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  • 16.10.2015

    Oliver Kumbartzky: Das Speditionsgewerbe und die Kreise dürfen nicht geschwächt werden

    „Hintergrund des vorliegenden FDP-Antrages ist der Entwurf aus dem Wirtschaftsministerium zur Änderung der ‚Landesverordnung über die zuständigen Behörden und Stellen nach dem Straßenverkehrsrecht‘. Diese Verordnungsänderung, zu der die kommunalen Landesverbände bereits Stellung genommen haben, beinhaltet in Artikel 2, dass zukünftig nicht mehr die Kreise und kreisfreien Städte, sondern der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV-SH) als zentrale Erlaubnis- und Genehmigungsbehörde für Großraum- und Schwertransporte zuständig sein soll.


    Die Landesregierung wollte dieses wichtige Thema offenbar still und leise neu regeln. Eine Befassung des Landtages oder des Wirtschaftsausschusses war von der Regierung leider nicht vorgesehen. Natürlich kann die Landesregierung Verordnungen ohne Parlamentsberatung ändern – das halte ich aber bei dem vorliegenden Thema für falsch und daher ist es gut, dass wir heute hier im Hohen Hause darüber debattieren.


    Mittlerweile haben erste Kreise Resolutionen zu der Thematik verfasst. So hat beispielsweise der Dithmarscher Kreistag vor einigen Wochen einstimmig beschlossen, die Landesregierung aufzufordern, von der geplanten Zentralisierung beim LBV-SH Abstand zu nehmen und stattdessen den Kreisen und kreisfreien Städten durch ein Optionsmodell die Beibehaltung der Zuständigkeit als Erlaubnis- und Genehmigungsbehörde zu ermöglichen.


    Die FDP-Landtagsfraktion und mittlerweile auch die CDU-Fraktion haben sich nun der Beschlusslage aus Dithmarschen angeschlossen und einen entsprechenden Antrag verfasst.


    Um es zu verdeutlichen: Wir sagen mit unserem Antrag nicht einfach nur ‚nein‘, sondern wir machen der Landesregierung einen konstruktiven Vorschlag. Wir beantragen, die Verordnung in Hinblick auf ein ‚Optionsmodell‘ zu modifizieren, die es den Kreisen, die wollen, ermöglicht, weiterhin als genehmigende Stelle tätig zu sein. Soweit im Genehmigungsverfahren ein unstrittiger Aufwand beim Landesbetrieb entsteht, ist es sicherlich möglich, ergänzende Gebührentatbestände zu schaffen, die diesem Aufwand Rechnung tragen.


    Gegen eine Zentralisierung sprechen zahlreiche Gründe. So würde eine Zentralisierung den Verlust von Dienstleistungsqualität und Bürgernähe bedeuten. Gerade die persönliche Betreuung der mittelstandsfreundlichen und kundenorientierten Kreisverwaltungen und die Synergien, die sich durch die räumliche Nähe zur Zulassungsstelle ergeben, sind den Logistikunternehmen wichtig.


    Wir reden bei den Genehmigungen über immense Zahlen. So wurden alleine im Kreis Dithmarschen im Jahr 2013 exakt 6.741 und im Jahr 2014 genau 9.241 Genehmigungen erteilt. Der Abschluss des II. Quartals 2015 weist bereits 5.949 Genehmigungen auf.


    Nicht zuletzt reden wir bei dem Thema über Finanzen. Auf die Überschüsse durch die Gebührenerträge sind gerade die Haushaltskonsolidierungskreise angewiesen.


    Die geplante Aufgabenverlagerung würde zu einer Schwächung der Kreise und zu einer Schwächung des Wirtschaftsstandortes Schleswig-Holstein führen. Das muss verhindert werden.


    Bei unseren Nachbarn in Niedersachsen gab es übrigens im Jahre 2011 eine ähnliche Diskussion. In Niedersachsen hat man sich seinerzeit bewusst für die Beibehaltung der dezentralen Regelung entschieden. Auch in Niedersachsen ist das Thema der Gebühren für die Einschaltung von Landesbehörden ein Thema gewesen. Wir alle sollten in der weiteren Diskussion die offensichtlich positiven Erfahrungen berücksichtigen, die das Land Niedersachsen mit einer Beibehaltung der dezentralen Zuständigkeit bei Einführung eines zusätzlichen Gebührentatbestandes für den Aufwand von Landesbehörden gemacht hat.


    Ich beantrage eine Überweisung des Antrages in den Wirtschaftsausschuss und hoffe, dass wir dort zusammen mit der Landesregierung im Sinne des Speditionsgewerbes in Schleswig-Holstein sowie im Sinne der Kreise eine einvernehmliche Lösung finden.“

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  • 15.10.2015

    Wolfgang Kubicki: Wir können es schaffen, aber nur, wenn wir die nötigen Voraussetzungen schaffen

    „Wenn wir über Flüchtlingspolitik diskutieren, dann sollten wir das sachlich und gleichberechtigt auf Augenhöhe machen. Wir müssen daher aufpassen, dass wir uns nicht im Wechsel von reflexartigen Vorwürfen und Empörung verfangen.

     

    Wenn der Ministerpräsident am vergangenen Freitag erklärt, bei den kommenden Wahlen gebe es eine Entscheidung zwischen einer rechtspopulistischen und einer sozialdemokratischen Richtung, dann schafft er aber ein politisches Klima der Ausgrenzung, dass letztlich uns allen schaden wird.

     

    Es hilft ebenfalls nicht, den Bürgerinnen und Bürgern zu erzählen, sie sollten für die Flucht der Menschen, die vor Krieg und Terror geflohen sind, dankbar sein, weil diese nicht nur die demografischen Wandel umkehren, sondern als ‚Vitaminspritze‘ gleich auch noch unsere Sozialsysteme retten werden. Das alles erfordert keinen Mut, weil Sie Versprechungen machen, deren Wahrheitsgehalt heute nicht überprüft werden kann. 

     

    Genauso unehrlich ist es, den Menschen zu erklären, wir schaffen das alles, ohne Abstriche machen zu müssen. Wir schüren im Moment Illusionen, die zwangsläufig enttäuscht werden, weil auch humanitäre Notfälle keine ökonomischen Grundgesetze außer Kraft setzen.   

     

    Was wir brauchen, sind konkrete Lösungen zur Bewältigung der jetzigen Situation und Maßnahmen zur Begrenzung des Zustroms.  

     

    Der Staat aber zeigt sich hier bislang handlungsunfähig und planlos. Was wir gerade erleben, ist ein staatliches Versagen neuen Ausmaßes. Das System der Flüchtlingsaufnahme und -versorgung ist allein deshalb noch nicht kollabiert, weil die Zivilgesellschaft originär staatliche Aufgaben übernommen hat.

     

    Hier zeigt sich auch: Die Mehrzahl der Menschen hat keine Vorbehalte gegen die Flüchtlinge. Ganz im Gegenteil, die Menschen sind hilfsbereit und engagiert.

     

    Das eigentliche Problem liegt woanders: Angesichts des katastrophalen Krisenmanagements der Regierung verlieren die Menschen aber das Vertrauen in den Staat, in die parlamentarische Demokratie.

     

    Es ist die Hilflosigkeit der Politik, die die Menschen für antidemokratische Kräfte empfänglich machen wird. Die Politik leistet dieser unheilvollen Entwicklung sogar noch Vorschub.   

     

    Statt selbst mit Entschlossenheit konkrete, belastbare Lösungen anzubieten, setzen die Regierungsparteien lieber auf Vielstimmigkeit, um möglichst noch Profit aus der Krise zu schlagen. 

     

    Wenn der Ministerpräsident verkündet, die Aufnahmekapazitäten seien noch lange nicht erschöpft, während der SPD-Bundestagsfraktionsvorsitzende Obergrenzen fordert und der Vizekanzler mit dem Kalkül, endlich die Kanzlerin vor sich her treiben zu können, eine Begrenzung der Flüchtlingsaufnahme postuliert, dann schaffen Sie das Gegenteil von Vertrauen in die Politik.

     

    Wir können den Bürgerinnen und Bürgern nicht erklären, das Boot ist noch lange nicht voll, und gleichzeitig das Lichten des Ankers vorbereiten.

     

    Ich versichere Ihnen, dass diese alle umarmende Pendelpolitik der parlamentarischen Demokratie nachhaltig schaden wird. Wenn wir uns nicht endlich den Realitäten stellen, werden einige hier eine Kehrtwende vollziehen müssen, die in Anbetracht der zuvor vor sich hergetragenen hehren Ansprüche nicht nur wehtun werden, sondern das Vertrauen in die Parteien und damit auch in die demokratischen Institutionen weiter beschädigen wird.

     

    Wir müssen aufpassen, dass die Art und Weise unseres Umgangs mit der Flüchtlingskrise nicht in eine handfeste Demokratiekrise mündet.   

     

    Die Aufgabe der Politik ist es daher, in solch schwierigen Augenblicken des sozialen Lebens die Sorgen der Menschen ernst zu nehmen, ehrlich zu den Bürgerinnen und Bürgern zu sein und ihnen konkrete Perspektiven aufzuzeigen. 

     

    So – und nur so – erhalten wir die große Akzeptanz in der Bevölkerung und drängen all jene zurück, die in dieser kritischen Phase unseres demokratischen Staates die Gunst der Stunde zu erkennen glauben.

     

    Wir müssen den Menschen aufrichtig sagen, dass es schwierig wird; dass wir es aber schaffen können.

     

    Wir können es aber nur dann schaffen, wenn wir flexibel reagieren und schnell die notwendigen Voraussetzungen schaffen.

     

    Grundbedingung für die Bewältigung der Herausforderung ist eine starke Wirtschaft. Wenn der Ministerpräsident erklären lässt, es wird bei der Aufnahme und Versorgung der Flüchtlinge nicht am Geld scheitern, dann verdankt er dies allein der guten Konjunktur. Es ist deshalb alles zu unterlassen, was geeignet ist, die Wirtschaft zu schwächen. Ganz im Gegenteil müssen wir zügig Rahmenbedingungen schaffen, um die Unternehmen in die Lage zu versetzen, Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt zu integrieren.

     

    Wir müssen endlich Bürokratie abbauen. Ein schneller Zugang zu Bildung und Arbeit muss gewährleistet sein. Das Arbeitsverbot und die Vorrangprüfung müssen vollständig abgeschafft werden. Arbeit ist der tragende Faktor für Integration. Bringen wir Flüchtlinge in Arbeit, erleichtern wir nicht nur die soziale Eingliederung, sondern entlasten auch die staatlichen Sozialsysteme. Dann – und nur dann – wird unsere Gesellschaft von den Flüchtlingen profitieren können.

     

    Damit die Integration in den Arbeitsmarkt gelingen kann, müssen wir der Wirtschaft aber auch entgegen kommen. Arbeitsstättenverordnungen sowie Regeln bei Zeitarbeit müssen flexibler gestaltet werden.

     

    Da wo es sinnvoll ist, müssen wir auch Ausnahmen vom Mindestlohn schaffen, um den Arbeitsmarkt aufnahmefähiger zu machen. Sie sollten sich zumindest vorübergehend von der Idee verabschieden, dass nur Arbeit nicht ausreicht, sondern Arbeit immer auch einen bestimmten Wert haben muss, den sie selbst festlegen.  

     

    Genauso müssen wir im Bereich des Wohnungsbaus Anreize schaffen. Standard-Absenkungen werden unumgänglich sein. Wenn die Alternative nicht beheizbare Zelte sind, können wir nicht auf Massivbau bestehen. Natürlich ist das nicht nachhaltig. Jetzt geht es aber darum, schnell zu bauen.

        

    Bei alledem entscheidend wird sein, dass wir den Rechtsstaat durchsetzen. Und zwar auf allen Ebenen. Im Baurecht müssen wir alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, die wir haben, um so schnell wie nur möglich bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Dafür wird es erforderlich sein, das Recht an vielen Stellen anzupassen, damit wir gar nicht erst in die Verlegenheit kommen, den Rechtsstaat beugen zu müssen. Wir bekommen ein Riesenproblem, wenn die Menschen in unserem Land, das Gefühl haben, dass der Staat das Recht brechen kann, wie es ihm gefällt.

     

    Wenn wir Wohncontainer aus Frankreich nicht einführen dürfen, weil die unseren Normen nicht entsprechen, dann müssen wir deshalb die Normen ändern – und zwar sofort.

     

    Auch wird eine Änderung des Bauplanungsrechts unausweichbar sein. Denn im Moment verstoßen wir rein objektiv dagegen.

     

    Ich bezweifle, dass alle Erstaufnahmeeinrichtungen im Land konkret gebietsverträglich im Sinne des Bauplanungsrechts sind. Ich weiß auch nicht, ob man in Boostedt eine Baugenehmigung für eine Wohnanlage für 2.500 Personen direkt neben eine Schießanlage bekommen würde.

     

    Wir müssen den Rechtsstaat auch dort durchsetzen, wo es dem einen oder anderen vielleicht schwer fällt. Der Rechtsstaat funktioniert nur, wenn er ideologische und moralische Positionen souverän missachtet. Wir werden deshalb um konsequente Abschiebungen und Rücküberführungen nicht herum kommen. Man kann nicht die Beschleunigung der Anerkennungsverfahren fordern, sich dann aber der Vollstreckung des Verfahrensergebnisses verweigern.   

     

    Wir brauchen hierfür auch keine Verschärfung des Asylrechts, wie müssen einfach nur die geltenden Gesetze anwenden und eine angemessene personelle Ausstattung der zuständigen Behörden.

     

    Deutschland missachtet im Moment in mehrfacher Hinsicht die Dublin-III-Verordnung und verstößt damit gegen europäisches Recht. Wir maßregeln diejenigen als inhuman, die versuchen, das Dublin-Abkommen einzuhalten, während wir dessen Regeln, die wir uns für genau diesen Fall selbst auferlegt haben, verletzen. Das ist scheinheilig.

     

    Das Bundesamt für Migration gesteht im Moment allen Flüchtlingen aus Syrien Schutz in Gestalt der Flüchtlingseigenschaft zu, obwohl das Tatbestandsmerkmal der Gruppenverfolgung hier mehr als zweifelhaft ist. Aus humanitären Gründen ist das absolut verständlich, rechtlich aber fragwürdig.   

     

    Wir dürfen den Rechtsstaat nicht zugunsten der Moralität zurückdrängen.

     

    Hilfreich ist es aber auch nicht, symbolische Ersatzhandlungen zur Beruhigung der eigenen Klientel durchzuführen. Die Forderung nach Transitzonen ist deshalb völlig deplatziert. Wie soll das funktionieren? Es ist mir vollkommen rätselhaft, wie Sie die Flüchtlinge ohne Zwang da rein bekommen wollen. Wollen Sie an der Grenze wieder Zäune errichten?

     

    Wenn Herr de Maiziere es endlich schafft, die Asylverfahren zu beschleunigen, dann brauchen wir auch solche unsinnigen Ablenkungsmanöver nicht.

     

    Mal davon abgesehen: Mit solchen Maßnahmen schaffen Sie keine Rechtssicherheit, sondern öffnen der Willkür Tür und Tor. In Deutschland hat jeder Flüchtling ein subjektives, also einklagbares Recht auf Asyl. Was wollen Sie denn mit Flüchtlingen ohne Papiere machen? Wohin sollen die abgeschoben werden? 

     

    Unser Rechtsstaatsprinzip gebietet einen effektiven Rechtsschutz - das gilt auch für Flüchtlinge - und zwar auch wenn diese sich nicht ausweisen können. Wir können eine bestimmte Gruppe von Flüchtlingen nicht einfach faktisch rechtlos stellen.

     

    Jeder Flüchtling hat das Recht auf ein rechtstaatliches Verfahren. Ebenso hat er für die Dauer seines Aufenthalts die gleichen Rechte wie alle anderen auch. Schutz vor körperlicher, sexistischer oder religiöser Gewalt genauso wie die Freiheit, die Traditionen und Gebräuchen seiner Gemeinschaften auszuüben.

     

    Zu gleichen Rechten gehören gleiche Pflichten. Aus diesem Grund ist es auch zwingend, dass wir Asylsuchenden so früh wie möglich durch verpflichtende Integrationskurse unser Weltbild, unsere Sprache und unsere Rechtsordnung vermitteln. Wir müssen in aller Deutlichkeit klarstellen, dass Übertretungen unserer Regeln entsprechend sanktioniert werden. Wenn sich die staatlichen Organe aus falsch verstandener Gutmütigkeit unsere Rechtsordnung nicht mehr gegen jedermann zu jeder Zeit durchsetzen, dann senden wir fatale Signale.

     

    Wollen wir ein Einwanderungsland sein, was die FDP schon seit den neunziger Jahren fordert, dann müssen wir unmissverständlich die Regeln vorgeben und die Einwanderer zugleich zu Eigenverantwortung und Mitwirkung befähigen. 

     

    Dazu brauchen wir einen geachteten, rechtstreuen Staat.

     

    Denn: Nicht die freiheitlich-demokratische Grundordnung unseres Landes muss sich anpassen, sondern die Flüchtlinge.

     

    Wenn Frau Künast Polizeibeamten aber empfiehlt, die Schuhe auszuziehen, wenn sie zu einem Einsatz bei Muslimen gerufen werden, kommt das einer Selbstaufgabe gleich. Eine solche Toleranz ist auch ein Mittel, um der Realität zu entfliehen und sich dabei gleichzeitig moralisch überlegen zu fühlen. So riskiert unsere Gesellschaft einen Bankrott.  

     

    Wir werden das Problem auch nur lösen, wenn es uns gelingt, dass die Zahl der Menschen, die sich auf den Weg zu uns machen, wieder sinkt.

     

    Die entscheidende Herausforderung ist es deshalb, die Flüchtlingskrise da zu lösen, wo sie ihren Ursprung hat. Alles andere als die Bekämpfung der Fluchtursachen ist nicht nachhaltig.

     

    Dafür ist eine Politik des Dialogs und der Verständigung alternativlos. Ich bin davon überzeugt, dass der Syrien-Konflikt nur gemeinsam mit Putin und nicht gegen ihn gelöst werden kann.“

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  • 14.10.2015

    Anita Klahn: Ein Paradebeispiel unverantwortlicher Politik

    „Nun liegt es endlich vor, dass Lehrkräftebesoldungsgesetz. Mindestens 32,6 Millionen Euro wird es das Land kosten. Wir haben ein Paradebeispiel unverantwortlicher Politik, hätten die Kosten doch schon beim Beschluss zum Lehrkräftebildungsgesetz vorliegen müssen, um die Gesetzesfolgen abschätzen zu können. Aber nichts war! Die Koalition hat alles hinausgezögert, verschleppt und die Bürger lieber im Unklaren über die finanziellen Auswirkungen des Gesetzes gelassen.

     

    Beachtlich finde ich den auch Eiertanz, den die Regierungskoalition aufführt, um die weitere A12-Besoldung für das Grundschullehramt zu begründen. Um es vorweg zu stellen, meine Fraktion hält es für sachlich nicht begründbar, Lehrämter unterschiedlich zu bezahlen, wenn Ausbildungslänge (immer 10 Semester) und Studienanforderungen (immer 300 ECTS-Punkte) gleich sind. Der Gesetzentwurf begründet es aber damit, dass im Grundschullehramt vorrangig pädagogisch geprägte Tätigkeiten ausgeübt werden, während das Sekundarschullehramt stärker wissenschaftlich geprägt sei. Daraus ließe sich die unterschiedliche Besoldung, im Übrigen eine ganze Besoldungsstufe und nicht eine Zulage oder Ähnliches, begründen. Das finde ich interessant. Insbesondere wenn wir uns die Argumentation der Regierungskoalition zum Lehrkräftebildungsgesetz ins Gedächtnis rufen. Dort hieß es noch bezogen auf die Universitäten, dass Flensburg einen stärker pädagogischen Ansatz wählt, während Kiel eher fachwissenschaftlich arbeitet. Und jetzt kommt es: In der damaligen Argumentation von Seiten der Regierung wurde das als gleichwertig eingestuft, jetzt aber bei der Tätigkeitsausübung gilt das offensichtlich nicht mehr. Allein das zeigt, dass ihre Argumentation komplett auf Sand gebaut ist – auch rechtlich. Meine Fraktion hat dagegen einen anderen Weg vorgeschlagen, der auch gerichtsfest ist.

     

    Ich bin gespannt, wie lange die Besoldungsstruktur der Koalition rechtlich durchträgt. Ich gehe davon aus, dass das Gesetz von den Verbänden beklagt wird, sobald es in Kraft tritt oder spätestens wenn ein Grundschullehrer mit längerer Ausbildungszeit eingestellt wird. Und wenn die Lehrerverbände dann Recht bekommen, dann hat die jetzige Regierung dem Land eine richtig teure Tasse Tee beschert. Auch der Landesrechnungshof verweist explizit auf dieses rechtliche Risiko. Aber vielleicht ist das ja auch der Plan. Probleme schön in die Zukunft verschieben und dann kann die nächste Landesregierung gucken, wie sie damit klar kommt. Genau dieser generationenungerechte Politikstil, ohne Blick auf das Morgen, hat den Schuldenberg des Landes auf 27 Milliarden Euro wachsen lassen. Aber in der Bildungspolitik ist das einzige was zählt die Ideologie – und die Regierungskoalition hätte den nächsten Schritt bei Einheitslehrer und Einheitsbesoldung erreicht.

     

    Ein völliger Rohrkrepierer wird auch das von Ihnen eingeführte gemischte Lehramt mit einem Fach auf Sekundarstufe I und einem Fach auf Sekundarstufe II werden. Bisher war schon nicht klar, warum irgendeine Studentin oder irgendein Student dieses Studienangebot wahrnehmen sollte. Die Mobilität war für diese Studenten schon jetzt nicht richtig gewährleistet, da die anderen Bundesländer dieses Lehramt maximal als Lehramt für die Sekundarstufe I anerkennen würden. Mit dem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf schlagen Sie jetzt den letzten Sargnagel in diesen Studiengang. Denn mit der Besoldung auf A13 mit erstem Einstiegsamt geben sie überhaupt keine Anreize diese Studienwahl zu treffen. Warum, frage ich, sollte irgendein Student nur ein Fach auf Sekundarstufe II studieren, wenn er stattdessen beide Fächer auf Sekundarstufe II studieren könnte, dann die Zulage erhält und bessere laufbahnrechtliche Aufstiegschancen hat? Ich sage es Ihnen, keinen Grund gibt es dafür. Das ist das Ergebnis Ihrer unausgegorenen Politik. Auch der Uni Flensburg tun Sie damit einen Bärendienst. Das hatten wir Ihnen schon bei der Verabschiedung des Lehrkräftebildungsgesetzes prognostiziert. Alle Studenten, die auf Sekundarstufe II studieren wollen, werden sich nach Kiel wenden, da es dort ein breiteres Angebot gibt. Die Studenten werden mit den Füßen abstimmen und Flensburg wird das Nachsehen haben.

     

    Den Gleichschritt von Einheitslehrer, Einheitsbesoldung und Einheitsschule machen wir nicht mit. Das vorliegende Besoldungsgesetz ist Ausfluss eines völlig verkorksten Lehrkräftebildungsgesetzes. Für meine Fraktion stelle ich klar, dass wir das alles wieder ändern werden. Wir werden eine schulartbezogene Lehrerausbildung wieder einführen, die auch eine klar begründbare und rechtlich sichere Besoldungsstruktur ermöglicht. Das wird dann im Übrigen auch den Universitätsstandort Flensburg wirklich stärken, wenn dort Grundschullehrer sowie die Gemeinschaftsschullehrer ausgebildet werden.“

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  • 14.10.2015

    Anita Klahn: Kulturministerin ist eher verwaltend als gestaltend tätig

    „Die Initiative ‚Kultur macht stark‘ ist eine hervorragende Initiative. Von Seiten der FDP danken wir dem Engagement, das hier vorbildlich geleistet wird. Es ist beeindruckend, mit welchem Einsatz private Förderer die kulturelle Bildungslandschaft Schleswig-Holsteins unterstützen. Mit 2,8 Millionen Euro lässt sich in Schleswig-Holstein eine Vielzahl an Projekten realisieren.

     

    Zu fragen bleibt jedoch, wo eigentlich die Landesleistung ist. Die Finanzierung scheint ausschließlich auf Fördergeldern zu beruhen. Offen bleiben auch die persönlichen Akzente der Kulturministerin. Die Ministerin ist eher verwaltend als gestaltend tätig.

     

    Die kulturellen Bildungsangebote an Schulen und Kitas wurden über Jahrzehnte zurückgefahren. Das ist eine Entwicklung, die wir uns alle zu Herzen nehmen müssen.“

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  • 14.10.2015

    Anita Klahn: Warum erst jetzt?

    „Ministerin Alheit muss folgende Fragen bei der jetzt vorgelegten Kinder- und Jugendeinrichtungsverordnung (KJVO) beantworten: Warum wurde die Verordnung erst jetzt vorgelegt? Warum hat die Landesregierung den Verordnungsentwurf ein Jahr in der Schublade schmoren lassen? Warum hat die Ministerin den Abschluss des Verordnungsverfahrens nicht vorangetrieben? Warum hat die Ministerin erst jetzt auf öffentlichen Druck hin den Verordnungsentwurf vorgelegt?

     

    Das Handeln der Landesregierung in Bezug auf Kinder- und Jugendschutz und Heimaufsicht ist nicht nachzuvollziehen. Die Ereignisse um den Friesenhof belegen ihr erhebliches Organisationsversagen. Der PUA wird die entsprechende Aufklärung bringen –  auch zu den Vorgängen, welche die KJVO betreffen.“

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  • 14.10.2015

    Christopher Vogt: Wir brauchen eine Stärkung der Freien Berufe

    „Die Freien Berufe nehmen eine Schlüsselrolle in unserer modernen Dienstleistungsgesellschaft ein. Die wirtschaftliche Bedeutung und der Stellenwert, den die Freien Berufe in Schleswig-Holstein nicht nur generell, sondern ganz besonders im Ausbildungsbereich, mittlerweile innehaben, werden in unserem gemeinsamen Antrag mit der CDU-Fraktion dargestellt.

     

    Positiv hervorzuheben ist auch das anhaltend hohe Wachstum in diesem vielfältigen Bereich, der relativ hohe Frauenanteil und auch der hohe Anteil an den Neugründungen.

     

    Ich möchte auf einige der im Antrag genannten Punkte näher eingehen: Wir sind in Deutschland und Schleswig-Holstein zu Recht stolz auf den Erfolg des dualen Ausbildungssystems und die vergleichsweise niedrige Jugendarbeitslosigkeit. Es gibt sogar Unternehmen im Ausland, die diese enge Verknüpfung von Praxis und Lehre übernehmen, weil sie die duale Ausbildung als Garant für Qualität zu schätzen wissen. Wir müssen deshalb darauf achten, dass wir unsere Standards halten und wir dürfen das hohe Ausbildungs- und Dienstleistungsniveau nicht ohne Not absenken.

     

    Und das Fremdkapitalverbot steht für Unabhängigkeit. Ich befürchte, dass durch eine mögliche Beteiligung von Investoren Interessenkonflikte entstehen würden, die die Qualität der Arbeit der Freiberufler beeinträchtigen könnte. Schleswig-Holstein sollte sich auf Bundesebene für die Unabhängigkeit der Freien Berufe einsetzen. Ein klares Signal – ein deutliches Ja zum Fremdkapitalverbot – und zwar mit möglichst breiter Mehrheit in Richtung EU-Kommission wäre absolut wünschenswert und hilfreich.

     

    Die Stärkung der Freien Berufe liegt im Interesse unseres Bundeslandes und damit im Interesse des Allgemeinwohls. Das haben wir fest im Blick. Auch schon im vergangenen Jahr haben wir gemeinsam mit der CDU-Fraktion eine Initiative zur Stärkung der Freien Berufe (Antrag ‚Verbraucherschutz und Qualitätsstandards sichern – Freie Berufe stärken‘ – Drs. 18/2000 vom 5. Juni 2014) auf den Weg gebracht, die von der Mehrheit des Hohen Hauses dann auch beschlossen wurde.

     

    Von Seiten der regierungstragenden Fraktionen ist es beim Thema Freie Berufe dagegen in letzter Zeit sehr still geworden. Ich beklage diesen Umstand nicht – ganz im Gegenteil. Insbesondere die SPD-Landtagsfraktion hat – die auch von Grünen und der Linken erhobene – Forderung nach einer Ausweitung der Gewerbesteuer auf die Freien Berufe bis zur Landtagswahl 2012 wiederholt propagiert. Seit der Landtagswahl ist an dieser Front Ruhe eingekehrt. Dabei kann es meinetwegen auch gern bleiben. Wir halten davon nämlich nichts.

     

    Ich werbe für die Zustimmung zum vorliegenden Antrag und für die damit verbundene Stärkung der Freien Berufe. Dazu gehören natürlich auch noch viele andere Punkte, die in diesem Antrag nicht explizit aufgeführt werden, wie z.B. die Entlastung von unnötiger Bürokratie. Hier sind aus meiner Sicht vor allem die Dokumentationspflichten von Seiten des Bundes und auch das Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes zu nennen. Der Breitbandausbau spielt für viele Freie Berufe eine ganz besonders wichtige Rolle und auch die Fachkräftegewinnung. Es gibt mittlerweile in mehreren der Freien Berufe erhebliche Nachwuchsprobleme. Das liegt in einigen Bereichen an fehlenden Studienplätzen, andererseits aber auch an dem anhaltenden Trend zum Studium, weil dadurch wiederum Bewerber für die Ausbildungs- und Arbeitsplätze fehlen. Das sind natürlich auch die Freiberufler gefragt, für attraktive Angebote zu sorgen.

     

    Ich bitte um Abstimmung in der Sache und hoffe auf eine möglichst breite Mehrheit für unseren Antrag!“

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  • 11.09.2018

    Jan Marcus Rossa: Abschiebehaftvollzugsgesetz schafft Klarheit

    Zum heute beschlossenen Gesetzentwurf der Landesregierung über den Vollzug der Abschiebungshaft in Schleswig-Holstein erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    „Mit dem Abschiebehaftvollzugsgesetz verabschiedet sich Schleswig-Holstein endgültig von den rechtlich fragwürdigen Bedingungen, die in Rendsburg geherrscht haben. Endlich werden wir sicherstellen, dass auch in unserem Land sowohl die verfassungsrechtlichen Anforderungen als auch europarechtlichen Vorgaben für den Haftvollzug erfüllt werden. Das Europarecht verlangt auch, dass für Minderjährige besondere Haftbedingungen durch Gesetz geschaffen werden, falls ein Gericht die Inhaftnahme in einem extremen Einzelfall anordnen wird. Dem tragen wir mit unserem Gesetz Rechnung.

    Den immer wieder zu hörenden Vorhaltungen von SPD und Flüchtlingsorganisationen, Abschiebungen würden künftig regelmäßig über die Abschiebungshaft erfolgen, treten wir entschieden entgegen. Denn auch in Zukunft werden Ausreisepflichtige nur in extremen Ausnahmefällen in Haft genommen, wenn kein milderes Mittel zur Verfügung steht, um eine Ausreisepflicht durchzusetzen. Besser wäre es natürlich, wenn Menschen, die in Deutschland kein Aufenthaltsrecht haben, freiwillig ausreisen und wir auf Zwangsmittel verzichten könnten. Dieser Wunsch wird aber in der Praxis nicht immer erfüllt.

    Schließlich spricht für ein schleswig-holsteinisches Abschiebehaftvollzugsgesetz auch, dass wir künftig selbst über die Haftbedingungen bestimmen werden und nicht auf den Vollzug in anderen Bundesländern angewiesen sind, wo wir keinen Einfluss haben.“

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  • 14.10.2015

    Dr. Ekkehard Klug: Olympische Spiele und Paralympics 2024 sind eine enorme Chance

    „Die Bewerbung Hamburgs um die Olympischen Spiele und die Paralympics 2024 sind eine riesige Chance auch für Schleswig-Holstein.

     

    Dies ist nicht nur deshalb so, weil Kiel der Austragungsort für die olympischen Segelwettbewerbe sein würde. Nein, für den Sport wäre das ein sensationelles Spitzenereignis, von dem auch der ‚echte Norden‘ und nicht nur die nach Ansicht der Landesregierung scheinbar nicht ganz so echten südlicheren Teile des Nordens profitieren würden.

     

    Dadurch würde unsere Region in den Mittelpunkt einer internationalen Aufmerksamkeit gerückt wie noch nie zuvor. Dadurch würde eine Infrastruktur geschaffen, die vorbildlich wäre.

     

    Wenn selbst der Bund der Steuerzahler die geplanten Investitionen als dauerhafte Strukturverbesserungen begrüßt – wer kann dann eigentlich noch ‚Nein‘ sagen?

     

    Und jenen, die immer noch zweifeln, möchte ich noch ein Argument ans Herz legen, das uns im vorigen Monat bei einem Treffen der sportpolitischen Sprecher der FDP-Fraktionen im Hamburger Rathaus durch einen Vertreter des deutschen Behindertensports nahe gebracht worden ist:

     

    Er sagte unter anderem, dass Olympia 2024 vor allem auch eine Riesen-Chance für den Behindertensport sei. Die behindertengerechte Gestaltung der Sportstätten wird nämlich dazu führen, dass hier eine barrierefreie Infrastruktur rund zwei Jahrzehnte früher geschaffen würde, als dies ohne die Olympischen Spiele der Fall wäre.

     

    Es ist in der Tat so, dass mit den Paralympics in Peking ein enormer Durchbruch für den Behindertensport erreicht worden ist, vor allem auch im Hinblick auf dessen weltweite öffentliche Wahrnehmung.

     

    Vorher – und auch sagte uns unser Gesprächspartner Anthony Kahlfeldt – seien Menschen mit sichtbaren Behinderungen bei den Olympischen Spielen noch quasi ‚versteckt‘ worden.

     

    Mein Fazit lautet daher: Wer Inklusion will – und dazu gehört auch die Bereitstellung der erforderlichen Infrastruktur bei den Sportstätten –, der kommt um ein ‚Ja‘ zu dieser interfraktionellen Initiative nicht herum.“
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  • 14.10.2015

    Oliver Kumbartzky: Die Sinnhaftigkeit des Antrages drängt sich nicht gerade auf

    „Am 22. September dieses Jahres hat der ständige Ausschuss für die Lebensmittelkette der Europäischen Kommission beschlossen, die Genehmigung für Glyphosat um ein halbes Jahr zu verlängern, da die Genehmigung vor dem Abschluss des Prüfverfahrens auszulaufen drohte. Dazu war er nach Artikel 17 der EU-Verordnung Nr. 1107/2009 verpflichtet.

     

    Heute will die Koalition beschließen, dass sich die Landesregierung – entgegen den für den vorliegenden Fall vorgesehenen Regelungen der eben genannten Verordnung – für ein Moratorium für die Zulassung von Glyphosat einsetzt.

     

    Sie bitten die Landesregierung also drei Wochen zu spät um etwas, von dem es zumindest sehr fraglich ist, ob es rechtlich überhaupt möglich ist. Die Sinnhaftigkeit des Antrages drängt sich also nicht gerade auf.

     

    Aber: Auch wenn es sich um einen symbolischen Antrag mit rein deklaratorischem Charakter handelt, verdient dieses sensible Thema eine angemessene Auseinandersetzung. Dabei ist es wichtig, dass wir die Debatte sachlich und nüchtern führen.

     

    Daran muss sich auch der vorliegende Antrag messen lassen. Dieser lässt an der einen oder anderen Stelle aber die dafür erforderliche Objektivität leider vermissen.

     

    So heißt es in der Begründung, die Krebsforschungsagentur der Weltgesundheitsorganisation (IARC) habe Glyphosat als ‚wahrscheinlich krebserregend beim Menschen‘ eingestuft. Das ist zwar richtig, wahr ist aber auch, dass es in der Wissenschaft unterschiedliche Auffassungen darüber gibt, ob Glyphosat krebserregend wirkt.

     

    Sowohl das Bundesinstitut für Risikobewertung als auch die Bewertungsbehörden der EU, Kanadas und der USA – und zwar teilweise auch unter Berücksichtigung der IARC-Monographie – sind zu dem Ergebnis gekommen, dass bei bestimmungsgemäßer Anwendung von Glyphosat kein krebserzeugendes Risiko für den Menschen zu erwarten ist.

     

    Das wird mit keinem Wort erwähnt, obwohl es sich hierbei keinesfalls um eine wissenschaftliche Mindermeinung handelt. Ich will gar nicht verhehlen, dass die Bewertungen des BfR in der Wissenschaft nicht unumstritten sind. Und die Kritik – soweit ich das beurteilen kann – ist in Teilen auch sicher berechtigt. Das gleiche gilt aber auch für die Monographie der IARC. Professor Helmut Greim, Toxikologe der Technischen Universität München, beanstandet etwa, dass die Ergebnisse bestimmter, von der IARC berücksichtigter Studien zweifelhaft sind und darüber hinaus eine Gewichtung der Beweise unterlassen wurde.

     

    Im Übrigen weist sogar das IARC selbst in seiner Monographie darauf hin, dass die untersuchten Studien für die Bewertung des reinen Wirkstoffs Glyphosat nur von geringer Relevanz sind (‚limited evidence in humans‘). Auch das erwähnen Sie in Ihrem Antrag lieber nicht.

     

    Solche Auslassungen sind nicht unbedingt ein Indiz für die Sachlichkeit eines Antrags. Ganz im Gegenteil: sind sie geeignet, Verunsicherung zu schaffen.

     

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass das ihre Absicht ist. Allerdings – und das müssen Sie auch aushalten können – haben die Grünen noch vor kurzer Zeit medienwirksam wegen des Nachweises von Glyphosat in Muttermilch Alarm geschlagen, wobei Sie bewusst verschwiegen, dass der Säugling der am stärksten belasteten Mutter täglich mindestens 2.778 Liter Muttermilch trinken müsste, um den in Deutschland geltenden Grenzwert zu überschreiten.

     

    Wirklich problematisch ist es aber, wenn Sie auch noch versuchen, die Befürworter einer Erlaubniserteilung zu diskreditieren, indem Sie ihnen fehlende Unabhängigkeit unterstellen. Wenn Sie nämlich eine unabhängige Vergabe von Risikostudien durch die Zulassungsbehörde bei Finanzierung durch den Antragsteller fordern, suggerieren Sie ja, das Bundesinstitut für Risikobewertung sei von der Pflanzenschutzmittelindustrie beeinflusst worden.

     

    Das BfR, gegründet im Übrigen auf Initiative von Renate Künast, ist aber schon von Gesetzes wegen verpflichtet, Studienergebnisse allein nach wissenschaftlicher Qualität und Evidenz der Studien zu beurteilen. Es bewertet also nach rein wissenschaftlichen Kriterien ohne Ansehen des Auftraggebers. Insofern würde eine Änderung des rechtlichen Rahmens nur die Glaubwürdigkeit des BfR beschädigen, ohne die Objektivität des Zulassungsverfahrens in irgendeiner Weise zu stärken. Zumal sich ja auch die von der Industrie in Auftrag gegebenen Studien an Richtlinien der OECD und EU halten müssen.


    Ich beantrage, den Antrag in den Umweltausschuss zu verweisen, um dort eine sachliche Debatte zu führen, gerne ergänzt durch eine Anhörung. Hier kann dann auch über die Anwendung von Glyphosat im Haus- und Kleingartenbereich diskutiert werden. Das hielte ich definitiv für sinnvoll.“

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  • 14.10.2015

    Oliver Kumbartzky: Habecks Pestizid-Steuer ist vollkommen unsinnig

    „Der Bericht setzt sich anschaulich mit der Thematik der Pestizidrückstände in Gewässern auseinander. Dabei wird eine Unterscheidung von Pflanzenschutzmittelbefunden im Grundwasser und in Oberflächengewässern getätigt.


    In der Zusammenfassung zu den Pflanzenschutzmittelbefunden im Grundwasser steht geschrieben, dass Pflanzenschutzmittel in das Grundwasser gelangen können. Weiter heißt es aber: ‚Höhe und Häufigkeit der Befunde lassen nicht auf ein massives flächendeckendes Problem schließen. Die Tatsache, dass die Stoffe verlagert worden sind, erfordert aber nach wie vor eine große Achtsamkeit bei der Anwendung.‘ Die Befunde stellen aufgrund der sehr langsam verlaufenden Tiefenverlagerung einen Eintrag aus früheren Jahren bis Jahrzenten dar. Festzuhalten ist zudem, dass einige der gefundenen Stoffe bereits seit mehreren Jahren keine Zulassung mehr besitzen. Nichtdestotrotz ist natürlich eine Ursachenanalyse vorzunehmen.


    Bei den Oberflächengewässern zeigt der Bericht auf, dass in den Jahren 2010 bis 2014 an 298 Oberflächengewässer-Messstellen – das entspricht 91 Prozent – Pflanzenschutzmittelwirkstoffe nachgewiesen wurden. Auch hier ist natürlich eine Ursachenanalyse vorzunehmen.


    Es ist selbstverständlich, dass der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln eine große Achtsamkeit erfordert. Wir brauchen eine sachliche und fachliche Debatte. Und wir dürfen dabei auch nicht außer Acht lassen, dass wir bereits die weltweit strengsten Grenzwerte für Pflanzenschutzmittel haben. Ebenfalls nicht außer Acht lassen dürfen wir die Tatsache, dass die heutige Messtechnik den Nachweis extrem kleiner Mikrospuren ermöglicht, deren Abwesenheit in der landwirtschaftlichen Produktion niemand garantieren kann.


    Die Frage lautet nun: Was leiten wir aus dem vorliegenden Bericht ab?


    Unstrittig und Fakt ist, dass die Verwendung von nicht zugelassenen Pflanzenschutzmitteln illegal ist und konsequent verfolgt werden muss.


    Fakt ist auch, dass in Deutschland seit vielen Jahren ein hohes Schutzniveau und strenge Regelungen bei der Zulassung und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln gelten. Und dies aus gutem Grund, schließlich sollen die Verbraucher, die Umwelt und die Anwender geschützt werden. Wir haben daher, wie schon gesagt, in Deutschland die weltweit strengsten Grenzwerte für Pflanzenschutzmittel.


    Fakt ist außerdem, dass es in Deutschland seit vielen Jahren zur guten fachlichen Praxis gehört, dass die Landwirte beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln sachkundig sein müssen.


    Ein weiterer Fakt: Angesichts der steigenden Weltbevölkerung ist ein effizienter Einsatz der Ressource Boden unbedingt geboten. So liegt beispielsweise der Ertrag bei Weizen ohne den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln etwa um die Hälfte niedriger. Dies zeigt angesichts zunehmender Flächenkonkurrenz in Deutschland die Notwendigkeit des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln.


    Fakt ist ebenso, dass verantwortungsvoller Pflanzenschutz erheblichen volkswirtschaftlichen Nutzen hat. Laut einer Studie von Wissenschaftlern der Berliner Humboldt-Universität belaufen sich die Wohlstandsgewinne durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf etwa vier Milliarden Euro pro Jahr.

     

    Und noch ein Fakt: Für die Vermeidung von Resistenzbildungen bei Schadorganismen ist es unverzichtbar, dass eine ausreichend große Auswahl von verschiedenen Pflanzenschutzmitteln zugelassen und in der Praxis einsetzbar bleibt.

     

    Und da auch Minister Dr. Robert Habeck die eben genannten Fakten klar sind, muss er etwas Neues erfinden. Und siehe da: Aus der Mottenkiste grüner Agrarpolitik zaubert er eine neue Steuer hervor.


    Die Forderung nach einer Pestizid-Steuer mag im innerparteilichen Wahlkampf der Grünen gut ankommen, darüber hinaus sind die Pläne aber vollkommen unsinnig. Die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft würde durch die Kostenerhöhung weiter eingeschränkt werden. Die Nahrungsmittelproduktion könnte insgesamt gefährdet werden und auch biologisch birgt die Sondersteuer Gefahren, beispielsweise zum Stichwort Resistenzbildungen.


    Anstatt neue Steuern zu erfinden, sollte Pflanzenschutz nachhaltig gestaltet werden. Es bedarf Innovationen, neuer Technologien, verbesserter Produkte und auch weiterhin sachkundiger Anwender.“

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  • 14.10.2015

    Dr. Ekkehard Klug: Wahlbeteiligung steigt bei überzeugender Politik

    „Wie kann man die Wahlbeteiligung steigern? Ich versuche einmal, eine Antwort zu geben: Vielleicht durch ein überzeugendes politisches Angebot? Es ist jedenfalls schade, dass den Antragstellern diese eigentlich naheliegende Antwort schon mal nicht eingefallen ist.

     

    Stattdessen erscheint im Angebotskatalog der Antragsteller schon unter Punkt 2 die in Sprache und Design verbesserte Gestaltung der Wahlbenachrichtigungen.

     

    Vermutlich würde dies die Wählermassen regelrecht an die Wahlurnen treiben – oder vielleicht doch nicht? Hilfsweise daher ein zweiter Anlauf für eine alternative Lösungsmöglichkeit der bekannten Aufgabe:

     

    Vielleicht wäre es ja hilfreich, wenn sich die Parlamente vornehmlich mit denjenigen Fragen beschäftigen, die die Menschen nun einmal bewegen? Sofern dies der Fall sein sollte, müsste man allerdings leider feststellen, dass die Antragsteller ihr Ziel – unser gemeinsames Ziel – vollständig verfehlt haben.

     

    Denn es kann ja wohl kein Zweifel daran bestehen, dass sich die Wähler nicht so sehr für das spannende Thema ‚Wahlbeteiligung‘ interessieren als für die Flüchtlingsdebatte, die in dieser Plenarwoche aber auf den zweiten Tag verschoben wurde.

     

    Vielmehr treten nun Daniel Günther, Ralf Stegner, Eka von Kalben und Lars Harms mit einer gemeinsamen Plakataktion vor die Wähler, gewissermaßen mit der Losung ‚Voters welcome!‘

     

    Ob es helfen wird? Da habe ich doch Zweifel.

     

    Ausschlaggebend für unsere Ablehnung sind nicht einzelne Vorschläge - über die lässt sich durchaus reden –, sondern die nach Überzeugung der FDP-Fraktion jedenfalls im Ansatz und in der Summe komplett untaugliche, mit absoluter Sicherheit ins Leere laufende und auch noch auf peinliche Weise an die prominente erste Stelle dieser Plenarwoche gesetzte Aktion als solche.

     

    Auf diese Weise, werden Sie nicht den Grand Prix der Wählerbeteiligung gewinnen, trotz der beeindruckenden Gesangstruppe die dazu angetreten ist.

     

    Sozusagen mit Ralf Stegner und Daniel Günther als neuem ‚Modern Talking‘-Duo – und natürlich mit Eka von Kalben und Lars Harms als Rhythmus-Gruppe im Hintergrund. Und trotz der gemeinsam dargebotenen Coverversion des alten Modern-Talking-Titels ‚You Can Win If You Want‘.

     

    Da wir den Vorschlag der PIRATEN leider ebenfalls nicht für zielführend ansetzen, müssen wir auch deren Antrag leider ablehnen.

     

    Die FDP-Fraktion stellt einen Antrag mit einigen Forderungen zur Stärkung der repräsentativen Demokratie als Alternative zur Debatte, aber die zentrale Aussage unsererseits bleibt: Wahlbeteiligung steigt bei überzeugender Politik, nicht durch Initiativen wie die der ganz Großen Küsten-Koalition mit CDU-Hilfsmotor.

     

    Wenn es um Entscheidungen geht, die die Menschen bewegen, dann gehen sie auch zur Wahl oder zur Abstimmung.

     

    Das hat in jüngster Zeit zum Beispiel das Referendum in Schottland mit aller Deutlichkeit unter Beweis gestellt.“

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  • 13.10.2015

    Dr. Heiner Garg: Die speziellen Probleme werden nicht gelöst

    „Die Einführung einer ‚Gesundheitskarte für Flüchtlinge’ auf Landesebene ist fraglos eine Verbesserung zum gegenwärtigen Zustand. Deutlich sinnvoller wäre eine bundeseinheitliche Lösung gewesen. Die speziellen Probleme im Zusammenhang mit der Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen werden mit der Einführung einer Gesundheitskarte allerdings nicht gelöst.

     

    Die politische Beschwichtigungsformel, die Flüchtlinge seien so gesund wie die heimische Bevölkerung, ist schlicht falsch und gefährlich. Wer die Augen vor der besonderen Problematik verschließt, gefährdet sowohl die Gesundheit der Flüchtlinge und negiert die gleichrangig in den Fokus zu nehmende Aufgabe des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖDG): Die Gewährleistung des Schutzes der Gesundheit der Bevölkerung. Diese öffentliche Institution ist derzeit weder finanziell noch personell in der Lage, diese Aufgabe zu erfüllen. Hier muss dringend seitens der Landesregierung gehandelt werden.

     

    Dass die zuständige Ministerin entweder nicht in der Lage oder nicht Willens ist, die Kosten für die Gesundheitsversorgung auch nur ansatzweise zu beziffern, macht eine sachgerechte Planung und Finanzierung notwendiger Maßnahmen nicht einfacher.“

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  • 12.10.2015

    Christopher Vogt: Albig und Meyer müssen den Dialog mit den Kritikern der Beltquerung ernst nehmen

    „Die Landesregierung droht mit ihrer halbgaren Haltung zur festen Beltquerung zunehmend baden zu gehen. Anstatt endlich energisch für die bestmögliche Hinterlandanbindung in Ostholstein inklusive Erhalt der Bäderbahn zu kämpfen, verzögert sie das Projekt immer mehr und bringt ohne jede Not auch noch die eigenen Leute gegen sich auf. Es ist ja nichts Neues, dass der Ministerpräsident und sein Verkehrsminister bei diesem Großprojekt keine eigene parlamentarische Mehrheit haben. Es schwächt natürlich die Position der Landesregierung in Berlin, dass sie in dieser wichtigen Frage auf die Unterstützung der Opposition angewiesen ist, da nicht nur die Grünen, sondern auch einzelne SPD-Abgeordnete den Regierungskurs nicht mittragen. Damit müssen wohl alle Beteiligten bis zur Landtagswahl leben.

     

    Was mich aber sehr erstaunt, ist die Tatsache, dass es Albig und Meyer mittlerweile nicht einmal mehr gelingt, mit den eigenen Abgeordneten einen vernünftigen Dialog zu führen. Auch wenn ich eine andere Meinung zu dem Projekt habe als der Kollege Winter, kann ich nachvollziehen, dass er sich von den eigenen Leuten in Kiel zunehmend hinter die Fichte geführt fühlt und dies mittlerweile auch mit Kraftausdrücken zum Ausdruck bringt. Ich frage mich, wie diese Landesregierung überhaupt noch einen konstruktiven Austausch mit Gegnern und Kritikern des Projekts hinbekommen will, wenn ihr dies schon mit dem eigenen Wahlkreisabgeordneten nicht gelingt. Ich fordere den Ministerpräsidenten und seinen Verkehrsminister auf, den Dialog mit den Gegnern und Kritikern endlich ernst zu nehmen, um zumindest bei der Hinterlandanbindung zu einer möglichst breit getragenen Lösung zu kommen. Die Landesregierung sollte die Erörterungstermine auf Fehmarn stattfinden lassen. Das wäre ein wichtiges Signal zur Dialogbereitschaft, die wir von beiden Seiten brauchen.“

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  • 09.10.2015

    Dr. Ekkehard Klug: CDU Schleswig-Holstein positioniert sich klar an Merkels Seite

    „Nachdem eine ganze Weile Unklarheit darüber herrschte, ob die CDU Schleswig-Holstein für die ‚Merkel-Union‘ oder eher für die ‚Seehofer-Union‘ steht, scheint sich nun im Zusammenhang mit der Debatte über den sogenannten ‚Brandbrief‘ von CDU-Politikern eine Klärung zu vollziehen. Die gestern durch den CDU-Landesvorsitzenden Ingbert Liebing vorgenommene Distanzierung von den Merkel-Kritikern macht deutlich, dass die schleswig-holsteinische CDU an der Seite der Bundeskanzlerin steht. Nachdem es kurz zuvor noch den Anschein hatte, als fände Frau Merkel in Schleswig-Holstein mehr Unterstützung bei Torsten Albig und Ralf Stegner als bei ihren eigenen Parteifreunden, ist dies jetzt immerhin ein deutliches Signal.“

     

    Der FDP-Abgeordnete fügte hinzu, die Union werde es jetzt aber schwerer haben, in überzeugender Weise die Arbeit der Landesregierung zu kritisieren. „Länder und Kommunen müssen schließlich nur das ausbaden, was die politischen Entscheidungen der Kanzlerin bewirkt haben. Und die Situation ist in unionsregierten Bundesländern wie z.B. in Hessen auch nicht besser, sondern eher schlimmer als in Schleswig-Holstein“, meinte Klug.

     

    Die emotional verständliche Entscheidung der Kanzlerin, den Flüchtlingen angesichts der Zustände in Ungarn unbürokratisch die deutschen Grenzen zu öffnen, sei zwar menschlich nachvollziehbar, aber zu verantwortungsbewusster Politik gehöre nun einmal auch ein klarer Blick auf die Folgen und eine Antwort darauf, wie die damit verbundenen Probleme zu bewältigen sind. „Und da hat die Bundeskanzlerin außer der Losung 'Wir schaffen das' leider wenig zu bieten“, sagte Klug.

     

    „Insbesondere ist nicht absehbar, wann die derzeitige Ausnahmesituation mit der Planung von Zeltstädten und ständig neuen Provisorien ein Ende finden kann. Dass dies kein Dauerzustand werden darf, müsste jedenfalls allen Verantwortlichen klar sein. Falls es Jahr für Jahr so weitergehen würde – wie ja derzeit einige Amtsinhaber zu glauben scheinen – , so hätte das unabsehbare Folgen für dieses Land.“

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  • 07.10.2015

    Dr. Ekkehard Klug: Wir brauchen ein wirksames Handlungskonzept gegen Organisierte Kriminalität

    „Schon lange hat sich abgezeichnet, dass die dünne Personaldecke bei der Polizei in Schleswig-Holstein mittelfristig negative Auswirkungen auf die Innere Sicherheit hat. Es liegt angesichts der Entwicklung der jetzt veröffentlichten Zahlen nahe, dass falsche politische Entscheidungen der Vergangenheit diese Entwicklung begünstigt haben. Schon im Bereich der Wohnungseinbruchskriminalität können wir so – angesichts von Aufklärungsquoten von zum Teil unter fünf Prozent – bisweilen faktisch eine Kapitulation des Rechtsstaates erleben.

     

    Umso wichtiger ist es daher, dass das Innenministerium unverzüglich konkrete Lösungsvorschläge erarbeitet, um zuerst einer weiteren Ausbreitung der Bandenkriminalität entgegenzuwirken und perspektivisch dieses Problem wirksam zu bekämpfen. Die FDP-Fraktion wird vom Innenminister einen entsprechenden Bericht in der November-Tagung des Landtages verlangen.“

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  • 05.10.2015

    Dr. Ekkehard Klug: Scheitern war durch realitätsferne Vorgaben bereits vorprogrammiert

    Der innenpolitische Sprecher der Freien Demokraten fügte hinzu: „Dieser Flop war vorprogrammiert. Nimmt man die Aussagen aus der Wohnungswirtschaft zur Kenntnis, so wird deutlich, dass dem Projekt von Anfang an durch eine vermurkste Planung mit realitätsfernen Vorgaben Schwierigkeiten aufgebürdet worden sind, die kaum eine Chance für seine Verwirklichung zuließen.“

     

    „Hoffentlich wird man daraus die notwendigen Lehren ziehen, damit sich solche Misserfolge nicht wiederholen“, sagte Klug abschließend.

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  • 02.10.2015

    Dr. Heiner Garg: PR-Nummern und Luftbuchungen

    „Die Kieler Investitionsstau-Koalition verkündet einen Tag vor dem Feiertagswochenende, dass sie verstanden hat, dass zu wenig investiert wird.

     

    Anstatt sofort ihre auf reichlich Konsumausgaben konzentrierte Haushaltspolitik zu ändern, erfindet die Investitionsstau-Koalition jedoch ein Programm, das den von ihr selbst maßgeblich verantworteten Investitionsstau – nach ihrer Abwahl – angeblich beseitigen soll. Interessant und irgendwie auch verräterisch ist die Äußerung des sozialdemokratischen Fraktionsvorsitzenden, Dr. Ralf Stegner, dass die Koalition ‚erneut‘ zeige, ‚dass wir auch langfristig planen‘. Besser für Schleswig-Holstein wäre allerdings, wenn Rot-Grün-Blau im Bereich der Infrastrukturpolitik auch kurzfristig handeln könnte. Das kann sie aber augenscheinlich nicht.

     

    Die amtierende Landesregierung verzehrt derzeit das Vermögen des Landes, indem sie noch nicht einmal die notwendigen Instandsetzungsmittel ausreichend zur Verfügung stellt. So wird Geld, das der Infrastrukturbereich bis 2024 als notwendig erachtet, einfach auf das Jahr 2030 gestreckt – ohne konkrete Angaben, wie die Lücke von sechs Jahren finanziell gefüllt werden soll. In Wahrheit saniert diese Landesregierung damit nicht, sondern sie treibt die Infrastrukturschulden für junge und künftige Generationen weiter in die Höhe.

     

    Daran werden auch PR-Nummern und Luftbuchungen à la IMPULS 2030 nichts ändern.“

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  • 02.10.2015

    Dr. Ekkehard Klug: Albig und Studt müssen Antworten liefern

    „Hat Ministerpräsident Albig vorgestern in der ‚Flüchtlingskonferenz‘ tatsächlich davon gesprochen, dass er für die kommenden zehn Jahre mit einem jährlichen Flüchtlingszustrom von einer Million Menschen ausgeht? Geht er folglich davon aus, dass zehn Jahre lang jährlich rund 50.000 Menschen – also eine halbe Million im Laufe eines Jahrzehnts – in Schleswig-Holstein aufgenommen werden müssten?“

     

    Klug verwies dazu auf einen Brief des Landrats des Kreises Herzogtum Lauenburg, Dr. Mager, in dem es heißt: „Perspektivisch hat der Ministerpräsident davon gesprochen, er rechne mit einer Dekade des Flüchtlingszustroms, der nicht signifikant unter 1 Million Menschen sinken werde“.

     

    Der FDP-Innenpolitiker erklärte dazu, wer glaube, unser Staat – und auch das Land Schleswig-Holstein – könnten eine solche Integrationsaufgabe bewältigen, an dessen Urteilsvermögen müsse man ernsthaft zweifeln.

     

    Wenn etwa damit zu rechnen sei, dass durch eine solche Entwicklung die Schülerzahlen in einer sechsstelligen Größenordnung ansteigen würden, könne jeder, der auch nur annähernd Kenntnis von der Situation im Schulbereich habe, die schiere Unmöglichkeit eines solchen Unterfangens erkennen.

     

    In die gleiche Richtung weise auch die Erklärung des Sprechers der kommunalen Landesverbände, Jörg Bülow, nach der Flüchtlingskonferenz: „Den Kommunen empfahl Bülow, sich jede freie Wohnung sofort zu sichern.“ (Kieler Nachrichten, 01.10. 2015, Seite 1). „Das damit verbundene Signal, dass jeder andere, der auf der Suche nach einer Wohnung ist, leer ausgehen dürfte, ist eine geradezu verheerende politische Botschaft“, meinte Klug. Es sei im Hinblick auf die damit verbundene Wirkung auf die Menschen im Lande „vollkommen verantwortungslos und in höchstem Maße schädlich“, derartige Empfehlungen abzugeben.

     

    In gleicher Weise sei es auch schwer erträglich, wenn Innenminister Studt seine Absicht, die in der landeseigenen Erstaufnahmeeinrichtung in Neumünster untergebrachten Flüchtlinge nicht mehr auf die kommunale Aufnahmequote anzurechnen, mit der flapsigen Bemerkung rechtfertige: „Neumünster ist schon eine bunte Stadt“ (Kieler Nachrichten, 01.10.2015. S.1).

     

    „Vermutlich wird es den Bürgern auch mit dieser Landesregierung allmählich zu bunt“, sagte dazu der FDP-Abgeordnete. Klug fügte abschließend hinzu: „Herr Studt sollte den Menschen erklären, wie seine Äußerung konkret zu verstehen ist. Ich habe aber Zweifel, ob er dazu in der Lage ist, ohne noch mehr politisches Porzellan zu zerschlagen.“

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  • 30.09.2015

    Christopher Vogt: Die Bundeskanzlerin muss Wort halten

    „Wer Zusagen nicht einhält, wird unglaubwürdig. Es ist nicht hinzunehmen, dass die Zusage von Bundeskanzlerin Merkel aus dem Jahr 2012, dass der Bund einen Ersatz für das Forschungsschiff ‚Poseidon‘ finanzieren werde, nach Prüfung durch Wissenschaftsministerin Wanka jetzt nicht mehr gelten soll. Das würde entweder bedeuten, dass vor dieser Zusage keine seriöse Prüfung durch die Bundesregierung erfolgt ist oder dass diese Zusage der Kanzlerin von vornherein ein plumpes Wahlkampfmanöver war. Beides gereicht einer Bundeskanzlerin nicht zur Ehre.

     

    Wir erwarten von der Landesregierung und auch von der schleswig-holsteinischen CDU, dass sie ihren Einfluss in Berlin geltend machen und die Bundeskanzlerin an ihr Versprechen erinnern. Für den Forschungsstandort Kiel ist die Aussicht darauf, dass man sich das geplante neue Forschungsschiff möglicherweise mit den Hamburgern teilen müsse, ein herber Rückschlag. Ein halbes Forschungsschiff für Kiel ist nicht akzeptabel.“

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  • 25.09.2015

    Dr. Ekkehard Klug: Das eiskalte Händchen des Ministerpräsidenten

    „Hatte Ministerpräsident Torsten Albig im September 2014 die Einstufung Serbiens, Bosnien-Herzegowinas und Mazedoniens als sichere Herkunftsstaaten noch heftig kritisiert und erklärt, die Tinte der Unterschrift unter dem damaligen Kompromiss stamme ‚aus dem Gefrierschrank‘, muss der Ministerpräsident mit der gestrigen Asyl-Vereinbarung im Kanzleramt – nach eigenen Maßstäben – offenbar ein eiskaltes Händchen gehabt haben. Denn mit der Ausweitung dieser Liste auf die Staaten Albanien, Kosovo und Montenegro weicht Albig von der bisher von seiner Koalition mit größtmöglicher Emphase propagierten Linie deutlich ab.

     

    Nachdem die Koalitionäre im vergangenen Innen- und Rechtsausschuss den Antrag der FDP-Fraktion (Drs. 18/3353) allein wegen der – jetzt beschlossenen – Ausweitung der sicheren Herkunftsstaaten als nicht zustimmungswürdig kritisierten, sollte nun der Weg frei sein für die Zustimmung der Abgeordneten von SPD, Grünen und SSW für unseren Antrag.“

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