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  • 25.03.2019

    Dennys Bornhöft: Mit Impflücken ist nicht zu spaßen

    Anlässlich der Ankündigung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, die Einführung einer verpflichtenden Masernimpfung zu prüfen, erklärt der ge-sundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:


    „Die Einführung einer Impfpflicht für Kinder zur Vorbeugung schwerster Krankheiten ist lange überfällig. Wir freuen uns daher, dass der Bundesgesundheitsminister die Initiative des schleswig-holsteinischen Gesundheitsministers Heiner Garg aufgegriffen hat.


    Schwere Krankheiten wie die Masern, die heute eigentlich schon ausgerottet sein könnten, sind erneut auf dem Vormarsch. Impfmüdigkeit und Anhä-nger unwissenschaftlicher Vorurteile begünstigen die Ausbreitung solcher Krankheiten. Das ist verantwortungslos und gefährdet die Allgemeinheit. Und vor allem gefährden Impflücken diejenigen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht selbst impfen lassen können.


    Bundesgesundheitsminister Jens Spahn macht mit der verpflichtenden Masernimpfung einen guten ersten Aufschlag. Wir sehen jedoch den Bedarf, die Impfpflicht auf weitere schwere Krankheiten auszudehnen. Ein FDP-Landesparteitagsbeschluss vom vergangenen Samstag gibt uns dahinge-hend Rückenwind. Mit Impflücken ist nämlich nicht zu spaßen.“

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  • 25.03.2019

    Dennys Bornhöft: Vermeidung von Fahrverboten darf nicht am Geld scheitern

    Zu der heute veröffentlichten Richtlinie zur Förderung von baulichen und technischen Maßnahmen zur Luftreinhaltung erklärt der umweltpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:


    „Wir freuen uns, dass das Land 500.000 Euro für die Förderung von baulichen und technischen Maßnahmen zur Luftreinhaltung bereitstellt. Die Kommunen, denen ein Dieselfahrverbot droht, sollten sich schnell um diese finanzielle Unterstützung bewerben.


    Es müssen Lösungen her, die sowohl die Gesundheit der Anwohner schützen als auch die Dieselfahrverbote vermeiden. Dieses Problem trifft vor allem die Landeshauptstadt Kiel am Theodor-Heuss-Ring. Wir dürfen den tausenden Pendlern, die täglich zu ihrem Arbeitsplatz fahren müssen, nicht zumuten, dass dieser Verkehrsknotenpunkt lahmgelegt wird.
    Die Stadt hat in ihrem Entwurf des Luftreinhalteplans bereits eine Vielzahl an Maßnahmen vorgeschlagen, die die Vermeidung von Fahrverboten zum Ziel haben. Darunter sind Maßnahmen zur Optimierung des Verkehrsflusses, ein schadstoffmindernder Bodenbelag, aber auch der Einsatz einer Luftfilteranlage. Wir möchten solche Initiativen unterstützen. Der Anwohnerschutz und die Vermeidung von Fahrverboten dürfen nicht am Geld scheitern.“

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  • 28.06.2018

    Dennys Bornhöft: Menschen nicht an Bürokratie verzweifeln lassen

    Zum heute vorgestellten Tätigkeitsbericht der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten für das Jahr 2017 erklärt der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    "Wir danken der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten, Frau El Samadoni, und ihrem Team für die geleistete Arbeit. Ihr Bericht zeigt auch dieses Jahr, auf welche Weise Menschen an der Bürokratie verzweifeln und zunehmend von dem komplexen Sozialsystem überfordert sind. Einem Vertrauensverlust oder gar einer Entfremdung von staatlichen Behörden muss entgegengewirkt werden, indem zumindest Bescheide bürgergerecht und verständlich formuliert sind. Wir werden die heute vorgestellten Impulse aufnehmen und versuchen, die richtigen Maßnahmen zu treffen, damit auch die Fälle gewürdigt werden können, die aktuell an dem teilweise undurchsichtigen sozialrechtlichen Regelungen scheitern. Die Tätigkeit der Bürgerbeauftragten hat dafür eine Schlüsselfunktion."

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  • 22.03.2019

    Oliver Kumbartzky: Erlass ist die derzeit beste mögliche Lösung

    Zum heute von Landwirtschaftsminister Albrecht veröffentlichten Erlass zu Tiertransporten erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und agrarpoli-tische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:


    „Der Erlass von Minister Albrecht ist die derzeit beste mögliche Lösung. Es ist gut, dass der Minister klare Kriterien für die Genehmigungen von Rinderexporten in Drittländer nennt. Das Rinderexportverbot konnte nicht viel länger aufrechterhalten werden.


    Jetzt ist die Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner gefragt. Ministerin Klöckner muss sich auf Bundes- aber auch auf internationaler Ebene für verbesserte Kriterien zur Kontrolle von Tiertransporten in Drittländer einsetzen. Sie darf sich nicht weiter vor dieser Verantwortung drücken, denn es gibt Regelungen, die nur der Bund treffen kann. Die Kreise brauchen dringend Rechtssicherheit. Und auch die Rinderzüchter dürfen nicht weiter fälschlicherweise in den Ruf geraten, dass sie das Tierwohl vernachlässigen würden. Minister Albrecht hat die Kuh erstmal vom Eis geholt, Julia Klöckner muss jetzt Nägel mit Köpfen machen.“

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  • 27.03.2019

    Christopher Vogt zu TOP 1 "Aktuelle Stunde zu den Reformplänen des Polizeigesetzes"

    In seiner Rede zu TOP 1 (Aktuelle Stunde zu den Reformplänen des Polizeigesetzes) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    ,,Es ist immer gut, wenn uns die Opposition ­ quasi zur besten Sendezeit ­ noch einmal die Gelegenheit gibt, unsere Positionen darzulegen. Der Titel dieser Aktuellen Stunde ist wieder einmal gut gewählt: ,Einigkeit der Koalition bei der Reform des Polizeirechts` lautet dieser. Wir sind uns in der Tat darin einig, dass wir uns in konstruktiven Gesprächen ganz genau anschauen, wo es ggf. Anpassungen beim bestehenden Polizeirecht geben sollte.

    Es ist in gewisser Weise amüsant, dass ausgerechnet Ralf Stegner diese Aktuelle Stunde angemeldet hat. Die letzte große Polizeirechtsnovelle in Schleswig-Holstein ­ ich meine, es war im Jahr 2007 ­ hat ja schließlich eben jener Ralf Stegner als damaliger Innenminister zu verantworten gehabt. Die FDP-Fraktion hatte diese Novelle damals aus gutem Grund massiv kritisiert.

    Ralf Stegner sprach damals davon, dass seine Reform ,modern, liberal und verfassungskonform` sei. Naja, über das erste Adjektiv kann man ja viel- leicht noch streiten, aber ,liberal` und ,verfassungskonform` war sie auf je- den Fall nicht, denn das Bundesverfassungsgericht kassierte im Jahr 2008 die Vorschrift zur Kennzeichenüberwachung, die die FDP-Fraktion damals besonders kritisiert hatte. Soviel zur Vorgeschichte.

    Die sicherheitspolitische Lage in Europa, in Deutschland und damit auch in Schleswig-Holstein hat sich in den letzten Jahren ohne Frage etwas verändert. Die Kriminalitätsrate ist insgesamt gesunken, während die Aufklärungsquoten gestiegen sind. Wir haben es dennoch bei der Kriminalitätsbekämpfung mit anderen Herausforderungen, mit neuen Phänomenen zu tun,
    auf die man ggf. auch gesetzgeberisch reagieren sollte. Ich denke da vor allem an den Bereich der Cyberkriminalität und an den Terrorismus. Und: Wir haben es leider mit zunehmenden Übergriffen auf Einsatzkräfte und eben auch auf Polizeibeamte zu tun. Das können und dürfen wir nicht hinnehmen.

    Wer Polizeibeamte und andere Einsatzkräfte angreift, der greift Menschen an, die helfen wollen und der greift auch unsere Gesellschaft und unseren Rechtsstaat an. Dagegen muss unser Rechtsstaat konsequenter vorgehen.

    Unsere manchmal als selbstverständlich betrachtete Freiheit wird aus verschiedenen Richtungen bedroht. Auch dies müssen wir immer im Blick haben. Insofern braucht es einen verantwortungsbewussten Blick auf mögliche Gesetzesanpassungen. Unsere Haltung in der Innen- und Sicherheitspolitik hat sich nach der erfolgreichen Landtagswahl und der Regierungsbildung nicht verändert. Das mag uns von anderen Parteien unterscheiden, ist aber so.

    Der Schutz der Polizisten im Dienst steht für uns an erster Stelle. Es muss aber niemand die Sorge haben, dass es wie in Bayern eine Art ,schwarzes Wünsch-Dir-Was` geben wird. Es geht uns darum, unseren Rechtsstaat zu stärken und ihn nicht zu fleddern. Was wirklich sinnvoll und notwendig ist, machen wir. Was nicht wirklich sinnvoll und notwendig ist, machen wir nicht. Es geht darum, die Sicherheit real zu erhöhen. Wir wollen Kriminalität effektiv bekämpfen. Wir wollen die Bürgerinnen und Bürger schützen, sie aber nicht unter Generalverdacht stellen.

    Für die Freien Demokraten in Schleswig-Holstein war immer klar, dass Freiheit auch Sicherheit braucht, aber dass der Staat mit seinen Institutionen eben auch klare Grenzen braucht. Die Sicherheit der Bevölkerung und die Wahrung der Freiheitsrechte sind bei uns in guten Händen. Die Gewerkschaft der Polizei, zu der wir traditionell einen guten Draht pflegen, kann al- so beruhigt sein. Es war ja nie ein Problem zwischen uns, dass wir z.B. beim Thema Vorratsdatenspeicherung eine andere Haltung haben. Und unsere Parteifreunde Gerhart Baum, Burkhard Hirsch und Sabine Leutheusser- Schnarrenberger müssen auch keine Klage vorbereiten.

    Sie sehen uns also in großer Gelassenheit. Natürlich kann sich die CDU viel mehr an Gesetzesänderungen vorstellen als wir und auch als die Grünen.

    Das ist aber kein Problem, sondern ein ganz normaler demokratischer Prozess. Wir werden also alle Vorschläge in Ruhe beraten und Ihnen die Ergebnisse dann vorlegen, um diese dann gemeinsam weiter zu beraten. Ein sinn- volles Polizeirecht und entsprechende Eingriffsbefugnisse sind das eine.

    Aber noch viel wichtiger sind der beschlossene Stellenzuwachs, sinnvolle Strukturen und attraktive Bedingungen, die Präsenz in der Fläche und eine gute Ausstattung ­ daran arbeiten wir sehr konsequent! Und was das Polizeirecht angeht: Da werden wir für eine ausgewogene Balance zwischen Sicherheit und Freiheit sorgen, denn diese bedingen einander."

     

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 27.03.2019

    Christopher Vogt zu TOP 2 "Regierungserklärung zur Vorstellung der Eckpunkte zur Kita-Reform"

    In seiner Rede zu TOP 2 (Regierungserklärung zur Vorstellung der Eckpunkte zur Kita-Reform) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    ,,Es wird niemanden überraschen, dass die FDP-Fraktion die vorgestellten Eckpunkte für eine Reform der Kita-Gesetzgebung uneingeschränkt begrüßt und unterstützt. Dieser große Prozess unter konsequenter Einbeziehung aller beteiligten Gruppen ist natürlich noch nicht abgeschlossen, aber die Vorlage der Eckpunkte ist bereits ein ganz entscheidender Meilenstein, zu dem ich Minister Heiner Garg, Staatssekretär Matthias Badenhop und allen anderen Beteiligten gratulieren möchte!

    Es ist die konsequente Umsetzung einer zeitgemäßen Kita-Politik, die wir bereits in unserem Wahlprogramm beschrieben und dann im Koalitionsvertrag miteinander vereinbart hatten. Es ist ein großer Wurf für unsere Kleinsten. Man hätte es sich ja auch einfach machen können und dieses dicke Brett nicht bohren müssen. Man hätte am unübersichtlichen Kita-System mit seinen vielen Akteuren und komplizierten Finanzströmen weiter herumfrickeln können und einfach nur etwas zusätzliches Geld in das bestehende System geben können. Dies wäre aber nicht unser Anspruch gewesen, denn das würde weder unseren kommunalen Partnern, den anderen Trägern, ihren Beschäftigten und schon gar nicht den Familien mit ihren sehr berechtigten Interessen wirklich gerecht werden. Wir setzen deshalb auf Nachhaltigkeit, auf Transparenz und auf Fairness.

    Wir wollen Schleswig-Holstein zum familienfreundlichsten Bundesland machen. Dafür ist eine zeitgemäße frühkindliche Bildung unerlässlich und unser Dreiklang aus Elternentlastung, verstärkter Unterstützung der Kommunen und Verbesserung der Qualität ist dafür genau der richtige Weg. Nicht nur mit Blick auf andere Bundesländer, sondern ganz grundsätzlich mit Blick

    auf die Chancengerechtigkeit in unserer Gesellschaft möchte ich betonen, dass die Gebührenfreiheit für die frühkindliche Bildung natürlich wünschenswert ist. Sie bleibt unser Ziel. Wir werden sie aber nicht zu Lasten der kommunalen Haushalte und schon gar nicht zu Lasten der Qualität umsetzen. Das wäre nicht sachgerecht. Wir werden die Elternbeiträge zunächst auf bezahlbarem Niveau landesweit deckeln. Das ist ein enormer Fortschritt im Vergleich zum Status Quo und bedeutet eine starke finanzielle Entlastung für viele junge Familien, die jeden verdienten Euro gut gebrauchen können. Das ist zielgerichtete Familien- und Sozialpolitik! Die beschriebenen Verbesserungen bei den Qualitätsstandards kommen natürlich vor allem den Kindern zugute, aber eben auch den Beschäftigten in den Krippen und Kitas. Die Verbesserung der Arbeitsbedingungen ist aus unserer Sicht auch ein ganz entscheidender Punkt für die Fachkräftesicherung.

    Das Krippengeld der Vorgängerregierung haben wir als zu wenig zielgerichtet kritisiert. Es sollte für mehr Gerechtigkeit sorgen, konnte aber die sehr ungleichen Verhältnisse bei der finanziellen Belastung überhaupt nicht auf- lösen. Insbesondere im Hamburger Umland sind Beiträge von 600 oder 700 Euro im Monat leider keine Seltenheit. Das ist nicht akzeptabel und der soziale Ausgleich wird mit dieser Reform deutlich besser gelingen. Wir machen Schluss damit. Ich weise noch einmal ausdrücklich darauf hin: Die Beitragsdeckel für U3 und Ü3 ­ halbtags und ganztags ­ sind Maximalbeiträge. Und die Qualitätsstandards sind landesweite Mindeststandards. Die Kommunen, die bereits heute viel im frühkindlichen Bereich tun und vielleicht sogar schon heute unter den Beitragsdeckeln und über den Qualitätsstandards liegen, können und sollten dies unbedingt beibehalten. Wir fordern sie explizit dazu auf. Dies gilt ausdrücklich auch für die sogenannten Konsolidierungskommunen. Das Land wird alle Kommunen deutlich stärker als bisher unterstützen. Das bedeutet ausdrücklich nicht, dass die Kommunen sich nun aus der Verantwortung ziehen könnten. Wir haben hier eine gemeinsame Aufgabe, für die wir weiterhin gemeinsam Verantwortung tragen. Die zusätzlichen Landesmittel sollten dafür genutzt werden, die Eltern nach Möglichkeit weiter zu entlasten und die Qualität weiter zu steigern. Bei der gemeinsamen Verantwortung schließe ich ausdrücklich auch den Bund mit ein, der das sogenannte Gute-Kita-Gesetz leider nur befristet hat. Das sollte die Bundesregierung schnellstmöglich ändern, um für mehr Verlässlichkeit im System zu sorgen. Wir sind als Land ja nicht allein auf dem Feld. Wir werden die Bundesregierung also weiter in die Pflicht nehmen und auch genau hinschauen, was insbesondere die roten Rathäuser in den großen Städten machen werden.

    Diese Reform ist ohne Frage eines der wichtigsten Vorhaben dieser Wahlperiode. Wir geben in dieser Wahlperiode rund eine Milliarde Euro extra ins

    Kita-System: Davon ist etwa die Hälfte originär für die Kita-Reform, also für Eltern, Kommunen und Qualität, vorgesehen, ein großer Teil für den überfälligen Konnexitätsausgleich, also auch die Kommunen, und der Rest sind die angesprochenen Bundesmittel, die uns natürlich helfen. Wir gehen bei der frühkindlichen Bildung aus meiner Sicht als Land erstmals wirklich fair mit den Kommunen und mit den Eltern um. Der Bund sollte uns dabei nicht alleine lassen. Wir sind der Meinung, dass Bildung eine gesamtstaatliche Aufgabe sein muss. Dies muss dauerhaft auch für die frühkindliche Bildung gelten. Wir sind nun sehr gespannt auf konkrete Änderungsvorschläge aus den Reihen der Opposition. Konstruktive Vorschläge sind uns immer willkommen. Ich weise aber auch dezent auf die Vergangenheit bzw. die Gegenwart hin, wo wir es mit zum Teil abstrus hohen Gebühren, ausbaufähiger Qualität und stark belasteten Kommunen zu tun haben. Es gibt also keinen Anlass für Hochmut. Ich kann auch viele kommunale Vertreter verstehen, die auf die anhaltend hohe finanzielle Belastung für ihre Haushalte hinweisen. Wir haben hier weiterhin gemeinsam eine große Herausforderung zu bewältigen.

    Die Kosten für das Kita-System werden weiter steigen. Das ist aber eben auch gesellschaftlicher Konsens. Wichtig ist uns auch eine landesweit einheitliche Sozialstaffel. Auch das ist meines Erachtens überfällig. Zudem wird sich die wichtige Integrationsarbeit verbessern. Die Kita-Datenbank führt die Kitas ins 21. Jahrhundert. Und die größere Wahlfreiheit für die Familien bei der Platzsuche ist ein weiterer großer Pluspunkt, der für uns sehr wichtig ist. Natürlich wird die Verabschiedung des Kita-Gesetzes nicht das Ende der Geschichte sein. Es wird eine Übergangsphase und eine Evaluation geben und weiterhin einen engen Austausch der verschiedenen Akteure.

    Mein Dank geht heute an unsere Koalitionspartner, an die Fraktionen von CDU und Grünen, und ganz besonders an Finanzministerin Monika Heinold und ich freue mich auf die weitere gemeinsame Arbeit an dieser wichtigen Reform!"

     

    Es gilt das gesprochene Wort.

     

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  • 27.03.2019

    Jan Marcus Rossa zu TOP 5 "Gesetz über den Vollzug der Abschiebungshaft in Schleswig-Holstein"

    In seiner Rede zu TOP 5 (Gesetz über den Vollzug der Abschiebungshaft in Schleswig-Holstein) erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP- Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    ,,Nicht viele Themen sind in den vergangenen Monaten so kontrovers diskutiert worden wie das Abschiebehaftvollzugsgesetz. Dafür habe ich bis zu einem gewissen Grad durchaus Verständnis, denn die Vorstellung, Menschen einzusperren, die in der Hoffnung auf ein besseres Leben zu uns gekommen sind, ist durchaus schmerzhaft. Und natürlich wollen auch wir in der Jamaika-Koalition niemanden einsperren, der verpflichtet ist, aus Deutschland auszureisen, weder Männer noch Frauen und schon gar keine Kinder!

    Ich finde es aber auch unerträglich, wenn die Gegner der Abschiebehaft uns gebetsmühlenartig immer wieder erklären, man solle doch ausschließlich auf freiwillige Ausreise setzen und man lehne Abschiebehaft generell ab. Die Antwort auf die Frage, wie wir in Deutschland die Ausreisepflicht durchsetzen wollen, wenn jemand nicht freiwillig gehen will, die bleibt man stets schuldig. Hiermit müssen sich in der Praxis ja weder der Flüchtlingsbeauftragte noch die Hilfsorganisationen herumschlagen, die das Abschiebehaftvollzugsgesetz so vehement kritisieren. Solche Diskussionen führen aber zu nichts.

    Es wäre geradezu verantwortungslos, wenn die Landesregierung und wir als Gesetzgeber unsere Augen vor der Realität verschließen und leugnen würden, dass sich in unserem Land eine nicht zu vernachlässigende Anzahl an Ausländern aufhält, die sich ihrer Ausreisepflicht beharrlich entziehen. Freiwilligenprogramme helfen hier nicht. Und es ist kein Geheimnis, dass wir ei- ne Verbesserung der Rückführungsquote nur erreichen, wenn eine Erzwingung der Ausreise ernsthaft angedroht werden kann. Ohne Zwangsmittel gibt es für einen Ausreisepflichtigen oft keinen Grund, Deutschland zu verlassen. So attraktiv können die Bedingungen für eine freiwillige Ausreise gar nicht gestaltet werden, als dass wir eine 100%ige Rückführungsquote erreichen könnten. Es ist also richtig, dass auf Bundesebene die Möglichkeiten des Abschiebegewahrsams und der Abschiebehaft geregelt sind. Entscheidet dann ein Gericht, einen Ausreisepflichtigen in Haft zu nehmen, dann haben wir diese Entscheidung zu vollziehen. Und ich halte es für die richtige Entscheidung, dass wir in diesen Fällen selbst die Haftbedingungen gestalten und bestimmen. Das jedenfalls ist humaner als Menschen durch ganz Deutschland zu verschicken, um sie in einer Haftanstalt in irgendeinem an- deren Bundesland unterzubringen, wo wir keinen Einfluss auf die Haftbedingungen haben.

    Ich muss auch der Kritik der SPD am Verfahren entschieden entgegentreten. Wir haben eine umfassende Anhörung sowohl schriftlich als auch mündlich durchgeführt. Wir haben die Kritik und die Anregungen geprüft und abgewogen und wir haben das Abschiebehaftvollzugsgesetz unter Berücksichtigung der Anhörungen angepasst. Insbesondere haben wir den generellen Einschluss über Nacht gestrichen und diesen nur noch als Ordnungsmaßnahme im Einzelfall vorgesehen. Auch die Verfügbarkeit über privates Geld ist neu geregelt und verbessert worden. Wir haben aber auch die Gelegenheit genutzt und die Ordnungsmaßnahmen nunmehr ausführlich geregelt, statt auf die entsprechenden Vorschriften des Strafvollzugsgesetzes zu verweisen. Damit machen wir noch einmal besonders deutlich, dass Abschiebehaft keine Strafhaft ist. Zudem berücksichtigt unser Abschiebehaftvollzugsgesetz die jüngste Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur nicht nur kurzfristigen Fixierung, denn wir haben ausdrücklich den Richtervorbehalt aufgenommen, der in vielen anderen Vollzugsgesetzen noch fehlt. Möge uns die SPD dafür kritisieren, dass wir auch diesen Aspekt nunmehr im Abschiebehaftvollzugsgesetz regeln werden. Ich glaube, dass es richtig ist, die verfassungsgerichtlichen Vorgaben ernst zu nehmen und bei der Ausgestaltung des Gesetzes zu berücksichtigen.

    Wir bitten daher um Zustimmung zum Abschiebehaftvollzugsgesetz."

     

    Es gilt das gesprochene Wort.

     

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  • 27.03.2019

    Jan Marcus Rossa zu TOP 14 "Humanität bei Rückführung in unsichere Staaten"

    In seiner Rede zu TOP 14 (Humanität bei Rückführung in unsichere Staaten) erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    ,,Ich bin doch einigermaßen überrascht, welchen Inhalt unsere bisherigen Redner in unseren Koalitionsvertrag hineininterpretieren. Wir wollen noch einmal in den Koalitionsvertrag hineinschauen und bewerten, wie die gegenwärtige Situation ist.

    Wir haben im Koalitionsvertrag vereinbart, bei der Rückführung in Staaten mit besonders unübersichtlicher Sicherheitslage wie damals in Afghanistan in jedem einzelnen Fall das zuständige Ministerium prüfen zu lassen, ob eine Rückkehr nach humanitären Gesichtspunkten zu verantworten ist. Und das ist die Regelung, die bis heute gilt. Und ich werde auch nicht zulassen, dass diese in Frage gestellt wird.

    Wir haben uns nicht darauf verständigt, dass wir ausschließlich Straftäter, Gefährder oder Menschen, die sich einer Identitätsfeststellung entziehen, nach Afghanistan abschieben werden. Wir haben folgendes vereinbart:

    Wenn wir hier in Schleswig-Holstein der Auffassung sind, dass die Sicherheitslage in irgendeinem Land, und das muss nicht Afghanistan sein, unübersichtlich ist, dass wir das dann in jedem Einzelfall prüfen werden, ob eine Rückführung unter humanitären Gesichtspunkten gerechtfertigt ist oder nicht. Auch haben wir mit keinem Wort im Koalitionsvertrag vereinbart, dass für uns eine Lagebewertung der Bundesregierung maßgeblich sein soll. Das haben wir so nicht geregelt, sondern wir greifen darauf zurück, bewerten diese Sicherheitsbeurteilung des Bundes und ziehen sogar die Bewertungen von internationalen Hilfsorganisationen hinzu. Was bitte werfen Sie uns vor?

    Sie tun ja so, als wollten wir jetzt beliebig abschieben und rückführen ­ das stimmt aber einfach nicht und das stimmt auch in Zukunft nicht.

    Und jetzt komme ich zum Antrag des SSW. Ich fühle mich ja durchaus geehrt, wenn die Opposition unseren Koalitionsvertrag abschreibt. Aber dann habe ich mich gefragt, ob wir den Koalitionsvertrag heute wohl mit demselben Wortlaut abgeschlossen hätten wie damals vor fast zwei Jahren. Und die Antwort ist eindeutig: Natürlich nicht, denn seit Mai 2017 hat sich so einiges getan, was wir in unserem Koalitionsvertrag ­ anders als Sie in Ihrem heutigen Antrag ­ anders geregelt hätten. Denn die Bundesregierung beurteilt die Sicherheitslage in Afghanistan seit Juni letzten Jahres anders als noch 2017.

    Damals war die Sicherheitslage in Afghanistan nach der Lagebewertung der Bundesregierung unübersichtlich und Abschiebungen kamen allenfalls für Straftäter und Gefährder in Betracht. Seit Juni 2018 ist die Lagebewertung in Afghanistan nach Ansicht der Bundesregierung nicht mehr unübersichtlich, so dass Rückführungen weitgehend ohne Einschränkung möglich sein sollen. Ich werde meine persönliche Meinung zu der Lagebewertung der Bundesregierung nicht verheimlichen: Ich habe erhebliche Zweifel daran, dass die Verhältnisse in Afghanistan sich so weit verbessert haben, dass wir Familien mit Frauen und Kindern, aber auch unbescholtene Männer in dieses Land bedenkenlos zurückführen können. Ich zweifle hier und heute die Richtigkeit des Lageberichts der Bundesregierung ausdrücklich an und erwarte von der Bundesregierung, dass sie die Lagebewertung umgehend überprüft. Es ist schon erstaunlich, dass Hilfsorganisationen unisono die Sicherheitslage in Afghanistan so ganz anders beurteilen und es würde mich nicht wundern, wenn auch Verwaltungsgerichte die Sicherheitslage kritischer einschätzen werden.

    Deshalb hätten wir den Koalitionsvertrag heute ganz anders formuliert und das wäre auch für Ihren Antrag richtig gewesen. Wir hätten wohl geregelt, dass auch bei Rückführungen in Staaten, bei denen begründete Zweifel an einer Lagebewertung der Bundesregierung bestehen, wie derzeit im Fall von Afghanistan, die Landesregierung diese Lagebewertung überprüfen wird.

    Dabei wird sie sich insbesondere auf Erkenntnisse des UNHCR, des Internationalen Roten Kreuzes und anderer internationaler, in dem jeweiligen Land tätigen Hilfsorganisationen stützen müssen. Sollten die begründeten Zweifel an der Lagebewertung nicht ausgeräumt werden können, wird die Landesregierung auch weiterhin in jedem Einzelfall prüfen, ob die Abschiebung mindestens vorübergehend ausgesetzt werden muss.

    Ich bin mir sicher, auch ohne eine entsprechende Regelung im Koalitionsvertrag und ohne Ihren Antrag wird sich die Landesregierung in der Frage von Rückführungen nach Afghanistan oder andere Länder mit vergleichbarer unsicherer Sicherheitslage entsprechend verhalten und stets Einzelfallprüfungen vornehmen.

    Ihren Antrag brauchen wir nicht, wir werden ihm aber trotzdem zustimmen, weil es einfach ein gutes Gefühl ist, dass wir in unserem Koalitionsvertrag Vereinbarungen getroffen haben, die auch die ausdrückliche Zustimmung der Opposition finden.

    Aber ich weise auch darauf hin, dass wir in der Frage der Rückführungen in Länder mit unklarer Sicherheitslage schon weiter sind als Sie, weil wir die Forderung wirklich ernst nehmen, dass Humanität vor Rückführungen kommt, und setzen diesen Grundsatz auch in den Fällen um, in denen wir Zweifel an einer neuen, möglicherweise verharmlosenden Lagebewertung haben!"

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  • 27.03.2019

    Dennys Bornhöft zu TOP 6+7 "Kommunaler Beauftragter für Menschen mit Behinderungen"

    In seiner Rede zu TOP 6+7 (Gesetz zur Einführung eines kommunalen Beauftragten für Menschen mit Behinderungen) erklärt der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    ,,Die UN-Behindertenrechtskonvention feiert in diesen Tagen ihr zehnjähriges Jubiläum in Deutschland. Auch nach zehn Jahren debattieren wir hier im Plenum das Thema Inklusion, und wie wir unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern mit Einschränkungen im Alltag helfen können. Auch wenn die Konvention 20 oder 30 Jahre alt sein wird, wird man auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene über bessere Wege bei der Inklusion diskutieren.

    Retroperspektiv kann man sagen, dass wir hier in Schleswig-Holstein große Fortschritte gemacht haben. Wir konnten die Lebensqualität der Betroffenen und auch ihren Angehörigen in vielen Bereichen steigern. Erfolgreich abgeschlossen kann Inklusion wiederum kaum sein, da die Anforderungen hieran zu Recht stetig angepasst und gesteigert werden. Die Gewährleistung eines selbstbestimmten Lebens für alle ist eine der grundlegenden, dauerhaften Aufgaben unserer Politik. Wenn wir auf Landesebene Themen haben, die Menschen mit Behinderungen betreffen, dann holen wir uns die Expertise vom Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen, Herrn Dr. Hase, und seinem Team ein. Das klappt stets konstruktiv-kritisch und ist auch besonders wegen der Umsetzungsvorhaben zum Bundesteilhabegesetz unerlässlich. Aber auch die Einwohnerinnen und Einwohner wenden sich direkt an die Beauftragtenstelle, im Jahresschnitt auch mehrfach am Tag. Hieraus ergehen häufig wertvolle Empfehlungen, wo Gesetzgeber, aber auch Gesellschaft nacharbeiten sollten. Dafür möchte ich mich hier noch einmal bedanken, Herr Dr. Hase.

    Wir von der FDP-Fraktion erachten das Angebot des Landesbeauftragten als sehr niederschwellig und barrierefrei. Die spürbare Verbesserung der Inklusion durch Kommunalbeauftragte ist noch zu klären. Bei insgesamt 1.106 Gemeinden klingt das zunächst sehr zergliedert. Die darüber liegenden Verwaltungsebenen wie Ämter und Kreise werden von beiden Gesetzesentwürfen ebenfalls angesprochen. Die Schaffung solch einer Funktion auf Ämterebene wäre rechtlich eine Neuerung; wobei die Ämter keine politischen Entscheidungsgremien sind, sondern das Verwaltungshandeln abwickeln.

    Bei den Gemeinden als auch in den Kreisen ist es jetzt schon möglich, Beiräte für gesellschaftlich bedeutsame Gruppen zu bilden. Am geläufigsten ist hier der Seniorenbeirat, in geringerer Ausprägung der Kinder- und Jugendbeirat als auch der Beirat für Menschen mit Schwerbehinderungen. Beide Gesetzesentwürfe sehen eine Ist-Regelung zur Etablierung des Beauftragten vor (beim SSW auf allen Ebenen, bei der AfD auf Kreisebene). Damit würde direkt Konnexität durch das Land ausgelöst werden und im Zweifel auch eine Verpflichtung aller 1.106 Gemeinden im Land, solch einen Beauftragten zu benennen. Hier vermisse ich einen Hinweis zur Gemeindegröße ­ es wird einen Unterschied für einen ehrenamtlichen Beauftragten machen, ob ich das Ehrenamt für Kiel oder Arnis ausüben muss.

    Die bestehende Regelung zur Beiratsbildung ist dagegen eine Kann- Regelung, sie überlässt der Kommune damit auch die eigene Entscheidungsfindung. Ob und inwieweit eine ehrenamtliche Beauftragtenfunktion der bisherigen Bildung eines Beirates mit gleichen Kompetenzen, wie Teilnahme an jeweiligen Sitzungen, Antrags- und Rederecht, der Personengruppe mehr Unterstützung zukommen lassen kann, wäre zu klären. Es könnte sein, dass zwar eine betreffende Person zur Verfügung stünde, aber für einen Beirat, der zwangsläufig aus mehreren Personen bestehen muss, nicht genug Freiwillige vorhanden sind. Jedes einzelne Ehrenamt braucht auch ei- ne Person, die es zeitlich und fachlich ausfüllen kann. Dass trotz der Möglichkeit für alle Gemeinden landesweit nicht mal 50 Beiräte für Menschen mit Behinderungen etabliert sind, wird Gründe haben. Die Situation in den jeweiligen Gemeinden ist genau zu betrachten. Die Zielvorstellung der Gesetzesentwürfe ist eine möglichst flächendeckende Etablierung von Beauftragten bis hin zu Kleinstkommunen. Damit könnte das Thema Inklusion breiter gesetzt werden, es kann aber auch zu größerem Abstimmungsbedarf und Bürokratieaufbau führen. Hierzu kommen wir sicherlich in der Ausschussberatung."

     

    Es gilt das gesprochene Wort.

     

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  • 27.03.2019

    Oliver Kumbartzky zu TOP 10 "Änderung des Gesetzes zum Schutz der Natur"

    In seiner Rede zu TOP 10 (Gesetz zur Änderung des Gesetzes zum Schutz der Natur) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und agrarpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    ,,Die Zahl der vom Wolf gerissenen Weidetiere steigt bundesweit drastisch. Die zahlreichen Risse und Sichtungen ­ gerade auch in Schleswig-Holstein ­ verdeutlichen, dass sich das Problem weiter verschärfen wird.

    Die AfD-Fraktion schlägt nun vor, Entschädigungen gesetzlich zu verankern. Dabei ist die Sache mit den Entschädigungen umfassend in der Wolfsrichtlinie des Landes verankert. Der von der AfD vorgelegte Gesetzentwurf würde die Betroffenen nicht besser stellen als jetzt schon durch die Wolfsrichtlinie.

    Im Gegenteil: Sollte das AfD-Gesetz in Kraft treten, müssten alle Nutztierhalter ­ und nicht nur die in den Wolfspräventionsgebieten ­ zwingend ,wolfsichere` Herdenschutzmaßnahmen ergreifen, um Entschädigungen zu bekommen. Gerne können wir uns aber im Ausschuss weiter und intensiver dazu austauschen.

    Entschädigungen sind aber nur ein Aspekt in der ganzen Debatte zum Thema Wolf. Viel besser wäre es doch, wenn es gar nicht erst zu zahlreichen kostenintensiven und für die Betroffenen nervenaufreibenden Entschädigungsverfahren kommen müsste. Ich bleibe daher dabei: Wir brauchen ein pragmatisches Denken im Umgang mit dem Wolf und ein Wolfsmanagement, das nicht nur verwaltet, monitort und entschädigt, sondern auf Sicht auch im Sinne eines aktiven Herdenschutzes ­ Stichwort Bestandsregulierung ­ arbeiten kann. Dafür müssen sich natürlich die gesetzlichen Rahmenbedingungen ändern. Ich halte wenig davon, es wie die SPD- Landtagsfraktion zu tun und achselzuckend auf die bestehende Gesetzeslage in Bund und EU zu verweisen. Die SPD in Land und Bund sollte sich ein Beispiel an den Dithmarscher Sozialdemokraten nehmen. Diese haben letzte Woche gemeinsam mit CDU, FDP und den Wählergemeinschaften eine Resolution beschlossen, in der es um ein strikteres Vorgehen gegen den Wolf und gesetzliche Änderungen auf den unterschiedlichen Ebenen ging.

    Bemerkenswert ist folgende Aussage von SPD-Fraktionschef Jörg-Uwe

    Halusa: ,Der Wolf gehört nicht nach Dithmarschen und Schleswig-Holstein`.

    Ich wünsche mir mehr Einigkeit bei der Berliner GroKo und auch mehr Initiativen aus den Bundesländern, um die Gesetzeslage im Bund in Sachen Rechtssicherheit für die Länder endlich anzupassen und den so genannten ,günstigen Erhaltungszustand` des Wolfes als erreicht zu erklären. Der Wolf ist in Mitteleuropa keine bedrohte Art. Das gemeinsame Vorgehen Schleswig-Holsteins mit Niedersachsen Richtung EU zum Thema Deichsicherheit ist ein erster sehr dringender Schritt. Aber es müssen weitere Schritte folgen. So sollte der Wolf meiner Meinung nach umgehend ins Bundesjagdgesetz aufgenommen werden, um den Jägern genau jene Rechtssicherheit zu gewähren, die wir hier im Land gerade benötigen. Zusammen mit der Festlegung des günstigen Erhaltungszustandes der Wolfspopulation und dem daraus resultierenden Zusammenspiel von passivem und aktivem Herdenschutz könnte den betroffenen Weidetierhaltern so zeitnah geholfen wer- den.

    Für die Akzeptanz des Wolfes in Deutschland, für den Erhalt der Artenvielfalt sowie den Hochwasserschutz durch Weidetierhaltung ist eine Bestandsregulierung beim Wolf meiner Meinung nach notwendig. Und ich bin mir sicher, dass wir vor dem Hintergrund der stark steigenden Wolfspopulation in Deutschland an der weiteren Debatte über eine wildökologische Raumplanung für den Wolf und letztendlich die von der FDP schon länger geforderte Aufnahme des Wolfes ins Bundesjagdgesetz nicht vorbeikommen werden."


    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 28.03.2019

    Dennys Bornhöft zu TOP 36 "Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie"

    In seiner Rede zu TOP 36 (Bericht zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie) erklärt der umweltpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    ,,Es ist gut, dass die dauerhafte Verbesserung der Wassergüte sowie der Lebensbedingungen von aquatischer Flora und Fauna auf europäischer Ebene geregelt wurde. Schließlich macht Wasser keinen Halt vor Landes- oder Nationalgrenzen. Durch europäische Vorgaben wurde es erst möglich, dass z.B. Flüsse, die mehrere Länder durchqueren, wie Elbe oder Donau, weniger Belastungen erfahren haben. Wäre es anders gekommen, wäre beispiels- wiese der Huchen, die größte Salmonidenart, wahrscheinlich bereits ausgestorben.

    Die Wasserwerte werden überwiegend besser. Allerdings werden Flora und Fauna nicht nur durch zu hohe Schadstoff- oder Nährstoffeinträge geschädigt. Der eben erwähnte Donaulachs wird nicht durch Überdüngung, sondern durch ein großes Wasserkraftwerk in Österreich in Bedrängnis gebracht. Als fischereipolitischer Sprecher lege ich besonderen Wert auf die Verbesserung der Durchgängigkeit der Gewässer. Die Durchgängigkeit der Gewässer ist essenziell für die Fischwanderung. Hier haben wir offenkundig Probleme, nicht nur in anderen europäischen Ländern, sondern auch in Schleswig-Holstein, insbesondere auch durch Wasserkraftanlagen. Für Forellen gab es hier diverse Verbesserungen, besorgniserregend bleibt hier je- doch weiterhin die Situation beim Aal und dessen Sterblichkeitsrate bei der Abwanderung. Einen gesonderten Bericht über deren Auswirkungen auf die Laichfischwanderung werden wir im Sommer dieses Jahres noch erhalten.

    Besonders freuen wir uns über die Gelder, die in die Beratung der Landwirtschaft gegangen sind, weil diese die Kooperation zwischen Gewässerschutz und Flächennutzung fördern. Auch wenn die Landwirtschaft ein Faktor für den Phosphor- und Stickstoffeintrag in die Gewässer ist, darf nicht vergessen werden, dass die Landwirtschaft für gelebten Umweltschutz steht. Wesentlich hierfür sind die Beratungsangebote für die Landwirtschaft und für den Gewässerschutz. Grundsätzlich müssen wir auch feststellen, dass Freiwilligkeit, Vertragsnaturschutz und die Allianz für Gewässerschutz zum gemeinsamen Erfolg führen, besser als von vornherein mit Verboten zu agieren. Wir sollten auch nicht vergessen: Die Gewässerqualität wird nicht nur durch Überdüngung belastet; auch Mikroplastik, Arzneimittelreste, Hormone und andere Chemikalien gelangen in die Gewässer. Die Anforderungen an Klär- und Filteranlagen steigen daher weiter an.

    Lassen sie mich aber noch auf einen Aspekt besonders eingehen. Die Genehmigungsverfahren zur A20, aber auch zur Elbvertiefung haben gezeigt:

    An der Wasserrahmenrichtlinie gibt es Nachbesserungsbedarf. In der Wasserrahmenrichtlinie ist das Verschlechterungsverbot für Oberflächen- und Grundwasser festgeschrieben. Das klingt gut. Allerdings gestaltet sich die Anwendung des Verschlechterungsverbots schwierig und bedarf einiges an Auslegung und Interpretation. Rechtsnormen sollten aber nicht nur gut gemeint sein, sondern auch umsetzbar. Das Europäische Recht und seine Auslegung haben schwere Konsequenzen für Planer von Bauvorhaben. Denn:

    Dem Verschlechterungsverbot aus der Wasserrahmenrichtlinie fehlt der prognostische Ansatz. Das führt im Endeffekt zu einer großen Rechtsunsicherheit bei notwendigen Infrastrukturvorhaben. Daher setzen wir uns für eine Konkretisierung der Wasserrahmenrichtlinie ein: Bei der Auswirkungsprognose, bei anwendbaren Standardmethoden, für Bagatellschwellen und Ausnahmeregelungen nach Art. 4 Abs. 7 der Wasserrahmenrichtlinie.

    Die Umsetzbarkeit der Wasserrahmenrichtlinie für Vorhabenträger muss mitgedacht werden. Auch im Wasserrecht sollte man klageberechtigte Verbände bei Planungsvorhaben frühzeitig ­ bereits in der Planungsphase ­ über eine verpflichtende Mediations- und Mitwirkungsphase einbinden. Es ist höchst ungünstig, wenn sich die Planer über Jahre und mit hohem Ressourcenaufwand und unzuverlässigen Prognosemethoden abmühen müssen, es aber keine Fristen gibt, zu denen Einwände vorliegen müssen. Vorhabenplaner und klageberechtigte Verbände sollten zusammenarbeiten.

    Deswegen kann man auch über Präklusion und eine Stichtagsregelung nachdenken. Konsequenterweise müsste man einem Verband, der nicht mitarbeitet, das Klagerecht versagen. Unser Ziel ist der Schutz der Gewässer. Die Qualität der Gewässer kann aber nur sicher erhalten und verbessert werden, wenn rechtlich eindeutig ist, was man für die Qualität der Gewässer tun kann und was man unterlassen sollte."


    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 28.03.2019

    Dennys Bornhöft zu TOP 16 "Kurzzeitpflege in Schleswig-Holstein"

    In seiner Rede zu TOP 16 (Kurzzeitpflege in Schleswig-Holstein bedarfsgerecht sicherstellen) erklärt der sozialpolitische Sprecher der FDP- Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

     

    ,,Die Kurzzeitpflege ist ein wichtiger Bestandteil unseres Gesundheitssystems. Sie trägt dazu bei, pflegende Angehörige in schwierigen Situationen zu entlasten. Deswegen müssen wir auch seitens der Politik dazu beitragen, dass diejenigen, die diese große Leistung für die zu Pflegenden, aber auch für unsere Gesellschaft insgesamt vollbringen, angemessen bezahlt werden.

    Aber nicht nur das, sie müssen vor allem viel stärker in den Mittelpunkt der Debatte über die Wertschätzung durch Politik und Zivilgesellschaft gerückt werden. Diese Entlastung der pflegenden Angehörigen ist deswegen so wichtig, weil wir uns einer Tatsache bewusst sein müssen, die auch der letzte Landespflegebericht in aller Deutlichkeit bestätigt: Weit über die Hälfte der Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger werden zu Hause betreut. Ohne die vielen pflegenden Angehörigen, die jeden Tag einen außerordentlichen Dienst tun und dabei sogar oft selbst finanzielle wie mentale Einbußen in Kauf nehmen, wäre dieses staatliche Gesundheitssystem, diese Pflege, wie sie jetzt existiert, nicht zu machen.

    Die Kurzzeitpflege nach § 41 SGB XI ist hier ein wichtiges Element, um möglichst lange die häusliche Pflege zu sichern, vor allem in Notsituationen. Viele haben es sicherlich schon mal selbst in der Familie erlebt oder im Bekanntenkreis vernommen, dass sehr kurzfristig eine vollstationäre Pflegeunterbringung zur Überbrückung erforderlich ist. In meiner Familie gab es diesen Fall vor gut drei Jahren, an einem Freitagnachmittag in den Frühlingsferien. Man kann sich vorstellen, dass man irgendwann die Schweißperlen auf der Stirn bekommt, wenn auch bei dem 3. oder 4. Kurzzeitpflegeanbieter nicht binnen 24 Stunden ein Platz für etwa eine Woche frei ist. Beim 5. Anbieter hat es aber geklappt. Somit konnte eine Notsituation abgewendet werden und eine Woche später lief in der häuslichen Pflege innerhalb meiner Familie wieder alles wie gehabt.

    In der Begründung des SPD-Antrages wird erwähnt, dass die Kurzzeitpflege den pflegenden Angehörigen ermöglichen soll, eine Auszeit von der Pflege zu nehmen. Das ist nicht ganz haargenau der Grundgedanke des Instrumentes Kurzzeitpflege, sondern eher das zweite, sehr wichtige Element zur Unterstützung der Angehörigen. Die Verhinderungspflege aus § 39 SGB XI, die auch in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen erfolgen kann, ist dieses stabilisierende Instrument. Sie entlastet die häusliche Situation bei

    Urlaubs- und vor allem auch Krankheitsvertretungen. Der Anspruch auf Verhinderungspflege erkennt an, dass natürlich auch jemand, der seine Eltern, Großeltern, Geschwister, Onkel oder Tanten pflegt, dies nicht ohne Pause und Erholung machen kann. Diese beiden Pflegeformen unterstützen die Pflege aus dem Angehörigenumfeld. Nun gilt es, und so sehe ich den vorliegenden Vorstoß, diese Stärke in der Pflege noch besser zu machen.

    Es häuft sich, dass man feststellen muss, dass im Koalitionsvertrag der Bundesregierung aus CDU und SPD auch richtige Dinge stehen, so auf Seite

    96 und 97. Richtige Dinge müssen dann aber auch angegangen werden. Die GroKo auf Bundesebene will nach eigenen Worten ,die Angebote für eine verlässliche Kurzzeitpflege stärken, indem wir eine wirtschaftlich tragfähige Lösung sicherstellen`. Der Wortlaut sagt bereits aus, dass die Überprüfung, die sich die SPD-Landtagsfraktion hier in der ersten eigenen Antragsversion wünscht, bereits von der Bundes-SPD erfolgt sein muss und ein Handlungsbedarf besteht. Auch an dieser Stelle sollten wir die Bundesregierung daran erinnern, was sie sich und den Menschen in Deutschland versprochen hat.

    So beispielsweise die Begrenzung der Heranziehung von Angehörigen bei den Pflegekosten.

    Die generelle Reformierung der Finanzierung der Pflege haben wir bereits in der letzten Plenarwoche auf den Weg gen Bundesrat geschickt. Den Ausbau von solitären Kurzzeitpflegeeinrichtungen müssen wir auch bei dieser Reform mitdenken. Wenn die finanziellen Rahmenbedingungen verbessert werden, und das müssen sie, dann können die Kapazitäten für Kurzzeitpflege auch weiter erhöht werden. Daher fordern wir Pflegekassen sowie die Bundesregierung auf, den finanziellen Rahmen gemäß der Koalitionsvereinbarung zügig anzugehen."

     

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 28.03.2019

    Dennys Bornhöft zu TOP 37 "Branchencheck Pflegekräfte"

    In seiner Rede zu TOP 37 (Mündlicher Bericht zum Branchencheck Pflegekräfte) erklärt der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    ,,Vielen Dank Minister Garg für die Vorstellung der Ergebnisse aus dem Branchencheck Pflegekräfte. Gleichzeitig möchte ich Herrn Prof. Dr. Björn Christensen von der Fachhochschule Kiel für die Erarbeitung und Durchführung des Branchenchecks danken. Schon seit geraumer Zeit diskutieren wir deutschlandweit in den Parlamenten das Problem des Fachkräftemangels, auch im Bereich der ambulanten und stationären Pflege. In Schleswig- Holstein stehen wir ebenso vor dieser Herausforderung, denn in 69 Prozent aller hiesigen Altenpflegeeinrichtungen herrscht Fachkräftemangel.

    Der Fachkräftemangel grassiert in allen Berufen und Branchen, von Polizei, Bildungswesen, Sozialberufen, Einzelhandel bis hin zu den Fischwirten. Und trotz des Fachkräftemangels gibt es erhebliche Unterschiede zwischen den Anbietern von Pflegedienstleistungen bei Personalbestand und -fluktuation.

    Diese Unterschiede zu untersuchen und hieraus Ableitungen zu treffen, welche Rahmenbedingungen oder Maßnahmen z.B. zu einer höheren Mitarbeiterzufriedenheit oder geringeren Krankheitsständen führen, ist wichtig, denn die Ergebnisse werden uns gute Wege aufzeigen. Nachdem die vorherige Landesregierung das Schulgeld für die Altenpflege abgeschafft hat, hat die Jamaika-Koalition für die Gesundheitsfachberufe die Beiträge für die Ausbildung ebenfalls abgeschafft. Damit hat Schleswig-Holstein eine der ersten Hürden zum Eintritt in den Beruf in diesem Sektor beseitigt und einen wichtigen Schritt in Richtung zur Nachwuchskräftesicherung getan. Dass das allein nicht reicht, um die Versorgung langfristig und flächendeckend sicherzustellen, ist allen Beteiligten natürlich klar. Nicht nur der Berufseinstieg in die Pflege muss erleichtert werden, sondern eben auch der langfristige Verbleib im erlernten Beruf. Damit sind direkt die Arbeitsbedingungen für das Personal wie beispielsweise ein verlässlicher Dienstplan oder ,geregelte Arbeitszeiten` angesprochen oder auch das zu viel an Bürokratie in der Pflege. Hierauf weisen wir Freie Demokraten aber auch andere schon seit langer Zeit hin. Zeitnot und Dokumentationspflichten beschränken die individuelle Zuwendung für den Einzelnen. Fast jede dritte Minute wird daher nicht für originäre Pflege am Menschen, sondern für Aufzeichnungen und Berichtswesen verwendet. Es ist gerade die soziale Komponente, weswegen sich viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Beginn ihrer Berufskarriere einmal für den Pflegeberuf entschieden hatten ­ nicht um eine Verwaltungsfachkraft zu sein. Eine Verminderung des Aufwands für die Dokumentation sollte daher definitiv weiter verfolgt werden. Ein Lösungsansatz ist unter anderem die verstärkte Nutzung von IT- und Assistenzsystemen. Hierzu haben wir auch bereits in dieser Legislaturperiode gesprochen.

    Ein weiterer Aspekt ist die Anbindung der Arbeitsstätte mit öffentlichen Verkehrsmitteln, insbesondere in den Flächenkreisen. Nicht jede Arbeitnehmerin und nicht jeder Arbeitnehmer besitzt ein Auto. Eine Erreichbarkeit der Einrichtung muss also auch auf anderem Wege möglich sein. Eine Verknüpfung zu anderen Themen, die die Jamaika-Koalition bewegt, sind neue Formen der Mobilität. Potential hätte hier der in Schleswig-Holstein gerade anlaufende ,ÖPNV on demand` mit autonomen Kleinbussen sein. Vorstellbar wäre, dass diese irgendwann auch noch abends nach der Spätschicht und morgens vor der Frühschicht, wenn der Bedarf besteht, fahren könnten.

    Die Arbeit mit Demenzerkrankten oder im Verhalten auffälligen Heimbewohnerinnen und -bewohnern oder Patientinnen und Patienten ist körper- lich aber auch mental sehr belastend. Umso wichtiger ist es, die Gesundheitsprävention und -­förderung sowie das betriebliche Gesundheitsmanagement arbeitgeberseitig anzubieten und hochzuhalten. Über die Finanzierung der Pflege und vor allem die notwendige Erhöhung der Personalaus- gaben für mehr Kolleginnen und Kollegen in der Pflege haben wir häufig gesprochen, ich erneuere diese Forderung hiermit. Ich möchte mich abschließend bei allen Pflegekräften, bei allen Arbeitgebern bedanken, die bei dieser Evaluation mitgemacht haben und bei all denjenigen, die diese aufbereiten.

    Ich finde diesen Ansatz ausgesprochen gut und freue mich auf weitere Erkenntnisse, mit denen wir die Arbeitsbedingungen in der Pflege verbessern können."

     

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 27.06.2018

    Kay Richert: Hafen auf Fehmarn wird vernünftig angebunden

    Zu den Vorwürfen des SPD-Abgeordneten Kai Vogel zum Hafen auf Fehmarn erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:                     

    „Das Verhalten der SPD zeigt einmal mehr, wie hier krampfhaft versucht wird, mit haltlosen Vorwürfen Konflikte zu schüren und Projekte zu sabotieren. Wer mit Aussagen wie ‚Landesregierung will Hafen auf Fehmarn abhängen‘ schlechte Stimmung provozieren will, ist von verantwortungsvoller und konstruktiver Politik weit entfernt.

    Im Koalitionsvertrag bekennt sich Jamaika eindeutig zu einer vernünftigen Anbindung des Fährhafens in Puttgarden. Die laufenden Gespräche zwischen Landesregierung und Scandlines zeigen auch, dass dieses Thema ernst genommen wird. Hätte Herr Vogel die Sitzung des Wirtschaftsausschusses aufmerksam verfolgt, wäre ihm dies vielleicht nicht entgangen.“

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  • 28.03.2019

    Dennys Bornhöft zu TOP 13 "Plastikmüll deutlich reduzieren"

    In seiner Rede zu TOP 13 (Plastik- und Verpackungsmüll in Schleswig- Holstein deutlich reduzieren) erklärt der umweltpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    ,,Auf den verschiedene Ebenen, von der Europäischen Union bis hin zu den Kommunen, werden Vorgaben erarbeitet und Ideen entwickelt, wie wir den Einsatz von Plastik reduzieren können. Um die Notwendigkeit hierfür zu er- kennen, reicht ein Blick auf die Menge von verbrauchten Plastik alleine in

    Deutschland: Über 18 Millionen Tonnen Plastikmüll produziert die Bundesrepublik pro Jahr, das sind über 220,5 kg pro Kopf im Jahr. Kunststoffe in den unterschiedlichsten Ausführungen sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Bei der Konzeptionierung von Strategien zur Vermeidung von Plastik muss differenziert vorgegangen werden: Es spielt durchaus eine Rolle, wofür und für welchen Zeitraum Plastik hergestellt wird und auch, wofür es verwendet werden soll. Es spielt durchaus eine Rolle, ob wir von Produkten mit einer langfristigen Nutzung wie zum Beispiel einem Möbelstück oder einem Verbrauchsstück wie einem Umrührstäbchen sprechen.

    Der Vermeidung von Einwegartikeln kommt bei der Reduktion von Plastik eine besondere Wichtigkeit zu, denn diese Produkte, wie zum Beispiel Strohhalme, werden nur einmal benutzt und landen danach ­ hoffentlich ­ in der Mülltonne oder im gelben Sack. Im europäischen Maßstab betrachtet wird das Problem von Einwegartikeln deutlich: Bis zu 85 Prozent aller in der EU angespülten Abfälle sind aus Kunststoff ­ dabei handelt es sich in etwa der Hälfte der Fälle um weggeschmissene Einwegprodukte. Deswegen sollen ab 2021 in der EU Einwegplastikartikel wie Plastikbesteck, Geschirr, Strohhalme, Wattestäbchen, Essstäbchen, sowie Essensverpackungen aus Styropor verboten werden. Als weitere Maßnahmen sollen sämtliche Plastikflaschen ab 2030 zu mindestens 30 Prozent aus recyceltem Material bestehen. Und nach den neuen Plänen sollen ab 2030 ebenso alle Kunststoffverpackungen auf dem EU-Markt recyclingfähig sein. Der Verbrauch von Einwegkunststoffen wird auf diese Weise reduziert und die absichtliche Verwendung von Mikroplastik beschränkt. Ein Verbot von Einwegplastik auf europäischer Ebene ist ein richtiger Schritt. Produkte, die für wenige Minuten Nutzung gedacht sind, aber Jahrtausende in der Natur, in Flüssen, Meeren, Wäldern etc. überdauern, sind schlichtweg der falsche Weg. Die Ankündigung des Verbots war ein Innovationsmotor für biologisch abbaubare Produkte. Hier sind auch einige pfiffige Startups aus Deutschland unterwegs, die Alternativen für Einwegplastik anbieten. Da mich hier besonders interessiert, inwieweit und in welchem Zeitraum diese Alternativen aus Holz, Pappe, Maisstärke etc. sich beispielsweise im Meer abbauen, lasse ich gerade ein Langzeitexperiment mit 120 Litern Kieler Fördewasser laufen. Erwartungsgemäß ist die Halbwertzeit von Pappe relativ gering, Holz hält sich wacker und Maisstärke, das an Optik und Stabilität kaum von Plastik zu unter- scheiden ist, erweist sich ebenfalls als recht langlebig.

    Da es bis zur Umsetzung des Verbots auf europäischer Ebene noch eine Weile dauert, finde ich es gut, dass wir zuerst bei uns selbst schauen und in unserem eigenen Bereich Vorgaben machen. Das wäre in diesem Fall die Landesverwaltung, für die wir selbst verantwortlich sind. Positiv voranzugehen und etwas zu ändern, ist meines Erachtens immer besser als mit Verboten und Geboten gegenüber der Privatwirtschaft vorzupreschen. Die Landesregierung kann hier eine Vorbildfunktion einnehmen, um zu zeigen, dass Plastikvermeidung geht, und dass wir alle Verantwortung übernehmen müssen."

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 28.03.2019

    Oliver Kumbartzky zu TOP 27+28 "Klimaschutzpolitik in Schleswig-Holstein"

    In seiner Rede zu TOP 27+28 (Anträge zur Klimaschutzpolitik in Schleswig-Holstein) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    ,,Wir müssen in der Energiewende neue Schritte wagen. Auf der New Energy Messe in Husum wurde letzte Woche wieder allen deutlich, dass Wasserstoff ein hervorragendes Bindeglied zwischen dem erzeugten Strom und der Verwendung in anderen Anwendungsfällen ist. Wasserstoff kann Autos und Busse antreiben, aber im Erdgasnetz auch Wohnungen mit Strom und Wärme versorgen. Es können auch andere Gase und synthetische Kraftstoffe erzeugt werden. Wir zeigen uns da ganz technologieoffen. Die Förderung von solchen Projekten zur Sektorenkopplung haben wir auch in unserem Koalitionsvertrag zwischen CDU, Grüne und FDP festgehalten.

    Reallabore sind dazu gedacht, Innovationen und Regulierungsrahmen ergebnisoffen zu erproben. In Schleswig-Holstein stehen dazu engagierte Unternehmen in den Startlöchern. Wir unterstützen ausdrücklich die Bewerbung der Akteure aus der Region Heide, um im Rahmen eines Reallabors zu zeigen, dass man wirtschaftlich und verlässlich regionalen Windstrom in Wasserstoff umwandeln kann. Wir begrüßen auch die Unterstützung der Landesregierung in dieser Sache. Die Westküste kann viel für die Energie- wende leisten. So auch mit anderen Projekten wie beispielsweise in Brunsbüttel. Ich werbe daher um Zustimmung für den Antrag der Jamaika- Koalition.

    Um die Energiewende generell und vernünftig voranzubringen, müssen wir an die großen Hebel gehen. Mit dem vorhandenen EEG und den vorhandenen weiteren Regelungen im Energiesektor werden wir die Klimaziele nie er- reichen können. Wir sind daher unter anderem für die Einführung einer CO2-Bepreisung, die alle Sektoren umfasst. Damit käme es dann auch zu einem direkten Wettbewerb zwischen erneuerbaren Energien und fossilen Energieträgern. Die EEG-Umlage hat die Verbraucher bisher gewaltige Summen gekostet, ohne dass man beim Klimaschutz nennenswert vorangekommen wäre. Da wird zu Lasten der Verbraucher viel Geld umverteilt und die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands aufs Spiel gesetzt. Man kann deshalb nicht einfach so weitermachen, wenn man die Verbraucherpreise im Griff behalten und unsere Wettbewerbsfähigkeit erhalten will. Wir müssen in der Energiepolitik wegkommen von Planwirtschaft und Fehlanreizen und hin zu mehr Marktwirtschaft und Innovationen. Es ist gut, dass Minister Albrecht mit seiner Bundesratsinitiative der Bundesregierung mehrere Anregungen in Form von Prüfaufträgen gibt. Eine CO2-Bepreisung als Alternative zur EEG- Umlage und Doppelbesteuerung könnte ein möglicher Weg sein. Nun ist über die Bundesratsinitiative schon einiges in den Zeitungen geschrieben worden. Um es klarzustellen: die Bundesratsinitiative soll nicht zu einer leistungsfeindlichen Mehrbelastung der Bürger führen. Es geht also nicht da- rum, Autobesitzern die Tankfüllungen zu verteuern. Die angestrebte Reform soll auch ausdrücklich nicht dazu dienen, staatliche Einnahmen zu erhöhen.

    Zudem wird in der Initiative neben der Aufkommensneutralität auch die Notwendigkeit eines sozialen Ausgleichs betont.

    Klar ist aber auch, dass wir die Kosten der Energiewende nicht weiter allein den Stromkunden aufbürden sollten. Und ebenso klar ist, dass CO2 einen Preis braucht, wenn wir in unseren Anstrengungen zum Klimaschutz heute und von künftigen Generationen ernst genommen werden wollen. Deswegen sind die in den beiden heute zur Abstimmung vorliegenden Anträgen genannten Punkte goldrichtig. Wir nehmen damit unsere politische Verantwortung wahr und ebnen den Weg für Innovationen und mehr Klimaschutz."

     

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 28.03.2019

    Kay Richert zu TOP 21 "Bau der S4 von Hamburg nach Bad Oldesloe nicht verzögern"

    In seiner Rede zu TOP 21 (Den Bau der S4 (Ost) von Hamburg nach Bad Oldesloe nicht verzögern) erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP- Landtagsfraktion, Kay Richert:

    ,,Für eines ist die Jamaika-Koalition ja bereits jetzt legendär: Für das dynamische Vorantreiben der vielen, vielen Infrastrukturprojekte, die bis zu unserer Verantwortungsübernahme eher schlecht als recht vor sich hingedümpelt sind. Dabei sind viele Verfahren zu entwirren, Ressourcen strukturiert zu verplanen und Hindernisse zu überwinden.

    Früher kam man in Schleswig-Holstein nicht voran, weil die Straßen und Wege so schlecht waren, heute sind da Baustellen ­ jeder sieht, dass hier wieder ein frischer Wind weht, die Ärmel hochgekrempelt werden und die Reparatur unseres schönen Landes zügig vorangeht. ,Vorangehen` ist ein tolles Stichwort. Die Erfahrung, die Reisende hier gemacht haben, war nämlich oft eine andere: Sie kamen nicht voran, Staus und ständiges Warten waren Alltag. Wir von der FDP wollen, dass die Verkehre fließen, dass die Menschen vorankommen, dass wir ständiges Warten und Staus überwinden.

    Das gilt für die Straßenverkehre genauso wie für die Schienenverkehre. Gerade in der Metropolregion stehen wir vor der Herausforderung, Schleswig- Holstein und Hamburg besser miteinander zu verbinden. Der S4 kommt da- bei eine wichtige Rolle zu, sowohl im Westen als auch im Osten. So weit, so gut.

    Wir haben hier ja bereits mehrere Debatten geführt, die die S4 zum Gegen- stand hatten. Soweit ich weiß, herrschte dazu auch immer große Einigkeit im Hause. Es freut mich zu sehen, dass das noch immer so ist. Ich frage mich allerdings, warum es dazu noch einer weiteren Debatte bedurfte ­ Neuigkeiten gibt es ja nicht. Die verschiedenen möglichen Trassenverläufe sind natürlich geprüft und niemand stellt den nun gefundenen Verlauf parallel zur Bestandstrasse in Frage. Das Gesamtprojekt läuft, gerade im letzten Wirtschaftsausschuss haben wir über die Finanzierung der ersten Realisierungsschritte der S4 Ost von Hamburg Hasselbrook nach Bad Oldesloe gesprochen. Ich freue mich über die stürmische Zustimmung der Sozialdemokraten zum Handeln unserer Jamaika-Regierung, rege aber an, erst dann wieder über das Thema zu debattieren, wenn es auch etwas zu debattieren gibt. Ich freue mich außerdem darüber, dass es mit der Instandsetzung der Infrastruktur in Schleswig-Holstein vorangeht ­ nicht nur bei der S4, sondern bei allen unseren Straßen, Wegen und Schienen. Und ich verspreche Ihnen, dass wir uns weiterhin für Sie reinhängen werden, dafür, dass es in unserem schönen Land dynamisch vorangeht."

     

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 28.03.2019

    Kay Richert zu TOP 20 "Gebührenfreie Meisterprüfung garantieren"

    In seiner Rede zu TOP 20 (Gebührenfreie Meisterinnenprüfung und Meisterprüfung garantieren) erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der FDP- Landtagsfraktion, Kay Richert:

    ,,Der Mittelstand ist das Rückgrat der Wirtschaft. Und das Handwerk ist das Rückgrat des Mittelstands, jedenfalls hier bei uns in Schleswig-Holstein.

    Deshalb ist es uns Freien Demokraten so wichtig, dem Handwerk die Rahmenbedingungen zu verschaffen, die es braucht. Und ich freue mich sehr darüber, dass Jamaika die Meistergründungsprämie jetzt einführen wird.

    Und zwar nicht irgendeine Meistergründungsprämie ­ mit einer Prämie in Höhe von 10.000 Euro sind wir Spitze. Das ist Politik für den Mittelstand!

    Aber wir bleiben nicht stehen. Die Landesregierung und die Jamaika- Koalition setzen sich auch weiter dafür ein, die Rahmenbedingungen für Meisterinnen und Meister zu verbessern.

    Warum liegen uns die Meisterinnen und Meister so am Herzen? Warum bemühen wir uns so, die Rahmenbedingungen für Meisterinnen und Meister zu verbessern? Warum sind Meisterinnen und Meister so wichtig für unsere Wirtschaft? Meister sind zu einem großen Teil Unternehmerinnen und Unternehmer, zumindest aber Teil der Betriebsführung. Und Meisterbetriebe bieten unserer Gesellschaft große Vorteile: Meisterbetriebe sind überlebensfähiger. Das ist auch nicht verwunderlich, denn ein Meister erhält während seiner anspruchsvollen fachlichen Ausbildung auch betriebswirtschaftliches Rüstzeug. Außerdem bilden Meisterbetriebe mehr aus, sorgen also für den Nachwuchs im eigenen Gewerbe. Das ist ebenfalls nicht verwunderlich, denn die Meisterausbildung enthält neben anspruchsvoller fachlicher und betriebswirtschaftlicher Ausbildung auch pädagogisch-didaktisches Rüst- zeug. Eine Meisterausbildung ist also die umfassende, fundierte, ideale Vorbereitung auf die Führung eines Betriebes. Wir haben daher ein Interesse daran, möglichst viele stabile, ausbildende Handwerksbetriebe im Land zu haben. Und für mich persönlich spricht noch ein weiterer Punkt für die

    Meisterbetriebe: Für mich steht die hohe Qualität der handwerklichen Arbeit bei uns in direktem Zusammenhang mit dem Meisterstand.

    Und trotz all dieser Punkte gibt es eine Schieflage: Warum ist ein Studium kostenlos, während Meisterinnen und Meister fünfstellige Beträge für ihre Ausbildung bezahlen müssen? Wir wollen, dass die Erneuerung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) dazu genutzt wird, um diese Schieflage zu begradigen. Dazu ist die Landesregierung, ist FDP-Minister Dr.

    Buchholz bereits in Gesprächen mit dem Bundesbildungsministerium. Das finden wir gut, wir stehen hinter Ihnen und unterstützen das gerne! Im Bundestag setzt sich die FDP-Bundestagsfraktion ebenfalls für eine kostenfreie Ausbildung für Meisterinnen und Meister ein. Denn wir wissen: In der Wirtschaft ist der Meister so viel wert wie der Master, eine finanzielle Benachteiligung ergibt gerade volkswirtschaftlich nun wirklich keinen Sinn. Ihr Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD war ja bereits einmal Gegen- stand unserer Beratungen. Warum sie ihn wortgleich noch einmal stellen, erschließt sich nicht. Wir haben damals im Frühjahr 2018 einen Alternativantrag beschlossen mit dem Inhalt, dass sich die Landesregierung für Verbesserungen einsetzt. Dieser Beschluss gilt auch heute noch und wird durch die Regierung abgearbeitet.

    Wir von der FDP und wir in Jamaika wollen Schleswig-Holstein zum mittelstandsfreundlichsten Bundesland machen. Mit der 10.000-Euro- Meistergründungsprämie sind wir diesem Ziel wieder einen weiteren großen Schritt näher gekommen. Und natürlich lassen wir auch weiterhin nicht nach, wenn es um die Verbesserung der Rahmenbedingungen geht.

    Liebe Meisterinnen und Meister! Ich weiß, Sie brauchen für die Zukunft Ihres Berufsstands ein starkes politisches Bekenntnis. Dieses Bekenntnis haben Sie von uns bekommen und ich will es hier nochmals erneuern: Wir wissen, was Sie für dieses Land leisten. Wir stehen hinter Ihnen. Und wir tun al- les, um Ihre Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass Sie auch weiterhin Ihr Bestes für unser Land geben können."

     

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 29.03.2019

    Stephan Holowaty zu TOP 22 u.a. "Anträge zur Wahl zum Europäischen Parlament 2019 und Europabericht 2018-2019"

    In seiner Rede zu TOP 22 u.a. (Anträge zur Wahl zum Europäischen Parlament 2019 und Europabericht 2018-2019) erklärt der europapolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Stephan Holowaty:

    ,,Das vereinte Europa ist immer ein Symbol für Frieden und Freiheit gewesen. Ein Symbol dafür, dass Menschen über die Grenzen von Ländern hin- weg zusammenarbeiten für eine gemeinsame Zukunft in Frieden, Freiheit und Wohlstand. Aber kurz vor der Wahl zum Europaparlament erleben wir: Europa ist in einer Krise.

    Seit zwei Jahren erleben wir beim Brexit eine außer Rand und Band geratene Politik, die sich nur in einem einig ist: dass sie sich nicht einig ist. Wir erleben die Ohnmacht Europas beim Umgang mit Ländern wie Ungarn oder Polen, die Schritt für Schritt Rechtsstaatlichkeit und Bürgerrechte abbauen.

    Und wir haben gerade in dieser Woche bei der Abstimmung über die Urheberrechtsrichtlinie einen für mich neuen und bislang unvorstellbaren Tief- punkt im politischen Europa erlebt: Über fünf Millionen Unterschriften, über 200.000 Demonstranten waren nicht nur ein Protest, sondern auch eine Chance. Europäer, die ihrem Engagement um die Freiheit im gemeinsamen Europa Ausdruck verleihen.

    Das Europaparlament hat diesen Protest nicht nur ignoriert, wir erleben einen Umgang mit Andersdenkenden, der mir wirklich Angst macht: eine einzigartige Welle an Desinformation, an Beleidigungen. Wer Andersdenkende als ,Bots` bezeichnet, als ,ferngesteuert von US Konzernen`, als ,gekaufte Demonstranten`: Den politischen Gegner mit unlauteren Unterstellungen kleinzureden.

    Damit erreicht das vereinte Europa einen Tiefpunkt in der demokratischen Streitkultur und einen weiteren Höhepunkt der neuen autoritären Strömungen auf unserem Kontinent. Leider ist da kein Ende in Sicht. EU- Justizkommissarin Jourová hat erst vor zwei Tagen behauptet, Uploadfilter hätten den furchtbaren Terroranschlag in Neuseeland verhindert.

    Was geschieht hier? Genau das, wovor ich vor nur gut drei Wochen an dieser Stelle bereits gewarnt habe. Der nächste Schritt hin zum Abbau der Grundrechte ist damit vorbereitet. Wenn es Uploadfilter gibt, können die auch zur Meinungskontrolle eingesetzt werden. Mit Uploadfiltern wurde ein Instrument geschaffen, das man missbrauchen kann. Manche Politiker wer- den dieser Versuchung nicht widerstehen können. Wir alle wissen, was so manch ein Staat unter ,Terrorpropaganda` versteht ­ nämlich jede Art von kritischer Äußerung gegenüber der jeweils herrschenden Politik. Diese Vor- wände werden zu oft zum Abbau von Grundrechten und Grundfreiheiten der Bürger genutzt. Schauen wir in die Geschichte. Wie viele Warnungen braucht es noch?

    Katarina Barley, die Spitzenkandidatin der SPD im Europawahlkampf, könnte diese Richtlinie im Europäischen Rat auch jetzt noch stoppen. Es geht nicht darum, die Urheberrechtsrichtlinie jetzt ,userfreundlich`, wie Ministerin Barley sagt, umzusetzen. Es geht darum, diese Richtlinie jetzt zu stoppen und Urheberrechte nicht zum Abbau von Grundrechten zu missbrauchen.

    Das hat nichts mit Kabinettsdisziplin zu tun, sondern schlicht mit dem Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD im Bund.

    Ich fordere daher Sie, Herr Dr. Stegner, als stellvertretender Bundesvorsitzender der SPD, auf, im Bund auch in diesem Fall auf die Einhaltung des Koalitionsvertrages zu pochen.

    Die Kollegen von der CDU haben sich hier im Hause teilweise schon eindeutig gegen das positioniert, was die CDU in der EVP-Fraktion im Europaparlament veranstaltet. Ich danke Ihnen, Herr Kollege Killian, für Ihre eindeutige Positionierung.

    Ich bin sehr stolz darauf, dass dieses hohe Haus sich mit so überwältigen- der Mehrheit vor drei Wochen als einziger Landtag klipp und klar für die Meinungsfreiheit positioniert hat. Ihnen, jedem Einzelnen, der zugestimmt hat, gilt dafür mein Dank und Respekt. Wir sollten uns alle dafür einsetzen, dass dieser Beschluss auf Bundeseben und in Europa seinen Durchschlag findet.

    Was wir in der Debatte um die Urheberrechtsreform erlebt haben, muss uns bei dieser Europawahl eine Lehre sein. Den Anderen erstnehmen und vor allem respektieren ­ das muss im Wahlkampf nicht nur der demokratischen Parteien, sondern eines jeden einzelnen selbstverständlich sein. Und genau deshalb geht der Alternativantrag der großen Mehrheit dieses Hauses auch so viel weiter als der vorliegende Antrag der AfD. Ich wünsche mir, dass je- der einzelne Bürger in diesem Land für einen fairen Wettstreit der Meinungen eintritt. Eine freie, gleiche und geheime Wahl, eine Wahl in Respekt vor anderen Menschen und anderen Meinungen, ist der höchste Ausdruck unseres demokratischen Staatsverständnisses.

    Europa erlebt eine schwere Krise. Längst sind europafeindliche Bewegungen an die Regierungen vieler EU-Staaten gekommen: Italien, Ungarn, Polen; in Frankreich ist es seit längerem fast soweit und beim Brexit bestimmt bis heute die EU-Skepsis. Das ist eine veritable Vertrauenskrise, die an den Grundfesten der europäischen Werte ansetzt. Emmanuel Macron gibt viele Impulse für ein erneuertes Europa ­ auch wenn wir mit einigen Aspekten von Macrons Rede nicht einverstanden sind.

    Und genau deshalb ist es auch so richtig und wichtig, dass der Antrag der Koalition mit dem Titel ,Europäisches Parlament stärken ­ Europäische Verfassung voranbringen` die europäischen Werte, die europäischen Institutionen in den Mittelpunkt stellt. Es geht jetzt darum, über diese Werte zu sprechen und das verlorene Vertrauen wieder herzustellen. Es geht um Werte und um eine bessere Repräsentation der Bürger. Wann, wenn nicht jetzt, ist der richtige Zeitpunkt, die Werte wieder in den Mittelpunkt zu stellen ­ die gemeinsame Basis, auf der das vereinte Europa steht?

    Europa braucht wieder eine Vision, ein gemeinsames Ziel, einen gemeinsamen Maßstab. Und da besteht auch der Unterschied zwischen dem Koalitionsantrag und Ihrem Antrag, meine Damen und Herren von der Sozialdemokratie: Werte betonen, Institutionen reformieren, Bürgerbeteiligung stärken ­ das ist das Gebot der Stunde. Ihr Antrag ist ein Abklatsch des SPD- Wahlprogrammes ­ das verstehe ich ja. Viel schlimmer ist aber: Ihr Antrag atmet das Europa von gestern. Sie wollen mehr Umverteilung, mehr Milliarden hier und mehr Milliarden dort, mehr Dirigismus und mehr Planwirtschaft. Sie sprechen kaum über Werte, sobald es konkret wird, sprechen Sie vor allem über das Schaffen von mehr Ansprüchen und darüber, Geld auszugeben.

    Wir müssen den Schwächeren in unserer Gesellschaft helfen, ein selbstbestimmtes Leben in Würde zu führen. Aber Wohlstand für alle entsteht am Ende nicht aus mehr Sozialleistungen, sondern aus mehr Leistung. Aus mehr Ideen, aus mehr Kreativität. Dafür braucht es mutige Reformen. Wir müssen Kräfte, Ideen und Menschen entfesseln, nicht mit Anspruchsdenken ruhig stellen.

    Nur eine wohlhabende Gesellschaft hat die Mittel, die wir dringend brauchen, um den Klimaschutz wirklich voranzubringen, um die Digitalisierung voranzubringen, die Infrastruktur der Zukunft und die beste Bildung der Welt zu schaffen sowie auch die Schwächeren teilhaben zu lassen.

    Das geht nicht, meine Damen und Herren von der Sozialdemokratie, über neue bürokratische Förder- und Ausgleichsprogramme, über schlicht mehr Geld, wo immer es auch herkommt. Die EU ist ihren Grundfesten angegriffen. Man stärkt die EU nicht dadurch, indem man oben mehr Geld drauf- schüttet. Deswegen trägt der Antrag der SPD nicht zur Lösung der Vertrauenskrise der EU bei!

    Ich möchte aber auch gerne mit Ihnen diskutieren über die Rolle Europas in der Welt, über eine gemeinsame europäische Armee und damit auch über die europäische Rüstungspolitik.

    Wir beantragen daher den Verweis des SPD Antrages Drucksache 19/1368 in den Europa-Ausschuss, sowie die Abstimmung in der Sache zum Antrag 19 Die Ereignisse um den Brexit und um die Urherberrechtsrichtlinie haben gezeigt, wie wichtig es ist, Europa zu gestalten, wie wichtig eine Erneuerung der EU, wie wichtig die Stärkung des Europäischen Parlaments ist, wie wichtig es für jeden Einzelnen ist, an der Wahl des Europäischen Parlaments teil- zunehmen. Jede einzelne Stimme gestaltet Europa.

    Wir Freie Demokraten wollen kein Europa, das durch Anspruchsdenken und Dirigismus geprägt ist. Wir wollen kein Europa, das durch Umerziehungs- und Verbotsphantasien geprägt ist. Wir wollen schon gar kein Europa, das durch kleinkarierten Nationalismus, Neid, Missgunst, Mauern und Grenzen geprägt ist.

    Wir Freie Demokraten wollen ein Europa der Menschen, ein Europa der Chancen für jeden Einzelnen, ein Europa der Bildung, der Kreativität, der Innovation, ein Europa des Wohlstands, ein Europa der offenen Grenzen für al- le Europäer. Kurz: Wir wollen ein Europa der Freiheit. Und mit diesen in unserem Antrag vorgeschlagenen, institutionellen Reformen, können wir das auch erreichen."


    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 29.03.2019

    Kay Richert zu TOP 23 "Reaktivierung der Bahnstrecke Kiel-Schönberger Strand fortsetzen"

    In seiner Rede zu TOP 23 (Reaktivierung der Bahnstrecke Kiel-Schönberger Strand fortsetzen) erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP- Landtagsfraktion, Kay Richert:

    ,,Es ist ein echtes Anliegen dieser Jamaika-Koalition, gute und emissionsarme Angebote im ÖPNV zu machen, um dadurch mehr Menschen aus dem individuellen Personenverkehr in Bus und Bahn zu bewegen. So möchten wir Straßen und Menschen vom Verkehr entlasten. So möchten wir einen Bei- trag zum Schutz der Umwelt vor Abgasen und Staubbelastung leisten. So möchten wir die Lebensqualität in Schleswig-Holstein erhöhen.

    Weil es uns mit diesem Anliegen ernst ist, ermitteln wir gerade, wie die öffentlichen Verkehre in Schleswig-Holstein kundengerechter organisiert werden können. Denn eines ist doch klar: Es ist sekundär, was wir hier toll finden, welche Strecken, Trassen oder Verkehrsmittel wir hier gerne vorne sehen würden. Der Wurm muss dem Fisch schmecken, oder hier: Das Angebot muss für die Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner attraktiv sein, denn genau für diese Menschen machen wir das ja. Ist ein Angebot nicht attraktiv, wird es nicht genutzt, unabhängig von allen politischen Überzeugungen hier im Hause.

    Eine Möglichkeit, ÖPNV kundengerecht attraktiver zu machen, ist die Reaktivierung stillgelegter Bahnstrecken. Davon gibt es mehrere im Land und wir untersuchen das. Eine vormals stillgelegte Strecke im Kieler Osten wurde bereits wieder belebt. Es ist die Strecke von Kiel nach Schönberg, auch ,Hein Schönberg` genannt. Von Kiel nach Oppendorf fährt der Zug bereits, die restliche Strecke soll folgen. Die Vorarbeiten wurden in der letzten Legislaturperiode beschlossen und begonnen, wir haben das Projekt bis jetzt weitergeführt. Leider gab es vor drei Wochen, nachdem die Vorarbeiten für die Reaktivierung der Strecke nahezu abgeschlossen sind, schlechte Nachrichten: Anstatt der veranschlagten 35 Millionen Euro soll das Projekt nun nach einer ersten Schätzung 50 Millionen Euro kosten.

    Minister Buchholz wird sich nun vom Vorhabenträger eine gründliche, valide Gesamtkostenaufstellung geben lassen. Ich erwarte, dass diese Aufstellung die gesamten Kosten realistisch und vollständig beinhaltet. Ich möchte nicht erleben, dass wir in einem Jahr die nächste Kostenexplosion präsentiert bekommen.

    Um eines hier ganz klar zu sagen: Explodieren die Kosten, ohne dass der entsprechende Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort entsteht, werden wir hier die Reißleine ziehen. Einen Blankoscheck nach der Devise ,es wird gebaut, egal was es kostet` wird es nicht geben. Mir sind die Argumente der betroffenen Gemeinden bekannt. Am Ende des Tages geht es hier aber darum, das Geld der Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig- Holsteiner so auszugeben, dass der Nutzen für alle möglichst groß ist. Alles andere ist unverantwortlich. Schließlich fehlt jeder Euro, den ,Hein Schönberg` mehr kostet, in anderen wichtigen Bereichen.

    Ich persönlich hoffe, dass es weitergehen kann. Ich sehe in Streckenreaktivierungen eine tolle Möglichkeit, das Reisen oder Pendeln so attraktiv zu machen, dass die Bahn eine echte Alternative zum Individualverkehr wird.

    Bahnfahren entzerrt nicht nur den Straßenverkehr, ich empfinde es auch als wesentlich entspannter. Aber um meine bahnromantischen Vorstellungen geht es hier nicht.

    Letztlich wird das Verhältnis zwischen den gesamten Projektkosten und dem daraus entstehenden Nutzen über die Weiterführung von ,Hein Schönberg` entscheiden.

    Wir Freie Demokraten und wir in Jamaika wollen in Schleswig-Holstein attraktive Angebote schaffen, um mehr Menschen von der Straße auf die Schiene zu bewegen. Das ist uns wichtig und dafür tun wir viel. Wir wollen ein Netz mit attraktiven Angeboten schaffen und Beförderung zu bezahlbaren Preisen ermöglichen.

    Liebe Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner ­ wir wissen, dass Sie einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Geld erwarten, dass Sie erarbeitet und uns anvertraut haben. Und wir werden alles tun, um das uns entgegengebrachte Vertrauen zu rechtfertigen."

     

    Es gilt das gesprochene Wort.

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