In seiner Rede zu TOP 12 (Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Fachgerichtsstruktur in Schleswig-Holstein) erklärt der justizpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:
"Wir erinnern uns alle an den November des letzten Jahres. Die Fachgerichtsstrukturreform war krachend gescheitert. Dieses Fachgerichtsstrukturreförmchen, das jetzt zur Gesichtswahrung auf dem Tisch liegt, ist ehrlich gesagt nun wirklich kein großer Schritt. Sondern in Wahrheit werden alle ursprünglich mal eingedampften Gerichtsstandorte nun zu Zweigstellen umdeklariert. Sie werden eingruppiert in die Strukturen von anderen Gerichten. Die Ortsnähe bleibt erhalten. Das ist ja auch richtig und gut so. Das war ja auch die massive Kritik an der ursprünglichen Fachgerichtsstrukturreform und Ergebnis bleibt ehrlich gesagt ein Standort weniger und das war es dann vom Ganzen.
Wenn Sie sich die Einsparungsvolumina insgesamt ansehen, kommen Sie auf irgendwie vier Millionen Euro im Jahr laufend. Vier Millionen sind bei einem Haushalt, Einzelplan 09 hat ungefähr eine Größenordnung von 800 Millionen Euro, ungefähr 0,5 Prozent. Das ist auch Geld, das kann man auch einsparen.
Das zeigt aber, wo wir hier tatsächlich stehen. Das ist nicht der große Wurf, das ist von dem ursprünglichen Ansatz ganz weit entfernt und es verdient in Wahrheit den Titel Fachgerichtsstrukturreform nicht mehr. Es sind Optimierungsmaßnahmen, die man machen kann, aber ehrlicherweise werden wir vieles in den Ausschüssen dann noch kritisch zu hinterfragen haben und das werden wir auch tun. Denn im Gesetzentwurf heißt es erstens: ‚Da der Justizhaushalt ein reiner Verwaltungshaushalt ist, sollen die Einsparungen zugunsten eines effektiven Rechtsschutzes im Wesentlichen nicht durch Personaleinsparungen, sondern durch Einsparungen bei Gebäuden und eine Flexibilisierung des Personaleinsatzes erfolgen.‘ Dann schlägt man vier Seiten weiter und da steht, dass die Kosten bei den Liegenschaften, die eingespart werden, 1,4 Millionen Euro betragen. Personalkosten, die eingespart werden, belaufen sich auf 2,35 Millionen Euro. Komisch. Der größte Einsparungsbeitrag sind wieder die Personalkosten. Ich gehe davon aus, dass uns dann genauer erläutert wird, welche Direktorenposten dadurch wegfallen, dass man jetzt nur noch Zweigstellen hat, dann braucht man keine R2-Besoldung an der Stelle mehr, sondern nur noch eine R1-Besoldung, weil dann irgendwo an der Zweigstelle jemand sitzt, der nur noch ein weiterer aufsichtsführender Richter ist. Schön und gut, aber in Wahrheit bleibt es dabei: Der größte Block bleiben die Personalkosten, die eingespart werden.
Dafür liegt uns dann allerdings auch ein Kostenblättchen vor. Ich darf das nicht hochhalten, weil ich dann Ärger mit der Präsidentin bekomme, aber das ist aus meiner Sicht nicht umsonst so kleinkopiert in die Vorlage, dass man es nicht mehr lesen kann, weil das, was da drinsteht, ist wirklich interessant. Denn diese gesamte Strukturreform mit allen Umzügen und Umbaumaßnahmen soll alleine 400.000 Euro kosten. Das glaubt doch kein Mensch. Für 400.000 Euro ziehen alle diese Gerichte hin und her und baut man das Verwaltungsgericht um? Wenn Sie das im Ausschuss in irgendeiner Form plausibilisieren können, dann gebe ich einen aus. Das ist nicht möglich. In der öffentlichen Verwaltung kriegen Sie für 400.000 Euro ja nicht mal hin, einen Radunterstand beim Wirtschaftsministerium zu bauen. Also, das wird so nicht funktionieren.
Das heißt, viele Fragen bleiben offen an dieser Stelle. Ich sage trotzdem mal, jede Effizienzsteigerung und jeder kleine Einsparungsbetrag ist es wert, dass man es macht. Deshalb habe ich nichts grundsätzlich dagegen, wenn sich die Beteiligten auf eine Zusammenlegung von bestimmten Gerichtsthemen und Gerichtsstandorten einigen. Ich habe Zweifel, dass das, was hier vorgelegt wird, mit dem, was die Verwaltungsgerichtsbarkeit für gut hält, in irgendeiner Form kompatibel zu machen ist. Wir werden mit Frau Thomsen als Chefin des Oberverwaltungsgerichts im Ausschuss einmal darüber reden, wie sie denn die Pläne zum Umzug des Sozialgerichts in die Verwaltungsgerichte rein räumlich beurteilt. Ich habe Zweifel, dass das einvernehmlich mit dem Verwaltungsgericht ist und ich habe auch Zweifel, dass es so einfach funktioniert. Wie gesagt, für Umbaukosten von 400.000 Euro werden Sie es jedenfalls nicht hinbekommen. Dann sind Ihre einmaligen Einsparungen aber schon perdu. Und die laufenden Kosten gucken wir uns dann auch an, ob sie die einsparen. Man kann vom Grundsatz her sagen: Jede Effizienzsteigerung ist gut. Eine Fachgerichtsstrukturreform ist das hier nicht mehr. Es ist ein kleinstes Reförmchen, das ehrlich gesagt den Titel Fachgerichtsstrukturreform nicht verdient."
Sperrfrist Redebeginn!
Es gilt das gesprochene Wort.