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  • 20.01.2016

    Wolfgang Kubicki: Der Schutz der Allgemeinheit rechtfertigt keine Ungleichbehandlung

    „Der Begründung des Gesetzentwurfes, bisher nur durch die Sportwettvertriebsverordnung geregelte Berufsausübungsregelungen auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen, um nicht gegen die Berufsfreiheit zu verstoßen, ist zunächst nichts entgegenzuhalten. Problematisch ist allerdings zum einen die Regelung an sich und zum anderen – ganz grundsätzlich – die dahinterstehende europarechtswidrige Regulierung des Glücksspiels in Deutschland.

     

    Das Verbot, in Sportwettbüros Geldspielgeräte aufzustellen und Alkohol auszuschenken, lässt sich weder rechtlich noch logisch begründen. Es ist allein Ausdruck des obsessiven, rein fiskalisch motivierten Kampfes der Länder gegen private Spielanbieter. Private Anbieter werden unter dem Vorwand, Spielsucht zu bekämpfen oder wenigstens zu kanalisieren, diskriminiert oder jedenfalls behindert, um der öffentlichen Hand Einnahmequellen zu bewahren.

     

    Genau das zeigt der Glücksspielstaatsvertrag: Für staatlich organisierte Anbieter werden Beschränkungen aufgehoben; für private Anbieter werden neue Beschränkungen geschaffen.             Es geht hier in erster Linie also um die Erhaltung des staatlichen Glücksspiel- oder Wettmonopols und damit letztlich primär ums Geld. Dadurch entsteht eine Inkohärenz, die mit diesem Gesetzentwurf fortgesetzt wird.

     

    Um nur ein paar Beispiele zu nennen: Für die Höhe der Spieleinsätze, des Gewinns und der möglichen Verluste gibt es bei Spielhallenautomaten genaue Vorgaben. Bei Spielbanken existieren solche nicht. Mit anderen Worten: Nur dort kann man seine Existenz mit einem Mal verspielen.

     

    Während in Spielhallen Zusatzgewinne untersagt sind, gibt es in Spielbanken Jackpotauslobungen, die Millionenhöhe erreichen können.

     

    In Spielhallen und Sportwettbüros ist der Ausschank von Alkohol verboten. In öffentlich-rechtlichen Spielbanken ist er erlaubt.

     

    In Sportwettbüros sollen zudem keine Geldspielgeräte aufgestellt werden. Die Aufstellung von Glücksspielautomaten innerhalb der Spielbanken unterliegt demgegenüber keinerlei Regulierung. Dabei werden rund 75 Prozent der Bruttospielerträge von Spielbanken heute mit Automaten erwirtschaftet.

     

    Selbst in Spielhallen dürfen maximal zwölf Geräte aufgestellt sein; in Gaststätten maximal drei Geräte. Nur bei öffentlich-rechtlichen Spielbanken gibt es keine gesetzlichen Vorgaben, weshalb sich hier durchschnittlich 100 Automaten befinden.

     

    Der Schutz der Allgemeinheit vor der Wett- und Spielsucht rechtfertigt möglicherweise die Einschränkungen an sich. Er rechtfertigt aber nicht die Ungleichbehandlung.

     

    Dass die Bekämpfung der Spielsucht ein Grund zwingenden All-gemeininteresses sein kann, welcher – so der EuGH – im Gegensatz zu fiskalischen Erwägungen auch Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit und der Dienstleistungsfreiheit rechtfertigt, ist doch unbenommen.

     

    Der EuGH hat aber auch festgestellt, dass sich Beschränkungen am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit messen lassen müssen. Insbesondere muss aber eine Kohärenz der Wirkungen bestehen. Insofern kann staatliches Glücksspiel nicht unbegründet weniger stark reguliert werden als privates Glücksspiel. Aber genau das soll mit dieser Regelung passieren.

     

    Deshalb können wir diesem Gesetzentwurf auch nicht zustimmen.“

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  • 20.01.2016

    Anita Klahn: Eingruppierung in unterschiedliche Besoldungsklassen nicht begründbar

    „Dem vorliegenden Gesetzentwurf werden wir nicht zustimmen. Es ist eigentlich ein Treppenwitz: Sie beklagen permanent die gehaltsmäßige Ungleichbehandlung von Frauen und jetzt legen sie einen Gesetzentwurf vor, der genau das bewirkt.

     

    In der Grundschule sind überwiegend weibliche Lehrkräfte tätig und die werden sie trotz gleicher Ausbildung mit einer ganzen Gehaltsstufe schlechter besolden.

     

    Die Regierungskoalition ist nur in zwei Sachen gut. Sie setzen die völlig falschen Prioritäten und sie denken Sachen einfach nicht zu Ende. Das ist bei den Schulassistenten so, das vorliegende Besoldungsgesetz ist ein weiteres Paradebeispiel.

     

    Es ist die Folge eines völlig verkorksten Lehrkräftebildungsgesetzes.

     

    Schon bei der Debatte um das Lehrkräftebildungsgesetz haben wir aus der Opposition frühzeitig und deutlich darauf hingewiesen, dass die von der Regierungskoalition gewollten Änderungen in der Lehrerausbildung zwangsweise eine Anpassung der Besoldungsstruktur nach sich ziehen muss.

     

    Und wir haben die Finanzierung angemahnt. Erhebliche Belastungen von über 32 Millionen Euro für den Landeshaushalt stehen – nach vorsichtigen Berechnungen des Landesrechnungshofes – damit im Raum.

     

    Alle Mahnungen wurden von der Regierungskoalition in den Wind geschossen, ihr Dialog diente eher dem Wohlfühlfaktor, als erhellender Erkenntnis.

     

    Und wenn die Kollegen Habersaat und Erdmann auch noch so sehr in die rhetorische Trickkiste greifen, es gibt keinen haltbaren Grund für die Benachteiligung der Grundschullehrkräfte.

     

    Ich möchte ihnen die Problemlage noch einmal erklären: Betrachten wir die Studiengänge der Universität Flensburg. Wir haben den Master ‚Lehramt an Grundschulen’, der mit 120 Leistungspunkten zu Buche schlägt. Gleiches gilt für den Master ‚Lehramt an Sekundarschulen’, der ebenfalls mit 120 Leistungspunkten veranschlagt ist.

     

    Beides baut auf den Bachelorstudiengang ‚Bildungswissenschaften‘ auf, der wiederum mit 180 Leistungspunkten veranschlagt ist.

     

    Also: Egal, welches Lehramt man studiert, man hat 300 Leistungspunkte nachzuweisen und dabei die gleiche Studiendauer von zehn Semestern.

     

    Bei gleicher Ausbildung ist die Eingruppierung in unterschiedliche Besoldungsklassen nicht begründbar. GEW, Lehrerverbände, aber auch der Landesrechnungshof mahnen das an.

     

    Wenig nachvollziehbar ist auch die Begründung der Regierung für die unterschiedliche Besoldungseinstufung von Grundschullehrern zu den künftigen Sekundarschullehrern. Der Hinweis, das eine sei eine mehr pädagogische ausgerichtete Tätigkeit, während das andere fachwissenschaftlich sei, kann nicht überzeugen.

     

    Erstens plädieren sie doch permanent dafür, genau diese pädagogischen Berufe besser zu bezahlen, und zweitens erinnere ich gern daran, dass es gerade Redner der Regierungsfraktionen waren, die bei der Debatte um die unterschiedliche Schwerpunktsetzung bei der Lehrerausbildung zwischen den Universitäten Kiel und Flensburg hervorgehoben haben, dass Flensburg einen pädagogischen und Kiel einen fachwissenschaftlichen Schwerpunkt habe, beides aber völlig gleichwertig nebeneinander stehe.

     

    Wenn das für die Ausbildung gilt, kann ja wohl selbstverständlich nichts anderes für die Ausübung der Tätigkeit gelten.

     

    Besonders bitter ist es, dass diese Politik von Rot-Grün-Blau zum ganz wesentlichen Teil Frauen trifft. Und durch diese unehrliche Politik werden sich bestimmt nicht mehr Männer für das Grundschullehramt begeistern.

     

    Und es passt zu einem weiteren Punkt, wo sie auch die Lehrer hängen lassen. Wir hatten beantragt, dass endlich die Arbeitszeit von Lehrern wissenschaftlich begutachtet wird, was sowieso aufgrund des Urteils in Niedersachsen notwendig werden könnte.

     

    Sie haben das damals mit dem Hinweis abgetan, dass ein solches Gutachten viel zu teuer werde. Interessanterweise konnten wir nun auf Grund einer Kleinen Anfrage des Abgeordneten Rickers erfahren, dass die Landesregierung für die Evaluation ihrer Kompetenzrasterzeugnisse bereit ist, sogar zwei Gutachten zu veranlassen. Ergebnis: Gesamtkosten von 88.493,49 Euro.

     

    Das ist eine klare Schwerpunktsetzung. Verantwortungsvolle Politik sieht anders aus.

     

    Eine Klage gegen das Lehrkräftebesoldungsgesetz ist durch die Lehrerverbände angekündigt. Sehenden Auges wird die Regierungskoalition vor Gericht Schiffbruch erleiden.“

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  • 20.01.2016

    Christopher Vogt: Die SPD läuft in der Verkehrspolitik immer öfter den Grünen hinterher

    „Mit Unverständnis nehmen wir zur Kenntnis, dass die SPD den Grünen in der Verkehrspolitik erneut hinterherläuft. Wir hatten Verkehrsminister Reinhard Meyer nach seiner Kehrtwende in Sachen Lang-LKW vor einigen Wochen dazu aufgefordert, sich in seiner Partei im Interesse Schleswig-Holsteins für deren Einsatz einzusetzen. Nun müssen wir angesichts der Ankündigung seines Parteifreundes Martin Burkert, der den Verkehrsausschuss des Bundestages leitet, leider feststellen, dass dies entweder nicht passiert oder erfolglos geblieben ist.

     

    Für Schleswig-Holstein ist es eine schlechte Nachricht, dass bei der SPD hier die Ideologie über die Vernunft gesiegt hat. Immer wenn Reinhard Meyer sich als Fan von einem Verkehrsprojekt outet, scheint dies kein gutes Omen zu sein. Dies erleben wir regelmäßig bei der A20 und nun auch bei den Lang-LKW. Wir fordern Herrn Meyer auf, im Interesse des Logistikstandortes Schleswig-Holstein bei seinen Parteifreunden in Berlin eindringlich dafür zu werben, dass der Feldversuch doch noch vernünftig zu Ende geführt und ausgewertet wird, damit am Ende eine bundesweit sinnvolle Regelung getroffen werden kann.

     

    Es spricht schließlich sehr viel dafür, dass der Regelbetrieb der bisher vor allem in Skandinavien eingesetzten Fahrzeuge auch bei uns sinnvoll ist. Bei einer Begrenzung des Höchstgewichts auf 44 Tonnen und einer Beschränkung auf ausgewählte Strecken kann ich nicht erkennen, dass dies zu unsicher oder behindernd wäre. Vor allem beim Transport sperriger Güter hätte dies nicht nur ökonomische, sondern auch ökologische Vorteile.“

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  • 20.01.2016

    Oliver Kumbartzky: Die Landesregierung zerstört Chancen für den ländlichen Raum

    „Zunächst danke ich allen Beteiligen für die Beantwortung der zahlreichen Fragen. Doch bevor ich auf die Antworten eingehe, möchte ich etwas zu den Fragen sagen. Eine Große Anfrage zum Thema ‚ländlicher Raum‘ ist an sich gut – aber irgendwie kamen mir die Fragen bekannt vor. Und siehe da: Die FDP-Landtagsfraktion Nordrhein-Westfalen hatte bereits im Jahr 2013 eine Große Anfrage zu diesem Thema gestellt. Und die hiesige CDU-Landtagsfraktion fand das Werk der Freien Demokraten offenbar so gut, dass sie die Reihenfolge der Themenfelder als auch einen sehr sehr großen Teil der Fragen eins zu eins übernommen hat. Mit freundlichen Grüßen von meinen Parteifreunden aus NRW darf ich Ihnen sagen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, dass wir der Union immer wieder gerne helfen.

     

    Schon in der Bibel steht geschrieben ‚Geben ist seliger denn Nehmen‘. Aber Sie hätten sich wenigstens bedanken oder die zitierten Stellen kenntlich machen können, liebe Christdemokraten. Das hole ich jetzt nach: Ich bedanke mich bei den Kolleginnen und Kollegen der FDP-Landtagsfraktion Nordrhein-Westfalen ganz herzlich für die Fragen.


    Die Antwort der Landesregierung sieht auf dem ersten Blick sehr umfassend aus. Die Tabellen und Grafiken geben auch einen guten Überblick. Aber mehr als eine Bestandsaufnahme bietet die Antwort auf die Große Anfrage leider nicht.


    Bei der Unterscheidung von städtischen und ländlichen Gebieten vor allem in Bezug auf deren demographische Entwicklung zeigt die Große Anfrage, dass die städtischen Bereiche in Schleswig Holstein 73,5 Prozent der Bevölkerung ausmachen. Die regionale Aufteilung zeigt bis zum Jahr 2025 eine sehr diverse Bevölkerungsentwicklung, in der Mehrzahl aber eine eher negative Einwohnerveränderung. Bei den Konzepten, um dem Bevölkerungsrückgang in ländlichen und städtischen Gebieten entgegenzuwirken, setzt die Landesregierung vor allem auf den Tourismus und entsprechender Infrastruktur. Das klingt gut, es ist jedoch nicht ersichtlich, inwieweit diese Investitionen bereits geplant sind bzw. die ländlichen Räume bei der Bewältigung gestützt werden sollen. Bezeichnend dafür sind die inhaltlichen Schwerpunkte der LEADER-Förderung zur Steigerung der Lebensqualität und Entwicklung ländlicher Räume, die den Klimawandel und Energie als verpflichtend führt, den Bereich Wachstum und Innovation aber nur als optionalen Schwerpunkt nennt. Hinzu kommt, dass die ELER-Mittel aus unserer Sicht vollkommen falsch verteilt werden. Der Breitbandausbau und die Modernisierung der ländlichen Wege greifen zu kurz, während für den ökologischen Landbau so viel Geld bereitgestellt wurde, dass es sehr wahrscheinlich ist, dass es dort nicht zu einem kompletten Mittelabfluss kommen wird. Die besondere Schwerpunktsetzung auf die Förderung des Ökolandbaus scheint eher der politischen Profilierung des Ministers zu dienen, als sachlich begründet zu sein. Leider nutzt die rot-grün-blaue Landesregierung die vorhandenen Spielräume nicht, die zu verbesserten Rahmenbedingungen für den ländlichen Raum führen könnten.


    Und überhaupt hat es die Landwirtschaft sehr schwer unter Rot-Grün-Blau und Minister Dr. Habeck. Der ländliche Raum wird Schritt für Schritt quasi zu einem Reservat und Naherholungsgebiet für die urbane Wählerschaft gemacht. Sehr deutlich wird das beim Entwurf zur Änderung des Naturschutzgesetzes.


    Der Gesetzentwurf strotzt vor Überregulierung, gepaart mit Bürokratieaufbau. Dabei bringt die Habeck’sche Agrarphilosophie und damit verbundener Landlustromantik, die Ernährungswirtschaft und damit den ländlichen Raum keinen Schritt voran.


    Wie wichtig es ist, Lebensqualität zu erhalten und unsere Städte und Dörfer fit für die Zukunft zu machen, zeigt alleine schon der demografische Wandel. Die Wege der Menschen auf dem Land werden immer länger. Das beginnt beim Besuch von Bildungs- und Kultureinrichtungen, betrifft aber auch den Weg zur Arbeit, Arztbesuche oder den Einkauf von Lebensmitteln. Daher sind Mobilitätskonzepte und eine intakte Verkehrsinfrastruktur vonnöten. Wie es in der Praxis aussieht, sieht man dann an den Schlaglochpisten landauf, landab.


    Die Große Anfrage bietet noch Diskussionssoff zu vielen weiteren Themen, beispielsweise der Bildungspolitik und dem Fachkräftemangel. Daher sollten wir die Anfrage an die zuständigen Ausschüsse weiterleiten und weiter beraten.


    Zusammenfassend stelle ich heute fest: Die Landesregierung zerstört mit ihren Gesetzen und Verordnungen, mit der falschen Verteilung der ELER-Mittel, einem halbherzigen Breitbandausbau und mit ihrer verkorksten Infrastrukturpolitik echte Chancen im ländlichen Raum.


    Was wir nicht brauchen, ist eine Politik, die durch Ideologien, Meinungsmache und Bauchgefühl bestimmt wird. Wir brauchen stattdessen eine Politik, die sich auf Wissenschaft und Sachverstand gründet. Darüber hinaus brauchen wir eine intelligente und integrierte Strukturpolitik, mit der der ländliche Raum zukunftssicher gemacht wird.


    Ich freue mich auf die weiteren Beratungen im Ausschuss.“

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  • 20.01.2016

    Wolfgang Kubicki: Der Rechtsstaat muss in allen Ecken unseres Landes durchgesetzt werden

    „Wenn wir in ferner Zukunft auf den Jahreswechsel 2015/2016 zurückblicken werden, können wir mit Sicherheit feststellen, dass die widerwärtigen Vorfälle in der Silvesternacht in Köln, Hamburg und in anderen Städten einen Paradigmenwechsel in der bundesdeutschen Integrations- und Sicherheitspolitik eingeleitet haben.

     

    Denn die Übergriffe auf wehrlose Frauen und Mädchen, begangen – nach allem, was wir wissen – hauptsichtlich von Männern mit Migrationshintergrund, haben uns nicht nur schmerzhaft vor Augen geführt, dass die Organe des Rechtsstaates nicht imstande waren, im öffentlichen Raum Gewalt, Nötigung, Raub und sexuelle Übergriffe zu verhindern oder wirksam zu verfolgen.

     

    Es wird sich im Rückblick auch zeigen, dass wir aus falsch verstandener Rücksichtnahme gegenüber bestimmten kulturellen Hintergründen zu wenig deutlich gemacht haben, wie wir uns unsere gesellschaftliche Freiheit vorstellen. Wir haben zugelassen, dass sich rechtsfreie Räume bilden konnten, in denen eher das Recht des Stärkeren zählt, als die Stärke des Rechts. Dies müssen wir dringend ändern.

     

    Es ist richtig, dass sexualisierte Gewalt nicht das Deliktsfeld ausschließlich ausländischer Männer ist. Ich glaube aber auch, dass unstrittig sein sollte, dass die Silvester-Übergriffe eine vollkommen andere Dimension hatten. So stellte das nordrhein-westfälische Innenministerium am 10. Januar dieses Jahres in seinem Bericht an den Innenausschuss des Düsseldorfer Landtages fest:

     

    ‚Die Tatbegehungsform sexualisierter Gewaltstraftaten durch Gruppen in Verbindung mit Eigentums-/Raubdelikten ist in der Ausprägung der Kölner Gewalttaten in Deutschland bisher nicht aufgetreten.‘

     

    Ich sage es deshalb ganz deutlich: Eine – wie auch immer geartete – Relativierung dieser Vorkommnisse verbietet sich.

     

    Wir müssen heute feststellen, dass viele führende Politiker in der Vergangenheit allzu nachlässig mit dem Rechtsstaat und seinen Organen umgegangen sind. Es ist nur wenige Monate her, als die frühere Bundesministerin Renate Künast ernsthaft forderte, Polizeibeamte sollten bei Einsätzen in Moscheen oder in von Muslimen bewohnten Häusern ihre Schuhe ausziehen – aus Respekt vor dem islamischen Glauben.

     

    Wer ein solches Verständnis rechtsstaatlichen Handelns an den Tag legt, sollte sich jetzt fragen, ob er der beste Leumund für den Rechtsstaat ist – oder ob er nicht selbst an vorderster Stelle dazu beigetragen hat, den Respekt vor dem Rechtsstaat und seinen Sicherheitsorganen zu untergraben.

     

    Es sollte uns alle nachdenklich stimmen, dass die Bürgerinnen und Bürger in vielen Teilen Deutschlands dazu übergehen, sich selbst mit Reizgas, Schreckschusswaffen oder Messern zu bewaffnen. Es sollte uns beunruhigen, dass Menschen sich zu Bürgerwehren zusammenschließen, weil sie an die Durchsetzungsfähigkeit staatlicher Organe nicht mehr glauben.

     

    Im Lichte all der Kritik, die in der jüngeren Vergangenheit in Richtung der Polizei gerichtet wurde: Es waren politische Entscheidungen, die dieses massive Unsicherheitsgefühl begünstigt haben. Und das betrifft nicht nur die sächliche und personelle Ausstattung der Polizei. Es betrifft auch solche Erwägungen des Misstrauens, die zur Errichtung von sogenannten ‚Polizeibeauftragten‘ geführt haben.

     

    Wenn wir den Rechtsstaat durchsetzen wollen, brauchen wir eine starke Polizei – die auch den symbolischen politischen Rückhalt bekommt, den sie verdient.

     

    Das, was wir heute unter dem Rubrum ‚Köln‘ subsumieren, ist so vielschichtig, dass die sogenannten ‚einfachen Antworten‘ dem Gesamtproblem niemals gerecht werden können. Deshalb ist es vollkommen richtig, dass wir der politischen Instrumentalisierung der Ereignisse von Köln, Hamburg, Stuttgart und anderen Städten eine entschiedene Absage erteilen.

     

    Aber wir müssen alles dafür tun, damit der Rechtsstaat in allen Ecken unseres Landes durchgesetzt werden kann.“
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  • 14.01.2016

    Christopher Vogt: Minister Meyer hat den Bogen überspannt, jetzt muss er Konzepte präsentieren

    „Die Erklärungsnot des Verkehrsministers im Wirtschaftsausschuss hat unangenehm tief blicken lassen. Minister Meyer hat mit seinen ständigen Ausreden den Bogen mittlerweile überspannt. Es ist sehr deutlich geworden, dass der Minister seiner Verantwortung für die Verkehrsprojekte im Land endlich gerecht werden muss. Nach dreieinhalb Jahren im Amt reicht es schlichtweg nicht mehr, die eigenen Fehler mit dem Versagen seiner CDU-Amtsvorgänger und dem komplizierten Planungsrecht schönzureden. Herr Meyer muss endlich Konzepte präsentieren, wenn er zum Ende der Wahlperiode noch die Kurve kriegen will. Ansonsten wird er keinen einzigen Meter A20 in fünf Jahren gebaut haben. Eine solche Bilanz werden die Bürgerinnen und Bürger der Landesregierung nicht durchgehen lassen.

     

    Herr Meyer muss jetzt dem Parlament und der Öffentlichkeit erklären, wie er das Planungschaos in den Griff bekommen will. Eine vom Ministerpräsidenten verordnete Lenkungsgruppe ist nicht mehr als weiße Salbe. Geeignete Vorschläge gibt es genug. Herr Meyer muss z.B. endlich die Planungskapazitäten im Landesbetrieb deutlich erhöhen. Es müssen in diesem Bereich mehr Stellen für Planer geschaffen werden, die dann auch besser entlohnt werden müssen, wenn das Land auf dem umkämpften Arbeitsmarkt konkurrenzfähig sein soll. Dies fordert sogar der Landesrechnungshof. Außerdem erwarten wir die mehrfach angekündigte Initiative zur Vereinfachung des Planungsrechts und organisatorische Umstrukturierungen in der Landesverwaltung. Die letzte Planungspanne hat erneut deutlich gemacht, dass die Kommunikation und die Entscheidungsprozesse in diesem wichtigen Bereich einfach nur unterirdisch sind. Wenn der Minister weiterhin behauptet, sein Ministerium sei da gut aufgestellt, ist das Realitätsverweigerung. Über die konsequente Umsetzung seines Maßnahmenpakets sollte der Minister dem zuständigen Wirtschaftsausschuss dann regelmäßig Bericht erstatten. Schöne Ankündigungen, aus denen dann nichts resultiert, haben wir in den vergangenen dreieinhalb Jahren schließlich schon genug gehört.

     

    Wir begrüßen es in diesem Zusammenhang auch, dass die CDU-Fraktion von ihrem bisherigen Plan, die Verantwortung für die Bundesfernstraßen komplett einer Bundesautobahngesellschaft zu übertragen, jetzt abgerückt ist und nur noch die DEGES mit den Planungen beauftragen will. Damit sind die Grünen im Landtag nun die einzige Fraktion, die dem Land die Möglichkeit nehmen will, auf das Bundesfernstraßennetz in Schleswig-Holstein direkten Einfluss zu nehmen. Das kann bei allen Problemen und Planungspannen nicht im Interesse des Landes liegen.“

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  • 14.01.2016

    Anita Klahn: Gesetz wird vor Gericht Schiffbruch erleiden

    „Die Regierungsfraktionen haben heute ein Gesetz durch den Bildungsausschuss gewinkt, das nicht nur ihr unverantwortliches Regierungshandeln unter Beweis stellt, sondern auch vor Gericht Schiffbruch erleiden wird. Die Koalition kann weiterhin nicht nachvollziehbar begründen, warum sie Grundschullehrkräfte trotz gleichlanger Ausbildung anders besolden will als andere Lehrer. Die Lehrerverbände lehnen das Gesetz entsprechend ab; Klagen sind bereits angekündigt.

     

    Der Landesrechnungshof geht perspektivisch von Mehrkosten in Höhe von über 32 Millionen Euro aus, die auf das Land zukommen werden. Sehenden Auges nimmt die Koalition diese Entwicklung in Kauf und ist ganz offensichtlich nicht bereit, auch die finanzielle Verantwortung für ihre Politik zu übernehmen. Stattdessen überlässt sie es der nächsten Regierung, diese Rechnung zu bezahlen.

     

    Das vorliegende Lehrerbesoldungsgesetz ist die ernüchternde Folge des Lehrkräftebildungsgesetzes.“

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  • 13.01.2016

    Christopher Vogt: Die Verkehrspolitik der Landesregierung ist eine einzige Katastrophe

    „Der Auftritt der beiden Minister im Ausschuss war wirklich kurios. Minister Meyer sparte trotz des erneuten Planungsdesasters wie gewohnt nicht mit Eigenlob, konnte aber auch nicht erklären, warum der Ministerpräsident den beiden streitenden Ministern nun eine gemeinsame Lenkungsgruppe verordnet hat, wenn denn angeblich keine großen Fehler passiert seien. Es ist deutlich geworden, dass die Landesbehörden spätestens im Mai 2015 von dem verwaisten Adlerhorst nahe der A20-Trasse wussten. Hätte man diese heikle Information zügig an die richtigen Stellen in der Landesverwaltung weitergeleitet und die Planung entsprechend angepasst, hätte es kein Problem mit den Fristen (bei der Verkehrsprognose und der Umweltprüfung) und somit kein neues Planungsverfahren geben müssen. Dieser erneute zeitliche Verzug bei der Planung der A20 liegt also ganz klar in der Verantwortung dieser Landesregierung und bei den beiden Ministern, zwischen denen offenbar kaum Kommunikation stattfindet.

     

    Schleswig-Holstein braucht einen Neustart in der Verkehrspolitik. Die Verkehrspolitik dieser Landesregierung ist eine einzige Katastrophe für unser Bundesland. Rot-Grün-Blau macht unseren Wirtschaftsstandort bundesweit und im benachbarten Ausland endgültig lächerlich. Das ist noch viel ärgerlicher als die verlorene Zeit und die zusätzlichen Kosten, die nun für die neue Planung entstehen.

     

    Albig und Meyer werden die A20 in fünf Jahren Amtszeit keinen einzigen Meter vorangebracht haben. Die Verantwortung dafür trägt die rot-grün-blaue Landesregierung und niemand sonst. Es fehlt nicht nur an den wiederholt angekündigten Vorschlägen zur Reform des viel zu komplizierten Planungsrechts und an ausreichenden Planungskapazitäten, sondern auch an vernünftiger Kommunikation innerhalb der Landesbehörden und des Kabinetts. Wie immer in der Politik muss man sich aber auch hier die Frage stellen, wem das ganze Theater am Ende denn eigentlich nutzen soll. Durch die schlampige Arbeit der beiden Ministerien kann sich die Koalition jetzt erneut hinter rechtlichen Problemen verstecken und muss der Öffentlichkeit erst einmal nicht erklären, warum der rot-grün-blaue Koalitionsvertrag den Weiterbau der A20 westlich der A7 politisch blockiert. Die Landesregierung hat damit zwar wertvolle Zeit bis zur Landtagswahl gewonnen, aber es wird gerade für die Sozialdemokraten im Wahlkampf sehr schwierig werden, ihren Anhängern zu erklären, warum sie die A20 in fünf Jahren maximal auf dem Papier vorangebracht haben. Dass sich die CDU nun ausgerechnet Herrn Habeck als Verkehrsminister wünscht, finden wir einigermaßen grotesk.“

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  • 13.01.2016

    Dr. Ekkehard Klug: Aufklärungsquote von deutlich unter zehn Prozent ist Kapitulation des Rechtsstaat

    „Der Minister hat mit seinen heutigen Ausführungen zu der deutlich gestiegenen Zahl der Wohnungseinbruchdiebstähle im abgelaufenen Jahr leider sehr eindrucksvoll unter Beweis gestellt, dass diese Landesregierung keine Ahnung hat, wie sie diesem massiven Problem wirklich Herr werden kann. Ein Aufklärungsquote von ‚deutlich unter zehn Prozent‘ sowie die rote Laterne in diesem Bereich – verglichen mit allen anderen bundesdeutschen Flächenländern – ist faktisch die Kapitulation des Rechtsstaates. Denn weniger als zehn Prozent Aufklärungsquote bedeutet: Mehr als 90 Prozent (!) der Taten bleiben unaufgeklärt.

     

    Diese aktuellen Zahlen sind leider auch der Beleg dafür, dass zum Beispiel die verfassungsrechtlich fragwürdige Ausweisung von Gefahrengebieten nicht des Rätsels Lösung ist. Minister Studt muss dem Parlament in der kommenden Woche erklären, wie er dem drohenden Vertrauensverlust in Bevölkerung wirksam begegnen will. Denn die vielerorts stattfindende Bildung von Bürgerwehren dokumentiert das Versagen auch seiner Politik.“

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  • 13.01.2016

    Oliver Kumbartzky: Koalition ist offensichtlich nicht zu einem Dialog bereit

    „Die Koalition hat heute endgültig bewiesen, dass sie nicht zu einem Dialog gewillt ist. Nicht einmal eine schriftliche Anhörung über die Abstandsregelungen zuzulassen, zeugt von absolut schlechtem parlamentarischen Stil. Bei der Anhörung hätten sowohl die Windbranche, als auch die Bürgerinitiativen und die Grundbesitzerverbände zu Wort kommen können.

     

    Dass dann auch noch von der Koalition abgelehnt wurde, die räumliche Festsetzung der charakteristischen Landschaftsräume im Einvernehmen mit den Kreisen vorzunehmen, setzt dem Ganzen die Krone auf. Dabei hatte die Landesregierung gestern auf ihrer Windveranstaltung in Kiel genau dieses zugesagt.

     

    SPD, Grüne und SSW scheinen vergessen zu haben, dass die Energiewende nur mit den Bürgerinnen und Bürgern gelingen wird.“

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  • 13.01.2016

    Oliver Kumbartzky: Habeck handelt bei Castoren unverantwortlich und nach dem Prinzip Hoffnung

    „Minister Dr. Robert Habeck macht es sich zu leicht, wenn er nur aufgrund der Beteiligung dreier anderer Bundesländer den im April 2013 gefassten Landtagsbeschluss und die dort formulierten Bedingungen als erfüllt ansieht.

     

    Es sind noch zahlreiche Sachverhalte ungeklärt: Wie sieht der Zeitplan aus? Wann sollen die ersten Castoren nach Brokdorf kommen und für wie lange sollen sie dort gelagert werden? Wie gelangen die Castoren nach Brokdorf, was ist mit der verkehrsrechtlichen Zulassung und wer zahlt den Polizeieinsatz? Der Landtag hatte zu den Kosten formuliert, dass diese vom Bund zu tragen sind.

     

    Immer noch nicht geklärt ist, was bei einer Beschädigung des so genannten Primärdeckels eines Castor-Behälters geschehen soll. Die einzige Vorrichtung zur Reparatur befindet sich in Gorleben. Das Konzept von Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks spricht lediglich davon, dass bei einem Versagen des Primärdeckels die Qualifizierung und Zulassung einer alternativen Transportkonfiguration in Betracht komme. Allerdings könne nach heutigem Kenntnisstand noch nicht abschließend beurteilt werden, ob diese Lösung realisierbar sei. Minister Dr. Habeck und Ministerin Dr. Hendricks verfahren hier nach dem Prinzip Hoffnung – das ist ausgerechnet beim Thema Kernenergie sehr merkwürdig und aus Bürgersicht unverantwortlich.

     

    Der Landtag hat in dem besagten Beschluss vom April 2013 festgelegt, dass die Sicherheitskriterien die höchste Priorität haben. Der Minister und die Ministerien handeln gegenteilig, indem sie Abstriche bei den Sicherheitskriterien für die Castoren aus den Wiederaufbereitungsanlagen vornehmen lassen wollen.

     

    Wir wollen Dr. Habeck die Gelegenheit geben, den Landtag und die Öffentlichkeit umfassend zu informieren und haben das Thema daher auf die Tagesordnung der nächsten Umweltausschusssitzung gesetzt.“

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  • 13.01.2016

    Christopher Vogt: FDP-Fraktion beantragt die Erarbeitung eines Verkehrswegebeschleunigungsgesetz

    „Wir bekommen in Schleswig-Holstein immer wieder schmerzlich vor Augen geführt, dass das deutsche Planungsrecht im Bereich der Verkehrsinfrastruktur mittlerweile zum Verhinderungsrecht geworden ist. Verkehrsminister kündigt seit über drei Jahren immer wieder Vorschläge zur Vereinfachung des Planungsrechtes an – zuletzt in einem großen Zeitungsinterview Ende Dezember. Passiert ist aber bisher leider nichts. Wir fordern jetzt Taten statt Worte. Die Ankündigungen des Verkehrsministers müssen endlich konkretes Regierungshandeln werden. Mit unserem Antrag wollen wir die Landesregierung auffordern, dem Landtag bis zur Sommerpause einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Wenn es Herrn Meyer und seinen Kabinettskollegen damit ernst ist, sollte dieser Zeitraum absolut ausreichend sein. Ich gehe davon aus, dass die Koalition ihren Verkehrsminister unterstützt und unserem Antrag deshalb zustimmen wird.

     

    Die Planungsprozesse müssen sinnvoll vereinfacht und damit verkürzt werden. So sollten z.B. die Klagewege generell verkürzt werden und auch das Verbandsklagerecht darf kein Tabu mehr sein. Wir haben nicht den Eindruck, dass die Naturschutzverbände damit verantwortungsvoll umgehen. Man bekommt immer mehr den Eindruck, dass die grünen Verbände ihr Klagerecht aus rein ideologischen Motiven zur Verschleppung und Verhinderung von sinnvollen Infrastrukturprojekten nutzen. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass das Land seine Planungskapazitäten erhöhen und den zuständigen Landesbetrieb durch eine bessere Ausstattung professionalisieren muss.“

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  • 12.01.2016

    Dr. Ekkehard Klug: Thema Einbruchskriminalität bereits im Januar auf Antrag der FDP im Landtag

    „Herr Günther hat wohl übersehen, dass Innenminister Studt im Januar-Plenum des Landtages ohnehin zur Entwicklung der Einbruchskriminalität Farbe bekennen muss – weil nämlich ein von der FDP-Fraktion bereits im Dezember beantragter Bericht (Drucksache 18/3524) auf der Tagesordnung des Landtages steht.

    Deshalb läuft die Kritik des CDU-Fraktionsvorsitzenden zu möglichen Überlegungen des Innenministers, erst im März über das Thema sprechen zu wollen, betrüblicherweise  ins Leere."

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  • 12.01.2016

    Oliver Kumbartzky: Die Akzeptanz der Energiewende steht auf dem Spiel

    „Die Akzeptanz für die Energiewende steht auf dem Spiel. Der Ministerpräsident ist gefordert, das weitere Verfahren transparent zu gestalten und kommunale Mitbestimmung zu ermöglichen. Auch eine Debatte über größere Abstände zur Wohnbebauung ist dringend geboten. Es darf  nicht der Eindruck entstehen und sich verfestigen, dass auf Seeadlerhorste mehr Rücksicht genommen wird als auf Menschen.

     

    Wir brauchen eine umwelt- und naturverträgliche Energiewende. Daher müssen charakteristische Landschaftsräume zukünftig als Tabukriterium aufgenommen werden. In diesen bisher freigehaltenen ökologisch bedeutsamen Flächen dürfen aus unserer Sicht auch zukünftig keine Windkraftanlagen errichtet werden."
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  • 11.01.2016

    Anita Klahn: Welche Qualität, Frau Ministerin?

    „Es stellt sich schon die Frage, welche Qualität Ministerin Ernst meint, von der sie in ihrer Strategie spricht. Versteht sie vielleicht unter Qualität, Bildungsstandards bei Abschlussprüfungen abzusenken, wie sie es zuletzt im Bereich der Rechtschreibung beim Abitur getan hat? Oder versteht die Ministerin unter Qualität, den Schulen immer neue Aufgaben im Bereich Inklusion sowie Integration von Flüchtlingen aufzulasten, ohne ihnen entsprechende Mittel bereitzustellen? Oder glaubt die Ministerin, dass die Qualität steigt, wenn sie den Leistungsgedanken immer weiter aus den Schulen verbannt, wie sie es mit der Abschaffung von Noten bewiesen hat?

     

    Hierin liegt auch das Problem mit der geplanten Wiedereinführung des Schul-TüVs begründet. Wenn man den Schulen nicht die Mittel bereitstellt, um etwaige Probleme zu beheben, dann hilft auch die schönste Evaluation nichts. Zumal die zahlreichen Probleme bekannt sind. Vorrangig muss die Unterrichtsversorgung verbessert werden und wir müssen etwas gegen den Fachlehrermangel, speziell im MINT-Bereich unternehmen.

     

    Die Ministerin dreht an den falschen Stellschrauben. Wir brauchen höhere Bildungsstandards, wir brauchen mehr Leistungsförderung und wir brauchen eine bessere personelle Ausstattung. So steigert man die Qualität und nicht durch einen weiteren Bericht, bei dem die Kosten-Nutzen-Relation fragwürdig ist.“

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  • 11.01.2016

    Dr. Heiner Garg: Haushaltsabschluss zeigt, Rot-Grün-Blau handelt zulasten künftiger Generationen

    „Der Haushaltsabschluss 2015 gibt weit weniger Anlass zum Feiern, als es Finanzministerin Heinold die Öffentlichkeit gern glauben lassen möchte. Der Haushaltsüberschuss darf nicht darüber hinweg täuschen, wie sich das Ergebnis zusammensetzt.

     

    Denn trotz zusätzlicher Steuereinnahmen von 311 Millionen Euro und niedrigeren Zinsausgaben in Höhe von 88 Millionen Euro gelingt es Finanzministerin Heinold nicht, wichtige Investitionen für das Land zu tätigen. Schlimmer noch, trotz beeindruckender Mehreinnahmen hat die Landesregierung 64 Millionen Euro in 2015 weniger investiert. Das bedeutet, dass die kommenden Generationen die nun angehäuften Investitionsschulden abbezahlen dürfen.

     

    Ein Vergleich der Zahlen lohnt sich allemal. 2010 betrug die Investitionsquote noch 10,6 Prozent. Fünf Jahre später unter einer  rot-grün-blauen Regierung sind es mit nur noch mageren 7,1 Prozent über drei Prozent weniger. Selbst hinter ihren sehr bescheidenen Zielen von 7,6 Prozent ist die Landesregierung noch zurückgeblieben.

     

    Wenn die Finanzministerin erklärt, dass der ‚mit dem Stabilitätsrat vereinbarte Sanierungspfad (…) eingehalten‘ werden muss, dann richtet sie den Zeigefinger direkt auf sich und ihre Koalitionspartner. Der Stabilitätsrat hat nämlich in seinem letzten Bericht erklärt, dass die Landesregierung auf einen strikten Konsolidierungskurs zurückkehren müsse.“

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  • 08.01.2016

    Dr. Ekkehard Klug: Anstieg der Einbruchskriminalität muss Landesregierung zum Handeln veranlassen

    „Der erhebliche Anstieg der Einbruchskriminalität muss die Landesregierung zum Handeln veranlassen. Vor genau einem Jahr hat Innenminister Studt im Landtag zu dem damals von der FDP-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag noch behauptet, das neu entwickelte Konzept zur Bekämpfung von Wohnungseinbrüchen zeige erste Erfolge. Diese beschwichtigenden Äußerungen haben sich jedoch als leere Versprechungen herausgestellt. Dies liegt nach unserer Einschätzung vor allem daran, dass im Laufe des Jahres 2015 rund 500 Polizeimitarbeiter für Aufgaben im Bereich des Flüchtlingsmanagements abgezogen worden sind. Daher hat die ohnehin zu dünne Personaldecke der Landespolizei einige breite Risse erhalten, die von Einbrechern offenkundig für ihre Zwecke genutzt werden können.

     

    Die mit dem Haushalt 2016 beschlossenen Personalverstärkungen bei der schleswig-holsteinischen Polizei können zudem erst in drei Jahren für Abhilfe sorgen, weil die Ausbildung der neuen Polizeibeamtinnen und - beamten so lange dauern wird.

     

    Deshalb ist die Landesregierung gefordert, jetzt ein Handlungskonzept vorzulegen und darzulegen, was sie konkret mit den verfügbaren Mitteln gegen die besorgniserregende Ausweitung der Einbruchskriminalität tun will. Die zunehmende Verunsicherung der Bürgerinnen und Bürger darf nicht tatenlos hingenommen werden. Eine solche Entwicklung untergräbt das Vertrauen in die Funktionsfähigkeit des Rechtsstaats. Daher sollte auch die Justiz vorhandene gesetzliche Spielräume bei der Ahndung von Straftaten konsequent in Anspruch nehmen.

     

    In der Januar-Plenartagung – in zwei Wochen – wird das Landesparlament einen von der FDP-Fraktion beantragten neuen Bericht der Landesregierung über die Entwicklung der Einbruchskriminalität debattieren (Drs. 18/3524).

     

    Wir Freie Demokraten werden nicht zulassen, dass die Landesregierung das Thema aussitzt und die Bürger auf spätere Zeiten vertröstet, wenn die neuen Polizeibeamten nach Abschluss ihrer Ausbildung zur Verfügung stehen werden.“

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  • 08.01.2016

    Oliver Kumbartzky: Ferienwohnungen brauchen endlich Rechtssicherheit

    „Das Abwarten des Bundesbauministeriums in der Frage der längst überfälligen Baurechtsreform ist untragbar. Die Absichten des Ministeriums, jetzt erst einmal ‚Planspiele‘ zu veranstalten und eine Änderung des Baurechts weiter hinaus zu zögern, sind nicht hinnehmbar. Investitionen in den Tourismus und das damit einhergehende Wirtschaftswachstum verlangen Rechtssicherheit und praktikable Rahmenbedingungen für Eigentümer und Bauherren. Unter derzeitigen Voraussetzungen ist eher ein Investitionsstau zu befürchten, der seitens des Ministeriums leichtfertig hingenommen oder sogar noch befördert wird. 

     

    Die FDP-Fraktion fordert die Landesregierung auf, auf eine Beschleunigung des Verfahrens hinzuwirken und den Kommunen ein dringend benötigtes Instrument der Selbstbestimmung  schnellstmöglich zur Verfügung zu stellen.“

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  • 05.01.2016

    Anita Klahn: Kein großer Wurf von Ministerin Ernst

    „Das Eingeständnis der Landesregierung, dass ihr bisheriges Inklusionskonzept völlig unzureichend war und sie dieses deshalb weiterentwickeln musste, ist immerhin ehrlich. Bedauerlicherweise ist es aber auch der neuen Ministerin nicht gelungen, aus den Fehlern ihrer Vorgängerin Konsequenzen zu ziehen. Widersinnigerweise hat sie die Idee, Zentren für inklusive Schulen zu schaffen, fallengelassen. Dies war von den Betroffenen seinerzeit als eine der wenigen sinnvollen Maßnahmen des damaligen Konzepts erachtet worden.

     

    Wir brauchen endlich mehr Qualität in den Schulen anstatt weiterer rot-grüner Experimente – das gilt insbesondere für den Inklusionsbereich. Wenn wir uns jedoch die Fakten anschauen und allein die Schülerkostensätze als Spiegel der öffentlichen Ausgaben für den Bildungsbereich nehmen, dann stellen wir fest, dass im Jahr 2015 die Zuschläge für die inklusive Beschulung von Kindern im Vergleich zu 2014 gesunken sind. Es wird also weniger pro Kind für Inklusion an allgemein- und berufsbildenden Schulen ausgegeben.

     

    Auch die jetzt eingeführte Schulassistenz ist nur eine rot-grüne Wohlfühlmaßnahme. Unabhängig davon, ob man die Schulassistenten für eine sinnvolle Einrichtung hält oder nicht, ist festzustellen, dass sie nicht die Inklusion an den Schulen stärken, sondern ‚sozial erfahrene’ Personen „Mädchen-für-Alles“ an den Schulen spielen. Das ist meilenweit davon entfernt, wie wir uns multiprofessionale Teams aus Lehrern, Schulpsychologen und Schulsozialarbeitern vorstellen.

     

    Die FDP schlägt daher einen anderen Weg vor. Wir wollen mehr ausgebildete Sonderpädagogen an den Schulen haben und die Schulsozialarbeit verstetigen. Dafür soll auch der entsprechende Studiengang an der Universität Flensburg gestärkt werden. Zudem müssen die Förderschulen als Schulen mit Schülern erhalten bleiben und durch ein Netzwerk von Inklusionsschulen unterstützt werden. Denn es bedarf differenzierter Lösungen, um den unterschiedlichen Bedürfnissen der Kinder mit Förderbedarf gerecht werden zu können.“

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  • 04.01.2016

    Dr. Ekkehard Klug: Grenzkontrollen sind ein Debakel für die nordeuropäische Sozialdemokratie

    „Die schrittweise Abschaffung eines 'Europa ohne Grenzen' geht damit weiter - und zwar auf unabsehbare Zeit.  

     

    Gleichzeitig kommt die bessere Sicherung der europäischen Außengrenzen, wie sie von der Bundeskanzlerin und ihrem SPD-Außenminister versprochen wurde, nicht einen Millimeter weit voran. Deshalb wird die Abschottungspolitik innerhalb Europas weitere Kreise ziehen.

     

    Die Ursache dafür liegt im Kern darin, dass von 28 EU-Mitgliedsstaaten mittlerweile 27 Länder die in Deutschland durch die Regierungsparteien CDU und SPD für alternativlos erklärte deutsche Flüchtlingspolitik nicht mitmachen. Zuletzt hat sich auch das 'rot-grün' regierte Schweden dieser Haltung angeschlossen.

     

    Für das Selbstverständnis der schleswig-holsteinischen SPD, die sich immer als wesensverwandt mit einer skandinavischen 'Gutmenschen-Sozialdemokratie' verstanden hat, ist dies erkennbar ein schweres Debakel  -  zumal auch in Dänemark die dortige Sozialdemokratie zu 100 Prozent die harte Linie der Kopenhagener Regierung unterstützt."

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