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Kiel
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22.01.2016
Christopher Vogt: Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt ist eine der größten Aufgaben
„Ich danke der Landesregierung für den vorgelegten Bericht, den wir beantragt hatten, weil wir der Meinung sind, dass die Integration der vielen Flüchtlinge eine der größten Aufgaben der Politik in den nächsten Jahren sein wird.
Der von der Landesregierung vorgelegte Bericht ist unter dem Strich bedauerlicherweise noch nicht so richtig erhellend. Das ist auch nicht wirklich überraschend, da wohl allen Beteiligten klar ist, dass auch die Landesregierung angesichts der Entwicklung im letzten Jahr und der erst in den letzten Monaten so stark angestiegenen Flüchtlingszahlen bei dieser gewaltigen Aufgabe noch ziemlich am Anfang steht. Man darf aber natürlich auch keine unnötige Zeit verlieren.
Wie bei der menschenwürdigen Unterbringung, der Integration in unser Bildungswesen und unsere Gesellschaft ganz allgemein, stellt sich natürlich auch bei der Integration der Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt die Frage, ob wir das schaffen werden. Ich halte die Aufnahme einer Beschäftigung für ganz entscheidend für die Frage, ob die Integration in unsere Gesellschaft gelingen wird oder nicht.
Die FDP-Fraktion spricht sich schon seit langem dafür aus, dass man Asylbewerbern sehr frühzeitig die Möglichkeit geben sollte, eine Beschäftigung aufzunehmen. Dies soll nicht nur die Steuerzahler entlasten und gegen die nicht ganz ungefährliche Langeweile in den Unterkünften helfen. Die Möglichkeit zu arbeiten, also einer sinnvollen Tätigkeit nachzukommen, hat auch sehr viel mit der Würde der zu uns geflüchteten Menschen zu tun. Was ist nun zu tun?
Ich bin der Überzeugung, dass auch bei der Integration in den Arbeitsmarkt zunächst einmal Realismus und Ehrlichkeit gefragt sind. Wenn wir uns den Bericht anschauen, dann sehen wir, dass wir es bei den zu uns geflüchteten Menschen nur zu sehr einem geringen Anteil mit Fachkräften zu tun haben.
Um die 10 Prozent verfügen über einen Hochschulabschluss, wobei meistens noch fraglich ist, wie es mit der Qualität und der Chance auf Anerkennung der Abschlüsse aussieht. Aus den bisher bekannten Erhebungen wissen wir, dass etwa zwei Drittel der Flüchtlinge lediglich über ein sehr niedriges Bildungsniveau verfügen, also über das, was die OECD als Grundkompetenzen definiert. Das bedeutet, dass man einigermaßen lesen, schreiben und rechnen kann. Wir wissen aus der Erfahrung, dass man es damit mittlerweile sehr schwer auf unserem Arbeitsmarkt hat.
Das ist eine gewaltige Herausforderung im Bereich der Qualifizierung. Wir müssen den zu uns geflüchteten Menschen also zunächst unsere Kultur, unsere Sprache und unsere Schrift vermitteln.
Dass die Deutschkurse der Bundesagentur bundesweit so stark nachgefragt werden – statt der geplanten 100.000 Teilnehmer nehmen nun schon mehr als 220.000 Asylbewerber daran teil – zeigt erfreulicherweise, dass ein großer Integrationswille besteht.
Das Hauptaugenmerk darf aber nicht allein auf den absoluten Zahlen liegen, denn die Sprachkurse müssen auch qualitativen Anforderungen genügen, um die Zielgruppen auf spätere Arbeitsverhältnisse, Praktika oder andere Maßnahmen entsprechend vorzubereiten. Unternehmen können und werden nur Menschen beschäftigen, die Sicherheitshinweise und Arbeitsanweisungen zweifelsfrei verstehen und auch umsetzen können.
Dass wir uns auch im Bereich Ausbildung nichts vormachen dürfen, konnte man in einem bemerkenswerten Interview in der ‚ZEIT‘ vom 3. Dezember 2015 mit dem Bildungsökonom Ludger Wößmann lesen:
‚Wir müssen uns darauf einstellen, dass die Mehrheit der jungen Flüchtlinge an einer drei Jahre langen Vollausbildung mit hohem Theorieanteil scheitern würde. Laut Handelskammer München und Oberbayern haben 70 Prozent der Azubis aus Syrien, Afghanistan und dem Irak, die vor zwei Jahren eine Lehre begonnen haben, diese bereits wieder abgebrochen.‘
Die Bundesagentur für Arbeit stellte auch fest, dass viele Flüchtlinge schlichtweg kein Interesse an einer klassischen Ausbildung haben.
Raimund Becker, Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit sagte am 11. Januar der ‚Süddeutschen Zeitung‘:
‚Wir stellen fest, dass viele Flüchtlinge möglichst schnell Geld verdienen wollen.‘
Auch dies gehört zur Wirklichkeit. Es ist gut und schön auf Neujahrsempfängen die Bedeutung der Unternehmen bei der Integration der ins Land kommenden Flüchtlinge hervorzuheben, aber eine wirkliche Lösung, angesichts der enormen Schwierigkeiten auch für die Unternehmen, bieten der Ministerpräsident und seine Regierung bisher nicht an. Ich glaube, mit der klassischen Ausbildung, wie wir sie kennen und schätzen, werden wir hier nicht besonders erfolgreich sein. Wir werden wohl verstärkt mit Teilausbildungen arbeiten müssen.
Wir kommen auch in Schleswig-Holstein nicht umhin, neben den Chancen, die sich ohne Zweifel bieten, auch die Schwierigkeiten und Herausforderungen zu benennen und ihnen zu begegnen. Ein Pilotprojekt namens BÜFAA.SH ins Leben zu rufen, mag jetzt zwar ein richtiges Signal vom Wirtschaftsminister gewesen sein, eine tatsächliche Lösung ist es natürlich noch lange nicht. Ich befürchte, es wird sich auch rächen, dass die Barrieren in unserem Arbeitsmarkt zuletzt deutlich erhöht worden sind und weitere Maßnahmen in Planung sind. Ich spreche da nicht nur vom starren Mindestlohn und den wenigen Ausnahmen, sondern auch von der Diskussion über Werkverträge und die Zeitarbeit. Die Bundesregierung macht unseren Arbeitsmarkt immer unflexibler, obwohl wir nun hunderttausende eher gering qualifizierte Menschen in unseren Arbeitsmarkt integrieren müssen. Ich glaube, die Bundes- und die Landesregierung müssen sich da korrigieren. Ich finde, wir sollten den Bericht in großer Ernsthaftigkeit im Ausschuss weiter beraten.“
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22.01.2016
Dr. Heiner Garg: Die GOÄ-Novelle ist ein Kernstück zum Erhalt eines freiheitlichen Gesundheitswesens
„In Kiel herrscht seit über drei Jahren absoluter Stillstand in der Gesundheitspolitik. In Berlin ist man da deutlich reger. Bundesgesundheitsminister Gröhe arbeitet gemeinsam mit den Sozialdemokraten zumeist daran, unser Gesundheitssystem weiter zu verstaatlichen, alle Akteure weiter zu drangsalieren und die Versorgung im Zweifel zu verschlechtern. So weit, so schlecht. Allerdings hat ‚Karlchen’ Lauterbach jetzt einen neuen Coup gelandet. Die seit langem überfällige und für diese Legislaturperiode angedachte Novelle der Gebührenordnung für Ärzte soll verhindert werden. Damit fügt die SPD einen weiteren Mosaikstein auf dem Weg zur Volkskasse für alle hinzu.
Frei Demokraten dagegen wollen kein staatliches Gesundheitssystem der Mittelmäßigkeit und der Mangelverwaltung. Immer dort, wo verstaatlichte Versorgungssysteme bestehen, ist die Versorgung schlechter, sind die Wartezeiten länger und die Versorgungsergebnisse sind sehr viel stärker von der sozialen Herkunft abhängig. Wir wollen ein innovatives Gesundheitssystem mit exzellenten Rahmenbedingungen für Patientinnen und Patienten. Ebenso wollen wir aber auch exzellente Rahmenbedingungen schaffen für die Leistungserbringer. Dazu gehört auch eine vernünftige ökonomische Basis. Gutes Geld für gute Arbeit, gilt ja wohl auch für Ärzte, die im Zweifel 24-Stunden an der Versorgung beteiligt sind. Ärztliche Tätigkeit muss auch in Zukunft attraktiv und auskömmlich sein.
Wenn die Pläne von Karl Lauterbach durchgezogen werden, dann können sie in Zukunft jede zehnte Arztpraxis schließen. Die Versorgung in der Fläche wird damit weiter gefährdet. Mir tut es besonders weh, dass es offensichtlich in dieser Frage gelingt, die Ärzte wechselseitig gegeneinander aufzuhetzen. Das ist Ulla-Schmidt-Politik, die das sehr raffiniert betrieben hat. Ich möchte daher die Chance nutzen und den Ärztinnen und Ärzten zurufen, sich nicht auseinanderdividieren zu lassen. Die GOÄ-Novelle ist ein Kernstück zum Erhalt eines freiheitlichen Gesundheitswesens. Wer daran rüttelt, hat nicht verstanden, was auf den Spiel steht.“
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22.01.2016
Christopher Vogt: Den Ankündigungen von Minister Meyer müssen endlich Taten folgen
„Die FDP-Fraktion möchte mit dem vorliegenden Antrag die Landesregierung auffordern, endlich einen Entwurf für ein Verkehrswegebeschleunigungsgesetz vorzulegen, mit dem das deutsche Planungsrecht im Bereich der Verkehrsinfrastruktur wirksam vereinfacht und die Planungsverfahren somit erheblich beschleunigt werden können. Übertriebene Vorgaben sollten zurückgefahren und die Klagewege generell verkürzt werden. Auch das Verbandsklagerecht darf aus unserer Sicht kein Tabu mehr sein. Wir haben leider nicht den Eindruck, dass die Naturschutzverbände damit verantwortungsvoll umgehen. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass das Land seine Planungskapazitäten erhöhen und den zuständigen Landesbetrieb professionalisieren muss. Das mahnt auch der Landesrechnungshof zu Recht an.
Verkehrsminister Meyer kündigt ja seit dreieinhalb Jahren immer mal wieder an, das Planungsrecht mit einer entsprechenden Initiative vereinfachen zu wollen. Passiert ist bisher aber leider nichts. Kurz vor dem Jahreswechsel hat der Minister erneut angekündigt, hier tätig werden zu wollen. Wir begrüßen das wie immer, wollen aber jetzt auch endlich Taten sehen. Da dies für Schleswig-Holstein eine große Bedeutung hat, muss es bis zur Sommerpause möglich sein, dass die Landesregierung hier mit ihren Experten im Landesbetrieb und im Ministerium endlich konkret wird.
Wie der Verkehrsminister sind auch wir der Meinung, dass das Planungsrecht im Bereich der Verkehrsinfrastruktur mittlerweile zu einem Verhinderungsrecht geworden ist und deshalb reformiert werden muss. Es ist aber auch nicht redlich, sich als zuständiger Minister hinter diesem Problem zu verstecken, über Jahre nicht tätig zu werden und immer noch so tun, als hätte es mit es mit allen anderen, aber mit einem selbst nichts zu tun, dass es diese Regierung in fünf Jahren nicht hinbekommen wird, die A20 auch nur einen einzigen Meter weiterzubauen. Das glaubt Ihnen kaum noch jemand. Spätestens im Landtagswahlkampf wird Ihnen das niemand mehr glauben.
Man kann es wirklich nicht mehr anders sagen: Aus dem Minister der vollmundigen Ankündigungen ist mittlerweile der Minister der schlechten Ausreden geworden. Mit einer gewissen Irritation haben wir zur Kenntnis nehmen müssen, dass die CDU anstatt des bekennenden A20-Fans Reinhard Meyer nun lieber den bekennenden A20-Gegner Robert Habeck als Verkehrsminister haben möchte. Ich erwarte ja nicht mehr viel von der ehemaligen Partei der Sozialen Marktwirtschaft, aber das hat mich dann schon überrascht. Ich teile das ausdrücklich nicht und finde das einigermaßen grotesk. Robert Habeck muss man jedoch immerhin zu Gute halten, dass durch seinen Einwand, der Artenschutz sei nicht der entscheidende Grund für die jüngste Verzögerung beim Weiterbau der A20, überhaupt erst so richtig deutlich geworden ist, dass der Verkehrsminister auf sehr dreiste Art und Weise versucht hat, die Öffentlichkeit zu täuschen, um vom eigenen Versagen abzulenken. Ich kann gut verstehen, dass der Umweltminister da nicht mitspielen will. Ich finde zwar schon, dass beim Artenschutz an einigen Stellen übertrieben wird. Wenn auf Tiere mehr Rücksicht genommen wird als auf Menschen, finde ich das einigermaßen verstörend. Besonders absurd finde ich es vor allem dann, wenn niemand den Vogel gesehen hat.
Der gemeinsame Auftritt der beiden Minister im Wirtschaftsausschuss war schon wirklich kurios und sehr peinlich für die Landesregierung – vor allem für den Verkehrsminister. Herr Meyer wollte uns da ja in allem Ernst weismachen, dass in seinem Zuständigkeitsbereich eigentlich alles ganz gut laufen würde. Wenn dies so wäre, hätte der Ministerpräsident ihm und Herrn Habeck ja nicht noch kurz vor Weihnachten diese neue Ah-hoc-Lenkungsgruppe aufgedrückt. Ein bisschen mehr Demut hätte insofern nicht geschadet. Schließlich ist doch sehr deutlich geworden, dass die Kommunikation zwischen den Ministerien von Herrn Meyer und Herrn Habeck – selbst in dieser für unser Bundesland so wichtigen Frage – absolut unterirdisch ist. Wirklich schlimm finde ich, dass der Verkehrsminister versucht hat – und dies in etwas abgeschwächter Form ja immer noch tut – die schleswig-holsteinische Öffentlichkeit über sein eigenes Versagen hinwegzutäuschen. Spätestens im Mai hat das Land von dem Adlerhorst gewusst. Hätte man zu diesem Zeitpunkt diese Information schnell weitergeleitet, hätte man bei der Umweltplanung und der Verkehrsprognose wohl jeweils keine Probleme mit der Frist am Ende des Jahres bekommen. Das hätte das Land viel Zeit und den Steuerzahler viel Geld gespart. Die Koalition hätte sich dann aber nicht hinter planungsrechtlichen Problemen verstecken können. Insofern glaube ich da nicht mehr an Zufälle.
Unsere Geduld mit dem Verkehrsminister ist nun so gut wie aufgebraucht. Das mag ihm ja noch egal sein. Das Problem der Landesregierung ist jedoch, dass es der Wirtschaft und immer mehr Bürgern mittlerweile genauso geht. Die Landesregierung hat unser Bundesland und unseren Wirtschaftsstandort endgültig der Lächerlichkeit preisgegeben. Schleswig-Holstein braucht aber keine weiteren Dolchstoßlegenden des Verkehrsministers, sondern endlich einen Neustart in der Verkehrspolitik. Den wird es früher oder später auch geben. Entweder mit Reinhard Meyer oder ohne ihn. Herr Meyer, werten Sie unseren Antrag als einen letzten Hoffnungsschimmer, dass sie noch die Kurve kriegen. Wir gehen davon aus, dass die Koalitionsfraktionen die ihren Verkehrsminister unterstützen, deshalb freuen wir uns auf die Zustimmung zu unserem Antrag!“
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22.01.2016
Wolfgang Kubicki: FDP-Fraktion fordert Sondersitzung des Innenausschusses
„Die aktuelle Meldung von NDR 1 Welle Nord, wonach die Landespolizei per Anweisung die strafrechtliche Nichtverfolgung bestimmter rechtlicher Normen für syrische und irakische Flüchtlinge verfügte, ist ein handfester politischer Skandal. Wenn sich die Landespolizei darauf beruft, die Kanzlerin habe Flüchtlinge aus diesen Ländern ‚eingeladen‘, dann wird hier durch Strafverfolgungsbehörden Recht außer Kraft gesetzt – ohne jegliche gesetzliche Grundlage.
Demnach ist in Schleswig-Holstein jetzt offenbar auch Schleusung erlaubt. Wenn diese Rechtsauffassung zutreffend wäre, wäre der gestern in Lübeck wegen Schleusung festgenommene Syrer sofort auf freien Fuß zu setzen.
Vor diesem Hintergrund hat die FDP-Fraktion die Vorsitzende des Innen- und Rechtsausschusses des Schleswig-Holsteinischen Landtages soeben gebeten, hierzu eine Sondersitzung des Ausschusses einzuberufen.“
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22.01.2016
Christopher Vogt: Der Wirtschaftsstandort Unterelbe muss endlich besser angebunden werden
„Es ist immer gut, wenn sich auch andere Fraktionen des schleswig-holsteinischen Landtages mit der Industriepolitik in unserem Bundesland auseinandersetzen. Ich freue mich, dass dies zunehmend der Fall ist. Für den Standort Unterelbe ist das auch ein wichtiges Signal.
Es gab da ja in den letzten Jahren aus verschiedenen Gründen eine Reihe von schlechten Nachrichten, wenn man z.B. an Prinovis oder Prokon denkt. Nichtsdestotrotz ist der Standort Unterelbe ein guter Industrie- und Wirtschaftsstandort, der allerdings auch endlich besser angebunden und entwickelt werden muss.
Die in den Anträgen genannten Bausteine für eine Industriepolitik, die die Industrieregion Unterelbe/Brunsbüttel unterstützen soll, sind ja die Ergebnisse aus dem Bericht der Landesregierung mit dem schönen Titel ‚Perspektiven für die Westküste‘ und den dazu im Rahmen der schriftlichen Anhörung eingegangenen Stellungnahmen.
Die FDP-Fraktion kann sich in aller Bescheidenheit völlig zu Recht als Wegbereiter für das mittlerweile feurig entfachte Interesse rund um die Industriepolitik in diesem Bundesland bezeichnen. Zudem haben wir im November 2014 auch den Bericht zur Westküste beantragt, zu dem wir ja im Februar auch eine mündliche Anhörung im Ausschuss durchführen werden.
Wenngleich sich die vorliegenden Anträge mit mehreren wichtigen Punkten auseinandersetzen – Hafenkooperation, Multi-Purpose-Pier, LNG-Terminal, Bahnanbindung usw. – muss ich schon sagen, dass ich dreimal lesen musste, was die Koalitionsfraktionen da in ihrem Antrag zur A20 formuliert haben und heute hier offenbar allen Ernstes beschließen wollen.
Ich zitiere aus dem Koalitionsvertrag:
‚Die Koalitionspartner stellen fest, dass im Hinblick auf zeitliche und finanzielle Realisierungsmöglichkeiten der A20 von der Bundesregierung völlig unrealistische Erwartungen in der Öffentlichkeit verbreitet werden. Es ist festzuhalten, dass der Bundesverkehrswegeplan hoffnungslos unterfinanziert ist und angesichts der Zuweisungen an Schleswig-Holstein es keinerlei gesicherte Zeitplanung – unabhängig von Positionierungen von Parteien hier im Land – gibt. Wir stellen fest, dass ein Weiterbau der A20 westlich der A7 in dieser Legislaturperiode nicht realistisch ist und ausgeschlossen wird.‘
Nun wollen SPD, Grüne und SSW plötzlich mit ihrem Antrag hier im Parlament beschließen, dass ‚ein weiterer Ausbau der B5 auf drei Spuren zwischen Itzehoe und Brunsbüttel sowie der weitere zügige Weiterbau der A20‘ stattfinden soll.
Diese Formulierung ‚der weitere zügige Weiterbau der A20‘ ist angesichts dessen, was SPD, Grüne und SSW in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart und seit Beginn dieser Legislaturperiode das wichtigste Infrastrukturprojekt dieses Landes vollbracht haben, mehr als nur lächerlich.
In Anbetracht der jüngsten Ereignisse zum verwaisten Adlerhorst habe ich mir in Erinnerung gerufen, was hier in diesem Hause schon alles vollmundig zum Weiterbau der A20 erklärt worden ist.
Ich zitiere einmal aus dem Redebeitrag des Ministers für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie vom 11. April 2014:
‚Wir werden alle weiteren Abschnitte westlich der A7 planen, und zwar einschließlich der Elbquerung. Wir gehen davon aus, dass alle Abschnitte bis 2016 durchgeplant sein werden. Unser Ziel ist es, eine gerichtsfeste Planung vorzusehen. Das ist unsere Hausaufgabe.‘
Dieses Ziel wurde verfehlt, Minister Meyer hat seine Hausaufgaben nicht gemacht. Das gilt leider nicht nur für die A20, sondern auch für die Landesstraßen, die wir in unserem gemeinsamen Antrag mit der CDU-Fraktion aufgenommen haben. Die Verkehrspolitik dieser Landesregierung ist ein einziges Trauerspiel. Der Antrag der regierungstragenden Fraktion ist aus verkehrspolitischer Sicht wirklich eine Farce und muss für die Menschen in der Region wie blanker Hohn erscheinen!“
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21.01.2016
Dr. Heiner Garg: Landtag beschließt FDP-Initiative für ein modernes Einwanderungsrecht
„Wir freuen uns, dass die große Mehrheit des Parlaments der FDP-Initiative für ein modernes Einwanderungsrecht – trotz anderer Ausschussempfehlung – heute zugestimmt hat. Es ist wichtig, dass in dieser Frage alle progressiven Kräfte an einem Strang ziehen.“
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21.01.2016
Anita Klahn: Kommunalisierung der Suchtkrankenhilfe war richtig
„Vielen Dank für den Bericht. Der Bericht zeigt die positive Entwicklung in diesem Bereich auf. Mein Dank gilt daher den vielen, auch ehrenamtlich Aktiven, die im Bereich der Suchtkrankenhilfe engagierte Arbeit leisten.
Ich möchte sowohl auf den finanziellen Aspekt, als auch auf inhaltliche Punkte eingehen. Im finanziellen Bereich freut es mich, dass sich die Kommunalisierung der Suchtkrankenhilfe und die Auflösung des alten Sozialvertrages II bewährt haben. Es bestehen vereinfachte Zuwendungs- und Verwendungsnachweisverfahren, es wurde entbürokratisiert und es ist zu einer Verwaltungsvereinfachung gekommen. Wie es der Bericht darstellt, ist auch die Bewertung von kommunaler Seite äußerst positiv.
Dementsprechend begrüßt es meine Fraktion, dass dieses Modell auch durch die jetzige Landesregierung im neuen Rahmenstrukturvertrag fortgeschrieben wurde. Das ist ja nicht selbstverständlich, da die SPD, namentlich der Kollege Eichstädt, bei der Umstellung noch ausgeführt hat, dass die Kommunalisierung das gesamte Versorgungssystem gefährde und ein Fehler sei (so in der Rede vom 25. August 2011). Auch der Kollege Meyer machte erhebliche Bedenken geltend und ging davon, dass Angebote erheblich eingeschränkt werden müssen und das Land Suchtkranke und ihre Familien im Stich lasse.
Ich gehe davon aus, dass die beiden Kollegen mit mir einer Meinung sind, dass sich ihre Bedenken zum Glück nicht bewahrheitet haben. Vielmehr schreibt Ministerin Alheit im vorliegenden Bericht, dass das neue Finanzierungssystem den Erhalt der dezentralen Struktur im Land sichert. Auch die Umstellung der Finanzierung auf ein Indikatorenmodell begrüßen wir ausdrücklich, da die Mittel entsprechend den Bedarfen, auch in der Fläche verteilt werden müssen. Auch hier freut es mich, dass sich die Bedenken des Kollegen Eichstädt nicht durchgesetzt haben, der ja schon die Diskussion um eine Veränderung des Verteilungsschlüssels kritisch sah. Dass eine Evaluation des Indikatorenmodells beginnend in diesem Jahr vorgesehen ist, erachten wir auch als sinnvoll, da Verbesserungsbedarf natürlich immer besteht und man auch auf neue Entwicklungen eingehen muss.
Auch das von uns mit der Union verabschiedete Glücksspielgesetz hat die Finanzierung der Präventionsarbeit nachhaltig gestärkt. Durch unser Gesetz wurde das bestehende Glücksspiel kanalisiert und unter staatliche Kontrolle gestellt. So konnten überhaupt erst weitere Mittel für die Präventionsarbeit generiert werden. Im Jahr 2013 waren das zusätzlich 300.000 Euro (fünf Prozent vom Aufkommen). Warum sie auch gerade aus dem Aspekt der Suchtprävention unser Gesetz gekippt haben, erschließt sich mir wirklich nicht. Das war ein Fehler und nicht die Systemumstellung, Herr Kollege Eichstädt. Dieser Ansatz hätte weiterverfolgt werden müssen. Der Glücksspielstaatsvertrag der Länder taugt dafür nicht. Die jüngsten Entscheidungen auf europäischer Ebene sowie aus Hessen bestätigen das eindrucksvoll. Die Landesregierung muss bei diesem Thema endlich in der Realität ankommen.
Ich möchte noch einige inhaltliche Punkte ansprechen. Über einzelne Aspekte lässt sich natürlich immer streiten, aber im Grundsatz begrüße ich die vorgestellten Projekte. Es gibt wirklich gute Modelle. Ich möchte hier als eines unter vielen das Projekt ‚Klasse 2000‘ hervorheben. Den Ansatz frühzeitig Kompetenz für ein gesundes Leben zu vermitteln, ist genau richtig. Ich hatte die Gelegenheit, mir das Projekt vor Ort anzuschauen und halte es auch in der Umsetzung für sehr überzeugend. Auch der vom LSSH initiierte Schulspiegel zum Konsum verschiedener Suchtstoffe und Verhaltenssüchte ist sehr durchdacht und liefert für die Jugendlichen ein gutes Feedback.
Auch stimmen wir dem Bericht zu, dass auch den neuen Phänomenen im Bereich der Sucht, wie z.B. der Mediensucht, entschieden begegnet werden muss. Gleichwohl möchte ich noch auf einen anderen Punkt aufmerksam machen, der mir gegenüber schon mehrfach angetragen wurde. Bei den – ich sage einmal: ‚klassischen‘ – Selbsthilfegruppen besteht das Problem der Überalterung. Diese werden ja insbesondere ehrenamtlich gestützt und hier gibt es Probleme, jüngere Aktive für die Betreuung zu gewinnen. Ich würde mich freuen, wenn auch die Landesregierung einen Blick auf diese Problematik werfen könnte.
Abschließend positiv bewerte ich auch, dass Drug-Checking-Angebote weiterhin für die Landesregierung keine Rolle spielen und Ministerin Alheit dem präventionspolitischen Irrweg der Grünen nicht folgt. Frau Ministerin, in diesem Punkt haben sie unsere Unterstützung.“
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21.01.2016
Dr. Heiner Garg: Pflege bleibt politisches Schwerpunktthema!
„Von Pflege muss man leben können. Das gilt sowohl für die Alten-, als auch die Krankenpflege. Die Bezahlung hat auch etwas mit unserem Ausbildungsverständnis zu tun. Die Trennung der Ausbildung in Alten- und Krankenpflege ist falsch. Wir brauchen eine generalisierte Ausbildung in Modulen, die möglichst durchlässig sind. Modellversuche haben gezeigt, dass die Altenpflege in diesem System nicht schlechter abschneidet.
Der Zugang zur Pflege muss dabei niedrigschwellig bleiben. Aber es muss die Möglichkeit bestehen, sich zu spezialisieren; und es muss die Möglichkeit bestehen, sich wissenschaftlich weiterzubilden. Denn es kann nicht sein, dass engagierte Frauen und Männer mit 25 Jahren eine Stationsleitung übernehmen und das ist dann die Perspektive für die restlichen 40 Jahre ihres Berufslebens.
Klar ist, dass die Ausbildungsplätze in der Altenpflege für die Auszubildenden kostenlos sein müssen. Dass Auszubildende das Schulgeld noch mitbringen mussten, ist ein Irrsinn. Ich setze darauf, dass die Novelle der Pflegeausbildung auf Bundesebene dieses Thema endgültig im Sinne der Auszubildenden löst.
Die Anzahl der pflegebedürftigen Menschen wird weiter ansteigen. Wir brauchen daher eine attraktive Ausbildung. Pflege wird nicht weiterhin in diesem großen Maße durch die Familie geleistet werden können. Ich glaube, wir brauchen eine weitere Professionalisierung und eine bessere Vernetzung zwischen familiärer und professioneller Pflege. Die Politik darf sich nicht der Hoffnung hingeben, dass Pflegeleistungen auch in Zukunft einfach durch Schwiegermütter, Töchter und Ehefrauen zur Hälfte erbracht werden.“
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21.01.2016
Dr. Ekkehard Klug: Wir müssen die Attraktivität der Landespolizei steigern
„Mit dem Landeshaushalt 2016 sind für die schleswig-holsteinische Polizei zusätzliche Anwärterstellen geschaffen worden. Sie sind die Voraussetzung dafür, dass unser Land in drei Jahren zusätzliche Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte einstellen kann. Personal, das wir für unser Land dringend benötigen, um die Innere Sicherheit weiter zu gewährleisten und den erhöhten Herausforderungen besser gerecht werden zu können.
Für die neuen Polizeianwärter müssen auch gute Rahmenbedingungen für die in einigen Monaten beginnende Ausbildung zu gewährleistet sein – und zwar hinsichtlich der sächlichen und räumlichen Voraussetzungen als auch im Hinblick auf die benötigten Lehrkräfte.
Nach unserer Einschätzung werden 20 zusätzliche Fachlehrer erforderlich.
Dieses Lehrpersonal wird man – notwendigerweise – aus dem Personalkörper unserer Landespolizei gewinnen (müssen), und das heißt leider auch: Diese Lehrkräfte müssen von anderen Tätigkeiten abgezogen werden. Das ist der Preis dafür, dass wir in ein paar Jahren zusätzliche Polizeibeamte in den Dienst aufnehmen können.
Vor zwei Jahren hat die Landesregierung dem Landtag in einem Bericht (Drucksache 18/1148) „Attraktivität der Landespolizei erhalten“ über eine Reihe von Problemen berichtet – und die etwa die räumlichen Bedingungen, unter denen die Auszubildenden in Eutin untergebracht sind, als sehr verbesserungsbedürftig dargestellt.
Wie sich die Situation seither entwickelt hat, und was hier noch zu tun ist, sollte auch Gegenstand des heute zur Diskussion gestellten mündlichen Berichts des Innenministers sein.
Wir werden über diese Fragen sicher noch ergänzend im Innen- und Rechtsausschuss sprechen müssen – ich kündige jedenfalls für meine Fraktion an, dass wir das Thema auf die Tagesordnung setzen werden.
Im Zusammenhang mit der Nachwuchsgewinnung für die Landespolizei hat die JUNGE GRUPPE der schleswig-holsteinischen GdP eine Reihe von Positionen formuliert, die nach Auffassung der FDP-Fraktion sehr bedenkenswert sind.
Es ist richtig, dass die Anforderung an den Dienst bei der Polizei immer anspruchsvoller wird – etwa im Hinblick auf rechtliche Ansprüche an die Verfahrensbeteiligten bei Strafverfahren. Dies muss nicht zuletzt auch in der Ausbildung Berücksichtigung finden.
Zugleich ist der Schichtdienst mit einer 41-Stunden-Woche sehr belastend, sind die Anforderungen durch viele Sondereinsätze und neue Aufgaben, aber auch wegen der bedauerlicherweise zunehmenden verbalen und körperlichen Angriffe auf Polizeibeamte gewachsen. In der Vergangenheit konnte das Land aus vielen Bewerberinnen und Bewerbern für die Polizeiausbildung die besten und geeignetsten Kandidaten auswählen. Ob wir im „Kampf um gute Köpfe“ auf dem Arbeits- bzw. Ausbildungsmarkt auch nach der Vermehrung der Zahl der Anwärterstellen und nach den in der Öffentlichkeit ja nicht ganz unbekannt gebliebenen Erschwernisse des Polizeidienstes auch in Zukunft noch so gute Karten haben werden, das ist zu hoffen. Aber es bleibt abzuwarten und kritisch zu beobachten, ob diese Hoffnung auch durch die Realität eingelöst wird.
Es spricht jedenfalls einiges dafür, dass wir uns – auch als Ausgleich für gewachsene Probleme und Belastungen im Bereich des Polizeidienstes – über Maßnahmen Gedanken machen müssen, wie die Attraktivität der Arbeit bei unserer Landespolizei in den kommenden Jahren gesteigert werden kann.
Dies schließt alle Aspekte der Arbeitsbedingungen ein, auch Fragen der Laufbahngestaltung, der Aufstiegsmöglichkeiten, der zusätzlichen Vergütung für Diensteinsätze zu ungünstigen Zeiten.
Und die Qualität der Ausbildung ist in diesem Zusammenhang ebenfalls ein zentraler Punkt.“
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21.01.2016
Wolfgang Kubicki: Wir brauchen eine personelle Stärkung der Polizei
„Schon allein die Tatsache, dass wir in diesem Hohen Hause schon wieder über die Einbruchskriminalität in unserem Land reden, bezeugt das Ausmaß dieses Problems.
Und das Eine hat der von meiner Fraktion erbetene Bericht gezeigt: Die Situation hat sich im vergangenen Jahr nochmal dramatisch verschärft. Im Jahr 2015 erwartet der Innenminister eine Annäherung der Fallzahlen auf 8.500 Fälle. Sollte sich das bewahrheiten, dann haben wir in Schleswig-Holstein bei den Wohnungseinbruchdiebstählen eine Steigerung von fast 15 Prozent.
Und diese Zahlen sind umso alarmierender, wenn man bedenkt, dass die Aufklärungsquote im 1. Halbjahr 2015 auf 8,8 Prozent abgerutscht ist - einen der niedrigsten Werte aller Zeiten! Im Kreis Stormarn lag die Aufklärungsquote im Jahr 2014 sogar nur knapp über 5 Prozent – das ist Platz 388 im Vergleich aller 402 Landkreise in Deutschland.
Dabei ist die offizielle Aufklärungsquote sogar noch geschönt, da ein Einbruch bereits als aufgeklärt gilt, wenn ein Tatverdächtiger nur ermittelt wurde - unabhängig davon, ob er danach überführt wird. Laut einer Studie des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen liegen die Aufklärungsquoten gemessen an der Zahl der Verurteilungen nur bei 2,6 Prozent. Mit anderen Worten: Nicht einmal jeder 38. Einbruch wird geahndet.
Das, meine Damen und Herren, ist die Lage in unserem Land.
Vor ungefähr einem Jahr hat der Innenminister im Rahmen der Landtagsdebatte zu dem ebenso von der FDP-Landtagsfraktion beantragten Bericht über die Entwicklung der Einbruchskriminalität noch von ersten Erfolgen des neuen Kriminalitätsbekämpfungskonzeptes für diesen Bereich gesprochen. Er bilanzierte stolz:
‚Das Konzept ist erfolgreich.‘
Heute wissen wir: Diese Aussage lässt sich so nicht mehr halten. Das Gegenteil ist der Fall. Und dafür, Herr Studt, tragen Sie die politische Verantwortung. Eines ist jedenfalls offensichtlich: Es besteht akuter Handlungsbedarf.
Denn: Besonders Wohnungseinbruchdiebstähle beeinträchtigen das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger. Und sollte das Vertrauen der Menschen in den Rechtsstaat und dessen Handlungsfähigkeit weiter schwinden, dann wird uns das allen hier vor die Füße fallen. Die Menschen haben das Recht, von der Politik Antworten auf dieses Problem zu bekommen.
Und, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Union, so sehr ich verstehen kann, dass Sie Ihr innenpolitisches Profil schärfen wollen, um verlorengegangene Reputation zurückzugewinnen: Ihr Antrag erfüllt diesen Zweck in wesentlichen Teilen leider nicht.
Auch wenn man die Forderung, Wohnungseinbruchdiebstahl in den Katalog der schweren Straftaten aufzunehmen, um zur Verfolgung eine Telekommunikationsüberwachung zu ermöglichen, ständig wiederholt, wird sie dadurch nicht sinnvoll.
Das ist blinder Aktionismus – ohne jegliche fachliche Grundlage. Zum einen steht der in dieser Frage vor allem relevante Bandendiebstahl bereits im Katalog des § 100 a StPO. Zum anderen ist auch bei einfachem Einbruchdiebstahl schon eine Verkehrsdatenabfrage möglich.
Und auch Ihr Argument, wenn wir keine ordentliche Aufklärungsquote haben, machen wir uns einfach Maßnahmen aus der Strafprozessordnung zu eigen, die dafür eigentlich gar nicht gedacht sind, ist nicht schlüssig.
Eine angebliche Erleichterung der Strafverfolgung macht doch die Straftat weder schwerer noch schwerer ermittelbar – und das sind die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts an eine Aufnahme in den Anlasstatenkatalog des § 100 a StPO.
Was wir wirklich brauchen – das haben wir schon häufiger gefordert und insoweit freue ich mich, dass die Union das mit ihrem Antrag auch so sieht. Erhöhung der Aufdeckungswahrscheinlichkeit durch mehr Polizisten vor Ort.
Wenn die Einbrecher in einigen Landstrichen in Schleswig-Holstein damit rechnen können, dass sie bis zu 45 Minuten Zeit haben, bis die erste Polizeistreife eintrifft, dann machen wir es den Verbrechern schlicht zu leicht.
Deshalb kann die Antwort auf die alarmierende Entwicklung nur sein: Mehr Polizei in der Fläche.
Das lässt sich schon an einem einfachen Zahlenbespiel nachvollziehen: In Bayern kommen auf 100.000 Einwohner 326 Polizisten. Schleswig-Holstein dagegen weist mit 2,7 Polizeibeamten auf 1.000 Einwohner die drittniedrigste Polizeipräsenz im Bundesvergleich auf.
Gemessen an der Einwohnerzahl gibt Schleswig-Holstein damit im Vergleich zu allen Bundesländern mit am wenigsten für die Polizei aus: 121 € je Einwohner im Jahr.
In Bayern gab es 2014 bei einer Bevölkerungszahl von fast 13 Millionen entsprechend auch ‚nur‘ 8.500 Einbrüche. In Schleswig-Holstein waren dies hingegen rund 7.500 im selben Jahr! Und das bei einer Einwohnerzahl von unter 3 Millionen.
Noch deutlicher wird es, wenn wir nach Nordrhein-Westfalen mit 50.000 Taten bei 17 Millionen Einwohnern und nur 228 Polizisten pro 100.000 Einwohner schauen.
Das zeigt doch nur allzu klar: Das Konzept ‚Mehr Polizei in der Fläche‘ scheint offenbar zu wirken. Und, was mindestens genauso entscheidend ist, es führt zu einem besseren Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung.
Die Menschen empfinden die Polizei nämlich nicht als bedrohlich oder fordern eine stärkere Kontrolle. Wenn die Bürgerinnen und Bürger etwas Sorgen bereitet, dann die unzulängliche Präsenz der Polizei auf den Straßen sowie der zunehmende Rückzug aus der Fläche. Die in vielen Orten entstehenden Bürgerwehren sind deshalb nicht auf ein Versagen der Polizei zurückzuführen. Bürgerwehren bilden sich, weil die Politik versagt hat!
Die Schlussfolgerung ist offensichtlich: Mehr Vertrauensbildung erreichen wir nicht durch mehr Kontrolle, sondern durch eine personelle Stärkung der Polizei.“
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20.01.2016
Dr. Ekkehard Klug: Wir dürfen Schwierigkeiten in d. Flüchtlingspolitik nicht negieren o. kleinreden
„Auf den Spätsommer einer naiven ‚Refugees wellcome‘-Stimmung ist der Winter der vollständigen Ernüchterung gefolgt. Die deutsche Asyl- und Flüchtlingspolitik steckt in einer Krise. Täglich erfahren die Bürger von neuen Vorschlägen, wie man offenkundige Probleme lösen soll.
Die Bundesregierung kann sich nicht einigen, sie spricht nicht mit zwei Stimmen, sondern mit einem regelrechten Chor von Meinungen, oft abstrus – wie Herr Schäuble mit seiner Idee von der Benzinsteuer für Flüchtlingsintegration oder dem Einsatz der Bundeswehr im Innern.
Die Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD kann sich nicht einigen; das im November verabredete ‚Asylpaket II‘ hängt in der Luft, weil die konkrete Umsetzung nicht vorankommt.
Man gewinnt den Eindruck, dass es den Akteuren in Berlin mehr darum geht, im heißer werdenden Wahlkampf zu ‚punkten‘, als Lösungen voranzubringen.
Die Anfang September 2015 von Angela Merkel getroffene Entscheidung, das Dublin-III-Abkommen auszusetzen und die ‚Wir-schaffen-das‘-Parole der Bundeskanzlerin waren offensichtlich unbedacht und fahrlässig. Europa ist dadurch in die schwerste Krise geraten, die die EU jemals zu bestehen hatte.
Die Schriftstellerin Monika Maron schreibt in einem Gastbeitrag für die Frankfurter Allgemeine Zeitung (14. Januar 2016): ‚Merkels kopflose Politik macht die Rechten stark‘.
Die Glaubwürdigkeit und Verlässlichkeit der Politik steht auch deshalb in Frage, weil Probleme zu lange negiert oder kleingeredet worden sind. Im November berichteten die ‚Lübecker Nachrichten‘ über eine SPD-Debatte unter der Überschrift: ‚SPD-Debatte: Keine Probleme, sondern Herausforderungen‘.
Schleswig-Holsteins Innenminister Stefan Studt hat nach monatelangem Beharren auf der These, es gebe ‚überhaupt keine Hinweise über erhöhte Kriminalität‘ am 13. Januar eingeräumt, dass manche Menschen offenbar nicht zu uns gekommen seien, um Hilfe zu suchen, sondern um Straftaten zu begehen. Einen Tag zuvor hatte Ministerpräsident Albig dagegen noch entschieden davor gewarnt, einen Zusammenhang zwischen steigenden Flüchtlingszahlen und zunehmender Kriminalität herzustellen.
Wer soll sich da noch darüber wundern, wenn Bürger das Vertrauen in die Politik verlieren?
In dieser Situation sind – wie ich meine – mehrere Dinge wichtig und vorrangig, um eine neue politische Orientierung zu geben.
Damit das Pendel nicht von einem Extrem ins andere herumschwingt, ist es unabdingbar, die bei uns lebenden Ausländer, und darunter nicht zuletzt die Flüchtlinge, vor einem Generalverdacht zu schützen.
Andererseits gilt es aber auch, Probleme klar zu benennen und rasch konkrete Maßnahmen einzuleiten, um diese Probleme so weit als möglich auszuräumen. Das betrifft ein konsequentes Vorgehen gegen Straftaten ebenso wie praktikable Wege zur Durchführung und Beschleunigung von Abschiebungen – um nur zwei Punkte zu nennen. Wenn man hierbei nicht umsteuert, würde das die Situation nur noch schlimmer werden, als sie ohnehin schon ist.
Ein weiterer Punkt: Die öffentliche Debatte sollten alle Akteure, denen an unserer Demokratie etwas liegt, von ‚schrecklichen Vereinfachungen‘ Abstand nehmen. Das betrifft die Politik ebenso wie die Medien.
Vorige Woche wurde ein Fernsehbericht zur aktuellen Lage zum Beispiel mit Bildern unterlegt, die solchen Vereinfachungen – und damit auch Verfälschungen – massiv Vorschub leisten. Nach der einleitenden Aussage, unser Land sei in der Flüchtlingsfrage gespalten, wurden dann in perfekter Schwarz-Weiß-Malerei folgende Alternativen gezeigt: Jene, die gegen die Aufnahme von Flüchtlingen seien – unterlegt mit Aufnahmen von einer Pegida-Demonstration – und jene, die für eine Willkommenskultur ständen – verbunden mit Bildern von Bürgern, die freudestrahlend, mit Blumen in der Hand, auf einem Bahnhof die ankommenden Flüchtlinge begrüßen.
Ich wage zu behaupten, dass sich 70, vielleicht mehr als 80 Prozent der Zuschauer durch diese dargebotenen Alternativen nicht angesprochen gefühlt haben. Die Mehrheit der Bevölkerung hat mittlerweile eine kritische, aber differenzierte Position; sie fühlt sich weder durch die Scharfmacher von rechts noch von einer Politik der Illusionen und der Schönfärberei angesprochen.
Zu einer Krisenbewältigung mit Augenmaß gehört ebenso auch, dass man darauf verzichtet, der weltfremde Scheinlösungen in die öffentliche Debatte zu werfen.
Als kürzlich der Generalsekretär der CDU, Herr Tauber, nach eintausend Abschiebungen pro Tag verlangte, erklärte der Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern, Herr Caffier – ebenfalls CDU – völlig zu Recht: ‚Und dann kommt irgendein Prophet daher und formuliert aberwitzige Forderungen‘.
Richtig ist es allerdings, zu fragen, weshalb beispielsweise Schleswig-Holstein bei der Durchführung von Abschiebungen zusammen mit Bremen und Thüringen unter den Bundesländern das Schlusslicht bildet, während Baden-Württemberg (mit einem grünen Ministerpräsidenten und einem sozialdemokratischen Innenminister) die Spitze der Tabelle einnimmt.
Seit Anfang dieses Jahres können Abschiebungen nach rechtskräftiger Ablehnung eines Aufenthaltsstatus auch ohne Vorankündigung erfolgen – vielleicht ist ja auch das eine Möglichkeit, rechtskräftige Entscheidungen, wo immer es möglich ist, auch in unserem Land konsequenter umzusetzen.
Zweifel sind hingegen nach unserer Ansicht angebracht, ob Wohnsitzauflagen – wie sie die CDU-Schleswig-Holstein und neuerdings auch der SPD-Bundesvorsitzende Gabriel fordern – ein sinnvoller Ansatz sind.“
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20.01.2016
Dr. Ekkehard Klug: Eine nach Hamburger Muster gestaltete Regelung ist für unser Land sinnvoll
„Unter den eingebrachten Vorschlägen ist der ‚Fünfer-Antrag‘ nach Auffassung der FDP-Fraktion der beste:
Zum einen bietet er einen Kompromiss zwischen unterschiedlichen Belangen. Es soll danach weder eine weitgehende Lockerung, noch ein stures Festhalten an den bisherigen gesetzlichen Bestimmungen für ‚stille Feiertage‘ geben. Damit schafft dieser Vorschlag, wie wir finden, einen fairen Ausgleich.
Ebenso wichtig ist meines Erachtens die Anlehnung an die Regelungen, die in Hamburg gelten.
Alle anderen Lösungsvorschläge bedeuten, dass in den Nachbarländern Schleswig-Holstein und Hamburg in Bezug auf Veranstaltungsverbote, Theater- oder Kinovorführungen an diesen Tagen unterschiedliches Recht gelten würde. Was in Bergedorf erlaubt ist, wäre in Geesthacht oder Wentorf verboten. Was man in Norderstedt nicht tun dürfte, wäre in Wandsbek gestattet. Oder auch umgekehrt – je nachdem, ob Schleswig-Holstein Bestimmungen einführen würde, die ‚weicher‘ oder ‚härter‘ als die in Hamburg wären.
Dies, liebe Kolleginnen und Kollegen, wäre meines Erachtens völlig absurd.
Ich kann nicht nachvollziehen, weshalb ausgerechnet die Nordkirche, die ja mehrere norddeutsche Länder umfasst und deren Vorgänger, die nordelbische Kirche, für lange Zeit die Länder Schleswig-Holstein und Hamburg in sich vereint hat, so verbissen für einen Fortbestand unterschiedlicher gesetzlicher Regelungen in Norddeutschland eintritt.
Vielleicht mag man ja noch ein weiteres Argument gelten lassen:
Die in Karlsruhe bereits in Gang gebrachte verfassungsrechtliche Überprüfung der Feiertagsregelungen dürfte umso eher Erfolg haben, je unterschiedlicher die Bestimmungen in den einzelnen Ländern sind. Denn ein solches buntes Durcheinander spricht ja eher für willkürliche Entscheidungen der Gesetzgeber als für eine wohlüberlegte Abwägung unterschiedlicher Belange.
Auch deshalb müssten eigentlich gerade die Befürworter einer Respektierung ‚stiller Feiertage‘ zu dem Ergebnis gelangen, dass der Bestand solcher Schutzvorschriften eher gesichert werden kann, wenn z.B. die Nachbarn Schleswig-Holstein und Hamburg eine übereinstimmende Lösung finden.
Auf der anderen Seite eröffnet dieser Antrag genügend Freiräume, um zu bestimmten Tageszeiten auch Veranstaltungen durchzuführen, die bislang in Schleswig-Holstein nicht gestattet sind.
Das ist ein vernünftiger Mittelweg in einer Diskussion, in der fundamentalistische Standpunkte nicht sinnvoll und nicht sachgerecht sind.
Deshalb, meine Damen und Herren, empfiehlt Ihnen die FDP-Fraktion eine Annahme des von fünf Abgeordneten eingebrachten Änderungsantrages.“
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20.01.2016
Wolfgang Kubicki: Der Schutz der Allgemeinheit rechtfertigt keine Ungleichbehandlung
„Der Begründung des Gesetzentwurfes, bisher nur durch die Sportwettvertriebsverordnung geregelte Berufsausübungsregelungen auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen, um nicht gegen die Berufsfreiheit zu verstoßen, ist zunächst nichts entgegenzuhalten. Problematisch ist allerdings zum einen die Regelung an sich und zum anderen – ganz grundsätzlich – die dahinterstehende europarechtswidrige Regulierung des Glücksspiels in Deutschland.
Das Verbot, in Sportwettbüros Geldspielgeräte aufzustellen und Alkohol auszuschenken, lässt sich weder rechtlich noch logisch begründen. Es ist allein Ausdruck des obsessiven, rein fiskalisch motivierten Kampfes der Länder gegen private Spielanbieter. Private Anbieter werden unter dem Vorwand, Spielsucht zu bekämpfen oder wenigstens zu kanalisieren, diskriminiert oder jedenfalls behindert, um der öffentlichen Hand Einnahmequellen zu bewahren.
Genau das zeigt der Glücksspielstaatsvertrag: Für staatlich organisierte Anbieter werden Beschränkungen aufgehoben; für private Anbieter werden neue Beschränkungen geschaffen. Es geht hier in erster Linie also um die Erhaltung des staatlichen Glücksspiel- oder Wettmonopols und damit letztlich primär ums Geld. Dadurch entsteht eine Inkohärenz, die mit diesem Gesetzentwurf fortgesetzt wird.
Um nur ein paar Beispiele zu nennen: Für die Höhe der Spieleinsätze, des Gewinns und der möglichen Verluste gibt es bei Spielhallenautomaten genaue Vorgaben. Bei Spielbanken existieren solche nicht. Mit anderen Worten: Nur dort kann man seine Existenz mit einem Mal verspielen.
Während in Spielhallen Zusatzgewinne untersagt sind, gibt es in Spielbanken Jackpotauslobungen, die Millionenhöhe erreichen können.
In Spielhallen und Sportwettbüros ist der Ausschank von Alkohol verboten. In öffentlich-rechtlichen Spielbanken ist er erlaubt.
In Sportwettbüros sollen zudem keine Geldspielgeräte aufgestellt werden. Die Aufstellung von Glücksspielautomaten innerhalb der Spielbanken unterliegt demgegenüber keinerlei Regulierung. Dabei werden rund 75 Prozent der Bruttospielerträge von Spielbanken heute mit Automaten erwirtschaftet.
Selbst in Spielhallen dürfen maximal zwölf Geräte aufgestellt sein; in Gaststätten maximal drei Geräte. Nur bei öffentlich-rechtlichen Spielbanken gibt es keine gesetzlichen Vorgaben, weshalb sich hier durchschnittlich 100 Automaten befinden.
Der Schutz der Allgemeinheit vor der Wett- und Spielsucht rechtfertigt möglicherweise die Einschränkungen an sich. Er rechtfertigt aber nicht die Ungleichbehandlung.
Dass die Bekämpfung der Spielsucht ein Grund zwingenden All-gemeininteresses sein kann, welcher – so der EuGH – im Gegensatz zu fiskalischen Erwägungen auch Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit und der Dienstleistungsfreiheit rechtfertigt, ist doch unbenommen.
Der EuGH hat aber auch festgestellt, dass sich Beschränkungen am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit messen lassen müssen. Insbesondere muss aber eine Kohärenz der Wirkungen bestehen. Insofern kann staatliches Glücksspiel nicht unbegründet weniger stark reguliert werden als privates Glücksspiel. Aber genau das soll mit dieser Regelung passieren.
Deshalb können wir diesem Gesetzentwurf auch nicht zustimmen.“
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20.01.2016
Anita Klahn: Eingruppierung in unterschiedliche Besoldungsklassen nicht begründbar
„Dem vorliegenden Gesetzentwurf werden wir nicht zustimmen. Es ist eigentlich ein Treppenwitz: Sie beklagen permanent die gehaltsmäßige Ungleichbehandlung von Frauen und jetzt legen sie einen Gesetzentwurf vor, der genau das bewirkt.
In der Grundschule sind überwiegend weibliche Lehrkräfte tätig und die werden sie trotz gleicher Ausbildung mit einer ganzen Gehaltsstufe schlechter besolden.
Die Regierungskoalition ist nur in zwei Sachen gut. Sie setzen die völlig falschen Prioritäten und sie denken Sachen einfach nicht zu Ende. Das ist bei den Schulassistenten so, das vorliegende Besoldungsgesetz ist ein weiteres Paradebeispiel.
Es ist die Folge eines völlig verkorksten Lehrkräftebildungsgesetzes.
Schon bei der Debatte um das Lehrkräftebildungsgesetz haben wir aus der Opposition frühzeitig und deutlich darauf hingewiesen, dass die von der Regierungskoalition gewollten Änderungen in der Lehrerausbildung zwangsweise eine Anpassung der Besoldungsstruktur nach sich ziehen muss.
Und wir haben die Finanzierung angemahnt. Erhebliche Belastungen von über 32 Millionen Euro für den Landeshaushalt stehen – nach vorsichtigen Berechnungen des Landesrechnungshofes – damit im Raum.
Alle Mahnungen wurden von der Regierungskoalition in den Wind geschossen, ihr Dialog diente eher dem Wohlfühlfaktor, als erhellender Erkenntnis.
Und wenn die Kollegen Habersaat und Erdmann auch noch so sehr in die rhetorische Trickkiste greifen, es gibt keinen haltbaren Grund für die Benachteiligung der Grundschullehrkräfte.
Ich möchte ihnen die Problemlage noch einmal erklären: Betrachten wir die Studiengänge der Universität Flensburg. Wir haben den Master ‚Lehramt an Grundschulen’, der mit 120 Leistungspunkten zu Buche schlägt. Gleiches gilt für den Master ‚Lehramt an Sekundarschulen’, der ebenfalls mit 120 Leistungspunkten veranschlagt ist.
Beides baut auf den Bachelorstudiengang ‚Bildungswissenschaften‘ auf, der wiederum mit 180 Leistungspunkten veranschlagt ist.
Also: Egal, welches Lehramt man studiert, man hat 300 Leistungspunkte nachzuweisen und dabei die gleiche Studiendauer von zehn Semestern.
Bei gleicher Ausbildung ist die Eingruppierung in unterschiedliche Besoldungsklassen nicht begründbar. GEW, Lehrerverbände, aber auch der Landesrechnungshof mahnen das an.
Wenig nachvollziehbar ist auch die Begründung der Regierung für die unterschiedliche Besoldungseinstufung von Grundschullehrern zu den künftigen Sekundarschullehrern. Der Hinweis, das eine sei eine mehr pädagogische ausgerichtete Tätigkeit, während das andere fachwissenschaftlich sei, kann nicht überzeugen.
Erstens plädieren sie doch permanent dafür, genau diese pädagogischen Berufe besser zu bezahlen, und zweitens erinnere ich gern daran, dass es gerade Redner der Regierungsfraktionen waren, die bei der Debatte um die unterschiedliche Schwerpunktsetzung bei der Lehrerausbildung zwischen den Universitäten Kiel und Flensburg hervorgehoben haben, dass Flensburg einen pädagogischen und Kiel einen fachwissenschaftlichen Schwerpunkt habe, beides aber völlig gleichwertig nebeneinander stehe.
Wenn das für die Ausbildung gilt, kann ja wohl selbstverständlich nichts anderes für die Ausübung der Tätigkeit gelten.
Besonders bitter ist es, dass diese Politik von Rot-Grün-Blau zum ganz wesentlichen Teil Frauen trifft. Und durch diese unehrliche Politik werden sich bestimmt nicht mehr Männer für das Grundschullehramt begeistern.
Und es passt zu einem weiteren Punkt, wo sie auch die Lehrer hängen lassen. Wir hatten beantragt, dass endlich die Arbeitszeit von Lehrern wissenschaftlich begutachtet wird, was sowieso aufgrund des Urteils in Niedersachsen notwendig werden könnte.
Sie haben das damals mit dem Hinweis abgetan, dass ein solches Gutachten viel zu teuer werde. Interessanterweise konnten wir nun auf Grund einer Kleinen Anfrage des Abgeordneten Rickers erfahren, dass die Landesregierung für die Evaluation ihrer Kompetenzrasterzeugnisse bereit ist, sogar zwei Gutachten zu veranlassen. Ergebnis: Gesamtkosten von 88.493,49 Euro.
Das ist eine klare Schwerpunktsetzung. Verantwortungsvolle Politik sieht anders aus.
Eine Klage gegen das Lehrkräftebesoldungsgesetz ist durch die Lehrerverbände angekündigt. Sehenden Auges wird die Regierungskoalition vor Gericht Schiffbruch erleiden.“
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20.01.2016
Christopher Vogt: Die SPD läuft in der Verkehrspolitik immer öfter den Grünen hinterher
„Mit Unverständnis nehmen wir zur Kenntnis, dass die SPD den Grünen in der Verkehrspolitik erneut hinterherläuft. Wir hatten Verkehrsminister Reinhard Meyer nach seiner Kehrtwende in Sachen Lang-LKW vor einigen Wochen dazu aufgefordert, sich in seiner Partei im Interesse Schleswig-Holsteins für deren Einsatz einzusetzen. Nun müssen wir angesichts der Ankündigung seines Parteifreundes Martin Burkert, der den Verkehrsausschuss des Bundestages leitet, leider feststellen, dass dies entweder nicht passiert oder erfolglos geblieben ist.
Für Schleswig-Holstein ist es eine schlechte Nachricht, dass bei der SPD hier die Ideologie über die Vernunft gesiegt hat. Immer wenn Reinhard Meyer sich als Fan von einem Verkehrsprojekt outet, scheint dies kein gutes Omen zu sein. Dies erleben wir regelmäßig bei der A20 und nun auch bei den Lang-LKW. Wir fordern Herrn Meyer auf, im Interesse des Logistikstandortes Schleswig-Holstein bei seinen Parteifreunden in Berlin eindringlich dafür zu werben, dass der Feldversuch doch noch vernünftig zu Ende geführt und ausgewertet wird, damit am Ende eine bundesweit sinnvolle Regelung getroffen werden kann.
Es spricht schließlich sehr viel dafür, dass der Regelbetrieb der bisher vor allem in Skandinavien eingesetzten Fahrzeuge auch bei uns sinnvoll ist. Bei einer Begrenzung des Höchstgewichts auf 44 Tonnen und einer Beschränkung auf ausgewählte Strecken kann ich nicht erkennen, dass dies zu unsicher oder behindernd wäre. Vor allem beim Transport sperriger Güter hätte dies nicht nur ökonomische, sondern auch ökologische Vorteile.“
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20.01.2016
Oliver Kumbartzky: Die Landesregierung zerstört Chancen für den ländlichen Raum
„Zunächst danke ich allen Beteiligen für die Beantwortung der zahlreichen Fragen. Doch bevor ich auf die Antworten eingehe, möchte ich etwas zu den Fragen sagen. Eine Große Anfrage zum Thema ‚ländlicher Raum‘ ist an sich gut – aber irgendwie kamen mir die Fragen bekannt vor. Und siehe da: Die FDP-Landtagsfraktion Nordrhein-Westfalen hatte bereits im Jahr 2013 eine Große Anfrage zu diesem Thema gestellt. Und die hiesige CDU-Landtagsfraktion fand das Werk der Freien Demokraten offenbar so gut, dass sie die Reihenfolge der Themenfelder als auch einen sehr sehr großen Teil der Fragen eins zu eins übernommen hat. Mit freundlichen Grüßen von meinen Parteifreunden aus NRW darf ich Ihnen sagen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, dass wir der Union immer wieder gerne helfen.
Schon in der Bibel steht geschrieben ‚Geben ist seliger denn Nehmen‘. Aber Sie hätten sich wenigstens bedanken oder die zitierten Stellen kenntlich machen können, liebe Christdemokraten. Das hole ich jetzt nach: Ich bedanke mich bei den Kolleginnen und Kollegen der FDP-Landtagsfraktion Nordrhein-Westfalen ganz herzlich für die Fragen.
Die Antwort der Landesregierung sieht auf dem ersten Blick sehr umfassend aus. Die Tabellen und Grafiken geben auch einen guten Überblick. Aber mehr als eine Bestandsaufnahme bietet die Antwort auf die Große Anfrage leider nicht.
Bei der Unterscheidung von städtischen und ländlichen Gebieten vor allem in Bezug auf deren demographische Entwicklung zeigt die Große Anfrage, dass die städtischen Bereiche in Schleswig Holstein 73,5 Prozent der Bevölkerung ausmachen. Die regionale Aufteilung zeigt bis zum Jahr 2025 eine sehr diverse Bevölkerungsentwicklung, in der Mehrzahl aber eine eher negative Einwohnerveränderung. Bei den Konzepten, um dem Bevölkerungsrückgang in ländlichen und städtischen Gebieten entgegenzuwirken, setzt die Landesregierung vor allem auf den Tourismus und entsprechender Infrastruktur. Das klingt gut, es ist jedoch nicht ersichtlich, inwieweit diese Investitionen bereits geplant sind bzw. die ländlichen Räume bei der Bewältigung gestützt werden sollen. Bezeichnend dafür sind die inhaltlichen Schwerpunkte der LEADER-Förderung zur Steigerung der Lebensqualität und Entwicklung ländlicher Räume, die den Klimawandel und Energie als verpflichtend führt, den Bereich Wachstum und Innovation aber nur als optionalen Schwerpunkt nennt. Hinzu kommt, dass die ELER-Mittel aus unserer Sicht vollkommen falsch verteilt werden. Der Breitbandausbau und die Modernisierung der ländlichen Wege greifen zu kurz, während für den ökologischen Landbau so viel Geld bereitgestellt wurde, dass es sehr wahrscheinlich ist, dass es dort nicht zu einem kompletten Mittelabfluss kommen wird. Die besondere Schwerpunktsetzung auf die Förderung des Ökolandbaus scheint eher der politischen Profilierung des Ministers zu dienen, als sachlich begründet zu sein. Leider nutzt die rot-grün-blaue Landesregierung die vorhandenen Spielräume nicht, die zu verbesserten Rahmenbedingungen für den ländlichen Raum führen könnten.
Und überhaupt hat es die Landwirtschaft sehr schwer unter Rot-Grün-Blau und Minister Dr. Habeck. Der ländliche Raum wird Schritt für Schritt quasi zu einem Reservat und Naherholungsgebiet für die urbane Wählerschaft gemacht. Sehr deutlich wird das beim Entwurf zur Änderung des Naturschutzgesetzes.
Der Gesetzentwurf strotzt vor Überregulierung, gepaart mit Bürokratieaufbau. Dabei bringt die Habeck’sche Agrarphilosophie und damit verbundener Landlustromantik, die Ernährungswirtschaft und damit den ländlichen Raum keinen Schritt voran.
Wie wichtig es ist, Lebensqualität zu erhalten und unsere Städte und Dörfer fit für die Zukunft zu machen, zeigt alleine schon der demografische Wandel. Die Wege der Menschen auf dem Land werden immer länger. Das beginnt beim Besuch von Bildungs- und Kultureinrichtungen, betrifft aber auch den Weg zur Arbeit, Arztbesuche oder den Einkauf von Lebensmitteln. Daher sind Mobilitätskonzepte und eine intakte Verkehrsinfrastruktur vonnöten. Wie es in der Praxis aussieht, sieht man dann an den Schlaglochpisten landauf, landab.
Die Große Anfrage bietet noch Diskussionssoff zu vielen weiteren Themen, beispielsweise der Bildungspolitik und dem Fachkräftemangel. Daher sollten wir die Anfrage an die zuständigen Ausschüsse weiterleiten und weiter beraten.
Zusammenfassend stelle ich heute fest: Die Landesregierung zerstört mit ihren Gesetzen und Verordnungen, mit der falschen Verteilung der ELER-Mittel, einem halbherzigen Breitbandausbau und mit ihrer verkorksten Infrastrukturpolitik echte Chancen im ländlichen Raum.
Was wir nicht brauchen, ist eine Politik, die durch Ideologien, Meinungsmache und Bauchgefühl bestimmt wird. Wir brauchen stattdessen eine Politik, die sich auf Wissenschaft und Sachverstand gründet. Darüber hinaus brauchen wir eine intelligente und integrierte Strukturpolitik, mit der der ländliche Raum zukunftssicher gemacht wird.
Ich freue mich auf die weiteren Beratungen im Ausschuss.“ -
20.01.2016
Wolfgang Kubicki: Der Rechtsstaat muss in allen Ecken unseres Landes durchgesetzt werden
„Wenn wir in ferner Zukunft auf den Jahreswechsel 2015/2016 zurückblicken werden, können wir mit Sicherheit feststellen, dass die widerwärtigen Vorfälle in der Silvesternacht in Köln, Hamburg und in anderen Städten einen Paradigmenwechsel in der bundesdeutschen Integrations- und Sicherheitspolitik eingeleitet haben.
Denn die Übergriffe auf wehrlose Frauen und Mädchen, begangen – nach allem, was wir wissen – hauptsichtlich von Männern mit Migrationshintergrund, haben uns nicht nur schmerzhaft vor Augen geführt, dass die Organe des Rechtsstaates nicht imstande waren, im öffentlichen Raum Gewalt, Nötigung, Raub und sexuelle Übergriffe zu verhindern oder wirksam zu verfolgen.
Es wird sich im Rückblick auch zeigen, dass wir aus falsch verstandener Rücksichtnahme gegenüber bestimmten kulturellen Hintergründen zu wenig deutlich gemacht haben, wie wir uns unsere gesellschaftliche Freiheit vorstellen. Wir haben zugelassen, dass sich rechtsfreie Räume bilden konnten, in denen eher das Recht des Stärkeren zählt, als die Stärke des Rechts. Dies müssen wir dringend ändern.
Es ist richtig, dass sexualisierte Gewalt nicht das Deliktsfeld ausschließlich ausländischer Männer ist. Ich glaube aber auch, dass unstrittig sein sollte, dass die Silvester-Übergriffe eine vollkommen andere Dimension hatten. So stellte das nordrhein-westfälische Innenministerium am 10. Januar dieses Jahres in seinem Bericht an den Innenausschuss des Düsseldorfer Landtages fest:
‚Die Tatbegehungsform sexualisierter Gewaltstraftaten durch Gruppen in Verbindung mit Eigentums-/Raubdelikten ist in der Ausprägung der Kölner Gewalttaten in Deutschland bisher nicht aufgetreten.‘
Ich sage es deshalb ganz deutlich: Eine – wie auch immer geartete – Relativierung dieser Vorkommnisse verbietet sich.
Wir müssen heute feststellen, dass viele führende Politiker in der Vergangenheit allzu nachlässig mit dem Rechtsstaat und seinen Organen umgegangen sind. Es ist nur wenige Monate her, als die frühere Bundesministerin Renate Künast ernsthaft forderte, Polizeibeamte sollten bei Einsätzen in Moscheen oder in von Muslimen bewohnten Häusern ihre Schuhe ausziehen – aus Respekt vor dem islamischen Glauben.
Wer ein solches Verständnis rechtsstaatlichen Handelns an den Tag legt, sollte sich jetzt fragen, ob er der beste Leumund für den Rechtsstaat ist – oder ob er nicht selbst an vorderster Stelle dazu beigetragen hat, den Respekt vor dem Rechtsstaat und seinen Sicherheitsorganen zu untergraben.
Es sollte uns alle nachdenklich stimmen, dass die Bürgerinnen und Bürger in vielen Teilen Deutschlands dazu übergehen, sich selbst mit Reizgas, Schreckschusswaffen oder Messern zu bewaffnen. Es sollte uns beunruhigen, dass Menschen sich zu Bürgerwehren zusammenschließen, weil sie an die Durchsetzungsfähigkeit staatlicher Organe nicht mehr glauben.
Im Lichte all der Kritik, die in der jüngeren Vergangenheit in Richtung der Polizei gerichtet wurde: Es waren politische Entscheidungen, die dieses massive Unsicherheitsgefühl begünstigt haben. Und das betrifft nicht nur die sächliche und personelle Ausstattung der Polizei. Es betrifft auch solche Erwägungen des Misstrauens, die zur Errichtung von sogenannten ‚Polizeibeauftragten‘ geführt haben.
Wenn wir den Rechtsstaat durchsetzen wollen, brauchen wir eine starke Polizei – die auch den symbolischen politischen Rückhalt bekommt, den sie verdient.
Das, was wir heute unter dem Rubrum ‚Köln‘ subsumieren, ist so vielschichtig, dass die sogenannten ‚einfachen Antworten‘ dem Gesamtproblem niemals gerecht werden können. Deshalb ist es vollkommen richtig, dass wir der politischen Instrumentalisierung der Ereignisse von Köln, Hamburg, Stuttgart und anderen Städten eine entschiedene Absage erteilen.
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14.01.2016
Christopher Vogt: Minister Meyer hat den Bogen überspannt, jetzt muss er Konzepte präsentieren
„Die Erklärungsnot des Verkehrsministers im Wirtschaftsausschuss hat unangenehm tief blicken lassen. Minister Meyer hat mit seinen ständigen Ausreden den Bogen mittlerweile überspannt. Es ist sehr deutlich geworden, dass der Minister seiner Verantwortung für die Verkehrsprojekte im Land endlich gerecht werden muss. Nach dreieinhalb Jahren im Amt reicht es schlichtweg nicht mehr, die eigenen Fehler mit dem Versagen seiner CDU-Amtsvorgänger und dem komplizierten Planungsrecht schönzureden. Herr Meyer muss endlich Konzepte präsentieren, wenn er zum Ende der Wahlperiode noch die Kurve kriegen will. Ansonsten wird er keinen einzigen Meter A20 in fünf Jahren gebaut haben. Eine solche Bilanz werden die Bürgerinnen und Bürger der Landesregierung nicht durchgehen lassen.
Herr Meyer muss jetzt dem Parlament und der Öffentlichkeit erklären, wie er das Planungschaos in den Griff bekommen will. Eine vom Ministerpräsidenten verordnete Lenkungsgruppe ist nicht mehr als weiße Salbe. Geeignete Vorschläge gibt es genug. Herr Meyer muss z.B. endlich die Planungskapazitäten im Landesbetrieb deutlich erhöhen. Es müssen in diesem Bereich mehr Stellen für Planer geschaffen werden, die dann auch besser entlohnt werden müssen, wenn das Land auf dem umkämpften Arbeitsmarkt konkurrenzfähig sein soll. Dies fordert sogar der Landesrechnungshof. Außerdem erwarten wir die mehrfach angekündigte Initiative zur Vereinfachung des Planungsrechts und organisatorische Umstrukturierungen in der Landesverwaltung. Die letzte Planungspanne hat erneut deutlich gemacht, dass die Kommunikation und die Entscheidungsprozesse in diesem wichtigen Bereich einfach nur unterirdisch sind. Wenn der Minister weiterhin behauptet, sein Ministerium sei da gut aufgestellt, ist das Realitätsverweigerung. Über die konsequente Umsetzung seines Maßnahmenpakets sollte der Minister dem zuständigen Wirtschaftsausschuss dann regelmäßig Bericht erstatten. Schöne Ankündigungen, aus denen dann nichts resultiert, haben wir in den vergangenen dreieinhalb Jahren schließlich schon genug gehört.
Wir begrüßen es in diesem Zusammenhang auch, dass die CDU-Fraktion von ihrem bisherigen Plan, die Verantwortung für die Bundesfernstraßen komplett einer Bundesautobahngesellschaft zu übertragen, jetzt abgerückt ist und nur noch die DEGES mit den Planungen beauftragen will. Damit sind die Grünen im Landtag nun die einzige Fraktion, die dem Land die Möglichkeit nehmen will, auf das Bundesfernstraßennetz in Schleswig-Holstein direkten Einfluss zu nehmen. Das kann bei allen Problemen und Planungspannen nicht im Interesse des Landes liegen.“
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14.01.2016
Anita Klahn: Gesetz wird vor Gericht Schiffbruch erleiden
„Die Regierungsfraktionen haben heute ein Gesetz durch den Bildungsausschuss gewinkt, das nicht nur ihr unverantwortliches Regierungshandeln unter Beweis stellt, sondern auch vor Gericht Schiffbruch erleiden wird. Die Koalition kann weiterhin nicht nachvollziehbar begründen, warum sie Grundschullehrkräfte trotz gleichlanger Ausbildung anders besolden will als andere Lehrer. Die Lehrerverbände lehnen das Gesetz entsprechend ab; Klagen sind bereits angekündigt.
Der Landesrechnungshof geht perspektivisch von Mehrkosten in Höhe von über 32 Millionen Euro aus, die auf das Land zukommen werden. Sehenden Auges nimmt die Koalition diese Entwicklung in Kauf und ist ganz offensichtlich nicht bereit, auch die finanzielle Verantwortung für ihre Politik zu übernehmen. Stattdessen überlässt sie es der nächsten Regierung, diese Rechnung zu bezahlen.
Das vorliegende Lehrerbesoldungsgesetz ist die ernüchternde Folge des Lehrkräftebildungsgesetzes.“