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  • 14.06.2020

    Oliver Kumbartzky: Diese Art des Protestes geht gar nicht

    Zur Demo der Landwirte in Nordfriesland, bei der die Landvolk-Flagge von 1929 dargestellt wurde, erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und agrarpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „Es richtig, laut und unbequem zu sein, um Missstände anzuprangern. Aber es ist falsch, dabei Symbole zu verwenden, die sich auf eine Bewegung beziehen, die in den 20er Jahren zahlreiche terroristische Akte verübt hat. Wir wissen, dass nicht alle Landwirte in Schleswig-Holstein hinter der Aktion in Nordfriesland stehen. Deshalb ist es Zeit, dass diese Bauern sich ganz klar von der Aktion abgrenzen. Diese Art des Protestes geht gar nicht!

    Wir kennen die Nöte der Bauern und werden uns weiterhin für sie stark machen. Aber geschichtsvergessene Symbolik werden wir nicht tolerieren und wir sind der Meinung, dass diese Art des Protestes den Bauern schadet und nicht nützt. Gleichzeitig müssen sich Politiker im Bund und in der EU endlich ernsthaft mit den Sorgen der Landwirte auseinandersetzen. Die Bauern sind seit Jahren laut, aber ihre Stimme wird nicht wahrgenommen. Sie stehen längst mit dem Rücken zur Wand. Statt sie ständig zu stigmatisieren und zu gängeln, sollte ihnen endlich geholfen werden.“

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  • 17.06.2020

    Kay Richert zu TOP 32 u.a. „Anträgen zur Situation in der Fleischindustrie“

    In seiner Rede zu TOP 32 + 33 + 34 (Schluss mit Werkverträgen in der Fleischindustrie – Gute Arbeitsbedingungen durchsetzen und Prekäre Wohnsituation von Arbeitskräften in Schleswig-Holstein beenden!) erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    „Die Wirtschaft ist für die Menschen da, da beißt die Maus keinen Faden ab. Einerseits für die Menschen, für die sie Produkte und Dienstleistungen produziert. Aber natürlich auch für die Menschen, die in den Betrieben, in den Fabriken und Läden den Lebensunterhalt für sich und ihre Familien verdienen. Menschenwürdige Bedingungen, Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit sind wichtig. Respekt vor dem Mitmenschen ist wichtig. Günstige Produkte auf der einen Seite rechtfertigen nicht unwürdige Produktionsbedingungen auf der anderen.

    Es gibt Missstände, immer wieder wird davon berichtet. Trotzdem steht es uns als Politik gut an, sachlich zu bleiben und nicht mit Vorurteilen, Ängsten und Ressentiments zu arbeiten. Das fängt bei der Wortwahl an und geht bei der Verallgemeinerung weiter. Lassen Sie mich eines klar feststellen: Die große Mehrheit der Betriebe arbeitet gut, zahlt über Mindestlohn und bringt die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer anständig unter. Die große Mehrheit der Betriebe respektiert ihre Arbeitnehmer. Aber ich finde die Diskussion, ob es sich nun um wenige Betriebe oder um viele Betriebe handelt, ehrlicherweise müßig. Wenn wir erkennen, dass Menschen aufgrund geltender Gesetze schlecht behandelt werden, müssen wir tätig werden – egal, ob es wenige oder viele Betroffene gibt. Die Situation ist nicht trivial. Wer wirkliche Verbesserungen für die Menschen erreichen will, ist gut beraten, erst genau hinzuschauen und dann zu handeln. Denn es ist nicht das eine Gesetz, das jetzt her muss; es sind mehrere Lücken in bestehenden Gesetzen, die geschlossen werden müssen. Wer es sich jetzt einfach macht und lediglich die Abschaffung von Werkverträgen propagiert, zeigt nur eins: Dass er sich nicht die Mühe gemacht hat, die Situation wirklich zu begreifen.

    Was schreibt die Sozialdemokratie denn so? ‚Seit mehreren Jahren prangern wir die Arbeitsbedingungen und die Wohnsituation der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Fleischindustrie an und fordern, die Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie zu verbessern und die Arbeitnehmerinnenrechte zu stärken.‘ Mit mehreren Jahren meinen Sie wahrscheinlich seit Mai 2017, denn davor hätten Sie ja tätig werden können, oder? So, wie die Jamaika-Regierung tätig geworden ist. Denn bis 2017 wurden bestehende Regelungen schlicht nicht eingehalten, möglicherweise, weil sie nicht angemessen kontrolliert wurden? Das hat sich mit Amtsantritt des FDP-Sozialministers geändert. Und der erhöhte Kontrolldruck, der von dieser Regierung ausgeht, hat auch die Struktur bestehender Missstände verändert: Anstatt Gesetze einfach nicht zu beachten, werden heute Gesetzes-lücken genutzt. Diese Lücken wollen wir nun schließen, wir wollen keine legale Vermeidung von Arbeitsschutz. Wir sind tätig, wo Sie nur reden und wir werden diesen Weg auch weitergehen. Anstatt Lippenbekenntnisse zu produzieren, schaffen wir echte Verbesserungen.

    Sie haben ja Recht, wenn Sie sagen, dass die Defizite in Bundesgesetzen liegen. Genau deswegen hat die Arbeits- und Sozialministerkonferenz schon 2019 gefordert, eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Lösung dieser Probleme einzurichten. Die Initiative zu diesem Beschluss kam übrigens von hier aus Schleswig-Holstein, von unserem Sozialminister Dr. Garg. Lei-der hat das Bundesarbeitsministerium diesen Beschluss bislang nicht um-gesetzt. Also wenn Sie sich schon empören, richten Sie ihre Empörung an die richtige Adresse, nämlich an den SPD-Arbeitsminister in Berlin! Man achte auf die Details: 2019 hat die Arbeits- und Sozialministerkonferenz auf Initiative des FDP-Ministers Heiner Garg eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe gefordert, die sich genau um diese Missstände kümmert. Der SPD-Arbeitsminister Hubertus Heil richtet diese Bund-Länder-Arbeitsgruppe nicht ein. Da wird doch mal deutlich, wer hier die Belange des ‚Kleinen Mannes‘ auf dem Zettel hat, wer hier von sozialer Politik redet und wer soziale Politik macht.

    Weiter schreibt die SPD, dass wir das Bauordnungsrecht so verändern sollen, dass Zweckentfremdung, Verwahrlosung und Überbelegung effektiv bekämpft werden können. Hört sich auf den ersten Blick gut an, besonders wenn man sich nicht vertieft mit der Materie befasst hat. Aber ein Ein-schreiten gegen Verwahrlosung und Überbelegung ist bereits möglich. Neu ist das Einschreiten gegen die sogenannte Zweckentfremdung und das ist eine alte Forderung, die weder etwas mit Arbeitsschutz noch mit der Corona-Epidemie zu tun hat sondern mit dem Wunsch vieler Kommunalfürsten, über das Eigentum ihrer Mitbürger bestimmen zu können. Es ist ja kein Geheimnis, dass wir in der Koalition an einem Gesetz arbeiten, das die Kontrolle von Wohnungen ermöglicht, die den Charakter einer Unterkunft haben. Das tun wir, weil wir auch bis zur Umsetzung unserer guten Vor-schläge konkrete Verbesserungen für die betroffenen Menschen erreichen wollen. Aber um das deutlich zu sagen: So lange es mildere Mittel gibt, werden wir keine Möglichkeit schaffen, in jeden beliebigen privaten Wohn-raum einzudringen. Und solange es mildere Mittel gibt, werden wir auch keine Möglichkeit schaffen, anderen Menschen ihr Eigentum zu beschränken.

    Was schreiben Sie denn noch? Wir sollen uns für das Verbot von Werkverträgen in der Fleischindustrie stark machen. Was hat der Werkvertrag mit den Missständen im Arbeitsschutz, bei der Unterbringung zu tun? Führt das Verbot von Werkverträgen zu Verbesserungen? Nein! Alles bleibt, wie es ist! Diese Forderung zeigt, dass Sie entweder das Problem nicht lösen wollen oder die Struktur der Missstände gar nicht begriffen haben.

    Es bestehen Gesetzeslücken, die eine legale Umgehung des Arbeitsschutzes möglich machen. Das geht bei Werkvertragsarbeitnehmern, das geht aber auch bei allen anderen. Wenn Werkverträge verboten werden, dann finden sich neue Lücken. Was ist also mit dem Verbot gewonnen? Gibt es irgendwelche messbaren Verbesserungen? Es geht hier um Menschen, nicht um Profite und auch nicht um Ideologien. Wir wollen kein Schattengefecht gegen das Wort ‚Werkvertrag‘ führen. Wir wollen Respekt und Fairness im Umgang zwischen Betrieben und Arbeitnehmerinnen und Arbeit-nehmern. Und da, wo das nicht der Fall ist, wollen wir dafür sorgen.

    Die Vorschläge lösen das Problem nicht. Wir von der Jamaika-Koalition packen das Problem an und werden es lösen. Wir wollen Arbeitsbedingungen, die sozial ausgewogen und geprägt sind durch ein starkes Arbeitsschutz-recht. Wir wollen, dass die auswärtige Unterbringung von Werkvertragsarbeitnehmern auch dann unter das Arbeitsschutzrecht fällt, wenn private Mietverträge bestehen. Es kann nicht sein, dass der Arbeitsschutz durch einen simplen Winkelzug ausgehebelt wird. Wir wollen, dass es keinen Miet-wucher bei der Überlassung von Unterkünften mehr gibt. Es ist nicht richtig, wenn den Arbeiterinnen und Arbeitern durch überhöhte Mieten das Geld aus der Tasche gezogen und so der Mindestlohn unterlaufen wird. Wir wollen Arbeitnehmerrechte auch für Werkvertragsarbeitnehmer, damit alle Betriebsangehörigen durch einen Betriebsrat vertreten werden können. Wir wollen, dass die Arbeitszeit manipulationssicher erfasst und nachgewiesen wird. Gleichheit vor dem Recht ist wichtig, damit der Ehrliche nicht der Dumme ist. Wir wollen, dass Minister Garg seinen Kurs der konsequenten Kontrollen weiterfährt. Verehrter Minister Garg, sagen Sie uns gerne, wo wir Sie noch besser unterstützen können! Und wir wollen endlich eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe der Arbeitsminister zu diesem Thema.

    Sehr geehrte Damen und Herren von der Sozialdemokratie, ich erwarte ja nicht, dass Sie nun Ihre Anträge zerreißen und mit Jubelgeschrei auf unsere Seite wechseln. Aber bitte überdenken Sie noch einmal die Argumente, die ich eben genannt habe und ich würde mich freuen, wenn Sie schlussendlich unserem guten Antrag zustimmen.“

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  • 17.06.2020

    Christopher Vogt zu TOP 12 „Gesetz zur Änderung polizei- und ordnungsrechtlicher Vorschriften“

    In seiner Rede zu TOP 12 (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung polizei- und ordnungsrechtlicher Vorschriften im Landesverwaltungsgesetz) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Wenn Liberale, Konservative und Grüne sich gemeinsam auf den Weg machen, um eine Polizeirechtsreform anzustoßen, darf man mit Recht gespannt sein, was dabei herauskommt. Übrigens nicht nur als Beobachter, sondern auch als Beteiligter. Es war ja nie ein Geheimnis, dass die Ansichten der drei Koalitionspartner da ziemlich unterschiedlich gelagert sind. Für meine Partei gilt bei der Inneren Sicherheit seit jeher das Credo: Freiheit braucht auch Sicherheit, aber nicht in der fortwährenden Verschärfung von Gesetzen liegt der entscheidende Schlüssel zu mehr Sicherheit, sondern in der effektiven Durchsetzung des geltenden Rechts. Dieser Prämisse folgend hat sich die Jamaika-Koalition in der ersten Hälfte dieser Wahlperiode zunächst umfangreich um die Polizei selbst und nicht sofort um das Polizeirecht gekümmert. Die drei wichtigsten Punkte dabei waren:

    • Die Schaffung von mehr Stellen für die Polizei und die Besetzung mit geeigneten Persönlichkeiten,
    • eine bessere Ausstattung für unsere Polizei und
    • das Verbleiben der Polizei mit Stationen im ländlichen Raum.

    Es ist eben mehr als nur ein Signal, wenn der ‚Sheriff‘ vor Ort weiterhin bekannt ist und sich dort auskennt, und wenn der Rechtsstaat sich ausdrücklich nicht aus der Fläche zurückzieht, auch wenn die Hotspots der Kriminalitätsstatistik in der Regel woanders liegen. Zudem hat die Landespolizei viele Großeinsätze zu bewältigen, wofür man ebenfalls mehr Personal und eine bessere Ausrüstung benötigt. Dies war deshalb der richtige Weg!

    Es gibt ja viele Ideen, wie man unsere Sicherheitsgesetze immer weiter verschärfen könnte. Uns geht es aber nicht um die Überwachung unbescholtener Bürger – wir wollen eine effektive Bekämpfung der Kriminalität. Übertriebene Polizeigesetze wie z.B. in Bayern oder in Niedersachsen waren und sind für uns nicht vorstellbar. Wir haben uns strikt daran orientiert, was unsere Polizei tatsächlich braucht, um ihren Auftrag optimal erledigen zu können, ohne dabei die Bürgerrechte zu schleifen.

    Wir haben großes Vertrauen in unsere Polizeibeamtinnen und -beamten, aber deshalb müssen wir ihnen nicht alle denkbaren Instrumente an die Hand geben, die sie in Wirklichkeit gar nicht brauchen. Unsere Polizei ist gut ausgebildet und organisiert, aber sie kann natürlich immer noch besser werden. Es gibt auch neue Herausforderungen für unsere Polizei, wie z.B. neue Formen des Terrorismus, die zunehmende Cyberkriminalität oder leider auch eine zum Teil erschütternde Gewalttätigkeit gegen unsere Beamten, auf die wir mit geeigneten Maßnahmen reagieren müssen, da uns nicht nur unser Rechts-staat, sondern auch der Schutz seiner Repräsentanten sehr wichtig ist. All dies ist uns mit diesem Entwurf – bei aller Bescheidenheit – auch sehr gut gelungen.

    Zu nennen ist da etwa die neue Rechtsgrundlage zur Aufzeichnung von Notrufen. Menschen, die sich an die Notrufzentrale bzw. an die Polizei wenden, sind oft mit Ausnahmesituationen konfrontiert. Ihre Anrufe sind daher nicht selten missverständlich oder eben schwer zu verstehen. Diese Anrufe noch einmal nachhören zu können, ist schlichtweg vernünftig und die Rechts-grundlage dafür fehlte leider bislang. Dies wollen wir nun korrigieren. Zu den sinnvollen Neuerungen gehört auch die Einführung von sogenannten ‚präventiven Blutproben‘. Dahinter steckt das Szenario, dass eine Person, zumeist eine Polizistin oder ein Polizist, angegriffen wurde und befürchten muss, sich dabei mit einer Krankheit angesteckt zu haben – etwa durch einen Biss oder durch Spucken. Das sind leider Szenarien, die für viele Polizeibeamte auch in Schleswig-Holstein traurige Realität sind. Durch eine Untersuchung bei den Tätern können Risiken ausgeschlossen oder identifiziert werden. So wird eine schnelle medizinische Reaktion beim Angegriffenen ermöglicht und dieser nicht unnötig in quälender Ungewissheit gelassen. Wer für unsere Gesellschaft den Kopf hinhält, muss von uns unter-stützt werden.

    Dann gibt es Maßnahmen, die sich die eine oder der andere gewünscht haben mag, aber von deren Notwendigkeit wir einfach nicht überzeugt sind. Hierzu gehören vor allem die Online-Durchsuchung und die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ). Beides sind Maßnahmen, bei denen Endgeräte mit staatlicher Schadsoftware infiltriert und ausgespäht werden. Beide Instrumente halten wir für den Bereich der Gefahren-abwehr für nicht erforderlich und lehnen sie daher ab. Gleiches gilt auch für den Zugriff auf Vorratsdaten. Hier wirkt der Entwurf sogar rechtsbereinigend, indem die Verweisung auf eine vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärte Norm gestrichen wird.

    Zudem gibt es die Maßnahmen, über die die Meinungsbildung – auch innerhalb der Polizei – noch nicht abgeschlossen ist. Hierzu zählt der sogenannte ‚Taser‘. Ich denke, die Ermöglichung eines Modellversuchs ist sinnvoll und zwar mit der uns eigenen norddeutschen Besonnenheit und Zurückhaltung. Deshalb wollen wir diese Rechtsgrundlage mit einer Evaluierungs- und Verfallklausel versehen. Bei den sogenannten Bodycams konnte ich mir bei einem Besuch des Zweiten Polizeireviers in Lübeck persönlich ein Bild davon machen, dass diese in bestimmten Situationen zur Deeskalation beitragen können und vor allem die Beamten und andere Beteiligte schützen können. Ihr Einsatz muss aber klaren und sinnvollen Regeln unter-liegen. Dann macht dieses Instrument absolut Sinn. Ich bin aber strikt da-gegen, dass wie in anderen Ländern quasi permanent eine Kamera läuft. Dies würde die Distanz zwischen Polizei und Bürgern unnötig vergrößern.

    Wir wollen ein Gesetz mit Maß und Mitte. Dieser Entwurf ist dafür eine sehr gute Diskussionsgrundlage. Er trägt eine klare liberale Handschrift. Ich danke den Fachleuten von CDU, Grünen und meiner Fraktion sowie dem Innenministerium und dort insbesondere Staatssekretär Geerdts für die bisherige Arbeit und ich hoffe auf eine ergiebige Ausschussberatung.“

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  • 17.06.2020

    Jan Marcus Rossa zu TOP 41 + 69 „Linksextremismus ächten – Politische Gewalt gegen Politiker und Parteien darf nicht toleriert werden“

    In seiner Rede zu TOP 41 + 69 (Linksextremismus ächten – Politische Gewalt gegen Politiker und Parteien darf nicht toleriert werden und Verfassungsschutzbericht 2019) erklärt der extremismuspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    „Die heutige Debatte macht wieder einmal deutlich, wie absurd die Diskussion über die Gefahren sein kann, die von extremistischen Gruppierungen oder Einzeltätern ausgehen können. Wir haben im Mai 2020 aus aktuellem Anlass über die Anschläge gesprochen, die eindeutig rassistisch motiviert waren und einen rechtsextremistischen Hintergrund gehabt haben. Fast reflexhaft wird dann darauf verwiesen, dass der Linksextremismus in diesem Land nicht weniger gefährlich sei und dies nicht unerwähnt bleiben dürfe.

    Ja, es ist natürlich richtig, dass Extremisten, linke, rechte oder islamistische Extremisten, unseren Rechtsstaat bedrohen und erklärte Feinde unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung sind. Ja, es ist auch richtig, dass wir mit Hilfe der Sicherheitsorgane unseres Staates Extremisten jeglicher Couleur entschieden entgegentreten müssen! Es ist nicht nur unser Recht, sondern auch unsere Pflicht, unsere Gesellschaft vor Verfassungsfeinden und ihren verfassungsfeindlichen Taten zu schützen. Und mir ist es – mit Verlaub – völlig egal, ob die Feinde unserer Demokratie von links oder rechts kommen, oder ob sie religiöse Motive haben. Verfassungsfeind ist Verfassungsfeind und bleibt Verfassungsfeind. Das ist von den Sicherheitsbehörden ganz nüchtern zu beobachten und zu bewerten. Und unsere Behörden haben diese Aufgabe ideologiefrei, neutral und vor allen Dingen rational wahrzunehmen. Nichts anderes macht der Verfassungsschutzbericht 2019 deutlich. Er erfasst und bewertet extremistische Bedrohungen ideologiefrei und unvoreingenommen. Und wenn statistisch nachweisbar ist, dass die Gefahren, die vom rechten Spektrum ausgehen, zurzeit größer sind als die von linken oder religiös motivierten Extremisten, dann ist das eine Tatsache und unsere Sicherheitsbehörden sind eben nicht auf dem linken Auge blind, wie die AfD mit ihrem Antrag glauben machen will. Die Zahlen sprechen für sich.

    Wir haben in Schleswig-Holstein ein deutliches Übergewicht beim Extremismus von rechts. Das darf und muss gesagt werden dürfen, ohne sich dem reflexhaften Vorwurf ausgesetzt zu sehen, man würde die Gefahren von links verharmlosen. Eine solche Verharmlosung lässt sich jedenfalls aus dem aktuellen Verfassungsschutzbericht gerade nicht herauslesen. Hervorheben möchte ich aber noch einen weiteren Aspekt, den der Verfassungsschutz ganz an den Anfang seines Berichtes gestellt hat. Es muss uns mit Sorge erfüllen, dass verfassungsfeindliche Desinformationen immer stärker ins Internet verlagert werden und die Gefahren, die von solchen Desinformationskampagnen im Netz ausgehen, dürften sich durch die CoronaPandemie leider noch einmal massiv verschärft haben, was der aktuelle Bericht natürlich noch nicht abbilden kann. Diese Entwicklung kann zu einer ernsthaften Gefahr für unseren Rechtsstaat werden, der wir dringend etwas entgegensetzen müssen. Wir brauchen die Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden, um politisch motivierte Desinformationen als das zu enttarnen, was sie sind, nämlich Lügen! Hier müssen alle demokratischen und rechtsstaatlichen Kräfte stärker als bisher zusammenstehen und wir brauchen freie und unabhängige Medien, die den Verschwörungstheorien und Falschinformationen im Netz mit einer seriösen und faktenbasierten Berichterstattung entgegentreten.

    Eines aber steht fest: Es ist völlig egal, aus welcher politischen Ecke die Feinde unseres Rechtsstaates kommen. Ob von rechts oder links oder religiös motiviert: Wer sich gegen unsere freiheitliche Grundordnung stellt, wer unseren Rechtsstaat in Frage stellt und wer uns unsere Freiheiten nehmen will, dem ist das Handwerk zu legen. Unsere Demokratie hat sich als wehrhaft erwiesen und das muss auch in Zukunft so bleiben.“

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  • 17.06.2020

    Dennys Bornhöft zu TOP 42 + 45 „Familien in der Corona-Krise stärker unterstützen“

    In seiner Rede zu TOP 42 + 45 (Familien, Alleinerziehende und Kinder in der Corona-Krise stärker unterstützen) erklärt der Abgeordnete der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft: „

    Die Corona-Pandemie hat jeden Menschen vor enorme Herausforderungen gestellt. Und sie wird es auch noch eine Weile tun. Wichtig ist und bleibt unser Umgang mit dem Virus – nicht verharmlosend, aber auch nicht Angstmachend. Dass Schleswig-Holstein inzwischen die niedrigste Infektionsrate im Bundesvergleich aufweist, verdanken wir einerseits dem konsequenten Handeln der Landesregierung, dem Engagement unseres Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg, sowie den vielen fleißigen Mitarbeitern im Gesundheitswesen. Den größten Dank muss man aber an die besonnene Bevölkerung richten. Ohne die Bereitschaft der Bevölkerung, die Vorgaben umzusetzen, hätten wir andere, schlimmere Verhältnisse im Land.

    Unternehmen, Arbeitsplätze und Steuereinahmen sind wegen des Shutdowns in Gefahr. Hierfür wurden Landes- und Bundeshilfsprogramme geschnürt, die auch vielen Menschen helfen. Auch wenn Familien von einigen Maßnahmen profitieren, so entwickelte sich deren Situation doch zu einer stetig wachsenden Belastung. Haushalt, Kindererziehung und berufliches Engagement waren schon vor Corona nur durch perfekte Organisation und Nutzung entsprechender unterstützender Infrastruktur zu schultern. Mit dem unvorbereiteten Wegbrechen der Kinderbetreuung, aber auch Kontaktbeschränkungen zu den Großeltern, verschärfte sich die Situation weiter. Wer in einem systemrelevanten Bereich tätig war, konnte immerhin auf die Notbetreuung zurückgreifen. Homeoffice und Kindererziehung unter einen Hut zu bringen ist ohne externe Unterstützung schwierig. Zu behaupten, Homeoffice könne gleichzeitig neben Kinderbetreuung erfolgen, der verkennt die hohe Leistung, die Erzieherinnen und Tagespflegemütter tagtäglich verrichten. Im Bundestag wird auf Grund eines FDP-Antrages über einen Entlastungskatalog für Eltern im Homeoffice während der Corona-Zeit gesprochen. Kinder werden in Zeiten der Corona-Pandemie bereits mit leichten Erkältungssymptomen vom Besuch einer Kita oder der Schule ausgeschlossen. Dies ist im Sinne der Prävention auch richtig, führt aber dazu, dass berufstätige Eltern häufiger als bisher Fehltage wegen der Erkrankung eines Kindes haben werden. Um unseren Eltern, vor allem Alleinerziehenden, hier mehr Freiraum zu geben, werden wir nochmals an den Kinderkrankengeldanspruch rangehen müssen. Eine Ausweitung der maximalen Krankentage ist geboten.

    Unser heutiger Antrag ergänzt somit auch die Anfang 2020 auf den Weg gebrachte Initiative, den Kinderkrankengeldanspruch auszuweiten. Der vom Bund beschlossene Kinderzuschlag von 189 Euro war für Familien im Leistungsbezug wichtig in der Zeit, in der durch Hamsterkäufe preiswerte Produkte in den Discountern nicht erhältlich waren. Der Kinderbonus von 300 Euro ist auch eine gute Idee. Und ich finde es auch sozial- und finanzpolitisch gut, dass ich selbst diesen Bonus im Enddefekt nicht erhalte. Das Geld ist knapp bemessen, weswegen nur diejenigen, die es finanziell brauchen, auch erhalten sollen – kein Gießkannenprinzip. Einmalzahlungen für finanzschwache oder bedürftige Familien sind schön und gut. Es bedarf aber viel mehr systemischer Anpassungen in Form einer Evaluierung und Neubewertung der tatsächlichen finanziellen Bedarfe im Leistungsbereich des SGB II. Als Lehre aus dem Corona-Shutdown sollte hierbei auch das Zivilkonzept der Bundesregierung ‚Zuhause eine Notration anlegen‘ Beachtung finden. Auch wenn viele Einschränkungen mit sinkenden Infektionszahlen zurückgenommen werden konnten, Schulen und Kitas vielerorts wieder geöffnet wurden, müssen wir weitere Perspektiven für die Zukunft schaffen. Familien brauchen langfristigere Strategien.

    Dafür brauchen wir schnellstmöglich Grundlagen, durch die wir das Corona -Virus und das Infektionsgeschehen besser verstehen. Der Blick in andere Länder ist das eine, aber ohne die vergleichende Bewertung von Rahmenbedingungen und Strukturen wird das Bild nicht vervollständigt. Dies gelingt nur durch eigene Studien und kooperierende Forschung, welche wir als Parlament auch zukünftig weiter tatkräftig unterstützen werden. Forschung ist ein wichtiger Faktor. Wir müssen uns aber auch präventiv auf ein weiteres mögliches Infektionsgeschehen, die sogenannte zweite Welle, vorbereiten – siehe Peking. Die Frage ist nicht ob, sondern wann und wie stark sie ausfallen wird. Es ist also wichtig und richtig, nunmehr aktiv voranzugehen und unter Einbeziehung von Wissenschaft auf der einen Seite und Bildungsträger auf der anderen Seite ein verlässliches Betreuungskonzept zu erarbeiten. Regionale Maßnahmen sollen hierbei den Grundpfeiler dieses Betreuungskonzeptes darstellen, welches die Betreuung unserer Kinder auch in Zeiten einer weiteren Corona-Welle weitestgehend sicherstellen soll.“

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  • 17.06.2020

    Stephan Holowaty zu TOP 17 "Gesetz zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften"

    In seiner Rede zu TOP 17 (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften) erklärt der kommunalpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Stephan Holowaty:

    „In den vergangenen Wochen war bei der Bewältigung der Corona-Krise viel von der Stunde der Exekutive die Rede. Das galt auch für Bürger- und Oberbürgermeister, für Landräte und Amtsvorsteher. Doch was ist, wenn aus der Stunde der Exekutive die Wochen oder gar die Monate der Exekutive werden?

    Unsere Demokratie lebt davon, dass Entscheidungen von demokratisch gewählten Gremien getroffen und von der Exekutive umgesetzt werden. ‚Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister leitet die Verwaltung der Gemeinde in eigener Zuständigkeit‘, das lesen Bürgermeister in der Geschäftsordnung gerne – aber der Satz geht noch weiter: ‚nach den Zielen und Grundsätzen der Gemeindevertretung und im Rahmen der von ihr bereitgestellten Mittel‘. Es ist also nicht im Sinne unseres demokratischen Verständnisses, wenn die Exekutive mehr als kurzfristige Maßnahmen zur Bewältigung von Krisen eigenständig trifft. Die Demokratie muss gerade bei wochen- oder monatelangen Extremsituationen handlungsfähig bleiben, die demokratische Kontrolle und Steuerung der Exekutive muss sichergestellt werden. Weder unsere Parlamente noch unsere Kommunalvertretungen sind darauf angelegt, Schönwetterveranstaltungen zu sein. Sie sind die Basis unseres Demokratieverständnisses, bei Sonnenschein wie auch bei Regen.

    Die umfangreichen Diskussionen gerade um die tatsächlichen oder möglichen Einschränkungen bürgerlicher Freiheiten haben gezeigt, wie wichtig arbeitsfähige und auch in der Krise robuste demokratische Gremien sind. Ich war im März soweit ich weiß der erste, der aus diesem Hause öffentlich Videokonferenzen für politische Gremien gefordert hat. Ich traf damals auf viel Skepsis, es fiel auch aus diesem Haus der Begriff der ‚Schnapsidee‘. Das ist es mitnichten. Viele Arbeitskreise in unserem Haus, aber auch in den Kommunen unseres Landes sind durch Videokonferenzen schnell wieder arbeitsfähig geworden. Heute gehen wir mit dem vorgelegten Gesetzesentwurf den nächsten und konsequenten Schritt. Wir erhöhen die Widerstandsfähigkeit der gesamten kommunalen Selbstverwaltung, indem wir die Möglichkeit der Durchführung von Sitzungen per Videokonferenz schaffen. Viele Gemeinden haben in den vergangenen Wochen bereits selbst reagiert und entsprechende Möglichkeiten geschaffen, vor allem auch für beispielsweise Fraktions- und Arbeitskreissitzungen.

    Zentral für unser Verständnis der kommunalen Selbstverwaltung ist das Öffentlichkeitsprinzip, die Möglichkeit für die Bürger, an Sitzungen teilzunehmen, sich in den Fragestunden einzubringen, zu erleben, wie diskutiert und entschieden wird. Auf der anderen Seite haben wir schon seit Jahren die Diskussion um die Übertragung der Sitzungen der kommunalen Selbstverwaltung. Natürlich kenne ich die gelegentlichen Einwände von ehrenamtlichen kommunalen Mandatsträgern, die nicht gefilmt werden wollen und sich auf das ‚Recht am eigenen Bild‘ berufen. Aber wir müssen deutlich sagen: Wer für ein öffentliches Amt kandidiert, das mit öffentlichen Sitzungen verbunden ist, der muss auch damit rechnen, dass sich die Öffentlichkeit ein Bild von seiner oder ihrer Arbeit macht.

    Aber wir sind mit diesem Gesetzesentwurf heute noch nicht ganz am Ziel. Viele Kommunen haben sich mit viel Arbeit und Einsatz um die Einrichtung von Videokonferenzen gekümmert. Aber es geht mehr. Die Dataport entwickelt bereits seit längerem eine Videokonferenzlösung für die öffentliche Verwaltung. Es ist daher dringend notwendig, im Rahmen des im weiteren Verlauf des Jahres vorgesehenen Digitalisierungsgesetzes, diese Videokonferenzlösung als Basisdienst des Landes zu definieren und damit den Kommunen die Möglichkeit zur kostenfreien Nutzung zu geben. Damit entlasten wir die Kommunen von viel Aufwand, auch von eventuellen Bedenken über Datenschutz und Datensicherheit.

    Die Corona-Krise befeuert die Digitalisierung. Das erfordert aber auch, dass zum Beispiel unser IT-Dienstleister für die öffentliche Hand, also die Dataport, marktgerecht, zügig und effektiv arbeitet und aufgestellt ist. Das Projekt für das Videokonferenztool bei der Dataport läuft schon länger – es ist wichtig dass wir im weiteren Verlauf dafür sorgen, dass IT-Projekte auch von unseren eigenen Dienstleistern schneller umgesetzt werden. Kleine und große kommerzielle Anbieter, etabliert oder Start-ups, haben in den letzten Monaten eine Vielzahl an Videokonferenzlösungen auf den Markt gebracht. Das zeigt: Es geht. Wir müssen die Innovationskraft und Innovationsgeschwindigkeit auch in der öffentlichen Verwaltung und bei spezialisierten Dienstleistern stärken. Apropos Innovationskraft in der öffentlichen Verwaltung: Corona hat uns deutlich gezeigt, welches Potential in der Digitalisierung steckt. Gerade in der öffentlichen Verwaltung gilt es aber, noch mehr von diesem Potential zu heben. Ich kann daher nur an die öffentlichen Verwaltungen, gerade auch in den Kommunen, appellieren, die Möglichkeiten der Digitalisierung noch konsequenter zu nutzen und zügig umzusetzen. Die Innovationskraft entsteht nicht dadurch, dass über viele Jahre komplexeste Lösungen entwickelt werden, die am Ende nicht nur teuer, sondern mittlerweile dann auch veraltet sind. Erfolgreiche Innovation beruht auf klarer Problemdefinition und schneller Umsetzung in einem klaren Rahmen zum Datenschutz und zur Datensicherheit. Viele kleine Apps sind die Power eines jeden Smartphones, nicht eine riesige eierlegende Wollmilchsau. Dieses Prinzip empfehle ich auch für die digitale Innovation in der öffentlichen Verwaltung. Viele kleine Entwickler brauchen für ihre guten Ideen vor Ort eine zuverlässige Plattform für die öffentliche Verwaltung. Ich will, dass wir damit auch die Innovationsfähigkeit des großen Dienstleisters für die öffentliche Verwaltung zu stärken.

    Mit diesem Gesetz schaffen wir die Grundlage für eine starke Resilienz, eine starke Widerstandsfähigkeit der kommunalen Selbstverwaltung. Wir schaffen aber auch die Grundlage für Innovation und mehr Bürgerbeteiligung. Resilienz, Innovationskraft, Bürgerbeteiligung – das sind keine Schnapsideen, sondern entscheidende Lehren aus der Corona-Krise.

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  • 24.05.2018

    Jan Marcus Rossa: PUA muss BAMF-Skandal lückenlos aufklären

    Zur Überprüfung der BAMF-Außenstelle in Rendsburg erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

     

    „Wenn es bislang noch irgendeinen Zweifel daran gab, ob der Skandal um manipulierte Asylbescheide beim BAMF in einem Parlamentarischen  Untersuchungsausschuss aufgeklärt werden sollte, dann haben die Vorfälle in der BAMF-Außenstelle Rendsburg aus unserer Sicht jegliche Zweifel beseitigt.

    Das Parlament und auch die Bürger in diesem Land haben ein Recht zu erfahren, ob und in welchem Umfang Behörden ihre Pflichten in einem so sensiblen Bereich wie der Flüchtlingspolitik vorsätzlich verletzt haben. Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss ist das richtige Instrument, um diesem Aufklärungsbedürfnis nachzukommen. Würde auf eine umfassende parlamentarische Aufklärung verzichtet werden, wird der Eindruck entstehen, dass das BAMF an rechtswidrigen Machenschaften bei der Entscheidung über Asylanträge mitwirkt und diese erst ermöglicht oder begünstigt.

    Wir begrüßen es daher sehr, dass die Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss einsetzen möchte und hoffen, dass diese Initiative von den anderen Fraktionen im Bundestag unterstützt wird. In Schleswig-Holstein haben wir mit der Einsetzung des PUA zur „Rocker Affäre“ gezeigt, wie wichtig ein breiter Konsens über alle Parteigrenzen hinweg ist.“

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  • 17.06.2020

    Jan Marcus Rossa zu TOP 43 + 54 "Verschwörungserzählungen stoppen"

    In seiner Rede zu TOP 43 + 54 (Mündlicher Bericht zu sogenannten Grundrechte- oder Hygienedemonstrationen in Schleswig-Holstein und Verschwörungserzählungen stoppen) erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    „Die Debatte über die sogenannten Hygienedemonstrationen erfordert außerordentliches Fingerspitzengefühl, denn im Kern geht es auch und gerade um die Grundrechte der Versammlungs- und Meinungsfreiheit. Die Forderung der SPD, Verschwörungserzählungen zu stoppen, ist verfassungsrechtlich außerordentlich sensibel, denn wir sollten peinlichst genau darauf achten, dass wir als Parlamentarier nicht den Eindruck vermitteln, der Staat entscheide darüber, welche Themen auf Demonstrationen gebilligt sind und ob eine Demonstration missbraucht wird oder nicht.

    Darüber entscheidet nicht der Staat, sondern allein der Veranstalter. Erst wenn dieser sich missbraucht oder unterwandert fühlt, ist der Staat gefordert. Er hat dann dafür sorgen, dass eine Versammlung im Sinne des Veranstalters ungestört durchgeführt werden kann und vor Unterwanderung und Missbrauch geschützt wird. Wir müssen aufpassen, dass sich der Staat nicht zur Meinungspolizei aufschwingt und bestimmt, welche Meinungen zu billigen und welche zu missbilligen sind. Kritik muss der Staat aushalten, auch wenn diese unsachlich, dumm, plakativ oder schlicht abwegig ist. Solange sich Meinungsäußerungen in den Grenzen unserer Rechtsordnung bewegen, sollte sich der Staat zurückhalten.

    Selbstverständlich können wir es nicht hinnehmen, wenn Demonstrationen genutzt werden, um zu Gewalttaten aufzurufen. Der Aufruf zum Widerstand gegen staatliche Maßnahmen, die massiv in unsere Grundrechte eingreifen, ist aber zunächst einmal nicht rechtswidrig, sondern wird von der Meinungsfreiheit gedeckt. Schwer erträglich ist es auch für mich, wenn auf Demonstrationen die ‚grundsätzliche Ablehnung unserer demokratischen Institutionen‘ propagiert wird. Aber auch hier müssen wir sehr genau hinschauen, ob es sich vielleicht nur um Kritik an den ‚demokratischen Institutionen‘ handelt, oder ob deren Abschaffung ernsthaft gefordert wird.

    Das gilt entsprechend für die sogenannten Verschwörungserzählungen. Diese sind ja verfassungsrechtlich zunächst einmal zulässig und von dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt. Sie mögen noch so versponnen, irrwitzig oder schlichtweg dumm sein. Sie müssen von einer freien, demokratischen und rechtsstaatlichen Gesellschaft aber ertragen werden, solange sie nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Die Grenze des Zulässigen ist überschritten, wenn mit Verschwörungserzählungen zum Kampf gegen unser Staatswesen aufgerufen werden soll. Das können und wollen wir nicht dulden. Aber ansonsten schützt die Meinungsfreiheit irrwitzige Meinungen genauso wie die, die uns sachlich erscheinen.

    Völlig inakzeptabel ist es, wenn Versammlungs- und Meinungsfreiheit missbraucht werden, um menschenfeindliches, rechts- oder linksextremistisches, rassistisches oder antisemitisches Gedankengut zu propagieren. Natürlich hat der Staat einzugreifen, wenn Straftaten begangen werden.

    Eine vorschnelle Vorverurteilung von Demonstrationen und ihren Teilnehmern kann im schlimmsten Fall zu einer faktischen Beschneidung der Versammlungs- und Meinungsfreiheit führen, wenn redliche Bürger von ihrem Demonstrationsrecht keinen Gebrauch machen wollen, weil sie eine Stigmatisierung befürchten müssen. Das heißt nicht, dass die Unterwanderung und der Missbrauch von Demonstrationen durch extremistische Strömungen tatenlos hinzunehmen ist. Die Entscheidung darüber, ob eine Demonstration ‚missbraucht‘ wird, obliegt zunächst allein dem Veranstalter und nicht dem Staat. Erst wenn sich ein Veranstalter gegen einen solchen Missbrauch, eine solche Unterwanderung zur Wehr setzen will, weil sein Demonstrationsziel verfälscht und gefährdet wird, ist es die Aufgabe des Staates, die berechtigten Interessen des Veranstalters zu schützen. Wenn wir dem Missbrauch von Demonstrationen durch extremistische Strömungen entgegenwirken wollen, brauchen wir zuallererst die Bereitschaft der Veranstalter, zusammen mit den Ordnungsbehörden dafür zu sorgen, dass ein Missbrauch unterbunden werden kann.“

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  • 17.06.2020

    Oliver Kumbartzky zu TOP 3 + 7 „Gesetz zur Änderung des Schleswig-Holsteinischen Abgeordnetengesetzes“

    In seiner Rede zu TOP 3 + 7 (Gesetz zur Aussetzung des Anpassungsverfahrens sowie zur Änderung des Schleswig-Holsteinischen Abgeordnetengesetzes) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „Bevor ich auf die wesentlichen Punkte aus dem Gesetzentwurf eingehe, will ich der eingesetzten, unabhängigen Sachverständigenkommission für ihre Ausarbeitung danken. Der Gesetzentwurf von CDU, SPD, Grünen, FDP und SSW folgt den Vorschlägen der Kommission. Es soll, wie vorgeschlagen, einen Wechsel zu einem modifizierten Pensionsmodell geben.

    In dem vorgeschlagenen Modell wird die Altersentschädigung der Abgeordneten auf der Basis der jeweils aktuellen Grundentschädigung berechnet und ab dem 67. Lebensjahr an ehemalige Abgeordnete gezahlt. Die Altersentschädigung steigt mit jedem Jahr der Mandatszeit um 1,5 Prozent an. Auf diese Weise kann die jährlich aktuelle Entschädigungshöhe von jedermann nachvollzogen werden und es wird bei der Ermittlung der Altersentschädigung ein Maximum an Transparenz und Nachvollziehbarkeit erreicht. Abgeordnete erwerben nach fünfjähriger Mandatszeit im Landtag einen Anspruch von 7,5 Prozent und nach zehnjähriger Mandatszeit einen Anspruch auf 15 Prozent der Grundentschädigung als Altersentschädigung. Um eine Überversorgung zu vermeiden, wird die Altersentschädigung auf 60 Prozent der Grundentschädigung begrenzt. Wichtig ist dabei auch der Hinweis, dass laufende Einkünfte und Versorgungsbezüge der ehemaligen Abgeordneten aus öffentlichen Kassen auf die Altersentschädigung anteilig angerechnet werden.

    Neu ist auch die Möglichkeit einer vorzeitigen Inanspruchnahme der Altersentschädigung mit Abschlägen vor Erreichen der jeweiligen Regelaltersgrenze. Die Vorschrift vollzieht hier die für die gesetzlich Rentenversicherten und die Landesbeamtinnen und -beamten geltenden Regelungen nach.

    Die transparente Finanzierung erfolgt über eine von der Kommission vorgeschlagene Fondslösung. So werden in der aktiven Mandatszeit jährlich Mittel einer Versorgungsrücklage zugeführt. Die Höhe des monatlichen Zuführungsbetrages von 2.150 Euro je Abgeordnete an den Fonds orientiert sich an der Empfehlung der Sachverständigenkommission und entspricht dem arithmetischen Mittel der für weibliche und männliche Abgeordnete errechneten Beträge.

    Zusammengefasst lässt sich sagen, dass die Reform mit Augenmaß vorgenommen und dass sie angemessen ausgestaltet wurde. Im Vergleich mit den anderen Bundesländern liegen wir mit der neuen Regelung übrigens am unteren Ende. Eine angemessene, zukunftsfähige Alterssicherung und Hinterbliebenenversorgung ist ein wesentlicher Bestandteil einer die Unabhängigkeit der Abgeordneten sichernden Entschädigung.

    Nun zur Diätenentwicklung: Die Diäten sind in Schleswig-Holstein an die allgemeine Einkommensentwicklung der Bürgerinnen und Bürger im vergangenen Jahr gekoppelt. Die Übernahme dieser Entwicklung erfolgt also immer mit Verzögerung und es bedarf dafür keines extra Parlamentsbeschlusses. Die jetzt anstehende Anpassung bezieht sich also noch auf den Index 2019. Das ist ein sinnvolles und transparentes System. Und das wollen wir nicht ändern, auch nicht bei negativen Index-Entwicklungen. Man muss ja davon ausgehen, dass die allgemeine Einkommensentwicklung in diesem Jahr deutlich negativer ausfallen wird als 2019, so dass sich auch die Wirtschaftskrise in der weiteren Diätenentwicklung widerspiegeln wird. Wir bleiben dabei: Das bestehende Modell orientiert sich an der Lohnentwicklung der Menschen in Schleswig-Holstein. Und es ist fair, dass die Diäten natürlich auch sinken, wenn sich die allgemeine Einkommensentwicklung verschlechtert.

    Was möchte die AfD also mit ihrem Antrag erreichen? Die AfD möchte eine Symboldebatte führen und die demokratischen Parteien in die Ecke derjenigen drücken, die sich vermeintlich selbst bereichern. Die AfD-Initiative und das AfD-Gerede retten aber keinen Erkrankten, keinen Unternehmer in Existenznot und keinen Angestellten in Kurzarbeit. Die Zukunft dieser Menschen hängt von Entscheidungen von fähigen Politikern ab, die gerade rund um die Uhr damit beschäftigt sind, die Pandemie einzudämmen und die Folgen abzufedern. Hier hält sich die AfD bequem zurück. Das ist der eigentliche Unterschied zwischen Ihnen und den demokratischem, engagierten, verantwortungsvollen Fraktionen des hohen Hauses!“

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  • 18.06.2020

    Christopher Vogt zu TOP 9 „Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes“

    In seiner Rede zu TOP 9 (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Meine Fraktion begrüßt es sehr, dass wir nun zumindest für die Schulen gesetzlich festschreiben, dass eine Gesichtsverhüllung nicht erlaubt ist. Es gibt auch da bisher nur wenig Fälle, aber umso besser ist es, dass wir dies nun klarstellen, damit die Schulen eine klare Vorgabe bekommen und mit dieser Frage nicht allein gelassen werden. Für die Hochschulen ist uns dieser Durchbruch ja leider noch nicht gelungen, aber vielleicht kommt das ja noch.

    Genauso begrüßen wir es, dass das Schleswig-Holsteinische Institut für berufliche Bildung (SHIBB) nach jahrelangen Diskussionen nun zum 1. Januar 2021 endlich errichtet werden kann. Nachdem bereits 2014 – seinerzeit in Form eines Konzeptpapiers von den Grünen – die ersten Überlegungen öffentlich gemacht wurden, brauchte es weitere sechs Jahre, bis alle Stolpersteine aus dem Weg geräumt werden konnten. Die Welt beneidet Deutschland um unser System der dualen Berufsausbildung. Sie wird auch bei der Bekämpfung des Fachkräftemangels in der Zukunft entscheidend sein und damit für die Entwicklung unseres Landes. Die berufliche Bildung ist auch mit all ihren Vollzeitschularten ein wichtiger Bestandteil unserer Bildungslandschaft. Mit der Gründung des SHIBB wird die Berufliche Bildung in allen ihren sechs Schularten gestärkt.

    Die Berufliche Bildung steht aber auch vor vielen Herausforderungen: Die Arbeitswelt wandelt sich rasant. Die Digitalisierung – Corona hat es noch einmal deutlicher gemacht – wird die Arbeit vieler Menschen stark verändern. Wir müssen daher die Voraussetzungen verbessern, dass sich Arbeitnehmer aus-, fort- und weiterbilden können. Dies kann am besten mit im SHIBB gebündelten Zuständigkeiten gelingen. Es gibt den starken Fokus auf die Akademisierung. Wir brauchen auch viele gut ausgebildete Akademiker, aber ein Meister ist mindestens genauso wertvoll wie ein Master. Die Verdienstmöglichkeiten sind vielfach sogar besser und die Tätigkeiten interessant. Wie beim Studium haben wir leider zu hohe Abbrecherquoten. Wenn man nicht auf dem richtigen Weg ist, sollte man natürlich wechseln, aber die Berufsorientierung sollte auch noch zielgerichteter werden, um unnötigen Frust bei allen Beteiligten möglichst zu vermeiden.

    Mit der Gründung des SHIBB stellen wir sicher, dass die Kompetenzen aus zuvor vier Ministerien an einer Stelle gebündelt werden, damit so viel Energie wie möglich darauf verwendet werden kann, die Ausbildungssituation der Jugendlichen zu verbessern. Nun sind nicht alle so überzeugt davon, dass das SHIBB im Wirtschafts- und Arbeitsministerium angesiedelt werden soll. Ich finde das sehr sinnvoll, aber man kann das nicht nur politisch, sondern auch fachlich natürlich völlig anders sehen. Ich staune aber schon ein wenig darüber, dass die Kritik daran ausgerechnet von denjenigen kommt, die uns in der letzten Wahlperiode erzählt haben, dass es eine tolle Lösung sei, die Wissenschaftsabteilung ins Sozialministerium zu geben. Das finde ich schon bemerkenswert.

    Lassen Sie uns gemeinsam die Berufliche Bildung weiter stärken – vor allem im Interesse der jungen Menschen.“

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  • 18.06.2020

    Kay Richert zu TOP 49 u.a. „Anträge zu Wirtschaftshilfen in der Corona-Pandemie“

    In seiner Rede zu TOP 49 + 50 + 51 + 52 (Bericht und Anträge zu Wirtschaftshilfen in der Corona-Pandemie) erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    „Die Corona-Krise ist die wohl schwerste Krise der Nachkriegszeit. Neben den medizinisch-gesundheitlichen Herausforderungen erleben wir eine handfeste Wirtschaftskrise. Wie tief die Bremsspuren sein werden, können wir wahrscheinlich noch gar nicht abschließend sehen. Umso wichtiger war es, dass wir als Staat sofort gehandelt haben, um unsere Betriebe zu unterstützen und umso wichtiger ist es, dass wir die Unterstützung planvoll weiterführen.

    Über die Soforthilfe I des Bundes für kleine Betriebe mit bis zu zehn Mitarbeitern, Freiberufler und Soloselbständige wurden knapp 395 Millionen Euro an Zuschüssen ausgezahlt, jedes zweite dieser Unternehmen hat diese Hilfe beantragt. Das war für Schleswig-Holstein mit seiner kleinteiligen Wirtschaftsstruktur eine sehr wichtige Maßnahme. Mit mehr als 55 Millionen Euro aus der Soforthilfe II des Landes wurden Unternehmen unter-stützt, die zwischen 11 und 50 Mitarbeiter beschäftigen. Mit unserem Mittelstandssicherungsfonds, auch ein Darlehensprogramm, haben wir besonders die gastronomischen und touristischen Betriebe im Land gestützt. Ins-gesamt haben Bund und Land hier mehr als 600 Millionen Euro an Hilfen an die schleswig-holsteinischen Betriebe ausgegeben. Zusätzlich gab es die Möglichkeit, kurzfristig Liquidität über Darlehensprogramme der KfW zu sehr attraktiven Bedingungen zu bekommen.

    Das sind schwindelerregende Zahlen. Und dennoch konnten wir nicht allen helfen und dennoch sind die Opfer der Betriebe und von Unternehmerinnen und Unternehmern groß. Mit den Zuschüssen und Darlehen wurden nämlich nur die Betriebskosten bezuschusst. Teile der fixen Kosten und der Unter-nehmerlohn mussten aus Rücklagen oder privaten Krediten bestritten wer-den. Das hat viele an die Grenzen ihrer Existenz gebracht. Auch wenn wir die Krise noch nicht hinter uns haben: Nun wird es Zeit, sich Gedanken um den Restart zu machen. Es gilt, verschiedenen Fragen nachzugehen: Wo sind ungelöste Probleme? Was brauchen die Betriebe, um wieder starten zu können? Wo müssen die Schwerpunkte einer zukunftswirksamen Wirtschaftspolitik sein?

    Ein Problem, das aus dem Corona-Shutdown folgt, ist eine Unsicherheit bei der beruflichen Ausbildung. Natürlich haben die Betriebe ihre Zukunft im Blick und zu dieser Zukunft gehört auch der Nachwuchs an Arbeitskräften. Aber viele Betriebe sind sich nicht sicher, ob sie die Kosten einer Ausbildung zuverlässig über die gesamte Lehrzeit tragen können. Das macht sich in der Zahl der ausgeschriebenen Lehrstellen bemerkbar. Dazu kommt: Viele Jugendliche sind beruflich nicht orientiert, weil Schulen geschlossen waren und Messen, Beratungs- und Berufsorientierungsprogramme weggefallen sind. Das hat leider dazu geführt, dass sich einige nicht um einen Aus-bildungsplatz beworben haben. Zudem fanden Vorstellungsgespräche auf-grund des Kontaktverbots teilweise gar nicht statt. Beide Effekte führen dazu, dass die Zahl der geschlossenen Ausbildungsverträge um etwa acht Prozent zurückgegangen ist. Der Arbeitskräftemangel wird nach der Corona-Krise ebenso aktuell sein wie davor. Es ist daher wichtig, dass der Nachwuchs weiterhin ausgebildet wird, die Ausbildungsprämie von 2000 bis 3000 Euro für Betriebe unter 250 Mitarbeitern kann da eine Hilfe sein.

    Weitere ungelöste Probleme gibt es bei den Betrieben, die aus irgendwelchen Umständen von den bisherigen Hilfsprogrammen nicht erfasst werden oder wo diese Programme nicht ausreichen. Hier wird es die Überbrückungshilfen des Bundes geben, aber auch das Land wird einen Härtefall-fonds einrichten. Was brauchen die Betriebe, um wieder starten zu können?

    Verlässlichkeit und einen regulatorischen Rahmen, der Luft zum Wirtschaften lässt. Und hier haben wir durchaus Verbesserungspotential. So gehört zur Verlässlichkeit ein funktionierendes Planungsrecht. Die Betriebe im Land müssen sich darauf verlassen können, dass Straßen und Brücken gebaut werden, dass Schienenanbindungen erstellt werden, dass die Versorgung mit Strom und Breitband funktioniert. Das Einzige, worauf man sich beim aktuellen Planungsrecht verlassen kann, ist leider die Unberechenbarkeit der Zeitplanung und die Explosion der Kosten. Wir brauchen deswegen ein Planungsrecht mit Stichtagsregelungen und einer präklusiven Ein-bindung aller am Verfahren Beteiligten. Die Zeit ist eindeutig reif dafür. Außerdem brauchen wir eine zügige und zeitnahe Reform regulatorischer Instrumente und gesetzlicher Vorgaben als Grundlage einer zukunftswirk-samen Wirtschaftsentwicklung. Dazu gehören die Anpassung, bzw. Ab-schaffung von bremsenden Regeln wie etwa dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, aber auch die simple Entbürokratisierung des Betriebsalltags. Die zentrale Abfrage von statistischen Daten – zum Beispiel über eine Plattform, auf die alle Behörden zugreifen können – wäre einfach und schnell umzusetzen, würde die Betriebe aber enorm entlasten.

    Wo müssen die Schwerpunkte einer zukunftswirksamen Wirtschaftspolitik also sein? Hier geht es um Konjunkturprogramme und bestehende Förder-programme und um die Frage, inwieweit eine verantwortungsvolle Wirtschaftsförderung das Wohl der Menschen in den Fokus nehmen muss oder Spielfeld politischer Umgestaltung sein darf. Wir von der FDP meinen: Konjunkturprogramme müssen zukunftswirksam gestaltet sein. Kaufprämien sind nicht zukunftswirksam. Das Ergebnis eines Konjunkturprogramms muss echte Wertschöpfung sein, es muss den Menschen danach messbar besser gehen als vorher. Bevor wir über die Ausrichtung von Konjunktur-programmen entscheiden, müssen wir uns leitende Fragen stellen: Welche Grundlagen müssen geschaffen werden, um es Menschen und Unternehmen möglich zu machen, erfolgreich zu wirtschaften? Welche Bereiche müssen besonders vorangebracht werden, weil wir als Gesellschaft ein besonderes Interesse daran haben? Welche Bereiche müssen besonders vorangebracht werden, weil deren positive Effekte auch in andere Bereiche ausstrahlen? Das Konjunkturpapier der Jamaika-Koalition beantwortet die-se Fragen in vier Punkten:

    1.            Das Schaffen finanzieller Grundlagen, denn wir wollen so stark wie möglich von den Bundesprogrammen profitieren. Wo es nötig ist, wer-den wir mit Landesmitteln flankieren, unterstützen oder ergänzen.

    2.            Die Unterstützung unserer Kommunen, denn hier werden die maßgeblichen Dienstleistungen für Menschen und Unternehmen bereitgestellt.

    3.            Investitionen in Innovationen, Technologien, Digitalisierung und Klima-schutz, weil wir die Zukunftsfähigkeit unseres Landes stärken wollen. Dazu gehören Vorhaben in den Bereichen Energie und Mobilität, aber auch die Digitalisierung. Mit einer zügigen Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen und im Rechtswesen können wir einen erheblichen Beitrag zur Modernisierung unserer Strukturen leisten.

    4.            Die Unterstützung unserer schleswig-holsteinischen Wirtschaft, indem Bundes- und EU-Programme kofinanziert und eigene Mittel aufgewendet werden. Eine weitere Möglichkeit der Unterstützung ist es, öffentliche Aufträge vorzuziehen, zum Beispiel im Schiffbau. Da gab es von der SPD einen guten Vorschlag, aus dem wir mit ein paar Ergänzungen einen gemeinsamen Antrag verhandeln konnten.

    Darüber hinaus gibt es aktuell eine Diskussion darüber, ob die globalisierten Lieferketten nationalisiert werden sollten, also ob die Produktion von Teilen und Fertigprodukten zurückverlagert werden sollte nach Deutschland oder in die EU. Wir sollten uns dieser Diskussion stellen und nüchtern anhand von Fakten entscheiden, ob hier Chancen für Schleswig-Holstein liegen.

    Die Corona-Krise ist nicht vorbei, gerade wirtschaftlich stehen wir erst am Anfang von Konsolidierung und Wiederaufbau. Es ist deswegen wichtig, dass wir bedacht, aber beherzt die Aufgaben anpacken, die uns diese Zeit stellt. Ich bedanke mich bei der Landesregierung für ein ausgezeichnetes Krisenmanagement und bei den Freunden der Jamaika-Koalition für den Zusammenhalt und den Spirit. Jamaika tut dem Land gut.“

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  • 18.06.2020

    Oliver Kumbartzky zu TOP 4 + 55 „Nutzungsausfallprämie bei Neuwaldbildung einführen“

    In seiner Rede zu TOP 4 + 55 (Gesetz über die Errichtung der Anstalt Schleswig-Holsteinische Landesforsten und Nutzungsausfallprämie bei Neuwaldbildung) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und agrarpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „Die Corona-Pandemie und die Bewältigung der Wirtschaftskrise sind in aller Munde. Und wir haben dazu umfassende Programme aufgelegt. Die aktuellen Diskussionen dürfen aber natürlich nicht verdecken, dass viele andere Herausforderungen nicht plötzlich verschwunden sind. Der Klimawandel bleibt eine große Herausforderung und das haben wir auf dem Schirm. Waldschutz ist Klimaschutz und bleibt eine große Aufgabe. Der Wald steht bundesweit unter Druck: Stürme, Dürre, Borkenkäfer – und kaum Ausweitung der Waldflächen. All das – und das ist das Bedauernswerte – trotz der vollmundigen Ankündigungen der Bundesministerin Julia Klöckner aus den letzten Jahren. Es zählen nicht die Gipfel, liebe CDU – am Ende zählen Wipfel.

    Waldschutz und Neuwaldbildung bieten enormes Potential für mehr Klima-schutz. In unserem Landeskonjunkturprogramm wird deutlich, dass wir uns der anhaltenden Bedeutung des Waldes – auch für den Klimaschutz – bewusst sind. Wir stellen einen mittleren einstelligen Millionenbetrag zusätzlich, auch für Neuwaldbildung, zur Verfügung. Mit dem Geld soll das Land in die Lage versetzt werden, verstärkt an den entsprechenden Bundesförderprogrammen teilzunehmen. Das ist gerade für Schleswig-Holstein als bisher waldärmstes Bundesland wichtig. Das Umweltbundesamt gab im Nationalen Inventarbericht 2014 an, dass der Wald in Deutschland die Atmosphäre jährlich um rund 52 Millionen Tonnen CO2 entlaste. Das entspricht einer Emissionsminderung um ca. sechs Prozent. Forscher der ETH Zürich kamen 2019 in einem Gutachten sogar zu dem Schluss, dass zwei Drittel der bisher weltweit ausgestoßenen CO2-Emissionen durch ausgeweitete Waldflächen kompensiert werden könnten. Das ist sicherlich sehr optimistisch gerechnet. Die Pariser Klimaziele lassen sich sicher nicht mit Aufforstung allein erreichen. Die Studie zeigt aber, was möglich wäre, wenn sich die Bundesregierung endlich hinter eine internationale Waldpolitik klemmen würde.

    Holz bindet CO2, Wälder dienen als CO2-Senke, die Aufforstung der Wälder ist effektiver Klimaschutz. Dazu können engagierte Flächeneigentümer einen Beitrag leisten. Wir bitten deswegen die Landesregierung, eine Richtlinie für Neuwaldbildung zu formulieren und von der EU notifizieren zu las-sen. Finanzielle Anreize für Neuwaldbildung müssen sein. Ein Acker bringt dem Eigentümer bzw. Pächter einer Fläche derzeit mehr Ertrag als die Bewirtschaftung eines Walds. Wir haben viele engagierte Flächeneigentümer in Schleswig-Holstein, die gerne den Weg gehen und aufforsten würden. Das ist im öffentlichen Interesse. Deswegen ist die Förderung der Neuwaldbildung der richtige Weg.

    Lassen Sie mich auch noch etwas zu unseren Schleswig-Holsteinischen Landesforsten sagen. Wir haben das schließlich im Ausschuss intensiv diskutiert. Bei den Landesforsten soll eine Gewährträgerversammlung eingerichtet werden. Das hat für Unmut bei den Landesforsten und einigen Verbänden gesorgt. Uns ist vor allem eines wichtig: Die Beschäftigten sollen nicht den Eindruck bekommen, dass ihrer Arbeit mit Misstrauen begegnet würde. Das ist nicht der Fall. Lassen Sie mich das ausdrücklich sagen: Die Mitarbeiter der Landesforsten machen eine exzellente Arbeit. Wir danken Ihnen für Ihren Einsatz für einen gesunden Wald in Schleswig-Holstein. Bei der Gesetzesanpassung handelt es sich um eine Anpassung an die für Anstalten im Landesbesitz üblichen Organisationsformen. Die Einrichtung der Gewährträgerversammlung stellt sicher, dass das Land Schleswig-Holstein die im Corporate Governance Kodex festgeschriebenen Kontrollmöglichkeiten über die Anstalt bekommt. Das ist im öffentlichen Interesse, das wurde mit dem Koalitionsvertrag angekündigt und das wird heute umgesetzt.

    Wir bringen heute einen wirkungsvollen Beitrag im Einsatz gegen den Klimawandel auf den Weg. Mit unserem Antrag für eine Nutzungsausfallprämie schaffen wir die richtigen Rahmenbedingungen für mehr Wald in Schleswig-Holstein. Aufforstung ist und bleibt effektiver Klimaschutz.“

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  • 18.06.2020

    Annabell Krämer zu TOP 11 „Änderung des Gesetzes zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst“

    In ihrer Rede zu TOP 11 (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst) erklärt die Abgeordnete der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    „Mit dem vorliegenden Antrag versucht sich die AfD am Gleichstellungsgesetz. Dieser Umstand allein ist schon paradox genug. Es fällt mir zugegebenermaßen auch schwer, den Antrag mit einer gebotenen Ernsthaftigkeit zu behandeln – und das aus zwei Gründen.

    Zunächst möchte die AfD im Gesetz verankern, dass u.a. im dienstlichen Schriftverkehr die gültigen Rechtschreibregeln verwendet werden. Das ist mal eine Aussage! Was schreiben wir als Nächstes fest? Dass schleswig-holsteinische Gesetze in Schleswig-Holstein anzuwenden sind? Werte Herren der AfD, Allgemeingültigkeiten müssen wir nicht in ein Gesetz gießen. Was dem Ganzen jedoch die Krone aufsetzt, ist Folgendes. Die AfD möchte die allgemein gültigen Regeln der Grammatik festschreiben und heraus kommt ein wirklich putziger Gesetzentwurf. Nach dem Willen der AfD soll es im Gesetz wie folgt heißen: ‚Dieses Gesetz dient der Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Es fördert die Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst insbesondere durch…

    4. In den Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie im dienstlichen Schriftverkehr und Sprachgebrauch gelten die amtlichen Regelungen der deutschen Rechtschreibung in der Fassung von 2006 […] einschließlich der allgemein gültigen Regeln der deutschen Grammatik.‘

    Liebe Herren der AfD, das ist wirklich eine grammatikalisch und inhaltlich sehr einzigartige Form der Frauenförderung. So etwas Peinliches kommt heraus, wenn man Gesetzentwürfe ohne Sinn und Verstand aus anderen Parlamenten übernimmt, ohne zu überprüfen, ob der Wortlaut überhaupt ins konkrete, landeseigene Gesetz passt. Inhaltlich überflüssig und grammatikalisch haarsträubend – Ihren Murks lehnen wir deshalb ab! Aber bin ich einmal so großzügig und sehe über die handwerklichen Fehler Ihres Antrages hinweg. Ihre Intention ist es, das Gendern zu verbieten. Meines Erachtens entspricht Ihre Abwehrhaltung einem ebenso engstirnigen Weltbild, wie Sie es den Verfechtern des Genderns vorhalten. Als Liberale lehne ich beide Haltungen ab! Ich muss zugeben, dass die heutigen Genderformen mit Schrägstrich, Gendersternchen, Binnen-I oder der langatmigen Benennung der männlichen und weiblichen Form bisweilen schwierig zu lesen bzw. auszusprechen sind. Ich persönlich habe als Frau kein Problem mit dem generischen Maskulinum, ist seine Verwendung doch die einfachste Art, sich geschlechtsabstrahierend auszudrücken.

    In meiner Quickborner FDP-Fraktion haben wir einen Frauenüberhang. Nichtsdestotrotz sprechen wir nur von ‚Kollegen‘. Niemand würde auf die Idee kommen, dies als herabsetzend zu empfinden. Wäre es jedoch so, würden wir es respektieren und ändern. Trotzdem bin ich der Meinung, wir Frauen brauchen keine gegenderte Sprache zur Selbstbestätigung und als Bestätigung der Gleichstellung. Mädchen haben im Durchschnitt die besseren Schulnoten, Frauen die besseren Examina und sind in der Regel multitaskingfähiger. Hören wir also auf, uns klein zu machen und verschwenden wir unsere Ressourcen nicht für Nebenkriegsschauplätze. Setzen wir diese lieber dafür ein, um die wirklichen gesellschaftlichen Probleme anzugehen und verbliebene Benachteiligungen der Geschlechter beispielsweise im Berufsleben zu beseitigen.

    Ihren bereits sprachlich nicht stimmigen Gesetzentwurf werden wir selbst-verständlich im Ausschuss behandeln. Diese zweite Blamage können wir Ihnen leider nicht ersparen. Also, zukünftig Augen auf beim Kopieren von AfD-Anträgen aus anderen Parlamenten!“

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  • 18.06.2020

    Oliver Kumbartzky zu TOP 56 „Tierhaltung zukunftsfähig machen, tierwohlgerechte Umbauten erleichtern“

    In seiner Rede zu TOP 56 (Tierhaltung zukunftsfähig machen, tierwohlgerecht Umbauten erleichtern) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und agrarpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „Tierwohl sollte keine Grenzen kennen. Tierwohl muss europäisch gedacht und baurechtlich endlich einfacher ermöglicht werden. Dafür braucht es mehr Wumms auf Bundes- und EU-Ebene. Deswegen unser Antrag.

    Wir müssen die Tierhaltung in Deutschland zukunftsfähig machen. Dafür brauchen wir unsere Landwirte. Unsere Landwirte brauchen endlich mal Planungssicherheit, wirksame Förderinstrumente und Erleichterungen bei Baugenehmigungen für tierwohlgerechte Ställe. Nur so bekommen unsere Landwirte eine wirtschaftlich tragfähige Perspektive. Unsere im Antrag formulierten Forderungen an die Bundesebene gehen daher in diese Richtung. Ein staatliches Tierwohllabel, wie es Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner plant, darf an den Grenzen zu unseren europäischen Nachbarn keinen Halt machen. Wir wollen europaweit einheitliche Standards bei der Tierhaltung. Beim Tierwohl muss einfach europäisch gedacht werden, damit Wettbewerbsnachteile für unsere hiesigen Landwirte vermieden werden. Es bedarf unserer Meinung auf europäischer Ebene unverzüglich eines Konzeptes für die Einführung eines bindenden, mehrstufigen Tierwohl- und Herkunftskennzeichens für alle tierischen Erzeugnisse über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg. Grundlage für die Haltungsstufen innerhalb des Tierwohlkennzeichens müssen wie gesagt einheitliche Standards in der EU sein.

    Deutschland verschärft in vielen Bereichen die Regeln der Tierhaltung und hält noch dazu die Betriebe im Ungewissen, ob die neuen Vorschriften auch noch in ein paar Jahren gelten. Das treibt die Kosten nicht nur in die Höhe, das macht sie sogar unkalkulierbar – mit dem Ergebnis, dass künftig mehr Fleisch aus dem Ausland importiert wird. Und die Bauern hier keine Perspektive mehr sehen. Wir wollen natürlich auch dabei helfen, dass die Landwirte mit den enormen Investitionskosten für ihre Stallumbauten nicht alleingelassen werden. Die Vorschläge der Borchert-Kommission sehen wir dabei aber kritisch. Wenn jetzt einige fordern, dass der Fleischkonsum durch höhere Preise sanktioniert werden soll, denken sie damit leider nur von der Tapete bis zur Wand. Wenn lediglich in Deutschland geschlachtetes Fleisch verteuert werden soll, befördert dies nur die Tendenz, dass Verbraucher noch häufiger zu im Ausland produziertem Fleisch vom im Ausland geschlachteten Tieren greifen. Dadurch werden noch mehr deutsche Nutz-tierhalter gezwungen, ihre Betrieb aufzugeben, obwohl sie in aller Regel nach  viel höheren Standards Tiere halten und schlachten lassen als dies fast überall in Europa der Fall ist.

    Eine Steuererhöhung oder Einführung einer neuen ‚Fleischsteuer‘ wäre also unserer Meinung nach der falsche Weg. Steuereinnahmen werden im all-gemeinen Haushalt verrührt. Die Verteilung von Einnahmen aus einer Ab-gabe ist mit Geldverlusten durch Bürokratie verbunden. Wir müssen sicher-stellen, dass das Geld effektiv und ohne Verluste in der Verwaltung beim Landwirt ankommt. Förderprogramme für Stallumbauten sind da ein besserer Weg. Wir wollen deshalb auch Mittel im Haushalt bereitstellen, um an kommenden Stallbau-Förderprogrammen des Bundes teilnehmen zu können. Aber nur über Geld zu reden, reicht nicht. Was bringen die ganzen Vor-schriften und was bringen finanzielle Förderungen, wenn die Landwirte tierwohlgerechte Umbauten nicht genehmigt bekommen? Oder die Genehmigungsprozesse sogar widersprüchlich sind? Die Genehmigungspraxis bei baulichen Veränderungen von Stallanlagen stellt mitunter absurde Forderungen, sodass tierwohlfördernde Umbaumaßnahmen oft nicht durchgeführt werden können. Unser Vorschlag ist daher: Tierwohlgerechte Stall-umbauten müssen erleichtert werden. Dazu soll der Bund das Bundesimmissionsschutzgesetz und die zugehörige Verordnung entsprechend anpassen.

    Nur mit diesen Punkten – europarechtlich einheitliche Standards, wirksame Finanzierungsinstrumente und die Erleichterung von tierwohlgerechten Stallumbauten – kann die Tierhaltung in Deutschland eine Zukunft haben. Natürlich muss auch die ewige Hängepartie im Bundesrat zur Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung ein Ende haben. Hier sind alle Beteiligten dazu aufgerufen, schnell zu rechtssicheren, machbaren Regelungen und Übergangsfristen zu kommen.“

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  • 18.06.2020

    Christopher Vogt: Der Datenschutz in Schleswig-Holstein bleibt in guten Händen

    Zur Wiederwahl von Marit Hansen zur Landesbeauftragten für Datenschutz in Schleswig-Holstein erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Im Namen der FDP-Fraktion gratuliere ich Marit Hansen sehr herzlich zur Wiederwahl! Wir freuen uns, dass der Landtag unserem Vorschlag einstimmig gefolgt ist. Das klare Votum macht deutlich, wie sehr ihre bisherige Arbeit und ihre Kompetenz im Hohen Hause geschätzt werden. Der Daten-schutz wird in Schleswig-Holstein damit weiterhin in guten Händen sein. Wir wünschen Marit Hansen und ihrem Team weiterhin gutes Gelingen bei dieser wichtigen Aufgabe.“

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  • 18.06.2020

    Jan Marcus Rossa zu TOP 22 „Aufarbeitung der Europäischen und Deutschen Kolonialgeschichte in Schleswig-Holstein“

    In seiner Rede zu TOP 22 (Aufarbeitung der Europäischen und Deutschen Kolonialgeschichte in Schleswig-Holstein) erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    „Ich danke Lars Harms und dem SSW, dass sie mit ihrer großen Anfrage hier im Landtag eine Debatte über Schleswig-Holsteins Kolonialgeschichte angestoßen haben. Es ist gut und richtig, dass wir uns mit diesem Thema auseinandersetzen. Es reicht nämlich nicht aus, dass wir uns nur über den Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialem Kontext befassen. Vielmehr ist es notwendig, sich immer wieder bewusst zu machen, welche Auswirkungen der Kolonialismus bis heute weltweit hat. Es ist eine mutige Botschaft unseres Ministerpräsidenten gewesen, als er sich bei seinem Besuch Namibias im Jahr 2019 als Bundesratspräsident zur deutschen Schuld bekannte und erklärte: ‚Die Folgen der damaligen Verbrechen wirken bis heute nach. Diese historische Schuld erkennen wir ohne Wenn und Aber an.‘

    Deutschland gehörte sicherlich nicht zu den großen Kolonialmächten und die Kolonialzeit Deutschlands beträgt nur wenige Jahrzehnte. Dennoch ist auch das Deutsche Reich dafür verantwortlich gewesen, dass Menschen in den deutschen Kolonien Ende des 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts ihrer Rechte beraubt, drangsaliert, unterdrückt und ermordet wurden. Und die Gräueltaten im heutigen Namibia sind Beispiele für eine menschenverachtende Haltung der Kolonialherren, die uns bis heute mit Scham erfüllt und die es rechtfertigt, dass wir uns auch heute noch dieser historischen Schuld stellen. Denn eines ist klar: Die Ausbeutung der Kolonien, die Zerstörung der dortigen Gesellschaftsstrukturen und die Unterdrückung der einheimischen Bevölkerung wirken bis heute nach und sind Ursache existentieller Probleme in den ehemaligen Kolonien. Deshalb stehen alle Kolonialmächte auch heute noch in der Verantwortung für ihr damaliges Handeln. Und ich halte es vor diesem Hintergrund für geboten, dass wir uns mit der Frage beschäftigen, wie wir mit unserer kolonialen Vergangenheit, mit kolonialen Denkmälern und Straßennamen umgehen wollen.

    Meine unmittelbare Heimat ist mit einem besonders widerwärtigen Denkmal geschlagen, denn in Aumühle steht das sogenannte ‚Deutsch-Ostafrikaner-Ehrenmal‘ zu Ehren von Paul von Lettow-Vorbeck, der zwischen 1904 und 1906 am Völkermord an den Herero und Nama unmittelbar beteiligt war und diesen ausdrücklich befürwortete. Und natürlich stellt sich die Frage, ob wir ein solches sogenanntes Ehrenmal stehen lassen können oder ob es zu beseitigen ist. Eine physische Beseitigung befürworte ich nicht, denn das wirkt wie das Leugnen unserer eigenen Geschichte. Ei-ne Umwidmung eines Ehrenmals zu einem Mahnmal dürfte sinnvoller sein, um sich mit dem kolonialen Erbe unseres Landes kritisch auseinanderzusetzen. Dabei ist es sicherlich nicht ausreichend, lediglich auf einer Tafel auf die Verbrechen des mit dem Denkmal ‚Geehrten‘ zu verweisen. Wir sollten ein Erinnerungskonzept für Schleswig-Holstein entwickeln, wie wir mit kolonialen Denkmälern und auch Straßennamen umgehen wollen. Ich finde den Ansatz von Barbara Plankensteiner, der Direktorin des Hamburger Museums am Rothenbaum für Kulturen und Künste, viel besser als die Beseitigung solcher Denkmäler. Sie schlägt vor, Gegendenkmäler zu errichten, also Denkmäler zu schaffen und Straßennamen auszuwählen, die gezielt an die Opfer des deutschen Kolonialismus oder an die Menschen erinnern, die sich schon damals gegen den deutschen Kolonialismus gestellt haben. Das dürfte viel stärker eine aktive Auseinandersetzung mit dem deutschen Kolonialismus anregen als die schlichte Beseitigung kolonialer Denkmäler. Letzteres hätte die Wirkung, dass die deutsche Kolonialgeschichte aus dem öffentlichen Bewusstsein noch mehr verschwindet und eine thematische Auseinandersetzung mit diesem unrühmlichen Teil unserer Geschichte unterbleibt. Deshalb lassen Sie uns auch für Schleswig-Holstein ein Erinnerungskonzept entwickeln, das die kritische Auseinandersetzung mit unserer Geschichte fördert.“

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  • 22.05.2018

    Oliver Kumbartzky: Der Kompromiss hat sich bewährt, Minister Buchholz schafft nun Rechtssicherheit

    Anlässlich der heute von Tourismusminister Bernd Buchholz verkündeten künftigen Ausgestaltung der Bäderverordnung erklärt der tourismuspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „Sonntagsöffnungen beleben die Tourismusorte und gehören zum Urlaubsland Schleswig-Holstein einfach dazu. Tourismusminister Buchholz schafft nun für einen langen Zeitraum Rechtssicherheit – und das ist gut so. Der seinerzeit beschlossene Kompromiss in Sachen Bäderregelung hat sich bewährt und daher begrüßen wir die Verlängerung der Regelung ausdrücklich. Die Rechtsprechungen der vergangenen Jahre sind im Übrigen ein deutlicher Hinweis darauf, dass es für eine weitere Liberalisierung der Sonntagsöffnungszeiten sehr wenig Spielraum gibt.“

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  • 18.06.2020

    Jörg Hansen zu TOP 26 „Selbstbestimmtes Leben im Alter unterstützen“

    In seiner Rede zu TOP 26 (Selbstbestimmtes Leben im Alter unterstützen – „Präventiven Hausbesuch“ für Seniorinnen und Senioren in Schleswig-Holstein auf den Weg bringen) erklärt der seniorenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jörg Hansen:

    „Die Corona-Pandemie hat es noch einmal verdeutlicht: Die ältere Generation braucht eine besondere Fürsorge. Jeder hat wohl die gleiche oder eine ähnliche Erfahrung im Verwandtenkreis gemacht. Zu Beginn der Einschränkungen habe ich bei meiner Mutter in Flensburg angerufen: ‚Kann ich et-was für dich tun, soll ich vorbeikommen?‘ Und tapfer wie sie ist, hat sie geantwortet: ‚Ich komme schon zurecht. Bleib bitte zu Hause, wir wollen doch gesund bleiben.‘ Natürlich war das vernünftig und auch richtig – aber das ist nicht das, was man als Sohn möchte. Zum Glück hat sie eine gute Nachbarschaft und meine Schwester wohnt auch in der Nähe. Mich hat das etwas beruhigt, aber natürlich ist die Situation nicht überall so, wie bei mir. Denn es gibt viele ältere Menschen, die in dieser Zeit einsam und allein waren.

    Die ältere Generation möchte überwiegend im eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung bleiben. Diesen sehr persönlichen Wunsch gilt es zu respektieren. Manche Menschen sagen, dass damit die Probleme wachsen würden. Ich aber sage: Einen Wunsch nach Selbstbestimmtheit darf man nicht als Problem bezeichnen. Jamaika setzt hier bei einem Antrag aus dem Altenparlament an. Demnach sollen im Rahmen einer Kommunalen Quartiersbetreuung die Kommunen Unterstützung erfahren, eine aufsuchende Beratung von Senioren zu etablieren. Mit viel Engagement hatte das Altenparlament das Thema aufgearbeitet. Die Betroffenen selbst erhalten hier-mit also eine Stimme. Ich danke herzlich für diesen Impuls.

    Wir wollen, dass ältere Bürgerinnen und Bürger möglichst lange selbstbestimmt in der gewohnten und vertrauten Umgebung leben können. Und wir wollen das nicht als Problem bezeichnen, sondern tatkräftig unterstützen, indem wir die Selbstbestimmtheit dieser Generation fördern. Das gilt auch beim Thema Beratung. Uns ist bewusst, dass es in diesem Kontext vielerlei Projekte gibt, national wie international. Diese richten sich zumeist am Lebensalter aus. Dieser Ansatz ist jedoch zu kurz gedacht, denn ein Wunsch nach Unterstützung, wie ihn Hausbesuche bieten, kann auch früher entstehen. Warum ein Alter definieren? Dabei ist doch aber vor allem der persönliche Bedarf oder Wunsch entscheidend. Für uns gelten drei Aspekte: Wir wollen ein Angebot schaffen, wir müssen darüber informieren und wir müssen die Menschen dafür motivieren, dass das Angebot angenommen wird. Vielerorts existieren bereits Angebote oder es sollen welche etabliert wer-den. Es ist wichtig, dass darüber informiert wird, welche Möglichkeiten für die Menschen bestehen, um eine passgenaue Hilfe zu erhalten. In diesem Dreiklang sieht Jamaika einen guten Weg, Menschen wieder zum Mitmachen zu bewegen, die soziale Teilhabe zu stärken und mögliche Vereinsamung und damit seelische oder psychosomatische Erkrankungen zu mini-mieren. Das alles geschieht dann so lange es geht aus ihrer vertrauten Umgebung heraus.

    Ein flächendeckender ‚Präventiver Hausbesuch‘ ist ein ehrenwertes Ziel, es hapert allerdings an der praktischen Umsetzbarkeit. Die Zeiten, als die typische Gemeindeschwester mit dem Fahrrad durch das Dorf gefahren ist und sich kümmerte, sind vorbei. Das mag in kleinen Gemeinden vielleicht noch soeben denkbar sein, aber in Metropolen, an die wir auch denken müssen, fehlt es auch der SPD in ihrem Antrag an Vorschlägen. Jamaika setzt neben dem Angebot auch auf die Mobilität und Digitalisierung, denn wenn man teilnehmen möchte, muss man auch dorthin kommen. Und Corona hat es gezeigt: Auch für ältere Menschen gehört ein Video-Chat mehr und mehr dazu.

    Mir ist klar, Rahmenbedingungen ersetzen nicht das ‚Kümmern‘, die persönliche Ansprache. Und auch ist klar, dass hier viele Behörden und Organisationen beteiligt werden sollten. Konzentrieren wir uns eher darauf und auch der SPD-Antrag hat das Ziel, dass wir uns auf den Weg machen. Mit dem kleinen Unterschied, dass wir den Blick auf das Umsetzbare und für die Bürger Bestmögliche wenden. Nehmen wir also die heutige Debatte zum Startschuss, die ältere Generation weiter zu unterstützen.“

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  • 18.06.2020

    Anita Klahn zu TOP 27 „Entgeltgleichheit wirksam regeln“

    In ihrer Rede zu TOP 27 (Entgeltgleichheit wirksam regeln) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und gleichstellungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    „Die Geschichte der Gleichstellung zwischen Mann, Frau und Divers ist lang und steinig und wird auch ein andauernder Prozess bleiben – weil sich Gesellschaft und Lebensmodelle ändern und damit auch die Gleichstellung immer wieder neu justiert werden muss. Die markig wirkende Überschrift des SPD-Antrages weckt nun Erwartungen. Welche beim genauen Lesen dann doch schnell wieder vergehen. Teilweise sind es Phrasen, die Sachlagen suggerieren sollen, die es de facto so nicht gibt. Das schadet einer ernsthaften Gleichstellungspolitik mehr als das es ihr nützt.

    Als 1949 die Mütter und Väter unserer Verfassung das Ziel der Gleichstellung in Artikel 3 unseres Grundgesetzes festschrieben, entschied noch der Mann über den Arbeitsvertrag seiner Ehefrau. Ziel der politischen Diskussion in den Folgejahren war, die formal-rechtliche Gleichstellung hin zu einer tatsächlichen Gleichstellung der Geschlechter voranzubringen. So wurde 1994 das Grundgesetz durch die Einführung des Artikels 3 Absatz 2 Satz 2 ergänzt. Hier heißt es seitdem: ‚Der Staat fördert die tatsächliche Durch-setzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.‘ Dieses Ziel teile ich uneingeschränkt als Freie Demokratin und Mitglied des Schleswig-Holsteinischen Landtages.

    Wie uns jüngst der fünfte Bericht zur Durchführung des Gesetzes zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst aufgezeigt hat, haben wir in Schleswig-Holstein unsere Hausaufgaben gemacht. Wenngleich noch viel Arbeit vor uns liegt, um die Gleichstellung der Geschlechter in wirklich allen Bereichen zu verwirklichen, so sind wir doch auf einem guten Weg. Tatsächlich könnten wir in einigen wenigen öffentlichen Bereichen sogar schon über eine stärkere Anwerbung von Männern nachdenken. Beispiels-weise im Bereich des Justizvollzugs, der einen Frauenanteil von 83,3 Pro-zent hat. Auch sind vier von fünf Behördenleitungen innerhalb der oberen Landesgerichte Frauen. Ich habe dem Bericht nicht entnehmen können, dass im öffentlichen Dienst dahingehend ein Problem besteht, dass gleiche und gleichwertige Arbeit ungleich entlohnt wird. Vielleicht zeigt die SPD uns die Stelle im TV-L oder TVöD, wonach ein Gehalt nach Geschlecht differenziert werden soll. Aber vielleicht ist der Punkt zwei des SPD-Antrages ja auch nur unglücklich formuliert.

    Mit Jamaika wollen wir die Gleichstellung in allen Lebensbereichen voran-bringen und nicht nur über die Entgeltgleichheit diskutieren. Ein Grundproblem dabei ist immer noch die Berufswahl. Diese wird bereits in der Schule vorbereitet. Unsere Aufgabe ist es, tradierte Rollenbilder in Unterrichtsmaterialien durch moderne Vielfalt abzulösen. Auch Vorbilder prägen einen beruflichen Karriereweg. Das findet im familiären Umfeld der Kindheit statt und geht über in alle Facetten der Lebenswelt eines Erwachsenen. Es ist also auch die Aufgabe von uns allen, im Sinne der Gleichberechtigung, ein Vorbild zu sein. Ich nehme viele junge und gut ausgebildete Frauen wahr, die mit voller Überzeugung darauf vertrauen, ausschließlich über ihre Leistung und Qualifikation ihr Berufsleben gestalten zu können. Diese jungen Frauen fordern auch die partnerschaftliche Familien- und Erziehungsarbeit ein. Und für die jungen Männer ist das selbstverständlich. Eigentlich ist das doch der Erfolg für die Gleichberechtigung. Die Forderung der SPD ist damit obsolet.

    Die vielfach bestehende uneinheitliche Entlohnung einzelner Berufsgruppen zeigt jedoch nicht zuletzt die gesellschaftliche Wertschätzung dieser Tätigkeiten. Hier müssen wir gesellschaftlich ansetzen und diskutieren, wie Beruf, Arbeitszeitmodelle und natürlich Entlohnung zusammenpassen. Die von uns erbetene Gleichstellungsstrategie soll dazu Ideen skizzieren und Akteure zusammenbringen und auch konkrete Handlungsempfehlungen darstellen. Wichtig ist uns, dass wir uns mit den guten Beispielen aus der Wirtschaft auseinandersetzen. Wir wollen Erfahrungen aus anderen Ländern bewerten, europäische Ansätze evaluieren, nicht nur die aus Island. Dies ist in Zeiten der Globalisierung notwendig.

    Wir freuen uns jedenfalls, dass Frau Ministerin Sütterlin-Waack den Bereich der Gleichstellung weiterhin verantwortet und unterstützen sie gerne dabei. Ich bitte um Zustimmung zum Koalitionsantrag.“

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  • 18.06.2020

    Jan Marcus Rossa zu TOP 18A + 35 „Modernisierung der Medienordnung“

    In seiner Rede zu TOP 18A + 35 (Entwurf eines Gesetzes und Antrag zum Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland) er-klärt der medienpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    „Wir stimmen heute in erster Lesung über den sogenannten Medienstaatsvertrag ab, der sich zum Ziel gesetzt hat, einen Rechtsrahmen zu schaffen, der der Vermehrung der Medienangebote und der zunehmend durch das Internet geprägten Medienwelt Rechnung trägt. Dieses Regelungsziel begrüßen wir ausdrücklich. Es ist notwendig, dass wir nicht nur im klassischen Rundfunk, sondern auch bei den neuen Medien Leitplanken setzen, um in allen Medien die Meinungsfreiheit und Meinungsvielfalt zu gewährleisten und zu fördern. Hier hat ein Regelungswerk gefehlt, das mit Ausnahme der Printmedien alle Medien in den Blick nimmt.

    Aber wir dürfen auch nicht die Augen davor verschließen, dass sich die Länder bei der Ausgestaltung des Medienstaatsvertrages von einem gewissen Übereifer haben übermannen lassen, indem eine Vielzahl unterschiedlichster Medienangebote im Internet nun als Rundfunk zu behandeln sind. Das klingt zunächst eher harmlos. Ist es aber nicht, wenn man sich vor Au-gen führt, welche Medienangebote künftig unter das Rundfunkrecht fallen werden. Es wird zwar immer wieder darauf hingewiesen, dass der Medienstaatsvertrag die Telemedien weitgehend ungeregelt lässt und weder eine Zulassungs- noch eine Anzeigepflicht vorsieht. Das ist aber Augenwischerei, denn eine Vielzahl von Telemedienangeboten werden eine Rundfunklizenz beantragen oder eine Anzeige erstatten müssen, weil sie nach der neuen Definition des Medienstaatsvertrages künftig als Rundfunk zu qualifizieren sein werden. Und es werden eine Vielzahl rundfunkrechtlicher Pflichten zu beachten sein, die beim klassischen Rundfunk sinnvoll sind, nicht aber bei den Telemedien. 

     Konnte man sich in der Vergangenheit trefflich darüber streiten, ob z.B. In-halte von ‚bild.de‘ Rundfunkangebote waren, ist dies künftig durch den Medienstaatsvertrag geklärt. Wer in Bild und Ton nach einem Sendeplan journalistische Inhalte im Internet verbreitet, der betreibt Rundfunk und für den sind die Vorschriften des Medienstaatsvertrags für private Rundfunk-anbieter weitgehend bindend. Davon werden neben Presseunternehmen auch Streaming-Dienste oder YouTuber, sofern sie lineare Angebote bereit-stellen, betroffen sein. Aber auch die übrigen Telemedienangebote werden in dem vorliegenden Vertrag reguliert, der zwar ‚Medienstaatsvertrag‘ heißt, aber doch ein ‚Rundfunkstaatsvertrag‘ bleibt. Wer sich wie Frau Kramp-Karrenbauer über Rezo geärgert hat, der wird sich vielleicht freuen. Er übersieht aber die Intensität des damit verbundenen Grundrechtsein-griffs. Wir halten das für problematisch.

    Das Problem des Medienstaatsvertrages wird besonders bei den Verlagen deutlich. Wenn sie ihre medialen Angebote erweitern, können auch Presseunternehmen künftig dem Rundfunkrecht unterfallen und dagegen hat sich unter anderem der Springer-Verlag zu Recht gewehrt. Denn als Verlag unterliegt er bereits einem seit Jahrzehnten bewährten Medienrecht. Und es ist nicht nachvollziehbar, warum die dortigen Regeln nicht auch für alle Medienangeboten im Internet gelten können. Die Regelungen des Medien-staatsvertrages sind deutlich restriktiver und deshalb werbe ich für eine Opt-Out-Lösung für alle Medienangebote, die nicht klassischen Rundfunk darstellen. Verlagen, aber auch allen sonstigen Telemedienanbietern, die keine ‚klassischen‘ Rundfunkanbieter sind, sollen die Möglichkeit erhalten, sich weiterhin ausschließlich dem Presserecht oder einem anderen einschlägigen Medienrecht zu unterwerfen, wenn sie das wollen und in geeigneter Form öffentlich kenntlich machen.

    Rundfunkregulierung und Presserecht passen nicht zusammen. Die Regelungsziele sind in weiten Teilen grundverschieden. Das müssen wir berück-sichtigen. Und ich halte es für sinnvoll, wenn wir uns bei den Telemedienangeboten eher an dem seit Jahrzehnten bewährten Presserecht orientieren statt am Rundfunkrecht, das entstanden ist, weil der Zugang zu Rundfunklizenzen aus technischen Gründen und nicht aus medienrechtlichen Gründen reglementiert werden musste.“

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