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  • 16.05.2019

    Dennys Bornhöft zu TOP 22 "Blühstreifen am Fahrbahnrand"

    In seiner Rede zu TOP 22 (Straßenbegleitgrün ­ Blühstreifen am Fahrbahnrand) erklärt der umweltpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    ,,Die deutsche Sprache hat für alles ein Wort. Auch für Dinge, von denen man nie dachte, dass sie ein eigenes Wort brauchen. Das, was neben der Straße wächst zum Beispiel, nimmt man kaum bewusst wahr. Vielleicht könnte man es einfach geringschätzig ,Gras` oder ,Gestrüpp` nennen. Aber die deutsche Verwaltungssprache hat ein spezielles Wort dafür geboren: Straßenbegleitgrün. Und was sich hier im Straßenbegleitgrün jenseits unserer alltäglichen Wahrnehmung versteckt ist mehr als nur ein wenig Grün. Hier besteht auch noch Möglichkeit, einen Rückzugsraum für allerlei Insekten zu schaffen.

    Die deutsche Sprache hat für alles ein Wort ­ und unsere Landesregierung auf alles eine Antwort. Unsere Landesregierung führt das Programm ,Schleswig-Holstein blüht auf` auch für das sogenannte Straßenbegleitgrün. Gemeinden werden blütenreiche Saatgutmischungen zur Verfügung gestellt.

    Diese Saat kann eingesetzt werden, um allerlei Flächen, wo es sich eben aus Sicht der Gemeinden anbietet, mit mehr als nur einfachem Rasen auszustatten. Bunte, abwechslungsreiche Blühstreifen durchziehen so unsere schleswig-holsteinischen Gemeinden. Die Blühstreifen sind nicht nur nett anzuschauen, sondern bieten auch Insekten und Vögeln eine vielfältige ,Spielwiese`. Diese Blühstreifen müssen natürlich auch gepflegt, das heißt regelmäßig gemäht werden. Auch diese Verantwortung erfüllen die Gemein- den im Rahmen von ,Schleswig-Holstein blüht auf`.

    Allerdings kann dieses Programm nicht auf allen Wegesrändern angewendet werden. An Kreisstraßen, Landstraßen und Bundesstraßen lässt sich ein hochwachsender Blühstreifen nicht immer mit der Verkehrssicherheit vereinbaren. Die Fahrbahn muss frei sein, heißt: Gräser oder Gestrüpp dürfen nicht auf der Fahrbahn liegen oder darüber ragen. Die Sicht muss ungehindert möglich sein. Es ist daher besser, man gestaltet den Randstreifen so pflegeleicht wie möglich. Ob es aber bei einem Randstreifen bleiben muss, der so trist ist wie das Verwaltungsdeutsch beim ,Straßenbegleitgrün` ist nicht in Stein gemeißelt. Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein nutzt gezielt die Möglichkeiten zur Entwicklung von Lebensräumen auf unbebauten Verkehrsflächen. Dabei beachtet der LBV SH die Notwendigkeit, Pflegemaßnahmen durchzuführen. An der A7 wurde das seit 2016 auf zahlreichen Grünflächen ausprobiert. So gibt es jetzt zum Beispiel an vielen Autobahnauffahrten, Böschungen oder auch an Raststätten an der A7 auf größeren Flächen nicht nur kurzes Gras, sondern auch Margeriten oder Klappertopf ­ eine Art, die auf der roten Liste steht.

    Der LBV SH und unsere Landesregierung tun bereits das Richtige, um her- auszufinden, wie man am besten Blühflächen und Pflegemanagement zum Zwecke der Verkehrssicherheit und der Biodiversität miteinander vereinbaren kann. Auf welchem Untergrund wächst was am besten? Wo muss wie gemäht werden? Das sind keine Fragen, auf die es selbstverständliche Antworten gibt. Es gibt Folgeprobleme zu lösen wie die Abfuhr des Mähguts oder die laufende Unterhaltung des Bodens. Die Pflege von Biotopen ist mehr als nur das Hinwerfen von ein paar Samen ­Guerilla Gardening klappt ganz gut auf innerstädtischem Grün, aber nicht zu Lasten der Verkehrssicherheit.

    Der Antrag der AfD ist auf den ersten Blick so nett anzusehen wie eine Mimosen-Pflanze. Wenn man sich aber näher damit befasst, dann klappt der Antrag der AfD inhaltlich die Blätter zusammen. Nach Ihrem Redebeitrag gestern glaube ich auch eher an einen Schreibfehler. Sie stehen nicht auf mehr Blühstreifen, sondern auf Beschleunigungsstreifen. Wer es als Ausgestaltung der deutschen Identität empfindet, mit 300 km/h über die Autobahn zu rasen, dem nehme ich die Liebe zu Fluginsekten neben Straßen nicht ab. Mal wieder haben Sie selbst es geschafft, einen eigenen ­ vermutlich gut gemeinten ­ Antrag ins Lächerliche zu ziehen. Es ist fast schon ein Talent, sich immer selbst auszubremsen, ganz ohne Tempolimit.

    Sie rufen zu etwas auf, das unsere Landesregierung schon auf dem Schirm hat und längst angeht. Wir lehnen daher den Antrag der AfD ab und werben um Zustimmung für unseren Alternativantrag. Wir unterstützen das laufenden Vorhaben der Landesregierung ­ gerne weitermachen."

     

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 16.05.2019

    Oliver Kumbartzky zu TOP 36+38 "Landesentwicklungsstrategie 2030"

    In seiner Rede zu TOP 36+38 (Landesentwicklungsstrategie 2030 und Beteiligung des Landesplanungsrates) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und Sprecher für Landesplanung der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    ,,`Wir wissen nicht, wie wir in zehn, 20 oder 50 Jahren leben werden`. Mit dieser bahnbrechenden Erkenntnis beginnt das Vorwort des ehemaligen Ministerpräsidenten Torsten Albig zum Entwurf der Landesentwicklungsstrategie 2030. Trotzdem, so die zweite Erkenntnis des ehemaligen Ministerpräsidenten, bedeute das nicht, dass wir keinen Einfluss auf die Zukunft haben. Und um diesen Gestaltungsspielraum möglichst voll auszureizen, begann die Landesregierung im Jahr 2013 mit einem ehrgeizigen Projekt: der Landesentwicklungsstrategie 2030. Sie sollte die Dachstrategie für die zukünftige Entwicklung Schleswig-Holsteins werden. Sie sollte keine Jahrespläne mit Zielerreichung beschreiben, sondern Ministerien und Akteuren Orientierung bieten. Regierungswechsel waren in der Staatskanzlei unter dem Ministerpräsidenten Albig bis 2030 offensichtlich nicht vorgesehen. So kam es bekanntlich anders und selbstverständlich ziehen veränderte politische Mehrheiten auch veränderte Schwerpunktsetzungen im Regierungshandeln nach sich. Das ist nicht nur das Wesen, sondern der Antrieb der Demokratie. Wer seinem politischen Mitbewerber diesen Gestaltungsauftrag trotz gewonnener Wahlen absprechen will, handelt unverantwortlich.

    Die Arbeit an der Landesentwicklungsstrategie war ein Mammut-Prozess, der nicht nur in der Landesverwaltung viele Ressourcen beanspruchte, sondern darüber hinaus nochmal gut 1,3 Millionen Euro extra. Der Ansatz einer möglichst breiten Bürgerbeteiligung war dabei ein positiver Aspekt des Prestigeprojekts. Ein Projekt, das letztendlich in vielen Fragen vage bleiben musste und schon deswegen die in unzähligen Veranstaltungen geweckten Erwartungen nicht erfüllt hat. Kritiker, wozu wir Liberale zählten, bemängelten in dem dicken Machwerk viel Prosa und wenig Konkretes ausfindig machen zu können. So stellt sich die Frage: Was bleibt? Es bleibt der Fleiß, der Einsatz der Bediensteten der Landesverwaltung, der vielen Bürgerinnen und Bürger und der Verbände, die ihre Anregungen und Stellungnahmen eingebracht haben. Die Anregungen und Erkenntnisse aus dieser Arbeit sind nicht nur in die derzeitige Überarbeitung des Landesentwicklungsplans eingeflossen, sondern haben ihren Einfluss auf die laufende und zukünftige Regierungsarbeit.

    Die Bürgerinnen und Bürger erwarten von uns mehr als Problembeschreibungen. Jamaika ist ein Regierungsbündnis, das die Probleme anpackt und nicht nur wälzt. Deswegen können wir es uns schlicht nicht leisten, weiter Kapazitäten für die Fortführung des Albig-Prestigeprojekts zu binden. Wir brauchen jetzt eine verlässliche und rechtssichere Regional- und Landesplanung. Deswegen liegt unsere Priorität auf einer sauberen und umfassenden Bürgerbeteiligung für eben diese Planung, in der die Einwendungen sorgsam abgewogen und ernst genommen werden. Ausgerechnet hier, wo es um die konkrete Gestaltung der nächsten Jahre geht, empört sich die SPD immer besonders lautstark, wenn wir auf eine gründliche und sorgsame Planung setzen. Gerade so, als seien die tausenden von Stellungnahmen in der ersten und zweiten Beteiligungsrunde einfach so beiseite zu wischen.

    Die Berücksichtigung dieser Einwendungen ist genauso wichtig, wie eine ordnungsgemäße Beteiligung des Landesplanungsrates vor einem Beschluss der Landesregierung. Das ist unstreitig Gesetzeslage und der Antrag der SPD hierzu sehr verwunderlich.

    Wir setzen auf Dialog, auch da wo es konkret wird! Und wir hören zu. Deswegen sind wir es den Bürgerinnen und Bürgern schuldig, all unsere Kraft und Ressourcen in eine sorgsame Landes- und Regionalplanung zu stecken und nicht in überambitionierte und teure Hochglanzprojekte."

     

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 26.06.2018

    Kay Richert: Abschaffung des Landesmindestlohns ist die logische Konsequenz

    Zur heutigen Empfehlung der Mindestlohnkommission zur Erhöhung des Bundesmindestlohns erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    „Die Empfehlung der Mindestlohnkommission bestätigt, dass der schleswig-holsteinische Landesmindestlohn endgültig obsolet ist. Aufgrund der anstehenden Erhöhung des Bundesmindestlohns auf zunächst 9,19 Euro und ab 2020 auf 9,35 Euro ist die Abschaffung des Landesmindestlohns somit die einzig logische Konsequenz. Dies wird Jamaika morgen im Wirtschaftsausschuss voranbringen. Die Stellungnahmen zum entsprechenden Gesetzentwurf bestätigen, dass die Koalition hierfür breite Unterstützung hat.

    Jamaika wird Schleswig-Holstein zum mittelstandsfreundlichsten Bundesland machen. Der Abbau unnötiger Bürokratie ist dabei ein wesentliches Element und dient der Sicherung hochwertiger Arbeitsplätze. Die Abschaffung des Landesmindestlohns ist dabei nur ein Baustein – mit der Neugestaltung des Vergabegesetzes wird im zweiten Halbjahr ein weiterer wichtiger folgen.

    Uns Freien Demokraten ist es dabei besonders wichtig, die vielen kleinen und mittleren Unternehmen, die das Rückgrat unserer Wirtschaft und unseres Wohlstands sind, zu stärken. Denn davon profitieren letztlich auch die Arbeitnehmer.“

     

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  • 16.05.2019

    Kay Richert zu TOP 27 "Missstände in der Paketbranche"

    In seiner Rede zu TOP 27 (Missstände in der Paketbranche) erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    ,,Wir sind in unserem Beruf ja viel abends unterwegs. Wenn ich allerdings zu Hause bin und es klingelt abends um acht an der Tür, dann fühle ich mich gestört. Das ist eine Zeit, in der man zur Ruhe kommen möchte, gemeinsam zu Abend isst, sich über den Tag austauscht. Eine Zeit, die der Familie gehört. Häufig klingelt heute jemand, der wahrscheinlich auch lieber bei der Familie wäre: Ein Paketzusteller, meist ein junger Mann mit nicht markiertem weißen Lieferwagen, in der Windschutzscheibe ein Pappschild mit dem Logo irgendeines großen Zustelldienstes.

    Ohne Zweifel: Es gibt Missstände in der Paketzustellbranche. Und nicht nur hier: In der Fleischindustrie gibt es zweifelhafte Beschäftigungskonstruktionen mit zweifelhaften Arbeitnehmerüberlassungen, die gleichzeitig als Vermieter auftreten. Aus der Gastronomie hört man von Bezahlungen unter Mindestlohn und am Fiskus vorbei. Und auch in anderen Bereichen der Wirtschaft sind in den vergangenen Jahren massive Missstände aufgedeckt worden. Brauchen wir deshalb neue Gesetze? Müssen wir deshalb die gesamte deutsche Wirtschaft schlecht machen und verurteilen? Muss die Bürokratie erweitert werden, um die Missstände in den Griff zu bekommen?

    Eines müssen wir hier mal festhalten: Lohndumping und Unterschreitung des Mindestlohns sind bereits verboten. Das Ausnutzen von Scheinselbständigkeit ist verboten. Schwarzarbeit ist verboten. Ja, es scheint hier Verstöße zu geben. Aber was ist unsere Antwort darauf? Kann es unsere Antwort sein, wenn Gesetze nicht eingehalten werden, dass wir einfach den Verantwortlichen ändern? Dass wir den Verstoß hinnehmen und einfach auf jemand anderen zeigen? Mein Verständnis von gerechtem Staatshandeln ist das nicht. Wenn der Mindestlohn unterschritten wird, wenn Scheinselbständigkeit oder Schwarzarbeit stattfinden, dann muss das Delikt verfolgt werden und der oder die Schuldige muss dafür sanktioniert werden. So einfach ist Latein.

    Unsere mittelständische Wirtschaft hält sich zum weitaus größten Teil an die bestehenden Gesetze. Und nicht nur das: All die gesetzestreuen Unternehmerinnen und Unternehmer stehen auf unserer Seite, wenn es gegen die Schummler und Schieber geht. Schon aus eigenem Interesse: Denn sie sind es doch, die für die Unehrlichen mit herangezogen werden, finanziell wie moralisch. Ich finde es hat schon einen schalen Beigeschmack, wenn die SPD die Wirtschaft ­ sei sie mittelständisch oder klein oder groß ­ unter Pauschalverdacht stellt. Nichts anderes fordern Sie hier mit Ihrem Antrag.

    Wir wollen das nicht. Und Sie bleiben ja noch nicht einmal dabei. Was Sie wollen, ist die weitere Strangulierung der Betriebe mit weiteren Dokumentationspflichten, mit noch mehr Bürokratie. Gerade für Schleswig-Holstein mit seiner kleinteiligen Wirtschaftsstruktur ist das schlimm. Wir wollen die Betriebe entlasten, wie wir es ja auch bereits getan haben. Ich erinnere hier an die Abschaffung des Landesmindestlohns oder an die Erneuerung des Vergaberechts. Wir wollen Schleswig-Holstein zum mittelstandsfreundlichsten Bundesland machen. Murks aus Berlin können wir nicht gebrauchen.

    Wie wir gestern aus den Nachrichten entnehmen konnten, hat sich der Koalitionsausschuss in Berlin tatsächlich darauf geeinigt, die Nachunternehmerhaftung in der Zustellbranche mit allen daraus resultierenden Folgen umzusetzen. Gleichzeitig sollen kleine und mittlere Unternehmen, Bürger und Verwaltung vom Bürokratieabbau profitieren. Da bin ich aber sehr gespannt ­ zusätzliche Dokumentationspflichten und gleichzeitige Entlastung von Bürokratie. Entweder die GroKo in Berlin kann zaubern oder es erwartet uns ein weiteres Lippenbekenntnis, eine weitere Mogelpackung, wieder einmal eine leere Ankündigung. Dabei war die Union in der GroKo doch auf einem guten Weg: Bundeswirtschaftsminister Altmaier, der in letzter Zeit ja nicht das beste wirtschaftspolitische Gespür bewiesen hat, hat die Nachunternehmerhaftung bis zuletzt abgelehnt und gemahnt, die Unternehmen dürften angesichts der zuletzt schwachen Konjunktur nicht zusätzlich belastet werden. Neue bürokratische Entlastungen müssten vermieden werden.

    Schade, dass er sich diese richtige Haltung durch einen faulen Kompromiss abkaufen lassen hat.

    Wir wollen nicht, dass unser Mittelstand für die Verfehlungen anderer haften soll. Wir wollen nicht, dass unsere Betriebe in Bürokratie erstickt werden.

    Und wir wollen nicht, dass unsere Unternehmerinnen und Unternehmer unter Generalverdacht gestellt werden. Die Bundesregierung entfernt sich immer weiter von den mittelständischen Betrieben in unserem Land. Den Betrieben, in denen Unternehmer und Arbeitnehmer den Wohlstand unseres Landes erwirtschaften. Wir Freie Demokraten werden auch weiterhin zu unserem soliden Kurs stehen. Leider hat sich die CDU in Berlin das Rückgrat abkaufen lassen."

     

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 16.05.2019

    Anita Klahn: Der Bund muss seiner finanziellen Verantwortung verlässlich nachkommen

    Zur heute beginnenden Jugend- und Familienministerkonferenz in Weimar, erklärt die stellvertretende Vorsitzende und familienpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    ,,Dass Familienminister Dr. Heiner Garg den Bund dazu auffordert, seinen finanziellen Verpflichtungen den Ländern und Kommunen gegenüber langfristig und damit verlässlich nachzukommen, begrüßen wir sehr. Es darf nicht sein, dass der Bund den Ländern immer weitere Aufgaben überträgt, die Finanzierung dieser Aufgaben aber nicht oder nicht ausreichend bedient.

    Dabei begrüßen wir ausdrücklich die durch den Bund angestoßenen Reformen, beispielsweise beim Unterhaltsvorschussgesetz. Auch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege wird einen Beitrag bei der laufenden Novellierung des Schleswig-Holsteinischen Kitagesetzes leisten und damit die vielen Eltern in Schleswig-Holstein entlasten.

    Dem Bund muss jedoch klar sein, dass diese Aufgaben und die sich daraus für die Länder ergebenden Kostenlasten gemeinsam getragen werden müssen. Der Bund ist also in der Pflicht, hier verlässlich und fair zu liefern. Am Beispiel des sogenannten Gute-Kita-Gesetzes heißt das, sich auch über

    2022 hinaus an der Kindertagesbetreuung zu beteiligen. Am Beispiel des Unterhaltsvorschussgesetz bedeutet das, den § 8 anzupassen, wodurch die bei den Ländern angefallenen Mehrkosten, die bereits 2018 das Vierfache der zunächst vom Bund prognostizierten Kosten erreicht haben, nunmehr im Sinne der Länder zu verringern."

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  • 16.05.2019

    Anita Klahn zu TOP 33 "Bildungsbonus an den Perspektivschulen in Schleswig-Holstein"

    In ihrer Rede zu TOP 33 (TOP 33 ,,Bildungsbonus an den Perspektivschulen in Schleswig-Holstein") erklärt die Stellvertretende Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

     

    ,,Das PerspektivSchul-Programm ist ein entscheidendes Instrument für die Bildungsgerechtigkeit in Schleswig-Holstein. Erstmals wird umfassend das Augenmerk auf diejenigen Schulen gerichtet, die mit besonderen Herausforderungen zu kämpfen haben und daher zurecht unsere volle Aufmerksamkeit verdienen. Ministerin Prien hat die Problematik ausführlich dargestellt.

    Für uns Freie Demokraten kann ich sagen, dass uns eine Lösung, die nur ,mehr Planstellen` oder ,mehr Geld` für alle mit sich gebracht hätte, zu wenig gewesen wäre. Uns war es wichtig, den Schulen individuelle Maßnahmen zu ermöglichen, die sie für die individuellen Bedarfe ihrer jeweiligen Schülerschaft benötigen.

    Hier setzt der Bildungsbonus an. Bis 2024 werden wir dafür 50 Millionen Euro bereitstellen, um die größten Hürden bei 60 Brennpunktschulen zu beseitigen.

    Ungleiches ungleich behandeln und damit Bildungsgerechtigkeit schaffen, bedeutet auch Lebensperspektiven zu schaffen. Das wurde uns bei der Auftaktveranstaltung von betroffenen Schulleitern anderer Bundesländer auch vorbehaltlos bestätigt.

    Auch bei der Ermittlung der Schulen haben wir uns Gedanken gemacht und sind neue Wege gegangen. Wir halten die bewusste Konzentration auf wenige Schulen für sinnvoll und gerechtfertigt, um eine größtmögliche Wirkung zu entfalten.

    Ein vom IPN (Leibniz-Institut für die Pädagogik der Naturwissenschaften und Mathematik) und der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel eigens entwickelter sozialräumlicher Index für Schleswig-Holstein war nicht nur in der Lage, die betroffenen Schulen verlässlich zu identifizieren, sondern sie auch nach einer Rangfolge der Dringlichkeit zu ordnen.

    Übrigens hat ein, wenn auch inoffizieller, Abgleich der Berechnungsergebnisse mit Umfragen der Schulleiter ergeben, dass eine große Übereinstimmung zwischen dem Index-Ergebnis und der ,,gefühlten" Meinung der Schulleiter bestand, welche Schulen von dem PerspektivSchul-Programm profitieren sollten. Wir können also mit der Auswahl zufrieden sein. Grundschulen und weiterführende Schulen werden gleichermaßen bedacht.

    Mit der Vorgehensweise der maßgeschneiderten Unterstützung stellen wir außerdem sicher, dass die Gelder nicht nach politischen Aspekten oder wahllos nach dem Gießkannenprinzip verteilt werden. Dies wäre in diesem Fall nämlich nicht nur wirkungslos, weil es die Mittel verzetteln würde, es wäre auch ungerecht und kontraproduktiv, da es die bestehende Ungleichheit unter den Schulen weiter verschärfen würde.

    Die Schulen erhalten einen Sockelbetrag von 25.000 Euro und zusätzlich ein von der Schülerzahl abhängiges Budget. Außerdem werden Mittel für die Vernetzungsarbeit im Stadtteil verwendet werden. Und weil die Schulen selbst am besten wissen, wo das Geld am dringendsten gebraucht wird, sind die Gelder zwar an ein Konzept gebunden, welches die Schulen aber nach eigenem Ermessen gestalten sollen. Das kann der Bau eines neuen Gemeinschaftsraumes, die Besetzung einer weiteren Lehrer- oder Sozialpädagogenstelle, Entlastungsstunden oder das Anbieten eines Förderkurses sein. Das erhöht die Effizienz der Gelder und reduziert nebenbei den Verwaltungsaufwand.

    In einem ersten Schritt sind jetzt die ersten 20 förderungswürdigsten Schulen verkündet worden. In den nächsten beiden Jahren werden 40 weitere Schulen folgen.

    Jetzt gilt es, die Schulen bei der Umsetzung zu unterstützen und für einen reibungslosen und unbürokratischen Anlauf des PerspektivSchul-Programms zu sorgen, um den Schulen schnellstmöglich die dringend benötigten Gelder zur Verfügung zu stellen."

     

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 16.05.2019

    Stephan Holowaty zu TOP 19+24 „Erasmus+ ab 2021/ Resolution zur Europawahl"

    In seiner Rede zu TOP 19+24 (Erasmus+ ab 2021/ Resolution zur Europawahl) erklärt der europapolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Stephan Holowaty:

    „Viele Menschen nehmen Frieden, offene Grenzen, Meinungsfreiheit und Rechtsstaatlichkeit als so selbstverständlich wahr, dass sie ihnen kaum noch einen echten Wert zurechnen. Doch diese Werte sind in Gefahr. Ob dänische Wildschweinzäune oder österreichische Grenzkontrollen – in Polen, Ungarn oder Rumänien erleben wir das Aushöhlen des Rechtstaats, der Meinungsfreiheit oder auch zunehmende Korruption. Europa muss wieder eine Wertegemeinschaft werden, mit gemeinsamer Verfassung und solider Durchsetzungsfähigkeit. Wir brauchen innovative Reformen, um Europa für die Menschen Stück für Stück noch besser zu machen. Deutschland war Ende der 90er Jahre der kranke Mann Europas. Die Arbeitsmarktreform Hartz IV hat eines bewirkt: Unser Arbeitsmarkt sucht heute händeringend qualifizierte Arbeitnehmer. Andere Länder haben den Reformbedarf schlicht ignoriert. Solidarität ist keine Einbahnstraße. Wer Hilfe erwartet, muss auch dafür sorgen, dass er alles tut um die Hilfe nicht zu benötigen.

    In der Flüchtlingsfrage müssen wir Ländern wie Italien und Griechenland helfen. Die gerechte Verteilung von Flüchtlingen in Europa bleibt eine wichtige Aufgabe, die nicht nur an wenigen Staaten hängenbleiben darf. Gerade wir in Schleswig-Holstein haben hierbei viel getan, über alle Parteigrenzen hinweg. Im Mittelmeer sind allein im letzten Jahr über 2.000 Menschen umgekommen. Länder wie Italien sind genauso hilf- wie herzlos, kriminalisieren private Rettungsmissionen, blockieren beispielsweise diejenigen der Bundesmarine. Die Schiffe der Bundesmarine haben allein in den letzten vier Jahren im Mittelmeer über 22.000 Menschen aus Seenot gerettet. Die deutschen Schiffe sind aber nun abgezogen. Wir brauchen daher kurzfristig eine europäische Grenzpolizei – FRONTEX – die unsere Außengrenzen sicherer macht, die kontrolliert und regelt, die aber auch die Seenotrettung wirklich effizient organisiert.

    Klimaschutz ist unbestreitbar eine der großen Herausforderungen, die Europa nur gemeinsam bestehen kann. Europa ist für rund 20% der weltweiten CO2-Emissionen verantwortlich. Wir wissen, dass wir allein also nicht viel ausrichten können. Aber wir können Vorbild sein. Wenn es Europa gelingt, ohne Einschränkungen der persönlichen Lebensweisen, ohne Bevormundung, ohne Einschränkung von Freiheiten zu zeigen, wie Klimaschutz effektiv und erfolgreich gemacht werden kann, dann könnte dies eine Vorbildfunktion auch für andere Regionen wie zum Beispiel die USA haben. Wer aber nur die Kosten für Lebensmittel, Mobilität und auch Wohnen mit CO2-Steuern in die Höhe treibt, der wählt genau das Rezept, mit dem die praktische Akzeptanz von Klimaschutz beschädigt wird. Der richtige Weg ist ein konsequenter Ausbau der CO2-Bepreisung über den Zertifikatehandel, auch mit einer Kompensation bei anderen Steuern und Abgaben. Wir brauchen aber auch intelligente Gesetze. Wir Freie Demokraten wollen Technologieoffenheit, denn nur so gibt es nachhaltigen und effektiven Klimaschutz. 

    Konflikte auf dieser Welt betreffen auch uns, unsere Sicherheit und unseren Wohlstand. Es geht uns etwas an, dass Russland mit seiner aggressiven Politik in Polen oder den baltischen oder nordischen Staaten für Angst sorgt. Es geht uns etwas an, wenn China seine militärische und wirtschaftliche Hegemonialpolitik weiter vorantreibt. Es geht uns etwas an, wenn die USA unter Trump sich aus der transatlantischen Partnerschaft zurückziehen. Europa muss sich um seine Sicherheit zunehmend selber kümmern. Das braucht Anstrengungen bei der gemeinsamen Verteidigung. Wir brauchen keinen europäischen Flugzeugträger, aber wir brauchen die Fähigkeiten, um zu verhindern, unter Druck gesetzt zu werden. Wir brauchen militärische und politische Mittel, zum Beispiel einen europäischen Außenminister.

    Ein letzter Punkt, der mir aber besonders wichtig ist. Europa muss wieder ein Europa der Chancen werden. Die Menschen müssen wissen, dass Europa ihnen die Türen aufmacht, sodass sie ihr Leben so leben können, wie sie dies gern möchten. Eine Jugendarbeitslosigkeit in einigen Regionen Südeuropas von mehr als 40% ist schlicht nicht akzeptabel. Wir wollen Erasmus plus stärken, um auch die berufliche Ausbildung in Europa zu stärken. Das Europa der Wirtschaft und des Wohlstandes ist daher kein veraltetes Modell längst vergangener Zeiten, sondern aktuell wie eh und je. Nur wenn Europa jedem Chancen für sein Leben bietet, werden wir auch gemeinsam die großen Zukunftsaufgaben meistern können.

    Ich bitte Sie als Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein: Gehen Sie zur Wahl! Wählen Sie für ein geeintes Europa, ohne das die großen Zukunftsaufgaben nicht gelöst werden können. Lassen Sie sich nicht von Populisten von links oder rechts verführen. Europa hat noch viel vor sich – wählen Sie nicht ein Europa der Mauern und Zäune, sondern wählen Sie am 26. Mai ein weltoffenes Europa der Chancen.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 16.05.2019

    Anita Klahn zu TOP 2 "Änderung des Schulgesetzes"

    In ihrer Rede zu TOP 2 (Änderung des Schulgesetzes) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der FDP- Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    ,,Die Deutung der Absichten des vorliegenden Antrages fiel mir persönlich nicht sonderlich schwer. Der AfD wird aufgefallen sein, dass sich bei diesem Thema unterschiedliche Meinungen in der Jamaika-Koalition wiederfinden.

    Es ist auch kein großes Geheimnis, dass die Freien Demokraten nicht am Bedarf von abschlussbezogenen Klassen zweifeln und wir uns im Wahlkampf für eine entsprechende Öffnung im Schulgesetz ausgesprochen haben.

    Aber: Wir haben während der Koalitionsverhandlungen für diese Meinung keine Mehrheit gefunden. Und wer Koalitionsverträge abschließt, hält sich an die gemachten Absagen. Dass gerade der Interessenverband der Lehrkräfte darüber enttäuscht war, werde ich auch nicht verschweigen. Letztendlich bleibt festzustellen, dass es den Gemeinschaftsschulen nach den Vorgaben der KMK-Richtlinien möglich ist, fächerbezogene Lerngruppen einzurichten und verabredet wurde, dass das Ministerium die Schulleitungen darüber informieren sollte.

    Ebenfalls gibt es die Möglichkeit, das Schülerinnen und Schüler, die zum Er- reichen des erforderlichen Leistungsstandes für die Prüfung zum ersten allgemeinbildenden Schulabschluss mehr Zeit und einen engeren Praxisbezug benötigen, die Jahrgangsstufen 8 und 9 in einer sich über drei Schuljahre erstreckenden flexiblen Übergangsphase durchlaufen. Über die Einrichtung einer solchen flexiblen Übergangsphase entscheidet die untere Schulaufsichtsbehörde auf Antrag der Schule, die für die organisatorische und inhaltliche Gestaltung verantwortlich ist. Die Entscheidung über die Aufnahme in die flexible Übergangsphase trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter auf Antrag der Eltern.

    Des Weiteren stärken wir die Schulen mit zusätzlichen Planstellen und ich hoffe, dass damit auch eine Entlastung für den schulgesetzlich verankerten  binnendifferenzierten Unterricht entsteht. Die zusätzlichen Finanzmittel für die PerspektivSchulen sollten ebenfalls Wirkung entfalten. Außerdem haben wir zusätzliche Leitungsstunden geschaffen und führen eine Gesundheitsstudie zur Lehrergesundheit durch. Sie sehen also, es gibt ein ganzes Maßnahmenbündel für die Gemeinschaftsschulen, die meiner Meinung nach gut geeignet sind, um den Schulunterricht besser auszugestalten."

     

    Es gilt das gesprochene Wort.

     

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  • 16.05.2019

    Jan Marcus Rossa zu TOP 3 "Gesetz zu Übergangsregelung für Online-Casinospiele"

    In seiner Rede zu TOP 3 (Gesetz zu Übergangsregelung für Online-Casinospiele) erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    „Ich würde gerne zu Beginn meiner heutigen Rede der Frage auf den Grund gehen, warum wir uns hier und heute mit einem Übergangsgesetz zum Online-Glücksspiel beschäftigen müssen. Dafür trägt allein die SPD die Verantwortung, die nach dem Regierungswechsel 2012 so schnell wie möglich das beispielhafte und vorbildliche schleswig-holsteinische Glücksspielgesetz aufheben wollte, um einem nicht nur europarechtlich außerordentlich fragwürdigen Staatsvertrag beizutreten.

    Ich weiß nicht, wie Sie Ihre damaligen Koalitionspartner zu diesem Schritt bewegen konnten. Schauen Sie sich heute einmal an, wer auf unserer, und wer auf Ihrer Seite steht! Die Grünen, aber auch der SSW haben die Seiten gewechselt und das nicht ohne Grund. Sie sollten einmal Ihre Haltung kritisch überprüfen. Aber ich will Ihnen gerne behilflich sein, warum es sinnvoll ist, beim Online-Glücksspiel für einen geordneten Markt zu sorgen, statt einen Grau- bzw. Schwarzmarkt hinzunehmen, den sie mit Verbotsgesetzen nicht verhindern können. Mit dem Beitritt zum Staatsvertrag haben Sie sowohl den Spieler- und Jugendschutz als auch die Suchtprävention beim Online-Glücksspiel maßgeblich verschlechtert. Damit sollten Sie sich nicht rühmen.

    Außerdem sind Ihnen 2012 schlimme handwerkliche Fehler unterlaufen, denn Sie haben mit dem Aufhebungsgesetz rechtliche Unklarheiten produziert, die Sie bei einer besonneneren Befassung mit dem Thema hätten vermeiden können und müssen. Sie haben eine Übergangsregelung für Lizenzinhaber geschaffen, die in ihrer Missverständlichkeit kaum zu überbieten ist. Sie regelten, dass das Glücksspielgesetz weiter Anwendung finden soll, soweit auf seiner Grundlage bereits Genehmigungen erteilt worden sind. Das hat sich in der Praxis als unglückliche und missverständliche Regelung erwiesen. Aus dem Anhörungsverfahren wissen wir, dass das Aufhebungsgesetz so verstanden werden kann, dass eine Verlängerung der bereits erteilten Genehmigungen auch jetzt noch möglich ist. Die Glücksspielbehörde kommt – ebenso vertretbar – zu einem anderen Ergebnis. Und so stehen wir als Gesetzgeber in der Verantwortung, mit dieser Unklarheit umzugehen und diese zu beseitigen. Unserem Gesetzesentwurf liegt die Überzeugung zugrunde, dass es unsinnig ist, unser bewährtes und etabliertes Regulierungssystem abzuschaffen, zumal es entweder Bestandteil eines neuen Staatsvertrages werden wird oder Schleswig-Holstein wieder einen eigenständigen Regulierungsrahmen schaffen wird. Wir sind aber davon überzeugt, dass sich die Neuregelung des Glücksspielmarktes am schleswig-holsteinischen Glücksspielgesetz orientieren wird. Da sind wir uns sicher, denn am Ende wird sich auch in der Politik Qualität durchsetzen. Und das merkt man schon heute, denn wir spüren eine wachsende Unterstützung auch in den anderen Bundesländern.

    Alle Fraktionen, außer der SPD, haben erkannt, dass der schleswig-holsteinische Regulierungsrahmen besser geeignet ist, dem Jugend- und Spielerschutz, der Kriminalitätsprävention und der Bekämpfung der Spielsucht zu dienen als ein nicht umsetzbares Totalverbot. Darum ist es nur vernünftig, den bestehenden schleswig-holsteinischen Regulierungsrahmen auch und vor allem für die Spieler und auch mit Blick auf den Jugendschutz und die Suchtprävention zu sichern. Und wir exportieren gerne unseren Lösungsansatz, der auch in anderen Bundesländern mittlerweile als vorbildlich anerkannt wird. Wir sind überzeugt, dass reguliertes Online-Glücksspiel besser ist als unreguliertes. Nur mit der Regulierung und nicht mit einem absoluten Verbot stellen wir sicher, dass wir durch strenge Kontrollen sowohl einen effektiven Spieler- und Jugendschutz als auch eine wirksame Suchtprävention gewährleisten können. Genau dies ist im grauen oder schwarzen Glücksspielmarkt gerade nicht möglich. Dort gibt es weder Spielerschutz noch Jugendschutz noch Suchprävention.

    Das wäre aber die Situation, wenn wir nur auf das Instrument der Verbote setzen würden, wie dies von der SPD gefordert wird. Verbote schaffen in einem Medium wie dem Internet gerade keinen wirksamen Spieler- und Jugendschutz und leisten auch keinen Beitrag zur Suchtprävention und deshalb wollen wir am schleswig-holsteinischen Modell festhalten und deshalb brauchen wir das jetzt vorliegende Übergangsgesetz. Es wäre – davon bin ich überzeugt – ein gutes Signal, wenn nun auch die SPD sich dem Erkenntnisgewinn aller anderen Fraktionen nicht verschließt und unserem Gesetz die Zustimmung nicht verwehrt.“

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  • 17.05.2019

    Christopher Vogt zu TOP 37 „Regeln für Rüstungsexporte“

    In seiner Rede zu TOP 37 (Regeln für Rüstungsexporte) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Es ist ja nun wahrlich keine neue Entwicklung, dass sich der Landtag auch mit Themen beschäftigt, über die er letztlich gar nicht zu entscheiden hat. Dass wir uns nun auf Antrag der Sozialdemokraten auch kritisch mit der Rüstungsexportpolitik der schwarz-roten Bundesregierung auseinandersetzen, mag zunächst zwar etwas kurios anmuten, aber da unser Bundesland ein wichtiger Produktionsstandort für Wehrtechnik mit nicht wenigen Beschäftigten in diesem Bereich ist, hat diese globale Debatte auch direkte Auswirkungen für das Geschehen hier vor unserer Haustür. Und viele der Beschäftigten in diesem Bereich bewegt dieses Thema in der Tat ja auch sehr.

    Die Charta der Vereinten Nationen zeigt die Grundsätze des internationalen Miteinanders auf, aber die Welt ist in den letzten Jahren nun einmal komplexer geworden und die Nachkriegsordnung, die einige Jahrzehnte Bestand hatte und die Welt im Wesentlichen in zwei Blöcke aufgeteilt hatte, ist nicht mehr wirklich vorhanden. Im Sicherheitsrat blockieren sich die Veto-Mächte in der Regel gegenseitig und sind somit nicht gewillt oder in der Lage, Konflikte zu beenden. Kriege werden auch immer weniger durch reguläre staatliche Truppen geführt, was die Konfliktlösung nicht einfacher macht. Ich halte es grundsätzlich für richtig und auch notwendig, wenn die Bundesregierung die Ausfuhr von in Deutschland hergestellten Rüstungsgütern an mit uns befreundete und verbündete Staaten genehmigt. Dies beinhaltet erst einmal die NATO-Partner, die EU-Staaten, andere europäische Staaten wie z.B. die Schweiz, selbstverständlich Israel, aber auch einige weitere Staaten wie z.B. Südkorea. Das Beispiel der Türkei macht aber auch deutlich, dass es auch innerhalb unserer jahrzehntelangen Verbündeten Fragezeichen und im Zweifel auch klare Stoppschilder geben muss.

    Denn selbstverständlich sind Rüstungsexporte zu untersagen, wenn in den Empfängerländern gegen Menschenrechte oder humanitäres Völkerrecht verstoßen wird. Oder wenn nachweisbar das Risiko des Missbrauchs von Rüstungsgütern besteht und ein anderes Ziel, als das der legitimen Selbstverteidigung verfolgt wird. Da sind wir uns sicherlich alle einig. Totalitäre Staaten wie Saudi-Arabien, die die Menschenrechte mit Füßen treten und brutale Kriege führen, können da meines Erachtens grundsätzlich kein Partner für uns sein. Daher ist es in der Sache auch nicht zu kritisieren, dass sich die Bundesregierung kürzlich gegen den Export rein deutscher Rüstungsgüter nach Saudi-Arabien ausgesprochen hat. Es zeigte sich aber deutlich, dass es der Bundesregierung an einem klaren objektiven und verlässlichen Rahmen für Rüstungsexportgenehmigungen fehlt.

    Der Antrag der SPD geht aus meiner Sicht zwar in weiten Teilen in die richtige Richtung, aber in ihrer Begründung wird meines Erachtens nicht ganz korrekt argumentiert. Sie stellen die Lage so dar, als wäre Deutschland das Zentrum zügellosen Waffenhandels. Das ist nicht der Fall. Der Gesamtbetrag an Rüstungsexporten mag zwar hoch sein. Doch darf man nicht vergessen, dass U-Boote oder Fregatten enorm hohe Einzelpreise haben. Kleinwaffen wurden hingegen fast ausschließlich an unsere Bündnispartner verkauft. Lediglich ein Anteil in Höhe von knapp 17.000 Euro entfiel zuletzt auf Drittländer. Ich finde, das sollte man bei dieser Debatte unbedingt beachten. Es ist dringend geboten, eine Rüstungsexportpolitik zu verfolgen, die von klaren Kriterien, Transparenz und dem europäischen Gedanken geprägt ist. Das Ziel muss dabei eine europaweite, verbindliche Rüstungsexport-Verordnung mit klaren Regeln sein. Es darf nicht der Anschein entstehen, als würden sie willkürlich ausgelegt werden. Wer ein starkes Europa mit einer verlässlichen Außen- und Sicherheitspolitik möchte, wie es ja zum Glück mehrere Parteien befürworten, der muss dies auch in Bezug auf Rüstungsexporte unterstützen und darf sich hier nicht wegducken. Außerdem sind nicht alle Produktionsstandorte mit deutscher Beteiligung auch tatsächlich in Deutschland angesiedelt.

    Es muss auch darum gehen, der Wehrtechnikbranche die notwendige Rechtssicherheit zu gewähren. Ansonsten kommen wir wie aktuell in eine Situation, in der der europäische Luft- und Raumfahrtkonzern Airbus mit einer Klage gegen die Bundesregierung droht, da erteilte Genehmigungen zurückgezogen werden. Von inländischen Aufträgen allein können deutsche Rüstungsunternehmen samt der vielen Arbeitsplätze nicht gesichert werden, auch wenn die Bundeswehr sehr bald hoffentlich in allen Bereichen wieder vernünftig ausgerüstet ist. Ich glaube nicht, dass wir zwingend zwei Prozent des Bruttoinlandsproduktes in den Wehretat stecken müssen, aber die aktuelle Situation ist einfach nur fahrlässig und wenig vertrauenserweckend für unsere Verbündeten. Wir müssen in Richtung einer europäischen Armee arbeiten – mit mehr gemeinsamen Rüstungsprojekten sollten wir anfangen. Damit könnte man am Ende sogar Geld sparen. Die verantwortungsvolle Auseinandersetzung mit dem Thema zeigt also ganz klar: Wir brauchen eine sachliche, transparente und europäische Rüstungsexportpolitik. Wir wollen die Sicherheit auf der Welt unterstützen, Freiheit, Frieden, Menschenrechte und Demokratie – und nicht Krieg, Gewalt und Repression.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 17.05.2019

    Jörg Hansen zu TOP 21 "Cybercrime - Vernetzte Sicherheitsarchitektur"

    In seiner Rede zu TOP 21 (Cybercrime – Vernetzte Sicherheitsarchitektur) erklärt der polizeipolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jörg Hansen:

    „Ich traf vor kurzem in der Lagerunde einen alten Kollegen. ‚Mensch Andy, ich dachte, du bist bei der Computer-Auswertung bei der Kripo?‘, fragte ich ihn. Ich dachte dabei an Wirtschaftskriminalität. Aber er erzählte mir ganz ruhig, dass er zuletzt an einem Fall mit Kinder-Pornos ermittelt hat: ‚Ich musste da raus. Ich habe die Bilder nicht mehr aus meinem Kopf bekommen. Du weißt nicht, wozu Menschen fähig sind‘, erzählte er. Man sieht an diesem Beispiel: Es müssen nicht nur Terrorattacken, Hacker-Angriffe oder Hack Backs sein. Cyberkriminalität umfasst mittlerweile nahezu alle Lebensbereiche. Wir wollen vernetzte Kriminalität vernetzt bekämpfen. Die Komplexität, die Zuständigkeiten in den horizontalen und vertikalen Ebenen, die Bedrohung, aber auch die Geschwindigkeiten in einem fünf Minuten langen Beitrag darstellen zu wollen, ist schwierig.

    Die Vernetzung im Bereich der Internetkriminalität ist naturgemäß hoch. Die Jamaika-Koalition hat früh wichtige Weichen gestellt. Das Kompetenzzentrum ‚Digitale Spuren‘ ist hier ein wichtiger Baustein. Diese Regierung weiß also um die Bedeutung des Phänomenbereichs. Aber als Freie Demokraten wissen wir auch, dass wir in diesem Bereich nicht locker lassen dürfen. Die Handlungsfelder und Strategien der Kriminellen sind ständig im Fluss und die Ermittlungsarbeit besonders herausfordernd. Daher hat die FDP diesen Antrag zusammen mit ihren Koalitionspartnern auf den Weg gebracht. Der Bereich der Cyberkriminalität ist groß und Grenzen sind schwierig zu definieren. Die angerichteten Schäden sind aber konkret und tauchen mitunter in den klassischen Beschreibungen zur Cybercrime gar nicht auf. Mein Kollege von der Auswertung bei der Kripo ist ja nur eine Facette von vielen. 

    Um welche Herausforderungen geht es genau? Die Herausforderung liegt natürlich in der Digitalisierung begründet und in dem, was sie ist, nämlich ein alle Lebensbereiche erfassender radikaler Prozesses der Modernisierung. Die Folgen der Digitalisierung haben unser aller Leben umgekrempelt:

    Wir nutzen Festplatten, Speichersticks und Clouds. Dort speichern wir unser Wissen, Daten, darunter zum Teil das Privateste, das wir haben. Wir würden ansonsten der Informationsflut nicht Herr werden. Das ist Fluch und Segen zugleich. Denn hier sind wir verwundbar, weil sich Straftäter Zugang zu diesen Speicherorten ergaunern. Wir müssen der Realität ins Auge sehen, dass Cybercrime schnell, aber auch vor allem komplex ist. Wissen wir heute schon, welche Möglichkeiten in zwei oder fünf Jahren bestehen? Durch die Komplexität wird es unmittelbar schwerer, den Schutz auf Höhe der Zeit zu organisieren. Hier müssen wir uns als ‚Lernende Organisation‘ verstehen.

    Zwei Polizeikongresse, an denen ich teilnehmen konnte, beschäftigten sich intensiv mit dem Thema. Dort ist man sich so einig wie hoffentlich alle hier im Haus: Wir müssen enger und koordinierter zusammenarbeiten. Vernetzte Kriminalität muss vernetzt bekämpft werden, sonst werden wir den Herausforderungen nicht standhalten. Zwei Anfragen der SPD machen deutlich, dass zwar Ausschnitte beleuchtet werden können, aber wir komplexer denken müssen, um Automatismen zu erkennen. Unsere Aufgabe wird es auch sein, nicht nur auf die Bedrohung durch die neuen Instrumente des digitalen Zeitalters zu reagieren, sondern diese auch für die Ermittlungsarbeit nutzbar zu machen, etwa bei der Auswertung. Im Polizeijargon würde man es so ausdrücken: ‚Wir wollen vor die Lage kommen‘. Das ist schwierig genug. Unser Antrag zielt also hier auf eine verbesserte Zusammenarbeit und Koordinierung von Bund und Ländern. Dort, wo der Bund schon Initiativen ergriffen hat, wollen wir als Land andocken und umgekehrt. Hierzu soll das bestehende vernetzte IT-Sicherheitsmanagement des Bundes besser mit der polizeilichen Arbeit verzahnt werden. Im Falle eines Angriffs sind entsprechende Mechanismen vorzuhalten, die ein gemeinsames und vor allem abgestimmtes Vorgehen gewährleisten. Der Ermittlungserfolg darf nicht an fehlender Vernetzung scheitern! Ebenso wollen wir die Personalstrategie vor dem Hinblick der anstehenden Herausforderungen evaluieren. Besonders hervorheben möchte ich aber die Wichtigkeit der Information für Bürger und Unternehmen. Wissen ist oft die beste Prävention. Und im Schadensfall ist kompetente Unterstützung unerlässlich.

    Die unentwegte Beschleunigung ist zu einem Merkmal unserer Zeit geworden. Das gilt leider besonders für den Bereich der Internetkriminalität. Wenn wir auch in diesem Hause ein parteiübergreifendes Signal senden, müssen, wollen und können wir vernetzte Kriminalität vernetzt bekämpfen. Ich bitte sie um Ihre Zustimmung.“

     

    Es gilt das gesprochene Wort.

     

     

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  • 20.06.2018

    Stephan Holowaty: Moderne Infrastruktur für die Nutzung von Innovationen schaffen

    Anlässlich der Übergabe des ersten autonomen Fahrzeuges für das Projekt  „Nachfragegesteuerter Autonom-Fahrender Bus“ (NAF-Bus) erklärt der digitalpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Stephan Holowaty:

    „Autonomes Fahren birgt ein großes Potenzial für die Zukunft! Durch den technologischen Fortschritt entsteht sowohl für den Individualverkehr als auch den ÖPNV eine Vielzahl neuer Möglichkeiten. So können beispielsweise durch Projekte wie dem „Nachfragegesteuerten Autonom-Fahrenden Bus“ (NAF-Bus) flexible und passgenaue Mobilitätsangebote geschaffen werden, von denen besonders kleinere Gemeinden im ländlichen Raum profitieren. Sicherheit und Zuverlässigkeit müssen dabei selbstverständlich stets mitgedacht werden.

    Autonomes Fahren besteht allerdings aus mehr als nur den Fahrzeugen. Essentielle Voraussetzung für die Anwendbarkeit autonomen Fahrens ist die Bereitstellung moderner Infrastruktur, insbesondere von leistungsstarken 5G-Netzen. Die Versteigerung der hierfür notwendigen 5G-Frequenzen muss daher zeitnah unter Berücksichtigung verhältnismäßiger Ausschreibungsbedingungen erfolgen. Eine weitere Verzögerungen gilt es zu vermeiden.

    Die FDP erkennt die Chancen, die sich aus neuen Technologien wie 5G ergeben – nicht nur beim autonomen Fahren sondern beispielsweise auch bei der Industrie 4.0 oder beim Internet of Things. Daher setzen wir uns auch im Landtag dafür ein, auf eine schnelle Realisierung dieses neuen Mobilfunkstandards einzuwirken. Denn durch die zügige Verbreitung der 5G-Technologie erhöht sich die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands. Wir Freie Demokraten wollen, dass auch Schleswig-Holstein hiervon profitiert!“

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  • 17.05.2019

    Jan Marcus Rossa zu TOP 20 "Aktionsplan gegen Rassismus"

    In seiner Rede zu TOP 20 (Bericht zum Aktionsplan gegen Rassismus) erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

     

    „Die Jamaika-Koalition hat sich bereits in ihrem Koalitionsvertrag zum Antirassismus bekannt und vereinbart, dass wir einen Landesaktionsplan auf den Weg bringen werden, um dem Rassismus, der Fremdenfeindlichkeit und jeglicher Form des Extremismus frühzeitig entgegenzutreten. Bei der Bekämpfung von Rassismus kann und darf es keine Nachsicht geben, denn Rassismus ist ein unmittelbarer Angriff auf unsere Verfassung, gegen Grund- und Menschenrechte. Das werden wir in unserem Rechtsstaat nicht dulden.

    Rassismus ist die Ursache millionenfachen Leids, Ursache von Verfolgung, von Vernichtung und von Kriegen und es ist wirklich zum Verzweifeln, dass es uns auch nach den Erfahrungen des Dritten Reiches und des Zweiten Weltkrieges immer noch nicht gelungen ist, den Rassismus in unserer Gesellschaft auszurotten. Im Gegenteil müssen wir feststellen, dass Rassismus sich ausbreitet, dass er nicht mehr nur im Verborgenen agiert, sondern dass er seine hässliche Fratze bei Montagsdemonstrationen, auf Wahlkampfveranstaltungen und sogar in deutschen Parlamenten zeigt. Und das Ziel der Rassisten ist es, die Gesellschaft zu spalten, sie zu radikalisieren und zu verrohen. Mit immer neuen Tabubrüchen, die man dann am Ende nicht so gemeint haben will, wird versucht, Menschen unterschiedlichster Herkunft zu diskriminieren, sie herabzusetzen, sie verächtlich zu machen. Es ist unappetitlich und ein dramatischer Verfall der Sitten, wenn Herr Gauland öffentlich erklärt, Aydan Özoğuz, die ehemalige Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, solle in Anatolien entsorgt werden. Solche Äußerungen belegen, welch menschenverachtende Haltung dieser Mann hat, der der höchste Repräsentant einer Partei ist, die auch in diesem Parlament sitzt. Das ist für jeden anständigen Menschen in diesem Land unerträglich. Ich erwarte daher, dass sich der Landesaktionsplan auch mit dem durch Parteien organisierten Rassismus befasst. Auch die andere Person, die diese Partei auf Bundesebene repräsentiert, ist ja keinen Deut besser, wenn sie im Bundestag davon spricht, eine ‚ungezügelte Einwanderung vor allem von Muslimen‘ würde den Wohlstand unseres Landes gefährden, und dann Muslime als ‚Kopftuchmädchen‘ und ‚alimentierte Messermänner‘ betitelt. Das ist widerwärtig, unzivilisiert und unentschuldbar. Und ich habe noch ein Beispiel, um deutlich zu machen, dass es sich hier nicht um vereinzelte Ausrutscher handelt, sondern um gezielte rassistische Provokationen, die nur ein Ziel verfolgen: unsere Gesellschaft zu verrohen und zu radikalisieren. Ich erinnere an den Tweet des AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier aus Sachsen, der im Januar 2018 Noah Becker, den Sohn von Boris Becker, als ‚kleinen Halbneger‘ beschimpfte und deshalb vom Landgericht Berlin zu einer Geldstrafe verurteilt wurde. Das sind gezielte Provokationen, mit denen diese Personen unseren Rechtsstaat herausfordern wollen.

    Der Gipfel ist dann aber, dass sich eine solche Partei auch noch beschwert, dass sie in das Visier des Verfassungsschutzes gerät. Was erwarten Sie denn, meine Herren von der AfD? Dass wir die gleichen Fehler machen, wie unsere Vorfahren in den 20er und 30er Jahren? Wohl kaum. Anders als die Weimarer Republik ist die Bundesrepublik wehrhaft und standhaft. Und wir werden Sie auch im Rahmen unseres Landesaktionsplans nicht aus den Augen verlieren. Wer sich so wie Sie und Ihre Repräsentanten in aller Öffentlichkeit äußert und hetzt, der darf von diesem Staat keine Milde erwarten. Nein, im Gegenteil. Wir werden unseren Rechtsstaat, unsere freiheitliche und demokratische Rechtsordnung vor Ihnen, vor Gruppierungen wie Pegida oder Identitäre Bewegung schützen und auch diesem Zweck wird das Landesaktionsprogramm dienen. Die demokratischen Parteien dieses Hauses werden es auch in Zukunft nicht dulden, dass Sie Menschen diffamieren, sie diskriminieren und verächtlich machen.

    Und wenn Sie uns wieder darauf hinweisen wollen, dass auch Sie demokratisch gewählt worden sind, dann entgegne ich Ihnen, dass wir das nicht in Abrede gestellt haben. Aber demokratisch gewählt werden bedeutet eben noch lange nicht, dass die Gewählten auch Demokraten sind. Denn für wirkliche Demokraten verbieten sich Rassismus und Fremdenfeindlichkeit und dies hat sich zu Ihnen möglicherweise noch nicht herumgesprochen. Insofern ist es auch Ihre Partei, die den Landesaktionsplan in jeder Hinsicht rechtfertigt.“

     

    Es gilt das gesprochene Wort.

     

     

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  • 17.05.2019

    Oliver Kumbartzky zu TOP 4 "Landesplanungsgesetz/Windkraft-Moratorium"

    In seiner Rede zu TOP 4 (Landesplanungsgesetz/ Windkraft-Moratorium) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und Sprecher für Landesplanung der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „Jamaika hat die Regionalplanung der Vorgängerregierung bekanntlich modifiziert fortgeführt und dabei andere, eigene Akzente gesetzt.
    Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, wollen wir den Ausbau der Windenergie in Schleswig-Holstein mit Augenmaß fortsetzen. Wir setzen daher auf eine Windplanung, die eine möglichst breite Akzeptanz in der Öffentlichkeit findet und die das Resultat einer breiten Öffentlichkeitsbeteiligung und einer gründlichen Planung ist. Die Argumente hierzu konnten wir in den letzten Monaten schon öfter austauschen. Die Opposition, vor allem die Sozialdemokraten, wurde nicht müde, gebetsmühlenartig ihre Anwürfe gegen die Jamaika-Koalition vorzutragen. Und wenn es keine Gelegenheit gab, die Regierung der Verschleppung der Energiewende zu bezichtigen, dann wurden sie eben geschaffen. Etwa mit dem denkwürdigen Berichtsantrag zum Zeitplan der Windplanung im Januar 2018. Was mussten wir uns in den Debatten nicht für Stilblüten anhören! Jamaika verwechsele das Bremspedal mit dem Gaspedal, warf uns etwa der Kollege Hölck vor. Dr. Stegner orakelte im April 2018 über die ‚muffige Luft der Hinterzimmer‘, die unsere Abänderung der Kriterien angeblich atme.

    Aber immerhin gibt es Hoffnung. Denn während bei der letzten Verlängerung des Moratoriums seitens der Sozialdemokratie noch rechtliche Bedenken ins Feld geführt wurden, die eine dritte Lesung des damaligen Gesetzes nach sich ziehen sollte, hat man sich diesmal in den Beratungen im Innen- und Rechtsausschuss unserer Beschlussempfehlung zum Gesetzentwurf schlicht angeschlossen, ohne dass Bedenken geäußert wurden. Es ist ein gutes Zeichen für den Parlamentarismus, wenn sogar die SPD dazulernt und es ist darüber hinaus sehr klug, unserem Vorschlag zu folgen. Vor allem vor dem Hintergrund der vielen Tausend Stellungnahmen, die uns bisher in zwei Anhörungsrunden erreicht haben, ist der Ruf nach einer Windplanung im Schweinsgalopp nicht mehr vertretbar. Wir sind es jedem einzelnen Bürger in unserem Land schuldig, seine Einwendungen und Anregungen mit der gebotenen Ernsthaftigkeit zu prüfen. Jamaika hat dieses Versprechen als Koalition für die Bürger gegeben und wir wollen es halten. Eine seriöse Windplanung muss eben auch seriös abgesichert werden, darum heißt es in unserem Koalitionsvertrag zurecht: ‚Bis zum Abschluss der Regionalplanung gilt ein Moratorium. Ausnahmen werden begrenzt und können nur für Flächen erteilt werden, für die eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt wurde und die erwartbar die Kriterien der Landesplanung erfüllen‘. Die Landesregierung überprüft fortlaufend die in diesem Rahmen ausnahmefähigen Anlagen und wird verantwortungsvoll mit dem Instrument der Ausnahmegenehmigungen den Bau dort ermöglichen, wo es machbar ist. Eine gründliche und saubere Windplanung, abgesichert mit einem Moratorium solange es notwendig ist und ein verantwortungsvoller Ausbau, soweit die Öffentlichkeitsbeteiligung schon hinreichend stattgefunden hat. In diesem Gleichklang bewegt sich die Landesregierung und dies findet weiter unsere Unterstützung.

    Das sind wir nicht nur den Bürgern schuldig, die sich mit ihren Stellungnahmen in den laufenden Prozess eingebracht haben. Mein Dank gilt ihnen, aber auch den Mitarbeitern in der Landesplanung, die auf dieser Grundlage jetzt mit viel Nachdruck den dritten Planentwurf erstellen. Die Regionalplanung ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die wir nur gemeinsam – Politik, Verwaltung und Bürger – meistern können. Mit dem heutigen Gesetzentwurf schaffen wir die Voraussetzungen dafür, diesen Weg weiter gemeinsam zu gehen. Niemand kann an einem Scheitern der Regionalplanung gelegen sein. Der damit einhergehende Wildwuchs wäre verheerend. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zum Gesetzesentwurf.“

     

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 17.05.2019

    Anita Klahn zu TOP 35 "Pflicht zur Teilnahme am Schulunterricht"

    In ihrer Rede zu TOP 35 (Pflicht zur Teilnahme am Schulunterricht) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    „Erneut müssen wir uns mit einem der vielen Stammtischanträge der AfD im Bildungsbereich befassen. Einem Stammtischantrag, dem augenscheinlich mal wieder die notwendige Differenzierung und das notwendige Einfühlungsvermögen in die Belange unserer jungen Bevölkerung fehlen. Für mich hat der Antrag der Mitglieder der AfD-Fraktion mal wieder klar bewiesen, dass Sie die Anliegen der für Klimaschutz streikenden Schülerinnen und Schüler in ganz Deutschland und Europa nicht ernst nehmen, vielleicht auch gar nicht verstehen oder verstehen wollen. Stattdessen leugnen Sie lieber vehement und gegen jede wissenschaftliche Expertise den Klimawandel.

    Bei allem, was die Demonstrationen betrifft, zieht sich – wie wir Freie Demokraten finden – die richtige Haltung der Verhältnismäßigkeit durch. Die Erfüllung des Bildungsauftrages ist gemeinsam mit den Schulpflichtigen, den Eltern und der Schulleitung vor allem durch pädagogische Maßnahmen zu gewährleisten. Erst in einem letzten Schritt kann und soll es zu Ordnungsmaßnahmen kommen, die dann auch mit einer Geldzahlung verbunden sein können. Diese Entscheidung soll jedoch nicht im Schleswig-Holsteinischen Landtag getroffen werden, sondern in den Schulen.

    Wir Freie Demokraten vertrauen darauf, dass hinsichtlich der Fridays For Future-Demonstrationen die Schulleitungen in der ihnen obliegenden Verantwortung aufgrund der geltenden Rechtsgrundlage verhältnismäßig und angemessen entscheiden, ob und welche Maßnahmen sie anwenden, wenn Schülerinnen und Schüler dem Unterricht unentschuldigt fernbeleiben.

    Den Antrag der AfD lehnen wir ab.“

     

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 17.05.2019

    Jan Marcus Rossa zu TOP 48 "Verfassungsschutzbericht 2018"

    In seiner Rede zu TOP 48 (Verfassungsschutzbericht 2018) erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    „Die Verkündung unseres Grundgesetzes jährt sich in am nächsten Donnerstag zum 70. Mal. Um dieses in der deutschen Geschichte einzigartige Dokument und den Schutz seines Geistes und seiner Ordnung muss es gehen, wenn wir uns mit dem Verfassungsschutz auseinandersetzen. Schon einmal hatten die Feinde der freiheitlichen Demokratie gewonnen und das Land und den ganzen europäischen Kontinent an den Abgrund geführt. Die Mütter und Väter unserer Verfassung hatten das allzu gut vor Augen, als sie das Grundgesetz erarbeiteten und sie haben mit der wehrhaften Demokratie die richtigen Schlüsse daraus gezogen. Darum ist es wichtig, dass wir mit unseren Verfassungsschutzbehörden ein Schlaglicht auf die Feinde unserer Demokratie werfen. Wir schauen nicht weg und sie sollen wissen, dass wir nicht wegschauen.

    Der Verfassungsschutz hat die Aufgabe, die zuständigen Stellen über potentielle Gefahren für die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu unterrichten. Dem sind Sie, Herr Minister Grote, auch in diesem Jahr durch ihren Bericht nachgekommen. Ihnen und Ihren zuständigen Mitarbeitern herzlichen Dank dafür! Die Gefahren sind natürlich nicht neu. Ihr Bericht hat sie trotzdem wieder klar benannt und eingeordnet. Ob Rechtsextremismus, Linksextremismus, religiöser Extremismus, ausländischer oder sonstiger Extremismus: Wir wollen auf keinem Auge blind sein, wenn es um diejenigen geht, die sich gegen unsere Demokratie stellen! Während die Aufgabe des Verfassungsschutzes aus sehr guten Gründen nur in der Information über diese Vorgänge bestehen kann und darf, ist es die Aufgabe der zuständigen Stellen, die entsprechenden Schlussfolgerungen zu ziehen. Zuständig für die Verteidigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung muss sich ein jeder von uns fühlen. Wir als Parlament haben hier eine besondere Verantwortung und Pflicht. Und so möchte ich in dem hier präsentierten Bericht unterscheiden. Es gibt dort zum einen Hinweise, die für unsere Behörden relevant sein müssen. Ins Auge springt hier vor allem die besorgniserregende, nach wie vor ansteigende Entwicklung beim Salafismus. Eine Herausforderung für uns als Gesellschaft, aber auch für die Sicherheitsbehörden. Die hohe Gewaltaffinität macht die Salafisten zu einer besonders gefährlichen Strömung. Hier müssen wir früh agieren. Und wir müssen uns die Frage stellen, wo wir in Bildung und Integration versagt haben. Das gilt entsprechend für die Entwicklungen am rechten Rand bei Reichsbürgern und Identitärer Bewegung. Wir brauchen Antworten auf die Frage, warum wir diese Menschen verloren haben, und wie wir dem künftig entgegenwirken wollen. Über die Gefahr durch Cyberattacken haben wir heute Morgen bereits debattiert und deshalb möchte ich die Aufmerksamkeit auf eine andere Entwicklung lenken, die gerade uns als Parlamentarier trifft.

    Es muss uns doch mit besonderer Sorge erfüllen, wenn durch linken und rechten Extremismus eine Verlagerung der politischen Auseinandersetzung in radikale, unredliche und kriminelle Bahnen stattfindet. Ob mit Verleumdungen, dem konzertierten Einsatz von sogenannten Fake News oder gar dem Einsatz von Gewalt gegen Sachen und Personen: Das gesellschaftliche und politische Klima wird rauer in Deutschland. Und damit haben die Feinde unserer Verfassung bereits eines ihrer Ziele erreicht. Natürlich ist politische Auseinandersetzung notwendig und gehört zur DNA einer starken Demokratie. Aber es gibt Regeln, die in einer zivilisierten Gesellschaft von jedermann zu achten sind und hieran mangelt es an den extremen Rändern in der politischen Landschaft. Und besonders besorgniserregend ist, dass extreme Strömungen immer weiter in die sogenannte gesellschaftliche Mitte hineinwirken. Wir müssen verhindern, dass extremistische Ansichten salonfähig werden und diese Gefahr sehe ich durchaus.

    Deshalb ist es so wichtig, dass wir auch in diesem Parlament extremistischen Tendenzen frühzeitig und energisch entgegenwirken. Tabubrüche, wie wir sie immer wieder erleben, sind kein Kavaliersdelikt, sondern ein perfider Angriff auf unsere freiheitliche und demokratische Grundordnung. Wir werden uns jetzt im Ausschuss mit den Ergebnissen des Verfassungsschutzberichts weiter befassen, um Maßnahmen zu entwickeln, wie wir effektiv Gefahren für unseren Rechtsstaat entgegenwirken können.“

     

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 19.06.2019 | 10:00 |

    Kiel

    | Termine

    23. Landtagssitzung

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  • 17.05.2019

    Anita Klahn: Das EuGH-Urteil verantwortungsvoll umsetzen

    Anlässlich der Forderung des Philologenverbandes Schleswig-Holstein, künftig die Arbeitszeit für Lehrerinnen und Lehrer zu erfassen, erklärt die stellvertretende Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der FDP- Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    ,,Das EuGH-Urteil betont zwar die Notwendigkeit der Arbeitszeiterfassung in einer ,objektiven und verlässlichen` Weise, lässt aber offen, wie dies bewerkstelligt werden kann. Arbeitszeiten lassen sich für bestimmte Branchen und Berufe relativ einfach erfassen, zum Beispiel bei Arbeiten im Schichtbetrieb oder in der Transportbranche. Allerdings ist der Sachverhalt in Bezug auf den Lehrerberuf schon deutlich komplizierter.

    Insbesondere für die Arbeitszeit außerhalb des Schulgebäudes gestaltet sich die Erfassung nach den oben genannten Kriterien als schwierig. So lange es da kein klares und eindeutiges Konzept für eine Umsetzung gibt, sehen wir Freie Demokraten nicht, wie sich die Forderungen des EuGH zufriedenstellend umsetzen lassen.

    Derzeit wird die Belastung der Lehrkräfte durch eine umfassende Statuserhebung zur Arbeitsfähigkeit und Gesundheit festgestellt. Diese Ergebnisse werden die Ausgangslage bilden, um der Arbeitsbelastung mit weiteren Maßnahmen sinnvoll begegnen zu können."

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  • 20.05.2019

    Christopher Vogt: Mehr Zusammenarbeit in der Grenzregion statt dauerhafter Grenzkontrollen

    Zur Äußerung des dänischen Regierungschefs Lars Løkke Rasmussen, dauerhafte Grenzkontrollen einführen zu wollen, erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    ,,Diese Äußerung unseres dänischen Parteifreundes mag wahltaktisch motiviert sein, aber wir Liberale diesseits der Grenze lehnen dauerhafte Grenzkontrollen ganz klar ab. Ich habe natürlich Verständnis für die dänischen Sicherheitsinteressen, aber es gibt deutlich bessere Alternativen zu solchen kleinteiligen Abschottungsmaßnahmen, die das Zusammenwachsen in der Grenzregion nachhaltig konterkarieren würden. Unser gemeinsames Ziel sollte vielmehr sein, Grenzkontrollen an unserer gemeinsamen Grenze überflüssig zu machen.

    Wir wollen die gemeinsame Grenzregion stärken und das Zusammenwachsen fördern. Wer ein starkes gemeinsames Europa möchte, der muss auf eine konsequente Sicherung der EU-Außengrenzen setzen. Dauerhafte Grenzkontrollen innerhalb des Schengen-Raums können nicht die Antwort auf die Herausforderungen unserer Zeit sein. Vielmehr müssen die Sicherheitsbehörden zur Terror- und Kriminalitätsbekämpfung noch enger zusammenarbeiten. Dafür setzen wir uns ein.

    Der Schengen-Raum ist eine wesentliche europäische Errungenschaft, die man nicht leichtfertig aufs Spiel setzen sollte. Dies gilt übrigens auch für die Bundesregierung, die im Süden der Republik ebenfalls noch immer auf Grenzkontrollen setzt."

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  • 20.05.2019

    Christopher Vogt: Gewalt darf kein politisches Mittel sein

    Zum Brandanschlag auf das Auto des AfD-Abgeordneten Claus Schaffer erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    ,,Politisch motivierte Gewalt, egal ob von Rechts- oder Linksextremisten, verurteilen wir aufs Schärfste. Sollte sich also herausstellen, dass das Fahrzeug des Abgeordneten Schaffer aufgrund seiner politischen Haltung angezündet wurde, muss dies mit den Mitteln des Rechtsstaats konsequent geahndet werden.

    Gewalt darf in unserer Demokratie kein politisches Mittel sein. Wir dürfen Gewalttaten in der politischen Auseinandersetzung weder dulden noch gesellschaftlich rechtfertigen. Was immer die AfD unternimmt, um unserer Demokratie zu schaden: Wir setzen eine wehrhafte Demokratie dagegen.

    Angriffe gegen Personen werden wir niemals akzeptieren."

     

     

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