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  • 06.03.2019

    Stephan Holowaty zu TOP 25 "Upload-Filter sind ein Risiko für die Meinungsfreiheit"

    In seiner Rede zu TOP 25 (Upload-Filter sind ein Risiko für die Meinungs- und Informationsfreiheit) erklärt der digitalpolitische Sprecher der FDP- Landtagsfraktion, Stephan Holowaty:

    ,,Heute erleben Sie hier im Landtag eine Jungfernrede. Ich bin der erste Bot, der in diesem Parlament zu Ihnen spricht. Ich bin auch Teil eines Mobs, der ,Eigentumsrechte in den Dreck tritt`. Ich bin auch Teil einer Fake-Kampagne, automatisch gesteuert von Google. Jedenfalls ist das so, wenn es nach so manchem Befürworter des Artikels 13 der Urheberrechtsrichtlinie geht.

    Das gemeinsame Europa steckt heute in einer tiefen Krise. Als Freier Demokrat will ich ein Europa, das Frieden, Freiheit und Grundrechte für alle Europäer sichert und schützt. Genau darum geht es uns Kritikern des Artikel 13, die abwertend als ,bots` und ,fakes` bezeichnet werden: Um das Grundrecht der Meinungsfreiheit. Nicht mehr und nicht weniger. Denn genau diese wird durch Artikel 13 der EU-Urheberrechtsreform massiv eingeschränkt.

    Dieser Artikel legt einen Nebel über das Internet wie wir es heute kennen.

    Das Internet lebt davon, dass jeder Inhalte teilen kann, dass jeder sich äußern kann. Statt einer für alle offenen Plattform wird das Internet durch Artikel 13 zu einem Werkzeug der automatisierten Überwachung der Nutzer.

    Diese Zensurinfrastruktur können sie nicht nur einsetzen, um Urheberrechte durchzusetzen. Sie sind auch die passende Infrastruktur für gezielte und konsequente Meinungskontrolle und Überwachung. Bei Regierungen in Ungarn oder Polen sorgt das natürlich für Freude.

    Ich will kein chinesisches Internet, in dem streng reglementiert ist, welche Meinung akzeptabel ist und welche nicht. Manch einer wird sagen: ,Wir zensieren doch nur Urheberrechtsverletzungen`. Upload-Filter können aber noch weitergehen und auch Zitate, Satire oder Parodien blockieren, da sie diese nicht als solche erkennen. Solch eine Zensur ist inakzeptabel! Vielleicht sagen einige: ,Aber in der Richtlinie steht nichts von Upload-Filtern`.

    Nein, tut es nicht. Aber die Richtlinie ist unmissverständlich: Ohne Upload-Filter funktioniert sie nicht, können die Vorschriften von den Anbietern gar nicht umgesetzt werden. Ich habe übrigens auch in keiner EU-Verordnung den Begriff ,Dieselfahrverbot` gelesen.

    Es heißt, Start-ups und kleine Anbieter seien nicht betroffen. Lesen Sie sich die Definitionen genau durch. ,Schwammig` ist dazu noch das Beste. Viele Anbieter laufen Gefahr, doch in die Haftung genommen zu werden. Und sie haben keine Chance, die Anforderungen zu erfüllen ­ das können nur die ganz Großen wie YouTube. Und die würden durch die Upload-Filter im Übrigen noch größer werden: Automatisierte Verfahren ­ also Upload-Filter ­ zu programmieren, das ist nicht einfach ein Mausklick. Das ist sehr teuer, aufwändig und fehleranfällig. Das Ergebnis wird sein: Kleinere Anbieter müssen alle ihre Uploads über große Anbieter wie YouTube leiten und zentrale Filterdienste nutzen. Und sie müssen im Zweifel über YouTube und Co. unterlizenzieren. Sie wissen was das heißt: Weniger Chancen für neue Kreative, eine Zementierung der Marktmacht der ganz Großen. Da hilft auch eine dreijährige Ausnahmefrist für Start-ups nicht. Das ist Augenwischerei und verhindert neue Wettbewerber, neue Ideen und neue Kreativität.

    Ich bin sehr gespannt, wie sich heute die SPD positioniert. Von Ralf Stegner habe ich zuletzt nur einen sehr ambivalenten Tweet zur Urheberrechtsreform gelesen, keine klare Aussage. Werden Sie Ihre Bundesjustizministerin und Europaspitzenkandidatin Katarina Barley heute stützen, die den Filtern zugestimmt hat! Oder werden Sie sich auf die Seite der Meinungsfreiheit, auf die Seite des freien Internets stellen? Ich freue mich, dass alle 3 Jamaika-Partner hier und heute ganz klar Position beziehen für ein freies und offenes Internet. Ein funktionierendes Urheberrecht ist wichtig. Das gibt es.

    Bisher gilt der Grundsatz ,Notice-and-take-down`, das könnte man auch noch etwas verfeinern. Aber mit diesem Artikel 13 eine monströse Sperr- und Zensurinfrastruktur aufzubauen, das geht nicht.

    Am 26. Mai ist Europawahl. Das gemeinsame Europa steckt heute in einer tiefen Krise. Als Freier Demokrat will ich ein Europa, das Frieden, Freiheit und Grundrechte für alle Europäer sichert und schützt. Europa braucht mehr Glaubwürdigkeit, nicht weniger. Mehr Meinungsfreiheit, nicht weniger. Eu- ropa braucht Begeisterung und keine Upload-Filter."

     

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 06.03.2019

    Jan Marcus Rossa zu TOP 30 "Extremisten entwaffnen"

    In seiner Rede zu TOP 30 (Extremisten entwaffnen) erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    ,,Die Anträge von SSW und SPD sind ja wirklich nichts Neues. Entsprechende Gesetzesinitiativen der Länder gab es bereits 2012, 2016 und nun vor Kurzem auch wieder in 2018. Zuletzt haben die Bundesländer Hessen und Niedersachsen eine entsprechende Bundesratsinitiative unternommen und vielleicht hätten Sie sich, liebe Kollegen des SSW, dieser Initiative schlicht anschließen können, zumal dann auch klarer gewesen wäre, welche Regelung Ihnen konkret vorschwebt.

    Das Ziel Ihrer Anträge, ,Extremisten entwaffnen`, unterstützen wir vorbehaltlos. Extremisten, die sich gegen unsere freiheitliche, rechtsstaatliche und demokratische Ordnung stellen, dürfen keine Waffen besitzen. Und es ist nicht akzeptabel, wenn wir feststellen müssen, dass Reichsbürger und sonstige Extremisten legal Waffen besitzen. Niemand will, dass Menschen, die erklärtermaßen unseren Rechtsstaat und unsere verfassungsmäßige Ordnung nicht anerkennen und diese bekämpfen wollen, mit Schusswaffen ausgerüstet durch unser Land laufen. Die Tatsache, dass diese Menschen sogar behördenbekannt sind, aber trotzdem noch legal bewaffnet sein können, ist schwer erträglich und hier besteht Handlungsbedarf.

    Der Lösungsansatz des SSW überzeugt aber nicht. Er ist rechtsstaatlich schwierig, denn künftig soll es ausreichend sein, wenn ein Bürger als potentieller Extremist bei einer Behörde erfasst ist. Ob dies wirklich zutrifft, da- rauf soll es dann nicht mehr ankommen. Das ist rechtsstaatlich schwierig, zumal die Sicherheitsbehörden berechtigt sind, Informationen, die zu einer entsprechenden Einschätzung als Extremist geführt haben, nicht vollständig offenzulegen. Das würde im Extremfall dazu führen können, dass die Einstufung als Extremist bestehen bleibt und erhebliche Tatsachen bei der Entscheidung über die Unzuverlässigkeit eines Antragstellers nicht berücksichtigt werden können. Das ist ein äußerst fragwürdiger Lösungsansatz der SSW hier verfolgt und der mich ­ ehrlich gesagt ­ überrascht. Dass ich mit meiner Einschätzung nicht ganz allein dastehe, macht auch der SPD- Antrag deutlich.

    Lediglich die Erfassung als Extremist kann nicht ausreichen. Auch ich halte es für besser, wenn die zuständige Behörde verpflichtet wird, vor Erteilung eines Waffenscheins entsprechende Auskünfte von den Verfassungsschutz- behörden einzuholen. Dieser Ansatz ist rechtlich jedenfalls weniger problematisch, bleibt es doch im Prinzip dabei, dass bei Verweigerung eines Waffenscheins der Nachweis der Unzuverlässigkeit zu führen ist. Aber auch der Antrag der SPD springt zu kurz! Sie übersehen, dass eine entsprechende Auskunftspflicht die Arbeit der Verfassungsschutzbehörden behindern kann, wenn in sensiblen Bereichen Auskünfte erteilt werden müssen. Nicht ohne Grund sind die Auskunftspflichten unserer Sicherheitsbehörden durch Gesetz eingeschränkt. Wollen Sie das ändern? Das könnte unseren Sicherheitsinteressen durchaus zuwiderlaufen.

    Zudem lassen Sie unberücksichtigt, dass Daten über Extremisten nicht nur bei den Verfassungsschutzbehörden gesammelt werden, sondern auch bei anderen Sicherheitsbehörden. Die Bundesrepublik Deutschland hat ja mit der Rechtsextremismusdatei und der Antiterrordatei durchaus die Rechtsgrundlage für die Erfassung von Extremisten geschaffen. Allerdings werden hier die Auskunftspflichten der Sicherheitsbehörden aus gutem Grund eingeschränkt. Denn gerade geheime und verdeckte Ermittlungen können erforderlich und auch verhältnismäßig sein, um frühzeitig Gefahren für unseren Staat und unsere Gesellschaft erkennen und wirksam abwehren zu können. Der Lösungsansatz der SPD wirft daher sofort die Frage auf, ob und in welchem Umfang die Sicherheitsbehörden verpflichtet werden sollen oder müssen, Auskünfte zu erteilen. Eines müssen wir uns dabei stets klar machen: Diese Informationen werden auch demjenigen gegenüber offengelegt, der als Extremist gilt. Das muss aber auch unter sicherheitspolitischen Aspekten wohl überlegt werden.

    Einig sind wir uns im Ziel: Extremisten und Feinde unseres Staates dürfen keine Waffen besitzen. Wer sich als Feind unseres Landes erweist, soll sich nicht mit Erlaubnis des Landes bewaffnen können. Das regelt das Waffengesetz schon heute. Ob die bestehenden Regelungen wirklich verschärft werden müssen, und welche Fernwirkungen solche Lösungsansätze haben, das müssen wir gemeinsam im Innen- und Rechtsausschuss diskutieren und klären. Ich befürworte daher die Ausschussüberweisung."

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  • 06.03.2019

    Jörg Hansen zu TOP 15 "Bericht zur Lage Terrorismus in Schleswig-Holstein"

    In seiner Rede zu TOP 15 (Bericht zur Lage Terrorismus in Schleswig-Holstein) erklärt der polizeipolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jörg Hansen:

    ,,Kürzlich war ich beim Europäischen Polizeikongress, der sich unter anderem auch der Terrorismusbekämpfung widmete. Zum Thema ,Fokus Vorfeldaufklärung: Der Bundesverfassungsschutz in Zeiten von Migration, Digitalisierung und Radikalisierung` stellte Thomas Haldenwang, Präsident, des Bundesamt für Verfassungsschutz, fest: Die Festnahme von drei Irakern in Dithmarschen belegt die anhaltend hohe Bedrohungslage in Deutschland.

    Und ich füge hinzu: auch in Schleswig-Holstein.

    Mir kam persönlich der ,Deutsche Herbst` 1977 in Erinnerung. Das Jahr 1977 mit der Entführung der Landshut und der Entführung und Ermordung von Hanns Martin Schleyer war der Grund dafür, dass mein politisches Interesse geweckt wurde. Und bis heute treibt mich die Frage um: Wieso zwingen Menschen anderen Menschen mit brutaler Gewalt ihren Willen auf, bzw. versuchen es? Damals standen unser Land und unsere Demokratie, die immer beanspruchte, eine wehrhafte Demokratie zu sein, vor großen Herausforderungen. Nachhaltig beeindruckt hat mich damals Bundeskanzler Helmut Schmidt, der schonungslose Worte fand. Sein nüchternes wie ehrliches Urteil: ,Jeder weiß, dass es eine absolute Sicherheit nicht gibt`. Und weiter führte er aus: ,Der Terrorismus hat auf Dauer keine Chance. Denn gegen den Terrorismus steht nicht nur der Wille der staatlichen Organe, sondern der Wille des ganzen Volkes`. Zuletzt richtete sich Helmut Schmidt mit einem Appell an seine Zuschauer, der aktueller nicht sein könnte: ,Dabei müssen wir alle, trotz unseres Zornes, einen kühlen Kopf behalten`.

    Auch vor dem Hintergrund der heutigen Bedrohungsszenarien bleibt die Erkenntnis aktuell und kann nicht oft genug wiederholt werden: Es gibt keine absolute Sicherheit ­ aber auf Dauer wird der Terrorismus keine Chance haben! Der Terrorismus, das legt schon die eigentliche Bedeutung des Wortes nahe, zielt auf unsere Angst. Den Terroristen geht es also nicht nur um die eigentliche Gewalthandlung, sondern um deren psychologische Wirkung.

    Nicht die besondere Brutalität, sondern der intensive Schrecken bildet den inhaltlichen Kern. Es ist daher immer richtig und angemessen, wachsam zu sein. Wer aber Panik und irrationale Ängste schürt, der hilft nicht uns und unserem Gemeinwesen, sondern nur den Terroristen selbst. Unsere Aufgabe ist es, wie damals, im Kampf gegen den Terrorismus parteiübergreifend fest zusammenzustehen und dieses Thema nicht für dumpfe, politische Parolen zu missbrauchen. Die Grundlage für einen effektiven Kampf gegen den Terrorismus ist ein starker Rechtsstaat. Daher danke ich Minister Grote für seinen Bericht und seine ehrliche und ausgewogene Einschätzung.

    Die Zeiten haben sich gewandelt. Die Bedrohungslagen sind viel komplexer geworden.

    Es entwickeln sich neue Kommunikationsmöglichkeiten, neue Geschwindigkeiten und neue, viel schnellere Handlungsmuster.

    Der Minister hat berichtet, wie verantwortungsvoll aber auch entschlossen wir darauf reagieren.

    So haben zahlreiche Sicherheitsbehörden und Ansprechstellen eng und zielgerichtet miteinander kooperiert, was zur Festnahme der Iraker in Dithmarschen führte.

    Ich bringe es auf die Formel, vernetzte Kriminalität werden wir vernetzt erfolgreich bekämpfen. Und wir werden uns stetig weiterentwickeln müssen, denn das Gegenüber macht nicht halt. Gerade die Bedrohung im Cyber-Raum stellt uns große Aufgaben. Die Kommunikation im Zeitalter der Digita- lisierung hat Ländergrenzen und Distanzen ein Stück weit egalisiert, wovon wir alle profitieren, aber eben auch Terroristen, die sich ganz anders organisieren können als zu Zeiten des Deutschen Herbstes. Hierauf gilt es zu reagieren. Strukturen sind zu überprüfen und zu überdenken.

    Der Satz ,Unsere Polizei muss besser organisiert sein als das Verbrechen` war für uns Freie Demokraten immer mehr als ein Wahlkampfslogan. Es entspricht unserer Überzeugung, dass wir versuchen müssen, Schritt zu halten mit den technologischen Entwicklungen. Wir haben mit unseren Koalitionspartnern schon sehr früh wichtige Weichenstellungen setzen können, aber wir wissen, dass wir es uns nicht erlauben können nachzulassen. Vor allem mit mehr Ausstattung und fachkundigem Personal senden wir das

    Signal: Unsere Demokratie wird auch im 21. Jahrhundert ­ auch im Cyber-Raum ­ wehrhaft sein!"

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  • 04.07.2018

    Kay Richert: Marschbahn durch Legalplanung voranbringen

    Zur Initiative der Jamaika-Fraktionen, für den zweigleisigen Ausbau zwischen Niebüll und Klanxbüll die Legalplanung anzuwenden, erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    „Mit der Initiative zur Legalplanung auf der Marschbahn zeigt Jamaika einmal mehr, dass wir die Probleme im Land an der Wurzel packen und zügig verbessern wollen. Denn mit dem Instrument der Legalplanung (Planfeststellung per Gesetz) wollen wir das Planungs- und Bauverfahren deutlich beschleunigen.

    Die fehlende Zweigleisigkeit zwischen Niebüll und Klanxbüll ist im Zusammenspiel mit der mittlerweile arg in die Jahre gekommenen Schieneninfrastruktur eine der Ursachen für die anhaltend katastrophalen Zustände auf der Marschbahn. Um die zuverlässige verkehrliche Anbindung Sylts langfristig sicherzustellen, darf der zweigleisige Ausbau nicht weiter aufgeschoben werden. Mit dem Antrag auf Legalplanung sendet Jamaika ein klares politisches Bekenntnis, dass schnelles Handeln notwendig ist. Jetzt ist der Bund an der Reihe, alles daran zu setzen, die Situation auf der Marschbahn schnellstmöglich zu verbessern – für den Tourismusstandort Sylt, für die Reisenden und insbesondere für die vielen Pendlerinnen und Pendler.

    Planungsverfahren für Infrastruktur sind in den vergangenen Jahren immer umfangreicher, langwieriger und klageanfälliger geworden. Das bestehende Planungsrecht muss daher deutlich vereinfacht und entschlackt werden, z.B. durch die Anwendung von Legalplanung für zentrale Infrastrukturvorhaben. Modernisierung und Fortschritt dürfen nicht durch unnötige Bürokratie ausgebremst werden.“

     

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  • 06.03.2019

    Christopher Vogt zu TOP 6+29 "Antrag zum Thema Gesichtsschleier"

    In seiner Rede zu TOP 6+29 (Änderung des Gesetzes über die Hochschulen und Antrag zum Thema Gesichtsschleier) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    ,,Der Fall Katharina K. und ihr Bestehen darauf, bei ihrem Studium an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel einen Niqab tragen zu dürfen, erhitzt wenig überraschend seit einigen Wochen die Gemüter. Natürlich kann man jetzt meinen, dass dies ja nur ein Einzelfall sei, und dass die junge Frau doch einfach herumlaufen solle, wie sie es möchte.

    Auch in unserer Fraktion und Partei gehen die Meinungen dazu ­ zumindest zum Teil ­ auseinander. Und auch wenn ich der Meinung bin, dass man sich als Landespolitik von einer ­ nach meiner Wahrnehmung ­ jungen Provokateurin, die sich erst vor wenigen Jahren religiös noch ganz woanders verortet sah, nicht allzu sehr auf die Palme jagen lassen sollte, halte ich es für absolut nachvollziehbar, dass das Uni-Präsidium ihr das Tragen des Niqab an der Universität untersagt hat. Es geht doch im Kern um die Frage, wie wir das Zusammenleben in unserer Gesellschaft organisieren, und wie wir uns an einem öffentlichen Ort wie der größten und ältesten Universität unseres Landes begegnen wollen. Es haben sich Dozenten daran gestört, dass sie der Studentin in ihren Veranstaltungen nicht ins Gesicht sehen konnten. Natürlich schränkt das die Kommunikation miteinander ein. Das kann ich abso- lut nachvollziehen. Gerade an einem Ort der Aufklärung wie der Universität halte ich es für zumutbar, dass erwartet wird, dass man sich bei der Kommunikation ins Gesicht schauen kann.

    Das Tragen von Burka oder Niqab ist in meinen Augen nun wahrlich kein Ausdruck von Weltoffenheit, sondern vor allem ein Symbol für die Unterdrückung von Frauen. Wir wollen bei der Gleichberechtigung der Geschlechter aber Fort- und keine Rückschritte. Wir müssen in der Debatte um interkulturelle Toleranz im wahrsten Sinne des Wortes Gesicht zeigen und deutlich machen, wo wir Grenzen ziehen müssen. Ich sage ganz deutlich, bei einer Vollverschleierung endet zumindest meine Liberalität. Vor einigen Jahren hat das generelle Vollverschleierungsverbot im öffentlichen Raum in Frankreich und weit darüber hinaus hohe Wellen geschlagen. Wir haben hier in Schleswig-Holstein bisher kaum Frauen, die Burka oder Niqab tragen und deshalb betreten wir ein Stück weit ja nicht nur politisches, sondern auch rechtliches Neuland. Es ist offensichtlich, dass hier viele Rechtsgüter miteinander abgewogen werden müssen. Deshalb ist es auch richtig, dass wir hierzu eine umfassende Anhörung machen werden, wo all diese Aspekte sehr fachkundig miteinander abgewogen werden. Eine interessante Frage wird dabei natürlich auch sein, ob die junge Frau die Vollverschleierung freiwillig trägt. Man muss bei ihr wohl davon ausgehen, da sie eine deutsche Konvertitin ist. Das Neutralitätsgebot des Staates, das zum Beispiel bei kopftuchtragenden Lehrerinnen eine Rolle gespielt hat, wird hier wohl auch nicht greifen, da es sich um eine Privatperson und keine Amtsträgerin handelt.

    Wir sind uns in der Koalition bisher noch nicht einig, wie man mit diesem Thema umgehen sollte. Das ist dem einen oder anderen interessierten Beobachter ja auch aufgefallen. Es kommt mit der Zeit immer öfter vor, dass neue Themen auftauchen, zu denen wir im Koalitionsvertrag keine Einigung haben, da diese Themen vor anderthalb Jahren eben noch keine Rolle gespielt haben. Das ist aber auch kein Drama, sondern völlig normal in einer Demokratie und in einem solchen Bündnis. Ich gehe davon aus, dass wir auch hier einen gemeinsamen Weg finden können.

    Ich bin leider ­ oder vielleicht auch zum Glück ­ kein Jurist. Es erscheint mir aber plausibel, dass man eine gesetzliche Grundlage braucht, damit das Verbot der Uni vor Gericht Bestand haben kann. Ich gehe davon aus, dass es nicht tragfähig wäre, wenn sich Katharina K. dort auf die Religionsfreiheit berufen würde. Die Mehrheit der Islamwissenschaftler scheint der Meinung zu sein, dass sich eine Vollverschleierung aus dem Islam bzw. aus dem Koran nicht ableiten lässt, sondern eher kulturellen Ursprungs ist aus bestimmten Regionen und auch bereits viel länger als der Islam besteht. In meinen Augen ist eine Vollverschleierung aber zu einem Symbol für einen radikalen Islam geworden, was die Unterstützer aus der Salafisten-Szene, die Katharina K. um sich versammelt hat, ja auch zu bestätigen scheinen.

    Und wir kennen auch alle die Bilder aus Afghanistan, wo die Taliban eine Burka vorgeschrieben haben oder aus dem sogenannten Islamischen Staat, der mittlerweile ­ zumindest militärisch ­ weitestgehend niedergerungen werden konnte.

    Als Anhänger der Hochschulautonomie schlagen wir als FDP-Fraktion vor, dass man in unserem Hochschulgesetz eine Regelung schafft, mit der die Hochschulen die Möglichkeit erhalten, eine Vollverschleierung in ihren Veranstaltungen rechtssicher zu untersagen. So habe ich auch die Bitte des Uni-Präsidiums an die Landesregierung verstanden, von dem zuletzt zu hören war. Die Hochschulen könnten dann über das Ob und Wie entscheiden. Das würde ich für sachgerecht halten. Bei den Schulen haben wir diese Diskussion zum Glück bisher nicht. Der Bereich wird hier aber natürlich gleich mitdiskutiert. Hier sind die Voraussetzungen und die Rolle des Landes natürlich etwas anders gelagert. Deshalb würden wir empfehlen, dass

    wir bei der nächsten Schulgesetznovelle ein entsprechendes Verbot aufnehmen, damit wir keiner Schule zumuten, solche Diskussionen womöglich führen zu müssen.

    Ich hoffe, dass wir im zuständigen Ausschuss eine breite und eben auch sehr ernsthafte Anhörung durchführen können und ich bin zuversichtlich, dass wir zu einer vernünftigen Lösung kommen können, die ein gutes Miteinander an unseren Hochschulen ermöglicht."

     

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 06.03.2019

    Stephan Holowaty zu TOP 11 "Netzneutralität bewahren" (Rede zu Protokoll)

    In seiner Rede zu TOP 11 (Netzneutralität bewahren) erklärt der digitalpoliti- sche Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Stephan Holowaty:

    ,,Stellen Sie sich vor, Sie stehen an einer roten Ampel und müssen warten.

    Aber plötzlich fährt Ihr Nachbar mit Blaulicht vorbei, während Sie weiter warten müssen. Ihr Nachbar ist aber nicht bei der Polizei oder beim Rettungsdienst. Er hat nur einfach ein Blaulicht, Sie nicht. Sie würden sich darüber sicher nicht freuen. Sie wollen auch vorankommen, mit den gleichen Rechten wie Ihr Nachbar. Genau darum geht es im Grunde bei der Netzneutralität im Internet.

    Heute Morgen haben wir über Upload-Filter gesprochen, also darüber, ob Sie etwas überhaupt ins Netz stellen können. Jetzt reden wir über Netzneutralität, also die Chance, dass jemand Ihren Dienst in gleicher Weise nutzen kann, in der er auch konkurrierende Dienste nutzen kann. Ein offenes Internet mit gleichen fairen Chancen für jeden lebt von Zuverlässigkeit, Transparenz und diskriminierungsfreiem Datenverkehr. Es darf grundsätzlich keine Rolle spielen, woher ein Datenpaket kommt, wohin es geht, oder was drin steht. Wenn Sie einen Streamingdienst im Internet abonnieren wollen, müs- sen Sie freien Zugang zu diesem haben. Daher ist es für mich auch ein Problem, wenn ein Internetprovider beispielsweise sagt ,den Musikstreamingdienst 1 rechne ich nicht auf dein LTE-Volumen an, andere Streamingdienst 1 aber schon`. Das nennt sich Zero-Rating. Dann liegt es doch nahe, dass Sie Ihr Musik-Abo beim Streamingdienst 1 abschließen und 2 und 3 und 4 alleine deshalb nicht zum Zuge kommen. Das ist genau, worum es geht:

    Chancengleichheit für gleichartige Anbieter im Netz. Nur dann können neue, kreative Anbieter und Unternehmen Dienste sinnvoll entwickeln und anbieten, sinnvoll vermarkten. Nur dann, wenn sie freien, fairen, gleichartigen Zugang zum Netz haben. Wenn sie eben nicht vom Netzbetreiber aus wettbewerblichen Gründen benachteiligt werden.

    Internetprovider haben genau diese eine Aufgabe: den Nutzern ungehinderten Zugang zur ganzen Breite des Internets zu geben. Zero-Rating-Modelle, die bestimmte Anbieter gegenüber Wettbewerbern derselben Diensteklasse bevorzugen, sind ein No-Go, benachteiligen insbesondere Innovationen sowie Start-ups und sind das Gegenteil von Netzneutralität. Dabei nehmen sich alle drei großen Anbieter nichts: Die Telekom, O2 und Vodafone diskriminieren jeder mit eigenen Produkten verschiedene Apps und Anbieter. Das widerspricht dem fairen Wettbewerb und der Netzneutralität. Das nehmen wir nicht hin. Denn auch wenn die Bundesnetzagentur bereits tätig wurde, sind bestimmte Geschäftsmodelle weiter kritisch. Genau daher setzen wir uns für die Netzneutralität ein, um solchen Modellen zu begegnen.

    Zero-Rating-Modelle sind allerdings dann für mich unschädlich, wenn der Verzicht eines Netzbetreibers auf die Berechnung von Datenvolumen für alle Daten einer Leistungsklasse gilt. Wenn also sämtliche Musikstreams ohne Volumenbeschränkung nutzbar sind und nicht nur einige. Dies wäre dann nämlich auch mit den europäischen Vorgaben der BEREC-Richtlinie verein- bar. Es gibt aber auch völlig verschiedene Dienste in unterschiedlichen Leistungsklassen. Sie werden mir sicher zustimmen, dass Maschinensteuerung oder autonomes Fahren Anwendungen sind, die Echtzeitkommunikation benötigen. Musikstreaming tut das nicht. Wichtig ist, dass alle Dienste derselben Klasse, desselben Typs gleichbehandelt werden müssen. Das ist auch unsere politische Aufgabe, dies sicherzustellen, gerade bei der Forcierung des weiteren Mobilfunkausbaus bei 4G- und 5G-Netzen.

    Aber begehen wir bitte nicht den Fehler, technische Lösungen vorzuschreiben, die wir als Politiker typischerweise nicht verstehen. Ob wir über die Energiewende oder die beste Technik für klimaneutrale Motoren sprechen ­ stecken wir den Rahmen ab und lassen wir die Ingenieure und Techniker ihre Arbeit machen. Denn natürlich gibt es auch eine Verkehrssteuerung im Internet, wie auf den Straßen. Es gibt Ampeln, es gibt Wegweiser, es gibt Verkehrseinschränkungen ­ der LKW ist zu schwer für die Brücke. Im Inter- net sind das Router und Routingpfade oder technische Inkompatibilitäten ­ für manche Anwendungen ­ Telemedizin, Spiele oder Videos ­ brauchen Sie zum Beispiel eine mindestverfügbare Bandbreite, um sie überhaupt sinnvoll nutzen zu können. Technologieneutrale Politik ist daher Trumpf.

    Der Einsatz für Netzneutralität wird politisch gewonnen. Durch klare Regeln und Leitplanken im Wettbewerb. Ein freies Internet lebt davon, dass jeder die Chance hat, gehört zu werden. Dass Start-ups und neue Ideen nicht durch das Netz ausgebremst werden. Dass nicht die vertikale Integration von Diensten den Wettbewerb bei Inhaltsanbietern ausschaltet. Dann wäre das Internet nämlich um Tausende von Ideen ärmer. Wir wollen aber ein In- ternet der Ideen und der Chancen ­ und daher ein strikt neutrales Internet."

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  • 07.03.2019

    Christopher Vogt zu TOP 28 "Digitalpakt schnellstmöglich und gut umsetzen"

    In seiner Rede zu TOP 28 (Digitalpakt in Schleswig-Holstein schnellstmöglich und gut umsetzen) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    ,,Endlich kann es losgehen: Nach jahrelangen, quälend langen Diskussionen um den Digitalpakt in Berlin, einigen Irritationen über völlig unnötige 50-%- Kofinanzierungspläne für die Länder ­ auch noch bei Programmen, die mit dem Digitalpakt eigentlich gar nichts zu tun hatten ­ und grundsätzlichen Bedenken einiger Ministerpräsidenten zur Reform des Bildungsföderalismus, können sich unsere Schulen jetzt auf eine zeitgemäße Ausstattung vorbereiten.

    Für viele Schulen bedeutet das quasi die Ankunft im 21. Jahrhundert. Das freut uns sehr, auch wenn wir uns natürlich eine Einigung zu einem viel früheren Zeitpunkt gewünscht hätten. Bei aller Freude über den Digitalpakt gibt es jetzt allerdings keinen Grund, sich zurückzulehnen und selbstzufrieden auf die Schulter zu klopfen. Jetzt geht es ja erst richtig los. Die Umsetzung muss gut organisiert werden, damit wir keine unnötige Zeit mehr verlieren. Die Einigung kann nur der endgültige Startschuss sein, um unsere Schulen für das digitale Zeitalter fit zu machen. Es müssen jetzt zügig verschiedene Konzepte entwickelt werden, damit das Geld auch sinnvoll und nachhaltig angelegt wird. Es würde nichts bringen, wenn man jetzt einfach nur überall Paletten mit originalverpackten Tablets bei den Schulen abliefern würde. Es muss darum gehen, den Unterricht dadurch zu verbessern.

    Die neue Ausstattung muss selbstverständlich einhergehen mit den nötigen Fortbildungen für die Lehrkräfte, für deren Mitfinanzierung durch den Bund FDP und Grüne im Bundestag dankenswerterweise gesorgt haben. Zum Glück haben viele Schulen in Schleswig-Holstein bereits Konzepte entwickelt, und wenn man hört, wie hoch die Nachfrage bei Lehrkräften für ent- sprechende Fortbildungen ist, dann macht das wirklich Mut.

    Gleichzeitig muss aus unserer Sicht dafür gesorgt werden, dass die Geräte auf dem neuesten Stand und jederzeit betriebsbereit sind. Es gilt, die Vernetzung zu organisieren, einen einheitlichen Stand der Geräte zu gewährleisten und Geld für regelmäßige Updates sowie die nötigen Wartungsarbeiten zur Verfügung zu stellen. Wenn der Digitalpakt bedeuten würde, dass sich die technikaffinsten Lehrer aus dem Kollegium während der Unterrichtszeit oder in der Freizeit darum kümmern müssten, dann würde etwas nicht richtig laufen. Anstatt einen ,Digital-Hausmeister` einzustellen, werden die meisten Schulen wohl auf regionale Firmen zurückgreifen. Auch dafür muss es dauerhaft Finanzierungslösungen geben. Man sollte die Wartung der Geräte also auf jeden Fall mitdenken. Wichtig ist uns, dass alle Schulen vom Digitalpakt profitieren und das Geld fair verteilt wird. Das Land wird die Schulen bei den benötigten Konzepten, den Fortbildungsmöglichkeiten und auch der Infrastruktur bestmöglich unterstützen. Es gibt leider immer noch Schulen, die noch keinen Breitbandanschluss oder ordentliches WLAN haben. Da gibt es noch viel zu tun und da werden wir auch nicht nachlassen.

    Ich erwähnte eben den Widerstand einiger Ministerpräsidenten und GroKo-Haushälter in Berlin, die offenbar der Meinung sind, dass die Länder die Bundesmittel sowieso nicht ordnungsgemäß verwenden. Wenn wir unseren Wohlstand erhalten und eine chancengerechte Gesellschaft erreichen wollen, müssen wir deutlich mehr in die Bildung investieren. Wir müssen doch den Ehrgeiz haben, das beste Bildungssystem der Welt haben zu wollen und insbesondere bei der Digitalisierung schnellstmöglich aufzuholen. Da kann der Digitalpakt natürlich nur ein erster Schritt sein. Ich finde, man sollte endlich aufhören, sich da was vorzumachen. Ohne eine dauerhafte Mitfinanzierung der Bildungslandschaft durch den Bund wird das nicht gehen. Wir müssen Bildung zu einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe machen und die vollständige Abschaffung des Kooperationsverbotes einfordern. Das heißt ja nicht, dass der Bildungsföderalismus abgeschafft werden soll. Er muss aber sinnvoll weiterentwickelt werden. Wer mitbezahlt, will und soll auch mitreden dürfen. Mehr gemeinsame Qualitätsstandards würde meine Fraktion jedenfalls sehr begrüßen.

    Ich freue mich, dass wir zu einem interfraktionellen Antrag gekommen sind. Das ist ein gutes Signal für die Schulen, ihre Lehrkräfte und vor allem die Schüler."

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  • 07.03.2019

    Dennys Bornhöft zu TOP 24 "Pflegekosten dürfen nicht in die Armut führen"

    In seiner Rede zu TOP 24 (Pflegekosten dürfen nicht in die Armut führen ­ Eigenanteile deckeln) erklärt der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    ,,Wenn ein Themengebiet, welches überwiegend auf Bundesebene geregelt wird, jedes Quartal im Landtag debattiert wird, dann spricht das für die Brisanz des Themas, für die Brisanz um die Finanzierung der Pflege in Deutschland.

    Wir wissen, dass wir derzeit viele offene Arbeitsstellen in der Pflege haben.

    Wir wissen auch, dass Pflegekräfte besser bezahlt werden müssen. Die Personalkosten, die den Löwenanteil der Pflegeausgaben umfassen, sollten also eher noch höher sein ­ für mehr Personal und mehr besser bezahltes Personal. Kürzlich wurde bekanntgegeben, dass die Pflegeversicherungen das Jahr 2018 mit einem Defizit von 3,5 Milliarden Euro abgeschlossen haben. Während die Gesetzlichen Krankenversicherungen auch im Jahre 2018 wieder Milliardenüberschüsse hatten. Die Pflegeversicherung, die ebenso umlagefinanziert ist wie die gesetzliche Renten- oder Krankenversicherung, ist keine Versicherung, die 100 Prozent aller anfallenden Kosten abdeckt; sie ist vergleichbar mit einer Teilkasko-Versicherung. Deswegen müssen nicht unerhebliche Eigenbeiträge von den Pflegebedürftigen oder deren An- gehörigen geleistet werden. In den letzten Monaten haben sich die Aufwendungen für Pflegebedürftigkeit deutlich erhöht. Sie werden sicherlich auch weiter steigen. Da die Auszahlungen aus der Pflegeversicherung aber nicht ebenso steigen, erhöhen sich die Eigenanteile der Bedürftigen bzw. rutschen diese in den Sozialleistungsbezug hinein. Der Status Quo der Pflegefinanzierung wird, insbesondere mit den berechtigten Forderungen bezüglich des Personalaufwuchses, so nicht solide zu halten sein. Deswegen möchten wir die Pflege mit anderen öffentlichen Mitteln stützen.

    Zum einen möchten wir die Ungleichbehandlung gleicher Tätigkeiten beenden. Medizinische Handgriffe, gleich ob sie ambulant oder stationär erfolgen, sollen zukünftig aus der Krankenversicherung bestritten werden ­ nicht mehr aus der Pflegeversicherung, wie es bisher im stationären Bereich der Fall ist. Um die Eigenbeteiligung der Pflegebedürftigen zu deckeln oder auch zu reduzieren, wollen wir den allgemeinen Steuerhaushalt für die 5. Säule der Sozialversicherung öffnen. Wer unserer vorliegenden Forderung, die Pflegeversicherung mit Steuermitteln zu stützen, als wesensfremd bezeichnet, dem möchte ich zwei Punkte vorhalten:

    1. Die gesetzliche, ebenfalls umlagefinanzierte Rentenversicherung wird derzeit schon zu fast einem Drittel mit allgemeinen Steuermitteln am Leben erhalten. Schlichtweg weil die Anzahl an Erwerbstätigen und deren Umlage zur Rentenausschüttung an die Rentenberechtigten nicht ausreicht.

    2. Wo Pflegebedürftige und deren Angehörige die Eigenanteile sich nicht leisten können, wird die Hilfe zur Pflege aus SGB XII herangezogen. Diese ist, wie die Grundsicherung selbst, aus allgemeinen Steuermitteln finanziert.

    Somit ist indirekt schon heute eine nicht unerhebliche Querfinanzierung der Pflege aus dem allgemeinen Haushalt gegeben.

    Eingeführt zum Jahr 1995 braucht die Pflegegesetzgebung ein weitreichendes Update. Ein weitreichendes Update, um heute und vor allem auch morgen finanziell auf festem Boden zu stehen. Durch den demographischen Wandel wird es nicht machbar sein, einfach die laufenden Versicherungsbeiträge zu erhöhen, um die Löcher zu stopfen. Ganz zu schweigen davon, dass es die jüngere Generation überlasten würde. Als Freier Demokrat ist mir die Generationengerechtigkeit und somit auch eine faire Lastenverteilung zwischen den Altersgruppen wichtig. Mit dem Älterwerden der Babyboomer wird der Bedarf an Pflegeleistungen noch weiter ansteigen. Da die wenigsten eine Pflegezusatzversicherung haben, werden auch hier hohe Eigenbeteiligungen abgerufen, welche auch von den jeweiligen Kindern eingefordert werden können. Daneben gilt laut einer Studie der Bertelsmann Stiftung aus dem Jahr 2018 Kinder kriegen und großziehen statistisch gesehen als ein fi- nanzielles Armutsrisiko.

    Schauen wir auf die derzeit Mitte 30- bis Mitte 50-jährigen in der Gesellschaft: Die eigenen Kinder sind noch nicht aus dem Haus oder gerade in der Ausbildung oder im Studium und die Mutter oder der Vater mit geringer Rente kommt in die stationäre Pflege. Damit die Familie nicht zum finanziellen Ballast wird, werden wir hier gemeinsam einen Weg aufzeigen und forcieren. Über die Begrenzung der Heranziehung von Angehörigen haben wir bereits in diesem Jahr im Landtag gesprochen. Mit der heutigen gemeinsamen Initiative zeigen wir der Bundesregierung den Weg auf, die Pflege nachhaltiger und auskömmlicher zu finanzieren und somit insgesamt die Pflege zu verbessern."

     

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 07.03.2019

    Annabell Krämer zu TOP 12+43 "Kosten für Dienstleistungen im Rahmen von Stützung und Verkauf der HSH Nordbank"

    In ihrer Rede zu TOP 12+43 (Kosten für Dienstleistungen im Rahmen von Stützung und Verkauf der HSH Nordbank und Beteiligungsbericht 2018) er- klärt die finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    ,,Der vorliegende Beteiligungsbericht zeigt transparent die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der wesentlichen Landesbeteiligungen auf und bietet uns ein gutes Instrument zur Beteiligungskontrolle. Ferner zeigt er anschau- lich die bestehenden Schattenhaushalte, die nicht in unserem jährlichen Haushalt abgebildet sind.

    Von den aktuell 35 Unternehmensbeteiligungen hält das Land bei sechs Gesellschaften bzw. Anstalten des öffentlichen Rechts sämtliche Anteile. Bei weiteren fünf Gesellschaften übersteigt der Anteil des Landes am gezeichneten Kapital die Millionengrenze. Bei den zehn Anstalten des öffentlichen Rechts haftet das Land aufgrund der bestehenden Gewährträgerhaftung grundsätzlich unbegrenzt. Auf der einen Seite hält das Land Schleswig- Holstein 1,6 Milliarden Euro anteiliges Eigenkapital an den Beteiligungen.

    Auf der anderen Seite bestehen jedoch auch Gewährträgerhaftungen des Landes in Milliardenhöhe für die Anstalten des öffentlichen Rechts. § 65 der Landeshaushaltsordnung beschreibt restriktive Voraussetzungen, unter denen sich das Land an privatrechtlichen Unternehmen beteiligen darf. Dies ist unter anderem nur dann der Fall, wenn ein bestehendes wichtiges Interesse des Landes ,nicht besser und wirtschaftlicher auf andere Weise` verfolgt werden kann. Diese Regelung soll nicht nur die Steuerzahler vor unnötigen Verlustrisiken bewahren, sondern schützt auch unsere subsidiäre und marktwirtschaftliche Ordnung. Der jährlich vorzulegende Beteiligungsbericht dient im Wesentlichen der Erfolgskontrolle. Die Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit einer Landesbeteiligung gilt es somit nicht nur beim Eingehen einer solchen, sondern stetig zu überprüfen. Landesbeteiligungen sind permanent auf den Prüfstand zu stellen. Wie im Bericht richtig konstatiert wird, soll der Staat als Unternehmer die Ausnahme sein. Es bleibt unsere Aufgabe, jede Beteiligung auf Zielerfüllung, Wirtschaftlichkeit und Effizienz zu untersuchen und uns ­ wie im Koalitionsvertrag vereinbart ­ sofern möglich von Beteiligungen zu trennen, die die gesetzten Ziele nicht erfüllen.

    Dass der Staat grundsätzlich nicht der bessere Unternehmer ist, mussten die Bürgerinnen und Bürger Schleswig-Holsteins leidvoll erfahren. Der Ausflug in die globale Finanzwelt belastet noch Generationen. Der finale Gesamtschaden wird erst in vielen Jahren feststehen. Wären die politischen Mitbewerber im Mai 2003 der Forderung der FDP nach einer Privatisierung der HSH Nordbank gefolgt, wäre uns das aus Finanzsicht dunkelste Kapitel unserer Landesgeschichte erspart geblieben. Im Gegenteil ­ wir hätten das Kapitel Landesbank mit Gewinn beendet!

    Wir waren schon immer ordnungspolitisch überzeugt, dass es keine Aufgabe des Staates sein kann, eine internationale Geschäftsbank zu betreiben. Die hohen Beratungskosten im Rahmen der Stützung und des Verkaufs der HSH sind Folgen dieser in 2003 und Folgejahren getroffenen Fehlentscheidungen. So traurig es ist, die auf Schleswig-Holstein entfallenden Beraterkosten von über 150 Millionen Euro waren erforderlich, um den Schaden für das Land zu begrenzen. Sie sind Folge der Entscheidung der EU-Kommission aus dem Herbst 2015, dass die HSH bis Ende Februar 2018 abgewickelt oder veräußert werden muss. Wir sind uns alle einig, dass die nunmehr erfolgte Privatisierung den Vermögensverlust für das Land begrenzen konnte. Auch die Beraterkosten ändern nichts an diesem Urteil angesichts der noch viel höheren Verluste, die gedroht haben oder noch immer drohen. Im Geschäftsfeld der Rechts- und Privatisierungsberater sowie Wirtschaftsberater und Notare für Großbanken herrscht übrigens auch nicht gerade ruinöser Wettbewerb, der sich auf die Tagessätze auswirken würde! Auch dieser Umstand führt uns noch einmal deutlich die Komplexität des Geschäftsfelds vor Augen. Hochspezialisierte Branchenexperten waren erforderlich, um das Kapitel HSH Nordbank für das Land annähernd zu schließen und den Maximalschaden zu verhindern.

    Der vorliegende Beteiligungsbericht macht in diesem Kontext jedoch auch noch einmal deutlich, dass wir die hsh portfoliomanagement AöR weiterhin kritisch begleiten und gegebenenfalls hinterfragen müssen. Diese AöR hat von der HSH ein Kreditportfolio mit einem Nominalwert von ursprünglich 5 Mrd. EUR für die Summe von 2,4 Mrd. EUR übernommen. Sie hat die Aufgabe, dieses Portfolio vermögensschonend in einem absehbaren Zeithorizont abzuwickeln. Auch hier entstehen jährlich Millionenkosten für externe Unterstützung. Deshalb gilt es fortlaufend zu überprüfen, ob die Anstalt wirklich in der Lage ist, durch Verwertungserfolge die altersbedingten Wertverluste der Schiffe und die laufenden Anstaltskosten mindestens aufzuwiegen.

    Schließlich muss sich auch diese Gesellschaft jederzeit dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit stellen."

     

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 07.03.2019

    Dennys Bornhöft zu TOP 21 "Sogenannte Homo-Heilung verbieten"

    In seiner Rede zu TOP 21 (Sogenannte Homo-Heilung verbieten) erklärt der queerpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    ,,`Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Familie, liebe Freunde, liebe Kirchengemeinde, ich bin heterosexuell. Mehrfach habt ihr mich darauf hingewiesen, dass das eine schwierige Situation sei, auch für euch; man dies nicht verstehen könne. Mittlerweile hadere ich auch selbst mit mir. Ihr habt mir aber einen Tipp gegeben. Ich könne meine Heterosexualität heilen las- sen, es gibt Therapieangebote in Deutschland, damit ich auf den rechten Weg komme, damit ich als Mann nicht mehr auf Frauen stehen muss`.

    Liebe Kolleginnen und Kollegen, das eben Gesagte ist natürlich völlig absurd. Und es ist exakt genauso absurd und menschenverachtend, wenn es um die vermeintliche Heilung von Homosexualität geht. Doch leider ist es nicht nur absurd, sondern weiterhin Realität in Deutschland. Wir wollen diese menschenverachtende Absurdität beenden und verbieten. Noch heute gibt es in Deutschland Organisationen, die eine Behandlung von Homosexuellen vorsehen, um diese von ihrer sexuellen Orientierung vermeintlich zu heilen und ,umzudrehen`. Es gibt zahlreiche Gutachten, die darlegen, dass die Ergebnisse dieser sogenannten ,Homo-Heilung` schwere Depressionen oder sogar Selbstmord sind. Es betrifft insbesondere junge Menschen, die zum Teil noch auf der Suche nach ihrem Platz im Leben sind ­ so auch Minderjährige. Wir können nicht weiter zulassen, dass hier gesunde Menschen krank und depressiv gemacht werden. Das ist ein skandalöser Zustand, insbesondere wenn man sich die zeitliche Genese über den Umgang mit Homosexualität anschaut.

    Seit 1992 ist Homosexualität aus der internationalen Klassifikation der Krankheiten gestrichen. Im Jahr 2013 hat sich der Weltärztetag strikt gegen sogenannte Konversions- bzw. Reparationstherapien ausgesprochen. Die Ärztevertretung hielt in einer Stellungnahme fest, dass Homosexualität keine Krankheit ist und daher keiner Heilung bedarf. Beide Festlegungen sind richtig, auch wenn sie zeitlich sehr spät getroffen wurden. Daher ist es eigentlich unglaublich, dass man selbst im Jahr 2019 leider noch verdeutlichen ­ daran erinnern muss, dass Homosexualität keine Krankheit ist.

    Ich habe im Vorwege die Frage erhalten, ob das nun nur ein Schaufensterantrag sei, da sich die Bundesregierung mit Jens Spahn ja bereits fest vorgenommen hatte, die Konversionstherapien schnell zu verbieten. Mein fachpolitischer Kollege aus der FDP-Bundestagsfraktion, Jens Brandenburg, hat die Bundesregierung nach dem taz-Interview von Jens Spahn gefragt, welche konkreten Schritte zum Verbot dieser vermeintlichen Therapieform bevorstehen. Hierbei kam heraus, dass im Bundesgesundheitsministerium noch nichts anhängig sei und der Minister seine Privatmeinung vorgetragen habe. Eine schnelle Abhilfe, unsere zumeist jungen Heranwachsenden vor dieser Scharlatanerie und der Wertevorstellung des Mittelalters zu schützen, muss daher auch länderseitig bekräftigt werden. Wenn man sich die Ant- worten der Bundesregierung auf z.B. kleine Anfragen bezüglich der Homo-Heiler durchliest, dann muss man dem Bundesgesundheitsministerium mehr Druck machen. Zwar erkennt die Bundesregierung sämtliche Schadwirkungen hierdurch an; sie lehnt auch eine Therapierbarkeit von Homosexualität ab. Auf die einfache Frage aber, ob die Bundesregierung sich dafür einsetzen wird, Konversionstherapien dann folgerichtet zu verbieten, kommt noch im April 2018 ein schlichtes ,Nein`.

    Auch deswegen reicht es nicht, wenn der Ankündigungsminister Jens Spahn Themen in die Öffentlichkeit setzt, aber dann keine Aktivitäten folgen. Daher forcieren nun neben Schleswig-Holstein auch zwei weitere Bundesländer ein Verbot und die Bitte an die Bundesregierung, dies schnellstmöglich umzusetzen. Ein weiterer Aspekt, der hellhörig macht, ist folgender: Auch jetzt ist es rechtlich so, dass eine Konversionstherapie keine Leistung ist, die zu Lasten der GKV in der vertragsärztlichen Versorgung erbracht und abgerechnet werden darf. Die Bundesregierung stellt in der Bundestagsdrucksache 19/3279 fest, dass Leistungen der Krankenbehandlung nach § 27 Absatz 1 Satz 1 SGB V nicht in Betracht kommen können, da Homose- xualität keine Krankheit ist. Dennoch scheint es Lücken zu geben, die es den sogenannten Homo-Heilern ermöglichen, im Rahmen der Psychotherapie ihre Stunden erfolgreich abzurechnen. Auch hier ist das Verbot erforder- lich, um eine Zweckentfremdung der Sozialabgaben zu verhindern. Was keine Krankheit ist, kann auch nicht behandelt werden. Krank sind nicht die Homosexuellen, krank sind diejenigen, die sie vermeintlich heilen wollen."

     

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 07.03.2019

    Kay Richert zu TOP 17 "Minderheitenpolitik auf EU-Ebene"

    In seiner Rede zu TOP 17 (Minderheitenpolitik auf EU-Ebene) erklärt der minderheitenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    ,,Die Minority-Safe-Pack-Initiative setzt sich für die Rechte autochthoner Minderheiten ein. Sie ist Ausdruck des Kampfs der Minderheiten um die Bewahrung von Kultur und Sprache. Sie beschreibt die Bereicherung, die sprachliche und kulturelle Vielfalt bedeuten kann. Und sie beschreibt den Wunsch, all dies durch einen Pakt zwischen Mehrheits- und Minderheitsbevölkerung zu erhalten. Nationale oder autochthone Minderheiten können eine Bereicherung sein.

    Sie bereichern die Gesamtgesellschaft um weitere Bräuche, weiteres Wis- sen und weitere Sprachen. In meiner Heimat, dem deutsch-dänischen Grenzland, ist das gut zu sehen. Dort gibt es vier Minderheiten, das sind die Friesen, die deutschen Sinti und Roma, die dänische Minderheit in Deutschland und die deutsche Minderheit in Dänemark. Und schon an dieser Aufzählung ist zu sehen: Minderheiten sind oft ein grenzüberschreitendes The- ma. Deswegen ist es richtig, Minderheiten auch europäisch zu denken.

    Minderheiten können eine Bereicherung sein. Dafür muss die Mehrheitsbevölkerung diese Bereicherung auch zulassen. Das ist nicht überall der Fall.

    In der Debatte wird dabei immer auf Ungarn und Rumänien verwiesen. Aber auch andernorts in der EU hat die Mehrheit Schwierigkeiten, eine Minderheit als Bereicherung zu begreifen (Frankreich, Spanien, Italien, Baltikum, Schweden). Es ist deswegen richtig und notwendig, wenn die Safe-Pack- Initiative das Recht auf eigene Kultur und auf den Gebrauch der eigenen Sprache einfordert.

    Minderheiten können eine Bereicherung sein, wenn sie ein selbstverständlicher Teil der Mehrheitsbevölkerung sind. Wenn sie ­ über ihre Besonderheiten hinaus ­ die Sprache der Mehrheitsbevölkerung beherrschen und ein Verständnis von Recht und Werten mit ihr teilen. Die andere Seite der Medaille sind nämlich Parallelgesellschaften. Und dabei spreche ich nicht nur von Gastarbeiterfamilien und deutschen Senioren in Spanien. Man kann beispielsweise auch als Däne Jahrzehnte in Flensburg leben, ohne deutsch zu sprechen. Parallelgesellschaften leben im besten Fall nebeneinander her; sie bereichern sich aber nicht gegenseitig. Diesen Aspekt ­ den Willen zur Integration ­ spricht die Minority-Safe-Pack-Initiative - leider nur verklausuliert ­ in Ziffer II an. Sie ist aber genauso wichtig wie Offenheit und Aufnahmebereitschaft der Majorität.

    Autochthone Minderheiten sind fast immer durch schlimme und traumatische Ereignisse entstanden. Das löst innerhalb der Minderheiten oft eine Wagenburgmentalität aus. In den Mehrheitsbevölkerungen gibt es häufig ebenfalls keinen Willen, sich füreinander zu öffnen und die Gesellschaft zu- sammen zu gestalten. Auch bei uns im Grenzland war es ein sehr langer Weg vom Gegeneinander zum Miteinander. Die Bewahrung und Integration von Minderheiten sind wichtige, schwierige Aufgaben. Um sie zu bewältigen, müssen sie aber erst einmal als Aufgaben begriffen werden. Und das scheint mir auf EU-Ebene heute nicht so zu sein: Je nachdem aus welcher Perspektive man sein Anliegen angehen möchte, kämen für Minderheitenschutz derzeit folgende Kommissare in Frage:

    - Frans Timmermans, der Vizepräsident der Kommission, der auch für die Grundrechtecharta zuständig ist;

    - Dimitris Aramopoulos, der EU-Kommissar für Migration und Staatsbürgerschaft;

    - oder Tibor Navracsis der EU-Kommissar für Bildung und Kultur.

    Wir wollen, dass ein bestehendes Kommissariat die klare Aufgabe bekommt, für Minderheitenschutz zuständig zu sein. Damit es für alle Fragen der Minderheiten eine Ansprechperson gibt. Damit sich auch eine Person verantwortlich für den Erhalt der Minderheiten, ihrer Sprache und Kultur fühlt. Und damit auch eine Person es als ihre Aufgabe begreift, für den gedeihlichen Ausgleich zwischen Mehrheiten und Minderheiten zu sorgen. Und wenn wir gerade schon von der EU-Kommission sprechen: Eine Verkleinerung der Kommission, eine Entflechtung der Zuständigkeiten und eine Straffung der Strukturen täten der Kommission auch insgesamt gut und würden ihre Handlungsfähigkeit stärken, nicht nur im Bereich der Minderheiten."

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  • 07.03.2019

    Oliver Kumbartzky zu TOP 18+27 "Tierexporte in tierschutzrechtlich problematische Staaten"

    In seiner Rede zu TOP 18+27 (Tierexporte in tierschutzrechtlich problemati- sche Staaten) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und agrarpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    ,,Der Schutz des Wohlbefindens von Tieren europaweit stellt gemäß EuGH ein ,im Allgemeininteresse liegendes legitimes Ziel` dar. Der Tierschutz ist in Deutschland darüber hinaus verfassungsrechtlich durch Artikel 20a des Grundgesetzes (GG) abgesichert. Und selbstverständlich gibt es rechtliche Vorschriften, die die Tiere schützen sollen ­ auch auf dem langen Transportweg in die Türkei oder nach Marokko. Dass wir die Kontrollmechanismen verbessern könnten und sollten, steht außer Frage. Aktuell besteht aber noch Unsicherheit darüber, wie die Kontrollen rechtssicher gewährleistet werden können. Das Ziel ist uns allen klar und darin sind wir uns einig:

    Es ist sicherzustellen, dass die tiertransportrechtlichen Regelungen der Ver- ordnung (EG) Nr. 1/2005 mindestens bis zum endgültigen Beförderungsort eingehalten werden, insbesondere auch dann, wenn sich dieser außerhalb der Europäischen Union befindet. Unwürdige Tiertransporte sind zu stoppen.

    Aktuell gibt es unter Juristen und den Anwendern der geltenden Vorschriften aber Unsicherheit darüber, wie dieses gemeinsame Ziel erreicht werden kann. Dass die Diskussion im Land teilweise zu emotionalen Reaktionen geführt hat, ist bedauerlich. Wir unterstützen das Ziel des Ministers, auf ein bundesweit rechtssicheres Verfahren zu drängen. Im Interesse der Veterinärämter, im Interesse der Zuchtbetriebe und nicht zuletzt im Interesse des Tierschutzes muss die Sache schnellstmöglich geklärt werden. Wir begrüßen daher die beschlossene Vorgehensweise gestern beim Runden Tisch.

    Der Brief der Landesminister an die Bundeslandwirtschaftsministerin ist ein weiteres richtiges Zeichen. Gleichzeitig drückt aber die in dieser Sache mit- verantwortliche Bundesministerin Klöckner auf die Bremse und weist Verantwortung von sich. Da sagt die Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner der DPA doch tatsächlich am gestrigen Mittwoch: ,Besser wäre gewesen, erst eine rechtliche Klärung herbeizuführen und dann entsprechend behördlich zu agieren und nicht umgekehrt`. Was sie verschweigt: Am besten wäre es gewesen, wenn das Bundesministerium höchst selbst dem Antrag der Agrarminister vom April 2018 gefolgt wäre und Antworten auf die im Raum stehenden rechtlichen Unsicherheiten gegeben hätte. Fast ein Jahr hat die Bundesministerin dafür Zeit gehabt.

    Die Bundesministerin hat es versäumt, eine klare Weisung in dieser Sache zu erteilen. Die Bundesministerin ist damit an der zurzeit angespannten La- ge mitschuldig. Die Unsicherheit darüber, nach welchen Kriterien die Kreisveterinärämter Exporte genehmigen dürfen, hat dabei auch zu einem Scha- den für die Rinderzüchter geführt. Ein wirtschaftlicher Schaden, aber eben auch ein Imageschaden, den die Rinderzüchter überhaupt nicht verdient ha- ben. Das Geschäftsmodell der RSH eG ist nicht Brutalität, sondern Qualität, wie beispielsweise durch die Nutzung von EU-anerkannten Exportställen und der professionellen Zusammenarbeit mit den jeweils zuständigen Zoll- und Veterinärbehörden.

    Es hilft niemanden, wenn Ministerinnen und Minister mit dem Finger aufeinander zeigen, während Teile der Öffentlichkeit ihre Vorurteile über die Rinderzuchtbranche bestätigt sehen. Das Schwarze-Peter-Spiel muss ein Ende haben, Lösungen müssen her. Wir unterstützen das Ansinnen von Minister Albrecht. Er setzt weiter auf Dialog mit den Betroffenen. Er macht auch Druck auf den Bund, um für eine möglichst rasche Klärung der entstanden Rechtsunsicherheiten zu sorgen. Gut so!"

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  • 08.03.2019

    Kay Richert zu TOP 14 "Verbesserungen für Pendlerinnen und Pendler im SPNV"

    In seiner Rede zu TOP 14 (Deutliche Verbesserungen für Pendlerinnen und Pendler im SPNV auf den Strecken der AKN und der S-Bahnen) erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    ,,Ziel von Jamaika ist es, Qualität und Attraktivität des Nahverkehrs im gesamten Land zu steigern. Von daher freue ich mich natürlich, dass auch Sie dieses Ziel unterstützen. Wir alle sehen, dass der Verkehr zunimmt, wir sehen die Autos im Stau und die vielen Pendler auf den Bahnsteigen und ha- ben das Gefühl, dass die bestehende Infrastruktur diesen vielen Verkehr auch dann nicht mehr bewältigen würde, wenn sie über die letzten Jahrzehnte instandgehalten worden wäre. Da muss man natürlich etwas tun. Ich freue mich darüber, dass Sie in ihrem Antrag der Versuchung widerstehen, globalgalaktische Verbesserungen zu fordern, ohne dabei konkret zu werden. Sie haben sich hier offenbar große Mühe gegeben, konkrete Vorschläge für die Verbesserung der Pendlerinnen und Pendler im Hamburger Umland zu machen.

    Aber: Bevor wir hier in die Planung konkreter Veränderungen einsteigen, bevor wir die Takte so gründlich verändern oder Neubauten schaffen, müssen wir nach meiner Auffassung zuerst eine valide Datenbasis schaffen. Wir alle haben das deutliche Gefühl, dass die Verkehre zugenommen haben. Aber wo, wer und wieviel und wohin? Für die Entscheidung über Infrastrukturprojekte reicht ein Bauchgefühl nicht aus. Neubauten sind sehr teuer, Taktverdichtungen auch: Was hier in Ihrem Antrag steht bedeutet mit Sicherheit einen deutlich zweistelligen Millionenbetrag im Jahr. Um solche Dinge zu beschließen, stütze ich mich lieber auf Fakten als auf Gefühle. Die geforderten Baumaßnahmen Wedel-Blankenese sind interessant: Rot-Grün hat in Hamburg in der Bürgerschaft noch verkünden lassen, dass Zweigleisigkeit der- zeit nicht geplant und umsetzbar sei; man habe andere Prioritäten. Sie werden zugeben, dass das Ihren Vorschlägen diametral entgegensteht. Im Hamburger Verkehrsausschuss äußerte sich der Senat zur Taktverdichtung der S1 zwischen Wedel und Blankenese wie folgt:
    • Es seien keine Taktverdichtungen geplant, da es nur ein sehr geringes Nachfragepotenzial danach gebe,
    • die Kosten für Zweigleisigkeit lagen vor rund zehn Jahren bei ca. 40 Millionen Euro und die Maßnahme hatte keinen vorteilhaften Kosten-Nutzen-Faktor. Aufgrund der heute höheren Baukosten würde es weiterhin nur einen ‚überschaubaren Nutzen‘ geben.
    • Die letzte Taktausweitung auf der Strecke erfolgte 2016. Seitdem habe es keinen signifikanten Nachfragezuwachs auf der Strecke gegeben,
    • für weitere Taktverdichtungen sei die Strecke nicht geeignet,
    • derzeit sei eine schlechte Pünktlichkeit auf der S1 zu erkennen. Als Folge wenden viele Züge schon in Blankenese statt in Wedel. Höhere Taktungen hätten eine Verschärfung der Situation zur Folge und somit mehr Zugwendungen in Blankenese.
    • Eine Verbesserung der derzeitigen Verspätungssituation durch Rücknahme der Taktausweitung ist möglich. Auch hier: Die Auffassungen und Pläne des Hamburger Senats passen mit den hier vorgeschlagenen Änderungen nicht zusammen. Und offenbar hat der Hamburger Senat auch eine andere Sicht auf die Entwicklung der Verkehre. Das Ziel von Jamaika ist es, die Qualität und Attraktivität des Nahverkehrs im ganzen Land zu verbessern. Das werden wir systematisch, seriös und fundiert angehen. Das mag auf den ersten Blick nicht so spektakulär wirken wie der SPD-Vorschlag. Der Nutzen ist aber größer und nachhaltiger. Wir werden daher umfassend die Verkehrsströme erheben, um ein belastbares Bild über die Mobilitätsnachfrage im Land zu erhalten. Falls Sie jetzt sagen: ‚Das ist doch alles bekannt‘, sage ich: In Teilen ja. Die groben Pendlerströme sind bekannt. Aber die Feststellung, dass aus den Hamburger Umlandkreisen viele nach Hamburg pendeln, ist wenig konkret. Lassen Sie uns genau untersuchen und festhalten, wer von wo nach wo möchte, wir brauchen detaillierte Informationen über das Mobilitätsverhalten. Und dazu gehört:
    • Wann sind wie viele Bürger im Land unterwegs?
    • Welche Verkehrsmittel nutzen sie?
    • Und wieso werden diese Verkehrsmittel genutzt? Denn nicht für jede Strecke bietet sich jedes Verkehrsmittel gleichermaßen an. Wir wollen ja nicht der gu-ten Außenwirkung wegen übereifrig irgendwie Gleise durchs Land verlegen oder jede Straßenecke an eine Buslinie anbinden. Da sind wir den Bürgern dieses Landes schon mehr Sorgfalt schuldig. Denn jeder Mensch hat unterschiedliche Erwartungshaltungen an Mobilität. Bei den einen geht es um die Schnelligkeit. Bei anderen um den Preis. Bei wieder anderen um Flexibilität. Daher ist es richtig, diese Strukturen zunächst einmal zu erheben und auszu-werten. Um zu gucken, wer wann von wo nach wo unterwegs ist. Um zu gucken, welche Verkehrsmittel wo nachgefragt und wo am effektivsten sind. Aus den genannten Punkten wird eines klar: Man kann die Verkehrsmittel nicht separat voneinander betrachten. Jedes Verkehrsmittel erfüllt seinen Zweck und trägt elementar zur Sicherstellung von Mobilität bei. Bahn, Bus und Auto dürfen also genauso wenig gegeneinander ausgespielt werden wie Fahrrad, Elektroleichtfahrzeuge oder Fußgänger. Und vor allem müssen wir nach vorne schauen: Welche zukünftigen Mobilitätsformen und -angebote können wie integriert und genutzt werden? Dabei darf sich auch nicht vor Sharing- oder Pooling-Angeboten weggeduckt werden. Solche Angebote können den Verkehr entlasten und zur Emissionsreduzierung beitragen, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Die angekündigte Novelle des Personenbeförderungsgesetzes ist daher sehr zu begrüßen.
    Jamaika wird den Nahverkehr im gesamten Land verbessern. Beginnend werden wir dafür genau erfassen, wo was gebraucht wird, damit wir nicht an den Bedarfen der Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner vorbei bauen. Der erste Schritt ist getan, danach wird es wie gewohnt dynamisch weiter gehen.“

      

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 08.03.2019

    Oliver Kumbartzky zu TOP 26 "Mündlicher Bericht zur Energieforschung"

    In seiner Rede zu TOP 26 (Mündlicher Bericht zur Energieforschung) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    ,,In Schleswig-Holstein hat die Windenergie ihre ersten Schritte gemacht und wurde zum Exportschlager. Der echte Norden war und ist in Sachen Energiewende und diesbezüglichen Projekten immer vorne dabei. Und wir müssen dran bleiben. In der Energieforschung brauchen wir jetzt die richtigen Ideen, um nicht abgehängt zu werden oder nur mitzuhalten, sondern um führend zu bleiben. Wir wollen, dass Schleswig-Holstein wieder ein Land der großen Schritte wird. Ein Innovationsland.

    Die Energiewende bietet riesige Chancen. Nutzen wir sie! Zeigen wir Mut zur Zukunft. Der Klimaschutz gelingt durch Innovationen und Wettbewerb. Ein ganz wichtiges Element ist die Sektorenkopplung. Dafür sind neue Wandlungs- und Speichertechnologien genauso notwendig wie die Digitalisierung unseres Energienetzes. Modellregionen für die Energiewende bieten dabei Chancen, Technologien zu testen, eine stabile Energieversorgung mit einem hohen Anteil erneuerbarer Energien modellhaft zu erproben und die Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit der Sektorenkopplung zu demonstrieren.

    Ein neues Energiesystem benötigt aber auch neue Speichertechnologien. Im Bereich der Batterien muss eine von der Anwendung inspirierte Grundlagenforschung neue Materialsysteme liefern, die dann zügig zur Entwicklung von neuen Batterie-Systemen für die industrielle Fertigung führt. Auch Power-to- X-Anwendungen bieten zum Beispiel im Zusammenhang mit Brennstoffzellen Chancen für ein modernes Energiesystem. Wir wollen die Energieforschung technologieoffen ausgestalten, von den Grundlagen bis in die Anwendung stärken und konsequent auf das Ziel ausrichten, das Energiesystem der Zukunft zu entwickeln.

    Im siebten Energieforschungsprogramm der Bundesregierung soll ein Fokus auf den Transfer von Forschungsergebnissen in die Praxis gelegt werden.

    Was erforscht wurde, soll den Test in der Praxis bestehen. Es ist schließlich nicht selbstverständlich, dass jede Idee, die auf dem Papier funktioniert, auch in der Praxis funktioniert. Wir setzen als Freie Demokraten auf Technologie und Fortschritt. Wir wollen Rahmenbedingungen schaffen für mutige Versuche, die Energiewende mit Innovationen wirtschaftlich tragbar voran- zubringen.

    Gerne hätten wir uns so etwas wie die Reallabore auch schon früher vom Bund gewünscht. Reallabore sind Testräume für Innovation und die passende Regulierung. Sie sind ergebnissoffen gestaltet und dienen der Erprobung von digitalen Innovationen sowie der Entwicklung eines intelligenten Regulierungsrahmens. Konkret bedeutet das eine Chance, aus unserem sehr starren Regulierungsrahmen freizukommen und neue Dinge auszuprobieren.

    Zumindest im Rahmen der Reallabore. Wir brauchen dringend mehr Kultur des Ausprobierens und weniger Warten auf den großen Planentwurf aus Berlin. Wir brauchen mehr Freiheit für innovative Initiativen von gut ausgebildeten, wagemutigen Leuten aus der freien Wirtschaft. Dazu geben uns die Reallabore eine Chance.

    Auch in Schleswig-Holstein gibt es einige Projekte, die sich um Millionenförderungen beim Bund bewerben werden. An dieser Stelle möchte ich besonders den beteiligten Ministerien danken, die die Bewerbungen voranbringen. So gibt es in Heide Pläne für ein Reallabor mit Schwerpunkt Was- serstoff. Das ist gerade deswegen so interessant, weil die nächste Stufe der Energiewende nur mit Sektorenkopplung zu erreichen ist. Strom muss gespeichert und umgewandelt werden, um auch an anderer Stelle und in einer Vielzahl an Anwendungen nutzbar zu sein. Dafür eignet sich die Umwandlung in Wasserstoff. Genau für solche Projekte wurde das Reallabor von der Bundesregierung aufgelegt. Der engagierte, technologieoffene Ansatz dieser Landesregierung rennt hier offene Türen ein.

    Gerade in Schleswig-Holstein kann der Bund Hightech-Einrichtungen fördern, die die Energiewende richtig voranbringen. Wir setzen uns dafür ein, dass der Bund die anstehenden Förderentscheidungen für die Westküste, für Schleswig-Holstein und für die Energiewende trifft. Beispielsweise wäre Itzehoe mit seinem ISiT und IZET der perfekte Standort für eine Batterie-Forschungsfabrik. Danke an dieser Stelle für das Engagement des Wirtschaftsministeriums bei der Bewerbung. Lassen Sie uns gemeinsam beim Bund für den Standort Itzehoe werben. Die guten Argumente liegen auf der Hand. Und klar ist auch: eine Batterie-Forschungsfabrik in Itzehoe wäre ein echter Gewinn für das Innovationsland Schleswig-Holstein."

     

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 04.07.2018

    Christopher Vogt zu TOP 1A „Regierungserklärung“

    In seiner Rede zu TOP 1A (Regierungserklärung „Schleswig-Holstein hält Kurs“) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Wir schauen wohl alle seit etwa zwei Wochen ziemlich irritiert auf das politische Berlin. Was die Unionsparteien dort an unfassbaren Szenen abgeliefert haben, hatte ich offen gestanden nicht für möglich gehalten. Der Konflikt zwischen CDU und CSU in der Flüchtlings- und Migrationspolitik schwelt zwar schon seit knapp drei Jahren, aber ich bin wahrscheinlich nicht der Einzige im Raum, der den Eindruck hatte, dass es da schon lange nicht mehr um einzelne Fachfragen wie mögliche Zurückweisungen an der Grenze zu Österreich ging, über die man aus meiner Sicht durchaus trefflich streiten kann.

    Um es deutlich zu sagen: Es darf nicht sein, dass verletzte Eitelkeiten und Machtgerangel unser Land in eine echte Staatskrise führen, wie es hier der Fall war. Vor allem nicht in diesen international bewegten Zeiten, in denen Deutschland ein Stabilitätsanker sein muss. Jetzt hat man sowohl auf europäischer Ebene als auch in Berlin einige Formelkompromisse gefunden. Das ist zwar besser als nichts, aber ich glaube nicht daran, dass dieser Burgfrieden lange halten wird. Diese Bundesregierung scheint bereits gescheitert zu sein, bevor sie richtig angefangen hat.

    Herr Seehofer hat es zwar immerhin geschafft, von der Bamf-Affäre und seiner politischen Verantwortung bei deren Aufarbeitung abzulenken, aber als Bundesinnenminister hat er bislang kein einziges Problem gelöst. Er ist jetzt kein bayerischer Landespolitiker mehr, sondern Bundesinnenminister und deshalb sollte er seine Hausaufgaben machen. Anstatt die vorhandenen Probleme zu lösen, macht er sie viel größer als sie tatsächlich sind. Damit verunsichert er viele Menschen und hilft niemandem – außer vielleicht den Populisten. Ich finde das verantwortungslos.

    Die Bundesregierung hat in den letzten Wochen unserer Demokratie Schaden zugefügt. Man kann nur hoffen, dass dieser nicht nachhaltig ist. Ich bin wirklich kein ausgewiesener Fan der Bundeskanzlerin, aber wie sie sich vorerst behauptet hat, verlangt mir immerhin Respekt ab. Ihr Politikstil ist dennoch Teil des Problems. Der aktuellen CSU-Führung scheint es nun vor allem darum zu gehen, Sündenböcke für die bevorstehende Niederlage bei der bayerischen Landtagswahl auszumachen. Da mag sich die letzten Jahre auch viel aufgestaut zu haben. Das ist aber noch lange kein Grund, mit unserem Land derart Schlitten zu fahren.

    Man macht die Populisten nur wieder kleiner, indem man die Probleme benennt und sie auch löst. Wir brauchen endlich ein effektives Asylmanagement. Wir brauchen ein vernünftiges Zuwanderungsgesetz mit klaren Kriterien. Wir brauchen ein funktionierendes Rückführungsmanagement für die Menschen ohne Bleibeperspektive und wir brauchen in der Flüchtlings- und Migrationspolitik selbstverständlich in erster Linie europäische Lösungen. Ich halte es für absolut richtig, dass man die europäischen Außengrenzen sichert. Leider gibt es nach wie vor keinerlei Einigung, wie man die Menschen, die man dort zukünftig als Schutzbedürftige anerkennt, auf die EU verteilen will. Das ist aber eine ganz elementare Frage.

    Wir müssen europaweit Humanität und Rechtsstaatlichkeit in Einklang bringen. Wir haben in Europa aber mittlerweile einige nationale Regierungen, die daran gar kein Interesse haben. Das sieht man auch wieder bei der Diskussion über die bilateralen Abkommen.

    Wir brauchen klare Regeln für die Zuwanderung und für die Schutzsuche in der EU. Europa muss immer darauf achten, dass die Menschlichkeit und die Menschenrechte gewahrt bleiben. Wir müssen deshalb enger mit den Ländern Afrikas zusammenarbeiten. Es ist eine Tragödie, dass sich quasi Woche für Woche zahlreiche Menschen – teilweise sogar mit ihren Kindern – im Mittelmeer in Lebensgefahr begeben und dort nicht selten zu Tode kommen. Wir brauchen endlich mehr Perspektiven für Afrika mit seiner rasanten Bevölkerungsentwicklung und wir müssen dabei auch unsere Entwicklungs-, Handels- und vor allem Zollpolitik überdenken.

    Wie das nun auf nationaler Ebene mit den Transitzentren – oder wie auch immer man das am Ende nennen wird – rechtlich und praktisch funktionieren soll, habe ich ehrlich gesagt noch nicht ganz verstanden. Das liegt vermutlich weniger an mir als an diesem faulen Kompromiss. Dass nur die deutsch-österreichische – oder besser gesagt – bayerisch-österreichische Grenze im Fokus steht, hat wohl keine fachlichen Gründe. Dass die SPD diesen Weg nun wohl einfach mitgehen wird, mag politisch zwar irgendwie nachvollziehbar sein, aber der Machtverlust der einst stolzen SPD in den letzten Wochen ist wirklich atemberaubend. Ich sage das wirklich frei von jeder Häme. Meine eigene Partei war im Jahr 2011 in einer ganz ähnlichen Situation.

    Die Jamaika-Koalition hier im Lande ist derzeit das Gegenmodell zur Randale-Koalition in Berlin. Das hätten viele Menschen vor einem Jahr nicht für möglich gehalten. Und ich gebe zu: Ein wenig skeptisch war ich auch. Wir unterscheiden uns in vielen Fragen ganz klar voneinander. Wir kaschieren diese Unterschiede aber nicht, sondern machen sie sichtbar und arbeiten daran, dass wir möglichst zügig zu guten Kompromissen zum Wohle unseres Bundeslandes kommen.

    Der Oppositionsführer beklagt immer wieder, dass sich die Koalitionsparteien nicht immer sofort in allen Fragen einig sind. Ich würde es komisch finden, wenn dies so wäre. Es ist irgendwie schon skurril, wenn ausgerechnet Ralf Stegner politische Unterschiede zwischen den Koalitionsparteien kritisiert. Wenn man Herrn Stegner eines nicht vorwerfen kann, dann ist es die mangelnde Betonung von politischen Unterschieden. Er sieht sogar dort welche, wo gar keine sind. Das zeigt mir, dass die SPD-Opposition noch immer nicht so ganz bei sich ist.

    Sei es drum: Ich bin der Überzeugung, dass es unsere Demokratie stärkt, wenn man politische Prozesse nachvollziehbar macht. Eine Fusion der Jamaika-Parteien ist zumindest von unserer Seite nicht geplant, aber wir nehmen die Herausforderungen gemeinsam an und finden immer wieder vernünftige Lösungen. Die ordentliche Haushaltslage hilft uns dabei natürlich, aber das gilt im Bund und in anderen Bundesländern noch viel mehr. Ich bin weit davon entfernt, uns zu überhöhen, aber bisher ist es uns wirklich gut gelungen, die Probleme des Landes anzupacken. Allen Unkenrufen zum Trotz haushalten wir solide, ergänzen maßvoll das Personal dort, wo es dringend gebraucht wird: In den Schulen, in der Justiz, bei der Polizei oder auch bei der Verkehrsplanung. Wir achten aber auch darauf, dass die Pensionszusagen auch eingehalten werden können.

    Wir haben übrigens endlich die Planerstellen im Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr besetzen können und bilden in Lübeck und nun auch in Kiel deutlich mehr Bauingenieure aus, damit das Land vorankommt. Zudem arbeiten wir an der Neuordnung der Besoldungsstruktur, damit wir auch in Zukunft hochqualifiziertes Personal für den Landesdienst finden können. Freiheit braucht auch Sicherheit: Deshalb verschärfen wir aber nicht – wie z.B. in Bayern – sinnlos unser Polizeigesetz und schleifen damit die Bürgerrechte. Wir sorgen für echte Sicherheit in unserem Bundesland mit mehr Personal und besserer Ausstattung.

    Wir investieren massiv in die Zukunft unseres Bundeslandes. Ich kann mich noch gut daran erinnern, wer uns alles vorgehalten hat, dass eine Investitionsquote von über 10% völlig utopisch sei. Jetzt haben wir sie und wir arbeiten daran, dass das Geld auch tatsächlich fließen kann, z.B. bei den Landesstraßen oder den Krankenhäusern.

    Wir kümmern uns um die Familien im Land: Mit der Kita-Reform, mit der wir die Qualität steigern, das Angebot ausweiten und die Gebühren deckeln. Dass ausgerechnet diejenigen, die uns die höchsten Gebühren bundesweit hinterlassen haben, nun kostenlose Kitas fordern, ist für die Eltern total unglaubwürdig.

    Die Energiewende treiben wir mit Sinn und Verstand voran. Bei den neuen Flächen haben wir größere Abstände zwischen Windrädern und Wohnsiedlungen erreichen können. Das erhöht die Akzeptanz.

    Wir wollen digitale Vorzeigeregion werden: Das ist schon lange kein Orchideenthema mehr, sondern eine große Chance für unser Bundesland. Würden wir die Digitalisierung allerdings verschlafen, würden wir den Abstand zu den sehr erfolgreichen Regionen vergrößern. Das dürfen wir nicht zulassen. Beim Breitbandausbau stehen wir immerhin im bundesweiten Vergleich schon sehr gut da. Jetzt werden wir mit dem Digitalisierungsprogramm viele Projekte in allen Ressorts umsetzen, die unser Land voranbringen. Wir freuen uns da auch auf neue Impulse durch Herrn Albrecht.

    Bei der Bildung haben wir bereits vieles umsetzen können: Deutlich mehr Lehrer verbessern den Unterricht, das Abitur nach neun Jahren an Gymnasien ist der richtige Weg.

    Wir kümmern uns um die Schaffung von mehr Wohnraum und müssen dort auch mehr Freiräume schaffen – bei der Landesbauordnung und vor allem beim Landesentwicklungsplan. Viele Kommunen in nachgefragten Gebieten würden gerne Wohnraum schaffen, dürfen es derzeit aber nicht. Das werden wir ändern. Zudem müssen wir den Erwerb von Wohneigentum gerade für junge Familien erleichtern. Das ist die beste Absicherung. Hier werden wir Erleichterungen bei der Grunderwerbsteuer schaffen. Das ist viel sinnvoller als das bürokratische Baukindergeld des Bundes.

    Wir stärken den Wirtschaftsstandort durch weniger unnötige Bürokratie. Es ist bedauerlich, dass SPD und Gewerkschaften bisher nichts anderes einfällt als eine Fake-News-Kampagne zum Vergabegesetz. Von der Reform des Vergabegesetzes profitieren die Arbeitnehmer – gerade die der vielen kleinen Unternehmen im Land. Der Landesmindestlohn wird in dieser Tagung ohne Aussprache abgeschafft werden, weil das richtig ist, da der Bundesmindestlohn diesen überholen wird. Auch hier wird dadurch niemand schlechter gestellt.

    Jamaika tut dem Land gut! Die Bürger können sich auf uns verlassen. Wir halten Kurs! Auch im zweiten Jahr haben wir viel vor! Langweilig wird es nicht. Packen wir es an!“

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 08.03.2019

    Christopher Vogt zu TOP 20 "Geschlechterparität in allen Parlamenten"

    In seiner Rede zu TOP 20 (Geschlechterparität in allen Parlamenten und Volksvertretungen) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Chris- topher Vogt:

    ,,Es ist völlig richtig, dass es ein Problem in unserer Gesellschaft ist, dass Frauen auch im Jahr 2019 ­ 100 Jahre nach der Einführung des Frauenwahlrechts in Deutschland ­ in vielen Bereichen noch immer unterrepräsentiert sind ­ vor allem in der Wirtschaft, in der Verwaltung, in der Politik und eben auch in den Parlamenten. Das sollte sich schnell ändern.

    Die entscheidende Frage ist nur, wie der beste Weg dahin aussehen könnte.

    Es gibt in Deutschland laut statistischem Bundesamt übrigens eine Million mehr Frauen als Männer. Die Frauen haben also eine gesellschaftliche Mehrheit. Wenn man auf die junge Generation in Deutschland schaut, dann haben die Mädchen und jungen Frauen schon seit Jahren bessere Bildungs- abschlüsse als ihre Altersgenossen. Ich mache mir deshalb ­ auch als Vater von zwei wunderbaren Töchtern ­ eigentlich relativ wenig Sorgen um die Zukunft, ich kann aber die Ungeduld absolut nachvollziehen und teilen. Wir Freie Demokraten kämpfen gegen Diskriminierung und für Gleichberechtigung. Niemand soll wegen seines Geschlechts benachteiligt oder bevorzugt werden. Wir müssen aber auch zur Kenntnis nehmen, dass viele gesellschaftliche Rahmenbedingungen noch immer eine tradierte Rollenverteilung begünstigen. Und da müssen wir ansetzen.

    Ich denke, wir sind uns beim Ziel im Großen und Ganzen einig: Wir wollen deutlich mehr Frauen in verantwortlicher Position sehen. Auch unsere Partei hat da noch viel Arbeit vor sich: Die Nord-FDP hat zwar innerhalb der Bundespartei fast den höchsten Frauenanteil und trotzdem liegt dieser noch unter der 30-Prozent-Marke und ist während des Mitgliederbooms der letzten zwei Jahre sogar noch weiter gesunken. Wir beschäftigen uns deshalb mitt-

    lerweile sehr intensiv mit der Frage, wie wir mehr Frauen für die Parteiarbeit und die Kandidatur für Ämter und Mandate begeistern können. Es gibt da viele gute Beispiele, aber selbst wir diskutieren mittlerweile auch über Quoten.

    Den vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion, der ja inhaltlich ausgesprochen mager daherkommt, halten wir aber für den falschen Weg. Die SPD-Fraktion hatte im vergangenen Jahr vollmundig angekündigt, einen verfassungskonformen Gesetzentwurf für ein schleswig-holsteinisches Paritätsgesetz vorzu- legen. Wir haben uns damals gefragt, wie dies gelingen könnte, da unser Grundgesetz aus gutem Grund keine Benachteiligung bzw. Bevorzugung aufgrund des Geschlechts zulässt. Dies wäre bei einem solchen Gesetz aber wohl zwangsläufig der Fall, was der Wissenschaftliche Dienst des Landtages auch noch einmal sehr deutlich gemacht hat. In Brandenburg hat man sich kürzlich einfach darüber hinweggesetzt, was ich für einen sehr bedenklichen Umgang mit unserer Verfassung halte. Der SPD-Antrag bleibt ein bisschen nebulös bei einer Zielbeschreibung, die man allerdings auch inhaltlich kritisch sehen kann. Ich hätte zum Beispiel nichts dagegen, wenn ein Parlament einen Frauenanteil von 60 Prozent oder mehr hätte. Es stellt sich auch die Frage, wie man dann eigentlich mit dem dritten Geschlecht umgehen soll.

    Ich spare mir jetzt den Hinweis, dass die SPD in ihrem Organisationsstatut zwar eine 40-Prozent-Quote vorsieht, aber eben auch keine Parität. Der vom Grundgesetz aufgegebene Auftrag zur Förderung der Gleichberechtigung und zur Beseitigung der bestehenden Nachteile ist noch immer nicht erfüllt.

    Unser Wahlrecht sollte aber vor allem regeln, wie und nicht wer gewählt wird. Auch wenn es mühsam ist, sollten wir unser Grundgesetz ernst nehmen und das Problem an der Wurzel packen. Wir müssen die Parteiarbeit deshalb dringend vor allem für Frauen attraktiver machen und stärker auf ihre Bedürfnisse ausrichten. Wir wollen aber keine gesetzlich vorgeschrie- bene Ergebnis-, sondern echte Chancengleichheit. Daran müssen wir alle arbeiten ­ und zwar auf dem Fundament unserer Verfassung. Machen wir uns also an die Arbeit. Lassen Sie uns diese wichtige Frage weiter ernsthaft diskutieren. Alle Beteiligten sind da auch aufgefordert, ihre Hausaufgaben machen. Wir sollten insgesamt verstärkt daran arbeiten, dass sich die ver- schiedenen gesellschaftlichen Gruppen realistischer in den Parteien, und dann eben auch in den Parlamenten widergespiegelt sehen. Das kann unserer Demokratie nur nützen."

     

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 08.03.2019

    Christopher Vogt zu TOP 19 "Mieterinnen und Mieter auch weiterhin vor Mietpreisüberhöhungen schützen"

    In seiner Rede zu TOP 19 (Mieterinnen und Mieter auch weiterhin vor Wucher und Mietpreiserhöhungen schützen) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    ,,`Keine Rolle rückwärts beim Mieterschutz` ­ so lautet der etwas abgegriffene Slogan der SPD-Fraktion zum Thema Wohnen. Leider geht das an der Realität völlig vorbei. Die von der SPD so hoch gehaltenen, regulatorischen Instrumente bestehen keinem Faktencheck. Sie funktionieren nicht, wie es sich die SPD erhofft hatte. Das kann auch niemanden überraschen, der etwas von wirtschaftlichen Zusammenhängen versteht, oder der sich auch einfach nur die gesammelten Erfahrungen mit solchen Instrumenten angeschaut hat. Und daran wird auch die viel beschworene Verschärfung der Mietpreisbremse nicht wirklich etwas ändern.

    Es geht uns nicht um eine Rolle rückwärts, sondern um einen echten Sprung nach vorn. Die vielerorts steigenden Immobilien- und Mietpreise und das dadurch bedingte Zwangspendeln vieler Menschen können wir effektiv nur durch mehr Wohnungsbau in den nachgefragten Regionen ausbremsen.

    Es ist deshalb der richtige Weg, dass diese Koalition mit einem durchdachten Maßnahmenpaket neue Impulse für den Wohnungsbau in Schleswig-Holstein setzen wird. Die Mietpreisbremse und die Kappungsgrenzenverordnung, die ohnehin nur in 12 bzw. 15 Gemeinden unseres Landes gelten und da eben auch nicht weiterhelfen, können damit durch geeignete Instrumente ersetzt werden. Wir brauchen echte Lösungen und keine Beruhigungspillen, die die Probleme nicht lösen und teilweise sogar kontraproduktiv wirken. Wir wollen beim Mietwucher die schwarzen Schafe treffen und keine Investitionsbremsen und kontraproduktiven Fehlanreize unterstützen.

    Es ist absolut richtig, nicht nur in den vielen kleineren Gemeinden über den neuen Landesentwicklungsplan die Schaffung neuen Wohnraums zu ermöglichen, sondern auch in Städten mit einer entrümpelten Landesbauordnung die durchaus vorhandenen Potenziale besser zu nutzen. Wir wollen dort die Nachverdichtung erleichtern, um auch mehr innerstädtischen Wohnraum zu ermöglichen.

    Allein durch die Aufstockung von Gebäuden könnten in Schleswig-Holstein absehbar bis zu 48.000 neue Wohnungen entstehen. Dieses enorme Potenzial dürfen und wollen wir nicht weiter liegen lassen. Wir wollen auch zum Beispiel die Verwendung von Holz als Baumaterial erleichtern und die Pflicht zur Nachrüstung von Aufzügen beim Dachgeschossausbau oder bei der Aufstockung abschaffen. Außerdem wollen wir in bestimmten Gebieten geringere Abstände zwischen Gebäuden erlauben. Die bundesweit hohe Nachfrage in Gründerzeitvierteln zeigt, wie attraktiv verdichtete und urbane Räume für die Bewohner sein können. Deshalb sollten solche Quartiersstrukturen auch von der Landesbauordnung ermöglicht werden. Die Nachverdichtung hat den großen Vorteil, dass vorhandene Infrastruktur genutzt werden kann und keine neuen Flächen versiegelt werden müssen, die in den großen Städten ohnehin kaum noch zu finden sind. Unser Ziel ist es, die Reform der Landesbauordnung im Laufe dieses Jahres umzusetzen. Auch eine Überarbeitung der Regelungen zur Barrierefreiheit und zur Stellplatzpflicht wollen wir nach einer Evaluation in Angriff nehmen.

    Wir brauchen aber auch sinnvolle Förderprogramme, um den Mietwohnungsbau attraktiver zu machen. Investoren werden sich eben nur finden, wenn es sich auch lohnt. Anstatt wie die SPD über Enteignungen, Verstaatlichungen oder höhere Steuern zu sprechen, die dann aber nicht auf die Mieter umgelegt werden dürfen ­ glaubt daran eigentlich jemand ernsthaft? - wollen wir den Kommunen mehr Freiräume zur Schaffung neuen Wohnraums geben, unnötige Bremsen lösen und Investoren anlocken, die eben nicht nur im Luxussegment unterwegs sein wollen. Und wir wollen insbesondere mehr jungen Familien den Traum von den eigenen vier Wänden ermöglichen. Deutschland hat eine der niedrigsten Wohneigentumsquoten Europas. Die Bundesregierung hat deshalb das Baukindergeld ins Leben gerufen, das ich nicht gerade für der Weisheit letzten Schluss halte. Ein Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer würde Familien den Weg ins Eigenheim viel stärker erleichtern. Das würde die Vermögensbildung und private Altersvorsorge der Mittelschicht stärken und zugleich den Mietwohnungsmarkt entspannen. Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, dass die Mittel aus dem Schließen der Steuerschlupflöcher bei Share Deals für eine Entlastung beim Ersterwerb einer Immobilie verwendet werden. Der Bund muss dafür den Weg endlich freimachen.

    Und es würde das Wohnen auch bezahlbarer machen, wenn sich die Politik insgesamt bei den entsprechenden Steuern und Abgaben stärker zurückhalten würde ­ auch was die Wohnnebenkosten angeht ­ und vor allem mal mit weniger anstatt mit immer mehr Bürokratie glänzen würde. Die Koalition ist da auf einem sehr guten Weg. Ich werbe deshalb um Unterstützung für unseren Antrag."

     

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 08.03.2019

    Anita Klahn zu TOP 22 „Anerkennung des Erzieherberufs als Mangelberuf“

    In ihrer Rede zu TOP 22 (Anerkennung des Erzieherberufs als Mangelberuf) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und kitapolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    „Die frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung haben an Bedeutung gewonnen. Und sie werden dies auch in den kommenden Jahren tun, da immer mehr Frauen einer Berufstätigkeit nachgehen und somit Kinder in Krippen, Kindertagesstätten, der Kindertagespflege und in Horten betreut werden. Diese Entwicklung ist wichtig und richtig. Denn eines ist heute doch nicht mehr von der Hand zu weisen. Die Zeiten, in denen die Frau zu Hause bleibt, während der Mann zur Arbeit geht, sind vorbei. Die Finanzierung einer Familie obliegt heute gezwungenermaßen beiden Elternteilen. Gerade für Frauen hat sich gezeigt, dass wenn sie im Alter nicht mit einer Mini-Rente und damit der Gefahr von Altersarmut dastehen wollen, Betreuungskonzepte existieren müssen, die sie in die Lage versetzen, auch während der Erziehungsjahre arbeiten zu gehen. Die Gefahr von Altersarmut ist existent und sollte nicht verharmlost werden.

    Familie und Beruf lassen sich damit nur vereinbaren, wenn es eine quantitativ und qualitativ gut ausgebaute Betreuungsinfrastruktur gibt. Und die wiederum basiert unter anderem auf gut ausgebildeten Fachkräften. Und genau diese fehlen uns zunehmend. Dafür gibt es verschiedene Gründe:

    -        Sinkende Geburtenzahlen seit 1970 bedeuten weniger Menschen auf dem Arbeitsmarkt, der Wettbewerb um Fachkräfte wirkt sich aus.

    -        Dadurch öffnen sich die politisch, wirtschaftlich und gesellschaftlich gewollten beruflichen Möglichkeiten für Frauen und Erziehende und

    -        daraus resultiert ein Betreuungsmehrbedarf für Kinder.

    Individuelle berufliche und private Entscheidungen zur familiären Lebensführung brauchen flexible Betreuungslösungen. Um Familien bei der Erziehungsarbeit zu unterstützen und insbesondere Frauen den beruflichen Einstieg zu erleichtern, wurde 1996 der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz für drei- bis sechsjährige eingerichtet. Seit 2013 haben Eltern einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem ersten Lebensjahr. Wurden in den 1970er Jahren Kinder nur an einigen Tagen und wenige Stunden betreut, ist heute ein regelhafter, flexibler Betreuungsbedarf von eher fünf bis acht Stunden täglich vorhanden. Das Betreuungszeitfenster umfasst dabei einen mehr als zwölfstündigen Bedarf. Für weitere Engpässe sorgt die Tatsache, dass ausgebildete Erzieherinnen nur zu 60 Prozent tatsächlich in der frühkindlichen Betreuung arbeiten und auch durchschnittlich nur sieben Jahre dort bleiben. Die Zahl der Beschäftigten in der Kinderbetreuung ist in dem Zeitraum von 1990 bis 2015 bundesweit um fast 80 Prozent angestiegen. Davon fallen knapp 55 Prozent in den Zeitraum ab 2006.

    Der gewollte quantitative und vor allem auch qualitative Ausbau der Kinderbetreuung erfordert also mehr Personal. Eine Studie des Deutschen Jugendinstituts aus 2017 belegt, dass bundesweit bis 2025 bis zu 300.000 Erzieherinnen und Erzieher fehlen werden. Aus der Kleinen Anfrage Drs. 18/4478 geht hervor, dass die damalige verantwortliche Landesregierung davon ausging, dass die vorhandenen Ausbildungsmaßnahmen ausreichen würden, den Fachkräftebedarf bis 2020 in Schleswig-Holstein vollständig decken zu können. Die Bundesagentur für Arbeit stellt in ihrer Statistik aus September 2018 dar, dass der Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen zu erheblichen Steigerungen der dort Beschäftigten geführt hat, die Vollzeit- sowie die Teilzeitstellen angestiegen, die Zahl der Arbeitslosen in diesem Bereich überdurchschnittlich zurückgegangen sind und die Zahl der gemeldeten Stellen überdurchschnittlich zugenommen hat. Im Ergebnis formuliert die Bundesagentur für Arbeit aber, dass es nach ihren Kriterien keine eindeutigen Anzeichen für einen Fachkräftemangel bei Erziehern gibt. Unterdurchschnittliche Vakanzzeiten weisen darauf hin, dass freie Stellen in angemessener Zeit besetzt werden können. Mit Weiterbildungsmaßnahmen trage man zur Sicherstellung des Fachkräfteangebots bei. Die Realität in den Einrichtungen sieht jedoch gänzlich anders aus. Und darauf weisen uns auch die Träger der Kinderbetreuungseinrichtungen seit Jahren hin. Um hier nun endlich zielgerichtet zu handeln, fordern wir nunmehr die Bundesagentur für Arbeit auf, den Beruf der Erzieherin und des Erziehers als Mangelberuf anzuerkennen.

    Wir wollen Kinder, wir wollen Familien. Dazu gehört eine funktionierende Kinderbetreuung, die wir mit dem heutigen Antrag, aber auch mit der laufenden Kitareform unterstützen wollen. Für eine funktionierende Vereinbarkeit von Familie und Beruf.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 08.03.2019

    Dennys Bornhöft zu TOP 23 „Mikroplastikeinträge einschränken“

    In seiner Rede zu TOP 23 (Mikroplastikeinträge einschränken) erklärt der umweltpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Lange Zeit spielte sich die Debatte über Umweltbelastungen durch Mikroplastik außerhalb des medialen Fokus ab. Umweltschützer und Meereswissenschaftler berichteten über die Gefahr durch winzige Kunststoffteile im Ozean und in den Flüssen – Gehör fanden sie lange Zeit aber nicht, weder in der breiten Öffentlichkeit noch in der Politik. ‚Forscher finden erstmals Mikroplastik in Stuhlproben von Menschen‘ titelten die Medien 2018. Im Meer, im Duschgel, in der Luft und nun auch noch in unserem Körper – die winzigen Plastikpartikel finden sich überall. Forscher berichten, dass es keine plastikfreien Bereiche mehr auf der Welt gibt, selbst die Antarktis nicht.

    Die Ursache für die Mengen an Mikroplastik sind offensichtlich: Kunststoff ist allgegenwärtig und kaum mehr wegzudenken aus unserem alltäglichen Leben: Er findet sich in den Fasern unserer Kleidung, wird in technischen Geräten verbaut, in den unendlich vielen to-go-Bechern und Plastikflaschen. Außerdem schleppen wir Monat für Monat kiloweise in Plastik verpackte Lebensmittel aus den Supermärkten nach Hause. Probleme bereitet uns in Mitteleuropa z.B. das Wäschewaschen. Die Polyesterpartikel können derzeit technisch nicht aus dem Wasser geklärt werden, gelangen schlussendlich in die Flüsse. Eine weitere Quelle für Plastik sind Kosmetikzusatzstoffe, um die es auch primär gehen soll.

    So allgegenwärtig Plastik in unserer Realität ist, so wenig ist die Tragweite der langfristigen Schadwirkung auf Mensch und Natur bekannt. Da Plastik erst seit gut 60 Jahren Massenware ist, gibt es auch kaum Langzeitforschungen über den Einfluss auf Flora, Fauna und Menschen. Wir wissen noch nicht, was langfristig Plastikpartikel, die so klein sind, dass sie direkt ins Gewebe eindringen können, im Körper anrichten. Man kann sich aber denken, dass die da nicht hingehören. Was man weiß ist, dass Mikroplastik Einzug in die Nahrungskette genommen hat – über Plankton, Fische bis hin zum Menschen. Von Stufe zu Stufe auf der Nahrungskette reichert es sich hierbei stärker an. Die Konzentration bei Großsäugern und Vögeln ist daher recht hoch. Über diese Kette wird das Plastik nicht abgebaut, die Teilchen werden allenfalls kleiner – bis mikroskopisch klein.

    Die USA, aber auch Italien und Schweden haben bereits Mikroplastik aus der Kosmetik verbannt. Alternativen gibt es hier auch. So verwenden einige Duschgel-Hersteller nun statt Plastikkugeln Bruchstücke von Aprikosenkernen fürs Peeling. Einen Punkt aus einer der vorliegenden Bundesratsinitiativen, jene der Länder Hamburg und Thüringen, möchte ich gerne aufgreifen. ‚Der Bundesrat ist der Auffassung, dass eine Verminderung von Mikroplastik aus dem Abrieb von Reifen, Textilien und anderen Kunststoffartikeln vordringlich eine Frage des Produktdesigns darstellt. Abwässer z.B. von Straßen und Wegen müssten mit hohem Aufwand entsprechend vorbehandelt werden, bevor sie in Gewässer eingeleitet werden‘. Die Debatte um die Reduktion von Mikroplastik ist einzuordnen und hat auch Grenzen. Sie kann nicht zu Lasten der Verkehrssicherheit gehen, weswegen Gummireifen nicht per se verbannt werden können. Sie kann nicht zu Lasten der Gesundheit der Menschen, z.B. in der Medizin gehen.

    Die Reduktionsideen müssen auch finanziell haltbar sein. Die Initiatoren sagen selbst, dass eine Wasservorbehandlung an Straßen und Wegen nur mit hohem Aufwand einhergeht und somit nicht verhältnismäßig ist. Es darf hierdurch auch kein Hintertürchen geschaffen werden, um Infrastrukturausbau und -sanierung zu verhindern. Das wurde ja schon bei der festen Fehmarnbeltquerung versucht. Das Ausrüsten der Straßen mit Mikroplastikfiltern wäre daher realitätsfern und würden wir als FDP nicht mittragen. Es wird bessere Lösungsansätze geben – finanzierbar und mit größerer Wirkung. Wir brauchen kreative und innovative Ideen, aber stets realitätsnah und ohne Außerachtlassung von den eben erwähnten wichtigen Themen wie Finanzierbarkeit, Sicherheit oder auch Gesundheit der Menschen.

    Zusammenfassend möchte ich bekräftigen, dass wir Freie Demokraten selbstredend das gemeinsame Ansinnen – auch aus unserem Jamaika-Vertrag – die wissentliche Verwendung von Mikroplastik einzuschränken unterstützen. Mit dieser Maßgabe bitten wir gemäß DS 19/1308 die Landesregierung in den Bundesrat zu gehen. Die Diskussion und die Ideen im Bundesrat sind breit aufgestellt, ich möchte hier explizit auf die gute Initiative aus Bayern hinweisen. Wir können daher einer zielgerichteten, umsetzbaren Agenda entgegensehen."

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 13.03.2019

    Jan Marcus Rossa: Lieber die Kontrolle behalten als den illegalen Schwarzmarkt fördern

    Zum Gesetzentwurf zur Übergangsregelung für Online-Casinospiele erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    „Es mag durchaus ernstzunehmende Argumente geben, die gegen das Glücksspiel an sich vorgebracht werden können. Aber die Glücksspielgegner müssen akzeptieren, dass auch ein generelles Verbot das Glücksspiel nicht unterbinden kann, zumal das dann konsequenterweise für jede Art von Glücksspiel gelten müsste. Wir werden Glücksspiel genauso wenig abschaffen können wie den Genuss von Alkohol und Tabakwaren. Wir können aber einen rechtlichen Rahmen schaffen, mit dem wir Risiken überwachen und diesen frühzeitig entgegenwirken können.

    Wir freuen uns daher, dass die Jamaika-Koalition mit Unterstützung des SSW jetzt ein Gesetz auf den Weg bringt, mit dem der Schwebezustand, der Ende 2018 beim Online-Glücksspiel entstanden ist, beendet wird und wir wieder eine rechtliche Grundlage bekommen, um den schleswig-holsteinischen Weg fortsetzen zu können. Das setzt allerdings voraus, dass die übrigen Länder unseren Lösungsansatz zumindest tolerieren werden. Hier gibt es aber nach Auskunft der Staatskanzlei durchaus positive und hoffnungsvolle Signale.

    Es ist im Interesse der Menschen und insbesondere der Spieler, wenn Online-Glücksspiel weiterhin in einem kontrollierten Markt legal möglich bleibt. Nur so werden wir das Glücksspiel wirksam regulieren und kontrollieren können. Schleswig-Holstein hat – quasi als Modellprojekt – in den vergangenen sechs Jahren den Nachweis erbracht, dass eine strenge Regulierung und konsequente Kontrolle des Online-Glückspiels besser sind als ein illegaler und nicht kontrollierbarer Schwarzmarkt.“

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