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  • 22.01.2020

    Kay Richert zu TOP 12 „Elektrokleinstfahrzeuge als Teil der Leichtmobilität integrieren“

    In seiner Rede zu TOP 12 (Elektrokleinstfahrzeuge als Teil der Leichtmobilität integrieren) erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    „‘Personal Light Electric Vehicles‘ - PLEV - Elektrokleinstfahrzeuge sind heute Bestandteil des Verkehrsalltags. Das liegt daran, dass viele Menschen diese Fahrzeuge nutzen wollen. Und das wiederum liegt daran, dass diese Fahrzeuge für die Menschen viele Vorteile haben:

    •             Man kann mit diesen Fahrzeugen Entfernungen zurücklegen, die zum Laufen zu weit sind, aber nicht weit genug, um das Auto zu nutzen.

    •             Die meisten dieser Fahrzeuge sind klein genug, dass man sie bei der Reise in anderen Beförderungsmitteln mitnehmen kann. Bei der Reise im Zug etwa ist das ideal für die Zu- und Abwegung zwischen Bahnhof und Reiseziel.

    •             Und es macht einfach Spaß, mit so einem PLEV zu fahren.

    Natürlich gibt es auch Aspekte, die nicht so schön sind. Beispielsweise wird immer wieder berichtet, dass die Fahrerinnen und Fahrer solcher Elektrokleinstfahrzeuge unzulässigerweise auf Gehwegen fahren und nicht genügend Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer nehmen. Es nehmen Fahrzeuge am Straßenverkehr teil, die in Deutschland nicht zugelassen sind. Viele Fahrerinnen und Fahrer können Geschwindigkeit und Fahrverhalten nicht richtig einschätzen, das Verletzungsrisiko ist hoch – genau wie beim E-Bike.

    Um diese Schattenseiten kümmern wir uns. Und wenn in der Verkehrserziehung Rücksichtnahme und verbesserte Selbsteinschätzung einen noch höheren Stellenwert bekommen, ist das für alle Verkehrsteilnehmer gut. Vor allem, wenn sich alle Verkehrsteilnehmer unabhängig vom Fortbewegungsmittel stärker auf den zentralen Grundsatz unseres Miteinanders konzentrieren: Gegenseitige Rücksichtnahme.

    Wir wollen die Chancen befördern, die uns dieses neue Verkehrsmittel bietet. Wir wollen, dass die Bürgerinnen und Bürger dieses schönen Landes Elektrokleinstfahrzeuge für die letzte Meile nutzen können, wenn sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren wollen. Dafür ist entweder die Mitnahme oder eine sichere Abstellmöglichkeit erforderlich, schließlich sind PLEV ja nicht ganz billig. Und natürlich freuen wir uns auch, wenn unsere Gäste unser schönes Schleswig-Holstein mobil und emissionsarm erkunden.

    1865 wurde in Großbritannien der ‚Red Flag Act‘ erlassen – Autos durften maximal vier Meilen pro Stunde schnell fahren, mussten mit zwei Personen besetzt sein und es musste ein Fußgänger mit einer roten Fahne vorweg laufen. 31 Jahre später erkannten die Briten, dass diese Regelung zum Verkehrsmittel Auto nicht passte und schafften das Gesetz ab. Was lernen wir daraus? Regeln für neue Verkehrsmittel müssen manchmal an die Erfahrungen angepasst werden, die man mit diesem neuen Verkehrsmittel gemacht hat. Wir wollen deswegen, dass alle Regelungen regelmäßig evaluiert werden.

    Wie bei jeder Neuerung gibt es auch bei PLEV was zu meckern. Wir nehmen uns der Bedenken und Probleme – im Umfang unserer Möglichkeiten – an. Das ist selbstverständlich. Aber wir wollen auch die Vorteile dieser neuen Verkehrsmittel haben:

    •             Erleichterungen beim Pendeln

    •             Substituieren anderer Verkehrsmittel und dadurch Entzerrung des – vor allem innerstädtischen – Verkehrs

    •             Schnelligkeit

    •             Bequemlichkeit

    •             und Freude bei kurzen Entfernungen.“

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  • 23.01.2020

    Annabell Krämer zu TOP19 „Tierheimen effizient helfen“

    In ihrer Rede zu TOP 19 (Tierheimen effizient helfen) erklärt die finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    „Jamaika fördert seit 2018 den Betrieb und die Sanierung von Tierheimen. Wir Freie Demokraten haben zudem erreicht, dass seit 2019 auch Wildtierstationen finanziell unterstützt werden. Glauben Sie mir, dass es unser fester Wille ist, dass diese Haushaltsmittel auch tatsächlich vor Ort ankommen. Denn die Not der Tierheime ist unbestritten groß. Wir wollen die ehrenamtlich Tätigen sinnvoll unterstützen und dringende Baumaßnahmen ermöglichen. Dass wir Freie Demokraten uns für den Abbau der bürokratischen Hürden einsetzen, konnten Sie meiner Kleinen Anfrage entnehmen, die ich vor Weihnachten gestellt habe. Ich danke der SPD, dass sie meine Anfrage und die unseres geschätzten Kollegen Lars Harms in einen Antrag gegossen hat.

    Was hat die Landesregierung bereits im letzten Jahr unternommen? Die zu-wendungsfähigen Gesamtausgaben wurden auf 50.000 Euro je Maßnahme verdoppelt. Zudem sind nun nicht mehr nur eine Maßnahme, sondern drei Maßnahmen pro Jahr förderfähig. Bei der Beantragung von Fördermitteln bietet das Ministerium seine Unterstützung an, damit die Anträge fehlerfrei und vollständig gestellt werden. Der Prozess wird laufend überarbeitet und weiterhin auf Vereinfachungen überprüft. Bürokratische Anforderungen sind auf das rechtlich erforderliche Minimum zu begrenzen. In diesem Ziel sind wir uns hoffentlich alle einig.

    Jetzt ist es aber an der Zeit, dass sich auch die Kommunen ihrer Verantwortung stellen. Die Versorgung von Fundtieren stellt für die Tierheime eine große finanzielle Belastung dar. Die Erstattungen der Gemeinden als Fundbehörde sind meistens nicht auskömmlich. Dabei ist und bleibt die Fundtierversorgung eine kommunale Pflichtaufgabe! Das Problem ist, dass viele Gemeinden nur in den ersten 28 Tagen die Versorgung der Fundtiere finanzieren, obwohl die Tiere durchschnittlich über 90 Tage bis zur Weitervermittlung in den Tierheimen verbleiben. Die 28 Tage stammen aus der Ende 2013 außer Kraft getretenen Fundtierrichtlinie des Landes. Wie kam es da-zu? Die damalige Fundtierrichtlinie fußte auf der Annahme, dass nach Ablauf der besagten 28 Tage von einer Eigentumsaufgabe des Tierhalters auszugehen sei. Dies hätte wiederum zur Folge, dass das Tier herrenlos und kein Fundtier mehr ist. Die Vermutung der Eigentumsaufgabe ist jedoch rechtlich nicht haltbar. Zudem hat das Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2018 entschieden, dass aus Tierschutzgründen kein Tier durch Eigentumsaufgabe herrenlos werden kann. Das Tier bleibt somit auch nach 28 Tagen ein Fundtier. Ein Eigentumserwerb des Finders bzw. der zuständigen Fundbehörde erfolgt erst sechs Monate nach Erstattung der Fundanzeige. Die alte Fundtierrichtlinie, aus der immer noch eine kommunale Finanzierungspflicht von lediglich 28 Tagen abgeleitet wird, ist rechtlich falsch! Daher ist eine Klarstellung der Rechtslage durch eine neue Fundtierrichtlinie erforderlich.

    Fakt ist: Mit der Ablieferung des Fundtieres entsteht die Versorgungspflicht der Gemeinde. Diese Versorgungspflicht kann nicht im Erlasswege eingeschränkt oder erweitert werden. Daher hat eine Fundtierrichtlinie nur empfehlenden Charakter. Sie ist jedoch sinnvoll, um Tierheimen und Kommunen eine Orientierung für ihre vertraglichen Übereinkünfte zu geben. Dieses hätte ich heute schon gerne in einem eigenen Antrag zementiert. Aber wir haben jetzt die Gelegenheit, im Ausschuss über eine neue Fundtierrichtlinie zu beraten. Wir Freie Demokraten setzen uns für eine solche ein. Nein, damit würden wir den Kommunen keine zusätzlichen Aufgaben oder Kosten auf-bürden. Eine neue Richtlinie würde lediglich bereits bestehende Verpflichtungen der Kommunen klarstellen und die Position der Tierheime stärken.

    Ich würde es begrüßen, wenn wir eine pauschale Kostenübernahme für mindestens 90 Tage als neuen Richtwert in die Fundtierrichtlinie aufnehmen und damit die tatsächlichen Gegebenheiten abbilden würden. Tatsächlich ist es sogar so, dass die Gemeinde nach § 976 BGB ein Tier unbegrenzt weiter-versorgen muss, wenn sich kein neues Herrchen oder Frauchen findet. Das hat ein unionsgeführtes Bundesministerium in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage im Jahr 2015 hervorgehoben. Sie hat die Erwartung formuliert, dass die Bundesländer dieser Rechtslage in ihren Verwaltungsvorschriften Rechnung tragen.

    Erinnern wir also die Kommunen an ihre gesetzliche Pflicht für die Versorgung der Fundtiere. Machen wir Schluss mit dem Ammenmärchen, dass die Finanzierungspflicht der Kommunen bereits nach 28 Tagen endet. Stellen wir die Rechtslage klar und geben als Land eine Empfehlung ab, wie eine angemessene Finanzierung der Tierheime sichergestellt werden kann. Liebe Kollegen der CDU, hier hätte ich mir mehr Mut gewünscht –  zum Wohle der Tiere und der vielen Ehrenamtler im ganzen Land!“

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  • 13.06.2018

    Kay Richert zu TOP 3+36 „Änderung des Kommunalabgabengesetzes“

    In seiner Rede zu TOP 3+36 (Änderung des Kommunalabgabengesetzes) erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    „Täglich grüßt das Murmeltier. Ende Februar gab es auf Antrag des SSW eine ausführliche schriftliche und mündliche Anhörung im Wirtschaftsausschuss zu genau dieser Thematik. Wir haben Experten und wir haben Kommunen und Beförderungsunternehmen gehört. Da wurden wir Zeugen eines peinlichen Eklats: Die eine Seite behauptete, alles sei besprochen. Die andere Seite konnte sich nicht an Gespräche erinnern. Einig wurden wir uns alle dann, dass es nun Gespräche geben soll, um eine konsensuale Lösung zu finden.

    Jetzt versucht die SPD genau dieselbe Thematik als "Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes" nochmal zu bespielen. Die erste Lesung im März hat doch deutlich die Sinnlosigkeit dieses Gesetzentwurfs gezeigt. Es hat schon damals niemand verstanden, warum Sie das Ergebnis der Februar-Anhörung ausblenden. Eine erneute Anhörung zu ein und demselben Thema in so kurzem Abstand würde erkennbar keinerlei Mehrwert haben. Oder glauben Sie, dass die Betroffenen ihre Meinung nach drei Monaten fundamental geändert haben? Wollen Sie jetzt solange Anhörungen durchführen, bis die Anzuhörenden Ihren Ideen aus lauter Verzweiflung zustimmen?

    Die Gemeinden sind für die Bewirtschaftung ihrer touristischen Infrastruktur auf die Einnahmen aus der Kurabgabe angewiesen. Das bestreitet auch niemand. Viele Gäste sind auch bereit, für schöne Promenaden und Flaniermeilen, für saubere Toiletten, für eine freundliche Touristeninformation zu bezahlen. Das bestreitet auch niemand. Hier liegt gar nicht der Dissens. Der Dissens liegt bei der Art der Erhebung der Abgabe, denn die ist grundsätzlich erst einmal Sache der Kommunen. Sie wollen mit Ihrem Gesetzentwurf ermöglichen, Reedereien und Fluglinien zur Erhebung der Kurabgabe zu zwingen. Vor dem Hintergrund, dass Kommunen und Beförderungsunternehmen noch nicht einmal miteinander gesprochen haben, steht das in keinem Verhältnis. Um das zu erkennen, muss man nicht mal bei der FDP sein.

    Sie behaupten, das sei doch ‚alles freiwillig‘, eine ‚Kann-Regelung‘ und ‚niemand wird verpflichtet‘. Zuerst habe ich gedacht, Sie hätten Ihren eigenen Entwurf nicht gelesen oder wenigstens nicht verstanden. Heute hoffe ich, dass dem so ist, denn die Alternative wäre wirklich starker Tobak. Natürlich ist es ‚freiwillig‘, eine ‚Kann-Regelung‘: Die Kommunen dürfen sich aussuchen, ob sie die Beförderungsunternehmen zur Erhebung zwingen oder nicht. Die Freiwilligkeit betrifft ausschließlich die Kommunen. Die Reedereien und Fluglinien haben nach Ihren Vorstellungen zu parieren.

    Hier davon zu sprechen, dass ‚niemand verpflichtet‘ wird, klingt höhnisch. Wir von der FDP sind für ein solches Gesetz ohne jede Notwendigkeit nicht zu haben. Bevor die Legalkeule ausgepackt wird, sollen die Beteiligten versuchen, eine gemeinsame Lösung zu finden. Das ist das Subsidiaritätsprinzip. Und das ist das Ergebnis der Anhörung aus dem Februar und das gilt auch heute noch. Anstatt sich mit redundanten Diskussionen in Dauerschleife aufzuhalten, wollen wir lieber echte Probleme lösen und unser Land dynamisch voranbringen. Da gibt es genug zu tun, Sie haben uns genügend offene Baustellen hinterlassen.“

     

    Rede zu Protokoll gegeben.

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  • 23.01.2020

    Dennys Bornhöft zu TOP 8 „Errichtung einer Vereinigung der Pflegekräfte“

    In seiner Rede zu TOP 8 (Gesetz zur Errichtung einer Vereinigung der Pflegekräfte in Schleswig-Holstein) erklärt der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „An der Pflegeberufekammer in Schleswig-Holstein scheiden sich die Geister. Schon in der letzten Wahlperiode gab es manch zünftige Plenardebatte über das Konstrukt. Unsere damalige Kritik als FDP an der Errichtung einer Kammer bleibt überwiegend auch bis heute bestehen. Unsere Sorge, dass eine Kammer nicht im Sinne der meisten Pflegekräfte sein wird, wird sich leider voraussichtlich bewahrheiten. Dennoch hat die damalige SPD-geführte Landesregierung die Errichtung per Gesetz mit ihrer Einstimmenmehrheit auf den Weg gebracht.

    Wenige Jahre später haben wir nun die Situation, dass viele hundert Pflegekräfte ihre hart verdienten Urlaubstage damit verbringen, bei Nieselregen und Kälte vor dem Landtag oder in den Kreisstädten gegen die Kammer zu demonstrieren. Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen: Da gehen fast tausend Pflegekräfte in Kiel auf die Straße, um für die Abschaffung einer Behörde zu streiten, die dafür gegründet wurde, um für die Pflegekräfte bessere Arbeitsbedingungen zu schaffen. Verkehrte Welt? Mitnichten! Man hört Unmut über eine zu geringe Beteiligung vor allem im Gründungsprozess. Erschwerend kommt hinzu, dass von den 1170 repräsentativ Befragten zwar 51 Prozent positiv einer Kammer gegenüberstanden, aber nur knapp die Hälfte dieser 51 Prozent dies auch bei einer Pflichtmitgliedschaft mit Pflichtbeitrag so gesehen hat. Gekommen ist aber die Kammer mit gesetzlicher Pflichtmitgliedschaft und einem finanziellen Pflichtbeitrag.

    Ein Geburtsfehler bei der gesetzlichen Kammergründung war die zu geringe finanzielle Anschubfinanzierung der neuen Körperschaft durch die damalige Landesregierung. Dies hatte die Konsequenz, dass die Kammer zu Lasten der Mitglieder schon mit einem deutlichen Schuldenberg startete. Das ist schlechtes Handwerk gewesen. Da der Landtag Schleswig-Holstein damals eine Kammer als öffentliche Körperschaft gewollt hat, hätte die Küstenkoalition auch die bedarfsgerechte Anschubfinanzierung sicherstellen müssen. Jamaika hat dies nun korrigiert und wird der Kammer zusätzliche drei Millionen Euro zur Verfügung stellen. Dies allerdings unter der Bedingung, und das war uns von der FDP besonders wichtig, dass es eine Vollbefragung aller Pflichtmitglieder zu Beginn des Jahres 2021 über die Zukunft der Pflegeberufekammer geben muss. Denn wir machen es nicht mit, eine Institution künstlich am Leben zu erhalten, wenn tatsächlich eine Mehrheit derjenigen, für die sie geschaffen wurde, diese ablehnt. Mit einer Vollbefragung aller 27.000 Pflichtmitglieder wird die Entscheidung für oder gegen eine Kammer höchstmögliche Legitimität haben. Wir von der FDP wollen, dass diejenigen, die es direkt betrifft, hierüber die Entscheidung fällen, nicht nur wir 73 Ab-geordnete.

    Damit das so kommt, muss die Kammerversammlung aber am 30. Januar noch einen Beschluss fällen. Bisher haben das die 40 Delegierten noch nicht getan. Wir hoffen, dass Präsidium und Kammerversammlung sich hier nicht gegen die mehreren Tausend Demonstranten stellen. Die Proteste werden sonst noch größer ausfallen. Die Situation der Pflege würde so keinesfalls besser werden. Das Verhalten der Kammer wäre auch keine werbende Maßnahme, um den Pflegeberuf in Schleswig-Holstein weiter aufzuwerten.

    Der Gesetzentwurf der AfD ist überwiegend das Modell der bayerischen Landesregierung. Bei dieser Variante der freiwilligen Mitgliedschaft und beständigen Finanzierung durch das Land bin ich aber skeptisch, ob diese Vereinigung dauerhaft autonom und ohne externen politischen Einfluss agieren kann. Das größte Problem, das ich jetzt mit dem Gesetzentwurf habe, ist der zeitliche Ablauf. Wir haben als Landtag gerade erst im Dezember 2019 ein Verfahren auf den Weg gebracht, das zur Vollbefragung in 2021 führen soll. Für mich wäre es nun politisch unredlich, diesen Prozess, der zu einem objektiven Meinungsbild der Betroffenen führen wird, zu untergraben.

    Wer nun versucht, die Vollbefragung aller Pflichtmitglieder zu torpedieren, der stößt allen Pflegekräften vor den Kopf. Schon deshalb kann ich dem AfD-Antrag nicht zustimmen.“

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  • 23.01.2020

    Christopher Vogt zu TOP 26a „Dringlichkeit: Weiterbau der A20“

    In seiner Rede zu TOP 26a (Dringlichkeit: Weiterbau der A20) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Ich bin der SPD-Fraktion ausgesprochen dankbar für ihren Dringlichkeits-antrag! Nicht nur deshalb, weil ich dadurch endlich einmal wieder im Hohen Hause zur A20 sprechen darf. Sondern vor allem deshalb, weil durch diese Debatte noch einmal sehr klar herausgearbeitet wird, wer an diesem wichtigen Infrastrukturprojekt wirklich interessiert ist und wer nicht.

    Die Grünen sind es ja nun erklärtermaßen nicht. Das hat der Kollege Dr. Tietze kürzlich erneut sehr deutlich gemacht. Ist ja auch völlig in Ordnung. Aber anders als in der letzten Wahlperiode, hat diese Koalition die komplette Planung und auch den schnellstmöglichen Weiterbau glasklar im Koalitionsvertrag vereinbart. Ich kann mich an die – teilweise sehr lebhaften – Verhandlungen sehr gut erinnern. Bei der Passage zur A20 gibt es nun wirklich keinen Interpretationsspielraum. Noch entscheidender ist: Wir handeln auch danach. Insofern ist Andreas Tietze sein medialer Aufschlag zwar durchaus geglückt, es bleibt aber eben auch ein medialer Aufschlag, wie man dem gemeinsamen Antrag der Koalitionsfraktionen erneut entnehmen kann.

    Ich finde es wirklich rührend, dass die SPD in der Opposition ihr Herz für die A20 geöffnet hat und nun – von der Oppositionsbank aus – die Grünen quasi zur Raison rufen will. Das ist erstens nicht (mehr) nötig und zweitens er-innert es auch die Vergesslichen unter uns daran, dass die SPD in ihrer Regierungszeit bei der Planung der A20 komplett versagt hat. Der ehemalige SPD-Verkehrsminister Meyer hatte die Planungen – wohl mangels Kapazitäten – zum Teil sogar eingestellt, wie sich nach dem Regierungswechsel her-ausstellte. Die SPD hatte es zudem versäumt, die Planung der verschiedenen A20-Abschnitte an die DEGES abzugeben, was ja schon 2013 durchaus eine Option war. Und als wir dies dann gleich nach dem Regierungswechsel veranlasst haben, hat die SPD uns für diesen Schritt noch kritisiert und behauptet, dass diese Übergabe an den Bund zu Zeitverlusten führen würde. Das Gegenteil ist der Fall. Die DEGES treibt die schwierige Planung sehr professionell und mit Hochdruck voran, so dass wir unsere Hausaufgaben bei der A20 gemacht haben und dem Bund das Projekt mit gutem Gewissen übergeben können. Das hat den LBV entlastet, aber natürlich auch eine Menge Geld gekostet, weshalb ich unseren Koalitionspartnern sehr dankbar bin, dass das möglich war. Und wir werden die weitere Planung durch den Bund natürlich auch weiterhin unterstützen. Die SPD hat keinerlei Grund, sich hier heute als große Verfechterin der A20 hinzustellen. Das glaubt Ihnen doch nun wirklich kein Mensch.

    Zum Projekt an sich sage ich noch einmal sehr deutlich: Die A20 ist und bleibt eines der wichtigsten Infrastrukturprojekt unseres Bundeslandes. Nur weil wir bereits allzu lange darauf warten müssen, ist es nicht überflüssig geworden. Ganz im Gegenteil: Gerade für die Westküste und die Region Unterelbe ist sie von nahezu elementarer Bedeutung. Die fertiggestellte Auto-bahn wird nicht nur eine neue Brücke im Westen des Landes nach Niedersachsen sein, sie wird viele Anwohner entlasten, auch in Hamburg. Und sie wird neue wirtschaftliche Chancen bringen, denn wir haben nach wie vor strukturelle Nachteile, die stark mit der unzureichenden Infrastruktur zusammenhängen. Dass die A20 zu einem Großteil noch immer nicht fertiggestellt ist, hat natürlich nicht nur mit mangelnder politischer Unterstützung in der Vergangenheit zu tun. Es liegt natürlich in erster Linie an unserem viel zu komplizierten deutschen Planungsrecht. Da geht es nicht nur darum, dass auf das EU-Recht zu viel deutsche Gesetzgebung draufgesattelt wird, sondern auch um deutsche Rechtsprechung und um Planungsverfahren, die nicht sinnvoll sind. In anderen EU-Ländern wie Dänemark geht es doch auch. Wir müssen zukünftig viel schneller planen, wenn wir unseren Wohlstand nicht gefährden wollen. Und wir sollten dies auch für die größere Akzeptanz von politischen Beschlüssen tun.

    Es liegen viele Vorschläge zur Planungsbeschleunigung auf dem Tisch, die weder die Tier- noch die Umwelt benachteiligen würden. Es geht zum Beispiel um sinnvolle Stichtagsregelungen oder um eine frühzeitige Einbindung der Verbände. Der Verkehrsminister hat nichts unversucht gelassen, um sich mit den Verbänden bei der Planung der A20 zu einigen. Wir stellen fest, dass dies nicht von Erfolg gekrönt ist. Das war auch ehrlich gesagt meine Vorhersage und ich kann die Verbände ja auch ein Stück weit verstehen: Die Beschleunigung von Verkehrsprojekten hat für sie nun einmal keine Priorität. Es ist aber die Aufgabe des Gesetzgebers, hier endlich zu sinnvollen Verfahren zu kommen und wir werden da weiterhin Vorschläge machen, damit zumindest ich es noch erlebe, dass wir auf der A20 nach Niedersachsen fahren können.“

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  • 23.01.2020

    Dennys Bornhöft zu TOP 15 „Geschehnisse im Rahmen von Kinderkuren aufarbeiten“

    In seiner Rede zu TOP 15 (Geschehnisse im Rahmen von Kinderkuren in Schleswig-Holstein aufarbeiten) erklärt der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Die Berichterstattung des NDR zur Kinderverschickung in den 50er bis 90er Jahren hat mich erschreckt. Kinder, teilweise nur fünf Jahre alt, wurden auf ärztlichen Rat hin deutschlandweit auf Kur geschickt. An sich gut. Denn sie litten vielfach unter Bronchitis, waren der ärztlichen Meinung nach zu dünn oder zu dick. Auf ärztliche Anweisung sollten sich die Kinder an der Ostsee oder in den Bergen erholen und schnell genesen. Dies wurde aller Wahrscheinlichkeit nach auch den Eltern so verkauft, sodass auch sehr junge Kinder für sechs Wochen und länger weg von ihren Familien in weit entfernte Kuranstalten geschickt wurden, auch nach Schleswig-Holstein. Man verbindet mit einem Kuraufenthalt eine Zeit der Genesung in einer schönen Einrichtung. Mithin eine Zeit des Erholens, sowohl in physischer als auch psychischer Art und Weise. Doch was laut Opferberichten hier vielfach geschah, ist erschreckend und beschämend!

    Die Berichte reichen von einfachen Prügeln bis hin zu wahrem Psychoterror. Kinder sollten zu 100 Prozent gehorchen. Taten sie es nicht, wurden sie geschlagen, so berichten es Opfer. Manche Erzieher versuchten gar, die Kin-der durch Schlafentzug zu züchtigen oder bedrohten sie auf andere Weise. Toilettengänge wurden abgelehnt, bettnässende Kinder wurden öffentlich erniedrigt. Wurde das Essen nicht aufgegessen, wurde nachgeholfen. Selbst wenn die Kinder sich erbrechen mussten, wurden sie zum Aufessen samt des Erbrochenen gezwungen. Die Folge waren Angstzustände und Minder-wertigkeitskomplexe, die bis heute andauern. Im November des letzten Jahres haben sich ehemalige ‚Verschickungskinder’ auf Sylt getroffen, um auf einem Kongress über ihre Vergangenheit zu berichten und vor allem in einen Austausch über diese Erlebnisse zu kommen. Von Erziehungsmethoden aus der Zeit des Nationalsozialismus, Gewalt und Erniedrigungen war die Rede – für mich als Sozialpolitiker nicht nur aus pädagogischer Sicht inakzeptabel. Es ist vor allem aus politischer, aber auch menschlicher Sicht nicht hinnehmbar.

    Der Gedanke, dass ein junger Mensch, ein Kind, stets zu gehorchen hatte, immer stark sein musste, niemals Schwäche zeigen durfte, wurde scheinbar bei vielen Personen nach 1945 nicht abgelegt, sondern leider noch Jahre und Jahrzehnte aktiv weiterbetrieben und an den schwächsten der Gesellschaft, den Kindern, in Abwesenheit der elterlichen Sorge ausgelebt. Auch hier ist leider davon auszugehen, dass dies nicht nur in Schleswig-Holstein, sondern bundesweit vielfach geschehen ist. Es ist kein Thema, zu dem es von den jeweiligen Fraktionen unterschiedliche Haltung geben wird. Parteipolitik oder -ausrichtung ist hier irrelevant. Wir müssen die Rahmenbedingungen setzen, dass auch bei diesem leidvollen Thema der Kinderverschickungen Archive geöffnet werden, damit Betroffene mehr über die Hinter-gründe erfahren können. Die Fragen, ob und inwieweit systematisches Vor-gehen bei den Organisatoren der Kinderheilkuren vorlag als auch, ob die Missstände seinerzeit bereits gemeldet, aber nicht ernst genommen wurden, müssen geklärt werden.

    Außerdem muss denjenigen zugehört werden, die aus dieser Zeit zu berichten haben. Ohne wenn und aber möchte ich daher den Kollegen aus der SPD-Fraktion danken, dass Sie zu diesem Thema einen Antrag gestellt haben. Wir lenken somit einen Fokus hierauf, sodass über die Berichterstattung des NDR hinaus weiter über die Geschehnisse in dieser Zeit gesprochen wird, sich auch weitere Zeitzeugen melden. Es ist mir ein Anliegen, dieses Thema konstruktiv zu begleiten und mich für eine weitere Aufklärung über die damaligen Ereignisse einzusetzen. Das Schicksal derer, die Unrecht erfahren haben, wird aufgearbeitet werden. Ihre Geschichten, ihre Erlebnis-se werden gehört werden. Und seien Sie sich sicher, wir werden Sie ernst nehmen. Wir haben gerade erst den Zwischenbericht der Aufarbeitung der Missbrauchsfälle und Medikamentenversuche an Kindern zwischen 1949 und 1975 im Sozialausschuss vorgestellt bekommen. Das nach meinem Empfinden widerliche Menschenbild, welches von Aufsichtspersonen gegenüber ihren Schutzbefohlenen zu Tage gelegt wurde, ist offenkundig kein Menschenbild gewesen, welches ausschließlich nur in den Kliniken vorherrschte.“

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  • 23.01.2020

    Oliver Kumbartzky zu TOP 16 „Fracking verbieten“

    In seiner Rede zu TOP 16 (Fracking verbieten) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „Seit Jahren beschäftigt das Thema ‚Fracking’ Schleswig-Holstein. Und ich stelle für die FDP-Landtagsfraktion abermals fest: Wir wollten und wollen kein Fracking in unserem Land.

    Ich freue mich, dass wir im letzten Jahr einstimmig das Landeswassergesetz novelliert und dort auch die Vorschläge der Volksinitiative untergebracht haben. Wir haben das Landeswasserrecht so geändert, dass umwelttoxisches Fracking in Schleswig-Holstein praktisch unmöglich gemacht wird.  Wer Erdarbeiten oder Bohrungen vornimmt, ist laut Landeswassergesetz für die nachteilige Veränderung eines Gewässers verantwortlich. Die Wasserbehörde kann Arbeiten untersagen, wenn eine nachteilige Veränderung eines Gewässers festgestellt wird oder unvorhergesehen Grundwasser erschlossen wird. Das haben wir mit unseren beschlossenen Änderungen des Landeswasserrechts noch einmal klargestellt.

    Den Informationszugang über solche Vorhaben – sollte wirklich jemand auf die Idee kommen, entgegen alle Gesetze umwelttoxisch ‚fracken‘ zu wollen – haben wir im Informationszugangsgesetz geregelt. Wir haben damit die aus unserer Sicht nötige und angemessene Transparenz im Landesrecht hergestellt. Das Landesverfassungsgericht hat die Rechtsauffassung des Landtags letzten Dezember bestätigt: Ein direktes Frackingverbot geht nur im Bundesrecht. Der Landtag hat hier keine Kompetenz. Damit ist die Bundesratsinitiative, für die wir heute stimmen, der logische Schluss. Und auch hier freue ich mich über den gemeinsamen Antrag mit der Opposition.

    Der Schutz des Wassers als Grundlage des Lebens ist von enormer Wichtig-keit. Wir unterstützen alle Maßnahmen, die einen wirksamen Schutz des Wassers gewährleisten. Daher sind wir in unserer Haltung zum umwelttoxischen Fracking seit Jahren klar: Wir lehnen es ab! Und wir haben alles getan, damit es in Schleswig-Holstein nicht möglich ist.“

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  • 23.01.2020

    Anita Klahn zu TOP 35 „Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst“

    In ihrer Rede zu TOP 35 (‚Fünfter Bericht zur Durchführung eines Gesetzes zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst’ und ‚Zweiter Bericht über die geschlechterparitätische Besetzung von Gremien’) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    „Der vierte Gleichstellungsbericht liegt nunmehr fünf Jahre zurück und auch heute noch ist das Ziel einer kompletten und allumfassenden Gleichstellung von Mann und Frau leider noch nicht erreicht. Soviel kann ohne Wenn und Aber festgestellt werden. Gleichzeitig müssen wir aber auch feststellen, dass wir bei der Bewerkstelligung der Gleichstellung vorankommen. Teilweise sogar so gut, dass wir in einigen Bereichen bereits über die paritätische Besetzung hinaus mehr Frauen als Männer in bestimmten Verwaltungsebenen haben. Beispielsweise sind vier von fünf Behördenleitungen innerhalb der oberen Landesgerichte Frauen.

    Allgemein kann sowohl in Schleswig-Holstein, aber auch in den übrigen Ländern beobachtet und festgestellt werden, dass immer mehr Frauen in der Justiz arbeiten. So ist die Parität innerhalb der Staatsanwaltschaften im Land hergestellt. Übererfüllt mit sagenhaften 83,3 Prozent im Bereich des Justizvollzuges. Fünf von sechs Justizvollzugsanstalten werden hier von Frauen geleitet. Auch in Schulleitungen sind Frauen inzwischen mit über 53 Prozent mehr als paritätisch vertreten. Dieser Fortschritt ist sagenhaft. Gleichzeitig darf an dieser Stelle jedoch nicht verschwiegen werden, dass die Parität längst nicht überall erreicht wurde. Bei den Hochschulprofessuren sind Frauen erst mit knapp über 21 Prozent vertreten. In den Landgerichten ist lediglich eine von vier Behördenleitungen weiblich. Vor allem ist in den obersten Besoldungsklassen die Parität bis heute nicht erreicht worden, wenngleich ein Anstieg nicht von Hand zu weisen ist. Innerhalb der obersten Besoldungsgruppe, also im Bereich A16, ist ein Anstieg von 16,8 Prozent in 2004 auf mittlerweile 35,7 Prozent zu verzeichnen. Gleich wie viele Fortschritte wir bis heute erreicht haben, der Weg zur tatsächlichen Gleichstellung ist in allen Bereichen noch weit. Für die AfD scheint das Ziel durch die aktuelle Gesetzgebung bereits so weit fortgeschritten zu sein, dass Gleichstellungsbeauftragte abgeschafft werden sollten. Nun ja, das sehe weder ich, noch die übrigen Vertreter der hier im Haus befindlichen demokratischen Parteien so. Weshalb wir Ihren Antrag im Ausschuss auch abgelehnt haben.

    Das Land fördert die Gleichstellung auf vielfältige Art und Weise, wie beispielsweise durch eine entsprechende Einstellungspraxis, die – ein jeder hier wird es kennen – Frauen bei gleicher Eignung und Qualifikation entsprechend bevorzugt. Darüber hinaus sind wir bemüht, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass Arbeit und Familienplanung tatsächlich parallel stattfinden kann. Kinder erziehen darf keine Nachteile mit sich bringen. Erst im Dezember 2019 haben wir so die Kita-Reform 2020 verabschiedet. Eine Reform die richtungsweisend für Schleswig-Holstein sein wird und maßgeblich zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf führen wird. Ab dem 01.08.2020 werden wir so nicht nur erstmals einen verlässlichen Rechtsanspruch von fünf Stunden auf eine Kinderbetreuung haben, mit dem Mittel der Kita-Datenbank werden sich Eltern zukünftig auch auf freie Kita-Plätze außerhalb ihrer Wohnortgemeinde bewerben können. Durch die Stärkung des Wunsch- und Wahlrechts werden wir bestehende Arbeitswege zu-künftig verkürzen können. Dies sind Beispiele, wie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und damit auch die Gleichstellung gestärkt werden können.

    Ich danke dem federführenden Justizministerium für den vorgelegten Bericht und für Ihre Aufmerksamkeit.“

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  • 23.01.2020

    Anita Klahn zu TOP 23 „Gewalt gegen Frauen entschlossen entgegentreten“

    In ihrer Rede zu TOP 23 (Maßnahmen der Landesregierung, um Gewalt gegenüber Frauen entschlossen entgegenzutreten) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    „Zunächst einmal möchte ich dem Justizministerium, allen voran Frau Ministerin Sütterlin-Waack, für den heutigen Bericht danken.

    Gewalt gegenüber Frauen ist leider weiterhin ein Thema, welchem wir uns in Politik und Gesellschaft stellen müssen. Die polizeiliche Kriminalstatistik spricht hier eine klare Sprache. Aus den Zahlen der Kriminalstatistischen Auswertung des Bundeskriminalamtes zur Partnerschaftsgewalt 2018 heißt es, dass 81,3 Prozent der Betroffenen Frauen sind. Von den 140.755 Personen, welche 2018 von der Kriminalstatistik als Opfer versuchter und vollendeter Gewalt erfasst wurden, mithin Opfer von Tötungsdelikten, Körperverletzungen, Vergewaltigung, sexueller Nötigung, sexueller Übergriffe, Bedrohung, Stalking, Nötigung, Freiheitsberaubung, Zuhälterei und Zwangsprostitution, sind 114.393 Frauen. Und die Dunkelziffer wird aller Voraussicht nach noch höher sein, da viele Straftaten gar nicht erst zur Anzeige gebracht werden.

    Weitaus erschütternder ist aber die folgende Aussage aus der erwähnten Kriminalstatistik: 2018 wurden 122 Frauen durch Partnerschaftsgewalt getötet. Dies ist in einem freiheitlichen Land wie dem unseren nicht hinnehmbar! Politik und auch Gesellschaft sind gefragt, hier eindeutig Stellung zu nehmen und die Rechte der Frauen zu achten und vor allem auch zu beschützen. Wir in Schleswig-Holstein gehen genau diesen Weg. Als erstes Bundesland entschied sich Schleswig-Holstein 2018, die Umsetzung der Istanbul-Konvention aktiv voranzutreiben. Mit Vertretern aus Politik, Verwaltung, Verbänden und Facheinrichtungen starteten wir im Oktober 2018 mit einer spannenden Kick-Off-Veranstaltung zur Umsetzung der Istanbul Konvention in Deutschland. Das hier vorgetragene Anliegen des Landesverbands Frauenberatung Schleswig-Holstein e.V. (LFSH), ein breites Bündnis für die Beseitigung von Gewalt gegen Frauen zu schmieden, erhielt dabei großen Zuspruch. Gemeinsam mit den übrigen demokratischen Parteien die-ses Hauses haben wir dann vor genau einem Jahr den Antrag 19/1105 (neu) „Gewalt gegenüber Frauen entschlossen entgegentreten“ gefasst. Und wir haben noch vieles Weitere erreicht. Die bestehenden Frauenhausplätze wurden bekanntlich um 30 Plätze erweitert, die Platzkostenpauschale wurde aufgestockt und die Landesmittel für die Frauenberatungsstellen wurden fortgeschrieben. Eine weitergehende Bedarfsanalyse wird uns zudem zei-gen, ob weiter ausgebaut werden muss und wie viel.

    Neben der Einrichtung der interdisziplinären Arbeitsgruppe 35 des Landespräventionsrates, welche seit Ende August 2019 Handlungsbedarfe und Zuständigkeiten erarbeitet, um so auch konkret Maßnahmen für die zukünftige Überarbeitung des Aktionsplans häusliche Gewalt zu entwickeln, unterstützen wir zudem das Schiff-Projekt, welches für die gesellschaftliche Bewusstseinsbildung zum Thema häusliche Gewalt beiträgt. Zudem fördert das Land den Gewaltschutzbereich mit jährlich rund zehn Millionen Euro.

    Mein Dank geht heute an Frau Ministerin Sütterlin-Waack, die sich fortlaufend für eine Politik ausspricht, die von Gewaltfreiheit geprägt ist. Zudem möchte ich an dieser Stelle den vielen ehrenamtlich Tätigen danken, die sich mit ihrer Arbeit Tag für Tag für eine gewaltfreie Gesellschaft einsetzen.“

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  • 23.01.2020

    Oliver Kumbartzky zu TOP 4 „Änderung des Kommunalabgabengesetzes“

    In seiner Rede zu TOP 4 (Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und jagdpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „Wir haben in der letzten Legislaturperiode auf Initiative der FDP-Fraktion das Hundegesetz novelliert und damit unter anderem die diskriminierende Rasseliste abgeschafft. Ich bin immer noch dankbar, dass wir das gemeinsam mit der SPD, den Grünen und dem SSW hinbekommen haben. Und das schleswig-holsteinische Hundegesetz gilt immer noch als eines der modernsten Hundegesetze Deutschlands.

    Ich freue mich natürlich über jede Gelegenheit, über eines meiner Herzensthemen zu sprechen. Schade, dass die AfD hierzu heute aber nur alte Ideen aufwärmt, anstatt sich konstruktiv mit eigenen Gedanken in die Debatte einzubringen. Darum lassen Sie mich die Ausgangslage zunächst umreißen: Am Anfang unserer Betrachtung muss doch die Feststellung stehen, dass Menschen aus den unterschiedlichsten Gründen Hunde halten. Viele Hundehalter erfreuen sich einfach der Gesellschaft des vierbeinigen Gefährten. So war es seit jeher und der Spruch vom ‚besten Freund des Menschen‘ hat genau darin seine Wurzeln. Daneben gibt es aber auch Hundehalter, die sich das Tier und seine besonderen Fähigkeiten zu Nutze machen. Dazu gehören die Hütehunde, aber auch Blinden- und Therapiehunde oder eben auch die jetzt thematisierten Jagdhunde. Es gibt also Hundehaltung aus Spaß an der Freude, zum eigenen Nutzen oder zum Nutzen für gesellschaftspolitische zu begrüßende und zu fördernde Dinge. Die Jagdhunde gehören, das wird hier keiner bezweifeln, zur letzten Gruppe. Nicht nur leisten die Jäger einen her-ausragenden Anteil am Natur- und Artenschutz in Schleswig-Holstein, die Jagdhunde verhindern auch unnötiges Leid, indem sie eine zügige Nachsuche für waidwundes Wild ermöglichen. Der Nutzen des Jagdhundes kommt damit nicht nur dem Jäger, sondern uns allen und dem Tierschutz zu Gute. Ähnliche Aspekte könnte man bei Blindenhunden herausarbeiten, die die Teilhabe von sehgeschädigten Menschen im Alltag ermöglichen und damit indirekt uns als Gesamtgesellschaft einen Dienst erweisen. Das Thema muss daher größer gedacht werden als es im vorliegenden AfD-Entwurf der Fall ist.

    Auf der anderen Seite – und das dürfen wir nicht vergessen – stehen die Kommunen, für die die Hundesteuer eine Einnahmequelle ist und die ggf. zu überprüfen hätten, ob die Voraussetzungen für die Steuer bei einem Hund vorlägen oder nicht. Das bedeutet wiederum mehr Bürokratie. Hier ein-zugreifen bedeutet auch, den Kommunen Handlungsoptionen zu nehmen und sie zu belasten. Die AfD schreit zwar immer nach Subsidiarität, scheint hier aber keinerlei Bauchschmerzen zu haben. Ich sage: Wir müssen die Interessen der Kommunen hier mitdenken! Ich schlage daher vor, dass wir uns im Ausschuss grundsätzlich über die Hundehaltung in Schleswig-Holstein Gedanken machen. Dabei sollten wir uns nicht nur über die steuerliche Bewertung von Blinden-, Therapie- und Jagdhunden machen, sondern sollten insgesamt eine Auswertung unserer Erfahrungen mit dem Hundegesetz einfließen lassen.“

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  • 23.01.2020

    Stephan Holowaty zu TOP 24 "9-Punkteplan für eine gute Zukunft der Metropolregion"

    In seiner Rede zu TOP 24 (9-Punkteplan für eine gute Zukunft der Metropolregion) erklärt der Sprecher für die Norddeutsche Kooperation der FDP-Landtagsfraktion, Stephan Holowaty:

    „Der Hamburger Senat muss endlich auf Augenhöhe mit der Metropolregion umgehen und zusammenarbeiten. Aber das Hamburger Umland, die Metropolregion Hamburg, ist für unser Land von überragender Bedeutung. Über 40 Prozent der Bevölkerung unseres Bundeslandes leben in den Kreisen direkt an der Hamburger Landesgrenze. Die Metropolregion trägt entscheidend zur wirtschaftlichen Dynamik in unserem Land bei, auch die Durchschnittseinkommen in den Hamburger Randkreisen ist deutlich höher als in anderen Teilen unseres Landes.

    Aber die Metropolregion hat auch ihre ganz besonderen Herausforderungen. Der Verkehr auf Straße oder Schiene, Wohnkosten oder auch Verfügbarkeit von Wohnraum und Infrastruktur – viele Themen lassen sich nur in Zusammenarbeit mit Hamburg sinnvoll lösen. Anderseits verlässt sich Hamburg auch auf seine Metropolregion, auf das Umland. Auch eine Dynamik in Hamburg ist nicht mehr vorstellbar ohne die Metropolregion. Daher freue ich mich sehr über die OECD-Studie zur Metropolregion Hamburg, die sehr viele Aspekte des Lebens in und um Hamburg beleuchtet. Nicht alle ihrer Schlussfolgerungen kann man direkt 1:1 umsetzen, aber jeder einzelne Punkt ist wichtig. Wir haben hier im Landtag im Dezember bereits einstimmig einen Beschluss über einen Bericht der Landesregierung für Mitte dieses Jahres zu den Schlussfolgerungen aus dem OECD-Bericht gefasst. Vielleicht – kurz vor Weihnachten in der Sammeldrucksache – ist der SPD dieser Beschluss durchgerutscht. Wie dem auch sei – ich persönlich hätte auch schon im Dezember gerne das Thema Metropolregion debattiert, jetzt haben wir die Gelegenheit dazu. Aber niemand muss die Landesregierung heute erneut dazu auffordern, tätig zu werden.

    Und das ist auch sehr wichtig, gerade weil in Hamburg im kommenden Monat Bürgerschaftswahlen sind.  Und da sollten wir auch den derzeit regierenden Parteien in Hamburg klipp und klar mitgeben, dass die Zusammenarbeit gerade zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein besser werden muss. Es ist nicht so, dass die Metropolregion aus ein paar Bauerndörfern um Hamburg herum besteht, mit denen man tun und lassen kann, was man will. Die Menschen, die in Hamburg arbeiten und Hamburg voranbringen, wohnen vielfach in Schleswig-Holstein und pendeln jeden Tag in die Hansestadt. Unternehmen, die den Hamburger Hafen und die Wirtschaft am Leben erhalten, befinden sich in Schleswig-Holstein, auch weil sie in Hamburg keinen Platz mehr finden. Und da müssen auch die Parteien und gerade die Regierungsparteien in Hamburg verstehen, dass sie nicht auf einer Insel leben, sondern die Metropolregion genauso brauchen wie die Metropolregion sie braucht.

    Einer der zentralen Kritikpunkte des OECD-Gutachtens ist die Zersplitterung der Verwaltungsleistungen und vor allem die Planungen auf viel zu vielen Ebenen. Aber vor allem fehlt immer noch eine landesübergreifende Landesplanung. Hamburg scheitert zu oft bereits an den eigenen Bezirksgrenzen, Kreise planen nicht gemeinsam, Gemeinden spielen sich gegenseitig aus. Die Entwicklung gemeinsamer Gewerbegebiete, gemeinsamer Infrastruktur, auch eines gemeinsamen Wohnungsbaus - hier gibt es noch viel zu tun. Oder nehmen wir den ÖPNV. Wenn die Grünen in Hamburg sagen, dass sie die ganze Stadt im Blick haben wollen, dann reicht das eben nicht. Man muss die ganze Metropolregion im Blick haben. Und zwar nicht nach dem Motto 'Hamburg bestimmt und Schleswig-Holstein bezahlt', sondern durch einen Nordtarif, der nicht neue Tarifgrenzen schafft, sondern Mobilität für alle bei guter Qualität und guten Preisen möglich macht und in dem alle Beteiligten auf Augenhöhe miteinander agieren. Ich frage mich, warum der Hamburger Senat da so von oben herab mit der Metropolregion umgeht. Oder denken wir an Moorburg und Wedel – Hamburg sonnt sich im Bürgerentscheid und Schleswig-Holstein bekommt den Ascheregen und die Emissionen. Das ist weder guter Umwelt- und Klimaschutz noch gute Nachbarschaft.

    Ich freue mich darauf, wenn wir auch im schleswig-holsteinischen Teil des Ausschusses für norddeutsche Kooperation die richtigen Schlussfolgerun-gen aus der OECD-Studie diskutieren und entwickeln. Vor allem freue ich mich aber auch auf den bereits beschlossenen Bericht der Landesregierung hierzu im zweiten Quartal.“

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  • 24.01.2020

    Christopher Vogt zu TOP 14 „Mehr Unternehmergeist in Schleswig-Holsteins Schulen“

    In seiner Rede zu TOP 14 (Mehr Unternehmergeist in Schleswig-Holsteins Schulen – Landeskonzept Entrepreneurship Education) erklärt der Vorsitzende und hochschulpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Vor ziemlich genau fünf Jahren ging ein Tweet einer damals 17-jährigen Schülerin viral. Er lautete: ‚Ich bin fast 18 und hab keine Ahnung von Steuern, Miete und Versicherungen. Aber ich kann ne Gedichtsanalyse schreiben. In vier Sprachen.‘ Das hat dann einen Nerv getroffen. Nicht unbedingt, weil zu viele Schüler Gedichtsanalysen in vier Sprachen schreiben könnten, sondern weil es bei der ökonomischen Bildung großen Nachholbedarf gibt. In Nordrhein-Westfalen geht es derzeit um die Einführung eines eigenständigen Schulfachs Wirtschaft.

    Auch meine Fraktion befürwortet mehr politische Bildung, tritt aber auch für mehr ökonomische Bildung in den Schulen ein. Da müssen wir deutlich mehr tun. Wir müssen auch realisieren, dass die großen deutschen Unter-nehmen in der Regel über 100 Jahre alt sind. In den letzten 30 Jahren sind kaum neue Unternehmen in den Boom-Branchen entstanden, sondern vor allem in den USA oder in China. Das ist zunehmend ein Problem für den Er-halt unseres Wohlstandes. Die Zahl der Gründungen ist über viele Jahre bundesweit zurückgegangen. Das hat mit der guten Arbeitsmarktlage zu tun. Es gibt kaum Bedarf an sogenannten Notgründungen aus der Arbeits-losigkeit heraus, aber das hat eben auch mit einem hohen Bedürfnis an Sicherheit in insgesamt unruhigeren Zeiten zu tun. Und viele junge Menschen kommen schlichtweg gar nicht auf die Idee, dass man auch unternehmerisch tätig werden könnte. Erst kürzlich war jedoch erfreulicherweise zu lesen, dass die Zahl der Gewerbeanmeldungen in Schleswig-Holstein in den ersten neun Monaten 2019 wieder um acht Prozent im Vergleich zum Vor-jahr angestiegen ist. Das sind erfreuliche Zahlen, aber ich bin überzeugt, dass da noch mehr Luft nach oben ist.

    Entrepreneurship und Unterstützung von Gründungen stehen bei der FDP schon lange auf der Agenda und wir haben uns in unserem Positionspapier zu diesem Thema auch im vergangenen Jahr sehr intensiv damit auseinandergesetzt. Insofern bin ich froh, dass das hier heute auf der Tagesordnung gelandet ist, und dass da nun was vorangeht. Denn es muss einerseits um bessere Rahmenbedingungen gehen, andererseits aber auch unbedingt um einen neuen Gründergeist, also einen Wandel bei der Mentalität. Wir brauchen mehr Akzeptanz oder sogar Respekt für diejenigen, die etwas ausprobiert haben und im Zweifel auch gescheitert sind. Ich glaube, dass wir vor allem zwei entscheidende Stellen haben, um den Gründergeist bei jungen Menschen zu beleben: Unsere Schulen und vor allem unsere Hochschulen. Die Schulen sind insofern wichtig, da wir hier früh Grundlagen legen und Interesse wecken können. Zunächst einmal sollten wir meiner Meinung nach große Anstrengungen unternehmen, um in den Schulen die MINT-Fächer zu stärken. Das ist nicht nur aus Gründerperspektive gut, sondern insgesamt sehr wichtig. Aber wir brauchen eben auch so etwas wie einen Mentalitätswechsel: Unsere Schülerinnen und Schüler müssen frühzeitig für das Thema Unternehmertum und Gründungen begeistert werden. Das Ausprobieren, Risiko-Eingehen und auch das Scheitern sollten positiver gesehen werden. Es sollte viel mehr belohnt werden, mutig und risikobereit an die erfolgreiche Umsetzung eines Projektes zu glauben – egal, wie es am Ende ausgehen mag.

    Was wir auch brauchen, ist ein stärkerer Austausch zwischen den Schulen und der Wirtschaft. Zum einen müssen mehr Praktika durchgeführt werden. auch für Lehrer. Und Unternehmer müssen in die Schulen eingeladen wer-den. Nur über Diskussionen und Vorbilder werden bekommen Schüler einen Einblick in das Unternehmertum. Und man sollte Firmengründungen simulieren, um so die Rolle eines Unternehmers kennenzulernen. Die Erstellung eines Businessplans tut ja nicht weh und schadet auch nicht denjenigen, die definitiv kein Unternehmer werden wollen.

    Nicht minder wichtig ist, dass wir uns um die Hochschulen bemühen. Die demnächst anstehende Überarbeitung der Hochschulgesetz-Novelle bietet uns dafür eine gute Gelegenheit, Ausgründungen attraktiver zu machen, den Umgang mit Patenten neu zu regeln, Gründungssemester zu ermöglichen oder auch das Engagement von Professoren als Unternehmer zu erleichtern.

    Ich freue mich sehr, dass die Landesregierung ein Konzept zur Stärkung des Entrepreneurships an Schulen erarbeiten wird. Das werden wir dann in wenigen Monaten gemeinsam diskutieren. Das ist eine gute Nachricht für die Bildung in Schleswig-Holstein und die persönliche Entwicklung vieler junger Menschen, die in diesem Bereich talentiert sind.“

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  • 24.01.2020

    Dennys Bornhöft zu TOP 36 „Wildnis in Schleswig-Holstein“

    In seiner Rede zu TOP 36 (Wildnis in Schleswig-Holstein) erklärt der um-weltpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Mit der im Mai 2016 beschlossenen Novelle des Landesnaturschutzgesetzes geht das Ziel einher, zwei Prozent der Landesfläche in sogenannte Wildnisgebiete umzuwandeln. Zwei Prozent der Landesfläche sollen also Gebiete sein, welche dem ungestörten Ablauf von Naturvorgängen gewidmet sind. Hiermit trägt Schleswig-Holstein seinen Anteil zur Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt bei, welche vorsieht das gleiche Flächenziel bis 2020 für die Fläche von gesamt Deutschland zu erreichen.

    Die Einrichtung solcher Wildnisgebiete wird von den Freien Demokraten ausdrücklich unterstützt. Nachdem in den 1980er Jahren auf gezielte Maßnahmen wie extensive Beweidung, Entbuschung und Anlage von Biotopen gesetzt wurde, ist man aktuell wieder dazu übergegangen, Flächen der Sukzession zu überlassen. Es hat sich gezeigt, dass die häufig sehr aufwändigen Biotopgestaltungs- und Biotoppflegemaßnahmen nicht effektiv waren. Auch in Schleswig-Holstein sind wir dazu übergegangen, es zu fördern, dass sich die Natur auch außerhalb des Wattenmeeres eigendynamisch und ungestört entwickeln kann.

    Gemessen an der terrestrischen Gesamtfläche Schleswig-Holsteins müssten nach dem Zwei-Prozent-Ziel ca. 32.000 Hektar in Wildnisgebiete umgewandelt werden. Da eine verbindliche Einstufung als Wildnisbestand oder Eignung zur Wildnisentwicklung eine einzelgebietsbezogene Analyse erfordert, erfolgte zunächst eine Bestandsermittlung durch Benennung von potentiellen Wildnisgebieten, die einer konkreten Prüfung auf Eignung unterzogen wurden. Insgesamt wurden bisher 206 Gebiete mit 76.600 Hektar Fläche geprüft. Eine vorläufige Prüfung bis zum Frühjahr 2018 ergab, dass von dieser nur 24.776 Hektar Fläche als geeignet eingestuft wurden, was etwa 1,6 Prozent der Landesfläche entspricht. Hinzu kommen noch 0,3 Prozent der Landesfläche, also etwas über 5200 Hektar Nationalpark als Wildnisgebietsvorschlag.

    Wildnisflächen sollen möglichst unzerschnitten sein, um störende Einflüsse wie Stoffeinträge, Entwässerung und Freizeitaktivitäten des Menschen zu vermindern. Daher hat sich das MELUND bei der Prüfung vor allem auf größere Flächen von mehr als 20 Hektar konzentriert. Im weiteren Verfahren soll in den ermittelten Gebieten eine konkrete Umsetzung erfolgen. Gerne möchten wir mehr über die Erkenntnisse aus diesen Beispielgebieten erfahren. Lassen Sie mich noch eine Sache zur nostalgisch angepriesenen ‚Unberührtheit‘ dieser Flächen sagen: Eine solche wird auch bei großen Anstrengungen nicht zu erreichen sein. Anthropogene Einflüsse wie Stoffeinträge aus der Atmosphäre oder wandernde Arten lassen sich bei realistischer Betrachtung nicht verhindern. Wir sind gespannt, wie die neuen Wildnisgebiete aussehen werden. Sie werden eine tolle Ergänzung der Landschaft Schleswig-Holsteins sein. Wir danken der Landesregierung für den vorgelegten Bericht. Und wir danken auch den Mitarbeitern des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) für die Erstellung.“

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  • 13.06.2018

    Jan Marcus Rossa zu TOP 4 „Änderung des Landesplanungsgesetzes“

    In seiner Rede zu TOP 4 (Gesetzentwurf zur Änderung des Landesplanungsgesetzes) erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    „Die Jamaika-Koalition hat sich der Digitalisierung verschrieben. In dem hier vorliegenden Gesetzentwurf zeigt sich, was Digitalisierung auch bedeuten kann: Nicht das Rad neu erfinden, sondern die Digitalisierung und ihr Potential nutzen, um Bestehendes zu optimieren.

    Es müssen eben nicht immer die großen Stelleschrauben in Bewegung gesetzt werden. Manchmal reicht es, ein bestehendes Verfahren an die technologische Entwicklung der letzten Jahrzehnte anzupassen und lang etablierte Verfahren in das digitale Zeitalter zu transformieren.  Von außen betrachtet fragen sich ohnehin viele, wieso ausgerechnet die Verwaltung mit ihren immensen Ressourcen für diesen Prozess so viel länger braucht als andere. In Anbetracht des gewaltigen ‚Großprojekts Digitalisierung‘ mag die Änderung des Landesplanungsgesetzes ein nur kleiner Schritt sein, aber gerade die kleinen Schritte sind notwendig, um alle Teilbereiche der Verwaltung der Digitalisierung zu öffnen und den Bürgerinnen und Bürger ihr Potential nutzbar zu machen.

    Beim Landesplanungsgesetz führt dieser Schritt vor allem zu einer einfacheren und schnelleren Verfügbarkeit der Planungsunterlagen. Das Drucken und Auslegen der Papierunterlagen – was ja weiterhin in verringertem Maße notwendig und richtig ist – braucht Zeit. Zeit, die nicht nur bei Vorhaben mit enormem Handlungsdruck zu kostbar ist, um sie ungenutzt verstreichen zu lassen. Mit unserem Gesetzentwurf sichern wir die frühzeitige digitale Bereitstellung gesetzlich ab. Die Bürgerinnen und Bürger, also die, auf die es gerade bei großen Planvorhaben ankommt, werden damit deutlich schneller und einfacher Zugang zu den Planungsunterlagen bekommen. Die Hemmschwelle, sich im Internet zu informieren, ist ja unbestreitbar deutlich niedriger als zu den Öffnungszeiten der Amtsverwaltung vor Ort Einsicht in die ausgelegten Planungsunterlagen zu nehmen.

    Wer dennoch oder gerade aufgrund der Bereitstellung im Internet Einsicht nehmen möchte,  wird dies weiterhin bei den Kreisen und kreisfreien Städten tun können. Die Einsicht in die Papierunterlagen bedeutet damit ein einem Behördengang vergleichbarer Aufwand. Sollte hier der Eindruck erweckt worden sein, die Einsichtnahme in die Papierunterlagen würde erschwert bis unmöglich gemacht, so ist dies schlicht weg falsch. Nicht ausschlaggebend, aber dennoch beachtlich ist, dass wir durch die vorgenommenen Veränderungen auch erheblich Geld einsparen werden. Mit immerhin rund 200.000 Euro schlägt das Drucken pro Entwurf derzeit zu Buche. Wenn man bedenkt, dass die Zugänglichkeit und Reichweite auf digitalem Wege deutlich größer ist – also das eigentliche Ziel auf leichterem Weg besser und schneller erreicht werden kann – haben wir schlichtweg die Pflicht, die Ausgaben für das der öffentlichen Hand anvertraute Steuergeld zu hinterfragen.

     

    Der wichtigste Vorteil des vorliegenden Gesetzentwurfs liegt in der Situation begründet, die seit dem 20. Januar 2015 die gesamte Landespolitik nachhaltig beschäftigt. An jenem Tag hat das Oberverwaltungsgericht in Schleswig die Teilfortschreibung der Regionalpläne Wind für unwirksam erklärt. Und fast genau so lange diskutieren wir über die Notwendigkeit, endlich zu einer wirksamen und gerichtsfesten Planung zu kommen. Nicht nur die Windbranche, die ein großer Wirtschaftsfaktor für Schleswig-Holstein ist und bleiben soll, sondern das ganze Land erwartet von uns, dass wir alle Möglichkeiten der Optimierung für ein schnelles und rechtssicheres Verfahren ergreifen. Ein zügiges Verfahren, das die Beteiligungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger erhält und verbessert. Darum geht es uns. Um die laufenden Planungen nicht ins Leere laufen zu lassen, ist es auch notwendig, die Landesplanung abzusichern. Daher werden wir das Moratorium noch einmal verlängern. Es geht dabei ausdrücklich nicht um die Verhinderung von Windkraft, sondern um die Sicherstellung ihres Ausbaus im Rahmen der neuen Fortschreibung des Landesentwicklungsplans.

    Der Planungsstau wird aufgebrochen und das ist gut! Denn die Menschen erwarten, dass wir voran kommen. Die Neuaufstellung der Regionalpläne Wind hat viele Kapazitäten in der Landesplanung gebunden, dabei besteht auch über die Windplanung hinaus großer Handlungsdruck. Bei der gesamten wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung Schleswig-Holsteins spielt die Landesentwicklungsplanung eine herausgehobene Rolle. Gerade bei einem der drängendsten Probleme – der Situation auf dem Wohnungsmarkt – brauchen wir eine Planung, die neue Potentiale erschließt und alte optimal ausnutzt. Der Innenminister hat die Leitlinien seiner Planung vorletzte Woche dankenswerterweise im Innenausschuss vorgestellt. Ich danke ihm und seinem Haus, mit welchem Nachdruck und Einsatz er den Fortschritt bei der gesamten Landesentwicklungsplanung verfolgt und bitte um Zustimmung zu diesem Gesetz, um diese wichtige Arbeit zu unterstützen und abzusichern.“

     

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 24.01.2020

    Anita Klahn zu TOP 26 „Mobbing und Gewalt an Schulen“

    In ihrer Rede zu TOP 26 (Expertenanhörung zum Thema „Mobbing und Gewalt an Schule“) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    „Dass das Problem Mobbing und Gewalt an Schulen ein Dauerthema ist, hat hier keiner der Redner heute geleugnet oder ignoriert. Insofern finde ich es schon gefährlich, dass die AfD so tut, als wenn dies der Fall wäre. Auch wenn immer gerne gesagt wird ‚früher gab es das doch auch schon und das ist doch alles gar nicht so schlimm‘, denke ich, dass wir realisieren müssen, dass die Art und Weise der Gewalt an Schule sich schon verändert.

    Es ist eben schon gesagt worden, wir haben im August 2018 erstmalig überhaupt Daten zum Thema ‚Gewalt an Schulen‘ erhoben. Das heißt im Umkehrschluss, dass wir vorher nur eine Art gefühlte Wahrheit hatten, denen die faktische Grundlage fehlte. Eine Expertenanhörung zu begründen, die das Datenmaterial aus einem einzigen Jahr zum Erkenntnisgewinn verwenden soll, das halte ich für unseriös. Selbstverständlich müssen wir hin-gucken, wie sich Mobbing an Schulen im Zusammenhang mit sozialen Netzwerken verhält und genau das tun wir auch. Wir werden Ihren Antrag ablehnen und haben unseren Alternativantrag ganz bewusst formuliert, weil wir schon viele Maßnahmen in den letzten Jahren auf den Weg gebracht haben. So finanziert beispielsweise das Land seit vielen Jahren Schulsozialarbeit, die in dem Bereich der Prävention eine ganz wichtige Aufgabe hat. Dass wir die Perspektiv-Schulen eingerichtet haben, ist auch eine Antwort darauf, dass Jugendliche an Schulen sind, die Probleme haben, die nicht allein ursächlich an der Schulen zu suchen sind.

    Ich bin der Meinung, dass wir natürlich mit der Datenbank ‚Gewaltmonitoring an Schulen‘ ganz zielgerichtet an dieses Problem herangehen, so dass wir uns zukünftig ein genaues Bild machen können. Und mit dem Zentrum für Prävention am IQSH und den umfangreichen Fortbildungsmöglichkeiten für Lehrkräfte haben wir jede Menge Instrumente an der Hand, um Mobbing und Gewalt an Schulen effektiv einzudämmen. Und über eines müssen wir auch diskutieren: Wie definieren wir Mobbing? Ich habe manchmal das Gefühl, dass Mobbing von einzelnen Gruppen sehr schnell benutzt wird, um etwas zu skandalisieren. Das ist insofern gefährlich, weil man dem tatsächlichen Mobbing damit nicht gerecht wird. Wir werden uns mit dem Thema weiterhin befassen und wir werden schauen, welche weiteren ergänzenden Maßnahmen wir einführen müssen. Wir leben in einer sich verändernden Gesellschaft, in der sich Werte im Umgang miteinander geändert haben. Sich dem zu stellen, ist keine Aufgabe, die wir politisch verordnen können. Das ist etwas, was nur jeder einzelne von uns vorleben kann.

    Die AfD versucht mit dem vorliegenden Antrag zu suggerieren, dass sie ein gravierendes Problem identifiziert hätte, obwohl hier in Wirklichkeit lediglich Alarmismus betrieben wurde. Dadurch wird nichts zu einer möglichen Lösung beigetragen, sondern lediglich zur Spaltung in der Gesellschaft.“

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  • 24.01.2020

    Christopher Vogt zu TOP 26b „Dringlichkeitsantrag zum Marineschiffbau“

    In seiner Rede zu TOP 26b (Dringlichkeitsantrag zum Marineschiffbau) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Mit der Vergabeentscheidung zum MKS 180 sind unsere schlimmsten Befürchtungen wahr geworden. Die Bundesregierung hat dem Industriestandort Schleswig-Holstein massiv geschadet. Das ist ein großer Verlust für die Beschäftigten, nicht nur an den Werften, sondern auch bei den vielen Zuliefererbetrieben, von denen wir gerade hier im Raum Kiel, aber auch im Rest des Landes viele haben. Es werden Steuereinnahmen verloren gehen. Es wird Know-How verloren gehen. Das macht mich wirklich fassungslos. Die europaweite Ausschreibung war natürlich eine Drohung der Bundesregierung in Richtung der deutschen Rüstungsindustrie. Das Problem ist nur, dass das Ergebnis ein Desaster geworden ist. Es hat nicht dazu beigetragen, dass es besser wird, sondern dass es schlechter wird.

    Insofern hat die schwarz-rote Bundesregierung unserem Standort einen echten Bärendienst erwiesen. Es ist ein schwerer Schlag für uns als Bundesland und ein fatales Signal. Es ist natürlich auch für unsere europäischen Verbündeten keine Werbung, in Deutschland entsprechende Schiffe zu bestellen, wenn wir selbst den Auftrag in die Niederlande geben. Und ich will auch noch einmal sagen: Natürlich ist es richtig, wenn jetzt endlich der Marine-Überwasserschiffbau zur Schlüsseltechnologie erklärt wird, so wie es im Unterwasserbereich bereits der Fall ist. Allerdings ist die Frage, ob das im Zweifel für unsere Werften nicht schon zu spät ist. Auch im zivilen Bereich kann das wichtig sein für unser Bundesland. Aber ich muss auch noch einmal sagen: Dieser Auftrag ist auch insgesamt mit Blick auf die Bundeswehr problematisch. Ich höre von ranghohen Offizieren, die das besser beurteilen können als ich, dass beim MKS 180 zwei Schiffe zu wenig bestellt wurden für das, was man an militärischen Aufgaben an die Bundesmarine erteilt. Und dass die Schiffe viel zu spät kommen. Deshalb kann ich auch viele Offiziere bei der Marine verstehen, die sagen: Endlich ist zumindest einmal der Auftrag erteilt worden, so schlimm das für den Standort Deutschland sein mag. Und es gibt ja insgesamt ein Problem beim Etat der Bundeswehr. Der muss weiter erhöht werden bei den Herausforderungen, die wir leider international haben. Das Beschaffungswesen der Bundeswehr muss dringend reformiert werden. Es ist ein großes Problem, das dort seit Jahren nichts vorangeht.

    Wir sehen ja bei der Diskussion in Deutschland, dass wir in Schleswig-Holstein die Vergabe sehr kritisch sehen. In anderen Bundesländern wird das ganz anders bewertet. Nicht nur die Niederlande profitieren, sondern auch Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern. Und es gibt ja auch viele, auch Koalitionsabgeordnete in Berlin, die die Vergabe eigentlich ganz toll finden und für richtig halten. Ich wundere mich sehr über die Bundesregierung. Das Erbe von Frau von der Leyen als Verteidigungsministerin ist auch hier problematisch. Die SPD hat eben sehr zackig die Union angegriffen. Ich frage mich allerdings auch, was macht eigentlich die SPD in der Bundesregierung? Die Gewerkschaften kritisieren zurecht nicht nur die Union, sondern auch die Sozialdemokraten. Die Ausschreibung wurde übrigens im Jahr 2015 gestartet. Und der Ministerpräsident hieß damals übrigens nicht Daniel Günther, sondern Torsten Albig. Das gehört zur Wahrheit auch dazu. Und auch in meiner Partei gibt es einen Obmann im Verteidigungsausschuss, der es nicht verstanden hat. Der hat gesagt, dass sei doch eine gute europäische Entscheidung. Das Problem ist nur, dass das Rüstungsgeschäft in dieser Dimension kein echter Wettbewerb ist. Es ist ein hochpolitisches Geschäft. Und europäische Lösungen hin oder her: Europa hat noch nie als Einbahnstraße funktioniert. Das weiß kaum ein Land besser als das unsere.

    Und insofern finde ich es falsch, wenn man sagt, die Vergabe sei halt europäisch. Man muss auch sehen, dass wir in Deutschland Werften im Privatbesitz haben. Die Franzosen und andere europäische Nationen haben hin-gegen staatliche Rüstungskonzerne. Wenn wir echten europäischen Wettbewerb haben wollen, so sollten es private Konzerne sein, damit es auch tatsächlich ein Wettbewerb ist und eben kein politisches Geschäft, wo nur jeder an sich denkt. German Naval Yards will jetzt rechtliche Schritte einleiten. Ich hoffe, dass dabei etwas Gutes herauskommt. Wir sehen ja auch bei anderen Vergaben im Bereich der Bundeswehr, dass Anfechtungen sehr oft erfolgreich sind. Das sagt auch viel über das Beschaffungswesen der Bundeswehr aus.

    Ich freue mich über den Vorschlag der Gewerkschaften, dass man sich jetzt im Norden zusammentut. Der Ministerpräsident und der Wirtschaftsminister haben bereits mit den Betriebsräten und Gewerkschaften gesprochen. Denn wir brauchen ein breites Bündnis in unserem Bundesland. Wir müssen das Lobbying in Berlin deutlich verstärken. Es wird bald die Vergabe für die Fregatte F127 geben. Das sind zwar etwas kleinere Schiffe, aber auch das ist ein großer Auftrag für die Bundesmarine. Ich glaube, wir müssen zusehen, dass wir uns in Schleswig-Holstein noch stärker, noch lauter aufstellen, damit diese Aufträge in Zukunft zu uns kommen. Damit der Industrie-standort gestärkt wird und damit unser Bundesland noch stärker prosperiert.“

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  • 24.01.2020

    Christopher Vogt: Wir stärken Infrastruktur, Digitalisierung, Bildung und Forschung

    Zum heute vorgestellten Haushaltsüberschuss 2019 erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Wir haben uns dazu entschieden, mit dem Haushaltsüberschuss die Investitionen in Infrastruktur, Digitalisierung, Bildung und Forschung weiter zu steigern. Das verbessert die Zukunftsfähigkeit unseres Bundeslandes und kommt allen Bürgerinnen und Bürgern zu Gute. Es ist eine großartige Nachricht, dass wir damit den flächendeckenden Breitbandausbau bis 2025 ausfinanziert haben. Hier sind wir bundesweit führend und das werden wir weiter ausbauen. Was der Bund nicht hinbekommt, machen wir jetzt eben selbst.

    Die Mittel für die Wasserstoffstrategie machen deutlich, dass wir beim Klimaschutz auf Technik und Innovation setzen. Auch in die Künstliche Intelligenz investieren wir weiteres Geld, um unser Land fit für den digitalen Fortschritt zu machen.

    Uns war sehr wichtig, dass auch der Kita-Bereich weiter gestärkt und die Kommunen für den Ausbau zusätzliche Unterstützung bekommen. Mit diesen 40 Millionen Euro können unsere Städte und Gemeinden dringend benötigte Plätze schaffen und die Qualität weiter verbessern. Insgesamt hat die Koalition ein sehr gelungenes Maßnahmenpaket vorgelegt, mit dem wir wichtige Bedarfe decken und zusätzliche Akzente setzen. Das bringt Schleswig-Holstein und seine Infrastruktur in den nächsten Jahren wieder einen großen Schritt weiter.

    Zudem war uns wichtig, dass das Programm zur Einbruchsprävention fortgesetzt wird.“  

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  • 27.01.2020

    Christopher Vogt: Gewalt darf kein Mittel der politischen Auseinandersetzung sein

    Zum Brandanschlag auf ein Gebäude des Wohnungsunternehmens Vonovia am vergangenen Wochenende in Kiel erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Gewalt darf kein Mittel der politischen Auseinandersetzung sein. Daran wollen und werden wir uns nicht gewöhnen. Die FDP-Landtagsfraktion verurteilt diesen Anschlag aufs Schärfste. Wir sehen mit Sorge, dass auch selbsternannte linke Aktivisten in Schleswig-Holstein zunehmend durch politisch motivierte Straftaten auffallen. Diese von Extremisten verübten Straftaten dürfen in unserer Demokratie aber keinen Platz haben und alle Demokraten sind aufgerufen, dem entschieden entgegenzutreten.“  

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  • 28.01.2020

    Christopher Vogt: Nie wieder!

    Zum heutigen Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Es ist von elementarer Bedeutung, dass wir nie vergessen werden, welches Leid Millionen Menschen in der Zeit des Nationalsozialismus im deutschen Namen zugefügt wurde. Das Verbrechen der Shoah darf sich nie wiederholen und es liegt in unserer Verantwortung, dass sie auch bei den nachkommenden Generationen nicht in Vergessenheit gerät.

    Das Erinnern ist also sehr wichtig, aber erinnern allein reicht leider nicht mehr aus. Gerade jetzt, wo es immer weniger Zeitzeugen gibt und verschiedene Formen des Antisemitismus wieder hemmungsloser um sich greifen, müssen wir als Demokraten allen Anfängen der Menschenfeindlichkeit noch konsequenter entgegentreten. Die Sicherheit der jüdischen Menschen in Deutschland und die Sicherheit des Staates Israel bleiben deutsche Staatsraison. Wir wollen das aktive jüdische Leben in Schleswig-Holstein weiter unterstützen und auch den Austausch mit Israel vertiefen.“  

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  • 28.01.2020

    3 Fragen an: Dennys Bornhöft - Sozialpolitik für Schleswig-Holstein

    Herr Bornhöft, Sie sind Sprecher für Soziales, Gesundheit, Sucht, Jugend, Queer, Umwelt, Klima, Tierschutz, Fischerei und Start-Ups. Inhaltlich ist das eine ganz schöne Bandbreite, die Sie abdecken müssen. Gibt es ein „Lieblingsthema“? Oder anders gefragt: Welches Thema liegt Ihnen besonders am Herzen?

    Im Grunde sind mir alle Themen gleich lieb, und ich hänge mich bei allen Fragestellungen tief rein. Umweltpolitik macht mir inhaltlich aber am meisten Spaß. Ich war als Kind in der NABU-Jugend und hatte da zuerst auch viel Freude. Da ich aber auch liebend gerne Angler gewesen bin, vertrug sich das leider nicht lange. Nun bin ich passives NABU-Mitglied und aktiver Freizeitangler - beides gehört meiner Meinung nach beim Arten- und Gewässerschutz zusammen.

    Hinzu kommen Themen der Start-Up-Szene. Seit Jahren begleite ich diese in Schleswig-Holstein und unterstütze, wo es geht. Beispielsweise in Gesprächen mit Genehmigungsbehörden in Kommunen etc. Dies auch schon deutlich vor meiner Abgeordnetentätigkeit. Entrepreneurship und die Unterstützung von Gründungen stehen bei uns Freien Demokraten ohnehin schon lange auf der Agenda, und wir haben uns in unserem Positionspapier zu diesem Thema auch im vergangenen Jahr sehr intensiv damit auseinandergesetzt. Für uns gilt: Es muss künftig einerseits um bessere Rahmenbedingungen gehen, andererseits aber auch unbedingt um einen neuen Gründergeist, also einen Wandel bei der Mentalität. Wir brauchen mehr Akzeptanz als auch Respekt für diejenigen, die etwas ausprobiert haben und im Zweifel auch gescheitert sind. Wir wollen jungen Menschen Mut machen, ihren ganz eigenen (beruflichen) Weg zu gehen. Jeder, der ein Unternehmen gründet, schafft nicht nur sich selbst eine Zukunft, sondern meist auch drei weiteren Personen als Mitarbeiter. StartUp-Förderung ist daher auch eine lokale Wirtschaftsförderung, die unserer Gesellschaft gut tut.

     

    Sie sind im Mai 2020 seit drei Jahren Abgeordneter des schleswig-holsteinischen Landtags. Wenn Sie auf diese Zeit zurückblicken: Welches war aus Ihrer persönlichen Sicht das wegweisendste Projekt, das Jamaika umgesetzt hat? Wo profitieren die Menschen am meisten?

    Ohne es als Floskel zu meinen, aber Jamaika hat einige, positive Veränderungen für das Land gebracht. Um nur ein Beispiel zu nennen: Ich erinnere mich noch ganz genau an ein Pärchen im Januar 2017 am Wahlkampfstand in Bad Segeberg, die zwar geplant Eltern, aber ungeplant Zwillingseltern wurden. Aufgrund der sehr hohen Kita-Gebühren hat die Mutter ihren Job niedergelegt, um Zeit mit den Kindern zu verbringen. Für sie kam es nicht in Frage, die Kinder arbeitsbedingt kaum zu sehen, gleichzeitig aber fast noch weniger Geld monatlich zur Verfügung zu haben, als wenn sie ganz zuhause bleibt. Die Frage, ob man es sich als junge Eltern leisten kann, einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachzugehen, wird die Kita-Reform positiv beantworten. Das war dringend überfällig.

    Insgesamt haben wir eine regelrechte Flut an Investitionen in Infrastruktur in Gang gebracht, um den zukünftigen Generationen nicht nur Schulden zu vererben, sondern auch funktionierende Schienen, Straßen, Breitbandnetze als auch medizinische Versorgung. All dies hätte es ohne die FDP definitiv nicht gegeben. Die Dinge, die diese Landesregierung gut macht, hätten CDU und Grüne ohne uns so nicht umgesetzt.

     

    Seit einigen Wochen erhitzt die sogenannte Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein wieder die Gemüter und war auch Thema im Landtag. Kritiker und Befürworter scheinen sich unversöhnlich gegenüber zu stehen? Wie beurteilen Sie die Gemengelage? Und wie wird es bei diesem Thema weitergehen?

    Ja, an der Pflegeberufekammer in Schleswig-Holstein scheiden sich die Geister. Schon in der letzten Wahlperiode gab es manch zünftige Plenardebatte über das Konstrukt. Unsere damalige Kritik als FDP an der Errichtung einer Kammer bleibt überwiegend auch bis heute bestehen. Unsere Sorge, dass eine Kammer nicht im Sinne der meisten Pflegekräfte sein wird, wird sich leider voraussichtlich bewahrheiten. Dennoch hat die damalige SPD-geführte Landesregierung die Errichtung per Gesetz mit ihrer Einstimmenmehrheit auf den Weg gebracht.

    Wenige Jahre später haben wir nun die Situation, dass viele hundert Pflegekräfte ihre hart verdienten Urlaubstage damit verbringen, bei Nieselregen und Kälte vor dem Landtag oder in den Kreisstädten gegen die Kammer zu demonstrieren. Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen: Da gehen fast tausend Pflegekräfte in Kiel auf die Straße, um für die Abschaffung einer Behörde zu streiten, die dafür gegründet wurde, um für die Pflegekräfte bessere Arbeitsbedingungen zu schaffen. Verkehrte Welt? Mitnichten! Man hört Unmut über eine zu geringe Beteiligung vor allem im Gründungsprozess.

    Als FDP-Landtagsfraktion ist uns besonders wichtig, dass es eine Vollbefragung aller Pflichtmitglieder zu Beginn des Jahres 2021 über die Zukunft der Pflegeberufekammer geben muss. Wir machen es nicht mit, eine Institution künstlich am Leben zu erhalten, wenn tatsächlich eine Mehrheit derjenigen, für die sie geschaffen wurde, diese ablehnt. Mit einer Vollbefragung aller 27.000 Pflichtmitglieder wird die Entscheidung für oder gegen eine Kammer höchstmögliche Legitimität haben. Wir Freien Demokraten wollen, dass diejenigen, die es direkt betrifft, hierüber die Entscheidung fällen, nicht nur die 73 Abgeordneten des Landtags.

     

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