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  • 24.07.2025

    Bernd Buchholz zu TOP 12 "Reform der Fachgerichtsstruktur in Schleswig-Holstein"

    In seiner Rede zu TOP 12 (Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Fachgerichtsstruktur in Schleswig-Holstein) erklärt der justizpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Wir erinnern uns alle an den November des letzten Jahres. Die Fachgerichtsstrukturreform war krachend gescheitert. Dieses Fachgerichtsstrukturreförmchen, das jetzt zur Gesichtswahrung auf dem Tisch liegt, ist ehrlich gesagt nun wirklich kein großer Schritt. Sondern in Wahrheit werden alle ursprünglich mal eingedampften Gerichtsstandorte nun zu Zweigstellen umdeklariert. Sie werden eingruppiert in die Strukturen von anderen Gerichten. Die Ortsnähe bleibt erhalten. Das ist ja auch richtig und gut so. Das war ja auch die massive Kritik an der ursprünglichen Fachgerichtsstrukturreform und Ergebnis bleibt ehrlich gesagt ein Standort weniger und das war es dann vom Ganzen.

    Wenn Sie sich die Einsparungsvolumina insgesamt ansehen, kommen Sie auf irgendwie vier Millionen Euro im Jahr laufend. Vier Millionen sind bei einem Haushalt, Einzelplan 09 hat ungefähr eine Größenordnung von 800 Millionen Euro, ungefähr 0,5 Prozent. Das ist auch Geld, das kann man auch einsparen.

    Das zeigt aber, wo wir hier tatsächlich stehen. Das ist nicht der große Wurf, das ist von dem ursprünglichen Ansatz ganz weit entfernt und es verdient in Wahrheit den Titel Fachgerichtsstrukturreform nicht mehr. Es sind Optimierungsmaßnahmen, die man machen kann, aber ehrlicherweise werden wir vieles in den Ausschüssen dann noch kritisch zu hinterfragen haben und das werden wir auch tun. Denn im Gesetzentwurf heißt es erstens: ‚Da der Justizhaushalt ein reiner Verwaltungshaushalt ist, sollen die Einsparungen zugunsten eines effektiven Rechtsschutzes im Wesentlichen nicht durch Personaleinsparungen, sondern durch Einsparungen bei Gebäuden und eine Flexibilisierung des Personaleinsatzes erfolgen.‘ Dann schlägt man vier Seiten weiter und da steht, dass die Kosten bei den Liegenschaften, die eingespart werden, 1,4 Millionen Euro betragen. Personalkosten, die eingespart werden, belaufen sich auf 2,35 Millionen Euro. Komisch. Der größte Einsparungsbeitrag sind wieder die Personalkosten. Ich gehe davon aus, dass uns dann genauer erläutert wird, welche Direktorenposten dadurch wegfallen, dass man jetzt nur noch Zweigstellen hat, dann braucht man keine R2-Besoldung an der Stelle mehr, sondern nur noch eine R1-Besoldung, weil dann irgendwo an der Zweigstelle jemand sitzt, der nur noch ein weiterer aufsichtsführender Richter ist. Schön und gut, aber in Wahrheit bleibt es dabei: Der größte Block bleiben die Personalkosten, die eingespart werden.

    Dafür liegt uns dann allerdings auch ein Kostenblättchen vor. Ich darf das nicht hochhalten, weil ich dann Ärger mit der Präsidentin bekomme, aber das ist aus meiner Sicht nicht umsonst so kleinkopiert in die Vorlage, dass man es nicht mehr lesen kann, weil das, was da drinsteht, ist wirklich interessant. Denn diese gesamte Strukturreform mit allen Umzügen und Umbaumaßnahmen soll alleine 400.000 Euro kosten. Das glaubt doch kein Mensch. Für 400.000 Euro ziehen alle diese Gerichte hin und her und baut man das Verwaltungsgericht um? Wenn Sie das im Ausschuss in irgendeiner Form plausibilisieren können, dann gebe ich einen aus. Das ist nicht möglich. In der öffentlichen Verwaltung kriegen Sie für 400.000 Euro ja nicht mal hin, einen Radunterstand beim Wirtschaftsministerium zu bauen. Also, das wird so nicht funktionieren.

    Das heißt, viele Fragen bleiben offen an dieser Stelle. Ich sage trotzdem mal, jede Effizienzsteigerung und jeder kleine Einsparungsbetrag ist es wert, dass man es macht. Deshalb habe ich nichts grundsätzlich dagegen, wenn sich die Beteiligten auf eine Zusammenlegung von bestimmten Gerichtsthemen und Gerichtsstandorten einigen. Ich habe Zweifel, dass das, was hier vorgelegt wird, mit dem, was die Verwaltungsgerichtsbarkeit für gut hält, in irgendeiner Form kompatibel zu machen ist. Wir werden mit Frau Thomsen als Chefin des Oberverwaltungsgerichts im Ausschuss einmal darüber reden, wie sie denn die Pläne zum Umzug des Sozialgerichts in die Verwaltungsgerichte rein räumlich beurteilt. Ich habe Zweifel, dass das einvernehmlich mit dem Verwaltungsgericht ist und ich habe auch Zweifel, dass es so einfach funktioniert. Wie gesagt, für Umbaukosten von 400.000 Euro werden Sie es jedenfalls nicht hinbekommen. Dann sind Ihre einmaligen Einsparungen aber schon perdu. Und die laufenden Kosten gucken wir uns dann auch an, ob sie die einsparen. Man kann vom Grundsatz her sagen: Jede Effizienzsteigerung ist gut. Eine Fachgerichtsstrukturreform ist das hier nicht mehr. Es ist ein kleinstes Reförmchen, das ehrlich gesagt den Titel Fachgerichtsstrukturreform nicht verdient."

     

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  • 28.09.2018

    Anita Klahn zu TOP 23 „Ein Ministerium für alle Schulen“

    In ihrer Rede zu TOP 23 (Ein Ministerium für alle Schulen) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    „Das Schleswig-Holsteinische Institut für berufliche Bildung (SHIBB) kommt. Es wird mit einer funktionierenden und rechtssicheren Organisationsform kommen. GEW und SPD können also beruhigt sein. Aus teilweise sehr eigenen, sehr eigennützigen Interessen versuchen sie jedoch, Verunsicherung zu stiften. Dabei verrennen sie sich in Phantomproblemen und erkennen gar nicht, dass sie am Interesse der Öffentlichkeit vorbeireden. Der VLBS, ein Verband, der immerhin die Berufsschullehrer vertritt, brachte es in einer Pressemitteilung auf den Punkt: Lehrer und Auszubildende interessieren sich vor allem für ein funktionierendes berufliches Bildungssystem; ihnen sind Ressortzuständigkeiten herzlich egal. Ich sage es nochmal: Alles geht seinen Weg; auf diesem Weg liegen auch keine unüberwindlichen Hürden – das hat das Gutachten der GEW im Grunde genommen nur noch einmal bestätigt.

    Das SHIBB bedeutet eine deutliche Stärkung der beruflichen Bildung. Durch die Zusammenfassung der bisher auf verschiedene Ministerien verteilten Kompetenzen schaffen wir Synergien, die jungen Menschen zugutekommen. Es ist ein deutliches Signal, das da lautet: Die berufliche Bildung ist wichtig, die duale Ausbildung ist ein Erfolgsmodell, das wir weiterentwickeln. Die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt zeigt, dass wir in Zukunft vor allem den Fachkräftemangel in den Ausbildungsberufen zu spüren bekommen werden. Deshalb ist ein solches Signal auch besonders wichtig. Wegen des Fachkräftemangels, aber auch wegen der in Schleswig-Holstein immer noch zu hohen Quote an Abbrechern und Jugendlichen ohne Ausbildungsplatz macht es Sinn, das SHIBB im Arbeitsministerium anzusiedeln. So können Arbeitsmarkt- und Ausbildungspolitik besser aufeinander abgestimmt, kann der Übergang von der Schule in den Beruf erleichtert werden. Und so finden Akteure aus Wirtschaft, Bildung und dem Sozialbereich leichter zusammen.

    Die SPD fürchtet, mit einem SHIBB im Wirtschaftsministerium würden die allgemeinbildenden Aspekte an den Berufsschulen zu kurz kommen. Sie verbreitet die Sorge, die Auszubildenden würden nur als Wirtschaftsfaktor betrachtet werden. Das ist natürlich Unsinn. Eine gute Allgemeinbildung bietet das Rüstzeug, um Prozesse reflektiert wahrnehmen zu können. Die Unternehmen haben ein Interesse an einem solchen Reflektionsvermögen. Sie beklagen schließlich auch die zum Teil großen Lücken in der Allgemeinbildung mancher Jugendlicher.

    Wir befinden uns momentan mitten im Entstehungsprozess des SHIBB. Die Ministerien, aber auch die Koalitionsfraktionen arbeiten in diesem Prozess gemeinsam und geschlossen zusammen. Auch wegen dieses Zusammenhalts bin ich überzeugt, dass das SHIBB ein Erfolgsmodell wird.“

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  • 24.07.2025

    Bernd Buchholz zu TOP 14 "Änderung des 'Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften'“

    In seiner Rede zu TOP 14 (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des „Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften“) erklärt der kommunalpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Im Februar dieses Jahres haben wir in diesem Hause einen Gesetzentwurf zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften beschlossen und schon in den Beratungen zu diesem Entwurf zur Änderung der Gemeinde- und Kreisordnung habe ich hier gestanden und gesagt: Digitalisierung ist wichtig, auch in unseren Kommunalparlamenten ist sie wichtig, und deshalb ist die Teilnahme an Sitzungen in hybrider Form, also auch die Teilnahme über digitale Kanäle, gut und richtig. Allerdings sollten wir es den Kommunen überlassen, ob sie das und wie sie das einführen sollen. Nachzulesen im Plenarprotokoll aus dem Februar.

    Die Koalitionsfraktionen haben es für richtig gehalten, trotzdem eine Pflicht für die hybriden Sitzungen ab dem 1. Januar 2027 ins Gesetz zu schreiben. Und schon etwa ein halbes Jahr später stehen wir hier und dürfen zur Kenntnis nehmen, dass sich die Landesregierung inzwischen mit den kommunalen Landesverbänden darauf verständigt hat, an dieser Regel nicht festhalten zu wollen. Das finden wir zunächst mal richtig. Ja, kommt die Erkenntnis doch auch wieder ein halbes Jahr zu spät, hätte man ja im Februar alles haben können, so kann man es wenigstens jetzt haben, wenn man es denn richtig macht.

    Richtig macht man es dann, wenn man in diesem Land dafür sorgt, dass es bei den vielen sehr, sehr kleinen Gemeinden, in denen die Gemeinderatssitzungen im Wohnzimmer des Bürgermeisters, im Feuerwehrgerätehaus oder wo auch immer stattfinden, keine Pflicht gibt. Es also schlicht und ergreifend auch weiterhin bei einer Freiwilligkeit der Kommunen und das Festlegen in der Hauptsatzung als Gegenstand belassen. Ihre Einigung mit den kommunalen Landesverbänden sieht anders aus.

    Es ist dankenswert, dass Sie es heute geschafft haben, zu dieser Sitzung zu unserem Gesetzentwurf einen Änderungsantrag zu stellen. Ich finde es begeisternd, dass die Opposition einen Gesetzentwurf einbringt und die Regierung ihre Vorstellung mit einem Änderungsantrag einbringt, weil sie es leider nicht bis Drucksachenschluss geschafft hat, einen eigenen Antrag zu machen. Wir geben Ihnen gerne die Chance, mit uns huckepack in die Beratungen zu gehen, damit wir in den Sommermonaten nicht nur zu unserem Gesetzentwurf eine Anhörung machen und dann anschließend nach der Sommerpause Sie hinterherkommen.

    In diesem Änderungsantrag steht nun in § 34a Abs. 1 allerdings folgender interessanter Satz drin, der mit aufgenommen werden soll: ‚Liegen in einer Gemeinde die Voraussetzungen für die Durchführung von Sitzungen mittels Ton-Bild-Übertragung vor, ist die Gemeinde verpflichtet, eine Teilnahme mittels Ton-Bild-Übertragung in der Hauptsatzung zu ermöglichen‘. Ups, was will uns der Verfasser mit diesen Worten sagen? Eine Begründung zum Gesetzentwurf finden wir leider in dem Änderungsantrag nicht. Wir hören aus den Vereinbarungen mit den kommunalen Landesverbänden, irgendwie sollte irgendeine Pflicht dann doch noch irgendwie erhalten bleiben. Wozu wird dieser Satz führen? Das hat doch eine klare Konsequenz. Die Kommunen werden die Voraussetzungen dafür nicht schaffen, damit sie dann auch nicht verpflichtet sind. Der Effekt ist also umgekehrt.

    Warum können wir nicht einfach bei der ansonsten doch so sinnvollen Regelung bleiben, dass die Kommunen selbst bestimmen per Hauptsatzung, ob sie es einführen wollen oder nicht? Und wenn sie es einführen wollen, dann können sie es und wenn sie es nicht einführen, dann lassen sie es. Aber nur weil sie ein Mikrofon und eine Kamera gekauft haben, müssen sie nicht unbedingt zwingend verpflichtet werden, die Gemeindevertretungssitzung nun auch hybrid zuzulassen. Und da bin ich gespannt, ob mir die kommunalen Landesverbände bei den Beratungen des Innen- und Rechtsausschusses zu diesem Gesetz erklären werden, dass es ihr besonderer Wunsch war, dass diese Formulierung da aufgenommen wurde. Das glaube ich nicht. Im Gegenteil. Ich glaube, dass auch die kommunalen Landesverbände mit uns ganz einig sind, nämlich das umzusetzen, was wir schon im Februar vorgeschlagen haben und das ist ja auch unser Gesetzentwurf, nämlich dafür zu sorgen, dass die Freiwilligkeit auf der kommunalen Ebene erhalten bleibt."

     

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  • 24.07.2025

    Bernd Buchholz zu TOP 17 "Laufbahnzweig Justizkrankenpflegedienst einrichten"

    In seiner Rede zu TOP 17 (Fachkräftemangel in der medizinischen Versorgung im Justizvollzug bekämpfen – Laufbahnzweig Justizkrankenpflegedienst einrichten) erklärt der justizpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Sie ahnen, dass die FDP nicht grundsätzlich immer für die weitere Einrichtung beamtenrechtlicher Laufbahnen ist. In diesem Fall schon. Und zwar deshalb, weil Sie eindrucksvoll dargestellt haben, wie sehr die Arbeit des Justizvollzugs davon abhängig ist, dass die medizinischen Abteilungen funktionieren und besetzt sind. Wenn das nicht funktioniert, dann geht es nicht.

    Der Fachkräftemangel bedroht auch den Bereich der Justizvollzugsanstalten. Insoweit ist es richtig, dass man versucht, die Attraktivität der Tätigkeiten mit allen möglichen Mitteln zu steigern. Die beamtenrechtliche Möglichkeit, hier einen Laufbahnzweig Justizkrankenpflegedienst einzurichten, die andere Bundesländer bereits ergriffen haben, ist dafür ein richtiger und guter Schritt. Deshalb sind wir dafür. Und mein Dank gilt ausdrücklich dem Kollegen Timmer, der sich in dieser Sache aus meiner Sicht auch um die restlichen Fragen im Vollzug in letzter Zeit verdient gemacht hat. Vielen Dank für den Aufschlag. Wir signalisieren hier Zustimmung."

     

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  • 24.07.2025

    Bernd Buchholz zu TOP 30 "Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen einführen"

    In seiner Rede zu  TOP 30 (Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen einführen für mehr Klimaschutz und Verkehrssicherheit) erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Es muss ja auch feste Felsen in der Brandung geben, die bei ihrer Haltung einfach mal bleiben und sich nicht von tagesaktuellen Dingen abbringen lassen. Obwohl, Kollege Kilian, das muss ich zum Kollegen Dürbrook auch sagen, in der Chronik, die Sie wunderbar nachgezeichnet haben, eine großartige Rede übrigens, spielt schon eine Rolle, dass interessant war, wie die CDU heute auf die Äußerungen ihres eigenen Ministerpräsidenten reagieren würde. Denn in der Tat, beim WiPo-Unterricht haben wir ja solche Kurskorrekturen wahrgenommen. Das hätte ja auch hier der Fall sein können.

    Ich entnehme Ihrem Beitrag, dass der Antrag des SSW heute keine Mehrheit finden wird. Und das ist nicht so, dass ich das schlecht fände. Ganz im Gegenteil, ich finde das gut. Warum finde ich das gut? Der Wunsch von Menschen nach Mobilität entspricht ihrem Freiheitsgefühl. Wir wollen uns mobil bewegen von A nach B und Teil dieses Mobilitätsgedanken ist es nicht, dass wir dabei möglichst lange brauchen wollen, sondern Teil dieses Mobilitätsgedanken ist es, so schnell wie möglich von A nach B zu kommen. Das ist für alle Verkehrsmittel gleich. Die Deutsche Bahn AG hat vor wenigen Wochen auf dem Hochgeschwindigkeitskorridor zwischen Berlin und München einen ICE erstmals auf über 400 Kilometer pro Stunde gebracht. Das Interessante ist dabei, dass der Zug trotzdem verspätet angekommen ist. Das schafft nur die DB AG. Aber sie hat das deshalb gemacht, weil es der Wunsch der Menschen ist, schnell von A nach B zu kommen.

    Ob das Verkehrsmittel Bahn heißt oder Auto. Und wenn das Verkehrsmittel Bahn heißt und man da über 400 Stundenkilometer hinbekommt, dann gilt der Satz, der eben gesagt worden ist, bitte schön natürlich auch für die Bahn. Denn wenn die Bahn langsamer fahren würde, würde sie auch viel weniger Energie verbrauchen. Also wäre es doch interessant zu wissen, warum die Deutsche Umwelthilfe kein Tempolimit für Hochgeschwindigkeitszüge fordert.

    Es muss doch darum gehen, auch mit dem individuellen Verkehrsmittel so schnell wie möglich von A nach B kommen zu dürfen, nur möglichst in emissionsfrei. Das wäre es doch. Sie haben gerade eben gesagt, sie sind für emissionsfreie Lufttaxis. Wollen Sie für die auch ein Tempolimit? Wohl kaum. Also will doch heißen: Für den Pkw brauchen wir Emissionsfreiheit und dann sind wir da. Also, warum soll ich jemanden, der heute mit einem Zwölfzylinder auf der Autobahn 120 fährt und dabei 15 Liter Diesel hinten rausjagt, schlechter behandeln als jemanden, der mit einem Tesla und regenerativem Strom 180 auf der Autobahn fährt und dabei keinen Gramm CO2 ausstößt. Was ich damit ausdrücken will, Kollegin von Kalben, gucken Sie mal unten in die Garage dieses Landtags. Da stehen Fahrzeuge auch von Kolleginnen und Kollegen, die sind deutlich emissionslastiger als jedes andere Fahrzeug, und zwar selbst, wenn sie 80 fahren. Es kommt also auf die Art des Autos an und auf die Art der Emissionsfreisetzung dieses Autos. Und da sind wir doch in dem Ziel alle einig, dass wir möglichst emissionsfreie Fahrzeuge fahren wollen. Dann brauche ich aber kein Tempolimit.

    Wenn es richtig wäre, dass ein Tempolimit dafür sorgt, dass die Menschen, weil sie dann ja nicht so schnell fahren können, auch kleinere Autos kaufen würden, das sogenannte Downsizing-Modell, also wir statt des SUV mit sechs Zylindern oder zwölf Zylindern kaufen wir jetzt alle nur noch kleine Autos, die dann dementsprechend auch langsamer fahren und weniger ausstoßen, dann ist das Gegenbeispiel in Österreich erbracht. In Österreich gibt es ein Tempolimit und das durchschnittliche Fahrzeug hat eine um etwa 200 Kubikzentimeter größere Hubraumgröße als in Deutschland. Mal drüber nachgedacht? Die Leute kaufen also nicht etwa wegen des Tempolimits kleine Ausrüstung. Nein, im Gegenteil. Sie kaufen in Österreich fette SUVs und emittieren dabei trotz Tempolimit mehr als manche bei uns.

    Und ich will noch einen Aspekt zur Verkehrssicherheit nennen. Das Thema Verkehrssicherheit kriegen wir bei dem Thema nicht unter, denn unsere Autobahnen sind die sichersten Straßen Deutschlands. Die meisten Unfälle passieren nun einmal auf Landstraßen, und auch da haben wir die meisten Verkehrstoten. Da hätte dann die Kollegin Waldeck recht. Dann müssten wir ein weiteres rigoroses Tempolimit auf Landesstraßen haben.

    Lassen Sie uns in dem Ziel doch einig bleiben: emissionsfrei gerne, aber Tempolimit muss dafür nicht sein."

     

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  • 24.07.2025

    Bernd Buchholz zu TOP 43+47 "Sicherheit für Geflüchtete mit Ausbildungsvertrag"

    In seiner Rede zu  TOP 43+47 (Gemeinsame Beratung a) Sicherheit für Geflüchtete mit Ausbildungsvertrag b) Planungssicherheit für Menschen mit Perspektive – Integration durch Ausbildung und Berufstätigkeit) erklärt der migrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "So humorvoll der Tagesordnungspunkt davor eben war, so ernst ist es mir jetzt. Und zwar mit einem Antrag zu einer Situation, in die wir als ein Land, das nicht nur vor einem Fachkräftemangel, sondern vor einem Arbeitskräftemangel steht, immer wieder kommen, wenn Menschen in diesem Land, die aus humanitären Gründen zu uns gekommen sind und es schaffen, sich zu integrieren und einen Ausbildungsvertrag zu bekommen, wenn diese abgeschoben werden. Denn wenn diese Menschen einen Ausbildungsvertrag bekommen, dann ist das Größte, was wir Ihnen gewähren, eine sogenannte Ausbildungsduldung nach §60c des Aufenthaltsgesetzes. Und diese Duldung schafft eben eine Duldung, aber keinen gesicherten Aufenthaltsstatus.

    Ein gesicherter Aufenthaltsstatus, das wäre ein Titel, eine Aufenthaltserlaubnis, die es inzwischen nach §16g des Aufenthaltsgesetzes auch gibt. Aber in Wahrheit bedeutet das, dass jemand, der bei uns dann über Jahre in einem Ausbildungsverhältnis ist, weiterhin vollziehbar ausreisepflichtig bleibt. Das halte ich für falsch. Und das würde ich gerne ändern.

    Frau Nies guckt jetzt etwas sparsam. Ich glaube schon, dass es so ist. Und zwar deshalb, weil eine Duldung nicht dafür sorgt, dass jemand in Deutschland über einen Aufenthaltstitel verfügt, sondern er wird geduldet auf der Basis einer bestehenden, vollziehbaren Ausreisepflicht. Und die Ausländerbehörde kann jederzeit zu der Auffassung kommen, dass die Duldung aus bestimmten anderen übergeordneten Gründen gestrichen wird. Und dann wird, und das passiert ja auch ab und an mal, aus dem Ausbildungsverhältnis heraus ein junger Mensch aus unserem Lande abgeschoben, obwohl wir ihn in unserem Land dringend brauchen.

    Nun kann man sich dem Thema auf unterschiedliche Art und Weise nähern und sagen, wie kommt man dahin. Es gibt, ich habe es gerade gesagt, §16g, eine Vorschrift des Aufenthaltsrechtes, die komischerweise nie zur Anwendung kommt, weil in Wahrheit auch hier das größte Problem die Überlastung unserer Ausländerbehörden ist. So manches Ausbildungsverhältnis fängt nicht mal mit einer Ausbildungsduldung an, weil die Ausländerbehörden dazu eine Arbeitsgenehmigung erteilen müssen, die sie zeitlich nicht hinbekommen und dementsprechend das Ausbildungsverhältnis nicht beginnen kann. Und deshalb bin ich wieder bei einem meiner Lieblingsthemen, das da heißt: Wie sorgen wir für die größtmögliche Entlastung der Ausländerbehörden, damit die die Dinge machen können, die zur Integration von Menschen in unsere Gesellschaft so dringend erforderlich sind? Wenn keine Zeit dafür ist, eine Ausbildungsduldung zu erteilen, dann wissen wir doch, dass da etwas nicht stimmt. Denn immerhin hat ja ein Arbeitgeber gesagt, ja, ich will diesen Menschen haben und in eine Ausbildung bringen und trotzdem sagen wir, ne, da bedarf es dann des Titels der Ausländerbehörde.

    Vielleicht ist der erste Ansatz dazu, dass man einfach mal Vertrauen in die Arbeitgeber setzt und sagt, wer einen Ausbildungsvertrag hat, der bedarf keiner Zustimmung der Ausländerbehörde mehr, um vom Grundsatz her geduldet zu sein. Und mein Ansatz geht etwas weiter und der heißt, wenn dann der Ausbildungsvertrag erkennbar nicht missbräuchlich geschlossen ist, erkennbar nicht zur Schwierigkeit wird, dann sollte es auch einen Aufenthaltstitel geben, um eine Verstetigung des Aufenthaltes zu haben. Denn über die Ausbildungszeit hinaus wollen wir doch, dass diese Menschen bei uns bleiben und bei uns arbeiten und nicht irgendwo nach den drei Jahren feststellen, die Ausbildung ist zu Ende, die Ausbildungsduldung ist erloschen und nun bin ich zwar fertig ausgebildet, aber kann trotzdem noch abgeschoben werden. Das halte ich ehrlich gesagt für Quatsch.

    Wir haben nach wie vor ein System, bei dem wir oft diejenigen abschieben, die sich rechtstreu verhalten, die auffindbar sind, die in einem integrierten Ausbildungsverhältnis sind. Die anderen, die sich nicht rechtstreu verhalten, die finden wir nicht auf. Dann unternehmen wir auch keine Anstrengungen und dann können wir sie auch nicht abschieben und dann laufen sie bei uns rum. Dieses umzudrehen muss die Aufgabe von allen sein, die an einer wirksamen Integration in den Arbeitsmarkt arbeiten. Wir wollen mit unserem Vorschlag ein Stückchen dazu beitragen."

     

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  • 24.07.2025

    Annabell Krämer zu TOP 42 "Erfolgreiche Arbeit der Frauenfacheinrichtungen unterstützen"

    In ihrer Rede zu TOP 42 (Erfolgreiche Arbeit der Frauenfacheinrichtungen unterstützen) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    "Die Frauenfacheinrichtungen in Schleswig-Holstein sind ein tragender Pfeiler im Kampf gegen häusliche Gewalt. Sie leisten Schutz, Beratung und Unterstützung – oft in akuten Krisensituationen. Diese Arbeit ist unverzichtbar und sie verdient nicht nur Anerkennung, sondern vor allem belastbare politische Rahmenbedingungen, verbindliche Strukturen und finanzielle Unterstützung.

    Nirgendwo werden mehr schutzsuchende Frauen abgewiesen als in Schleswig-Holstein. Deshalb braucht es in Schleswig-Holstein einen zügigen Ausbau der Frauenhausplätze, um Frauen, die Gewalt ausgesetzt sind, eine sichere Bleibe anbieten zu können. Denn der Schutz vor häuslicher Gewalt ist keine freiwillige Aufgabe seitens des Landes, es ist die originäre Pflicht, die eigenen Bürgerinnen und Bürger vor Gewalt zu schützen. Das Land trägt Verantwortung und muss diese auch angemessen wahrnehmen.

    Dass sich der Landtag heute erneut mit der Situation von Frauenhäusern und Beratungsstellen befasst, ist richtig – und notwendig. Ich hätte mir für den Antrag allerdings etwas mehr Verbindlichkeit gewünscht als lediglich Prüfaufträge. Dennoch ist der Ansatz richtig. Neben der Ausweitung der Frauenhausplätze inklusive der Hochrisikoplätze ist die niedrigschwellige Kontaktaufnahme zu Beratungsstellen zentral für die gezielte Hilfeleistung. Daher sind sowohl vernetzte Datenbanken, dezentrale Kontaktaufnahmemöglichkeiten sowie 24/7 Telefon-Rufbereitschaften wichtige Bestandteile dieser Infrastruktur. Denn Gefährdungssituationen richten sich nicht nach Öffnungszeiten. Der Schutz durch Frauenhäuser und Beratungseinrichtungen muss möglichst niedrigschwellig gefunden und erreicht werden können. Wer in Not ist, braucht einen einfachen, sicheren und möglichst barrierefreien Zugang. Frauen in Not dürfen nicht alleine gelassen werden.

    Eine zusätzliche Koordinierungs- und Servicestelle würde hingegen zum Teil zu Doppelstrukturen und erweitertem bürokratischen Aufwand für die Frauenfacheinrichtungen führen. Ich teile die Meinung, dass eine zentrale Erstanlaufstelle in einem Flächenland wie Schleswig-Holstein kein geeignetes Instrument ist, um schnelleren Schutz zu gewährleisten. Dezentrale Notfallplätze sind hier zielführender.

    Ich unterstütze Ihren Antrag – entscheidend ist aber vor allem die Umsetzung. Die Schutzsuchenden in unserem Land brauchen keine symbolischen Bekundungen und Prüfaufträge, sie brauchen funktionierende Strukturen. Diese Diskussion muss ernsthaft geführt werden, im Sinne klarer Prioritätensetzung. Ich hoffe, dass die Prüfung schnell erfolgt, die Strukturen schnell geschaffen werden und dass sich das Land auch über den kommenden Haushalt an den Kosten für diese Strukturen beteiligt."

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  • 24.07.2025

    Bernd Buchholz zu TOP 19 "Autonomes Fahren strategisch voranbringen"

    In seiner Rede zu TOP 19 (Autonomes Fahren strategisch voranbringen – Landeskonzept entwickeln) erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Ich muss sagen, dass ich ein bisschen verwundert bin. Schleswig-Holstein hat sich offensichtlich beim Thema autonomes Fahren jetzt auf eine Beobachtungsposition zurückgezogen, und verfolgt lediglich, was andere tun. Das kann man machen, das war aber mal anders, Kollege Kilian. Und das ist noch nicht so lange her, denn letzte Legislaturperiode unter meiner Führung haben wir versucht, ein Innovationszentrum autonomes Fahren für die Metropolregion in Schleswig-Holstein zu etablieren. 2020 haben wir einen Bericht der Landesregierung vorgelegt, basierend auf den damals im Lande schon relativ weit gekommenen Projekten mit TaBuLa in Lauenburg, mit einem Projekt auf dem GreenTEC-Campus in Enge-Sande und mit einem Projekt auf Sylt, die alle versuchten, kleine ÖPNV-Fahrzeuge autonom fahrend im offenen Verkehr oder zunächst auch in geschützten Bereichen mal zu testen und damit Erfahrungen zu sammeln und weiterzuführen.

    Und das war aus meiner Sicht auch sehr schlau, das zu tun. Denn noch im April 2023 hat uns die Landesregierung wissen lassen, in der Drucksache 20/900 Bericht der Landesregierung, dass ein ‚Innovationszentrum Autonomes Fahren‘ geschaffen werden soll. Unter Federführung des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus wurde im Laufe des Jahres 2022 sogar zusammen mit einem Gutachter eine Konzeption erarbeitet. Der Gutachter sprach sich klar für die Umsetzung eines Innovationszentrums aus. Übrigens Seite 5 der Drucksache.

    Im Zusammenarbeitsausschuss der Länder Hamburg und Schleswig-Holstein am 15. November haben dann haben die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein berichtet, dass der Aufbau eines ‚Innovationszentrums Autonomes Fahren‘ aufgrund unterschiedlicher Einschätzungen des Projektes nicht weiterverfolgt werde. Man könne sich nämlich nicht auf einen Standort einigen. Das ist besonders ermutigend. Und dabei ging es offenbar nicht um Hamburg, wie die Hamburger geflissentlich meinten, mitteilen zu müssen, sondern es ging darum, dass man sich mit Mecklenburg-Vorpommern nicht einigen konnte, weil man vorgeschlagen hatte, Lübeck zu machen und die gesagt haben, wir wollen es aber in Schwerin haben. Im März 2025 gab es eine Antwort auf eine kleine Anfrage des Kollegen Habersaat durch das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus. Daran heißt es, man werde die alleinige Umsetzung des Innovationszentrums prüfen. Das wurde dann allerdings anschließend mit einer korrigierenden Fassung der Landesregierung auf eine Anfrage des Kollegen Dürbrook im Februar wieder ausgeräumt. Man habe sich auf einen veralteten Stand bezogen. Legendär dann in der Tat die Aussage des Staatssekretärs von der Heide im Ausschuss, das sei ein spannendes Thema, wozu man gerne beobachte, was dazu woanders passiert.

    Das halte ich für zu wenig. Man muss sicherlich Prioritäten setzen und man muss sich dabei die Frage stellen, was können wir und was können wir nicht, aber ehrlicherweise muss ich sagen, dass das Thema Autonomes Fahren für uns ein ganz wichtiges werden muss, weil wir die Bedarfe an Personal zur Führung der Fahrzeuge im öffentlichen Verkehr gar nicht rekrutieren können. Schon heute gelingt das kaum. Da ist das schon sinnvoll, sich in diesem Gebiet irgendwie zu tummeln. Deshalb habe ich nicht nur großes Verständnis für den Antrag der SPD, sondern auch große Sympathien. Ich würde es jedenfalls machen, auch wenn man es im kleinen Rahmen macht.

    Aber dass Hamburg im Zentrum versucht, das Moja-Projekt auf die Reise zu schicken, irre teuer, ganz groß, alles gut – das können die alles machen. Aber dass man deshalb in Schleswig-Holstein sagt, nee, da gucken wir im ländlichen Raum jetzt zu, da machen wir gar nichts, halte ich für falsch. Im Übrigen halte ich es auch für falsch, sich darauf zu kaprizieren, dass die S21, übrigens wieder ein Hamburger Projekt, beim Thema autonomes Fahren nun also das größte Projekt sei. Darf man daran erinnern, dass seit 2020 in Nürnberg eine U-Bahn komplett autonom fährt? Schon seit 2020. Und jeder von uns kann gerne, wenn er mal wieder ins Silicon Valley kommt, in San Francisco sehen, wie autonomes Fahren funktioniert. Und ehrlich gesagt bin ich immer dafür, dass man sich nicht in seiner kleinen Blase Schleswig-Holstein verschließt, sondern den Blick weitet und die Innovationskraft anderer auch mal für sich nutzt, indem man sagt, lassen wir uns doch inspirieren von dem, was andere auch können und uns nicht hinlegen und glauben, dass die Innovation woanders gut zu Hause ist und wir sie nur beobachten sollten. Ich fände es schön, wenn Schleswig-Holstein sich daran beteiligen würde, dass die Innovationen beim autonomen Fahren vorangetrieben werden."

     

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  • 24.07.2025

    Bernd Buchholz zu TOP 20 "Unterbringung von straffälligen Ausreisepflichtigen in Zuständigkeit des Landes umsetzen"

    In seiner Rede zu TOP 20 (Kommunen unterstützen – Unterbringung von straffälligen Ausreisepflichtigen in Zuständigkeit des Landes umsetzen) erklärt der migrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Das ist zwar die zehnte Rede, die ich hier heute halten muss, aber ehrlich gesagt, das erfordert noch mal Ihre Aufmerksamkeit, denn so, Frau Kollegin Nies, so geht es nicht. Hier werden reichlich Nebelkerzen geschmissen, die damit zu tun haben, dass Sie im Land nicht in der Lage sind, ein funktionierendes Rückkehrmanagement zu etablieren. Sie haben mit dem Landesaufnahmegesetz einzig eine Bestimmung für Gefährder und Intensivtäter geschaffen, in denen das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge (LaZuF) die Dinge an sich ziehen kann. Statt eine großräumige Zentralisierung vollziehbar ausreisepflichtiger Straftäter herbeizuführen, haben Sie für einen Bruchteil der Ausreisepflichtigen diese Regelung geschaffen. Und jetzt sehen Sie, was dabei herauskommt, wenn die anderen alle frei im Land herumlaufen, dann sitzt der CDU-Generalsekretär da und moniert im Ausschuss, dass es ein absolutes Abschiebungshindernis gegeben hat, weil der Täter nämlich aus dem Iran kam.

    Es geht darum, dass man im Land, wenn man es denn wollte, eine stärkere Form der Entlastung der Ausländerbehörden im Bereich des Rückkehrmanagements machen könnte. Man muss es nur wollen. Und die Tatsache, dass Sie dann so wilde Sätze in Ihren Antrag reinschreiben, da rege ich mich übrigens auch ein bisschen drüber auf, nach sechs Wochen kommt es zu so einem Antrag und da steht dann drin: ‚Die zentralisierte aufenthaltsrechtliche Sachbearbeitung ändert nichts an der örtlichen Zuständigkeit der jeweiligen Kommune als Leistungs- und Aufnahmebehörde.‘ Na selbstverständlich könnten sie das ändern. Sie könnten eine Zuständigkeit schaffen, die heißt, es gibt eine zentrale Zuständigkeit auch in allen Leistungs- und Aufnahmeangelegenheiten als zentrale Ausländerbehörde. Und das ist in Thüringen genau so gemacht worden. Und Sie behaupten dann immer, das ist alles gar nicht möglich, um dann vier Wochen später einzuräumen, dass es natürlich doch irgendwie geht.

    Es geht darum, dass Sie eine zentrale Einrichtung schaffen müssen, um die Kommunen genau an der Stelle zu entlasten, weil Sie die Beobachtung von Straftätern und Gefährdern überhaupt nicht leisten können. Und wenn Sie für Sicherheit in diesem Land sorgen wollen, dann müssen Sie an der Stelle etwas tun und nicht dasitzen und die Arme verschränken und beim nächsten Mal betroffen sein, wenn es wieder dazu gekommen ist, dass irgendwo einer dieser ausreisepflichtigen Straftäter eine Straftat begangen hat. Dann stehen Sie nämlich alle da und sind unheimlich betroffen und wir müssen unbedingt was ändern.

    Lassen Sie mich noch auf einen Aspekt hinweisen, damit wir die Art und Weise, wie Sie mit solchen Anträgen umgehen, etwas beleuchten. Als ich das erste Mal hier gestanden habe und von Zentralisierung, von Rückführmanagement gesprochen habe, ist hier gesagt worden, ausgeschlossen. In Schleswig-Holstein, Flächenland, ausgeschlossen. Geht gar nicht. Dann wurde der erste Schritt gemacht, nach dem Motto, wir können wenigstens für die Intensivtäter irgendwas machen. Dann haben wir das Landesaufnahmegesetz gemacht. Jetzt geht ein klitzekleiner Teil. In Thüringen geht alles. Da kann man alles zentralisieren. Auch ein Flächenland. Sie schreiben dann in Ihrem Antrag: ‚Es hat sich gezeigt, dass in bestimmten komplexeren Einzelfällen, wie bei ausreisepflichtigen Mehrfach- und Intensivtätern eine zentralisierte aufenthaltsrechtliche Sachbearbeitung durch das Land zu einer Entlastung der zuständigen Kommunen führen kann.‘ Woher wissen Sie das denn eigentlich, wenn das erst am 1. September in Kraft tritt? Woher wissen Sie das? Das tritt nach der Sommerpause in Kraft. Aber Sie wissen heute schon, dass das, was bisher gar nicht ging, eine eindeutig entlastende Wirkung haben wird. Ich sage Ihnen eins voraus, hören Sie hin, wenn die Opposition hier redet. Die sagt Ihnen, es wird eine viel stärker entlastende Wirkung geben, wenn diese Ministerin sich endlich entscheidet, im Rückkehrmanagement stärker zu zentralisieren und die Ausländerbehörden echt zu entlasten."

     

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  • 25.07.2025

    Anne Riecke zu TOP 40 "Gute Bildung braucht gute Räume"

    In ihrer Rede zu TOP 40 (Gute Bildung braucht gute Räume – Bildungsbau Schleswig-Holstein) erklärt die bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anne Riecke:

    "Chancengerechtigkeit und Bildungsgerechtigkeit. Zwei Worte, die wir immer gerne nennen und uns für unsere Kinder wünschen. Für mich ist ganz klar: Wir können darüber immer wieder sprechen, wir müssen sogar immer wieder darüber sprechen. Es kann sogar eine Basis dafür geben, den kleinsten gemeinsamen Nenner. Für mich ist dies ein Herzensthema: Qualitätsstandards an Schulen in Schleswig-Holstein. Standards können eine – nein, ich würde sagen die Chance – sein, für alle Kinder und Jugendliche eine gemeinsame Grundlage zu schaffen. Eine Grundlage, die wirklich für alle gleich ist.

    Ich war bereits in vielen Schulen im Land unterwegs und habe dort viel gesehen – auch als Kommunalpolitikerin. Das Fenster, welches beim Öffnen aus der Verankerung fällt; die Toiletten, die in einem so schlechten Zustand sind, dass Kinder es sich verkneifen, diese zu besuchen. Schule hat sich seit Jahrzehnten nicht geändert! Sanierungsstau, aber auch Gebäude, die einer neuen Lernwelt nicht mehr gerecht werden.

    Wir wollen moderne Bildung, die klügsten Köpfe, Schülerinnen und Schüler, die später einmal die Welt verändern. Alles hat sich geändert und soll sich ändern – der Lernort Schule aber nicht. 'Das sieht hier aus wie früher!' hört man in diesem Zusammenhang nicht allzu selten.

    Der SPD-Antrag spricht etwas Wichtiges an. Schule muss wieder in einen guten Zustand gebracht werden. Es gibt nämlich eklatante Unterschiede und Mängel im Land und das darf nicht sein! Ihr Antrag, liebe SPD, geht mir aber zu weit und ich muss sagen, wir brauchen nicht eine weitere Instanz, die sich damit beschäftigt, dass Schulen saniert und neu gebaut werden. Für mich steht das Vorhaben für zusätzliches Personal, zusätzliche Bürokratie und zusätzliche Kosten. Schauen wir auf andere Bundesländer und Initiativen, dann kann man sicherlich nicht von Fortschritt sprechen.

    Was wir brauchen, sind einheitliche Vorgaben und Qualitätsstandards für Schulträger, damit sie dafür sorgen, dass unsere Kinder Lernorte vorfinden, die gut, sicher und modern sind. Eben für alle die gleichen Voraussetzungen. An Kitas haben wir diese Standards bereits in Schleswig-Holstein. Das muss man sich so vorstellen, dass Kinder beim Übergang von der Kita in die Schule innerhalb von sechs Wochen in eine völlig neue Welt geschickt werden. Vorher gab es beispielsweise eine vorgeschriebene Höhe der Toiletten und Waschbecken. Nach der Einschulung muss man sich dann eher Gedanken machen, ob man überhaupt noch auf die Toilette gehen kann und möchte! Da existieren diese Standards dann nicht mehr.

    Nicht nur unsere Kinder, sondern auch das Personal, das an Schulen arbeitet, könnte und würde von einem guten Arbeitsplatz profitieren. Nicht selten findet man Lehrerzimmer vor, in denen der Arbeitsschutz nicht so ernst genommen wird und z.B. noch der Kopierer im Raum steht, nicht alle einen eigenen Platz haben oder auch die Barrierefreiheit einfach eine Utopie darstellt. Das ist die Realität. Qualitätsstandards in Räumen an Kitas und Schulen sollen keine Gängelung sein oder ein Bürokratiemonster, sondern eine wertvolle Maßnahme, über die wir uns ernsthaft unterhalten sollten. Sie stellen sicher, dass Kinder in einer sicheren, anregenden und kindgerechten Umgebung lernen und spielen können. Standards für Raumgrößen, Ausstattung, Beleuchtung und Akustik tragen zum Wohlbefinden und zur Entwicklung der Kinder bei. Gleichzeitig erleichtern sie den pädagogischen Fachkräften ihre Arbeit. Anstatt einengend zu wirken, schaffen Qualitätsstandards einen Rahmen, in dem Kinder optimal gefördert werden können. Letztlich dienen sie dem Wohl der Kinder und sollten daher als wichtige Investition in die Zukunft unserer Gesellschaft gesehen werden.

    Und genau das fordern wir mit unserem Alternativantrag: eine überarbeitete Schulbaurichtlinie sowie die Umsetzung eines 'Schulraums der Zukunft' als landesweiten Planungsstandard. Im Zuge dessen soll eine einheitliche Ausstattungsrichtlinie erarbeitet werden, damit sich unsere Schülerinnen und Schüler in der Schule wieder wohlfühlen können."

     

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  • 25.07.2025

    Heiner Garg zu TOP 25 "Erfahrungswerte der COVID-19-Pandemie aktiv in die Enquete-Kommission einbringen"

    In seiner Rede zu TOP 25 (Schleswig-Holsteinische Erfahrungswerte der COVID-19-Pandemie aktiv in die Enquete-Kommission „Aufarbeitung der Corona-Pandemie und Lehren für zukünftige pandemische Ereignisse“ des Bundestages einbringen) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und gesundheitspolitische Sprecher, Heiner Garg: 

    „Auf die Bilder aus Wuhan, aus Bergamo oder auch aus Madrid folgte der größte Ausnahmezustand weltweit seit dem Zweiten Weltkrieg, der rund zweieinhalb Jahre andauerte. Am 13. März 2020 musste ich im Schleswig-Holstein-Magazin erklären, warum das öffentliche Leben heruntergefahren wird, warum Schulen ab Montag geschlossen werden, warum Touristinnen und Touristen Schleswig-Holstein verlassen mussten, warum es nur noch beschränkte Einkaufsmöglichkeiten geben wird. Was damit verbunden war, waren Grundrechtseinschränkungen für Menschen, wie wir sie seit Jahrzehnten nicht gekannt haben.

    Und ich glaube, dass wir diese unglaublich schwere Zeit in Schleswig-Holstein im Vergleich zu anderen Bundesländern, aber auch im Vergleich zu anderen Ländern in Europa, vergleichsweise gut miteinander bewältigt haben. Das liegt oder das lag zum einen an den Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteinern. Aber, und ich finde, das kann und muss man in dieser Situation auch sagen, das lag auch an der Art und Weise, wie Regierung und Parlament, wie regierungstragende Fraktionen und Opposition miteinander umgegangen sind in dieser Zeit. Der Oppositionsführer, damals Ralf Stegner, war mit im Kabinett. Es war ein Ministerpräsident, der immer die Opposition mit eingebunden hat. Es waren Monika Heinold, Daniel Günther und ich, die versucht haben, mit den Menschen so zu kommunizieren, dass wir zwar nicht sagen konnten, was in drei Wochen möglicherweise passiert, aber versucht haben zu erklären, warum bestimmte Maßnahmen notwendig waren.

    Nun, gut drei Jahre nach Ende der Pandemie ist es wirklich allerhöchste Zeit, das Pandemiemanagement in den Ländern, aber selbstverständlich auch das Pandemiemanagement des Bundes aufzuarbeiten. Denn das gehört zu einem Pandemieplan dazu, nicht nur während dieser Ausnahmesituation zu agieren, sondern es gehört am Ende auch Manöverkritik dazu. Und ich sage sehr deutlich, es ist einiges gut gelaufen, es ist manches nicht so toll gelaufen und manches darf sich nicht wiederholen. Und ich möchte, dass die Demokratinnen und Demokraten der Mitte diese Aufklärung betreiben. Ich möchte diese Diskussion nicht den Rändern überlassen. Und ich teile die Einschätzung mancher nicht, dass die jetzt eingesetzte Enquete-Kommission in der neuen Legislaturperiode des Deutschen Bundestages dazu möglicherweise nicht taugt. Meine Fraktion und die mitantragstellenden Fraktionen möchten dieser Enquete-Kommission eine faire Chance geben, diese Gesellschaft, die natürlich durch die Pandemie auch weiter auseinandergedriftet ist, gemeinsam wieder ein Stück näher zusammenzubringen.

    Und ich finde, Schleswig-Holstein kann dazu wirklich etwas beitragen. Denn in Schleswig-Holstein hatten wir nicht nur bundesweit die niedrigste Letalitätsrate, wir hatten hohe Impfquoten, wir hatten auch mit Abstand die höchsten Zustimmungsquoten zum Pandemiemanagement und das noch bis in den Mai 2022. Das wird ja wohl Gründe gehabt haben und diese Gründe müssen identifiziert werden, müssen eingebracht werden. Wir hatten eine Impfkampagne, die international auf Interesse gestoßen ist. Wir hatten eine gute Kommunikationsstruktur und ich glaube, das, was wir in Schleswig-Holstein mit allen Akteurinnen und Akteuren gemeinsam geschafft haben, das sollte und das müsste man auf Bundesebene mit einbringen, damit man das erreicht, was ich zu Beginn gesagt habe: eine moderne, neu ausgerichtete Pandemieplanung des Bundes, die die Dinge aufnimmt, die gut gelaufen sind und die verwirft, die schlecht gelaufen sind.

    Die Chance, die sich mit dieser Enquete-Kommission bietet, ist aus meiner Sicht die letzte Chance, die wir haben, diesen Ausnahmezustand aufzuarbeiten sowie transparent und lückenlos aufzuklären. Denn eines darf sich nicht wiederholen, das will ich hier ganz am Ende sagen, weil im Moment ja auf manche wirklich eingedroschen wird in der Öffentlichkeit: Aufklärung tut Not. Das gilt auch für diejenigen, die sich als Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger am Elend und am Leid während der Pandemie bereichert haben wie Frau Tandler, die jetzt zu Recht im Gefängnis sitzt, aber nicht etwa, weil sie 46 Millionen Euro Provision für Maskendeals kassiert hat, sondern weil sie die Steuern auf diese 46 Millionen hinterzogen hat. Dass sich Menschen in einer solchen Situation bereichern, das darf sich niemals wiederholen."

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  • 25.07.2025

    Christopher Vogt zu TOP 24+37 "Mehr Effizienz und Energiegerechtigkeit für Schleswig-Holstein auf dem deutschen Strommarkt"

    In seiner Rede zu TOP 24+37 (Gemeinsame Beratung a) Bundesratsinitiative für mehr Effizienz und Energiegerechtigkeit für Schleswig-Holstein auf dem deutschen Strommarkt starten b) Regionale Preissignale fördern) erklärt der Vorsitzende und energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt: 

    "Der deutsche Strommarkt ist – vor allem aus norddeutscher Sicht – überhaupt nicht sinnvoll reguliert: Es gibt regionalisierte Netzentgelte, aber eine bundesweite Strompreiszone. Andersherum wäre es deutlich sinnvoller. Deshalb muss sich die Landesregierung dafür einsetzen, dass es verstärkt in diese Richtung geht.

    Wir werden heute sowohl dem SSW-Antrag als auch dem Antrag der Koalitionsfraktionen zustimmen können. Auch wenn es bei den Netzentgelten Fortschritte gibt, bleibt es bei einer Benachteiligung des Nordens. Das liegt vor allem daran, dass die hohen Kosten für den Stromtransport – und für Redispatch-Maßnahmen – vor allem bei uns in Norddeutschland anfallen. Diese Kosten landen auf den Stromrechnungen der Unternehmen und der Privathaushalte bei uns im Land.

    Wenn der Ausbau der Erneuerbaren Energien dazu führt, dass man als Region über höhere Netzentgelte benachteiligt wird, ist das natürlich absolut kontraproduktiv. Eine Energiewende, die Leistung nicht belohnt, sondern bestraft, droht zu scheitern. Zumal die Infrastrukturkosten in den nächsten Jahren ja noch einmal deutlich steigen werden, wenn wir auf den geplanten Netzausbau schauen.

    Deshalb bräuchte es ein bundesweit einheitliches Netzentgelt oder am besten die niedrigsten Entgelte für die Regionen, in denen der politisch gewünschte Ausbau der Erneuerbaren Energien auch tatsächlich stattfindet. Ich weiß, das ist mit Herrn Söder und anderen Süddeutschen nicht hinzubekommen, aber die Union stand ja auch einmal dafür, dass sich Leistung lohnen müsse. Warum eigentlich nicht in der Energiepolitik!?

    Bei der Energiewende befinden wir uns gerade in einer sehr entscheidenden Phase und der Frage der Strompreisgestaltung kommt dabei eine zentrale Rolle zu. Die einheitliche Strompreiszone in Deutschland ist für den Norden unfair und wird den Realitäten längst nicht mehr gerecht. Um diesen großen wirtschaftlichen Nachteil für die Unternehmen und die privaten Haushalte muss sich die Landesregierung engagierter kümmern. Es muss offen über regionale Strompreiszonen innerhalb Deutschlands diskutiert werden. Denn diese können einen Beitrag dazu leisten, den Strommarkt über entsprechende Preissignale effizienter zu gestalten. Andere Länder machen uns das längst vor – wie Schweden, Norwegen, Dänemark oder auch Italien. Und auch auf europäischer Ebene liegt mit dem sogenannten 'Bidding-Zone-Review' ein entsprechender Vorschlag auf dem Tisch. 

    Die Übertragungsnetzbetreiber haben Modelle für Deutschland entwickelt. Die Bundesregierung hat nun sechs Monate Zeit, darauf zu reagieren. Aber was macht die Bundesregierung? Sie verweist auf ihren Koalitionsvertrag. Dort steht: Wir halten an der einheitlichen Strompreiszone fest. Punkt. Das ist keine Strategie, das ist Stillstand!

    Aber so oder so: Die Strompreise in Deutschland sind insgesamt einfach viel zu hoch. Das ist unsozial und ein großes Problem für die Wettbewerbsfähigkeit unseres Wirtschaftsstandortes. Und mittlerweile eben auch ein Problem für unsere Nachbarländer. Die hohen Strompreise haben verschiedene Gründe: Ein entscheidender Grund sind neben den hohen Netzentgelten die hohen Steuern, Abgaben und Umlagen, die allein schon rund ein Drittel des Strompreises verursachen. Und deshalb muss die Stromsteuer – wie von Union und SPD auch im Koalitionsvertrag 'als Sofortmaßnahme' angekündigt – schnellstmöglich für alle auf das europäische Mindestmaß abgesenkt werden. Dies wäre für Schleswig-Holstein besonders wichtig.

    Ich freue mich, dass wir dazu gestern auf unseren Antrag hin einen entsprechenden einstimmigen Beschluss gefasst haben. Ich erwarte jetzt aber auch, dass der Ministerpräsident innerhalb der Union dafür sorgt, dass man sich hier zügig korrigiert. Die Mütterrente ist sicherlich eine schöne Sache für die Damen, die dort profitieren, ich gönne jedem alles, aber ich finde, die Stromsteuersenkung für alle wäre die wichtigere Maßnahme gewesen.

    In Schleswig-Holstein profitieren viele Menschen auch wirtschaftlich von der Energiewende, aber es gibt eben auch viele, und das wird zunehmen, die davon auch stark belastet werden. Nicht nur wegen der Kosten, sondern auch wegen der Akzeptanz der Anlagen. Ihre Pläne mit 3 Prozent der Landesfläche sehen wir skeptisch, denn die Akzeptanz wird dadurch in vielen Regionen vor allem im Süden und Osten, sinken. Und ich finde es auch schwierig, dass die Bundesregierung ein Gesetz geschaffen hat, mit dem der Wildwuchs in den nächsten Jahren befördert wird. Das wird die Akzeptanz weiter reduzieren.

    Das Thema Stromleitungen wurde angesprochen. Wir haben dort ja auch einige Erdkabel, die jetzt in Schleswig-Holstein gebaut werden. Die Netzbetreiber und auch die Bundesregierung sprechen jetzt auch nicht ganz zu Unrecht darüber, ob man vielleicht doch Überlandleitungen macht, weil das ein Kostenfaktor von 4 bis 6 ist. Ich verstehe, dass man die Kosten senken will, aber die Erdkabel stehen im Bundesgesetz und ich finde auch da mit Blick auf die Akzeptanz müssen sie als Erdkabel realisiert werden, das will ich deutlich sagen, auch wenn ich verstehe, dass man da auf die Kosten schaut.

    Insgesamt braucht es noch mehr Speicher, mehr Ansiedlungen, große Datenzentren und die Energiewende muss marktwirtschaftlicher gestaltet werden. All das brauchen wir. Es gibt noch viel zu tun."

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  • 28.09.2018

    Dennys Bornhöft zu TOP 18 „Elternunterhalt bei Pflege neu regeln“

    In seiner Rede zu TOP 18 (Elternunterhalt bei Pflege neu regeln) erklärt der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

     

    „Die Pflegebedürftigkeit eines nahen Angehörigen kann für jede Familie schnell zu einer Belastung werden, vor allem in mentaler Hinsicht. Pflegebedürftigkeit kann darüber hinaus aber auch zu einer großen finanziellen Belastung, nicht nur für die zu pflegende Person selbst, sondern auch für deren Kinder und Angehörige werden. Die monatlichen Kosten für einen vollstationären Pflegeplatz sind durch den regulären Pflegeversicherungssatz nur anteilig gedeckt. Damit gleicht die Pflegeversicherung einer Teilkaskoversicherung, bei dem die überschießenden Kosten bei der Pflege in vielen Fällen privat vom Betroffenen getragen werden müssen. Aufgrund finanzieller Überlastung des zu Pflegenden erfolgt häufig ein Rückgriff auf dessen Angehörige, speziell auf die Kinder. Es gibt genügend Fälle, in denen ganze Familien finanziell in die Knie gezwungen wurden und dabei, und das ist das eigentlich Tragische, auch in den innerfamiliären Beziehungen schwere Risse entstanden sind. Die finanzielle Belastung verstärkt dabei die eingangs erwähnte mentale Belastung.

    Als FDP-Fraktion und als Jamaika-Koalition sind wir entschlossen, Familien in dieser schweren Lage zu entlasten – Pflegebedürftigkeit darf kein Automatismus zur Hilfsbedürftigkeit der Angehörigen werden. Die vom SSW vorgeschlagenen Maßnahmen unterstützen wir daher in überwiegenden Teilen. Es ist zwingend und vor allem dringend notwendig, dass Angehörige, die nicht für pflegebedürftige Eltern zahlen können, vor einem derartigen Einschnitt bewahrt werden. Bezüglich der Zahlenwertgrenze von 100.000 Euro scheint es wohl größeren politischen Konsens zu geben. Schließlich strebt die Große Koalition im Bund, die Ihre Forderung fast wortgleich in den Koalitionsvertrag geschrieben hat, auch diese vorgesehene Änderung an. Daher werden wir als Jamaika-Koalition die Bundesregierung auffordern, die entsprechenden gesetzlichen Maßnahmen nun schnellstmöglich umzusetzen. Für uns ist völlig klar: Wer finanziell in der Lage ist, den Unterhalt zu leisten, muss dies auch tun. Wer dazu jedoch selbst nicht in der Lage ist, auf dessen Rücken dürfen die eventuell anfallenden Finanzierungsdefizite nicht ausgetragen werden. 

    Eine völlige Nichtberücksichtigung des Vermögens wie es der SSW in seinem Antrag fordert, lehnen wir dagegen als zu pauschal ab. Mit einer solchen Gesetzesänderung würden nämlich nicht nur diejenigen entlastet, die im kleineren Rahmen sparen und vorsorgen, sondern insbesondere auch diejenigen, die ein großes Vermögen bereits zur Verfügung haben und durchaus in der Lage wären, die durch stationäre Pflegeleistungen entstandenen Kosten  mitzutragen. Eine derart simple, generalisierende Regelung, in der jedes Vermögen unberücksichtigt bleibt, wird den finanziellen Realitäten der Bürgerinnen und Bürger nicht gerecht. Es trägt erst recht nicht zum Verständnis derjenigen Berufstätigen bei, die beispielsweise knapp über der angestrebten 100.000-Euro-Jahreseinkommensgrenze liegen und für den Unterhalt ihrer pflegebedürftigen Eltern aufkommen müssen.

    Auch wir als FDP-Fraktion wollen Vermögen schonen und sehen vor allem eine wachsende Ungleichheit bei den Privatvermögen – deswegen wollen wir es einfacher machen, Vermögen aufzubauen, um fürs Alter vorsorgen oder der eigenen Familie etwas überlassen zu können. Daher stehen wir zu den Freibeträgen bei der Erbschaftssteuer und wollen uns weiterhin für gezielte Maßnahmen, beispielsweise bei der Schaffung von Freibeträgen bei der Grunderwerbsteuer für natürliche Personen, einsetzen. Denjenigen mit kleinen und mittleren Einkommen muss der Erwerb von Eigentum erleichtert werden. So schaffen wir wirtschaftliche Verlässlichkeit und soziale Sicherheit. Um eine Vermögensverteilung zu stärken, bedarf es gezielter Maßnahmen und keiner pauschalen Nichtberücksichtigung, die Multimillionäre über den gleichen Kamm wie die Bausparer scheren würden. Es freut mich, dass bei der Entlastung der Familien hier gemeinsam an einem Strang gezogen wird.“

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  • 25.07.2025

    Christopher Vogt zu TOP 33+50 "Einführung hauptamtlicher Wehrführungen"

    In seiner Rede zu TOP 33+50 (Gemeinsame Beratung a) Einführung hauptamtlicher Wehrführungen b) Mehr Sicherheit für Einsatzkräfte im Straßenverkehr) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt: 

    "Die Freiwilligen Feuerwehren leisten mit landesweit über 50 000 ehrenamtlichen Einsatzkräften einen unverzichtbaren Dienst für unsere Gesellschaft! Dafür gebührt Ihnen unser Dank und Respekt!

    Die Anforderungen an die Freiwilligen Feuerwehren sind in den letzten Jahren immer größer geworden. Der Umfang und die Komplexität der Aufgaben haben insbesondere für die Wehrführungen stetig zugenommen und übersteigen teilweise den Rahmen dessen, was ehrenamtlich noch leistbar ist. Dies gilt vor allem für die mittelgroßen Städte, in denen die Feuerwehren oft mehrere hundert Einsätze pro Jahr bewältigen müssen. Neben dem Brandschutz und den technischen Hilfeleistungen wird aktuell vor allem die Aufgabe des Katastrophenschutzes immer wichtiger. Die Feuerwehren müssen selbstverständlich von unnötigem Papierkram entlastet werden, viele Anforderungen werden aber auch bleiben müssen. Die Wehren haben sich in den letzten Jahren eben auch deutlich professionalisiert. Und viele Maßnahmen kommen dem Schutz und der Gesundheit der Einsatzkräfte zugute. Aber gerade für die großen Wehren braucht es schlagkräftige Strukturen, die die ehrenamtlichen Einsatzkräfte – auch in Zukunft noch – angemessen unterstützen können.

    In einigen wenigen Städten – wie in Brunsbüttel oder nun auch in Itzehoe – setzt man auf hauptamtliche Wachabteilungen mit mehreren festangestellten Einsatzkräften, was natürlich schon eine Entwicklung in Richtung einer Berufsfeuerwehr ist, die es in Schleswig-Holstein bisher ja nur in den fünf größten Städten gibt. Es wäre aus unserer Sicht aber schon sehr hilfreich bei der Bewältigung vieler Aufgaben und vor allem der Büroarbeit und der Koordination innerhalb der Wehr, wenn die Wehrführung in den mittelgroßen Städten mehr Zeit für die Unterstützung der vielen ehrenamtlichen Feuerwehrleute hätte. 

    Wir fordern die Landesregierung auf, gemeinsam mit dem Landesfeuerwehrverband und den Kommunalen Landesverbänden bis zum Ende des Jahres ein Konzept zur möglichen Einführung hauptamtlicher Wehrführungen zu erarbeiten. Diese Möglichkeit sollte insbesondere für Städte und Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern bestehen, aber ggf. auch für die Kreise und große Ämter. Es sollte ausdrücklich keine Pflicht für die Kommunen geben, aber die Möglichkeit, zukünftig eine hauptamtliche Wehrführung einzuführen. Was die beste Lösung für die einzelne Kommune ist, kann am besten vor Ort entschieden werden.

    Bei der Erarbeitung des Konzepts müssen Aspekte wie das Wahlverfahren, die fachliche Qualifikation und die angemessene Besoldung geklärt werden. Es geht auch darum, sich bei diesem wichtigen Thema ehrlich zu machen: Viele Berufstätige sind aktuell gar nicht in der Lage, die Wehrführung in einer größeren Kommune zu übernehmen, so dass diese Aufgabe mittlerweile häufig von städtischen Angestellten übernommen wird. Uns geht es um eine weitere Option für moderne Feuerwehren, damit wir in diesem Bereich auch in Zukunft noch leistungsfähige Strukturen mit hochmotivierten Einsatzkräften haben. Es gibt auch weitere denkbare Optionen. Man könnte beispielsweise mehr Befugnisse für die oft schon hauptamtlichen Gerätewarte schaffen oder auch Verwaltungskräfte zur Unterstützung der Wehrführung einstellen. Wir sollten das weiter im Ausschuss beraten. 

    Ich möchte noch zu dem zweiten, mittlerweile interfraktionellen, Antrag, der uns heute zu den Feuerwehren vorliegt, kommen: Vielen Dank an die SPD, dass sie die Petition der Blaulicht-Familie und der Kommunen so schnell aufgegriffen hat. Es geht um die Sicherheit von Einsatzkräften an den Einsatzstellen. Da ist nicht nur eine zunehmende Gewalt ein Thema, da gibt es auch noch andere Risiken. Ich kenne das auch aus eigener Erfahrung, wenn man vor allem nachts auf der Straße steht und eine Einsatzstelle absichert. Ein angemessenes Fahrverhalten sollte da eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Also: Geringe Geschwindigkeit, gewisse Abstände zu den Einsatzkräften, die während des Einsatzes auf der Straße stehen müssen. Das ist aber leider nicht immer der Fall. Es wird oft zu wenig Rücksicht auf die Einsatzkräfte genommen, auch, weil das in Deutschland erstaunlicherweise nicht wirklich klar geregelt ist, anders als in anderen Ländern wie z.B. den USA. Ich bitte deshalb die Landesregierung, hier im Bundesrat entsprechend tätig zu werden."

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  • 25.07.2025

    Anne Riecke zu TOP 45 "Klimafolgen ernst nehmen"

    In ihrer Rede zu TOP 45 (Klimafolgen ernst nehmen – Strategischer Aktionsplan gegen Hitze und Dürre in Schleswig-Holstein) erklärt die klimaschutzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anne Riecke:

    "Hitze, Dürre, Starkregen – der Klimawandel ist längst nicht mehr abstrakt, er ist spürbar. Und er betrifft auch Schleswig-Holstein: mit vertrockneten Böden, sinkenden Grundwasserständen und einer realen Belastung für die Gesundheit der Menschen. Deshalb ist es richtig: Wir müssen Klimafolgen ernst nehmen und über Klimaanpassung sprechen. Und wir brauchen Anpassungsstrategien – das fordern wir als FDP schon lange! 

    Der Antrag der SPD benennt viele relevante Aspekte. Ja, wir brauchen mehr Schutz für vulnerable Gruppen, bessere Konzepte für Hitzevorsorge in Städten und Impulse für eine klimaangepasste Landwirtschaft. Aber zwischen richtiger Diagnose und wirksamer Therapie liegt ein großer Unterschied und genau hier sehen wir Nachbesserungsbedarf. Die SPD schlägt vor, einen landesweiten Aktionsplan gegen Hitze und Dürre zu entwickeln – mit ressortübergreifender Zusammenarbeit und in Einbindung der Kommunen. Das klingt erstmal vernünftig und es ist gut, dass keine neue Behörde gefordert wird.

    Aber: Wir warnen davor, dass dieser Aktionsplan zur nächsten großen Papierproduktion ohne konkrete Umsetzung wird. Es darf dabei nicht bei einem schönen Titel und einem dicken Bericht bleiben. Denn Papier schützt nicht vor Trockenheit – und Pläne, die in der Schublade landen, helfen niemandem. Was Schleswig-Holstein jetzt braucht, sind drei Dinge:

    1. Klarheit über vorhandene Instrumente. Wir haben bereits zahlreiche Studien, Karten und Monitoringprogramme – sie müssen nur sinnvoll genutzt und vernetzt werden.
    2. Mehr Freiheit und Unterstützung für die Kommunen. Die Städte und Gemeinden kennen ihre lokalen Herausforderungen am besten. Statt ihnen zusätzliche Berichtspflichten aufzubürden, sollten wir sie durch Förderungen für konkrete Projekte wie vor allem öffentlich zugängliche Trinkwasserbrunnen, Dachbegrünung oder Verschattung stärken.
    3. Technologieoffenheit und Innovation. Sensorbasierte Bewässerung, Hitzewarnsysteme, KI-gestützte Stadtplanung – all das gibt es bereits. Die FDP setzt darauf, solche Lösungen schneller und effizienter zu ermöglichen statt zu reglementieren. Und wir sagen auch deutlich: Die beste Klimaanpassung ist immer noch ein aktiver Klimaschutz durch Innovation.

    Wir lehnen diesen SPD-Antrag nicht grundsätzlich ab. Denn er enthält sinnvolle Impulse. Aber wir plädieren dafür, ihn im Ausschuss weiter zu beraten – mit Blick auf konkrete Umsetzbarkeit, Kostenfolgen und den tatsächlichen Mehrwert für die Menschen im Land. Wir brauchen keine Symbolpolitik – wir brauchen wirksame, unbürokratische Lösungen."

     

    Sperrfrist Redebeginn!

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  • 21.11.2018 | 06:30 |

    Kiel

    | Termine

    Ausbildung im Wandel – Die Herausforderungen der Digitalisierung für die berufliche Bildung

    Ob man die Digitalisierung gleich für einen Auslöser der nächsten Industriellen Revolution hält oder nicht, eines ist klar: Der digitale Wandel verändert die Arbeitswelt spürbar und nachhaltig. Kaum eine Berufssparte wird von dieser Entwicklung ausgenommen bleiben. Daraus ergeben sich Fragen für die Zukunft der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Welche Kompetenzen braucht etwa der Arbeitnehmer in einer digitalisierten Welt? Wie lassen sich beispielsweise IT-Kenntnisse an den beruflichen Schulen vermitteln? Welche neuen Ausbildungsgänge sind notwendig und wie müssen wir die bestehenden reformieren? Über diese und andere Themen möchte sich die FDP-Fraktion mit Experten aus den Bereichen Wissenschaft, Bildung, Wirtschaft und Politik gemeinsam mit Ihnen austauschen.

    Ablauf:

    Vortrag

    Dr. Eckhardt Bode, Institut für Weltwirtschaft Kiel

    Podiumsdiskussion mit:

    • Dr. Sven Mohr, stv. Bundesvorsitzender des BLBS/ Leiter RBZ Flensburg
    • Mette Lorentzen, Geschäftsleiterin Ausbildungsberatung und Prüfungskoordination, IHK zu Kiel
    • Anita Klahn, stv. Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion

    Moderation: Andreas Otto

    Fragen aus dem Publikum

    Schlusswort von Anita Klahn

     

    Bitte legen Sie am Eingang des Landeshauses Ihren Ausweis vor.

    Anmeldung:

    Eine Anmeldung ist erforderlich.

    Ihre Anmeldung richten Sie bitte bis
    Mittwoch, 14. November 2018, an:

    FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag
    Düsternbrooker Weg 70
    24105 Kiel

    Telefon: 0431/9881480

    Email: anmeldung@fdp.ltsh.de

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  • 13.11.2018 | 07:00 |

    Kiel

    | Termine

    Mehr als respektlos! Steigende Gewalt gegen Einsatzkräfte als gesamtgesellschaftliches Problem

    Gewalt gegen Einsatzkräfte nimmt zu - die Zahl der Vorfälle erreicht mittlerweile ein besorgniserregend hohes Niveau. Davon betroffen ist nicht nur die Polizei. Auch Feuerwehrleute und Sanitäter sehen sich im Einsatz zunehmend Respektlosigkeit, Pöbeleien und Angriffen gegenüber. Wer dies mit einer allgemein zunehmenden Verrohung der Gesellschaft begründet, macht es sich zu einfach. Wir wollen einen realistischen Einblick in den Alltag der Einsatzkräfte gewähren, Ursachen erörtern und Lösungsansätze diskutieren.

    Podiumsdiskussion mit:

    Wolfgang Kubicki, Stellvertretender FDP-Bundesvorsitzender

    Oliver Malchow, Bundesvorsitzender der GdP

    Frank Homrich, Landesbrandmeister

    Michael Wilksen, Landespolizeidirektor Schleswig-Holstein

    Moderation: Andreas Otto, R.SH

    Ablauf:

    • Begrüßung durch Christopher Vogt, Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion
    • Vortrag "Gewalt und Aggression gegen Polizisten im Alltag" von Julia Engewald, Polizeihauptkommissarin
    • Einführung in die Studie "Ursachenforschung zu Gewalt gegen Polizisten" durch Norbert Trabs, leitender Polizeidirektor
    • Podiumsdiskussion
    • Offene Fragerunde
    • Schlusswort von Jörg Hansen, polizeipolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion
    • Ausklang mit Imbiss

    Anmeldung:

    Eine Anmeldung ist erforderlich.

    Ihre Anmeldung richten Sie bitte bis
    Dienstag, 06. November 2018, an:

    FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag
    Düsternbrooker Weg 70
    24105 Kiel

    Telefon: 0431/9881480

    Email: anmeldung@fdp.ltsh.de

     

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  • 12.12.2018 | 10:00 |

    Kiel

    | Termine

    17. Landtagssitzung

    Debatte live verfolgen

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  • 02.10.2018

    Christopher Vogt: Die Schulbauprogramme sind ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu bester Bildung

    Zu den Fördermitteln des Bundes und des Landes für den Schulbau erklärt der Vorsitzende der FDP-Fraktion, Christopher Vogt:

    „Es ist eine sehr gute Nachricht, dass das Ministerium die Bundes- und Landesmittel für den Schulbau jetzt verteilt. Uns war wichtig, dass alle Regionen des Landes davon profitieren und die Mittel nun zügig abfließen können. Hier sind nun die Kommunen als Schulträger gefragt.

    Die Schulbauprogramme sind ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu bester Bildung. Der Bedarf ist natürlich deutlich größer als diese Programme. Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass der Bund die Schulen endlich dauerhaft und in deutlich größerem Umfang unterstützt. Wenn es entsprechende finanzielle Spielräume geben sollte, wird das Land in dieser Wahlperiode sicherlich auch noch ein weiteres Programm auflegen. Das bedeutet allerdings nicht, dass man die Schulträger aus ihrer Verantwortung für den Schulbau entlässt. Wir lassen die Kommunen mit dieser Aufgabe aber auch nicht allein.

    Bildung muss endlich eine gesamtstaatliche Aufgabe werden. Wir wollen die weltbeste Bildung für alle jungen Menschen und dieses große Ziel werden wir nur erreichen, wenn wir alle Schulen deutlich besser ausstatten als bisher. Der Bildungsföderalismus ist auch mit Blick auf den Schulbau reformbedürftig. Es konkurrieren ja nicht mehr die einzelnen Schulstandorte oder Bundesländer miteinander, sondern unser Land konkurriert zunehmend mit Asien oder Nordamerika.“

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  • 14.11.2018 | 07:00 |

    Kiel

    | Termine

    Wolf neu denken - Von Wolfsgebieten lernen.

    Wo immer der Wolf gesichtet wird, wächst die Furcht vor Angriffen. Auch in Schleswig-Holstein streifen Wölfe umher. Noch sind es einzelne
    Tiere und keine Rudel. Aber auch sie reißen Weidetiere und nähern sich Spaziergängern. Im Dialog mit Betroffenen und Experten wollen wir aktuelle Daten einordnen und Erfahrungen über den richtigen Umgang mit der Rückkehr des Wolfs austauschen.

    Podiumsdiskussion mit:

    • Jan Philipp Albrecht (Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung)
    • Janine Buser (Geschäftsführerin Landesverband Schleswig-Holsteinischer Schaf- und Ziegenzüchter e.V.)
    • Melf Melfsen (Vorsitzender Kreisbauernverband Husum-Eiderstedt)

    Moderation: Andreas Otto, R.SH

    Ablauf:

    • Begrüßung durch Oliver Kumbartzky, MdL
       
    • Impulse aus Wolfsgebieten:
      Gregor Beyer (Geschäftsführer Forum Natur Brandenburg)
      Friedrich Noltenius (Wildtierbeauftragter in Sachsen)
       
    • Podiumsdiskussion
       
    • Fragen aus dem Publikum
       
    • Ausklang mit Imbiss

    Bitte legen Sie am Eingang des Landeshauses Ihren Ausweis vor.

    Anmeldung:

    Eine Anmeldung ist erforderlich.

    Ihre Anmeldung richten Sie bitte bis
    Mittwoch, 07. November 2018, an:

    FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag
    Düsternbrooker Weg 70
    24105 Kiel

    Telefon: 0431/9881480

    Email: anmeldung@fdp.ltsh.de

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