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  • 10.06.2016

    Christopher Vogt: Wir müssen Chancen für junge Menschen in Schleswig-Holstein generell verbessern

    „Demografischer Wandel und Strukturwandel stellen unseren Wirtschaftsstandort vor erhebliche Herausforderungen. In vielen Branchen ist der Fachkräftemangel bereits deutlich spürbar, so vor allem im Pflege- und Sozialwesen, im Tourismus, im verarbeitenden Gewerbe und in der Logistikbranche. Eine Fachkräfteinitiative kann grundsätzlich ein nützliches Instrument sein, um bestimmte Engpässe auf dem Arbeitsmarkt in Schleswig-Holstein zu evaluieren. Die Politik muss dann aber auch die richtigen Schlüsse aus einem solch aufwendigen Monitoring-Prozess ziehen, den es übrigens nicht erst seit 2012 gibt, sondern bereits zu unserer Regierungszeit unter Arbeitsminister Heiner Garg.

     

    Die Digitalisierung birgt nicht nur Risiken für unseren Arbeitsmarkt, sondern vielmehr sehr vielseitige Chancen sowohl für die universitäre als auch für die außeruniversitäre Bildung. Sie ermöglicht viele neue Geschäftszweige und damit auch Arbeitsplätze, wenn man denn offensiv mit ihr umgeht.

     

    Eine Berufsausbildung und ein Hochschulstudium sollte man nicht mehr als krassen Gegensatz oder irgendwie hierarchisch betrachten. Ein Meister ist nicht schlechter als ein Master und nicht selten verdient er sogar besser. Manchmal wird aus einem Meister auch ein Master. Das ist heute keine Seltenheit mehr und das ist gut so. Immer häufiger wird auch beides miteinander kombiniert. Duale Studiengänge werden immer beliebter. Ich kann das übrigens empfehlen.

     

    Wenn man dem bestehenden Fachkräftemangel, aber vor allem dem bevorstehenden Fachkräftemangel, der eine echte Gefahr für unseren Wohlstand darstellt, entgegenwirken möchte, braucht man eine umfangreiche Bildungsoffensive, die es tatsächlich allen Menschen ermöglicht, ihr Recht an gesellschaftlicher Teilhabe auch wirklich nachkommen zu können. Es ist ein sozial-, integrations-, aber vor allem bildungspolitisches Trauerspiel, dass noch immer ein erschreckend hoher Anteil der Schülerinnen und Schüler jedes Jahr das Schulsystem ohne Abschluss verlässt. Schleswig-Holstein steht da im bundesweiten Vergleich am Tabellenende. Und entgegen dem bundespolitischen Trend wird es leider nicht besser, sondern noch schlechter. Hinzu kommen viele junge Menschen, die trotz Schulabschluss und trotz unter dem Strich ausreichend vorhandener Plätze, keinen Ausbildungsvertrag bekommen, weil sie als nicht ausbildungsreif gelten. Das ist aus meiner Sicht die wichtigste bildungspolitische Baustelle und die ist eine echte Mammutaufgabe.

     

    Das duale Ausbildungssystem in Deutschland wurde in der Vergangenheit oft und gern als verstaubtes Relikt aus einer anderen Zeit kritisiert – auch aus dem europäischen Ausland. Dabei ist es der Garant für unseren verhältnismäßig stabilen Arbeitsmarkt und ein wichtiger Faktor für unsere verhältnismäßig geringe Jugendarbeitslosigkeit. Das wird mittlerweile auch im europäischen Ausland anerkannt. Damit die duale Ausbildung weiter gestärkt wird, müssen aus unserer Sicht die Berufsschulen besser ausgestattet werden. Dafür tragen aus meiner Sicht nicht nur die Kreise und kreisfreien Städte, sondern auch das Land die Verantwortung.

     

    Wenn man den Fachkräftemangel bekämpfen möchte, muss man die Chancen für junge Menschen in Schleswig-Holstein generell verbessern. Der ‚Brain-Drain‘, also die Abwanderung vieler junger Menschen z.B. nach dem Abitur oder nach Ausbildung und Studium ist brandgefährlich für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes, weil leider zu wenig junge Menschen im Gegenzug zu uns kommen. Es fehlt noch immer ein Industriekonzept und eine zielgerichtete Ansiedlungsstrategie für unser Bundesland.

     

    Das sollte zudem die Gründerkultur im Land durch geeignete Maßnahmen stärken. Da ist Schleswig-Holstein nicht gut aufgestellt. Die chronische Unterfinanzierung der Hochschulen müssen wir energischer anpacken! Gerade mit Blick auf die Digitalisierung müssen die MINT-Fächer und insbesondere das Unterrichten von Programmiersprachen konsequent gestärkt werden. Das Potenzial von Flüchtlingen für unseren Arbeitsmarkt muss realistisch betrachtet werden, aber es gibt durchaus Potenzial und das sollten wir – nicht nur im Interesse der Flüchtlinge, sondern auch in unserem eigenen Interesse – versuchen zu nutzen.

     

    Und wir brauchen endlich ein modernes Einwanderungsgesetz, um beim weltweiten Wettbewerb um die besten Köpfe gute Chancen zu haben. Wir sind seit vielen Jahren ein Einwanderungsland und es gilt, dies endlich mit klaren Kriterien zu ordnen. Wir wissen doch alle, dass man nicht allein mit den Menschen, die schon hier sind, dem Fachkräftemangel Herr werden kann. Ich freue mich, dass der Landtag vor einigen Wochen das FDP-Flüchtlings- und Einwanderungskonzept beschlossen hat. Ich hoffe auch, dass die Landesregierung im Bundesrat entsprechend tätig wird. Der anhaltende Widerstand der Union gegen ein Einwanderungsgesetz ist mir ehrlich gesagt unbegreiflich.“
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  • 10.06.2016

    Christopher Vogt: Vom sinnvollen Einsatz der Entflechtungsmittel hängt die Zukunft als Tourismusland

    „Über die sogenannten Entflechtungsmittel des Bundes fließen jedes Jahr über zwei Milliarden Euro in die Infrastruktur der 16 Bundesländer. Unser Bundesland erhält rund 76 Millionen Euro und über deren Verteilung im Land kann man trefflich streiten, denn es gilt, auch auf der kommunalen Ebene mit einem erheblichen Sanierungsstau umzugehen und obendrein ein weiter anwachsendes Verkehrsaufkommen zu bewältigen. Davon hängt nicht nur unsere Lebensqualität ab, sondern auch unser Wohlstand und besonders die Zukunft als Tourismusland.

     

    Laut einer Studie des Instituts für Tourismus- und Bäderforschung in Nordeuropa gehen die Autoren bei prognostizierten – und nicht unrealistischen – 20 Prozent mehr Übernachtungen innerhalb der kommenden neun Jahre davon aus, dass allein dies zusätzliche vier Millionen PKW-Anreisen und zusätzliche 1,7 Millionen Bahnreisen in Schleswig-Holstein bedeuten wird.

     

    Wenn man sich den Gesamtzustand der Gemeinde- und Kreisstraßen in Schleswig-Holstein anschaut, dann stellt man fest, dass dieser kaum besser ist als beim maroden Landesstraßennetz. Dementsprechend groß ist die die Herausforderung, vor der das Land nicht nur beim eigenen, sondern auch beim kommunalen Straßennetz steht. Vor diesem Hintergrund teilen wir die Auffassung der CDU-Fraktion, dass das Land in diesem Etat wieder andere Schwerpunkte setzen muss.

     

    Im Haushaltstitel mit der Zweckbestimmung ‚Zuweisungen aus Bundesmitteln für den kommunalen Straßenbau (ohne Radwegebau)‘ – ich wiederhole ‚ohne Radwegebau‘, es gibt ja seit dem Regierungswechsel auch wieder einen Titel ‚mit Radwegebau‘ – finden sich komischerweise mehrere Projekttitel im Bereich des Radwegebaus.

     

    Wir haben es also nicht nur mit einer falschen Schwerpunktsetzung zu tun, weil neben völlig marode Straßen neue Radwege gebaut werden. Hier werden auch Haushaltsmittel völlig schmerzfrei zweckentfremdet. Das kann es nun wirklich nicht sein. Das muss aufhören und die Schwerpunktsetzung muss wieder eine andere werden. ‚Erhalt vor Neubau‘ ist doch sonst auch immer Ihr Credo!

     

    In diesem Jahr sind laut Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage des Kollegen Callsen vom 29. April 2016 noch gar keine Mittel an die Kreise und kreisfreien Städte geflossen, aufgrund der – wie es darin hieß – ‚noch laufenden bzw. in der Vorbereitung befindlichen Ausschreibungen‘. Gerade ein Bundesland, das eine beliebte Tourismusdestination ist, kann sich keinen Sanierungsaufschub leisten. Die vorhandenen Mittel müssen schneller und unbürokratischer freigegeben und nicht ausgerechnet mitten in der Sommersaison verbaut werden.

     

    Aufgrund der Flüchtlingssituation – genauer gesagt: der mittlerweile stark gestiegenen Zahl an anerkannten Bewerbern – werden die kommunalen Haushalte durch den Anstieg der SGB-II-Empfänger erheblich belastet. Das wird vom Bund leider nicht ansatzweise in angemessener Form aufgefangen. Das Land sollte die Kommunen auch vor diesem Hintergrund bei der Sanierung ihrer Straßennetze stärker unterstützen.

     

    Mit Blick auf den Wegfall der Entflechtungsmittel nach 2019 spricht sich auch meine Fraktion für eine verlässliche Nachfolgeregelung aus. Alles andere wäre eine Katastrophe für die kommunale Infrastruktur in unserem Bundesland.

     

    In ihrem Änderungsantrag geht die Koalition leider nicht wirklich detailliert darauf ein, wie eine Nachfolgeregelung genau aussehen sollte. Das wird zwischen Bund und Ländern offenbar immer noch verhandelt. Ich gehe aber davon aus, dass die Zusage von Finanzministerin Heinold weiterhin gilt, dass die bisherigen Mittel auf jeden Fall auch nach 2019 an die Kommunen fließen werden. Und ich bin auch sehr zuversichtlich, dass sich ihr Nachfolger im Jahr 2019 dann auch daran halten wird.

     

    Abschließend kann ich der Koalition einen Punkt nicht ersparen: Sie fordern in Ihrem Antrag vom Bund zu Recht, eine ‚dauerhafte, verlässliche, auskömmliche und zukunftsfähige Finanzierung für alle Verkehrsträger in Schleswig-Holstein‘ sicherzustellen.

     

    Angesichts des vorhandenen Spielraums im Landeshaushalt in Ihrer Regierungszeit wäre es deutlich glaubwürdiger, wenn man dann auch selbst seine Hausaufgaben gemacht und das Landesstraßennetz erheblich besser finanziert hätte. Das ist nämlich weder auskömmlich noch verlässlich und schon gar nicht zukunftsfähig. Wenn Sie bereit wären, sich da zu korrigieren, würden wir das sehr unterstützen.“

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  • 10.06.2016

    Christopher Vogt: Landesregierung muss den Landesbetrieb Straßenbau aufgabengerecht ausstatten

    „Die Verkehrspolitik in unserem Bundesland ist seit Jahren dadurch gekennzeichnet, dass das Land erhebliche Probleme beim Erhalt der Landes- und Bundesstraßen und bei der Planung neuer Infrastrukturprojekte wie der A 20 hat. Die Bürgerinnen und Bürger haben davon mittlerweile die Nase gestrichen voll. Es sollte allen Verantwortlichen sehr zu denken geben, dass bei der Forsa-Umfrage von ‚Kieler‘ und ‚Lübecker Nachrichten‘ vor einigen Wochen die Verkehrsprobleme des Landes nach der Flüchtlingspolitik als wichtigstes landespolitisches Thema genannt wurden. Wundern kann sich darüber niemand. Die Probleme sind hausgemacht. Die gute Nachricht dabei ist: Das Land hat es selbst in der Hand, dass es zukünftig besser wird.

     

    Auf einem guten Weg ist die Landesregierung da aber leider nicht. Dem Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr werden – nicht erst seit gestern – nicht nur die Mittel für dringend benötigte Erhaltungs- und Baumaßnahmen vorenthalten, sondern auch nach wie jedes Jahr immer mehr Stellen gestrichen. Seit Minister Meyer im Amt ist, wurden Jahr für Jahr Planungskapazitäten im Landesbetrieb abgebaut. Angesichts dieser aus unserer Sicht falschen Schwerpunktsetzung darf sich niemand über die massiven Verkehrsprobleme in Schleswig-Holstein wundern.

     

    Die Voraussetzung für einen Personalabbau wäre ja ein Wegfallen von Aufgaben. Das ist beim Landesbetrieb aber nicht der Fall. Der Landesbetrieb hat nicht weniger, sondern immer mehr Aufgaben zu bewältigen. Dieser Trend wird sich mit dem neuen Bundesverkehrswegeplan sogar noch verstärken.

     

    Während diese Landesregierung in anderen Bereichen mal eben über 1.000 Stellen geschaffen und den Personalabbaupfad de facto beerdigt hat, beharrt sie hier stur auf veralteten Plänen, die völlig kontraproduktiv sind. Wir wollen die Landesregierung deshalb mit unserem Antrag auffordern, den Personalabbau beim Landesbetrieb umgehend zu stoppen und den LBV endlich aufgabengerecht auszustatten.

     

    Außerdem fordern wir, dass Minister Meyer dem Landtag bis zur Sommerpause ein Konzept vorlegen soll, mit dem es gelingen kann, endlich in ausreichendem Umfang qualifiziertes Personal für die Planung von Verkehrsprojekten anzuwerben. Da muss es um die Bezahlung, um die Standorte und die beruflichen Perspektiven gehen. Wir haben jetzt wirklich lang genug darüber gesprochen. Wenn man beim Landesbetrieb stetig Personal abbaut und Planer deutlich schlechter bezahlt als die Bauwirtschaft und die öffentliche Hand in Hamburg oder auch den Kommunen, ist es doch logisch, dass die Fachkräftegewinnung nicht funktionieren kann.

     

    Es macht nicht nur verkehrspolitisch, sondern auch finanzpolitisch überhaupt keinen Sinn, dass das Landesstraßennetz weiter zerfällt und vom Bund finanzierte Projekte nicht realisiert werden. Das Land verfügt seit Jahren über kein einziges baureifes Projekt. Wenn man hier nicht endlich die Kurve kriegt, drohen dem Land nicht nur noch mehr Verkehrsprobleme, sondern auch mehr denn je ein Abfließen von Bundesmitteln in andere Bundesländer. Das wäre verantwortungslos.

     

    Nicht nur die Piraten, sondern auch die Koalition haben uns nun einen Änderungsantrag vorgelegt, mit dem sie einen schriftlichen Bericht zum Juli-Plenum fordern. Bisher wurde uns von der Landesregierung immer mitgeteilt, dass schriftliche Berichte bis zur nächsten Tagung nicht umsetzbar sind, aber wir nehmen das interessiert zur Kenntnis. Ich möchte darum bitten, die Änderungsanträge zu selbständigen Anträgen zu erklären, wir können diesen nämlich auch zustimmen. Der Berichtsantrag der Piraten ist übrigens deutlich konkreter. Der sollte deshalb auch beschlossen werden.

     

    Die Koalitionsfraktionen sollten den Hilferuf des Verkehrsministers in Sachen Ausstattung des Landesbetriebes endlich erhören. Herr Meyer hat in einem Schreiben (Umdruck 18/5846) an den Finanzausschuss den Personalabbau beim Landesbetrieb zu Recht kritisiert. Wörtlich heißt es darin: ‚Weiterer Personalabbau ist nicht zielführend, um den Erhalt bzw. die Verbesserung der Straßeninfrastruktur zu gewährleisten.‘ Dass dann im Nachgang sein Staatssekretär in den Lübecker Nachrichten erklärt, dass der Personalbestand bis zur Landtagswahl im Mai 2017 ausreichend sei, ist wirklich absolut lächerlich. Der Stellen- und Personalbericht der rot-grün-blauen Landesregierung aus dem Jahr 2014 sieht 10 Prozent Personalabbau im Landesbetrieb bis zum Jahr 2020 vor. Das sind jedes Jahr weitere 14 Stellen und 2020 sogar 23 Stellen.

     

    Der Minister kritisiert in schöner Regelmäßigkeit zu Recht den Bund, weil dieser die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung nicht vernünftig ausstattet. Glaubwürdig ist das nicht, solange er mit seiner Behörde genau das Gleiche tut. Und dann kommt auch noch der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, Enak Ferlemann, der am 23. März 2016 im SHZ erklärt hat, dass das Land seine Planungskapazitäten um mindestens 50 Prozent erhöhen müsse. Ich habe die Landesregierung danach gefragt und man teilt dies nicht. Meine Sorge ist, dass Union, SPD und Grüne die Auftragsverwaltung aufgeben und die Zuständigkeit für unser Autobahnnetz komplett an Herrn Dobrindt abgeben wollen. Beim Nord-Ostsee-Kanal und beim Rendsburger Kanaltunnel sehen wir doch, dass das nicht die Lösung ist.“

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  • 10.06.2016

    Christopher Vogt: Die Mietpreisbremse löst keine Probleme – sie schafft neue

    „Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) hat kürzlich zur großen Überraschung vor allem sozialdemokratischer Minister in Bund und Ländern festgestellt, dass die Mietpreisbremse nicht funktioniert und dass sie stattdessen zunächst sogar kontraproduktiv gewirkt hat, weil die Mieten vielfach einfach kurz vor ihrem Inkrafttreten vorsorglich erhöht wurden. So ist die Bremse oftmals zum Turbo geworden.

     

    Ich kann kaum glauben, dass sich die Sozialdemokraten tatsächlich darüber wundern, dass gesetzliche Preisbremsen auf Märkten mit hoher Nachfrage nicht funktionieren und teilweise sogar kontraproduktiv wirken. So naiv kann man doch eigentlich gar nicht sein. Anstatt jetzt erneut die ach so bösen Vermieter anzuprangern und ihnen mit härteren Sanktionen zu drohen, sollten die Sozialdemokraten endlich ihre wohnungsbaupolitischen Hausaufgaben machen.

     

    Es bringt doch den Mietern, die die Sozialdemokraten offenbar immer noch als ihre Kernklientel ansehen, überhaupt nichts, wenn die Herren Maas und Studt weiterhin mit unsinnigen Gesetzen und Verordnungen an Symptomen herumdoktern und die Ursachen für steigende Mieten außer Acht lassen. Der Wohnungsmarkt wird seit Jahren auch in Schleswig-Holstein immer stärker dadurch geprägt, dass es einen Drang in die Zentren und gleichzeitig immer kleinere Haushalte gibt.

     

    Das hat verschiedene Gründe. Zudem gab es in den letzten Jahren in Deutschland auch mehr Zuwanderung aus anderen EU-Staaten als zuvor prognostiziert. Diese anhaltenden Trends erzeugen natürlich eine immer höhere Nachfrage beispielsweise in Kiel oder dem Hamburger Umland, der mit einem größeren Angebot in diesen Regionen begegnet werden muss, wenn die Mieten bezahlbar bleiben sollen.

     

    Dass die Mietpreisbremse kein geeignetes Instrument ist, um in angespannten Wohnungsmärkten für Entspannung zu sorgen, ist ja nun auch wissenschaftlich bestätigt worden. Es fehlt vielerorts auch schlichtweg an der Grundlage – dem sogenannten Mietspiegel. Und wo es diesen gibt, ist er nicht selten unzureichend. Das schürt dann wieder Unfrieden.

     

    So löst die Mietpreisbremse keine Probleme, sondern schafft sogar neue. Das wird doch in Schleswig-Holstein nicht anders sein als anderswo. Meine Fraktion hat dem Hohen Hause einen Antrag vorgelegt, mit dem die wahrscheinlich auch verfassungswidrige Mietpreisbremse beerdigt und durch eine Kostenbremse ersetzt werden soll.

     

    Der größte Kostentreiber beim Wohnen sind nämlich nicht die Vermieter, sondern der Staat – durch immer höhere Steuern und Abgaben und immer neue Auflagen. Hinzu kommt die Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank, die höhere Immobilienpreise gerade in beliebten Bereichen verursacht und damit die Mieten zusätzlich steigen lässt.

     

    Wie schon gesagt: In den Bereichen mit sehr hoher Nachfrage kann nur zusätzliches Angebot für den benötigten bezahlbaren Wohnraum sorgen. Wir fordern die Landesregierung deshalb dazu auf, gemeinsam mit den Kommunen dafür zu sorgen, dass insbesondere im Bereich der Zentren schnellstmöglich mehr Gebiete zur Schaffung neuen Wohnraums ausgewiesen, Baugenehmigungen schneller erteilt und unnötige bürokratische Hemmnisse konsequent abgebaut werden. Das Land muss dazu die zu strengen Vorgaben der Landesplanung lockern. Die Kommunen müssen mehr Bauland ausweisen. Insbesondere im städtischen Bereich kann auch durch Verdichtungen und Aufstockungen sowie Umnutzungen des Gebäudebestands sehr schnell zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden.

     

    Die Scheinheiligkeit der Wohnungsbaupolitik der letzten Jahre muss ein Ende haben, wenn den Mietern tatsächlich geholfen werden soll. In der Wohnungsbaupolitik lohnt es sich, einmal nach Hamburg zu schauen. Dort werden seit einigen Jahren endlich wieder Jahr für Jahr tausende neue Wohnungen gebaut. Das Ergebnis ist, dass sich der Wohnungsmarkt dort erstmals seit vielen Jahren jetzt zumindest ein wenig entspannt hat. Die Mieten sind dort im Durchschnitt zuletzt um ein Prozent gesunken.

     

    Mit großem Interesse habe ich den umfangreichen Änderungsantrag der CDU-Fraktion gelesen. Darin sind viele Punkte, die wir unterschreiben können, aber es fällt auf, dass das Wort Mietpreisbremse erst ganz am Ende auftaucht.

     

    Auch in der Wohnungsbaupolitik ist der CDU-Fraktion die Politik der Bundesregierung zu Recht peinlich. Ich muss gestehen, ich freue mich darüber, dass es in der CDU-Landtagsfraktion noch wahre Freunde der Sozialen Marktwirtschaft gibt – wie z.B. das junge Talent Peter Lehnert. Hoffentlich bekommen die Freunde der Marktwirtschaft in der Union auch auf der Bundesebene bald wieder mehr Gewicht in ihrer Partei.

     

    Erfreulich finde ich auch, dass die schleswig-holsteinische Wohnungswirtschaft, auf deren Engagement das Land bei der Schaffung von bezahlbarem Wohnraums ja angewiesen ist, unseren Antrag gestern per Pressemitteilung unterstützt hat.

     

    Darin hat sich auch der ehemalige SPD-Bauminister Breitner geäußert. Wenn Sie mir nicht folgen wollen, dann folgen Sie doch wenigstens Ihrem prominenten Genossen, der von dem Thema nun wirklich etwas versteht.“

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  • 10.06.2016

    Dr. Heiner Garg: Einführung des Prüfungsrechtes ist ein historischer Schritt

    „Endlich ist es heute möglich, nach Jahrzehnten engagierter politischer Diskussion innerhalb und außerhalb des Landtages, das Prüfungsrecht in der Eingliederungshilfe für den Landesrechnungshof einzuführen. Ich danke allen Beteiligten, die mit vielen guten Argumenten diesen – historisch zu nennenden – Schritt ermöglicht haben. Insbesondere für Menschen mit Behinderung wird die heutige Entscheidung des Landtages sichergestellt, dass das für sie vorgesehene Geld zielgenau auch dort ankommt, wo es benötigt wird.“

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  • 10.06.2016

    Dr. Ekkehard Klug: Wahlrechtsänderung eröffnet die Möglichkeit zu Manipulation und Fremdbestimmung

    „In der Beschlussempfehlung sind eine Reihe von Punkten zusammengefasst worden.

     

    Ich möchte an dieser Stelle nicht alle Aspekte, die im Plenum bereits einmal erörtert worden sind, noch ein weiteres Mal ansprechen, und will mich daher speziell mit einem Thema befassen, das sehr wichtig ist, für das die vorgeschlagene Wahlrechtsänderung jedoch keine befriedigende Lösung bietet.

     

    Es geht um das Wahlrecht für Menschen unter Vollbetreuung. Sicher kann man darüber nachdenken, ob die Ausschlussregelungen nach § 7 Absatz 2 Landeswahlgesetz noch zeitgemäß sind. Es ist aber aus unserer Sicht zweifelhaft, ob eine bloße Streichung dieses Paragraphen den damit verbundenen Problemen wirklich gerecht wird.

     

    Wenn Personen das Wahlrecht erhalten, die zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung in keinem Bereich mehr fähig sind und die daher in Betreuungsverhältnissen leben, so eröffnet dies die Möglichkeit zu Manipulationen bei der Stimmabgabe und zu einer totalen Fremdbestimmung, die mit demokratischen Prinzipien absolut unvereinbar sind.

     

    Im Übrigen ist weder im Bundeswahlgesetz noch im Landeswahlgesetz bislang davon die Rede, dass Wahlrechtsausschlüsse durch eine Behinderung begründet werden könnten. Die Behauptung, die angestrebte Änderung sei wegen der UN-Behindertenrechtskonvention erforderlich, ist daher nicht nachvollziehbar.

     

    Der Piraten-Antrag zur Einführung einer Ersatzstimme wird von uns abgelehnt, weil er nicht zuverlässig mit dem Grundsatz der Unmittelbarkeit der Wahl in Einklang zu bringen ist und weil er außerdem unser Wahlrecht unnötig verkomplizieren würde.

     

    Was den weiteren Piraten-Antrag zu Bürgerentscheiden auf Amtsebene betrifft, so ist dazu meiner Ansicht nach bereits in der ersten Lesung das Nötige gesagt worden.“

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  • 10.06.2016

    Dr. Heiner Garg: Der heutige Beschluss muss ein klares und unmissverständliches Versprechen sein

    „Von den Alliierten aus den Konzentrationslagern befreit und in der noch jungen Bundesrepublik strafrechtlich verfolgt und eingesperrt: Das war allein in Westdeutschland für rund 50.000 homosexuelle Männer Realität in der noch sehr jungen Demokratie.

     

    Diese Männer wurden strafrechtlich verfolgt, verurteilt, sie wurden gesellschaftlich geächtet, oft ihre Familien und Existenzen vernichtet: Alltag für homosexuelle Männer in der Bundesrepublik der 50er und 60er Jahre.

     

    Die meisten von ihnen, die heute noch leben, leiden immer noch. Sie leiden zumeist still. Sie konnten nie das Leben führen, das sie sich wünschten. Viele von ihnen waren und sind gebrochene Menschen.

     

    Auf der Grundlage eines Strafrechtsparagrafen aus dem Jahr 1872, der zur Nazizeit (1935) noch einmal verschärft wurde, nahm man ihnen ihre Würde.

     

    Was ihnen angetan wurde, kann nicht wieder gut gemacht werden.

     

    2002 beschloss der Bundestag eine Gesetzesänderung, die alle in der Nazizeit erfolgten Verurteilungen für nichtig erklärte. Männer, die nach dem Krieg verurteilt wurden, sind dagegen bis heute nicht rehabilitiert.

     

    Wir können uns heute – so wie ich das schon aus der Plenardebatte am 11. Dezember 2014 vernommen habe – dafür einsetzen, dass endlich mit einer vollständigen Rehabilitierung dieser Männer endlich der Versuch unternommen wird, ihnen ihre Würde wiederzugeben.

     

    Zugleich soll der heutige Beschluss auch ein klares und unmissverständliches Versprechen für Gegenwart und Zukunft sein:

     

    ‚Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.‘

     

    Zur Geschichte des § 175 StGB in der Bundesrepublik: Mit der Reform des Strafgesetzbuches im Jahr 1969 (kurz vor Ende der Großen Koalition von Bundeskanzler Kiesinger) wurde der Paragraph 175 zum ersten Mal in der Bundesrepublik geändert. Homosexualität unter erwachsenen Männern über 21 war nun keine Straftat mehr.

     

    Am 23. November 1973 führte dann das Kabinett Brandt II eine umfassende Reform des Sexualstrafrechts durch. Der entsprechende Abschnitt im StGB wurde von ‚Verbrechen und Vergehen wider die Sittlichkeit‘ in ‚Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung‘ umbenannt. Ebenso wurde der Begriff der Unzucht durch den der ‚sexuellen Handlungen‘ ersetzt. Im § 175 blieb nur noch der Sex mit Minderjährigen als qualifizierendes Merkmal zurück, wobei man das sogenannte Schutzalter von 21 auf 18 Jahre absenkte.

     

    Sexuelle Kontakte zwischen Frauen fanden im Strafgesetz keine Erwähnung. Für Mädchen galt ein Schutzalter von 14 Jahren. Mit dem damaligen § 182 konnte auf Antrag eines Erziehungsberechtigten der sexuelle Kontakt eines erwachsenen Mannes mit einem Mädchen zwischen 14 und 16 geahndet werden. Am 2. Oktober 1973 bestätigte das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss diese Fassung als verfassungskonform.

     

    Auch verfassungsrechtlich steht der vollständigen Rehabilitierung der verurteilten Männer nichts im Wege:

     

    Die verfassungsrechtliche Legitimation für staatliche Rehabilitierungsmaßnahmen knüpft an den Strafmakel an, mit dem die nach § 175 StGB verurteilten Männer bis heute leben, da die mit den Verurteilungen verbundene ‚Kriminalisierung‘ fortbesteht. Verfassungsrechtlich ist dieser Strafmakel deshalb Impuls für Rehabilitierungsmaßnahmen, weil die Verurteilungen auf einer Norm beruhen (§ 175 StGB), die nach heutigem Verständnis gegen das Grundgesetz verstößt. Grundlagen des staatlichen Rehabilitierungsauftrags sind die grundrechtliche Schutzpflicht sowie das Rechts- und das Sozialstaatsprinzip.

     

    Der Staat ist verpflichtet, die Vereinbarkeit des Strafmakels mit dem Grundgesetz zu überprüfen und sein bisheriges Unterlassen neu zu bewerten. Die Aufhebung der einschlägigen Strafurteile würde auch nicht am Bestehen belastbarer (verfassungsrechtlicher) Grenzen scheitern.

     

    Abschließend danke ich den Kolleginnen und Kollegen: Denn heute ist ein guter Tag, weil der Schleswig-Holsteinische Landtag ein unmissverständliches Zeichen setzt, dass sich die Bundesrepublik zu diesem staatlichen Unrecht bekennen und diesen Fehler endlich korrigieren soll.“

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  • 10.06.2016

    Anita Klahn: Wir brauchen mehr Qualität in Krippe und Kita

    „Ursprünglich hatte die Koalition vorgesehen, die freiwerdenden Betreuungsgeldmittel des Bundes an die Kommunen für den Betrieb und den Bau weiterer Kindertagesstätten weiterzuleiten und die Sprachförderung zu stärken. Bedauerlich, dass diese Mittel jetzt einfach in diese Prämie gesteckt werden.

     

    Grundsätzlich ist jede Entlastung junger Familien zu begrüßen. Und da zählt in der Tat jeder Euro.

     

    Nur leider löst es nicht die grundsätzlichen Probleme, die zu den hohen Elternbeiträgen im Krippen- und Kindertagesbetreuungssystem führen.

     

    Nehmen Sie doch einfach mal die Realitäten zur Kenntnis:

     

    Die Betriebskosten der Krippen und Kindertagesstätten steigen kontinuierlich an. Mieten bzw. Herstellungskosten sind regional sehr unterschiedlich, Energiekosten sind durch politische Entscheidungen extrem angestiegen, Versicherungen, Telefon, Verwaltung – die Liste ist lang und teuer.

     

    Den größten Anteil machen seit jeher die pädagogischen Personalkosten aus. Und das bei einer eigentlich viel zu dünnen Personaldecke und grundsätzlich zu großen Gruppen. Besser qualifiziertes Personal, tarifliche Erhöhungen sind gewollt, sorgen aber für einen weiteren Kostenanstieg.

     

    Wir wollen, dass junge Menschen Familien gründen, also Kinder bekommen.

    Wir wollen aber auch, dass Mütter und Väter gleichberechtigt ihre Berufe weiterhin ausüben können. Sie müssen das auch, um ihre wirtschaftliche Grundlage zu sichern und auch für ihre Rente zu sorgen. Und die Wirtschaft braucht die Fachkräfte.

     

    Daraus resultiert ein stetig prozentual anwachsender Bedarf an Betreuungsplätzen für U3 und Ü3.

     

    Wenn also die Betriebs- und Personalkosten ansteigen, gleichzeitig mehr Plätze vorgehalten werden müssen – kostet es die Kommunen als Träger der Betreuungseinrichtungen richtig viel Geld.

     

    Im Kern ist doch die undurchsichtige und komplexe Finanzierungssystematik das Hauptproblem, und dass sich bislang keine Landesregierung an die Auflösung dieses komplizierten Geflechts getraut hat, da das natürlich erhebliche Kosten für das Land verursacht und mit Veränderungen für die Träger einhergeht.

     

    Die Kommunen ächzen unter dieser steigenden Kostenlast. Viele haben seit langem strukturelle finanzielle Schwierigkeiten. Die Reform des kommunalen Finanzausgleichs versetzte auch bisher finanziell stabilen Kreisen einen Dolchstoß, so dass diese ihre freiwilligen Leistungen reduzieren, sogar müssen, sonst werden ihnen ihre Haushalte nicht genehmigt.

     

    Am Ende der Kette stehen immer die Eltern und müssen höhere Beiträge für die Kinderbetreuung zahlen.

     

    Beispiele dafür gibt es viele, da muss man gar nicht in den Hamburger Rand schauen. So erhöht beispielsweise eine Gemeinde im Kieler Umland für eine achtstündige Betreuung bei U3 die Beiträge von 440 auf 550 Euro, ohne Essen wohlgemerkt und natürlich auch schon zum Beginn des nächsten Kita-Jahres. Andernorts steigt die 9-Stunden-Betreuung um 160 auf 630 Euro. (= 35 Prozent)

     

    Und jetzt tönt die SPD: Entlastung für Familien!

     

    Es wird zu keiner wirklichen Entlastung der Eltern kommen. Im Gegenteil, die Eltern können froh sein, wenn diese 100 Euro die anstehenden Erhöhungen kompensiert und sie nicht weiter belastet werden – also linke Tasche, rechte Tasche. Und von dieser Entlastung spüren die Familien auch nur zwei Jahre etwas.

     

    Aber sie schaffen sieben neue Arbeitsplätze beim Landesamt für soziale Dienste. Hinzu kommen laufende Bürokratiekosten in einer jährlichen Höhe von 50.000 Euro sowie Kosten für die softwaremäßige Abwicklung von über 275.000 Euro.

     

    Wem wollen sie eigentlich glauben machen, dass es bei diesen Kosten bleibt? Nach allen bisherigen Erfahrungen werden auch diese Kosten noch erheblich ansteigen – Stichwort KoPers, Stichwort Korruptionsregister – und den Landeshaushalt noch weiter belasten.

     

    Die Krippenprämie ist doch nicht das, was die Eltern wollen. Die Eltern wollen vorrangig mehr Qualität in Krippe und Kita. Gut ausgebildetes Personal, bessere Personalschlüssel die auch kleinere Gruppen ermöglichen, ansonsten ist eine Umsetzung der Bildungsleitlinien nicht möglich. Vertretungsregelungen, flexiblere, bedarfsgerechte Betreuungszeiten, weniger Schließungszeiten, Förder- und Bildungsangebote, einen gut gestalteten Übergang von der Kita in die Schule.

     

    Anstatt weitere Prämien auszuloben, sollten wir darüber nachdenken, wie die überfällige Modernisierung des Kitagesetzes erreicht werden kann. Wir brauchen bessere Steuerungsinstrumente, um die Qualität im Kita- und Krippenbereich zu stärken, Überkapazitäten zu vermeiden und ein plurales Angebot zu sichern. Auch sollten Eltern, wie es in der modernen Sozialgesetzgebung eigentlich üblich ist, endlich als Anspruchsberechtigte behandelt und nicht zu reinen Leistungsempfängern degradiert werden.

     

    Wir müssen darüber reden, ob wir eine klare Kostenteilung zwischen Land, Kommunen und Träger hinbekommen, die auch Kosteinsteigerungen bei Energie und Personal abdeckt. Wir sollten darüber nachdenken, ob wir von einer Objekt- auf eine Subjektförderung umstellen.

     

    Und wir müssen Fragen beantworten, wie wir zukünftig auch die Versorgung im ländlichen Raum mit ausreichend Angeboten sicherstellen. Zudem könnte etwas mehr Wettbewerb im Kita-Bereich auch nicht schaden, denn Wettbewerb schafft automatisch Qualität.

     

    All diese Punkte würden unsere Kitas und Krippen verbessern. Aber anstatt wirklich sinnvolle Kitapolitik zu betreiben, schaltet die Sozialdemokratie lieber in den Wahlkampfmodus und greift, weil sich ihre Umfragewerte im freien Fall befinden, verzweifelt nach jedem Strohhalm.

     

    Und an eines möchte ich die Koalitionäre gern erinnern: Rot-Grün-Blau hat im Wahlkampf 2012 versprochen, dass letzte Kita-Jahr beitragsfrei werden zu lassen.

     

    Im Koalitionsvertrag sind sie bereits zurückgerudert: ‚wir verfolgen das langfristige Ziel, dass der Besuch des Kindergartens für Familien kostenlos ist‘ und schränken dann ein ‚unter der Voraussetzung, dass die Haushaltslage durch bessere und strukturelle Mehreinnahmen oder Minderausgaben die Gegenfinanzierung sichert.‘

     

    Die Einnahmesituation des Landes ist recht gut, Minderausgaben hat die Küstenkoalition allerdings nicht realisiert. Ihr Wahlversprechen haben sie bereits nach der Wahl im Koalitionsvertrag einkassiert. Worauf werden die Eltern also in der nächsten Wahl vertrauen können?“

     

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  • 09.06.2016

    Dr. Heiner Garg: Wir brauchen eine Stärkung der Pflegeberufe

    „Die Pflegeberufe brauchen eine Novelle der Pflegeausbildung. Dabei darf gerne über alles nachgedacht und auch gerne über alles diskutiert werden. Aber es muss wirklich nicht alles in Gesetzesform gegossen werden, über das man mal nachgedacht hat. Es ist doch schon überraschend, wenn auf Bundesebene nach der Diskussion über eine generalistische oder integrative Pflegeausbildung am Ende vom CDU-Gesundheitsminister ein Gesetzentwurf vorgelegt wird, der eine Einheitsausbildung vorsieht. Politisch bemerkenswert ist es auch deshalb, da die Union sich ansonsten immer für differenzierte Ausbildungsmodelle stark macht. Aber die umgekehrten politischen Vorzeichen gehen noch weiter. Grüne Fachministerinnen und Fachminister auf Länderebene sprechen sich – zu Recht – gegen die Generalistik aus.

     

    Seit Inkrafttreten der Pflegeversicherung hat sich viel im Pflegealltag verändert, insbesondere in den stationären Einrichtungen. Die Menschen sind deutlich älter und häufig multimorbid. Selbstverständlich hat das Konsequenzen für die Ausbildung. Aber die Probleme in der Altenpflege löst man nicht dadurch, dass man den Altenpflegeberuf einfach abschafft. Selbstverständlich ergibt es Sinn, wenn ein Teil der Pflegeausbildung zusammen durchgeführt wird. Von einer integrativen Ausbildung profitieren alle Berufszweige. Wenn immer mehr ältere Menschen im akutstationären Bereich behandelt werden, dann ist es von Vorteil, wenn die Krankenschwester oder der Krankenpfleger auch über demenzielle Erkrankungen Bescheid wissen, und umgekehrt gilt das natürlich auch für die Altenpflege. Aber am Ende macht es einen Unterschied, ob ein Frühchen mit weniger als 500 Gramm oder ein hoch betagter Mensch mit vaskulären Syndromen vom Typ Alzheimer zu pflegen ist.

     

    Wir schlagen daher eine integrative Pflegeausbildung mit einer gemeinsamen Basisbildung vor, die sich dann aber in die einzelnen Zweige der Kinderkrankenpflege, Krankenpflege und Altenpflege spezialisiert. Dabei muss der modulare Aufbau auch durchlässig sein. Auch die Finanzierung muss geklärt werden. Es muss selbstverständlich sein, dass niemand mehr sein Schulgeld mitbringen muss und es muss selbstverständlich sein, dass die Ausbildungsvergütung einheitlich geregelt sein muss. Aber wenn die Finanzierung schon neugeregelt wird, dann darf sie nicht in einem System münden, in dem es zu 32 verschiedenen Umlageverfahren in 16 verschiedenen Länderfonds kommt.

     

    Wir brauchen eine konstruktive Novelle der Pflegeausbildung. Wir brauchen eine Stärkung der Pflegeberufe!“

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  • 09.06.2016

    Wolfgang Kubicki: Die Union gibt das Zeichen aus, dass sie eine gewisse Rückständigkeit zelebriert

    „Das Beamtenrecht kennt eine abgeschwächte Form einer Residenzverpflichtung. So finden wir in § 92 Bundesbeamtengesetz folgenden Passus:


    ‚Beamtinnen und Beamte haben ihre Wohnung so zu nehmen, daß die ordnungsgemäße Wahrnehmung ihrer Dienstgeschäfte nicht beeinträchtigt wird.‘

     

    Die uneingeschränkte Wahrnehmung der Dienstgeschäfte durch die Minister Alheit, Ernst und Meyer ist in diesem Fall, den die CDU jedenfalls in ihren öffentlichen Stellungnahmen moniert, aber unstrittig, denn Hamburg liegt näher am Dienstort der Minister als andere Orte in Schleswig-Holstein, z.B. Sylt. Von einem möglichen Ministerpräsidenten Liebing würde die CDU aber nie fordern, dass er seinen Wohnort verlässt und näher an die Landeshauptstadt zieht, um seine Dienstgeschäfte besser wahrnehmen zu können.

     

    Der vorliegende Gesetzentwurf ist so zu verstehen, dass es aus Sicht der Union den in Hamburg lebenden Ministern angeblich an Verständnis für schleswig-holsteinische Themen mangelt.

     

    In der Pressemitteilung des Fraktionsvorsitzenden Daniel Günther vom 27. Mai lesen wir in indirekter Rede:

     

    ‚Bei den Ministern Alheit, Ernst und Meyer sei auch zu spüren, dass ihnen bei vielen schleswig-holsteinischen Themen das Herzblut fehle.‘

     

    Hier stellen sich aber die folgenden Fragen: Ist „Herzblut“ vom Wohnort abhängig? Haben Minister, die beispielsweise in Schleswig-Holstein geboren wurden und viele Jahre dort gelebt haben, deshalb weniger ‚Herzblut‘ und Verständnis für die Probleme der Menschen im Land, wenn sie irgendwann nach Hamburg gezogen sind? Kann man ‚Herzblut‘ und Identifikation mit dem Land per Gesetz verordnen?

     

    Vor dem Hintergrund der bisherigen Aktivitäten der CDU auf diesem Gebiet ist das in höchstem Maße inkonsistent – und es entsteht der Verdacht, dass es der CDU nicht um die konkrete Sache geht, sondern um eine parteipolitische Instrumentalisierung einer Verfassungsänderung. Hier sei nur gesagt: Mit Verfassungsrecht spielt man nicht!

     

    Denn: Wie viel Herzblut hatte Werner Marnette, der sich als Hamburger und schleswig-holsteinischer Landesminister in der gleichen Situation befunden hat? Wie viel Heimatliebe zu Schleswig-Holstein konnte Volker Rühe vorweisen, der als Hamburger Direktkandidat im Bundestag schleswig-holsteinischer Ministerpräsident werden wollte?

     

    Die von der Union so gepriesene ‚Heimatverbundenheit‘ war wohl weniger Antrieb für diese sinnentleerte Initiative, vielmehr gibt die Union das Zeichen aus, dass sie eine gewisse Rückständigkeit zelebriert. Der Weg zu einer Partei für die urbanen Räume ist für die CDU in Schleswig-Holstein offensichtlich noch sehr weit.

     

    Grundsätzlich: Warum macht es die CDU zu ihrem Problem, dass die schleswig-holsteinische SPD zu wenige ministrable Persönlichkeiten in ihren Reihen hat? Wir sollten vielmehr Torsten Albig dankbar dafür sein, dass er sich zumindest darum bemüht hat, besseres Personal von außen zu bekommen. Ob diese Bemühung jedoch von Erfolg gekrönt war, kann jeder für sich selbst bewerten.

     

    Abschließend: Es ist durchaus wahrscheinlich, dass die CDU mit dieser Initiative verfassungsrechtliche Belange berührt – denn gerade im Fall des Ehepaars Ernst/Scholz könnte die beiderseitige landesverfassungsrechtliche Verpflichtung zum Wohnungswechsel gegen den grundgesetzlichen Schutz von Ehe und Familie verstoßen (Art. 6 GG Abs. 1: ‚Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.‘)

     

    Sprich: Das Zusammenspiel beider Verfassungen könnte in diesem besonderen Punkt grundgesetzwidrig sein. Das ist für mich deshalb so bemerkenswert, weil ich bislang noch der Ansicht war, dass sich die Union immer für den Schutz von Ehe und Familie eingesetzt hat.“

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  • 09.06.2016

    Dr. Ekkehard Klug: Abwicklung des Bremer Niederdeutsch-Instituts schafft Spielräume

    „Der Bericht zur Umsetzung der Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen bietet in jeder Legislaturperiode eine willkommene Gelegenheit, sich der besonderen Vielfalt Schleswig-Holsteins bewusst zu machen.

     

    Wie in der Präambel der europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen treffend beschrieben, trägt die Verwirklichung ihrer Vorgaben zur ‚Erhaltung und Entwicklung der Traditionen und des kulturellen Reichtums Europas‘ bei.

     

    Schleswig-Holstein hat im Bereich der Förderung von Sprache und Kultur von nationalen Minderheiten früh Pionierarbeit geleistet und ein Bewusstsein für diese politischen Aufgaben etabliert. Dazu gehört insbesondere das Verständnis dafür, dass kulturelle und sprachliche Unterschiedlichkeit nicht ein Hemmnis darstellt, sondern vielmehr einen Gewinn für Gesellschaft und Politik bedeutet.

     

    Der Sprachenchartabericht 2016 bietet auch die Gelegenheit, an die besondere Stärke einer multikulturellen Gesellschaft zu erinnern und die daraus resultierende Fülle an unterschiedlichen Erfahrungen auf der ‚Habenseite‘ unseres demokratischen Gemeinwesens zu verbuchen.

     

    Bei aller grundsätzlichen Übereinstimmung ‚hakt‘ es bisweilen vor allem dann, wenn es um konkrete Fragen der Umsetzung minderheitensprachlicher Ziele geht.

     

    Aktuell zeigt die öffentliche Diskussion über die Kündigung des Vertrages über das Institut für niederdeutsche Sprache in Bremen, die alle vier norddeutschen Trägerländer ausgesprochen haben.

     

    So, wie sich die Situation mittlerweile darstellt, ist das Vertrauensverhältnis zu maßgeblichen Personen im INS seitens der vier Bundesländer, die die Arbeit des Instituts ja finanzieren, offenbar vollständig zerrüttet.

     

    Dies hängt anscheinend vor allem damit zusammen, dass sich die Länder wegen fehlender Information und Einbeziehung bei wesentlichen finanziellen und personellen Entscheidungen in den letzten beiden Jahren quasi ‚ausgebootet‘ gefühlt haben. Allem Anschein nach ist die Sache auch nicht mehr auf einfache Art und Weise zu reparieren.

     

    Ich begrüße es sehr nachdrücklich, dass Frau Ministerin Spoorendonk in dieser verfahrenen Lage die Initiative ergreifen und alle schleswig-holsteinsichen Akteure im Bereich Niederdeutsch an einen ‚Runden Tisch‘ einladen will. Dabei wird es auch um die Frage gehen, wie die schleswig-holsteinischen Landesmittel ab 2018 sinnvoll im Sinne einer guten/möglichst besseren Förderung der niederdeutschen Sprache eingesetzt werden können, wenn sie – nach Ablauf der INS-Förderung – für neue Zwecke verfügbar sein werden.

     

    Ich denke, wir sollten diese Diskussion seitens des Landtages konstruktiv begleiten.

     

    Ich kann mir zum Beispiel gut vorstellen, dass die beiden Niederdeutsch-Zentren in Ratzeburg und Leck in Zukunft durch erhöhte Landesmittel in die Lage versetzt werden, noch mehr als bisher für die Förderung der niederdeutschen Sprache in unserem Bundesland tun zu können.

     

    Die Liste der Aktivitäten, die das Bremer Institut beispielsweise nach seinem Jahresbericht 2015 speziell in Schleswig-Holstein durchgeführt hat, ist ja vergleichsweise überschaubar. Insofern bietet die nun anstehende Neu-Konzeptionierung der Niederdeutsch-Förderung auch eine Chance, einen größeren Nutzen für unser eigenes Bundesland zu erreichen.“

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  • 09.06.2016

    Wolfgang Kubicki: Wir sollten eine sachliche Debatte zur Ausweisung als Nebenstrafe führen

    „Deutschland ist ein Einwanderungsland und da sollte sich die Politik auch die Frage stellen, ob der Umgang mit Ausländern in einer  Einwanderungsgesellschaft auf der Grundlage des Gefahrenabwehrrechts nicht überholt ist.

     

    Ein Fremdenpolizeirecht, das bei der Entscheidung über eine Ausweisung schematisch die privaten Migrationsinteressen des Ausländers gegen die öffentlichen Interessen ausspielt, die für die Beendigung des Aufenthalts sprechen, erscheint jedenfalls nicht mehr zeitgemäß.

     

    In den allermeisten Fällen ist das Strafrecht das geeignete und auch ausreichende Instrument, um mit dem Sachverhalt, der Anlass für die Ausweisung ist, in angemessener Weise umzugehen – vor allem wenn man bedenkt, dass das Gesetz ohnehin bei bestimmten Delikten oder ab einer bestimmten Freiheitsstrafe als Regelfolge die Ausweisung vorsieht.

     

    Wenn das so ist, sollte man auch darüber nachdenken, es den Strafgerichten zu ermöglichen, in diesen Fällen die Ausweisung als Nebenstrafe anzuordnen. Auf einen zweiten Prozess vor dem Verwaltungsgericht könnte man dann verzichten. 

     

    Das ist eine Forderung, die kann man teilen oder ablehnen. In jedem Fall sollte man sie aber sachlich diskutieren und nicht, lieber Kollege Peters, bewusst völlig abwegige Zusammenhänge konstruieren, um so politisch Andersdenkenden unlautere Motive zu unterstellen.

     

    Diese Strategie, Forderungen anderer zu kontaminieren und diese so schon allein durch die Verwendung bestimmter Begriffe ins Unrecht zu setzen, ist nicht nur perfide, sie ist auch schädlich für unser demokratisches Klima, weil eine solche Haltung von der Notwendigkeit befreit, einen sachlichen Diskurs zu führen.

     

    Es ist deshalb auch absurd und scheinheilig, sehr geehrte Ministerin Spoorendonk, eine Versachlichung der Debatte zu fordern, aber gleichzeitig den Gegenüber als Populisten zu etikettieren, um ihn so von vornherein als gleichberechtigten Diskussionspartner zu diskreditieren.

     

    Gerade von den Menschen, die sich andauernd in den Stand des moralischen Urteils erheben und dabei dem Anschein nach immer wissen, was Gut und was Böse ist, darf man ein bisschen mehr Differenzierung und Reflexion erwarten können.

     

    Was wir vorschlagen, ist die Verlagerung der Entscheidung über die Ausweisung auf den Strafrichter.

     

    Was wir gerade nicht fordern, ist eine Verschärfung des Ausweisungsrechts.

    Die drastischen Verschärfungen des Ausweisungsrechts der letzten Monate, welche in wesentlichen Teilen im deutlichen Widerspruch zu den Genfer Flüchtlingskonventionen stehen, kommen aus Berlin – im Übrigen mitgetragen von der SPD.

     

    Was spricht für eine Verlagerung der Ausweisungsentscheidung?

     

    a) Der Strafrichter, dessen Urteil der Ausländerbehörde ja zugrunde liegt, muss ohnehin eine Sozialprognose unter Berücksichtigung der Gefährdung der Rechtsordnung durch den Täter anstellen – das ist seine gesetzliche Aufgabe.

     

    b) Und aufgrund seiner weitreichenden Erkenntnismöglichkeiten in einer Hauptverhandlung ist er dafür auch besser geeignet als die Ausländerbehörde, die ja nichts anderes macht, als das öffentliche Interesse gegen das private Interesse des Betroffenen abzuwägen.

     

    c) Insofern wäre es nicht nur sachgerechter, den Strafrichter entscheiden zu lassen, sondern würde auch zu einer Entlastung der Ausländerbehörden führen und damit der Verfahrensbeschleunigung dienen, weil wir dann eben kein zweites Verwaltungsverfahren mehr brauchen.

     

    Der Betroffene würde durch die Verlagerung der Entscheidung auch nicht benachteiligt. Ein Verstoß gegen die Unschuldsvermutung, wie es der Kollege Peters in seiner bereits erwähnten Pressemitteilung insinuiert hat, scheidet denknotwendig aus, da die Nebenstrafe eine Folge der Verteilung ist und die Ausweisung damit auch erst vollstreckt werden kann, wenn das Urteil rechtskräftig ist. Mit der rechtskräftigen Verurteilung endet die Unschuldsvermutung aber.“

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  • 09.06.2016

    Anita Klahn: Zur flächendeckenden Umsetzung brauchen wir Fachlehrer

    „Eingebettet in die größere Thematik der MINT-Förderung ist der Antrag der Piraten durchaus zu begrüßen. Er verdeutlicht noch einmal, dass wir in der Informatik, genau wie in der Mathematik, Physik und Chemie Nachholbedarf haben.

     

    Der Antrag betont ebenfalls, dass Informatik nicht das gleiche ist wie Medienbildung. Bei Informatik geht es – so wie es auch der Fachlehrplan vorsieht – um Algorithmen, um Modellieren und Strukturieren, um Information und Daten und natürlich auch um Systeme und das Programmieren.

     

    In der Sache ist der Antrag aber nichts Neues und er hilft auch nicht weiter.  Es gibt einen Fachlernplan Angewandte Informatik. In der Sekundarstufe kann Informatik im Rahmen der Kontingentstundentafel als eigenständiges Fach oder auch als Wahlpflichtfach angeboten werden.

     

    Was zur flächendeckenden Umsetzung fehlt, sind Fachlehrer!

     

    Und wie katastrophal sich gerade die Personalsituation im Bereich Informatik darstellt, müsste den Piraten aus ihrer eigenen Kleinen Anfrage bestens bekannt sein.

     

    Im Schuljahr 2013/14 gab für die 187 Gemeinschaftsschulen nur drei Lehrer mit Fakultas Informatik, dazu 43 Lehrer mit entsprechender Unterrichtsgenehmigung durch Fortbildung.

     

    Das reicht nicht aus, um an allen Gemeinschaftsschulen fachlich qualifizierten Informatikunterricht verpflichtend zu erteilen.

     

    Bei den Gymnasien sieht es geringfügig besser aus, weil ein etwas höherer Anteil der dort tätigen Lehrkräfte die Qualifizierungsmaßnahmen des IQSH genutzt hat.

     

    Grundsätzlich ist aber deutlich erkennbar, dass wir einen erheblichen Bedarf an Fachlehrern für den Bereich Informatik haben. Dieser Bedarf würde sich noch erhöhen, wenn Informatik im Primarbereich eingeführt wird.

     

    Also ist doch die viel wichtigere Frage zu klären, wie wir mehr junge Menschen für ein entsprechendes Lehramtsstudium gewinnen, bevor wir Konzepte einfordern, die Informatik zum Pflichtfach zu machen.

     

    Natürlich verändert sich die Arbeitswelt durch die digitalen Möglichkeiten – und Ziel einer guten schulischen Bildung sollte die Vorbereitung darauf sein.

     

    Wir reden alle immer wieder darüber, welche Bedeutung die Mathematik, die Naturwissenschaften, die Technik, aber eben auch die Informatik für die Zukunftsentwicklung unseres Landes haben. Welche beruflichen Perspektiven für unsere Kinder in diesem Bereich liegen, wurde Anfang Juni auf dem übrigens vierten MINT-Gipfel von der Kanzlerin betont.

     

    Das Problembewusstsein ist also auf allen Ebenen vorhanden, es fehlen also nur noch gute Lösungen, aber nicht nur für den Teilbereich Informatik. Es geht um die grundsätzlichen strukturellen Probleme im MINT-Bereich.

     

    Um die Neugierde der Kinder für naturwissenschaftliche Zusammenhänge frühzeitig zu wecken, sind Projekte wie das ‚Haus der kleinen Forscher‘ oder die ‚Phänomenta‘ zu fördern. In den Grundschulen wäre eine Mathematik-Offensive zu initiieren, die u. a. eine Fortbildung für  Mathematik-Grundschullehrkräfte beinhaltet, um Rechenschwächen entgegenzuwirken.

     

    Stimmt die Basis, kann in der Sekundarstufe darauf aufgebaut  werden.

     

    Wir befinden uns seit Jahren bei den MINT-Fächern in einer Abwärtsspirale. So halten wir Liberale die Zusammenlegung der naturwissenschaftlichen Fächer Biologie, Chemie und Physik für falsch. Ebenso den Piraten-Vorschlag, Informatik in den Lernbereich der Naturwissenschaften einzugliedern.

     

    Denn das würde bedeuten, dass den Fachbereichen Biologie, Chemie und Physik noch weniger Unterrichtsstunden zur Verfügung stehen und das lehnt meine Fraktion ganz deutlich ab. Wir wollen den MINT-Bereich stärken und nicht noch weiter aufgliedern.

     

    Nur Schülerinnen und Schüler, die erfolgreichen Zugang zu den MINT-Fächern durch gut ausgebildete Fachlehrer gefunden haben, werden MINT-Berufe oder  entsprechende Studiengänge wählen.

     

    Wir begrüßen die grundsätzliche Zielrichtung des Piraten-Antrages. Aus unserer Sicht sind aber die gemachten Vorschläge keine wirklichen Lösungsansätze. Wir sollten den Antrag zum Anlass nehmen, uns im Ausschuss noch mal ganz gezielt mit dem Thema Lehrkräftegewinnung, nicht nur im Bereich Informatik, sondern im gesamten MINT-Bereich auseinanderzusetzen.

     

    Kann z.B. eine frühzeitige und bessere Information zu den MINT- Lehramtsstudiengängen bereits in den gymnasialen Abschlussklassen ein Baustein sein, um gegenzusteuern?

     

    Wie können wir eine echte Mathematik-Offensive an den Grundschulen gestalten, um eine bessere Basis zu schaffen? Welche weiteren Wege können beschritten werden? All das sollten wir im Ausschuss besprechen.“

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  • 09.06.2016

    Dr. Heiner Garg: Schleswig-Holsteins Finanzpolitik erhält eine Ohrfeige aus Berlin

    „Es ist fraglich, ob die Kollegen Lars Winter (SPD) und Rasmus Andresen (Grüne) den aktuellen Bericht des Stabilitätsrates vor dem Verfassen ihrer jeweiligen Pressemitteilung überhaupt gelesen haben. Denn der tatsächliche Wortlaut des Berichtes rechtfertigt nicht die gestrigen Jubelstürme der finanzpolitischen Sprecher von Rot und Grün.

     

    Wer genau hinsieht, stellt nämlich fest, dass Finanzministerin Monika Heinold zu einer Kurskorrektur gezwungen wurde. Denn sie gibt in ihrer Pressemitteilung zu, dass sie erst jetzt die ‚Anzahl der [1.001] Stellen im Bereich Asyl/Flüchtlinge auf ihre Erforderlichkeit hin überprüfen‘ werde. Einen nachvollziehbaren Nachweis einer wirklichen Bedarfsanalyse – wie es FDP-Fraktion und Landesrechnungshof unlängst gefordert haben – hat es offensichtlich bei ihr nie gegeben.

     

    Ferner stellen wir fest, dass der Stabilitätsrat gerade nicht der Auffassung ist – anders als es der Kollege Winter erklärt hat – ‚dass die Küstenkoalition bei der Konsolidierung des Haushaltes weiterhin auf dem richtigen Kurs ist’. Vielmehr analysiert der Rat im Fazit: ‚Das Land sollte einem strikten Konsolidierungskurs folgen‘ – was bedeutet, dass das Land dies derzeit nicht tut.

     

    Abgesehen davon, dass diese Koalition (zu) viel Geld auf eine immerwährende gute konjunkturelle Lage und günstige Zinsentwicklung setzt, verschweigt die knappe Einhaltung der verfassungsrechtlichen Vorgabe die ungebremste Neuverschuldung des Landes in seiner Infrastruktur. Die viel zu geringe Investitionsquote und die wachsenden Betonschulden werden das Land wahrscheinlich teurer zu stehen kommen als die Schulden auf dem Papier.“

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  • 09.06.2016

    Wolfgang Kubicki: Ein weiterer Schritt in die richtige Richtung

    „Wir haben es an dieser Stelle schon mehrfach gefordert: Wir brauchen dringend eine Beschleunigung der Asylverfahren. Und genau darum geht es auch bei der Einstufung der Maghreb-Staaten als sichere Herkunftsländer.

     

    Tatsache ist doch: Die allermeisten Antragsteller aus diesen Ländern erhalten weder grundrechtliches Asyl noch den Status als Flüchtling oder subsidiären Schutz. Das belegen die Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge: Während die Gesamtschutzquote für Menschen aus diesen Ländern 2015 noch 2,1 Prozent betrug, liegt sie im ersten Quartal dieses Jahres nur noch bei 0,7 Prozent.

     

    Und diese wenigen, die hier Schutz suchen, weil sie verfolgt oder diskriminiert werden, – auch oder gerade wegen ihrer sexuellen Identität – haben auch in Zukunft die Chance, einen Schutzstatus zu bekommen – und zwar in einem rechtsstaatlichen Verfahren. Die Einstufung als sichere Herkunftsländer ändert daran überhaupt nichts.

     

    Und dennoch: Es verbleiben über 99 Prozent der Antragsteller aus diesen Staaten, die eben kein Recht auf Asyl haben.

     

    Mit der Aufnahme der Maghreb-Länder in die Liste der sicheren Herkunftsländer wird deshalb der Zeitaufwand gestrafft, der mit der Prüfung dieser Anträge verbunden ist. Und zwar angepasst an die tatsächlichen Erfolgsaussichten dieser Anträge.

     

    Bisher dauert etwa das Asylverfahren eines Marokkaners im Schnitt zehn Monate. Zukünftig wird das erheblich schneller gehen. Das zeigt die Erfahrung mit den Ländern des Westbalkans.

     

    Und dass das jetzt auch für die Maghreb-Staaten Sinn macht, zeigt doch die Prognosen der Bundesregierung, die von einem erheblichen Anstieg von Asylantragstellungen von Staatsangehörigen dieser drei Staaten ausgeht. Über 24.000 Schutzsuchende aus diesen Ländern wurden allein 2015 registriert, aber nur 4900 Anträge gestellt.

     

    Und wenn Sie jetzt einwenden, dass das ganze natürlich nur Sinn hat, wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auch genügend Mitarbeiter hat, um überhaupt schnelle Verfahren durchzuführen, dann haben Sie völlig Recht. Das BAMF muss endlich personell besser ausgestattet werden – da sind wir uns hier alle einig.

     

    Es ist doch aber absurd, auf Verfahrensvereinfachungen zu verzichten, weil deren Effekt bei mehr Mitarbeitern noch größer sein würde.

     

    In der Flüchtlingspolitik fahren Bundes- und auch Landesregierung seit dem letzten Jahr immer nur auf Sicht. Es wird Zeit, dass sich das ändert. 

     

    Wenn der Ministerpräsident aber seine Ablehnung des Asylpaktes II im Februar hier im Landtag damit erklärt, das bringt alles nichts, weil wir in ‚einer verrückt gewordenen zusammenbrechenden Welt‘ leben, dann ist das doch die völlige Aufgabe jeglichen Gestaltungsanspruchs. 

     

    Ja, Herr Albig, wir alle hier wissen, dass sich ein Großteil der Probleme nur in Syrien oder im Irak lösen lässt.

     

    Die Aufgabe von Migrationsgesetzgebung ist doch aber auch, Regelungen für die Menschen zu schaffen, die sich bereits im Land aufhalten. Das darf man doch nicht verkennen. Wie klein wollen Sie sich denn noch machen?

     

    Es ist auch völliger Unsinn, zu sagen, wir verschließen uns dem, weil man mit solchen Maßnahmen dem Druck von Rechtspopulisten nachgebe. Was ist denn das für ein Signal?

     

    Wir werden die Flüchtlingskrise nicht durch moralische Selbstüberhöhung lösen.

     

    Machen Sie deshalb nicht immer den gleichen Fehler und verzichten auf Maßnahmen, die bei der Bewältigung der Krise helfen können.

     

    Niemand behauptet doch, dass die Einstufung dieser Länder gleich zur Lösung der Flüchtlingsproblematik führen wird.

     

    Wir haben deshalb auch gleich ein ganzes Paket von Maßnahmen vorgeschlagen. Summarische Anerkennungsverfahren zur Entlastung des BAMF beispielsweise.

     

    Die Einstufung der Maghreb-Länder als sichere Herkunftsstaaten wäre ein weiterer Schritt in die richtige Richtung.

     

    Es würde deshalb von einer vorausschauenden und verantwortungsvollen Flüchtlingspolitik zeugen, wenn die Landesregierung der Einstufung im Bundesrat zustimmt. Es reicht nämlich nicht aus, immer nur darauf zu hoffen, dass die anderen Länder schon zustimmen werden.“

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  • 08.06.2016

    Dr. Ekkehard Klug: Regelungen zum Polizeibeauftragten sind verfassungsrechtlicher Murks

    „Wir Freie Demokraten lehnen die Schaffung einer ‚Polizeibeauftragten‘ ab.

    Dies ist nichts anderes als eine von der Küstenkoalition Rot-Grün-SSW verfügte Misstrauenserklärung gegen die Landespolizei.

     

    Genauso gut könnte man einen ‚Umweltbehördenbeauftragten‘ einrichten, der Beschwerden gegen fehlerhafte oder die Bürger störende Handlungen der Umweltbürokratie aufgreift, oder vielleicht auch gleich einen ‚Regierungsbeauftragten‘ – als Beschwerdestelle bei fragwürdigen Aktivitäten der Landesregierung.

     

    Rot-Grün-SSW wählt exklusiv Polizei als Zielscheibe ihres Misstrauens. Damit demonstrieren die Regierenden nichts anderes als ein gestörtes Verhältnis zur schleswig-holsteinischen Landespolizei.

     

    Zu diesen politischen Einwänden kommen noch rechtliche bzw. verfassungsrechtliche Bedenken hinzu. Diese Bedenken beruhen auf einer Stellungnahme des Wissenschaftlichen Dienstes, die vom 6. Juni datiert und die uns gestern erreicht hat.

     

    Zum einen ist die Reichweite der Befugnisse des Polizeibeauftragten mit Blick darauf, dass er seine Befugnisse der gesetzgeberischen Konzeption nach nicht vom Petitionsausschuss ableitet, aus verfassungsrechtlicher Sicht problematisch.

     

    Laut § 17 des Bürgerbeauftragtengesetzes hat die oder der Beauftragte für die Landespolizei auf eine einvernehmliche Erledigung der Angelegenheit hinzuwirken.

     

    Hierzu kann sie oder er eine mit Gründen zu versehende Empfehlung aussprechen oder der zuständigen Stelle Gelegenheit zur Abhilfe geben.

     

    Jedenfalls in einem laufenden gerichtlichen Verfahren wären Empfehlungen des Polizeibeauftragten an das Gericht, welches das jeweilige Verfahren führt, jedoch unzulässig.

     

    Dies entspricht ja im Übrigen auch der Praxis parlamentarischer Petitionsausschüsse: Wann immer bereits bei einem Gericht ein laufendes Verfahren vorliegt, hat sich ein Gesetzgebungsorgan da herauszuhalten. Es darf keinen unmittelbaren Einfluss auf die Entscheidung konkreter Fälle in laufenden Gerichtsverfahren nehmen.

     

    Als problematisch stellen sich nach Ansicht der WD-Stellungnahme auch Empfehlungen an die Staatsanwaltschaften in laufenden Ermittlungsverfahren sowie an die Disziplinarbehörde in laufenden Disziplinarverfahren dar.

     

    Und ebenso problematisch ist außerdem auch die Absicht der Antragsteller, das Beschwerderecht auch auf ein persönliches Fehlverhalten von Polizisten des Bundes oder anderer Bundesländer auszuweiten.

     

    Diese auswärtigen Polizeibeamtinnen und -beamten stehen aber in keiner dienstrechtlichen Beziehung zum Land Schleswig-Holstein und sind insofern hinsichtlich individueller Verfehlungen auch nicht dem Kontrollrecht des Landtages Schleswig-Holstein unterworfen.

     

    Zusammenfassend lässt sich sagen: Die von Rot-Grün-Blau angestrebten gesetzlichen Regelungen zur Einführung eines ‚Polizeibeauftragten‘ sind eine politische Ohrfeige und eine Misstrauenserklärung gegen die Landespolizei – und darüber hinaus sind sie auch noch in rechtlicher bzw. verfassungsrechtlicher Hinsicht ziemlicher Murks!“

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  • 08.06.2016

    Anita Klahn: Ziel des Gesetzes soll eine gute Versorgung und nachhaltige Integration sein

    „Der vorliegende Gesetzentwurf ist eine Folge des seit 1. November 2015 gültigen länderübergreifenden Verteilverfahrens nach § 42 SGB VIII zur Unterbringung und Versorgung von minderjährigen unbegleiteten Ausländern.

    Bis dahin war allein die Kommune für die Unterbringung und Versorgung von minderjährigen unbegleiteten Ausländern zuständig, in deren Einzugsbereich die Jugendlichen aufgegriffen wurden.

     

    Dieses führte zu einer erheblichen Belastung einzelner Regionen, denn bundesweit konzentrierten sich die Inobhutnahmen von unbegleiteten minderjährigen Ausländern auf die zehn größten Städte in Deutschland, wie zum Beispiel Hamburg, Berlin, Frankfurt und München.

     

    Dass diese bei bundesweit mehr als 67.000 unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in 2015 auf eine Entlastung und gleichmäßige Verteilung über das gesamte Bundesgebiet drängten, ist nachvollziehbar und auch im Sinne einer besseren Integration dieser Jugendlichen.

     

    Aber auch in Schleswig-Holstein wurden und werden überdurchschnittlich viele unbegleitete minderjährige Ausländer aufgegriffen. Da sind einige Kreise wie Ostholstein oder Schleswig-Flensburg, die auf der Transitstrecke nach Skandinavien liegen, aber auch die kreisfreien Städte stärker betroffen als andere Kommunen, wie das Ministerium das Problem richtig darstellt. Von daher wird der grundsätzliche Regelungsinhalt des Gesetzentwurfes von uns auch anerkannt. Aber wie so oft, geht es um das Detail.

     

    2.507 unbegleitete minderjährige Ausländer leben mit Stand vom 18. März 2016 laut Landesregierung in Schleswig-Holstein. Eine beachtliche Anzahl.

     

    Die Länder sind ermächtigt, und dazu dient ja auch der vorliegende Gesetzentwurf, die Verteilung auf die örtlichen Träger, also auf die Jugendämter der Kreise und kreisfreien Städte, zu regeln. Hier ist für uns Liberale die zentrale Frage, wie die konkrete Ausgestaltung aus sieht.

     

    Durch das Bundesverwaltungsamt erfolgt die Zuweisung der aufzunehmenden minderjährigen unbegleiteten Ausländer nach dem Königsteiner Schlüssel (3,4 Prozent). Und an dieser Stelle haben wir bereits darüber diskutiert, dass Schleswig-Holstein eher ein abgebendes Land ist, während Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Sachsen-Anhalt zur Aufnahme verpflichtet sind. Zu dieser Erkenntnis ist die Ministerin zwar erst spät gekommen, aber diese Zahlen liegen ja jetzt vor.

     

    Der Gesetzentwurf sieht grundsätzliche Aufnahmequoten der Kreise und kreisfreien Städte vor, die sich an dem Einwohnerschlüssel orientieren. Aber reicht dieses Kriterium allein aus?

     

    Sind nicht andere Kriterien wichtiger, wie zum Beispiel der Anteil von Jugendlichen unter 18 Jahren in den aufnehmenden Jugendamtsregionen? Oder ist zu berücksichtigen, ob bestimmte Jugendämter schon jetzt erheblich mit auffälligen Jugendlichen belastet sind.

     

    Weitere Kriterien einer Verteilung könnten auch sein, ob es ausreichende Schulangebote oder Ausbildungsplatzangebote sowie Freizeitangebote für Jugendliche vor Ort gibt, um eine gute und schnelle Integration zu erreichen.

    Diese Details fehlen uns Liberalen im vorliegenden Gesetzentwurf und ich finde es den Kommunen gegenüber wenig fair, wenn diese erst später per Verordnung geregelt werden.

     

    Also, ich bin der Auffassung, dass diese wesentlichen Eckpunkte im Gesetz direkt geregelt werden sollten. Andere Bundesländer, wie zum Beispiel NRW, tun dieses.

     

    Auch ist die Frage hinsichtlich der Clearingstellen zu beantworten. In der letzten Legislaturperiode wurde seitens der kommunalen Verbände diese noch nicht als notwendig angesehen. Inzwischen ist aber aufgrund der großen Fallzahlen hier ein anderer Bedarf entstanden.


    Vordringliches Ziel des Gesetzes soll eine gute Versorgung und nachhaltige sprachliche, soziale Integration von minderjährigen unbegleiteten Ausländern sein.

     

    Die große Mehrheit dieser Kinder und Jugendlichen zeigen ein großes Interesse an einer Schul- und Berufsausbildung. Bei einer Verteilung müssen deshalb auch die Infrastruktur und die Leistungsfähigkeit einer Kommunen diesen Zielen entsprechen.

     

    Nutzen wir jetzt die Chance, die Rahmenbedingungen im Jugendfördergesetz zielführend und nachvollziehbar verträglich zu regeln.“

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  • 08.06.2016

    Anita Klahn: Platte Instrumentalisierung des deutschen Schulpreises durch die Sozialdemokratie

    „Beschämend eigentlich, dass sich der Abgeordnete Vogel heute zu einer solchen Pressemitteilung zum Deutschen Schulpreis hat hinreißen lassen. Eigentlich hatte ich den Kollegen immer als sehr ausgewogen und offen bei Bildungsfragen wahrgenommen, aber heute hat er sich wohl von den bildungspolitischen Hardlinern der SPD-Fraktion die Feder führen lassen. Die versuchte politische Vereinnahmung des Deutschen Schulpreises durch die SPD ist einfach nur platt und dem Preis nicht angemessen. Vielleicht hätte sich der Kollege zuerst mit den dem Preis zugrundeliegenden Kriterien auseinandersetzen sollen – Leistung, Umgang mit Vielfalt, Schulklima, Verantwortung, Schule als lernende Institution – bevor er seine ideologische Jubelarie auf das gemeinsame Lernen loslässt.

     

    Unter den Preisträgern sind mehre Gymnasien, denen die SPD ja unterstellt Schüler ‚auszusortieren’. Allein diese Unterstellung ist gegenüber der Arbeit dieser Schulen eine Frechheit. Bei der Schule auf Sylt handelt es sich zudem um eine Grundschule, aber das nur nebenbei.

     

    Mein Glückwunsch gilt allen Preisträgern, die sich durch hervorragende Arbeit vor Ort diesen Preis verdient haben.“

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  • 08.06.2016

    Oliver Kumbartzky: Marktwirtschaftliche Lösung und Bürokratieabbau statt Milchgipfelei und Gängelung

    „Dass ausgerechnet SPD, Grüne und SSW heute mit ihrem nichtssagenden Antrag die Lage der Landwirtschaft beklagen, ist ein Treppenwitz. Gerade die rot-grün-blaue Koalition hat doch mit ihren Gesetzen und Verordnungen die Landwirtschaft in Schleswig-Holstein stark belastet und im Wettbewerb geschwächt. Vor dem Hintergrund der anhaltenden Preiskrise kommt es deshalb reichlich scheinheilig daher, wenn Sie sich heute um das Wohlbefinden der Landwirte sorgen, gleichzeitig aber immer weiter an der Kostenschraube drehen. Sie gaukeln Engagement für die Bauern vor, schwächen sie aber hinterrücks immer weiter. Selbst wenn die Preise irgendwann wieder steigen, haben die Landwirte mit steigenden finanziellen Belastungen zu kämpfen.

     

    Bevor ich gleich noch einmal tiefer auf die Kosten und die Bürokratie eingehe, will ich zunächst mit Bedauern feststellen, dass das gestrige Treffen der Agrarminister von Bund und Ländern zur Milchkrise leider ohne konkretes Ergebnis zu Ende gegangen ist. Die ganze Milchgipfelei diente bisher nur der politischen Selbstdarstellung. Dabei brauchen wir dringend eine nachhaltige, marktwirtschaftliche Lösung, die es den Betrieben ermöglicht, mit ihren Produkten faire Preise am Markt zu erzielen.

     

    Die beim ersten Berliner Milchgipfel zugesagten 100 Millionen Euro Unterstützung für die Bauern sind lediglich ein Tropfen auf den heißen Stein und belegen, wie wenig produktiv all die Gipfel sind. Hilfreiche Ergebnisse hat bislang kein Milchgipfel hervorgebracht. Auf hilfreiche Vorschläge oder Maßnahmen des schleswig-holsteinischen Landwirtschaftsministers Dr. Robert Habeck warten die Bauern übrigens ebenfalls bisher vergeblich.

     

    Mehr Engagement der Politik zur Erschließung neuer Absatzmärkte für deutsche Milchbauern wäre ein richtiger Weg. Die deutschen Milchbauern brauchen Hilfe dabei, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen. China beispielsweise hat sein zurückhaltendes Kaufverhalten abgelegt und tritt wieder verstärkt als Käufer am Markt auf. Hier liegt eine Chance. Der Leiter des Institutes für Agrarökonomie der CAU, Professor Hess, schlug beispielsweise vor, unternehmerische Initiativen entlang der Wertschöpfungsketten zu fördern. Langfristig könne die Qualität deutscher Milch- und Molkereiprodukte sich dabei zu einem Alleinstellungsmerkmal entwickeln.

     

    Ein großes Problem für unsere Landwirtschaft ist das Russlandembargo. Mit diesem Embargo trägt die Politik zentrale Verantwortung für die Preiskrise auf dem Milchmarkt. Wie wäre es denn mit einem neuen Bürgschaftsprogramm, zumindest in der Höhe, die das Russlandembargo ausmacht? So ein Programm könnte dazu beitragen, dass zukunftsfähige Betriebe, die gerade investiert haben, am Markt bleiben.

     

    Das letzte, was die Bauern jetzt brauchen, ist rot-grün-blaue Gängelung gepaart mit Politik-Rezepten von Vorgestern. Dass einige grüne Akteure sich nun direkt oder indirekt die Rückkehr zur staatlichen Mengenregulierung auf dem Milchmarkt herbeiwünschen, kommt wirklich einem Rückfall in die agrarpolitische Steinzeit gleich.

     

    Die Agrarpolitik darf nicht bevormunden, sondern muss Freiräume für unternehmerisches Handeln eröffnen. Was die Politik nicht kann, ist Einfluss auf Preise nehmen. Was sie aber kann und unbedingt auch tun muss: Die Betriebe brauchen dringend eine Atempause von dem gigantischen Veränderungsdruck, dem sie seit Jahren unterliegen. Am schlimmsten betroffen sind doch genau jene, die im Vertrauen auf die Politik in höhere Standards und mehr Tierwohl investiert haben. Aber nicht nur Auflagen sind deutlich gestiegen, sondern auch Eingriffe in das Eigentum. Die Liste an Stichworten ist lang: Knickschutz, Gewässerrandstreifenbürokratie, Biotopverbund, Dauergrünlanderhaltungsgesetz, Filtererlass und Vorkaufsrecht.

     

    Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, bürokratische Belastungen zu überprüfen und überflüssige oder unnötig komplizierte Vorschriften abzuschaffen oder zu vereinfachen. Wir fordern deshalb die Landesregierung auf, sich des Problems anzunehmen und bürokratische Doppelbelastungen unverzüglich abzubauen. Der Bauernverband hat Ihnen vor kurzem eine umfangreiche Liste mit Vorschlägen überreicht – nutzen Sie sie.

     

    Aber es gibt noch weitere Baustellen. Die sozioökonomische Beratung sollte beispielsweise weiter ausgebaut werden. Außerdem sollte der Gesetzgeber schon jetzt für bessere Zeiten vorsorgen. Eine steuerfreie Risikoausgleichsrücklage für land- und forstwirtschaftliche Betriebe wäre beispielsweise ein sinnvolles Mittel, das die klassische Form der Eigenvorsorge wirksam unterstützen könnte.

     

    Ich komme nun noch kurz zum vorliegenden Bericht zur ‚Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschützes‘. Die GAK-Mittel bilden auf Landesebene das wichtigste Kofinanzierungsinstrument zur Entwicklung ländlicher Räume. Etwas mehr als 6 Prozent der Bundesmittel in Höhe von 585 Millionen Euro entfallen auf Schleswig-Holstein.

     

    Die Mittel sind eine gute Grundlage, um die wirtschaftlichen, ökologischen und demografischen Herausforderungen der ländlichen Räume zu bewältigen und dessen Leistungsfähigkeit zu stärken.

     

    Durch die konzeptionelle Änderung des GAK-Gesetzes zu einem effektiveren Förderinstrument und der Investitionsinitiative der Bundesregierung für die Jahre 2016 bis 2019 erschließen sich für die Landesregierung weitere Möglichkeiten und finanzielle Mittel, die ländlichen Räume in ihrer Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.

     

    Leider ist während dieser Legislaturperiode von Minister Dr. Habeck und der Küstenkoalition der ländliche Raum Schritt für Schritt zu einem Reservat und Naherholungsgebiet für die urbane Wählerschaft gemacht worden. Die Koalition hat absolut nichts zur wirtschaftlichen Zukunftsfähigkeit der ländlichen Räume beigetragen.

     

    Die einseitige Beschränkung der Landesregierung auf die Vermarktung und Verarbeitung innerhalb regionaler Strukturen widerspricht zudem einer bedarfsgerechten Förderung und hilft eben nicht bei der Verbesserung der Entwicklung ländlicher Räume. Dies widerspricht übrigens auch der Antwort des MELURs in der Großen Anfrage zur Ernährungswirtschaft, wonach ‚die Ausweitung des überregionalen Exports [als] ein wichtiger Bestandteil zukünftiger Entwicklungsstrategien‘ deklariert wird.

     

    Dann helfen auch die bereitgestellten Mittel nicht, wenn die Schwerpunktsetzung grundsätzlich nicht stimmt. Die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse muss weiterhin als politisches Ziel festgeschrieben sein.

     

    Über die einzelnen Schwerpunkte wird demnach noch im Ausschuss zu sprechen sein – insbesondere auch was die Breitbandförderung und die Marktstrukturverbesserung angeht.“

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  • 06.06.2016

    Anita Klahn: Heimaufsicht hatte gravierende Vorgänge schon 2013 wahrgenommen

    Bereits im Herbst 2013 schätzten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Heimaufsicht die Vorfälle im Friesenhof als gravierend und „weit über die übliche Art“ von Beschwerden hinausgehend ein. Das hat die heute vernommene Zeugin, die als Sachbearbeiterin im Sozialministerium tätig ist, in ihren Ausführungen eindrucksvoll verdeutlicht.

     

    Die Zeugin formulierte in der heutigen Ausschusssitzung klar, dass es im Sinne des Kindeswohls besser gewesen wäre, wenn man früher und konsequenter gegenüber dem Friesenhof aufgetreten wäre. So seien von der Zeugin für „notwendig erachtete Schritte“ damals unterblieben.

     

    Dazu erklärt die Abgeordnete der FDP-Landtagsfraktion im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss, Anita Klahn: „Es ist einerseits beruhigend, dass wenigstens einigen engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sehr frühzeitig die Dimension und Handlungsnotwendigkeit in Sachen Friesenhof deutlich wurde. Es ist andererseits bedrückend, dass die Angst vor juristischen Auseinandersetzungen mit der Trägerin offensichtlich schwerer wog, als das Wohl der Kinder vor Ort!“
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