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  • 28.03.2019 | 09:30 |

    Kiel

    | Termine

    Girls´Day 2019

    Einen Tag Politikerin sein - wir möchten, dass ihr hautnah erlebt, wie der politische Alltag aussieht. Hier werden die Weichen für eure Zukunft gestellt. Gestaltet mit und sprecht mit denjenigen, die euch vertreten. 💬 Außerdem sind wir gespannt, wie euer Blick auf die Politik aussieht. 👀 Gebt uns Anregungen und freut euch auf einen spannenden Tag mit Gesprächen mit Abgeordneten, seid im Plenarsaal live dabei, wenn Entscheidungen fallen und begleitet das Presseteam bei ihrer Arbeit. 👩‍💻👩‍💻

    Meldet euch an zum Girls`Day bei uns in der FDP-Landtagsfraktion:
    Ruft an unter 0431/ 9881480 oder schreibt eine Email an birgit.paustian@fdp.ltsh.de.

    Wir freuen uns auf euch! 🤗💛

    Quelle Logo Girls Day: kompetenzz

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  • 04.03.2019

    Dennys Bornhöft: Pflege darf nicht zum Armutsrisiko werden

    Zur Bundesratsinitiative von Hamburg, Berlin, Bremen und Schleswig-Holstein zur Eindämmung von Pflegekosten erklärt der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:


    „Pflege darf nicht zu einem Armutsrisiko werden! Bundesgesundheitsminister Jens Spahn treibt mit seinem Pflegepersonalstärkungsgesetz die Kosten für die Pflege enorm in die Höhe, die Eins-zu-Eins auf pflegebedürftige Menschen umgelegt werden. Das dürfen wir nicht zulassen!
    Deshalb unterstützen wir die Bundesratsinitiative u.a. von Hamburg und Schleswig-Holstein, die eine Deckelung der Pflegekosten vorsieht. Kosten-steigerungen von bis zu 300 Euro monatlich stellen nämlich aus unserer Sicht eine unzumutbare Belastung für die Bürgerinnen und Bürger dar. Der Eigenanteil der Pflegebedürftigen soll zukünftig gedeckelt und der darüber hinausgehende Betrag durch Steuermittel finanziert werden. Pflege ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Wir wollen, dass die Bürgerinnen und Bürger entlastet werden. Wir wollen sie vor Altersarmut durch zu hohe Pflegekosten schützen und wir wollen eine unbürokratischere Beantragung der Leistungen.
    Wir hoffen, dass andere Bundesländer dies ebenso sehen und unsere Bun-desratsinitiative unterstützen.“

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  • 04.03.2019

    Jörg Hansen: Unfallprävention durch Verkehrserziehung

    Zur Vorstellung des Verkehrssicherheitsberichts 2018 erklärt der polizeipolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jörg Hansen:

    „Keine gute Nachricht ist, dass die Zahl der Verkehrstoten im vergangenen Jahr gestiegen ist. Jeder tödlich Verunglückte im Straßenverkehr ist einer zu viel. Bedenklich sind aber auch die zunehmenden schweren Unfälle in den Städten.

    Es zeigt sich einmal mehr, dass die Koalition mit ihrer Entscheidung, die Landespolizei personell deutlich zu stärken, einen richtigen Schwerpunkt gesetzt hat. Die 20 zusätzlichen Planstellen für die Verkehrsüberwachung sind ein wichtiger Baustein für die Erhöhung der Verkehrssicherheit in unserem Land. Die Verkehrssicherheit bleibt eine der wichtigsten Aufgaben unserer Landespolizei.

    Leider können unsere Polizisten oft erst eingreifen, wenn es zu spät ist. Darum ist es umso wichtiger, dass wir unsere Bemühungen um die Verkehrserziehung als wichtigen Bestandteil der Unfallprävention weiter verstärken. Verkehrssicherheit ist nicht zuletzt ein Bildungsthema. Unsere Polizei leistet hier im gesamten Land nicht nur mit dem sogenannten ‚Verkehrskasper‘ wertvolle Unterstützung. Aber auch Kitas, Schulen und vor allem die Eltern sind hier gefragt.

    Dass die Zahl der Unfälle mit Beteiligung junger Fahrer zurückgegangen ist freut uns. Hier zeigt sich, dass das sogenannte ‚begleitete Fahren‘ ab 17 Jahren ein voller Erfolg war. Wir Freie Demokraten sind der Meinung, dass wir hier noch deutlich mehr erreichen könnten, indem wir das ‚Begleitete Fahren‘ schon ab 16 ermöglichen.“

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  • 04.07.2018

    Dennys Bornhöft zu TOP 6 „Änderung des Wassergesetzes“

    In seiner Rede zu TOP 6 (Gesetz zur Änderung des Wassergesetzes) erklärt der umweltpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Es ist davon auszugehen, dass man bei der Fassung des §15 Landeswassergesetz wahrscheinlich darauf abgezielt hat, die Verwendung von Verbrennungsmotoren auf geschützten Gewässern zu begrenzen. 2007 waren Elektromotoren eher unüblich, nicht weil es die Motoren nicht gegeben hat, sondern weil die benötigten Akkumulatoren nicht das entsprechende Leistungsspektrum hatten.

    Die Emissionsunterschiede bei Schall und Abgasen zwischen einem handelsüblichen 5 PS Benzin-Außenborder und einem 70lbs bzw. knapp 900 Watt Elektromotor sind enorm. Daher sollten diese Antriebsformen auch materiell differenziert betrachtet werden. Eine völlige Freigabe von Elektromotoren für jede Person würde sich unter anderem in einer höheren Nutzung niederschlagen. Eine höhere Nutzung hat einen stärkeren Umwelteinfluss auf das Gewässer.

    Die Beeinträchtigung der Natur durch Bootsfahrten ist jedoch jetzt schon auf einigen Gewässern enorm hoch. Ich bin Anwohner der Schwentine, welches bis auf die Mündung ein Fließgewässer zweiter Ordnung und zudem fünftgrößter Fluss in unserem Land ist. Hier werden regelmäßig Trainingsfahrten für Drachen- und Achter-Ruderbootrennen abgehalten. So ein Boot ist gerne mal 17 Meter lang und in der Breite stoßen die Riemen an einigen Stellen an die Uferschilfkanten.

    Da wird der eine oder andere Anwohner mit Elektromotor nicht den größten Unterschied machen. Ich gehe von Anwohnern aus, da zum Elektromotor auch eine entsprechend dimensionierte Batterie gehört – mit Eigengewicht sind das oft gut 20 Kilogramm. Zumindest wenn man größere Strecken fahren will, die man mit Muskelkraft nicht schafft.

    Der Hinweis auf die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie älteren Menschen ist hier richtig. Das Freizeitangeln und die dahinter liegende Vereinstätigkeit ist ein inklusives und generationenübergreifendes Hobby. Diesem Personenkreis wäre ein entsprechender Antrag schwer zu versagen. Wobei ein hohes Alter nicht automatisch bedeutet, auf einen Elektromotor angewiesen zu sein. Das älteste Vereinsmitglied an der Schwentine ist 92 Jahre alt und rudert regelmäßig bis nach Flüggendorf.

    Ob die völlige Freigabe landesweit für alle auf Gewässern der zweiten Ordnung und nicht schiffbaren der ersten Ordnung der Weisheit letzter Schluss ist oder nicht doch wie bisher die Ebene der Kreise eine bessere Einschätzung der örtlichen Gegebenheiten der Gewässer haben, ist zu klären.

    Der Gesetzesentwurf sollte daher in den Umweltausschuss verwiesen werden und ggf. in das Verfahren der geplanten Novelle des Landeswassergesetzes überführt werden.“

     

    Es gilt das gesprochene Wort!

     

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  • 05.03.2019

    Annabell Krämer: Grundsteuermodell der SPD treibt Mieten in die Höhe

    Zur Forderung der SPD im Bund, die Umlagefähigkeit der Grundsteuer abzuschaffen, erklärt die finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    ,,Der Vorschlag der SPD, die Umlage der Grundsteuer auf die Mieter zukünftig zu untersagen, ist an Populismus nicht zu überbieten. Jedem Mieter ist bewusst, dass der Vermieter zusätzliche, nicht über die Nebenkosten abrechenbare Kosten in die Nettokaltmiete einpreisen wird ­ sofort oder aber mit der nächsten Mieterhöhung.

    Die Erkenntnis der SPD, dass ihr Grundsteuermodell zu automatischen Steuererhöhungen führt, die letztlich die Mieter bezahlen müssen, kommt erstaunlich spät. Deshalb schlagen wir ein einfaches, transparentes und faires Modell vor, das unabhängig von den Mieten berechnet wird, unnötige Bürokratie vermeidet und die Steuerfestsetzung für den Steuerzahler nachvollziehbar macht. Wir Freie Demokraten haben hierzu Vorschläge auf den Tisch gelegt. Nun liegt es an den Finanzministern, diese aufzugreifen und verfassungskonform umzusetzen. Wir favorisieren weiterhin das einfache Flächenmodell. Sollte dieses nicht konsensfähig sein, sollte mit den Bodenrichtwerten lediglich eine Wertkomponente berücksichtigt werden."

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  • 05.03.2019

    Christopher Vogt: Jamaika setzt neue Impulse bei der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum

    Zur Vorstellung des Maßnahmenpakets für bezahlbaren Wohnraum durch Wohnungsbauminister Hans-Joachim Grote erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    ,,Die steigenden Immobilien- und Mietpreise und das Zwangspendeln vieler Menschen können wir effektiv nur durch mehr Wohnungsbau in den nachgefragten Regionen ausbremsen. Es ist deshalb der richtige Weg, dass die Landesregierung mit einem durchdachten Maßnahmenpaket neue Impulse für den Wohnungsbau setzen wird. Die Mietpreisbremse und die Kappungsgrenzenverordnung, die ohnehin nur in 12 bzw. 15 Gemeinden des Landes gelten, können damit durch geeignete Instrument ersetzt werden. Wir brauchen echte Lösungen und keine Beruhigungspillen, die die Probleme nicht lösen und teilweise sogar kontraproduktiv wirken. Wir wollen beim Mietwucher die schwarzen Schafe treffen und keine Investitionsbremsen und kontraproduktiven Fehlanreize unterstützen.

    Es ist absolut richtig, nicht nur den Gemeinden die Schaffung von mehr Wohnraum zu ermöglichen, sondern auch in Städten mit einer entrümpelten Landesbauordnung die Potenziale besser zu nutzen. Wir wollen die Nachverdichtung erleichtern, um mehr innerstädtischen Wohnraum zu ermöglichen. Allein durch die Aufstockung von Gebäuden könnten in Schleswig-Holstein absehbar bis zu 48.000 neue Wohnungen entstehen. Dieses enorme Potenzial dürfen und wollen wir nicht weiter liegen lassen. Deutschland hat eine der niedrigsten Wohneigentumsquoten Europas. Ein Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer würde Familien den Weg ins Eigenheim deutlich erleichtern. Das stärkt die private Altersvorsorge und entspannt zugleich den Mietwohnungsmarkt. Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, dass die Mittel aus dem Schließen der Steuerschlupflöcher bei Share Deals für eine Entlastung beim Ersterwerb einer Immobilie verwendet werden. Der Bund muss dafür den Weg endlich freimachen."

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  • 06.03.2019

    Christopher Vogt zu TOP 1 "Aktuelle Stunde zu den Ergebnissen des Tarifabschlusses des öffentlichen Dienstes"

    In seiner Rede zu TOP 1 (Aktuelle Stunde zu den Ergebnissen des Tarifabschlusses des öffentlichen Dienstes) erklärt der Vorsitzende der FDP- Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    ,,Die erzielte Tarifeinigung ist ein ordentlicher Kompromiss und ich bin froh, dass es keine langen Streiks gab. Zehntausende Menschen in Schleswig-Holstein und ihre Familien profitieren direkt von diesem Tarifabschluss. Es handelt sich um einen der höchsten Tarifabschlüsse seit vielen Jahren. Das konnte auch niemanden so richtig überraschen. Die öffentlichen Kassen standen in ihrer Gesamtheit schon einmal deutlich schlechter da.

    Die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes und die Beamten machen einen guten Job. Das verdient nicht nur Anerkennung in Form von verbalem Schulterklopfen, sondern auch eine entsprechende Bezahlung. Es ist auch schlichtweg eine Notwendigkeit geworden, dass die Länder insgesamt und damit auch das Land Schleswig-Holstein ein attraktiver Arbeitgeber bleiben, die konkurrenzfähig auf dem immer härter umkämpften Arbeitsmarkt sind.

    In vielen Bereichen ist es in den letzten Jahren nicht gerade einfacher geworden, junge Menschen für eine Tätigkeit im Landesdienst zu gewinnen ­ und da hilft uns dieser Abschluss. Die Attraktivitätssteigerung ist auch deshalb dringend notwendig, weil die altersbedingten Abgänge in den nächsten Jahren enorme Ausmaße annehmen werden und es zunehmend eine Herausforderung wird, die erfahrenen Staatsdiener adäquat durch junge Menschen zu ersetzen. Es geht dabei also um eine sehr elementare Sache: die Leistungsfähigkeit unseres Staatswesens.

    Die Jamaika-Koalition wird die Einigung zeit- und wirkungsgleich auf die Landesbeamten übertragen. Die notwendige Gesetzesänderung werden wir

    entsprechend zügig auf den Weg bringen. Dass die Übertragung keine Selbstverständlichkeit ist, haben wir in den letzten Jahren erlebt. In der Vergangenheit gab es durchaus heftige Auseinandersetzungen um diese Frage.

    Wir können den Tarifabschluss und die Übertragung auf unsere Beamten schultern, weil wir eine entsprechende Vorsorge im Haushalt bzw. in der Finanzplanung mit dreimal drei Prozent getroffen haben. Zuvor waren nur jeweils zwei Prozent oder sogar noch weniger vorgesehen. Die hohe Vorsorge war eine kluge Entscheidung, weil wir dadurch jetzt nicht großartig nachsteuern müssen. Wir beobachten nun in anderen Bundesländern ­ auch in der direkten Nachbarschaft ­ dass mangelnde Vorsorge zum Problem werden kann. Ein Prozentpunkt kostet unser Land immerhin 40 Millionen Euro pro Jahr.

    Es ist sehr gut, dass die Finanzministerin noch in dieser Woche mit den Gewerkschaften Gespräche über die konkrete Umsetzung führen wird. Für dieses Jahr ist auch eine Besoldungsstrukturreform angekündigt, worüber ebenfalls vertiefende Gespräche geführt werden. Ich kann viele Forderungen der Gewerkschaften verstehen und ich hoffe, dass man auch da zu guten Ergebnissen kommen wird. Klar ist aber, dass die Spielräume im Haushalt durch diesen hohen Tarifabschluss nicht größer geworden sind und klar ist auch, dass die Steuereinnahmen nicht mehr so sprudeln werden, wie wir es die letzten Jahre erlebt haben. Daran hätte man sich gewöhnen können, doch die konjunkturellen Risikofaktoren machen sich langsam, aber sicher in der Landeskasse bemerkbar.

    Das gemeinsame Ziel muss es nun sein, weiter an einem leistungsfähigen öffentlichen Dienst zu arbeiten und Problembereiche ­ etwa im Justizvollzugsbereich ­ zu identifizieren und anzupacken. Aber das Ganze muss auch dauerhaft finanzierbar sein. Nicht zuletzt müssen wir an die steigenden Pensionslasten denken.

    Ich wünsche der Landesregierung viel Erfolg für die anstehenden Gespräche und bin mir sicher, dass wir zu vernünftigen Ergebnissen kommen werden."

     

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 06.03.2019

    Christopher Vogt zu TOP 4 "Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein"

    In seiner Rede zu TOP 4 (Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    ,,Wenn wir über so etwas Wichtiges und Ernstes wie unsere Landesverfassung sprechen, dann ist es meines Erachtens angebracht, zuerst einmal das Gemeinsame herauszustellen: Deshalb möchte ich für die Freien Demokraten hier nochmal ausdrücklich erklären, dass wir die Ziele eines effektiven Klimaschutzes ausdrücklich teilen.

    Das gilt insbesondere für das Pariser Klimaschutzabkommen, auf das sich die SPD-Fraktion ja auch bezieht und hinter dem wir Freie Demokraten stehen. Dieses Klimaschutzabkommen setzt ziemlich klare Zielmarken. Wir haben also schon ein sehr konkret ausformuliertes Ziel, hinter dem sich ­ soweit ich das erkennen kann ­ alle staatstragenden Parteien versammeln.

    Wir streiten also lediglich ­ und das ist auch unsere Aufgabe ­ über den richtigen Weg zu diesem Ziel. Und es wäre meines Erachtens besser und vor allem zielführender auch heute über konkrete Ideen für einen wirksamen Klimaschutz zu streiten als über ein weiteres Lippenbekenntnis zu diesem.

    Wir sind doch eigentlich schon viel weiter ­ dachte ich zumindest.

    Nun haben wir aber den SPD-Entwurf für die Verfassungsänderung auf dem Tisch. Ich möchte deutlich machen, warum wir so unsere Probleme mit diesem Vorstoß haben: Aus meiner Sicht ist es offensichtlich, dass es der SPD-Fraktion in erster Linie darum geht, dem recht einseitig geführten Rosenkrieg mit den Grünen ein weiteres Kapitel hinzu zu fügen: Das könnte uns ziemlich egal sein. Ich sage aber ganz deutlich: Mit unserer Verfassung spielt man nicht. Wir haben aber auch erhebliche inhaltliche Bedenken: Der Vorschlag sieht in Artikel 11 die Ergänzung der Worte ,insbesondere das Klima` vor. Das ,insbesondere` bezieht sich auf ,die natürlichen Lebensgrundlagen`, deren Schutz schon jetzt in unserer Verfassung verankert ist und das Land, die Gemeinden und Gemeindeverbände sowie die anderen Träger der öffentlichen Verwaltung entsprechend bindet. Es geht Ihnen also nicht um die Ergänzung von etwas Neuem ­ bisher nicht Erwähntem ­ sondern um die Hervorhebung von etwas, was bereits durch die Landesverfassung geschützt ist. Es geht Ihnen um einen bisher nicht ausdrücklich erwähnten Teil von etwas Größerem und Umfassenderem als ,nur` den Klimaschutz, der ja letztlich Teil des Umweltschutzes ist. Die Hervorhebung des Klimaschutzes wird im Gesetzesentwurf damit gerechtfertigt, dass damit die besondere Verantwortung aller Träger der öffentlichen Verwaltung des Landes zur Einhaltung der durch internationale Verträge eingegangenen Verpflichtung zum Klimaschutz unterstrichen würde. Mit dieser Begründung wird deutlich, dass überhaupt nicht der Anspruch besteht, etwas über einen reinen Schaufensterantrag hinaus zu regeln.

    Schauen wir uns die bestehende Regelung noch einmal näher an. Die Über- arbeitung der Landesverfassung ist übrigens auch noch nicht allzu lange her. Der Schutz der natürlichen Grundlagen des Lebens findet nicht nur Erwähnung in Artikel 11 der Landesverfassung, sondern ist auch in Artikel 20a des Grundgesetzes verankert, in dem es heißt: ,Der Staat schützt auch in Verantwortung für die zukünftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung [...].` Landesverfassung und Grundgesetz haben damit einen glasklaren Handlungsauftrag an den Staat formuliert, die Umwelt zu schützen. Es ist dabei anerkannt und nicht ernsthaft bestritten, dass dies vor allem auch den Schutz des Klimas betrifft. Insbesondere aus dem Grundgesetz wird daher die Verpflichtung hergeleitet, sich auch international für eine nachhaltige Entwicklung einzusetzen, und zwar unabhängig davon, ob die Auswirkungen Mitteleuropa weniger stark treffen als andere Länder. Wenn die Bundesrepublik Deutschland sich also auf internationaler Bühne für verbindliche Klimaziele eingesetzt hat ­ etwa bei der UN-Klimakonferenz von Paris ­ so ist dies auch Ausfluss des in Artikel 20a des Grundgesetzes formulierten Staatszieles und dem darin enthaltenen Handlungsauftrag.

    Sowohl Grundgesetz als auch Landesverfassung haben mit den Formulierungen ,natürliche Grundlagen des Lebens` und ,natürliche Lebensgrundlagen` universale Formulierungen zum Staatsziel Umweltschutz formuliert.

    Teilaspekte sind hier bisher nicht vorgehoben. Es war immer eine Stärke des Grundgesetzes mit diesen kurzen und prägnanten Formulierungen ein erfolgreiches und gut funktionierendes Verfassungsleben zu etablieren. Die selektive Hervorhebung von Einzelaspekten und damit die Durchbrechung des universellen Ansatzes sind daher eher ungewöhnlich und haben, wenn sie passieren, einen Sinn, mit dem ggf. auch eine Wertung einhergeht. Dabei kann die explizite Nennung durchaus sinnvoll sein. Etwa als Mitte der 1990er Jahre der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen Aufnahme in das Grundgesetz fand. Der Staat war aus der Verantwortung für Büger schon vorher in der Pflicht, die Lebensgrundlagen zu erhalten. Dennoch war es gut und wichtig, diese Pflicht zu konkretisieren und auszudehnen.

    Der vorhin von mir geschilderte Handlungsauftrag war eben tatsächlich umfassender als die bloße Pflicht die ,ökologische Minimalexistenz` zu sichern.

    Was wäre also die Folge der Aufnahme einer vermeintlich harmlosen Konkretisierung?

    Kann Symbolpolitik auch unerwünschte Nebenwirkungen haben? Ja, das kann der Fall sein! Denn wie verhielte sich etwa zukünftig der Klimaschutz zu anderen Aspekten des Umweltschutzes? So würde beispielsweise der Schutz des Wassers keine extra Erwähnung finden.

    Die Frage lautet dann: Ist hier eine unterschiedliche Wertung gewollt oder ist diese einfach nur aus Versehen passiert? Die Rufe würden dann vermutlich irgendwann ­ nicht ganz unberechtigt ­ laut werden, in der Verfassung klarzustellen, dass der Schutz des Wassers und der Schutz des Klimas eine ähnliche bis gleich große Bedeutung haben.

    In der Bundestagsdebatte um die Aufnahme des Klimaschutzes ins Grundgesetz wies die SPD-Abgeordnete Dr. Nina Scheer zurecht darauf hin, dass es noch mehr wünschenswerte Änderungen des Grundgesetzes gäbe (Zitat):

    ,,Wenn es etwas Grundgesetzliches gibt, dann sollten wir übrigens auch überlegen: Sind die Ressourcen nicht auch zu schützen? Sind Kinderrechte nicht auch mit aufzunehmen?" Das alles müsse man sehr sorgsam und umfassend abwägen und diskutieren.

    Die Verfassung ist nicht der Ort für Schnellschüsse. Auch nicht wenn man meint, dass man nur Offensichtliches klarstellen würde.

    In Bayern wurde die Aufnahme des Klimaschutzes interessanterweise durch CSU und Freie Wähler angestrebt und ist inzwischen gescheitert. Die FDP stimmte dem Ansinnen dort zu. SPD und Grüne stimmten dem hingegen nicht zu. Kritisiert wurde etwa von SPD und Grünen, es handle sich um reine Symbol -und Alibipolitik, für die man sich nicht hergebe. Statt diesem Sym- bol wurden konkrete Schritte zum Klimaschutz gefordert. Ich halte diesen Ansatz der bayerischen Sozialdemokraten für sehr vernünftig.

    Statt an unserer Verfassung herumzudoktern, sollten wir die Zeit nutzen, um für konkrete Lösungen zu sorgen. Etwa durch das weitere Voranbringen einer Energiewende mit Sinn und Verstand oder bei der Diskussion um die richtige Mobilität der Zukunft. Lassen sie uns da lieber konkret werden, als dass wir uns in einer verfassungsrechtlichen Diskussion verzetteln, obwohl wir uns über das Ziel schon seit Jahren einig sind."

     

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 06.03.2019

    Stephan Holowaty zu TOP 25 "Upload-Filter sind ein Risiko für die Meinungsfreiheit"

    In seiner Rede zu TOP 25 (Upload-Filter sind ein Risiko für die Meinungs- und Informationsfreiheit) erklärt der digitalpolitische Sprecher der FDP- Landtagsfraktion, Stephan Holowaty:

    ,,Heute erleben Sie hier im Landtag eine Jungfernrede. Ich bin der erste Bot, der in diesem Parlament zu Ihnen spricht. Ich bin auch Teil eines Mobs, der ,Eigentumsrechte in den Dreck tritt`. Ich bin auch Teil einer Fake-Kampagne, automatisch gesteuert von Google. Jedenfalls ist das so, wenn es nach so manchem Befürworter des Artikels 13 der Urheberrechtsrichtlinie geht.

    Das gemeinsame Europa steckt heute in einer tiefen Krise. Als Freier Demokrat will ich ein Europa, das Frieden, Freiheit und Grundrechte für alle Europäer sichert und schützt. Genau darum geht es uns Kritikern des Artikel 13, die abwertend als ,bots` und ,fakes` bezeichnet werden: Um das Grundrecht der Meinungsfreiheit. Nicht mehr und nicht weniger. Denn genau diese wird durch Artikel 13 der EU-Urheberrechtsreform massiv eingeschränkt.

    Dieser Artikel legt einen Nebel über das Internet wie wir es heute kennen.

    Das Internet lebt davon, dass jeder Inhalte teilen kann, dass jeder sich äußern kann. Statt einer für alle offenen Plattform wird das Internet durch Artikel 13 zu einem Werkzeug der automatisierten Überwachung der Nutzer.

    Diese Zensurinfrastruktur können sie nicht nur einsetzen, um Urheberrechte durchzusetzen. Sie sind auch die passende Infrastruktur für gezielte und konsequente Meinungskontrolle und Überwachung. Bei Regierungen in Ungarn oder Polen sorgt das natürlich für Freude.

    Ich will kein chinesisches Internet, in dem streng reglementiert ist, welche Meinung akzeptabel ist und welche nicht. Manch einer wird sagen: ,Wir zensieren doch nur Urheberrechtsverletzungen`. Upload-Filter können aber noch weitergehen und auch Zitate, Satire oder Parodien blockieren, da sie diese nicht als solche erkennen. Solch eine Zensur ist inakzeptabel! Vielleicht sagen einige: ,Aber in der Richtlinie steht nichts von Upload-Filtern`.

    Nein, tut es nicht. Aber die Richtlinie ist unmissverständlich: Ohne Upload-Filter funktioniert sie nicht, können die Vorschriften von den Anbietern gar nicht umgesetzt werden. Ich habe übrigens auch in keiner EU-Verordnung den Begriff ,Dieselfahrverbot` gelesen.

    Es heißt, Start-ups und kleine Anbieter seien nicht betroffen. Lesen Sie sich die Definitionen genau durch. ,Schwammig` ist dazu noch das Beste. Viele Anbieter laufen Gefahr, doch in die Haftung genommen zu werden. Und sie haben keine Chance, die Anforderungen zu erfüllen ­ das können nur die ganz Großen wie YouTube. Und die würden durch die Upload-Filter im Übrigen noch größer werden: Automatisierte Verfahren ­ also Upload-Filter ­ zu programmieren, das ist nicht einfach ein Mausklick. Das ist sehr teuer, aufwändig und fehleranfällig. Das Ergebnis wird sein: Kleinere Anbieter müssen alle ihre Uploads über große Anbieter wie YouTube leiten und zentrale Filterdienste nutzen. Und sie müssen im Zweifel über YouTube und Co. unterlizenzieren. Sie wissen was das heißt: Weniger Chancen für neue Kreative, eine Zementierung der Marktmacht der ganz Großen. Da hilft auch eine dreijährige Ausnahmefrist für Start-ups nicht. Das ist Augenwischerei und verhindert neue Wettbewerber, neue Ideen und neue Kreativität.

    Ich bin sehr gespannt, wie sich heute die SPD positioniert. Von Ralf Stegner habe ich zuletzt nur einen sehr ambivalenten Tweet zur Urheberrechtsreform gelesen, keine klare Aussage. Werden Sie Ihre Bundesjustizministerin und Europaspitzenkandidatin Katarina Barley heute stützen, die den Filtern zugestimmt hat! Oder werden Sie sich auf die Seite der Meinungsfreiheit, auf die Seite des freien Internets stellen? Ich freue mich, dass alle 3 Jamaika-Partner hier und heute ganz klar Position beziehen für ein freies und offenes Internet. Ein funktionierendes Urheberrecht ist wichtig. Das gibt es.

    Bisher gilt der Grundsatz ,Notice-and-take-down`, das könnte man auch noch etwas verfeinern. Aber mit diesem Artikel 13 eine monströse Sperr- und Zensurinfrastruktur aufzubauen, das geht nicht.

    Am 26. Mai ist Europawahl. Das gemeinsame Europa steckt heute in einer tiefen Krise. Als Freier Demokrat will ich ein Europa, das Frieden, Freiheit und Grundrechte für alle Europäer sichert und schützt. Europa braucht mehr Glaubwürdigkeit, nicht weniger. Mehr Meinungsfreiheit, nicht weniger. Eu- ropa braucht Begeisterung und keine Upload-Filter."

     

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 06.03.2019

    Jan Marcus Rossa zu TOP 30 "Extremisten entwaffnen"

    In seiner Rede zu TOP 30 (Extremisten entwaffnen) erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    ,,Die Anträge von SSW und SPD sind ja wirklich nichts Neues. Entsprechende Gesetzesinitiativen der Länder gab es bereits 2012, 2016 und nun vor Kurzem auch wieder in 2018. Zuletzt haben die Bundesländer Hessen und Niedersachsen eine entsprechende Bundesratsinitiative unternommen und vielleicht hätten Sie sich, liebe Kollegen des SSW, dieser Initiative schlicht anschließen können, zumal dann auch klarer gewesen wäre, welche Regelung Ihnen konkret vorschwebt.

    Das Ziel Ihrer Anträge, ,Extremisten entwaffnen`, unterstützen wir vorbehaltlos. Extremisten, die sich gegen unsere freiheitliche, rechtsstaatliche und demokratische Ordnung stellen, dürfen keine Waffen besitzen. Und es ist nicht akzeptabel, wenn wir feststellen müssen, dass Reichsbürger und sonstige Extremisten legal Waffen besitzen. Niemand will, dass Menschen, die erklärtermaßen unseren Rechtsstaat und unsere verfassungsmäßige Ordnung nicht anerkennen und diese bekämpfen wollen, mit Schusswaffen ausgerüstet durch unser Land laufen. Die Tatsache, dass diese Menschen sogar behördenbekannt sind, aber trotzdem noch legal bewaffnet sein können, ist schwer erträglich und hier besteht Handlungsbedarf.

    Der Lösungsansatz des SSW überzeugt aber nicht. Er ist rechtsstaatlich schwierig, denn künftig soll es ausreichend sein, wenn ein Bürger als potentieller Extremist bei einer Behörde erfasst ist. Ob dies wirklich zutrifft, da- rauf soll es dann nicht mehr ankommen. Das ist rechtsstaatlich schwierig, zumal die Sicherheitsbehörden berechtigt sind, Informationen, die zu einer entsprechenden Einschätzung als Extremist geführt haben, nicht vollständig offenzulegen. Das würde im Extremfall dazu führen können, dass die Einstufung als Extremist bestehen bleibt und erhebliche Tatsachen bei der Entscheidung über die Unzuverlässigkeit eines Antragstellers nicht berücksichtigt werden können. Das ist ein äußerst fragwürdiger Lösungsansatz der SSW hier verfolgt und der mich ­ ehrlich gesagt ­ überrascht. Dass ich mit meiner Einschätzung nicht ganz allein dastehe, macht auch der SPD- Antrag deutlich.

    Lediglich die Erfassung als Extremist kann nicht ausreichen. Auch ich halte es für besser, wenn die zuständige Behörde verpflichtet wird, vor Erteilung eines Waffenscheins entsprechende Auskünfte von den Verfassungsschutz- behörden einzuholen. Dieser Ansatz ist rechtlich jedenfalls weniger problematisch, bleibt es doch im Prinzip dabei, dass bei Verweigerung eines Waffenscheins der Nachweis der Unzuverlässigkeit zu führen ist. Aber auch der Antrag der SPD springt zu kurz! Sie übersehen, dass eine entsprechende Auskunftspflicht die Arbeit der Verfassungsschutzbehörden behindern kann, wenn in sensiblen Bereichen Auskünfte erteilt werden müssen. Nicht ohne Grund sind die Auskunftspflichten unserer Sicherheitsbehörden durch Gesetz eingeschränkt. Wollen Sie das ändern? Das könnte unseren Sicherheitsinteressen durchaus zuwiderlaufen.

    Zudem lassen Sie unberücksichtigt, dass Daten über Extremisten nicht nur bei den Verfassungsschutzbehörden gesammelt werden, sondern auch bei anderen Sicherheitsbehörden. Die Bundesrepublik Deutschland hat ja mit der Rechtsextremismusdatei und der Antiterrordatei durchaus die Rechtsgrundlage für die Erfassung von Extremisten geschaffen. Allerdings werden hier die Auskunftspflichten der Sicherheitsbehörden aus gutem Grund eingeschränkt. Denn gerade geheime und verdeckte Ermittlungen können erforderlich und auch verhältnismäßig sein, um frühzeitig Gefahren für unseren Staat und unsere Gesellschaft erkennen und wirksam abwehren zu können. Der Lösungsansatz der SPD wirft daher sofort die Frage auf, ob und in welchem Umfang die Sicherheitsbehörden verpflichtet werden sollen oder müssen, Auskünfte zu erteilen. Eines müssen wir uns dabei stets klar machen: Diese Informationen werden auch demjenigen gegenüber offengelegt, der als Extremist gilt. Das muss aber auch unter sicherheitspolitischen Aspekten wohl überlegt werden.

    Einig sind wir uns im Ziel: Extremisten und Feinde unseres Staates dürfen keine Waffen besitzen. Wer sich als Feind unseres Landes erweist, soll sich nicht mit Erlaubnis des Landes bewaffnen können. Das regelt das Waffengesetz schon heute. Ob die bestehenden Regelungen wirklich verschärft werden müssen, und welche Fernwirkungen solche Lösungsansätze haben, das müssen wir gemeinsam im Innen- und Rechtsausschuss diskutieren und klären. Ich befürworte daher die Ausschussüberweisung."

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  • 06.03.2019

    Jörg Hansen zu TOP 15 "Bericht zur Lage Terrorismus in Schleswig-Holstein"

    In seiner Rede zu TOP 15 (Bericht zur Lage Terrorismus in Schleswig-Holstein) erklärt der polizeipolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jörg Hansen:

    ,,Kürzlich war ich beim Europäischen Polizeikongress, der sich unter anderem auch der Terrorismusbekämpfung widmete. Zum Thema ,Fokus Vorfeldaufklärung: Der Bundesverfassungsschutz in Zeiten von Migration, Digitalisierung und Radikalisierung` stellte Thomas Haldenwang, Präsident, des Bundesamt für Verfassungsschutz, fest: Die Festnahme von drei Irakern in Dithmarschen belegt die anhaltend hohe Bedrohungslage in Deutschland.

    Und ich füge hinzu: auch in Schleswig-Holstein.

    Mir kam persönlich der ,Deutsche Herbst` 1977 in Erinnerung. Das Jahr 1977 mit der Entführung der Landshut und der Entführung und Ermordung von Hanns Martin Schleyer war der Grund dafür, dass mein politisches Interesse geweckt wurde. Und bis heute treibt mich die Frage um: Wieso zwingen Menschen anderen Menschen mit brutaler Gewalt ihren Willen auf, bzw. versuchen es? Damals standen unser Land und unsere Demokratie, die immer beanspruchte, eine wehrhafte Demokratie zu sein, vor großen Herausforderungen. Nachhaltig beeindruckt hat mich damals Bundeskanzler Helmut Schmidt, der schonungslose Worte fand. Sein nüchternes wie ehrliches Urteil: ,Jeder weiß, dass es eine absolute Sicherheit nicht gibt`. Und weiter führte er aus: ,Der Terrorismus hat auf Dauer keine Chance. Denn gegen den Terrorismus steht nicht nur der Wille der staatlichen Organe, sondern der Wille des ganzen Volkes`. Zuletzt richtete sich Helmut Schmidt mit einem Appell an seine Zuschauer, der aktueller nicht sein könnte: ,Dabei müssen wir alle, trotz unseres Zornes, einen kühlen Kopf behalten`.

    Auch vor dem Hintergrund der heutigen Bedrohungsszenarien bleibt die Erkenntnis aktuell und kann nicht oft genug wiederholt werden: Es gibt keine absolute Sicherheit ­ aber auf Dauer wird der Terrorismus keine Chance haben! Der Terrorismus, das legt schon die eigentliche Bedeutung des Wortes nahe, zielt auf unsere Angst. Den Terroristen geht es also nicht nur um die eigentliche Gewalthandlung, sondern um deren psychologische Wirkung.

    Nicht die besondere Brutalität, sondern der intensive Schrecken bildet den inhaltlichen Kern. Es ist daher immer richtig und angemessen, wachsam zu sein. Wer aber Panik und irrationale Ängste schürt, der hilft nicht uns und unserem Gemeinwesen, sondern nur den Terroristen selbst. Unsere Aufgabe ist es, wie damals, im Kampf gegen den Terrorismus parteiübergreifend fest zusammenzustehen und dieses Thema nicht für dumpfe, politische Parolen zu missbrauchen. Die Grundlage für einen effektiven Kampf gegen den Terrorismus ist ein starker Rechtsstaat. Daher danke ich Minister Grote für seinen Bericht und seine ehrliche und ausgewogene Einschätzung.

    Die Zeiten haben sich gewandelt. Die Bedrohungslagen sind viel komplexer geworden.

    Es entwickeln sich neue Kommunikationsmöglichkeiten, neue Geschwindigkeiten und neue, viel schnellere Handlungsmuster.

    Der Minister hat berichtet, wie verantwortungsvoll aber auch entschlossen wir darauf reagieren.

    So haben zahlreiche Sicherheitsbehörden und Ansprechstellen eng und zielgerichtet miteinander kooperiert, was zur Festnahme der Iraker in Dithmarschen führte.

    Ich bringe es auf die Formel, vernetzte Kriminalität werden wir vernetzt erfolgreich bekämpfen. Und wir werden uns stetig weiterentwickeln müssen, denn das Gegenüber macht nicht halt. Gerade die Bedrohung im Cyber-Raum stellt uns große Aufgaben. Die Kommunikation im Zeitalter der Digita- lisierung hat Ländergrenzen und Distanzen ein Stück weit egalisiert, wovon wir alle profitieren, aber eben auch Terroristen, die sich ganz anders organisieren können als zu Zeiten des Deutschen Herbstes. Hierauf gilt es zu reagieren. Strukturen sind zu überprüfen und zu überdenken.

    Der Satz ,Unsere Polizei muss besser organisiert sein als das Verbrechen` war für uns Freie Demokraten immer mehr als ein Wahlkampfslogan. Es entspricht unserer Überzeugung, dass wir versuchen müssen, Schritt zu halten mit den technologischen Entwicklungen. Wir haben mit unseren Koalitionspartnern schon sehr früh wichtige Weichenstellungen setzen können, aber wir wissen, dass wir es uns nicht erlauben können nachzulassen. Vor allem mit mehr Ausstattung und fachkundigem Personal senden wir das

    Signal: Unsere Demokratie wird auch im 21. Jahrhundert ­ auch im Cyber-Raum ­ wehrhaft sein!"

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  • 04.07.2018

    Kay Richert: Marschbahn durch Legalplanung voranbringen

    Zur Initiative der Jamaika-Fraktionen, für den zweigleisigen Ausbau zwischen Niebüll und Klanxbüll die Legalplanung anzuwenden, erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    „Mit der Initiative zur Legalplanung auf der Marschbahn zeigt Jamaika einmal mehr, dass wir die Probleme im Land an der Wurzel packen und zügig verbessern wollen. Denn mit dem Instrument der Legalplanung (Planfeststellung per Gesetz) wollen wir das Planungs- und Bauverfahren deutlich beschleunigen.

    Die fehlende Zweigleisigkeit zwischen Niebüll und Klanxbüll ist im Zusammenspiel mit der mittlerweile arg in die Jahre gekommenen Schieneninfrastruktur eine der Ursachen für die anhaltend katastrophalen Zustände auf der Marschbahn. Um die zuverlässige verkehrliche Anbindung Sylts langfristig sicherzustellen, darf der zweigleisige Ausbau nicht weiter aufgeschoben werden. Mit dem Antrag auf Legalplanung sendet Jamaika ein klares politisches Bekenntnis, dass schnelles Handeln notwendig ist. Jetzt ist der Bund an der Reihe, alles daran zu setzen, die Situation auf der Marschbahn schnellstmöglich zu verbessern – für den Tourismusstandort Sylt, für die Reisenden und insbesondere für die vielen Pendlerinnen und Pendler.

    Planungsverfahren für Infrastruktur sind in den vergangenen Jahren immer umfangreicher, langwieriger und klageanfälliger geworden. Das bestehende Planungsrecht muss daher deutlich vereinfacht und entschlackt werden, z.B. durch die Anwendung von Legalplanung für zentrale Infrastrukturvorhaben. Modernisierung und Fortschritt dürfen nicht durch unnötige Bürokratie ausgebremst werden.“

     

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  • 06.03.2019

    Christopher Vogt zu TOP 6+29 "Antrag zum Thema Gesichtsschleier"

    In seiner Rede zu TOP 6+29 (Änderung des Gesetzes über die Hochschulen und Antrag zum Thema Gesichtsschleier) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    ,,Der Fall Katharina K. und ihr Bestehen darauf, bei ihrem Studium an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel einen Niqab tragen zu dürfen, erhitzt wenig überraschend seit einigen Wochen die Gemüter. Natürlich kann man jetzt meinen, dass dies ja nur ein Einzelfall sei, und dass die junge Frau doch einfach herumlaufen solle, wie sie es möchte.

    Auch in unserer Fraktion und Partei gehen die Meinungen dazu ­ zumindest zum Teil ­ auseinander. Und auch wenn ich der Meinung bin, dass man sich als Landespolitik von einer ­ nach meiner Wahrnehmung ­ jungen Provokateurin, die sich erst vor wenigen Jahren religiös noch ganz woanders verortet sah, nicht allzu sehr auf die Palme jagen lassen sollte, halte ich es für absolut nachvollziehbar, dass das Uni-Präsidium ihr das Tragen des Niqab an der Universität untersagt hat. Es geht doch im Kern um die Frage, wie wir das Zusammenleben in unserer Gesellschaft organisieren, und wie wir uns an einem öffentlichen Ort wie der größten und ältesten Universität unseres Landes begegnen wollen. Es haben sich Dozenten daran gestört, dass sie der Studentin in ihren Veranstaltungen nicht ins Gesicht sehen konnten. Natürlich schränkt das die Kommunikation miteinander ein. Das kann ich abso- lut nachvollziehen. Gerade an einem Ort der Aufklärung wie der Universität halte ich es für zumutbar, dass erwartet wird, dass man sich bei der Kommunikation ins Gesicht schauen kann.

    Das Tragen von Burka oder Niqab ist in meinen Augen nun wahrlich kein Ausdruck von Weltoffenheit, sondern vor allem ein Symbol für die Unterdrückung von Frauen. Wir wollen bei der Gleichberechtigung der Geschlechter aber Fort- und keine Rückschritte. Wir müssen in der Debatte um interkulturelle Toleranz im wahrsten Sinne des Wortes Gesicht zeigen und deutlich machen, wo wir Grenzen ziehen müssen. Ich sage ganz deutlich, bei einer Vollverschleierung endet zumindest meine Liberalität. Vor einigen Jahren hat das generelle Vollverschleierungsverbot im öffentlichen Raum in Frankreich und weit darüber hinaus hohe Wellen geschlagen. Wir haben hier in Schleswig-Holstein bisher kaum Frauen, die Burka oder Niqab tragen und deshalb betreten wir ein Stück weit ja nicht nur politisches, sondern auch rechtliches Neuland. Es ist offensichtlich, dass hier viele Rechtsgüter miteinander abgewogen werden müssen. Deshalb ist es auch richtig, dass wir hierzu eine umfassende Anhörung machen werden, wo all diese Aspekte sehr fachkundig miteinander abgewogen werden. Eine interessante Frage wird dabei natürlich auch sein, ob die junge Frau die Vollverschleierung freiwillig trägt. Man muss bei ihr wohl davon ausgehen, da sie eine deutsche Konvertitin ist. Das Neutralitätsgebot des Staates, das zum Beispiel bei kopftuchtragenden Lehrerinnen eine Rolle gespielt hat, wird hier wohl auch nicht greifen, da es sich um eine Privatperson und keine Amtsträgerin handelt.

    Wir sind uns in der Koalition bisher noch nicht einig, wie man mit diesem Thema umgehen sollte. Das ist dem einen oder anderen interessierten Beobachter ja auch aufgefallen. Es kommt mit der Zeit immer öfter vor, dass neue Themen auftauchen, zu denen wir im Koalitionsvertrag keine Einigung haben, da diese Themen vor anderthalb Jahren eben noch keine Rolle gespielt haben. Das ist aber auch kein Drama, sondern völlig normal in einer Demokratie und in einem solchen Bündnis. Ich gehe davon aus, dass wir auch hier einen gemeinsamen Weg finden können.

    Ich bin leider ­ oder vielleicht auch zum Glück ­ kein Jurist. Es erscheint mir aber plausibel, dass man eine gesetzliche Grundlage braucht, damit das Verbot der Uni vor Gericht Bestand haben kann. Ich gehe davon aus, dass es nicht tragfähig wäre, wenn sich Katharina K. dort auf die Religionsfreiheit berufen würde. Die Mehrheit der Islamwissenschaftler scheint der Meinung zu sein, dass sich eine Vollverschleierung aus dem Islam bzw. aus dem Koran nicht ableiten lässt, sondern eher kulturellen Ursprungs ist aus bestimmten Regionen und auch bereits viel länger als der Islam besteht. In meinen Augen ist eine Vollverschleierung aber zu einem Symbol für einen radikalen Islam geworden, was die Unterstützer aus der Salafisten-Szene, die Katharina K. um sich versammelt hat, ja auch zu bestätigen scheinen.

    Und wir kennen auch alle die Bilder aus Afghanistan, wo die Taliban eine Burka vorgeschrieben haben oder aus dem sogenannten Islamischen Staat, der mittlerweile ­ zumindest militärisch ­ weitestgehend niedergerungen werden konnte.

    Als Anhänger der Hochschulautonomie schlagen wir als FDP-Fraktion vor, dass man in unserem Hochschulgesetz eine Regelung schafft, mit der die Hochschulen die Möglichkeit erhalten, eine Vollverschleierung in ihren Veranstaltungen rechtssicher zu untersagen. So habe ich auch die Bitte des Uni-Präsidiums an die Landesregierung verstanden, von dem zuletzt zu hören war. Die Hochschulen könnten dann über das Ob und Wie entscheiden. Das würde ich für sachgerecht halten. Bei den Schulen haben wir diese Diskussion zum Glück bisher nicht. Der Bereich wird hier aber natürlich gleich mitdiskutiert. Hier sind die Voraussetzungen und die Rolle des Landes natürlich etwas anders gelagert. Deshalb würden wir empfehlen, dass

    wir bei der nächsten Schulgesetznovelle ein entsprechendes Verbot aufnehmen, damit wir keiner Schule zumuten, solche Diskussionen womöglich führen zu müssen.

    Ich hoffe, dass wir im zuständigen Ausschuss eine breite und eben auch sehr ernsthafte Anhörung durchführen können und ich bin zuversichtlich, dass wir zu einer vernünftigen Lösung kommen können, die ein gutes Miteinander an unseren Hochschulen ermöglicht."

     

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 06.03.2019

    Stephan Holowaty zu TOP 11 "Netzneutralität bewahren" (Rede zu Protokoll)

    In seiner Rede zu TOP 11 (Netzneutralität bewahren) erklärt der digitalpoliti- sche Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Stephan Holowaty:

    ,,Stellen Sie sich vor, Sie stehen an einer roten Ampel und müssen warten.

    Aber plötzlich fährt Ihr Nachbar mit Blaulicht vorbei, während Sie weiter warten müssen. Ihr Nachbar ist aber nicht bei der Polizei oder beim Rettungsdienst. Er hat nur einfach ein Blaulicht, Sie nicht. Sie würden sich darüber sicher nicht freuen. Sie wollen auch vorankommen, mit den gleichen Rechten wie Ihr Nachbar. Genau darum geht es im Grunde bei der Netzneutralität im Internet.

    Heute Morgen haben wir über Upload-Filter gesprochen, also darüber, ob Sie etwas überhaupt ins Netz stellen können. Jetzt reden wir über Netzneutralität, also die Chance, dass jemand Ihren Dienst in gleicher Weise nutzen kann, in der er auch konkurrierende Dienste nutzen kann. Ein offenes Internet mit gleichen fairen Chancen für jeden lebt von Zuverlässigkeit, Transparenz und diskriminierungsfreiem Datenverkehr. Es darf grundsätzlich keine Rolle spielen, woher ein Datenpaket kommt, wohin es geht, oder was drin steht. Wenn Sie einen Streamingdienst im Internet abonnieren wollen, müs- sen Sie freien Zugang zu diesem haben. Daher ist es für mich auch ein Problem, wenn ein Internetprovider beispielsweise sagt ,den Musikstreamingdienst 1 rechne ich nicht auf dein LTE-Volumen an, andere Streamingdienst 1 aber schon`. Das nennt sich Zero-Rating. Dann liegt es doch nahe, dass Sie Ihr Musik-Abo beim Streamingdienst 1 abschließen und 2 und 3 und 4 alleine deshalb nicht zum Zuge kommen. Das ist genau, worum es geht:

    Chancengleichheit für gleichartige Anbieter im Netz. Nur dann können neue, kreative Anbieter und Unternehmen Dienste sinnvoll entwickeln und anbieten, sinnvoll vermarkten. Nur dann, wenn sie freien, fairen, gleichartigen Zugang zum Netz haben. Wenn sie eben nicht vom Netzbetreiber aus wettbewerblichen Gründen benachteiligt werden.

    Internetprovider haben genau diese eine Aufgabe: den Nutzern ungehinderten Zugang zur ganzen Breite des Internets zu geben. Zero-Rating-Modelle, die bestimmte Anbieter gegenüber Wettbewerbern derselben Diensteklasse bevorzugen, sind ein No-Go, benachteiligen insbesondere Innovationen sowie Start-ups und sind das Gegenteil von Netzneutralität. Dabei nehmen sich alle drei großen Anbieter nichts: Die Telekom, O2 und Vodafone diskriminieren jeder mit eigenen Produkten verschiedene Apps und Anbieter. Das widerspricht dem fairen Wettbewerb und der Netzneutralität. Das nehmen wir nicht hin. Denn auch wenn die Bundesnetzagentur bereits tätig wurde, sind bestimmte Geschäftsmodelle weiter kritisch. Genau daher setzen wir uns für die Netzneutralität ein, um solchen Modellen zu begegnen.

    Zero-Rating-Modelle sind allerdings dann für mich unschädlich, wenn der Verzicht eines Netzbetreibers auf die Berechnung von Datenvolumen für alle Daten einer Leistungsklasse gilt. Wenn also sämtliche Musikstreams ohne Volumenbeschränkung nutzbar sind und nicht nur einige. Dies wäre dann nämlich auch mit den europäischen Vorgaben der BEREC-Richtlinie verein- bar. Es gibt aber auch völlig verschiedene Dienste in unterschiedlichen Leistungsklassen. Sie werden mir sicher zustimmen, dass Maschinensteuerung oder autonomes Fahren Anwendungen sind, die Echtzeitkommunikation benötigen. Musikstreaming tut das nicht. Wichtig ist, dass alle Dienste derselben Klasse, desselben Typs gleichbehandelt werden müssen. Das ist auch unsere politische Aufgabe, dies sicherzustellen, gerade bei der Forcierung des weiteren Mobilfunkausbaus bei 4G- und 5G-Netzen.

    Aber begehen wir bitte nicht den Fehler, technische Lösungen vorzuschreiben, die wir als Politiker typischerweise nicht verstehen. Ob wir über die Energiewende oder die beste Technik für klimaneutrale Motoren sprechen ­ stecken wir den Rahmen ab und lassen wir die Ingenieure und Techniker ihre Arbeit machen. Denn natürlich gibt es auch eine Verkehrssteuerung im Internet, wie auf den Straßen. Es gibt Ampeln, es gibt Wegweiser, es gibt Verkehrseinschränkungen ­ der LKW ist zu schwer für die Brücke. Im Inter- net sind das Router und Routingpfade oder technische Inkompatibilitäten ­ für manche Anwendungen ­ Telemedizin, Spiele oder Videos ­ brauchen Sie zum Beispiel eine mindestverfügbare Bandbreite, um sie überhaupt sinnvoll nutzen zu können. Technologieneutrale Politik ist daher Trumpf.

    Der Einsatz für Netzneutralität wird politisch gewonnen. Durch klare Regeln und Leitplanken im Wettbewerb. Ein freies Internet lebt davon, dass jeder die Chance hat, gehört zu werden. Dass Start-ups und neue Ideen nicht durch das Netz ausgebremst werden. Dass nicht die vertikale Integration von Diensten den Wettbewerb bei Inhaltsanbietern ausschaltet. Dann wäre das Internet nämlich um Tausende von Ideen ärmer. Wir wollen aber ein In- ternet der Ideen und der Chancen ­ und daher ein strikt neutrales Internet."

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  • 07.03.2019

    Christopher Vogt zu TOP 28 "Digitalpakt schnellstmöglich und gut umsetzen"

    In seiner Rede zu TOP 28 (Digitalpakt in Schleswig-Holstein schnellstmöglich und gut umsetzen) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    ,,Endlich kann es losgehen: Nach jahrelangen, quälend langen Diskussionen um den Digitalpakt in Berlin, einigen Irritationen über völlig unnötige 50-%- Kofinanzierungspläne für die Länder ­ auch noch bei Programmen, die mit dem Digitalpakt eigentlich gar nichts zu tun hatten ­ und grundsätzlichen Bedenken einiger Ministerpräsidenten zur Reform des Bildungsföderalismus, können sich unsere Schulen jetzt auf eine zeitgemäße Ausstattung vorbereiten.

    Für viele Schulen bedeutet das quasi die Ankunft im 21. Jahrhundert. Das freut uns sehr, auch wenn wir uns natürlich eine Einigung zu einem viel früheren Zeitpunkt gewünscht hätten. Bei aller Freude über den Digitalpakt gibt es jetzt allerdings keinen Grund, sich zurückzulehnen und selbstzufrieden auf die Schulter zu klopfen. Jetzt geht es ja erst richtig los. Die Umsetzung muss gut organisiert werden, damit wir keine unnötige Zeit mehr verlieren. Die Einigung kann nur der endgültige Startschuss sein, um unsere Schulen für das digitale Zeitalter fit zu machen. Es müssen jetzt zügig verschiedene Konzepte entwickelt werden, damit das Geld auch sinnvoll und nachhaltig angelegt wird. Es würde nichts bringen, wenn man jetzt einfach nur überall Paletten mit originalverpackten Tablets bei den Schulen abliefern würde. Es muss darum gehen, den Unterricht dadurch zu verbessern.

    Die neue Ausstattung muss selbstverständlich einhergehen mit den nötigen Fortbildungen für die Lehrkräfte, für deren Mitfinanzierung durch den Bund FDP und Grüne im Bundestag dankenswerterweise gesorgt haben. Zum Glück haben viele Schulen in Schleswig-Holstein bereits Konzepte entwickelt, und wenn man hört, wie hoch die Nachfrage bei Lehrkräften für ent- sprechende Fortbildungen ist, dann macht das wirklich Mut.

    Gleichzeitig muss aus unserer Sicht dafür gesorgt werden, dass die Geräte auf dem neuesten Stand und jederzeit betriebsbereit sind. Es gilt, die Vernetzung zu organisieren, einen einheitlichen Stand der Geräte zu gewährleisten und Geld für regelmäßige Updates sowie die nötigen Wartungsarbeiten zur Verfügung zu stellen. Wenn der Digitalpakt bedeuten würde, dass sich die technikaffinsten Lehrer aus dem Kollegium während der Unterrichtszeit oder in der Freizeit darum kümmern müssten, dann würde etwas nicht richtig laufen. Anstatt einen ,Digital-Hausmeister` einzustellen, werden die meisten Schulen wohl auf regionale Firmen zurückgreifen. Auch dafür muss es dauerhaft Finanzierungslösungen geben. Man sollte die Wartung der Geräte also auf jeden Fall mitdenken. Wichtig ist uns, dass alle Schulen vom Digitalpakt profitieren und das Geld fair verteilt wird. Das Land wird die Schulen bei den benötigten Konzepten, den Fortbildungsmöglichkeiten und auch der Infrastruktur bestmöglich unterstützen. Es gibt leider immer noch Schulen, die noch keinen Breitbandanschluss oder ordentliches WLAN haben. Da gibt es noch viel zu tun und da werden wir auch nicht nachlassen.

    Ich erwähnte eben den Widerstand einiger Ministerpräsidenten und GroKo-Haushälter in Berlin, die offenbar der Meinung sind, dass die Länder die Bundesmittel sowieso nicht ordnungsgemäß verwenden. Wenn wir unseren Wohlstand erhalten und eine chancengerechte Gesellschaft erreichen wollen, müssen wir deutlich mehr in die Bildung investieren. Wir müssen doch den Ehrgeiz haben, das beste Bildungssystem der Welt haben zu wollen und insbesondere bei der Digitalisierung schnellstmöglich aufzuholen. Da kann der Digitalpakt natürlich nur ein erster Schritt sein. Ich finde, man sollte endlich aufhören, sich da was vorzumachen. Ohne eine dauerhafte Mitfinanzierung der Bildungslandschaft durch den Bund wird das nicht gehen. Wir müssen Bildung zu einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe machen und die vollständige Abschaffung des Kooperationsverbotes einfordern. Das heißt ja nicht, dass der Bildungsföderalismus abgeschafft werden soll. Er muss aber sinnvoll weiterentwickelt werden. Wer mitbezahlt, will und soll auch mitreden dürfen. Mehr gemeinsame Qualitätsstandards würde meine Fraktion jedenfalls sehr begrüßen.

    Ich freue mich, dass wir zu einem interfraktionellen Antrag gekommen sind. Das ist ein gutes Signal für die Schulen, ihre Lehrkräfte und vor allem die Schüler."

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  • 07.03.2019

    Dennys Bornhöft zu TOP 24 "Pflegekosten dürfen nicht in die Armut führen"

    In seiner Rede zu TOP 24 (Pflegekosten dürfen nicht in die Armut führen ­ Eigenanteile deckeln) erklärt der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    ,,Wenn ein Themengebiet, welches überwiegend auf Bundesebene geregelt wird, jedes Quartal im Landtag debattiert wird, dann spricht das für die Brisanz des Themas, für die Brisanz um die Finanzierung der Pflege in Deutschland.

    Wir wissen, dass wir derzeit viele offene Arbeitsstellen in der Pflege haben.

    Wir wissen auch, dass Pflegekräfte besser bezahlt werden müssen. Die Personalkosten, die den Löwenanteil der Pflegeausgaben umfassen, sollten also eher noch höher sein ­ für mehr Personal und mehr besser bezahltes Personal. Kürzlich wurde bekanntgegeben, dass die Pflegeversicherungen das Jahr 2018 mit einem Defizit von 3,5 Milliarden Euro abgeschlossen haben. Während die Gesetzlichen Krankenversicherungen auch im Jahre 2018 wieder Milliardenüberschüsse hatten. Die Pflegeversicherung, die ebenso umlagefinanziert ist wie die gesetzliche Renten- oder Krankenversicherung, ist keine Versicherung, die 100 Prozent aller anfallenden Kosten abdeckt; sie ist vergleichbar mit einer Teilkasko-Versicherung. Deswegen müssen nicht unerhebliche Eigenbeiträge von den Pflegebedürftigen oder deren An- gehörigen geleistet werden. In den letzten Monaten haben sich die Aufwendungen für Pflegebedürftigkeit deutlich erhöht. Sie werden sicherlich auch weiter steigen. Da die Auszahlungen aus der Pflegeversicherung aber nicht ebenso steigen, erhöhen sich die Eigenanteile der Bedürftigen bzw. rutschen diese in den Sozialleistungsbezug hinein. Der Status Quo der Pflegefinanzierung wird, insbesondere mit den berechtigten Forderungen bezüglich des Personalaufwuchses, so nicht solide zu halten sein. Deswegen möchten wir die Pflege mit anderen öffentlichen Mitteln stützen.

    Zum einen möchten wir die Ungleichbehandlung gleicher Tätigkeiten beenden. Medizinische Handgriffe, gleich ob sie ambulant oder stationär erfolgen, sollen zukünftig aus der Krankenversicherung bestritten werden ­ nicht mehr aus der Pflegeversicherung, wie es bisher im stationären Bereich der Fall ist. Um die Eigenbeteiligung der Pflegebedürftigen zu deckeln oder auch zu reduzieren, wollen wir den allgemeinen Steuerhaushalt für die 5. Säule der Sozialversicherung öffnen. Wer unserer vorliegenden Forderung, die Pflegeversicherung mit Steuermitteln zu stützen, als wesensfremd bezeichnet, dem möchte ich zwei Punkte vorhalten:

    1. Die gesetzliche, ebenfalls umlagefinanzierte Rentenversicherung wird derzeit schon zu fast einem Drittel mit allgemeinen Steuermitteln am Leben erhalten. Schlichtweg weil die Anzahl an Erwerbstätigen und deren Umlage zur Rentenausschüttung an die Rentenberechtigten nicht ausreicht.

    2. Wo Pflegebedürftige und deren Angehörige die Eigenanteile sich nicht leisten können, wird die Hilfe zur Pflege aus SGB XII herangezogen. Diese ist, wie die Grundsicherung selbst, aus allgemeinen Steuermitteln finanziert.

    Somit ist indirekt schon heute eine nicht unerhebliche Querfinanzierung der Pflege aus dem allgemeinen Haushalt gegeben.

    Eingeführt zum Jahr 1995 braucht die Pflegegesetzgebung ein weitreichendes Update. Ein weitreichendes Update, um heute und vor allem auch morgen finanziell auf festem Boden zu stehen. Durch den demographischen Wandel wird es nicht machbar sein, einfach die laufenden Versicherungsbeiträge zu erhöhen, um die Löcher zu stopfen. Ganz zu schweigen davon, dass es die jüngere Generation überlasten würde. Als Freier Demokrat ist mir die Generationengerechtigkeit und somit auch eine faire Lastenverteilung zwischen den Altersgruppen wichtig. Mit dem Älterwerden der Babyboomer wird der Bedarf an Pflegeleistungen noch weiter ansteigen. Da die wenigsten eine Pflegezusatzversicherung haben, werden auch hier hohe Eigenbeteiligungen abgerufen, welche auch von den jeweiligen Kindern eingefordert werden können. Daneben gilt laut einer Studie der Bertelsmann Stiftung aus dem Jahr 2018 Kinder kriegen und großziehen statistisch gesehen als ein fi- nanzielles Armutsrisiko.

    Schauen wir auf die derzeit Mitte 30- bis Mitte 50-jährigen in der Gesellschaft: Die eigenen Kinder sind noch nicht aus dem Haus oder gerade in der Ausbildung oder im Studium und die Mutter oder der Vater mit geringer Rente kommt in die stationäre Pflege. Damit die Familie nicht zum finanziellen Ballast wird, werden wir hier gemeinsam einen Weg aufzeigen und forcieren. Über die Begrenzung der Heranziehung von Angehörigen haben wir bereits in diesem Jahr im Landtag gesprochen. Mit der heutigen gemeinsamen Initiative zeigen wir der Bundesregierung den Weg auf, die Pflege nachhaltiger und auskömmlicher zu finanzieren und somit insgesamt die Pflege zu verbessern."

     

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 07.03.2019

    Annabell Krämer zu TOP 12+43 "Kosten für Dienstleistungen im Rahmen von Stützung und Verkauf der HSH Nordbank"

    In ihrer Rede zu TOP 12+43 (Kosten für Dienstleistungen im Rahmen von Stützung und Verkauf der HSH Nordbank und Beteiligungsbericht 2018) er- klärt die finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    ,,Der vorliegende Beteiligungsbericht zeigt transparent die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der wesentlichen Landesbeteiligungen auf und bietet uns ein gutes Instrument zur Beteiligungskontrolle. Ferner zeigt er anschau- lich die bestehenden Schattenhaushalte, die nicht in unserem jährlichen Haushalt abgebildet sind.

    Von den aktuell 35 Unternehmensbeteiligungen hält das Land bei sechs Gesellschaften bzw. Anstalten des öffentlichen Rechts sämtliche Anteile. Bei weiteren fünf Gesellschaften übersteigt der Anteil des Landes am gezeichneten Kapital die Millionengrenze. Bei den zehn Anstalten des öffentlichen Rechts haftet das Land aufgrund der bestehenden Gewährträgerhaftung grundsätzlich unbegrenzt. Auf der einen Seite hält das Land Schleswig- Holstein 1,6 Milliarden Euro anteiliges Eigenkapital an den Beteiligungen.

    Auf der anderen Seite bestehen jedoch auch Gewährträgerhaftungen des Landes in Milliardenhöhe für die Anstalten des öffentlichen Rechts. § 65 der Landeshaushaltsordnung beschreibt restriktive Voraussetzungen, unter denen sich das Land an privatrechtlichen Unternehmen beteiligen darf. Dies ist unter anderem nur dann der Fall, wenn ein bestehendes wichtiges Interesse des Landes ,nicht besser und wirtschaftlicher auf andere Weise` verfolgt werden kann. Diese Regelung soll nicht nur die Steuerzahler vor unnötigen Verlustrisiken bewahren, sondern schützt auch unsere subsidiäre und marktwirtschaftliche Ordnung. Der jährlich vorzulegende Beteiligungsbericht dient im Wesentlichen der Erfolgskontrolle. Die Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit einer Landesbeteiligung gilt es somit nicht nur beim Eingehen einer solchen, sondern stetig zu überprüfen. Landesbeteiligungen sind permanent auf den Prüfstand zu stellen. Wie im Bericht richtig konstatiert wird, soll der Staat als Unternehmer die Ausnahme sein. Es bleibt unsere Aufgabe, jede Beteiligung auf Zielerfüllung, Wirtschaftlichkeit und Effizienz zu untersuchen und uns ­ wie im Koalitionsvertrag vereinbart ­ sofern möglich von Beteiligungen zu trennen, die die gesetzten Ziele nicht erfüllen.

    Dass der Staat grundsätzlich nicht der bessere Unternehmer ist, mussten die Bürgerinnen und Bürger Schleswig-Holsteins leidvoll erfahren. Der Ausflug in die globale Finanzwelt belastet noch Generationen. Der finale Gesamtschaden wird erst in vielen Jahren feststehen. Wären die politischen Mitbewerber im Mai 2003 der Forderung der FDP nach einer Privatisierung der HSH Nordbank gefolgt, wäre uns das aus Finanzsicht dunkelste Kapitel unserer Landesgeschichte erspart geblieben. Im Gegenteil ­ wir hätten das Kapitel Landesbank mit Gewinn beendet!

    Wir waren schon immer ordnungspolitisch überzeugt, dass es keine Aufgabe des Staates sein kann, eine internationale Geschäftsbank zu betreiben. Die hohen Beratungskosten im Rahmen der Stützung und des Verkaufs der HSH sind Folgen dieser in 2003 und Folgejahren getroffenen Fehlentscheidungen. So traurig es ist, die auf Schleswig-Holstein entfallenden Beraterkosten von über 150 Millionen Euro waren erforderlich, um den Schaden für das Land zu begrenzen. Sie sind Folge der Entscheidung der EU-Kommission aus dem Herbst 2015, dass die HSH bis Ende Februar 2018 abgewickelt oder veräußert werden muss. Wir sind uns alle einig, dass die nunmehr erfolgte Privatisierung den Vermögensverlust für das Land begrenzen konnte. Auch die Beraterkosten ändern nichts an diesem Urteil angesichts der noch viel höheren Verluste, die gedroht haben oder noch immer drohen. Im Geschäftsfeld der Rechts- und Privatisierungsberater sowie Wirtschaftsberater und Notare für Großbanken herrscht übrigens auch nicht gerade ruinöser Wettbewerb, der sich auf die Tagessätze auswirken würde! Auch dieser Umstand führt uns noch einmal deutlich die Komplexität des Geschäftsfelds vor Augen. Hochspezialisierte Branchenexperten waren erforderlich, um das Kapitel HSH Nordbank für das Land annähernd zu schließen und den Maximalschaden zu verhindern.

    Der vorliegende Beteiligungsbericht macht in diesem Kontext jedoch auch noch einmal deutlich, dass wir die hsh portfoliomanagement AöR weiterhin kritisch begleiten und gegebenenfalls hinterfragen müssen. Diese AöR hat von der HSH ein Kreditportfolio mit einem Nominalwert von ursprünglich 5 Mrd. EUR für die Summe von 2,4 Mrd. EUR übernommen. Sie hat die Aufgabe, dieses Portfolio vermögensschonend in einem absehbaren Zeithorizont abzuwickeln. Auch hier entstehen jährlich Millionenkosten für externe Unterstützung. Deshalb gilt es fortlaufend zu überprüfen, ob die Anstalt wirklich in der Lage ist, durch Verwertungserfolge die altersbedingten Wertverluste der Schiffe und die laufenden Anstaltskosten mindestens aufzuwiegen.

    Schließlich muss sich auch diese Gesellschaft jederzeit dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit stellen."

     

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 07.03.2019

    Dennys Bornhöft zu TOP 21 "Sogenannte Homo-Heilung verbieten"

    In seiner Rede zu TOP 21 (Sogenannte Homo-Heilung verbieten) erklärt der queerpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    ,,`Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Familie, liebe Freunde, liebe Kirchengemeinde, ich bin heterosexuell. Mehrfach habt ihr mich darauf hingewiesen, dass das eine schwierige Situation sei, auch für euch; man dies nicht verstehen könne. Mittlerweile hadere ich auch selbst mit mir. Ihr habt mir aber einen Tipp gegeben. Ich könne meine Heterosexualität heilen las- sen, es gibt Therapieangebote in Deutschland, damit ich auf den rechten Weg komme, damit ich als Mann nicht mehr auf Frauen stehen muss`.

    Liebe Kolleginnen und Kollegen, das eben Gesagte ist natürlich völlig absurd. Und es ist exakt genauso absurd und menschenverachtend, wenn es um die vermeintliche Heilung von Homosexualität geht. Doch leider ist es nicht nur absurd, sondern weiterhin Realität in Deutschland. Wir wollen diese menschenverachtende Absurdität beenden und verbieten. Noch heute gibt es in Deutschland Organisationen, die eine Behandlung von Homosexuellen vorsehen, um diese von ihrer sexuellen Orientierung vermeintlich zu heilen und ,umzudrehen`. Es gibt zahlreiche Gutachten, die darlegen, dass die Ergebnisse dieser sogenannten ,Homo-Heilung` schwere Depressionen oder sogar Selbstmord sind. Es betrifft insbesondere junge Menschen, die zum Teil noch auf der Suche nach ihrem Platz im Leben sind ­ so auch Minderjährige. Wir können nicht weiter zulassen, dass hier gesunde Menschen krank und depressiv gemacht werden. Das ist ein skandalöser Zustand, insbesondere wenn man sich die zeitliche Genese über den Umgang mit Homosexualität anschaut.

    Seit 1992 ist Homosexualität aus der internationalen Klassifikation der Krankheiten gestrichen. Im Jahr 2013 hat sich der Weltärztetag strikt gegen sogenannte Konversions- bzw. Reparationstherapien ausgesprochen. Die Ärztevertretung hielt in einer Stellungnahme fest, dass Homosexualität keine Krankheit ist und daher keiner Heilung bedarf. Beide Festlegungen sind richtig, auch wenn sie zeitlich sehr spät getroffen wurden. Daher ist es eigentlich unglaublich, dass man selbst im Jahr 2019 leider noch verdeutlichen ­ daran erinnern muss, dass Homosexualität keine Krankheit ist.

    Ich habe im Vorwege die Frage erhalten, ob das nun nur ein Schaufensterantrag sei, da sich die Bundesregierung mit Jens Spahn ja bereits fest vorgenommen hatte, die Konversionstherapien schnell zu verbieten. Mein fachpolitischer Kollege aus der FDP-Bundestagsfraktion, Jens Brandenburg, hat die Bundesregierung nach dem taz-Interview von Jens Spahn gefragt, welche konkreten Schritte zum Verbot dieser vermeintlichen Therapieform bevorstehen. Hierbei kam heraus, dass im Bundesgesundheitsministerium noch nichts anhängig sei und der Minister seine Privatmeinung vorgetragen habe. Eine schnelle Abhilfe, unsere zumeist jungen Heranwachsenden vor dieser Scharlatanerie und der Wertevorstellung des Mittelalters zu schützen, muss daher auch länderseitig bekräftigt werden. Wenn man sich die Ant- worten der Bundesregierung auf z.B. kleine Anfragen bezüglich der Homo-Heiler durchliest, dann muss man dem Bundesgesundheitsministerium mehr Druck machen. Zwar erkennt die Bundesregierung sämtliche Schadwirkungen hierdurch an; sie lehnt auch eine Therapierbarkeit von Homosexualität ab. Auf die einfache Frage aber, ob die Bundesregierung sich dafür einsetzen wird, Konversionstherapien dann folgerichtet zu verbieten, kommt noch im April 2018 ein schlichtes ,Nein`.

    Auch deswegen reicht es nicht, wenn der Ankündigungsminister Jens Spahn Themen in die Öffentlichkeit setzt, aber dann keine Aktivitäten folgen. Daher forcieren nun neben Schleswig-Holstein auch zwei weitere Bundesländer ein Verbot und die Bitte an die Bundesregierung, dies schnellstmöglich umzusetzen. Ein weiterer Aspekt, der hellhörig macht, ist folgender: Auch jetzt ist es rechtlich so, dass eine Konversionstherapie keine Leistung ist, die zu Lasten der GKV in der vertragsärztlichen Versorgung erbracht und abgerechnet werden darf. Die Bundesregierung stellt in der Bundestagsdrucksache 19/3279 fest, dass Leistungen der Krankenbehandlung nach § 27 Absatz 1 Satz 1 SGB V nicht in Betracht kommen können, da Homose- xualität keine Krankheit ist. Dennoch scheint es Lücken zu geben, die es den sogenannten Homo-Heilern ermöglichen, im Rahmen der Psychotherapie ihre Stunden erfolgreich abzurechnen. Auch hier ist das Verbot erforder- lich, um eine Zweckentfremdung der Sozialabgaben zu verhindern. Was keine Krankheit ist, kann auch nicht behandelt werden. Krank sind nicht die Homosexuellen, krank sind diejenigen, die sie vermeintlich heilen wollen."

     

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 07.03.2019

    Kay Richert zu TOP 17 "Minderheitenpolitik auf EU-Ebene"

    In seiner Rede zu TOP 17 (Minderheitenpolitik auf EU-Ebene) erklärt der minderheitenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    ,,Die Minority-Safe-Pack-Initiative setzt sich für die Rechte autochthoner Minderheiten ein. Sie ist Ausdruck des Kampfs der Minderheiten um die Bewahrung von Kultur und Sprache. Sie beschreibt die Bereicherung, die sprachliche und kulturelle Vielfalt bedeuten kann. Und sie beschreibt den Wunsch, all dies durch einen Pakt zwischen Mehrheits- und Minderheitsbevölkerung zu erhalten. Nationale oder autochthone Minderheiten können eine Bereicherung sein.

    Sie bereichern die Gesamtgesellschaft um weitere Bräuche, weiteres Wis- sen und weitere Sprachen. In meiner Heimat, dem deutsch-dänischen Grenzland, ist das gut zu sehen. Dort gibt es vier Minderheiten, das sind die Friesen, die deutschen Sinti und Roma, die dänische Minderheit in Deutschland und die deutsche Minderheit in Dänemark. Und schon an dieser Aufzählung ist zu sehen: Minderheiten sind oft ein grenzüberschreitendes The- ma. Deswegen ist es richtig, Minderheiten auch europäisch zu denken.

    Minderheiten können eine Bereicherung sein. Dafür muss die Mehrheitsbevölkerung diese Bereicherung auch zulassen. Das ist nicht überall der Fall.

    In der Debatte wird dabei immer auf Ungarn und Rumänien verwiesen. Aber auch andernorts in der EU hat die Mehrheit Schwierigkeiten, eine Minderheit als Bereicherung zu begreifen (Frankreich, Spanien, Italien, Baltikum, Schweden). Es ist deswegen richtig und notwendig, wenn die Safe-Pack- Initiative das Recht auf eigene Kultur und auf den Gebrauch der eigenen Sprache einfordert.

    Minderheiten können eine Bereicherung sein, wenn sie ein selbstverständlicher Teil der Mehrheitsbevölkerung sind. Wenn sie ­ über ihre Besonderheiten hinaus ­ die Sprache der Mehrheitsbevölkerung beherrschen und ein Verständnis von Recht und Werten mit ihr teilen. Die andere Seite der Medaille sind nämlich Parallelgesellschaften. Und dabei spreche ich nicht nur von Gastarbeiterfamilien und deutschen Senioren in Spanien. Man kann beispielsweise auch als Däne Jahrzehnte in Flensburg leben, ohne deutsch zu sprechen. Parallelgesellschaften leben im besten Fall nebeneinander her; sie bereichern sich aber nicht gegenseitig. Diesen Aspekt ­ den Willen zur Integration ­ spricht die Minority-Safe-Pack-Initiative - leider nur verklausuliert ­ in Ziffer II an. Sie ist aber genauso wichtig wie Offenheit und Aufnahmebereitschaft der Majorität.

    Autochthone Minderheiten sind fast immer durch schlimme und traumatische Ereignisse entstanden. Das löst innerhalb der Minderheiten oft eine Wagenburgmentalität aus. In den Mehrheitsbevölkerungen gibt es häufig ebenfalls keinen Willen, sich füreinander zu öffnen und die Gesellschaft zu- sammen zu gestalten. Auch bei uns im Grenzland war es ein sehr langer Weg vom Gegeneinander zum Miteinander. Die Bewahrung und Integration von Minderheiten sind wichtige, schwierige Aufgaben. Um sie zu bewältigen, müssen sie aber erst einmal als Aufgaben begriffen werden. Und das scheint mir auf EU-Ebene heute nicht so zu sein: Je nachdem aus welcher Perspektive man sein Anliegen angehen möchte, kämen für Minderheitenschutz derzeit folgende Kommissare in Frage:

    - Frans Timmermans, der Vizepräsident der Kommission, der auch für die Grundrechtecharta zuständig ist;

    - Dimitris Aramopoulos, der EU-Kommissar für Migration und Staatsbürgerschaft;

    - oder Tibor Navracsis der EU-Kommissar für Bildung und Kultur.

    Wir wollen, dass ein bestehendes Kommissariat die klare Aufgabe bekommt, für Minderheitenschutz zuständig zu sein. Damit es für alle Fragen der Minderheiten eine Ansprechperson gibt. Damit sich auch eine Person verantwortlich für den Erhalt der Minderheiten, ihrer Sprache und Kultur fühlt. Und damit auch eine Person es als ihre Aufgabe begreift, für den gedeihlichen Ausgleich zwischen Mehrheiten und Minderheiten zu sorgen. Und wenn wir gerade schon von der EU-Kommission sprechen: Eine Verkleinerung der Kommission, eine Entflechtung der Zuständigkeiten und eine Straffung der Strukturen täten der Kommission auch insgesamt gut und würden ihre Handlungsfähigkeit stärken, nicht nur im Bereich der Minderheiten."

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  • 07.03.2019

    Oliver Kumbartzky zu TOP 18+27 "Tierexporte in tierschutzrechtlich problematische Staaten"

    In seiner Rede zu TOP 18+27 (Tierexporte in tierschutzrechtlich problemati- sche Staaten) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und agrarpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    ,,Der Schutz des Wohlbefindens von Tieren europaweit stellt gemäß EuGH ein ,im Allgemeininteresse liegendes legitimes Ziel` dar. Der Tierschutz ist in Deutschland darüber hinaus verfassungsrechtlich durch Artikel 20a des Grundgesetzes (GG) abgesichert. Und selbstverständlich gibt es rechtliche Vorschriften, die die Tiere schützen sollen ­ auch auf dem langen Transportweg in die Türkei oder nach Marokko. Dass wir die Kontrollmechanismen verbessern könnten und sollten, steht außer Frage. Aktuell besteht aber noch Unsicherheit darüber, wie die Kontrollen rechtssicher gewährleistet werden können. Das Ziel ist uns allen klar und darin sind wir uns einig:

    Es ist sicherzustellen, dass die tiertransportrechtlichen Regelungen der Ver- ordnung (EG) Nr. 1/2005 mindestens bis zum endgültigen Beförderungsort eingehalten werden, insbesondere auch dann, wenn sich dieser außerhalb der Europäischen Union befindet. Unwürdige Tiertransporte sind zu stoppen.

    Aktuell gibt es unter Juristen und den Anwendern der geltenden Vorschriften aber Unsicherheit darüber, wie dieses gemeinsame Ziel erreicht werden kann. Dass die Diskussion im Land teilweise zu emotionalen Reaktionen geführt hat, ist bedauerlich. Wir unterstützen das Ziel des Ministers, auf ein bundesweit rechtssicheres Verfahren zu drängen. Im Interesse der Veterinärämter, im Interesse der Zuchtbetriebe und nicht zuletzt im Interesse des Tierschutzes muss die Sache schnellstmöglich geklärt werden. Wir begrüßen daher die beschlossene Vorgehensweise gestern beim Runden Tisch.

    Der Brief der Landesminister an die Bundeslandwirtschaftsministerin ist ein weiteres richtiges Zeichen. Gleichzeitig drückt aber die in dieser Sache mit- verantwortliche Bundesministerin Klöckner auf die Bremse und weist Verantwortung von sich. Da sagt die Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner der DPA doch tatsächlich am gestrigen Mittwoch: ,Besser wäre gewesen, erst eine rechtliche Klärung herbeizuführen und dann entsprechend behördlich zu agieren und nicht umgekehrt`. Was sie verschweigt: Am besten wäre es gewesen, wenn das Bundesministerium höchst selbst dem Antrag der Agrarminister vom April 2018 gefolgt wäre und Antworten auf die im Raum stehenden rechtlichen Unsicherheiten gegeben hätte. Fast ein Jahr hat die Bundesministerin dafür Zeit gehabt.

    Die Bundesministerin hat es versäumt, eine klare Weisung in dieser Sache zu erteilen. Die Bundesministerin ist damit an der zurzeit angespannten La- ge mitschuldig. Die Unsicherheit darüber, nach welchen Kriterien die Kreisveterinärämter Exporte genehmigen dürfen, hat dabei auch zu einem Scha- den für die Rinderzüchter geführt. Ein wirtschaftlicher Schaden, aber eben auch ein Imageschaden, den die Rinderzüchter überhaupt nicht verdient ha- ben. Das Geschäftsmodell der RSH eG ist nicht Brutalität, sondern Qualität, wie beispielsweise durch die Nutzung von EU-anerkannten Exportställen und der professionellen Zusammenarbeit mit den jeweils zuständigen Zoll- und Veterinärbehörden.

    Es hilft niemanden, wenn Ministerinnen und Minister mit dem Finger aufeinander zeigen, während Teile der Öffentlichkeit ihre Vorurteile über die Rinderzuchtbranche bestätigt sehen. Das Schwarze-Peter-Spiel muss ein Ende haben, Lösungen müssen her. Wir unterstützen das Ansinnen von Minister Albrecht. Er setzt weiter auf Dialog mit den Betroffenen. Er macht auch Druck auf den Bund, um für eine möglichst rasche Klärung der entstanden Rechtsunsicherheiten zu sorgen. Gut so!"

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