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  • 22.02.2016

    Christopher Vogt: Die Koalition sollte den Hochschulen das Thema Anwesenheitspflicht überlassen

    „Es ist doch wohl eine Selbstverständlichkeit, dass die Hochschulen nicht für die verfehlte Wissenschaftspolitik der Koalition verantwortlich gemacht werden dürfen. Das wäre ja noch schöner. Schließlich haben die Hochschulen diesen Punkt im neuen Hochschulgesetz wohl am heftigsten kritisiert. Die nun verabschiedete Formulierung deutet darauf hin, dass auch das Ministerium befürchtet, dass das beschlossene Verbot von Anwesenheitspflichten zu weniger Studienabschlüssen führen wird. Ansonsten würde man dies nicht so explizit in der Vereinbarung niederschreiben.

     

    Auch in unserem liberalen Menschenbild sind Anwesenheitspflichten nicht unbedingt das Non-plus-Ultra der Hochschulpolitik. Wir sind auch keine Fans der Verschulung unserer Hochschulen, aber es kann in bestimmten Bereichen sehr gute Gründe für eine Anwesenheitspflicht geben, z.B. bei der Nutzung von teuren Labor-Arbeitsplätzen. Da geht es auch um die Fairness gegenüber denjenigen, die auf einen Studienplatz warten müssen und um einen verantwortungsvollen Umgang mit Steuergeldern.

     

    Der Vorsitzende der Landesrektorenkonferenz (LRK), Professor Werner Reinhart, hatte in einem SHZ-Gastbeitrag auch darauf hingewiesen, dass bei einem Verbot von Anwesenheitspflichten laut Studien gerade bei sozial benachteiligten Studenten die Wahrscheinlichkeit sinkt, einen Abschluss zu machen. Wie eine linke Regierung dies einfach ignorieren kann, ist mir schleierhaft. Wir sind der Meinung, dass man das Thema Anwesenheitspflicht den Hochschulen überlassen sollte. Das wäre der sinnvollste Weg.“

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  • 22.02.2016

    Anita Klahn: SPD schwingt die ordnungspolitische Keule

    „Erst schafft die Regierungskoalition das große Chaos im Bereich der schulischen Unterstützungssysteme und schiebt dann jede Verantwortung von sich, als wenn die Regierung nichts damit zu tun habe. Für das Durcheinander von Schulbegleitung, Schulassistenz und Schulsozialarbeit trägt allein Rot-Grün-Blau die Verantwortung. Stattdessen schwingt die SPD lieber die große ordnungspolitische Keule und droht den Kreisen und kreisfreien Städten mit der Fachaufsicht, wenn diese nicht nach der sozialdemokratischen Pfeife tanzen.

     

    Auch ist es ein unverschämter Vorwurf des sozialdemokratischen Kollegen Habersaat, dass die Kreise auf Kosten der betroffenen Kinder ‚Parteipolitik‘ machen. Dies mutet auch deshalb ziemlich komisch an, da z.B. in Stormarn – der ähnlich wie Ostholstein verfährt – die SPD den Landrat stellt.

     

    Vertrauensvolle Zusammenarbeit geht anders. Diese Querschüsse helfen den Kindern nicht weiter. Das versteht auch keine der Familien vor Ort, die nur die beste Unterstützung für ihre Kinder wünschen. Anstatt weiter ein Schwarzer-Peter-Spiel zu betreiben, fordere ich die Regierungskoalition auf, endlich Politik im Sinne der Kinder zu machen. Das geht nur in Zusammenarbeit mit den Kommunen und nicht gegen sie.“

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  • 19.02.2016

    Dr. Heiner Garg: Krankenhäuser stärken

    „Gerade in einer älter werdenden Gesellschaft ist der Ausbau der Gesundheitsinfrastruktur die gesetzliche Aufgabe des Landes. Wenn jetzt die grundsätzliche Möglichkeit besteht, den Sanierungsstau im Krankenhausbereich jedenfalls teilweise durch das ‚Impuls‘-Programm aufzulösen, dann sollte diese Möglichkeit unkonditioniert ergriffen werden, wie das in bei anderen Projekten auch der Fall ist. Denn es gibt keinen anderen Bereich im ‚Impuls‘-Programm der eine Kofinanzierung durch die Kommunen vorsieht. Aufgrund der Ausführungsbestimmungen des AG-KHG ist diese Kofinanzierung verpflichtend. Wenn man dieses Problem erkannt hat, dann beseitigt man es einfach. Der von der FDP-Fraktion vorgelegte Gesetzentwurf ist ein konstruktiver Vorschlag, um genau das Problem der zwingenden Kofinanzierung aus dem Weg zu räumen.

     

    Bei der Änderung der Krankenhausfinanzierungsregelungen, die sehr erfolgreich in der vergangenen Legislaturperiode durchgeführt wurden, hat man sich mit den Kommunen auch auf eine bestimmte Höhe des Einwohnerbeitrages geeinigt. Von solchen Einigungen kann man natürlich im Einvernehmen mit den Kommunen abweichen. Das würde jedoch zu einer höheren Belastung der Kommunen führen und der Einwohnerbetrag würde vor dem Jahr 2020 ansteigen. Wenn die Kommunen einen solchen Weg mitgehen, wäre das umso besser für die Krankenhäuserinfrastruktur. Wenn eine Einigung aber aufgrund der Finanzsituation der Kommunen nicht gelingt, dann ist meine Fraktion der Auffassung, dass dann nicht ‚null’, sondern zumindest der Anteil, den das Land investieren könnte, auch den Krankenhäusern zu Gute kommen.“

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  • 19.02.2016

    Dr. Heiner Garg: Entscheidendes Zeichen für das UKSH und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

    „Der interfraktionelle Antrag ist ein richtiger und wichtiger Schritt für die Zukunft des UKSH und für die Zukunft der Gesundheitsversorgung in Schleswig-Holstein. Ich bin sehr froh, dass wir uns über die Fraktionsgrenzen hinweg vorher den notwendigen Fragen gestellt haben und uns letztlich auf diesen gemeinsamen Antrag verständigen konnten.

     

    Für die FDP-Fraktion war und ist es immer entscheidend, dass das Universitätsklinikum seiner originären Aufgabe nachkommt. Das heißt, dass das UKSH als Maximalversorger eine spezialisierte fachärztliche Versorgung auf allerhöchstem Niveau sicherstellen muss. Wir brauchen darüber hinaus das UKSH, weil es für Aus- und Weiterbildung, für Forschung und Innovation und für die Versorgung seltener Erkrankungen unersetzlich ist.

     

    Diagnostik und Therapie auf höchstem Niveau hat ihren Preis. Durch das Vorhalten einer umfassenden Notfallversorgung, die auch die hochspezialisierte Behandlung seltener Erkrankungen beinhaltet, entstehen verständlicherweise erhebliche Kosten. Hochqualifiziertes Personal und modernste Technik, die beide rund um die Uhr einsatzbereit sein müssen, sind nicht zum Nulltarif zu haben. Wir haben eine Grundsatzentscheidung zu treffen. Wir müssen uns entscheiden, welche Richtung eingeschlagen werden soll.

     

    Für meine Fraktion ist die Antwort klar. Die FDP will weiterhin das UKSH als medizinischen Spitzenversorger erhalten. Ich freue mich sehr, dass es in den beteiligten Ausschüssen gelungen ist, eine gemeinsame Linie – einen gemeinsamen Lösungsvorschlag zu erarbeiten.

     

    Meine Fraktion stellte in ihrem damaligen Antrag drei Bedingungen, die nun erfreulicherweise Bestandteil des vorliegenden Antrages geworden sind:

     

    Erstens muss das UKSH endlich eine klare Trennungsrechnung vorlegen. Das ist eine Forderung, die der Landesrechnungshof mindestens seit 2002 erhebt und die aus unserer Sicht eine absolute Selbstverständlichkeit sein sollte. Denn wir müssen ausschließen, dass der eine Bereich den anderen Bereich quersubventioniert. Also, es kann nicht sein, dass die Krankenversorgung durch Forschung und Lehre subventioniert wird – oder andersherum. Hier brauchen wir eine klare Trennung. Ich gehe davon aus, das ist einhellige politische Auffassung.

     

    Zweitens darf das weitere Sanierungskonzept zu keiner weiteren Arbeitsverdichtung beim Personal führen. Denn bisherige Effizienzsteigerungen wurden fast ausschließlich beim Personal erwirtschaftet. Eine Sanierung allein auf dem Rücken des Personals muss ausgeschlossen sein.

     

    Die letzte Bedingung betrifft die Punkte, die ich bereits einleitend ausführte. Der Versorgungsauftrag darf sich nicht ändern. Das UKSH muss weiterhin hochrangige klinische Forschung, eine qualifizierte universitäre Lehre sowie eine medizinische Spitzenversorgung bei komplizierten und bisher nur ungenügend behandelbaren Krankheitsbildern anbieten.

     

    In dem Antrag wurden für die Übernahme der Schulden auch weitere Bedingungen gestellt, nämlich dass das UKSH wirtschaftlich arbeitet.

     

    Wir haben bei uns in der Fraktion, zu Beginn der parlamentarischen Beratung der Ursprungsanträge, diese Bedingung tatsächlich auch durchaus kontrovers diskutiert. Wir können die nun gefundene Formulierung im Änderungsantrag mittragen.

     

    Wir, das Parlament, setzen mit diesem Antrag ein entscheidendes Zeichen, für das UKSH – und vor allem für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des UKSH.“

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  • 19.02.2016

    Dr. Ekkehard Klug: Ausbildungsqualität sichern, Attraktivität der Polizeiausbildung erhöhen

    „Gerade bei erfreulicherweise steigenden Ausbildungszahlen gilt es, die Qualität der Ausbildung bei der Landespolizei zu sichern und durch bessere Ausbildungsbedingungen auch eine ausreichende Zahl leistungsfähiger und geeigneter Bewerber für den Polizeidienst zu erhalten.“

     

    Zum einen, stellte Klug außerdem fest, sei es erfreulich, dass mit insgesamt 3.417 Bewerbungen für das Einstellungsjahr 2016 deutlich mehr Bewerber zur Verfügung ständen als im Vorjahr (2.568); andererseits dürfe man aber nicht übersehen, dass das Interesse an Ausbildungsstellen im mittleren Dienst in den letzten sieben Jahren deutlich geringer geworden sei (2010: 1.704 Bewerber; 2016: 1.297 Bewerber).

     

    Die Attraktivität der Stellen des mittleren Dienstes und die Rahmenbedingungen bei der Ausbildung am Ausbildungsstandort Eutin sollten – wie der FDP-Politiker weiter erklärte – im Mittelpunkt der landespolitischen Aufmerksamkeit stehen. „Wir müssen alles daran setzen, auch künftig die am besten geeigneten Bewerberinnen und Bewerber für unsere Landespolizei zu gewinnen.“

     

    Dies betreffe vor allem die Aufstiegsmöglichkeiten sowie die im Schichtdienst mit erheblichen Belastungen verbundenen Arbeitsbedingungen der Polizeibeamten. Und es ginge – wie Klug betonte – auch um die Art und Weise, wie die angehenden Polizisten in Eutin ausgebildet und untergebracht werden. „Derzeit sind zum Beispiel die Sport- und Freizeitmöglichkeiten sehr unzulänglich, und die Unterbringung in Dreibettzimmern mit sanitären Anlagen im Keller entspricht eher dem Stand der sechziger Jahre als zeitgemäßen Anforderungen, wie sie heute – 50 Jahre später – eigentlich selbstverständlich sein sollten“, sagte der FDP-Innenpolitiker.

     

    Klug stellte außerdem fest: „Das Fehlen eines kostenlosen Internetzugangs am Ausbildungsstandort Eutin ist da nur ein weiteres Manko, aber irgendwie auch bezeichnend für die augenblickliche Situation: Das Innenministerium ist bislang nicht in der Lage, seinen eigenen Nachwuchskräften einen Standard zu sichern, der heute selbst in großen Flüchtlingsunterkünften als selbstverständlich gilt.“ Laut Antwort der Landesregierung prüfe das zentrale IT-Management der Staatskanzlei derzeit noch die technischen Voraussetzungen für den Aufbau eines kostenlosen Internetzugangs in der Eutiner Polizeiliegenschaft. Eine – so wörtlich: „erste Realisierung“ (was immer das heißen möge!) sei „für den Sommer 2016 vorgesehen“ (Antwort zu Frage 7).

     

    Die Antwort auf die Frage des FDP-Abgeordneten betrifft ferner die in letzter Zeit für Bewerber abgesenkten Bewerbungsvoraussetzungen, u.a. bei den geforderten Zeugnisnoten. Hierzu meinte der FDP-Abgeordnete: Es sei sicher vernünftig, bei den Bewerbern eher auf die – etwa im Eingangstest oder im Verlauf der Ausbildung – tatsächlich erbrachten Leistungen zu achten und nicht primär auf Zeugnisnoten.

     

    Der Standard dürfe jedoch nicht so abgesenkt werden, dass daraus negative Auswirkungen auf das Können und die Fähigkeiten der künftigen Polizeibeamten hervorgingen. Über diese Fragen bedürfe es auch einer offenen Diskussion mit allen beteiligten Experten, darunter nicht zuletzt den im Bereich der Polizei engagierten Gewerkschaftsvertretern.“

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  • 18.02.2016

    Oliver Kumbartzky: Mit den vorliegenden Zahlen können die Grünen keine Panik verbreiten

    „Ich danke dem Ministerium und seinen Mitarbeitern für den vorliegenden Bericht. Der Bericht veranschaulicht sachlich und nüchtern, wie es um Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln steht.


    In der Zusammenfassung steht geschrieben: ‚Bei konservativer Betrachtung der kurzzeitigen Aufnahme kann in etwa einem Prozent der Fälle eine mögliche gesundheitliche Beeinträchtigung auf Grundlage von Rechenmodellen nicht sicher ausgeschlossen werden. Das tatsächliche Risiko in der Praxis ist dagegen geringer anzusetzen.‘


    Ich sagte es bereits in der Debatte im Oktober letztes Jahres, als es um Pflanzenschutzmittelrückstände in Gewässern ging: Wir brauchen eine sachliche und fachliche Debatte. Und wir dürfen dabei auch nicht außer Acht lassen, dass wir bereits die weltweit strengsten Grenzwerte für Pflanzenschutzmittel haben. Ebenfalls nicht außer Acht lassen dürfen wir die Tatsache, dass die heutige Messtechnik den Nachweis extrem kleiner Mikrospuren ermöglicht, deren Abwesenheit in der landwirtschaftlichen Produktion niemand garantieren kann. Lebensmittel aus Schleswig-Holstein sind von hervorragender Qualität. Ein wichtiger Baustein sind hier auch die Erfolge in der Verringerung von Pflanzenschutzmittelrückständen.

     

    Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft ist jedoch weitgehend unverzichtbar. Auch das darf man nicht verkennen. Blattsalat mit Lausbefall, schorfige Kartoffeln oder von Raupen befallenen Kohl will nun mal niemand essen. Es ist Aufgabe von Landwirten, durch verantwortungsvolle Anwendung von Pflanzenschutzmitteln jegliche Belastung der Produkte zu vermeiden. Dies ist in den vergangenen Jahren herausragend gelungen. Und es gehört in Deutschland seit vielen Jahren zur guten fachlichen Praxis, dass die Landwirte beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln sachkundig sein müssen.

     

    Ich freue mich auf die weitere Debatte im Umweltausschuss. Und was mich noch mehr freut: Der vorliegende Bericht passt nicht in die grüne Kommunikations- und Marketingstrategie – schließlich kann man mit den vorliegenden Zahlen keine Angst und Panik verbreiten. Das wurde ja beim Thema Glyphosat in der Muttermilch versucht – mittlerweile hat sich das Ganze endlich als grüne Bauchlandung herausgestellt. Das damals von Renate Künast gegründete Bundesamt für Risikobewertung hat jetzt 114 Proben untersucht und in keiner Probe wurde Glyphosat oberhalb der Nachweisgrenze gefunden. Gut so.“

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  • 18.02.2016

    Anita Klahn: Ein neues Erhebungssystem reicht nicht, um den Unterrichtsausfall zu bekämpfen

    „Wenn man die bildungspolitische Denke der Regierungskoalition verstehen will, dann muss man sich nur den ersten Satz des sogenannten Berichts zur schulischen Qualitätsentwicklung in Schleswig-Holstein zu Gemüte führen.

     

    Dort heißt es: ‚Nach dem Beschluss des Schulgesetzes 2014 mit der Verankerung von zwei weiterführenden Schularten in Schleswig-Holstein werden die bildungspolitischen […] Fachdiskussionen stärker von Fragen der Qualität des Bildungssystems […] bestimmt‘.

     

    Das heißt also, jetzt wo SPD und Grüne den Weg für das Einheitsschulsystem nach ihren ideologischen Vorstellungen bereitet haben, kümmern wir uns auch einmal um die Qualität im Schulsystem.

     

    Über Jahrzehnte hat Rot-Grün-Blau ein erfolgreiches und qualitativ hochwertiges differenziertes Bildungssystem bekämpft. Haupt- und Realschulen wurden zerschlagen. Mit der Abschaffung der Schulübergangsempfehlung und weiteren Maßnahmen werden die Gymnasien von innen ausgehöhlt. Die Lehrerbildung wurde auf Einheitslehrer getrimmt. Die Qualität der Bildung war bei all dem egal, Hauptsache die Systemumstellung erfolgt.

     

    Der ganze Bericht ist eine Aufzählung quer durch den schulpolitischen Garten. Aber welche qualitativen Ziele die Landesregierung definiert und mit welchen Maßnahmen sie deren Umsetzung plant, ist nicht erkennbar. Auch stellt sich schon die Frage, was Ministerin Ernst überhaupt unter Qualität versteht?

     

    Heißt Qualität für Sie, Bildungsstandards bei Abschluss­prüfungen abzusenken, wie Sie es zuletzt im Bereich der Rechtschreibung beim Abitur getan haben?

     

    Oder versteht die Ministerin unter Qualität, den Schulen immer neue Aufgaben im Bereich Inklusion sowie Integration von Flüchtlingen aufzulasten, ohne ihnen entsprechende Mittel bereitzustellen?

     

    Glaubt die Ministerin, dass die Qualität steigt, wenn sie den Leistungsgedanken immer weiter aus den Schulen verbannt, wie sie es mit der Abschaffung von Noten bewiesen hat?

     

    Oder hält die Ministerin es für einen qualitativen Fortschritt, wenn bei der Neufassung der Lehrpläne, die jetzt Fachanforderungen heißen, der Wissensaspekt immer weiter hinter einer Kompetenzorientierung zurückfällt? Am Beispiel ‚Geschichte‘ zeigte sich, dass die Fachanforderungen für Geschichte so katastrophal waren, dass sie auf Druck der Fachkollegien erst einmal zurückgezogen wurden.

     

    Vor allem muss die Unterrichtsversorgung verbessert werden und wir müssen etwas gegen den Fachlehrermangel, speziell im MINT-Bereich unternehmen.

     

    Wenn man den Schulen nicht die Mittel bereitstellt, um etwaige Probleme zu beheben, dann hilft auch die schönste Evaluation nichts – zumal die zahlreichen Probleme bekannt sind.

     

    Entsprechend ist auch der Schul-TÜV bei den Schulen ein kompletter Rohrkrepierer. Nur knapp ein Prozent aller Schulen in Schleswig-Holstein, sieben von 793, beteiligt sich an diesem Verfahren.

     

    Wenn die Landesregierung mehr mit den Lehrern reden würde, dann wüsste sie vielleicht besser, wo der Schuh drückt. So ist die Empfehlung der Lehrerverbände, den kostspieligen, arbeitsintensiven und völlig bürokratischen Schul-TÜV auf Eis zu legen. Zumal die Schulen mit VERA und anderen externen Erhebungen sowie einer gut genutzten internen Evaluation gut versorgt sind.

     

    Zahlen scheinen auch nur zu verwirren, deswegen verzichtet der Bericht auch weitgehend darauf. Wenn es um Qualitätsentwicklung geht, wäre es hilfreich, einige Vergleichszahlen zu präsentieren.

     

    Zum Beispiel wäre es interessant, die Entwicklung bei den unterschiedlichen bestehenden Lernstands­erhebungen vorzustellen. Nichts davon liefert dieser sogenannte Qualitätsbericht.

     

    Auch weitere Probleme werden nicht angesprochen. Wie ist zum Beispiel die Lage im offenen und gebundenen Ganztagsbereich. Wie sieht es mit der Betreuungssituation aus? Brauchen wir qualitative Verbesserungen bei den Schulmensen? Ich bin sicher, dass da Bedarf besteht, aber nichts von dem wird aufgegriffen, geschweige denn problematisiert.

     

    Und was ist mit dem Unterrichtsausfall? Nur ein neues Erhebungssystem einzuführen, reicht da nicht. Die Landesregierung scheint kein Konzept zu haben, wie sie dem Unterrichtsausfall begegnen will.

     

    So wird die Qualität in unserem Bildungssystem nicht gehoben. Der vorliegende Bericht gibt keine Antworten, sondern lässt viele Fragen offen.“

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  • 18.02.2016

    Anita Klahn: Bibliotheksgesetz will etwas regeln, was es selbst nicht regeln kann

    „In der 17. Wahlperiode hat die SSW-Abgeordnete Anke Spoorendonk schon einmal einen Entwurf für ein Bibliotheksgesetz in den Landtag eingebracht. Wir können mit einem gewissen Abstand feststellen, dass der damalige Entwurf deutlich mutiger war als das, was uns die Ministerin Spoorendonk jetzt vorlegt.

     

    Eine wichtige Gemeinsamkeit haben jedoch beide Gesetzentwürfe: Sie hadern mit der Konnexitätsverpflichtung aus der Landesverfassung.

     

    Im Gegensatz zur damaligen SSW-Initiative ist der vorliegende Entwurf allerdings so von der Konnexitätsfurcht getrieben, dass er den Koalitionären am Ende kulturpolitisch vielleicht ein gutes Gefühl gibt, aber eigentlich niemanden inhaltlich voranbringt. Am wenigsten die Bibliotheken selbst.

     

    Denn alles gesetzliche Bestreben zielt nur auf Absichtserklärungen und Handlungsanleitungen. So gibt die Landesregierung in ihrer Begründung selbst unumwunden zu, dass mitunter ‚bewusst unbestimmte Rechtsbegriffe verwendet [wurden], um den Bibliotheksträgern Spielräume zu ermöglichen und keine zusätzlichen Kosten zu verursachen‘‘.

     

    Ich sage es ganz deutlich: Wer den Bibliotheksträgern Spielräume geben will, muss das nicht extra in ein Gesetz schreiben. Er kann den Trägern einfach die Spielräume lassen, und verzichtet auf entsprechende gesetzliche Vorgaben.

     

    Auch den Hinweis in der Gesetzesbegründung, der auf die Fahrbibliotheken abstellt, können Sie sich in Ihr Bürokratie-Poesiealbum eintragen. Hier erklärt die Landesregierung, dass allein die Erwähnung der Fahrbibliotheken im Gesetzestext ‚deren besondere Bedeutung gerade für den ländlichen Raum bestärken‘ soll.

     

    Liebe Frau Ministerin, das ist leider extrem weltfremd. Denn entweder ist das Geld da, um Fahrbibliotheken zu unterhalten, oder das Geld ist nicht da. Und bei Letzterem ist es dann ziemlich egal, ob die Fahrbibliotheken dann im Gesetzestext stehen oder nicht.

     

    Es ist aber schon bemerkenswert, wie Sie die Illusion aufrechterhalten wollen, dass Ihr Gesetz da in irgendeiner Form Abhilfe schaffen kann. Ich sage Ihnen, dass kann es nicht.

     

    Aber den Höhepunkt der kulturpolitischen Vorspiegelung erleben wir im Gesetzestext unter § 3 Absatz 2, in dem es um die Fachkräfte geht. Hier heißt es unter Rückgriff auf eine Soll-Vorschrift: ‚Öffentliche Bibliotheken sollen hauptamtlich von bibliothekarischen Fachkräften geführt werden.‘

     

    In der Begründung zu diesem Punkt steht dann aber: ‚Absatz 2 sichert durch hauptamtliche bibliothekarische Fachkräfte (…) kompetenten Service wie beispielsweise Beratung.‘

     

    Diese Begründung ist zumindest irreführend. Denn im Zweifel könnte der jeweilige Träger sich immer darauf berufen, dass mangelnde finanzielle Möglichkeiten den Einsatz von entsprechenden Fachkräften verhindern. Oder Öffnungszeiten müssen drastisch reduziert werden, weil das Fachpersonal nicht bereitgestellt werden kann.

     

    Und weil das Land im Zweifel aus Gründen der Konnexität nicht gewillt ist, die Ausgleichskosten zu tragen, ist dieser Passus kein Beitrag zur Qualitätssicherung, sondern ein Beitrag zur Kostenvermeidung für das Land.

     

    Dieser Gesetzentwurf ist deshalb vollkommen überflüssig, weil er etwas regeln will, was er selbst aber nicht regeln kann – wenn das Land nicht bereit ist, für den Konnexitätsausgleich Geld in die Hand zu nehmen.

     

    Deshalb sehen wir diese Initiative äußerst kritisch. Wir freuen uns trotzdem auf die Beratungen im Ausschuss.“

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  • 18.02.2016

    Dr. Ekkehard Klug: Für den Einsatz von Body-Cams gibt es keine ausreichende Rechtsgrundlage

    „Der Antrag der CDU bezieht sich auf einen Modellversuch, der vor zwei Jahren in Hessen ausgewertet worden ist. Die dort erhobene Behauptung, durch den Einsatz von Body-Cams seien gewaltsame Übergriffe auf Polizeibeamte um 37 Prozent zurückgegangen, klingt bombastisch, ist aber bei näherem Hinsehen ziemlich fragwürdig.

     

    Punkt 1:

    Der Befund bezieht sich auf die stolze Zahl von 14 Fällen. Das ist für jeden, der etwas von Statistik versteht, jedenfalls für die Ableitung genereller Schlussfolgerungen eine geradezu lächerlich niedrige Zahl.

     

    Punkt 2:

    Während der Versuchsphase sind die hessischen Polizeibeamten immer zu dritt unterwegs gewesen, und nicht, wie sonst allgemein üblich, im Zweierteam. Mit anderen Worten: Ob nicht allein die um 50 Prozent erhöhte ‚Mannstärke‘ Attacken verhindert hat, lässt sich angesichts sich solchermaßen verunglückter Versuchsbedingungen überhaupt nicht ausschließen.

     

    Und das, meine Damen und Herren, entwertet die Aussagekraft dieses hessischen Modellversuchs dermaßen, dass man sich wirklich darüber wundern muss, wie die hiesige CDU-Landtagsfraktion ausgerechnet diesen komplett nichtssagenden Modellversuch aus Frankfurt am Main zum Kronzeugen für ihre Initiative erheben kann.

     

    Dies lässt meines Erachtens eher auf einen christdemokratischen Argumentationsnotstand schließenden – man will etwas unbedingt im Landtag beschließen und greift zur Begründung selbst zu den haarsträubendsten Argumenten.

     

    Ich meine, wenn man über den Einsatz von Body-Cams – wann, und unter welchen Bedingungen – diskutiert, so sollte dies auf der Grundlage einer soliden Analyse erfolgen und nicht aus ‚blauem Dunst’ heraus.

     

    Die derzeitige Ausgestaltung des Einsatzes polizeilicher Body-Cams lässt mit Blick auf das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung erhebliche Zweifel aufkommen, ob ein solcher Einsatz verfassungskonform wäre. Hierzu sind insbesondere Fragen nach der hinlänglichen Bestimmtheit der Ermächtigungsgrundlagen zu prüfen, sowie ferner ebenso Fragen der Verhältnismäßigkeit solcher Einsätze. Es geht also um notwendige verfahrensrechtliche Konkretisierungen, die in jedem Fall einer Zustimmung zu solchen Einsätzen – unter bestimmten Voraussetzungen – vorausgehen müssen.

     

    Es geht mithin nicht nur um die Frage nach dem polizeilichen Nutzen der Body-Cams, um den es ja in dem total missglückten hessischen Modellversuch gegangen ist.

     

    Hilfreich wäre es sicher auch, durch eine wissenschaftliche Untersuchung erst einmal zu klären, welche Wirkung die Einführung von Videokameras zur Eigensicherung in Polizeifahrzeugen mit sich gebracht hat, bevor man schon über eine Erweiterung der Überwachung mit Hilfe von Body-Cams beschließen will.

     

    Die FDP-Fraktion ist bereit, all diese Fragen konstruktiv weiter zu prüfen, aber nicht in der naiv-blauäugigen Form, wie sie in dem Antrag der CDU-Landtagsfraktion bedauerlicherweise offen zutage tritt. Den Antrag lehnen wir ab.“
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  • 18.02.2016

    Anita Klahn: Eine stärkere individuelle und passgenauere Lösung ist für jedes Kind wichtig

    „Das Anliegen der Union, die Wertigkeit des Schulabschlusses unterhalb des Ersten Allgemeinbildenden Schulabschlusses, also dem ehemaligen Hauptschulabschluss, zu verbessern, können wir Liberale nachvollziehen.

     

    Gerade Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf haben in Teilbereichen sehr unterschiedliche Kompetenzen, die sich berechtigterweise auch in einer Lern- und Leistungsbewertung  wiederfinden sollten.

     

    Allerdings bezweifle ich, dass eine weitere Differenzierung des Schulabschlusses das richtige Instrument ist, um Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf zu unterstützen. Aus liberaler Sicht ist eine stärkere individuelle und passgenauere Lösung für jedes Kind wichtig. Deswegen gehen wir auch offen in diese Debatte und diskutieren sehr gerne verschiedene Problemlösungsansätze.

     

    Ich möchte zunächst einen Blick auf die Schülerinnen und Schüler, die an Regional- und Gemeinschaftsschulen den ersten allgemeinen Schulabschluss erwerben, werfen. Bei diesen Schülern sprechen wir uns dezidiert gegen eine weitere Differenzierung des Abschlusses aus. Denn wir stehen jetzt bereits einer Entwicklung gegenüber, Standards von Bildungsabschlüssen immer weiter abzusenken.

     

    Dieser Entwicklung darf kein Vorschub geleistet werden. Das würde in der Arbeitswelt auch nicht weiterhelfen und wird, soweit mir bekannt, auch nicht von der Wirtschaft gewünscht. Vielmehr müssen wir uns doch fragen, mit welchen Förderinstrumenten wir Kinder ohne Abschluss zum Erreichen des Hauptschulabschlusses bringen. In den vergangenen Jahren sind es immer um die sieben Prozent gewesen.

     

    Die Flex-Klassen, also abschlussbezogene Klassen, die das Erreichen des Hauptschulabschlusses in drei Jahren ermöglichen, sind ja durchaus ein erfolgreiches Instrument, das es weiter auszubauen gilt.

     

    Auch haben wir ein vielfältiges Angebot an Übergangssystemen von Schülerinnen und Schülern, die ohne Abschluss sind: zum Beispiel die berufsvorbereitenden Klassen der beruflichen Schulen. Für alle gilt: Bessere Förderung ist der Weg.

     

    Ich vermute aber, dass es der Union mit dem Antrag nicht um diese Schülerinnen und Schüler geht.

     

    Wenden wir uns also den Schülerinnen und Schülern an Förderschulen zu bzw. denen, die inklusiv an den allgemeinbildenden Schulen unterrichtet werden. Hier bestehen, wie auch schon von anderen Rednern erwähnt, die Abschlüsse des Förderzentrums mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung oder dem Schwerpunkt Lernen.

     

    Auch hier vorweg, ist es aus Sicht meiner Fraktion selbstverständlich, dass Förderschüler, die eine sehr positive Entwicklung nehmen, mit entsprechend rechtzeitiger und intensiver Unterstützung die Möglichkeit haben müssen, den Hauptschulabschluss zu erreichen.

     

    Das gilt für den Bereich Lernen, aber natürlich auch besonders für den Bereich sozial- und emotionale Entwicklung, wo selbstverständlich auch das Erreichen der höheren Schulabschlüsse zu unterstützen ist.

     

    Wie können wir also Schüler mit nicht nur vorübergehenden Schwächen in der Konzentration auf den Unterricht sowie der Aufnahme und Verarbeitung von Lerninhalten unterstützen?

     

    Gleiches gilt für die G-Förderschulen, die nicht ohne Grund in einem Stufen- und nicht in einem Jahrgangssystem arbeiten und bei denen es um ganz fundamentale Lerninhalte geht, wie Freundschaft aufzubauen, sich in der Öffentlichkeit zu orientieren oder sich gegenüber der natürlichen Umwelt verantwortungsbewusst zu verhalten.

     

    Auch bei diesen Schülern hege ich meine Zweifel, ob durch eine weitere Differenzierung des Schulabschlusses Probleme gelöst, beziehungsweise ein besserer Übergang zu einer Berufsausbildung gelingen kann.

     

    Denn selbst wenn es eine weitere Differenzierung bei den Abschlüssen geben würde, könnte das nicht die bereits jetzt nötige intensive individuelle Vorbereitung beim Übergang aus dem Schulbereich in die Arbeitswelt für Kinder von Förderschulen ersetzen.

     

    Eine enge Zusammenarbeit zwischen allen Akteuren – Eltern, Schulen, Berufsagentur, Betriebe, gegebenenfalls Werkstätten für Menschen mit Behinderung, Kammern und möglicherweise weiteren Fachdiensten – bleibt unerlässlich.

     

    Mit viel Einfühlungsvermögen, ganzheitlicher Förderung und individuellen Förderplänen muss ein auf jedes Kind geschnittener Übergang erreicht werden. Alle diese Aspekte sind aus meiner Sicht bedeutender für gelingende gesellschaftliche Teilhabe als die formale Anerkennung eines weiteren Abschlusses durch die KMK.“

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  • 18.02.2016

    Anita Klahn: Wir müssen die Autonomie der Hochschulen stärken

    „Auch ich danke der Ministerin für ihren Bericht! Das sogenannte Imboden-Gutachten stellt heraus, dass die Exzellenzinitiative das Potenzial hat, im Zuge des Wettbewerbsföderalismus positiv auf die Landeshochschulgesetze zu wirken und die institutionellen Rahmenbedingungen der Universitäten zu verbessern. Schleswig-Holstein hat es da der Exzellenzinitiative zuletzt nicht besonders leicht gemacht. Mit der Hochschulgesetznovelle hat die Koalition den Hochschulen in vielen Punkten leider einen Bärendienst erwiesen. Anstatt die Forschung zu stärken und die internationale Wettbewerbsfähigkeit unserer Universitäten zu verbessern, wurden die Bürokratie ausgeweitet, neue Gremien und Beauftragte geschaffen und universitäre Entscheidungsprozesse erschwert.

     

    Interessant fand ich die Äußerungen der Wissenschaftsministerin beim letzten Hochschulempfang der Landesregierung: Frau Ministerin, Sie haben dort laut Presseinformation der Landesregierung gesagt, dass die Politik den Rat der Wissenschaft braucht. Das finde ich auch. Ich möchte sogar so weit gehen, dass die Politik auch den Rat der Wissenschaft ernst nehmen sollte, zumindest wenn es um das Gesetz geht, dass die Wissenschaft des Landes direkt betrifft. Das war leider nicht der Fall. Ich finde, die Evaluation der Exzellenzinitiative durch die Imboden-Kommission zeigt doch, wie sinnvoll es ist, von Experten Vorschläge zur Wissenschaftspolitik einzuholen. Ich werte es als ersten kleinen Schritt zum Positiven, dass die Landesregierung die Vorschläge der Kommission aufgreifen will. Leider greift sie auch hier wieder nur das auf, was ihr in den Kram passt.

     

    Ich möchte der Landesregierung raten, sich einmal etwas genauer die Aussagen der Imboden-Kommission zum Bereich ‚Governance‘ der Universitäten anzuschauen. Die Kommission spricht sich nicht nur klar dafür aus, Universitäten nicht als ‚Dienststelle des Ministeriums‘ zu verstehen, sondern hält es auch für unabdingbar, die Autonomie der Hochschulen zu stärken. Unser Entwurf für ein Hochschulfreiheitsgesetz sah dies vor, die Koalition hat mit ihrem Gesetz im Wesentlichen das Gegenteil gemacht. Auch aufgrund solcher Beispiele musste die Imboden-Kommission zu dem nüchternen Ergebnis kommen, dass ‚entsprechende Reformen in den Landeshochschulgesetzen nicht oder wenig ambitioniert implementiert‘ seien ‚die Autonomie, die interne Steuerungsfähigkeit und das institutionelle Selbstverständnis der Universitäten im internationalen Vergleich wenig ausgeprägt‘ seien.

     

    Es handelt sich hierbei um eine der Kernbotschaften der Expertenkommission. Neben der besseren finanziellen Förderung muss eben auch die Autonomie gestärkt werden, wenn wir unsere Hochschulen im internationalen Wettbewerb besser aufstellen wollen.

     

    Interessant wird es auch, wenn wir uns die von der Imboden-Kommission vorgeschlagenen neuen Förderlinien anschauen. Bei beiden Linien - dem Exzellenzcluster II und der angedachten Exzellenzprämie - wird deutlich, dass die Kommission den aus wissenschaftspolitischer Sicht richtigen Vorschlag macht, allein nach Wissenschafts- und Forschungskriterien weitere Förderungen zu vergeben und explizit regionalpolitische oder andere politische Kriterien keine Rolle mehr spielen zu lassen. Leider schafft die Politik der rot-grün-blauen Koalition mit ihrem neuen Hochschulgesetz keine gute Ausgangslage für unsere Universitäten, um an der Exzellenzinitiative II teilzunehmen.

     

    Das Gutachten weist zu Recht auf viele Baustellen hin. So wäre zum Beispiel zu prüfen, wie sich das Verhältnis von Studierenden zu Professuren in unserem Land speziell in den Fachrichtungen Naturwissenschaften und Mathematik sowie in den Ingenieurwissenschaften entwickelt und ob es hier Handlungsbedarf gibt. Auch regt das Gutachten an, fachliche Schwerpunktsetzung vorzunehmen. Diese Themen müssen wir diskutieren. Wir halten es auch für richtig, dass die Bundesregierung eine Milliarde Euro dafür verwenden möchte, verlässliche Karrierewege für Nachwuchsforscher aufzuzeigen. Denn wie will man verlässlich Spitzenforschung an den Universitäten betreiben, wenn man die jungen Spitzenforscher mit schlechten Arbeitsbedingungen geradezu vergrault?

     

    Schließlich stellt das Gutachten klar, wie wenig Forschungsförderung in Deutschland im Vergleich zur internationalen Spitzenforschung betrieben wird. Wir brauchen da endlich ein Umdenken. Wir brauchen aus unserer Sicht endlich einen grundlegenden Paradigmenwechsel in unserer Technologie- und Wissenschaftspolitik. Wir werben dafür, dass endlich mehr Verständnis dafür aufgebracht wird, welch elementare Bedeutung die Wissenschaft für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes hat.

     

    Das Land sollte dankbar sein, dass es die Exzellenzinitiative überhaupt gibt und unsere Hochschulen daran partizipieren können, denn aus eigener Kraft macht Schleswig-Holstein viel zu wenig, um unsere Universitäten gerade im Bereich der Forschung zu unterstützen. Die Freude über die Exzellenzinitiative ist schön und gut, aber wir müssen endlich unsere eigenen Hausaufgaben machen und da gibt es viel zu tun.“

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  • 18.02.2016

    Wolfgang Kubicki: Die Sozialdemokraten erheben ihre moralischen Vorstellungen über das Recht

    In seiner Rede zu TOP 16 (Rechtem Populismus entgegentreten) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:

     

    „In den vergangenen Wochen und Monaten konnten wir alle miterleben, wie am Beispiel der Flüchtlingskrise eine öffentliche Debatte langsam aus dem Ruder geraten und in konkrete Gewalttaten münden kann:

     

    Es gab Brandanschläge auf Flüchtlingsheime, es gab eine Messerattacke auf eine parteilose Kölner Oberbürgermeisterkandidatin. Es gab Schüsse auf Plakatierer der AfD. Es gab brennende Autos bei Pegida-Demonstrationen. Es haben sich Kriminelle zusammengeschlossen, um die Kölner Silvester-Übergriffe zu rächen, indem sie unschuldige Männer mit Migrationshintergrund verprügelten.

     

    Wir konnten im Jahr 2015 bundesweit einen Anstieg rechtsextremer Gewalttaten um etwa ein Drittel verzeichnen. Dass diese Radikalisierung im öffentlichen Raum uns allen Sorge bereitet, ist – glaube ich – klar.

     

    Ich habe den vorliegenden Antrag der Koalitionsfraktionen so verstanden, dass er Ausdruck der Befürchtung ist, der politische Rechtsradikalismus könne wieder eine demokratiegefährdende Größe erreichen. Der Antrag solle daher zeigen, dass alle Demokraten im Schleswig-Holsteinischen Landtag auch mit dem politischen Signal einer gemeinsamen Resolution dieser Entwicklung entgegenwirken.

     

    Ich befürchte aber, dass die sicherlich gut gemeinte Initiative leider das große Problem nicht löst. Denn ich bezweifele, dass sich politischer Radikalismus überhaupt ansatzweise dadurch wirksam einhegen lässt, indem man ‚gute Demokraten‘ definiert, die den ‚bösen Populisten‘ und den ‚rechten Hetzern‘ durch Symbole zeigen, wie unanständig sie sind.

     

    Denn dass die AfD derzeit auf einem Umfrage-Höhenflug ist, der sie über zehn oder sogar über 15 Prozent hievt – was sie derzeit zur drittstärksten Partei bundesweit macht – ist definitiv nicht darauf zurückzuführen, dass es die Abgeordneten der Landtage und des Bundestages in der Vergangenheit versäumt haben, per Parlamentsbeschluss zu verkünden, wo sie politisch stehen.

     

    Vielmehr sind diese Umfragewerte Ausdruck der Verunsicherung vieler Menschen darüber, ob die Politik das leisten kann, was sie leisten soll: nämlich Probleme wirklich zu lösen. Über diese Besorgnis geht Ihr Antrag aber einfach hinweg.

     

    Ich gehe aber noch weiter: Ich glaube nicht nur, dass der vorliegende Antrag nicht nur nicht hilft, das Problem zu lösen. Ich glaube sogar, dass er kontraproduktiv ist. Denn in Ihrem Kreuzzug für den politischen Anstand schießen Sie weit übers Ziel hinaus. Und bedauerlicherweise fordern Sie mit Ihrem Antrag sogar zum Widerspruch heraus.

     

    Ja, schlimmer noch: Jeder Demokrat, dem unsere freiheitlichen Grundwerte viel bedeuten, sieht sich in der unangenehmen Lage, plötzlich die Rechte der AfD als demokratische Partei verteidigen zu müssen.

     

    Denn was soll es uns sagen, wenn Sie hier beschließen wollen, das Legislativorgan Landtag Schleswig-Holstein

     

    ‚(…) stellt sich den neuen rechten Parteien wie der AfD entschlossen entgegen und sucht die politische Auseinandersetzung in der Öffentlichkeit‘?

     

    Heißt das nicht, dass der Landtag nicht mehr über politische Problemlösungen entscheidet, sondern jetzt auch dafür genutzt werden soll, missliebige Parteien auszugrenzen?

     

    Wollen wir das jetzt mit jeder Partei machen, die uns nicht gefällt? Wollen wir also das moralische Mehrheitsprinzip über das Rechtsstaatsprinzip erheben? Ist das Ihr Beitrag für die Verteidigung des demokratischen Rechtsstaates, wenn wir nicht-verbotene Parteien durch Landtagsbeschluss ins Abseits stellen?

     

    Ich sage Ihnen ganz deutlich: Mit solchen Symbolen liefern wir der AfD die Märtyrerrolle gleich auf dem Tablett mit! Die AfD ist nur das Symptom eines Problems – sie ist nicht das Problem selbst.

     

    Wenn wir uns nur auf die Symptombekämpfung konzentrieren, werden wir das Problem vergrößern, weil wir die Sorgen der Menschen verurteilen, und sie nicht einer Lösung zuführen.

     

    Der große Sozialdemokrat Johannes Rau stand für die Parole ‚Versöhnen statt spalten‘. Was Sie mit dieser Initiative bewirken, ist das genaue Gegenteil!

     

    Grundsätzlich stimmt es ja: Die AfD ist eine rechtspopulistische, von Ressentiments und Xenophobie durchsetzte Partei. Sie vertritt Positionen, die oftmals nur schwer zu ertragen sind. Die Partei ist aber nicht verboten und ist deshalb ein Konkurrent im demokratischen Wettbewerb, ob es uns passt oder nicht.

     

    Das Verfassungsorgan Landtag entscheidet deshalb auch nicht darüber, ob die AfD ein gutes oder schlechtes politisches Angebot macht. Das entscheiden immer noch die Wählerinnen und Wähler – und es ist die Aufgabe der Parteien, die Argumente der AfD bei jeder sich bietenden Gelegenheit wirkungsvoll auseinanderzunehmen.

     

    Aber es sollte für uns auch klar sein, dass eine Instrumentalisierung des Landtages zu Wahlkampfzwecken zutiefst undemokratisch ist.

     

    Dass Sie Ihre moralischen Vorstellungen über ‚Rechts‘ erheben wollen, ist das Eine. Dass Sie dabei aber auch Ihre moralischen Vorstellungen über das Recht erheben wollen, ist brandgefährlich.

     

    Aber wir müssen auch an dieser Stelle fragen, ob wir in der Vergangenheit wirklich alles getan haben, um die Sorgen und Nöte vieler Menschen in Schleswig-Holstein aufzunehmen – und nicht zu vergrößern. Tun wir alles in unserem Verantwortungsbereich, um der allgemeinen Frustration und Politikverdrossenheit keinen Vorschub zu leisten? Ich glaube, so selbstkritisch sollten wir sein: Zweifel sind da angebracht.

     

    Politikverdrossenheit wird dadurch größer, wenn die Menschen den Eindruck haben, dass es uns nicht mehr in erster Linie um die Problemlösung geht, sondern zuerst darum, den politischen Kontrahenten schlecht dastehen zu lassen. Das Vertrauen in die Lauterkeit der Politik wird also gestärkt, wenn wir dem politisch Andersdenkenden zunächst einmal den guten Willen unterstellen, dass er ein Problem lösen will.

     

    Doch auch hier sehe ich bei Ihrem Antrag erhebliche Defizite. Es gibt einen verräterischen Passus in Ihrem Antrag, in dem eine gefährliche moralische Kategorisierung in Gut und Böse durchdringt. Auf Seite 2 Ihres Antrages lesen wir also:

     

    ‚Berechtigte Sorgen der Menschen nehmen wir weiter ernst und lassen diese mit ihren Befürchtungen nicht alleine. Politisch andere Positionen zu vertreten, legitimiert jedoch nicht, Ressentiments zu bedienen. Rechtspopulismus lässt sich nicht dadurch bekämpfen, dass demokratische Parteien sich in ihrem Handeln oder ihrer Programmatik rechtspopulistischen Positionen anpassen.‘

     

    Was soll uns dieser Hinweis sagen?

     

    Jeder, der eine andere Position vertritt als das, was Sie für den politischen Mainstream halten, ist potenziell gefährdet, Ressentiments zu bedienen? Jeder, der nicht auf der angeblich richtigen politischen Seite steht, ist also potenziell ein Rechtspopulist? Ich kann Ihnen nur raten, diesen Punkt sorgfältig zu überdenken, bevor Sie ihn hier beschließen. Denn damit schüren Sie selber Ressentiments und stellen andere politische Vorstellungen unter Generalverdacht!

     

    Dass diese sozialdemokratische Schwarz-Weiß-Kategorisierung kein verzeihlicher Ausrutscher ist, zeigt uns der regelmäßige Blick in die Presse. So konnten wir zum Beispiel am 12. Oktober 2015 im Hamburger Abendblatt lesen, wie Ministerpräsident Torsten Albig auf einem Pinneberger Kreisparteitag seine Parteifreunde auf die künftige politische Auseinandersetzung einstimmte. Wir lesen hier also:


    ‚‚Die kommenden Wahlen werden Richtungswahlen‘, sagte er. Es gebe dann eine Entscheidung zwischen einer rechtspopulistischen und einer sozialdemokratischen Richtung.‘

     

    Was soll uns das sagen?

     

    Ich bin kein Sozialdemokrat – bin ich dann also Rechtspopulist? Die Kollegen Rasmus Andresen und Lars Harms sind auch keine Sozialdemokraten – sind sie also Rechtspopulisten? Sie merken gar nicht, wie sehr Sie selbst mit Ihren Beiträgen die öffentliche Debatte verschärfen.

     

    Sie dürfen anderen nicht vorwerfen, dass sie mit einfachen Antworten auf komplexe politische Fragen auf Stimmenfang gehen. Denn Sie geben selbst einfache Antworten auf komplexe politische Fragen!

     

    Deshalb mein Rat an alle Beteiligten: Fangen wir zunächst bei uns selbst an, um die Frage zu beantworten, warum viele Menschen frustriert sind und den Weg in die Protestwahl gehen. Dieser Antrag eignet sich jedenfalls nicht dafür, das Problem wirklich zu lösen. Im Gegenteil: Dieser Antrag vertieft die Spaltung unserer politischen Debattenkultur.“

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  • 18.02.2016

    Dr. Heiner Garg: Die Finanzministerin muss dem Landtag über den Stellenaufbau berichten

    „Ständig erklärt uns Finanzministerin Monika Heinold (Grüne), sie betreibe solide Haushaltspolitik und habe stets auch die verfassungsrechtlich verankerte Schuldenbremse im Sinn. Jetzt erfahren wir durch den Landesrechnungshof, der einen deutlichen Stellenaufwuchs seit 2012 erkannt hat, dass diese Aussage – parlamentarisch ausgedrückt – ein Märchen ist.

     

    Wenn die Landesregierung weiter macht mit ihrer rücksichtslosen Personalpolitik, wird der Landeshaushalt sukzessive durch die immer weiter steigenden Versorgungsleistungen aufgefressen. Der von Schwarz-Gelb in der vergangenen Legislaturperiode mühsam erkämpfte Weg – weg vom Schuldenstaat – wird nach alter rot-grüner Manier zugeschüttet. SPD, Grüne und SSW geben jetzt wieder fröhlich Geld aus, ohne an die kommenden Generationen zu denken.

     

    Die FDP-Fraktion wird die heutige Berichterstattung zum Anlass nehmen, die Landesregierung im Finanzausschuss zur Stellungnahme aufzufordern. Ein entsprechendes Schreiben ist heute an den Finanzausschuss gesandt worden.“

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  • 17.02.2016

    Oliver Kumbartzky: Die CDU lenkt von eigentlichen Problemen am Milchmarkt ab

    „Die Initiative der CDU, eine Vermarktungsplattform für Milcherzeuger einzurichten, lenkt von den eigentlichen Problemen am Milchmarkt ab. Sie lenkt aber vor allem auch von der verkorksten Landwirtschaftspolitik der Bundesregierung ab. Es ist ja wirklich drollig: Während der CDU-Landesvorsitzende Ingbert Liebing sich über die zu große Marktmacht der Discounter auslässt und fordert, diese zu begrenzen, handelt die schwarz-rote Bundesregierung komplett gegenteilig. Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel hat erst vor wenigen Wochen eine Ministererlaubnis zur zuvor vom Kartellamt abgelehnten Übernahme der Tengelmann-Supermärkte durch den Branchenprimus Edeka in Aussicht gestellt. Dazu muss man wissen: Nicht nur das Kartellamt lehnt die Übernahme ab – auch ein Sondergutachten der Monopolkommission empfiehlt, die Ministererlaubnis nicht zu erteilen.

     

    Anstatt in Pressemitteilungen und Landtags-Anträgen Forderungen aufzustellen, sollte sich die einflussreiche Nord-CDU lieber in Berlin mit konkretem Handeln gegen Wettbewerbsbeschränkungen einsetzen. Damit die Milchviehhalter in Zukunft selbstbestimmte Unternehmer bleiben können, müssen strukturelle Reformen im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe und im Sinne des betrieblichen Risikomanagements folgen. Die deutschen Milchbauern brauchen Hilfe dabei, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen, auch um neue Absatzmärkte zu erschließen. Das gilt gerade vor dem Hintergrund des Russlandembargos.


    Dafür und für weitere Unterstützungsmaßnahmen ist auf Bundesebene noch viel zu tun. Eine steuerfreie Risikoausgleichsrücklage für land- und forstwirtschaftliche Betriebe wäre beispielsweise ein sinnvolles Mittel, das die klassische Form der Eigenvorsorge wirksam unterstützen könnte. Leider wird diese wirklich sinnvolle Maßnahme vom Bundesfinanzminister blockiert.


    Die Macht der Erzeuger sollte unserer Meinung nach dadurch gestärkt werden, dass die Rechte der Mitglieder gegenüber den Genossenschaftsvorständen wieder ausgeweitet werden. Insofern muss die von Schwarz-Rot im Jahr 2006 beschlossene Schwächung der innergenossenschaftlichen Demokratie im Genossenschaftsrecht zurückgenommen werden.

     

    Die von der Union geforderte Plattform könnte übrigens sogar negative Folgen für die Milchbauern haben: Eine Vermarktungsplattform dieser Art könnte die Discounter dazu bewegen, auf andere Milchzulieferer außerhalb Schleswig-Holsteins auszuweichen und würde die Existenz hiesiger Milchviehbetreibe gefährden.

     

    Das letzte, was der Milchmarkt jetzt braucht, ist mehr staatliche Regulierung. Die Milcherzeuger brauchen stattdessen die von mir eben erwähnten, notwendigen Rahmenbedingungen, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen. Anstatt überzogener Regulierungen bei der Agrarinvestitionsförderung, müssen Mittel markgerechter und unbürokratischer freigegeben werden.


    Kommen wir nun vom Bund zum Land und damit zum zweiten Antrag der CDU. Die FDP-Fraktion teilt hier die Forderungen der Union. Die Landesregierung darf die Landwirte nicht überfordern, sondern sie soll sie unterstützen. Aber sie tut das Gegenteil. Sie versucht sinkende Preise mit steigenden Kosten zu bekämpfen. Dabei bringen immer neue Verordnungen und Gesetze gepaart mit Habeck’scher Agrarphilosophie die Landwirtschaft keinen Schritt voran.


    Beispiele gibt es leider genug: die Knickschutzverordnung, das Dauergrünlanderhaltungsgesetz, die Pflanzenschutzsteuer und nicht zuletzt das Naturschutzgesetz. Apropos Naturschutzgesetz: Was ist eigentlich aus dem von der Koalition groß angekündigten Änderungsantrag geworden? Dialog mit Bauern, Jägern oder Opposition: Fehlanzeige. Im März wollen Sie ihr Gesetz dann samt Vorkaufsrecht und Gewässerrandstreifenbürokratie durchdrücken.


    Die rot-grün-blaue Koalition und der Umweltminister treffen immer zielsicher diejenigen am härtesten, die sie angeblich fördern wollen. Und wenn Dr. Robert Habeck sagt, er lasse die Bauern mit ihren Problemen nicht alleine, klingt das aus seinem Mund wie eine handfeste Drohung.


    Wir brauchen endlich eine Landwirtschaftspolitik, die sich auf Wissenschaft und Sachverstand gründet und die nicht durch Ideologien, Meinungsmache und Bauchgefühl bestimmt wird.“
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  • 17.02.2016

    Dr. Ekkehard Klug: Zugang zu internationalen Praktika ermöglichen

    „Unser Antrag will in die Ausbildungsverordung für Juristen – genauer gesagt: für Rechtsreferendare – eine ‚europafreundliche‘ Ergänzung einfügen.

    Was wir vorschlagen, ist zum Beispiel in unserem Nachbarland Hamburg seit einiger Zeit bereits gängige Praxis.

     

    Rechtsreferendare können dort ausnahmsweise ihre Rechtsanwaltsstation unterbrechen, um eine kurze Ausbildungs- bzw. Praktikumsphase z.B. bei der EU-Kommission in Brüssel zu absolvieren.

     

    Es ist – so meine ich – völlig klar, dass derartige europäische bzw. internationale Erfahrungen nicht nur den jungen Rechtsreferendaren, sondern auch deren späteren Arbeitgebern – also auch dem Land Schleswig-Holstein – nutzen.

     

    Gegenwärtig ist das bei uns jedoch nicht möglich, weil es in der hiesigen Juristenausbildungsverordnung an der dazu erforderlichen Flexibilität mangelt.

     

    Genauso wie die EU-Kommission nehmen auch Unterorganisationen der UNO Praktikanten nur zu bestimmten Zeiten bzw. Zeitpunkten auf. Zwischen Juni und September versinkt Brüssel, das Zentrum einer 500-Millionen-Einwohner-Staatengemeinschaft, in den Sommerschlaf, weshalb z.B. auch das Hanse-Office den Wunsch einer Rechtsreferendarin, dort eine Station zu absolvieren, ablehnte.

     

    Andererseits war das Justizprüfungsamt in Schleswig mangels einer Rechtsgrundlage nicht bereit, die in Hamburg – wegen der dort geltenden flexibleren Ausbildungsverordnung – mögliche Unterbrechungslösung auch bei uns anzuwenden und damit das Praktikum in Brüssel zu einem anderen Zeitpunkt zu ermöglichen.

     

    Die in Genf ansässigen UNO-Unterorganisationen ermöglichen beispielsweise die Aufnahme in eine solche ‚Stagiaire‘, d.h. in ein Praktikum, zu bestimmten festen Terminen wie dem 1. April und dem 1. Oktober. Auch dafür wäre es nötig, die Referendarausbildung so flexibel zu gestalten, dass junge Juristinnen und Juristen, die aus Schleswig-Holstein stammen, während ihres Referendariats auch internationale Erfahrungen sammeln können.

     

    Es wäre im Übrigen absurd, wenn das Land bei der Einstellung von Juristen für den höheren Verwaltungsdienst einerseits zwar solche Erfahrungen wünscht und ihr Vorhandensein bei der Auswahl von Bewerbern auch positiv würdigt, andererseits aber ausgerechnet den eigenen schleswig-holsteinischen Rechtsreferendaren den Zugang zu solchen europäischen bzw. internationalen Kenntnissen durch eine zu starre Ausbildungsordnung versperrt.

     

    Dies, meine Damen und Herren, gilt es zu ändern.

     

    Die Steigerung der europäischen Kompetenz stärkt die Europafähigkeit einer Verwaltung, sich für die gestiegenen Anforderungen innerhalb des gemeinsamen europäischen Rechtssystems aufzustellen.

     

    Bereits in der Zeit des Vorbereitungsdienstes erworbenes Wissen, die Erfahrung mit der Arbeit im internationalen Team sowie geknüpfte Netzwerke können später für einen Tätigkeit bei uns in Schleswig-Holstein nutzbar gemacht werden.

     

    Es läge auch im Sinne einer ‚europafreundlichen Verwaltung‘, die unser aller Anliegen für den weiteren Ausbau europäischer Kooperation sein sollte, den Antrag der FDP-Fraktion zu unterstützen.“

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  • 17.02.2016

    Anita Klahn: Wohlfahrtsgesetz kann das klar bessere Konstrukt sein

    „Die Idee, den bestehenden Sozialvertrag I durch ein Wohlfahrtsgesetz abzulösen, besteht nun schon seit einiger Zeit. Meine Fraktion begrüßt dabei diesen Weg, da ein Gesetz für die Wohlfahrtsverbände mehr Verbindlichkeit und Planungssicherheit gewährleistet.

     

    Besonders positiv bewertet meine Fraktion, dass im Gegensatz zum niedersächsischen Gesetz eine Verwendung der Mittel für Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern V, XI und XII ausgeschlossen ist.

     

    Das halten wir im Übrigen für eine absolute Selbstverständlichkeit, da die Mittel nicht dafür da sind, Quersubventionierungen vorzunehmen oder wie es in Niedersachsen vorgekommen ist, sogar Vorstände zu alimentieren.

     

    Mit Interesse hat meine Fraktion dagegen die von der CDU vorgeschlagene zehnprozentige Erhöhung der Ausgaben und die vorgesehene Dynamisierung zur Kenntnis genommen.

     

    Gerade wenn Verflechtungen zu den Profiteuren von Maßnahmen bestehen, gebietet es den politisch Handelnden, besondere Sorgfalt walten zu lassen und besonders wohlüberlegt das Für und Wider in der Begründung der Maßnahmen abzuwägen.

     

    Das gilt natürlich besonders in Zeiten knapper Ressourcen und klammer Kassen. Ich erinnere an die mahnenden Worte des finanzpolitischen Sprechers der CDU-Fraktion, der dem Landtag – völlig zu Recht – ins Stammbuch geschrieben hat, dass aufgrund der gravierenden finanzpolitischen Problemlage ein moderater Konsolidierungskurs in den nächsten Jahren kaum hilfreich für unser Land wäre, sondern vielmehr massive Konsolidierungsschritte erforderlich seien.

     

    Ungedeckte Schecks dürften nicht mehr ausgestellt werden, so der Kollege Koch in seiner Rede vom 16. Dezember 2015, was ja noch nicht so lange her ist und für die CDU ja wohl noch Gültigkeit hat. Wie Dynamisierungen damit zusammenpassen, muss die CDU erklären.

     

    In diesem Zusammenhang möchte ich auch noch zwei, eigentlich vier weitere Zahlen in den Raum stellen, die vielleicht zum Nachdenken anregen. So stellt Baden-Württemberg bei 10 Millionen Einwohnern rund 3,4 Millionen Euro den dortigen Wohlfahrtsverbänden zur Verfügung und Bayern bei 12 Millionen Einwohnern 600.000 Euro.

     

    Mir ist nicht bekannt, dass das sozial- oder bürgerschaftliche Engagement in diesen Ländern zu wünschen übrig lässt – was einen zu dem Schluss kommen lassen könnte, dass insbesondere andere Faktoren dafür bestimmend sind.

     

    Auch der Landesrechnungshof übt erhebliche Kritik am bisher bestehenden Sozialvertrag I. Ich fasse die entscheidenden Kritikpunkte aus dem Prüfbericht 1718/2013, dessen Vorlage die Landesregierung meiner Fraktion im Übrigen verweigert hat – wo wir wieder beim Thema Transparenz und Dialog wären – mal zusammen:

     

    1. Das Sozialministerium prüft nicht, ob die im Sozialvertrag I verankerten sozialpolitischen Ziele mit den Projektangeboten erreicht wurden.

     

    2. Die im Vertrag vorgesehenen Controllinggespräche wurden über längere Zeit nicht durchgeführt und erst nach Mahnung des LRH wieder begonnen.

     

    3. Der finanzielle Schwerpunkt der Mittelverwendung liege in der Organisations- und Strukturförderung der Wohlfahrtsverbände, die keinem unmittelbaren sozialen Zweck diene.

     

    4. Die Wohlfahrtsverbände bewilligen sich die Mittel selbst, der Sozialvertrag stehe damit im Widerspruch zu einer bedarfsabhängigen Projektförderung im Sinne des Zuwendungsrechtes.

     

    Gerade den letzten Punkt aufgreifend, sieht meine Fraktion erheblichen Nachsteuerungsbedarf beim vorliegenden Gesetzentwurf. Wenn das Land schon die entsprechenden Fördermittel bereitstellt, dann muss es sich auch sozialpolitischen Gestaltungsspielraum schaffen.

     

    Das fehlt leider völlig im Gesetzentwurf.

     

    Der Gesetzgeber sollte Leitplanken einziehen, um damit eigene Schwerpunkte definieren zu können, die dann umgesetzt werden.

     

    So wäre es dann möglich, ein Schwerpunktjahr zum Beispiel zum Thema Flüchtlingskrise oder zur Umsetzung der UN-Behindertenrechts­konvention zu machen.

     

    Richtig ist auch das im Gesetz verankerte Prüfungsrecht des Landesrechnungshofes. Nur sollte diese Regelung keine Kann-Vorschrift sein, sondern muss eine Soll-Vorschrift werden, damit Prüfungen die Regel werden.

     

    Ebenso sollte der Höchstanteil der Finanzhilfe, der für Verwaltungsaufgaben verwendet werden darf, direkt im Gesetz festgelegt werden.

     

    Abschließend kann aus unserer Sicht daher ein Wohlfahrtsgesetz das klar bessere Konstrukt sein als die für die Öffentlichkeit undurchsichtigen Sozialverträge.

     

    Der von der CDU vorgelegte Gesetzentwurf liefert dafür eine arbeitsfähige Vorlage.“

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  • 17.02.2016

    Anita Klahn: Drogenpolitik muss Präventionspolitik bleiben

    „Dieses Thema wird in der FDP sehr lebhaft und auch mit unterschiedlichen Standpunkten diskutiert. Insbesondere unsere Jungen Liberalen, aber auch einzelne Abgeordnete der Fraktion setzen sich für eine Legalisierung von Cannabis ein, was heute in meiner Fraktion zu einem unterschiedlichen Abstimmungsverhalten führen wird.

     

    Die schleswig-holsteinische FDP hat sich aber gegen eine Legalisierung ausgesprochen, denn Drogenpolitik muss Präventionspolitik bleiben.

     

    Aus unserer Sicht ist dabei die Legalisierung des Cannabis-Konsums der falsche Weg. Wir haben dieses Thema auch im Landtag mehrfach ausführlich diskutiert, möglicherweise sollte man einfach mal auf die Rückmeldung hören, die man von Expertenseite zu diesem Thema bekommt.

     

    Ich empfehle auch, den ‚Stern‘ vom 11.02. zu lesen, der die grundsätzliche Drogenproblematik und ihre Folgen sehr gut beschreibt. Die Landesstelle für Suchtfragen des Landes lehnt eine Legalisierung ab. Stattdessen sollte eine Politik – so wie es im Übrigen auch die EU-Drogenstrategie vorsieht – betrieben werden, die zu einer Verringerung der Nachfrage und zu einer Verringerung des Angebots führt.

     

    Als negative Effekte einer Anhebung führt die Suchtstelle eine Verharmlosung von Cannabis, den Anstieg des Konsums sowie die Konterkarierung präventiver Bemühungen an. Ein niedriger Grenzwert ist zudem geboten, da der THC-Gehalt von Cannabis-Produkten stetig steigt.

     

    So stellen Experten für Toxikologie des Bundeskriminalamtes fest, dass sich der Wirkstoffgehalt der heutigen Pflanzenprodukte verdoppelt bis verdreifacht hat.

     

    Auch die Landespolizei spricht sich klar gegen eine Anhebung des Grenzwertes für Cannabis-Produkte aus. Dieser Grenzwert liegt im Übrigen schon in zwölf Ländern bei sechs Gramm.

     

    Möglicherweise sollten sich einfach die anderen Länder diesem Wert anpassen und schon hätte man die von dem Abgeordneten Krumbeck geforderte bundeseinheitliche Regelung.

     

    Ich halte es in diesem Zusammenhang für richtig, so wie es die Richtlinie des Generalstaatsanwalts auch vorsieht, dass trotz des Grenzwertes bei jugendlichen Konsumenten regelmäßig Verfahren einzuleiten sind, um die Heranwachsenden dann zu einem Beratungsgespräch in einer Drogenberatungsstelle zu verpflichten. Dieses Vorgehen ist aus liberaler Sicht ein zielführender Teil der Präventionsstrategie.

     

    Denn es darf nicht der Eindruck erweckt werden, dass der Konsum von Cannabis-Produkten auch in geringen Mengen harmlos ist.

     

    Zahlreiche Langzeitstudien zeigen den schädlichen Einfluss von Cannabiskonsum gerade auf Jugendliche. So weist eine Studie der Duke University nach, dass zentrales Nervensystem und Denkvermögen nachhaltig geschädigt werden.

     

    Die Duke University ist im Übrigen nicht irgendeine ‚Klitsche’ sondern eine sehr renommierte Universität. Die Studie zeigt, dass Cannabis zu psychischer und körperlicher Abhängigkeit führt, der Intelligenzquotient abnimmt und sich zudem Aufmerksamkeit und die Fähigkeit, sich etwas zu merken, abnehmen.

     

    Ich brauche wohl nicht den Zusammenhang ausführen, der zwischen einem höheren Intelligenzquotienten einerseits sowie höherer Bildung, höherem Einkommen, einer besseren Gesundheitsführung und damit einem längeren Leben andererseits besteht.

     

    Die Landesstelle für Suchtfragen verweist zudem darauf, dass weitere Untersuchungen zeigen, dass junge Erwachsene, die sechs oder mehr Jahre Cannabis konsumieren, ein doppelt so hohes Risiko haben, an einer Psychose zu leiden.

     

    Zudem würde ein erhöhter Cannabiskonsum dazu führen, dass die Gesundheitskosten stark anwachsen. Beides keine Entwicklungen, weder für den Einzelnen noch für die Gesellschaft, die man befördern sollte.

     

    Und da ja gern auf Staaten, wie z.B. Colorado, die eine Legalisierung von Cannabis durchgeführt haben, verwiesen wird, möchte ich um eine ehrliche Betrachtung bitten.

     

    Es ist richtig, dass es zwar einen Rückgang der Kleinstkriminalität gab, aber gleichzeitig gab es einen Anstieg der Verkehrsunfälle unter Drogeneinfluss. Ich kann hier den Gewinn nicht erkennen.

     

    Zu den Vorschlägen der Grünen, eine denkbare Cannabissteuer für das Stopfen von Schlaglöchern auf Straßen zu nutzen, will ich mich nicht weiter äußern, da das so abwegig ist und kein ernsthaft gemeinter Vorschlag sowohl für die Drogenpolitik, noch für die Verkehrspolitik sein kann.

     

    Lassen Sie mich zum Abschluss noch eine persönliche Anmerkung als Mutter machen, die mit Sicherheit für viele Eltern gilt. Mütter kriegen keine Kinder und Eltern erziehen keine Kinder, damit diese dann später Drogen, gleich welcher Art, nehmen.

     

    Lassen Sie uns also Präventionspolitik betreiben und lassen Sie uns gerne darüber reden, wie wir die Präventionspolitik auch bei Alkohol und Rauchen weiter verbessern können. Was wir aber nicht brauchen, ist die Legalisierung weiterer Drogen.

     

    Liebe Kolleginnen und Kollegen: Keine Macht den Drogen. Das sollte Lebenswirklichkeit sein.“

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  • 17.02.2016

    Wolfgang Kubicki: Dieser Ministerpräsidentendarsteller ist eine Schande für unser Land

    „Die heutige Weigerung des Ministerpräsidenten Torsten Albig (SPD), in der Debatte über das Asylpaket I und II zur schleswig-holsteinischen Öffentlichkeit zu sprechen, genügt maximal den Anforderungen, die an Ministerpräsidentendarsteller gestellt werden. Wer so mit seiner Verantwortung umgeht, ist nicht nur eine Schande für die Flüchtlingspolitik, sondern auch eine Schande für unser Land.“

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  • 17.02.2016

    Anita Klahn: Integration kann nur durch Bildung gelingen

    „Vorweg möchte ich die Gelegenheit nutzen, im Namen der FDP-Fraktion unseren Dank und unsere Anerkennung all denen Lehrkräften im Land auszusprechen, die mit hohem Engagement, unter schwierigen Rahmenbedingungen und häufig weit über ihre Lehrverpflichtung hinausgehend, sich um die Flüchtlingskinder kümmern.

     

    Sie werden mir sicher zustimmen, dass Integration nur durch Bildung gelingen kann. Daraus resultiert, dass die zunehmende Anzahl von minderjährigen, schulpflichtigen Flüchtlingskindern und eine noch größere Anzahl von jungen Erwachsenen bis 25 Jahre ein gutes System in den allgemeinbildenden sowie in den berufsbildenden Schulen erfordern.

     

    Um diese Integrationsaufgabe zielführend organisieren zu können, sind Zahlen, Daten, Fakten nötig. Das war ein Grund für unseren Berichtsantrag. Der wichtige Punkt ist, Frau Ministerin, dass ich in den Schulen große Unruhe und Sorge wahrnehme.

     

    Ich honoriere ausdrücklich die zusätzlich geschaffenen Lehrerstellen, wobei nicht ganz deutlich ist, ob dazu bereits Einstellungen vorgenommen wurden und entsprechend auch eine Verteilung an die Schulen erfolgt ist. Vielleicht können sie, Frau Ministerin, dazu hier Stellung nehmen oder die Antwort ersatzweise schriftlich nachreichen.

     

    Es gibt aber noch viele andere unbeantwortete Fragen. Vor allem die, nach welchen Kriterien die Flüchtlingskinder an die Schulen und in die Schulstufen verteilt werden.

     

    Wichtig wäre dazu eine genauere Kenntnis über die Anzahl von Flüchtlingskindern bzw. Asylsuchenden, die im Gegensatz zu Schülern mit Migrationshintergrund keine mehrjährigen Erfahrungen in unserem Sprach- und Kulturkreis haben und mehr als nur das ‚Deutsch als Zweitsprachen‘-Förderangebot benötigen.

     

    Dazu gibt der Bericht leider keine Auskunft, obwohl wir ausdrücklich danach gefragt haben. Sie beantworten auch nicht, wie sie den Bedarf von Lehrerstellen speziell für die Flüchtlingskinder berechnen.

     

    Im Bericht steht, dass es keine festgelegten Klassengrößen gibt, sondern die Gruppengrößen von der aktuellen Situation und den Möglichkeiten vor Ort abhängig ist. Was antworten sie dem Landrat  in  Ostholstein, der Klassengrößen mit bis zu 80 Jugendlichen beklagt. Weder Sprachvermittlung noch Integration lässt sich so erfolgreich gestalten. Ganz abgesehen von der Belastung der Lehrkraft bei einer derartigen Lerngruppengröße.

     

    Mit zielführenden Zahlen hat es der Bericht sowieso nicht so. So werden die finanziellen Auswirkungen nur versatzstückhaft dargestellt und besonders erschreckend ist, dass die Landesregierung anscheinend keinen Plan für eine Bedarfsentwicklung hat.

     

    Für Aussagen wie, dass ‚langfristige Planungen schwierig sind‘ und ‚Bedarfsberechnungen, Strukturen und Ressourcen laufend angepasst werden müssen‘, habe ich ja sogar Verständnis, aber erklären Sie uns doch bitte, warum Sie nicht die Bedarfsberechnungen zum Stand der Berichtsabgabe darstellen? Das sollte Ihr Ministerium mindestens leisten können.

     

    Seit der Haushaltseinbringung fragen wir nach der Bedarfsentwicklung und bekommen darauf keine vernünftige Antwort. Das ist bei diesem Thema jedoch völlig inakzeptabel.

     

    Auch bei der außerschulischen Sprachförderung und Integration gibt sich der Bericht sehr schmallippig. Hier wendet die Landesregierung erhebliche zusätzliche Mittel auf – konkret erhalten die Wohlfahrtsverbände 1,5 Millionen Euro. Unklar ist dabei aber, welche Maßnahmen zusätzlich geschaffen werden, ob sie die gewünschte Wirkung entfalten können. Wie sieht die Kooperation mit den Schulen aus?

     

    Abschließend möchte ich noch kurz auf den Antrag der Union eingehen. Ich verstehe die Zielsetzung, die Integration von jungen Flüchtlingen, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben und damit keiner Schulpflicht mehr unterliegen, zu verbessern.

     

    Aber ob der vorgeschlagene Weg, der einfachen Verlängerung der Berufsschulpflicht, machbar ist, müssen wir im Ausschuss beraten.

     

    Aus meiner Sicht bedarf es anderer flexibler Instrumente, um dem Problem entgegenzuwirken. Die Bundesagentur für Arbeit ist an dieser Stelle ein wichtiger Partner. Beispielsweise könnten die bislang auf ein Jahr angelegten berufsvorbereitenden Maßnahmen verlängert werden, damit die jugendlichen Flüchtlinge ausreichend Zeit bekommen, ihre Sprachkenntnisse zu erwerben und zu festigen.

     

    Meine Fraktion steht dabei vernünftigen Lösungen offen gegenüber, die wir fachlich weiter im Ausschuss beraten sollten.“

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  • 17.02.2016

    Wolfgang Kubicki: Aufnahme von Flüchtlingen ist nicht nur Rechtspflicht, sondern Gebot der Humanität

    „Die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung, aber auch die Flüchtlingspolitik unserer Landesregierung steht langsam aber sicher kurz vor dem Scheitern. Die vielen ehrenamtlichen Helfer, die ein einigermaßen funktionierendes System der Flüchtlingshilfe erst ermöglichen, haben zunehmend Überlastungsbefürchtungen.

     

    Und der Staat zeigt sich weiterhin völlig überfordert. Wenn die Behörden nicht wissen, wie viele Flüchtlingen im Land sind und – was unter dem Aspekt der inneren Sicherheit noch schlimmer ist – mangels Registrierung oder erkennungsdienstlicher Behandlung auch die Identität zahlreicher Flüchtlinge nicht kennen, dann reden wir über staatliches Versagen bei der Bewältigung des Flüchtlingsansturms.

     

    Die Politik schaut dieser Entwicklung wie gelähmt zu. Planlos und hilflos.

     

    Anstatt jetzt sachorientiert und geschlossen Steuerungsinstrumente zu etablieren, um wenigstens einen Teil der verloren gegangenen Handlungsfähigkeit zurückzuerlangen, haben Union und SPD das hier in Rede stehende Asylpaket II mit einer fast beispiellosen Peinlichkeit geschnürt. Nachdem Sie es bereits im November letzten Jahres zum ersten Mal beschlossen hatten, haben Sie erst einmal drei Monate gestritten – und das auf einem Niveau, das seinesgleichen sucht.

     

    Die SPD wollte zwischenzeitlich straffällig gewordene Asylbewerber die Gefängnisstrafe im Heimatland verbüßen lassen und vermeintlich unsolidarischen EU-Mitgliedsstaaten Finanzmittel streichen. Die CDU will eigentlich einen vollständigen Kurswechsel – wobei ständig Maßnahmen gefordert werden, die wahlweise gegen die Genfer Flüchtlingskonvention oder Europarecht oder beides verstoßen – kommt aber an der eigenen Kanzlerin nicht vorbei. Die CSU stellt (in ihren Augen) keine Kanzlerin, weshalb sie dieser eine ‚Herrschaft des Unrechts‘ vorwirft und erwägt die Bundesregierung (der sie selbst angehört) vor dem Bundesverfassungsgericht zu verklagen.

     

    Wenn das SPD-geführte Bundesfamilienministerium im Zuge der Ressortabstimmung einen Gesetzentwurf vorgelegt bekommt und die entscheidende Änderung zwar auffällt, aber offensichtlich nicht verstanden wird – und das obwohl man für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge sogar fachlich zuständig ist – dann wirft das nicht nur ein bedenkliches Licht auf die Arbeitsweise in der Bundesregierung, sondern auch auf die Regierungsfähigkeit der deutschen Sozialdemokratie.

     

    Das Bild, das so in der Öffentlichkeit entsteht, ist jedenfalls erbärmlich.

     

    Die Menschen im Land gewinnen den Eindruck, dass unser politisches System in Krisensituationen in eine Schockstarre verfällt, dass die Exekutive gelähmt und die Legislative gleich verzichtbar ist, weil sie in den entscheidenden Fragen der Flüchtlingspolitik gar nicht mehr gefragt wird.

     

    Das Schlimme daran ist: Sowohl die Art der Debattenkultur als auch der zwischen den Regierungsparteien ausgebrochene Überbietungswettbewerb, schaden nicht nur den Parteien selbst, sondern vor allem dem Parlamentarismus an sich und damit am Ende uns allen. Wenn die regierungstragenden Partien mit einer solch verwirrenden Vielstimmigkeit agieren, um dann auch noch etwas zu beschließen, über das sie sich zuvor noch allen Regeln der Kunst empört haben, dann ist das kein Segen für die große Idee der parlamentarischen Demokratie, sondern der Beginn ihrer sukzessiven Diffusion.

     

    Das gleiche gilt für den Zustand unseres Rechtsstaates. Wenn an mancher Stelle der politische Wille fehlt, geltendes Recht durchzusetzen, dann verlieren die Menschen das Vertrauen in den Rechtsstaat.

     

    Was dann passiert, können wir schon heute bei Facebook lesen.

     

    Und hier im Land sieht es nicht besser aus.

     

    Der Ministerpräsident macht seine Zustimmung zu der Einstufung von Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsländer vom Votum des Auswärtigen Amtes abhängig und als die entsprechende Billigung vorliegt, wird er von Dr. Stegner zurückgepfiffen.

     

    Und der grüne Teil der Regierung empört sich lieber reflexartig über sämtliche Vorschläge – mitunter ja auch völlig zu Recht –, weil er seine durchaus lobenswerten Grundsätze lieber nicht der Realität anpassen will.

     

    Es ist aber zu wenig, immer nur darauf zu hoffen, dass der grüne Ministerpräsident Kretschmann schon allem zustimmen werde.

     

    Es reicht auch nicht, sich immer nur darüber einig zu sein, die Fluchtursachen bekämpfen zu wollen und die europäischen Außengrenzen zu sichern, wobei die Herren Gabriel und Steinmeier nach einer bemerkenswerten Kehrtwende neuerdings ja auch bereit sind, ‚zusätzliche Maßnahmen an den Binnengrenzen Europas zu ergreifen‘, um die Flüchtlingsströme besser kontrollieren zu können.

     

    Das sind zwar in der Sache alles vollkommen richtige Forderungen, bei denen Sie uns an Ihrer Seite wissen, doch wenn wir ehrlich und realistisch sind, wissen wir doch, dass sich das kurzfristig überhaupt nicht umsetzen lässt.

     

    Genauso ist es doch parteiübergreifend Konsens, dass wir eine europäische Lösung brauchen. Aber davon sind wir erstens weit entfernt und zweitens heißt europäische Solidarität, anders als es manch ein Vertreter von CDU und SPD versteht, auch nicht, sich den deutschen Interessen zu fügen.

     

    Insofern erfordern alle diese Forderungen auch keinen Mut.

     

    Was wir jetzt brauchen, sind nationale Lösungen. Das Asylpaket II ist auf dem Weg dahin auch sicher kein unvernünftiger Schritt. Wir können den Regelungen auch grundsätzlich zustimmen, weil sie für sich genommen jedenfalls nicht ungeeignet sind.

     

    Dazu gehört auch die Einstufung der Maghreb-Länder als sichere Herkunftsstaaten, wenn man sich die aktuellen Zahlen vor Augen hält:

     

    • Allein im Dezember 2015 kamen fast 2.300 Asylbewerber aus Algerien und 3.000 aus Marokko nach Deutschland, während im Gesamtjahr 2014 weniger als 4.000 Menschen aus diesen beiden Staaten Asyl in Deutschland begehrt hatten. Im Vergleich zum Juli 2015 stellt dies eine Verfünffachung der Zugangszahlen dar.
    • Die bisherige Schutzquote im Jahr 2015 betrug bei algerischen Staatsbürgern 0,98 Prozent, bei Marokkanern 2,29 Prozent und bei Tunesiern 0,02 Prozent.

     

    Und wenn die Kritiker jetzt wieder entgegnen, dass die Einstufung als sicherer Herkunftsstaat wirkungslos sei, dem empfehle ich einen Blick auf die Zugangszahlen vom Westbalkan. Während im März 2015 noch 11.729 Kosovaren einen Asylantrag stellten, waren es im Dezember, nachdem das Land zum sicheren Herkunftsstaat erklärt worden ist, nur noch 451.

     

    Und bei allen berechtigten Zweifeln an der Rechtmäßigkeit der Einstufung ist es wichtig darauf hinzuweisen, dass die Einstufung als sicherer Herkunftsstaat als ‚verfahrensbezogene‘ Regelung das Grundrecht auf Asyl nicht beseitigt, sondern eine widerlegbare Vermutung etabliert.

     

    Auch künftig muss das Bundesamt bei jedem Antrag prüfen, ob im Einzelfall doch eine Verfolgung droht. Das gleiche gilt für die geplante Begrenzung des Familiennachzuges. Es mag vertretbar sein, dass sowohl die Europäische Menschenrechtskonvention als auch die UN-Kinderrechtskonvention hier beeinträchtigt sein könnten.

     

    Tatsache ist aber, dass die EU-Richtlinie zur Familienzusammenführung dem Gesetzgeber Verpflichtungen nur für Flüchtlinge auflegt, nicht jedoch für subsidiär Schutzberechtigte.

     

    Die hier in Rede stehenden Maßnahmen sind Schritte in die richtige Richtung. Die Probleme werden sie aber nicht lösen.

     

    Nach wie vor haben wir nämlich weniger ein Gesetzesdefizit, sondern vor allem ein Vollzugsdefizit.

     

    Der Rückstau unbearbeiteter Asylanträge beim zuständigen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge liegt inzwischen bei rund 370.000 Verfahren.

     

    Weitere 400.000 Menschen haben wegen der langen Wartezeiten noch gar keinen Antrag gestellt.

     

    Nach Kenntnis der Landesregierung sind in Schleswig-Holstein zudem derzeit nur knapp ein Drittel (32,4 Prozent) der Stellen des BAMF besetzt (56 Vollzeitstellen von 173). Dies wirft ein Schlaglicht auf den desaströsen Verfahrensstand in diesem Bereich. Seit November 2015 vergibt das BAMF bei der Registrierung der Flüchtlinge überhaupt keine Termine mehr für die Aufnahme von Asylanträgen, womit die Situation bei der Verfahrensdauer seither systematisch verschleiert wird.

     

    Man kann dies nicht anders bezeichnen als ein Totalversagen der zuständigen Dienststellen des Bundes – im Verantwortungsbereich des Bundesinnenministers.

     

    Wir haben es deshalb an dieser Stelle schon mehrfach gefordert: Wir brauchen eine Schutzgewährung von Bürgerkriegsflüchtlingen in einem summarischen Verfahren außerhalb des individuellen Asylverfahrens!

     

    Mit unserem Gesetzentwurf zum vorübergehenden Schutz haben wir hierzu schon vor Monaten einen belastbaren Verfahrensvorschlag gemacht, der die Behörden nachhaltig entlastet und das Asylverfahren deutlich beschleunigt.

     

    Die Aufnahme von Flüchtlingen ist nicht nur eine Rechtspflicht, sondern ein Gebot der Humanität, sie ist aber kein Grund zu euphorischer Freude. Und Flüchtlinge sind Menschen, die Schutz vor konkreter Verfolgung suchen, und nicht Mittel zum Zweck – weder ökonomisch noch demografisch oder zur Selbstverwirklichung.

     

    Bürgerkriegsflüchtlinge sind nämlich gerade keine Arbeitsemigranten und im Übrigen auch keine Asylbewerber im Sinne unseres Grundgesetzes.

     

    Die Flüchtlingsstellung ist abhängig von der Fortdauer der Verfolgungslage im Heimatland. Sobald sich die Lage in ihrer Heimat bessert, müssten sie zurückkehren – nur so kann weltweite Flüchtlingshilfe überhaupt funktionieren. Genau das sieht das Völkerrecht auch vor. Die Genfer Flüchtlingskonvention sieht hierfür ein automatisches Erlöschen der Flüchtlingseigenschaft vor (Art. 1 C 5 GFK).

     

    Der Status des vorübergehenden Schutzes trägt sowohl dem Schutzbedürfnis der Flüchtenden als den Aufnahme- und Integrationskapazitäten unserer Gesellschaft Rechnung. Wer als Flüchtling Schutz sucht, erhält ihn ohne Einschränkung. Wer in der Folge für seinen Lebensunterhalt sorgen kann, erhält nach Maßgabe eines modernen Einwanderungsgesetzes einen dauerhaften Aufenthaltstitel.

     

    All dies wäre auch ein überfälliges internationales Signal, dass Deutschland solidarisch ist, aber Flüchtlinge in unbegrenztem Umfang nicht dauerhaft aufnehmen kann.

     

    Und schließlich muss das Vollzugsdefizit bei Abschiebungen beseitigt werden.

     

    Bis heute, so die Bund-Länder-Arbeitsgruppe ‚Rückführung‘ in ihrem Bericht aus dem Jahr 2011, wird hier ‚Rechtsstaatliches Verwaltungshandeln (...) unter dem Deckmantel vermeintlicher Humanität als etwas ‚Anrüchiges‘ betrachtet. In keinem anderen Rechtsgebiet ist eine vergleichbare Positionierung festzustellen.

     

    Es käme z.B. niemand ernsthaft auf die Idee, jemanden der zehn Jahre lang erfolgreich Steuern oder Sozialabgaben hinterzogen hat, aus ‚humanitären Gründen‘ eine Steuerlass zu gewähren oder jemandem nach zehn Jahren unfallfreien Fahrens ohne Fahrerlaubnis allein aus dieser Tatsache eine Fahrerlaubnis zu gewähren. (...) Jede Form von Restriktion zur Herstellung der Ausreisebereitschaft oder zur Erfüllung der dem Ausländer obliegenden gesetzlichen Verpflichtungen wird als menschenunwürdig oder gar als menschenrechtsverletzend gebrandmarkt, um dadurch unter Berufung auf ein quasi höheres Recht die Rechtmäßigkeit jedes Verwaltungshandelns zu desavouieren und ein moralisches Widerstandsrecht zu begründen.‘“

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