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  • 17.12.2015

    Oliver Kumbartzky: Wahlfreiheit statt Zwang

    „Die FDP-Landtagsfraktion stimmt dem vorliegenden Antrag der Piraten zu. Der Einbau von intelligenten Stromzählern und intelligenten Messsystemen sollte aus unserer Sicht auf freiwilliger Basis geschehen. Es geht hier um Datenschutz, um Verbrauchersouveränität und um die Energiekosten.


    Der Bundesverband der Verbraucherzentralen bringt es in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf auf den Punkt: Smart Meter sind teuer und bringen fast keine Vorteile für Verbraucher. Zudem leistet die digitale Messung des Stroms bei Kleinverbrauchern auch keinen Beitrag zur Energiewende.

    Die Bundesnetzagentur äußert berechtigte Zweifel, ob der verpflichtend vorgegebene Einsatz neuer Messeinrichtungen bei Kunden, die sich nicht bewusst hierfür entschieden haben, überhaupt geeignet ist, eine Änderung des Verbraucherverhaltens und damit eine höhere Energieeffizienz zu bewirken.


    Die Energiewende wird doch sowieso nur als Zweck für den geplanten, erheblichen Eingriff in die Grundrechte vorgeschoben. Dabei wird der Zwangseinbau zum Gegenteil führen. Die Akzeptanz der Energiewende wird noch weiter sinken und die Energiekosten eines Haushaltes werden noch weiter steigen. Die Netzentgelte werden sich erhöhen, da die Anfangsinvestition der Netzbetreiber den Netzentgelten zugerechnet werden sollen, genauso wie die Kosten für technische Zusatzleistungen.


    Ein weiteres, gewichtiges Argument ist der Datenschutz. Durch den geplanten Zwangseinbau lässt sich das Verhalten der privaten Stromverbraucher sehr genau nachvollziehen. Diesen tiefen Einblick in die Privatsphäre kann die rot-grün-blaue Landesregierung doch nicht ernsthaft befürworten.


    Wir Freie Demokraten sind dafür, den Einbau intelligenter Zähler und Messsysteme von der Zustimmung der betroffenen Verbraucher abhängig zu machen. Die EU-Kommission schreibt den Einbau nicht – wie einige behaupten – zwingend vor. Der Einbau ist nur dann vorzunehmen, wenn die Kosten-Nutzen-Analyse positiv ausfällt. Und das tut sie bisher keineswegs. In Österreich und den Niederlanden ist übrigens beispielsweise ein Recht auf Ablehnung beschlossen worden. Warum nicht auch bei uns in Deutschland?


    Anstatt die Bürgerinnen und Bürger immer neue Auflagen und Kosten aufzubürden und Grundrechte zu beschränken, sollten endlich einmal die Kosten der Energiewende ins Auge genommen werden. Warum wird nicht endlich einmal die Stromsteuer gesenkt oder ein bundeseinheitliches Netzentgelt geschafft?


    Wir hatten es schon in der Debatte zum Thema Windenergie: Eine erfolgreiche Energiewende steht und fällt mit der Akzeptanz. Das morgen im Bundesrat zur Abstimmung stehende Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende eignet sich nicht, die Akzeptanz zu erhöhen. Dieses Gesetz ist also abzulehnen.“

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  • 17.12.2015

    Wolfgang Kubicki: Schnelles Anerkennungsverfahren ist zwingende Voraussetzung für Integration

    „Ein schnelles Anerkennungsverfahren ist die zwingende Voraussetzung für das Gelingen von Integration. Es ist Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Eingliederung in den Arbeitsmarkt, was wiederum nicht nur für Integration der Flüchtlinge selbst, sondern auch für eine Entlastung der Aufnahmegesellschaft entscheidend ist. 

     

    Der Rückstau unbearbeiteter Asylanträge beim zuständigen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge liegt inzwischen bei rund 330.000. Und trotz wiederholter Ankündigungen ist nicht abzusehen, wann das BAMF in der Lage sein wird, diesen Stau abzuarbeiten. Vielmehr ist es zu erwarten, dass allein im Jahr 2015 die Zahl der unbearbeiteten Anträge auf 500.000 ansteigen wird. Im europäischen Vergleich ist der Bearbeitungsstau in Deutschland damit einmalig. Schon Ende Juli 2014 war der deutsche Bearbeitungsstau wesentlich größer als der aller anderen Staaten.

     

    Genauso katastrophal sieht es bei der Dauer der Anerkennungsverfahren aus. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines Antrags liegt bei 5,4 Monaten. 5,4 Monate ab Antragstellung. Nicht eingerechnet ist hier die Zeit zwischen Ankunft in einem Erstaufnahmelager und der Stellung des Antrags beim BAMF.   

     

    Dabei liegt in Schleswig-Holstein selbst der Zeitraum zwischen Registrierung eines Asylsuchenden und der Antragstellung derzeit bei circa 8 Monaten. Bis zur Registrierung kann zudem noch ein Monat vergehen. Das heißt, dass ein Asylverfahren in Deutschland im Regelfall über ein Jahr dauert. Ein Jahr, in dem Energie und Initiative der Asylbewerber faktisch still gelegt sind.

     

    Genau hier setzt der Entwurf an. Das Gesetz soll dabei helfen, individuelle Asylverfahren zu vermeiden und stattdessen jeden, der aus den betroffenen Bürgerkriegsgebieten kommt, zum zumindest vorübergehenden Aufenthalt in der Bundesrepublik berechtigen. Eine vergleichbare Regelung existiert bereits auf europäischer Ebene; sie kann im deutschen Recht aber nicht angewandt werden, weil dann alle Mitgliedstaaten Flüchtlinge aufnehmen müssten, einige hierzu aber nicht bereit sind.

     

    Durch den vorübergehenden humanitären Schutz erhalten die Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien und dem Irak einen sofortigen gesicherten Aufenthaltsstatus, ferner sofortigen Zugang zu Integrationskursen und die sofortige Arbeitserlaubnis ohne Vorrangprüfung. Der Familiennachzug wird jedoch durch Befristung eingeschränkt.

     

    Flüchtlinge aus diesen beiden Ländern stellen inzwischen einen Großteil aller Asylbewerber. Schon seit Monaten ist Syrien bei den Erstanträgen das am stärksten vertretene Herkunftsland. Allein im November wurden fast 30.000 Erstanträge von syrischen Flüchtlingen gestellt. Der Irak mit rund 4.500 Anträgen stand an dritter Stelle.

     

    In Schleswig-Holstein sieht es nicht anders aus.

     

    Von derzeit 330.000 anhängigen Erstverfahren entfallen fast 100.000 Anträge auf Syrien (74.875 Personen) und den Irak (19.064 Personen). Rund ein Drittel der Asylanträge entstammt also von Flüchtlingen mit sicherer Bleibeperspektive. Die Gesamtschutzquote von Syrern etwa liegt bei rund 95 Prozent.

     

    Und obwohl es nahezu sicher ist, dass diesen Menschen der Flüchtlingsstatus nach den Genfer Konventionen oder jedenfalls subsidiärer Schutz gewährt wird, lassen wir sie über ein Jahr untätig in den Flüchtlingsunterkünften und behindern damit ihre Integration.

     

    Genau das soll mit der Gewährung des vorübergehenden Schutzes geändert werden. Der Grundrechtsanspruch auf Asyl bleibt dabei voll erhalten. Begonnene Asylverfahren werden aber für die Zeit des vorübergehenden humanitären Schutzes nicht weitergeführt. Ist der maximale Schutzzeitraum von drei Jahren erreicht, können sie wieder aufgenommen werden.

     

    Damit ist der vorübergehende Schutz vor allem auch gegenüber den Plänen des Bundesinnenministers, Syrern zukünftig nur noch subsidiären Schutz zu gewähren, vorzugswürdig. Hier müssten syrische Flüchtlinge ihr Asylgesuch wieder einzeln mündlich beim BAMF darlegen, so dass sich der Stau der Anträge im BAMF weiter vergrößern würde. Zudem müssten die Behörden bereits nach einem Jahr wieder prüfen, ob die Person noch subsidiär schutzberechtigt ist.“

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  • 17.12.2015

    Dr. Ekkehard Klug: Wir brauchen eine bessere Personal- und Sachausstattung

    „Wir brauchen in unserem Land keine ‚Polizeibeauftragte‘. Eine solche Stelle ist nicht nur überflüssig, sondern auch schädlich.

     

    Ihre Schaffung erweckt den Eindruck, als seien Polizeiübergriffe – über die in letzter Zeit erschreckend oft aus amerikanischen Städten in den Medien berichtet wird – auch hier bei uns in Schleswig-Holstein ständig an der Tagesordnung. Dies ist aber nicht der Fall.

     

    Extrem seltene Ausnahmen können im Zweifelsfall völlig ausreichend durch strafrechtliche und/oder disziplinarrechtliche Ermittlungen untersucht und gegebenenfalls in einem rechtsstaatlichen Verfahren geahndet werden.

     

    Wenn man trotzdem die Stelle eines Polizeibeauftragten einführt, dann ist das eine durch nichts gerechtfertigte Ohrfeige für unsere Landespolizei, eine Diskriminierung und Pauschalverdächtigung, die unsere Polizeibeamten nicht verdient haben.

     

    Was würden SPD, Grüne und SSW wohl hier in diesem Plenarsaal – und draußen in den Städten und Gemeinden – sagen, falls die Opposition hier die Einführung eines Umweltbehördenbeauftragten beantragen würde, als Beschwerdestelle für Vorgänge in diesem Verwaltungsbereich, mit Aufgaben, wie sie nach einem shz-Artikel vom 25. Oktober d.J. unter Berufung auf den Kollegen Burkhard Peters analog für den Polizeibeauftragten wie folgt beschrieben wurde:

     

    Eine Beschwerdestelle für Bürger, ‚die sich unangemessen behandelt fühlen, auch wenn es sich nicht um strafrechtlich relevante Vorwürfe handelt’.

     

    Man kann sich lebhaft vorstellen, was für ein Theater die Regierungsfraktionen, Sozialdemokraten, Grüne und SSWler, hier veranstalten würden, falls die Opposition die Einführung eines solchen Umweltbehördenbeauftragten beantragen würde.

     

    Oder vielleicht sogar gleich ein Landesregierungsbeauftragter als Beschwerdeinstanz für missbräuchliche Aktivitäten in den Ministerien.

     

    Bei der Polizei unseres Landes hält Rot-Grün-Blau das, was die Vertreter der Koalition in praktisch allen anderen Bereichen unseres öffentlichen Dienstes mit Ekel, Abscheu und Empörung als Beleidigung und Herabwürdigung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zurückweisen würden, jedoch für notwendig und richtig. Das ist politische Schizophrenie in Reinkultur.

     

    Im Übrigen brauchen wir unserem Land nicht mehr Beauftragte. Wir brauchen eine bessere Personal- und Sachausstattung unserer Landespolizei.

     

    Außerdem ist der vorliegende Gesetzentwurf auch rechtlich fragwürdig. Nach § 12 Absatz 2 soll die Polizeibeauftragte auch bei strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, bei gerichtlichen Bußgeldverfahren oder bei behördlichen bzw. gerichtlichen Disziplinarverfahren ‚in geeigneten Fällen auf eine einvernehmliche Erledigung der Angelegenheit hinwirken‘.

     

    Diese Bestimmung wirft mehrere Fragen auf.

     

    Ist mit der Bezugnahme auf ‚geeignete Fälle‘ der verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz gewahrt?

     

    Wie soll das in der Praxis ablaufen? Ist eine solche Einflussnahme auf rechtsstaatliche Verfahren überhaupt zulässig?

     

    Was überhaupt heißt ‚einvernehmliche Erledigung‘? Einstellung des Verfahrens? Mit wem soll hier Einvernehmen hergestellt werden?

     

    Eine schleichende Aushöhlung rechtsstaatlicher Verfahren durch eine rot-grüne Kadi-Instanz ist jedenfalls nicht ein Fortschritt – sondern das genaue Gegenteil!“

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  • 17.12.2015

    Christopher Vogt: Koalition sollte einer dritten Lesung zustimmen

    „Die vorliegenden Hochschulgesetzentwürfe haben in den vergangenen Monaten die große Gelegenheit geboten, endlich einmal eine breitangelegte Diskussion über die Zukunft unseres Hochschulstandortes zu führen. Diese Gelegenheit wurde aber leider nicht wirklich genutzt. Das bedaure ich sehr, aber es war von den meisten Beteiligten offenbar einfach nicht gewollt.

     

    Insbesondere die Landesrektorenkonferenz hat sich nun wirklich nicht mit Ruhm bekleckert. Die Mehrheit in der LRK war der Auffassung, man sollte in der Anhörung lieber nichts zum Entwurf der Opposition sagen, um es sich nicht mit der Landesregierung zu verscherzen. Ich finde, dies offenbart ein sehr merkwürdiges und nicht gerade vorbildliches Demokratieverständnis. Ich kannte so etwas bisher nur aus lupenrein gelenkten Demokratien. Souveränität sieht anders aus. Sei es drum.

     

    Anderswo in der Republik sind Hochschulpräsidenten deutlich selbstbewusster: Die Technische Universität Darmstadt, die in etwa vergleichbar ist mit der Kieler Christian-Albrechts-Universität, hat vor kurzem zehnjähriges Jubiläum gefeiert. Wohlgemerkt, nicht das ihrer Gründung, denn sie wurde bereits im Jahr 1877 gegründet, sondern ihr 10-jähriges Jubiläum als autonome Hochschule des Landes Hessen. Im Jahr 2004 wurde im Hessischen Landtag einstimmig (!) ein Gesetz verabschiedet, das diese Hochschule zur bundesweit ersten autonomen Hochschule gemacht hat. Bauvorhaben, Personalplanung und die Festlegung von Schwerpunkten in Forschung und Lehre wurden in einem Modellprojekt der Hochschule übertragen. Jetzt wurde ein positives Fazit gezogen: Das Modellprojekt ist geglückt. Der Mut des Hessischen Landtages hat sich ausgezahlt. Der Start war nicht ganz einfach, aber die Autonomie hat zu einer Kultur der Kreativität und einer hervorragenden Entwicklung der Hochschule geführt. Eine Rückkehr zu mehr ministeriellem Einfluss ist kaum noch vorstellbar.

     

    Mit dem von meiner Fraktion vorgelegten Entwurf eines Hochschulfreiheitsgesetzes wollen wir auch in Schleswig-Holstein diesen erfolgreichen Weg gehen: So wollen wir die Potenziale unserer sehr heterogenen Hochschullandschaft zur Entfaltung bringen. Da geht es nicht nur um die Zusammensetzung der Hochschulgremien und die Bauherrenfähigkeit, sondern auch um die Finanz- und Personalhoheit. Bevor die Ministerin gleich wieder etwas anderes behauptet: Das hat überhaupt nichts mit Privatisierung der staatlichen Hochschulen zu tun. Die staatlichen Hochschulen sollen aber nach unserer Auffassung z.B. mehr Freiheit bei der Zusammensetzung des Senats erhalten (Stichworte Demokratisierung und Mitbestimmung), Studiengänge weitestgehend selbstbestimmt einrichten können und im Bereich der Ziel- und Leistungsvereinbarungen fairer behandelt werden. Wir wollen auch die verfassungsrechtlich garantierte Freiheit von Wissenschaft, Kunst und Forschung stärken und diese nicht – wie SPD, Grüne und SSW es leider vorhaben – ohne jede Not in Frage stellen. Wir plädieren also für einen Paradigmenwechsel in der Hochschulpolitik des Landes. Der Landespolitik muss endlich bewusst werden, welch elementare Bedeutung die Wissenschaft für die Zukunftsfähigkeit unseres Bundeslandes hat. Unser Entwurf eines Hochschulfreiheitsgesetzes würde dem Rechnung tragen.

     

    Leider wird es echte Autonomie für unsere Hochschulen aber wohl so schnell nicht geben: Die Landesregierung hatte uns einen eher schwachen Reformentwurf vorgelegt: Viele Selbstverständlichkeiten, einige kleinere Anpassungen, wenig Innovatives. Ich möchte jedoch zunächst vier Punkte hervorheben, wo wir Übereinstimmungen haben bzw. wo es bei Rot-Grün-Blau aus unserer Sicht mittlerweile in die richtige Richtung geht: Die Landesregierung möchte – wie auch wir – das sogenannte ‚Tenure Track‘-Verfahren, also einen verlässlicheren Karriereweg für Juniorprofessorinnen und -professoren, und die Möglichkeit zur Weiterbeschäftigung von älteren Professorinnen und Professoren in das Gesetz aufnehmen. Das begrüßen wir. Dies liegt nicht nur im Interesse der Professoren, sondern auch im Interesse des Landes.

     

    Beim Thema Bauherrenfähigkeit bleibt die Landesregierung zwar hasenfüßig, macht aber immerhin leichte Lockerungsübungen. Und: Die Koalitionsfraktionen wollen nun auch der Flensburger Europa-Universität die Möglichkeit geben, sich an den internationalen Studienkalender anzupassen, damit sie ihrem Namen und ihrer internationalen Ausrichtung noch besser gerecht werden kann. Wir wollen den Hochschulen dies grundsätzlich freistellen, aber wir begrüßen auch hier den rot-grün-blauen Erkenntnisgewinn.

     

    Viele andere Punkte sehen wir jedoch sehr kritisch: Neue bürokratische Auflagen, das Vorschreiben von neuen Beauftragten, die die unterfinanzierten Hochschulen auch noch selbst finanzieren müssen und eine mehr als nur fragwürdige Einschränkung der Forschungsfreiheit durch die vorgeschriebenen Ethikkommissionen. Wie deren etwas vage Aufgabe an einer so großen Universität wie der Christian-Albrechts-Universität auch nur halbwegs sinnvoll umgesetzt werden soll, ist mir rätselhaft. Entweder werden diese Kommissionen völlig sinnlos sein oder sie werden mit dem Grundgesetz in Konflikt geraten. ‚Gut gemeint‘ ist auch hier das Gegenteil von ‚gut gemacht‘.

     

    Für ein wenig Aufsehen hat der Regierungsplan zur Einführung des Promotionskollegs gesorgt. Diese ‚Krücke‘ soll dem Wunsch der Fachhochschulen Rechnung tragen, auch Promotionen anbieten zu können. Ich kann den Wunsch der Fachhochschulen zwar nachvollziehen, aber ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass dieses Modell der Weisheit letzter Schluss ist. Bevor man so etwas auf den Weg bringt, sollte man sich zunächst einmal grundsätzlicher darüber unterhalten, warum es mit den Universitäten und den Fachhochschulen eigentlich verschiedene Hochschulformen gibt und was ihre jeweiligen Stärken und Schwächen sind. Die Nivellierung einfach immer weiter vorantreiben, ist jedenfalls keine sinnvolle hochschulpolitische Strategie.

    Trotz unserer Skepsis haben wir zum Promotionskolleg einen kleinen Hilfsantrag eingereicht, weil wir der Meinung sind, dass man, wenn man diese Möglichkeit schon per Gesetz schafft, alle Fachhochschulen gleich behandeln und neben den staatlichen auch die staatlich anerkannten privaten Fachhochschulen berücksichtigen sollte. Alles andere wäre eine unbegründete Ungleichbehandlung. Deshalb haben wir dazu einen entsprechenden, klarstellenden Änderungsantrag vorgelegt und hoffen da auf Zustimmung vonseiten der Koalition.

     

    Bedauerlich ist, dass es so viele Großbaustellen im Hochschulbereich gibt, die eigentlich angepackt werden müssten: So müssen beim Thema Personal endlich echte Perspektiven für den akademischen Mittelbau, also attraktive Laufbahnen und Arbeitsbedingungen geschaffen werden, damit auch die besten Leute in der Wissenschaft gehalten werden können. Auch die chronische Unterfinanzierung der Hochschulen wird trotz guter Haushaltslage nicht beseitigt. Die BAföG-Entlastung durch den Bund fließt in andere Bereiche und ein Großteil der angekündigten Anhebung der Grundfinanzierung, die während der Beratung des Gesetzentwurfes verkündet wurde, kommt erst in der nächsten Wahlperiode. Die chronische Unterfinanzierung wird dadurch nicht beseitigt und jetzt werden den Hochschulen schon wieder neue unnötige Aufgaben aufgebürdet, die sie selbst bezahlen müssen.

     

    Den schon schwachen Regierungsentwurf haben die Koalitionsfraktionen leider noch einmal erheblich verschlimmbessert: Wie wir es schon bei der ersten Lesung des Lehrkräftebildungsgesetzes vonseiten des Ministerpräsidenten erleben durften, wurden dieses Mal von den Koalitionsfraktionen in letzter Sekunde erhebliche Änderungen vorgelegt, die mit den Hochschulen nicht besprochen wurden. Die Rechtfertigungsversuche der Kollegen Habersaat und Andresen, alle Änderungen seien doch schon einmal irgendwie und irgendwann thematisiert worden, finde ich bemerkenswert, denn die betroffenen Hochschulen wollen davon ja nichts wissen und stehen auf den Barrikaden. Selbstgespräche ersetzen eben keinen Dialog. Es ist ja wirklich ein Treppenwitz, dass sich nun ausgerechnet der vermeintliche Oberlinke der SPD, Dr. Ralf Stegner, am SPD-Parteitageswochenende an der Schröderschen Basta-Politik ein Beispiel genommen hat.

     

    Der Oppositionsantrag auf eine dritte Lesung baut der Koalition jetzt eine Brücke, über die sie gehen sollte. Da bricht niemandem ein Zacken aus der Krone. Keine Sorge, Herr Habersaat, unser Interesse ist es nun wirklich nicht, Ihnen mangelnde Handlungsfähigkeit vorzuwerfen. Wären wir gehässig, könnten wir uns über Ihr dilettantisches Vorgehen ja freuen. Wir wollen aber erreichen, dass Sie an den Hochschulen zumindest keine größeren Schäden anrichten. Die Hochschulen sind für unser Bundesland einfach zu wichtig, als dass der Gesetzgeber mit wenig durchdachtem Murks ihre Arbeitsfähigkeit riskieren sollte.

     

    Das größte Problem haben die Hochschulen ja offenbar mit dem geplanten Verbot der Anwesenheitspflicht. Nun muss ich gestehen, dass ich mit meinem liberalen Menschenbild die Anwesenheitspflicht nicht unbedingt als das Nonplusultra der hochschulischen Lehre bezeichnen würde. Ich bin nun wirklich kein Freund der Verschulung unserer Hochschulen. Es kann aber gute Gründe dafür geben, in bestimmten Bereichen eine Anwesenheitspflicht zu haben. Mir fällt kein sinnvollerer Weg ein, als die Klärung auch dieser Frage den Hochschulen zu überlassen. Das rot-grün-blaue Verbot macht jedenfalls keinen Sinn und ich kann verstehen, dass die Hochschulen dies so vehement ablehnen.

     

    Ich will die Kollegen Habersaat und Andresen nun wirklich nicht größer machen als sie sind, aber bei ihren Vorschlägen muss man ja immer auch ein wenig schauen, was dahinter stecken könnte. Ich fürchte ja, Ihr Präsenzpflicht-Verbot soll gar nicht in erster Linie dazu dienen, Ihren AStA-Genossen einen Gefallen zu tun. Vermutlich soll dieser Schritt in Wirklichkeit Ihre Antwort auf die unsere Frage sein, wie Sie den doppelten Abiturjahrgang im Jahr 2016 bewältigen wollen. Sie hoffen wohl darauf, dass jetzt möglichst viele Studenten morgens im Bett liegen bleiben ;-)

     

    Meine Damen und Herren von der Koalition, Sie sprechen mittlerweile zwar auch von mehr Autonomie, aber unterm Strich wollen Sie die Hochschulen mit Ihrem neuen Hochschulgesetz wieder stärker einschnüren.  Sie versprechen mehr Demokratie, mehr Mitbestimmung und mehr Transparenz, erreichen aber das genaue Gegenteil. Beim Thema Mitbestimmung scheint es Ihnen vor allem um Ihre eigene Mitbestimmung zu gehen: Sie wollen in die Hochschulen wieder stärker hineinregieren und das wird den Hochschulen schaden. Demokratisierung wird in aufgeblähten Gremien nur simuliert, denn viel zu entscheiden sollen diese ja nicht haben. Der erweiterte Senat soll zwar in etwa so groß wie der Landtag werden, darf dann aber am Ende über so weltbewegende Dinge entscheiden, wie z.B. den Farbton, in dem die Türen angestrichen werden sollen.

     

    Wenn Sie mir nicht glauben wollen, dass eine weitere Beratung notwendig ist, möchte ich Sie auf die Aussage der Präsidentin der Lübecker Fachhochschule, Frau Dr. Helbig, hinweisen, die zu den Plänen der Koalitionsfraktionen sagte, dass sie hoffe, dass dieser Unsinn noch verhindert wird. Zitat: ‚Wenn das Gesetz kommt, können wir unsere Strategien zur Weiterentwicklung der Fachhochschule für die nächste Zeit auf Eis legen.‘ Das muss einem doch zu denken geben. Ich kenne Frau Dr. Helbig jedenfalls als sehr sachliche Repräsentantin ihrer Hochschule. Auch der Vorsitzende der Landesrektorenkonferenz, der Flensburger Uni-Präsident Prof. Reinhart, dem man nun wirklich nicht unterstellen kann, dass er es mit dieser Landesregierung nicht gut meinen würde, hat der Koalition in einem shz-Gastbeitrag ins Stammbuch geschrieben: ‚Nur wer der Überzeugungskraft der eigenen Argumente misstraut, muss auf Hast und Beschleunigung setzen.‘

     

    Für den Fall, dass der Überweisungsantrag der Opposition abgelehnt werden sollte, beantrage ich für die Abstimmung in der Sache eine namentliche Abstimmung.“

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  • 17.12.2015

    Oliver Kumbartzky: Ein verbindlicher Zeitplan für die Nutzung von Schacht Konrad ist notwendig

    „Die Genehmigungsanträge zu Stilllegung und Abbau der Kernkraftwerke Brunsbüttel und Krümmel sind ein weiterer Schritt in Richtung Ausstieg aus der Kernkraftnutzung. Dass diese Anträge mittlerweile von den Betreibern gestellt worden sind, ist zu begrüßen. Diese Anträge sind übrigens ohne explizite rechtliche Verpflichtung gestellt worden. Daran wird noch einmal deutlich, dass es der im Jahr 2012 gescheiterten Bundesratsinitiative der Landesregierung zur Änderung des Atomgesetzes offenbar gar nicht bedurft hätte.


    Der vorliegende Bericht macht sehr deutlich, was die Herausforderungen beim Rückbau der Kernkraftwerke sind. Es wird aufgezeigt, dass wir drei Bereiche beachten müssen: die Wärme entwickelnden radioaktiven Abfälle, die nicht Wärme entwickelnden radioaktiven Abfälle und die nicht radioaktiven Abfälle.


    Bei den Wärme entwickelnden Abfällen handelt es sich um die Brennelemente. Bevor die Abbaumaßnahmen beginnen, sollen diese Brennelemente in Standortzwischenlager gebracht werden. Problematisch ist, dass es für Defektstäbe momentan noch keine genehmigten Behälter gibt. Immerhin rechnet die Landesregierung mit 13 Defektstäben im Brennelementlagerbecker des Kernkraftwerks Brunsbüttel und bis zu 200 Defektstäben im Kernkraftwerk Krümmel.


    Die nicht Wärme entwickelnden schwach- und mittelradioaktiven Abfälle machen circa zwei Prozent der Gesamtmasse der jeweiligen Kraftwerke aus. Diese Abfälle müssen konditioniert und bis zur Abgabe an ein Bundesendlager zwischengelagert werden. Womit wir beim nächsten Problem sind: Das Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle, Schacht Konrad, ist trotz jahrzehntelanger Planung immer noch nicht betriebsbereit. Offizielles Ziel ist nun eine Inbetriebnahme im Jahr 2022, also fast ein halbes Jahrhundert nach Aufnahme der Planungsarbeiten. Das Endlager wird dringend gebraucht! Es darf jetzt kein Zeitspiel mehr des grünen Umweltministers aus Niedersachsen geben.


    Weitere zwei Prozent der Gesamtmasse der Kernkraftwerke können laut Ministerium eine Freigabe zur Beseitigung erhalten und dann auf geeigneten Deponien verbracht werden. Das Ministerium erwartet darüber hinaus, dass die verbleibenden 96 Prozent der Gesamtmasse – circa 288.000 Tonnen – uneingeschränkt freigegeben und entsprechend dem Kreislaufwirtschaftsgesetz weiterverwendet oder rezykliert werden können. Hier ist die Landesregierung aufgefordert, die Betreibergesellschaften der Kernkraftwerke und die Entsorgungswirtschaft mit den Herausforderungen der Entsorgung dieser Stoffe nicht alleine zu lassen.


    Um es zusammenzufassen: Es wird einmal mehr deutlich, dass schnellstmöglich ein verbindlicher Zeitplan für die Nutzung von Schacht Konrad für schwach- und mittelradioaktive Abfälle erstellt werden muss. Gleiches gilt für die Endlagerung hochradioaktiver Elemente. Die Zeit der Sonntagsreden von Minister Dr. Habeck und Bundesumweltministern Hendricks muss ein Ende haben.


    Das Thema Rückbau von Kernkraftwerken muss ebenso wie die dazugehörigen Fristen und die Entsorgungsfragen sachlich und ideologiefrei angegangen werden. Erst wenn die Kernkraftwerke komplett zurückgebaut sind und die letzten bestrahlten Brennelemente die oberirdischen Zwischenlager verlassen haben und im Endlager angekommen sind, erst dann kann der Ausstieg aus der Kernenergie als erfolgreich angesehen werden.“

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  • 16.12.2015

    Oliver Kumbartzky: Abstände vergrößern und mehr Transparenz bei Windenergie schaffen

    „Nach dem OVG-Urteil vom Januar wurde das Landesplanungsgesetz im Eilverfahren und ohne Anhörung durch die Koalition und die CDU geändert. Einige Zeit später wurde der dazugehörige Kriterienkatalog für Ausnahmen veröffentlicht und vor kurzem Karten, auf denen die Abwägungsbereiche dargestellt sind. Spätestens mit Veröffentlichung der Karten war die Verwirrung im Land endgültig perfekt. Bürgerinitiativen schießen wie Pilze aus dem Boden und auch Naturschutzverbände üben berechtigte Kritik. Es ist leider festzustellen, dass das Verfahren der Landesregierung weder transparent noch bürgerfreundlich ist. Mit unserem Antrag wollen wir der Landesregierung helfen, das Verfahren wieder bürgerfreundlicher und zukunftssicher zu gestalten. Schließlich ist Schleswig-Holstein das Land der Windenergie und soll es auch bleiben.

     

    Allerdings müssen wir die Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner beim Ausbau der Windenergie stärker berücksichtigen, wenn wir die hohe Akzeptanz der Windenergie erhalten möchten. Die Landesregierung und die Koalition müssen endlich zur Kenntnis nehmen, dass sich in unserem Bundesland immer mehr berechtigter Protest gegen den Ausbau der Windenergie regt. Immer mehr Einwohner machen sich Sorgen, dass durch große Anlagen ihr Immobilienvermögen, aber auch ihre Gesundheit beeinträchtigt werden könnten. Und es ist auch nicht gerade vertrauensfördernd, wenn man, wie Kollege Detlef Matthiessen von den Grünen es am 9. September 2015 im Umweltausschuss getan hat, die gesundheitlichen Bedenken der Menschen als 'Märchen' abkanzelt.

     

    Viele Bürgerinnen und Bürger, die sich in Schleswig-Holstein gegen neue Windparks oder Repowering-Maßnahmen aussprechen, stören sich an den viel zu geringen Abständen zur Wohnbebauung. Wir halten viele dieser Bedenken für berechtigt, weil die aktuellen Mindestabstände von nur einigen Hundert Metern noch aus einer Zeit stammen, als die Anlagen erheblich kleiner waren als heute. Vor einigen Jahren waren die Anlagen in der Regel zwischen 80 und 100 Metern hoch. Heute sind sie hingegen um die 150 bis 200 Meter hoch. Auf diese technische Weiterentwicklung muss die Politik doch reagieren! Man kann die Sorgen der Menschen doch nicht mit einer Basta-Politik vom Tisch wischen. Wir schlagen vor, dass die Abstandsregelungen entsprechend der technischen Entwicklung angepasst werden. Wir haben bewusst keine genauen Meterangaben gemacht, weil wir im Ausschuss sachlich diskutieren und die Betroffenen - sowohl die Bürgerinitiativen als auch die Windbranche - in den Dialog im Rahmen einer Anhörung einbinden wollen. Ich gehe davon aus, dass auch die Kolleginnen und Kollegen von der Koalition sich diesem Dialog nicht verweigern werden. Wir führen im Ausschuss ja auch schon eine sachliche Debatte über die Befeuerung von Windenergieanlagen, was ich übrigens sehr begrüße.

     

    Wir müssen uns doch folgende Fragen stellen: Warum sollen sich die Abstände nicht der technischer Weiterentwicklung anpassen? Warum schafft man nicht eine flexiblere Regelung und gibt der kommunalen Ebene mehr Entscheidungsbefugnisse? Warum gibt es bei den Abstandsregelungen Unterschiede zwischen Innen- und Außenbereichen? Es darf sich darüber hinaus auch nicht der Eindruck verfestigen, dass auf Seeadlerhorste mehr Rücksicht genommen wird als auf die Menschen.

     

    Wir fordern in unserem Antrag, im Zuge der anstehenden Teilaufstellung der Regionalpläne zum Sachthema Windenergie Transparenz, Mitbestimmung und Beteiligungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger sicher zu stellen. Denn was geschieht momentan? Die Landesregierung steuert momentan doch auf ein Demokratieproblem zu, indem sie sagt, dass trotz negativer Bürgerentscheide Ausnahmegenehmigungen erlassen werden könnten.

     

    Wir haben heute mit der landesplanerischen Veränderungssperre und den dann doch möglichen Ausnahmen ein schwer nachvollziehbares, intransparentes Verfahren. Es muss dabei doch im Interesse der Landesregierung sein, dass die Rechtsstaatlichkeit eingehalten wird. Es darf doch gar nicht erst der Eindruck entstehen und sich verfestigen, dass die Ausnahmegenehmigungen nur derjenige erhält, der einen guten Zugang zum Ministerium hat.

     

    Ein ganz wichtiger Punkt ist für uns zudem der so genannte charakteristische Landschaftsraum. Ein von der Landesregierung in Auftrag gegebenes Gutachten soll hier in den nächsten Wochen Klarheit bringen. Wir fordern dabei, die räumliche Festsetzung der charakteristischen Landschaftsräume im Einvernehmen mit den Kreisen vorzunehmen. Zudem sollten die charakteristischen Landschaftsräume aufgrund ihrer besonderen naturschutzfachlichen Wertigkeit als Tabukriterium aufgenommen werden. In diesen bisher freigehaltenen ökologisch bedeutsamen Flächen dürfen aus unserer Sicht auch zukünftig keine Windkraftanlagen errichtet werden. Wir brauchen schließlich eine umwelt- und naturverträgliche Energiewende.

     

    Die zentrale Frage ist doch: Wie gestalten wir die Energiewende und wie nehmen wir die Bürgerinnen und Bürger mit? Wie können wir die hohe Akzeptanz der Energiewende aufrechterhalten? Eine Debatte über die Abstandsregelungen und die schützenswerten Landschaftsräume ist dringend geboten. Ich freue mich auf die Diskussion hier im Plenum und später im zuständigen Ausschuss.“

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  • 16.12.2015

    Dr. Heiner Garg: FDP-Fraktion zeigt, dass Haushalt anders geht

    „Ich bedauere es, dass wir entgegen den üblichen Gepflogenheiten den Einzelplan des Landtages dieses Mal nicht einvernehmlich beschließen können.  Die geplante Einführung eines Polizeibeauftragten ist und bleibt entgegen all ihren Beteuerungen ein Misstrauensvotum gegenüber unseren Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten.

     

    Die Etablierung dieser Stelle bei der Bürgerbeauftragten des Landes schadet auch dem hervorragenden Ansehen und der Akzeptanz der anerkannt guten Arbeit von Frau El Samadoni. Mit der geplanten Änderung des Bürgerbeauftragtengesetzes sowie der finanziellen Unterlegung dieser Änderung im Einzelplan des Landtages begehen Sie einen schweren politischen Fehler. Die FDP-Fraktion lehnt die Schaffung eines Polizei-Misstrauensbeauftragten ab und hat hierzu namentliche Abstimmung beantragt.

     

    Richtig zulangen will der Ministerpräsident: Über eine halbe Million Euro lässt sich Herr Albig in den Einzelplan 03 schreiben – für Repräsentation und neu für sogenannte ‚Kommunikation in Krisensituationen‘. Auf unsere Frage, was Letzteres konkret bedeutet, erfahren wir im Finanzausschuss vom Chef der Staatskanzlei, dass Informationspannen wie bei der Keimkrise am UKSH zu Beginn des Jahres künftig ausgeschlossen werden sollen.

     

    Gerne erinnere ich daran, dass die Gesundheitsministerin nach dem  Keim-Kommunikationsdesaster einen zweiten Pressesprecher bekommen hat.

     

    Jetzt stellt sich die Frage, ob der Steuerzahler damit rechnen muss, ob infolge des politischen Unvermögens mehrerer Hausspitzen bis zum Wahltermin 2017 überall zusätzliche Sprecher und zusätzliche Steuermittel für die Kommunikation eingestellt werden sollen.

     

    Anstatt zu versuchen, schlechte Politik mit viel Geld rhetorisch nett zu verpacken, würde ich es an Ihrer Stelle, Herr Ministerpräsident, für die Dauer Ihrer Restamtszeit einfach einmal mit besserer Politik versuchen.

     

    Auch wenn ich fürchte, dass dies selbst für die Ihnen verbleibenden 16 Monate eine kaum zu bewältigende Herausforderung ist – ein Versuch wäre es doch allemal wert.

     

    Wenn es um PR in eigener Sache geht, könnte sich der Ministerpräsident von seinem Wirtschaftsminister durchaus etwas abschauen.

     

    Im Jahr 2014 kam Minister Meyer mit gerade einmal 5.000 Euro für seine Öffentlichkeitsarbeit aus. Für den zu beratenden Haushalt möchte er sich den Ansatz mal eben versechsfachen lassen. Frei nach dem Motto ‚mehr Schlaglöcher, mehr Geschwindigkeitsbegrenzungen und mehr gesperrte statt reparierte Straßen, brauchen wir mehr Mittel für die Krisenkommunikation‘. 

     

    Vor seiner eigentlich zentralen Aufgabe, den Wirtschaftsstandort Schleswig-Holstein zu stärken, die Verkehrsinfrastruktur leistungsfähig zu ertüchtigen, so dass die Wirtschaftskraft Schleswig-Holsteins in Zukunft dauerhaft gestärkt wird, hat Herr Meyer längst kapituliert.

     

    Sein Einzelplan 06 ist gerade kein Dokument kluger Schwerpunktsetzung, kein klares Signal für mehr Investitionen, sondern ein ebenso kraft- wie phantasielos zusammengeschustertes Zahlenwerk, das mitnichten den Standort Schleswig-Holstein stärkt.

     

    Anstatt die Regierungsverantwortung zu nutzen und zu handeln, kreiert Kabinettskollegin Heinold das Investitionsaufschubprogramm ‚Impuls’, das schon aufgrund seiner vorgesehenen Finanzierung – oder inzwischen besser gesagt: Nichtfinanzierung – die Metamorphose von der Nullnummer zur absoluten Lachnummer nach der ersten Nachschiebeliste geschafft hat. 

     

    Immerhin sollen in Teilen des Landes Schlaglochpisten künftig zweisprachig ausgeschildert werden. Wir meinen jedoch, dass sanierte Straßen für Bürgerinnen und Bürger auch in Nordfriesland vorteilhafter sind als zweisprachige Schlaglochpisten – und deshalb verzichten wir auf diese eindrucksvolle Duftmarke des Koalitionspartners SSW.

     

    Kommen wir zum doppelt sprechenden Haus, das gleichzeitig das Haus mit dem höchsten Einzeletat ist. Zugegeben, hier fällt es besonders schwer, sich an den bisherigen politischen Leistungen abzuarbeiten.

     

    Bislang kaum durch eigene Initiativen aufgefallen, lässt Frau Alheit inzwischen gleich zwei Sprecher für sich sprechen. Erstaunlich ist das nur auf den ersten Blick. Denn wir haben ja gelernt, dass diese Regierung zusätzliche Mittel für die Kommunikation in Krisensituationen benötigt. Die Dauerkrise des Sozialministeriums muss daher verständlicherweise auch fachmännisch kommuniziert werden.

     

    Besonders gelungen fand ich beispielsweise die Begründung, warum 300 zusätzliche Betten in den Landeskrankenhausplan aufgenommen werden sollen – vor dem Hintergrund der Flüchtlingskrise.

     

    Auf Nachfrage mit der Bitte um die entsprechende Berechnungsgrundlage erläutert die Staatssekretärin schriftlich, dass diese neuen Betten gebraucht würden, weil sie notwendig seien und dies die Berechnungsgrundlage darstelle.

     

    Weniger humorvoll fällt dann die Stellungnahme zu der von der FDP-Fraktion beantragten Änderung des § 26 des Haushaltsgesetzes aus. Mit latent gereiztem Unterton lässt uns Frau Staatssekretärin wissen, dass das alles nicht nötig sei.

     

    Immerhin erkennt sie, dass die FDP-Fraktion die maximale Entnahme aus dem Zweckvermögen von 40 auf 50 Millionen erhöhen will und den Krankenhäusern Planungs- und Investitionssicherheit bis 2030 gewährleisten möchte.

     

    Schließlich lässt sie die geneigten Leserinnen und Leser mittels Umdruck 18/5268 wissen, dass die Landesregierung andere Wege beschreitet, und Einzelprojektförderung im Krankenhausbau durch Mittel aus dem IMPULS-Programm zu finanzieren gedenkt.

     

    Genau deshalb wollen wir heute unseren Antrag zur Änderung des Haushaltsgesetzes einzeln zur Abstimmung stellen, weil wir meinen, dass es sich bei Krankenhausbaumaßnahmen gerade nicht um Luftschlösser oder Wolkenkuckucksheime handelt.

     

    Dass sich die Ministerin die vergangenen drei Jahre von einer zu schließenden Geburtshilfe zur nächsten jagen ließ – anstatt von vornherein ein schlüssiges Gesamtkonzept für die Sicherung der Geburtshilfe vorzulegen und in den jeweiligen Regionen zu diskutieren, darf getrost auch als kommunikative Glanzleistung gepaart mit großer politischer Weitsicht bezeichnet werden.

     

    Im Sinne aller Familien in Schleswig-Holstein stellt die FDP-Fraktion hier zusätzliche Mittel in den kommenden Haushalt ein, damit ein solches Gesamtkonzept extern erarbeitet werden kann.

     

    Nun fällt es der Opposition ja traditionell leicht, die Regierung zu kritisieren. Eine Regierung, die behaupten lässt, Haushalt zu können oder vom Stabilitätsrat gelobt zu werden – selbst wenn eben dieser ihr gerade eben eine schallende Ohrfeige verpasst hat.

     

    Die zentrale Frage lautet, kann man angesichts der Herausforderungen, die vor uns liegen, eine andere, eine bessere Politik gestalten? Man kann nicht nur – man muss!

     

    Gerade die immer wieder beschworene Integrationsleistung hängt entscheidend davon ab, ob die Versorgung mit Wohnraum gewährleistet werden kann und ob der Zugang zu Bildung, Ausbildung und Arbeit dauerhaft gesichert wird.

     

    Mehr denn je braucht Schleswig-Holstein eine Politik, die sich darauf konzentriert, dauerhaft die ökonomische Basis zur Erfüllung – auch all dieser zusätzlichen Aufgaben – zu schaffen.

     

    Eine ebenso klare wie mutige politische Schwerpunktsetzung, die darauf abzielt, dauerhaft die wirtschaftliche Leitungsfähigkeit Schleswig-Holsteins zu verbessern, ist die richtige Antwort auf die weiter gestiegenen Herausforderungen.

     

    Die notwendige Schwerpunktsetzung lautet daher: Infrastruktur, Bildung und Innere Sicherheit.

     

    während die Landesregierung heute einen Haushaltsentwurf zur Abstimmung stellt, der gerade noch auf dem Papier verfassungsgemäß ist, investieren wir fast 100 Millionen Euro mehr, konzentrieren wir uns auf die Schwerpunkte Infrastruktur, Bildung und Innere Sicherheit und machen trotzdem 55 Millionen weniger Schulden als Rot-Grün-Blau.

     

    Innere Sicherheit schafft man nicht dadurch, indem man sich über das individuelle Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung wundert, sondern indem man es ermöglicht, mehr Polizistinnen und Polizisten auf die Straße zu bringen und deren Arbeitsbedingungen zu verbessern.

     

    Auch wenn wir anerkennen, dass der Innenminister dies zumindest erkannt hat, so bleibt die Umsetzung seiner Erkenntnis leider hinter den tatsächlichen Erfordernissen zurück.

     

    Wir beantragen daher eine zusätzliche Einsatzhundertschaft und die Erhöhung der Erschwerniszulage an allen Samstagen zwischen 13 und 20 Uhr und stellen diesen Vorschlag auch gesondert zur Abstimmung.

     

    Die Infrastrukturpolitik dieser Landesregierung ist vor allem durch ein Versprechen für die Zukunft geprägt.

     

    In der laufenden Legislaturperiode hält Rot-Grün-Blau auf dem Papier den Konsolidierungspfad ein und verschuldet sich zugleich in der Infrastruktur des Landes.

     

    Sie sagen, sie können Haushalt. Ich sage Ihnen, Sie lassen die Infrastruktur verrotten.

     

    Sie sagen, Ihre Haushaltspolitik sei gerecht und sozial ausgewogen. Ich sage Ihnen, Ihre Haushaltspolitik ist das genaue Gegenteil!

     

    Sie hinterlassen jungen und künftigen Generationen mehr Schulden in Form eines nie dagewesenen Investitionsstaus bei der Verkehrs-, Bildungs-, Kommunikations- und Gesundheitsinfrastruktur.

     

    Sie sagen, das ginge nicht anders und versprechen mit ihrem IMPULS-Programm, nach der kommenden Landtagswahl alles anders machen zu wollen.

     

    Ich sage Ihnen: Erstens wissen sie schon heute nicht, wie Sie IMPULS finanzieren sollen – wie soll das Programm Ihrer Auffassung nach denn in kommenden Haushalten finanziell bedient werden? In Haushalten, in denen auch noch die beiden größten Haushaltsrisiken, die HSH und das UKSH, Berücksichtigung finden müssen.

     

    Zweitens – das mag Sie überraschen – es geht anders! Ja, wir wollen 65 Millionen Euro mehr für die Sanierung und den Erhalt der Landesstraßen ausgeben. Damit wollen wir erreichen, dass zumindest der Investitionsstau nicht noch größer wird.

     

    Dafür brauchen wir keinen IMPULS-Schnick-Schnack sondern eine klare Prioritätensetzung. Nicht zuletzt angesichts der jüngsten EZB-Entscheidung ist unser reduzierter Ansatz bei den Zinsausgaben sehr wohl vertretbar.

     

    Für uns hat im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Schleswig-Holstein der schnellere Breitbandausbau Vorrang vor der markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung.

     

    Jedes Verständnis fehlt mir inzwischen, dass Sie nicht nur tatenlos zusehen wie die Ausgaben im Bereich des SGB XII deutlich stärker ansteigen als in den Jahren der gelb-schwarzen Regierung, sondern dass Sie sich immer noch weigern, dass einer der größten Einzelposten im gesamten Landeshaushalt der Kontrolle des Landesrechnungshofes entzogen wird.

     

    Ich spreche von Weigerung der regierungstragenden Fraktionen, dem Landesrechnungshof ein Prüfungsrecht bei den Ausgaben für die Eingliederungshilfe zuzugestehen.

     

    Dabei geht es, wie Sie sehr genau wissen, nicht um die Kürzung von Leistungen. Das wäre auch gar nicht möglich, denn erstens besteht auf die Leistungen ein Rechtsanspruch und zweitens besteht ohnehin eine Nachfinanzierungspflicht bei nicht auskömmlichem Budget.

     

    Aber es geht darum, den Kostenanstieg in den Griff zu bekommen, um die Finanzierbarkeit des Systems dauerhaft zu gewährleisten.

     

    Und es geht darum, dass die Verwendung fast einer halben Milliarde Euro Steuermittel der Überprüfung durch den Landesrechnungshof auch nach 23 Jahren anderslautender Parlamentsbeschlüsse immer noch entzogen ist.

     

    Vergangenes Jahr haben Sie an dieser Stelle weiteren Beratungsbedarf angemeldet. Den haben wir Ihnen selbstverständlich eingeräumt. Dann sind Sie zu dem Entschluss gekommen, die Mittel weiterhin der Kontrolle durch den Landesrechungshof zu entziehen.

     

    Dies taten Sie trotz aller anderslautenden – auch von Ihren Finanzpolitikern mitbeschlossenen – Empfehlungen der vergangenen 23 Jahre.

     

    Wir fordern dieses Prüfungsrecht heute erneut und beantragen daher, die hierzu erforderliche Änderung des Kommunalen Prüfungsrechts namentlich abzustimmen.

     

    Fast eine halbe Milliarde Euro Steuerzahlermittel dürfen nicht länger der Kontrolle des Landesrechnungshofes entzogen werden. Das ist kein Misstrauensvotum gegenüber den Leistungserbringern, sondern im Sinne der sparsamen Verwendung von Mittel der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler eine schlichte Notwendigkeit.

     

    Mehr investieren wollen wir auch im Bereich Bildung.

     

    Zum einen legen wir unser Schulinvestitionsprogramm wieder auf, mit dem 20 Millionen zur Sanierung öffentlicher Schulen bereitgestellt werden.

     

    Hierbei legen wir den Schwerpunkt auf den digitalen Ausbau, die Sanierung von Sportanlagen sowie auf inklusionsbedingte Umbaumaßnahmen.

     

    Anstelle der noch von Wara Wende auf den Weg gebrachten Schulassistenten will die FDP-Fraktion fünf Millionen Euro für jeweils 100 zusätzliche Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen  beginnend mit dem Jahr 2016 bereitstellen.

     

    Damit Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen auch ausgebildet werden können, legen wir konsequenterweise ein Sonderprogramm zum Ausbau der Studienkapazitäten an der Europa-Universität zu Flensburg im Bereich der Sonderpädagogik auf.

     

    Zur Verbesserung der schulischen Sprachförderung von Flüchtlingskindern wollen wir die vorgesehenen Mittel um 500.000 Euro verstärken, weil wir in der schulischen Sprachvermittlung eine Kernaufgabe sehen und die Schulen daher konsequenterweise adäquat ausstatten müssen.

     

    Man mag den haushaltspolitischen Schlagabtausch alle Jahre wieder als übliches Ritual zwischen Regierung und Opposition schnell vergessen, wenn der Haushalt am Ende mit der Mehrheit der regierungstragenden Fraktionen beschlossen wurde.

     

    Die ‚Haushaltskönner’ sollten aber zumindest beherzigen, was sowohl Stabilitätsrat als auch der Landesrechnungshof zum Haushaltsentwurf 2016 sagen:

     

    Ja, der Stabilitätsrat formuliert in seiner Stellungnahme auf der ersten Seite:

     

    ‚Dem vorgelegten Sanierungsbericht zufolge wird 2015 und 2016 die Obergrenze der Nettokreditaufnahme dennoch deutlich unterschritten.‘

     

    Diesen Satz als ‚Lob’ für exzellente Haushaltspolitik zu interpretieren, bleibt das Privileg von Lars Winter und der Finanzministerin. Zumindest von Letzterer weiß ich sicher, dass sie auch den Satz davor gelesen hat, welcher den Abschnitt ‚Bewertung des aktualisierten Sanierungsprogramms‘ einleitet:

     

    ‚Schleswig-Holstein verfolgt mit dieser Planung einen im Ergebnis weniger ambitionierten Konsolidierungskurs als im September 2014 angekündigt: Im laufenden und im kommenden Jahr verschlechtert sich die Haushaltssituation im Vergleich zum letztjährigen Bericht.‘

     

    Und der Landesrechnungshof leitet seine Stellungnahme mit dem Satz ein:

     

    ‚(...) nach derzeit geltendem Recht wäre der Haushaltsentwurf 2016 verfassungswidrig.‘

     

    Er fährt fort, dass die von der Landesregierung noch im September dieses Jahres als ausreichend bezeichneten Sicherheitsabstände vollkommen verbraucht sind.

     

    Und wörtlich weiter:

     

    ‚Mit der Nachschiebeliste bewahrheitet sich, dass die Risikovorsorge völlig unzureichend war. Die Landesregierung plant 2016 ein strukturelles Defizit von rund 680 Mio. € damit durchstößt sie die bisher geltende Obergrenze deutlich um 230 Mio. €.‘

     

    Es zeigt sich, wie recht Torsten Albig doch hatte, als er in seiner legendären nichtssagenden Regierungserklärung vom September sagte, es mache sehr wohl einen Unterschied, wer regiere – er oder ‚die anderen’.“

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  • 16.12.2015

    Wolfgang Kubicki: Entscheidungsgrundlage ist nicht ausreichend

    „Niemand kann heute mit Sicherheit sagen, ob die anstehende Entscheidung über die Zukunft der HSH Nordbank im Nachhinein als richtig eingeschätzt wird. Unstrittig ist aber, dass wir eine sehr gefährliche Operation am offenen Herzen vornehmen. Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass wir seit 2005 jetzt etwa 20 Milliarden Euro in die Bank gesteckt haben – was für Schleswig-Holstein eine Milliarde pro Jahr bedeutet – dürfen wir uns diese Entscheidung nicht leicht machen.

     

    Anders als es uns die Landesregierung glauben machen wollte, war das Ergebnis der Verhandlungen mit der EU-Kommission keine Einigung, sondern die Brüsseler Aufforderung zur Abwicklung der Bank – spätestens in drei Jahren. Dieses Oktroi hatte folgende Grundlage:

     

    1. Die HSH hat keine Zukunft.

    2. Die HSH wird in der bisherigen Form vom Markt verschwinden.

    3. Der Bank wird kurzfristig erlaubt, für 8,2 Milliarden Euro faule Kredite am Markt zu platzieren – und erst, wenn dies nicht gelingt, können die Länder Portfolien im Umfang von bis zu 6,2 Milliarden Euro aufnehmen (nicht müssen!). Natürlich geschieht dies dann nicht mehr zu Marktpreisen, sodass die Verluste für beide Länder entsprechend größer werden.

     

    Im gesamten Leidensprozess der Bank störte mich am meisten die Impertinenz der HSH-Entscheidungsträger. Bei ihnen hatte sich das Gefühl durchgesetzt, dass die Länder schon für die Fehler der Bank einstehen werden. Der fatale Eindruck musste entstehen, Banker halten sich zwei Länder. Zu erleben war dies nicht zuletzt bei der Vorstellung der Halbjahresbilanz in diesem Jahr, bei der der HSH-Vorstandsvorsitzende von Oesterreich die Chuzpe besaß und die Länder aufforderte, die drückenden Altlasten zulasten der Steuerzahler zu übernehmen.

     

    Für die FDP-Fraktion stelle ich fest, dass wir auf der Grundlage der vorliegenden Informationen nicht in der Lage sind, Verantwortung für den von der Landesregierung vorgeschlagenen Weg zu übernehmen. Die Landesregierung setzt mit dem vorliegenden Staatsvertrag auf das Prinzip Hoffnung. Leider hat sich das Prinzip Hoffnung seit 2008 nicht bewährt. Deshalb gilt für uns: Risikoausschluss ist wichtiger als das Verhalten des süchtigen Spielers, der weiteres Geld in das Casino trägt in der Hoffnung, doch noch den Jackpot zu gewinnen. Die Grundlagen für die in dieser Woche zu treffenden Entscheidungen sind jedenfalls nicht tragfähig genug.“

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  • 15.12.2015

    Wolfgang Kubicki: Sonderrechte sind das Gegenteil von Integration

    „Wir warnen die Landesregierung dringend davor, über die Landesbauordnung Sonderrechte für Flüchtlinge einzuführen. Denn dies würde einer Integration diametral entgegenstehen.

     

    Wenn die Menschen in Schleswig-Holstein das Gefühl haben, dass Bauten für Flüchtlinge bevorzugt werden, während sie selbst zum Teil unverhältnismäßig lange auf eine Baugenehmigung warten müssen, dann werden wir die Diffusion des Rechtsstaates erleben. Es ist überdies fraglich, ob ein solches Gesetz einer verfassungsrechtlichen Prüfung standhält.“

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  • 15.12.2015

    Dr. Ekkehard Klug: Kooperation darf nicht zulasten eines familienorientierten Strafvollzuges gehen

    „Die Prüfung einer Zusammenarbeit mit dem Ziel der Verbesserung der vollzuglichen Qualität ist grundsätzlich zu begrüßen, auch wenn nach derzeitigem Stand der Eindruck entsteht, als würde vor allem Hamburg von den erhofften Synergieeffekten profitieren.

     

    Zudem bleibt weiterhin offen, wie die geplante Kooperation mit der angestrebten Weiterentwicklung eines resozialisierungsfördernden Strafvollzugs in Einklang zu bringen ist.

     

    Gerade eine Zusammenarbeit im Bereich der Unterbringung von Frauen sollte deshalb unter dem Vorbehalt eines familienorientierten Vollzugs stehen. Da im Frauenvollzug unterschiedliche Straftäterinnen mit grundsätzlich anderen Behandlungsbedürfnissen bei einem geringeren Angebot an Maßnahmen und Unterbringungssituationen gemeinsam untergebracht werden, ist die Resozialisierung von inhaftierten Frauen ohnehin schon mit Widrigkeiten verbunden. Diese sollte durch eine noch herkunftsfernere Unterbringung und damit verbundene längere Fahrtzeiten für Angehörige nicht noch weiter erschwert werden.

     

    Sollte es zu einer länderübergreifenden Kooperation kommen, darf diese deshalb weder zu einer Beeinträchtigung der Resozialisierung von Frauen führen, noch durch Standardabsenkungen bei familienorientieren Hilfsangeboten und Besuchszeiten zu Lasten von Kindern inhaftierter Mütter gehen.

     

    Gegebenenfalls muss ein Staatsvertrag – sofern sich beide Landesregierungen für das Kooperationsmodell entscheiden – in der parlamentarischen Beratung ‚auf Herz und Nieren‘ geprüft werden.“

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  • 14.12.2015

    Christopher Vogt: Gegen Murks in Endlosschleife

    „Die Pressemitteilung von Herrn Habersaat soll offenbar unaufgeregt daherkommen, aber nicht nur die Form vermag nicht zu überzeugen, auch der Inhalt ist erschreckend schwach. Ein bisschen mehr Kritikfähigkeit hätten wir von den selbsternannten Dialogjüngern schon erwartet. Wie schon bei der Beratung des Lehrkräftebildungsgesetzes gibt die Koalition in der Hochschulpolitik nun erneut den neunmalklugen Geisterfahrer, der sich kopfschüttelnd wundert, dass so viele auf ihn zurasen.

     

    Die Koalitionsfraktionen haben es fertiggebracht, den schwachen Regierungsentwurf kurz vor der geplanten Verabschiedung erheblich zu verschlimmbessern. Anstatt jetzt hochnäsig und beleidigt ihre Kritiker zu kritisieren, könnte die Koalition jetzt zeigen, dass ihr der Dialog mit den Betroffenen tatsächlich mal wichtig ist. Dabei würde niemandem ein Zacken aus der Krone brechen. Es ist doch klar, dass die Hochschulen auf diesen rot-grün-blauen Murks in Endlosschleife ungehalten reagieren. Es ist doch als Beispiel völlig absurd, den Hochschulen per Gesetz vorschreiben zu wollen, für die meisten ihrer Veranstaltungen die Anwesenheitspflicht abzuschaffen. Diese Frage sollte man den Hochschulen doch nun wirklich selbst überlassen.

     

    Der Vorwurf des Kollegen Habersaat, die Opposition wolle eine dritte Lesung des Hochschulgesetzes nur deshalb, um der Koalition anschließend Handlungsunfähigkeit vorwerfen zu können, ist ziemlich hilflos. Wir fordern die dritte Lesung, um der Koalition noch die Gelegenheit zu geben, ein Gesetz vorzulegen, das zumindest keine größeren Schäden in unserer Hochschullandschaft anrichtet. Unsere Hochschulen sind einfach zu bedeutend für die Entwicklung unseres Bundeslands, um unsinnige Ideen der rot-grün-blauen Hochschulpolitiker im Schnellverfahren zu verabschieden. Die Arbeitsfähigkeit unserer Hochschulen ist wichtiger als die Gesichtswahrung von Koalitionsabgeordneten.“

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  • 11.12.2015

    Christopher Vogt: Für die grünen Blockierer kommt der Adlerhorst wie gerufen

    „Es war ja nur eine Frage der Zeit, bis die Koalition ein naturschutzrechtliches Problem verkündet, das den Weiterbau der A20 im Westen unseres Bundeslandes weiter hinauszögert. Angesichts der politischen Blockade des A20-Weiterbaus durch die Grünen kommt dieser verwaiste Adlerhorst für die Landesregierung als Rechtfertigung ja wie gerufen.

     

    SPD, Grüne und SSW müssen der Öffentlichkeit aber weiterhin zwei Dinge erklären: Soll die A20 zwischen A7 und A23 bis zur Landtagswahl ernsthaft mit viel Steuergeld zwar weiter geplant, aber nicht gebaut werden, weil man im Koalitionsvertrag einen unsinnigen Kompromiss niedergeschrieben hat? Andere Vereinbarungen des Koalitionsvertrages sind schließlich auch schon lange nicht mehr gültig.

     

    Die zweite Frage lautet: Wenn SPD, Grüne und SSW einen Weiterbau der A20 vor der Landtagswahl politisch ausschließen, was soll sich dann nach der Landtagswahl ändern? Will diese Koalition ab Frühjahr 2017 nicht mehr gemeinsam regieren oder sind die Grünen erst nach der Landtagswahl dazu bereit, endlich zur Vernunft zu kommen?

     

    Dieser Vorgang um den verwaisten Adlerhorst macht erneut deutlich, dass das Planungsrecht im Bereich des Umwelt- und Naturschutzes mittlerweile so absurde Ausmaße angenommen hat, dass hier dringender Reformbedarf besteht. Wir sind auch für einen angemessenen Natur- und Tierschutz, aber dieser darf die Verhältnismäßigkeit nicht aus den Augen verlieren.

     

    Das aktuelle Planungsrecht ist ein Verhinderungsrecht. Leider warten Parlament und Öffentlichkeit seit über drei Jahren vergeblich auf die von Verkehrsminister Meyer angekündigten Vorschläge zur Vereinfachung des Planungsrechts. Er scheint daran mittlerweile auch jegliches politisches Interesse verloren zu haben.“

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  • 11.12.2015

    Opposition beantragt dritte Lesung des Hochschulgesetzentwurfs

    Die Oppositionsfraktionen von CDU, FDP und Piraten haben heute eine dritte Lesung des  Hochschulgesetzentwurfes beantragt. Einen entsprechenden Geschäftsordnungsantrag haben die Fraktionsvorsitzenden Daniel Günther (CDU), Wolfgang Kubicki (FDP) und Torge Schmidt (Piraten) heute (11. Dezember 2015) gestellt.

    „Mit ihrer Handstreichstrategie wollen die Regierungsfraktionen die von ihnen gewollte Einschränkung der Hochschulautonomie offensichtlich im Schatten der Haushalts- und HSH-Beratungen durch das Parlament bringen. Das werden wir ihnen nicht durchgehen lassen“, begründete CDU-Fraktionschef und Oppositionsführer Daniel Günther den Antrag.

    Wolfgang Kubicki: „Es ist ein Treppenwitz, dass die Koalition ständig von mehr Demokratie, mehr Mitbestimmung und mehr Transparenz spricht und dann bei der Verabschiedung des Gesetzes genau das Gegenteil tun will – und letztlich mit dieser Initiative auch das Gegenteil erreicht. Wir möchten der Koalition deshalb mit unserem Antrag eine Brücke bauen, damit sie die Maßnahmen noch einmal gesichtswahrend überarbeiten kann.“

    Torge Schmidt, Fraktionsvorsitzender der Piratenfraktion sekundiert: "Wir hätten uns in diesem Fall wirklich einmal einen Dialog gewünscht. Die LRK war mit dem Regierungsentwurf nicht unzufrieden, die beste Wissenschaftsministerin aller Zeiten hätte ausnahmsweise gar nicht mal schlecht ausgesehen, wären da nicht ihre Parteikollegen. Denn es sind die Änderungsanträge der Regierungfraktionen, die das Vertrauen der Hochschulen tief erschüttern. Die Versprechungen der Koalitionsfraktionen durch den Kollegen Habersaat, dass wir den Gesetzentwurf in Ruhe und handwerklich solide besprechen, sind durch das Agieren ad adsurdum geführt und beschädigen diesen persönlich."

    In der Sache gebe es überhaupt keinen Grund für die plötzliche Eile von SPD, Grünen und SSW. Nach eineinhalb Jahren Beratung hätten sie in allerletzter Minute sehr weitgehende Änderungen zum Gesetzentwurf eingebracht, die vorher nie im Detail diskutiert wurden. Das hätten die Reaktionen der Hochschulen mehr als deutlich gemacht.

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  • 11.12.2015

    Wolfgang Kubicki: CDU sollte ihre Haltung zum Pairing mit der SPD überdenken

    „Sehr gründlich und deutlich hat sich die Koalitionsmehrheit, bestehend aus SPD, Grünen und SSW, von ihrem ursprünglichen Ansinnen, eine Koalition des Dialoges zu sein, verabschiedet. Der Umgang mit Kritik aus dem parlamentarischen wie außerparlamentarischen Raum, gerade im Hinblick auf die HSH-Nordbank-Debatte und das Hochschulgesetz, lässt den Eindruck entstehen, in Schleswig-Holstein regiert von nun an die Basta-Politik-Koalition – angeführt vom sozialdemokratischen Arbeiterführer Dr. Ralf Stegner.

     

    Aus unserer Sicht kann es nicht sein, dass dieser schlechte parlamentarische Umgang auf Dauer ohne Konsequenzen bleibt. Vor diesem Hintergrund bitten wir die CDU-Fraktion, ihre bisherige Haltung zu einem Pairing mit der SPD zu überdenken. Fairness ist keine einseitige Angelegenheit. Und es kann auch nicht sein, dass die Koalitionsmehrheit glaubt, die Opposition habe ihr in jedem Fall die Mehrheit für ihren miserablen parlamentarischen Stil zu sichern.“

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  • 11.12.2015

    Dr. Ekkehard Klug: Seit Jahrzehnten der schwerste Rückschlag im deutsch-dänischen Verhältnis

    „Das ist der seit Jahrzehnten schwerste Rückschlag für die Zusammenarbeit in der deutsch-dänischen Grenzregion und für die Verbindungen zu unserem nördlichen Nachbarn überhaupt. Diese Entscheidung zerstört viele Hoffnungen auf eine engere Zusammenarbeit zum beiderseitigen Vorteil.

     

    Den Mitarbeitern der Busunternehmen, der Eisenbahn und der Fährlinien wird mit den geforderten Passkontrollen außerdem eine Aufgabe aufgebürdet, die sie praktisch nicht erfüllen können. Falls dies zum Abbau bisheriger Reiseangebote führen sollte, wäre dies fatal.

     

    Es stellt sich zudem die Frage, welche Auswirkungen die Kopenhagener Entscheidung auf die geplante Fehmarnbelt-Querung haben wird. Würden dort auf der dänischen Seite Grenzkontrollstellen errichtet, so wäre das gesamte Vorhaben kaum noch vorstellbar: Mit einem besonders zur Hauptreisezeit immer länger werdenden Rückstau von Autoschlangen im Tunnel unter der Ostsee ließe sich das Projekt in der Praxis kaum erfolgreich verwirklichen.

     

    Hierüber und zu allen anderen Konsequenzen der in Dänemark getroffenen Entscheidung sollte Ministerpräsident Albig alsbald persönlich mit der dänischen Regierung Gespräche aufnehmen. Das Thema muss jetzt Chefsache werden. Die rot-grün-blaue Landesregierung darf ihre angeblich so guten Drähte nach Kopenhagen nicht nur für wohlfeile Selbstdarstellungsaktivitäten in Schönwetterzeiten nutzen.“

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  • 11.12.2015

    Landwirtschaft braucht selbstbestimmte Unternehmerinnen und Unternehmer

    „Das agrarpolitische Leitbild der FDP-Landtagsfraktion ist der Land- und Forstwirt als freier, selbstbestimmter und verantwortungsbewusster Unternehmer. Wir setzen uns ein für eine Politik, die sich auf Wissenschaft und Sachverstand gründet und die nicht durch Ideologien, Meinungsmache und Bauchgefühl bestimmt wird.

    Leider nutzen weder die rot-grün-blaue Landesregierung, noch die große Koalition im Bund Spielräume, die zu verbesserten Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft führen könnten. Auf Bundesebene müssen endlich marktkonforme Instrumente geschaffen werden. Notwendig ist eine Neuordnung des deutschen Genossenschaftsrechts zugunsten einer Stärkung von Mitgliederrechten und genossenschaftlicher Demokratie. Ferner wäre eine steuerfreie Risikoausgleichsrücklage für land- und forstwirtschaftliche Betriebe ein sinnvolles Mittel, das die klassische Form der Eigenvorsorge wirksam unterstützen könnte.

    Auf Landesebene ist es keine Untätigkeit, sondern eine Überregulierung gepaart mit Bürokratieaufbau, was der Landwirtschaft zu schaffen macht. Mit immer neuen Verordnungen und Gesetzentwürfen aus dem Hause Habeck werden der Landwirtschaft Knüppel zwischen die Beine geworfen. Dabei bringt die Habeck’sche Agrarphilosophie mit gepaarter Landlustromantik die Ernährungswirtschaft keinen Schritt voran.


    Bei den landwirtschaftlichen Betrieben ist eine existenzbedrohende Belastungsgrenze erreicht. Es kann nicht sein, dass ein Landwirt mehr und mehr zum Schreibwirt wird. Ein weiteres Problem ist die Entfremdung der Gesellschaft von der Landwirtschaft hin zu einem unrealistischen Bild von moderner landwirtschaftlicher Produktion. Die Land- und Forstwirte in Schleswig-Holstein sind hervorragend ausgebildete Fachleute. Der deutsche Forschungsstand in Landwirtschafts-, Forstwirtschafts-, Jagd- und Ernährungswissenschaften genießt international höchste Anerkennung. Für uns steht fest, dass es einer betrieblichen Weiterentwicklung durch technischen Fortschritt bedarf. Um ein ‚blaues Wachstum‘ zu generieren, ist allerdings auch ein investitionsfreundlichen Klima vonnöten.

    Mit unserem Positionspapier wollen wir eine breite Diskussion für eine zukunftsfähige Landwirtschaft anstoßen.“

     

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  • 10.12.2015

    Dr. Heiner Garg: Schade, dass Kollege Winter heute nicht im Ausschuss war

    „Es ist äußerst bedauerlich, dass der freundliche Kollege und sozialdemokratische Haushaltsexperte Lars Winter heute nicht im Finanzausschuss saß. Hätte er dies getan, wäre ihm die Peinlichkeit erspart geblieben, die er jetzt mit dem grünen Haushaltsexperten Rasmus Andresen dummerweise teilt, der sich seinerseits im Ausschuss mit dem Bericht des Stabilitätsrates brüsten wollte.

     

    Ein kleiner Tipp: Der Kollege Winter möge sich einmal anschauen, welches Datum der Berichtsstand des Stabilitätsrates anzeigt.

     

    Dazu der Hinweis: Es ist der 15. September 2015 – also vor der ersten und vor der zweiten Nachschiebeliste – der Abstand zur Verfassungsgrenze hat sich seitdem etwas verändert.“

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  • 10.12.2015

    Anita Klahn: Hochschulpolitische Bankrotterklärung der Koalition

    „Die Koalitionsfraktionen legen mit ihren Änderungsvorschlägen zur Hochschulgesetznovelle eine hochschulpolitische Bankrotterklärung vor. Keine einzige Änderung wird die Hochschulen in unserem Land voranbringen und attraktiver machen. Völlig ohne Not wird der Senat geschwächt und die gesamte Gremienstruktur ins Chaos gestürzt.

     

    Die Landesrektorenkonferenz lehnt die geplanten Änderungen zu Recht ab. Dass die Koalition massive Änderungen erst kurz vor Toreschluss vorlegt, obwohl die Diskussion über die Hochschulgesetznovelle seit Jahren läuft und dann nicht einmal bereit ist, in einen Dialog mit den Hochschulen über diese Änderungen einzutreten, spricht für sich. Das ist einfach nur arrogant und Hinterzimmerpolitik par excellence. Die Hochschulen haben diesen Politikstil schon beim Lehrkräftebildungsgesetz zu spüren bekommen. Die von der Opposition erneut beantragte erneute Anhörung wurde mit der Ein-Stimmen-Mehrheit der Koalition abgelehnt.

     

    Die FDP-Fraktion hat dagegen ein Hochschulfreiheitsgesetz vorgelegt, das die Autonomie der Hochschulen stärkt. Forschung und Lehre würden profitieren. Denn Bildung ist die einzige Ressource, die unser Land hat. Es ist mehr als bedauerlich, dass die Koalition jede Gelegenheit ergreift, um diesen Bereich weiter zu schleifen.“
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  • 09.12.2015

    Wolfgang Kubicki: FDP-Fraktion bringt Antrag zur HSH Nordbank ein – Kein Blankoscheck

    „Die FDP-Landtagsfraktion hat für das kommende Plenum einen Änderungsantrag zum Zukunftskonzept der HSH Nordbank eingebracht. Hierin fordert die FDP-Fraktion unter anderem, die Summe der Kreditermächtigungen der hsh finanzfonds AöR und hsh portfoliomanagement AöR nicht über die bereits gegebene Garantiesumme in Höhe von 10 Milliarden hinaus zu erhöhen. Sollte der vorher zu ermittelnde Finanzmittelbedarf niedriger liegen, wäre diese Summe nach unten hin anzupassen.

     

    Der Eindruck drängt sich auf, dass die Landesregierung im Hinblick auf die kommende Landtagswahl versucht, mit einem üppig ausgestatteten Kreditrahmen vorerst Ruhe an der HSH-Front zu erhalten. Dass hierbei im Zweifel schon wieder der Steuerzahler zur Erreichung dieser politischen Ruhe herhalten muss, ist unverantwortlich. Und auch die Parlamentarier von SPD, Grünen und SSW sollten sich gut überlegen, ob sie schon wieder ein zweifelhaftes Geschäftsgebaren der HSH-Verantwortlichen mit Steuermitteln decken wollen.

     

    Dieser Antrag ist mit der FDP-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft abgesprochen.“

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  • 09.12.2015

    Wolfgang Kubicki: Wir brauchen eine Entlastung der Asylverfahren

    „In ihrem zur kommenden Landtagstagung eingebrachten Antrag fordert die FDP-Fraktion eine Bundesratsinitiative, mit der Änderungen des Asyl- sowie des Aufenthaltsgesetzes bewirkt werden sollen. Sinn dieser gesetzlichen Regelung ist es, individuelle Asylverfahren zu vermeiden und stattdessen jeden Bürgerkriegsflüchtling in Deutschland zum zumindest vorübergehenden Aufenthalt in der Bundesrepublik zu berechtigen.

     

    Durch diesen vorübergehenden humanitären Schutz sollen syrische und irakische Bürgerkriegsflüchtlinge einen sofortigen gesicherten Aufenthaltsstatus erhalten. Ihr Recht auf Asyl wird hierdurch nicht eingeschränkt. Des Weiteren wird ihnen sofortiger Zugang zu Integrationskursen und die sofortige Arbeitserlaubnis ohne Vorrangprüfung gewährt. Allerdings wird der Familiennachzug durch Befristung eingeschränkt.

     

    Durch den vorübergehenden humanitären Schutz würde das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erheblich entlastet, da knapp die Hälfte der Flüchtlinge aus dem Irak oder Syrien kommen und deren Asylanträge insofern nicht mehr inhaltlich bearbeitet werden müssten. Die Herkunftsprüfung übernähmen dann die zuständigen Ausländerbehörden.

     

    Wir erwarten eine konstruktive Auseinandersetzung mit unserem Vorschlag, denn das anklagende Zeigen nach Berlin löst auf lange Frist kein Problem.“

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