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  • 13.12.2018

    Dennys Bornhöft zu TOP 22 "Sicherheitsstandards für Medizinprodukte"

    In seiner Rede zu TOP 22 (Gleiche Sicherheitsstandards für Medizinprodukte wie bei Medikamenten) erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    ,,Die kürzlich erschienene Veröffentlichung in der Süddeutschen Zeitung zu den ,Implant Files` sorgt für Unbehagen, teils auch Wut, insbesondere natürlich bei Betroffenen. Die ,Implant Files` werfen Fragen auf, inwieweit in Deutschland und Europa unnütze oder schädliche Produkte im Gesundheitswesen auf dem Markt gebracht wurden.

    Sowohl der Antrag der SPD als auch diverse Medienberichterstattungen fordern eine Verschärfung der Zulassungsmethoden. Wenn man sich das Medizinproduktegesetz in den §§ 4 anschaut, stellt man fest, dass es in Deutschland gar kein Zulassungsverfahren im eigentlichen Sinne gibt. Geregelt wird nur, wie ein Medizinprodukt in den Verkehr in den europäischen Staaten gebracht werden kann. Dies läuft derzeit so ab: Ein privates Institut, z.B. TÜV, Dekra und viele andere, prüft, ob technische Normen eingehalten werden. Nach erfolgreicher Überprüfung erhält das Produkt ein CE-Zeichen, die französische Abkürzung für Europäische Gemeinschaft. Diese CE-Kennzeichnung allein ist wiederum aber kein Siegel bezogen auf die Leistungsfähigkeit oder den Patientennutzen der Produkte. Dies wird sicherlich ein wesentlicher Punkt in der Anhörung und Debatte im Sozialausschuss sein, ob und inwieweit hier nicht andere Maßstäbe anzusetzen sind. Im Zweifel wird man aber in Richtung Europäisches Recht gehen müssen.

    Der neueren Presseberichterstattung war zu vernehmen, dass der Hersteller sich ein anderes Prüfinstitut in Europa suchen kann, falls ihm das CE-Siegel versagt wurde. Kritisch wäre dies, wenn es zu unterschiedlichen Produkteinschätzungen zwischen den Prüfinstitutionen kommen würde und dadurch ein bereits einmal nicht zugelassenes Medizinprodukt nunmehr doch zugelassen werden würde. Dann wären die Anforderungen nicht einheitlich. Insbesondere bei sensiblen Produkten wie Herzschrittmachern ist ein einheitliches System zur Marktzulassung und -überwachung unerlässlich. Des Weiteren wirft es zumindest Fragen auf, dass die benannten Stellen privatrechtlich von den Herstellern für die CE-Prüfung beauftragt und auch bezahlt werden. Bei der Rollenverteilung könnten hier Interessenskonflikte entstehen.

    Die Zahl der Rückrufe von Medizinprodukten und anderer Vorkommnisse ist laut Techniker Krankenkasse in den vergangenen Jahren stark gestiegen.

    Gab es im Jahr 2004 noch rund 3.100 Risikomeldungen an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, hat sich die Zahl 2017 fast verfünffacht. Das liegt zum einen an der europaweit großen Menge von jährlich etwa 30.000 Neuentwicklungen. Das liegt aber auch daran, dass der Einsatz von Medizinprodukten steigt. Das ist für die medizinische Versorgung und Lebensqualität der Bevölkerung prinzipiell auch richtig. In Deutschland gibt es seit 2011 das sogenannte Endoprothesenregister. Hier werden ­ bisher leider nur auf freiwilliger Basis ­ Daten von implantierten Hüft- und Knieprothesen zusammengeführt. Damit soll die Qualität der Behandlung verbessert werden. Auch für andere Hochrisikoprodukte wie Herzschrittmacher oder Brustimplantate wäre ein solches Register sinnvoll. Dadurch könnten Langzeitdaten gesammelt, verglichen und Patienten bei Produktrückrufen schneller informiert und gewarnt werden. Auf EU-Ebene ist solch eine zentrale Datenbank bereits in der Umsetzung, die hoffentlich möglichst einfach für Ärztinnen und Ärzte sowie Patientinnen und Patienten zugänglich sein wird. Leider ist letzteres bisher nicht geplant.

    Nicht nur in der Prophylaxe, sondern auch im Nachgang, wenn jemand einen Schaden bereits erlitten hat, gibt es Diskussionspunkte und Verbesserungsbedarfe. Melden Firmen, die fehlerhafte Medizinprodukte hergestellt haben, Insolvenz an, haben weder die Krankenkassen noch die betroffenen Patienten eine Möglichkeit, ihre Schadenersatzansprüche durchzusetzen.

    Die EU-Vorgaben klammern die Insolvenz bisher aus. Im Sinne der Absicherung der betroffenen Patienten, die teilweise durch lange Krankheit große finanzielle Einbußen und Einschnitte in der Lebensqualität haben, braucht es weitergehende Lösungen. Zu diskutieren ist, inwieweit z.B. die Hersteller zukünftig zu einer Produkt-Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung zu verpflichten wären.

    Abschließend möchte ich herausstellen und betonen, dass das Sozial- und Gesundheitsministerium bereits gehandelt hat bevor das Thema auf der bundes- und landespolitischen Agenda stand. Es hat das Personal für die medizinische Überwachung deutlich aufgestockt, indem es die Zahl der Vollzeitstellen auf nun 26 mehr als verdoppelt hat. Die Landesregierung hat das Thema also bereits voll auf dem Schirm."

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  • 13.12.2018

    Stephan Holowaty zu TOP 17+46 "Digitalisierung und WLAN an Schulen voranbringen"

    In seiner Rede zu TOP 17+46 (Digitalisierung und WLAN an allen Schulen voranbringen/WLAN an allen Schulen bis 2021) erklärt der digitalpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Stephan Holowaty:

    ,,Alle Schulen, alle Schüler müssen die digitale Schule umsetzen können.

    Dazu gehört selbstverständlich auch, dass das Geld aus dem hoffentlich zeitnah kommenden Digitalpakt allen Schulen im Lande über ihre Schulträger zur Verfügung steht. Wir wollen die grundsätzlichen Themen rund um die Finanzierung dänischer und freier Schulen durch Gelder aus dem Digitalpakt gerne im Bildungsausschuss genauer diskutieren. Auch die dänischen Schulen, die freien Schulträger im Land sollen und müssen wissen: Moderne Bildung darf und wird nicht ohne sie stattfinden.

    Bei den WLANs in Schulen verstehe ich aber offen gesagt nicht, warum es hier eines SPD-Antrages bedarf. Die SPD sagt: Wir wollen WLAN bis 2021 an allen Schulen. Der Koalitionsantrag sagt: Wir wollen WLAN bis 2021 an allen Schulen. Der einzige Unterschied ist: die SPD fordert erst ein Konzept.

    Liebe SPD, die Landesregierung hat schon ein Konzept und stimmt das bereits mit den Schulträgern ab. Der SPD-Antrag ist doch so, als würden Sie beantragen, dass morgen über Kiel die Sonne aufgehen möge. Die Sonne wird aufgehen. Dafür braucht es keinen Antrag von Ihnen. Und schon gar nicht das morgen folgende Eigenlob, dass es ohne SPD-Antrag wohl keinen Sonnenaufgang gegeben hätte. In Wahrheit haben drei Viertel unserer Schulen im Lande schon WLAN. Glasfaser muss in die Schulen, flächendeckend. WLAN muss in die Schulen, auch flächendeckend. Wir brauchen eine vernünftige Endgeräteausstattung für jeden Schüler und ein vernünftiges Servicekonzept. Gemanagte Endgeräte, unternehmensweite offene WLANs ­ das ist in Unternehmen seit zehn, 15 Jahren gang und gäbe. Das ist doch keine Rocket Science. Und es soll mir bitte niemand ernsthaft erzählen, dass hier das Rad neu erfunden werden muss oder es inhaltslose SPD- Anträge benötigt.

    All das ­ private clouds, public clouds, Endgerätemanagement, mobile Geräte ­ ist bei Unternehmen seit zehn, 15 Jahren gang und gäbe. Ich frage mich manchmal, was eigentlich die sozialdemokratischen Bildungsminister der vergangenen Jahre den ganzen Tag über gemacht haben.

    Wir müssen jetzt eines tun und das schnell: vorhandene Erfahrungen nutzen, richtig Gas geben, einfach mal machen. Wir müssen die letzten WLANs aufbauen, nicht nur Bedenken abwägen und im Zweifel abwarten. Das gilt auch für die Ausstattung mit Endgeräten. Bring your own device oder Vollausstattung, wir brauchen Pragmatismus. Auch das ist keine Rocket Science, Erfahrungen gibt es in wirklich großen Mengen. Das eigene Gerät muss funktionieren, ebenso wie sichergestellt werden muss, dass jeder Schüler, jede Schülerin ein ausreichend leistungsfähiges Endgerät bekommen kann.

    Der dritte Schritt ist die zentrale Infrastruktur ­ in Kurzform: die Schulcloud mit all ihren Angeboten, auf die die einzelne Schule zugreifen kann. Unsere Bildungsministerin ist hier bereits gut dabei und es gibt genügend Vorbilder, wie Clouds technisch implementiert und Cloud-Dienste inhaltlich organisatorisch gestaltet werden können. Hier sind wir mit den Planungen der Schulcloud auf dem besten Weg. Bleibt der vierte Schritt: Digitale Lerninhalte und digital unterstütztes Lernen. Viele Unternehmen machen auch dies bereits seit zehn, 15 Jahren und haben umfangreiche Erfahrungen. Ein Whiteboard ist eben keine digitale Bildung, sondern nur ein Endgerät. Wer nur Texte als PDF auf einem Bildschirm zeigt, kann gleich bei Papier bleiben. Wir wollen, dass Schulen in Kiel und San Francisco gemeinsam Kurse und Projekte anbieten können. Wir wollen, dass jede Schule im Land Nischen- und Spezialkurse als e- oder Distant Learning auch dann anbieten kann, wenn es nur wenige Schüler im Land dafür gibt. Und auch ist das nur der Anfang. Wir wollen, dass wir Mechanik oder Kunst, Architektur, Chemie, Biologie oder Physik durch Augmented und Virtual Reality-Anwendungen dreidimensional anfassbar, erlebbar machen und aus der Zweidimensionalität der Kreidetafel herausholen.

    Content is king. Ohne Infrastruktur und Endgeräte ist content nutzlos. Aber ohne content bleiben Endgeräte und Infrastruktur nutzlos. Genau hier, beim Inhalt, liegen die wirklich großen Herausforderungen. Wir werden mit der Zeit nicht nur ein neues Verständnis des Lehrerberufes brauchen, wir brauchen vor allem auch Content-Macher. Hier entstehen gigantische Chancen für spezialisierte Unternehmen ­ heute nennen wir diese Unternehmen Schulbuchverlage, morgen werden sie viel mehr sein müssen. Wenn wir aber endlich Infrastruktur und Endgeräte in der Fläche bereitstellen, wird es nicht lange dauern, bis es Hunderte und Tausende von guten und passgenauen Inhaltsangeboten gibt, die um den Kunden ­ die Schulen ­ wetteifern. Die AppStores für Android oder iPhone weisen den Weg ­ der Inhalt folgt dem Gerät. Und da sind wir wieder am Anfang, beim Glasfaser und beim WLAN und bei den Endgeräten. Je schneller das kommt, desto schneller lösen wir den Entwicklungsschub bei den digitalen Schulbüchern des 21. Jahrhunderts, dem Lehr- und Lerncontent. Flächendeckendes WLAN in unseren Schulen ist also keine Option, sondern eine Notwendigkeit. Wir brauchen einen funktionierenden Digitalpakt. Sonst verschläft unser Land mal wieder die Zukunft."

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  • 13.12.2018

    Anita Klahn: Die Schulpflicht geht vor

    Zum angekündigten Schülerstreik für mehr Klimaschutz erklärt die bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    ,,Politisches und gesellschaftliches Engagement von Schülerinnen und Schülern begrüßen wir Freie Demokraten ausdrücklich. Dies zu fördern ist eine wichtige Aufgabe von Land und Schulen. Denn dadurch wachsen die Schüler zu kritischen und politisch aktiven Bürgern heran.

    Kritisches Denken und politisches Engagement sind aber keine Rechtfertigungsgründe, sich der Schulpflicht zu widersetzen. Auch darf das Schwänzen des Schulunterrichts von niemandem toleriert, begrüßt oder unterstützt werden ­ auch dann nicht, wenn es um edle Ziele wie mehr Klimaschutz geht. Denn zum Schülerleben gehört auch, zwischen Schulpflicht und Freizeit, also zwischen Pflicht und Kür zu unterscheiden."

     

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  • 13.12.2018

    Annabell Krämer zu TOP 15 "Grundsteuer-Aufkommen der Gemeinden sichern"

    In ihrer Rede zu TOP 15 (Grundsteuer-Aufkommen der Gemeinden sichern) erklärt die finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    ,,Die Einnahmen aus der bisherigen Grundsteuer sind für unsere Städte und Gemeinden unverzichtbar. Das Bundesverfassungsgericht hat die Grundsteuer in der jetzigen Form für verfassungswidrig erklärt, denn es wurde jahrelang versäumt, die Einheitswerte zu aktualisieren. Die derzeitige Grundsteuer spiegelt nicht mehr die tatsächlichen Wertverhältnisse wider.

    Deshalb brauchen wir eine Reform der Bemessungsgrundlage, um die Grundsteuer im Kern zu erhalten.

    Schon seit Jahren stehen viele Modelle zur Diskussion. Nun hat Bundesfinanzminister Scholz ein weiteres Modell vorgelegt. Alle Varianten haben ihre Vor- und Nachteile. Für uns Freie Demokraten ist klar: Eine flächendeckende Mehrbelastung der Bürger kommt nicht in Frage. Mit uns gibt es keine Steuererhöhung durch die Hintertür!

    Wie sehen die Modelle aus? Umweltverbände plädieren für die Bodenwertsteuer, bei der die Bodenrichtwerte herangezogen werden. Dieses Modell belastet nicht nur Mieter und Eigentümer in Ballungszentren stärker. Was ist mit kleinen Einfamilienhäusern, die früher auf großen Grundstücken gebaut wurden? Wer denkt an die kleine Immobilie auf großem Grund? Eine Grund- steuerreform darf Omas Häuschen nicht gefährden! Das zuletzt von einer Ländermehrheit favorisierte Kostenwertmodell erfordert eine Erhebung der

    Boden- und Gebäudewerte. Und das für 35 Millionen Grundstücke in Deutschland! Auch wenn von pauschalierten Gebäudewerten ausgegangen wird, ist der Erfassungsaufwand für die Finanzbehörden riesig. Eine Reform, die zu Erhebungskosten in Milliardenhöhe führt, ist den Steuerzahlern aus Sicht der Freien Demokraten nicht vermittelbar.

    Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat nun mit dem vorgeschlagenen Ertragswertmodell das Kostenwertmodell modifiziert, indem er ­ grob gesagt ­ die pauschalierten Herstellungskosten durch eine Ertragskomponente ­ basierend auf tatsächlichen oder pauschalierten Mieterträgen ­ ersetzt hat.

    Das steigert noch einmal den Aufwand. Ein Durchbruch in der Grundsteuerfrage ist ihm damit sicherlich nicht gelungen. Die öffentlichen Reaktionen haben dies gezeigt.

    Letztlich hat jedes Modell sein Für und Wider. Die wertbasierten Modelle sind immer kompliziert, aber nicht zwangsläufig gerecht. Ohnehin ist das Gerechtigkeitsargument in diesem Zusammenhang schwierig. Denn die Grundsteuer ist von ihrer Konzeption her ja gerade kein Umverteilungsinstrument. Damit hat sie einen grundsätzlich anderen Charakter als die Einkommensteuer. Die Grundsteuer wurde ursprünglich damit begründet, dass sie die gemeindlichen Leistungen für die Bereitstellung von Infrastruktur abgelten soll. Es handelt sich um eine reine Objektsteuer, bei der die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen keine Rolle spielt.

    Gerechtigkeit und Umverteilung sind daher die falschen Kategorien, wenn wir über die Grundsteuer reden. Stattdessen sollten wir auf darauf schauen, wie wir eine effiziente Steuererhebung hinbekommen und einen Steuererhöhungsautomatismus zulasten der Bürger verhindern.

    Deshalb erscheint uns Freien Demokraten sinnvoll, einzig die Grundstücks- und Gebäudeflächen zu berücksichtigen und somit auf aufwändige Wertermittlungen zu verzichten. Das Flächenmodell ist nicht nur einfach und transparent, sondern verhindert auch automatische Steuererhöhungen, die sich aus Wertsteigerungen ergeben. Einen wichtigen Zusammenhang dürfen wir nicht aus den Augen verlieren: Jede Erhöhung der Grundsteuer verteuert das Wohnen ­ für jeden! Sie wird entweder vom Selbstnutzer getragen oder auf den Mieter umgelegt. Die Mietpreisentwicklung ist bundesweit zu einem beherrschenden Thema geworden. Wir diskutieren, wie bestehender Wohnraum bezahlbar bleibt und neuer bezahlbarer Wohnraum entsteht. Wir wollen keine Grundsteuerreform beschließen, die unsere wohnungspolitischen Bemühungen durchkreuzt.

    Nutzen wir die Chance, die sich uns bietet. Lassen Sie uns eine Grundsteuer auf die Beine stellen, die einfach, transparent und nachvollziehbar ist. Eine Grundsteuer, die die Kommunen leistungsfähig hält, ohne die Bürger immer stärker zu belasten. Losgelöst von jeglicher Ideologie erscheint es schwer vorstellbar, dass in Anbetracht der Komplexität der vorgelegten Modelle ein anderes als das Flächenmodell umsetzbar ist. Vielleicht hat gerade deshalb Bundesfinanzminister Olaf Scholz das Flächenmodell als Alternative ins Gespräch gebracht.

    Damit aber eines deutlich ist: Wir Freie Demokraten verschließen uns keinem weiteren sinnvollen Vorschlag, sofern unsere drei Bedingungen ­ Einfachheit, Transparenz und Aufkommensneutralität ­ erfüllt sind. Der nun vorgelegte Entwurf des Bundesfinanzministers hat zumindest ein Gutes ­ er hat alle wachgerüttelt und aufgeschreckt. Es sollte nun auch dem letzten Entscheidungsträger klar geworden sein, dass es dringend an der Zeit ist, sich auf ein vernünftiges Modell zu einigen."

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  • 13.12.2018

    Jan Marcus Rossa: Beim Rundfunkbeitrag bleibt alles so, wie es ist

    Zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs hinsichtlich der Vereinbarkeit des Rundfunkbeitrags mit dem Unionsrecht erklärt der medienpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    ,,Die Bedeutung der EuGH-Entscheidung wird meines Erachtens überschätzt. Seit 2007 steht fest, dass eine staatliche Finanzierung des öffentlichen Rundfunks europarechtlich keine unzulässige Beihilfe ist. Darauf weist auch der EuGH hin. Es ging weiter um die Frage, ob die Kommission über die Umstellung von der Rundfunkgebühr zum Rundfunkbeitrag hätte unterrichtet werden müssen. Dies hat der EuGH verneint. Bestätigt wurde das Recht der Rundfunkanstalten, Beitragsbescheide zu vollstrecken. Alle anderen Fragen, die dem EuGH zur Prüfung vorgelegt wurden, hielt das Gericht für unzulässig. Festzustellen ist: Europarechtlich bleibt alles so, wie es ist.

    Das ändert aber nichts an der politischen Herausforderung, dass der Rund- funkbeitrag und seine derzeitige Ausgestaltung ein massives Akzeptanzproblem haben. Wir sind zuversichtlich, dass der auf der Ministerpräsidentenkonferenz angestoßene Diskussionsprozess dazu führt, den Programmauftrag zu evaluieren und neu zu definieren. Ist dieser Arbeitsauftrag erfüllt und der Rundfunkauftrag neu beschrieben, werden wir ein gerechtes, transparentes und von der Mehrheit der Bevölkerung akzeptiertes Beitragsmodell entwickeln können. Wichtig ist aber, dass wir hier die Reihenfolge der vor uns stehenden Arbeitsschritte einhalten. Ein Finanzierungssystem zu modifizieren, bevor die Diskussion über den Rundfunkauftrag abgeschlossen ist, würde das Akzeptanzproblem vergrößern und am Ende ohne Not den öffentlich-rechtlichen Rundfunk beschädigen."

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  • 13.12.2018

    Annabell Krämer zu TOP 57 "Abschluss und Privatisierung der HSH Nordbank"

    In ihrer Rede zu TOP 57 (Abschluss und Privatisierung der HSH Nordbank) erklärt die finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    ,,Mit der Genehmigung durch die Europäische Kommission am 26. November 2018 wurde die letzte Vollzugsbedingung für den Verkauf der Landesanteile an der HSH Nordbank AG erfüllt. Zwei Tage später hat der Privatisierungsprozess mit der Kaufpreiszahlung und Aktienübertragung seinen Abschluss gefunden. Wir konnten damit das wohl teuerste Kapitel in der Geschichte unseres Landes beenden. Doch das Buch ist noch nicht geschlossen. Die finanziellen Nachwirkungen sind groß und verbleibende Risiken noch nicht ausgestanden. Der finanzielle Schaden beträgt auch jetzt noch mindestens 5,4 Milliarden Euro für unser Land ­ die zukünftigen Zinslasten noch nicht eingerechnet. Eine gewaltige Summe, die uns wichtige politische Handlungsspielräume für die Zukunft nimmt.

    Nicht zuletzt gehen auch viele Arbeitsplätze verloren und hinter jedem dieser Arbeitsplätze steht ein Einzelschicksal. Wir hoffen, dass der Kieler Oberbürgermeister mit Unterstützung der Landesregierung Erfolg hat beim erneuten Werben für den Kieler Standort. An dieser Stelle muss ich auf Äußerungen des Oppositionsführers zurückkommen. Der Vorwurf, die Landesregierung lasse die Mitarbeiter der HSH im Stich, ist wirklich infam. Sie verschweigen, dass wir Arbeitsplätze gerettet haben, indem wir eine Abwicklung der HSH verhindern konnten. Wer Arbeitsplätze riskiert und vernichtet hat, das sind Sie! Denn es sind die früheren Fehlentscheidungen des Landes und des Managements, die uns den Schlamassel erst eingebrockt haben.

    Und diese Fehlentscheidungen haben Sie als ehemaliger Finanzminister selbstverständlich politisch mit zu verantworten!

    Apropos politische Mitverantwortung: Ich möchte an dieser Stelle nicht unerwähnt lassen, dass einzig die FDP am 7. Mai 2003 gegen eine Fusion der Landesbanken gestimmt hat, und zwar deshalb, weil eine gleichzeitige Privatisierung der HSH Nordbank unterblieben war. Wir hatten uns schon damals von der ordnungspolitischen Überzeugung leiten lassen, dass es keine Aufgabe des Staates sein kann, eine internationale Geschäftsbank zu betreiben. Die FDP hatte sich auch in den Folgejahren wiederholt für eine Veräußerung der HSH Nordbank ausgesprochen. Damals hätte das Land sein Engagement noch mit Gewinn und nicht mit einem Milliardenschaden beendet.

    Dem Staat stehen andere Finanzierungsquellen zur Verfügung als wirtschaftliche Betätigungen ohne hinreichenden öffentlichen Auftrag. Unser marktwirtschaftlicher Ordnungsrahmen gibt die Regeln vor: Die öffentliche Hand soll nur dort unternehmerisch tätig werden, wo der Markt eine öffentliche Aufgabe nicht oder nur ungenügend erbringt. Der Staat ist in der Regel nicht der bessere Unternehmer. Kein Engagement darf zudem ein Ausmaß haben, dessen Scheitern die Handlungsfähigkeit unseres Landes bedroht.

    Wir wollen niemals mehr eine zweite HSH erleben!

    Wir sind gemeinsam zu der Überzeugung gekommen, dass die Bieterwahl richtig war. Das hat auch die Europäische Kommission mit ihrem Beschluss vom 26. November 2018 bestätigt. Ich danke der Finanzministerin für den erfolgreichen Abschluss der Transaktion und für die größtmögliche Transparenz während des gesamten Prozesses. Richten wir einen Blick in die Zukunft. Wirtschaftlich und emotional ist das Kapitel der HSH leider noch nicht beendet.

    Erstens: Wir haben eine Bank mit positiver Fortführungsprognose veräußert. Die Bank kann ihr Kerngeschäft als umstrukturiertes und rentables Unternehmen fortführen. Das ist gut und wichtig für die verbleibenden Arbeitsplätze. So bitter es klingt, die Alternative wäre die sofortige Einstellung des Neugeschäfts und somit der Verlust sämtlicher Arbeitsplätze gewesen. Wir werden aber auch die nächsten Jahre die Vorwürfe zu ertragen haben, dass entstehende private Gewinne durch Übertragung großer Lasten auf die Steuerzahler ermöglicht wurden. Wir werden noch lange begründen müssen, warum diese Veräußerung wirtschaftlich sinnvoller als eine alternativ zwangsläufig zu erfolgende Abwicklung gewesen ist.

    Zweitens: Die verbleibenden Risiken aus der Gewährträgerhaftung in Höhe von insgesamt noch 2,7 Milliarden Euro für beide Länder werden noch jahrelang wie ein Damoklesschwert über uns hängen. Drittens: Der bereits vor der Veräußerung von der hsh finanzfonds AöR abgerechnete Anteil der ,Sunrise`-Garantie wird noch sukzessive bis 2025 in den Landeshaushalt überführt und unsere folgenden Haushalte schwer belasten. Viertens: Die Länder Schleswig-Holstein und Hamburg haften für die 2016 von der HSH zum Kaufpreis von 2,4 Milliarden EUR erworbenen notleidenden Kredite. Diese Kredite müssen von der zu diesem Zwecke gegründeten hsh portfoliomanagement AöR wertschonend innerhalb der nächsten Jahre abgewickelt werden.

    Es ist unsere Verpflichtung, diesen Prozess eng zu überwachen und bei Bedarf weitere Entscheidungen zu treffen, um weiteren Schaden für unser Land zu begrenzen."

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  • 13.12.2018

    Kay Richert: EuGH-Urteil gefährdet die Planungen für die Fehmarnbeltquerung nicht

    Zur heutigen Entscheidung des EuGH zur Fehmarnbeltquerung erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    ,,Wir nehmen das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs gelassen zur Kenntnis. Das Urteil bezieht sich auf das Prüfverfahren für die Finanzierung der Fehmarnbeltquerung, nicht aber auf das Projekt an sich. Wir sind daher zuversichtlich, dass die Finanzierung rechtskonform zustande kommen wird.

    Wer jetzt vom Sargnagel oder Ende der Fehmarnbeltquerung spricht, will nur krampfhaft Stimmung gegen dieses so wichtige Vorhaben machen.

    Wer Wohlstand erhalten und das Land zukunftsfähig machen möchte, kann nicht einfach nur den Status Quo einfrieren und Fortschritt verhindern wollen. Wir Freie Demokraten stehen daher weiterhin voll und ganz hinter der Fehmarnbeltquerung, von der das ganze Land enorm profitieren wird."

     

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  • 13.12.2018

    Jan Marcus Rossa zu TOP 14 "Reichsbürger in Schleswig-Holstein"

    In seiner Rede zu TOP 14 (Reichsbürger in Schleswig-Holstein) erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    ,,Ich danke unserem Koalitionspartner, den Grünen für die Große Anfrage zur Reichbürgerbewegung. Mein Kollege Lasse Petersdotter ist auf zahlreiche Aspekte bereits eingegangen und auch die Antworten des Innenministeriums haben eine Vielzahl interessanter Informationen gebracht, die ja für die Allgemeinheit ohne die Anfrage nicht zugänglich sind.

    Wichtig ist für mich die Einschätzung des Innenministeriums, dass die Reichsbürgerszene tatsächlich ein hohes Gefährdungspotential hat. Die krude Gedankenwelt dieser Menschen ist ja derart versponnen und abwegig, dass man sie als Verwirrte abtun möchte und damit wohl unterschätzt.

    Es ist gut, dass unser Staat diese Bewegung bzw. diese Szene im Blick hat und beobachten lässt und damit hoffentlich in der Lage ist, der Realisierung der Gefahr frühzeitig entgegenzuwirken und sie zu verhindern.

    Aber: Die Thematik wirft auch eine andere Frage auf, mit der wir uns nicht nur heute anlässlich der Debatte über die Ergebnisse der Großen Anfrage beschäftigen sollten. Wie wollen wir, die wir für dieses Land als gewählte Volksvertreter Verantwortung tragen, der Gefahr entgegenwirken, dass an den Rändern unserer Gesellschaft immer mehr Menschen sich von unserem Staat und unserer demokratischen und rechtsstaatlichen Gesellschaftsord- nung abwenden und sich offen gegen unseren Staat stellen. Für dieses Problem stehen ja nicht nur die Reichsbürger. Pegida, Legida und wie diese Sammlungsbewegungen auch alle heißen mögen, sind ja aus ähnlichen Motiven entstanden wie die Reichsbürgerbewegung, nämlich aus einer diffusen Unzufriedenheit mit ,denen da Oben`. Und diese Haltung ist bedauerlicherweise auch bei dem einen oder anderen Vertreter der AfD immer öfter festzustellen.

    Ich will aber auch nicht den linken Rand vergessen. Auch dort gibt es Gruppierungen und Bewegungen, die den Staat als Feind begreifen und ihn abschaffen wollen. Ich darf hier die gut organisierten und orchestrierten Aktionen unterschiedlicher linksextremer Bewegungen anlässlich des G20-Gipfels in Hamburg in Erinnerung rufen. Wir müssen mit beiden Augen dieses Problem im Blick haben und dürfen weder auf dem linken noch auf dem rechten Auge blind sein.

    Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass immer mehr Menschen von der Politik in diesem Land enttäuscht sind und sich abwenden. Hierauf allein mit staatsschutzrechtlichen oder polizeilichen Maßnahmen zu reagieren, führt zu einer weiteren Radikalisierung von Menschen, die sich zu Recht oder zu Unrecht von der Politik ausgegrenzt fühlen. Ich darf hier an den Radikalenerlass erinnern, der auch ein völlig untaugliches Mittel war, um auf den Protest und die Unzufriedenheit der damals jüngeren Generationen mit den herrschenden Verhältnissen zu reagieren. Aus dieser jüngeren Vergangenheit sollten wir lernen und uns die Frage stellen, wie wir Menschen, die sich bereits abgekehrt haben oder dabei sind, sich aus unserer Gesellschaft zu verabschieden, wieder einbinden können. Das müssen wir diskutieren. Wir müssen verlorengegangenes Vertrauen in uns und in die staatlichen Institutionen zurückgewinnen. Das werden wir nur schaffen, wenn wir die Probleme der Menschen in diesem Land ernst nehmen und offen und ehrlich und möglichst ideologiefrei nach Lösungen suchen. Das fällt uns in der politischen Diskussion nicht immer leicht. Aber hieran können und müssen wir arbeiten.

    Wir müssen aber auch unsere Leistungsbilanz deutlich verbessern. Ankündigungen und Versprechungen müssen umgesetzt und erfüllt werden. Wir müssen uns peinlichst genau an die uns selbst gesetzten Regeln halten, was in der Vergangenheit ja auch nicht immer gelungen ist. Nur so werden wir der Absetzbewegungen am linken und rechten Rand unserer Gesellschaft und der Radikalisierung von enttäuschten Menschen entgegenwirken können. Verlässlichkeit und Seriosität sollten die Leitbilder unseres politischen Handelns sein. Wenn das in der breiten Öffentlichkeit wahrgenommen wird, dann werden wir auch der Reichsbürgerszene das heute bestehende Gefährdungspotential nehmen können."

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  • 13.12.2018

    Jan Marcus Rossa zu TOP 26+44 "Überprüfung von Asylentscheiden konsequent umsetzen"

    In seiner Rede zu TOP 26+44 (Überprüfung von Asylentscheiden konse- quent umsetzen/Änderung des Aufenthaltszwecks für gut integrierte AsylbewerberInnen) erklärt der migrationspolitische Sprecher der FDP- Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    ,,Bevor ich auf die wirklich relevanten Themen zu sprechen komme, nämlich die Fachkräftegewinnung und den sogenannten Spurwechsel, will ich kurz auf den Antrag der AfD eingehen, der sich bereits bei nur oberflächlicher Betrachtung als perfides Täuschungsmanöver erweist, um den falschen Eindruck zu vermitteln, das BAMF würde nicht berechtigten Asylbewerbern vorsätzlich ein Aufenthaltsrecht vermitteln, indem es seinen Prüfungspflichten nicht nachkommt. Allerdings stützt schon die Begründung des AfD- Antrags diese Behauptung nicht.

    Voller Empörung wird in Ihrem Antrag dargelegt, dass das BAMF selbst auf seiner Internetseite einräumen würde, dass es die Ausländerbehörden über das Ergebnis von Überprüfungen nach § 73 AsylG nur informiert, wenn Gründe für einen Widerruf oder eine Rücknahme der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft vorlägen. Ich frage Sie: Was werfen Sie dem BAMF eigentlich vor? Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass die Verfahrensweise des BAMF, die sie unterschwellig vorwerfen, gesetzeskonform ist. Denn gemäß § 73 Abs. 2a AsylG sind die Ausländerbehörden nur dann zu informieren, wenn ,die Voraussetzungen für einen Widerruf oder eine Rücknahme vorliegen.` Was also werfen Sie dem BAMF vor? Welches Verwaltungshandeln könnte Ihren Antrag rechtfertigen?

    Die AfD kennt natürlich diese gesetzliche Regelung. Sie weiß aber auch, dass mit ihrer Behauptung bei vielen Bürgern der Eindruck erweckt wird, das BAMF würde tatsächlich Unterrichtungspflichten gegenüber den Ausländerbehörden verletzen. Dieses ,Missverständnis` ist durchaus beabsichtigt. Denn nur dieser Fake-Vorwurf stützt den AfD-Antrag, die Ausländerbehörde anzuweisen, das BAMF regelmäßig auf Auskunftserteilung in Anspruch zu nehmen. Einen solchen Auskunftsanspruch sieht das Gesetz weder vor noch liegt ein Fehlverhalten des BAMF vor, das ein besonderes Auskunftsinteresse begründen könnte.

    Ich sage Ihnen: Ihr Vorgehen, Ihre Argumentationsstrategie dient nur einem einzigen Zweck: Sie wollen auf der Grundlage von Halbwahrheiten und Irreführungen den wahrheitswidrigen Eindruck erwecken, dass unsere Behörden vorsätzlich gegen geltendes Recht verstoßen. Damit wollen Sie Stimmung gegen die Migrationspolitik und die Ausländerbehörden in diesem Land machen. Es widert mich an, dass Sie sich hier als Wächter über Recht und Gesetz aufspielen. Dabei verfälschen Sie mit voller Absicht die Rechtslage, um dann Ihre haltlosen und durch Tatsachen nicht zu belegenden Vorwürfe aufzubauen.

    Wir haben dieses unredliche und populistische Vorgehen bereits in der Vergangenheit regelmäßig entlarvt und das wird uns auch in Zukunft gelingen.

    Wir werden Ihre Versuche, unseren Rechtsstaat durch Falschbehauptungen zu diskreditieren und zu unterminieren, zu verhindern wissen. Leider bleibt mir jetzt nicht viel Zeit, auch noch auf unseren Änderungsantrag einzugehen, der in der Sache viel wichtiger ist als sich mit den kruden Anträgen der AfD zu beschäftigen.

    Da es sicherlich noch einige Zeit braucht, bis wir ein richtiges und vor allem ehrliches Einwanderungsgesetz für Deutschland geschaffen haben, ist es richtig, wenn wir uns auf Bundesebene für ein modernes Fachkräftezuwanderungsgesetz einsetzen. Wir müssen versuchen, die Grundideen unseres Beschlusses zu einem modernen Einwanderungsgesetz in dieses Gesetz einzubringen und wir haben Vertrauen in die Landesregierung, dass sie unserem Wunsch entsprechen wird. Wichtig ist dabei, dass wir den gut integrierten Migranten, die bereits in Deutschland leben und arbeiten, die Chance verschaffen, als Fachkräfte anerkannt zu werden und dadurch die Perspektive eröffnen, dauerhaft in Deutschland bleiben zu können. Ob Sie das Spurwechsel nennen oder nicht, darauf kommt es am Ende nicht an. Allein wichtig ist, dass wir klare Regeln und Kriterien schaffen, unter welchen Voraussetzungen Migranten als Fachkräfte anerkannt werden und einen dauerhaften Aufenthaltstitel erhalten. Der hiesige Antrag unterstützt und ergänzt mithin unseren Einwanderungsantrag aus dem September dieses Jahres und ich bitte Sie auch hier um Zustimmung.

    Wir brauchen Verlässlichkeit und klare Regeln, unter welchen Voraussetzungen Nicht-EU-Ausländer und ihre Angehörigen in unserem Land dauerhaft leben können."

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  • 12.07.2018

    Kay Richert: Druck von Verkehrsminister Buchholz auf die Bahn zeigt Wirkung

    Zur heute vorgestellten Investitionsoffensive der Deutschen Bahn für die Marschbahn erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    „Heute zahlt sich aus, dass Verkehrsminister Buchholz mit so viel Engagement bei der Sache ist! Denn die Erhöhung der Investitionen auf rund 160 Millionen Euro zeigt, dass der Druck des Ministers wirkt und die Deutsche Bahn den akuten Handlungsbedarf verstanden hat.

    Das angekündigte Investitionsprogramm ist ein erster Schritt zur Besserung und war allerhöchste Eisenbahn. Es muss jetzt aber auch konsequent umgesetzt werden und darf kein Lippenbekenntnis bleiben. Bei den Sanierungs- und Baumaßnahmen müssen alle Beteiligten über ein vorausschauendes Baustellenmanagement frühzeitig einbezogen und belastbare Ersatzkonzepte vorbereitet werden, um die Auswirkungen auf den Verkehr so gering wie möglich zu halten.

    Wir begrüßen, dass die Dringlichkeit des zweigleisigen Ausbaus zwischen Niebüll und Klanxbüll erkannt wird. Mit dem vergangene Woche eingebrachten Antrag zur Anwendung von Legalplanung setzt sich die Jamaika-Koalition für eine beschleunigte Realisierung dieses Vorhabens ein.

    Die heute angekündigten Investitionen dürfen jedoch nicht von den weiteren bestehenden Problemen im schleswig-holsteinischen Bahnverkehr ablenken. Denn Pünktlichkeit, Sauberkeit, Komfort und Qualität der Züge sind hierdurch auf der Marschbahn noch lange nicht garantiert. Zudem dürfen die Netze Nord, Mitte und Ost, in denen ebenfalls nicht alles reibungslos läuft, nicht außer Acht gelassen werden. Daher kann die vorgestellte „Investitionsoffensive Marschbahn“ nur eine Ergänzung zum weiteren notwendigen Sanierungsprogramm für das Schienennetz in Schleswig-Holstein sein.“

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  • 13.12.2018

    Dennys Bornhöft: Mobilitätsverbote abwenden

    Anlässlich der Diskussion um die Vermeidung von Fahrverboten für die Stadt Kiel erklärt der umweltpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    ,,Wir freuen uns, dass sich endlich alle Seiten dazu bekannt haben, auch technische Maßnahmen zur Luftreinhaltung ernsthaft zu prüfen. Die vorliegenden Optionen müssen auf ihren Wirkungsgrad und ihre Umsetzbarkeit hin untersucht werden.

    Zu den Maßnahmen, die wir aber schon jetzt sinnvoll angehen können, gehören aber auch Hardware-Nachrüstungen an Diesel-PKW.

    Die Bundesregierung muss schnellstmöglich zusammen mit den PKW- Herstellern für die entsprechenden Rahmenbedingungen sorgen. Pendlerin- nen und Pendler verlassen sich zurecht darauf, dass Politik und Verwaltung sie nicht im Regen stehen lassen. So müssen wir auch vor Ort die Ärmel hochkrempeln, um Diesel-Fahrverbote zu verhindern.

    Stadt und Kiel und Umweltministerium müssen bei der Erstellung des Luftreinhalteplans alles tun, um Mobilitätsverbote abzuwenden. Denn nur mit einem durchtragenden Luftreinhalteplan können gerichtlich angeordnete Fahrverbote in Kiel noch verhindert werden. Wir haben Vertrauen in die Stadt Kiel und das MELUND, dass das klappt und dass nicht Zehntausende Menschen davon abgehalten werden, in angemessener Zeit zur Arbeit, zum Studium, zur Kita oder zur eigenen Familie zu kommen."

     

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  • 13.12.2018

    Oliver Kumbartzky zu TOP 31 "Strompreise senken"

    In seiner Rede zu TOP 31 (Strompreise senken/Irrweg ,,Klimaschutz" aufgeben) erklärt der energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    ,,Der vorliegende Antrag ist typisch AfD ­ ahnungslos, faktenfrei und irgendwie drollig. Vor allem dokumentiert der Antrag einmal mehr die Unwissenheit, Ignoranz und Verantwortungslosigkeit der AfD.

    Der menschengemachte Klimawandel ist eine ernsthafte Herausforderung, die wir jedoch meistern können und meistern müssen. Und zwar mit schnellem und entschlossenem Handeln. Angesichts der prognostizierten Auswirkungen wäre es auch schlicht unverantwortlich, nichts zu tun und den Kopf in den Sand zu stecken. Es muss nicht darüber geredet werden, ob Klimapo- litik gemacht werden muss, sondern wie sie gemacht werden muss. Die AfD hält Klimapolitik nicht für nötig, daher will ich auch nicht weiter auf den Antrag der AfD eingehen. Ihre Forderung, auf den ,Irrweg Klimaschutz` zu verzichten, ist ein Irrweg an sich und kompletter Stuss.

    Wir Freie Demokraten wollen das Klimaabkommen von Paris einhalten. Der Klimaschutz ist unserer Meinung nach aber marktwirtschaftlicher zu gestalten. Wir müssen auf Fortschritt und Technologie vertrauen sowie stärkere Anreize setzen, um CO2 weltweit einzusparen. Dafür muss CO2 durch den weltweiten Handel mit Emissionszertifikaten einen einheitlichen Preis bekommen. Kürzere Verfallsdaten für die Zertifikate würden darüber hinaus den Innovationsdruck weiter erhöhen. Außerdem wäre es für den Klimaschutz sehr nützlich, wenn die hier bei uns im echten Norden entwickelte Technologie auf anderen Kontinenten wie Asien oder Afrika eingesetzt werden würde. Denn gerade dort sollte der Aufbau erneuerbarer Energien vorangetrieben werden. Insgesamt brauchen wir meiner Meinung nach weniger detaillierte politische Vorgaben und bürokratische Hürden, sondern mehr Vertrauen in die Tüftler, Techniker und Ingenieure. Wenn Klimaschutz global gedacht und Forschung und Entwicklung gestärkt werden, wäre das ein echter Beitrag für den Klimaschutz ­ und nicht nur für das gute Gewissen.

    Nun noch ein paar Sätze zum Stichwort Strompreise. Ja, die Strompreise in Deutschland sind sehr hoch. Und wenn wir uns die Preise bei unseren europäischen Nachbarn anschauen, muss ich sagen: zu hoch. Deutschland ist bei den Strompreisen leider Europameister. Nun kann man an dieser Stelle die Umsetzung der Energiewende kritisieren, beispielsweise ihre recht planwirtschaftliche Ausrichtung in einigen Bereichen. Oder die Festpreisgarantien, die das EEG nie ganz losgeworden ist. Man kann auch den schleppenden Netzausbau in Deutschland kritisieren. Aber auch hier wird der Unterschied zwischen der AfD und der Koalition deutlich: Wir schlagen uns nicht in die Büsche, sondern handeln und setzen in der Energiepolitik sehr viel um. Ich verweise nur mal auf den gut voranschreitenden Netzausbau an Schleswig-Holsteins Westküste. Oder auf die vielen Projekte in Sachen Sektorenkopplung und Energieeffizienz. Wir bringen die Elektromobilität und das Thema Wasserstoff voran. Wir setzen uns für eine Senkung der Stromsteuer und einheitliche Netzentgelte ein. Wir machen die Regionalpläne Wind rechtssicher und nehmen die Bürgerinnen und Bürger bei der Energiewende mit ins Boot. So geht Energiepolitik und Klimaschutz. Das ist Jamaika."

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  • 13.12.2018

    Anita Klahn zu TOP 49+51 "Bericht zur Lehrkräftegewinnung"

    In ihrer Rede zu TOP 49+51 (Bericht zur Lehrkräftegewinnung und zur Unterrichtssituation) erklärt die bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    ,,Von den Lehrkräften hängt vieles ab ­ das wissen wir nicht erst seit der Hattie-Studie. Eine gute Lehrerin, ein guter Lehrer können entscheidend dafür sein, wie erfolgreich eine Schullaufbahn verläuft. Umso schlimmer, wenn kein Lehrer da ist; wenn Unterricht ausfallen muss, oder wenn ein Lehrer sich mit dem Stoff nicht richtig auskennt. Das kann in Zukunft häufiger geschehen, wenn wir jetzt nicht die richtigen Entscheidungen treffen.

    Der Bedarf an Lehrkräften wird in den nächsten Jahren enorm wachsen. Das zeigen alle Prognosen. Die Bertelsmann-Stiftung erwartet, dass 2025 alleine an den Grundschulen bundesweit 35.000 Lehrer fehlen. Gründe dafür sind neben der Migration und steigenden Geburtenraten auch die Inklusion oder die steigende Nachfrage nach höherer Bildung. Zu lange hatte man sich auf veraltete Prognose verlassen. Zu lange glaubte man, die Schülerzahlen würden sich rückläufig entwickeln. Daraus zog man die völlig falschen Schlüsse für den Bedarf an Lehrkräften. Diese Fehler müssen wir jetzt korrigieren.

    Dabei ist es wichtig, künftig auf Grundlage einer soliden Datenbasis zu handeln. Das Bildungsministerium erarbeitet deshalb mit Experten neue Prognosetools für den Lehrerbedarf. Künftig werden wir besser wissen, was auf uns zukommt.

    Lehrkräfte sind im Moment in Deutschland so gefragt wie selten zuvor.

    Wenn man sieht, dass Berlin mit Plakaten in Baden-Württemberg um Lehrer wirbt, erkennt man, wie groß die Verzweiflung mancherorts ist. Schleswig- Holstein ist glücklicherweise nicht Berlin. Aber auch wir müssen uns im Wettbewerb um Fachkräfte anstrengen. Mit der Erhöhung der Besoldung von Grundschullehrern auf A13 haben wir einen entscheidenden Schritt getan. Außerdem steigen die Anwärterbezüge. Die Jubiläumszuwendung wird wieder eingeführt. Doch es geht nicht allein ums Geld. Wir müssen den Lehrerberuf insgesamt attraktiver machen. So hat zum Beispiel der Bericht zur Lehrergesundheit gezeigt, wo wir für Verbesserung sorgen müssen. Wir müssen auch stärker auf die Vorteile des Lehrerberufs hinweisen und aktive Werbung betreiben. Wir begrüßen es deshalb, dass das Bildungsministerium eine neue Kommunikationsstrategie entwickelt hat. Auf Messen und im Internet wirbt Schleswig-Holstein nun moderner und frischer als früher um neue Lehrerinnen und Lehrer. Es werden auch die Möglichkeiten zur Berufsorientierung an Schulen verbessert. Ein Beispiel dafür ist die Chance für Oberstufenschüler, ihr Wissen im MINT-Bereich an Grundschüler weiterzugeben. So gewinnen wir vielleicht nicht nur den ein oder anderen Lehrer für ein Mangelfach. Wir begeistern auch die ganz Kleinen für Mathematik oder Technik.

    Natürlich brauchen wir auch ausreichende Ausbildungskapazitäten. Denjenigen, die sich für das Lehramt begeistern, müssen wir einen Studienplatz oder eine Vorbereitungsstelle anbieten können. Deshalb gibt es künftig zum Beispiel mehr Studienplätze für Mathematiklehrer und Sonderpädagogen.

    Wir dürfen uns nichts vormachen: Viele dieser Maßnahmen werden erst langfristig zum Erfolg führen. Dort, wo keine grundständig ausgebildeten Lehrkräfte vorhanden sind, brauchen wir Direkt-, Seiten- und Quereinsteiger. Es ist nicht das Mittel der ersten Wahl, aber ohne diese und ihr Engagement bekommen wir die Lage kaum in den Griff. Es ist nicht ja auch nicht so, als würden komplette Laien auf die Schülerinnen und Schüler losgelassen. Alle besitzen gute Vorkenntnisse in ihren Fächern, haben studiert. Alle werden, wenn nötig, pädagogisch nachgeschult.

    Das Bündel an Maßnahmen, das im Bericht erscheint, zeigt das Engagement der Jamaika-Koalition. Wir verschleppen keine Probleme. Wir stellen nicht nach dem Prinzip ,Pi mal Daumen` ein. Wir packen an. Für uns steht Bildung an erster Stelle."

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  • 14.12.2018

    Dennys Bornhöft zu TOP 30 „Fahrverbote vermeiden, Luftmessstation überprüfen lassen“

    In seiner Rede zu TOP 30 (Fahrverbote vermeiden, Luftmessstation überprüfen lassen) erklärt der umweltpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Zunächst ein paar Worte zum Antragstext und Antragssteller. Ich zitiere: ‚Der Landtag fordert die Landesregierung auf, zur Vermeidung von Fahrverboten die Luftmessstation am Theodor-Heuss-Ring hinsichtlich der Positionierung überprüfen zu lassen‘. Nach Ihrem Verständnis reicht also das Hinhalten eines Zollstockes aus, um ein Fahrverbot zu vermeiden. Ihre Expertise in Umwelt- und Verkehrspolitik haben Sie ja bereits mit der Pressemitteilung mit dem Titel ‚Wir haben nachgemessen: Messstation in Kiel steht falsch‘ vom 21. November 2018 gezeigt. Hierin verwiesen Sie, Herr Schnurrbusch, darauf, dass das Gehäuse lediglich 19 cm vom Gebäude entfernt steht. Mag stimmen, ist hier aber irrelevant. Entscheidend ist, wie der Lufteinlass positioniert ist. Dieser befindet sich entsprechend meiner Kleinen Anfrage 19/660 im Rahmen der europäischen Vorgaben, wenn auch im Hinblick auf die zu messenden Luftwerte an der ungünstigsten zulässigen Stelle. Dem Wortlaut Ihres Antrages nach steht die Messstation am Theodor-Heuss-Ring regelwidrig. Dies ist nicht korrekt.

    Ihre Presseerklärung schließt mit dem Satz ‚Die AfD steht für eine praxisorientierte Umwelt- und Verkehrspolitik mit Sachverstand‘. Wo bleibt denn dieser Sachverstand? Und Praxisorientierung? Es ist löblich, dass Sie vor Ort nachgemessen haben, praxisorientiert ist es aber dann wenig, wenn das Lineal an der falschen Stelle angelegt wird. Praxisorientiert und mit Sachverstand ist es wiederum, wenn man z.B. den betroffenen Kommunen Förderungen an die Hand gibt, um beispielsweise mit baulichen und technischen Maßnahmen an Verkehrsschwerpunkten für Besserung zu sorgen. Die Autohersteller stellen sich bisher überwiegend taub. Sie in die Pflicht zu nehmen, ist richtig. Jedoch rennt uns allen die Zeit davon, während der als gemeinnützig anerkannte Verein Deutsche Umwelthilfe die Kommunen mit Klagen überzieht. Leider müssen Politik und Verwaltung mit Steuergeldern in Vorleistung gehen, um ein größeres Verkehrschaos noch zu verhindern. Deswegen nehmen wir auch die Diskussion in der Bevölkerung bezüglich etwaiger Diesel-Fahrverbote, Messstationen und ihre Positionierung, sehr ernst. Die vom Bundesumweltministerium Ende November angekündigte erneute Überprüfung der Messpositionen werden wir positiv begleiten. Es ist aber nicht davon auszugehen, dass in Schleswig-Holstein Messstellen regelwidrig stehen. Wir werden uns also etwas anderes einfallen lassen müssen, um Fahrverbote zu verhindern. Im Spiegel vom 1. Dezember 2018 wird ein weiteres, sehr brisantes Thema angesprochen. Die meisten Messstationen in Deutschland sind völlig frei für jeden Passanten zugänglich. Aufgrund der enormen Tragweite für Umwelt, Verkehr, Wirtschaft und Gesundheit muss sichergestellt werden, dass die Messstationen nicht manipuliert werden können.

    Zum Thema Umwelt möchte ich noch etwas verdeutlichen – originär haben die Stickoxid-Werte die Gesundheit im Blick, nicht die Umwelt: Wenn wir statt Diesel- ausschließlich Benzin-Fahrzeuge fahren, können wir unsere hohen Klimaschutzziele direkt an den Nagel hängen. Um den CO2-Ausstoß zu reduzieren, kommen wir mindestens die nächsten zwei Jahrzehnte an sparsamen und effizienten Diesel nicht herum. Gerade als Flächenland können wir leider nicht alle Mobilitätsbedarfe mit ÖPNV oder Schienenverkehr decken. Im Umkreis von fünf Kilometern von seiner Arbeitsstätte zu wohnen, ist für die meisten Berufstätigen nicht die Lebensrealität. Wir werden dauerhaft auf Individualverkehr angewiesen sein. Man darf nicht verkennen, welche soziale Sprengkraft das Thema Fahrverbote hat. Die Hauptverkehrsader des Ruhgebietes, die A40 durch Essen, wird ein Fahrverbot erleben. Betroffen sind hiervon täglich fast 100.000 Menschen. Das darf nicht auf die leichte Schulter genommen werden.

    Die Pendlerinnen und Pendler, die Erzieherin und der Erzieher, die Handwerkerin und der Handwerker, die Azubis, die Studentin und der Student – sie alle verlassen sich zurecht darauf, dass Politik und Verwaltung sie nicht im Regen stehen lassen. Deswegen muss durch den Luftreinhalteplan zwischen Stadt Kiel und Umweltministerium alles getan werden, Mobilitätsverbote zu verhindern. Denn nur mit einem durchtragenden Luftreinhalteplan können gerichtlich angeordnete Fahrverbote in Kiel verhindert werden. Ich habe Vertrauen in die Stadt Kiel und das MELUND, dass das klappt und nicht Zehntausende Menschen davon abgehalten werden, zur Arbeit, zum Studium, zur Kita oder zur eigenen Familie zu kommen.“

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  • 14.12.2018

    Kay Richert zu TOP 50 „Strategie zur Entwicklung der Landesstraßen“

    In seiner Rede zu TOP 50 (Strategie zur Entwicklung der Landesstraßen in Schleswig-Holstein 2019-2030) erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    „Verkehrsminister Bernd Buchholz hat uns heute eine vorbildliche und hoffnungsbringende Strategie vorgestellt. Seit vielen Jahren müssen wir leider überall im Land feststellen, dass die Landesstraßen vielfach schlecht sind. Schlaglöcher und Buckelpisten finden sich in allen Teilen unseres Landes. Doch damit wird jetzt aufgeräumt. Denn Bernd Buchholz hat uns eine ambitionierte, gut durchdachte und zukunftsorientierte Strategie präsentiert. Damit bringen wir die Landesstraßen wieder auf Vordermann. Damit bringen wir das Land wieder nach vorne. Vielen Dank für die hervorragende Strategie und Ihren Bericht, Herr Minister.

    Ein umfassendes und hochwertiges Landesstraßennetz ist für Schleswig-Holstein von großer Bedeutung. Denn eine gute Infrastruktur ermöglicht den Bürgerinnen und Bürgern Mobilität und die Chance zur freien Entfaltung. Sie dient der Anbindung von Industrie- und Gewerbegebieten und erhöht die wirtschaftliche Attraktivität eines Standortes. Sie ist eine wichtige Grundlage für Entwicklung und Wohlstand in unserem Land. Für die Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit in unserem Land. Das alles darf nicht länger aufs Spiel gesetzt werden. Daher ist es so richtig, dass Minister Buchholz eine langfristige Strategie für die Landesstraßen erstellt hat. Jamaika macht die Infrastruktur zukunftsfähig.

    Der Weg dorthin ist leider weit. Denn der Landesstraßenzustandsbericht macht sehr deutlich, wieviel auf unseren Landesstraßen doch im Argen liegt. 27 Prozent unserer Landesstraßen sind dringend sanierungsbedürftig. Knapp die Hälfte aller Straßen hat den sogenannten ‚Warnwert‘ überschritten und muss dringend saniert werden. Die Konsequenz ist eine ganz einfache: Es muss dringend investiert werden. Und das machen wir!

    Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, jährlich mindestens 90 Millionen Euro in die Straßensanierung zu stecken. Das haben wir bereits im Haushalt 2018 umgesetzt. Das haben wir vergangenen Mittwoch auch für den Haushalt 2019 so beschlossen. Und das wird Jamaika auch die restliche Legislaturperiode über so fortsetzen. Eines ist aber wichtig: Die jährlichen Investitionen von 90 Millionen Euro sind nicht nur bis 2022 notwendig. Sie müssen bis 2030 auf diesem Niveau bleiben, um das Straßennetz in den angestrebten Zustand zu versetzen. Aber da sich ja alle Fraktionen hier im Landtag zu einem besseren Straßennetz bekennen, bin ich mir sicher, dass keiner hier im Hause den Sanierungsstau wieder aufkeimen lassen möchte.

    Die SPD möchte den Erfolg der Landesstraßenstrategie immer noch nicht so richtig anerkennen. Statt auch nur einmal zuzugeben, dass Jamaika gute Entscheidungen trifft, wird gleich wieder relativiert und kritisiert. Ja, es braucht genügend Planungskapazitäten im Land. Ja, es gibt einen großen Bedarf an Fachkräften. Und ja, der Landesdienst muss attraktiv sein. Und genau deshalb sind wir diese Themen bereits angegangen! Wir haben die Planungskapazitäten deutlich erhöht. Wir sorgen mit dem Studiengang Bauingenieurswesen für die Ausbildung von Fachkräften. Wir machen den Landesdienst durch Umgruppierungen attraktiver. Insofern, liebe SPD, auch wenn es Ihnen schwer fällt: Bernd Buchholz ist ein guter Minister. Das darf man doch gerne lobend erwähnen.

    So erfreulich die geplanten Vorhaben für die Landesstraßen sind, so traurig ist dabei zeitgleich, dass es überhaupt dieser Strategie bedurfte. Dass die Landesstraßen überhaupt in diesen Zustand geraten sind. Dass die Infrastruktur des Landes in vielen Teilen vernachlässigt wurde. Doch damit ist jetzt Schluss. Mit Jamaika geht es wieder aufwärts. Denn wir bringen die Infrastruktur des Landes wieder auf Vordermann.“

     

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  • 14.12.2018

    Stephan Holowaty zu TOP 41 „Grenzüberschreitende Zusammenarbeit erhalten – deutsch-dänische Kooperation weiterentwickeln“

    In seiner Rede zu TOP 41 (Grenzüberschreitende Zusammenarbeit erhalten – deutsch-dänische Kooperation weiterentwickeln – europäischen Mehrwert bewahren) erklärt der europapolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Stephan Holowaty:

    „Europa hat nicht nur gemeinsame Werte, sondern Europa hat auch einen konkreten Wert. Die Interreg-Programme A, B und C stehen für eine modellhafte, grenzüberschreitende und transnationale Zusammenarbeit in Europa. Dies kann sich durch den Entwurf des neuen mehrjährigen Finanzrahmens der EU ab 2021 sehr zum Nachteil unseres Bundeslandes verändern. Es ist absehbar, dass aufgrund der geringeren Einnahmen der EU durch den Austritt des Vereinigten Königreichs einerseits und durch neue Aufgaben der EU beispielsweise in den Bereichen gemeinsame Verteidigung, Sicherung der Außengrenzen oder aber auch die Forschung und das Austauschprogramm Erasmus andererseits deutlich weniger Geld für die klassischen EU-Themen Agrar- und Kohäsionspolitik zur Verfügung steht. Die Interreg-Programme sind ein wichtiger Teil der EU-Kohäsionspolitik. Das hat die Kommission in den letzten Jahren immer wieder betont. Ich bin daher – wie sicherlich wir alle – davon ausgegangen, dass diese Programme weiter wertgeschätzt und fortentwickelt werden.

    Gleichzeitig werden auch innerhalb der Kohäsionspolitik Prioritäten verschoben, Gebietskulissen verändert. Große Gebiete Schleswig-Holsteins werden sich in Zukunft nicht mehr um Fördergelder aus diesen Töpfen bewerben können. Damit stellen wir uns zu Recht die Fragen: Wo wird am deutlichsten europäischer Mehrwert erzielt? Wo werden die geringeren Mittel am besten eingesetzt? Direkt erlebbarer europäischer Mehrwert wird doch ganz besonders dort erzielt, wo die Menschen auf beiden Seiten von Grenzen konkrete Ergebnisse spüren, einen konkreten Nutzen haben.

    Nur ein Beispiel: Das Projekt ‚Gefahrenabwehr ohne Grenzen‘ mit der Stadt Flensburg und der Kommune Sønderborg als Projektpartner ermöglicht es Rettungs- und Katastrophenschutzhelfern, auf beiden Seiten der Grenze zu helfen und Rettungskapazitäten zu koordinieren und dies mit dem Partner aus dem jeweils anderen Land einzuüben und zu koordinieren. Das ist ein konkreter, spürbarer Wert: Leben auf beiden Seiten der Grenze retten. Oder nehmen Sie das Projekt Innocan, mit dessen Hilfe deutsche und dänische Spezialisten gemeinsam neue und schonendere Methoden der Krebsbehandlung entwickeln, testen und vor allem implementieren können. Wir alle wissen, dass Europa sich heute in einer bedrohlichen Krise befindet. Es gibt Populisten, die behaupten, Grenzen, Mauern und Zäune würden das Leben besser machen. Wir sind heute schon besorgt darüber, wie stark sich der Populismus hierzulande, aber auch in Dänemark breitmacht. Aber Europa hat einen Wert.

    Dort, wo Grenzen fallen, können Projekte wie die Gefahrenabwehr über Grenzen hinweg oder Innocan entstehen, die das Leben auf beiden Seiten sicherer und besser machen. Wir alle wollen nicht das eine Mitglied der europäischen Familie gegen das andere ausspielen, sondern das EU-Geld dort einsetzen, wo es konkrete Mehrwerte bringt. Und wir wollen diese Mehrwerte erhalten. Ich stehe daher hier nicht als ein Schleswig-Holsteiner, der einfach im besten Margareth-Thatcher-Ton sagt ‚I want my money back‘. Ich stehe hier als ein Europäer, der den europäischen Mehrwert im Blick hat, der sieht, welche enormen Chancen entstehen, wenn Menschen über Grenzen hinweg als gute Nachbarn zusammenarbeiten. Ich danke daher der Justiz- und Europaministerin Frau Sütterlin-Waack für ihr engagiertes und klares Eintreten dafür, dass die Interreg-Programme erhalten bleiben, dass der europäische Mehrwert erhalten bleibt, dass gute Projekte weitergeführt und neue gute Ideen entstehen können. Europa und die EU haben einen echten Wert. Interreg ist einer davon.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 14.12.2018

    Kay Richert zu TOP 56 „Einführung einer Meistergründungsprämie in Schleswig-Holstein“

    In seiner Rede zu TOP 56 (Einführung einer Meistergründungsprämie in Schleswig-Holstein) erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    „Der Mittelstand ist das Rückgrat der Wirtschaft. Und das Handwerk ist das Rückgrat des Mittelstands, jedenfalls hier bei uns in Schleswig-Holstein. Deshalb ist es uns Freien Demokraten so wichtig, dem Handwerk die Rahmenbedingungen zu verschaffen, die es braucht. Und ich freue mich sehr darüber, dass Jamaika die Meistergründungsprämie bereits im kommenden Jahr einführen wird. Das ist Politik für den Mittelstand!

    Die Betriebsinhaber werden immer älter, die Zahl der Meister nimmt ab. Warum ist es so wichtig, Meisterbetriebe zu haben? Meisterbetriebe sind überlebensfähiger. Das ist auch nicht verwunderlich, denn ein Meister erhält während seiner anspruchsvollen handwerklichen Ausbildung auch betriebswirtschaftliches Rüstzeug. Außerdem bilden Meisterbetriebe mehr aus, sorgen also für den Nachwuchs im eigenen Gewerbe. Das ist ebenfalls nicht verwunderlich, denn die Meisterausbildung enthält neben anspruchsvoller fachlicher und betriebswirtschaftlicher Ausbildung auch pädagogisch-didaktisches Rüstzeug. Eine Meisterausbildung ist also die umfassende, fundierte, ideale Vorbereitung auf die Führung eines Betriebes. Wir haben also ein Interesse daran, möglichst viele stabile ausbildende Handwerksbetriebe im Land zu haben.

    Und für mich persönlich spricht noch ein weiterer Punkt für die Meisterbetriebe: Für mich steht die hohe Qualität der handwerklichen Arbeit bei uns in direktem Zusammenhang mit dem Meisterstand. Was tun wir nun also? Wir schaffen eine Meistergründungsprämie. Antragsberechtigt werden alle Handwerksmeister sein, die einen Betrieb übernehmen, gründen oder sich an einem Handwerksbetrieb tätig beteiligen. Im ersten Schritt wird es 7.500 Euro geben, und wenn nach drei Jahren ein Ausbildungsplatz oder ein sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplatz geschaffen wurde, gibt es nochmal 2.500 Euro. Unterscheidungen nach Gewerk wird es nicht geben.

    Es wird keine enge Zweckbindung für die Prämie geben. Die Zeitspanne zwischen Meisterprüfung und Betriebsgründung spielt keine Rolle. Wir gestalten dieses Instrument so bürokratiearm wie irgend möglich. Haben wir einen Mitnahmeeffekt zu befürchten? Ich denke nein. Die Meistergründungsprämie ist ein Anreiz, eine Unterstützung, keine Vollfinanzierung. Nur, um sich die Prämie einzuheimsen, wird wohl niemand eine Meisterausbildung absolvieren und dann einen Betrieb gründen. Ist die Prämie nicht zu gering? Im Vergleich zwischen den Bundesländern stehen wir mit insgesamt 10.000 Euro sehr gut da. Und wir wollen mit der Prämie ja nicht die Betriebe finanzieren – sie ist ein Anreiz und eine Anerkennung des Landes für diejenigen, die mit guten Zukunftschancen unseren Mittelstand erhalten.

    Wir von der FDP und wir als Jamaika-Koalition wollen Schleswig-Holstein zum mittelstandsfreundlichsten Bundesland machen. Mit der Meistergründungsprämie sind wir diesem Ziel wieder einen Schritt näher gekommen.“

     

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  • 14.12.2018

    Annabell Krämer zu TOP 33 „Tiere vor Missbrauch schützen“

    In ihrer Rede zu TOP 33 (Tiere vor Missbrauch schützen: Online-Handel mit Tieren rechtlich regeln) erklärt die tierschutzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    „Weihnachten steht vor der Tür und oft liegt ein Tier unter dem Weihnachtsbaum und sorgt nicht selten für nur kurze Freude. Die überfüllten Tierheime zur Ferienzeit führen uns dieses immer wieder deutlich vor Augen. Diese Tatsache allein hat viele verantwortungsvolle Tierzüchter und Tierheime dazu veranlasst, eine Sperrfrist um Weihnachten herum bei der Veräußerung und Vermittlung von Tieren einzuführen.

    Aber gerade um die verantwortungsvollen Züchter und Händler von Tieren geht es bei dem uns vorliegenden Antrag nicht. Es ist der Online-Handel mit Tieren, der weitestgehend unreguliert ist. Hier sind Tiere vielfach dem Missbrauch ausgeliefert. Die Große Koalition wollte bereits in der vergangenen Legislaturperiode insbesondere gewerbliche Börsen für exotische Tiere unterbinden. Eine Umsetzung ist bis heute nicht erfolgt. Im jetzigen Koalitionsvertrag bleibt die GroKo beim Thema Tierschutz sicherheitshalber noch unkonkreter. Es ist lediglich vereinbart, dass das zuständige Ministerium bis zur Mitte der Legislaturperiode Vorschläge zur Verbesserung des Tierschutzes bei Tierbörsen, Internet und Versandhandel vorlegt. Insofern ist auch in dieser Legislaturperiode aus Berlin beim Tierschutz nicht viel zu erwarten.

    Insofern ist es richtig und wichtig, dass wir von Schleswig-Holstein aus auf eine Änderung des Bundestierschutzgesetzes mit dem Ziel des Verbots eines anonymen Tierhandels hinwirken. Der Züchter aus dem Umfeld und die zertifizierte Zoohandlung sind längst nicht mehr die automatisch gewählten Ansprechpartner, wenn es um den Erwerb eines Haustieres geht. Im Internet werden zudem nicht nur Hunde und Katzen, sondern auch nahezu alle exotischen Wildtiere zum Erwerb angeboten. Der anonyme, unkontrollierte und zum Teil internationale Handel mit Tieren ist vielfach tierschutzwidrig. Die Lieferung von kranken oder sogar beim Transport gestorbenen Tieren ist leider keine Seltenheit. Die Leidtragenden sind hier zwar in erster Linie die betroffenen Tiere, aber auch die zum größten Teil im guten Glauben agierenden Käufer. Anonymer Handel von Tieren erleichtert viele Rechtsverstöße. Sei es der Handel von geschützten Wildtieren oder zu jungen Tierbabys, die Einfuhr aus dem Ausland ohne die erforderliche behördliche Genehmigung oder aber die fehlende Impfung. Auch der Käufer macht sich in solchen Fällen strafbar. Unkenntnis schützt hier vor Strafe nicht. § 90a BGB lautet wie folgt: ‚Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.‘ Es wird Zeit, dass wir beim Online-Handel etwas anderes bestimmen!

    Haustiere sind Lebensabschnittspartner und nicht einmal Singlebörsen würden auf die Idee kommen, Lebensabschnittspartner ‚Frei Haus‘ und anonym unter den Weihnachtsbaum zu liefern. Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss, um auf eine vernünftige Regelung für verantwortungsvolle Händler, Züchter und Käufer sowie den Schutz der Tiere hinzuwirken.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

     

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  • 14.12.2018

    Anita Klahn: Im Interesse unserer Kinder muss der Bund nun dauerhaft liefern

    Anlässlich des heutigen Beschluss im Bundestag und der Entscheidung im Bundesrat zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung erklärt die kitapolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    „Mit vollmundigen Worten hatte die Bundesregierung für ihr sogenanntes „Gute-Kita-Gesetz“ geworben. Doch herausgekommen ist wieder einmal eine Mogelpackung für die Länder, die weit hinter den Versprechungen nach langfristigen Qualitätsverbesserungen und einer ebenso langfristigen Entlastung unserer Eltern in ganz Deutschland hinterherhinkt.

    Auch wenn grundsätzlich das Engagement der Bundesregierung zu würdigen ist, so sehen wir doch, dass die Weiterentwicklung der Qualität in unseren Kitas eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe darstellt, zu der sich der Bund aber nur bis 2022 mit einbringen will. Dies kann so aber nicht sein. Die Länder brauchen Verlässlichkeit über 2022 hinaus.

    Auch sehen wir Freie Demokraten die Tatsache skeptisch, dass Geld nur dann fließen soll, wenn mit allen 16 Ländern Kooperationsverträge geschlossen worden sind. Dabei muss man wissen, dass erste Länder, allen voran Hessen, schon erklärt hat, auf das Geld nicht angewiesen zu sein.

    Für eine erfolgreiche Reform der Kitalandschaft in Schleswig-Holstein brauchen wir aber langfristige finanzielle Sicherheiten. Daher werden wir zusammen mit Familienminister Heiner Garg im Interesse unserer Eltern im Land weiter drauf hinwirken, dass der Bund auch über 2022 hinaus seiner Verantwortung nachkommt und dauerhaft liefert.

    Unsere Familien sind es wert, dass wir uns auch weiterhin für sie einsetzen.“

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  • 18.12.2018

    Kay Richert: A7-Ausbau ist ein großer Gewinn für Schleswig-Holstein

    Anlässlich der Fertigstellung des sechsspurigen A7-Ausbaus erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    „Die offizielle Freigabe der A7 ist ein fantastisches Vorweihnachtsgeschenk. Pünktlich, zuverlässig und professionell ist der Autobahnausbau unter laufendem Verkehr vonstattengegangen. Für Schleswig-Holstein ist es ein großer Gewinn, dass eine unserer zentralen Verkehrsachsen jetzt zwischen Hamburg und Bordesholm sechsspurig ist. Der Verkehr wird dadurch noch besser fließen. Ein großartiger Tag für alle Pendler, Unternehmen und Touristen im Land.

    Mit dem Ausbau hat sich zudem bewiesen, dass ÖPP-Projekte die richtige Wahl für solche Vorhaben sein können. Statt prinzipiell nur dagegen zu sein, sollten ÖPP-Projekte auch zukünftig zur Finanzierung und Unterhaltung von großen Verkehrsvorhaben in Betracht gezogen werden.“

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