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  • 17.11.2016

    Christopher Vogt: Der Gesetzgeber hat hier übertrieben, rumgemurkst und wieder einmal die Falschen g

    „Den Traum von den eigenen vier Wänden haben gerade angesichts der ordentlichen wirtschaftlichen Lage und der künstlich niedrigen Zinsen sehr viele Menschen in unserem Land. Das ist auch gut so.

     

    Leider ist die Erfüllung dieses Traums für viele Bürgerinnen und Bürgern seit einigen Monaten deutlich unwahrscheinlicher geworden. Nicht etwa, weil sich ihre wirtschaftliche Lage verschlechtert hätte, sondern weil der Gesetzgeber ihnen einen Strich durch die Rechnung macht. Wer sich derzeit mit dem Gedanken trägt, ein Eigenheim bauen oder kaufen zu wollen, muss damit rechnen, von seiner Bank trotz eigentlich solider wirtschaftlicher Situation keine Finanzierungszusage mehr zu erhalten. Der profane Grund lautet schlicht und ergreifend „Wahrscheinlichkeit der Rückzahlung“ - dieser unbestimmte Rechtsbegriff ist problematisch und hat die Ablehnungsquote erheblich steigen lassen.

     

    Der Reihe nach.

     

    Seit dem 21. März 2016 gilt in Deutschland ein Gesetz, das eine europäische Richtlinie zu Wohnimmobilienkreditverträgen umsetzt. Europaweit sollen neue Standards bei der Vergabe von Immobilienkrediten dazu dienen, Immobilienblasen zu verhindern. Das ist ja angesichts der Entwicklung auf dem Immobilienmarkt auch im Grundsatz irgendwie nachvollziehbar. Nun allerdings, nach etwa einem halben Jahr, zeigt sich jedoch, dass die Warnungen, die vor allem aus dem Sparkassenbereich kommen, zutreffend sind und der deutsche Gesetzgeber weit über das ursprüngliche Ziel hinausgeschossen ist.

    Obwohl man ja nicht immer alles glauben soll, was so in den Zeitungen geschrieben steht, sollte man Meldungen aus der jüngsten Vergangenheit zu diesem Thema ernstnehmen. So heißt es zum Beispiel auf "Focus online":

    ‚Wegen neuer EU-Richtlinie: Für Tausende Deutsche platzt jetzt der Traum vom Eigenheim‘.

     

    Im "Handelsblatt" titelte man etwas weniger reißerisch:

    ‚Kampf um den Traum vom Eigenheim‘.

     

    Daraus möchte ich einen kurzen Absatz zitieren:

    ‚Ein Rentnerehepaar, 72 und 78 Jahre, will sein schuldenfreies Haus altersgerecht umbauen. Dass der Kredit bewilligt wird, da sind sie sich sicher. Das Haus ist schließlich abbezahlt, sie sind ihr Leben lang allen vertraglichen Pflichten nachgekommen. Doch der Kredit wird abgelehnt. Die Gründe: zu niedrige Renten, eine geringe statistische (!) Lebenserwartung – im Ergebnis keine ausreichende Wahrscheinlichkeit, dass sie den Kredit zurückzahlen.‘

     

    In dem Artikel kommen auch Verbraucherschützer mit folgendem Satz zu Wort:

    ‚Junge Paare mit Kinderwunsch bekommen keine Finanzierung für ein größeres Eigenheim, da der anstehende Mutterschutz das Einkommen der Familie reduzieren würde.‘

     

    An dieser Stelle hat der Gesetzgeber bzw. der zuständige Bundesjustizminister Heiko Maas aus unserer Sicht schlicht und ergreifend einen großen Fehler begangen. Die EU wollte mit dieser Richtlinie Verbraucher vor der Überschuldung und Kreditinstitute vor zu großen Risiken schützen, aber leider hat man dann in Deutschland wieder einmal unnötig draufgesattelt und sich zudem auch noch unklar ausgedrückt, was im Ergebnis kurzerhand zu einer Diskriminierung von sehr vielen Menschen geführt hat. Das darf aus unserer Sicht nicht sein. Deshalb wollen wir die Landesregierung auffordern, sich der Bundesratsinitiative von Baden-Württemberg, Hessen und Bayern anzuschließen. Die darin unterbreiteten Lösungsvorschläge würden aus unserer Sicht dazu beitragen, die Defizite bei der bisherigen Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie zu beseitigen. Neben der bereits erwähnten Unklarheit über den Begriff „Wahrscheinlichkeit der Rückzahlung“, sollen weitere Bereiche korrigiert werden. Dazu gehört die erneute Kreditwürdigkeitsprüfung bei Anschlussfinanzierungen und die fehlende Ausnahmeregelung für Immobilienverzehrkredite.

     

    Das Land Schleswig-Holstein kann mit seinem Beitritt zu der Bundesratsinitiative dazu beitragen, dass diese Unsicherheiten und Unklarheiten beseitigt werden. Es sind schließlich nicht nur die Kreditinstitute in Schleswig-Holstein verunsichert, sondern auch viele Menschen, vor allem junge Familien, die der Staat - trotz der hohen Belastung durch Steuern und Abgaben - doch eigentlich immer dazu auffordert, Vermögen zu bilden. Und es sind auch viele ältere Menschen verunsichert, die sich z.B. mit dem Gedanken tragen, zu Hause bauliche Veränderungen durchführen zu lassen, um möglichst lange in den eigenen vier Wänden bleiben zu können.

     

    Wir sind sehr dafür, den Finanzmarkt sinnvoll zu regulieren, und auch wir sind auch dafür, das Risiko von Immobilienblasen zu minimieren, aber hier hat der Gesetzgeber übertrieben, rumgemurkst und wieder einmal die Falschen getroffen.

     

    Unser Bundesland sollte dazu beitragen, dass dies schnellstmöglich korrigiert wird.“

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  • 17.11.2016

    Anita Klahn: Die berufsbildenden Schulen sind eine wichtige Säule unseres Bildungssystems

    „Das Berufsbildungssystem besteht aus fünf starken Säulen. Die zentrale Säule bildet die Berufsschule als Partner der dualen Ausbildung gemeinsam mit der betrieblichen Ausbildung. Beide Lernorte arbeiten kooperativ nach eigenen Zielen und curricularen Vorgaben, die bundesweit abgestimmt sind, zusammen.

     

    Die zweite Säule ist das Schulberufssystem, den Berufsfachschulen, die zu einem vollwertigen beruflichen Erstabschluss führen und/oder noch nicht erreichte Abschlüsse des allgemein bildenden Schulsystems vermitteln. Die dritte Säule sind die Bildungsgänge Berufliches Gymnasium, Fachoberschule und Berufsoberschule, die zu einer Studienberechtigung an einer Hochschule führen.

     

    Die seit einigen Jahren stetig anwachsende vierte Säule ist das Übergangssystem, das mit dem Ausbildungsvorbereitenden Jahr (AVJ) und den Berufseingangsklassen (BEK) primär das Ziel verfolgt, jungen Menschen den Übergang in eine Ausbildung zu ermöglichen. Mit seinen Fachschulen als fünfte Säule übernehmen die Berufsbildenden Schulen weiterhin eine wichtige Rolle in der Weiterbildung.

     

    Alle Bildungsabschlüsse vom Hauptschulabschluss bis zum Abitur werden an den beruflichen Schulen angeboten. Neben dem Abschluss am Beruflichen Gymnasium kann über eine Berufsfachschule, eine Fachoberschule, einer Berufsoberschule oder auch über die duale Ausbildung der Zugang zum Studium erreicht werden.

     

    An diesen Möglichkeiten sieht man die Stärken der berufsbildenden Schulen. Die berufsbildenden Schulen sind ein Paradebeispiel für die Durchlässigkeit in unserem Schulsystem – eine Durchlässigkeit, die sich international sehen lassen kann, aber leider viel zu wenig Anerkennung bekommt. Auch die Koalition sollte die Durchlässigkeit als Stärke unseres Bildungssystems endlich anerkennen und nicht alles dafür tun, Mauern zwischen den Schularten zu ziehen.

     

    Die Vielfalt der dualen Ausbildung, die damit verbundenen Berufschancen und die Möglichkeiten der Weiterbildung bis zur unternehmerischen Selbstständigkeit sind als Erfolgsmodell zu stärken. Die geringe Jugendarbeitslosigkeit über Jahrzehnte ist ein Beleg für diesen Erfolg. Unsere berufsbildenden Schulen sind Garant für diese Entwicklung.

     

    Die berufliche Bildung ist ein wichtiger Teil unseres Bildungssystems. Meine Fraktion setzt sich schon seit langer Zeit dafür ein, dass die berufliche Bildung gestärkt wird. Ich werte es deswegen als erfreulich, dass die Koalitionsfraktionen, jetzt wo ihre Zeit fast abgelaufen ist, auch endlich die berufliche Bildung entdecken. Lieber spät, als nie, kann man da nur sagen. Ich will auch positiv hervorheben, dass die Schaffung eines Instituts für Berufliche Bildung ein Weg sein kann, die berufliche Bildung zu stärken.

     

    Schließlich bewerte ich es als positiv, dass sie unsere Anregungen aufgegriffen haben, die Schulleitungen der berufsbildenden Schulen in die Organisationsentwicklung des SHIBB mit einzubeziehen. Bei den Schulleitungen liegt ein reicher Erfahrungsschatz vor, der aus unserer Sicht dringend genutzt werden muss. Die Schulleitungen müssen bei der Erarbeitung der Strukturen einbezogen werden, denn nur so kann sichergestellt werden, dass auch die Perspektive der Schulen berücksichtigt wird.

     

    Das ist das positive. Kritisch muss ich mich aber über die Zeitschiene äußern. Die Diskussion zu diesem Thema läuft seit langer Zeit. Die Landesregierung hat vor über einem Jahr einen schriftlichen Bericht zur Errichtung des SHIBB vorgelegt. Der Bericht war zwar ziemlich dünn, aber immerhin wurde dokumentiert, wie der aktuelle Stand ist.

     

    Seitdem ist aber offensichtlich wenig passiert. Die Schulministerin selbst hat offensichtlich kein Interesse an diesem Thema, wenn die eigenen Koalitionsfraktionen sie nach so langer Zeit endlich zum Handeln auffordern müssen. Wenn die Kolleginnen Strehlau und Waldinger-Thiering nach meiner Einschätzung nicht koalitionsintern Druck gemacht hätten, wäre wahrscheinlich gar nichts passiert.

     

    All das, was im Antrag steht, hätte schon lange durch die Landesregierung erfolgen können. Niemand hat die Landesregierung davon abgehalten, einen Gesetzentwurf vorzulegen. Neben der Handlungsaufforderung bleibt der Antrag zudem dünn. Bis auf die Aufforderung ein Beratungsgremium zu schaffen, steht inhaltlich wenig drin. Die weitere Ausgestaltung wird dem Gesetzentwurf überlassen. Etwas mehr hätte es schon sein können.

     

    Die abschließende Bewertung behalten wir uns entsprechend vor, wenn die Landesregierung den Gesetzentwurf vorlegt – falls das überhaupt noch diese Legislaturperiode geschieht.“

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  • 17.11.2016

    Anita Klahn: Schleswig-Holstein ist mit diesen Ergebnissen der Gewinner unter den Verlierern

    „Es stimmt, Schleswig-Holstein findet sich beim Vergleich der Länder im oberen Drittel wieder. Schleswig-Holstein ist mit diesen Ergebnissen noch der Gewinner unter den Verlierern. Mehr aber auch nicht!

     

    Auch die Argumentation, die die Regierungskoalition zu den Ergebnissen des Ländervergleichs aufbaut, erscheint mir wirklich abenteuerlich. Die Zusammenhänge sind vielleicht doch ein bisschen komplizierter, und es spielen mehr Variable eine Rolle, als sie hier darstellen.

     

    Ich teile die Einschätzung des Direktors des IPN, Herrn Prof. Köller, dass die positive Trendentwicklung im Deutschunterricht, die seit längerer Zeit durchgeführte Kampagne "Lesen macht stark", eine wichtige Rolle spielt und die unternommenen Anstrengungen sich in der positiven Entwicklung der Ergebnisse wiederspiegeln.

     

    Trotzdem erreichen laut der Studie in der Disziplin "Leseverstehen" immer noch 17 Prozent der Schülerinnen und Schüler in unserem Land offensichtlich nicht einmal den Mindeststandard. Und ein genauerer Blick verrät auch, dass die Jungen deutlich schlechter abschneiden als die Mädchen.

     

    Verglichen mit den Ergebnissen aus Bremen, dort erfüllen 36 Prozent der Schüler nicht einmal den Mindeststandard beim Leseverstehen, stehen wir also noch gut da.

     

    Sie werden mir sicher recht geben, wenn ich hier sage, dass beide Werte nicht akzeptabel sind. Wer nicht richtig lesen kann, wird es auf dem Arbeitsmarkt schwer haben. Dazu ist lesen elementarer Bestandteil unserer Kultur.

    Für die Verbesserungen im Fach Englisch liefert die Studie auch Erklärungsansätze. So haben mehr als 80 Prozent der im Jahr 2015 befragten Schülerinnen und Schüler ab der dritten Klasse in der Grundschule Englischunterricht erhalten. 2009 waren das nur 35 Prozent bzw. ab der vierten Klasse schon 70 Prozent. Die Gesamtlernzeit für diese Schüler im Fach Englisch ist heute also länger, und man kann schon die nicht ganz unbegründete Hoffnung haben, dass eine längere Lernzeit sich auch in besseren Ergebnissen widerspiegelt.

     

    Aber beim Leseverstehen im Englischen erreichen knapp 50 Prozent der Schülerinnen und Schüler nicht den Regelstandard und knapp über 20 Prozent der Schülerinnen und Schüler nicht den Mindeststandard. Beim Hörverstehen im Englischen gilt ähnliches. Lediglich knapp die Hälfte der Schüler kann einem Vortrag auf englischer Sprache folgen und den Inhalt erfassen. Aus meiner Sicht ist das nichts, was wirklich zufriedenstellend ist.

    Und auch in diesem Gebiet liegen die Ergebnisse der Jungen deutlich hinter denen der Mädchen.

     

    Wir sollten daher dringend für die sprachlichen Fächer auf Lernmaterialen hinwirken, die Jungen ansprechen.

     

    Die Studie gibt uns aber auch einen weiteren wichtigen Hinweis zum Unterrichtserfolg. Vor allem an den nicht-gymnasialen Schulen wurde festgestellt, dass die Kompetenzstände der Schülerinnen und Schüler, die fachfremd unterrichtet wurden, deutlich niedriger sind, als bei denen deren Lehrkraft ein grundständiges Lehramtsstudium hatte.

     

    Ich halte diesen Hinweis für sehr wichtig, da wir gerade an den Gemeinschaftsschulen diese Situation vorfinden. Aus meinen Kleinen Anfragen geht hervor, dass gerade an den Gemeinschaftsschulen und dort vor allem in den neu geschaffenen Oberstufen nicht ausreichend Fachlehrer vorhanden sind. Und was für die sprachlichen Fächer gilt, wird sicher auch auf andere Fachgebiete übertragbar sein.

     

    Vielleicht sollte man mal darüber nachdenken, woran es liegt, dass das ehemals so erfolgreiche Baden-Württemberg jetzt so abgestürzt ist und Bayern mit seiner konstanten Bildungspolitik weiterhin an der Spitze steht.

     

    Bremen ist quasi das Vorzeigeland rot-grüner Bildungspolitik, da diese Stadt durchgängig von der SPD regiert wurde. Als Belohnung trägt Bremen dafür die rote Laterne bei jeder vergleichenden Bildungsstudie. Will Schleswig-Holstein genau diesem Bundesland jetzt nacheifern?

     

    Was bedeutet es für die Schülerinnen und Schüler, für ihren späteren beruflichen Lebensweg, wenn die Leistungsorientierung immer weiter aus den Schulen verbannt wird und Schulen immer weiter unter das Diktum einer falsch verstandenen sogenannten ,Bildungsgerechtigkeit` gestellt wird?

     

    Trotz der positiven Trendentwicklung kann Schleswig-Holstein mit den Ergebnissen der Studie nicht zufrieden sein. Vielleicht sollte man einfach mal bei der Wahrheit bleiben und aufhören, den Bürgerinnen und Bürgern Sand in die Augen zu streuen. Mit Sicherheit ist nicht alles schlecht, und eine positive Trendentwicklung ist besser als eine negative. Aber die Jubelarien der Koalition sind auch völlig unangemessen.

     

    Meistens hilft ein nüchterner Blick auf die Zahlen. In Bayern verlassen 3 Prozent der Jugendlichen die Schule ohne Abschluss, in Baden-Württemberg sind es 4,1 Prozent, in Hamburg 5,1 Prozent, in Bremen 6,4 Prozent und in Schleswig-Holstein 7 Prozent. Ein Wert, der sich im Vergleich zu 2009 übrigens verschlechtert hat. Damals waren es nur 6,2 Prozent. Das ist eigentlich ein Widerspruch zu dem, was sie den Menschen erzählen.

     

    Bundesweit erreichen durchschnittlich 20 Prozent den ersten allgemeinen Schulabschluss. Die Werte für den Mittleren Schulabschluss schwanken zwischen 35 - 50 Prozent, da liegen wir mit 42, 3 Prozent im guten Mittelfeld, auch ein Wert, der sich um gut 5 Prozent verbessert hat. Genauso wie die 5 prozentige Zunahme der Abiturienten.

     

    Also alles bestens?

     

    Der Philologenverband weist daraufhin, dass die Rechtschreibleistungen der getesteten Schülerinnen und Schüler bundesweit um neun Prozentpunkte schlechter geworden seien und fordert eine ehrliche Ursachenforschung, insbesondere was falsche Lernmethoden an Grundschulen angeht.

     

    Dass die Landesregierung nicht gegen veraltete Unterrichtsmethoden wie "Lesen durch Schreiben" und Methoden des Schreibenlernens nach Gehör unternimmt und die gesamte Problematik herunterspielt, ist einfach nur bitter. Zusammen mit der Union haben wir in einem Antrag auf das Problem aufmerksam gemacht. Die Koalition hat den Antrag aber einfach niedergestimmt und ignoriert das Problem vollständig.

     

    Bedauerlich ist auch, dass die Entwicklung an den Gymnasien stagniert. Bei der Förderung der Leistungsstärksten verbessert sich also nichts. Dadurch, dass die Koalition die Gymnasien immer weiter unter Druck setzt, eine Oberstufe nach der anderen aus dem Boden sprießen lässt, ohne die Qualität der gymnasialen Bildung zu sichern, sehe ich auch hier für die Zukunft schwarz.

    Schließlich möchte ich noch auf ein letztes Problem hinweisen. Die Studie nimmt in der Trendbetrachtung von 2009 zu 2015 die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf explizit aus. Es können also überhaupt keine Aussagen dazu getroffen werden, ob die Inklusion von Förderschülern an allgemein bildenden Schulen bezogen auf das Erreichen von Leistungsstandards gelingt.

     

    Damit fehlt Ihnen jeder Beleg zu Ergebnissen der inklusiven Beschulung. Das wäre aber ein ganz wichtiger Aspekt, denn gerade diese Schüler wollen wir richtig fördern.

     

    Das gilt insbesondere dann, wenn man das Niveau etwas genauer unter die Lupe nimmt. Der Ländervergleich an sich sagt nämlich noch gar nichts über das grundlegende Niveau aus. So kritisierte der Deutsche Lehrerverband, also der Dachverband aller Lehrerverbände, dass die standardisierten Vorgaben, an denen sich die Tests orientiert haben, nicht in allen Bereichen besonders anspruchsvoll gewesen seien. Die Messlatte hätte aus Sicht der Lehrerschaft also ruhig etwas höher liegen können. So ist es doch kaum verwunderlich, dass die Ergebnisse besser werden, wenn das Niveau gesenkt wird. Das rote Schulministerium macht doch genau das gleiche. Wenn die Landesregierung die Standards bei den Rechtschreibleistungen bei Abschlussprüfungen absenkt – Entschuldigung, im Sprech der Regierungskoalition heißt es natürlich nicht ‚absenken von Standards‘, sondern ‚Anpassung an den Bundesschnitt‘ – wenn die Landesregierung sich also mit ihrem Anspruch an den Bundesschnitt anpasst, dann wundert es natürlich nicht, wenn die Noten besser werden.

     

    Wenn verbale Leitungsproben höher bewertet werden, als schriftliche Leistungsproben, wird das Ergebnis auch besser. Ist damit irgendeiner Schülerin oder irgendeinem Schüler geholfen? Nein, natürlich nicht, aber es ist schön für die Statistik.

     

    Wir brauchen eine andere Bildungspolitik. Die falsche Schwerpunktsetzung von Rot-Grün-Blau muss endlich beendet werden. Die KMK kommt im Ergebnis der Studie zu der bestechenden Erkenntnis, dass Unterricht durch Fachlehrkräfte den Lernerfolg der Schüler besser fördert, als Unterricht von fachfremden Lehrkräften.

     

    Da kann ich nur sagen, vielen lieben Dank der KMK, diese Erkenntnis besteht schon seit langer Zeit. Wir haben hier kein Erkenntnisproblem. In Schleswig-Holstein besteht das Problem, dass die Landesregierung einfach keine Schlüsse aus dieser Erkenntnis zieht. Stattdessen schafft sie den Einheitslehrer für die geplante Einheitsschule, der als Alleskönner überall einsetzbar sein muss und zudem noch Experte in allen Feldern der Inklusion ist. Die Geringschätzung, die die Koalitionäre damit der Arbeit der Lehrer gegenüber zum Ausdruck bringt, speziell den Sonderpädagogen gegenüber, ist wirklich beschämend.

     

    Auch bleibt die Landesregierung fahrlässig bei der Bekämpfung des Unterrichtausfalls und der Erteilung des fachfremden Unterrichts. Wirkliche Initiativen sind da nicht bekannt, stattdessen wurde als erste Amtshandlung erst einmal der Vertretungsfonds zusammengekürzt.

     

    So haben wir vorgeschlagen, dass Grundschullehrer verpflichtend entweder Mathematik oder Deutsch als ein Fach studieren müssen, weil das die zentralen Fächer in der Grundschule sind und damit der fachfremde Unterricht reduziert werden würde. Aber die Koalition wollte die Lehrerbildung überhaupt nicht vernünftig diskutieren, sondern war nur darauf aus, ihr Einheitslehrergesetz durch den Landtag zu boxen.

     

    Auch in den Mängelfächern, speziell im MINT-Bereich, besteht akuter Handlungsbedarf. Wir brauchen eine echte Initiative, die die Mathematik und die Naturwissenschaften stärkt. Wir laufen da auf eine echte Katastrophe zu. Wir brauchen dringend Fachlehrer in diesem Bereich.

     

    Wir befinden uns bereits in einer Abwärtsspirale. Je weniger Fachlehrer wir in diesem Bereich haben, desto weniger Schüler können für diesen Bereich begeistert werden, desto weniger Schüler werden selbst wiederum Lehrer in diesem Bereich und so weiter.

     

    Das strahlt natürlich auf alle Bereiche aus. Wenn wir hier nicht endlich anfangen zu handeln, wird es zum Beispiel in Zukunft umso schwieriger für den Verkehrsminister werden, ausreichend Bauplaner für die Umsetzung von Verkehrsprojekten zu finden. Nicht, dass Minister Meyer dies aktuell ernsthaft versuchen würde.

     

    Auch die Inklusion müssen wir ganz anders angehen. Förderzentren als Schulen mit Schülern bleiben erhalten. Daneben wird ein Netzwerk von Inklusionsschulen aufgebaut, die unter einem Dach einen Förderschulteil und Gemeinschaftsschulteil beherbergen und in denen jeder Schüler individuell gefördert werden kann. Schließlich müssen wir zentrale Weichen im Schulgesetz stellen. G9 an Gymnasien muss wieder kommen. Noten in Grundschulen sind wieder verpflichtend ab der 3. Klasse einzuführen, und wir brauchen wieder eine Schulübergangsempfehlung. Auch müssen wir das einschulalter flexibilisieren und in Gemeinschaftsschulen muss wieder in abschlussbezogenen Klassen unterrichtet werden.

     

    Anstatt weitere überflüssige Oberstufen an Gemeinschaftsschulen zu schaffen, müssen wir die Grundschulen stärken und kleineren Grundschulstandorten Sicherstellungszuschläge geben, um die Schulen im ländlichen Raum zu halten. Und das Land muss wieder ein Schulinvestitionsprogramm auflegen, um die Schulträger auch in diesem Bereich zu unterstützen.

     

    Das ist unsere Politik! Das ist das, was wir wollen, und dafür wird die FDP kämpfen.“

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  • 16.11.2016

    Anita Klahn: Wirkliche zusätzliche Mittel gibt es nur an ganz wenigen Stellen

    „Ich würdige ausdrücklich das Engagement von Ministerin Anke Spoorendonk für den Kulturbereich. Dank der guten Haushaltslage stehen nun kurz vor Ende der Legislaturperiode hier auch zusätzliche Mittel zu Verfügung. Das, was diese Landesregierung allerdings als großen Erfolg für sich verbuchen möchte, ist in Wahrheit unendlich viel Glück. Hohe Steuereinnahmen durch eine gute Konjunktur, niedrige Zinsen und gute Vorarbeit der Vorgängerregierung, deren Lohn sie jetzt einfahren.

     

    Wenn sie jetzt ihre zusätzliche 20prozentige Förderung als große Errungenschaft loben, möchte ich ergänzen werden, dass sie damit letztendlich nur die Kürzungen aus der Legislaturperiode 2009-2012 wieder kompensieren. Wirkliche zusätzliche Mittel gibt es nur an ganz wenigen Stellen.

     

    Sie heben die Änderung des Denkmalschutzgesetzes hervor. Wir haben dieses kritisch begleitet, und die Auswirkungen werden wir wohl auch erst in den nächsten Jahren konkret erfahren. Bei mir gehen bereits erste Schreiben ein, in denen sich Eigentümer denkmalgeschützter Objekte durch Eingriffe in ihr Eigentumsrecht benachteiligt fühlen. Auch wurde die Inventarisierung nicht in dem von ihnen angekündigten Zeitraum umgesetzt.

     

    Die Einführung des neuen Bibliotheksgesetzes haben wir ebenfalls kritisch gesehen. Sie beschreiben dort den derzeitigen Zustand, setzen keine Standards. Die Bibliotheken selbst haben mehr von ihnen erwartet. Letztendlich hoffen diese jetzt, dass zu einem späteren Zeitpunkt nachgebessert wird. Im Klartext heißt das, dass andere die Verantwortung übernehmen müssen.

     

    Das Gedenkstättenkonzept fehlt. Wir brauchen dieses aber dringend, da geklärt werden muss, inwieweit hauptamtliche Strukturen das Ehrenamt unterstützen können.

     

    Außerdem halten wir es für notwendig, auch die Erinnerungsorte an das DDR-Regime, wie zum Beispiel Lübeck-Schlutup, im ersten Schritt finanziell abzusichern.

     

    Das Schleswig-Holstein Musikfestival wird nahezu unverändert unterstützt. Besonders freut mich, dass Jazz Baltica durch eine deutlich höhere Förderung und einem neuen Veranstaltungsort in Niendorf eine sehr gute Präsenz bekommen hat.

     

    Die Kulturknotenpunkte werden sich erst in Zukunft beweisen müssen, in welchem Umfang durch diese neue und bessere Vernetzung der Akteure und Angebote entstehen. Derzeit habe ich den Eindruck, dass es eher ein finanzieller Mitnahmeeffekt ist für bereits bestehende Angebote.

     

    Ohne die Stiftung Mercator wäre das Projekt „Kreativpotentiale im Dialog“ gar nicht möglich. Eine Förderung für die Jahre 2015 – 2017 in Höhe von 500.000 Euro aus dem Programm „Schule trifft Kultur, Kultur trifft Schule“ ist sicher ihrer guten Verhandlung geschuldet. Dafür spreche ich Ihnen auch meinen Dank aus. Nur bleibt die Frage offen, was kommt im Anschluss. Die Landesmittel reichen nicht dafür.

     

    Deutsch-dänische Kooperationen für ostseebezogene Projekte sind Dank der Kooperation mit Dänemark ermöglicht worden. Das Kulturministerium beteiligt sich mit wenigen 25.000 Euro. Dass diese Kooperationen möglich sind, ist sicher ein Ergebnis ihrer persönlichen Kontakte. Aber was kommt nach 2017, werden Sie sich weiterhin dafür engagieren?

     

    Die Neulandhalle ist nur möglich, wenn es Bundesmittel und Zuschüsse der Kirche gibt. Das Land kann es nicht allein stemmen.

     

    Sie heben die Kontraktförderung als neues wertvolles Instrument hervor.  Letztendlich sind es die altbekannten Zielvereinbarungen, und diese entsprechen nicht dem, was die Kulturschaffenden sich wünschen, nämlich eine institutionelle Absicherung.

     

    Und zum Schluss möchte ich einen mir wichtigen Bereich ansprechen: die Musikschulen. Diese sollten wir angesichts der guten Haushaltslage besser finanzieren. Musikschulen werden in hohem Maße von Kindern und Jugendlichen genutzt. Wie dem Bericht zu entnehmen ist, finanzieren diese ihre Kosten zu 64 Prozent aus den Teilnehmerbeiträgen. Hier wünschte ich mir mehr Engagement.“

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  • 16.11.2016

    Christopher Vogt: Zu diesem Gesetzentwurf muss es ein normales parlamentarisches Verfahren geben

    „Die Hochschulmedizin - genauer gesagt - die beiden Medizinischen Fakultäten an den Universitäten in Kiel und Lübeck und das Universitätsklinikum an den beiden Standorten - haben eine ganz zentrale Bedeutung für den Wissenschaftsstandort Schleswig-Holstein und für unser Bundesland insgesamt. Sie ist ein entscheidender Motor in der Forschung und wichtiger Impulsgeber für Entwicklungen in der Gesundheitswirtschaft. Von daher macht es durchaus Sinn, die Rahmenbedingungen für die Hochschulmedizin in einem eigenen Landesgesetz zu regeln.

     

    Die Ministerin hatte im Vorfeld erklärt, dass dieses Gesetz nach der vermeintlichen Neuordnung der Hochschulfinanzen und der Novelle des Hochschulgesetzes der dritte wissenschaftspolitische Pfeiler ihrer Amtszeit sei. Man kann nur im Sinne unseres Hochschulstandortes hoffen, dass wenigstens dieser gelingt. Man kann jedenfalls nicht behaupten, dass sich die Ministerin bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfes besonders gestresst hätte.

     

    Bereits in der vergangenen Wahlperiode hatten wir über die Neuordnung der Hochschulmedizin diskutiert. Bereits im Jahr 2010 hatte der damalige Wissenschaftsminister de Jager ein erstes Konzept vorgelegt. Aufgrund der Verkürzung der Wahlperiode wurde das Vorhaben damals dann nicht mehr abgeschlossen. Die frühere Ministerin Wende wollte dann für das zweite Quartal 2013 einen Gesetzentwurf vorlegen und sah in der Novelle das ‚strategische Herzstück’ für die Neuordnung der Universitätsmedizin in unserem Land. Kurzum: Man wartet also an den beiden Universitäten, am Universitätsklinikum und auch im Landtag schon sehr lange auf den Vorschlag der Landesregierung.

    Vor etwa drei Jahren hatten die beiden Universitäten und das UKSH ja einen gemeinsamen Vorschlag vorgelegt. Ich kann ehrlich gesagt nicht nachvollziehen, weshalb die Landesregierung den Entwurf so lange zurückgehalten hat und erst jetzt im beginnenden Wahlkampf damit ins Parlament geht. Dass trotz der extrem langen Vorbereitung erhebliche rechtliche Bedenken gegen den Entwurf bestehen, spricht nicht für die Arbeit der Ministerin. Und ich warne die Landesregierung davor, rechtliche Bedenken einfach vom Tisch zu wischen. Wir nehmen die Kritik des Marburger Bundes jedenfalls sehr ernst und sie müssen im weiteren Gesetzgebungsverfahren auch umfassend geprüft werden.

     

    Bemerkenswert finde ich, dass sich die Landesregierung mit der Neuordnung der Hochschulmedizin erst einmal [zwei] neue Stellen für das Ministerium gönnt. Das ist deswegen besonders interessant, weil Ministerin Alheit erst vor kurzem ihre Wissenschaftsabteilung um ein weiteres Referat erweitert hat. Dieses Referat ist zudem auch noch für den Klinikbau verantwortlich, gehört also direkt zum Themenfeld Hochschulmedizin. Als die Landesregierung vor zwei Jahren zu unserer Überraschung im Bereich der Hochschulmedizin 20 Mio. Euro kürzen wollte, hatte die Wissenschaftsministerin diesen Kürzungsvorschlag noch vehement mit dem Hinweis der notwendigen Konsolidierung verteidigt.

     

    Frau Ministerin, das müssen Sie uns genauer erklären: Anstatt neue Referate und neue Stellen zu schaffen, sollten Sie erst einmal eine vernünftige Aufgaben- und Personalentwicklung verfolgen, immerhin haben Sie einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dafür über 300.000 Euro bezahlt.

     

    Ich will kurz die Eckpunkte skizzieren, die aus Sicht meiner Fraktion bei der Neuordnung der Hochschulmedizin wichtig sind:

    1. Wir wollen eine weitere Stärkung der Hochschulautonomie. Dass bedeutet insbesondere eine Stärkung von Forschung und Lehre in den Strukturen des UKSH, so wie es der Wissenschaftsrat bereits 2011 formuliert hat. In diesem Zusammenhang wollen wir deshalb im weiteren Verfahren genau prüfen, welche Eingriffsrechte sich das Ministerium vorbehält.
    2. Die bessere Vernetzung von Forschung und Krankenversorgung muss vorangetrieben werden. Nur so lässt sich die Spitzenmedizin in Schleswig-Holstein sichern und weiter ausbauen. Das ist auch zum Wohl aller Patientinnen und Patienten. Denn dem UKSH als einzigem Maximalversorger in unserem Land kommt hier eine besondere Rolle zu.
    3. Schließlich müssen wir die Hochschulmedizin so aufstellen, dass das Medizinstudium in Lübeck und Kiel weiterhin und vor allem langfristig zur Spitzengruppe deutscher Universitäten zählt.

     

    Diese drei Punkte sind für uns entscheidend, und wir werden den Gesetzentwurf im weiteren Verfahren daraufhin abklopfen, ob das ausreichend umgesetzt ist.

     

    Abschließend möchte ich noch einmal betonen, dass die Koalition gut beraten wäre, nicht schon wieder einen hochschulpolitischen Gesetzentwurf im Eilverfahren durch das Parlament zu bringen. Ich bin etwas irritiert über die Tatsache, dass die Landesregierung mehrere Jahre braucht, um uns diesen Gesetzentwurf vorzulegen und dann schon am nächsten Morgen nach der ersten Lesung im Bildungsausschuss im Rahmen einer Sondersitzung über das weitere Verfahren beraten werden muss. Meine Fraktion erwartet, dass zu diesem wichtigen Gesetzentwurf ein ganz normales parlamentarisches Verfahren durchgeführt wird – mit schriftlicher und mündlicher Anhörung und vernünftigen Fristen für die Anzuhörenden.

     

    Unsere Hochschulen und insbesondere die Medizinischen Fakultäten sind einfach zu wichtig für die weitere Entwicklung unseres Landes, um hier schon wieder im Schweinsgalopp irgendeinen rot-grün-blauen Murks zu beschließen.“

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  • 16.11.2016

    Oliver Kumbartzky: Piraten-Vorschlag hat wenig Substanz und ignoriert Fakten

    „Wir kennen das übliche Piraten-Schema: eine Bürgerinitiative oder Umweltschutzorganisation macht eine Protestaktion und schon bohrt Dr. Patrick Breyer mit einer Kleinen Anfrage nach. Anschließend, wenn die Antworten der Landesregierung vorliegen, kommen die Piraten dann mit einem Antrag oder einem Gesetzentwurf aus dem Knick bzw. aus dem Bohrloch. Dieses Mal war es eine Protestaktion von Greenpeace, und offenbar hatte es Dr. Breyer eilig mit seinem Gesetzentwurf – anders ist der Rechtschreibfehler in dem Ein-Satz-Gesetzentwurf nicht zu erklären. Das Wort 'Gewinnung' schreibt man groß, Herr Dr. Breyer, auch wenn man nichts mehr zu verlieren hat.

    Wie dem auch sei: Das populistische Manöver der Piraten hat inhaltlich wenig Substanz, ignoriert Fakten. Und es stellt sich die Frage, ob so eine Einzelfallgesetzgebung überhaupt tragbar ist.

    Umweltminister Dr. Habeck hat sich am Tage der Greenpeace-Aktion in einem dpa-Interview zu dem Satz hinreißen lassen: 'Es ist kein Geheimnis, dass ich weitere Ölbohrungen im Wattenmeer falsch finde.' Ich sage, Herr Dr. Habeck, es ist kein Geheimnis, dass ich solche Aussagen eines zuständigen Ministers falsch finde. Die zuständigen Behörden müssen sachlich und ideologiefrei nach Recht und Gesetz prüfen und entscheiden.

    Es findet derzeit im Rahmen des Genehmigungsverfahrens eine akribische Umweltverträglichkeits-Vorprüfung durch die Behörden statt. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wird, so DEA, das Projekt im Rahmen eines Dialogverfahrens mit allen relevanten Beteiligten diskutiert und erörtert. Dieses transparente Verfahren sollte doch ganz im Sinne der Piraten sein. Aber Transparenz ist wohl nur gut, wenn den Piraten das Thema passt.

     

    Es sind übrigens schon jetzt Verbesserungsvorschläge in die Antrags- und Planungsunterlagen eingeflossen. Durch eine Minimierung des Einflusses auf natürliche Schutzgüter sollen die beantragten Probebohrungen ökologisch verantwortlich durchgeführt werden. Und die Installationen für die Bohrungen werden keine bleibenden Einrichtungen im Wattenmeer sein. Sie werden in kurzen Zeitabschnitten von einem speziell gebauten und eingerichteten Ponton niedergebracht und im Anschluss an die Probebohrungen wieder entfernt. Enorm hohe Sicherheitsstandards sollen negative Auswirkungen auf das Wattenmeer vermeiden. Im Falle einer wirtschaftlichen Ölfündigkeit werden definitiv keine weiteren Fördereinrichtungen im Wattenmeer errichtet. Dazu hat sich DEA gegenüber den Landesregierungen von Schleswig-Holstein und Niedersachsen selbst verpflichtet. Gefördert würde im Fall der Fälle durch weit abgelenkte Bohrungen von Land oder von der Förderinsel Mittelplate A.

    Ich halte es im Übrigen für absolut nachvollziehbar, das Feld Mittelplate zu erkunden. Die Mittelplate ist nicht nur die größte deutsche Erdöllagerstätte und das förderstärkste Ölfeld Deutschlands. Mit zwei Dritteln der nationalen Rohölreserven ist Mittelplate auch das einzige deutsche Ölfeld mit Zukunft. Die Förderung trägt nicht unerheblich zur Verringerung der Importabhängigkeit Deutschlands bei und leistet einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit.

    Die Bohr- und Förderinsel ,Mittelplate A' besitzt Bestandsschutz. Mit der Aufnahme der Förderinsel in das Nationalparkgesetz wurde seinerzeit die rechtliche Grundlage für den Bestandsschutz geschaffen, und selbst die Grünen haben das damals so akzeptiert. Was die technologiefeindlichen Grünen und Piraten außerdem immer wieder vergessen, ist die Tatsache, dass die Mittelplate einen volkswirtschaftlichen Wert von mehreren Milliarden Euro hat. Es geht nicht nur um Arbeitsplätze auf der Bohrinsel und in der Landstation, sondern auch um die in der Raffinerie in Hemmingstedt und im ChemCoast Park Brunsbüttel. Eigentlich müssten Piraten und Grüne es doch begrüßen, wenn Rohöl nicht um die halbe Welt verschifft werden muss, sondern direkt und komplett in der Nähe der Gewinnung weiterverarbeitet wird.

    Das Grundprinzip bei der Ölförderung der Mittelplate ist die zuverlässige Abschottung vom Wattenmeer. Nicht einmal Regenwasser versickert dort. Es gibt eine flüssigkeitsdichte Stahl- und Betonwanne sowie ein lückenloses Entsorgungssystem. Die Mittelplate gewährleistet also zuverlässigen Umweltschutz und seit Förderbeginn wird nachweisbar störungsfrei gearbeitet. Die 32 Millionen Tonnen Öl, die seit 1987 sicher, störungsfrei und unter Einhaltung höchster Umweltstandards gewonnen worden, dürften übrigens auch die grüne Finanzministerin freuen. Jahr für Jahr fließen erhebliche Summen im Rahmen der Feldes- und Förderabgaben für Erdöl dem Landeshaushalt zu – 2015 waren es knapp 76 Millionen Euro.

    Für einen Stopp der Ölförderung, wie die Piraten und die Grünen es am liebsten hätten, sehe ich keine politische Möglichkeit und vor allem keinen Sinn. Selbst Greenpeace sagte am 17. Februar 2008 in der ‚Welt‘ ‚Mittelplate ist eine der sichersten Bohrinseln  weltweit‘. Frei nach Dr. Habeck sage ich dazu: Es ist kein Geheimnis, dass ich diese Aussage von Greenpeace richtig finde.“

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  • 16.11.2016

    Dr. Ekkehard Klug: Telekommunikationsüberwachung darf nicht maßlos ausgeweitet werden

    „Die SPD-Innenminister haben in ihren Beschlüssen zur Bekämpfung der Einbruchskriminalität eine neue Position zur Telefonüberwachung formuliert. Begründet wird dies mit dem hohen Anteil, den die Bandenkriminalität bei den Wohnungseinbrüchen ausmacht.

     

    Bei bandenmäßig organisierten Einbrüchen kann aber bereits heute schon Telefonüberwachung eingesetzt werden. Das ist überhaupt nichts Neues.  Neu ist, dass die SPD-Innenminister dieses Instrument bereits in Verdachtsfällen einsetzen wollen. Es müssten künftig also keine Belege dafür beigebracht werden, dass es um Bandenkriminalität geht. Dies ist aber verfassungsrechtlich sehr fragwürdig.  Ich bin gespannt, was Minister Studt im Innenausschuss zu der Frage sagen wird,  wie sich seine SPD-Kollegen und er eine verfassungsrechtlich einwandfreie Lösung vorstellen. Sofern man eine solche verfassungskonforme Lösung finden könnte, bin ich allerdings dafür, sie konstruktiv zu prüfen.

     

    Auf keinen Fall werden wir Freie Demokraten jedoch akzeptieren, was die SPD-Minister im letzten Absatz ihrer Erklärung schreiben: dass Einbruchsdiebstähle generell in den Katalog des § 100 a der Strafprozessordnung aufgenommen werden soll, der beschreibt, in welchen Bereichen Telefonüberwachung durchgeführt werden kann.  Dies würde zu einer maßlosen Ausweitung der Überwachung führen.

     

    Im Übrigen beschreibt das Papier der SPD-Minister auch Selbstverständlichkeiten.  Dass straffällig gewordene Zuwanderer im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten in ihre Herkunftsländer abgeschoben werden müssen, ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Vor einem Jahr hätte man sich bei einer solchen Aussage, wie sie jetzt im Papier der SPD-Minister zu finden ist,  aber noch auf der linken Seite des Hauses den Vorwurf der NPD-Nähe eingehandelt.

     

    Die Verbesserung der länderübergreifenden Zusammenarbeit ist wichtig und notwendig. Die Erfolge der Hamburger SoKo ‚Castle‘ mit Aufklärungsquoten über 60 Prozent  sind beeindruckend.  Laut HAMBURGER ABENDBLATT vom 1. August 2016 erklärte der Hamburger Polizeipräsident Ralf Martin Meyer:

    ‚Das Ziel der Soko 'Castle' sei es, die Stadt für Einbrecher unattraktiv zu machen:‘

     

    Wenn also Hamburg wegen des Ermittlungsdrucks für Einbrecher unattraktiv wird: Wo werden sie dann wohl hingehen, um ihre Aktivitäten fortzusetzen? Mein Kollege aus dem niedersächsischen Landtag berichtete kürzlich über steigende Einbruchszahlen in den Landkreisen südlich der Hansestadt. Und in den schleswig-holsteinischen Umlandkreisen ist das Problem ja ebenfalls virulent.

     

    Mit anderen Worten:  Man bekommt die Einbruchskriminalität  nur dann in den Griff, wenn die polizeilichen Maßnahmen nicht nur in Hamburg, sondern auch bei uns und ebenso auch südlich der Elbe einen hohen Ermittlungsdruck erzeugen und genauso erfolgreich sind wie in Hamburg selbst.“

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  • 16.11.2016

    Anita Klahn: Die FDP schlägt einen anderen Weg vor

    „Wir finden das Krippengeld auch nicht richtig. Aber das, was sie hier vorschlagen, ist eines der Paradebeispiele warum die Menschen Politik nicht ernst nehmen können.

     

    Sie wollen den Eltern nicht ernsthaft mitteilen, dass sie ihnen die gerade eingepreisten 100 Euro übermorgen wieder wegnehmen?  Haben sie vergessen, dass diese Eltern vielfach gerade entsprechende Beitragserhöhungen erfahren haben?

     

    Rot-Grün-Blau hatte nicht den politischen Willen und nicht die politische Kraft, die Kita-Finanzierung vernünftig neuzuordnen. Die Koalition steht für fünf verlorene Jahre, ohne dass sich etwas für die Eltern und ihre Kinder, noch für die Gemeinden, die den Kita-Ausbau gestemmt haben, gebessert hat. Weder die Frage der Qualität in der frühkindlichen Bildung, noch die bestehende Finanzierungsproblematik bei den Betriebskosten wurden von der Koalition ernsthaft angegangen.

     

    Erst jetzt, kurz vor der Wahl, kommt die SPD mit der Krippenprämie um die Ecke. Und wer dachte, die Prämie hätte nichts mit Wahlkampf zu tun, wurde spätestens durch den Krippenbrief des Ministerpräsidenten eines besseren belehrt.

     

    Die jetzt von der Regierungskoalition vorgelegte Krippenprämie ist aber kein Teil der Lösung. Nein, vielmehr verkompliziert die Prämie ein schon jetzt komplexes Finanzsystem noch weiter. Daneben wird zudem bei Landesamt für soziale Dienste unnötige Bürokratie aufgebaut. Auch das eigentliche Ziel, nämlich die Eltern zu entlasten, wird meilenweit verfehlt. Denn allein durch die Ankündigung der Prämie hat die Koalition eine Gebührendynamik der Kommunen bei den Elternbeiträgen losgetreten. Bei den Eltern kommt also nichts oder fast nichts an. Was bleibt, sind nur die überflüssigen Kosten für die Bürokratie.

     

    Wir wollen Müttern und Vätern gleichermaßen eine Berufstätigkeit ermöglichen, wir fordern sie sogar mit Blick auf eine eigene Altersabsicherung ein.

    Dafür brauchen wir Kinderbetreuungseinrichtungen. Und es ist doch völlig nachvollziehbar, dass wir an diese Einrichtungen einen hohen fachlichen Anspruch stellen, stellen müssen. Zahlreiche wissenschaftliche Studien untermauern die Bedeutung der frühkindlichen Bildung für den weiteren Bildungsweg.

     

    Zum Vorschlag der Union: Der Gesetzentwurf wird in der Praxis nichts ändern. Die Kommunen hatten bei der Gebührenerhöhung gar keine Wahl, sie stehen finanziell mit dem Rücken zur Wand. Deswegen klagen wir übrigens auch gemeinsam gegen das FAG.

     

    Die 45 Mio. Euro, die die Gemeinden zusätzlich bekommen sollen, werden nicht dazu führen, dass diese die jüngsten Beitragserhöhung zurücknehmen. Das hat schon in 2010 nicht funktioniert. Ganz im Gegenteil, es manifestiert, dass Eltern weiterhin einen nicht unerheblichen Betrag für die Kinderbetreuung aufwenden müssen.

     

    Der prozentuale Ansatz von anfänglich 33 Prozent klingt im ersten Moment gut, aber über die Auswirkung ist doch nachzudenken. Ich vermute, dass es dann irgendwann heißen wird, dass die einzelne Kommune diese 33 Prozent ausschöpfen muss, um ihren Haushalt zu konsolidieren. Außerdem löst es nicht die grundsätzliche Problematik.

     

    Die FDP schlägt einen anderen Weg vor: Wir können uns vorstellen, den Elternbeitrag zu deckeln, z. B. auf maximal 200 Euro für den U3 und 150 Euro für den Ü3-Bereich. Der Vorteil: Es entfällt die schwierige Diskussion zur Transparenz der Betriebskosten, die abhängig vom Wohnort und individuellen Wohnraumkosten, von unterschiedlichen Personalkonstellationen sind. Preissteigerungen gehen nicht zu Lasten der Eltern etc.

     

    Wir wollen die frühkindliche Bildung stärken und die Qualität der Betreuungsangebote verbessern. Und wir wollen Familien finanziell  entlasten. Das Ganze kann nur in Kooperation mit den Kommunen gelingen. Wir müssen klären, wie wir das Finanzierungssystem neu aufstellen, wie wir die bisherige Sozialstaffel integrieren, wenn wir die Idee der Deckelung der Elternbeiträge verfolgen wollen. Für uns ist es ein Zwischenschritt bis zur völligen Gebührenfreiheit.

     

    Leider sorgt Rot-Grün-Blau mit ihrer katastrophalen Haushaltsführung dafür, dass wir diesem Ziel nicht näher kommen, sondern uns immer weiter davon entfernen. Der Landesrechnungshof hat das eindrucksvoll in seinem letzten Bericht dargelegt. Man muss sich finanzielle Spielräume erarbeiten, damit die beitragsfreie Kita in Zukunft möglich wird. Die Koalition macht aber das genaue Gegenteil – sie vernichtet finanzielle Spielräume und treibt das Land immer weiter in die Schulden.“

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  • 16.11.2016

    Dr. Heiner Garg: Es besteht dringender Nachbesserungsbedarf

    „Grundsätzlich ist das Ergebnis der Verhandlungen ein Kompromiss, wenn auch verbesserungswürdig. In einigen Punkten besteht sogar dringend Nachbesserungsbedarf. Die gesunkenen Flüchtlingszahlen führen zwar zu finanziellen Entlastungen auf Seiten des Landes, die Kommunen haben jedoch im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes nach wie vor hohe Aufwendungen. Das liegt u.a. daran, dass die Kosten für Geduldete und Ausreisepflichtige gerade nicht zu 90 Prozent vom Land getragen werden, sondern nur zu 70 Prozent.

     

    Nachsteuerungsbedarf besteht ebenfalls bei der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte. Hier hat das Land mit den gesetzlichen Krankenkassen einen klassischen Vertrag zu Lasten Dritter abgeschlossen. So wurde eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 8 Prozent vereinbart - bezahlen müssen dies die Kommunen. Üblich sind jedoch nur 5 Prozent. Hier genügt der lapidare  Hinweis in der Vereinbarung mit den Kommunen nicht, dass man versuchen wolle, hier bei Neuverhandlungen nachzusteuern.

     

    Sehr trickreich ist schließlich die vom Land erzwungene Einigung im Hinblick auf die Ko-Finanzierung bei den Krankenhausinvestitionen, die aus dem Impulsprogramm finanziert werden solle. IMPULS ist ein Landesprogramm, aus dem u.a. der Sanierungsstau bei den schleswig-holsteinischen Krankenhäusern abgebaut werden soll. Hier wurden die Kommunen mit Verweis auf das Ausführungsgesetz zum Krankenhausfinanzierungsgesetz in die 50 prozentige K-Finanzierung gezwungen - stets gegen den Willen der Kommunen.

     

    Dass das Land jetzt ein "Infrastrukturprogramm" weitgehend aus Bundesmitteln schnürt und den Kommunen "großzügig" erlaubt, die erzwungene Ko-Finanzierung hieraus zu leisten, folgt dem Prinzip  „linke Tasche, rechte Tasche“.

     

    In der Sache bleibt die FDP-Fraktion dabei: Das Land steht in der Pflicht, den Sanierungsstau über IMPULS ohne Ko-Finanzierungspflicht der Kommunen abzubauen.“

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  • 15.11.2016

    Dr. Heiner Garg: Dieser Haushalt ist nicht mehr als ein Knallbonbon

    „Dass der Landesregierung zumindest auf dem Papier ein strukturell ausgeglichener Haushalt gelingt, ist vor allem auf die deutlich gesunkenen Flüchtlingszahlen und die damit entsprechend niedrigen Ausgaben zurückzuführen. Daneben führen nur die abermalig abgesenkten Zinsausgaben zu einer entsprechenden Entlastung der Landesfinanzen.

     

    Finanzministerin Heinold möchte sich für einen „frühzeitig“ ausgeglichenen Haushalt feiern lassen – dabei darf der geneigte Steuerzahler nicht vergessen, dass diese Landesregierung einen Raubbau an der Infrastruktur verantwortet. Der minimale Anstieg der Investitionsquote auf knapp über 7 Prozent ist abermals ein Armutszeugnis für eine Landesregierung, die bei Rekordsteuereinnahmen kein Einnahme- sondern vielmehr ein Ausgabenproblem hat.

     

    Eine intakte und funktionstüchtige Infrastruktur ist Voraussetzung für den Erhalt der Wirtschaftskraft in Schleswig-Holstein - kommende Generationen werden die Betonschulden, die diese Regierung ihnen hinterlassen hat, zahlen müssen.

     

    Dieser Haushalt ist nicht mehr als ein Knallbonbon: Erst gibt es bunt Glitzerndes – später muss man den Dreck aufräumen.“

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  • 14.11.2016

    Anita Klahn: Heimaufsicht hat Praxis durch den Untersuchungsausschuss verändert

    „Ministerin Alheit hat in der heutigen Sitzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses dargelegt, aus heutiger Sicht dürfte feststehen, dass im Friesenhof insbesondere zwischen 2013 und 2015 unhaltbare Zustände herrschten. Wenn die Ministerin aber dann erklärt, dass die Heimaufsicht auf der Grundlage der geltenden Gesetze alles Gebotene getan hat, dann stellt sich die Frage, ob sie auch heute noch auf dieselbe Weise reagieren würde. Außerdem ist unklar, wie die Heimaufsicht dann gewährleisten kann, dass sich solche Vorgänge nicht wiederholen.

     

    Die Gutachter haben dargelegt, dass man früher hätte handeln können und die Ministerin selbst hatte schon im Sozialausschuss gesagt, dass man ‚schneller und konsequenter‘ hätte handeln müssen.

     

    Die Wahrheit ist, dass die Heimaufsicht ihre Praxis mittlerweile deutlich verändert hat und heute schärfer und schneller reagiert. Das ist auch gut so und ein Ergebnis der öffentlichen Erörterungen um den Friesenhof. Dies wäre auch schon früher möglich und geboten gewesen, auch und gerade im Fall Friesenhof. Die gesteigerte Sensibilität und das klarere Eingreifen zum Wohle der Kinder ist auch ein Ergebnis der Einsetzung und der Arbeit des Untersuchungsausschusses.“

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  • 11.11.2016

    Dr. Heiner Garg: Die FDP-Fraktion wartet auf die Nachschiebeliste

    „Ratlos bleibt der interessierte Beobachter nach dieser Pressekonferenz von SPD, Grünen und SSW zurück und fragt sich: Was war das? Dass die Koalition vor der Vorstellung der Nachschiebeliste mit Willenserklärungen und Zwischenergebnissen an die Öffentlichkeit geht, lässt erahnen, dass es intern gewisse finanzpolitische Kompetenzabgrenzungsprobleme gegeben haben muss.

     

    Die FDP-Fraktion wartet jetzt gespannt auf kommende Woche, in der die Landesregierung – nach den Worten der Kollegin Eka von Kalben – die finanzpolitischen Daten in einen ‚interessanten Gesamtzusammenhang‘ bringen wird.

     

    P.S.: Heute ist der 11.11.“

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  • 10.11.2016

    Christopher Vogt: A20 muss wieder nach dem Lückenschlussverfahren vorangetrieben werden

    „Wir freuen uns sehr über dieses Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes. Das Urteil ist eine weitere sehr gute Nachricht für die arg gebeutelte Verkehrsinfrastruktur unseres Bundeslandes. Bereits die Zusage des Bundes zur vollständigen Finanzierung des A20-Tunnels war ein ganz wichtiges Signal.

     

    Allen grünen Unkenrufen zum Trotz wird Schleswig-Holstein in den nächsten Jahren endlich eine leistungsfähige Ost-West-Verbindung erhalten. Die Westküste wird endlich deutlich besser angebunden, was für die wirtschaftliche Entwicklung dieser Region von elementarer Bedeutung ist. Viele Menschen in Hamburg und in den Gemeinden nördlich von Hamburg dürfen sich auf eine spürbare Entlastung vom Durchgangsverkehr freuen. Die in Niedersachsen und auch noch in Schleswig-Holstein mitregierenden Grünen sollten endlich einsehen, dass sie mit ihren Blockadeversuchen die Fertigstellung der A20 nur noch auf Kosten der Steuerzahler verzögern, aber nicht mehr verhindern können. Die A20 muss wieder nach dem Lückenschlussverfahren vorangetrieben werden. Ein Festhalten an der unsinnigen A20-Politik dieser Landesregierung wäre ein Fortführen der Blockade-Politik.

     

    Minister Meyer ist in der Pflicht, die Planungsfehler seiner Behörde schnellstmöglich zu heilen und die Frage des Brandschutzes im Tunnel endlich zufriedenstellend zu lösen. Wir warten auch immer noch auf seine angekündigten Vorschläge zur Vereinfachung des Planungsrechts. Das Planungsrecht darf kein Verhinderungsrecht bleiben. Das Verbandsklagerecht wird nicht verantwortungsvoll angewendet und muss deshalb wieder abgeschafft werden. Zudem braucht das Land deutlich mehr Planungskapazitäten und die Landesregierung muss für einfachere Planungsprozesse sorgen.“

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  • 09.11.2016

    Christopher Vogt: Vollfinanzierung des A20-Elbtunnels durch den Bund ist eine großartige Nachricht

    „Das ist eine großartige Nachricht. Wir begrüßen diese Entscheidung des Bundesverkehrsministers sehr. Die bisher geplante Teilfinanzierung des A20-Elbtunnels über die Erhebung einer gesonderten Maut war für die FDP-Fraktion immer nur die zweitbeste Lösung. Die Westküste und die Region Unterelbe sollten nach der Fertigstellung des Tunnels nicht auch noch dafür bestraft werden, dass sie jahrzehntelang unzureichend angebunden waren. Für die Nutzung der anderen Elbquerungen wird ja schließlich auch keine gesonderte Maut erhoben.

     

    Nachdem Herr Dobrindt die Möglichkeit der kompletten Tunnel-Finanzierung durch den Bund bereits bei der Verhandlung über den Planfeststellungsbeschluss dem Bundesverwaltungsgericht offiziell bestätigt hatte, hatte die FDP-Fraktion dazu einen entsprechenden Landtagsantrag (LT-Drucksache 18/4398) eingebracht. Erst am Mittwoch vergangener Woche hatten sowohl die Koalitionsfraktionen als auch die CDU-Fraktion im Wirtschaftsausschuss des Landtages dagegen gestimmt. Ich bin sehr gespannt, wie sich Koalitionsfraktionen nun nach dieser Ankündigung von Herrn Dobrindt dazu positionieren werden.

     

    Wieder einmal wird deutlich, dass Minister Meyer und die Koalitionsfraktionen selbst wichtige verkehrspolitische Fragen völlig unterschiedlich beantworten. Die Meinungsflexibilität der CDU-Fraktion in dieser Frage finde ich sehr bemerkenswert. Wie man eine solch entscheidende Frage binnen einer Woche komplett anders beantworten kann, ist mir schleierhaft. Offensichtlich empfindet man bei der CDU-Fraktion immer gerade das als richtig, was als Ansage aus Berlin kommt. Entscheidend ist jetzt, dass die benötigten Planungen endlich schnellstmöglich abgeschlossen werden. Da der Bund nun endlich für Klarheit bei der Finanzierung gesorgt hat, kann es für die Landesregierung nun endgültig keine Ausreden mehr geben. Die politischen Blockaden müssen ein Ende haben.“

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  • 08.11.2016

    Christopher Vogt: Koalition sollte nicht schon wieder einen Gesetzentwurf durchpeitschen

    „Die beiden Universitäten und der Landtag warten schon sehr lange auf diesen Gesetzentwurf. Bereits vor drei Jahren gab es einen zwischen Hochschulen und UKSH geeinten Vorschlag. Die Hochschulmedizin hat für unseren Wissenschaftsstandort und insbesondere für Lübeck eine ganz zentrale Bedeutung. Ich kann deshalb nicht nachvollziehen, weshalb die Landesregierung den Entwurf so lange zurückgehalten hat und jetzt erst im beginnenden Wahlkampf damit ins Parlament geht.

     

    Dass trotz der extrem langen Vorbereitung erhebliche rechtliche Bedenken gegen den Entwurf bestehen, spricht nicht für die Arbeit der Ministerin. Die Kritik des Marburger Bundes nehmen wir sehr ernst. Im Sinne der Stärkung unseres Wissenschaftsstandortes werden wir uns bei der Beratung des Gesetzentwurfes sehr konstruktiv einbringen.

     

    Ich warne die Landesregierung davor, rechtliche Bedenken einfach vom Tisch zu wischen. Die Koalition wäre gut beraten, nicht schon wieder einen hochschulpolitischen Gesetzentwurf im Schnellverfahren durch das Parlament zu peitschen.“
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  • 08.11.2016

    Christopher Vogt: Für Selbstzufriedenheit beim Breitbandausbau besteht keinerlei Anlass

    „Für Selbstzufriedenheit beim Breitbandausbau besteht für die Landesregierung keinerlei Anlass. Dass Schleswig-Holstein beim Breitbandausbau im bundesweiten Vergleich gut dasteht, ist kein Verdienst der Landesregierung, sondern historisch begründet und den engagierten lokalen Anbietern zu verdanken.

     

    Man sollte aber nicht vergessen, dass wir im internationalen Vergleich noch immer unheimlich hinterher hinken. Die Kritik des Ministers an der fehlenden Sinnhaftigkeit der Ausbauziele des Bundes teilen wir. Das ‚Backbone‘-Konzept des Landes ist grundsätzlich zu begrüßen, um den privatwirtschaftlich betriebenen Breitbandausbau in nicht versorgten Gebieten sinnvoll zu ergänzen. Hierfür müssen Bund und Land aber deutlich mehr Mittel bereitstellen als bisher vorgesehen, und der Staat darf dabei auch nicht mit privaten Anbietern ins Gehege kommen. Zudem muss der Breitbandausbau durch den Abbau von bürokratischen Hemmnissen erleichtert werden.“

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  • 08.11.2016

    Wolfgang Kubicki: Geschichte der HSH ist eine Geschichte der Plünderung der Länder durch eine Bank

    „Die Geschichte der HSH ist eine einzige Geschichte der Plünderung der Länder Schleswig-Holstein und Hamburg durch eine Bank. Spätestens seit 2008 ist der Landtag Schleswig-Holstein durch Verantwortliche der HSH Nordbank beständig hinter die Fichte geführt worden. Immer hieß es, Erörterungen über die Geschäftspraktiken der HSH schadeten der Bank. Immer wieder wurde betont, die Bank sei ‚auf einem guten Weg‘.

     

    Wir haben umfangreich dokumentiert, dass in keinem Jahr das Ergebnis der HSH den vollmundigen Ankündigungen der jeweiligen Bankenvorstände entsprach. Deshalb hatten wir bereits 2008 erklärt, dass unser Vertrauen in die HSH Nordbank zutiefst erschüttert war.

     

    Wir erinnern daran, dass wir bereits 2005 nach der Umwandlung der Bank in eine private Aktiengesellschaft die Anteile des Landes Schleswig-Holstein veräußern wollten, wofür damals noch mindestens 1,6 Milliarden Euro zu erzielen gewesen wären.

     

    Wir haben 2008 gegen die Kapitalerhöhung von einer Milliarde Euro allein für Schleswig-Holstein gestimmt.

     

    Wir haben uns 2009 gegen eine weitere Kapitalerhöhung in Höhe von 1,5 Milliarden Euro sowie die Übernahme einer Garantie in Höhe von zehn Milliarden Euro gewehrt.

     

    Wir haben 2010, als die FDP für kurze Zeit mit der Union die Regierung in Schleswig-Holstein führte, durchgesetzt, dass der Vorstandsvorsitzende Nonnenmacher seinen Hut nehmen musste. Zugleich wurde er auf unsere Initiative hin verpflichtet, für den Fall einer rechtskräftigen Verurteilung Boni und Sonderzahlungen zurückzuerstatten.

     

    Wir haben uns in dieser Legislaturperiode für die sofortige Abwicklung der Bank eingesetzt, anstatt mit weiteren Steuermilliarden die Illusion aufrechtzuerhalten, die Bank könne mit erheblichem Gewinn veräußert werden. Dass nunmehr Einzelkunden der Bank von Verbindlichkeiten in Milliardenhöhe zulasten der Steuerzahler entlastet werden, ist nicht mehr zu vermitteln.

     

    Eine grüne Finanzministerin, die dies zulässt, sollte ihren Hut nehmen. Susanne Gaschke, ehemalige Oberbürgermeisterin der Landeshauptstand Kiel, ist für einen deutlich niedrigeren Betrag des Erlasses von Schulden – zu Recht – aus dem Amt gejagt worden.

     

    Die Geschichte der HSH ist einzige Geschichte der Inkompetenz und des Komplettversagens von Rot-Grün. Wir lassen uns für dieses Versagen nicht in Mithaftung nehmen.“

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  • 07.11.2016

    Anita Klahn: Völlige Kenntnislosigkeit der Staatssekretärin ist überraschend

    „Die völlige Kenntnislosigkeit von Staatssekretärin Langner überrascht doch ziemlich. So musste die Staatssekretärin einräumen, dass sie weder von der Auflagenverfügung, noch der laufenden Verwaltungsklage, noch von der Anzahl der Beschwerden und Vorkommnisse Kenntnis hatte, als das Ministerium die Öffentlichkeit über die Vorgänge im Friesenhof informieren wollte. Gleichwohl fühlte sich die Staatssekretärin gut durch ihre Fachabteilung vorbereitet.

     

    Auch dass die Staatssekretärin keine Kenntnis vom Entwurf der KJVO hatte, ist kaum zu glauben und geradezu absurd. Aber allein hieran zeigt sich, welchen Stellenwert das Thema Kinderschutz bei der Hausspitze hatte.

     

    Auffällig ist auch, dass die Koalition weiterhin kein Interesse hat, zur Sachaufklärung beizutragen. Dass die Grünen nicht wissen, dass der Friesenhof zu ihren Regierungszeiten ursprünglich genehmigt wurde und nur eine Teileinrichtung von mehreren im Jahr 2011 die Betriebserlaubnis bekommen hat, ist ein Armutszeugnis. Zudem sei Frau Dr. Bohn daran erinnert, dass alle Gutachter, darunter der Gutachter der Landesregierung, bestätigt haben, dass die Phase 2010 bis 2012 im Friesenhof ohne größere Auffälligkeiten waren und erst danach ein signifikanter Anstieg von Vorfällen zu verzeichnen war.“

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  • 04.11.2016

    Christopher Vogt: Landesregierung hat sich schlechtes Zeugnis redlich verdient

    „Das schlechte Zeugnis in der aktuellen UV-Nord-Umfrage hat sich die Landesregierung redlich verdient. Rot-Grün-Blau verlässt sich in der Wirtschaftspolitik einzig und allein auf die freundlichen Gesamtumstände. Es spricht für Mittelstand und Industrie in Schleswig-Holstein, dass die wirtschaftliche Situation trotz dieser Landesregierung ganz gut aussieht. Darauf darf sich aber niemand ausruhen. Das Land erlebt und erleidet Tag für Tag die anhaltend gruselige Verkehrspolitik dieser Landesregierung. Es ist ein absolutes Trauerspiel, dass die Albig-Regierung trotz beinahe explodierender Steuereinnahmen die historisch niedrige Investitionsquote für solide Haushalts- und Wirtschaftspolitik hält.

     

    Die Landesregierung hat in dieser Woche noch einmal deutlich gemacht, dass sie die völlig unnötigen bürokratischen Lasten, die sie dem Mittelstand bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen zumutet, im Wesentlichen beibehalten möchte. Wer aus Angst vor einem Gesichtsverlust derart die Realität ausblendet, darf nicht weiterhin für die Wirtschaftspolitik in diesem Land zuständig sein. Bei der Digitalen Agenda und der Industriepolitik hat diese Landesregierung außer Absichtserklärungen nach fast fünf Jahren im Amt nichts vorzuweisen. Das ist wirklich ein Armutszeugnis.

     

    Es ist allerhöchste Zeit, dass in unserem Bundesland wieder eine moderne und mittelstandsfreundliche Wirtschafts- und Verkehrspolitik gemacht wird.“

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  • 03.11.2016

    Anita Klahn: Die FDP steht für die volle Wahlfreiheit

    „Die Koalition muss die Stellungnahmen des Universitätspräsidenten der Europa-Universität, Werner Reinhardt, und der Vize-Präsidentin der CAU, Ilka Parchmann, ernst nehmen. Denn die Frage stellt sich, ob der sture Kurs von Rot-Grün-Blau, die Wahlfreiheit beim gymnasialen Weg zum Abitur zu verbieten, wirklich zielführend ist und die individuelle Entwicklung der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt.

     

    Die FDP fordert in Sachen G8/G9 die Rückkehr zur schulgesetzlichen Regelung der vergangenen Wahlperiode, wonach die Schulen selbst entscheiden können, welches Modell für sie das Richtige ist: G8, G9 oder G-Y. Hiermit bestimmen die Akteure vor Ort – also die Lehrer, Eltern und Schüler – eigenverantwortlich, und nicht die Bildungsbürokratie in Kiel. Vor diesem Hintergrund halten wir sowohl den Weg der Koalition, die Bildung neuer G9-Schulen zu verbieten, als auch den jüngsten Vorschlag der Union, einmal für alle Ewigkeit über diese Frage abstimmen zu lassen, für falsch.“

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