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  • 06.03.2018

    Oliver Kumbartzky: Mit Verlängerung der Aufsuchungserlaubnis verantwortungsvoll umgehen

    Anlässlich der heute vom MELUND verkündeten Verlängerung der bergrechtlichen Erlaubnis der Deutschen Erdöl AG für die Suche nach Erdöl und Erdgas im Bereich Heide-Restfläche erklärt der energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „Wir begrüßen, dass die Deutsche Erdöl AG (DEA) nach technischen Alternativen für die ursprünglich beantragten Explorationsbohrstellen im Nationalpark Wattenmeer suchen wird. Wir sind uns sicher, dass die DEA mit der Verlängerung der Aufsuchungserlaubnis verantwortungsvoll umgehen wird.

    Nun geht es darum, in den nächsten Jahren technisch innovative Explorationsmethoden zu entwickeln, die es erlauben, von der Bohr- und Förderinsel Mittelplate oder von Land aus nach Erdöl und Erdgas zu suchen. Wir halten das für einen guten Kompromiss zwischen wirtschaftlichen Interessen und Naturschutz.“

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  • Bilanz der FDP-Landtagsfraktion 2017-2022: Finanzen

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  • 05.11.2021

    Dennys Bornhöft: Die Gesundheitsministerkonferenz sendet ein gutes Signal

    Anlässlich der Ergebnisse der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) vom 05.11.2021, erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Ich begrüße ausdrücklich die Entscheidung, die Drittimpfung für alle Menschen, nach Vollendung der Impfserie nach sechs Monaten anzubieten. Forschungen zeigen, dass der Impfschutz nach der dritten Dosis wesentlich höher ist, als zuvor. Diesen Schutz wollen wir allen Menschen, allen voran pflegebedürftigen und alten Menschen aber auch pflegendem und medizinischem Personal zugänglich machen.

    Neben Drittimpfungen für alle werden wir aber auch weiter diejenigen von einer Impfung überzeugen müssen, die heute noch keinen Pieks erhalten haben. Hierzu sollen die öffentlichen Impfangebote, beispielsweise durch offene Impfaktionen weiter ausgebaut werden.

    Speziell Alten- und Pflegeheime müssen in der aktuellen Situation erneut stärker geschützt werden, ohne jedoch die Pflegebedürftigen in ihrer Häuslichkeit ‚einzusperren‘. Daher begrüße ich die Entscheidung, dass alle Besucherinnen und Besucher, ob geimpft, genesen oder nicht, getestet werden müssen, wenn sie ein Pflegeheim betreten wollen. Auch die Testung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter muss konsequenter erfolgen. Die Kostenübernahme durch den Bund setzt ein richtiges Zeichen.

    Um die Klinikkapazitäten weiter aufrecht zu erhalten, werden zukünftig wohl auch wieder vermehrt elektive Eingriffe verschoben werden müssen. Auch hier hat die GMK eine Kompensationszahlung angekündigt. Ich hoffe insoweit, dass der Bund diese auch praxis- und zeitnah umsetzen wird.“

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  • 16.11.2021

    Annabell Krämer: Haushaltsdisziplin zahlt sich aus

    Anlässlich der heute vorgestellten November-Steuerschätzung 2021 erklärt die finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    „Die heutige Steuerschätzung macht nicht bloß Hoffnung, sie beweist, dass sich Haushaltsdisziplin auszahlt. Es hat sich bewährt, dass wir Freie Demokraten uns im Sinne nachfolgender Generationen dafür eingesetzt haben, dass strukturelle Mehreinnahmen zur Reduzierung der Inanspruchnahme von Notkreditmitteln führen müssen.

    Konjunkturelle Mehreinnahmen reduzieren zudem das unter Einhaltung der Schuldenbremse erlaubte konjunkturelle Defizit. Bewahrheitet sich die positive Entwicklung, werden wir die Corona-Notkredite nicht ausschöpfen müssen und somit ein Höchstmaß an Handlungsfähigkeit für die nachfolgenden Generationen bewahren. Dass wir trotz der finanziell angespannten Lage unsere Investitionen zur Sanierung des Landes aufrechterhalten, trägt dazu bei, dass wir heute anhand der vorliegenden Steuerschätzung sagen können: Das Land und die Kommunen kommen verhältnismäßig gut durch die Krise.“

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  • 53. Landtagssitzung

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  • 17.11.2021

    Christopher Vogt: Wir reagieren konsequent und angemessen auf die aktuellen Herausforderungen

    Zu den heute von der Landesregierung vorgestellten neuen Eckpunkten für Corona-Regeln erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Schleswig-Holstein reagiert auch diesmal konsequent und angemessen auf die aktuelle Herausforderung durch die Corona-Pandemie. Die erneuten Freiheitseinschränkungen sind natürlich wieder schmerzhaft, aber leider notwendig. Unser Bundesland ist bei dieser Landesregierung in guten Händen. Man wünscht sich, dass man dies auch nur ansatzweise von den Bundesländern im Südosten der Republik behaupten könnte. Es ist wirklich eine bodenlose Frechheit, wie insbesondere Markus Söder offenbar fast ausschließlich damit beschäftigt ist, anderen die Schuld an seinem persönlichen Versagen zuzuschieben. Man kann nur froh sein, dass er nicht Bundeskanzler geworden ist.

    Wir haben uns mit unseren Koalitionspartnern erneut auf ein geeignetes Maßnahmenpaket verständigen können. Für uns war dabei auch besonders wichtig, dass alle Jugendlichen weiterhin am öffentlichen Leben teilhaben können. Jetzt kommt es darauf an, die besonders gefährdeten Menschen bestmöglich zu schützen, die Impfquote weiter zu erhöhen und auch die Booster-Impfungen logistisch zu gewährleisten. Schleswig-Holstein ist auch hierbei wieder Vorreiter. Mein Dank hierfür geht an alle Beteiligten, durch deren Einsatz und Beitrag wir gemeinsam auch diese vierte Welle brechen werden.“

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  • 24.11.2021

    Christopher Vogt zu TOP 25 u. 26 „Anträge zu Corona-Maßnahmen - Schleswig-Holstein gut durch den Winter bringen“

    In seiner Rede zu TOP 25 u. 26 (Anträge zu Corona-Maßnahmen - Schleswig-Holstein gut durch den Winter bringen) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Die Pandemielage in Deutschland ist derzeit in der Tat ernst. Im Südosten der Republik sogar sehr ernst. Wir müssen uns wohl darauf einstellen, dass wir in absehbarer Zeit Patienten von dort in unseren Krankenhäusern aufnehmen müssen. In weiten Teilen unserer Gesellschaft ist eine große Ermüdung festzustellen, was die Pandemie, ihre Bekämpfung und die anhaltenden Diskussionen darüber angeht. Und ich kann das auch absolut nachempfinden.

    Wohl die meisten von uns hatten zumindest gehofft, dass – angesichts der Impfkampagne – die Befürchtungen von nicht wenigen Experten mit Blick auf diesen Winter am Ende so nicht zutreffend sein würden.

    Angesichts der Herausforderung durch die Delta-Variante und der leider nach einigen Monaten nachlassenden Schutzwirkung der bisher zugelassenen Impfstoffe war dieser Optimismus leider unberechtigt. Die vierte Welle sorgt auch in Schleswig-Holstein für eine sehr unerfreuliche Dynamik.

    Wir stellen aber auch fest, dass die Impfquote bei uns eben auch vergleichsweise hoch ist und dass die Impfungen – trotz der jüngsten Erkenntnisse zur Abnahme der Wirkung nach einiger Zeit – ja eben doch eine Wirkung haben.

    Wenn sie nicht mehr vor einer Infektion schützen, so doch immerhin fast immer vor einem schweren Verlauf und darauf kommt es ja letztlich an, wenn wir auf unser Gesundheitssystem schauen. Deshalb muss die Impfkampagne auch weiterhin oberste Priorität haben.

    Wen wir bisher noch nicht von einer Impfung überzeugen konnten, sollten wir dringend noch einmal ansprechen und überzeugen. Das gilt auch ganz besonders für die Ansprache von Menschen mit ausländischen Wurzeln, wo es teilweise noch immer viel Luft nach oben zu geben scheint, was die Impfbereitschaft angeht. Das gilt vor allem für die Älteren, die besonders gefährdet sind. Da müssen wir jetzt noch einmal alles tun, was wir können. Statt der 500. Talkshow zur Corona-Politik mit immer denselben Gästen, könnte man ja auch zur Primetime Aufklärungssendungen machen.

    Und wir müssen das Boostern massiv ausweiten. Schleswig-Holstein ist auch hierbei wieder ganz vorne mit dabei – wie übrigens auch beim Impfen von Jugendlichen – aber leider hat man in Deutschland insgesamt zu spät realisiert, worum es hier geht:

    Durch die verkorkste Impfstoffbeschaffung in Deutschland und der EU fällt das Nachlassen der Schutzwirkung leider bei sehr vielen Menschen genau in den Beginn des Winters, was die vierte Welle so gefährlich macht.

    In den USA und Israel war das Boostern längst ein großes Thema, als der Bund hier wegen der hohen Kosten auf die Schließung der Impfzentren bestanden hat. Das können wir jetzt nicht mehr ändern. Was wir aber tun können und müssen, ist jetzt alles zu mobilisieren, damit wir möglichst viele Menschen möglichst schnell wieder bestmöglich schützen.

    Ich bin unserem Gesundheitsminister Heiner Garg einmal mehr sehr dankbar dafür, dass er die Herausforderung früh erkannt und auch entsprechend gehandelt hat. Mein Dank geht aber ebenso an alle Beteiligten, die jetzt für die Auffrischungen sorgen und dafür wieder viele Überstunden leisten.

    Die Lage im Südosten der Republik spitzt sich seit Wochen immer weiter zu. Umso erstaunter bin ich über die vielen Auftritte der Ministerpräsidenten Söder und auch Kretschmer, die medienwirksam nach dem Bund und bundeseinheitlichen Maßnahmen rufen anstatt selbst zu handeln, was ja nicht nur möglich, sondern auch geboten gewesen wäre, auch um Schaden vom Rest des Landes abzuwenden. Von solchen Leuten brauchen wir nun wirklich keine Ratschläge, sie hätten sowohl nach dem alten als auch nach dem neuen Infektionsschutzgesetz handeln können und müssen.

    Es gab da ja eine teilweise schon recht schräge Diskussion über Begrifflichkeiten und Signale, die vermeintlich falsch gesendet wurden. Natürlich war die Zeit der Regierungsbildung bzw. des Regierungswechsels schwierig, aber es ist schon bemerkenswert, wie heftig im Bundestag gegen ein neues Gesetz gewettert wurde, das dann am nächsten Tag im Bundesrat einstimmig verabschiedet wurde.

    Ich bin Daniel Günther sehr dankbar dafür, dass er frühzeitig deutlich gemacht hat, dass Schleswig-Holstein dem neuen Infektionsschutzgesetz zustimmen wird. Es ist ein passender Instrumentenkasten für die Bekämpfung der vierten Welle. Und entscheidend bleiben die richtigen Maßnahmen und eine angemessene Kommunikation der politisch Verantwortlichen, denn ohne Aufklärung und die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger wird es nicht gehen.

    Wir haben uns in Schleswig-Holstein auf die vierte Welle auch mit unserer neuen Verordnung vorbereitet. Ich sage ganz offen, dass ich grundsätzlich kein besonders großer Fan von 2G bin, denn es stellt sich natürlich die Frage, inwieweit man damit nicht auch Treffen ins Private verlagert, wo dann im Zweifel nicht vorher getestet wird. Auch gesellschaftspolitisch ist das natürlich schwierig, auch weil der zunehmende Impfdruck offenbar nicht so erfolgreich ist, wie von den vehementen Befürwortern von 2G erwartet.

    Wir merken auch, wie die Menschen in Schleswig-Holstein in den letzten zwei, drei Wochen ihr Verhalten angepasst haben. Viele Menschen sind wieder sehr vorsichtig geworden. Ich persönlich teile das auch und lasse mich trotz Impfung nun wieder regelmäßig testen, wenn ich irgendwo hingehe.

    Viele Veranstaltungen werden abgesagt oder es wird zusätzlich um einen Test auch bei geimpften Menschen gebeten. Wenn die Dynamik des Infektionsgeschehens anhält, sind also weitere Maßnahmen zu erwarten.

    Ich halte jedoch nichts davon, jetzt über einen möglichen Lockdown für alle in Schleswig-Holstein zu spekulieren. Unser gemeinsames Ziel muss es doch sein, in unserem Bundesland einen Lockdown für alle zu verhindern.

    Jetzt ist für den 9. Dezember die nächste MPK geplant, meine Skepsis mit Blick auf dieses Gremium ist bekannt. Es wird schon wieder zu oft vergessen, dass es sich um ein Abstimmungs- und kein Entscheidungsgremium handelt. Entschieden wird letztlich vor Ort, was sinnvoll, notwendig und verhältnismäßig ist.

    Angesichts dieser heftigen vierten Welle stellt sich natürlich zunehmend die Frage nach einem möglichen Ausstiegsszenario. Das kann ja nicht Jahr für Jahr so weiter gehen. Klar ist für mich schon lange, dass wir mit dem Virus werden leben müssen. Es wird nicht mehr verschwinden. Die Frage ist also, wie wir es dauerhaft unter Kontrolle behalten können.

    Die Impfpflicht wird jetzt diskutiert. Für bestimmte Einrichtungen wird sie jetzt auf jeden Fall kommen. Schleswig-Holstein hat immer darauf geachtet, dass wir die besonders sensiblen Einrichtungen, wie zum Beispiel die Pflegeeinrichtungen, besonders schützen. Dort muss mehr getestet werden und eine Impfpflicht für diese Einrichtungen halte ich für richtig.

    Eine allgemeine Impfpflicht kann nur Ultima Ratio sein. Wir stellen aber auch fest, es gibt noch zu viele Impfskeptiker und zu viele Bedenken. Es ist noch viel Aufklärung nötig. Es wäre ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit. Das ist zwar in Deutschland grundsätzlich nichts Neues, aber es gibt natürlich Unterschiede zu anderen Impfpflichten, die wir bisher kannten. Daher bin ich der Auffassung, dass wir das breit diskutieren müssen mit dem Ethikrat, mit Verfassungsexperten, mit Medizinern.

    Es gibt die Hoffnung auf weitere, auf konventionelle Impfstoffe. Auch dort kriege ich immer wieder Zuschriften von Menschen, die sagen ‚Wenn das kommt, lasse ich mich impfen‘.

    Eine weitere Hoffnung ist aus meiner Sicht, dass es neuartige, antivirale Medikamente gibt, von Pfizer, von AstraZenica, die offenbar auch sehr vielversprechend sind. Inwieweit auch das ein wichtiger Beitrag sein kann, werden wir wahrscheinlich schon sehr bald sehen.

    Jetzt muss es aber vor allem um die Bekämpfung der vierten Welle gehen. Dagegen hilft natürlich eine allgemeine Impfpflicht nicht. Es muss vor allem um Kinder und Jugendliche gehen. Deswegen war uns auch wichtig, dass bei Jugendlichen kein 2G in Schleswig-Holstein angewendet wird. Es muss um ältere Menschen gehen – das Thema Einsamkeit kommt zurück. Es muss um junge Erwachsene gehen, die haben im Studium gerade einmal die Präsenzlehre angefangen nach mehreren Semestern online. Und wir müssen uns auch um Unternehmer und Beschäftigte kümmern im Bereich Hotel und Gaststätten und im Bereich Kultur. Auch die haben gerade wieder sehr schwarze Wochen und fürchten wieder um ihre Existenz. Da muss es faire Hilfen geben.

    Und insofern sollten wir uns um viele Sachen kümmern. Eine faire Krankenhausfinanzierung gerade für Schleswig-Holstein ist ebenso wichtig. Es muss um schnelle Zulassungen von neuartigen Impfstoffen und auch Medikamenten gehen und bisherige Impfstoffe müssen an die Delta-Variante angepasst werden. Und es sollte keine unnötige Verunsicherung der Bevölkerung geben, z.B. was die Verteilung von Impfstoffen angeht. Was dort letzte Woche passiert ist, war ein kommunikatives Desaster, dass man nun ausgerechnet den Impfstoff rationieren will und ins Ausland gibt, dem die Deutschen am meisten vertrauen – ob das nun berechtigt ist oder nicht – solche Sachen müssen zukünftig unterbleiben.

    Und wir brauchen auch wieder deutlich mehr Tests – die Abschaffung der kostenlosen Bürgertests war ein Fehler. Es ist gut, dass das korrigiert wird und dass jetzt wieder mehr getestet wird.

    Ich stelle mit Blick auf die vorliegenden Anträge erfreuliche Überschneidungen fest. Dieser Zusammenhalt ist wichtig für die Akzeptanz und den Erfolg der Maßnahmen. Schleswig-Holstein ist bisher sowohl gesundheitlich als auch wirtschaftlich und gesellschaftlich so gut durch diese Pandemie gekommen, wie kaum eine andere Region. Das soll auch so bleiben. Lassen Sie uns bitte gemeinsam daran arbeiten.“

     

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 24.11.2021

    Annabell Krämer zu 42 „Bericht über die Evaluation des Denkmalschutzgesetzes“

    In ihrer Rede zu TOP 42 (Bericht über die Evaluation des Denkmalschutzgesetzes) erklärt die Abgeordnete der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    „Mit der Reformierung des Denkmalschutzgesetzes sind wir 2014 wichtige Änderungen angegangen: Die Umstellung hin zu einer deklaratorischen Eintragung und der Aufhebung der Unterscheidung zwischen einfachem und besonderem Kulturdenkmal hat die Bewertung zweifellos einfacher gemacht.

    Allerdings stellen wir auch fest, dass nicht alle Eigentümer glücklich mit der neuen Bewertung sind. Wenn früher größere Klarheiten über die Gründe vorlagen, warum ein Gebäude denkmalgeschützt ist, stellt sich durch die neue deklaratorische Entscheidung der Prozess nicht unbedingt transparenter dar.

    Auch wenn wir eine geringe Klage gegen Einstufungen sehen: das ist kein Indiz dafür, dass es keinen Unmut über die neue Art der Einstufung gibt.

    Einer der Hauptgründe der Kritik zur Umsetzung des Denkmalschutzgesetzes ist laut Bericht die fehlende finanzielle Ausstattung und die dünne Personaldecke bei den Denkmalschutzbehörden. Dies hat zweifellos nicht dazu beigetragen, die Akzeptanz der Umstellung zu erhöhen.

    Ausgehend von einem niedrigen Niveau haben wir die Fördermittel zwar jüngst verdoppelt, dennoch wird sich erst zeigen müssen, inwiefern es dadurch zu einer Verbesserung der Erfassung von Denkmälern kommt.

    Der Bericht besagt, dass das Gesetz an sich seinen Zweck erfüllt und große Änderungen nicht empfohlen werden.

    Doch selbst, wenn die gesetzlichen Rahmenbedingungen stimmen mögen, heißt das noch lange nicht, dass die Umsetzung reibungslos funktioniert.

    Insbesondere das Spannungsfeld zwischen der Wirtschaftlichkeit einer Sanierung und den Vorgaben an die energetischen und denkmalrechtlichen Vorschriften bleibt weiter ein Problem.

    Wir müssen uns generell fragen, ob Gebäude und andere Infrastruktur am Ende für die Menschen da sind oder - übertrieben formuliert - zu einem Selbstzweck verkommen: Betrachten wir einmal die Fenstersanierung unseres wunderschönen Landtages, 1888 für die kaiserliche Marine erbaut und seit 1950 Sitz des Schleswig-Holsteinischen Landtages.

    Von der erstmaligen Planung bis zur vollständigen Umsetzung dauert die Fenstersanierung 5 Jahre und die ursprünglichen Kosten von weit unter einer Million haben sich mit 3,3 Millionen Euro vervielfacht. Da frage ich mich, ob Denkmalschutz auch als Synonym für ‚Sanierungsbremse‘ zu verstehen ist. Wie konnte es zu dieser Kostenexplosion kommen? Die untere Denkmalschutzbehörde hat einen artgleichen Austausch der Holzfenster untersagt. Stattdessen muss nun jedes einzelne Fenster unter Denkmalschutzbedingungen aufwendig aufgearbeitet werden. Und jetzt kommt der Irrsinn: Die Fenster stammen mitnichten aus der Bauzeit des Gebäudes im neunzehnten Jahrhundert. Sie wurden in den fünfziger Jahren erneuert.

    Ich jedenfalls kann solche Entwicklungen im Namen des Denkmalschutzes niemandem mehr vermitteln – erst recht nicht dem Steuerzahler. Wir brauchen dringend die Nebenbedingung einer angemessenen Wirtschaftlichkeit.

    Und einer Privatperson sollte man solche planungstechnischen und teuren Albträume für sein denkmalgeschütztes Gebäude erst recht nicht zumuten.

    Wir werden uns Gedanken darüber machen müssen, wie wir zukünftig bei derartigen Planungs- und Kostenexplosionen zu einer Lösung kommen, damit die  Wirtschaftlichkeit einer Sanierung nicht vollends unter die Räder kommt Denkmalschutz funktioniert nur mit der Akzeptanz der Betroffenen und Steuerzahler.

    Darüber hinaus sollte bei fehlender Akzeptanz nicht alleine eine obere oder untere Denkmalschutzbehörde entscheiden dürfen. Es sollte nicht sein, dass die Einschätzung davon abhängig ist, welche regionale Denkmalschutzbehörde gerade zuständig ist.

    Vor allem die bereits erwähnte fehlende personelle Ausstattung der oberen Denkmalschutzbehörde sowie die Kommunikation mit nachgestellten Behörden führt immer wieder dazu, dass es hier zu Verzögerungen kommt, die alle Beteiligten frustriert zurück lässt.

    Fakt ist: Ohne weitere Aufwendungen beim Denkmalschutz werden wir hier zu keiner befriedigenden Lösung kommen. Denkmalschutz bedingt Akzeptanz bei den Betroffenen. Langfristig muss es das Ziel sein, dass zu jeder Zeit Klarheit über den Status des Denkmals herrscht. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Vorgaben des Gesetzes in der Praxis erweisen, wenn ausreichend Ressourcen für eine geordnete Arbeit der Denkmalschutzbehörden vorhanden sind.

    Wenn wir es nicht schaffen, klare Vorgaben und schnelle Entscheidungswege zu schaffen, werden wir vor dem Problem stehen, dass immer mehr Gebäude nicht erhalten werden können, weil Aufwand und Mühe des bürokratischen Prozesses gescheut werden.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 24.11.2021

    Oliver Kumbartzky zu TOP 8 ,,Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes Schleswig-Holstein"

    Die FDP-Fraktion wird dem Gesetz heute zustimmen. Die Novelle macht das bisher eher schwache EWKG fit für die Zukunft und stellt die richtigen Weichen. Insbesondere die Nachbesserungen zum Ursprungsentwurf sind ein guter Beitrag Schleswig-Holsteins hin auf dem Weg zur Klimaneutralität 2045.

    Ein sehr wichtiges Signal des Gesetzes ist, dass die Landesregierung mit gutem Beispiel vorangehen will und sich selbst Maßnahmen auferlegt hat. Es ist immer leicht, Regeln für private Eigenheimbesitzer aufzustellen, aber selber seiner Vorbildfunktion nicht nachzukommen. Jamaika handelt auch hier klug und hat die Selbstverpflichtung klar ins Gesetz geschrieben und zu einem Kern des neuen EWKG gemacht.

    Gut und richtig ist auch, dass wir beim Wasserstoff nachgebessert haben. Mit der ursprünglichen Orientierung der Begrifflichkeit der Erneuerbaren Energien im Sinne des Gebäudeenergiegesetzes und des EEG wäre Wasserstoff ungeachtet des hohen Potenzials für eine zeitnahe Emissionsminderung insbesondere im Industrie- sowie dem Wärmesektor nicht berücksichtigt worden. Die nun erfolgte Aufnahme von grünem Wasserstoff in den Definitionsbereich ist ein positives Signal für entsprechende innovative Versorgungskonzepte.

    Eine weitere wichtige Änderung ist in §9 Abs. 8. Die dort erfolgte Aufnahme der Erfüllungsmöglichkeit des 15-prozentigen Erneuerbare-Energien-Anteils durch Bezugsverträge, die Biogas, Biomethan, Grünen Wasserstoff oder ähnliches enthalten, ist sehr sinnvoll. Gerade in vorrangig gasberohrten Gebieten bietet es sich mit Fokus auf möglichst niedrige CO2-Vermeidungskosten an, Hauseigentümern diese vergleichsweise niederschwellige Option anzubieten. So wird eine Emissionsminderung des Wärmesektors im Bestand beschleunigt und vor allem auch sozialverträglich ermöglicht. Perspektivisch besitzt hier übrigens der Einsatz von Wasserstoff in der Wärmeversorgung beziehungsweise dessen Beimischung ein hohes Potenzial.

    Die SPD nutzt die heutige Debatte einmal wieder für unsachliche und schlicht falsch angebrachte Kritik an der Energiepolitik der Jamaika-Koalition. Schon die Presseberichterstattung am 18.11.2021 im SHZ über die Vorschläge beziehungsweise die nicht fundierte Kritik von der SPD fand ich interessant und vor allem entlarvend. Serpil Midyatli und Thomas Losse-Müller behaupten in diesem Artikel, dass die Jamaika-Koalition mit dem EWKG Potemkinsche Dörfer bauen würde. Dazu muss ich ganz ehrlich feststellen: Es ist nicht die Jamaika-Koalition, die Potemkinsche Dörfer baut. Wenn sich hier jemand wie Feldmarschall Grigori Alexandrowitsch Potjomkin verhält, der seinerzeit Katharina die Große auf einer Reise durch Neurussland mit Kulissen getäuscht hat, dann ist das der CdS a.D. Thomas Losse-Müller, der Serpil die nicht ganz so Große mit seinen Windenergiekulissen täuscht. Er hat seiner Landesvorsitzenden offenbar erzählt, wie gut seine Pläne damals ankamen. Aber er scheint vergessen oder ausgeblendet zu haben, dass er damals zahlreiche Windkraftbefürworter zu Windkraftkritikern gemacht hat. Wenn hier also jemand Potemkinsche oder - modern gesagt - Losse-Müllersche Dörfer baut, dann ist das die SPD. Es war goldrichtig und gerade für die Akzeptanz wichtig, dass Jamaika bei den Kriterien zur Windenergie nachgebessert und die Planungen modifiziert fortgeführt hat.

    Das ständige Nörgeln über die Regionalpläne Wind bringt die Energiewende nicht voran, liebe SPD. Lasst uns lieber einmal gemeinsam darum kümmern, dass Hemmnisse und Bürokratie bei Planung und Genehmigung von Erneuerbaren Energien abgebaut werden. Das gilt für Windenergie, als auch für Photovoltaik. So sollte endlich mal der bisherige komplexe, mehrstufige Anmeldeprozess durch die einmalige Anmeldung beim Marktstammdatenregister ersetzt werden. Darüber hinaus sollte insbesondere die steuerliche Behandlung und Abrechnung grundlegend vereinfacht werden.

    Und zurück zur Windenergie: Anstatt jetzt schon neue Flächen zu fordern, sollte man lieber einmal die Themen standorttreues Repowering und Repowering außerhalb von Vorranggebieten angehen. In den Kögen an der Westküste beispielsweise ist die Akzeptanz sehr hoch, die Netze stehen bereit und der Wind weht nahezu beständig. Da macht Repowering Sinn! Und auch Offshore geht viel mehr. Es geht hier um die Sache und nicht um irgendwelche statistischen Rechenschiebereien. Es ist der erzeugten Kilowattstunde herzlich egal, ob sie Schleswig-Holstein, Niedersachsen oder dem Bund zugerechnet wird. Hauptsache, sie wird regenerativ erzeugt!

    Und auch der Vorwurf zum CO2-Ausstoß läuft komplett ins Leere. Serpil Midyatli wies in dem eben zitierten Artikel darauf hin, dass Jamaika auch bisher schon bei den eigenen Klimaschutzzielen versagen würde. Angepeilt wären 40 Prozent weniger CO2-Ausstoß im Vergleich zu 1990, das Land stehe aber bei nur 27 Prozent weniger. Schauen wir uns doch mal die Zahlen genauer an. Während es in der Zeit von Rot-Grün-Blau eher Steigerungen gab, sinken die Zahlen nun seit 2017. Und wenn man sich in Hamburg etwas klüger und weitsichtiger angestellt hätte, wäre das Kohlekraftwerk Wedel auch schon raus aus der Statistik.

    Noch ein Satz zum Verkehrssektor: Ein zentraler Schritt zur Erreichung der Klimaziele ist die Elektrifizierungsoffensive im Bahnverkehr. Wir sind uns hoffentlich alle einig, dass es hier schnell vorangehen muss. Deshalb setzen wir darauf, dass unser Bestreben beispielsweise nach einer zügigen Elektrifizierung der Marschbahn von allen Beteiligten unterstützt wird. Planungsbeschleunigung und Klimaschutz sind keine Gegenpole, sondern müssen Hand in Hand gehen.

    Abschließend und grundsätzlich will ich festhalten, dass der FDP-Fraktion wichtig ist, dass effizienter und akzeptierter Klimaschutz nicht über Verbote, sondern über kluge und sinnvolle Innovationen stattfindet. Schleswig-Holstein hat das Potential und das Know-how, um mit neuen Technologien Vorreiter für eine Energiewende zu sein, die alle mitnimmt und nicht zu sozialen Verwerfungen führt.

    Dem EWKG werden wir, wie eingangs gesagt, heute zustimmen. Uns ist aber auch klar, dass das Gesetz nicht erst wieder in fünf Jahren angefasst werden muss, sondern sicherlich deutlich früher. Wir müssen sehen, was auf Bundes- und auf europäischer Ebene passiert und schauen, was die Ziele des EWKG machen und gegebenenfalls nachsteuern. Es ist gut und richtig, dass wir uns auch weiterhin jährlich über die Zielerreichung berichten lassen, und dass auch der Energiewendebeirat mindestens einmal jährlich zu einer Sitzung zusammenkommt.

    Aber erst einmal freue ich mich, dass wir heute das EWKG 2.0 beschließen. Schleswig-Holstein geht mal wieder mit gutem Beispiel voran.“

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  • 07.03.2018

    Jan Marcus Rossa: Mit dem Thema Zuwanderung ehrlich umgehen

    Anlässlich der heute vom Innenministerium vorgestellten wissenschaftlichen Studie zu Kriminalität durch Zuwanderer erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    „Die Studie krankt bereits daran, dass sie auf Tatverdächtige abstellt, sodass die Frage, welche Kriminalitätsbelastung wir tatsächlich haben nicht bzw. nur sehr unzureichend beantwortet wird. Dies mag dem Untersuchungsauftrag entsprechen, lässt aber nicht die Schlussfolgerung zu, dass wir ein massives Kriminalitätsproblem bei den in unserem Land lebenden Ausländern haben.

    Trotzdem bestärkt uns die Studie in unserer Forderung, die Zuwanderungs- und Asylpolitik endlich grundlegend neu zu ordnen. Wir müssen mit dem Thema Zuwanderung ehrlich umgehen. Wir müssen klar zwischen Zuwanderung und nur vorübergehenden Aufenthaltsrechten unterscheiden. Von dieser Unterscheidung hängen auch Integrationsmaßnahmen ab, die wir Migranten gewähren werden. Denn Integration ist mit Sicherheit eines der geeigneteren Instrumente zur Bekämpfung von Straftaten.

    Zudem brauchen wir ein Einwanderungsgesetz, das die Bedingungen des Zuzugs klar definiert. Das ist längst überfällig. Dabei sei aber deutlich betont, dass die Regelung von Zuwanderung nicht mit dem Schutz von Flüchtlingen verwechselt werden darf. Der Schutz von Menschen vor Krieg und politischer Verfolgung ist uns ein zentrales Anliegen.“

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  • 24.11.2021

    Oliver Kumbartzky zu TOP 27 u. 48 „Berichte zur Gemeinsamen Agrarpolitik und Gemeinschaftsaufgabe ‚Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes‘"

    In seiner Rede zu TOP 27 u. 48 (Berichte zur Gemeinsamen Agrarpolitik und Gemeinschaftsaufgabe‚ Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes‘) erklärt der agrarpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    Eine Bauernweisheit besagt: ‚Gibt‘s in Brüssel doch nur Streit, bringt‘s den Bauern auch nicht weit.‘ Vielleicht habe ich die Bauernweisheit etwas angepasst. Aber sie stimmt. Deshalb ist es gut, dass gestern endlich im Europäischen Parlament final über die Gemeinsame Agrarpolitik abgestimmt worden ist. Nach ewig langen Verhandlungen hat die Landwirtschaft in Europa endlich Klarheit. Die deutschen und europäischen Bauern brauchten dringend Verlässlichkeit für die nächsten Jahre. Deshalb ist es wichtig und richtig, dass die GAP bis 2027 nun endlich beschlossen wurde. Wir dürfen nicht vergessen, dass die EU-Agrarpolitik einen elementaren Beitrag für Zukunftsinvestitionen in die europäische Landwirtschaft leistet. Der gestrige Beschluss ist auch ein Signal, dass das EU-Parlament hinter der Landwirtschaft und ihrer Arbeit steht. Trotzdem kommt die GAP mit einem bitteren Beigeschmack. Hohe Quoten an Stilllegungsflächen sowie Probleme bei Ausgleichszahlungen und Sonderkulturen sind immer noch im Paket.

    Im nächsten Schritt müssen nun die Mitgliedsstaaten die GAP national umsetzen. Wir Freie Demokraten setzen uns dabei dafür ein, dass Deutschland die Regelungen fair und vor allem bürokratiearm umsetzt. Unsere deutschen Landwirte müssen endlich auch wieder Respekt und Dank für ihre wichtige Arbeit ernten.

    Dass sich die Verhandlungen der verschiedenen Akteure auf EU-Ebene so lange hingezogen haben, zeigt, wie verschieden die Interessen der beteiligten Staaten sind. Und die Ergebnisse zeigen leider auch, wie wenig die Praxis in die Verhandlungen mit einbezogen wurde. Mehr Auflagen und Bürokratie und dadurch noch schlechtere Chancen an die Förderungen zu kommen, wird dem Höfesterben sicher nicht entgegenwirken und auch nicht dazu führen, dass die größten Zahlungsempfänger tatsächlich landwirtschaftliche Betriebe sind und nicht Landesämter, Ministerien und Landesbetriebe. Es muss sichergestellt werden, dass mit der Reform der GAP die Gelder auch einfach abrufbar sind. Auf Sicht müssen wir dafür sorgen, dass unsere Landwirte sich auf ihre Arbeit konzentrieren können und mit ihren Produkten am Markt wettbewerbsfähig sind und ihr Einkommen nicht dadurch bestreiten, Blühwiesen zu pflegen und Papierberge abzuarbeiten. Wir müssen Chancengleichheit zwischen den Wettbewerbern auf dem Europäischen Markt schaffen. Umwelt-, Tierund Artenschutz müssen wir mindestens europäisch denken.

    Es sollte bei der Umsetzung der GAP nicht jedes Land seinen eigenes Süppchen kochen. Abschließend möchte ich mich beim Ministerium für den Bericht zur GAK bedanken. Die GAK ist seit über 50 Jahren eines der wichtigsten Instrumente zur Förderung der ländlichen Räume. Besonders hier in SchleswigHolstein ist unsere Gesellschaft durch den ländlichen Raum geprägt. Neben dem Erhalt und dem Ausbau der dortigen Infrastruktur fördern wir mit den Mitteln der GAK auch die Entwicklung landwirtschaftlicher Betriebe hin zu modernem und zeitgemäßem Wirtschaften. Nicht zuletzt investieren wir über die GAK in den für uns in Schleswig-Holstein besonders wichtigen Küstenschutz. Weiter so.“

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  • 24.11.2021

    Jan Marcus Rossa zu TOP 33 „Bericht über die vertragliche Vereinbarung zwischen dem Land Schleswig-Holstein und der Alevitischen Gemeinde“

    In seiner Rede zu TOP 33 (Bericht über die vertragliche Vereinbarung zwischen dem Land Schleswig-Holstein und der Alevitischen Gemeinde) erklärt der religionspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    „Ich habe mit einem gewissen Schmunzeln in der Vorberichterstattung des Landtags gelesen, dass die Verhandlungen mit der Alevitischen Gemeinde im Land erst ‚auf Druck der Koalitionsfraktionen‘ aufgenommen wurden. Das ist nicht so ganz richtig. Mein Eindruck aus zahlreichen Gesprächsrunden mit dem Ministerium und teilweise auch mit Vertretern der Alevitischen Gemeinde war ein anderer. Die Landesregierung selbst wollte auch diese Vereinbarung. Aber vielleicht war unser kleines Anstubsen im vergangenen Jahr doch hilfreich, dass dieses Projekt heute zum Abschluss kommt. 

    Richtig ist, dass der Versuch, mit der Alevitischen Gemeinde eine vertragliche Vereinbarung schon in der vergangenen Legislaturperiode abzuschließen, nicht von Erfolg gekrönt war. Das wurde insbesondere von meiner Kollegin Eka von Kalben ausdrücklich bedauert. Und wenn man heute den Bericht der Bildungsministerin gehört hat, dann versteht man immer weniger, warum das eigentlich so lange gedauert hat.

    Wir hatten uns bereits im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, dass wir versuchen wollten, auch mit muslimischen Vertretungen Vereinbarungen abzuschließen, wie es sie bereits mit der Nordkirche, dem Heiligen Stuhl und der jüdischen Gemeinde in Schleswig-Holstein gab. Das gestaltete sich allerdings schwieriger als erwartet, denn es fehlten zum Teil interessierte Verhandlungspartner, zum Teil konnten Verbände selbst nur einen verhältnismäßig kleinen Teil der Religionsangehörigen repräsentieren.

    Diese Schwierigkeiten bestanden bei der Alevitischen Gemeinde nicht. Sie waren nicht nur interessiert, sondern repräsentierten auch alle Aleviten in unserem Land. Auch die Regelungsgegenstände für den Vertrag mit den Aleviten waren im Grundsatz schnell geeint.

    Und es ist wichtig, dass uns heute der Abschluss dieses Vorhabens gelungen ist. Die Verträge mit Religionsgemeinschaft sind die sichtbarste Bestätigung dafür, dass sich der Staat in besonderer Weise verpflichtet fühlt, Religionsfreiheit und das Recht zu gewährleisten, diese Religion auch nach den eigenen Grundsätzen und Grundwerten auszuüben.

    Natürlich obliegt dem Staat eine Neutralitätspflicht. Allerdings muss er aufgrund seiner Verpflichtung aus Artikel 4 GG eine offene und übergreifende, die Glaubensfreiheit für alle Bekenntnisse gleichermaßen fördernde Haltung einnehmen. Mit dem jetzt vorliegenden Vertrag leistet unser Land einen wichtigen Beitrag bei der Erfüllung des verfassungsrechtlichen Auftrags bei der Religionsfreiheit.

    Das wir heute mit der Alevitischen Gemeinde diesen Vertrag förmlich abschließen, erfüllt mich mit Freude, denn die Aleviten stehen unseren Grundüberzeugungen sehr nahe. Das Alevitentum versteht sich als humanistische, naturverbundene, tolerante, weltoffene, Bescheidenheit und Nächstenliebe ausstrahlende Glaubenslehre.

    Das sind für uns durchaus vertraute Grundwerte und so fällt es leicht, sich in einem Vertrag gemeinsam zu diesen und weiteren Grundwerten zu bekennen.

    Der heutige Vertrag ist nicht nur ein Symbol für die Religionsfreiheit in unserem Land. Er ist auch die Anerkennung dafür, dass die Aleviten Integrationsvorbilder in Deutschland sind, wie es die Zeitung WELT schon im Jahr 2011 beschrieb. Diese Aussage ist bis heute richtig. Aleviten sind in unserer Gesellschaft angekommen, sie haben sich integriert, ohne sich zu assimilieren. Sie haben ihre Kultur, ihre Religion und ihre Lebensweise bewahrt und damit auch unsere Gesellschaft und Kultur insgesamt bereichert. Aber nicht nur die Menschen sind Teil unserer Gesellschaft geworden, sondern auch ihr Glaube ist Ausdruck der religiösen Vielfalt in unserem Land. Das zu dokumentieren und für die Zukunft festzuschreiben, das ist auch Aufgabe der vertraglichen Vereinbarung mit der Alevitischen Gemeinde. Ich freue mich, dass ich als Abgeordneter und religionspolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion hieran ein wenig mitwirken durfte.“

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