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  • 15.03.2016

    Dr. Heiner Garg: Statt für morgen, spart die Ministerin am Morgen

    „Ich teile den Optimismus, den Finanzministerin Heinold mit den heute vorgestellten Haushaltseckwerten 2017 verbreiten möchte, ausdrücklich nicht.

     

    Beim Thema Investitionen befindet sich die Landesregierung bereits seit dem Jahr 2013 auf einer beeindruckenden Talfahrt: Die geplante Investitionsquote von 6,1 Prozent markiert einen neuen traurigen Tiefpunkt. Der Raubbau an der Infrastruktur des Landes ist das Gegenteil von generationengerechter Politik. Investitionen sind offenkundig der einzige Punkt, an dem die Landesregierung den Rotstift ansetzt – mit der Folge, dass der Sanierungsstau stetig größer wird, ebenso wie die Anstrengungen, die nötig sein werden, um diesen Rückstand künftig wieder einzuholen. Zukunftsorientierte Politik sieht eindeutig anders aus.

     

    Dass die Landesregierung gleichzeitig weiterhin munter ihren rot-grünen Stellenaufbau betreibt - und das zusätzlich zu den Stellen, die für die Versorgung der Flüchtlinge benötigt werden -, sehen wir besonders kritisch.

     

    Das Credo der Landesregierung lautet offensichtlich: Nach uns die Sintflut. Eine Haushaltspolitik, die sich dauerhaft auf niedrige Zinsen und Rekordsteuereinnahmen verlassen muss, um den Abstand zur Verfassungsgrenze einzuhalten, ist mehr als dürftig. Eine Ministerin, die keinerlei haushalterische Einsparvorschläge vorbringt und lediglich bei den Investitionen kürzt, handelt unverantwortlich. Statt für morgen, spart Monika Heinold am Morgen.

     

    Frau Heinold erbringt keinerlei eigene Leistung. Eine grüne Finanzministerin verlässt sich auf die unverantwortliche Zinspolitik von Mario Draghi.“

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  • 13.03.2016

    Wolfgang Kubicki und Dr. Heiner Garg: Ein wichtiger Schritt für die Wahlen in 2017

    „Für die Freien Demokraten ist der heutige Tag ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung Bundestagswahl 2017: Es ist uns gelungen, in allen drei Bundesländern zuzulegen. Das ist noch keine Trendwende, aber – insbesondere mit den Ergebnissen in Hamburg und Bremen im vergangenen Jahr – eine zufriedenstellende positive Entwicklung.

     

    Es ist auch ein gutes Zeichen für die FDP Schleswig-Holstein mit Blick auf die Landtagswahlen im kommenden Jahr.“

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  • Technologieoffenheit und Innovationen statt Planwirtschaft und Subventionen.

    Die Energiewende muss drei Ziele erfüllen: Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit. Wir wollen regenerative Energien mit Sinn und V

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  • 11.03.2016

    Christopher Vogt: Die vorgestellte Lösung überzeugt vor Ort nicht

    „Vielen Dank erst einmal an die Landesregierung für den vorgelegten Bericht! Wir hatten uns davon zugegebermaßen etwas mehr versprochen.  Wir debattieren ja jetzt eigentlich gar nicht so richtig über den hier einstimmig beschlossenen Bericht, in dem nicht viel Neues steht, sondern über das Ergebnis des Gutachtens, dass der Minister erst am Mittwochabend in Lauenburg vorgestellt hat.

     

    Ich möchte zunächst aber noch kurz auf das Thema Fluthilfen zu sprechen kommen, für die ja das Innenministerium zuständig ist. Da wurde den von der Flut betroffenen Bürgern im Jahr 2013 bei der letzten Hochwasserkatastrophe ‚schnelle und unbürokratische Hilfe‘ versprochen. Jetzt – nach etwa zweieinhalb Jahren – muss man kritisch feststellen, dass weder das eine noch das andere so richtig geklappt hat.

     

    Die Frage ist jetzt natürlich, was man daraus lernt: Verspricht man beim nächsten Mal nicht mehr so viel oder versucht man, beim nächsten Mal tatsächlich schneller und unbürokratischer zu arbeiten? Ich bin da ganz klar für Letzteres.

     

    Wenn ein Drittel der eingegangenen Anträge noch immer in der Schwebe sind und Fristen das Papier nicht wert sind, auf dem sie geschrieben sind, und wenn derzeitige ‚aktuelle‘ Kostenabschätzungen über ein Drei-Viertel-Jahr zurückliegen, dann lässt dies doch erheblich an dem Willen zweifeln, die zugesagten Hilfen für die Flutopfer tatsächlich schnellstmöglich bereitstellen zu wollen.

     

    Zum Hochwasserschutz und dem vorgestellten Gutachten: Es ist natürlich erst einmal gut, dass es jetzt ein Ergebnis gibt, über das man miteinander diskutieren kann. Ich glaube aber auch, dass man tatsächlich noch einmal darüber diskutieren muss. Von Interesse ist natürlich vor allem, was in der Altstadt von Lauenburg passieren soll. Beim letzten Hochwasser konnten sich die Lauenburger vor den Besuchen der Politprominenz ja kaum retten. Das hat natürlich auch die Erwartung geweckt, dass jetzt endlich der ‚große Wurf‘ – also eine nachhaltige Lösung zum Schutz der Lauenburger Altstadt kommt.

     

    Nicht wenige Menschen, die sich sehr gut mit der Materie auskennen, haben den Bau einer Spundwand zum Schutz der Altstadthäuser gefordert. Diese soll es nun nicht geben, sondern eine Reihe an individuellen Lösungen an den Altstadthäusern. Herr Minister, ich konnte am Mittwoch leider nicht bei der Veranstaltung in Lauenburg dabei sein, aber sie hatten uns ja am Mittag kurz informiert und uns am Abend dann das Gutachten zur Verfügung gestellt. Zwar ohne Anlagen, aber immerhin.

     

    Und wir haben uns das dann auch sehr genau angeschaut. Ich habe in den letzten Tagen noch einmal mehrfach mit Parteifreunden aus Lauenburg und betroffenen Anwohnern darüber gesprochen. Mein Eindruck ist, dass es der Landesregierung bisher leider nicht gelungen ist, mit der vorgestellten Lösung vor Ort zu überzeugen. Es ist der Eindruck entstanden, dass das Gutachten die Lösung stützt, die die Landesregierung sowieso von Beginn an gewollt hat. Deshalb ist es jetzt sehr wichtig, miteinander im Gespräch zu bleiben. Die nächste Flut kommt bestimmt.

     

    Deshalb muss es schnell eine Lösung geben. Diese muss aber auch möglichst breit getragen werden und tatsächlich eine nachhaltige Lösung sein. Ich habe gehört, dass beim Hochwasserschutz für die Altstadt viel über das mögliche Rutschen des Hanges gesprochen wurde. Das eigentliche Problem scheinen mir aber die Fundamente der teilweise jahrhundertealten Altstadthäuser zu sein. Klar ist, dass das Land am Ende eine Menge Geld in die Hand nehmen muss – nicht nur für den Schutz der Lauenburger Altstadt, aber vor allem dafür. Ich verstehe natürlich einerseits, dass die Landesregierung möglichst wenig Geld der Steuerzahler für den Schutz von rund 100 Häusern ausgeben möchte.

     

    Ich finde aber dennoch, dass man auch noch einmal über den Umfang der Beteiligung der Stadt bzw. der Anwohner sprechen muss. Es geht hier schließlich nicht einfach um irgendwelche hundert Häuser in Schleswig-Holstein, sondern um das größte Flächendenkmal in Schleswig-Holstein und ich habe bisher den Eindruck, dass der Landesregierung der Denkmalschutz sehr am Herzen liegt.

     

    Herr Minister, es geht ja auch nicht darum, dass es die Lauenburger besonders ‚schick‘ haben wollen, wie Sie einmal erklärt haben, sondern um den nachhaltigen Schutz einer historisch wertvollen Altstadt, der lange überfällig ist.

     

    Der Bericht wird ja in den Ausschuss überwiesen werden. Mein Vorschlag ist, den Bericht gemeinsam mit dem Gutachten dort zu beraten und dazu eine Anhörung mit den Vertretern der Stadt und den betroffenen Anwohnern durchzuführen.“

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  • 11.03.2016

    Dr. Ekkehard Klug: Integrationsbemühungen erreichen nur einen Teil der Flüchtlinge

    „Blicken wir auf die Integrationsangebote für Flüchtlinge, so ergibt sich ein zwiespältiger Eindruck.

     

    Einerseits ist es beachtlich, in welchem Umfang seit dem erheblichen Anstieg der Aufnahmezahlen im vorigen Jahr Integrationskurse und die Vermittlung deutscher Sprachkenntnisse sehr kurzfristig organisiert worden sind. Noch beachtlicher ist das große Engagement, mit dem hier neben Förderangeboten, die mit öffentlichen Mitteln unterstützt werden, auch ehrenamtliche Unterstützung erfolgt.

     

    Andererseits gibt es aber auch Anlass zur Sorge. So hat zum Beispiel das Innenministerium vor wenigen Tagen auf eine Anfrage meines Fraktionskollegen Heiner Garg mitgeteilt, dass in den Erstorientierungskursen ‚STAFF‘ (Starterpaket für Flüchtlinge), die in den Kommunen angeboten werden und die die Landesregierung zu den ‚Kernbausteinen‘ der Integrationsangebote zählt, 2015 rund 3.300 Teilnehmer betreut worden sind. Bei rund 35.000 Flüchtlingen, für deren Aufnahme 2015 eine Zuständigkeit des Landes bestand, ist das eine Relation von weniger als 1 zu 10.

     

    Der Überblick, den das Land hinsichtlich der nicht durch eigene Förderangebote durchgeführten Maßnahmen hat, ist – vorsichtig ausgedrückt – sehr lückenhaft. So liest man zum Beispiel in der Antwort auf die bereits genannte Kleine Anfrage:

     

    ‚Eine Darstellung der Verwendung der Fördermittel des Bundes hinsichtlich der Sprachförderung für Flüchtlinge liegt dem Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein nicht vor.‘

     

    Und zu den Einstiegs-Sprachkursen, die seitens der Bundesagentur für Arbeit durchgeführt werden, zu deren Teilnehmerzahlen sowie zur Höhe der eingesetzten Mittel heißt es nahezu gleichlautend:

     

    ‚Hierzu liegen dem Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten keine Informationen vor. Zuständig für die Organisation und Durchführung der Einstiegskurse ist die Bundesagentur für Arbeit‘. (Drucksache 18/3894, 7. März 2016).

     

    Im Zuständigkeitsdickicht der deutschen Verwaltungsstrukturen gibt es also offenkundig viel unkoordiniertes Nebeneinander und in weiten Teilen auch sehr viel Unkenntnis. Die linke Hand weiß nicht, was die rechte tut – und umgekehrt.

     

    Dieser Zustand gibt Anlass zur Sorge – allein schon deshalb, weil es unter solchen Voraussetzungen kaum möglich ist, sich ein Gesamtbild von der Lage und von der Wirksamkeit der Maßnahmen zu machen und z.B. auch zu klären, wie viele der aufgenommenen Flüchtlinge von all den unterschiedlichen Anstrengungen zur Integration überhaupt nicht bzw. nur in geringem Maße erreicht werden. Es ist unschwer zu erkennen, dass dies nicht gerade eine gute Basis für gelingende Integration darstellt.

     

    Hört man sich vor Ort um, so erfährt man, dass die Bereitschaft, Unterstützungsangebote anzunehmen, nicht bei allen Flüchtlingen in gleicher Weise ausgeprägt ist. Das Bild reicht hier von großem Eifer, angebotene Hilfen zum Spracherwerb und zur Integration in die deutsche Gesellschaft anzunehmen, bis hin zu Passivität oder sogar der Neigung, sich vorhandenen Angeboten zu entziehen.

     

    Ich will das einmal am Beispiel einer kleinen 1.000-Einwohner-Gemeinde erläutern, das mir geschildert worden ist: Berichtet wurde hier, dass eine syrische Familie mit mehreren Kindern sich aktiv und mit großer Lernbereitschaft an den angebotenen Hilfen beteiligt, während drei junge Männer aus Afghanistan bzw. Nordafrika praktisch nicht erreichbar, oft auch tageweise vor Ort gar nicht präsent sind. Man darf wohl vermuten, dass sich im letzteren Falle der Anfang einer möglicherweise sehr problematischen Entwicklung abzeichnet. Und es geht ja um nicht mehr und nicht weniger als um die Frage, ob die Integration gelingen kann oder uns zu einem nicht geringen Anteil die Entstehung einer nicht integrationswilligen, nicht integrierbaren Problemklientel ins Haus steht.

     

    Ähnliches ist mir auch aus einem anderen Ort unseres Landes berichtet worden, in diesem Fall über Teilnehmer an einem Integrationsangebot der Agentur für Arbeit. Und in diesem Falle wurde mir auch gesagt, dass es anscheinend keine Stelle gibt, die man mit Blick auf sich abzeichnende Problemfälle ansprechen könnte.

     

    Eine solche Instanz, die man auch im Sinne einer Prävention von noch dramatischeren Fehlentwicklungen ansprechen könnte, gibt es im institutionellen Dickicht der beteiligten Ebenen offenbar ist, und das ist ein ernst zu nehmendes Manko. So sehr es einerseits verständlich ist, dass es in der Praxis (und sei es schleichend) zu einer Konzentration auf erfolgversprechende Integrationsbemühungen kommt – zumal diese ja auch allen beteiligten haupt- und ehrenamtlichen Helfern die wünschenswerten und motivierenden Erfolgserlebnisse verschaffen, so problematisch ist es andererseits, dass anders gelagerte Beispiele unbeachtet aus dem Blick geraten. Denn dies führt über kurz oder lang nicht nur zu erheblichen Kosten für unsere sozialen Sicherungssysteme, sondern auch zu erheblichem sozialen Sprengstoff oder – im schlimmsten Falle – zu Vorfällen, wie sie seit der Kölner Silvesternacht in den Blick der Öffentlichkeit gelangt sind.“

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  • 11.03.2016

    Wolfgang Kubicki: Eine Verschärfung des Sexualstrafrechts wird das Problem nicht beheben

    „Dass bei diesem Thema politischer Handlungsbedarf gegeben ist, geht unter anderem aus dem Bericht des NRW-Innenministeriums an den Düsseldorfer Landtag vom 10. Januar 2016 hervor.

     

    Dort heißt es, und das ist eine neue Qualität, Frau Ministerin:

    „Die Tatbegehungsform sexualisierter Gewaltstraftaten durch Gruppen in Verbindung mit Eigentums-/Raubdelikten ist in der Ausprägung der Kölner Gewalttaten in Deutschland bisher nicht aufgetreten.“

     

    Es heißt weiter: „So liegen dem Bundeskriminalamt Erkenntnisse dazu vor, dass in arabischen Ländern ein Modus Operandi bekannt ist, der als ‚taharrush gamea‘ (gemeinsame sexuelle Belästigung in Menschenmengen) bezeichnet wird. Darüber wurde z.B. anlässlich der ägyptischen Revolution von den Medien berichtet. Hierzu wird sich eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe vertiefend mit dem Phänomen befassen und spezifische Bekämpfungskonzepte entwickeln.“

     

    Um auch Aufklärung über den aktuellen Stand dieser Bemühungen zu bekommen, haben wir – vor allem im Lichte der Vorfälle im Sophienhof – einen Bericht des Innenministers beantragt.

     

    Grundsätzlich ist voranzustellen, dass unbestreitbar ist, dass die Kölner Übergriffe zu Silvester auch zu einer Verunsicherung der polizeilichen Kommunikationsarbeit geführt haben. Denn die Polizei schwankt hier zwischen notwendiger Schnelligkeit, u.a. wegen der Informationsgeschwindigkeits-Konkurrenz der sozialen Netzwerke, und dem latenten Vorwurf, Flüchtlingskriminalität zu verharmlosen.

     

     

    Dies hat auch bei den Vorfällen im Sophienhof zu Verunsicherungen geführt.

     

    Und weil die Polizei derzeit unter enormem Druck steht, ist es auch menschlich nachvollziehbar, dass Meldungen an die Öffentlichkeit gebracht werden, die im Nachhinein anders bewertet worden wären – in die eine, wie auch die andere Richtung. Klar sollte sein: Fehler sollten nicht passieren – aber wenn es welche gegeben hat, müssen sie auch offen eingeräumt werden. Und wir sind der Polizei sehr dankbar, dass dies auch geschehen ist.

     

    Denn die polizeiliche Kommunikation beeinflusst das Sicherheitsgefühl der Menschen stark – und hier ist Offenheit und Transparenz immer besser als das Gegenteil.

     

    Solche verabscheuungswürdige Taten können für die Opfer mitunter traumatische Konsequenzen haben.

     

    Wenn die Folge aus solchen Vorfällen ist, dass Mädchen und Frauen jetzt den Eindruck haben, tagsüber im Einkaufszentrum nicht mehr unbeschwert einkaufen gehen zu können, dann ist das ist mit Sicherheit kein zivilisatorischer Fortschritt. Wir können es nicht wollen, dass bewaffnete Polizisten dauerhaft für Einkaufszentren abgestellt werden müssen, um dort täglich für Sicherheit bzw. für ein größeres Sicherheitsgefühl zu sorgen.

     

    Wir dürfen diese Vorfälle sicherlich nicht schlimmer machen, als sie ohnehin schon sind. Wir dürfen sie aber genauso wenig verharmlosen. Denn das Gefühl, das sich durch Vorfälle wie in Köln, Hamburg oder jetzt in Kiel festsetzen kann, ist für eine freie Gesellschaft fatal.

     

    Deshalb brauchen wir Handlungskonzepte, mit denen die Strafverfolgungsbehörden diesem neuen Phänomen wirksam Herr werden können – denn auch unser Sicherheitsgefühl ist ein hohes Gut.

     

    Eine – wie von den Koalitionsfraktionen geforderte – Verschärfung des Sexualstrafrechts ist aus unserer Sicht nicht nötig, sondern teilweise sogar kontraproduktiv. Ich warne davor, den Eindruck zu erwecken, dass mit einer Verschärfung des Sexualstrafrechts das gesellschaftliche Problem bereits beseitigt sei.

     

    Eine öffentliche Debatte darüber, wie wir als Gesellschaft miteinander umgehen, ist dagegen sicher sinnvoll. Eine Verschärfung des Sexualstrafrechts wird das Problem nicht beheben.“

     

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  • 10.03.2016

    Dr. Heiner Garg: Einen Weg finden zwischen Nicht-Diskriminierung und Risikominimierung

    „Der pauschale Ausschluss homosexueller Männer vom Blutspenden stellt eine nicht hinnehmbare Diskriminierung dar und ist nicht gerechtfertigt. Der bisher geltende dauerhafte pauschale Ausschluss von homo- und bisexuellen Männern in Deutschland muss beendet werden.

     

    Selbstverständlich muss ein Weg gefunden werden zwischen Nicht-Diskriminierung und Risikominimierung. Solche Wege gibt es, und andere Länder in Europa beschreiten diese bereits. In Bezug auf den Antrag müssen zwei Punkte im Ausschuss noch besprochen werden. Wir müssen klären, was ‚safe‘ im Rahmen von Blutspenden bedeutet. Hier ist insbesondere zu klären, welche Bedeutung es hat, wenn man lange unter der Virus-Nachweisgrenze liegt. Daran anknüpfend muss auch die Frage der Testverfahren diskutiert werden. Wenn man eine Lockerung vornimmt, ist zu klären, ob man andere weiterentwickelte Testverfahren zum Einsatz bringt, die mehr Sicherheit bieten, aber teurer sind. Daran knüpft sich dann sofort die Kostenfrage und wer diese Kosten zu tragen hat.

     

    Klar muss sein, dass die pauschale Gleichung Homosexualität gleich HIV gleich Aids definitiv nicht haltbar ist. Der Anstoß zur heutigen Debatte ist daher richtig, weil er uns die Gelegenheit gibt, mit genau solchen pauschalen Vorurteilen, die leider häufig auch zu Verunglimpfungen führen, aufzuräumen.“

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  • 10.03.2016

    Dr. Heiner Garg: Noch zu viele Fragen offen

    „Die bereits angesprochene schriftliche Stellungnahme von Finanzministerin Heinold wurde im Finanzausschuss Ende Februar behandelt. Warum nun dieser Antrag? Soll mit einem Begrüßungsantrag Finanzministerin Heinold mut- und kraftlos der Rücken gestärkt werden? Warum fordern die regierungstragenden Fraktionen nicht gleich eine Bundesratsinitiative?

     

    Das starke Engagement von Finanzministerin Heinold beim Thema Verhinderung von Steuerhinterziehung durch manipulierte Kassensysteme können wir sehr gut nachvollziehen, zumal für die Steuermehreinnahmen nicht illegal erworbene Steuer-CDs herhalten müssen.

     

    Ich plädiere dafür, diesen Antrag zunächst in den zuständigen Finanzausschuss zu überweisen. Einige Fragen, die zum einen aus dem Antrag sowie der schriftlichen Stellungnahme der Ministerin hervorgehen und zum anderen die Fragen, die sich aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage von Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Thema manipulierte Kassensysteme (Drucksache 18/6481) ergeben haben, müssen aufgegriffen und geklärt werden.

     

    Es ist doch spannend, was für Kosten entstehen und welcher Nutzen in welcher Höhe, also Steuereinnahmen, diesen gegenüber steht.

     

    Ich zitiere aus der Antwort auf die Frage 20 (Seite 11 der Kleinen Anfrage)  hinsichtlich der Bürokratiekosten, die bei der Einführung des INSIKA-Konzepts entstehen:

     

    ‚Die Bürokratiekosten für die verpflichtende Einführung des INSIKA-Konzepts belaufen sich nach den Berechnungen der Bundesregierung auf 1,6 Milliarden Euro einmaliger Erfüllungsaufwand und 250 Millionen Euro jährlicher Erfüllungsaufwand für die Unternehmen. Die Berechnungen des Steuerausfalls von 5 bis 10 Milliarden Euro hält die Bundesregierung für nicht belastbar.‘

     

    Das liest sich im Übrigen in der schriftlichen Stellungnahme von Finanzministerin Heinold ganz anders:

     

    ‚Der bundesweite Steuerausfall aus Kassenmanipulationen wird sowohl vom BRH (Bundesrechnungshof) als auch von Seiten der Länder auf insgesamt 5 bis 10 Milliarden Euro geschätzt.‘

     

    Hier sind sich die Länder offenkundig mit dem Bund nicht einig.

     

    Da der Stellungnahme sowie dem Antrag zu entnehmen ist, welches System die Landesregierung bevorzugt, nämlich das INSIKA-Konzept, verweise ich auf eine weitere Antwort zum Projekt des Taxigewerbes in Hamburg aus der eben genannten Antwort der Bundesregierung:

     

    ‚Der Begriff ‚INSIKA‘ bezeichnet streng genommen allein die technische Komponente des Systems basierend auf der Datensignierung durch die eingesetzte Smartcard. Dieses alleine reicht nicht als Schutz vor Manipulation aus. Zusätzlich sind weitere rechtliche Maßnahmen erforderlich, wie z.B. Vor-Ort-Kontrollen.

    Beim Hamburger Taxiprojekt wurden – anders als beim INSIKA-Konzept vorgesehen – die Einzelumsätze eines jeden Taxis nicht nur auf der INSIKA-Smartcard gespeichert, sondern in Echtzeit an einen externen Server bei einem Dritten gesandt. Dadurch, dass die Daten sofort gesendet wurden und sich außerhalb einer nachträglichen Zugriffsmöglichkeit des Unternehmens befanden, waren somit auch keine nachträglichen Manipulationen möglich. Es ist fraglich, ob das Projekt ohne Sendung der Daten zu den gleichen Ergebnissen geführt hätte. Denn die Smartcard könnte z.B. ‚verloren‘ gehen oder einen ‚technischen Defekt‘ aufweisen, so dass die Daten darauf nicht mehr lesbar wären.‘

     

    Auch beim Thema Manipulationsschutz ist man sich offenkundig nicht einig, denn in der Stellungnahme von Finanzministerin Heinold heißt es:

     

    ‚Selbst bei einer Manipulation oder beim Verlust der Daten ist durch technisches Vorkehrungen eine Abschätzung der Umsätze möglich.‘

     

    Wir sollten bei so vielen Fragezeichen daher dringend in einer Anhörung im Ausschuss Verbänden und Branchenvertretern die Möglichkeit geben, zu dem Antrag Stellung zu beziehen, bevor wir eine Entscheidung fällen.“

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  • 10.03.2016

    Dr. Ekkehard Klug: Anlasslose Vorratsdatenspeicherung ist ein verfassungswidriger Eingriff

    „Die FDP-Fraktion stimmt dem Antrag zu. Was den Gang nach Karlsruhe zu einer Verfassungsklage gegen die im Dezember vom Bundestag erneut beschlossene Vorratsdatenspeicherung betrifft, so muss ich allerdings frei nach der Fabel von Hase und Igel sagen: Wir sind schon da. Unser Fraktionsvorsitzender Wolfgang Kubicki hat bereits Ende Januar die Klageschrift in Karlsruhe eingereicht.

     

    Doppelt genäht hält aber immer besser: Dessen halten wir es auch für richtig, die Landesregierung zu einem Normenkontrollverfahren gegen das Bundesgesetz aufzufordern, das die Vorratsdatenspeicherung abermals in Deutschland eingeführt hat.

     

    Ein früheres Gesetz hierzu ist ja bekanntlich bereits 2010 vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden.

     

    Der Landtag hat zu dem Thema bereits mehrfach Debatten geführt: am 21. November 2013, am 12. Dezember 2013 und am 19. März 2015, also zuletzt vor ziemlich genau einem Jahr. Es gibt in der Sache – was die Ablehnung der anlasslosen, massenhaften Vorratsdatenspeicherung angeht – in diesem Parlament auch einen breiten Konsens – mit Ausnahme allein der CDU-Fraktion.

     

    In den zurückliegenden Debattenrunden sind die Argumente bereits ausführlich ausgetauscht worden. Deshalb will ich mich an dieser Stelle auf zwei kurze Anmerkungen beschränken.

     

    Die Karlsruher Richter haben in ihrem Urteil vom 2. März 2010 ausgeführt: ‚Dass die Freiheitswahrnehmung der Bürger nicht total erfasst und registriert werden darf, gehört zur verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland, für deren Wahrung sich die Bundesrepublik in europäischen und internationalen Zusammenhängen einsetzen muss.‘

     

    Nach einer Entscheidung des Europäischen Parlaments Mitte Dezember 2005, die vor allem von den Fraktionen der EVP (Konservative/Christdemokraten) und der Sozialisten – also wieder einmal einer Großen Koalition – getragen wurde, hat der Rat der Innen- und Justizminister wenige Wochen später im Februar bei nur 2 Gegenstimmen – nämlich Irlands und der Slowakei – der Richtlinie zur Vorratsdatenspeichung dann zugestimmt.

     

    Im April 2014 ist sie dann aber auch vom Europäischen Gerichtshof für unvereinbar mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union erklärt worden. Dies betrifft insbesondere die Artikel 7 und 8 der Charta: ‚Jede Person hat das Recht auf die Achtung ihrer Kommunikation‘ (Art. 7) und ‚Jede Person hat das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten‘ (Art. 8).

     

    Leider hat die SPD auf Bundesebene bei Abschluss der Großen Koalition gleichwohl dem Drängen der Union nachgegeben, so dass es dann Ende vorigen Jahres erneut zu einer bundesgesetzlichen Regelung gekommen ist. Wir Freie Demokraten hatten dies in vorigen Wahlperiode noch erfolgreich verhindern können; die SPD ist leider auf Bundesebene rückfällig geworden – sie war ja bereits beim ersten, sowohl vor dem Bundesverfassungsgericht als auch vor dem EuGH gescheiterten Anlauf maßgeblich mitbeteiligt.

     

    Die Befürworter der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung führen für ihre Position immer wieder Sicherheitsbedürfnisse ins Feld, insbesondere im Hinblick auf die Abwehr bzw. Verfolgung schwerer Kriminalität und insbesondere auch des Terrorismus. Abgesehen davon, dass mit einer solchen Argumentation auch alle anderen Grundrechte zur Disposition gestellt werden könnten, ist die immer wieder vorgebrachte Begründung auch in der Sache falsch.

     

    Nehmen als Beispiel die Pariser Terroranschläge vom 13. November 2015: in Frankreich gibt es seit Januar 2006 eine 12-monatige anlasslose Vorratsdatenspeicherung. Sie hat diese Anschläge und andere terroristische Aktionen nicht verhindert. Die beteiligten Terroristen waren im Übrigen meist bereits seit längerer Zeit bei Polizei und Nachrichtendiensten ‚aktenkundig‘. Mit anderen Worten: Es hätte überhaupt nichts genutzt, in einem stetig größer werdenden ‚Heuhaufen‘ gesammelter Daten nach ‚Stecknadeln‘ zu suchen. Man hätte vielmehr die bereits bekannten, bereits identifizierten ‚Stecknadeln‘ besser unter die Lupe nehmen müssen, sei es durch Überwachung ihrer Kommunikation oder durch andere, ‚klassische‘ polizeiliche und nachrichtendienstliche Mittel. Das gleiche gilt im Übrigen auch für Rückzugsräume eines Teils der Pariser Attentäter in Belgien, in dem Brüsseler Vorort Molenbeek.

     

    Über diese Gemeinde heißt es: ‚Molenbeek gilt als ein bekanntes Milieu, aus dem heraus mehrfach Personen in Terroranschlägen aktiv wurden(...)‘.

     

    Wenn es eine Lehre aus den üblen terroristischen Akten der zurückliegenden Jahre gibt, dann ist es diese: Weder hat die anlasslose, massenhafte Vorratsdatenspeicherung dort, wo sie in Europa praktiziert wird, Terrorismus verhindert, noch hat das Fehlen solcher Bestimmungen in anderen europäischen Staaten Polizei und Nachrichtendienste daran gehindert, terroristische Pläne zu vereiteln – wie es ja gerade in Deutschland mehrfach – zum Glück! – gelungen ist.

     

    Den peinlichsten Rechtfertigungsversuch hat sich übrigens Sigmar Gabriel bereits 2013 geleistet. Die Aufnahme der Vorratsdatenspeicherung in die Koalitionsvereinbarung mit der Union begründete er damals mit der Erklärung, er sei mit diesem Instrument einverstanden, wenn dadurch Täter wie der Terrorist Anders Breivik in Norwegen schnell gefasst werden könnten. In Norwegen ist Vorratsdatenspeicherung aber gar nicht erlaubt. Sie kann also dort auch gar keine Rolle bei der Dingfestmachung eines Täters gespielt haben.“

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  • 10.03.2016

    Wolfgang Kubicki: Sonderrechte können und wollen wir nicht akzeptieren

    „Die Förderung des sozialen Wohnungsbaus ist auch aus unserer Sicht unerlässlich, um eine dezentrale Unterbringung von Flüchtlingen zu gewährleisten. Denn diese ist eine der Grundvoraussetzungen für ein Gelingen von Integration. Ich glaube auch, dass Änderungen der Landesbauordnungen wirkungsvoller sein werden, als die allein bauplanungsrechtlichen Bemühungen des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes.

     

    Insofern wird Grundgedanke des Gesetzentwurfes – beschleunigtes Bauen zu ermöglichen und Wohnraum für Flüchtlinge über eine Novellierung der LBO zu schaffen – von uns auch ausdrücklich begrüßt.

     

    Aber: Die konkrete Ausgestaltung dieses Gedankens in dem hier vorliegenden Entwurf, ist nicht nur unzureichend, sondern in seiner Außenwirkung auch verheerend.

     

    Es ist äußerst problematisch, dass die bis Ende 2019 befristeten Standardabsenkungen nur gelten für Erstaufnahmeeinrichtungen oder Gebäude, in denen mindestens ein Fünftel der Wohnungen der Unterbringung von Flüchtlingen oder Asylbegehrenden dienen. Das heißt übersetzt: Es wird ein Sonderrecht für Flüchtlinge geschaffen.

     

    Und was sagt uns diese Veränderung? ‚So wichtig sind diese Baustandards doch nicht‘? Oder: ‚Für Flüchtlinge brauchen wir weniger Standards‘?

     

    Und die Frage drängt sich auf: Was passiert eigentlich, wenn die Befristung beendet ist? Warum sind die aktuellen Standards eigentlich für Flüchtlingsbauten nicht geeignet? Geht es jetzt um Menschlichkeit? Und wenn ja, sind die geltenden Standards unmenschlich?

     

    Für uns muss doch gelten: Entweder wir setzen uns für Standardabsenkungen für alle ein, oder für keinen. Sonderrechte können und wollen wir nicht akzeptieren.

     

    Zumal sich Zweckbindungen dieser Art in der Vergangenheit auch noch als völlig ungeeignet erwiesen haben. Nach Schätzungen des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln liegt die sogenannte Fehlbelegungsquote bei Sozialwohnungen bei bis zu 50 Prozent.

     

    Wie wollen Sie Fehlbelegungen hier verhindern? Wollen Sie flächendeckend Kontrollen anstellen, was nicht nur einen Mehrbedarf an Personal, sondern auch ein weiteres Ausufern von Bürokratie bedeuten würde?

     

    Und was machen Sie, wenn die Quote nicht eingehalten wird? Widerruf der Baugenehmigung oder Nutzungsuntersagung? Oder Beschlagnahme und Zwangseinweisung? Dazu bräuchten Sie nicht nur das Vorliegen einer erheblichen gegenwärtigen Gefahr, Sie müssten auch zwischen tatsächlich Asyl-Berechtigten und bloßen Asyl-Bewerbern unterscheiden. 

     

    Mit einem Flüchtlingssonderrecht gefährden Sie ohne Not den gesellschaftlichen Frieden. Sie zetteln genau die Neiddebatte an, vor der Sie seit Monaten waren. Sie machen genau das, wovor der Bundesvorsitzende der SPD gewarnt hat, als er vor kurzem sagte: ‚Es darf kein gegeneinander Ausspielen geben, etwa beim Wohnungsbau – der muss für alle sein, nicht nur für Flüchtlinge.‘

     

    Und auch ihr ehemaliger Innenminister, übrigens auch in der SPD, fordert ganz im Sinne Gabriels völlig zu Recht, den Verzicht auf feste Flüchtlingsquoten.

     

    Was wir nämlich brauchen sind keine Sonderregelungen, sondern schnellere Baugenehmigungsverfahren im gesamten Wohnungsbau und eine Öffnung der temporären baurechtlichen Erleichterungen für den gesamten Wohnungsbau – jedenfalls, und das will ich ganz klar sagen, soweit es Aufenthaltsräume, Stellplätze und Abstellanlagen betrifft.

     

    Bei der Barrierefreiheit sollten über Standardabsenkungen hingegen allenfalls im Bereich der Sonderbauten nachgedacht werden, so wie es der Gesetzentwurf auch richtigerweise vorschlägt.  

     

    Darüber hinaus – und das ist noch wichtiger – müssen wir weitere Investitionsanreize für den Wohnungsbau schaffen. Und das wird nur gelingen, wenn wir die Baukosten wieder senken.

     

    Laut Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen GdW sind die Baukosten von 2000 bis 2013 um 28,7 Prozent gestiegen. Und der größte Preistreiber dabei ist der Staat!

     

    Deshalb – das haben wir an dieser Stelle schon mehrfach gefordert – müssen wir zuerst Investitionshemmnisse abbauen.“

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  • 10.03.2016

    Christopher Vogt: Wir brauchen einen länderübergreifenden Projektkoordinator für die A20

    „Wie auch in Schleswig-Holstein kommt die A20 im ebenfalls rot-grün regierten Niedersachsen nicht in der gebotenen Geschwindigkeit voran. Auch dort streiten sich die Koalitionsparteien über den dringend notwendigen Weiterbau dieser Autobahn.

     

    Verkehrsminister Meyer will dies nicht kommentieren, was mit Blick auf die eigenen Planungsprobleme auch irgendwie nachvollziehbar ist, forderte aber in den Zeitungen des SHZ-Verlages am 25. Februar, dass es ‚besonders wichtig (sei), die Planungen auf beiden Seiten der Elbe zu synchronisieren‘. Das finden wir auch und ich begrüße es ausdrücklich, dass dem Verkehrsminister dies nach bald vier Jahren im Amt nun auch aufgefallen ist.

     

    Dass der Weiterbau der A20 auf beiden Seiten der Elbe seit Jahren nicht wirklich vorankommt, hat natürlich viele Gründe:

     

    Politischer Unwille, politische Differenzen, fehlende Planungskapazitäten, Planungspannen und auch das komplizierte Planungsrecht, das den Umweltverbänden hilft, den Bau vor Gericht zu verzögern. Es mangelt aber schlichtweg auch an Kommunikation. Und das auf mehreren Ebenen.

     

    Es mangelt an Kommunikation zwischen den zuständigen Ministerien - da soll ja jetzt die vom Ministerpräsidenten verordnete Ad-hoc-Lenkungsgruppe Abhilfe schaffen. Es mangelt aber auch an Kommunikation zwischen den Landesregierungen, wie nicht nur das Zitat des Ministers, sondern auch das Desaster bei der Y-Bahntrasse deutlich macht.

     

    Da wurde gerade in Niedersachsen nach jahrzehntelangen Diskussionen mal eben beschlossen, dass diese doch nicht gebaut werden soll und die Güterzüge aus dem Hamburger Hafen lieber durch Schleswig-Holstein rollen sollen.

     

    Es mangelt auch an Kommunikation zwischen der Landesregierung und den betroffenen Kommunen, die mitunter – wie beim Elbtunnel – auch gegen den Planfeststellungsbeschluss klagen, obwohl sie eigentlich für den zügigen Weiterbau sind. Dort sind Fragen offen geblieben, z.B. zum Brandschutz im Tunnel, die man vorher hätte besprechen müssen. Auch mit den Umweltverbänden scheint es von Seiten der zuständigen Minister kaum Kommunikation zu geben. Vermutlich glaubt man nicht daran, dass sich das lohnen könnte.

     

    Ich räume ein: Normalerweise bräuchte man keinen Koordinator für die A20 – wenn die Landesregierungen denn ihren Job vernünftig machen würden. Wer aber die Realität zur Kenntnis nimmt, der sieht, dass das Beispiel von Herrn Fuchs beim Ausbau der A7 gezeigt hat, dass dieser Weg erfolgreich sein kann. Wir waren ja zunächst auch skeptisch, was die Berufung des A7-Koordinators anging, weil wir den Verdacht hatten, dass dieser den Landesregierungen lediglich als Blitzableiter dienen sollte.

     

    Wir sehen aber, dass es Sinn macht, bei einem umfangreichen Projekt einen verhältnismäßig unabhängigen Beauftragten zu haben, der die einzelnen Dinge koordiniert. Bei der A7 ist man diesen erst bei Baubeginn gegangen. Wir glauben aus den genannten Gründen, dass bei der A20 bereits die Planungsphase besser koordiniert werden muss, damit es endlich schneller vorangehen kann.

     

    Nun habe ich ja in den letzten Tagen zur Kenntnis nehmen müssen, dass unser Vorschlag bisher auf wenig Gegenliebe bei der rot-grün-schwarzen Volksfront gestoßen.

     

    Die Grünen in Gestalt ihres verkehrspolitischen Sprechers Dr. Andreas Tietze – der ‚Geist, der stets verneint‘, dass unser Bundesland eine leistungsfähige Ost-West-Straßenverbindung benötigt - hat uns am Dienstag ‚blinden Aktionismus‘ vorgeworfen und erklärt, dass es bereits einen A20-Koordinator geben würde und dass dies Bundesverkehrsminister Dobrindt sei. Ähnlich hat sich die CDU-Fraktion mit Herrn Arp geäußert. Sie irren sich. Herr Dobrindt ist allein für die Aufgaben der Bundesebene zuständig und wird nicht die Kommunikationsprobleme bei der Auftragsverwaltung hier bei uns im Norden lösen.

     

    Die Grünen meinen auch, dass es der A20 an Substanz mangele. Herr Dr. Tietze, wenn Sie das so sehen, müssen Sie endlich einmal erklären, warum Sie dann Millionenbeträge für die Planung ausgeben? Das wäre dann ja Verschwendung von Steuergeldern.

     

    Diese Frage müssen die Grünen spätestens im Wahlkampf beantworten. Und die Sozialdemokraten müssen beantworten, wie sie in der nächsten Wahlperiode mit den Grünen in dieser wichtigen Frage weitermachen wollen.

     

    Ich kann nur an alle Fraktionen im Hohen Hause appellieren: Nehmen Sie unseren konstruktiven Vorschlag auf und stimmen Sie unserem Antrag zu. Wir brauchen einen länderübergreifenden Projektkoordinator für die A20! Das allein löst natürlich nicht alle Probleme beim A20-Weiterbau, aber es wäre ein wichtiger Baustein, um die Verkehrspolitik im Norden zu synchronisieren und zum Erfolg zu führen.

     

    Ich bin mir sicher, dass man für diese Aufgabe eine geeignete Persönlichkeit finden würde – und dann klappt‘s auch mit dem Nachbarn!“

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  • 10.03.2016

    Dr. Heiner Garg: Transparenter Staat statt gläserner Bürger

    „Dass in dieser Debatte ernsthaft das Argument hervorgebracht wird, eine Bargeldobergrenze könne ein wirksames Mittel zur Bekämpfung des Terrorismus sein, ist Augenwischerei. Denn in Frankreich gilt zum Beispiel die Bargeldobergrenze von 1.000 Euro – und wir mussten im vergangenen Jahr leider zwei Mal feststellen, dass dieses Instrument die Effektivität der Terrorismusbekämpfung eben nicht steigert. Wer seine politische Linie so unterlegt, tut dies mit Scheinargumenten.

     

    Es gibt eine Reihe an sachkundigen Persönlichkeiten, die aus guten Gründen einer Bargeldobergrenze fachlich eine Absage erteilen. So hält der ehemalige Bundesverfassungspräsident Papier diese für ein verfassungswidriges Mittel. Der ehemalige Bundesbank-Chef Weidmann wiederum kann keine Studie benennen, nach der ein positiver Effekt auf die Kriminalitätsbekämpfung durch die Obergrenze erkennbar wäre. Und Peter Schneiderhan vom Deutschen Richterbund geht davon aus, dass die Terrorfinanzierung nur auf elektronische Zahlungswege verlagert werden würde.

     

    Sollte das Bargeld jedoch – was ja zu befürchten ist – ganz abgeschafft werden, könnte die Zentralbank einen Negativzins auf die Ersparnisse der Bürgerinnen und Bürger durchsetzen und diese dazu drängen, ihr Geld auszugeben. Schlimm ist nicht nur, dass die Notenbank eigenständig die Ersparnisse der Bürgerinnen und Bürger entwerten könnte, die Maßnahme ist auch ein erheblicher Eingriff in die Privatsphäre. Wenn die Regierung die Bürgerinnen und Bürger zwingen sollte, elektronisch zu bezahlen, legt sie damit auch deren Einkaufsverhalten für Banken und Kreditkartenunternehmen offen. Wir lehnen deshalb den Einstieg in ein Verbot von Bargeld ab – Bargeld ist gelebte Freiheit, die wir nicht preisgeben sollten. Wir wollen einen transparenten Staat – und keinen gläsernen Bürger!“

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  • 09.03.2016

    Anita Klahn: Mit Prämien steigert man keine Qualität

    „CDU und SPD – die Prämienkönige der Familienpolitik erklären gegenseitig, dass die Prämie des jeweils anderen unsinnig sei und jeder für sich reklamiert, der Erfinder der Erkenntnis zu sein, dass man viel mehr in die Qualität der Kindertagesbetreuung investieren müsste.

     

    Das ist schon sehr unterhaltsam.

     

    Erst wettert die SPD wie nichts Gutes gegen das Betreuungsgeld und fordert die sofortige Abschaffung, obwohl es die SPD selbst war, die im Februar 2008 das Betreuungsgeld gesetzlich mit dem Koalitionspartner CDU/CSU verankert hat. Die Umsetzung wurde zum Jahr 2013 vereinbart.

     

    2015 kippte das Bundesverfassungsgericht dann das Betreuungsgeld und die Länder forderten nun das Geld ein. 900 Millionen Euro waren für 2015 veranschlagt.

     

    Die Familien, die sich auf eine monatliche finanzielle Entlastung von 150 Euro eingestellt hatten, waren verprellt.

     

    Also ersinnt die schleswig-holsteinische SPD die Krippenprämie. Dreist wird behauptet, erst durch diese Prämie würde die frühkindliche Bildung gestärkt. Falsch, ab 2017 werden Familien einkommensunabhängig um bis zu 100 Euro monatlich entlastet, wenn ihr Kind eine Krippe besucht. In der Summe sind das 23 Millionen Euro für 20.366 Kinder unter drei Jahren.

     

    Dass dafür der Verwaltungsapparat beim Landesamt für Soziale Dienste um zehn Mitarbeiter aufgestockt werden muss, geschätzte Kosten 300.000 Euro, erwähne ich nur mal nebenbei. Ob das der kommende Wahlkampfschlager wird, warten wir ab.

     

    Interessanterweise wettert jetzt aber die CDU, dass die sozialdemokratische Krippenprämie nicht akzeptabel sei.

     

    Krippenfernhalteprämie von 150 Euro ist okay, Krippenbesuchsprämie von 100 Euro aber nicht?

     

    Die FDP lehnt sowohl die christdemokratische als auch die sozialdemokratische Wählerprämie ab. Denn über nichts anderes reden wir hier.

     

    Genau wie die SPD in 2008 fordert heute die CDU, dass die Mittel nicht den Familien zukommen sollen, sondern stattdessen in die Qualität von Kindertageseinrichtungen fließen sollen.

     

    Herzlichen Glückwunsch zu diesem Erkenntnisgewinn.

     

    Hätten sie beide schon mal früher auf uns Freie Demokraten gehört. Dann wären die Gelder tatsächlich längst sinnvoll in die Qualitätsverbesserung der frühkindlichen Bildung geflossen. Dann wären längst zwei Fachkräfte in einer Gruppe.

     

    Aber werfen wir doch mal einen Blick auf die Zahlen. Folgt man dem CDU-Antrag, so sollen die 23 Millionen Euro auf alle Kindertagesstätten, also auch Ü3, verteilt werden. Ein Blick in die letzte Jugendhilfestatistik zeigt, dass wir 104.777 Betreuungsplätze in öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen haben. Das bedeutet, dass bei 23 Millionen Euro auf jedes Kind pro Jahr ungefähr 220 Euro entfallen. Bei einer Kita-Gruppe mit 20 Kindern bedeutet das einen jährlichen Zuwachs von 4.400 Euro.

     

    Eine Erzieherin in der Einstiegsgehaltstufe S 8a verdient im Jahr ungefähr 29.000 Euro. Man könnte diese also zu 15 Prozent finanzieren. Das entspräche einer Personalaufstockung pro Gruppe von 0,15 Fachkraftstellen. 1,65 statt 1,5!

     

    Da kann man wohl kaum von einer merklichen Qualitätssteigerung sprechen. Keine erweiterten Öffnungszeiten, keine zusätzlichen Vor- und Nachbereitungszeiten.

     

    Nebenbei sollen auch die Kommunen entlastet werden. Da frage ich doch, was denn nun? Sollen die 23 Millionen Euro ‚on top‘ kommen und die Qualität verbessern oder sollen die Kommunen entlastet werden. Beides gleichzeitig geht nicht.

     

    Funktionieren könnte es, wenn man sich allein auf den U3-Bereich konzentriert. Nach unseren Berechnungen könnte man mit 23 Millionen Euro dort die Fachkraftquote pro Gruppe um 0,5 Stellen verbessern.

     

    Was ich wirklich enttäuschend finde, ist, dass die Landesregierung nicht den Willen und die Kraft aufbringt, endlich die komplizierten Finanzströme im Kita-Bereich zu entflechten, obwohl allen klar ist, dass dies schon lange überfällig ist. Stattdessen wird das System noch weiter verkompliziert.

     

    Ich schreibe CDU und SPD eines ins Stammbuch: Mit Prämien steigert man keine Qualität, und die Wähler sind nicht so dumm, dass sie das nicht durchschauen.“

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  • Unsere Sozialpolitik - eigenverantwortlich und chancengerecht.

    Unsere liberale Sozialpolitik beruht auf dem Gedanken des freien Bürgers, der Verantwortung für sich selbst und andere übernimmt.

    Die Familie als Basis unserer Gesellschaft.

    Familienpolitik ist die Basis jeder Sozialpolitik. Doch die Institution Familie unterliegt einem ständigen Wandel, dem wir gerecht werden wollen.

    Familie

    Jugendpolitik des 21. Jahrhunderts.

    Wir Freie Demokraten verstehen Jugendpolitik als ein eigenes Politikfeld, über das wir verstärkt öffentlich diskutieren wollen.

    Seniorenpolitik ist Zukunftspolitik.

    Ob Jung oder Alt, wir Freien Demokraten stehen für ein Miteinander der Generationen, sowie für Selbstbestimmung in jeder Lebenslage.

    Unsere Gleichstellungspolitik setzt auf die Verbesserung der Vereinbarung von Familie und Beruf.

    Die FDP steht für eine freie und vielfältige Gesellschaft, geprägt von gegenseitigem Respekt und Anerkennung.

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  • 09.03.2016

    Christopher Vogt: Die Qualität des regionalen und überregionalen ÖPNV muss weiter ausgebaut werden

    „Die Landesregierung und vor allem der Verkehrsminister Meyer brauchen gute Nachrichten. Der von den regierungstragenden Fraktionen beantragte Bericht gibt dem Minister nun endlich einmal die Gelegenheit, mit einer Erfolgsmeldung zu glänzen. Das sei Herrn Meyer nach dem Adlerhorst-Debakel bei der A20 auch gegönnt. Die Erhöhung der Regionalisierungsmittel in 2016 auf acht Milliarden Euro und die jährliche Dynamisierung ist ein ordentliches Ergebnis. Diese Mittel sind einfach nicht nur wichtige investive Mittel, sondern so etwas wie die Blut an den Lebensandern des ländlichen Raumes.

     

    Der vorliegende Antrag der CDU-Fraktion nimmt sich dem wichtigen Thema Mobilität im ländlichen Raum in Schleswig-Holstein sehr konstruktiv an.

     

    Auf die fünf Punkte des vorliegenden Antrages möchte ich kurz eingehen:

     

    Es ist eine wichtige Aufgabe, die Qualität des regionalen und überregionalen ÖPNV weiter auszubauen. Da geht es nicht nur um die Fahrpläne, sondern auch um Dinge wie Barrierefreiheit oder WLAN. Aber: Schleswig-Holstein ist ein ländlich geprägtes Bundesland. Da erzähle ich Ihnen ja nichts Neues. Es ist deshalb schwierig, einen flächendeckenden öffentlichen Nahverkehr sicherzustellen. Der ÖPNV ist fast immer defizitär, so dass Zuschüsse nötig sind, um das Angebot aufrecht zu erhalten. Kostendruck, Effizienzsteigerungen und zuletzt der demografische Wandel stellen weiterhin enorme Herausforderungen für die Verkehrsgesellschaften in Schleswig-Holstein dar.

     

    Die im CDU-Antrag angesprochenen Bürgerbusse sollten aus unserer Sicht keine etablierten und bestehenden Linien ersetzen, sondern können eine sinnvolle Ergänzung zum bestehenden öffentlichen Nahverkehr darstellen. Sie sollten sich an den bestehenden Verbindungen orientieren und gute Umsteigemöglichkeiten zu den bestehenden Bus- oder Bahnlinien ermöglichen. Wir sollten uns da auch über die Finanzierung eines solchen Angebotes austauschen.

     

    Thema Verkehrsverbünde: Dieser Punkt findet die Zustimmung meiner Fraktion. Vor allem sollte die Ausweitung des HVV-Gebietes auf Steinburg vorangetrieben werden. Damit entstehen selbstverständlich für das Land weitere Kosten, aber in Anbetracht der Pendlerbewegungen – vor allem junge Familien, die auf dem Land leben und täglich nach Hamburg pendeln – macht es durchaus Sinn, dass Steinburg an den HVV angeschlossen wird.

     

    Skeptisch bin ich bei der Forderung nach einem Carsharing-Gesetz. Es würde sich hierbei um eine weitere Vorgabe für alle Beteiligten handeln und ob die Kommunen tatsächlich Bedarfe sehen, würde ich gern im zuständigen Ausschuss mit den Betroffenen diskutieren.

     

    Beim Thema Mobilität in Nordfriesland finde ich, dass man über ein Modellprojekt nachdenken sollte, mit dem konkret die Elektromobilität in Schleswig-Holstein gefördert wird. Die Westküste, wo viel Strom produziert wird, sollte davon profitieren. Statt dieser verfehlten Prämie in Höhe von 5.000 Euro für den Kauf eines Elektroautos, sollte der Bund vielmehr das Mobilitätsangebot durch die Förderung Elektromobilität verbessern. Die Dynamisierung der ÖPNV-Mittel aus Landesmitteln ist ein entscheidender Punkt und wird von Seiten meiner Fraktion unterstützt.

     

    Zusammenfassend halte ich für meine Fraktion fest, dass der CDU-Antrag viele gute und diskussionswürdige Vorschläge enthält. Ich würde es daher begrüßen, wenn der Antrag im zuständigen Wirtschaftsausschuss beraten wird und eine gemeinsame fraktionsübergreifende Lösung mit einer Zukunftsperspektive für den ländlichen Raum zustande kommt.“

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  • 09.03.2016

    Oliver Kumbartzky: Keine erhöhte Steuer mehr für bestimmte Rassen

    „Es war ein guter und richtiger Schritt, dass der Landtag die umstrittene und diskriminierende Rasseliste abgeschafft hat. Wir haben hier bei uns nun das modernste Hundegesetz Deutschlands. Es wird hoffentlich auch Vorbildcharakter für andere Bundesländer haben.


    Die Piraten hatten im letzten Jahr leider nicht den Mut, für das neue Hundegesetz und damit für die Abschaffung der Rasseliste zu stimmen. Heute kommen sie mit einem Vorschlag aus dem Knick, der auf den ersten Blick alle sogenannten Listenhundbesitzer positiv aufhorchen lässt. Freut mich, dass die Piraten endlich auf den Hund gekommen sind! Allerdings befürchte ich, dass Ihr Antrag bei näherer Prüfung durchfallen wird. Ich will Ihnen gleich die Gründe dafür nennen. Vorher will ich aber betonen, dass auch die FDP-Fraktion es bedauert, dass einige Kommunen noch immer Rasselisten in ihren Hundesteuersatzungen führen und sich dabei auf ein altes – und wie ich finde überflüssiges – Bundesgesetz beziehen.


    Es sind aber weiß Gott nicht alle Kommunen in Schleswig-Holstein, die noch Rasselisten führen. Positive Beispiele gibt es zu Hauf. Die Gemeinde Oeschebüttel von Bürgermeister Heiner Rickers beispielsweise hat in ihrer Hundesteuersatzung keinen Rassebezug mehr. Oder die Stadt Brunsbüttel wo Ratsherr Kumbartzky sein Unwesen treibt: Hier gab es im letzten Jahr noch eine umfangreiche Rasseliste, heute nicht mehr, dem neuen Hundegesetz sei Dank.


    Nun aber zu den Gründen, die mich am Erfolg des Piraten-Vorschlages zweifeln lassen: Es ist rechtlich mehr als fraglich, ob der Landesgesetzgeber derart in die Steuererhebungshoheit der Gemeinden eingreifen darf.

     

    Hundesteuersatzungen liegen in der Rechtsetzungskompetenz der Kommunen. Mit anderen Worten: Ihre konkrete Ausgestaltung obliegt aufgrund der kommunalen Steuererhebungshoheit den Gemeinden selbst.

     

    Ob es einem gefällt oder nicht, aber: Nach einhelliger Rechtsprechung ist es dabei zulässig, für das Halten bestimmter Hunderassen einen höheren Steuersatz vorzuhalten. Da das schleswig-holsteinische Gefahrhundegesetz mit seinen rassespezifischen Wertungen im Übrigen weggefallen ist, verbleibt als Anknüpfungspunkt für eine steuerrechtliche Rasseliste das ‚Bundesgesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland‘.

     

    Zulässig ist das, weil es sich bei der Hundesteuer sowohl nach Ansicht des OVG Schleswig als auch nach der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts um eine Lenkungssteuer handelt.

     

    Nimmt der Landesgesetzgeber den Kommunen nun die höchstrichterlich zugesprochene Anknüpfung an die Rasse, nimmt man der Hundesteuer auch die ebenfalls zugestandene Lenkungswirkung.

     

    Wir sollten im Ausschuss intensiv deshalb erörtern, ob die von den Piraten vorgeschlagene Änderung überhaupt rechtlich möglich ist.

     

    Und wir sollten uns auch einmal unterhalten, ob wir uns als Landtag nicht für eine Abschaffung des besagten Bundesgesetzes einsetzen sollten. Wenn es das Bundesgesetz nicht gäbe, gäbe es definitiv auch keine erhöhte Steuer mehr für bestimmte Rassen.

     

    Zuletzt sollten wir die Kommunen auch weiterhin ermuntern, da wo es sinnvoll ist, von steuerlichen Ermäßigungs- und Befreiungsmöglichkeiten Gebrauch zu machen. Dies gilt besonders für Blindenhunde sowie Halter mit Sachkundenachweis, aber beispielsweise auch für nach der Brauchbarkeitsprüfungsordnung ausgebildete und geprüfte Jagdhunde.“

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  • 09.03.2016

    Oliver Kumbartzky: Freiheit und Vielfalt schmecken besser als Vorschriften

    „Mit ihrem Antrag ‚Pluralismus im Nahrungsmittelangebot öffentlicher Kantinen‘ serviert uns die CDU-Fraktion einen wahren Leckerbissen. Es wurde bereits überregional über diesen tierischen Antrag berichtet und das Ganze hat sich für die Union im Schweinsgalopp zum Wurst-Case-Szenario entwickelt. Daran hat auch nichts geändert, dass die CDU-Fraktion ihren Ursprungsantrag nach einem Tag nochmal modifiziert und in einer neuen Version in der Überschrift das Wort ‚Ideologie‘ gestrichen hat – hier könnte man allenfalls von Salamitaktik reden.


    Ja, der Antrag verleitet zu Spott und Wortspielen – aber auch die sachliche Auseinandersetzung mit dem konkreten Wortlaut dürfte es für die Antragsteller nicht besser machen.


    Der Wortlaut des Antrages läuft darauf hinaus, dass die Landesregierung zum Handeln aufgefordert wird, sich für das Schweinefleisch-Angebot in öffentlichen Kantinen einzusetzen. Im Ergebnis geht es also um eine – zumindest moralische – Pflicht zum Schweinefleischangebot. Sprich: Die gewünschte ‚Pluralität‘ würde quasi das Schweinefleisch ausklammern, weil dieses von den Kantinen nicht freiwillig abgelehnt werden darf, sondern vielmehr auf dem Speiseplan gesetzt ist. Somit ist der letzte Satz des Antrages (‚Toleranz bedeutet in einer pluralistischen Gesellschaft auch die Anerkennung und Duldung anderer Esskulturen und Lebensweisen.‘) eigentlich gegen die CDU-Initiative selbst gerichtet.


    Man kann es aber auch anders interpretieren: Im letzten Satz fordert die CDU von den Muslimen, Vegetariern etc. diejenige Toleranz, die die CDU in den vorangegangen Sätzen den Muslimen, Vegetariern etc. selbst nicht entgegenbringt.


    Fraglich ist übrigens auch, was aus dem Antrag formal folgen soll, wenn er eine Mehrheit im Landtag bekommen würde. Hier wäre dann vieles möglich.


    Möglichkeit 1: Ein Informationspapier als Teil einer Kampagne der Landesregierung an die öffentlichen Kantinen. Inhalt dieses Flyers: ‚Liebe Kantinenbetreiber, liebe Köche, der Landtag würde sich freuen, wenn Sie Schwein anbieten würden. Machen Sie was draus. Guten Appetit, Ihre Landesregierung‘.


    Möglichkeit 2: Eine Verordnungsregelung, sprich eine ‚Schweineverordnung‘.


    Möglichkeit 3: Eine gesetzliche Regelung im Kita- und Schulgesetz.


    Im Extremfall wäre ja sogar eine verfassungsrechtliche Verankerung denkbar. Eine Staatszielbestimmung oder sogar ein ‚Grundrecht auf Schweinefleisch‘.


    Aber da der Antrag keine Mehrheit im Landtag bekommen wird, komme ich nun zu einem anderen Aspekt. Unklar ist bis jetzt, wie viele der öffentlichen Kantinen in Schleswig-Holstein, die Schweinefleisch grundsätzlich nicht anbieten, dies aus Rücksicht auf religiöse Belange tun. Hiervon hängt doch auch die Relevanz einer entsprechenden Forderung ab, liebe Christdemokraten.


    Im Übrigen ist der Antrag auch sprachlich nicht zustimmungsfähig. Der Halbsatz, ‚dass eine Mehrheit aus falsch verstandener Rücksichtnahme in ihrer freien Entscheidung überstimmt wird‘, ist unter logischen Gesichtspunkten barer Unsinn. Eine Mehrheit kann von einer Minderheit nicht überstimmt werden. Ganz praktisch: Ein Freund des Schweinefleischs, der selbiges in seiner Kantine nicht bekommt, sucht sich sicherlich andere Quellen, falls sich sein Wirt weiter vehement gegen das Schnitzel wehren sollte.


    Mein Fazit: Der Versuch der CDU, jetzt so zu tun, als würde sie mit diesem Antrag gerade zur kulinarischen Pluralität beitragen wollen, ist eine intellektuelle Beleidigung all jener, die lesen können. Wenn die Verteidigung des Abendlandes auf dem Kantinenteller stattfinden soll, dann kann das nicht nur peinlich werden – sondern auch populistisch. Wenn der Antrag wirklich ein Beitrag zur Integrationspolitik sein soll, dann ist es für die CDU wirklich noch ein sehr langer Weg hin zu einer Partei für die urbanen Räume.


    Für die FDP-Landtagsfraktion steht fest: Vielfalt und Freiheit schmecken besser als Vorschriften. Es ist Zeit für einen Tellerfrieden.“

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  • 09.03.2016

    Dr. Ekkehard Klug: Mit den Partnern in der Ostseeregion über die Krise Europas sprechen

    „Der erste Satz des Berichts der Landesregierung lautet: ‚Europa steht in dieser Zeit vor erheblichen Herausforderungen‘.

     

    Das ist gelinde gesagt, eine extreme Verharmlosung der tatsächlichen Lage. Das vereinte Europa steckt in Wirklichkeit in der größten Krise seiner Geschichte. Sein Fortbestand steht auf der Kippe. Statt europäischer Lösungen sind nationale Alleingänge an der Tagesordnung. Dies und die Unfähigkeit der Staats- und Regierungschefs, auf den Brüsseler Gipfeltreffen Lösungsansätze zu finden, die einen Ausweg aus dieser Entwicklung eröffnen, lässt die zentrifugalen Kräfte immer stärker werden. Damit wächst auch die Gefahr, dass sich im Juni ein großer Mitgliedsstaat, das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland, durch ein Referendum aus der Europäischen Union verabschiedet.

     

    Müssen, dürfen wir als ‚kleine Landespolitiker‘ diese Entwicklung aus einer bloßen Zuschauerrolle weiter nur passiv beobachten, und wenn nicht - was können wir überhaupt tun?

     

    Wir sollten dieses Auseinanderdriften Europas nicht nur einfach aus einer Beobachterrolle heraus geschehen lassen. Ich meine, wir sollten die in den letzten Jahrzehnten geschaffenen institutionellen Rahmen nutzen, um mit unseren Partnern über die Situation zu sprechen – und über mögliche Auswege. Ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, dass Landesregierung und Landtag in diesem Jahr im Rahmen der Ostseekooperation nur mit einem ‚Klein-klein auf Pepita-Niveau‘ ein ‚Business as usual‘ betreiben. In Foren wie dem Ausschuss der Regionen und der Ostseeparlamentarierkonferenz sollten mit unseren Freunden aus anderen Mitgliedsländern der EU auch über die alles überlagernden großen Fragen der Zukunft zu sprechen.

     

    Wenn man über zunehmende Alleingänge und Abgrenzungserscheinungen Klage führt, dann muss man auch einsehen, dass Deutschland diese Entwicklung Anfang September mit der einsamen Entscheidung der Bundeskanzlerin zur Grenzöffnung für Flüchtlinge und damit zur faktischen Außerkraftsetzung des Dublin-III-Abkommens der EU eingeleitet hat. Eine solche Einsicht - und die damit verbundene Botschaft, dass wir nicht von unseren Partnern in der EU erwarten, dass sie nach der deutschen Pfeife tanzen, ist auch unabdingbar, wenn man einen neuen Konsens erreichen will.

     

    Es ist unschwer vorauszusehen, dass die Hoffnung der Bundeskanzlerin auf einen ‚Deal‘ mit der Türkei – zumal in deren gegenwärtiger politischer Verfassung – politischen Sprengstoff enthalten, der die Situation noch schlimmer machen dürfte, als sie ohnehin schon ist. Weder ein beschleunigter EU-Beitritt der Türkei noch die von Ankara geforderte Visafreiheit im Reiseverkehr werden bei den 28 Mitgliedsstaaten der EU auf ungeteilte Zustimmung stoßen.

     

    Wäre es nicht besser, ein europäisches Förderprogramm für jene mindestens 400.000 syrischen Kinder zu entwickeln, die derzeit in Flüchtlingslagern in der Türkei keine Schule besuchen?

     

    Wenn schon in Brüssel offenbar niemand selbst auf eine solche Idee kommt – wäre es dann nicht nötig, solche Vorschläge aus den europäischen Regionen heraus nach Brüssel zu schicken?

     

    Würde dagegen nicht – zum Beispiel – die Einführung der Visafreiheit sogar eine neue Fluchtbewegung begünstigen – etwa, weil Menschen aus dem vom türkischen Militär zerbombten kurdischen Städten in Europa Zuflucht suchen?

     

    Bereits gestern hat der deutsche Vizekanzler und SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel davor gewarnt, die Beitrittsfrage mit dem Flüchtlingsthema zu verknüpfen. Aber war es nicht genau dies, was am Wochenende beim EU-Türkei-Gipfel auf die Agenda gesetzt wurde – und worauf die Bundeskanzlerin und CDU-Vorsitzende Angela Merkel ihre vermeintlich ‚europäischen‘ Lösungspläne aufbaut?

     

    Das ‚Handelsblatt‘ schrieb gestern über den vertagten ‚Deal‘ mit der Türkei über die Rücknahme von Flüchtlingen aus der EU – im Gegenzug für die genannten Forderungen der Regierung in Ankara:

     

    ‚Der Vorschlag kam für die meisten der 28 EU-Staaten am Montagmittag wie Kai aus der Kiste. Ausklamüsert hatte ihn Bundeskanzlerin Angela Merkel offenbar in der Nacht vor dem offiziellen Gipfeltreffen im Beisein des niederländischen Regierungschefs Mark Rütte mit dem türkischen Premier Ahmet Davutoglu‘.“

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  • 09.03.2016

    Oliver Kumbartzky: Kein Windenergieausbau gegen den Willen der Bevölkerung

    „Um eines vorweg zu sagen: Ich glaube, es besteht hier im Hause weit überwiegend Einigkeit in dem Ziel, dass wir die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes beim Windenergieausbau so gut wie eben rechtlich möglich beteiligen.

     

    Denn eines ist sicher: Die Energiewende stellt alle Beteiligten vor große Herausforderungen und gerade Bürgerbeteiligung wird mit dazu beitragen, diese Herausforderung anzunehmen und positiv zu gestalten.

     

    Wir haben es an dieser Stelle deshalb schon mehrfach gefordert: Wir brauchen ein inklusives und kooperatives Planungsverfahren, damit die Menschen nicht gegen ihren Willen zum Windenergieausbau gezwungen werden

    Und – das hat auch der Ministerpräsident vor etwa einem Jahr hier in diesem Hohen Hause völlig zu Recht gesagt: Es ist unsere Aufgabe nach dem Urteil des OVG Schleswig, Antworten zu finden. Antworten darauf, wie wir Bürgerbeteiligung nicht nur fakultativ, sondern wieder möglichst verbindlich hinbekommen.

     

    Daran, dass haben Sie, Herr Ministerpräsident, am 20. Mai 2015 im Landtag gesagt, ‚werden wir uns gemeinsam messen lassen müssen‘. Und wenn wir heute eine Zwischenbilanz ziehen, dann müssen wir feststellen: Die Landesregierung hat die sich selbst gestellte Aufgabe bisher nicht erfüllt. Aber – und das begrüße ich ausdrücklich – sie hat zumindest die Bereitschaft signalisiert, das hier angestoßene Gesetzgebungsverfahren konstruktiv zu begleiten. Damit, Herr Ministerpräsident, haben Sie zumindest schon die Union übertrumpft, die Ihren Gestaltungsanspruch hier offensichtlich vollständig aufgeben hat.

     

    Wenn Sie nun auch noch den geschätzten Kollegen Matthiessen, der ja der Ansicht ist – ich zitiere aus dem Plenarprotokoll vom 16. Dezember 2015 – ‚dass das Anhimmeln von Bürgerentscheidungen die Qualität der Windplanung im Land nicht hebt‘, davon überzeugen, dass die öffentliche Akzeptanz sehr wohl eine notwendige Voraussetzung bei der Umsetzung der Energiewende ist, dann bin ich guter Dinge, dass wir auf dem richtigen Weg sind.


    Im Übrigen, lieber Kollege Matthiessen, der von Ihnen hier zuletzt angeführte Umstand, dass sich der Wille der Bürgerinnen und Bürger ja ändern könnte, darf der Berücksichtigung des Bürgerwillens selbstverständlich nicht entgegenstehen. Dass ist doch ein Wesenselement der Demokratie, dass sich der Wille ändert. Auf dieses Phänomen hat der Gesetzgeber sogar eine Antwort gefunden: Wahlen! Wir hören hier ja auch nicht aus Rücksicht auf den sich möglicherweise ändernden Willen der Bevölkerung auf, Gesetze zu beschließen.

     

    Insofern begrüßen wir den Vorstoß der Piraten mit diesem Gesetzentwurf auch. Und zwar deshalb, weil es erstens richtig ist, dass die Regelung vorsieht, dass sich die Bürger auch ausdrücklich für die Errichtung von Windkraftanlagen aussprechen und damit sogar ein ablehnendes Votum der Gemeindevertretung revidieren können. Und zweitens, weil der Bürgerwille als Abwägungsdirektive unter dem Vorbehalt der Erreichung der Ziele der Energiewende ausgestaltet ist.


    Und ja, liebe CDU, das OVG hat dem Gesetzgeber deutliche Vorgaben gemacht und es ist richtig, dass sich alle Initiativen zuerst am Kriterium der Rechtssicherheit messen lassen müssen. Aber: Das OVG hat sein Urteil auf Grundlage der damaligen Gesetzeslage gefällt und der Landesgesetzgeber hat im Bereich der Raumordnung ein ausdrückliches Abweichungsrecht, von dem wir hier Gebrauch machen können. 

     

    Und deshalb sollten wir uns im Ausschuss eingehend mit den entscheidenden Fragen beschäftigen: Gibt es einen abweichungsfesten Kern? Welchen Einfluss haben die im Genehmigungsverfahren ja auch zu beachtenden Vorschriften des BauGB auf die Gesetzgebungskompetenz des Landes? Können wir gegebenenfalls durch Landesrecht den materiellen Gehalt der Auslegungsmaxime des Raumordnungsgesetzes des Bundes ändern?


    Ich bin der Meinung, die Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes von Herrn Professor Pautsch sind hierfür eine gute Grundlage und freue mich auf die Ausschussberatungen.“

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  • 09.03.2016

    Anita Klahn: Würdevollen Abschied gewährleisten

    „Im europäischen Vergleich hat Deutschland strenge Regeln zur Bestattung. Ein wesentlicher Bestandteil ist bei uns der sogenannte Friedhofszwang, den das europäische Ausland so nicht kennt.

     

    Die Gesetzgebungskompetenz für Bestattungen obliegt den Bundesländern und führt somit bundesweit zu unterschiedlichen Regelungen.  Dazu ist die Einäscherung gesellschaftlich erst seit Mitte des 20. Jahrhunderts in Deutschland etabliert und Schleswig-Holstein hat mit der Möglichkeit der Seebestattung und der Begräbniswälder bereits vorbildlich auf geänderte Bestattungswünsche reagiert. Allerdings erfolgt die Ausbringung der Asche immer an dafür ausgewählten Orten, die pietätvoll die Ruhe der Toten bewahren.

     

    Inwieweit nun die Freigabe zum Verstreuen der Asche auf privatem Grund wirklich von einem großen Teil der Bevölkerung gewünscht wird oder gar die Aufbewahrung im privatem Raum, stelle ich in Frage.

     

    Ein Blick nach Bremen gibt interessante Erkenntnisse. Dort erlaubt seit Januar 2015 das Bestattungsgesetz die Ausstreuung der Asche einer Feuerbestattung. Nach Auskunft eines Bremer Bestatters fanden in 2015 ca. 6000 Feuerbestattungen statt, davon sind 35 Urnen ausgehändigt worden, das entspricht einem Anteil von 0,58 Prozent! Das ist ein so geringer Teil, dass man wohl kaum von einem akuten Handlungsdruck sprechen kann.

     

    Trotzdem erkennen wir an, dass die in unserem Kulturkreis verankerte Bestattungskultur sich verändert und damit zu Recht hinterfragt wird, warum bei uns etwas nicht möglich sein soll, was  in anderen Ländern problemlos funktioniert.

     

    Auch gesellschaftliche Veränderungen fordern eine andere Trauerkultur. Die Zeiten, in denen mehrere Generationen einer Familie an einem Ort geboren werden, dort ihr Leben verbringen und dann dort auch in einem Familiengrab ihre letzte Ruhe finden, sind ausgesprochen selten geworden.

     

    Das liegt an unserer veränderten Arbeitswelt, die von den Menschen höchste Mobilität erwartet, aber auch an der individuellen Lebensgestaltung des Einzelnen. Damit geht dann einher, dass Angehörige teilweise weit voneinander entfernt wohnen und im Trauerfall gar nicht die Möglichkeit haben, die letzte Ruhestätte so regelmäßig aufzusuchen, wie es unsere althergebrachten Traditionen erfordern. Von daher ist der Ansatz nachvollziehbar ergänzend zu den bisherigen Bestattungsmöglichkeiten auch die Ausbringung der Aschen zu ermöglichen.

     

    An dieser Stelle möchte ich noch einmal auf Bremen verweisen: Dort erfolgten diese Ausbringungen – soweit bekannt – nicht auf den Friedhofsflächen, sondern nur auf privaten Grundstücken und dass allerdings ohne Kontrolle der ordnungsgemäßen Ausstreuung im Sinne des Bestattungsgesetzes.

     

    Neben diesem Aspekt sind für uns Liberale noch andere Punkte in dem weiteren Gesetzgebungsverfahren zu klären. Wer ist für die Genehmigungen der Ausbringung zuständig? Wer für die Kontrolle? In welcher Form sollen diese erfolgen? Wie muss eine Urne beschaffen sein, wenn sie zwei Jahre in einer Wohnung aufbewahrt wird?

     

    Auch stellt sich die Frage, wie die öffentliche Zugänglichkeit im privaten Bereich ausgestaltet sein kann. So denke ich an das Recht der anderen Familienangehörigen, Freunde, Nachbarn, die jederzeit an einer öffentlich zugänglichen Ruhestätte trauern können. Dürfen diese das bei Ausbringung der Asche im privaten Raum nur noch mit Zustimmung des Eigentümers? Welchen Wert messen wir diesem Anspruch auf Trauer, auf Erinnerung zu?

     

    Auch die Zulassung der Bestattung vor Ablauf der 48 Stunden § 16 Absatz 1 Satz 1 sollte gut bedacht sein und im Einklang mit § 14 – Vorlage der Sterbeurkunde – stehen. Sie dient nicht nur dem Ausschluss des Scheintodes sondern hat auch ihren Grund in rechtsmedizinischer Überprüfung.

     

    Dem vorliegenden Gesetzentwurf stehen wir Liberale grundsätzlich offen gegenüber und sind auf die Ergebnisse der Beratungen des Sozial- sowie Innen-  und Rechtsausschuss gespannt.

     

    Aus liberaler Sicht wollen wir keine gewachsene Trauerkultur abschaffen, sondern den Rahmen mit Augenmaß erweitern. Wir wollen den Menschen die Freiheit geben, sich nach ihren ureigenen Vorstellungen bestatten zu lassen und zugleich den Angehörigen den würdevollen Abschied ermöglichen.“

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