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  • 06.11.2018

    Stephan Holowaty: eGovernment muss schneller vorangehen

    Zum heute vorgestellten eGovernment-Monitor 2018 erklärt der digitalpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Stephan Holowaty:

    ,,Der heute vorgestellte eGovernment-Monitor zeigt: Die Bürgerinnen und Bürger wollen staatliche Online-Angebote nutzen. Sie können es nur nicht, weil es zu wenige Angebote gibt oder es schlicht nicht funktioniert. Auch der Staat muss endlich modern werden ­ wenn jeder Online-Händler heute rund um die Uhr erreichbar ist und morgen liefert, dann muss der Staat das auch können.

    Wir wollen Schleswig-Holstein zu einer digitalen Vorzeigeregion machen.

    Daher muss das Land im Bereich eGovernment vorangehen. Wo der Bund bereits Lösungen anbietet, muss sich das Land anschließen. Wo der Bund noch zögert, muss Schleswig-Holstein vorangehen. Und vor allem müssen neue Technologien für Online-Dienste in Erwägung gezogen und dürfen nicht pauschal ausgeschlossen werden. So können Blockchains unter anderem eine Option für moderne und sichere Kataster sein."

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  • 06.11.2018

    Dennys Bornhöft: Gratulation zum 30-jährigen Jubiläum

    Anlässlich des 30-jährigen Bestehens des Amts der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten erklärt der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    ,,Wir gratulieren der Bürgerbeauftragten Frau El Samadoni und ihrem Team für ihre wichtige Arbeit für Schleswig-Holstein. Die knapp 3500 Fälle pro Jahr machen deutlich, dass der Bedarf an Fragen, Sorgen und Nöte unserer Bürger in sozialen Angelegenheiten ungebrochen hoch ist.

    Die Funktion der Bürgerbeauftragten nimmt genau diese auf und bereitet sie für die weitere politische Willensbildung auf. Diese Aufarbeitung ist unverzichtbar, denn nur so kann die Politik diese Sorgen aufnehmen und zielgerichtet handeln.

    Ich freue mich weiterhin auf eine gute Zusammenarbeit mit Frau El Samadoni zum Wohle aller Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig- Holsteiner."

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  • 07.11.2018

    Christopher Vogt zu TOP 1 „Aktuelle Stunde“

    In seiner Rede zu TOP 1 (Aktuelle Stunde) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Ich bin der SPD-Fraktion wirklich dankbar für die Anmeldung der Aktuellen Stunde. Wir hatten hier schon deutlich schlechtere Themen, aber dies ist ein sehr wichtiges und aktuelles. Hier kommen zwei große Themen zusammen, die meine Fraktion sehr umtreiben, und zwar der Umgang mit der Digitalisierung und die notwendige Stärkung der Bildung. Seit Jahren wird über den Digitalpakt diskutiert – jetzt müssen wirklich mal Taten folgen.

    Es ist kein Ruhmesblatt, dass seit über zweieinhalb Jahren über den Digitalpakt verhandelt wird und das Ergebnis dann so aussieht. Fünf Milliarden Euro für fünf Jahre klingen ja erst einmal viel, sind aber viel zu wenig. Das sind nicht einmal 100 Euro pro Jahr pro Schüler. Ich halte es nicht für besonders nachhaltig, hier nur wieder eine Art Anschubfinanzierung für Investitionen zu beschließen. Die Digitalisierung der Schulen muss mehr beinhalten als nur den Overheadprojektor durch einen Beamer zu ersetzen. Es braucht nicht nur Breitbandanschlüsse und Hardware, sondern auch entsprechende Lehreraus- und -fortbildung und auch die Wartung der Geräte, also ‚digitale Hausmeister‘ oder zumindest Geld für Unternehmen, die sich darum kümmern. Das Geld muss dauerhaft und verlässlich kommen.

    Also kurz gesagt: die Bundesregierung ist hier nicht nur langsam, sondern springt auch viel zu kurz. Der bisherige Vorschlag ist einfach nur ambitionslos und würde nicht dazu beitragen, dass wir bei der Digitalisierung nennenswert aufholen können. Nicht einmal die fünf Milliarden Euro sind bisher gesichert. Wir sind der Meinung, dass der Bund mindestens die doppelte Summe in die Hand nehmen sollte. Der Kern der Debatte ist doch: der Bildungsföderalismus ist in seiner jetzigen Form überholt und nicht zielführend. Es ist gut, dass FDP und Grüne, die ja für eine Grundgesetzänderung gebraucht werden, nun gemeinsam fordern, dass nicht nur Investitionen bezuschusst werden, sondern dass der Bund hier dauerhaft und stärker mitfinanziert. Wir wollen, dass das unsinnige Kooperationsverbot ganz gekippt wird – Bildung muss eine gesamtstaatliche Aufgabe sein. Anders werden wir bei der Stärkung der Bildung absehbar im internationalen Vergleich nicht aufholen können. Dass einige Landesregierungen noch immer meinen, der Bund sollte den Ländern einfach deutlich mehr Geld aus dem allgemeinen Steuertopf überlassen, ist zwar sympathisch und auch nachvollziehbar, aber leider unrealistisch. Der Digitalpakt kann also so oder so nur ein erster Schritt sein. Die Chancen eines jungen Menschen dürfen nicht vom Wohnort (Westküste, Kiel oder Hamburger Umland) abhängen, aber auch nicht vom Bundesland.

    Es ist ziemlich schräg, wenn Union und SPD jetzt davon sprechen, dass FDP und Grüne hier blockieren würden. FDP und Grüne werden für eine Grundgesetzänderung gebraucht, deshalb müssen Union und SPD auf deren Forderungen, die ja in unserem gemeinsamen Interesse sind, auch logischerweise eingehen. Ich bin mir sicher, dass es im Bundesrat dafür am Ende eine ausreichende Mehrheit geben wird. Schleswig-Holstein wird sich jedenfalls weiterhin konstruktiv einbringen. Das findet selbstverständlich die Unterstützung meiner Fraktion. Wir brauchen aber ein dauerhaft tragfähiges Konzept und keine Investitionsruinen. Wenn wir unseren Wohlstand erhalten und im internationalen Wettbewerb bestehen wollen, muss Bildung endlich Priorität haben. Dafür braucht es mehr Anstrengungen!“

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 18.07.2018

    Jan Marcus Rossa: Klarheit für den Rundfunkbeitrag

    Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts, mit dem die Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags im Kern bestätigt wurde, erklärt der medienpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Jan Marcus Rossa:

     

    „Wir begrüßen, dass die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nun Klarheit bringt.

    Entscheidender ist aus unserer Sicht aber die Frage, wie sich der Rundfunkbeitrag in den nächsten Jahren entwickeln wird. Nicht nur das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, sondern auch die öffentlich geführten Diskussionen um den Rundfunkbeitrag zeigen, dass sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk selbst einen Gefallen tun würde, wenn er sich bei dem von ihm ermittelten künftigen Finanzbedarf eine gewisse Zurückhaltung auferlegen würde, ohne gleich mit einer Verschlechterung der Programmqualität zu drohen. Der Effekt solcher Drohungen wäre ein Verlust an Akzeptanz und das würde nicht nur dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk, sondern unserer Gesellschaft insgesamt schaden.

    Um solchen Diskussionen den Boden zu entziehen, sollte der aktuelle Rundfunkbeitrag umgehend weiter gesenkt werden. Bei einer Fokussierung auf den eigentlichen Auftrag und effizienteren Strukturen ist dies durchaus möglich. Studierende und Auszubildende sollten zudem generell vom Rundfunkbeitrag befreit werden.“

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  • 07.11.2018

    Jan Marcus Rossa zu TOP 2 „Änderung der Landesbauordnung“

    In seiner Rede zu TOP 2 (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Landesbauordnung) erklärt der wohnungsbaupolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    „So oft wie wir uns in den vergangenen Monaten mit der Wohnungsbauproblematik in Schleswig-Holstein beschäftigt haben und weiter beschäftigen werden, so oft werden wir uns in den kommenden Monaten mit der Landesbauordnung befassen. Das ist auch richtig, denn die Vorschriften der Landesbauordnung und andere bauordnungsrechtliche Vorschriften haben einen ganz erheblichen Einfluss auf die Herstellungskosten beim Wohnungsbau. Insofern ist es richtig gewesen, dass wir diesen Aspekt auch jetzt in dem aktuell vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Landesbauordnung aufgegriffen haben, um Kostenbelastungen, die auf die Miethöhe durchschlagen werden, zu verhindern oder doch zumindest abzumildern. Diesem Ziel dient die Regelung zur Nachrüstung von Wasserzählern.

    Die aktuelle Landesbauordnung schrieb vor, dass jede Wohnung einen eigenen Wasserzähler hat. Diese Nachrüstungspflicht wäre von den Eigentümern bis zum 31. Dezember 2020 zu erfüllen gewesen. Abweichungen konnten zugelassen werden, soweit die Ausrüstung wegen besonderer Umstände durch einen unangemessenen Aufwand oder in sonstiger Weise zu unverhältnismäßigen Kosten führen würde. Fachleute hatten im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens zutreffend darauf hingewiesen, dass diese Nachrüstungspflicht extrem kostenintensiv wäre, die am Ende auch auf die Mieten durchschlägt.

    Auf den Einbau von Wasserzählern gänzlich zu verzichten, kam allerdings auch nicht in Betracht, weil es eine Frage der Gerechtigkeit ist, den Wasserverbrauch individuell abzurechnen. Allerdings – und diese Anpassung halten wir Freie Demokraten für sach- und interessengerecht – sollte die Nachrüstung nur im Zuge einer Erneuerung oder wesentlichen Änderung der Wasserinstallation erfolgen. Der Nachrüstungszeitraum würde zwar damit gestreckt. Es würden aber Mehrkosten in erheblicher Größenordnung vermieden werden, als wenn anlasslos nachgerüstet werden müsste. Wir werden uns aber in naher Zukunft auch mit weiteren Vorschriften der Landesbauordnung und anderen bauordnungsrechtlicher Vorschriften befassen müssen, um zum Beispiel die Aufstockung von Wohngebäuden und die Nachverdichtung zu erleichtern oder baurechtliche Vorgaben anzupassen, die sich in den vergangenen Jahren als extremer Kostentreiber erwiesen haben.

    Auslöser für die Änderungen der Landesbauordnung war allerdings die Seveso-III-Richtlinie, die auf Landesebene umzusetzen war und die daher auch der Schwerpunkt der Gesetzesänderung ist. Dass die Erforderlichkeit der Öffentlichkeitsbeteiligung ausgeweitet wird, ist im Anhörungsverfahren durchaus kritisiert worden und diese Auswirkung der Seveso-III-Richtlinie ist nicht in Abrede zu stellen. Allerdings muss zur Kenntnis genommen werden, dass das Land keine andere Wahl hat, als geltendes EU-Recht umzusetzen und die Landesbauordnung entsprechend anzupassen. Zudem kann der Schutz der Allgemeinheit vor den Gefahren insbesondere von Unternehmen, die mit Gefahrstoffen arbeiten, also sogenannten potentiellen Störfallbetrieben, nicht hoch genug eingeschätzt werden. Solche Unternehmen werden ja keineswegs verboten. Die Bevölkerung hat aber ein Recht darauf, dass ihre Belange hinreichend beachtet und geschützt werden. Öffentlichkeitsbeteiligung ist dabei ein anerkanntes und auch probates Mittel.

    Natürlich haben wir in den letzten Jahren nicht immer gute Erfahrungen mit dem Institut der Öffentlichkeitsbeteiligung und insbesondere dem Verbandsklagerecht gemacht. So manches wichtige große Infrastrukturprojekt in Norddeutschland wurde deshalb erheblich verzögert. Die A20 oder die Elbvertiefung legen hier ein beredtes Zeugnis ab. Will man solche Behinderungen beschränken, ist aber nicht das Land zuständig. Handeln müssen die EU und der Bund. Dieser ist gefordert, seinen Einfluss geltend zu machen, wenn es gilt, Fehlentwicklungen entgegenzuwirken, die sich aus einer ausufernden Öffentlichkeitsbeteiligung oder dem Verbandsklagerecht ergeben. Eine solche Diskussion ist aber nicht im Zuge der Anpassung der Landesbauordnung zu führen, bei der es allein darum geht, die landesrechtlichen Vorschriften dem geltenden EU- und Bundesrecht anzupassen. Deshalb bitte ich um Zustimmung zum Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung in der vom Innen- und Rechtsausschuss beschlossenen Fassung.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

     

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  • 07.11.2018

    Christopher Vogt zu TOP 26 „100 Jahre Matrosenaufstand“

    In seiner Rede zu TOP 26 (100 Jahre Matrosenaufstand – für eine starke Demokratie!) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Das Ende des Ersten Weltkrieges, der von vielen Historikern ja als ‚Urkatastrophe des 20. Jahrhunderts‘ bezeichnet wird, jährt sich dieses Jahr zum einhundertsten Mal und damit einhergehend auch die Geschehnisse zum Kriegsende in Kiel, die damals Weltgeschichte geschrieben haben. Das Ende dieses schrecklichen Krieges nahm also auch ganz maßgeblich hier in Kiel seinen Anfang.

    Kiel war damals Schauplatz des Matrosenaufstandes, den wir heute mit einem gemeinsamen Antrag würdigen, was ich für ein gutes Signal halte. Dieser Aufstand war zunächst vor allem ein Fanal gegen den Krieg. Nach vier Jahren Krieg hatten viele Soldaten und auch weite Teile der Zivilbevölkerung genug vom sinnlosen Töten, das zu dem Zeitpunkt bereits Millionen von Menschen das Leben gekostet hatte. Die Matrosen, die mit ihren Schiffen in Wilhelmshaven und Kiel vor Anker lagen, sahen keinen vernünftigen Grund darin, in einem Himmelfahrtskommando gegen England ihr Leben zu verlieren. Sie erhoben sich deshalb gegen ihre Vorgesetzten. Das war eine sehr mutige Entscheidung, weil dies natürlich ebenfalls sehr gefährlich war.

    Der Matrosenaufstand war mehr als ein militärhistorisches Ereignis. Er hatte gravierende politische Folgen. Der Aufstand traf auch in anderen Teilen Deutschlands auf Widerhall. An vielen Orten bildeten sich revolutionäre Räte und nicht wenige Menschen begehrten gegen die überholte Ordnung auf. Geschichte verläuft ja oft in Brüchen. Es war damals im November 1918 noch überhaupt nicht abzusehen, welche Gestalt eine neue Ordnung haben würde. Was dann auf den Aufstand folgte, war die Flucht des Kaisers ins holländische Exil. Deutschland wurde zur Republik, das Reich kapitulierte und der Krieg war zu Ende. Von Kiel ging damit ein wesentlicher Anstoß zur Beendigung des Krieges, zum Ende des Kaiserreiches und zur Aufhebung des Adelsstandes aus. Alles sehr erfreuliche Entwicklungen, auch wenn Letzteres offenbar noch nicht von allen Beteiligten vollständig realisiert wurde.

    Der Matrosenaufstand trug auch zu einer weiteren Demokratisierung Deutschlands bei. Mit den sogenannten Oktoberreformen hatte sich das Reich bereits kurz vor dem Kieler Aufstand in eine Parlamentarische Monarchie verwandelt. Doch erst unter dem Druck der Matrosen und der Revolutionäre im ganzen Land wurde unter heftigen Geburtswehen der Schritt zu einer demokratischen Republik vollzogen, mit dem Wahlrecht für alle – eben auch für Frauen, was wir hier heute ebenfalls feiern können. Es ist absolut lohnenswert, sich immer wieder an die damaligen Ereignisse und Entwicklungen zu erinnern. Nicht nur weil Kiel ausnahmsweise einmal im Fokus des Weltgeschehens lag, sondern weil es sich um einen echten Umbruch in unserer Geschichte gehandelt hat, der viel Gutes gebracht hat.

    Der Kieler Matrosenaufstand spielte lange Zeit nur eine vergleichsweise geringe Rolle in unserem kollektiven Gedächtnis. Das sollte sich ändern. Die Ausstellungen, die an die Geschehnisse des Jahres 1918 erinnern, wollen wir daher – soweit möglich und sinnvoll – der Öffentlichkeit weiter zugänglich machen. Wenn wir zum Beispiel Texte und Exponate digitalisieren, können wir sie überall und für jeden abrufbar machen. Das wäre eine gute und zukunftsfähige Lösung, wie ich finde, um die Ereignisse von 1918 nicht zu vergessen. Ich habe schon im Vorfeld der Debatte festgestellt, dass die historische Bedeutung des Matrosenaufstandes hier im Hohen Hause durchaus unterschiedlich bewertet wird. Das ist politisch ja auch irgendwie nachvollziehbar und nicht weiter dramatisch. Was uns aber sicherlich eint, ist die Tatsache, dass uns dieses Ereignis von vor 100 Jahren auch in diesen bewegten Zeiten einige wesentliche Dinge wieder vor Augen führt: Wir können alle miteinander sehr froh sein, dass wir heute leben und nicht damals. Heute könnte es wohl nur noch einen Aufstand der Marineangehörigen geben, weil es an einsatzbereiten Schiffen mangelt. Die entscheidende Botschaft für meine Fraktion lautet: Frieden, Freiheit und Demokratie haben einen extrem hohen Wert, sind aber leider nicht selbstverständlich, sondern müssen immer verteidigt oder erkämpft werden.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 07.11.2018

    Oliver Kumbartzky zu TOP 36 „Gänsemanagement Schleswig-Holstein“

    In seiner Rede zu TOP 36 (Mündlicher Bericht zum Gänsemanagement Schleswig-Holstein) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und agrarpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „Das Gänsemangement stellt uns jede Saison wieder vor die Herausforderung, ein konfliktarmes Nebeneinander von Artenschutz und dem Schutz der Interessen der Landwirte zu erwirken. Durch das Dauerproblem Gänsefraß, besonders durch Grau- und Nonnengänse, wird die Landwirtschaft massiv geschädigt. Gerade Schleswig-Holstein als Drehscheibe des internationalen Gänsedurchzugs muss sich deutlich und verbindlich mit seiner Verantwortung gegenüber der Landwirtschaft auseinandersetzen. Wenn wir berücksichtigen, dass die Population der beiden häufigsten Gansarten jährlich um zehn Prozent ansteigt, kann dies denklogisch nur zur Konsequenz haben, dass wir unter dem Gesichtspunkt des Artenschutzes das Gänsemanagement anpassen müssen, denn von Artenrückgang kann hier keine Rede sein! 

    Wir dürfen die Landwirte mit den Folgen, die der Naturschutz nach sich zieht, nicht alleine lassen. Hier gilt es, ein geeignetes, erforderliches und angemessenes Regulativ zu finden, das ergänzend zu den bereits getroffenen Mitteln – wie dem umfassenden Monitoring – hinzugezogen werden kann. Es ist kaum vermittelbar, dass der konstante Populationsanstieg keine dynamische Neubewertung der internationalen Konventionen und der Europäischen Vogelschutzrichtlinie nach sich zieht. Wenn die konsequente Umsetzung des Artenschutzes kausal für die steigenden Probleme und Zwangslagen der Landwirte durch Gänsefraß wird, verkennen wir die Schutzbedürfnisse der Landwirtschaft.

    Die empfindliche Dynamik braucht eine ausgleichende Regulierung. Das ist unsere Herausforderung. Doch konkret die Nonnengans ist eine europarechtlich geschützte Tierart. Die effektive Bejagung ist juristisch gesperrt und nur als Vergrämungsmethode möglich, um die Tiere auf bestimmte, vorgesehene Flächen zu dirigieren. Das Vergrämen durch den Abschuss von einzelnen Gänsen zeigt nur für die Flächen Erfolg, von denen die Gänse dadurch konsequent ferngehalten werden, nicht aber für umliegende Flächen, auf die die Vögel ausweichen. Das Aufscheuchen steigert sogar den Energiebedarf. Je häufiger Gänse vertrieben werden, desto mehr müssen sie fressen. Ein Zirkelschluss.

    Die richtige Mischung aus Lenkung, Duldung und Regulation der Gänsebestände muss langfristig erklärtes Ziel eines guten Gänsemanagements sein. Mittelfristig sind die Entschädigungszahlungen ein therapeutisches Instrument. Aber auch hier sei zu berücksichtigen, dass zweckgerichtete Entschädigungen keinesfalls zu einer Befriedung führen können. Zum einen wollen die Landwirte ihre Flächen selbst bewirtschaften, statt zunehmend von staatlichen Zahlungen abhängig zu sein. Zum anderen wird die unzureichende Höhe der Entschädigungszahlungen für Fraßschäden kritisiert. Hier könnte die Landesregierung kurzfristig ansetzen. Analog zur Entschädigung für Kormoranschäden wäre eine europäische Kofinanzierung denkbar. Diese müssen flankiert werden von effektiven Managementmaßnahmen, auch auf internationaler Ebene. Der ‚Gesprächskreis Wildgänse in der Landwirtschaft‘ muss dabei konstruktiv einbezogen werden. Nur gemeinsam können wir effektiv handeln. Es ist jetzt die Aufgabe der Landesregierung mit sachlich angemessenen Instrumenten dafür zu sorgen, dass die Balance sich nicht weiter zu Ungunsten der Landwirte verschiebt.“

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  • 07.11.2018

    Jan Marcus Rossa zu TOP 33 „Vorbereitung eines Landesaufnahmeprogramms für 500 Flüchtlinge"

    In seiner Rede zu TOP 33 (Bericht der Landesregierung zur Vorbereitung eines Landesaufnahmeprogramms für 500 Flüchtlinge) erklärt der migrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    „Ich danke dem Innenministerium für seinen Bericht zum Landesaufnahmeprogramm, das nun auf den Weg gebracht ist. Angesichts des Elends und der Nöte, die Millionen von Menschen weltweit zur Flucht aus ihrer Heimat zwingen, ist es für mich außerordentlich wichtig, dass Schleswig-Holstein mit gutem Beispiel vorangeht und einen Beitrag leistet, der über das hinausgeht, was auf EU-Ebene vereinbart ist. AfD und Rechtspopulisten werden in diesem Land nicht verhindern, dass wir besonders schutzbedürftigen Menschen wenigstens in einem bescheidenen Ausmaß Hilfe gewähren und diese Menschen in unserem Land aufnehmen.

    Richtig ist auch, dass wir unser Landesaufnahmeprogramm in das sogenannte EU-Resettlement-Programm einbetten. Wobei ich an dieser Stelle nicht auf den Hinweis verzichten will, dass das Landesaufnahmeprogramm kein Resettlement, also keine Neunansiedlung im Wortsinne ist, durch die ein dauerhafter Aufenthalt in Deutschland begründet wird. Wir bieten mit unserem Programm humanitäre Aufnahmen an, mit der für die Dauer der Schutzbedürftigkeit ein vorübergehender Schutz gewährt wird. Dieser Unterschied hat seine Ursache im Bundesrecht, da Neuansiedlungen auf Landesebene rechtlich nicht möglich sind. Zwar bezeichnet die EU ihr Programm selbst als Resettlement-Programm. Tatsache ist aber, dass die überwiegende Anzahl der Menschen, denen Schutz gewährt werden soll, nicht neu angesiedelt, sondern aus humanitären Gründen vorübergehend aufgenommen werden. Diese Differenzierung müssen auch wir berücksichtigen, denn sie hat unmittelbaren Einfluss auf den Schutzstatus der Menschen.

    Die zweite und für die schutzbedürftigen Menschen viel wichtigere Frage ist aber, wen wir im Rahmen des Landesaufnahmeprogramms in Schleswig-Holstein aufnehmen wollen. Das wird in jedem Einzelfall eine außerordentlich schwere Entscheidung werden, die für den Einzelnen existentiell ist. Deshalb bin ich dankbar, dass wir vom UNHCR bei diesem Prozess unterstützt werden und das Innenministerium diese Hilfe annimmt. Das EU-Resettlement-Programm sollte schwerpunktmäßig Flüchtlingen in Syrien,   Ägypten, Äthiopien und Niger helfen. Dort ist die Flüchtlingssituation nach wie vor am schwierigsten und Hilfsmaßnahmen haben besonders hohe Priorität. Ich habe mit der Vertreterin vom UNHCR im Sommer die Frage erörtert, welche Regionen ein schleswig-holsteinisches Landesprogramm in den Fokus nehmen sollte. Die Antwort kam schnell und die Begründung war einleuchtend.

    Mit unserem Programm sollten wir in Ägypten und Äthiopien gestrandeten Flüchtlingen helfen. Für diese beiden Regionen sprächen zwei Gründe: Zum einen wäre der administrative Aufwand verhältnismäßig gering, weil sowohl die örtlichen diplomatischen Vertretungen der Bundesrepublik als auch die Behörden vor Ort aufgrund früherer Programme über die notwendigen Erfahrungen verfügen, um ein Aufnahmeprogramm ohne besonders hohen administrativen Aufwand durchzuführen. Zum anderen sei gerade in afrikanischen Ländern der Handlungsdruck besonders hoch, weil die Vereinigten Staaten unter der Trump Administration ihre Hilfsmaßnahmen massiv reduziert hätten und davon insbesondere Flüchtlinge in Afrika besonders betroffen wären. Aus diesem Grunde wäre es besonders wichtig, wenn das Landesaufnahmeprogramm Schleswig-Holsteins besonders schutzwürdige Flüchtlinge aus Ägypten und Äthiopien aufnehmen würde.

    Es freut mich deshalb sehr, dass die Landesregierung der Empfehlung vom UNHCR folgt und sich auf die Aufnahme von besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen konzentriert, die in Ägypten oder Äthiopien gestrandet sind. Wir bitten das Innenministerium, uns in regelmäßigen Abständen über den Fortschritt des Landesaufnahmeprogramms zu unterrichten und ich kann versichern, dass die migrationspolitischen Sprecher der Regierungsparteien dieses Programm aktiv unterstützen werden, wo und wann immer unsere Hilfe gewünscht ist.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 07.11.2018

    Jörg Hansen zu TOP 9 „Änderung des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes“

    In seiner Rede zu TOP 9 (Änderung des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes) erklärt der polizeipolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jörg Hansen:

    „Meine erste Reaktion auf die Forderung der GdP zum Taser als Praktiker war: ‚Taser? Was sollen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte denn noch alles am Gürtel mit sich rumschleppen?‘ Da gibt es mit Schusswaffe, Handschellen und Schlagstock doch bereits genug Dinge. Und tatsächlich sollten wir die Einsatzrealität nicht unberücksichtigt lassen und über mögliche Nachteile sprechen, die ein Taser mit sich bringen kann. Stellen Sie sich vor, Sie werden als Polizistin oder Polizist angegriffen. Sie müssen in Sekundenschnelle entscheiden, welches Mittel zu Abwehr geeignet, angemessen und verhältnismäßig ist. Mehr Auswahl bedeutet, dass Sie die richtige Waffe möglicherweise nicht sofort finden.

    Außerdem führen Kritiker ins Feld, dass die Hemmschwelle für einen Waffeneinsatz sinkt, weil dem Taser häufig eine generelle Harmlosigkeit unterstellt wird. Hier müssen wir die Argumente sachlich gegeneinander abwägen. Wir dürfen nicht pauschalisieren, sondern müssen differenzieren. Im Ernstfall muss ein Polizist eine Waffe benutzen. Und wir müssen uns immer bewusst sein, dass jede Waffe Risiken birgt. Reizmittel können zu schweren Augenverletzungen führen. Der Einsatz des Teleskop-Schlagstocks kann zu blauen Flecken führen und Knochen brechen. Der Taser hingegen führt zu kurzeitigen Lähmungen. Der Angreifer kann schwer stürzen. Der Sturz ist dabei nicht kontrollierbar.

    Auf der anderen Seite ist das pauschale Ablehnen des Tasers schwer vermittelbar. Der Taser ist nämlich ein milderes Mittel als die Schusswaffe. Es ist ein polizeilicher Grundsatz, dass ein Polizeibeamter stets das mildeste Mittel anzuwenden hat. Es gibt viele Befürworter unter den Polizisten, die sagen: Es muss etwas zwischen Schusswaffe und Schlagstock geben. Ich sage aber auch: der Taser ist zwar ein milderes Mittel als eine Schusswaffe, aber eben trotzdem eine Waffe. Und so sollte auch diese mindestens getestet werden, ob sie sich im Polizeialltag bewährt. Positive Effekte sind beispielsweise denkbar, wenn sich der Angreifer noch auf Distanz befindet. Und auch in Situationen, in der der Angreifer eine Stichwaffe trägt, kann ein Tasereinsatz geeignet und angemessen sein.

    Ich möchte das verdeutlichen. Nehmen wir die Entfernung von diesem Rednerpult bis zur Kante des Podests. Übertragen wir diese Entfernung auf eine Einsatzsituation in einer dunklen Gasse. Da wird schon deutlicher, warum ein Schlagstock vielleicht nicht das geeignete Mittel sein kann. Jemand mit einem Messer sollte nicht erst dann gestoppt werden, wenn er in Schlagdistanz ist. Hier müssen wir der Polizistin oder dem Polizisten eine geeignete Option anbieten, die geeignet ist, die wirksam im Sinne einer Mann-Stopp-Wirkung ist und deren Auswirkungen geringer sind als bei einer Schusswaffe.

    Ich habe nie zur Schusswaffe greifen müssen. Aber es gab Situationen, in denen ich ernsthaft überlegen musste, ob ich sie einsetzen muss. Ich sage es in aller Deutlichkeit: Selbst diese Entscheidung ‚Ziehst Du oder nicht?‘ ist enorm belastend und löst etwas in einem aus. Ich erinnere mich an diese Erfahrung als junger Schutzmann. Als die Situation da war, hat man funktioniert. Erst später, vor der Schreibmaschine, fing das große Zittern an. Das trägt man tagelang mit sich rum. Die persönlichen Folgen nach einem Schusswaffengebrauch sind ungleich viel höher und kaum zu vergleichen. Deshalb halte ich es für wichtig, dass wir alles tun, um diese Situationen zu vermeiden.

    Es gibt sehr unterschiedliche Einsatzarten, für die die Polizisten angemessen ausgerüstet werden sollen. Daran sieht jeder, wie wichtig eine differenzierte Auseinandersetzung mit der Thematik ist. So hat ein normaler Streifenpolizist andere Erfordernisse als ein Beamter im SEK. All dies gilt es zu berücksichtigen und gegeneinander abzuwägen. All diese Erfahrungen und Argumente müssen wir sammeln, auswerten und abwägen. Wir müssen das Rad zum Glück nicht komplett neu erfinden. Wir können auf die Erfahrungen anderer Bundesländer zurückgreifen. Risiken und Vorteile können wir umfassend gegeneinander abwägen. Wir müssen uns damit inhaltlich und differenziert auseinandersetzen. Einfache Antworten sind nicht angebracht. Es ist genauso unseriös und durchschaubar wie der Versuch der AfD auf unsere Idee aufzuspringen. Daher bin ich auch der Auffassung, dass unsere Landespolizei, für die wir die Verantwortung tragen, auch selbst Erfahrungen sammeln muss. Ich möchte nicht nur auf die Erfahrungen anderer zurückgreifen.

    Jede Polizeibeamtin und jeder Polizeibeamte wird ernsthaft auf das jeweilige Einsatzmittel vorbereitet. Das neue Einsatztrainingszentrum bei der Polizeidirektion für Aus- und Fortbildung Eutin, aber auch jede Polizeidirektion wird Ihnen einen Einblick verschaffen können, wie intensiv die Schulung stattfindet. Aber aus eigener Erfahrung kann ich Ihnen sagen, wie hoch der Adrenalinspiegel selbst in dieser Trainingssituation steigt.

    Meine Linie in dieser Frage ist schnell zusammenzufassen: Differenzieren statt pauschalisieren! Lassen Sie uns ein Modellprojekt initiieren. Das Thema ist zu vielschichtig für Aktionismus. Zu ernst für verkürzte Botschaften und zu wichtig für politische Effekthascherei.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 07.11.2018

    Jan Marcus Rossa zu TOP 17+34 „Bürgerfreundliche Sprache in der Verwaltung“

    In seiner Rede zu TOP 17+34 (Bürgerfreundliche Sprache in der Verwaltung und Bericht) erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    „Die Forderung der SPD, dass amtliche Bescheide von Landesbehörden an Bürgerinnen und Bürger in rechtsicherer, aber verständlicher Sprache, nachvollziehbar und übersichtlich formuliert werden müssen, sollte für jede Behörde eine Selbstverständlichkeit sein. Und diese Erwartung dürfte wohl auch jeder Abgeordneten in diesem Haus haben.

    Richtig ist auch, dass hier Handlungsdruck besteht, denn Verständlichkeit wird in der Praxis allzu oft nicht erreicht. Jeder, der schon einmal einen Steuerbescheid in den Händen gehalten hat, weiß wovon ich spreche. Die Erläuterungen und Hinweise in Steuerbescheiden – aber nicht nur dort – sind häufig nicht nur schwer verständlich, sondern werden von vielen Bürgerinnen und Bürgern als Kauderwelsch wahrgenommen. Die Inhalte erreichen damit häufig den Adressaten tatsächlich nicht mehr. Ein unhaltbarer Zustand!

    Fehlende Verständlichkeit ist gerade beim Verwaltungshandeln ein gravierendes rechtsstaatliches Problem. Mit ihren Bescheiden setzen Behörden geltendes Recht um. Bürgern wird mit Verwaltungsakten ein bestimmtes Handeln erlaubt, abverlangt oder auch verboten.

    Aus dieser Funktion des Verwaltungshandelns hat sich allerdings eine Verwaltungssprache entwickelt, die sehr stark juristisch geprägt ist und durch die Verwendung von Fachsprache und Fachbegriffen regelmäßig zu Verständnisproblemen führt.

    Ich will das mit einem kleinen Beispiel deutlich machen. In einem abfallrechtlichen Bescheid hieß es: 

    ‚Hinsichtlich der Abfalltrennung und Entsorgung der bei Ihnen anfallenden Abfälle haben Sie die Möglichkeit, die Getrennthaltung am Entstehungsort verschieden zu organisieren und umzusetzen.‘

    Aha! Der angesprochene Bürger wusste jetzt sicherlich ganz genau, was die Behörde von ihm erwartete. Wie vermeidet man nun solche Stilblüten? Wie bewegt man Behörden, sich bürgerfreundlich und verständlich auszudrücken, damit Inhalte von den Bürgerinnen und Bürgern unproblematisch und ohne fremde Hilfe verstanden werden?

    Schon heute gibt es rechtliche Bestimmungen, die den Behörden die Pflicht auferlegen, sich verständlich auszudrücken. Zu nennen ist hier § 37 VwVfG des Bundes und der dort geregelte Bestimmtheitsgrundsatz. Das OVG Nordrhein-Westfalen hat hierzu entschieden, dass ein Verwaltungsakt aus sich heraus verständlich sein muss. Von den Adressaten könne nicht verlangt werden, dass sie unter Hinzuziehung eines Dritten erforschen müssen, was die Behörde von ihnen verlangt.

    Es wäre vielleicht schon hilfreich, den Verwaltungsbehörden die Bedeutung solcher Rechtsvorschriften und die dazu ergangene Rechtsprechung bewusst zu machen.

    Es dürfte auch sinnvoll sein, diese verwaltungsrechtliche Vorschrift zu schärfen und quasi zu einem AGB-Recht für Verwaltungshandeln auszubauen, so dass Bescheide und sonstige Verwaltungsakte stets einer strengen Inhaltskontrolle zu unterziehen sind.

    In der Privatwirtschaft ist das mittlerweile ein erprobtes Mittel, um sicherzustellen, dass vorformulierte Verträge klar und unmissverständlich abzufassen sind, weil sie anderenfalls im Zweifel zu Lasten des Verwenders ausgelegt werden.

    Ein solches Prinzip wäre auch bei Verwaltungsakten möglich. Lassen Sie uns gerne im Innen- und Rechtsausschuss diese Idee gemeinsam vertiefen und vielleicht gelingt es uns, hier einen kreativen Lösungsansatz zu entwickeln, der über die pauschale aber doch sehr unbestimmte Forderung der SPD hinausgeht. 

    Erlauben Sie mir zum Schluss noch einen Hinweis: Verständlichkeit darf nicht über alles gehen! Wir müssen uns stets bewusst machen, dass Verwaltungshandeln vor allen Dingen rechtmäßig sein muss. Daher muss jede Anpassung der Verwaltungssprache ihre Grenze dort finden, wo Vereinfachungen zu falschen oder missverständlichen Aussagen führen. Dort, wo eine sprachliche Vereinfachung nicht möglich ist, muss es bei der rechtlich zutreffenden und vielleicht komplexeren Sprache bleiben. Hier wird ein Abwägungsprozess stattfinden müssen und im Zweifel muss der Formulierung der Vorzug gegeben werden, mit der die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns gewährleistet wird, auch wenn das auf Kosten der Verständlichkeit zu gehen scheint.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 07.11.2018

    Jan Marcus Rossa zu TOP 16 „Gegen Verschärfungen der ‚Mietpreisbremse‘“

    In seiner Rede zu TOP 16 (Investitionsklima auf dem Wohnungsmarkt verbessern – gegen weitere Verschärfungen der „Mietpreisbremse“) erklärt der wohnungsbaupolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    „Ein wirklich bemerkenswerter Antrag der AfD. Dieser ist ein Musterbeispiel dafür, wie man versucht, sich die Arbeit des politischen Gegners zu eigen zu machen. Haben Sie, sehr geehrte Kollegen der AfD, nicht mitbekommen, wie sich das Land Schleswig-Holstein zur Frage der Mietpreisbremse verhalten will?

    Ich empfehle die Lektüre des Koalitionsvertrags. Bereits im Frühsommer letzten Jahres war die Entscheidung getroffen worden, dass die Landesregierung und die Koalition in Schleswig-Holstein die Mietpreisbremse und auch die Kappungsgrenzen ablehnen und diese Instrumente, die sich als untauglich erwiesen haben, durch geeignetere Instrumente ersetzt werden sollen. Nur so werden wir einer unerwünschten Preisentwicklung auf dem Wohnungsmarkt in Schleswig-Holstein entgegenwirken und sicherstellen, dass ausreichend geeigneter Wohnraum zu bezahlbaren Mieten unseren Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung steht.

    Damit steht aber auch fest, dass das Land Schleswig-Holstein den jetzt anstehenden Änderungen bei der Mietpreisbremse im Bundesrat die Zustimmung verweigern wird. Dafür hätte es des AfD-Antrags nicht bedurft. Sie sind wieder einmal zu spät dran und ich hoffe, dass sich auch in Ihrem Fall die Prophezeiung bewahrheiten wird, die Michail Gorbatschow zugeschrieben wird: "Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben!"

    Der Antrag der AfD erweist sich vor diesem Hintergrund inhaltlich als Plagiat und ist der untaugliche Versuch, ein Thema zu besetzen, das durch die Koalition längst abgeräumt ist. Da die Wohnungsproblematik allerdings immense Bedeutung hat, haben wir uns entschieden, den Antrag der AfD nicht einfach abzulehnen. Das wäre ein schlechtes Signal an die Bürgerinnen und Bürger, die von uns Abgeordneten erwarten, dass wir gerade in der Wohnungspolitik die Sorgen und Nöte aufgreifen und Lösungen entwickeln, um den offenkundigen Problemen auf dem Wohnungsmarkt mit effektiven Maßnahmen zu begegnen.

    Und auch hier verrate ich kein Geheimnis, dass nach Auffassung der Freien Demokraten ordnungspolitische Instrumente in diesem Feld ungeeignet sind und in der Vergangenheit nur sehr selten eine Erfolgsgeschichte geschrieben haben. Langfristig und nachhaltig wirkende Korrekturen von Fehlentwicklungen auf dem Wohnungsmarkt werden wir durch Gebote und Verbote nicht effektiv erreichen. Die Mietpreisbremse ist durchaus ein Paradebeispiel für das Versagen ordnungspolitischer Zwangsmaßnahmen.

    Deshalb lassen Sie uns in einen konstruktiven Dialog eintreten und gemeinsam effektive Lösungen diskutieren, die uns tatsächlich voranbringen. Und lassen Sie uns auf Anträge verzichten wie den heutigen Antrag der AfD, der nichts weiter ist, als der verzweifelte Versuch, Aufmerksamkeit zu erregen. Leider entlarvt dieser Antrag Ihre Inkompetenz und Einfallslosigkeit! Und das ist der einzig positive Effekt in der heutigen Debatte.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 07.11.2018

    Oliver Kumbartzky zu TOP 18 „Deutsches Institut für Tourismusforschung“

    In seiner Rede zu TOP 18 (Deutsches Institut für Tourismusforschung) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und tourismuspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „Das Institut für Management und Tourismus (IMT) an der FH Westküste strebt eine Weiterentwicklung zum Deutschen Institut für angewandte Tourismusforschung an. Das verdient politischen Rückenwind und Unterstützung, gerade auch mit Blick auf die anstehenden Gespräche über eine neue Zielvereinbarung der FHW mit dem Land. Daher unser Antrag.

    Kurz zur Ausgangssituation: Das IMT wurde zum 01.06.2006 im Rahmen des Projektes ‚Aufbau eines Kompetenzzentrums für betriebswirtschaftliche Tourismusforschung und -qualifizierung‘ gegründet und ist mit Ablauf des Förderzeitraums am 31.12.2008 als In-Institut der Fachhochschule Westküste verankert worden. Im Laufe seines zwölfjährigen Bestehens hat sich das IMT zum größten In-Institut im Bereich Tourismus in der deutschen Hochschullandschaft entwickelt. Um nur eine Zahl zu nennen: In den Jahren 2006 bis 2016 hat das IMT Drittmittel inklusive Fördermittel von über 7,5 Millionen Euro netto akquiriert.

    Das IMT setzt seit dem Jahr 2009 in Ergänzung seines bis dahin gelegten regionalen und bundeslandweiten Fokus gezielt auch auf eine stärkere bundesweite Ausrichtung der Forschungs- und Transferaktivitäten. Aktuell wurde gerade eine deutschlandweite Analyse über Geschäftsreisen fertiggestellt. Mit seinen Aktivitäten hat das IMT Know-how- und Mittelzuflüsse nach Schleswig-Holstein generiert und Erkenntnisgewinne durch bundesweit ausgerichtete FuE-Projekte erzielt. Außerdem wurde durch das IMT die bundesweite Positionierung der Fachhochschule und Schleswig-Holsteins als Wissenschaftsstandort gestärkt. Professor Dr. Bernd Eisenstein und sein Team leisten also seit jeher ganze Arbeit, die unseren Dank und Respekt verdient.

    Eine Weiterentwicklung zu einem Deutschen Institut ist daher logisch, sinnvoll und unterstützenswert. Durch die Weiterentwicklung lässt sich ein Schub für die FHW und den Forschungsstandort Schleswig-Holstein erwarten. Allein durch die Namensgebung ‚Deutsches Institut‘ ist von einer Aufmerksamkeitssteigerung auszugehen, die zur Profilierung gegenüber konkurrierenden Fachhochschulen mit touristischen Inhalten beiträgt. Die Installierung eines Instituts für Tourismusforschung bedeutet aber nicht nur eine weitere Aufwertung des IMT und der Fachhochschule, sondern auch eine Stärkung im Wettbewerb um Studenten für den Fachbereich Internationales Tourismusmanagement.

    Über den Zugang zu neuen Forschungsmärkten, Know-how-Zuflüsse nach Schleswig-Holstein und die Generierung von Erkenntnisgewinnen durch bundesweit und international ausgerichtete FuE-Projekte kann ein Beitrag zur Stärkung des Wissenskapitals in Schleswig-Holstein geleistet werden. Die zusätzliche Kompetenz soll dabei sowohl der Tourismuswirtschaft des Landes als auch den handelnden Akteuren in Politik und Verbänden zugutekommen. Als Deutsches Institut soll die Zusammenarbeit mit Partnern wie der Tourismus-Agentur Schleswig-Holstein, dem Tourismusverband Schleswig-Holstein oder dem Tourismus-Cluster Schleswig-Holstein intensiviert werden, um Ergebnisse der Arbeit des Instituts gezielter im Land verfügbar zu machen.

    Davon profitiert nicht nur die Tourismusforschung. Davon profitiert auch Schleswig-Holstein ganz enorm. Denn es ist ja allen bewusst, wie wichtig der Tourismus für unser Land ist. Er ist einer der zentralen Wirtschaftszweige im Land. Monat für Monat können wir uns über neue Übernachtungsrekorde freuen. Die Nachfrage nach Urlaub im echten Norden ist ungebrochen – was uns alle hier wahrscheinlich nicht verwundert. Aber genau das ist auch ein weiterer Grund, warum ein solches Deutsches Institut für Tourismusforschung so gut nach Schleswig-Holstein passt. Wo, wenn nicht hier ist der richtige Standort.

    Dass Heide ein attraktiver Studienstandort ist, kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen. Ein Deutsches Institut wird einen zusätzlichen Betrag leisten, die Fachhochschule noch offensiver als attraktiven Studienstandort mit aktuellen und praxisrelevanten Lehrinhalten, generiert aus anwendungsorientierter Forschung, zu positionieren.

    Von morgen bis Samstag ist die FH Westküste übrigens Gastgeber der Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Tourismuswissenschaft e.V. (DGT). Ein heutiger Landtagsbeschluss zum Thema Deutsches Institut würde daher prima passen. Ich beantrage deshalb Abstimmung in der Sache und werbe selbstverständlich um Zustimmung. Und schon jetzt wünsche ich allen Beteiligten von der FHW, dem IMT und dem Bildungs- und Wissenschaftsministerium gute Verhandlungen in Sachen Zielvereinbarung und gutes Gelingen bei der – gerne auch zügigen – Weiterentwicklung des IMT zum Deutschen Institut für angewandte Tourismusforschung. Ich danke allen Beteiligten für ihr Engagement!“

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  • 08.11.2018

    Jan Marcus Rossa zu TOP 19 „Landespreis für Baukultur“

    In seiner Rede zu TOP 19 (Landespreis für Baukultur und Innovationen im Wohnungs- und Städtebau) erklärt der wohnungsbaupolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    „Schon das dritte Mal beschäftigen wir uns in dieser Landtagssitzung mit dem Thema Wohnen. Man sieht hieran, wie drängend das Problem ist und wie viele Menschen in unserem Land und in ganz Deutschland auf wirksame Lösungsansätze in der Wohnungspolitik warten. Sogar ein vierter oder fünfter Tagesordnungspunkt zu diesem Thema wäre durchaus angemessen.

    Aber wichtiger als die Anzahl der Tagesordnungspunkte ist natürlich die Qualität der Debatte und der Lösungsvorschläge. Den vorliegenden Antrag der Sozialdemokraten begrüße ich ausdrücklich! Er unterscheidet sich wohltuend von der sonst üblichen Beschwörung längst gescheiterter Instrumente wie der Mietpreisbremse. Innovationen im Wohnungs- und Städtebau mit einem Landesbaupreis zu fördern, wird unsere Probleme zwar nicht über Nacht lösen. Aber wir erhalten die Chance, neue Potentiale zu ergründen und zu erforschen. Ich bin zuversichtlich, dass uns ein solcher Wettbewerb bei der Problemlösung voranbringen kann und wird. Wir werden Ideen einsammeln und neue Lösungsansätze erschließen, von denen wir heute noch gar nichts wissen. Die Lust auf Innovation und Neugier auf unbekannte Wege gehören zur DNA meiner Partei.

    Wäre es nicht schon der Wahlspruch der Freien Demokraten, wäre der Slogan „Denken wir neu!“ eine passende Überschrift für den Antrag gewesen. Kurzum: Wir begrüßen und unterstützen Ihren Antrag im Grundsatz. Ich glaube, es lohnt sich aber, wenn wir gemeinsam im Ausschuss nochmals über die genaue Ausgestaltung eines solchen Preises reden. Nach meiner Vorstellung sollte ein solcher Preis als Wettbewerb ausgestaltet werden. Die genaue Aufgabenstellung sollte jährlich neu definiert und festgelegt werden. Hierfür und für die Preisvergabe sollten wir eine Expertenkommission einrichten. Dieser Kommission sollten nicht nur Vertreter der Architektenkammer angehören, sondern auch Vertreter der Wohnungswirtschaft, der Bauwirtschaft und der Wissenschaft. Mit einer solchen Besetzung würden wir sicherstellen, dass ökonomische und soziale Aspekte neben denen der Baukultur bei der Ausschreibung und der Preisverleihung Berücksichtigung finden.

    Der Handlungsdruck, da sind wir uns alle einig, endlich mehr Wohnraum zu schaffen, ist enorm. Neue, innovative Konzepte für preiswerten und dennoch modernen Wohnungsbau werden dringend gebraucht, und wenn wir neue Ideen durch einen Wettbewerb gewinnen können, dann lassen Sie uns zeitnah beginnen. Lassen Sie uns den Antrag konstruktiv im Innen- und Rechtsausschuss weiter beraten. Ich freue mich auf einen konstruktiven Gedankenaustausch und bin neugierig, welche innovativen und zukunftsorientierten Ideen aus der Praxis kommen.“

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  • 08.11.2018

    Anita Klahn zu TOP 12+24 „Einführung einer verpflichtenden Kita-Datenbank“

    In ihrer Rede zu TOP 12+24 (Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und –pflegestellen und Einführung einer verpflichtenden Kita-Datenbank) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und kitapolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    „Kinder sind unsere Zukunft. Wir wollen junge Menschen ermutigen, Familien zu gründen und Kinder zu bekommen. Aber sie sollen dabei keine Zukunftsängste haben müssen; keine Sorgen, ob die Familiengründung finanziell machbar ist und sie dürfen sich nicht sorgenvoll fragen müssen, ob es gelingt, Familie und Beruf miteinander zu verbinden. Es ist daher eine gemeinsame Aufgabe von Politik und Gesellschaft, Familien zu unterstützen. Erfolgreiche Familienpolitik unterstützt junge Familien im Alltag und orientiert sich konkret an deren Bedürfnissen. Das traditionelle Familienmodell ist nicht mehr vorherrschend. Sowohl Väter als auch Mütter gehen einer Erwerbstätigkeit nach. Die Arbeitswelt erfordert heute eine große zeitliche und auch räumliche Flexibilität.

    Um also Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren, braucht es häufig großes organisatorisches Geschick. Vor allem wenn die Kinder klein sind und damit ein hoher Betreuungsbedarf besteht. Gute und familienunterstützende Politik lässt sich also auch daran messen, ob sie die Verantwortung für ein gut ausgebautes, bezahlbares und vor allem verlässliches Betreuungsangebot übernimmt, welches auch ein individuelles Wunsch- und Wahlrecht den Eltern ermöglicht.

    An dieser Stelle möchte ich kurz auf den Antrag des SSW eingehen. Ihr Antrag greift einen für Eltern sehr wichtigen Punkt auf, nämlich das Wunsch- und Wahlrecht. Wir haben dieses sehr wichtige Recht auf unserer Agenda, aber ich möchte es ehrlicherweise in den bereits laufenden Gesamtprozess unserer großen Kita-Reform einbinden. Denn um die Umsetzung sicherzustellen, brauchen wir eine bessere Bedarfsplanung als bisher. Und für diese brauchen wir die flächendeckende und nunmehr auch verpflichtende Kita-Datenbank, die seit Mitte 2016 als sogenanntes Kita-Portal modellhaft erprobt ist. Gestartet ist sie mit 60 Kindertageseinrichtungen, inzwischen nutzen 795 Kindertageseinrichtungen und 277 Tagespflegepersonen diese Datenbank. Die Kita-Datenbank soll den Familien die Suche nach einer für sie geeigneten Betreuung erleichtern, ihnen freie Kapazitäten aufzeigen. Alle wichtigen Informationen über Öffnungszeiten, pädagogische Konzepte, Barrierefreiheit und Kosten sollten hinterlegt sein. Aktuell ist nur die Bewerbung für einen Betreuungsplatz möglich, aber perspektivisch sollte es auch die Anmeldung sein.

    Gleichzeitig dient die Datenbank den Trägern und Kommunen als verlässliche Grundlage für die Bedarfsplanung, denn sie beinhaltet Auswertungsmöglichkeiten im Bereich der Statistiken auf Gemeinde- und Trägerebene. So können beispielsweise die Kinder- und Jugendhilfestatistik automatisch erstellt werden, aktuelle Wartelisten geführt, freie Plätze in der Kita angezeigt, Soll-/Ist-Vergleiche bei der Belegung, Berichte über die Anzahl auswärtiger Kinder oder Berichte über die Anzahl der betreuten Integrations-Kinder dargestellt werden. Und daraus ergibt sich auch die Notwendigkeit, dass alle Einrichtungen erfasst sind. Eltern haben damit einen umfassenden Überblick und können ihre Wahl treffen. Kommunen erkennen frühzeitiger konkrete Bedarfe und können reagieren. Ich verbinde damit die Hoffnung, dass Eltern nicht mehr verzweifelt auf den erlösenden Bescheid warten müssen, ob sie überhaupt einen Betreuungsplatz bekommen, und ob sie ihre berufliche Tätigkeit fortführen können.

    Gute und familienunterstützende Politik erkennt, was Familien wollen. Ich denke, dass ich für alle Fraktionen sagen kann, dass wir diese Verantwortung gemeinsam tragen und nach Lösungen suchen. Denn anders können wir die große Kita-Reform nicht nachhaltig gestalten. Daher spreche mich für eine Ausschussüberweisung des SSW-Antrags aus. Unserem Antrag könnte man zustimmen, aber auch hier ist eine Beratung im Ausschuss möglich.“

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  • 18.07.2018

    Jörg Hansen: Eine gute Landespolizei braucht beste Ausbildung

    Anlässlich der heutigen Berichterstattung zur Neustrukturierung der Poli-zeiausbildung in Schleswig-Holstein, erklärt der polizeipolitische Sprecher, Jörg Hansen:

    „Der Vorstoß von Innenminister Grote ist zu begrüßen. Wir werden jede Verbesserung der Polizeiausbildung mittragen und sind gespannt auf das in Aussicht gestellte Konzept zur Neustrukturierung der Polizeiausbildung. In-wieweit hierin schon eine wirksame Konsequenz hinsichtlich der im Raume stehenden Vorwürfe um die Polizeischule in Eutin gesehen werden kann, wird sich zeigen. Der Innenminister verweist zurecht darauf, dass der Sach-verhalt noch nicht hinreichend geklärt ist.

     

    Nicht nur vor dem Hintergrund der Vorkommnisse in der PDFAB in den letz-ten Monaten macht es Sinn über neue Strukturen bei der Polizeiausbildung zu diskutieren. Für uns Freie Demokraten hat die personelle Aufstockung der Landespolizei weiterhin Priorität. Die damit verbundene fortlaufende Ausweitung der Ausbildungskapazitäten macht es unausweichlich auch über eine Anpassung der Ausbildungsstrukturen zu reden.

    Dass nunmehr auch die Wasserschutzpolizei sichtbar gestärkt werden soll, ist ein starkes und richtiges Signal. Wir Freie Demokraten haben den Kahl-schlag bei der Wasserschutzpolizei im „Land zwischen den Meeren“ für einen fatalen Irrweg gehalten und stets hart kritisiert. Es ist gut, dass dieser Irrtum korrigiert wird.“

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  • 08.11.2018

    Anita Klahn zu TOP 23+27 „MSA Mathematik/ Vorschulklassen an Grundschulen einrichten“

    In ihrer Rede zu TOP 23+27 („Gutachten ernst nehmen, Schülerinnen und Schüler schützen“ und „Vorschulklassen an Grundschulen einrichten“) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    „Ich komme zunächst zum Antrag der SPD. Ich verstehe den Zweck Ihres Antrags nicht. Wie lange wollen sie noch die Sau ‚Mittlerer Schulabschluss‘ (MSA) durchs Dorf treiben? Eingehend haben wir die Thematik im Ausschuss behandelt. Und das, wie ich finde, in konstruktiver Art und Weise. Eingehend haben sich auch Bildungsministerium, Schulen und Eltern über die Sachlage ausgetauscht. Auch dies, wie ich finde, sehr konstruktiv. 

    Das Bildungsministerium hat auch Konsequenzen aus den schlechten Prüfungsergebnissen gezogen. So soll etwa das Fortbildungsangebot für Lehrer besser werden, das leider bisher nur spärlich angenommen wurde. Außerdem wird VERA 6 Mathematik verpflichtend, um frühzeitig Defizite bei Schülern feststellen zu können. Das Problem der schlechten Ergebnisse waren ja nicht zu schwere Aufgaben. Das hat das IPN auch in einem Gutachten bestätigt. Das Problem war eine ausbaufähige Vorbereitung in den Jahren vor dem Abschluss. Dieses wurde auch von Prof. Köller angemahnt. Später, im Abschlussjahr, lassen sich Defizite kaum mehr ausgleichen. Dann kommt das Prinzip ‚Teaching-to-the-test‘ zum Einsatz. Dieser Mut zur Lücke war eine wesentliche Ursache für das schlechte Abschneiden einiger Schülerinnen und Schüler.

    Warum die Opposition das Thema MSA weiterhin politisch skandalisieren möchte, ist nicht nachvollziehbar. Fehlt es Ihnen an bildungspolitischen Sachthemen? Viele der Schülerinnen und Schüler, die jetzt ihren Abschluss geschrieben haben, haben ihre Schullaufbahn durchlaufen als SPD und SSW in bildungspolitischer Verantwortung waren. Man könnte also, um auf Ihren Antrag zu kommen, feststellen: Natürlich lag es nicht nur an Schülern und Lehrern, dass die MSA-Ergebnisse schlecht ausfielen. Es gibt auch eine politische Verantwortung – die der letzten Regierung. Oder wollten Sie mit Ihrem Antrag suggerieren, die Antwortet müsse lauten: Frau Ministerin Prien sei verantwortlich oder die Kommission, die die Prüfungen erstellt? Dann haben Sie während der Ausschussberatungen geschlafen oder das Problem nicht verstanden. Wir sollten den Antrag des SSW und der SPD ablehnen, da er substanzlos ist und offenbar nur dazu dienen soll, schlechte Schulnoten politisch zu instrumentalisieren.

    Ich komme zum AfD-Antrag. Er zeigt, was wir alle schon wussten: Mit der bildungspolitischen Kompetenz der AfD ist es nicht weit her. Bildungspolitischen Anachronismus nenne ich das, was sie uns regelmäßig präsentieren. Mir drängt sich der Eindruck auf, dass die AfD gar nicht weiß, wie frühkindliche Bildung aufgestellt ist, wie engagiert Kinder heutzutage in der Kita auf die Schule vorbereitet werden. Es ist sicher ausbaufähig, aber in Wahrheit gibt es beispielhafte Kooperationen von Kitas und Grundschulen, um den Übergang von der Kita in die Schule vorbildlich auszugestalten. Die Kita ist heute keine reine Verwahranstalt mehr wie es vielleicht der alte Kindergarten mal war. Früherkennung, Entwicklungs-, Sprach- und Lernförderung spielen heute eine weit größere Rolle. Ein enger Austausch der Erzieherinnen und Erzieher mit den Eltern wird heute eingefordert. Und es gibt ein weiteres und wie ich finde sehr gewichtiges Problem, das sie außer Acht lassen: Eltern brauchen verlässliche und auch ausgeweitete Betreuungszeiten, um Beruf und Familie unter einen Hut zu bekommen. Dafür haben Bund, Land und Kommunen in den letzten Jahren Strukturen geschaffen. Schulen können dieses derzeit nicht leisten, und zwar weil es schlichtweg nicht diese flexible Infrastruktur, also weder die Räume noch das Personal gibt. Kurzum: Eine Vorschule à la AfD folgt der Idee aus dem letzten Jahrhundert. Das braucht niemand. Wir sollten den AfD-Antrag ablehnen. Denn Schleswig-Holstein ist im 21. Jahrhundert viel weiter.“

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  • 08.11.2018

    Kay Richert: Rendsburger Kanaltunnel muss zuverlässig nutzbar sein

    Anlässlich des heute vom Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt vorgestellten Zwischenstands zur Sanierung des Rendsburger Kanaltunnels erklärt der wirtschafts- und verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    „Der Nord-Ostsee-Kanal ist für die Schifffahrt und die schleswig-holsteinische Wirtschaft von enormer Bedeutung. Mindestens genauso wichtig ist aber auch, dass es eine zuverlässige, intakte und ausreichend verfügbare Verkehrsinfrastruktur zur Über- und Unterquerung des Kanals gibt. Die vom UV Nord vorgetragenen täglichen Schäden für die Unternehmen in Rendsburg aufgrund von Verkehrsbehinderungen müssen ein Ende haben. Denn dadurch werden wirtschaftliche Potenziale unnötig verbrannt. Daher ist es einerseits erfreulich, dass heute keine weiteren Verzögerungen für die Sanierung des Kanaltunnels bekannt gegeben wurden. Andererseits ist die Sanierung ja bereits wesentlich länger und teurer geworden als ursprünglich geplant.

    Der Bund ist in der Pflicht, seiner Verantwortung für den Nord-Ostsee-Kanal samt seiner Brücken, Tunnel und Fähren proaktiv nachzukommen. Verzögerungen und Einschränkungen, wie wir es nicht nur beim Rendsburger Kanaltunnel, sondern leider bei der gesamten Kanalmodernisierung inklusive der Schleusen erleben, sind inakzeptabel. Es bleibt zu hoffen, dass die neue Autobahn-Infrastrukturgesellschaft des Bundes nicht ähnlich schleppend und nachlässig agieren wird.

    Beim Nord-Ostsee-Kanal sprechen wir im Übrigen nicht von irgendeiner vermeintlichen Lappalie. Es geht hier um die meistbefahrene künstliche Wasserstraße der Welt und die unverzichtbare verkehrliche Anbindung des nördlichen Schleswig-Holsteins an den Rest der Republik. Das muss im Bundesverkehrsministerium dringend bis in die oberste Etage verinnerlicht werden. Wir haben deshalb auch beantragt, die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung in den Wirtschaftsausschuss des Landtages einzuladen, um über die Situation zum Nord-Ostsee-Kanal berichten zu lassen.“

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  • 08.11.2018

    Dennys Bornhöft zu TOP 28 „Winternotprogramm für Obdachlose“

    In seiner Rede zu TOP 28 (Jetzt Winternotprogramm für Obdachlose auf den Weg bringen!) erklärt der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Es gab sehr dunkle Zeiten in Deutschland, in denen soziale Randgruppen, dazu gehörten auch Obdachlose, als sogenannte ‚Asoziale‘ denunziert, verfolgt, inhaftiert und auch ermordet wurden. Dieser Sozialdarwinismus ist leider nicht ganz Geschichte. Seit 1989 wurden in Deutschland 26 Obdachlose von Neonazis umgebracht. Obdachlose werden insbesondere von Rechtsextremisten und Populisten stigmatisiert oder auch für eigene Zwecke politisch missbraucht. In den letzten Jahren stieg die Anzahl vermeintlicher Hilfsvereine, die für ‚deutsche‘ Obdachlose Spenden sammelten, wobei eine Vielzahl der Obdachlosen nicht deutschstämmig ist, so stammt ein großer Teil aus Ost- und Südeuropa. Insofern sind einige Hilfsbekundungen gegenüber Minderheiten wie Wohnungslose mit Vorsicht zu begegnen.

    Wohnen ist in einigen Ballungszentren wieder eine soziale Frage geworden. Diesem Problem wollen Sie von der AfD nun vermeintlich begegnen. Sie schlagen vor, Container, die ursprünglich zur Unterbringung von Flüchtlingen vom Land angeschafft wurden, zu nutzen. Eine unbürokratische Weiternutzung der Wohncontainer für Wohnungslose ist auch unserer Sicht sinnvoll. Diese Maßnahme wird entsprechend in unserem Antrag zu diesem Tagesordnungspunkt befürwortet. Aber: Ihrem Antrag liegt doch in Wahrheit eine andere Äußerung zu Grunde. Nämlich eine der ganz wenigen öffentlichen Äußerungen der AfD-Fraktion zu Sozialpolitik. Gerade erst gab es eine kleine Anfrage vom 01.11.2018 der Abgeordneten Sayn-Wittgenstein ‚Asylbewerber in Pflegeheimen‘, in der die Krankheiten der in Pflegeheimen beschäftigten Asylbewerber abgefragt werden. Das ist Ihr Beitrag zur Pflegepolitik. Ihr Beitrag zum sozialen Zusammenhalt. Politik für die Menschen können Sie einfach nicht. Sie können lediglich Politik gegen Menschen, vor allem gegen vereinzelte Menschengruppen. Solche Alibi-Anträge wie diesen können Sie sich dann eigentlich auch sparen, wenn bei Ihren sonstigen Beiträgen, Anträgen und Anfragen die gleiche menschenausgrenzende Leier kommt.

    Wie man es im Sinne der Sache macht, können sie am Alternativantrag sehen, in dem explizit dargelegt wird, dass die Landesregierung bereits – und das lange vor Ihrem Antrag – die Hilfe für Wohnungslose deutlich erhöht hat. Die Diakonie, die ein etabliertes Winternotprogramm für Obdachlose vorhält, gilt es weiterhin tatkräftig zu unterstützen. Gute Sozialpolitik erkennt man an vorausschauendem Regierungshandeln. Man erkennt es daran, dass keine Bevölkerungsgruppe, sei sie jung, alt, gesund, krank, von hier oder anderswo schlechter gestellt wird. Weder in Anträgen noch in der politischen Debatte. Das fehlt der AfD und unterscheidet sie vom Rest des Parlaments. Hierauf sollte die AfD keinesfalls stolz sein.“

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  • 08.11.2018

    Kay Richert zu TOP 35 „Bericht zum Planungsstand der A20“

    In seiner Rede zu TOP 35 (Bericht zum Planungsstand der A20) erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    „Wir haben von unserem Minister Bernd Buchholz einen Bericht zum Planungsstand der A 20 bekommen, der Vorbildcharakter hat. Denn mit dem vorliegenden Bericht wird ein neues Kapitel aufgeschlagen: Ein Kapitel der Ehrlichkeit und Transparenz, wie es eigentlich seit Beginn der Planungen vor etlichen Jahren hätte selbstverständlich sein sollen.

    Die Wahrheit um die Planungen löst zweifelsohne keine Jubelstürme aus. Aber endlich kommen alle Fakten schonungslos, offen und ehrlich auf den Tisch. Wir Freie Demokraten finden das richtig so. Der Öffentlichkeit werden nicht länger irgendwelche Halbwahrheiten vorgegaukelt wie es in der Vergangenheit mitunter gehandhabt wurde. Dafür gebührt dem Minister unser Dank.

    Eine funktionierende, an den Bedarfen der Menschen ausgerichtete Infrastruktur ist wichtig. Sie sorgt für Lebensqualität und ist Standortfaktor für eine florierende Wirtschaft. Jeder, der in Schleswig-Holstein unterwegs ist, bekommt das vor Augen geführt. Es ist daher ein gutes Zeichen, dass fraktionsübergreifend Einigkeit über die notwendige Fertigstellung der A20 herrscht, so wie es auch in unserem Koalitionsvertrag steht. Dass wir alle gemeinsam dem Projekt den Rücken stärken und für eine schnellstmögliche Realisierung eintreten. Denn in der Vergangenheit ist bekanntlich vieles nicht rund gelaufen. Das wurde bereits mehrfach ausführlich diskutiert. Mit der FDP und Jamaika und mit unserem Minister Bernd Buchholz aber wurde eine Zeitenwende eingeläutet. Fehler und Versäumnisse der Vergangenheit wurden aufgeräumt. Die Fakten liegen jetzt auf dem Tisch und wir können gemeinsam nach vorne schauen.

    Der vorliegende Bericht macht ein grundsätzliches Problem deutlich: Das Planungsrecht in Deutschland macht Großprojekte immer komplexer und anfälliger für Klagen. Warum ist das so? Unser Planungsrecht soll sicherstellen, dass niemand durch staatliche Planungen unangemessen und damit ungerechtfertigt benachteiligt wird. Das Interesse der Allgemeinheit muss gegen das Interesse der Einzelnen abgewogen werden. Die Rechte der ‚Voiceless‘, also z.B. der Tiere und der Pflanzen, werden in diesen Verfahren durch Verbände wahrgenommen, die sich hierauf spezialisiert haben. Und natürlich steht allen Betroffenen zu, die getroffene Verwaltungsentscheidung gerichtlich überprüfen zu lassen (Rechtsweggarantie Artikel 19 Absatz 4 Satz 1 GG). So funktioniert unser Rechtsstaat und so funktioniert er auch gut.

    Aber: Bei vielen Großprojekten wird dieses Verfahren dazu genutzt, das Projekt zu verzögern und es ist in der Öffentlichkeit der Eindruck entstanden, als ob dies nicht mit dem Ziel der gemeinsamen Lösungsfindung und auch nicht aus fachlichen Beweggründen geschieht. Damit können wir nicht zufrieden sein. Selbstverständlich müssen auch die Belange der Verbände angemessen in die Planungen einfließen. Daher ist es vorbildlich wie Minister Buchholz den Dialog zu Bürgern und Umweltverbänden sucht, um im Konsens außergerichtliche Lösungen zu finden. Und ich würde mich freuen, wenn der Umweltminister das Versprechen seines Vorgängers einlöst und bei Umweltbelangen als Unterstützung zur Verfügung steht. Denn schließlich verfolgt die gesamte Landesregierung das Ziel, Projekte wie die A20 so zügig und einvernehmlich wie möglich umzusetzen.

    Trotzdem: Gerade große Projekte dauern in Deutschland viel zu lange. Es kann nicht sein, dass der Bau einer Straße mehr als 30 Jahre dauert. Ich würde mich deswegen sehr darüber freuen, wenn große Infrastrukturprojekte zukünftig durch ein Baugesetz auf den Weg gebracht würden. Ich würde auch gerne das Verfahren an sich verbessern. Natürlich weiß ich, dass die umfängliche Prüfpflicht für Planungen z.B. aus der Staatszielbestimmung zum Schutze der natürlichen Lebensgrundlagen entspringt, wir haben ja ähnliches auch in unserer eigenen Verfassung stehen. Aber ist die generelle Beweislastumkehr im Verfahren geeignet, die besten Lösungen zu finden? Ich glaube, hier muss das Verfahren neu gedacht werden. Durch schnellere Planungsprozesse und weniger Klagen bringen die neuen Projekte nicht nur wesentlich schneller die erwarteten Entlastungen, es können auch viele Steuergelder eingespart werden.

    Apropos Umweltverträglichkeitsuntersuchung: Bei jedem Projekt werden die Auswirkungen auf diverse Schutzgüter untersucht. Da gibt es das Schutzgut Wasser, das Schutzgut Luft, die Schutzgüter Boden, Landschaft, Tiere und Pflanzen. Und es gibt das Schutzgut Mensch. Es gibt die vielen tausend Menschen in den betroffenen Orten, die sich Entlastung durch die A20 dringend ersehnen. Deren Orte heute unter der Last des Durchgangsverkehrs ächzen. Oder die als Pendler in endlosen Staus stehen und Zeit und Gesundheit verlieren. Dieses Schutzgut – diese Menschen – kommen in der Diskussion fast immer zu kurz. Für uns von der FDP sind Menschen nicht nachrangig, wir werden weiter aufpassen, dass ihre Belange nicht unter die Räder kommen.

    Ich bin seit 2017 Abgeordneter. Ich weiß nicht, wer wann was gesagt hat und warum das nun gerade besonders schlimm oder besonders toll ist. Damit möchte ich mich auch nicht beschäftigen. Wir von der FDP wollen nach vorne, wir wollen etwas umsetzen für die Menschen in Schleswig-Holstein. Wir werden weiterhin alles dafür tun, um mit der A20 schnellstmöglich nicht nur bis zur Elbe bei Glückstadt zu kommen, sondern auch unter der Elbe durch bis nach Niedersachsen. Das kann bei guter Vorplanung schnell gehen und bei schlechter Vorplanung mühsam sein. Aber: Wir hängen uns weiter rein, denn von der A20 profitiert ganz Schleswig-Holstein.“

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  • 08.11.2018

    Christopher Vogt zu TOP 3+25 „Vorbeugung von Antisemitismus in der Schule“

    In seiner Rede zu TOP 3+25 (Zustimmungsgesetz zum Vertrag über die Förderung des jüdischen Lebens und Antrag zur Vorbeugung von Antisemitismus in der Schule) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Antisemitismus hat keinen Platz in unserer Gesellschaft. In diesen Tagen wird uns wieder sehr bewusst, wohin Menschenfeindlichkeit im Allgemeinen und Hass gegenüber Juden im Besonderen führen kann. 80 Jahre ist das Reichspogrom vom 9. November 1938 nun her. Daran zu erinnern ist aus unserer Sicht ungeheuer wichtig. Ich ärgere mich darüber, wenn gelegentlich so getan wird, als wäre Antisemitismus in Deutschland kein großes Problem mehr. Die Zahlen, die dazu vorliegen, sprechen eine andere Sprache. Eine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion ergab: In Schleswig-Holstein gab es seit 2010 fast 300 antisemitische Straftaten. Einige davon waren gewalttätige Übergriffe.

    Wer genau hinsieht, erkennt das Problem auch abseits der Statistiken. Dass zum Beispiel seit vielen Jahren vor der Lübecker Synagoge Polizisten stehen müssen, um diese zu schützen, ist doch eine Schande für unsere Gesellschaft. Nationalistische, ausgrenzende Tendenzen machen sich leider überall wieder verstärkt breit – in Deutschland, im europäischen Ausland und auch darüber hinaus. Die liberale Gesellschaft ist leider ernsthaft in Gefahr und deshalb muss man etwas tun. Insbesondere dann, wenn sich Menschen in Deutschland nicht mehr trauen, sich offen zu ihrem Glauben zu bekennen. Wenn man Angst haben muss, z.B. in Berlin mit der Kippa vor die Tür zu gehen, dann läuft hier etwas ganz gewaltig falsch. Wenn zum Beispiel auf Demonstrationen auf unseren Straßen offen antisemitische Parolen gerufen werden, müssen wir uns dagegen wehren. Da muss dann eben auch die Polizei konsequent einschreiten.

    Es gibt Antisemitismus am rechten und am linken Rand, bei fundamentalen Christen und Muslimen, aber teilweise auch in der Mitte der Gesellschaft. Deshalb ist Prävention so wichtig. Je früher man damit beginnt, desto besser. Wir müssen in den Schulen für Aufklärung und Austausch sorgen und die Kinder zur Toleranz ermuntern. Schülerinnen und Schüler, die wissen, was das Judentum ist; die mit israelischen Austauschschülern ein paar Wochen zur Schule gingen. Diese Schülerinnen und Schüler sammeln wertvolles Wissen und wichtige Erfahrungen. Bildung stärkt die Toleranz. Leider ist das Wissen um das Judentum unter deutschen Schülerinnen und Schüler oft nicht so umfassend wie man sich das wünscht. Eine aktuelle Studie des Internationalen Zentralinstituts für das Jugend-Bildungsfernsehen hat gezeigt: Nur ein Drittel der Grundschüler weiß, was das Wort ‚Jude‘ überhaupt bedeutet. Ich finde, wir sollten auch schon bei den Jüngsten ansetzen, denn Vorurteile prägen sich besonders leicht in der frühen Kindheit ein. 

    Das Judentum ist ein selbstverständlicher Teil Deutschlands. Es ist schön zu sehen, dass nach den schrecklichen Verbrechen der Vergangenheit das jüdische Leben in Deutschland vielerorts wieder aufgeblüht ist. Wir sollten diese erfreuliche Entwicklung mit der Zustimmung zum Vertrag zur Förderung des Jüdischen Lebens unterstützen. Wir geben den jüdischen Gemeinden künftig mehr Geld in die Hand, mit dem die Gemeinden ihre Infrastruktur erhalten und ausbauen können. Da geht es auch um überfällige Gleichbehandlung. Damit das jüdische Leben in Deutschland florieren kann, damit Antisemitismus hier keine Chance hat, müssen wir alle einen Beitrag leisten.

    Wir sollten vor allem Vorbilder gerade für unsere Kinder sein und ihnen jeden Tag zeigen, wie ein offenes, faires Miteinander aussehen kann.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

     

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