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  • 20.11.2015

    Christopher Vogt: FDP fordert mehr industriepolitisches Engagement des Landes

    „Warum sind wir der Auffassung, dass unser Bundesland sich industriepolitisch deutlich besser aufstellen muss?

     

    Ganz einfach: Es geht uns um gut bezahlte qualifizierte Arbeitsplätze, damit einhergehend bessere Chancen gerade für junge Menschen hier bei uns im Norden und am Ende natürlich auch ein höheres Steueraufkommen für unser Land, aus dem dann weitere Chancen entstehen können, wenn man dies denn richtig einsetzt.

     

    Gewerkschaften haben unser Bundesland in den vergangenen Jahren wiederholt als ‚Lohnkeller‘ gebrandmarkt. Dies kann man aber nicht den Arbeitgebern in Mittelstand und Handwerk zum Vorwurf machen.

     

    Man muss sich die Wirtschaftsstruktur unseres Bundeslandes anschauen und dann wird man sehr schnell feststellen, dass es hier vergleichsweise wenig industrielle Arbeitsplätze und dafür z.B. sehr viele im Tourismus gibt. Durch die vergleichsweise niedrige Industrieproduktion verzeichnet unser Bundesland ein geringeres Wirtschaftswachstum als die anderen westdeutschen Flächenländer und hat auch entsprechend niedrigere Steuereinnahmen.

     

    Wenn wir mehr industriepolitisches Engagement fordern, dann wollen wir keine staatliche Lenkung der Wirtschaft, sondern schlichtweg bessere Rahmenbedingungen für den Erhalt und die Schaffung entsprechender Arbeitsplätze, damit gerade junge, gut ausgebildete Menschen nach ihrem Schulabschluss, ihrer Ausbildung oder ihrem Studium zukünftig öfter in unserem Bundesland bleiben können oder herziehen, weil sie hier einen guten Job finden können.

     

    Mehr industriepolitische Anstrengungen sind auch deshalb geboten, weil die schleichende De-Industrialisierung Deutschlands in Schleswig-Holstein schneller voranschreitet als im Rest der Republik. Darauf muss man reagieren.

     

    Im vergangenen Jahr hat unsere Fraktion mit einer Landtagsinitiative ein ‚Industriepolitisches Konzept‘ des Landes gefordert.

     

    Der DGB Nord hat das Thema dann ebenfalls auf seine Agenda gesetzt, die IHK Schleswig-Holstein hat eine Studie zur Industrie in Schleswig-Holstein veröffentlicht und die schriftliche Anhörung zu unserem Antrag hat viel Zustimmung zu unserer Forderung und viele Vorschläge gebracht – aus Verbänden, Kammern, Gewerkschaften und Wissenschaft.

     

    Wir begrüßen es auch ausdrücklich, dass es jetzt im Wirtschaftsministerium ein Industriereferat gibt. Es ist gut, dass viele Akteure nicht nur erkannt haben, dass sich unser Land industriepolitisch wieder stärker engagieren muss, sondern auch entsprechend tätig geworden sind. Das Parlament sollte da nicht außen vor bleiben.

     

    Unser Antrag vom letzten Jahr wurde im Ausschuss von der Regierungsmehrheit zuletzt erneut vertagt, und zwar mit dem Hinweis, dass ja in der nächsten Woche ein Kongress der Landesregierung zu diesem Thema stattfinden würde. Das ist einerseits bedauerlich und offenbart auch ein sehr defensives Parlamentsverständnis, das ich nicht teile.

     

    Andererseits hatten wir ja aus den Vorschlägen aus der Anhörung und Gesprächen dazu bereits einen neuen Antrag formuliert, der Ihnen nun vorliegt.

    Wir hatten ein Industriepolitisches Konzept des Landes gefordert. Die Landesregierung arbeitet nun an einer Industriepolitischen Strategie.

     

    Sie sehen daran, dass wir Ihnen nun Eckpunkte für eine Industriepolitische Strategie vorgelegt haben, dass für uns am Ende zweitrangig ist, wie das Kind heißt. Entscheidend ist, dass es endlich das Licht der Welt erblickt und dann kein ungeliebtes Stiefkind des Parlamentes wird.

     

    Wir schlagen Ihnen deshalb sechs Eckpunkte vor:

     

    Standortmarketing: Wir sind stolzes Tourismus- und Mittelstandsland, aber eben nicht ausschließlich, sondern auch ein Industriestandort. Das muss auch bundesweit und international stärker kommuniziert werden. Im Übrigen muss dies aber auch im eigenen Land als Teil unserer Identität stärker kommuniziert werden.

     

    Verkehrsinfrastruktur: Die Häfen und die industriellen Kerne müssen besser angebunden werden, im Straßen- und auch im Schienenbereich. Am wichtigsten ist den Unternehmen aber laut IHK-Studie mittlerweile eine erstklassige Breitbandanbindung.

     

    Kooperation mit Hamburg: Da geht es vor allem um eine bessere Flächenplanung, eine gemeinsame Landesplanung und z.B. auch eine stärkere Kooperation der Häfen. Wir müssen uns endlich als gemeinsamen Wirtschaftsstandort begreifen, denn das sind wir ja schließlich mindestens schon seit Jahrzehnten.

     

    Stärkung von Forschung und Entwicklung: Wir brauchen eine bessere Verknüpfung von Industrie und Forschung, z.B. bei der Ausbildung von Fachkräften, bei der Stärkung des MINT-Bereichs in Schulen und Hochschulen und ganz besonders beim Technologietransfer.

     

    Wir brauchen mehr Verlässlichkeit und Planbarkeit durch Bürokratieabbau und verbesserte Ansiedlungspolitik: Weniger Auflagen, mehr Industrie- und Gewerbeflächen und schnellere Genehmigungsverfahren.

     

    Letzter Punkt: Energieversorgung. Wir sind Stromexportland, warum muss der Strom erst in den Süden transportiert werden, wenn er hier verbraucht werden kann? Ein LNG-Terminal in Brunsbüttel könnte für weitere Attraktivität sorgen.

     

    Durch die Digitalisierung wird sich die Industrie in den nächsten 10 Jahren wohl so stark verändern wie seit 100 Jahren nicht mehr. Das ist die große Chance für Schleswig-Holstein und Norddeutschland, industriepolitisch Boden gut zu machen. Schleswig-Holstein braucht eine Digitale Agenda, die mit einer Industriepolitischen Strategie eng verknüpft werden muss.

     

    Ich freue mich auf die Debatte!“

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  • 19.11.2015

    Wolfgang Kubicki: Wir brauchen eine ordentliche parlamentarische Beratung

    „Wer die HSH Nordbank gegenwärtig verstehen will, kommt an der bewegten Geschichte der Bank nicht vorbei. Und wer eine weitreichende Entscheidung über die Zukunft der Bank und das Geld der schleswig-holsteinischen Steuerzahler treffen will, sollte die HSH gegenwärtig verstehen.

     

    Deshalb müssen wir auch in diesem Hohen Hause über verschüttete Milch reden. Wir müssen darüber sprechen, wie viel Steuergeld dieser Landtag für die Stützung der Bank bisher aufgewendet hat. Und wir müssen auch darüber reden, auf welcher Informationsgrundlage viele Abgeordnete in der Vergangenheit ihre jeweilige Entscheidung für die Milliardenstützung der HSH getroffen haben. Dies alles kann Schlüsse darauf zulassen, wie wir in diesen Wochen mit der HSH umgehen sollten.

     

    Wenn wir über verschüttete Milch sprechen, sollten wir es in jedem Falle ehrlich tun: Dass die Finanzministerin die Chuzpe besitzt und die FDP als parlamentarisch Mitschuldige für das milliardenschwere HSH-Dilemma definiert, hat allerdings eine besondere Qualität. Wenn die damaligen regierungstragenden Fraktionen unsere Forderung für die Aufstellung des Landeshaushaltes 2006, die Anteile der HSH Nordbank abzustoßen, mitgetragen hätten, hätte das Land Schleswig-Holstein Geld in nennenswerter Höhe erhalten – und nicht in Milliardenhöhe versenkt, so wie wir es später erleben mussten.

     

    Und dass Sie in Ihrer Rede erklärt haben, Frau Finanzministerin, in der ‚Regierungsverantwortung‘ von Schwarz-Gelb sei die Absenkung der Garantiesumme von zehn auf sieben Milliarden erfolgt, kann ja nur bedeuten: CDU und FDP seien an dieser Entscheidung Schuld.

     

    Fakt ist: Die FDP hatte zu keinem Zeitpunkt Einfluss auf diese Entscheidung – und das wissen Sie auch. Es ist unerhört und unredlich, dass Sie uns in Mithaftung nehmen wollen, weil Sie Ihre Verantwortung damit kleiner reden wollen!

     

    Vielmehr gehört zur Wahrheit dazu, dass die Krise der Bank in der Regierungsverantwortung von SPD und Grünen begonnen hat – hiervon sagten Sie aber kein einziges Wort, Frau Ministerin. Dass die Grünen schon einmal etwas selbstkritischer mit ihrer finanzpolitischen Vergangenheit umgegangen sind, beweist das Votum von Bündnis 90/Die Grünen im Abschlussbericht des HSH-Untersuchungsausschusses. Auf Seite 301 der Drs. 17/1675 können wir lesen:

     

    ‚Im Vorfeld der Mitte 2005 auslaufenden Gewährträgerhaftung deckte sich die HSH in Erwartung höherer Zinsen nochmals in großem Umfang mit billigem Kapital ein.‘

     

    Und auf der gleichen Seite zitieren die Grünen zur Bekräftigung ihrer eigenen Position die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG wie folgt:

     

    ‚Die Analyse der Entwicklung des CIP hat ergeben, dass (...) nicht von einem ‚Aufbau‘ der Bestände über den Untersuchungszeitraum zu sprechen ist, sondern vielmehr Umschichtungen innerhalb des Portfolios festzustellen sind. Hierbei sind insbesondere die Verschiebung des Anteils der Investments (...) hin zu ABS-Transaktionen zu nennen: (...) Innerhalb der Produktart ABS-Transaktionen haben die insbesondere ab 2004 erworbenen komplexen Strukturen wie z.B. die synthetischen CDO’s (...) einen hohen Anteil an den in den Jahren 2007 und 2008 aus dem CIP-Portfolio insgesamt realisierten Verlusten, die sich auf EUR 1.331 Mio in 2007 und EUR 1.583 Mio in 2008 belaufen (…).‘

     

    Mit anderen Worten: Falsche Entscheidungen in der Regierungszeit von Rot-Grün haben das Portfolio der HSH für Schwankungen des Marktes anfällig machen lassen. Dass Sie damals allesamt ‚besoffen vom Erfolg‘ waren, gilt heute im Übrigen nicht als Entschuldigung.

     

    Die FDP-Fraktion hat es einmal dokumentiert, dass die großartigen Prognosen, die die führenden Vertreter der HSH Nordbank jedes Jahr über positive Geschäftsausblicke abgegeben haben, meistens innerhalb kürzester Zeit von der Realität eingeholt wurden.

     

    Am 9. April 2008 erklärte die Bank per Pressemitteilung beispielsweise wie folgt:

     

    ‚Für das Jahr 2008 geht die HSH Nordbank weiter von einer hohen Unsicherheit an den Finanzmärkten aus. ‚Wir haben jedoch gezeigt, dass wir ein erfolgreiches und krisenfestes Geschäftsmodell haben‘, sagte Vorstandsvorsitzender Hans Berger. ‚Daher werden wir unseren Wachstumskurs fortsetzen.‘ Das Neugeschäft entwickelt sich auch 2008 erfreulich.‘

     

    Am 8. September 2008 hieß es dann:

     

    ‚‚Wir rechnen damit, dass die Finanzmarktkrise länger andauert. Mit unserem Programm verbessern wir unsere Wettbewerbsposition und machen unser Haus wetterfest‘, sagte Hans Berger, Vorstandsvorsitzender der HSH Nordbank, anlässlich der Vorlage der Halbjahreszahlen.‘

     

    Am 24. September des gleichen Jahres erklärt die Bank:

     

    ‚Ungeachtet der Turbulenzen an den Finanzmärkten hat sich das Geschäftsmodell der HSH Nordbank als robust erwiesen. (…) Mit den jüngsten Kapitalmaßnahmen über zwei Milliarden Euro und dem bereits der Öffentlichkeit vorgestellten Maßnahmenpaket zur weiteren Stärkung der Finanzkraft sieht sich die Bank gut gerüstet, ihr Geschäftsmodell weiter zu fokussieren.‘

     

    Am 15. Januar 2009 berichtete dann die Bild-Zeitung, dass der Verlust der HSH höher sein wird als erwartet. Unter Berufung auf das Umfeld der Bank dürfte das Minus bei bis zu zwei Milliarden Euro liegen. Es werde zudem geprüft, so die ‚Bild‘, ob ein Einstieg des Bundes, ähnlich wie bei der Commerzbank, möglich sei.

     

    Im Interview mit der Bild-Zeitung sagte Aufsichtsratschef Peiner am gleichen Tage:

     

    ‚Die Bank ist strukturell gesund. (…) Es wurden und werden keine Steuern hinterzogen. (…) Ich denke, dass die Bank 2011 wieder dividendenfähig ist.‘

     

    Wir wissen heute, dass jeder dieser drei Sätze entweder zu diesem Zeitpunkt schon falsch war oder sich später als falsch herausgestellt hat. Eine schlechtere Trefferwahrscheinlichkeit gibt es nicht.

     

    Und es ging weiter: Im März 2010 erklärte Dirk Jens Nonnenmacher gegenüber der ‚Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung‘, dass die Bank im Jahr 2011 endlich die Verlustzone verlassen werde. Und obwohl der Kurs, der im Jahr 2009 eingeschlagen wurde, laut Pressemitteilung vom 2. März 2011 ‚konsequent‘ gehalten wurde, wurde nun ein neues Zieldatum angekündigt, an dem die HSH Nordbank wieder voll dividendenfähig sein sollte: 2014. Wir wissen, dass auch das nicht gehalten werden konnte.

     

    Dass die HSH selbst hieraus keine Schlüsse gezogen hat, konnten wir bei der Vorlage der Halbjahresbilanz in diesem Jahr feststellen. Per Presseerklärung teilte die HSH Nordbank am 28. August mit, die Bank befinde sich ‚auf einem guten Weg‘ – was nachweislich falsch war. Denn ausweislich der aktuellen Halbjahresbilanz sprechen wir von 23 Prozent notleidenden Krediten – fast ein Viertel – Tendenz steigend! Dies ist geschehen, obwohl sich die Bank durch die Umstrukturierung angeblich auf einem ‚guten Weg‘ befunden hat. Wer glaubt das denn?

     

    So könnten wir noch eine Reihe weiterer Beispiele nennen. Insgesamt lässt sich aber zusammenfassen, dass die Bank stets nach dem Motto verfuhr: ‚Wir verlegen die Beseitigung unseres Problems in die Zukunft, also haben wir heute kein Problem.‘

     

    Im Lichte dieser leuchtenden Zukunftsprognosen von Vertretern der Bank haben die Landesregierung und der Landtag mit Mehrheit mehrfach Entscheidungen gefällt, die sich später als falsch und als finanzpolitisch fatal herausgestellt haben. Mittlerweile sprechen wir von mehreren Milliarden Euro, die wir seit 2008 in die Bank gesteckt haben. Und wir müssen im schlimmsten Fall mit einem zweistelligen Milliardenbetrag rechnen, der in den kommenden Jahren auf den Landeshaushalt zurollt. Ertrag bisher fürs Land: Null.

     

    Ich habe es damals schon erklärt und erkläre es heute noch einmal: Wir sollten die vollmundigen Erklärungen der Bank zumindest einmal kritisch hinterfragen. Denn es liegt doch auf der Hand, dass die Vertreter der HSH nicht aus altruistischen Motiven heraus agieren und den Schutz des Landesvermögens im Blick haben, sondern dass sie eigene Interessen verfolgen. Den Schutz des Landesvermögens müssen wir verantworten – niemand anderes.

     

    Auch aus diesem Grund ist es unausweichlich, dass wir über die Zukunft der HSH Nordbank nicht nach dem Hauruck-Prinzip, sondern auch unter Hinzunahme von kritischen Stimmen in einem geordneten parlamentarischen Verfahren – mit Expertenanhörungen – beraten. Denn es geht vorrangig nicht um die HSH, es geht in erster Linie um die Zukunft unseres Landes.

     

    Eine Entscheidung über Milliarden von Euro sollten wir uns niemals leicht machen und keinesfalls übers Knie brechen, zumal sich diese Schulden in einem strukturellen Defizit niederschlagen werden, das mindestens 150 Millionen Euro betragen wird – auch hier ist die Tendenz eher steigend, wenn wir davon ausgehen, dass die Zinsen in den nächsten Jahren wieder nach oben gehen werden. Eine ordentliche Beratung über ein finanzielles Projekt in einer solchen Größenordnung sind wir den Menschen im Land schuldig.

     

    Und um wie viel Geld es insgesamt geht, haben Sie – Frau Finanzministerin – in Ihrer Rede ganz bewusst ausgeklammert. Als Parlamentarier können wir dies nicht akzeptieren. Ich will einem Modell jedenfalls nicht meine Zustimmung geben, dessen finanzpolitische Tragweite entweder unbekannt ist oder aus bestimmten Gründen verschwiegen wird. Und ich erwarte auch von den Abgeordneten von den Koalitionsfraktionen, dass sie ihre Ministerin hier nicht aus der Pflicht nehmen.

     

    Das Ergebnis, für das sich Olaf Scholz und Torsten Albig feiern lassen wollen, ist alles andere als ein Erfolg – auch wenn ich verstehen kann, dass die Koalitionäre mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln einen Jubelsturm zu entfachen versucht haben. Vielmehr liest sich die angebliche Einigung mit Brüssel wie ein Oktroi – es ist eine Abwicklung auf Zeit.

     

    Und faktisch hätte das Brüsseler Ergebnis fast nicht schlechter ausfallen können. Denn eine kontrollierte Abwicklung heißt doch, dass wir gezwungen sind, die Bank im Zweifel zu jedem Preis zu veräußern. Das wissen potenzielle Käufer doch auch.

     

    Und das grundlegende Problem bleibt, dass die Bank noch immer keine Zukunftsperspektive hat. So erklärte die Ratingagentur ‚Fitch‘ unmittelbar nach der Einigung mit der EU-Kommission, im Hinblick auf die vereinbarten mittelfristigen Privatisierungsbemühungen müsse die Langfristperspektive von ‚BBB-, stable‘ auf ‚BBB-, negative‘ verändert werden. Fitch spricht in seinem Bericht von einem ‚schwachen‘, also kaum tragfähigen Geschäftsmodell.

     

    Vor dem Hintergrund dieser Perspektive erleben wir jetzt aber, wie flexibel manch ein verantwortlicher Abgeordneter seine Argumentationslinie zeichnet. Ich erinnere daran, dass es in der Vergangenheit immer von SPD, Grünen und SSW geheißen hat, einen sogenannten ‚Weißen Ritter‘ werden wir für die HSH Nordbank nicht erwarten können – was ja letztlich nur bedeuten kann, dass die Werte der Bank doch nicht so gut waren, wie immer erklärt wurde.

     

    Jetzt aber müssen wir feststellen, dass die Aussichten, einen ‚Weißen Ritter‘ zu gewinnen, aktuell offenbar sehr gut sind – schenken wir zumindest den öffentlichen Bekundungen der Koalitionsvertreter Glauben. Warum sich die Situation jetzt fundamental verändert haben sollte – zumal sich die HSH in den letzten Monaten mit der Immobilienfinanzierung weitere schwere Klumpenrisiken ans Bein gebunden hat – hat mir aber bisher niemand sinnvoll erklären können.

     

    Und wenn die Möglichkeiten jetzt realistisch sein sollten, einen solventen Käufer zu finden, weil die Bank jetzt konkurrenz- und dividendenfähig sei, wäre es dann nicht sinnvoller, wir diskutierten breit in diesem Parlament über die HSH Nordbank, damit noch mehr potentielle Käufer von diesem großartigen Geschäft erfahren? Müssen wir nicht die Zeit nutzen und weltweit Werbung für diese Bank machen, damit wir die größten finanziellen Risiken für den Landeshaushalt abwenden können? Vielleicht sollten Sie Ihre Argumentation an dieser Stelle noch einmal genau überlegen.

     

    Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann Sie nur dringend davor warnen, sich wegen eines Mangels an Informationen dazu verleiten zu lassen, den Einschätzungen weniger anderer über angebliche fiskalische Auswirkungen blind zu vertrauen. Oder sind Sie alle der Auffassung, Sie hätten genug Informationen, um über mehrere Milliarden Euro der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zu entscheiden?  Hieran zweifele ich ernsthaft.

     

    Einen Hinweis, wieso extrem große Zweifel angebracht sind, gibt die Pressemitteilung des Kollegen Lars Harms vom 19. Oktober zur Einigung mit Brüssel. Das ist – wohlgemerkt – derjenige Abgeordnete des SSW, der als Mitglied des Beteiligungsausschusses am besten informiert sein sollte. In dieser Erklärung heißt es in einer erschreckenden Schlichtheit:

     

    ‚Mit der neuen Konstruktion wurde (…) eine Lösung vereinbart, die das Landesvermögen so gut wie möglich schont, da sich die Lasten über mehrere Jahre und nicht nur auf die Länder, sondern auch auf den freien Markt verteilen.‘

     

    Warum die Akteure auf dem freien Markt ein Interesse daran haben sollten, öffentliche finanzielle Lasten zu übernehmen und nicht gewinnorientiert zu handeln, habe ich bis heute nicht verstanden. Die euphorisch vorgetragene Idee, der freie Markt rette das schleswig-holsteinische Landesvermögen, ist so absurd und naiv, dass die Menschen in Schleswig-Holstein mit gutem Grund glauben können, hier mangelt es vielen Entscheidungsträgern mindestens an Informationen.

     

    Der Eindruck, der durch solche öffentlichen Äußerungen entsteht, ist ein Grund mehr, warum wir mehr Informationen brauchen, als derzeit. Es ist ein Grund mehr, eine ordentliche parlamentarische Beratung durchzuführen und auch andere Stimmen zu hören, als diejenigen der Bank oder der Landesregierung. Und es ist ein Grund mehr, dass wir uns gegen den zeitlichen Druck, den die Landesregierung auf das Parlament ausübt, wehren.“

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  • 19.11.2015

    Oliver Kumbartzky: Landesregierung muss für die Umsetzung der Resolution richtige Schlüsse ziehen

    „In meiner Brust schlagen zwei Herzen, wenn wir jetzt über die Beschlüsse und Resolutionen zum Parlamentsforum Südliche Ostsee diskutieren. Und ich glaube, vielen anderen geht es auch so. Auf der einen Seite besteht doch eine gewisse Enttäuschung darüber, wie unkonkret und wenig greifbar die Beschlüsse des Parlamentsforums oder ähnlicher Institutionen häufig sind. Auf der anderen Seite sehe ich, welche große Chance das Parlamentsforum für den Austausch in der Region gerade mit Kaliningrad, also Russland, bietet.

     

    Die Regionalpolitik und die regionale Kooperation stehen beim Parlamentsforum im Fokus. Aber natürlich spielen auch im Parlamentsforum größere außenpolitische Linien eine Rolle. Ohne Zweifel bestehen aktuell Spannungen zu den russischen Partnern. Die Ukraine-Krise, aber auch die Grenzverletzungen durch russische Flugzeuge und Marineeinheiten, können nicht einfach ausgeblendet werden.

     

    Das spiegelt sich natürlich nicht in den verabschiedeten Resolutionen wieder, sondern schwingt in Beiträgen oder Gesprächen, die am Rande der Konferenz geführt werden, mit. Die Resolutionen werden einstimmig verabschiedet, das erklärt dann natürlich auch, warum kritische Themen ausgeblendet werden, weil sie nicht konsensfähig sind. Warum sollte es beim Parlamentsforum anders sein als bei der UNO? Das ist das Schicksal aller auf Konsens beruhenden internationalen Organisationen.

     

    Der auf der Konferenz geführte Dialog ist dann häufig wichtiger als der eigentliche Resolutionstext. Gerade in Zeiten, in denen Spannungen zu Russland bestehen, aber auch die innerrussischen Entwicklungen wenig Grund zur Freude bieten, ist der Dialog besonders wichtig.

     

    Diese Überlegungen vorangestellt, will ich jetzt zur Resolution selbst kommen. Denn tatsächlich setzt die Resolution mit dem Fokus auf die Wissensgesellschaft und die Hochschulkooperation genau den richtigen Schwerpunkt. Damit hebt sich die Resolution sehr positiv von anderen ab und nimmt sich ein Politikfeld zum Gegenstand, welches leider noch nicht den Stellenwert hat, den es aus meiner Sicht haben müsste. Die Wissenschafts- und Forschungspolitik wird eher stiefmütterlich behandelt, dabei ist sie das größte Kapital, was wir haben. Die Resolution beschreibt genau die richtigen Handlungsfelder.

     

    Kommen wir also zur Umsetzung. Die FDP-Fraktion kann dem vorliegenden Antrag ohne Probleme zustimmen. Wir hoffen aber, dass es nicht nur bei bedrucktem Papier bleibt, sondern dass die Landesregierung für die Umsetzung auch die richtigen Schlüsse zieht. Denn auch Schleswig-Holstein hat leider seine Hausaufgaben im Hochschul- und Forschungsbereich nicht gemacht. Die chronische Unterfinanzierung der Hochschule ist aus Sicht der FDP-Fraktion nicht gelöst und auch im Forschungsbereich rangiert Schleswig-Holstein im Ländervergleich immer ganz hinten. Wenig hilfreich ist es dann auch, wenn die Wissenschaftsministerin nur verwaltend und nicht gestaltend in der Wissenschafts- und Forschungspolitik aktiv ist. Wir haben gerade vor kurzem wieder ein Negativbeispiel gehabt. Da haben wir mit den mikrobiologischen Schnelltests schon einmal Spitzenforschung mit anwendungsbezogenen Ergebnissen in unserem Land vorliegen, die Menschen wirklich helfen kann und nebenbei möglicherweise noch eine Menge Geld spart – und was macht die Wissenschaftsministerin? Sie legt die Hände in den Schoß. Das reicht natürlich nicht. Wir sind deswegen gespannt auf die Umsetzungsergebnisse, die uns ja dann im nächsten Europabericht präsentiert werden.“

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  • 19.11.2015

    Oliver Kumbartzky: Doppelte Regelungen vermeiden und Kosten nicht ausufern lassen

    „Mit dem Friesischen haben wir ein kleines sprachliches Juwel in unserem Land, welches Teil des kulturellen Reichtums Schleswig-Holsteins ist.


    Ohne Frage stehen kleinere Minderheitensprachen wie das Friesische unter Druck. Wenn das Nordfriesische von der UNESCO als ernsthaft gefährdete Sprache eingestuft wird, dann besteht Handlungsbedarf. Die FDP-Fraktion teilt daher die grundsätzliche Intention des vorliegenden Gesetzentwurfes, das Friesische zu stärken und zu pflegen. Offen bleibt aber, wie dies am Besten erreicht werden kann. Wir hatten bereits bei der Verabschiedung des Friesischgesetzes darauf hingewiesen, dass in vielen Feldern nur Symbolpolitik steckt. Für die FDP-Fraktion bleiben daher konkrete Schritte zur Förderung des Friesischen vom Kindergarten über den Kulturbereich, im Schulbereich bis hin zur Universitätsebene jedenfalls ungleich viel wichtiger.

     

    Den Änderungen am Friesischgesetz stehen wir gleichwohl durchaus wohlwollend gegenüber. Lassen sie mich jedoch mit einigen Bemerkungen auf einzelne Punkte eingehen.

     

    Nehmen wir das Beispiel der Einführung von Urkunden und Beweismitteln in friesischer Sprache bei zivilrechtlichen Verfahren. Das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung regeln bereits die Einbringung fremdsprachiger Urkunden abschließend. Das freundlicherweise zur Verfügung gestellte Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes (WD) stellt die Rechtslage in diesem Feld nachvollziehbar klar. Zu einer Parallelgesetzgebung ist das Land nicht befugt. Die landesrechtliche Regelung kann also nur die bereits bestehenden bundesrechtlichen Regelungen nachrichtlich wiederholen und wie in diesem Fall für das Friesische konkretisieren. Der WD stellt aber auch klar, dass der Einreicher einer friesischsprachigen Urkunde in einem Zivilprozess nicht davon entbunden wäre, eine deutsche Übersetzung beizubringen und auch die Kosten selbst zu tragen hätte. Durch die Einführung in das Friesischgesetz entsteht also keine neue Rechtslage, es ändert sich also nichts. Alles was bisher möglich war, ist auch weiterhin möglich, mehr aber auch nicht. Auch diese Änderung ist also Symbolpolitik. Es ist also mithin unschädlich.

     

    In diesem Zusammenhang weist der WD aber auch darauf hin, dass es einer unzulässigen Rechtsausübung gleichkäme, wenn sich ein Beteiligter trotz einwandfreier Verständigung auf die Nichtbeachtung der Gerichtssprache berufen würde. Im Übrigen kann ich mir nicht vorstellen, dass irgendjemand mal darauf verzichtet hat, sein Recht zivilgerichtlich durchzusetzen, nur weil er Schriftstücke nicht auf Friesisch beibringen konnte.

     

    Gleiches gilt ebenso für die Aufforderung im Sinne einer Kann-Regelung, dass die Kommunen in Nordfriesland Friesischangebote in ihre Fortbildungsangebote aufnehmen mögen. Dagegen spricht aus der Sicht meiner Fraktion überhaupt nichts, ich will nur darauf hinweisen, dass niemand die Kommunen in Nordfriesland daran hindert, das jetzt schon zu machen.

     

    Nun zur Beschilderung: Ja, durch eine zweisprachige Beschilderung zeigt sich die Verwurzelung des Friesischen in der Region. Es ist auch nicht von der Hand zu weisen – und das wird ja auch in der Begründung des Gesetzentwurfes aufgeführt –, dass Nordfriesland als Tourismusregion davon profitieren kann. Wenn die zweisprachige Beschilderung Schritt für Schritt ausgebaut werden soll, dann wäre es aus meiner Sicht nur wichtig, dass dies vor dem Hintergrund der katastrophalen Finanzlage des Landes mit Augenmaß und der Finanzsituation angemessen geschieht.

     

    Die Möglichkeit der Verwendung der friesischen Sprache bei Eingaben an die Verwaltung besteht in Nordfriesland ja schon seit über zehn Jahren. Es wäre daher interessant, im Rahmen der weiteren Ausschussberatung zu evaluieren, wie davon überhaupt Gebrauch gemacht wird und wie die Kommunen in Nordfriesland verwaltungstechnisch damit umgehen.

     

    Das bringt mich zu den Punkten, die wir kritisch sehen und wo wir sehr gespannt sind auf die Stellungnahmen im Anhörungsverfahren. Ich meine insbesondere die Einfügung des Paragraphen 82b in das Landesverwaltungsgesetz. Der Aspekt zum Friesischen ist schließlich bereits geregelt und braucht nicht doppelt geregelt werden. Klar ist zudem, dass es beim Plattdeutschen und beim Dänischen klare Unterschiede zum Friesischen gibt. Das Dänische ist keine gefährdete Sprache und beim Plattdeutschen gibt es keine verbindliche Schriftsprache und es gibt zudem in unserem Land auch noch regionale sprachliche Unterschiede beim Platt.

     

    Dass zudem mögliche Übersetzungskosten dann auch noch vom Land oder den Kommunen zu tragen sind, stellt eine unverhältnismäßige Belastung der öffentlichen Haushalte dar. Ich weise auch daraufhin, dass eine Übernahme von Übersetzungskosten in der Sprachencharta im Verwaltungsbereich nicht explizit vorgesehen ist und die Bundesrepublik sogar eine Übernahme von Kosten im Justizbereich ausgeschlossen hat.

     

    Diesen Paragraphen hätten Sie vielleicht mal durch den WD prüfen lassen sollen, ob das alles rechtlich überhaupt möglich ist. Das wäre doch mal interessant, zu klären.“

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  • 18.11.2015

    Dr. Heiner Garg: Personalmehrbedarf ist eindeutig vorhanden

    „Der Gesetzentwurf ist als Ergänzung zur Personalstrategie des Landes im Zuge der Flüchtlingskrise zu verstehen. Der Personalmehrbedarf in den betroffenen Bereichen ist eindeutig vorhanden, sodass die Landesregierung selbstverständlich neben der Schaffung neuer Stellen und der Verlagerung vorhandenen Stellen in besonders geforderte Bereiche auch die Option Beamtinnen und Beamte, die sich kurz vor dem Ruhestand befinden, berücksichtigen muss.

     

    Wir werden zusammen im zuständigen Ausschuss mit Vertretern des Beamtenbundes sprechen und überprüfen, ob die im Gesetzentwurf genannten Anreizwirkungen als ausreichend betrachtet werden.“

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  • 18.11.2015

    Oliver Kumbartzky: Teile der vorgeschlagenen Änderungen schaffen zusätzliche Bürokratie

    „Grundsätzlich begrüßen möchte ich zunächst den Gesetzentwurf der Piraten (Drucksache 18/3559). Dass Einwohnern amtsangehöriger Gemeinden die Möglichkeit von Bürgerentscheiden verwehrt ist, wo die Gemeinden Aufgaben auf das Amt übertragen haben, ist nicht begründbar. Hier liegen eine offensichtliche Regelungslücke und damit auch ein sachlich begründeter Handlungsbedarf vor. 

     

    Die Notwendigkeit gesetzgeberischen Handelns erschließt sich bei den von der Koalition vorgeschlagenen Änderungen kommunalrechtlicher Vorschriften (Drucksache 18/3500) hingegen nicht. Da Artikel 6 Absatz 2 unserer Landesverfassung die dänische und friesische Minderheit sowie die Minderheit der Sinti und Roma bereits unter den Schutz der Gemeinden und Gemeindeverbände stellt, erhalten die Änderungen hier keinerlei Mehrwert, so dass Sinn und Zweck des Vorhabens nicht wirklich schlüssig ist.

     

    Genauso verhält es sich bei der Einführung einer Berichtspflicht auf kommunaler Ebene: Auch wenn im Vergleich zum ersten Anlauf nunmehr nur noch eine Berichtspflicht für Kommunen kommen soll, in denen die Minderheiten auch traditionell heimisch sind, wird hier mal wieder ohne den Nachweis der Erforderlichkeit mehr Bürokratie geschaffen. Es ist ja richtig, dass bei der einfachgesetzlichen Konkretisierung von Artikel 6 der Landesverfassung ein weiter Gestaltungsspielraum besteht. Gleichwohl sollten Regelungen des Gesetzgebers auch hier nur erlassen werden, wenn es nicht nur um Symbolpolitik geht, sondern es wirklich notwendig ist. Es liegt nicht unbedingt auf der Hand, warum ausgerechnet für dieses Staatsziel eine Berichtspflicht eingeführt wird, während zahlreiche andere Staatsziele hiervon ausgenommen sind. 

     

    Es ist im Zuge der Ausschussberatungen deshalb seitens der Regierungsfraktionen der Nachweis zu führen, wo denn die Mängel im bestehenden System liegen, die einen Gesetzentwurf in der vorliegenden Form erforderlich erscheinen lassen.

     

    Eingehen möchte ich in meiner Rede aber vor allem auf ein Thema, dass auch uns besonders wichtig ist: Das Wahlrecht für betreute Menschen.

     

    Es ist zunächst einmal vollkommen richtig, dass wir uns hiermit befassen müssen. Die Möglichkeit zur Partizipation durch Wahlen ist in der repräsentativen Demokratie fundamental. Das Wahlrecht ist eines der wichtigsten verfassungsrechtlich garantierten Rechte der Bürgerinnen und Bürger – und zwar aller Bürgerinnen und Bürger.

     

    Auch wenn unser Recht Wahlrechtsausschlüsse von Menschen mit Behinderung, jedenfalls ausdrücklich, nicht kennt – weder das Bundeswahlgesetz, noch § 7 des Landeswahlgesetzes knüpfen an das Vorliegen einer Behinderung an – sollten wir gemeinsam versuchen, das Wahlrecht  inklusiver zu gestalten.

     

    Auch aus unserer Sicht sollte deshalb darüber nachgedacht werden, ob der Ausschluss nach § 7 Nr. 2 Landeswahlgesetz noch zeitgemäß ist.

     

    Fraglich ist allerdings, ob dafür einfach eine Streichung der Vorschrift das adäquate Mittel wäre. Denn so würde das Wahlrecht auch Personen eingeräumt, die zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung in keinem Bereich mehr fähig sind. Der hier in Rede stehende Wahlrechtsausschluss weist neben möglicher Diskriminierungsaspekte aber auch einen Schutzaspekt auf: Die Wahl bewirkt nämlich nicht nur die Legitimation von Herrschaftsausübung, sondern gewährleistet auch die Vermeidung von Fremdbestimmung. Genau das soll auch § 7 Nr. 2 sicherstellen, der die Teilnahme an der Wahl ausschließt, weil hier eben eine Missbrauchsgefahr besteht.

     

    Diskussionswürdig wäre es dementsprechend auch, die Ausschlusstatbestände zu verfeinern oder festzulegen, dass in bestimmten Fällen konkret überprüft wird, ob der Einzelne in der Lage ist, eine Wahlentscheidung zu treffen, wobei diese Entscheidung von einem Richter, der ja schließlich auch den Umfang der Betreuung zu klären hat, zu treffen wäre. So könnte grundsätzlich auch jede Person, für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer bestellt ist, wählen. Nur, falls dies explizit anders angeordnet würde, würde das Wahlrecht entfallen.

     

    Das größte Problem bei der Beurteilung dieser verschiedenen Reformoptionen ist, dass vieles im Tatsächlichen noch unklar ist. Es gibt derzeit keine belastbaren Erkenntnisse über die von den Wahlrechtsausschlüssen betroffenen Gruppen. Um zu erfahren, welche Personenkreise in welchem Ausmaß betroffen sind, hat das – im übrigen sozialdemokratisch geführte – Bundesarbeitsministerium eine entsprechende Änderung des Bundeswahlgesetzes deshalb zurückgestellt und eine ausführliche Studie in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse Anfang 2016 erwartet werden.

     

    Angesichts der wenigen belastbaren Fakten ist die Forderung der Regierungsfraktionen, § 7 Nr. 2 gänzlich zu streichen, jedenfalls heute nicht ausreichend hinterlegt. In diesem konkreten Fall sollten wir daher die rechtstatsächlichen Erhebungen abwarten. 

     

    Im Übrigen freue ich mich auf konstruktive Ausschussberatungen.“

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  • 18.11.2015

    Anita Klahn: Wahlfreiheit an Gymnasien stärkt die Eigenverantwortung der Schulen

    „Mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir einen der bildungspolitischen Kardinalfehler der amtierenden Regierungskoalition korrigieren und dem Willen von Schülern, Eltern und Lehrern wieder Gehör verschaffen.

     

    Wir wollen, dass Gymnasien wieder selbst entscheiden können, ob sie den acht- oder neunjährigen Bildungsgang oder das sogenannte G-Y-Modell, also beide Bildungsgänge als Weg zum Abitur anbieten wollen. Wir wollen die Eigenverantwortung der Schulen stärken.

     

    Die Faktenlage ist dabei völlig klar.

     

    Der Trend in den westdeutschen Flächenländern ist eindeutig. Alle schwenken auf G9 an Gymnasien zurück. Niedersachsen, Hessen, NRW, Baden-Württemberg, selbst Bayern mit der ‚Mittelstufe plus‘ schwenkt um. Überall ist die Resonanz von Eltern und Schülern positiv. Auch bei uns im Land sieht man das an den Anmeldezahlen. Zum Beispiel in Schleswig, dort liegen ein G8- und ein G9-Gymnasium dicht beieinander, beide Schulen haben einen sehr guten Ruf, jedoch ist das G9-Gymnasium komplett überlaufen, während die Anmeldesituation bei G8 schwierig war. Auch bei den G-Y-Gymnasien ist der G9-Bildungsgang immer stark nachgesucht. Bei einigen handelt es sich faktisch um reine G9-Gymnasien.

     

    Auch die Belastungen der G8-Schüler sind enorm – Arbeitsverdichtung, Termindruck, Zeitmangel. Es bleibt kaum noch Zeit, neben der Schule Freizeitaktivitäten wahrzunehmen. Das ehrenamtliche Engagement leidet deutlich, das zeigen alle Umfragen. Oder werfen sie doch mal einen Blick in die Stellungnahme des Landesfeuerwehrverbandes, der die Problemlage für seinen Bereich beschreibt. Und das gilt für alle Vereine und Verbände. Die aktuelle Flüchtlingskrise zeigt doch, wie wichtig Ehrenamt und Zivilgesellschaft sind. Ohne deren Einsatz wäre dieses Land doch schon am Ende. Und was machen wir? Wir schneiden uns ins eigene Fleisch und torpedieren die Nachwuchsgewinnung.

     

    Der Deutsche Lehrerverband meldet, dass durch den notwendigerweise höheren schulischen Leistungsdruck die Zahl der Ehrenrunden angestiegen ist. Warum, frage ich, treiben wir unsere Kinder in dieses System? Warum treiben wir viele in diese unnötige Erfahrung des Scheiterns? Ich habe da keine Antwort drauf. Es gibt Fahrschüler, die durch die langen Busfahrzeiten längere Arbeitstage haben als ihre Eltern.

     

    Nun kann man natürlich versuchen die Belastungen bei G8 zu mindern. Hamburg und NRW gehen da jedoch genau den falschen Weg. Denn was wird dort gemacht, die Hausaufgabenbremsen sind doch nur das weitere Senken der Qualität. Das lehnen wir kategorisch ab. Die FDP will mehr Qualität im Bildungswesen und nicht weniger. Das Abitur darf nicht weiter entwertet werden. Das Abitur ist der allgemeine Hochschulzugang und muss als solches ein absolutes Qualitätsmerkmal bleiben.

     

    Der Weg dafür ist die Rückkehr zu G9. Geben wir unseren Kindern dieses Jahr, damit sich in Ruhe entwickeln und weiterhin Musik, Sport oder anderes Ehrenamt neben der Schule betreiben können. Man muss doch nur mal die ganzen Stellungnahmen, offenen Briefe, Initiativen oder Interviews von Schülern, Eltern und Lehrern aus der ganzen Republik lesen. Wenn dort geschrieben wird, dass sich das Schulleben schon kurz nach der Umstellung auf G9 gewandelt hat und sich so viele Schüler wie selten wieder in sozialen Schulprojekten, im Chor, im Orchester oder beim Sport engagieren. Warum hören wir diesen Menschen nicht zu und geben den Gymnasien nicht Wahlfreiheit zurück?

     

    Ministerin Ernst, wir wollen ihnen die Möglichkeit geben, eine Wende in der Bildungspolitik einzuleiten. Denn wie heißt es so schön bei Wilhelm Busch, wer in die Fußstapfen eines anderen wandelt, hinterlässt keine eigenen Spuren. Frau Ministerin, verlassen sie den falschen Weg, den ihre Vorgängerin eingeschlagen hat. Werden sie ihrem Anspruch gerecht, mehr zu zuhören und wieder mehr Dialog mit den Betroffenen zu führen. Geben sie ihrer Regierung wieder einen vernünftigen bildungspolitischen Kurs und sorgen sie dafür, dass die Koalitionsfraktionen dem Gesetz zustimmen.

     

    Wenn wir den Gesetzentwurf jetzt zu Beginn des Schuljahres beschließen, haben die Gymnasien genügend Zeit, sich für das kommende Schuljahr auf den Weg zu machen, um wieder G9 anbieten zu können. Ich rufe deshalb alle auf, die starke Gymnasien wollen, heute dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Denn wer den Gymnasien die Wahlfreiheit verweigert, entkernt die Gymnasien immer weiter und zeigt nur seine wahre Absicht – die Einführung der Einheitsschule.“

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  • 18.11.2015

    Anita Klahn: Wir brauchen akzeptable Gruppengrößen und qualitativ gute Betreuung

    „Unter dem Aspekt, dass mehr als 30 Prozent der Unter-Dreijährigen eine Krippe und mehr als 90 Prozent der 3- bis 6-jährigen Kinder eine Kinderbetreuungseinrichtung besuchen, geht mein Dank an die CDU für die Große Anfrage sowie an das Sozialministerium für den Versuch umfassender Antwort, auch wenn auf die fehlende Zuarbeit der Kommunalen Landesverbände verwiesen werden musste. Was insofern bedauerlich ist, da wir sowohl bei der qualitativen als auch quantitativen Weiterentwicklung in der Kinderbetreuung auf gute Zusammenarbeit angewiesen sind.

     

    Eine wichtige Erkenntnis des Berichtes ist, dass seit 2008 zwar eine Reihe gesetzlicher Vorschriften erlassen wurden, aber keine mit der seit Jahren kritisch bewerteten Personalsituation entlastend wirkt. Es gibt weiterhin keine Aussagen zu den sogenannten Vor- und Nachbereitungszeiten, der Mehrbelastung durch neugeschaffene Aufgaben wie zum Beispiel den Übergang von Kita und Schule zu gestalten, dem Anspruch von Elterngesprächen gerecht zu werden, der Dokumentation u.v.m.

     

    Seit Jahren besteht die Regelung, dass 1,5 Fachkräfte für 20 Kinder, und in Ausnahmefällen auch mehr, die Verantwortung haben. Beruhigend ist daher die Auskunft, dass es immer noch mehr Bewerber für einen Ausbildungsplatz an den Fachschulen gibt, als Schulplätze. Und auch nahezu 70 Prozent der Absolventen im System bleiben.

     

    Wichtig ist mir hier die Einschätzung der Landesregierung, dass eine vollständige Akademisierung nicht angestrebt werden würde, sondern die multiprofessionellen Teams zukunftsweisend seien. Das teile ich ausdrücklich.

     

    Die Kollegin Rathje-Hoffmann hat mit ihrer Frage nach den Öffnungszeiten einen wichtigen Aspekt zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf aufgegriffen. Und es hat mich schon erstaunt, dass von 1.723 Einrichtungen nur 7 Prozent bis 18 Uhr und darüber hinaus nur 1,5 Prozent ein Betreuungsangebot anbieten.

     

    Das geht an der Realität vorbei. Wir brauchen längere Öffnungszeiten. Wir brauchen vielmehr Kitas, die zumindest bis 18 Uhr geöffnet sind.

     

    Daher unterstütze ich die mit dem Antrag geforderte Abfrage des tatsächlichen Bedarfes. Wir sehen den Begriff ‚24h-Kita‘ dabei auch mehr als Schlagwort, um auf diese Problematik aufmerksam zu machen – weniger den tatsächlichen Bedarf für so lange Öffnungszeiten. Das scheint mir auch nicht vom Kind aus gedacht zu sein. Auch sehe ich die Arbeitgeber in der Pflicht, wenn sie denn Erziehende, in der Regel Frauen, in ihren Unternehmen beschäftigen, an dieser Stelle mit einem Angebot unterstützen. Einige sind schon auf dem richtigen Weg. Das UKSH würde sich z.B. anbieten und auch die Möglichkeiten am ehesten bieten, für seine dort beschäftigen Eltern ein arbeitszeitengerechtes Betreuungsangebot vorhalten zu können. Damit kämen sicher einige Frauen aus der Teilzeitfalle heraus.

     

    Anderenorts müssen die Kommunen prüfen, inwieweit sie mit Tagespflegepersonen individuelle Bedarfe abdecken könne.

     

    Wenn wir wollen, dass Frauen sich gleichermaßen wie Männer in der Arbeitswelt engagieren können, bedarf es unserer Unterstützung. Und ich begrüße es, dass der Bund trotz der großen Flüchtlingsproblematik an dieser Stelle Maßnahmen finanziell unterstützt.

     

    Kinderbetreuung muss für Eltern bezahlbar sein, es ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Land und Kommune. Hier spielt auch die seit langem notwendige Neuordnung aller familienpolitischen Leistungen hinein.

     

    Die konkrete Ausgestaltung kann nur vor Ort bedarfsgerecht erfolgen. Das Problem dabei ist im Übrigen nicht das beitragsfreie Kita-Jahr und schon gar nicht die unausgegorene sozialdemokratische 100-Euro-Wahlprämie. Was wir vielmehr brauchen sind akzeptable Gruppengrößen, qualitativ gute Betreuung sowie eine Erweiterung der Öffnungszeiten. Hier müssen unsere Schwerpunkte liegen. Der Prämienwahn von SPD und CDU muss ein Ende finden und wir müssen uns auf die Punkte konzentrieren, welche den Familien wirklich weiterhelfen.“

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  • 18.11.2015

    Dr. Heiner Garg: „Impuls“ ist bislang nichts als heiße Luft

    „In den ersten drei Regierungsjahren hat die rot-grün-blaue Regierung gezeigt, dass sie weder Willens noch in der Lage ist, den immensen Sanierungsstau abzubauen.

     

    Jetzt plumpst ein Gesetzentwurf zur Errichtung eines „Sondervermögens Impuls“ in den Raum. Heldenhaft behauptet Frau Heinold, damit würden nun endlich Straßen saniert, Schienen gelegt oder OP-Säle gebaut. Irgendwie. Irgendwann. Vielleicht 2018 – wenn es diese Regierung schon längst nicht mehr gibt.

     

    Woher die jährlich 100 Millionen Euro für ‚Impuls 2030‘ kommen sollen, darauf hat die Finanzministerin keine Antwort. Daher bleibt Impuls ein Rohrkrepierer: Viel heiße Luft – sonst bislang jedenfalls nichts.

     

    Am Zustand der Straßen, Brücken, Häfen, Krankenhäusern oder Schulen ändert sich unter dieser Koalition allerdings doch etwas: Aufgrund einer vollkommen verfehlten Prioritätensetzung in den vergangenen drei Haushaltsjahren erhöht sich der Investitionsstau unter Rot-Grün-Blau nochmals, und das obwohl der Landesregierung seit 2012 1,6 Milliarden Euro mehr Steuermittel zur Verfügung stehen.

     

    Die Beseitigung des bis 2017 noch weiter ansteigenden Investitionsstaus überlässt die Regierung dann lieber anderen.“

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  • 18.11.2015

    Anita Klahn: Wir brauchen mehr Augenmaß beim Umgang mit Handys im Schulalltag

    „Man kann auch über das Ziel hinausschießen: Mit dem vorliegenden Antrag stilisieren die Piraten ein Problem hoch, welches erstens in der Form flächendeckend gar nicht besteht und zweitens völlig außer Acht lässt, dass Schulleitungen für einen geordneten Schulbetrieb sorgen müssen und jeder Schüler die Pflicht hat, sich auf den Unterricht zu konzentrieren und mit seinem Verhalten keinen anderen Mitschüler beeinträchtigt.

     

    Wesentlich hilfreicher wäre es, wenn Eltern ihren Kindern einen verantwortungsbewussten Umgang mit dem Handy vermitteln und ihnen auch vorleben, dass es Situationen gibt, in denen das Handy schlichtweg nicht auf den Tisch gehört.

     

    Insofern halte ich es für völlig legitim, dass Schulleitungen Regeln für den ordnungsgemäßen Schulalltag aufstellen. In welchem Rahmen dieses in Bezug auf die Handynutzung geschehen darf, kann man dem vorliegenden Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes sehr gut entnehmen.

     

    Zuerst einmal wird unterschieden zwischen dem Verbot des Mitführens und dem Verbot der Benutzung von Mobiltelefonen. Das Mitführen eines Handys kann grundsätzlich nicht verboten werden und wäre auch völlig unverhältnismäßig. Ein generelles Verbot der Benutzung ist aber möglich, wenn entsprechende Öffnungsklauseln in der Schulordnung bestehen.

     

    Begründet wird dieses damit, dass der staatliche Erziehungsauftrag einen ordnungsgemäßen und störungsfreien Unterrichtsablauf gebietet. Öffnungsklauseln können die Handynutzung nach Genehmigung durch eine Lehrkraft oder die Möglichkeit der Handynutzung in Freistunden sein.

     

    Theoretisch würde nach dem Gutachten sogar eine Beschränkung der Handynutzung in Schulpausen möglich sein, da – Zitat – ‚die Pausen als Raum der nicht virtuellen Kommunikation und ungestörten sozialen und persönlichen Entwicklung dienen sollen.‘ Der staatliche Erziehungsauftrag lässt also etwas zu, was sich in der Praxis allerdings wohl kaum umsetzen ließe.

     

    Ich habe großes Vertrauen darin, dass die Schulen, die Lehrkräfte verantwortungsbewusst mit dieser Differenzierung von Mitführen und Benutzung umgehen.

     

    Wenn Schulleitungen Maßnahmen ergreifen, um die Handynutzung einzuschränken, dann tun sie dieses als Reaktion auf erhebliche Probleme und Störungen in diesem Bereich. Da ist es wenig hilfreich, ihnen verbieten zu wollen, im Rahmen der Schulordnung Regeln aufzustellen.

     

    Aus unserer Sicht ist es selbstverständlich, dass Mobiltelefone in Prüfungssituationen eingesammelt werden können. Da man heutzutage alles auf Handys speichern kann, ist es dabei auch völlig unerheblich, ob die Handys ins Netz eingewählt sind oder nicht. Voraussetzung ist, dass die Schülerinnen und Schüler vorher darüber informiert wurden, dass das Mitführen eines Mobiltelefons als Täuschungsversuch gewertet wird.

     

    Ebenso wird die Möglichkeit des Einsammelns von Mobiltelefonen durch Lehrkräfte als erzieherische Maßnahme bei Störungen bis zum Ende der Schulstunde oder bei erheblichen Störungen bis zum Ende des Schultages von meiner Fraktion unterstützt. Zumal das Gutachten auch aufzeigt, dass selbstverständlich Rechtsschutz gegen diese Maßnahme durch eine formlose Beschwerde gegenüber der Schulaufsichtsbehörde erlangt werden kann, wenn betroffene Schüler glauben, unverhältnismäßig oder zu Unrecht belastet worden zu sein.

     

    Das Einbehalten von Handys über den Schultag hinaus ist nicht möglich und das halten auch wir für unverhältnismäßig, zumal es dem eigentlichen Sinn des Mitführens eines Handys zuwider läuft.

     

    In der Sache lehnen wir den vorliegenden Antrag ab. Der erste Punkt ist in dieser Formulierung sachlich falsch, so dass das Ministerium die Schulen nicht aufschrecken braucht und auch beim zweiten Punkt sehen wir keinen Handlungsbedarf, da die Schulen selbst besser wissen, wie sie medienpädagogische Lern- und Lehrkonzepte erarbeiten und umsetzen können. Darüber hinaus sind die Schulen von den Schulträgern abhängig, inwieweit diese Mittel für die technische Ausstattung und Wartung bereitstellen.

     

    Meine Fraktion vertritt das Konzept der eigenverantwortlichen Schule, deswegen bedarf es dafür keiner Order aus dem Ministerium.

     

    Mit ein wenig Augenmaß, gesundem Menschenverstand lässt sich der Umgang mit Handys im Schulalltag gestalten, aber nicht mit Misstrauen gegen die Lehrkräfte.“

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  • 18.11.2015

    Wolfgang Kubicki: Wir müssen unsere Werte verteidigen – nicht nur mit warmen Worten

    „Als ich das erste Mal davon erfahren habe, dass wir eine Aktuelle Stunde zu den Terroranschlägen in Paris bekommen, war mein erster Gedanke: Ist das nicht reichlich taktlos, den Anschlag als Anlass für ein allgemeines politisches Schaulaufen zu nutzen?

     

    Die Anschläge und die weiteren Entwicklungen in den vergangenen Tagen haben uns gezeigt, dass der Kampf gegen den IS längst nicht zu Ende ist – vielmehr muss er fortgesetzt und intensiviert werden. Auch wenn ich mich in der Vergangenheit immer dagegen ausgesprochen habe, wenn deutsche Soldaten in den Auslandseinsatz geschickt wurden, so bleibt uns in dieser Situation keine sinnvolle Alternative übrig.

     

    Denn der IS führt Terrorismus in einer völlig anderen Dimension, als wir das bisher kannten. Der IS hat staatliche Strukturen und hat der westlichen Welt offen den Krieg erklärt. Diplomatische Maßnahmen mit den Vertretern des IS schließen sich automatisch aus – weil zu ihrem ideologischen Grundprinzip gehört, alles abzulehnen, was wir schätzen, wofür wir stehen und wer wir sind. Der IS nimmt sich das Recht heraus, anderen Menschen das Leben zu nehmen – ihnen fehlt es an Menschlichkeit. Und es geht dem IS natürlich nicht um religiöse Motive – es geht schlicht um Macht. Deshalb hilft in dieser Situation nur eine starke militärische Antwort der westlichen Staatengemeinschaft. Der Westen hat keine andere Wahl, als die Machtstrukturen des IS zu zerstören und die Schergen in die Schranken zu weisen.

     

    Ich weiß, dass es keine absolute Sicherheit gibt, aber es beruhigt mich nicht. Und meine Unruhe hat mit den Ereignissen gestern Abend zugenommen. Wenn der Bundesinnenminister sinngemäß erklärt, ‚ich kann Euch nicht alles sagen, aber wenn ich es täte, hättet Ihr noch mehr Angst‘, beruhigt mich das noch weniger. Klar sollte aber für alle Freiheitsliebenden sein: Wir müssen unsere Werte verteidigen – und zwar nicht nur mit warmen Worten. Die allein werden unsere Werte nicht beschützen können.

     

    Nur wenn auch konkrete Handlungen aus dieser Debatte abgeleitet werden können, hätte sie etwas gebracht. Wenn nicht, wäre alles bloße Rederei.“

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  • 13.11.2015

    Anita Klahn: Spoorendonk lässt Landestheater und die Stadt Schleswig im Regen stehen

    „Mit der Nachschiebeliste für den Haushalt 2016 dokumentiert die Landesregierung, dass sie sich von einem Theaterneubau in Schleswig verabschiedet hat. Stattdessen werden die Mittel für den Neubau der Verwaltungsakademie in Bordesholm einfach umgewidmet. Spoorendonk lässt das Landestheater und die Stadt Schleswig damit im Regen stehen. Anstatt die Mittel standortunabhängig für den Neubau des Theaters in Schleswig flexibel zur Verfügung zu stellen, wird das Projekt jetzt still und leise durch die Landesregierung beerdigt.

     

    Interessant ist dieser Vorgang auch aus einem weiteren Grund. Denn die restlichen Mittel für den Neubau sollen aus dem Kommunaleninvestitionsfonds des Bundes kommen. Nun hat die Finanzministerin bei der Umsetzung dieses Fonds ziemlich deutlich erklärt, dass diese Mittel für die energetische Sanierung von Schulen und Kitas verwendet werden sollen – also nicht für den Neubau und auch nicht für berufliche Ausbildungsstätten (Pressemitteilung des Finanzministeriums vom 29. Oktober 2015). Die entsprechende Richtlinie zumindest scheint die Förderung nicht zu ermöglichen, zumal der Kreis der Antragsberichtigten bereits festgelegt und die Verwaltungsakademie in Bordesholm gar nicht aufgeführt ist. Antragsberechtigt sind nur finanzschwache Kommunen.

     

    Es ist ziemlich offensichtlich, dass die Landesregierung in diesem Fall eine Menge möglich macht. Bedauerlich ist, dass Ministerin Spoorendonk für die Theaterlandschaft im Gegensatz dazu überhaupt nichts möglich macht, sich beim Theaterneubau in Schleswig völlig unflexibel gezeigt und stattdessen dem Projekt jeden Knüppel zwischen die Beine geworfen hat.

     

    Dass der SPD-Landesvorsitzende seinen Wohnort in Bordesholm hat, ist in diesem Zusammenhang bestimmt nur ein dummer Zufall.“

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  • 12.11.2015

    Christopher Vogt: Wer Recht schafft, muss sich auch selbst daran halten

    „Der SSW macht sich in Sachen Tariftreue- und Vergabegesetz langsam nur noch lächerlich. Die Nicht-Einhaltung des Gesetzes durch das besagte Unternehmen wurde nicht durch Kontrollen aufgedeckt, sondern durch Medienberichte, von denen die Landesregierung eiskalt erwischt wurde. Es ist schon sehr merkwürdig, dass die Landesregierung über zwei Monate für die Prüfung eines offenkundigen Verstoßes gegen dieses Bürokratiemonster braucht. Richtig peinlich ist es, dass die Landesregierung den selbst verkündeten Termin für den Abschluss der Prüfung nicht einhält und die Angelegenheit dann mit sehr fadenscheiniger Begründung zur Geheimsache erklärt.

     

    Wir halten das Vergabegesetz, das vermeintliche Korruptionsregister und das Landesmindestlohngesetz für unsinnig und wollen es wieder abschaffen. Die bisher mit diesen Gesetzen gesammelten Erfahrungen haben uns in unserer ablehnenden Haltung voll und ganz bestätigt. Wenn wir uns über den Stand des Verfahrens in diesem aktuellen Fall informieren, kommen wir damit unserer Aufgabe als Parlamentarier nach, die Regierung zu kontrollieren. Dies bedeutet nicht, dass wir den rot-grün-blauen Unsinn unterstützen. Wir leben aber in einem Rechtsstaat, und als Rechtsstaatspartei erwarten wir, dass die Landesregierung die selbst geschaffenen Regelungen auch tatsächlich anwendet – auch wenn es Bürokratiemonster sind.

     

    Ich möchte Herrn Harms darauf hinweisen, dass die FDP für nach Branchen und Regionen differenzierte Mindestlöhne wirbt, die von Arbeitgebern und Arbeitnehmern verhandelt und für allgemeinverbindlich erklärt werden sollen. Dies wäre der sowohl für die Arbeitgeber als auch für die Arbeitnehmer sinnvollste Weg. Der Landesmindestlohn, der über dem gesetzlichen Mindestlohn des Bundes liegt und der höchste gesetzliche Mindestlohn in ganz Deutschland ist, ist dagegen wenig sinnvoll. Dies hat sogar der rot-grüne Senat in Hamburg eingesehen und deshalb mit Blick auf den gesetzlichen Bundesmindestlohn angekündigt, seinen Landesmindestlohn wieder abzuschaffen.“

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  • 12.11.2015

    Christopher Vogt: Es wird darauf ankommen, weiterhin konstruktiv miteinander zu diskutieren

    „Es war die absolut richtige Entscheidung, dass die damalige schwarz-gelbe Landesregierung im Jahr 2011 das Dialogforum ins Leben gerufen hat. Unser Dank für die darin in den letzten Jahren geleistete Arbeit gilt allen Beteiligten, ganz besonders aber Herrn Jessen.

     

    Es wird auch in den nächsten Jahren darauf ankommen, die mit der Realisierung der Festen Beltquerung verbundenen Fragen zum Wohle der Region konstruktiv miteinander zu diskutieren. Nur so kann man zu den besten Lösungen kommen. Es ist sehr bedauerlich, dass sich bestimmte Verbände einer konstruktiven Mitarbeit verweigern. Es war von vornherein klar, dass es im Dialogforum nur noch um das 'Wie' und nicht mehr um das 'Ob' gehen kann, wenn es seit Jahren einen von der großen Mehrheit des Deutschen Bundestages getragenen Beschluss und einen Staatsvertrag mit unseren dänischen Freunden gibt.

     

    Soviel Realitätssinn und Kompromissbereitschaft muss man auch vom NABU und BUND erwarten dürfen.“

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  • 12.11.2015

    Dr. Heiner Garg: Solides Regierungshandeln sieht anders aus

    „Der schriftlich fixierte Ratschlag des Gesundheits- und Wissenschaftsministeriums ans UKSH, sich bei der Forschungsfinanzierung für die Bekämpfung multiresistenter Keime an den Bund zu wenden, ist schlicht dilettantisch. Denn es stellt sich schon die Frage, was die Aufgabe von Wissenschaftsministerin Alheit überhaupt ist, wenn nicht dafür Sorge zu tragen, dass Gesundheitsforschung – die übrigens deutlich weniger kostet als ein erneuter Keim-‚Schadensfall‘ – in Schleswig-Holstein gefördert wird.

     

    Wenn schon keine Landesmittel vorhanden sein sollten – wie Alheit erklärt –, dann wäre es ihre vornehmste Aufgabe, selbst in Berlin für eine entsprechende Finanzierung zu werben. Das Geld scheint aber wohl vorhanden zu sein, denn sonst hat es keinen Sinn, dem UKSH eine entsprechende Landesförderung in Aussicht zu stellen, sollten die von Alheit geforderten UKSH-Bemühungen in Berlin scheitern.

     

    Solides Regierungshandeln, das die Auswirkungen des eigenen Tuns berücksichtigt, sieht leider ganz anders aus als das, was Ministerin Alheit hier präsentiert hat. Es bleibt zu hoffen, dass es im Ergebnis gelingt, die Forschungsfinanzierung für das UKSH zu gewährleisten.“

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  • 11.11.2015

    Wolfgang Kubicki: FDP-Fraktion lehnt eine überhastete parlamentarische Befassung ab

    „Es überschreitet die Grenze zur Realsatire, wenn die Finanzministerin öffentlich erklärt, die Landesregierung biete ‚den Fraktionen an, die komplexe Materie ausführlich zu erläutern‘ – während sie unverhohlen Druck auf die Abgeordneten ausübt, den parlamentarischen Entscheidungsprozess über die Zukunft der HSH Nordbank möglichst zu beschleunigen und in diesem Jahr abzuschließen.

     

    Die FDP-Fraktion wird sich gegen eine überhastete parlamentarische Befassung stellen. Bei einem Gesetzesvorhaben von solcher finanzpolitischer Tragweite erwarten wir auch von den Koalitionsfraktionen, dass sie die von der Landesregierung ausgegebene Parole ‚Friss, Vogel, oder stirb‘ zumindest kritisch hinterfragen. Bei den in Rede stehenden Belastungen für den schleswig-holsteinischen Landeshaushalt von einem möglicherweise zweistelligen Milliardenbetrag sollte es auch im Interesse der rot-grün-blauen Parlamentarier sein, die dem Landtag vorgelegten Zahlen zu verifizieren und den Entwurf gründlich zu beraten.“

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  • 10.11.2015

    Wolfgang Kubicki zum Tod von Helmut Schmidt

    „Mit Helmut Schmidt verliert das Nachkriegsdeutschland einen bedeutenden Staatsmann, der in seiner politischen Laufbahn dokumentiert hatte, dass er mit unterschiedlichen Krisensituationen umgehen konnte. Mit vielen Deutschen teile ich die Auffassung, dass Helmut Schmidt als Bundeskanzler auch die aktuelle Flüchtlingskrise sehr pragmatisch bewältigt hätte. Eine SPD mit der wirtschaftlichen Vernunft und Kompetenz eines Helmut Schmidt wäre mit Sicherheit im besten Sinne eine Volkspartei.“

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  • 10.11.2015

    Dr. Heiner Garg: FDP wird Landesregierung zur Not zur Einhaltung rechtsstaatlicher Normen zwingen

    „Ohne Frage, wir haben mit der aktuellen Flüchtlingssituation eine noch nie dagewesene Aufgabe zu bewältigen, die große finanzpolitische Anstrengungen erforderlich macht. Immer deutlicher wird jetzt aber, dass die fortwährende Weigerung dieser Regierungskoalition aus SPD, Grünen und SSW, konkrete Haushaltseinsparungen vorzunehmen, dem Land irgendwann schmerzhaft vor die Füße fallen würde. Mit dieser Nachschiebeliste dokumentiert Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) leider sehr eindrucksvoll, wie sehr sie mittlerweile mit dem Rücken zur Wand steht. So können wir bereits nach dreieinhalb Jahren rot-grün-blauer Regierungsverantwortung erleben, wo eine solche Wohlfühlpolitik endet: in finanzpolitischer Trickserei – durch Anwendung der Bundesmethode – und in der Hoffnung, es werde im kommenden Jahr schon alles gut gehen und höchstens so viele Flüchtlinge nach Schleswig-Holstein kommen wie zurzeit geplant.

     

    Wenn die Finanzministerin aber heute in ihrer Pressemitteilung erklärt, ‚Humanität muss Vorrang vor Prinzipientreue haben‘, heißt das nicht auch, dass im Zweifel der Rechtsstaat und die Schuldenbremse hintanzustehen haben? Wenn diese Landesregierung die Relativierung des Rechtsstaates offen erörtert, dann kündigen wir schon jetzt an, dass die FDP-Fraktion alle rechtlichen Mittel nutzen wird, um die Landesregierung zur Einhaltung der rechtlichen Normen zu zwingen. Wir werden nicht zulassen, dass falsche finanzpolitische Entscheidungen der Vergangenheit als Entschuldigung dafür genommen werden, den Rechtsstaat zu untergraben.“

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  • 06.11.2015

    Dr. Heiner Garg: Landesregierung in der Bewältigung der Flüchtlingskrise komplett überfordert

    „Das Scheitern der Verhandlungen über die Verteilung der Flüchtlingskosten zeigt leider allzu deutlich, dass die Landesregierung in der Bewältigung der Flüchtlingskrise komplett überfordert ist. Denn sie ist nicht einmal in der Lage, einen fairen Interessensausgleich zwischen den berechtigten Ansprüchen der Kommunen und den finanziellen Anforderungen des Landes zu treffen.

     

    Der Innenminister muss den Innen- und Rechtsausschuss jetzt umgehend und transparent über die Verhandlungen zwischen Land und Kommunen und deren Scheitern informieren. Die FDP-Fraktion hat mit heutigem Schreiben einen entsprechenden Tagesordnungspunkt angemeldet.“
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  • 06.11.2015

    Anita Klahn: Was für eine Blamage für Ministerin Ernst

    „Was für eine Blamage für Bildungsministerin Britta Ernst (SPD)! Die wendevolle Geschichte um die Schulassistenten in Schleswig-Holstein wird immer mehr zu einer peinlichen Angelegenheit für das Bildungsministerium: Wurde zuallererst noch der 1. Januar 2015 als Startbeginn für dieses ‚richtungsweisende‘ Konzept von Rot-Grün-Blau angepeilt, so erleben wir jetzt die wiederholte Verschiebung. Und selbst die Einhaltung des neu benannten Termins steht unter dem Vorbehalt, ‚voraussichtlich‘ könnten die Fachkräfte Anfang Januar 2016 ihren Dienst aufnehmen.

     

    Professionelles Regierungshandeln ist das mit Sicherheit nicht.“

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