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  • 03.05.2019

    Jan Marcus Rossa: Extremismus jeglicher Art hat keinen Platz in unserer Gesellschaft

    Zum Verfassungsschutzbericht 2018, den Innenminister Hans-Joachim Grote heute vorgestellt hat, erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    ,,Sehr bedenklich ist die zunehmende Anziehungskraft des Salafismus. Die Radikalisierung vor allem junger Menschen ist ein Phänomen, das wir nicht ignorieren dürfen. Wenn wir das Problem nicht bei der Wurzel packen und frühzeitig dieser Entwicklung entgegenwirken, werden wir den islamistischen Extremismus nicht in den Griff bekommen.

    Auch wenn die rechts- und linksextremistischen Bestrebungen in den vergangenen Jahren nicht gestiegen sind, ist es richtig, die Aktivitäten beider Szenen weiter zu beobachten und konsequent dagegen vorzugehen. Extremismus hat nichts mit Meinungsfreiheit zu tun, sondern Extremismus stellt sich mit Gewalt gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung. Deshalb hat Extremismus egal welcher Couleur keinen Platz in unserer Gesellschaft.

    Beunruhigend ist die Kriminalität, die weitgehend im Verborgenen und außerhalb der öffentlichen Wahrnehmung geschieht. Wir sind vor internationalen Cyberattacken immer noch nicht gut genug geschützt. Hier müssen wir besser werden. Wir müssen unsere Institutionen und Einrichtungen vor Cyberangriffen schützen, die das Ziel haben, einen langfristigen Zugang zu

    Kontroll- und Steuerungssystemen zu bekommen. Wir brauchen Experten, die Cyberspionage wirksam verhindern. Und wir müssen Unternehmen und Institutionen für diese Form der Kriminalität sensibilisieren. Die Gefahr von Cyberspionage und Cyberkriminalität wird immer noch von vielen Menschen unterschätzt ­ das macht es so gefährlich."

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  • 02.05.2019

    Dennys Bornhöft: Von Obdachlosigkeit bedrohten Menschen helfen

    Zur in der heutigen Landespressekonferenz vorgestellten Lage der Obdachlosigkeit in Schleswig-Holstein, erklärt der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Dennys Bornhöft:

    ,,Die aktuelle Lage der Obdachlosigkeit in Schleswig-Holstein ist weiterhin unbefriedigend, sodass wir stetig an Verbesserungen arbeiten müssen.

    Im Haushalt für 2019 haben wir bereits die Mittel zur Unterstützung der Obdachlosen im Land um 40 Prozent aufgestockt. Mit diesen zusätzlichen Mitteln unterstützen wir Anlaufstellen im Land, die sowohl präventiv beraten, als auch bei Behördenkontakten und bei der Beschaffung von Papieren unterstützen. Diese Mittelerhöhung war richtig und wichtig, doch müssen wir weiter handeln.

    Der Sozialausschuss befasst sich wiederkehrend und umfassend mit der Situation von Obdachlosen und entwickelt derzeit eine Initiative , die mehr Hilfe für wohnungs- und obdachlose Bürgerinnen und Bürger ermöglichen möchte. Wir wollen die Wohnungssituation entspannen, indem wir die Schaffung neuen Wohnraums erleichtern, aber auch die bestehenden Informationsmöglichkeiten für alle von Obdachlosigkeit bedrohten Menschen weiter bedarfsgerecht ausbauen."

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  • 26.06.2018

    Kay Richert: Der Bahn-Konzern muss liefern!

    Mit Blick auf die morgige Sitzung des Wirtschaftsausschusses, an der Vertreter von DB Regio und DB Netz teilnehmen, erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    „Die Situation der Marschbahn hat sich in den vergangenen Monaten zu einem richtigen Trauerspiel entwickelt: Meldungen über Zugausfälle, Verspätungen, Infrastrukturprobleme und Personalmangel sind zur Normalität geworden. Die Bahn bekundet zwar regelmäßig ihr Bedauern und verspricht Besserung, geschehen ist bisher aber leider nicht viel – noch immer bestimmen Zugausfälle und -verspätungen den Alltag vieler Pendler und Reisender. In der morgigen Sitzung des Wirtschaftsausschusses hat die Bahn die Möglichkeit, endlich zu liefern!

    Welche konkreten Pläne verfolgt die Bahn zum Beispiel zur Modernisierung und Verbesserung der Infrastruktur, um die Marschbahn zukünftig belastbar und zuverlässig betreiben zu können? Wann stehen endlich ausreichend Loks und Waggons zur Verfügung, sodass konsequent vollständige und moderne Wagenparks auf der Strecke verkehren? Welche Pläne hat die Bahn für ein verantwortungsvolles Personalmanagement – um einerseits Zugausfälle zu vermeiden und andererseits den Bahnmitarbeitern zumutbare Arbeitsverhältnisse zu bieten?

    Lieber Bahn-Konzern: Zeigen Sie den Schleswig-Holsteinern, und insbesondere den vielen Pendlern, dass Sie es ernst meinen!“

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  • 03.05.2019

    Christopher Vogt: Planungssicherheit für unsere Hochschulen - Bundesregierung setzt falsche Prioritäten

    Zu den Ergebnissen der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) in Berlin erklärt der Vorsitzende und hochschulpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    ,,Die Ergebnisse sind ein ordentlicher Kompromiss zwischen Bund und Ländern und sorgen an unseren Hochschulen und Forschungseinrichtungen für finanzielle Planungssicherheit in den nächsten Jahren. Damit lässt sich dort vernünftig arbeiten. Gerade mit Blick auf die Ankündigungen der Bundesregierung im Vorfeld der Konferenz haben Wissenschaftsministerin Prien und Finanzministerin Heinold gemeinsam mit den anderen Ländern erfolgreich verhandelt. Das macht noch einmal deutlich, dass Bildung, Wissenschaft und Forschung in der Jamaika-Koalition Vorfahrt haben.

    Das ist zwar eine gute Nachricht für den Wissenschafts- und Forschungsstandort Schleswig-Holstein, kann aber auch nicht über das fatale Signal hinwegtäuschen, das die Bundesregierung in den letzten Wochen bei diesem wichtigen Thema gesendet hat. Dass die Länder der Bundesregierung erst mühsam abverhandeln mussten, ihrer Verantwortung im Wissenschaftsbereich gerecht zu werden, ist ein schlechtes Zeichen. Diese Bundesregierung gibt für alles Mögliche viel Geld aus, knausert aber bei Zukunftsthemen wie Bildung, Forschung und Digitalisierung. Wie schon bei den Integrationskosten wird auch hier versucht, den Ländern die Rechnung zu schicken. Diese falsche Prioritätensetzung der Bundesregierung zu Ungunsten der Zukunftsthemen und der Länderfinanzen macht deutlich, dass wir in Deutschland schnellstmöglich einen Politikwechsel brauchen."

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  • 06.05.2019

    Christopher Vogt: Kein generelles Tempolimit durch die Hintertür

    Zur Diskussion um ein Tempolimit von 120km/h auf der A7 erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    ,,Wir wollen kein politisch begründetes Tempolimit auf der A7, die auch für höhere Geschwindigkeiten geplant und gebaut ist. Wir freuen uns, dass der Verkehr auf der A7 nach dem jahrelangen Ausbau wieder fließen kann.

    Eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen muss begründet sein, z.B. weil Anwohner vor Lärm oder Verkehrsteilnehmer vor Unfallrisiken geschützt werden müssen. Dies ist hier nicht der Fall. Wir haben im Koalitionsvertrag nicht vereinbart, dass wir uns für ein generelles Tempolimit einsetzen. Dies werden wir jetzt auch nicht durch die Hintertür machen."

     

     

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  • 09.05.2019

    Anita Klahn: Echte Lösungen statt Luftnummern

    Zur Forderung der GEW, die Zahl der Pflichtstunden von Lehrkräften ab sofort um einem Stunde zu reduzieren, erklärt die stellvertretende Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    ,,Die Petition der GEW berührt die schwierige Frage, mit welchen zur Verfügung stehenden Mitteln wir die Unterrichtsversorgung in unseren Schulen sicherstellen können. Die Forderung nach einer Stundenreduktion mag aus Sicht der GEW nachvollziehbar sein.

    Aber wir müssen uns auch mit den unmittelbaren Auswirkungen von weniger Pflichtstunden pro Lehrkraft auseinandersetzen. Die von der GEW geforderte Reduzierung um eine Pflichtstunde pro Lehrkraft würde das Land Schleswig-Holstein jährlich zusätzlich 50 Millionen Euro kosten. Das entspräche den gesamten Perspekti vSchul-Ausgaben bis 2024. Hinzu kommt:

    Bereits heute ist die Besetzung von offenen Planstellen flächendeckend eine große Herausforderung. Selbst bei einer Stundenreduzierung von einer Stunde müssten zusätzlich knapp 1000 Planstellen ausgeschrieben werden.

    Diese könnten bei der angespannten Lage auf dem Arbeitsmarkt weder kurz- noch mittelfristig besetzt werden. Ein Argument, dass die GEW selbst noch vor kurzem bei der von Jamaika durchgeführten Erhöhung von Planstellen zur Sicherung der Unterrichtsversorgung geltend gemacht hat.

    Statt sich mit Forderungen auseinanderzusetzen, die derzeit unerfüllbar sind, hat sich Jamaika bereits an die Arbeit gemacht. Wir führen eine grund- sätzliche Strukturverbesserung im Bildungssystem durch. Priorität haben dabei die hundertprozentige Unterrichtsversorgung, Gesundheitsschutzmaßnahmen und die Entlastung von Schulen mit besonderen Herausforde- rungen. Dafür unterstützen wir die sogenannten 60 Perspektiv-Schulen bis 2024 mit insgesamt 50 Millionen Euro. Wir haben die Ausbildungskapazitäten für das Lehramt erhöht, damit jede Planstelle auch zeitnah besetzt werden kann. Mit all diesen Maßnahmen helfen wir den Lehrkräften mehr als mit der Luftnummer der GEW."

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  • 08.05.2019

    Anita Klahn: Der erste Schritt ist gemacht

    Zum heutigen offiziellen Start des Programms der PerspektivSchulen erklärt die stellvertretende Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der FDP- Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    ,,Wir freuen uns darüber, dass die ersten 20 Schulen die dringend benötigte Unterstützung erhalten, um den Schülerinnen und Schülern ein verbessertes Bildungsangebot zur Verfügung zu stellen. Dies ist ein zentraler Teil der Bildungsgerechtigkeit. Uns ist wichtig, die Aufmerksamkeit auf diejenigen Schulen zu richten, die mit besonderen Herausforderungen umgehen müssen. Diese werden wir gezielt mit erheblichen zusätzlichen finanziellen Mitteln unterstützen.

    Jetzt gilt es, das PerspektivSchul-Programm reibungslos anlaufen zu lassen, den Schulen dabei beratend zur Seite zu stehen und gemeinsam dafür zu sorgen, dass das Förderprogramm zum Erfolg geführt wird.

    Der erste Schritt ist getan! In den nächsten Schritten werden wir weitere 40 Schulen unterstützen. Somit wird sich Jamaika auch in Zukunft konsequent für eine gerechte Bildungspolitik einsetzen."

     

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  • 09.05.2019

    Christopher Vogt: Sinnvolle Maßnahmen zur Luftverbesserung schneller voranbringen

    Zur heutigen Einweihung der Landstromanlage im Kieler Hafen erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    ,,Während die Autofahrer bundesweit mit unsinnigen Diesel-Fahrverboten genervt werden, kann an anderen Stellen mit vergleichsweise einfachen Mitteln viel erreicht werden. Ein hervorragendes Beispiel dafür ist die neue Landstromanlage im Kieler Hafen. Mit Landstrom für große Schiffe, die dadurch im Hafen ihre Motoren abstellen können, wird wirklich etwas für die Verbesserung die Luftqualität und den Klimaschutz getan. Der Aufbau weiterer Landstromanlagen muss deshalb von allen Beteiligten zügig vorangetrieben werden.

    In Kiel wird demnächst auch am Ostseekai eine weitere Anlage installiert werden. Damit der Umstieg auf Landstrom für die Reedereien auch wirtschaftlich attraktiv wird, muss der Landstrom endlich von der EEG-Umlage befreit werden. Es ist wirklich absurd, dass ausgerechnet die EEG-Umlage dafür sorgt, dass viele Reedereien im Hafen aus wirtschaftlichen Gründen lieber die Motoren laufen lassen. Die Bundesregierung und die EU müssen da endlich ihren Job machen. Wir sind bereit, weitere Anlagen finanziell zu unterstützen, um die Luftqualität in den Hafenstädten wirksam zu verbessern."

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  • 10.05.2019

    Christopher Vogt: FDP-Fraktion begrüßt SPD-Unterstützung für Verkehrsminister Buchholz

    Zu den Äußerungen des SPD-Abgeordneten Kai Vogel zur A20 erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    ,,Ich begrüße die Unterstützung der SPD-Fraktion für Minister Buchholz und den neuen sozialdemokratischen Ehrgeiz bei der Planungsbeschleunigung.

    Beides ist neu, aber in der Sache völlig richtig. Es mangelt übrigens nicht an Vorschlägen der Nord-FDP und des Ministers zur Planungsbeschleunigung, sondern an der Umsetzung auf Bundesebene, wo man der Union und vor allem der SPD keine zu große Eile und Dynamik vorwerfen kann. Wir setzen uns zum Beispiel für sinnvolle Stichtagsregelungen, die frühzeitige verpflichtende Beteiligung von Verbänden oder auch die Nutzung der sogenannten Legalplanung ein. Wenn wir die SPD da jetzt an unserer Seite haben, kann das ja nur helfen.

    Für die Wahlversprechen anderer Parteien können wir nichts. Wir sind dafür angetreten, die Sanierung und den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur mit deutlich mehr Investitionen und mit mehr Planungskapazitäten schnellstmöglich voranzubringen. Und genau dies tun wir. Anders als allzu oft in der Vergangenheit, werden keine Planungen mehr verschleppt und es werden auch keine unseriösen Termine mehr verkündet, die dann später nur für Verärgerung sorgen. Wir hoffen, dass es durch konstruktive Gespräche mit den Umweltverbänden schneller gehen kann. Unsere Hand bleibt ausgestreckt.

    Ich bin wirklich erstaunt, dass die SPD-Fraktion noch immer nicht verstan- den hat, warum es goldrichtig war, die Großprojekte an die DEGES abzugeben. Dies bringt dem Land die benötigten Planungskapazitäten für die vielen landeseigenen Projekte, nutzt die vorhandene Expertise bei Großprojekten und ist auch mit Blick auf die bevorstehende Abgabe der Autobahnverwaltung an den Bund absolut sinnvoll. DEGES und Autobahn GmbH sollen näm- lich nach Auskunft der Bundesregierung verschmelzen und die Projekte der DEGES kontinuierlich und reibungslos fortgeführt werden. Die von der SPD-Fraktion befürchteten Verzögerungen sind somit nicht zu erwarten. Wer hier aus politischen Gründen Probleme konstruieren möchte, handelt entweder unseriös oder hat schlichtweg keine Ahnung."

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  • 14.05.2019

    Annabell Krämer: Finanzmittel müssen bedarfsgerecht verteilt werden

     Anlässlich der heute vom Innenministerium veröffentlichten Ergebnisse des FAG-Gutachtens erklärt die finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    ,,Das nun vorliegende Gutachten zeigt uns erste Wege auf, wie wir zu einer bedarfsgerechteren Verteilung der Finanzmittel kommen können. Oberstes Ziel ist ein verfassungskonformer Finanzausgleich, der für das Land und die Kommunen Rechtssicherheit bedeutet. Ziel muss es zudem sein, ineffiziente Doppelstrukturen abzuschaffen. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, wollen wir die Städte und Gemeinden flächendeckend in die Lage versetzen, auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen zu verzichten.

    Die Finanzsituation von Land und Kommunen ist bei der Neuordnung des Finanzausgleiches gleichrangig zu berücksichtigen. Wir stehen am Anfang einer umfangreichen parlamentarischen Beratung."

     

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  • 14.05.2019

    Christopher Vogt: Seriöse Planung zahlt sich jetzt aus

    Anlässlich der heute vorgestellten Steuerschätzung durch Finanzministerin Monika Heinold erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    ,,Die konjunkturelle Abkühlung sowie weltwirtschaftliche Risiken machen auch vor Schleswig-Holstein nicht Halt. Die Einnahmen werden deshalb in den nächsten Jahren nicht mehr ganz so stark steigen wie in der Vergangenheit, allerdings hatten wir das im Haushalt bereits einkalkuliert. Wir werden also mit den sinkenden Mehreinnahmen umgehen können. Wir haben seriös geplant und das zahlt sich jetzt aus. Unseren Koalitionsvertrag werden wir im Rahmen der Möglichkeiten konsequent umsetzen, aber nicht alle Wünsche werden zeitnah berücksichtigt werden können.

    Statt bei Investitionen jetzt reflexhaft auf die Bremse zu treten werden wir weiter sinnvoll und nachhaltig investieren, damit Schleswig-Holstein seine Wettbewerbsfähigkeit nicht verliert. Dazu gehören vor allem Investitionen in die Infrastruktur, in die Stärkung des Rechtsstaates und in die Bildung. Das kommt am Ende allen Bürgerinnen und Bürgern zugute.

    Die Entwicklung der Steuereinnahmen zeigt aber auch, dass der Reformdruck auf die Bundesregierung steigt. Sie muss endlich mehr für den Mittelstand und die Wettbewerbsfähigkeit machen. Es ist kontraproduktiv, wenn eine Kernbranche wie die Autoindustrie, bei aller berechtigten Kritik, angeschossen wird. Steuereinnahmen werden aus einer gesunden Wirtschaft generiert. Wer diese ruiniert oder vernachlässigt, setzt den Wohlstand unseres Landes aufs Spiel. Jamaika ist sich darin einig: Wir wollen einen Landeshaushalt, der die zukünftigen Generationen nicht mit noch mehr Lasten belegt."

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  • 15.05.2019

    Kay Richert zu TOP 1 "Aktuelle Stunde: Tempolimit auf der A7"

    In seiner Rede zu TOP 1 (Aktuelle Stunde zum Thema ,,Tempolimit auf der A7") erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    ,,Herr Dr. Stegner möchte nach seinen eigenen Worten mit der heutigen Aktuellen Stunde zeigen, dass sich die drei Jamaika-Koalitionäre uneins sind.

    Seit Sie die Aktuelle Stunde letzte Woche beantragt haben, frage ich mich allerdings: Was ist daran das Spektakuläre? Was ist der Skandal? Herr Dr. Stegner, es kann Sie doch nicht ernsthaft überraschen, dass drei verschiedene Parteien mit drei unterschiedlichen politischen Programmen bei einigen Themen andere Positionen vertreten. Das sollte eigentlich nichts Besonderes sein. Im Gegenteil: Parteien mit unterschiedlichen Positionen sind ein elementarer Grundstein unserer Demokratie. Ich kann ja verstehen, dass die SPD anlässlich Kevin Kühnerts Sozialismus-Fantasien momentan etwas übersensibel auf Meinungsverschiedenheiten reagiert. Aber ich kann Sie beruhigen: Jamaika besteht aus drei stabilen Partnern. Die Diskussion um das Tempolimit bremst den Erfolg unserer Koalition also bestimmt nicht aus!

    Liebe SPD, aus eigenen Erfahrungen sollten Sie zudem eigentlich wissen, dass man bei der Frage nach Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Autobahnen durchaus unterschiedliche Ziele haben kann. Wenn ich Sie erinnern darf: Auf Wunsch der Grünen hatten Sie in der Küstenkoalition einen Prüfauftrag für ein generelles Tempolimit von 130 km/h auf Autobahnen im Koalitionsvertrag stehen. Der damalige SPD-Verkehrsminister Reinhard Meyer hat die Umsetzung allerdings ziemlich schnell kassiert und alles andere als vorangetrieben. Oder um es in den Worten von Herrn Dr. Stegner zu sagen:

    SPD und Grüne waren sich des Öfteren uneins. Dass die Debatte um ein Tempolimit auf Autobahn zu Zeiten der Küstenkoalition gefühlt im Halbjahresrhythmus immer wieder aufgeblüht ist, zeigt zudem eindrucksvoll, dass es sich hierbei keineswegs um eine neue Debatte handelt. Immer wieder wurden dieselben Diskussionen geführt. Und im Bundestag gab es übrigens schon 2013 eine Aktuelle Stunde zu dem Thema. Der Name ,Aktuellen´ Stunde ist für die heutige Debatte also alles andere als angemessen.

    Wenn wir einen Blick auf die Rechtslage werfen, könnten wir die Diskussion um ein Tempolimit innerhalb kürzester Zeit für beendet erklären. Das Straßenverkehrsrecht gibt ziemlich eindeutig vor, wann ein Tempolimit auf Autobahnen zulässig sein kann. Und zwar dann, wenn Gründe der Sicherheit und Ordnung dies erforderlich machen. Und auch nur dann, wenn aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko erheblich übersteigt. Diese notwendigen Gründe sind auf der A7 zwischen der Landesgrenze zu Hamburg und dem Dreieck Bordesholm nicht gegeben. Ein Tempolimit wäre also nicht gerechtfertigt. Und das betrifft nicht nur den Teil der A7 zwischen Hamburg und Bordesholm. Ein generelles und flächendeckendes Tempolimit auf allen Autobahnen in Deutschland wäre nicht zulässig. Aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht ist der Fall also schnell abgehandelt. Dies hat auch Reinhard Meyer während seiner Amtszeit gebetsmühlenartig wiederholt: Es gebe keinen Spielraum für weitere Tempolimits und daher werde es auch keine weiteren Tempolimits geben.

    Die SPD und allen voran Herr Dr. Stegner scheinen sich im Zuge der zunehmenden Klimaschutzdebatten mittlerweile auf die Seite der Tempolimit-Befürworter geschlagen zu haben. Dass die CO2-Einsparungen durch ein Tempolimit nur minimal wären, findet dabei wenig Beachtung. Zudem wird auch hier gerne übersehen, dass die Straßenverkehrsordnung keinerlei Rechtsgrundlage dafür bietet, Geschwindigkeitsbegrenzungen aus Gründen des Klimaschutzes einzuführen. Es stellt sich überdies die Frage, inwiefern die SPD tatsächlich Emissionen glaubhaft reduzieren will. Es geht der SPD doch weniger um die Sache als vielmehr um reine Symbolpolitik für das gute Gewissen. Denn nichts anderes versteckt sich hinter ihrer engagierten Unterstützung für ein Tempolimit auf deutschen Autobahnen.

    Die A7 zwischen Hamburg und Bordesholm wurde für den Verkehr ohne Tempobeschränkungen ausgebaut. Die FDP spricht sich daher auch klar gegen ein Tempolimit aus ­sowohl auf diesem Stück der A7, als auch generell auf deutschen Autobahnen. Die derzeitige Begrenzung auf 120 km/h der fertiggestellten Strecke hat bautechnische Gründe, der Belag muss anständig eingefahren werden, um die notwendige Griffigkeit zu entwickeln. Als FDP lehnen wir es ab, diese temporäre Geschwindigkeitsbegrenzung als Hintertür für ein dauerhaftes Tempolimit zu nutzen. Stattdessen sollten wir uns freuen, dass die Autobahn pünktlich fertiggestellt wurde, der Verkehr wieder fließt und sich die Mobilität im Land deutlich verbessert hat. Dieser positive Blick auf Verkehr und Mobilität kommt in den aktuellen Debatten häufig zu kurz. Häufig wird nur darüber geredet, wie individuelle Mobilität im Land unter dem Deckmantel des Klimaschutzes eingeschränkt, erschwert oder verboten werden könnte. Stattdessen sollte viel optimistischer und positiver über Mobilität geredet werden. Denn Klimaschutz und individuelle Mobilität schließen sich nicht aus. Im Gegenteil: Autos mit Batterie- oder Wasserstoffantrieben ermöglichen weiterhin individuelle Mobilität bei gleichzeitiger Emissionsreduzierung. Und auch saubere Autos brauchen Straßen und sollten schneller als 120 km/h fahren können. Der Fokus politischer Vorschläge sollte also weniger auf Einschränkungen als auf Innovationen liegen, damit wir auch weiterhin einen hochwertigen Lebensstandard bei gleichzeitigem Klimaschutz halten können. Das sind wichtige Themen, die diskutiert werden sollten. Und nicht ein angeblicher Koalitionsstreit um ein aufgewärmtes Tempolimit auf Autobahnen."

     

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 26.06.2018

    Christopher Vogt: Jamaika ist auf dem richtigen Weg!

    Anlässlich der Pressemitteilung des Unternehmensverbandes Unterelbe-Westküste erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Die vom UVUW befragten Unternehmen bestätigen es ganz deutlich:

    Jamaika ist auf dem richtigen Weg. Durch unsere mittelstandsfreundliche Politik schaffen wir die notwendigen Rahmenbedingungen für anhaltendes Wachstum im Land. Wirtschaftsminister Buchholz macht einen richtig guten Job. Die Koalition tut genau das, was unser Wirtschaftsstandort braucht: Mehr Unterstützung und weniger Bürokratie für den Mittelstand, bessere Rahmenbedingungen für Gründer und die Industrie und die schnellstmögliche Modernisierung unserer Infrastruktur.

    Mit Blick auf die Bewertung der Arbeit der Bundesregierung wird deutlich, dass Jamaika im Land das genaue Gegenmodell zur Randale-Koalition in Berlin ist und dass dies auch honoriert wird. Wir kaschieren die Unterschiede zwischen den Koalitionspartnern nicht, finden aber immer wieder sinnvolle Lösungen zum Wohle unseres Landes. Diese erfolgreiche Politik werden wir in den nächsten Jahren fortsetzen.“

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  • 15.05.2019

    Jan Marcus Rossa zu TOP 10+29 "Änderung der Landesbauordnung

    In seiner Rede zu TOP 10+29 (Änderung der Landesbauordnung und Wohnungsbauordnung) erklärt der wohnungsbaupolitische Sprecher der FDP- Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    ,,Wir haben in den vergangenen Monaten immer wieder in diesem Hause die Probleme auf dem Wohnungsmarkt diskutiert und es wurden die unterschiedlichsten Lösungsansätze erörtert. Gefordert wurde eine Fortsetzung der Mietpreisbremse, die sich weitgehend als wirkungslos erwiesen hat, eine Förderung kommunaler Wohnungsgesellschaften, obgleich diese an der heutigen Misere keineswegs schuldlos gewesen sind oder ein Recht auf Wohnen in der Verfassung, mit dem nicht eine einzige neue Wohnung entstehen wird.

    Eine der Hauptursachen für die Probleme auf dem Wohnungsmarkt in Schleswig-Holstein ist doch vielmehr, und darin dürften wir uns alle einig sein, dass es in unserem Land zu wenige Wohnungen gibt. Weder ein Recht auf Wohnen noch die Mietpreisbremse noch die flächendeckende Enteignung großer Immobilienunternehmen sind geeignet, das Problem des Wohnraummangels wirksam zu bekämpfen. Unser Ziel muss es daher sein, dass wir in unserem Land die Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau verbessern. Eine Enteignungsdebatte ist hier kontraproduktiv, denn sie wirkt wie eine Investitionsbremse. Welches Wohnungsunternehmen wird denn in den Bau neuer Wohnungen investieren, wenn es gleichzeitig von Enteignung bedroht wird, weil bestimmte politische Strömungen den Besitz von Wohnungen für unanständig halten. Wenn ich Investitionsbereitschaft der Wohnungswirtschaft vereiteln will, dann muss man lediglich eine Enteignungsdebatte anzetteln, wie dies in jüngster Zeit geschehen ist.

    Ich möchte an dieser Stelle aber auch ausdrücklich klarstellen, dass es notwendig ist, Mietwohnungen und Wohnungsimmobilien nicht zu reinen Spekulationsobjekten verkommen zu lassen. Bei Wohnungseigentum kommt der Sozialbindung des Eigentums natürlich eine erhebliche Rolle zu.

    Das wird von niemandem in Frage gestellt. Die Forderung jedoch, Wohnungsunternehmen generell und flächendeckend zu enteignen, hat mit Sozialbindung aber auch rein gar nichts zu tun und ist zugleich eine sachlich nicht zu rechtfertigende Pauschalverurteilung großer Wohnungsunternehmen. Das ist nicht nur billiger Populismus, sondern auch noch in hohem Maße unanständig. Durch flächendeckende Enteignungen wird nicht eine neue Wohnung gebaut, die wir auch in Schleswig-Holstein dringend brauchen.

    Mit der heute in das Parlament eingebrachten Reform der Landesbauordnung werden wir die Nachverdichtung erleichtern und neue Potenziale für mehr Wohnraum in Schleswig-Holstein erschließen, insbesondere durch Aufstockungen und Dachausbauten. Das gelingt uns, indem wir beispielsweise den Holzbau erleichtern und die teure Nachrüstpflicht für Aufzüge abschaffen. Außerdem wollen wir verhindern, dass Umbauten von Gebäuden zu Wohnzwecken an aktuellen Abstandsflächenregelungen scheitern. Der Gesetzentwurf sieht eine entsprechende Ausnahmeregelung vor. Innerhalb geltender Bebauungspläne wird künftig auch für größere Wohngebäude keine Baugenehmigung mehr erforderlich sein. Das entlastet die Bauämter und beschleunigt den Wohnungsbau.

    Mit der Reform der Landesbauordnung wollen wir auch das Signal setzen, dass Investitionen privater Unternehmen in den Wohnungsbau in Schleswig- Holstein willkommen sind. Wir werden alles daran setzen, die Rahmenbedingungen für die Wohnungswirtschaft zu verbessern. Flächendeckende Enteignungen lehnen wir als kontraproduktiv entschieden ab. Wir haben jetzt mit der Überarbeitung der Landesbauordnung begonnen und die Maßnahmen geregelt, die eine Nachverdichtung ermöglichen und auch Genehmigungsprozesse beschleunigen. Es wird nicht die letzte Änderung sein, denn die Länder arbeiten bundesweit an einer Musterbauordnung und die Ergebnisse dieser Arbeit werden auch Einfluss auf unsere Landesbauordnung haben.

    Trotzdem bringen wir die Reform der Landesbauordnung schon heute ins Parlament, weil wir nicht warten wollen, bis man sich auf eine bundeseinheitliche Musterbauordnung geeinigt hat. Wir wollen die Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau jetzt in Schleswig-Holstein wirksam und nachhaltig verbessern. Mit mehr Wohnraum können wir auf Instrumente wie die Mietpreisbremse oder die Kappungsgrenzenverordnung verzichten, die sich in der Vergangenheit weitgehend als wirkungslos erwiesen haben. Sie beeinträchtigen das Investitionsklima statt dieses gezielt zu fördern. Deshalb müssen wir die Reform der Landesbauordnung so schnell wie möglich umsetzen und hier hoffe ich ­ über die Grenzen der regierungstragenden Fraktionen hinaus ­ auf breite Zustimmung."

     

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 15.05.2019

    Annabell Krämer zu TOP 11 "Besoldungs- und Versorgungsanpassung in S-H"

    In ihrer Rede zu TOP 11 (,,Besoldungs- und Versorgungsanpassung in S-H") erklärt die finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    ,,Mit dem Gesetz zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung in Schleswig-Holstein werden die linearen Anpassungen aus der Tarifeinigung für die Beschäftigten der Länder vom März zeitgleich auf unsere Beamten, Richter und Versorgungsempfänger übertragen. Unser Dank für den erzielten Konsens gilt den Verhandlungsführern der Spitzenorganisationen und der Finanzministerin. 3,01 Prozent Gehaltsanpassung rückwirkend zum 1. Januar 2019 und ins- gesamt 8 Prozent Gehaltserhöhung nach der letzten Anpassungsstufe am 1. Januar 2020 sind ein außerordentlich gutes Ergebnis, das einen realen Kaufkraftgewinn für unsere aktiven und pensionierten Landesdiener bedeutet. Zudem erhalten die aktiven Beamten im Oktober eine Einmalzahlung von 100 Euro. Damit gewähren wir ihnen einen vollständigen Ausgleich für die nicht sofortige Übernahme der strukturellen Komponente des Tarifabschlusses.

    Ich möchte nicht verhehlen, dass wir mit diesem Tarifabschluss an unsere finanzielle Schmerzgrenze gehen. Möglich wird dieser Kraftakt nur durch die im Landeshaushalt getroffene Vorsorge. Jene Vorsorge übrigens, die die SPD im Rahmen der Haushaltsanträge in dieser Höhe für überflüssig hielt und um satte 40 Millionen Euro kürzen wollte!

    Wie dem letzten Personalbericht des Landes zu entnehmen ist, werden bis 2029 rund 18.500 Dienst- und Beschäftigungsverhältnisse durch Erreichen der Altersgrenze beendet. Dies entspricht rund 27 Prozent des gesamten Personalbestands. Das Land steht somit zum einen vor großen Herausforderungen bei der Personalgewinnung und zum anderen vor großen Herausforderungen bei der Bewältigung der Pensionsaufwendungen.Von den diesjährigen Mehrausgaben in Höhe von 102 Millionen Euro durch die Übernahme des Tarifabschlusses entfallen über 37 Prozent auf die Pensionäre. In den Jahren 2020 und 2021 steigt der Ausgabenanteil auf knapp 39 Prozent. Diese Zahlen sind Ausdruck der demographischen Entwicklung und das Ergebnis früherer Verbeamtungswellen.

    Schleswig-Holstein hat in der Vergangenheit kaum Vorsorge für die Pensionsaufwendungen getroffen und macht dies aufgrund der begrenzten finanziellen Möglichkeiten auch jetzt noch in zu geringem Umfang. Wir müssen hier ehrlich sein. Wir werden bald knapp 30 Prozent der gesamten Personalkosten des Landes für Ruheständler aufwenden. Wir haben zwar einen Versorgungsfonds, den wir voraussichtlich bis ins Jahr 2025 mit weiteren Mitteln ausstatten werden. Doch mit diesem Versorgungsfonds werden wir die steigenden Belastungen für den Landeshaushalt lediglich abfedern und langfristig nicht stoppen können. Die Versorgungslast ist ebenso wie der Sanierungsstau ein bedeutsamer Teil unserer impliziten Verschuldung, die wir gedanklich immer zu unseren Schulden am Kreditmarkt hinzurechnen müssen.

    Es ist deshalb höchste Zeit zum Umdenken. Auch bei den Pensionen bedarf es dringend eines Nachhaltigkeitsfaktors! Während das Rentenniveau bis 2030 auf 43 Prozent gesenkt werden soll, verbleibt das Pensionsniveau bei bis zu 71,75 Prozent, und zwar gezahlt auf das letzte und somit in der Regel höchste Gehalt und nicht wie beim Rentner auf das durchschnittliche Ein- kommen eines ganzen Arbeitslebens.

    Ich gönne unseren Pensionären jeden Euro, aber das System muss tragfähig bleiben. Sonst ist langfristig niemandem geholfen. Zukünftige Generationen von Steuerzahlern müssen in der Lage sein, die Personalkosten des öffentlichen Dienstes zu tragen.

    Zur erforderlichen Personalgewinnung: Wir befinden uns mit anderen Ländern, aber auch mit der freien Wirtschaft in einem harten Wettbewerb um die besten Nachwuchskräfte. Diesem Wettbewerb muss sich Schleswig- Holstein permanent stellen. Wir müssen somit weitere konkrete Schritte in die Wege leiten, um unseren öffentlichen Dienst leistungsfähig zu halten und noch leistungsfähiger zu machen.

    Zur Sicherstellung des Abstandsgebots und der Einfügung in eine grundlegend überarbeitete Besoldungsstruktur werden wir erforderliche strukturelle Verbesserungen wie die Stärkung der Einstiegsämter in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren aufgreifen.

    Im Kontext der geplanten Besoldungsstrukturreform müssen wir uns folgende Fragen stellen:

         Sind die Einstiegsgehälter noch angemessen?

         Sind die Eingruppierungen anforderungsgerecht?

         Gibt es genügend Aufstiegsmöglichkeiten?

    Ich freue mich auf die weiteren Schritte, die wir im Rahmen unserer finanziellen Möglichkeiten gehen werden, damit sich Schleswig-Holstein als moderner und attraktiver Arbeitgeber präsentiert.

    Zufriedenes und motiviertes Personal sind der Garant dafür, dass das Land seine Aufgaben als Dienstleister für die Bürgerinnen und Bürger effizient und in hoher Qualität erfüllen kann."

     

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 15.05.2019

    Stephan Holowaty zu TOP 16 "Uploadfilter verbieten"

    In seiner Rede zu TOP 16 (Uploadfilter verbieten ­ Verträge mit Verwertungsgesellschaften schließen) erklärt der digitalpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Stephan Holowaty:

    ,,`Upload-Plattformen sollen auch künftig als freie, unzensierte Kommunikationskanäle für die Zivilgesellschaft zur Verfügung stehen`. Welch wahrer Satz aus der unverbindlichen Protokollerklärung der Bundesregierung zur EU-Urheberrechtsrichtlinie. Alldieweil, mir fehlt der Glaube. Ich kann mir weder technisch noch juristisch vorstellen, wie in Deutschland Uploadfilter verboten, in anderen Ländern aber verpflichtend sind. Nur eine andere Maßnahme ist denkbar: Manuelle Uploadfilter. Jeder Upload muss manuell geprüft werden. Die Veröffentlichung eines Beitrags dauert dann eben Stunden, Tage oder Wochen. Das wäre dann das andere Ende des Mitmachnetzes.

    Alleine auf Facebook werden in Europa pro Tag knapp 100 Millionen Fotos hochgeladen. 100 Millionen! Dazu kommen Videos, Links und andere Medien. Dazu kommen Twitter, Instagram und all die anderen Plattformen. Und man mag sich diesen Irrsinn vorstellen: Allein YouTube hat in seine derzeitige weltweite Filterung bereits rund 100 Millionen US-Dollar investiert. Und dann müssen für Uploads aus Deutschland heraus Zensurzentren eingerichtet werden ­ wie sollen eigentlich die Mitarbeiter dann wissen, was erlaubt ist und was nicht, wenn nicht wiederum ein Automatismus die Auswahl trifft? Laut der Protokollerklärung will die Bundesregierung in ihrer Umsetzung der EU-Richtlinie klarstellen, dass Dienste wie Datenbanken von Hochschulen, Blogs und Foren oder Special-Interest-Angebote ohne Bezüge zur Kreativwirtschaft nicht zu Plattformen im Sinne des Artikels 17 gehören.

    Explizite Ausnahmen sieht die EU-Richtlinie aber tatsächlich nur für Wikipedia und für Software-Plattformen wie Github vor.

    Ich bin sehr gespannt darauf, wie die Bundesregierung die Umsetzung der Richtlinie machen will, wenn sie ihre eigene Protokollerklärung ernstnimmt.

    Ich bin sehr gespannt darauf, wie die Bundesregierung dies sowohl grundgesetzkonform als auch europarechtskonform machen möchte. Ich bin sehr gespannt darauf, wie gleichzeitig verhindert wird, dass ein Flickenteppich an Regelungen entsteht, der für ein Mitmachnetz einfach nur Gift ist. Und ich bin sehr gespannt darauf, wie sich die Bundesregierung zur geplanten ,EU- Richtlinie gegen Terrorpropaganda` positioniert, die ebenfalls Upload-Filter vorsieht ­ nun aber Inhalte und Aussagen direkt kontrollieren und zensieren will und die nächste Eskalationsstufe darstellt. Meinungsfreiheit oder Zensur ist die eine Dimension der EU-Urheberrechtsrichtlinie. Eine faire Vergütung für Autoren, Künstler und Kreativschaffende ist die andere. Dies darf und muss kein Gegensatz sein. Aber: Die Richtlinie sorgt dafür, dass die vom Bundesgerichtshof als illegal bewertete Ausschüttung an Verlage durch eine Gesetzesänderung legal wird. Damit stärken die Verlage ihre Position in der Verwertungsgesellschaft Wort. Damit kann sich die Ausschüttung an Autoren also bis auf die Hälfte reduzieren. Ob also am Ende wirklich die Autoren, Übersetzer und andere Kreativschaffende fair bezahlt werden, bleibt abzuwarten.

    Gestatten Sie mir aber auch ein Wort an den SSW: Sie wollen Plattformen verpflichten, Verträge mit Verwertungsgesellschaften abzuschließen. Ein Vertrag ist eine beiderseitige, freiwillige Willenserklärung. Die Richtlinie verpflichtet Plattformen, sich um eine Lizenzierung zu bemühen. Ich wundere mich schon darüber, dass Sie den Plattformen eine Kontrahierungspflicht auferlegen wollen. Zu welchen Konditionen? Auf Gedeih und Verderb einem Monopol von Verwertungsgesellschaften ausgeliefert? Das ist schon ein etwas merkwürdiges Rechtsverständnis. netzwelt.org hat die Protokollerklärung der Bundesregierung als ,halbgares Versprechen` bezeichnet. Ich befürchte vielmehr ein komplett leeres Versprechen, das schlicht technisch nicht umsetzbar ist.

    Aber ich glaube natürlich an die höhere Weisheit der Bundesregierung und der Justizministerin und SPD-Spitzenkandidatin Katarina Barley. Sie weiß sicher, wie sie die freien und unzensierten Kommunikationskanäle trotz ihrer Zustimmung zur EU-Richtlinie sicherstellen will. Das verspricht Spannung.

    Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat sich ­ übrigens als einziges Landesparlament ­ eindeutig für ein freies, aber faires Internet eingesetzt. Ich hoffe, dass wir alle auch heute ein klares Signal senden, nämlich dass wir auch die Umsetzung der EU-Richtlinie sehr aufmerksam und auch kritisch verfolgen werden. Die Meinungsfreiheit darf nicht verhandelbar sein."

     

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 15.05.2019

    Anita Klahn zu TOP 9 "Steigerung der Attraktivität des Lehramts an Grundschulen"

    In ihrer Rede zu TOP 9 (Gesetz zur Steigerung der Attraktivität des Lehramts an Grundschulen) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    ,,Die von Jamaika beschlossene Anhebung der Lehrerbesoldung auf A13 war zweifellos ein wichtiger Schritt der Regierungskoalition in der Bildungspolitik. Über 7.000 Lehrkräfte an unseren 473 Grundschulen werden schrittweise von der Erhöhung der Besoldung profitieren. Mit dieser Maßnahme erkennen wir an, dass einer der wichtigsten Berufe in unserer Gesellschaft die gebührende Wertschätzung erhält. Tatsächlich lässt sich schwer begründen, warum es Unterschiede in der Besoldung zwischen Gymnasial- und Grundschullehrern gibt, obwohl beide Ausbildungen die gleiche Qualifikation und ein ähnliches Anforderungsprofil erfordern.

    Ebenso wichtig wie das Schließen der Gerechtigkeitslücke ist das Signal, das wir damit an mögliche Absolventen und zukünftige Lehrer in unserem Land richten: Wir brauchen euch, wir wollen, dass ihr Lehrerinnen und Lehrer werdet und wir sind bereit, den Beruf des Grundschullehrers mit einer attraktiven Vergütung auszustatten. Aber das Ganze ist nicht bloß von der Warte der Wertschätzung aus zu betrachten. Meiner Meinung nach ist die faire Besoldung eine der wichtigsten Maßnahmen, um junge Menschen nach dem Lehramtsstudium in Schleswig-Holstein zu halten und gleichzeitig junge Absolventen von einer Anstellung in Schleswig-Holstein zu überzeugen.

    Denn der Wettbewerb mit anderen Bundesländern um qualifiziertes Personal verschärft sich zunehmend. Wir haben daher mit der Anhebung der Besoldung einen klugen Schritt getan, um konkurrenzfähig zu sein. In Zeiten eines Fahrt aufnehmenden Fachkräftemangels können wir es uns nicht leisten, bereits in der wichtigsten Phase der Bildung ohne hervorragendes Personal für unsere Grundschulen dazustehen.

    Kommen wir zu der Umsetzung. Ich halte es für absolut richtig, diese stufenweise zu vollziehen. Eine schrittweise Anhebung erlaubt uns eine solide Finanzplanung. Es erlaubt uns eine verantwortungsvolle Umsetzung, anstatt im Ausgabenrausch strukturelle Ausgaben von knapp 30 Millionen Euro zu beschließen. Sie alle kennen die aktuelle Steuerschätzung und die prognostiziert sinkenden Einnahmen. Eine vollständige Anhebung der Besoldung in einem Schritt hätte uns einen Kostenblock beschert, der zukünftige Haushaltsplanungen deutlich erschwert hätte. Mehrausgaben von fast 30 Millionen Euro pro Schuljahr bedeuten einen umfangreichen finanziellen Kraftakt.

    Daher sind moderate Steigerungen sinnvoll, um die damit verbundenen Ausgaben klug und nachhaltig in die kommende Finanzplanung einzubetten.

    Die SPD hatte die Möglichkeit der Umsetzung, hat sich aber explizit gegen die Anhebung der Besoldung für die Grundschullehrer gestellt. Auch zu ihren Regierungszeiten hätte es die finanziellen Spielräume gegeben, aber sie wurden nicht genutzt. Herr Habersaat sagte dazu lediglich: ,Wir würden das gerne wollen, wir können das aber momentan nicht`. Offensichtlich schreckte man hier vor den doch beachtlichen Mehrkosten zurück. Wir haben uns davon nicht abschrecken lassen und werden uns daher jetzt nicht den Vorwurf machen lassen, zu langsam zu sein und zu wenig zu tun. Das Gegenteil ist der Fall. Wir tun das Nötige mit der dafür benötigten Weitsicht."

     

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 15.05.2019

    Kay Richert zu TOP 26 "Abbiegeassistenten bei LKW"

    In seiner Rede zu TOP 26 (Abbiegeassistenten bei LKW) erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    ,,Nachdem wir heute Morgen schon über Verkehr und Verkehrssicherheit debattiert haben, freue ich mich, dass wir nun einen sehr guten Antrag der Jamaika-Koalition beraten. Der wird im Gegensatz zu der Debatte von heute Morgen auch wirklich etwas zum Positiven bewegen für die Schleswig- Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner.

    Wir wollen debattieren über Abbiegeassistenten für LKW. Abbiegeassistenten überwachen den toten Winkel und schützen so Fußgänger, aber noch stärker Rad- und Mofafahrer vor den schlimmen Folgen der Abbiegeunfälle.

    Die sind deshalb besonders schlimm, weil die Fahrerinnen und Fahrer der Laster einen Unfall oft nicht sofort bemerken. Personen werden so häufig überrollt oder mitgeschleift und erheblich verletzt. Assistenten in Fahrzeugen haben eines gemeinsam: Sie füllen bestehende Lücken bei den menschlichen Fähigkeiten auf. An viele dieser Assistenten haben wir uns bereits

    gewöhnt: Der Einpark-Assistent zeigt uns an, wo die Parklücke endet und verhindert so, dass wir andere Autos anfahren. Der Anschnall-Assistent erinnert uns, wenn wir den Sicherheitsgurt nicht angelegt haben. Das Elektronische Stabilitätsprogramm sorgt dafür, dass wir auch bei schwierigen Straßenverhältnissen sicher bremsen können. Und der Abbiegeassistent schaut dahin, wo die Fahrerin oder der Fahrer von großen, unübersichtlichen Fahr- zeugen nichts sehen kann. Assistenten sorgen also für mehr Sicherheit.

    Allerdings birgt es auch Gefahren, wenn die Technik uns vieles abnimmt. Ich kenne zum Beispiel Leute, die trotz Einparkhilfe ihr Auto gegen einen Betonpoller gesetzt haben. Denn nicht nur Menschen, auch Technik kann versagen oder einfach mal nicht funktionieren. Ein Abbiegeassistent ersetzt al- so keinesfalls den Schulterblick. Und ein Abbiegeassistent ist auch kein Ersatz für vorausschauendes Fahren, rücksichtsvolles Miteinander oder bauliche Entschärfung von unfallträchtigen Verkehrssituationen. Wir Freie Demokraten glauben an die Möglichkeiten, die die moderne Technik für die Menschheit bedeutet. Wir würden gerne vieles möglich machen, etwa innovative Mobilitätsformen oder elektrische Kleinstfahrzeuge. Deswegen freuen wir uns, dass die Abbiegeassistenten nun für den Straßenverkehr zugelassen wurden. Wir möchten, dass möglichst schnell möglichst viele Menschen von dieser Innovation profitieren. Das Förderprogramm zur Nachrüstung der bestehenden Flotte, das vom Bundesverkehrsministerium auf den Weg gebracht wurde, halten wir für den richtigen Schritt ­ denn schließlich haben LKW eine relativ lange Nutzungsdauer. Und wir appellieren an die Eigentümer dieser LKW, das Programm zu nutzen und ihre Fahrzeuge schrittweise mit dem Abbiegeassistenten auszurüsten. Genauso wollen wir es als Land tun.

    Sorgfalt und Aufmerksamkeit, Miteinander und gegenseitige Rücksichtnahme werden durch einen Abbiegeassistenten nicht ersetzt. Auch werden wir weiterhin besonders in Städten nicht auf kluge Lösungen verzichten können, die unfallträchtige Situationen entschärfen. Ein Abbiegeassistent, der den toten Winkel unübersichtlicher, große Fahrzeuge überwacht, ist ein zusätzlicher Gewinn für mehr Sicherheit im Straßenverkehr. Wir von der FDP glauben daran, dass Innovative, moderne Technik uns Menschen das Leben leichter und sicherer machen kann. Deswegen wollen wir helfen, den Abbiegeassistenten möglichst schnell einzuführen. Und wir wollen als Land mit gutem Beispiel vorangehen. Wenn Sie das auch wollen, stimmen Sie unserem guten Antrag zu!"

     

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 15.05.2019

    Annabell Krämer zu TOP 30 "Grundsteuer-Reform"

    In ihrer Rede zu TOP 30 (Konsequenzen aus bisherigem Scheitern der Grundsteuer-Reform ziehen ­ Grundsteuer abschaffen) erklärt die finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    ,,Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im April 2018 steht fest, dass bis Dezember 2019 eine verfassungskonforme Neuregelung der Grundsteuer zu treffen ist. Doch bis heute liegt kein Gesetzentwurf der heillos zerstrittenen Bundesregierung vor, einer Koalition, die nicht in der Lage ist, konstruktiv an einer Lösung der politischen Probleme zu arbeiten. Ein Armutszeugnis! Und die Grundsteuer ist zweifellos ein politisches Problem, das bundesweit tausende Kommunen ebenso betrifft wie Millionen von Eigentümern und Mietern. Es wurden bisher lediglich Eckpunkte eines Modellentwurfs veröffentlich. So sieht Bundesfinanzminister Scholz ein modifiziertes Ertragswertverfahren vor. Während für den Grund und Boden der Ertragswert aus den Bodenrichtwerten abgeleitet wird, soll für das darauf stehende Gebäude eine sogenannte Listenmiete herangezogen werden.

    Wir Freie Demokraten waren schon immer skeptisch gegenüber einem solchen wertabhängigen Modell. Denn erstens wollen wir die steigenden Wohnkosten in unseren Ballungsgebieten nicht noch zusätzlich anheizen.

    Zweitens droht den Bürgern mit jeder Hauptfeststellung eine automatische Steuererhöhung. Drittens macht jede Wertkomponente die Grundsteuer bürokratischer und streitanfälliger. Wir halten insbesondere die inkludierte Gebäudebewertung für hochproblematisch und rechtsunsicher. Dieses gilt nicht nur für Individual-, sondern auch für die Berücksichtigung von Listen- mieten. Deutlich wird dies durch den Plan, die Listenmieten in teuren Lagen von Großstädten ab 600.000 Einwohnern pauschal um 10 Prozent zu erhöhen. Mit dieser Behelfslösung soll der Tatsache unterschiedlicher Mietniveaus innerhalb einer Stadt Rechnung getragen werden. Was aber wird mit einer solchen Regelung tatsächlich erreicht? Der Bund würde ohnehin schon teure Lagen noch stärker mit der Grundsteuer belasten!

    Das kann ebenso wenig auf unsere Zustimmung stoßen wie der Plan, Immobilien des sozialen Wohnungsbaus oder gemeinnütziger Wohnungsbaugesellschaften durch einen Abschlag auf die Messzahl zu privilegieren. Zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus gibt es sinnvollere Instrumente.

    Denn ein Abschlag auf die Messzahl bedeutet im Umkehrschluss nichts anderes, als eine zusätzliche Belastung von privaten Eigentümern! Wie soll sonst sichergestellt werden, dass das Gesamtaufkommen stabil bleibt? Es sind gerade private Kleinvermieter, die ein hohes Maß an sozialer Verantwortung zeigen und im Interesse eines intakten Verhältnisses zu ihren Mietern häufig auf Mieterhöhungen verzichten. Auch das Wohnen in den eigenen vier Wänden, das wir ja eigentlich fördern wollen, würden wir zusätzlich verteuern. Dies kann doch nicht unser gemeinsames Ziel sein!

    Wir sehen zahlreiche Probleme, die mit einer Gebäudebewertung verbunden sind. Entweder ist diese Bewertung zu pauschal und damit verfassungswidrig oder sie wird derart aufwändig, dass Bürger und Verwaltung von der Bewertungslast erdrückt werden. Da unsere politischen Mitbewerber nicht von einer Wertkomponente abrücken wollen, hatten wir zwischenzeitlich einen Kompromissvorschlag gemacht, der vorsieht, zwar den Bodenwert als Wertkomponente zu akzeptieren, aber auf eine Bewertung des Gebäudes zu verzichten und lediglich seine Fläche zu berücksichtigen. Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für eine neue Grundsteuer sind sehr vage. Tatsache ist allerdings, dass ein einfaches Flächenmodell die wenigsten Rechtsprobleme aufwirft und auch deshalb die von uns favorisierte Lösung bleibt! Wir wollen eine rechtssichere und transparente Grundsteuer, die einfach zu erheben ist und unnötige Bürokratie vermeidet.

    Für uns ist die Grundsteuer auch kein geeignetes Instrument für sozialstaatliche Umverteilung. Nicht jeder, der eine wertige Immobilie besitzt, ist automatisch vermögend. Die Grundsteuer ist eine reine Objektsteuer, die eben nicht an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit anknüpft. Wer Einnahmen aus Vermietung oder Verpachtung erzielt, unterliegt bereits der Einkommensteuer und leistet somit seinen Beitrag zur Finanzierung der öffentlichen Aufgaben. Insoweit mache ich auch keinen Hehl aus meiner Sympathie für eine Abschaffung der Grundsteuer, denn sie greift unmittelbar in die Vermögenssubstanz ein. Auf der anderen Seite ist die Grundsteuer ein bewährtes und allgemein akzeptiertes Finanzierungsinstrument für unsere Kommunen, weshalb ich den Antrag der AfD aus voller Überzeugung ablehne. Die AfD will die Grundsteuer durch einen höheren Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ersetzen. So würden zwar die kommunalen Einnahmeausfälle kompensiert, nicht aber der Wegfall des Hebesatzrechts und damit der Verlust an kommunaler Einnahmenautonomie. Eine hinreichende Einnahmenautonomie in Form von eigenen Steuerkompetenzen ist jedoch wichtige Voraussetzung der kommunalen Selbstverwaltung, die wir nicht aufs Spiel setzen sollten.

    Die Zeit drängt und im Bund regiert das Chaos. Wir brauchen bald eine Lösung und diese Lösung kann darin bestehen, den Ländern per Freigabegesetz oder Öffnungsklausel die Möglichkeit zu geben, die Grundsteuer in eigener Zuständigkeit zu regeln. Eine Föderalisierung der Grundsteuer könnte durchaus ein gangbarer Weg sein, zwingt die Länder aber auch dazu, selbst Farbe zu bekennen. Wir werden sehen, was Berlin uns final vorlegt. Das, was bisher auf dem Tisch liegt, ist für uns Freie Demokraten allerdings kaum zustimmungsfähig. Wir werden deshalb weiterhin für eine einfache, transparente und rechtssichere Grundsteuer werben ­ und zwar für das Flächenmodell!"

     

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 16.05.2019

    Dennys Bornhöft zu TOP 23 "Export von Plastikmüll"

    In seiner Rede zu TOP 23 (Export von Plastikmüll) erklärt der umweltpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    ,,Deutschland ist Weltmeister ­ zurzeit nicht mehr im Fußball, dafür aber bei Mülltrennung und Recycling. Das ist unser Selbstverständnis, das sich nicht zuletzt in den verschiedenfarbigen Mülltonnen in unseren Innenhöfen und Vorgärten zeigt. So sammelt der durchschnittliche Deutsche pro Kopf und Jahr ca. 70 Kilogramm Plastik. Recycelt werden von unseren Plastikabfällen immerhin ca. 40%. Der Rest besteht aus nicht-recycelbaren Verbundstoffen und wird thermisch verwertet. Unser Abfallkreislauf in Deutschland ist geschlossen. Ein verschwindend geringer Teil unserer Plastikabfälle wird exportiert. Allerdings: Deutschland ist mit steigendem Wohlstand zu einem der größten Müllproduzenten geworden. Außerdem ist die genaue Recyclingquote schwer zu erheben. Versucht man dennoch einen europäischen Vergleich, liegt Deutschland gemeinsam mit Schweden, Dänemark, Norwegen, aber auch Tschechien und Litauen mit seinen 40% über dem europäischen Durchschnitt von ca. 30% beim Recycling von Plastik. Auch, wenn diese Zahlen gering erscheinen, muss man bedenken, dass Lebensmittelverpackungen aus Verbundstoffen bestehen, die bisher nicht recycelt werden können.

    Sie müssen also derzeit zur Wärme- oder Stromerzeugung leider verbrannt werden.

    Grundsätzlich sind die europäischen Länder im internationalen Vergleich im Abfallwesen besser aufgestellt als z.B. die asiatischen Länder, aus deren Flüssen viel Plastik in die Weltmeere gelangt. Wir reden über die Erhöhung der Qualität unserer Kreislaufwirtschaft, während große Teile der Welt leider nicht mal ein Deponiesystem besitzen. Das Deponiezeitalter haben wir in Europa mit dem Ziel einer Kreislaufwirtschaft hinter uns gelassen. Daher sollte man nun in Schwellen- und Entwicklungsländern auch nicht erst auf Deponiesysteme setzen. Es käme ja auch niemand auf die Idee, heutzutage noch Festnetztelefonie in einem Land aufzubauen und nicht gleich auf Mobilfunk zu setzen. Das heißt wir sollten Wissen und Technologie über eine in sich geschlossenen Abfallwirtschaft exportieren ­ nicht unseren Abfall. Wir müssen unseren Beitrag leisten. Die Situation in diesen Ländern darf nicht durch zusätzliche Exporte von unserer Seite verschlechtert werden. ,Aus den Augen, aus dem Sinn` darf beim Export nicht das Prinzip sein. Wir selbst brauchen sinnvolle Standards, die eine ausgewogene und handlungsfähige Abfallwirtschaft in der EU ermöglichen. Die EU gibt seit 2018 neue Zielquoten vor, die wir erreichen können.

    Ein pauschales Ausfuhrverbot, wie es die SPD verlangt, versucht eine einfache Lösung für ein komplexes Thema zu suchen. Klar ist: Verschmutzte Plastikabfälle dürfen nicht exportiert werden, wenn sie nicht weiter verwertet werden können. Einige Plastikabfälle können jedoch recycelt werden.

    Aus exportierten Kunststoffen kann z.B. Fleece-Kleidung werden. Diese Chance auf Wertschöpfung sollte man nicht von vornherein ausschließen, sondern differenziert vorgehen. Die große Schwäche des SPD-Antrages ist hier die zu unbestimmte Begrifflichkeit des ,Plastikmülls`. Was ist alles Plastikmüll und was ist es nicht? Plastik ist häufig auch eine Ressource, sei es zur Wiederverwendung oder als Energieträger. Was ist mit PKW, technischen Anlagen und Großgeräten, die auch alle einen hohen Kunststoffanteil haben. Sollen solche Artikel, die z.B. in Deutschland abgeschrieben sind und erneuert werden, dann nicht mehr exportiert werden? Das am wenigsten umweltbelastende Auto ist nicht das nagelneue E-Mobil oder der nagelneue Ein-Liter-Benziner ­ es ist der 15 Jahre alte Diesel, der noch weitere zehn Jahre gefahren wird.

    Da das vorgetragene Anliegen aber grundlegend richtig ist, haben wir einen Alternativantrag vorgelegt, der auf die Basler Konvention abzielt. Das Umweltprogramm der UN sagt hierüber: ,Es wird ein transparentes und rückverfolgbares System für Import und Export von Plastikmüll sein`. Ob das zunächst zu einem faktischen Export-Stopp von Plastikmüll führen wird, wie einige Umweltverbände sagen, wird sich zeigen. Wir sehen hier die Bundesregierung auf dem richtigen Weg, da sie diese Konvention unterstützt. Da Plastikmüll leider ein globales Problem ist, müssen auch globale Lösungen herangezogen werden. Daher bitten wir nun um Zustimmung zu unserem Alternativantrag."

     

    Es gilt das gesprochene Wort.

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