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  • 24.09.2020

    Kay Richert zu TOP 30 „Radstrategie Schleswig-Holstein 2030“

    In seiner Rede zu TOP 30 (Umsetzung der Radstrategie Schleswig-Holstein 2030) erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    „Man soll ja immer sparsam mit Theatralik sein. In diesem Fall ist es aber nicht übertrieben, wenn ich sage: Mit der Radstrategie Schleswig-Holstein 2030 ist ein ganz, ganz großer Wurf gelungen!

    Eine intakte Infrastruktur gehört genauso zu einer generationengerechten Politik wie intakte Finanzen. Und natürlich machen wir deswegen schon seit der Regierungsübernahme 2017 viel für den Radverkehr. Ich erinnere hier nur daran, dass wir mit den Landesstraßen auch alle dazugehörigen Radwege mit sanieren. Und ich kann Ihnen sagen, da gibt es einiges zu sanieren, wir haben Landesstraßen und Radwege in einem erbärmlichen Zu-stand übernommen. 90 Millionen Euro investieren wir pro Jahr. Alle haben gesagt: Das schafft ihr doch nie! Und ich sage Ihnen heute: Schauen Sie sich um in Schleswig-Holstein – es geht voran. Wenn wir heute Behinderungen im Verkehr haben, dann sind das Baustellen, nicht Schlaglöcher und Wurzelaufbrüche. Wir beseitigen den jahrzehntelangen Sanierungsstau und hinterlassen kommenden Generationen eine intakte Wegeinfrastruktur.

    Mit der Radstrategie Schleswig-Holstein 2030 und den Schwerpunkten Modal Split, Radtourismus, Vision Zero gehen wir noch weiter. Ich verrate Ihnen kein Geheimnis, wenn ich sage, dass wir drei Jamaika-Fraktionen viele Gemeinsamkeiten, aber auch unterschiedliche Prioritäten haben. Für mich als FDP-Mann ist der Modal Split zum Beispiel eher eine Frage der Attraktivierung alternativer Verkehre und ich verbinde damit auch ganz stark den Schienenpersonennahverkehr (SPNV). Was mir aber wirklich wichtig ist – weil wir als FDP Schleswig-Holstein es den Wählerinnen und Wählern in unserem Wahlprogramm versprochen haben – das sind die Unterstützung des Tourismus und die Verbesserung der Verkehrssicherheit. Uns von der FDP geht es darum, dass es den Menschen in Schleswig-Holstein gut geht. Tourismus sichert den Menschen hier den Wohlstand und Verkehrssicherheit rettet Leben. Um diese großen Ziele zu erreichen, müssen wir mit ersten Schritten beginnen. Wir wollen zum Beispiel wissen, wie die Zustände der Radwege im Land sind. Wir wollen gleiche Qualität und Ausbaustandards. Dazu entwickeln wir das landesweite Radverkehrsnetz (LRVN) weiter. Wir wollen die Chancen nutzen, die uns die Digitalisierung bietet, in-dem wir eine App für die Meldung von Mängeln auf den Weg bringen. Wir binden die Radlerinnen und Radler mit ein! In die Genese der Radstrategie eingebunden haben wir auch alle Akteure im Bereich Radverkehr: Aus der Verwaltung, aus den Interessenverbänden und auch aus der Politik; BYPAD hieß das Verfahren. Wir alle haben zusammen an der Weiterentwicklung des Radverkehrs gearbeitet oder hatten jedenfalls die Möglichkeit dazu. Diese Gemeinsamkeit wollen wir erhalten und uns auch weiterhin beim Runden Tisch Radverkehr austauschen.

    Tourismus sorgt für Wohlstand in unserem Land, das weiß hier jeder. Viele Familien verbessern dadurch ihr Einkommen oder leben von unseren Gästen. Vernünftige Radwege, schöne Tourenmöglichkeiten werden immer mehr auch ein Faktor, nach dem sich die Gäste ihre Destination aussuchen. Wir werden uns deswegen auch um Radfernwege kümmern. Und weil wir wollen, dass die Bürgerinnen und Bürger auch schnell in den Genuss von konkreten Verbesserungen kommen, werden wir als Sofortprogramme Self-Service-Stationen und Fahrradbügel installieren. Leider wird Verkehrspolitik häufig symbolisch betrieben. Es wird viel Aufregung um keinen Nutzen produziert. Das ist nicht unser Weg. Diese Radstrategie bringt die Menschen in Schleswig-Holstein voran. Leider wird mit Verkehrspolitik manch-mal Gängelei, Schikane und Umerziehung betrieben. So etwas wollen wir nicht. Diese Radstrategie fördert das Radfahren, ohne andere Mobilitätsformen zu diskriminieren. Unsere Verkehrspolitik ist modern, der Zukunft zugewandt, wir wollen optimistisch die Chancen unserer Zeit nutzen. Und – erlauben Sie mir diesen Hinweis – auch im Straßen- und Wegebau wünschen wir uns ein beschleunigtes Planungsrecht, damit wir die Bremsen lösen und unser Land in eine moderne Zukunft führen können.

    Ich bin froh, dass wir mit der Radstrategie Schleswig-Holstein 2030 ein Konzept geschaffen haben, das echte Ergebnisse zeigt, den Menschen in unserem Land hilft und wirkliche Verbesserungen bringt und das nicht mit moralinsaurer Miene, mit Zeigefinger und Gängelung, sondern mit Akzeptanz aller Mobilitätsmöglichkeiten und gegenseitiger Rücksichtnahme. So wollen wir das haben!“

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  • 24.09.2020

    Anita Klahn zu TOP 16+24 Schülerinnen und Schüler im ÖPNV vor Infektionen schützen

    Anita Klahn zu TOP 16+24 ,,Schülerinnen und Schüler im ÖPNV vor Infektionen schützen"

    In ihrer Rede zu TOP 16+24 (Schülerinnen und Schüler im ÖPNV vor Infektionen schützen und Auswirkungen der Maskenpflicht an Schulen auf die Ge- sundheit der Schüler untersuchen) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    ,,Bei der Schülerbeförderung stehen wir unbestreitbar vor einem Problem, das wir gemeinsam lösen müssen. Es ist wenig sinnvoll, Kohorten- Regelungen, Hygienekonzepte, Schnupfenpläne und andere effektive Schutzmaßnahmen in den Schulen einzufordern, wenn diese außerhalb der Schulen und insbesondere mit der Schülerbeförderung unterlaufen werden.

    Wir sind uns aber auch einig, dass es bei diesem Problem keine einfache Lösung gibt.

    Es ist leicht, mehr Busse oder flexiblere Schulanfangszeiten zu fordern, oh- ne auf die individuellen Gegebenheiten oder Sachzwänge einzugehen. Es war und ist politischer Wille, dass die Schülerbeförderung in kommunaler Verantwortung geregelt wird. Das macht ja auch Sinn, da wir regional sehr unterschiedliche Bedarfe haben und die Schülerbeförderung an den ÖPNV angegliedert ist, der wiederum auf Anschlüsse an andere Verkehrsmittel ausgerichtet ist. Daher appelliere ich an die Kommunen, ihre eigene Ver- antwortung wahrzunehmen und das Angebot der Reisebusunternehmen vor Ort in ernsthafte Überlegungen einzubeziehen und zeitnah mit allen Beteilig- ten zu überlegen, welche Möglichkeiten es gibt, die Überfüllung der Busse auf ein erträgliches, auf ein verantwortbares Maß zu reduzieren. Ich erinnere an dieser Stelle auch noch einmal, dass den Kommunen erhebliche finanzi- elle Mittel zur Verfügung gestellt wurden, um coronabedingte Defizite im ÖPNV zu kompensieren.

    Ich möchte aber auch klarstellen, dass es kurzfristig kaum möglich sein wird, einen ÖPNV auf die Beine zu stellen, bei dem der Abstand von 1,5 Meter eingehalten werden kann oder jeder Schüler einen Sitzplatz hat. Es kann also nur darum gehen, die jetzige Situation zu entschärfen. Die erste Frage, die zu klären wäre, ist, ob genügend Busse und Fahrer zur Verfügung stehen, wenn in den Zeiten der Schülerbeförderung doppelte oder sogar dreifache Kapazitäten gefordert werden. Die zweite Frage ist: Warum nur wäh- rend der Schülerbeförderung? Was ist mit den berufstätigen Pendlern? Und warum nur die Busse? Was ist mit denjenigen, die jeden Tag die Bahn nutzen?

    Grundsätzlich tragen wir alle, jeder Einzelne mit unserem Verhalten dazu bei, ob die Corona-Infektion beherrschbar bleibt und damit komme ich zu der Mund-Nasen-Bedeckung. Solange wir keinen Impfstoff, keine Medika- mente zur Therapie haben, sollte jeder die Schutzwirkung der Mund-Nasen- Bedeckung respektieren. Und ich erwarte auch von Eltern, dass sie ihre Kinder auf diese hinweisen und zum ordnungsgemäßen Umgang anhalten.

    Uns ist allen klar, dass die coronabedingten Maßnahmen eine Einschränkung bedeuten und alles, was entschieden wird, muss sorgsam abgewogen und verhältnismäßig sein. Aber: An erster Stelle muss immer der Gesundheitsschutz stehen.

    Es ist unser Ziel, wieder zu einem Alltag zurückzukehren, der wertvolle Freiheiten zulässt. Wir wollen auch keine Schulschließungen. Und damit kom- men wir wieder zur Verhältnismäßigkeit: Wenn es bedeutet, dass das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung erforderlich ist, um den Präsenzunterricht möglich zu machen, dann ist dies ein notwendiges Übel, das in Kauf genommen werden muss. Denn im Gegensatz zu den Auswirkungen des Maskentragens wissen wir bereits sehr gut, wie sich der Unterrichtsausfall auf die Entwicklungen der Schülerrinnen und Schüler ausgewirkt hat. Nicht nur beim Lernstoff, und hier gerade bei den Schwächsten, sondern auch bei der persönlichen Entwicklung, zeigt die Praxis, was die Schulschließungen, so nötig sie auch waren, zu Beginn des Jahres angerichtet haben. So unange- nehm das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes auch sein mag: Es dürfte weniger schlimme Folgen haben als schwer zu erkranken oder flächendeckend die Schulen zu schließen.

    Ich finde daher, dass der AfD-Antrag lediglich ein Zugeständnis an Corona- Leugner, Maskenverweigerer und Verschwörungstheoretiker sein soll, an- statt sich ernsthaft mit dem Problem der Pandemie und den damit verbundenen Auswirkungen auf unsere Schulen zu beschäftigen."

     

     

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  • 24.09.2020

    Dennys Bornhöft zu TOP 44 „Umsetzungsstand des Demenzplans für Schleswig-Holstein“

    In seiner Rede zu TOP 44 (Bericht zum Umsetzungsstand des Demenzplans für Schleswig-Holstein) erklärt der sozialpolitische Sprecher der FDP- Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:
    „Wie in diesem Hause einstimmig beschlossen, hat die Landesregierung im August einen umfassenden Bericht zum Umsetzungsstand des Demenzplans für unser Land vorgelegt. Für uns ist dabei ein Grundsatz völlig klar: Nicht trotz, sondern gerade in einer Pandemie müssen wir mit besonderem Tempo und besonderer Aufmerksamkeit notwendige, beschlossene Maßnahmen umsetzen. Denn insbesondere Menschen mit Demenz unterliegen seit jeher äußerst stark gesellschaftlichen Einschränkungen. Teilweise wurde die Situation der Betroffenen auch aus falschem Schamgefühl verschwiegen.
    Ich persönlich erinnere mich noch daran, dass es früher hieß, Uroma sei ‚tüddelig‘ – um die Demenz nicht anzusprechen. Das Wissen um Krankheiten wie Alzheimer ist in den letzten Jahrzehnten deutlich gestiegen, ebenso die gesellschaftliche und rechtliche Akzeptanz. Dass eine Demenz zu einer Pflegegradeinstufung führt, ist schließlich auch noch nicht lange Usus. Dass Demenz sich in der Mitte der Gesellschaft befindet, verdeutlichen die Zah- len: Jeder Elfte in der Altersgruppe über 65 unseres Landes ist von Demenz betroffen, auf die Gesamtbevölkerung umgerechnet ist das jeder 50. Es ist vollkommen richtig, als öffentliche Hand hierauf einen Schwerpunkt zu legen. Ich bin deswegen froh, und da schließe ich ausdrücklich die Vorgängerregierung mit ein, dass wir von den Empfehlungen des Kompetenzzentrums Demenz bereits über 50 von rund 80 ganz oder überwiegend umgesetzt haben. Das ist eine große Leistung für die Patientinnen und Patienten, aber vor allem für unser Land insgesamt. Demenzkranke werden nicht nur in ei- nem Status Quo unterstützt. Es wird wie in den letzten Jahren auch aktiv an der Verbesserung der Umstände gearbeitet und dies natürlich entsprechend fortgesetzt.
    Die Leistung des Kompetenzzentrums Demenz möchte ich hervorherben: Nicht nur bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einer Kommune direkt, sondern auch in den Bereichen Justiz, Einzelhandel, Polizei, Architektur, Mu- sik- und Museumspädagogik, Landwirtschaft und Pharmazie hat das Zentrum Schulungen zum Thema durchgeführt. Es ist besonders wichtig, dass wir aufgrund dieses weitreichenden Einflusses der Krankheit auch weitreichend Menschen genau dafür sensibilisieren und bestmöglich vorbereiten. Am Ende geht es aber immer vorrangig um die Patientinnen und Patienten selbst: Hier freue ich mich besonders über die Unterstützung verschiedens- ter Beratungsangebote, unter anderem rechtlicher Natur. Die Einführung einer mobilen Beratung durch das Kompetenzzentrum Demenz, um wohnort- nah im ländlichen Raum den Menschen helfen zu können, ist eine sehr gute Sache.
    In Zukunft ist es wichtig, dass wie im Bericht empfohlen, eine Bestandsaufnahme zum Thema Demenz in der Kommune durchgeführt wird, um nachhaltige Fakten sammeln zu können. Über die Hälfte der Krankenhäuser hat bereits ein schriftliches Konzept zur Versorgung von Menschen mit Demenz. Wir sollten hier jedoch zügig möglichst viele weitere Krankenhäuser in eine solche Lage bringen. Das Kompetenzzentrum Demenz erarbeitet genau dazu bereits in Zusammenarbeit mit diversen Kliniken in Schleswig-Holstein ein Leitfaden. Übrigens: Der Breitbandausbau wird in diesem Bericht als wichtige Hilfe genannt, sodass wir sehr froh darüber sind, wie dies in Schleswig-Holstein gestaltet wird. Ich verdeutliche mit Nachdruck, dass es dabei nicht nur um wirtschaftliche Interessen, sondern gleichermaßen um Bildungs- oder wie im vorliegenden Falle auch um gesundheitliche Interessen geht. Breitband und Digitalisierung ist eine Infrastruktur für alle Lebensbereiche.
    Insgesamt können wir mit dem Voranschreiten bei der Umsetzung des Demenzplans zufrieden sein – die Landesregierung gibt diesem Thema ressortübergreifend die angemessene Relevanz. Schließlich geht es hierbei nicht nur um Soziales und Gesundheit, sondern z.B. auch um Wohnen oder Mobilität. Sowohl im Hinblick auf qualitative Verbesserungen für die Betroffenen als auch quantitativ aufgrund der Demografie wird das Thema noch viele Anstrengungen aller Akteure erfordern. Zunächst muss mit der Umsetzung der weiteren Empfehlungen fortgeschritten sowie möglicherweise neue Impulse und technische Möglichkeiten in den nächsten Jahren und Jahrzehnten verfolgt werden.
    Schließen möchte ich mit einem Dank an die Alzheimer Gesellschaft und an das Kompetenzzentrum Demenz für ihre Arbeit.“

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  • 24.09.2020

    Jan Marcus Rossa zu TOP 18 „Containern legalisieren“

    In seiner Rede zu TOP 18 (Containern legalisieren) erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    „Der Antrag des SSW macht wieder einmal deutlich, dass man nicht versuchen sollte, Dinge zu vermischen, die einfach nicht zusammenpassen. Eine Straflosigkeit des Einsammelns von weggeworfenen Lebensmitteln aus Abfallcontainern des Lebensmittelhandels ändert doch an der zu Recht kritisierten Lebensmittelverschwendung nichts. Wir sollten uns nichts vormachen. Wir werden der Lebensmittelverschwendung insbesondere im Einzelhandel nicht entgegenwirken, indem wir das Containern legalisieren. Das ist Augenwischerei.

    Um es einmal ganz deutlich voranzustellen: Wir sind uns mit dem SSW durchaus einig, dass die Lebensmittelverschwendung in unserem Land ein nicht mehr akzeptables Ausmaß angenommen hat, das wir guten Gewissens nicht mehr hinnehmen können. Es gibt Schätzungen, wonach 20 Prozent aller Lebensmittel in der EU weggeworfen werden. Es ist daher geboten, dass sich die Politik Strategien und Lösungen überlegt, wie wir diesem Problem künftig wirksam entgegenwirken können. Und es ist sicherlich auch sinnvoll, auf Erfahrungen zurückzugreifen, die andere europäische Länder mit ihren Lösungsansätzen bereits gemacht haben. Deshalb wollen wir prüfen, ob Lösungsansätze, wie wir sie aus Frankreich und Tschechien oder Italien kennen, auch in Deutschland funktionieren, um beim Einzelhandel ein Bewusstsein zu schärfen, wie wir künftig sorgsamer mit Lebensmitteln umgehen wollen. Frankreich und Tschechien haben sich entschieden, Supermärkte zu verpflichten, unverkaufte Lebensmittel an Wohltätigkeitsorganisationen weiterzugeben. Bei Verstößen gegen diese Verpflichtung drohen in Frankreich milde (max. 3.750 Euro), in Tschechien dagegen durchaus drakonische Strafen (max. 390.000 Euro). Italien dagegen hat sich entschieden, Steuererleichterungen zu gewähren, wenn weniger Lebensmittel weggeschmissen werden, weil sie an Wohlfahrtsorganisationen gespendet werden. 

    Mir als Freiem Demokraten ist natürlich der liberalere Lösungsansatz Italiens lieber, denn hier entscheidet weiterhin der Eigentümer, wie mit seinem Eigentum verfahren werden soll. Bereits heute können wir feststellen, dass die vom SSW vorgeschlagene Lösung der falsche Weg ist, den wir meines Erachtens nicht weiter verfolgen sollten. Das Legalisieren des Containerns ist zum einen kein effektives Instrument, um der Lebensmittelverschwendung in unserem Land entgegenzuwirken. Zum anderen ist es ein nur schwer zu rechtfertigender Eingriff in unsere Eigentumsordnung und es gibt mildere Mittel, wie das Beispiel Italiens zeigt, der Lebensmittelverschwendung gemeinsam mit dem Lebensmittelhandel entgegenzuwirken.

    Lieber Kollege Harms, es ist ja richtig, dass das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, dass es grundsätzlich Sache des Gesetzgebers ist, den Bereich des strafbaren Handelns verbindlich festzulegen. Ihre Schlussfolgerung aber, deshalb könne hier schnell eine Gesetzesänderung beschlossen werden, teile ich nicht. Die Legalisierung des Containerns wäre ohne Frage ein Eingriff in das Grundrecht auf Eigentum und würde im Ergebnis wie eine Enteignung wirken, da das Eigentum in Teilbereichen nicht mehr durch das Strafrecht geschützt wäre. Jeder Grundrechtseingriff bedarf deshalb einer besonderen Rechtfertigung und der Eingriff muss stets verhältnismäßig sein. Daran ändert auch die Sozialbindung des Eigentums nichts. Da der Gesetzgeber an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden ist, müssen wir diese Grundprinzipien des Verfassungsrechts auch hier beachten.

    Es ist aus den eingangs dargelegten Gründen schon fraglich, ob die Legalisierung des Containerns geeignet ist, der Lebensmittelverschwendung entgegenzuwirken. Entscheidender ist aber, dass die von Ihnen vorgeschlagene Maßnahme ganz offenkundig nicht das mildeste Mittel ist, um ein durchaus legitimes Ziel zu erreichen. Und genau hier liegt die verfassungsrechtliche Problematik Ihres Lösungsansatzes. Das italienische Modell ist im Hinblick auf die Intensität des Eingriffs sicherlich ein milderes Mittel, um das Ausmaß der Lebensmittelverschwendung zu verringern. Deshalb lassen Sie uns gemeinsam prüfen, ob die Lösungsansätze in anderen EU-Ländern nicht wirkungsvoller und vor allem weniger grundrechtsintensiv sind. Je weniger der Staat in die Grundrechte eingreift, desto besser. Und dann haben Sie auch die Zustimmung der Freien Demokraten.

    Nun noch eine Anmerkung zum Schluss. Lieber Kollege Harms, Sie verweisen ja üblicherweise so gern auf die Vorzüge politischer Lösungen in Dänemark. Ich hätte mir gewünscht, Sie hätten sich auch in diesem Fall an unserem Nachbarland orientiert, das wohl in Europa Spitzenreiter beim Kampf gegen Lebensmittelverschwendung ist und trotzdem den liberalsten Lösungsansatz gewählt hat. Die Dänen brauchten kein Gesetz oder staatliche Initiativen, sondern es genügte Bürgerengagement.“

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  • 25.09.2020

    Kay Richert zu TOP 21 „Mehr Sicherheit auf der A7“

    In seiner Rede zu TOP 21 (Mehr Sicherheit auf der A7) erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    „Lieber Kollege Vogel: Als ich Ihren Antrag das erste Mal in die Finger be- kam, dachte ich nach den ersten Zeilen: Das ist konstruktive Opposition, sehr gut, das wünsche ich mir! Als ich dann aber zu dem zweiten Absatz kam, ist meine Euphorie verflogen. Warum haben Sie das denn da hineinge- schrieben? Wollten Sie keine Zustimmung zu Ihrem Antrag erreichen?
    Jeder Tote, jede Verletzte im Verkehr ist eine oder einer zu viel. Wir von der FDP haben uns bereits in unserem Wahlprogramm ausdrücklich zur ‚Vision Zero‘ bekannt, also dazu, alles zu versuchen, um Verkehrsunfälle mit letalem Ausgang auf null zu bringen. Und wir stehen zu unseren Wahlversprechen, wir arbeiten eines nach dem anderen verlässlich ab. Für die Bediensteten dieses Landes empfinden wir eine besondere Verantwortung, eine besondere Fürsorgeverpflichtung. Deswegen lässt es uns natürlich nicht kalt, wenn diese Bediensteten sich an uns wenden und die Entschärfung einer Gefahr fordern – unabhängig, ob es sich bei den Gefährdeten um Verwaltungsbeamte, Rettungsdienste oder – wie hier – um Polizistinnen und Polizisten handelt.
    Außerdem sind wir von der FDP ja sowieso bekannt dafür, dass wir das Leben der Menschen mit technologischem Fortschritt einfacher und sicherer machen wollen. Alles zusammen deutet ja schon darauf hin, dass wir den sogenannten Verkehrsbeeinflussungsanlagen (VBA) oder Streckenbeein- flussungsanlagen (SBA) aufgeschlossen gegenüber stehen. Verkehrsbeeinflussungsanlagen sind aber sehr teuer. Eine einzige SBA – bestehend aus sechs Anzeigequerschnitten – kostet über den Daumen 1,6 Millionen Euro. Sie hält 18 Jahre lang und erstreckt sich über zehn Kilometer. Die A7 ist in Schleswig-Holstein rund 150 Kilometer lang, das Ganze mal zwei Fahrtrichtungen sind 300 Kilometer. Sie können sich also ausrechnen, über welche Summen wir hier sprechen – Summen, die von den Menschen in diesem Land gestemmt werden müssen, beziehungsweise die von den kommenden Generationen bezahlt werden müssen. Wir haben aber – gerade jetzt – viele Dinge vor der Brust, die viel Geld kosten – natürlich die Soforthilfeprogramme, die wir mit erheblichen Landesmitteln unterstützen, aber auch die Kita-Reform, die Altlasten der HSH Nordbank oder die Auflösung des Inves- titions- und Sanierungsstaus, um nur einige Mega-Aufgaben zu nennen.
    Außerdem müssen wir uns bereits jetzt Gedanken machen, wie wir die Kredite aus der aktuellen Notlage wieder tilgen, Stichwort Generationengerechtigkeit. Und wir können das Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler nur einmal ausgeben. Die FDP steht ja zurecht in dem Ruf, auf eine verantwortungsvolle Finanzierung zu achten. Deswegen wollen wir darauf achten, dass Verkehrsbeeinflussungsanlagen dort installiert werden, wo sie gebraucht werden. Und deswegen unterstützen wir gerne die Arbeit der Verkehrsunfallkommission zur Feststellung möglicher Unfallschwerpunkte und auch potentiell gefährlicher Streckenabschnitte. Und wir werden sehen, welche Empfehlungen aus der Arbeit der Verkehrsunfallkommission resultieren, zum Beispiel punktuell fest installierte oder mobile Anlagen. Welche Maßnahmen schlussendlich umgesetzt werden, haben wir nicht alleine in der Hand, denn Bundesautobahnen sind Straßen des Bundes. Aber natürlich: Wenn sich aus der Arbeit der Verkehrsunfallkommission Handlungsbe- darfe ergeben, werden wir die erforderlichen Gespräche mit dem Bund führen.“

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  • 25.09.2020

    Christopher Vogt zu TOP 17 „Alarmstufe Rot – Veranstaltungsbranche retten“

    In seiner Rede zu TOP 17 (Alarmstufe Rot – Veranstaltungsbranche retten) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Ich bin der SPD-Fraktion dankbar für diesen Antrag, weil er uns hier die Gelegenheit gibt, über die Probleme und die berechtigten Sorgen einer der derzeit am meisten betroffenen Branchen zu sprechen. In unserer August-Sitzung wurde über das Hotel- und Gaststättengewerbe debattiert. Die Veranstaltungsbranche ist meines Erachtens nicht so einfach abzugrenzen, denn es gibt da ja durchaus auch Überschneidungen mit dem HoGa-Bereich.

    Ich glaube, es ist angesichts der Herausforderung durch die Pandemie erst einmal von großer Bedeutung, dass wir als Landespolitiker mit dieser Branche in einem engen Austausch stehen. Bei der FDP-Fraktion ist dies der Fall. Ich habe in den vergangenen Wochen und Monaten – wie auch andere Kolleginnen und Kollegen – mit vielen betroffenen Menschen gesprochen, mit Hoteliers, Festivalveranstaltern, mit Kinobetreibern oder auch mit Clubbesitzern. Es war dabei beeindruckend zu sehen, wie kreativ und kämpferisch viele dieser Unternehmer sind und wie sie sich auch neue Formate und Geschäftsideen überlegen, um nicht völligen Stillstand zu haben. Kinobetreiber haben recht zügig dafür gesorgt, dass bei uns im Land Autokinos wieder zum Vorschein kamen. Freiluftkinos waren später ebenso erfolgreich, aber auch über Verbesserungen beim eigentlichen Betrieb stehen wir im engen Austausch. Und kürzlich stellte mir ein Clubbesitzer ein neues Loungekonzept für seine Location vor, um mit einer neuen Form des Zusammenkommens mit sehr leistungsfähiger Belüftung, Trennscheiben und sicherer Nachverfolgung wieder ein Stück mehr Alltag zu ermöglichen. Dabei muss man ja aber auch sehen: Solche neuen Formate bedürfen zunächst einmal neuer Investitionen und man kann damit nicht wirklich Geld verdienen. Der Mut, die Kreativität und der Einsatz sind deshalb beeindruckend, wie ich finde.

    Aber ich kann trotzdem jeden Unternehmer sehr gut verstehen, der endlich wieder unbeschwert und ohne staatliche Eingriffe seinen Betrieb führen will, statt sich mit provisorischen Lösungen über Wasser zu halten. Genauso wie ich auch die vielen Bürgerinnen und Bürger verstehe, die endlich einmal wieder ohne Einschränkungen ins Konzert, Kino, Stadion oder in einen Club gehen wollen. Bis dies verantwortbar möglich ist, wird es aber leider noch ein längerer Weg sein. Die Herausforderungen für die Veranstaltungsbranche kennt die Landesregierung selbstverständlich ganz genau. Ich begrüße es ausdrücklich, dass sich die Landesregierung kürzlich mit Vertretern der Veranstaltungsbranche zu einem offenen Dialog getroffen hat und im regen Austausch bleibt. Und das Land hat ja auch schon vorher seine Unterstützung für die Veranstaltungsbranche deutlich gemacht. Denn mit dem Kulturfestival hat das Land relativ spontan eine neue Veranstaltungsreihe auf die Beine gestellt, mit dem zusätzlich auch die Kulturszene unterstützt wird. Ähnliches gilt für das Schleswig-Holstein Musikfestival, das sich kurzfristig zu einem ‚Sommer der Möglichkeiten‘ verändert hat. Auch die NordBau in Neumünster war etwas, was woanders nicht möglich war. Mit solchen Formaten kann man versuchen, Corona zumindest ein wenig zu trotzen und die Stimmung der Menschen zu verbessern.

    Corona bleibt aber leider immer noch ein großer Spielverderber. Viele unserer europäischen Nachbarländer melden Tag für Tag neue Rekorde bei den Infektionszahlen. Das sollte uns verdeutlichen, dass die Pandemie einfach da ist und weiterhin Vorsicht geboten ist. Und mit diesem notwendigen Augenmaß handelt die Jamaika-Koalition ja auch. Es wird selbstverständlich kontinuierlich geprüft, inwiefern das wirklich kluge Veranstaltungskonzept des Landes angepasst werden könnte. Mit den aktuellen Änderungen, wodurch zum Beispiel bei Sportveranstaltungen bis zu 25 Prozent der Plätze belegt werden dürfen, hat die Landesregierung neue Möglichkeiten und neue Perspektiven geschaffen. Aber mit diesen Möglichkeiten muss auch verantwortungsvoll umgegangen werden. Denn erneute Einschränkungen, wie es sie derzeit zum Beispiel bei unserem vermeintlichen bayerischen Musterknaben gibt, wollen wir hier nicht.

    Um die wirtschaftlichen Auswirkungen zumindest abfedern zu können, stand und steht den Unternehmen mit den Sofort- und Überbrückungshilfen von Bund und Ländern sowie dem Härtefallfonds des Landes mit besonders attraktiven Konditionen eine ganze Palette an Wirtschaftshilfen zur Verfügung. Das kann die gewohnten Einnahmen natürlich nicht komplett ausgleichen. Aber diese Hilfen tragen ganz wesentlich dazu bei, dass die Unternehmen, die vor der Pandemie gesund waren, auch nach der Pandemie noch vorhanden sind. Ich begrüße dabei besonders, dass sich die Minister Altmaier und Scholz in Berlin dazu durchringen konnten, die Konditionen für die Überbrückungshilfen anzupassen und mittelstandsfreundlicher zu gestalten, so dass jetzt auch Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern bis zu 50.000 Euro im Monat erhalten können. Das haben wir schon lange gefordert und ja auch im letzten Plenum hier gemeinsam beschlossen. Die Wirtschaftshilfen sowie die gewissermaßen improvisierten Veranstaltungsformate können das gewohnte Geschäft selbstverständlich nur abmildern, nicht aber ersetzen.

    Je verantwortungsvoller wir alle aber mit der Corona-Pandemie umgehen und die Hygiene- und Abstandsregeln befolgen, desto eher werden wir wieder gewohnte Veranstaltungen besuchen können. Ich hoffe, dass die Veranstalter weiterhin Durchhaltevermögen zeigen. Wir stehen an ihrer Seite. Ein gutes Corona-Krisenmanagement, wie wir es in Schleswig-Holstein haben, und gezielte Hilfen sind der richtige Weg, um diese Branche erhalten zu können.“

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  • 15.05.2018

    Dennys Bornhöft: Ungereimtheiten bei Plastikeinträgen in die Schlei schnell aufklären

    Zu den neu aufgetauchten Widersprüchen über die Plastikeinträge in die Schlei erklärt der umweltpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Mit zunehmender Verärgerung schauen wir auf die immer neu auftauchenden Ungereimtheiten im Fall der Plastikeinträge in die Schlei.

    Bereits  im Umweltausschuss hatte ich die Berechnungsgrundlage für die vom Geschäftsführer der Stadtwerke Schleswig, Wolfgang Schoof, behaupteten 488kg hinterfragt. Die aktuelle Berichterstattung bestätigt meine Zweifel. Die jüngsten Berichte werfen aber auch immer neue Fragen auf. Man muss sich doch sehr wundern, wie es sein kann, dass die Prüfberichte über die Plastikanteile in den gelieferten Lebensmittelresten für die Stadtwerke Schleswig  im Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) scheinbar bloß abgeheftet wurden, anstatt sie sinnvollerweise zu prüfen.

    Ich hoffe, dass die von Minister Robert Habeck im April angekündigte Überprüfung der Kontrollstrukturen solche Fehler ausschließt und eine umfassende, transparente Aufklärung der Verantwortlichkeiten in Zukunft ermöglicht.“

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  • 25.09.2020

    Anita Klahn zu TOP 31 „Ganztagsangebote weiterentwickeln“

    In ihrer Rede zu TOP 31 (Ganztagsangebote weiterentwickeln – Echte Ganztagsschule) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    „Die Debatte um Ganztagsschulen ist auch eine Debatte um veränderte Familien- und Arbeitsstrukturen. Wenn wir uns die Lebenswirklichkeit von Familien anschauen, werden wir nicht umhin kommen, dass wir deren Betreuungsbedarfe anerkennen müssen. Berufstätige Eltern, die ihre Kinder heute in der Kita ganztägig betreuen lassen, haben in den meisten Fällen auch morgen ein Interesse daran, dass ihr schulpflichtiges Kind ganztägig betreut wird. Der schulische Ganztag ist also ein wesentliches Element, um die Vereinbarkeit von Familie und Berufsleben zu ermöglichen.

    Aus liberaler Sicht sollte Ganztagsschule aber mehr sein als nur ein Betreuungsangebot. Wir müssen in diesem Zusammenhang eine Debatte zur Bildungsqualität und zu Bildungschancen führen. Und wenn wir Bildung für die Zukunft gestalten wollen, dann braucht es mehr als nur eine Mensa oder zusätzliche Klassenräume. Viel mehr lässt sich aber mit den Finanzhilfen aus Berlin gar nicht realisieren. Wenn wir den Ganztag flächendeckend und verbindlich ausbauen würden, werden wir in Schleswig-Holstein mit zwei großen Herausforderungen konfrontiert sein: Personal zu gewinnen und den Betrieb finanziell abzusichern. Ich denke, dass allen in diesem Hause klar ist: Schon die jetzige Situation ist bei Lehrkräften und Sozialpädagogen dermaßen angespannt, dass eine massive Ausweitung in diesem Bereich kurz- bis mittelfristig kaum möglich sein wird. Doch selbst wenn wir dieses Problem lösen, bleiben dauerhafte Betriebskosten von gut 300 Millionen Euro bei uns in Schleswig-Holstein.

    Wenn diese Bundesregierung es ehrlich meint mit dem Rechtsanspruch auf schulischen Ganztag, dann muss diese Bundesregierung den Ländern auch ausreichend Finanzmittel dafür geben. Die aktuelle Wirtschaftslage durch Corona können wir nicht außer Acht lassen. Aktuell kann keiner von uns dauerhafte Ausgaben in dieser Höhe verantworten. In dem Wissen, dass unsere Grundschüler im bundesweiten Vergleich weniger Unterricht erhalten als andere, haben wir bereits mit unserem Koalitionsvertrag eine sukzessive Anhebung der Wochenstunden vereinbart. Daraus ergibt sich auch eine verbesserte Verlässlichkeit der Betreuung. Und wir dürfen nicht vergessen, dass wir hier über Grundschulkinder sprechen, die noch einen ganz anderen Freizeitbedarf haben.“

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  • 25.09.2020

    Christopher Vogt: Die AfD hat im Landtag lediglich skandalisiert und provoziert

    Zur heutigen Bekanntgabe des AfD-Abgeordneten Frank Brodehl, dass  er die AfD als Mitglied verlässt und somit auch die AfD-Fraktion im schleswig-holsteinischen Landtag, erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Es ist eine gute Nachricht für Schleswig-Holstein, dass es bereits vor der nächsten Landtagswahl keine AfD-Fraktion im Landtag mehr gibt. Ansonsten wäre dies wohl spätestens am Wahltag so gekommen. Die AfD hat es nie geschafft, im Landtag eine nennenswerte Rolle zu spielen und hat allein durch ihre Skandale und Provokationen für Aufmerksamkeit gesorgt.“

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  • 25.09.2020

    Jan Marcus Rossa zu TOP 10 „Die fiskalischen Lasten der Zuwanderung“

    In seiner Rede zu TOP 10 (Die fiskalischen Lasten der Zuwanderung) erklärt der migrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    „Ihre große Anfrage ist Bestandteil einer bundesweit angelegten, fremdenfeindlichen und rechtsnationalen Kampagne und Ihre Beiträge, Herr Kollege Nobis, und die Beiträge Ihrer Parteifreunde demaskieren Ihre niederen Motive. Sie berufen sich auf geltendes Recht und wollen den Eindruck erwecken, die deutsche Flüchtlingspolitik wäre ein Rechtsbruch. Das ist schlicht unwahr!

    Ich mache Sie einmal aufmerksam auf Artikel 17 der Dublin Verordnung, denn auch das ist geltendes Recht. Dort heißt es in Absatz 1: ‚Abweichend von Artikel 3 Absatz 1 kann jeder Mitgliedstaat beschließen, einen bei ihm von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen gestellten Antrag auf internationalen Schutz zu prüfen, auch wenn er nach den in dieser Verordnung festgelegten Kriterien nicht für die Prüfung zuständig ist‘. Und nehmen Sie bitte auch zur Kenntnis, dass Artikel 16a Absatz 2 Grundgesetz eben nicht regelt, dass Menschen, die über einen sicheren Drittstaat oder aus einem EU-Mitgliedsland zu uns kommen, abzuweisen sind. Eine solche Pflicht, wie Sie glauben machen möchten, besteht gerade nicht.

    Ich werde mich deshalb hier und heute nicht mit den Zahlen beschäftigen, die die AfD-Fraktion bei der Landesregierung abgefragt hat. Die Kosten der Zuwanderung sind vor dem Hintergrund der wahren Motive der AfD, die sie mit der Großen Anfrage verfolgt, schlicht zu vernachlässigen. Die Große Anfrage dient erkennbar allein dem Zweck, unsere Gesellschaft zu spalten. Es soll versucht werden, den Eindruck zu erwecken, dass die schutzsuchenden Flüchtlinge den Einheimischen etwas wegnehmen und unseren persönlichen Wohlstand bedrohen. Was für ein Unsinn und welch Habgier und unfassbarer Egoismus kommen hier zum Ausdruck. Haben Sie eigentlich realisiert, wie gut es uns in Deutschland geht? Ist Ihnen bewusst, dass es Ausdruck von Nächstenliebe und Mitmenschlichkeit ist, wenn wir Menschen, die in ihrer Not Schutz bei uns suchen, helfen? Ist Ihnen Nächstenliebe wirklich so fremd geworden, dass Sie vergessen konnten, dass Nächstenliebe auch Barmherzigkeit bedeutet? Es ist eine der wichtigsten Errungenschaften zivilisierter Gesellschaften, dass Nächstenliebe gelebt wird. Wir bekennen uns in diesem Land dazu, dass wir uneigennützig Mitmenschen, die in Not sind, helfen. Und dabei ist zunächst einmal nachrangig, ob eine Notlage unverschuldet oder verschuldet ist. Das Gebot der Nächstenliebe, das nicht nur das Christentum kennt, sondern in allen Weltreligionen verankert ist, fordert nicht mehr und nicht weniger, als den Menschen zu helfen, die in Not geraten sind. Alles andere ist Sozialdarwinismus und für den ist in einem freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaat kein Platz. Und das werden Sie mit Ihrer neidgetriebenen, fremdenfeindlichen und menschenverachtenden Haltung auch nicht ändern.

    Und ich muss Sie in diesem Zusammenhang auch fragen, ob Sie wirklich so geschichtsvergessen sind, dass Sie sich nicht mehr daran erinnern können, warum wir das Asylrecht, anders als viele andere Nationen Europas, zu einem Grundrecht erhoben haben? Das Unrecht, dass vom deutschen Volk ausgegangen ist, war Anlass für die Mütter und Väter unserer Verfassung, den Verfolgten auf dieser Erde das Recht auf Asyl in unserem Land als Grundrecht zu gewähren. Ich danke ausdrücklich unserer Landesregierung, die in ihren Vorbemerkungen eindrucksvoll aufdeckt, wie tendenziös hier von der AfD formuliert wird, wie Tatsachen verdreht und aus dem Zusammenhang gerissen werden. Es war eine Genugtuung, die Ausführungen der Landesregierung zu lesen, die immer wieder nüchtern und sachlich aber auch schonungslos die wahren Motive der AfD offenlegt, indem einfach die Fakten richtig gestellt werden und der propagandistischen und fremdenfeindlichen Ausdrucksweise sachlich entgegengetreten wird. Die Antworten zeigen aber auch, dass wir an der Zuwanderung der letzten Jahre keineswegs zugrunde gehen werden. Ja, die Aufnahme von Flüchtlingen kostet Geld. Ja, die Verfahren können beschleunigt und verbessert werden und wir haben in der EU erheblichen Reformbedarf. Aber wir können uns eine den Menschen zugewandte Zuwanderungspolitik leisten und es muss für uns eine Selbstverständlichkeit sein, dass wir schutzbedürftigen und notleidenden Menschen auch tatsächlich helfen.

    Da Sie das leider eh nicht verstehen und begreifen wollen, komme ich hier zum Ende. Ich bin froh, dass wir Ihre Große Anfrage erst einmal abgearbeitet haben. Bedauerlich ist nur, dass Sie ihre fremdenfeindliche Neiddebatte jetzt noch verstärken werden, wo auch in Deutschland die Steuereinnahmen sinken, Sparprogramme aufgelegt und Notkredite aufgenommen werden müssen. Sie werden der Versuchung nicht widerstehen können, Ihre perfide Kampagne gegen die Verfolgten, gegen die Schutzsuchenden und gegen die Notleidenden, die in unser Land gekommen sind, fortzusetzen. Im Gegenteil, Sie werden weiter versuchen, Vorurteile zu befeuern und Ängste zu schüren, und Ihre Botschaft wird lauten: Seht her, die Zugewanderten bedrohen unseren Wohlstand und nehmen uns Deutschen etwas weg. Das ist zwar nicht wahr, aber das war für Populisten ja noch nie ein Hinderungsgrund.“

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  • 25.09.2020

    Annabell Krämer zu TOP 45 „Umsetzung der Grundsteuerreform“

    In ihrer Rede zu TOP 45 (Bericht zur Umsetzung der Grundsteuerreform) erklärt die finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    „Die Grundsteuerreform begleitet uns nun schon seit einiger Zeit. Wir haben nie einen Hehl daraus gemacht, dass wir als Koalitionspartner unterschiedliche Auffassungen darüber haben, wie die Grundsteuer ab 2025 idealerweise auszusehen hat. Niemand kann uns verübeln, dass wir unterschiedliche politische Präferenzen haben und nach der besten Lösung für unser Land ringen. Es ist das maßgebliche Verdienst der FDP-Bundestagsfraktion, dass den Ländern mit der sogenannten Öffnungsklausel die Möglichkeit eingeräumt wurde, bei der Grundsteuer vom Bundesmodell abzuweichen. Sie können jetzt und in Zukunft eigene Wege beschreiten und mit einem eigenen Grundsteuergesetz länderspezifische Präferenzen und Besonderheiten berücksichtigen. Der Föderalismus ist damit an wichtiger und geeigneter Stelle gestärkt worden.

    Es freut uns zu sehen, welche Vielzahl von Grundsteuermodellen unser Föderalismus schon nach wenigen Monaten hervorgebracht hat. Dazu gehört nicht nur das von uns favorisierte Flächenmodell, das Bayern umsetzen will, sondern auch eine Reihe von Mittelwegen, bei denen die Grundstücksfläche mit einem vereinfachten Lagefaktor kombiniert wird. Ich nenne an dieser Stelle Hamburg, Niedersachsen und Hessen, die nun – übrigens bei völlig unterschiedlichen Regierungskonstellationen – einen solchen Mittelweg beschreiten. Baden-Württemberg mit seinem Bodenwertmodell hingegen möchte das Gebäude bei der Ermittlung ganz außen vor lassen und stellt lediglich auf den Wert des Grundstücks ab.

    Es ist kein Geheimnis, dass unsere beiden Koalitionspartner lange nicht dazu bereit waren, vom Bundesmodell abzuweichen. Ohne Einigung auf ein anderes Modell greift automatisch das Grundsteuermodell des Bundes. Hierzu bedarf es keines Koalitionsbeschlusses – das ist die Faktenlage und wird von uns auch nicht in Frage gestellt. Mittlerweile liegen jedoch konkrete Alternativen vor, die es uns wert sein sollten zu überlegen, ob wir uns nicht doch auf ein gemeinsames Modell einigen könnten – auf ein anderes Modell als das komplizierte Modell des Bundes, das kaum ein Bürger versteht und durch die Einbeziehung nicht nur der Bodenwerte, sondern auch von Listenmieten voraussichtlich eine Steuererhöhungsspirale in Gang setzen wird.

    Was sind nun also die Alternativen? Neben dem bayerischen Flächenmodell wird es das Hamburger Modell geben, welches durch Bezug auf ein bereits vorhandenes und sehr individuelles Kataster schwer zu adaptieren sein wird. Das baden-württembergische Bodenwertmodell, das nun unsere Koalitionspartner ins Gespräch gebracht haben, ist für uns Freie Demokraten sehr kritisch zu sehen. Es stellt faktisch eine Vermögensteuer auf Grund und Boden dar. Problematisch für uns ist, dass der Besitzer eines kleinen – vielleicht sogar alten – Hauses erheblich stärker zur Kasse gebeten wird als der Nachbar mit großer Stadtvilla auf kleinem Grundstück. Beispielhaft sei hier an Oma Gretchen im alten Siedlerhäuschen gedacht, deren Nachbargrundstück mittlerweile geteilt wurde und dessen zwei Stadtvillen jeweils nur mit annähernd der Hälfte an Grundsteuern belastet würden. Das ist ein durchaus typisches, durch Nachverdichtung entstandenes Siedlungsbild in vielen Teilen Schleswig-Holsteins. Die alleinige Einbeziehung des Grundstückes in die Bemessungsgrundlage birgt erhebliche Risiken von sozialen Ungerechtigkeiten. Auch Oma Gretchen muss keine großen Einkünfte haben und lebt gegebenenfalls von einer kleinen Rente!

    Doch wir wissen natürlich auch, dass das von uns favorisierte einfache Flächenmodell in diesem Hause leider keine Mehrheit finden wird. Deshalb betrachten wir eine Ergänzung des Flächenmodells um einen Lagefaktor als idealen Kompromiss. Ein solches überzeugendes Modell hat Hessen vorgelegt. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass sich sowohl Niedersachsen als auch Nordrhein-Westfalen dem hessischen Fläche-Lage-Modell anschließen werden. Dies wäre ein schlagkräftiger Verbund, denn wir haben immer eingesehen, dass ein schleswig-holsteinischer Alleingang nicht möglich ist. Das Flächen-Lage-Modell verzichtet auf eine komplizierte und streitanfällige Gebäudebewertung. Durch Ergänzung des einfachen Flächenmodells um einem Lagefaktor wird der Tatsache Rechnung getragen, dass eine gute Lage innerhalb einer Kommune tendenziell auch einer besseren Infrastruktur geschuldet ist. Dieses Modell ist für uns im Vergleich zum einfachen Flächenmodell nahezu annähernd einfach, transparent und fair. Es schließt Steuererhöhungsspiralen aus und wird vielleicht bald das maßgebliche Modell für knapp die Hälfte der Bürger in Deutschland sein.“

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  • 28.09.2020

    Oliver Kumbartzky: Bei der Endlagersuche dürfen politische Ränkespiele keine Rolle spielen

    Zum heute vorgestellten Zwischenbericht der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE), in dem die Gebiete benannt sind, die grundsätzlich geologisch geeignet sind für die Einlagerung von Atommüll, erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „Was wir heute schon wissen: Irgendwo in Deutschland wird es ein Endlager geben müssen, wo wir unseren Atommüll langfristig sicher unterbringen können. Die 27.000 Kubikmeter hochradioaktiver Abfälle sind nämlich längst da. Wir können jetzt nur noch Schadensbegrenzung betreiben, indem wir sie auch für kommende Generationen sicher einlagern. Der Weg dahin muss wissenschaftlich, fair und transparent gestaltet sein.

    Um das zu garantieren, dürfen bei der Endlagersuche nur wissenschaftliche Erkenntnisse und nicht politische Ränkespiele eine Rolle spiele. Wenn Bayerns Umweltminister jetzt also das Verfahren der Endlagersuche in Frage stellt, betreibt er ein sehr gefährliches Spiel. Bei der Endlagersuche darf auf keinen Fall entscheidend sein, wer am meisten öffentlichen Druck erzeugen kann. Schleswig-Holstein unterstützt das Prinzip der Weißen Landkarte und auch Bayern sollte endlich zu der Erkenntnis gelangen, dass es lange sehr gut von der Kernkraft gelebt hat. Jetzt heißt es nicht nur für Bayern, sondern für uns alle, Verantwortung zu übernehmen.

    Aber: Ein Teilgebiet ist noch lange kein Endlagerstandort! Heute ist noch völlig offen, wo er am Ende sein wird. Sicher ist heute nur: Es muss ein Endlager geben und dieses sollte aus unserer Sicht am sichersten Standort und nicht am von Bayern aus weitesten entfernten Standort eingerichtet werden.“

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  • 29.09.2020

    Annabell Krämer: Wir müssen die Wirtschaft am Laufen halten

    Zum heute von der Landesregierung beschlossenen Haushaltsentwurf 2021 erklärt die finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    „Die Zeiten, in denen der Landeshaushalt mit großen finanziellen Reserven kalkulieren konnte, sind erstmal vorbei. Gerade jetzt in der Krise ist es wichtig, dass das Land klug und mit Augenmaß investiert. Es ist deshalb richtig, dass wir uns im Haushalt auf die wesentlichen Schwerpunkte konzentrieren, die dafür sorgen, dass unser Land gut durch die Krise kommt.

    Unsere Infrastruktur muss modernisiert, unsere Bildung gestärkt und die Digitalisierung vorangetrieben werden. Es wäre eine Katastrophe für die kommenden Generationen, wenn wir am falschen Ende sparen würden. Wir müssen unsere Wirtschaft am Laufen halten, denn unser Ziel muss es sein, die Notkredite so zügig wie möglich zurückzuzahlen. Wir wollen, dass unsere Kinder und Enkel einen Landeshaushalt erben, mit dem sie das Land gestalten können und nicht nur einen Schuldenberg verwalten.“

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  • 29.09.2020

    Jan Marcus Rossa: Feinde unseres Rechtsstaats müssen beobachtet und bekämpft werden

    Zur Ankündigung von Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack, dass der schleswig-holsteinische Verfassungsschutz jetzt den sogenannten „Flügel“ der AfD beobachtet, erklärt der extremismuspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    „Die Erklärungen von Dr. Brodehl zu den Gründen seines Austritts aus Partei und Fraktion Ende letzter Woche sowie die jüngsten Ereignisse um den ehemaligen Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion belegen, wie gerechtfertigt es ist, dass die AfD und insbesondere Mitglieder, die dem sogenannten Flügel zugerechnet werden müssen, durch den Verfassungsschutz beobachtet werden müssen.

    Es war doch klar, dass die öffentlichkeitswirksame Auflösung des Flügels an der rechtsradikalen und nationalistischen Haltung vieler AfD-Mitglieder nichts geändert hat. Wie stark diese radikalen Tendenzen bei der AfD tatsächlich sind, wird durch die jüngsten Ereignisse um Christian Lüth und Frank Brodehl mehr als deutlich. Wir sind eine wehrhafte Demokratie und deshalb werden wir die Feinde unseres Rechtsstaats nicht nur beobachten, sondern mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln bekämpfen.“

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  • 01.10.2020

    Jörg Hansen: Lehren aus dem Warntag

    Zum Bericht des Innenministeriums gestern im Innen- und Rechtsausschuss über den Warntag 2020 erklärt der polizeipolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jörg Hansen:

    „Das Innenministerium erläuterte, dass es sowohl zu technischen aber auch ablauforganisatorischen Fehlern beim Warntag 2020 gekommen sei. Die Lehren aus dem vielerorts stillen Warntag sind gezogen und Maßnahmen zur Fehlerbehebung eingeleitet worden.

    Der Probe-Warntag hat den Zweck des Probelaufs erfüllt, nämlich die Bevölkerung auf die Wichtigkeit eines Probealarms hinzuweisen. Wichtig ist, noch einmal zu betonen, dass unsere 4.200 Sirenen in Schleswig-Holstein nach wie vor eine unverzichtbare Rolle bei der flächendeckenden Warnung vor Gefahren spielen. Denn gezeigt hat sich zugleich, dass in modernen Zeiten der fortschreitenden Digitalisierung die digitalen Warnsysteme den Anforderungen an eine effektive Warnung vor akuten Gefahrenlagen noch nicht gerecht werden. Es ist daher keinesfalls anachronistisch, den Bund aufzufordern, den Abbau der Sirenen zu stoppen, vielmehr ist die flächendeckende Versorgung mehr als notwendig.“

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  • 02.10.2020

    Kay Richert: Mit dem Jobticket setzen wir Anreize für den ÖPNV

    Zur Einführung eines Jobtickets für Pendlerinnen und Pendler in Schleswig-Holstein ab 1. Mai 2021 erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    „Wir liefern, was wir versprechen! Dies sollten auch alle Kritiker endlich einmal anerkennen. Denn mit dem Jobticket schaffen wir den vielen Pendlerinnen und Pendlern im Land ein reizvolles Angebot, auf Bus und Bahn umzusteigen. Das Jobticket wird für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie insbesondere für die Auszubildenden im Land eine echte Entlastung sein. Ich bin mir daher sicher, dass das Jobticket ein großer Erfolg wird.“

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  • 05.10.2020

    Christopher Vogt: Mit uns wird es keine Umwandlung unseres Landes in ein Museum geben

    Zur Forderung der Grünen nach einem bundesweiten Baustopp von Bundesautobahnen und Bundesstraßen erklärt der Vorsitzende der FDPLandtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Es überrascht mich überhaupt nicht, dass die Grünen unter Robert Habeck sämtliche Straßenbauprojekte in Deutschland stoppen wollen. Robert Habeck hatte 2017 den Koalitionsvertrag mit dem A20-Weiterbau, dem Ausbau von Bundesstraßen und den zusätzlichen Mitteln für die Planung ja schließlich nur deshalb unterschrieben, weil es ansonsten für die Grünen keine Regierungsbeteiligung gegeben hätte. Die anhaltend guten Umfragewerte lassen die Grünen insgesamt mutiger werden. Diese Offenheit wird den Bundestagswahlkampf mit Sicherheit sehr beleben. Mitten in der Wirtschaftskrise könnte diese Forderung dazu führen, dass die Grünen am Ende erneut die kleinste Fraktion im Deutschen Bundestag stellen werden.

    Mit uns wird es keine Umwandlung unseres Landes in ein Museum geben. Das wäre unverantwortlich gegenüber nachkommenden Generationen und schlecht angeschlossenen Regionen, was bei uns ja vor allem die Westküste betrifft. Es wäre volkswirtschaftlicher Wahnsinn und auch klimapolitischer Unsinn, wenn wir unser Verkehrsnetz nicht optimieren würden. Statt Baustopps und Dauerstaus brauchen wir endlich ein effizientes Planungsrecht und dauerhaft höhere Investitionen in Straßen, Schienen, Wasserwege und den ÖPNV. Im Übrigen braucht man ja auch mit Elektroautos Straßen, insofern ist der alte Kampf gegen das Auto ein Fall für die Mottenkiste. Man kann auch den Güterverkehr nur bedingt auf die Schiene verlagern, so dass man an wasserstoffbetriebenen LKW arbeiten sollte, wenn man das Klima wirklich schützen will.

    Ich freue mich jedenfalls sehr über den heutigen Spatenstich an der B5 zwischen Husum und Tönning, den die Menschen in der Region sehr lange herbeigesehnt haben.“

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  • 14.05.2018

    Jörg Hansen: Special Olympics – Vorbildhafter Einsatz und Engagement in der Landeshauptstadt

    Zur heutigen (14.05.2018) Eröffnung der Special Olympics in Kiel erklärt der sportpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jörg Hansen:

    „Mit großer Vorfreude sehe ich der heutigen Auftaktveranstaltung der Special Olympics entgegen. Ich wünsche den Athleten und Ehrenamtlichen freudige und erfolgreiche Spiele in der Landeshauptstadt.  Ihr Einsatz und Engagement ist vorbildhaft für uns alle und beeindruckt mich immer wieder aufs Neue. Ich hoffe, dass sich möglichst viele Menschen von dem Geist der Spiele begeistern lassen und die Special Olympics zu einem unvergesslichen sportlichen Fest werden lassen, bei dem das Miteinander im Vordergrund steht.“

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  • 06.10.2020

    Annabell Krämer: Wir sichern die Handlungsfähigkeit von Land und Kommunen in der Pandemie und für die Zukunft

    Zum heutigen Kabinettsbeschluss über den vierten Nachtragshaushalt 2020 erklärt die finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    „Der vierte Nachtragshaushalt ist kein Grund für Freudensprünge, denn er geht mit einer massiven Neuverschuldung des Landes einher. Diese Neuverschuldung ist aber ein notwendiges Übel, das es uns ermöglicht, trotz erheblicher Mindereinnahmen weiter zu investieren und unsere Kommunen finanziell zu unterstützen. Die Alternative zum Nachtragshaushalt wären heftige Einschnitte in das öffentliche Leistungsangebot, die alle Bürger zu spüren bekämen und massive Verwerfungen in unserer Wirtschaft auslösen würden.

    Mit dem Nachtragshaushalt sichern wir die Handlungsfähigkeit von Land und Kommunen, um die Folgen der Pandemie zu bewältigen und unsere Infrastruktur für die Zukunft besser aufzustellen. Wir federn mit den Notkrediten zudem die unabwendbaren Konsolidierungsbedarfe in den nächsten Jahren ab. Dabei hoffen wir, dass sich die Steuereinnahmen besser entwickeln als prognostiziert und deshalb nur ein Teil der Kreditermächtigungen tat-sächlich in Anspruch genommen werden muss.“

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  • 06.10.2020

    Stephan Holowaty: Es bleibt weiter Wachsamkeit geboten

    Zum heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherung erklärt der datenschutzpolitische Sprecher der FDP- Landtagsfraktion, Stephan Holowaty:

    „Wir Freie Demokraten begrüßen das Urteil des EuGH zur Vorratsdatenspeicherung.
    Das Urteil steht in einer Linie mit den bisherigen Urteilen des EuGH, das die Vorratsdatenspeicherung wiederholt abgelehnt hat. Es bleibt aber weitere Wachsamkeit geboten, wenn der Urteilstext möglich- erweise Einfallstore für eine Vorratsdatenspeicherung in schwammig definierten Ausnahmefällen öffnet.
    Jeder konkrete Gesetzentwurf wird von uns mit Blick auf dieses Urteil kritisch geprüft.“

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