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  • 19.05.2016

    Wolfgang Kubicki: Aufklärungsbedarf bei den „Lübecker Nachrichten“

    „Wir empfehlen dem zuständigen Redakteur der ‚Lübecker Nachrichten‘ dringend, seine Artikel auch einmal gründlich zu recherchieren, bevor er sie veröffentlicht. Hätte er dies im Zusammenhang mit den Vorwürfen an der PD AFB in Eutin getan, hätte er auch die Stimmen der Frauenbeauftragten, des Personalrates und der Jugendvertretung hören müssen. Dann hätte er erfahren, dass die publicitygeschwängerten Anwürfe des Piraten Dr. Breyer kaum Substanz haben.

     

    Es stellt sich die Frage, ob der von den ‚Lübecker Nachrichten‘ angegriffene Satz des Kollegen Dr. Klug (‚An die Adresse des Abgeordneten Dr. Breyer sei gesagt, dass die Zeiten, in denen allein das Erheben von Vorwürfen für eine Verurteilung ausgereicht hat – wie zur Zeit der Hexenverfolgungen – glücklicherweise vorbei sind‘) überhaupt eine Aussage über das Frauenbild der FDP-Fraktion zulässt – insbesondere weil es um Kritik an der Aufhebung der Unschuldsvermutung durch die Piraten geht. Hier gilt das alte Bonmot: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Ich hoffe nicht, dass es das neue Bild der ‚Lübecker Nachrichten‘ ist, den Rechtsstaat bedeutungslos werden zu lassen.

     

    Ich bin gleichwohl sehr gerne bereit, den ‚Lübecker Nachrichten‘ zu erklären, was den Unterschied ausmacht zwischen den Segnungen des Rechtstaates und der Prangerwirkung des Mittelalters.“

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  • 18.05.2016

    Oliver Kumbartzky: Minister Habeck muss seine Pflicht erfüllen, um den Landwirten zu helfen

    „Es ist schon erstaunlich, mit welcher Hingabe sich Landwirtschaftsminister Dr. Habeck in der heutigen Pressekonferenz über die steigenden ‚bürokratischen Anforderungen‘ der Landwirtschaft beklagt hat. Dass es sein Ministerium war, dass diese Anforderungen durch Knickschutz, Vorkaufsrecht, Gewässerrandstreifenbürokratie etc. immer mehr hochgeschraubt und den Landwirten in Schleswig-Holstein weitere Steine in den Weg gelegt hat, hat er dabei bewusst verschwiegen.

     

    Und dass derselbe Minister Dr. Habeck jetzt tränenreich die ‚oft hart geführte‘ Debatte über die Landwirtschaft beklagt, ist ein Treppenwitz. Schließlich sind es vor allem seine grünen Parteikollegen, die der konventionellen Landwirtschaft eine grundsätzliche Skepsis entgegenbringen und einen großen Teil zur Verunsachlichung der öffentlichen Debatte beigetragen haben.

     

    Es sind genau diese Punkte, die der Minister selbst verändern kann. Es wäre heute richtig gewesen, wenn Dr. Habeck sich bereiterklärt hätte, seinen Teil zur Verbesserung der Situation der Landwirte zu tun – durch konkrete Maßnahmen und nicht durch hohle Phrasen.“

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  • 18.05.2016

    Dr. Ekkehard Klug: Vorwürfe nicht bewiesen oder konkret belegt

    „Es ist gut, dass die Vorwürfe in der PD AFB nicht nur umfassend untersucht, sondern die Betroffenen auch begleitet und Maßnahmen ergriffen wurden, um für die Zukunft eine noch größere Sensibilisierung herbeizuführen. Entscheidend ist, dass die erhobenen Vorwürfe nicht bewiesen, konkret belegt bzw. einzelnen namentlich bekannten Tätern zugeordnet werden konnten. Zudem ist durch den Bericht des Ministers und seines Abteilungsleiters deutlich geworden, dass im Ministerium alle Entscheidungen im Zusammenhang mit den Disziplinarermittlungen objektiv und weisungsfrei von erfahrenen Ermittlungsbeamtinnen durchgeführt worden sind. An die Adresse des Abgeordneten Dr. Breyer sei gesagt, dass die Zeiten, in denen allein das Erheben von Vorwürfen für eine Verurteilung ausgereicht hat – wie zur Zeit der Hexenverfolgungen – glücklicherweise vorbei sind.

     

    Im Übrigen ist der Versuch des Abgeordneten Peters (Grüne), den Fall für seine Forderung nach einem Polizeibeauftragten durch Bloßstellung der rechtsstaatlichen Verfahren zu instrumentalisieren, kläglich gescheitert.“

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  • Exzellente Verkehrsinfrastruktur bringt Schleswig-Holstein nach vorne.

    Wir setzen uns für eine moderne und tragfähige Verkehrsinfrastruktur ein, die den Bürgern Mobilität, neue Chancen und freie Entfaltung ermöglicht.

    Flyer zum Thema Verkehr
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  • 13.05.2016

    Anita Klahn: Ministerin Alheit reagiert immer erst dann, nachdem Vorwürfe öffentlich geworden sind

    „Das, was Ministerin jetzt als großen Durchbruch verkaufen möchte, ist eigentlich ein Armutszeugnis für ihre bisherige Amtszeit. Sie bleibt ihrer Taktik treu, die anderen seien zuständig, die anderen müssten machen. Sie selbst sieht ihre eigene Verantwortung nicht.

     

    Die Novellierung der KJVO lag seit Monaten in ihrer Schublade und wurde bereits beim ersten Gegenwind aus den Fachverbänden nicht weiter verfolgt. Die Ministerin lässt sich jetzt aber für ihr großes Geschick im langen Beteiligungsverfahren feiern.

     

    Im Landeskinderschutzgesetz sind Regelungen zur besonderen Verantwortung und Kooperation der beteiligten Kreise, entsendenden Jugendämter und der Landesheimaufsicht enthalten. Das Ministerium kündigt heute an, dass Ende Juni 2016 erstmals ein Vernetzungstreffen stattfindet.

     

    Das jetzt groß angekündigte Informationsangebot an die Fachpolitiker zu besonderen Vorkommnissen hat Staatssekretärin Langner bereits vor einem Jahr zugesichert.

     

    Es ist schon bemerkenswert, dass Ministerin Alheit immer nur dann reagiert, nachdem Vorwürfe öffentlich geworden sind. Hätte die Ministerin ein ernsthaftes Interesse an Aufklärung und vor allem Verbesserung, dann hätte sie in den vergangenen zwölf Monaten handeln müssen.“

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  • 13.05.2016

    Wolfgang Kubicki: Einstufung der Maghreb-Länder als sichere Herkunftsstaaten ist richtig

    „Die Einstufung der Maghreb-Länder als sichere Herkunftsstaaten ist angesichts der niedrigen Anerkennungsquote von 0,7 Prozent für Asylbewerber aus diesen Ländern nicht nur berechtigt. Sie ist auch ein richtiger Schritt zur Bewältigung der Flüchtlingskrise, weil sie einen dringend notwendigen Beitrag zur Beschleunigung der Asylverfahren leistet.

     

    Wer sich – wie der Ministerpräsident – mit Verweis auf ‚eine verrückt gewordene zusammenbrechende Welt‘ einer Antwort auf die Flüchtlingsfrage entzieht, verkennt vollkommen, dass es auch eine Aufgabe von Migrationsgesetzgebung ist, Regelungen für diejenigen Menschen zu schaffen, die sich bereits im Land aufhalten.

     

    Es würde deshalb von einer verantwortungsvollen Flüchtlingspolitik zeugen, wenn die Landesregierung der Einstufung im Bundesrat zustimmt. Es reicht nicht aus und wäre ziemlich armselig, immer nur darauf zu hoffen, dass die anderen Bundesländer schon zustimmen werden.“
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  • 11.05.2016

    Dr. Ekkehard Klug: Ole Schröder soll seine Kritik im Innenausschuss näher erläutern

    „Ich werde im Innen- und Rechtsausschuss des Landtages den Antrag stellen, dass der Ausschuss Herrn Dr. Schröder einlädt, uns in einer Sitzung seine Kritik näher zu erläutern und zu begründen.

     

    Es ist zwar einerseits sehr befremdlich, dass Innenminister Studt einen Gesprächswunsch des Bundespolitikers im März zurückgewiesen hat, andererseits ist es jedoch auch ziemlich ‚starker Tobak‘, wenn der Staatssekretär nun die Landesregierung für die Schlafmützigkeit seines Bundesamtes bei der Anpassung ihres Arbeitstempos an den erhöhten Bedarf verantwortlich macht.

     

    Richtig ist allerdings auch: Falls das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die versprochene Verfahrensbeschleunigung endlich zustande brächte, dann wären in Schleswig-Holstein Land und Kommunen völlig überfordert mit den dann auch konsequenterweise vermehrt zu vollziehenden Rückführungen und Abschiebungen.

     

    Und zur Ausrede von Innenminister Studt, er werde doch bei der nächsten Innenministerkonferenz Herrn Schröder und dessen Chef, den Bundesinnenminister, treffen, sei folgendes gesagt: Herr Studt sollte besser aufpassen, sich nicht völlig lächerlich zu machen. Jeder, der einmal an solchen Ministertreffen teilgenommen hat, weiß doch, dass dort zwischen zwei Beteiligten kaum mehr Gelegenheit besteht, als kurz ein paar Sätze auszutauschen. Für ein intensives Gespräch über offenkundig vorhandene Probleme lässt die Tagesordnung solcher Ministerkonferenzen überhaupt keine Zeit.“

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  • 10.05.2016

    Dr. Heiner Garg: Steuerplus gründet nicht auf eigener Leistung dieser Landesregierung

    „Die erfreuliche Entwicklung der Steuereinnahmen sind ein gutes Zeichen für Schleswig-Holstein. Allerdings sind rot-grün-blaue Jubelstürme an dieser Stelle nicht angebracht. Die gute konjunkturelle Entwicklung gründet nicht auf eigenen Leistungen dieser Landesregierung, sondern ist trotz der wirtschaftsfeindlichen Politik von SPD, Grünen und SSW zustande gekommen.“

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  • 10.05.2016

    Dr. Heiner Garg: Plumpes Ablenkungsmanöver Stegners

    „Die aktuelle Presseerklärung der Kollegen Dr. Ralf Stegner und Wolfgang Baasch zeigt in einer beeindruckenden wie erschreckenden Klarheit, worum es den Sozialdemokraten in der Debatte um die Heimerziehung in Schleswig-Holstein vorrangig geht: Es geht ihnen nicht zuerst darum, die erschütternden Missstände in einigen Jugendhilfeeinrichtungen rückhaltlos aufzuklären, sondern vielmehr darum, auf die vielfältigen Segnungen hinzuweisen, die ihr 100-Euro-Kita-Geld angeblich bringen soll. Wie die hierdurch gewonnene ‚Prävention‘ mögliche Kindeswohlgefährdungen durch sogenannte schwarze Pädagogik abstellen soll, bleibt Stegners Geheimnis.

     

    Wenn Dr. Stegner der Opposition billigen Wahlkampf vorwirft, sollte er sich selbst fragen, ob er mit einem solchen plumpen Ablenkungsmanöver nicht ebendies selbst tut. Es wird immer deutlicher, dass Herr Dr. Stegners Ruf nach Gerechtigkeit vor allem dann erschallt, wenn es ihm selbst nützt.“

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  • 10.05.2016

    Christopher Vogt: Landesregierung muss aufhören, der Industrie Steine in den Weg zu legen

    „Seit Jahren schreitet die De-Industrialisierung in unserem Bundesland schneller voran als im Bundesdurchschnitt. Dieser negative Trend setzt sich leider auch deshalb ungebremst fort, weil die Landesregierung darauf nicht mit einer Verbesserung der Rahmenbedingungen reagiert. Mit Blick auf den Zuwachs im benachbarten Hamburg reichen Verweise auf externe Effekte nicht aus.

     

    Das Problem ist zu einem großen Teil hausgemacht. Die Landesregierung kann nach über vier Jahren im Amt noch immer kein konkretes Industriekonzept vorweisen. Der Wirtschaftsminister muss bei diesem wichtigen Thema jetzt endlich mal in die Puschen kommen. Es reicht nicht aus, dass die Landesregierung darauf verweist, hier im vierten Quartal konkreter werden zu wollen. Das riecht zu sehr nach einer Wahlkampagne auf Kosten des Steuerzahlers.

     

    Die Landesregierung hilft der schleswig-holsteinischen Industrie bisher nicht nur nicht, sondern legt ihr insbesondere mit ihrem Versagen in der Verkehrspolitik und ihrer Schläfrigkeit bei der Digitalisierung sogar Steine in den Weg. Zudem fehlt dieser Landesregierung eine geeignete Ansiedlungsstrategie. Das muss ein Ende haben, wenn Schleswig-Holstein nicht zur industriellen Wüste werden soll.“

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  • 09.05.2016

    Dr. Ekkehard Klug: Rechtsstaatliche Verfahren müssen respektiert werden

    „Bei derzeitigem Wissensstand ist eine Bewertung außerordentlich schwierig. Einerseits sind die durch eine Kleine Anfrage öffentlich gewordenen Beschuldigungen gegen einzelne Polizeianwärter außerordentlich schwerwiegend, andererseits spricht die Einstellung der strafrechtlichen Ermittlungen durch die Lübecker Staatsanwaltschaft in einem rechtsstaatlichen Verfahren ebenso zugunsten der Beschuldigten wie auch die Einstellung der verwaltungsseitigen Vorermittlungen bei der Polizeidirektion AFB und der Polizeiabteilung des Innenministeriums. Und solche rechtsstaatlichen Verfahren gilt es zu respektieren.

     

    In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass ein Dienstherr ein Disziplinarverfahren von Amts wegen einleiten muss, sofern sich der Verdacht eines Dienstvergehens aufgrund zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte ergibt. Dies haben die zuständigen Stellen im vorliegenden Fall am Ende der mehr als ein Jahr dauernden Vorermittlungen offenkundig verneint, so dass es nicht einmal zu einem formellen Disziplinarverfahren gekommen ist.

     

    Nachdem der Vorgang öffentlich gemacht wurde, ist es gut, dass der Innenminister in der nächsten Woche hierzu auch im Innen- und Rechtsausschuss Auskunft geben wird. Herr Studt sollte die Gelegenheit nutzen, jeden Zweifel ausräumen, dass die in seinem Hause getroffene Entscheidung gut begründet war.

     

    Grundsätzlich ist es für Vertreter einer strikt rechtsstaatlichen Verfahrensweise aber ein höchst unbefriedigende Situation, dass die erhobenen Vorwürfe einerseits weder zur Eröffnung eines formellen Disziplinarverfahrens noch zu einer strafrechtlichen Anklage geführt haben, aber andererseits nunmehr in der Öffentlichkeit angeprangert werden. An die Adresse der Grünen sei gesagt, dass ein ‚Polizeibeauftragter‘ in einer solchen Lage auch nicht weiterhelfen würde.“

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  • 09.05.2016

    Anita Klahn: Meldeketten im Ministerium funktionieren – bis zur Staatssekretärin

    „In der heutigen Sitzung ist deutlich geworden, dass das Sozialministerium aus dem Friesenhof-Skandal nicht viel gelernt hat. Denn es ist nicht akzeptabel, dass die Ministerin heute schlicht erklärt, die jetzt vorgetragenen Fälle seien längst bekannt, man wegen des Sozialdatenschutzes aber nichts dazu sagen dürfe.

     

    Zum einen wäre es immer möglich, die Öffentlichkeit auch unter Berücksichtigung des Sozialdatenschutzes ausreichend über bestimmte Vorkommnisse zu unterrichten. Zum anderen ist es unerklärlich, warum die Ministerin nicht wenigstens die sozialpolitischen Sprecher über entsprechende Vorkommnisse und deren Lösung aufgeklärt hat. Dass hier mitunter schlimme Gerüchte ins Kraut wachsen, ist auf diese mangelhafte Kommunikationspolitik Alheits zurückzuführen.

     

    Des Weiteren wurde erkennbar, dass die Meldeketten im Sozialministerium offensichtlich sehr gut funktionieren – allerdings nur bis zur Staatssekretärin. Ministerin Alheit ist weiterhin in zentralen Fragen ahnungslos. Es ist nicht ersichtlich, dass dieser sensible Bereich bei Frau Alheit gut aufgehoben ist.“

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  • 06.05.2016

    Anita Klahn: Ministerin Alheit muss den Kinderschutz endlich zur Chefsache machen

    „Aufklärung und Transparenz ist das Motto, welches Ministerin Alheit beim Friesenhofskandal für sich geltend machen wollte. Jetzt zeigt sich erneut, dass die Ministerin erst dann reagiert, nachdem eine öffentliche Berichterstattung erfolgt. Unklar bleibt, warum das Sozialministerium die heute präsentierten Informationen nicht schon lange transparent und proaktiv im Rahmen des Untersuchungsausschusses oder im Sozialausschuss, im Zweifel auch in nicht-öffentlicher Sitzung, dargestellt hat. Möglichkeiten hätte es genug gegeben.

     

    Ein wirkliches Aufklärungsinteresse scheint nicht zu bestehen. Die Unkenntnis der Ministerin über die Vorgänge ist erschreckend. Die Vorwürfe wiegen erneut schwer. Der Hamburger Senat bestätigt körperliche Gewalt, Fixierungen, Strafsport und Essensstrafen sowie den Einsatz von unqualifiziertem Personal. Heute wurde erneut deutlich, dass die Kooperation zwischen den Jugendämtern und der Heimaufsicht weiterhin verbesserungswürdig ist. So konnte die Ministerin nicht erklären, wie es zu den unterschiedlichen Einschätzungen hinsichtlich der Missbrauchsvorwürfe zwischen den Hamburger Jugendämtern und der Heimaufsicht gekommen ist.

     

    Gerade nach den Erkenntnissen aus dem Friesenhofskandal hätte man von Ministerin Alheilt eine stärkere Sensibilisierung erwartet. Als einen Teil ihres Maßnahmenbündels hatte die Ministerin angekündigt, dass der Kommunikationsfluss zwischen Heimaufsicht und Hausspitze verbessert werden sollte. Das Interview mit der Ministerin im NDR machte nur allzu deutlich, dass nichts davon eingetreten ist. Lediglich die Einrichtung einer Ombudsstelle, die bei allem guten Willen keine wirkliche Verbesserung für die Kinder bringen wird, zu begrüßen und sich Ergebnisse einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu eigen zu machen, ist wahrlich zu wenig. Ministerin Alheit hätte die Aufklärung und Verbesserung der Situation in den Jugendhilfeeinrichtungen im Land zur Chefsache erklären müssen. Sie trägt die politische Verantwortung.“

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  • 04.05.2016

    Anita Klahn und Wolfgang Kubicki: FDP-Fraktion beantragt Sondersitzung des Sozialausschusses

    Zu aktuellen Meldungen über Rechtsverletzungen in weiteren Jugendeinrichtungen erklärt die sozialpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

     

    „Die Sozialministerin muss nach den aktuellen Meldungen über Rechtsverletzungen in weiteren Jugendeinrichtungen die schleswig-holsteinische Öffentlichkeit dringend darüber aufklären, warum in Einrichtungen, die unter besonderer Beobachtung des Sozialministeriums standen, offenbar Kindeswohlgefährdungen stattgefunden haben. Wenn der Leiter der Einrichtung in Dörpling heute laut ‚Lübecker Nachrichten‘ erklärt, dass es seit 2014 nur zwei Routinebesuche der Heimaufsicht gegeben habe, aber keinerlei Auflagen erteilt wurden, dann stellt sich die Frage, wie ernst die Ministerin die Vorkommnisse im Friesenhof grundsätzlich genommen hat.

     

    Diese Fragen müssen im Sinne der Kinder und Jugendlichen schnell und umfassend aufgeklärt werden. Die Ministerin kann sich nicht darauf berufen, sie hätte von alledem nichts gewusst. Die FDP-Fraktion hat mit Schreiben vom heutigen Tage um die Einberufung einer Sondersitzung des Sozialausschusses gebeten, der möglichst schon in der kommenden Woche stattfinden soll.

     

    Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki, ergänzt: „Der  jämmerliche Auftritt der Ministerin im gestrigen ‚Schleswig-Holstein Magazin‘ hat gezeigt, dass Frau Alheit in ihrem Amt heillos überfordert ist. Sie ist nicht nur ahnungslos, sondern auch hilflos. Sie würde sich selbst einen großen Gefallen tun, wenn sie demissionieren würde.“

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  • 03.05.2016

    Dr. Ekkehard Klug: Weitere Anstrengungen notwendig

    „Die steigende Zahl verfassungsfeindlicher Aktivitäten in Schleswig-Holstein ist ein Grund zur Sorge. Es war ein erster richtiger Schritt, dass die Landesregierung die Personalstärke des Verfassungsschutzes angesichts der wachsenden Herausforderungen durch Salafismus oder Rechtsextremismus erhöht hat.

     

    Hierbei dürfen die landespolitischen Anstrengungen aber nicht enden: Die FDP-Fraktion hat sowohl in ihren Vorschlägen für den Haushalt 2016 als auch für den Nachtragshaushalt eine bessere sächliche Ausstattung des Verfassungsschutzes gefordert. Dies ist unerlässlich, damit unsere Sicherheitsbehörden ihre verantwortungsvolle Aufgabe bestmöglich bewältigen können.“

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  • 03.05.2016

    Anita Klahn: Ministerin Alheit muss zu den unglaublichen Vorwürfen Stellung beziehen

    „Sollten die aktuellen Berichte über Rechtsverletzungen in weiteren Jugendeinrichtungen in Schleswig-Holstein zutreffen, dann wären die vielzähligen Erklärungen von Sozialministerin Alheit, dass sich Vorgänge wie im Friesenhof nicht wiederholen sollten, faktisch folgenlos geblieben. Es wäre unglaublich, wenn Kindeswohlgefährdungen, wie sie beim Friesenhof vom Sozialministerium selbst festgestellt wurden, in weiteren Einrichtungen in Schleswig-Holstein noch immer an der Tagesordnung sind.

     

    Wir erwarten deshalb von Sozialministerin Alheit schnelle Aufklärung darüber, welche Kenntnis ihr Haus von den geschilderten Vorgängen hatte bzw. hat. Es drängt sich der Verdacht auf, dass sich ein Jahr nach Bekanntwerden des Friesenhof-Skandals wenig bis nichts Greifbares für die Kinder und Jugendlichen in diesen Heimen getan hat. So ist es z.B. unbefriedigend, dass die Ministerin die Novellierung der KJVO noch nicht auf den Weg gebracht hat.“

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  • 02.05.2016

    Wolfgang Kubicki: Ministerin Alheit muss den Widerspruch bei der Aktenvorlage schnellstens aufklären

    „Der in der Berichterstattung des Spiegels genannte Vermerk der Staatsanwaltschaft Kiel zur damaligen Aktenvorlage an den Sozialausschuss wirft erhebliche Fragen an Sozialministerin Kristin Alheit auf. Sollte es stimmen, dass es nie eine Anweisung oder Bitte der Staatsanwaltschaft gegeben habe, Akten dem Ausschuss zumindest vorübergehend vorzuenthalten, dann steht dies in diametralem Kontrast zu den Äußerungen der Sozialministerin im Sozialausschuss am 25. Juni 2015. Hier erklärte sie, dass die Staatsanwaltschaft sie ‚ausdrücklich darum gebeten‘ habe, die Akten nicht herauszugeben.

     

    Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass sich die Ministerin in den vergangenen Monaten beim Komplex ‚Friesenhof‘ stets auf Unwissenheit oder Missverständnisse berufen hat, wäre es an der Zeit, dass sie selbst jetzt reinen Tisch macht und die Widersprüche lückenlos aufklärt. Es muss auch in ihrem Interesse sein, dass der im Raum stehende Lügenvorwurf schnellstens ausgeräumt wird.“

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  • 29.04.2016

    Wolfgang Kubicki: Internationale Standards in der Steuerpolitik durchsetzen

    „Die Diskussion über die sogenannten ‚Panama Papers‘ hat international für großen Wirbel gesorgt. Vermeintlich rechtswidrige juristische Konstruktionen in überseeischen Steuerparadiesen sollen als Vehikel für Steuerhinterziehung, Geldwäsche oder auch Waffenschieberei genutzt worden sein. Die Veröffentlichung der Papiere hat in der Bundesrepublik rasch die Forderung nach gesetzlichen Konsequenzen aufkommen lassen. So wurde neben einer gemeinsamen europäischen Politik gegen Steuerkriminalität auch die Forderung nach einem Lizenzentzug von denjenigen Banken gefordert, die derartige Modelle angeboten haben. Bisweilen wurde sogar ein generelles Verbot von Briefkastenfirmen ins Gespräch gebracht.

     

    Die Diskussion über sogenannte ‚Steueroasen‘ ist in der Bundesrepublik schon sehr alt. Bereits Anfang der 1960er Jahre hat der Bundestag über die ‚Wettbewerbsverfälschungen, die sich aus Sitzverlagerungen und aus dem zwischenstaatlichen Steuergefälle ergeben könnten‘ debattiert (Vgl. zum Beispiel BT-Drs. 4/2412 vom 23. Juni 1964). Dies ist ein Hinweis darauf, dass a. in dieser Frage eine schnelle Problemlösung schwierig sein könnte und b. Forderungen nach einer solchen, schnellen Problemlösung wenig realistisch sind.

     

    Aus rechtsstaatlicher Sicht ist zu konstatieren, dass panamaische Briefkastenfirmen auch panamaischem Recht unterliegen. Das bedeutet, dass eine etwaige Forderung des deutschen Gesetzgebers Briefkastenfirmen abzuschaffen, dort vollkommen wirkungslos wäre. Dies gilt nicht nur für Briefkastenfirmen in Panama, sondern selbstverständlich auch in anderen ‚Steueroasen‘ – wie im US-Bundesstaat Delaware oder auf den britischen Kanalinseln.

     

    Zudem liegt auf der Hand, dass die juristische Konstruktion per se noch nichts darüber aussagt, ob hierüber strafrechtlich relevante Vorgänge vorgenommen werden. Auch über eine deutsche GmbH können rechtswidrige Geschäfte abgewickelt werden. Die juristische Konstruktion ‚Briefkastenfirma‘ ist also legal. Und bisher ist noch nichts darüber bekannt, ob die bei den ‚Panama Papers‘ beteiligten Firmen Rechtsübertretungen unternommen haben. Bis dahin gilt in einem Rechtsstaat die Unschuldsvermutung.

     

    Für viele legale Zwecke sind diese Firmen im Übrigen sinnvoll: Sollen beispielsweise deutsche Schiffe unter panamaischer oder liberianischer Flagge fahren, brauchen sie eine Domizilgesellschaft im jeweiligen Land. Dies leistet eine Briefkastenfirma, bei der das Schiff registriert ist. Hierdurch werden auf legalem Wege Steuern gespart.

     

    Es ist bekannt, dass die Weltbank entsprechende Firmen in Übersee vorhält. Und auch die grüne Finanzministerin in Schleswig-Holstein, Monika Heinold, erklärte im Mai 2013, dass die HSH Nordbank auf Offshore-Firmen nicht verzichten könne. Eine Schließung dieser Firmen würde bei der Bank ‚zu einer Schwächung der Kapitalbasis führen‘.

     

    Die OECD stellte jüngst in einer Studie fest, dass Deutschland hinsichtlich der steuerlichen Belastung von Arbeitnehmern in der Weltspitze liegt. Zugleich rief sie die Bundesrepublik auf, die Abgabenlast erkennbar zu senken.

    Unabhängig davon ist Steuervermeidung in der Bundesrepublik ausdrücklich staatlich gewünscht. Neben den Steuersparmodellen Riester-Rente, der Sonderförderung von Wohnungsbau oder Energieeinsparmaßnahmen werben im Übrigen auch Kommunen mit ihren Gewerbesteuersätzen dafür, dass sich Unternehmen vor Ort ansiedeln. Wer also das Steuern vermeiden eindämmen will, muss den Steuerwettbewerb eingrenzen – dies gilt nicht nur innerhalb Deutschlands, sondern genauso innerhalb Europas und konsequenterweise auch weltweit.

     

    Wer Steuern sparen (also Steuervermeidung) geißelt, der verzichtet innerhalb Deutschlands auf das größte Feld der staatlichen Lenkung durch die Steuergesetzgebung. Es gilt: Immer dann, wenn Abschreibungsmöglichkeiten geschaffen werden, werden Steuern ‚gespart‘. Darauf zu verzichten würde bedeuten, die Lenkungsfunktion von Steuern für wirtschaftlich gewünschte Entscheidungen zugunsten der reinen Fiskalfunktion aufzugeben mit fatalen Folgen für die wirtschaftliche Leistungskraft eines Landes.

     

    Wer also Steuern sparen öffentlich anprangert, argumentiert unehrlich. Wenn etwas legal ist, sollte man nicht diejenigen beschimpfen, die die Gesetze befolgen, sondern allenfalls die, die sie gemacht haben. Wer etwas anderes will, muss die gesetzlichen Grundlagen ändern.

     

    Wer Steuervermeidung im internationalen Rahmen verhindern will, muss internationale Standards in der Steuerpolitik fordern – und auch durchsetzen. Es ist wenig glaubwürdig, wenn Panama für die Briefkastenfirmen an den politischen Pranger gestellt wird – aber bestimmte Gebietskörperschaften in den Vereinigten Staaten oder Großbritannien als Steuerparadiese akzeptiert werden. Wer den Eindruck vermittelt, dass die deutsche Steuergesetzgebung weltweit durchgesetzt werden kann, muss hiervon zuerst die Weltgemeinschaft überzeugen – und nicht der deutschen Öffentlichkeit vorgaukeln, dass dies einfach sei.“

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  • 29.04.2016

    Dr. Ekkehard Klug: Auch der neue Vorschlag ist nicht zustimmungsfähig

    „Der Landtag hat in der Plenartagung vom 8. Oktober 2014 über die Reform der Landesverfassung in zweiter Lesung beraten. Die Frage, ob dabei in die Präambel ein Gottesbezug aufgenommen werden soll, ist bereits damals der wichtigste Punkt gewesen, in dem die Meinungen auseinander gingen. Diese Debatte ist in großem Respekt geführt worden, und alle Abgeordneten haben ihre Entscheidung in einer freien Gewissensentscheidung getroffen. Nachdem die seinerzeit hierzu vorgeschlagenen Formulierungen abgelehnt wurden, hat dann eine Volksinitiative das Thema erneut aufgegriffen. So befasst sich der Landtag heute abermals mit dieser Frage, und es gibt – im vorliegenden Gesetzentwurf – einen neuen Formulierungsvorschlag.

     

    Auch dieser Entwurf hat in der FDP-Fraktion keine andere Aufnahme gefunden, als dies vor anderthalb Jahren der Fall gewesen ist. Einer unserer Kollegen, Oliver Kumbartzky, hat den neuen Vorschlag mit unterzeichnet. Die anderen fünf FDP-Abgeordneten sehen keinen Grund, heute anders zu entscheiden als im Oktober 2014.

     

    Einen Konsens können wir uns vorstellen, wenn man von Text ausginge, der in der Präambel des Entwurfs für einen Verfassungsvertrag der Europäischen Union steht. Diese Verfassung für Europa ist bekanntlich seinerzeit nicht zustande gekommen, weil sie bei Volksabstimmungen in zwei Mitgliedsstaaten der EU keine Mehrheit gefunden hat.

     

    Die Präambel dieses Entwurfs bezog sich auf das ‚kulturelle, religiöse und humanistische Erbe Europas‘, ‚aus dem sich die unverletzlichen und unveräußerlichen Rechte des Menschen sowie Freiheit, Demokratie, Gleichheit und Rechtsstaatlichkeit als universelle Werte entwickelt haben‘.

     

    Die Befürworter der Volksinitiative haben dies jedoch als für sie nicht ausreichend erachtet – vor allem deshalb, weil hier der von ihnen gewünschte Gottesbezug nicht explizit genannt wird.

     

    Wenn dies so gesehen wird, so ist dies selbstverständlich zu respektieren, aber ich möchte für meine Fraktion auch feststellen: Die Formulierung aus dem europäischen Verfassungsvertragsentwurf umschließt sehr wohl auch den Respekt gegenüber allen Menschen, die sich in ihrem Leben von einem religiösen Glauben an Gott leiten lassen, sei er nun christlich geprägt oder durch eine andere Weltreligion.

     

    Jede Volksinitiative kann und soll selbstverständlich selbst festlegen, was sie zum Gegenstand ihrer Unterschriftensammlung erklärt. In diesem Falle hat die Initiative es dem Landesparlament aber nicht gerade leicht gemacht, sondern uns eher eine schwierige Situation beschert. Nach dem Wortlaut des Unterschriftsbogens wird der Landtag ohne konkrete Angabe eines Textvorschlages aufgefordert, in die Präambel der Landesverfassung einen Gottesbezug aufzunehmen.

     

    Faktisch ist das ein politischer Appell ohne Angabe einer konkreten Formulierung, oder anders gesagt: Es ist ein Appell an Abgeordnete, etwas, das sie bereits einmal in freier Gewissensentscheidung verworfen haben, in einer wie auch immer gearteten Formulierung nun doch zu beschließen, und sich dazu den genauen Wortlaut auch noch selbst auszudenken.

     

    Erschwerend kommt – jedenfalls aus meiner persönlichen Sicht – noch hinzu, dass bereits die bestehende, im Oktober 2014 beschlossene Präambel nicht unbedingt zu den Meisterwerken politischer Formulierungskunst bei Verfassungstexten gerechnet werden kann.


    Und der Ergänzungsvorschlag, der uns nun heute zur Beratung vorliegt, macht dies leider auch nicht unbedingt besser – wiederum nach meinem persönlichen Empfinden, und bei allem gebührenden Respekt gegenüber den Antragstellern.

     

    Abschließend möchte ich außerdem noch folgendes zu bedenken geben: Ein Verfassungstext sollte möglichst so formuliert sein, dass er den Volkssouverän, die Bürgerinnen und Bürger, eint.

     

    Dies kann nach meiner Überzeugung der vorhin wiedergegebene Text aus dem europäischen Verfassungsvertrag bewirken, nicht aber eine Formulierung, die erkennbar – nach vielen öffentlich dargelegten Bekundungen aus den letzten Wochen und Monaten – strittig ist und aller Wahrscheinlichkeit nach auch weiter strittig bleiben wird.

     

    Nicht zuletzt deshalb kann ich den neuen Vorschlag zu einem ‚Gottesbezug‘ in der Präambel unserer Landesverfassung auch nach erneuter Prüfung und Überlegung nicht befürworten.“

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  • 29.04.2016

    Dr. Heiner Garg: Die Koalitionäre haben die Chance vertan, mehr Transparenz herzustellen

    „Wir alle sind von Subventionen umgeben. Sie finden sich mannigfaltig zum Beispiel im Agrar- oder im Energiebereich wieder. Subventionen sind bekanntermaßen auch ein Instrument der Wirtschaftspolitik, das zahlreiche Unternehmen in ihrem Tun fördert und oder schlicht als Anreiz dienen sollen, Unternehmen anzusiedeln. Offene Standortfragen über Ländergrenzen hinweg werden allzu oft über den Subventionshebel beantwortet.

     

    Am 21. Januar 2015 haben wir hier in diesem Hause über den Ursprungsantrag der Piraten-Fraktion debattiert.

     

    Schon damals wurde deutlich, dass vor allem über die Definition des Begriffs Subvention in diesem Hause die Meinungen auseinander gehen. Doch eint uns gewiss das Interesse daran, an wen und in welcher Höhe Finanzhilfen geflossen sind.

     

    Ein Subventionsbericht kommt unserem fraktionsübergreifenden Interesse nach mehr Transparenz entgegen. Wenngleich der Arbeitsaufwand enorm sein wird, überwiegen die Vorteile eindeutig. Ein schier unüberschaubares Geflecht aus Landes-, Bundes- und EU-Mitteln könnte damit für uns, aber auch für die Bürgerinnen und Bürger Schleswig-Holsteins nachvollziehbarer werden.

     

    Dass die regierungstragenden Fraktionen diesen Arbeitsaufwand zwar sehen, aber sich nicht scheuen, der Verwaltung zusätzliche Aufgabenstellungen mit auf den Weg zu geben, zeigt dieser vorliegende Antrag der regierungstragenden Fraktionen sehr eindrucksvoll.

     

    Gern zitiere ich den Kollegen Winter aus dem Protokoll vom 21. Januar 2015 zum Subventionsbericht:

     

    ‚ein Subventionsbericht sollte zwingend einen Mehrwert zu bestehenden Informationsformaten haben.‘

     

    Kurz darauf sagte Kollege Winter:

     

    ‚Das Erstellen eines Berichts ist für die Verwaltung durchaus mit Aufwand verbunden.‘

     

    Der Änderungsantrag, der nach der Anhörung des Piraten-Antrages von den regierungstragenden Fraktionen als Alternative präsentiert wurde, ist dann doch eine Überraschung gewesen.

     

    Denn neben der Auflistung von Finanzhilfen etc. soll es eine Analyse geben, die anhand von 13 Kriterien vorgenommen werden soll. Bekanntermaßen habe ich im Ausschuss für meine Fraktion gegen diesen Antrag gestimmt. Meine damalige Begründung führe ich zu gern noch einmal aus: Es ist doch entscheidend, inwieweit Subventionen das Marktgeschehen, die Wertschöpfung und zuletzt Standortentscheidungen beeinflussen.

     

    Ob und inwieweit die Kriterien, zu der unter anderem die Fragestellung gehört, ob das Ziel einer nachhaltigen Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs erreicht wurde, sind nicht Aufgabe eines Subventionsberichtes, sondern werden im Rahmen der jährlichen Haushaltsberatungen erörtert. Zuletzt dürfte der Verwaltungsaufwand enorm sein.

     

    Ich verstehe es als unseren politischen Auftrag, die Wirksamkeit von Subventionen ständig in Frage zu stellen. Die Wettbewerbspositionen von Unternehmen beeinflusste jene, die Subventionen erhalten. Vor allem aber jene, die sie nicht erhalten – Subventionen dürfen niemals wettbewerbsverzerrend sein.

     

    Soll, muss oder darf der Staat intervenieren und zu welchen Ergebnissen führt diese Interaktion auf den entsprechenden Märkten? Wäre das Marktergebnis möglicherweise vorteilhafter ohne staatliche Intervention?

     

    Können wir durch weniger Staat, weniger Eingriffe nicht mehr erreichen?

     

    Die regierungstragenden Fraktionen haben eindrucksvoll die Chance vertan, mehr Transparenz herzustellen. Statt einem Bericht, der ursprünglich als Entscheidungsgrundlage dienen sollte, Subventionen abzubauen, wurde nun ein riesiges Verwaltungsmonster erschaffen.

     

    Bravo! Das ist immerhin auch eine Leistung.“

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