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  • 25.02.2026

    Heiner Garg zu TOP 7+11 "Arbeitssituation in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege"

    In seiner Rede zu TOP 7+11 (Gemeinsame Beratung: a) Mündlicher Bericht zur Überarbeitung der Leitlinien zum Bildungsauftrag in Kindertagesstätten; b) Umfrage zur Arbeitssituation in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege in Schleswig-Holstein auf den Weg bringen) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und gesundheitspolitische Sprecher, Heiner Garg: 

    "Diese Debatte lässt mich an mancher Stelle ein wenig ratlos zurück, um zu sagen, ich glaube, und das ist sehr freundlich ausgedrückt, sie ist von dem einen oder anderen Missverständnis geprägt. Ich beginne einmal mit dem 6. Februar. Im Sozialausschuss stellt die GEW die Ergebnisse einer Umfrage zur Arbeitszufriedenheit und zu anderen Punkten vor. Da gibt es dann folgende Presseberichterstattung in der Schleswig-Holsteinischen Landeszeitung. Touré nimmt das ernst, sagt aber auch, dass die Umfrage nicht repräsentativ ist. Sie werde demnächst eine eigene Erhebung machen. Wenn sie eine eigene Erhebung vorstellt, dann muss es eine eigene Erhebung geben.

    Herzlichen Glückwunsch, dass Sie heute, am 25. Februar, eine solche Erhebung von der Landesregierung einfordern. Was soll das eigentlich? Was soll das denn? Das größte Missverständnis oder die größte Irritation haben allerdings Sie, Frau Ministerin, bei mir ausgelöst. Sie haben gesagt, dass die Leitlinien, die Sie vorgestellt haben, die überarbeitet worden sind, und das ist auch richtig und notwendig nach den Anpassungen, dass diese Leitlinien seit mehr als zehn Jahren nicht überarbeitet worden sind. Da habe ich gedacht, komisch, habe ich irgendwas nicht mitgekriegt? Die letzten komplett überarbeiteten Leitlinien sind aus dem Februar 2020 und haben sich unter anderem mit der Partizipationsorientierung, der Genderorientierung, der interkulturellen Orientierung, der Inklusionsorientierung, der Lebenslagenorientierung und der Sozialraumorientierung beschäftigt. Und ich lese das jetzt nicht alles weiter vor. Vielleicht war das ja ein Versehen Natürlich haben wir in Jamaika die Bildungsleitlinien komplett neu überarbeitet und vorgestellt.

    Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Koalitionsfraktionen, ganz ehrlich, Ihr heute nachgeschobener Konterantrag zu unserem Wunsch, einen Studienauftrag zu geben, der hat mich sprachlos gemacht und ich bin selten sprachlos. Also noch einmal Kita für alle. Das ist ganz prima. Dann kann ich auch noch einmal sagen, was ich im Einzelnen davon halte.

    Punkt ein: Das Geld, das im Zweifel nicht ausgegeben würde, weil derzeit die Anmeldezahlen zurückgehen, und zwar regional sehr unterschiedlich, das bleibt im System. Das finde ich gut und richtig. Das ist es dann aber auch schon fast. Die große Kunst ist der Umgang mit der regionalen Unterschiedlichkeit. Kiel und Flensburg beispielsweise werden weiterhin Wartelisten haben, während in anderen, vielleicht etwas ländlicher geprägten Gegenden tatsächlich der eine oder andere Platz nicht besetzt wird. Es ist die Aufgabe der Landesregierung, hier ein Instrumentarium für den Ausgleich zu suchen und dieses vorzustellen. Ich finde, das ist Ihnen bislang nicht überzeugend gelungen.

    Punkt zwei: Sie nähern sich jetzt bei den Ausfallzeiten der Zahl an, die in der Evaluation steht. Das sind 22 Tage. Ich frage mich, warum Sie nicht ein einziges Problem einmal richtig lösen. Das hätten Sie mit den 35 Millionen Euro anpacken können. Das ist jedenfalls meine Vermutung. Es ging in Wahrheit nie darum, ein Problem endlich einmal abzuhaken, damit man sich dem Nächsten widmen kann. Nein, es sollte ein Zehn-Punkte-Programm sein. Schade, dass es nicht für ein 20-Punkte-Programm gereicht hat. Also viel Show und in Wahrheit ist gerade für die Erzieherinnen und Erzieher dabei wenig herausgekommen. Nein, ich werde nicht behaupten, dass Sie rechnerisch die Finanzmittel für den Fachkraft-Kind-Schlüssel im Zweifel nicht zur Verfügung stellen. Was ich aber sage, ist: Die Abkehr vom festen Fachkraft-Kind-Schlüssel war falsch. Sie hätten einen längeren Atem gebraucht. Denn mit dem festen Fachkraft-Kind-Schlüssel sollte das klare Signal an die Beschäftigten gesendet werden: Wir haben es kapiert, es muss sich etwas ändern und deswegen verbessern wir langfristig die Arbeitsbedingungen. Sie schütteln heute zu etwas den Kopf, das Sie damals mit Überzeugung mit beschlossen haben. Wir wollten uns einem Fachkraft-Kind-Schlüssel von 3,0 nähern und nicht die Fachkräfte so überstrapazieren, wie das heute der Fall ist. Mich überzeugt das heute von allen kitapolitischen Debatten bisher am allerwenigsten, was da präsentiert wurde."

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 26.02.2026

    Heiner Garg zu TOP 15 "Frauen nicht allein lassen"

    In seiner Rede zu TOP 15 (Frauen nicht allein lassen – ausreichend Angebote für Schwangerschaftsabbrüche in Flensburg sicherstellen) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und gesundheitspolitische Sprecher, Heiner Garg: 

    "Mir tut dieser Debattenverlauf fast körperlich weh, weil ich ihn mir anders gewünscht hätte. Ich will einmal versuchen zu erklären, warum. Als Erstes hätte ich mir gewünscht, und ich will das für meine Fraktion ausdrücklich sagen, dass wir voll und ganz hinter dem Projekt Fördeklinikum am Peelwatt in Flensburg stehen und ich diese Entscheidung aus der letzten Legislaturperiode, ein modernes Zentralklinikum dort errichten zu lassen, das in freigemeinnütziger Trägerschaft ist, nach wie vor für richtig und wichtig halte für die Versorgung.

    Ganz besonders schwer tue ich mich mit dieser harten Auseinandersetzung, weil ich selbst diese Verhandlungen fünf Jahre führen durfte, manchmal auch führen musste. Und weil ich selbst ganz gewiss kein Freund des katholischen Arbeitsrechts beziehungsweise allem, was dahintersteht, bin. Ich bin aber der Auffassung, dass gerade in einer modernen Gesellschaft, die zu Recht Respekt und Akzeptanz für Andere verlangt, es sich auf der anderen Seite zumindest gehört, respektvoll mit der Auffassung derjenigen umzugehen, die auch zum Schwangerschaftsabbruch eine andere Meinung haben, auch wenn es nicht meine ist.

    Kommen wir zu den beiden Anträgen. Meine Fraktion teilt den Ursprungsantrag der Sozialdemokratie voll und ganz, weil er in Wahrheit eine Selbstverständlichkeit beschreibt. Das Land ist in der Pflicht, nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz für ein ausreichendes Angebot zu sorgen. Beim Alternativantrag von CDU und Bündnis 90/Die Grünen beruft man sich auf die ELSA-Studie. Das ist schon einmal gut, weil, anders als Sie das getan haben, liebe Kollegin Hildebrandt, sich die ELSA -Studie nicht auf das Zählen von Köpfen oder auf Prozentangaben bezieht. Ich will das hier noch einmal deutlich sagen: Der theoretische Grad der Versorgung hat nichts, aber auch gar nichts mit dem tatsächlichen Angebot zu tun, was vor Ort passiert. Und ich finde, das müssen wir bei politischen Entscheidungen zur Kenntnis nehmen. Die ELSA-Studie bezieht sich allerdings auf den Zustand bis 2023. Und ich habe selbst genau diese Verhandlungsrunden geführt mit der Kassenärztlichen Vereinigung und mit der damaligen Oberbürgermeisterin aus Flensburg. Damals war die Situation so wie sie bei ELSA dargestellt wird.

    Es hat sich aber etwas geändert an der Versorgungssituation, gerade auch im ambulanten Bereich. Und deswegen, ich hatte das schon mal im Sozialausschuss vorgeschlagen, bin ich der Auffassung, dass es jetzt die Sache der politischen Hausspitze ist, sehr schnell genau diese Gespräche zu führen. Und ich finde, das darf ein Landtag auch fordern und erwarten. Frau Kollegin Nies, ich habe Respekt vor Ihrem Engagement und ich teile vieles in der Sache, was Sie gesagt haben. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass die Grünen in dieser Frage drei Positionen haben. In Flensburg fordern die Grünen genau das, von dem Sie zu Recht gesagt haben, das kann hier niemand erwarten, und das könne das Land auch gar nicht. Genau das fordern die Grünen in Flensburg. Das finde ich deswegen problematisch. Im Bundestag fordert die grüne Bundestagsfraktion, in Zukunft solchen Häusern entweder den Versorgungsauftrag zu entziehen oder solchen Häusern überhaupt keinen Versorgungsauftrag zu geben. Das stelle ich mir schwierig vor. Deswegen will ich abschließend sagen, wir täten alle gut dran, wenn wir einen Beitrag zur Befriedung dieser Situation leisten und diese Situation vor Ort nicht weiter anheizen würden, damit dort etwas entstehen kann, was an sich großartig ist."

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  • 26.02.2026

    Annabell Krämer zu TOP 22 "Die Einkommensteuer moderner und familienfreundlicher gestalten"

    In ihrer Rede zu TOP 22 (Die Einkommensteuer moderner und familienfreundlicher gestalten: Einführung eines gerechten Familiensplittings) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    "Der vorliegende SPD-Antrag fordert die Einführung eines sogenannten gerechten Familiensplittings, um Familien steuerlich zu entlasten. Ich will gleich zu Beginn sagen: Steuerliche Entlastung für Familien, das finden wir wichtig, richtig und überfällig! Denn die Realität sieht doch so aus: Die Geburtenrate in Deutschland ist auf einem historischen Tiefstand. Immer mehr Paare haben die Befürchtung, sich Kinder schlichtweg nicht mehr leisten zu können. Und gleichzeitig ist der Erwerb von Wohneigentum für Familien mit mittleren Einkommen so gut wie unerreichbar geworden. Dass ausgerechnet Schleswig-Holstein mit der höchsten Grunderwerbsteuer bundesweit diese Entwicklung noch verschärft, ist alles andere als hilfreich.

    Ein Blick in die Geschichte des Antrags ist durchaus aufschlussreich. Er stammt nicht aus einer neuen politischen Erkenntnis. Er stammt aus dem Leitantrag der SPD vom Bundesparteitag im Dezember 2017. Und interessant ist: Noch wenige Jahre zuvor klang die SPD ganz anders. Die damalige familienpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Caren Marks sagte: 'Die Kritik am Familiensplitting ist berechtigt. Eine solche Reform des Steuerrechts würde die bereits bestehende Gerechtigkeitslücke in der Familienförderung weiter vergrößern.' Damals war es übrigens die CDU, die ein Familiensplitting gefordert hat. Heute fordert es die SPD.

    Warum hole ich so weit aus? Sowohl die CDU als auch die SPD fordern Jahr für Jahr medienwirksam auf ihren Parteitagen Steuerentlastungen für den Mittelstand. Doch wenn es konkret wird, passiert – nichts. Und auch Bundesfinanzminister Lars Klingbeil zeichnet sich nicht dadurch aus, dass er sich mit Nachdruck für Steuerentlastungen einsetzt. Hier im Landtag erleben wir dasselbe Muster: Wenn es konkret wird, werden Steuerentlastungen abgelehnt. Als wir Freie Demokraten eine Bundesratsinitiative zur Erhöhung des Alleinerziehendenfreibetrags – insbesondere ab dem 2. Kind – gefordert haben, wurde dies von Ihnen allen abgelehnt. 

    Aber der eigentliche Grund für meine historische Recherche war der, dass ich auf der Suche nach der konkreten Forderung des Antrags war. Denn was genau fordern Sie eigentlich? Kinder sollen als eigenständiger Faktor – unabhängig vom Familienstand der Eltern – berücksichtigt werden. Kinder werden bereits heute als eigenständiger Faktor berücksichtigt mit 6.828 Euro – also 3.414 Euro je Elternteil – allerdings viel zu niedrig. Auch der Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf der Kinder in Höhe von 2928 Euro – also 1464 Euro je Elternteil – reißt das nicht raus. Wer es ernst meint mit der steuerlichen Gleichbehandlung, muss hier ansetzen. Ihre Forderung nach vollständiger Unabhängigkeit vom Familienstand der Eltern hätte jedoch eine weitreichende Konsequenz: Der Alleinerziehendenfreibetrag würde gänzlich entfallen. Ein Freibetrag, der für fast jede vierte Familie von erheblicher Bedeutung ist. Das kann doch nicht wirklich ihr Ziel sein?

    Darüber hinaus fordern Sie eine Entlastung insbesondere für niedrige und mittlere Einkommen. Das widerspricht der Forderung, dass alle Kinder steuerlich gleich berücksichtigt werden sollen. Außerdem wollen Sie Erwerbsanreize insbesondere für Frauen verbessern. Das wird grundsätzlich erreicht, wenn Arbeit insgesamt geringer besteuert wird. Wir haben deshalb konkrete Vorschläge gemacht: einen deutlich höheren Alleinerziehendenfreibetrag. Und einen steuerfreien Grundbetrag von 24.000 Euro im Jahr, damit sich Arbeit lohnt und Familien auch die Betreuung ihrer Kinder finanzieren können. Ihren vierten Punkt halte ich für richtig: Familienleistungen müssen gebündelt werden. Bürokratie muss endlich abgebaut werden. Denn Familien brauchen Unterstützung und keine Formulare.

    Doch insgesamt bleibt Ihr Antrag vage. Er bleibt widersprüchlich. Und er bleibt die Antwort auf eine Frage schuldig, die Sie selbst nicht konkret beantworten: Wie soll dieses Familiensplitting eigentlich aussehen? Wenn wir Familien wirklich entlasten wollen, dann müssen wir an die Ursachen gehen: Ein Spitzensteuersatz, der heute bereits Facharbeiter trifft, muss später greifen. Ein Kinderfreibetrag muss mindestens so hoch sein wie der für Erwachsene. Und vor allem: Kleine und mittlere Einkommen müssen spürbar entlastet werden. Ein steuerfreies Einkommen bis mindestens 2.000 Euro im Monat wäre ein echter Fortschritt.

    Das Ziel steuerlicher Entlastung teilen wir ausdrücklich. Familien brauchen mehr Netto vom Brutto – keine neuen, unklaren Umverteilungsmodelle. Insofern beantragen wir einer Ausschussüberweisung, um erst einmal zu klären, wie Sie sich die Ausgestaltung überhaupt vorstellen."

    Sperrfrist Redebeginn!

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  • 26.02.2026

    Anne Riecke zu TOP 13 "Arbeitszeiterfassung für Schleswig-Holsteins Lehrkräfte"

    In ihrer Rede zu TOP 13 (Arbeitszeiterfassung für Schleswig-Holsteins Lehrkräfte) erklärt die bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anne Riecke:

    "Wenn wir heute über die Einführung einer systematischen Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte sprechen, dann tun wir das, weil wir schlicht nicht belastbar wissen, wie viele Stunden Lehrkräfte an unseren Schulen tatsächlich arbeiten. Dabei ist klar, dass das Aufgabenbild und die Anforderungen an Lehrkräfte heute andere sind, als sie es vor 20 oder auch vor zehn Jahren waren.

    Wir wissen aktuell nur, dass es erhebliche Unterschiede zwischen Schularten, Fächern und individuellen Aufgabenprofilen gibt. Wir wissen auch, dass Klassenleitungen, Inklusion, Elternkommunikation und Schulentwicklung Zeit kosten. Aber wir erfassen diese Zeit nicht systematisch. Das ist im Jahr 2026 eigentlich nicht mehr zeitgemäß. Wenn wir über Verbesserungen beim Lehrerberuf reden wollen, dann brauchen wir erst einmal eine verlässliche und belastbare Bestandsaufnahme, was Lehrer eigentlich tun. Eine Arbeitszeiterfassung schafft dabei Transparenz, die es im aktuellen System so nicht gibt. Denn derzeit wird die Arbeitszeit von Lehrkräften im Wesentlichen über Pflichtstundenmodelle abgebildet. Doch Unterricht ist eben nur ein Teil der Arbeit. Korrekturen, Vorbereitung, Konferenzen, Elterngespräche, Fortbildungen und Schulentwicklung sind unverzichtbare Bestandteile des Berufs. Wenn wir diese Aufgaben ernst nehmen, dann müssen wir sie auch sichtbar machen und mit einer Arbeitszeiterfassung hinterlegen.

    Klar ist bisher nur: im aktuellen Schulalltag bleibt Lehrkräften einfach viel zu wenig Zeit für guten Unterricht. Viel zu viel Zeit wird aufgewendet für Aufgaben, die nicht zum originären Lehrerberuf gehören. Aber auch die Anzahl an Konferenzen und Abstimmungen hat über die Jahre immer weiter zugenommen. Auch die heterogenere Schülerschaft, die in den letzten zehn Jahren nochmal deutlich zugenommen hat, fordert immer mehr Einsatz und Ressourcen. Mit dem Versuch einer transparenten Zeiterfassung könnten wir also vor allem zwei Dinge erreichen: Zum einen, dass wir herausfinden, wofür die Lehrkräfte ihre Zeit eigentlich aufwenden. Nur so können wir zum Beispiel erkennen, wo wir klare Entlastungen brauchen – bei Verwaltungsaufgaben, bei Dokumentationsplichten, bei Schulkonferenzen. Und zum anderen würde eine Zeiterfassung die Grundlage bilden können, um die Lehrergesundheit zu verbessern. Wir könnten feststellen, wo eine Überarbeitung droht, wo die Belastung vielleicht zu hoch ist und an welchen Stellen sich die Arbeit verdichtet.

    Gerade in Zeiten des Lehrkräftemangels sind solche Entwicklungen doppelt problematisch. Wenn wir junge Menschen für den Lehrerberuf gewinnen wollen, dann müssen wir ehrlich sagen können, was sie erwartet. Wer Transparenz schafft, erhöht die Attraktivität des Berufs. Wer hingegen an intransparenten Strukturen festhält, sendet das Signal, dass man lieber nicht so genau hinschaut. Wenn wir junge Menschen für den Lehrerberuf begeistern wollen, dann sollten wir ein Berufsbild schaffen, wo nicht über die Hälfte der dort arbeitenden Menschen frühzeitig in den Ruhestand geht bzw. gehen muss.

    Aber es sollte bei einer Arbeitszeiterfassung auch nicht darum gehen, dass wir mit starren Modellen arbeiten, die haarklein vorschreiben, wann genau und wie genau gearbeitet werden soll. Im Schulbetrieb wird es nie ohne eine gewisse Flexibilität gehen. Diese sollten wir in jedem Fall auch erhalten und es sollte auch möglich sein, punktuell mehr arbeiten zu können. Was wir aber verhindern müssen, ist eine dauerhafte, strukturelle Überlastung, die zu Krankheit, Dienstunfähigkeit und Frühpensionierung führt, weil das Pensum in der heutigen Form mit den heutigen Aufgaben nicht mehr bewältigbar ist.

    Eine Arbeitszeiterfassung sollte also der Auftakt sein, die grundlegende Aufgabenverteilung und ihren Zeitaufwand bei den Lehrkräften zu erfassen und in einem zweiten Schritt dann zu analysieren und auch zu überdenken. Die Aufgaben, die Lehrkräfte haben sollten, sollten sich immer zuerst daran orientieren, dass guter Unterricht geleistet werden kann. Da müssen wir wieder hinkommen."

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  • 26.02.2026

    Christopher Vogt zu TOP 16+19 "Zulassungsstopp für Integrationskurse unverzüglich aufheben"

    In seiner Rede zu TOP 16+19 (Gemeinsame Beratung: a) Zulassungsstopp für Integrationskurse unverzüglich aufheben; b) Erhalt der Integrationskurse) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt: 

    "Das Anschreiben, das das BAMF am 9. Februar verteilte, hat viele überrascht – nicht nur dessen Empfänger, die Träger der bundesgeförderten Integrationskurse. Denn daraus geht hervor, dass 'bis auf Weiteres' keine Zulassungen mehr für freiwillige Teilnahmen an Integrationskursen erfolgen werden. 'Freiwillige Teilnahme', das klingt zunächst nach einer nachrangigen Maßnahme. Doch wer genauer hinschaut, erkennt die Tragweite dieser Entscheidung: Denn nur ein Teil der Geflüchteten hat einen unmittelbaren Rechtsanspruch auf eine Teilnahme, etwa 40 Prozent haben aber keinen Anspruch. Die Zulassung zur freiwilligen Teilnahme nach § 44 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes betrifft Menschen im laufenden Asylverfahren, Menschen mit Duldung, Unionsbürgerinnen und -bürger sowie Geflüchtete aus der Ukraine. Es geht hier nicht um Einzelfälle, sondern um schätzungsweise 130.000 Menschen allein in diesem Jahr.

    Das Argument, man wolle lediglich Geflüchtete mit langfristiger Bleibeperspektive unterstützen, überzeugt nicht. Denn für viele Menschen im Asylverfahren steht ihre Perspektive doch noch gar nicht fest. Gerade in dieser Phase entscheidet sich jedoch, ob die Integration gelingen wird, oder ob sie scheitert. Bis zu einem Aufenthaltstitel können bekanntermaßen manchmal Jahre vergehen. Die Prüfung muss natürlich schneller werden, aber man muss ja erstmal mit der aktuellen Situation arbeiten. Der Spracherwerb ist der Schlüssel zur Integration. Je früher Menschen Deutsch lernen, desto schneller können sie auch auf dem Arbeitsmarkt Fuß fassen. Denn dort wird in aller Regel ein hohes Sprachniveau vorausgesetzt. Jede Verzögerung der Integration kostet den Staat im Zweifel am Ende mehr, als er für Integrationskurse ausgeben muss.

    Und als würde das nicht reichen, führt der Zulassungsstopp nun auch noch dazu, dass manche geplante Kurse gar nicht stattfinden, weil es zu wenige Teilnehmer gibt. Das schafft Unsicherheit für die Träger und führt dazu, dass auch diejenigen, die einen Anspruch auf eine Kursteilnahme haben, länger warten müssen. Der Hinweis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, Betroffene könnten ja auf eigene Kosten teilnehmen, geht an der Realität vorbei. Rund 3.000 Euro pro Kurs – das ist für die allermeisten dieser Menschen kaum zu stemmen.

    Auch die kommunalen Spitzenverbände haben zurecht Alarm geschlagen. Was der Bund hier einspart, werden am Ende wieder Länder und Kommunen teuer bezahlen müssen. Denn fehlende Sprachkenntnisse erschweren nicht nur die Arbeitsmarktintegration, sondern belasten auch Schulen, Jobcenter und soziale Einrichtungen. Die schwarz-rote Koalition hat den Bundeshaushalt in eine massive Schieflage gebracht. Insofern sind Sparmaßnahmen dringend geboten, aber ausgerechnet bei den Integrationsmaßnahmen anzufangen, ist absolut kontraproduktiv. Dieser Schritt ist nicht nur für die Betroffenen fatal, sondern auch gesellschaftlich unsinnig und gefährlich. Ohne vernünftige Deutschkenntnisse ist Integration praktisch unmöglich. Die Migrationszahlen nach Deutschland sind zuletzt stark zurückgegangen. Allein schon deshalb müssten der Bedarf und somit auch die Kosten in diesem Bereich deutlich zurückgegangen sein.

    CSU-Innenminister Dobrindt spart also eindeutig an der falschen Stelle. Es muss doch in unserem Interesse sein, dass Menschen, die in Deutschland bleiben werden, so schnell und gut wie möglich unsere Sprache lernen. Das wurde anscheinend vor einem knappen Jahr auch in Berlin noch so gesehen – im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD heißt es: 'Wir wollen mehr in Integration investieren, Integrationskurse fortsetzen, […]. Damit sorgen wir für eine Integration von Anfang an.' Kein Wunder also, dass Dobrindts Alleingang nun auch bei der SPD auf Verwunderung und Gegenwind stößt. Sie muss jetzt auch entsprechend reagieren. Wir tun dies mit diesem Antrag!

    Der pauschale Zulassungsstopp bei Integrationskursen für Asylsuchende, Geduldete, Flüchtlinge aus der Ukraine sowie EU-Bürger ist ein Fehler, der dringend korrigiert werden muss. Die Landesregierung muss Herrn Dobrindt hier ein Stoppschild aufzeigen."

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  • 26.02.2026

    Anne Riecke zu TOP 28 "Jugendbeteiligung in Schleswig-Holstein"

    In ihrer Rede zu TOP 28 (Leitfaden zur Umsetzung der Jugendbeteiligung in Schleswig-Holstein) erklärt die bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anne Riecke:

    "Die Stärkung von Jugendbeteiligung ist eine wichtige Aufgabe. Wer früh lernt, Verantwortung zu übernehmen, wer erlebt, dass die eigene Stimme zählt, der entwickelt Vertrauen in demokratische Prozesse. Gerade in Zeiten, in denen politische Debatten rauer werden, in denen sich Diskussionen in Soziale Medien verlagern und Polarisierung zunimmt, ist es umso wichtiger, dass junge Menschen reale Räume der Mitwirkung erleben.

    Das Engagement der jungen Menschen verdient Respekt. Es ist nicht selbstverständlich, dass sie neben Schule, Ausbildung oder Studium Zeit investieren, um sich kommunalpolitisch einzubringen. Insofern ist es ausdrücklich zu begrüßen, dass wir uns mit der Frage beschäftigen, wie Jugendbeiräte und Jugendparlamente und auch das Ehrenamt besser unterstützt werden können. Demokratie muss konkret erfahrbar sein – in der Gemeindevertretung, im Jugendbeirat, in schulischen Gremien oder in Projekten vor Ort. Und viele Jugendliche in Schleswig-Holstein übernehmen ja bereits Verantwortung. Sie engagieren sich ehrenamtlich, bringen Ideen ein, organisieren Projekte und vertreten die Interessen ihrer Altersgruppe. Sie beraten die Gemeinde- oder Stadtvertretung in Angelegenheiten, die Kinder und Jugendliche betreffen. Das reicht von Freizeitflächen, Sport- und Jugendangeboten, Schulwegen bis hin zur Digitalisierung in Jugendzentren. Sie bringen Themen aktiv auf die Agenda, indem sie Beteiligungsformate organisieren oder Rückmeldungen aus Schulen, Vereinen und Treffpunkten einsammeln und in die Kommunalpolitik zurückspiegeln. Dieses Engagement verdient Anerkennung und verlässliche Rahmenbedingungen.

    Es ist aus unserer Sicht besonders wichtig zu überlegen, wie wir vor allem das Ehrenamt stärken können. Wir erleben leider, dass wir Schwierigkeiten haben, ehrenamtliche Stellen zu besetzen und passenden Nachwuchs in vielen Organisationen zu finden. Von daher ist der Gedankte richtig, dass wir uns überlegen, wie wir ehrenamtliche Tätigkeiten schon in den Schulen thematisieren. Als Beispiel kann man hier das Internat Louisenlund nennen, wo das Ehrenamt, beispielweise bei THW und Feuerwehr, eine feste Verankerung hat und zentraler Teil des pädagogischen Konzeptes ist. Diesen Gedanken weiter in unsere Schulen zu tragen, würde helfen, dem Ehrenamt weitere Anerkennung zu geben.

    Wer Zeit investiert, Verantwortung übernimmt und sich für das Gemeinwohl einsetzt, leistet einen Beitrag für unsere Gesellschaft. Diese Leistung sichtbar zu machen, ist ein wichtiges Signal. Anerkennung kann Motivation stärken, ohne den freiwilligen Charakter infrage zu stellen. Es ist daher richtig, wenn wir in diese Richtung aktiv werden. Wir unterstützen daher die Anträge in dieser Sache."

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  • 26.02.2026

    Annabell Krämer zu TOP 36 "Bericht zu Essstörungen in Schleswig-Holstein"

    In ihrer Rede zu TOP 36 (Bericht zu Essstörungen in Schleswig-Holstein) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    "'Wenn ich nicht dünn bin, kann ich nicht attraktiv sein. Dünn sein ist wichtiger als gesund sein.' Das sind zwei der zehn Gebote der Pro-Ana-Bewegung. Essstörungen sind keine Randerscheinung. Sie sind schwere psychische Erkrankungen, verbunden mit großem Leid für Betroffene und Familien sowie erheblichen Folgekosten für unser Gesundheitssystem.

    Der Bericht der Landesregierung macht eines sehr deutlich: Anorexia nervosa – Magersucht – ist die psychische Erkrankung mit der höchsten Sterblichkeit. Das verpflichtet uns zum Handeln. Ich möchte festhalten, dass der Bericht fachlich breit angelegt und wissenschaftlich unterlegt ist – dafür danke ich ausdrücklich. Doch ein Bericht darf kein Selbstzweck sein. Er nennt internationale Studien, bundesweite Trends, analysiert Social-Media-Nutzung und Pandemieeffekte. Was jedoch fehlt, sind belastbare, differenzierte Steuerungsdaten für Schleswig-Holstein: Wie lange warten Betroffene auf einen Therapieplatz? Hier bleibt der Bericht auffallend unkonkret. Wie viele Therapieabbrüche gibt es? Auch darüber gibt es keine Daten. Wie viele stationär Behandelte finden anschließend nahtlos ambulante Anschlussversorgung? Zahlen dazu – Fehlanzeige. Wie hoch ist die Rückfallquote? Auch hier lässt der Bericht Raum für Interpretation. Wir lesen viel über Risikofaktoren, aber wenig über Versorgungsrealität. Gerade bei Essstörungen ist 'Zeit' ein kritischer Faktor. Frühzeitige Intervention entscheidet häufig darüber, ob eine Erkrankung chronisch wird. Doch ob unser Versorgungssystem früh genug greift, bleibt offen. 

    Zum Thema Social-Media: Der Bericht zeigt klar, dass intensive Social-Media-Nutzung mit Körperunzufriedenheit und Essstörungssymptomen korreliert. Kausalität sei aber nicht eindeutig. Beides stimmt. Aber daraus ergibt sich doch eine politische Aufgabe: Wenn wir wissen, dass algorithmisch verstärkte Körperideale problematisch sein können – welche konkreten Präventionsstrategien verfolgt das Land dann? Werden Lehrkräfte darauf vorbereitet? Gibt es Evaluationen der Programme? Der Bericht nennt zwar Präventionsangebote, aber keine übergeordnete Strategie.

    Das Projekt 'Gänseblümchen' in Kiel von Eß-o-Eß ist ein guter Ansatz – doch Essstörungen kennen keine Stadtgrenzen. Sie entstehen im Zusammenspiel psychosozialer, familiärer und gesellschaftlicher Faktoren – das erfordert Koordination. Darum fordern wir, das Thema Essstörungen fest in die Fachanforderungen der Schulen aufzunehmen! Kinder müssen frühzeitig über körperliche und psychische Folgen aufgeklärt werden. Der Bericht zeigt: Junge Betroffene sind besonders gefährdet, strukturell aber nicht ausreichend abgesichert.

    Ein erheblicher Anteil stationär behandelter Patientinnen und Patienten ist unter 14 Jahre alt. Wenn das Erkrankungsalter sinkt, müssen Hilfesysteme früher greifen. Gibt es genug spezialisierte Angebote für Kinder unter 14 Jahren? Wie funktioniert die Kooperation zwischen Kinder- und Erwachsenenpsychiatrien? Sind Übergänge strukturiert oder entstehen Versorgungslücken? Gerade diese Übergänge sind in vielen Bereichen des Gesundheitssystems Schwachstellen. Auch soziale Faktoren spielen eine Rolle: Menschen mit geringem Einkommen erkranken doppelt so häufig – laut Bericht wegen mangelnder Gesundheitskompetenz. Warum also sind Medien- und Gesundheitsbildung nicht stärker verankert, um genau dieser Schieflage entgegenzuwirken? 

    Wir brauchen keine Symbolpolitik oder Social-Media-Verbote! Wir brauchen Bildung, Aufklärung und Sensibilisierung – für Kinder, Eltern, Lehrkräfte und die ganze Gesellschaft. Essstörungen sind komplexe Erkrankungen mit vielen Ursachen – also brauchen wir systemische Lösungen: bessere Datengrundlagen, frühzeitige, evidenzbasierte Prävention, Stärkung der Gesundheits- und Medienkompetenz, klare Ressortkooperation und schnellen Zugang zu Therapie. Denn bei Essstörungen entscheidet Zeit über Lebensverläufe. Wir sollten diesen Bericht daher nicht als Abschluss betrachten, sondern als Auftrag, die Lücken zu schließen, die er sichtbar macht."

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  • 26.02.2026

    Anne Riecke zu TOP 21 "Talente in der Filmbranche frühzeitig fördern"

    In ihrer Rede zu TOP 21 (Talente in der Filmbranche frühzeitig fördern) erklärt die kulturpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anne Riecke:

    "Der Antrag von CDU und Grünen ist in gewisser Weise filmreif und würde sich für eine studentische Abschlussarbeit zum Thema 'Misstrauen gegenüber den eigenen Leuten' eignen. Sie begrüßen heute, dass Sie selbst 50.000 Euro für die Filmförderung in den Haushalt eingestellt haben. Da schwingt ein wenig Erleichterung mit, als hätten Sie es selbst nicht für möglich gehalten, dass Sie das schaffen.

    Jetzt wollen Sie dafür sorgen, dass die Landesregierung dieses Geld auch tatsächlich ausgibt. Mit Blick auf die bisherige Arbeit der Landesregierung habe ich durchaus Verständnis dafür, dass Sie sicherstellen wollen, dass die Bildungsministerin sich dem Thema auch wirklich annimmt. Wir haben ja nicht nur beim Geschichtsunterricht gemerkt, dass Frau Stenke erst einen Impuls von außen braucht.

    Besonders freue ich mich aber, dass Sie aus den bisherigen Debakeln bei der Abwicklung von Förderprogrammen des Bildungsministeriums lernen wollen. Besonders das Antragsverfahren für den Ganztag mit Wochenendcamping vor der IB.SH hat ja gezeigt, dass da noch viel Luft nach oben ist. Insofern unterstütze ich Ihre Einsicht vollkommen, dass es diesmal nicht nur ein transparentes, sondern auch ein anwenderfreundliches Förderverfahren braucht."

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 26.02.2026

    Anne Riecke zu TOP 20 "Recht auf Ganztag für alle Schülerinnen und Schüler"

    In ihrer Rede zu TOP 20 (Recht auf Ganztag für alle Schülerinnen und Schüler) erklärt die bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anne Riecke:

    "Der Antrag der SPD erinnert uns an etwas, das eigentlich unstrittig sein müsste: Das Recht auf Ganztag muss für alle Kinder gelten, auch und erst recht für Kinder mit Förderbedarfen. Unterstützungsleistungen dürfen nicht ein auf Papier gedruckter Anspruch sein, sondern müssen im Alltag durchgängig funktionieren. Wenn wir Inklusion ernst nehmen, dann gehört der Ganztag dazu, weil Teilhabe nicht mit dem Ende des Unterrichts aufhört. Das ist auch der Kern dessen, was die UN-Behindertenrechtskonvention an Anspruch formuliert: ein inklusives Bildungssystem ohne Diskriminierung, mit echter Unterstützung dort, wo sie gebraucht wird.

    Jetzt ist beim Ganztag – neben nun schon ausreichend vorhandenen Baustellen – eine weitere hinzugekommen: Die Diskussion um die vollständige und durchgängige Bereitstellung von Unterstützungsleistungen für Kinder mit Förderbedarfen. Wir wissen noch nicht, was am Ende kommen werden wird, aber der Schaden ist ohnehin schon angerichtet. Wieder hat es die Landesregierung geschafft, im wichtigen Bereich des Ganztags Unsicherheit und Verwirrung zu stiften, wie das leider in der Vergangenheit schon viel zu oft der Fall war. Es wird etwas angekündigt, dann folgen entweder Klarstellungen oder auch nicht, vormals gemachte Zusagen enden in neu anberaumten Verhandlungsrunden. Und am Ende ist das Gefühl vor Ort stets das Gleiche: Niemand weiß so genau, was gilt und wer am Ende für was geradestehen muss.

    Diese Unsicherheit ist nicht nur ein organisatorisches Ärgernis. Sie ist eine Gefahr für die Gleichwertigkeit. Dort, wo starke Träger, engagierte Schulleitungen und gute Netzwerke vorhanden sind, wird oft mit enormem Einsatz eine Lösung gebaut. Aber da, wo Personal fehlt, Räume fehlen oder die Verwaltung ohnehin am Limit arbeitet, entsteht ein Flickenteppich und ein ausgedünntes Angebot. Der Rechtsanspruch wird dann zwar formal überall gleich heißen, aber praktisch sehr unterschiedlich aussehen. Das kann niemand wollen, der Chancengerechtigkeit ernst nimmt.

    Der Ganztag darf keinesfalls ein reines Verwahrprogramm sein. Ganztag muss ein qualitatives Angebot sein, das Bildung ergänzt, Talente fördert, soziale Teilhabe ermöglicht und zugleich Familien entlastet – und das überall in Schleswig-Holstein. Qualität entsteht aber nicht von allein. Qualität braucht klare Erwartungen, verlässliche Finanzierung und vor allem Personal. Stattdessen erleben wir in Schleswig-Holstein seit Jahren eine ständige Unsicherheit und Verwirrung, wenn es um den Ganztagsausbau geht. Ich finde das aus vielerlei Hinsicht fatal, vor allem aus Sicht der politischen Akzeptanz: Ein Rechtsanspruch ist ja gerade das starke Signal der Politik, dass hier etwas so gewollt ist, so wichtig ist, dass es mit dem Rechtsanspruch und damit einer Einklagbarkeit verknüpft wird. Es soll also gezeigt werden, dass die Politik an einer Umsetzung stark interessiert ist und man sich als Bürger darauf verlassen kann. Das bedeutet ganz konkret: Die Eltern sollen sich darauf verlassen, dass Kommunen Angebote vorhalten können, und das Land den Rahmen und die Finanzierung so gestaltet, dass die Erfüllung des Rechtsanspruches auf Ganztag tatsächlich möglich ist. Und das passiert bei uns in Schleswig-Holstein beim Ganztag schlicht viel zu oft nicht.

    Wer einen Anspruch politisch beschließt, muss sich auch über seine Konsequenzen im Klaren sein und sich der Pflicht bewusst sein, alles für eine ordnungsgemäße Umsetzung zu tun. Und das kann ich leider nicht überall erkennen. Wir fordern die Landesregierung auf, wenigstens bei dem Punkt der Unterstützungsleistungen beim Förderbedarf schnellstmöglich Klarheit zu schaffen und eine durchgängige Bereitstellung zu gewährleisten."

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  • 26.02.2026

    Anne Riecke zu TOP 24 "Für eine Eignungsprüfung bei fehlender Gymnasialempfehlung"

    In ihrer Rede zu TOP 24 (Für eine Eignungsprüfung bei fehlender Gymnasialempfehlung) erklärt die bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anne Riecke:

    "Die Frage, ob ein Kind das Gymnasium besucht oder nicht, scheint immer mehr zu einer fast existentiellen Frage zu werden. In Teilen der Gesellschaft ist es offensichtlich weitverbreiteter Glaube, dass nur der Besuch des Gymnasiums eine vielversprechende Bildungskarriere verheißen kann. Das hat sicherlich viele Gründe. Ich finde aber auch, dass wir uns auch als politische Entscheidungsträger die Frage gefallen lassen müssen, woher dieser Glaube kommt. Und auch, wie die aktuelle Wahrnehmung unserer Gemeinschaftsschulen eigentlich ist, wenn viele Eltern partout nicht wollen, dass ihr Kind diese Schulform besucht – unabhängig davon wie der Leistungsstand des Kindes ist und ungeachtet der Tatsache, dass ja auch dort das Abitur gemacht werden kann.

    Auch die häufig zu einseitige Fokussierung auf akademische Bildungswege und die auf der Kehrseite vernachlässigte berufliche Bildung haben sicher auch von politischer Seite einen Teil zur Wahrnehmung beigetragen, dass am Gymnasium und am Abitur kein Weg vorbeizuführen scheint. Aber womöglich wird das nicht mehr lange so bleiben: Mit dem Aufkommen von KI und einer rasant voranschreitenden Automatisierung gerade von Bürotätigkeiten, wird sich vielleicht schon bald herausstellen, dass ein Tischler oder Dachdecker sehr viel zukunftssicherer aufgestellt sein wird als ein Jurist oder Journalist.

    Aber wie stellen wir nun sicher, dass der Übergang von der Grundschule auf die weiterführende Schule verantwortungsvoll, leistungsgerecht und im Sinne der Kinder gestaltet wird? Wie vermeiden wir vor allem Überforderung und Frustration, den diese Kinder unweigerlich erleben, wenn sie dem Unterricht auf dem Gymnasium nicht folgen können? Wie vermeiden wir unnötige Schulwechsel, zusätzlichen Verwaltungsaufwand und das Herausnehmen von Schülern aus dem Klassenverband?

    Eine Möglichkeit wäre, die Schulartempfehlung verbindlich zu gestalten. Damit würde vermieden werden, dass sich die Eltern über die Einschätzungen hinwegsetzen und ihr Kind trotz fehlender Empfehlung auf ein Gymnasium schicken. Wir glauben aber, dass eine Eignungsprüfung hier der bessere Weg wäre. Der Grundgedanke ist, dass es diese nur geben soll, wenn eine Gymnasialschulempfehlung nicht vorliegt, das Kind aber durch den Elternwillen trotzdem zum Gymnasium gehen soll. Das heißt aber auch: Uns geht es ausdrücklich nicht um zusätzliche Hürden für diejenigen, die eine klare Empfehlung erhalten haben. Für sie soll es bei dem bisherigen Verfahren bleiben.

    Aus unserer Sicht braucht es aber in allen anderen Fällen einen verlässlichen, überprüften Leistungsstand, damit sichergestellt werden kann, dass das Kind dem Unterricht auch folgen kann. Das ist kein Misstrauensvotum gegen Eltern oder Kinder, sondern dient einer objektiven Entscheidungsgrundlage. Wenn wir damit erreichen, dass Kinder von Anfang an in der für sie passenden Schulart starten, dann ist das ein Gewinn für ihre individuelle Entwicklung.

    Gleichzeitig betonen wir ausdrücklich die Durchlässigkeit unseres Systems. Ein Kind, das sich auf einer anderen Schulart positiv entwickelt, kann später immer noch den Weg zum Abitur einschlagen. Unsere Bildungslandschaft in Schleswig-Holstein bietet dafür vielfältige Möglichkeiten. Das ist eine Stärke unseres Systems und diese Stärke wollen wir erhalten.

    Eine Eignungsprüfung wie wir sie vorschlagen, sollte im Idealfall landesweit einheitlich und verbindlich sein. Sie soll aus einem fachlichen Teil bestehen, der die zentralen Kompetenzen überprüft, und aus einer sozialen beziehungsweise entwicklungsbezogenen Komponente besteht. Denn Schulerfolg hängt nicht allein von Noten ab. Auch Selbstständigkeit, Belastbarkeit und Lernorganisation spielen eine Rolle. Ich bin überzeugt, dass wir mit einer klugen Eignungsprüfung einen Beitrag zu besseren Bildungschancen und besseren Lernergebnissen leisten. Ich freue mich auf die weiteren Diskussionen zu dem Thema!"

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  • 01.11.2018

    Jörg Hansen: Mitmachen und mitgestalten beim Sportland Schleswig -Holstein

    ,,Wir wollen, dass die Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner Sport treiben. Wir wollen, dass sich Kinder und Erwachsene in Sportverei- nen engagieren. Deshalb ist es nur logisch, wenn wir wissen, wie das Sport- verhalten der Menschen aussieht und welche Verbesserungswünsche es gibt. Wir wollen nämlich auch, dass sich die Menschen aktiv an der Ausge- staltung des Sportlands Schleswig-Holstein beteiligen. Nur so können wir in Zukunft ein Angebot schaffen, das attraktiv ist und das von den Menschen auch genutzt wird.

    Von besonderer Bedeutung ist für mich aber auch, dass wir hierbei nicht ausschließlich auf die alteingesessenen Sportarten schauen, sondern dar- über hinaus auch auf neue Sportangebote. Die hierdurch erzielten Ergebnis- se werden uns hoffentlich einen Einblick liefern, wie wir Schleswig-Holstein nicht nur zu einem Sportland für Jedermann machen können, sondern zum Sportland Nr. 1.

    Um dieses Ziel zu erreichen, hoffe ich auf eine breite Beteiligung aller Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner."

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  • 26.02.2026

    Christopher Vogt: Förderstopp für Mittelplate muss schnellstmöglich beendet werden

    Zum Urteil des Verwaltungsgerichts in Schleswig, dass die Erdölförderung auf der Bohrinsel Mittelplate mit sofortiger Wirkung gestoppt werden muss, weil keine gültige Förderlizenz vorliegt, erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:  

    "Der sofortige Ölförderstopp für Mittelplate ist eine schlechte Nachricht. Die Landesregierung muss jetzt schnell handeln und eine Lösung präsentieren, damit die Ölförderung im Einklang mit dem Schutz des Wattenmeeres fortgesetzt werden kann.

    Die Ölförderung auf Mittelplate leistet einen wichtigen Beitrag zu einer unabhängigen Energieversorgung. Wir erwarten, dass uns Umweltminister Goldschmidt im kommenden Wirtschaftsausschuss erläutert, wieso keine gültige Förderlizenz für Mittelplate vorliegt und wieso dies niemandem aufgefallen ist. Immerhin hat der Energieminister erst 2024 die Lizenz noch bis 2041 verlängert."

    Anlage: Berichtsantrag zum Förderstopp für die Bohrinsel Mittelplate

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  • 27.02.2026

    Annabell Krämer zu TOP 10 "Zurück zu Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit"

    In ihrer Rede zu TOP 10 (Zurück zu Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    "Das Haushaltsrecht ist das Königsrecht des Parlaments! Es beinhaltet die Gestaltung und Kontrolle der Haushaltsgesetzgebung. Doch dieses Recht kann das Parlament nur dann wirksam ausüben, wenn der von der Regierung vorgelegte Haushaltsentwurf von Klarheit und Wahrheit geprägt ist. Was wir aber seit Jahren erleben, ist ein Spiel mit verdeckten Karten. Und das macht mich wirklich fassungslos.

    In diesen angespannten Zeiten ringen wir um jeden Euro. Um jeden Euro, den Sie den Tierheimen streichen, den Studenten aufbürden, dem Versorgungsfonds der Beamten entnehmen oder über neue Kredite finanzieren. All diese Entscheidungen werden mit angeblichen Zwängen begründet – nur um am Jahresende festzustellen, dass der Haushalt erheblich besser dasteht, als geplant. Das Geld wandert dann in Rücklagen, um künftige Haushalte zu decken. Und das Spiel beginnt von vorne.

    Ganz klar ist: Wenn sich die Zahlen anders entwickeln als geplant und das Parlament darüber nicht vollständig informiert wird, dann wird uns die Entscheidungskompetenz genommen, die Prioritäten neu zu beschließen. Denn schauen wir uns die Haushaltsberatungen der letzten Jahre an. Jedes Jahr haben wir aufgezeigt, wo Luft im Haushalt ist: Ausgaben, die nicht veranschlagungsreif sind. Ausgaben, die viel zu hoch angesetzt sind. Einnahmen, die zu niedrig angesetzt werden, obwohl längst absehbar ist, dass sie höher ausfallen. Statt faktenbasierter Kalkulation erleben wir Jahr für Jahr ein Würfelspiel mit Milliardenbeträgen. Und am Ende steht immer das gleiche Ergebnis: Der Haushalt schließt deutlich besser ab als geplant – mal um fünfhundert Millionen, mal um eine Milliarde Euro. Und genau diese Konstanz zeigt: Entweder fehlt der Regierung ein Überblick über ihre Finanzen. oder sie schafft sich bewusst Spielräume am Parlament vorbei. Ich weiß nicht, was schlimmer ist! Denn wer Einnahmen systematisch kleinrechnet und Ausgaben aufbläht, plant nicht vorsichtig – er verzerrt bewusst.

    Ich will Ihnen das an einem konkreten Beispiel zeigen: Im November 2025 haben Sie sich eine Kreditermächtigung in Höhe von 675 Millionen Euro genehmigen lassen. Zu diesem Zeitpunkt war die neue Steuerschätzung längst bekannt. Eine Steuerschätzung, nach der diese Kreditermächtigung in diesem Umfang nicht einmal mehr hätte genutzt werden dürfen, weil stattdessen Konjunkturkredite zu tilgen waren. Mit anderen Worten: Sie lassen sich Kreditermächtigungen genehmigen, von denen Sie bereits wissen, dass sie gar nicht mehr erforderlich sind. Und die Begründung dafür offenbart ein bemerkenswertes Verständnis vom Budgetrecht dieses Hauses. Der Staatssekretär erklärte im Ausschuss: 'Eine Anpassung des Nachtragshaushalts wäre aufwendig und brächte keine neuen Informationen für das Parlament.' Die 'faktische Unmöglichkeit' führt übrigens zum verfassungswidrigen Haushalt 2023.

    Nein, genau das Gegenteil ist der Fall. Der Haushaltsgrundsatz der Vollständigkeit verpflichtet Sie, dem Parlament das gesamte staatliche Finanzvolumen offenzulegen. Nur so kann das Parlament beurteilen, wie hoch die tatsächlichen Einnahmen sind, welche Ausgaben wirklich notwendig sind und welche Belastungen Sie den Bürgern tatsächlich zumuten. Nur so kann das Parlament seine Planungs-, Kontroll- und Entscheidungsfunktion überhaupt erfüllen. Wer den Haushalt wissentlich auf veralteten Zahlen aufbaut, verletzt diesen Grundsatz. Hinzu kommt: Bereits im November war absehbar, in welcher Größenordnung Mehreinnahmen und Minderausgaben entstehen würden. Ich habe es Ihnen übrigens damals vorgerechnet. Allein die Minderausgaben beliefen sich auf mindestens 400 Millionen Euro. In Ihrem Nachtrag fand sich davon kaum etwas. Stattdessen haben Sie sich nur drei Wochen später, quasi zum Jahresabschluss, eine Rücklagenermächtigung von bis zu 250 Millionen Euro genehmigen lassen, anstatt die Kreditermächtigung zu reduzieren. Eine Rücklagenermächtigung beantragt man nur, wenn man weiß, dass am Jahresende erhebliche Mittel übrigbleiben werden. Und genau so kam es auch: Die Rücklage wurde mit 240 Millionen Euro gefüllt.

    Es ist immer das gleiche Prinzip: Kreditermächtigungen werden mittels Rücklagen in die Zukunft verschoben – zahlen muss die nächste Generation. Ich sage Ihnen ganz deutlich: Ihre Haushaltspraxis verschiebt die tatsächliche Entscheidungsmacht vom Parlament zur Regierung. Sie untergräbt das Budgetrecht dieses Hauses. Und das ist politisch wie verfassungsrechtlich nicht hinnehmbar. Kommen Sie zurück zu einer ehrlichen und verlässlichen Haushaltsplanung. Haushaltsplanung darf kein Blick in den Kaffeesatz sein – sie muss rechnen, nicht raten. Steuern Sie den Haushaltsvollzug transparent. Und binden Sie das Parlament ehrlich ein. Denn Transparenz ist kein Luxus. Sie ist die Grundlage parlamentarischer Kontrolle."

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  • 27.02.2026

    Christopher Vogt: Welche Gespräche führt der Bund mit Lyten?

    Anlässlich der aktuellen Berichterstattung  und zu den Gesprächen mit dem Bund über einen möglichen Lyten-Standort in Heide erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:  

    "Mit großem Interesse lesen wir bei der CDU-Fraktion, dass es Gespräche zwischen dem Bund und Lyten über den Standort Heide gibt. Das ist insofern interessant, als dass die Landesregierung stets behauptet, dass es mit ihr keinerlei Gespräche gibt, da Lyten bislang keine Fördermittel angefragt hat. Es stellt sich daher die Frage: Welche Gespräche führt der Bund mit Lyten hinsichtlich des Standorts Heide und entscheidet auf einmal der Bund über den Einstieg von Lyten in Heide? Die Landesregierung wird dazu im Ausschuss am Mittwoch sicherlich transparent und öffentlich berichten.

    Wir sind sehr gespannt, mit welcher Botschaft der Wirtschaftsminister aus den USA zurückkehrt. Denn wir gehen davon aus, dass sein Besuch bei Lyten nicht nur aus einer Werksführung besteht, sondern dass Minister Madsen dort auch ergebnisreiche Gespräche zur Zukunft des Standorts Heide führt. Außerdem gehen wir davon aus, dass er nun einen deutlichen tieferen Einblick in das Unternehmen erhalten hat und unter anderem auch etwas zur Eigentümerstruktur von Lyten sagen kann. Wir hoffen, dass die Landesregierung am kommenden Mittwoch im Wirtschaftsausschuss Licht ins Dunkel bringen kann." 

    Anlage: Bericht der Landesregierung zum Besuch von Wirtschaftsminister Madsen in den USA bei Lyten

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  • 27.02.2026

    Heiner Garg zu TOP 26 "Kindergesundheit schützen: Verkauf von Energy-Drinks"

    In seiner Rede zu TOP 26 (Kindergesundheit schützen: Verkauf von Energy-Drinks und Werbung für gesundheitsschädigende Produkte für Kinder einschränken) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und gesundheitspolitische Sprecher, Heiner Garg: 

    "Wie so häufig inspiriert mich der Kollege Balke mit seinen Beiträgen ganz besonders, insbesondere, wenn ich nach einem richtigen Einstieg in die Rede suche. Was meine ich damit? Der Kollege Balke hat den großen Teil seiner Rede darauf verwendet, über die Notwendigkeit von Präventionsmaßnahmen zu sprechen. Das ist vollkommen richtig. Im Übrigen teilen wir alles, was bisher fachlich über Energy-Drinks gesagt wurde, was sie beinhalten oder was sie auslösen. Da gibt es überhaupt keinen Streit in dieser Sache.

    Das Problem, das wir mit Ihrem Antrag haben, ist auch nicht, dass man sich grundsätzlich für eine Einschränkung des Verkaufs von Energy-Drinks, also für ein Mindestalter, einsetzen kann. Das ist überhaupt nicht das Problem. Das Problem, das wir mit Ihrem Antrag haben, ist der Punkt drei, nämlich junge Menschen für die Zukunft fit zu machen, eigene Konsumentenentscheidungen zu treffen, weil man sie stark macht, weil man ihnen Gesundheitskompetenz vermitteln will. Das schieben Sie an den Bund. Jetzt will ich mal ein kleines Zitat von Peter Hauk, dem Minister für Ernährung, ländliche Räume und Verbraucherschutz, während des so häufig erwähnten CDU-Bundesparteitags, der mich auch sehr inspiriert hat, zum Besten geben: ‚Und lieber Kollege Günther, ich schätze dich ja sehr, aber man muss halt auch als Landesregierung Geld in die Hand nehmen für eine entsprechende Ernährung bereits in den Kitas, in den Schulen. Das ist das Geheimnis, um Kinder vorzubereiten, um sie mit den allgegenwärtigen Themen zu beschäftigen.‘ Jetzt weiß ich ja, dass dieser Minister letztes Jahr den ‚Dinosaurier des Jahres 2025‘ für seine Umwelt- und Landwirtschaftspolitik bekommen hat. Aber ich finde, für dies Aussage gebührt ihm wirklich Applaus. Das ist nämlich das Kernproblem.

    Und deswegen finde ich, Birte Pauls hat ja einen vermittelnden Vorschlag gemacht. Ich finde, wir sollten uns diesem anschließen. Ich mache Ihnen auch den Vorschlag, lassen Sie uns im Ausschuss nicht wochenlang, auch nicht monatelang, lassen Sie uns versuchen, gemeinsam einen Antrag zu machen mit dem, was Sie wollen und dem was wir vorschlagen. Ich glaube, daran soll es nicht scheitern.

    Lassen Sie mich einen Satz noch zur Zuckersteuer sagen. Wir haben uns ja, als wir dieses Thema hier debattiert haben, dankenswerterweise sehr intensiv mit der Frage, was ist eigentlich der Unterschied zwischen einer Abgabe und einer Steuer, auseinandergesetzt. Ich will noch mal sagen: Ich werbe ausdrücklich noch einmal dafür, eine zweckgebundene Abgabe auf den Weg zu bringen, damit wir das Aufkommen eins zu eins in Prävention stecken können. Da können auch die Gesundheitsfachkräfte an der Schule, die Birte Pauls immer wieder gefordert hat, finanziert werden. Ich finde, das Thema Kindergesundheit wäre es wert, dass wir eine gemeinsame Anstrengung unternehmen. Insofern assistieren wir Ihnen gerne.

    Lassen Sie uns im Ausschuss versuchen, das gemeinsam zusammenzubringen. Wenn es in einer Sitzung nicht klappt, können Sie das nächste Mal immer noch Ihr Ding ganz alleine durchziehen. Ich glaube, wir könnten das hier aus Schleswig-Holstein hinbekommen.

     

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  • 27.02.2026

    Anne Riecke zu TOP 25 "Sensibilität für queere Vielfalt an Schule fördern"

    In ihrer Rede zu TOP 25 (Sensibilität für queere Vielfalt an Schule fördern) erklärt die bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anne Riecke:

    "Für viele junge Menschen ist Schule der Ort, an dem sie zum ersten Mal erleben, ob sie so, wie sie sind, akzeptiert werden. Oder ob sie lernen, sich zu verstecken. Wenn wir heute über queere Vielfalt an Schulen sprechen, dann sprechen wir nicht über ein Randthema. Wir sprechen über das Grundversprechen unseres Bildungssystems, dass jedes Kind die gleichen Chancen hat – unabhängig von Herkunft, Glauben, sexueller Orientierung oder geschlechtlicher Identität.

    Ich danke der SPD-Fraktion für ihren Antrag. Es ist richtig und wichtig, Sensibilität für queere Vielfalt zu fördern. Und ja: Wir sehen ebenfalls, dass Diskriminierung und Mobbing gegenüber LSBTIQ*-Jugendlichen reale Probleme sind – mit teilweise gravierenden Folgen für Bildungsbiografien und psychische Gesundheit. Aber wir sind überzeugt: Wenn wir dieses Problem ernsthaft angehen wollen, dann brauchen wir einen strukturellen Ansatz – keinen Maßnahmenkatalog, der einzelne Aspekte herausgreift. Der SPD-Antrag setzt Schwerpunkte bei der Anerkennung des dgti-Ergänzungsausweises, bei geschlechtergerechter Sprache, bei Unisex-Toiletten und bei einer Handreichung. Das sind Diskussionspunkte – aber sie greifen zu kurz. 

    Der Antrag verengt das Thema faktisch auf trans- und intergeschlechtliche Schülerinnen und Schüler. Diese verdienen selbstverständlich Schutz. Aber queere Vielfalt umfasst viel mehr als das. Auch schwule, lesbische und bisexuelle Jugendliche erleben Ausgrenzung – oft alltäglich, oft subtil. Wenn wir Vielfalt fördern wollen, dürfen wir sie nicht auf einzelne Gruppen reduzieren. Einzelmaßnahmen ersetzen keine strukturelle Verankerung. Eine Broschüre allein verändert keine Schulkultur. Eine Toilettenregelung ersetzt keine pädagogische Auseinandersetzung. Und eine Erlassdebatte über Sprache ersetzt keine Fortbildung für Lehrkräfte. 

    Genau deshalb legen wir einen Alternativantrag vor. Unser Ansatz ist klar: Vielfalt ist Realität. Und sie gehört selbstverständlich in den Unterricht. Wir fordern, 'sexuelle Vielfalt' und 'geschlechtliche Identität' in angemessener Form in den Fachanforderungen zu verankern. Altersgerecht und fachlich fundiert. Nicht beschränkt auf den Sexualkundeunterricht, sondern als Teil einer werteorientierten Bildung, die unterschiedliche Lebensentwürfe, Partnerschaften und Familienmodelle abbildet. Das ist kein ideologisches Projekt. Das ist eine Frage der Lebenswirklichkeit. Wir wollen außerdem sicherstellen, dass die Sensibilisierung für LSBTIQ*-Themen Bestandteil der Lehrkräfteaus- und -fortbildung wird. Denn am Ende entscheidet sich vieles im Klassenraum. Lehrkräfte brauchen Sicherheit im Umgang mit Diskriminierung, mit Konflikten, mit Fragen von Identität. Das darf nicht vom persönlichen Engagement Einzelner abhängen. Vielfalt sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität soll in angemessener Form im Unterricht stattfinden und in der Lehrkräftebildung systematisch berücksichtigt werden. Genau diesen strukturellen Weg gehen wir.

    Darüber hinaus wollen wir bestehende Bildungs- und Präventionsangebote weiterentwickeln und landesweit zugänglich machen. Projekte wie SCHLAU Schleswig-Holstein leisten wertvolle Arbeit in der Aufklärung und im Abbau von Vorurteilen. Solche Kooperationen zwischen Schulen und der Gesellschaft wollen wir gestärkt sehen. Ein weiterer Punkt ist uns wichtig: Transparente Beschwerde- und Unterstützungsstrukturen. Schülerinnen und Schüler, die Diskriminierung erleben, müssen wissen, an wen sie sich wenden können. Niedrigschwellig, verlässlich und wirksam. Und ja: Auch der respektvolle Umgang mit selbstgewählten Namen und Anreden gehört dazu. Im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorgaben soll im Schulalltag ein respektvoller und praktikabler Umgang sichergestellt werden. Verwaltung und Selbstbestimmung dürfen kein Gegensatz sein – sie müssen in einen vernünftigen Ausgleich gebracht werden.

    Junge Menschen sollen sich frei von Angst, Diskriminierung und Ausgrenzung entwickeln können. Vielfalt darf im Schulalltag weder tabuisiert noch auf einzelne Aspekte verkürzt werden. Der Unterschied zwischen dem SPD-Antrag und unserem Antrag liegt im Ansatz: Die SPD listet Einzelmaßnahmen auf. Wir setzen auf strukturelle Verankerung. Wir wollen keine Symbolpolitik, sondern nachhaltige Veränderung. Keine punktuellen Debatten, sondern eine Schulentwicklung, die Vielfalt selbstverständlich macht. Für eine Schule in Schleswig-Holstein, in der jedes Kind sagen kann: Ich darf hier so sein, wie ich bin."

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  • 27.02.2026

    Christopher Vogt zu TOP 27 "Den Führerscheinerwerb erleichtern"

    In seiner Rede zu TOP 27 (Den Führerscheinerwerb erleichtern – Kosten senken, Zugang verbessern, Sicherheit stärken) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt: 

    "Autos sind von entscheidender Bedeutung für die Mobilität in Deutschland – vor allem im ländlichen Raum sind und bleiben sie unverzichtbar wichtig, auch wenn der eine oder die andere dies vielleicht nicht hören möchte. Gerade in einem Flächenland sorgt das Auto für soziale Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und die Freiheit des Einzelnen.

    Die Kosten für den Führerschein und der enorme Preisanstieg der vergangenen Jahre stellen aber für viele junge Menschen eine immer größere Hürde dar. Daher ist es absolut richtig, dass wir uns mit der Frage beschäftigen, wie das Autofahren, wie der Führerschein, für die Menschen erreichbar bleibt. Denn der Führerschein darf kein Luxusgut sein. Die aktuelle Diskussion um die Reform des Führerscheins ist deshalb wichtig. Wir sollten aber alle darauf achten, dass hier keine falschen Erwartungen geweckt werden. Die geplante Reform mag die Kostenentwicklung abdämpfen. Aber es wäre falsch zu denken, dass nach dieser Führerscheinreform auf einmal die Preise massiv sinken würden. Das sollten wir alle auch so ehrlich kommunizieren, gerade mit Blick auf die aktuelle Zurückhaltung potenzieller neuer Fahrschüler.

    Ich finde es richtig, auch bei der Führerscheinausbildung neue Entwicklungen aufzugreifen und zum Beispiel digitale Lernangebote zu integrieren. Auch der Einsatz von Simulatoren kann eine gute Ergänzung zum bisherigen Fahrunterricht darstellen. Der Fokus sollte aber auf dem unterstützenden Einsatz liegen und nicht auf dem vollständigen Ersatz. Denn die Verkehrssicherheit und unsere bisherigen Ausbildungsstandards sollten nicht geschleift werden. Da geht es in der öffentlichen Diskussion teilweise etwas durcheinander.

    Das betrifft auch eine mögliche Laienausbildung, wo gerne auf die Erfahrungen Österreichs verwiesen wird. Dass Österreich aber bei der Laienausbildung noch eine weitere Ausbildungsphase nach der bestandenen Führerscheinprüfung hat, fällt dann gerne unter den Tisch. Bevor wir unser Ausbildungssystem komplett umbauen, sollten wir deshalb vielleicht besser unsere eigenen Erfolge ausbauen: Ich halte beispielsweise einen weiteren Anlauf auf europäischer Ebene für angebracht, um das Begleitete Fahren mit 17 auszuweiten und das Begleitete Fahren mit 16 zu ermöglichen. Und es sollten dringend auch noch weitere Optionen neben den vorliegenden Eckpunkten zur Führerscheinreform in Erwägung gezogen werden, wie die Kosten reduziert oder abgefedert werden können. Wenn wir die Führerscheinkosten steuerlich absetzbar machen – entweder durch den Fahrschüler oder bei Minderjährigen durch die Eltern –, hätten wir eine direkte finanzielle Entlastung. Und der Staat könnte die Verwaltungs- und Prüfungsgebühren reduzieren. Dann braucht es auch kein Extra-Förderprogramm, wie es die SPD-Fraktion in ihrem Alternativantrag vorschlägt. Diesen Punkt sehen wir in Ihrem ansonsten guten Alternativantrag nämlich als einzigen skeptisch.

    Beim Antrag der Koalition geraten leider einige Dinge wieder ein bisschen durcheinander. Das passiert offenbar immer, wenn der Antrag kurz vor Fristende noch geeint werden muss. Wollen Sie in der Überschrift noch Kosten senken, geht es im Antragstext nur noch um das Verhindern eines weiteren Anstiegs. Und laut Ihrer eigenen Begründung gibt es bereits die Möglichkeit der praktischen Fahrprüfung auf Englisch, auch wenn Sie sich zwei Absätze davor noch im Bundesrat genau dafür einsetzen wollen. Und dass Sie dann noch mit dem Anti-Door-Assistenten zwar den Führerschein nicht günstiger machen wollen, dafür aber neue Autos teurer, ist auch interessant.

    Wir sollten auf jeden Fall die Daumen drücken, dass sich Claus Ruhe Madsen auf der anstehenden Verkehrsministerkonferenz für wirksame Maßnahmen zur Begrenzung der Führerscheinkosten einsetzt. Und es wäre wünschenswert, wenn er den ein oder anderen Vorschlag wie das Absetzen der Kosten von der Steuer noch zusätzlich einbringt."

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  • 02.03.2026

    Heiner Garg: Mehr Regulierung und Medienkompetenz statt bloßes Verbot von Sozialen Medien

    Zur mündlichen Anhörung zum Thema Soziale Medien heute in einer gemeinsamen Sitzung des Sozial-, Finanz-, Innen- und Rechts- und des Wirtschaftsausschusses erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und jugendpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg: 

    "Ein reines Verbot der Sozialen Medien wird die Probleme nicht lösen. Das hat die heutige Anhörung bereits bis jetzt klar gezeigt. Unstrittig ist, dass von Sozialen Medien Gefahren ausgehen, vor denen wir insbesondere junge Menschen schützen müssen. Hass, Hetze, Desinformationen, aber auch psychischer Druck und Mobbing sind leider zunehmende Phänomene, mit denen Kinder und Jugendliche konfrontiert werden. 

    Die Nutzung und der Umgang mit digitalen Medien gehört aber zur Lebensrealität junger Menschen dazu. Die Lösung wird daher deutlich komplizierter und vielschichtiger werden müssen. Die Plattformen müssen deutlich strenger reguliert werden. Das betrifft insbesondere das sogenannte Doomscrolling, Dark Patterns, den Rabbit-Hole-Effekt sowie das Phänomen von 'Fear of missing out'. Diese müssen vonseiten der Anbieter unterbunden werden. Gleichzeitig muss die Medienkompetenz junger Menschen, aber auch der Eltern, deutlich gestärkt werden. Junge Menschen müssen lernen, Fakten von Fake zu unterscheiden, Informationen zu hinterfragen und die Gefahren von Hass und Hetze zu erkennen. Aus Kindern müssen verantwortungsvolle Jugendliche werden können. Damit das auch im Elternhaus gelingen kann, müssen auch die Eltern entsprechend gestärkt werden. Deshalb müssen auch die Eltern in die Vermittlung von Medienkompetenz mit einbezogen werden. 

    Und letztlich müssen wir uns auch damit beschäftigen, wie sich unsere Jugendlichen den Umgang mit Sozialen Netzwerken vorstellen. Die meisten sind sich der Probleme durchaus bewusst, wollen aber trotzdem nicht darauf verzichten."

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  • 01.11.2018

    Dennys Bornhöft: Wir prüfen die Schulgeldfreiheit

    Anlässlich der heutigen Demonstration von Vertretern der Gesundheitsfachberufe vor dem Schleswig-Holsteinischen Landtag erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    ,,Wie uns die heutige Demonstration vor dem Schleswig-Holsteinischen Landtag gezeigt hat, sind die Auszubildenden in den Gesundheitsfachberufen am Limit.

    Wir wissen, dass gerade diese Berufe unverzichtbar sind für unsere Gesell- schaft. Mit ihrem persönlichen Einsatz stützen sie unseren Sozialstaat und sorgen auch für einen generationenübergreifenden Zusammenhalt. Während Ärztinnen und Ärzte das Leben retten, machen die jungen Menschen, die heute vor dem Landtag demonstriert haben, das Leben lebenswerter. Hier für möchte ich mich ausdrücklich bedanken. Diese Arbeit sollte mehr Wertschätzung, auch finanziell, erfahren.

    Das Schulgeld stellt ohne Wenn und Aber eine Einstiegshürde dar, die wir nun angehen müssen. Daher werden wir uns dafür einsetzen, den Einstieg in die Schulgeldfreiheit bei den Gesundheitsfachberuf schnellstmöglich anzugehen."

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  • 25.07.2018

    Annabell Krämer: Jamaika unterstützt weiterhin Konsolidierungsbemühungen der Kommunen

    Anlässlich der geplanten Neuregelung der Konsolidierungshilfen für Kommunen ab 2019 erklärt die finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    „Die Pläne zur finanziellen Unterstützung notleidender Kommunen auch über das Jahr 2018 hinaus verdeutlichen, dass die Jamaika-Koalition ihrer Finanzverantwortung gegenüber den Kommunen gerecht wird. Das wurde bereits mit dem im Januar vereinbarten millionenschweren Entlastungspaket deutlich. Nun stellen wir klar, dass wir auch von 2019 bis 2023 insgesamt 90 Millionen Euro pro Jahr an Konsolidierungshilfen und Fehlbetragszuweisungen zur Verfügung stellen wollen.

    Es ist ein besonders erfreuliches Signal, dass das Land weiterhin einen Eigenanteil von 15 Millionen Euro pro Jahr aufbringt und damit die schleswig-holsteinischen Kommunalfinanzen insgesamt stärkt. In den letzten Jahren sind bereits sichtbare Fortschritte erzielt worden, weshalb nun der Empfängerkreis von Konsolidierungshilfen um drei Viertel reduziert werden kann. Für die betroffenen Städte und Kreise bedeutet dies zugleich die Zurückgewinnung finanzieller Autonomie, nachdem diese jahrelang unter Kuratel des Landes gestanden haben.

    Andererseits können die ehemaligen Konsolidierungskommunen bei Bedarf auch künftig finanzielle Hilfen in Form von Fehlbetragszuweisungen erhalten. Wichtig ist nun, dass insbesondere die hochverschuldeten Städte Kiel, Lübeck und Flensburg an einem strikten Konsolidierungskurs festhalten, damit diese in wenigen Jahren nicht mehr auf Sonderhilfen des Landes und der Gesamtheit der Kommunen angewiesen sind. Die stabile Konjunktur und hohe Steuereinnahmen geben ihnen den dafür notwendigen Rückenwind.“

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