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  • 13.06.2018

    Jan Marcus Rossa zu TOP 7 “Schutz und Sicherung von Wohnraum“

    In seiner Rede zu TOP 7 (Gesetzentwurf zum Schutz und zur Sicherung von Wohnraum) erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    „Der Schutz und die Sicherung von Wohnraum gehören genauso zu den Aufgaben des Staates wie die Wohnraumförderung. Dabei hat der Staat die Rahmenbedingung zu schaffen, die notwendig sind, um sicherzustellen, dass den Bürgerinnen und Bürgern in diesem Land ausreichender und auch bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung steht.

    Über die Ziele dürften wir uns schnell einigen können. Allerdings der Weg dahin birgt erheblichen Konfliktstoff, das macht auch der Antrag des SSW deutlich. Ein Wohnraumschutzgesetz scheint auf den ersten Blick eine sinnvolle Maßnahme zu sein, um bestehenden Wohnraum zu sichern. Wenn wir vom Verbot der Zweckentfremdung sprechen, dann könnten sich sicherlich auch die Freien Demokraten mit einem solchen Instrument einverstanden erklären, sofern ein Verbot erforderlich, geeignet und verhältnismäßig im engeren Sinne ist, um dem Wohnungsproblem in Schleswig-Holstein entgegenzuwirken.

    Der Gesetzentwurf enthält aber eine ganze Reihe von Regelungen, die die Eigentümer von Wohnraum gängeln. Besonders kritisch sind die Instandsetzungsverpflichtung, die Verpflichtung Ersatzwohnraum zu beschaffen, das Wohnnutzungs-, Räumungs- und Wiederherstellungsgebot sowie die Möglichkeit, dem Eigentümer den Besitz zu entziehen und einen Treuhänder einzusetzen. Diese Regelungen greifen in ganz erheblicher Weise in die Rechte der Eigentümer ein. Das aber ist nur zulässig, wenn solche Eingriffe in Schleswig-Holstein erforderlich und verfassungsrechtlich zulässig sind.

    Der SSW hat sich mit der Frage der rechtlichen Zulässigkeit vordergründig befasst und verweist auf eine Stellungnahme des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages zum Hamburgischen Wohnraumschutzgesetz. An diesem Gesetz orientiert sich auch der Entwurf des SSW. Allerdings kann man aus dieser Stellungnahme keineswegs ableiten, dass ein solches Gesetz auch in Schleswig-Holstein rechtlich zulässig wäre.

    Liebe Kollegen des SSW, Sie wollen doch nicht allen Ernstes die Wohnraumsituation in Hamburg mit der in Schleswig-Holstein vergleichen. Es ist doch hinlänglich bekannt, dass die Problematik auf dem Hamburger Wohnungsmarkt viel dramatischer ist, als in unserem Land. Deshalb können Hamburger Verhältnisse ein Wohnraumschutzgesetz in Schleswig-Holstein nicht rechtfertigen. Schauen Sie sich doch bitte einmal an, wo in Schleswig-Holstein ein „angespannter Wohnungsmarkt“ im Sinne des §556d BGB (Mietpreisbremse) besteht. Abgesehen von den Orten auf Sylt und Föhr sind das die Landeshauptstadt Kiel und einige Gemeinden im Hamburger Rand. Natürlich müssen wir auch in Schleswig-Holstein dafür sorgen, dass bezahlbarer Wohnraum in ausreichendem Umfang den Menschen zur Verfügung gestellt wird. Doch die in Betracht kommenden Maßnahmen sind andere als in Hamburg, wo die Problematik auf dem Wohnungsmarkt viel dramatischer ist.

    Deshalb überzeugt es nicht, wenn der SSW ein Wohnraumschutzgesetz in Schleswig-Holstein nach dem Vorbild Hamburgs fordert. Genauso wenig ergibt sich aus der Stellungnahme des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, dass ein Wohnraumschutzgesetz in unserem, von ländlichen Regionen geprägten Land eine erforderliche, geeignete und verhältnismäßige Maßnahme wäre. Ich habe daher erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken und Zweifel an der Verhältnismäßigkeit eines solchen Gesetzes. Zum einen besteht in vielen Gemeinden überhaupt kein angespannter Wohnungsmarkt, zum anderen stehen in Schleswig-Holstein anders als vielleicht in Hamburg, nach wie vor mildere Mittel für die Wohnraumförderung zur Verfügung, die ausgeschöpft werden müssen, bevor wir mit Geboten und Verboten die Eigentümer von Wohnraum drangsalieren. Es ist immer der einfachste Weg, auf Probleme, die der Staat lösen muss, mit Geboten und Verboten zu reagieren, die allein den Bürger treffen. Damit erweckt man zwar den Eindruck, etwas getan zu haben. Verdeckt aber die Versäumnisse des Staates, andere ihm zur Verfügung stehende Möglichkeiten nicht ausgeschöpft zu haben, die den Bürger weniger einschneidend belasten.

    Wir wissen doch, wie wir den Wohnungsbau forcieren können. Wir werden deshalb die Regionalplanung flexibilisieren, damit in Wachstumsregionen der Mehrbedarf an Wohnraum berücksichtigt werden kann. Wir werden darauf hinwirken, dass die Instrumente der Baulandmobilisierung konsequenter angewendet und die Baugenehmigungsverfahren beschleunigt werden. Wir wollen eine Intensivierung der sozialen Wohnraumförderung mit längeren Bindungsfristen. Wir werden uns auch für steuerliche Anreize einsetzen, damit der Mietwohnungsbau attraktiver wird. Diese Maßnahmen sind zum Teil auf einem guten Weg und wir sollten jetzt abwarten, ob sie die gewünschte Wirkung entfalten. Ein Wohnraumschutzgesetz wirkt hier kontraproduktiv. Gebote und Verbote entfalten keine Anreizwirkung und werden am Ende den in Schleswig-Holstein dringend benötigten Wohnungsneubau hemmen. Wir lehnen ein solches Gesetz daher ab und beantragen die Überweisung in den Innen- und Rechtsausschuss.“

     

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 11.12.2019

    Stephan Holowaty zu TOP 17 „Faire Besteuerung für digitale Geschäftsmodelle sicherstellen“

    In seiner Rede zu TOP 17 (Faire Besteuerung für digitale Geschäftsmodelle sicherstellen) erklärt der digitalpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Stephan Holowaty:

    „Es versteht doch kein Malermeister, kein Buchhändler, kein Arbeitnehmer, in Deutschland mit Spitzensteuersatz und Solidaritätszuschlag belastet zu werden, während gleichzeitig ein hier operierendes Digitalunternehmen seinen Ort der Besteuerung frei wählen darf und dabei feststellt, dass die Steuersätze in Zypern oder Irland einfach niedriger sind. Digitale Unter-nehmen leben auch steuerlich in einer neuen Welt. Weder das internationale noch das deutsche Steuerrecht haben die Herausforderung der neuen Welt bisher begriffen. Wir brauchen ein neues Steuerrecht, das in der digitalen Welt auch funktioniert.

    Wenn die Politik es nicht schafft, für die Digitalwirtschaft angemessene und abgestimmte Besteuerungsmodelle zu entwickeln, dann braucht sich die Politik auch nicht zu wundern, dass die Digitalwirtschaft sich genau an die existierenden Gesetze hält und nicht mehr Steuern zahlt als nötig. Wenn Sie heute mit Google zum Beispiel nach dem Begriff ‚einfaches Steuerwesen‘ suchen, wo wird dann die Leistung von Google erbracht? Auf Ihrem Bildschirm, wo Daten angezeigt werden, die über das Internet hinge-schickt wurden? Oder im Google-Datencenter in Belgien, wo die Suchan-frage ausgeführt wird? Oder doch im Silicon Valley, wo die Suchfunktion entwickelt und programmiert wird, wo also das Produkt ‚Suche‘ hergestellt wird? Genau an dieser Frage muss eine Reform ansetzen, genau deshalb müssen wir als Land auch darauf drängen, dass es hier endlich mehr Engagement gibt, auch in Berlin.

    Wirkungsvoll ist nur eine Lösung auf internationaler Ebene, am besten auf OECD-Ebene. Da liegen aber die Interessen unterschiedlicher Länder sehr weit auseinander – klar, jeder möchte den größten Teil des Kuchens abbekommen. Unternehmenssteuern müssen sich am Gewinn orientieren. Wenn Sie einem Unternehmen etwas wegnehmen, was es nicht hat, führt das zur systematischen Vernichtung von neuen Ideen, Unternehmen und natürlich auch Arbeitsplätzen. Wie lange ist darüber diskutiert worden, ob ein Amazon, ein Google oder ein Facebook überhaupt tragfähige Geschäftsmodelle sind? Sie haben jahrelang mit zum Teil horrenden Verlusten gearbeitet. Wo fällt aber nun der Gewinn an? Wie werden Doppelbesteuerungen vermieden? Letztlich wird eine internationale Verständigung über die Gewinnzurechnung benötigt, mindestens auf EU-Ebene, besser auf OECD-Ebene. Aber seien wir bitte nicht blauäugig. Auch andere werden reagieren.

    Stellen wir uns mal vor, China kommt jetzt auf die Idee, dass die Wert-schöpfung von VW in China stattfindet, wo die Autos gefahren werden und nicht in Wolfsburg, wo sie gebaut werden. Sie sehen, wie problematisch es ist, Dienste und Produkte am Ort der Nutzung zu besteuern. Natürlich wollen wir, dass es bei der Besteuerung digitaler Geschäftsmodelle dazu kommt, dass vermehrt im ‚Nutzerstaat‘ besteuert wird, aber wir können die Besteuerung am Ort der Nutzung nicht zum neuen Besteuerungsprinzip erheben. Die USA – und das hat erstmal nichts mit Donald Trump zu tun – verstehen dies dann als Importzoll. Damit würden wir uns als Exportnation gleich ins eigene Fleisch schneiden. Was wir brauchen, sind keine Zoll- und Handelskriege, sondern globale Besteuerungsregeln für globale Unter-nehmen. Machen wir uns aber bitte die Dimensionen klar: Die von der EU-Kommission angeregte Digitalsteuer bringt nach Berechnungen des ifo-Instituts europaweit etwa 3-4 Milliarden Euro – ohne Einberechnung hypo-thetischer Strafmaßnahmen und Handelskriege anderer Länder. Allein in Deutschland sind 2018 von Bund und Ländern rund 776 Milliarden Euro an Steuern eingenommen worden. Die Besteuerung digitaler Geschäftsmodel-le ist und bleibt also kompliziert.

    Also: Fairer Wettbewerb und faire Besteuerung, ja und das international! Wir brauchen keine eigene Sondersteuer für die Digitalwirtschaft, sondern ein ‚Update‘ für das Körperschaftssteuerrecht durch Erweiterung um die ‚digitale Präsenz‘. Wir tun gut daran, aus Schleswig-Holstein dieses Thema aufzugreifen. Faires Wirtschaften, faire Spielregeln, auch faire Steuern sind für uns Freie Demokraten fundamentale Bausteine der Sozialen Marktwirtschaft.“

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  • 11.12.2019

    Dennys Bornhöft zu TOP 19 „Gefährliche Weltkriegsmunition in Nord- und Ostsee bergen“

    In seiner Rede zu TOP 19 (Gefährliche Weltkriegsmunition in Nord- und Ostsee bergen) erklärt der umweltpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Vor unseren Küsten in Nord- und Ostsee liegen noch heute rund 1,6 Millionen Tonnen Munition. 1,3 Millionen Tonnen in der deutschen Nordsee und 300 000 Tonnen in der Ostsee. Ein Großteil davon wurde nicht bei Gefechten dort verbracht, sondern erst nach dem Weltkrieg verklappt. Frei nach dem Motto ‚Aus den Augen, aus dem Sinn‘. Im Rahmen der Demilitarisierung war es eine schnelle und einfache Lösung, die Munition kistenweise über Bord zu werfen.

    Zum Thema Weltkriegsmunition wurde bereits in vorherigen Legislaturperioden hier im Landtag gesprochen. Einig war man sich eigentlich immer, dass hier etwas getan werden muss, um die Kriegsaltlasten zügig zu beseitigen. Das Thema ist also nicht brandneu, aber perspektivisch brandgefährlich. Doch während wir reden und uns dabei sogar einig sind, machen die Minen und Bomben auf dem Meeresgrund nur eines: sie korrodieren. Durch die verstärkte Nutzung der Meere zur Energiegewinnung und die Verlegung von Infrastruktur auf dem Meeresgrund werden wir mehr und mehr mit Funden von noch funktionsfähiger Munition konfrontiert. Mancher Fischer hatte hier auch schon unerwünschten metallischen Beifang. Dadurch steht das Thema Beseitigung von Weltkriegsmunition sowohl auf Bundesebene als auch bei den anderen europäischen Staaten immer häufiger oben auf der Tagesordnung.

    Jedoch hat die Bundesregierung kürzlich auf eine kleine Anfrage der FDP- Bundestagsfraktion geantwortet, dass es weiterhin nicht erkennbar sei, ‚dass eine großräumige Gefährdung der marinen Umwelt über den lokalen Bereich der munitionsbelasteten Flächen hinaus vorhanden oder zukünftig zu erwarten ist‘. Deshalb plant sie innerhalb der Versenkungsgebiete bis-lang auch keine großflächige Beräumung. Das ist schlicht verantwortungs-los. Es zeugt auch nicht von faktenbasiertem Handeln. Wissenschaftler raten dringend dazu, eine Räumung vorzunehmen und die alten Bomben zu heben. Wir haben noch etwa 15 Jahre Zeit bis viele der Behälter soweit verrostet sind, dass große Mengen an TNT und anderen toxischen Stoffen ins Meer gelangen. Auch wenn der Zünder inaktiv ist, die Bombe tickt sozusagen weiter. Schleswig-Holstein hat es sowohl land- als auch meerseitig mit Unmengen an Bomben, Blindgängern und Munitionsaltlasten zu tun. Auch hierin begründet sich unser gesteigertes Interesse, dass zeitnah Fortschritte erzielt werden.

    Ein weiterer sehr wesentlicher Aspekt aus Landessicht ist die hier vorhandene Kompetenz. Wir haben mehrere Forschungsprojekte hierzu, sowohl öffentlich als auch durch Unternehmen finanziert. In der Kieler Region wird aus verschiedenen Perspektiven zum Thema Kriegsaltlasten geforscht und entwickelt. Es gibt Projekte wie AMUCAD, die auch dank künstlicher Intelligenz eine Kartierung der Munition vornehmen. Am toxikologischen Institut an der CAU von Prof. Maser wird über die Schadwirkung und die Risiken geforscht. Das GEOMAR ist mit den Projekten UDEMM und ROBEMM bei der Entwicklung von Bergungs- und Entschärfungsmethoden beteiligt. An erster Stelle ist das Thema eine Belastung – für Mensch, Natur als auch für die Volkswirtschaft. Da die Belastung aber zwingend zu beseitigen ist, sollte hier auch der wirtschaftliche Aspekt mit einbezogen werden. Die Kiel Region bietet sich perfekt für ein Excellenzcluster Munitionsbeseitigung an. Beim Bund und der Europäischen Union müssen wir mehr dafür werben, da auch andere Regionen wie z.B. Rostock oder auch Regionen im EU-Ausland großes Interesse daran haben, Zentrum für die Bergung und Beseitigung der Munition zu werden – schließlich geht es hierbei auch um viel Geld und viele hochbezahlte Arbeitsplätze.

    In der Kolberger Heide, fast in Sichtweite des Plenarsaales, liegen ca. 18.000 Tonnen Kampfmittel, die sich bis zu sechs Meter über den Meeres-grund stapeln. Es würde sich anbieten, für diesen leicht zugänglichen und eher überschaubaren Bereich mit einem Delaborations-Projekt zu beginnen. So können Erfahrungswerte gesammelt und Arbeit und Ergebnisse skaliert werden. Mit dem heutigen Beschluss wollen wir einen wichtigen Aspekt aus dem Jamaika-Koalitionsvertrag zum Meeresschutz umsetzen und somit die Kartierung als auch die Bergung schneller in Gang bringen. Die Kriegsaltlasten sind wie Schulden für die kommenden Generationen. Diese Schulden gegenüber Natur und unseren Nachfahren müssen wir zeitnah abbauen, bevor es zu spät ist. Die Uhr tickt.“

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  • 11.12.2019

    Anita Klahn zu TOP 20 „Politische Bildung in der Schule“

    In ihrer Rede zu TOP 20 (Stärkung der politischen Bildung in der Schule) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    „Die politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen der letzten Jahre, aber insbesondere seit 2016, haben uns allen deutlich gezeigt, dass unsere Demokratie viel weniger gefestigt ist als wir uns das die vergangenen Jahrzehnte weisgemacht haben. Die Bedrohung der westlichen Demokratien durch autoritäre Kräfte hat ohne Zweifel zugenommen und es brauchte vergleichsweise wenig, um scheinbar gefestigte Glaubenssätze erschüttert zu sehen.

    Es wird daher höchste Zeit, dass wir uns aktiv zur Wehr setzen. Wir müssen deutlich machen, dass wir bereit sind, Zeit, Energie und Überzeugung in unsere Lebens- und Wertevorstellungen zu legen. Die politische Bildung in der Schule ist für mich ein wichtiger Teil davon. Daher war und bin ich ein großer Anhänger des Jahres der politischen Bildung. Und wenn es nach mir ginge, könnten wir 2020 nahtlos daran anschließen. Mit Programmen wie Dialog P oder der Juniorwahl ‚Kids‘ haben wir es nämlich geschafft, unseren Kindern Politik und Demokratie erlebbar zu machen. Sie konnten sich aktiv einbringen und verstehen, wie Demokratie bei politischen Prozessen funktioniert. Doch unter politischer Bildung verstehe ich nicht nur zu lernen, wer den Bundespräsidenten wählt, oder ob Referenden ein sinnvolles Element der Demokratie sind.

    Vielmehr sollte unseren Kindern von klein auf aufgezeigt werden, dass Pluralismus ein erstrebenswerter Zustand ist, weil nur so garantiert werden kann, dass in einer Gesellschaft ein jeder Gehör finden kann. Denn den Grad der Entwicklung einer Gesellschaft kann man daran erkennen, wie diese Gesellschaft es schafft, mit ihren Minderheiten umzugehen. Aller-dings darf es dabei nicht darum gehen, jemanden zu belehren oder ihm vorzugeben, was er gefälligst zu denken hat. Es geht darum, den anderen und seine abweichende Meinung wahrzunehmen und sie bei überzeugenden Argumenten vielleicht sogar anzunehmen. Auf jeden Fall aber: sie gelten zu lassen, so lange dies in einem demokratischen Umfeld stattfindet! Das sehe ich als primäre Aufgabe der politischen Bildung.

    Darüber hinaus bin ich ebenso davon überzeugt, dass wir den gesellschaftlichen und politischen Tendenzen nicht allein Einhalt gebieten können, indem wir die Stundenanzahl von Politikunterricht erhöhen oder das Jahr der politischen Bildung ausrufen. Ich bin daher auch der Auffassung, dass wir uns nicht so sehr darum streiten sollten, in welcher Klassenstufe, in welcher Schulform wieviel reiner Politikunterricht stattfindet. Denn politische Bildung bleibt nicht auf ein Fach oder einen Lehrer beschränkt. Es ist eine ganzheitliche Aufgabe, die von den Lehrern und Schülern gemeinsam geleistet wird, und die täglich stattfinden muss. Und ich sehe uns als Politiker mindestens ebenso in der Pflicht, unseren Teil der Demokratiebildung zu leisten. Auch und gerade außerhalb der Schule. Es kann nicht reichen, sich zufrieden auf die Schulter zu klopfen, weil ein Klassenverband eine Stunde mehr Politikunterricht erhält. Wir alle müssen die Werte vorleben, die wir hier vorne vom Podium aus predigen! Dazu gehört zuallererst ein angemessener Umgang untereinander, der gerne hart in der Sache sein kann, aber der immer die Meinung des Anderen anhört und sie respektiert, ohne in Beleidigungen und Diffamierungen abzugleiten.“

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  • 11.12.2019

    Dennys Bornhöft: Opposition muss bei der Debatte um die Pflegekammer zur Sachlichkeit zurückkehren

    Zu den aktuellen Äußerungen der Pflegeberufekammer sowie der SPD- und AfD-Fraktionen über die Vollbefragung aller Pflegekräfte in Schleswig-Holstein erklärt der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Als Liberaler freue ich mich sehr, dass der Landtag heute den Weg dafür bereitet hat, dass über die Existenz einer Pflegeberufekammer in unserem Land diejenigen entscheiden werden, die es wirklich betrifft. Das sind nicht die 73 Landtagsabgeordneten, sondern alle 27.000 Pflegekräfte des Landes. Damit beenden wir auch den Zustand von gefühlten Mehrheiten und Wahrheiten, die von einigen Landtagsfraktionen verlautbart wurden.

    Wer nun die Urabstimmung und die nachgelagerte Anschubfinanzierung als Erpressung bezeichnet, trägt keineswegs zur Versachlichung der Debatte bei. Diese Argumentation zeugt eher davon, dass diejenigen wissen, dass sie auf dem Holzweg sind. Wer nun demonstrierenden Pflegekräften Propaganda vorwirft, wird schwerlich eine Mehrheit der Pflegekräfte vom Sinn und Nutzen der Kammer überzeugen können. Die Vollbefragung muss zu Beginn 2021 erfolgen. Unserer Meinung nach hätte dies vor Gründung er-folgen sollen, andere sehen erst nach 2023 den richtigen Zeitpunkt für ei-ne Urabstimmung. Das heute von der Jamaika-Koalition verabschiedete Verfahren ist ein guter Kompromiss. Wir danken ausdrücklich unseren Koalitionspartnern für diese konstruktive Lösung.

    Über ein Jahr haben nun alle Akteure Zeit, sich entsprechend über Vor- und Nachteile zu informieren und somit eine fundierte Entscheidung zu treffen. An dieser Entscheidung, die eine größtmögliche Legitimität haben wird, werden wir uns als Gesetzgeber gebunden fühlen. Sollte die Mehrheit der Zwangsmitglieder für eine Abschaffung stimmen, werden wir einen Gesetzesentwurf zur Liquidation der Pflegeberufekammer ins Parlament einbringen.“  

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  • 12.12.2019

    Anita Klahn zu TOP 26 „Erzieherische und sozialpädagogische Ausbildung attraktiver gestalten“

    In ihrer Rede zu TOP 26 (Erzieherische und sozialpädagogische Ausbildung attraktiver gestalten und Ausbildungsvergütung einführen) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    „Bei all den zahlreichen Diskussionen des letzten Jahres um die Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels, Schließ-, Verfügungs- und Leitungszeiten im Zuge der Kita-Reform dürfen wir nicht vergessen, dass wir das Funktionieren und die reibungslosen Abläufe in den Kitas vor Ort dem dort tätigen Fachpersonal zu verdanken haben. Ohne diese engagierten Menschen, die sich täglich dafür einsetzen, den Kindern und Eltern die bestmögliche Betreuungsregelung zu ermöglichen, wäre unsere Kita-Reform nicht gewinnbringend umzusetzen. Dafür möchte ich mich an dieser Stelle herzlich bei sämtlichem Fachpersonal der schleswig-holsteinischen Kitas bedanken!

    Für uns alle steht außer Frage, dass wir im Zuge der Kita-Reform bei der Verbesserung der Qualität und der Ausweitung der Angebote auf zusätzliches gut qualifiziertes Personal angewiesen sein werden. Dieses auszubilden wird in Zukunft eine der größeren Herausforderungen sein. Einerseits fehlen uns schlichtweg die Menschen, andererseits befinden wir uns im Wettlauf mit anderen Bundesländern um die besten Fachkräfte und wir stehen in Konkurrenz mit anderen gut bezahlten Jobs in der freien Wirtschaft. Da uns dieses Problem bereits länger bewusst ist, sind wir es bereits aktiv angegangen. So haben wir bei den Erzieherberufen seit 2017 50 weitere Planstellen geschaffen, die Ausbildungszahlen um ca. sieben Pro-zent erhöht, also von 3551 in 2016/17 auf 3812 in 2018/19. Des Weiteren wurde mit der Agentur für Arbeit eine Rahmenvereinbarung getroffen. Mit Mitteln der Agentur wurden an vier Standorten im Land 105 Erzieher im Quereinstieg finanziert und ausgebildet. Es wurden berufsbegleitende Aus-bildungsformen wie der ‚praxisintegrierten Ausbildung (PiA)‘ etabliert, mit deren Hilfe Quereinsteiger angesprochen werden. An fünf Standorten wer-den bereits PiA-Klassen unterhalten, sieben weitere Standorte planen oder prüfen eine solche Einrichtung.

    Der Fachkräftemangel gilt im Übrigen nicht nur für den Krippen- und Kita-Bereich. Es lässt sich meiner Meinung nach schwer argumentieren, dass ein Kind bis zu seinem sechsten Lebensjahr eine umfassende Betreuung erhält, aber in der Grundschule oder der Sekundarstufe I dann nicht mehr. Wir werden in den Ausbau der Kinderbetreuung noch große Anstrengungen unternehmen müssen, um all denjenigen Eltern die Berufstätigkeit zu er-möglichen, die dieses auch wollen oder aus wirtschaftlichen Gründen schlichtweg müssen. Wenn wir also sicherstellen wollen, dass unsere Kin-der sowohl in der Kita als auch danach eine angemessene Schulbetreuung erhalten, dann wird sich der Fachkräftebedarf in der Sozialpädagogischen Assistenz und dem Erzieherbereich absehbar noch weiter erhöhen. Ich finde es daher sinnvoll, dass wir uns im Bildungsausschuss mit der Frage beschäftigen, wie wir junge Leute für ein Engagement in den Sozialberufen motivieren können. Und wie wir sie auch im Beruf halten können. Wie viele Fachkräfte werden in den nächsten Jahren in den Ruhestand gehen, für die wir Ersatz brauchen? Wie entwickeln sich die Geburtenzahlen? Es wird also nötig sein, den genauen Bedarf zu ermitteln.

    Mir ist bei der ganzen Diskussion allerdings eines nochmal besonders wichtig zu betonen: Wenn wir im Raum stehende Möglichkeiten wie einen Quer- oder Seiteneinstieg diskutieren, dann müssen wir peinlich genau darauf achten, dass wir das hohe Qualifikationsniveau in unseren Kitas nicht über Ausnahmeregeln oder das Aufweichen der Standards dauerhaft unterlaufen. Konkret meine ich damit, dass wir in der Übergangsphase der Kita-Reform den Einrichtungen der dänischen Minderheit hier noch einen besonderen Status einräumen. Dauerhaft würden wir den Kindern und ihrem Recht auf die bestmögliche Betreuung damit aber nicht gerecht werden.

    Ich freue mich auf die weitere Beratung im Ausschuss.“

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  • 12.12.2019

    Anita Klahn zu TOP 5 „Stärkung der Qualität in der Kindertagesbetreuung“

    In ihrer Rede zu TOP 5 (Gesetz zur Stärkung der Qualität in der Kindertagesbetreuung und zur finanziellen Entlastung von Familien und Kommunen) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und familienpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    „Wir sind heute in der zweiten Lesung zum neuen Kita-Gesetz. Nach mehr als zweieinhalb Jahren intensiver Vorbereitung, nach etlichen Arbeitskreisen, Sitzungen und einer mehrtägigen breit angelegten Anhörung kommen wir heute zum vorläufigen Abschluss. Von großer Bedeutung und uns ein wichtiges Anliegen war, ein neues Kita-Gesetz nicht am grünen Tisch zu entwickeln, sondern im engen und konstruktiven Austausch mit den Beteiligten und den Betroffenen. Dass wir unseren selbst eng gesteckten Zeit-plan einhalten konnten, verdanken wir der überaus engagierten und professionellen Zusammenarbeit aller Beteiligten. Aus diesem Grunde möchte ich mich ganz besonders bei unserem Familienminister Dr. Heiner Garg und seinem Staatssekretär Dr. Matthias Badenhop sowie allen hinter ihnen wirkenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Sozialministeriums bedanken. Einen ganz besonderen Dank richte ich an die ehrenamtlich mit-wirkenden Mitglieder der Landeselternvertretung der Kindertagesstätten, Yvonne Leidner und Axel Briege,  den Vertretern der Kindertagespflege, den Vertretern der Kita-Träger, hier möchte ich Markus Potten als einen besonderen Experten und verlässlichen Gesprächspartner hervorheben und den Kommunalen Verbänden. Mit letzteren waren die Gespräche nicht ganz so einfach und wir werden während der Evaluierungsphase sicher weiterhin eng mit ihnen im Gespräch sein. Ihnen allen ein herzliches Danke für den konstruktiven Austausch, die kritischen Anmerkungen, die letztendlich zu unserem jetzt gemeinsamen Werk geführt haben. Sie haben alle hervorragende Lobbyarbeit für die von ihnen jeweils vertretene Gruppe geleistet und trotzdem sind sie alle zu Kompromissen bereit gewesen. Davon hängen der Erfolg und auch die Akzeptanz des neuen Kita-Gesetzes maßgeblich ab.

    An dieser Stelle möchte ich noch einmal auf die Ausgangslage zurückblicken: Das derzeitige Kita-System ist das wohl unübersichtlichste Verwaltungskonstrukt, welches man sich vorstellen kann. Es ist aber historisch gewachsen. Sieben Fördererlasse, 13 Regelungsbereiche und 32 Kriterien der Zuweisung beschreiben die Verteilung der bestehenden Finanzmittel. 2017 wurden so 230 Millionen Euro verteilt. Welch ein Aufwand! Auch bei den Elternbeiträgen ist Schleswig-Holstein trauriger Spitzenreiter und das trotz des Krippen-Hunderters der Vorgängerregierung. Elternbeiträge von über 700 Euro pro Kind sind leider keine Seltenheit. Dazu kommt, dass die Elternbeiträge im Land völlig unterschiedlich ausgestellt sind. Im Hamburger Rand bis hin zu den Krippen und Kitas in Dithmarschen, Kiel oder Flensburg – in keinem dieser Orte sind die Elternbeiträge auch nur ansatz-weise vergleichbar. So auch die weiteren qualitativen Eigenschaften der Einrichtungen, wie beispielsweise der Fachkraft-Kind-Schlüssel, die Verfügungs- und Leitungsfreistellungszeiten, die Betreuungs- oder Schließzeiten. Kurz gesagt: Eine Reform des Systems war überfällig!

    Mit Jamaika haben wir uns von Beginn der Legislaturperiode an dem Problem gestellt. Unter dem von uns entwickelten Dreiklang aus einer Entlastung der Eltern, einer Entlastung der Kommunen sowie qualitativen Verbesserungen innerhalb unserer Kitas haben wir eine Reform initiiert, welche heute ihren Abschluss finden wird. Diesen Dreiklang haben wir mit Leben gefüllt und das trotz der zum Teil harschen Kritik seitens der Opposition. Mit Erlaubnis, würde ich gerne aus dem Plenarprotokoll vom 27. September 2019 zitieren. Frau Midyatli hat die Jamaika-Fraktionen in ihrer Rede zur ersten Plenarbefassung zum Kita-Reform-Gesetz mehrerer gebrochener Versprechen bezichtigt. Unter anderem hieß es: ‚Den Trägern haben Sie Qualitätsverbesserungen versprochen. Verbesserungen haben Sie den Trägern versprochen. Bekommen tun diese aber nur noch Mindeststandards, die in über 70 Prozent aller Kitas in Schleswig-Holstein bereits Realität sind und gar keinen Fortschritt darstellen‘. Tatsache ist aber, dass das zu-künftige Kita-Gesetz erstmals überhaupt Basisstandards gesetzlich fest-schreibt, die damit für jeden verlässlich sind. Das gab es bislang eben gerade nicht.

    Wir erhöhen den Fachkraft-Kind-Schlüssel von 1,5 auf 2,0. Wir vereinheitlichen die Gruppengrößen auf 20 Kinder, in Ausnahmen auf 22. Wir schreiben erstmals einheitliche Verfügungszeiten fest. Als eines der Ergebnisse aus der Anhörung erhöhen wir die Zeit von fünf Stunden auf 7,8 Stunden pro Woche und Gruppe. Zudem haben wir eine bedarfsgerechte Lösung bei der Frage der Leitungsfreistellung erarbeitet, nach der bis zu 1,5 Leitungskräfte in Abhängigkeit zur Anzahl der bestehenden Gruppen in den Einrichtungen freigestellt werden. Auch ein Ergebnis aus der Anhörung. Wir haben erstmalig Schließzeiten gesetzlich normiert, auf einem tragfähigen Kompromiss aller Beteiligten. Weihnachten und Silvester sind inkludiert. Dieses war den Eltern ein wichtiger Punkt, um Berufs- und Familienalltag organisieren zu können. Aber auch für die Angestellten in den Kitas bietet es Perspektiven, Privat- und Berufsalltag besser planen zu können, beispielsweise im Hinblick auf den Jahresurlaub. Mit der Kita-Datenbank wird es zu-künftig einfacher und transparenter sein, einen Kitaplatz zu finden. Das Wunsch- und Wahlrecht rief größte Sorge bei den Bürgermeistern hervor. Inzwischen ist es ein akzeptiertes Instrument und es wird alle bei der zu-künftigen Bedarfsplanung unterstützen. Es wird unbestechlich sein und ehrliche Zahlen liefern. Und noch ein Versprechen halten wir: Um die wichtige Elternarbeit auch in der weiteren Qualitätsentwicklung zu ermöglichen, unterstützen wir die Landeselternvertretung mit einer Geschäftsstelle.

    Das SQKM-System hält ebenso Mittel für den weiteren Ausbau unserer Kita-Landschaft bereit. Damit profitieren nicht 30 Prozent, sondern 100 Prozent aller Einrichtungen im Land von der Reform. Das Wichtigste an diesen Basisstandards ist aber Folgendes: Niemand ist gezwungen, an diesen Mindeststandards festzuhalten, sondern jeder kann individuelle Verbesse-rungen vornehmen. Mit den zusätzlichen Landes- und Bundesgeldern, die wir ins Kita-System stecken, werden Kitaträger beispielsweise in die Lage versetzt, ihre Ausstattung zu verbessern, eine bessere Vergütung ihrer An-gestellten oder aber einen höheren Personalschlüssel zu realisieren. So schafft man Arbeitszufriedenheit, so bindet man Arbeitnehmer und holt vielleicht sogar abgewanderte Fachkräfte zurück in die Kinderbetreuung. Gleichzeitig haben wir im Gesetz Übergangsvorschriften und damit zeitlich begrenzte Ausnahmeregelungen für jene Einrichtungen geschaffen, die die Standards ab dem 01.08.2020 nicht sofort werden einhalten können.

    Wir haben immer dargestellt, dass die Reform nicht abschließend ist. Das darf sie auch gar nicht sein, weil das Stillstand bedeuten würde. Aber auch wir mussten Kompromisse eingehen, vor allem in Verantwortung vor der Haushaltslage. Ein ‚mehr‘ kann man natürlich immer fordern, dies gilt vor allem für die Opposition. Allerdings muss ein solches ‚mehr‘ auch bezahlbar sein. Für die 19. Legislaturperiode haben wir alles aus dem Haushalt herausgeholt, was möglich war. Ein Versprechen, welches Jamaika laut der SPD gebrochen haben soll ist, ich zitiere wieder Frau Midyatli: ‚Sie haben allen Eltern eine Entlastung bei den hohen Kita-Gebühren versprochen‘. Und genau dieses Versprechen werden wir zusammen mit den Trägerkommunen auch einhalten. Eltern, die heute mehr als den künftigen Deckelbei-trag entrichten müssen, werden direkt vom Deckel profitieren. Eltern, die heute weniger als den künftigen Deckelbeitrag entrichten, müssen durch die Reform keinesfalls mehr bezahlen. Tatsache ist doch, dass diese Landesregierung bis 2022 eine Milliarde Euro in das Kita-System geben wird. Dieses zusätzliche Geld wird zum Teil einen Anstieg der Qualitätsstandards kompensieren. Ein weiterer Teil wird jedoch auch in die Elternentlastung fließen können. Wichtig ist uns, dass wir nicht eine Interessengruppe gegen die andere ausspielen. Sinkende Elternbeiträge gegen steigende Qualität und Verbesserungen der Arbeitsbedingungen gegen kommunale Entlastung oder Trägerinteressen. Erstmals wird die Tagespflege mitgedacht. Erstmals werden Mindestvergütungssätze festgelegt, die Kooperation zwischen verschiedenen Tagespflegepersonen wird gestärkt und auch hier wird der Elternbeitragsdeckel gelten.

    Langfristig wird unser Ziel die Herabsetzung des Elternbeitrags auf null bleiben. Dies wird dann möglich sein, wenn das Land es finanziell stemmen kann. Das sollte, wie von Minister Dr. Garg formuliert, ein Ziel der nächsten Legislaturperiode sein. Uns ist aber wichtig, zu diesem Zweck keine neuen Schulden machen zu müssen. Wir wollen nicht, dass Beitragsfreiheit Qualitätseinbußen zur Folge hat. Dort, wo wir nunmehr verstärkt als Land voran-gehen, dort wird auch der Bund zukünftig stärker hinsehen und handeln müssen. Allen Mühen zum Trotz wird das Land zukünftig nicht allein die Kita-Kosten tragen können. Mit Familienministerin Giffey und dem von ihr initiierten Gute-Kita-Gesetz bewegt sich der Bund in die richtige Richtung. Ein Bundesgesetz sollte aber den Anspruch haben, nicht nur nett zu klingen, sondern über die laufende Legislaturperiode hinaus verlässlich zu unterstützen. Es kann langfristig nur gemeinsam mit dem Bund gehen. Diesem muss klar sein, dass er nicht ausschließlich dafür da ist, Pflichten, wie beispielsweise den Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz für alle Kinder ab dem ersten Lebensjahr, an die Länder zu geben. Nein, er muss sich verlässlich an den Finanzierungen solcher Versprechen beteiligen. Es geht nur partnerschaftlich, denn nur zusammen lassen sich große Erfolge realisieren. Das neue Kita-Gesetz mit seiner vereinfachten und transparenten Finanzierungsstruktur wird heute endlich Realität und damit wird eines der wichtigsten Projekte der Jamaika-Koalition umgesetzt. Stetig steigende Elternbeiträge wird es zukünftig nicht mehr geben – dieses haben wir, die Koalitionspartner von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und Freien Demokraten, den Familien in Schleswig-Holstein versprochen und mit dem neuen Kita-Gesetz schaffen wir heute die Voraussetzungen dafür.

    Ich habe es häufig erwähnt, dass ich mich persönlich seit 20 Jahren genau für diese Ziele engagiere. Heute bin ich stolz darauf, dieses Gesetz mit Ihnen gemeinsam zu verabschieden.“

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  • 12.12.2019

    Kay Richert zu TOP 28 „Mindestlohn für Jugendliche“

    In seiner Rede zu TOP 28 (Mindestlohn für Jugendliche) erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    „Mindestlohnregelungen wurden über Jahre von allen Parteien diskutiert und sind mittlerweile akzeptierter Bestandteil der Arbeitsmarktpolitik. Das Konzept einer Lohnuntergrenze von uns Freien Demokraten unterschied sich übrigens von der nun geltenden Regelung vor allem dadurch, dass wir Arbeitgeber und vor allem die Gewerkschaften einbinden wollten. Das hätte die Tarifautonomie und die Tarifbindung gestärkt. Es ist anders gekommen. Der Gesetzgeber hat dirigistisch in das Tarifgeschehen eingegriffen und eine Expertenkommission befindet nun über die Ausgestaltung des Mindestlohns. Das ist eine kluge Regelung. Denn so bleibt der Mindestlohn – jedenfalls in der Theorie – dem politischen Überbietungswettbewerb entzogen. Gerade mit Blick auf die aktuellen Mindestlohndiskussionen sollte daher auch an dieser unabhängigen Kommission nicht gerüttelt werden.

    Rechtsgrundlage für den Mindestlohn ist das Mindestlohngesetz (MiLoG). Im persönlichen Geltungsbereich des MiLoG werden Ausnahmen für Gruppen definiert, für die der Mindestlohn nicht gilt: Azubis, Ehrenamtliche und unter bestimmten Bedingungen auch Praktikantinnen und Praktikanten, Jugendliche und ehemalige Langzeitarbeitslose. Nun kann man natürlich ‚Skandal‘ rufen und mit Buzzwords wie ‚unfair‘, ‚vorenthalten‘, ‚ungerecht‘, ‚Ungleichbehandlung‘, ‚Gerechtigkeit‘, ‚Diskriminierung‘ oder ‚Benachteiligung‘ arbeiten. Dadurch bekommt man die Sache schön emotional und muss sich nicht mit störenden Vernunftargumenten aufhalten. Witziger-weise kommen solche Scheinargumente dabei meist von denen, auf deren Mist das MiLoG gewachsen ist. Der vorliegende Antrag hält sich hier angenehm zurück, von den genannten Buzzwords werden nur zwei gebraucht. Wir von der FDP gehen die Sache lieber vernunftgesteuert an.

    Und siehe da, für alle genannten Ausnahmen gibt es gute Begründungen: Ein Mindestlohn für Ehrenamtliche würde das Ehrenamt unmöglich machen. Für Azubis gelten andere Rechtsgrundlagen, über die wir hier ja auch schon debattiert haben. Bei Praktikantinnen und Praktikanten sowie bei ehemaligen Langzeitarbeitslosen ist die Hinführung zum ersten Arbeitsmarkt zentrales Momentum. Und auch bei Jugendlichen gibt es einen Grund, sie vom Mindestlohn auszunehmen. Der Grund ist, dass die Aufnahme einer Ausbildung nicht unattraktiv gegenüber der ungelernten Arbeit mit höherem Ein-kommen erscheinen soll.

    Ist das aber wirklich so? Gibt es diesen Effekt? Holger Schäfer vom Institut der deutschen Wirtschaft hat festgestellt, dass zum Beispiel in Frankreich junge Menschen Schwierigkeiten haben, in den ersten Arbeitsmarkt zu kommen. Zum Zeitpunkt der Untersuchung im Jahr 2015 galt dort der Mindestlohn von 9,35 Euro. Und weil junge Menschen aufgrund des hohen Mindestlohns Schwierigkeiten beim Berufseintritt hatten, steuerte der Staat mit Subventionsprogrammen dagegen. Es gibt also den Effekt, dem das MiLoG mit seinen Ausnahmetatbeständen vorbeugen will.

    Andererseits ist es nicht nur ordnungspolitisch fragwürdig, wenn Arbeit-nehmer von einer Schutzregel ausgenommen werden, weil sie ein bestimmtes Alter noch nicht erreicht haben. Fragen müssen wir uns auch: Wie viele Menschen wären denn von einer beabsichtigten Regeländerung betroffen? Das kann nur eine Gruppe von Menschen sein, die weder arbeitsvorbereitend tätig ist noch sich in einer Ausbildung befindet noch volljährig ist. Da bleiben fast nur Schüler übrig. Schüler sind aber nicht hauptberuflich, sondern zumeist geringverdienend tätig. Den Verdienst pro Stunde anzuheben würde hier ausschließlich dann überhaupt einen Sinn ergeben, wenn zeit-gleich die Verdienstgrenze von 450 Euro deutlich angehoben würde. Sie sehen, da hängt vieles mit vielem zusammen und es gibt Argumente so-wohl pro wie auch contra. Wir sollten diesen Antrag zum Anlass nehmen, uns im Wirtschaftsausschuss mit diesen Fragen in ihrer Gesamtheit auseinanderzusetzen. Ich beantrag deshalb die Überweisung – auch wenn es sich beim Mindestlohn letztlich natürlich um eine Bundeskompetenz handelt.

    Meiner Meinung nach sollten tarifliche Regelungen in erster Linie von den Tarifpartnern getroffen werden. So sieht es das Grundgesetz vor und eine ausgewogene Tarifpartnerschaft war auch ein maßgeblicher Grund für das Wiedererstarken der deutschen Wirtschaft ab den 1950er Jahren, weil alle – Arbeitnehmer und Arbeitgeber – so an Aufschwung und Wohlstand teil-haben konnten. Wenn wir dieses Prinzip wieder stärken können, ist das die Anstrengung wert.“

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  • 12.12.2019

    Anita Klahn zu TOP 25 „Stationäre Versorgung von kranken Kindern verbessern“

    In ihrer Rede zu TOP 25 (Stationäre Versorgung von kranken Kindern verbessern – Kinderkrankenhäuser auf eine sichere finanzielle Grundlage stellen) erklärt die stellvertretende Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    „Die derzeitige Struktur der Krankenhausfinanzierung in Deutschland ist nunmehr über 15 Jahre alt. Nicht nur wegen des Zeitverlaufs, sondern auch aufgrund vielerlei Fehlentwicklungen, welche vielerorts zu Fehlanreizen wie Leistungserweiterungen aus rein ökonomischen Gründen unter gleichzeitigem Abbau von Personal führen, bedarf das bestehende Krankenhaus-finanzierungssystem einer gründlichen Novellierung. Für eine gute öffentliche Gesundheitsversorgung in den Städten sowie auf dem Land gehört aber auch ein gesunder Wettbewerb. Zu einem gesunden Wettbewerb gehört wiederum aber auch ein fortlaufender Anpassungsprozess an aktuelle Gegebenheiten.

    Die Presseberichterstattung über die deutschlandweite Situation in der Kinderheilkunde im Deutschen Ärzteblatt hat uns alle aufhorchen lassen. Auch wenn es in den pädiatrischen Klinikabteilungen in Schleswig-Holstein nicht zu den beschriebenen Schieflagen kam, müssen wir die Entwicklungen weiter im Auge behalten. Wir müssen dafür sorgen, dass eine hohe bedarfsorientierte Versorgung im Land gesichert ist. Der Ehrlichkeit halber müssen wir aber auch klar sagen, dass das Land hier nur eingeschränkt Abhilfe schaffen kann. Neben Bundesratsinitiativen, wie sie der vorliegen-de Jamaika-Alternativantrag vorsieht, kann das Land eben nur dort tätig werden, wo es rechtlich möglich ist. Vorliegend also schwerpunktmäßig in der Krankenhausplanung. Und genau mit diesem Mittel hat die Landesregierung die Normauslastung sowohl im Bereich der Kinderheilkunde als auch im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie von 80 Prozent auf 75 Prozent herabgesetzt. Hierdurch wurde sichergestellt, dass einerseits genügend Betten zur Verfügung stehen und andererseits auf höhere Auslastungsspitzen reagiert werden kann.

    Vielerlei Aspekte müssen bei der Krankenhausfinanzierung beachtet wer-den, dies gilt besonders für pädiatrische Einrichtungen. Auch wenn die Unterschiede zwischen der Erwachsenen- und Kindermedizin im ersten Moment gering erscheinen, so sind die Unterschiede im Hinblick auf das besondere Arzt-Patienten-Verhältnis doch groß. Neben der fachlichen Expertise braucht es im besonderen Maße eine emotionale Kompetenz. Einfühlungsvermögen ist nicht nur eine Gabe, sie kostet im Zweifel auch mehr Zeit. Hieraus resultieren auch bis zu 30 Prozent höhere Personalkosten im Vergleich zu einer Erwachsenenabteilungen. Personalkosten machen bei Kinderkliniken bis zu 85 Prozent der Gesamtkosten aus. Dieser tatsächliche Mehraufwand wird im heutigen DRG-System (Diagnosis Related Groups) nicht bedarfsgerecht abgebildet. Erschwerend kommt hinzu, dass im Leistungsspektrum der Kinderheilkunde ein großer Leistungsanteil der Notfallmedizin zukommt, ein anderer großer Teil den saisonal-epidemischen Schwankungen, welche nur bedingt vorhersehbar oder gar planbar sind. In der Konsequenz sind die Vorhaltekosten im pädiatrischen Bereich oftmals höher als in anderen Fachbereichen. Problematisch ist dies, weil diese Vorhaltekosten im jetzigen System nicht berücksichtigt werden. Dadurch bleibt es dann unternehmerisches Risiko der Klinikbetreiber.

    Nach 15 Jahren sind genug Erfahrungswerte gesammelt worden, um sagen zu können, dass das geltende DRG-System nicht genug Berücksichtigung auf die Mehrbedarfe in den Kinderkliniken nimmt. Dass es prinzipiell Handlungs- und Nachsteuerungsbedarf gibt, hat auch der gemeinsame Bundesausschuss erkannt. Sonst wären ‚zusätzliche‘ Sicherstellungszuschläge in Höhe von jährlich 400.000 Euro für bedarfsnotwendige ländliche Kranken-häuser, die wegen ihrer Bedeutung für die zeitnahe Erreichbarkeit im Rahmen der wohnortnahen Versorgung gestärkt werden müssen, worunter neun Klinikstandorte in Schleswig-Holstein fallen, nicht nötig gewesen. Bei diesem Instrument sollten auch Kinderkliniken mehr bedacht wer-den. Jamaika hat den Anspruch über die pädiatrischen Klinken hinaus zu denken. Das DRG-System als Ganzes ist novellierungsbedürftig. Und gera-de weil dies so ist, sollten wir unser Augenmerk auf eine grundlegende Re-formierung des DRG-Systems lenken. Ich bitte daher um Zustimmung zu unserem Alternativantrag.“

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  • 12.12.2019

    Christopher Vogt zu TOP 21 „Errichtung einer Professur für ‚Plurale Ökonomik‘“

    In seiner Rede zu TOP 21 (Errichtung einer Professur für „Plurale Ökonomik“) erklärt der Vorsitzende und hochschulpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Sie werden es vielleicht im ersten Moment nicht glauben, aber die Initiative für diese Passage im Koalitionsvertrag und für diesen Antrag ging nicht von der FDP aus. Es war der geschätzte Kollege und heutige Europaabgeordnete Rasmus Andresen, der dies in Kooperation mit meinem grünen Vorredner federführend vorangetrieben hat. Was wir dafür bekommen haben, verrate ich Ihnen jetzt nicht. Aber im Ernst: Die Kritik an den etablierten Wirtschaftswissenschaften ist nicht neu. Finanz- und Wirtschaftskrise haben diese auch in Deutschland noch einmal verstärkt. Als jemand, der zumindest zeitweise in Kiel Wirtschaftswissenschaften studiert hat und später zumindest Wirtschaftsingenieur geworden ist, empfinde ich viele Vorur-teile gegenüber der klassischen Volkswirtschaftslehre als eben solche. Wenn wir uns zum Beispiel nur einmal die Thesen des Präsidenten des renommierten Kieler Weltwirtschaftsinstituts, Prof. Gabriel Felbermayr, anhören, dann kann man ja nicht ernsthaft behaupten, die klassischen Wirtschaftswissenschaften interessierten sich nicht für Mensch und Natur oder würden Finanzkrisen nicht sehr kritisch beleuchten. Themen wie Armutsforschung oder die Ungleichheit in vielen Gesellschaften und deren Auswirkungen nehmen zumindest mittlerweile großen Raum in den traditionellen wirtschaftswissenschaftlichen Studiengängen ein.

    Als Liberale sind wir aber offen, optimistisch und meinetwegen auch lernwillig. Deshalb werden wir uns einer entsprechenden Professur für Plurale Ökonomik aus Koalitionstreue und auch aus einer gewissen Neugier heraus nicht verschließen und uns das entspannt anschauen. Vielleicht ergeben sich für den Hochschulstandort Schleswig-Holstein daraus ja interessante neue Perspektiven. Der legendäre Bundeswirtschaftsminister und spätere Bundeskanzler Ludwig Erhard, der selbst Wirtschaftswissenschaftler und zumindest der politische Vater der Sozialen Marktwirtschaft war, sagte einmal, dass Wirtschaftspolitik zu 50 Prozent Psychologie sei. Die Verknüpfung mit der Psychologie ist auch ein Ansatz der Pluralen Ökonomik. Hinzu kommen vor allem ökologische und ethische Ansätze. Und es gilt: Auch die Wirtschaftswissenschaften stützen sich, wie der Name schon sagt, auf wissenschaftliche Erkenntnisse und lassen sich nicht politisch in eine gewünschte Richtung lenken. Die Politik hat weder die Aufgabe noch die Kompetenzen, Ergebnisse vorzugeben, auch wenn das vielleicht unter manchen Gesichtspunkten für einige gelegentlich verlockend erscheinen mag.

    Wie vielleicht der einen oder dem anderen bekannt ist, bin ich ein vehementer Befürworter der Hochschulautonomie. Und ich bin überzeugt davon, dass unsere Hochschulen nicht nur die neuesten gesellschaftlichen und ökonomischen Entwicklungen im Blick haben, sondern bereits heute inter-disziplinär forschen und unterrichten. Wir werden uns das also mit Interesse anschauen, was sich da in nächster Zeit auch in Flensburg tut und wie die Professur ‚Plurale Ökonomik‘ mit Leben gefüllt werden soll. Ob es ein wertvoller Beitrag für die Wissenschaftslandschaft wird, hängt ja mit Sicherheit auch von der Person ab, die diese Professur übernehmen wird. Ich wünsche viel Erfolg bei der Arbeit und freue mich auf den Austausch! Ich freue mich, dass sich die Flensburger Uni erfolgreich für insgesamt vier Tenure-Track-Professuren bewerben konnte. Das zeigt, dass dort gute Arbeit geleistet wird. Eine dieser Juniorprofessuren aus dem Programm wird sich mit der Pluralen Ökonomik beschäftigen.“

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  • 12.12.2019

    Anita Klahn zu TOP 22 „Schulleitungen stärken“

    In ihrer Rede zu TOP 22 (a) Schulleitungen stärken – Identifikation und Umsetzung von Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualifizierung und Auswahl schulischer Führungskräfte; b) Bericht über die Unterrichtssituation im Schuljahr 2018/19) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    „Zunächst möchte ich mich bei den Schulen und dem Ministerium für die Erstellung des umfangreichen Zahlenmaterials bedanken. Wir wissen alle, dass die Haushaltslage in Schleswig-Holstein nach wie vor nicht berauschend ist, umso mehr freue ich mich, dass wir zusätzliche Finanzmittel im Bildungsbereich einwerben konnten.

    Wir Liberale wollen unsere Kinder gut auf das Leben vorbereiten und ihnen das Rüstzeug für eine wirtschaftlich unabhängige und eigenverantwortliche Lebensgestaltung geben. Dafür brauchen wir eine gute Unterrichtsversorgung. Und wenn wir von guter Unterrichtsversorgung sprechen, sprechen wir von starken Lehrkräften, die gesund bleiben, gute Rahmenbedingungen vorfinden und dadurch guten Unterricht erteilen können. Dazu gehört im Übrigen auch ein respektvoller gesellschaftlicher Umgang mit dem Lehrer-beruf.

    Als Landespolitik haben wir mit der Anhebung der Besoldung von A12 auf A13 für Grundschullehrkräfte unseren Teil dazu beigetragen und als Liberale unser Wahlversprechen eingelöst. Ein weiterer Baustein sind weitere Planstellen, um die rechnerisch zu erteilenden Unterrichtsstunden zu 100 Prozent abzusichern. Dass wir dafür weit mehr als 100 Prozent brauchen, ist allen bekannt. Auch ist bekannt, dass aufgrund des Fachkräftemangels und der Schwierigkeiten mit der Besetzung der Stellen die 100 Prozent bisher nicht überall erreicht werden konnten. Aber auch hier haben wir bereits gegengesteuert. Die Ausbildungskapazitäten wurden deutlich erhöht, sowie Seiten- und Quereinstiege erleichtert. Auch wenn wir die Probleme und Herausforderungen kennen: Rückblickend ist es ein Erfolg, dass 2015/16 ein Anstieg von 93 Prozent auf 95 Prozent erfolgte und wir heute in allen allgemeinbildenden Schulen diese angestrebten 100 Prozent erreichen. Mit einer Ausnahme: Die beruflichen Schulen. Aber auch das haben wir zugesagt und werden wir umsetzen.

    Kommen wir zum unschönen Thema des Unterrichtsausfalls. Zahlen können hier schnell beschönigend wirken und den Blick vom wesentlichen Problem ablenken. So beschrieb der Bericht zur Unterrichtsversorgung in 2015/16, dass durchschnittlich zwei Prozent des Unterrichts ersatzlos ausgefallen seien. Das Gleiche lesen wir auch in dem Bericht 2018/19. Der geneigte Leser könnte zu dem Fazit kommen, dass zwei Prozent kein größeres Problem darstellen sollte. Aber: Werfen wir zum Beispiel einen genaueren Blick auf die gelebte Praxis des sogenannten ‚Eigenverantwortlichen Arbeiten, EVA‘, dann sieht die Sache schon ein wenig anders aus. Hinter diesem Kürzel verbirgt sich allzu oft Unterricht, der entweder keiner ist oder den An-sprüchen an guten Unterricht nicht erfüllt. Dennoch gilt der EVA nicht als Unterrichtsausfall und wir kommen auf die zwei Prozent. In 60 Prozent der Fälle sind krankheitsbedingte Gründe für die Ausfälle verantwortlich. Besonders erschreckend sind die Zahlen im Grundschulbereich. Hier sind es über 80 Prozent! Insgesamt ist hier, trotz zusätzlicher Planstellen, ein seit Jahren ungebrochener kontinuierlicher Anstieg zu verzeichnen. Wir müssen uns also mit den Ursachen des Unterrichtsausfalls intensiv beschäftigen. Aus diesem Grund ist die Erhebung zur Lehrergesundheit so wichtig.

    Damit komme ich zu den gestiegenen Anforderungen an den heutigen Unterricht, an die Lehrkräfte und auch an die Schulleitungen. Mit dem Antrag zur Stärkung der Schulleitungen wenden wir uns einem weiteren wichtigen Punkt bzw. Versprechen aus dem Koalitionsvertrag zu. Wir wissen seit langem um die Schwierigkeit, Schulleitungspositionen zu besetzen. Wir müssen an dieser Stelle ehrlich diskutieren, ob das Auswahl- und Besetzungsverfahren zeitgemäß und vor allem aus fachlicher Sicht richtig ist. Auch die Frage der Bezahlung sollten wir nicht außer Acht lassen. Wenn wir sehen, was im internationalen Vergleich als Kompensationszahlungen für Schulleitungen aufgerufen werden, und welche Problem wir bei der Besetzung von Schulleitungen haben, dann müssen wir bei uns genau schauen, ob wir in diesem Punkt nicht nachsteuern müssen. Ein weiterer Punkt ist die konkrete Ausgestaltung von Schulleitungsaufgaben. Immer mehr kaufmännische und administrative Dinge müssen nebenher erledigt werden, insbesondere Dokumentationspflichten und zunehmende Konferenzen und Gespräche nehmen einen immer größeren Teil der Leitungszeit ein. Wir müssen prüfen, wo sich hier unsinnige Aufgaben streichen oder zumindest auf ein sinnvolles Maß reduzieren lassen.

    Eine weitere Möglichkeit könnte dabei auch sein, bestimmte Aufgaben in einer Art Schulbackoffice zusammenzufassen. Dadurch würden Schulleitungen von unterrichtsfernen Verwaltungsaufgaben befreit und könnten so das tun, wofür sie eingesetzt werden sollen: einzig und allein für guten Unterricht zu sorgen.“

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  • 13.06.2018

    Kay Richert: Unternehmen bei Generationen-Übergängen unterstützen

    Zur Vorstellung des neuen Förderprogramms „Unternehmensübernahme Plus“ des MWVATT erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    „Das neue Förderprogramm, das Wirtschaftsminister Bernd Buchholz heute aufgelegt hat, zeigt: Schleswig-Holstein steht hinter seinen Unternehmern! Es zeigt die besondere Wertschätzung der Jamaika-Koalition für die vielen kleinen und mittleren Unternehmen im Land und ist ein weiterer Schritt, Schleswig-Holstein zum mittelstandsfreundlichsten Bundesland zu machen. Denn durch die Verdopplung des Eigenkapitalbetrags auf jetzt sechs Millionen Euro kann eine noch größere Anzahl an Unternehmern bei der Nachfolgeregelung unterstützt werden.

    Die vielen mittelständischen Unternehmen des Landes wurden in Schleswig-Holstein gegründet und haben sich hier entwickelt. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag zum Wohlstand des Landes und sind wichtige Arbeitgeber und Innovationstreiber. Daher müssen diese Unternehmen auch unbedingt im Land gehalten werden. Das ist ein zentrales Anliegen der Freien Demokraten.

    Das neue Förderprogramm ist dabei nur ein Teil eines Maßnahmenbündels zur Unterstützung von Mittelstand und Handwerk. Die FDP wird sich auch weiterhin für Anreize, Entlastungen und Bürokratieabbau in diesem Bereich einsetzen, beispielsweise bei der Meistergründungsprämie und dem neuen mittelstandsfreundlichen Vergabegesetz.“

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  • Mitarbeiter

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  • 13.12.2019

    Stephan Holowaty zu TOP 16 „Bekenntnis zur europäischen Zusammenarbeit“

    In seiner Rede zu TOP 16 (Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein – Bekenntnis zur europäischen Zusammenarbeit unter Einschluss der Anforderungen an die organisatorische Struktur und Kompetenzausübung der Europäischen Union) erklärt der europapolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Stephan Holowaty:

    „Die Präambel des Grundgesetzes unseres Staates, der Bundesrepublik Deutschland, gibt uns die Aufgabe, ‚als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen‘. Ein vereintes Europa. So steht das da. Wir sind stolz auf unser Bundesland, auf den echten Norden, auf das anerkanntermaßen glücklichste Bundesland. Aber wir wissen auch, wo wir stehen. Europapolitik ist zuerst Außenpolitik. Die Außenbeziehungen sind seit Gründung der Bundesrepublik Sache des Bundes. Die Struktur der EU wird nicht von den Bundesländern oder deren Verfassungen definiert. Die Bundesländer sind über Artikel 23 GG und damit über den Bundesrat eingebunden.

    Der vorliegende Antrag der AfD ist mal kein Franchise-Antrag, der schon überall gestellt worden ist. Nein, freuen Sie sich nicht zu früh, denn geklaut hat die AfD trotzdem – und das zeigt auch die eigentliche Absicht der Herren von rechts. Artikel 3a Satz 1 der bayerischen Landesverfassung lautet: ‚Bayern bekennt sich zu einem geeinten Europa, das demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen sowie dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist, …‘. Klingt genauso wie Satz 1 des AfD- Antrages – gut abgeschrieben, aber trotzdem falsch. Die AfD macht nämlich aus dem ‚geeinten Europa‘ nun plötzlich eine ‚Gemeinschaft europäischer Staaten‘. Das ist etwas fundamental anderes. Vor 60 Jahren, Ende der 50er/Anfang der 60er Jahre des letzten Jahrhunderts, ist die Vision des ‚Europas der Vaterländer‘ ein innovatives Konzept gewesen. Für Charles de Gaulle als damaliger französischer Präsident war dies der Startschuss für die europäische Einigung, die den Aufbau einer friedlichen Gemeinschaft in Europa vorantreibt. Dies war die historische Erkenntnis aus der furchtbaren ersten Hälfte des letzten Jahrhunderts.

    Wir sind heute 60 Jahre weiter. Wir haben gelernt, dass das europäische Projekt für ein friedliches Europa unerlässlich ist. Wir haben aber auch gelernt, dass ein geeintes Europa noch viel mehr Nutzen generieren kann. Gemeinsame Werte, Demokratie, Freiheit, Wohlstand, Umweltschutz, Reisefreiheit, gemeinsamer Markt, Europäischer Sozialfonds, Regionalentwicklung, ein europäisches Parlament und vieles mehr. Ein geeintes Europa hat – trotz aller auch großen Herausforderungen, die es auch weiterhin gibt – ein Maß an gemeinsamer Kooperation geschaffen, das weit über eine einfache ‚Gemeinschaft europäischer Staaten‘ hinausgeht. Die europäischen Wirtschaften und Gesellschaften sind eng miteinander verzahnt. Das sichert den Frieden, die gemeinsamen europäischen Werte.

    Es entspricht unserer parlamentarischen Vorgehensweise, Gesetzesentwürfe im Ausschuss zu behandeln. Das tun wir auch hier. Halten wir aber fest: Zum Vorschlag der AfD gibt es bereits eine klare und zwar weitergehende Zielsetzung im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Schleswig-Holstein hat keine Gesetzgebungskompetenz. Der Antrag ist ein weiterer Versuch, den europäischen Einigungsprozess um mehr als ein halbes Jahrhundert zurückzudrehen.“

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  • 13.12.2019

    Stephan Holowaty zu TOP 23 „Stand und Planungen zur Einführung von 5G“

    In seiner Rede zu TOP 23 (Bericht der Landesregierung zu Stand und Planungen zur Einführung von 5G) erklärt der digitalpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Stephan Holowaty:

    „Vielen Dank, Herr Minister, für diesen klaren Bericht. Schleswig-Holstein geht voran, bei 5G, beim klassischen 4G/LTE-Netz, beim Glasfaserausbau. Lassen Sie uns über 5G reden. Und da darf es kurz vor Weihnachten auch mal bunt und grell werden: 1000-fache Datenrate, ein Zehntel der Latenzzeit, weniger als 1ms, Echtzeitkommunikation, Beamforming für punktgenaue Antennensteuerung. Das ist 5G. Ich sehe die helle Freude in Ihren Gesichtern.

    Wenn Sie über Ihr Handy einen Film schauen, eine E-Mail schreiben oder auch skypen, dann brauchen Sie 5G heute nicht. Heute können Sie trotz Weihnachten ja noch nicht mal ein 5G-Handy kaufen. Natürlich werden auch Fernsehen und Hörfunk von 5G profitieren. Das Smartphone ist der neue Fernseher, TV on demand, statt linearer Programme sind die Megatrends der Zukunft. Jeder kann die Art von Information und Unterhaltung genau dann bekommen, wenn er oder sie es will – Tagesschau um 19 Uhr 22 für den einen, 23 Uhr 56 für mich und nicht 20 Uhr 15 für alle. Oder alle Beiträge des Tages zum Thema 5G, über alle Sender, für mich zusammengestellt und das abrufbar wann und wo ich will.

    Aber lösen wir uns vom handyzentrierten Denken. Mobile Daten sind nicht nur Handy oder Smartphone. Mobile Daten oder Daten in Bewegung entstehen überall von digitalen Geräten aller Art. Wenn Sie also Ampeln in Abhängigkeit vom punktgenauen Verkehrsaufkommen steuern wollen, dann brauchen Sie Echtzeitdaten. Wenn der Landwirt über GPS punktgenau den Düngemitteleinsatz optimieren und verringern soll, dann brauchen Sie Echtzeitdaten. Wenn Sie Maschinen und Logistiktransportsysteme in der Industrie präzise aufeinander abstimmen wollen, dann brauchen Sie Echtzeitdaten. Wenn Sie Bauwerke, Brücken, Schleusen oder Baustellen besser überwachen und Verkehre steuern wollen, dann brauchen Sie Echtzeitdaten und KI-Systeme. Auch der digitale Reiseführer braucht Echtzeitdaten und eröffnet neue Chancen für modernen Tourismus. Oder denken Sie in der Zukunft an medizinische Geräte, die bereits im Rettungswagen auf dem freien Feld von einem Facharzt aus einer Spezialklinik gesteuert werden. Denken Sie an Anwendungen der Augmented Reality, die Menschen die Bedienung oder die Reparatur von Maschinen erleichtern, die neue Chancen auch im Handel eröffnen.

    Wir Freie Demokraten wollen Schleswig-Holstein zum 5G-Vorzeigeland machen. Damit das klappt, brauchen wir mehrere Zutaten. Die allererste Zutat sind Ideen. Wir haben gerade ein KI-Sondervermögen beschlossen. KI- und Echtzeitanwendungen im öffentlichen Raum – das verbindet KI mit 5G, das schafft neue Ideen für innovative Anwendungen. Die zweite Zutat ist die Infrastruktur. Ja, das Aufstellen von 5G-Antennen ist Sache der Netzbetreiber. Aber die Voraussetzung für 5G ist der Glasfaseranschluss für jede An-tenne. Genau da hat Schleswig-Holstein die besten Karten – 40 Prozent Glasfaseranschlussquote sind eine Top-Ausgangsbasis für einen schnellen 5G-Ausbau. Denken Sie daran: Der Bundesschnitt beim Glasfaserausbau liegt bei erschreckenden neun Prozent. Mit neun Prozent kann man als großes Bundesland einen Hafen oder ein Industriegebiet anschließen und da auch ein tolles ambitioniertes Pilotprojekt hinstellen, wie zum Beispiel im Hamburger Hafen. Mit 40 Prozent Glasfaserverfügbarkeit haben wir im Norden aber die Basis dafür, dass hier auch großflächigere 5G-Pilotprojekte realisiert werden können.

    Wir brauchen nach wie vor viel Engagement in unserer IT-Infrastruktur. Wir wollen nicht nur besser als der Bundesschnitt sein. Unser Land lebt auch von Innovationen. Deshalb müssen wir mit allem Einsatz dafür eintreten, wieder den Anschluss an die Weltspitze zu schaffen. Sowohl im Glasfaserausbau, beim 4G-Netzwerk und auch beim 5G-Netzwerk. Minister Buchholz hat in seinem Bericht gezeigt, mit welch hohem Tempo unser Land hier vorangeht. Schleswig-Holstein hat die Zutaten: Infrastruktur und Ideen. Das sind die Pfunde, mit denen wir in Schleswig-Holstein wuchern können. Nutzen wir sie.“

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  • 13.12.2019

    Anita Klahn zu TOP 27 „‘Original Play‘ verbieten“

    In ihrer Rede zu TOP 27 (Umfassenden Kinderschutz sicherstellen – „Original Play“ verbieten) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und familienpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    „Um eines von Beginn an klarzustellen: Die heutige Debatte ist, zumindest für uns im Norden, rein hypothetischer Natur. Denn der vorliegende AfD-Antrag zum ‚Original Play‘ begründet sich nicht auf Vorkommnissen in Schleswig-Holstein. Der Antrag begründet sich auf Fernsehberichten und einer kleinen Anzahl von staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren in Hamburg und Berlin, welche ausnahmslos eingestellt wurden.

    Wie bei allen AfD-Anträgen sollten wir auch hier klar zwischen Fakten und populistischen Äußerungen unterscheiden. Fakt ist, dass in schleswig-holsteinischen Kindertageseinrichtungen nach unseren Erkenntnissen zu keiner Zeit ‚Original Play‘ betrieben wurde. Fakt ist auch, dass das Landesjugendamt mit Bekanntwerden der Vorwürfe gegen die Methode des ‚Original Play‘ umgehend aktiv wurde. Als Konsequenz informierte das Landesjugendamt präventiv alle im Kitabereich tätigen Akteure, angefangen von den kommunalen Kinderschutzfachkräften, bis hin zu den Kitaträgern, über die kritische Haltung der Landesregierung zum ‚Original Play‘. Dafür vielen Dank!

    Noch vor kurzem war die sogenannte ‚Spielmethode‘ kaum bekannt. Nun-mehr verunsichert sie Eltern und Kita-Verantwortliche, nicht nur in Deutsch-land. Das Konzept des ‚Original Play‘, welches aus den USA stammt, ist weder wissenschaftlich anerkannt, noch gibt es nachweislich befürworten-de Studien oder Expertisen zu den Grundlagen und Erfolgen dieser Form der Pädagogik. Dafür aber eine ganze Reihe von Kritikern in der Fachwelt. Auf der Website der ‚International Foundation for Original Play‘ findet man pädagogische Ziele der Methode. Blumig wird dargestellt, wie der Erfinder und zugleich Vorsitzende der Stiftung, Fred Donaldson, seine ‚Spielmethode‘ aus der Beobachtung von Kindern, Menschen in besonderen Lebenssituationen und wilden Tieren entwickelt hat. Diese sogenannten Erkenntnis-se werden durch die international tätige Stiftung einem zahlungswilligen Kreis von Menschen angeboten. Dies scheint mir ein lukratives Geschäfts-modell zu sein, trotz der Tatsache, dass eine kritische Auseinandersetzung mit der Methode und der fachlichen Qualifikation der Anbieter nicht statt-findet.

    Kinder und Jugendliche benötigen einen geschützten Raum, in dem sie Erfahrungen im respektvollen Umgang mit anderen Menschen sammeln können. In Kindertagesstätten sollen sie lernen, ihre eigenen Bedürfnisse zu erkennen und sich von anderen Personen abgrenzen zu können. Sie sollen eigenständig erkennen können, welche Form von Kontakt, ob nun psychischer oder physischer Natur, sie zulassen wollen. Hier leisten unsere Erzieherinnen und Erzieher tagtäglich hervorragende Arbeit, weshalb unsere Eltern den Einrichtungen im Land auch uneingeschränkt vertrauen können.

    Wenn es der AfD wirklich allein um die Verbesserung des Kinderschutzes in Kindertagesstätten gehen würde, müssten sie für Schleswig-Holstein anerkennen, dass wir hohe Anforderungen an die Träger und an das Personal stellen. Dann müssten sie anerkennen, dass unsere Eltern durch diese hohen Qualitätsmerkmale ein berechtigtes Vertrauen in die Einrichtungen und vor allem in das dort tätige Personal haben. Klar ist jedoch folgendes; Ein Verbot der Methode des ‚Original Play‘ in Schleswig-Holstein ist juristisch weder erforderlich noch verhältnismäßig und scheitert an der Bestimmtheit der Einrichtung, bzw. des Trägers. Dies hätten sie, liebe AfD-Vertreter, durch eine juristische Prüfung ihres Antrags vor Antragstellung auch ermitteln können. ‚Original Play‘ hat keinen Platz in Schleswig-Holstein. Statt auf vorauseilende Verbote setzen wir jedoch auf Prävention und Aufklärung. So begründen sich die Bekanntmachungen des Landesjugendamtes und so begründet sich auch unser Alternativantrag.“

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  • 13.12.2019

    Kay Richert zu TOP 38 „Einführung eines landesweiten Semestertickets für Studierende“

    In seiner Rede zu TOP 38 (Bericht zur Einführung eines landesweiten Semestertickets für Studierende) erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    „Das landesweite Semesterticket ist eine wichtige politische Forderung aus unserem Wahlprogramm. Ich freue mich, dass es nun Realität geworden ist. Zusammen mit dem jeweiligen regionalen Semesterticket können unsere Studierenden jetzt den öffentlichen Personenverkehr von Flensburg bis Kiel nutzen, inklusive des innerstädtischen ÖPNV in Hamburg. Das ist klasse für die Studierenden, das ist auch klasse für Schleswig-Holstein als Hochschulstandort!

    Die Entstehungsgeschichte des landesweiten Semestertickets ist auch ein tolles Beispiel dafür, was alles erreicht werden kann, wenn alle Beteiligten an einem Strang ziehen und eigene Eitelkeiten – jedenfalls zu einem großen Teil – hintenanstellen. Die Landes-ASten-Konferenz hat das Ticket mit den Verkehrsunternehmen verhandelt, die Vereinbarung über das Ticket wurde zwischen diesen beiden geschlossen. Unterstützt wurden die Verhandlungen dabei vom Land, und zwar von NAH.SH und der Politik. NAH.SH hat die Verhandlungen mit fachlichem Rat und administrativ unterstützt. Und von uns kamen sowohl der politische Rückenwind wie auch nicht zu-letzt die Anschubfinanzierung von bis zu neun Millionen Euro. Natürlich geht ein so großes Projekt nicht ohne Geruckel ab. Das landesweite Semesterticket ist ein Solidarticket, deswegen musste das fertig verhandelte Vertragswerk von allen Studierendenparlamenten im Land ratifiziert wer-den – da wurde an einigen Hochschulen schwer um das Paket gerungen. Es gab auch StuPas, die die Annahme der Vereinbarung aufgeschoben haben, so z.B. bei mir zu Hause an der Hochschule Flensburg. Mittlerweile sind alle bis auf die FH Westküste an Bord. Und letztlich war es gut, dass schwer gerungen wurde, anstatt das Ticket einfach durchzuwinken. Denn das zeigt doch, dass sich die Studentenschaften mit diesem Thema auch ernsthaft befasst haben und dass die Vereinbarung nun genau dem entspricht, was sich die Studentinnen und Studenten wünschen. Außerdem – und auch das ist eine gute Nachricht – zeigt es, dass die lebendige demokratische Kultur in unseren Hochschulen gelebt wird.

    Was passiert nun weiter? Ein Jahr nach Start des landesweiten Semestertickets wird eine sogenannte Kalibrierung zeigen, ob die geschätzten Fahrgastströme, die Nutzungszahlen und Kostenerwartungen dem tatsächlichen Reiseverhalten entsprechen. Je nach Ergebnis wird dann der Preis für das Ticket angepasst. Mit diesem Verfahren stellen wir sicher, dass keiner der Vertragspartner – weder die Studierenden noch die Verkehrsunternehmen – über den Löffel barbiert wird und alle weiterhin mit einem guten Gefühl unterwegs sind. Das landesweite Semesterticket ist etwas, das wir Freie Demokraten schon lange wollten. Das eint uns mit unseren Koalitionspartnern. Ich freue mich deswegen wirklich sehr, dass wir nun die Umsetzung dieses Projekts erleben. Wir entlasten die große Zahl an Studierenden, die täglich zur Uni pendeln. Gerade für Menschen aus dem ländlichen Raum wird es nun einfacher zu studieren, auch wenn sie sich ein Auto vielleicht nicht leisten können. Wir entlasten den Wohnungsmarkt in den Universitätsstädten und an den Hochschulstandorten, weil es nun auch attraktiv wird, sich im Umland eine Bleibe zu suchen. Wir stärken den ÖPNV und leisten damit einen wertvollen Beitrag zum Umwelt-, Klima- und Ressourcenschutz. Wir machen den Hochschulstandort Schleswig-Holstein attraktiv und ganz nebenbei ermöglichen wir es den jungen Menschen, in ihrer Frei-zeit unser schönes Land zu entdecken – das ist gut für die Bindung von zu-künftigen Fachkräften. Denn wer Schleswig-Holstein kennengelernt hat, der will hier auch nicht wieder weg.

    Das landesweite Semesterticket ist ein echter Gewinn. Oder wie ich es in einem AStA aufgeschnappt habe: ‚Unter 200 Euro durch ganz Schleswig-Holstein inklusive Hamburg? Was für ein geiles Angebot!‘“

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  • 16.12.2019

    Christopher Vogt: Licht und Schatten bei der Einigung zum Klimapaket

    Zur Bund-Länder-Einigung zum Klimapaket erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Wir sehen bei der Bund-Länder-Einigung Licht und Schatten. Es bleibt das grundsätzliche Problem, dass diese Art der CO2-Bepreisung verfassungsrechtlich fragwürdig ist. Eine marktwirtschaftliche CO2-Bepreisung über den Emissionshandel wäre deutlich effizienter, fairer und rechtssicherer. Es ist mir schleierhaft, warum der Bund sich diesem sinnvollen Weg verweigert. Die CO2-Bepreisung ist natürlich nur indirekt Bestandteil des Pakets, über das der Bundesrat abstimmen wird, aber wir werden uns die gesamte Einigung und deren Auswirkungen sehr genau anschauen.

    Immerhin sollen die höheren Kosten an Bürger und Unternehmen zurück-fließen. Aus schleswig-holsteinischer Sicht geht es zumindest in die richtige Richtung, wenn die EEG-Umlage im Gegenzug spürbar gesenkt werden soll. Unseretwegen könnten sowohl EEG-Umlage und Stromsteuer als auch die Mehrwertsteuer auf Bahntickets sogar komplett entfallen. 

    Wir sind skeptisch, ob das Paket am Ende wirklich wirksame Anreize setzen wird. Nur weil etwas teurer wird, heißt das ja nicht automatisch, dass es auch weniger benutzt wird. Die Spritpreise sind bisher immer weiter gestiegen, viele Pendler aber gezwungen, diese Kosten zu schlucken, weil sie schließlich irgendwie an ihren Arbeitsplatz kommen müssen.

    Wir erwarten vom Bund, dass er deutlich mehr als bisher in die Forschung investiert. Wir brauchen zum Beispiel die Entwicklung innovativer Antriebsstoffe im Individualverkehr wie synthetische Kraftstoffe. Wenn der Bund weiterhin nur auf Sicht fährt, droht eine massive Abwanderung von Arbeitsplätzen und ein erheblicher Verlust an Wohlstand. Zudem muss endlich mehr in attraktive Bahnangebote investiert und auch das viel zu komplizierte deutsche Planungsrecht reformiert werden.“  

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  • 16.12.2019

    Christopher Vogt: Die Legalplanung muss kommen – auch für die Marschbahn

    Zur heutigen Berichterstattung zum Thema Marschbahn-Ausbau erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Die FDP-Fraktion geht fest davon aus, dass sich die gesamte Landesregierung für die Wiederaufnahme der Marschbahn in das Gesetz zur sogenannten Legalplanung einsetzt und auch weiterhin dieses Instrument an sich unterstützt. Die Marschbahn war im entsprechenden Referentenentwurf bemerkenswerterweise das einzige Bahnprojekt und wurde dann auf Intervention des SPD-geführten Bundesumweltministeriums vom Bundeskabinett wieder herausgenommen, während eine ganze Reihe von weniger wichtigen Projekten aufgenommen wurde.

    Wir fordern Union und SPD im Bund auf, diesen großen Fehler schleunigst zu korrigieren. Die aktuelle Fassung des Gesetzes beinhaltet übrigens auch die sehr wichtige Vertiefung des Nord-Ostsee-Kanals. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Grünen die Beschleunigung des Ausbaus von ökologisch sehr bedeutsamen Projekten wie der Marschbahn oder des Nord-Ostsee-Kanals verhindern wollen. Es gibt zur Aufnahme der Marschbahn gleich zwei ganz klare Beschlüsse des Landtages, die auf Antrag der Koalition zustande gekommen sind und daran sind alle Mitglieder der Landesregierung gebunden.“  

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  • 17.12.2019

    Oliver Kumbartzky: Gelungene Energiewende nur mit planvollem Ausbau

    Zum Beschluss des Entwurfs der Regionalpläne Wind erklärt der energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „Die Windplanung geht auf die Zielgerade und das ist eine gute Nachricht für Schleswig-Holstein. Wir brauchen für eine gelungene Energiewende den planvollen Ausbau der erneuerbaren Energien. Wir danken der Landesregierung, die mit der Landesplanung diesen Kraftakt besonnen und konzentriert bewältigt. Wir blicken jetzt gespannt und optimistisch auf die kommende Öffentlichkeitsbeteiligung.

    Auch wenn die Opposition heute wieder in erwartbarer Weise ihre altbekannten Textbausteine aus der Schublade holen wird: Das ambitionierte Vorhaben der Regierung den Windkraftausbau auf neue bürgerfreundliche Beine zu stellen, war richtig.

    Wir richten zudem eine ‚Clearingstelle Windenergie‘ ein, die Kommunen und Bürger beraten und damit einen Beitrag zur Konfliktvermeidung und Konfliktbewältigung leisten wird. Denn auch wenn die Pläne im nächsten Jahr fertig und rechtskräftig sein werden, muss alles dafür getan werden, dass der Ausbau der Windenergie nicht zu unnötigen Verwerfungen vor Ort führt. Daran werden wir weiter hart arbeiten.“  

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