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  • 21.02.2024

    Heiner Garg zu TOP 13 "Keine Kürzungen beim Versorgungssicherungsfonds"

    In seiner Rede zu TOP 13 (Keine Kürzungen beim Versorgungssicherungsfonds) erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg:

    „Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, als zu Beginn der vergangenen Legislaturperiode unter Jamaika der sogenannte Versorgungssicherungsfonds etabliert wurde, war es so – das habe ich so verstanden –, dass es allen drei Koalitionspartnern damals ein Herzensanliegen war, nicht immer nur auf Gesundheitskongressen zu hören, dass unser Gesundheitssystem zu starr in Sektoren organisiert ist und zu starr in Sektoren denkt, sondern dass man auch mal Dinge ausprobieren müsste. Doch immer wenn das Land etwas machen wollte, dann ging das meistens nicht, weil durch das Sozialgesetzbuch 5 zum Teil auch im Zusammenspiel mit dem Sozialgesetzbuch 11 eigentlich die Musik vor allem auf Bundesebene spielt.

    Also haben wir den Versorgungssicherungsfonds ins Leben gerufen und ihn mit jährlich fünf Millionen Euro gespeist. Liebe Monika Heinold, danke noch einmal dafür. Das war eine richtige Entscheidung. Es war eine gute Investition in die Versorgungslandschaft, weil wir Dinge ausprobieren wollten. Wir wollten Projekte anschieben, und zwar Projekte, die zum Teil aus den Regionen vor Ort selber kamen. 

    Dabei ist auch nicht jedes dieser Projekte ein voller Erfolg gewesen, aber genau das war Sinn der Veranstaltung: Dinge auszuprobieren, vernetzt zu versorgen, sektoren-verbindend zu versorgen, den Einsatz der Telematik in der Medizin tatsächlich auszuprobieren, also Stichwort telemedizinischer Rucksack beispielsweise, den Einsatz von Telematik und KI zu fördern.

    Man wollte schauen, wie man beispielsweise die Versorgung auf den Inseln und Halligen mit dem Einsatz moderner Technologien sicherstellen kann. Schnittstellenprofessionen sollten gefördert werden.

    Ich will nur zwei, drei Beispiele von erfolgreichen Förderungen geben. Wir konnten QuaMaDi mit unterstützen: ein Projekt, das Kolleginnen und Kollegen, die länger mit dabei sind, kennen. Das Projekt QuaMaDi ist zur qualitätsgesicherten Mammadiagnostik entstanden. Das Projekt wurde in eQuaMaDi überführt – unterstützt durch den Versorgungssicherungsfonds. Das war ein wirklicher Erfolg!

    Die sogenannte virtuelle Diabetesambulanz für Kinder und Jugendliche am UKSH zu Lübeck wurde mit unterstützt durch den Versorgungssicherungsfonds. Die ersten Physician Assistants, eine neue Berufsgruppe in Schleswig-Holstein, die in den angelsächsischen Ländern schon seit Jahrzehnten unterwegs ist und die Versorgung sichert, wurden mit Unterstützung des Versorgungssicherungsfonds ausgebildet. Und meine Damen und Herren, genau diesen Versorgungssicherungsfonds streichen Sie jetzt nahezu um die Hälfte zusammen mit der Begründung, einen Beitrag zur Konsolidierung des Haushaltes zu leisten.

    Nein, da will ich an der Stelle keinen Applaus! Ich finde, das ist ehrlicherweise das völlig falsche Signal an alle Akteurinnen und Akteure im Land!

    Sie wissen doch alle: Mit 2,2 Millionen Euro sanieren Sie nicht Ihren Haushalt! Wir führen nicht die Debatte, die wir heute Morgen bei Kita geführt haben. Mit 2,2 Millionen Euro, die so wichtig sind für die Versorgungssicherung, zerschlagen Sie im Zweifel Strukturen und nehmen auch Ihrer eigenen Ministerin politischen Gestaltungsspielraum.

    Das Schöne am Versorgungssicherungsfonds ist doch im Zweifel, dass Sie nicht immer gucken muss, ob Sie da vielleicht etwas tun kann, ob Sie da irgendwie Rücksicht auf den Bund nehmen muss, sondern Sie kann einfach anpacken.

    Ich wünsche mir, dass Sie heute dermaßen genervt von mir sind, dass Sie noch einmal in sich gehen, Schwarz-Grün, und dafür sorgen, dass diese 2,2 Millionen Kürzungen nicht vollzogen werden, weil sie für die Versorgungssicherung dieses Landes einfach wichtig sind und Sie mehr kaputt machen, als Sie tatsächlich damit einsparen würden."

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort

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  • 25.01.2017

    Christopher Vogt: Wie steht die Koalition zu CETA?

    „Bei der entscheidenden Zukunftsfrage, wie wir unser Wohlstandsniveau dauerhaft sichern können, sind die Aussichten in der jüngsten Vergangenheit leider deutlich düsterer geworden. Wenn wir auf die Türkei schauen, auf Russland, auf Großbritannien und nun auch noch in die USA, dann stellen wir fest, dass es für uns als Exportnation erheblich ungemütlicher wird.

     

    Wir haben hier in den letzten Jahren wiederholt über die geplanten Freihandelsabkommen mit den USA und Kanada debattiert. Nun muss das Abkommen mit den USA nach der Wahl von Donald Trump wohl als beerdigt angesehen werden.

     

    Wer hätte das vor einigen Monaten gedacht, dass es ausgerechnet einen US-Republikaner braucht, um der deutschen Linken und Rechten diesen Gefallen zu tun?

     

    Wir leben in einer interessanten Zeit. Seitdem ist es auch um das europäisch-kanadische Freihandelsabkommen auffallend ruhig geworden. Dieses Abkommen galt ja immer als eine Art ‚kleine Schwester‘ von TTIP und wurde – gerade in Deutschland – dementsprechend ebenso hart bekämpft.

               

    Ich bin wirklich der Meinung, dass man über alles leidenschaftlich diskutieren kann und auch muss. Aber die Debatte über die geplanten Freihandelsabkommen wurde allzu oft in derart absurder Form – voller Ressentiments und mit einer Welle an Desinformation – geführt, dass ich mich wirklich frage, ob allen Beteiligten noch klar ist, worum es hier eigentlich geht.

     

    Das Abkommen liegt nun auf dem Tisch. Es wurde von den Regierungen Kanadas und den Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten unterzeichnet. Es gibt noch eine Reihe an rechtlichen Fragen zu klären, aber ich freue mich wirklich sehr darüber, dass die SPD sich letztlich dafür entschieden hat, dieses Handelsabkommen zu unterstützen.

     

    Dafür gibt es ja auch viele gute Gründe: Der Abbau von Handelshemmnissen hilft vor allem kleineren und mittleren Unternehmen, aber natürlich auch den großen Konzernen, wie z.B. der deutschen Autoindustrie. Ich kann daran nichts Negatives finden – ganz im Gegenteil.

     

    Und nun einmal Hand aufs Herz: Mit wem sollten wir Europäer ein solches Abkommen schließen, wenn nicht mit einer Musterdemokratie wie Kanada? Es muss doch allen Beteiligten einleuchten, dass kein Land davon so profitieren wie die Exportnation Deutschland.

     

    Kurioserweise ist die Ablehnung nirgendwo so groß wie Deutschland. Die Gegner vom linken und rechten politischen Rand haben da ganze Arbeit geleistet. Wenn die sich einig sind, gehen bei mir als Liberalen immer alle Alarmglocken an. Was mir Sorge bereitet, ist nicht die Kritik an einzelnen Punkten des Abkommens.

     

    Die haben bei anderen Handelsabkommen zwar niemanden gestört, aber darüber kann man trefflich streiten. Mir macht diese generelle Ablehnung des freien Handels vieler gesellschaftlicher Akteure Sorge und der offenbar tiefverankerte Glaube, dass Protektionismus etwas Gutes sei und den Menschen diene.

     

    Es ist noch nicht ganz klar, ob der Bundesrat bei der Ratifizierung von CETA beteiligt werden muss. Das muss das Bundeswirtschaftsministerium des SPD-Kanzlerkandidaten in spe a.D. demnächst entscheiden. Grüne und Linke fordern eine Beteiligung des Bundesrates. Ich bin auch dafür. Als Befürworter des Freihandels hoffe ich, dass dies so kommt.

     

    Es geht hier nicht einfach um ein Wirtschaftsabkommen, dass irgendwelche Technokraten ausgehandelt haben. Gerade in diesen politisch bewegten Zeiten geht es hier auch um die Zukunft unseres Wirtschaftsmodells. Wer die liberale Demokratie verteidigen will, sollte erkennen, dass es dabei um die gesellschaftliche, aber auch um die wirtschaftliche Freiheit gehen muss.

     

    Man muss nun Farbe bekennen.

     

    Den Fraktionsbeschluss der grünen Landtagsfraktion zu CETA aus dem November haben wir selbstverständlich interessiert zur Kenntnis genommen. Das war der Auslöser für unseren Antrag. Eine Abstimmung über einen Antrag der Piraten im Ausschuss wird von der Koalition seit Monaten verhindert.

     

    Jetzt müssen sich die Grünen endlich mal entscheiden, wo sie bei dieser entscheidenden Zukunftsfrage stehen wollen: Auf der Seite der wirtschaftspolitischen Vernunft? Bei Winfried Kretschmann und  Joschka Fischer? Oder an der Seite von Donald Trump, Sahra Wagenknecht und Frauke Petry?

     

    Der grüne Abgeordnete Voß hat im November erklärt: ‚Die relevanten Argumente gegen CETA haben nichts mit Protektionismus oder Populismus zu tun, sondern mit der berechtigten Sorge um die Demokratie, der Aushöhlung des Rechtsstaates und dem Verlust von lang erstrittenen Standards.‘

     

    Aha, wenn es um die wirtschaftliche Freiheit geht, werden die Grünen also zu besorgten Bürgern. Herzlichen Glückwunsch!

     

    Bei den großen Neujahrsempfängen in den vergangenen Wochen hat uns der Ministerpräsident bei seinen Exklusiv-Auftritten zum Erstaunen aller Beteiligten erklärt, dass er plötzlich ein großer Wirtschaftsfreund sei. Beim IHK-Neujahrsempfang in Kiel hat Präsident Vater sich vehement für die Ratifizierung von CETA ausgesprochen.

     

    Ich habe erfreut zur Kenntnis genommen, dass die anwesenden Vertreter aller drei Regierungsparteien dies mit Applaus quittiert haben.

     

    Lassen Sie diesem Applaus heute Taten folgen! Stimmen Sie unserem Antrag zu! Die Wählerinnen und Wähler haben ein Recht darauf, vor der Landtagswahl zu erfahren, was Sache ist.“

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  • 22.02.2024

    Annabell Krämer zu TOP 14+29 "Schuldenbremse reformieren"

    In ihrer Rede zu TOP 14+29 (Schuldenbremse reformieren) erklärt die finanzpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    „1,119 Milliarden Euro – das sind die Zinsen, die wir laut Finanzplanung in 2032 zu leisten haben. 1,119 Milliarden Euro, die nicht für Investitionen in Infrastruktur, innere Sicherheit, Bildung, Klimaschutz oder die Digitalisierung zur Verfügung stehen. Steigende Zinsaufwendungen – infolgedessen Sie sich von der zugesagten Senkung der Kita-Beiträge verabschieden, die Bürger weiterhin mit der höchsten Grunderwerbssteuer deutschlandweit belasten und das wichtige Wachstumschancengesetz mit Verweis auf fehlende Steuereinnahmen blockieren. Ja, steigende Zinsaufwendungen haben zur Folge, dass Geld an anderer Stelle fehlt.

    Wie wir heute mit öffentlichen Geldern umgehen, bestimmt den Handlungsspielraum der nächsten Jahre und der kommenden Generationen. Die Schulden in Schleswig-Holstein sind mit rund 31 Milliarden Euro unfassbar hoch. Und vor diesem Hintergrund wollen SSW und SPD über eine Reform der Schuldenbremse diskutieren, die einen weiteren Anstieg der Verschuldung und Zinslast zur Folge hätte und den Handlungsspielraum zukünftiger Generationen noch weiter begrenzen würde.

    Lassen Sie es mich ganz deutlich sagen: Wenn der Staat mit den Mitteln, die ihm die Bürger erwirtschaften, nicht auskommt, rechtfertigt das nicht, die Axt an die Schuldenbremse zu legen. Im Gegenteil – eine regelmäßige Neuverschuldung lässt die finanziellen Probleme des Landes exponentiell steigen. Die bestehenden Regelungen zur Schuldenbremse geben uns grundsätzlich genau die Spielräume, die wir benötigen:

    1. Handlungsspielräume für Notlagen und

    2. Zum Ausgleich von konjunkturellen Schwankungen

    Aus meiner Sicht müssen wir übrigens insbesondere die Verschuldungsmöglichkeit bei der Feststellung einer Notlage in den Blick nehmen. Das Bundesverfassungsgericht fordert explizit die Darlegung eines sachlichen Veranlassungszusammenhangs zwischen Notsituation und der Kreditermächtigung. Welche skurrilen Ausmaße die Versuche dieser Darlegung allerdings zu Tage bringen, zeigt der uns vorgelegte Haushaltsentwurf. Ein Titel für Aufforstung aus Notkrediten wird damit begründet, dass die Corona-Pandemie gezeigt hätte, wie wichtig Naherholung wäre. Aha… 

    Die Politik sollte sich engere Spielregeln setzen. Ob Krisenbewältigungsmaßnahmen tatsächlich wirksam sind, um Notlagen zu beenden oder einzudämmen muss einer Prüfung unterliegen. Dieser Aufgabe müssen wir als Parlament mit Sorgfalt nachkommen. Stattdessen geht Schleswig-Holstein mit Kettennotlagen voran. Hoffen wir, dass Schleswig-Holsteins Notlagenpolitik keine Schule macht und Sie diese überdenken.

    Kommen wir zur zweiten außerordentlichen Verschuldungsmöglichkeit. Hier hat sich gezeigt, dass die Globalisierung grundsätzlich ein Segen für unsere Wirtschaft ist, sie jedoch durch exogene Schocks, also einmalige, von außen überraschend einwirkende Ereignisse, die eine erhebliche Veränderung bewirken, konjunkturell schwankungsanfälliger macht. Hier sollten wir ansetzen. Wir brauchen ein planungssicheres und ökonomisch zielführendes Konjunkturbereinigungsverfahren, um den konjunkturellen Schwankungen besser begegnen zu können. Dieses sollte ermöglichen, dass die Verschuldungsspielräume in der Rezession größer und spiegelbildlich die Rückzahlungen in Wachstumsphasen höher ausfallen. Bei mehrjähriger Betrachtung darf dabei aber keine zusätzliche Verschuldungsmöglichkeit rauskommen. Dieses Versprechen sind wir unseren künftigen Generationen schuldig. Weitergehende Reformen der Schuldenbremse sind mit den Freien Demokraten nicht zu machen.

    Kommen wir zu den Anträgen von SPD und SSW. Sie versuchen zu suggerieren, dass die Schuldenbremse eine Investitionsbremse sei, dass Investitionen nur mit Krediten möglich wären. Dem ist nicht so. Die Schuldenbremse fordert von der Politik eine Priorisierung der politischen Ausgabenspielräume und Entscheidungen darüber, was dringlich und wichtig ist und was später erfolgen oder unterbleiben muss. Sie erfordert eine fokussierte Haushaltspolitik. Das ist mit einer uneinigen Koalition, deren Zusammenhalt darin besteht, finanzielle Mittel für die jeweiligen politischen Wünsche des anderen bereitzustellen, nicht vereinbar: Klimaräte, Beiräte, Gremien, Kompetenzcenter, Ausrichtung von Dialogen – für alle ist Geld da – notfalls kreditfinanziert. Wenn Sie die richtigen Prioritäten setzen würden, würden auch die finanziellen Mittel ausreichen. Damit diese Priorisierung endlich erfolgt, fordern wir, eine Investitionsquote in der Landesverfassung zu verankern.

    Wichtig ist zudem, dass die tatsächliche Umsetzung nachgehalten und wesentliche anhaltende Unterschreitungen sanktioniert werden. Damit 'Schein-Investitionshaushalte' wie Ihr Haushalt 2023, der trotz hoher Quote wenig tatsächliche Investitionen, aber erhebliche kreditfinanzierte Rücklagenzuführungen für zukünftige Jahre zur Folge hatte, der Vergangenheit angehören."

     

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 22.02.2024

    Heiner Garg: Karin Prien muss sich erklären

    Zu der heute von der FDP-Fraktion beantragten Sondersitzung des Sozialausschuss, erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg:

    "Es gibt große Unstimmigkeiten darüber, wann die Landesregierung über den Übernahmestopp des Marien-Krankenhauses entschieden hat. Aus einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion ergibt sich, dass dem UKSH die Entscheidung am 11. Januar 2024 übermittelt wurde. Allerdings hat das Bildungsministerium am 18. Januar 2024 noch verlauten lassen, dass lediglich noch Ausgestaltungsdetails und vertragliche Fragen geklärt werden müssten. 

    Ministerin Prien muss heute erklären, warum man uns und der Öffentlichkeit eine so wichtige Information so lange vorenthalten hat. Ein Ministerium ist der Wahrheit verpflichtet – beim Marien-Krankenhaus wurde sie anscheinend bewusst nicht gesagt."

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  • 22.02.2024

    Bernd Buchholz zu TOP 19 "Bezahlkarte zielführend ausgestalten"

    In seiner Rede zu TOP 19 (Bezahlkarte zielführend ausgestalten) erklärt der migrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "In Beantwortung der Kleinen Anfrage meiner Kollegin Annabelle Krämer antwortet die Landesregierung in Drucksache 20/1843: ‚Die Position der Landesregierung in der Frage der Einführung der Bezahlkarte ist klar.‘  Wer das bei der Beantwortung einer Kleinen Anfrage schon vorne reinschreibt, der zeigt, so ist es nicht. Denn sonst müssten Sie ja nicht rufen oder pfeifen wie im Walde.

    Die Position zur Bezahlkarte für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist bei Ihnen umstritten und das von Anfang an. Noch im Oktober des letzten Jahres hat Ministerin Touré hier im Plenum erklärt, und das im Übrigen auch den Kieler Nachrichten, dass sie über die Frage der Einführung einer Bezahlkarte nicht nachdenkt und dass es auch keine Bestrebungen dafür gibt. Als wir im Oktober das erste Mal hier im Landtag gestanden haben und gesagt haben, wir müssen etwas tun, um Fluchtanreize nach Deutschland möglicherweise zu minimieren, da gab es, wenn ich das mal so sagen darf, Reaktionen mit Ekel, Abscheu und Empörung, wie man auf die Idee kommen könnte, jetzt noch mehr Sachleistungen machen. Ein Bürokratiewahnsinn würde entstehen, hat auch damals der SSW formuliert.

    Heute sehen wir nach einem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz von Anfang November: Alle sind dafür, die Bezahlkarte einzuführen. Und das Hauptargument dafür ist plötzlich der Bürokratieabbau. Für die Einführung einer Bezahlkarte war es nicht die Motivation, nur Bürokratieabbau zu betreiben. Der Grund für die Einführung einer Bezahlkarte war auch, dass wir im europäischen Kontext wahrnehmen müssen, dass Flüchtlingsströme, dass Asylbewerberinnen und -bewerber zu großen Teilen in die Bundesrepublik Deutschland streben und zu mehr als 30 Prozent hier in Deutschland ihren Erstantrag auf Asyl stellen. Und es ist doch offensichtlich, dass das Gründe haben muss, denn das zweitgrößte Land, in das Asylbewerber in die Europäischen Union kommen, ist Spanien mit 17 Prozent, danach kommen andere mit 13 Prozent. Es werden in diesen Ländern also deutlich weniger Erstanträge gestellt. Dafür muss es Gründe geben.

    Und die Gründe liegen, und ich glaube, davor darf man die Augen nicht verschließen, in den Leistungen, die wir in Deutschland Flüchtlingen gewähren. Und das sagen uns Geflüchtete selbst ja auch. Und das ist auch kein Geheimnis. Und deshalb ist es der notwendige Ansatz, der Frage nachzugehen: Bieten wir mit den Leistungen, die wir Asylbewerberinnen und Asylbewerbern geben, um ihnen einen angemessenen Lebensunterhalt hier zu ermöglichen, einen besonders großen Anreiz, nach Deutschland zu kommen? Und diese Frage haben die Ministerpräsidenten in ihrer Konferenz im November beantwortet, indem sie gesagt haben: Ja, diesen Anreiz gibt es und diesen Anreiz wollen wir mit einer Bezahlkarte einschränken. Und das heißt auch, dass wir mit dieser Bezahlkarte einschränken wollen, dass nicht mehr mit dem Geld aus dem Asylbewerberleistungsgesetz Leistungen nach Hause geschickt werden, an die Familien im Heimatland oder schlimmer noch Schlepperorganisationen damit bezahlt werden. Und das ist die Ausgangssituation zur Einführung einer Bezahlkarte. Nicht die Frage, wie bürokratisch ist das in den Kommunen, wie der SSW in seinem Antrag schreibt. Oder auch in dem Koalitionsalternativantrag, in dem keine Rede mehr davon ist, was eigentlich der Sinn dieser Bezahlkarte sein soll.

    Und deshalb sage ich, dass eine solche Bezahlkarte natürlich bestimmte Funktionen haben soll. Und dass das diskriminierungsfrei geht, das zeigen bestimmte Anstrengungen in Hannover, das zeigen auch bestimmte Anstrengungen in anderen Bundesländern, die zeigen, wie man so etwas umsetzen kann. Schleswig-Holstein hat sich in keiner Weise daraus hervorgetan, in irgendeiner Form bei dieser Frage vorangehen zu wollen. Schleswig-Holstein hat in keiner Weise signalisiert, da aktiv mitzuarbeiten. Schleswig-Holstein führt intern Diskussionen zu der Frage, ob nicht die Geldauszahlungsfunktion möglichst genauso hoch sein soll, wie die Barauszahlung heute derzeit ist. Das konterkariert alle Überlegungen, die es in den Ministerpräsidentenkonferenzen gegeben hat. Deshalb lassen Sie mich zum Schluss eines sagen: In der Diskussion geht es um einen menschenwürdigen Umgang mit Asylbewerberinnen und Asylbewerbern und Leistungsempfängern nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Aber niemand, der eine Bezahlkarte einführen will, will die Beträge verringern. Es geht darum, wie geleistet wird. Deshalb finde ich Kritik von der einen oder anderen Seite, das sei grundrechtswidrig oder menschenverachtend in keiner Weise angemessen. Und ich appelliere insoweit auch einmal an den Flüchtlingsrat dieses Landes, mit seiner Kritik wieder auf den Boden eines demokratischen Auseinandersetzungswesens zurückzukommen.“

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 22.02.2024

    Christopher Vogt: CDU muss parteipolitisch motivierte Blockadehaltung beim Wachstumschancengesetz aufgeben

    Zur anhaltenden Blockade der CDU beim Wachstumschancengesetz erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Ich bedaure das destruktive Verhalten der Union im Vermittlungsausschuss sehr. Es ist eine schlechte Nachricht für den Mittelstand und unseren Wirtschaftsstandort insgesamt, dass das dringend benötigte Wachstumschancengesetz erneut nicht beschlossen werden konnte.

    Die Union kann doch nicht nahezu täglich – und übrigens auch zu Recht – Entlastungen für den Mittelstand fordern und das Paket dann allen Ernstes erst kleiner machen und letztlich erneut blockieren. Die Union mimt im Bundesrat unter der Führung von Friedrich Merz gerade den Lafontaine und beschädigt damit auch ihre eigene Glaubwürdigkeit.

    Daniel Günther verhält sich unterm Strich leider auch nicht anders als seine Parteifreunde. Der Ministerpräsident sollte im Interesse der schleswig-holsteinischen Wirtschaft darauf hinwirken, dass seine Partei ihre rein parteipolitisch motivierte Blockadehaltung endlich aufgibt.“

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  • 22.02.2024

    GEMEINSAME PRESSEMITTEILUNG von SPD und FDP: Ministerin offenbart miserable Kommunikation

    Zur heutigen von SPD- und FDP-Fraktion beantragten Sondersitzung des Sozialausschusses, in dem sich Wissenschaftsministerin Karin Prien zu Widersprüchen beim Übernahmestopp des Marien-Krankenhauses geäußert hat, erklären die Abgeordneten von SPD- und FDP-Fraktion wie folgt:

     

    Birte Pauls, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, und Sophia Schiebe, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Lübecker Abgeordnete:

    „Im Zuge der heutigen Ausschusssitzung ist vor allem die miserable Kommunikation des Bildungsministeriums offensichtlich geworden. Das darf einer Landesregierung bei solch einem sensiblen Bereich wie der Geburtshilfe nicht passieren! Das Thema hat zurecht höchste emotionale Relevanz für die Menschen vor Ort. Mit dem Scheitern der Übernahme durch das UKSH hat die Landesregierung ein wichtiges Versprechen an die Lübeckerinnen gebrochen. Sie werden ihre Kinder in Zukunft nicht unter Bedingungen wie im Marienkrankenhaus zur Welt bringen können. Auch gegenüber den Mitarbeitenden wurde Zugesagtes nicht eingehalten, denn sie werden nicht unter denselben Konditionen weiterarbeiten können. Es steht zu befürchten, dass nicht alle das Arbeitsangebot des UKSH annehmen und sich beruflich umorientieren werden. Vor dem Hintergrund des seit Jahren schwelenden Fachkräftemangels ist das eine besorgniserregende Entwicklung!“

     

    Heiner Garg, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion:

    „Die Kommunikation seitens des Wissenschaftsministeriums bei einem so hochsensiblen und emotionalen Thema ist komplett danebengegangen. Die sich daraus ergebenden Widersprüche konnte die Ministerin auch nach eineinhalb Stunden im Ausschuss nicht zufriedenstellend auflösen. Der Vorwurf der Skandalisierung ist billig, das Ministerium hat schlicht versäumt, den Prozess um das Marien-Krankenhaus transparent und umfassend zu begleiten. So etwas darf sich nicht wiederholen.“

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  • 22.02.2024

    Annabell Krämer zu TOP 22 "Hochrisikomanagement ausweiten und Gewaltschutz effektiver gestalten"

    In ihrer Rede zu TOP 22 (Hochrisikomanagement ausweiten und Gewaltschutz effektiver gestalten) erklärt die frauenpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    „Jeder Femizid, der in unserem Land passiert, ist unerträglich! Der Schutzauftrag des Staates ist in jedem einzelnen Fall kläglich gescheitert. Bundesweit gibt es jeden dritten Tag einen Tötungsdelikt, in Schleswig-Holstein wurden in den Jahren 2019-2021 insgesamt 32 Frauen von ihren Partnern oder Ex-Partnern getötet. Alleine im Jahr 2022 gab es laut Landeskriminalamt 5.376 Fälle von Gewalt gegen Frauen. In sechs Fällen ist es zu einem Femizid gekommen! Damit muss nun endlich Schluss sein!

    Mit denselben Worten habe ich auch meine letzte Rede im Plenum zum Hochrisikomanagement begonnen. Aber was hat sich seitdem geändert, frage ich mich? Im Jahr 2022 hat das Kabinett bereits den Voraussetzungen für den notwendigen Ausbau des Hochrisikomanagements zum besseren Schutz von Frauen vor Gewalt zugestimmt. Umso wichtiger ist es daher, dass wir uns berichten lassen, ob das Hochrisikomanagement den dringenden Bedarf an Opferschutz auch gewährleisten kann und nach der Evaluierung der beiden Modellprojekte in Flensburg und Ratzeburg auch wird.

    Für die Umsetzung der Istanbul Konvention ist ein landesweites Hochrisikomanagement ein wesentlicher Baustein. Darin sind wir uns interfraktionell einig und das ist auch gut so. Seit Januar ist das landesweite Hochrisikomanagement endlich am Start. Hierzu bedarf es gemäß Definition:

    1. einer Benennung von Hochrisikobeauftragten sowie
    2. den Einsatz von Gefährdungsanalysen und
    3. der Einführung von Fallkonferenzen durch bereits bestehende Netzwerkpartner wie der Polizei oder Frauenfachrichtungen.

    Diese drei Instrumente müssen schnellstmöglich flächendeckend umgesetzt werden, damit in Schleswig-Holstein ein effektives Hochrisikomanagement durchgeführt werden kann. Heute fordern wir die Landesregierung auf, im ersten Quartal 2025 über die Umsetzung der Ausweitung des Hochrisikomanagements zu berichten. Dabei möchten wir vor allem erfahren, wie die Zusammenarbeit zwischen der Polizei und den Beratungsstellen abläuft und ob gegebenenfalls zusätzliche Schulungen für Polizistinnen und Polizisten zur Sensibilisierung benötigt werden. Wie häufig kam es zu Datenübermittlungen zwischen den verschiedenen Organisationen und Institutionen und konnten Frauen durch den Datenaustausch effektiv vor An- und Übergriffen geschützt werden? Schließlich kommt es beim Hochrisikomanagement darauf an, dass Prozesse gut verzahnt sind und die Beteiligten schnell handeln. Durch den neuen polizeilichen Erlass dürfen bereits alle relevanten Informationen zusammengefasst, systematisch ausgewertet und zwischen den verschiedenen Akteuren ausgetauscht werden.

    Unser Ziel für das Hochrisikomanagement ist es, Fälle von häuslicher Gewalt, in denen die konkrete Gefahr einer Tötung oder schwerster Gewalt besteht, besser zu erkennen und zu verhindern. Jede Maßnahme, die hierzu beiträgt, unterstützen wir Freie Demokraten ausdrücklich. Aus diesem Grund haben wir den Antrag mitunterzeichnet. Nichtsdestotrotz kann ich den regierungstragenden Fraktionen ein gewisses Maß an Kritik nicht ersparen. Eigentlich ist der Antrag extrem 'dünne Suppe'. Ich wünschte, wir wären weiter. Wir beantragen heute eine Berichterstattung für in einem Jahr über eine Maßnahme, die schon längst beschlossen ist. 

    Der Schutz vor häuslicher Gewalt ist keine freiwillige Aufgabe seitens des Landes. Es ist die originäre Pflicht, seine Bürger vor Gewalt zu schützen. Unsere Frauenhäuser sind weiterhin chronisch unterfinanziert. Die Frauenfacheinrichtungen können aufgrund von fehlenden finanziellen Mitteln nicht sämtlichen Hilfsbedarfen nachkommen und das Schlimmste: Wir haben immer noch nicht genügend Frauenhausplätze, um Frauen, die Gewalt erfahren haben – oder von dieser bedroht sind – zu schützen.

    Liebe regierungstragende Fraktionen von Schwarz-Grün. Sie können und wollen noch Anpassungen am Haushalt 2024 vornehmen. Umweltminister Goldschmidt hat angekündigt, das Klimaprogramm für Bürger, das mit Millionenbeträgen Balkonkraftwerke und Wallboxen für Eigenheimbesitzer subventioniert, wieder aufleben zu lassen. Gehen Sie in sich, konzentrieren Sie sich in anspruchsvollen Haushaltsjahren auf Ihre Kernaufgaben. Schützen Sie Ihre Bürger vor Gewalt und stellen Sie die Mittel für dringend erforderliche Frauenhausplätze zur Verfügung."

     

    Sperrfrist Redebeginn!

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  • 21.02.2024

    Heiner Garg zu TOP 23 "Zusammenhalt stärken, ländliche Räume zukunftsfest machen"

    In seiner Rede zu TOP 23 (Regionalpolitik der EU: Zusammenhalt stärken, ländliche Räume zukunftsfest machen) erklärt der europapolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg:

    „Ich will das, was meine Vorrednerinnen und Vorredner gesagt haben, alles gar nicht wiederholen. Im Übrigen brauche ich auch gar keine Aufrechnung nach dem Motto: Wir bekommen so viel aus der EU und bezahlen so viel. Kaum ein anderes Land profitiert von dieser Europäischen Union so sehr wie Deutschland!

    Die Europäische Union ist das Fundament für unsere Sicherheit, für unsere Freiheit, für unseren Frieden und für unseren Wohlstand. Vor diesem Hintergrund, liebe Eka von Kalben, ist jeder Kraftausdruck in Richtung derjenigen berechtigt, die wirklich solche absurden Ideen haben wie jene, die bei der Europawahl antreten, um das Volk darüber abstimmen zu lassen, ob Deutschland in der EU bleiben soll oder nicht. Das ist nicht nur eine Schnapsidee, sondern das wäre wirklich das Rütteln an all den Säulen, die ich gerade genannt habe. Das ist das Rütteln an unserer Sicherheit, das Rütteln an unsere Freiheit, das Rütteln an Frieden und Wohlstand.

    Gäbe es die Europäische Union nicht, müsste man sie erfinden, liebe Kolleginnen und Kollegen. Man kann mit Fug und Recht einzelne Akteurinnen und Akteure, einzelne Institutionen kritisieren und sie dann besser machen. Ein Projekt wie Europa in Frage zu stellen, das ist in der Tat wenig intelligent, um es mal ganz freundlich auszudrücken. Also auch wir werden dem Antrag zustimmen.

    Liebe Kolleginnen und Kollegen, warum ich trotzdem am Schluss nicht ganz so euphorisch im Hinblick auf die Periode 2027 fortfolgende bin, ist Folgendes: Wir stehen vor riesigen sicherheitspolitischen Herausforderungen, und zwar national, aber auch in der EU. Ich glaube, dass wir uns über finanzielle Größen werden unterhalten müssen, von denen heute vielleicht der eine oder andere noch sagt, der tickt nicht ganz richtig, der hier gerade da vorne steht und redet. Ich glaube, solche Diskussionen werden auf uns zukommen. Deswegen hoffe und freue ich mich, wenn es soweit kommt, und unterstütze das. Meine Fraktion unterstützt den Antrag. Aber ich bin jetzt nicht schäumend vor Euphorie, was die finanziellen Möglichkeiten einer Förderperiode 2027 fortfolgende angeht."

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort

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  • 25.01.2017

    Dr. Ekkehard Klug: Abschiebungen müssen erleichtert und beschleunigt werden

    „Bei der Frage, ob rechtskräftig abgelehnte Asylbewerber nach Afghanistan abgeschoben werden können (und dürfen), ist die Beurteilung der Lage in diesem Land – darüber werden wir hoffentlich noch Einigkeit erzielen – von ausschlaggebender Bedeutung.

     

    Herr Stegner hat gestern in den ‚Kieler Nachrichten‘ seine Antwort auf diese Frage gegeben: Afghanistan zähle nicht zu den sicheren Ländern.

     

    Eine andere Einschätzung gab vor fünf Wochen der SPD-Abgeordnete Niels Annen, als der Deutsche Bundestag am 15. Dezember über die Verlängerung des Afghanistan-Mandats für bis zu 980 Bundeswehrsoldaten beriet und abstimmte.

     

    Herr Annen – der außenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion erklärte laut Plenarprotokoll (Seite 20905):

     

    ‚Man kann zur Sicherheit in Afghanistan keine pauschale Aussage treffen. Ich kenn übrigens auch kein Gerichtsurteil, das zu einem solchen Ergebnis kommt. Ich glaube, trotzdem ist es richtig, dass es, wenn der Rechtsweg ausgeschöpft ist, grundsätzlich die Möglichkeit gibt, Menschen, die keine Bleibeperspektive haben, zurückzuschicken.‘

     

    Mit der Einschränkung durch das Wort ‚grundsätzlich‘ verband der SPD-Bundestagsabgeordnete dann den Appell, dass jeder Einzelfall sehr sorgfältig geprüft werden müsse.

     

    Diese Forderung von Niels Annen findet auch uneingeschränkt die Unterstützung meiner Fraktion; sie entspricht im Übrigen auch den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts.

     

    Der Antrag der Bundesregierung zur Fortsetzung des Bundeseinsatzes in Afghanistan definiert den damit verbundenen Auftrag: ‚die afghanischen nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte zu befähigen, ihrer Sicherheitsverantwortung nachzukommen‘.

     

    Könnte man denn einen solchen Auftrag erteilen, wenn man davon ausginge, er sei nirgendwo in Afghanistan zu gewährleisten?

     

    Falls dieses Land überall so unsicher wäre, dass es selbst Menschen aus Afghanistan nicht zuzumuten wäre, in ihrem eigenen Land zu leben – wie könnte man es dann verantworten, knapp eintausend deutsche Soldaten dort hin zu schicken?

     

    Der vom Auswärtigen Ausschuss beratene Antrag der Bundesregierung hat am 15. Dezember eine Mehrheit von 467 Ja-Stimmen gefunden, bei 101 Nein-Stimmen und 9 Enthaltungen.

     

    Ich kann mir offen gesagt, nicht vorstellen, dass jemand einen solchen Antrag mit beschließen könnte, wenn er anderer Meinung wäre als der außenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion oder als der Bundesaußenminister, der seine Stimme natürlich ebenfalls für den Antrag seiner Regierung abgegeben hat, ebenso wie fast alle schleswig-holsteinischen SPD-Bundestagsabgeordneten.

     

    Hier, in Schleswig-Holstein, wird nun zur Begründung eines Abschiebestopps nach Afghanistan ein anderes Bild von der dortigen Lage gezeichnet, als es die Entscheidungsträger im Bund zugrunde legen – und wie sie es auch konkret beschreiben – siehe Niels Annen.

     

    Außerdem agieren diverse rot-grüne Landesregierungen völlig anders als die in Schleswig-Holstein, und ebenso auch grün-schwarze bzw. schwarz-grüne Regierungen (Baden-Württemberg, Hessen).

     

    Hamburg zum Beispiel hat sich an den beiden bisherigen Sammelabschiebungen nach Afghanistan beteiligt, gestern mit drei Abschiebungen (darunter die eines Straftäters); Mitte Dezember mit sieben Abschiebungen aus Hamburg (wobei in einem Fall aus Strafhaft heraus abgeschoben wurde.

     

    Nach unserer Kenntnis schiebt Hamburg ausschließlich junge, alleinstehende Männer ab, die keine wirtschaftliche und gesellschaftliche Perspektive in Deutschland haben; des Weiteren auch Straftäter.

     

    Über solche Einschränkungen ließe sich ja auch hier reden; ein pauschaler Sonderweg – sprich: Abschiebestopp – ist dagegen ebenso falsch wie schädlich.

     

    Wir können es nicht akzeptieren, wenn sich die schleswig-holsteinische Landesregierung über vorhandene gesetzliche Regelungen unter Berufung auf vermeintlich höherrangige Überlegungen hinwegsetzt.

     

    Ich wende mich jetzt dem zweiten Themenkomplex zu: Der generellen Frage, wie man sich zur Abschiebung rechtskräftig abgelehnter Asylbewerber verhält.

     

    Die Landesregierung beantwortet die zunehmende Kritik – gerade auch seitens der Kreise, die sich vom Land im Stich gelassen fühlen – stereotyp mit der Feststellung, man setze primär auf freiwillige Ausreisen. So hat es gestern auch Herr Stegner in den ‚Kieler Nachrichten‘ wieder getan, und ebenso der Landesinnenminister kürzlich beim Neujahrsempfang der Elmshorner SPD. Herr Studt nannte als Beleg Zahlen: bis Ende November vorigen Jahres in 2016 rund 900 Abschiebungen, 2.000 freiwillige Ausreisen aus Schleswig-Holstein (Elmshorner Nachrichten 9. 1. 2017, Seite 3).

     

    Nun ist an dem Bestreben, möglichst viele freiwillige Ausreisen zu erwirken, gar nichts auszusetzen. Als Rechtfertigungsargument führen die Zahlen von Herrn Studt aber völlig in die Irre.

     

    Das Magazin ‚Focus‘ nennt die bayerischen Zahlen (für das erste Halbjahr 2016): rund 1.500 Abschiebungen, 5.000 freiwillige Ausreisen – also fast dreieinhalbmal so viele ‚freiwillige‘ Rückführungen wie Abschiebungen. Schleswig-Holstein kommt nicht einmal auf das zweieinhalbfache Übergewicht der freiwilligen Ausreisen. Folglich steht Bayern bei der Präferenz für die ‚humanere‘ Variante viel besser da als der sogenannte ‚echte Norden‘.

     

    Entscheidend ist aber die Summe beider Verfahren: Da kommt Bayern laut ‚Focus‘ auf eine Rückführungsquote von fast 40 Prozent, Schleswig-Holstein lediglich auf gut 26 Prozent (Focus-Online, 17. Juni 2016). Hierzulande besteht also offensichtlich ein Defizit.

     

    Die Landkreise fordern, dass das Land die zentrale Verantwortung für alle Ausreisepflichtigen übernimmt und sie verpflichtet, in Boostedt – im landeseigenen Ausreisezentrum – zu wohnen.

     

    Es kann auch nicht hingenommen werden, dass sich im vorigen Jahr mehr als 200 Personen durch Untertauchen einer rechtswirksamen Abschiebung entzogen haben.

     

    Noch gravierender ist die Frage, was man bei sogenannten ‚Gefährdern‘ tun sollte. Herr Dr. Stegner hat am 27. Dezember (nachzulesen auf den Nachrichtenseiten des NDR im Internet) gefordert:

     

    ‚Wenn deren Asylanträge bereits rechtskräftig abgelehnt sind, müssen sie in Haft‘.

     

    Wie aber, meine Damen und Herren, soll man das denn bewerkstelligen, wenn es dafür im Zweifelsfall keine Abschiebehaftanstalt gibt?

     

    Immerhin will Schleswig-Holstein den von Hamburg geschaffenen Abschiebegewahrsam mit nutzen. Bis zuletzt waren die für unser Land vorgesehenen Plätze jedoch gar nicht belegt, weil die (zuständigen) kommunalen Ausländerbehörden mit dem dazu erforderlichen Verfahren offenkundig überfordert sind.

     

    Und da schließt sich der Kreis: Ohne von Landesseite her für solche Fälle eine zentrale Verantwortung zu übernehmen, wird dieses Instrument komplett unwirksam bleiben.

     

    Hamburgs Bürgermeister Olaf Scholz hat kürzlich in der ZEIT (11. Januar 2017) ein härteres Vorgehen bei Abschiebungen gefordert. Andernfalls ‚werden wir ein großes Problem bekommen‘, zitiert die Wochenzeitung den Bürgermeister. ‚Dann entsteht ein Legitimationsproblem, das man gar nicht überschätzen kann‘.

     

    Ich sehe es genauso: Wenn der deutsche Staat darauf verzichtet, geltendes Recht durchzusetzen, dann wird in der Bevölkerung die Akzeptanz für eine humane Asyl- und Flüchtlingspolitik über kurz oder lang weitgehend zerstört.

     

    Ministerpräsident Albig hat ja kürzlich gesagt, sein Hamburger Kollege werde im hiesigen Landtagswahlkampf im Hamburger Umland eine wichtige Rolle spielen. Da stellt sich allerdings die Frage: Wird Herr Scholz dort die Hamburger Parteilinie vertreten oder die schleswig-holsteinische?

     

    Eine letzte Anmerkungen zu den ‚sicheren Herkunftsländern‘: Algerien, Marokko und Tunesien so einzustufen, würde niemanden, der tatsächlich dort Verfolgung erlitten hat, von einem humanitären Schutz oder vom Asylrecht ausschließen. Die Verfahren, die bei diesen Ländern fast immer mit Ablehnung enden, könnte man so jedoch wirksam beschleunigen.“

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  • 22.02.2024

    Heiner Garg zu TOP 15+41 "Menschen mit Behinderungen eine uneingeschränkte Teilhabe am Arbeitsleben sichern"

    In seiner Rede zu TOP 15+41 (Menschen mit Behinderungen eine uneingeschränkte Teilhabe am Arbeitsleben sichern) erklärt der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg:

    „Zunächst einmal auch von meiner Fraktion ein ganz herzliches Dankeschön an die Landesbeauftragte Frau Pries und ihr Team. Das, was Sie geleistet haben, nämlich die Übernahme quasi mitten in der Pandemie, war schon eine Herausforderung für Sie alle. Das, was Sie für die Menschen mit Handicap in diesem Land leisten, dafür sage ich für meine Fraktion von Herzen Dank.

    Liebe Kolleginnen und Kollegen, zunächst einmal zum Bericht der Landesbeauftragten, der sich ja in der Tat mit einer der schwersten Zeiten, die dieses Land durchlebt hat, beschäftigt, nämlich mit der Zeit von 2020 bis 2022. Das war eine Zeit mit zahlreichen freiheitseinschränkenden Maßnahmen, die selbstverständlich auch Menschen mit Handicap betroffen haben.

    Und die Kollegin Pauls hat es ja nicht ganz ohne Kritik an der vergangenen Regierung, so kennt man sie, noch mal dargestellt. Aber der Punkt ist richtig. Es hat drei Landespressekonferenzen bedurft, um den Kollegen, also um den Gebärdendolmetscher und die Gebärdendolmetscherin mit an Bord zu nehmen.

    Warum war das wichtig? Weil auf diesen Landespressekonferenzen den Menschen erklärt wurde, was die Regierung tut. Den Menschen wurde jedenfalls erklärt, warum bestimmte freiheitseinschränkende Maßnahmen notwendig gewesen sind. Da muss selbstverständlich der Anspruch sein, deswegen ist die Kritik vollkommen berechtigt, dass alle Menschen die Möglichkeit haben, das auch zu verstehen. Und dass das auch bei einer Landesregierung zunächst nicht der Fall gewesen ist, das zeigt, dass wir nach wie vor zu sehr defizitorientiert denken. Wir denken nach wie vor nicht inklusiv genug. Ich will ein Beispiel aus dem Bericht herausgreifen. Da ist die Frage, welche einschränkenden Maßnahmen haben diese Menschen, die in Einrichtungen und Wiedereingliederungshilfen, hinnehmen müssen und wie war das in Einrichtungen der Pflege? Wir haben sie lange Zeit gleich behandelt, obwohl in vielen Einrichtungen der Behindertenhilfe, EGH-Einrichtungen, natürlich auch ganz kerngesunde, junge Menschen leben, die zwar eine Beeinträchtigung haben, die aber nicht zur hochvulnerablen Gruppe gehören.

    Diese Differenzierung ist in der Pandemie zu spät erfolgt. Das sollte man dann im Nachhinein auch kritisch feststellen, um daraus die Lehre zu ziehen. Man soll ja aus den Fehlern lernen. Dass das im Bericht noch einmal aufgegriffen wurde, ist mir ein besonderes Bedürfnis, weil wir lange im Ministerium darüber geredet haben.

    Vor dem Hintergrund bin ich froh, dass das so prominent in dem Bericht noch einmal angesprochen wurde.

    Zu den beiden Anträgen, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen: Ich wäre sehr dankbar, wenn wir beide Anträge in den zuständigen Ausschuss überweisen könnten. Warum? Weil das Problem in der Tat ist, dass die Finanzierung der Teilhabeleistung für Menschen mit Behinderung auf neue Füße gestellt werden muss, weil der Mechanismus tatsächlich so ist, dass immer mehr Unternehmen zum Glück Menschen mit Behinderung engagieren. Auf der anderen Seite sinkt dadurch insgesamt das Gesamtaufkommen der Ausgleichsabgabe. Und hier brauchen wir neue Antworten. Und ich würde mich sehr freuen, wenn wir in der Tradition, die ich aus diesem Landtag eigentlich kenne, dass wir in zentralen Fragen der Politik für Menschen mit Behinderungen häufig fraktionsübergreifend, häufig auch übergreifend regierungstragende Fraktionen und Oppositionsfraktionen, einen neuen Weg beschreiten könnten.

    Ich glaube, dann täten wir insbesondere im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention, die ja nicht nice-to-have ist, sondern bindendes Recht, etwas Richtiges."

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  • 22.02.2024

    Christopher Vogt zu TOP 17 "Mehr Chancengerechtigkeit durch das Startchancen-Programm"

    In seiner Rede zu TOP 17 (Mehr Chancengerechtigkeit durch das Startchancen-Programm) erklärt der bildungspolitische Sprecher und Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Ich bin der Bundesregierung sehr dankbar dafür, dass sie die Länder und Kommunen – trotz der auch auf Bundesebene sehr angespannten Haushaltssituation – freiwillig dabei unterstützt, die Bildung zu stärken. Die bildungspolitischen Herausforderungen sind ja bekanntermaßen groß und deshalb kann man nur begrüßen, dass die Bildung – trotz der leider fehlenden Zuständigkeit des Bundes – dort eine solche Priorität hat. Der Bund wird in den nächsten zehn Jahren zehn Milliarden Euro in das Programm investieren. Mit der Ko-Finanzierung der Länder sind es insgesamt 20 Milliarden Euro für die Chancengerechtigkeit in unserem Land. Damit dürfte das Startchancen-Programm das größte bildungspolitische Programm in der Geschichte der Bundesrepublik sein.

    Ich bin sehr froh, dass sich Bund und Länder nun über die Ausgestaltung des Startchancen-Programm geeinigt haben. Schleswig-Holstein gehört ja zu den vier Bundesländern, die mit dem Bund verhandelt haben und Ministerin Prien hatte den Bund während der Verhandlungen immer wieder heftig kritisiert. Das fand ich etwas ungewöhnlich und wenig hilfreich. Und ich frage mich mit Blick auf das Ergebnis auch, was sie damit eigentlich konkret durchgesetzt haben will. Aber sei es drum: Entscheidend ist, dass es ein gutes Ergebnis gibt und es nun endlich losgehen kann.

    Mit der Jamaika-Koalition hatten wir in Schleswig-Holstein ja bereits die Perspektivschulen eingeführt. Das ist ein sehr ähnliches Prinzip. Es hat sich bewährt, wenn mittlerweile auch die SPD-Fraktion von einem Erfolgsmodell spricht. Insofern kommt das Startchancen-Programm des Bundes Schleswig-Holstein besonders entgegen. Bisher sind 62 Grund- und Gemeinschaftsschulen Perspektivschulen, jetzt werden für rund 140 Grund-, Gemeinschafts- und auch Berufliche Schulen in Schleswig-Holstein, die besondere Herausforderungen haben, in den nächsten zehn Jahren rund 640 Millionen Euro zusätzlich bereitgestellt werden. Das ist ein Vielfaches im Vergleich zu dem, was bisher für die Perspektivschulen vorgesehen war. Die Ministerin hat bereits im Ausschuss erklärt, dass alle 62 Perspektivschulen vom Startchancen-Programm profitieren sollen. Das ist natürlich absolut richtig, alles andere wäre ja auch komisch.

    Die Auswahl der rund 80 weiteren Startchancen-Schulen wird wieder über den Sozialindex laufen. Das muss jetzt sehr schnell gehen, denn das Programm soll ja bereits am 1. August starten und deshalb sollte das Auswahlverfahren gern auch möglichst unbürokratisch geschehen. Die ausgewählten Schulen sollten schließlich auch möglichst frühzeitig bestmöglich vorbereitet werden. Ebenso muss die Ko-Finanzierung zügig geklärt werden. Die Landesregierung will die Kommunen hier beim Schulbau in die Pflicht nehmen. Dabei wünsche ich viel Glück. Ich gehe davon aus, dass das Land dann im Gegenzug beim Thema Ganztagsinvestitionen nachbessern muss.

    Auch wenn die Ministerin diesem Programm der Bundesregierung – aus mutmaßlich parteitaktischen Gründen – bisher sehr kritisch gegenüberstand, sollte die Landesregierung diese wichtige Initiative des Bundes zu ihrem Projekt machen. Das ist sie den Kindern und Jugendlichen einfach schuldig. Bundesweit sollen ja rund 4000 Schulen und etwa zehn Prozent der Schülerinnen und Schüler profitieren. Die Ministerin hat im Ausschuss bereits angekündigt, dass in Schleswig-Holstein sogar 15 oder 16 Prozent der Schülerinnen und Schüler profitieren könnten. Das finde ich sehr unterstützenswert. Die drei Säulen des Programms werden die schulische Infrastruktur, die Schul- und Unterrichtsentwicklung und die multiprofessionellen Teams stärken. Das ist meines Erachtens eine sinnvolle und ausgewogene Schwerpunktsetzung.

    Ich bin mir sicher, dass es auch eine sinnvolle Bund-Länder-Einigung über einen neuen Digitalpakt geben wird, aber eines ist doch klar: Allzu viele solcher Gelegenheiten, bei denen der Bund den Ländern bei der Erledigung ihrer Kernaufgaben hilft, wird es in den nächsten Jahren wohl nicht mehr geben. Das Beste wäre es aus meiner Sicht sowieso, den antiquierten Bildungsföderalismus endlich zu überwinden oder zumindest stark zu reformieren, damit Bildung endlich eine gesamtstaatliche Aufgabe wird. Anders wird man in Deutschland die Investitionen in die Bildung nicht spürbar und dauerhaft erhöhen können. Jede Bundesregierung wird für den Bildungsbereich immer nur dann deutlich mehr Geld bereitstellen, wenn sie auch inhaltlich mitreden darf. Alle anderen Vorstellungen sind völlig naiv. Und es macht auch Sinn, die Bildungsstandards bundesweit noch stärker anzugleichen, denn unsere Kinder und Jugendlichen werden in einem internationalen Wettbewerb stehen und weniger in einem bundesweiten.

    Die Landesregierung ist jetzt aufgefordert, das Startchancen-Programm zügig und möglichst unbürokratisch umzusetzen. Wenn sie dies tut, hat sie unsere Unterstützung! Aber wir haben eben auch eine klare Erwartungshaltung an dieser Stelle. Die Landesregierung muss ja jetzt noch eine Einzelvereinbarung mit dem Bundesbildungsministerium abschließen. Auch hier biete ich Ihnen gern unsere Unterstützung an, falls es wider Erwarten irgendwo haken sollte. Denn wir wollen, dass dieses Programm auch in Schleswig-Holstein ein großer Erfolg wird!"

     

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  • 22.02.2024

    Bernd Buchholz zu TOP 20+40 "Rahmenbedingungen für den Bau und Erwerb von Wohnimmobilien verbessern"

    In seiner Rede zu TOP 20+40 (Investitionsanreize schaffen: Rahmenbedingungen für den Bau und Erwerb von Wohnimmobilien verbessern) erklärt der wohnungsbaupolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Bei der Baubranche brechen die Aufträge ein. Hohe Baufinanzierungskosten, aber auch hohe Standards und Anforderungen haben die Baukosten in die Höhe getrieben. Dies sorgt aktuell dafür, dass die geringste Anzahl von Baugenehmigungen beantragt wird, die wir in den letzten Jahren in Schleswig-Holstein, aber auch in der Bundesrepublik insgesamt, gesehen haben. In dieser Situation kann in diesem Land auch von dieser Landesregierung etwas getan werden, um die Baukonjunktur wieder anzukurbeln.

    Vor allem kann sie eines tun: Nämlich etwas unterlassen, das der Bauwirtschaft schadet.

    Deshalb nutze ich diese Stelle noch einmal, um an die Innenministerin zu appellieren, das Thema Kappungsgrenzenverordnung erneut zu überdenken. Sie sollten einmal darüber nachdenken, was es eigentlich bedeutet, wenn in der Anhörung zu diesem Entwurf der Kappungsgrenzenverordnung von denjenigen, die günstige Wohnungen herstellen - insbesondere von den Genossenschaften, die in dem Verband der norddeutschen Wohnungswirtschaft organisiert sind - gesagt wird, dass Sie die Finger davon lassen sollten.

    Die Kappungsgrenzenverordnung ist ein Markteingriff, der zusätzliche bürokratische Hürden schafft und verhindert, dass selbst diese Firmen investieren, die gerne preiswerten Wohnraum zur Verfügung stehen wollen. Ich lese einmal vor, was der Verband der norddeutschen Wohnungswirtschaft zur Kappungsgrenzenverordnung schreibt:

    ,1. unterdrückt die Entstehung eines auch quantitativ zur Nachfrage passenden Angebots.

    2. Es untergräbt die Möglichkeiten und Voraussetzungen, selbst das bereits vorhandene Angebot dauerhaft zu erhalten.

    3. Es zwingt ausgerechnet die Wohnungsmarktakteure, die sich (ob mit/ohne eigenen Satzungsauftrag) einer sozialen Mietpreispolitik verschrieben haben, zu einer Anpassung an die politischen Rahmensetzungen. Deren Mieter und sie, sind die Verlierer dieser Politik.'

    Ich appelliere an Sie alle: Lesen Sie sich bitte freundlicherweise diese Stellungnahmen noch einmal durch. Dann sehen Sie, was es bedeutet, wenn eine solche  Kappungsgrenzenverordnung eingeführt wird.

    Das zweite Thema richtet sich direkt an den Ministerpräsidenten des Landes. Er kann natürlich auch etwas tun: nämlich beim Wachstumschancengesetz. Dieses Gesetz war gestern Abend in Berlin Gegenstand des Vermittlungsausschusses. Essentiell für die Wohnungswirtschaft sind hierbei die degressiven Abschreibungen im Bereich der Wohnungswirtschaft. Das Paket liegt jetzt seit Monaten auf dem Tisch und wird von der Union im Bund blockiert, die es in eine Verbindung bringt mit dem Agrardiesel und den wegfallenden Subventionen.

    Ich habe viel Verständnis dafür gehabt, als man gesagt hat, dass das Wachstumschancengesetz in der Tat eine finanzielle Belastung für die Länder ist. Aber dass man es in einen Zusammenhang bringt mit dieser Agrardieseldiskussion, ist für mich nicht nachvollziehbar.

    Hören Sie auf, an dieser Blockade festzuhalten!

    Unabhängig von der Frage der vielen Dinge, die für unsere mittelständische Wirtschaft so wichtig sind, wie Verlustvortrag oder wie verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten, habe ich eines, Frau Finanzministerin, nie verstanden: Dass nämlich gerade eine degressive Abschreibung bei den Finanzministern dazu führt, dass Sie erklären, dadurch Einnahmeverluste zu haben. Man versteht es einfach nicht! Eine degressive Abschreibung bewirkt, dass ich mit meinen Abschreibungsbeträgen am Anfang höher abschreiben darf und zum Schluss weniger abschreibe. Was bedeutet das? Ich reduziere am Anfang meine Steuerlast, um sie hinten raus zu erhöhen. Das Thema bleibt insgesamt also gleich.

    Es ist eine zeitliche Verzögerung, aber kein Einnahmeverlust. Dementsprechend verstehe ich noch weniger, dass an dieser Stelle das Wachstumschancengesetz in Berlin blockiert wird. Lassen Sie diese Blockade nach. Schaffen Sie Möglichkeiten für die Wohnungswirtschaft. Sie können das auch als Schleswig-Holsteiner.“

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  • 23.02.2024

    Christopher Vogt zu TOP 28+43 "Inklusion an Schulen"

    In seiner Rede zu TOP 28+43 (Inklusion an Schulen) erklärt der bildungspolitische Sprecher und Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Die Umsetzung der Inklusion ist eine der größten Herausforderungen im Schulsystem unseres Bundeslandes. Ich denke, uns allen ist die Bedeutung einer gelingenden Inklusion bewusst: Jedes Kind soll – unabhängig von seinen individuellen Voraussetzungen – die bestmögliche Förderung und Teilhabe am schulischen Leben erfahren. Ich finde den Inklusionsgedanken ethisch völlig richtig und sehr erstrebenswert.

    Die Praxis an unseren Schulen zeigt jedoch, dass bei der Inklusion Anspruch und Wirklichkeit zum Teil sehr weit auseinander liegen. Ich wundere mich immer wieder, wenn sich die Inklusionsdebatten – auch hier im Hohen Hause – vor allem um die Inklusionsquote drehen, die in Schleswig-Holstein höher ist als anderswo im Bundesgebiet. Das ist doch aber, mit Verlaub, kein Wert an sich, wenn die Inklusion mangels Ressourcen zulasten aller Beteiligter umgesetzt wird.

    Ich stelle in vielen Gesprächen immer wieder eine große Erschöpfung an unseren Schulen – vor allem natürlich an den Gemeinschaftsschulen – fest, wenn es die Beschulung der sehr heterogenen Schülerschaft im Klassenverbund geht:

    • Es fehlt allzu oft vor allem an den personellen Ressourcen, um die Inklusion angemessen umzusetzen. Speziell ausgebildete Fachkräfte wie Sonderpädagogen sind an den Schulen oft nicht in ausreichender Zahl vorhanden, um den individuellen Bedürfnissen der Schüler gerecht zu werden.
    • Viele Lehrkräfte fühlen sich nicht ausreichend ausgebildet für diese komplexe Aufgabe, insbesondere im Umgang mit spezifischen Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler – zumal es ja auch immer noch Aufholbedarfe durch die Pandemie und oft auch große Herausforderungen durch die notwendige Integration gibt.
    • Obwohl das Bewusstsein für die Bedeutung einer inklusiven Bildung gestiegen ist, fehlt es häufig an spezifischem Wissen und Methoden, um Inklusion im Schulalltag erfolgreich umsetzen zu können.
    • Die notwendige individuelle Förderung kommt oftmals leider viel zu kurz. Dies führt dazu, dass die Potenziale der Inklusion nicht vollständig ausgeschöpft werden können und die Qualität des Unterrichts für alle Schülerinnen und Schüler leidet.
    • Es gibt vielerorts auch Defizite bei der Infrastruktur: Viele Schulgebäude sind noch nicht in ausreichendem Maße auf eine inklusive Beschulung ausgelegt, was ebenfalls für Probleme sorgt.
    • Ein weiteres Problem ist die ineffiziente Ressourcennutzung: Es fehlt ja fast überall Personal, aber im Unterricht sitzen nicht selten drei Schulbegleiter. Mir scheint eine Reform der Schulbegleitung dringend angezeigt zu sein.
    • Es braucht meines Erachtens auch insgesamt eine Reform, was die verschiedenen Berufsgruppen angeht, die mittlerweile in einer Schule tätig sind und teilweise verschiedene Dienstherren haben. 

    Schulen müssen zu Lernorten werden, die allen Kindern gerecht werden, unabhängig von ihren physischen, kognitiven oder sozial-emotionalen Voraussetzungen. Ich plädiere aber auch für mehr Realismus. Wir müssen Druck aus dem System Schule nehmen. Es wird zu Recht viel über neue Wege bei der Lehrkräftegewinnung diskutiert. Da muss ohne Frage viel passieren, damit wir in Zukunft ausreichend Fachkräfte haben werden.

    Ich bin aber auch der Überzeugung, dass es eine zunehmend wichtige Aufgabe für die Landesregierung werden wird, die aktuellen Lehrkräfte besser zu motivieren und zu unterstützen, damit sie überhaupt in ihrem Job bleiben. Und vielleicht auch nicht mehr so sehr auf Teilzeitstellen gehen. Es muss natürlich auch darum gehen, die Schulsozialarbeit zu verbessern und mehr Sonderpädagogen an die Schulen zu bringen. Diese müssen dann aber auch regional gleichmäßig im Land verteilt werden, was bereits bei den Lehrkräften eine sehr große Herausforderung ist. Ich bin dafür, dass die Förderzentren wieder gestärkt werden. Und ich halte es auch für sinnvoll, an den Gemeinschaftsschulen ab einer bestimmten Klassenstufe auf abschlussbezogene Klassen zu setzen, um die Förderung besser hinzubekommen. Ich weiß, dass das einige hier ganz furchtbar finden, man wird aber meines Erachtens darüber sprechen müssen, um den Druck aus dem System zu nehmen. Die Infrastruktur muss selbstverständlich weiter verbessert werden und die Aus- und Fortbildung ebenfalls.

    Die Umsetzung der Inklusion ist in Schleswig-Holstein meines Erachtens auf keinem guten Weg und teilweise auch schlichtweg gescheitert. Als Sparmodell wird es schlichtweg nicht funktionieren. Bei den Kindern und Jugendlichen mit körperlichen Einschränkungen funktioniert es mittlerweile oft sehr gut, aber in den anderen Bereichen sehe ich die Umsetzung sehr kritisch und deshalb kann es kein 'Weiter so' geben. Es braucht eine ganz Reihe an Korrekturen.

    Uns überzeugt deshalb weder der vorliegende Koalitionsantrag noch der Antrag von SPD und SSW, aber es stehen jeweils diskussionswürdige Punkte drin, die wir in einer Ausschussbefassung vertiefend beraten sollten –  gern auch mit Menschen aus der schulischen Praxis."

     

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  • 23.02.2024

    Christopher Vogt zu TOP 12+27 "Ganztagsbetreuung in Grundschulen"

    In seiner Rede zu TOP 12+27 (Vereine und Verbände als wichtige Partner bei der sportlichen Ausgestaltung der Ganztagsbetreuung in Grundschulen) erklärt der bildungspolitische Sprecher und Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Der Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung an Grundschulen soll die Vereinbarkeit von Beruf und Familie weiter verbessern. Nicht nur mit Blick auf die vielen bildungspolitischen Herausforderungen, vor denen wir in Schleswig-Holstein stehen – Stichworte sind da IQB-Bildungstrend oder auch PISA- und IGLU-Studie – bin ich der Meinung, dass der weitere Ausbau der Ganztagsangebote nicht nur als große gesellschaftspolitische, sondern auch als große bildungspolitische Chance gesehen und entsprechend behandelt werden muss.

    Schleswig-Holstein steht beim Ganztagsausbau im bundesweiten Vergleich aber bisher leider nicht gut da. Es gab eine Studie der Fachhochschule Kiel zur aktuellen Situation und diese hat ergeben, dass die Situation vor Ort ziemlich unterschiedlich ist. Bis zum Jahr 2026, wenn der Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung an Grundschulen starten wird, bleibt nur noch wenig Zeit, um die entsprechenden Entscheidungen für eine erfolgreiche Umsetzung zu treffen, was ich bei der Landesregierung – ehrlich gesagt – bisher leider nicht erkennen kann. Die Bildungsministerin hat wiederholt betont, wie wichtig ihr der Ganztagsausbau ist. Umso unverständlicher ist, was hier bisher passiert – oder besser gesagt – nicht passiert ist.

    Die Kommunen warten händeringend auf Entscheidungen aus Kiel, zum Beispiel zu der Frage, welches Personal denn eigentlich welche Aufgaben übernehmen soll. Da Fachkräfte ohnehin knapp sind, ist es dringend erforderlich, dass hier jetzt schnell Klarheit herrscht, welche Bedarfe, Erwartungen und Anforderungen es beim Ganztag gibt bzw. geben soll. Auch beim Thema Investitionen gibt es angesichts des Deckels der Landes- bzw. eher Bundeszuschüsse pro Platz eine massive Verunsicherung bei den Kommunen, die dazu führt, dass geplante Bauprojekte bereits wieder auf Eis gelegt wurden, wie beispielsweise in Preetz. Das ist nun wirklich fatal und die Landesregierung wird nachsteuern müssen.

    Also: Welche Standards oder zumindest Handlungsempfehlungen soll es geben, was Personal, Räumlichkeiten oder auch Inhalte angeht? Wann sollen diese kommen? Die Ministerin hat kürzlich im Ausschuss davon gesprochen, dass sie bis Ende 2024 kommen sollen. Es gibt aber auch einen Landtagsbeschluss von Anfang 2023 für einen Koalitionsantrag, dass das Konzept bis zum 2. Quartal 2024 vorliegen soll. Vielleicht sollten Sie die Konzepte, die Sie bei sich selbst bestellen, auch bald mal liefern.  

    Inwieweit sollen zum Beispiel Lehrkräfte im Ganztag eingesetzt werden, zum Beispiel um die basalen Kompetenzen zu stärken? Wie soll es bei den Elternbeiträgen laufen? Sollen diese wie bei der Kita gedeckelt werden? Wenn ja, auf welchem Niveau? Die AG Ganztag, das Beratungsgremium für den Ausbau, hat bisher offenbar nur ganze drei Mal getagt, wovon eine Sitzung einen konstituierenden Charakter hatte, in der die Geschäftsordnung besprochen worden ist. Wenn dieses Schneckentempo beibehalten wird, kann bis 2026 nichts Ordentliches herauskommen.  

    Viele kluge und engagierte Menschen machen sich Gedanken, wie eine gute Ganztagsbetreuung im ganzen Land aussehen sollte und was sie dazu als Partner von Land und Kommunen beitragen können. Uns ist besonders wichtig, dass der Sport eine große Rolle spielen wird und auch die kulturelle Bildung und vor allem die Musik. Der Landessportverband liefert dazu sehr lobenswerte Impulse, die wir mit unserem Antrag aufgreifen wollen. Sport sollte nach unserer Auffassung im Ganztag verpflichtend sein. Auch für den viel diskutierten Schwimmunterricht, den wir stärken wollen und der ja für viele Schulen logistisch nicht einfach zu bewerkstelligen ist, sehen wir beim Ganztag große Chancen.

    Es bleibt nicht mehr viel Zeit. Wir fordern von Ihnen 'Anpacken statt rumtrödeln'. Es braucht endlich ein Konzept mit klaren Zielen, Verantwortlichkeiten, Standards und Zeitplänen. Die Kommunen, die Verbände und nicht zuletzt die Eltern müssen in diesen Prozess angemessen einbezogen werden. Sie brauchen Klarheit über die kommenden Schritte und darüber, wie die Herausforderungen gemeistert werden sollen. Ich hoffe sehr, dass im Ministerium mit Hochdruck an all diesen Fragen gearbeitet wird und wir schon sehr bald ein entsprechendes Konzept der Landesregierung miteinander diskutieren können."

     

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  • 20.01.2017

    Christopher Vogt: Tiefschlaf der Landesregierung beim Marschbahn-Chaos muss ein Ende haben

    „Der Tiefschlaf der Landesregierung beim anhaltenden Bahn-Chaos muss endlich ein Ende haben. Es ist absolut nachvollziehbar, dass prominente Vertreter der Insel der Landesregierung erneut die Leviten gelesen haben. Anders geht es leider nicht. Verkehrsminister Meyer braucht leider immer erst massiven öffentlichen Druck, bis er seinen Job erledigt. Die FDP-Fraktion war mit der Vergabeentscheidung der rot-grün-blauen Landtagsmehrheit bei der Marschbahn nicht einverstanden und hatte dies auch öffentlich deutlich gemacht. Dass es allerdings so schlimm kommen würde, hätten auch wir nicht erwartet. Das Übergabe-Management hat überhaupt nicht funktioniert, und da sehe ich auch das große Versäumnis der Landesregierung.

     

    Nun erwarten wir von der Landesregierung nicht nur eine deutlich bessere Informationspolitik, sondern auch erheblich mehr Engagement, um gemeinsam mit der Bahn schnell sichtbare Fortschritte in der Sache zu erreichen. Die Situation für die rund 4.500 Pendler muss durch den Einsatz von mehr Personal und besseren Fahrzeugen schnell verbessert werden. Mit Blick auf die mangelnde Qualität der eingesetzten Fahrzeuge und die derzeit fehlende Zuverlässigkeit bei der Erreichbarkeit macht sich auch meine Fraktion große Sorgen um das gute Image der Insel.

     

    Den Tourismusminister Meyer möchte ich daran erinnern, dass es sich Schleswig-Holstein nicht erlauben kann, durch anhaltendes Missmanagement der Landesregierung eines der wichtigsten Urlaubsziele Deutschlands zu gefährden. Wir werden das Thema in allen Gremien auf der Tagesordnung halten und weiter Druck machen.“

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  • 18.01.2017

    Wolfgang Kubicki: Rot-Grün-Blau legt typisches Verhalten von Bankrotteuren an den Tag

    „Wir begrüßen ausdrücklich, dass die rot-grün-blaue Koalition zur Absenkung des Garantierahmens der HSH Nordbank im Jahre 2011 Akteneinsicht beantragt hat. Dies hätten wir auch getan.

     

    Aus der Mitteilung des Hamburger Senats an die Bürgerschaft, Drucksache 21/2177, ist folgender Passus zu entnehmen:

     

    „Die HSH Nordbank AG reduzierte gemäß ihrem 2009 vereinbarten Restrukturierungsplan den Garantiehöchstbetrag der Sunrisegarantie im März, Juni und September 2011 um jeweils 1 Mrd. Euro auf schließlich 7 Mrd. Euro. Die Teilkündigungen entsprachen den Bedingungen, die im Garantievertrag dafür vorgegeben worden waren. Sie wurden der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) angezeigt. Die Länder hatten darauf schon aus bankaufsichtsrechtlichen Gründen keinen Einfluss. Sie hätten solche Teilkündigungen nur aus bestimmten, aus der Risikoposition des Garantiegebers resultierenden Gründen verhindern können, die aber bei den seinerzeit getroffenen Entscheidungen nicht vorlagen.“

     

    Mit anderen Worten: Nach den Regelungen des von Schwarz-Rot verhandelten Sunrise-Garantievertrages vom 2. Juni 2009 war die Garantierückführung in Teilschritten ausdrücklich vorgesehen. Die FDP hätte die Bank gar nicht zwingen können, die Garantie, die ja kostenintensiv für die Bank war, gegen den Widerstand der Bank aufrechtzuerhalten. Es ist wirklich traurig, dass man gewählten Parlamentariern in Schleswig-Holstein die deutsche Rechtsordnung erklären muss.

     

    Abgesehen davon, ist allein die Überlegung, die Absenkung des Garantierahmens hätte mit den massiven Verlusten der HSH Nordbank irgendetwas zu tun, schon reichlich peinlich. Es zeigt sich deutlich, wie sehr den Koalitionären in dieser Frage mittlerweile die Knie schlottern. Sie legen das typische Verhalten von Bankrotteuren an den Tag, indem sie mit Fingern auf andere zeigen.“

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  • 18.01.2017

    Dr. Ekkehard Klug: Studt geht hohes Risiko ein

    „In seiner Reaktion auf den Landkreistag ist der Innenminister ebenso ungeschickt wie unsensibel. Es ist klar, dass das Land den Kreisen bei der Rückführung abgelehnter Asylbewerber mehr Unterstützung geben muss. Andernfalls ist bei diesem Verfahren weiter so viel Sand im Getriebe wie bisher. Wenn die Bürger sehen, dass der Staat nicht willens oder in Lage ist, rechtskräftig ergangene Abschiebungsbescheide zu vollziehen, dann fördert die Küstenkoalition damit das Erstarken der Rechtspopulisten wie durch kaum eine andere Triebkraft.

     

    Außerdem geht Studt ein hohes Risiko ein, wenn er nicht bereit ist, wenigstens bei Flüchtlingen, für die ein Aufenthaltsstatus rechtskräftig abgelehnt wurde, auch eine differenzierte Vorgehensweise zu akzeptieren.

     

    Für jene – zahlenmäßig kleine – Gruppe, bei denen es sich um Personen handelt, die als ‚Gefährder‘ eingestuft wurden oder die als Straftäter überführt worden sind, wäre es durchaus sinnvoll, nach Ablehnung eines Aufenthaltsstatus künftig generell eine Abschiebehaft vorzusehen.

     

    Die aktuelle Diskussion nach dem Berliner Anschlag vor Weihnachten – wonach sich in Deutschland derzeit 62 abgelehnte Asylbewerber befänden, die als ‚Gefährder‘ eingestuft sind – kann dem Landesinnenminister doch nicht gänzlich entgangen sein. Studt sollte erklären, ob es solche Fälle gegenwärtig auch in Schleswig-Holstein gibt. In jedem Falle wäre es aber möglich, dass solche Fälle auch in unserem Bundesland vorkommen.

     

    Wenn der Staat nicht in der Lage ist, in solchen Fällen ‚robuster‘ unter Ausschöpfung aller rechtsstaatlichen Mittel vorzugehen, steht das Vertrauen der Bürger in hohem Maße auf dem Spiel. Studt geht hier mit mangelnder Sensibilität ein hohes Risiko ein.

     

    Die Koalition aus SPD, Grünen und SSW hat beim Thema Asyl- und Flüchtlingspolitik nach wie vor eine große Schwäche: Ihre Vertreter scheinen sich zu schämen und davor zurückzuschrecken, das Instrument der Abschiebung rechtskräftig abgelehnter Asylbewerber auch tatsächlich konsequent anzuwenden.

     

    Für das rot-grün-blaue Weltbild ist das offenbar etwas ‚Schmuddeliges‘ und Unappetitliches. Exakt diese politische Betriebsblindheit zerstört aber das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat.“

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  • 18.01.2017

    Christopher Vogt: Das Duckmäusertum der Landesregierung bei der PKW-Maut muss ein Ende haben

    „Es wirkt alles andere als glaubwürdig, wenn Verkehrsminister Meyer bei der PKW-Maut nun für Ausnahmen in der Grenzregion plädiert. Dass seine Forderung in der Grenzregion gut ankommt, kann ich zwar nachvollziehen. Das Problem bei der geplanten PKW-Maut sind aber nicht die bisher fehlenden Ausnahmen in den Grenzregionen. Das Problem ist die PKW-Maut selbst und das Duckmäusertum der Landesregierung in dieser für unser Bundesland wichtigen Frage. Wir brauchen keine neue Grenzen innerhalb Europas und somit auch keine Maut-Barrieren, die die Mobilität der Bürger einschränken. Ich finde es traurig, dass im Jahr 2017 Maut-Kontrollstellen eingerichtet werden sollen, wo früher Pässe kontrolliert wurden. Es wird auch nicht viel besser, indem man diese neuen Mautgrenzen ins Landesinnere verlagert. Dies würde nur zu willkürlichen Entscheidungen führen.

     

    Nun rächt sich, dass der Ministerpräsident die Maut aus falsch verstandener Parteidisziplin im Bundesrat nicht aufgehalten hat. Für Fragen, wie die nach den Ausnahmen in Grenzregionen, ist der Vermittlungsausschuss gedacht. Wenn man diesen nicht anruft, muss man sich nicht wundern, wenn Bundesverkehrsminister Dobrindt die Äußerungen von Herrn Meyer überhaupt nicht ernstnimmt. Die Landesregierung war offenbar davon ausgegangen, dass Brüssel die Maut schon stoppen würde. Nachdem dies nicht geschehen ist, erwarten wir, dass die Landesregierung bei der Maut nun endlich klare Kante zeigt. Entweder wird sie dem Staat kaum Mehreinnahmen bringen oder sie wird sogar ein Verlustgeschäft. Letzteres wäre übrigens gar nicht durch den schwarz-roten Koalitionsvertrag gedeckt.

     

    Albig und Meyer müssen im Bundesrat ein Anti-Maut-Bündnis schmieden. Die Maut ist ein kleingeistiges Prestigeprojekt einer bayerischen Regionalpartei und schadet der Mobilität in Europa. Sozialdemokraten und Grüne dürfen sich nicht über die zunehmende anti-europäische Stimmung wundern, wenn sie gleichzeitig einen solchen Unsinn mitmachen. Das wäre auch eine gute Gelegenheit für Herrn Dr. Stegner, einmal zu zeigen, wie groß sein Einfluss innerhalb der Sozialdemokratie tatsächlich ist.“

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  • 18.01.2017

    Wolfgang Kubicki: Wir gratulieren Robert Habeck zu diesem guten Ergebnis

    „Wir gratulieren Robert Habeck zu diesem guten Ergebnis. Wir bedauern, dass es am Ende für ihn nicht gereicht hat und die Chance verpasst wurde, dass Schleswig-Holstein auch in der grünen Bundespartei mit einer wahrnehmbaren Persönlichkeit an vorderster Front vertreten ist.

     

    Offensichtlich wollen viele grüne Mitglieder Robert Habeck in der Bundespolitik. Deshalb wäre es sicher sinnvoll, wenn er für die Grünen Schleswig-Holsteins als Spitzenkandidat für die Bundestagswahl kandidieren würde.“

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