Direkt zum Inhalt
Logo Freie Demokraten Landtagsfraktion Schleswig-Holstein FDP

Main navigation

  • Aktuelles
    • Newsletter
  • Themen
  • Positionspapiere
  • Fraktion
    • Abgeordnete
    • Mitarbeiter
    • Organigramm
    • Stellenangebote
  • Presse
  • Termine
    • Fraktion
    • Landtagssitzungen
    • Veranstaltungsrückblicke
  • Mediathek

Social Media Menü

  • Facebook
  • Twitter
  • Youtube
  • Suche
  • 29.01.2026

    Christopher Vogt zu TOP 31 "Kritische Infrastruktur krisenfest aufstellen"

    In seiner Rede zu TOP 31 (Kritische Infrastruktur krisenfest aufstellen) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt: 

    "Wir schlagen eine geeignete Landesstrategie zum Schutz der kritischen Infrastruktur vor, die die Landesregierung mit den Kommunen, betroffenen Unternehmen und Experten bis zum dritten Quartal dieses Jahres erarbeiten soll. Die Bundeswehr hat mit dem weitestgehend geheimen ‚Operationsplan Deutschland‘ auf die neue militärische Bedrohungslage reagiert. Für den zivilen Bereich braucht es ähnliche Strategien. Es muss sowohl um präventive Schutzmaßnahmen als auch um die Grundlagen für ein funktionierendes Krisen- und Notfallmanagement gehen. Ziel der Strategie muss es sein, den Schutz der kritischen Infrastrukturen sehr zügig und sehr effektiv zu verbessern.

    Die Bedrohungslage durch Anschläge von Extremisten und durch hybride Angriffe ausländischer Akteure ist leider zu einem immer größeren Risiko für unsere Gesellschaft geworden. Wir sind auch in diesem Bereich bisher nur 'bedingt abwehrbereit'. Wir müssen uns noch viel intensiver vorbereiten und es ist dabei auch Eile geboten. Die kritische Infrastruktur muss deutlich besser geschützt werden als bisher und es braucht auch geeignete Pläne zur schnellen Reaktion im Notfall.

    Im Bevölkerungsschutz, bei der Cyber- und auch Drohnenabwehr ist in den letzten Jahren und Monaten schon sehr viel vorangekommen. Das bindet viele Kapazitäten und kostet viel Geld, ist aber zwingend notwendig, wenn wir unsere Freiheit verteidigen wollen. Und wir wollen unsere Freiheit unbedingt verteidigen! Und wir sprechen aus, was die allermeisten Menschen ja auch wahrnehmen: Die bisherigen Bemühungen sind wirklich gut, reichen aber bei weitem noch nicht aus. Es muss sehr schnell noch mehr getan werden.

    Der tagelange Stromausfall nach dem Anschlag auf die Stromversorgung in Berlin hat sehr deutlich aufgezeigt, wie einfach es sein kann, durch gezielte Schläge gegen neuralgische Punkte der kritischen Infrastruktur sehr große Schäden anzurichten und sehr viele Menschen damit zu treffen. Es muss deshalb noch gezielter vor allem um den Schutz der Strom- und Wasserversorgung sowie von Infrastrukturhotspots wie Hafen- oder Bahnanlagen gehen. Tagelange Stromausfälle im größeren Stil können gerade in den Wintermonaten extrem gefährlich werden – gerade für die vulnerablen Gruppen, die nicht so einfach in Brandenburger Wellness-Hotels fliehen können. Und nicht nur die Prävention, sondern auch das Krisenmanagement in Berlin waren – gelinde gesagt – massiv verbesserungswürdig. Über den Regierenden Bürgermeister möchte ich mich hier gar nicht mehr äußern, aber es war zum Beispiel auch völlig indiskutabel, dass es teilweise vier Tage gebraucht hat, um Notstromaggregate aus anderen Bundesländern herbeizuschaffen. Dafür braucht es in jedem Bundesland konkrete Pläne, klare Zuständigkeiten und geschultes Personal.

    In einem Flächenland wie Schleswig-Holstein ist ein lückenloser Schutz aller kritischen Infrastrukturen natürlich kaum umsetzbar. Man wird sich deshalb vor allem um den besseren physischen Schutz von neuralgischen Punkten, technische Vorkehrungen wie z.B. Akkuspeicher oder auch geschulte Notfallteams kümmern müssen. Es muss auch überprüft werden, welche Informationen über kritische Infrastrukturen wirklich veröffentlicht sein sollten. Gerade mit Blick auf die mögliche Unterstützung von Künstlicher Intelligenz können sehr transparente Informationen geplante Angriffe auf die kritische Infrastruktur sehr einfach machen. Man darf es Saboteuren nicht so leicht machen wie bisher. Staatliche Transparenz und auch Datenschutz sind wichtig, sollten aber mit Blick auf diese neuen Herausforderungen neu ausgelotet werden. Es braucht immer die richtige Balance zwischen dem notwendigen Schutz von Freiheitsrechten und der notwendigen Verteidigung unserer Freiheit.

    Das KRITIS-Dachgesetz wurde von der schwarz-roten Bundesregierung zum Glück noch einmal nachgebessert, aber ich bin mir sehr sicher, dass dieses Gesetz zeitnah noch einmal weiterentwickelt werden muss. Im sehr umfangreichen Alternativantrag der Koalition stehen mehrere gute Punkte drin. Die Unterstützung der Kommunen beim Bevölkerungsschutz und die Koordination durch das Innenministerium müssen allerdings noch besser werden. Man hört immer wieder den Wunsch, dass es da mehr klare und einheitliche Vorgaben geben sollte.

    Die Insel Helgoland hat vergangene Woche vorgelegt und einen 'Blackout-Test' durchgeführt. Solche Übungen sollte es nicht nur auf den Inseln geben. Die Bürgerinnen und Bürger müssen sich in einem gewissen Maße auch eigenverantwortlich auf unterschiedliche Krisenlagen vorbereiten. Wir brauchen eine offene Kommunikation und eben keine Panikmache. Aber die Politik sollte mit den Bürgerinnen und Bürgern wie mit Erwachsenen sprechen."

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

    Weiterlesen
  • 29.01.2026

    Heiner Garg zu TOP 4 "Änderung des Gesetzes über die Presse"

    In seiner Rede zu TOP 4 (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Presse) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg: 

    "Wir diskutieren hier heute – bei aller Bedeutung für den Journalismus in Schleswig-Holstein – zunächst einmal eine verfahrensrechtliche Feinheit. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts in Schleswig vom 17. Oktober des letzten Jahres wird in juristischen Fachkreisen kontrovers diskutiert. Ob seine dogmatischen Herleitungen letztlich überzeugen, ist aber keine politische Frage. Es steht einem Gericht schließlich frei, auch mal von der bisherigen Rechtsprechung oder der herrschenden Literatur – oder im vorliegenden Fall beiden – abzuweichen.

    Das Gericht hat seinen Beschluss ausführlich begründet und es gibt - bei aller Kritik - durchaus auch positive Stimmen, die in der Einstufung der presserechtlichen Auskunft als Verwaltungsakt eine Steigerung der Rechtssicherheit für Journalistinnen und Journalisten sehen. Schleswig-holsteinische Behörden müssen künftig nämlich begründen, warum sie ein Auskunftsbegehren ablehnen und den Journalisten auf seine Rechtsbehelfsmöglichkeiten hinweisen.

    Auch wenn der Vorwurf, es handele sich um einen direkten Angriff auf die Pressefreiheit, aus unserer Sicht zu kurz greift, bleibt eines völlig unbestritten: Journalistischer Arbeit wohnt häufig eine besondere Dringlichkeit inne. Themen, die in der Presse behandelt werden, sind in der Regel schnelllebig und die Journalisten daher darauf angewiesen, dass sie in kurzer Zeit die nötigen Informationen erhalten.

    Eine kritische, unabhängige und gut informierte Presse ist unverzichtbar, um Missstände aufzudecken und demokratische Prozesse transparent zu machen. In Zeiten von Desinformation, sozialen Medien und gezielter Manipulation leistet sie einen maßgeblichen Beitrag zur Meinungsbildung und der Stärkung des Vertrauens in staatliches Handeln.

    Der vorliegende Gesetzentwurf der SPD, der das Widerspruchsverfahren entfallen lässt, ist ein guter Schritt in die richtige Richtung. Er kann helfen, Verfahren zu beschleunigen, wenn Auskunftsbegehren scheitern – und so die Rechtsstellung der Presse insgesamt zu stärken.

    Wir freuen uns auf die weiteren Beratungen im Ausschuss!"

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

    Weiterlesen
  • 29.01.2026

    Heiner Garg zu TOP 9 "Kürzungsvorschlägen bei stationären medizinischen Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter und Väter entschieden entgegentreten"

    In seiner Rede zu TOP 9 (Kürzungsvorschlägen bei stationären medizinischen Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter und Väter entschieden entgegentreten) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg: 

    "Vielleicht einfach noch mal zur Einordnung: Was sind eigentlich Mütter-, Vater-, Kind-Kuren? Das sind medizinische Maßnahmen. Das ist keine Erholungsreise, sondern eine ärztlich verordnete Kur mit Therapien, mit Kursen und mit Anwendungen. Wozu führen diese? Sie dienen der Prävention und damit sparen sie Folgekosten. Sie stärken die Erziehungs- und die Familienkompetenz. Ich glaube, das ist etwas, was man gerade heutzutage gar nicht hoch genug schätzen kann. Sie schützen vor Burnout und psychischen Erkrankungen. Sie bieten übrigens auch Chancengerechtigkeit, weil auch Menschen und Familien mit geringem Einkommen die Chance haben, hochqualitative medizinische Leistungen zu erhalten, die sie sich privat niemals leisten könnten. Diese Kuren haben positive Effekte auf die Kindergesundheit.

    Es ist ja schön, dass man hier, Herr Hansen, so einen Popanz aufbaut und das eine das andere ausschließen würde. Der SPD-Antrag schließt das, was Sie wollen, überhaupt nicht aus. Die zentrale Frage aus meiner Sicht ist nicht, und deswegen werden wir auch beiden Anträgen zustimmen, streicht man diesen Anspruch auf diese Leistung? Nein. Ich bin der Auffassung, man darf überhaupt nicht streichen. Es ist das Recht eines Parlaments zu sagen, wir wollen diese Leistung erhalten. Genau das tut der SPD-Antrag. Übrigens ist es auch das Recht von Herrn Gassen zu fordern, was immer er will. Ich bin immer tief beeindruckt, dass die Ambulanten wissen, wo man im stationären Bereich kürzen kann und die Stationären wissen, wo man im ambulanten Bereich einsparen kann. Finde ich ganz klasse, die sollen sich mal um den eigenen Laden kümmern und eigene Vorschläge machen, das fände ich noch überzeugender.

    Um und bei 60 Milliarden Euro jedes Jahr sind sogenannte versicherungsfremde Leistungen. Ich mache seit 25 Jahren Gesundheitspolitik in diesem Landtag. Seit 25 Jahren erzähle ich, wir müssen die versicherungsfremden Leistungen aus Steuermitteln finanzieren. Und seit 25 Jahren passiert genau das nicht. Es ist völlig egal, wer in Berlin regiert. Wenn die schwarz-rote Bundesregierung das schafft, dann ziehe ich meinen nicht vorhandenen Hut vor den Politikerinnen und Politikern. Ich will sagen, fangen Sie doch mal mit den zwölf Milliarden Euro an, auf die die GKV aus meiner Sicht einen Anspruch hat, aus Steuermitteln. Das sind nämlich die Mittel für die Transferempfängerinnen und Transferempfänger. Das ist nicht die Aufgabe der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler der GKV.  Das hat leider die Ampel nicht hingekriegt. Wenn Sie es hinkriegen, fände ich das prima. 

    Eine zweite zentrale Frage, die man gerne diskutieren kann, ist: Ist Prävention eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe? Wenn wir alle Ja sagen, dann muss sie aus Steuermitteln finanziert werden, und zwar vollumfänglich, weil die gesamte Gesellschaft davon profitiert. Ja, aber nicht erst eine Leistung streichen und dann irgendwann möglicherweise diese Leistung wieder einführen.  Deswegen ist der SPD-Antrag richtig, jetzt erstmal ein Stoppschild hinzustellen. Wenn wir es zulassen, dass Prävention weiterhin ein solches Schattendasein bei uns führt – was völlig bekloppt ist, denn wir bezahlen lieber im Zweifel das Zehnfache dafür, damit etwas repariert wird, worin vorher nicht investiert wurde –, dann sage ich Ihnen, das ist die Kapitulation vor einem sinnvollen Gesundheitssystem, das zukünftig auch noch finanzierbar ist.

    Ich befürchte ja, dass wir in den kommenden Monaten häufiger Anträge bekommen, von denen behauptet wird, das eine schließt das andere aus. Ich hätte mal richtig Lust auf eine Debatte, selbst hier im Landtag, selbst ein Jahr vor einer Landtagswahl, in der man undogmatisch an die Geschichte rangeht, denn am Ende geht es um die Sicherung der Versorgung unserer älterwerdenden Bevölkerung. Das löst man nicht mit wechselseitigen Schuldzuweisungen. Aus diesem Grund ist es richtig, den Ansatz zu nehmen, den Sie vorgeschlagen haben. Aber das Eilsignal in Richtung Berlin, der Sozialdemokraten und vor allem des SSW, dem werden wir genauso zustimmen, weil es ein richtiges Signal ist."

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

    Weiterlesen
  • 29.01.2026

    Heiner Garg zu TOP 6 "Psychotherapeutische Versorgung im Maßregelvollzug sicherstellen"

    In seiner Rede zu TOP 6 (Leitliniengerechte psychotherapeutische Versorgung im Maßregelvollzug sicherstellen) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg: 

    "Eine leitliniengerechte Versorgung ist für Patientinnen und Patienten im Maßregelvollzug besonders wichtig, weil hier medizinische, therapeutische und gesellschaftliche Faktoren in einer ziemlich einzigartigen Weise ineinandergreifen. Kurz gesagt: Gute Behandlung bedeutet mehr Stabilität, bedeutet weniger Rückfallrisiko, bedeutet am Ende mehr Sicherheit für alle Beteiligten. Um das einmal ein bisschen durchzudeklinieren.

    Erstens bedeutet das, wenn man sich tatsächlich an die Leitlinie hält, eine Reduktion von Rückfällen. Eine leitliniengerechte Behandlung, zu der sowohl die Psychotherapie gehört als auch der Einsatz moderner Medikamente beispielsweise, senkt das Risiko erneuter psychotischer Episoden, das Risiko erneuter deliktrelevanter Symptome, das Risiko gefährlichen Verhaltens. Zweitens: das rechtsstaatliche Prinzip, das für den Maßregelvollzug gilt. Die Unterbringung im Maßregelvollzug dient der Therapie, nicht der Strafe. Eine leitliniengerechte Behandlung bedeutet höchste medizinische Standards, keine Verwahrung, sondern aktive Behandlung und die Orientierung an wissenschaftlich geprüften Methoden. Drittens: die Verkürzung der Verweildauer. Gut behandelte Patientinnen und Patienten stabilisieren sich in der Regel schneller, und das führt zu früheren Lockerungen, früheren Probeanstellungen im Außenbereich, früher möglichen Entlassungen. Ich könnte jetzt noch so weitermachen mit der Sicherheit für Personal und mit Patienten, die Aspekte im Hinblick auf Resozialisierung und Wiedereingliederung, die Reduktion von Zwangsmaßnahmen und mit der Qualitätssicherung und Transparenz.

    Das will ich an der Stelle gar nicht, sondern ich will zwei Punkte ansprechen, die mir in der Debatte aufgefallen sind. Erstens hat der Kollege Dürbrook beziehungsweise die Fraktion der SPD mit den kleinen Anfragen und mit dem Antrag auf einen Missstand hingewiesen, der offenkundig vorhanden ist. Zweitens: Ich finde es schade – ich weiß, dass das zum politischen Alltag gehört –, dass das dann als Angriff auf das Ministerium, auf die Landesregierung empfunden wird. Ich finde, gerade bei diesem Thema könnte man davon mal Abstand nehmen und sagen, natürlich haben wir da ein Problem. Da muss man sich nur die Besetzung der ärztlichen Stellen anschauen. Und ich weiß heute auch nicht, ob die 2020 deutlich besser gewesen ist. Aber es ist ein Problem, wenn von 17 Stellen im Soll 2024/25 nur noch 6,88 Stellen besetzt werden. Warum kann man an dieser Stelle nicht sagen, da ist ein Problem? Lasst uns vor dem Hintergrund der Rahmenbedingungen, und dazu gehört natürlich das Problem der Fachkräfterekrutierung, gemeinsam überlegen, wie wir trotzdem eine leitliniengerechte Behandlung mit all den Zielen, die ich gerade eben genannt habe, hinbekommen.  Ich glaube, das wäre sehr klug.  Im Übrigen in Richtung der Bevölkerung, damit Politik zeigt, dass sie in der Lage ist, auch gemeinsam Probleme zu lösen.

    Es macht doch Sinn, dass wir uns im Sozialausschuss zum Beispiel im Rahmen eines Fachgesprächs von den Klinikbetreibern die Situation schildern lassen und gemeinsam überlegen, wie wir das angehen. Dazu würde auch die Größe gehören, dass man keinen Alternativantrag formuliert, der suggeriert, dass eigentlich alles schick ist.  Und ich glaube wirklich, dass man dafür auch Respekt von der Bevölkerung bekommt, wenn man nicht immer nur versucht, sich wechselseitig Schuld in die Schuhe zu schieben bzw. die jeweils Regierungsverantwortung Tragenden so tun, als ob alles in bester Ordnung sei. Hier ist nicht alles in bester Ordnung. Deswegen werden wir, wenn wir jetzt in der Sache abstimmen, selbstverständlich dem SPD-Antrag zustimmen und den Koalitionsantrag ablehnen.

    Ich bleibe bei der Anregung, dass wir uns im Sozialausschuss gemeinsam sehr intensiv mit dem Thema auseinandersetzen sollten."

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

    Weiterlesen
  • 29.01.2026

    Annabell Krämer zu TOP 24+28 "Keine Steuererhöhungen für unseren Mittelstand"

    In ihrer Rede zu TOP 24+28 (Gemeinsame Beratung: a) Fair erben – Für eine gerechte Reform der Erbschaftsteuer; b) Keine Steuererhöhungen für unseren Mittelstand) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    "Fairness, Chancengleichheit, Gerechtigkeit. Das sind die Schlagworte mit denen Linke und SPD immer wieder die Debatte um die Erbschafts- und Schenkungssteuer führen. Dabei geht es um so viel mehr. Es geht um Leistungsgerechtigkeit, Verantwortung und um nicht weniger als die Wirtschaftskraft dieses Landes. Denn mit Ihrer Forderung eines Unternehmensfreibetrags in Höhe von lediglich fünf Millionen setzten sie genau das aufs Spiel. Gerade bei Unternehmen, die betriebsnotwendige Vermögenswerte besitzen wie Immobilien, Maschinen oder Grundstücke ist diese Grenze sehr schnell erreicht.

    Das bedeutet aber eben nicht, dass diese Unternehmen auch frei verfügbare Mittel aufweisen, um kurzfristig eine solch hohe Steuer zu begleichen. Alles oberhalb der fünf Millionen Euro soll laut Ihnen ausnahmslos progressiv besteuert werden. Kann sich ein Unternehmen die Steuer nicht leisten, kann sie gestundet werden – womöglich noch zu einem aktuellen Marktzins, wenn man der mehrheitlichen Empfehlung des Sachverständigenrats folgt.

    Mir scheint, hier haben sich wenig Leute Gedanken darüber gemacht, was das konkret für ein Unternehmen bedeutet. Auch gestundete Steuerschulden belasten die Bilanz, sie verschlechtern die Kreditwürdigkeit und führen zu langfristigen Investitionsnachteilen. Der Sachverständigenrat selbst, schreibt, dass 'unklar [ist], wie gravierend das Problem des Liquiditätsentzugs und damit verbundener Risiken für Investitionen und Beschäftigung der übertragenen Unternehmen ist'. Ein Skandal – der Sachverständigenrat gibt zu, das Ausmaß der Folgen nicht absehen zu können. Es geht also nicht um die Frage, ob der Entzug finanzieller Mittel zu Problemen führt, sondern lediglich wie gravierend sie sind. Und das wollen Sie blind in Kauf nehmen, in einer ohnehin angespannten Zeit steigender Gewerbesteuern, steigender Lohnkosten und hoher Energiepreise.

    Vor diesem Hintergrund und in Anbetracht der notwendigen Investitionen zur Transformation der Wirtschaft, ist dieser Vorschlag geradezu unverantwortlich. Es braucht mehr Investitionen des Mittelstands in Innovationen und Arbeitsplätze und nicht weniger. Die Krone setzt der ganzen Diskussion noch der Vorschlag der Wirtschaftsweisen Monika Schnitzer auf. So sagt sie in einem Interview, man könne, wenn ein Unternehmen nicht in der Lage ist, die Steuer zu bezahlen, den Staat zum stillen Teilhaber machen. Der Staat als stiller Teilhaber unserer Unternehmen. Enteignungen zur Begleichung der Steuerschuld. Das ist nicht nur wirtschaftspolitischer sondern auch bürokratischer Wahnsinn! Das nennen Sie doch nicht allen ernstes fair und gerecht, werte Kollegen.

    Deutschland verfügt im internationalen Vergleich bereits über ein weitreichend umverteilendes Steuer- und Transfersystem, das Einkommens- und Lebensrisiken wirksam abfedert. Schaffen wir doch lieber attraktive wirtschaftliche Rahmenbedingungen, die den Wirtschaftsstandort stärken, anstatt den Umverteilungsfantasien einiger nachzugehen. Sprechen wir lieber über die Reduzierung von Steuerlasten der Unternehmen und über die Reduzierung bürokratischer Anforderungen. Deshalb lassen sie uns lieber darüber diskutieren, ob die Erbschaftssteuer grundsätzlich auf in Unternehmen gebundene Werte sinnvoll ist.

    Kommen wir zu Ihrer anderen Forderung in diesem Antrag: den Lebensfreibetrag. Sie haben unseren Antrag für die Erhöhung der Freibeträge gerade erst abgelehnt. Dass die SPD unsere Forderung jetzt in einem neuen Konzept einbringt, begrüßen wir. Die Erhöhung der Freibeträge ist überfällig. Seit 2009 wurden diese nicht angepasst. Nur exemplarisch: Der Freibetrag unter Eheleuten von fünfhunderttausend Euro läge inflationsbereinigt mittlerweile bei siebenhunderttausend Euro. Wir brauchen daher über die Erhöhung hinaus eine Dynamisierung der Freibeträge! Grundsätzlich haben wir für einen Lebensfreibetrag in Höhe von einer Million Euro viel Sympathie. Aber wenn, dann doch gleich richtig! Warum macht die SPD beim Lebensfreibetrag einen Unterschied zwischen familiärem Erbe und nicht familiärem Erbe? Warum will die SPD diejenigen deutlich schlechter stellen, die durch andere zu einer Schenkung oder einer Erbschaft kommen? Der Nachbarsjunge, der seiner alten Nachbarin, die selbst keine Familie hat, regelmäßig im Haushalt hilft. Die unverheirateten Paare, die ein Leben lang füreinander einstehen. Und es gibt etliche Lebensrealitäten, die hier zur Anwendung kämen. Warum sollten diese jetzt, nur, weil sie kein Erbe in der Familie zu erwarten haben, einen Lebensfreibetrag von eigentlich nur einhunderttausend Euro haben? Sozialpolitische Motive kann das kaum haben.

    Im Gutachten finden wir eine Antwort: Es käme bei der Festsetzung eines einheitlichen Lebensfreibetrags von einer Million Euro für alle Erbschaften und Schenkungen im Lebensverlauf zu deutlichen Aufkommensrückgängen. Fiskalische Gründe also. Ihnen geht es dabei also nicht um den besonderen Schutz der Familie – darum, das gemeinsam als Familie Erarbeitetes und mehrfach Versteuertes innerhalb einer Familie bessergestellt wird. Die SPD schreibt sich Fairness und Gerechtigkeit auf die Fahne und bestraft diejenigen, die aus einem nicht privilegierten Elternhaus kommen deutlich – nur um die Staatseinkünfte nicht zu gefährden. Das scheint mir keine gute Begründung zu sein. Sie gehen mit dem Lebensfreibetrag einen richtigen Schritt. Denken Sie über die Differenzierung nach Erblasser allerdings noch einmal nach. Vielleicht finden wir dann ja zumindest bei diesem Thema noch einen Kompromiss."

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

    Weiterlesen
  • 24.10.2018

    Jan Marcus Rossa: Fracking lehnen wir weiterhin ab

    Zur heutigen Entscheidung des Innen- und Rechtsausschusses über die Zulässigkeit der ,,Volksinitiative zum Schutz des Wassers" erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    „Wir sind froh, dass wir heute im Ausschuss mehrheitlich die Teilzulässigkeit der Volksinitiative beschlossen haben, denn für uns hat der Schutz des Wassers als Grundlage des Lebens einen hohen Stellenwert. 

    Die Bedenken des Wissenschaftlichen Dienstes haben wir sehr ernst genommen, kommen aber letztendlich zu einem anderen Ergebnis. Aus dem Volksabstimmungsgesetz ergibt sich, dass eine veränderte Beratung einer Volksinitiative durch den Landtag zulässig ist, wenn die Vertrauenspersonen dem zustimmen. Da die Vertrauenspersonen inzwischen erklärt haben, dass sie auch einer Teilbehandlung zustimmen würden, sind die Voraussetzungen unseres Erachtens gegeben.

    Wir freuen uns, dass wir damit das berechtigte Anliegen der Volksinitiative wenigstens mit den zwei zulässigen Punkten in den Landtag bringen. Auch wir Freie Demokraten wollen einen wirksamen Schutz des Wassers und leh- nen Fracking in Schleswig-Holstein weiterhin ab. Wir danken der Volksinitia- tive, dass sie sich mit konstruktiven Vorschlägen einbringt."

    Weiterlesen
  • 29.01.2026

    Anne Riecke zu TOP 13 "Bundesratsinitiative zur Prüfung einer Reform des § 177 StGB"

    In ihrer Rede zu TOP 13 (Bundesratsinitiative zur Prüfung einer Reform des § 177 StGB) erklärt die Abgeordnete der FDP-Landtagsfraktion, Anne Riecke:

    "'Solo si es si' klingt seit 2022. 'Bara ja är ja' klingt bereits seit 2018. In vielen anderen europäischen Ländern gilt bereits ein 'Nur Ja heißt Ja'. Es ist richtig und kann auch nur so sein, dass nur ein Ja heißt ja gelten darf und nicht nur ein 'Nein ist nein'.

    Nach der aktuellen Rechtslage ist ungewünschter, aufgedrängter Sexualkontakt, insbesondere bei passivem Verhalten des Opfers – meist handelt es sich um Frauen – in Deutschland nicht strafbar. Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung sind nur dann strafbar, wenn sie durch Gewalt, Drohung oder Überraschung erzwungen wurden oder wenn das Opfer seine Ablehnung klar äußert. Wenn im Falle einer Anklage die erkennbare Ablehnung nicht nachgewiesen werden kann, führt dies häufig zu einem Freispruch. Solche Urteile können den Eindruck erwecken, dass es an der Frau lag: Hätte sie sich doch deutlicher geäußert! Diese Szene spielt sich so und nicht anders weltweit täglich ab. Einer der weit verbreiteten Mythen besagt, dass Frauen von sexuell triebhaften Männern in dunklen Ecken überfallen und vergewaltigt werden. Oft wird gefragt: 'Was hat sie auch so spät dort gemacht, so freizügig gekleidet im Minirock, vielleicht sogar leicht angetrunken? Warum geht sie mitten in der Nacht in diese dunkle Ecke, nachdem sie zuvor fröhlich in einer Kneipe gefeiert hat und den Männern an der Bar den Kopf verdreht hat?'

    Die Realität ist jedoch eine andere: Vergewaltigungen geschehen häufig am Arbeitsplatz, im engsten Familien- und Verwandtenkreis und auch in Situationen, in denen man sich bei Freunden oder Bekannten sicher fühlt. Zudem kommen sie zunehmend an öffentlichen Orten vor. Lassen Sie uns zunächst die Fakten betrachten. Jährlich werden in Deutschland etwa 8.000 Vergewaltigungen angezeigt. Doch erschreckenderweise zeigen Studien, dass zwischen 84,5 Prozent und 95 Prozent der Frauen, die eine Vergewaltigung erleben, diese nicht zur Anzeige bringen. Das bedeutet, dass nur etwa fünf Prozent bis 15 Prozent der Taten tatsächlich gemeldet werden. Die Verurteilungsquote für angezeigte Vergewaltigungen liegt seit Jahren unter zehn Prozent. 2012 erlebten nur 8,4 Prozent der Frauen, die Anzeige erstatteten, eine Verurteilung des Täters. Zudem zeigen Studien, dass der Anteil falscher Anschuldigungen bei Vergewaltigungen lediglich etwa drei Prozent beträgt. Diese Tatsachen verdeutlichen, wie dringend wir handeln müssen.

    Der Grundsatz 'Nein heißt Nein' hat uns bereits einen Schritt vorangebracht, doch er reicht nicht aus. Die gegenwärtige Rechtslage setzt die Obliegenheit für das Opfer voraus, seine Ablehnung des Sexualkontaktes in einer erkennbaren Weise zu äußern. Dies ist nicht nur ungerecht, sondern auch unrealistisch. In vielen Fällen sind Opfer aus unterschiedlichen Gründen nicht in der Lage, ihr Einverständnis oder ihre Ablehnung klar zu kommunizieren. Hier müssen wir ansetzen. Mit der nun geforderten Bundesratsinitiative zur Auswertung des § 177 StGB wollen wir sicherstellen, dass sexuelle Handlungen ohne freiwillige und ausdrückliche Zustimmung der beteiligten Person eine strafbare Handlung darstellen. Jegliche Schutzlücken, die bei dieser Prüfung festgestellt werden, sollen alsbald geschlossen werden. In einer Gesellschaft, die die sexuelle Selbstbestimmung aller Menschen respektiert, sollte es selbstverständlich sein, sich der Zustimmung einer Person zu versichern, bevor es zu einer sexuellen Handlung kommt.

    Die Stimmen der Betroffenen müssen gehört werden. Eine Betroffene, die den Mut hatte, ihre Geschichte zu teilen, im Buch 'Unsagbar' von Jana Baumann, beschreibt, wie sie während eines Arbeitskontextes Opfer einer Vergewaltigung wurde. Ihre Erfahrung zeigt uns, dass solche Taten oft von Menschen ausgehen, denen man vertraut, die man kennt. Und es eben nicht angezeigt hat, weil sie nicht wollte, dass sie sich nochmal rechtfertigen muss, dass diese Tat eine Vergewaltigung war und, dass der Staat darüber urteilt. Sie es beweisen muss und sie 'Es' über sich ergehen lassen muss. Diese Realität verdeutlicht, wie wichtig es ist, das Sexualstrafrecht zu reformieren.

    Wir müssen die Verantwortung übernehmen, ein System zu schaffen, das Frauen nicht nur als Opfer sieht, sondern sie als aktive Teilnehmerinnen in ihrem eigenen Heilungsprozess anerkennt. Der Grundsatz 'Nur Ja heißt Ja' ist ein notwendiger Schritt in diese Richtung. Es ist an der Zeit, dass wir uns gemeinsam für eine Kultur einsetzen, in der Respekt und Gleichberechtigung an erster Stelle stehen.

    Lassen Sie uns diesen Wandel gemeinsam gestalten. Weil es völkerrechtlich nämlich unsere Pflicht ist, hier zu handeln. Denn die Istanbul-Konvention, die Deutschland unterzeichnet hat, ein konsensbasiertes Sexualstrafrecht einzuführen, verpflichtet uns hier. Und auch nicht, wie von Frau Hubig vorgeschlagen nur für Jugendliche. Schutz ist nicht teilbar. Sicherheit ist nicht teilbar. Lassen Sie uns gemeinsam dafür kämpfen, dass sexuelle Selbstbestimmung in unserem Rechtssystem verankert wird."

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

    Weiterlesen
  • 29.01.2026

    Annabell Krämer zu TOP 8 "Umsetzung des Landesvertrags Vertrauliche Spurensicherung"

    In ihrer Rede zu TOP 8 (Mündlicher Bericht zur Umsetzung des Landesvertrags Vertrauliche Spurensicherung) erklärt die stellvertretende Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    "Zunächst einmal vielen Dank für den Bericht! Bereits eine Studie aus dem Jahr 2014 zeigt, dass nur knapp 16 Prozent der Opfer sexueller Gewalt Anzeige bei der Polizei erstatten. Häufig unterbleibt dieser Schritt aus Scham, aus Angst vor dem Täter – Dunkelfeldstudien gehen davon aus, dass 85 bis 93 Prozent der Täter aus dem unmittelbaren Umfeld der Betroffenen stammen – oder aus Sorge vor den erheblichen psychischen Belastungen, die ein Strafverfahren mit sich bringen kann.

    Ein Blick in die polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) für Schleswig-Holstein unterstreicht die Dringlichkeit des Themas: Für das Jahr 2024 wurden 3.523 Sexualdelikte erfasst. Diese Zahl ist alarmierend – insbesondere, wenn man berücksichtigt, dass von einem erheblichen Dunkelfeld auszugehen ist. Ganz ähnlich stellt sich die Lage bei der häuslichen Gewalt dar. Auch hier steigen die Fallzahlen seit Jahren kontinuierlich an. Im Jahr 2024 verzeichnete die PKS der Landespolizei im Bereich der Partnerschaftsgewalt einen Anstieg um 7,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr. 3.399 Menschen wurden verletzt, fünf getötet. Hinzu kommen zwei weitere Todesopfer im Bereich der familiären Gewalt. Jedes einzelne Opfer ist eines zu viel.

    Diese Zahlen machen deutlich, wie zentral – und damit komme ich zum Kern unseres heutigen Themas – die Bereitstellung ausreichender Ressourcen für die anzeigenunabhängige, vertrauliche Spurensicherung ist. Sie ermöglicht es Betroffenen, sich untersuchen zu lassen und Beweise sozusagen 'einzufrieren', um zu einem späteren Zeitpunkt selbstbestimmt über eine Anzeigeerstattung entscheiden zu können. Die vertrauliche Spurensicherung ist bei Hinweisen auf drittverursachte Gesundheitsschäden infolge von Misshandlung, sexuellem Missbrauch, sexuellen Übergriffen, Nötigung oder Vergewaltigung seit einigen Jahren Teil der Krankenbehandlung im Sinne des SGB V und kann grundsätzlich von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. 

    Es ist Aufgabe des Staats, in derart gelagerten Fällen sicherzustellen, dass Betroffene die Möglichkeit haben, Spuren fachgerecht und gerichtsfest sichern und über einen langen Zeitraum sachgerecht lagern zu lassen. Dafür braucht es ausreichend rechtsmedizinisch geschultes Personal – und zwar flächendeckend in allen Regionen unseres Landes. Vor fast zwei Jahren haben wir uns deshalb mit einem gemeinsamen Antrag an die Landesregierung gewandt und gefordert, die bundesrechtlich in den Paragraphen 27 und 132k des SGB V geschaffene Rechtsgrundlage für die Finanzierung durch die gesetzlichen Krankenkassen auch auf Landesebene umzusetzen. Voraussetzung dafür war der Abschluss eines entsprechenden Rahmenvertrags zwischen den Krankenkassen, dem Land sowie den versorgenden Ärztinnen und Ärzten. Von besonderer Bedeutung ist dabei eine vollständig anonyme Abrechnung, sodass die Krankenkassen keinerlei Kenntnis über die Identität der Betroffenen erhalten. Diesen Aspekt halten wir für unverzichtbar, um möglichst viele Opfer zu ermutigen, das Angebot der vertraulichen Spurensicherung tatsächlich in Anspruch zu nehmen. Umso mehr freue ich mich, heute zu hören, dass ein entsprechender Rahmenvertrag nun geschlossen wurde.

    Ebenso wichtig ist es selbstverständlich, dass diese Angebote dann auch genutzt werden. Und dazu braucht es wohnortnahe und niedrigschwellige Angebote. Auch dies war Bestandteil unseres gemeinsamen Antrags. Dazu gehört ausdrücklich auch die aktive Kommunikation nach außen – potenzielle Betroffene, und leider kann das jeder und jede sein, müssen wissen, welche Rechte und Möglichkeiten ihnen zur Verfügung stehen. Viele andere Bundesländer sind diesen Weg in den vergangenen Monaten und Jahren ebenfalls gegangen. Das ist ein wichtiges Signal.

    Die vertrauliche Spurensicherung ist ein unverzichtbarer Bestandteil des Schutzes von Opfern häuslicher und sexualisierter Gewalt. Sie stärkt die Rechte der Betroffenen, verbessert die Voraussetzungen für eine wirksame Strafverfolgung und kann langfristig dazu beitragen, die Aufklärungsquote zu erhöhen und Täter konsequenter zur Verantwortung zu ziehen."

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

    Weiterlesen
  • 29.01.2026

    Heiner Garg zu TOP 12 "Organspenden in Schleswig-Holstein"

    In seiner Rede zu TOP 12 (Organspenden in Schleswig-Holstein – Bericht über die Einführung einer Widerspruchslösung) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg: 

    "Die Kollegin Pauls hat gerade an die 8.199 Menschen, die Ende des vergangenen Jahres auf ein lebensrettendes Organ – im Übrigen zum Teil seit Jahren – warten, schon erinnert. Dahinter stehen auch Familienangehörige, die genauso mitleiden und hoffen, dass das Leben durch eine Organspende noch gerettet werden kann. Auf der anderen Seite leisten wir uns seit über zwei Jahrzehnten, jedenfalls so lange verfolge ich das schon, eine Debatte, ob wir bei der Entscheidungslösung bleiben, die ein paar Mal modifiziert wurde, oder ob wir zur Widerspruchslösung kommen. Als ich den Berichtsantrag gelesen habe, musste ich automatisch an eine Gesundheitsministerkonferenz denken, ich meine, es wäre 2011 gewesen, es kann auch schon 2010 gewesen sein, auf der das undenkbar gewesen wäre. Es gab kaum eine Kollegin, kaum einen Kollegen, und zwar durch die gesamte Parteienlandschaft, die für die Widerspruchslösung gewesen ist. Und auch bis heute, ich sage das sehr deutlich, gibt es auch in meiner eigenen Partei heftige Widersprüche gegen die Widerspruchslösung und es gibt Kolleginnen und Kollegen, die sehen das genau anders. 

    Ich bin bei diesem Thema der Auffassung, dass, wenn wir es hoffentlich bald wieder im Deutschen Bundestag aufrufen, das dann genauso eine persönliche Gewissensentscheidung sein muss wie beispielsweise bei der Frage der aktiven Sterbehilfe. Ich bin seit langem absolut überzeugt davon, dass die Widerspruchslösung die bessere Variante ist. Ich bin allerdings auch so weit gegangen, nicht nur in der letzten Legislaturperiode, sondern auch schon zwei Legislaturperioden davor, zu versuchen, die beiden Enden miteinander zu verbinden. Ich teile exakt, was der Kollege Balke gesagt hat. Wir müssen dazu kommen, dass sich jede und jeder einmal im Leben entscheiden muss. Also ja, die Widerspruchslösung wäre aus meiner Sicht das probateste Mittel. Es gäbe aber auch noch einen Zwischenweg, nämlich die sogenannte verpflichtende Entscheidungslösung. Das heißt, dass man beispielsweise bei einem Behördengang, etwa wenn man ein offizielles Dokument beantragt, verpflichtet wird, sich zu entscheiden. Und zwar ohne Druck. Das Recht, Nicht-Organspenderin oder Nicht-Organspender sein zu wollen, muss selbstverständlich genauso respektiert werden wie die Möglichkeit, Organspenderin oder Organspender zu werden. 

    Ich bin überzeugt davon, dass es für eine Widerspruchslösung gute Argumente gibt. In den anderen europäischen Ländern sticht beispielsweise Spanien ganz besonders hervor. Wales übrigens auch. Nachdem sie dort die Widerspruchslösung eingeführt haben, haben die Walliser seitdem signifikante Steigerungen bei den tatsächlichen Transplantationen. Darauf hat auch die Kollegin Pauls hingewiesen. Damit alleine ist es aber noch nicht getan. Es kommt nämlich genauso auf eine effektive Koordination der Entnahmeketten an. Es kommt auf öffentliche Aufklärung und auf das Stärken des Vertrauens in das System an. Auch die Kultur und die familiäre Zustimmungspraxis spielen eine Rolle. Da kommt Krankenhaussozialarbeit, psychologische Betreuung der Angehörigen ins Spiel. Es liegt auch an der Krankenhausinfrastruktur. Wie Spanien das organisiert, finde ich vorbildlich. Deswegen hat man dort vermutlich auch so guten Erfolg bei dieser Sache.

    Am Ende stehen für mich zwei Punkte, die ich gerne endlich gelöst haben möchte. Erstens, dass mehr Menschen, die auf ein lebensrettendes Organ warten, auch ein lebensrettendes Organ bekommen. Zweitens möchte ich, dass in einer solchen Situation, wie sie die Kollegin Pauls sehr eindrücklich beschrieben hat, Angehörige nicht entscheiden müssen, ob der verlorene Mensch Organspender werden soll oder nicht. Ich finde, das darf man diesen Menschen in dieser Situation nicht zumuten.  Ich persönlich, Frau Ministerin, finde es richtig, dass Schleswig-Holstein sich an der Initiative beteiligt."

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

    Weiterlesen
  • 30.01.2026

    Annabell Krämer zu TOP 18 "Mit Wohnraum Fachkräfte sichern"

    In ihrer Rede zu TOP 18 (Mit Wohnraum Fachkräfte sichern: Gezielte Förderung von Mitarbeiterwohnungen ermöglichen) erklärt die stellvertretende Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    "Der Wohnraummangel ist inzwischen ein zentrales Problem für Schleswig-Holstein! Und insbesondere dort, wo Arbeitskräfte fehlen, weil sie keine Wohnung finden, müssen wir handeln. Das betrifft uns alle, das gefährdet unser aller Wohlstand!

    In der Regel lehnen wir die SPD-Anträge zu den Themen 'Bauen und Wohnen' ab, da sie oft aus der Mottenkiste kommen, in Dauerschleife wiederholt werden und inhaltlich nicht zielführend sind. Aber dieser Antrag geht in die richtige Richtung: Wir Freie Demokraten teilen das Ziel, dass Menschen bezahlbaren Wohnraum finden, damit Arbeitskräfte in unserem Land bleiben, denn ohne Wohnraum gibt es keine Arbeitsplätze und eine Gefährdung des gesellschaftlichen Zusammenhalts.

    Damit ist eins klar: Der Arbeitskräftemangel in Schleswig-Holstein ist fundamental mit dem Wohnungsmangel in Schleswig-Holstein verbunden. Denn wer keine Wohnung findet, nimmt den Job nicht an – egal ob in der Pflege, im Tourismus oder im Handwerk. Insofern sagen wir Freie Demokraten ausdrücklich: Ja, Mitarbeiterwohnungen können ein sinnvoller Baustein sein, gerade in Regionen mit angespannten Wohnungsmärkten.

    Und wie es geht, zeigen bereits zahlreiche Beispiele, gerade aus der Tourismus- und Gastronomiebranche:

    • Hotel Seeblick auf Amrum, sechs der 14 Ferienwohnungen aus der Vermietung genommen, nun Wohnraum zu günstigen Konditionen für eigene Mitarbeiter.
    • Gut Immenhof in Malente, 2021 eröffnet, bereits bei Planung des Hotels Bau von Mitarbeiterwohnungen eingeplant.
    • Das Nordsee Kollektiv in St. Peter-Ording, Zusammenschluss von fünf Betrieben, gemeinsames Crew-Haus ins Leben gerufen. Neue Teammitglieder haben somit einen Ort zum Ankommen und können erste Kontakte knüpfen.
    • Grömitz, Zusammenschluss der Tourismus Service und der Gemeinde, um bezahlbaren Wohnraum in der Stadt zu schaffen, ca. 6.000 Quadratmeter Grundstück für ein ganz neues Wohnquartier für lokale Bevölkerung und potenzielle Arbeitskräfte, erster Bauabschnitt, geförderte Sozialwohnungen; nächster Schritt, Genossenschaft aus ortsansässigen Betrieben wird gegründet, die den Wohnraum bauen und zweckgebunden an eigene Mitarbeiter vermieten können.

    Vor allem in den Küstenorten kommen Arbeitsverträge häufig nur dann zustande, wenn die Arbeitgeber ihren potenziellen Mitarbeitern Wohnraum zur Verfügung stellen bzw. vermitteln können. Die beispielhaft genannten Arbeitgeber übernehmen bereits – wie viele andere auch – Verantwortung, weil sie sonst schlicht kein Personal mehr finden. Und eben diese Arbeitgeber verdienen Anerkennung und keine weiteren Hürden!

    Aber der Mangel an Förderprogrammen ist nicht das Hauptproblem. Zusätzliche Mittel stünden zudem jährlich grundsätzlich durch die nun erfolgenden Ausschüttungen der IB.SH zur Verfügung. Wir Freie Demokraten wollten diese Gelder als zusätzliche Mittel für Wohnungsbau und Krankenhausfinanzierung verwenden. Schwarz-Grün nutzt sie lieber, um Haushaltslöcher zu stopfen.

    Zur Ehrlichkeit gehört aber auch, dass Bauen zu teuer geworden ist. Baustandards werden immer höher, immer teurer, immer komplexer. Genehmigungsverfahren dauern Jahre. Technische Vorhaben, Lärmschutz, Stellplatzverordnungen, Energieauflagen, Mietpreisbremsen – alles gut gemeint, aber in Summe baufeindlich. Fakt ist: Wer heute baut, baut nicht mit Unterstützung, sondern trotz der Politik! Und deshalb sagen wir Freie Demokraten: Wenn wir mehr Wohnraum wollen – und dazu zählen auch Mitarbeiterwohnungen –, dann müssen Regulierungen und Baustandards gesenkt werden. Nicht irgendwann und auch nicht in Modellprojekten, sondern jetzt.

    Besonders absurd wird es, wenn man sich anschaut, wie viel Potenzial ungenutzt bleibt, obwohl die Mittel da wären. Ich nenne ein Beispiel: Kiel, obere Holstenstraße. Über 38 Prozent Leerstand. Die Eigentümer wollen umwidmen und Wohnraum schaffen, aber die Stadt sagt 'nein'. Begründung: Das ist Kerngebiet, Fußgängerzone, Gebietskategorie.

    Während die SPD auf Landesebene Förderinstrumente für Mitarbeiterwohnungen fordert, verhindern SPD-geführte Kommunen vor Ort konkret Wohnungsbau, der ohne einen einzigen Euro Förderung möglich wäre. Es mangelt hier also nicht an Ideen, sondern an der Umsetzung! Wir hören immer wieder, dass Immobilieneigentümer aufs Gaspedal treten müssen. Wenn die Verwaltung allerdings auf der Bremse steht, kann niemand beschleunigen.

    Zurück zum SPD-Antrag: Mitarbeiterwohnungen ja, wenn Arbeitgeber bereit sind, zu investieren. Aber dann brauchen wir schnelle Genehmigungen, flexible Bauleitplanung, realistische Baustandards und vor allem Verlässlichkeit. Unser Ansatz ist klar: Bauen muss sich wieder lohnen, Mieten muss wieder möglich sein und Wohnraum entsteht durch Ermöglichen und nicht durch Regulieren. "

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

    Weiterlesen
  • 30.01.2026

    Heiner Garg zu TOP 34A "EU-Mercosur-Partnerschaftsabkommen"

    In seiner Rede zu TOP 34A (EU-Mercosur-Partnerschaftsabkommen: Stillstand verhindern und die schnellstmögliche Anwendung einleiten) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und europapolitische Sprecher, Heiner Garg: 

    "Ich will eines sehr deutlich sagen. Worum es uns bei dem vorliegenden Dringlichkeitsantrag nicht geht, ist um Grünen-Bashing. Ich finde, Demokratinnen und Demokraten sollten sich grundsätzlich nicht bashen. Worum es aber zwingend gehen muss, ist um Doppelstandards, Doppelmoral, ist um einen historischen Fehler, der am Ende dazu geführt hat, dass sich Europa weltweit bis auf die Knochen blamiert hat.

    Aber der Reihe nach: An fünf Stimmen im Europäischen Parlament ist es gescheitert, dass das Freihandelsabkommen Mercosur schnell ratifiziert werden kann. Acht deutsche grüne Europaabgeordnete haben also mit ihren Stimmen sehr wohl maßgeblich dazu beigetragen, dass Mercosur nicht unverzüglich in den Ratifizierungsprozess gehen kann, genauso wie Abgeordnete der deutschen AfD. Eine Partei, die sich oft anderen moralisch überlegen fühlt, muss sich deshalb an dieser Stelle auch scharfe Kritik gefallen lassen. Ich sage das vor allem auch mit Hinblick auf einen Vorfall, der noch gar nicht so lange her ist. Ich kann mich noch gut an die scharfe Kritik der Grünen an Manfred Weber, dem Vorsitzenden der EVP, erinnern, als es um das Lieferkettengesetz gegangen ist.  Das nenne ich doppelte Standards oder auch Doppelmoral. Ehrlich gesagt, um dem Ganzen noch die Krone aufzusetzen, finde ich die Erklärungsversuche, die dann kamen, echt zum Fremdschämen: Das ist dumm, schiefgelaufen, es sind zufällige Mehrheiten und es läuft halt auch irgendwie anders im Europaparlament. Nein, der Kollege Rasmus Andresen war Mitantragsteller, der ist politisch erfahren genug. Es war ein klares, bewusstes Nein zum Freihandel, genauso wie bei TTIP, genauso wie bei CETA und jetzt auch bei Mercosur. 

    Ich sage sehr klar: Ich halte das grundsätzlich für falsch. Ich halte Freihandelsabkommen für richtig. Und ich habe mich damals schon aufgeregt, weil es mich genervt hat, diesen Popanz über Chlorhühnchen aufzuführen, damit man ein Freihandelsabkommen zum Scheitern bringen kann. Was ich aber hier besonders tragisch finde und auch besonders schlimm finde, ist, dass zur selben Zeit, zu der Trump auf dem Weltwirtschaftsgipfel in Davos Europa droht, Europa bedroht, im Europäischen Parlament mithilfe von deutschen demokratischen grünen Abgeordneten eine solche Entscheidung herbeigeführt wird, die in der Konsequenz dazu führt, dass Europa sich international lächerlich macht. Nahezu zeitgleich postet Katharina Dröge auf die Rede des kanadischen Premiers in Davos auf X: ‚Es braucht auf diese Zeit eine gemeinsame Antwort der Staaten, die ein Interesse an Kooperation haben & das Völkerrecht achten.‘ Die EU soll eine solche Allianz der Gegenmacht anstoßen. Das hätte sie an diesem Tag tun können, die Union. Das hätte sie tun können mit den Stimmen der Grünen. 

    Was ist jetzt zu tun? Erstens: Alles, was notwendig ist, damit die Kommission das Freihandelsabkommen zumindest vorläufig anwendet. Zweitens: Wirklich neue Allianzen schmieden, noch enger mit Partnern wie dem Vereinigten Königreich oder Kanada zusammenarbeiten. Den offensichtlich sichtbar gewordenen Bruch nutzen, etwas Neues zu schaffen, regelbasiert, demokratisch. Es liegt an uns, ob diese Zukunft besser oder schlechter wird. Nutzen wir diese eine Chance."  

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

    Weiterlesen
  • 30.01.2026

    Christopher Vogt zu TOP 26 "Schleswig-Holstein sagt Ja zur Planungsbeschleunigung"

    In seiner Rede zu TOP 26 (Schleswig-Holstein sagt Ja zur Planungsbeschleunigung) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt: 

    "Das deutsche Planungsrecht ist derart kompliziert und in Teilen einfach dysfunktional, dass es die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes massiv gefährdet. Gerade mit Blick auf die benötigte Verkehrsinfrastruktur haben wir es mit einem Verhinderungsrecht zu tun, das nicht selten ermöglicht, demokratische Beschlüsse schlichtweg über viele Jahre zu sabotieren. Das untergräbt das Vertrauen in demokratische Beschlüsse und in die Handlungsfähigkeit des Staates.

    Die langen Planungs- und Genehmigungsprozesse kosten immense Summen an Steuergeld, das an anderen Stellen dringend benötigt wird. Das Ausbremsen der wirtschaftlichen Entwicklung gefährdet nicht nur unseren Wohlstand, sondern schwächt unser Land mittlerweile auch geopolitisch. Diesen Stillstand kann und darf sich unser Land nicht mehr leisten.

    Aber: Es gibt Hoffnung! Anfang Dezember hatte die Ministerpräsidenten-Konferenz einen Beschluss zum Bürokratieabbau zur Planungsbeschleunigung gefasst. Mitte Dezember hatte das Bundeskabinett den Entwurf für das 'Infrastruktur-Zukunftsgesetz' beschlossen. Darin sind viele gute Vorschläge des Normenkontrollrates, mit denen sich auch der Wirtschaftsausschuss des Landtages befasst hatte, enthalten: zum 'überragenden öffentlichen Interesse', zur Digitalisierung und zur Vereinheitlichung von Standards. Der Gesetzentwurf ist gut, aber nicht perfekt, denn es fehlen eben auch einige wirklich wichtige Vorschläge des Normenkontrollrates, wie z.B. zur sogenannten 'materiellen Präklusion' und zum Verbandsklagerecht, bei dem sich die Umweltverbände zukünftig frühzeitig in die Planung einbringen sollten und nicht erst ganz am Ende.

    Es scheint jetzt bei der Planungsbeschleunigung bundesweit endlich einmal voranzugehen. Das ist gerade für uns in Schleswig-Holstein wichtig angesichts einer völlig maroden Marschbahnstrecke und einer fehlenden leistungsfähigen Ost-West-Straßenverbindung. Diese Infrastrukturen sind längst nicht mehr nur von immenser verkehrspolitischer Bedeutung, sondern auch sicherheitspolitisch extrem wichtig. Die Landesregierung ist deshalb in der Pflicht, sich bei der Planungsbeschleunigung mit weiteren Vorschlägen konstruktiv in den Diskussionsprozess einzubringen. 

    Aber kaum geht auf der Bundesebene endlich einmal etwas voran, stehen die Grünen aus ideologischen Gründen wieder auf der Bremse: Umweltminister Goldschmidt sprach angesichts der recht zarten Reformversuche in Berlin von einer 'Zubetonierung der Landschaft', von 'wirklich heftigen Angriffen aus allen Richtungen gegen Natur- und Umweltschutz' und davon, dass der aktuelle Gesetzentwurf der Bundesregierung eher Zukunft verbaue, als dass dieser eine gute Zukunft schaffe. Vom MPK-Beschluss distanzierte sich der Umweltminister sehr deutlich.

    Diese Blockadehaltung der Grünen bei der Planungsbeschleunigung darf sich der Ministerpräsident nicht mehr gefallen lassen. Die CDU sollte sich bei diesem elementar wichtigen Thema von den Grünen nicht ausbremsen lassen. Der Umweltminister sorgt sich offenbar um die Macht seiner Vorfeldorganisationen und blendet den gewaltigen Reformbedarf zur notwendigen Stärkung unseres Landes völlig aus. Wer sich für Planungsbeschleunigung einsetzt, sorgt ganz bestimmt nicht für eine 'Zubetonierung der Landschaft', sondern schafft die Voraussetzungen dafür, dass in unserem Land endlich wieder etwas vorangeht. Wer die Föderale Modernisierungsagenda unterstützt, sorgt dafür, dass wir nicht den Status Quo zementieren, mit dem wir uns selbst im Weg stehen.

    Die Landesregierung muss dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz im Bundesrat zustimmen und sollte sich auch mit weiteren Vorschlägen konstruktiv einbringen, um dieses noch besser zu machen. Was nicht mehr geht, sind grüne Blockaden zulasten unserer Mobilität, unseres Wohlstandes und auch unserer Sicherheit. Aminata Toure sagte zu Mercosur, dass noch nicht alle den Ernst der Lage begriffen haben. Genau das gilt auch hier."

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

    Weiterlesen
  • 30.01.2026

    Anne Riecke zu TOP 32 "Bedeutung negativer Emissionen und biogener Kohlenstoffketten"

    In ihrer Rede zu TOP 32 (Bedeutung negativer Emissionen und biogener Kohlenstoffketten) erklärt die umweltpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anne Riecke:

    "Die Koalition legt uns einen Antrag zur Bedeutung negativer Emissionen und biogener Kohlenstoffketten vor. Auf den ersten Blick klingt das modern, wissenschaftlich und zukunftsgewandt. Und ja, es ist richtig, dass wir uns mit der Frage beschäftigen, wie mit unvermeidbaren Restemissionen umzugehen ist. Niemand bestreitet, dass CO₂-Bindung – ob durch Moore, Wälder oder technologische Verfahren – eine Rolle in der globalen Klimapolitik spielen kann.

    Aber genau hier beginnt der Punkt, an dem wir als Freie Demokraten sehr deutlich widersprechen müssen. Denn dieser Antrag sollte nicht isoliert betrachtet werden. Er ist Teil einer Klimapolitik der Landesregierung, die auf ein Klimaneutralitätsziel bis 2040 setzt – und damit bewusst einen regionalen Sonderweg einschlägt. Einen Sonderweg, den wir für falsch, für riskant und für wirtschaftlich gefährlich halten.

    Klimaschutz ist eine globale Aufgabe. CO₂ kennt keine Landesgrenzen, keine Kreisgrenzen und auch keine Landesverfassungen. Wer ernsthaft glaubt, Schleswig-Holstein könne durch besonders ambitionierte Alleingänge das Weltklima retten, verkennt die Realität – oder nimmt billigend in Kauf, dass Unternehmen, Landwirte und Bürgerinnen und Bürger im Land die Zeche zahlen. Das Ziel der Klimaneutralität 2040 liegt fünf Jahre vor dem Bundesziel und zehn Jahre vor dem europäischen Ziel. Damit setzt sich Schleswig-Holstein bewusst von nationalen und europäischen Rahmenbedingungen ab. Das ist kein Vorbild, das ist ein Sonderweg – und Sonderwege im Klimaschutz führen nicht zu mehr Effektivität, sondern zu Wettbewerbsnachteilen, Verlagerungseffekten und Akzeptanzproblemen.

    Der vorliegende Antrag verschärft dieses Problem zusätzlich. Denn er suggeriert, man könne ambitionierte Zielsetzungen dadurch absichern, dass man künftig auf negative Emissionen setzt. Das ist aus unserer Sicht hochproblematisch und nicht ausreichend. Viele der genannten Maßnahmen – Moorvernässung, Aufforstung, biogene Nutzung – sind wichtig, aber sie haben begrenzte Potenziale, lange Zeiträume und teils massive Nutzungskonflikte. Die BECCUS Studie 2025 von MVV Energie AG kommt nicht ohne Grund zu dem Schluss, dass Negativemissionen in den EU-Emissionshandel integriert und Regulierungs- sowie Finanzierungsrahmen für eine CO₂-Infrastruktur entwickelt werden müssen. Wer heute politische Ziele formuliert, die nur erreichbar sind, wenn morgen Technologien oder Flächen in großem Umfang verfügbar sind, betreibt Politik auf Hoffnung statt auf belastbarer Grundlage.

    Außerdem sind biogene Kohlenstoffketten kein Selbstläufer. Sie werfen komplexe Fragen auf: Flächennutzung, Konkurrenz zur Nahrungsmittelproduktion, Eigentumsrechte, Akzeptanz bei Landwirten und Waldbesitzern. Das wird im Antrag kaum thematisiert. Stattdessen wird der Eindruck erweckt, als sei das ein nahezu konfliktfreier Lösungsweg. Klimaschutz muss außerdem realistisch sein. Wir wollen Innovation ermöglichen und nicht durch politische Zielvorgaben erzwingen. Wir wollen europäische und nationale Instrumente stärken, nicht durch landespolitische Alleingänge unterlaufen. Was wir in diesem Antrag vermissen, ist eine ehrliche Kosten-Nutzen-Abwägung. Was kostet dieser Weg die Menschen im Land? Was bedeutet er für Industrie, Mittelstand, Landwirtschaft? Und welche Effekte hat er tatsächlich – auch und vor allem global betrachtet?

    Die FDP sagt klar: Ja zu Klimaschutz. Ja zu Forschung und Innovation. Ja zu CO₂-Bindung, wo sie sinnvoll und effizient erfolgt. Aber nein zu einem Klimaneutralitätsziel 2040, das Schleswig-Holstein isoliert, wirtschaftlich schwächt und politische Erwartungen weckt, die am Ende kaum erfüllbar sind. Wir brauchen keinen Wettbewerb der ambitioniertesten Landesziele, sondern einen verlässlichen, abgestimmten Rahmen auf Bundes- und EU-Ebene. Alles andere ist Symbolpolitik – und Symbolpolitik hilft weder dem Klima noch den Menschen in Schleswig-Holstein."

    Rede zu Protokoll gegeben!

    Weiterlesen
  • 02.02.2026

    Anne Riecke: Kein Plan, kein Geld – der Ganztagsausbau ist ein einziger Murcks

    Zur Millionenlücke beim Ganztagsausbau erklärt die bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anne Riecke:

    "Die Landesregierung ist selbst schuld an der finanziellen Misere beim Ganztag. Die großzügig gemachte Ankündigung bei den Kommunen, mit dem Ausbau für den Ganztag schon mal zu beginnen, um in einem zweiten Schritt erst die Anforderungen an den Ausbau festzulegen, führte genau zu dem Problem, das wir jetzt haben. Die finanzielle Schieflage hatte sich lange angekündigt und dürfte daher niemanden wirklich wundern. Die frühere Bildungsministerin Prien hat sich von Anfang an viel zu spät und lieblos um konkrete Regelungen und Zusagen beim Ganztag gekümmert. Man kann nicht einen Rechtsanspruch selbst mit schaffen und dann von den Konsequenzen seiner Umsetzung überrascht sein. Die Landesregierung muss jetzt umgehend alle Anträge prüfen und die fehlenden Mittel aus dem Haushalt bereitstellen. Dabei darf es nicht danach gehen, wie möglichst viele Anträge und Bauvorhaben abgewiesen werden können, sondern wie den Kommunen ihre Investitionen erstattet werden, damit der Ganztag auf die letzten Meter doch noch gelingen kann.

    Und dann hoffen wir, dass die Landesregierung wenigstens die Höhe der anfallenden Betriebskosten ordentlich kalkuliert hat. Hier erhalten die Kommunen eine Pauschale. Sie dürfen auf keinen Fall auf Mehrkosten sitzen bleiben, nur weil die Bildungsministerin zu wenig Mittel dafür eingeplant hat.

    Zu wenig Geld, kein verbindliches Konzept – der Ganztagsausbau von Schwarz-Grün ist ein einziger großer Murcks. Unsere Kinder, unsere Familien und die Kommunen werden im Regen stehen gelassen."

    Weiterlesen
  • 27.10.2018

    Anita Klahn: Kein Platz für Antisemitismus an Schulen

    Zum Antrag der Jamaika-Koalition ,,Antisemitismus bereits in der Schule vorbeugen" erklärt die stellvertretende Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    „Antisemitismus ist weiterhin ein Problem in Deutschland, das hat zuletzt im August die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion gezeigt. In den letzten acht Jahren gab es in Schleswig-Holstein 279 antisemitische Straftaten ­ sechs davon waren Gewaltdelikte.

    Wir Freie Demokraten halten es daher für wichtig, schon an den Schulen dem Antisemitismus wirksam vorzubeugen. Zusammen mit unseren Koalitionspartnern bringen wir daher einen Antrag ein, der die Förderung der interkulturellen Kompetenz und des Wissens von Schülerinnen und Schülern über das Judentum zum Ziel hat. Wir sind davon überzeugt, dass etwa Besuche von Synagogen und ein intensiver deutsch-israelischer Schüleraus- tausch wirksame Mittel sind, um Vorurteile zu beseitigen.

    80 Jahre nach der Reichsprogromnacht senden wir ein klares Zeichen: Für Antisemitismus ist kein Platz in unserer Gesellschaft.“

    Weiterlesen
  • 02.02.2026

    Christopher Vogt: Landesregierung hinkt bei der Modernisierung der Landesstraßen den eigenen Plänen hinterher

    Zum heute von der Landesregierung vorgestellten Straßen-Bauprogramm 2026 erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:  

    "Es rächt sich, dass die Landesregierung bei der Sanierung der Landesstraßen und beim LBV in den letzten Jahren erheblich gekürzt hat. Mit den Sonderschulden des Bundes wird lediglich das getan, was dringend notwendig ist zum Erhalt des Landesstraßennetzes.

    Mit der Verkündigung hoher Investitionssummen versucht die Landesregierung jetzt zu verschleiern, dass sie ihre eigenen Pläne schon in kürzester Zeit gerissen hat. Jede Investition in die Sanierung unserer Straßen ist absolut notwendig und jeder Baubeginn ist eine gute Nachricht. Das kann jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Landesregierung hinter ihren gerade erst verkündeten Zielen zurückbleibt.

    Im September 2025, also vor knapp fünf Monaten, hat uns die Landesregierung eine Übersicht der geplanten Landesstraßensanierungen bis einschließlich 2027 inklusive Zeitplanung vorgelegt. Ein Blick in das vorgestellte Bauprogramm zeigt aber, dass eine ganze Reihe angekündigter Maßnahmen eigentlich schon im vergangenen Jahr hätten umgesetzt werden sollen. Und viele eigentlich für 2026 angekündigte Maßnahmen tauchen im Bauprogramm gar nicht mehr auf. Die Landesregierung hängt also nach wenigen Monate schon wieder dem eigenen Zeitplan hinterher.

    Minister Madsen muss dem Parlament umgehend einen aktualisierten Plan vorlegen. Und auch bei den Maßnahmen, die die Landesregierung aus den Sonderschulden des Bundes finanzieren will, kommt sie nicht vom Fleck. Anstatt bei elf Vorhaben soll es nur jetzt noch bei sechs einen Baubeginn in diesem Jahr geben."

    Weiterlesen
  • 02.02.2026

    Christopher Vogt: Die A20 muss zügig weitergebaut werden

    Zum heute vorgelegten Planfeststellungsbeschluss für den Abschnitt 7 der A20 erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:  

    "Wir begrüßen, dass es für den nächsten Bauabschnitt der A20 einen Planfeststellungsbeschluss gibt. Der Weiterbau der A20 muss endlich zügig vorankommen. Dafür muss in Schleswig-Holstein, Niedersachen und auf Bundesebene alles getan werden. Schleswig-Holstein braucht endlich eine leistungsfähige Ost-West-Verbindung – zur Verbesserung der Mobilität, zur Entlastung vieler Orte inklusive Hamburgs und zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes. 

    Jetzt bleibt abzuwarten, ob dieser Abschnitt ebenfalls von den Umweltverbänden beklagt wird. Die Landesregierung hatte zuletzt wiederholt ihren guten Draht zu den Umweltverbänden gelobt. Wir hoffen, dass die Umweltverbände von der Landesregierung dieses Mal frühzeitig in die Planung eingebunden wurden und dass deshalb keine Klagen eingereicht werden. Es sollte sich nicht wiederholen, was im November 2025 der Fall war: Ein Klageverzicht der Umweltverbände gegen eine Millionensumme von Landesmitteln für eine Stiftung. Blockadepolitik darf sich nicht auszahlen."

    Weiterlesen
  • 05.02.2026

    Heiner Garg: KiTa für alle = Von allem ein bisschen, aber nichts richtig

    Zum heute vorgestellten Investitionspaket „KiTa für Alle“ erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und kitapolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg: 

    "Schwarz-Grün nennt es Investitionspaket, tatsächlich ist es vor allem die Reaktion auf eine neue Realität im System: sinkende Kinderzahlen, regional freie Plätze und Landesmittel, die nicht mehr wie geplant vollständig verausgabt werden. Die Landesregierung selbst beschreibt als Ziel, freiwerdende Mittel im Kita-System zu belassen, die Bedarfsplanung realitätsnah auszugestalten und Fachkräfte endlich zu entlasten. Das unterstützen wir, aber dann muss man ehrlich sagen: Das ist in erster Linie ein bisschen Verbesserung und Umsteuerung ohne neue Investitionsmittel.

    Ein erster positiver Schritt ist: Nach mehreren Initiativen und Nachbohren – insbesondere durch die FDP-Landtagsfraktion – wird bei den krankheitsbedingten Ausfalltagen endlich zaghaft nachgebessert. Statt 15 werden künftig 19 Krankentage in der Finanzierung berücksichtigt. Unverständlich bleibt aber, warum die Landesregierung weiterhin unter den in der Evaluation ermittelten Ausfallwerten von 22 Tagen bleibt. Wer Evaluationen beauftragt, muss deren Kernbefunde auch umsetzen, sonst bleibt es bei Symbolpolitik. Wenn Schwarz-Grün Fachkräfte wirklich stärken will, muss Qualität im Alltag spürbar sein. Dazu gehört für uns die Rückkehr zum Fachkraft-Kind-Schlüssel von 2,0 im täglichen Kita-Betrieb. Die Praxis zeigt längst: Wenn Personal knapp kalkuliert wird, steigt der Druck – und der frühkindliche Bildungsauftrag kann nicht mehr umgesetzt werden.

    Wir unterstützen den zielgerichteten Ausbau von Perspektiv-Kitas ausdrücklich, aber er darf kein Feigenblatt sein, während die Grundausstattung in den über 1.800 Kitas in Schleswig-Holstein schwächelt. Entscheidend ist außerdem die enge Einbindung des KiTaG-Fachgremiums. Optimierungen müssen gemeinsam mit Trägern, Leitungen und Fachkräften entwickelt werden, damit Praxiserfahrungen systematisch einfließen. Offen bleibt zudem, wann die angekündigten gesetzlichen Anpassungen tatsächlich kommen und ab wann das Paket vor Ort wirksam wird. Genau das ist aber zentral – denn regional gibt es bereits Überhänge, anderswo fehlen Plätze."

    Weiterlesen
  • 05.02.2026

    Christopher Vogt: Schwarz-Grün macht Schleswig-Holstein zum Stauland

    Zur Staubilanz des ADAC erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:  

    "Schleswig-Holstein wird unter Schwarz-Grün immer mehr zum Stauland. Das nervt viele Menschen und schadet unserer Volkswirtschaft und Umwelt. Baustellen lassen sich natürlich nicht vermeiden, aber sie werden aktuell unzureichend vorbereitet und koordiniert. Beispiele wie die Eiderbrücke oder die B76 bei Plön zeigen, dass das Baustellenmanagement des Landes stark verbesserungsbedürftig ist. Es wird von Seiten der Landesregierung zu wenig Rücksicht auf die vielen Pendlerinnen und Pendler und die mittelständische Wirtschaft genommen. Alternativen und Sonderschichten werden zu schnell ausgeschlossen und es fehlt die Abstimmung mit anderen Maßnahmen. Wie kann es sein, dass man die wichtige Bundesstraße bei Plön langfristig sperrt, wenn es zeitgleich Sperrungen auf der parallelen Bahnstrecke gibt? Dafür fehlt mir wirklich jedes Verständnis. Der Bund wird in den nächsten Jahren mit seinem schuldenfinanzierten Sonderprogramm etwas mehr Geld in die Verkehrsinfrastruktur des Landes investieren. Verkehrsminister Madsen sollte sich nicht nur über das Ausgeben dieser Mittel freuen, sondern endlich auch seine Hausaufgaben beim Baustellenmanagement machen."

    Weiterlesen
  • 05.02.2026

    Annabell Krämer: Der Jahresabschluss ist erneut Symbol einer unseriösen Finanzpolitik des Landes

    Zur heutigen Vorstellung des vorläufigen Haushaltsabschlusses 2025 erklärt die finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer: 

    "Was auf den ersten Blick erfreulich wirkt, lässt einen fassungslos zurück. Gegenüber dem letzten Nachtragshaushalt kurz vor Jahresabschluss im November verbessert sich das Ergebnis um über 800 Millionen Euro. Dies war bereits absehbar, denn bereits zu diesem Zeitpunkt hat die FDP-Landtagsfraktion darauf hingewiesen, dass Schleswig-Holstein keine strukturelle Neuverschuldung benötigt. Darüber hinaus ließ sich die Landesregierung die Übertragung von Kreditermächtigungen in Höhe von einer Viertelmilliarde ins Jahr 2026 genehmigen.

    Schwarz Grün wollte auf diese zusätzlichen Finanztöpfe zu Lasten zukünftiger Generationen nicht verzichten. 300 Millionen Euro Sach- und Personalkosten wurden nicht benötigt. Sofern die Landesregierung hiervon im November tatsächlich noch keine Kenntnis gehabt haben sollte, muss man in aller Deutlichkeit von einem finanzpolitischen Irrflug reden. Erneut findet ein unseriöses Haushaltsjahr seinen Abschluss. Das einzig Positive ist, dass die Regierung durch erhöhte Steuereinnahmen gezwungen ist, auf neue Konjunkturkredite zu verzichten, und anteilig bestehende Kredite tilgen muss."

     

    Weiterlesen
  • Mehr laden

Social Media Menü

  • Facebook
  • Twitter
  • Youtube
  • Suche

Footer menu

  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz