitsstunden am Menschen und weniger am Formular.“

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  • 12.12.2025

    Annabell Krämer zu TOP 8 "Entwurf eines 3. Nachtragshaushaltsgesetzes 2025"

    In ihrer Rede zu TOP 8 (Entwurf eines 3. Nachtragshaushaltsgesetzes 2025) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    "Dieser Nachtragshaushalt steht beispiellos dafür, wie wenig ernst es die Regierung mit der Haushaltswahrheit nimmt. Ich habe noch die Debatte aus dem November im Ohr. Erst vor drei Wochen hat Schwarz-Grün einen 2. Nachtragshaushalt beschlossen. Mit einer Nettokreditermächtigung in Höhe von 675 Millionen Euro. Wir haben kritisiert, dass weder die Oktober-Steuerschätzung noch die absehbaren Einsparungen und Mehreinnahmen berücksichtigt wurden.

    Ich habe Ihnen allen, auf Basis der Erkenntnisse aus den Haushaltsberatungen, dargestellt, dass der Haushalt durch Minderausgaben und Mehreinnahmen in 2025 auf die Inanspruchnahme der strukturellen Verschuldungsmöglichkeit in Höhe von über einer halben Milliarde verzichten könnte. Alleine die Minderausgaben habe ich Ihnen mit mindestens 400 Millionen Euro beziffert. Ich habe außerdem prognostiziert, dass wir zum Jahresende erhebliche Haushaltsreste sehen werden, die wieder zu einem großen Teil in Rücklagen überführt werden. Ich zitiere vom 19.11.2025: 'Ich vermute, wir werden zum Jahresende erhebliche Haushaltsreste sehen, die wieder völlig in Rücklagen überführt werden. Zusätzliche Kreditermächtigungen für 2026… Das Spiel beginnt von vorne…'

    15 Tage nach Verabschiedung des 2. Nachtragshaushaltes berichten Sie im Ausschuss, dass Sie sich heute – nur drei Wochen nach Verabschiedung – tatsächlich eine weitere Ermächtigung zur Bildung einer Rücklage in Höhe von bis zu 250 Millionen Euro genehmigen lassen wollen. Die Tinte ist noch nicht einmal trocken. Und machen wir uns mal ehrlich: Solche Ermächtigungen bräuchte es nicht, wenn das Finanzministerium nicht davon ausginge, dass erhebliche Haushaltsreste am Jahresende bestünden. Konkret bedeutet das: Geringere Ausgaben in 2025 führen mitnichten zu einer geringeren Neuverschuldung. Nein, Sie übertragen die Kreditermächtigung aus dem Jahr 2025 einfach in das Haushaltsjahr 2026. Mit der Folge, dass die vorgestern beschlossene hohe Schuldenaufnahme für 2026 heute vermutlich bereits veraltet ist, da sich die Schuldenoption um 250 Millionen Euro erhöhen wird. Langsam bekomme ich das Gefühl, wir befinden uns im finanzpolitischen Tollhaus.

    Es ist absurd, dass diese Regierung ihren Haushalt nur durch äußere Einflüsse wie Gerichtsurteile oder Änderungen auf Bundesebene korrigiert. Und verstehen Sie mich nicht falsch: Ich werfe Ihnen dabei nicht vor, dass Sie die kürzlich geschaffenen Maßstäbe des Gerichts noch nicht berücksichtigt hatten. Und auch nicht, dass Sie darauf reagieren wollen. Selbstverständlich haben die Beamten einen Anspruch auf eine angemessene Alimentation. Was ich Ihnen vorwerfe, ist, dass Sie bereits vor drei Wochen hätten wissen müssen, dass die Kreditermächtigung in der Höhe nicht erforderlich war. Sie nutze den unter anderen Bedingungen erteilten Verschuldungsspielraum aus, um wieder kreditfinanzierte Rücklagen zu bilden! Von einer Anpassung des Haushaltsplans an die Steuerschätzung oder die Minderausgaben fehlt weiterhin jede Spur. Trotz der Bitte der Opposition, dies bereits beim letzten Nachtrag zu berücksichtigen.

    Sie machen sich den Haushalt wie er ihnen gefällt und führen den Haushaltsgesetzgeber gewaltig an der Nase herum. Wir lehnen Ihren Nachtragshaushalt ab! Wir erwarten, dass sich der Haushaltsgesetzgeber – dieses Parlament – darauf verlassen kann, dass die Informationen und Vorlagen der Grundsätze von Haushaltwahrheit und –klarheit entsprechen. Das scheint mir aktuell nicht der Fall zu sein. Wir machen diese Kreditpolitik nicht mehr mit. Es wird Zeit für generationsgerechte Haushaltspolitik – auch in Schleswig-Holstein!"

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 12.12.2025

    Annabell Krämer zu TOP 35 "Bericht über die Unterrichtssituation 2024/25"

    In ihrer Rede zu TOP 35 (Gemeinsame Beratung a) Entwicklung der Quote der Schülerinnen und Schüler ohne Ersten Allgemeinen Schulabschluss (ESA) in Schleswig-Holstein; b) Bericht über die Unterrichtssituation 2024/25) erklärt die stellvertretende Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    "Die Berichte sind Dokumente des politischen Wegschauens. Berichte, die vorgaukeln, man habe alles im Griff, während vor Ort Strukturen bröckeln, Personal fehlt und sich Qualitätsverluste verfestigen. Es werden keine klaren Ziele genannt, keine messbaren Kriterien, keine Prioritäten. Es gibt nicht einmal Aussagen darüber, wo wir im nächsten Schuljahr stehen wollen.

    Digitalisierung, DaZ, Inklusion – alles wird genannt, nichts wird gesteuert. Ohne definierte Ziele produziert die Landesregierung Datennebel, aber keine Orientierung. Noch gravierender: Es gibt keinerlei Evaluation. Die Landesregierung beschreibt Projekte, als wäre ihre bloße Existenz bereits ein Erfolg. Aber niemand erfährt:

    • Welche Maßnahmen wirken wirklich?
    • Welche Projekte und Investitionen versanden?
    • Welche Programme entlasten Schulen – und welche belasten sie zusätzlich?

    Ein Bericht ohne Wirkungskontrolle ist keine Grundlage für politische Entscheidungen – er ist ein Selbstvergewisserungsdokument der Verwaltung. Und während sich der Bericht in Selbstbeschreibungen verliert, eskaliert gleichzeitig die Einstellungssituation. Von rund 4.000 Neueinstellungen sind nur ca. 700 unbefristet – also fast 80 Prozent befristet, darunter viele grundständig ausgebildete Lehrkräfte, die man aus regionalen Gründen in unsichere Verträge drängt.

    Und wenn wir danach gehen, was Sie gesagt haben, Frau Dr. Stenke, dass die Vertretungslehrkräfte keinen eigenverantwortlichen Unterricht geben in den Schulen, dann heißt das, es wurden im letzten Schuljahr ca. 3.000 Unterstützungsmaßnahmen in Schulen gegeben. Das ist kein Mehrwert. Das ist keine Personalentwicklung. Das ist Verwaltungskosmetik!

    Doch besonders alarmierend – nahezu verharmlost – ist die Entwicklung der Schülerinnen und Schüler ohne Abschluss. Im Jahr 2024 verließen knapp zehn Prozent der Jugendlichen in Schleswig-Holstein die allgemeinbildenden Schulen ohne mindestens den ESA. Das entspricht fast 3.000 jungen Menschen in nur einem Jahrgang. Das ist die höchste Quote seit fast einem Jahrzehnt – und ein Warnsignal, das niemand ignorieren darf. Die Landesregierung spricht von 'Herausforderung'. In Wahrheit ist es ein strukturelles Versagen. Seit 2022 steigt die Zahl wieder an, nachdem sie während der Pandemie kurzzeitig gesunken war. Und die regionale Lage ist dramatisch: In Neumünster, Dithmarschen, Lübeck, Flensburg, Ostholstein oder Nordfriesland verlässt mehr als jeder achte Jugendliche die Schule ohne Abschluss. Noch deutlicher wird die soziale Schieflage: Jugendliche mit Migrationshintergrund verlassen zu 23 Prozent, ohne deutsche Staatsangehörigkeit sogar zu 28,6 Prozent die Schule ohne ESA – fast drei Mal so häufig wie der Landesschnitt. Und während jährlich rund 2.500 Jugendliche ohne ESA die Schule verlassen, gelingt es nur etwa 1.700, den Abschluss später im beruflichen Bereich nachzuholen. Rund 800 Jugendliche pro Jahrgang, also drei Prozent, bleiben dauerhaft ohne Abschluss – davon etwa 350 allein mit dem Förderstatus Geistige Entwicklung.

    Dies ist ein weiterer Bericht, der diese Zahlen nur nennt, aber weder Ziele, noch klare Maßnahmen, noch eine konkrete Evaluation zur Wirksamkeit vorlegt. Wer solche Entwicklungen nur beschreibt, statt sie entschlossen zu bekämpfen, nimmt den dauerhaften Bildungsabstieg ganzer Jahrgänge in Kauf. Genauso bedrückend ist die Tatsache, dass ein erheblicher Teil der Jugendlichen, die statistisch nicht als 'ohne Abschluss' geführt werden, lediglich einen sonderpädagogischen Abschluss erhält. Dieser Abschluss hat in unserer Gesellschaft faktisch keine Wertigkeit. Für viele Jugendliche bedeutet er nicht Anerkennung, sondern Ausschluss. Das ist die Realität und zwar eine traurige!

    Wenn wir Schulen nur verwalten, aber nicht dafür sorgen, dass jede Schülerin und jeder Schüler eine echte Chance erhält, dann machen wir Bildungspolitik an ihrem Kern vorbei. Wir müssen daran arbeiten, jungen Menschen wirkliche Perspektiven zu geben – nicht nur statistische Kategorien. Ein Abschluss, der im Leben nichts bedeutet, ist kein Abschluss, sondern eine Sackgasse. Wir sagen klar: Jeder Jugendliche hat das Recht auf einen Abschluss, der Türen öffnet. Auf eine Förderung, die trägt."

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 19.12.2025

    Christopher Vogt: Ablehnung der Gasförderung in der Nordsee ist geopolitisch, klimapolitisch und wirtschaftspolitisch kurzsichtig

    Zum Abstimmungsverhalten Schleswig-Holsteins im Bundesrat zur Gasförderung in der Nordsee erklärt der Vorsitzende und energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Das Ablehnen der deutsch-niederländischen Gasförderung in der Nordsee ist keine ökologische Heldentat, sondern geopolitisch, klimapolitisch und wirtschaftspolitisch kurzsichtig. Deutschland wird noch viele Jahre auf den Energieträger Gas angewiesen sein und die große Abhängigkeit von Importen ist geopolitisch ein ernsthaftes Problem. Auch wenn sich Umweltminister Goldschmidt etwas anderes erträumen mag, wird Deutschland absehbar nicht allein mit Wind- und Sonnenenergie zu versorgen sein.

    Wenn Deutschland die eigenen Gasvorkommen nicht nutzt, hilft dies mitnichten das Klima, sondern es belastet unsere kriselnde Volkswirtschaft. Die gewaltigen Gasimporte Deutschlands sind nicht nur sehr teuer, sondern auch ökologisch fragwürdiger als die Förderung im eigenen Land. Die schwarz-grüne Landesregierung mag mit ihrem Abstimmungsverhalten ihr Gewissen beruhigen, aber sinnvoll ist es in keiner Hinsicht.“ 

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  • 19.12.2025

    Anne Riecke: Digitalisierung und Bildung haben bei der CDU keine Priorität mehr

    Zum Beschluss des neuen Digitalpaktes für Schulen erklärt die bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anne Riecke:

    „Diese politische Taktiererei von Karin Prien auf dem Rücken der Schulen ist unverantwortlich. Jahrelang hat sie den Vorschlag der FDP-Bildungsministerin Stark-Watzinger zum neuen Digitalpakt massiv blockiert, um jetzt genau diesen Vorschlag selbst umzusetzen. Karin Prien hat Bettina Stark-Watzinger und der FDP noch im Oktober 2024 einen Verlust der Glaubwürdigkeit vorgeworfen, wenn sie nicht für einen höheren Bundesanteil zum Digitalpakt streiten. Das gleiche müssen sich jetzt Frau Prien und die CDU vorwerfen lassen. Denn trotz 500 Milliarden Euro Schulden gibt der Bund unter Prien keinen einzigen Cent mehr zum Digitalpakt dazu.

    Die Landesregierung muss jetzt sagen, wie das Land die Ko-Finanzierung stemmen möchte. Keinesfalls dürfen die Unterrichtsversorgung und die Qualität der Bildung darunter leiden. Nach den Streichungen bei den Lehrerstellen ist der Beschluss zum Digitalpakt nun der nächste Schlag für unsere Schulen. Digitalisierung und Bildung scheinen bei der CDU keine Priorität mehr zu haben." 

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  • 19.12.2025

    Christopher Vogt: Landesregierung muss jetzt erklären, wie sie die Baustelle an den Fakultätenblöcken der CAU retten will

    Zum Sanierungsstopp bei den Fakultätenblöcken der CAU in der Leibnizstraße erklärt der Vorsitzende und hochschulpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    "Der Sanierungsstopp an den Hochschulgebäuden in der Leibnizstraße ist mehr als ein Ärgernis. Baukostensteigerungen sind vor allem bei öffentlichen Bau- und Sanierungsvorhaben eigentlich keine Überraschung mehr. Über 50 Prozent Kostensteigerungen sind aber selbst für den öffentlichen Bau sehr ungewöhnlich und problematisch. Das Konzept scheint nicht zu funktionieren. Wir werden das Thema für den nächsten Bildungsausschuss anmelden. Wir wollen von der GM.SH, der Universität und dem Wissenschaftsministerium wissen, wie sie die Probleme in den Griff bekommen wollen, wo jetzt gespart werden soll und woher das zusätzliche Geld kommen soll. Vor allem darf die Qualität der Wissenschaft unter den notwendigen Änderungen nicht leiden.

    Der Finanzbedarf für den Hochschulbau ist in Schleswig-Holstein insgesamt gewaltig. Es rächt sich jetzt, dass die Landesregierung die Sondermittel aus dem 500-Milliarden-Schuldenpaket des Bundes so gut wie nicht für die Hochschulen nutzen will. Das ist die falsche Schwerpunktsetzung. Dabei ist die Wissenschaft eine der wichtigsten Kernaufgaben des Landes. Die Landesregierung muss jetzt erklären, wie sie diese Baustelle retten und wie sie die vielen anderen Hochschulbaumaßnahmen finanzieren will. Es wird höchste Zeit, dass die Landesregierung den Hochschulen ermöglicht, die Bauherrenfähigkeit zu übernehmen, um Projekte in eigener Verantwortung umsetzen zu können. Die GM.SH wird in den kommenden Jahren schließlich auch bei den schleswig-holsteinischen Standorten der Bundeswehr Investitionen in Milliardenhöhe managen müssen."

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  • 08.01.2026

    Christopher Vogt: Wo bleiben die großen Initiativen zur Stärkung der Medienkompetenz?

    Zur erneuten Forderung von Daniel Günther nach einem Verbot aller Sozialen Medien für unter 16-jährige erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    "Bei der Problembeschreibung hat Daniel Günther ja durchaus Recht: Es gibt ein ernsthaftes Problem durch ungesunde Mediennutzung – gerade bei Kindern und Jugendlichen. Sein Vorschlag geht jedoch am Problem vorbei. Die Lösung des Problems muss in erster Linie bei der Stärkung der medialen, sozialen und politischen Fähigkeiten liegen und nicht bei unrealistischen Verboten. Die jungen Menschen müssen durch angemessene Bildung und Aufklärung zu mündigen Bürgern erzogen werden, die sich souverän in der digitalen Welt bewegen können. Eine Ausweitung des Nanny-Staates braucht es ganz sicher nicht. Es kann nicht nur um Bevormundung gehen, sondern es muss um Befähigung gehen.

    Kinder und Jugendliche müssen altersgerecht an die digitale Welt herangeführt werden. Die Umsetzung eines Nutzungsverbots der Sozialen Medien, zu denen übrigens auch WhatsApp zählt, bis zum 16. Geburtstag ist nicht realistisch und auch nicht sinnvoll. In Schleswig-Holstein darf man bereits mit 16 das Parlament wählen, soll sich dann aber im Wahlkampf als Erstwähler nach dem Willen des Ministerpräsidenten nicht in Sozialen Medien informieren dürfen? Das wäre ja ziemlich absurd.

    Man sollte nicht auch alle Soziale Medien pauschal in einen Topf werfen, sondern endlich eine vernünftige Aufsicht und Regulierung bei Internet-Giganten wie TikTok organisieren. Es ist absurd, dass für die Aufsicht über TikTok bei uns noch immer die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein zuständig ist und nicht die EU. Da fehlt die Augenhöhe bisher völlig und das ist unverantwortlich.

    Die Aufgabe des Ministerpräsidenten liegt nicht in erster Linie darin, Probleme zu beschreiben und für deren Lösung an andere staatliche Ebenen zu appellieren. Der Ministerpräsident muss auch endlich seine eigenen Hausaufgaben machen. Wo bleiben denn die großen Initiativen der Landesregierung zur Stärkung der Medienkompetenz in den Schulen? Wo bleiben unterstützende Aufklärungsangebote für die Familien? Man kann nicht die Unterrichtsversorgung durch den Abbau hunderter Lehrerstellen absenken und dann glauben, dass sich die Medienkompetenz der Jugendlichen am 16. Geburtstag schon irgendwie von selbst entwickelt. Das ist keine verantwortungsvolle Politik, die diese Landesregierung betreibt. Wie wichtig die Stärkung der Medienkompetenz ist, hat Daniel Günther mit Blick auf einige Abgeordnete ja eigentlich selbst sehr zutreffend beschrieben."

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  • 12.01.2026

    Christopher Vogt: Wie hält es diese Landesregierung mit der Pressefreiheit?

    Zur aktuellen Diskussion über die Aussagen des Ministerpräsidenten zur Pressefreiheit erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    "Der Ministerpräsident muss sich dringend erklären. Seine jüngsten Aussagen in der ZDF-Sendung ‚Markus Lanz‘ waren in Teilen irritierend und haben ernsthafte Fragen zur Haltung seiner Landesregierung zur Pressefreiheit aufgeworfen. Der Ministerpräsident hatte in der Sendung ausdrücklich klargestellt, dass er dort als Ministerpräsident sprechen würde. Auf die konkrete Frage des Moderators, ob der Ministerpräsident bestimmte Medien regulieren, zensieren oder sogar verbieten wolle, antwortete Daniel Günther mit einem klaren Ja. 

    Der Ministerpräsident suggeriert nun in einem aktuellen Statement, das er ironischerweise nur in den Sozialen Medien veröffentlichte, er sei falsch verstanden worden und die Irritation über seine Aussagen sei wiederum durch ‚alternative‘ Medien entstanden. Tatsächlich hatten verschiedene Medien in den letzten Tagen massive Kritik an den Aussagen des Ministerpräsidenten geübt. Daniel Günther hat es leider erneut versäumt klarzustellen, was er konkret gemeint hat und ob seine Regierung in dieser Frage konkret etwas unternehmen möchte. Gerade bei einem solch sensiblen Thema muss man doch erwarten können, dass sich ein Ministerpräsident unmissverständlich ausdrückt. Die vom Ministerpräsidenten beklagte fehlende Medienkompetenz von Unionsabgeordneten reicht jedenfalls nicht aus, um unliebsame Medien einzuschränken. 

    Wir teilen die Sorge um unsere Demokratie. Man schützt die Demokratie aber ganz sicher nicht dadurch, dass man die Presse- und Meinungsfreiheit in unserem Land einschränkt. Wir erwarten jetzt Klarheit vom Ministerpräsidenten. Wie hält es diese Landesregierung mit der Pressefreiheit? Ich hätte mir kaum vorstellen können, dass diese Frage einmal ernsthaft im Raum stehen würde. Wir wollen wissen, ob die Landesregierung Initiativen plant, um bestimmte Medien zu regulieren, zu zensieren oder sogar zu verbieten und wir haben dazu eine Kleine Anfrage eingereicht."

     

    Anlage: Kleine Anfrage "Haltung der Landesregierung zur Pressefreiheit"

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  • 12.01.2026

    Heiner Garg: Bund verschleppt Krankenhausreform – Versorgungssicherheit in Gefahr

    Zur aktuellen Berichterstattung über die wirtschaftliche Schieflage von Kliniken in Schleswig-Holstein erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg: 

    „Der Bund bekommt die Umsetzung der Krankenhausreform immer noch nicht auf die Reihe. Dabei steht der beabsichtigte Reformpfad seit 2019 fest: klare Strukturen, eine echte Vorhaltekostenfinanzierung und mehr Planungssicherheit. Dem entgegen verbreitet die Krankenhausreform weiter Unsicherheit, Bürokratielast und Verzögerungen – das sind Probleme, die Berlin schafft und die am Ende die Versorgungssicherheit vor Ort gefährden.

    Ob Karl Lauterbach oder Nina Warken: beiden Gesundheitsministern gelang und gelingt es nicht, aus vollmundigen Ankündigungen verlässliche und praxistaugliche Lösungen zu machen. Wenn Kliniken nicht wissen, woran sie sind, werden Investitionen verschoben, verunsichertes Personal orientiert sich im Zweifel um und parallel drohen weitere Insolvenzen.

    Jetzt braucht es eine belastbare Übergangsfinanzierung und klare, zügige Entscheidungen. Und da darf sich auch die schwarz-grüne Landesregierung nicht länger einen schlanken Fuß machen. Gesundheitsministerin von der Decken muss endlich dringend erforderliche Investitionsentscheidungen fällen. Jede Verzögerung schwächt die Versorgung. Berlin muss im Schulterschluss mit den Ländern, und nicht gegen die Länder, die strukturelle Unterdeckung bei den Betriebskosten schnellstmöglich beenden."

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  • 23.10.2018

    Anita Klahn: Mehr Plätze für Frauenhäuser

    Zur Ankündigung von Gleichstellungsministerin Sabine Sütterlin-Waack, kurzfristig finanzielle Mittel für Betreuungsplätze für Frauenhäuser zur Verfügung zu stellen, erklärt die stellvertretende Vorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    „Jede Frau, die Opfer von häuslicher Gewalt wird, benötigt einen besonderen Schutz und ihr muss geholfen werden. Durch Besuche und Gespräche in den Einrichtungen wissen wir, dass die Frauenhäuser im Land am Limit arbeiten und weitere Betreuungsplätze dringend benötigt werden. Deshalb freue ich mich besonders, dass wir durch die aktuell gute Finanzsituation 30 neue Plätze in Frauenhäusern schaffen können und damit mehr hilfesuchenden Frauen geholfen werden kann.

    Auch weiterhin wird es wichtig sein, den tatsächlichen Bedarf realistisch zu analysieren und Hilfsangebote entsprechend anzupassen, damit Frauen, die Opfer von häuslicher Gewalt werden, auch in Zukunft eine verlässliche Anlaufstelle haben.“

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  • 13.01.2026

    Heiner Garg: Klinikübernahme in Flensburg wirft Fragen auf

    Zur Pressemitteilung der Malteser und Diako über die Veränderung bei der Trägerschaft des geplanten Gesundheitscampus in Flensburg sowie des bestehenden Diako Krankenhauses erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg: 

    "Die Übernahme des zukünftigen Fördeklinikums sowie des Diako Krankenhauses in Flensburg durch die Malteser kommt überraschend. Das wirft natürlich eine Menge Fragen auf. Deshalb haben wir das Thema für den Sozialausschuss angemeldet. Wir wollen sowohl die Gesundheitsministerin als auch die Vertreter von Maltesern und Diako anhören und erfahren, welche Konsequenzen die veränderte Trägerschaft für die betroffenen Krankenhäuser, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch für die medizinische Versorgung mit sich bringt. Angesichts der Brisanz des Themas wäre es wünschenswert, wenn die offenen Fragen so schnell wie möglich in einer Sondersitzung geklärt werden können."

    Anlage: Bericht zur Neuordnung der Verantwortlichkeiten beim geplanten Fördeklinikum Katharinen-Hospital gGmbH in Flensburg

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  • 13.01.2026

    Anne Riecke: Aufarbeitung schafft Grundlage für ein verbessertes gesellschaftliches Miteinander

    Zur Vorstellung der Gesamtstudie „Aufarbeitung der Geschichte der deutschen Sinti und Roma in Schleswig-Holstein“ der Europa-Universität Flensburg erklärt die minderheitenpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anne Riecke:

    "Die im Auftrag des Schleswig-Holsteinischen Landtages erarbeitete Studie hat sich einer zentralen Forschungslücke gewidmet und zeigt in seltener empirischer Tiefe, wie Verfolgung, Behördenhandeln und gesellschaftliche Bilder über lange Zeiträume nachwirken: Erstmals werden für Schleswig-Holstein systematisch Täterrollen in Polizeistrukturen rekonstruiert, Nachkriegs-Entschädigungswege anhand umfangreicher Aktenbestände ausgewertet und die lokale Presseberichterstattung über ein Jahrhundert analysiert.

    Die wissenschaftlich geleitete Aufarbeitung, insbesondere der Verfolgung und Vertreibung von Sinti und Roma im Nationalsozialismus, erfüllt keinen Selbstzweck: Sie schafft Gewissheit, ordnet Narrative ein und sollte im Ergebnis zu einem verbesserten Umgang miteinander führen. Gerade die in der Studie dokumentierten Erfahrungen von Alltagsdiskriminierung, insbesondere auch durch staatliche Institutionen, verdeutlichen den stetig notwendigen Blick auf die gleichen Teilhabemöglichkeiten und den Diskriminierungsschutz für Minderheiten. Unsere Minderheiten tragen entscheidend zum kulturellen Reichtum unserer Gesellschaft bei.

    Die Erkenntnisse der Studie sollten nun nicht in der Schublade verschwinden, sondern dafür genutzt werden, an den Forschungsergebnissen anzuknüpfen, aus der Geschichte zu lernen und Rückschlüsse zum Beispiel für eine themenspezifische Erinnerungskultur zu ziehen."

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  • 13.01.2026

    Heiner Garg: Reformanstoß für ein neues Rettungsdienstgesetz kommt zur richtigen Zeit

    Zum heute von der Landesregierung vorgestellten Entwurf für ein neues Rettungsdienstgesetz erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg: 

    "Bei der angestrebten Reform des Rettungsdienstgesetzes orientiert sich die Landesregierung an Erfahrungen aus Baden-Württemberg. Grundsätzlich muss die Reform weiter das Ziel verfolgen, die Ressourcen des Rettungsdienstes zielgerichtet und verzugsfrei für die Notfälle höchster Eile bereitzustellen. Dabei erscheinen die Integration der appgesteuerten Erste-Hilfe-Versorgung, die Berücksichtigung der telemedizinischen Unterstützung sowie die Experimentierklausel grundsätzlich durchaus positiv.

    Insbesondere die angekündigte Reform der bisher einheitlichen Hilfsfrist werden wir uns im Rahmen der parlamentarischen Beratung sehr genau anschauen. Wir werden uns konstruktiv damit befassen, nach welchen Methoden die telefonische Ersteinschätzung der Disponentin bzw. des Disponenten künftig erfolgen soll. Am Ende sollen Einsatzkategorien über die Dringlichkeit für das Eintreffen des Rettungsdienstes entscheiden. Aus meiner Sicht ist dies ein enormer Verantwortungszuwachs der Personen, die bereits heute täglich sehr anspruchsvolle Entscheidungen in den integrierten Leitstellen treffen. Denn auch jemand in der zweithöchsten Einsatzkategorie ist wahrscheinlich noch schwerverletzt. Lange Wartezeiten darf es auch in diesen Fällen nicht geben."

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