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  • 23.03.2022

    Christopher Vogt zu TOP 1+40 "Regierungserklärung zu 'Auswirkungen des Krieges in der Ukraine auf Schleswig-Holstein'"

    In seiner Rede zu TOP 1+40 (Regierungserklärung zu "Auswirkungen des Krieges in der Ukraine auf Schleswig-Holstein" sowie Antrag "Der Bundeswehr den Rücken stärken") erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    "Ich danke dem Ministerpräsidenten für seine klare Worte! Und ich danke auch der Landesregierung für ihre angesprochenen Taten. Denn ich habe den Eindruck, dass Schleswig-Holstein wieder einmal schnell und entschlossen handelt und zusammensteht. Darunter sind auch viele Ehrenamtler, im Übrigen auch viele Helfer, die im Ahrtal mit angepackt haben und diesen Menschen müssen wir den Rücken stärken. Ich bin aber auch dankbar dafür, dass wir es wieder einmal geschafft haben, dass wir interfraktionell angemessen mit der Situation auch parlamentarisch umgehen, auch das ist in solchen Zeiten wichtig. Man muss sicherlich kein Militärexperte sein, um zu erkennen, dass sich Putin mit diesem schrecklichen Angriffskrieg massiv verkalkuliert hat. Die Menschen in der Ukraine leisten erbitterten Widerstand. Die NATO und die EU waren lange nicht so geschlossen und entschlossen wie heute. Gerade in Deutschland hat ein Umdenken stattgefunden. Russland hat sich auf Jahre international isoliert und ist jetzt de facto von China abhängig geworden.

    Der schreckliche Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine bricht nicht nur eklatant das Völkerrecht, unsere zivilisatorische Ordnung in Europa ist damit nachhaltig beschädigt. Anders als die Sowjetunion ist das Russland Putins schwer berechenbar geworden. Wir waren zu lange viel zu gutgläubig. Ich will die Suche nach diplomatischen Wegen gar nicht verurteilen. Das ist mit Blick auf unsere Vergangenheit – gerade auch gegenüber Russland – ja durchaus verständlich gewesen. Aber wir werden ja Tag für Tagt mit sehr klaren Worten aus Osteuropa darauf hingewiesen, dass Deutschland auch eine historische Verantwortung gegenüber den Balten, den Polen, den Ukrainern und anderen osteuropäischen Völkern hat. Der Angriff Russlands auf die Ukraine begann ja nicht am 24. Februar 2022, sondern bereits im Jahr 2014. Wir haben auf die vielen Warnungen – gerade aus Osteuropa – leider nicht gehört. Wir hätten unsere Bundeswehr und damit unsere Wehrhaftigkeit nach außen niemals so vernachlässigen dürfen. Damit haben wir nicht nur uns selbst geschadet, sondern auch unserem Kontinent.

    Die Menschen in der Ukraine verteidigen nicht nur ihr Land und ihre Identität, sie verteidigen Freiheit und Demokratie in Europa, vor der sich Putin und seine Leute so sehr fürchten. Das kann man am Niederschießen des Aufstands in Kasachstan sehen oder auch am Niederknüppeln, mit russischer Unterstützung, der Demokratie- und Freiheitsbewegung in Belarus. Das ist nur die jüngste Vorgeschichte zu diesem Angriff. Putin hat jetzt die Maske fallen gelassen und wir müssen ihn jetzt weiter isolieren. Es ist unerträglich, dass mitten in Europa nicht nur wieder mit Gewalt und Lügen Grenzen verschoben werden sollen, wir beobachten in der Ukraine jetzt auch, wie zunehmend gezielt Zivilisten ermordet werden. Wer so handelt, kann kein Partner mehr für uns sein, auch nicht nach einem möglichen Friedensschluss.

    Ich bewundere die tapferen Menschen in der ukrainischen Armee. Sie brauchen jetzt unsere Unterstützung. Eine Ausweitung des Krieges auf NATO-Gebiet muss jedoch unbedingt vermieden werden. Das ist ein großes militärisches Dilemma, vor dem wir stehen. Waffenlieferungen sind jedoch sehr wichtig für den weiteren Kriegsverlauf. Niemand tut dies gern, aber es ist leider notwendig. Ich bin der Meinung, Deutschland und andere EU- und NATO-Partner müssen alles dafür tun, damit die Ukraine noch mehr Waffen, Munition und Mittel bekommt, damit die Ukraine diesen Krieg gewinnt. Wenn die Bestände leer sind, muss eben neues Material beschafft werden.

    Ich habe kein Verständnis für diejenigen, die meinen, die Ukraine solle kapitulieren oder für diejenigen, die glauben, Putin wolle verhandeln. Er muss dazu gezwungen werden. Insofern muss das Ziel der vollständige Rückzug der Russen aus der Ukraine sein. Und die schrecklichen Kriegsverbrechen der Russen müssen dokumentiert werden und später geahndet werden.

    Deutschlands Rolle in Europa und der Welt wird sich nachhaltig ändern müssen. Und es muss sich auch innenpolitisch einiges ändern. Was überhaupt nicht mehr geht, ist diese Kumpanei mit Russland, die nicht nur am rechten und linken Rand in Deutschland wahrnehmbar war und ist, sondern auch in den demokratischen Parteien. Da war keine historische Verantwortung gegenüber Russland, sondern das war Kumpanei mit einem System, das unser System bekämpft und seit Jahren destabilisieren will. Das muss ein Ende haben. Die schnellen und harten Sanktionen wirken, die russische Wirtschaft ist in eine tiefe Krise gestürzt worden. Der Westen wird hier ggf. noch weiter nachsteuern müssen. Aber neben dem militärischen Dilemma stehen wir auch vor einem energiepolitischen Dilemma. Wir haben uns in eine Anhängigkeit manövriert energiepolitisch, die unfassbar ist. Da geht es nicht nur um das vieldiskutierte Gas, sondern es geht auch um Kohle, Öl usw. Ich bin sehr für weitere Sanktionen, aber man muss sie auch durchhalten können: Bei Öl und Kohle mag dies gelingen, bei Gas ist das nicht so einfach. Deshalb bin ich bei diesen Sanktionen skeptisch, auch wenn ich gerne sagen würde, dass man die Energielieferungen am besten sofort einstellen sollte. Das geht aus meiner Sicht nicht so einfach, weil davon auch unsere Stärke abhängt.

    Und es gibt ein drittes Dilemma. Der Krieg hat massive Auswirkungen auf viele Bereiche unseres Lebens, auch auf die Landwirtschaft und somit die Ernährung. Die Ernährung in Deutschland wird gesichert sein, da mache ich mir keine Sorgen. Ich glaube auch, dass die Ernährung in Europa gesichert sein wird. Aber in Teilen der Welt droht jetzt eine Hungerkrise, vor allem in Afrika. Und wenn ich Bilder sehen, wo die russische Marine offenbar gezielt Weizenfrachter im Schwarzen Meer beschießt und versenkt, dann machen die das aus einem bestimmten Grund. Eine solche weitere humanitäre Katastrophe müssen wir unbedingt verhindern. Deshalb müssen wir darüber sprechen, was wir mit unserer Landwirtschaft in Deutschland und Europa machen. Was machen wir mit Flächen? Kann man in diesen Tagen Flächen stilllegen, die für die Ernährung der Welt wichtig sind? Ich finde nicht. Wir haben auch eine humanitäre Katastrophe in der Welt zu befürchten, die wir verhindern müssen. Deswegen müssen wir ein Belastungsmoratorium machen, wir dürfen Flächen in den nächsten ein bis zwei Jahren nicht stilllegen und wir müssen über das Thema Vorkaufsrecht für die Stiftung Naturschutz sprechen. Denn es ist ethisch nicht verantwortbar, wenn wir die Ernährungswirtschaft schwächen.

    Und wir haben eine humanitäre Katastrophe in Europa mit Blick auf die Ukraine. Wir haben viele Flüchtlinge, die in diesen Tagen zu uns kommen und es werden mehr werden. Es gibt zum Glück wieder eine große Hilfsbereitschaft in Europa, die müssen wir stärken. Osteuropa leistet hier sehr viel, vor allem die Polen. Und ich danke auch den vielen Menschen, die spenden. Bund, Länder und Kommunen müssen hier gemeinsam Verantwortung übernehmen. Jetzt ist überall unbürokratische Hilfe gefordert. Es werden wohl mehr Menschen zu uns kommen als bisher erwartet. Viele Menschen wollen schnell zurückkehren. Ich befürchte nur leider, dass das so schnell nicht möglich sein wird. Deshalb sollten wir uns darauf einstellen, dass die Menschen länger hier bleiben werden. Deshalb sollten wir mit der Integration schnell beginnen, beispielsweise in Schulen und Kitas. Jetzt erstmal wichtig, dass die Unterbringung und Versorgung gewährleistet ist. Deshalb müssen wir mit Blick auf die Kommunen das Vergaberecht vereinfachen, damit schnell Hilfe geleistet werden kann. Auch wenn es niemand gerne hört, wir werden Kita-Gruppen eventuell zeitweise größer machen müssen. Und auch in den Schulen wird es eine große Herausforderung werden, denn auch dort muss man darüber nachdenken, teilweise auch digitalen, ukrainischen Distanzunterricht zu machen.  

    Wir haben viele Herausforderungen hinsichtlich unserer Bundeswehr. Schleswig-Holstein wird als Bundeswehrstandort wieder wichtiger werden. Es gibt hier eine große Unterstützung der Bundeswehr in unserer Bevölkerung. Eben auch durch eine gewisse Tradition und Verbundenheit. Die Wehrtechnikbranche ist hier ebenfalls stark vertreten, sie macht in etwa die Hälfte unserer Industrie aus. Wir brauchen einen realistischen Blick auf unsere Armee und die Rüstungsindustrie. Und ich kann mich da noch an kontroverse Diskussionen im Landtag über U-Boot-Lieferungen nach Norwegen erinnern. Norwegen ist ein NATO-Staat, Norwegen hat noch keinen Angriffskrieg gestartet in seiner Vergangenheit und Norwegen ist seit Jahren massiv von Russland bedroht. Solche Debatten sollten wir uns jetzt vielleicht sparen. Und auch die Taxonomie-Verordnung der EU halte ich für problematisch. Die 100 Milliarden Euro Sondervermögen des Bundes müssen bei der Bundeswehr ankommen. Das Beschaffungswesen muss deutlich vereinfacht werden. Es geht dabei nicht um ‚Aufrüstung‘, die sozialliberale Koalition hat in der Vergangenheit deutlich mehr als zwei Prozent des BIP ausgegeben, sondern es geht um Ausrüstung. Es geht weiter darum, diplomatische Verhandlungen zu führen, aber man braucht eben auch Abschreckung.

    Die Wehrpflicht kann man nicht vollends ausschließen, ist aber derzeit nicht der richtige Weg. Ich höre aus den Reihen der Bundeswehr, dass sie gar nicht darauf vorbereitet ist, massenhaft Wehrpflichtige aufzunehmen, denn man müsste diese ja aus rechtlichen Gründen auch auf die Frauen ausweiten. Die Bundeswehr braucht vielmehr Spezialisten und High-Tech-Geräte. Darum muss es jetzt gehen und nicht um die Wiedereinsetzung der Wehrpflicht. Wir sollten stattdessen die freiwillige Wehrpflicht noch attraktiver und bekannter machen. Wir sollten aber auch Jugendoffiziere in unsere Schulen lassen. Es gibt Schulen, die wollen das nicht, weil sie keine Armeeangehörigen haben. Aber es geht hier nicht um Rekrutierung, sondern um Aufklärung und Diskussionen über sicherheitspolitische Fragen, die wichtig sind. Das sind keine Nischenthemen mehr, sondern grundsätzliche Debatten.

    Beim Thema Energieversorgung ist Gas das Hauptproblem. LNG kann da bald eine Lösung sein. Ich bin froh, dass wir da immer standhaft geblieben sind, weil immer klar, dass die einseitige Abhängigkeit zum Problem werden kann. Es steht ja auch im Koalitionsvertrag, den wir an dieser Stelle mit Herrn Losse-Müller verhandelt haben, der das nicht wollte. Es gab da eine tiefe Abneigung gegen die USA und ‚Fracking-Gas‘. Wir brauchen auch einen neuen Anlauf für ein Freihandelsabkommen mit den USA und auch Kanada. Wir müssen das Terminal schnell bauen, ähnlich wie bei Tesla in Brandenburg. Es sind ja verschiedene Genehmigungsverfahren – es geht um den Hafen, das Terminal, die Pipeline – die deutlich beschleunigt werden müssen, genauso wie das Planungsrecht insgesamt reformieren werden muss. Wir haben für dieses Verhinderungsrecht keine Zeit mehr. Es macht auch Sinn, dass Mittelplate temporär mehr Öl fördert. Niemand will einen Rollback zu fossilen Energieträgern, aber wir müssen das, was wir im Land haben und dass uns unabhängiger macht, auch nutzen. Und auch mit Blick auf die drei verbliebenen Kernkraftwerke bzw. auf Brokdorf muss man einen Weiterbetrieb ernsthafter prüfen, auch wenn mir das schwer fällt, denn ich bin kein Freund von Kernenergie. Wenn man in Katar um Gas bittet, muss auch dies eine ernsthaftere Option sein. Bin ja dankbar, dass Robert Habeck diesen Job übernimmt.

    Die Erneuerbare Energie muss weiter ausgebaut werden, auch Offshore-Windenergie, standorttreues Repowering, Wasserstoffprojekte, das Ammoniak-Terminal und die Ansiedlungen an der Westküste müssen vorangebracht werden. Es muss eine weitere Entlastung der breiten Mitte geben bei den Energiepreisen. Wir müssen die Wehrhaftigkeit nach außen stärken, aber auch nach innen, also die Polizei und den Verfassungsschutz. Wir brauchen eine starke Cyberabwehr, denn wir müssen uns auf Spionage und Sabotagen einstellen und diese verhindern. Wir haben viel zu tun, und in der Tat: Wir müssen Angriffe auf hier lebende Russen unterbinden, wir müssen aber auch unterbinden, dass hier Fake News verbreitet werden. Wir fühlen uns wohl alle manchmal ohnmächtig, aber wir können etwas tun. Man kann den Menschen in der Ukraine helfen, wir können uns unabhängiger machen. Das Gefühl, man würde in einer Art ‚Dauerkrise‘ stecken, nämlich von der Corona-Krise in diese Krise, dann ist das Signal gerade an junge Menschen: Wir werden auch diese Krise meistern und unsere Stärken ausspielen. Europa ist stärker, als man vielleicht meinte. Demokratie und Freiheit sind auf Dauer stärker als Diktatur und Verbrechen. Wir stehen an der Seite der Ukraine.“

     

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  • 23.03.2022

    Jan Marcus Rossa zu TOP 45+47 "Situation der Geflüchteten aus der Ukraine in Schleswig-Holstein"

    In seiner Rede zu TOP 45+47 (Bericht der Landesregierung zur Situation der Geflüchteten aus der Ukraine in Schleswig-Holstein sowie Geflüchtete Kinder besser unterstützen) erklärt der migrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    „Wir widmen uns heute den ungeheuerlichen, menschenverachtenden, ja unerträglichen Ereignissen in der Ukraine. Millionen Menschen werden gezwungen, vor Krieg, Mord und unmenschlichen Verbrechen zu fliehen, die im Namen Russlands und auf Befehl eines Soziopathen begangen werden.

    Als migrationspolitischer Sprecher bin ich erleichtert, dass die EU ihrer humanitären Pflicht bisher nachkommt und den Flüchtenden den Schutz gewährt, der ihnen zusteht. Auch oder sogar gerade Polen, das sich in der letzten Flüchtlingswelle keineswegs vorbildlich verhalten hat, nimmt unbürokratisch hunderttausende der Flüchtenden aus der Ukraine auf und das muss ausdrücklich begrüßt werden.

    Auch wir in Schleswig-Holstein werden unseren Beitrag leisten und die Hilfsbereitschaft vieler Bürgerinnen und Bürger in den vergangenen Wochen hat mich tief beeindruckt. Unser Land ist offen und willens, Schutzsuchende aufzunehmen und ihnen die Hilfe und Unterstützung zukommen zu lassen, die Menschen brauchen, die vor einem verbrecherischen Krieg fliehen und durch diesen und die Flucht traumatisiert sind. Die bei uns Ankommenden haben Verwandte verloren oder in unsicheren, lebensgefährlichen Umständen zurückgelassen. Wir können kaum ermessen, was es für Kinder bedeutet, einen Vater, Onkel oder Bruder im Kriegsgebiet zu wissen und täglich um deren Leben zu bangen. Diesen Kindern, aber auch den Müttern müssen wir helfen, um sie in ihrem Leid und in ihrer Not aufzufangen und zu trösten, wo das möglich ist.

    Als Politik müssen wir aber auch anerkennen, dass diese Hilfe für die Geflüchteten nicht ohne das ehrenamtliche Engagement vieler Bürgerinnen und Bürger möglich ist. Wohnraum in unseren Kommunen zur Verfügung zu stellen, das schafft der Staat nicht allein. Hier bedarf es der selbstlosen Hilfe und Unterstützung der Zivilgesellschaft. Und mein Eindruck ist, dass unsere Gesellschaft Unglaubliches vollbringen kann, wenn es darauf ankommt. So wurden an das Innenministerium unmittelbar nach Beginn des Krieges in der Ukraine tausende freier Wohnungen gemeldet, die für ukrainische Flüchtlinge bereitstehen würden. Es wurden Hilfstransporte in die Ukraine organisiert und Hilfsgüter an die polnisch-ukrainische Grenze geliefert. Viele Kommunen, die sich zu sicheren Häfen erklärt haben, stehen bereit, um Flüchtlingen Schutz und Sicherheit zu gewähren und sie in unsere Gesellschaft aufzunehmen.

    Schleswig-Holstein ist Gott sei Dank vorbereitet, um Kriegsflüchtlingen Schutz und Aufnahme zu gewähren. Wir haben seit 2015 viel gelernt, was uns heute hilft. Ich will aber auch daran erinnern, dass noch Anfang 2020 die AfD den Versuch unternahm, die weitsichtige Politik unserer Landesregierung, zentrale Aufnahmeeinrichtung trotz des rückläufigen Bedarfs zu erhalten und vorzuhalten, in Misskredit zu bringen. Diese vorausschauende Politik hatte sich schon in der Pandemie bewährt und wir können uns heute glücklich schätzen, dass uns jetzt diese Aufnahmekapazitäten zur Verfügung stehen. Glücklicherweise verfehlten die kleinen Anfragen der AfD schon Anfang 2020 die gewünschte Wirkung, denn die überwiegende Mehrheit in unserem Land wusste, dass das Vorhalten von Aufnahmeeinrichtungen im Land am Ende viel weniger kostet als der Neuaufbau solcher Strukturen.

    Wir haben uns in den vergangenen Jahren gerade in Schleswig-Holstein immer wieder auch über unsere Verpflichtungen hinaus für die Hilfe und die Unterstützung besonders schutzbedürftiger Menschen stark gemacht. Des Öfteren sind wir daran gescheitert, dass wir trotz entsprechender Aufnahmeangebote kein Einvernehmen mit dem Bundesinnenministerium herstellen konnten und ich wünsche mir hier und heute, dass die Hilfsbereitschaft der Menschen in Schleswig-Holstein anerkannt und die Hilfsangebote angenommen werden.

    Es geht um den Schutz unverschuldet in Not geratener Menschen und hier sollten wir auf innenpolitische Scharmützel verzichten. Und ich bin mir sicher, dass wir mit unserer Innenministerin eine starke Fürsprecherin für eine großzügige und an humanitären Zielen ausgerichtete Flüchtlingspolitik haben. Und ich danke den vielen Bürgerinnen und Bürgern in diesem Land, die wieder bereitstehen, um Kriegsflüchtlingen und hier insbesondere Frauen und Kindern in ihrer Not zu helfen. “

     

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  • 23.03.2022

    Dennys Bornhöft zu TOP 45+47 "Geflüchtete Kinder besser unterstützen"

    In seiner Rede zu TOP 45+47 (Bericht der Landesregierung zur Situation der Geflüchteten aus der Ukraine in Schleswig-Holstein sowie Geflüchtete Kinder besser unterstützen) erklärt der Abgeordnete der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Nach aktuellem Stand wird sich die Lage in der Ukraine auf absehbare Zeit nicht entspannen. Im Gegenteil: Wir sehen weitere Verschärfungen und eine Eskalation des Krieges, die sich vor allem in der Bombardierungen von Wohnvierteln zeigt und die damit das Leid der Zivilbevölkerung weiter erhöht. Auch wenn niemand sagen kann, wie sich die Flüchtlingszahlen entwickeln werden, so sind wir, glaube ich, gut beraten, wenn wir mit einer Steigerung in den nächsten Wochen rechnen. Ähnliche Verläufe früherer Kriege, z.B. in Tschetschenien, haben gezeigt, dass bis zu 25 Prozent der Bevölkerung ihre Heimat verlassen. Das wären acht Millionen Ukrainer. Natürlich werden nicht alle nach Deutschland kommen, aber nach den bisherigen Erfahrungen können wir sagen, dass zu den 200.000 Menschen, die bereits nach Deutschland geflohen sind, viele weitere hinzukommen werden.

    Unsere Aufgabe ist damit zunächst, dass wir für die Versorgung und Unterbringung der Flüchtlinge sorgen und die Schutzsuchenden möglichst gleichmäßig auf alle Bundesländer verteilen. Vor allem wird der Bund finanziell dafür sorgen müssen, dass die Kommunen neben der personellen Belastungen nicht auch noch finanziell vor unlösbare Aufgaben gestellt werden. Gerade für die Schulen und Kitas werden diese hohen Flüchtlingszahlen zu einer großen Herausforderung werden. Denn nicht nur die schiere Zahl, auch die Zusammensetzung der Flüchtlinge ist eine gänzliche andere, als wir sie noch 2015 gesehen haben: Es sind vor allem Frauen und Kinder, die Männer bleiben zuhause und verteidigen ihr Land und ihre Kultur vor Putins Schergen. Es ist unsere Pflicht, die Kinder in den Schulunterricht zu integrieren. Denn wir wissen nicht, wann eine Rückkehr in die Heimat möglich sein wird. Und selbst nach Beendigung des Krieges wird es nicht automatisch zu einer Rückkehr kommen können, führt man sich das Ausmaß an Zerstörung vor Augen, das wir bereits zum jetzigen Zeitpunkt beobachten können. Die Integration von geflüchteten Kindern wird eine Herausforderung für unsere Schulen und Kitas werden. Aber es ist keine Option abzuwarten und die Kinder wochen- oder monatelang in den Unterkünften zu lassen, ohne Kontakte, ohne Schulbildung und ohne Betreuung.

    Daher bemühen wir uns auch, die Erzieher und Lehrkräfte vor Ort so gut es geht bei ihren Aufgaben zu unterstützen: Wir werden die sozialpädagogische Betreuung ausbauen und psychologische Begleitung für die Geflüchteten anbieten. Denn leider werden wir viele Traumatisierungen sehen, die einen hohen Betreuungsbedarf nach sich ziehen werden und den Schulalltag für alle Beteiligten erschweren wird. Gleichzeitig bemühen wir uns um ukrainische Lehrkräfte, damit wir hier zu einer möglichsten schnellen und unbürokratischen Entlastung kommen. Wir hoffen, nicht nur Dolmetscher zu gewinnen, sondern auch ukrainischen Unterricht für die geflüchteten Kindern  anbieten zu können. In diesem Zuge müssen auch die DaZ-Klassen ausgebaut werden, um so schnell es geht eine Brücke zwischen Ukrainisch und Deutsch herzustellen. Perspektivisch muss es dabei unser Ziel sein, die Kinder in die Regelklassen zu bekommen, sobald es verantwortbar ist und sie dem Unterricht folgen können.

    Wir müssen in den Schulen unbedingt vermeiden, dass es zu reinen 'Flüchtlingsklassen' kommt, bei denen der Kontakt zu anderen Kindern und dem Schulalltag nur bedingt hergestellt werden kann und sich die Kinder abgesondert fühlen. Die Landesregierung ist im engen Austausch mit Schulen sowie Kita-Trägern, damit wir uns alle bestmöglich vorbereiten können.“

     

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  • 23.03.2022

    Kay Richert zu TOP 27 u.a. "Auswirkungen des Krieges in der Ukraine auf Wirtschaft, Landwirtschaft und Energie"

    In seiner Rede zu TOP 27+38+42+43+44+48 (Anträge zu Auswirkungen des Krieges in der Ukraine auf Wirtschaft, Landwirtschaft und Energie in Schleswig-Holstein) erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    „Der Krieg in der Ukraine betrifft uns und betrifft unsere Wirtschaft an allen Ecken und Enden, am schwersten sicherlich im Bereich Energie, auch in der Landwirtschaft. Darauf wird mein Kollege Oliver Kumbartzky eingehen. Ich möchte meine Schwerpunkte anders setzen.

    Wir haben hier in den vergangenen Jahren engagiert über die Wege gesprochen, die Waren und Rohstoffe zurücklegen, bevor sie hier bei uns ankommen. Da ging es zuerst um menschenrechtliche und Naturschutzstandards in der Lieferkette, später kam die Diskussion um die Verfügbarkeit von Produkten und Halberzeugnissen dazu, die fast ausschließlich in Fernost produziert werden. Nun, mit dem Krieg in der Ukraine wird Energie knapper und es ist so langsam ein Punkt erreicht, an dem die Situation nicht mehr durch kommodes Freikaufen ertragbar gemacht werden kann.

    Wir sollten das als Chance begreifen, Lieferketten zu verkürzen und so die Abhängigkeit jedes und jeder einzelnen von der unwägbaren Weltpolitik zu verkleinern. Es kann doch nicht wahr sein, dass wir in der Verfügbarkeit von Toilettenpapier, Chips oder Medikamenten dauerhaft von anderen abhängig sind. Industrie siedelt sich dort an, wo Energie und Transportwege vorhanden sind. Wir haben beides. Wir müssen diese Chance ergreifen und sind mit Ansiedlungs- und Industriestrategie ja auch schon auf einem guten Weg, der jetzt aber auch konsequent weitergegangen werden muss.

    Ich möchte noch einen anderen Punkt beleuchten. Wenn wir eines aus der Entstehungsgeschichte dieses Kriegs lernen können, dann dass moderne Waffen wirken – in diesem Fall das Fehlen moderner Waffen. Wäre die Ukraine angegriffen worden, wenn sie von modern ausgestatteten Streitkräften geschützt worden wäre? Vermutlich nicht. Jedes Versprechen, das gerade gemacht wird – sei es die Bündnistreue zu unseren NATO-Partnern, die Unterstützung der Ukraine oder nur die sichere Aufnahme von Flüchtlingen in Deutschland – hängt davon ab, dass wir und unsere Verbündeten verteidigungs- und abwehrbereit sind. Das wir 'stark' sind, wie der Kollege Harms es genannt hat. Ich könnte jetzt einiges sagen zu dem Respekt, den unsere Bundeswehr verdient, aber in den vergangenen Jahrzehnten nicht bekommen hat. Von unsäglichen Demos gegen Afghanistan-Veteranen, 'die-ins' und Ähnlichem. Dieselben Anfeindungen treffen unsere wehrtechnische Industrie, die ebenso wie die Bundeswehr Teil unserer Sicherheitsarchitektur ist. Ohne die wehrtechnischen Betriebe hat unsere Bundeswehr keine Ausrüstung, keine Fahrzeuge, keine Waffensysteme, keine Schiffe. Wir hier müssen dafür sorgen, dass die Rahmenbedingungen für unsere wehrtechnischen Betriebe handhabbar sind.

    Die Beschaffungsprozesse für die Streitkräfte müssen deutlich schlanker und deutlich transparenter werden. Spektakel wie um die Vergabe der Marinetanker sind nicht nur schlecht für den Wirtschaftsstandort, wir machen uns international lächerlich mit so etwas. Das ist peinlich. Die Exportverfahren müssen zuverlässiger werden. Das bedeutet nicht laxer. Es ist gut, dass unsere Industrie nicht jeden mit modernen Waffensystemen beliefert. Aber es muss entschieden werden, ein 'nein' ist viel besser als eine jahrelange Hängepartie. Und auf getroffene Entscheidungen müssen sich die Betriebe dann auch verlassen können.

    Und schließlich: Es geht nicht, dass wehrtechnische Betriebe auf der einen Seite für Sicherheit in Deutschland, für Stabilität in den Kommunen, für Innovationen und technologischen Transfer und für gut bezahlte tarifgebundene Arbeitsplätze sorgen. Und auf der anderen Seite werden genau diese wehrtechnischen Betriebe durch eine EU-Taxonomie diskriminiert und auf eine Stufe mit Sklavenhandel, Kinderarbeit und Umweltverpestung gestellt. Das muss aufhören und ich bin froh, dass es hier ja bereits entsprechende Signale gibt. Ich frage mich nur, wer überhaupt auf diese dämliche Idee gekommen ist. Gerade wir in Schleswig-Holstein müssen uns für die wehrtechnischen Betriebe einsetzen. Diese Betriebe stehen für die Hälfte aller industriellen Arbeitsplätze bei uns. Und ich bin froh, dass wir aus Schleswig-Holstein heraus einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit und Verteidigungsbereitschaft in Europa leisten.

    Die aneinandergereihten Krisen seit 2015 haben uns in Deutschland vor Augen geführt, dass wir Verbesserungsbedarf haben. Dass wir nicht in dem Maß technologisch und organisatorisch führend sind, wie wir es uns eingebildet haben. Dass die globalisierte Welt zwar Chancen, aber auch Risiken für uns bedeutet. Dass unsere Strukturen mitnichten resilient sind. Dass es Vorsorge nicht 'on demand' gibt. Wir müssen uns jetzt von liebgewonnenen aber überholten Ansichten trennen und unsere Systeme und Strukturen überprüfen. Das Verkürzen von Lieferketten und der Rahmen für unsere wehrtechnische Industrie gehören dazu.“

     

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  • 23.03.2022

    Oliver Kumbartzky zu TOP 27 u.a. "Auswirkungen des Krieges in der Ukraine auf Wirtschaft, Landwirtschaft und Energie"

    In seiner Rede zu TOP 27+38+42+43+44+48 (Anträge zu Auswirkungen des Krieges in der Ukraine auf Wirtschaft, Landwirtschaft und Energie in Schleswig-Holstein) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und energie- und agrarpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „Die Frage der Energiesicherheit sowie der Ernährungssicherheit wird uns durch den Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine deutlicher als zuvor vor Augen geführt. Ich will es ganz klar sagen: Wir dürfen uns keiner Möglichkeit verwehren, wenn wir die Energie- und Lebensmittelversorgung der Menschen im Land sicherstellen wollen. Es geht um pragmatisches Handeln und neues Denken.

    Es ist wirklich gut, dass beim Thema LNG-Terminal eine ganz neue Dynamik reingekommen ist. Die Bundes- und die Landesregierung haben hier zusammen mit der Privatwirtschaft jüngst eine dringend nötige Weichenstellung vorgenommen. Das ist gut für den Industriestandort Brunsbüttel und für die Versorgungssicherheit der Bundesrepublik Deutschland. Dass sich die Bundesregierung über die Kreditanstalt für Wiederaufbau mit einer 50-prozentigen Einlage am LNG-Terminal beteiligen will, zeugt von Entschlossenheit und ist zudem auch ein Vertrauensbeweis in den Standort Brunsbüttel und die dort handelnden Akteure. 
    Brunsbüttel ist ein idealer Standort für eine Energie-Import-Infrastruktur. Dies gilt für LNG, aber auch für Wasserstoff oder andere verflüssigte Energieträger, die auch aus regenerativer Energie gewonnen werden. Jetzt kann und muss es schnell gehen. Als weiterer Schritt dafür sollte nun das Planfeststellungsverfahren beschleunigt und auf eine Klageinstanz reduziert werden, damit der Bau des LNG-Terminals nicht über viele Jahre verzögert werden kann. Denn Verzögerungen können wir uns nicht leisten.

    Auch vor dem Hintergrund der sehr erfreulichen und sensationell guten Ansiedlungen in Heide ist neben der Planungsbeschleunigung auch der Ausbau der Infrastruktur vonnöten. Die A20 muss weitergebaut, die B5 ausgebaut und die Marschenbahn elektrifiziert werden. Danke an dieser Stelle an Minister Buchholz dafür, dass das Land die Planungen für die Marschbahnelektrifizierung zunächst selbst in die Hand nimmt.

    Auch bei der Stromerzeugung ist schnelles Handeln vonnöten. Selbstverständlich müssen die Erneuerbaren Energien ausgebaut werden. Sie sind die Freiheitsenergien schlechthin und gerade Schleswig-Holstein spielt hier eine wichtige Rolle, und zwar On- und Offshore. Wir brauchen ein standorttreues Repowering an Land und deutlich mehr Offshore-Anlagen. Aber auch über die Kernenergie muss gesprochen werden. Eine temporäre Aussetzung des Atomausstiegs sollte ernsthaft geprüft werden. Das betrifft zum einen die noch laufenden Kernkraftwerke, aber auch die erst vor wenigen Wochen vom Netz gegangenen Meiler, wie beispielsweise Brokdorf. Auch hier darf es keine Denkverbote und Tabus geben.

    Wir haben in Schleswig-Holstein nicht nur Erneuerbare Energien, sondern auch heimisches Erdöl. Die FDP-Landtagsfraktion steht zur Erdölförderung vor der Dithmarscher Küste. Einer Diskussion darüber, die hiesige Erdölförderung zu stärken und auszuweiten, stehen wir sehr offen gegenüber. Ein Antrag auf Erteilung einer Bewilligung für zusätzliche, bekannte Reserven südlich des bisher bewilligten Fördergebietes wurde vom Mittelplate-Betreiber bereits gestellt. Diese Bewilligung würde dem Betreiber erlauben, diesen relativ kleinen südlichen Bereich in rund 2.000 bis 3.000 Meter Tiefe mit Bohrungen zu erschließen. Voraussichtlich könnten so zusätzlich bis zu zwei Millionen Tonnen Öl gefördert werden. 
    Die Mittelplate gewährleistet seit Jahrzehnten zuverlässigen Umweltschutz und arbeitet seit Förderbeginn nachweisbar störungsfrei. Eine Förderung der bekannten zusätzlichen Mengen wäre sicher und umweltverträglich von der bewährten Insel Mittelplate möglich. Ich werbe für Zustimmung zu unserem Antrag (Drucksacke 19/3741).

    Zur Landwirtschaft: Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine wirkt sich auch unmittelbar auf die globalen Agrarmärkte aus, die im Zuge dessen enormen Verwerfungen ausgesetzt sind. Schließlich sind die Ukraine und Russland bedeutende Akteure auf dem internationalen Agrarmarkt. Zwar ist die Versorgungslage in der EU nicht direkt gefährdet, jedoch sind die Folgen für die globale Ernährungssicherheit im Zuge steigender Weltmarktpreise absehbar. Ein Stillstand des Getreidehandels in der Schwarzmeerregion trifft absehbar und im besonderen Maße die großen Importregionen der Welt und somit viele der ärmsten Länder, beispielsweise in Nordafrika. Kurzfristig muss der Anbau in der EU deutlich ausgeweitet werden. Die Herausnahme weiterer Flächen aus der landwirtschaftlichen Produktion oder die Absicht, den Anteil ökologischer Landwirtschaft auszuweiten, bedeuten weitere Produktionseinbußen und eine Verknappung der Menge auf den Märkten. Das muss also ausgesetzt werden. Uns Europäern als hochentwickelte Industrienationen obliegt vor dem Hintergrund drohender Engpässe in Entwicklungs- und Schwellenländern eine besondere ethische Verantwortung.

    Die Produktion in den Mittelpunkt zu rücken, ist aktuell wichtiger denn je. Auch die Freigabe der ökologischen Vorrangflächen zum Anbau ist deshalb richtig. Hier muss es jetzt zügig Rechtssicherheit geben. Auch wir als Land können etwas tun. Wir brauchen ein Auflagenmoratorium für die hiesige Landwirtschaft. Und auch das Vorkaufsrecht für den Naturschutz sollte zügig abgeschafft werden. Einige NGOs haben die Debatte um ‚Teller oder Trog‘ aufgemacht. Die Kausalität klingt einfach: Das Futter, das die Tiere fressen, könnten wir für die menschliche Ernährung direkt nutzen, und schon hätten wir kein Versorgungsproblem mehr. Das ergibt allerdings aus mehreren Gründen wenig Sinn. Nicht überall, wo Heu oder Futtergetreide angebaut werden kann, kann auch Brotgetreide angebaut werden. Selbst wenn diese schlechteren Böden intensiver bewirtschaftet würden, könnten sie dennoch nicht dieselben Erträge erbringen wie gute Böden. Im Sinne einer optimalen Bodenfruchtbarkeit empfiehlt sich außerdem die Fruchtfolge, also der aufeinander folgende Anbau verschiedener Kulturen auf einer Fläche – übrigens sowohl im konventionellen wie auch im ökologischen Landbau.

    Weniger Tierhaltung würde außerdem auch weniger Gülle produzieren. Doch Gülle ist ein wertvoller organischer Dünger. Man müsste, um sie zu ersetzen, mehr Mineraldünger einsetzen. Der ist ebenfalls knapp und seine Produktion setzt Treibhausgase frei. Kann man vor diesem Hintergrund wirklich Trog und Teller gegeneinander denken? Vernünftiger erscheint es mir, beides zusammen zu denken. Um die jetzige Knappheit zu minimieren, wird und muss die EU Maßnahmen ergreifen. Manche wurden bereits eingeleitet. So sollen Teile des ‚Green Deals‘ in diesem Jahr flexibilisiert werden, um die Nahrungsmittelproduktion zu steigern.

    Europa als Industrie-, Landtechnik- und Biotechnologie-Standort kann einen enormen Beitrag zur globalen landwirtschaftlichen Produktivitätssteigerung bei gleichzeitig nachhaltiger Produktion leisten. Durch neue Züchtungstechnologien etwa können Pflanzen zielgerichteter und vor allem schneller an veränderte Bedingungen angepasst werden. So können schneller als bei der konventionellen Züchtung neue, effizientere Sorten bereitgestellt werden, die durch verbesserte Eigenschaften zudem mit weniger Pflanzenschutz und Düngemitteln auskommen und somit eine ressourcenschonendere Produktion ermöglichen.

    Die Entwicklung und Zulassung neuer, besserer und zielgenauerer Pflanzenschutzmittel ist zudem ein wichtiger Baustein, um Ernten zu sichern und die Umwelt und Kulturvielfalt im Anbau zu schützen – nicht nur hierzulande, sondern vor allem auch in Entwicklungs- und Schwellenländern, deren Agrarproduktion derzeit noch weniger effizient und nachhaltig ist. Daher müssen neue, verbesserte Wirkstoffe und Mittel durch einen innovationsfreundlichen Rahmen auf EU- und nationaler Ebene nach wissenschaftlichen Kriterien zugelassen und angewendet werden können.

    Zusammengefasst möchte ich feststellen, dass die Ernährungssicherheit neben dem Biodiversitätsschutz und der Stärkung des ländlichen Raumes ein fester Bestandteil der Agrarpolitik auf allen Ebenen werden muss."

     

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  • 24.03.2022

    Annabell Krämer zu TOP 20 u.a. "Entwurf eines Nachtragshaushaltsgesetzes für das Haushaltsjahr 2022"

    In ihrer Rede zu TOP 20+25+36+41 (Entwurf eines Nachtragshaushaltsgesetzes für das Haushaltsjahr 2022, Haushaltsabschluss 2021 und weitere Anträge zu Steuern und Abgaben) erklärt die finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    "Mit dem zu beschließenden Nachtragshaushaltsgesetz 2022 schaffen wir die Grundlage für eine flexible Mittelumschichtung, um Menschen, die vor dem entsetzlichen Angriffskrieg Putins auf der Flucht aus der Ukraine sind, zu helfen. Zehn Millionen Euro werden dafür aus der Zinsvorsorge zur Verfügung gestellt, neben 38 Millionen Euro, die wir aus dem laufenden Haushalt umschichten können. Wir wollen mit diesen Mitteln die finanziellen Lasten, die aus der Aufnahme von Geflüchteten für das Land, die Kommunen oder für Private entstehen, reduzieren. Die Änderungen im Nachtragshaushaltsgesetz ermöglichen es dem Land, sowohl Maßnahmen, die im unmittelbaren sowie mittelbaren Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine stehen, als auch Kofinanzierungen zu gewährleisten.

    Zur Sicherstellung der Versorgung, des Schutzes, der Aufnahme und der Integration der aus der Ukraine geflüchteten Menschen werden wir zunächst die Aufnahmekapazitäten erhöhen. Zusätzliche Container für die Laufzeit von zunächst zwölf Monaten werden angemietet. Wir gewährleisten die Versorgung und Unterbringung sowie die Bereitstellung von medizinischer und sonstiger Hilfe. Des Weiteren stellen wir den Zugang zu Bildung und dem Arbeitsmarkt sicher. Für die schulische und berufliche Integration der Geflüchteten stellen wir erforderliche Planstellen für allgemeinbildende und berufliche Schulen zur Verfügung. Die finanzielle Deckung erfolgt aus dem laufenden Haushalt durch Bereitstellung aus anderen Einzelplänen des laufenden Haushalts.

    Sämtliche Ressorts der Landesregierung erklären sich in dieser dringenden Situation solidarisch, mit gemeinsamer Anstrengung alles Erforderliche in die Wege zu leiten, um im Rahmen des bestehenden Haushaltsvolumens den vielen schutzbedürftigen Menschen aus der Ukraine die erforderliche Hilfe zu geben, um ihr Leid zu mildern. Schleswig-Holstein ist bereit, diese Menschen mit offenen Armen zu empfangen, Schutz und Perspektive zu bieten – das ist das Mindeste, was wir in dieser schrecklichen Situation leisten müssen, die uns teilweise ohnmächtig auf die vielen von Putin verübten Gräueltaten blicken lässt.

    Weitere 35 Millionen Euro, aus eingesparten Haushaltsmitteln aus dem Vorjahr, werden auf diesem Wege zum Auf- und Ausbau unseres Bevölkerungsschutzes für die nächsten Jahre zur Verfügung gestellt. Der Übergang zu den anderen Themenfeldern dieser Finanzdebatte fällt nicht leicht, aber auch die gestiegenen Energiepreise, und hier besonders die Benzinpreise, lassen uns die Auswirkungen dieses schrecklichen Krieges vor der Haustür spüren. Man mag sagen: Was ist das im Vergleich zu Flucht und Vertreibung? Aber diese gestiegenen Preise verursachen bei vielen Menschen Existenzängste. Schleswig-Holstein ist ein Flächenland und somit auch ein Land der Pendler. Tägliche Arbeitswege von über fünfzig Kilometern sind keine Seltenheit. Benzin- und Dieselpreise von weit über zwei Euro schüren bei vielen Gewerbetreibenden und Beschäftigen Ängste, ob das Auskommen noch reicht, um sämtliche Verpflichtungen begleichen zu können.

    Ich muss hier einmal deutlich sagen, dass ich es mehr als zynisch finde, wenn der Facharbeiter oder die Facharbeiterin mit vielleicht zwei zu ernährenden Kindern zu Hause und langer Pendelstrecke aus Berlin zu hören bekommt, dass man mit einem Bruttoverdienst von viertausend Euro zu den Top-Verdienern gehöre, die keine Entlastung an der Zapfsäule bräuchten. Ganz nebenbei: Was ist mit dem Spediteur, selbständigen Handwerker oder sonstigen Gewerbetreibenden?

    Die Bürger brauchen jetzt eine schnelle Entlastung. Ja, man kann sagen, dass der Tankrabatt nicht berücksichtigt, ob jemand bedürftig ist. Aber für eine Umverteilung haben wir die Progression bei der Einkommensteuer. Hier und heute ist nicht der richtige Zeitpunkt für eine Neiddebatte. Es gilt zu entlasten – und der Tankrabatt ist unbürokratisch, transparent und sofort umsetzbar. Liebe Kollegen von der CDU, die von Ihnen geforderte Spritpreisbremse greift ins Leere. Eine Reduzierung der Mehrwertsteuer ist europarechtlich nicht umsetzbar. Ein ermäßigter Steuersatz bedingt einen Antrag bei der EU-Kommission und muss von den Mitgliedstaaten einstimmig im Rat beschlossen werden. Nicht nur, dass dieses Monate dauern würde, ein einstimmiger Beschluss ist auch unrealistisch. Ihre zweite Forderung die Energiesteuer abzuschaffen ist ebenso nicht möglich, da die Besteuerung nach EU-Energiesteuerrichtlinie mindestens zum EU-Mindeststeuersatz vorgeschrieben ist. Ihre Spritpreisbremse würde folglich bei Benzin maximal eine Absenkung von knapp 30 Cent und bei Diesel lediglich um 14 Cent ermöglichen.

    Sofern wir auch die Wirtschaft entlasten und somit Arbeitsplätze und Steuerkraft schützen wollen, sollten Sie – liebe Kollegen – ihre Ablehnung zum Tankrabatt überdenken. Er entlastet flexibel in der Höhe, zeigt transparent den tatsächlichen Preis der Konzerne, kann jederzeit zurückgenommen werden und hilft unseren vielen Pendlern und Gewerbetreibenden tatsächlich. Sollten diese oder weitere direktentlastende und unbürokratische Maßnahmen nicht konsensfähig gewesen sein in der Koalition, lag das ganz gewiss nicht an der FDP."

     

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  • 24.11.2017

    Anita Klahn: Kita-Reform gemeinsam mit den Eltern und dem Land angehen

    „Die Scheinheiligkeit der SPD ist vorweihnachtliche Kuschelpolitik, die Ihresgleichen sucht. Auf einmal unterstützt man die Landeselternvertretung, die die SPD zu Zeiten der Küstenkoalition bewusst weder in Gespräche noch in Planungen mit einbezogen hat.

    Sozialminister Dr. Heiner Garg beweist mit den heutigen Kita-Gesprächen, dass die Zusammenarbeit mit der Landeselternvertretung ausdrücklich erwünscht ist, um eine vernünftige Kita-Reform auf den Weg zu bringen.

    Gemeinsam suchen wir Lösungen für einen vernünftigen Finanzierungsplan, der sowohl die Eltern entlasten als auch die Qualität in den Kitas verbessern soll.

    Die Jamaika-Koalition hat den dringenden Handlungsbedarf bei der Neugestaltung der Kita-Finanzierung von Anfang an erkannt. Die SPD hat das Problem bis kurz vor Ende der eigenen Regierungszeit verschleppt.“

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  • 24.03.2022

    Annabell Krämer zu TOP 35 "Kurzfristig bezahlbares Wohnen ermöglichen"

    In ihrer Rede zu TOP 35 (Kurzfristig bezahlbares Wohnen ermöglichen) erklärt die Abgeordnete der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    "Der Antrag des SSWs klingt verlockend: Kurzfristig und unbürokratisch bezahlbaren Wohnraum schaffen – wer möchte das nicht? Dass die vorgeschlagenen Instrumente alles andere als unbürokratisch sind, wird mal eben unterschlagen. Die Frage, wie günstiger Wohnraum geschaffen werden kann, wird in diesem Haus zurecht häufig diskutiert. Die Meinungen gehen hierbei auseinander. Bereits in der allerersten Unterrichtsstunde lernen angehende Kaufleute, dass Angebot und Nachfrage den Preis bilden. Die einfachste und günstigste Variante ist, bei zu großer Nachfrage das Angebot zu steigern. Das erzielt man aber nicht mit einer Mietpreisbremse und Kappungsgrenzen. Diese Instrumente wirken sich nicht positiv auf das Angebot aus.

    Im Koalitionsvertrag haben wir 2017 festgelegt, dass die Mietpreisbremse abgeschafft werden muss. Das haben wir 2019 umgesetzt – und das ist gut so! Welchen Schaden eine Mietpreisbremse anrichten kann, haben wir in Berlin erlebt. Geplante Investitionsvorhaben wurden auf Eis gelegt. Alleine die erneute Diskussion über eine Mietpreisbremse sorgt für unnötige Unsicherheiten und bietet Investoren keine verlässlichen Rahmenbedingungen. Unsicherheiten verursachen nur eines bei Investoren: Sie stellen Investitionen in Frage. Wenn Sie echte Entbürokratisierung betreiben wollen, dann verabschieden sie sich endlich von der Mietpreisbremse. Vielmehr muss Bauen attraktiver gemacht werden. Künstlich den Preis für Wohnraum zu ändern, ändert das Problem des fehlenden Wohnraumes nicht.

    In Schleswig-Holstein werden zwei von drei Wohnungen nicht von großen Konzernen, sondern aus privater Hand vermietet. Vermieter und Mieter pflegen in der Regel eine gute und langjährige Beziehung. Jeder schätzt, was er an dem anderen hat. Dieses Bashing gegen private Vermieter ist einfach unsäglich. Mit der Forderung nach einer Mietpreisbremse treiben Sie genau diese verantwortungsvollen Vermieter in den Verkauf ihrer Immobilie an die Konzerne. Eine Mietpreisbremse ist nicht zielführend, verschärft die Probleme am Wohnungsmarkt und stellt zudem einen Eingriff in die Vertragsfreiheit dar!

    Das Gesetz, das – wie es in Ihrem Antrag so schön heißt – den Mietenanstieg begrenzen soll, soll den Staat dazu befähigen, die Mieten 'abzufedern'. Ein Gesetz, das Mieten reguliert, greift in die Privatrechte der Vermieter ein und fördert im Umkehrschluss, dass das klimaneutrale Wohnen in weite Ferne rückt. Wenn vom Gesetzgeber vorgegeben ist, ob und wie die Kosten für energetische Sanierungen umgelegt werden dürfen, werden Sanierungen und Renovierungen eben hintenangestellt. Aber genau diese Renovierungen sind in ihrem Antragstext mit der Einführung eines Wohnraumschutzgesetzes ja wiederum notwendig. Was für ein Widerspruch – Sie fordern den Erhalt oder die Steigerung der Wohnstandards durch pflichtige Investitionen, wollen aber die Umlegung der Kosten durch die Mietpreisbremse nicht einmal über einen bestimmten Zeitraum gestatten.

    Die Einführung einer Fehlbelegungsabgabe sorgt für unnötige Verwaltungskosten und trägt zusätzlich dazu bei, dass sich die Anzahl an Wohnungen, die für Geringverdienende zur Verfügung stehen, weiter reduziert. Durch das in dieser Legislatur geänderte Wohnraumförderungsgesetz haben wir hierfür die flexiblere und effizientere vertragliche Lösung geschaffen. Dadurch können Kommunen, Investoren und die IB.SH genau steuern, wo die Wohnraumförderung wirken soll. Außerdem möchte ich die von uns eingeführte Experimentierklausel im Wohnraumfördergesetz hervorheben. Hiermit ist es möglich, Wohnungen aus der Sozialbindung herauszunehmen. Dieses Instrument ist deshalb besser geeignet als die Fehlbelegungsabgabe, weil es gezielt wirkt.

    Lassen Sie uns doch gemeinsam dafür sorgen, dass wirklich Wohnraum geschaffen wird! Wie zum Beispiel mit der ebenfalls in dieser Legislatur geänderten Landesbauordnung.  Seien Sie sich darüber im Klaren: Je mehr Sie insbesondere den privaten Vermieter durch Bauauflagen weiter drangsalieren – ich denke hier zum Beispiel an verpflichtende Photovoltaikanlagen auch dort, wo sie nicht rentabel sind – desto mehr behindern Sie den dringend benötigen Wohnungsbau. Denn bei angespannten Wohnungsmärkten hilft langfristig nur eines: Bauen, bauen und nochmals bauen!

    Und dieses muss endlich wieder einfacher, ohne überbordende Regularien möglich sein. Wir müssen die Branche entbürokratisieren, zusätzliche Regularien verhindern, damit die Politik unterstützender Partner der Investoren und nicht 'Wohnungsbauverhinderer' ist."

     

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  • 24.03.2022

    Annabell Krämer zu TOP 7+8 "Gesetz der Alimentation von Beamtinnen und Beamten"

    In ihrer Rede zu TOP 7+8 (Entwurf eines Gesetzes der Alimentation von Beamtinnen und Beamten sowie Entwurf eines Gesetzes zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung in Schleswig-Holstein) erklärt die finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    "Es ist unsere Aufgabe, dass unsere Beamtinnen und Beamten amtsangemessen besoldet werden. Aber was bedeutet das eigentlich? Das Alimentationsprinzip verpflichtet den Dienstherrn, dem Beamten und seiner Familie lebenslang – entsprechend der Entwicklung der wirtschaftlichen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards – einen angemessenen Unterhalt zu gewähren. Die Beamtin bzw. der Beamte muss über ein Nettoeinkommen verfügen, das seine rechtliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit gewährleistet und ihm über die Grundbedürfnisse der Lebenshaltung hinaus einen im Ergebnis amtsangemessen Lebenskomfort ermöglicht.

    Bei der Konkretisierung der amtsangemessenen Alimentation hat der Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum. Seit der Föderalismusreform 2006 liegt dieser Gestaltungsspielraum beim Landesgesetzgeber, also hier bei uns. Die Rechtsprechung zur Frage der Amtsangemessenheit der Alimentation hat sich fortentwickelt. Sowohl beim Bund als auch bei den Ländern hat sich gezeigt, dass die Besoldung in unterschiedlichem Umfang nicht den vom Bundesverfassungsgericht definierten Anforderungen entspricht. So zum Beispiel zum Teil bei der Alimentation von Beamtinnen und Beamten und ihren Familien mit mehr als zwei Kindern. Wir unterschreiten – so das Bundesverfassungsgericht – in einigen Fällen den erforderlichen Abstand zur Grundsicherung. Somit werden hier die Anforderungen an die Alimentation der Beamtinnen und Beamten und ihren Familien mit mehr als zwei Kindern nicht erfüllt.

    Wie auch in den letzten Jahren, hat das Land auch in diesem Jahr die jährlichen Anpassungen der Tarifentgelte auf den Beamtenbereich übertragen. Daneben haben wir eine Reihe von punktuellen Verbesserungen bei der Besoldung bereits in den letzten Jahren vorgenommen. Beispielhaft seien hier die strukturelle Erhöhung der Besoldung und Beamtenversorgung um ein Prozent  – 0,4 Prozent in 2021 und 0,6 Prozent in 2022 –, die Erhöhung der Besoldung in den Einstiegsstufen um drei Prozent und die Anpassung von Zulagen genannt. Diese Maßnahmen reichen jedoch nicht aus, um das für den nötigen Abstand zur Grundsicherung erforderliche Niveau zu sichern.

    Heute legen wir eine vor diesem Hintergrund erarbeitete Lösung vor. Mit dem Wegfall der unteren Besoldungsgruppen und der Neuordnung des kindbezogenen Familienzuschlags soll dem vom Bundesverfassungsgericht definierten Abstandsgebot der Alimentation zur sozialen Grundsicherung Rechnung getragen werden. Es wird darüber hinaus einen Familienergänzungszuschlag geben, als einkommensabhängige Komponente, begrenzt auf die Fälle, in denen ein tatsächlicher Fehlbedarf vorliegt. Und es wird entlastet bei der Beihilfe bzw. Heilfürsorge. So entfallen beispielsweise die Beihilfeselbstbehalte in den unteren Besoldungsgruppen bis einschließlich A9 komplett. Im Bereich der Heilfürsorge der Polizei und der Feuerwehr werden die Kürzungsbeträge der Besoldung von 1,4 Prozent des Grundgehalts auf 1,0 Prozent abgesenkt

    In den vergangenen Wochen wurde umfassend daran gearbeitet, die verfassungsrechtlichen Bedenken auszuräumen bzw. diese gegen den praktischen Nutzen und die verfassungsrechtliche Verpflichtung zur angemessenen Alimentation abzuwägen. Was wir aber derzeit sehen, ist, dass ohne verfassungsrechtliche Bedenken eine angemessene Alimentation vielleicht nicht möglich sein wird. Das sollte uns doch auf lange Sicht einmal darüber nachdenken lassen, ob es nicht an der Zeit ist, die rechtlichen Rahmenbedingungen moderner und flexibler zu gestalten. Denn – was wir alle nicht wollen – ist doch, dass wir diese Debatten Jahr für Jahr wieder führen müssen, auf – wortwörtlich –  Kosten unserer Beamtinnen und Beamten.

    Jetzt mag der ein oder andere denken: 'Die lehnen sich aber ganz schön weit aus dem Fenster.' Ja, manchmal ist das eben nötig, um etwas weiter und besser sehen zu können. Wir sind heute mutig und sind überzeugt, dass wir mit diesem Gesetzentwurf beispielhaft vorangehen und im Zusammenschluss mit den anderen Bundesländern die Beamtenbesoldung moderner und flexibler machen können."

     

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  • 24.03.2022

    Jan Marcus Rossa zu TOP 51 "Erster Parlamentarischer Untersuchungsausschuss der 19. Wahlperiode"

    In seiner Rede zu TOP 51 (Erster Parlamentarischer Untersuchungsausschuss der 19. Wahlperiode) erklärt der Obmann der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    „Vier Jahre hat der Untersuchungsausschuss zur sogenannten 'Rocker-Affäre' nun gedauert und heute liegt ein mehr als tausendseitiger Bericht vor, in dem die Untersuchungsergebnisse und deren Bewertungen dokumentiert sind. In den vergangenen Monaten ist immer Mal wieder durchaus berechtigt die Frage aufgeworfen worden, ob der Aufwand wirklich lohnt und ich glaube, wir haben es uns viel schwerer gemacht, als es notwendig gewesen wäre.

    Aber vergessen wir eines nicht: Zu Beginn unserer Untersuchungen stellten sich viele Sachverhalte noch ganz anders dar. Erst aufgrund langwieriger Befragungen kamen Tatsachen ans Licht, die sich nicht mit dem Anfangsverdacht deckten, der Auslöser des Untersuchungsausschusses gewesen ist. Viele Fragen, die sich die Abgeordneten bei der Einsetzung des Ausschusses gestellt hatten, erwiesen sich dann nicht mehr als zielführend, weil wir neue Erkenntnisse gewonnen hatten, die den Fall in einem anderen Licht erschienen ließen.

    Vermeintliche Opfer erwiesen sich durchaus als Mittäter. Und vermeintliche Täter wurden im Zuge der Beweisaufnahme entlastet. Allein dies spricht für die Qualität der Arbeit des Untersuchungsausschusses und belegt, dass wir jedenfalls stets bemüht waren, die wirklichen Geschehnisse aufzudecken und nicht nur nach Bestätigung vorgefasster Meinungen zu suchen.  Und insoweit teile ich die Einschätzung des SPD-Kollegen Kai Dolgner: Es gab  keine Hinweise für illegale Überwachungsmaßnahmen, konspirative Netzwerke von Polizeiführern oder die vorsätzliche Vernichtung von Beweismitteln durch die Landespolizei. Und das ist ein gutes Ergebnis für unsere Polizei.

    Ich will mich hier und heute auf einige wenige Aspekte beschränken, die für mich sehr wichtig gewesen sind, und wo durch die Ausschussarbeit wichtige Erkenntnisse gewonnen werden konnten:

    1. Der Untersuchungsausschuss hat sich meiner Überzeugung nach allein deshalb gelohnt, weil er uns noch einmal eindrücklich vor Augen geführt hat, wie sensibel der Einsatz von verdeckten Quellen, insbesondere von V-Leuten, für einen Rechtsstaat ist. Was war geschehen? Über eine vertrauliche Quelle erfuhr das LKA, dass ein Verdächtiger, der damals in U-Haft saß, angeblich nicht am Tatort gewesen wäre und ein anderer Verdächtiger im Subway nicht zugestochen habe. Der zuständige VP-Führer informierte daraufhin den zuständigen Staatsanwalt über diese Hinweise, um zu klären, wie mit diesen umzugehen sei. Der Staatsanwalt entschied, von einer Verschriftlichung abzusehen und die Hinweise nicht zur Ermittlungsakte zu nehmen. Damit wurden den Verdächtigten und ihren Strafverteidigern entlastende Beweismittel vorenthalten und auch das Strafgericht hätte von diesen Hinweisen keine Kenntnis erlangt.

    Der Umgang mit vertraulichen Quellen und verdeckten Hinweisen schreit ja nicht erst seit heute nach einer klaren gesetzlichen Regelung, um einen solchen Umgang mit verdeckten Hinweisen zu verhindern. Ohne solche Regelungen sind meines Erachtens rechtsstaatliche Verfahren nicht sichergestellt. Eine im Ergebnis unbemerkte Unterdrückung von entlastenden Beweismitteln muss ausgeschlossen werden. Wir brauchen daher ein Verfahren, mit dem der Zielkonflikt zwischen Einbringung aller relevanten Beweismittel einerseits und dem Schutz verdeckter Quellen andererseits so Rechnung getragen wird, dass für den Beschuldigten stets ein faires Verfahren gewährleistet ist. Diese Erkenntnis haben wir ja nicht erst seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs in dem Strafverfahren gegen den Terrorbeteiligten El Motassadeq, aber seither ist klar, dass, bei aller Geheimhaltungsbedürftigkeit im Einzelfall, die Tatsache, dass entlastende Hinweise vorliegen, nicht verschwiegen werden darf. Diese Gefahr aber drohte hier. Für das Schleswig-Holsteinische Polizeirecht haben wir schon vor Abschluss des Untersuchungsausschusses die Lehren gezogen und den Einsatz verdeckter Quellen umfassend geregelt. Für das Strafprozessrecht steht dies noch aus und ist im Bundesrecht zu regeln.

    2. Eine weitere Erkenntnis des Untersuchungsausschusses ist aber auch gewesen, dass offenbar nicht für alle Beteiligten die Kompetenzverteilung zwischen Landespolizei und Staatsanwaltschaft in einem Ermittlungsverfahren klar war und auch im Ausschuss bestehen hier nach wie vor unterschiedliche Auffassungen, die zu zwei unterschiedlichen Voten im Bericht geführt haben. Der Irrtum von zwei Ermittlungsbeamten über diese Zuständigkeitsverteilung löste den Konflikt im Landeskriminalamt aus. Die Rechtslage ist ja durchaus schwierig und komplex und auch im Ausschuss kamen wir nicht zu einem gemeinsamen Ergebnis, sondern haben zwei Meinungen nebeneinanderstellen müssen. Schaut man in die Strafprozessordnung, wird klar, dass es bei der Zuständigkeitsverteilung maßgeblich darauf ankommt, ob die Staatsanwaltschaft die Polizeibehörde mit Ermittlungsmaßnahmen ersucht oder einzelne Ermittlungsbeamte beauftragt. Wird die Polizeibehörde ersucht, handelt sie quasi aus eigenem Recht, denn § 163 Abs. 1 StPO ermächtigt und verpflichtet die Polizei unmittelbar, Ermittlungsmaßnahmen aufzunehmen, wenn ein entsprechender Anfangsverdacht besteht. Das gehört zu den originären Aufgaben der Polizei, ohne dass die Staatsanwaltschaft tätig wird.

    Eine Beauftragung einzelner Ermittlungsbeamter durch die Staatsanwaltshaft konnte, bis zum Schluss nicht festgestellt werden. Das Landeskriminalamt ist also aufgrund der eigenen Ermittlungspflichten gem. § 163 Abs. 1 StPO tätig geworden  und wurde allenfalls durch den zuständigen Staatsanwalt ersucht. Das ist die übliche Praxis. Die Beauftragung einzelner Ermittlungsbeamten durch den ermittelnden Staatsanwalt ist dagegen die Ausnahme und hat auch hier nicht stattgefunden. Dieser kleine Unterschied, auf welcher Grundlage Polizeibeamte ihre Ermittlungen vornehmen, hatte in der SoKo Rocker dann allerdings große Wirkung: Zwei Ermittlungsbeamte stellten sich in Verkennung der Rechtslage auf den Standpunkt, Weisungen ihrer polizeilichen Dienstvorgesetzten nicht befolgen zu müssen. Im Beamtenrecht ein nicht hinnehmbares Verhalten. Weisungswidrig wurde von diesen beiden Beamten außerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches ein vertraulicher Hinweis verschriftlicht und zur Ermittlungsakte gegeben, ohne dass von diesen beurteilt werden konnte, ob durch die Verschriftlichung Leib und Leben der Quelle gefährdet werden würde. Ein unglaublicher Vorgang, wenn man bedenkt, welche Gefahren durch die Offenlegung einer Quelle im Bereich der Organisierten Kriminalität ausgelöst werden können. Und ich will an dieser Stelle noch einmal in Erinnerung rufen, dass es 2009 und 2010 erhebliche Gefahren, Gewalt und Bedrohungen im Bereich der Rocker-Szene, nicht nur in Schleswig-Holstein, gab. Das Verhalten der Beamten war verantwortungslos und war Auslöser für die Konflikte im LKA. Der weitere Umgang mit dieser Auseinandersetzung hätte auf Seiten der Führungsebene sicherlich besser und professioneller abgewickelt werden können. Hier verweise ich aus Zeitgründen aber auf den Ausschussbericht.

    3. Ein weiterer Aspekt betrifft die Verantwortung unserer Medien mit Blick auf eine wahrheitsgemäße Berichterstattung. Fake News gefährden unseren Rechtsstaat und unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung. Das wissen wir nicht erst seit Donald Trump in Amerika, welche schlimme, zersetzende Wirkung Fake News haben. Umso bedauerlicher ist die Rolle einer Regionalzeitung in Schleswig-Holstein zu bewerten, die mit ihrer Berichterstattung quasi der Auslöser für den Untersuchungsausschuss gewesen ist. Es wurde u.a. leichtfertig behauptet, dass die Landespolizei gegen Mitarbeiter dieser Zeitung Abhör- und andere Überwachungsmaßnahmen durchgeführt hätte. Ein Skandal, wenn es denn wahr gewesen wäre.

    Wie eine Seifenblase zerplatzte die Geschichte in der Beweisaufnahme und Journalisten wurden als Aktivisten enttarnt, die eine politische Agenda verfolgten und die Landespolizei verunglimpfen und in Misskredit bringen wollten. Geschadet hat es am Ende den Tätern, die heute in der Landeshauptstadt keine Rolle mehr spielen. Der Schaden für die Zeitung aber bleibt. Verloren gegangene Reputation muss nun mühsam von den Kolleginnen und Kollegen wieder aufgebaut werden, die ein professionelles Verständnis von journalistischer Arbeit haben.

    4. Und zum Schluss noch eine Erkenntnis, die zwar nicht unmittelbar auf die Beweisaufnahme im Untersuchungsausschuss zurückzuführen ist, aber doch aufgrund zahlreicher Hintergrundgespräche immer wieder aufflackerte: Ich habe mich von Anfang an gefragt, welche Rolle die Polizeibeauftragte des Landes in dieser Affäre spielte und ich bin mir heute sicher, dass diese Rolle keine passive war. Schon zu Beginn des Ausschusses wurde mehr als deutlich, dass gewisse Informationen bei der Polizeibeauftragten zusammenliefen. Sie selbst hat das in ihrem Tätigkeitsbericht 2018 dokumentiert. Das wiederum hat bei mir immer wieder die Frage aufgeworfen, warum eigentlich behördeninterne Probleme nicht durch die Gremien behandelt werden, die seit Jahrzehnten bestehen und von den Beschäftigten gewählt wurden. Ich bin der Überzeugung, dass es ein Webfehler des Gesetzes ist, dass die Polizeibeauftragte sich in Angelegenheiten der Landespolizei einmischen darf, ja sogar initiativ tätig werden darf Solche Themen fallen in die Zuständigkeit der demokratisch legitimierten Personalvertretungen. Einen Nebenpersonalrat jedenfalls braucht kein Mensch und schon gar nicht die Angehörigen der Landespolizei, die sich ihre Interessenvertretung demokratisch selbst wählen. Dazu braucht es keiner Beauftragten, die vom Landtag über die Köpfe der Landesbeamten hinweg bestimmt wird.“

     

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  • 24.03.2022

    Dennys Bornhöft zu TOP 9+10 "Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen"

    In seiner Rede zu TOP 9+10 (Entwurf eines Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in Schleswig-Holstein sowie Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Selbstbestimmungsstärkungsgesetzes) erklärt der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Mit den vorliegenden Gesetzentwürfen geht die Jamaika-Regierung einen weiteren wichtigen Schritt, um die Qualität der Pflege in Wohnpflegeformen langfristig sicherzustellen. Ich bin sehr froh, dass wir dieses Vorhaben noch vor Ende der Wahlperiode beschließen können. Das Selbstbestimmungsstärkungsgesetz hat sich in den vergangenen zwölf Jahren grundsätzlich bewährt. In dieser doch langen Zeit haben sich an unterschiedlichen Stellen in der Praxis aber Anpassungsbedarfe herausgestellt. So unterliegt auch die Wohnpflegelandschaft einem kontinuierlichen Wandel. An vielen Stellen haben sich neue Wohnformen entwickelt, die auf dem Modell der ambulanten Pflege fußen.

    Grundlegend begrüßen wir solche innovativen Versorgungsformen, denn sie bieten Menschen mit Pflegebedarf oder Behinderungen oftmals eine individuellere Pflege. Die starre Trennung von stationär und ambulant halten wir auch überwiegend für überholt. Mit den Angeboten kann auf die oftmals sehr unterschiedlichen Bedarfe des Einzelnen besser eingegangen werden. Gerade als Liberale unterstützen wir die Vielfalt dieser Angebote, so stellen wir die Berücksichtigung individueller Belange ja in den unterschiedlichsten Politikbereichen in den Vordergrund. Es hat sich aber gezeigt, dass es Regelungslücken im Hinblick auf die Qualität der Pflege gibt.

    Eine Regelungslücke besteht aktuell im Fall der 'Intensivpflege-Wohngemeinschaften'. Es handelt sich bei diesen Wohngemeinschaften der Definition nach nicht um klassische stationäre Einrichtungen. Tatsächlich entspricht der Alltag in dieser Wohnpflegeform aber vom Umfang bzw. der Art der Betreuung aber dem, was wir sonst auf der stationären Intensivpflege erleben. Bewohnerinnen und Bewohner können ihr Recht auf ein selbstbestimmtes Leben aufgrund ihrer kognitiven Verfassung oder ihres Krankheitsbildes in der Regel nur noch eingeschränkt wahrnehmen. D.h., dass andere für sie die Wünsche und Belange feststellen und artikulieren müssten. Wir alle wissen, dass unsere Pflegerinnen und Pfleger ihr Möglichstes tun, um den ihnen anvertrauten Menschen zu helfen. Über ihre Leistungen haben wir in diesem Hause schon oft gesprochen und wir sind ihnen sehr dankbar. Der Fachkräftemangel sowie personelle Engpässe bergen aber das Risiko, dass nicht ausreichend Fachpersonal eingesetzt werden kann um die Standards einzuhalten.

    So sehr wir neue und kreative Wohnformen schätzen: Eine solche Veränderung darf nicht zu Lasten der Bewohnerinnen und Bewohner gehen! Auch ambulante Intensivpflegeeinrichtungen müssen regelmäßig geprüft werden – zum Wohle der Bewohner, aber auch zum Wohle der Pflegekräfte. Da die Ambulantisierung in der Intensivpflege durch das Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz noch weiter forciert wird, wird es hier Anpassungen geben. Wir werden daher Wohnpflegeformen neu ordnen und Aufsichtsbefugnisse für solche Intensivpflege-Wohngemeinschaften regeln.

    Lassen Sie mich nun zum Ende hin doch noch etwas zur Novellierung des Landesbehindertengleichstellungsgesetz sagen: Mit den nun zu beschließenden Änderungen werden wir die Partizipationsrechte von Menschen mit Behinderungen weiter stärken. Dies betrifft mehr als 573.000 Menschen in Schleswig-Holstein, die mit einem anerkannten Behinderungsgrad leben. Der Kern des Gesetzes besteht darin, die Barrierefreiheit weiter auszubauen. Hierbei soll, wie auch beim ersten Thema, die UN-BRK voll umgesetzt werden. Es füllt bestehende Lücken in der Kommunikation zwischen den Trägern der öffentlichen Verwaltung und Menschen, die mit eben diesen Behinderungen leben.

    Wir werden die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen als Interessensvertreterin bei der Erarbeitung und Beschlussfassung der Landesrahmenverträge beteiligen. Wir werden sicherstellen, dass die Verwaltung Informationen künftig in leichter Sprache zur Verfügung stellt. Des Weiteren soll die öffentliche Verwaltung aktiver auf Menschen mit Behinderungen zugehen und deren Belange proaktiver aufgreifen und umsetzen.“

     

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  • 24.03.2022

    Jan Marcus Rossa zu TOP 16 u.a. "Entwurf eines Opferunterstützungsgesetzes"

    In seiner Rede zu TOP 16+59+66 (Entwurf eines Opferunterstützungsgesetzes mit Tätigkeitsbericht 2020/2021 der Opferschutzbeauftragten des Landes Schleswig-Holstein sowie 5. Opferschutzbericht der Landesregierung) erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    „Es war der Anschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz am 19. Dezember 2016, der in Deutschland eine Zäsur darstellte. Die Handlungsunfähigkeit des Staates und seiner Institutionen gegenüber den Opfern terroristischer Anschläge machte nicht nur die Opfer, sondern viele Bürger sprachlos. Dankenswerterweise haben die Justizminister der Länder sehr schnell das Thema 'Opferschutz' durch einen entsprechenden Beschluss auf die politische Agenda gesetzt.

    Auch das nachdrückliche Eintreten der Opfer und ihrer Angehörigen für ihre persönlichen Anliegen, die sich nicht haben entmutigen lassen, auf sich und ihre Situation aufmerksam zu machen, waren mit ausschlaggebend. Es bleibt aber noch viel zu tun, denn noch immer empfinden Opfer und deren Angehörige den Umgang mit ihnen und ihren Anliegen nach Straftaten oft als verstörend und verletzend.

    Zu Recht hat das Bundesverfassungsgericht den Anspruch der Täter auf Resozialisierung in einen Verfassungsrang erhoben. Denn nur so können Menschen in einer Gesellschaft in Ruhe und Frieden zusammenleben. Aber es ist auch die Aufgabe des Staates, für Prävention zu sorgen. Und wenn diese Prävention versagt hat und der Staat seine Bürger vor kriminellen Tätern eben nicht wirksam schützen konnte, muss dafür Sorge getragen werden, dass Kriminalitätsopfern wirksam geholfen wird. Und es darf und kann nicht sein, dass in unserem Land der Eindruck entsteht, dass sich der Staat mehr um die Täter, als um die Opfer kümmert.

    Im Jamaika-Koalitionsvertrag für diese Legislatur-Periode haben wir festgehalten: 'Die Opfer von Straftaten und ihre Angehörigen dürfen mit den Folgen der Taten nicht allein gelassen werden. Deshalb wollen wir in der Opferbetreuung die Zusammenarbeit mit freien Trägern wie dem Weißen Ring, mit Vereinen und mit Interventionsstellen gegen Gewalt in sozialen Beziehungen intensivieren. Wir werden die Hürden für die Inanspruchnahme von Hilfsleistungen senken.' Genau das setzen wir mit diesem Gesetzentwurf um. Die Aufgaben und Institutionen sind in diesem Gesetz konkretisiert, denn der Staat allein kann – wie in vielen anderen Fällen auch – nicht allein für die Unterstützung der Opfer sorgen. Die bestehenden Vereine und Institutionen wie der Weiße Ring und alle anderen sind und bleiben die wertvolle und unabdingbare Unterstützung bei der Opferbetreuung. Dafür danke ich Ihnen persönlich sehr.

    Der Opferbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein ist bereits seit dem 1. Juli 2020 im Amt, weswegen es bereits jetzt einen Tätigkeitsbericht gibt. Ihre Aufgabenbeschreibung haben wir nach den Anhörungen und Gesprächen mit betroffenen Vereinen und Institutionen – insbesondere dem Weißen Ring – wie folgt definiert: 'Die oder der Opferschutzbeauftragte ist für die Anliegen und Belange Betroffener von Straftaten die zentrale Ansprechperson der schleswig-holsteinischen Landesverwaltung. [...] Sie fördert die Kooperation der im Bereich des Opferschutzes und der Opferhilfe tätigen staatlichen und zivilgesellschaftlichen Institutionen untereinander in Schleswig-Holstein.'

    Die zentrale Anlaufstelle hat damit eine Informations- und Lotsenfunktion. Sie unterstützt Betroffene auch im Umgang mit Behörden bei der Klärung ihrer anschlagsbezogenen Anliegen. Sie ist die 'politische Stimme' der Betroffenen. Bei der Durchsetzung der Interessen der Betroffenen in Politik und Öffentlichkeit wünscht die FDP-Fraktion Ihnen, Frau Stahlmann-Liebelt, alles Gute und viel Glück.“

     

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  • 24.03.2022

    Jörg Hansen zu TOP 2 "Gesetz zur Änderung des Brandschutzgesetzes"

    In seiner Rede zu TOP 2 (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Brandschutzgesetzes) erklärt der polizeipolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jörg Hansen:

    „Unsere Feuerwehren sind gut und wollen jeden Tag besser werden. Wir wollen besser werden. Binden wir das zusammen. Unsere Aufgabe als Gesetzgeber ist es, dafür die Grundlagen zu schaffen. Denn leider beobachten wir seit geraumer Zeit, dass die Bereitschaft zur Ausübung des Ehrenamtes im Feuerwehrbereich stetig zurückgeht. Um die Einsatzkraft unserer Feuerwehren, die zu einem Großteil aus freiwillig Engagierten bestehen, aufrecht zu erhalten ist es notwendig, dass wir hier ansetzen und das Ehrenamt und den Einsatz für die Feuerwehr attraktiver machen und die Bildung von Pflichtfeuerwehren vermeiden.

    In diesem Sinne haben wir punktgenaue Gesetzesänderungen vorgenommen. Die enge Verzahnung mit dem Katastrophenschutz stellt uns seit 2015 und ganz aktuell durch den Krieg in der Ukraine vor große Herausforderungen. Ich danke allen beruflich, aber insbesondere den ehrenamtlich engagierten Frauen und Männern, die für ihre vorbildliche Arbeit. Die jüngsten Schlechtwetterlagen haben uns vor Augen geführt, dass sie im Alltag stets und uneigennützig im Dienste der Gesellschaft bereitstehen. Jeder von uns hat vermutlich diese Einsatzbereitschaft in seiner Gemeinde erfahren. Deswegen ist es unsere Verpflichtung, ihnen als Gesetzgeber die bestmöglichen Rahmenbedingungen zu schaffen.

    Auf die einzelnen Punkte sind meine Vorrednerinnen und Vorredner bereits eingegangen. Für uns Freie Demokraten war dabei wichtig, dass wir durch Neuregelungen den Brandschutz unterstützen und nicht fesseln. Dafür haben wir eine Reihe von Vorgängen entbürokratisiert. Zukünftig kann man nun sowohl die Aufnahme- als auch die Austrittserklärung auch mündlich vornehmen. Eine Reihe weiterer Änderungen im Brandschutzgesetz soll für mehr Flexibilität sorgen, um modernen Verfahrensweisen und Bedarfen gerecht zu werden.

    Beispielhaft hierfür möchte ich nennen:

    1. Man kann als Mitglied einer Freiwilligen Feuerwehr in einer anderen Gemeinde als Einsatzkraft aktiv werden.
    2. Die Aufwandsentschädigung wurde entbürokratisiert. Sie gilt jetzt für alle im Feuerwehrdienst. Weg mit der Spitzabrechnung.
    3. Die Regelungen zur Pflichtfeuerwehr sind verbessert.
    4. Führungspositionen können leichter erlangt werden.
    5. Freiwillig kann man nun in die Verwaltung einsteigen.

    Das ist flexibel und modern und kommt dem Ehrenamt zugute. Natürlich denken wir auch an die Nachsorge für unsere Kameradinnen und Kameraden nach belastenden Einsätzen. Der Einsatz im Ahrtal hat uns gezeigt, dass man als Einsatzkraft mit entsetzlichen Bildern umgehen muss. Es ist unsere fürsorgerische Pflicht, ihnen dabei jegliche Unterstützung anzubieten.

    Ich danke den Verbänden und Organisationen für die konstruktiven Beratungen im Ausschuss. Für die Blaulichtfamilie haben wir in der vergangenen Legislaturperiode viel erreicht. Mit der Polizeirechtsreform, den Regelungen zur Badesicherheit und Wasserrettung, zum Helfergesetz, dem Katastrophenschutz und nun zum Brandschutz haben wir viele Lücken geschlossen, die uns die Vorgängerregierung hinterlassen hat. In vielen Bereichen ist Schleswig-Holstein bundesweit Vorreiter oder hat Rückstände aufgeholt. Und ganz wesentlich ist auch der Blick auf die Zukunft: Die Jugend ist die Zukunft und bereits wesentlicher Bestandteil unserer Gegenwart. Deswegen sollen sie mitgestalten und mitentscheiden. Das stellen wir mit unserem Änderungsantrag für die Entsendung von Jugendlichen in die Delegiertenversammlungen sicher. Wir wollen unser Ehrenamt arbeiten lassen und es nicht durch Regelungen und Bürokratie zu knebeln. Jamaika hat geliefert.“

     

    Rede zu Protokoll gegeben!

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  • 27.11.2017

    Christopher Vogt und Dennys Bornhöft: Innovative Lösungen finden, statt Fahrverbote aussprechen

    „Wir sprechen uns dafür aus, dass verkehrstechnische Einschränkungen am Theodor-Heuss-Ring nicht ernsthaft Teil der Überlegungen sein können, um zu einer Senkung der Stickoxidbelastung zu kommen.

    Fahrverbote oder das Sperren von Fahrspuren wären unverhältnismäßig. Auch ohne solche Eingriffe in den Verkehr ist die Verkehrssituation in diesem Bereich vor allem zu den täglichen Stoßzeiten bereits sehr angespannt. Maßnahmen, die den Verkehrsfluss auf der großen Hauptachse zwischen Ost- und Westufer Kiels beeinträchtigen, würden tausenden Pendlern und Kleinunternehmern schaden und generell zu Lasten der Erreichbarkeit der Landeshauptstadt gehen. Zudem könnten sich Verkehre verlagern und das Problem der Stickoxidbelastung dadurch auf andere Stadtgebiete ausweiten.

    Wir fordern daher alle Beteiligten auf, vor allem innovative Maßnahmen zu prüfen, die den Verkehrsfluss auf dem Theodor-Heuss-Ring in Kiel verbessern und gleichzeitig die Luftverschmutzung reduzieren können. Denkbar wäre beispielsweise, an der betroffenen Stelle eine Großfilteranlage zu errichten, die, wie in der Industrie bereits eingesetzt, schädliche Stickoxide aus der Luft filtert.“

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  • 25.03.2022

    Anita Klahn zu TOP 46 "Familien in Schleswig-Holstein in den Mittelpunkt stellen"

    In ihrer Rede zu TOP 46 (Familien in Schleswig-Holstein in den Mittelpunkt stellen) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    "Familien sind das Herz und die Stützpfeiler einer Gesellschaft. Familie ist dort, wo Menschen verbindlich und nachhaltig Verantwortung füreinander übernehmen und in einer Zeit, in der traditionelle Familienstrukturen nicht immer tragen, wächst der Bedarf an neuen Formen gegenseitiger Absicherung – generationenübergreifend, jenseits von Verwandtschaft oder Liebesbeziehungen.

    Wenn wir junge Menschen ermutigen wollen, eine eigene Familie zu gründen, müssen wir ihnen auch unsere Unterstützung bei der Aufgabenwahrnehmung zusichern. Wenn wir Pflegebedürftige in ihrem häuslichen Umfeld versorgt wissen wollen, müssen wir die pflegenden Angehörigen dazu ermutigen und auch finanziell absichern. 'Familienpolitik sollte also generell zum Ziel haben, die wirtschaftliche Stabilität und soziale Teilhabe der Familien, die gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf, das Wohlergehen und die Förderung der Kinder und die Verwirklichung von Kinderwünschen positiv zu beeinflussen.' Aus diesem Zitat des Bundesfamilienministeriums lässt sich ableiten, dass Familienpolitik viele unterschiedliche Aspekte hat.

    Natürlich begrüßen wir Freie Demokraten die Zielsetzungen der Ampel-Koalition und sicher wird eine schleswig-holsteinische Landesregierung Vorhaben auf Bundesebene unterstützen, wenn diese für unser Land richtig sind. Dem Antrag der SPD werden wir aber trotzdem nicht zustimmen können. Mit der Kita-Reform haben wir in Schleswig-Holstein einen wesentlichen Punkt zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf gemacht. Wir haben Eltern finanziell entlastet. Wir haben den Fachkraft-Kind-Schlüssel verbessert und Qualitätsverbesserungen auf den Weg gebracht. Perspektivisch wollen auch die Freien Demokraten eine Beitragsfreistellung, mehr Personal ausbilden usw.. Aber zum heutigen Zeitpunkt kann doch selbst der SPD-Spitzenkandidat nicht erklären, wie er eine sofortige Beitragsfreiheit finanzieren will, bei gleichzeitigem Ausbau der Platzkapazitäten, bei gleichzeitiger Personal- und Ausbildungsoffensive.

    Bezahlbaren Wohnraum, Wohneigentum für Familien zu schaffen, ist ein zentrales Anliegen der Liberalen. Ich halte es nach wie vor für einen großen Fehler, dass das erfolgreichste Instrument dafür – nämlich die Eigenheimzulage – mit rot-grüner Mehrheit ab Januar 2006 abgeschafft wurde. Die Erhöhungen der Grunderwerbsteuer von 3,5 auf 5,0 und auf 6,5 Prozent bei steigenden Baulandpreisen sind ein weiterer Kostentreiber, genauso wie teure baurechtliche Auflagen. Ihre Mietpreisbremse wird maximal eine Bremse für Wohnraum.

    Silke Hinrichsen formulierte in 2002: 'Was die Familien brauchen, ist nicht ein Wahlkampf mit Schönfärberei und vorschnellen Versprechungen, sondern eine Familienpolitik mit langem Atem.' Dieses Credo fehlt dem Ergänzungsantrag des SSW. Die Auflistung liest sich wie ein bunt gewürfelter Wunschzettel an Kommunen, Land und Bund. Dazu fehlt jegliche Überlegung zur Finanzierung, ganz zu schweigen von Umsetzungsrealitäten. Daher bitte ich um Zustimmung zum Antrag der Jamaika-Koalition. Er ist ein Bekenntnis zu Familien. Wir haben uns für die Verankerung der Kinderechte im Grundgesetz erfolgreich eingesetzt.

    Familienzentren und Frühe Hilfen wurden ausgebaut. Mit der Kita-Reform schaffen wir einen guten Rahmen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und wirken damit auch der Altersarmut von Frauen entgegen. Mit dem Programm 'Aufholen nach Corona' helfen wir Familien und Kindern, die Folgen der Pandemie abzufedern. Pflegstützpunkte sind jetzt in allen Kreisen etabliert. Mit zusätzlichen Tagespflegeplätzen unterstützen wir pflegende Angehörige.

    Und ja, auch Wohnraumförderung steht im Fokus. Genauso wie Bildungspolitik auch zur Familienpolitik gehört mit dem Recht auf Ganztagsbetreuung. In der Summe haben wir in dieser Legislaturperiode viel für Familien getan."

     

    Sperrfrist Redebeginn!

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  • 25.03.2022

    Anita Klahn zu TOP 23+67 "Ökonomische Gleichstellung von Frauen und Männern"

    In ihrer Rede zu TOP 23+67 (Endlich ökonomische Gleichstellung von Frauen und Männern schaffen sowie Strategie für das Land Schleswig-Holstein zur Gleichstellung von Frauen und Männern) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    "Ich verweise auf den Vertrag der Ampel-Koalition, möchte man beim Lesen des SPD-Antrages rufen. Wobei einige Punkte ja auch unsere Handschrift tragen. Für die schleswig-holsteinischen Freien Demokraten begrüße ich daher, dass die neue Ampel-Koalition sich zu dem Ziel bekennt, dass die Gleichstellung von Frauen und Männern in diesem Jahrzehnt erreicht werden muss. In der Jamaika-Koalition sind wir allerdings einen Schritt weiter und formulieren, die Ziele der Chancengleichheit und Gleichstellung von Frauen so schnell wie möglich zu erreichen.

    Als Freie Demokraten unterstützen wir, dass die ressortübergreifende Gleichstellungsstrategie des Bundes weiterzuentwickeln ist und wir begrüßen ganz besonders den Aspekt, dass zukünftige Gleichstellungspolitik auch Jungen- und Männerpolitik umfasst. Richtig ist aber auch, dass dieses Ziel schwerpunktmäßig von der Bundesregierung vorangebracht werden muss. Und ich bin mir sicher, wenn Vorhaben der Bundesregierung von schleswig-holsteinischer Seite als die richtigen anerkannt werden, um Chancengerechtigkeit und Gleichstellung zu erreichen, wird die Landesregierung entsprechend unterstützen.

    Die Gleichstellung zwischen den Geschlechtern beginnt in unser aller Köpfe und endet in unseren Gesetzen und Lebensrealitäten. Und wir haben in den letzten Jahren und Jahrzehnten viel geschafft. So wurde 1994 das Grundgesetz durch die Einführung des Artikels 3, Absatz 2, Satz 2 ergänzt. Hier heißt es seitdem: 'Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.' Dieses Ziel teile ich uneingeschränkt, als Freie Demokratin und Mitglied des Schleswig-Holsteinischen Landtages.

    Wie uns bereits der fünfte Bericht zur Durchführung des Gesetzes zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst aufgezeigt hat, haben wir innerhalb Schleswig-Holsteins unsere Hausaufgaben gemacht. Ich erinnere an dieser Stelle gerne an die erfreulich hohe Frauenquote in den Berufen des Justizvollzugs von 83,3 Prozent. Auch sind vier von fünf Behördenleitungen innerhalb der oberen Landesgerichte Frauen. Natürlich gibt es nach wie vor Bereiche, in denen noch Luft nach oben ist.

    Ein ganz wichtiger Baustein in der Diskussion um Gleichstellung ist für Jungen und Mädchen gleichermaßen die gute schulische Bildung und im Anschluss eine fundierte berufliche Ausbildung. Es ist wichtig, dass junge Menschen vorurteilsfrei von tradierten Rollenbildern abweichen können. Denn trotz aller Erfolge im beruflichen Kontext der Gleichstellung, finden wir immer noch viel weniger Männer in den Care-Berufen als Frauen. In den gut bezahlten, zukunftsgestaltenden MINT-Berufen, in der Gründerszene sowie in Führungspositionen dominieren weiterhin Männer, obwohl es gut ausgebildete Frauen gibt. Und ja, typische Frauenberufe müssen entgelttechnisch evaluiert werden.

    Nun widerspricht es mir als Freie Demokratin natürlich, anderen Menschen ein Lebensmuster vorzuschreiben. Jeder Mensch hat das Recht, sein Leben frei zu gestalten. Politik muss die Rahmenbedingungen schaffen. Die redundante Forderung der SPD nach ökonomischer Gleichstellung geht an dem eigentlichen Problem vorbei. Erstens gibt es für gleichwertige Arbeit gleiche Entlohnung, alles andere wäre juristisch angreifbar. Zweitens werden selbst in den Erläuterungen zum Entgelttransparenzgesetz u.a. strukturelle Faktoren, erwerbsbiografische Unterschiede, geschlechterspezifische Berufswahlen und schlechtere Bezahlung typischer Frauenberufe als Ursachen von Entgeltlücken benannt.

    Nach wie vor ist die Phase der Familienplanung für Frauen, aber zunehmend auch für Männer, ein Knick in ihrer Erwerbsbiografie und führt zu Einkommenseinbußen bis in das Rentenalter. Gleichberechtigung, vor allem im ökonomischen Kontext, kann also nur dann funktionieren, wenn sich Mütter und Väter die Erziehungszeit teilen können. Daran arbeiten wir."

     

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  • 25.03.2022

    Kay Richert zu TOP 24 "Innovationspreis für die maritime Wirtschaft"

    In seiner Rede zu TOP 24 (Innovationspreis für die maritime Wirtschaft) erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    „Die maritime Wirtschaft, die Werften, die Ingenieurbüros, die Zulieferer, die Häfen und Logistiker und die maritimen Dienstleister sind ein wirklich wichtiger Bereich der Wirtschaft in unserem meerumschlungenen Schleswig-Holstein. Hinter dieser Aussage können sich ja regelmäßig alle ernstzunehmenden politischen Akteure versammeln. Schwierig wird es dann oft, wenn es ans Handeln geht. Wir legen heute einen Vorschlag für einen Innovationspreis vor, als eine Möglichkeit der Unterstützung, denn uns ist dieser Bereich jeden Einsatz, jede Unterstützung wert. Alles, was dieser Branche hilft, ist wertvoll und notwendig.

    Im Schiffbau gibt es interessante Innovationen, gerade unter dem Aspekt der Emissionsvermeidung. Der LNG-Antrieb für Schiffe ist so eine Innovation. Wir befürworten die Entwicklung solcher Antriebe, ob als Brückentechnologie oder als Beginn einer neuen Generation emissionsarmer Schiffsantriebe. Die größte Innovationskraft liegt auch in der maritimen Wirtschaft im Bereich der wehrtechnischen Industrie, auch und gerade in den Bereichen Emissionsvermeidung, Einsparung von Ressourcen oder Entwicklung innovativer Antriebe.

    Die Beispiele haben wir in Sichtweite: Der Brennstoffzellenantrieb ist auf den U-Booten schleswig-holsteinischer Werften zur Serienreife entwickelt worden. Eine Optimierung der Linienführung im Marineschiffbau sorgt für weniger Geräuschentwicklung. Das ist gut für Kriegsschiffe, die nicht entdeckt werden wollen. Das ist auch gut für Wale und andere Meeresbewohner. Innovatives Oberflächendesign sorgt dafür, dass weniger Treibstoffe verbraucht werden, was natürlich auch weniger Rauchgasemissionen zur Folge hat. Und Trainingsmethoden unter Einsatz von Virtual Reality bzw. Augmented Reality schaffen schon seit Jahren die Möglichkeit, auf lange Ausbildungsreisen wenigstens teilweise zu verzichten. Die deutsche wehrtechnische Industrie ist auch im Marineschiffbau weltweite Benchmark, gerade in den Bereichen Effektivität und Effizienz.

    Die wehrtechnische Industrie – und mit ihr die maritime Wirtschaft – hat mit einigen Widrigkeiten zu kämpfen, z.B. mit einer irrationalen EU-Taxonomie, mit unzuverlässigen Exportverfahren oder einer internationalen Konkurrenz, die entweder über die Maßen subventioniert ist oder gleich aus protektionierten Staatsbetrieben besteht. Ein weiteres Problem ist aber auch, dass das enorme Innovationspotential hierzulande kaum bekannt ist. Dabei wäre das wichtig – nicht in den betroffenen Wirtschaftsbereichen, sondern in der Bevölkerung, auch in der politisch engagierten –, um den Wert dieser Branche dauerhaft in den Köpfen zu verankern. Und mehr Bekanntheit, mehr Attraktivität dieser spannenden Branche wäre auch ein wertvoller Support in der Bekämpfung des Fachkräftemangels. Denn nur, wenn mehr Menschen von den attraktiven Möglichkeiten wissen, werden sich auch mehr junge Menschen für einen Beruf in der maritimen Wirtschaft entscheiden.

    Wir wollen diese innovationskräftige Industrie und wir wollen sie unterstützen, befördern und ihren gesamtgesellschaftlichen Nutzen bekanntmachen. Deswegen wollen wir einen Innovationspreis ausloben für Unternehmen, die zukunftsgerichtete und nachhaltige Technologien, Materialien, Produktionsstrukturen, Betriebsmodelle und Konzeptionierung der Produkte im Sinne der Kreislaufwirtschaft entwickeln. Wir wollen, dass der Wert dieser Branche für unser Land zwischen den Meeren durch unsere Idee eines Innovationspreises mehr Menschen bekannt wird. Wir wollen den Fokus von Menschen in der Berufsorientierung hierhin erweitern, um einen Beitrag zur Akquise von Auszubildenden und Fachkräften zu leisten. Und wir wollen das Bewusstsein dafür schaffen, dass auch dieser Wirtschaftsbereich ein verlässliches, faires Umfeld braucht, in dem er planen und agieren kann. Bitte stimmen Sie unserem guten Antrag zu.“

     

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  • 25.03.2022

    Oliver Kumbartzky zu TOP 26+39 "Küstenschutz in Schleswig-Holstein"

    In seiner Rede zu TOP 26+39 (Küstenschutz in Schleswig-Holstein – eine Generationenaufgabe sowie Langfristiges Sedimentmanagement schaffen – Weltnaturerbe Wattenmeer schützen) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „Der Küstenschutz ist im Land zwischen den Meeren eine immens wichtige Aufgaben. Wir als FDP-Fraktion begrüßen die Fortschreibung des Generalplanes Küstenschutz. Die Sicherheit der an unseren Küsten lebenden Menschen ist von herausragendem öffentlichen Interesse und ist auch künftig zu wahren. Diese gewaltige Aufgabe erfordert deutliche Anstrengungen, deren Finanzierung über die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) von Bund und Land auch weiterhin sichergestellt bleiben muss. Küstenschutz ist eine wahre Generationenaufgabe!

    Küstenschutz rettet Leben und wie wir im vergangenen Monat gesehen haben, ist die Bedrohung von Stürmen nichts, was man einfach ausblenden kann. Mit steigendem Meeresspiegel wird auch die Ertüchtigung der Deiche voranschreiten müssen. Wieviel der Landesfläche bei ansteigendem Meeresspiegel gefährdet ist, ist erschreckend. 
    Wir haben bereits im Januar-Plenum über die Niederungen gesprochen. Gerade für diese müssen die Sperrwerke, Siele und Schöpfwerke den erhöhten Anforderungen entsprechend ausgebaut werden. Auch diese sind Teil des Küstenschutzes. Die Deich- und Sielverbände sind auch weiterhin mit ausreichend Mitteln zu unterstützen. Auch der Katastrophenschutz ist ein wichtiger Bestandteil des Küstenschutzes und muss kontinuierlich weiterentwickelt und unterstützt werden. Gerade im Februar zeigte sich, wie gut unser Katastrophenschutz in Schleswig-Holstein organisiert ist. An dieser Vorsorgemaßnahme müssen wir weiter festhalten. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag.

    Ein weiteres Thema heute ist der Hamburger Hafenschlick. Um es gleich vorweg zu sagen: Der Hamburger Hafen muss erreichbar bleiben. Und deswegen führt an der Baggerei auch kein Weg vorbei. Die Frage ist nur: Wie soll das sogenannte Sedimentmanagement ausgestaltet sein, damit es nachhaltig funktioniert? Der Plan des Hamburger Senates, die Verklappung von Hafenschlick vor Scharhörn vornehmen zu wollen, ist auf Druck von diversen Seiten letzte Woche wieder geändert worden. Gut so. 
    Hamburg muss endlich ein langfristiges Sedimentmanagement entwickeln, und zwar in enger Abstimmung mit den Ländern Schleswig-Holstein, Niedersachsen und dem Bund. Natürlich muss dieses im Einklang mit den Herausforderungen des Klimawandels und dem Schutz des Wattenmeeres stehen.

    Bis das tragfähige Konzept steht, ist Schleswig-Holstein wie auch schon in den letzten Jahren bereit, eine Verklappung an Tonne E3 zu ermöglichen. Und da sind wir bei den Geldern, die dafür von Hamburg nach Schleswig-Holstein fließen. Wir werden hier im Landtag zu Beginn der nächsten Wahlperiode über die Sedimentmanagementmittel und das Sondervermögen sprechen und Beschlüsse fassen. Wir Freie Demokraten werden dafür Sorge tragen, dass die Mittel insbesondere für die Förderung der Küstenfischerei in Elbe und Nordsee eingesetzt werden. Des Weiteren geht es um die Förderung des naturnahen Tourismus an der Westküste, die Entschlickung von Hafenzufahrten und um Umweltbildungs- und kooperative Naturschutzprojekte.
    "

     

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  • 25.03.2022

    Dennys Bornhöft zu TOP 29 "Erhalt, Ausbau und Unterstützung von freigemeinnützigen und kommunalen Krankenhäusern"

    In seiner Rede zu TOP 9+10 (Erhalt, Ausbau und Unterstützung von freigemeinnützigen und kommunalen Krankenhäusern und medizinischen Versorgungszentren) erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung in Schleswig-Holstein wird in Zukunft eine immer größere Herausforderung. Die demographische Entwicklung stellt unser Land vor eine zweifache Aufgabe. Zum einen bedarf es zusätzlicher Angebote im Gesundheitsbereich, zum anderen führt eine zurückgehende Bevölkerungszahl dazu, dass nicht genug medizinisches Fachpersonal im berufstätigen Alter gefunden werden kann.

    Im Mittelpunkt der gesundheitlichen Versorgung stehen für uns Freie Demokraten immer auf der einen Seite der Patient, auf der anderen Seite die medizinische Fachkraft. Leitbild guter Gesundheits- und Pflegepolitik ist der informierte Bürger, die freie Arzt- und Krankenhauswahl, eine flächendeckende Versorgung mit hochwertigen gesundheitlichen und pflegerischen Dienstleistungen, sowie natürlich die Prävention. Ziel der Krankenhausplanung ist die bestmögliche Versorgung der Patientinnen und Patienten. Zudem hat die Landesregierung mit dem Ausbau ambulanter Strukturen und neuen integrierten Versorgungsformen eine Verbesserung der flächendeckenden Versorgung auf dem Weg gebracht. Die Kliniken und ihre Beschäftigten leisten einen exzellenten und qualitativ hochwertigen Beitrag zur schnellstmöglichen Genesung kranker Menschen in Schleswig-Holstein. Wir stehen fest an der Seite der Kliniken und der Beschäftigten im Gesundheitswesen. Das Land Schleswig-Holstein investiert massiv in die Krankenhausinfrastruktur.

    Wir sind stolz auf das Erreichte im Gesundheitswesen in Schleswig-Holstein. Allein mit dem IMPULS-Programm werden bis 2030 mehr als eine Milliarde Euro zusätzlich in die Investitionsfinanzierung fließen. Das klingt nach viel Geld, ist es auch, es ist aber auch zwingend erforderlich. Schließlich haben wir bei Kliniken, ebenso wie bei anderer Infrastruktur im Land, einen über Jahrzehnte gewachsenen Investitionsstau. Ein großer Bereich, bei dem viele Kliniken im Land noch ertüchtigt werden müssen, ist die Digitalisierung. Nicht jede Klinik ist da so gut aufgestellt wie das Klinikum in Itzehoe, wo jeder Mitarbeiter mit digitalem Endgerät ausgestattet ist. Dort sind sämtliche Patientendaten sofort abrufbar und auswertbar. Das spart nicht nur Zeit bei der Dokumentation, es beschleunigt auch generell die Prozesse zwischen verschiedenen Disziplinen in der Klinik.

    Werte Kollegen der SPD – der Titel Ihres Antrages lautet 'Erhalt, Ausbau und Unterstützung von freigemeinnützigen und kommunalen Krankenhäusern'. Ich muss Ihnen sagen, dass es mir im positiven Sinne gleichgültig ist, welche Trägerform ein Klinikum hat. Für mich ist nur wichtig, ob es eine gute Patientenversorgung gibt und die Mitarbeiter gut behandelt werden. In Schleswig-Holstein haben wir, zumindest nach meiner Einschätzung, das besondere Glück, eine sehr ausgewogene und durchmischte Trägerlandschaft zu haben.

    Wir haben Kliniken der öffentlichen Hand wie 6K-Verbund oder das UKSH, wir haben freigemeinnützige Kliniken und wir haben private Klinikbetriebe. Ich finde, wir sollten uns diesen Mix erhalten, weswegen auch alle Kliniken und Betreiber eine entsprechende Rückendeckung von der Politik erhalten sollten. Ich möchte das Framing, öffentliche Kliniken sind per se die besseren und private Kliniken per se die schlechteren, nicht mehr haben. Es ist so in der Verallgemeinerung auch nicht zutreffend. Es verunsichert Patienten, es verunsichert Belegschaften. Lassen Sie das bitte sein!

    Der Gedanke der Rekommunalisierung ist ja interessant. Ich bin aber eher der Meinung, dass bei einer Rekommunalisierung der Wunsch aus den Kommunen ergehen sollte und nicht landesseitig versucht wird, dies irgendwie schmackhaft zu machen. Die Wünsche aus der kommunalen Familie sind überschaubar. Als SPD-Landtagsfraktion könnten Sie ja auch die Wiedererrichtung mancher ehemaliger Landeskrankenhäuser vorschlagen, dann aber bitte auch mit der dafür notwendigen Gegenfinanzierung. Vielleicht nehmen Sie dies als Idee für die Zeit nach dem 08. Mai auf, falls man sich in Gesprächsrunden wiedersehen sollte.“

     

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  • 25.03.2022

    Anita Klahn zu TOP 31 "Abschlussbilanz: Schulische Inklusion"

    In ihrer Rede zu TOP 31 (Abschlussbilanz: Schulische Inklusion in der 19. Wahlperiode) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    "Für Schleswig-Holstein können wir es als Erfolg verbuchen, dass die schulische Inklusion im Bundesvergleich seit vielen Jahren einen hohen Stellenwert hat und wir somit bei der Umsetzung der UN-Vorgaben einen guten Schritt vorangekommen sind. Aber es gehört zur Ehrlichkeit dazu, wenn wir heute feststellen, dass es bei der Inklusion weiterhin noch einiges zu tun gibt. Es ist auch keine neue Erkenntnis, dass erfolgreiche Inklusion nur im Zusammenwirken von Schule und den betroffenen Familien, den Sozialpartnern, mit Entscheidern in der Kinder- und Jugendhilfe, mit medizinischer Diagnostik und Therapieeinrichtungen und vielen anderen erreicht werden kann. Die dazu durchgeführte Fachtagung und die Arbeitsgespräche auf und durch die ministerielle Ebene sind wichtige Bausteine in dieser Legislaturperiode gewesen.

    Für die Freien Demokraten ist es wichtig, jedes Kind seinen individuellen Möglichkeiten entsprechend, zu fördern, aber auch zu fordern und das in der dafür am besten geeigneten Bildungseinrichtung. Das kann die Regelschule sein, das kann ein Förderzentrum sein. An dieser Stelle möchte ich aus einer Stellungnahme des Landeselternbeirates der Grundschulen und Förderzentren zitieren: 'Inklusion bedeutet, mit einem dauerhaften Ausnahmezustand zurecht zu kommen.' Das gilt für alle Beteiligten – ausnahmslos. Inklusion kann nur gelingen, wenn wir Wünsche der Familien genauso respektieren, wie wir Grenzen des Leistungsvermögens der Lehrkräfte und Schulen anerkennen. Dazu müssen alle Beteiligten miteinander und nicht übereinander kommunizieren. Dieses wird seitens der betroffenen Eltern immer wieder angemahnt, aber nicht ohne den Hinweis auf die Verletzlichkeit der Betroffenen.

    Die von Eltern und Fachgruppen aufgestellten Forderungen zur Umsetzung von Inklusion sind ehrlicherweise auch nicht neu. Und wir alle wissen, dass jede der völlig berechtigten Maßnahmen Geld kostet. Der Erfolg von Inklusion heißt nicht Quotensteigerung, sondern Qualitätssteigerung. Eine frühzeitige Diagnostik hilft nicht nur, sondern sie ist wichtig. Hier hat die Landesregierung einen wichtigen Schritt machen können mit den Diagnostikzentren. Und wie immer kommt es auf den Lehrer an. Sonderpädagogen sind speziell auf einzelne Förderschwerpunkte gut ausgebildete Lehrkräfte. Diese Kompetenzen können nicht nebenbei von einer Lehrkraft mit einer allgemeinbildenden Ausbildung erwartet werden. In diesem Zuge war es wichtig, dass wir bereits zu Beginn dieser Legislaturperiode zusätzliche Lehrer- und Personalstellen sowie zusätzliche Studienplätze im Bereich Sonderpädagogik geschaffen haben. Denn zusammen mit der ohnehin geforderten Binnendifferenzierung, den anhaltenden Zusatzbelastungen durch Corona und den jetzt neuen Belastungen durch den Ukraine-Krieg, haben wir sowieso schon hohe Belastungen für die Lehrkräfte.

    Auch der  Fonds für Barrierefreiheit ist ein Fortschritt für die schulische Inklusion. Innovative Raumkonzepte für differenziertes Lernen oder gezielte Therapien sind sowohl im Förderzentrum, als auch an der Regelschule eine Grundvoraussetzung. Dass das Land an dieser Stelle die kommunalen Schulträger finanziell unterstützt, hilft auf dem Weg zur inklusiven Schule. Einige Beispiele:

    • Barrierefreie Sanitäreinrichtung in der Grundschule Süderhastedt, 2020
    • Aufzug in der Fritz-Reuter-Schule, Tornesch, 2020
    • Plattformlift in der Förderschule Wedel, 2020
    • Barrierefreie Zugänge zur Offenen Ganztagsschule und zur Sporthalle der Grundschule Osdorf, 2020
    • Barrierefreie Zugänge zur Astrid-Lindgren-Schule und zur Sporthalle in Sörup, 2020
    • Barrierefreier Sanitärraum in der Grundschule Kuddewörde, 2020
    • Aufzug in der Grundschule Süderlügum, 2020
    • Aufzug im Friedrich-Schiller-Gymnasium in Preetz, 2020
    • Elektronische Türöffner und barrierefreies WC im RBZ Wirtschaft Kiel, 2020
    • Bau von barrierefreien Rollihochbeeten und Sinneselementen in der Ganztagsschule Büchen, 2021
    • barrierefreier Umbau der Theodor-Storm-Schule in Heiligenhafen, 2021
    • barrierefreie Wegverbindung von der Busschleife zu den Schulgebäuden der Schule am Thorsberger Moor in Süderbrarup, 2021
    • barrierefreier Pausenhof für die Grundschule St. Nicolai in Westerland, 2021
    • barrierefreier Umbau des Innen- und Außenbereiches des Werner-Heisenberg-Gymnasiums in Heide, 2021."

     

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