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  • 13.02.2019

    Christopher Vogt: Vollverschleierung ist kein Ausdruck von Weltoffenheit

    Zur Diskussion um das Vollverschleierungsverbot an der Universität Kiel und einer dahingehenden gesetzlichen Regelung an Schulen erklärt der Vorsitzende und hochschulpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    ,,Die Entscheidung der Kieler Uni, die Vollverschleierung im Hörsaal nicht zu erlauben, kann ich sehr gut nachvollziehen und nur unterstützen.

    Das Tragen von Burka oder Niqab ist kein Ausdruck von Weltoffenheit, sondern ein Zeichen der Unterdrückung von Frauen. Wir wollen bei der Gleichberechtigung der Geschlechter Fort- und keine Rückschritte. Wir müssen in der Debatte um interkulturelle Toleranz Gesicht zeigen und deutlich machen, wo wir Grenzen ziehen müssen.

    Bei den Hochschulen halte ich es für richtig, dass die entsprechenden Gremien über diese Fragen diskutieren und entscheiden. Bei den Schulen sollten wir eine gesetzgeberische Klarstellung vornehmen, dass wir das Tragen von Burka und Niqab nicht zulassen."

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  • 13.02.2019

    Stephan Holowaty zu TOP 7 "Gesetz für den Übergangszeitraum nach dem Brexit"

    In seiner Rede zu TOP 7 (Gesetz für den Übergangszeitraum nach dem Aus- tritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union) erklärt der europapolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Stephan Holowaty:

    ,,Kennen Sie Ian Macnab? Die Lauenburger unter Ihnen kennen ihn sicher.

    Er ist der ehrenamtliche Bürgermeister der Gemeinde Brunsmark, ein beliebter zudem, wie die LN Online berichteten. Ian Macnab kann beim Brexit nicht mehr ehrenamtlich in dieser Funktion tätig werden, weil er dann kein EU-Bürger mehr ist. Das ist eine der Folgen des Brexits. Vielleicht nur eine Randnotiz. Aber ich warne davor, den Briten jetzt lediglich ein ,selbst schuld` zuzurufen und all die Probleme des Brexit lediglich mit einem Schulterzucken zu kommentieren.

    Für einen geregelten Brexit sind wir in Schleswig-Holstein mit dem Brexit-Übergangsgesetz gut aufgestellt ­ im Falle eines geregelten Brexit. Leider wird aber Tag für Tag die Wahrscheinlichkeit eines ungeregelten Brexits immer größer. Es geht hier nicht nur um eine abstrakte Wirtschaftsleistung, um Steuern und Zinsen, um Zölle oder Verkehrsstaus. Es geht um Men- schen, um Lebensplanungen, um Schicksale. Wenn Großbritannien zum Beispiel keine Möglichkeit hat, Insulin herzustellen, dann ist das für Betroffene ein persönliches Drama. 3,5 Millionen EU-Bürger leben in Großbritannien, viele arbeiten übrigens im Gesundheits- und Pflegebereich. Millionen Briten wie Ian Macnab leben und arbeiten dagegen in einem anderen EU-Land. Ein ungeregelter Brexit lässt Lebenspläne platzen, hat Einfluss auf das Leben eines jeden einzelnen ­ auch des Briten, der feststellen muss, dass seine Ärztin oder sein Pfleger das Land verlässt.

    Wir haben kein Interesse daran, dass die britische Wirtschaft schweren Schaden nimmt. Wir haben kein Interesse daran, dass ein Nordirlandkonflikt

    wieder aufflackert. Wir haben kein Interesse daran, dass Großbritannien de- stabilisiert und die Gesellschaft weiter gespalten wird. Wir haben aber ein großes Interesse daran, dass Europa weiter eng zusammenarbeitet und eine kraftvolle Rolle in der Welt spielt. Aber der Brexit ist für Europa auch eine Chance, gerade im Jahr der Wahl zum Europäischen Parlament im Mai. Eine Chance, um sehr gut zu verstehen, wo der konkrete tägliche Nutzen der EU, des gemeinsamen Europas liegt. Menschen können frei entscheiden, wo sie leben, arbeiten und reisen. Sie können überall ihre Meinung frei sagen. Sie können sich darauf verlassen, dass Lebensmittel überall gut kontrolliert werden, dass bei einer Reise in ein anderes europäisches Land keine Roaminggebühren anfallen, und dass ihre Daten geschützt sind. Gut, Sie können sich auch darauf verlassen, dass das Innere der Pizza Napoletana über- all 0,4cm dick ist. Wir sehen auch, dass es in der EU immer noch neue Chancen gibt, Dinge besser zu machen. Das sollten wir auch tun statt die großen Erfolge Europas schlechtzureden und zurückzudrehen. Die Zukunft Europas liegt in einem starken Europäischen Parlament. Einem Parlament mit Initiativrecht, einem Parlament, das Europa voranbringen kann.

    Populisten und Nationalisten fordern die Entrechtung, gar die Auflösung des Europaparlaments. Populisten und Nationalisten sind per Definition Egoisten. Sie arbeiten nicht zusammen. Lediglich beim ,Dagegen` sind sie sich ei- nig. Und danach? Sie werden bei Konflikten keine Kompromisse, keine gemeinsamen Positionen suchen, sondern sie sind Gegner, Feinde, Egoisten.

    Ist das die Zukunft? Im letzten Jahrhundert wurden europäische Konflikte nur zu oft auf dem Schlachtfeld ausgetragen. Heute tragen Europäer diese Konflikte in Konferenzräumen, im Parlament aus. Der drohende Brexit führt uns Tag für Tag vor, was Europa alles geschafft hat, was wir ohne ein gemeinsames Europa verlieren können."

     

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 13.02.2019

    Kay Richert zu TOP 3 „Verwendung der Kompensationsmittel des Bundes“

     

    In seiner Rede zu TOP 3 („Verwendung der Kompensationsmittel des Bundes“) erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

     

    „Mobilität ist ein menschliches Grundbedürfnis. Das sieht man an der Bewunderung, mit der etwa über die Wasserstraßen der Ägypter, das Postsystem der Fugger, das Straßennetz der Römer oder technische Revolutionen wie Eisenbahn oder Flugzeug gesprochen wird. Man sieht es auch an der Emotionalität, mit der wir über die verschiedenen Mobilitätsformen diskutieren, Bahn, Bus, Auto, E-Mobilität, Fahrrad oder fossile Kraftstoffe – die Mobilität an sich stellt dabei niemand in Frage. Mobilität ist modern, ist Fortschritt und Optimismus, Mobilität finden wir gut.

     

    Was man für Mobilität aber zwingend braucht, sind Straßen und Wege. Und da müssen wir erkennen, dass – anders als bei den Straßen der Römer, die auch nach 2000 Jahren noch wenigstens teilweise passierbar sind (z.B. Via Claudia Augusta) – unser Straßen- und Wegenetz in vielen Bereichen in einem sanierungsbedürftigen Zustand ist.

    Die Zuständigkeit für Straßen und Wege ist in Deutschland nicht immer übersichtlich. Da gibt es Straßen des Bundes, Landesstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen. Auf den ersten Blick erkennbar sind eigentlich nur die Unterschiede zwischen Autobahnen und allen anderen Straßen. Genauso wenig übersichtlich ist für den Uneingeweihten die Finanzierung all dieser Straßen.

    Über die Sanierung der Landesstraßen haben wir im Dezember ausführlich gesprochen, da hat Jamaika eine Strategie vorgelegt, wie die Landesstraßen in den nächsten Jahren wieder hergerichtet werden. Dafür nehmen wir jedes Jahr mindestens 90 Millionen Euro in die Hand.

    Bei den Gemeindewegen ist es so, dass der Bund den Ländern bislang zweckgebunden Mittel für die Finanzierung zuweist – also für Erhalt, Bau und Ausbau verkehrswichtiger Straßen, ÖPNV-Einrichtungen, Verkehrsleitsystemen, Radwegebau und Kreuzungsmaßnahmen und den Abbau eines massiven Sanierungs- und Investitionsstaus. Diese Mittel werden Entflechtungs- oder GVFG-Mittel genannt (GVFG = Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz). Bislang ist das so, denn ab 2020 wird das nicht mehr so sein, da enden diese zweckgebundenen Zuweisungen.

    Natürlich ist uns klar, dass die Finanzkraft vieler Kommunen nicht ausreicht, um die Gemeindestraßen und -wege zu erhalten, geschweige denn den Sanierungsstau zu beheben. Deswegen haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart, die Kommunen weiterhin zu unterstützen. Wenn 2020 die Mittel des Bundes nach dem bisherigen Entflechtungsgesetz nicht mehr fließen, werden wir für die bisherige Zweckbindung in mindestens gleicher Höhe Landesmittel geben. Wir lassen die Kommunen nicht alleine.

    Unser Gesetzentwurf ist da glasklar:

    ‚Ab dem ersten Januar 2020 werden für diesen Zweck Landesmittel in Höhe von mindestens 43.253.000 Euro pro Jahr zur Verfügung gestellt.‘ Und: ‚Ab dem Jahr 2021 bis einschließlich dem Jahr 2035 steigt der Vorjahresbetrag jährlich um jeweils 2 vom Hundert.‘ Um künftigen Teuerungen und Kostensteigerungen bei den Zuweisungen an die Kreise zu begegnen, haben wir nämlich auch eine Dynamisierung der Mittel gleich mitgedacht.

    Durch unser neues GVFG erreichen wir:

    Die Finanzunterstützung der Kommunen bei Erhalt, Bau und Ausbau verkehrswichtiger Straßen, Einrichtungen des öffentlichen Personennahverkehrs, Verkehrsleitsystemen, bei Radwegebau und Kreuzungsmaßnahmen bleibt. Wir lassen die Kommunen nicht alleine.

    Wir erhalten den Kommunen die Möglichkeit, den immensen Sanierungs- und Investitionsstau anzugehen. Wir schaffen Planungssicherheit, da das bestehende Förderprogramm mit Landesmitteln fortgeführt wird.

    Wir helfen bei der Sicherung eines funktionalen, leistungsfähigen, sicheren, umweltverträglichen und auch barrierefreien Verkehrsnetzes. Das ist gut für die regionale Wirtschaft, das stärkt aber auch die Mobilität der Bürger, insbesondere auf dem Land.

    Zusammengefasst: Wir tun etwas für die Gemeinden, wir sorgen für Mobilität und Lebensqualität, wir lassen die Bürger nicht im Regen stehen! Natürlich: Wir Freie Demokraten hätten uns auch mehr vorstellen können. Wir hätten die Mittel gerne von 43 Millionen Euro auf 60 Millionen Euro erhöht, denn wir finden, 43 Millionen sind angesichts des Sanierungsstaus auch bei den Gemeindestraßen knapp kalkuliert und wir wollen die Kommunen ja möglichst stark unterstützen. Aber eine Koalition bedeutet Kompromisse und die Formulierung ‚mindestens 43 Millionen‘ schließt eine Aufstockung zum späteren Zeitpunkt ja nicht aus.

    Aber auch so ist dieses Gesetz eine große Hilfe für die Kommunen, wir lassen Sie bei der Straßenfinanzierung nicht alleine. Wir wollen ein modernes, vorwärtsgewandtes und optimistisches Schleswig-Holstein, und dazu gehören auch funktionierende Straßen und Wege. Wir wollen den Bürgern ihre Mobilität erhalten oder zurückgeben, auch auf dem Land. Deswegen helfen wir mit Landesmitteln, wenn den Kommunen keine Bundesmittel mehr zugewiesen werden, und tun auch so etwas für die Infrastruktur und die Zukunft im Land."

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 13.02.2019

    Dennys Bornhöft zu TOP 10 „Unabhängige Selbstvertretungsorganisationen von Menschen mit Behinderung finanziell unterstützen“

    In seiner Rede zu TOP 10 (Unabhängige Selbstvertretungsorganisationen von Menschen mit Behinderung finanziell unterstützen) erklärt der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige stehen ein Leben lang vor großen und schwierigen Herausforderungen. Auch wenn wir als Gesellschaft in den letzten Jahren große Fortschritte gemacht haben und die Lebensqualität der Betroffenen verbessert werden konnte, sehen sich diese leider immer noch in vielen Bereichen mit teils großen Benachteiligungen und Einschränkungen konfrontiert. Unser aller Ziel muss es sein, diesen Umstand zu bekämpfen und alle Menschen mit Behinderung in diesem Land dabei zu unterstützen, ein möglichst selbstbestimmtes und autonomes Leben zu führen.

    Der primäre Ansprechpartner und Ratgeber für Menschen mit Behinderungen in Schleswig-Holstein ist der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, Dr. Ulrich Hase, und dessen Team. Sie leisten seit Jahren herausragende Arbeit, für die ich mich an dieser Stelle auch nochmals bedanken möchte. Ungefähr 1000 Menschen wenden sich jedes Jahr an Herrn Dr. Hase und die Kontinuität dieser Zahlen belegt deutlich die breite Akzeptanz und Bekanntheit dieses Angebotes. Ziel ist es daher, dieses Angebot noch weiter auszubauen und zu stärken, sodass der Landesbeauftragte und sein Team jedem helfen können.

    Neben der hauptamtlichen und durch den Landtag finanzierten Interessensvertretung von Menschen mit Behinderungen leisten auch ehrenamtliche Institutionen in den unabhängigen Selbstvertretungsorganisationen einen wertvollen Beitrag. So hat das gerade in der Umsetzungsphase befindliche Bundesteilhabegesetz einen Fokus auf das ‚peer counseling‘ gelegt, also auf die Beratung für Betroffene von Betroffenen, was dem Grundsatz ‚Nicht ohne uns über uns‘ der Partizipation und Inklusion entspricht. Eine solche ergänzende, unabhängige Teilhabeberatung erhalten Ratsuchende kostenlos in ihrer Nähe. In Schleswig-Holstein gibt es derzeit 21 solcher privater oder gemeinnütziger Angebote – mit einer guten Abdeckung, wobei Nordfriesland und Dithmarschen etwas dünner besetzt sind als zum Beispiel Kiel oder Lübeck. Mit diesen Strukturen erfüllt Schleswig-Holstein auch eine Forderung des Deutschen Behindertenrates nach Etablierung einer für Betroffene kostenlosen Beratungsmöglichkeit durch Betroffene auf regionaler Ebene.

    Zunächst sollten wir uns darauf konzentrieren, die Zusammenarbeit von Ehrenamtlichen mit dem Landesbeauftragten zu intensivieren. Dies ist der erfolgversprechende Weg, den Menschen zu helfen und die Ehrenamtlichen in ihrer Arbeit zu entlasten. Der steigende fachliche Austausch zwischen Ehrenamtlichen und Hauptamtlichen führt regelmäßig dazu, dass beide Seiten stärker werden. Natürlich muss auch die Zusammenarbeit mit den jeweiligen Verwaltungsebenen konsequent verbessert und die Vernetzung mit lokalen Angeboten vor Ort ausgebaut werden. Die Arbeit von allen Seiten besser zu koordinieren und so die bestmögliche Hilfe für die Betroffenen anzubieten, wird ein dauerhaftes Ziel sein, da die Anforderungen und Ansprüche hieran stetig und zu Recht steigen.

    Um das vermeintliche Ansinnen des AfD-Antrages aufzugreifen: Die Landesregierung ist für die Belange von Menschen mit Behinderungen als auch deren Selbstvertretungsorganisationen sehr aktiv, natürlich auch finanziell. Dies teils seit bereits mehreren Jahrzehnten. Aber auch in dieser noch jungen Legislaturperiode sind bereits Maßnahmen wie die Einrichtung eines Fonds für Barrierefreiheit oder der Ausbau der Förderung von wohlfahrtsverbandsunabhängigen Trägern ergriffen worden. Vor allem der zweite Punkt kommt den in den Anträgen erwähnten Selbstvertretungsorganisationen zu Gute.

    Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, dass Menschen mit Behinderung ein so selbstbestimmtes Leben wie möglich führen können. Wir haben im letzten Jahr das Teilhabestärkungsgesetz 1 verabschiedet. Wer eins sagt, wird auch zwei sagen müssen, sodass wir wiederkehrend Möglichkeiten haben, über Verbesserungsvorschläge zu debattieren und diese am Ende auch zu beschließen.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 04.07.2018

    Jan Marcus Rossa zu TOP 8 u.a. „Recht auf angemessenen Wohnraum in der Landesverfassung“

    In seiner Rede zu TOP 8+9+39 (Recht auf angemessenen Wohnraum in der Landesverfassung und Bericht zum Programm Sozialer Wohnungsbau) erklärt der wohnungsbaupolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    „Die Opposition scheint offenbar eine Tradition begründen zu wollen, wenn sie dieses Parlament in schöner Regelmäßigkeit mit ihren Anträgen zur Wohnungspolitik beschäftigt. Das Problem dieser Anträge ist allerdings, dass vermeintliche Patentrezepte vorgeschlagen werden, die bei genauer Betrachtung nicht einen Quadratmeter mehr Wohnraum in diesem Land schaffen und in der Regel den gegenteiligen Effekt haben, also den Neubau von Wohnungen sogar hemmen.

    Wir haben für die Jamaika-Koalition bereits in der Debatte im Januar, aber auch jetzt zuletzt im Juni hier im Plenum erläutert, mit welchen konkreten Maßnahmen Anreize auf dem Wohnungsmarkt geschaffen werden können, damit die Wohnungen tatsächlich gebaut werden, die wir hier in Schleswig-Holstein brauchen. In diesen Debatten ist auch deutlich geworden, dass die Lösungsansätze, die die Oppositionsfraktionen vorgeschlagen haben, zahn- und wirkungslos sind. Sie sind schlicht nicht geeignet, einen Beitrag für den notwendigen Neubau von Wohnungen zu leisten. Das gilt gleichermaßen für den Vorschlag, ein Wohnraumschutzgesetz nach Hamburger Modell zu schaffen, wie für die Idee, kommunale Wohnungsgesellschaften zu fördern. Das ist weder kreativ noch wird sich mit solchen Maßnahmen die Lage auf dem Wohnungsmarkt in Schleswig-Holstein verbessern.
    Nun bemühen AfD und SPD in eigenartiger Übereinstimmung sogar die Verfassung, um der vermeintlichen Wohnraumkrise Herr zu werden. Aber eine Krise, die eine Verfassungsänderung rechtfertigen könnte, haben wir überhaupt nicht in Schleswig-Holstein und das macht der Bericht der Landesregierung auch deutlich.

    Ja, wir haben den Bedarf, dass jährlich 15.000 Wohnungen gebaut werden. Allerdings, und das ist von zentraler Bedeutung, wenn ein Recht auf Wohnen in der Landesverfassung gefordert wird, liegt der Bedarf an neuen Wohnungen im Bereich des geförderten (sozialen) Wohnungsbaus bei lediglich 1.600 Einheiten pro Jahr. Der Handlungsbedarf wird von uns nicht in Abrede gestellt. Dass die Regierung für solche Baumaßnahmen auch Geld in die Hand nehmen muss, weil sozialer Wohnungsbau ohne staatliche Förderung nicht funktioniert, ist eine Selbstverständlichkeit. Eine Verfassungsänderung brauchen wir aber sicherlich nicht, um diesen Bedarf zu decken.

    Ich finde die Überdramatisierung der Lage am Wohnungsmarkt ärgerlich. Sie machen damit Politik auf dem Rücken der Menschen, die unsere Hilfe brauchen. Wohnungs- und Obdachlosen helfen aber keine verfassungsrechtlichen Bestimmungen. Schon heute bestehen gesetzliche Regelungen, die sicherstellen, dass jedem in Not geratenen Menschen in diesem Land Wohnung oder Unterkunft zur Verfügung gestellt werden. Ein ganz entscheidendes Problem ist aber, dass diese Menschen häufig diese Hilfe nicht in Anspruch nehmen, welche Gründe auch immer hierfür ursächlich sind. Hier müssen wir aber ansetzen, wenn wir diesen notleidenden Menschen helfen wollen und nicht mit einer Verfassungsänderung.

    Ich finde es daher auch unwürdig, wenn die SPD den Eindruck zu erwecken versucht, dass die Menschen in diesem Land nur dann Zugang zu angemessenem und bezahlbarem Wohnraum haben, wenn der Staat Immobilienspekulanten mit restriktiven Maßnahmen Einhalt gebietet, indem er regulierend in den Wohnungsmarkt eingreift. Es ist ein fataler Irrglaube, dass wir auf Missstände mit einer Generalverurteilung reagieren. Das ist gegenüber solchen Vermietern respektlos, die sich gegenüber ihren Mieterinnen und Mietern stets an Recht und Gesetz halten. Und das dürfte der Regelfall sein.

    Das Recht auf Wohnen in die Landesverfassung aufzunehmen, ist ja kein neuer Gedanke und beinahe so alt wie die Bundesrepublik Deutschland. Genauso alt ist aber auch die Erkenntnis, dass die Wirkung einer solchen verfassungsrechtlichen Regelung auf dem Wohnungsmarkt nicht spürbar ist. Die Maßnahme ist schlicht wirkungslos! Dann sollten wir es aber unterlassen, unsere Verfassung für Feigenblätter und Placebos zu missbrauchen. Das entwertet unsere Verfassung und macht sie nicht stärker.“

     

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 13.02.2019

    Oliver Kumbartzky zu TOP 1A „Regierungserklärung zu den Küstenschutzmaßnahmen des Landes“

    In seiner Rede zu TOP 1A (Regierungserklärung zu den Küstenschutzmaßnahmen des Landes und einer Strategie für die Ostküste) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „Ich danke Minister Albrecht für die heutige Regierungserklärung. Besonders hervorheben möchte ich die Unterstützung der FDP-Fraktion für die von Herrn Minister Albrecht angekündigte Strategie für die schleswig-holsteinische Ostküste. Es ist Zeit, dass wir uns über Anpassungsmaßnahmen unterhalten anstatt rund jedes zweite Jahr, wenn es wieder eine schwerere Sturmflut gibt, erneut bloß die Schäden zu beklagen und Sonderfonds für deren Ausbesserung aufzulegen. Es ist daher Zeit für eine kluge Strategie für den Schutz der schleswig-holsteinischen Ostküste. Eine Strategie, die mit wissenschaftlicher Begleitung entwickelt wird, und die auch die touristischen Belange berücksichtigt. Schließlich ist der Küstenschutz in Schleswig-Holstein systemrelevant und ein prioritäres Handlungsfeld.
    Und dass die SPD jetzt groß behauptet, dass die finanziellen Soforthilfen auf ihren Druck hin bereitgestellt werden, ist an Lächerlichkeit echt nicht mehr zu überbieten. Tourismusminister Bernd Buchholz hat sich in den letzten Wochen persönlich an mehreren Orten ein Bild von der Lage gemacht und dann hat das Kabinett entschieden. Wohlgemerkt: richtig entschieden.
     
    Noch skurriler ist folgender Satz aus der gestrigen Pressemitteilung der SPD-Fraktion: ‚Tourismusminister Meyer hat zur Zeit der SPD-geführten Küstenkoalition von vornherein einen doppelt so hohen Betrag bereitgestellt.‘ Haben Sie vielleicht schon einmal darüber nachgedacht, dass die Stürme unterschiedlich hohen Schaden angerichtet haben, weil sie schlicht unterschiedlich intensiv waren? Axel ist nicht Benjamin. Und wo ist das Geld von Minister Meyer eigentlich hin? Der davon finanzierte Sand ist wahrscheinlich wie der ehemalige Minister mittlerweile in Mecklenburg-Vorpommern angespült worden. In den ersten Januarwochen dieses Jahres haben wir die Kraft der Meere wieder erlebt. Zwei Sturmfluten krachten kurz hintereinander an unsere Küsten. Erst das Sturmtief ‚Zeetje‘ kurz nach Neujahr und dann kam ein paar Tage darauf das Sturmtief ‚Benjamin‘. Die Sturmtiefs hinterließen beträchtliche Schäden, vor allem in den Kreisen Ostholstein und Plön, aber auch in Strande im Kreis Rendsburg-Eckernförde.

    Und mit der heutigen Regierungserklärung und dem Kabinettsbeschluss von gestern wird ganz klar: Jamaika lässt die Kommunen mit ihren Schäden, die vor allem auch die touristische Infrastruktur betreffen, nicht allein. Im Kreis Ostholstein sind Heiligenhafen und Weißenhäuser Strand betroffen. Im Kreis Plön Hohwacht und Laboe. Dort hat die See Sand und Sedimente abgetragen. In Laboe sind wohl um die 20.000 Kubikmeter Sand förmlich über Nacht verschwunden. Vielerorts sind Wanderwege weggebrochen. Wanderwege, die jahrelang von Anwohnern und Touristen gerne begangen wurden. Wanderwege, die bekannt waren. Mit der einen Million Euro, die die Regierung nun bereitstellt, werden die Gemeinden in die Lage versetzt, ein Stück weit Altbekanntes und Geliebtes wieder herzustellen. Die Sturmfluten zeigen uns, wie kraftvoll das Meer ist, ja auch welche Zerstörungskraft die See birgt. Das ist die Macht der Meere. Die Meere bestimmen schon immer, wie es an den Küsten aussieht. Wir haben uns darauf eingestellt. Seit tausend Jahren schützen wir uns mit Deichen vor der See. Mit über 1.000 Kilometer Küstenlinie bleibt uns hier oben im Norden auch kaum etwas anderes übrig. Aktuell schützen Schleswig-Holstein 433 Kilometer Landesschutzdeiche – vorwiegend an der Nordseeküste. Der Landesbetrieb für Küstenschutz (LKN) leistet hier ganze Arbeit – danke dafür.

    Wir Schleswig-Holsteiner haben uns auf die Kraft der Meere eingestellt. Auch an der Ostküste. Hier stellt das Meer andere Herausforderungen an den Küstenschutz als die Nordsee an die dortige Küste. Deswegen gibt es hier keine riesigen Deichanlagen wie im Westen. In Lübeck setzt man Schotts ein und baut Barrieren mit Sandsäcken auf, um die Häuser zu schützen. An anderer Stelle muss der Abbruch der Steilküste hingenommen werden. Minister Albrecht hat die naturgesetzlichen Zusammenhänge eben noch einmal dargestellt. Die Ostküste ist, anders als die Nordseeküste, eine Ausgleichsküste. Die Sedimente werden an einer Stelle, nämlich an den Steilküsten, vom Meer abgetragen und an anderer Stelle in ruhigeren Zonen wieder angespült. Es gibt eine ständige Umlagerung. Deswegen können wir nicht jede Stelle mit Deichen schützen. Zugespitzt könnte man sagen: Ohne den Abbruch der Steilküste gäbe es keinen Strand an der Ostsee. Das heißt natürlich nicht, dass wir uns alles gefallen lassen müssen, was die Natur uns aufbürdet. Wir müssen uns und unsere Landschaft nicht den Urgewalten ausliefern. Das machen wir an der Nordseeküste schließlich auch nicht.

    Es sind aber nicht nur die wirtschaftlichen Kosten, die uns umtreiben. Nein, es ist auch der Landschaftsschutz und der Naturschutz. Selbstverständlich müssen wir natürliche Dynamiken zulassen. Das macht ja auch die Faszination der Steilküste aus. Aber wenn Sie sehen, wie jahrelang genutzte Wanderwege einfach wegbrechen und dann neu angelegt werden müssen, kann man sich doch fragen, wie man mit relativ kleinen, verhältnismäßigen Eingriffen an der ein oder anderen Stelle größere Sedimentverlagerungen verhindern könnte. Auch natürliche Biotope können nämlich unter den Fluten leiden. Wir müssen – das ist ganz richtig, was Minister Albrecht gesagt hat – Strategien für eine nachhaltige Nutzung der gefährdeten Küsten entwickeln.

    Es ist, wie schon gesagt, richtig, jetzt nach den Sturmfluten ‚Zeetje‘ und ‚Benjamin‘ eine Soforthilfe von einer Million Euro für die betroffenen Gemeinden bereitzustellen. Wir greifen den Gemeinden damit unter die Arme, die die beschädigte touristische Infrastruktur wie Wanderwege, aber auch Unterstände und DLRG-Rettungstürme wieder aufbauen wollen. Ähnlich hat es das Land Schleswig-Holstein vor zwei Jahren auch getan, als das Sturmtief ‚Axel‘ vergleichbare Schäden anrichtete. Hier erkennen wir aber schon eine Regelmäßigkeit, der wir vielleicht entgegenwirken könnten. Wenn wir mehr auf Prävention setzen könnten, müssten wir nicht alle paar Jahre so flächendeckend den Verlust von Wanderwegen und ganzen Stränden beklagen. Wir müssen gerade vor dem Hintergrund des Klimawandels aus dem bisherigen Rhythmus herauskommen und nach vorne denken. Deshalb begrüße ich ausdrücklich noch einmal die von Minister Albrecht angesprochene Anpassungsstrategie. Wir müssen, können und werden eine Lösung finden, wie wir die natürlichen Gegebenheiten respektieren können, ohne dass unsere wertvollen Tourismusstandorte über Gebühr belastet werden. Wir müssen eine Lösung finden, um die nachhaltige Verbindung von Naturschutz, Küstenschutz und Tourismus herzustellen. Das ist die Verbindung zwischen Ökonomie und Ökologie. Das ist unsere Jamaika-Koalition.

    Die Arbeitsgemeinschaft Küstenschutz Ostsee bittet das Land darum, dabei zu helfen, die Strömungslinien an der Ostsee zu modellieren. Eine Übersicht über die Strömungslinien ist notwendig, um zu sehen, wo vor Ort welche Maßnahmen genau ergriffen werden müssen. In welchen Regionen kann man das Meer machen lassen, Land nehmen und Land geben lassen? In welchen Regionen müssen Maßnahmen zum Küstenschutz ergriffen werden? Wie sieht es mit Wechselwirkungen aus? Wir müssen schließlich Wechselwirkungen vermeiden wie sie bei Sylt auftauchen. Oder wir müssen zumindest wissen, auf welche Folgewirkungen wir uns einstellen müssen, wenn wir an einer bestimmten Stelle eingreifen. Deswegen ist so ein Strömungsmodell wichtig. Und ich möchte gerne anregen, dass das Land eine entsprechende Modellierung in Auftrag gibt. Erst wenn wir wissen, wo die Strömungen an der Ostküste entlanggehen, erst dann können die Gemeinden auch in ihrer Zuständigkeit tätig werden. Erst dann können sie auch wissen, an welchen oder welche Nachbarn sie sich wenden müssen, um zum Schutz der eigenen Küste, Infrastruktur und auch ihrer Natur zusammenzuarbeiten. Das Land sollte die Kommunen an dieser Stelle nicht alleinlassen. Gemäß des Subsidiaritätsprinzips fände ich es richtig, wenn wir den Gemeinden diese für sie nicht individuell leistbare Aufgabe, nämlich die Modellierung der Strömungen an der Ostküste, abnehmen würden.

    Zusammenfassend stelle ich fest: Die eine Million Euro Soforthilfe für betroffene Tourismusstandorte sind heute die richtige Maßnahme. Wir müssen aber auch in die Zukunft schauen. Es gilt, Küstenschutz, Naturschutz und Tourismus nachhaltig zu verbinden. Jamaika setzt das nun in Gang.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 13.02.2019

    Christopher Vogt: Wir hoffen auf einen schnellen Durchbruch beim Digitalpakt

    Zum angekündigten Kompromiss beim Digitalpakt Schule erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Die FDP-Fraktion hofft sehr, dass die angekündigte Nachbesserung bei der Grundgesetzänderung nun endlich der Durchbruch bei der Umsetzung des Digitalpakts ist. Wir danken Ministerpräsident Daniel Günther für seinen Einsatz innerhalb seiner Partei. Und wir sind optimistisch, dass man sich unionsintern zügig darauf einigen wird, die völlig unsinnige 50-prozentige Ko-Finanzierung für Bundesprogramme wieder aus dem Paket herauszunehmen. Andernfalls hätte dies für die finanzschwächeren Bundesländer, zu denen auch Schleswig-Holstein gehört, inakzeptable Nachteile bedeutet.

    Die Kommunen warten schon viel zu lange auf den Digitalpakt. Uns war und ist wichtig, dass die Bundesmittel auch in die Wartung der IT-Infrastruktur und die Fortbildung von Lehrern fließen können. Dies ist wichtig, damit der Digitalpakt auch flächendeckend zu einem Erfolg wird.“

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  • 13.02.2019

    Anita Klahn zu TOP 16 „Zeugnisse für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf“

    In ihrer Rede zu TOP 16 (Zeugnisse für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    „Ihr Antrag ist insofern spannend, als dass sich jetzt diejenigen für Noten einsetzen, die bislang keine Gelegenheit ausgelassen haben, Noten als Bewertungskriterium zu verteufeln. Ich freue mich aber auch, dass selbst zu Ihnen durchgedrungen ist, dass es die Schülerinnen und Schüler selbst sind, die eine schnelle und verständliche Rückmeldung zu ihren Leistungen haben möchten, und dass dies eben auch durch Noten geleistet werden kann.

    Trotzdem halten wir den Antrag von SPD und SSW für nicht zielführend, weil er den Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf nicht gerecht wird. Nach der aktuellen Zeugnisverordnung gelten für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf grundsätzlich die gleichen Bestimmungen wie für die restliche Schülerschaft, sofern sie zielgleich unterrichtet werden. Heißt: Es besteht der allgemeine Leistungsanspruch. Anders ist es bei einem zieldifferenten Unterricht für Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, der sich auf einen maßgeschneiderten Förderkatalog stützt. Eine Bewertung des erlernten Unterrichtsstoffes kann und darf sich in diesem Fall ausschließlich an dem individuellen Lern- und Leistungsvermögen orientieren und kann von daher gar nicht in eine vergleichbare Leistungsbewertung münden.

    Wenn der eine 100 Meter läuft, der andere 50 Meter und der nächste 110 Meter Hürden und nur die Zielzeit als Bewertungskriterium relevant ist, was bedeutet dann eine Eins? Oder eine Goldmedaille? Eine Notenvergabe mündet im besten Fall in eine fehlende Vergleichbarkeit und im schlimmsten in eine völlige Demotivation der Schülerinnen und Schüler, die sich ungerecht behandelt fühlen. Kurzum: Wir können keine Notenvergabe verlangen, wenn wir keine einheitlichen Bewertungskriterien als Maßstab vorgeben. Insbesondere Kinder mit dem Förderschwerpunkt Lernen und Geistige Entwicklung von zieldifferentem Unterricht profitieren. Die Ergebnisse dieses Unterrichts sind einzig und allein in gutachterlicher Berichtsform darstellbar. Alles andere würde dem Kind nicht gerecht werden. Menschen sind unterschiedlich. Und schulische Inklusion heißt, die Kinder und Jugendlichen in ihrer Unterschiedlichkeit anzunehmen, zu stärken, zu fördern und zu fordern. Das sollte sich auch in den Zeugnissen für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf widerspiegeln. Somit wird an irgendeiner Stelle des Zeugnisses mit einem Hinweis auf die Besonderheit einer zieldifferenten Unterrichtserteilung hingewiesen werden müssen.

    Die unterschiedliche Befähigung eines Menschen wird immer Auswirkungen auf die berufliche Ausbildungssituation haben. Aber das muss nicht immer negativ sein, wie Sie es mantraartig vor sich her tragen. Es bietet dem potentiellen Arbeitgeber eine gute Einschätzung, wie der sich bewerbende Jugendliche in den Betriebsablauf integrieren lässt, wie der berufliche Werdegang gestaltbar ist. Nichts ist enttäuschender – und zwar für beide Seiten – als wenn unter falschen Voraussetzungen Erwartungen nicht erfüllt werden können.

    Richtig finde ich auch eine kombinierte Zeugnisform. Nämlich genau dann, wenn Schülerinnen und Schüler in den Fächern, in denen sie zielgleich unterrichtet werden, eine Note erhalten und für die zieldifferent unterrichteten Fächer eine Beurteilung in Berichtsform. Das mag für den betroffenen Lehrer eine Herausforderung sein. Für den Schüler ist es die ehrlichere und gerechtere Rückmeldung.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 14.02.2019

    Anita Klahn zu TOP 12 „Naturkindergärten und Einführung einer Kita-Datenbank“

    In ihrer Rede zu TOP 12 (Naturkindergärten und Einführung einer ver-pflichtenden Kita-Datenbank) erklärt die kitapolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:


    „Wir sind uns einig, dass Naturkindergärten eine Bereicherung in der Kita-Landschaft sind. Mit ihrer eigenen Konzeption sind sie ein besonderer Lern- und Spielort in dem Naturraum selbst. Die Grundidee ist dabei, soviel Zeit wie möglich unter freiem Himmel und bei jedwedem Wetter zu verbringen. Dennoch gibt es besondere Wetterlagen oder Situationen, aber auch gesetzlich Schutzauflagen die eine Schutzunterkunft erfordern.


    In der Vergangenheit scheiterten einige Träger von Naturkindertagesstätten im Genehmigungsverfahren insbesondere an der Errichtung dieser Schutz-unterkünfte. Vielfach handelt es sich bei denen um eigentlich mobile Bauwagen, die aber baurechtlich als feste bauliche Anlage galten und damit den Regelungen des Baugesetzbuches, der Landesbauordnung, dem Landeswaldgesetz unterlagen. Dazu müssen Brandschutzauflagen, Vorgaben zu Rettungswegen und vieles mehr zur Sicherheit der kleinen zu betreuenden Kinder erfüllt sein. Das stellt ehrlichweise auch niemand in Frage. In Frage gestellt wurde die teils sehr rigide Genehmigungspraxis seitens der zuständigen Verwaltungen. Unserer Auffassung nach waren Ermessensspielräume vorhanden, die aber teils aus Unsicherheit, Sorge vor der Rechtfertigung in einem möglichen Schadensfall oder schlicht aus unterschiedlicher Ausle-gung nicht genutzt wurden.


    Ein erster Schritt zur Lösung dieses Problems war die Änderung des Landeswaldgesetzes im Juli letzten Jahres. Zukünftig sind Schutzunterkünfte von Naturkindertagesstätten Bestandteile des Waldes. Damit ist die Ge-nehmigung von einfachen Schutzunterkünften deutlich erleichtert. Ein zweiter Schritt ist der sogenannte Klarstellungserlass. Mit diesem erhalten die Akteure in den unteren Bauaufsichtsbehörden Verfahrenshinweise und konkretisierte Anforderungen an eine einfache Schutzunterkunft für Naturkindertagesstätten. Diese soll vorrangig zum kurzfristigen Aufenthalt bei schlechtem Wetter, als Lagerraum für Materialien oder zum Umziehen genutzt werden. Fundamente, befestigte Außenanlagen, Zäune sind nicht genehmigungsfähig. Auf die strittige Frage, ob und welche Heizungen zulässig sind, hat man den guten Kompromiss gefunden, dass als Wärmequelle gasflaschenbetriebene Heizungen genutzt werden können. Als dritten und letz-ten Schritt überarbeitete die Landesregierung den Leitfaden ‚Die Naturkindertagesstätte‘. Denn dieser hatte in der Vergangenheit ebenfalls eher zur Ablehnung als Genehmigung einer Einrichtung beigetragen. Insgesamt war es ein langwieriger, umfangreicher Prozess und ich bedanke mich im Namen der FDP-Landtagsfraktion auch bei den beteiligten Staatssekretären, die so manche unserer Fragen und Bedenken klären konnten. Im Sinne der be-troffenen Familien und ihren Kindern hoffe ich nun, dass die sehr unter-schiedliche Genehmigungspraxis der Vergangenheit angehört und Kommunen verstärkt dieses wertvolle Angebot ermöglichen, Kinder mit der Natur aufwachsen zu lassen, bewegungsreich und gesund.


    Zur Kita-Datenbank möchte ich nur kurz anmerken, dass die verpflichtende Teilnahme wichtig ist, um zukünftige Bedarfe frühzeitig festzustellen. Vor allem soll sie aber ein Angebot an die Eltern sein, sich schnell, einfach und verlässlich über das Kindertagesstättenangebot sowie auch Angebote der Kindertagespflege zu informieren und in der Wunscheinrichtung anzumel-den. Dass an dieser Stelle das System noch optimiert werden kann, nehme ich als Kritik aus den Kommunen durchaus wahr. Ich appelliere aber an alle Kritiker, die konkrete Beschwerde dann direkt zu benennen, ansonsten kann sie niemand lösen. Insgesamt ist die Kita-Datenbank ein Bestandteil des Kita-Reformprozesses und soll ein wichtiges Informationsportal für Eltern, Kitaträger und Kommunen werden.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 14.02.2019

    Christopher Vogt zu TOP 25 „Lebensleistung respektieren, Grundrente einführen"

    In seiner Rede zu TOP 25 („Lebensleistung respektieren, Grundrente einführen“) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Man könnte der SPD-Fraktion jetzt vorwerfen, dass sie den Landtag nutzen würde, um die Konzepte ihrer Bundespartei zu vermarkten und dass es ihr nur um das eigene Überleben ginge. Ich tue dies nicht.

    Auch wenn ich das vorliegende Konzept zur Grundrente nicht unterstütze, finde ich es gut, wenn es endlich wieder (hoffentlich) produktiven Streit zwischen den Parteien und in der Gesellschaft um die richtigen Konzepte gibt. Und dies bei Themen, die für Millionen Menschen in unserem Land von großer Bedeutung sind. Das fehlt allzu oft und das frustriert dann viele Menschen. Ich finde es nur etwas komisch, dass die SPD nun die DGB-Metapher vom "Lohnkeller Schleswig-Holstein" übernimmt. Dies ist in unserer Wirtschaftsstruktur begründet. Sie hatten jahrzehntelang Zeit, dies zu ändern. Ich finde es nicht wirklich clever, so zu kommunizieren.

    Leistung muss sich lohnen und Arbeit muss sich lohnen. Wenn dies wieder Konsens sein könnte, wäre ich sehr glücklich. Viele jüngere Menschen machen sich Gedanken und zunehmend auch echte Sorgen um ihre Altersversorgung und nicht wenige ältere Menschen kommen schon heute mit ihrer Rente nicht wirklich aus. Das ist ein Riesenproblem für unsere Gesellschaft und es wird angesichts der Demographie und der Null-Zins-Politik immer größer.

    Grundsicherung im Alter beziehen zwar aktuell nur drei Prozent der Älteren, aber sehr viel mehr Menschen beziehen nur eine kleine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Die allermeisten davon sind allerdings über betriebliche oder private Renten abgesichert, über ihre Ehepartner oder auch über die Vermietung von Wohnungen.

    Es ist hinlänglich bekannt, dass unsere gesetzliche Rentenversicherung, die ein umlagefinanziertes System ist, erhebliche Probleme mit der Nachhaltigkeit hat. Im Bundeshaushalt muss bald fast jeder dritte Euro als Zuschuss an die Rentenkasse verwendet werden. Union und SPD haben dieses Problem nicht wirklich entschärft, sondern durch Maßnahmen wie die ‚Rente mit 63‘ weiter verschärft.

    Unser Sozialstaat ist eine große Errungenschaft, aber es fehlt ihm allzu oft an Zielgenauigkeit und teilweise auch an Fairness. Und da bin ich beim SPD-Konzept zur Grundrente: Wenn Geringverdiener eine Rente unterhalb der Grundsicherung erhalten und damit faktisch keinen Cent mehr als Personen, die nie gearbeitet bzw. eingezahlt haben, dann haben wir an der Stelle ein Gerechtigkeitsproblem. Denn Arbeit muss sich sowohl in der Zeit der Erwerbstätigkeit als auch in der Zeit danach lohnen.

    Das Konzept des Bundesarbeitsministers zur Grundrente soll Ungerechtigkeiten beseitigen, schafft aber eher neue. Es ist schwer nachvollziehbar und hochproblematisch, wenn nur derjenige einen Rentenzuschlag erhalten soll, der mindestens 35 Beitragsjahre vorzuweisen hat. Dies können auch 35 Jahre in Teilzeit gewesen sein. Eine solche Person wäre dann bessergestellt als ein Geringverdiener, der 34 Jahre Vollzeit gearbeitet hat, sich aber mit der Grundsicherung abfinden muss. Wo bleibt da der Respekt für dessen Lebensleistung? Ich meine, da muss es Korrekturen geben.

    Das SPD-Konzept der SPD will auch mit einem zentralen Prinzip unserer Rentenversicherung – dem Äquivalenzprinzip – brechen. Dieses Prinzip besagt, dass derjenige, der mehr einzahlt, am Ende auch eine höhere Rente bekommt. Ob ein bestimmter Rentenanspruch durch 35 Jahre Teilzeitarbeit oder 20 Jahre Vollzeitarbeit entstanden ist, soll nicht entscheidend sein. Es soll also auf die Summe der Einzahlungen ankommen, nicht auf die Anzahl der Jahre.

    Problematisch finde ich auch die hohen Kosten durch den Verzicht auf eine Prüfung, ob man die Grundrente überhaupt braucht. Dadurch wird es große Streuungsverluste geben, was wir nicht für sinnvoll halten. Die Union kritisiert dies auch, allerdings war ihr dies bei der so genannten Mütterrente auch egal.

    Wir schlagen deshalb mit dem Modell der Basisrente ein anderes Modell vor: Wir wollen auch in der gesetzlichen Rentenversicherung einen Freibetrag einführen, den es für Einkünfte aus betrieblicher oder privater Altersvorsorge schon längst gibt. Sorgen wir dafür, dass z.B. 20 Prozent der Rentenzahlung nicht mit der Grundsicherung verrechnet werden. Wenn jemand nur eine kleine Rente von 450 Euro erhält, hat er heute einen darüber hinausgehenden Anspruch auf etwa 400 Euro aus der Grundsicherung. In unserem Modell erhielte dieser Rentner am Ende rund 90 Euro pro Monat mehr und wäre damit bessergestellt als jemand, der weniger oder nichts eingezahlt hat. Dies würde zielgenau helfen und keine neuen Ungerechtigkeiten schaffen.

    Es stellt sich schon die Frage, wer die rentenpolitischen Vorschläge der SPD eigentlich dauerhaft finanzieren soll. Das wird sich auch die Rentenkommission fragen, die im Frühjahr 2020 ihre Reformvorschläge unterbreiten soll. Auf welcher Grundlage eigentlich? Die schwarz-rote Bundesregierung stößt ja jetzt schon trotz Steuerrekordeinnahmen an die Grenzen der Mathematik. Auch vom Koalitionsvertrag scheint das Konzept nicht gedeckt zu sein, insofern ist eine Umsetzung des Heil-Konzeptes auch sehr fraglich. Ich werbe um Zustimmung zum Alternativantrag der Koalition!“

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  • 14.02.2019

    Dennys Bornhöft zu TOP 47 "Bericht der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten"

    In seiner Rede zu TOP 47 (,,Bericht der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten") erklärt der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    ,,Zuallererst möchte ich, stellvertretend für die Freien Demokraten, der Bürgerbeauftragten Frau Samiah El Samadoni und allen Mitarbeitern für die geleistete Arbeit im Jahre 2017 aufrichtig danken. Fast 3.500 Petitionen, knapp zehn pro Kalendertag, waren in 2017 an die Bürgerbeauftragte gerichtet worden. Dass sich die Funktion für soziale Angelegenheiten in Schleswig-Holstein etabliert hat, steht außer Frage. Gleichzeitig zeigt es natürlich, dass noch viel Handlungsbedarf im sozialen Sektor besteht.

    Der Jahresbericht enthält wie auch in den Vorjahren eine Reihe von Forderungen und Anregungen. Einige beinhalten die Vereinfachung der bestehenden Strukturen und einem Abbau von bürokratischen Hürden. Verwaltung soll für die Menschen da sein und nicht als staatlich-reglementierender Selbstzweck. Daher sind wir als Freie Demokraten Verfechter für Vereinfachung und Bürokratieabbau.

    Einige Fälle aus Ihrem Bericht möchte ich gerne aufgreifen: Auf Seite 19 heißt es ,Kinder haften für die Pflege ihrer Eltern`. Vielfach gibt es existenzielle Probleme bei der Kostentragung der Pflege von Angehörigen. Weil die Pflegeversicherung die entstehenden Kosten nur teilweise abdeckt, werden die Kinder für die anfallenden Kosten ihrer Angehörigen herangezogen, falls die finanzielle Situation des Pflegebedürftigen nicht ausreicht. Dies geht oft mit einer enormen finanziellen wie auch psychischen Belastung in der Familie einher. Die Forderung Angehörige bei einem Bruttoeinkommen bis 100.000 Euro nicht mehr heranzuziehen, steht auch im Koalitionsvertrag auf Bundesebene. Es ist jedoch nicht absehbar, ob und wann CDU und SPD dies konkret umsetzen.

    Für Jamaika ist der Umstand nicht weiter tragbar und es soll keine Zeit bis zur Umsetzung des Groko-Zieles verschwendet werden. Deswegen haben wir den Antrag 19/981 ,Neuregelung des Elterngelds bei Pflegebedürftigkeit` im Hinblick auf eine Bundesratsinitiative eingebracht und verabschiedet.

    Auf Seiten den 22 und 36 ff. wird von der Problematik der Wahlmöglichkeit der Kita bei den Gemeinden sowie finanzielle Auswirkungen für die Eltern gesprochen. In Schleswig-Holstein ist im Bundesländervergleich beim Thema Kita einiges aufzuarbeiten und nachzuholen. Wir haben mit die höchsten Elternbeiträge, ein viel zu kompliziertes Finanzierungsgeflecht und ein eingeschränktes Eltern-Wahlrecht. Dass die neue Landesregierung daher mit der Reformierung der Kita-Finanzierung das richtige Großprojekt ausgesucht hat, lässt sich auch durch die Anfragen an die Bürgerbeauftragte belegen.

    Auch das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern bezüglich des Kita-Standortes ist in diesem Zusammenhang ein Thema. Wie der Titel der Elterneingaben schon erahnen lässt, soll das Recht auf einen Kindergartenplatz nicht an der Gemeindegrenze enden. Je nach beruflicher Situation ist entweder die Wohnnortgemeinde oder die ggf. andere Gemeinde der Arbeitsstätte von Vorteil um Netto mehr Arbeitszeit zu haben. Der Elternwille ist ein maßgeblicher Faktor für die Akzeptanz des Kita-Systems. Daher ist es gut, dass hier Neuerungen kommen werden.

    Auf Seite 34 geht es um die Unsicherheit bezüglich der Verordnung von Cannabis. Auch beim inzwischen seit März 2017 gesetzlich klar geregelten Anspruch auf Cannabis als Heilmittel scheint es noch vielerorts Probleme zu geben. Danach haben Versicherte mit einer schwerwiegenden Erkrankung Anspruch auf eine Versorgung mit Cannabis, wenn eine Alternative nicht zur Verfügung steht oder nach Einschätzung des Vertragsarztes nicht zur Anwendung kommen kann. Auch bei uns in der Fraktion sind wegen des medizinischen Cannabis diverse Anfragen und Beschwerden eingegangen, weil Ärztinnen und Ärzte zu restriktiv beim Verschreiben seien, Engpässe bei Apotheken bestünden oder der Medizinische Dienst der Krankenkassen abblockt. Dass ich als Freier Demokrat auch gegenüber Ärztinnen und Ärzten die Bitte um eine deutlich liberalere Verschreibung vertrete, verwundert vermutlich nicht. Zu liberaleren und selbstbestimmteren Umgang mit Cannabis werden wir morgen ja auch noch mal gesondert sprechen.

    Nicht bei allen Vorschlägen werden wir uns einig werden, viele Dinge sind auch auf Bundesebene zu regeln. Für die Arbeit im Sozialausschuss wird aber auch dieser 2017er Jahresbericht eine hilfreiche Grundlage sein. Ich freue mich auf den weiteren Austausch mit Ihnen und Ihrem Team, Frau El Samadoni."

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  • 14.02.2019

    Jan Marcus Rossa: Ein Recht auf bezahlbaren Wohnraum löst das Problem nicht

    Zur Forderung nach einem Recht auf bezahlbaren Wohnraum in der Landesverfassung und den eingereichten Unterschriften der gleichnamigen Volksinitiative erklärt der wohnungsbaupolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    ,,Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum ist ein Fakt, den niemand bestreiten wird. Es ist daher richtig, wenn die Volksinitiative dieses drängende Problem in den Fokus der politischen Diskussion rückt.

    Es ist allerdings ein Trugschluss, dass ein Recht auf bezahlbaren Wohnraum in der Landesverfassung diese Probleme aus der Welt schaffen würde. Bayern hat dieses Recht seit 1946 in der Landesverfassung. Wer behauptet, in München gäbe es keinen Wohnraummangel, der verschließt die Augen vor der Realität.

    Statt ein neues stumpfes Schwert zu schaffen, müssen wir die echten Probleme beim Wohnungsbau beseitigen. Das wird nur über ein Bündel von Maßnahmen gelingen. Wir brauchen vor allem flexiblere Bauvorschriften, damit in innerstädtischen Lagen mehr Wohnraum geschaffen werden kann.

    Ein sogenannter Mieten-TÜV könnte dazu beitragen, dass unnötige Kosten- treiber in Gesetzen erkannt und beseitigt werden. Daneben wollen wir Freie Demokraten, dass sich mehr junge Familien wieder Wohneigentum leisten können. Das können wir durch spezielle Förderprogramme, vor allem aber durch einen Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer erreichen.

    An diesen Punkten werden wir ansetzen und die Landesregierung arbeitet bereits an einem entsprechenden Konzept. Wir laden die Vertrauenspersonen der Volksinitiative gerne dazu ein, sich mit uns an einen Tisch zu setzen, um gemeinsam Lösungen zu besprechen, die uns bei der Wohnungsfrage voranbringen."

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  • 14.02.2019

    Jan Marcus Rossa zu TOP 20 "Maghreb-Staaten und Georgien als sichere Herkunftsländer einstufen"

    In seiner Rede zu TOP 20 (Maghreb-Staaten und Georgien als sichere Herkunftsländer einstufen) erklärt der migrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    ,,Die AfD hat die ,Sicheren Herkunftsländer` zum Thema der heutigen Debatte gemacht, wohl wissend, dass die Zustimmung im Bundesrat Regierungshandeln ist und der Zustimmung aller koalitionstragender Fraktionen bedarf.

    Nun ist es ja kein Geheimnis, dass die Grünen so ihre Schwierigkeiten mit dem Konzept der sicheren Herkunftsstaaten im Asylrecht haben. Eine Zustimmung des Landes Schleswig-Holstein zum Gesetz zur Einstufung Georgiens, Algeriens, Marokkos und Tunesiens als sichere Herkunftsstaaten scheint jedenfalls zum jetzigen Zeitpunkt und in der vorliegenden Gesetzesfassung eher unwahrscheinlich zu sein. Und auch das hat die AfD bei ihrem Antrag einkalkuliert. Doch wird dieses Kalkül jetzt nicht mehr aufgehen, denn der Bundesrat wird in der Sache am morgigen Freitag nicht entscheiden. Vielleicht können wir dann doch noch einen Weg finden, damit auch Landesregierungen, an denen die Grünen beteiligt sind, dem Gesetz über weitere sichere Herkunftsländer im Bundesrat zustimmen können. Ich halte das vor dem Hintergrund der Erfahrungen, die wir in der Jamaika-Koalition gemacht haben, nicht für ausgeschlossen.

    Es ist meine Absicht, gemeinsam mit den Koalitionspartnern zu versuchen, auch bei der Frage der sicheren Herkunftsstaaten und den daraus resultierenden Konsequenzen mit neuen Ideen Lösungsvorschläge zu entwickeln, die auch von unserem grünen Partner mitgetragen werden können. Unzweifelhaft und unbestreitbar hat das Asylrecht in unserem Rechtsstaat einen sehr hohen Rang. Das werde ich aber sicherlich nicht mit der AfD diskutieren, denn die Absicht Ihres Antrags war, die demokratischen Parteien in diesem Landtag vorzuführen. Ihre Rechnung wird nun aber aus den vorstehend genannten Gründen nicht mehr aufgehen. Schade für Sie, gut für die demokratischen Parteien in diesem Land.

    Ich will hier und heute die Gelegenheit nutzen, um dafür zu werben, alther- gebrachte Positionen beim Thema ,sichere Herkunftsstaaten` noch einmal in Frage zu stellen und in einem offenen Dialog innerhalb der Koalition über ein Konzept nachzudenken, wie wir einerseits Asylverfahren beschleunigen können, indem wir ,sichere Herkunftsstaaten` bestimmen und für Menschen aus solchen Staaten die Verfahren beschleunigen, ohne andererseits das berechtigte Rechtsschutzbedürfnis der Asylbewerber, die aus solchen sicheren Herkunftsländern kommen, zu vernachlässigen, sondern auch für sie ein faires und rechtsstaatliches Verfahren zu gewährleisten.

    Lassen Sie uns zum Beispiel darüber nachdenken, ob wir sichere Herkunfts- länder in unterschiedliche Kategorien einteilen können, für die eine unterschiedliche Darlegungs- und Beweislast gilt. Je sicherer ein Staat eingeschätzt wird, desto höher sind die Anforderungen an die Darlegung und den Nachweis einer persönlichen Verfolgung im Einzelfall. Kann ein Staat nicht vorbehaltlos als sicher eingestuft werden, dann sollte ermittelt werden, bei welchen Sachverhalten bzw. Fallgruppen ein konkretes Verfolgungsrisiko besteht, sodass die Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast gezielt abzusenken sind. Nehmen wir doch einfach das Beispiel Algerien. In diesem Land kann eine Verfolgung wegen Homosexualität nicht ausgeschlossen werden. Zudem gibt es immer noch die Todesstrafe. Mit dem heutigen Konzept der ,sicheren Drittstaaten` werden diese Tatsachen aber nicht hinreichend berücksichtigt. Das aber ist ein Rechtszustand, der meines Erachtens nicht zu Unrecht verfassungs- und auch menschenrechtlich kritisch gesehen werden muss. Hier sollte es aber unser Ehrgeiz sein, ein Regelungssystem zu schaffen, dass solchen Schwächen entgegenwirkt. Und genau hier setzt mein Lösungsvorschlag an.

    Es müssten für jeden sicheren Herkunftsstaat erforderlichenfalls Fallgruppen festgelegt werden, bei denen die Vermutungswirkung ausgeschlossen wird. Algerien würde nicht als sicheres Herkunftsland gelten, soweit es um Verfolgungen wegen Homosexualität geht. In allen anderen Fällen würde aber die Vermutungswirkung greifen können. Das ist im Ergebnis eine abgestufte Darlegungs- und Beweislast. Dies könnte die Lösung sein, die wir brauchen, um unsere Asylverfahren einerseits effizienter zu gestalten und andererseits den gebotenen Rechtsschutz sicherzustellen.

    Für heute aber gilt: Der Antrag der AfD ist abzulehnen und innovative Lö- sungen diskutieren wir anschließend gerne mit den Parteien, die nicht fremdenfeindlich sind."

     

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 14.02.2019

    Anita Klahn zu TOP 13 "Schwimmausbildung in Schleswig-Holstein fördern"

    In ihrer Rede zu TOP 13 (Schwimmausbildung in Schleswig-Holstein fördern) erklärt die bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    ,,Schleswig-Holstein hat über tausend Kilometer Küstenlänge und dreihundert Seen. Allein das sind gute Gründe dafür, dass bei uns jedes Kind sicher schwimmen lernt, ohne Ausnahme! Dabei geht es nicht nur darum, dass eine Mutter ihr Kind gefahrlos im Meer oder in einem See baden lassen kann ­ Schwimmen ist ein idealer Sport, um sich fit und gesund zu halten, was im Angesicht des zunehmenden ungesunden Lebenswandels mit verringerter Bewegung und falscher Ernährung in immer höherem Maße wichtig wird.

    Das gilt übrigens nicht nur für Kinder, sondern auch für die Älteren unter uns.

    So schön es wäre, wenn alle Kinder im frühen Alter schwimmen lernen würden, so wenig hat das leider mit der Realität zu tun: Alleine 15 Prozent der Grundschulen und 9 Prozent der Sekundarschulen geben an, dass sie keinen Schwimmunterricht erteilen. Mindestens 19 Prozent aller Kinder haben zum Ende der 6. Klassenstufe keine sichere Schwimmfähigkeit. Ein noch erschreckenderes Beispiel aus der Praxis: Laut DLRG-Präsident Achim Haag ist ,Jeder zweite Grundschulabsolvent kein sicherer Schwimmer mehr.` Hier ist dringender Handlungsbedarf geboten.

    Die Gründe für diese alarmierenden Zahlen sind vielfältig: Das Schwimmbadsterben in Schleswig-Holstein ist dabei zu einem erheblichen Teil Ursache für nicht erteilten Schwimmunterricht. Hier gilt es, entschlossen weitere Schließungen zu verhindern und vielleicht sogar eine Trendwende einzuleiten und mehr Bäder der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Mit dem IMPULS-Programm und den damit verbundenen Sanierungsmitteln in 2019 unter anderem für Schwimmbäder ist ein Anfang gemacht. Allerdings müssen weitere Mittel in die Sanierung fließen, um effektiv den Schwimmbadschließungen entgegenzuwirken. Dabei muss es auch das Ziel sein, dass der Erhalt von Wettkampfbädern gesondert ins Auge gefasst wird. Denn reine Spaßbäder stellen mit ihren geringen Wassertiefen nicht die nötige Infrastruktur für den Schwimmunterricht zur Verfügung und fallen damit als Aus- bildungsstätte aus. Ein weiterer Punkt sind die fehlenden Lehrkräfte. Um das Problem anzugehen, muss sichergestellt werden, dass durch Fort- und Weiterbildung eine spürbare Erhöhung des angebotenen Schwimmunterrichts einhergeht. Dazu gehören, neben der Qualifizierung der Lehrkräfte, ebenso der partnerschaftliche Austausch mit Eltern, anderen Schulen, Vereinen und dem DLRG, damit alle möglichen Ressourcen gebündelt genutzt werden können, um Versorgungslücken zu schließen. Zum Beispiel kann ein Bademeister zusammen mit einer Lehrkraft den gemeinsamen Schwimmun- terricht organisieren, wenn die Lehrkraft keine ausreichende Befähigung für die Erteilung des Schwimmunterrichtes hat.

    Auch sollten sich Schulen zusammenschließen, um gemeinschaftlich das Angebot zu erhöhen, welches sie alleine vielleicht nicht anbieten können.

    Auf diese Weise können sowohl die Kosten für Anfahrtswege geteilt als auch die Lehrkräfte optimal aufgeteilt werden. Wenn man sieht, dass bisher nur 4 Prozent der Schulen in diesem Bereich mit anderen Schulen bei der Organisation des Schwimmunterrichts kooperieren, kann man unschwer erkennen, welches Potential in diesem Bereich noch brach liegt. Festzuhaltenb  bleibt: Das Problem ist komplex und eine schnelle Lösung nicht in Sicht.

    Auch lassen sich nicht alle Probleme in diesem Bereich vollständig beseitigen.

    Aber ich bin der festen Überzeugung, dass mit konzertierten Anstrengungen und einem umfangreichen Maßnahmenpaket ein sinnvoller Beitrag in die Verbesserung des Schwimmunterrichts in Schleswig-Holstein geleistet werden kann."

     

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 04.07.2018

    Oliver Kumbartzky zu TOP 2 „Änderung des Waldgesetzes für Schleswig-Holstein“

    In seiner Rede zu TOP 2 (Änderung des Waldgesetzes für Schleswig-Holstein) erklärt der forstpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „Die Entrüstung, die Gintoft wegen der Abholzung des Preesterholts erschütterte, verstehe ich sehr. Damit solche Vorfälle in Zukunft nicht mehr passieren, legte der SSW einen Gesetzentwurf vor. Die vorgeschlagene Ergänzung ist aber unnötig. Und zwar, weil wir in Schleswig-Holstein im Vergleich der Bundesländer schon heute die striktesten Regelungen für Kahlschläge und Waldumwandlungen haben. Außerdem ist das MELUND als oberste Forstbehörde nach dem Fall in Gintoft tätig geworden, indem per Erlass die Kriterien für die behördlichen Waldumwandlungsentscheidungen konkretisiert worden sind.

    Aber kurz der Reihe nach: Zunächst muss man noch einmal festhalten, dass im ursprünglichen Gesetzentwurf des SSW die Begrifflichkeiten ‚Kahlschlag‘ aus Paragraph 7 und ‚Waldumwandlung‘ aus Paragraf 9 durcheinandergebracht worden sind. Durch die im Ausschuss durchgeführte Anhörung ist dem SSW der Fehler aufgefallen und dieser wurde in einem Änderungsantrag korrigiert.


    So weit, so gut. Aber auch die nun vorgeschlagenen Änderungen in Paragraf 9 sind nicht nötig. In Paragraph 9 Absatz 3 des Landeswaldgesetzes steht bereits seit 2016: ‚Die Umwandlung von Wald zur Errichtung von Windenergieanlagen mit einer Höhe von mehr als zehn Metern ist unzulässig.‘ Eine Ergänzung, wie sie der SSW und auch die SPD vorschlagen, nämlich die Unzulässigkeit der Errichtung von Windkraftanlagen zehn Jahre nach der Umwandlung zusätzlich in das Landeswaldgesetz zu schreiben, halten wir für nicht sachgerecht. Es würde sich um einen erheblich Eingriff in die Rechte des Grundeigentümers handeln, der unserer Meinung nach waldgesetzlich nicht zu rechtfertigen ist. Auch der Wissenschaftliche Dienst des Landtages äußert dazu verfassungsmäßige Bedenken. Und auch gesetzessystematisch ist der Vorschlag schwierig, weil es sich nach der Waldumwandlung gar nicht mehr um Wald handelt.

    Nun noch kurz zur Forderung von SSW und SPD, historische Waldstandorte mit einer Änderung in Paragraph 9 vermeintlich noch besser zu schützen. Die Forderung ist gut gemeint, aber auch hier würde es sich um einen erheblichen zusätzlichen gesetzlichen Eingriff in die Freiheit der Waldbesitzer handeln. Außerdem sind bereits heute alte Waldstandorte im Rahmen der Umwandlung besonders geschützt. So steht in Absatz 3, dass die Umwandlungsgenehmigung durch die Forstbehörde zu versagen ist, wenn die Erhaltung des Waldes im überwiegenden öffentlichen Interesse liegt. Der schon erwähnte Erlass aus dem MELUND stellt klar, dass eben dieses öffentliche Interesse auch bei historisch alten Waldstandorten vorliegt.


    Um es zusammenzufassen: Damit sich der Fall Preesterholt in Zukunft nicht mehr wiederholt, können wir politisch nichts mehr unternehmen. Der Landtag und die Landesregierung haben bereits wie beschrieben alle notwendigen Regelungen in Kraft gesetzt. Das hat auch die Anhörung im Umwelt- und Agrarausschuss ergeben.


    Wir sehen keinen Änderungsbedarf der bisherigen Rechtslage. Ich bitte Sie daher, der Beschlussempfehlung des Ausschusses zu folgen und den Gesetzentwurf abzulehnen.“

     

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  • 14.02.2019

    Jan Marcus Rossa zu TOP 27 "Humanitäre Grundsätze in der Flüchtlingspolitik"

    In seiner Rede zu TOP 27 (Humanitäre Grundsätze in der Flüchtlingspolitik auch in der Gesetzgebung zur Abschiebungshaft erhalten) erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    ,,Sowohl der heutige Antrag als auch die jüngste Debatte um das Abschiebehaftvollzugsgesetz entlarven die Scheinheiligkeit der SPD eindrucksvoll.

    Und es wir wieder einmal deutlich, dass die SPD ihren Trennungsschmerz, unter dem sie seit Mai 2017 offenbar leidet, immer noch nicht überwunden hat. Sie haben ihrem ehemaligen Koalitionspartner immer noch nicht den Seitenwechsel verziehen. Dafür habe ich sogar Verständnis, denn mit dem Verlust der Regierungsverantwortung ist ja auch ein Bedeutungsverlust einhergegangen und die Oppositionsrolle mag Ihnen nicht gefallen. Sie sollten Sie aber mit Anstand ausfüllen und daran fehlt es bei Ihnen in der Debatte um die Abschiebehaft in Schleswig-Holstein.

    Sie versuchen den wahrheitswidrigen Eindruck zu erwecken, dass die Jamaika-Koalition quasi jeden Ausreisepflichtigen in Abschiebehaft nehmen wolle, um Rückführungen zu erzwingen. Mit Verlaub: Das ist völliger Unsinn und entbehrt jeder Grundlage und Ihre unlauteren Motive sind leicht zu enttarnen. Sie versuchen den ebenfalls wahrheitswidrigen Eindruck zu erwecken, die Jamaika-Koalition wolle Minderjährige und Familien mit Kindern in der Abschiebehaftvollzugseinrichtung einsperren. Allein der Versuch, einen solchen Eindruck zu erwecken, ist unredlich, perfide und durch nichts zu rechtfertigen.

    Die Art und Weise, wie Sie diese Debatte führen, in der Sie Tatsachen verdrehen und Unwahrheiten verbreiten, zwingt mich, den Umgang mit der Abschiebehaft durch die Jamaika-Koalition mit dem Regierungshandeln der Albig-Regierung zu vergleichen. Ich erinnere daran, dass der Flüchtlingsrat der

    Albig-Regierung vorwarf, in Rendsburg ein ,Wilhelminisches Zuchthaus` zu betreiben. Ein vergleichbar drastischer Vorwurf ist uns von dort nicht gemacht worden. Ihre Regierung war es, die erst durch den Europäischen Gerichtshof auf den Pfad der Tugend geführt werden musste, weil Sie die Haftbedingungen in Rendsburg auch noch im Jahr 2014 nicht europarechtskonform ausgestaltet hatten. Ich möchte auch daran erinnern, dass es Ihre Landesregierung war, die 2014 entschied, Abschiebehaft künftig nur noch in anderen Bundesländern wie Brandenburg und Nordrhein-Westfalen zu vollstrecken. Nennen Sie das human, wenn Sie Flüchtlinge vor ihrer Abschiebung durch ganz Deutschland verschicken?

    Auch bei der Frage der Inhaftierung von Minderjährigen agieren Sie unredlich. Niemand in dieser Koalition will Minderjährige in Haft nehmen. Wir schaffen in Schleswig-Holstein auch nicht die rechtliche Grundlage für eine Inhaftierung. Das ist Bundesrecht und darauf wurden Sie in einer früheren Debatte von meinem Fraktionsvorsitzenden hingewiesen. Mit einer gewissen Zeitverzögerung haben Sie das dann auch verstanden. Aber auch mit dem heutigen Antrag springen Sie zu kurz, denn Sie müssen sich fragen lassen, wo Ihre Initiative auf Bundesebene ist, um die Inhaftierung Minderjähriger nach dem Aufenthaltsgesetz zu unterbinden. Ihr Antrag ist scheinheilig.

    Setzen Sie sich doch gefälligst auf Bundesebene, wo Ihre Partei in der Regierungsverantwortung steht, für die hier geforderte Änderung des Aufenthaltsgesetzes ein. Diese Initiative vermisse ich.

    Und noch etwas: Seit dem Regierungswechsel ist die Flüchtlingspolitik in diesem Land humaner geworden. Das mögen Sie in Abrede stellen, aber ich kann es Ihnen beweisen. Bereits im September 2017 hat die heutige Regierung einen Erlass auf den Weg gebracht, der es schleswig-holsteinischen Behörden weitgehend unmöglich macht, eine Inhaftierung von Minderjährigen und Familien mit Kindern zu beantragen. Ihre Albig-Regierung hatte den zuständigen Behörden einen wesentlich weiteren Ermessensspielraum eingeräumt. Einen Erlass wie den vom 01.09.2017 aber, den hätte auch die Albig-Regierung zustande bringen können. Das wollten Sie aber nicht und Sie, werter Kollege Dr. Stegner, haben doch schon damals die SPD-Fraktion angeführt.

    Und nun zum Schluss meiner Rede: Ja, es mag sein, dass wir § 62 Abs. 1 S. 3 Aufenthaltsgesetz nicht brauchen und ihn dann abschaffen können. Aber das wollen wir doch vorher erst einmal prüfen. Sollte sich dabei herausstellen, dass die Vorschrift keine Bedeutung in der Verwaltungspraxis hat, werden auch wir uns für eine Abschaffung stark machen. Aber auch eine solche Entscheidung sollte auf einer soliden Tatsachenbasis getroffen werden und nicht diffusen Stimmungen folgen.

    Wir bitten daher, den Antrag der SPD abzulehnen und dem Alternativantrag der Jamaika-Koalition zuzustimmen."

     

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 15.02.2019

    Dennys Bornhöft zu TOP 31 "Kontrollierte Freigabe von Cannabis"

    In seiner Rede zu TOP 31 (Modellprojekt zur kontrollierten Freigabe vonCannabis) erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    ,,Es hat Gründe, dass um das Thema Cannabis und die Legalisierung in den Jamaika-Koalitionsverhandlungen bis zuletzt heftig gerungen wurde. Schließlich treffen hier am Ende auch unterschiedliche Geisteshaltungen und Menschenbilder der Parteien aufeinander.

    Ich oute mich mal bezüglich Cannabis. Ich sehe zwar nicht so aus, aber ich habe noch nie in meinem Leben gekifft. Ich werde es auch nicht tun, auch nicht, wenn es legal wäre, weil ich kiffen schlecht finde. Aber nur, weil ich etwas selbst schlecht finde, muss ich es anderen nicht verbieten. Wir Freie Demokraten haben großes Vertrauen in den volljährigen, verständigen Menschen. Ich habe noch niemanden kennengelernt, der gesagt hat, dass er Joints raucht oder z.B. auch ein paar Vodka-Mischgetränke trinkt, weil man dann 120 Jahre und älter wird. Die Menschen wissen, dass es etwas ist, das die eigene Gesundheit potenziell gefährdet. Es gibt genau eine einzige Person, die nach Meinung der FDP einem volljährigen, verständigen Menschen vorschreibt, ob er seinem Körper schädigt oder nicht. Diese Person ist nicht Merkel, sie ist nicht Spahn, sie ist nicht Nahles, auch nicht Kubicki ­ es ist der Volljährige selbst. Damit grenzt sich die FDP bei diesem Thema insbesondere von CDU, aber auch von den anderen Parteien ab. Der freie Wille und die Selbstbestimmung enden dort, wo die Suchterkrankung beginnt.

    Deswegen ist die Haltung zur Legalisierung nicht nur eine Frage, welche Entscheidungen man den Menschen überlässt, sondern auch eine Frage der Gesundheitspolitik. Denn insbesondere auch aus gesundheitspolitischer Sicht spreche ich für eine kontrollierte Freigabe. Die Bundesdrogenbeauftragte Mortler sagt, Cannabis ist illegal, weil es verboten ist. Tolle, einleuchtende Logik. Übersetzt heißt das ,Durch die präventive Wirkung der Strafandrohung wird die Verbreitung von Cannabis eingeschränkt`. Das ist Realitätsverweigerung! Das Verbot, das Konsum und Gesundheitsrisiken verhindern soll, ist gescheitert. Wer kiffen will in Deutschland, der kifft in Deutschland und holt es sich beim Dealer, statistisch leider jeder siebte Minderjährige in Deutschland.

    Der Dealer fragt nicht nach dem Alter, er fragt nicht nach Allergien, er kann keine Angaben zum THC-Gehalt machen, er erzählt nicht, dass es mit Quarzsand, Blei oder Rattengift gestreckt ist, er fragt aber, ob man nicht auch etwas Härteres haben will. Die Illegalität verstärkt so den Weg als vermeintliche Einstiegsdroge. Wir sind der Meinung, dass eine kontrollierte Abgabe dafür sorgt, dass einerseits Minderjährige davon ferngehhalten werden, und dass andererseits Menschen wissen, was sie an Schadstoffen zu sich nehmen. Das wäre wirksame, uns weiter bringende Suchtpolitik. Ich denke und hoffe, dass jeder hier in diesem Hause eine bessere Präventionsarbeit möchte. Dies ist aber schwer, wenn der Gelegenheitskiffer kriminalisiert wird. An wen soll ich mich denn wenden, wenn ich Fragen habe? An meinen Arzt oder Apotheker? An die Lehrkraft? An die Polizei? Das funktioniert so nicht. Des Weiteren brauchen wir dringend wissenschaftliche Erkenntnisse, um die bestmögliche Lösung im Umgang mit Cannabis zu finden. Hierfür soll der von uns geforderte Modellversuch die Grundlagen schaffen. Zwar kann man Erfahrungswerte aus Portugal, den Niederlanden, Kanada oder diversen US-Bundesstaaten heranziehen, eigene Erhebungen werden aber auch für die gesamtgesellschaftliche Akzeptanz wichtig sein.

    Ich möchte ein wörtliches Zitat aus dieser Plenarwoche vortragen: ,Verlassen Sie Ihren ideologischen Weg. Man muss sich fragen, wie ist die Welt um mich herum, was findet eigentlich tagtäglich statt? Wie wollen wir diesen großen Markt kontrollieren? Schließlich ist dieser große Markt Realität`. Dieses Zitat stammt vom CDU-Vordenker Hans-Jörn Arp zum Thema Online-Glücksspiel. Es ist ein Plädoyer, das für eine zukunftsgerichtete Sucht- und Präventionspolitik spricht ­ diese brauchen wir auch hier!

    CDU und SPD, vor allem im Bund, geben Sie sich endlich einen Ruck und holen Sie die Konsumenten aus der Kriminalität heraus, legen Sie den Dealern das Handwerk. Machen Sie den Weg frei für ein wissenschaftlich begleitetes Modellprojekt in unserem Land."

     

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 15.02.2019

    Anita Klahn zu TOP 11+24 "Bildung für nachhaltige Entwicklung"

    In ihrer Rede zu TOP 11+24 (Bildung für nachhaltige Entwicklung/#FridaysForFuture) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

     

    ,,So wie heute demonstrieren seit mehreren Wochen Schülerinnen und Schüler unter dem Motto #FridaysforFuture und mahnen uns, mit Natur und Umwelt sorgsam umzugehen. Auch wenn aus unserer Sicht die Schülerdemonstrationen zurzeit eher einen allgemein appellierenden Charakter haben, zeigen sie zunächst einmal, dass die heutige Jugend allen Unkenrufen zum Trotz nicht, wie allgemein behauptet, politikverdrossen ist, sondern sich ganz im Gegenteil für ihre Zukunft einzusetzen weiß. Ich betone und darf es im Namen meiner Fraktionskollegen auch darstellen, dass wir Liberale dieses Engagement der Jugendlichen ausdrücklich begrüßen und wertschätzen. Für uns Freie Demokraten und ich ergänze hier: ganz besonders für unsere Jugendorganisation, die Jungen Liberalen, ist der Klima- und Umweltschutz ein zentrales Anliegen.

    Die Möglichkeit, sich mit einer Demonstration oder einem Streik Gehör zu verschaffen, ist ein legitimes Recht und das stellen wir auch nicht in Frage. Und klar ist auch, dass man größere Aufmerksamkeit erreicht, wenn man Grenzen überschreitet und sich über gültige Regeln hinwegsetzt. Konkret also der Arbeit fernbleibt oder, wie es die Schülerinnen und Schüler jetzt tun, dem Unterricht fernbleibt. Ein Ziel ist erreicht: Die Jugendlichen haben sich Gehör verschafft. Wir sollten jetzt aber nicht über die Frage des Schuleschwänzens, sondern über das Thema Klimaschutz gemeinsam mit unseren Kindern in diesem Land diskutieren. Wir gehen davon aus, dass die Jugendlichen ganz konkret Vorstellungen und Forderungen haben, wie der Klimaschutz verbessert und vorangetrieben werden kann. Das sollten wir jetzt mit unseren Kindern erörtern und gemeinsam nach Lösungen suchen. Denn das ist die gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Deshalb reichen wir die Hand zum Gespräch und kommen heute Nachmittag zusammen.

    Natürlich wissen wir in diesem Haus um unsere Verantwortung, wer wollte das bestreiten. Und eines ist doch auch klar: Schleswig-Holstein, Deutschland sollen mit gutem Beispiel vorangehen. Darüber dürfen wir aber auch nicht vergessen: Wenn wir wirklich etwas erreichen wollen, dann brauchen wir einen globalen Ansatz. Wir müssen auf internationale Lösungen, Innovationen und Technologien setzen. Dabei geht es vorrangig um wirtschaftliche, aber in hohem Maße auch um soziale Folgen, die es zu berücksichtigen gilt.

    Natürlich lässt sich leicht der sofortige Kohleausstieg noch vor 2038 fordern, wenn einem erzählt wird, man bräuchte nur eine entsprechende Anzahl Windräder in die Landschaft setzen. Aber dann muss im selben Atemzug auch über Bürgerproteste bei Trassenausbau, Grundlastfähigkeit von Solarmodulen und komplexe Regelenergiesteuerung der Netzbetreiber gesprochen werden. Das mag jetzt vielleicht alles sehr technisch klingen, aber das sind nun mal ungelöste Probleme, mit denen es die Umsetzer eines Kohleausstiegs schon jetzt zu tun haben und in noch stärkerem Maße zukünftig zu tun kriegen werden. Verstehen Sie mich nicht falsch: Ich würde auch gerne sauberen Strom produzieren. Aber wir sind hier nicht auf Island, wo einem Mutter Erde das Haus von alleine heizt oder in Norwegen, wo man sich vor Stauseen und damit speicherbarem Strom kaum retten kann. Diese Vergleiche heranzuziehen und zu sagen ,Dann können wir das auch` ist kein konstruktiver Debattenbeitrag. Was tun wir, wenn im Norden zu wenig Wind weht oder keine Sonne scheint und die Stromspeicher leer sind? Biogas, Batterien und ein Pumpspeicherwerk in Thüringen reichen nicht. Ein sofortiger Kohleausstieg wird mit vielen Beeinträchtigungen einhergehen. Das müssen wir uns immer bewusst machen und in unseren Diskussionen berücksichtigen. Ohne Strom fährt kein Elektrobus, Rettungsdienste sind möglicherweise nicht erreichbar, medizinische Versorgung ist nicht gewährleistet, Kühlketten werden unterbrochen. Wie abhängig wir von einer sicheren Stromversorgung sind, haben wir doch erst vor kurzem durch einen mehrstündigen Stromausfall in Lübeck erlebt. Wir müssen auch bedenken, dass die Energieversorgung kein Luxusgut werden darf. Strom muss für jeden bezahlbar bleiben. Und dass wir hier besonders aufmerksam bleiben müssen, zeigen die Verteuerungen durch die EEG-Umlagen. Und deswegen müssen wir auch überlegen ob die heutigen Subventionierungen alternativer Energien wirklich sinnvoll sind. Ähnliches gilt für den Verkehrssektor. Ein Verteuern und Verhindern von Mobilität wird keine Akzeptanz erfahren. Mit dem Fahrrad wird ein Wohnungsumzug selbst innerhalb von Kiel zur sportlichen Herausforderung. Wir können nicht einfach mal so ohne Plan und Vorbereitung aus allem aussteigen und glauben, damit die Welt zu retten. Plastikrückstände, Abfallentsorgung, Verschmutzung der Flüsse und Meere, Waldsterben, Abschmelzen der Gletscher ­ es gibt viele Stichworte, die jeden Einzelnen innehalten lassen sollten. Statt auf moralisierende Bevormundung und auf Verbote zu setzen, kann die Antwort doch nur mehr Information, Forschung und Entwicklung heißen. Ein CO²-Zertifikatehandel in Europa mit kürzeren Verfallsdaten würde beispielsweise den Innovationsdruck steigern. Deutsche Technologien könnten in Afrika und Asien eingesetzt werden, um den Aufbau erneuerbarer Energien voranzutreiben. Ich möchte zwei nachdenklich stimmende Zahlen nennen: Deutschland trägt 2,2 Prozent zu den globalen Emissionen bei. Heruntergebrochen auf die Wirtschaftsleistung Schleswig-Holsteins sind das 0,06 Prozent der globalen Emissionen. Soviel zur Verhältnismäßigkeit. Und Klimaschutz ist nicht ausschließlich Sache der Politik, sondern von jedem Einzelnen! Auf den nächsten Skiurlaub, auf die Flugreise nach Kalifornien, auf Kaltgetränke mit Plastikstrohhalm zu verzichten oder nicht mit dem Auto zur Schule gefahren zu werden, das sind Beiträge für den Klimaschutz!

     

    Blicken wir also in die Zukunft und ich appelliere an alle Jugendlichen: Schwänzt nicht die Schule, sondern nutzt eure Chancen auf Bildung. Werdet Ingenieure, Wissenschaftler, Techniker und Tüftler, damit ihr bessere Technologien entwickeln könnt, um effektiv gegen die Klima-Herausforderung anzugehen. Bewahrt euch die Freiheit, selbstbestimmt aus eigenem Wissen und eigener Überzeugung zu handeln. Und noch etwas: Die politische Aneinandersetzung und Entscheidungen über den Klimawandel finden in den Parteien und den Parlamenten statt. Und wer hier wirklich Einfluss auf politische Entscheidungen nehmen will, sollte sich in politischen Parteien oder sogenannten NGOs, nichtregierungstragenden Organisationen, engagieren.

     

    Es besteht ja ein breiter Konsens in der Gesellschaft, wenn es um den Klimaschutz geht, aber wir müssen das Wissen um die Folgen des Klimawandels und um die Maßnahmen, mit denen wir dagegen vorgehen können, besser vermitteln. In der Jamaika-Koalition haben wir uns darauf verständigt, dass wir beispielsweise eine Landesstrategie Bildung für nachhaltige Entwicklung für alle Bildungsbereiche im Sinne des UNESCO-Weltaktionsprogramms und des Nationalen Aktionsplanes entwickeln wollen. Von der Kita über die Schulen, in außerschulischen Lernorten, der Hochschul- und beruflichen Ausbildung und Fortbildung bis hin zur Seniorenbildung wollen wir Menschen in allen Altersgruppen nachhaltiges Handeln vermitteln. Projekte wie das ,Haus der kleinen Forscher` vermitteln nicht nur spielerisch Verständnis und Erkenntnisse über naturwissenschaftliche Zusammenhänge, sondern sie sensibilisieren auch für einen schonenden Umgang mit Naturressourcen.

     

    Lehrkräfte sind durch die Fachanforderungen verpflichtet, den Schülerinnen und Schülern Wissen zu Energie, Verkehr, Umwelt und Natur zu vermitteln. Schulprojekte wie zum Beispiel die ,Klimadetektive` oder zum persönlichen ökologischen Fußabdruck analysieren und sensibilisieren das eigene Konsumverhalten. Abfalltrennung kann in der Kita und Schule trainiert werden. Auch wenn es bereits viele gute Projekte gibt, wissen wir, dass wir hier besser werden können und wollen. Wir gehen das Problem

     

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 15.02.2019

    Jan Marcus Rossa: Sichere Herkunftsstaaten – Chance für einen Neuanfang nutzen

    Anlässlich der Vertagung der Bundesratsinitiative zur Entscheidung über si-chere Herkunftsstaaten erklärt der migrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:


    „Der Bundesrat hat die Entscheidung über sichere Herkunftsstaaten vertagt. Das ist für uns eine gute Nachricht, denn wir bekommen die Chance, eine Lösung zu finden, die auch von den Grünen getragen werden kann. Ich wiederhole ausdrücklich mein Gesprächsangebot.
    Ich habe großes Verständnis für die Kritik der Grünen an dem bisherigen Modell der sicheren Herkunftsstaaten. Es ist unseriös, wenn die Bundesre-gierung in ihrer Gesetzesbegründung selbst auf Missstände hinweist, die der Einstufung der Länder als sicher entgegenstehen. Es ist unstreitig, dass wir z.B. in Algerien nach wie vor die Todesstrafe haben und Homosexuelle durchaus von Verfolgung bedroht sind. Das heutige ‚Alles-oder-Nichts‘-Konzept, das dem heutigen Regelungsmodell zu Grunde liegt, ist zu undifferenziert und führt zwangsläufig zu rechtlich fragwürdigen Ergebnissen. Algerien dürfte meines Erachtens nicht uneingeschränkt ein sicheres Herkunftsland sein.


    Die Jamaika-Koalitionäre sollten deshalb gemeinsam ein System entwickeln, in dem nur für solche Kriterien ein verkürztes Asylverfahren möglich ist, bei denen kein Verfolgungsrisiko besteht. Wo diese Feststellung nicht möglich ist, darf das Verfahren nicht verkürzt werden. Bei Algerien wäre also ein beschleunigtes Verfahren denkbar, wenn es um die Verfolgung wegen Rasse, Religion oder Nationalität geht. Ist der behauptete Asylgrund eines Bewerbers dessen Homosexualität, darf es keine Einschränkung des Rechtsschutzes geben.
    Mit einem solchen Modell könnten wir wesentliche Bedenken der Grünen gegenüber sicheren Herkunftsstaaten überwinden. Unsere Koalitionspartner müssen unser Gesprächsangebot nur annehmen.“

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  • 15.02.2019

    Kay Richert zu TOP 29 "Mindestvergütung für Auszubildende einführen"

    In seiner Rede zu TOP 29 (Mindestvergütung für Auszubildende einführen) erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    ,,`Mindestvergütung für Auszubildende einführen` ­ was für ein wohlklingender Titel, was für eine wohlfeile Forderung! Mehr für alle: Mehr Geld, mehr Fürsorge, mehr Vorteile, mehr von allem für alle und ganz besonders für die Auszubildenden. Jedenfalls klingt es so. Im Koalitionsvertrag des Bundes hat sich die GroKo bereits auf eine Mindestausbildungsvergütung geeinigt. Die Bildungsministerin Anja Karliczek von der CDU hat ja auch schon einen entsprechenden Vorstoß gemacht. Beides ­ die Einigung im Koalitionsvertrag wie auch der Vorstoß der Ministerin ­ sind schon ein unverantwortliches Einknicken zu Lasten von Tarifautonomie und sozialer Marktwirtschaft. Übrigens ist der Ministerin ihr Einsatz nicht gerade gedankt worden, die Kommentare des SPD-Koalitionspartners reichten von ,nicht bedarfsgerecht` über ,inakzeptabel` bis zu ,Griff ins Klo`. Einerseits bemerkenswert, wie mit Koalitionspartnern umgegangen wird, die den Koalitionsvertrag umsetzen wollen. Andererseits: Wir sehen, dass die GroKo ­ mehr oder weniger erfolgreich ­ bereits an dem Thema arbeitet; mit anderen Worten: Dies ist nach dem Renten-Antrag vom Mittwoch schon wieder ein Schaufensterantrag, ein Marketing-Gag, mit dem der schlechten Performance der Bundes-SPD auf die Sprünge geholfen werden soll.

    Dabei will ich hier mal eines ganz deutlich sagen: Die Initiativen der Bundes-SPD finden nicht deswegen keine Zustimmung, weil etwa die Unterstützung von den SPD-Landesverbänden fehlt. Sie finden keine Zustimmung, weil sie schlicht nicht gut sind! Das sieht man auch hier: Mindestvergütung, Schutz vor Tarifflucht, Sicherung des Lebensunterhalts ­ das klingt ja alles ganz toll. Aber hält der Antrag auch, was er verspricht? Sie sagen: ,Wer arbeitet oder eine Ausbildung macht, muss seine Lebenshaltungskosten decken können`. Stimmt, das muss generell jeder Mensch. Aber: Arbeit oder Ausbildung sind ganz deutlich zwei Paar Schuhe. Arbeit unterliegt dem Mindestlohn, eben weil man von der Arbeit auch leben können soll. Und da möchte ich auch einmal sagen: Sie von der SPD tun hier ständig so, als seien die Freien Demokraten immer gegen die Beschränkung prekärer Entlohnung gewesen. Das ist falsch. Sie unterschlagen dabei das FDP-Konzept zur Lohnuntergrenze, das sich von Ihrem Modell durch eine höhere Tarifautonomie unterscheidet.

    Aber auch die, die sich in der ersten Ausbildung befinden, müssen sich keine Sorgen um ihren Lebensunterhalt machen. Warum nicht? Weil für Kinder in erster Ausbildung die Eltern zu sorgen haben. Die Eltern sind verpflichtet, jedem ihrer Kinder eine Vorbildung zu einem Beruf zu finanzieren ­ egal, ob es sich um ein Studium oder eben eine Ausbildung handelt. Ich weiß, das können sich nicht alle Eltern leisten und es wird bestimmt auch andere, exotische Fallkonstellationen geben. Aber erstens gibt es bei Bedürftigkeit andere Hilfen und zweitens hilft in diesen Fällen auch eine Ausbildungsvergütung von 635 Euro nicht. Wenn man Ihren Antrag weiter liest, fordern Sie ,faire` Ausbildungsvergütungen. Das ist interessant! Was ist denn fair? Wer gibt denn während einer Ausbildung mehr: Der Azubi mit seiner Arbeitskraft? Oder der Betrieb mit seiner Ausbildungsleistung? Ich finde diese Phrase, diese Worthülse hier ausgesprochen schwierig.

    Weiter: Sie behaupten, eine Mindestvergütung steigere die Attraktivität der Ausbildung. Wie belegen Sie das? Haben Sie sich denn schon einmal mit der Materie beschäftigt? Ihre Behauptung klingt ja ganz toll, aber die Zahlen sprechen eine ganz andere Sprache: Die 15 Ausbildungsberufe mit den stärksten Besetzungsproblemen zahlen Ausbildungsvergütungen zwischen 637 Euro und 1.104 Euro. Beim Empfang des Handwerks am vergangenen Mittwoch haben wir einen Vortrag von einem Vertreter des Bäckerhandwerks gehört. Erinnern Sie sich noch, was er gesagt hat, als er die Entwicklung der Lehrlingszahlen vorgestellt hat? Das Bäckerhandwerk hat mehr Zulauf als das Baugewerbe, obwohl dort wesentlich höhere Vergütungen ge- zahlt werden. Ich will nicht bestreiten, das Geld ein Faktor bei der Attraktivität einer Ausbildung sein kann; der bestimmende Faktor ist Geld ganz offensichtlich aber nicht.

    Für die jungen Menschen sind andere Dinge wichtig: Eine interessante Tätigkeit und gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Perspektive. Ein gutes Betriebsklima und schließlich sichere Arbeitsplätze. Diese Faktoren sind entscheidend für junge Menschen. Und diese Betriebe, das gute Klima und die sicheren Arbeitsplätze gefährden Sie durch Ihre Planwirtschaft. Warum? Natürlich weil die Kostenbelastungen der Betriebe steigen werden. Bei Handwerksbetrieben werden die Kostensteigerungen auf 15 Prozent geschätzt.

    Besonders stark wären kleine Betriebe und Betriebe in strukturschwachen Regionen betroffen. Und diese Betriebe würden dann schlicht nicht mehr ausbilden; das würde den Fachkräftemangel verstärken und die Situation noch verschlimmern. Wir wollen Auszubildende, die sich in ihren Betrieben wohlfühlen und ihren Beruf mit Freude erlernen können. Wir wollen starke Betriebe mit motivierten Azubis und zufriedenen Mitarbeitern, die gerne ausbilden. Wir wollen keine dilettantische Verschlimmbesserung am Ar- beitsmarkt und wir wollen keine Schaufensteranträge aus der Marketing-Abteilung."

     

    Es gilt das gesprochene Wort.

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